Nro. 47. 1808. 521 Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats-und Regitrtungs-Blatt. Samstag, 22. Okt. — — - Decret des Königl. Oberlandes-Oekonomie-Collegii; die Einsendung der Verzeichnisse über die Conscriptions-Kosten betr. d. d. 10 Okt. 1808. Da mehrere Königl. Oberämter die Verzeichnisse derjenigen Kosten, welche durch die vorgegangenen Militair-Conseriprionen verursacht worden sind, und deren Bezahlung den Amtspfleg= und Commun-Cassen obliegt, noch nicht zur Decretur eingeschikt haben: so wird denselben hiemit aufgegeben, solche inner 4 Wechen unfehlbar in duplo einzusenden. Den Rechnungs Revisoren und Probatkoren wird zur Pflicht gemacht, diese Kosten, wenn ihnen die höhere Dekretur abgehet, in Rechnungs-Ausgabe ohne weiteres zu durchstreichen, und zu den Oberämtern verstehet man sich, daß sie in die Verzeichnisse den gesammten Auswand an Reise-Kosten, Taggeldern, Schreibrerdienst, Quartier-und Vorspann-Kosten n. s.f ge— nau aufnehmen lassen werden; wobei angefügt wird, daß unter dem in der Conseriptions-= Ordnung den Phystis ausgesezten Taggeld à 3 fl. auch die Diäten begriffen seien, und also für Imbis und Logis-Geld keine weitere Anrechnung statt sinde. Im Kön. Ober-Landes- Oekon. Collegio, den 10. Okt. 1808. Decret des Königl. Oberkandes-Oekonomie-Collegii. Oie Einsendung der rükständigen Gesalle des Zucht= und Waisenhauses betreffend; d. d. 14. Okt. 1808. Es ist bei dem Königl. Oberlandes-Oekonomie-Collegium, von der Zucht#z und Arbeits- Pflege in Ludwigsburg die Anzeige geschehen, daß seit Georgi# laufenden Jahrs kaum 3 — 4 Obereinbringereten und auch diese nur unbedemende Abschlags-Zahlungen zur Zucht- haus= Pflege geltefert haben. Da aber das Zucht= und Waisenhaus-JInstitut zu seiner Subsistenz, die ihm angewie- senen Gefälle nicht länger entbehren kann; so werden die Königl. Oberämter hiemir aufge— fordert, den aufgestellten Zucht- und Waisenhaus Ober-Einbringern auf das nachdruͤklichste aufzugeben, daß sie ron den Unter-Einbringern die seit Georgi# d. J. eingezogenen Gelder sogleich sich einliefern lassen, und solche sedann zum Jucht-und Aebeitshaus= Pflegamt in Ludnigsburg um so mehr unverweilt einschiken sollen, da nach dem General-Reseript vom II. Apr. 1788. diese Lieferung alle Quartal geschehen muß, und nun nächstens zwei Quar- tale rerfliessen.