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Dieß  zeigt  sich  nirgends  deutlicher,  als  in  dem  Gange
der  Religionsrever  salien  des  Landgrafen  von
Hessen-Cassel.  Wie  die  slrengen,  durch  den  väterlichen
Ernst  so  bestimmten  Religionsreversalien  zum  Vorschein  kamen,
bewegte  sich  der  Pabst  dagegen,  aber  sehr  seltsam.  Er  ließ
4755  ein  Breve  an  die  deutschen  Bischöfe  und  Erzbischöfe
ergehen,  sie  mochten  doch  verhindern,  daß  die  Religionsreversalien
  von  dem  Corpus  Evangelicorum  nicht  garantirt  würden.
  Im  Brebe  hieß  es:  der  Landgraf  von  Hessen-Cassel  sey
von  der  lutherischen  zur  katholischen  Religion  übergegangen.
  Sie  mußten  also  nicht  einmal  gewußt  haben,  daß
er  vorher  reformirt  war.  Ferner:  die  deutschen  Bischöfe
und  Erzbischöfe  sollten  nicht  zugeben,  daß  das  Corpus  Evangelicorum
  die  Garamie  übernehme.  Was  für  Einfluß  koͤnnen
  die  deurschen  Bischöfe  und  Erzbischöfe  auf  die  Entschlie-Hung
  des  Corpus  Erangelicorum  haben?  —  Nicht  einmal
der  Titel  vom  Kaiser  war  darin  recht  ausgedrückt.

Vielleicht  ist  es  solcher  Unwissenheit  der  statistischen  Verhältnisse
  zuzuschreiben,  daß  der  Pabst  zwei  Jahre  vorher,  ehe
das  Breve  nach  Deutschland  ging,  ein  jämmerliches  Concordat
  mit  dem  Könige  von  Spanien,  Ferdinand  VI.
(1753),  schloß.  Er  barte  bis  jetzt  Ersetzung  mehrerer  kleinen
Benefizien,  z.  E.  der  Annaten,  so  daß  nach  einer  sehr  zuverläßigen
  Berechnung  wenigstens  zehnrausend  Mann  in  Rom  bloß
von  den  Verhältnissen  mit  Spanien  und  dem  päbstlichen
Stuhle  lebten;  theils  geborne  Spanier,  die  Stellen  da  suchten,
  theils  sonsiige  Sollicitanten.  Ganz  unerwartet  schließt
Benedikt  Concordate  mit  Spanien,  worin  er  alle  die  Rechte
der  Besetzung  der  Benefizien,  Annaten  u.  s.  w.  aufgibt,und
nur  52  Stifter  sich  vorbehält,  dafür  aber  nichts,  als  cine
Million  und  fünfmalhundert  tausend  Scudi  erhält.  Der  Vergleich
  war  so  nachtheilig,  daß  das  Cardinalskollegium  ihn  nicht

Exitilers  saͤmmmiche  Werte.  IX  Bb.  21