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        <title>Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809.</title>
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            <idno>srbl_wuerttemberg_1809</idno>
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        Königlich-Württembergisches 
Skagts und Regierungs- 
Blatt 
bom Jahr 1800. 
  
Stuttgart, 
gedrukt bei August Frie drich Mackl'ot.
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        Nro. 1. 1809. 1 
Königlich-Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Montag, 2. Jan. 
  
  
Ministerium der geistlichen Angelegenheiten. Erläuterung zu dem Aufrufe (in dem Staats- 
un? Regierungs B.itt vom verigen Ja?: Nro. 55) an die Schul= kehrer und Schul-Candidaten 
im Königreich, zum Besuche der in Hei.dronn errichteten pädugogischen Bildungs-Anstalten. 
Da nach dem, an die Schullehrer und Schul-Candidaten im Königreiche in Nr. S5. 
des Köntgl. Seaars= und Regierungs: Blates vom vorigen Jahr erlassenen Aufrufe 
zum Besuche der in Heilbronn von dem Schul- Inspertor Zeller errichteten päda- 
gogischen Bildungs-Anstalten, « 
coleichtmäglichscynkönnte,daßMehrere,ohnevorhekigeAnsraeundzuverschiebeneu 
Zeiten, sich daselbst einfaͤnden; so werden jenem Aufrufe theils zu Bermeidung von Irrun- 
gen, theils zue Aufmunterung fuͤr diejenigen, welche aus Unkunde der dort vorgetragenen 
Lehr-Gegenstaͤnde diefen Aufruf zu benuzen unterlassen wuͤrden, folgende nähere Bestim- 
mun gen beigefuͤgt: 
1) Wird ein Termin von fünf Wochen hiemit festgeseze, inrerhalb dessen alle, die den 
Unterricht des Schul-Inspectors Zeller in Heilbronn benuzen wollen, sich bei ihm 
in frankicten Briefen zu melden haben; 
2) mit dem 2c. Febr. d. J. wird das Verzeichniß derselben gese lossen, und in dem 
Scaats; und Regierungs-Blate der Anfaung des Lehr-Cursus angez'igt werden, da- 
mit All:, welche sich gemeldet heben, wenn nicht eiwa eine zu große Anzahl Be- 
schränkungen erforderte, zur bestimmten Zeit sich in Heilbronn einfinden; 
3) der Schul-Inspector Zeller wird Allen an die Hand geben, daß ste unter billi- 
gen Bedingungen in rechtlichen Bürgerhäußern Wohnung, Kost, Licht und Bett er- 
halten, auch sonst während ihres Anfenthaltes in Heilbronn jede mögliche Erleichre- 
rung finden. 4 
4) Die Lehr-Gegenstinde, welche der Schul-Inspector Zeller in diesem Lehr-Curse 
behandeln wird, sird nach seiner Angabe " 
,,dasGan;-:!vcSchulsshrungselbst-derdeucscheSprach-Unkerkichtinallen 
»seincnSru»·sn,nebstderVglmndfnngdrgtscligsösenLehr-Skosss—die3ahc- 
„Verhältuisse und ihre Bezeichnung durch Ziffern — die Formen-Verhältnisse
        <pb n="4" />
        „und ihre Darstellung durch Zeichnen, Groͤßen und Maaßlehre, Musik, die 
einhis. und allgemein anwzudbarsten Lehren der neuen Landwirth= 
„schaft.“ " 
5)) Da in Heilbronn bereits do# Kinder in 4 Schulen nach der neuern Methode unter= 
eichtet werden, so ergiebt sich dadurch für die wißbeglerigen Schullehrer die erwünsch- 
te Gelegenheit, jene Unterrichts= Gegenstände theilg in der Anwendung genau kennen 
zu lernen, theils selbst praktische Versuche zu machen. 
6) Des katholischen Schul-Lehrern und Provisoren bieten die in Heilbronn angestellten 
katholischen Geistliche ihre Dienste an, und werden ihnen in der Privat: Schule der 
dortigen Klosterfrauen dieselbe Anschauung der Methode zu verschaffen sich bemühen. 
Diese näheren Bestimmungen werden hiemit zur allgemeinen Kenneniß gebracht, und 
sämtliche Geistliche angewiesen, ihren Schul-Lehrern und Provisoren solche bekannt zu ma- 
chen. Stuttgart, den 3. Jan. 1309. 
  
Se. Königl. Maf. haben vermäöge allerhöchsten Decrets vom 2z. Dee. v. J. den 
Lieutenant v. Flemming bei dem Regiment v. Franquemone, und den Lieurenane v. Kön- 
neriz bei dem Regiment Kronprinz zu Königl. Kammerjunkern; und 
vermäg allerhöchsten Decrets vom 24. Dec. den bisherigen Kammerjunker, Grasen Fei- 
derich v. Zeppelin zum Königl. Kammerherrn; ferner 
vermög allerhöchsten Decrets vom 238. Dec. den Masor von Pöllniz zum Kenigl. 
Kammerheren allergnädigst zu ernennen geruht. 
  
Der seie mehreren Jahren bestandene Holländer= und Enzscheiter-Holz-Wieferungs= 
Accord geht bis auf Martini d. J. zu Ende, und es wird daher eine neue Accords= Ver- 
handlung nothwendig, wobei einem Holländer Holz-Emtreprenneur ungefehr 2000 Holländer= 
Tannen in dem Wildberger und Neuenbürger Oberforst zugesichert werden. In Absicht auf 
den Enz-Scheiter Floß sind aus jenen beiden Oberforsten sáhelich wenigstens 15,000 Klaf- 
ter Scheiter-Holz auf die an dem Enzsluß liegende Facterie-Pläze zu liefern. Inn, und aus- 
ländische Liebhaber, welche zu einer oder der andern Entreprise oder zu beiden vereinigt Lust 
haben, wollen sich den 18. Febr. Morgens 9 Uhr auf dem Koönigl. Forst-Departemem# all- 
hier einfinden, und sich in Absicht auf ihr Vermögen gehörig legitimiren, wo ihnen als- 
dann die weiteren Bedingungen bekannt gemacht werden sollen. 
Königl. Forst-Departement. 
Heillbronn. Die Stadt Heilbronn gedenkt den ihr zuständigen sogenannten Neubof bei Oedheim, 
Oberamts Nekarsulm gelcen Freitag den 24. Febr. 1800. Vormittags ro Uhr auf gedachtem Hof selbst, 
unter Vorbehalt allerhöchster Ratification zu verkaufen Die Baulichkeiten, und deren Bequemlichkeiten, be- 
sonders die schönen Keller, werden von den Liebhabern selbst besichtiget werden, daher nun hier die nähere 
Beschreibung der Güter folgt. Aeker: ungefahr 25 Mig im Winter-Flur; 33 Mirg. 3Vrtl. im Sommer- 
Flur; Mrg. 3 Vril. im Brach-Flur; § Mrg. Gra 
Kaufs= B « ufsch » 
Mattinicsoyundsstaiedochunvekzmßxtchbezahltwekdmmussm.DerMukeristberechkiget,aussicht- 
meß 1810. aufzuziehen. Saͤmtliche Guͤter sind zehendbar, und auf solche haben einige benachbarte Schaͤfer den 
t 5 5-Baum= und Küchengarken. Die vorzüglichen. 
Gdingungen sind, daß der Kaufschilling zu ktel nach erfolgter Ratisicakion, die übrige ztel fauf 
4
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        3 
Trieb. Die nähere Conditionen können bei dem rechnenden Burgermeister-Amt erfahren werden; wobei noch 
ange nerkt wird; daß derjenige, welcher den lezten Streich erhält, er seie Inn= oder Ausl inder, auf der Stelle 
88 Touisdor . erlegen hat, welche er aber nach erfolgter Ratificakion vom eten Dritkheil wieder abziehen 
arf. Den 16. Dec. 1808. Oberamt nann, Burgermeister und Gericht allda. 
Winnenden. Die vormalig hiesige Oberamtei-Wohnung und der dabei befindliche Garten, wovon 
sich in Nr. 47. 42. und 43. dieses Blatts eine ausführliche Beschreibung sindet, wird, da deren leztmahliger 
Verkauf nicht genehmigt worden, Samstags, den F. Jan. u#., je nachdem sich Liebhaber finden, allhier 
entweder verkautt, oder auf 6 Jahre verliehen werden. Den a. Dec. 1808. Cameral-Verwaltung 
Nottenburg am Nekar. Die Communschaafweide in dem hieher gehörigen Amtsorte Hailsingen wird 
biß Montaß den oten, und die zu Wendelsheim bis Dienstag den ro. Jan. 1500. auf 3 Jahre von Licht- 
meß 1800 bis r812. verliehen werden. Die erstere Waide erträgt 200 Stük, die zweite aber im Borsom- 
mer loo, und im Nachsommer 150. Die biebhaber werden daher eingeladen, an den ermeldten Tagen je- 
desmal Vormittags Uhr auf den Orts-Rathhäußern sich einzufsinden, und obrigkeitliche Attestate wegen 
dem Bermoͤgen und Praͤdicat mitzubringen. Den 16. Dec. 1808. Kien. Obeeramt allda. 
Rotweil. Nach allergnddigstem Befehl der Königl. Hochlöbl. Ober= Finanz= Kammer, Landwirthsch. 
Departement vom kr. Nov. 803. solle das auf dem zum hiesigen comeral Dilrre gehhrien herrschaftlich n 
Hofgur Vaihingen befindliche, ohnweit dem Ort Neukirch gelegene, sogenannte Taglöhner-Gut, dessen Pacht- 
zeit mit dem 7. Merz k. J. sich evdiget, auf fernere e I2 Jahre öffentlich verliehen werden. Das ge- 
meldte Taglöhner-Gut besteht in einem ordentlichen Wohnhaus mit Scheune und Zugehördte, unter einem 
Dach, sodann ohngefehr in 24 Ichrt. Aeker in allen 3 Oesch oder Zellgen, und o Ichrt. Wiesen. Zu der 
Verpachkung ist nuun Samstag der à#1. Jan. ansersehen. Es wird daher Liebhabern hiezu, welche das be- 
nannte Gut täglich beaugenscheinigen, und die weitere Bedungnisse vorläofig bei der Königl. Gameral-Verwal- 
tung dahier vernehmen können, dieses Vorhaben zu dem Ende biedurch offentlich bekannk gemacht, damit sie 
sich an gemeldtem Tage daselbst einfinden können. Den 27. Dec. 1808. 
Kreis= Steuerrakh und Cameral-Berwaltung allda. 
Seebronn, im Oberamt Rottenburg. Die hiesige Communschaasweide, welche jährlich 140 Stük er- 
trägt, wird bis Samstag den 7. Jan. 1809. Vormittags 0 Uhr auf dem Rathhauß dahier auf 3 Jabre ver- 
liehen werden. Die achtliebhaber werden eingeladen, sich gedachten Tags mit obrigkeitlichen Zeugnissen über 
rädicat und Vermögen versehen einzusinden, und dient ibnen zur Nachricht, daß hinlängliche Stallung für die. 
Waare vorhanden sei. Den 13. Der. 180#8. * n. Oberamt Nottenburg. 
Urspring bei Schelklingen. Durch allergnädigsten Befetl vom 2.1. Okt. ist die unterzeichnete Stelle 
beauftragt, und im Regierungs-Blatt Nro. 53. 54. und üm sch wübischen Merkur den 3. 7. und oten Dec. 
das Publikum avertirt worden, daß das allhlesige Maiereigut, brstehend aus hinlänglichen Wohngebauden, 
Stallungen, Scheuren und Keller, 4 Ichrt. 13 Rth. Schuh Girten, 10 # Ichrt. ## Rth. 44 Schuh Wie- 
sen, 7.5. Ichrt. 12 Ruth. 2.1. Schuh Aeker, dem Waidgang, und jährlich vo Klaster gemischtes Brennholz, 
am i9. Dec. d. 4. in öffentliche Verleihung gebracht werde. Da aber ausser den abgekommencn Bchter 
kein weiterer Liebhaber erschienen, so wird eine abermalige Verlehung auf Montag den 23. Jan. in Urspring 
vorgenommen werden, wozu die Liebhaber, die sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen, daß sie den Felddau verste- 
n, gute Aufführung haben, und eine Caution von 1200 fl. einlegen können, ciügeladen werden. Wotbei 
merkt wird, daß das Pachtgeld gegen dem vorigen, um die Helfte herabgesezt worden. Den 7* Dec. 1808. 
· Kreis-Steuermkhvotthkntxt-undamcralvenvaltungUcpking·· 
Kißlegg = Wolfegg. Nachstehende militairpflichrige hiesige Amksuntergebene werden hiemit zum drit- 
ten= und lezken nal aufgesordert, sich in ihre Heimatb schleunigst zurük zu begeben, und sich bei unkerzeichne- 
ter Amtsstelle zur Conscription um so gewißer persönlich zu melden, als nach Verfluß von 4 Monaten, als 
dem lezten ihnen anberaumten Termin, es jeder sich seldst zuzuschreiben hat, wenn nicht nur sein Vermögen 
der Conflscation unterstellet, sondern er auch der Bürger-und Unterthans-Rechte für verlustig erklärt wird. 
Bon Kißlegg: Tav. Kudach, Tischler. Nepom. Mahlin, Schneider. Tav. Bader, Büchsenmacher. Jos. 
Mang Schilk, Schornsteinfeger. Von St. Anna: Dionis Pfender. Ge. Pfender, Weber. Von Rem- 
perkshofen: TKav. Stüzenberger, Jager. Von Holderreute: Nepom. Veser. Bauernknecht. Von 
Eindürnenberg: Tav. Spieß, Schreiner. Von Immenried: Alois und Anton Miller, Schuster. 
Tav. Lott, Strumpfstriker. Joh. Bapt. Kiedle, Bek. Von Ederharz: Alois Futscher, Bauernkuccht. 
Bon Ramhaus: Jos. Ant. Mender, Schreiner. Alois Bfender, Schuster. Fr. Joseph, und Bapt. Pfen-
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        4 
der, Lapiermacher. Von Emmelhofen: Leonard Seeberg er, Bauernknecht. Von Höhmühle: 
Joc. Johler, in Kais. Oestr. Diensten. Von Roth: Jos. Boscher, in Keis. Oestr. Diensten. Von 
Goppertshofen: Jos. Dentler, und Mang Miller in Kais. Oestr. Diensten. Von Unterhorgen: 
Jos. Biggel, Bauernknecht. Von Rielings: Johnnn, und Fav. Hengge, Bauernknechte. Von Kei= 
bach: r Schupp, Schreiner. Aus der Patrim. Herrschaft Prasberg und Keupolz. Von 
Reischmann: Menrad, und Matth. Mohr, Zimmerleute. Von Kohlhaus: Tov. Riedeßer, Zimmer- 
mann. Von Weyhers: Jos. Riedeßer, Zimmermann. Sebast. Riedeßer, Bierbrauer. Von Buz- 
mann: Sevecin und Sebast. l- Dapierer. Von Mißen: Scdbast. Feincr, Mczger. Von 
Samen: Joh. König, Kiefer. Ge. Schappler, Kiefer und Bierbraurr. Von Halden: Ant. Stein- 
hauser, Kiefer. Von Bietenweiler: Ant. Spehn, Schusier. Gebh. Jäager, Schreiner. Jakob Felder, 
Schuster. Joh. Ge. Felder, Mile. Tav. Kiebie, —— Von Reute: Ge. Grabherr, Bierbrauer. 
Tav. Rieder, Schreiner. Math. Rieder, Schreiner. Von Buchen: Dieonis Grabherr, Schmid. Ferner 
wird zu gleichem e und zwar das erstemal binnen 4 Monaten zu erscheinen vorgeladen. Von Kiß- 
legg: Sed Rist, Hafner. Fürstl. Waldburg. Wolfeggisch. Patrim. Obervogteiamt allda. 
Schloß-Waldsee. Da die abwesende militairpflichtige Unterthans-Sohne der zu disseitigem Ober- 
teiamt gehörigen Ortschafken, ungeachtet der zweimaligen Tufforderung nicht erschienen sind; so werden 
E elbe nun zum dritten = und lezkenmal aufgefordert, sich in Zeit 4 Monaten in ihrer Heimat einzusinden, 
als sonst ihr zur Constiscation vorgemerktes Vermäögen nicht allein wirklich konsiscitt, sondern sie auch uB16 
Bürger-und Unterthanenrechtes als verlustig erklärt werden würden. Von Schweinhausen: Fr. Jos. 
Widemann. Ant. Braun. Alois Kedwiz. Math. und Jak. Neff. Von Appenderf: kav. Vabank. 
Von Berg: Vor. Wachter. Von Dietenwengen: Andr. Maucher. Ven Hedelberg: Tav. 
Mayer. Von Gunduzr- Alois und Mart. Noktbhelfer. Von Kappel: Joh. Ge. Véhr. Von 
Ritzenweiler: Alois Miller. Von Eberhardzell: Eettfr. Lauppacher. Jos. Kraktenmacher. 
kav. Grimm. Aav. Kiebler. Stanislaus und Vincenz Hopp. Cav. kang. Jos. Allgeper. Jof. Grießha- 
ber. Von Knetzenweiler: Joh. Sppooll. Von Adelshofen: Joh. Georg, und Jakob Ehtr- 
mann. Ven Wolfertschweiler: Eustach. Schwarz. Von Eggmanêried: Bend. Hibler. 
Ulois Lang. Von Unterschwarzach: Eust. Hammer. Von Menhardschweiler: Eustach. 
Prauche. Andr. Schneider. Von Mittishaus. Tav. Bohner. Taov. ieembrod. Von Englers: 
Mart. Kck. Von Venersberg: Thadä Conrad, und Fricd. Jos. Wäscher. Von Obrrsr- 
dors: 4av. Hueber. Von Unteressendorf: Ant. Feßler. Von Wincerstetten: Jos. A 
Wachter. Demin. Mohr. Conrad, und Ank. Lemmle. Ani. Wild. Conr. Renz. Nepomuk Ermang 
Ferdin. Steinhauser. Bincenz Haller. Bapt. Schmid. Jos. Hufschmid. Joh. Lemmle. Fiel und Ferdin. 
Emmele. Franz Tav. Schwarzkopf. Von Steinach: Jak. Fussenegger. Anton und #eorg Schmaler. 
Von Menisch weiler: Johann und Herrmann Multer. Von Heisterkirch: Mart. Sproll. Von 
Vol kertsbaus: Jos. De „n Buch: Alois Geray. Von Apfelbrun: Joleph Fries. 
Von Schloßwaldsee: Mter S Von Reute: Fkav. Ulmer. Alois, und Ge. Haremann. 
Fr. Joseph, und Sebast. Muschel. 7 * „ und Lor. Geray. Obervegtriame allda. 
Ingelsingen. Der bei dem Königl. Hochlöll. 32 Regiment von Camrer gestandene Gemeine 
Johann Georg Stier von Dörrenzimmern ist im Nrv. d im Urlaub desertirk. Es werden daber alle El- 
vik-und Militair -Behörden hierdurch ersucht, auf - DOie#r# zu fahnden, und ihn im Vetretungsfall 
entweder an das Regiment oder hieher gegen Ersaz der Kosten wohlverwahrk einliefern zu anssen. TDen 22. 
ec. 1808. Obervogteiamt allea. 
J. ist 
Zwifalten. Nach einem Reseripk des Königk. Hochlsbl. Kriegs= Collegit vom 2. Deremb. d. J. 
Matttcus Schwerdt von Frankenhofen, disseitigen Souv. Oberamts, Gemeiner unter dem Köni'l. Cheraux- 
Regiment Herzeg Heinh: am 1#1. Nov. v. J. aus Garnison Ehingen defettit. Das unterzeichnete Ober- 
amt macht diß biemit ffentlich bekamt, und bittet, ihn, wen er irgendwo enkdeit welden sollte, nach den 
bestehenden Verordnungen arretiren, und an die Militair- Behörde oder das bi siec L deramt einliesern zu las- 
sen. Den 14. Dec. 1808. Kön. Couver. Oberamt allda.
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        Nro. 2. 18f0 0#. 5 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Sanistag, 7. Jan. 
  
  
Koͤniglich Wuͤrttembergisches Rang-Reglement. 
I. Elasse. 
Feld-Marschälle. 
Die von Sr. Königl. Majestät zu ernennenden katholischen Bischöse. 
Cabitaine des Gardes. 
Die Chefs fürstlicher Familien. 
Staats, und Conferenz, Mintster. 
Cabinets-Minister. 
S#tWaats= Minister. 
Kriegs-Minister. 
Feld-Zeuzmeister, und die, welche diesen Rang haben. 
Die Mitglieder fürsllicher Familien, welche den Titel als Peinzen führen. 
Ober= Hof-Marschall. 
(Sämtliche rouliren unter sich nach ihrer Ancienneté bis auf die Feld-Marschdälle, welche 
immer den ersten Rang haben, und die Bischöfe, welche, wenn sie von adelicher Geburt 
sind, jederzeit den zweiten und dritten Rang einnehmen, wenn aber dieses der Fall nicht 
ist, nach dem Ober-Hof-Marschall kommen, ohne mit den audern zu rouliren.) 
Die Kron-Erb-Aemter haben während ihrer Funktionen den lezten Nang in der ersten Classe. 
II. Classe. 
General-Lieutenants. 
Wirkliche adeliche Geheime: Räthe, oder diejenigen; welche als solche bei Hof oder sonsti- 
gen Chargen diesen Character haben. 
Oberst- Kammer-Herr. 
Oberst Hofmeister des Königs. 
Oberst-Scalimeister. 
Ober-Schle= Hanpimann. 
Ober= Schenk 
Genrernzus der Nesidenzen. 
Oberst Jizermeister.
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        6 
Ober-Hofmeister der Koͤnigin. 
Hof-Marschall. 
Trabanten-Hauptmann. 
Hräsident des Ober-Appellations-Tribunals. 
Dräsidenten des Ober-Justiz Collegit lten und IIten Senats. 
Präsident der Ober-Regierung. , 
Präsident des Kriegs-Collegit, wenn er auch nicht General-Lleutenant ist. 
Ministers. " 
Ober-Ceremonienmeister. 
(Rouliren hanlic unter sich nach ihrer Ancienneté ihrer Patente eder Anstellungs= 
ecrete. 
(Obige beide Classen erhalten ausschließlich das Prädikat „Ercellenz“, sowohl von nie- 
derern Dersonen als unter sich.) 
III. Elasse. 
  
Ober -Kammer-Junker. 
Ober-Silberkämmerling. 
Hber-Küchenmeister. 
Reise-Marschall. 
Haus-Marschall. 
Grand- maitre de la Garderobe. 
Trabanten-Lieutenant. 
General-Major. 
General= Adjutanten. 
General: Quartiermeister. 
Präsident der Ober, Finanz= Kammer. 
Dräsident des Ober, Consistorli und des katholischen geistlichen Raths. 
Drdsident des Tutelar-Rarbs. 
Reichs-General-Ober-Post-Direktor. 
Bice: Präsident des Ober-Apvellations-Tribunals. 
Vice-Präsidenren des Ober-Justiz-Collegil lten und Ilten Senats. 
Vice-Präsidene der Ober Regierung. 
Vice-Präsident des Kriegs-Collegit. 
Vice-HOberst= Stallmeister. 
Vice-Oberst: Jägermeister. 
Land-Jägermeister. 
Vice-Land-Jägermeister. 
Ober-Hofmeister des Kronprinzen und der Kronprinzessin. 
Adeliche Titular-Geheime Räthe. 
(Süêmrliche rouliren unter sich nach der Ancienneté, und ist diese Classe überhaupt un- 
ter dem Namen der General= oder Moitre Classe begriffen) 
(Die Provinecial= Erb-Aemter habrn während ihrer Funktionen den lezten Rang in 
dieser Closse.)
        <pb n="9" />
        IV. Classe. 
Titular-Geheime-Räthe. sse 
Direktoren der Collegien, Departements und des Geheimen-Cabinets. 
(Rouliren unter sich nach ihrer Ancienneté.) 
General--Intendant der Armee. 
Commandeurs der Garde du Corps und Garde zu Fuß. 
Kammer-Herr. 
Reise-Ober-Stallmeister. 
Die F#ee Capitularen von Ellwangen und Comburg, wenn sie sonst keinen höhern 
ang haben. 
Adeliche Geheime= Legations-Räthe. 
Kreis= Hauptleute. 
Director der Hof-Musik und des Hof Theaters. 
Ceremonien:Meister. 
Die Chefs der gräflichen Häuser. 
Obersten. 
General-Quartiermeister Lieutenant. 
Commandanten der Vestungen. 
Vice-Direktoren der Collegien und Departemente. 
Flügel Adjuranten des Königs. 
Chaussee: Bau-Ober-Intendane. 
Geheime-Legations-Räthe. 
V. Classe. 
VI. Classe. 
Kammer Junker. 
Adeliche Srallmeister. 
Retse-Stall meister. 
General: Auditor. 
Oberst Lieurenants. 
Vice-Commandanten. 
Geheime-Ober-Regierungs-Réehe. 
Rärhe des Ober Appellations-Tribunals; des Ober-Justiz-Collegit beider Senste und 
der Ober-Regierung. 
(Noulicen nach dem Duo ihrer Anstellung. 
Lous-. Intendanre: der Chausseen. 
Adeliche Oberforstmeister, die keinen höhern Rang haben. 
Hof Oberforstmeister. 
Hof-Cavaliers der Königlichen Prinzen und Prinzessinnen, der Hetzoge und Herzoginnen 
vom Königlichen Hause, wenn sie keinen Königlichen Titel haben. 
VII. Classe. 
Brigade-Majors. 
Majers.
        <pb n="10" />
        8 
Flügel-Adjutanten der Königlichen Prinzen und der Herzoge. 
Geheime-Ober-Finanz= und Ober-Landes- Oekenomie: Räehe. 
Geheime= Hof-Räthe. « 
Rektor und Kanzler der Universität. 
rälaten und General: Supertntendenten. 
Katholische Capitularen der zu errichtenden Capiteln. 
Plaz-Majors. 
Ritemeister der Garde du Corps. 
Weltliche Ober-Consistorial= Räthe. 
Geistliche Ober-Consistorial-Räeche und katholische geistliche Räthe. 
Legations-Räthe. 
VIII. Classe. 
Wirkliche Hof= und Finanz-Räthe. 
Ober= Forst: Räthe. 
Ober-Landes-Oekonomie-Räthe. 
Charakterisirte Regierungs-Räthe. 
Tutelar: Räthe. 
OberFSteuer-Räthe. 
Ober-Polizel= Räthe. 
Ober-Post-Räehe. 
Ritemeister. 
Quartier meister-Lieutenant. 
Trabancen-Wachemeister. 
Hauptleure. 
Plaz= Hauptleute. 
Stabs-Ritemeister. 
Stabs-Kapitains. 
Lieutenants der Garde du Corps. 
Jagd-Junker. 
Stallmeister. 
Kriegs= Räthe. 
Ober-Bau-Direktor. 
Ober-Wasser--Bau-Direktor. 
Assessores cum Voto der in der Vlten Classe genannten Collegien. 
Wirkliche Leib-Medici. 
General= Armee= Arzt. 
Wirkliche Leib-Wund= Aerzte. 
Ordens-Registrator. 
Prokessores ordinarü der Universträt. 
Ober-Bibliothekar. 
Schul= und Seudien-Direktoren. 
Rekteren der Gymnassen.
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        IX. Classe. 
Hof= und Domainen= Nü 
Wirklich= Geheime: Secrets Seiner Königl. Majestät; des Staats= und Cabinets- 
Ministerli. 
General-Secretärs der Departements. 
(Noulieren mit den obigen.) 
Titular-Hof-Räthe. 
Ober-Oekonomie-Räáäthe. 
Ober-Rechnungs:Rähhe. 
Kreis= S#teuer= Räthe. 
Salinen-Director. 
Forst: Berg= und Salinen: Räthe. 
Titular= Leib= Medici. 
General-Chirurgus. » 
AssessokcscumvokoderübkigenCollegienausserdeninvecvllenClassegeuanntem 
Ober-Kriegs: Commissarius. 
Haupt-Cassiers Königlicher Cassen, die keinen sonstigen Charakter haben. 
Hber-Auditor. 
Ober-Lieutenants. 
Leib-Pagen. 
Sekond= bieutenants. 
Kornets. 
Kammer= Pagen. 
Auditors. 
Regiments= Quartiermeister. 
Stall-Junker. 
Unter= Stallmeister. 
Dage-Hofeister. 
Page-Unter= Hofmeister. 
Jagd-Pagen. 
Reit= Pagen. 
Ordinäre Edelknaben. 
Ober-Bereiter. 
Ober-Amtleute. 
Hof-MeMdici. 
Titular-Leib-Chirurgi. 
Geheimer-Ober-Archivar. 
Geheime-Archivarii. 
Geheime= Rezistratoren. 
Geheime-Secretärs der Königin und des Kron= Prinzen. 
Legations= Sectetärs, 
X. Classe.
        <pb n="12" />
        10 
H#ber - Bione * Rähhe. 
ecretärs der Collegien und Departem 
Geheime: Kanzellisten des Königl gurt 
Special: Superintendenten. Slichen Cabuete. 
Hof-Kaplane. 
Bibliothekarii. 
Gallerie-Director. 
Professores extraordinarii der Universite 
t. 
Professoren der Gymnasien 8 
Prostsserprofesserer. sien, evangelischen und katholischen Seminarien. 
Professoren der bildenden Kuͤnste. 
Stadt: Pfarrer. ste 
Ober-Helfet. 
Ober: Kapellmeister. 
Hof- Konkertmesster „ 
Justiz Räthe der Patrimontal; 
GeheimerF Rechnungs-Rath. Hertschaften. 
Rechnungs= Rähhe. 
Mitglieder der Consulenten= Coll . 
Kreis-Aerzte. ollegien in Stuttgart und Tübingen. 
Seabs-Aerzte. 
Negistratoren der Collegien und 
Wmlis g Departements. 
Kriegs= Commisserken. 
Kreis= Aktuarien. 
Cameral-: Verwater und Beamte. 
Faktors der isenwerker, Salinen un 
Stadt und Amts= Physici. d Holzgaͤrten. 
Tiular- Kammer- Raͤthe. 
Pfarrer. 
Diakeui. 
Ober-Präceptoren, und Praͤceptoren des i 
Repetenten. es Gymnasi in Stuttgart. 
Marsch-Commissairs. 
Hof= Baumeister. 
Land= Baumeister. 
Wasser-Bau Inspektor. 
Ober: We .Inspektor. 
Salinen= Bau-Inspekter. 
Oder: Joll-Verwalter. 
Tieulac: Sekretarit. 
Bachhakter.
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        Stall-Kassier. 
Gestuͤts-Kassier. 
Garten-Kassier. 
Theater-Kassier. 
Stempel:= Amts-Kassters und Conerolleurs. 
Münz-Wardein. 
Münzmeister. 
Münz Kassier. 
Titular-Hof-Kammer-Räthe. 
Kommerzien-Rähe. 
Oekonomie-Räthe. 
Ober-Appellations= und Ober-Justiz-Proku- 
toren. / 
Amtleute. 
Patrimonial-Beamte. 
Forst-Kassiers. 
Hof= Bangquiers. 
Dof-Faktors. 
Jagd-Seererairs und Wildprerschreiber. 
Bau-Verwalter. 
Gehelme Kanzellisten vom Staats= und Ca= 
11 
b#egatlons-Kanzellisten. 
Stadt= und Anresschreiber. 
Ames-Pfleger. 
Advokaten. 
Gradier= Hütten= und Gegenschreiber. 
Hof-Jäger und Ober-Foörster. 
Hof-Thier-Arzt. « 
LandchienAkzr. 
RegimentsmndBakaillons-Aekzte. 
Geistliche Verwalter oder Administratoren 
geistlicher Stiftungen. 
Rechnungs-Revisoren. 
Bau-Contcolleurs. 
Bau Dessinateurs. 
Polize)= Commissairs. 
Schäferei= Ober-Inspector. 
Hof-Areisten. 
Präceptoren. 
Ober-Umgelder. 
Ober-Zoller, Ober-Aciser. 
Post-Offizialen des General-Post= Amts 
diners= Ministerto. Stuttgart. 
Kanzellisten von allen Balleyen, nach der Ober-Post-Staklmeister. 
ienstzeit. Postmeister. 
XI. Classe. 
Geheimer Kämmerier. Kammerdiener der Königlichen Prinzen und 
Kammer-Fourier. Prinzessinnen. 
Wappen= Herold. Bereiter. · 
MajkkeckhdkeL PosthalterunvPostJ-Ofsiziacenausserhalb 
Haus Küchenmeister. Stuttgart. 
Kastellane. » Ober-Stuttenmeister. 
Kammerdiener Sr. Koͤnig l. Majestaͤt. Stuttenmeister. 
Kammerdiener der Koͤnigin. Hof-Fourier. 
Hof-Chirurgi. Küchenmeister. 
Hof-Zahnarzt. Kanditor. 
Kammer--Musici. Controleur. 
Hof-Musici. Küchenschreiber. 
Hof= Sänger. Page-Aufseher. 
Hof-Schauspieler. Kammerdiener der Herzoge und Herzoginnen. 
Gallerie: Inspektor. 
Haus= Silber= Kämmerling. 
Kammerdiener des Kronprinzen und der Kron- 
prinzessin. 
Wildmeister. 
Pürschmeister. 
Büchsenspanner. 
Meister-Jäger.
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        12 
Jag- Zeugmeister. 
Gewölbs-Verwaller. 
Ober= Hof= Gärtner. 
Silber-Kämmerling. 
Haus Keller. 
Mundschenken. 
Tafeldeker. 
Hof-Casseesieder. 
Reise-Caffeesieder. 
Reisige Ferster. 
Geheeg-Bereiter. 
Fasanen-Meister. 
Park-Jäger. 
Hof-Jäger-Pursch. 
Hausschneider. 
Backmeister. 
Bratenmeister. 
Mundkoche. 
Fourage-Aufseher oder Verwalter. 
Leib= Kutscher. 
Kammer-Pusaren. 
Kammer= Leib-Jäger. 
Laufer. 
Leib-Laquaien. 
Gargon des Meubles. 
Menagerie-Verwalter. 
Heiducken. 
Ober-Trabant. 
Trabanten. 
Leib-Postillion. 
Oberknechte. 
Hof-Laquaien. 
Schloß-Portier-Sergeant. 
Garten-Portiers. 
Schtoß-Portiers 
Leibknechte im Leib-Marstall. 
Hof-Werkmeister. 
Hof-Prefessionisten. 
Kutscher 
Stuttgart, den 18. Dec. 1808. 
Stasts= und Cabinets-Minister- 
raf v. Taube. 
XII. 
XIII. 
Kammer-Sergeant. 
Kammer-LKaquaien. 
Hof-Meßner. 
Hof-Tapezier. 
Hof-Gärtner. 
Kammer-Mohr. 
Kammer= Portier. 
Hof-Organisten. 
Hof-Pauker. 
Hof-Trompeter. 
Marstaller. 
Ober:= Wagenmeister. 
NRoß:Arzt. 
Sattelknecht. 
Kasernen-Verwalter. 
Classe 
Salzköche. 
NRitterköche. 
Classe. 
Packmeister. 
Reirknechte. 
Vorreiter. 
Lichterjungen. 
Frokteurs. 
Klepperknechte. 
Tragthierknechte. 
Beiläufer. 
Heubinder. 
baquaien und Livree: Dienerschaft der Königl. 
Prinzen und Prinzesssnnen und der Her- 
zoge und Herzoginnen. 
Güter- Iuns pektoren. 
Fußgehende Ferster. 
Beiknechte. 
Bauknechte. 
Garten-Aufseher. 
Menagerie-Aufseher. 
Alleenknechte. 
Hofwächter. 
Hof-Pertechaise-Träger. 
Friderich. 
r. Beünggel=
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        43 
Dectet an die Ken. Cberforst- Aemter die Abbeltung der Ruataͤge bett d. J. 3. Jan. i1809. 
Den Koͤnigl. Obercorst Aemtern wied hiemit aufgegeben, kü feigbin alle Holz= und 
Walderes-, wo möglich sogleich am nächsten Antes’age abzurugen, ore Ragräge aber, wel- 
de bie Oberforst Aemter ausser ihrem Wohnorte, hauprtsächlich für die entfer“vern Gegen- 
den, vorzunehmen haben, wenigstens alle halbe Jahre abzuhalten, und die Ras= Protocolle 
sedesmal 4 Wochen nach Georgti und Martini einzusenden. Decret, in Königl. Forst-De- 
part. den 3. Jan. 1809. 
Königl. Conscriptiens-Commission. Heimweisung sämtlicher Cantonisten aus den Kreisen 
Norenburg und Ellwangen. 
Semrliche Kreis-Ober= und Patrimonial-Aemter des Königreichs werden andurch auf- 
gefordert, allen in ihren Kreisen und Aemtern befindlichen Cantontsten, welche aus den 
Kreisen Rotenburg und Ellwangen gebürtig sind, aufzugeben, sich ohne Verzug in ihr 
Heimwesen zu begeben, und bei ihren Obrigkeiun zu melden. An das betreffende Oheramt 
sind sodann sogleich Verzeichnisse derjenigen Cautonisten, welche von andern Oberämtern 
zum Nachhausegehen befehligt worden, einzusenden, um die Ungehersamen daraus erkennen 
und bestrafen zu können. Seuttg den 4. Jan. 1809. Kön. Censeriptions-Commispo#n#. 
Erkenntnisse des Koͤn. Ober-Just. Eollegii Iten Stnats. 
1) In der Appellations-Sache von Wildberg, zwischen Eva Margaretha, Joham 
Martin Baytingers Eheweib daselbst, cum curatore, Appellantin an einem, und dem cu- 
raror der Baytingerischen Gantmasse, Jakob Friedrich Reisser, Gerichtsverwandten allda, 
Appellaten am andern Theil wurde die Urthel voriger Justanz dahin reformirt, daß die 
Iprllanasche Bayungerische Ehefrau von Bezahlung der Hilfte der in dem Gant ihres 
hemanns eingeklagten, von ihr in ihrer Minderjährigkeit in Gemeinschaft mit ihrem noch 
minderfährigen Ehemann contrahirten Schulden entbunden, die in dieser Appellations-Jn- 
stanz aufgegangene Kosten aber gegen einander ausgehoben und verglichen seyn sollen. Vom 
17. Deemb. 
1 2) In der Rechtssache zwischen Josephine Bilefeld, geb. Braunnagel allhier, curm 
uratore legit. Klägerin an einem, und dem gewesenen Königl. Staats= und Cabinets-Mini- 
ster Grafen von Wintzingeroda, Beklagten am andern Theil, wurde der Kligerin der Be- 
weiß des Grunds ihrer Klage auferlegt. Vom 17. Dec. 
3) Die Appellation des Leonhard Häfner zu Moosbach und Consorten Klágern, gegen 
Christoph Jakob daselbst und Consorten Beklagten, die Cencurrenz zu den gutsherrlochen. 
Jagdfrohnen betreffend, ist als unstarthaft und unförmlich nicht angenommen, vielmehr 
sind die Kläger auf den Rechesweg in polleflorio ordinario oder in petitorio in erster In- 
stanz verwiesen worden. Vom 20. Dee. » 
4) Die Appellations= Sache von Schmidelfeld zwischen David Beuerlen von Laufen 
am Kocher, Kläger Appellanten an einem, und Johann Georg Jäger ebendaselbst, Bekl- 
Appellaten, am andern Theil, wurde wegen Mangels in den Formalien und an Beschwer- 
den von Amtswegen per Relcriptlum verworfen. Vom 24. Dec. 1808.
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        11 
5) In der Wechselklagsache des Handelsmanns Sceinhofer zu Degerloch Klägers, wi- 
der den Krämer Christian Rieger zu Freudenstadt Bekl, wurde lezterer zur Bezahlung der 
laut Wechsels dd. 2. Neov. 1807. schuldigen #8# fl. samt Verzugezinsen auch Schäden und 
Kosten verurtheilt. Den 4. Jan. 1308. 
Se. Königl. Majs. haben zu der dem Königl. Finanz-Ministerium untergeordneten 
General-Direction der Königl. Tabaks-Regie allergnädigst zu ernenuen geruhec: 
den Geheimen Ober-Finanzrath von Weckherlin, 
den Ober-Rechnungsrath Jäger, und 
den Handelsmann Heinrich Rapp von hier. Lezterer hat die Direction des merkanti- 
lischen Theils der Regie, führt die Unterschrift, und besorgt die Einkäufe. 
Als Kassier bei der Tadaks, Regle ist der bisherige Buchhalter bei dem Departement 
der indirecten Steuren, Majer; als Buchhalter der bisherige Handlungs-Commis in 
S#tuttgart Horst; als Controlleur der Handelsmann Ziegler von Winnenden; als Ma- 
gaz us-Verwalter der bisherige Handlangs-Commis in Heilbronn, Zindel; als Unter= 
Magazinier der bisherige Handlungs-Cemmis in Heilbrenn, Föhr, allergnädigst angesteltt 
worden. 
  
Se. Königl Mas. haben vermöge allerhöchsten Decrets vom 23. Dec. v. J. den 
Pfarr: und Ober-Schul-Commissär, Ignaz Demeter in Lautlingen, auf sein allerun' 
terthänigstes Ansuchen, aus Königl. Diensten zu entlassen geruht. 
Vermeäg allerhöchsten Decrets vom 3o. Dec. haben Se. Königl. Maj. den Jagb- 
Junker v. Oetinger zum Königl Kammerjunker; 
den in Kön. Preuß. Diensten gestaudenen Ober Lieutenant v. Brandenstein zum 
Ober= Lieutenant bei dem zweiten Bataillon des Lin. Infant. Regim. Prinz Friderich, und 
den in vormalig Churheßischen Dieusten gestandenen Lieutenant v. Krafft zum Lieute- 
nant bei dem zweiten Baraillon des Lin. Inf. Regiments v. Franquemont allergndd. ernannt. 
Unter ebend. ist zu der erledigten Hospitalspredigers-Stelle in Giengen, der Vikar und 
Seminarist M. Klemm in Zang; und 
der bei dem hiesigen Gymnasio, angestellt gewesene Schreibmeister Vischer zum zwei- 
ten Kanzelltsten bei der Königl. Reichs-General-Ober-Post-Direction allergnädigst ernanne 
worden. 
  
Stuttgart. Nie erwacht der Vater des Vaterlandes zum Neuen Jahres· Morgen, 
ohne der Aermsten in seinem Volke, der Waisen zu gedenken. Wir freuen uns bereits 
wieder eines Geschenks von 1oo Dukaten, womit unsers allergnädigsten Königs Majestär 
das Waisenhaus aus Allerhöchstihrer Privarkasse begnadiget haben. Hetl und Dank, in- 
nigsten tiefsten Dank dem erhabenen Vater der Waisen! Der Himmel schmüke Seinen 
Thron immer glorreicher! Den 2. Jan. 1 800. Die Vorsteher des Kön. Watsenhauses. 
Ludwigsburg. Se. Königl. Majs. haben auch bei dem heurigen Jahres= Wech- 
sel allergnädigst geruhet, dem disseitigen Waisenhause ein mildestes Geschenk von Einhun-
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        15 
dert Gulden huldreichst zugehen zu lassen, welches mit Empfindungen des allerdevotesten 
Dankes empfangen wurde. Den 3. Jan. 18c9. Königl. Waisenhaus Pflegamt. 
Gmünd. Se. Königl. Maj. haben auf die Allerhöchstdenselben gemachte aller: 
unterthäuigste Anzeige des Königl. Straßenben-Departements allergnddigst zu befehlen ge- 
ruht, daß auf die Entdekung des an 2 Stunden-Säulen auf der Gmünder Seraße verüb- 
ten muehwilligen Frevels eine Prämie von Fünfzig Gulden ausgesezt; solches überhaupe 
durch die öffentliche Blärter und noch insbesondere sogleich in Gmünd selbst und vortiger 
Machbarschaft dahin bekannt gemacht werden solle, daß auf den oder die Thäter genau ge- 
fahndet, und so wie erwas entdekt werde, sogleich zum Königl. Straßenbau= Departemen- 
Bericht erstattet werden solle. Welches anmtt zu Jedermanns Wissenschaft gebracht wicd, 
Den 3o. Dec. 1808. Königl. Oberamt allda. 
Stuttgart. Da nunmehr mit Anlage des allergnädigst angeordneten Familien-Re- 
gisters bereits der Anfang gemacht worden ist, so wird hiemit bekannt gemacht, daß zufol- 
folge C. XII. der hierauf sich beziehenden Verordnung dd. 1. Jul. 13o#8. sämeliche Fami- 
lienhäupter hlesiger Königlicher Restdenz: Sradt, von denjenigen Ereignissen in thren Fami- 
lien, welche nicht in die hiesigen Kirchenbücher eingetragen werden, als: z. B. wenn ein 
Familienglied auswärts stirbr; oder eine Sturtgarterin auswärts ent- 
bunden wird, und dergl. die Redaktion des Familien-Registers in Zukunft jedesmal 
zu benachrichtigen haben. Derlei Anzeigen sind in der Schreibstube der hiesigen Königl. 
Soadtoberamtel, unter der Aufschrist: „au die Redactton des Familien-Regt 
sters" versigelt abzurelchen, und die Rotizen von der Zeit an nachzuholen, als die un- 
längst von der Königl. Ober-Polizei-Behörde eingesammelten Familten-Denkzettel au#ge- 
fertigt worden nd. Obige Verordnung macht ferner jedem hereinziehenden Inlánder zur 
Pflicht, von seinem vormaligen Wehnorte einen Auszug aus dem Femilien-Register in 
Beziehung auf seine Person und Familie mitzubringen und an die Redaction zu übergeben. 
Den 23. De#% 1808. Die zur Rebaction des Familien--Registers von Stuttgart 
verordnete Deputation. 
Gutenzell, Souver. Oberamts Waldsee. Die bevorstehende Absonderung einiger Orte von dem hiest- 
# Harimonfal 5Obervogteiamt macht die Liquidation der Schulden sowohl bei der Landschafts als bei dor 
Waisen-Kasse nothwendig. Alle Glubiger dieser Kassen werden deswegen hiemit aufgefordert, Montags den 
23. Jan. 1800. Morgens 8 Uhr in der Kanzlei zu Gutenzell entweder persönlich oder durch Bevollmächtigte zu 
erscheinen, ihre Forderungen gebörig zu erweisen, und mit der unterzeichneten Commission Abrechnung darüber 
zu tressen, im Ausbleibungöfall aber die etwaige Nachtheile sich selbst zuzuschreiben. Waldsee, den 26. Dec. 
1800. Rechnungs-Revisor des Bezirks Waldsee, qus Commissair. 
Frommenhausen. Die Commun-Schaafweide von hier wird bis Mentag den 23. Jan. 1800. auf 
—— Pedd. 
werden eingeladen, st e L s rler m. rigkeitli sicht ih- 
res Vumihens und orbar 5 einufinon. Den 27. Dec. 1 8 gnissen in Absicht it- 
  
· .80. 
Von Wagnerisches Patrimon. Amt allda. 
Stuttaart. Gardist Joseph Eiseler von Ihlingen, Horber Oberamts gebürtig, ist nachdem er sich 
eines Holzdiebstahls schuldig gemacht, den 3#. Dec. v. J. aus der Garnison desertirk, es ergehet daber an 
alle Militair umd Eivil-Behörden das geziemende Ansuchen, auf denselcen fahnden, ihn im Betretunge 
hendfest mack n, und an die unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. Dessen Signalement ist folgen. 
selbe bat im Meß 6 Fuß 3 Zoll 4 Lin. ist 27 J. alt, ein blasses mageres Gesicht, schwarze Hac. 
*n 
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        10 
Augen, kleinen Mund, Lanhe Nase, und ist etwas lunglam in der Sprache. Als er sich flüchtig gemacht, 
war derselbe mit einem dunkelblauen, alten, von schwarzem Samet ausgeschlagenen ###es, leinenen Hom, 
ur Stupkappe, Schuhen u. Strümpfen bekleidet. Regimenks- Lommando der Kên. Garre zu Fuß. 
Mardach. Bei Verlust des Bürger= und Unterthanenrechts, auch Confiscation ihres Vermögens wer- 
den nachslebende Constriptionspslichtige zum drittenmal aufgerufen, ganz unfehlbar zu Ende des Mon#s Fe- 
bruat 1809 sich in Marbach zu stellen, und sich den Conicriptions-Gesezen zu unterwersen, als: Von Mar- 
bach: Joh. Eberh. Binder. ak. Fried. Hammer. Cbristoph Fried. Haußermann. Chrest. Wilh. Hail. 
Joh. Knaupp. Joh. Binder. Wilh. Fried. Mühlbach. Heinr. Fried. Günther. Ludwig Friedrich n- 
Joh Gottfr. Gerster. Gottl. Fried. Mann. Joh. Pe. Weippert. Ge Dav. Bergschneiger. Joh. N 
Feiser. Joh. Klunzinger. Joh. Balt. Findenkeller. Joh. Jak. Reiser. Joy. Fried. Bergschneider. Jüuich. 
Jak. Kienlen. Wi! ugust Knaupp. Jos. Jak. Kaiser, Christ. Schwädlen. Jak. Fried. Staiger. Joh. 
Cbrist. Graß. W Fried. Holzmann. Joh. Fried. l Joh. Weippert. Ge. Christ. Theilaker. Fried. 
Cerk Semied. Jak. Fried. Kaiser. Carl Fricd. Wagner. Gottl. Fried. Siglen. Johann Jakob Bauer. 
Ehrist. Fried. Fauth. Ge. Lor. Albrecht. * Fauth. Jak. Fried. Konrad. Ge. Fried. Spoun. 
Joh. Jak. # inder. Joh. Schaubel. Joh. Wilh. Volz. Joh Gonrrfr. Tienlen. Johann Dav. Freihard. 
Goktlob Ehrist. Haug. Joh. Ge. Kleinknecht. Gestas Christ. Nee-. Sobe Jak. A#ng. Wilh. Gottlieb 
Sanzenbacher, Heinr. Kazenwadel. Jak. Fried. Gl.ser. Joh. Ge Schaute Joh. Fried. Weingärtner. 
Gensprler. Hausser. Jak. Fried. Graß. Joh. Göhristoph Bauer. Joh Jak. il Joh. Fried. Düterlen. 
5. Frieg Schwadlen. Dav. Fried. Freihard. Dav. Fried. Eberwein. TWo Hauffler. Jchann Andreas 
stein. Bensl Dieterlen. #s Carl Ekhardt. Von Beihingen: von Gemminalchen Antheils. 
Mich. Weilmonn. Joh. Ge. Wörn. vJch. Kiemlen. Von Kleinbottwar: Larl Jovann Btengel. 
Jak. Uhlm. un. Ant. Rößer. Cyrist. Fried. Bechtlen. Jak. Lud. Bauer. Chbrisiod Wilh. Lm Rieger. 
Fried. Gottfr. Tengle. Job. Fried. d Joh. Christ. Stengel. Joh. Jried. Bechtlen. Von 
Efolter bach: Mich. Schwäble. Andr. Deeg. Joh. Haug. Matth. SHang, Albr. Haug. Johann 
Run pf. Von Burgstall: Joh. Gottfr. Gall. Noh. Bollinger. Joy. Wärner. Johann Schreff. 
Ge. Mil. Schreff. Christ. Ludw. keelen Von Erbstetten: Ge. Fried. Rnödler. Ludw. Hägelen. 
Joh. Ge. Meier. Von Ermaynhausen: Joh. Ge. Rößle. Johunn Wirth. Tronas Jenner. 
Matth. Klett. Joh. Frank. Joh. Dav. Kloz. Peter Jenner. Aler. Jenner. Ge. Adam Kioz. Johann 
Täniu r Hosmann. Ge. Dav. RKleinknecht. Matth. Kreis Myil. Jenner. Jak. Streker. Heinr. 
och. b. Kloz. Von Geisingen: Mich. Traub. Joh. Fried. Seiz. Jak. Eck Ge. Ludw. Zeh. 
###ieabinten. Conr. Fried. Krehl. Joh. Mich Krehl. Joh. Conr. Beutelmüller Ferdinand Lor. 
Jah. Mart. Luz. Jod. Shrist. N Joh. Mich. Nollenberger. Von Kirchberg: Joh. Ge. Kim- 
mel. Jak. Pzenmeier. Fried. Carl Ortwein. Ludw. Frei. Joh. Jak. Mö3ger: Cbrist. Jak. Hartmann. 
Dav. Rommel. Carl Siunenmalrr. Narziß Maier. Christoph Binder. Jac Ant. Schmid. Carl Christ. 
Pfizenmaier Fricd. Wih leiihenmar= Von Murr: Conr. nN“]se Ichuich. Knorpp. Carl Stau- 
lenmaier. Mich. Adam K Joh. Salomon Knorpp. Dan Knorpp. Joh. Ludw. Maier. Joh. Mil. 
Echmid. Thomas Maier. X * hristoph /rich Joh. Akermann. Von Pleidels- 
Jak. Fried. Wagner. Joh. Watinger. Ge. Melch. Krepf. Joh. Melch. Briegel. Johann 
Pün Krosf. Joh. Jak. rrimn Jeh Andr. Hofer. Joh. — Geiger. Ge. Fried. Strengrr. ied. 
Adaom WBaadcer. Christ. Fried. Lillich Ge. Adam Wildermuth. Jak. Burkh. Abel. Ge. Jalkob Staͤtter. 
Gettfr. Kried. Pflugselder. Joh. Ge. Heermann David Wildermuth. Joh. Conr. Strenger. Ge. Meich. 
Heser. Gotth. Fried. 3r Christoph Dav. Keiler. Goktfr. Beigel. Matth. rmann. Von Rie- 
bingshausen: Joh. 6 Eberle. Gottl Lill cher Jos. Leipold. Joh. Fried. riz. Von Rietenau: 
Ge. hudw. Schaad. Seh —i— Wurster. Andr. Christ. Fried. Schaad. Joh. Gottl. Schmierer. 
Ven Steinheim: Garl Rieger. Ge, öhristoph de- ert. ßß Ferg Maͤrtirer. Andr. Bauer. August 
Rieker. Balth. Schil Er Fried. Neichert. Christian Br 50 aphl. Adam Schlre. Gottl. Teuch- 
manm. Fried. Hofmeister. Christ. Rieger. Ludw. Sammet. Schaͤfer. Jal. Fried. Truchmarm. 
ied Käser. Hieronpmus Bader. Joseph Nist. grid rW’#e rist. Rösle. Jak. Samme 
igart. Gottfr. Schmid Goiff- Dommer. Mich. Wieland. WMilh. Dähn. Von Wiel 
Stein: Joh. Kienzlo. Joh. Jak. Zeh. Jak. Bunt. Grün. Conr. Christ. Weller. Jak. * 
## ich Schi Ge. Küdler. Oberamt allda 
  
T. Ee. Henlen Ge Mich. Schillingn. Jeh. Ee.
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        Nro. 3. 13f00. 17 
Königlich Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag 14. Jan. 
  
  
Statuten für die Rönigl. vier Kron-Erb-Aemter. 
Wir Friderich, von Gettes Gnaden, König von Württemberg, souverainer 
Herzog in Schwaben und von Teck, Herzog zu Hohenlohe, Landgraf von 
Tübingen und Nellenburg, Fürst von Ellwangen, Zwiefalten, Buchau, 
Waldburg, Aulendorf und Ochsenburg, Graf zu Grömngen, Limburg, 
Biberach, Schelklingen, Egloff und Heggbach, Herr zu Altdorf, Heiden= 
heim, Instingen, der Donaustädte, Rothweil, Heilbronn, Hall, Wiesen= 
steig, Wiblingen und Adelmannsfelden 2c. 2c. 
Thun kund und sügen hiemit zu wissen: Da die Würde Unsers Königreichs die Auf- 
stellung eigener Kron= Erb-Aemter erfordert; so haben Wir, bei Gelegenheit des frohen 
Ereignisses, der Vermählung Unsers vielgeliebten Sohns, des Kron-Prinzen von Wurt- 
temberg Liebden mit der Koͤniglichen Prinzessin Charlotte Auguste von Baiern 
Liebden, Uns bewogen gefunden, vier Kron: Erb-Aemrer zu bestellen, und einzusezen. 
Dleser Unserer allerhöchsten Entschließung gemás geben Wir in Absicht auf die nährre 
Bestimmungen Unsere Gesinnung und Willens= Meinung in folgenden Statuten zu er- 
kennen: 
I. Die Kron-Erb-Aemter sollen folgende seyn: das Reichs: Erb-Marschall-Amt, 
das Reichs, Oberhofmeister-Amt" das Reichs-Ober-Kammerherrn-Amt, und das Reichs- 
Erb-Danner-Amt. . - 
U.DasReichs-Erb-Marschallcn-AmtistdemFürstlichenHauseHohenlohe, 
das Reichs-Oberhofmeister-Amt dem Fürsikichen Hause Waldburg, das Reichs= Ober- 
Kammerherrn: Amt dem Fürstlich und grästichen Hause Köwenstein und das Reichs Erb- 
Panner-Amt dem gräflichen von dem Grasen Johann Friederich Carl von Zeppelin 
abstammenden Hause Zeppelin zu Lehen verliehen. . 
III. Die Insignien, welche diese Kron-Erb-Aemter vorzutragen haben, sind bei dem 
Reichs-Erbmarschallen-Amt das Schwerdt, 
bei dem Reichs:Erb-Oberhofmeister-Amt die Krone,
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        bei bem Reichs: Erb-HOber-Kawmerherrn-Amt der Scepter, und 
bei dem Reichs-Erb-Pauner-Amt die Falne. 
IV. Die Functionen dieser viet Kren-Erb: Aemter finden bei feierlichen Audienzen, 
Vermählungen, Leichen: Begängnissen und dergleichen Stait, und bestehen darinn, daß die- 
selben an solchen Tagen, mit den erwähnten Instgnien sowoehl den Königlichen Thron zu- 
nächst umgeben, als dem König im Gehen von einem Theil der Residenz zum andern un- 
mittelbar vorantreten. 
V. Diese Reichs: Erb: Beamten haben die Kron-Aemter in ihren Tituln, und das 
Symbol derselben in ihren Wappen zu führen. 
VI. Die Ausübung der mit diesen Kron-Erbämtern verbundenen Functionen geschieht 
sedesmal durch den Senior des Hauses, welchem das Kron: Erbamt zu Lehen verliehen ist. 
Auf denselben wird auch der Lehenbrief ausgefertiget. 
VII. In Fällen, wo ein Reichs: Erbbeamter seine Functionen nicht in Person sollee 
verrichten können, soll dieses durch ein anderes gegenwärtiges Mitglied seiner Familie 
eschehen. 
zes vn. Die Reichs-Erbbeamten haben während der Zeit der Verrichtung ihrer Fun- 
ctionen den Rang nach dem Ober-Hofmarschall in der ersten Klasse, sonst aber behäle jeder 
derselben seinen bisherigen Rang. 
Wenn sie zu Ausübung ihrer Functionen einberufen werden, sollen sie in Anse- 
hung der Reisekosten und Diäten Der Scaats-Ministern gleich gesezt werden. 
X. Die Kleidung der Kron-Erbämter während der Functionen besteht in einem schwarz 
samtnen Kleide von ordinatrem Schnite, wie die Hofkleider, mit goldglacetenen Aufschlä- 
gen, dergleichen Veste, schwarz sammtnen Beinkleidern, weisseidenen Serümpfen, schwar- 
zen Schuhen mit einer paillegelben Masche über den Schnallen, und dergleichen gelben 
Masche über den Jarretiere: Schnallen. 
Das Kleid ist mit weissem Aklas gefüttert. Zu besonderer Auszeichnung derselben wird 
von ihnen die mit Brillanten besezte Decoration des Reichs, Adels um den Hals an einem 
geben gewässerten Bande getragen. Den Rok umgiebt ein bis zur Erde reichender Mantel 
von Sammt, von blaßer paille Farbe mit rothem Atlas gefüctert, mit einem breitem Kra- 
gen von rothem Samme, mit einer goldenen Sttkerei eingefaßt. Den Kopf mit sltegenden 
PHaaren bedekt, ein schwarzsammtner Hutrh à la Heori IV. dessen Vorderseite eine goldene 
Schlaufe mit dergleichen Knopfe hat, und zwischen welcher und dem Huthe selbst eine gel- 
be, schwarze und rothe Feder befestiget sind. Die Halsbinde ist weiß, und deren beide brei- 
te Enden fallen bis gegen die Mitte der Brust herab. 
XI. Nach diesen von Uns errichteten Staturen haben sich die Kron-Erb-Beamten 
zu achten, jehoch behalten Wir Uns vor, dieselben nach Gutbefinden allezeit zu vermin- 
dern oder zu vermehren. 
Dessen zu Urkund find diese Statuten durch Unsere eigenhändige Ramens-Unterschrift 
und beigedruktes grösseres Sigill bekräftiget. So geschehen in Unserer Königl. Residenz- 
Stadt Stuctgart, den ersten Tag Monats Januar, im Eintausend achthundert und Neun- 
ten, und Unserer Königlichen Regierung im Vierten Jahr.
        <pb n="21" />
        Königl. Württembergische Weg-Ordnung. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. kc. 2c. 
Da Wir Uns bewogen gefunden haben, die Vorschriften, welche sowohl Communen 
als einzelne Personen in Hinsicht auf die öffenrlichen Wege zu beobachten haben, in Eine 
Ordnung zusammen fassen zu lassen: so verordnen Wir mit Aufhebung der äalteren We)- 
Ordnung vom 13. Jenner 1772. Folgendes: 
I.) Verbindlichkeiten der Commnunen in Hinsicht auf die sffentlichen Wege. 
O. 1. Jede Commun ist verbunden, die Wege auf ihrer Markung, in so ferne ste# 
keine Post= und Commercial-Straßen sind, 355 in so ferne nicht einzelne Göter-Besizer 
oder Corporationen vermäge eines speciellen Rechts-Tirels hiezu die Verbindlichkeit ha- 
ben, stets in brauchbarem und fahrbarem Stand zu erhalten. 
5. 2. Den Königl Kreis-Ober und Souverainetärs-Aemtern liegt es ob, darüber :u 
wachen, daß die Communen diese Verbindlichkeit nach Anleltung der unlängst bekannt ge- 
machten Instruction für die Wegmeister siets erfüllen. 
3. Die Königl Straßen Casse giebt weder zu Anlegung noch zu Unterhaltung der 
gewöhnlichen Commun-Straßen, wenn sle auch gleich förmlich chausürt s#nd, einige Biiträg. 
Seltlbst aber auch auf den in Königl. Administratien übernommenen Post= urd 
Commercial: Straßen haben die Communen, über deren Markung sie gehen, ausser den 
Ertra-Beiträgen, welche sie dafür, daß ihnen die Erhaltung dieser Straßen abgenommnen 
worden ist, zu leisten haben, und welche für jede einzelne Commun von Unserem Koönigl. 
Stoaßen:Departement besonders regulirt werden, 
a) die Erhaltung der Chausseen innerhalb Erters, 
b) die Unterhaltung derjenigen Brücken, welche sie vor Anlezung der Chaussee zu 
ihrem eigenen Ruzen unterhalten mußten, und deren Unterhaltung die Königliche 
Chaussee-Casse nicht übernommen hat, 6 
T) die Ausschlagung der Gräben auf ihrer Markung mit Ausnahme derjenigen Stre- 
ken, welche sich über herrschaftliche Güter und Waldungen ziehen, 
d) die Reinigung der Dohlen, . 
e)dieAntegungderGüter-BrückenundderkleineanückenüberdieChausseegrO 
ben an solchen Stellen, wo Seiten-Wege auf die Chaussee stossen, 
k) die Anlegung von Sicherheits-Schranken, 
8g) die Sezung von Weg. Zeigern, 
5 die Sezung der Chaussee:= Bäume auf Allmanden, 
i) die Erhaltung der Numero-Stozen, und 
k) den Transport der Stein-Wage zu besorgen. Wir verordnen in dieser Hinsicht: 
I. S. Was die Unterhaltung der Straßen durch die Etter anbelangr, daß solche sters 
unklagbar versehen werden muß, und daß sie sehr erleichtert werden wird, wenn, wie his- 
mit befohlen wird, die schlimme Gewohnheit unrerbleibt, daß nur zu gewissen Zeiten Haupr- 
Reparationen vorgenommen, und dann die Orts-Distrikte zum Nachtheil der Passage der 
ganzen Länge und Breite nach überschlagen werden. 
Wir machen vielmehr die Orts-Worsteher dafür verantwortlich, daß ste auf den Stras- 
sen innerhalb Erters nie einen großen Fehler entstehen lassen, sondern diesem stets durch
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        20 
kleinere, aber haͤufigere Reparationen nachhelfen, und vorzuͤglich durch Anlegung von gepfla- 
sterten Kandeln den Abfluß des Wassers, dessen Stillstand in den Ortschaften eben sowohl 
der Chaussee, als der Reinlichkeit und Gesundheit nachtheilig ist, befoͤrdern. 
Es sind die Oberweg= und Weg-Inspektoren, auch Wegmeister angewiesen, hierauf 
ein wachsames Auge zu haben, und wenn auf ihre Erinnerung nicht sogleich Abhülfe ge- 
schehen sollte, darüber zu berichten, damit die betreffenden Orts-Vorsteher mit der verdien- 
ten Strafe belegt werden können. 
§. 6. Die Ausschlagung der Chausseegräben muß unfehlbar alle Jahr zweimal (im 
Früh= und Spätjahr nemlich) vor sich gehen, und zwar dermaßen, daß die Gräben sters 
eine solche Tiefe haben, wobel das Wasser wenigstens einen Schuh unter dem Fundamene 
der Chaussee steht. « 
SolltenübkigensindekZwischenzeitdurchGewitterregenoderSchnee-Abgangdie 
Graͤben ausserordentlicher Weise verschleimt werden, so verstehet sich von selbst, daß alsdann 
augenblicklich nachgeholfen werden muß. Und da 
7. das Ausschlagen der Gräben durch die angrenzenden Güterbesizer gemeintglich 
schlecht, und zum Nachtheil der Chausseen und des Königl. Aerarü verrichtet wird, indem 
aus Eigennuz die Grabenwand häusig abgegraben, und dadurch der Chanssee die gehörige 
Brelte entzogen wird, der Eine ferner den Graben rief, der Andere weniger tief ausschlägt, 
wodurch der gehörige Wasser-Abzug gehemmt wird; so werden die Orts-Vorsteher angewie- 
sen, diese Acbeit durch Leute verrichten zu lassen, welche damit umzugehen wissen, und an 
welche man sich, wenn sie die Arbeit nicht ordnungsmäßig verrichten, halten kann. Die 
Oberweg und Weg= Inspektoren sind berechtiger, fehlerhafte und nachtheilige Arbeit auf Ko- 
sten der Communen verbessern, und besonders auch, wann die ausgeschlagene Graben-Erde 
ohne specielle Erlaubniv des Wegmeisters oder Wegknechts auf die Rebenwege geworfen 
worden ist, diese auf Kosten der Communen wieder hinwegführen zu lassen. 
I. 8. Wegen Vernachlässigung in Erhaltung der Commun-Brücken und Dohlen wer- 
den die Orts-WVorsteher sich unausbleibliche Verantwortung und Serafe zuzlehen, wenn durch 
Mangel an Aufsicht ein Fehler darauf entsteht, welcher Unglük zur Folge hätte. 
Sie haben daher die nöthigen Reparationen stets sogleich vornehmen zu lassen, und 
da die Oberweg= und Weg-Inspektoren, auch Wegmeister auch diese Brücken fleißig besich- 
tigen werden, so sind die Commun-Vorsteher noch besonders gehalten, auf deren Anzeigen 
und Bemerkungen von vorgefundenen Fehlern unverzüglich das Nöthige zu veranstalten. 
". Da ferner von der Reinigung der Abzugs-Dohlen sehr viel abhängt, daß die 
Chaussee von dem Wasser nicht beschädiget werde, so soll diese Reinigung ordentlicher Wei- 
se alle Jahr zweimal, im Früh= und Spätjahr, ausserordentlicher Weise aber so oft gesche- 
hen, als sich Verstopfungen an denselben ergeben, und der Wegknecht oder W gmeister den 
Orts-Vorstehern die Anzeige davon macht. 
G. 10. Weil durchaus nicht gestattet werden kann, daß ein Chausseegraben ausgefällt 
oder unterbrochen, und dadurch dem Wasser der freie Abzug benommen werde, so darf auch- 
keine Passage über einen unbedekten Chausseegraben Statt sinden. Es müssen daher an allen 
solchen Stellen, wo die Besizer auf ihre Güter fahren, oder wo Seitenwege auf die Chaus- 
see creffen, über die Gräben solche Dohlen angelegt werden, welche hoch genug find, daß 
sich das Wazser nicht stossen kann. Auch sollen, wo es die Umstände nur immer zulassen,
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        24 
dlese Dohlen der größern Sicherheit und längerer Dauer wegen von Stein gemacht werden, 
und sind die Oberweg-und Weg-Inspektoren, auch Wegmeister, wenn sie in Ansehung des 
freien Abzugs des Wassers Mängel entdeken, befuge, das Nöthige auf Kosten der Com- 
munen zu veranstalten. « , 
IJLDaüberhauptjederCommunobliegt-allegefährlicheStellenaufihrerOrts- 
Markung mit Sicherheits-Schranken zu versehen, so muß dieses besonders auch auf den 
Chausseen beobachtet werden. Die Orts-Vorsteher werden dafür verantwortlich gemacht, daß 
an allen Brücken, Dohlen, und überhaupt an jeder Gefahr droheuden Scelle die Schran- 
ken oder Brüstungen stets in gurem Stand vorgefunden werden. 
Die Schranken sollen zu besserer Dauer, wo es nur immer cthunlich ist, von Eichen- 
holz, die Schranken-Posten aber der größeren Sicherheit und längerer Dauer wegen, wo 
möglich, von Stein seyn. « 
·12.EbensosindaufdenKreuzstkaßendieWegweiserstetsingutemStandzn 
erhalten, und haben die Wegmeister insbesondere auch darauf zu sehen, daß die Commun= 
Vorsteher hierin ihre Dfliche erfüllen. 
. 13 In Räksicht der Numero= Stezen, welche von 16 zu 16 Dezimal-Ruthen 
längst der Chaussee gesezt sind, und welche zum Behuf der Conservarions-Angaben und sonst 
sowohl auf Stein= als Kies-Chausseen unentbehrlich sind, wollen Wir verordnet haben, daß 
die Communen solche anzuschaffen und zu erhalten schuldig sepen, jedoch bei der ersten An- 
schaffung auf einen hölzernen Posten 3 Kreuzer, und auf einen steinernen 6 Kreuzer als 
Beitrag von der Königl. Straßen-Casse erhalten sollen. 
Dabei wird aber den Commun-Vorstehern aufgegeben, und empfohlen, diese hölzernen 
Stozen nach und nach, wo es nur immer thunlich ist, um die häufigen Reparationen zu 
ersparen, als auch, um weniger Veranlassung zu deren Enewendung zu geben, durch stei- 
nerne zu ersezen. 
§S. 1I4. In Ansehung der Pstanzung feuchtbarer Binme an den Chausseen bleibt es 
bei der allgemeinen Verordnung, daß die Güter-Inhaber sie auf ihren Gücern, und folg- 
lich die Communen sie auf den Allmanden zu sezen haben. Die Orts-Vorsteher sind aber 
verantwortlich, daß die Güterbesizer sie wirklich sesen, und daß an denjenigen Orten, wo 
etwa fruchtbare Bume aller Versuche ungeachter nicht fortkommen, wilde Obst oder Wald-= 
bäume gepflanzt, und an Stellen, wo sie die gehörige Größe noch nicht erhalten haben, im 
Winter zu Bezeichnung des Wegs große Stangen aufezestellt werden. 
Or. 158. Da es ohne andere Schwierigkeiten nicht wohl thunlich ist, die Steinwage 
zum Behuf der Uebernahme der Conseroations-Steine anders, als in der Frohn zu trans- 
portiren, se haben sich die Communen diesem Transport sowohl hin als her zu unterziehen; 
vorausgesezt, daß dieser Transpert nicht durch die nothwendig gewordene Ereeution eines 
saumseligen Entrepreneurs veranlaßt worden, in welchem Fall die Inspection den Transport 
der Steinwage auf Kosten des Enerepreneurs durch ein Mieth-Fuhrwerk einzuleiten hat. 
II. Verbindlichkeiten der einzelnen Personen in Hinssht auf öffentliche Wege. 
. 16. Wer irgend ein Gebäude, Haus, Sctallung oder Scheuer, Mauer, Zaun, 
Hecke u. dgl., es seie innerhalb oder ausserhalb Ercers, an einer in herrschafllicher Admini- 
stration stehenden Chaussee zu sezen gedenket, ist gehalten, hi'won bei dem Königl Straßen= 
Departement die Anzeige zu machen, diese mit den nöthigen Erklärungen
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        22 
mit einem Handriß zu begleiten, und ehe er den Bau wirklich anfangt, Resolution zu er- 
warten. Als Bedingung der in Hinsicht auf Gebäude zu ertheilenden Erlaubnis wird aber 
vorausgesezt, daß die Chausseegräben nicht unterbrechen, sondern überdohlt, auch das Ge- 
baude se weit von dem qussersten Graben-Rand zurükgesezt werde, daß Dunglegen, Holz- 
beugen rc. und die zu dem Gebäude gehbrigen Fuhrwerke jenseits des Grabens Plaz finden, 
folglich die Chaussee nicht im geringsten verstellt werde. Da aber die hiezu nöthige Distanz 
niche allgemein bestimme werden kann, indem sie anders für Wirthshäuser, als Privathiu= 
ser, anders für Gewerb, als für kleine Bauernhäuser, auch bei Krümmungen anders als 
in der geraden Straße bestimmt werden muß, so ist es eben deßwegen unerläßlich, daß jeder 
Srecial: Fall auf die oben vorgeschriebene Weise angezeigt werde Wer dieß unterläßt, 
verfällt in jedem Fall in eine Strafe von 14 fl. und wird, wenn durch sein Bauwesen die 
chausste benachtheiligt worden ist, unausbleiblich dazu angehalten, das Bauwesen wieder 
abzuändern. 
17. Die Bäume an der Chaussee sind in der Entfernung von 24 Schuh von ein- 
ander, und wenigstens 0 Schuh von dem dussersten Grabenrand zu sezen, widrigenfalls sol- 
che auf Kosten des Eigenthümers werden zurükgesezt werden. 
V. 18. Der Stamm der zu sezenden Bäume ist 7 Schuh hoch zu riehen, und die 
alten Bäume sind dergestalt auszudsten, daß kein Ueberhang auf die Chaussee Statt hat; 
duch dürfen die Hecken an den Gütern nicht über 4 Schuh hoch gezogen werden. 
. 10. Da es sehr häufig geschieht, daß die Straßen sowohl innerhalb als ausser" 
halb der Ortschaften mit Bauholz, Steinen, Dünger, Wägen, Kärren 2c. belegt und besezt 
werden, so sollen die Commun= Vorsteher solches bei eigener Verantwortlichkeit durchaus 
nicht zugeben, und die Uebertreter mit einer kleinen Frevelstrase von 3 fl. 15 kr. belegt wer- 
den. Macht aber ein Bauwesen es nöthig, daß Steine und bereits gezimmertes Bauholz 
auf die Chaussee gelegt werde, (ungezimmertes soll nicht darauf geduldet, und eben so we- 
nig darauf gezimmert werden) oder muß der Dünger an hochliegenden Gütern, ehe er auf 
das Feld getragen werden kann, auf der Chaussee abgeladen werden, so soll lezterer wenig- 
stens noch an demselben Tag hinweggeschaft, das gezimmerte Bauholz und die Bausteine 
aber sollen so auseinander gelegt werden, daß die Passage dadurch nicht gehindert wird. 
§. 20. Mit einer Strafe von einer kleinen Frevel 4 3 fl. 15 kr. nebst Erstartung der 
verursachten Reparatiens-Kosten ist derjenige zu belegen, welcher 
über einen Chausseegraben pPflügt, keinen Anwand führt, oder die Graben= 
Böschung abgräbt, einen Graben zuwirft, über einen Graben, wo keine Gü- 
ter-Brücke ist, fährt, oder BVieh darüber treibt, in einem Chausseegraben 
Vieh weider, (das Gras in denselben ist eine Accidenz der Wegknechte) einen Graben 
mit Dünger, Bauholz 2c. ausfüllt, und ohne Noth auf dem Nebenwege, d. h. dem 
nicht beschlagenen Theile der Chaussee, oder auf den geschlagenen Vorrathssteinen fährt. 
Im Wiederbetretungsfalle wird die Strafe verhältnißmäßig erhöhet. 
&amp;. 21. Mtt einer großen Frevelstrafe à 14 fl. aber ist derjenige zu belegen, welcher 
vom Chausseegraben etwas zu seinem Feld schlägt. 
. 24. Da zum Schuz der Chausseen gegen Wasserangriffe häufig Ufepbäue ange- 
bracht, und mit lebendigem Holz angepflanzt sind, solche Pflanzungen aber durch Watden 
aroßen Schaden leiden, so daß oͤfters ein solcher Uferbau, welcher mit vielen Kosten ausge-
        <pb n="25" />
        23 
fuͤhrt worden ist, dadurch ganz ruinirt wird, so soll der Hirt, dessen Vieh darauf argetrof- 
sen wird, miit einer Strafe von einer kleinen Frevel à 3 fl. 13 kr. belegt werden. 
I. 23. Wer en den zu Herstellung und Auobesserung der Chausseen herbeigeführten 
Steinen und Kies einen Diebstal begeht, wird mit einer einmonatlichen Festungs= oder Zucht- 
hausstrafe belegt, und im Wiederholungefall noch härter bestraft. 
Der Entdcker aber oder Angeber kines solchen Diebstals erhält aus der Kön. Straßen- 
Casse eine Beiohnung von lo bis ro fl. 
I. 24. Das Schlaifen des Bauholzes auf den Chausseen wird bei einer kleinen Fre- 
velstrafe à 3 fl. 18P kr. verboten. 
a. 25. Weil das sogenannte Rauhsperren der Chaussee großen Nachtheil bringt, se 
ist derenige Fuhrmann und Gurscher, welcher bei einem Fuhrwerk von mehr als 2 Pferden 
nicht mit dein Radschuh sperrt, mit einer kleinen Frevelstrafe zu belegen. 
Nur bei Chaisen mit 2 Pferden ist das Sperren mit Ketten oder Stricken erlaubte. 
Auch sell bei Serafe eines kleinen Frevels kein hölzerner Schlaistrog gebraucht werden, 
welcher nicht vornen aufwärts gerichtet ist, damit derselbe die Chaussee nicht aufreisse. 
I. 20. Ferner sollen an einem Fuhrwerke nicht weicer als 2 Pferde neben einander 
gespannt seyn; auch soll das Ausweichen der Fuhrwerke so geschehen, daß jeder Fuhrmann 
links ausweicht. 
I. 27. Der Fuhrmann darf sich bei Strafe einer kleinen Frevel von seinem Fuhr- 
werk, ehne es unter hinlänglicher Aufsicht gelassen zu haben, nicht entfernen. 
I§. 28. Wer zufälliger Weise an Brücken, Dohlen, Post= und Seundensteinen, 
Numero-Stozen, Strebmauern, Flechtwerken, Schranken sc. einen Schaden anrichtet, hat 
den Schaden zu ersezen; wenn aber vorsäzlich ein solcher Schaden verübt wird, so sol hie- 
von dem Könligl. Straßenbau-Departement Bericht erstattet werden, um gegen den Ueber- 
treter nach befindenden Umständen eine angemessene Geld oder Leibesstrafe erkennen zu können. 
I. 20. Doa sich ferner häufig der Fall ereignet, daß zum Bedärfnis eines Bauwe- 
sens Chaussee-Stanb oder Morast auf der Straße geschöpft wird, und dadurch Vertiefun- 
gen und Löcher gemacht werden, so ist solches nur unter Anweisung des Wegknechts erlaubr, 
widrigenfalls verfällt derjenige, welcher es eigenmächtig thur, in eine Strafe von 3 fl. 1 5 kr 
&amp; 30. Von den wegen obbemeldten Verfügungen anzusezenden und beizutreibenden 
Geldstrasen wird dem Anbringer ein Drittel als Delationsgebühr bewilligt, die übrigen 
zwei Drittel aber sollen fär Unsere Königl. Straßen-Casse verrechnet werden. " 
. 31. Die Baumverderber betreffend, so ist über deren Bestrafung bereits das Ni- 
here in der General-Verordnung dd. 22. Jun d. J. (Staats-und Reg. Blatt v. J. 1308. 
Nro. 30) bestimmt. 
I. 3a. Wer an solchen Orten, wo es für die Chaussee an guten Materialien fehlt, 
einen tauglichen Steinbruch oder Kiesgrube entdeckt, hat nach Verhältnis des dadurch ver- 
schaften Ruzens eine Belohnung von o bis 2o0 fl. zu erwarten. 
I. 33. Werden solche Steinbrüche oder Kiesgruben auf gebauten Feldern entdeke, so 
wird dem Eigenthümer des Felds der erforderliche Plaz von der Königl. Straßen-Casse be- 
zahlt, auf Allmanden aber sindet keine Vergütung von Seite der Straßen= Casse Sratt. 
§. 34. Wir geben allen Unsern Kreis-Ober-Souverainetäts auch Patrimonialbeamten 
und überhaupt allen Orts-Vorstehern ernstlich auf, über der genauen Beebachtung dieser
        <pb n="26" />
        24 
un um änglich nörhigen Geseze mit allem Ernst zu wachen, in verkommenden Fällen schleu- 
nig an Unser Konigl. Straßen= und Wasserbau-Departement Bericht zu erstatten, und 
die Oberweg= und Weg= Inspektoren, auch Wegmeister und Wegknechte bei Vollziehung ih- 
rer Aufträge auf sede Weise zu unterstüten. Sturtg. im Königl. Staars-Ministerium, den 
23. Okt. 1808. Ad Mand. S. Reg. Maj. 
— 
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 7. Jan. den in Kaiserl. Oestreich. 
Diensten gestandenen Anton v. Speth zum Ober= Lieucenant beim Lin. Infant. Regiment 
v. Phull allergnädigst ernannt. , 
Vermoͤg allerhoͤchster Resolution vom 8. Jan. ist die erledigte Pfarrei Oppelspehn, 
Waiblinger Diocese, dem Diaconus M. Wild in Großbottwar allergnaͤd. uͤbertragen worden. 
  
