Nro. 46. 1808. « Fos Koͤniglich-Wuͤrttembergifchts Staats-und Regierungs-Blatt. Samstag, 15. Okt. — — — — — — — — — — ·ÿA — Königl. Berordnung. Die Abstellung der Kirchhöfe à nerhalb der Städte und Dörfer betr.. d. d. 6. Okt. 180e8. Da noch an vielen Orten des Königreichs die nachtheilige Einrichrung besteht, daß die- Begräbniß-Pläze sich mitten in den Städten und Döcsern befinden, so ist künftig nicht- nur bei Einrichtung jedes neuen Kirchhofs, sondern auch so oft eine Erweiterung oder son- stige Veränderung bei einem solchen Kirchhofe erforderlich ist, darauf der Bedacht zu nel- men, daß für denselben ein schiklicher, ausserhalb der Städre und Dörfer gelegener, won moͤglich von der Hauptstrasse entfernter, und etwas erhaben liegender Plaz gewählt werde, wie dann auch das Kön. Ober-Landes-Oeconomie-Collegium in vorkommenden Fällen die: Anlegung neuer zweckmäsiger Begräbnis-Pläze zu befördern nicht entstehen wird. Stuteg.- den 6. Okt. 1808. Ad Mand. S. R. Maj. Königl. Kriegs-Collegium. Oie rükständigen Berichte über die Vermögens-Umstände der- Deserteurs betreffeud. Von mehreren Deserteurs aus dem Königl. Milttair haben die Ober= und Patrimc= nial: Aemter ihrer Heimaths-Orte, auf die an dieselben erlassene Reseripte, die Verms-- gens: Umstände noch nicht einberichtet. Diejenigen Ober= und Patrimonial= Aemter, bei welchen dergleichen Rükstände haften werden daher erinnert, ihre Berichts= Erstattung zu beschleunigen. Stutgart, den 1(. Okt. 1806. Königl. Kriegs-Collegium. Die rükständige Abrech ung über die Kriegs-Steuer vom: Oktodzer 1855. betreffend. Der Termin, welcher im dißfährigen Regierun §s-Blate Nr. 31. Seite 350. zur Ab- rechnung über die Kriegs-Steuer vom Oktober 18os. bestimmt wurde, ist längst ver- flossen, und dennoch haben verschiedene Cameral-Aemter diese Abrechnung nicht eingesendet. Die dißfalls Säumigen erhalten nun die nachdruklichste Erinnerung, jene Aufgabe inner- halb 14. Tagen unfehlbar zu befolgen. Stuttg. den ro. Okt. 1803.