84 anzuhören und der weitern Verhandlung abzuwarken. Verläufig wird bemerkt, daß die Zahl der Seminari- sten ein Jahr ins andere 15 — 20. seyn könne, und ein jeweiliger Kl. Bek eine geringe Wohnung gegen 8 fl. Zins, im Kloster zu genießen habe. Den 25. Jan. 1808. Kl. Oekonomie-Verwalter daselbst. Ludwigsburg. Da in dem Laufe des gegenwärtigen Monats das Gonseriptions-Gerchäft vor sich geben wird, ⅛. werden alle Obrigreiten des Königreichs vor unterzeichneter Stelle hiemit geziemend ersucht, allen in ihren Amtebezirken befindlichen Cantonpflichtigen vom hiesigen Oberamt die Weisung zu ertheilen, daß sie sich unverzüglich in ihrem Heimwesen einfinden sollen; auch den Aufenthalt dererjenigen anhero bekonnt zu machen, welche nicht bereits namentlich in ihre Heimath zurükberufen worden sind, und endlich nach dem Conscriptionsgeschäft keinem Cantonpflichtigen vom hiesigen Oberamt, welcher nicht mit einem ganz neu aus- gestellten vorschriftmäßgen oberamtlichen Gertificat versehen seyn wird, den Aufenthalt zu gestatten. Den 6. Febr. 1808. Oberamt allda. Backnang. Zu Anfang des künftigen Monats März wird das Conseriptions-Geschäft in hiesiger Stadt und Amt vorgenommen werden. Es werden daher hierdurch alle diejenige, welche sich noch nicht in ihrem Heimwesen eingefunden haben, bei Strafe des. Berlusts ihres Bürger= und Unterthanenrcchts und der Confiscation ihres Bermögens aufgerufen, sich unverzüglich nach Haus zu begeben, und den Kön. Conseriptions= Gesezen sich zu unterwerfen. Den 17. Febr. 1808. DOleramt allda. Eßlingen. Alle Cantonspflichtige aus dem hiesigen Oberamt, deren wirklicher Aufenthalts-Ort unbe- kannt ist, und die deswegen nscht namentlich zurükberusen sind, werden da das Conscriptions-Geschäft noch in diesem Monat vorgenommen wird, aufgefordert, alöbald in ihr Heimwesen zurukzukehren, wobei solchen Ab- wesenden, denen die neue Eintheilung des hiesigen Oberamts noch unbekannt ist, angefübrt wird, daß neben der Stadt jezt folgende Orte zum Oberamt gebören: Altbach, Deizisau, Hegensperg, Hohenaker, Kemmichs- weiler, Kennenburg, Krummenaker, Liebersbronn, Lodenroth, Mettingen, Ober-Eßlingen, Oberthal, Plo- chingen, Rüdern, Schanbach, Seerach, Sirnau, Stetten im Remsthal, St. Bernhardt, Sulzgries, Weil das Kloster, Wäldenbronn, Wiflingshausen, Zell ob Eßlingen. Oberamt allda. Maulbronn. Nebendeme daß in dem hiesigen Oberemt dereits allen Vorstehern, Eltern, Verwand- ten und Pflegern der ledigen Pursche, die sich mit obrigkeitlichen Erlaubnißscheinen außer ihrem Wohnorte in dem Königreich aufhalten, gemessen aufgegeben worden ist, diese zu Berichtigung der Conseriptionsliste segleich herbeizuschaffen, werden die der Conscriplion unterworfenen Pursche auch noch durch dieses öffentliche Blart zu der schleunigen Rükkehr in ihren Wehnort hiemit aufgefordert, und jede Orts-Obrigkeit in deren Gerichts- bezirke ein solcher Pursche sich aufhalten sollte, geziemend ersucht, denselben von dieser Aufforderung in Kennt- nisse zu sezen und nach Hause zu weifen. Oberamt allda. Zwiefalten. Gestern Nachmittag um 4 Uhr ist die Landkrämerin Agatha Wickin von Chningen in dem Walde zunächst bei Nauterach, hiesigen Oberamts, von einem wenigstens 6 Fuß großen, robusten, mit einem weißgrauen langen Ueberrock betleideten, übrigens nicht einmal mit einem Stok bewaffneten Kerl, wel- cher das Gche bis unter die Augen mit einem rothgestreisten Sacktuch umbunden, und keinen Hut, sondern wahrscheinlich eine gefarbte Kapxpe aus dem Kopfe gehabt hat, von binten angegriffen, mit ihrer Kiste zu Vo- den geworfen, und ihrer ganzen nach ihrer Angabe Zoo fl. betragenden Baarschaft beraubt worden, worauf sich der Kerl sogleich fluchtig gemacht, und bis jezt noch nicht hat entdekt werden können. Die Pähte des Gelds ungefahr ist in Sechsbaznern, das Uebrige in Lcopoldinern, Württembergischen und O/streichischen Sechsern, und anderer Mönze bestenden, auch ist ein Mailänder und ein Niederländer, 4 halbe Niederlnder und ein halber Mailaänder Thaler nebst 4 preuhischen Sechsbäzuern dabei gewesen. Die gonze Summe ist in einem alten großen braunen ledernen Beutel mit 2 ledernen Schleifen zum Juziehen und einer kleinen Neben- tasche zu Goldstcken, welchen der Thater ebenfalls mirgenommen bat, beisammen gewesen. Dieser Strassen- raub wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, und jede Justiz= und Polizei -Behörde ersucht, auf den beschrie- benen Kerl fahnden, und ihn, wenn er entdekt wird, arretiren zu lassen, auch in diesem Falle sogleich dem unterzeichneten Oberamte Nachricht zu geben. Den 1.. Febr. 1808. Kön. Oberamt allda. (Nebst einer Beilage.)