452

rühmlicher  zu  seyn,  als  Schriftsteller  zu  agiren.  Der  war
der  Beste,  der  am  besten  disputiren  konnte.  Der  disputirende
Philosoph,  besonders  wenn  er  ein  feiner  Kopf  ist,  setzt  den
Grammatiker  siebenmal  dem  Gelächter  des  Publiküms  aus.
Dieß  wurde  noch  dadurch  befdrdert:  der  Dom=  und  Kloster-Schöler
  traf  gewöhnlich  beim  Dom  eine  Bibliothek  an.  Wenn
man  auch  nicht  zur  Absicht  hatte,  etwas  zu  lesen,  so  las  man
doch  gerade  deßwegen,  weil  es  sich  in  der  Kloster-Bibliothek
befand,  besonders  da  man  in  einem  Kloster  so  isolirt  war.
Bei  den  Universitäten  war  aber  keine  Bibliothek.  Denn  wer
sollte  sie  anschaffen?  Das  „Studium  generale  “"  hatte
kein  Geld.  Es  verlor  sich  also  Alles,  was  wir  positive
Kenntniß  nennen.  Mit  der  Literatur  wurde  Theologie
und  Religion  ein  elendes  Gewebe  von  philosophischer  Subtilität.
  Man  hatte  nicht  Muße  und  Gelegenheit  zu  sindiren.

Eine  weitere  Folge  endlich,  besonders  für  die  Geschichte
der  Hierarchie,  ist  diese:  es  mußte  sich  zum  Unglück  der
Kirche  fügen,  daß  die  Universität,  auf  welcher  Kirchen-Recht
  zum  ersten  Male  als  eigene  Disciplin  gelehrt  wurde,
gerade  im  Kirchenstaat  lag,  daß  also  alles  Kirchenrecht,  das
der  Professor  hier  in  prari  sah,  blos  roͤmisches  Kirchen-Recht
  war.  Dieß  hatte  große  Folgen  für  die  völlige  Umformung
  des  Jus  Canonicum.  Der  Schüler  hielt  ohne  eigene
Mrüfung  für  Weieheit,  was  der  Lehrer  sagte.

.  Unter  den  Disciplinen,  die  sich  bei  Entskehung  der
Uripesi  täten.  erzeugt  haben,  verdienen  Jus  Romanum  und
Jus  Canonicum  eine  besondere  Betrachtung.  Was  das  Jus
Bomanum  betrifft.  so  ist  es,  nach  vielen  mannichfaltigen
Untersuchungen  über  die  Sache,  wohl  das  Richtigste,  sich  dieselbe
historisch  folgendermaßen  vorzustellen.  In  Italien,  im  Exarchat,
  ist  das  römische  Recht  nie  außer  Gang  gekommen.
  Dort  kann  man  also  nicht  von  Einfuͤhrung  des