  
Freudenthal. Auf den Herrschaft- Kaͤsten zu Freudenthal, Horrheim und Loͤchgau ist ein Quantum 
alter Dinkel und Haber und neue Groͤzelfruͤchte zum Verkauf ausgesezt, welche Fruͤchten die Liebhaber beau- 
genscheinigen und mit der unterzeichneten Stelle Käufe abschliessen kömmen. Den 5. Jan. 1809. 
ameral: Verwaltung Freudentbal. 
Horb. Durch die unterzeichnete Beam tung wird Dienstag den 24. Jan., und zwar Vormittags 10 Uhr, 
ein bedeutendes Luamum Baten Dinkel, Haber und Gersten von den Vorräthen des hiesig herrschaftlichen 
Fiuchtkastens, in öffentlichem Ausstreich verkauft. Den 7. Jan. 1809. Cameralverwaltung allra. 
Stammheim. Der auf den herrschaftl. Kästen za Stammheim und Schwieberdingen besentliche alte 
Recken, Dinkel und Haber ist zum successiven Verkauf allergnadigst ausgesezt, welches mit dem Bemerken 
bekannt gemacht wird, daß die Früchte von vorzüglich guter Qualität find. Den 2. Jan. 1800. 
Kameral= Amt allda. 
Ebingen. Bis Dennerstag den 29. Jan. 1800. werden dahier in Ehingen auf dem Natbhause einige 
kleine Schaasweiten von denackbarten Weilern, dann Freit#g den 20. Jan. die Schaasweide in Munderkingen 
auf dem dortigem Rathhause, und Samstag den #1. Jan. in Steuflingen die vorzügliche Alpemraiden vden 
Steuklingen, Dechingen und Briel, gesezlich verliehen werden. Die Liebhaber haben sich an bestimn ten Ta- 
gen daselbst in der Früh um 9 Ubr einzusinden, wo dann die weitere Bestandsbedingnisse bekannt ge- 
macht werden. Den 21. Dec. 1808. Konigl. Oberamt allda. 
Löchgau, Bietihbeimer Oberamts. Das dortige Sidtumaut mit den erforderlichen Gebaͤuden, 743 Mirg. 
Aeker und 111 Mrg. Wiesen und Gärten, wird Montag den 16. Jan. nochmals zur Verleihung auf 0 Jab-= 
re gebracht werden, wobei sich die Liedhaber Morgens Uhr auf dem Rathhaus zu Löchgau einfsinden, und 
das weicere vernehmen können. Den 5. Jan. 1809. Cameral. Verwoltung Freudenthal. 
Remmingsheim im Oberamt Rottenburg. Die hiesige Communschaafwaide wird bis Dienstag den 
24. Jan. 1800. auf dem Kathhauß dahier Vormittags Uhr auf 3 Jahre von Lichtmeß 1809 bis 1812. ver- 
lichen werden. Die Waide erträgt im Vorsommer 130, und im Nachsommer 280 Stük. Die Tachkliebha- 
ber werden hiemit ringeladen, sich gedachten Tags mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Prädicat und Vermoͤ- 
gen versthen dafelbst einzusinden. Den 20. Dec. 1808. Kön. Obe: amt Rottenburg. 
Maulbronn. Johann Zukanell aus Senftenberg in Boͤhmen der vom grosherzogl. Badenschen Hof- 
gericht wegen Diebstal neben 4 wochentlicher Gefaͤngniß- Strafe zur Landesverweisung verurtheilt wurde, ist 
auf dem Transport von Knittlingen nach Schmie, hiesigen Oberamts, seinen Conducteurs entsprungen. Er 
ist etlich und 30 J. alt, 6 Schuh gros, hat schwarze Augen, schwurze Haare, einen solchen Bart, spricht ge- 
drochen drursch, ist wahrscheinlich ein östreichischer Deserteur, und war bei seinem Entweichen mit einem grau- 
Uchenen kurzen Mantel, wie die östreichische Soldaten zu tregen Ffeen- zerrissenen Schuhen und Strümpfen, 
auch langen grau tüchenen Hosen, und einem kleinen runden Hut bekleidet. Samtliche Orts-Obrigkeiten wer- 
den geziemend ersuche, auf dielen Burschen fahnden, ihn im Betretungsfall arrctiren, und ausser Lands trans- 
vortircn zu lassen. Den 2. Jan. 1809. Kön. Oberamt allda.
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        Nro. 4. 1809. 25 
Koͤniglich Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag ar. Jan. 
  
  
Die Aufhebung der bisherigen auf die Bewaffnung des Landvolks Bezug habenden Anftalten betr. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg 2c. #. 2c. 
Bei der gegenwärtigen Einrichtung Unsers regulirten Militairs, und der damit ver- 
bundenen Landbaraillons ist die in früheren Zeiten angeordnete und für die gegenwärtigen 
Scaars-Bedürfnisse ohnehin nicht mehr brauchbare Bewaffuung des Landvoiks ganz über- 
flüssig geworden. , 
Wir sehen Uns daher veranlaßt, diese Anstalt ausdrüklich aufzuheben, und zu dem 
Ende felgendes zu verordnen: 
1.) Die Vorschristen Unsers Landreches und Unserer Landes" Ordnung., daß jedem 
neuen Ehemann und neu angenommenen Bürger, Gewehr und Harnisch zu tragen, aufer- 
legt, und keinem dasselbe zu verkaufen, oder zu verpfänden gestatter werden solle, haben für 
die Zukunft keine gesezliche Krafe. 
II.) Die Schüzen-Gesellschaften, welche an mehreren Orten bieher Statt gefunden ha- 
ben, sollen nicht mehr als öffentliche Anstalten angesehen werden, und die Beiträge, wel- 
che bisher von den Gemeinden oder andern öffentlichen Kassen für dieselbe geleistet worden 
sind, sollen künftig aufhören. 
Insbesondere findet die Commun-Ordnung Cap. IV. Abschu. 1. J. 6. wieder ihre volle 
Anwenduag, nach welcher sowohl die Mbordnungen eines oder mehrerer Depuirten, auf 
einzelner Cemmunen Kosten, zu auswärtigen Freischiessen, als auch die von Commun we- 
gen abgereichten Schuzen-Vortheils-Gelder als unnsthig abgestelle sind. 
III.) Das Tragen eines Feuergewehrs über Feld soll niemand gestattet werden, wem 
es nicht vermöge seiner Dienstverhältnisse oder wegen auszunbender Jagdgerecheigkeit zusteht 
Doch ist es Königl. Dienern, Patrimontal-Beamten, Magistrars-Personen, und mit 
Waaren oder bedeutenden Geldsummen reisenden Kauf= und Gewerbsleuten erlaube, sch auf 
ihren Reisen mit Distolen oder Terzerols zur Sicherheit zu versehen. 
IV.) In Ansehung der durchreisenden Fremden hat es bei der Berschrift der Landes- 
Ordnung l. u. XI. F. 3. fein Verbleiben, daß dieselbe bei Confiscations Strase keine Feuer- 
büchse anders als mit abgeschraubtem Schloß und ungeladen bei sich führen solleu; weßwe- 
gen denselben gleich bei dem Eintritt in das Königreich das Näthize zu eröffnen ist.
        <pb n="28" />
        26 
V)) Bei gleicher Cenfseations= Serafe und nach Berch-= ffenbeit der Un'stände nech hé- 
berer Aundung, soll niemand sich un:erfangen, in Wirthohäusern zum Zichen, Wasen odee 
andere gefährliche Werkzeuge mit sich zu nehmen, deren Gebrauch bei enestrheuden Hindeln 
leicht tedrliche Verlezungen zur Folge hat. Daran 2c. Stuttgart, in Konigl. Ob. Negier. 
Ob. Pol. Dep. den 12. Jan. 1309. . Adqud.S.Reg.M-sj. 
Königl.Polizei-Ministerium—J:mg-?zTbcoisiederGeiferkzxrkdebctr. 
SeKdnigLMajhaben-umd»w.-itcrnVerbreitnngdeknitgemeinschädlichen 
JrrkhümernangetülltenSchriftdesHofTMhHszg«Tl;-JoriederGsistectunde«einst-l 
zu sezen, zu verordnen sich bewogen gefunden, daß außer der bereits verfuͤgten Coufiscation 
der, von dem ohne Censuramtliche Erlaubnis durch den Buchhändler Sonnenwald zu 
Stuttgart veranstalteten und mit der gebührenden Strafe geahndeten Nachdruk, noch ror- 
hander gewesenen Exemplarien, dieses Buch gänzlich und überall im Naiche verbeten, den 
durch Sonnewald verschlessenen eder andern auswärts herringekommenen Exen## arien nach- 
gespührt, gedachter Nachdruker sowohl als die übrigen Buchführer des Königreichs über den 
Verkauf wohin und an welche Personen solcher geschehen, vernommen, die Buchläden und 
sonstige Niederlagen gedrukter Schriften genau durchsucht, und sofort alle vorgefundene Ex- 
emplarien ohne weiters hinweggenommen und vernichtet werden sollen, welches andurch auf 
allerhöchsten Befehl zur allgemeinen Kenmuiß gebracht wird. Sturtg. den 12. Jan. 1809. 
Königl. Ober-Regierung, Ob. Pol. Depart. Die den Postbeamten durch Ferbeischaffung 
von Tferden zu leistende Aushülfe betr. 
Man hat seit einiger Zeit die Erfahrung machen müssen, daß die Königl. Oberämter 
den Poslbeamten in Fällen, wo eine grössere Anzahl von Pferden zum Dienst nöthig, und 
wahrer Mangel an Postpferden vorhanden ist, nicht überall mit gleicher Bereitwilligkeit zu 
Herbeischaffung der fehlenden Pferde behülflich find, sondern solche entweder ganz verwel- 
gern, oder die Unterstüzung langsam und unvollkommen leisten. 
Es werden deswegen diesenigen Königl. Ober-und Patrimonial-Aemter, wo sich Posten 
befinden, gemessenst angewiesen, den Postämrern in eintretenden Nothfällen ihrer Schuldig- 
keit nach sogleich mit Pferden an die Hand zu gehen, und deren unweigerliche Scellung 
gegen baare Bezahlung des jeweiligen Conriers, Taxes, mit Abzug 15 kr. für die Erpedt= 
tions-Gebühr, den Pferdhaltern zur Pflicht zu machen. Decr. Stuttgart in Königl. Ober- 
Regierung, Ober-Pol. Depart. den 7. Jan. 1309. Ex lpec. Mand. 
Königl. Reichs-General-Ober-BPost-Direktion. An sämtliche Oberämter. Die Ein- 
Riehung der den Post Beamsten von den Ober-Post-Aemtern wegen Versäumnissen bei Ueberführung 
der Ordinarien und Postwägen angesezten Skrafen betr. d. d. 12. Jan. 1900. 
Sämtliche Königl. Oberämter werden hiemit angewlesen, dem Königl. General-Post- 
amt Stutegart, und den Ober-Postämrern Tübingen, Heilbronn und Biberach, wann die- 
selbe das betreffende Oberamt um executivische Beitreibung der einem Köuigl. Postbeamten 
wegen Versäumnissen bei Ueberführung der Ordinarien und Postwägen angesezten Legal= 
Strafen requtriren werden, gegen Producirung des Stundenzettels-Ertrakts, zu assistiren,
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und diese Strafen von den schuldigen Postbeamten einzuzichen und dem betreffenden Ober- 
Pestam zu übergeben. Stuteg. den 12. Jan. 1309. 
Räckstänviges Stall-Kassengeld betreffend. 
Da die meisten Königl. Ober-Accis-Aemter das auf Martini v. J. gesallene Stall- 
Kassengeld noch vicht eingeschikt haben; so werden dieselben an die baloige Einsendung hie- 
mit erinnert. Stuteg den 18. Jan. 1300. Könlgl. Stall Kassen-Ame. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Just. Collegii II#ten Senats. 
1) In der Appellations-Sache von Turtlingen zwischen Perer Heßler und Conforten 
in altis ernannt, Kl. Appellanten an einem, sodann dem Bürgermeister Hafa und der Mi- 
ria Rothin von Aldingen, Bekl Appellaten am andern Theil, die Erfüllung eines Ver- 
gleichs betr. wurde die Urthel voriger Instanz dahin coufirmirt, daß zwar Bekl. Appella= 
ten zur Bezahlung der ganzen an sie geforderten Vergleichs-Summe von sooo fl. nicht 
verbunden, jedoch jedem nicht durch neuen Vergleich bereits abgefundenen Kläger den a#lsten 
Theil der, im Verhältniß des durch die Conftscation von 180.5 fl. 51 kr. bewirkten Ar- 
gangs an der Erbschafts Masse verminderten obgedachten Vergleichs= Summe zu entrichten 
schuldig seyn sollen, comp. expenlis. Stuttg den 23. Dec. 1858. 
2) In der Appellattions-Sache von Göpoingen zwischen Philipp Jacob Stöfler, Mül- 
ler von Blaubeuren, Kl Anten an einem, und dem Obermüller Andreas Napp in Göpoine 
gen, nunmehr dessen Erben, Bekl. Aten am andern Theil, eine Emschädigung wegen Ver- 
wundung betreffend, wurde die Urtel erster Instanz konfirmirt, die in der Arions= Justanz 
aufgegangene Proceßkosten aber gegen einander verglichen. Den 7. Jan. 1309. 
3) Inkder Ations-Sache von dem Patrimontalam# Gutenstein zwischen Simon Mell 
von Altheim Anten und Stanislaus Haag von da, Aten, wurde das Verfahren erster In- 
stanz als gerichtliches von Amtswegen aufgehoben, und ein neues Verfahren nach der Form 
der Württembergischen Geseze angeordnet. Den 7. Jaun. 
— 
Se. Königl. Mas. haben allergnädigst geruht, vermög allerhöchsten Decr. v. 9. Jan. 
den Amtspfleger Kern in Gailderf zum Ober= Aceiser daselbst, 
den Organist Dreyer in Ellwangen zum OberAlciser daselbst, 
den Bürgermeister Schoct in Stokach zum Ober-Arcciser daselbst, 
den Bürgermeister uud Amtöpfleger Rümelin in Schorndorf zum Ober-Acclser in 
dem Cameral: Bezirk Beutelsbach, 
den Franz Werner von Kreit in Altdorf zum Ober-Aceiser und Landumgelder in 
dem Cameral-District Hofen, 
den Cameral = Verwalter kindenmayer in Höpftgheim zugleich zum Ober-Areiser 
daselbst, 
ß den Advocaten Klemm in snlingen zum Ober-Aceiser in Reutlingen, und 
den Amespfleger Eschenmater in Reuenbürg zum kand= und Wasser Oberzoller d#- 
felbst zu ernennen.
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        28 
Se. Koͤnigl Maj. haben durch ein allerhoͤchsies Deeret vom 9. Jan. das Postamt 
Heidenheim dem Oberzoller Winter daselbst mit dem Charakter als Post Verwalter aller- 
guädigst zu uͤbertragen geruht. 
Vermoͤg allerhoͤchsten Decrets vom 13. Jan. haben Se. Koͤnigl. Maj. die durch 
das Absterben des Professors Rappolt erledigte Stelle eines Prefessoers an dem Königl. 
obern Gymnaßum allhier dem Seminaristen, Ml. Chri tan Friedrich KRlaiber von Wank- 
heim allergnädigst übertregen. · 
Vermoͤg allerhoͤchster Resolution vom 17. Jan haben Se. Königl. Mas. dem ven 
dem Füursten Carl Joseph zu Hohenloh-Jagstberg als Vermund des minderjährigen 
Fürsten Carl August Theodor zu Hohenloh-Walcenburg Bartenstein zu dem erledig- 
ten Diaconat in Pfedelbach, Oehringer Discese, nomintrien Candidaten der Theologie Frie= 
drich Schnell von Ettenhausen die allerhöchste Bestätigung ertheilt. 
— 
  
Ireudenthal. Auf den Herrschaft= Kästen zu Freudenthal, Horrheim und Köchgau ist ein Quantum 
alter Dinkel und Haber und neue Grözelfrüchte zum Verkauf aueEgesezt, welche Frückten die Liebhaber beau- 
genscheinigen und mit der unterzeichneten Stelle Käufe abschliessen können. Den 5. Jan. 1800. 
Cameral-Verwaltung Freudenthal. 
Heilbronn. Dile Stadt Heilbronn gedenkt den ihr zutärrigen sogenannten Neubof bei Oedheim, 
Lberamts Nckarsulm gelegen Freitag den 24. Febr. ###0. Vermirkags 10 Uhr auf gedachtem Hof selbst, 
unter Vorbehalt allerhöchster Ratisication zu verkaufen. Die Baulichkeiten, und deren Bequemlichkeiten, be- 
sonders die schönen Keller, werden von den Liebhabern selbst besichtiget werden, daler nun hier die nähere 
Beschreibung der Güter folgt. Aeker: ungefähr 356 Mrg. im Winter= Flur; 33 Mrg. 3 Vril. im Sommer= 
Flur; 5 Mrg. 3 Vrtl. im Brach Flur; § Mrg. Graß-Baum= und RKüchengarten. Die rorzüglichen 
Bedingungen sind, daß der Kaufschilling zu #tel nach erfolgter Ratifiration, die übrige ztel auf 
Martini 1800 und, 1810. jedoch unverzinßlich bezahlt werden miuͤssen. Der Kaͤufer ist berechtiget, auf Licht- 
meß 1810. aufzuziehen. Saͤmtliche Guͤter sind zehendbar, und auf solche haben einige benachbarte Schafer den 
Trieb. Die nähere Conditionen können bei dem rechnenden Burgermeister-Amt erfahren werden; wobei noch 
angemerkt wird, daß derjenige, welcher den lezten Streich erhält, er seie Inn-oder Ausländer, auf der Stelle 
50 Louisd'or zu erlegen hat, welche er aber nach erfolgter Ratification vom iten Drittheil, wieder abziehen 
barf. Den 16. Dec. 1808 Oberamtmann, Burgermeister und Gericht allda. 
Horb. Durch die unterzeichnete Beamtung wird Dienstag den 24. Jan., und zwar Vormiktags lo Ubr, 
ein bedeutendes Quantum Waizen, Dinkel, Haber und Gersten von den Vorräthen des hiesig herrschaftlichen 
Fruchtkastens, in öffentlichem Aufstreich verkauft. Den 7. Jan. 1809. Cameralverwaltung allda. 
Laufen. Dienstag den Zr. Jan. Vormittags 0 Uhr werden in der Cameral-Verwaltung ungefahr 46 
Scheffel alter Roken verkauft werden. Den 12. Jan. 1800. Cameral-Amt allda. 
Liebenstein. Durch die allergnädigste Befehle vom co. und 24 vor. Mon. ist unterzeichnete Cameral= 
Beamtung angewiesen worden, nicht nur den auf denen disseitigen, Kästen noch zugegen liegenden alten Ha- 
ber 2c sondern auch die auf Martini vor. Jahrs zu Kasten gekommene Grszelfrüchten an Erbsen, Linsen, 
Wicken, Ackerbohnen, Kernen, Weizen, Einkorn, Gersten und Welschkorn nach und nach, sodann die auf dem 
Winzerhauser Kasten liegende neue Gült= und Landacht= Früchten an Roggen, Dinkel und Haber in kleinern 
und grössern Quantis, wie sich die Liebhaber dazu zeigen werden, falva ratificatione lub halta zu verkau- 
sen. Es wird dieses hiemit unter dem Anhang bekannt gemachk, daß sich die Liebhaber zu dem alten Haber 
und Grözelfrüchten täglich bei unterzeichneter Beamtung melden, die Liebhaber zu denen auf dem Winzerhau- 
ser Kasten liegenden neuen Früchten aber, an Roggen, Dinkel und Haber Montag den 30. Jan. Vormittags 
. Uhr dahier zu Winzerhausen in der Cemeral-Beamtungs-Wohnung einfinden können. Den 13. Jan. 1809. 
* Cameral-Verwaltung Lubenstein.
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        26 
Stammheim. Der auf den berrschostl. Käsen zu Stammheim und Schwieberdingen befintliche alte 
Recken, Fiuiel unr Haber ist zum successt'en D#rkauf aliergnadigst aucgeczt, welches mit dem Bemerken 
bek. unt gemacht wird, daß die Krüchte von vorzüglich guter Qualität sind. Den 2. Jan. 1800. 
« Kameral-Amt allda. 
Wltshausen. Die herrschaftliche Ziegelhütte allhier wird unter Vorbehalt allergnadiester Rarisikation 
wieder auf 0 oder 12 Jahre verpachtet werden. Dieselbe bestehet in einer besonder stehenren Wolnung des 
iegleis mit Stallung und Ziegel-Magazin, der Ziegelhurte mit großem Brenn-Ofen zu 30/000 Stük, Ar- 
beits und Trokcautz mit 3 Böden übereinander, einem besondern Kalk-Ofen und einer beiondern Hütte zu 
Aufdewahrung des Torfs, Ichrt. 25 Rth Gärten und Krautland, 12 Ichrt. do Rth. Wiesen, und 2 Erd- 
Aepfelländern. In den Bestand werden jährlich unentgeltlich 20,000 Stük Torf oder Waasen und die erfor- 
derliche Frohn-Fuhren zu Beiführung der Kalksteine gegeben; die Leimgrube ist nahe und bequem bei der Zie- 
elhütte gelegen. Die Liebhaber können sich bis Montag den zo. Jan. r800. Vormittags o Uhr in biesiger 
|eamerrakt * Verwaltung einfinden, die nähere Bedingungen vernehmen, und sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen, 
Prädikats und Vermögens halber zu Stellung einer Caution von 600 fl. ausweisen. Den 12. Jan. 1800. 
« önigl. Cameralamt allda. 
Frommenhausen. Die Commun-Schaafweide von hier wird bis Monkag den 23. Jan. 1800. auf 
3 Jahre von Lichtmeß 1800 bis 1812. verliehen werden. Die Waide erträgt roo Stüf. Die Yachrliebhaber 
werden eingeladen, sich gedachten Tags Vormittags 0 Uhr allhier mit obrigkeitlichen Zeugnissen in Absichk ih- 
res Verenögens und Prädikats versehen, einzufinden. Den 27. Dec. 1808. · .- 
Von Wagnerisches Patrimen. Amt allda. 
Rottenburg. Die Sommerschaafweiden in den disseitigen 2 Amtsorten Nellingsheim und Eggenwei- 
er werden bis Montag den 30. Jan. auf 3 Jahre verliehen werden. Die erstere Waide darf mit roo Stük, 
die zweite aber mit do Stück jeden Jahrs beschlagen werden, und in Nellingsheim ist eine Wohnung für 
den Schäfer vorhanden. Im ersten Ort r die Berleihung des Vormittags um 0 Uhr, im zweiten aber 
des Nachmittags um # Uhr vor, und haben die Pachtliebhaber Attestate über Prädicat und Vermägen mit- 
zubringen. Den 2. Jan. 1800. Koönigl. Oberamt. 
Remmingéheim im Oberamt Rottenburg. Die biesige Communschaafwaide wird bis Dienstag den 
#. Jan. 1800. auf dem Nathhauß dahier Vormittags Uhr auf z Jahre von Lichtmeß i809 bis 1812. ver- 
liehen werden. Die Waide erträgt im Vorsommer 130, und im Nachsommer itzo Stuͤk. Die Pacht!liebha- 
ber werden hiemit eingeladen, sich —*½. Tags mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Prädicat und Vermöô- 
gen versehen dalelost einzufinden. Den 29. Dec. 1808. Kön. Oberamt Rottenburg. 
Rotenmünster. Da der Bestand des Kön. Maierciguts Sontbeim bis den 24 Merz d. J. zu Ende 
geht; so wird solches bis Samstag den 4. Febr. auf 12 Jahbre wiederum verpachtet werden. Dieses Gut hat 
her umige und bequeme Wohmmg, Scheuren und Stallungen, und enthält 11 Mg. Girten, mit schönen er- 
wachsenen Obst-Bäumen besezt; 1 Mrg. Aeker, Mrg. Wiesen, 202 Mrg Waiden. Die Kelder sind 
in einem guten Zustand, und sowohl für den Fruchtbau als die Viebzucht ist diese Maierei fehr günstig. Was 
die Lage derselben betrift, so gränzt sie auf der östlichen Seite an die Chaussee zwischen Schenderg, und Wel- 
lendingen, und auf der Abend-Seite an die Straße zwischen Schemberg und Rothweil Nähere Nochrichten 
können die Liebhaber bei der Cameral-Verwaltung einziehen, und den Plaz und seine vortheilhafte Emrich- 
tungen täglich beaugenscheinigen. Die Verpachtung wird zu Sontbeim an obgedachtem Tag Vormittaas 10 
Uhr vorgenommen-werden. Den 7. Jan. 1809. Kreis-Steuerrath und Cameral-Berwalter zu Rotenmünster. 
Urspring bei Schelklingen. Durch allergnädigsten Befehl vom 21. Okt. ist die unterzeichnete Stelle 
beauftragt, und im Regierungs-Blatt Nro. 53- 54. und im schwäbischen Merkur den 4. 7. und oten Dec. 
das Publikum avertirt worden, daß das lbßae Maiereigut, bestehend aus hiniaͤnglichen Wohngebaͤuden, 
Staliungen, Scheuren und Keller, 4 Ichrt. 13 Rth. 7 Schuh Gaͤrten, 19 4 Ichrt. KRth. 44 Schuh Wie- 
sen, . Ichrt. 17 Ruth. 24 Schuh Aeker, dem Waidgang, und jährlich 1o Klafter gemischtes Brunnpolz, 
am vo. Dec. d. in öffenkliche Verleihung gebracht werde. Da aber ausser dem abgekommenen Pächter 
kein weiterer Liebhaber erschienen, so wird eine abermalige Verleihung auf Montag den 23. Jan. in Ursprina 
vorgenommen werden, wozu die Liebhaber, die sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen, daß sie den Feldbau verste. 
n#, gute Aufführung haben, und eine Caution von 1200 F. einlegen können, eingeladen werden. Wor##
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        66t 
bemerkt wird, daß das Pachtgeld gegen dem vorigen, um die Helste herabgesezt worden. Den 2#. Dec. 1808. 
Kreis-Steuerrath von Ehingen, und Cameralverwaltung Urspring. 
Kreis LudwigsSburg. Da am 1. Febr. d. J. in den zum Kreise kudwigsburg gehkrigen sechs Ober- 
ümtern Maulbronn, Vaihingen, Bietigheim, Marbach, Waidlingen und Lurwigburg und zrar in der ge- 
nannten Ordnung die diesjährige Revision der Conseriprions-Listen vorgenommen werden nird; so haben sämt- 
liche zu jenen Oberämtern gehörige Suntonpsuchtese „ welche gegenwärtig von ihren Geburtsorten abwesend 
find, sich unfehlbar an dem genannten Tage um so gewißer in denselden einzufinden, als sie in dem entgegen- 
-gesezten Falle mit Strafe wurden belegt werden. Dieienige Exemte, welche durch gesezlicke Hindeiniße von 
der persönlichen Erscheinung abgehalten würden, haben die ihre Befreiung beweisende Urkunden unfehlbar an 
torc betreffende Oberämter einzusenden. Ludwigsburg, den 15. Jan. 1800. Kon. Kreisamt. 
Blaubeuren. Nachstehende abwesende militairpflichtige Unterthanen-Söhne von disseitigem Ober- 
umt werden hiemit zum leztenmal aufgeforderk, bei Verlust ibres Bürger= und Unterthanen-Rechts, so wie 
Wres besizenden Vermegens sich innerhalb 3 Monaten zur Messung und Bisitirung allbier zu stellen, als von 
Blaubeuren: Jak. Bührle, Müller. Eabr. Höôslin, Schumacher. Joh. Ge. Geiger, Schneider. Joh. 
Conr. Hepperle, Schumacher. Joh. Ge. Mann, Schumacher. Augustin Bührle, Weber. Christian Betzel, 
Kupkerschmid. Sam. Irg, Schneider. Ehristoph Fried. Raiser, Schneirer. Joh. Gottl. Vollmer. Johann 
Mart. Nübling, Strumpfwirker. Dan. Dußler, Metzger. Joh. Jak. Strobel, Sekler. Joh. Maier, Weber. 
Ehristoph Greiner, Schumacher. Jak. Harmuth, Glaser. Joh. Ott, Schneider. Mil. Jak. Stöfler, Beck. 
Joh. Jak. Zeifang, Müller. Joh. Nan, Zeugmacher. Joh. Jak. Geiger, Weber. Dav. Geiger, Mezger. 
200. Jak. Salzmann, Weber. Joh. Ge. Dattrin, Saktler. Ge. Ludw. Nübling, Nagelschmid. Jak. Frid. 
Nübling, Strumpswirker. Joh. Albr. Bolet, Sailer. Johannes Kotenmaier, Schneiter. Augustin Groß, 
Schreiner. Joh. Gottfr. Schlatter, Rotgerber. Albr. Hagmaier, Schumacher. Fried. Néblin Schlosser. 
Wilh. Kirn, Schneider. Gabr. Daur, Schumacher. Joh. Geiger, Schneider. Toh., Cheistoph Mann, Mez- 
eChristorh Fried. Pflüger, Schneider. Joh. Jak. Pfluger, Kiefer. Von Suppingen. Thomas 
Ruger, Joh. Ge. Schmid, Kiefer. Von Berghulen: Mich. Matheis, Mezger. Dav. Schmanz, 
Zimmermann. Joh. Jak. Olt, Weder. Mich. Pfetsch, Schuster. Joh. Braunmüller, Kiefer. Ge. Striebc. 
Joh. Ött, Weber. Von Billenhausen: Joh. Zeifang, Weber. Christ. Gräßlen. Von Sonder- 
buch: Frich. Baier. Von Asch: Ge. Conr. Klaß. Joh. Ulr. Irz, Schuster. Joh. Georg Allgaier, 
Mezger,. Joh. Cronmaier. Christ. Burkard, Schneider. Joh. Bernh. Leibfarth. Ad. Klingler, Nagelschmid. 
Ven Gerhausen: Joh. Ge. Haueisen. Joh. Ulr. Hillmann, Zimmermann. Joh. Leibfarth, Schuster. 
Jak. Baier. Gottfr. Schmid, Schuster. Job. Ge. Stecklen, Kiefer. Von Pappenlau: Ge. Loser. 
Joh. Ott. Wilh. Loser. Joh. Schurr, Schäfer. Von Weiler: Andr. Ant. Walter. Ge. Friedrich 
Wilhelm. Joh. Knaier. Conr. Schüle, Weber. Jak. Ott. Von Wippingen: Joh. Mich. Schmid, 
Müller. Joh. Schmid. Matth. Girr, Schreincr. Von Dietingen: Joh. Bapt. Münz. Von 
Ringingen: Math. Felter. Joh., Kauper, Saktler. Joh. Braun. Joh. Gassenmann. Johann Knittel, 
Maurer. Melch. Sättelen, Wagner. Melch. Unhöld, Barbierer. Matth. Schwaiger. Von Lautern: 
Barthol. Rösch. V;on Seissen: Christoph Ruopp. Ge Antenrieth, Bek. Iak. Fink. Ge. Krais. 
Joh. Loser. Von Ermingen: Joh. Molle. Ge. Ezelberger. Flor. Heinz. Jos. Guchringer, Schu- 
ster. Von Arnegg: Alotsius Häusler, Müller. Ge. Ezelberger. Simon Ferenbacher, Dreher. Von 
Schelklingen: 90. Carl Knehr, Schneider. Mich. Gernbek, Mezger. Franz Ant. Frey. Joh. Alois 
Springer, Kiefer. Joh. Ge. Knehr. Conr. Heuschmid. Conr. Bfeil. Joh. Ge. Schreier. Franz Bau- 
mann, Mezger. Jud. Thad. Nothbelfer, Wagner. Franz kav. Diemer. Thad. Scheiblinger, Weber. Joh. 
Bapt. Rade, Maurer. Franz Jos. Müller, Schmid. Franz Jos. Gloker, Schneider. Franz Tav. Heuschmi, 
Haher. Franz Jos. Nörpel, Büchsenmacher. Joh. Ee. Heuschmid. Franz Lav. Heuschmid. Thom. Bopp. 
reher Schaich. Xhv. Sontheimer. Fried. Reichle. Franz Tav. Hils. *l 1 Kner, Händler. Jos. Roos. 
Jos. Geiger, Dreher. Jak. Geiger, Sattler. Von Einsingen: Vominik Nolle, Schneider. Von 
Schmichen: Franz Michler, Bader. Franz Ant. Kaifer. Joh. Kaifer. Matthaus Ströbele, Schmid. 
Jakob Fuchs, Kiefer. Thad. Emer, Bader. Oberamt allda. 
Schloß Buchau. Nachbenannte theils auf der Wanderschaft, wie auch in fremden Kriegsdiensten sich 
befindende militairpflichtige Junglinge der zu disseitlgem Obervegteiamte gehörigen Ortschaften werden piemn
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        34 
zum zweitenmal aufgesordert, in Zeit ven 3 Menaten sich in ihre Heimat zu begeben, und ssch bei dem 
Ode'vogtein#te zu uelden, widrigenfalls nach allerhéchst bestehenden Gesezen sie nicht nur ihres Vermsgen-, 
sondern auch des Berger= und Unterehanenrechts für verlustig erklärt werden würden. Von Bektzen- 
weiler: Jos. Reuter. Aleois Reuter. Mart. Sonnenmoser. Von der Stadt Buchau: Ge. Oder- 
mat. Joh. Nepom. Schilling. Al. Marr Schumacher. Jos. Ankon Stökle. Conr. Stökle. Wendel. Den- 
zel. Elem. Gräber. Math. Griüber. Jos Ignaz Bohner. Jos. Ant Stohr. Jos. Schuhmacher. Xaver 
Widmann. Tav. Häfele. Alois Schmiedberger. Jos. Häfele. Gregor Ludescher. Max. Bregerzer. Jor. 
Anton Baur. Alo#s Maucher. Jos. Ant. Locher. Joh. Nepom. F# Lorenz Reiser. Valentin Reiser. 
Jos. Erzinger. Nibl. Erzinger. Leonard Manz. Leop. Locher. Math. Majer. Bon Dirnau; Gatr. 
Staudacher. Ant. Staudacher. Joseph Jakoberle. Von Eichen: Ange. Stestle. Von Grock: Jol. 
Zuber. Von Kanzach: Sebast. Widman. Math. Trunk. Ant. Trunk. Von Kappel: Joseph 
Blasfer. Jos. Ant. Eckert. Willib. Eckert. Jos. Bukenhai. Felir Kleinheitz. Menrad Ebe. Ignaz Jete. 
Tav. Jehle. Fr. Taver Ehrlicher. Math. Ehrlicher. Anton Carl Dreher. Jos. Hofer. Jacod * 
Von Ogelsbeuren: Joh. Mich. Fischbach. Valent. Fischbach. Joh. Andr. Hildebrand. Joseph Blafer 
Franz Fischbach. Von Renhartsweiler: Wunib. Stützle. Jos. Wetzel. Conr. Wetzel. 
- · Patkimon.Obekvogteianitallds. 
Cantstadt.AmI.Febr.wikdinhiesigemOberamtdieConsckiptionvokgenommen,mi·tderStadt 
begonnen, und an den folgenden Tagen mit dem Amt fortgefahren werden. Es werden daher sämtliche Hoch- 
löbliche Beamtungen, in deren Amtöbezirk sich die Conseriptions-Mflichtige aus disseitigem Oberamt befinden, 
ersucht, denselben aufzugeben, daß sie 40 auf diese Zeit allhier einfinden. Oberamt allda. 
Freudenstatt. Gegen nachfolgende Conscribirte aus dem biesigen Oberamt, als Johannes Engeland 
von Thumlingen, Johann Georg Moser von Kniebis, und Friedrich Haist von Bajersbronn, sind von aller- 
höchster Behörde Betehle eingeloffen, die denselben zu publiciren sind. Wa nun derselben gegenwärtiger Auf- 
enthalt bis #czt auf keine Ark in Erfahrung gebracht werden konnte, so werden solche hiemi##t öffentlich zum 
ungesäumt.n Erscheinen bei Cberamt aufgefordert. Den o. Jan. 1809. Oberamt allda. 
Wurzach, ##n Freise Altdorf. Nachstehende aus dem hiesigen Amts-Bezirk, theils auf der Wander- 
schaft, theils sonst abwesend, und in fremden Kriegkdiensten sich befindende Militairpslichtige werden amme 
unter Andrehung des Verlustes ihres Unterthanenrechts und der Constscation ihres Vermögens, theils zum 
erstenmal, theils zum zweitenmal, und theils zum dritten= und leztenmal aufgerufen, in Zeit von 1 Mona- 
ten bei unterzeichtetem Amt zu erscheinen, und sich den Conscriptions-Gesezen zu unkerwerfen. Und zwar 
werden zum eisten ral einberufen von Wurzach: Joh. Bapt. Engel, Goldarbeiter. Leop. Mahler, Stu- 
dent. Jos Boller, Apotheker. Joseph Ant. König. Von Albers: Ge. Kräz, Postknecht. Alois Eng- 
ler, Seudent. Vom Hauarz: Jos. Burger, Kieser. Nep. Velre. Franz Velte, Hammerschmid. Alois 
Halder, Müller. Ven Steinethal: Math. König, Zimmermann. Zum zweitenmal: Von Wur- 
zach: Gonstant. Heinzelburger, Knopfmacher. Andr. Schemmel, Weisgerber. av. Gromann, Schreiner. 
on Ellwangen: Alois Schranz. Augustin Krattenmacher, Schmid. Joh. Herle, Schmi. Von 
Tristolz: Florian Buur. Von Hauarz: Anton Stibi. Mart. Binda, Schlosser. Von Stei- 
nethal: Tav. Maurer, Zimmernann Ant. Unold. Von der Linden: Fidel Schorer. Von Mor- 
stetten: kav. Gößer, Mahler. Jos. Schädle. Mang Schädle. Jos. Redle. Von Moßhausen: 
Sebast. Eicher. Jof. Gropper, Schreiner. Von BVogelherd: Joseph Bertsch, Zimmermann. Zum 
dritten= und leztemmal. Von Wurzach: Jof. Ant. rinzelterge Koch. Kilian Burkhardt, in K. Oestr. 
Kriegsd. Jav. Schutzer, Gärtner. Alois Baur, Hasfner. Ant. Schuster, in Kais. Oestr. Kriegsd Johann 
Schuster, Buchvinder. Ge. Deuringer, Schloiser. Nepom. Lang, in Kais. Destr. Kriegsd. Joseph Wittet, 
Schiosser. Jos. Ant. Worz, Girtner. Tiber Erne, Gärtner. Bapt Schranz, Brauer, in K. Oestr. Krieged. 
Nepom. Kaspar, Gürtner. Nepom. Denzl, Schlosser. Franz Schranz, Schlosser. Jos. Ant. Hage, Tim- 
mermamn. Franz Jos. Bernard, Hafner. Ant. Miller, Wagner. Carl Erne, Schlosser. Alois Rothenhäuß= 
ler in Kais. Oestr. Kriegsd. Jos. Schuler, Rotgerber. Ant. Schauberger, Gärtner. Ge. Amand, Schnei- 
der. Von Gospolzhofen: Mich Limprecht. Remig. Miller, Schuster. Von Teuschwende: 
Cenr. Schoch, Wagner. Von Ellwangen: Sebast. König und Anton Rieß, in Kais. Oesir Kriegsd. 
Von Tristolz: Isidor Baur, in K. Preuh. Kriegsd. Baptist und Jos. Akermann. Von H « 
Willib.Roth.Xav.pummehinannzöpsrtegsuGs.Mapek,-Me«ek.WillihHummehinKOef 
Kriesd.Casp.RotH.Sebast.P.-«ckfsnec-ther.Kriegsd.«"Ft-anzchiirid-Btäuek.Solxrxtfn, 
Mec.Mart.WeIh-·Müller.AlmstmzessenGe.Fckßlek-Knopfmacher.FranzH.«I-f-:I-T’
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        32 
Bened. Binda, Schlosser. Jos. Halder, Schmid. Jos. Ant. Flach. Bened. Eicher. Vom Pfautzen- 
wald: Joh. Janlser. Ant. Janser, Hammerschmid. Von Rieden: Bernard Hauser, Schreiner. 
Sebast. Hauser, Schmid. Von Moßhausen: Ant. Balland, Schlosser. Sebast. Eichrr. Carl Bal- 
land, Schreiner. Von Heberlings: Matth. Willburger, Müller. Von Marstetten: Johannes 
Häfele, Schreiner. Mart. Schmid, Schreiner. Von Rothengrund: Carl Schuler, Jäger. 
4 Fürstl. Patrim. Obervogteiamt allda. 
Cantstadt. Der bei dem Königl. Jäger-Regiment zu Pferd Herzog Louis gestandene Gemeine Joh. 
David Pfeil von Stetten im Ramsthal ist im Nov. 1808. im Urlaub desertirt. Es werden daber sämtliche 
Civil-und Militair-Behörden anmit ersucht „„f dielen Deserteur zu fahnden, und im Betretungsfall entwe- 
der an die Militair-Behörde, oder zum hiesigen Oberamt wohlverwahrk einliefern * lassen. Den 12. Jan. 
09. bön. Dberamt allda. 
Leonberg. Conrad Höger von Eltingen, von dem Garnisons: Regiment, ist im Monat Dec. v. J. 
im Urlaud entwichen. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden daher ersucht, auf den Ausreisser zu fahnden, 
idn auf Betreten zu arretiren, und sogleich wohlverwahrt an das Regiment oder hieher einzuliefern. Den 14. 
Jan. 1809. Koͤnigl. Oberamt allda. 
  
Gutenzell, Souver. Oberamts Waldsee. Die bevorstehende Absonderung einiger Orte von dem hiest- 
en Patrimonial-Obervogteiamt macht die Liquidation der Schulden sowohl bei der Landschafts als bei der 
aisen-Kasse nothwendig. Alle Gläubiger dieser Kassen werden deswe#en hiemit aufgefordert, Montags den 
23. Jan. 1800. Morgens 8 Uhr in der Kanzlei zu Gutenzell entweder personlich oder durch Bevollmachtigte zu 
erscheinen, ihre Forderungen gehörig zu erweisen, und mit der unkerzeichneten Commission Abrechnung darüder 
zu tressfen, im Ausdleibungsfall aber die etwaige Nachtheile sich selbst zuzuschreiben. Waldsee, den 26. Dec. 
1809. Rechnungs-NRevisor des Bezirks Waldsee, qua Commissair. 
Marktschechingen, im Kreise Ellwangen. Da die allerhöchste Berordnung, daß an Sonntägen kein 
Markt gehalten werden solle, erneuert worden, so wird das handelnde Publikum hiermit öffentlich unterrichtet, 
daß die 4 Schechinger Jahrmärkte, welche bither an den Sonntägen nach Lichtmeß, Markus, Peter und 
Paul und Kreuzerhéhung gehalten worden, nunmehr an den darauh folgenden Montägen, und zwar zuerst der 
Krämermarkt, und Dienstag darauf der Viehmarkt gehalten werden wird. Diesem gemäß wird heuer zum er- 
Kenmale der Krämerlichemeßmarke Montag den 6. Febr. und Dienstag den 7. Febr. der R##ehmarkt. Der 
Markus-oder Früblingsmarkt am Montag den 1. Mai, der Viehmarkt den darauf solgenden Dienstag, der 
Peter und Panl= oder Sommermarkkt, Montag den 3. Jul. Dienstag darauf der Viehmarkt. Endlsch der 
AXreuzerhhungé= oder sogenannte Pereimarte Montag den 18. Sept. und Dienstag darauf den rc#ten der 
Viehmarkt seyn. Das handelnde Publikum veliede sich elso nach dieser Abänderung zu richten. Hohenstadt, 
den 2. Jan. 1800. 4 Kön. gräflich von Adelmännisches Yatr. Amt allda. 
Weinsberg Es ist hier eine Einrichtung getroffen, daß jeder und jede Familie im Oderamt, wenn fie 
ehrlich will, Arbeir und Bezablung bekommen kann. Welche Person also ausser dem Ober= und Souveraine= 
täts-Amt auf dem Bertel und sonsten keiner höheren Polizei zur Erörterung gchörigen Laster betretten wird, 
diese an hiesiges Oberamt auf Kosten der Somnun, wo sie der Aufsicht encgangen, einliefern zu lassen, wird 
jede Obrigkeit ersucht. Den 10. Jan. 1809. Knigl. Oberamt allda. 
Weinsberg. Der hier wegen Diebstals in Untersuchung und Verhaft gekommene unten signalisirte 
Peter Bayer von keibenstadt, Großherzogl. Badenscher Souverainetäts-Herrschaft, hat trotz seiner Bleßuren 
#an beiden Armen und Füssen, die er sich auf Dbep#e Ugezegen hat, doch Mittel gefunden, mittelst Ein- 
reissung des Ofens hertte Abend zu entweichen; Hechlöbl. Obrigkeiten werden daher ersucht, auf diesen unten 
bnalisireen u fahmen, und ibn auf Betreten hieher auszuliesern. Signalement des Entwichenen. Peter 
L/ayer„ 25. Jahr alt, von beibenstadt, Großherzogl. Badenscher Herrschaft, und Widderner Freiherrlich von 
Gemmingioten atrimonial-Amts, großer Statur, schwarzer Haare, grauer Augen, proportienirter Nase, 
Mund und Kinn, regelmäßig halbvellen Angesichts, schwarzen Bart, der wirklich sehr stark ist, kleinen Ba- 
kenbart,, robusten Aussehens, krügt ein roth und gelbes Halstuch, gestreiste Barchentweste, kurze lederne gel- 
be Hosen, und einen dunkelskahlfarbenen Rokelor, mit einem mirtelmäßig° großen Kragen, wie auch cine 
schwarze Muidelkappe, haupsüchlich aber ist er an seinen Schußwunden an Arm und Füssen, die alle verbun- 
den sind, kenntlich. Den 7. Jan. 1800. Kinigl. Oberamt allda.
        <pb n="35" />
        Nro. 5. 1809. 33 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag 28. Jan. 
  
  
Verordnung, den Sensen= Handel betreffend. 
Da die im brigen Jahr wegen des Sensenhandels an fremde Händler ausgesiellten 
Hausir-Datente auf Wethenachten 1gos. ihre Gültigkeit verlohren haben, und daher zurük- 
genommen weorden sind; so wird unter Beziehung auf die unterm 12. Febr. 1808. (Regier. 
Blact Nr. 7) erlassene General: Berordnung hiemit verordner, daß sebem Chalanden oder 
Handelsmann, der mit innländischen Eisenwaaren handelt, gestattet seyn soll, solche durch 
innländische Haustrer, welche bei ihrer Annahme jedesmal dem Oberame vorzustellen sind, 
verschliessen zu lassen, die Köntgl. Oberämeer haben diese Hausicer auf den Handel mit 
innländischer Waare zu verpflichten, und ihnen einen Erlaubnißschein zuzustellen, worinn 
ausdrüklich zu bemerken ist, daß die Waare mit dem Hirschhern oder mit Hirschhorn und 
Thurn bezeichnet seyn müsse. 
Ausländern dürfen diese Erlaubnißscheine nicht ertheilt werden, und eben so wenig für 
ausländische Waaren, wenn solche gleich geskempelt sind; diefe können die Handelsleute nur 
in ihren Läden oder auf ssfentlichen Märkten verkaufen. Für die Fabriken im Reich wer- 
den erforderlichen Falls durch das Königl. Bergwerk“-Departement Pateute ausgestellt wer- 
den. Decr. im Königl. Bergwerks-Depert. den 20. Jan. 1809. 
Dekret an sämtliche Distrikts-Baumeister des Königreichs. Die Einsendung der Barkostens- 
Ueberschläge betr. d. d. 24. Jan. 1809. 
Sämtliche Distrikrs-Baumeister des Königreichs werden hiemit erinnert, in Gemäs- 
heit der ihnen am 13. Sept. 1808. ertheilten Instruktion die Baukostens-Ueberschläge ge- 
hoͤrig berechnet, ausgeworfen, und nach Seiten und Summen addirt, bis zu Ende dieses 
Monats unfehlbar an das Königl. kandbau-Departement einzufenden. 
Sollten von Seiten der Eameral-Beamtungen die Bau: Ueberschläge ihnen nicht zur 
gehörigen Zeit zugestellt worden seyn; so haben die Distrikts-Baumeister diejenige Beamte 
anzuzeigen, welchen hierunter eine Verzögerung zur Last sällr, damit solche zu Beobachtung 
der Ordnung nachdrüklich angehaten werden können. Decret, in Königl. kandbau-Departe- 
ment, den 24. Jan, 1309.
        <pb n="36" />
        34 
Königl. Censeriptions-Commission. Vorschrift pflichtmäßiger Vorsorge, damit alle und jede 
Cantonisten ohne Unterschied in den Conscriptions Listen aufgeführt werden mögen. 
Da man die Erfahrung gemacht, daß schon Cantonisten in den Conskriptions, Listen 
vergeßen worden, weil deren Aufnahmen einzig auf Ertracte der Taufbücher gegründet wur- 
den, welche natürlich über Familien oder einzelne Individuen, die von andern Orten in den 
besragten Ort gezogen, ebenso bei auswärts gebohrenen unehelichen Kindern keine Auskunfe 
geben können, so wird andurch verordnet, daß bei den Vorbereitungs-Geschäften zu den 
Jahres-Musterungen immer von den Orts-Vorständen neben den Ertrakten der Taufoücher 
auch die Familien= Register, und Bürger= und Beisizer-Verzeichnisse auch Ogegschafts- 
Tabellen durchgegangen werden sollen. Inben man überzeugt ist, daß bei Anwendung sol- 
cher Borsorge und den erforderlichen Famllien-Kenntnißen der Orts-Vorsieher kein Can- 
tonist vergessen werden kann, so wird zugleich angefügt, daß hierumer kein Fehler für die 
Zukunft werde ungeahndet gelassen werden. Stuttg. den 2 3. Jan. 1809. 
Königl. Conferiptions-Commission. 
Königl. Decret betr. die Erweiterung des Wirkungs-Kreises des Königl. Ober-Cenfur= 
Collegiums; d. d. 13. Jan. 1800. 
Se. Königt. Maj. haben Sich bewegen gefunden, in Abstcht auf das Cenfur- 
Wesen und die Verhälinisse des Ober-Censur-Collegii folgendes als Normal Vorschrift 
für die Zukunft festzufezen: 
Alles was Bucherdruk und Nachdruk, so wie die Verbreicung von gedrusten Schrif- 
ten betrift, gehört einzig und ausschliehlich zur Beurtheilung des Königl Ober-Cen- 
sur-Collegii, in der Wirkung, um hiezu nach seinem Gurdünken und nach Maaßga= 
be der gesezlichen Vorschriften die erforderliche Erlaubniß zu ertheilen, oder zu versa- 
gen; dieses Censur-Collegium steht unter dem Polizei-Ministerium und hat sich allein 
an dasselbe zu wenden, ohne daß eine andere Behörde von allen dabei vorkommenden 
Gegenständen oder Geschäften, Kennentß und Einsicht zu nehmen, oder dazwischen 
zu treten, wohl aber die getroffenen Verfügungen und Entscheidungen des OberT Cen- 
fur-Collegi# auf dessen Verlangen, in so weit es in sein Ressort einschlägt, in Aus- 
übung zu sezen verbunden ist. Z 
b) Die Legal-Geld: Strafe und Conftscation können nur als ordinaire, an und fär sich 
schon zu erkennende Strafe angesehen werden, wenn ein Werk ohne Erlaubniß ge- 
drukt, nachgedrukt oder verbreitet wird, welches alles vor dem Geseze ganz einerlei 
ist; wenn aber das ohne Erlaubniß gedrukte, nachgedrukte oder verbreitete Werk so# 
beschaffen ist, daß die Erlaubniß zum Druk oder dessen Ausgabe nie ertheilt worden 
wäre, so muß nicht allein die simple Umgehung dieser Erlaubniß, sondern auch das 
Verbrechen der Publication zugleich gestraft werden. In diesem Falle hat das Ober- 
Justiz-Collegium ersten Senats über die ferner zu erkennende körperliche Strafe des 
Buchdrukers, Buchhändlers oder Verlegers zu entscheiden, doch so, daß die Ansicht 
des Ober-Cenfür-Collegit im Punkte der Strafwürdigkeit ohne weitere Untersuchung 
von Seite des Senats zu Grunde geleget, und blos die Applikation der Strase von 
demselben bestimmt werden soll.
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        a5 
e) In jedem Orte des Koͤnigrelchs wo Buchdruckereiem oder Buchhandlungen befindlich 
sind, soll etn Fiscal des Ober-Censur-Collegii angestellt werden, der ex osheio auf 
alle, in irgend einem Sinne fuͤr den Staat oder das Publicum nachthetlige oder ge- 
faͤhrliche Drukschriften, und ihre etwaige Verbreitung ein wachsames Auge zu halten, 
und das Recht hat, zu jeder Zeit die Buchdrukereien zu visstiren, und sich die Er- 
laubniß Scheine prokuciren zu lassen, in den Buchhandlungen die Catalogen, so wie 
die Bücher-Vorräthe selbst durchzusehen, jedes ihm bedenklich oder gefährlich schei- 
nende Werk zur Einsicht zu verlangen, und den Debit davon vorläufig zu untersagen- 
um darüber gletchbalden Bericht an das Ober= Cenfur= Collegium erstatten zu kön- 
nen. 
  
Se. Königt Maj. haben den bei der Königl. Gesandtschaft am Königl. Holländi-- 
schen Hefe bisher gestandenen Legations. Secretair v. Münch auf sein Ansuchen rappellire# 
und aus Königl. Diensten entlassen. Den rg. Jan. 18090. 
Durch ein allerhöchstes Decret vom 20. Jan. ist der Substieut Johann Heinrich Lan- 
denberger von Nosenseld zum Canzellisten bei der Königl. Conseriptions-Commisston be- 
fördert worden. 
Vermsg allerhöchsten Decreto vom 21. Jan. haben Se. Königl. Mas. den Unter- 
Lleutenant v. Pollandt vom Regiment Kronprinz zum Königl. Kammerjunker allergnaͤ- 
digst zu ernennen geruht. 
Se. Königl. Ma haben vermäg allerhöchster Resolurion vom 21. Jan, zur katho- 
lschen Pfarrei Hemmenhofen, Oberamts Stokach, den bieherigen Pfarrer Haunstätter-- 
in Zepfenhan, Oberamts Spaichingen zu versezen, und statt dessen den Exconventual Doe- 
minikus Katser ven Weingarten, dermaligen Bikar zu Hasenweiler, zur Pfarrei Zepfen- 
han allergnädigst zu ernennen; und 
unter ebend. dem von dem Fürsten von Hohenloh-Waldenburg zu der erledigeen Patro-- 
nat Pfarrei Kupferzell, Ingelsinger Discese, nominirten Pfarrer Weiß in Unter Münkheim: 
Haller Diccese, die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen geruhr. 
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Decrets v. 23. Jan. in dem Ober- 
forste Freudenstadt, den Hoffäger und reissgen Förster Knapp in der untern Bayersbron= 
ner Huth, 
in dem Oberforste Reichenberg, den reisigen Förster Kemler von Winnenthal, 
in dem Oberforste Rottweil, den reisigen Förster Hensler in der Sterneker Huth, 
und in dem Oberforste Tübingen, den reisigen Förster Keppler vom Einfledel zm 
Oberförstern allergnädigst zu ernennen geruht. 
Se Königl. Mas. haben durch ein Decret vom 24. Jan. allergnädigst geruhr, 
den Obersten, bisherigen Commandeur des Chevaurlegers-Regimenes Herzog Heinrich „, 
v. Walsleben, an die Stelle des auf sein Gesuch entlassenen Oberstlieusenams v. Wa m 
bold, zum Tommenkere des Eu Wm’t 
den Obersken v. Jert vom Jäger-Regiment zu Pferd Herzeg Louis zum Com - 
mChxvauxlegecssRegtmeUPHerngHeinrich-,und- Hsg ; mandennr 
*# ’. 
*# 
—
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        36 
den Major, Graf v. Waldburg zum Commandeur des Jaͤger-Regiments zu Pferd 
Herzog Louis zu ernennen. 
Vermoͤg allerhoͤchster Resolution von ebend. haben Se. Königl. Maj, dem von der 
Universitaͤt bbmen zur Scad ppfarrel Leonberg nominirten Pfarrer M. Sarwey in Weil 
im Dorf, die allerhöchste Confirmation zu ertheilen, und demselben zugleich das Decanat 
daselbst zu übertragen geruhe. 
  
Heilbronn. Die hiesige Cameral-Verwaltung verpachtet auf allergnädigsten Befehl d. d. II. Jan. 
uf 12 Jahre von Lichtmeß 1800 bis 1821. folgende Majereien und Güter von der ehemaligen Commende in 
Heilbronn: 1) ein Maiereigut, worinn in jeder Flur 51 Morgen, im Ganzen aber 154 Mig. 1 Viert. 
14 Rth. Aeker im besten Bau und ragt auf Heilbronner Markung, desgleichen 57 Mig. 23 # Wiesen 
an einem Stück, der große und kleine Wörth genannt gegen Sontheim, worauf ein grosses maffrves Heuhauß 
stehet. Der Beständer erhält freie Wohnung, Scheuren, Stallungen, Keller und Frucht-Speicher im Klo- 
ster St. Clara zu Heilbronn, und muß eine dem Bestand gleichkommende Caution stellen. 2) 6 kleine Maie- 
reien von der besten Gattung Güter, gleichfall auf Hribromnen. Markung, welche bestehen, jede in unge- 
führ 18 Mig. Akers in 3 Fluren, ungefähr 6 Mrg. Wiesen am Nekargartacher Weg. Jeder dieser 
6 Maier muß eine Caution von 150 fl. stellen, bekommt aber weder Wohnung noch sonstige Gebäude 3) un- 
gefahr 18 Mrg. Aeker zum Welschkornbau tauglich, it zu 2 Vrti. und 4) ungefaͤhr 50 Mrg. Wiesen, 
ebenfalls stükweis zu 2, 3 bis 4 Meg. Die grosse uud kleine Maiereien werden Donnerstag den oten, und 
die Wiesen und Welschkornländer Freitag den lo. Ferr. d. J. Morgens halb neun Uhr in dem Württembergi- 
schen Hof versteigert, und die Pachklustige hiezu eingeladen, mit der Bemerkung, daß die Frohn-Pflichtigkeit 
der Gemeinde von Sontheim zur Erndte-und Heuzeit, auch dem Beständer der grossen Maierei gegen Ent- 
richtung der gewöhnlichen Frohntaxen überlassen werde. Den 18. Jan. 1809. 
Kreis-Steuerrath und Cameral-Verwalter allda. 
Herrenalb. Allerhöchstem Auftrag zu Folge wird die Fischerei in der Enz und Eiach, so weit der 
GCamrralbeziek Herrenalb sich erstrekt, auf mehrere Jahre wieder verpachtet werden. Pachtlustige haben sich 
am Freitage den 3. Febr. Bormittags 0 Uhr bei der Verbandlung in Neuenbürg einzusinden. Den 22. Jan 
  
1809 Kreis-Steueramt Calw, und Cameralamt Herrenalb. 
Mühlbausen an der Enz. Das biesige Herrschaftgut, aus F7 Mrg. und 23 Vrt. 87 Rth. Aeker in 
Jellgen, 27 Mrg. Wiesen, 5 rg. 3. Vrt. Baum-Gras-und Küchengarten und # Vrtl. Krautgarten be- 
siebents, wird auf 0 Jahre theilweise in öffentliche Verleihung gebracht, und zugleich ein zweifacher Versuch 
mit Verkauf und Verleihung der dasigen zwei Herrschaft= Scheuren gemacht werden. Hierzu werden die Lieb- 
haber auf Montag den 6. Febr. Vermittags 0 Uhr, auf das Rathhauß in Mühlhausen eingeladen. Oen 20. 
1609.0 Kreis= Steuerrath zu Ludwigsburg und Cameral-Verwaltung Vaihingen. 
chönthal. Da die unterm 24. Okt. vor. Jahrs vorgenommene Verleihung der 2 herrschaftlichen 
Wirthschaft nicht genehmigt sondern allergnaͤdigst befohlen worden, solche nochmnals auf dieni2 Jahre von 
Georgii 1800 bis 1821. oͤffenlich zu verleihen, zu welcher Verhandlung wir Montag den 6. Febr. anberaumt 
haben, so wird dieses hiemit bekannt gemacht, und die Liebhaber werden eingeladen, auf gedachte Zeit in der 
Cameral-Verwaltung Schönthal zu erscheinen, die Bedingungen anzuhhren, und ihres unbescholtenen Wan- 
dels, so wie ihrer Vermögens= Umstände halber ebeigkeikliche eugnisse vorzulegen. Das Wirthshaus ist das 
einzige in hieslgem Ort, fehr gut gelegen, und Beständer darf auf einen starken Verschluß deswegen sichere 
Achung machen, weil das Ober= und Cameral-Amt, Amtsschreiberei, Rechnungs-Revisorat, Oberzoll= u 
Accis-Amt sich hier beflnden, wo beinahe tinlich viele Menschen zusammen kommen. Zu dem Wirthshaus 
ehört eine angebaute Scheuer, Pferds-und Rindvieh-Stallungen, Waschhaus und Mezig, nebst 24 Mergen 
eker, und § Morgen Wiesen. Den 15. Jan. 1809. reis= Steuerrath zu Oehringen, und Cameral= 
Berwalter zu Schönthal. 
Aalen. Am to. Febr. d. J. wird in dem hiesigen Oberamt die Conscription vorgenommen und mit 
der Stadt angefangen, an den folgenden Tagen aber wit dem Amt fortgefahren werden. Es werden daher 
sämtliche Hochlöbl. Oberämter, in deren Amtsbezirk sich disseitige Conscriptionspflichtige befinden, ersucht, de- 
9. 
  
nenselben aufzugeben, daß ste auf die bemelte Zeit sich allhier einfinden sollen. Den 22. Jan. 180 
« » - Oberamt allda.
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        37 
Alt dorf. Saͤmtliche Oberaͤmter und oͤffentliche Behoͤrden im Koͤnigreich werden von bdem untcrfertig- 
ten Oberamte geziemend ersucht, den in ihren untergebenen Amtsorten befindlichen disscitigen Conscriptionẽ- 
pslichtigen aufzugeben, daß sie sich im nächstkünftigen Monat Frbruar, und längstens bis zum 10. d. Menats 
dahier bei ihren EOltern, Verwandten und Pflegern einfinden, damic die Conscriptions-Tabellen ergänzk, und 
ihre Erlaubnisccheine zum wandern oder dienen im Innlande erneuert werden können. Den 13. Jan. 1800. 
4 *• · Koͤn. Oberamt allda. 
Altenstaig. Sämtliche aus hiesigem Oberamt in den Könlgl. Staaten wandernde Concrikirke wer- 
den benachrichtig t, daß die Kön. Cantons-Commisskon des Calwer Kreises bis den 22. Febr. zur lcurigen 
Musterung und Neossien der Conscriptions-Listen hier eintreffen werde, daß sich also diese Conccribirte auf 
gedachte Priin ihr Heimwesen zu begeben haben, um die ihnen sonst zu erwarten stehende Strafen und nach- 
theilige gesezliche Folgen zu vermeiden; zugleich werden die Obrigkeiten derjenigen Orte in den Kön. Staaten, 
wo sich Conscriptonsplichtige aus hiesigem Oberamt aufhalten sollten, ersucht, dieselbe in ihre Heimath zu 
verweisen. Den 3. Jan. 18090. « Oberamt allda. 
Backnang, mit Murrhardt, Riethenau, Mittelschönthal und den Patrimonial-Aemtern. Da Dien- 
stag den 7. Gebr. die Conscription in dem hiesigen Oberamt vorgenommen werden wird, so werden hiemit alle 
diesenigen, welche sich ausserhalb dem hiesigen Oberamt aufhalten, von Oberamtswegen aufgeforderk, sich ganz 
unfehlvar einige Tage vorher in ihrem Heimwesen einzusinden, und der Conscription sich zu unterwerfen. 
Den 22. Jan. 1809. « Koͤn. Oberamt allda. 
Beilstein. Alle von hiesigem Oberamt abwesende militairpflichtige ledige Pursche werden andurch oͤf- 
fentlich aufgerusen, bis in die Mitte Februars ganz unfehlbar in ihrem Heimwesen, als um welche Zeit die 
Contcription vorgenommen werden wird, sich um so gewisser rinzusinden, als sie im Ausbleibungsfall nicht 
nur sich selbst unangenehme Folgen zuziehen, sondern auch ihre Eltern, Vormünder oder Pleger durch ihr 
Nichterscheinen in Verantwortung sezen würden. Den 20. Jan. 18090. Oberamt allda. 
Böblingen. Da am ak. Febr. mit der Militair-Consrription im hiesigen Oberamte der Anfang ge- 
macht werden wird, se werden nicht nur alle auswaärts befindlichen Militalrpflichligen (mit Einschluß der 
unbedingk-Untüchtigen, die nicht schon zweimal von den Militair--Aerzten als solche anerkannt worden sind) 
hierdurch aufgesordert, auf diesen Termin sich in ihrem Heimwesen zur Musterung um so gewisser einzufin- 
den, als sie sonst die mit ungehorsamem Ausbleiben verbundenen Nachtheile zu gewarten haben; sondern auch 
zugleich alle Obrigkeiten im Königreich ersucht, sie nach Hauß 4 weisen, und pernach keinen mehr aus dem 
biesigen Oberamte ohne neues vorschriftmä#siges Certisikat zu dulden. Den a4. Jan. 1809. Oberamt. 
Calw. Da am 1. Febr. d. J. in disseitigem Oberamt die dies jährige Revision der Censcriptions-Listen 
vorgenommen wird, so werden sämtliche Cantonspflichtige vom hiesigen Oberamt, welche gegenwärtig von ih- 
ren Geburtsorten abwesend sind, aufgefordert, sich ohnfehlbar an dem genannten Tag um so gewißer in den- 
selben einzufinden, als sie in dem entgegengesezten Fall mit Strafe würden belegt werden; auch werden die 
Hochlöbl. Oberämter ersucht, die sämtliche aus dem hiesigen Oberamt in ihren Amtsbezirken besindliche Canto- 
nisten in ihr Heimwesen zu verweisen. Den 20. Jan 1800. Oberamtsverweserei allda. 
Gmünd. Da bis den F. Febr. d. J. die Revision der Conscriptions-Kisten durch das Känigl. Krcls- 
amt Schorndorf allhier, so viel die sämtliche Ober-und Souverainetäts-Amts Angehbrige anbetrift, mit Aus- 
schluß der Stadt, vorgenommen werden wird, so haben diejenige diesseitige Ober= und Souverainetäts-Amts 
angehörige Cantonspflichtige, welche gegenwärtig von ihren Geburtsorten abwesend sind, sich um so gewißer 
gedachten Tags, Vormittags auf hiesigem Ra dan einusinden, als sie sonsten mit Strafe belegt werden 
würden. Sämtliche Königl. Ober= und Souverainetäts-Aemter werden geziemend ersucht, diese Anordnung 
denjenigen disseitigen Cantonspftichtigen, welche sich in ihren Amts Distrikten aufhalten, gefällig bekannt zu 
machen, und ihnen bei Strafe aufzuerlegen, auf erwähnten Termin sich hier einzufinden. Den 20. Jan. 
09. · Koͤnigl. Oberamt allda. 
Heilbronn. Die aus Stadt und Amt Heilbronn abwesende Conseripkionspflichtige vom 1#Ften Jabre 
an werden aufgesordert, ungesäumt nach Hause zu kehren, indem die Revision der Conscriptions= bisten hier 
mit dem r. Febr. ihren Anfang nimmt. Den 20. Jan. 1800. Oderamt allda. 
Hornberg. Sämtliche Königl. Oberämter werden geziemend ersucht, die in ihren 2 befindli- 
% zu disseitigem Ober= und Souverainetäts-Amts gehbrige Cantonisten sogleich nach Hause und an ihre 
brigkeiten zu weisen, wenn auch gleich der in den ausgestellten Scheinen und Pässen ausgedrukte Termin 
bitz auf den lezten Februar d. J. reichen sollte. Den 16. Jan. 1800. Oberamt alda.
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        38 
Nuͤrtingen. Die zu dem Ruͤrtinger, und vormaligen Neuffer Oberamt gehoͤrige Conscriptionspflichti- 
gn werden hiemit öffentlich ausgesordert, mit Anfang des nächsten Monats Februars, auf welche Zeit tie 
Revisian der Conseriptions-Liste vorgenommen werden wird, in ihr Heimmwesen sich zurückzubegeben, oder so 
in der ihren Orts-Vorstehern, oder Verwandten bewußten Nähe aufzuhalten, um auf Erfordern jeden Tag 
bieher einberufen werden, und vor der Conseriptions-Commission erscheinen zu köonnen. D#en 3 zen- 1809. 
deranek allda. 
Reutlingen. Im nächstkommenden Monat Februar werden die Conscriptions-Listen de5 hiesigen Ober- 
amts, wozu jest auch die bisherige Uracher Willmandinger Amts Orte gebbren, reoidirt werden. Es werden 
daber alle aus dem hiesigen Oberamt derzeit abwesende Centonspflichtige hierdurch öffentli.) aufgefordert, sich 
unverzüglich in ihrem Heimwesen einzusinden, damit sie bei diesem Geschift gegemwirtt seypn mégen. Zu- 
leich ergehet an die Hoch= und Wohllöbl. Ober-und Stabs-Aemter, in deren Amts Sruken sich disseirige 
onscripkionspflichtige aufhalten sollten, das geziemende amtliche Ersuchen, denselben aufugeben, daß sir sich 
bei Scrafe ungesäumt nach Haus begeben, und den Conscriptions= Gesezen unterwerfen sollen. Den a33. Jan. 
1809. · 4 Oberamt allda. 
Rotweil. Im gaufe des nächsten Monats Februar wird die heurige Revision der Conscriptions-Listm 
des Souverainetäts -= u. Oberamts Rotweil vorgenommen. Die viele aus diesem Seuver. Oberamte von ihren. 
Geburksorten abwesende Eantonspflichtige werden daher anmit bei Vermeidung ernstlicher Strafe aufgefordert, 
bis den Z. Febr. d. J. ohnfehlbar in Pren Geburtsorte sich einzufinden. Die durch gesezliche Hinderniße von 
dem personlichen Erscheinen abgehaltene Eremtion an prechende oder Exemte aber haben sämtliche ihre Exemtion 
beweisende Oocumenke sereich an das Oberamt einzuschiken. Den. 10. Jan. 8oo0. Kön. Souv. Oberamt. 
Tutrtlingen. Do bis den ra. Febr. d. J. das Cosscrirtions-Geschäft allpier seinen Anfang nehmen 
wird; so ergehet hiemit an simtliche aus dem hiesigen Obera- W. an? aus den demsclben eugerheilten Patrie 
monial-Aemtern, Mühlheim, Gutenstein und Weighzim gebürtigen, der Conscriprion unterworsenen Unter- 
thanen, der oberamtliche Befehl, daß sie sich ohne Aurnahme, und sie mögen sich gegen värkig aufhalten, 
wo sie wollen, auch, wenn einige von ihnen bei der lezten Gonscription bedingt oder undedingt untüchtig er- 
sunden worden sind, bis auf obigen Termin in ihrem Heimwesen um so gewißer einfinden sollen, als widri- 
urals die gesezliche Strafen ohnnachsichtlich gegen sie rerhungt werden wurden. Besoncers wird denen, wel- 
JßO entweder bereits volldhrig sind, oder es bald werden, ausdrüklich bekannt gemacht, daß, wenn sie erst 
dterhin erscheinen sollten, sie der weitere Nachtheil, daß sie nicht heirathen darsen, treffen werde. Alle Orts- 
brigkeiten werden ersucht, die disseitige Cantonspflichtige mach Haus zu. weisen, und die Namen und Ge- 
U#unts-Orte derselben hieher gefällig mifzutheilen. Den 15. Im 19809. K#n. Ober-und So#w. Amt. 
Urach. DLa nachnehente Cantonpflichtige Unterthanen auf die durch das Königl Regierungs-Blatt 
Nr. 43 180g. bekannt gemachte Vorladung, sich noch nicht den Oberamt gestellt haben, so werden dieselbe- 
hiemit zum drittenmal unter Androhung der wirklichen. Vermögens= Annotation zur Confiscation und des 
Verlustö ihres Unterthanen= und Bürgerrechts zur Erscheinung vor Oberamt binnen 4 Monaten ausgefordert, 
und zwar von der Stadt Urach!: Joh. Dav. Hartter, Mezger. Johann Christoph Reuling, Kaufmann. 
Ick. Fried. May#er, Weder. Joh. Ge. Schupp, Bek. Joh. Maier, Schneider. Joseph Fried. Kraukter. 
Shrist. Heinr Griesinger. Joh. Ink. Gößele. Joh. Wilh. Könngott, Rotgerber. Joh. Lippold. August 
Tried., Kandauer, Jäger Joh. Jak. Kugler, Weber. Joh. Heinr. Mater, Schuster. Joh. Ge. Walz, Weber. 
Joh. Ge. Bisinger, Mezger. Christ. Fried. Sieben Handelsmann. Chrisioph Fried. Kippold. Jak. Fried. 
Sprecher, Weber. Jak. Fried. Knauer, Gnnsieden Dav. Müller, Weber. Fried. Jak. Georgi#, Mezger. 
Christ. Jak. Mandel, Weber. Joh. Phil. Brändlen, Müller: Joh. Ge. Distel, Joh. Jak. Felh Johann. 
Jak. Spring, Mezger. Joh. Wilh. Klett. Joh. Adam Ruß, Weber. Wilh. Fried. Rieger. Ge. Fricdrich 
Tigne Weber. Carl Aug. Waker, Keller. Johannes Wirsum, Schuster. Joh. Jab. Möglen, Wagner. 
a einr. Marim. Ruß, Zeugmacher. Christoph Fried. Narr, Mezger. Jak. Fried. Rau., Bortemvürker. 
o 
hierer. Wilb. Lin. Wenz, Mezger. Joh. Heinr Märklen, Mourer. Joh. Fried. Moͤgenhardt, Schloßer. 
Joh. Chriskoph Bihler, Schuster. Joh. Sprandel, Mezger. Chrkoph Fried. Simmendinger, Mezger. Joh. 
#uilhe Färber. Nikol. Fried. Köker, Weber. Jak. Frièed. Röderer, Weber. oh. Clauß, Weber. 
rift. Fried. i 
di d eber. Joh. Wenz, Rotgerber. Jak. Fried. Siegeniker, Kirschner. Joh. Jos. Reich, Mez- 
ger· Lor. Conr. Ran, Müller. Jak, Fried, Fischer, Weber. Mdolf Heinr. Wenz, Meiger. Earl. August. 
. Handel, Bek. Jak. Fried. Wjedmam, Mezger. Joh. Steph. Ostertag, Weber. Joh. Ge. Frei, 
Mesger. Christoph Dav. Mauch, Weber. Joh. Fried. Ginnter, Papierer. Ferdin. Benjam. Lörcher, Bar- 
Hagenduch, Schneider. Joh. Jak. Rall, Weber. Carl Tugust Attinger, Buchdruker. Joachim: 
“-
        <pb n="41" />
        39 
Kuhn, Eattler. Tarl Fried. Siegeneker, Sattler. Sam. Gseller, M Christ. Fried. Mandel, Schuster. 
Jch. Conr. Bezler, Weber. Ioh Mih. Bühler, Weber. Joh. Fried. Weiblen, Schmid. Christoph Fried. 
erei, Mezger. Jos. Ferd. Waker, Keller. Ludw. Röker. Weber. Joh. Wi#l. Nagel, Mez#er. Joh. Jakob 
osler, Wezqer. Jot. Handel, Bek. Wilh. Fried. Kraus, Safianer. Chrill. Heinr. Müller, Schneider. 
Von Dettiugen: Mött. Jennewein. Joh. Schupp, Grer: Hanßjerg Groß, Weber. Johannes Ran- 
deker, Maurer. Shrist. Haas, Weber. Shristoph Fried. Groß, Seriker. Cheistoph Weber. Pek. Bley, We- 
der. Joh. Ge. Ege, Zimmermann. Joh. Nandeker, Weber. Joh. Calp. Buudi, Schuster. Johannes Friz, 
Weber. Saom. Stkark, Strumpfweber. Joh Ad. Kazmaier, Schuster. Ven Hülben: Jatob Wezel. 
Jak. Wörner, Weber. Joh. Ge. Mab. Joh. Ge. Buk, Wrther. Von Gieme: Joh. Ge. Ulr. Seir. 
Joh. Mart. Brandstetter, Mezger. Joh. Mart. Harkter, Weber. Von Neuhausen: Mich. Schäfer, 
Zcugnacher. Mich. Eberlen, Beber. Joh. Beil. Franz Flamme, Kiefer. Mich. Brodkek, Weber. Job. 
Schäfer, Schneider. Elias Schifer, Bek. Joh. Jak. Brodbek, Weber. Joh. Jak. Salzer. Schaaffnecht. 
Seb. Hartter, Müller. Mich. Flad, Wagner. Jos. Weiblen, Schneider. Joh. Jak. Veihl, Weber. Jakob 
Fried. Flad, Schreiner. Joh. Streicher, Weber. Ven Mezingen: Jac. Baier, Sekler. Joh. Bin- 
der, Mezger. Christoph Fried. Fischer. Joh. Schäfer, Mezger. Johb. Calp. Füßlen, Strumpßveber. Joh. 
Balt. Wier Weber. Joh. Schmid, Merger. Elrifoxh Heinr. Wezel, Kicfer. Iman. Fried. Brenner, 
Schloßer. Joh. Georg Dahm. Johann Wilhelm Unrerkircher, Bardierer. Johann Georg Seibold, Mezoer. 
Wilhelm Friedrich Brenner, Schlosser. Johannes Wezel, Mezger. Georg Conrad Brodbek, Schaäfer. Da. 
niel Maper, Zeugmacher. Johann Georg Enslen, Hasner. Johann Gotkfried Henning, Schlosser. Johann 
Georg Attinger, Salpetersierer. Johann Georg Siegwart, Strumpfweber. Wilhelm Fried. Wezel, Strumpf 
weber. Beit Handel, Weber. Joh. Kurz, Tuchmacher. Joh. Bandel, Schuster. Joh. Casp. Flamm, Tuch- 
macher. Joh. Ge. Handel, Tuchmacher. Joh. Casp. Klett, Weber. Joh. hristoph Wezel, Riefer. Phil. 
Jak. Wezel, Hutmacher. Joh., Ge. Fischer, Strumpfweber. Joh. Ge. Küchelen, Sekler. Cbristoph Heinr. 
Sieglen, Rotgerber. Sbrpero Heinr. Gännelen, Weisgerder. ch. Ge. Schmid, Weder. Georg Friedrich 
Flamm, Mczger. Joh. GEe. Geyer, Mezger. Johann Ebristoph Handel, Bek. Job. Jac. Ernst, Mezer. 
Elristoxh Cberh. Huber, Sekler. Joh. Mich. Fischer, Schuster. Joh. Gottl. Kurz, Serumpfweber. Georg 
Christoph Mezger, Kauffmann. Ge. Adam Wezel, Sattler. Joh. Ge. Losch, Weber. Joh. Mart. Verte= 
ner, Jiegler. Joh. Mich. Wezek, Sckuster. Joh. Sam. Flad, Mezger. Joh. Heinr. Kuhn, Strumpfweber. 
Ge. Phil. Gännslen, Nadler. Joh. Dav. Siegwart, Mezger. Joh. Christ. Ginnelen, Weisgerber. Jchan. 
Conr. Flamm, Zeugmacher. Ge. Conrad Füßlen, Schmid. Conr. Hater, Bek. Joh. Dav. Röhrer, Tuch- 
macher Phil. Jac. Kostenbader, Mezger. Joh. Jud, Schmid. Wilh. Fried. Bek, Strumpfweber. Jobann 
Mich Sieglen, Mezger. Heinr. Aler. Luz, Uhrmacher. Joh. Mich. Gampper, Sattier. Joh. Ge. Nüb- 
ling, Weber. Joh. Mich. Auer, Farber. Joh. Handel, Mezger. Von Riederich: Joh. Veit, Weber. 
Jac Mayer, Schäfer. Ge. Friedr. Alle, Müller. Joh. Christ. Reiff, Schneider. Gabr. Löfler, Zimmer= 
mann. Jeh. Phil. Alie, Weber. Von Bempflingen: Casp Mayer, Mezger. Ge. Adam Schfer, 
Schneider. Von Mittelstadt: Joh. Allgaier. Jak. Schäfer, Schneider. Jak- Fried. Wekerlen, Bar- 
bierer. Jak. Heinr. Müller, Bek Joh. Mart. Allgaier, Maurer. Baltas Müllerschön, Bek. Gottt. Heinr. 
Allaaier, Schneider. Iman. Stek, Schneider. Dan. Wekerlen, Barbierer. h. Balt. Kuhn, Bek. Johy. 
Jak. Müller, Schnelder. Joh. Jak. Müller, Maurer. Joh. Ge. Schlotkerbek, Weber. Joh. Kuhn, Bek. 
Elisäus Bausch, Weber. Joh. Vollmer, Schneider. Hansjerg Raislen, Schneider. Gottl. Heinrich Wid- 
mann, Weber. Johann Mart. Knecht, Bek. Ge. Adam Alaier, Schneider. Von Pliezhausen: 
ansjerg Brodbek, Bek, Joh. Ge. Waldenmayer, Schäfer. Joh. Mart. Kümmerlen, Maurer. Johannes 
#ummerlen, Maurer. Jak. Jimmermann, Maurer. Jols. Herrmann, Maurer. Joh. Mart. Kehrer, Maurer. 
Iman. Jak. Kümmerlen, Maurer. Gottl. Kümmerlen. Joh. Mart. Marstaller, Maurer. Dan. Walden= 
mayer, Schäfer. Tobias Heinr. Kümmerlen, Maurer. Joh. Ge. Schmid, Weber. Ge. Herrmann, Zimmer- 
mann. Joh. Kugel, Zimmermann. Conr. bösler, Maurer. Joh. Kümmerlen, Zimmermann. Joh. Mar###n 
Herimam, Schreiner. Von Reichenek: Joh. Jak. Kurz, Schmid. Von Sondelfingen: Ge. 
art. Hegel, Schuster. Mart, Mayer, Schneider. Joh. Feilenschmid, Schuster. Dav. Gaißer. Ehristoph 
Schenk, Schneider. Ge. Adam Würsum. Joh. Jak. Luik, Bek. Joh. Goller, Schneider. Ge. Ad. Failen- 
schmid, Wagner. Casp. Hummel, Schmid. Jos. Würsiun, Schuster. Joh. Mart. Schenk, Schmid. Jak. 
Faansche#n. Joh. Müller. Christoph Mart. Müller. Von Upsingen: Andr. Plankenhorn. Jakob 
unz, Schmid. Von Sirchingen: Joh. Daigel, Weber. Von Gächingen: Joh. Leuze, We- 
ber. Joh. Plankenhorn, Schmid. Elias Bauder, Wagner. Joh. Schanz. Johannes Lohrmann, Schuster.
        <pb n="42" />
        40 
Von Lonnsi Ingen: Joh. Mart. Gutbrod, Weber. Jak. Zluhan, Schumacher. Chri#t. Zkuhan, Striker. 
Von Württingen: Ghrist. Goktl. SSchlling. Eberh. Keppler. Joh. Kazmar. Icb. Geor Ha elen. 
Von Ohnastetken: Jöoh. Heinr. Suu Von hningen: Zacharigs Rall, Krämer. oh. Wik, 
Schäfer. Joh. gansel- Bek. Franz Rall, Keller. Joh Fried. Lotterer. Jac. Groß, Krimer. Melchior 
Hummes, Krämer. Joh. Sautter, Bet. Franz Rall, Schuster. Sberh. Lotterer, Schisten “3“7 Deu- 
scher, Schreiner. Deter WMäbleisan Chirurgus. Joh. Adam Lotterer, Schneider. Mar ch, Schneider 
Casp. Hoffmann. Eberh. Vollmer, Schneider. Jak. Mäule, Krämer. Krafft Phil. aasurt Bek. Jeh. 
Mübleis en, Bierbrauer. Joh. Brustsi, Bek. Casp. Rall, Glaser. Matth. Kißling, Mezger. Wolfg. Här 
Blüdleilgn Chirurgus. Mich. Eitel, Mezger. Fhrilopb Bek, Hafner. Jachär. Rall, Kübler. Sim. Hof- 
stetter, Metger. Dav. Nall, Krämer. Joh. Hum Joh. Deuscher, Sekler. Jak. Mühleisen, Krämer. 
Joh. Mart. Brustgi, Bek Jac. Mayer, Kübler. znli n. Eitel, Bek. Joh. Ge. Mäule, Krämer. Von 
engen: Jak. Fried. Vöhringer, Bek. Joh. Ge. Schmid, Bierbrauer. Joh. Jak. Dillinger, Schmid. 
Sin Schmid. Von Wittlingen: Joh. Kirschbaum. Cafsp. Scham, Weber. Carl Gottl. Dieterle, 
Schneider. Carl Phil. Fried. Hüäring, Aanffmam. Ven Gruorn: Jerem. Zluhan, Maurer. Jerem. 
Gehl, Nagelschmid. Jak. Schmid, Von Trailsingen: Jonat. Schsttler, Schneider. Jonat. 
Albus, Schneider. Joh. Cafp. Haug, ier. Jonat. Roth, Zummermann. Jer. Mlgater Weber. Valent.“ 
Ambacher. Jos. Kuhn, Schüseer. Von Seeburg: Joh. Ge. Werner. Von Böhringen: Joh. 
SW. Bächlen, Weber. Carl Benj. Fried. *. Joh. Bösch, Zimmermann. Joh. Mich. Riek, Schmid. 
A. Jerem. Müller. Jak. Schmid, Kiefer. Joh. Ge. Elaß, Mezger. Jerem. Brökel, Maurer. 
Lomr Ge. Brökel, Bek. Ge. Lenge, Weber. Goettl. Ruof. Joh. Jak. Elaß, Mezger. Von Jainin= 
en: Jeh. Jak. Eisenschmid, Schneider. Leonh. Eisenlchmid Rieir- Christ. Schiller. Joh. Georg Elaß. 
oh. Schiller, Wagner. Joh. Jak. Abele, Barbierer. Joh. Dieterlen, Schmid. Joh. Ge. Weiler. David 
Dillinger, Schmid. Simon Fischer. Jak. Fischer, Weder. Dav. Clecbauer, Weber. Joh. Carl Elaß, Zim- 
mermann. Von Donnstetten: Joh. Ludw. Schnizler. Jeh. Ge Friz. Shrist. Gienger, Weber. 
Joh. Dav. Aufrecht, Weder. Ge. Michael, ein Findeikind. Sodann werden nachfolgende Cantonpflich- 
tige Unterthanen hiemit zum zweitenmal namentlich, und unter Androhung der in der Conseriptions-Ordnung 
enthaltenen Eeeraen aufgefordert, sich binnen 4 Monaten bei Oberamt zu stellen, und zwar von der Stadt 
Rrach: Miil Jak. Trost, Schneider. Christ. Heinr. Rau, Kauffmann. Joh. Narr, Mezger. Joh. Fried. 
Bosler, Sähd. Cheit Mil. Attinger, Schreiner. Joh- Reuff, Schloßer. Von Dettingen: Jok. 
Pet. Bader, Weber. — Martin Börrien. Von Neuhausen: Sedbastian Salzer, Zimmermann, 
Ven Mezingen: Joh. Ge. Schöll, Mezger. Christoph Heinr. Flan m, Zeugmacher. Joh. Lurw. Heuß, 
Strumpfweber. Joh. Mich. Vogc, Rotyerder. Benjam. Ferd. #unenercher. oh. Dav. Vögtlen, Aöer= 
Mw Salzer, Schneider. Ge. Conr. Braun, Strumpfweber. Joh. Ernst, Bek. Gabr. Handel, Mezger, 
Joh. Bazlen, Rotgerber. Joh. Casp. Schmid. Job. Ulr. Bazlen, Maurer. Von Riederich: e 
Fried. Löfier, Bek. Mich. Jetter, Weber. Von Bempflüngen: Jak. Fried. Schlotterbek. eni 
ied. Clas. Von Mittelstadt: Joh. Ge. Maier, Zimmermann. Jak. Walker. Von Pliezhau- 
Fen: Joh. Mart. Knoblich, Weber. Ge. Steph. Walz, Weber. Jac. Armbrusier, Weber. Joch. Ge. Koch, 
. Hannsserg Stücklen, Kiefer. Joh. Kimmerlen, Weber. Von Württingen: Jak. Kazmaier. 
m Eynin en: Jak. Vollmer, Krämer. Joh. Rall, Krämer. Christ. Koch, Krämer. Johann Mart. 
Mder, Weingäriner. Jat. Taglöhner. Sim. Jak. Koch, Du NMich. ase Krämer. Franz. 
  
