137 Liebhaber können sich an diesem Tag Vormittags o Uhr in hiesiger Cameral--Verwaltung einfinden, die naͤ- here Beringungen vernehmen, und hadben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen Prarikats und Bermoͤgens halder zu Stellung einer Caurion von 600 fl. auszuweisen. Den 20. Merz 1820. Koͤn. Lameralamt allda. Besigbeim. Die Lommuyschgabraie allhier wird Mutwoch den 10. Apr. Vormittags 10 Uhr auf dem biesigen Rathhause verliehen werden auf 3 Jahre von Mich),elis 1800 bis 1812. Dieselbe darf zwar mit 600 St.#k Schaafen beschlagen werden, woran der Bestinder 250 Stük zu halten berechugt ist. La aber die Schonung des Brachbaus eine Hauptbedingung bei der Verleihung ist, so muß die Anzahl der zu balten- den Schaafe mit der Möglic#keit, solche des Brachbaus unlbeschadet zu ernähren, ins Verhältnis gestellt wer- den. Neben dem wohlgebauten Schaafhause genießt der Beständee einen Wurzgarten, einige Allmanden, 72 Nächte Wahlpfurch und den Winterpförch, und werden die Schäfermeister, welche zum Bestande Lust haden, jedoch zum Aufstreich nur alsdann zugelassen werden, wenn sie sich wegen ihres Vermögens und Prchikats durch gute Zeugniße ausweisen können, zu der Verleihung eingeladen. Den 7. Apr. Oberamt Birtigheim. Heilbronn In hiesigem Oberämt werden folgende Schaafwaide Verleihungen vorgenommen werien. Zu Nekargarkach am Duünstag den 25. Ipril auf 6 Jahre. Die Watde erträgt 4% Stük, der Bestäider ge- nießt freie Wohnung nedst Schener, Stallung und s Mrg. Wiesen, auch erhält er jährlich eine bürperliche Holz- gabe. Zu Horkheim am Mittwoch den 26. April auf ; Jahre; diese Waide darf mit 460 Stük beschlagen werden, wovon die Bürgerschaft 205 Stük zu halten berechriget ist. Neben freier Wohnung genießt der Be- ständer Mrg. Wiesen und einen Krautgarten. Zu Untereisesheim, wo die Waide 230 Skük erträgt, am Donnerstag den 27 April auf z Jahre. Der Bestander genießt freie Wohnung und bedeutende bürgerliche Benecsicen. Die Verleihung wied jedesmal morgens 8 Uhr auf dem Rathhause des Orts vorgenommen. Für das Bestandgeld muß Caution on baarem Geld oder Liegenschaft oder Bürgschaft geleistet werden, und haben sich die Liebhaber wegen ihres Prädikats und Vermögens auch Meisterrechts gehörig auszuweisen. Heilbronn, den 8. April 1809. Oberamt allda. Welzheim. Bis Freitag den 2 . April d. J. werden auf der Strasse von Welzheim nach Lorch 3 Di= strikte zu chausseemäsiger Herstellung im Abstreich verliehen werden. Die Riebhaber, welche sich über die dozu erforderliche Kahlgkeiten und Vermsgen mit obrigkeitlichen Zeugnissen ausweisen können, wollen sich daher an gemeldtem Tag Morgens o Uhr bei dem ersten Distrikt, der im Lorcher Wald anfängt, ein#inden und der weitern Verhandlung anwohnen. Den 20. Metz 1800. Kön. Oderamt. Ludwigsburg. Nachstehende abwesende Conscriptionspflichtige aus hiesiger Stadt werden hiemit bel Strase es Ftu ihres Unrerkhanenrechts, und der Confiseation Pres Ver.usgens nochmals ausgruse „a dato in ierhalb 4 Monaten in ihrem Heiniwesen sich einzufinden, und den Koͤnigl. Constriptions Gesezen sich u unterwerfen, und zwar: Joh. Fried. Jos. Leop. Barrier, Bortenwirker. Bernh. Sauter, Gürtler Cart Drnst Seitter, Bijoutier. Joh. Mich Luz, Schneid r. sranz Sauter, Biloutier Wilh. Joh. Domin. Lust, Schneider. Adam Flori, Mezger. Fried. budw. Grünenwald, Bijoutier. Mich. Kläpfer, Schreiner. Fried. Wilh. Heinz, Bijoutier. Fried. Franz Schweikert. Schreiner. Carl Fried. Rümmele, Buchdruker. Johannes Schuler, Schneider. Heinr. Ludw. Gabr. Schikert, Biloutier. Jak. Ohrist. Alle, Schneider. Joh Alber, Schneider. Joh. Sebast. Alber, Bijoutier. Joh. Ge Luw. bell, Schreiner. Cberamt allda. Buttenhausen, Patrimonial-Herrschaft Liebenstein Der von hier abwesende milikairpfichtige Ehri- stian Spiz, Wagner wird hiedurch zum zweitenmal unter Anberaumung eines Termins von 1 Monaken bei sonst zu gewarten habendem Verlust seines Barger und Unterthanenrechts auch des Vermögens ausgerusen, daß er in sein Heimwesen zurukkehren, sich sofort bei unterzeichnetem Oberamt melden, und wegen der ihm obliegenden Milikai pslchrige. der weitern Anweisung gewartigen solle. Souver Oberamt Mänsinzen. Göppingen. Nachstehende militampflichtige Unterthaus = Söhne aus dem biesigen Ober= und Souve- rainetäts-Oberamt, welche bei der kürzlich vorgenommenen Conscriptions-evisson nicht erschienen sind, wer- den theils zum erstenmal, kheils wiederkolt zum zweiten= und drutenmal aufgrufen, bei Lirlust ihres Un- terthanen= und Bergerrechts auch Vermügn inner vier Monaten in ihre Heimat zurükzukehren, u. vor dem Oberamt zu erscheinen, und zwar von Göppingen: Joh. Ge. Bek, Lehrer. Joh. Ulr. Löbelenz, Mezger. Joh. Heinr. Bracher, Striker Wilh. Dan urk, Mezger. Joh. Mich. Widmaier, und Ge. Jak. Elaß, Zeugmacher. Joh. Ge. Schaufler, Bek. Joh Heinr Hederlen, Mezger Joh. Gottl. Burk, Bek. Joh. Ba- cher. Joh. Ge. Gairing, Bek Jak. Heinr Maier, Bek Ge. Kill, Färber Joh Amt###. wetter. Ferd. Bai- hinger, Sattler. Goktl. Bracher, Zuugmacher. Christ. Schurr, Hafner. Matth. Zuz, Schlosser. Joh. Neußer, Zeugmacher. Joh. Heinr. Raff, Bek. Joh. Kuhn, Gürtier. Joh. Jak. Hangleiter, Sattler. Joh. Ernst