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In  der  ersten  Zeit  wurden  diese  Vorschriften  wirklich  aus's
allerstrengste  vollzogen.  So  oft  nun  die  Glocken  erkdnten,
mußte  Alles  dem  Könige  fluchen,  denn  der  Koͤnig  wegen  seines
  verstockten  Sinnes  gegen  den  Pabst  war  ja  Schuld  an
dem  Unheil.  Selbst  die  Scele  der  Bäter  im  Fegfeucr  glaudte
man,  müsse  noch  leiden,  denn  sie  käme  nicht  so  schnell  bindurch.
  Es  that  auch  zwanzig  Jahre  die  Maßregel  Wirkung.
Aber  es  ging  hier,  wie  mit  allen  überspannten  Gesetzen:  die
Wirkungen  hoͤren  desto  schneller  auf.  Hier  war  es  um  so
weniger  moͤglich,  daß  sie  sich  erhalten  konnten,  denn  der  Pabst
selbst  fing  an,  seine  strengen  Anordnungen.  zu  untergraben,  so
daß  man  sah,  es  lausen  ökonomische  Absichten  mit  unter;
3.  B.  die  Dominikaner  und  Franziskaner  durften  während  des
Interdikts  lesen.  Da.  war  denn  leicht  zu  merken,  daß  der
Pabst  nur  die  Geistlichkeir  des  Reichs  strafen  will,  weil  sie
an  dem  König  hängt.  6
Eine  dritte  Emdeckung,  die  er  machte,  und  wodurch  er
der  Hierarchic,  besonders  wie  sie  in's  Einzelne,  Kleine  ging,
Fesiigkeit  und  Stärke  gab,  war  folgende.  Bisher  hatte  man
die  Gewohnheit,  daß,  wenn  Sündengericht  gehalren
wurde,  der,Archi-Diakonns  herumreiste,  Rüge  hielr,  im  Gericht
  auch  Laien  saßen,  d.  h.  die  angesehensten,  besten  Männer
des  Orts,  ungefäbr  drei,  vier.  Das  war  denn  Innocenz
nicht  anständig,  weil  auf  diese  Art  Laien  die  specielle  Notiz
erhielten,  die  er  bloß  seinen  Geistlichen  vorbehalten  wissen
wollte.  Er  schaffte  also  diese  Sitte  ab.  Das  neue  Gesetz
hätte  recht  große  Folgen  für  Deutschland  haben  koͤnnen,  wenn
es  durchgegangen  wäre;  aber  es  griff  doch  zu  sehr  in  die  kleinen
  Berhältnisse  ein,  als  daß  der  Pabst  dasselbe  hätte  durchtreiben
  lönnen.  In  Didcesen,  wo  der  Bischof  eifrig  war,
hielt  es  sich  auf  kurze  Zeit;  war  er  gestorben,  so  fiel  es  wieder,
besonders  da  ihm  die  Landrsherren  in  Deutschland,  namentlich