Maier, Krämer. Sedbast. Rall, Krämer. Joh. Leu ". Krämer. Zachar. Dürr, Krämer. Joh. Wilh. Traut- 
weim Krämer. Chrisioph Fah Christoph Fae iibenstl Krämer. am Bel Bek. Joh. Ebner, Krch- 
mer. Jak. Hummel, Krämer. Mart. Hummel, K Jul. Fried. Mühleisen, Krämer, Melchior Rall, 
Krämer. Jak. Hummel. Wilh. Hoffmam, Kuimer. z Mühleisen, Krämer. Joh. Ge. Lokterer, Krä- 
mer. Joh. Jak. Sautter, Krämer. Joh. Rall, Krämer. Ssat Friedrich Bek, Mezger. Joh. Gtuner, 
Krämer. Dav. Koch, Krämer. Jak. Braun, Bek. Jeh. Ge. Hummel, Krämer. Steph. Kißling, Sai- 
sensieder. Franz Jak. Mühleisen, Kuimer. Balt. Weiler, mim Jak. Wick, Krämer. Von Trail-= 
fingen: Joh. Jakob Ruopp, Zimmermann. Von Rietheim: Joh. Conr. Friz, Schäfer. Von 
Böhringen: Jerem. Elatz, Mezger. Von Donnstetten: Jahannes Aufrecht, Weber. Johames 
Ruoß, Schreiner. - Koͤn. Oberamt allda. 
  
Die Beilagen zu dem mit dieser Nummer zugleich erscheinenden Erndt = General-Relcript von 1806. 
werden. nächstens nachfolgen.
        <pb n="43" />
        Nro. 6. 1309. « 
Königlich-Württembergjsches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag 4 Febr. 
  
  
Königl. Polizei Ministerium. Gespräche über politische Gegenstände betr. 
Das Königl. Polizei: Ministerium itt Höchsten Orto beauftragt, die Junwohnerschaft 
der Königl. Residenzen so wie sämtliche Unterthanen des Königreichs auf das Unschikliche 
und leicht in das Gefährliche Ausartende der seit einiger Zeit so allgemein werdenden Ge- 
spräche über politische Gegenstände, Verhältnisse der höchsten Mächte gegen einander u. s. w. 
aufmerksam zu machen, und davor zu warnen. 
Es wird kemem vernünstig denkenden enrgehen, wie wenig solche, die öffentliche Ru- 
he und Orbnung stöhrende, betnahe im'er auf unrichtige, schiefe Angaben und Beurthei- 
lungen gegründete Geschwäze mie den Pflichten ruhl#er Bürger und guter Unterthanen ver- 
einbarlich sind, und daraus entnehmen, daß, so wenig auch dergleichen Gerede den festen 
Schritt der höchsten Landes-Regierung zu hemmen, oder zu beeinträchtigen vermögen, die 
höchste Würde derselben und ihre Verhälenisse gegen andere Staars-Regicrungen es erhei- 
schen, unnüzen und unbedachtsamen Schwezern, Jiel und Mas zu sezen, und da, wo äus- 
serste Ungereimtheit an Bosheit grenzt, zu züchtigen. Stung. den 2. Febr. 1809. 
Köni gl. Verordnung vom *3 * 1809. Die Fastnachtslustbarkeiten betresfend. 
In Bezug auf die an verschiedenen Orten des Kzuigreichs zur Fastnachtzeit state fin- 
denden Volkslustbarkeiten, welche zum Theil in polizeiwidrige Unordnungen ausgeartet sind, 
wird hiemit verordnet, daß für die Zukunft alle Verwummungen auf Strassen und an öf- 
fenrlichen Orten allgemein verboten, und nur in geschlossenen Gesellschaften und bei Tanzbe- 
lustigungen in Privat= oder Wirthshäusern erlaubt werden sollen. 
Die an einigen Orten hergebrachten sogenanm#ten Narrenzünfte und Narrengerichte wer- 
den als unstatthaft aufgehoben, wogegen die jeden Orts befindlichen Polizei: Behörden, 
welchen die Untersuchung und Bestrafung der gegen die Polizel: Geseze anstossenden Hand- 
lungen zustehr, ihre Aufmerksamkeit auf alle aus Veranlassung der Fastnachtslustbarkeiten 
entstehende Ercesse zu verdoppeln haben. 
Die Königl. Ober= und Patrimonial= Beamte haben nicht nur füc die schlennige Be- 
kannemachung dieser Verordnung Sorge zu tragen, sondern auch auf die pünktliche Voll-
        <pb n="44" />
        42 
streckung derselben ihr Augenmerk zu richten, und die Uebertretungen mit angemessenen Geld- 
oder Gefäͤngnißstrasen zu ahnden. Decretum Stuttg in Koͤnigl. Ob. Reg. Ob. Pol. De- 
partem. den #e% 1809. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
Die Aukhebung des Zunftzwangs bei der Uhrenmacherei betressend. 
In Betref der schon large her zwischen den Groß und Klein: Uhrenmachern über die 
Frage, ob und in wie weit die Uhrenmacher Profession als eine freie Kunst anzusehen seie? 
bestehenden Streitigkeiten, haben Wir Uns bewogen gefunden, zu Belebung des Gewerb- 
fleisses allergndigst zu verordnen, daß bei der Uhrenmacherei, mit Aufhebung des Unter- 
schieds zwischen den Groß; und Klein-Uhrenmachern aller Zunftiwang hiemit aufgelößt, 
und die Uhrenmacherei überhaupt als eine freie Kunst, deren Ausübung jedem verbürgerten 
Unterthanen frei stehr, unter der Bestimmung erklärt seyn selle, daß jeder, der von diesem 
Gewerbszweig Gebrauch machen will, seiner Octs Obrigkeit die Anzeige zu machen, und 
ein Patent zu lösen habe. 
Wobei übrigens den Uhrenmachern, welche mit andern Handwerkern bisher in einer 
Zunft gestanden sind, seel gestellt wird, ob sie noch ferner in diesem Zunftoerband bleiben, 
oder sich davon losmachen wollen, wo sie sodann im leitern Fall einen verhiltuißmäsigen 
Antheil der auf der Lade hastenden Schulden zur Bezahlung zu übernehmen haben. 
Indem Wir nun diese Verordnung hiedurch allgemein bekannt machen, wollen Wir 
zugleich Unsere Königl. Kreisimter allergnédigst angewiesen haben, in Gemähheit derselben 
Unsern Königl. Beamten aufzugeben, von den in ihren Amtsbezirken befindlichen Groß- 
oder Klein= Uhrmachern, welche mit andern Handwerckern bisher in einer Zunft gestanden 
And, die Erkldrung abzufordern, oder abfordern zu lassen, ob sie den bisherigen Honftorr, 
band ferner beibehalten, oder aus demselben treten wollen; sofort bei denjenigen, welche sich 
für das Leztere erklären, über den an den Schulden der Lade zur Bezahlung zu überneh- 
menden verhältnißmäsigen Amheil zuforderst eine gütliche Uebereinkunft zwischen ihnen 
und den Ladenvorstehern einzuleiten; m deren Enestehung aber, unter Anzeige aller zur 
Sache und deren Beurtheilung gehörigen Umstände, an Unsere Königl Ober-Regierung, 
HOber= Polizei-Departement allerunterthänigsten Bericht zu erstatten. Stuttgart, in Königl. 
Hb. Regier. Ob. Pol. Dep. den 3. Jan. 1809. Ad Mand. S. Reg. Maj. 
Deeret #an sämtliche Cameral -Beamte, die an die Justizbeamte zu leistende Postporto-Vorschüsse 
betreffend; d. d. 28. Jan. 1809. 
Da die Königl. Justiz= Beamte des Königreichs angewiesen sind, alle Berichte und 
Dakete, welche sie an das Ober-Justiz= Collegium ersten Senars absenden, auf der Post 
zu frankiren, so werden die Cameral: Beamte des Kêönigreichs hiemit legitimirt, den Ober- 
beamten zu diesem Behuf auf Verlangen augemessene Vorschüsse zu leisten, und auf Geor- 
gi#t jeden Jahrs mit denselben abzurechnen, wobei bemerkt wird, daß die Justiz= Beamte 
von dem Ober-Justiz-Collegio ersten Senats bereits angewiesen worden sind, vor dem 
Schluß des Rechnungs-Jahrs über diejenigen Porto-Auslagen, welche der Fiscus zu tra- 
gen har, Verzeichnisse zu enewersen, solche gedachtem Senat zur Attestation vorzulegen, und 
daraufhin mit den Cameral-Beamten abzurechnen. Kön. Ob. Fin. Kammer, Rechn. Dep.
        <pb n="45" />
        43 
Decret des Koͤnigl. Oberconsistor iums vom 30. Jan: 180. an saͤmtliche Decane de Koͤnig- 
reichs die jaͤhrliche Einsendung von Schulprorisoraks= und Schulincipienten-Tabellen betr. 
Da man für nöthig gefunden har, die seit 1707. angeordneten Schulprovisorats= Ta- 
bellen zu erweitern und allgemein einzuführen, so wird den sämtlichen Decanen des König= 
reichs hiermit aufgegeben, sedes Jahr auf Michaelis und also auf Michaelis 1820. zum. 
erstenmal nach Art der beigedrukten neuen Formulare Tabellen von den in ihrer Diccese be- 
findlichen Schulprovisoren und Schulincipienten an das Königl. Ober= Consistorium einzu 
senden und die darinn bezeichneten Rubriken um so vollständiger und gewissenhafter auszu- 
süllen, als sie bei der jährlichen Visitation Gelegenheit haben, durch eigene Unitersuchung, 
sich von der Wahrheit der erhaltenen Angaben zu überzeugen. « 
Decret des Königl. Ober-Censur-Collegiums an die Königl. Kreis Nemter, wodurch die 
Einsendung der halbjährigen Verzeichnisse von den in den innländischen Buchdrukereien gedrukten 
Schriften monirt wird; d. d. 1. Febr. 1800. 
Vermäöge des G. r2. der Königl. Cenfur-Ordnung vom 18. Mai v. J. soll jedis- 
Kreis-Amt von den in seinem Kreise befindlichen Buchdrukereien alle halbe Jahr ein Ver- 
zeichniß sämtlicher in dlesem Zeitraum von ihnen gedrukten Schriften mit der Anzeige der 
Censur--Behoͤrde, welche die Erlaubniß zuni Druk ertheilt hat, sich übergeben lassen, und. 
solches mit seinem Bericht an das Koôuigl. Ober-Censur-Collegium einsenden. Da nun, 
mit alleiniger Ausnahme des Kreisamte Ellwangen bis jezt ven kelnem der uͤbrigen Kreis- 
Aemter diese Verzeichnisse und Berichte für das leztverflessene halbe Jahr eingekommen, so- 
wird anmit die Beschleunigung der Einsendung derselben erinnert. Decr. Stutteg. im Koͤn. 
Ober-Censfur= Collegium den 1 Febr. 1809. 
Rechts-Erk-untnisse des Kön Ober-Trib. zu Tuͤbingen. » 
1) In der hofgerichtlichen, an das Koͤnigl. Ober-Tribunal zur Entscheidung gewlese- 
nen Appellartons-Sache von Grosgartach, Brakenheimer Oberamts, zwischen den Erben: 
des Grorg Adam Reuters, Beklazten Appellanten, und der Marte Barbare Burkartin mit- 
ihrem Vater, als gesezlichem Geschlechts-Vormunde, Klägerin, Appellatin, Privat, Genug- 
thuung wegen nicht erfüllten Sheverspruches betreffend, wird die Urtel voriger Instanz un- 
rer Berurtheilung der appellamischen Erben in die Appellations-Prozeßkosten bestätigt. Dem 
20. Jan 1809. — 
2) In der Appellations-Sache von der Fürstlich Hohenlohe-Waldburgischen gemein= 
schaftlichen Justiz= Kanzlei zu Bartenstein, zwischen Marie Margarethe Wagin, Schult- 
heiß Blumenstok, Georg Michael Köhler, Johann Martin Pflüger, sämtlich zu Vorbach= 
limmern und Adlerwirth Flek in Haltenbergstettenz, Appellanten an einem, sodann demt 
Schuzsuden Mämwmlein Löw zu Niederstetten, Appellaten am andern Theil, eine durch Etdes-- 
leistung zu bewensende Schuldforderung betreffend, wird vorerst, im Punkte der Appella- 
tions-Förmlichkeiten, mitrelst Bescheides die Sache für erwachsen angenommen, sofort aber, 
in Ansehung ihrer materiellen Beschaffenheit, die Appellation wegen Mangels an einer ge- 
gründeten Beschwerde durch Urthel weggewiesen, und appellantischer Theil in die Erstat- 
cung der Drozeßkesten dieser Instanz. verurthetlt. Den 26. Jan. 1809.
        <pb n="46" />
        44 
Etraf--Erkenntnisse des Koͤnigl. Ober- Justiz-Collegii 1. Senats. 
Ad Mand. dSacr. Regiæ Maj. 
Den 7. Dec 1808. wurden wegen veruͤbten ehebrecherischen Incests, nach der von 
Sr. Königl. Maj. ex capite gratir geschehenen Milderung der verwirkten höhern Strafe 
a)David Schlumperger, von Gerstetten, Oberamts Heidenheim, zu dreijähriger Fe- 
stungsarbeit, und dessen Schwiegermutter "6% « 
b) die Wittwe Benzin gleichen Orts zu dreijähriger Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg 
condemnirt. · 
Den 16. Dec. wurden, wegen verübter Betrügerei mit Geisterbeschwören, die Sträf- 
linge Jacob Heim von Obereßlingen, Eßlinger Oberamts, zur weitern dreijährigen Festungs= 
arbeit unter strenger Aufsiche, 
Jakob Maier in Neunthausen zur weitern achemonatlichen, 
Sebastian Sauteer von Horb am Rekar zür ferneren sechsmonatlichen, sodann 
Friedrich Fink, Ochsenwi##th im Dorfe Asperg, ebenmässig zur sechsmonatlichen Fe- 
stungsarbeit verurtheilt. 
Den 10. Dec. wurde der bei dem Patrimonial-Amt Marchthal plto rapinæ in Ver- 
haft und Inquisttion gekommene Joseph Aßfalg von da, zu einer fünfährigen Zuchthaus- 
strafe in Ludwigsburg verurtheilt. 
Den 22. Dec wurde der bei dem Patrimonial Amt Ober, Dischingen wegen verübten 
Raubs rc. in Verhaft und Inquisitton gekommene Paul Räsch von Kastellbell in Torol, 
zu einer achtjsährigen Zuchthausstrase in Ludwigsburg verurtheilt und zugleich verordner, 
daß derselbe nach Ablauf seiner Strafzeit unter Vorschreibung einer Marschroute in sein 
Heimwesen verwiesen werden soll. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Just. Collegi# llten Senats in Ehesachen. 
Stuttgart, den 72. Jan. 19800. wurden geschieden: 
1) Johannes Schäf, Wiingärtner zu Stuttgart, Kl. von Dorothea, geb. Merkel, 
Bekl. ex enp. quali delert. und leztere in die Kosten verurtheilt. 
2) Michael Greß von Eltingen. Leonberger Oberamts, Kl. von Catharina Barbara, 
geb. Eißin, Bekl. aus gleichem Grund, unter Verurtheilung der lezkern in die Kosten. 
Ministerium der geistlichen Angelegenheiten. Nachricht von dem Anfange des Lehrkurses 
des Schul- Inspektors Zeller in Heilbronn. 
Da der in Nr. 1. des Königl. Staats= und Regierungs-Blatts von d. J. bemerkte 
Lehr-Cursus des Schul-JInspecters Zeller in Heilbronn den 13. Febr. d. J. eröfnet 
wird; so wird solches zur Nachricht für sämtliche Schullehrer und Candidaten des Schul- 
Standes, welche diese Lehr-Anstalt benuzen wollen, hiemit bekannt gemacht. Stuttgarc, 
den 30. Jan. 1309. · 
—4. 
Se. Königl. Majs. haben die Srelle eines Bücher-Fiscals für Stuttgart, Aller- 
höchstihrem Privat Bibliothekär, Hofrath Lehr gnäd, zu übertragen geruht. Den 26. Jan.
        <pb n="47" />
        45. 
Durch ein Deeret vom 26. Jan. haben Se Königl. Maj. den Cadet Gerok vom 
Chevaurkegers-Regiment Herzog Heinrich zum Unter-Lieutenant bei diesem Regiment aller- 
gnädigst ernannt. - 
Unterebend.istbemOberanits-·physicusD.MauginAlcdokf,derCharakterund 
Rang eines Kreis-Arztes ertheilt worden. 
Durch ein Decret vom 29. Jan. haben Se. Königl. Mas. den in Königl. Preuß. 
Diensten gestandenen Premier-Lieurenant v Liling zum UnterLieutenant bei dem kinien- 
Jufanterie Regiment Prinz Friderich; und 
vermäög allerhöchsten Decrets v. Zo. Jan. den für die Stade Sruttgart aufgestellten 
Bicherfiscal, Hofrath Lehr auch zum Mitglied des Ober-Cenfur-Collegiums gnädigst ernannt. 
Se. Königl. Masjs. haben dem Geheimen Legatiensrath Feuerbach und dem Ober- 
sten v. Wässerer das kleine Kreuz des Königl. Cioil-Verdienst-Ordens gnädigst zu ver- 
leihen geruht. Den 2. Febr. 1309. 
  
Baltmanns weiler. Am 22. Dec. 1808. wurde das 7sjaͤhrige Eheweib des Nas- 
senmüllärs bei Reichenbach im Wald schon halb erstarrt gefunden, als der Büchsenmacher 
Nerling von Baltmannsweiler dieselbe aufhob, und so weit seine Kräfte reichten, fort- 
trug. Run fand er mehrere Menschen im Wald beschäftiget, die er um Unterstüzung und 
Hülfe bat. Alle blieben ungerührt bis auf den Soldat Adam Maier von dem Hochlöbl. 
Infanterie-Reginent Herzog Wilhelm, welcher herbeieilte, den Büchsenmacher ablößre, und 
solchergestalten die Müllerin nach Balemannsweiler brachte, und von augenscheinlicher To- 
desgefahr rettete. Auf die Sr. Königl. Majs. hievon gemachte alleruncerthänigste Anzei- 
ge wurden Jedem der Rettenden, Zwei und zwanzig Gulden bei der General-Staats-Casse 
angewiesen, welche dieselben von hiesiger Cameral-Verwaltung mit tiefgerührtestem Dank und 
unter den heissesten Segenswünschen für ihren allergnädigsten König empftiengen Den zr. 
Janu. 1809. Oberamt Schorndorf. 
Dörnach, Tübinger Oberamts. De hiesige vacant gewordene Schul= und Mebners-Dienst toll durch 
gesezmasige Wahl den 2l. Fedbr. 1800. wieder besert werden. Des verstorbenen Schulmeisters Einkommen 
urde, samt Schul-Entschädigung und Königl. Frucht. Gratial, gegen sechzig Gulden geschazt. Wahlfähige 
Eemrpetenten sind eingeladen, an gedachtem Tage zeitlich bei den votzunehmenden Prüfungen, mit den nöthi- 
gen Zeugnissen versehen, in des Schultheißen Haus daselbst sich einzusinden. Den 20. Jan. 1800. 
« Pfarr- und Schultheißen: Amt. 
Heilbrenn. Die Stadt Heilbronn gedenkt den ihr zuständigen sogenannten Neuhof bei Oedheim, 
Oberamts Nekarsulm gelcgenz Freitag den 24. Febr. 1809. Vormiktags rlo Uhr auf gedachtem Hof selbst, 
unter Vorbehalt allerhöchster Ratisication zu verkaufen. Die Baulichkeiten, und deren Bequemlichkeiten, be- 
sonders die schönen Keller, werden von den Liebhabern selbst besichtiget werden, daher nun hier die nähere 
Beschreibung der Güter folgt. Aeker: ungefähr 36 Mrg. im Winter-Flur; 33 Mrg. 3 Vrtl. im Sommer= 
lur; 38 Mrg. 3 Vrtl. im Brach-Flur; s Mrg. Graß-Baum= und Küchengarken. Die vorzüglichen 
aufs .Boiincen sind, daß der Kaufschilling zu #tel nach erfolgter Ratifcakion, die ubrige tel auf 
Martini 1805 und 1810. jedech unverzinßiüch bezahlt werden müssen. Der Käufer ist berechtiget, auf Licht- 
meß 1810. aufzuziehen. Siimtliche Güter sind zehendbar, und auf solche haben einige benachbarte Schiifer den 
Tueb. Die nähere Conditionen können bei dem rechnenden Burgermeister-Amt erfahren werden; wobei noch 
angemerkt wird, daß derjenige, welcher den lezten Streich erhält, er seie Inn= oder Auslender, auf der Stelle 
50 Louisd'or zu erlegen hat, welche er aber nach erfolgter Ratification vom iten Drittheil wieder abziehen 
darf. Den 16. 8. Oberamtmann, Burgermeister und Gericht allba.
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        4 
Elebenste im. Auf denen herrschaftlichen Kaͤssen allda und zu, Mundelsheim ist, mben andern Früch- 
ten auch der noch vorräthige Roggen zum successioen Verkauf allergnébigst ausgesezt, welches mit dem An- 
bona bekannt gemacht wird, daß die Liebhaber solche Frucht beaugenscheinigen, und mit der unterzeichneten 
Stelle Käufe abschließen können. Winzerhausen, den 23. Jan. 1800. Cameral= Amt allda. 
Heilbronn. Die hiesige Cameral-Verwaltung verpachtet auf allergnädigsten Befehl d d. 11. Jan. 
auf 72 Jahre von Lichtmeß 1800 bis 1821. folgende Maiereien und Güter von der chemaligen Commende in 
Heilbronn: 1) ein. Maiereigut, worinn in jeder Flur 51 Morgen, im Ganzen aber 154 Mrg. 1 Viert. 
1# th. Aeker im besten Bau und Lage auf Heilbronner Markung, dekgleichen §7 Mrg. 2# Brt. Wiesen 
an einem Stück, der große und kleine Wörth genannt gegen Sontheim, worauf ein grosses massives Heuhauß 
stehet. Der Beständer erhält freie Wohnung, Scheuren, Stallungen, Keller und Frucht-Speicher im Klo 
ster St. Clara zu Heilbrann, und muß eine dem Bestand gleichkommende Caution stellen. 2) 6 kleine Maie- 
reien von der besten Gattung Güter, gleichfalls auf Heilbronner Mareung welche bestehen, jede in unge- 
kir Meg. Akerö in 3 Fluren, und ungefähr 6 Fv. Wiesen am Nekargartacher Weg. Jeder dieser 
6 Maier muß eine Caution von 180 fl. stellen, bekommt aber weder Wohnung noch sonstige Gebeude 3) un- 
gefähr 18 Mrg. Aeker zum Welschkornbau tauglich, *5 zu 2 Vrtl. und 4) ungefähr 50 Mrg. Wiesen, 
edenfalls stukweis zu 2, 3 bis 4 Mrg. Die grosse uud kleine Maiereien werden Donnerstag den oten, und 
die Wiesen und Welschkornländer Freikag den 10. Febr. d. J. Morgens halb neun Uhr in dem Württembergi- 
schen Hof versteigert, und die Pachtlustige hiezu eingeladen, mit der Bemerkung, daß die Frohn: PMilchtigt it 
der Gemeinde von Sontheim 7 Erndte-und Henzeit, auch dem Beständer der grossen. Majerei gegen Ent- 
richtung der gewöhnlichen Frohntaxen überlassen werde. Den 18. Jan. 1809. - ’ 
" . Kreis-Steuerrath und Cameral- Verwalter allda. 
zöchgau, Bietigheimer Oberamts. Das daselbst befindliche herrschaftl. Widdumgnt, bestehend in einer 
Behaußung, Scheuren, Stallungen und Hoskaiten,, dann 74: Morg. Acker und 111 Mig Wiesen und Gär- 
ten wird, da die lezue Verleihung. allergnädigst nicht genehmigt worden ist., Donnerstag den 0. Febr. auf 9 
Jhre, nemlich von Lichtmeß 1800 bis 1818. an den. Meistbietenden verliehen werden. Die Liebhaber werden 
biemit eingeladen, an gemeltem Tag Vormittags o Uhr auf dem Rathhauß zu Lchzan sich einzusinden, und 
sich wegen ihrer Kenntnisse im Feldbau guten Prchikats, und daß sie im Stande sern, hinlängliche Gaution 
in leisten, mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu legitimiren. Stammheim, den 20. Jan. 180 
2 
  
0. Cameralverwalk. 
Mühlhausen an der Enz. Dae biesige Herrschaftgut, aus Mig. und 21 Vrt. 87 Rth. Aeker in 
Zellgen, 27 Mrg. Wiesen, 5 Mrg. 3 Vrt. Baum-Gras= und Küchengarken und à Brtl. Krautgarten be- 
Hsene , wird auf □. Jahre theilweise in öffentliche Verleihung gebracht, und zugleich ein zweifacher Versuch 
mit Verkauf und Verleihung der dasigen zwei Herrschaft= Scheuren gemacht werden: Hierzu werden die Lieb- 
hader auf Montag den 6. Fehr. Vormittags 0 Uhr, auf dos Rathhauß in Mühlhausen eingeladen. Den 10, 
— eis-Steuerrath zu Ludwigsburg, und Cameral-Verwaltung Baihingen. 
Schönthal: Da) die unterm - Okt. vor. Jahrs vorgenommene Verleihung der 1½ herrschaftlichen 
Wirthschaft nicht genehmigt-, sondern allergnädigst befohlen wonden, solche nochmals auf die 12 Jahre von 
Georgii 1800 bis 1 821. öfenlich zu verleihen, z#u# wetcher Berhandlung wir Montag den 6. Febr. anberaun 
haben, so wird dieses hiemit bekannt gemacht, und die Liebbaber werden eingeladen, auf gedachte Zeit in der 
Eameral- Verwaltung Schoͤnthal zu erscheinen, die Bedingungen anzuhören, und ihres unbescholtenen Wan- 
bels, so wie ihrer Vermögens-Umstände halber obrigkeitliche Jeugnisse vorzulegen. Das Wirthshaus iß ras 
einzige in hiesigem Ort, sehr gut gelegen, und Beständer darf auf einen starken Verschluß deswegen sichere 
Rechnung machen, weil das Ober= und Cameral- Amt, Amtsschreiberei, Rechnungs-Revisorat, Oderzoll= u. 
Accis= Amt sich hier besinden-, wo beinahe täglich viele Menschen zusammen kommen. Zu dem Wirthshaus 
ehört eine angebaute Scheuer, Merds-und Rindvieh-Stallungen, Waschhaus und Mezig, nebst 24 Mergen 
iin und 5 Morgen Wiesen. Den 15. Jan.1809. kreis-Steuerrath zu Oehringen, und Cameral= 
Verwalter zu Schönthal. 
Alpirspach. Alle diejenige ledige andwerkspursche und Dienstknechte des hiesigen Oberamts, welche 
sich mit oberamtlichen Wanderpassen im Königreich aufhalten, werden andurch aufgesordert, sich entweder se- 
gleich, oder längstens bi den 12. Merz d. J. in ihrem Heimwesen einzufinden, und bei Vernahme der Con- 
een zugegen zu seyn. Den 23. Jan. #7800.. 2“ DOiberamt allda. 
Freudenstart. Zu Anfang des Monets Merz wird in hiesigem Oberamt die Conseription vorgenom- 
Mmen, werden. Es merden daher fämtliche Hochlöbl. Oberämter, in deren Amtsbezirke sich Conscriptionspflich-
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        47 
tige aus disseitigem Oberamt besinden, ersucht, denselben aufSugeben, daß sle sich mit, dem Ende des nächtt- 
kommenden Monaks Februar unfehlbar in ihrem Heimwesen einfinden sollen. Den 25. Jan 1800. 
« , ,. »· Sberamt allda. 
Gmünd. Da bis den 13. Februar die Conscription der Cantonpflichtigen in der Stadt allhier 
vor sich gehen wird, so ergehet an alle dieienigen Eltern, deren Söhne sich wirklich auffer hiesiger Start be- 
finden, der Aufrukf, dieselbe bei schwerer Strase, sie mögen sich aushalten, wo sie immer wollen, zuverlast 
herbeizuschaffen. Die Konigl. Hochlbbl. Ober-Staabs und Patrimonialmter auch Schultheißen und Orts- 
Vorsi. yer werden dieses Ihren sämkllichen snbe gefällig bekunnt machen, und die Eltern auffor- 
dern, ihre Söhne auf gedachten Tag unfehlbar hieher zu stellen. Den 26. Jan. 1c00. Kän. Oberamt. 
Hall. Da bis zu Anfang des Monats Merz d. J. die gewöhnliche Conscription in hiesigem Oberamte 
vorgellommen wird, so werden hieddurch alle militairpflicht ge abwesende Unterkhanen ausfgefordeit, sich läng= 
stens bis zu Ende Februars in ihrem Heimwesen einzusinden. Zugleich werden alle Hochlöbl. Oberämter ee- 
sucht, denen vom hiesigen, in ihren Oberamts.Bezirken sich aufhaltenden Cantonisten beinen Aufenthalt wehr 
zu gestatten, sondern solche ohne Rüksicht auf die ihnen ertheilte Wanderpaͤsse, deren rjaͤhriger Termin bei ei- 
nigen noch nicht abgelauffen ist, in ihre Heimat zu verweisen Den 28. Jan 1809. Oberamt allda. 
Herrenberg. Die dißjaͤhrige Revision der Konscriptions-Lisien hiesigen Oberamts wird den kr. Febr. 
d. J. ihren Anfang nehmen, es werden daher samtliche Cantonspflichtige hiesigen Oberamts, welche gegen- 
wirtig ausserhalb ihres Geburtsorts sich aufhalten, hiemit aufgerufen, sich unfehlbar an dem genannten Tag 
in demselben einzusinden, oder der in den Gesezen bestimmten Strasen gewärtig zu seyn; zugleich werden 
alle obrigkeitliche Stellen ersucht, die sämtliche Cantonspflichtige hiesigen Oberamts, welche sich in ihren Amts- 
bezirken aufhalten in ihr Heimwesen zu verweisen, und die Namen derselben hiesigem Oberamt gefällig miteu- 
theilen. Den 17. Jan. 1809 beramt allda. 
Horb. Am 20. Februar d. J. wird in dem hieflgen Oberamt die Conscription vorgenommen, mit der 
Stadt begonnen, und an den folgenden Tagen mit dem Amt fortgefahren werden. Es werden daher sämtli- 
che Hochtöbl. Beamtungen, in deren Amtsbcwzirk sich Gonsciistionspsfchtize aus diseeitigem Ober-und Souve 
rainctas= Obera#nt befluzzen, ersucht, denselben aufzugeben, daß sie sich auf diese Zeit hier einsinden. Den 2. 
Jan. 1800. Tke#= und Souverainetäts-Oberamt. 
Leonberg. Die Hochlöbl. Oberämter werden ersucht, den in ihrem Bezirke sich aufhaltenden Cantons- 
pflichtigen aus dem hiesigem Oberamt auferlegen zu lassen, daß sie sich am 3. Merz d. J. in ihrem Heim- 
wesen un:ehlbar einfinden sollen Den 25F. Jan. 1809. Oberamt allda. 
Neuenbürg. Den 13. Febr. d. J. wird die Conscription in dem hiesigen Oberamt ihren Anfang 
nehmen. Es werden daher samtliche Conscripttonsp#iichtige, die würklich von Haus abwesend sind, aufgeru- 
fen, sich längsiens bis auf den 12. Febr. in ihrem Geburksort einzufinden. Den 26. Jan. 1800. Oberamt. 
Riedlingen. Am I. Febr. wird in dem Kreise Ehingen mit der Revision der Conscriptions-Li##e## 
amgefungen, und diese in dem Ober= und Souver. Amt Riedlingen gegen die Hälfte dieses Monats vorge- 
nommen werden; es haben daher sämtliche zu solchem Oberamt gehörige Cantenspflichtige, welche gegenwärtig 
von ihren Geburtsorten abwesend sind, sich unfehlbar um die benannte Zeit in der Amtsstadt einzufinden, die- 
jenige Hochlebl. Beamtungen aber, in deren Bezirk sich Conscriptionspflichtige aus disseitigem Oberamt befin- 
den, werden ersucht, denselben aufzugeben, daß sie sich auf diese Zeit allhier einsinden. Den 28. Jan. 1908. 
Kön. Oberamr allda. 
Rottenburg am Nekar. Alle aus dem hiefigen Ober= und Souverainetäts-Amt gebürtige Conscrip= 
tionspflichtige werden aufgefordert, sich vom Zten bis 10. Febr., als an welchen Tagen die Cantonsroilen 25 
hiesigen Oberamts erginzt werden, ohnsehlbar vor der Königl. Cantons-Commissson auf dem -*r'ieG 
hauß zu stellen, und zugleich alle Ortsobrigkeiten ersucht, die in ihren Amtebezirken befindliche Conscrihlions= 
Pflichtige an diesben Tägen in ihr Heimwesen zu verweisen, und keinem den Aufenthalt zu gestatten, der sich 
nicht pers#nlich gestellt hat. Den 27. Jan. 1800. -*Q[ 8.9 
Schönthal. Sämtliche mit oder ohne Wanderpaß abwesende tüchtige oder untüchtige Contenpelilkiige 
des biesig n Oberamts werden andurch aufgefordert, sich längstens bis zuin r5. r. in ihrem e 
einzufinden, und zur Conscripnon zu stellen. Die Hoch= und Wohllöbl. Aemter des Reichs werden eisiuchr,
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        48 
bieielben heimzmweisen, und von obigem Tage an keinen ohne neuen Wanderpaß in ihren Bezirken zu dulden. 
Den 22 Jan. 1800. 6 Kön. Oberamt allda. 
Sulz. Den 25. Febr. d. J. und die folgende Täge wird die Revision der Conscriptions-Listen in dem 
hiesigen Oberamt vorgenommen werden. Es ergehet daher an sämtliche Eantonspflichtige des hiesigen Ober- 
amts und der demselben zugetheilten Patrimonial-Aemter Leinsterten und Neunthausen, ohne Unterschied, ob 
sie bei der Conseription des vergangenen Jahrs bedingt oder unbedingt untüchtig erfunden worden seyen, der 
oberamtliche Befehl, den 2.1. Febr. sich in ihrem Heimwesen einzusinden, indem gegen jeden ausbleibenden, die 
in den Gesczen angedrohten Strafen unnachsschtlich vollzogen werden würden. Alle Oberämter werden zucleich 
ersucht, samtliche Conscriptionspflichtige in ihre Heimakh zu weisen, und deren Namen und Geburtsorre hieher 
mitzutheilen. Den 2F. Jan. 1800. Königl. Ober= und Souverainetäts-Amt allda. 
Weinsberg. Alle Amts- Engehkrige ledige Pursche, sie seien zum Militairdienst tachtig oder untäch. 
tig, werden auf den 28. Febr. in ihr Cüweset zur Conseription, bei der darauf stehenden Strafe, citirk. 
Die von Lehrensteinsfeld, Affeltrach, Eschenau, Weiler, Maienfels, Waldbach, Wimmenthal, Dimbach und 
Ll##enstern gehören auch zu den Amts-Angehörigen. Den 28. Jan. 13090. Koôn. Oberamt. 
Stadt Waldsee. Nachstehende Militairpflichtige Unterthanen-Söhne aus dem Fürstl. Waldburgischen 
Patrim. Obervogteiamt Wolfeag, welche sich zweimalig öffentlicher Vorladung ungeachret in ihrer Heimath 
noch nicht ii* haben, werden demnach zum drikten= und leztenmal bei Vermeidung des Verlusts ihres 
Bürger= und Unterthanenrechts und ihres schon gegenwärtig angefallenen oder künftig noch anzufallenren Ver- 
mögens vorgeladen, längstens binnen 3 Monaten zurükzukehren, und sich bei ihrer Obrigkeit zu melden. Aus 
dem Gericht Waldburg. Geottfr. Weishaupt. Jos. Scheuch. Jos. Keller, ssmtl. von Waldburg. Math. 
Striegel von Wezisreure. Jos. Bär von Herbisreute. Ge. Eager von Hargerken. Anron Zimmermann von 
Goldegg. Aus dem Gericht Wolfegg. Jos. Fischer von Bingen. Donak Felder von Weiprechts. Fidel 
Hecht von Dietrichsholz. Matth. Henne von Opperreute. Aus dem Gericht Arnach. Ant. Nusser von 
Aenach Andr. Bechler von Humberg. Ge. Schellhorn von Niedermühl. Aus dem Gericht Haidgau. 
Joseph Bulach und Andr. Heine; von Haidgau. Aus dem Gericht Ziegelbach: Kilian Vonier. Ant. 
Vonier. Ant. Fischer. Ant. Schmid. Tav. Huber, samtlich von Ziegelbach. Aus dem Gericht Diet- 
manns: Jos. Hoch von Oberschwarzach. Mich. Hafner von Ruprechts. Leonh. Jeeisacher von Dietmanns. 
Anten Majer von Menzlis. ön. Souwverainetäts-Tberamt allda 
Altdorf. Donat Kopf von Köpfingen ist im Dec. 1808. bei dem Königl. Garnisons-KNecüenk in 
Hohenasperg treulos entwicken. Sanz#liche Hech-und Webllébl. Militair= und Civil= Behörden werden dader 
geziemend ersuc. , auf diesen Deserteur zu fahnden, und im Bekretungsfall eneweder hieher oder an das Kön. 
Hochlöbl. Regiments-Commando gefiilligst abzugeben Den 12. Jan. 1800 Kön. Oberamr alloa. 
euenstein. Der unter dem Kénigl. Infanterie-Regiment non Phull beim 2ten Bataillon, Coinpa- 
enje von Löffler gestandene Gemeine Christian August Kaltdorf von Heuberg, Patrim. Amts Pfedelbach, üit 
  
von seinem Geburts-Ort aus, wohin er auf Urlaub entlassen war, deferttrt. Es werden hiemit alle 
und Wohllöbl. Ober= und Patrimonial-Aemter geziemend ersucht, auf denselben zu fahnden, und im Betre- 
tungsfalle entweder an das Bataillon zu Heitbronn, oder hieher zum Obderamt gegen Kosten= Ersaz g.fallig 
einliefern zu lassen. Den. 14. Jan. 1800. König. Souver. Oberamt allda. 
Nürtingen. Der unter dem 5 Jäger-Regiment zu Pferd König, angestellt gewesene Quar= 
tiermeister Joh. Jacob Ischinger von Oder-Ensingen, hiesigen Oberamts gebürtig, ist din 8. Dec. vor. J. 
au5 der Garnison Stuttgart desertirt. Sämrliche 464 und Wedllsbl. Obrigkeiken werden doher von unter- 
zeichneter Behörde ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn auf Betreten entweder hieher oder an wie 
nachstgelegene liefern zu lassen. Den 16. Jan. 1800. 6 Odberamt allda. 
Eßlingen. Christine Freyin von hier, die sich wegen eines Verbrechens verdächtig und flüchkig ge- 
macht dar, ist 32 J. alt, §. Fuß 4 Zoll groß, hat schwarze Haare, niedere Stirne, schwarze Augbraunen, 
braunen Augen, eine kleine Hizige Näle, magere Wangen, mittleren Mund, ausgeworfene Lippen, mangelhafte 
Zaͤhne, frigiges Kinn, blatternarbigtes blaßes Angesicht, und einen schwachen Körperbau; sie trug bei ihrem 
Entweichen eine gelbe zizene Bendelhaube, einen grauen Biber-Kittel der an mehreren Orten zerrissen ist, einen 
roth und weißgestreiften Barchet -Rok, einen braunen Barchet-Schurz, schlechte weiße baumwollene Strumpfe 
und alte Pankoffeln. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werdeu ersucht, die Frepin auf Betreten zu arretiren, 
und zum hiesigen Oberamt gegen Ersaz der Kosten einliesern zu lassen. Den 15. Jan. 180). Oberamt
        <pb n="51" />
        Ort. 
Provisor. 
A. Schulprevisorats-Tabelle der — 
Dienstzeie. 
Schülerzahl und 
Schulstunden. 
Kenntntsse. 
  
  
Ist es ein Filial, 
so wird der Mur- 
terort dabei ge- 
nannt, 
Sein Vor= und Juna- 
me, geboren wo? an 
welchem Tage und in 
sters, vermdglich oder 
oder verheirathet? Wie 
viele Kinder? Neben- 
amt oder nicht? Ol 
Fehler habe, z. E. 
nicht gut hore oder 
sehe 2c. 
Eraminirt im K. Ober- 
  
welchem Jahr? Sohn! 
3. E. eines Schulmei- 
arm? Unverheirathe 
er einen körperlichen 
consistorium, wann? 
Wic lange im Ganzen? 
Wie lange in diesem 
Ort? Wo zuvor und 
wie lange an jedem 
Ort? 
Wo und wie lange er 
gelernt habe? Bei 
welchem Schulmeistei 
oder in welchem In- 
stitut? Auch wenn er 
erst nach seiner Lehr- 
zeit in einem Insiitus 
sich zu vervollkommnen 
Gelegenheit schabe 
hätte. 
  
Von welchem Geschlecht 
  
  
  
und Alrer? Wie viele 
ihm zum Unterrich, 
anvertraut seyen? Ob 
er sie in einer eigenen 
Schulsiube unterrich- 
tet, während der Schul- 
meister zu gleicher Zeit 
in einer andern Stube 
beschaͤftiget ist? oder 
ob alle Schulkinder in 
zu 
Classen getheilt 
verschiedenen Stunden 
in einer 
unterrichtet werden? 
Wie viele Stunden des 
Unterrichts und welche 
Classen dem Provisorl. 
zugetheilt seyen? 
  
Schulstube 
— 
  
weit er es in jeder ein- 
zelnen Kenntniß ge- 
Was er nur immer für 
welche besizt? Jedech 
müssen die Kenntnisse, 
die er in vorzüglichem 
Grade befizt, belson- 
ders angemerkr, die, 
in denen er ganz 
sch wach .ist, lieber mit 
Stillschweigen über- 
angen werden. Ber 
onders muß angege- 
ben werden, od er sei- 
ne Muttersprache rein 
und richtig spricht ode 
eine bäurische Aus- 
sprache an sich hat, 
ober fehlerfrei schreibt, 
einen guten Aufsatz 
machen kann 2c. Wer 
lateinisch, französicch 
2c. nach Regeln gelernt 
hat und versteht, wer 
Mathematik, Geome- 
trie, Naturgeschichte, 
Physik, Jeichnen, Me- 
chanik 2c. oder von der 
Landwirthschaft etwas 
gelernt hat, von dem 
muß besonders ange- 
geben werden, wie 
bracht har, damis 
nicht etwas den Na- 
men trage, was es 
nicht verdsent.
        <pb n="52" />
        Superintendenz auf Michaelis 1809. 
Lehrgegenstände. 
Methode. 
1 
Stttliches Verheleu Beshästigung ausser 
den Schulstunden. 
Einkommen. 
  
Lelche ihm in der Schu- 
le übertragen sind? 
Auch wie weit er die 
Kinder nach der Klas- 
sencintheilung zu bil- 
den hat? Ob sie bis 
zur Confirmation oder 
nur bis zu einer ge- 
wissen Stufe des Al- 
ters oder der Kennt- 
nisse ihm überlassen 
blieben. 
  
Perstehr er eine der neu- 
ern Methoden, als die 
Stephanische, Pesta- 
lozzische 2c. so muß die- 
se namentlich angege- 
ben und bezeugt wer- 
den, ob er sie mit gu- 
tem Erfolge gebraucht 
oder nicht? 
keine dieser Methoden, 
so muß angegeden wer- 
den, welchen Lehrge- 
enstand er besonders 
Eniich und mit glück- 
lichem Erfolge vor- 
trägt? Auch wärevon 
ihm eine Beschreibung 
der Methode dieses Ge- 
genltandes, dem er 
esonders gewachsen 
seyn soll, einzufor 
dern und beizu 
sein ortrag 
Ist 
hlecht, so waͤren die 
e) in seiner Amtsfuͤh- 
„ob er treu, ge- 
wissenhaft, fleissig ist. 
fl) Verhalten ausser sei- 
Mängel seiner Me- 
thode eben so detail- 
lirt, wie ihre Vorzüge!, 
anzugeben und diese 
Ruubrik nicht blos mit 
44n oder schlecht abzu- 
ertigen. 
7 
Kennt er 
egen. 
a) gegen den Geistlichen. 
6ä5) gegen den Schulmei- 
ster. 
) gegen die Kinder, wo- 
bei seine Behandlung 
derselben sowol beim 
Vortrag, als; beim 
Strafen (seine Schul- 
werden kann, auch 
duödrücktich bemerkt 
roher 
dient, e 
schafrlich ist oder seine 
ob sie mir ihm zufrie- 
den ist oder nicht? Im 
lezten Falle, wgrum 
nicht ? 
ner Amtsführung, ob 
er still, eingezogen lebt 
oder nicht? was für 
sein Acusseretz 
  
» schilder. 
ist, oder nicht? 
disciplin) geschildert 
werden soll, ober sich 
Schimpfworte 
gegen die Kinder be- 
ob er leiden. 
Affecten zu beherrschen 
weiß. 
4) gegen die Gemeine 
Tugenden ihm eigen 
sind und welche Untu- 
enden er dussert? Ob 
  
walles, was er arbeitet, 
ob er dem Schulmei- 
ster in seinen häusli- 
chen oder Feldgeschäf. 
ten helfen muß? 
er etwas liest? Und 
welches Buch er in dem 
Jahre gelesen hat?2 Ob 
er sich weiter zu ver- 
vollkommnen sucht? 
Wa für Mittel er 
dazu gebraucht? Ob 
er Privatstunden gebe 
und wie viele des 
Tags? Worin er sie 
gebe? Ob mit Jufrie- 
denhcit oder nicht? 
Obl 
a) vom Schulmei- 
sier. 
) von der Com- 
mun oder oem 
pio Conpore. 
h von Accidemien, 
Nebendienst. 
d) vom Schulgelb 
2) von Privat- 
stunden.
        <pb n="53" />
        B. Schul-Incipienten-Tabelle der —— Si 
Ort. Incipient. 
Lehrzeit. 
Kenntnisse und 
Lehrertalente. 
  
Wie bei &amp;. 
  
  
Sowohl wie lange er 
bereits lernt, als wie 
lange er noch lernen 
muß. 
Welche Vorkenmeniss *rie 
  
schon mitgebracht ha- 
be, was für Anlagen 
zum Lehrer er verra- 
the, ob er lebhaft se, 
leicht fasse, die Gabe 
habe, sich gut und 
deutlich auszudrücken 
2c. Was fuͤr Fortschrit- 
te er bereits gemacht 
habe? Worinn er be- 
sonders scheine stark 
zu werden? Was sem 
Lieblingsfach sey?
        <pb n="54" />
        lperinlendenz auf Michaelis 1809. 
Art des Unterrichts- 
Zeugniß. 
behegeld. 
  
Wie ihn der Schulmei- 
ster oder Pfarrer für 
seine. Bestimmung zu 
bilden suche? Wie vie- 
le Stunden des Tages 
er ihm Unterricht ge- 
de? Wie er praktisch 
ihn zum Lehrer bilde? 
Oder ob er blos ihn 
zuhdren lasse, vielleichr 
ihn zu Nebengeschäf- 
ten brauche? Der 
Schulmeister soll die 
Art seines Unterrichts 
beschreiben und der De- 
can diese Beschreibung, 
von der die Hauptre- 
sultate hier anzumer- 
ken sind, beilegen. 
  
halten, sein Fleiß, 
seine Lernbegierde be- 
schaffen sen Ob er 
aͤusserlich gebildet sey? 
Ob er viel verspreche 
oder nicht? Und aus 
welchen Gründen? Ob 
besondere Vorliebe zum 
Schuldienst ihn zur 
Wahl dieses Berufe 
bestimmt habe oder 
der Wille seiner El- 
tern 7 2c. 
  
Wie sein sittliches Ver-Was der Incipient dem 
Schulmeister jährlich 
oder für die ganze Lehr- 
zeit zahlen müsse? Ob 
er Kost, Wohnung, 
Unterricht dafür er- 
halte? Ob der Lehr- 
ling etwa schon durch 
Privatstunden eiwas 
verdiene? Und was?7 
Weorinn er unterrichte!
        <pb n="55" />
        Rro. 7. 13f00. 49 
Königlich Württembergisches 
Stagts-und Regierungs-Blatt. 
Samstag 1r. Febr. 
  
  
— 
Decret des Königl. Ober-Censur-Collegiums, betr. die ordnungsmäsige Einreichung 
der zum Druk bestimmten Schriften bel den Cenfur-Teyörden; d. d. 6. Febr. 1800. 
Es ist zwar in der Kön Censur-Ordnung v. 13. Mai v. J. G. 1. bereits bestimmt ver- 
ordnet, daß kein Buchdruker irgend eine Schrife druken dürfe, ehe er dieselbe der Cenfur- 
Behürde übergeben und von dieser die Erlaubniß zum Druk erhalten har; und es folge 
hieraus von selbst, daß immer schon die Manuscripte der zum Druk bestimnten Schriften 
und nicht erst bereits gedrukte Cerrectur-Bogen zur Censur vorzulegen seien. Da sich aber 
schon öfters Buchdruker haben beigehen lassen, blos lezteres zu thun, so findet man sich 
veranlaßt, anmit sämtlichen Oberäurern, iu deren Amtebezirk sich Buchrruker befinden, 
aufzugeben, lezteren nachdrüklich einzuschärfen, daß sie durchaus nie den Druk eines Ma- 
nuseripts anfangen sollen, ehe dieses censtrt, und die Erlaubniß zum Druk ertheile worden. 
Hievon kann nur in einzelnen Fällen auf besendere censuramtliche Erlaubniß eine Auznah- 
me gemacht, und verstattet werden, statt des Manuseripts einen Correctur-Bogen dem be- 
treffenden Censuramt zu übergeben. 
Die zu censirende Manuseripte selbst sollen übrigens immer deutlich und so, daß auf 
dem Rand seder Seite ein leerer Raum, wo nöchigen Falls der Censor seine Bemerkungen 
beifügen kann, bleibt, geschrieben, überhaurt wohl geordner, durchaus paglnirt, und nichr 
blos in losen Bogen oder Blättern, sondern entweder ganz geheftet, oder wenigstens nach 
Serternen pünkilich gelegt den Cenfur-Behörden übergeben werden; und haben sich dieienige, 
die hierinn die Ordnung nicht beobachten, zu gewärtigen, daß ihnen die eingesandte Manu- 
seripte zu ordnungsmäßigerer Wiedereingabe zurükgegeben werden, sie sich also den hiedurch 
entstehenden Aufenthalt selbst zuzuschreiben. Decrer. Sturtgart im Kön. Ober Cenfur= 
Collegium den 6. Febr. 1809. 
Decret. Die ordentlichen Pastoral -Concursprüfungen der katholilchen Geistlichen im J. 3 o0. bekr. 
Da man für die dießjährigen ordentlichen Pastoral-Concursprüfungen der katholischen 
Geistlichkei: den 11. April ꝛc. und den 1. Sept. 2c. bestimmt haben will; so wird solches an- 
durch mit dem Anhange bekannt gemacht, daß sich die Candidaten vierzehen Tage zuvor bei 
dem vorstzenden Eraminator schriftlich zu melden, am Tage vor der Prüfung aber zur Ein-
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        5% 
schreibung zu stellen haben. Decret. Stukkg. in Königl Katholischen geistlichen Rath, den 
#33. Jan. 1800. 
Belohnung des Leinenwebers Michacl Kling zu Deniächt, wegen Rettung einer hechschwangeren 
Frau vem Errrinken. 
Im Juli vor. J. ahattt die hochschwangere Ehefrau des grosherzogl. Baadenschen Un- 
verthanen Volz ven Schöllbronn das Ungink, als sie bei Dennjaͤcht, Calwer Oberanms, 
auf einem Steeg o##ne Schranken über die Nagold gehen wollte, vom Schwindel befallen 
zu werden, und in das Wasser zu stürzen, das ihr bis an den Hals gieng, und sie zu Bo- 
den riß. Der Leinenweber W.ichael Kling bemerkte diesen Unfal ron feinem Haufe cus, 
sprang in das reissende Wasser, nnd zog mit grosser Lebensgefahr die dem Tode nahe Frau 
heraus. 
Se. Königl. Mal. haben auf die hievon erst kürzlich erhaltene nähere Anzeige dem 
Kling eine Belohnung von 2 fl. aus der Königl. Staatskasse auergnädigst angewiesen. 
De diese rühmliche Handtung allgemein bekannm zu werden verdient, so wird das Pu- 
blikum hierdurch davon in Keuntniß gesezt. Stutigart, #. 4. Febr. 1809. 
Kenigl. Ob. Regier. Ob. Dol. Dep. 
Belohnung des Weingärtners Cottha d Schwarzmann zu Vaihinzen, wegen Rektung eines 
inre5 vom Erteinken. 
Den lo. Dec. v. J. gieng zu Venan ein 3 jähriges Kind auf dem Eiß des zum 
Theil gesroren gewesenen Enzflusses, und stürzte, als das Eis unter ihm brach, in das 
Wasser. Der Weingärtner Gotthard Schwarzmann, welcher dieses Unglue mit an- 
sah, sprang sogleich hinzu, legte sich auf das zum Theil nur schwach gefrorene Eis, rutsch- 
te bis an die emgebrochene Stelle hin, und zeg das Kind, das bereirs dem Untersinken 
ganz nahe war, mir großer Lebensgefahr heraus. 
Se Konigl. Ma. haben auf die bievon erhaltene Anzeige dem Schwarzmann eine 
Belohnung ron 22 fl. bet der Königl. Stauuskasse allergnädigst ausgesezt. 
Königl. Ober-Regierung siehet sich daher veraulaßr, diese rühmliche Handlung, und 
die darauf erfolgte Kömgl. Belohnung andurch öffentlich bekannt zu machen. Sturtg. den 
4. Febr. 1300. Königl. Ob. Reg. Ob. Pol. Departem. 
Eekenntnisse des Kön. Ober.- Just. Collegii ilten Senacs. 
1) In der Alppellarions= Sache von Stokach, zwischen Joseph Anton Berlocher von 
— S# Schweizerischen Canton St. Gallen, Kläger, Appellanten, und Joachim 
Zeller, Adlerwirth in Stokach, Beklagten, Appellaten, eine Schuldforderung von 2o0 fl. 
betreffend, wurde die von dem Fichter voriger Instanz ausgesprochene Urthel, untee einer 
niheren Bestimmung, und Vergleichung der Prozeßosten confirmirt. 
2) Die Appellations-Sache von Eilchberg, jzwischen Georg Heinrich Trautmann, Tag- 
löhner in Kilchberg, Axpellauten, und Ludwig Steinhülber, Schreiner daselbst, Appellaten, 
das vorhabende Bauwesen des Trautwann betreffend, wurde wigen Mangels in den For- 
malien und da das in erster Instanz gefällte Erkennemi vorzüglich auf polizeilichen Grün- 
den beruht, von Amtswegen per Releriptam verworfen. Den 18. Jan. 1809.
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        I## 
Stuttgart, den 19. Jan. 1309 wurde geschieden: 
Jaeob Uebelhoͤt von Obernhausen, Neuenbuͤrger Oberamts, Kl. vow Cathatina, geb. 
Hertmann, Bekl. ex cap. quasi desert., comp. expens. 
  
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Deerets v. 20 Jam den katholischen. 
Dfarr-Caplan Anton Schmid in Baisingen, Souverainetärs= r½- o Horb, wase 
allerunterthänigstes Ansuchen zu entlassen geruht. . 
Uunterm 3. Febr. haben Se. Königl. Mas, den Carl de Cog niard zum Legations- 
-Kanzellisten bei dem Gesandeschafts-Posten zu München gnédigst ernannt. - 
Stuttgart. In die Zahl der Koͤnigl. Advocaten sind aufgenommen, und bei dem 
Koͤnigl. Ober- Justiz= Cellegio zweiten Senats immatriculirt worden: 
den do Jan. 1809. Johann Carl Friedrich Wächter von Stuttgars, 
den r8. Jan Carl Friedrich Henne von Derzbach, 
den 24 Jan. Immarmel Heinrich Hauff von Holzhausen, 
den 26. Jaon. D. Johann Georg Schwarz von Aldderf, . 
den22.Jan.CarlFritdtichHattnmunMayekvonKochendoksi 
  
Offenhausen. Nach Königl. Befehl vom 73. bieses soll mit dem Verkanf der Försters-Gehäude ün 
Steinhölben und Eglingen, die jeden Orts in Haus, Scheuer, Waschhauß, Bronnen und Gärten bestehen, 
umd mit Verleihung der Besoldungs= und Dlenstgüter in diesen a Lrten auch mit derlei Gärten in Münfin- 
# , die bestehen dei Steinhülben in 14, Jaucherk Acker, 3 Mansn ad Wiesen, Kraut= und Hanfland, auch, 
35 Ichm. Waid: zu Eglingen in , Mrg. Aeker, 3. Mansm. Wiesen und Mrg. Esperland; zu Münsin= 
gen in 4 Mrg. Aeker, 2#X. Mansm. Wiesen, : Mrg Esperland und Mrg. 1 Vrl. Holzmad, falv#s ratifsca 
üione aut 6 oder 0 Jahre ein nochmaliger Versuch gemacht werden. Diefer Verkauf und Verleihungen. 
num werden vorgeben bei Steinhülben, Donnerstag den 23. Febr. Morgens 0 Uhr im Wirthöhaus zum Lamm 
allda; bei Eglingen, Freitag den 2.#ten Morgens um 0 Uhr im Wirthöhauß zum Rößlen daselbst, und zu- 
Münsingen am nemlichen Tag Nachw ittags um 3 Uhr auf dem Ruthhauß daselbst. Es wird also dieses Vor- 
baben andurch nicht nur öffentlich bekannt gemact= sondein es werden auch die Liebhaber eingeladen, bei de- 
nen Verbandl#n, n an erlagten Orten zur bestimmten eit einzutreffen, wobei allenfalisige Fremde und- Unbe- 
kunnte sich wegen ihres Prädikats und Vermogens mit ebriskeitlichen Jeugnissen autzuweisen haben. Den go. 
Jan 1809. Kreis= Steuerrath in Urach und Cameral-Verwalker in Offenhausen. 
Gmünd. Das herrschaftliche, eine halte Vierk lstunde von der Stadt entlegene Wirths= und Bran- 
hauß, dessen Bestand auf nächst Geergii zu Ende gehet, wird zufolge allergnädigsien Besehls Königl. Ober= 
Finanz-Kammer aif weitere c oder 12 Jahre an dm Meistbietenden in Pacht gegeben werden. Dasselbe ent- 
bist einen großen gewölbten Keller, ein gewälbtes Brauhauh samt Brennerei mit laufindem Bronnen, im. 
untein Stok eine #pefute, ein heizbares Nebenzimmer, Küche, Kammer, Backosen, Malzboden und Dör- 
re, im obern, 1 heizbares grosses Zinnner wit Kammer und einem Tanz= Saal. Dazu gehört ferner ein 
Maststall zu 15. Stük Ochsen, : Pferrstall, Scheuer und Heuboden. In den Bestand werden gegeben, 4 ) 
Morgen Grahgi#ren und Wiesen, un 25 Morg. Aeker, Wirtremberg. Meß, auch noch eine besandere Stal- 
lung und Schruer; ingleichtm wird man wegen der bieber#en besondern Wohnung des Güter-Pächters nach 
Erfordernih das Weitere bei der Verleihung selbst verhandlen und bekannt machen. ruitag den 24. Febr. 
wird diese Verleihung Vormitrugs #0 Uhr auf dem Rarbhauß allhier statt finden, wozu die Liebhaber hiemit 
öffentlich einge aden werden. Die Bestandslustige müssen sich der Ordnung gemäß wegen ihrer Tüchtigkeit, 
radieek, und daß sie eine dem Bestand angemessene Caution leisten können, mit obrigkeitllchen. Zeugnissen 
laͤnglich legitimirem. Den 2. Febr. iKreis= Steueramt Schorndorf, und Cam, Amt Gmünd. 
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        52 
Hall. Wegen eingetretenen be onderen Umständen soll in Gemäsheit einer ergangenen allerhöchsten Reso- 
kution vom 25. d. M. der Spitalis-e sogenannte Sbeurershof in einer kleinen Enrfetmung von Hal gelegen, 
sarm der dortigen Schäferei= Einricht ung auf Lichtmeß d. J. bis dahin 1813. wierer in frische Berleihung 
gebracht werden, wozu Montag der 20. Febr. anberaumt ist. Der Hef hat 2 Wohnhäuser, mehrere Scheu- 
ren, Pferd-und Vieh-Stallungen, Wagenhütten, Wasch= und Brechhaus, auch einige Schöpfbrennen, und 
enthält nach Württembergischem Meß r## Morg. 37 Vrtl. 16 Rth. Garten, mit erwachsenen Obstbäumen be- 
sezt; 115 Mrg. 2 Vrt. 18 Rth. Wiesen; 173 Mrg. 4 Vrt. 38 Rth. Aeker, beuebst einer betrechtlichen 
Waide zu 150 bis 200 Stük Hammetvieh. Die Felder sind sowohl zum Fruchtbau als Fuxterwachs gut ge- 
eignet. Die Verpachtung geschiehet auf 2 Abtheilungen, und wird das Locarium helstig in Geld, hälftig aber 
in Frücheen mit Dinkel und Haber bedungen, nicht weniger wird auch das vorhandene Vieh-Futter u. Stroh 
Schiff u. Geschirr, nach einem pflichtmäsigen Anschlag gegen Verzinsung mit 4 p. Cent mit in Pacht gegeben. 
Nähere Nachrichten können die Liebheber dei der unterzeichneten Srelle einziehen, den Hof und seine vortheil- 
hafte Einrichtung selbst aber täglich beaugenscheinigen. Die Verpachtung wird in allhiesigem Spital: Gebäude 
an obgedachtem Tag, Vormittags 0 Uhr vorgenommen werden, wobei sich von selbst verstehe, daß jeder Pachts- 
lustige ein obrigkeitliches Zeugnis iines Prädikats und Vermögens halber zu beistung einer tüchtigen Caution 
beizubringen habe. Den 30. Jan. 1809. Cameral-Verwaltung allda. 
Eiche ostern-. Nach Königl. allergnddigstem Befehl wird das Maiereigut samt mehreren vacant ge- 
wordenen Besoldungsgütern, so zur aufgehebenen Klosiers-Hosmeisterei Lichtenstern gehörten, Donnerstag den 
23. Febr. Vormittags 0 Uhr in Lichtenstern auf 0 oder 12 Jahr, talva ratificatione im Aufstreich in Be- 
stand verliehen, wozn die Liebhaber, die sich mit sichern obrigkeitlichen Zeugnissen eines guten Charakters, er- 
forderlicher Kenntnih im Güterbau und anhängigen übrigen Oeronomie, ihres Vermogens, vor der Versteige- 
rung zur Zulassung legitimiren werden, höflich eingeladen werden, mit der Bemerkung, daß eine der Pacht- 
Summe gleichkommerde legale Cautien gesordert wird. Das ursprüngliche Maicreigut bestehet, neben hinläng- 
licher Wohnung, Scheuren, Stallungen 2c. in 62 Morg. 3 Vrt. 14. Ruth. Akerfeld in 3 Zellgen, 1 Morg. 
14. Vrt. 14 Ruth. Krautgärten und kändern, Morg. 19 Ruth. Ochsenwaid und 68 Morg. trt. 0I Ft 
Wiesen. Die aufgehobene Besoldungsgüter die mit verliehen werden, sind ungefähr (Helh. iesen, 18M. 
Da - Dres Kchengteen 5, Krauk= und dergl. Eänder. Oiese Girten und ubrigen Güter haben eine Men- 
bstolume, gröstentbeils seinen Obstes, die bei ihrer eigenthUmlichen Lage kein Jahr ganz untragbar blel- 
en. Liebhaber koͤnnen Gebaͤude und Güter alle Tag besichtigen, und so auch bei der Cameral-Verwaltung 
Weinsberg die verlangende nähere Verhältnite erfahren. Den 31. Jan. 1800. — 
Steuerrath des Heilbronner Kreisek, und Cameral-Verwalkung Weinsberg. 
Marggröningen. Bis Donnerstag den 16. Fedr. Vormittags o Uhr werden in der Cameral-Ver- 
waltung Marggröningen 387 Ctr. Heu, welche für die Königl. Maiereien Menrexos und Ludwigsburg be- 
stimmt sind, in Abstreich gebracht werden, wozu sich die Liebhaber einfinden n ögen. Den 6. Febr. 1800. 
meral-Verwalkung allda. 
Rottenburg am Nekar. Da die am 28 Nov. und 21. Dec. v. Jahrs versüchte Verpachlung eines 
Theils der hiesigen Spitalgüter in kleineren Parthien nicht genehmigt worden ist, so wird zufolge eineb neue- 
ren allergnädigsten Befehls des Hochlöbl. Oberlandes-Oekonomie-Collegii in Sturtgart bis Moentag den 27. 
Febr. das ganze Spitalqut an einen oder zwei solide im Lande angesessene Männer auf o Jahre von Georgi# 
l#e0o bis (##18. im Aufstreich verpachtet werden. Das Gut bestehet aus 27#. Morgen Akers und 72 Morg. 
Wiesen, und sind die Aeker und Wiesen alle entweder auf oder weniastens zunächst an der hiesigen Markung 
elegen; auch wird das Waidrecht auf 24 Stük Rindvieb mit verliehen. en Beständern werden die vor- 
Hanirne 6 Viehställe, Schweinstalle. : Sctrunen, der eingeschlossene Hof samt Dunglege und Bronnen, 
und die nöthige Gerüst= und Gesindkammern eingeräumt, und eine Wohnung zu 2 Familien im Spital für 
  
sie eingerichtet. Ferner wird ihnen das sämtliche von hier und von dem Schadenweilerbof noch vorbandene 
  
Nindoieh, bestebend aus 6 Haagen, 12 Zugechsen und Stieren, 14 Kühen und etliche und 20 Stücken 
Schmalvieh, das vorhandene Arbeits-Stall-Fuhr= und Baurengeschirr, und der ganze Vorrath, an Futter, 
Stroh und Dung mit in den Bestand Ubergeven, und sie haben dafür nichts an barem Gelde zu bezahlen, 
sondern müssen blos das, was sie am Anfang des Bestands übernetmen, am Ende desselben wieder in eben- 
demselben Zustande abtretten. Alle Grundsteuren, Zinße, Gülten und Landachten behält die Stiftsverwal- 
tung auf sich, und die Beständer bekommen alle Jahre unentgeldlich aus den Spitalwaldungen 10 Mch 2 
und 400 Buͤscheln Reisach. Die Liehaber zu diesem Benend werden gingeiaden, sich am Aepiomten age
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Nachmittags um 2 Uhr hier auf dem Rathhauße einzusinden, und glaubwürdige overamtlich gestegelte Zeug- 
nisse mitzubringen, daß sie ehrüch, fleißig, von guter Aufführunz, der Za#dwirehschaft kundig, und im Sean- 
de sepen, für eine Summe von 4ooo fl. einfache gerichtliche Caukion zu leisten. Den 4. Febr. 1809. 
· « . Siitte- erwalkung allda. 
Iwiefalten. Die am 10. Dkt. 1808. vorgenommene Verleihung des heerschaftl. Brauhauses (siete 
Regierungs-Blatt Nro 43. vom 24. Sept. 1808.) erhielt die allergna#digste Ratification nicht. Die Wie- 
derverieihung geschiehet am Samstag den 1#8. Febr. Vormittags 0 Uhr in der Cameral-Verwaltung Zwiefal- 
ten. Der Beständer mnß ein gelernter Bräuer seyn, und #ine Caution von zooo fl. in Capitalien, barem 
Geld oder 2facher Güter-Versicherung einlegen. Den 2. Febr. 1809. Cameral-Verwaltung. 
Brakenheim. Oienstags den 7. Merz wird in hiesigem Oberamt die Conscription vorgenommen 
wehwegen alle diesenige Milikairpslichtige, welche sich ausser dem hiesigen Oberamt aufbalten, hiem#t aufgeru- 
fen, werden, sich einige Tage zuvor ohnfehlbar und bei sonst zu gew uten habender Bestrafung in ihrem Heim- 
wesen einzusinden. Den r. Febr. 1800. beramt allda. 
Gaildorf. Alle Obrigkeiten werde gereten bie in ibren Amtsbezirken sich aufbaltenden Cantonspflich= 
tige des disseitigen Oberamts anzuweisen, daß sie sich zur R'wision der Coascriptions-Listen auf den 4. Merz 
in ihrer Heimat einfinden sollen, wozu die Consccibirte bei den gesezlichen Strafen hiemit selbst auch aufgeru- 
fen werden. " Oberamt allda 
Schönthal. Da nach neueren Befehlen die Conscription im biesigen Oberamt erst den 23. Merz ihren 
Anfang nimmt, so werden sämtliche tüchtige oder untüchtige, mit oder ohne Wanderpaß abwesende Canton= 
pflichtige des biesien Oberamts mit Einschtuß des vormaligen Oberamts Mökmühl und der Patrimonialäm= 
ter Aschtaausen, Assumstadt, Domenek, Dörzbach, Jsthausen, Laibach, Mesbach, Korb und Rossach an- 
durch aufgefordert, sich auf obigen Termin in ihrem Geburksort einzusinden, und zur Conscription zu stellen. 
Sämtliche obrigkeitliche Behörden des Königreichs werden er'ucht, von opigem Tage an keinem Cantonpflichti- 
en des hiesigen Oberamts ohne neuen Wanderpaß den Aufenthalt in ihrem Bezirke zu gesiatten. Den 1 
Teir. 1809. Kön. Ober= und Souver. Amt allda. 
  
