Nro. 70. 1807v. Königlich= Württembergisches Staats= und Regierungs-Blakt. Dienstag, zs. August. ———— — — — Köntal gat 6-Ministerkak. Decret inations- und Sub Koͤnigl. St dinations-Verhältnisse der P-u. Di “3 und Sert Aus WVeranlassung verschiedener Aufragen über die genauere Bestimmung der Unterord- nung der Patrimonial-Beamten unter die Königl. Kollegien und Souverninetäts-Beamtun- gen vorzüglich in. Hinscht auf die von jenen zu erskattenden amtlicher Berichte, wird hiemit unter Beziehung auf das in Nro. J2. dieses Blatts bekannt gemachte Staars-Ministerial- Deeret vom 7. Jul. verordnet: 1) Alle Suppliken der Unterthanen in den Souverainetäts-Bezirken, deren Gegenstand die Ausübung eines Königl. Souverainetäts-Rechts betrift, sind durch den Königl. Sou- verainetäts= oder Ober-Beamten den Koönigl. Collegien mit ihren 2aimtlichen Beiberichten ver- zulegen., nachdem die Oberbeamten zuvor von den betreffenden Patrimontal-Beamten über die Merita Causae amtliche Nachriche eingezogen haben. «« · « 2) Diejenigen Berichte, welche in den der Criminal Gerichtsbarkeit der Ortsherrschaften unterworfenen Faͤllen zu erstatten sind, werden von den Patrimonial-Beamten unmittelbar an den 1sten Senat des Koͤnigl. Ober- Justiz-Collegi# dirigirt. 3) Eben so sind alle Berichte in Beziehung auf die Ausübung der übrigen gutsherr- lichen Rechte von den Patrimonial-Beamten unmittelbar zu erstatten, und vurch die Kreis- Aemter an die höheren Behörden zu bringen, sso wie die dießfallsigen Entscheidungen und Reseripte der Königl. Collegien den Patrimonkal-Beamten durch die Kreisämter insinuire werden. [Aebrigens versteht es ssich 4) von selbst, daß die Souverainetäts-Beamte neben der Wahrung und Ausübung der Souverainetäts-Rechte darüber zu wachen haben, daß die den Ortsherrschaften überlasse- nen Rechte geseimäsig ausgeübt werden. Stuttg, den 77. Aug. 1807. Koͤnigl. Ober-Regierung. Koͤnigl. Dectet vom 21. Aug. — Errichtung einer Cameral= Verwaltung in Oberndorf. Se. Königl. Maj haben Sich, vermöge allerhöchsten Decrets vom zr. Aug bewo- gen gefunden, in Oberndorf eine eigene Cameral Verwaltung mit einem angemessenen Amts- Bezirke, auch unter Zutheilung des Patrimonial-Amts Harthausen., zu errichten, und solche |