455

durch  das  Beispiel  der  franzbsischen  Gesiunung  angesteckt  werden.
  Die  deutschen  Bischèfe  verboten  sogleich  auf  einen  Wink
von  Rom  das  Buch  in  ihren  Didzesen,  aber  Bücher-Verbote
sind  meist  nur  reiner  Gewinn  für  den  Verleger,  und  Febronius
  schwieg  bei  den  vielen  dcutschen  und  italtenischen  Gegnern
  nicht,  die  sein  Werk  erweckt  hatte.  Man  glaubte  in
Deutschland,  besonders  nach  Aufhebung  des  Jesuiten-Ordens,
daß  der  Sturm  übersianden  sey,  und  freute  sich,  daß  das
sonst  so  geduldige  Deurschland  endlich  doch  einen  Mann  gesunden
  batte,  der,  ohne  widerrufen  zu  müssen,  dem  Pabste
theure  Wahrheit  gesagt.  Bis  1778  blieb  Alles  im  Dunkeln
und  Ungewissen.  Noch  che  irgend  ein  Mensch  in  Deutschland
  vermuthete,  daß  etwas  vorging,  erschien  von  Rom  her
die  Revokations-Akte  Hontrheims.  Der  Pabst  hatte  den  Cardinälen
  in  einem  eigenen  Consistorium  die  Freude  mirgetheilt,
daß  diefes  verlorene  Schaf  wieder  gesunden  sey.  Der  päbstliche
  Hof  hatte  es  dem  Kurfürsien  von  Trier  recht  nahe  gelegt,
  daß  er  seinen  Weih-Bischof  bekehren  möchte.  Ein  achtzigjäbriger
  Greis  war  durch  drohende  Vorstellungen  leicht  zu
schrecken;  man  bezeigte  ihm,  daß  er  sich  ohne  Revokation  auf
die  Sakramente  in  der  Todessiunde,  und  auf  ein  ehrliches
Begräbniß  keine  Hoffuung  machen  dürfe.  Hontheim  gab  endlich
  nach,  schickre  eine  Revokation  nach  Rom,  in  Ausdrücken,
die  er  eines  ehrlichen  Mannes  würdig  hielt;  sie  korrigirten  seinen
Aufsatz  wie  das  Erercitium  eines  Schülers;  wollte  er  Frieden
haben,  so  mußte  er  das  korrigirte  Eremplar  unterschreiben.
Die  Punkte,  die  er  unterschreiben  mußke,  waren  gar  nichr
mit  der  Großmuth  aufgesetzt,  womit  man  einem  Irrenden  die
Räckkehr  erleichrert,  sondern  mir  einer  Härte,  womit  der  Sieger
  den  Ueberwundenen  behandelt.
NMeben  Febronius  kann  Isenbiel  gestellt  werden,  nicht
als  gleicher,  sondern,  als  ähnlicher  Vorfall,  dessen  Vergleichung
28.