Urach. Bis auf den 6. künftigen Monats Merz nimmt die Musterung ihren Anfang, wobei auch die- 
jenige ledige Leute, welche nur einmal unbedingt unkücheng erklärt worden sind, und diejenige, welche im Laufe 
18 Jahre zurüklegen, auch zu erscheinen haben. Den 2. Febr. 809. Oberamt allda. 
Stadt Waldser Da im Monat Februar sämtliche Conscriptions= Listen des untersezten Könial. 
Ober= und Souverainekts-Amts revidirt, die Cantonspllichtige, gemessen und visitirt werden sollen, so wid 
jeder von seinei Geburtsort Abwesende zur Räkkehr bis auf den 12. Febr. ernstlich erinnert; zugleich alle 
Orts-Obrigkeiten geziemend ersucht, ie in ihren Amtsbezirken sich aufhaltende ledige Pursche L diesen Tag 
in ihre Heimath zu verweisen, um ssch keiner Verantwortung auszusezen, und bei Vornahme der Conseription 
nicht gebindert zu werden. Den 20. Jan. 1800. Kön. Ober= und Souver. Amt allda. 
Iwiefalten. Die Revision der Gonscriptions-Listen in dem hiesigem Oberamt wird in der Mitte die- 
ses Monats ihren Anfang nehmen; es werden daher sämrliche Conscriptionspflichtige von dem hiesigen Oberamt 
welche gegenwärtig sich aulserhalb ihres Geburtsorks aufhalten, hiemit aufgerufen, sich unverzuglich in demselben 
einzufinden, oder der in den Gesezen bestimmten Strafen gewirtig zu seyn; zugleich werden alie obrigkeitliche 
Stellen ersucht, die sämtliche Conscriptionspflichtize von dem hiesigen Oberamnt, welche sich in ihren Amésbezir= 
ken aufhalten in ihr Heimwesen zu verweisen. Den 1. Febr. 1800. Obrramt allda. 
Kreis Oehringen. Oberamt Neuenstein. Sämeliche nach kehende militairpflichtisc Adwesende des 
Souverainecs-Oberamts Neuenstein werden hiemit theils zum zweiten theils zum drittenmäle wiederholt 
ausgefordert, bei sonst unvermeidlicher Eintretung der in Königl. Conscriptions= Ordnung festgesezten Strafen, 
mmmlich dem Verlust des Unterthanenrechts und Cenfiscation ihres Vermögens sich inner der peremtorischen 
Frist von 3 Monaten obnfeblbar vor hiesigem Oberamt zu stellen. Von der Kreisstadt Oehringen: 
Jehy. Gottfr. Gust. Gack. Christ. Ludw Han“. Carl Fried. Gottl. Pfund. Ge Fried. Heinle. Johann 
Christ. Schumacher. Ge. Jué. Schumacher. Joh. Adam Arnold. Toh. Goktl. Leidle, von Möhrig. Johan 
Ludw. Leei. Ge. Ludw. Grôner. Carl Fried. Baier. Joh. Wich. Geiersbacker. Georg Andr. Laidia. 
  
Ebrist. Böbhm. Joy. Ludw. Knorr. Joh. Christ. Knorr. Ge. Aug. Weiß. Mdhil. Fried. Weiß. Joham 
Gokttfr. Albrecht Diem. Joh. Dav. Friedrich. Irh. Gottl. Heinr. Diem. Joh. Carl Storch. Joh. Georg 
Oesterle. Fried. Gottl. Friz. Joh. Jak. Kranß. Joh. Fried. Schertle Joh. Ge. Koxpenhöfer. Johmn 
Ge. Schneider. Joh. Zudw. Carl Krauß. Job. Christopy Janle. Joh. Heinr. Markt. Kosch. Joh. Boktl. 
Gedet. Joh. WilS. Heinr. Neuburger. Joh. Fried. Bührer. Joh. Deinr. Bührer. Ge. Aug. Seible.
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        — 
Ich. Hotnr. Gebert. Eom. Aldr. Friedrich. Gotkfr. Akbrscht Friedrich. Joh. Albr. Carl Grimm. Auguftin 
Wolfing. Heinr. Jak. Müller. Joh. Jak. Reichert. Joh. Jak. Hub. Fried. Gottfr. Voöth. Joh. Ehri- 
oph Funk. Ie. Ernst Funk. Joh. Ge. Heim. Ehrist. Lang. Joh. Chriskoph Dürr. Friedrich Ludwig 
Ls. Joh Jak. Bernh. Joß. Joh. Christ. Brenner. Joh. Fried. Albr. Rüger. Joh. Casp. Breunin= 
##Jh. Ee. Geß. Ge. Lonr. Burkert, als todt **Z Gr. Fried. Weber. Johann Fried. Seeger. 
Torist. T einr. Hessenthaler. Jeh. Jak. Benz. Casp. Benz. Joh. Gotifr. Sebald. Joh. Christ. Geiger. 
Joh. Fried. Seiler. Joh. Heinr. Weber. Gottl. Conr. Heinr. Reußmann. Joh. Ehrist. Reukmann. Obrist. 
Fried. Leidner. Ge. Mich. Lang, in Prruß. Diensten. kudw. Heirr. Stier. Joh. Heinr. Streib. Johann 
Mich. Dreher. Joh. Thom. Sailer. Ge. Fried. Reber. Fried. Denninger. Joh. Ge. Schmit. Elias Fr. 
Carl Sieller. Ge. Fried. Melber. Ge. Mich. Krauß. Joh. Carl Schertle. Mich. t. Von den 
atrimonial-Aemtern: 1) Cünzelsau: Von Steinbach: Georg Stier. Michael Muͤller. 
Ten Obernbof: Joh. Georg, Joh. Peter und Joh. Mich. Schönhut. Von Gaisbach: Grrg 
Mich. Steinbrenner. Von Hohbach: Joh. Valent. Schöôllkopf. Joh. Fried. Hammel. Christ. Bur- 
kert. Joh. Tried. Andr. Hornung. Ge Ulr. Wekert. Ge. Leonh. Streker Joh. Ge. Prümmer. i 
Prümmer. Jo. Christ. Mathes. Thfl. Heinr. Mathes. Von Americhhausen: Mich. Bez. Weter 
Hallmantel. Sebast. Böhm. Jos. Leitner. Mich. Franz Hügel. Mich. Frang Heckmann. borenz Bez- 
Von Wolfshelden: Joh. Leonh. Abendschein. Von Garrenberg: e. Christ. Kurr. Vom 
Städtcsen Cünzelsau: Khrist. Nikol. Wenger. Ge. Fried. Jäger. Joh. Ge. Semmer, Fried. Meier. 
Cbristoph Friedrich. Joh. Lconh. Schüle. Joh. Fried. Sommer. Joh. Cark Schreiber. Johannes Krepp. 
Dirtr. Krepp. Joh. Andr. Schüle. Ge. Conr. Schaffert. Fried. Albr. Leucht. Cbristoph Krimer. Freed. 
Bauer. Joh. Mart. Bauer. Joh. Ge. Dernig. Ge. Fried. Lung. Joh. Bale. Freund. Lohann Fried. 
Schwenm Ee. Mich. Sallmann. Joh. Dav. Bezold. Christ Fried. Kiefer. Carl Christ. Kieser. Adam 
Heinrich Spriegel. Thil. Leinr. Ehrensried. Ge. Som. Roth. hrist. Lindenberger. Ehrist. Fried. Wer- 
N#e. Erust Werner. Ge. kudw. Breuninger. Ge. Heinr. Kraut. Ge. Heinr. Wunsch. Christoph Fried. 
Ctterdach. Cbrist. Fried. Phil. Otterbach. Joh. Witel. Heinr. Primmer. Christ. Biermann hristion 
Leck. Cbrisiorh. Wust. Joh. Christoph Wôetr. Jak. Schlipperk. Heinr. Spring. Joh. Goktsr. Schmid. 
Toh. Mich. Messer. ri.d. Keller. Ge. Lonr. Schaffert. Andr. Bach. Ehraslanh Heinr. Bezold. Ehrsst. 
Ungerer. Ge. Pet. Hüschel. Augustm Eottl. Scheurer. 2) Waldenburg Von Einweiler: Zoh. 
D#nh. Schulthei. à on Z#egelh##tte: Fried. Feinauer. Vom Stästen Waldenburg: oh. 
Pr. ellcr. oh. Andr. Zelier. Schast. Ant. Jeller. Christoph Ehrlich. Ge. Fried. Cbrist. Schuhkraft. 
Tbadd. Benschu. Jos. Ochs. Joh. Bramner. Christ. Günther. Fried. Günther. Jae. Kübler. 
einrich. Heinr. Aupf Joh. Ensinger. Franz Ant Geiger. Jac. Barth. Sigmund Anderfur. Bernh 
Laeue Felir Roble. Fricd. Ott. Joh. Ge. Ott. Mil. Haag. Von Hohebucher Hof: Georg 
Mart. Schumacher. Von Eschelbach: Mich. Hohbach. Ven Thommelhard: Jacob Dörr. 
Len Westernach: Ge. Mich. Weder. Von Ober-Söllbach= Joh. Carl Dörr. 3) Niedern- 
hall: Von Eriss penhofen: Sim. Fried. Stier. Joh. Fried. Bauer. Joh. Mich. Baucr. Johmn 
Sim. Trun pf. Vom Dorf Weisbach: JocYh. Christ. Maile. Joh. Ge. Bauer. Joh. Eried. Voip. 
Toh. Gee. Fried. Stirn. Von Saline Weisbach: Joh. Fried. Bauer. Vom Stedichen Niedern- 
all: Christenh Heinr. Schäfer. Joh. Albr. Schmezer. Joh. Mich Kerl. Ge. Christoph Sez. Johann 
92½% Schäfer. Joh. Lronh. Schäfer. Ge. Adam Lutz. Joh. Christoph Rück. Ge. Fried. Wolfart. Joy. 
Mich. Haager. Joh. Jak. Wolfart. Ge. Andr. Frischmann. Joh. Cap. Kerner. Joh. Ge. . Schins- 
Ur. Adam Heinr. Mirsching. Carl Thil. Erund. Joh. Ehristoph Friz. Joh. Jak. Friz. Albr. Fel. MUug- 
ker. Jeh. Mart. Volent. Sc indler. Joh. Christ Roͤger. 4) Forchtenberg. Von Schwarzen- 
weiler: Joh. Andr. Lung. Vom Städtchen Forchtenberg: Joh. Fried.; Joh. hrisloph Lung. 
Joh Mich. Lung. Eberh. Braun. Teinr. Ho###nbach. Ge. Gottfr. Hollenbach. Ge. Fried. Ehrmann. 
Ehrist. Fried. Haag. Casp. Strecksuß. Joh. Ebristopy Krebb. Von Ernsbach: Ge. Christian Noxy. 
Ehrifl. Eried. und Eberh. Jos. Elsässer. Joh. Ge. Saucr. Christ. Fried. Nusser. Ge. Michael Zinnser. 
Johann Jakob Ernst Rupp. Johnnnes Bielmaier. Christian Friedrich Hopphahn. 5) Ingelfin- 
gen: Von Stachenhausen: Johann Georg Stccher. Von Nagelsberg: Georg Adam Kunrz. 
Ge. Mart. Herrmanm. Jud Schenai Jacob. Vom Städechen Ingelsingen: Jch. Ge. Oct. Joh. 
Fried. und Joh. Christoph Herrmann. Joh. Albr. Fried. Arras. Joh. Jak. Melter. Lurw. Ehrist. Georg 
Jazenberser. Joh. Christoph Grünsfelder. Fried. Ludw. Dörr. Ge. Gottl. Sigm. Ehrmann. Joh. Geor 
Bauffen. Fried. Carl Seemann. Joh. Dan. Ludw. Maurer. Aug. Wilh. Seemann. Ge. Fried. Chris,öo.
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        55 
Waker. Joh. Ge. Casimir Heinrich. Joh. Andr. Zorn. Joh. Ge. Christeph Zorn. Joh. Heinr. Herr- 
mann. Ge. Christ. Carl. iPbeian Joh. Shrist. ree t Von GCrinfpach: Ichann Mich. — 
Joh. Ludw. Wotz. mon OHöbrrenzimmern: % Grund. Joh. Ge. Fried. Heinz. Johann- 
Leonh. Seinz. 5%q) #½2 Ker3##. Von iunfe Soil ich. Gräßler. Joh. 3. und Eberb. Kuhn. 
Vernh. Burkert. gi 9 sch. Ge. Mich. Hörle. Lor. Ick. und Joh. *6„n Gräßler. Gottfried Much. 
Mich. Horlacher. ich. Jacob. Jos. Bartel Schierle. Mich. Burkpard. Leonh. Bruker. Joh. Heinrich 
Friedel. Sigm. Peter Schnedder. #n Jos. Sperfechter. Felir und Jacob Wagner. VBon Rüblingen: 
Vib. Rösch. Dav. Kretichmar. SEisseord Vrduninge Leonh. Christoph Eruninger Job. Georg 
Stapf. Von Eschenthal: Fried. Müller. Von Belzhaag: Ldeonh. Schulz. Ven Uleichs- 
berg: Oprist. Andr. und Frichrich Mehrer. 8) Pfedel dach: Anten Grundler. Moriz und Franz 
Zeishfa christoph Weinmann. Wichel Baiea t. Schäffer. Wilh. Fried. Neut. Mich Friedrich 
Jung. Tav. Faul. Franz Jol#eph und “ tatz. Ge. Fried. Kohleiscn. Dan. Wagner. Joh. Christion 
Haas. Von Verren berg: Matthes . Von Windischenbach: Fried. Frank. Vhil. Jakov. 
Strotz Von Sztterona: Peter Nied. Ge. Albr. Ilg. Thom. Mugele. Ven Heuberg: 
Joh. S. chs. Jos. Sczin l # Fischer. 0) Michelbach. Ven Michelbach: 
J Säs ise 96,) Mich. Kirch ried. Köhler. Mich. Happold. Dhil. Gottfr. Vozelgsang. 
Bernh. Ungerer. Von Unterns ubusche J0oh. Theod. Jak. VTohmann. Von Pfahlba 7 
Mich. Hofmienn. Joh. 9a., Ect. Von Zweistingen: Ge. EChrist. Bernh. Hürter. Johann Fried- 
Baier. Lon Kapp Christ. Heine. Thumm. Ge. Dan. Blezinger. Johann Adam Gebert. Vor 
Fiuste rroth: . t Merkle. Ge. Ernst Wirth. Christ. Gogel. Von Ohrnberg: Ohristiar 
ernh. Jordan. Joh. Ge. Stiefel. Joh. Jac. und Joh. Ge. Man nged Ge. Peter Mögerle. Jobann Ge. 
Nieth. Jac. Fiieg Steinle. Joh. DBet. und Ge. Brutscher. Jak. Qudw. Enbres. Joh. Ge. Fried. Stein- 
bach. Joh. Bernh. Häfner. Joh. Ge. Knappenberger. Fried. Gottl. 2 ner. 10) Beuringen: 
Von Baumen-Erlenbach: Mter Gottfr. und Ge. Christ. Endreß. 4. Mart. Döbele. Joh. * 
Arnold. Joh. Jak. Kühner. Joh. Schuh. Von Beutingen: S%7 Gortl— Vohmann. Joh. Gott. 
Rcichert. Joh Peter und Ge. Matth. Méß. Joh. Fried. Herbst. Joh Fried. Dertinger. Ge. Friedrich 
Braun. 11) Mainhard: Von Mainhard: Albr. Retter. Ludw. Vögele. Carl Wieland. Ernst 
Sckleicher. Von Ammerzweiler: Michael und Leonh. Gighn * Sgilel ard: Gotrfried 
Schoch. Von Gleichen: Dav. Feter. vo adti Erben, J Jig ohenstrasen? 
er 
Foh. Duber. Ge. Carl Ackermimn. Von Lachweiler: JIch. sh Wurst iche Schellmann. 
Von Steinbrük: Milippz Ercn#ard; 50 o- und Christoph Haas. Von Schönhard: Joh- 
Jak. Breuninger. Von Srreitbaag? Christ — 12) Maienfeks. Von Neuhütten: 
Ge. Fricd. 221 land. Joh. Arm Shnidogt Ge Mich. Wiland. Ge. Fried. Sinn. Georg Schenk. 
Leonh. Wiean. Zon Busch: . Mart. Wil#nd. Von Kreuzle: Johannes Geist. Von 
Maienfel: Wilh. Erun Scenne - Lronh Röger. Fried. Adum Messer. Bon Brettach: 
Kudw. Heinr. Ziegler. Wilh. Albr. Zi#gler. Von Laurenhof: Joh. Adam Schmidgall. Jeh. Mich. 
Ehemann. Von Walklensweiler: Johmn Adam Sma. 13) Adolz furth. Von Adolz= 
urth: Heinr. Oesterle. Heinriche und Joh Fried. Reinhard. g. einhard. Christ. Löofler. Ge. Ku- 
bach. Cul Schwarzhanns. Wilh. Lanz. Mich Kuach. Von Hoyenacker: Christ. Zöller. Von 
Untersteinbach: Nch. Frank. Von Unterhaümbach: Carl dumw. eun Aug. Hinderer. Joh. 
Cyrist. Wirth. Joh. Tob. Pfeiffer. Ge. Eh it Shimn. Bon Gedelsbach: JI#hann Jak. Wolf. 
14) Weiler. Von Weiler: Jo3. Mothiim. Hunr. Frisch. Sotg, eitg Von Eichelberg: 
Tobias Rübenkamm. 151 Sindringen: Von Sindringen: h. Ge. Hann nel. Joh. Juks# 
Holnung. Joh. Ehristoph Guldi. Joh. Ad m Schmidt. Ge. Melch. uhit Johann Mich. We iß. 
risioph Heinr. Pitsch. e Cbrisioph Vol pp. Christ. Keitel. Joh. Goktl. Sommer. Zacharias Veiß. 
Wilhelm Fidele. 10) Neuenstein: Von Neuenstein: —X Waldmann. Eeimrich John. 
Casp. Kleinknecht. Joh. Mich. Kirchner. Joh. Andr. G.iling. Ge. Fried., und Joh. Ge. Endreß. Johaß 
Ehrenhold Naxel. Jeh. HDer. und kuewig Attenhoier. Leenh. Ungerer. Ge. Balt. Gebert. (Gortl Er- 
kbrd. Fried. Weber. Joh. Heinr. Weder. Fr. uz Weber. Jot. Jok. Goller. Ge. Mich. Ungerer. Johaũ 
Anvr. Bräminger. h. Ge. Kurr Ge. Mich Kurr. Joh Mart Hornung. Joh. Fridd. Treurr. Jod. 
Ge. Carl Bertsch. Jos. Duzend. Ich. Battas und Joh. Prter Euler. Joh. Ge. Siegele. Fried. Mi 
Leonh. Fugmann. Joh. Jak. Klozbucher. Joh. Christ. Wägele. Joh. Heinr. Sch'ukraft. Joh. Mich Dir 
  
+0½
        <pb n="62" />
        Jakob; Friedrich und Joh. Ge. Drescher. Von Kirchen fall: Ge. Heinr. Köchner. Ge. Deinrich 
Wüller. Ven Großhirschbach: Joh. Aibr. Mégerle. Von Hohensall: Joh. Albr. Streker. 
Ven Weinspach: Be Kleig. Ge. Fried. Klenk. Pet. Müller. Gried. Zentler. Ge. Meter Weidner. 
Von Löschenhirschbach: Christ. Schwarz. Von Grünbühl: Joh. Albrecht Schuld. 
Königl. Souverain. Oberamt allda. 
Steinsfeld und gehren. Da nachbemeldte Conkcriptionspflichtige Bürgers-Söhne von hier und 
Behren sich noch nicht bei unterzeichneter Stelle eingefunden haben, und deren Aufenthalt unbekannt ist; so 
werden dieselbe hiermit wiederhelt unter Androhung der Vermögens-Confiscation, und Verlusts des Börger- 
rechts öffentlich aufgesordert, längstens bis Ende Februars allhier sich einzusinden, und der bevorstehenden 
Conseription sich zu unterwerfen: Joh. Wörz. Jos. Hüttinger. Heinr. Renner. Michael Gebhard. Joh. 
Kaiser. Fried. Schilz. Heinrich und Friedrich Marian. Wilhelm Seibold, und Phil. Dorsch. 
» Freiherrl. von Gemming. Patrim. Amt allda. 
Amt Wiblingen. Oberamtö. Biberach. Nachstehcnde abwesende militairpflichrige Unterthans-Söhne 
sus dem Amte Wiblingen, werden hiemit bei Verlust ihres Bürger-und Unterthanenrechts, so wie bei Con- 
fiscatien ihres Vermögens aufgerufen, in ihre Heimat zurük zu kehren, und bei der nächstens eintreffenden 
Kön. Conscriptions-Commission sich zu stellen, als von Aufheim: Joh. Ge. Trinkier. Von Bühlen- 
i en: Joh. Adam Greber. Ignaz Marbeiter. Von Bühl: Anton Wankel. Von Bronnen: 
ich. Traub. Andr. Beer. Lor. Blochem. Desideri Blochem. Mich. Weh. Anton Hunger, Schreiner. 
Jos. Stükle, Schneider. Franz Jos. Brandel. Jos. Ant. Abte. Bon Donaustetten: Ant. Langen- 
walter. Ehrist. Zentner. Gottl. Börz. Von Dorndorf: Conr. Schleich, Kieser. Casp. Härdtle. 
Pancraz Wägerrr. Carl Schuch. Tav. Kiefer, Schneider. Jos. Kaupheimer. V#o## Essendorf: Ludw. 
Dofmann. Von Gerlenhofen: Joh. Dürr,Bek. Aon Hittiöheim: Jeh. Karle. Johann 
Bept. Schmid. Ant. Weber. Joh. Mich. Geiger. Melch. Mak, Schuster. Franz Wichenmann, Chirurg. 
Von Steinberg: Pankraz Edel. Mart. Heim. Joh. Mich. Heim. Jos. Heim. Jos. Falkner, Bek. 
Von Stetten: Jos. Ostler. Makth. Maucher. Jos. Diepold. Steph. Dilger, Schmid. Jos. Schmy. 
deo Schmuz. Joh. Hummel. Ant. Kinner. Von Unterweiler: Franz Tav. Rußinger. Bernhardt 
Sontheimer. Ant. Deininger. Bened. Winkler. Jos. Averstok. Franz Tav. Nothelfer, Schreiner. Alois 
Dürr, Se loßer. Matth. Wenkler. Thom. Greiß. Joh. Jar. Dilli. TZav. Käßinger. Joh. Frank, Schu- 
#5 Sim. Leitner. Von Wiblingen: Christ. Walter, Schuster. Andr. Wolter, Schuster. Gregor 
uk. Ant. Kienzle, Schneider. Ant. Karpf, Schneider. Amand Karpf, Schneider. Math. Nomtler, Gort- 
ner. Nepom. Ade, Schreincr. Fav. Ade, Müller. Ecorg Utl. Jos. Ländel. Ant. Klämle. Johenn Dilli. 
Ant. Müller. Gadbr. Magg. Ant. Mark. Lauxhcimer, Sattler. Gregor Lebrard Müller. Jgcob Biuhm. 
Joh. Mart. Jacob. Joh. Evang. Graber Joh. Mich. Diemand. Jos. Epple, Schloßer. Joh. Bapesst 
Gerthofer. Joh. Mart. Müller. Matt. Müller. Jos. Unsäld, Schreiner. Kön. Oberam 
luorn, Sulzer Oberamt. Der kürzlich ausgeyobene militairpflichtige Johann Jakob Kübler von hier, 
24 J. alt, 5 Fuk, 8 Zoll, 8 Linien groß, ist wenige Taae, ehe er zum Reximent geliesert werden sollte, kren- 
loser Weise ausgewichen. Es wondcn daher alle obrigkeitliche Bebörden ersucht, gedachten Kübler, wo er scch 
immer berreten ließe, arrctiren und peegen Ersaz der Kosten hierher einlicfern zu lassen. Er Kübler seibst ader 
wird hiemit edictaliker vergelarcn, innerbalb Jahrrefrist, worcn ihm 4 Monat für den ersten, 4 WMenate für 
den zweiten, und 4 Mcnat für den rrikten und lezter Termin bestimmt werden, vor unterzrichnetem Oberamt 
um so gewisser zu erscheinen, und sich über sein boshafteS Ausweichen zu verantworten, al5 er widrigenfalls die 
Conficcation, seines Vermögens unfehlbar zu erwarten hat. Den 30. Jan. 180. Koön. Oberamt Sulz. 
Rotweil. Der bei dem Fußjäger-Bataillon König # cardene Eemeine Joseph Deutlinger von Epfen- 
dorf, ist unterm 13. v. Mon. und Jahrs aus der Garnison Rottenburg desertirt. Sämtliche Königl. Obe-zm- 
ter werden ereuchk, auf diesen Deserteur fahnden zu laseen, und selben im Betretungsfall an das Königl. Fuß= 
#ger-Bataillon König nach Rettenburg orer an das Oberamt Rotweil einzuliesern. D#n 10. ar. 1800. 
Sn. Oleramt allda. 
Spaichingen. Der bei dem Königl. Garnifons-Regiment gestandene Gemeine Engelb # Darnek# 
ven Rakhöbausen ist im Nov. 100. aus der Garnisen Asperg desertirt. Es werden daher alle Hoch= und 
Wodliobl. Civil= und Militair-Behörden ersucht, auf venselben zu fahnden, und ibn im Leeerctungefalle ent- 
weder an das hiesige Oberamt, oder die nächsie Milikeir-Behörde einzuliesern. Den 21. Jan. 180. 
» Königl.Lben-n::tnllda·
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        Kro. 8. 13f00. 57 
Königlich Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag 18. Febr. 
  
  
General-Rescript, das Verzugsrecht des Königl. Fiscus in Ansehung der Reste Königl. Beamten 
dei entstehendem Gang detr. d. d. 7. Febr. 1809. 4 
Frlderich, von Gottes Gnaden, König ven Württemberg rc. rc. 2c. 
Unsern bieherigen allerhöchsten Verordnungen zu Folge sind bel einem ausgebrochenen 
Gant die Forderungen Unserer Königl. Central: Staats: Casse, sie mögen in Steuren, 
Strafen oder andern Einkünften bestehen, jedesmal in die erste Classe zu sezen, in so ferne 
die Forderung an den ersten Schuldner ergeht. 
Dem Zweck eben dieser Verordnung aber ist es angemessen, daß anch bei entstehendem 
Concurs über das Vermögen eines Beamten dem Fiseus gleiches Recht in Ansehung rer 
von den Beamten aus der Hand des ersten Schuldners bezogenen und ungetreu verwende- 
ten Staars, Einkünfte zustehe. 
Wir sehen Uns daher bewogen, ausdrüklich festzusegen, daß Unserm Königl. Fiscus 
in Ansehung eines sich etwa vorfindenden Rests seiner Verwalter, welche Benennung sie 
auch haben mögen, sie seien von der höheren oder niederen Classe, wie z. B. herrschaftl- 
che Kastenknechte, Kiefer u. s. w. die Gegenstände ihrer Verwalrung mögen in Geld, Na- 
turalien oder Materialien bestehen, im Gant eben dasjenige Vorzugsrecht der ersten Classe 
jzustehen soll, das die pia Corpora bereits geniessen, wobet Wir jedoch, damit den frühern 
Rechten der Privat-Gläubiger nicht zu nahe geereten werde, hiemit verordnet haben wollen, 
daß alle Prioat= Schulden, welche vor dem Datum dieser Unserer allerhächsten Vererdnung 
eomtrahirt worden, nach dem zur Zeie der Contrahirung der Schuld bestandenen Rechte be- 
handelt werden sollen. Daran 2c. Im Kenigl. Seaats-Minist. den 7. Febr. 1809. 
Ad Mand. S. Reg. Maj. 
Koͤnigl. Ober-Regierung, an die Koͤr. Oberaͤmter, wie den Militairpflichtigen Certificate 
zu ertheilen seien. 
Man hat schon mehrmals die Bemerkung gemacht, daß von den Koͤnigl. Oberaͤmtern 
noch kurz vor Vornahme der jährlichen Censeriptien den Milttairpflichtigen auf ein Jahr 
zültige Certiskcte, sich ausserhalb ihres Wohnorts in dem Kängreich aufhalten zu dürfen, 
ertheilt werden.
        <pb n="64" />
        5 
Da nun hierdurch die Conscriptionspflichtigen Gelegenheit erhalten, sich den jahrlichen 
Musterungen zu entziehen, so wird hierdurch verordnet, daß dergleichen Certificate nie an- 
ders als mit dem Beisaze 
„guͤltig bis zur naͤchsten Musterung“ 
ertheilt werden sollen. u den 26. Jan. 1809. Koͤnigl. Ober-Regierung, Reg. Dep. 
Decret des Koͤnigl. katholischen Geistl. Raths an die Khnigl. Ober= und Dekanat-Aem- 
ter, die Berichte über die Beschaffenheit erledigter karhol. Kirchendienste betreffend. 
Da die Berichte über die Beschaffenheit erledigter katholischer Kirchendienste nicht im- 
mer nach der Vorschrift, welche das Decret vom 35. Jun. 1307. (Staats= und Regierungs- 
Blatt Nro. §1.) enthalt, noch in der gehörigen Zeit erstattet werden; so wird hiemit 
säntlichen Ober= und Decanat= Aemtern der gemessene Befehl ertheilt, die gesezliche Ord- 
nung künfeig auf das genaueste zu beobachten. Der Dekan hat jedesmal den Bericht se- 
gleich nach erfelgter Erledigung zu entwerfen, und denselben dem Oberamt zur Einsicht und, 
wo es nörhig wäre, zur Berichtigung oder Ergänzung mitzurheilen. In Fallen, wo vin 
Pateimontal-Beamter zu concurriren hat, ist derselbe durch die Königl. Beamte zur unge- 
üumten Erfüllung seiner Pflicht aufzurufen. 
Indem übrigens der bisherige Termin von 14 Tagen zur Einsendung dieser Berichte auf 
4 Wechen, vom Erledtgungs-Tage an gerechnet, verlängert wird, erwartet man desto zuver- 
läsiger, daß derselbe in keinem Falle mehr werde versäumt werden. Decr. Srurtg. im kathol. 
geistlichen Rath, den 4. Febr. 1809. 
Rechts-Erkenntnisse des Kön Oker-Trib. zu Tübingen. 
1) In der hofgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung 
gewiesenen Implorations: Sache von Schorndorf, zwischen der Elisaberhe Catharine Mose- 
rin mit ihrem Geschlechts-Vermunde, Klägerin, Imploranein, und dem Pfleger der 3. Jo- 
hann Meoser'schen Kinder, Intervenienten, Mitimploranten an einem, sodann dem Göter- 
Ofleger der Marie Catharine Moserin daselbst, Beklagten, Imploraten am andern Theil, 
eine Heirathgurs-Forderung betreffend, wird, nach gestattetem und in principeli geführtem 
Mullitaͤten: Prozesse, die Urthel voriger Instanz, als keineswegs nichrig bestätigt, und die 
implorantische Varthei zur Erstattung der Prozeßkosten dieser Instan; an die imploratische 
Masse verureheilt. Den 4. Febr. 18c9. 
a) In der Appellations-Sache von der Fürstlich Hohenlohe: Neuenstein= Ingelsingen- 
schen Justiz-Kanzlei zu Oehringen zwischen dem Handelomann Johann Ludwig Heinle da- 
selbst, Imploramn, Appellanten an einem, und den Johann Georg von Hillenbrand'schen 
Cnratoren in Augspurg, Imoloranten, Appellaten am andern Theil, eine hypothekarische 
Klage betreffend, wird vorerst im Dunkte der Appellations-Förmlichkelten, mitrelst Beschei- 
des, dieselbe für erwachsen angenommen, sodann, in Erwägung ihrer warerieilen Beschaf- 
senheit, durch Urthel die Appelluion wegen gänzlichen Mangels an einer Beschwerde ver- 
worfen, und Implorat sowohl in die Erstammung der auch in bteser Arpellatiens= Instanz 
der implorantischen Curatel verursachten Prozeß Kosten, als auch wegen seiner frevelhaften 
Verzögerung der Sache, in eine Fiscal: Strafe von Zehen Reichsthalern verurtheilt. Den 
* 1% Bebr. 1309.
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        59 
Erkenntnisse des Kön Dbe-Jusk. Kollegii llten Senats. 
1) Die Appellations-Sache von dem Sgadtgericht Urach zwischen Simon Hofstetter, 
Kcämer zu Ehningen, Beklasten Appellanten, und dem Handelshause Johann Geeorg Heu- 
ser in Barmen, Kläger Appellaten, Zurüksendung. bestellter und einppfangener Waare berref- 
send, wurde mittelst Rescripts sowehl wesen Defects in Beobachtung der Appellations-For#= 
malien, als auch wegen Mangels an einer gegründeren Beschwerde verworfen. Scuttgart, 
den 3. Febr. 2809. 
2) Die Appellations-Sache- von dem Patrimontal-DObervogtet= Amt Singen zwischen- 
Johann Baptist Thoma allda, Kläger Appellanten, und dem Grslich- von Enzenbergischen 
Patrimonial"Obervogtetamts Sekretair Franz Anton Bischoff ebendaselbst, Beklagten Ap- 
pellaten, pcto retractus, wurde per Reseriptua zur ordnungs. nasigen Verhandlung vor dem- 
Patrimonialamts-Gericht zu Eingen verwiesen. d. d. cod. 
Bekanntmachung in Betref der Gefteiung Koͤnigl. Diener von der Zahlung ber Poste-Royale. 
Ohngeachtet der unterm 19. Sept. 1806. gegebene allerhoͤchste Befehl, daß alle in 
Koͤnigl. Ängelegenheiten reisende Diener, in so fern sie von Zahlung der Poste - Royale be- 
freit seyn wollen, über ihre Reise Anzeige bei der Känigl. Reichs, General-Ober-Post- 
Drrection machen sollen, um von derselben einen begitimatiens-Dispensations-Schein zu er- 
warten, unterm 13. Merz 1807. (Staats und Regier. Blatt vom J. 1807. Nro. 9) er- 
neuert worden ist: so hat man wahrnehmen muͤssen, daß diese Anzeige unterlassen, und von: 
den Yosthaltern dennoch die Besreiung der Pofte-RKoyale verlangt worden ist, wodurch den. 
Polle-Royale - Rechnungen die erferderliche Belege abgehen. 
E wird daher diese allergnädigst befohlene Anzeige hiemit in Erinnerung gebrachr „, 
mie dem Anfügen, daß die betreffende Personen es sich selbst beizumessen haben, wenn die 
feibe nicht von der Stelle gefahren werden, bevor nicht entweder die Bestellung von Seiten- 
des Königl. Obrist: Srallmeister-Amts gemache, oder der Dispensations= Legirimarkonsschein 
von der Königl. Reichs-General Ober-Dost-Direction vor dem Wegfahren abgegeben, 
oder der von Sr. Königl. Majs. abgesandt werbende Courier sich durch eine von Königl- 
Feheimen Cabinet ausgestellte Legirimation ausgewiesen haben wird. Sturtg. dem 10. Febr., 
1309. Königl. Reichs-General= Ober-Post= Direction. 
t die französische Preis-Ausfgabe über die büftröhren= Entzündung bet . 
Bekanntmachung, franzoͤsische * Sitr. 7gord- ströh zündung betreffend. 
Das Kaiserlich Französische Ministerinm des Innern hat den zur Einsendung der Con“- 
kurs-Schriften über die unterm 31. Juli 1807. vorgelegte, durch eine unter dem Titel: 
Recuell des Ob-ervations et des faits relatifs au Croup. 23 Paris, de lünprimerie imperiase. 
Juin 1808, erschienene Abhandlung ausgeführte medicinische Preis-Anfgab--, die Luferöhren= 
Eutzündung (Croup, Angina stridula, polyposa, merbranoss)-betreffend, auf den 1. Jan. 
d. J. festgesezten Termin bis zum 31. Jul. 1809. mit dem Anhange verlängert, daß die 
Aerzte,, welche bereirs an das Ministerium thre Schriften elngesendet haben, solche, um sie 
noch einmal durchzusehen, zuruͤk erhalten koͤnnen, und zu diesem Ende nur die Zeit der Ein,
        <pb n="66" />
        bo 
sendung, und die der Schrift beigesezte Devise anzuzeigen haben. Stuttg. den 17. Febr. 
1309. Königl. Medieinal-Departem. 
– 
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 9. Febr. 
den General-Lieutenant, Vice Präsidenten des Königl. Kriegs-Collegi von Romig 
bis auf weitere Anstellung zu pensioniren; dagegen 
den bisherigen General-Adjutanten, General-Lieutenant von Hayn zum Vice= Pre- 
stdenten des Königl. Kriegs-Collegli unter Beibehaltung des Präsidit der Conseript. Com- 
misssen; 
den bisherigen Cemmandeur der Garde du Corps, General-Major von Scheeler 
zum General: Adjutanten; . 
denOberstenKriegsrathvonStettnerzumGeneral-Major; 
den Obersten der Garde du Corps Prinz Adam von Württemberg zum General- 
Major, und 
den Obersten, Brigadier des Chevaurlegers-Regiments Herzog Heinrich und Jäger- 
Regiments zu Pferd Herzog Louis, von Röder, zum General:Major, Commandeur der 
Garde dn Corps und Brigadier der Cavallerie vom Maison du Roi zu ernennen allergnd= 
digst geruht. 
Se. Königl. Maj. haben vermäg allerhöchsten Decrets vom 0. Febr. folgende Bü- 
cher-Fiscale zu ernennen allergnäbigst geruhr: 
in Tübingen den Ober-Tribunal: Rath D. Frick, 
in Ludwigsburg en Diaconus M. Vischer, 
in Rotweil den Rektor des dortigen Loceums Merkt, · 
in Hall den ausserordentlichen Professor an dem dortigen Gymnasium Seyferheld, 
in Eßlingen den Rektor des dortigen Paͤdagogiums M. Reuß, 
in Oehringen den Rektor des dortigen Gymnasiums Engel, 
in Stokach den Buͤrgermeister Schott, 
in Riedlingen den Oberamts-Dhysicus D. Hoffmann, 
in Altdorf den Kreis-Aczt D. Maag daselbst, 
in Buchau den Stadtpfarrer Strobele, 
in Gmünd den Cooperator Thomas Vogt, 
in Cannstadt den Hofmedicus, Stadt-Physicus D. Elwert. 
Vermög allerhöchster Resolution vom 14. Febr. haben Se. Kntal Masj. dem ka- 
tholischen Dekan, Pfarrer Kennerknecht in Dietmans die allerunterthdnigst nachgesuchte 
Entlassung von der Stelle eines Dekans des Landkapitels Wurzach, ertheilt, — und zu 
der erledigten katholischen Pfarrei Rorgenwies, Oberamts Stokach, den Kaplan Stephan 
Beckler in Berg, Oberamts Altdorf, zu ernennen, und 
durch ein allerhöchstes Decrer vom ro. Febr. die erledigte Stadtschreiberei Kirchheim un- 
ur Tek dem bisherigen Ober-Steuerrath Keller zu übertragen allergnädigst geruhet. 
Unterm 31. Jan. ist der in Uttenweiler nenerrichtete Poststall dem dortigen Bärenwirth 
Baumeister, mit dem Charakter als Posthalter allergnddigst übertragen worden.
        <pb n="67" />
        61 
Muͤnsingen. Der bei dem Schultheiß und Muͤller Haͤberle zu Hundersingen in 
Diensten stehende ledige Baurenkneche, Joseph Koch von Apfelstetten hatte das Ungluͤck, 
am Sonntag den 29. Jan. d. J. Vormittags 0 Uhr, als er eben im Begriff war, zur 
Kirche zu gehen, auf dem Sceeg über das Wöhrd, worüber er zu gehen hatte, auszugli 
schen, und in den dortigen Strudel des durch den Abgang des Schnees sehr hoch ange- 
schwollenen Lauterflusses zu stürzen, in welchem er seinen Tod gefunden haben würde, wenn 
nicht der in einiger Entfernung wohnende und wirklich im Urlaub bei seiner Mutter sich 
aufhaltende Corporal Perer Manz vom Königl. Infanterie-Regiment von Camrer sogleich 
herbeigeeilt wäre, und diesen dem Tod schon ganz nahen Menschen mit vieler Bemühung 
aus dem Lauter-Strom herausgezogen hätte. Manz verschönerte seine edle Handlung auch 
voch dadurch, daß er den Gerekteten sogleich in sein Hauß geführt, in sein Bett gelegr, 
mit warmen Kleidern versehen, und seiner so gepflegt hat, daß er im Stande war, des 
Nachmittags wieder in sein Diensthauß zu gehen. Auf den Sr. Königl. Maj. unterm 
Sl. v. M. hievon erstatteten allerunterthänigsten Bericht haben Allerhöchstdieselbe dem Ober- 
amt eine silberne Civtl-Verdienst-Medatlle für den Corporal Manz zur Belohnung zugehen 
zu lassen allergnädigst geruhr, welche derselbe mit dem allerunterthänigsten Dank empfangen 
hat. Den 7. Febr. 1809. Oberamt daselbst. 
Stuctgart. Da der zimlich einträgliche katholische Schul- und Meßners-Dienst zu 
Hofen, Oberamts Aalen, durch den Tod des Schullehrers Franz Christmann erlediget 
wurde: so haben sich die dießfallsigen Competenten in Zeit 4 Wochen a Dato unter Beob- 
achtung der Königl. Verordnung vom ro. Sept. v. J. die Prüfung und Aufstellung der 
katholischen Schullehrer betreffend (Regier. Blatt Nro. 44.) zu melden. 
Christophsthal. Da die zu Christophsthal neu angelegte Königl. Gewehr-Fabrik nummehr in völ- 
ligem Gang ist, und die Stahl-und Sensen-Fabrication der Fuered in Friedrichsthal allergnd- 
digst untergeordnet worden; so wird den Herrn Chalanden, Handelsleuten, Büchsenmachern rc. die Nach- 
richt ertheilt, daß sie sich mit Bestellungen zu Gewehrläufen aller Urt, Saäbeln, Degen= Klingen, Bajoncts, 
Ladstècken, geschmidetem Eisen, ordinairem Sturz-Blech, Pfannen und Nägeln an die Hütten-Verwaltung 
u Ehristophsthal allein; mit Bestellungen zu Stahl, Sensen, Sichein, Strohmessern, Stroh-Blattern, 
chaufeln und Guswaaren aber, allein an die Hütten-Verwaltung zu Friedrichsthal bei Freudenstatt zu wen- 
den haben, welche auf Begehren Preis-Zettel abgeben wird. Auch werden sie ersucht, die Gelder an jede 
Beamtung besonders zu addressiren und zu frankiren, indem sonst leicht Irrungen und Berzhgerungen vorge- 
hen könnten. Den k0. Febr. 1800. Bergrath, Hüttenverwalter zu Christophsthal F. C. Majer. 
üttenverwalter zu Friedrichsthal F. A. Pulvermüller. 
Bietigheim. In die Herrschaftl. Weinberge zu Hhohenbaßlch sind heuer ungefaͤhr 7000 Pfähle nö- 
thig deren Anschaffung im Abstreich veraccordirk werden foll, wobhu Freitag der 28. Febr. d. J. Vormittags 
. Uhr bestimmt istz dieses wird mit dem Anfügen jedermänniglich bekannt gemacht, daß diejenige, welche zum 
Accord Lust bezeugen, um bemeldte Zeit sich in der allhiesigen Cameralverwaltung einfinden, das weitere ver- 
nehmen, und der Abstreichs-Verhandlung abwarten können. Den Lo. Febr. 1800. Cameralverwaltung. 
Kirchheim unter Tek. Auf allerhöchsten Befehl solle mit dem Verkauf der vormaligen Kellerei allhier, 
in Versuch gemnacht werden. Dieses Gebdude steht auf drei Seiten frei, von dem Königl. Schloß gegenüber, 
3D 2 stockigt, und hat im Ganzen 5 heizbare Stuben, 5 Kammern, 1 Köche samt Speißkammer, I Holz= und 
ferdkstall, und unter dem Haus einen Keller zu 135 Aimern. In dem geschlossenen Hof befindet sich ein 
Waschhaus mit einem laufenden Bronnen, und 1 Schwein= und Gestügel. Stall. Zur Berkaufs-Verhand- 
. ist Dienstag der 28. Febr. bestimmt, und wollen sich daher die Liedhaber an diesem 4 Vormittags 
9 Uhr, in der Kellerei selbst, wo solche vorgenommen werden wird, einfinden, und Fremde sich durch Zeug- 
niße über ihr Vermögen ausweisen. Den 3. Fe- 1800. 
Steuerrath des Uracher Kreises und Camemlverwaltung Kirchheim unt. Tek. 
  
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Offenhausen. Nach Königl. Befehl vom 13. dieses oll mit dem Verkauf der Försters-Gebäude in 
Steinbülben und Eglingen, die jeden Orts in Haus, Scheuer, Waschhaug, Bronnen und Gärten bestehen , 
und mit Verleihung der Besoldungs-und Dienstgüter in diesen 2 Orten auch mit derlei Gärten in Münsi- 
gen, die besieben bei Steinhölben in 14 Jauchert Aeker, 3 Manswad Wiesen, Kraut= und Hanfland, auch 
" Ichri. Waid: zu Eglingen in 1 m- Aeker, 3 Mansm. Wiesen und 2 Mrg. Esperland; zu Münsin= 
zen in 4 Mrg. Aeker, 24. Manm. Wiesen, 1 Mrg Esperland und 1 Mrg. 1 Vri. Holzmad, lalv#a# ra#is# 
tione auf 6 oder 0 Jahre ein nochmaliger Versuch gemacht werden. Dieser Verkauf und Verleihungen 
nun werden vorgeben bei- Steinhülben, Donnerstag den 23. Febr. Morgens 5 Uhr im Wirthshauß zum Samm 
allda; bei Eglingen, Freitag den 24ten Morgens um 2 Uhr im Wirkhsdauß zum Rötlen daselbst, und zu 
Münsingen am nemlichen Tag Nachmittags um 3 Uhr auf dem NRathhauß daselbst. Es wird also dieses Ver- 
haben andurch nicht nur öffenrlich bekannk gemacht, sondern es werden auch die Hiebhaber eingeladen, bei de- 
nen Verhandlungen an ersagten Orten zur bestimmten Zeit seinssuressen. wobei allenfallsige Fremde und Unbe- 
kannte sich wegen ihres Prchbikats und Vermögens mit obrigkeitlichen Zeugnissen auszuweisen baben. Den 30. 
Jan. 1809. Kreis-Steuerrath in Urach und Cameral-Verwalker in Offenhausen. 
Beilstein. Der Bestand der birsigen Commun-Schagafwaide gehet bis Michaells dieses Jahrs zu En- 
rT#, dekwegen von Seiten des Magistrats Montag der 13. Merz zur neuen Verleihung derselben an den Meist- 
bictenten auf weitere 3 Jahre bestimmt wurde. Die biriige Schaafweide erträgt 330 Stäk, davon der Sche- 
fer 200, die Bürgerschaft ader 150 Stük halten kann. Dieses Forhaben wird mit dem Ansügen andurch. 
öffentlich bekannt gemacht, daß sich allenfalsige Liebhaber an gedachtem Tag Vormittags 8 Uhr auf dem Rath= 
haub dahier einsinden, wesen ihres Vermoͤgens und Auffirhrung glaubwuͤrdige Zeugnisse beibringen, zu einer 
legalen Caution von aco fl. sich gefaßt halten, die Bestands-Bedingungen anhören, und der weitern Ver- 
handlung gehörig abwarten sollen. Den 6. Febr. 1809. Oberamt allda. 
Gmünd. Daa herrcchaftliche, eine halbe Biertelstunde von ver Stadt entlegene Wirths= und Brau- 
hauß, dessen Bestand auf nächst Georgüi zu Ende gehet, wird zufolge allergnadigsten Befehls Königl. Ober- 
Finanz-Kammer auf weitere 0 oder 12 Jahre an den Meistbietenden in Pacht gegeben werden. Dasselbe ent- 
hält einen großen gewbtbten Keller, ein gewölbtes Brauhauß samt Brennerei mit laufendem Bronnen. im 
untern Stot eine Wirthöslube, ein heizbares Nebenzimmer, Küche, Kammer, Backofen, Malzboden und Dör- 
te, im obern, ## heizbarcs grosses Zummer mit Kammer und einen Tanz-Saal. Oazu gehört ferner ein 
Maststall zu 15. Stük Ochsen, 1 Merdstall, Scheuer und Heuboden. In den Bestand werden gegeten, 40 
Morgen VGir tgärten und Wiesen, un 25 Morg. Acker, Württemberg Meß, auch noch eine besondere Stal- 
lung und Scheuer; ingleichem wird man wegen der bisherigen besondern Mohnung des Güter-Bächters nach 
Elsernig das Weitere bei der Verleihung selbst verhandlen und bekannt machen. Freitag den 24. Febr. 
wird diese Verleihung Vormittags 10 Uhr auf dem Rasthhauß allhier statt finden, wozu die Liebhaber hiemit 
ösfentlich eingeladen werden. Die Bestandslustige müssen sich der Ordnung gemäß wegen ihrer Tüchtinkeit, 
Hrövicar, und daß sie eine dem Bestand angemessene Caurion leisten können, mit obrigkeitlichen Zeugnissen 
binlánglich legitimiren. Den 2. Febr. 1809 Kreis= Steueramt Schorndorf, und Gam. Amt Gmünd. 
all. Wegen eingetretenen besonderen Umständen soll in Gemssheit einer ergangenen allerhächsten Refo- 
intion vom 25 d. M der Spitalische sogenannte Theurerskoof in einer kleinen Entfernung von Hall gelegen, 
samt der dortigen Schäserei. Einrichtung auf Lichtmeß d. J. bis dahin 1813. wieder in frische Verleihung 
gebracht werden, wezu Montag der 20. Febr. anberaumt ist. Der Hof bat 2 Wohnhäuser, mehrere Scheu: 
ren, Pferd und 2.1#h-Stallungen., Wagenhütten, Wasch= und Brechhaus, auch einige Schöpfbrennen, und- 
enthält nach Würktembergischem Meß ½5 Morg. 34 Bril. 16 Kth. Garten, mit erwachsenen Obstbéumen be- 
set; 115 Mrg. 2 Vrt. 18 Kth. Wiesen; 173 Mrg. 12 Brt. 38 Rth. Aeker, beneest einer beträchtlichen 
Waide zu 150 bis 200 Stük Hammeivieh. Oie Felder sind sowohl zum Fruchtbau als Futterwachs gut ge- 
eignet. Die Verpachtung geschiehet auf 2 Ubtheilungen, und wird das Tocarium hälftig in Geld, hälftig aber 
in Früchten mit Dinkel und Haber bedungen, nicht weniger wird auch das vorhandene Vieh-Futter u. Stroh 
Schiff u Geschirr, nach einem pflichtmasigen Anschlag gegen Verzinsung mit 4 p. Cent mit in Pacht gegeben. 
Nähere Nachrichten können die Liebhaber bei der unterzeichneten Stelle einziehen, den Hof und seine vortheil- 
hafte Einrscheung küet aber täglich beaugenscheinigen. Die VPerpachtung wird in allhiesigem Spital= Gebäude 
an obgedachtem Tag, Vormittags 9 Uhr vorgenommen werden, wobei sich von selbst versteht, daß jeder Pachts- 
lustige ein obrigkeitliches Zeugnis seines Pradikats und Vermogzens halber zu Leistung einer tüchtigen Gaution: 
beizubringen habe. Den 30. Jan. 1899, Cameral-Venvaltung allda.
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        — 
M#chaau, Bickigheim#r Ob#ramts. Des daselbst befintliche — —— in einer Behausing, 
Scheuer, Stallungen und Hofraiten, sodann * Morg. Aeker und 111 Mig. Wiesen und Gärten besicht, 
wird, wegen geschebe#en Nachrbetts, auf 9 Jahre, nemlich von Lichtmeß 28o00 bih 1818. Donnerstag der 
2z Febr. an den Meistbietenden nochmals verliehen werden. Bie Liebhaber haben sich an gemeldtem Tas Vor-- 
mikags o Uhr auf dem Ratbhauß in Löchgau einzusinden, und wesen ihrer Kenntnisse im Feldbau, gute- 
Pradekats, und daß sie hinlängliches Vermögen beflzen, sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu itimiren. 
Stammheim, den 13. Febr. 1806. 4 Cameralverwalter daselb 
bLichtenstern. Nach Königl. allergnäbigstem Befehl wird das Maiereigut samt mehreren varunt ge- 
wordenen Befoldungsgstern, so zur aufgehebenen Klesters-Hofmeisterei Lichtenstern gehörten, Donnerstes 
23. Febr. Germiktag s 0 Uhr in Sichtemstern auf 0 oder 12 Fahr, falva ratificatione im Aufstreich 1n Be- 
stand verlichen, wozn die Liebhaber, die sich mit sichern obrigkeitlichen Jeugnissen eines guten Charckters, eir 
foiverlicher Kenneniß im Güterban und aahe igen übrigen Oekonomie, lhres Vermögens, vor der Bersteige- 
rung zur Zulassung legitimiren werden, böstich eingeladen werden, mit der Qemerkung, daß eine der Mocht- 
Summe gleichko'nmende legale Enution gesordert wird. Des ursprüngliche Majereigut bestehet, neben hinläng- 
licher Wohnung, Scheuren, Stallungen rc. in 63 Morg. 3 Vrt. 14 Ruth. Akerfeld in 3 Zellgen, Morg. 
1# Vrt. 14 Ruth. Krautgärten und Ländern, 7 Morg. 17 Ruth. Ochsenwaid und 68 Morg. rt. 91 Rth. 
Piesen. Die aufgehobene Besolrungsgüter die mit verliehen werden, sind ungesähr 12 Mrvg. Wiesen, 13 M. 
VBaum:e Gdit gbengireen „ Kraut-und dergl. Kinder. Diese Gärten und Ubrigen Güter haben eine Men- 
e Obsibaume, groͤstentheils feinen Obstes, die bei ihrer eigenthümlichen Lage kein Jahr ganz untragbar blei- 
n. Liebhaber #e#e Gebaude und Güter alle Tag besichtigen, und so auch bei der Cameral-Verwaltung 
Weinsberg die verlangende néhere Berhältnitze erfahrm. Den 31. Jan. 1309. 
Steuerrath des Heilbronner Kreises, und Cameral-Berwaltung Welnsberg. 
Balingen. Am 24. Merz wird in dem hiesigen Ober= und Souverainetäts-Amt mit der LProoisse 
#er Conseriptions= Listen angefangen werden. mtliche Königl. Oberdmter werden deher geziemend ersüucht, 
die in ihren Amtsbezirken sich aufhaltendem Gantenisten aus dem hiesigen Ober= und Souverainetäts-Amt un 
zwax selbst auch dielenige, welche Jeugniße für sich haben, daß sie bereits als unbedingt unrüchtig erfunden 
worden selen, auf viesen Termin nach Hause zu verweisen, und keinem den Aufenthalt zu gelkartrnk der sich 
nicht ausweisen kann, sich persönlich dadier gestellt zu haben. Den 37. Jan 1809 Oberamt allda. 
Christophsthal. Alle dieienige Handwerks-—Hursche, welche sich mit her= Pässen von hiesiger 
ütten= Beamtung im Käönigreich aufhalten, werden andunch aufgefordert, bis den 4. Merz d. J. in ihrem 
Hanen sich einzufinden, um bei Bornahme der Conseription zugegen zu seyn. 3. · 
. Hütten-Verwalkung daselbst. 
Eßlingen. An nachbemerkten Tägen wird die Nevision der Gonscriptions-Elsten in den hiesigen Amts- 
Orten vorgenommen werden; als den 23. Merz Oder-Eßlingen und Jell, auf dem Rathhaus zu Eßlingen; 
den :F. Merz zu Köngen: Köngen und Wendlingen; den 28. Merz ebendafselbst: Denkendors und Berkheim; 
den 29. Merz in Kängen: Neuhausen und Pfauhausen; den 5. April auf dem — zu Mlochingen: 
Deizifau, Altbach und Steinbach, und endlich den 0. April ebendaselbst: Plochingen. werden bater mee 
liche Gantonspflichtige, welche gewir ausserhalb ihrer Geburtsorte sich aufhalten, hiemit außgefordert, sich 
an den genmnten Zägen unfehlber in densilben einzufinden, widrigenfalls sie sich der in den Gesezen bestimm- 
ten Strefen zu gewärtigen haben. Zugleich werden alle obrigkeitliche Stellen ersucht, diejenige Cantonspflich- 
tige, welche sich in ihren Amtsbezirken aufholten, in ihr Hebmwesen zu verweisen, und die Remen derselben 
dem hfesigen Oberamt gef liig mitzutheilen. Den 6. Febr. 1800. Oberamt Chlingen. 
Uronderg. Der zur Militair-Comscription im hiesigen Oberamt anberaumt gewesene Termin hat sich 
durch eine dazwischen gekommene Rekruten= Aushetung so geändert, daß die Genscription erst den 23. Mert 
angefangen werden kann. Die hochlöbl. Beamtungen werden daher ersucht, denen in ihren Histrikten besind-. 
lichen Pie Amtselntergebenen bekamt zu machen, daß aü sich am 10. Dz zeitlich zu Heut enifinden, 
  
und insonderheit auch diejenigs erscheinen sollen, welch nicht schon zweimal von den Militair-Aerzten, sondern 
nur einme#l fe# unbedingt unt ichtig erklirt worden sind. 0. Schr. 1#4###. seknigl. Oberamt. 
Tübinge s:. Die Rezision der Conscriptions= Listen wied in der Stadt Tüdingen vom 23, bis 2#sten 
Febr. und in den disseitigen Amts-Orten vom 8. dis 23. Merz d. J. vorgenommen werden. Alle abwelende 
Gonferiptionspflichtige, ohne Unterschied ob sie zum Mitikairdienst tüchtig over untüchtig sind, werden dayer auf- 
efordert, zur bestimmten Zeit in ihrer Heimat sich ohnfeblbar einzufinden. Auch werden zugleich alle obrig- 
— Stellen ersucht, von jenem Termin an keinem diffeitigm G#wonspsüchtigen den ern#### Wafenthokt in
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        64 
ihren Amtsbezirken zu gestakten, wenn er sich nicht mit einem neuen von disseitiger Stelle ertheilten Aufent- 
halts-Schein legitimiren kann. Den 4. Febr. 1809. . Oberamt allda. 
Weiltingen. Da in dem hiesigen Lberamt den 23. Merz die diesjährige Cantons-Rerision der Con- 
seriptions-Listen vorgenommen wird, so werden sämtliche Königl. Oberämter geziemendst ersucht, die in ihren 
Distrikten befindliche zu disseitigem Oberamt gehörige Cantonisten auf diesen Termin in ihr Heimwesen zu ver- 
weisen. Den 4. Febr. . ·· ramt allda. 
Wiesenstaig. Da bis den 6. und 7. Merz d. J. das Conscriptiensgeschaͤft dahier vorgenommen 
wird, so ergehet an saͤmtliche der Gonscription unterworfene Unierthanen der gemessenste Befehl, sie sich 
ohne Ausnahme, wenn auch einige von ihnen bei der lezten Conscription bediungt oder unbedingt untuchtig er- 
kannt worden, bis auf obigem Termin in ihrer Heimath um so gewisser einfinden sollen, als widrigenfalls die 
gesezliche Strafen ohnnachsichtlich ###n sie verhängt werden würden. Besonders wird denen, welche bereits 
vollldhrig sind, oder es in diesem Jahre werden, ausdrüklich bekannt gemacht, daß wenn sie erst spaterbin er- 
scheinen sollten, sie der weitere Nachtbeil, daß sie nicht heirecben dörfen, kreffen werde. Ueberdiß werden alle 
dohe und niedere Orts-Obrigkeiten ersucht, die disseitige GCantonspflichtige nach Hauß zu weiscn, und die 
Namen und den Geburtsort derselben anhero gefällig mitzutheilen. Den 6. Febr. 1800. Kön. Obcramt. 
  
  
Tuttlingen. Vor Veit Ganker veon Durchhaussen biesigen Oberamts, der den geschehenen Anzeigen 
nach schon seit Johr und Tag umherzieht, und bald mit jungen Schweinen, bald mit Tuch und andern # 
nteln handelt, wird hiemit, als vor einen Betrüger, jedermann verwarnt, da er durchaus nichts mehr im 
Vermögen besizt. Zugleich werden alle Hoch-und Wohllöbl. Bebörden geziemend ersucht, denselben wo er 
sich finden, arretiren, und gegen Erfaz der Unkosten hieher einliefern zu lassen. Den 28. Jan. 1808. 
Oberamt Tuttlingen. 
Aulendorf, Kreis Altdorf. Von drei, wresten Abends wegen Verdacht eines unter dem Vorwand 
von Geld-Einwechsel dahier verübten Diebstals gef nglich eingekommenen Juden gelang es zwei derselben der 
Wachsamkeit ihrer Aufseher zu entgehen, und heute früh 2 Uhr vor dem Anfang der Untersua ung aus ihrem 
Trrest zu entfliehen. Es werden daher alle Amts-Behörden hierdurch ersucht, auf diese nachbeschriebene zwei 
Juden zu sahnden, und sie im Betretungsfall hieher einliefern zu lassen. Signalement. Der eine der entwi- 
chenen Juden ist ungefähr 38 Jahre alt, mittlerer Größe, besetzten Statur, runden vollkemmenen schwarz- 
braunen Angesichts mit schwarzem Bart und gieichen - auf dem obern Theil des Kopfes aber nur wenigen 
Haaren, und mit großen herfürstehenden Augen. Er trägt einen schwarz melirten tüchenen Freck-Rock, ge- 
eiftes Gilet, lange gestreiste dunkelgrune Beinkleider von Manchester, Stiefel, und elnen runden Hut. 
Der andere ist ungefähr 45 Jahr alt, mittlerer Größe, schlanken Wuchses, blassen magern Angesichts, mebr 
blonder als brauner Haare, und weißgrauen Barrs. Dieser trägt einen lederfarden langen Rok, ein weiß- 
graues kurzes Röckle von Manchester, und gleiche lange Beinkleider, Stiefel und runden Het. Den 3. Febr. 
1809. · Persimon.Qbervogteiamkallta.. 
Meinhard. Der bei unterzeichnet amtlichen Behoͤrde in Untersuchung und Verhaft gekommene unten 
signalisirte Johann Joseph Klein, angeblich von Sommerndorf, Koͤnigl. alt Baierscher Herrschaft gebuͤrtig, 
der sich auch unter dem Namen Johann Schramm umhertreibt, und wirklich ein sehr gefährlicher Mensch sst, 
hat ungeachtet seiner festen Banden doch Mittel gesunden, in der Nacht vom Ften auf den 8. dieses zu ent- 
weichen. Alie Civil- und Militairbehoͤrden werden daher nach Standesgebuͤhr &amp; sub oblatione reciproci er- 
luche, auf diesen Flüchtlins zu fahnden, und ihn auf Betreten hieher gegen Ersaz der Kosten auszuliefern. 
Signalement. Johann Joseph Klein von Sommerndorf, Königl. alt Boierscher Herrschaft gebürtig, ungesehr 
35. J. alt, seiner Profebion ein Bürktendinder, kleiner Statur, mit hellbraunen Haaren, mit einem Riß an der- 
linken Seite des Kopfs, niederer etwas runzlichten Stirne, hellbraunen Augbraunen, hellblauen Augen, etwas 
Kumpigter Nase, schmalen Wangen, magerem Gesicht, schmalem Mund und etwas schwarzlichten Zähnen. Er 
trug bei seinem Entweichen einen dunkelblauen Ueberrok, eine blau rothgesteinte kottonene Weste, ein schwarz 
hektenes Halszuch, schwarze hirschlederne Hosen, weiße wollene gestreiste Strümpfe u. eine graue wollene Pudel- 
k#ppe mit hellblauen Maschen. Den 8. Febr. 1800. Fürstl. Hohenlohe Bartenstein. Patr. Obervogteiamt. 
Heimsheim, im Obderamt beonberg. Der bieher auf den #4. Febr. fallende hiesige Pferd-und Krämer= 
markt konnte besonderer Umstände wegen an diesem Tag nicht abgehalten werden, und ist mit allerhochster Ge- 
nehmigung auf den 20. dieses Monats verkegt worden. Den 111. Febr. 1800. Oderamt Leonberg. 
(Mebst einer Beilage.).
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        65 
Beilage zu Rro. 8. 
  
Ludwigsburg. Nachstehende Conscriptionspflichtige, welche in der dißfährigen Conscriptions-biste, 
als entwichen notirt fio. werden hiemit bei Strafe des Verlusts ihres Unterthanen= und Bürgerrechts und 
der Confiscation ihres Vermögens aufgerufen, von der Zeit dieser Bekanntmachung an, binnen 4 Monaten, 
welche ihnen für den zweiten Termin anberaumt werden, vor unterzeichnetem Oberamt sich zu stellen und über 
ihr Ausweichen Rechenschaft zu geben, und 4# von der Stadt Ludwigsburg: Beisassen: Joh. Frid. 
Jos. Leop. Barrier, Bortenwirker. Wilh. Dav. Carl Grooth, Silberarbeiker. Joh. Fried. Binder, Schnei- 
er. Carl Fried. Zih. Joh. Gottl. Alber, Bijoutier. Heinr. Christoph Fried. Lust, Pflästerer. Ge. Mich. 
Bek, Tuchmacher. Jak. Gottl. Schenk. Gottl. Klipfer, Schreiner. Joh. Christ. Hehl, Schuster. Von 
Alldingen: Mich. Schneider, Schumacher. Mich. Bausch, Wagner. Joh. Buchhalter, Schmid. Sim. 
Buchhalter, Mezger. Christoph Fried. Mößner, Weder. Hieronim. Buttl, r Von Asperg: Joh. 
Heinr. Heller, Kiefer. Joh. Adam Müller. Von Eglosheim: Joh. Bernh. Zeller, Schreiner. Joh. 
Jac. Hampp, Wilh. Schirm, Maurer. VBon Hohenek: Dao. Schöntag, Müller. Johann Michack 
Schmid, Weber. Von Kornwestheim: Ge. Eberh. Schneider. Thomas Hofmann, Schneider. Joh. 
Ge. Weis, Bek. Von Möglingen: Jak. Fried. Buchhalter. Gottlieb Würth, Mezger. Jak. Schmid, 
schneider Von Nekargr öningen: Joh. Wilh. Dreher, Schäfer. Ge. Phil Bawer, Sekler. Von 
Nekarweihingen: öhüüsten ried. Gräter, Kaufmann. Jos. Berner, Schuster. Joh. Georg Bazle, 
Schneider. Von Oßweil: Jos. Kiesling, Maurer. Ge. Adam Weible. Amandus Zweigle. Jakob 
Ne Jaiser, Schneider. Von Poppenweiler: Jak. Staib, Weber. Von Stammheim: Eberh. 
ögle, Weber. Von Zuffenhausen: Joh. Ge. Rühle. Joh. Ge. Wörz, Weber. Von Marg- 
röningen: Joh. Mich. Schmid, Schneider. Joh. Jak. Röthelhuber, Bek. Von Bissingen: W. 
arl Weh. Joh. We. Groz, Schuster. Von Münchingen: Jek. Schopf. Christian Heinr. Müller, 
Sailer. Jak. Fried. Hönes, Mezger. Von Schwieberdingen: Gonr. Vektter, Wagner. Ctristoph 
Piid. Völm. WVon Thamm: Joh. Mäule, Mezger. Joh. Christian Kammerer, Weber. Joh. Jak. 
agner, Schuster. Oberamg allda. 
Balingen. In Gemczheit der Königl. Conseriptions-Ordnung §. 28. und Jo. werden nachbenannte 
abwesende Unkerthanen-Söhne aus dem hiesigen Ober= und Souverainetäts= Amtebezirk zum zweitenmal zur 
alsbaloigen Rükkehr in ihr Heimwesen, um ihrer Militairpflichtigkeit eine Genüge zu leisten, unter Andro- 
hung der Bermögens-Conftscation und des Verluste des Bürger und Unterthanenrechts auf den Fall des ser- 
nern Auo leibens aufgesordert, und zwar: Aus dem Oberamts-Bezirk, aus der Amtsstadt Balingen: 
Joh. Jak. Sämann, Kaufmann. Ge. Phil. Wagner, Schuster. Joh. Fried. Brändle, Nagelschmid Johann 
Fried. Mez. Mezger. Joh. Jak. Scherle, Schneider. Von Ebingen: Joh. Gottl. Geiger, Strumpf= 
weber. Dan. Groz, Apotheker. Christ. Maurer, Schlosser. Jac. Fried. Roth, Schneider. Joh. Ludwi 
Krimmel, Kaufmann. Carl Ludw. Schmid, Kaufmann. Joh. Ludw. Palm, Apotheker. Jacob Fried. Wolf- 
ser, Bortenmacher. Joh. Ludw. Armbruster, Kaufmann. Joh. Adam Wehinger, Tuchscherer. Johann 
Gottl. Bek, Schreiner. Christ. Fried. Haux, Barbierer. Von Endingen: Matt. Luppold, Schmi#. 
Von Frommern: Joh. Mart. Jetter, Weber. Balt. Münze, Zimmermann. Von Heselwangen: 
Job. Ge. Hasner, Weber. Von Hauffen: Joh. Ge. Kech, Schäfer. Mil Ieter, Sohn des herrschaftl. 
Sleibrechers zu Klein-Villars. Von Pfefsingen: Andr. Mautte, Barbierer. Von Thailfin- 
en: Joh. Ge. Gonser, Weber. Michael, und Mart. Merz, Nagelschmide. Aus dem Souverainetäts= 
mts Bezirk: 1) des Gräfl. von Staufenbergischen Patrimon. Orts Geißlingen: Seb. Müller, We- 
ber. Sim. Knaisch, Sattler. Goktl. Sieber, Schuster. Irendus Haug, Baurenknecht. 2) Der Freiherrl. 
von Ulm'schen Vatrimon. Orke: Von Dormektingen: Sebast. Bung, Bierbrauer. Clemens Verner 
Müller. Gall Meßner, Zimmermann. Joh. Müller. Mich. Hdfele. Markus Mager, Schneider. Romunal, 
Wekemann, Bierbrauer. August Müller, Steinhauer. Von Erlaheim: Silvester Marx. Wende
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        5% 
Mager, Bon Hartheim: Joh. Killi, Weber. Joh. Bapt. Maier. Thom. Killi, Weber. Carl Stre- 
bel, Steinhmer. Veon Heinstetten: Aug. Mayet, Schuster. Gregrr Kleiner, Zimnermann. Von 
Auspling en: Aleri Kleiner, Wagner. Tav. Alber. Tav. Kaiser, Müller. Int. Kaiser, ieker. Johann 
Ge. Klaiber, Nagelschmid. Casp. Kleiner. Joh. Horn. Von Oberheim: Ulr. Linder, in Oebreich. 
Milit. Diensten. Joh. Gerschweiler, Kiefer. Fried. Echnell, Weber. Von Rinqui Shausen: Remig 
Straub, in Oestreich. Milit. Diensten. Franz Tany. Moser. Ulr. Straub. Von Schwennngen: Am- 
bros Daneker. Jab. Buz. Barth. Schreyjäck. Jos. Wahl, Maurer. Leusen Buz. Melch. 7nlmar- 
tein, Keßler. Pius Stäudle, Weber. Von Unterdigisheim: Euseb. Knotclp###, in Oestreich. Mil. 
Diensten Joseph Grimm. Melch. Stark, in Oestr. Milit. Diensten. Sim. Knokel pies. 3) Der Frei- 
rrl. von Pach'schen Patrim. Orte Oberhaufen und Hausen am Thann: Zum Drittenmal: Leo 
Leinauer. Matth. Dreher, Schuster. Joh. Ge. Kentner, Wagner. Jgach. Koch, Weder. Dieren Dreher, 
Schreiner. Mich. Koch, Biersieder. Zum Zweitenmal: Fidel Koch, Wagner. Felir Kech, Schreiner. Jos. 
Enter, Schuster. Oberantt allda. 
Balingen. Die nackbenannte Cantonsyfichtige Untertkanen= Söbne aus dem biesigen Ober= und 
Souverainetits= Amts-Bezirk, welche entwichen sind, nachdem sie bereits conscribirt waren werden bierdurch 
in Gemäsheit der Königl. Conscriptions-Drrnung §. 55. zum zweitenmal ernstlich ausgefoi drt, (elech zum 
Gehorsam in ihr Heimwesen zuräk zu kehren, und sich über ihre Enrfernung, und über ihr Nicht-Erschei- 
nen bei der Conscription bei ihrer vorgesezten Obrigkrit zu verantworten, als aus der Oberamts= Stadt Bah- 
lingen: Joh. Widmann, Bek. Joh. Jak. Ehinger, Schreiner. Christ. Haasis, Bek. Joh. Ge. Pfi- 
ster, Bek. Joh. Casp. Müller, Schuster. Joh. Casp. Ulrich, Schuster. Joh. Ca'p. Mez, Mer Erhardt 
Ruf, Mezger. Adam Ulrich, Hafner. Joh. Ge. Zolling, Nagelschmid. Joh. Ge. Koch, Schuster. Lu#wig 
Müller, Schuster. Joh. Jak. Wagner, Bek. Von Ebingen: Ge. Jak. Bek, Bierbrauer. Joh. Jak. 
Binerlen, Mezger. Joh. Mart. Stierlen, Strumpfweber. Jck. Fried. Schmid, Rotgerber. Johann Georg 
Zaur, Hutmacher. Joh. Chrift. Rehfueß, Bierbrauer. Von Endingen: Joh. Schweikbardt, Müller. 
Balt. Flad, Salpetersieder. Joh. Ge. Kästle, Müller. Von Frommern: Joh. Casp. Willmer. Joh. 
"e. Haußer. Von Laufen: Joh. Mark. Schik, Schuster. Von Oberdigisbeim: Salomo 
Schneider, Weber. Gottlob Geiger, Weber. Joh. Scherle, Weber. Joh. Ad. Cppler, Weber. Joh. Georg 
Herter, Weber. Von Onstmettingen: Joh. Lurw. Boß, Schäfer. Mich. Mautte, Schmie. VBen 
Ostdorf: Joh. Michl Göz, Nagelschmt. Ven Thailsingen: Zoh. Conzelmann, Maurer. Cenrad 
Konzelmann, Tuchmacher. Von Thieringen: Job. Mart. Lbink, Schmid. Johyann Sautter. Weber. 
Andr. Eppler, Schmid. Von Truchtelsingen: Andr. Feurer, Weber. Joh. Leibfriz, Strumpfweber. 
Von Weilheim: Joh. Casp. Sautter, Ziummermann. Jeh. Mich. Sautter, Weber. Aus dem Souve- 
rainetäts-Amtsbezirk der Freiherrl. von Ulm'schen Patrimon. Orte: Von Erlabe im: Vital Straub, 
Maurer. Von Nusplingen: Anton Gläkler, Schuster. Von Obernheim: Cafp. Moser, Mau- 
rer. Makth. Dilger, Schmid. Jos. Moser, Maurer. Zum erstermak: Aus dem Oberamt, von Pfäf- 
fingen: Johannes Blickle, Müllerknecht. Oberamt allda. 
Kißlegg. Nachstebende militairpflichtige hiesige Amte= Angehörige werden hiemit zum dritten und lez- 
tenmal aufgefordert, sich in ihre Heiwath kemunn zurükzulegeben, und sich bei unterzeichneter Amtsstelle 
zur Conscription um so gewisser personlich zu melden, als nach Verfluß von 4 Monaten als dem lezten ihnen 
anberaumten Termin es jeder sich selbst zuzuschreiben hat, wenn nicht nur sein Vermögen konfiscirt, sondern 
er logar des Bürger-und Unteithanenrechts für verlustig erklärt wird. Von Kißlegg: Joserh Graf, 
Schlosser. Ant. Kempter, Soldat. Von Emmelhofen: Ant. Kieble, Bierbrauer. Alois Kieble, Sol- 
dat. Bon Weitershofen: Nav. Gut, Kutscher. Von Reupertshofen: kav. Steinhaufer, 
Rechenmacher. Martin, Joseph und Alo's Steinhauser. Von Zaisenhofen: Chrikostomus Miller. 
Joh. Miller, Soldat. Von der Wuhrmühle: David Groß, Stärkefabrikant. Von Häusern: 
Joseph und Anton Stigenkergzer: Meiger. Von Hintermoos: Matth. Baumann. on Ober- 
tiefenthal: Bapt. Veser, Schuster. Ferner werden zu gleichem Endzwecke, und zwar das zweitemal 
binnen 4 Monaten zu erscheinen vorgeloden. Von Kichleog- Jos. Kranz, Schmid. Von St. An- 
ne: Franz Joseph Boser, Wagner. Joh. Ge. Schreiber. on Raupertshofen: Ignnz Steinhau- 
ser, Wagner. Von Keibach: Jol. Ehrler, Delerteur. VBVon Riehlings: Jos. Gaspar, Deser- 
teur. Anton Schupp. Fi##stl. Waldb. Wuxzachisches Patrimon. Oberrogteiamt allda. 
Sgn. ns“
        <pb n="73" />
        67 
Leon bexg. Hienachbenannte abwesende Militairpflichtige aus dem hiesigen Oberamte, werden bei dem 
Verlust ibres Vermögens, auch Bürger-und Unterthanenrechts aufgerufen, binnen 4 Mon. ken ver ihr m vor- 
gesezten Oberamte sich einzufinden; und zwar: Von Ceonberg: Jak. Fried. Beltle. Joh. Nicol. Belele. 
Joh. Dan. Srnlst= Burg. Wilh. Fried. Diez, Hutmacher. " (P Josenhans, Notgerber. Joh. Gottl. 
chölkopf, Schloßer. Joh. Ge. Theurer, Eaminfegr. Carl Heinr. Sommer, Sattler. Joh. Küll, Gürtler. 
Joh. Gottl. #iehe h Sekler. Joh. Jac. „Wieland, Wagner. Joh. Schmauder, Mager. Andr. Her- 
tich, Sattler. Lor. Heinr. Theurer, Färber. Iman, Goktl. Lehre, Wagner. Christ. Fried. Keppler, Mezger 
Ee. Mich. Läw, Maurer. Jar. Gottl. Hcktich, Mezger. Von Dizingen: Jakob St. kel, Schu er. 
kfob. Bizer, Schuster. Joh. Conr. Grazeisen, Schmid. Joh. Jak. Gloß, Kübler. Johann Georg Schopf. 
Job. Heinr. Stakimann, Sattler. Jos. Neinert, Strunpfweber. Conr. (# Bantle, Bek. Joh. Ge. Grazel- 
en, Siebmacher. Joh. Ge. Bürkle Schneider. Christeph Conr. Grau, Bek. Jak. Fried. Noz, Hutmacher- 
Bon Eltingen: Sche Mich. Widmaier, Schuster. Salom. Schneider, Bauer. Joh öhra. Mezger. 
Von Gerlingen: Jak Nenkenberger. Schneider. Mich. Schweizer, Schuster S"cheo Friedrich Gärkner. 
Joh. Jak. Wagner, Nagelschmid. Joh. Ge. Kapp, Schmid. Joh. Conr. Kapp, Schmid. Von Gebere- 
heim: Paul Ißler, Schuster. Jak. Sämann, Schuster. Von Heimerbingen= Joh. Stahl, Candi- 
tor. Joh. Ge. Hohlscheutt, Zummermann. Joh. Ge. Schwarz, Bek. Ge. Fried. Supper, Kiefer. Matth. 
Schwar Sneder Woh h. Ge. Frey, Schreiner. Ludw. Simon Hohlscheut, Zummermann. Gottien Fried. 
Kuom, Thom. Müller Mezger. Ge. Adam Lang, Schneider. Jo Hagius, Bauer. Von 1 
ane Fried. Rokenbauch, Zimmerwann. Von Hemmingen: 9l. . Völlm, Kiefer. Conrad 
auff, Maurer. Jac. Ramsajer, Bedienter. Ludw. äber, Müller. Malmsheim: Ge. Jacod 
bautenschlager, Bek. Joh. Mich. Fuchs, Schuster. Gottlob Stauch, Wagner. Ge. Mich. Maisch, Weber. 
Joh. Ge. Kohler, Weber. Joh. Mich. Krämer, Bek. Joh. Jak. Eisenhard, Schuster. Ge. Bernh. Maier, 
W Ge. Mich. Machtolf. Von Mönsheim: —att. Maienknecht, Weber. Ge. Künle, Maurer. 
Jac. Kried. Kärcher, Kiefer. Carl Fries. Rempp, Schuster. Adam Wanner, Bek. Joh. Maienknecht, Mau- 
rer. Joh. Jak. Duppel, Schneider. Joh. Ge. Künle, Schuster. Jac. Hengstler. Von Münklin 
Ich. Eäpple, Schuster. Von Renningen: Balt. Roth, Strump'weber. Jak. Bauser, Kübler. Säial 
Adam Kaufmann, Schneider. Joh. Ge. Kaufmann, Schuster. Joh. Jak. Seuferle, Tuchmacher. Johanncs 
Ganer, Schreiner. Matth. Schaber, Bek. Chriskoph Heinr. Kaufmann, Schuster. Ge. Mich. Gunser, We- 
ber. Conr. Fried. Schüle, Färber. Conr. Fried. Schaber, Schuster. Joh. Mich. Scherrer Wagner. Wilh. 
4#5 Baither, Sattler. Balt. Mornhinweg, Bek. Joh. Phil. Schaaber, Schuster. Ulr. Bek, Schneider. 
ried. Scheerer, Sattler. Joh. Weiß. Schfer. Von Schökingen: r Friz, Kiefer. Joh. Ludw. 
  
