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und  der  in  Rom  und  Avignon  complimentirten  immer  mit
einander,  wer  den  Anfang  mit  dem  Cediren  machen
solle.  3)  Man  sollte  große  bkumenische  Synode  halten,
darauf  die  Sache  untersuchen,  und  welche  Wahl  rechtmäßig
befunden  werde,  die  sollte  man  coufirmiren,  oder  einen  neuen
Pabst  wählen.  Es  mußre  wahrlich  die  Noth  in  der  Cbhristenbeit
  recht  hoch  steigen,  bis  man  auf  die  alte  längst  vergessene
Idee  kam,  daß  eine  Synode  hochstes  Tribunal  in  der  Kirche
sey.  Aber  so  eifrig  man  sie  jetzt  hervorsuchte,  so  unbrauchbar
  schien  sie  doch  dem  ersten  Anschein  nach;  denn  wer  sollte
sie  ausschreiben?  Nach  damaligem  Kirchenrechte  mußte  eine
Synode  vom  Pabst  ausgeschrieben  werden.  Schrieb  aber  der
in  Rom  sie  aus,  so  protestirte  der  in  Avignon  dagegen,  und
umgekehrt.  Wer  sollte  denn  nun  die  Synode  ausschreiben?
Etwa  der  deursche  Kaiser?  Da  würde  große  Antipathie  von
Frankreich  in's  Spiel  gekommen  seyn!  Und  Wenzel,  er,
der  nie  nüchtern  ward?  Oder  der  schwache  Kaiser  Ruprecht,
  der  beinahe  fliehend  aus  Italien  hatte  ziehen  müssen,
sich  kaum  in  Deutschland  gegen  den  Ergbischof  von.  Mainz
behaupten  konnte?  Da  war  wieder  keine  Wohrscheinlichkei#t
eines  Erfolgs.  Wenn  die  Vorsehung  die  Umstände  nicht
auf  eine  wunderbare  Art  lenkre,  konnte  man  auf  keine  Besserung
  hoffen.  Und  doch  war  es  noch  nicht  auf  den  höchsten
  Punkt  gekommen,  sondern,  um  das  Uebel  zu  vollenden,
wurde  die  Christenheit  dreiköpfig,  der  dritte  Pabst
kam  hinzu.

Mit  dessen  Emstehung  bat  es  folgende  Bewandtniß.  Einer
der  italienischen  Päbste,  Gregor  XII.  (1406),  tprannisirt
seine  Cardinäle  so  sehr,  daß  diese  auf  die  Idee  kommen,  wenn
der  Pabst  keine  Synode  ausschreiben  wollte,  so  hätten  sie,
als  Senatus  uni  lesiae,  das  Recht  dazu.  Nach
damaligem  Kirchenrecht  war  die  Idee  nicht  falsch.  Das