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zum  Messelesen,  Taufen,  Trauen  und  Predigen  erzogen  und
bestimmt,  ohne  Hülfe  der  Könige  und  Armeen  allen  Königen
hat  Gesetze  vorschreiben  können.  Das  einzige  Beispiel  in  der
Geschichte  der  Menschheir!

Man  hat  in  der  Universalgeschichte  zwei  Fälle,  die  sich
hiemit  in  Parallele  stellen  lassen.  —  Den  Fall  mit  den  Califen
  unter  den  Muhammedanern,  und  den  Fall  mit  dem
großen  Priester  in  Tibet,  Dalai-Lama;  allein  die  beiden
Fälle  sind  noch  immer  sehr  ungleich,  und  wenn  man  sie  mit
der  Geschichte  des  rdmisch-katholischen  Pabsithums  vergleicht,
zeigt  sich  das  Unbegreifliche  des  Phänomens  noch  mehr.  Daß
der  Nachfolger  Muhammeds  sich  in  seiner  weltlichen  und  geistlichen
  Macht  erhielt,  ist  kein  Wunder;  weltliche  und  geistliche
Macht  war  ganz  mit  einander  vereinigt;  der  Enthusiasmus
war  ganz  neu;  es  war  in  Ländern,  die  nicht  sehr  kultivirt
  waren;  hier  ging  Alles  durch  verheerende  Barbarei,  und
der  Fanatismus  war  daselbst  einheimisch,  und  dessen  ungeachtet
  blieb  doch  die  Macht  bei  den  Califen  nur  drei  Jahrhunderte.
  Der  muhammedanische  Pabst  erhielt  sich  nur  drei
Jahrhunderte,  der  unsrige  zwoölf  Jahrhunderte  lang.  Nach
drei  Jahrhunderten  verlor  der  Calif  alle  weltliche  Gewalt;
955  wurde  er  gezwungen,  sie  seinem  ersien  Wessir,  unter  dem
Titel  Emiru  I'Omrah,  zu  übertragen;  er  blieb  bloß  Opfer-Marrer.
  Auch  die  geistliche  Gewalt  wurde  im  vierzehnten
Fabrhundert  vbllig  aufgehoben  durch  den  aroßen  bulgarischen
Eroberer  Timur  oder  Tamerlau.

Wenn  man  die  beiden  Phänomene  mit  einander  vergleich#,
  so  zeigt  sich  auch  die  merkwürdige  Verschiedenheir
Sobald  der  muhammedanische  Pabst  alle  weltliche  Gewalt
verlor,  war  auch  die  geistliche  dahin.  Diese  befestigte  sich
bei  ihm  durch  die  weltliche.  Bei  dem  christlichen  Califen  war