122 Aufwand ollein zu tragen verbunden, sondern auch den appellatischen Erben die saͤmtlichen, in der Arpellarions-Instanz ihnen verursachten Prezeß-Kesien, nach derlelben Liquidirung und oberstrichterlicher Ermäsigung zu erstatten schuldig seyn soll. Den 28. Merz 18090. Erkenntnisse des Kön. Ober-Just. Collegii litemn Snars. 1) In der Reches Seche von Groß Sachsenheim zwischen dem KLammvirth Kauff- mann in Umeremberg Kläger, gegen Georg Kunlen und Consorten daselbst, Beklagte, ei- e Schadloshaltungs-Klage betreffend, wurden die von dem Unterrichter unter dem 1. Okt. und 10. Dec. 1807. ausgesprochenen gerichtlichen Erkennenisse der Relcriptum als nichrig kasstrt. Seuttgart, den 22. Merz 1800 ' 2)InderSchnldklag-SachedesHandecsmannsFriedr.Chkist.Bebxanalingen, Klägers an einem, wider den Fuͤrstlich Waldburg- Zeilischen Hef: Kaplan Franz Joserh Hartmann zu Vollmaringen, Beklagten am andern Theil, wurd auf Abschwézung des dem Kiêger deferirten Judicial: Eides, nach zuvor durch den Prokurator des Beklagten in des- sen Seele abgelegtem Eid für Gefährde, mittelst Bescheides erkannt. Den 4. April 1809. Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret vom o. Merz den General Masor v. Stettner zum Brigadier der aten Cavallerie: Brigade, und durch ein Decret vom 20 Merz die beiden Unterofficters vom leichten Bataillon von Brüsselle Haderer und Veilmann zu Lieutenams, den erster= bei diesem, ren andeen aber bui dem leichten Batatllon v. Wolff; ferner durch ein Decret vom 31. Merz den in Oestreich. Diensten gestandenen Grafen v. Bylandt zum Second-Lieutenant bei de Garde zu Fuiß, den Cader Lindner vom bin. Inf. Regiment von Franquemont zum Unterlieutenane bei diesem Regiment; endlich durch ein Decret vom 1. April den bisherigen General Quartiermeister, General-Major v. Theobald zum General-Adjuranten, und den Second-Lieutenant bei der Garde zu Fuß, Grafen von Byland zum Konigzl, Kammerjunker zu ernennen allergn digst gernht. Vermöge allerhöchsten Decrets von ebend. haben Se Königl. Majs. dem bieherigen Registrator Bux bei dem Departement der indirekten Steuern die Land= u. Oberumgelders= Stelle in Biberach, mit Belbehaltung stines Rangs — die dadurch erledigee Registrators- Seelle dem allda angesiellten Secretarius Auch, mit Beibehaltung seines Charakters, und endlich die Stelle des Leztern dem bei der Registratur der ältern Akten angestellten Regi- strator Pfeiffer, zu übertragen, und den Bereiter Müller auf sein allerunterthänigstes Ansuchen aus Königl. Diensten zu entlassen gnädigst geruht. « Se..jibuigl.Maj.habendenLegatione-Secket·air.vonThumbaufseinunkekkhä- ggstes Aäfuckgm von dieser Stelle, zugleich aber auch als Kammerjunker gnaͤdigst entlassen. Den 2. April.