o0b Brelhervn Johann Auton von Freiberg auf Huͤrkel, Vorkligern, Nachbeklagten, Appellau- ten an einem, sodann der Gemeinde Matthis, Grpinger Oderamts, Verbekiazter, Nach- klägerin, Appellatin am andern Theil, die Natural:-beistung des kleinen Zehendens in der Vor= und die Auslösung des Zehenten-Rechtes in der Wieder-Klage betreffend, wird der unrerrichterliche Bescheid dahin abgeäindert, daß der appellantische Theil den mit dem Dom- stist Augspurg-im Jahr 1780. geschlossenen Kauf Vertrag über den Zeh nien zu Matthis der dortigen Gemeinde vorzulegen mchr schuldig sei; unter Verweisung der wei#eren Klag- Sache an den Richter voriger Instanz, und uncer Vergleichung der in Appecllatorio aufge- (angenen Prozeß-Kosten. Den J73. Mai 1300. Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Juftiz-Collegi## l. Senats. Ad Mand. Sacr. Regis Alaj. Unterm 20. April wurde die Carolina Wolfin, angeblich aus Heidelberg, wegen wie- derholren Diebstahls und Betrugs, zu einjähriger Zuchrhausstrase zu Ludwigsburg neben Ersaz der Kosten verurtheilt. Den 28 April wurde der bei dem Oberamt Maulbronn wegen wiederholter Diebstäh- le in Verhaft und Inquisition gekommene Maurer Johannes Leucht von Illingen zu einer achtmonatlichen Festungsarbett auf Hohenasperg verurtheilt und auf den Wiederbetretungs- Fall mit schwerer Strafse bedroht. Den 20. April wurde Ludwig Hamann von Maulbronn wegen wiederholter Betrüge- reien, zu einer fünfahrigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt, und dabei verord- net, daß der seibe nach Erstehung seiner Strafe auf unbestimmte Zeit in ein Arbeitshauß gebracht werde. Den K. Mai wurde Georg Beson von Kuittlingen, wegen wiederholt begangener Dieb- Kähle zur dreifährigen Zuchthausstrafe verurtheilt Erkenntnisse des Kön. Ober-Juft. Collegi# lten Senats. I) In der Wechsel Klagsache des Handelsmanns Joh. Wilhelm Haueisen von Stutt- #ar#, gegen den gewesenen Forstkassier Mathias Fricdrich Brecht in Alrdorf, wurde lezterer zu Bezahlung der zwei Wechselforderungen von 225 fl und 40 fl. nebst Interesse und Ko- sten verurtheilt. Seutegart, den 13. Mai 1309. 2) Die Appellations-Sache von Bahlingen, zwischen Johann Schaul von Onsimettin= ##en, Beklagten, Appellamen; und Anna Maria Keinathin daselbst, cum curstore, Klige- rin, Appellatin, Prlvatgenugkhuung wegen unehlicher Schwängerung und Alimentation des Kindes betreffend, wurde wegen Mangels in Beobachtung der Formalien durch Urchel ver- worfen, und Beklagter Appellant in die Kosten verurtheilt. Den 10. Mal. Se. Königl. Maj. haben durch ein Deeret vom 17. Mai den Odersten Lv. Högel vom General= Quartiermeister-Staab zum General= Maser, den Flügel-Adjutant Rittmeister- v Breuning zum Major; sodann durch ein Deeret vom 10 Mai die UnterLieutenants Abele und Schröder vom Chev. Leg. Regim. Herzog Heinrich,