388

den  Feind  versoͤhnen,  die  wachsame  Gegenwehr  ihn  ermüder.
Im  Fahrd  1719,  da  der  Kurkürst  kaum  zwei  Jahre  zu  Heidelberg
  residirte,  fing  der  Druck  an,  und  man  sehe  dic  neuesten
  Vorstellungen  des  Heidelberger  Kirchenraths,  ob  man  Toleranz
  und  Haltung  der  heiligen  Verträge  gelernt  habe,  der
alten  Grundsätze,  waͤrs  auch  nur  aus  Politik,  aberdrassiz
geworden  sey!

Die  Geschichte  der  evangelischen  Religion
in  Ungarn  ist  das  dritte  Beispiel,  das  den  vorhergehenden

  wegen  mancher  besonderen  Umstände  beigesetzt  werden
muß.  In  beiden  vorhergehenden  Fällen  gründete  sich  die  Religions-Verfassung
  der  Evangelischen  nicht  nur  auf  Landes,
Verträge,  sondern  auch  auf  Traktate  mit  mächtigen  Nachbarn,
Garantieen  anliegender  Königreiche.  Diese  konnten  den  evangelischen
  Religions-Theil  manchmal  trotzig  zu  machen  scheinen;
  der  Regemt  vielleicht  dadurch  ärgerlich  werden,  daß  er  sich
hier  doch  zum  Wohlthun  gezwungen  fühlte.  In  Ungarn  fällt
dieses  weg,  und  Yolitik  sollte  erfordern,  bei  der  Nachbarschaft
der  Türken  die  evangelischen  Unterthauen  nicht  allzusehr  zu
bedrücken.  Das  Haus  Oesterreich  hat  wenige  so  treue  Unterthanen,
  als  seine  Ungarn,  ungeachret  die  ganze  politische  Verfassung
  des  Kduigreichs,  so  weit  sich  auf  diese  die  Freiheit
der  Nation  gründet,  von  jeher  sehr  untergraben  wurde.  Selbst
auch  nach  den  härtesten  Religions-Bedrückungen  vertheidigte  doch
die  Nation  die  Rechte  ihres  Königs  auf's  unerschrockenste,
ksobald  sie  von  einem  Dritten  angefochten  wurden.  Die
Geschichte  Mariens  Theresiens  iß  der  sicherste  Beweis
hievon.

Auf  den  Landtagen  1684  und  1687  wurde  den  Protestanten
  Freiheit  der  Religion  gestattet;  jede  Gelegenheit  war
aber  dem  katholischen  Klerus  willkommen,  wo  er  die  Protestanten
  sühlen  lassen  konnte,  was  er  unter  Leopold's