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Bonifacius  führt  dem  Koͤnige  zu  Gemüthe,  ob  er  nicht  wisse,
daß  Gott  den  Pabst  gesetzt  habe  uͤber  Koͤnige,  und  Koͤnigreiche
zu  pflanzen  und  zu  zerstoͤren;  daß  der  Koͤnig,  der  glaube,  er
stehe  nicht  unter  dem  Pabst,  wie  ein  Unsinniger  behandelt
werden  müsse,  und,  um  Philipp  zu  zeigen,  daß  es  ihm  völliger
  Ernst  sey,  citirt  Bonifacius  die  ganze  franzdsische  Geistlichkeit
  nach  Rom;  die  Angelegenheiten  des  Königs  sollten  in
Rom  unmtersucht  werden,  der  Kdnig  selbst  möge  in  Rom  erscheinen,
  um  sich  persdnlich  wegen  seines  bisherigen  Betragens
zu  rechtfertigen.  Dann  nimmt  der  Pabst  darin  die  ganze  Regierungs-Geschichte
  Philipps  durch,  stellt  ihn  dar  als  Falschmünzer,
  niederträchtigen  Unterdrücker  aller  Stände  in  Frankreich,
  besonders  des  hohen  franzèsischen  Adels,  den  Schützer
der  Geistlichkeit  im  schlimmen  Sinne.

Das  Ersie,  was  Phllipp  that,  war,  daß  er  befahl,  es
solle  sich  kein  französischer  Bischof  unterstehen,  nach  Rom  zu
gehen;  dann  versammelte  er  die  Großen  und  Prälaten  seines
Reichs,  und  wußte  sie  so  zu  lenken,  daß  die  ganze  Geistlich
keit  an  das  Cardinals-Collegium  schrieb,  auch  in  der  Absicht,
um  Eifersucht  zwischen  dem  Cardinals-Collegium  und  dem
Pabsie  zu  erregen.  Sobald  dieser  von  dem  Schritte  des  Kdnigs
  hört,  gibt  er  die  Bulle  heraus:  Unam  sanctam  etc.,
worin  die  bekannte  Idee  durchgeführt  ist,  daß  in  der  Kirche
zwei  Schwerter  seyen;  das  werde  Niemand  leugnen  wollen,
es  stehe  im  Evangelium,  —  das  geistliche  und  das  weltliche
Schwert;  das  weltliche  sey  dem  geisilichen  subordmirt;  denn
4  Cor.  2,  15  heiße  es:  „Der  Geistliche  richtet  Alles“,
und  wird  von  Niemand  gerichtet.“  Wer  die  weltliche
  Macht  von  der  geistlichen  unabhängig  machen  wolle,  sey
eigentlich  ein  Manichäer,  denn  ein  solcher  wolle  duo  brineipia
  aufstellen.  Manichäcr  waren  unter  den  Ketzern  diejenigen,
  gegen  welche  von  jeher  die  strengsien  Gesetze  gegeben