263 Die Zeit ihrer Dienstleistung beschränkt sich auf die Dauer der Umstände, welche die Vermehrung der Streitkrifte des Varerlands erheischen; und es bleibt ihnen unbenommen., nachher wiederum in ihre alten Verhältalße zuruk zu treten. Stuttg den 23. Jun. 180), Auf Allerhschsten Spekial-Befehl Se. Königlichen Majesiät. Königl. Ministerium des Innern. Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammert"-Rechn. Depart. an sämtliche Kreis= Skeuers Räthe und Lber-Amtleute, die ausstehenden Berichte wegen Regulirung der Geld-Caurionen betreff. d. d. 27. Jun.#1809= Durch die in dem Staats und Regierungs-Blakrtu enthaltene General-Vererdnung vom 13. Mätz d. J., die Cautions-Leistungen öffentlicher Diener betreffend, wurde den Könizl. Ogerämtern der Befehl ertheilt, die Rotizen und Berechnungen, welche sich auf die Be- stimmung der ron den Gemeinde-Rechnern 2c. einzulegenden Cai#onen beziehen, zu sam meln und mit ihren Anträgen allerunterthänigst einzusenden. « »DamchrekederglefchensBdrichtenoch-ausstehen-unpb’a«-«uch3dies"Kreis-Skc1iek-Rckkhes in Befolgung der ihnen wegen der Herrschaftl. Kaßen-Beamten ertheilten. Aufträge grossen- theils noch im Rükstand sind, so werden auch diese, so wie jene, hierdurch erinnert, ihre Berichte mit vollständigen Verzeichnissen innerhalb 8 Tagen an die Behörde um so gewisser einzusenden, als man nach Versfluß dieses Termins solche durch eigene Boten auf Kosten- der Säumigen abholen lassen wird. Arlenntnisse des Kn. Ober= Just. Collegit tm Senats In der Appellations-Sache von Knittlingen zwischen Johann Georg Scheuerle in bien- jingen, Beklazten, Appellanren an einem, und Barbara Mamberin allda, Klägerin, Appel- tin, am andern Theil, Privatgenugehuung wegen unehelicher Schwängerung und Alimenra= tion des Kindes betreffend, wurde, unter Aufhebung des Akten-Schlusses von Ameswegen durch einen Bescheid dem Beklagten, Appellanten die Führung besseren Beweists auferlegt. Stuttgart, den 22. Jun. 1309. wurden geschieden: · « 1)Jol)aimFriädtichKohlervonObersettingeyNagolvekObkramksHKl.«,v"ohMarga- tetha, geb. Ruofin, Bekl. ex cap. quali desert. nnd leztere in die Kosten verurtheilt. 2) Jehann Georg Mundinger von Warmbronn, Böblinger Oberamts, Kl. von Chri- stina, geb. Käßmännin, Bekl cx eap. quali delert; unter Verurtheilung der leztern in dier Kosten. Se. Königl Maj. haben durch ein Decret vom 23. Jun den in der Kaiserl. Oestreich- Ingenieur-Aeademie gewesenen von Raßler zum Secend= vieurenant bei dem Depot des tin. Juf. Regiment Kronprinz, und. durch ein Decret vom 24. Jun- 4*1- · ««-sz den von dem leichten Bataillon v. Brüsselle dimittirten Feldwebel Klein zum Lleute nant bei dem Land-Batailkon Stuttgart, und ter: Lleutenant Gaupp zum Staabes= Haustinann bei eben diesem Bataillem zu ernen- nen allergnaͤdigst geruht. “