Nro. 1. 1809. 1 Königlich-Württembergisches Staats-und Regierungs-Blakt. Montag, 2. Jan. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten. Erläuterung zu dem Aufrufe (in dem Staats- un? Regierungs B.itt vom verigen Ja?: Nro. 55) an die Schul= kehrer und Schul-Candidaten im Königreich, zum Besuche der in Hei.dronn errichteten pädugogischen Bildungs-Anstalten. Da nach dem, an die Schullehrer und Schul-Candidaten im Königreiche in Nr. S5. des Köntgl. Seaars= und Regierungs: Blates vom vorigen Jahr erlassenen Aufrufe zum Besuche der in Heilbronn von dem Schul- Inspertor Zeller errichteten päda- gogischen Bildungs-Anstalten, « coleichtmäglichscynkönnte,daßMehrere,ohnevorhekigeAnsraeundzuverschiebeneu Zeiten, sich daselbst einfaͤnden; so werden jenem Aufrufe theils zu Bermeidung von Irrun- gen, theils zue Aufmunterung fuͤr diejenigen, welche aus Unkunde der dort vorgetragenen Lehr-Gegenstaͤnde diefen Aufruf zu benuzen unterlassen wuͤrden, folgende nähere Bestim- mun gen beigefuͤgt: 1) Wird ein Termin von fünf Wochen hiemit festgeseze, inrerhalb dessen alle, die den Unterricht des Schul-Inspectors Zeller in Heilbronn benuzen wollen, sich bei ihm in frankicten Briefen zu melden haben; 2) mit dem 2c. Febr. d. J. wird das Verzeichniß derselben gese lossen, und in dem Scaats; und Regierungs-Blate der Anfaung des Lehr-Cursus angez'igt werden, da- mit All:, welche sich gemeldet heben, wenn nicht eiwa eine zu große Anzahl Be- schränkungen erforderte, zur bestimmten Zeit sich in Heilbronn einfinden; 3) der Schul-Inspector Zeller wird Allen an die Hand geben, daß ste unter billi- gen Bedingungen in rechtlichen Bürgerhäußern Wohnung, Kost, Licht und Bett er- halten, auch sonst während ihres Anfenthaltes in Heilbronn jede mögliche Erleichre- rung finden. 4 4) Die Lehr-Gegenstinde, welche der Schul-Inspector Zeller in diesem Lehr-Curse behandeln wird, sird nach seiner Angabe " ,,dasGan;-:!vcSchulsshrungselbst-derdeucscheSprach-Unkerkichtinallen »seincnSru»·sn,nebstderVglmndfnngdrgtscligsösenLehr-Skosss—die3ahc- „Verhältuisse und ihre Bezeichnung durch Ziffern — die Formen-Verhältnisse