108 Entreß zu Spaichingen zum Oberlandes-Regierungsrath allergnädigst ernannk. Als Aur- mann und Amtsschreiber in Oberndorf ist der bisherige Sendikus Gerber daselbg a gestellt, und die Amtsschreiberei zu Hohenkarpfen bleibt dem seitherigen Amtmann Hoch- stetter daselbst überlassen. · DieCamesrabBeamiungzuRottweilistdembisherigenStadt-StmcrcEsixxwhnM Glükherr daselbst, und die Cameral-Beamtung zu Rottenmünsler dem bisherigen Land-Steuer Einnehmer Kauffmann zu Nottweil übertragen. 45) Für das Justizamt Stockach, mit Untergebung von Radolfzell und Ho- hentwiel, ist der bisherige Syndikus Burkh ard von Nadolzell, und zum Cameralver= walter in Stockach, der vermalige Renntmeister v. Riedmüller daselbst allergnädiast er- nannt. Das Cameralamt Radolfzell, in Verbindung mit Hohentwiel, ist dem bis- herigen Pfleger Kämpf zu Eßlingen, die Stadt= und Amtsschreiberei zu Stockach dem bisherigen Amtsverweser Meinhard zu Hohenkarpfen, und die Unteramtei und Amtsschrei- berei zu Radolfzell dem bisherigen Oberamtmann Renz zu Freudenstadt übertragen. 46) Die Oberamtei Tuttlingen in Verbindung mit Friedingen und Conzen= berg ist dem bisherigen Oberamtmann Stockmaier zu Giengen, und das Cameeralamt Tuttlingen, welches seinen Siz in Wurmlingen hat, dem seitherigen Stabsam#mann Roller zu Brenz allergnädigst übertragen. In dem achten Kreis Urach bleibt 47) in Urach eine Justiz= und eine Cameral-Beamtung, ebenso bkeibt ; 48) in Münsingen eine Justiz-Beamtung, und die für dieses Oberamt errichtere Ca- meral= Beamtung, welcher Offenhausen zum Szz angewiesen, ist neben der Aussicht über das Schloß Graveneck dem bisherigen Stiftsverwalter Klett zu Urach übertragen. 40) Die Oberämter Nürtingen und NReuffen bleiben in einem Justiz; und einem Cameralamt vereinigt. « « 50)AufdasJustizamtvo«nRenttli-nge-n,mitdem Stab über Pfullin gen, Gen- kingen und Gomaringen, ist der bisherige Oberamtmann Gunzenhauser zu Bah- lingen versezt, und die Cameral-Beamtung über dieses Oberamt dem seieherigen Kl. Hof- meister Scholl zu Pfullingen allergnädigst übertragen. SI) In Kirchcheim unter Tek bleibt ein Justiz= und ein Cameralamt, welches lezte- re auch die vormaligen St. Peterschen Gefälle von Bissingen u. der dortigen Gegend zu übern hmen hat. · « 52) Mit Wiesenstaig ist Neidlingen in stabs-und kameralamtlicher Hinsicht ver— einigt, und bleibt es bei der Ernennung des Oberamtmanns Rummel und des Cameral= Beamten Ziegler. Die Stadt-und Amteschreiberei zu Wies enstaig aber ist dem bishe- rigen Stabsamtmann Brecht zu Geisingen allergnädigst übertragen. - In dem neunten Kreis Ehingen ist » » 5) der Distrikt von Justingen, Steußlingen, Urspring und Schelklin- zen in ein Justiz- und ein Cameralamt veretnigt, ersteres dem seicherigen Oberamtmann von Nemn zu Urspring, lezteres aber dem bisherigen Stabskeller Oeringer zu Heimsheim übertragen. · 54) Das Stadt" und Klosteroberamt Blaubeuren ist unter Zutheilung der Orte