391 die vacante Auditors-Stellen keim Drageoner- Regimont dem Rechts- Cand. Klett, und beim reuen Infanterie-Regimenr dem Rechte, Candidaten Bauer zu übertragen oaller- gnäbigst geruht. ⅜ - Se.Königl.Maj.habenallskgnädigstgeruht, . vermdqaucrhdchstenDecretesvom7.Sep-.demzumEamckabVekwaltetmWes-Werg ernannten bioherigen Oberlandes-Oeconomie-Rath Wulken, so wie vermöz allerhöchsten Decrets vom 3 Sspt, dem Cameral-Verwalter Widenmann za eebenstein ben Charakter eines Königk. Hofrarhs zu ertheilen. Vermög allerhöchsten Deerets von ebend. haben Se. Königl. Mas. den Stadepfer- rer Engelhardt in Mergenrheim zum Deranat-Commissarius des LandKapitels Mergeut“- heim und Inspector der Land-Schulen zu ernennen, vermäg allerhöchsien Decrets vom 9. Sept, die erledigte Pfarrei Holzmaden, Kirchhei- mer D#ces, dem Pfarrer Ml. espp in Boll, vermög aklerhöchsten Deerers vom 10. Sept. die erledigte Pfarrei Eschach, Aalener Discese, dem Pfarrer Schwend zu Lauterburg, und die erledigee katholische Pfarrei Hochberg, Oberamts Saulgau, dem Curat-Caplan Aleys Maichel in Ertsdorf, Oberamts Riedlingen, — und die Curat= Caplanet Erisdorf dem Exprier der Dominicaner Joseph B öhrer zu Gmünd zu übertragen allergnäd. geruht. Se. Könial. Mas, haben vermäg allerhöchsten Decrets vom 12. Sept. dem Expedi- tiensrath und Waisenhauspsteger Schultheiß den Hofrarhs-Charakter zu ertheilen gnä- rigst geruht. Stuctgart. Da man von Seiten des Königl. Ober-Juftiz= Collegli II Senacs zu Berichligung des Schuldenwesens der am 1. Dec. v. J. allhter verstorbenen Regierungerä- thin Grimm geb. Ritter, Dienstag den 31. Ocwbbr. d. J. anberammt hac, um eine ordent liche Liquidation der Schulden vorzunehmen: so werden alle diesenige, welche an die Ver- lassenschafteMasse der gedachten Regierungsrächin Grimm ans irgend einem Rechrsgrun de eine Forderung zu machen haben, hiemit vorgeladen, an dem bestimmten Termin durch einen gehörig bevollmächtigren Sachwalter aus der Zahl der Königl. Ober-Justiz-Prokura- toren vor dem Königl Ober-Justiz= Cellegium II Senats um so gewisser zu erscheinen, als alle diejenige, welche ausbleiben, durch das Sechs Wochen nach obigem Termin vem 31. Oct. d. J. zu eröffnende Präclusi?: Erkenntniß mit ihren Ansprüchen an die Grimmische VerlassenschafrsMaße werden ausgeschlossen werden; wobei übeigene angefügt wird., daß diejenine Glaubiger, deren Forderungen mit keknem Vorzugsrecht versehen sind, wegen Un- zulänglichkeic der Masse keine Befriedigung zu erwarten haben. Den 20. Aug. 1809. Königl. Ober-Justiz-Collegium II. Senats. Stuttgart. Se Königk. Masestär haben die allerumerthänigste Meldung folgen- der an den General Armee-Arzt von Jacobt neuerdings elngeschikten Belträge für die verwundeten tapfern Krieger des Vaterlands mit allerhöchster Zufriedenheit aufgenommen, und die öffentliche Bekammachung derselben allergnädigst befohlen. Als: . von-H-tust-stein,vurchdenqutescirendenJ.RathHerwigsM