  
  
  
  
Kabmann, Jimmermann. Fried. Girk, Wagner. Andr. Schäfer, Schmid. Fried. Gommel, Weeber. 
Jol. Jon Nik, Ziminermann. Joh. e hopf. Wag. * Hagius, od Carl Christian 
Zzommel, Maurer. Joh. Ge. Girk, Zimmermann. Joh. Ge. Deker, nieser. Vom Warmbronn: 
1 
Joh. Lipß, Schneiter. Christ. Lipk, Schneider. Joh. Gottl. Braͤ uning, Schreiner. Von Weilimdorf: 
Joh. Bäuerle, Weber. Bernh. olderer, Zummermann. Carl Fuchs, Schreiner. Jos. Hummel, Schreiner. 
o hrist. Spieß, Bek. BVon Weilderstadt: Jeh. Wolf, Nadler. Andr. Herrmann, Maurer. Ferdinand 
Schöninger, Schuster. h. Ant. Koch, Gerber. atrieius Schöninger, Schneider. Michael Schöninger, 
Schuster. Dav. Schuz, Nagelschmid. Von Heimsheim: Georg Heirr. Weißer, Schreiner. Von 
Frtolgbaeime Elias Herrmann, Maurer. Joh. Benzinger, Schuster. Joh. Benziunger, Weeder. Johann 
Be. Kogel, Wagner. Ge. Joseph Rufle, aun Gottl. Heinr. Benzinger, Webers Christoph Benzin l 
Säsen Toh. Ehrist. Herrmann, * Ge. Marcus Permann, Kieser. Georg Wilh. Benzinger, 
ber. Joh. Ge. Kurfuß, Schmid. on Weissach: Joh. Ge. Wrndel. Georg Mart. Lanlenschlage- 
Carl Iman Trostel. Gottl. Fried. Egen. Joh. Ge. Trostel. Joh. Waidelich. Ger Fried. Wörr. Ohri- 
stoph Sne. Kurfuß. Gottl. Melch. Scheerer. Jak. Mart. Rexer. Wil. Adam Hofmanme Bernhard Hek. 
Joh. Jak. Dörrer. Joh. Gottfr. Widmann. Ludw. Fried. Egen. Andr. Hahn. Johannes und Ge. ried. 
nelen Christoph Deeg. Matth. Seitter. ab. Fried. Bartholomai. Ge. Gottl. Jauß. Johann 
Nart. Hek. Joh,,Mich. Burger. Ge. Tob. b. L. Gabr. Dörrer. Joy. Ge. Morlok. Adam Hek. Jor- 
Hofmann. Joh. Ge. Freitbran. Jak. Fried. S erer. Von Flacht: Tob. Paul. Christeph Friedrich 
Scheerer. Joh. Ge. Retter. Joh. Jak. güne Mil. Fried. Mann. Joh. Fried. Seitter. Johannes 
4% Dav. Bechtolf. Ludw. Fried. Eßig. Christ. Scherbel. Joeh. Mich. Leicht. Von Wimöheim: 
hll. KLehmann Joh. Andr. Kirschner. Mattbeus und Joh. Klingel. Andr. Klingel. Beni. Sauser. Joh. 
Mich. Reyle. Joh. Kirschner. Joh. Ge. Bohert. Mich. Heldenmaier. Oberamt allda.
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        o3 
Schönthal. Nachstehende militairpflichtige Unterkhanen-Söhne aus hiessgem Oberamte werden andurch 
wiederholt mit der Bemerkung, daß ihr Vermögen bereits annotirt worden, ausgefordert, sich binnen 3 Mona- 
ten bei unterzeichneter Stelle zu melden, widrigenfalls sie die wirkliche Confiscation ihres gegenwärtigen u. zu- 
künftigen Vermögens neben dem Verlust des Bürger= u. Unterthanenrechts zu gewrtigen haben Von Bie- 
ringen: Franz Schwaab. Jos. Seiz. Ant. Reilbach. Melch. Schwaab. Franz Seiz. Ignaz Schwaab. 
Thom. Burger. Jos. Ant. Kapp. Alois Schumacher. Jos. Seiz. Bernhard Schwaab. Matthes Ott. 
Mart. Ott. Jos. Eichhorn. Bernh. Keildach. Franz Ant. Hofmann. Joh. Stumpf. Augustin Kapp. 
Jos. Mack, Sebast. Keilbach. Wendelin Heuberger. Jos. Peter Keilbach. Peter Kilian. Andr. Aschen- 
breuner. Von Oberkessach: Steph. Thebald. Franz Reinhard. Franz Herold. Michael Dobernek. 
Andr. Dükel. Steph. Schweikert. Michael Heßlinger. Balth. Bender. Valene. Stek. Franz Röser. 
Thom. Mütsch. Luk. Walz. Jos. Herold. Joh. Jos. Stahl. Peter Volk. Lorenz Volk. Theod. Rap- 
pold. Franz Röder. August. Schwaab. Cornel Schwarz. Lorenz Herold. Franz Fakel. Valent. Ben- 
der. Von Hrbsten garten; Andr. Stöklein. Von Westernhausen: Albin Steinmüller. Mich. 
Keppler. Jos. Mart. Schulz. Val. Zirn. Andr. Rüdenauer. Scbast. Rüdinger. Valent. Ohrenberger. 
Dominikus Schirmer. Von Aschhausen: Franz Oeuser. Ge. Mart. Specht. Engelbert Reinhardt. 
Von Hallberg: Joh. Wendel Müller. Vom Muthof: Ge. Baier. Pet. Baier- Von Ber- 
Lichingen: Thil. Ant. Faah. Jos. Bernh. Bauer. Greg. Mart. Baumann. Joh. Matth. Faaß. Ge. 
Jos. Keilbach. Mhil. Jak. Keilbach. Angelus Hohenehrlein Franz Nikol. Röser. Jos. Ant. Faaß. Jos. 
Gabr. Maier. Carl Phil. Steuer. Franz Ant. Arnold. Jos. Seb. Sahm. Bernh. * Jos. Sebast. 
Ekert. Clemens Baumann. Jos. Gabr. Hofmann. Angelus Berger. Jos. Ferd. Nieß. Franz Jos. Keil- 
bach. Andr. Leuz. Joh. Wilh. Grammling. Phil. Sahm. Joh. Mich. Hoök. W Mich Zweidinger. 
Franz Mart. Schweikert. Franz Marr Schneider. " Rön. Oberamt. 
Schönthal. Nachstehende militairpflichtige Unterthanen= Söhne aus hiesigem Oberamte werden an- 
durch und zwar mit der Bemerkung, daß ihr Vermögen bereits annotirt worden, aufgefordert, sich binnen 3 
Monaten bei unterzeichneter Stkelle zu melden, widri uh sie die wirkliche Consiscation ihres gegenwaͤrtigen 
und zukünftigen Vermögene neben dem Verlust des Bürger= und Unterthanenrechts zu gewärtigen haben. Non 
Schönthal: Heinr. Balt. Müller. Valent. Mihner. Ge. Angel. Müller. Von Bieringen: Vikt. 
Seligmann. Kaufmann Seligmann. Von Berlichingen: Isaak No um. BVon Mökmühl: 
Joh. Gottl. Reutter. Wilh. Aug. Conr. Kaiser. Joh. Christoph Arnold. Joh. Christ. Arnold. Ge. Mdil. 
Steinbach. Joh. Gottl. Knittel. Joh. Fried. Schuz. Von Bittelbronn: Joh. Adam Laier. Von 
Roigheim: Ge. Ad. Deißler. Ghristian Reichert. Dietr. Böger. Joh. Fried. Bummler. Ich. Balt. 
Schreibeis. Joh. Gottl. Eisenmenger. Von Siglingen: Ge. Leonh. Ruhm. Iyh. Christ Hornung. 
Joh. Christ. Gözinger. Gottl. Häfner, Wagner. co. B Kalmbach. Joh. Christ. Haͤfner. Ge. MAch. 
Scheuber. Ge. Thom. Neidig. Joh. Christ. Scheuber. Bon Kresbach: Christ. Gottl. Ried. Von 
Reichertshausen: Joh. Gottl. Arnold. Joh. Ge. Meister. Von Lampoldsbausen: Johann 
Gottl. Krauslich, Proviser. Christ. Moll. Joh. Wilh. Müller. Johann Georg Schweink ufr-. 
kön. Oberamt. 
Weinsberg. Die im Reich befindlich seyn sollende Cantonspflichtige aus diesem Oberamte werden auf 
den 1. Merz hieher zur Revision der Gonscriptions-Listen citirt, namentlich von Weinsberg: Joh. Jak. 
Wörner, Schumacher. Ge. Mich. Diem, Schlosser. Fried. Philipp Vetterle, Nagelschmid. Von Dim- 
bach: Joh. Andr. Leibold, Zimmermann. Von Ellhofen: Joh. Mark. Krell. Von Schebbach: 
Joh. Ge. Sailer, Wagner. Ge. Fried. Schluchter. Von Brezfeld: Joh. Tob. Friedrich und Johann 
Carl Fried. Reisf. Von Fstens a#lz: Andr Haug, Kiefer. Von Sil Kocche Christ. Daniel 
Fbch „, Kiefer. Von Hölzern: Joh. Fried. Andr. Krauß, Weber. Von Wimment Jal : Balt. 
Raber. Joh. Jos. Schader. Von Bizfeld: Joh. Erhard, Gerber. Ge. Pet. Gent, Beb. Von 
Fuͤrstenhütte: Jac. Greiner, Hafner. Christoph und Wilhelm Siller. Casp. Franz. Von Mönchs- 
bers: Ehristoph Hübner, Bek. Von Eschenstruet: Joh. Gottl. und Joh. Ge. Kleemann, Schrei- 
ner. Von Wüstenroth: Garl Fell, Schmid. Christoph Ulmer. Conr. Müller. Joh. Wilhelm Föll, 
Schmid. Wo sie anzutreffen sind, wird um die Insinuation dieser Vorladung, und auf den Fall der erfor- 
derlichen Transporkirung um Besorgung der Begleitung gebeten. Kön. Oberamt.
        <pb n="75" />
        Nro. 9. 18f00. o9 
Koͤniglich- Wuͤrttembergischts 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 35. Febr. 
  
  
Königl. Verordnung, die Aufmunternng der in Tübingen studierenden Wundrzte betr. 
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruhr, zu weiterer Aufmuncerung der in 
Tübingen studierenden Wundärzte, durch das an das Königl. Staars-Ministerium erlassene 
allerhöchste Reseript vom al. Febr. 1809. einen eigenen Preis auszusezen, welcher jährlich 
dem sleissigsten und geschiktesten zu Theil werden soll. Solcher bestehr in Einer goldenen 
Medaille, welche die Königl. Hof= und Domainen-Kammer in: Werth von 15. Dukaten 
jährlich ausprägen lassen wird. Auf der einen Seite trägt sie das Bildniß des Königs 
ajestät, mit der Umschrift: Fridericus, Kexr Württembergiz: und auf der 
andern die Aufschrift: Lohn des Fleisses 1800. Die Austheilung geschieht unter 
Beiwirkung des jewelligen Canzlers der Universttät, und der an dem Clinicum angestellten 
Drofessoren nach dem Vorschlag des Professors der Chirurgie. 
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der direkten Steuern, 
kan sämtliche Cameral-Verwalter, die Steuer Lieferungen betr. d. d. 20. Febr. 1809. 
Da der Schluß des Rechnungs" Jahrs nahe ist, und noch mehrere Oberämter mit 
ihren verfallenen Steuer-Raten im Rükstand sind; so werden sämtliche Königl. Cameral= 
Verwalter nachdrüklich erinnert, an die mit dem Steuer-Einzug beauftragten Unrer-Be- 
hörden die gemessensten Weisungen ergehen zu lassen, daß nicht nur das bereits Verfallene 
innerhalb 14 Tagen au die General= Sceuer-: Kasse unfehlbar eingeltefert, sondern auch mit 
den künftigen Raten au#die Verfall: Termine dergestalt genau eingehalten werde, daß auf 
den Termin Georgü dieses Jahrs vollständige Adbrechnung mit der Haupt: Kasse könne ge- 
troffen werden. Man erwartet um so mehr eine sträkliche Vollziehung dieses allerhöchsten 
Befehls, als sonst gegen diesenigen Beamten, weichen hierunter eine Versäumniß zur Last 
fällt, die gesezlichen Strafen werden in Anwendung gebracht werden. Decret. Srurtgart, 
in Königl. Ober-Finanz-Kammer, Departem. der kirekten Steuern, den 2c0. Febr. 1800. 
Königl. Ober-Regierung. — Den Amtsschreiber Mauchart in Mumelsheim betreffend. 
Se. Königl. Majs, haben dem Amtsschreiber Mauchart in Mundelsheim in sei- 
#
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        70 
nem allerunterthaͤnigsten Gesuch um Beibehaltung seines bisherigen Nangs und um Er- 
laubniß die Uniform eines Königl. Cameral-Beamten ferner tragen zu dörfen allergnädigst 
zu willfahren geruhet. Sturtgart, in Königl. Ob. Reg. Reg. Dep. den 10. Febr. 130. 
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ober-Trib. zu Tübingen. 
1) In der Appellarions-Sache von der Füestlich Hohenlohe-Neuenstein-Ingelsingen- 
schen Justiz-Kanzlei zu Oehringen zwischen dem quiescirenden Hof:= und Justizrath Johann 
Christian Fridrich Herwig zu Herwigshof bei Waldenburg, Beklagten, A-pellanten an ei- 
nem, sodann der Handelsmann Mangelo'schen Curatel in Oehringen, Klägerin, Appellatin, 
und dem Kaufmann Eisenmenger daselbst, Intervententen und Mitappellaten am andern 
Theil, eine Schuldforderung ex muruo betreffend, wird die im Punkte der Appellations= 
Färmlichkeiten, mittelst Vorbescheides, für hieher erwachsen erklärte Berufung, in Hinsicht 
auf die Materialien der Sache, durch Urthel nicht angenommen, und Beklagrer zur Wie- 
der" Erstartung der seinem Gegentheil in Appellakorio verursachten Prozeß-Kosten verurkheilt. 
Den 17. Febr. 1309. 
2) In der bei dem Königl. Ober-Justiz-Collegium in Scuttgart aussergerichtlich ver- 
handelrten, durch rechtsförmliche Berufung an dieses Kinigl. Ober-Tribunal erwachsenen 
Appellations= Sache des Königl. Gehetmenraths und Land-Ober-Jägermeisters von Hunolt- 
stein zu Leonberg, Imploranten, Appellanten an einem, und dem General"' Domanial= Cas-= 
sier, Kammerrath Pfaff in Sturtgart, als Curator der beiden minderjährigen Ludwig und 
Fridrich Freiherrn von Röder, Imploraten, Appellaten am andern Theil, die Unstatthaftig= 
keit einer nachgesuchten Caurionsleistung in Beztehung auf den möglichen Fall einer künf- 
eigen Repreß Klage betreffeud, wird in Erwägung der materiellen Beschaffenheir des Streit- 
Gegenstandes, von oberstrichterlichen Amtes wegen beschlossen, daß die eingewandte Ap- 
vellation wegen Mangels an irgend einer, auch nur denkbaren Beschwerde nicht angenom- 
men seyn, und diesem zufolge es bei dem von dem KöntgI. Ober-Justiz= Collegium unter 
dem 1. Jul. 1808. cerlassenen Dekrete unabaͤnderlich verbleiben soll. Den 17. Febr. 1809. 
3) In der Appellations= Sache von dem Käönigl. Ober-Justiz= Collegiumn in Stutt- 
zart zwischen dem geheimen Hofrach von Kraft zu Zitzenhausen, Souverainetärs Oberamts 
Stokach, Beklagten, Appellanten, und der Grosherjoglich Badischen Renntkammer der 
Prerinz Obecrhein, als verordneter Behörde zur Ober" Administration des Marimiliani- 
schen Stiftungs-Fonds in Mörsburg, Klägerin, Appellatin, eine Darlehens-Forderung be- 
treffend, wird zwar dle Appellation, im Punkte ihrer Förmlichkelten, mittelst Bescheides 
für hieher erwachsen erklärr, hingegen, in Ansehung der materiellen Eigenschaft der Sache, 
wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworsen, und Beklagrer nicht nur in 
die Erstatrung sämelicher, der klägerischen Renekammer sowohl durch sein Richt-Erscheinen 
an der vorigen Tagfart, als auch in dieser Appella'imns-Instanz überhaupt verursachten 
ProzeßKosten, sondern noch überdiß, theils wegen des ihm zur Last fallenden Ungehorsams, 
thrils wegen seiner murhwilligen Srrei-sucht zu Erlegung einer Fiscal: Strase von Zwanzig 
Reichsthalern verurtheilt. Den 18. Bebr. 1809.
        <pb n="77" />
        71 
Erkenntniffe des Koͤn. Ober- Just. Collegii IIten Senats. 
I) In der Appellattons-Sache von Grosgartach, zwischen Gottlieb Friebrich Eschwino 
von Massenbach, Beklagten, Wiederkläger, Arpellanten, und Heinrich Schmid von Nebar- 
beihingen, Kläger, Wiederbeklagten, Apxellaren, einen aufgehobenen Mühlen-Bestand b.= 
weffend, wurde die Urthel voriger Instanz bestätige, compenlotis erpen#us. Den 11. Febr. 
2) In der Axpellations= Sache von Schwaigern, zwischen Fretedrich Lochner zu Neip- 
verg, Beblagten Appellanten, und Abraham Kraut zu Höfen, auch Samuel Friderich 
Martin zu Neuenbürg, Klägern Appellaten, die Bezahlung eines Holzkaufschillings betref- 
send, wurde auf Beweis erkannt. Den 17. Febr. 18090. 
Stutegart, den 0. Febr. 1809. wurde geschirden: 
Johannes Haller von Schura, Tuerlinger Oberams, Kl. von Barbara, geb. Schne- 
kenburger * e cap. duali delert. malit, und leztere in die Koslen verureheilt. 
Den 10. Febr. 
1) Daniel Häusermann von Hegnach, Cannstadter Oberamts, Kl. von Barbara, geß. 
Seibold, Bekl., ex cap. quasi delerr. und leztere in die Kosten verurtheilt. * op-à 
2) Lucia Barbara, geb. Roth von Reuttlingen, Kl., von Dhilipp Jacob Schmed 
Bekl. es cap. quali delert. unter Verurtheilung des Beklagten in die Kosten. # 
  
Se. Königl. Maj. haben vermög allerhschsten Decrets vom 16. Febr. d 
Wilhelm von beensteln-Wertheim zum Königl. Kammerherrn, 2 ben Grafen 
vermoͤg allerhoͤchsten Decrets vom 18. Febr. den Freiherrn Marimilian von S peth 
zum Königl. Kammersunker zu ernennen gnddigst geruhr. 
Durch ein Decret vom 16 Febr. ist der Cadet Schwarz vom Leib- Chevaurlegers= 
Regiment zum Unter-Lieurenant bet dem Cheoaurlegers Regiment Herzog Heinrich. allergnaͤ- 
digst ernannt worden. 
Vermög allerhöchsten Decrets vom 17. Febr. haben Se. Koͤnigl. Maj. den Ober- 
Fustiz-Rath Schaumenkessel in Heitbronn, und den Rekror Püdagogit Baur in Reute= 
lingen zu Bücher Fiscalen gnädigst zu ernennen geruhr. 
Vermeg allerhöchster Resolution vom 20. Febr. haben Se. Königl. Maj. das er- 
ledigte Diaconat Großborwar, Marbacher Diöcese, dem Vikar, M. Kuhn, und 
vermäög allerhöchster Resolution vom 22. Febr. die erledigte Pfarret Gaisburg, Stutt- 
Sarter Diöcese, dem Seminartsten M. Kornbek allergnädigst übertrageu. 
Vermög allerhöchster Reselution vom 23. Febr. haben Se. Königl. Maj. den von 
dem Fürsten von Hohenloh-Kirchberg. und Waldenburg zur Patronats-Pfarrei Untermünk= 
eim, Haller Di#cese, nominicten und präsemirten Bikar Christoph August Cla usnizer 
allergnädigst bestätige. 
  
Cbristophsthal. Da die zu Ehrislophsebal neu angelegte Königl. Gewehr-Fabrik nunmehr n ##- 
ligem Gang ist, und die Stahl und Sensen Fabrication der t Verwalkung in Fllehimhet aler * 
digst untergrordnet worden; so wird den Herrn Chalanden, Handelsleucen, Bächsenmachern 2c. bie Me:
        <pb n="78" />
        72 
richt ertheilt, daß sie sich mit Bestelungen zu Gewehrlaͤufen aller Art, Saͤbeln, Degen-Klingen, Bajonets, 
Ladstöcken, geschmidetem Eisen, ordmairem Sturz-Blech, Pfannen und Nägeln an die Hütten-Verwaltung 
zu Ehristophsthal allein; mit Bestellungen zu Stahl, Sensen, Sicheln, Strohmessern, Stroh-Blättern, 
Schaufeln und Guswaaren aber, allein an die Hütten-Verwaltung zu Friedrichsthal bei Freudenstatt zu wen- 
den haben, welche auf Begehren Preis-Zettel abgeben wird. Auch werden sie ersucht, die Gelder an jede 
Beamtung besonders zu addressiren und zu frankiren, indem sonst leicht Irrungen und Verzögerungen vorge- 
hen könnften. Den ko. Febr. 1800. Bergrath, Hüttenverwalter zu Christophsthal F. C. Majer. 
Hürz, verwatren zu Friedrichsthal F. A. Pulvermüller. 
Bietigheim. In die Herrschaftl. Weinberge zu Hohenhaßlach sind heuer ungefihr vooo Meähle nö- 
thig, deren Anschaffung im Abstreich veraccordirt werden soll, worzu Freitag der 28. Febr. d. J. Vormittags 
. Uhr bestimmt ist; dieses wird mit dem Anfügen kTdermänniglich bekannt gemacht, daß diejenige, welche zum 
Accord Lust bezeugen, um bemeldte Zeit sich in der allhiesigen Cameralverwaltung einfinden, das weitere ver- 
nehmen, und der Abstreichs-Verhandlung abwarten können. Den 10. Febr. 1800. Cameralverwaltung. 
Freudenthal. Auf den Herrschaft= Kästen zu Freudenthal, Horrheim und Löchgau ist ein OQuantum 
alter Dinkel und Haber und neue Grözelfrüchte zum Verkauf ausgesezt, welche Früchten die Liebhaber beau- 
genscheinigen und mit der unterzeichneten Stelle Käufe abschliessen können. Den 5. Jan. 1809. 
Cameral-Berwaltung Freudenthal. 
Kirchheim unter Tek. Auf allerhöch sten Befehl solle mit dem Verkauf der vormaligen Kellerei allhier, 
ein Versuch gemacht werden. Dieses Gebäude steht auf drei Seiten frei, von dem Königl. Schloß gegenüber, 
ist 2 stockigt, und hat im Ganzen 5 heizbare Stuben, 5 Kammern, 1 Küche samt Speißkammer, 1.Holz= und 
Merdtstall, und unter dem Haus einen Keller zu 125 Aimern. In dem geschlossenen Hof besindet sich ein 
Waschhaus mit einem laufenden Bronnen, und 1 Schwein-und Gestügel Stall. Zur Verkaufs= Berhand= 
tungii Dienstag der 28. Febr. bestimmt, und wollen sich daher die Liebtzaber an diesem Tag, Vormittags 
Uhr, in der Kellerei selbst, wo solche vorgenommen werden wird, einfinden, und Fremde sich durch Zeug- 
niße über ihr Vermögen ausweisen. Den 3. Febr. 1809. 
Steuerrath des Uracher Kreises und Cameralverwaltung Kirchheim unt. Tek. 
Adelmannsfelden. Da die unterm 30. Sept. v. J. bekannt gemachte, und unterm 18. Oktober 
desselbigen Jahrs vorgenommene Verleihung der dahiesigen herrschaftl. Ottenbof-Mühle gnädigst nicht geneb- 
miget, vielmehr unterzeichnete unterm 3. &amp; pre#s. 16. Febr. d. J. von der Königl. Ober-Finanz-Kammer, 
Lbandwirtyschaftl. Departement gnäpigst beauftragt wurden, eine neue Be-rleihung dieser Mühle auf 6 bis 
Jahre zu veranstalten; so wird diese Verhandlung aut Samstag den I1. Merz d. J. festgesezt. Diese Ltten- 
hof-Mühle, welche an einem Weiher liegt und von 2 Bronnen getrieben wird, ist mit 1 Gerbgang und 
2 Mahlgängen und 1 Wasserrad, welcher das Geschirr im Trillis treibt, verseben, und gehört dazu noch ein 
kleiner Gras -Rhein und ein ganz geringes Pläzlen Wurzgarten am Berg. Die Siebhaber werden zu dieser 
zerhandlung, welche an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr in dem sogenannten herrschaftlichen kehnhauß zu 
ldelmannsfelden vor sich geht, eingeladen, bei der Verhandlung aber niemand zugelassen, der nicht mit einem 
obrigkeitlichen Zeugnin versehen ist, daß er eine untadelhafte Aufführung habe, die erforderliche Kenntniß im 
Mählenwesen besize, und eine Caution von röo fl. zu prästiren im Stand sei. Den 20. Febr. 1800. 
Kreis-Steuerrath und Stadt-Cameral-WVerwalter von Ellwangen. 
Beilstein. Der Bestand der hiesigen Commun-Schaafwaide gehet bis Michaelis dieses Jahrs zu En- 
de, deswegen von Seiten des Magistrats Montag der 13. Merz zur neuen Verleihung derselben an den Meist- 
bietenden auf weitere 3 Jahre bestimmt wurde. Die hiesige Schaafweide ertrigt 350 Stük, davon der Schä- 
br- 200, die Bürgerschaft aber 190 Stäk halten kann. Dieses Vorhaben wird mit dem Anfügen andurch 
ffentlich bekannt gemacht, daß sich allenfalsige Liebhaber an gedachtem Tag Vormittags 8 Uhr auf dem Rath- 
haus dahier einsinden, wegen ihres Vermnêgens und Aufführung glaubwürdige Zeugnisse beibringen, zu einer 
legalen Cautien von 200 fl. sich gefat halten, die Bestands-Bedingungen anhören, und der weitern Ver- 
handlung gehörig abwarten sollen. Den 6. Febr. 1800. Oberamt allda. 
Eßlingen. Das aldasige, dem Hospital zugehörige sogenannte Ottilien Hofgut wird Donnerstag den 
. Merz auf 0 Jahr, nemlich von Georgi# 1800 bis 1818. im Aufstreich unter Vorbehalt der allergnädigsten 
Rrifikatiomr verpachtet werden. Dasselbe bestehet in einem beschlossenen Hof, worinnen eine Wohnung ein 
e
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laufender Bronn, eine Scheuer mit 2 Thennen, 2 Futterhaͤuser nebst genugsamen Stallungen, ein anderes 
Gebaude, worinnen mehrere Kammiern, Fruchtkasten, Schweinsteigen, Hindnn , ein Waschhauß, ein klei- 
ner Kuchengarten, und ein geräumiger PMaz zur Dunglege. Zu dem Hauptbestand gehören noch (weil 9t 
Morgen, 14 Viertel Acker, und 10 Morgen Wiesen einzeln verliehen werden, bei welchen aber der Hauptbe- 
ständer auch mituufschlasen darf) 152 Morgen 3 Viertel Aeker, und “-' Morgen Wiesen. Die Hauptbedin- 
gungen sind, daß ein Pächter gehalken ist, 15 8 2 Eber, und 60 Pferde zu halten, und eine einfache 
Caution von 2000 fl. in Gütern einzulegen. Die Liebhaber dieses Bestands wollen sich gedachten Tags Mor- 
gens 8 Uhr auf dem alhiesigen Rathheutz mie glaubwürdigen oberamtlichen Scugnissen über ihr Prädikak, 
und daß sie der Landwirthschaft kundige Männer, auch im Stande seien, die erferderliche Caution zu leisten, 
versehen, einfinden, und das weitere vernehmen; einsweilen aber kann alle Tag Augenschein eingenommen, 
und die fernere Bedingungen bei der Spital-MPfleg eingesehen werden. Den 17. Febr. 1800. 
Spital-flleg allda. 
Fekenhausen, Rottweiler Cberamts. Das zur Siiftungs-Verwaltung Rottweil gehörige Maierei- 
gut in Fekenhausen wird Montag den 13. Merz d. J. Morgens 9 Uhr auf 0 Jahre von Georgi-#go0 bis 
1818. an den Meistbietenden verliehen werden. Es bestehet in einer Bebaufung, Scheuer und Stallungen, 
3 Jauchert Garten, 31 Jauchert Wiesen und do Jauchert Aeker inv 3 Zelgen. Die Bestandsliebbaber, wel- 
che sich über ihre Kenntnis im Feldbau, ihr Prädikat und Vermögen mit obrigkeitlichen Zeugnißen zu legiti- 
miren im Stande sind, haben sich zur bestimmten Zeit in Fekenhausen einzusinden, wo sie die Bedingungen 
vernehmen, und der weitern Verhandlung anwohnen können. Rottweil, den 13. Febr. 88 
Königl. Stiftungs-Verwaltung. 
Mühlhausen an der Enz. Nach einem Koönigl. Befehl ist die kürzlich Stakt gehabte Verleihung des 
allhiesig herrschaftl. Guts, bestehend aus 77 Mrg. 2#. Vril. 84 Ruth. Aekern in allen 3 Zellgen, 27 Morg. 
Wiesen, 5 Mirg 3 Brel. Baum-Gras= und Wurzgärken und 2 BVrtl. Krautgarten, nebst 2 herrschaftlichen 
Scheuten allergnaͤtigst nicht genehmigt, sondern verordnet worden, eine nochmalige Verleihung dieser Realitä- 
ten auf 0 Jahre vorzunehmen. Da Freitag der 3. Merz zu dieser Verhandlung bestimmt ist, so wird solches 
mit dem Anhange bekannt gemacht, daß sich die ochrlsbsiber an erwähntem Tag Morgens 8 Uhr auf dem 
Rathhause in Mühlhausen einzufinden haben. Den 20. Febr. 1809. Cameralamt Vaihingen. 
„RKottenburg am Nekar. Da die am 28 Nov. und 24. Dec. v. Jahrs versuchte Verpachtung eines 
Theils der hiesigen Spitalgüter in kleineren Parthien nicht genehmigt worden ist, so wird zufolge eines neue- 
ren allergnädigsten Befehls des Hochlöbl. Oberlandes-Oekonomie-Collegii in Stuttgart bis Montag den 2. 
Febr. das ganze Spitalgut an einen oder zwei solide im Lande angesessene Männer auf o Jahre von Georgii 
1800 bis 1à1V. im Aufstreich verpachtet werden. Das Gut bestehet aus 24 Morgen Akers und 72 Morg. 
Wiesen, und sind die Aeker und Wiesen alle entweder auf oder wenigstens -äa an der hiesigen Markung 
gelegen; auch wird das Waidrecht auf 24 Stük Rindvieb mit verliehen. 1en Beständern werden die vor- 
handene 6 Viehställe, Schweinstalle, 2 Sheuren, der eingeschlossene Hof samt Dunglege und Bronnen, 
und die nöthige Gerüst= und Gesindskammern eingeräumt, und eine Wohnung zu 2 Familien im Spital für 
sie eingerichtet. Ferner wird ihnen das sämtliche von hier und von dem Schadenweilerbof noch vorhandene 
Nindoieh, bestehend aus 6 Haagen, 12 Zugechsen und Stieren, 14 Kühen und etliche und 20 Stücken 
Schmaloieh, das vorhandene Arbeits-Stall-Fuhr= und Baurengeschirr, und der ganze Vorrath an Fukter, 
Stroh und Dung mit in den Bestand übergeben, und sie haben dafür nichts an barem Gelde zu bezahlen, 
sondern müssen bles das, was sie am Anfang des Bestands übernehmen, am Ende desselben wieder in eben- 
demselben Zustande abtretten. Alle Grundsteuren, Zinße, Gülten und Landachten behält die Stiftsverwal= 
tung auf sich, und die Beständer bekommen alle Jahre unentgeldlich aus den Spitalwaldungen 10 Meß Holz 
und 4% Büscheln Reisach. Die Liehaber zu dieson Bestand werden eingeladen, sich am obbestimmten Tage 
Nachmietags um 2 Uhr hier auf dem Rathhauße einzusinden, und blanbwüresge oberamtlich gesiegelte Zeug- 
nisse mitzubringen, daß sie ehrlich, fleißig, von guter Aufführung, der Landwirthschaft kundig, und im Stan- 
de seyen, für eine Summe von 4000 fl. einfache gerichtliche Caukion zu leisten. Den 8 Febr. 1809. 
Stifts-Verwaltung allda. 
Rottenmünster. Das höchste Offert bei der, den a. Febr. d. J. vorgenommenen Berpachtung des 
Könlgl. Maiereiguts Sontheim, stund so wenig in einem Verhältniß mit dem früheren Bestand, dem wirk-
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tichen Ertrag dieses bedeutenden Guts, und der sonstigen Vortheile bie ein Bestaͤnder zu genießen hat, baß die- 
ser Verhandlung die allerhöchste Gerrhmigun nicht Ertheilt, sondern allergn#digst befoblen wurde, eine noch- 
malige Kerleibung vorzunehmen. Die hant und Geräumikeit der wirthschaftlichen Gebäude an Wohnun- 
gen, Scheuren und Stallungen macht es ausführbar, und die Größe des umgedrochenen und noch öden Fel- 
des rathsam, daß zum Vortbeil der Pächter und des allerhöchsten Acrariums, ein Versuch gemacht werde, 
dieses Gut in 2 Haupt-Pachtungen abzutheilen und an 2 Mchter zu vermiethen. Oas Mayereigut enthält 
an öschentlickem Feld überhaupt 215 Morg. 1 Vrtl. Aker, sodann 12 Mrg. 1 Ruth. Gärten, 856 Morgen 
1#. Vril. 3 Ruthen Wiesen. An Viehwaiden sind vorhanden à25 Mrg. 6 Rth., welche um desto eher umgt- 
brochen werden können, als sie nicht entfernt liegen, einen für den Fruchtbau günsiigen Boden haben, der 
Kle un den Brachfeloern hier gut gerathet, und die vorhandene Wiesen von guter Beschaffenheit sind, und 
mithin Futter-Mangel das Waiden des Viehs nicht nothwendig macht. Außer dem Bestandgeld dürffen die 
Pächter allergnädigster Herrschaft nichts reichen, und von den Hof-Feldern darf weder der Frucht noch Heu- 
noch kleinen Zehnden gestellt werden, hingegen wird ihnen anbedungen werden, miteinander der Pfarrei Schem- 
berg jährlich 16 kr. und der PMarrei Neukirch jährlich 6 fl 25 kr. entrichten, wofuͤr den Paͤchtern aber 
auch die Benuzung der Frohnen, welche auf dem Gut haften, umsonst uͤberlassen bleiben. Die Paͤchter er- 
halten als Inventarium beim Antritt des Bestandes, neben dem vorhandenen herrschaftlichen Vieh, auch noch 
105 tr. He 45 Ctr. Oehmd, und Lo Fuder Stroh, und eine weitere Begünstigung für sie ist diese, daß 
sie die Schäferei, welche mit solchem gutem Erfolg hier getrieben werden kann, daß sie den grösten Theil des 
Bestandes abwirft, ohne eine besondere Anrechnung erhalten. Die Verpachtung solle bis Donnerstog den 16. 
Merz Vormittags 10 Uhr auf dem Königl. Maiereigut Sontheim, nach allerhöchster Verordnung dergestalt 
vorgenommen werden, daß zuvor das Maiereigut in 2 Abtheilungen und sodann im Ganzen verpachtet werde. 
Daß TPublikum wird hievon in Kenntniß gesezt und die Liebhaber werden eingeladen, auf die besfümmte geit 
zu Sontheim zu erscheinen. Den 10. Febr. 1809. Kreis-Steuerralh und Cameral= Verwalter. 
Rottweil. Montag den 6. Merz d. J. Vormittags 0 Uhr wird die Verpflegung der in dem hiesigen 
Spixal befindlichen Pfründer und Armen auf die 3 Jahre von Georgi## 180o bis 1 8r#2. im Abstreich verac- 
cordirt werden. Der Kostgeber erhält freie Wohnung für sich und seine Familie, das benöthigte Kochgeschirr 
in einem urkundlichen Anschlag und wochentlich # Klaster Thannen Holz frei vor das Haus, muß aber da- 
gegen cine Gantion von 600 fl. stellen, und sich #ber srine Fähigkeit und guten Ruf mit einem obrigkeitlichen 
Zeugniß legitimiren. An demselben Tag Nachmittags 2 Uhr wird über die Haltung vom ? Fnmrren, die ein 
Eigentbum des pitals find, ferner von 2 Eberschweinen und 1 Gaißbok eine ebenmäßige Abstreichs-Ver- 
handlung auf die 3 Jahre von Gcorgii l500 bis 1812. gepflogen, wozu die iebhaber hiemit eingeladen wer- 
deu. Den 16. Febr. 1809. Kbn. Stiftungs-Verwalrung. 
Stetten, Rottweiler Oberamts. Die Stiftungs-Verwaltung Rottweil verpachtet das derselben zuge- 
hörige Maiereigut zu Stetten ob Rottweil, welches in einer Behaufung, Scheuer und Stallung unter chem 
Dach, # Jauckert 14 Vrtl. Gar#zen, 17 Jauchert Wiesen und 127 Ichrt. 14 Vril. Aekern in 3 Zellgen beste- 
hec, und in durchaus dutein Zustand ist, auf die 0 Jahre von Georgii 88 bis 1818. Zu dieser Verhond-= 
Ung ist Donnerstag der 16. Merz d. J. Sestgesh, an welchem Tage die Bestandliebhaber mit obrigkeitlichen 
Zeugnissen versehen, daß sie hinlängliches Vermögen, ein gutes Prädikat und die erforderliche Kennruis im 
Feldbau besizen, Vormittags o Uhr sich in Stetten einzufindein haben. Oem Beständer können 3 Stuͤt Vieh 
and dus benöthigte Schiff und Geschirr nebst mehreren Hauß-Mobilien zugleich käuflich überlassen werden. 
Rotweil, den 13. Febr. 1809. Königl. Stiftungs-Verwalkung. 
Zwiefalten. Nach einem unterm 13. Febr. 1809. ergangenen allergnaͤdigsten Befehl, sind wir ange- 
wiesen, die hirsige berrschaftliche gomwerschmine lalva ratikicatione nochmalen zu verleiben. Diese Ham- 
merschmire, welche an dem Aachfluß steht, hat 2 Hämmer, 1 Schmelz- und 1 Handfeuer, nebst Schleis- 
muhle, Wohnung und 1 kleinen Stall, samt 2 Mrg. 3 Vrtl. Wiesen. Zu diesem Pacht wurden disher 100 
Klaster Holz gegeben, was aber in Zukunft nicht mehr statt findet, und der Bestinder kein Holz mehr un- 
entgeldlich erhält. Der Bestand dauert 12 Jahr, und muß ein Beständer eine Caution von 1,500 fl. einle- 
gen, und das Zeugniß der Ehrlichkeit und Geschicklichkeit in seinem Handwerk für sich haben. Dicjemge, wel- 
che zu diesem Werk Lust haben, wollen sich Dienstag den F. Merz Morgens 0 Uhr in der Cameral-Verwal= 
umg dahier einfinden, und obrigkeitliche Attestate mitbringen, daß sie die anverlangte Caution entweder im ge-
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richtlich versicherten Capitalien, oder aber in liegenden Guͤtern, in zweifachem Werth der vorgeschriebenen 
Summe einzulegen vermögend sind. Den 18. Fedr. 1800. 
# Kreis-Steuerrath des Ehinger Kreises und Cameralverwalter zu Zwiefalten. 
Balingen. Am 2z. Merz wird in dem hiesigen Ober= und Sourerainetäts-Amt mit der Revisson 
ber Conscriptions-Listen angefangen werden. Säntliche Königl. Oberämter werden daher geziemend ersuchr, 
die in ibren Amtsbezirken sich aufhaltenden Cantonisten aus dem hiesigen Ober= und Souverainetäts-Amr und 
zwar selbst auch diejenige; welche Zeugnitze für sich haben, daß sie bereits als unbedingt untüchtig erfunden 
worden seien, auf diesen Termin nach Hause zu verweisen, und keinem den Aufenthalt zu gestatten, der sich 
nicht ausweisen kann, sich persönlich dahier gestellt zu haben. Den 31. Jan 1809. Oberamt allda. 
Christophsthal. Alle diejenige Handwerks-Mursche, welche sich mit Wander-Pässen von hiesiger 
ütten: Beamtung im Königreich aufhalten, werden andurch aufgefordert, bis den 4. Merz d. J. in ihrem 
Huten. sich einzufinden, um bei Vornahme der Conscription zugegen zu seyn. Den 3. Febr. 1800. 
Hütten-Verwaltung vaselbft. 
Eßlingen. An nachbemerkten Tägen wird die Revision der Conscriptions-Listen in den hiesigen Amts- 
Orten vorgenommen werden; als den 23. Merz Ober-Eblingen und Jell, auf dem Ratbhaus zu Eßlingen; 
den 27. Merz zu Köngen: Koͤngen und Wendlingen; den 28. Mer ebendaselbst: Denkendors und Berkheim; 
den 29. Merz in Kengen: Neuhausen und Pfauhaufen; den 5. April auf dem Rathhaus zu Plochingen: 
Deizisau, Altbach und Steinbach, und endlich den o. April ebenda#elost: Plochingen. Es werden daher sämt- 
liche Cantonspflichtige, welche gegenwärtig ausserhalb ihrer Geburtöorte sich aufhalten, hiemit ausgefordert, sich 
an den genannten Tägen unfehlbar in denselben einzufinden, widrigenfalls sie sich der in den Gesezen bestimm- 
ten Strafen zu gewärtigen haben. Zugleich werden alle obrigkeitliche Stellen ersucht, dieienige Cankonspflich- 
nge, welche sich in ihren Amtsbezirken aufhalten, in ihr Heinnvesen zu verweisen, und die Nemen derselben 
tem hiesigen Oberamt gefällig mitzurheilen. Febr. 1809. Oberamt Eßlingen. 
Heidenh eim. Da in der Zeit vom 26. Merz bis 8. Apr. d. J. die Revision und Ergänzung der 
Conscriptions-Listen in hiesigem Oberamt vorgenommen werden wird, so werden nicht nur alle abwesende 
Conseriptionspslichtige aufgerufen, in ermelter Zeic in ihrem Heimwesen zu erscheinen, sondern auch alle obrig= 
keitliche Behörden gebeten, solche nach Haus zu weisen. Den 8. Febr. 1809. Oberamt allda. 
Leonberg. Der zur Militair= Conscription im hiesigen Oberamt anderaumt gewesene Termin hat sich 
durch eine dazwischen gekommene Rekruten- Aushebung so geindert, daß die Conscription erst den r3. Merz 
angefangen werden kann. Die hochlödl. Beamtungen werden daher arsucht, denen in ihren Distrikten besind- 
Uchm disseitigen Amts-Untergebenen bekannt zu machen, daß sie sich am 10. Merz zeitlich zu Hauß emfinden, 
und insonderheit auch dieienige erscheinen sollen, welche nicht schon zweimal von den Militair-Terzten, sondern 
mur einmal fer unbedingt untüchtig erklärt worden sind. Den 0. Fedr. 1809. Konigl. Oberamt. 
Roth. Nachstebende aus dem hiesigen Amts-Bezirk theils auf der Wanderschaft, theils sonst abwesen 
und in fremden Kriegsdiensten sich befindende Militairpflichtige werden anmit unker Androhung des Verlustes 
ihres Unterthanenrechts und der Gonsiscation ihres Vermögens, theils zum ersten= und theils zum zweiten nal 
aufgerusen, in Zeit von 4 Monaten bei ihrer vorgesezten Obrigkeit sich einzufinden oder über eine gultige Ver- 
hinderungs-Ursache ihres usbleibens obrizkeitliche Jeugniße einuschiken. Zum erstenmale werden aufgeru- 
sen: von Roth: Jos. Brauchle, Jurist. Von Unteropfingen: Math. Wehrle, Bräuer. Voz 
Steinbach: Tav. Hoymanner, Chirurg. Von Daßloche Jos. Schlump, Bauer. Math. Hofgärtarr. 
Bauer. Von Berkheim: Johann Fakler. um zweitemmal: Von Roth: Aurel Höge, Kiefer. 
Von Haßlach: Math. Ehrmann, Bildhauer. Alois Fakler, Chirurgus. Kaver Grösser, Bauer. Anton 
enkel, Bräuer. Clemens Henkel, Deserteur. Peter Hermann, Soldat. Von Steinbach: Michiel 
HKebes Deserteur. Von Unterzell: Wilhelm und Johann Schöllherrn, Bauern. Jakob und Franz 
Joseph Biberacher, Soldaten. Von Unteropfingen: Marr Wehrle. Thbomas Simler, und Nikolzus 
Abrell. Desertrurs. Franz Abrell, Bauer. Von Schindelwag: Melchior Degendorfer, Baucr. Joh. 
Ge. Reichhart, Müller. Von Mettenberg: Ulois Fehr, Schmid. Martin Kutter, Deserteur. Kon 
Kirchdorf: Anten Kehler, Deserteur. Thomas Oeblmayer. » 
- Graͤfl. Wartenberg. Patrimon. Obervogteiamt allda.
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Altdorf. Der bei dem Garnisons-Regiment zu Hohtn- Aspera gestandene Gemeine Anton Grundler 
vom Tobel ist im Nov. 1808. besertirt. Sämtliche Hech= und Webllöbl. Militair= und Civil-Obrigkeite#n 
werden daher geziemend ersucht, ihn im Betretungsfall zu arretiren, und entweder hieher, oder an das Soch- 
löbl. Regiments-Commando gefälligst einliefern zu lassen. Den 20. Jan. 1800. Königl. Oberamt. 
Botenheim. Johannes Walter, Gemeiner unter dem Füselir-Regiment von Neubronn ist im Urlaub 
desertirt; es werden daher alle Mititair= und Ciril-Obrigkeiten ersucht, auf diesen Deserteur zu sahnden, und 
ihn entweder dem nächsteclegenen Militair-Ermmwando eder dem unterzcichnetcn Oberamt gegen Erstateung 
der Kosten wohlverwahrt einzuliefern. Den 1. Febr. 1800. Oberamt Brakendcim. 
Frittlingen. Joseph Wenzler, Jäger beim Königl. Fußickger= Bataillon von Scharfenstein,“ 
24 J. alt, blonder Haare, und gutem Aussehen ist von seinem Bataillon desertirt; alle Civil= und Militir- 
Behörden werden daher erlucht, auf denselben zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder hieher, oder 
an das nächste Königl. Militair-Commando zu überliefern. Spaichingen, den §. Febr. 180. 
Köôön. Oberamt allda. 
Tübingen. Der unter dem Königl Fußjéger-Bataillon v. Neuffer gestandene Gemeine Jehann Georg 
Wagner von Gönningen disseitigen Oberamtö, ist den 0. Jan. d. J. aus der Garnison Radolphszell desertirt 
Alle Hoch und Löbl. Obrigkeiten werden daher ersucht, den Wagner, wo er sich betreten lassen sollte, arreri- 
ren, und entweder dem hiesigen Oberame, oder der Militair-Behörde wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 
10. Febr. 1809. Kön. Oberamt allda. 
Wiesenstaig. Der bei dem Königl. Fußjäger-Bataillon von Neuffer gestandene Gemeine Anton 
Eck, von hier gebürtig, ist am 26. I.n., d. J. aus der Garnison Radolphzell desertirt. Alle Obrigkeiten 
werden daher geziemend ersucht, diesen Flichtling auf Betreten zu arretiren, und wohlverwahrt entweder hie- 
her oder an gedachtes Bataillon liesern du lassen. Den 9. Febr. 1809. Oberamt allda. 
  
Cankstadt. Jacob Fnedrich Mayer, Bürger und Weingdriner in Münster, fährt aller amtlichen 
Warnungen und versuchter Corrections-Mittel ungeachtet in seinem asotischen Lebenswandel sort, so daß man 
sich genötbiget fand, ihn von Magistratswegen für mundtodt zu erklären. Diß wird mit dem Anbeng be- 
kannt gemacht, daß sich ohne den Kriegsoogt seines Eheweibs, dem Bürgermeister Daniel Reim niem and aut 
ihm in einen Contrakt einlassen, und daß die Glaubiger desselben, besonders aber die Mirthe, bei welchen 
Mayer auf Borg zu zechen pflegt, ihre Forderungen binnen kurzer Zeit bei gedachtem Bürgermeisier Reim 
eingeben sollen. Den 23. Jan. 1809. Oberamt allda. 
Meinhard. Der bei unterzeichnet amtlichen Behörde in Untersuchung und Verhaft gekommene unten 
signalisirte Johann Joseph Klein, angeblich von Sommerndorf, Königl. alt Baierscher Herrschaft gebürtig, 
der sich auch unter dem Namen Johann Schramm umhertreibt, und wirklich ein sehr gefährlicher Mensch ist, 
hat ungeachtet seiner festen Banden doch Mittel gefunden, in der Nacht vom pien auf den 8. dieses zu ent- 
weichen. Alle Civil-und Militairbehörden werden daher nach Standesgebühr &amp; sub oblati. ne reciproci er- 
sucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden, und ihn auf Betreten hieher gegen Ersaz der Fosten auszuliefern. 
Signalement. Johann Joseph Klein von Sommerndorf, Königl. alt Baierscher Herrschaft gebürtig, ungefehr 
35. J. alt, seiner Profehion ein Bürstenbinder, kleiner Statur, mit hellbraunen Haaren, mir einem Riß an der 
linken Seite des Kopfs, niederer etwas runzlichten Stirne, hellbraunen Augbraunen, helltlauen Augen, etwas 
stumpigter Nase, schmalen Wangen, mageren Gesicht, schmalem Mund und erwas schwarzlichten Jähnen. Er 
krug bei seinem Entweichen einen dunkelblauen Ueberrok, eine blau rothgesteinte kottonene Weste „, ein schwarz 
leidenes Halstuch, schwarze hirschlederne Hosen, weite wollene gestreiste Strümpfe u. eine graue wollene Podel- 
kappe mit hedlblauen Mesöen Den 8. Febr. 1809. Fürstl. Hohenlohe Bartenstein. Patr. Obervogteiamt. 
Weinsberg Es ist hier eine Einrichtung getroffen, daß jeder und jede Familie im Oberamt, wenn sie 
ehrlich will, Arbeit und Bezahlung bekommen kann. Welche Person also ausser dem Ober= und Souveraine= 
täts= Amt auf dem Bettel und sonsten keiner höheren Polizei zur Erörterung gehörigen Laster betretten wird, 
diese an hiesiges Oberamt auf Kosten der Commun, wo sie der Aufsicht entgangen, einliefern zu lassen, wird 
hiede Obrigkeit ernsucht. Den 10. Jan. 1809. Kng. Oberamt allda.
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        Nro. 10. 1309. 77 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 4. Merz. 
  
  
Königl. Verordnung, die Besezung der Gerichtsschreiberei= Stellen betreffend. 
Se. Königl. Mas. haben allergnädigst zu verordnen geruhet, daß die Gerichtsschrei- 
berei: Stellen, ste mögen abgesondert verwaltet werden, oder mit der Stelle des Ortsvorste- 
hers oder Schultheißen combinirt gewesen seyn, nicht mehr durch magistratische Wahl er- 
sezt, sondern jeder Erledigungs Fall Königlicher Ober: Regircung vorgelegt werden soll. 
Es werden daher in Gemäsheit dieser allerhöchsten Verfügung sämtliche Königl. Ober- 
dmter angewiesen, für die Zukunft von jeder Erledigung einer Gerichtsschreiberei Königl. 
Ober:Regierung die Anzeige zu machen, und mit dieser eine möglichst genaue Berechnung 
des mit der Stelle verbundenen firen Wartgelds und der Emolumente, so wie des Ertrags 
der von derselben abhängenden Geschäfte, dann ihre gutächtliche Anträge für die Wiederbe- 
sezung der Sielle vorzulegen, zu welchem Ende sie, insofern nicht der grössere oder wichti- 
gere Geschäfts-Umfang ausgedehntere Kenntniße im Schreibereifache erfordert, einige taug- 
liche Individuen besonders, wenn solche sich in dem Magistrat oder unrer der Bürgerschaft 
finden sollten, Königlicher Ober-Regierung nach ihrer besten Ueberzeugung zu benennen haben. 
Es wird übrigens den Königl. Oberämcern dabei zu erkennen gegeben, daß in der Re- 
gel und wenn nicht ganz besondere locale Gründe eine Ausnahme rechrfertigen, der Verbin- 
dung der Gerichrsschreibereien mit der Stelle der Unteramtleute oder Schultheissen auf die 
Zukunft nicht werde statt gegeben werden. Seuttgart, in Kénigl. Ob. Reg. Reg. Depart. 
den #5. Febr. 1300. Ad Mand. S. R. Maj. 
Das Verbot des Bezugs von Spedikions= oder Ablieferungs -Gebühren durch die Post-Beamte, 
von denen nicht in loco vertheilt werdenden Briefen und Packeten detr. d. d. 28. Febr. 1800. 
Es ist zwar den Königl. Post= Beamrten in den Bestallungs-Briefen erlaubr worden, 
für diejenige Briefe und Packete eine Ablieferungs-Gebühr von relpekt. 1 kr. und . kr. 
von den Addressaten einzuzlehen, welche in dem Ort selbst vertheilt werden, wo eine Post 
etablirt ist. 
Da man aber mißfällig hat vernehmen müssen, daß mehrere Post-Beamte auch von 
densenigen Briefen und Packeren, welche nicht in loco des Postamts ausgetragen, sondern 
dort von denen dahin instradirten Boten abgeholt werden, unter verschiedenen Titeln als
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„Abgabs- Ablieferungs, Speditions-oder Einschreib- Gebuͤhr“ u s. w. respect. 1kr. und 
2 kr. einziehen: so hat man denselben diesen Bezug aufs ernstlichste und bei Strafe von 
10 fl. für den ersten erweislichen Fall untersagt; welches hiemit zu Jedermanns Wissen- 
schaft gebracht wird. Stuttgart, den 23. Febr. 1800#. 
· Königl.Reichs-General-Ober-Post-Direction. 
Decret des Koͤn. Forst-Depart. an faͤmtliche Ober-Forstaͤmter, das Einsammlen der Holz- 
Saansen und den Handel mit denselben betr. d. d 28. Febr. 1809. 
Da bei den bestehenden Waldkultur--Anstalten das Einsammlen der Holz-Saamen und 
der Handel mit denselben die genaueste Aufsicht von Seiten der Königl. Ober Forst-Aemter 
erfordert, so werden hiemit in Beziehung auf diesen Gegenstand folgende allgemeine Be- 
stimmungen zur genauesten Nachachtung fesigeseze: 
1) Um in den Königl. Waldungen Waldsaamen sammlen zu dürfen, ist eine schrifeliche 
Erlaubniß von den betreffenden Ober-Forst-Aemt r# noͤthig, und in Commun-Privat= 
und Patrimonial-Waldungen muß eine schriftliche Bewilligung der Wald-Eigenthü- 
mer der Oberforstamtlichen Erlaubniß vorangehen. 
a) Das Saamen-Sammlen ist nur erfahrnen und vertrauten Personen zu gestatten, und 
in den Oberforstamtlichen Exlaubniß" Scheinen sind die Disteikte und die Zeit genau 
zu bestimmen, in welchen Saamen gesammelt werden darf. 
3) Auf die Behandlung dieser Saamen vom Einsammlen bis zum Verkauf haben die 
Ober-Forst-Aemter eine besondere Aufmerk samkeit zu richten, und sede nachtheilige 
Behandlungs-Art derselben zu verhüten zu suchen. Alle Holz= Saamen, welche un- 
reif eingesammelt, oder beim Ausklengen und Aufbewahren verdorben worden, oder 
sonst verdächrig scheinen, sind von den Ober-Forst-Aemtern solange in Verwahrung 
zu nehmen, bis durch angestellte. Versuche ihre Brauchbarkeit erwiesen ist. Bei ei- 
nem etwa entstehenden Streit ist eine Probe von dem Saamen an das Königl. Forst- 
Departemem einzusenden, und die weitere Verfügung abzuwarten. 
4) Händlern, welche wissentlich verdorbene Saamen zu verbaufen suchen, darf keine Er- 
laubnih mehr zum Einsammien gegeben werden. 
I) Zum Behuf der Waldkultur ist das Sammlen der Holz-Saamen in den herrschaft- 
lichen Waldungen, wo msglich gegen eine Natural-Lieferung an gutem völlig gerei, 
nigtem Saamen Distriktweise zu verleihen. . 
Von einer jeden solchen Verleihung haben die Ober-Forst-Aemter sogleich Bericht zum 
Königl. Forst-Departement zu erstatten, und in demselben das zu erhaltende Saamen. Quan- 
tum anzuzeigen, damie wegen dessen Verwendung das nöthige verfügt werden kann. Deer. 
Stuttg. im Königl. Forst: Depart den 28. Febr. 18090. Er (pec. Relolut. 
Decret der Königl. Conseriptions-Commission, die Behandlung der Studierenden auf 
' zunmasieu und Lpceen in Conscriptions-Hinsicht Letrßend „n 
Da man aus eingekommenen Berichten ersehen, daß Cantonspflichtige sich außerge- 
wöhnlich lange auf Gymnasien und Lyceen verweilen, und während dieser Zeit eine Erem- 
tion von der Militgirpflichttgkeit ausprechen wollen, so wird denen Kreis; und Oberämtern
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zu erkennen gegeben: Wenn Jimglinge, welche der Rang ihrer Viter niche zum Studieren 
berechtigt, nach zurükgelegtem 13. Jahr noch auf Gymnasten und Lyceen sich aufhalten, 
und deßwegen auf Militair: Eremton Anspruch machen wollen, so müssen sie sich legitimi- 
ren können, daß sie von der geeigneten höchsten Behörde die Erlaubniß erhalten haben, sich 
den höhern Wissenschaften zu widmen, oder ihre Studien auf den Gymnasien und Lyceen 
noch eine bestimmte Zeit fortzusezen. Können sie sich nicht auf diese Act gehörig auswei- 
sen, so ist auf ihr Studium nicht zu reflektiren, sondern sie müssen nach Alter und Meß 
classificirt, und, wenn sie die Reihe trift, zum Militaire ausgehoben werden. Sinttgart, 
den 2. Merz 1809. Königl. Conseriptions, Commission. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Justiz-Collegii I. Senats. 
Ad Mand. Sacr. Regiæ Maj. 
1) wurde unterm 6. Jan. David Kupferschmid von Spaichingen wegen mehrerer bei 
der Conscription im Rottweiler Kreise verübten Betrügereien zu einer 3 jährigen Festungs- 
arbeit auf Hohenasperg neben Bezahlung der Kesten verurtheilt. 
a) wurde unterm lo. Jan. Gottlieb Scherrüble von Eßlingen wegen wiederholten 
Diebstals neben Ersaz der Kosten zu o0 monatlicher, — Johann Landes von Uhlbach aber 
wegen Theilnahme an diesem Diebstal neben Bezahlung seiner Azungs= und Untersuchungs- 
kosten zu einer 3 monatlichen Festungsardelt auf Hohenasperg verurtheilc. 
3) Den 25. Jan. wurde Michael Horlacher von Wasseralfingen wegen wiederholter- 
Diebstähle zu fünffähriger Festungsarbeit mit dem Beisaz cendemnirk, daß er nach Verfluß. 
dieser Strafjeit bie zu hinlänglichem Beweiß seiner Besserung in einem Zwange Arbel###- 
Haus verwahrt werden soll. 
4) Den 2yF. Jan. wurde der bei dem Oberamt Manlbronn wegen Diebstals in Ver- 
hast und Inquissiion gekommene Mezger Friedrich Schäfer von Dertingen zu einer einjäh-= 
rigen Festungsarbeit verurtheilt. 
) Den 28. Jar= wurde der bei dem Oberamt Heilbronn wegen Diebstals in Verhafe- 
und Inquisition gekommene Johann Friedrich Weidmann von Rekkar-Garcach zu einer- 
sechsmonatlichen Festungsarbeit condemnirt. 
6) Den 4 Febr. wurde der bei dem Oberamt Cannstatt wegen grober Mishandlung 
seiner Chefrau in Verhast und Inqnuisttion gekommene Christian Gottlieb Weeber von Wan- 
gen zu einer sechomonarlichen Festungsarbett zu Hohenasperg verurtheilt. 
7) Den s. Febr. wurde der bei dem Oberamt Böblingen wegen Diebstals und Be- 
trugs in Verhaft und Inquisition gekommene Seeinhauermeister uud gewesener Bau: Con- 
troleur zu Ellwangen Johannes Maierlen von Stuttgart zu einer zehenmonatlichen Zuchr- 
haussirafe in Ludwigeburg veurtheilt. - - » 
8)Den10.Febr.wukde(peterEselvonAlt«-OHernborfOberamksRottweilwegem 
seiner wiederholten Diebstähle zu zweifähriger Festungsarbrie neben Ersaz aller Kosten ver- 
urtheilt. 
6 b o) Den 13. Febr. wurde kLucas Schweer von Eggingen, wegen Toͤdtung, attentirter 
Nochzucht und Diebstahls in Hinsicht auf den erlittenen, durch eine besondere Commissars=
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        50 
sche Un:ersuchung erwiesenen langwierigen und harten Arrest zu vierjähriger Festungsarbeit 
condemuist. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Just. Collegil llten Senats. 
In der Aoppellations Sache von Sruttgart, zwischen dem Schuleheissen Gottsried Mül- 
ler und den Waisenrichtern Fridrich Bayha und Andreas Stäbler von Echterdingen, Be- 
klagten, Appellanten an einem, und Anna Barbara, des Jakob Stäblers Ehefrau daselbst 
cum cur#tore legitimo, Klägerin, Appellatin am andern Theil wurde die Urthel voriger 
Instanz dahin reformirt, daß Beklagte Appellanten von der gegen sie angestellten Klage 
zu entbinden seien, hingegen der Klägerin, Appellatin der Regreß gegen diesenige Personen, 
welche für den von ihr erlittenen Verlust nach den Gesezen verantwortlich gemacht werden 
können, vorbehalten; auch die in beiden Instanzen aufgegangene Proceß= Kosten gegen ein- 
ander verglichen seyn sollen. Seuttg. den r. Merz 1800. 
Stuttgart, den 23. Febr. 1909. wurden geschieden: 
1) Christian Balthas Winter, Zeugmacher zu Wildberg, Nagolder Oberamts, Kl. 
von Anna, geb. Beuttler Bekl. ex cap. quali delert. und die Bekl. in die Kosten verurtheilt. 
2) Johannes Walz von Eberdingen, Vaihinger Oberamts, Kl. von Friderica, geb. 
Feser, Bekl. aus demselben Grunde, unter Verurthetlung der leztern in die Kosten. 
Stuttgart. In Gemsksheit allerhöchster Aufgabe von dem Königl. Straßen, De- 
vartement, werden die Chaußee Gelds-Gesälle auf denen mit herrschaftlichen Gebäuden ver- 
sehenen Starionen: 1) Stuttgart an der Weinsteig, mit der Verbindungs-Straße, von 
Sturtgart nach Vaihingen auf den Fildern, 2) auf der Prag bei Cantstatt, 3) zu Wan- 
gen, wiederum auf 1 Jahr, nemlich von Georgii 1809 bis 1810. in dem mit Nro. 367. 
bezeichneten, ohnfern der Hofwagnerei stehenden Wohnhauß des Straßen= Cassiers, Ober- 
SeteuerF= Commissarius Kehl, bis Mittwoch den s. April d. J. Rechmittags : Uhr, zur 
legalen Verleihung kommen; welches hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, mit dem 
Anfügen, daß ein jeder der erscheinenden Pacht-Liebhaber, oder deren mirbringenden Bür- 
gen, wegen der Tüchtigkeit, eurweder zu Einlegung einer Caurion oder zu beistung einer 
Bücgschaft, von wenigstens Eintausend Gulden gerichtlich ausgestente und Oberamrlich be- 
stärigte Accestate, vom neuesten Datum, bei der Aufstreichs-Verhandlung vorzuweisen habe. 
Den 23. Febr. 18090. Königl. Steraßen-Caße. 
  
Se. Königl. Maj. haben unterm 33. Febr. 
den bisherigen Oberzoller Pflüger in Wetkersheim zum Sctadt-Aceis-WVerwalter in 
tuttgare, 
* Stempel-Amts-Controleur Aufschnatterer von Riedlingen zum Ober-- Actiser 
in Oehringen, 
den Zoll-Controlenr Grattenauer von Stuttgart zum Stempel= Amts-Controleur 
in Riedungen, 
den Accis-Controleur Magirus in Stutegart zum Zell: Controleur allda, und
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        81 
den Zoll-Controleur Braitling von Ehingen zum Accis-Controleur in Stuttgart 
allergnädig#t ernannt. 
Se. Koͤnigl. Maj haben durch ein Decret vom 26. Febr. 
den Cemmandeur des Linien-Infanterie: Regiments Kronprinz, Oberst von Röder, 
zum Commandeur des Linten Infant. Regiments von Franquemont; 
den Commandeur dieses Regiments, Oberst v. Koch zum Commandeur des Linien- 
Infant. Regiments Kronprinz; 
den Oberst v. Ezdorff vom Fäsilir-Regiment von Reubronn zum General: Majer 
mit Pension bis auf weitere Anstellung; 
den Commandeur des aten Bataillon vom Füstlir-Regiment v. Neubronn, Oberst 
v. Dernbach, zum Commandeur dieses Regiments, und 
den bieher pensionirten Oberst= ieutenant v Theobald zum Commandeur des aten 
Batatllon vom Füstlir-Regimene v. Neubronn zu ernennen allergnddigst geruhe. 
Untcerm 13. Febr. haben Se. Königl. Majs. dem Kupferschmid Christian Gottlob 
Kallenberg in Ludwigsburg den Charakter eines Hofkupferschmids zu ertheilen allergnd- 
digst geruht. 6 
Stuttgart. Der Rechtskandidat Amand Heinrich Günzler aus Stuttgart, ist nach 
erstandener Prüfung in die Zahl der Königl. Advocaten ausgenommen, und in dieser Ei- 
genschaft bei dem Kön. Ober= Justiz Collegto zweiten Senats an heutigem Tage verpflichter 
und immatriculirt worden. Den 238. Febr. r309. 
  
Biberach. Von einem Hospital-Fall-Lehenhof in Gutershofen „, welcher Weiler nicht ganz 2 Stun- 
ben von hiesiger Stadi entfernt, an der Riedlinger Chaussee liegt, sind 1# Mrg. 5 Rtb. 86 Schuh Garten-= 
land, 133 Morg. 31 Rutb. P2 Schuh Wiesbeden und 29#4. Mrg. 8 Rth. 37 Schuh Aekr hinweggenommen 
worden, um kunke ein besonderes Gut, wozu die benstbigte Gebaude m ermeltem Garten an der Lamstraße 
bernestellet werden können, zu bilden. Zu dessen dreifacher Versteigerung als reines Eigenthum, Zinsgut oder 
Erblehen unter Vorbehalt der allerhöchsten Ratification, wird hiemit Montag der r3. Merz bestimmt, und die 
Verhandlung wird um 8 Uhr des Morgens in dem nächstgelegenen Wirthshaus zu Schammach, beginnen. Den 
a2. Febr. 1809. Hospitalverwaltung allda. 
Winnenden. Da das bei der lezten Subhastation der vormablig hiesigen Oberamtei-Wohnung und 
des dabei befindlichen Gartens dafür gemachte Csffert nicht angenommen worden; so werden diese in Nro. 41. 
42. und 43. dieses Blatts (Jahrg. 1808.) ausführlich beschriebene Gegenstände, Donnerstags, den 23. Merz 
d. J. Vormittags 0 Uhr allhier wiederum zum Verkauf gebracht, oder auch, je nachdem sich Liebhaber finden, 
auf, 3 oder 6 Jahre vermiethet werden. Die Kaufsliebhaber haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen ihres 
Prädicats und Vermögens halber zu versehen. Den 20. Febr. 1800. Cameralverwaltung allda. 
Winzerhausen. Nachdem bei unterzeichneter Cameral-Verwaltung durch zwei allerhöchste Decrete 
vom 11. Febr. eines Theils der Subhastationsweise vorgenommene Verkauf der auf dem 2 inzerhauser Kasten 
zugegen liegenden Früchten, an Roggen, Dinkel und Haber nicht genehmigt, und andern Theils solche dahin 
allergnädigst angewiesen worden, nicht nur eine nochmalige Subhastation darüber vorzunehmen, sondem auch 
den auf dem Liebensteiner und Mundelsheimer Kasten befindlichen Vorrath an Roggen an die Meistbiecenden 
7 verkaufen; so wird dieses hiemit öffentlich unter dem Anhang bekannt gemacht, daß die Liebhaber gedachte 
rüchten taglich beaugenscheinigen, und alsdenn der Subhastation, welche bis Samstag den 11. Merz Vor- 
mittags 0 Uhr in des Cameral-Beamten Wohnung zu Winzerhausen, vor sich gehen wird, einfinden können. 
Den 23. Febr. u1809. Cameral-Verwaltung Liebenstein.
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        12 
Abelmannsfelben. Da die umterm 30. Sept. v. J. bekannt gemachte, und unterm 18. Oktober 
desseldigen Jahrs vorgenommene Verleihung der dahiesigen herrschaftl. Ottenhof-Mühle gnädipst nicht geneb- 
miget, vielmehr unterzeichnete unterm 3. &amp; præs. 16. Febr. d. J. von der Königl. Ober-Finanz-Kammer, 
Landwirthschaftl. Departement adigsh beauftragt wurden, eine neue Verleihung dieser Mühle auf 6 bis 9 
Jahre zu veranstalten; so wird diese Verhandlung auf Samstag den #1u. Merz d. J. festgesezt. Oiese Ctten= 
hof-Mühle, welche an einem Weiher liegt, und von 2 Bronnen getrieben wird, ist mit 1 Gerbgang und 
2 Mahlgängen und 1 Wasserrad, welcher das Geschirr im Trillis treibt, versehen, und gehört dazu noch ein 
kleiner Gras-Rhein und ein ganz geringes Mäzlen Wurzgarten am Berg. Die Viebhaber werden zu dieser 
Verhandlung, welche an gedachkem Tag Morgens 8 Uhr in dem sogenannten herrschaftlichen vehnhauß zu 
Adelmannsfelden vor sich geht, eingeladen, bei der Verhandlung aber niemand zugelassen, der nicht mit einem 
obrigkeitlichen Zeugniß versehen ist, daß er eine untadelhafte Aufführung habe, die erforderliche Kenntniß im 
Mahlenwesen besize, und eine Caution von 180 fl. zu praͤstiren im Stand, sei. Den 20. Febr. 1809. 
Kreis-Steuerrath und Stadt-Cameral-Verwalter von Ellwangen. 
Beilstein. Der Schafereibestand der beeden Communen Unter= und Oberheinrieth gehet bis nächss 
Michaelis zu Ende, und wird deswegen eine anderwärtige Verleihung auf weitere 3 Jahre von Michael.s 
1800 bis 18ra. vorgenommen werden. Die Schaafweide ist zu 350. Stüt berechtigt, wovon aber 1o0o Stäk 
von Bürgern eingeschlagen werden dörfen. Ein Beständer hat eine bequeme Wohmung nebst Stallungen, Heu- 
boden r2c. auch ein Küchen= und Grasgärtlein unentgeldlich zu geniehen, muß aber eine Caution von 200 fl. 
entweder an liegenden Gütern oder baar Geld stellen. Der Verleihung selbst aber haben die Liebhaber Mon- 
tig den 20. Merz Morgens 8 Uhr auf dem Rathhaus zu Unterheinrieth unter Beibringung ihrer Meisterbriefe 
allch gerichtlicher Zeugnisse über ihr Vermögen und Verhalten, anzuwohnen, die weitere Bestands-Bedingun- 
gen anzuhbren, und derselben abzuwarten. Den 20. Febr. 1800. Okeramt allda. 
Beilstein. Der Bestand der biesign Commun-Schaafwaide gehet bis Michaelis dieses Jahrs zu En- 
de, deswegen von Seiten des Magistrats Montag der 13. Merz zur neuen Verleihung derselben an den Meist- 
bietenden auf weitere, 3 Jahre bestimmt wurde. Die biesige Schaafweide erträgt 330 Stuk, davon der Scha- 
r 200, die Bürgerschaft aber 1§o Stük halten kann. Dieses Vorhaben wird mit dem Anfügen andurch 
ffentlich bekannt gemacht, daß sich allenfalsige Liebhaber an gedachtem Tag Vormittags 8 Uhr auf dem Ratt- 
haus dahier einsinden, wegen ihres Vermögens und Aufführung glaubwürdige Zeugnisse beibringen, zu elner 
legalen. Caution von aco fl. sich gefaßt halten, die Bestands-Bedingungen anbören, und der weitern Ver- 
handlung gehörig, abwerten sollen. Den 6. Febr. 1800. « beramt allda. 
Eßlingen. Das oldasige, dem Hospital zugehörige sogenannte Ottilien Hofgut wird Donnerstag den 
Merz auf 0 Jahr, nemlich von Georgii t8o9 bis 1818. im Aufstreich unter Vorbehalt der allergnaͤbigsten 
Raistkation. verpachtet werden. Dasselbe bestehet in einem beschlossenen Hof, worinnen eine Wohnung, ein 
lausender Bronn, eine Scheuer mit 2 Thennen, 2 Futterhäuser nebst genugsamen Stallungen, ein anderes 
Gebäude, worinnen mehrere Kammern, Fruchtkasten, Schweinsteigen, Höngane , ein Washheus, ein klei- 
ner Kichengarten, und ein geräumiger Maz zur Dunglege. Zu dem Hauptbestand gehören noch (weil 91 
Margen, 14 Viertel Aeker, und ro Morgen Wiesen einzeln verliehen werden, bei welchen aber der Hauptde- 
ständer auch. itanschagen darf) 152 Morgen Viertel Aeker, und 5 Morgen Wiesen. Die Hauͤptbedin- 
ungen sind, daß ein Pächter gehalten ist, Farren, 2 Eber, und 0 Pferde zu halten, und eine einfache 
Hanhien von 2000 fl. in Gütern einzulegen. Die Liebhaber dieses Bestands wollen sich gedachten Tags Mer- 
  
  
gens 8 Uhr auf dem albiesieen Rathhauß mit glaubwürdigen oberamtlichen Zeugnissen über ihr Prädikat, 
und daß sie der Landwirthschaft- kundige Männer, auch im Stande seien, die erferderliche Caution zu leisten, 
versehen, einfinden, und das weitere vernehmen; einsweilen aber kann alle Tag Augenschein eingenommen, 
umd die fernere Bedingungen bei der Spital-Mleg eingesehen werden. Den 7F. ded 11%“ leg alda 
· f Spital= Pfleg allda. 
Fekenhausen, Fottweiler Oberamts. Das zur Stiftungs-Verwaltung Rottweil rcoöisge Maieres- 
gut' im Gesenbansen wird Montag den 13. Merz d. J. Morgens 9 Uhr auf 3 Jahre von Georgü 1800 bis 
1818, an den Meistbietenden verlieben werden. Es bestebet in einer Behaufung, Scheuer und Stallungen, 
„Jauchert Garten, 3# Jauchert Wiesen und 80 Jauchert Aeker in 3 Zelgen. Die Bestandsliebhaber, wel- 
5 sich über ihre Kenntnis im Feldbau, ihr Prädikat und Vermögen mit obrileirüihen. Jeugnißen zu legiti- 
miten im: Stande sind, haben sich zur bestimmten Zeit in Fekenhausen einzufinden, wo sie die Bedingungen. 
Munehmen, und der weitern. Verhandlung anwohnen können. Nottweil, den 13. Er. 88 
Konigl. Stiftungs Verwaltung,
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        83 
Göppingen. Bei der dasigen Stadt= Cameral-Beamtung ist man zu Besoldungen und andern Er- 
sordernißen eines Quanti Heues von 24 Wannen benöthigt, deren bieferung in guter Qualität, und in 
2 pf ndigen Bund gebunden, bis Samstag den r1. Merz Vormittags 0 Uhr in der ermeldten Beamtung im 
Abstreich verkiehen werren wird; dieses wird hiemit öfentlich bekannt gemacht, und werden diejenige so zu 
Uebernahme dieser r. ferung Lust haben, auf gesagte Zeit in hiesige Stadt-Gameral= Berwaltung eingeladen, 
um der legalen Verhandlung anzuwohnen. Den 23. Febr. 1800. Stadt-Cameral-Verwaltung allda. 
Hohenek, gudwigeburger Oberamts. Die dasige Schaafweide, welche 160 Stük ertrigt, wovon der 
Beständer 240 Stäk einschlagen darf, wird Mittwoch den 21. Merz Vormittags 0 Uhr auf dasigem Rathhau# 
wiederum auf 3 Jahre verliehen werden, wobei die Liebhaber mit Meisterbriefen und obrigkeitlichen Zeugnißen 
sich einfinden können. Den 25. Febr. 1800. Oberamt Ludwigeburg. 
Rottenmünster. Das höchste Offert bei der, den J. Fedr. d. J. vorgenommenen Verpachtung des 
Königl. Ma#eregue Sontheim, stund so e in einem Verhältniß mit dem früheren Bestand, dem wirk- 
lichen Ertrag dieses bedeutenden Guts, und der sonstigen Vortheile die ein Beständer zu genießen hat, daß die- 
ser Verhandiung die allerhöchste Genehmigung nicht ertheilt, sondern allergnadigst befohlen wurde, eine noch- 
malige Verleibung vorzunehmen. Die Anzahl und Geräumigkeit der wirthschaftlichen Gebäude an Wohnun- 
gen, Scheuren und Stallungen macht es ausführdar, und die Größe des umgebrochenen und noch öden Fel- 
des-rathsam, daß zum Vortheil der Pächter und des allerhöchsten Aerariums, ein Versuch gemacht werde, 
dieses Gut in 2 Haupt-Pachtungen abzutheilen und an 2 Pächter zu vermiethen. Das Mayrreigut enthält 
an öschentlichem Feld überhaupt 215 Morg. 1 Vrtl. Aker, sodann 12 Mrg. 1 Ruth. Gärten, 86 Morgen, 
14 Vrtl. 3 Ruthen Wiesen. An VBiehwaiden sind vorhanden 226 Mrg. 6 Rth., welche um desto eher umge 
brochen werden koͤnnen, als sie nicht entsernt liegen, einen für den Fn günsiigen Boden haben, 
Klee in den Brachfeldern hier gut gerathet, und die vorhandene Wiesen von guter Beschaffenheit sind, und 
mithin Futter-Mangel das Waiden des Viehs nicht nothwendig macht. Außer dem Bestandgeld dürffen die 
Pächter allergnidigster Herrschaft nichts reichen, und von den Hof-Feldern darf weder der Frucht noch Heu- 
noch kleinen Zehnden gestellt werden, hingegen wird ihnen anbedungen werden, miteinander der Pfarrei Schem- 
her? järlich 16 kr. und der Pfarrei Neukirch jährlich 6 fl. 25 kr. zu entrichten, wofür den Pächtern aber 
dach die Benuzung der Frohnen, welche auf dem Gut haften, unsing überlassen bleiben. Die Pächter er- 
halten als Inventarium beim Antritt des Bestandes, neben dem vorhandenen herrschaftlichen Vieh, auch noch 
10% Etr. Heu 45 Ctr. Oehmd, und lo Fuder Stroh, und eine weitere Begünstigung für sie ist diese, daß 
d Schäferei, welche mit solchem gutem Erfolg hier getrieben werden kann, daß "40n den grösten Theil des 
standes abwirft, ohne eine besondere Anrechnung erhalten. Die Verpachtung solle bis Donnerstag den 16. 
Merz Vormittags 10 Uhr auf dem Königl. Maiereigut Sontheim, nach allerhöchster Verordnung dergestalt 
vorgenommen werden, daß zuvor das Maiereigut in 2 Abtheilungen und sodann im Ganzen verpachtet werde. 
Das Bublikum wird hievon in Kenntniß gesezt und die Liebhaber werden eingeladen, auf die bestimmte Zeit 
zu Sontheim zu erscheinen. Den r0. Febr. 1800. Kreis-Steuerrakh und Cameral-Verwalter. 
Stetten, Roktweiler Oberamts. Die Stiftungs- Ver'valtung Roktweil verpachtet das derselben zuge- 
hörige Maiereigut zu Stetten ob Rottweil welches in eine# Behaufung, Scheuer und Stallung unter einem 
Der, 1 Jauchert 14 Vrtl. Garten, 11 Jauchert Wiesen und 127 Ichrt. 14 Vrtl. Aekern in 3 Zellgen beste- 
het, und in durchaus Zutem Zustand ist, auf die 0 Jahre von Georgii rgoo bis 1378. Zu dieser Verhand- 
lung ist Donnerstag der 16. Merz d. J. kestgesezt, av welchem Tage die Bestandliebhaber mit obrigkeitlichen 
Zeugnissen versehen, daß sie hinlängliches Vermögen, ein gutes Prädikat und die erforderliche Kenntnis im 
Feldbau besizen, Vormittags o Uhr sich in Stetter, einzufinden haben. Dem Beständer können 34 Stük Vieb 
und das benöthigte Schiff und Geschirr nebst mehreren Hauß-Mobilien zugleich käuflich überlassen werden. 
Rotweik, den 13. Febr. 1800. Koönigl. Stiftungs Verwaltung. 
Wiblingen. Bei dem hiesigen Cälnere lamte werdein nachstehende Güter, je nachdem sich Liebhaber zei- 
gen werden, im Wege der öffenklichen Verstei gerung entweder verkauft oder verliehen werden: Den 15. Merz 
8 Neuhausen, das dortige Hofgut, bestehend aus einem befondern Wohnhause mit angebautem Wasch -und 
ranntweinbrennhause, einer großen Scheuec mit Scallungen, ? Tagw. Garten, 32 Ichrt Ackers, 30 Taqgw. 
Wiesen und Egrtsesder Den 16. Merz zu Illerrieden: Das TAmthaus mit Tagwerk Garten 21 Irhrt-- 
Aeker und 11 Tagw. Wiesn. Den 17. Merz zu Unter-Kirchberg: Das vormalige Pfarrgut, bestetend 
aus 531 Ichrt Aeker, r5 Tagw, Wiesen. Die Eichhater haben sich mit obritkeitlichen Zeugnissen ihres Ver-
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        24 
moͤgens und ihrer Kenntnisse im Feldbau versehen an den bestimmten Tagen und Orten jeden Tags Morgens 
8 Iht einzufinden, und sofern sie Ausländer sind, vorläufig die Einleitung zu treffen, daß sie hinlangliche Cau- 
tion in Württemberg stellen zu koͤnnen zu beweisen wissen moͤgen. Den 18. Febr. 1809. 
Kreis-Steuerrath und Cameral-Berwalter zu Wiblingen. 
Zwiefalten. Nach einem unterm 13. Febr. 1500. ergangenen allergnädigsten Befehl, sind wir ange- 
wiesen, die hiesige herrschaftliche ’–e lalvs ratificatione nochmalen zu verleihen. Diese Ham- 
merschmide, welche an dem Aachsiuß ##hr, hat 2 Hämmer, I Schmelz- und 1 Handfeuer, nebst Schleif- 
mühle, Wohnung und # kleinen Stall, samt 2 Mrg. 3 Vril. Wiesen. Zu diesem Bacht wurden bisher 100 
Klaster Holz gegeben, was aber in Zukunft nicht mehr statt sindet, und der Beständer kein Holz mehr un- 
entgeldlich erhält. Der Bestand dauert 12 Jahr, und muß ein Beständer eine Gaution von 10700 fl. einle- 
gen, und das Zeu niß der Ehrlichkeit und Geschicklichkeit in seinem Handwerk fuͤr sich haben. Diejenige, wel- 
che zu diesem Werk Lust haben, wollen sich Dienstag den 7. Merz Morgens 0 Uhr in der Cameral-Berwal-= 
tung dahier einfinden, und obrigkeitliche Attestate mitbringen, daß sie die anverlangte Caution entw der in ge- 
richtlich versicherten Capitalien, oder aber in liegenden Gütern, in zweifachem Werth der vorgeschriebenen 
Summe einzulegen vermögend sind. Den 18. Febr. 1809. 
Kreis-Sccuerrath des Ehinger Kreises und Cameralverwalter zu Zwiefalten. 
Ehingen. Der sich in Urlaub aufgehaltene Gemeine Johann Kittler von hier, vom Hochl. Infanterie- 
Regiment von Franquemont, Compagnie von Wallbronn hat sich den J. d. M von hier mit der Aeuherung 
wegbegeben, um sich zu Folge erhaltener Ordre bei seiner Compagnie in Reutlingen einzufinden; da aber der- 
felbe bis nun nicht ein eosten , und aller Vermuthung nach treuloser Weise enkwichen seyn dürfte, werden 
samtliche Hoch= und Löbliche Obrigkeiten ersucht, denselben auf Betreten a arretiren, und on das Hochlöbl. 
Regiments-Commando nach Reutlingen abführen zu laßen. Den 13. Febr. 1800. n. Oberamt. 
Neuenstein. Es sind die unter dem Königl. Infanterie-Regiment von Phull, et der Compagnie von 
Eöfler gestandene zwei Geweinen, Heinrich Lösch von Oehringen, und Johann Gottlieb Pfizenmaier, von der 
Hohenstrasen, Mainhardter Patrim. Amts, am 26. dieses aus der Garnison Heilbronn desertirt. Es werden 
daher alle obrigkeitliche Beh#rden ersucht, auf diese De#erteurs zu fahnden, auf Betreten zu arretiren, und 
enkweder hieher oder zum Regiment nach Heilbronn liesern zu lassen. Den a8. Febr. 1809. 
Kön. Souv. Oberamt allda. 
  
