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ein  paar  tausend  Goldgulden  vorschießen,  und  es  kamen
durch  dieses  Mittel  die  Aschaffenburger  Concordate
zu  Stande,  die  nichts  als  Erceptionen  der  wahren  Concordate
Deutschlands  waren,  alle  zum  Vortheil  des  Pabstes,  und
Ausnahmen  von  der  vorhergehenden  Annahme  der  Baseler  Dekrete;
  aber  wichtige  Ausnahmen,  wodurch  dem  Pabste  seine
Annaten  und  andere  Vorrechte  eingeräumt  wurden.  Wuaͤre
Friedrich  III.  nicht  gewesen,  so  waͤren  Millionen  für  Deutschland
  erspart  worden,  die  für  Confirmations-,  Palliums=Gelder,
  Annaten  u.  s.  f.  nach  Rom  hinflossen.  So  nahm's
ein  klägliches  Ende  mit  dem  versuchten  Streben  nach  Reformation!


Es  thut  herzlich  weh,  wenn  man  in  der  Geschichte  auf
solche  Zeiten  kommt,  wo  ein  allgemeines  Streben  war,  einen
besseren  Zustand  hervorzubringen,  und  es  am  Ende  noch  schlimmer
  wurde;  Annaten,  Palliums-Gelder  u.  s.  w.
wurden  nunmehr  konstitutionsmäßig,  da  sie  vorher
  nur  Mißbrauch  waren.  Die  historischen  Veranlassungen
  dazu  sind  biese:  1)  Der  Kaiser  hatte
sein  ganz  besonderes  Interesse  dabei,  den  Zustand
  der  deutschen  Kirche  nicht  verbessern  zulassen.
  Deun  wenn  er  mit  dem  Pabste  gutstand,  ließ  er
sich  von  ihm  den  Zebnten  der  deutschen  Kirche  vetwilligen;
oft  kam  es  bis  auf  den  vierten  Theil  der  Kirchen  Einkünfte
  in  Deutschland.  Wäre  die  deutsche  Kirche  vom  Pabste
frei  geworden,  so  hätte  die  deutschen  Bischöfe  nichts  bazu
zwingen  können.  2)  Auch  selbst  dem  Bischof  lag  viel
an  Behauptung  der  päbstlichen  Gewalt.  Ein  Erze
Bischof  von  Salzburg  z.  B.  ließ  sich  die  Abtei.  Bergtoldsgaden
  schenken,  der  Bischof  von  Costnitz  die  Abtei  Reichenau,
der  von  Speper,  Weißenburg  u.  s.  f.  Es  war  ein  recht
elender  Cirkel,  so  daß  immer  der  Größere  den  Kleineren  auffraß,

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