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geworbene  Proselyten  der  katholischen  Religion  zu  dieser  Wuͤrde
erhoben  worden.  —  Ein  solcher  Fuͤrst  nun,  um  dessen  Seele
sich  der  Clerus  so  viele  Muͤhe  gegeben,  muß  alsdann  seinen
Eifer  erproben.  Das  Erste  ist,  daß  so  viel  als  moͤglich  die
wichtigsten  Stellen  bei  Hofe  und  der  Landesregierung  mit
Katholischen  besetzt  werden,  daß  bei  entstehenden  Streitigkeiten
  das  Recht  auf  Seiten  des  Katholiken  vermuthet  wird.
Der  Umfang  der  katholischen  Rechte  wird  so  viel  als  moͤglich
  ausgedehnt,  und  welche  Freude  waͤre  es,  wenn  nur  hie
und  da  vollends  das  Simultaneum  innoxium  ausgedehnt  werden
  koͤnnte!

Wer  sich  einen  lebhaften  Begriff  machen  will,  was  es
beiße,  wenn  der  Landesherr  zur  katholischen  Religion  übertritt,
  und  wie  das  Land  nicht  Odurch  die  Landsiände  geschützt
ist,  der  lese  die  Geschichte  der  Pfalz.  Um  desto  leichter  zum
Besitz  der  Fälicher  Erbschaft  zu  kommen,  wird  der  Pfalzgraf
von  Neuburg,  Wilhelm,  katholisch  und=  berheirathet  sich
mit  einer  bayerischen  Prinzessin,  um  derentwillen  er  die  brandenburgische
  Prinzessin  ausgab;  dieß  war  gleich  das  erste
Pand  für  katholische  Treue.  1685  starb  die  pfälzische  Kurlinie
  aus  mit  dem  Enkel  des  ungläcklichen  Friedrich.  Die
Pfalz  fiel  an  Neuburg,  an  den  Sohn  dessen,  der  Proselyt  geworden
  war.  Er  stellte  zwar  Versicherungen  wegen  der  Religion
  aus,  aber  der  jammervolle  Zustand  in  der  Pfalz  und
die  Menge  der  gerechtesten  Beschwerden,  die  sich  von  dieser
Zeit  an  häuften,  beweisen  hinlänglich,  was  Papiere  versichern
und  helfen.  Es  ist  aus  dffentlichen  Schriften  rechtskundig,
wic  wenig  es  besser  wurde,  da  1742  die  Kurlande  an  die
Sulzbachische  Linie  fielen.  Man  darf  nur  die  Bände  der
Gravamina  Corporis  Kvangelicorum  flüchtig  durchgehen,  um
zu  sehen,  wie  Religions-Veränderung  der  Fürsten  die  Quelle
so  manchen  Unheils  ist.  Die  ersten  und  natürlichsten  Grundsätze