Linsenhofen. Das hiesige Sffentliche Unterpfandebuch ist voll grosser Unrichtigkeiten und bedeutender 
Fehler, so daß eine genaue Renovation desselben, und Fertigung eines neuen Unterpfandsbuchs durchaus ne#h- 
wendig ist. Alle un jede Verwaltungen und Personen, welche Obligationen oder sonstige Schuldverschreibun- 
en von Linsenhofer Bürgern in Handen hab#e#n, werden deswegen hiemit aufgefordert, a dato binnen einem 
onat solche an die Stadtschreiberei in Neufre, zur nöthigen Einsicht und Gebrauch, um so gewißer einzuten- 
ven, als sie nach Verfluß dieses Termins nicht n.ehr werden gehört werden, und allen daraus entspringenden 
Nachtheil für die Zukunft, sich selbst zuzuschreiben Haben. Den 21. Febr. 1800. Oberamt Nürtingen. 
Urach. Die Orte Laichingen, Feldsteecen, Som beim, Steingebronn, Dottingen, Sommandingen, Kohl- 
stetten, Bernloch, Meidelsterten, Offenhausen sind vern. ög im Rbera Bo r. 3½ vor. J. enthaltenen 
ellerhöchsten Königl. Verordnung dem Königl. Oberamt D#bünsingen; und die Orte Willmandingen, Undin- 
###, Erpiaten igenge — an der Laucha. t., dern Königl. Oberamt Reutlinge# zugetieit 
mn; welches, da noch immer Schreiben diese O0 #snd an hiesiges Oberamt einlaufen, öffentlich be- 
kant machr den 22. Febr. 1900. chrelben diese Orre beteh biesiges Oeer iusen Urach. "lm 
Welzheim. Die hiesige Stadt ist schon am 9. Okt. vo. r. J. von der allerhöchsten Behörde zur Ver- 
krgung ihrer berechtigten jährlichen 3 Vieh= und Sinkemarkie all ergnädigst legitimirt worden. Da dieselbe in 
den heurigen Kalender noch nicht eingerükt werden komte, so wirt hiemit dem Publikum bekannt gemacht, 
daß der sonst jedesmal am Dienstag nach Oculi abgehaltene sogenat inte Fastenmarkt künftig am Tag vor dem 
Feiertag Mariä Verkündigung, heuer also am 24. Merz und der # Nachmarkt an dem gedachten Feiertag selbst 
werde abgehalten werden. Den 33. Febr. 1809. Königl. Oberamt allda.
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        Nro. II. 1800. - 
Koniglich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 11. Merz. 
  
  
Zurükberufung aller Königl. unterthanen, die sich aufserhalb der Staaten des Rheinischen Bundes aufhalten. 
Da Se. Königl. Mas. allergnädigst verordnet haben, daß alle Königl. Untertha- 
nen, wes Standes und Würden sie seien, und ohne Unterschied, ob sie eine Königl. Erlaub= 
niß, länger ausserhalb der Staaten des Rheinischen Bundes zu bleiben, früher erhalten ha- 
ben oder nicht, unverzüglich sich in die Königl. Staaten zurükbegeben sollen; so wird ihnen 
solches hierdurch zu ihrer Nachricht und Nachachtung mit der Weisung öffentlich bekannt 
gemacht, daß, wenn diese Rükkehr in das Königreich nicht binnen 4 Wechen erfolge, ihrt 
Besizungen, so wie ihr öbriges in den Ki#iall Siae##ô 
Ausnahme in Beschlag genommen und seiner Zeit unfehlbar werde eingezogen werden; sie 
ssch also diese und die weitere nachtheilige Folgen ihres Ausbleibens selbst zuzuschreiben ha- 
ben. Stuteg. in Kön. Ob. Regierung, den o. Merz 1809. Ad Mand. S. R. Maj. 
Decret der Königl. Conscriptions-Commission in Betreff der aus fremden Kriegsdiensten 
zurükkommenden Militairpflichtigen Un:erttenen des Königreichs. 
Da man seit einiger Zeit mißliebig zu ersehen gehabt, daß mehrere aus fremden Kriegs- 
diensten zurükgekehrte militalrpflichtige Unterthanen des Königreichs blos durch die Patrimo= 
nial= Beamten ohne alle und jede Bemerkung ihrer verflossenen und noch weiter zu leistenden 
Dienstverhälenisse eingesandt worden, gleichwohl aber zu Beurtheilung ihrer sernern Mili- 
tairpflichrigkeir wesentlich nörhig zu wissen ist, ob sie ihrem vorigen Landesherrn oder einer 
fremden auswärtigen Macht geoiem haben; so wird denen Königl. Kreisämtern aufgegeben, 
darüber zu wachen, daß hinführo keine dergleichen Militairpflichtige durch das Patrimonial-= 
Ant#, sondern jedesmal durch das Souverainetäts= Oberamt eingesandt und von demsel- 
ben in dem Lieferungs-Schein genau bemerkt werde: ob der Eingesandte seinem vorigen 
Landesherrn oder einer fremden Macht gedien habe, und im ersten Fall, ob er als Ausge- 
hobener oder Freiwilliger und wie lange, eder als Eingestanderer für einen Andern gegen 
Handgeld und wie viel, seine Dienstzeit erstanden habe. Seurttgart, den 7. Mer; 1809. 
Kön. Conscript. Commisston. 
Die Stellung der in den Patrim. Orten befindlichen Hunde zur Oberforstamtl. Hundsmusterung betr. 
Da die in den Patrimonial= Orten befindlichen Hunde, gleich allen übrigen, zu der
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        36 
von dem betreffenden Koͤnigl. Oberforstamte vorzunehmenden Hundsmusterung zu stellen sind; 
so wird dieses den saͤmtlichen betreffenden Behoͤrden zur schuldigen Nachachtung aumit be- 
kannt gemacht. Stuttgart, in Koͤnigl. Ob. Reg. Ob. Pol. Depart. den 1. Merz 1809. 
Kön. Ober-Consistorium monirt die Einsendung rükständiger Berichte über die Vollendung 
der Familien - W · 
Da mehrere Dekane die ihnen abgeforderten Berichte uͤber die Vollendung der Fami- 
lien-Register in ihren Dioͤcesen, welche noch vor Ende des vorigen Jahrs haͤtten eingesen- 
det werden sollen, noch nicht erstattet haben, so werden diejenigen, welche damit zuruͤkge- 
blieben sind, erinnert, ihre Berichte nunmehro binnen 14 Tagen an das Königl. Ober-Con- 
sistorium unfehlbar einzusenden. Decretum Stutg. im Kön. Ober-Consistorium, den 3. 
Merz 1800. 
Decret des Kön. Ober-Consistoriums. Mangelhafte oder rükständige Schulberichte betr. 
Da mehrere Dekane in dem unter dem 17. Jan. d. J. ihnen abgeforderten Bericht 
über den Schul-Zustand ihrer Diöcese die Schulfonds und Schulstiftungen jedes einzelnen 
Orces, so wie den jährlichen Beitrag jedes Kindes zum Schulgeld anzugeben unterlassen 
haben: so wird ihnen hiemit aufgegeben, in 3. Tagen diese dücke ihres Berichts zu ergän= 
zen, so wie die Dekane, die mit dem ganzen Schulbericht noch im Rükstande sind, erin- 
nert werden, denselben um so mehr schleunigst einzusenden, als der Termin dazu bereits ver- 
M L SE# autol. Ober-Consistorium, den 3. Merz 1300. 
Erkennin des Kön. Ober- Just. Collegii IIten Senats. 
Die Appellations-Sache von Alpirspach zwischen Johann Kopp, Hofbauren auf dem 
Büchenberg, Kl. Appellanten an einem, und den Pflegern des Johann und Johann Adam 
Weigold daselbst, Bekl Apvellaren am andern Theil, eine Zinsforderung betr. wurde, we- 
— offenbaren Defects in Beobachtung der Fatalien der Appellation, und bei der gaͤnzlichen 
manglung einer Beschwerde von Amtswegen per Reseript. verworfen. Stuttg. den 3. Merz 
  
Se. Koͤnigl. Maj. haben durch ein Decret vom 24. Febr. den Oberarzt Koch vom 
binien-Infanterle-Regiment v. Camrer zum Staabsarzt in dem Haupt: Militaͤr Spital So- 
litude zu ernennen allergnaͤdigst geruht. 
Vermög allerhöchsten Decrets vom 25. Febr. haben Sr. Koͤnigl. Maj. den Came- 
ral- Verwalter Bleibel in Freudenstatt nach Roteweil, und den Cameral-Verwalter Hof- 
rath v. Riedmüller in Scokach nach Freudenstatt zu versezen geruht. 
Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 28. Febr. 
den Oberamtmann Hartmann in Gmünd nach Stockach, und den Oberamemann 
Burckhard in Stockach nach Gmünd, ferner den Oberamimann Geß in Böblingen nach 
Ehingen zu versezen; —- 
den gewesenen Oberamtmann Huͤttenschmid von Ellwangen zum Oberamtmann in 
Boͤblingen, 
den seitherigen Oberamtmann Stadlinger zu Rottweil zum Stifts-Verwalter und
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        37 
Amtepfleger in Horb, mit Vorbehalt seines Rangs und der Erlaubniß, die Civil-Uniform 
wie bisher tregen zu dörfen, zu ernennen; 
dann den Oberamtmann Knapp in Alpiespach nach Roctweil, und den Oberamtmann 
Klett von Neuenstein nach Alpirspach zu versezen, und 
den seitherigen Kreis Aktuar Aff in dudwigsburg zum Oberam'mann in Reuenstein 
zu ernennen allergnädigst geruhet. 
Durch ein Derren vom 2. Merz haben Se. Königl. Maj. den Ober-Lieutenane v. 
Schlümbach vom Jäger-Regiment zu Pferd König, zum Scaabs= Ritemeister bei diesem 
Regiment; und ç 
durch ein Decret vem s. Merz den bisherigen beib-Page von Schilling zum Se- 
cond Lieutenant bei dem Leib-Chevaurlegers-Regiment, und zugleich zum Königl. Kammer- 
und Jagd-Junker zu ernennen allergnädigst geruht. . 
VermdgallethöchstekResolutionvom2.MerzhabenSe.Königl.Maj.demvon 
der Universität Tuͤbingen zu der Pfarrei Weil im Dorf, Canstadter Dioͤcese, nominirten 
Sub= Bidbliothekar des theologischen Seminarlums in Tübingen, M. Hoffmann die aller- 
höchste Confirmation ertheilt. 
Vermäg allerhöchsten Decrets vom 4. Merz ist die erledigte Cameralverwaltung in 
Sctokach dem seitherigen Cameral= Verwalter Ammermüller in Freudenchal gnädigst über- 
tragen worden. 
Se. Königl. Maj. haben vermäge allerhöchsten Decrets vom s. Merz dem bisheri- 
gen Ober-Steuerrath, nunmehrigen Stadtschreiber in Kirchheim Keller, die Erlaubniß er- 
theilt, seinen bisherigen Rang und Uniform beibehalten zu dürfen. 
Se. Königl. Mas haben durch ein Decret vom 7. Merz allergnädigst geruher: 
den Ober: Lieutenane Glock vom Linien-Infanterte, Regiment Kronprinz zum Staabs-= 
hauptmann bei dem Linien-Infanrerte-Regiment von Camrer, 
den Unter-Lieutenant RNagel vom Jäger-Regim. zu Pferdt Herzog Louis zum Ober- 
lieutenant bei demselben, 
die Unterlieutenants v. Lang und Reinhardt den zten beim Lin. Infant. Regim. 
Kronprinz zu Oberlieutenants bei diesem Regimem, 
den Kammer-Page, Unreroffizier im Militair-Institut v. Maueler, zum Unterlien- 
tenant bei dem Jäger-Regiment zu Pferd Herzeg Louis, 
den Page, Untereffizier im Militair= Institute, v. Schleierweber zum Unterlien- 
tenant beim Linten-Infant. Regiment Herzog Wilhelm, 
den Unteroffzier im Militair= Instituc Betulius zum Unterlieutenant beim binien- 
Infant. Regiment Herzog Wilhelm, 
den Cadet Stahl zum Unterlieutenant beim Lin. Infant. Regiment v. Camrer, 
den Cadet Moser zum Unterlieutenant beim Lin Infant. Regiment Kronprinz, 
den Cader Stadlinger zum Unterlieutenant beim Füstlir-Regiment v. Reubronn, 
den Cadet Schnizer vom Inf. Reg. Kronprinz zum Unterlieutenant beim Lin. Jnf. 
Regiment v. Camrer, 
den Cadet Biberstein vom Ein. Infant, Rezgiment v. Camrer zum Unterlieutenant 
beim Lin. Infant. Regiment Kronprinz,
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        88 
den Cadet von Schönhammer vom Lin. Infant. Regiment v. Phull zum Unterlieu- 
tenant bei diesem Regiment, 
den in Kön. Preuß. Diensten gestandenen Friedrich v. Sternstein zum Premier= Lien- 
tenant bei dem Leib-Chevaurlegers-Regiment, 
den bieherigen Cadet, Unteroffzier des Militair= Instituts v. Livreville zum Un- 
terlieutenant, und 
den Unterarzt Fruth vom Lin. Infanc. Regiment v. Camrer zum Oberarzt bei diesem 
Regiment zu ernennen; ferner 
vermög allerhöchster Resolurion von ebend. die erledigte Pfarrei Mägerkingen, Pfullin= 
9er Discese, dem Archidiakonus Platt in Hall zu übertragen. 
Vermög allerhöchsten Decrets vom 8. Merz haben Se. Könisl. Mas,. den bisheri- 
gen Hofmeßner Depping zur Ruhe gesezt, und diese Stelle dem Kammerlaquai Büh- 
ler allergnädigst übertragen. 
Der Kandidat der Rechte, Joseph Sauttermeister aus Rottenburg am Rekar, ist 
nach ersiandener Prüfung, als Königl. Advocat aufgenommen, und hierauf bei dem Kön. 
Ober-Tribunal verpflichtet und immatriculirt worden. Tübingen, den 4. Merz 1800. 
  
Calmbach, Neuenbürger Oberamts. Seine Könizgliche Majestät haben dem 
Schulprovisor Jehann Georg Müller zu Calmbach auf die alerunterthänise Anzeige des 
Oberamts, daß er mit eigener Lebensgefahr eine in den stark angelaufenen Enzfluß gefallene 
Weibsperson zu retten versucht habe, die sflberne Verdienst: Medaille als ein Zeichen der 
allerhöchsten Zufriedenheit mit seinem rühmlichen Benehmen durch das Oberamt zustellen las- 
sen. Neuenbürg, den z7. Febr. 1300. Oberamt allda. 
Göppingen und Eberspach. Das unterzogene Oberamt ist allergnärigst beauftragt, den Bestand 
des Chausseegelds auf den beeden Stationen Göppingen und Eberspach von Georgi#e l800 bis 1810. wieder an 
den Meistbiekenden unter den bekannten Bedingungen zu verleihen. Nachdem man mun hiezu Montag den 
20. Merz anberaumt hat,so werden die Liebhaber unter dem Anhang zu dieser Verhandlung, welche besagten 
Tags auf dem hiesigen Rathhauß Vormittags ro Uhr vor sich gihen wird, eingeladen, daß dieselbe tüchtige 
Bürgen stellen, und wenn diese auswärtig sind, sich mit obrigkeitlichen Certisscaten auszuweisen haben. 
Den 4. Merz 1c0. Kön. Oberamt allda. 
Herrenalb. Allerhöchster Verordnung zufolge wird nach Ende des bisherigen Pachtes eine Wiederver- 
keihung vieler herrschaftlichen Grundsticke zu Herrenalb in Aekern und Wiesen bestehend, bis Mittwoch den 
22. Merz vorgenommen werden. Die Grurdstücke werden zum Theil in eine Maierei vereiniget, zum Theil 
einzeln abgegeben, und dem Pächter der Maierei auch die erforderliche Gebude zu Wohnung, Scheuer und 
Stallungen eingeräumt werden. Diejenige, welche zu dem Pachte Lust haben, müssen vor der Verleihung über 
Vermögen und gute Aufführung sich legitimiren; können übrigens die Güter vorher einsehen, und die Bedin- 
Hu#zen bei der Ca neralverwaltung vernehmen. Die Verpachkung wird Vormittags 8 Uhr in dem Cameral= 
erwaltungs-Gebéude den Anfang nehmen. Den 25. Febr. 18090. - 
« Kreissteueramt Calw, und Cameralamt Herrenalb. 
Horb. Am 13. Merz d. J. Vormittags wird die Verpachtung des Chausseegelds zu Horb, dann Nach- 
mittags zu Nordsterten; den r. Merz Vormiktags zu Bildechingen, und Nachmittags zu Eutingen vorge- 
Kommen, wobei die Pachrliebhaber zu erscheinen haben. Den 28. Febr. 1800. Kön. Oberamt. 
Stuttgart. Der unkerm Khnigl. Infanterie-Regiment von Pyhull gestandene Geweine Jakob Zaiser 
von hier, ist den 4. Febr. d. J. aus der Garnison Heilbronn desertirt. A#lle Hoch= und Wohllöbl. Orts- 
Obrigkeiten werden deswegen hiemit geziemend ersucht, auf diesen Deserteur genau zu fahnden, und im Betre- 
tungsfall entweder an das Regiments-Commando oder an das hiesige Stadt-Oberamt wohlverwahrt einliefern 
zu laßen. Den 7. Merz 1805. Stadt-Oberamt aülhier,
        <pb n="95" />
        Nro. 12. 1809. 209 
Königlich Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 18. Merz. 
  
Decret der nigt. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der indirekten Steuern, 
an sämtliche Königl. Beamte, die Einführung der neu rev.dirten Stempel-und Taxr-Ordnung 
betr. d. d 10. Merz 1800. 
In dem Aruschlusse wird sämtlichen Königl. Beamten die neu revidirte Stempel= und 
Tar-Ordnung, welche von der geschehenen Bekannmachung an, in Vollzug zu sezen ist, 
mit dem Anhange zugefertigt, daß durch die für die Stempel-Anstalt errichteten Stempel- 
Aemter nicht nur die Versendung des Scempel-Papiers an die Cameral-Beamte und Ad- 
modiateurs, sondern auch die Stempelung der, dem Stempel unterworfenen Schriften, 
Urkunden, und Handlungs-Hauprbücher 2c. nach der in der Beilage enthaltenen Einmhhei- 
lung der Ober-Aemter vom 1. April an geschehen werde, und daß, von diesem Tage an, 
auch der, in G. 3. und c. der Ordnung bestimmte, Termin zur Stempelung schon verser- 
rigter Schriften, Handlungs-Hauprbücher rc. anfange. Seuetgart, den 20. Merz 1800. 
Eintheilung der Ober-Aemter in die drei Haupt-Stempel= Aemter: Stuttgart, Ellwangen 
und Ehingen, und das Neben-Stempel-Amt Rottenburg. 
Stuttgart: Seurtgart, Stadt. Stuttgart, Am. Ludwigsburg. Böblingen. Cannt- 
stadt. Eßlingen. Leonberg. Bietigheim. Marbach. Brackenheim. Güglingen. 
Heilbronn. Maulbronn. Vaihingen. Waitblingen. Backnang. Beilstein. Kalw. 
Neuenbürg. Kirchheim. Nürtingen. Reurlingen. Geppingen. 
Ellwangen: Kirchhausen. Neckarsulm. Weinsperg. Neuenstein. Mihenhausen. 
Schönthal. Gmünd. Welzheim. Aalen. Ellwangen. Gaildorf. Hall. Heiden- 
heim. Hohenhardt. Närdlingen. Schmidelfeld. Vellverg. Weiftingen. Schorndorf. 
Ehingen: Alpirspach. Bahlingen. Hornberg. Rottweil. Spaichingen. Stockach. 
Tuttlingen. Münsingen. Urach. Wiesenstaig. Biberach. Blaubeuren. Ehinzen. 
Riedlingen. Saulgau. Zwiefalten. Altdorf. Waldsee. 
Rottenburg: Nottenburg. Tübingen. Herrenberg. Altensteig. Freudenstadt. Na, 
gold. Horb. Sulz.
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        chtz-Erkenntnisse des Koͤn. Ober- Trib. zu Tuͤbingen. 
7) In der hoffgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal zu rechllicher Enischeidung 
gewiesenen Appellations: Sache von Urach, zwischen den Erben der Aune Barbare Fiche- 
rer in Mezingen, Klágern, Appellanten, und den Gemeinds-Worsehe# on Feidstetten, 
Beklagten, Appellaten, den Ersaz eines zu Grunde geSangenen velenzschtiichen Ver nögens 
betreffend, werden die appellantischen Erben, unter respebtiver Bestitigunz und Atä#derurg 
der Urthel voriger Instanz, mit ihrer Klage, wie sie angebracht worden ist, noch zur Zei 
abgewiesen, und dei Prozeß Kostens-Aufwand verglichen. Den 25. Febr. 1809. 
2) In der bofgerichtlichen, hieher zur Enescheidung delegirten Appellations= Sache von 
dem Remisstons-Gerichte zu Böblingen, zwischen der Grbriue Magdalene Vetterin zu 
Stetten im Remschal, Cantstadter Oberamts, Klägerin, Appellantin, sodann dem Ochsen- 
wirih Lansterer und Schmid Strähse daselbst, Beklagten, Appellaten, die Vindicirung an- 
Feblich nichtig verkaufrer Gütersiüke betreffend, wird die Appellation, wegen gänzlichen Man- 
gels an einer Beschwerde in der Hauptsache, durch Urthel verworfen, und die Klägerin 
niche nur in die Erstattung der ihrem Gegentheil in dieser Instanz verursachten Prezeßko- 
sten, sondern auch, wegen ihrer muehwilligen Streitsucht, zu Erstehung einer achttägigen 
Thurmstrafe bei geschmeldiger Kost verurtheilt. Den o. Merz 1899 « 
– 
— 
Se. Königl Mas. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 7. Mez die vereinigte 
Amtei und Amtsschreiberei Oberndorf am Nekar dem vormaligen Ober-Amtsrath Fischer 
zu Rottweil gnddigst zu übertragen geruht. « «- 
Dukcheinallerhöchste-Deccetv,om9.MerzistdekWachtmeisterDepkeecknvpm 
Leib-ChevauxlegerwRegimentzumLieutenantallekgnävigsternanntwokden. 
Vermoͤg allerhoͤchster Resolution von ebend. haben Se. Königl. Maj. den von 
dem Markgrafen von Baden zu der katholischen Pfarrei Binningen, Patrimontalamts Wei- 
terdingen, Oberamis Stokach, ernannten bisherlgen Pfarrer und Beichtvarer zu Heiligkreuz-= 
thal, Oberamis Niedlingen, Anselm Zepf zu kenfirmiren, und 
vermög allerhöchster Reselurion vom 11. Merz die erledigte Pfarrei Echterdingen, De- 
* Szurgart= dem Pfarrer Wl. Bührer in Zell und Altbach zu übertragen allergnä- 
digst geruht. 
Vermög allerhöchsten Deerets vom 12. Merz haben Se. Königt. Maj. den Haupe- 
mann von Schaumberg beim Regiment ven Phull zum Königl. Kammerherrn, und 
vermöge allerhöchsten Decrets von ebend. den Premier-Lientenant v. Lüßow von der 
Koönigi. Garde du Corps zum Koönigl. Reise:Srallmeister gnädigst zu ernennen geruht. 
Se. Königl. Ma.l. haben durch ein Decret vom 13. Merz allergnädigst geruhet: 
den in Oestreichischen Diensten bei dem Husaren-Regim. Blankenstein gestandenen Eieu- 
truant von Pittschaff, und den in Kön. Baierischen Diensten gestandenen von Adels- 
heim, zu Second-Lieutenams bei dem Jäger-Regiment zu Pferdt Herzog Leuis; 
den Ober-ieutenant Hoch stetter vom Lin. Inf. Regiment Kronprinz zum Staabs- 
Hauptmann bei diesem Regiment; und
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        0 5P 
burch ein Deeret vom 14. Merz 6 6 
den bicherigen Cader Nestel vom leichten Infant. Bataillon von Wolff zum Ster d-- 
Lieutenant beim Chev. deg. Regiment Herzog Heturich, . 
denWachkmeisterBosevon-Jäger-R'egitnent-zuPferd-König,zumSecspznd,gizzzc-. 
knant beim Chev. Leg. Regim. Herzog Heinrich, 
den Feldwebel Kurz vem Lin. Infant. Regim. v. Phull zum SecondLieutenant beinr 
Lin. Infant. Regim von Franquemon, # 
die Feldwebels Jent und Koruthaler vom Lin. Infanc. Regim. Herzog Wilhelm. 
zu Second Lieutenants bei dem Lin. Infant. Regim. Prinz Friderich; ferner 
vermög allerhöchster Resolution von ebend. den Garnisonsprediger M. Gräter kün- 
Gmünd, und den Vikar M. Lächler tn Pfeffingen zu Feldpredigern zu ernennen. · 
·"Ge"storbe-u"suSturtgrrktxDerHauptmannaHer"zb·er"g-,HpmLin,Jnf»Reg-« 
Kronprinz, den 12. Merz 1809. 
  
Bekanntmachung. Die neu angelegte Königliche Blech= Fabrik in Beerenthal 
zwischen Balingen und Steokach ist nun in völligem Gange, es werden folgende Gattungen- 
schwarzes Blech auf dersülben verferttget., und zwar: Alle Gateungen Brau), und Salzpfan- 
nen-Bleche nach verlanzter Größe und Schwere; Sibel Scheiden-Bleche nach. Verlangen; 
ordinaire Bleche in Bünden zu 4 Ctnr, als: 2 bis 60 Tafeln auf den Band, oder sog- 
naunte zr bis br. Sie sind 33°bis 36 Zoll lang und 24 bis 26 Zoll breie; 7 bls 12 Taf-# 
len, 27 bis go ZJoll lang, 22 Zoll breit; 13 bis 20 Taflen, 23 bis 23 Zoll lang, 18 Zeil- 
brelt; 21 bis 24 Taflen; 20 bis 22 Zoll lang, 10 Zoil breit. Rinnen-Bleche: Auf den: 
Bund 7 bis 1= Taflen, 30 Zoll lang, 14 Joll breit. Kuchen= Bleche: Auf den Bund 
ro blée 12 Täsle, 206 bis 25 Zoll ins Quadrar. Sümtiche Bleche sind von der besten: 
Qaualicät und lassen sich kalt hämmern. Mit Bestellungen beliebe man sich an unterzeich- 
nete Stelle zu wenden, welche alles auf das beste besorgen wird.) Beerenthal, den lo. Merz: 
1809. ' Koͤnigl. Huͤttenverwaltung allda. 
Eßlingen. Nach einem allerhoͤchsten Befehl soll das herrschaftl. Jollhaus in Ober = Eßlingen an del- 
Meistbietenden verkaust werden. Dieses Gebaͤude stebet nebem der Landstraße auf allen Sriten frei, und ent 
hilt 4 heizbare und ein nieht heizbarcs Zimmer= 3 Nammern, cine an das Haus angebute Scheuer nur- 
Pferds-und Rind eh-Statlungen, Heu; und Fruchrböden, einen gemlbten und eigen ged#öhmten Keller. In- 
dem eingemachten Hof stehet ein Waschhyans und ein Gump#ron#en, binter und neben demselben ein Küchen- 
und Graszartenn von ungesähr 2 Vril. Dieses Gebäude würe um seiner angenehmen Lage willen, und da es 
mu eine Vierteistunde von Ewlingen enkkernt ist, zu einem Wirhshaus sehr kauglich. Zur Verkaufs-Verhan= 
lung ist Samkag der 1. April bestimmt, und können sich deswegen die Lichhaber Vormittags 10 Uhr in die 
sem Gebäude zu Ober-Eglingen einsinden. Den 10. Merz 1809. « 
Steuerrath des Stuctgarter Kreisee und Cameral-Verwalter zu Eßlingen. 
Oderndorf am Rekar. Auf dast herrschaftlchem Erettkasten itt ein Quantum neuer Dintel un 
Gersten zum Verkauf ausgesezt., w lihe Frächten di. Liehhaber reaugenschtinigen, und mit der unterzeichnsten: 
Beamtung Käufe abschliessen konnen. Den 7. Merz 1800. Koͤn. Cameral-Verwaltung allda. 
Winnenden. ODa das bei der lezten Subhaffarion der vormahlig hieskgen Oberamtei-Wohnung und 
des dabei befindlichen Gartens dafür gemachte # ssert nicht angenor men worden; so. werden diess in Nro- 41. 
42. und 43. dieses Blatts (Jahrg. 1808.) ausführlich deschriebene Gegenstände, Donnerstags, den 23. Mer 
d. J. Vormittags 0 Uhr allhier wiederum zum Verkauf gebracht, oder auch, je nachdem sia Liebhaber finde,,
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auf 3 oder 6 Jahre vermiethet werden. Die Kaufsliebhaber haben sich mit obrigkeitlichen Zergnissen ihres 
Prädicats und Bermögens halber zu versthen. Den 20. Febr. 1809,. .Cameralverwaltung allda. 
Beilstein. Die Chausseem##ng herzustellende Strasse vom Sauserhof bis Beilstein soll nach allergnädig= 
siem Befehl vom 6. Merz nochmalen in Abstreich gebracht, und à 5. fl. p. Ruthen angeboten werden; worzu 
Momag der 3. April d. J. anbersunt ist, detwegen die zu diesem Straßenbau Cust habende Entrepreneurs 
sich gedachten Tags Vormirtags to Uhr auf hiesigem Rathhaus einfinden, auch obrigkeitliche Zeugnisse wegen 
ihrem Vermögen und Kenntnifen zu diesem Geschäft beibringen sollen. Den 13. Merz 1809. eramt. 
Beilstein. Der Bestand der Communschaafweide zu Auenstein, hiesigen Oberamts, geht auf nächst 
Michaelis zu Ende, und wird deßwegen Montag den 27. Merz eine neue Verleihung auf fernere 3 Jahre, 
nemlich von Michaclis 1800 bis 1812. vorgenommen werden. Die Watde erträgt 250 Stük Schaase, wovon 
die Commun too, ein Beständer aber 150 Stük einschlagen darf. Diese Verleihung wird mit dem Anhan 
bekannt gemacht, daß sich die allenfalsige Liebhaber an obgedachtem Tag Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhau 
zu Auenseein einsinden, obrigkeitliche Zeugnisse ihres Vermögens und ihrer Aufführung halber mitbringen sol- 
len, auch ein Beständer statt der Caution das Bestandgeld alle Jahr voraus zahlen müsse. Den 5. Merz 
1809. · Oberamt allda. 
Göppingen und Ebers pach. Das unterzogene Oberamt ist —N'“ beauftragt, den Bestand 
des Chausseegelds auf den beeden Stationen Göppingen und Eberspach von Georg##i 800 bis 1810. wieder an 
den Meistbiekenden unter den bekannten Bedingungen zu verleihen. Nachdem man nun hiezu Montag den 
20. Merz anberaumt hat, so werden die Liebhaber unter dem Anhang zu dieser Verhandlung, welche besagten 
Tags un dem hiesigen Rathhauß Vormittags 10 Uhr vor sich gehen wird, eingeladen, daß dieselbe tüchtige 
Bürgen 5 stellen, und wenn diese auswaͤrtig sind, sich mit obrigkeitlichen Certificaten auszuweisen haben. 
Den 4. Merz 1809. ,„ Kln. Oberamt allda. 
Herrenalb. Allerhöchster Verordnung zufolge wird nach Ende des bisherigen Pachtes eine Wiederver- 
lehun vieler herrschaftlichen Grundsticke zu Herrenalb in Aekern und Wiesen bestehend, bis Mittwoch den 
23. Merz vorgenommen werden. Die Grundstücke werden zum Theil in eine Maierei vereiniget, zum Theil 
einzeln abgegeben, und dem Pächter der Maierei auch die erforderliche Gebäude zu Wohnung, Scheuer und 
Stallungen eingeräumt werden. Diejenige, welche zu dem Pachte Lust haben, mussen vor der Verleihung über 
Bermögen und gute Aufführung sich legitimiren; können übrigens die Güter vorher einsehen, und die in= 
Pusen bei der Cameralverwaltung vernehmen. Die Verpachtung wird Vormittags 8 Uhr in dem GCameral= 
erwaltungs-Gebäude den Anfang nehmen. Den 27. Febr. 1800. 
Kreissleueramt Galw, und Cameralamt Herrenalb. 
Hohenek, Ludwigsburger Oberamts. Die dastze Schaufiweide, welche 160 Stük ertrigt, wovon der 
Beständer 740 Stük einschlagen darf, wird Mittwoch den 2r. Merz Vormittags 0 Ubr auf dasigem Rathhauß 
wiederum auf 3 Jahre verliehen werden, wobei die Liebhaber mit Meisterbriefen und bbrigkeikkichen. Zeugniß · n 
sich einfinden koͤnnen. Den 27. Febr. 1809. Oberamt Ludwigsburg. 
Hohenstein. Der Bestand der herrschaftlichen Schaͤferei und des Waidgangs gehet bis naͤchst Michae- 
lis zu Ende. Die Wiederverleihung auf die kuͤnftige 3 oder 6 Jahre, je nachdem es die Liebhaber verlangen, 
wird am 15. Apr il Morgens 8 Uhr in dem obern Malerei-Gebaude vorgenommen werden. Die Waide er- 
trigt 250 bis v900 Stük. Der Mächter bekommt das vorhandene Schaafhauß, in einer guten Wohnung, hin- 
länglichen Stallung und Heuboden bestehend, dann ungefähr 4 Morgen Wiesen, und zu deren Besserung 
12. Nacht-Pförche, auch 4 Vrtl. Kuchengarten mit zum Bestand, muß aber neben Stellung eines tüchtigen 
Bürgen eine legale Caution von dem 13 fachen Betrag des erzielenden Bestandgelds in liegenden Gütern oder 
Cassen- Obligationen einlegen. Die mit Meister= oder Concessions-Briefen und mit obrigkeitlichen Zeugniten 
über ihr Pradikat und Vermögen versehene Liebhaber zu diesem Pacht mögen sich bei der Verhandlung einfin- 
den, und die weitere Conditionen vernehmen. Laufen, den 8. Merz 18090. Cameral-Verwalkung. 
Liebenzell. Seine König l. Majestät haben nach einem, von Kön. Hofbau-Departement, un- 
terzeichneter Stelle zugekommenen höchsten Decret vom 27. Febr. d. J. allergnädigst zu verordnen geruhet, 
daß das Bad zu Liebenzell über Alzug der daselbst neu angebrachten Wohmuren „ künftig für das Publikum 
eingerichtet, und zu dem Ende ein Traiteur und Badmeister aufgestellt werden soll. Diß wird nun hiemit öf- 
fenklich bekannt gemacht, damit diejenige, welche zu dieser Traiteurs= Stelle Lust haben, sich mit den erfor- 
derlichen Jrugnise über ihren bisberigen Aufenthalts-Ort, Stand und Vermägen bei der unteszeichneten 
Behörde melden, die weitere angenehme Bedingungen vernehmen, und das Bad selbst auch in Augenschein
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nehmen koͤnnen; das aber nicht dem mindesten Verzug unterworfen ist, da der allerhöchsten Intention gemät, 
die Vorkehrungen so getroffen werden meassen, daß das Bad schon nächstkommende Lichsen zte bauucht * 
den kann. Die Koͤnigl. Zimmer ausgenomn.en, bekommt der neue Traͤiteur zur Ruznieffung; 1o Stuben, 
10 Kammern nebst 1 Kabinet, 1 große K. che mit 1Exeißkammer, 1 großen und 1 kleinen gewöllen Kel= 
ler, 1 Heu-Scheuer, 1 Heuboden, 1 Holzstall und Stollungen zu 21 Pferden, 10 Stüäk Rindvieh und 
50 Stüf Schaafen. Auch sind bei dem Bad mehrere Güter verschiedener Art, welche gegen reichenden Be- 
Mand im Aufstreich erhalten werden können. Den 8. Merz 1800. Kön. Cameralamt Hirschau. 
Nekar-Rems. Der Bestand der Commun-Schaafweide zu Nekar-Rems, Oberamts Waiblingen 
gehet bis Michaelis 18og0. zu Ende, und wird deßwegen Wontag den 10. April d. J. eine neue Verleihung 
auf 3 Jahre von 1800 bis 1812. vorgenommen werden. Die Waide erträgt erträgt Loo Stük, wovon der 
Bestander 200 Stük, die Bürgerschaft aber rco Stäk einschlagen darf. Der Beständer hat neben freier 
Wohnung und Stallung noch I Morg. Aker und 1 Vrtl. Grasboden, wie auch alle bürgerliche Benefirien zu 
geniessen, muß aber auch eine Caution eneweder von zoo fl. baarem Geld oder 400 fl. in liegenden Gründen 
du stellen im Stande seyn. Die Liebhaber haben sich on gedachtem Tag Morgens 8 Uhr auf dem Rathhauß 
in Nckar-Rems einzusinden, sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre bisherige Aufführung und den gehö- 
rigen Meisterbriefen zu versehen, und der weitern Verbandlung anzuwohnen. Den 14. Merz 1809. 
, « Oberamt Waiblingen. 
Nekarweihingen, Ludwigsburger Obcramts. Dasige Commun-Schaafweide, welche 350 Stäük 
Schaafe *— wovon der Beständer Joo Stük einschlagen darf, wird Mittwoch den 10. April Morgens 
8 Uhr auf dasigem Rathhaus an den Meistbietenden verliehen werden, wobei sich die Liebthber mit den erfor- 
derlichen obrigkeitlichen Zeugnissen versehen, einfinden können. Den 14. Merz 1800. Oderamt udwigsbirg. 
Osweil. Die Commun-Schaakwaide zu Oeweil, deren Bestand bis nächst Michaelis zu Ende gehet, 
wird bis Mittwoch den 12. April Morgens 3 Uhr auf weikere 3 Jahr, nemlich von Michaelis rdoq bis 
1812. verlichen werden. Sie erträgt 250 Stük Schaafwaar, wovon der Beständer und die Commun je die 
elfte einschlagen darf. Der Beständer hat überdiß den Genuß freier Wohnung, Stallung und r Viertel 
#artens. Beskandsliehaber wollen sich mit den erforderlichen obrigkeltlichen Zeugnissen versehen, um gedachte. 
Seit bei der Verleihung einsinden. Den 10. Merz 1800. beramt Ludwigsburg. 
Rienharz, Wehzheimer Oberamts. Die dorkige Commun will nach erhaltener allerhöchster Venebmie 
gung bis Dienstag den #8. Merz ibre Sommer-Schaafweide, die ungefihr 200 Stük erträgt, zur Probe auf 
ein Jahr erstmals öffentlich verleiben. Die Liebhaber, welche sich mit den erforderlichen Zeugnissen legitimiren 
können, werden dahero eingeladen, sich an obigem Tag Morgens? Uhr in dem dortigen Wirthshaus bei der 
Verbandlung einzufinden. Den 10. Merz 71800. Oberamt Welzheim. 
Rottenburg am Nekar. Da auf den am apten vor. Monats abgeschlossenen Pachtvertrag des bospi- 
talischen Maiereiguts allhier mehrere Nachgebote gemacht worden sind, und man von Seite des Königl. Ober- 
Landcsökonomie-Collegiums auch geneigt ist, in einigen Bestandsbedingungen zu desto größerem Vortheil der 
Pächter eine Abänderung zu treffen: so ist diese Berpachtung gnädigst nicht genehmiget, sondern befohlen wor- 
den, unter zu Gumdlegung der Nachgebote, eine nochmalige Verlelhung dieses Guts vorzunehmen. Das Guc- 
bestehet aus 274 Morg. Akers und 7?2 Morg. Wiesen, und sind die Aeker und Wielen alle entweder auf, 
oder wenigstens zunächst an der hiesigen Markung gelegen; auch wird das Waidrecht auf 24 Stük Rindvieh 
mit verliehen. Den Beständern werden die vorhandene 6 Viehställe, Schweinställe, 2 Scheuren, der einge- 
schlossene Hof sam Dunglege und Bronnen, und die nöthigen Gerüst= und Gesinds-Kammern eingeräurne, 
und eine Woynung zu 2 Familien im Spital für sie cingerichtet. Ferner wird ihnen das sämtliche von hier 
und von dem Schadenweilerhof noch vorhandene Rindvieh, bestehend aus 6 Hagen, 12 Zugochsen und Stie- 
ren, 14 Kühen, und etlichen und 20 Stük Schmalvieh, das vorhandene Arbeits-Stoll-Fuhr= und Bauren- 
geschirr, und der ganze Vorrath an Futter, Stroh und Dung mit in den Bestand übergeben, und sie haben. 
dafür nichts an baarem Gelde zu bezahlen, sondern müssen blos das, was sie am Anfang des Bestandes 
übernehmen, am Ende desselben wieder in eben demselben Zustande abtreten. Alle Grundsteuern, Zinse, Gül- 
tem und Landachten behält die Stisesverwaltung auf sich, und die Beständer bekommen alle Jahre unentgeld- 
lich aus den Spitalwaldungen 10 Meß Holz und 400 Büscheln Reisach. Liebhaber zu diesem Bestand wer- 
den daher eingeladen, an dem auf Montag den 20. Merz anberaumten wiederholten Berleihungs-Termin 
Vormittags 9 Uhr sich auf dem Rathhaus gllhier einzufinden, und glaubwürdige, oberamtlich gesiegelte Zeug-
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        94 
niße uikzubringen, daß fie ehrlich, sleifig, von guter Aufführung, der Landwittesck aft kumdia, vnd im Stan- 
de seien, für eine Summe von 4000 fl. einfag# gericsslche Caution zu leisten. Den 10. Merr#c. 
Stifzeérerwatinug diidc. 
Zwiefalten. Biß Monteg den 27. diß Vormittags 0 Uhr werden in der Camerat= Verwaitung all- 
bier folgende 3 herrschaftliche Mühlen wiererholt verliehen werden: a) Die Misster-Mühte samt. Bekerei mit 
Wehnung und Stallung zu Rindrieh und Schweinen. Hierzu werden 6 Mrg. Wiesen, 10 Klaft. Holz und 
3 Juder Streh gegeben. In diese Mühle sind 6 Orte gebannt. bh Die mittlere Mühl nebst Wohnung, 
Stallung, 4 Morg. 2 Vrtl. Wiesen, und 2 * Seroh. Hierzu gehören 5 Bann-Crte. J0) Die aussere 
WMübl, ohne Woynung oder mit Bornung, samt 6 Morg. Wiesen. Hat 4 Bann-Orte. Jede Mühl hat 
1 Gerbgang und 4 Mahlginge, bezicht vom Mahlen das 16te und Gerben das 32 Sünri. Der Bestand 
ist auf' o Jahre. Der Bestandere muß sich legitimiren, daß er 7200 fl. an Güterwerth, nach gerichtlicher 
Taxation, zu verpfänden im Stande und ein ehrlicher Mann ist. Den 8. Merz 1805. 4 
Kreis= Sreuerrath zu Ehingen, und Cameral-Verwalter zu Zwiefalten. 
Stuttgart. Nachstehende von hier gebürtige junge Leute werden anmit bei Verlust ihres Unterkhanen= 
und Bürgerrechks und bei Conftscation ihre Bermögens öffentlich theils zum ersten = theit,6 auch zum zweiten 
und dritienmal aufgerufen, a dato binnen 4 Monaten vor dem hiesigem Stadt-Oberamt zu ericheinen, und 
sich den Conscripttens-Gesczen zu unterwerfen. Und zwar werden zum erstemnal aufgerisen: Chriskopb 
Oekinger, Buchbinder. Joh. Christoph Dieterich, Buchrinder. Wilh. Heinr. Frank, Buchbender. Gottlob 
Scholpp, Saifensirder. Joh. Jak. Anz, Kiefer. Carl Aug. Nieringer, Schneider. Carl Schramm, Schnei- 
der. Fried. Jelter, Schneider. Gottfr. Binder, Kaufmann. Wilh. Fried. Rueff, Kaufmann. Georg Jak. 
Frank, Kaufmann. Garl Splomo Weinstein. Garl Wilh. Breitmaier, Sekler. Christ. Fried. Abel, Silbes- 
arbeiter. Fried. Lebsanft, Sattler. Carl Aug. Streker, Kirschner. Ulrich Dreitzler, Sattler. Jak. Frieb. 
Lips, Flaschner. Ge. Ludw. gemm, Schuster. Joh. Georg Schmohl, Schloßer. Joh. Fried. Krail, Kellner. 
Heinr. Gwinner, Rotgerber. Conr. Frik, Mezger. Wilh. Dfterdinger, Kaufmann. Christ. Goktl. Sigelen, 
Kupferschmi. Joh. Cmanuel Reiher, Schreiner. Joh. Schaufler, ##er. Wilh. Sried. Schweibart, Perü- 
An#er Aug. udw Abweser, Kaufmann. kudw. Heinr. Steinle, Chirurgus. Christ. Gortl: Steinle, 
ahler. Christoph Sutor, Kiefer. Joh. Gottl. Fried. Sußdorf, Kellner. Christ. Carl Trostel, Marqueur. 
Joh. Heinr. Steinle, Veruquier. Joh Heinr. Jung. Hafner. Carl Friche Isterdiyzer Joh. Christoph 
Lambert, Schneider. Christoph Götz, Schumacher. Joh. Fleiner, Mezger. Chrisicph Aug. Blumhardt, ##et 
visor. Heinr. Ferd. Wulle, Kiefer. Joh. Fried. Wulle, Kelmer. Gotll Fried. Teichmann, Kaufmann. it. 
Veter Gebring, Bek. Fricd. Scheerer, Echncider. Christ. Fried. Frank, Guͤrtler. Ehristoph Heinrich Neef, 
Kellner. August E. J. Mauch, Schreiner. Earl Keller, Kaufmann, Earl Wilh. Saͤmann, Bek. Gottfr. 
Herzog, Hutmacher. Joh. Chrisloph Fried. Krauß, Rotgerber. Mil. Adam Deihle, Gärtner. Joh. Georg 
Kücheler, Mesger. Christ. Müller, Schneider. Heinr. Müller, Schloßer. Christ. Gortfr. Ludwig, Uhrma- 
cher. Ehrist. Bentam. Ludwig, Uhrgehausmacher. Conr. Kraut, Schumacher. Ge. peinr. Woͤrnle, Mez- 
ger. Joh, Jak. Hock, Nagelichmid. Milh. Fried. Hanselmann, Kaufmann. Joh. Sried Serauß, Süei= 
der. Joy. Christoph Dürr, Schreiner. Conr. Ge. Stübeli, Sekler. Eman. Gottgetreu Reinwald, Goldar= 
beiter. Joh. Ludw. Frik, Kirschner. Joh. Ehrist. Frik, Kellmer. Joh. Ludw. Stadler, Kellner. Carl Ferd. 
Fried. Heumann, baktrer. Erist. Fried Eiher, Sattler. Joh. Mich. Harbensok, Schneider. Joh. Gotkl. 
Häze- Schreiner. Eman. Bentain. Arnold, Bisontier. Adam Reifler, Bierbrauer. Carl Gottfr. Arnoldt, 
nepfwacher. Joh. Uried. Wühelm, Bedrienter. Ehrist. Arnole, Buchdruker. Heinrich Räh#ich, Schneider 
Christ. Krummenaker, S. mider. Wilh. Ferd. Fensterle, Kanfinann. Fried. Conr. Trost, Schneider. Jakob 
Humlébaus. Joh. Wüh. Moser, Schreiner. Fried. Ludw. Leuze. Jak. Ludw. Leuze. Joh. Fried. Weis- 
heit, Schneirer. Joh. Dav. Kiener, Mezger. Adam Käler, Steinhaner. Joh. Gottfr. Kurz. Carl Heinr. 
Erbe, Mahler. Jak: Jeemias, Weingärkner= Thomas Jak. Laub, Schumacher, Christ. Keppler, Schneider. 
Carl Veil, Schneider Wilh. Veil, Schumacher. Jak. Heinr. Schnaizenhöfer, Schneider. Joh Carl Tug. 
Eitel. Keinr. Ritter, Kaumann. Joh. Beinr. Eßlinger, Weingärtner von Heßlach. Joh Georg Krccht, 
Mezger ron Gablenberg. Zum zweir#nmal aber werden aufgerufen: Ehrist. Rupser, Christ. Bezold, Sarl 
Tug. Barth, diese 3 Buchbinder. Joh. Ge. Knaupp, Kaufmann. Joh. éhristoph Seinr. Haas, Steinhauer. 
Gortl. Springer, Sekler. Joh Ludw. Glaz, Sekler. Heinr Frank, Glaser. Goktlob Appenzeller, Schu- 
wacher. Ge. Fried. Pfeifer, Hutmacher. Joh. Pet. Diehm, Kiefer. thrist. Ferdinand Diehm, Saifoensieder. 
Iob. Ge. Schwarz, Hafner. Conr. Wagner, Kiefer. Joh. Ludw. Böhmler, Kiefer. Christ. Eberh. Eik.
        <pb n="101" />
        95 
Weis, Kiefer. Phil. Weis, Merger. Christ. Seora 
Chriztoph Fried. Rieger, Mäer. Jak. Zerß Ber 
Mo:, Mazarr. Andr. Moz, Meiger. Joh. Ge. Wezger. 
er, ' rciber Fried. Doll, Schneider. 
S.neider. Fried. Reold, Sattler. Fried. Hehr, Schnet- 
Batirer. Eorist. Gottl. Kazarus, Schlosser. Jod ann 
Schreiner. Andr. Eberh. Zaiser, Schremner. Johann 
Sattler. Fried. Heinr. Lachenmaier, Aokgerber. Jod. 
Notger Jak. Heinr. Simann, Rotgerber. Heinrich 
Sekler. Aug. Haas, Sek- 
Garl AuiWicch, Silber= 
    
    
   
   
   
    
         
     
    
    
  
Roͤßlen, 
Adam Haag, 
Ludw. 
   
, Kübler. 
Gottlicb 
Schlos- 
       
     
   
Fried. 
a Umacher. 
Sebast 
  
  
Schloũer. 
Kausmmin. 
     
  
  
  
  
  
Adam 
Engel, 
   
    
Kio Whle,
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        96 
Carl Heinr. Jäger, Schneider. Bernh. Kleting, Schneider. ried. Beurer, Seribent. Ant. Moker, Ver- 
golder. Eberh. Judenhut, Schneider. Tarl Christ Benz, Knopfmacher. Joh. Ehrist. Heinr. Burr, Kupfer- 
druker. Carl Wilh. Wilphak, Schreiner. Carl Fried. Majer, Kaufmenn. Carl Heinz, Silberarbeiter. Joh. 
Ferd. Fried. Gékeler, Schriftgießer. Christ. Conradi, Chirurgus. Ludw. Heinz, Kupferdruker. Joy. Fried. 
chanz, Schneider. Wilh. Porün, Keliner. Carl Fried. Daniel, Schneiker. Luew. Heinrich Waidlinger, 
Chirurgus. Carl Franzisk. Krupp, Sattler. Fried. Klein, Sattler. Joh. Jak. Haas, Schumacher. Jody. 
Heinr. HKeas Schreiner. Gottl. Häfele, Schumacher. Christ. Fried. Zahnmüller, Schumacher. Friedrich 
Heinr. Eitel, Kellner. Eberh. Ludw. Eitel. Joh. Fricd. Jak. Gürr, Kellner. Christoph Pet. Höh, Schrei- 
ner. Theod. Fried. Löfler, Kellner. Jeh. Fried. Schaufler. Joh Christ. Heinr. Weber Joh. Fried. Eberh. 
errmann. Carl Ant. Bart, Uhrmacher. Jak. Fried. Kübler, Gürtler. Joh. Heinr. Fossetta, Schneider. 
udw. Nicol. Osterberger, Kaufnann. Fricd. Christ. Osterberger, Uhrenmacher. Christoph Heinrich Hirtle, 
Schreiner. Carl Fried. Gösch. Ernst Fried. Sürur- Linderer. Ernst Ferd. Walz. Carl Fried. Braun. 
Joh. Jak. Steinmez. Joh. Ge. Näher. Joh. Fried. Eberh. Herrmann. Wilh. Gottlob Schweizer. Thil. 
Fried. Ritter. Reinhardt Nic. Maier. Joh. Wilh. Rad. Joh. Ludw. Fried. Springel. Joh. Christoph 
öttle. Heinr. Schweizer. Christ. Fried. Hall. Ludw. Christeph Sutor. Johann Christ. Fried. Spring. 
oh. Jak. Wolfgang Distel. Heinr. Schmid, Zinngieper. Aug. Hampp, Schreiner Fried Beutler, Kupfer- 
druker. Joh. Christ. Psizenmaier, Goldarbeiter. C ottfr. Treiber, Sattler. Christ. Heinkel, Nagelschmid. 
Ludw. Heinkel, Nagelschmid. Joh. Wilh. Pfaff, Weingirtner ron Heßlach. Und zum dritten= und lezten- 
mal werden aufgerufen: Wilh. Fried. Höôsch, Schneider. Joh. Jos. Scheersak, Schneider. Joh. Jak. Scheer- 
sak. Aug. Gohl, Juwelier. Joh. Ge. Buk, Sattler. Matth. Jak. Maier, Mechanicus. Joh. Gottfried 
Burx, Bedienter. Joh. Heinr. Schukraft, Kaufmann. Jak. Wilh. Wildhak, Schletzer. Shristoph Nicol. 
Peter Heu, Schloßer. Joh. Jak. Burr, Schönfirber. Gettlieb Keppler, Koch. Casp. Moker, E#er. 
Ge. Heinr. Treiber, ie Christoph Fried. Jäger, Sekler. Conr. Burzhahn, Bedienter. Carl Wilh. 
Wilthak, Schreiner. Christ. Gottl. Baitinger, Müller. Fried. Reineker, Schreiner. Everh. Keppler, Sek- 
ler. Carl Andr. Widmann, Perükenmacher. Balt. Fried. Gottlob Arnoldt, Canditor. Aug. Fried. Escher, 
Schneider. Joh. Ge. Hel Uhrenmacher. Aug Wilh. Wikmann, Bek. Joh. Lurw. Krämer, Bedienter. 
Lurw. Fried. Bezold, Canditor. Tob. Fried. Hektich, Sattler. Jak. Fried. Wörner, Schumacher. Johann 
Fried.-Hezel, Knopfmacher. Joh. Fried. Rotbfuß, Stiefelschéft. Fabkant. Carl Fried. Hösch, Kupferschmid. 
Welh. Rothenbacher, Schumacher. Joh. Fried. Wör#er, Schreiner. Carl Ludw. Müller, Schneider. Lerenz 
Vollmer, Bedienter. Carl Bofinger, Schreiner. Joh. Ge. Gottlob Bofinger, Kübler. Dav. Bosinger, Bor- 
tenmacher. Ernst Gottl. Roller, Kupferschmid. Stadt-Oberamt allhier, 
Lgalw. Unterhaugstett. Georg Friedrich Oelschläger von Unterhaugskett, des Weberhandwerks, 
a##I J. alt, und §" 8“ 5“ gros, ist zwar, nachrem er sich bis r80 . der Conscription absichtlich entzogen, 
zurükgekehrt, hat sich aber vor Einlauf der auf hierüber erstatteten allerunterthänigsten Bericht ergangenen al- 
lergnadigsten Resolution ohne Erlaubnis wieder entsernt, und sich weder zur Zeit der diesjährigen Wasterung. 
noch bis jezt gestellt. Er wird daher bei Verlust seines Nermögens, Bürger= und Unterthanenrechts aufgefor- 
dert, sich unvezuͤgich vor hiesigem Oberamt zu stellen, und sich den Conscriptionsgesezen zu unterwerfen; 
auch werden alle brigleiten ersucht, auf denselden zu sahnden, und ihn auf Betreten zum hiesigen Oberamt 
einliefern zu lassen. Den 1. Merz 1800. beramtöverweserei allda. 
Neuenstein. Der unter dem Kön. Jußjäger-Bataillon von Neuffer gestandene Gemeine, Michael 
Klein, von Kaxpel bei Oehringen gebürtig, ist den - Jan. d. J. aus der Garnison Stokach desertkirt. 
Simtliche Hoch= und Wehllobk. Obrigkeiten werden daher ersucht, auf den Deserteur zu fahnden und ihn auf 
Betreten woblverwabrk an das hiesige Oberamt oder an die nächstgelegene Militair= Behörde gefillig einliefern 
zu lassen. Den 2. Merz 1800. Kön. Souver. Oberamt. 
  
  
  
Welzheim. Die hiesige Stadt ist schon am #. Okt. vor. J. von der allerhöchsten Behörde zur Ver- 
legung ihrer bercchtigten jährlichen 3 Vieh= und Krämermärkte allergnädigst legitimirt worden. Doa diefelbe in 
den heurigen Kalender noch nicht eingerükt werden konnte, so wird hiemit dem Publikum bekannt gemacht, 
daß der sonst jedesmal am Dienstag nach Oculi abgehaltene segenannte Fastenmarkt künftig am Tag vor dem 
Feierlag Mariä Verkündigung, heuer also am 27. Merz und der Nachmarkt an dem gedachten Freitag selbst 
werde abgehalten werden. Den 23a. Febr. 1800. Königl. Oberamt allda.
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        Nro. 13. 1809. 97 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 28. Merz. 
  
  
General-Rescript, die Religions-Uebung der katholischen Unterthanen um Königreiche betreffend; 
d. d. 24. Merz 1800. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Würktemberg 2c. 26 
Wir haben durch das unterm 15. Okt. 1300. erlassene Religions: Edike Unsern König- 
lichen katholischen Unterthanen eine freie und ungehinderte Religions-Uebung zugesschert. 
Je weniger Wir daher gestarten können, daß Unfern in jenem Edikte so bestimmt aus- 
gesprechenen kandesvätterlichen Absichten auf irgend eine Art entgegengewirkr, oder Neues 
rungen eingeführt werden, die gegen die Gewissen Unserer treuen katholischen Unrerthanen 
anstossen könnten, und mit dem von Uns festgestellten Grundfaze eines gleichen Ansrruchs 
jedes Religionstheils an Unsern Königl. Schuß unvereinbar wären; desto mehr finden Wir 
Uns bewogen, Unsern sämtlichen Königlichen Beamten die genaueste Aufmerksamkeit auf 
diesen Gegenstand wiederholt zu empfehlen. 
Insbesondere verordnen Wir, daß zwar die schon bestimmt ausgehobenen kirchlichem 
Feiertage auch künfeig als aufgehoben anzusehen seten; hingegen soll in Ansehung der ange- 
ordne#en Uebung des Gottesdiensts, der übrigen kirchlichen Feierlichkeiten und Andachten, 
wie der Vesper u. s. w. an den noch gesezlich beskehenden Feierteagen, jede Anordnung, 
wodurch den religissen Bedürfnissen der Bekenner der karholischen Religion zu nahe getre- 
ten würde, um so mehr uncerbleiben, als die bevorstehende Einführung einer neuen Hierar= 
chie für die katholische Kirche Unsers Reichs solche Einrichtungen herbeiführen wird, wel- 
che allein Unser allerhöchsten Absiche, das wahre Wohl Unserer katholischen Unterthanen 
zu befördern, entsprechen können. Daran 2c. Sturtgart, im Königl. Staats-Miniskerium, 
den 24. Merz 1809. Ad Memd. S. R. öfaj. propr. 
General-Reseript betr. die Cautions-keistungen öffentlicher Diener- 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rr. ꝛc. #w. 
Da Wir Uns bewogen finden, der bisher bestandenen Camions= etsiuug #ffentlicher 
Diener eine veränderte Form und zugleich eine weitere Ausdebnung zu geben: so verordnen 
Wier hiemit folgendes:
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        98 
S. 1. Alle oͤffentliche Diener im Staat, jedoch mit der in C. 13. bemerkten Ausnah- 
me, sind zu Cautiens-Leistungen verbunden. · " 
-«.2.DieCautivnenwekdeniubaakemGeldegelckster. 
.3·DieCautio!18-S111111·ncistandieUnsererKönigl.Ober-Finanz-Kammer-un- 
stekgeortmeteGeneral-Caukioneu-Admmisttation,gegenein-mauszusteuendenEmpfangsscheja 
zu bezahlen, und wird jaͤhrlich mit fuͤnf. vom hundert verzinnßt. E 
. 4. Durch diese Cautienen in baarem Gelde leiden die rechtlichen Anspruͤche des 
Fiseus und der Corporationen an das Vermoͤgen ihrer Verwalter keine Abaͤnderung; insbe- 
sondere bleibt es bei dem ganzen Inhalt des General Rescriprs vom 7. Febr. d. J und es 
haben daher alle Cassen= Beamte und Perwalter auch künfetg, unter der Mitverbindlichkeit 
ihrer Ehefrauen, generelle Cautions-Instrumente in rechtokraftiger Form einzulegen. 
S. S. Zum Maasstab bei Besiimmung der Cautionen der Cassen-Beamten und Ver- 
walter dient in der Regel ihre Amts: Einnahme dergestalt, daß bei einer Sinnahme bis auf 
2# fl. — go fl. bio auf osoo fl. — 1o0 fl. uno sodann von jedeu weiteren looo fl. 
immer 80 fl. zur Caution berechnet werden. « 
EsisijedochzugleichaufdiebesondernVerhältnissederVerwaltung,·aufdieDauer 
kkkREchMlngOPeriodhundaufdiesübkigendabeiflakksindendcnSiche1-l)clto-Anstalkkn 
chzksichkzunehmen,sodaßz.!B.beiVekwaltern,welchcallcVigrteljahreRechnungaly 
legen,undihrcnCassemVorrachabliefemmüssen,nurdieEinnahmedie-fesVierteljahr- 
U-berüksichtigen,bechrwalkern,welcherinenControleurnebensichl)aben,oderdeken 
Verwaltungs Gegenstände, wie bei Kastenknechten und Küfern, unter der Mitaufsicht des 
Hauptrechners stehen, die Caurions-Summe niedriger zu sezen, bei Hauprkassen und sol- 
chen Verwaltungen aber, deren Einnahme mehr als 40, voo fl. beträgt, das Marimm##m der 
Caution auf 23so fl. zu sezen ist. 
4 6. AMc Cassenbeamte und Verwalter sind anzusehen: Die Cassiere der Känigl- 
Hanpr-und General= Tassen, der Mililair= Cassen, mit Einschluß der Casernen: Verwalter, 
die Pestbeamten, die Cameral= Verwalzer, Forst-Cassiere, Holzverwalter, Hüttenamts= und 
Salmen-Cassiere, die Salz; und Tabaks-Faktoren, die Ober-Umgelder, Oberzoller, Ober- 
acciser, Mmtspfleger, Rechnungsführende Stadt= und Dorf Bürgermeister, die Verwalter der 
w#elligen= Spital-Armen Kirchen= und Fruchtvorrarhs-fleger, die Casstere der Zucht-Ar- 
rbnn Irrenhäuser, die herrschaftlichen Küfer, Kasienknechte, und andere Partikula# 
echner. 
§. 7. Diesen Cassenbeamten und Verwaltern, in so fern sie bereits im Amte stehen, 
werden zu Berichtigung ihrer Cautionssummen folgende Termiue gesezt: 
1) Wenn die Caut'onssumme Soo fl. und mehr beträgt, 
2) zu der ersten Quart drei Monate, 
d zu den übrigen 3 Quart 3 sechsmonatliche Termine, mithin zu dem Ganzen à1 Mongte. 
2) Wenn die Cautionssumme sich nicht auf soo fl. belaufr, · 
jum ersten Drittel drei Monate, · 
1) zu Bericheigung der übrigen zwel Dritthelle 4 Monate für jedes, mithin zu dem 
Ganzen 11 Monate. « 
DiedeziußungderCautioiienfängtanvondemTagepergeliefekteantyunddeut
        <pb n="105" />
        99 
jenigen, welche bereits fruͤher Cautlonen durch Verpfindung von Realitaͤten oder durch 
Buͤrgschaft geleistet haben, werden die hieruͤber ausgestellten Dokumente nach vollendeie 
Bezahlung der neu regulirten Cautions-Summe zuruͤkgegeben. 
Gegen diejenige, welche ihre Raten vier Wochen nach der Verfallzeit nicht geliefert 
haben, treten executivische Maasregeln ein. 
§. 8. Die Stadt= und Dorfgerichte und magistratischen Collegien leicken. 
eine Gesamt. Caurion, so daß hiezu die einzelnen Mitglieder unter sich con#zurriren. Der 
Camionsschein wird sonach ein gemeinschaftliches Dokument, und der séhrliche Zins nach- 
Verhältuß der Concurrenz-Quote unter die Einzelnen ausgetheilt. 
. o. Die Größe der Camionssumme für Geeichte und Magistrate richerer sich nach- 
der Einwohnerzahl ihres Amtebeziiks, so wie sie sich nach der lezten Zihlung verbiel-- 
Auf Oörsern werden auf loo Einwohner — gost; in Städten aber — 35 fl. als Cau- 
tion gerechnet, jedoch daß die Gesamt-Caution 1500 fl. nie uͤbersteigen darf. 
§. 10. In Ruͤksicht auf die Zeit der Bezahlung dieser Cautionen, und deren Verzinsung 
finder eben das Statt, was im F 7 wegen der Cautionen der Cassenverwalter verorduet ist. 
§&amp;# 1. Bei densenigen Staatsdienern, welchen keine öffentliche Cassen, 
sondern die Verwaltung irgend eines andern staats wirthschaftlichen oder- 
Regierungszweigs anvertraut ist, beträgt die Caurons-Summe dien dritten Theil 
ihres zährlichen wirklichen Amts= Einkommens. 
Cce crift ste jedoch das gegenwärtige Cgutions Gesez nur, in so fern sse nach dessem- 
Bekanntmachung in Dienste treten, oder eine ron ihrem bisherigen Amte verschiedene hoͤhe- 
re oder mit gröserem Einkommen verbundene Amtsstelle erhaiten. 
212. Unter die Beseldung werden in Beziehung auf die Cauntionssumme Geld, Nu- 
turalten nach den Etats= Preisen, fire Emolumente, Girergenuß cc. gerechnet; jedoch bleilen 
die Kesten der Schreiber und Aktuarien, so wie Pferdsrationen, hievon ausgeschlossen. 
13. Zu der Zahl dieser oͤffentlichen Diener gehoͤren namentiich: alle Hof- CEhargen, 
Kanzlei: Verwandte, Kriegsräthe, Auditoren, Kreishauprleute, Kreis-Steuerräche, Ober- 
sorstmeister, Förster, Oberamrleute, Amtleute, Patrimonial-Justiz-Beamte, Stadt= Ames= 
um Gerichtsschreiber 2c. und überhaurt alle diejenige, welche in öffentlicher Besoloung stehen, 
jedoch nur alsdann, wenn die fixe Besoldung same Emolumencen sich auf zoo fl und mehr. 
belauft, und mit Ausschluß der Militairpersonen, so wie der Kirchen= und Schuldiener. 
S. 14. Die Kön. Adrokaten, Confulenten, Prokuratoren, Notarien, Stadt= u. Amtg= 
Ohosict, S#tadt= und Amts= Chirurgen, Rechnungs-Revisoren rc. sind, sobald ste in Pflich- 
ten und Dienste treten, der Cautionsleistung zwar ebenfalls unterworfen, da sich bei ihnen 
jedoch selten ihre Caurionssumme nach dem regulirten Einkommen bestimmen läßt, so wird. 
dieselbe gesezt: bei Consulenten u. Prokuratoren auf — 130 fl; bei Advokaten auf— 55 fl; 
bei Notarten auf — zofl; bei Rechnungs-Revisoren auf — 220 fl; bei Stadt, u. Amts= 
Physicis auf — 150 fl; bei Stadt= und Ants Chirurgen auf — 7 fl. 
5# k5. ODie Caurions-Summen von den neu eintrecenden Seaatsdtenern müssen nach 
4 Monacen von dem Tage der Ernennung an in Richtigkeit gebracht seyn. Sie werden, 
in so serne ste nicht durch rechrlichen Soruch rerfallen sind, iimmer von dem Nachfelger im 
Amte dem abgehenden Vorgänger oder seinen Erben ersezt. Es darf diß jedoch so kange
        <pb n="106" />
        100 
nicht geschehen, bis die Weisung hiezu von der Ober-Behoͤrde ertheilt ist, welche innerhalb 
6 Monaten ersolgen muß. 
Werden in diesem Zeitraum die etwa eintretenden rechtlichen Anspruͤche an den Vor- 
gaͤnger nicht erledigt, so muß der Rachfolger seine Cautionssumme unmittelbar zur General- 
Administration einsenden, und diese bleibt dem Vorgaͤnger oder dessen Erben, bis zur voͤlli- 
gen Erledigung der Sache fuͤr die Zuruͤckbezahlung, tenent. 
Wenn der Abgehende keinen Nachfolger har, wie z. B. bei Advokaten und Notarien, 
oder bei eingegangenen Aemtrern, so ersezt die General-Cauttonen-Caße dem Abgehenden 
oder seinen Erben den geleisteten Vorstand, so wie dagegen der Reneintretende denselben 
directe an die Casse zu bezalen hat. 
§. 10. Die jährlichen Zinse aus den Cautrionen werden durch die Amtepfleger an die 
Prätendenten in ihrem Bezirk von den Steuergeldern bezahlt, und die Amtepfleger haben die 
erhaltene Zinequittungen an die General= Steuer-Casse statt baarer Lieferung einzusenden. 
G. 17. Zu der Legalität der für die eingelieferten Cautionesummen auszustellenden 
Cautionsscheine gehört, neben der Unterschrift des Cassiers, auch die Sieglung und die Un- 
terschrist des Rechn. Dep. Käu. Ober-Finanz, Kammer. 
Damit nun diese Unsere allerhöchste Verordnung in Vollzug gesezt werde, wird 
a) bas Rechn. Depart. Unserer K. Ober-Finanz-Kammer unverzuglich die Cautionssummen 
der K. Cassiere und Verwalter festsezen, an dieselben ausschreiben, und ein Verzeichniß 
darüber dem aufgestellten General-Cautionen= Cassier zum Behuf des Einzugs mittheilen. 
b) Die Cautionssummen der Gerichte und Magistrate, sodann der Amtspfl-ger, Bürgermei- 
ster u. a. Casskere der Gemeinden und Corporationen hat in jedem Oberamtsbezirke der Ober- 
amtmann und Commun-Rechnungs-Revisor, unter Zuziehung des Seade= und Amtsschrei- 
bers, zu berechnen, den betreffenden Amtsstellen sogleich bekaunt zu machen, und ein Ver- 
zeichnis darüber an das Rech 1. Dep. K. Ober-Finanz-Kammer innerhalb 4 Wechen einzu- 
senden, welches sofort dem General-Cautionen-Cassier die Weisung und Legitimatlon we- 
gen des Einzugs ertheilen wird. 
c) In der Folge hat sedes Oberamt am Ende eines jeden Quartals einen Bericht an das Rechn. 
Depart. einzusenden, und darinn alle Dienst-Veränderungen der Cautions-Pflichtigen, mit 
ihrem auf die v#schriebene Weise berechneten Dienst Einkommen, und der sie betreffenden 
Cautionssumme, anzuzeigen. « 
d) Besondere Berichte sind von ihnen an das erwaͤhnte K. Collegium in denjenigen Faͤlleu 
einzuschiken, wenn ein oͤffent licher Diener zum Ersaz des dem gemeinen Wesen durch seine 
Amtsfuͤhrung zugefuͤgten Schadens verurtheilt worden, und hiezu die von ihm geleistete baa- 
re Caution ganz oder zum Theil anzuwenden ist, um deshalb sogleich die nöchigen Verfü- 
gungen treffen zu können. Daran geschiehet Unser Königl. Wille. St#uttgart, den 13. 
Merz 1809. Ad Mand. S. Reg. Maj. 
Die Aushebung des Bürger-Eids, und der von einzelnen Patrim. Herrn ihren Hintersassen abgenommenen 
besondern Verpflichtung betr. d. d. 18. Merz 1809. 
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst zu verordnen geruht, daß die Ablegung ei- 
nes besondern Bürgereids, welcher in einigen Theilen des Königreichs den gebehrnen, oder
        <pb n="107" />
        101 
aufgenemmenen fremden Unterthanen an den Orten, wo sie sich bürgerlich niedergelassen, 
neben der Erb und bandeshuldigung abgenommen worden, so wie die besondere Verpflich- 
tung, welche einzele Patrimonialherrn von ihren Hintersassen eingenommen, für die Znkunfe 
nicht mehr statt haben solle, indem der Eid der Treue gegen den König und Staat, wel- 
chen jeder Unterthan zu schwören hat, alle übrige Pflichcen in sich begreift. Decr. in Kön. 
Ob. Reg. Regim. Dep. den 18. Merz 1800. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
Das Clinicum zu Tübingen betreffend, wer darinn aufgenommen werden könne? und unter 
welchen Bedingungen eine Aufnabme Statt habe? 
Das durch die allerhöchste Guade Sr. Königl. Majest. huldreichst gestiftete große 
Krankenhauß (Clinicum) zu Tübingen ist neben dem Hauptzweke des medieinischechi= 
rurgischen, und aguf Accouchement sich beziehenden Unterrichts verzäglich 
auch für solche Kranke bestimme, die in ungewöhnlichen Krankheits= Fällen an ihrem Auf- 
enthalts Orte die nöthige Hülfe nicht erhalten können, und bet welchen doch noch einige 
Hofnung der Wiederherstellung vorhanden ist. 
In solchen Fällen innerlicher Krankheit wendet man sich wegen der Aufnahme an den 
Professor D. Autenrieth zu Tüoingen; in allen chirurgischen Fällen aber, und wenn es 
Schwangere betrife, an den Professor D. Froriep daselbst, und ist von dem einen oder 
dem andern die ECntscheidung zu erwarten, ob die Aufnahme Statt finden könne, und ob 
der Kraske sogleich, oder erst in einer zu bestimmenden Zett einzutreten habe. 
Hiebei sind ferner im Allgemeinen folgende Bestimmungen festgesezt: 
1) So lange Raum im Hause ist, werden in der Regel alle Schwangere, die sich im 
lezten Monate ihrer Schwangerschaft melden, unenegeldlich aufgenommen. Sie werden wäh- 
rend der Zeit thres Aufenthalts in dem Hause mit allem Nothwendigen versehen, und kön- 
nen ihr ganzes Wochenbett im Hause halten. Nur steht man sich hierbei, um zwekwidrige 
Kosten zu ersparen, zu einer Vorsichts-Maßregel genöthigr. 
Es hat nämlich eine Schwangere, die aufgenommen werden will, von der Obrigkeit 
ihres Geburts-oder Aufenthalts-Orts, oder von ihrem Pfarramte, oder auch von dem Phy- 
sikus ein Attestat mitzubringen, daß ihr Kind, falls dasselbe etwa seine Mutter während 
dem Aufenthalte im Hause verlieren sollte, nie dem Institute weiter zur Last fallen, son- 
dern vielmehr, wenn nicht von Seiten des Vaters oder der Familie ungesäumt das nöthi- 
ge zu seiner Abholung geschehen würde, sogleich alsdann nach gemachter Anzeige auf obrig- 
keitliche Kosten werde abgeholt und versorgt werden. 
Es ergiebt sich hieraus von selbst, daß eine Ausländerin nur in dem Falle aufgenom- 
— werden kann, wenn sie in Ansehung dieses Punkts gleiche Sicherheit zu geben im 
tande ist. 
2) Merkwürdige chirurgische Kranke, die sich zu Operationen eignen, und bei denen 
also noch eine Hofnung der Hülfe vorhanden ist, werden auf Anzeige der Phylicorum, die 
zugleich die Krankheits-Geschichte mitzuschiken haben, und in dringenden Fällen auch auf 
bloße Anzeize der Geistlichen ihres Wohnorts, gleichfalls ganz unentgeltlich ausgenommen: 
es wird aber dabei ausdrüklich bemerke, daß die wärmern Monate des Jahres zu Operatio- 
nen, die etwa ein Augenübel nothwendig machen dürfte, die tauglichen sind, und also Kran- 
ke dieser Arc vorzüglich nur in solchen Zeicen werden aufgenemmen werden.
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        102 
3) Andere Kranke, die nicht unter den verbemerkten Klassen begriffen sind, werden in 
der Regel nur für ein tägliches Kostgeld von 23 kr. aufgenommen, wofür sie allcs Nöthige, 
Kost, Bert, Arzenei, ärztliche Besorgung jeder Art, und so serner erhalten, und kann von 
solchem Kostgelde nichts deswegen abgezogen werden, weil jemand ein eigenes Bert mitege- 
bracht hätte, oder etwa auch, wie der Fall bei Juden leicht eintreten kann, öfters seine Spei- 
sen besonders, auf eigene Kosten, zubereiten zu lassen, sich bewogen glaubte. 
Man hat übrigens das Kostgeld auch in der Voraussezung auf ein so billiges fixirt, 
daß wohlhabende Personen, deren Absicht nicht seyn kann, ökenowischen Voriheil ven dem 
Institure zu ziehen, von selbst geneigr seyn werden, den Aufwand der an Arzeneien und 
etwa auch andern ähnlichen Ausgaben für sie gemacht wird, der Instituts-Casse zu ersezen. 
Nur die ärztliche Behandlung geschieht bei dem Reichsten wie dem Aermsten durchaus unt 
entgeldlich. " 
8 hate obrigkeitliche Zeugnisse beigebracht, daß eine Commun oder Handwerks Lade, 
die die Kosten zu tragen hätte, sehr arm sei, so wird nach Beschaffenheir der Umstände ein 
Theil, oder nöthigen Falls das Ganze des Kosigelds nachgelassen; das nämliche findet bei 
armen Kranken Statt, die keine Ansprache an eine öffentliche Unterstüzung zu machen haben. 
Wenn Communen oder Handwerker sich blos auf eine bestimmre der Krankheit ungefähr 
angemessene Zeit zu Bezahlung des Kostgelds für einen Kranken anheischig machen, so bleibe 
ihnen dabei die Verpflichtung, den Kranken, wenn er auch über diese Zeit unenrgeldlich im 
Hause behalten, am Ende aber doch als unheilbar emlassen wird, gleich nach erhaltener 
Nachricht davon auf ihre Kesten abholen zu lassen. Wie es denn überhaupt 
5) allgemeine Regel ist, daß die Instituts-Casse keine Transport: Kosten, weder um 
Kranke irgendwo abzuholen, noch um sie wieder in ihr Heimwesen zu bringen, übernimmr. 
Ob und wie lange ein Kranker im Instttute bleiben könne, darüber steht die Entschei- 
bung ganz den Vorstehern des Hauses zu. 
3 Wegen der vielen Anfragen, die Aufnahme von Wahnsinnigen betreffend, wird 
bemerkt, daß die Einrichtung des Institurs hächstens zwei zu gleicher Zeit aufzunehmen ge- 
statte#, und datz die Heilversuche bei diesem Uebel sehr langwierig hnd. Ohne vorläusige 
Aufrage und darauf erhaltene bejahende Autwort wird also in ketnem Falle ein solcher 
Kranker aufgenommen. 
7) In Absicht auf Kranke, welche nicht in das Haus aufgenommen zu werden, son- 
dern nur Rath, und im Faille der Armurh Arzneien unenegeldlich im Instuut zu erhalten 
wünschen, ist schon längst die Anerdnung getroffen, daß ausserhalb Tübingen wohnende 
Kranke, wenn sie auch mit Arzneien unentgeldlich versehen werden sollen, von ihrem Geist- 
lichen und ihrer Orts- Obrigkeit ein Zeugniß der Armuth beizubringen haben. Ohne ein sol- 
ches Zeugniß kann jeder bles Recepte und ärztlichen Rath erhalten. 
Die Stunde Vormittags von 11 bis 12 Uhr, isft am Monag, Mittwoch und Sam- 
stag für solche Kranke bestimmt, in dringenden Fällen auch Dienstag und Freitags von r 
bis 12 Uhr. Augenblikliche Nothfälle sind, wie leicht zu erachten, hier keiner Vorschrift 
uncerworfen. 
8) Wegen den Einrichtungen, die in dem Insticure zur Fraktischen Bildung der Hebam-
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        103 
men getroffen worden, wird nächstens, und sobald noch elnige Bau-Einrichtungen vollendet 
sind, das nöthige bekannt gemacht werden. Tübingen, den 15. Merz 109. 
D. Auteurteth, D. Froriep. 
  
Da die Verbrauchs-Rechnung bei Königl. Hof= Jeconomie von Glrgii 1833. gleich 
nach dem Rechnungs-Schluß Georgit Sr. Königl. Mas. allerhöchst unmittelbar allerun- 
teithänigst rorgelegt werden muß; so werden die Königl. Cameral: Verwaltungen und andere 
Behörden, welche für Rechnung Königl. Hofkasse an Geld oder Naturalten etwas in diesem 
Jahrgang geleister, hierdurch ersucht, die diesfalstge Rechnungen und Vergleichungen samt 
B'’legen gleich nach Georni## di ses Jahrs und längstens bis den 15. Mai um so gewißer 
einiusenden, als sie widrigenfalls sich es selbst zuzuschreiben häcten, wann nach geschlossener 
Jahreo Berechnung keine Forderung mehr angenommen werden würde. Sign. Stuttgart, 
den 20. Merz 1809. Koͤnigl. Hof-Casse. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Justiz-Collegü I. Senats. 
Ad Mand. Sacr. Regiæ Maj. 
1) Unterm 19. Febr. wurde Heinrich Huber von Heilbronn wegen wiederholten Dieb- 
stals zu ;wei und Ein halbzaͤhriger Festungsarbeit auf Hohenasperg und dem Ersaz aller 
Kesten verurtheilt. 
ñ 2) Den 20. Febr. wurde Franz Bissinger von Laibach, Souverainetaͤts-Oberamts 
Schoenthal, pelo furti reiterati, zu zwei uud Ein halbjaͤhriger Festungsarbeit neben Ersaz 
aller #tn und Schaden verurtheilt. 
3) Oen 1. Merz wurde Joseph Baumgärtuer, vulgo Grauer Sepp, aus Villach in 
NKa#nyn, wegen begasngenen Raubmords und Diebstahls zu vierzigjähriger Zuchthausstrafe 
in Eudwigsburg erurcheile. 
1) Den 7. Merz wurde wegen wiederholten Diebstals Johannes Frey, von Aidlingen 
Böblinger Oberamts, zu zwelfjhriger Festungsarbeit verurtheilt. 
5) Den 7 Merz wurde Johannes Ege von Dertingen, Oberames Urach, wegen be- 
gaugenen Strassenraubs zu sechsjähriger Festungsarbeit verurtheilt. 
Erkenm#nsse des Kön. Ober-Just. Collegii lIten Senats. 
1) In der bei dem vormaligen kalserl. Reichshefrath verhandelten, bei dem Königl. 
Ober-Justiz, Collegio 2ten Senats reassumirten Rechtssache zwischen den Erben des vorma- 
ligen Gräfsl. Wartenberg'schen Hofcaths Ronne zu Frankfurt am Main, Klägern Impetran= 
ten, und dem Herrn Grafen von Wartenberg-Roth, Beklagten, Impetraten, Besoldungs-= 
Rükstand und Auslagen= Erstattung betreffend, wurde nach Verwerfung der vorgewandten 
Erschleichungs. Einreden zu Recht erkanne, daß impetratischer Theil demjenigen, was demsel- 
ben bereits am q. Sept. 1805. mittelst reichehofrächlichen Rescripts aufgegeben worden, in 
allen Punkten nachzukommen, und binnen Monatefrist bei Bermeidung der Exekution Pari- 
dion zu dociren habe; füb condemnatione Partis im petratz in expenlas. Stuteg. d. 21. Merz. 
a) In der Appellations-Sache von Winnenden zwischen dem Hauptmann von Grund-
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        1% 
herr zu eudwigsburg X Cons., Klägern Arpellanten, und dem vormaligen Oberamtmann 
Blum von Markgröningen, auch den in aktis genannten dasigen Gerichtsverwandten, Bekl. 
Appellaten, eine Subsidiarklage betrestend, wurde zwar die Appellatien, im Pu#nkte ihrer 
Förmlichkeiten, für hieher erwachsen erklärt, hingegen dieselbe in Hinsicht auf ihre matcrielie 
Beschaffenheit, wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, nicht angenommen; lob 
condemn. Appellamtis in enpenles. Stut#g. d. d. codem. 
Stuttgarc, den 9. Merz 1800. wurden geschieden: , 
1)Joh.MartinEitelbußvonHerrenberg,Kl.vonAnnaMarIaChristum-geh 
LaidigBekLexctp.usiidefert.unterVergleichungderKostrm 
2) Johann Stephan Bach von Oberdoͤbling bei Wien, Kl. von Friderica, geb. Wei- 
hemüller von Hundsholz, Schorndorfer Oberamts, Bekl. ex cap. adulterü und leztere in die 
Kosten verurtheil“. 
Den 10. Merz: 
1) Joh. Georg Espinger von NRozingen, Kirchheimer Oberamto, Kl. von Maria Bar- 
bara, geb. Deuschlin, Bekl. ex cap. qual delert. unter Vergleichung der Kosten. 
a) Joh. Ferdinand Rohm von Eßlingen, Kl. von Anna Maria, geb. Ellwanger, Bekl. 
aus demselben Grunde, unter Verurthetlung der Bekl. in die Kosten. 
3) Catharina, geb. Widmann von Dürrmenz, Maulbronner Oberamts, Kl. von Joh. 
Friedrich Demler, Bekl. ex cep. delert. malit, und lezterer in die Kosten verurtheilt. 
  
Se. Königk. Majs. haben durch ein Decret rom 13. Merz dem Estandarten-Junker 
bei der Garde du Corps, v. Altzoch, das Port d'Epee zu verleihen, und 
vermäg allerhöchster Resolution von 14. Merz den zum Dekan des Landkapitels Wur- 
zach einstimmig gewählten katholischen Stadipfarrer Georg Müller in Waldsee zu bestä- 
kigen, dann 
vermäg allerhöchsten Decrets vom 15. Merz die Capuziner P. Ignaz Morherr in 
Wurmlingen, Oberames Tuttlingen, und P. Pelagius Hetzinger in Biberach, Oberamts 
Biberach, zu Feldpredigern zu ernennen, ferner 
vermöge allerhöchsten Decrets von ebend. die Cameral Verwaltung zu Freudenthal dem 
bisherigen Cameralverwalter Roller von Ehingen, und die zu Ehingen dem Rechnungsrarh 
Bloß zu übertragen allergnddigst geruhr. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 16. Merz allergnädigst gernhei: 
den aus Meklenburg gebürtigen von Rantzau zum Second= Lieutenant beim Leib- 
Chevaurkegers-Regiment, 
ven aue Holland gebürtigen von Deahne zum Second= Lieutenant bei dem bin. Inf. 
Regiment von Franquemont zu ernennen; und 
dem Wachtmeister der Leibjäger-Garde Imke, das Port d'Epee zu tragen erlaubr; serner ist 
vermöge allerhöchsten Decrets von ebend. der bisherige Commis bet der Tabaks-Regie 
Hoffmann, zum Sekretair bei der General= Direction derselben ernannt worden. 
Se. Köntgk. Maj. haben durch ein Decret vom 17. Merz 
den Unterarzt Krebs vom hr. Inf. Reg. v. Phull zum Oberarze bei der Artillerie:
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        105 
den Unterarzt Gaͤrtner vom Lin. Inf. Reg. v. Phull zum Bataillons-Arze beim aten 
Bataillon dieses Regiments; 
den Unterarzt Gros vom Lin. Inf. Regim. Herzog Wilhelm zum Batatllons-Arzt beim 
2ten Bataillon dieses Regiments; 
den Unterarzt Dederer vom 2ten leichten Iuf. Batailon zum Bataillons-Arzt des 
aten Bataillon vom Lin. Infant. Regiment v. Camrer; 
den Unterarzt Boller vom kLin. Infanter. Regim. Kronprinz zum Bataillons= Arze 
beim 2ten Bataillon dieses Regiments; 
den Umerarzt Wülfert vom Lin. Infant. Regim. Prinz Friderich zum Bataillens- 
Arze beim aten Bataillon des Füsilir-Regiments v. Neubrenn; 
die Unterärzte Schnaufer vom Lin. Infant. Reg. v. Camr#er, Vetter vom bin. 
Infamt. Reg. Kreuprinz, Scherer vom tten leichten Inf. Bataillon, und Holländer 
vom Artillerie-Corps zu Spital-Aerzten; und 
durch ein alerchochstes, Deccet ne Merz R 
den in ehmaligen Churheßischen Diensten als Rittmeister geflandenen n 
Staabs- enne bei dem Chev. Legers-Regiment urig kaleten eunger Bolte zun 
den in Koͤn. Preuß. Diensten gestandenen von Waldenfels zum Second---Lieutenaut 
bei dem Lin. Infant. Regiment Prinz Friderich; 
den gewesenen Waisenhaus-Pfleg-Verweser Reinhard, zum Rechnungerath bei der 
Königl. Ober-Finanz= Kammer zu ernennen; endli 
den Cameral: Verwalter Hefrath von Riedmüller von Freudenstadt auf die Land- 
Cameral-Verwaltung Ellwangen, und den Land-Cameral-WVerwalter daselbst Schlaich auf 
die Cameral-Verwaltung Freudenstadt zu versezen allergnädigst geruhe. 
Durch ein allerhöchstes Deecret vom 10. Merz sind die Umer-Lieutenants v. Walden-= 
fels und v. Tilling vom in. Inf. Reg. Prinz Friderich zu Ober-Lieutenanks allergn- 
digst ernannt worden. 
Vermöge allerhöchsten Deerers von ebend. haben Se. Königl. Mas. den bisherigen 
Assessor auscultans bei der Ober-Finanz-Kammer v. Wernek zum Assessor cum voto beim 
Königl. Steuer= Departement, und den Carl Schott von Schottenstein zum Aszessor 
auscultans bei dem Landwirthschaftl. Departement zu ernennen geruht. 
  
# Der katholische Schullehrers-Dienst in Ebersberg, Oberamts Baknang, ist durch die 
freie Resignation des Schullehrers Joannes Scheef in Erledigung gekommen; und es wird 
daher solches zu dem Ende bekannt gemacht, damit diejenige Schul= Candidaten, welche mir 
den erforderlichen Fähigkeits-Decreten versehen sind, um diesen Dienst ordnungsgemäß com- 
petiren können. 
udwigsburg. Mirtwoch den 20. Merz Morgens g Ubr wird anf dassgem Nathhaut eine Abstreichs- 
Verhandlung wegen Chaussirung des Wegs von der Os veiler Markung an arte bus ein ablrache= 
Nekarremser Markung, und wegen Erweiterung des Wegs an der Chaussee ron Eglosheim nach Asperg vor- 
genemmen werden, wobei die Lusttezeugende sich einsinden können. Den 27. Merz 1809. Oberamt allda. 
Ehßlingen. Nach einem allerböchsten Befehl soll das harrschaftl. Zollbaus in Ober= Eßlingen an ten 
Meistbietenden verkauft werden. Dieses Gebärde stebet neben der Landstraße auf allen Seiten frei, und ent- 
bält 4 heizbare und ein nicht heizbares Zimmer, 3 Kammern, eine an das Haus angebaute Scheuer mit
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        106 
Pferds= und Rindvieh-Stallungen, Heu= und Fruchtbsden, einen gewälbten und einen gedrähmten Keller. 
dem eingemachten Hof stehet ein Waschhaus und ein Gumpbronnn, hinter und neben demselten ein Küchen- 
und Grasgarten von ungefähr 2 Vrkl. Dieses Gebaude wäre um seiner angenehmen #hage willen, und da es 
nur eine Vierteistunde von Eßlingen entkernt ist, zu einem Wirthshaus sehr tauglich. Zur Verkaufs-Verhand= 
lung ist Samstag der 1. April bestimmt, und können sich deswegen die Liebhaber Vormittags 0 Uhr in die- 
sem Gebäude zu Ober-Eßlingen einfinden. Den 10. Merz 1800. 
Beilstein. Die Chausseemäsig berzustellende Strasse vom Sciuserhof bis Bellstein sell nach allergnaͤbig- 
n Befehl vom 6. Merz nochmalen in bstreich gebracht, und à 5 fl. p. Ruthen angeboten werden; worzu 
Montag der 3. April d. J. anbersumt ist, deßwegen die zu diesem Straßenbau Lust habende Entrepreneurs 
sich gedachten Tags Vermitage lo Uhr auf Gesigem Rathhaus einfinden, auch obrigkeitliche Jeugnisse wegen 
ihrem Vermögen und Kenntnissen zu diesem Geschäft beibringen sollen. Den - Merz 1800. Obderamt. 
Keinzell. Der gutsherrschaftliche Schloßgutsbestand Baron Carl von Bangischen Antheils zu Leinzell 
erreicht auf Georgii iebs Jahrs mit dem dermaligen Beständer seine Endschaft, und es wird daher eg e- 
ftandgut Dienstag den 28. Merz auf weitere 3 oder 6 Jahre an den Meistbietenden verliehen werden. Die 
Pachktieohader werden hierdurch eingeladen, sich an gedachtem Tag Morgens fruͤh 9 Uhr in dem Adlerwirths- 
bause zu Leinzeli einzusinden, und der Aufstreichsverhandlung anwöhnen zu wollen. Die Bachtlustige haben 
sich irit ernigteitlichen Zeugnissen zu versehen, daß sie eine Caution von 600 fl. leisten koͤnnen. Den 22. 
Merz 1900. « Freiherrl. Carl v. Langsche Beamtung allda. 
Lichenzell. Seine Koͤnigel. Majest aͤt haben nach einem, von Kön. Hofbau-Departement, un- 
terzeichneter Stelle zugekommenen hochsten Decret vom 27. Febr. d. J. allergnaͤdigst, zu verordnen geruhet, 
daß das Bad zu Liebenzell über Atzug der dasetbst neu angebrachten Wohnungen, künftig für das Publikum 
eingerichtet, und zu dem Ende ein Trasteur und Badmeister aufgestellt werden soll. Diß wird nun hiemit öf- 
fenrlich bekannt gmacht, damit diejenige, welche zu dieser Traiteurs-Stelle Lust haben, sich mit den erfor- 
derlichen Zeugnissen über ihren bisherigen Aufenthalts -Ort, Stand und Vermögen bei der unterzeichneten 
Behörde melden, die weitere angenehme Bedingungen vernehmen, und das Bad selbst auch in Augenschein 
nehmen können; das aber nicht dem mindesten Verzug unterwerfen ist, da der allerhschsten Intention gemäß, 
die Vorkehrungen so getroffen werden müssen, daß das Bad schon nachstkommeme Cur-Monake besucht wer- 
den kann. Die Königl. Zimmer ausgenommen, bekommt der neue Traiteur zur Nuzniessung; r0 Stuben, 
20 Kammern nchst 1 Kabinet, 1 große Küche mit 1 Speißkammer, # großen und # kleinen gewölbten Kel= 
ler, 1 Heu-Scheuer, 1 Heuloden, 1 Holzstall und Stallungen zu 24 Pferden, ro Stük Rindoseh und 
Stük Schaafen. Auch sind bei dem Bad mebrere Güter verschiedener Art, welche gegen reichenden Be- 
and im Ausstreich erhalten werden können. Den 8. Merz 1800. Kön. Cameralamt Hirschau. 
Maulbronn. In Gemäbheit eines allergn édigsten Befehls werden der Seidenhof und das Scheuelber- 
ger Hosgut bei Maulbronn, von Georgii d. J. an auf' — 12 Jahre an verständige und wohlhabende P- 
ker wieder verlichen werden. Die Bestandtheile des Seidenhofes sind: 1 Morg. 3 Vril. Zo Ruth. Gärten, 
57 Mrg. 2 Vrtl. 16 Rth. Aecker, 14 Mrg. 2 Vrtl. 14 Rth. Wiesen, samt den zur Maierei gehörigen Wohn- 
und Wirtbschafts-Gebäuden. Das Schenelberger Hofgut enthdlt: 2 Mrg. 31 Ruth. Weinberge, 2 Morg. 
3 KRieh. Gärten, 92 Mrg. 2 Vrltl. 64 Ruth. Aecker, Zaoz. 274 Ruth. Wiesen, nebst den nsthigen 
ohn= und Oekonomie-Gebänden. Zur Verhandlung ist Montag der lo. April d. J. bestimmt, an wel- 
chem Tage sich die Pachtliebhaber, welche übrigens mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Ver- 
mögen rersehen seyn müssen, in der Camcral-und Oekonomie-Verwaltungs-Behausung zu Maulbronn ein- 
zusinden haben. Den 7F. Merz 1800. 
Kreissteuer Amt Ludwigsburg und Cameral= und Oekon. Verwalt. Maulbronn. 
Neidlingen. Das herrschaftl. Schloß zu Neidlingen, welches in dem Staars = und Reaierungsblatt 
des vorigen Jahrs Nro. 82 und 53. zum Verkauf angeboren wurde, soll nach neuerem allerhöchstem Befebl 
vermiethet werden, wovon das Publikum mit dem Anhang benachrichtigt wird, daß die Verleihung am Dien- 
stag den 4. April Vormittags 10 Uhr in dem Schloß zu Neidlingen werde vorgenommen werden, und daß 
sich auswärtige Bestandsliebhaber mit odrigkeitlichen Pradikaten auszuweisen haben. Den 72. Merz 1809. 
Kreis-Steuerrath von Ucach und Cameralverwalter von Wiesenstaig. 
Oberriexingen, Vaihinger Oberam's. Die Commun-Schaafwaide allda, welche 400 Stük er- 
trägt, woron die Burgerschaft 250 Stük und der Beständer 150 Stü⅜k einschlagen darf, wird Montag den 
10. April Mergens 8 Uhr auf dem Rathhaus zu Oberrieringen wiederum auf 3 Jahre von Michaelis 18 
bis 181. verliehen werden. Ein Beständer genießt neben freier Wohnung und hinlänglicher Stallung, au
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111 Ruth. Kuchengarten und 1 Vril. 20 Ruth. Wiesen, auch wird demselben der Mittags-Pfärch eingeraunnt 
und hier noch bemerkr, daß den Glattbacher Schäfer wecktentlich 2 Tag mit 425 Stük den Uebertrieb habe. 
Der Beständer nn eine Cantien von 40 fl. in Gütern oder Geld einlegen, auch neben diesem noch einen so- 
liden Bürgen stellen, weswegen ein jeder Viebhaber ein obrigkeitliches Zeugnis wegen seines Prädikats und 
Vermäögens vorzulegen, auch den Bürgen, dessen Süchtigkeit erwiesen seyn muß, mitzubringen hat, ohne wel- 
ches soicher nicht zur Tufsireicks= Berhandlung zugelassen wird. Den 75. Merz 1809. Oberamt al.da. 
Balingen. Zufolge eines allerhöchsten Kömgl. Befehls wird allen, insbesondere aber nachgenannten 
theils in östreichischen Kriegödiensten steheuden, theils aus einem anderu Grunde in den öftreichischen Landen 
sich aufhaltenden Kön. Unkerthanen, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, hiemit aufgegeben, unverzuͤglic in 
ihr Heimwesen zurükzukehren, widrigenfalls aber sich zu gewärtigen, daß ihnen ihr Vermögen konfiscirt, um 
sie ihres Untertoanen und Bürgerrechts für verlustig erklärt werden; und zwar sind diese: I. Von dem Ober- 
amt Ebingen: Aler. Menne. Von Hossingen: Matth. Kiessinger. Von Lauffen: Chrsst. Kä- 
nig. Von Onstmet:ingen: Jeh, Mich. Alber, Zeugmacher. on Thailsingen: Mich. Merz. 
Haunier Gonnser, #eon Weilheim: Andr. Faude. Jak. Küfer. Von Winker lingen: Mart. 
reisle. Joh. Stikel. Jot. Koch. Christ. Mafer. Naktth. Faigle. Joh. Bek. II. Von dem Sourerai- 
netäts-Oberamt, und zwar den Patrimonial-Oertern: Bon Geißlingen: Casp. Koch, Schäfer. Matt. 
Stumpp, Schreiner, Urb. Renner. Thom. Schedle, Schreiner. Von Lauttlingen: Joh. Schatrer. 
Tav. Klotz. Mich Müller, Müller. Franz Roth. Von Margrethausen: Matth. Leyppold. Von 
Hartheim: Thom. Kille. Joh. Bapt. Maier. Joh. Bapt. Knobel. Joh. Kille. Von Heinstet- 
ten: Raim. Reichle. Gregor Kleiner. Von Kolbingen: Joh. Hipp. Bon Rinquishau- 
sen: Thadd. Mattes. Remig. Straub. Bon Schwenningen: rE bLaubenberger. Joh. Ge. Bulz. 
Ambros Danneker. Von Unterdigisheim: Melch. Neher. Joh. Maier. Melch. Scark. Von 
Erlaheim: Thom. Ott. Clem. Walter. Wendel. Maier. Andr. Schweszer. Ge. Welte. Joh. Stier. 
Schast. Schweizer. Silo. Marr. Isidor Holderried. Barnab. Maier. on Dorrmettingen: Mich. 
dfele. Tav. WMöner. Von Auspllnßen: Xav. Giuͤker. Xav. Wirth. Von Obernheim: Joh. 
oser. Ulr. Binder. Alois Mautte. Jak. Helble. Wend. Moser. Thadd. Kille. Jos. Mauthe, Schrei- 
ner. Da es manchmalen der Fall seyn kann, dah diejenigen, die wegen ihres angegebenen Aufenthalts-Orts 
specialiter citirt worden, um der manchmaligen unbestimmten Angabe oder Veränderung ihres bisherigen Aufent- 
haltsörts willen, die an sie erlassenen besondern Kadungen nicht erhalten werden; so werden sie hiemit gleich= 
falls unter Vermögens-Confiscation und Verlust ihres Bürger= und Unterthanenrechts noch vorgeladen, und 
war von dem Oberamt Balingen: Jak. Roller, Weisgerber. Veon Dürrwangen: Joh. Neher. 
on Ebingen: Joh. Ge. Roll, Strumpfeber. Joh. Rehfuß, Strumpfweber. Joh. Zudw. Glanz, Kirsch- 
ner. Joh. Jak. Bek, Zeugmacher. Ferd. Bek, Strumpbreber. Von Oberdigisheim: Mich Pforsich, 
Bek u. Bierbrauer. I1I. Von dem Souverainetäts-Oberamte, und zwar den Patrimonial-Oertern: Bon 
Geißlingen: Alois, und Jos. Müller, Schuster. Phil. Brobeil, Gchunne Dominik. Brobeil, Tuchma- 
cher. Franz Jos. Winterholler, Zeugmacher. Von Laurtlingen: Mart. Roth, Küfer. Phil. Müller, 
Müller. Von Margrethausen: Nikod. Stumpp, Bierbrauer. Bon Hausen am Thann: Mich. 
Koch, Bierbrauer. Fidel Koch, Tischler. Hieron. Dreher, Schreiner. Von Heinstetten: Donatus 
Unger, Maurer. Von Kolbingen: Clem. Stengele. Joh. Nepom. Straub, Schul-ehrer. Del. Amma. 
Von Schwenningen: Joh. Reiser, Bierbrauer. Jos. Beuter. Von Unterdigisheim: Euseb 
Knobelspies. Von Dorrmettingen: Kav. Berner. Joh. Müller, Joh. Wekemann, Merger. Seb. 
Bung, Bierbrauer. Bath. Ehrler, Schneider. Mich. Pfaff, Bierbrauer. Pt. Erler, Gerber. Ant. Weken- 
maun, Bierdrauer. Matth. Bertsch, Bierbrauer. Dav. Pfaff, Beeebrauer. Von Nusplingen: Adam 
Klaiber, Bierbrauer. Von Obernheim: Mich. Henne. Aug. Moser, Schreiner. 
Kön. Ober= und Souverainekrs Oberamk. 
Kirchheim unter Tek. Nachstehende militairpflichrige Unterthanensöhne, welche dei der un Febr. und 
Merz d. J. vorgenommenen Gonseription ausgeblieben sind, werden theils zum erstenmal, eheils wiederholt 
zun zweiten= und drittenmal aufgerufen, bei Verlust ibres Bürger= und Unterthanenrechts, auch wirklicher 
Vermaögens-Consscation lenerhanß Monaten zurükzukehren, und zwar werden zum dritten= und leztenmal 
aufgerufen von Kirchheim: Joh. Ge. Gründler, Weber. Ee. Com. Haler, Schneider. Joh. Ge. Hoͤf- 
linger, Schreiner. Christ. Gettl. Köber, Sattler. Joh. Eberh. Knoblauch, Gerber. Lor. Kübler, Maurer. 
Joh. Fried. Mai#er, Weber. Jak. Fried. Maier, Maurer. Joh. Fried. Pchland, Glaser. Adam öried. Rapp, 
Mecferschmid. Ederh. Schwarz. Joh. Gortl. Schwar;, Gärtner. Jak. Steegmüller, Striker. Miil. Jak,
        <pb n="114" />
        108 
Wennenwetsch, Schuster. Frieb. Widenmaier, Striker. Von Dettingen: Joh. Fried. Diez, Schister. 
Taop. Mich. Gauß, Ziegler. Joh. Buzer. Joh. Ge. Diez, Bauer. Mich. ##hmann, Bek. Joh. Diez, 
Schneider. Joh. Fried. Salzer, Zimmermann. Von Jesingen: Joh. . Lösler, Schäfer. Hieronim. 
Kurz, Schäfer. Von Oberlenningen: Iak. Bauer, Schustr. Von Ohmden: Baltas Buck, 
Schäfer. Ge. Fried., und Joh. Ge. Schleier, Weber. Vom Oethlinger Staab: Johamnes Theuß. 
Ven Owen: Ge. Ad. Fischer, Schäfer. Ge. Ludw. Rabel, Baucr. Vom Roßwälder Staab: Joh. 
Mich. Knaupp, Maurer. Joh. Jebelen, Bauer. Ven Unterlenningen: Joh. Ad. Traub, Bauer. 
Von Weilheim: Christ. Mann, Müller. Alex. Hoiler, Schäser Jak. Paauth. Gortfr. Sigt Wagner. 
Zoh. Christoph Moll, Kiefer. Joh. Ge. Maier, Schaͤfer. Joh. Mich. Stüber, Färber. Joh. Ge. Dürner, 
Schaͤfer. Joh. Schempp, Schaͤfer. Joh. Jak. Sigel, Schaͤfer. Bom Zeller Staab: Lor. hus, 
Schmid. Zum zweitenmal von Kirchheim: Ge. Fr. Fausel, Schuster. J. Andr. Fausel, Wagner. J. Jak. 
Fidler, Naselschm. Carl Gottlob Fidler, Schreiner. Christ. Fr. Gründler, Weber. J. Jak. Haas, Bek. Joh. 
Ulr., u. Christ. Fried. Klaiber, Mezger. Carl Fr. Maier, Schuster. Joh. Fr. Mannle, Mesger. Joh. Mart., 
und Johannes, und Mich. Rebmann, Müller. Jak. Fried. Rebmann, Bek. Carl Mateh. Schimming, Bek., 
Von Bißingen: Joh. Casp. Hegert, Steinhauer. Joh. Reichert, Schäfer. Joh. Ge. Ziegler, Weber. 
Toh. Ge. Weber, Schuster. Von Dektingen: Joh. Mich. Hummel, Schmid. Joh. Wilh. Mezger, 
Mezger. Andr. Bader, Schneider. Christ. Fried. Reinhard, Schneider. Jak. Fried. Fausel, Schmid. # 
Ge. Maier, Schneider. Ehrisiund Fried. Kübler, Schuster. Joh. Valent. Schäfer, Müller. Joh. Christoph. 
Hafenbrak, Weber. Von Gutenberg: Christ. Schindler. Von Jesingen: Jak. Wüst, Zimmer-- 
mann. Joh. Einselen, Bek. Von Nabern: Jak. Dürr, Weber. Vom Nozinger Staab: Joh, 
Böbel, Maurer. Christoph Fried. Bosch, Bauer. Vom Oethlinger Staab: Ludw. Geiger, Schi- 
fer. Dav. Eppinger, Maurer. Joh. Riethheimer, Maurer. Gottfr. Keßler, Schneider. Joh. Weil, Mau- 
rer. Ge. Werner, Maurer. Von Ohmden: Cafp. Fleischmann, Schuster. Joh. Fried. Winger, Schä- 
fer. Vom Roßwälder Staab: Mich. Schölkopf, Weber. Von Weilheim: Heinr. Conrad 
Schölpple, Dreher. Joh. Andr. Scheuffele, Bauer. Zum erstenmal. Von Kirchheim: Joh. Fried. 
Akerknecht, Kaufmann. Joh. Gottl. Haße, Weber. Joh. Conr. Kerner, Zainenmacher. Joh. Fried. Knob- 
lauch, Rotgerber. Matth. Fried. Rieger, Zimmermann. Joh. Christoph Schimming, Mezger. Joh. Georg:# 
Stelzer, Mezger. Von Bißingen: Joh. Phil. Hack, Bek. Joh. Ge. Ehni, Schuster. Joh. Philipp. 
Maier, Maurer. Von Dettingen: Ge. Fried. Hummel, Messerschmide. Wilhelm Dôbler, Maurer. 
Maktth. Klein, Weber. Christ. Fried. Kielmann. Joh. Mich. Diez, Mezger. Joh. Vogel, Weber. Johann 
Mich. Dicz, Schreiner. Von Gutenberg: Joh. Ge. Reichle, Weber. Von Hepsisau: Bernh. 
Frasch, Bauer. Joh. Fischer, Schmid. on Jesingen: Joh. Ge. Kielkopf, Bauer. Von Na- 
dern: Conr. Bezler, Bauer. Joh. Dolde, Mezger. Von Nozingen: Joh. Ge. Strauß, Schneider. 
Jah. Ge. Schäuffelen, Mezger. Von Oberlenningen: Oav. Feller, Papierer. Christoph Ludwig 
Keeber, Schäfer. Joh. Kicherr. Vom Oethlinger Staab: Sinm. Friz, Schaffer. Von Ohme 
den: Joh. Ge. Schuhr, Schmid. Von Owen: Joh. Ge. Graß, Sekler. Joy. Kühdaisch, Bauer. 
Ehristoph Raichlen, Schuster. Phil. Casp. Hirzel, Zummermann. Joh. Fried., und Joh. Andreas Raichlen, 
chneider. Vom Roßwälder Staab: Albr. Mak, Schifer. Von Weilheim: Joh. Scheuffe- 
len, Schäfer. Joh. Ge. Schempp, Bauer. Joh. Ge. Braun, Schneider. Joh. Sigel, Nadler. Joh. Mich. 
Cleß, Saifensieder. Andr. Weber. Joh. Ge. Schempp, Schneider. Ludw. Gottlieb Scheusselen, Schäfer- 
Vom Zeller Staab: Jcoh. Hiller, Schmid. Joh. Ge. Baier, Weber. Oberamt allda. 
Beilstein. Der bei der Königl. Garde zu Fuß gestandene Geweine Christian Krauß von Gruppen- 
hach hiesigen Oberamts, ist den lo. diß in Urlaub desertirt. Es werden daher alle obrigkeitliche Behörden 
ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und entweder hieher oder zum Regi- 
ment liefern zu lassen. Den 13. Merz r80o. Kön. Oberamt allda. 
Cantstadt. Der bei dem Königl. Füsilir-Regiment von Neubronn gestandene Corporal Jakob Beck 
von Untertürkheim ist im Febr. d. J. im Urlaub desertirt. Es werden daher sämrliche obrigkeitliche Behörden 
ersuchr, auf diesen Deserteur zu fahnden, und im Betrelungsfall entweder an hiesiges Oberamt oder an die 
ilitair-Behörde wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 0. Merz 1800. Kön. Oberamt allda. 
Freudenstadt. Der bei dem Kömgl. leichten Infanterie-Regiment von Wolf gestandene Gemeine Ja- 
kob Single oon Dornstätten ist den 20. Febr. im Urlaub desertirt. Es werden daher alle obrigkeitliche Be- 
höden ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und ent weder zum alhhiesigen 
oder zu seinem Regiment einzuliefern. Den 7. Merz 1809. Oberamt allda.
        <pb n="115" />
        Nro. 14. 1809. 109 
Königlich Württembergisches 
Staats-und Regterungs-Blatt. 
Mittwoch, 20. Merz. 
  
  
General-Verordnung. Die Eimichtung der Pflegschafts-Tabellen und das Pfleg-Rechnungs- 
esen, auch Bekohnung der Pfleger und andern Armmnistratoren betreffend. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg re. 2c. 
Wir haben bereits in Unserm Organisations-Manifeste vom 18. Merz 1800. (C 44.) 
das gesammte Pupillen-Wesen der Oberautsiche Unsers Königlichen Tutelar-Raths überge- 
ben, und wellen nun, damit dasselöe in Unsern Königl Staaten auf eine gleichförmige, der 
Wichtigkeit des Gegenstandes angemessene Weise behaudelt werde, in Erneurrung und nähe- 
rer Bestimmung alterer Vorschriften hiemit allgemein verordnet haben: 
. 1. I) Zur Uebersicht des gesammten, öffentlicher Verwalrung anvertrauten Privat- 
Vermogens, sind alle, nicht unter der unmittelbaren Aufsicht des Kön. Tutelar-raths, 
stehenden oder nicht dahin gehörlgen Dflegschaften und Curakelen in jeder einicinen Ortsge- 
meinde, von welcher Art jene auch seien, oder ven wellder Seite her ihre Verwakter bstellt 
worden seyn, oder in Zukunft noch bestellt werden mögen, in eine Tabelle zu verfassen, 
wovon hier ein Formular beigeschlessen ist?). 
:. Die sämelichen Columnen dieser Tabelle sind nach dem deutlichen Innhalte ihrer 
Ueberschriften auszufüllen; und, was insbesondere die erste, der Benennung und Bezeichnung 
des Curanden und der Curatel, bestimmte Rubrik betrift, so ist hier namemlich zu bemerken: 
Auf wessen Absterben oder Anordnung die Curatel entstanden sei? eb ste wegen 
Abwesenheit cder aus welchem Grunde der Unfähigkeirt des Curanden zur 
Selbstverwaltung seines Vermögens dieselbe, auch nach eingetretener Voll)ährigkei# 
fortgeführt werde 
&amp; 3 Bil den Einträgen selbst (welche deutlich, jedoch nicht zu weitläufig, und von 
guter Hand einzuschreiben find) wird der jedesmalige Stand der Pleg oder Vormundschaften 
am Ende des Rechnungs Jahrs zum Grunde geleg, und es ist hiebei, in Absicht auf die 
Richtigkeit der Beschreibung nach allen Theilen die gröste Sorgfalt anzuwenden: wie 
man dann von Obervormundschafts wegen eine Prüfung anstellen, und zu diesem Ende von 
Zeit zu Zeit sich aus diesem oder jenem Orte, besonders, wo ein Verdacht der Unrichtigk#it 
*) S. u#. I13. — Gedrukte Exemplaricn sind in der Kön. Hof-und Canzlei-Buch deukerei (der Bgen 
zu 2 kr.) abzulangen. «
        <pb n="116" />
        119 
rorliege, die Pflegrechnung selbst einsenden, und sie mit dem tabellarischen Berichte darüber 
rergleichen, und, wenn eine Unrichtigkeit erfunden werden sollte, den Schuldhaften zur Ver- 
amwortung ziehen lassen wird 
. 4. Do diese Tabellen so verfertigt wesden müssen, daß die vorhergehende immer 
zur Grundlage der nächfolgenden dienen kann; so muß die chronologische Ordnung, nach wel- 
cher die Pflegschaften eingetragen sind, immer beibehalten werden, so daß, wenn eine Pfleg- 
schaft, welche z. B. s# Nro. 4. in der Pfleg Tabelle eingerragen ist, abgehe, die folgende 
Nr. s. an ihre Stelle rükc, die neu entstandene Pflegschaft aber die lezte in der Reihe der 
eingetragenen Pflegschaften ist. 
2 s. Wir finden Uns zwar, um Kosten und Zeit-Aufwand so viel möglich zu vermin- 
dern, bewogen, diese Pflegschafts-Tabellen künftig nur alle 4 Jahr einsenden zu lassen; Wir 
versehen Uns aber zu den sämtlichen obrigkeitlichen Behörden, welche mit dem Pupillenwesen 
in irgend einer Beziehung beschäseigt sind, und welchen in den Gesezen die Aufsich: über die 
sleger und ihre Pflegschafté Führung aufsgetragen ist, besenders zu den Beamten, Gerich- 
ten, auch Stadt-Amte= und Gerichtsschreibern, daß :„ die ihnen in Hinsicht auf das Mupil= 
len-Amt ebliegende Pflichten genau zu ersüllen sich angelegen seyn lassen werden, indem Wir 
jede bei der Revision sich veroffenbarende Nachläßiskeit nachdrüklich zu ahnden gesonnen find. 
0. Die einzelnen, auf vorbeschriebene Art geferrigten Tabelleuv sind also von Unsern 
Königl. Ober= und Causerainetäts-Beamten, nach der Gesammtheit ihres Amtsbezirkes, bei 
dem Schlusse des á#en Rechnungsjahrs zu sammlen, und auf Georgi# zu Unserem Königl. 
Tuelar-Rathe unfehlbar in duplo einzusenden, widrigensfalls sie nach Verfluß von 4 Wochen 
durch Kanzletboten auf Kosten des nachläßigen Theils werden eingeferdert werden. 
&amp; 7. Uebrigens wird den Stadt= und Amtsschreibern oder andern Offizialen, welchen 
diese amtliche Verrichtung obliegt, oder übertragen ist, sowohl für die Eintragung der einzel- 
neu Pflegschafts= Beschrei ungen in das Concept der Tabelle, als auch für die gedoppelte 
Ausferrigung derselten, zusammen von jedem Blatte (jedoch mit Einrechnung der Auslage 
fuͤr Lie gedrukten Fermular-Bogen) § kr. in Anrechnung zu bringen gestatter 
Der Belauf des hiezu erforderlichen Kostens, außer welchem der Pflegschaft selbst un- 
ter keinem Vorwand irgend ein Ansaz gemacht werden darf, ist ron den Communen sedes 
Amnres nach ihrem Verhältnisse einzuziehen, und von dem Beamten bei Einsendung der Ta- 
bellen jedesmal in seinem Berichte auszuwerfen. « 
3. Was sofort II.) die Berpflichtungen jedes Pflegers und Vermunds, in Ab- 
sicht aus die Verwaltung des ihm anvertrauten fremden Vermögens, wie auch aller der- 
jenigen, deren Verrichtung bei ihrer Bestellung und Amtsführung einschlägt, betrift: se 
wolten Wir dieselbe auf die hieher gehörigen allgemetnen Geseze, und auf die besondere Bor- 
schriften rerweisen, welche, in Hinsicht auf die Curarelen und das sie betreffende Rechnungs= 
Wesen, in dem Landrechte, der Landes= und Commun-Ordnung, und ausser den älteren Ge- 
nerg. Mescripten, besonders in dem Staat und Unterricht für Bormünder, d. d. 22. Jun.1770 
und dem General Reseript d. . 2 Jun. 1788. enthalten sind). 
Der Staat und Unterricht für Bormünder sst W in der Kapfischen Sammlung im Herzogthum 
Würktenterg einzeln ergangener Verordnurgen. hingen 1800. S. r36 — 15). 
auch einzeln abgedukt in der Hof= und Ennzlei-Buchdrukerei für 6 u . 
siesekSkaakfollnnchdemEierabRckuiptvomsQSumI?76.Ledem dfltsekeisqels zuststellth 
Im-Inddcmselbmqestattttseyn-NieAuslagedafürinAusqabezuverkechncm
        <pb n="117" />
        111 
K. o. III.) In Absicht auf das Pfleg Rechmingswesen, naͤmlich die Stellung, Probe 
und Abhêr der Pflegrechnungen wollen Wir den Innhalt des im V# 7. bemeldten General= 
Reseriprs d. 4 2. Jun. 12838. und Unsere als Beilgge abgedrukte General Verordnung vom 
10 Sept. 1303. hiemit ausdrüklich wiederholt haben. Auch belassen Wir es 
G. ro. in Ansehung der diesfalls passirlichen Kosten-Anrechnungen, bei der Bestimmung. 
der Commun-Ordnung (5. 90. 100, 200. 20z.) und dem General-Reseripte d. d. z. Jun. 
1738 in der Maße, daß 
") für die Stellung der Rechnungen über ein geringes Vermögen von wenigen Loo fl. 
von Seiten der Setadt und Amtsschreibereien, ingleichen für die Probe solcher Rechnun. 
gen, nichrs, auch für Rechnungs-Abhör von den damtt beschäftigten Personen weder in 
der Stadt nech auf dem Amte ein Taggeld, und nur auf dem Amte die Zehrung pro 
Kata der auf diese Rechnungen verwandten Zeit in Anrechnung gebrachr werden darf, 
b) für die Prob-Kosten überhaupt, wo solche statt finden, nicht mehr als 15 kr. p. Rech- 
nungs-Sertern, ohne alle Anrechnung für die Beilagen passiren, und 
Wc) die Pfleg-Rechnungs-Abhören auf dem Amte insbesondere, zu Ersparung der Reise- 
Kosten gelegenheitlich der Commun= und Heiligen Rechnungs-Abhören vorzunehmen sind. 
&amp; u. Endlich finden Wir Uns IV.) bewogen, auch in Absicht auf die Belohnung 
der Pfleger und Administratoren für die Besorgung der Pflegschaften und Administrationen 
von Pridat-Vermögen, in so fern keine besondere z. B testamenrarische Disposstionen vorlie- 
gen, einen allgemeinen Maßstab nach gewissen Vermogens-Classen festzusezen, wonach bet 
einem Vermögen von 100 = goo fl insofern die Pflegschaft nicht unentgeldlich übernommen. 
wird — JZo kr. p. loo fl. Vermögen; von 600 #Jz#looo fl. von jedem weiteren loo fl. 
20 kr. p 1loo fl; von 1, loo — 5,000 fl. von jedem weiteren 100 fsl — cs5 kr p. loo fl. 
von 5,100. 10,o00 fl v. jed weit. 13 kr. p. 100 fl; von 10, 100 - 30, 000 fl. von jedem 
weiteren 11 kr. p. lo fl; von 30, 100 -S0, Oco fl. von jedem weiteren 0 kr. p. 100 fl; 
von go, 100 — 80, Ooo fl. von jed. weit. 8 kr. p loo fl; von go, 100 — 100, fl. von jed. 
weiteren 7 kr. p. roo fl als jährliche Belohnung passtren, so daß ein Pfleger bei einem 
WVermögen, von z. B. 500 fl. — 2fl 30kr.; von 1,000 fl. — 4 fl. l0 kr.; von 5000fl. 
—1 fl. 10kr.; von 10, 000 fl. — 25 fl.; von 30,000 fl — 6i fl. 40 kr.; von 50,000 fl. 
— 01 fl. Jo kr.; von do coo fl — 13 1 fl 4okr.; vou 100, 000 fl. — 154 fl. erhält. 
Wie nun Unsere Absicht überhaupt dahin geht, daß die Pflegschafts= und Administra- 
ionskosten zum Vorcheil der Curanden möglichst beschränkt werden: so haben Unsere Kön. 
Behörden, Patrimonial= Aemter und Watsen= Gerichte, 
a) den Bedacht darauf zu nehmen, daß bei geringen Vermögens-Umständen von wenigem 
loo fl. die Pflegscheften, deren Uebernahme ohnehin Bürgerpflicht ist, von hi-zu caug- 
lichen wohlgesinnten Peesonen unentgeldlich besorgt werden, 6 
b) machen Wir denselöen zur Bflicht, in einzelnen Fällen, wo eine Pflegschafes- und Ver- 
mögens-Adwministrarion verh#lnißmäsig wenig Möhe verursachr, die Belohnung des 
Aoministrators verhältnihmäsig unker den Tarif herabzusezen; 
e) außerordentliche Belohnungen wegen besonderen Bemühungen finden in einzelnen Fäller 
nur nach Ermäßigung der Kön. Oberämtker und des Kön. Tutelac-Raths,se nachdem 
dergleschen Pflegschaftem zunächsh, unter der Aufuyche der Konigh, Oberämcer, oder des
        <pb n="118" />
        112 
Koͤnigl. Tutelar-Raths stehen, statt, und sind solche, so wie auch die Besoldungen 
und etwaige Tagloͤhne der Pfleger in den Pflegschafts- Tabellen anzumerken. Daran ꝛc. 
Stuttgart, im Königl. Staats-Ministerio, den 14. Merz 1809. 
Ad Mand. S. R. Maj. 
Wie nun in vorstehender allerhöchst Königl. Verordnung O. §. verfügt ist, daß die 
angeordnete Pfiegschafts= Tabellen künftig nur alle 4 Jahr eingesendet werden sollen, als wird 
hiemit sämtlichen betreffenden Behörden zu ihrer Nachachtung noch weiter folgendes angefügt: 
1) Von den 12 Kreisen des Königreichs haben jedes Jahrs Drei die Pflegtabellen ihrer 
Bezirke zum Königl. Tutelarcath mit Bericht der Oberämter einzusenden, und wird hiezu 
a)been Oberämtern der Kreise Stuttgart, Oehringen, Alrdorf nächst Georgi# 1800, 
b) den Oberämtern der Kreise Ludwigsburg, Heilbronn und Ehingen — Geergii #810 
D) den Oberämtern der Kreise Rotenburg, Calw, Rottweil — Georgii 1811, 
d) den Oberämtern der Kreise Schorndorf, Urach, Ellwangen — Georgi# 3812. 
als Termin der ersten Einsendung anberaume, wo sodann es an Georgii 1813. wieder bei den 
ersten dret Kreisen anzufangen und so im beständigen turnus fortzugehen hat. Da es aber 
  
Nr. Namen und Anfang Name Vermoͤgen Rechnung Remanet. 
Alter der des nach der 
  
der Curanden, Pleg- Pflegersslezt probir- zu Fesiellt pro- abge Wisen active 
und de 
fleg-Ursprung u. haf und seit) ren Rech= stellen, bis birt hoͤrt biquida= 
Art der wann?] nung. 
8 Curatel. bis bis tion.
        <pb n="119" />
        113 
352) mehrere Pflegschaften giebt, deren Rechnungen inner dieser 4 jaͤhrigen Zeit nach 
Maasgab des General N. serrots vom lo. Sept. 1863 zwei: alch dreimal gesteut werden 
müssen, so ist bei solch'n Pflegschaften in der Tabelle nicht nur die lezee, sendern jede selt 
der vorigen Eingabe geueilte Rechnung mie dem Resultat derselven, auch die in der Z u mit 
Anfang und Ende oder sonst üch ergebende Veränderungen der Pflegschaften zu inseriren 
und anzuzeigen. Was so fort 
3) die Patrimonialämmter betrift, so haben solche die Pfleg-Tabellen ihrer Amts-Bezirke 
in der nämlichen Ordnung jedesmal dem ihnen vorgesezten Souverainetäts-Oberamt zu über- 
geben um der dortigen Obrranus-Tabelle angeschlossen werden zu können. Wo im übrigen es 
4) auch noch ferner bei der bereits bestehenden Verordnung bleibt, daß die Oberämter 
in ihren, mit Einseudung der Pfleg Tabellen zu erstartenden Berichten den für Fertigungs 
derselben aufgerechneten Kostens-Belauf anzuzeigen haben. Endlich 
5) ist den Pflegern und Administratoren ihre Belohnung von Georgit 1809 an, nach 
dem in der vorstehenden allerhöchsten Verordnung bestimmten Typus durchgaͤngig zu regult- 
ren. Decretum Stuttg. im Königl. Tutelar-Rathe, den 20. Merz 1800. 
Ad Mand. S. Reg. Maj. 
Ausstände: Jährlicher Auf, Belauf der Rech- Zu -oder Abnah- 
wie viel? wand zum Unter: nungs= Sctell, me des Verms- Monita. 
« halt des Curan- I . · 
den·l«ch Prob u. Abhör- gens: 
, in 
seit wann? geeschen Kosten. Ursache davon. 
Belohnung des 
Pflegers. 
  
  
  
  
  
  
  
  
2
        <pb n="120" />
        124 
Stellung, Probe und Abhör der Psteg= Rechnumgen. 
Eriderich, rc. v. 2c. 
Unsern Gruß zuvor, Lieber Getreuer! 
Ueberzeugt, daß eine besondere Vorsorge über die Erhaltung des, den Dupillen und 
Minderjährtgen, und andern, in Curatel stehenden Personen zugehörigen Vermögens, einen 
wesentlichen Theil Unserer Regencen-Pflichten bilde, haben Wir diesem, Unserem landesvs- 
terlichen Herzen so nahe liegenden, Gesenstand unter anderem eine vorzügliche Aufmerksam- 
keit gewidmet. 
Da Wir nun mißfällig wahrgenommen haben, daß diese unter der Vormundschaft ste- 
benden Personen dadurch, weil ihre Curatel-Rechnungen nicht zu gehöriger Zeit gestellr, 
probirt, und abgehört werden, nicht selten einen bedeutenden Nachtheil leiden, so sinden 
Wir Uns veranlaßt, in dieser Rüksicht einige nähere Verfügungen zu treffen. Wir ver- 
erdnen daher gnädigst: 
I.) In Abstche auf die verschiedenen, bei Pflegschafts-Rechnungen eintretenden Verrich- 
tungen, und wegen Bestimmung der Zeir, inner welcher dieselben zu bewerkstelligen sind, daß 
1) zu Begründung einer sorgfältigen Aufsicht, von jedem Stadt oder Gerichtsschreiber 
ein genaues Verziichniß über sämtliche, in jedem Stadt und Amt beftindliche Pfleg- 
sch eiten, dieselben mögen nun Pupillen und Minderjährige, oder solche Personen, 
welche mit diesen gleiche Rechte haben, betreffen, geführt werden soll, in welches die 
neuen Curatelen nicht erst alsrann, wann die Rechnungen gestellt sind, sondern sobald 
dieselben zu en#estehen anfangen, einzutragen sind. Was sodann 
2) die Zeit, inner welcher eine Curetel-Rechnung abzulegen ist, betrift, so bleibt es zwar 
::) in Absche auf Anscands: Rechnungen bei der bisherigen Verordnung, nach welcher 
jede Arstands: Rechnung, das Vermögen sei groß oder klein, immerhin nach Ver- 
fluß des ersten Jahrs zu stellen ist. Die folgenden Rechnungen aber sind 
b) nur alsdann, wenn das Vermögen auf 2000 fl, oder auf eine höhere Summe 
sich belauft, alle Jahr, « 
e)wennaberdasVermögenzwaeunttr2ooo,jehochüber1000si.sichbelaufk,je 
nach 2 Jahren, 
d) wenn das Vermögen nur looo bis soo fl beträgr, je nach 3 Jahren, und 
ej von 2 fl. bts too fl. je nach 4 Jahren, zu stellen. Wenn aber 
.) kas Curatel= Vermögen unter roo fl. sich erlauft, so kann, wenn einmal die An- 
stands-Rechnung gestellt ist, die förmliche Seellung einer weitern Rechnung unter- 
bleiben. Jedoch hat ein Pfleger in diesem Falle dem Oberamt und W isengericht 
durch Vorlegung der Schuldscheine darzurhun, daß das Vermögen gesicherr set. 
Auch ist in der zu Unserm Churfürstk Turelar-Rath einzuschikenden Pfleg-Tabelle, 
ob und wie dieses geschehen sei, zu bemerken. Wenn nun gleich 
3) j dem Pfleger die Verbindlichkeit obliege, selne Rechnungs-Urkunden, sebald der Ter- 
min zur Stellung der Rechnung eingetreten ist, der Behörde zu übergeben, so wollen
        <pb n="121" />
        115 
Wir dennoch hiemit verordnet haben, daß jeder Curator an die Erfuͤllung dieser Ver- 
bind uchkeit, falls er ihr nicht selbst ein Genüge thut, zuerst bloß erinnert werden soll. 
In dieser Rüksicht wird derjenigen Behörde, welche die Stellung der Curatel-Rech 
nungen zu besorgen hat, hiemir aufgegeben, das oben s. Nro. 1. angeordnete Pffeg- 
schasto= Verzeichniß wenigstens jedes halbe Jahr zu durchgehen, und diejenigen Caras 
toren, deren Rechnungen nach dem s. Nro. 2. angegebenen Masstab verfallen sind. 
an die Uebergebung der Rechnungs Urkunden zu erinnern, und deuselben einen achtta- 
Zigen Termin hierzu zu bestimmen. Wenrn jedoch 
4) ein Curator inner dieser Zeit die Rechnungs-Urkunden nicht übergeben würde, so hat 
alsdann der Stadt-oder Gerichrsschreiber, welchem die Seellung der Rechnung obliegt, 
längstens innerhalb 8 Tagen bei dem ihm vorgesezten Ober oder Stabsamt die Anzel- 
ge hievon zu machen, welches sofort dem Curatort wieder keine längere als achttägige 
Frist anzubrraumen, nach einer dreimalig fruchtlosen Aufgabe aber, und wenn die 
hienach vorgeschriebenen Strafen wirklich angesezt sind, ihm die Rechnungs-Urkunden 
abzunehmen hat. Sofort ist 
5) wenn die Rechnungs= Urkunden übergeben sind, die Curatel: Rechnung längstens in 
Zeit von zwei Monaten zu stellen, und dem Rechnuugs= Probator zu übergeben, wel- 
Ger aleodann 
6) in Zeit von 3 Wochen die Probe der Rechnung vorzunehmen hat, wobei 
7) zur Beantwortung der Defekte, insofern eine besondere Communikation derselben noch 
voc der Abhör nothwendig ist, ein Termin von 14 Tagen bestimmt wird, für dessen 
Ueberschreitung nicht der Rechner, sondern der Rechnungs-Steller verantwortlich bleibt, 
es wire denn, daß lezterer inner der zur Beantwortung vorgeschriebenen Zelt der 
Rechnungs= Probation die Anzeige machen würde, daß nicht Er, sondern der Curater 
in mors sei. Endlich ist 
8) die Abhör der Curatel-Rechnungen nach dem Inhalt des, unterm a. Jun. 1788 er- 
lassenen, General= Resertpis bei Gelegenheit der ersten öffentlichen Commun-Verrich- 
tungen verzunehmen, als wofür nicht sowohl die Probatoren, als vielmehr die Stabs- 
Beamten verantwortlich bleiben. 
Bei der bieder festgesezten Bestlmmung versteht es sich jedoch von selbst, daß wenn 
besondere Umstände, oder etwa auch Verdachrs-Gründe gegen einen Pfl-ger eintreten, 
Ihr, die Ober und Stabsbeamte, zu Uebergebung der Rechnungs-Urkunden kürzere 
Termine zu bestimmen, und mic den geeigneten Straf= Verfügungen vorzugehen habt. 
Sellte nun aber die eine oder die andere der btsher festgesezten Bestimmungen fürs 
könftige unerfüllt bleiben, so werden 
II.) hiemit folgende stufenwetse Strafmittel angeordnet. Eg soll nemlich 
1) dem Curatori, wenn er 
a) die Rechnungs-Urkunden nach der Ober oder Stabsamtlichen Aufforderung nichr 
Übergiebr, oder
        <pb n="122" />
        116 
b) in Beantwortung der Defekte sich eine besondere Verzoͤgerung zu Schulden kom- 
men laͤßt: 
das Erstemal Eine, das zweitemal zwei, und das drittemal drei kleine Fre- 
veln als Strafe angesezt, und ihm im leztern Falle überdieß sein Rechnungswesen 
ohne weiters untersucht, und befindenden Umständen nach die Curatel abgenommen 
werden. Eben so ist 
2) der Stadt-oder Gerichtsschreiber in viererlei Fällen, wenn er nemlich 
a)dbas Pflegschaftsbuch nicht wenigstens alle Halbjahre durchgehen, und die säumigen 
Curatoren an die Uebergebung der Rechnungs= Urkunden erinnern, 
5) die morosen Pfleger, welche seiner Erinnerungen oder auch der nachherig Oberamt- 
lichen Auflagen ungeachtet die Rechnungs-Urkunden in Zen von 8 Tagen nicht 
übergeben, längstens inner weitern 38 Tagen nicht bei dem Oberamt angeben, 
Tc) die Pfleg-Rechnungen inner dem oben bestimmten Zeitraum zu stellen unterlassen, 
oder - 
d) die Defekte in Zeit von 14 Tagen nicht beantworten, oder durch die Denomination 
des Curstoris moram purgiren wuͤrde, 
zur Strafe zu ziehen, und ihm in jedem dieser 4 verschiedenen Fälle, das erste- 
mal fünf, das zweitemal zehen, und das drittemal zwanzig Reichsthaler 
Strafe anzusezen, eine weiter fortgesezte Nachläßigkeit aber von euch, den Ober- 
und Stabs= Beamten, zu einer strengeren Ahndung an Unsere Churfürstliche Re- 
gierung zu berichten. 
Wobei Wir noch weiter gnädigst verordnet haben wollen, daß immer der Scadt- 
Amts= oder Gerichtsschreiber für seine Person zur Strafe zu ziehen sei, und daß 
die Entschuldigung mit der Nachläßigkeit seiner Suöstituten, niemal, wenn auch 
gleich die leztern eraminirt und beeidigt sind, eine Rüksicht verdiene. Eben so 
werden auch 6 
3) wenn der RechnungsProbator es an der erforderlichen Probe in der vorgeschriebenen 
Zeit sehlen, oder, wenn die Abhör urterlassen würde, das erstemal fünf, das zwei- 
temal zehen, das drittemal zwanzig Reichsthaler als Strafe mit dem Anhang fest- 
geseze, daß im Fall einer ferneren fortgesezten Nachläßigkeit eine strengere Bestrafung 
Statt finden werde. 
Indem Wir Uns nun zu euch versehen, daß ihr diese Unsere gnädigste Verfügung für 
enr# Derson genau in Erfüllung bringen werdet, so ertheilen Wie euch zugleich den gnädig= 
sten Befehl, diese Vererdnung euren Amts-Untergebenen, und besonders den Stadt= Amts- 
und Grrichtsschreibern, auch Rechnungs-Probatkoren zu ihrer Nachachtung bekannt zu ma- 
chen. Daran geschiehet Unser Wille, und Wir verbleiben euch in Gnaden gewogen. 
Siuttg. den 10. Sept. 1803. · Exfpeckcloluc
        <pb n="123" />
        Nro. 15. 18095. 117 
Koͤniglich— Wirttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 1:. Aprill. 
  
  
Decret des Königl. Ober-Landesskonomie-Collegiums, an sämtliche Ober= u. Staabs" 
Nemter, auch geistliche Kirchen= und Armen-Verwaltungen, die Erstattung der Rechnungs-Zustands- 
Berichte auf Georgii d. J. betreffend. 
Die Königl. Oberrund Staabs, Aemter, auch GelsilicheKKKirchen-und Armen= Ver-- 
waltungen werden in Gemäbheir eines Erlasses des Königl. Ministeriums des' Innern vom2 
1 Sten dieß hiemit erinnert und augewiesem, die Rechnungs-Zustands= Berichte präcise an: 
Georgil d. J. in vorgeschriebener Form zu erstarten, und dabei vorzüglich dasjenige, was 
bereits unterm #8 Nov. vor. J. (Stcüats, und Reg. Blate Nr. s.) befohlen worden ist). 
genau zu beobachten, auch diesen Berlchten zugleich Vorschläge, wie die vorllegenden Re- 
tardate in der möglich kürzesten Frist beseltiget werden können, beizufügen. Decce. Stureg., 
im Königl. Ober-Landes-Oekon, Colleg. den 22. Merz 1809. 
Decret der Königl. Ober-FKinanz-Kammer, Depart. der direkten Steuern; an? 
sämtliche Cameral= und Accise-Beamte, die Verrechnung der Accise von 1805. betreffend; 
d. d. 20: Merz 1800. 
Samtlichen Cameral' und Aceise-Beamten wird hiemie aufgegeben, die Aceise auf denm-# 
Jahrgang von 1803. mit Einschluß des Quartals Georgii 1809. mithin dißmal auf 55 
Auiartalien int Verrechnung und Vergleichung zu nehmen, und daun künstig von Georgi# 
zu Georgti, wie andere Gesälle, zu verrechnen. Decret. Stuttg. in Köntgl. Ober= Finanz-“ 
Kammer, Depar:, der direkten Steuern, den 20. Merz 1309. 
Erkenntnisse des Kön. Oder-Just. Collegil llten Senats. 
I) In der Appellations-Sache von budwigsburg zwischen den Handelsleuten Johanness 
Knapp, Beklagten Arpellanten, und Christtan Friedrich. Bogel, Kläger, Appellaten, in! 
Ludwigsburg peto locictatis wurde das Verfahren erster Instanz als nichtig von Amtswe- 
gen durch ein Reserlpt aufgehoben, und rein neues Verfahren in ersier Instanz angeordner 
Stuttg, den r7. Merz. 130o0y. ,, " 
2) In der Appellations: Sache von Rottenmünster, zwischen Bärtholomäus Herrmanu. 
auf dem bocherhof, Beklagten Appellamen an einem, und Chrikkian Joos ebendaselbst, als- 
Guterpfleger der Michgel Srernischen Ganriasse allda, Kläger, Appedaten- am andern Theile-
        <pb n="124" />
        118 
einen Gutskaufsschillings-Streit betreffend, ist pkto formalium Appellationis auf Beweiß 
erkannt worden. Den 22 Merz. 
3) In der Appellations-Sache von Blaubeuren zwischen Christina, des Chirurgus Jo- 
hann Georg Wagner zu Suppingen Ehefrau, cum cur. leg., Klägerin Appellanrin, und 
vem minderjährigen Cyristian Loser zu Berghölen, cum cur, Beklagten Aopellaten, die 
Aufgebung eines Hauskaufs betreffend, wurde auf Abschwörung des dem Beklagten Apvel- 
laten deferirten Judicial-Tides, nach zuvor von der Klägerin Appellantin abgelegtem Eide 
für Gefährde, mirtelst Bescheids erkannt. Den a9. Merz. ' 
Stuttgart, den 23. Merz 1809. wurden geschieden: 
1) Jacob Bauer von Hemmingen, Leonberger Oberamts, Kl. von Maria Catharina, 
seb. Haller, Bekl. ex cap. quall delert. unter Vergleichung der Kesten. 
2) Joh. Friedrich Schnaufer, Chirurgus von Kuxpingen, Herrenberger Oberamts, Kl. 
von Johanna Magdalena, geb. Rufer, Bekl. aus demselben Grunde, compent, exf. 
3) Friderika, geb. Dirlam von Serümpfelbach, Waiblinger Oberamts, Kl, von Dapid 
Hahn, Chirurgns allda, Bekl. ex cep. adult. cum condemn. rei in espenl. 
  
  
Se. Königt. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom z3. Merz das erledigte 
Diaconat Owen, Kirchheimer Discese, dem Vikar M. Baumann, und 
vermög allerhächsten Decrets vom 24. Merz die erledigte Stadtpfarrei Giengen dem 
Diaconus M. Binder in Knittlingen allergnädigst zu übertragen geruht. ! 
Durch ein Decret von ebend. ist der in Oestreichischen Diensten gestandene bieutenane 
v. Enzberg zum Second-Lieurenant bet der Garde zu Fuß, und 
durch ein Decret vom 27. Merz sind die Second-Lieutenants le Suive 20#, und von 
Polland zu Ober Lieutenants allergnädigst ernannt worden. . 
Se Königl. Maj. haben vermoͤge allerhoͤchsien Decrets vom 25. Merz die bei dem 
Garke-Regimente zu Pferd angestelleen Stabs Ritemeister von Bolten und Lieutenaut v. 
Ranzau, so wie den Baron Ferdinand v. Sturmfeder zu Kön. Kammerjunkern, und 
den bisherigen Stalljunker, Grafen v. Pückler, zum Reise-Stallmeister beim Kön. 
Marstall gnädigst ernannt. · 
Vermoͤg allerhoͤchsten Decrets von ebend. haben Se. Koͤnigi. Maj. den Assessot 
cultans bei der Königl. Ober-Regierung v. Linden zum Assessor cum voto bei diesem 
Collegio gnädigst zu ernennen; und 
das erledigte Physikat in Schorndorf dem Med. Praktikus Lt. Wagenmann daselbft 
allergnädigst zu übertragen geruht. 
  
Beilstein. Der Bestand der Com nunschiferei zu Ottmarsheim, hiesigen Oberamts, geht auf nächst 
Michgelis zu Ende, und wird deßwegen Dimstag den 2. April eine neue Verleihung auf fernere 3 Jahre 
von Michaelis 1809 bis r812. vorgenommen werden. Die Waide erträgt 3-5 Stük, wovon der Schifer 
250. und die Burgerschaft 13§ Stä einschlagen darf. Ein Beständer bat veben freier Wohnung, noch onO 
stige büärgerliche Benefioien zu genießen, und statt einer Caurion das Bestandgeld alle Jahr voraus zu zalen. 
wiebhaber haden sich an obgedachtem Tag Vormittags 8 Uhr bei dieser Werleihung auf dem Rathhaus zu Ott- 
maröheim einzufinden, auch ebrigkeitliche Zeugnisse wegen ihrem Vermögen und Tufführung beizubringen und 
dem weiteren abzuwarten. Oen 24. Merz 1800. Oberemt allda.
        <pb n="125" />
        119 
Kloster Mar iaberg. Das Fischwasser im Laucher Fluß , disseitiger Markung, das hauvtsächlich 
Forellen, aber auch Aschen und Rausfisch führt, solle nach Königl. allergnadiglter Nejciukion rom 13. v. M. 
auf 0 Jahre wieder neuerlich durch Versteigerung verliehen werden, wozu Mittwech der 5. April d. J. ande- 
raumt ist. Dieses Vorhaben wird nun öffenrlich bekannt gemacht, damit die Liebhaber zum Beikand sich cn 
gedachtem Tag Morgens 0 Uhr im Kl. Mariaberg einunden, und der Verhandiung auwohuen, aber auch sich 
Kehörig legitimiren mögen, daß sie zu teistung einer gerichtlichen Bestands Caution von 120 fl. im Stnde 
seien. Den 22. Merz 1800. Kreis-Steuerrath in Urach, und Cameral-Verwalter in Offenhausen. 
Marggröningen. Bis Freitag den 38. Ap il Vormirtags ; Uhr werden in disseitiger Cameralver= 
waltung Foo Uunr. Heu, welche für die Kènigl. Maierei Monrepos besiimmt Ew, in Abstreich gebrachr wer- 
den; wozu sich die Lievhaber einfinden mögen. Den 23. Merz 1800. ameral-Berwaltung allda. 
Maulbronn. In Gemäsheit eines allergnädigsken Befehls werden der Seidenhof und das Scheuelber- 
ger Hofgut bei Maulbronn, von cgil d. J. an auf 0 — 12 Jahre an verständige und wohlhabende Päch- 
ker wieder verliehen werden. Die Bestandtheile des Seidenhofes sind: 1 Morg. 3 Vril. Zo Ruth. Gärten, 
57 Mrg. 2 Brtl. 15 Rth. Aecker, 14 Mrg. 2 Vrrl. 14 Rth. Wiesen, samt den zur Maierei gehörigen Wohn- 
und Wirthschafts-Gebäuden. Das Scheuelberger Hofgur enthä#t: 2 Mrg. 31 Ruth. Weinberge, 2 Morg. 
20 Rth. Gärten, 92 Mrg. 2 Vrtl. 64 Ruth. Aecker, . 274 Ruth. Wiesen, nebst den nöthigen 
Wohn#und Oekonomie-Gebäuden. Zur Verhandlung ist Montag der lo. April d. J. bestimmt, an wel- 
chem Tage sich die Pachtliebhaber, welche übrigens mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Verr- 
mrögen versehen seyn müssen, in der Gameral= und Oekonomte-Verwaltungs-Behausung zu Maulbronn ein- 
zufinden haben. Den 17. Merz 180#. " 
Klreissteuer-Amt Ludwigsburg und Cameral-und Oekon. Verwalt. Maulbronn. 
Neidlingen. Das herrschaftl. Schloß zu Neidlingen, welches in dem Staats = und Regierungeblatt 
des vorigen Jahrs Nro. 52 und 83. zumn Verkauf angeboken wurde, soll nach neuerem allerhöchstem Befehl 
wermiethet werden, wovon das Publikum mit dem Anhang benachrichtigt wird, daß die Verleihung am Dien- 
eg den 4. Apul Vormittags lo Uhr in dem Schloß zu Neidlingen werde vorgenommen werden, und daß 
sich auswartige Bestandsliebhaber mit obrigkeitlichen Prädikaten auszuweisen haben. Den 15. Merz 1800. 
Kreis= Steuerrath von Urach und Cameralverwalter von Wiesenstaig. 
Rottenburg. Samstag den 15. April d. J. wird von Seiten der hiesigen Stiftsverwaltung die An- 
schaffung von 100 Pfund Wachskerzen, 250 Pf. Lel, o Pf. Weibrauch, und einer Parthie Hostien für 
die Kirchen des hiesigen Stadt und Amts verakkordirt werden. Die Liebhaber zu Uebernahme dieses Akrords 
Werden eingelaren, vorher und zwar längstens bis auf den 8. April Muster von ihrer Waare gegen Bezah- 
lung an den Kirchenschaffner Schiele einzuschiken, bei der Akkerdsverhandlung selbst aber sich an obengedach- 
tem Tag Nachmitkags ? Uhr hier auf dem Rathhause einzusinden. Auch würde es unterzeichnete Behörde 
mit grossem Dank erkennen, wenn erfahrene Oekonomen ihr ihre Erfahrungen in Ansehung vorzüglicher Dächte 
und Ampeln zu möglichster Oel-Ersparniß mitzutheilen die Güte haben wollten. Den 34. Merz 1800. 
ön. Stiftsverwaltung allda. 
Thamm, Ludwigsburger Oberamts. Die dasige Commun-Schgasweide, welche 450 Stät Schaafe 
ernährt, wovon der Bestäuder Zoo Stüt und die Bürgerschaft r## Srük einschlagen darf, wird den 1#4#. Arr. 
d. J. Vormittags 8 Uhr auf dem Rathhaus zu Thamm im Aufstreich auf 3 Jabre von Michaelis 1809 bis 
1812 verliehen werden. Der Beständer hat neben freier Wohnung auch noch eini Krautgärten zu genießen. 
  
Liedhaber müssen mit Meisterbriefen und obrigkeitlichen Vermögens-Zeugnissen versehen und im Stanse seyn, 
eine verhältnismäsige Caution in baar Geld oder liegenden Gründen zu leisten. Den 19. Merz 1800. 
Oberamt Ludwigsburg. 
Urach. Nach einem unterm 22. Febr. 1809. ergangenen, und den 6. Merz d. J. præs. allergnaͤdigsten 
Befehle sind wir angewiesen, den zur hiesigen Cameral-Verwaltung gehörigen ge Aglishard bei Böringen, 
dessen Bestand auf nochst Georgii zu Ende geht, neuerlich uuf 0 oder 72 Jahre, nemlich von Georgii r800 bis 
dahin 1818. od 12 1 Halva ratilicatione öffentlich zu verleihen. Dieser Hof, welcher ausser dem grossen 
und kleinen #cheuden von allen öffentlichen Abgaben frei ist, bestehet in 1! Wohn-und r Schaafhauß, gemng- 
samen Scheuren, Vieh= und Schaafstallungen, 1 Käs-Wasch= und Bakhauß, auch in 2 Bronnen und #r Ve- 
serdulb, sodann in 180 Mrg. zelglichm, und 150 Mrg. Wechsel= Aekern, 80 Mrg. Oehmo, und 26 Mo.g. 
TAucht. Wiesen, 2##. Mrg. Kuchen= und Krautgarten, einer Viehwaide zu 50 Stük Rindvieh, und Schaafw id 
zu 450 Slilk, die Beständer an eigen Bieh und Schaaf aufschlagen muß, nebst einem Landgefärth. Dos 
Hok#gut selbst mit dem Morch, aber ohne die Schaafwaide wird besonders, und die Schaafwoaide ebenfalis nuch 
besonders verliehen. Zu beiden Berleihungen haben wir Montag den 15. April l. J. anberaumt. Diejenige
        <pb n="126" />
        12095 
nund welche zu dem ein oder andern Bestand Cust bezeugen) können sich gedachten Tags Morgens 9 llhr auf 
dem Hof Aglishard einfinden, haben aber obrigkeitliche gültige Zeugniße vorzutegen, daß sie nicht nur hinläng- 
(##es.eigenes Vermägen zur Caution à 1400 &amp; 400 fl., sondern auch noch weiter, zu Einrichtung einer 64 
weitläusigen Oekonomie, desgleichen auch die nöthige Einsicht und Kenntniß darzu, nebst einer guten Auffüh- 
rung besizen, indem ohne diese Fur Verstaigerung Niemand zugelassen werden wird. Den 16. Merz 1809. 
. Kreis-Steuerrath auch Kammerrath und Cameral-Verwalter zu Urach. 
Walheim-: Hebigheim: Die Commun-Schaafweiden zu Walheim und Heßigheim werden Freitag: 
den 7. April, Vornntrags 10 Uhr auf dem Rathhause zu Besigheim auf die 3 Jahre von Michaelis rg00 
bis 1812 an den Meistbietenden verliehen werden. Berde Schaafwaiden ertragen zoo Stük Schaafe, wo#on 
ein jeglicher Beständer r50 StüEk einschlagen darf. In beeden Orten ist ein Schaakhaus, das in Walheim 
A#r kann nicht bewohnt werden. Die Bestandslustige haben sich ihres Prädikats und Vermögens halber, auch. 
d ß sie eine Ceution. von 200 fl. zu leisten im Stande seien, durch obrigkeitliche Zeugnisse und Meisterbriese 
#llegitindie n, sodann die Bedingungen anzuhdren, unter welchen die Schonung des Brachbaus die erste ist. 
ictigheim, den 20. Merz 1800. Oberamt allda. 
Bokhnang, Stutkgarter Amtsoberamt. Matthäus Widmann von Bothnang, 20 J. alt, 5•9 gros, 
hat sich zwar der Conferipkion nicht entzogen, hingegen als bereits designirter Rekrut vor einiger Zeit ohne 
Erlaurnih aus seinem Geburtsort entsernt. Er wird daher bei Verlust seines Vermögens auch Bürger= und 
Unterthanenrcchts aufgefordeit, sich ungesäumt vor hiesigem Oberamt zu stellen, auch werden alle Obrigkeiten 
ersucht, auf denselben, zu fahnden, und ihn, auf Betreten zum hiesigen Oberamt einliefern zu lassen. Den 18. 
Merz 1800. *5 6 Amts-Oberamt allda. 
Buoch, Oberamts Waiblingen. Der Gemeine Jakob Ilg von Buoch gebürtig, unter dem Königl. 
Infanterie-Regiment Herzog Wilhelm ist den r. Sepk: 180. auß dem bager von Ellwangen desertirt. Alle 
Hoch= und Wodllöbl. Obrigkeiten werden errsicht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn auf Betreten gegen. 
Ersaz der Kosten wohlverwahrt hieher einlirfern zurlassen. Den 0. Merz 1809. K. Oberamt Waiblingen. 
Cantstadt., Die beiden Conscriptionspflichtigen Matkhéus Rohrer von Hofen und Job. Jakob Schrap 
von Hedelfingen haben sich kurz nach Vornahme der dießlährigen Conscription von Hause entkernt, ohne in- 
wischen dem Oberamtt ihren Aufenthaltsort anzuzeigen. Da 5 nun als tüchtig erster Classe bereits zur näch- 
en Aushebung designirt sind, so werden dieselbe aufgefordert, sich unverzüglich vor das Oberamt 4 stellen, 
ansonsten sie sich. die ihnen b. kannten-Folgen. ihres Ungehorsams selbst zuzuschreiben baben.= Hechlöbl. Obrig- 
keiten werden geziemend ersucht, sie auf Betreten sogleich in ihr Heimwesen zu weisen. Dru Mer 1800. 
eramt allda. 
Rottenbürg am Nekar. Bei der den 3. Merz vorgenemenen Rekritten-Aushebung sind: Silvest Schme- 
kenbecher 2v alk, 3# 12“ gros von Dettingen, Simon Binder ein Schmid, 18 J. au#: 5“ 14“ gros von7 
irschon, Eusebius Schöllhammer, Weber, 10 J. all, 5“ 10“ 2“ gros von Weitingen, Bernhard Straub, 
auer, 23 J. alt, 5 9“ 6“ gros von Schwalldorf, Lorenz Geiger, Schumacher, 22 J. air, 3 0“ Jros von 
Kiebingen u. Lorenz Wezel, 22 J. alt, n 8“ 8°, gros von Rohrdorf; und bei der am 16. Meiz vorgenom 
menen Rekruten-Aushebung sind Joh. Nepxom. Eckenweiler, 19 g alt, 6“ “ gros, ein Schumacher von: 
Niedernau, Paul Teusel, 21 J. alr, 5"“ 8“ gros, ein Bauer, und Eletus Beuter, 21. J. alt, 5“ “ 7“ 
z#os, bide von Rolrdor-, scmtlich biesigen Oberemtèé, nachdem sie schen die Reibe zu Nekruten bestimmt hat- 
l#e, und eingeliefert werren sollten, bü#lich enkwichen. Es werden daher alle Lrts-Obrigkeiten geziemend er- 
sicht., auf diese Flüchtlinge, an deren Beifab ung sehr viel gelegen ist, zu fabnden, sie auf Betreten zu arreti- 
ren, und wohlverwahrt hieher gegen Kostensersaz, einliefern zu lassen. Den #s Merz 1800. K. Obreramt. 
Schelklingen; Blauteurer Oberamts. Georg Ederle, 21 J. alt, Chirurgus, welcher sich bei lezterer 
Moision der Conscriptionsliste nicht stellte, wird anmik um so mebrers ausgerufen ohne längern Verzug in 
seln Heimwesen zurükzukehren, und sich vor Oberamt zu stellen, als er bereits als Rekrut hätte ausgehoben 
warden sollen, und er dahero als. Drserrcur behandelt, und der gesezlichen Strasen schuldig erkannt werden 
mißhte Den 16. Merz 1820. Kön. Oberamt allda. 
Hornberg. Andreas Arnold, Burger und Schuster zu Schiltach, sezt gegen alle Ermahnungen und 
Abmungen sein schlechkes und verschwenderisches Leben sort. Man sieht sich daher genöthigt, diesen Arnold 
für mundtedt zu erklären, und. das Publ#kum vor ihm zu warnen. Den 20. Merz 1800. Oberamt. 
  
  
Nächsten Samstag, den 8. April wird das Register des Reg. Blatts von 10. ausgegeben.#.
        <pb n="127" />
        d„ 
2 
Nro. 16. 1800. 1 
Königlich-Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 8. April. 
  
—.! 
  
Decret Königl. Forst-Departements an samtliche Königl. Oberforst-Aemker, dle Sperification, 
Umlegung, und den Einzug der Rugtags-Kosten betr. d. d. 28. Merz 1800. 
Da die Rugtags-Kosten, nach der allerhöchsten Vorschrift vom 24. Mai 1308. unter 
sämtliche Ercedenten zu vertheilen und einzuzlehen sind; so wird hiedurch verordner, daß am 
Ende eines jeden Rug= Protokolls eine Specification der Kosten und wie dieselbe unter den 
Ercedenten umgelegt worden, angefügt, auch diese Specification mit dem Rug- Protekoll 
der Verordnung vom 3. Jan. 1809. gemäs, anhero eingesandt werden solle. Decret. im 
Kön. Forst-Deparcement, den 28. Merz 1809. 
Reches-Erkenntnisse des Kön. Ober-Trib. zu Tübingen. 
1) In der Appellations= Sache von der Fürstlich Hohenlohe-Waldenburgischen gemein- 
schaftlichen Justiz-Kanzlet zu Bartensteiu zwischen den Andreas Bayerschen Eheleuten zu 
Haltenbergsteiten, Beklagten, Appellanten, und der verwit weten Catharine Warmuth da- 
selbst, Klägerin, Appellatin, die Räumung eines vorgeblich geschenkten Haustheils betref- 
fend, wird die Appellation, im Punkte ihrer Förmlichkeiten, mittelst Bescheides für hieher 
erwachsen erklärr, hingegen, in Hinsicht auf die materielle Beschaffenheit der Sache, durch 
Urthel verworfen, und appellantischer Theil in die Projeßkosten diesen Instanz verurtheilt. 
Den 10. Merz 1800. 
2) In der bei dem vormaligen Kaiserl. Hofrath anhängig gewesenen, vor das Königl. 
HOber-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung sich eignenden Axpellations-Sache von Hohenk- 
he-Waldenburg, zwischen der Gantmasse des ebemaligen Ritterschafts-Consulenten, gehei- 
men Nath Jäger zu Kochendorf, Beklagten Appellanten an einem, und den Erben der ver- 
witweten jüngeren Geheimenräthin Jäger, Klägerin, Appellatin am andern Theil, die durch 
den Arrest-Justifications= Prozeß über den Hof Goldbach verursachten Kosten betreffend, 
wird, nachdem dieselbe zuvor, in Rübsicht der Förmlichkeiten, durch Bescheid für hieher er- 
wachsen erklärt worden war, nun in Erwägung des eingekemmenen Gravatorial= bibells und 
des inneren Gehaltes der Sache, durch Urthel zu Recht erkannr, daß solche wegen Man- 
gels an einer gegründeten Beschwerde nicht angenommen, und die appellantische Ganntmasse 
nicht nur den, auf die Ausfolge der reichehofräthlichen Verhandlungen gegangenen Kostens-
        <pb n="128" />
        122 
Aufwand ollein zu tragen verbunden, sondern auch den appellatischen Erben die saͤmtlichen, 
in der Arpellarions-Instanz ihnen verursachten Prezeß-Kesien, nach derlelben Liquidirung 
und oberstrichterlicher Ermäsigung zu erstatten schuldig seyn soll. Den 28. Merz 18090. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Just. Collegii litemn Snars. 
1) In der Reches Seche von Groß Sachsenheim zwischen dem KLammvirth Kauff- 
mann in Umeremberg Kläger, gegen Georg Kunlen und Consorten daselbst, Beklagte, ei- 
e Schadloshaltungs-Klage betreffend, wurden die von dem Unterrichter unter dem 1. Okt. 
und 10. Dec. 1807. ausgesprochenen gerichtlichen Erkennenisse der Relcriptum als nichrig 
kasstrt. Seuttgart, den 22. Merz 1800 ' 
2)InderSchnldklag-SachedesHandecsmannsFriedr.Chkist.Bebxanalingen, 
Klägers an einem, wider den Fuͤrstlich Waldburg- Zeilischen Hef: Kaplan Franz Joserh 
Hartmann zu Vollmaringen, Beklagten am andern Theil, wurd auf Abschwézung des dem 
Kiêger deferirten Judicial: Eides, nach zuvor durch den Prokurator des Beklagten in des- 
sen Seele abgelegtem Eid für Gefährde, mittelst Bescheides erkannt. Den 4. April 1809. 
  
Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret vom o. Merz 
den General Masor v. Stettner zum Brigadier der aten Cavallerie: Brigade, und 
durch ein Decret vom 20 Merz die beiden Unterofficters vom leichten Bataillon von 
Brüsselle Haderer und Veilmann zu Lieutenams, den erster= bei diesem, ren andeen 
aber bui dem leichten Batatllon v. Wolff; ferner 
durch ein Decret vom 31. Merz 
den in Oestreich. Diensten gestandenen Grafen v. Bylandt zum Second-Lieutenant 
bei de Garde zu Fuiß, 
den Cader Lindner vom bin. Inf. Regiment von Franquemont zum Unterlieutenane 
bei diesem Regiment; endlich 
durch ein Decret vom 1. April den bisherigen General Quartiermeister, General-Major 
v. Theobald zum General-Adjuranten, und 
den Second-Lieutenant bei der Garde zu Fuß, Grafen von Byland zum Konigzl, 
Kammerjunker zu ernennen allergn digst gernht. 
Vermöge allerhöchsten Decrets von ebend. haben Se Königl. Majs. dem bieherigen 
Registrator Bux bei dem Departement der indirekten Steuern die Land= u. Oberumgelders= 
Stelle in Biberach, mit Belbehaltung stines Rangs — die dadurch erledigee Registrators- 
Seelle dem allda angesiellten Secretarius Auch, mit Beibehaltung seines Charakters, und 
endlich die Stelle des Leztern dem bei der Registratur der ältern Akten angestellten Regi- 
strator Pfeiffer, zu übertragen, und 
den Bereiter Müller auf sein allerunterthänigstes Ansuchen aus Königl. Diensten zu 
entlassen gnädigst geruht. « 
Se..jibuigl.Maj.habendenLegatione-Secket·air.vonThumbaufseinunkekkhä- 
ggstes Aäfuckgm von dieser Stelle, zugleich aber auch als Kammerjunker gnaͤdigst entlassen. 
Den 2. April.
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        123 
Unter ebend. ist der bisherige Unterarzt Hauffe zum Koͤnigl. Hof-Chirurgen und- 
digst ernannt worden. « 
Se. Koͤnigl. Maj haben durch ein Decret vom 3. April 
den Major, Flügel-Adjutanten Geafen v. Beroldingen zum Oberst Li-ntenan; und 
den bisherigen Guide Sarbath zum Umer-Lieutenanc bei dem Genie: Cors zu er- 
nennen allergnädigst geruhr 
Wermög allerhöchsten Derrers von ebend. haben Se. Königl. Maj. den biherigen 
Ober-Ceremonienmeister Baron von Wurmser zum Oberhofmeister zu ernennen; dem b.## 
herigen Ober Schloßhauptmann geheimen Nath von Kniestedt die allerunterthäutgst nach- 
gesuchte Entlassung von der Ober-Schlohßhaupemanns= Stelle und von der Ober-Direkiten 
des Hofdau-Departements zu ertheilen, und denselben zum Ober-Ceremoniemmeister allergnd- 
digst zu ernennen geruht. - · 
Durch ein allerhoͤchstes Decret von eben demselben Tage ist der General-Major, Ge- 
neral-Adjutant und Vice Oberst: Stallmeister Freiherr von Dillen zum Ober-Intendau- 
h##en aller Königl. Schlösser, Girten und Anlagen mit dem Rang und Titel der aten Classe 
des Rang-Reglement allergnädigst ernannt worden. “ 
Zugleich haben Allerhöchstdieselbe das bisherige Hofban-Departenrent aufgehoben, urd 
zu Mitgliedern des neu constituirten unter dem Präsidio des Ober-Intendanten Baron ven 
Dillen stehenden Ober-Hofbau-Departement folgendes Personal ernannt: als Direkter 
den geheimen Rath von Massenbach, als Vlce-Direktor den Kammerherrn v Herda; 
serner den Kammerherrn von Wechmar, den Obristen v. Seeger, den Hof u. Finanz- 
NRarh v. Mylius, und den Ober- Sleuer= Assessor Spittler. 
Auch ist für die Residenz Sturtgart eine besondere Bauzund Garcen-Commisstoon, 
bestehend aus dem Ober-Stener-Assessor Spittler, Kammerrath Daniel, und den Lieu- 
tenauts Mitschell und Sarbath unter Beigebung eines Canzellisten errichtet worden, 
welche eben so wie die Bau= und Garten-Commission in Ludwigsburg unter dem Ober- 
Intendanten Baron von Dillen steht. « 
Unter ebend. haben Se. Koͤnigi. Maj. dem Ober-Intendanten, Vice-Obrist Stail- 
meister, General: Major von Dillen das Groskreuz des Königl. Civil-Verdienst= Ordens 
allergnädigst zu verleihen: ferner 
dem Freiherrn v. Hornstein die Kreishauptmamö: Seelle des Alrdorfer Kreises zu 
übertragen, und denselben zum Königl. Kammerherrn zu ernennen gunädigst geruht. 
Stuttgart. In die Zahl der Königl. Advokaten sind ausgenommen, und bei d.m 
Königl. Ober-Justiz" Collegio zweiten Senats immatrikuliet worden: 
I) Carl Heinrich Dieterich von Ludwigsburg, und 
) Joseph Lindner von Nekkarsulm. Den a8. Merz 1809. 
  
n *+Pr h- igeburg. Bei uieneichneren St · le wird Dienstas den 11. April die Lieferung der keinwmb 
r die Institute von Georgi# 18, is dahin 1810. verakkordirt werden, wozu die Liebhaber si ": 
r**r Tage Vormittags #o# - rinßiuden wollen. Den r## April N ꝛ baber sich an gedach 
Zucht · Arbeits- Waisen- und Irrenhaus- Jegamit.
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        124 
Heidenheim. Von der unterzeichneten Behörde werden bis Freitag den r4. April Vormittags 0 Uhr 
in den Oberforsthaus zu Schnaithein 20 Stük Hirsch-und Wilohäute für baare Bezahlung verkauft, wozu 
sich die Liebhaber einsinden wolen. Den 20. Merz 1800. Forst-Cassenamt allda. 
Rottweil. Montag den 24. April Nachmittags 2 Uhr werden 145 laufende Schuh eisernes Gelender, 
woron ?7 Schuh einen Eirkel ettot haben, und 63 Schuh an einer steinernen Treppe gewesen, durchaus 
3# Schuh hoch, von ganz gutem Sprengeisen, ungefihr 20 Centner halrend, im Ganzen oder Theilweise ge- 
gen baare Bezahlung versteigert werden, wozu man die Liebhaber hiedurch einladet. Den zo. Merz 18090. 
Königl. Stiftungs-Verwaltung. 
Westhausen, Kapfenburger Cameral-Amts. Nach einem allergnädigst ergangenen Befehl Königl. 
Ober-Finanz-Kammer, Landwirthsch rt. Depart. sollen nachbenannte Gebäude und Güter zu Westhausen an 
die Meistbietende öffentlich lub halt verkauft werden: A.) Gebäude, a) das sogenannto Schlösiien oder 
Amthauß, bestehend aus 2 Keller aneinander; im ersten Stov 2 heizbare Simm##, 3. Kammern, Küchen und 
Speitzkammer; im obern Stok 8 in einunder gebende heizb ne Zimmer; auf dem Boden 3 Kammern; das 
Hauß stehet unter einem Mansarden-Dach und ist gut gebaut. In dem mit einer Mauer umgebenen Hof 
besindet sich ein Rohrbronnen, 1 Waschhauß, 1 Bakhauß mit 2 Oefen, 1 Pferd= 1 Rindvieh= und Geflügel- 
Stallungen. b) Gegenüber vom-S hlößien, der Fruchtkasten mit 4 Fruchtböden, unter domselben ist eine 
Scheure mit 2 Dreschtennen, deren jede 2 Viertel zu Aufhebung der Früchte, Heu rc. hat. c) Neben dem 
Fruchtkasten, das bisherige Materialien-Magazin, welches entweder mit geringen Kosten zu einer Wohnung 
hergerichtet, oder zu Aufbewahrung Wagen, PMflug 2c. Feaucht weiden kann. d) Die bisherige Amtsdie= 
ners-Wohnung, bestehend aus 1 heizbaren Stuben, ammern, 1 Viehstall, 2 Arrest-Behältnissen, und 
einer kleinen Scheuren, alles unter einem Dach, 1I besonderes Wasch= und Bakhauß, 1 Bronnen. B.) Gär- 
ten, nach Württemberg. Meß, à) 3 Merg. 10 (□ Rth. Wurz= und Grasgartm samt dem Wassergraben am 
Eingang zum Schlößlen, mit einem bedekten Gung, steinernen Gartenhauß und 113 Obstblumen, ist zum 
Theil mit einer Mauer, zum Theil mit einer lebendigen Heken umgeben, welche vom Amthauh unzertrennlich 
sind, und mit demselben verkauft werden; b) ein Wurzg#rtlen von 27 [ Rth. worinn ein Frühbeet, eben- 
falls am Eingang zum Schlößlen, mit einer Mauer, ebenso. c) 13 Mrg. 25 □ Rth. Grasgarten nebst et- 
was Akerfeld und F# Obstbäumen, stoßt auf ebengedachtes Wurzgärklen, und ist mit einer Heken u. Schran- 
ken onsehen. d) 3 Mrg. à (□ Rth. Grasgarten mit 76 Bäaumm, auf einer Seite mit einer Heke, auf der 
andern mit Schranken vorsehen, utt gegenüber von vorgedachtem Garten. e) 1 Mrg. 20 □ Rih, Wurz-u. 
Grasgarten an des Amtsdieners Wohnung, bat 33. Odstbiume, einen Heken= und GCiickch, n. Zum Ber- 
kauf dieser Realit##ten ist Mittwoch der 19. April d. J. bestimmt, und werden nun die Liebhaber, welche in- 
dessen die Objekte in Augenschein nedmen können, eingeladen, an diesem Tag Bormittags 0 Uhr im Ort 
Westhausen zu erscheinen, und die Verkaufs= Bedingungen zu vernehmen, im Voraus aber wird bemerkt, 
daß ktel des Kaufschillings baar, der Ueberrest hingegen in 2 verzinslichen Jahrszielern bezahlt werden müsse. 
— Kreis. Steueramt Ellwangen und Eameral-Amt Kapfenburg. 
Beilstein. Die unterm 20. vor. Mon. zu Unterheinrieth, hiesigen Oberamts, vorgenommene Schife- 
rei-Verleihung wurde allergnädigst nicht genehmigt, und ist deswegen zu einer nochmaligen Aufstreichs-Ver- 
handlung Montag der 24. April anderaumt, als an welchem Taz sich allenfalsige Liebhaver Morgens 8 Uhr 
auf dem Rathhaus zu Unterheinriet) einfinden, und des weitern gewärtig seyn mögen. Den 2. April 1809. 
Oberamt allda. 
Beilstein. Der Bestand der Com nunsch iferei zu Ottmarsheim, hiesigen Oberamts, geht auf nächst 
Michaelis zu Ende, und wird deß wegen Dienstag den 2 . April eine neue Verleihung auf fernere 3 Jahre 
von Michaelis 180g bis 18r#2. vorgenommen werden. ie Waide erträgt 375 Stük, wovon der Schiifer 
250. und die Burgerschaft 135 Stäk einschlagen darf. Ein Bestinder hak neben freier Wohnung, noch son- 
stige bürgerliche Beneficien zu genieben, und statt einer Caution das Bestandgeld alle Jahr voaus zu zalen. 
biebhaber haben sich an obgedachtem Tag Vormittags 8 Uhr bei dieser Verleihung auf dem Ratbhaus zu Ott- 
marsheim einzufinden, auch obrigkeitliche Zeugnisse wegen ihrem Vermögen und Aufführung beizubringen und 
dem weiteren abzuwarten. Den 24. Merz 1800. Oberamt allda. 
Fekenhausen, Oberamts Rottweil. Da das bei Verleihung des Maiereiguts in-Fekenhausen erzielte 
Bestandgelo die allerhöchste Ratificazrion nichk erhalten hatz so wird dieses Hofauk, welches in einer Behaus 
sung, Scheuer und Stallung, 3 Jauchert 1 Brt. Garten, 31 Ichrt. 2 Vrtl. Wiesen uud Zo Ichrt. 24 Vrtl. 
  
7
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        125 
Aekern in 3 Zelgen bestehet, Dienstag den *## Vormittags 0 Uhr auf die 0' Jahre von Georgii 109. 
bis 1818. nochmals in öffentliche Verleitung gebracht werden, bei welcher diejenige Liebhaber, welche sich über 
ihre Kenntnis im Felobau, ihren guten Ruf und ein zur Cautionsleistung hinreichendes Vermögen mit obrig- 
keitlichen Zeugnissen legitimiren können, zur festgeseznten Zeit in Fekenhausen erscheinen wollen. Roktweil, den 
1. April 18000. Kön. Stistungs-Verwaltung. 
Freudenstatt. Den unterzeichneten Behörden ist allergnddigst ausgetagen, in Betreff des zu Ende 
gegangenen Pachts des herrschaftl. Brauhauses zu St. Christophschal und der leer stehemden vormaligen Ca- 
meral-Amtswohnung zu Freudenstatt, vorhin des Oderforsthauses, folgende Berleihungs= und arkausseeruche 
vorzunehmen: 1) Mitl der Christophsthaler Brauerei: a) eine Verleihung derselben auf die 6 Jahre von Mar- 
tini 1890 bis 1815. unter den bisherigen vortheilhaften Bedingungen, unter welchen die wesentlichste diese 
sind, daß die Brauerei neben dem auöscbntesienden Ausschank an die Laborantschaft in St. Ehristophs = und 
Friedrichsthal noch eine bedeutende Kundschaft an den zahlreichen Bierschenken der nahe gelegenen Orte hat, 
von Umgelds= und Accise-Abgaben befreit ist, das benöthigte Brennhoz von dem Knigl. Lberforst= Amt 
Freudenstadt gepen Entrichtung eines Gulden Stammmiekh und des gewöhnlichen Zeichengeldes von der Klaf. 
ter zu beziehen hat,, und das zur Brauerei gehörige Geschirr zur Benuzung erhält,, auch daß das Brauhaus 
ganz neu erbaut wird. Es wird dabei nicht erfordert, daß ein Beständer die Bierbrauerei wärklich erlernt 
habe, nur muß er alsdann einen tüchtigen Braumecht zum Betrieb der Brauerei aufstellen, und ein jeder 
Pächter eine legale Caution von r2c0 6 einlegen. d) Eine Verleihung dieser Braustätte auf gleiche Zeit und 
mit den nemlichen Bedingungen, auf den Fall, daß dieselbe in die vormalige hienach näher beschriebene Ca- 
meral-Amtswohnung zu Freudenstadt verlegt und eingerichtet wird. 2) Einen Berkauf der vorgen innten 
ehemaligen Cameral-Amtswohnung zu Freudenstadt: dieselbe liegt auf der westlichen Seite des großen Markt- 
plazes, an der doppelten Strasse in das Christophs= und Friedrichsthal, auch auf den Kniebis, befieht aus 
2 Flügeln und ist auf allen Seiten frei. Im Souterrain befinden sich zwei große g-wölbte und vorzüglich 
gute Keller; zur ebenen Erde ein geräumiger Oehrn mit Einfarththor, weitläufiges Magazin zu Holz und 
andern ökononischen Einrichtungen, eine Stube und 3 Kammern, auch ein fullseses großes Gewölbe Im 
aten Stock g heizbare Zimmer mit ? Oefen, mehreren Kammern, große und helle Kuche mit Speiskammer, 
auch ein geräumiger Fruchtboden, in welchem noch mehrere Wohnzimmer fäglich eingerichtet werden können. 
In dem zten, Kten und öten Stok unter dem Dach ist dermalen der herrscheftlichs Fruchtkasten angebrache, 
der aber leicht in ein anderes Gebdude versezt werden kann. An dem Hauß befindet sich eine Kutschen-Re- 
mise und hinter demselben ein eingezäunter Hof mit Schwein-und Hühnerställen. Zu diesem Gebzude gehört 
eine Scheuer, welche nur wenige Schritte von dem Hauptgebéude in einer Nebengaße steht, und mit Pferd-= 
und Rindviehstallungen sehr gut eingerichtet ist. An dem erzielenden Kaufschilling wird nur #tel baar bezablt, 
die übrigen #tel können in 2 oder 3 verzinslichen Jielern stehen bleiben. Sollten sich zu dieser Realität, welche 
u einer Wirthschaft, Weinhandel oder anderem Gewerbe sehr wohl gelegen ist, nicht Kaufs-Liebhaber finden; 
a5 wird dieselbe auf mehrere Jahre verliehen werden. Sämtlich diese Verhandlungen werden auf allergn ddigste 
Ratistcation ausgesezt, und wird mit denfelben am Freitag den 28. April d. J. Vormittags Uhr auf dem 
Rathhaus zu Freudenstadt der Anfang gemacht werden. Den rF. März 1800. 
Kön. Steuerrath des Calwer Kreises und Cameralverwalter zu Donrnstekten. 
Grosbottwar. Die zu Erbauung einer Chaussee von der hiesigen Sagmühle bis an die untere Vor- 
stadt, so wie von der odern Vorstadt bis zum Sausserhof erforderliche Arbeiten auf zusammen erlauffende 
85 Ruthen gedenken wir mittelst Abstreichs- Verbandlung unter Vorbehalt der allergnädigsten Ratification 
amstag den 22. April in Akkord zu geben, und machen solches hiemit öffentlich bekennt, damit die Akkords- 
Liebhaber sich mit den erforderlichen obrigkeitlichen Zeugnissen versehen, an obgedachtem Tag Morgens 8 Uhr 
auf dem hiesigen Rathhaus einfinden, und der Abstrachs-Verhandlung anwohnen mögen. Den 1. Apr. 1800. 
Ortsvorsteher, Burgermeisier, Gericht und Rath. 
ohenstein. Der Bestand der berrschaftlichen Schäferei und des Waidgangs gebet bis nächst Michae- 
lis zu Ende. Die Wiederverleihung auf die künftige 3 oder 6 Jahre, je nachdem es die Liebhaber verlangen, 
wird am 18. April Morgens 8 Uhr in dem obern Maierei= Gebäude vorgenommen werden. Die Waide er- 
trägt 250 bis goo Stük. Der Yächter bekommt das vorhandene Schaashauß, in einer guten Wohnung, hin- 
länglichen Stallung und Heuboden bestehend, dann ungefihr 4 Morgen Wiesen, und zu deren Besserung 
12. Nacht-Pförche, auch &amp; Vrtl. Kuchengarten mit zum Bestand, muß aber neben Stellung eines tuͤchtigen 
Bürgen eine legale Caution von dem 17 fachen Betrag des erzielenden Bestandgelds in liegenden Gütern oder
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        126 
Vassen= alggo einlegen. Die mit Meister oder Eor Mons · Buefen und mit obrigkeitlichen Fin 
ber ihr Prchikae# und Verinögen versehene Liebhaber zu diesem Pacht mögen sich bei der Verhandlung einfin- 
den, und die weitere Conditionen vernehmen. baufen, den 8. Merz 1800. Cameral-Verwaltung. 
Marggröningen. Bis Freitag den 28. April Vormittags 0 Uhr werden in disseitiger Cameralver= 
waltung 700 Etnr. Heu, welche für die Königl. Maierei Monrepos bestimmt sind, in Abstreich gebracht wer- 
den; wozu sich die Liebhaber rinsinden mögen. Den ag. Merz 1800. ameral-Verwaltung allda. 
Nekar-Rems. Der Bestand der Commun-Schaafweite zu Nekar-Rems, Oderamts Waiblugen 
gehet bis Michaelis 1800. zu Ende, und wird deßwegen Montag den 10. April d. J. eine neue Verleihung 
auf 3 Inhre von 1800 bis 1812. vorgenommen werd'n. Die Waide ertrig! erträr 310 Sti#k, wovon der 
Beständer 200 Etuͤk, die Bürgraschaft aber 100 Stel einschlagen darf. Der Bestander hat neben freier 
Wohnung und Stallung noch I Morg. Aker und z Vrtl. Grasvoden, wie auch allc bärgerliche Beneficien zu 
geniessen, muß aber auch eine Caution entweder von 300 fl. baarem Geld oder 400 fl. in liegenden Gründen 
zu hgg im Stande seyn. Die Liebhaber haben sich an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr auf dem Nathhauß 
in Nekar-Rems einzufinden, sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihre bisherige Aufführung und den gehs- 
rigen Meisterbriefen zu versehen, und der weitern Verhanolung anzuwohnen. Den 14. Merz 1207. 
« Oberathatdzingens 
Nekakweihingcn,LudivigsbutgekOberamtks.DasigeCommnn-Sch.1afwcide--we.cl)esoStüt 
Schaafe ertraͤgt, wovon der Bestaͤnder Joo Stuͤk einschlagen darf, wird Mittwoch den 19. April 
8 Uhr auf asern Rathbaus an den Meistbietenden verliehen werden, wobei sich die Liebhaber mit den erfor- 
derlichen obrigkeitlichen Zeugnissen versehen, einsinden können. Den r##. Merz 16800. Oberamt Ludwigsburg. 
Oberrieringen, Vailinger Oberamts. Die Commun-Schaafwaide allda, welche 400 Stük er- 
krägt, worrn die L’'## gerschaft 250 Stük und der Bestinder 150 Stäk einschlagen darf, wird Montag den 
10. A##ril Morgens 8 Uhr auf dem Rathhaus zut Oberrieringen wiederum auf 3 Jahre von Wichaclis 1#00 
diS 1812. e#liehen wird. n. Ein Beständer genießt neben freier Wohnung und hinlänglicher Staliung, auch 
11: Ruxrh. Zuchengarten und 1 Brtl. 20 Ruth. Wiesen, auch wird Lomselgen der Mittogs= erch eingeraumt 
und lier nech bemerkt, daß der Glattbacher Schäfer wochentlich 2 Tag mit 45 ük den Uereritrieb habe. 
Der Brständer muß eine Caution ron 400 lI. in Gutan oder GEelo einlegen, auch neben diesem noch einen so- 
(iden Bürgn stellen, weswegen ein jeder Liebhaber ein obrigkeitliches Leugnis wegen seines Prädikaks und 
WVermigens vo# zulegen, auch den Bürgen, dessen Tüchtigkeit erwiesen seyn muß, mitzubringen hat, ohne wel- 
ches soicher uicht zur Aufftreichs-Berhandlung inselassen wird. Den 15. Merz 1800 DOberamt allda. 
Osweil. Die bo#mmun= Schaaswaide zu Osweil, deren Bestund bis nächst Michaciis zu Ende geher, 
wird bis Mithrech den 123. April Morgens 8 Uhr auf weitere 3 Jahr, nemlich von Michzelis 1890 bis 
(KI2. verliehen werden. Sie erträgt 250 Stük Schaafwagar, wovon der Beständer und die Co.umun je die 
Hälee einschlagen darf. Der Beständer hat überdiß den Genuß freier Wohnung, Stallung und 1# Viertel 
artens. Bestandsliehaber wollen sich nut den erforderlichen obrigkeitlichen Zeugnissen versehen, um gedachte 
Zeit bei der Verleihung einsinden. Den vo. Merz :800. Oderamts Ludwigeburg. 
Rottenburg. Samstkag den 15. April d. J. wird von Seitzen der hi sigen Stifteverwältung die An- 
schaffung von roo Pfimd Wachskerzen, 250 3t Del, to M. Weibrauch, und einer Puthie Hostien für 
die Kirchen des hiesigen Stadt und Amts verakkorditt werden. Oie Liebhader zu Uebernabme dieses Akkords 
werden eingeladen, verher und zwar längstens bis auf den 8. April Muster von ihrer Waare gegen Bezab= 
lung an den Kirchenschaffner Schiele einzuschiken, bei der Akkordsverhandlung selbst aber sich an obengedach- 
tem Tag Nachmittags : Uhr hier auf dem Rsthhause einzufinden. Auch würde es unterzeichnete Behörde 
mit grossem Dank erkennen, wenn ersahrene Ockonomen ihr ihre Erfahrungen in Anschung vorzüglicher Dächte 
und Ampeln zu möglichster Oel-Ersparmiß mitzutheilen die Güre haben wollten. Den 21 Merz 1809. 
.Kön. Stistöverwaltung allda. 
Stekten, Oberamts Rottweil. Die am 16. Merz d. J. vorgenommene V 
verwaltung Rottweil gehörigen bieher selbst administrirten Maiereiguts in Stetten isi allergn# Digst nicht geneh 
miget, vielmehr ist befohlen worden, eine nochmalige Berleihung desselben auf die 0 Jabre von Ecorgii 
bis 1818, vorzunehmen. Zu dieser Verhandlung ist Donnerstag der 20. April d. J. festgesezt, an welchem 
Tag die Liebhaber Vomittagso Uhr mit obrigkeitlichen Atkestaten über ihr Vermögen, Prädikat und ihre 
Nenntnis im Feldbau sich in Stetten einzusinden haben. Das zu verleihende Gut bestehet in einer Behau- 
  
erleihung, des zur Stifts-
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sung, Scheuer und Stallung unter einem Dach, 1 Ichrk. 11 Vrtl. Garten, 17 Ichrt. 3 Vrik. Wiesen und 
131 Ichrt. 3 V##l Aekern in 3 Zelgen, woron 21 Schrt. mit Esper und Klee angedaut sind, zu wolchen 
Sütern dem Beständer noch gzo Stük Vieh, das erforderliche Schiff und Geschirr und mehrerer rat 
gegen hinlengliche Contion und Verzinsung zu 5 p. Ct. in einem unparkheiischen Anschlag also überlassen werr- 
den, daß er beim Abtritt vom Gut für eine gleiche SEumme an Vieh und Geschirr nach ebenmäsig unpar- 
theüscher Schäzung wieder abzatretten hat. Rottweil, den 1. April 1800. Kön. Siistsverwaltung. 
Thamm, Ludmigsburger Oberamts. Die dosige Sommun-Sckgasweide, welche 450 Stük Schaafe 
ernährt, wovon der Bestander Zoo Stük und die Bürgerschast 160 Stüt einschtagen darf, wird den 1 Apr. 
d. J. Vormittags 3 Uhr auf dem Rathl aus zu Thamm im Aufstreich auf 3 Jahre von Michaelis 1809 bis 
1812 verliehen werden. Der Beständer hat neben freier Wohnung auch noch einige Krautgärten zu genießen. 
Liedhaber müssen mit Meisterbriefen und obrigkeitlichen Vermögens-Zeugnissen versehen und im Stande seyn, 
eine verhältnismasige Caution in baar Geld oder liegenden Gründen zu leisten. Den r0. WMerz 1800. 
Oberamt Ludwigsburg. 
Urach. Nach einem unterm 22. Febr. 1809. ergangenen, und den 6. Merz d. J. pres. allergn Kigsten 
Befeble sind wir angewiesen, den zur biesigen Cameral-Werwaltung gehörigen Ve IAglishard bei Böringen, 
dessen Beand auf nächst Georgi# u Ende gebt, neuerlich auf o oder 12 Jahre, nemlich von Grorgi# 1800 bis 
dayin. 818. oder 1821. alva ratilicazione bffentlich zu rerleihrn. Dieser Hof, welcher ausser dem grossen 
und kleinen Zehenden von allen offentlichen Abgaben frei ist, bestehet in : Wobn-und 2 Schaashaug, genug- 
samen Scheuren, Vieh= und Schaafstallungen, 1 Käs-Wasch-und Bakhauß, auch in 2 Bronnen und 1 Wäs- 
serbülb, sooann ja 180 Murg, zelglichen, und 150 Mrg. Wechsel-Aekern, 80 Mrg. Oehmd, und 26 Morg. 
Aucht Wiesen, 23. Mrg. Kuchen= und Krautgarten, einer Viehwaide zu 50 Stük Rindvieh, und Schaafwaid 
zu 400 Stük, die Beständer an eigen Bieh und Schaaf aufschlagen hua nebst einem Landgefärth. Das 
Holgut seibst mit dem Moörch, aber ohne die Schaafwalsde wird besonders, und die Schaafivaire ebenfalls auch 
besonders verlieben. Zu beiden Verleibungen haben wir Montag den 1F. April l. J. anberaumt. Diejenige 
min, welche zu dem ein oder andern Bestand Lust bezeugen, können sich gedachtm Tags Morgens 0 Uhr auf 
dem Hof Aglirhard einsinden, haben aber obrigkeitliche gültige Jeugniße vorzulegen, daß sie nicht nur hinläng- 
liches cigenes Vermögen zur Caution à r400 &amp; doo fl., sondern auch noch weter, zu Einrichtung einer-so 
weitläungen Ockonomie, beegleichen auch die nöthige Einsicht und Kenntniß darzu, nebst einer guten Auffüh= 
rung besiiten, indem ohne diese zur Berstaigerung Niemand zugelassen werden wird. Den 76. Merz 18090. 
· « eis-Steuerrath auch Kammerrath und Cameral- Verwalter zu Urach. 
Weingarten, üm Kreise Altdorf. Die herrschaftliche Mahlmkhle und Beckerei zu Weingarten wird 
am Monteg den 1. Mai d. J. im öffentlichen Aufstreich auf 3 Jahre verliehen werden. Die Mühle hat 6 
Mahlginge und einen Gerbgang; die Brckerei ist sehr gut eingerichtet, und hat einen greßen Absoz; und der 
Mächter erhält nicht nur Wohnung für sich und seine Familie, sondern auch 11 Morgen Wiesen mit in den 
Pacht, und hinlänglichen Plaz, um Furter, Stroh und Holz außubewahren. Die Liebhaber müssen sich aber 
mit obrigkeitlichen Zeugnissen ausweisen, daß sie entweder das Müller= oder Beker= Handwerk gelernt haben, 
von guter Auffübrung, und im Stande seien, eine Caution von rtoco fl. zu stellen. Die Verpachrung gescheht 
an dem gedachten Toge Vormirtags um 0 Uhr in kem Gebäude der Cameral-Berwaltung zu Weingarken, wo 
die Picht-Bedingungen und die näheren Umsténde vorläufig eingesehen werden können. Den 20. Merz 109. 
Kreis-Steueramt Altdorf, und Cameral- Verwaltung Weingarten. 
Welzheim. Bis Freikag den 21. April d. J. werden auf der Strasse von Welzheim nach Lorch 3 Di- 
strikte zu chnussemäsiger Herstellung im Abstreich verliehen werden. Die Liebheber, welche sich über die dazu 
erforderliche Nähigeeiten und Vermögen mit obrigkeitlichen Zeugnissen ausweisen kennen, wollen sich daher an 
gemeldtem Tag Morgens ( Uhr bei dem ersten Distrikt, der im Lorcher Walt anfängt, einfinden und der 
weitern Verhandlung anwohnen. Den 20. Merz 180e9. Kön. Oberamt. 
Stuttgart. Der bei dem Königl. Infamteric-Regiment Herzog Wilhelm gestandene Chirurgus Jskob 
Hanzelmann von hier ist kürzlich im Urlaub desertirt. Es werden daher sämtlice Dris. Obrigkeiten veranlaßt, 
auf denselben zu fahnden, und ihn im Betretungsfall hieher einliefern zu lassen. Den 28. Merg 1809. 
Stadt= Oberamt allhier. 
Bietigheim. Von dem Kön. Fuhsäger-Vatasllon von Neuffer ist dir Premier Jodannes Allinger 
von Lauffen biesgen Oberamts den 3. Febr. d. J. aus der Garnison Radolphezell desertirt. Alle Miutair=
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und Civil-Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, diesen Fluͤchtling imn Betrekungsfallanhalken und ihn 
entweder der naͤchsigelegenen Militair-Behörde oder hieher ausliefern zu lassen. Den 13. l *!s7r 
ramt auda. 
Blaubeuren. Es ist der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Herzog Wilhelm gestandene Geweine, 
Johannes Bronner von hier, im Jan. d. J. desertirt; es werden daher alle obrigkeitliche Behärden ersuchte, 
auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn cuf Betreten zu arretiren, u. wohlverwahrt einzuliefen. Den 11. Merz 
1800. Kön. Oberamt allda. 
Horb. Soylvester Wezler von Mühringen, Gemeiner bei dem Königl. Garnisons-Regiment ist im Jan. 
d. J. desertirt. Alle Obrigkeiten werden daher ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und im Betretungs- 
fall denlelben an das Regiment, oder an das hiesige Oberamt einzuliesern. Den 28. Merz 1800. Oberamt. 
Horb. Es ist der bei der Königl. Garde zu Fuß gestandene Gemeine Joseph Eiseler ron Ihlingen am 
1. Jan. d. J aus der Garnison Stuktgart desertirt. Die betreffende obrigkeitliche Behörden werden ersucht, 
auf diesen Deserreur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder in die Gannison Sturtgart, oder an hie- 
siges Oberamt einzuliefern. Den o. Merz 1800. Kön. Oberamr allda. 
Nürtingen. Der unter dem Königl. Chevaurlegers-Regiment Herzog Heinrich gestandene Unterofs- 
dier, Jakob Walker von hier gebürtig, ist am 26. Jan. d. J. aus der Garnison Ehingen treuloserweise ank- 
wichen. Alle Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur genau 
zu fahnden, und denselben im Betretungsfall wohlverwahrt entwerer hieher, oder an die nächstgelegene Mili- 
tair-Behörde einliefern zu lassen. Den 3. Merz 1800. Oberam: allda. 
Tuttlingen. Johannes Biermann, von Waigbeim, hiesigen Oberamts, obligater Offtziers-Bedien- 
ter bei dem Kön. Hochlébl. Infantkerie-Regiment von Camrer, ist im Monat Febr. d. J. aus der Garnison 
Rotweil desertirt. Alle Hoch= und Wohllöbl. Behörden werden daher ersucht, auf denselben zu fahnden, ihn 
auf Betreten zu arretiren, und entweder hieher oder zu seinem Hochlöbl. Regiments-Commando einliefern zu 
lassen. Den 15. Merz 1809. Oberamt daselbst. 
Wiesenstaig. Der unter dem Königl. Infanterie-Regiment von Franquemont gestandene Gemeine 
Michael Moaier von Reichenbach gebürtig, hat sich den 24. Merz aus der Garnison entfernt; weswegen sämt- 
liche obrigkeitliche Stellen hiemit geziemend ersucht werden, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betreten 
zu arrctiren, und entweder an hiesiges Oberamt, oder an die Militair-Behörde wohlvcrwahrt einliefern zu 
klassen. Den 26. Merz 18090. Oberamt allda. 
  
Neuenstein. Die, ausnahmsweise bei dem hiesigen Königl. Souverainetäts -Oberamt als des Dieb- 
stahls verdäachtig in Untersuchung gekommene Anna Maria Binderin aus Ailringen, Königl. Lberamts Nizen- 
hauren, Ehefrau des Schneidermeisters Ambrosius Binder daselbst, ist ihrer geleisteten eidlichen Bersicherung, 
daß sie sich nicht von Hause entfernen, und auf jedesmaliges Verlangen zur Untersuchung vor Oberamt ein- 
sinden wolle, ungeachtet echappirt. Es werden daher alle obrigkeitliche Behörden geziemend ersucht, auf diese 
Slüchtiingin zu fahnden, sie im Betretungsfall zu arretiren, und unter sicherm Geleit entweder hieher, oder 
an das Königl. Oberamt Nizenhausen gegen Ersaz der Unkosten einliefern zu lassen. Das Signalement der 
Entwichenen ist folgendes: Sie ist 5 Fuß 2 Zoll groß, hat blonde Haare, die dem Gelben sich nähern, eine 
mittlere gewölbre Stirne, braune schmale Augbraunen, blaue Augen, eine gerade spizige Nase, schmale Wan- 
gen, mitklern Mund, etwas dicke Lippen, angelauffene Zahne, ein kleines vollkommenes Kinn, und ovales 
mehr blasses Angesicht; besonders ist sie an dem österreichischen Dialekt, den sie spricht, kenntlich. Den 27. 
erz 1800. Kön. Souverain. Oberamt. 
Tuttlingen. Ohristian Butsch von Wurmlingen, biesigen Oberamts, welcher schon vor mehr als 40 
Jahren in östreschische Dienste getreten seyn soll, und bereiks im 72. Jahre steht, oder dessen allenfallsige Lei- 
bes-Erben, werden hiemit aufgerufen, binnen eines peremtorischen Termins von 3 Monaten sich bei unter- 
zeichneter Stelle zu melden, widrigenfalls das, auf beinahe 600 fl. sich belaufende, in Pflegschaft stehende Ver- 
mügen des Butsch, seinen nächsten Seiten-Verwandten wird ausgefolgt werden. Den 21. Merz 1809. 
Kön. Oberamt allda.
        <pb n="135" />
        L 
Nro. 17. 1300. 1 
Königlich-Württembergisches 
Stgats-und Regierungs-Blakt. 
Dienstag, 17. April. 
  
  
–).. 
Bekanntmachung. Den theilweisen Verkauf der herrschaftl. Güter zu Maulbronn betreffend. 
Da Se. Königl. Mas. zu verordnen allergnäddigst geruhet haben, daß die herrschaftli- 
chen Güter bei Mamlbronn, zu einer Kolonie-Anssedlung bestimm", und solche, je nachdem sich 
Kaufsliebhaber zeigen würden, in größere oder kleinere Wirthschaften abgerheilt, auch die ent- 
behrlichen Gebäude, theils wie sie stehen, theils auf den Abbruch hiezu verwendet werden sollen: 
so wird diese allerhöchste Entschließung hiemit öffentlich bekanm gemacht, und zugleich den 
Kaufs= Liebhabern vorläufig folgende Nachricht mitgetheilt. 
1) Die zur Veräußerung für eine Colonie-Ansiedelung gnädigst bestimmten Gebäude und 
Feldgüter bestehen in 4: Wohn und Oekonomie: Gebäuden, 79 Mrg. 3 Vrel. 25 Rih Wein- 
bergen, 72 Mrg. Gärten und Lbändern, 310 Mrg. 1 Vil. 10 Rith. Wiesen u. Sümpfen, 73 
Mrg 2 Vil. 15 Rth. Aekern, 20 Mrg. I Vll. 30 Reh. Waldfeld, 168 Mrg.“ Wtl. o Rth. 
See= und Fischwasser, und die Waidgerechtigkeit zu 706- zoo Stäük Schaafwaar auf Maunl- 
bronner und andern Orts-Markungen. 
à) Ausser den benannten Gebäuden können aber auch den Kaufsliebhabern noch viele Bau- 
Materialien, und insbesondere vortrefliche, schon bearbeitete, Bau-Steine zu Aufführung 
mehrerer Gebäude überlassen werden. 
Die vorhandenen Weinberge gehören zu den vorzüglicheren des Reichs, die übrigen 
Feldg#ter aber, welche gröstentheils eben, oder an mäßigen Abhängen gelegen sind, liefern 
in jener fruchtbaren Gegend, und von dem meistens glüklich gemischten Boden, bei einer 
regelmässigen Bewirthschafeung sehr reiche Obst= Futter-Reps: Watzen-Gersten= Kraur und 
Schäáäfen-Früchten= Haber Roken und Dinkel: Erndten 2c. überhaupt alle Produkte, welche 
unter günstigem Clima, und in gutem Boden vorzüglich gedeihen. 
3) Inn= und Ausländer, welcher Religion sie zugethan seyn mögen, mithin auch Ana- 
baptisten 2c. werden als Ansiedler zugelassen, und jedem, der unverdächtige Zeugnisse über 
sein Prädikat und Vermäögen beibringen kann, steht es frei, seine Wünsche dem Landwirth= 
schaftlichen Departement Königl. Ober-Fmanz-Kammer zu eröfnen, welches die Abtheilung 
in grössere oder kleinere Wirthschaften, mit oder ohne Gebäude, nach dem Verlangen eines
        <pb n="136" />
        130 
jeden Colonisten machen, und die Kauf Contrakte mit Verbehalt allerhöchster Genehmigung 
abschließen wird. 
4) Alle auf die förmliche Vol ziehung der Verkaufshandlung gchende Kesten haben 
die Käufer zu übernehmen. — 
Der Kaufschilling muß zu Ein Viertel bei der Güter-Uebergabe baar, und weitere 
zivei Viertel in zwei Jahrs- Zielern bezahlt werden. Von dem lezten Ein Viertel bleibe 
die Helfre, mithin Ein Acht Theil der ganzen Kauf-Summe als ein ewiges zu 4 p. Ct. 
verzinnsliches Capital auf dem Gut stehen, und aus dem weitern Ein Achr Theil wird 
das Interesse mit 4 p. Cent durch eine jährliche Frucht= Gült, welche nach Etats-Preißen 
zu berechnen ist, abgetragen. 
Diese Etats- Porie sind: Für den Württembergischen Scheffel 
oken — 7 fl. 30 kr. 
Dinkel — 4 fl. zo kr. 
Haber — 2 fl. 3zo kr. 
5) Die Realitaͤten werden in ihrem gegenwaͤrtigen Zustand, und die Gebaͤude insbe- 
sondere, mit allem, was niet-nud nagelfest ist, durch einen Koͤnigl. Commissarius, samt 
den dazu gehoͤrigen Beschreibungen urkundlich uͤbergeben. 
Die Vermessung der Guͤter geschiehet durch einen beeidigten Feldmesser, in Gegenwart 
der von beeden Theilen dazu ernannten Zeugen, so wie die Vermarkung der Felder, auf 
geemeinlchalhe Kosten; und auf die Grundlagen der Vermessung werden die Kaufschillin- 
e berechnet. 
8 6) So lange die ersten drei Viertheile an den Kaufs-Summen nicht bezahlt sind, 
wird sich das volle Eigenthums-Recht auf den verkauften Grundstuͤcken vorbehalten. 
Ist aber diese Zahlungs-Bedingung erfuͤllt: so gehen die Gebaͤude und Feldguͤter als 
freies Privat:Eigenthum an die Käufer über. Es stehet also den Besizern frei, die er- 
kauften Realitären im Ganzen, oder gegen Aufstellung eines Trägers, welcher die jährlichen 
Zinse und Frucht-Gülten aus Einer Hand entrichtet, in größeren und kleineren Theilen 
an andere gegen Entrichtung der gesezlichen Contrakt= Gebühren wieder zu veräußern. Nur 
müssen diese Känfer enweder Landes-Eingebohrne seyn, das Recht, Güter zu besizen und 
zu verwalten, nach den für das Reich bestehenden Gesezen haben, oder in das Unterthanen= 
und Bürgerrecht aufsgenommen worden seyn. 
7) Von den ganz freien und eigenen Gütern dürfen keine weitere Abgaben, als nur 
die Steuern und Zehenten, entrichtet werden. 
Die Gebäude und Feldgüter werden nach einem für die Gebude und Güter der be- 
nachbarten Orte von ungefähr gleichem Werth bestehenden Verhältnis in die Steuer ge- 
legt, und dieser Katastrirung gemäs, die ordentlichen und außerordentlichen Steuren von 
den Besizern gefordert und eingezogen werden. 
#s) Aus den Weinbergen, Aekern und Ländern, Gärten und Wiesen, so wie aus den. 
Seen und Fischwassern, welche etwa krocken gelegt werden, muß von allem, was in diese 
Güter-Stüke eingebaut wird, der Wein, der grosse und kleine Frucht= und Heu= Zehente 
gegeben werden. Auch ist kein Brach= und #änder, Einbau von der Zehent-Abgabe frei.
        <pb n="137" />
        131 
9) Ob von den Weinbergen, von den Gaͤrten, Wiesen und Laͤndern, und von den in 
die Aeker genflanzten sogenannten Klein:-Zehent--Frucht- Sorten, desgleichen von Guͤterstuͤ- 
ken, welche in der Bauart verändert werden, insbesondere auch von Ners, Wllschkorn, 
Kartoffeln, Klee, Kraur, Flachs, Hanf, Rüben, Obst 2c start der wirklichen Zehenrrei- 
chung ein besiimmtes an Geld, etwa dem Morgen nach, für immer oder auf eine gewiße An- 
zahl von Jahren, genommen und gegeben werden wolle, beruhet auf bes'nderer Uebereimkunft. 
10) Will ein Güter-Käufer in der folgenden Zeit erst, mit seiner Feld Wirthschaft 
noch andere Gewerb: Betriebe verbinden, oder im Güter-Anbau wesentlich auf höheren 
Umrrieb zwekende Abänderungen treffen, z. B. irgend ein Werk oder neue Gebäude errich- 
ten, Seen troken legen, Aeker in Gärten oder Wiesen, oder leztere in Aeker verwan- 
deln dc so kann dieß nur mit Königl. Genehmigung geschehen. 
Im Allgemeinen wird jedoch den Käufern dieser Königl. Domainen die vorläufige Ver- 
sicherung ertheilt, daß Eutwürfe zu nüzlichen Unrernehmungen, Verb-sserungen und Verän- 
derungen, in soferne solche die Industrie befördern, und das allerhöchste Interesse, so wie 
die Rechte eines Dritten, nicht gefährden, auf keine Art in threr Ausführung erschwert, 
sondern vielmehr begünstiget und unterstüzt werden sollen. Stuttg. in Königl. Ober-Finanz= 
Kammer, Landwirthschaftl. Departemenes, den #. April 1809. Ex lpec. Mand. 
  
Se. Königl. Majs. haben den Banquter von Baer zu Petersburg zum Königlichen 
General-Consul und dessen Reffen, den Ernst Gustav von Baer zum Königl. Handels- 
Agenten daselbst gnädigst zu ernennen geruht. Den 6. April 1809. 
Se Königl. Majs. haben dem Königl. Gesandten zu München, Kammerherrn, Gea- 
sen v. Wintzingeroda, das Commandeur-Kreuz des Königl. Civ#: Verdienst-Ordens 
gnädigst verliehen, Den 8. April. 
Der Rechts-Kandidat Leopold Hohlhammer aus Gmünd ist als Königl. Advokat 
aufgenommen, und in dieser Eigenschaft heure bei dem Konigl. Ober-Tribunale verpflichtet 
und immatrikulirt worden. Tübingen, den o. April. 
  
Dea in dem zu Sindeldorf gehörigen Filialorte Diebach, Oberames Schönthal, eine 
mit dem dortigen Meßnerdienste verbundene katholische Schule eingerichret wurde, so kön- 
nen sich die zu Schuldiensten bereits fählg erklärten Candidaten vorschriftmäßig darum 
melden. 
Heeidenheim. Von der unterzeichneten Behörde werden bis Freitag den 14. April Vormittags 0 Uhr 
ün dem Oberforsthaus zu Schnairheim 20 Stük Hirsch-und Wildhäute für baare Bezahlung verkauft, wozu 
sich die Liebhaber einfinden wollen. Den a9. Merz 1809 Torst-Gassenamt allda. 
Pfullingen. Die dortige Oberamtei-Wohnung, ein in 2 Flügel und 2 Zwerchhäusern eingetheiltes, 
ganz massives schnes Gebzude, wit 15 heizbaren, großen hohen Zimmern, einem sehr gro 1, Kel- 
ler 2c. besonder stehenden wohlgebauten Scheuer, Stallung, Kutschen= Remise, bequem eingerichteten Wasch- 
und Bakhaus, schönem Rohsbronnen, gut angelegten Garten und weitern zu einer gLand-HOeconomie erforder- 
lichen vollständigen Einrichtungen, alles in einem geschiossenen mit einer hohen Mauer umfangenen gercumi- 
Hof, wird, höchsten Besehl gemäs, Samstag den 272. April Vormittags 9 Uhr auf dem Ratthaus zu 
fullingen an den meistbietenden, mit einem obrigkeitlichen Zeugniß über Prddikat und Vermögen sich auszu-
        <pb n="138" />
        132 
wiisenden Liebhaber öffentlich verkaust oder verliehen werden. Seine vorzüglich schäne freie Lage in der frucht= 
barste (3egend, und der hart an der Ringmauer sich vorbeiziehende Acchiz-Fluß, gewähren sowohl dem 
Mann von Stande als dem Gewerbtreibenden Bürger, und darunter insbesondere einem Fabrikanten und 
Rotgerber die erwünschtesten Annehmlichkeiten und Vortheile. Den 4. April 1800. 
Kreis-Steueramt Urach und Cameralverwaltung Piullingen. 
Kottweil. Montag den 21. April Nechmittags 2 Uhr werden 143 laufende Scouh eisernes Gelender, 
wovon :7 Schuh einen Eirkel gebildet haben, und 66 Schuh an einer steinernen Treppe gewesen, durchaus 
34 Schus hoch, von ganz gutem Sprengeisen, ungefähr 20 Gentner haltind, im Ganzen oder Theilweise ge- 
hen baare Bezahlung versteigert we-den, wozu man die Liebhaber hiedurch einladet. Den zo. Merz 1809. 
Königl. Stiftungs-Verwaltung. 
Aurach, Vaihinger Oberamts. Da bis nächst Michaelis der Bestand der Schaafwaide daselbst zu En- 
de gebet, so wird solche bis Montag den 24. April wiederum auf 3 Jahre, nemlich von Michgelis 1800 bis 
1812. an den Meistbietenden verliehen werden. Dieselbe erträgt 335 Stük Schaafe, wovon der Bestnder 
150 Stük einschlagen darf, auch wird demselben der Winterpferch von Martini bis Georgii zugestanden, hin- 
gegen muß er eine Caution von 300 fl. einlegen. Die biebhaber können sich gedachten Tags, Morgens 8 Uhr 
duf dem Rathhaus zu Aurach einfinden, müssen aber mit Meisterbriefen und obrigkeitlichen Zeugnissen wigen 
ihrim Vermögen und Prüdikat versehen seyn. Vaihingen, den 6. April 1809. Oberam allda. 
Schönthal. Nachstehende Konkomfüchtige aus hiefigem Oberamt werden bei Verlust ihres Untertha#- 
nen= und Bürgerrechts, und Confiscation ihres Berm.ögens hiemit zum zweitenmal ausgerordert, sich linnen 
Monaten a dato vor hiesigem Oberamt zu stellen, um über ihre Wichigeet zum Militairdienste entscheiden 
zu können, und zwar von Unterkessach: Joh. Gottfr. Baier. Von Güttlingen: Ge. Shrist. Grim. 
Ge. Dezer. Christion Hofmann. Kön. Oberamt. 
Schönthal. Nachstehende Kantonhfiichtige aus hiesigem Oberamt werden bei Verlust ihres Untertha- 
nen= und Börgerrechts, und Confiscation ihres Vermögeno hiemit aufgefordert, sich binnen 3 Monaten a 
dato vor unterzeichnetem Oberamte zu stellen, um ihre Tüchtigkeit zum Militoirdienste entscheiden zu konnen, 
und zwar von Bie ringen: Mart. Kuhn. Steph. Köberle. Jak. Stadtmüller. Jos. Seligmann. Lion 
Oberkessach: P#i#l. Herold. Gabr. Web.r. Andr Jos. Stahl. Mich. Arnold. Mich. Hekmann. Von 
Aschhausen: Jos Ant. Bandel. Von Haltbderq: Joh. Fried. Wohlfahrt. Hon Berlichin- 
en: Joh. Jak. Schrupp. Pet. Heinr. Faah. Job Ant. Adelmunn. Joh. Pet. Leuz. Joh. Mich. Ho- 
enehrlen. Jos. Ant. Diemer. Joh. Mich. Buchs. Fronz Bernb. Wallis. Von Marlach: Tbhomas 
Mezger. Jos. Mezger. Von Unterginsbach: Seb. Wolpert Von Diebach: Jof. Mich. Ap- 
el. Mich, und Joh. Ge. Schellmann. Lol. Andr Gerner. Von Sindeldorf: Ge. Mich. Frauß. 
zon Mokmühl: Adam Fried. Kaiser. Srssort Melch. Pfuderer. Jod. Jak. Göbel. Wilh. Fr. Engei- 
hardt, Spurius. Von Schwörzenhof-: Frid. Matt. Göhringer, Spurius. Von Roigheim: Joh. 
Eottl. Horlacher. Ge Cbristoph Mezger. Joh. Ge. Mich. Bezold. Joh. Bauer. Ge Mich. Böger. Jod. 
Dan Schmid. Joh. Balt Bauer. Von Sieglingen: Math. Heinr. Gräßlen. VWon Kreßbach: 
Ebristoph Fr. Riedd. Von ampoldshausen: Garl Christopb Manntle. Von Jagsthausen: 
Joh kried. König. Fried. Carl Wöhnischdörfer. Ge. Heinr. Deminger. Ge. Heinr. Schmid. Johy Gottkf. 
ammer. Ge. Fried. Jaugstetter. Joh. Fried. Ludw. Burkert. Von Korb: Christ Balbach. Georg 
hriloph Bummler. Ge. Mich. Riegler. Jud Bencdikt Israel. Von Rossach: Joh. Cenr. Kailbach. 
Von Unterkessach: Joh. Christ. und Christoph Baier. Von Dippach: Joh. Ge. Carl. Fran# 
Jo. Stoͤkle. Von Dörzbach: Bemh. Reiß. Ludw. Adam Fischer. Ludw. Andr. Mart. Ewsoͤr. 
Heinr. Niklas. Juden, Simon Samuel Baruch Maier. Von Meßboch: Ge. Math. Schnorr. Georg 
Jos. Schnorr. Von Eaibach: Franz Ammann. Jos. Kniedel. Gregor Denzer Jeh. Heinr. Müller. 
" Königl. Oberamt. 
Neuenstein. Der unter dem Kön. Fußiäger-Bataillon von Neuffer gestandene Gemeine, Michael 
Klein, von Kappcl bei Oehringen gebürtig, ist den 16. Jan d. J. aus der Garnison Stokach desertirt. 
Sämtliche Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten werden daher ersucht, auf den Deserteur zu fahnden und ihn auf 
Betreten wohlverwahrt an das hiesige Oberamt oder an die nächstgelegene Militair-Behörde gefauig emliefern 
au lassen. Den 2. Merz 1800. Kön. Souver. Oberamt.
        <pb n="139" />
        Nro. 18. 1809 133 
Koͤniglich— Württembergischet 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 15. April. 
  
  
Königl. Verordnung, das Amts= und Gerichts-Sportelwesen betr. d. J. . 1809. 
Da zu Folge der Grundsaͤze fuͤr die Organisation der Koͤnigl. Staaten und nachdem 
mit dem 1. Jan. 1807. die in den alten Landen bestandene Geseze in dem ganzen Umfang 
des Königreichs ihre Wirksamkeit erhalten haben, die für das eigentliche Amt und gericht- 
liche Sportelwesen in jenen, besonders. aber in der Commun-Ordnung gegebenen Bestimmun- 
gen und Regulative, sowohl in Bezlehung auf die Fälle, in welchen der Ansaz amrlicher 
und gerichtlicher Taren und Sporteln statt finder, als auf den Masstab, nach welchem sol- 
che zu beziehen sind, einförmig und allgemein einzutreten haben, so werden sämtliche Kö- 
nigl. Ober= so wie die Pateimontalherrschaftliche Beamtungen, besonders in denjenigen 
Theilen des Königreichs, in welchen ein abweichendes Herkommen oder von jenen Bestim- 
mungen verschiedene Regulative statt gefunden haben, hierdurch angewiesen, sich nach dieser 
allerhöchsten Verordnung und den durch dieselbe gegebenen Vorschriften ausschlietlich und 
genau bei Verantworlichkeit für ein allenfalsiges Uebermaas zu achten. Deeret. Stuttg. in 
Königl. Hb. Regier. Regim. Dep. den # 1809. Ad Mand. S. Reg. Maj. 
Verordnung wegen unbefugter Abgabe von Vorspannen; d. d. 3. April 1809. 
Mehrere neuerliche Vorfaͤlle haben die Ueberzeugung hervorgebracht, daß die von dem 
Kön. Kriegs-Collegium zu Abstellung der Mißbräuche bei Verabfolgung der Militair= Vor- 
spannen unterm 23. Jan. v. J. getroffene durch das Regierungsblatt Seite 43. kundgemochte 
Verordnung, und die frühere in der Communordnung Abschn. 2. F. und dem Reg. Blatt 
v. Jahr 18o7. Nr. o8. Blatt 540. enthaltenen Vorschriften nicht beobachtet werden. 
Man finder sich daher veranlaßt, sämrliche Beamt und Ortsvorsteher auf die erwähn- 
ten Verordnungen und Vorschriften neuerlich hinzuweisen, und ihnen hiemit zu befehlen, 
daß sie bei sonstiger unnachsichtlicher Ahndung keine Vorspann anweisen, oder abgeben sol- 
len, wenn nicht zu Abgebung derselben einer der vorgeschriebenen Fälle eintritt. Stuttgarr, 
in Kön. Ob Regier. Ob. Pol. Dep. den 13. Apr. 1809. 
Decret an sämtliche Cameral-Beunte, den Fruchtrerrath auf Gcorgi###r800. betreffend. 
Den Königl. Cameral-Beamten wird hiemit aufgegeben, längsiens 3 Tage nach Geor-
        <pb n="140" />
        134 
git über den Verrath an Früchten und die Erferderniß bis nächst Martini einen nach an- 
liegendem Formilar zu verfassenden rabellarkschen Bericht einzusenden. 
Es wird aber hiedurch die Erstattung des Natural: Quartal= Berichts von Lichtmeß 
bis Georgii und des Frucht-Verkaufs-Succeß-Berichts auf den 1. Mai d. J. nicht auf- 
gehoben, sendern die Cameral-Beamte habem, diese Berichte, so wie die Sturzzertel, auf 
den vorgeschriebenen Termin unfehlbar an die Behdrden einzusenden. s .- 
Mit denjenigen Fruͤchten, welche berelts zum Verkauf ausgesezt sind, aber vor dem 
Sturz nicht verschlossen werden koͤnnen, haben die· Cameral: Beamte den Verkauf nach dem 
Sturz ohne weiters fortzusezen, in der Tabelle aber die data der zum Verkauf erhaltenen 
L-gitimation richtig anzuzeigen. Decr. Stuttg. um Landwirthschaftl. Depart. Königl. Ober= 
Finanz Kammer, den s. Apr. 1806. 
Königl. Conseriptions-Commission. Bettafung eines Cantonisken, welcher durch artifscielle 
Geschwüre sich dem Dinst entziehen wolite. 
Der Cantonist Wendelin Maier von Blochingen, Oberamts Saulgau machte zwelmal 
den Versuch, durch aufgelegtes Blasenpstaster sich Geschwüre hervor zu bringen, und da- 
durch der Militair= Aushebung zu entgehen. Zur Serafe dieses Unternehmen, wurde 
er nach gepflogener Untersuchung auf allerhöchsten Königl. Besehl d. d. 7. Apr. mit Sech- 
zehenjähriger Capitulation zum Milttair assentirt. Stuttg. den 3. April 1809. 
Königl. Conseriptions-Commission. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Just. Collegil llten Senats vom 8. April 1800. 
1) Die Ations Sache von Nordsterten zwischen Johann Ulrich Pfesser, Bekl. Anten 
und Emanuel Auerbacher daselbst, Kl. Aten, eine Schuldforderung betr. wurde, wegen Man- 
gels in den Formasien der Acion, non devolutorie erkannt, und Appellant in die in der 
Attonsinstanz aufgegangene Kosten verurtheitt. 
2) In der Ariono Sache von Neuenstadt zwischen Johann Friedrich Häfelen allda, Kl. 
Imploraren und Anten, und Carl dudwig Haas ebendaselbst, Beklagten Imploran:en und 
Appellaten am andern Theil, wurde unter Verwerfung der von dem Bekl. Aren in dieser Instanz 
erneuerten Bitte um Sicherheits-Leistung soviel die Bezahlung des rükständigen Kaufschil- 
lings für die von Anten erkaufte Wirthschaft samt Zugehör betrist, mit Bestätigung der Ur- 
thel erster Instanz erkannt, daß Implorat und Appellant, der unterm 23. Mer; 180.. zwi- 
schen beiden Theilen getroffenen Uebereinkunft gemäß, dem Imploranten und Appellaren den 
rükständizen Kaufschilling samt Zinsen, nach vorheriger Liqutdation, zu bezahlen schuldig 
und verbunden seyn soll; wo hingegen in Hinsicht auf die angestellte Lässons-Klage Kläger 
Ant zum Beweiß zugelassen wurde. 
Der Cenducteur Gscheidle oon Stuttgart, und die Posthalter Ruoff von Herren- 
berg und Luh den Frendenstadt, sind jeder mit einer Strafe von Fünfzig Gulden belegt 
worden, veil sie bei der Fahrt des Postwagens von Freudenstadt nach Seutegart am 28. 
Dec. v. J. verordnungswidrig sogenannte blinde Passagiers auf diesen Postwagen theils 
aufgenommen, theils davon gewußt haben. Stuttgart, den 22 März 7309. 
Känigl. Reichs- General Ober. Post-Direction.
        <pb n="141" />
        Vorschrift, 
zu Fertigung der Natural-Sturz-: Vorraths-Tabelle Kernen. Mühlkern Waizen. Rocken. 
auf Georgii 1209. 
  
Schfl. Sri. Schfl. Sri.Schl. Sti Schn Er. 
1) Her Sunz Vorrath auf Georgii 1300. bestehet in « 
2) Von den, im Ausstand haftenden, und zur Saat und **t¼ » 
abgeqelanengmchkenttder Einzug, oder die Bezal lung - bis 
Martini 18009. ʒu erwarten, mit — 
  
  
. thut zusammen — 
Davon ist erforderlich: 
1) zu Besoevungen uno T#- asionen, Gratialien und Almosen- ven 
Grorgu bis Martini 1808. 
2) zu Ausgaben bis Nuim i1800. und zwar 
5 
111 
3) fuͤr das 1l AMkitoi, an dem bereits alsignirten Quanto — — 
4) zum Hofgebrauch tteer Abzug dessen, . 
z) zum Königl. Marstall C so bereits von 
) zum Königl. Gesiut 1808. abgegeben 
2) in andere Beam#tungen worden, 
8) an den vor dem Sturz zum Verkauf ausgesezten. aber vor en-. 
selben nicht völlin verwertheten Früchten, ist noch zu verkaufen, 
und zwar vi Decr. 
dd. 
  
  
  
  
1809. — — "— i-i : 
dd. 1800. — — — 
bd. 1809. 
ic. it. it. 
Der Kasten-Abgang möchke betragen— –4 — 
Zusammen — 
Es bleibt mithin 
Endlicher Vorrath, 
a) woruͤber sogleich disponirt werden kann - — 
b) so erst bis Martini 1809. zu erwarten ist —- —-· 
Thut —: 
hingegen 
reicht der Vorrath nicht zu 
bei der Rubrique, 
Zum Beispiel 
à) Besoldungen – 
b) #ngt Militair —:. 
* 
  
Zusammen —. 
Welches beurkundet, den 1809. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Cameral: Verwalter zu
        <pb n="142" />
        * 
  
Erbsen. 
Di Haber. Ei Wiken. AôsHen und rol 
Dinkel Haber.Einkorn ersten ferbehnen,Oepmd. Stroh 
Linsen 
  
  
  
ift Sri. chfl. S##chfl.) Sti DSchfl.S#. Schfl. S# 
Balten. [Fuder. D. 
  
  
——..—————
        <pb n="143" />
        135 
Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Deeret vom 7. April den Kamme= 
herrn, Grafen von Zeppelin zum Eleve diplomatique bei dem Departement der auswär- 
tigen Angelegenheiten gnädigst zu ernennen geruht; und 
unter ebend. die erledigte Pfarrei Weilheim, Tübinger Diöces, dem ehemaligen Hof- 
meister des Grafen von Zeppelin, M. Bilfinger allergnädigst übertragen. 
Se. Königl. Maj haben durch ein Decret vom 9. April dem Leib-Page v. OOzow 
das Port d'Epee zu tragen allergnädigst erlaubt; und ç 
unter ebend. die erledigte Kreis= Aktuars: Stelle in Ludwigsburg dem Rechts-Candida- 
ten Diererich daselbst gnädigst zu übertragen geruht 
Vermäg allerhöchsten Decrers vom to. April haben Se. Königl. Majs. den Geheg- 
bereiter Gortschick zu Egolsheim in den Ruhestand zu versezen, dessen Seelle dem bisle- 
rigen Gehegbereiter Gotrschick, dem Sohn, zu Ludwigsburg zu übertragen, und dn 
Oberamtsverweser Schilling zu Egolsheim zum Gehegbereiter zu Ludwigsburg gnädigft 
zu ernennen geruht. 
Se Königl. Masj. haben durch ein Decrer vom I. Afpril 
den Jagd-Page v. Reischach und den exnektiv. Page v. Liltenstern zu Unter- 
Lieurenants des Füsilir: Regiments v. Neubronn, 
den Cader Martin von der Garde zu Fuß zum Unterlieurenant beim Lin. Inf. Reg. 
Kronprinz, und " 
den Unterofffzier Finck vom Jäger-Regim. zu Pferde Herzeg Lonle zum Unter-Lien- 
tenam bei diesem Regiment zu ernennen; und 
unter ebend. die bei dem Departement der indirecten Steuern erledigten drei Buchhalter= 
stellen dem Ertraprobator Braun, dem Cameralverwaltungs-Scribenten Kapf von Bai- 
hingen, und dem Saadtschreiberei Substituten Jäger von Heilbronn zu übertragen; ferner 
vermög allerhöchsten Decrets vom 12. April 
den ehemaligen Controlzur Kaver von Mater zu Ehingen zum Ober Acciser in Ver- 
bindung mir der Tabaks-Faktorie daselbst, 
den bisherigen Zoll-Controleur Steiner in Altdorf zum Landumgelder in Ehingen, und 
den bieherigen Canzellisten Biber beim 1. Justig= Senate zum Joll Controleur in Alt- 
dorf allergnädigst zu ernennen geruht. 
Murrhardt. Oie in der hiesigen Flosterekicche stehende, und der hiesigen Amoespflege, dem Heiligen. 
und den Filialisten zugehörige Kirchen Orgel ist durch Kaufung eines grössern Org'lwerks entbehrlich gewot= 
d.n. Diese wird Mictwoch den Z. Mai d. J. Morgens 10 Uhr auf allhiesigem drathhauß im Aufstreich an 
den Meistbietenden gegen baare Zezahiung und unter Worbehalt allergnädigster Ratification verkauft, wozu die 
Liehhaber hiemit einzeladen werden. 2eon der Drcel selbst wird hier folgende Beschreebung gegeben: Die ganze 
Héte betrügt 75 Schuh, rie ganze Br.ite 11 Scheh, die Tiefe samt tem Klavierkasten, welcher vorwärt## 
gerschtet und sant dem Klavier neu ist, 12 Schuy. Der Drgelkastn ist mit Th.-ren versehen, so, daß man 
süglich zum ganzen Werke auf allen Seiten beikommen kenn. Die #feiffen sind in gurem Zustande, und es 
fehir nicht Eine. Das Pedal ist erenfells one Mengl. Das Manual hat 4 ganze Oktaven, nur geht der 
grossen Oktav das Cis ab. Das ganze Werk bestebt aus dem Principal 4 Fuß, Octav 2 Fuß, Quine 
1 Fuß, Octo Fuß. Mirtur : sach. Gros= dekt 6 Juß, und Kleingedekt 4 Fuß, beedes von Holz. 
Octav-Baß olfen ven Holz 8 kus, Sub= Baß zedekt 16 Kuß. Die Orgel hat allo im Ganzen 0 Register 
und ein.n Tremulant. Die . Blabfbälge sind in A##z gutem Zu. a##e, und die ganze Orgel hat einen him- 
melblauen Anstlich und ist mit einigen Decorationen versehen. Den 8. April 1809. 
Gemeinscha#tliche Amtsvorsteher und Kirchen-Convent.
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        136 
Ppfullingen. Die dortige Oberamtei-Wohnung, ein in 2 Fluͤgel und 2 Zwerchhaͤusern eingetheiltes, 
ganz massives schdnes Gebiude, mit 15,heizbaren, großen hohen Zunmern, einem sehr großen Saal, Kel= 
ler #. detonder stehenden wohlgebauten Scheuer, Stallung, Kutschen-Remise, bequem eingeric teten Wasch- 
und Bekyaus, schönem Rohrbronnen, gut ongelegten Garten und weitern zu. einer vand-Oeconomie erforder- 
lich en vollständigen Einrichrungen, alles in einem geschlossenen mit einer bohen Mauer umfangenen geraumi- 
gen Hof, wird, höchsten Befehl gemäs, Samssa den 22. April Vormittags Uhr auf dem Rathhaus zu 
Pfullingen an den melistbietenden, mit einem obrigkeitlichen Zeugniß über Pradikat und Bermögen sich auszu- 
weisenden Liebhaber öffentlich verkauft ever verliehen werden. Seine vorzüglich schöne freie Laye in der frucht- 
barsten Gegend, und der hart an der Ringmauer sich vorbeiziehende Achiz Fluß, gewähren sowohl dem 
Mann von Stande als dem Gewerbtreibenden Bürger, und darunter insbesondere einem Fabrikanten und 
Rotgerber die erwünschtesten Annermlichkeiten und Vortheile. Den 4. April 1800. , 
Kreis Steueramt Urach und Cameralverwaltung Pfullingen. 
Westhausen, Kapsenburger Cameral-Amts. Nach einem allergnédiest ergangenen Befehl Königl. 
Ober-Finanz-Kammer, Lanowirthschaft. Depart. sollen nachbenannte Gebäude und Güter zu Westhausen an 
die Meistbietende öffentlich lub dasta verkauft werden: 4.) Gebäude, a) das sogenannte Schlößten oder 
Amthauß, bestehend aus 2 Keller aneinander; im ersten Stok 2 heizbare Zimmer, 3 Kammern, Küchen und 
Speißkammer; im obern Stok g in einander gehende heizbie Zimmer; auf dem Boden 3 Kammern; das 
Hauß stehet unter einem Mansarden-Dach und ist gut gebaut. In dem mit einer Mauer umgebenen Hof 
befindet sich ein Rohrbronnen, 1 Waschhauß, 1 Bakhauß mit 2 Oefen, 1 Pferd= 1 Rindvieh= und Geflügel- 
Stallungen. b„ Gegenüber vom Schloßlen, der Fruchtkasten mit 4 Fruchtböden, unter demselben ist eine 
Scheure mit 2 Dreschtennen, deren jed: 2 Viertel zu Aufhebung der Früchte, Heu 2c. hat. c) Neben dem 
Fruchtkasien, das biherige Materialten Magau welches eneweder mit geringen Kosten zu einer Wohnung 
hergerichtet, oder zu Aufbewahrung Wagen, Pflug 2c. gebraucht werden kann. d) Die bisherige Anusdie= 
nerS-Wohnung, bestehend aus ## heizbaren Stuben, ammern, 1 Viehstall, 2 Arrest-Behältnissen, und 
einer kleinen Scheuren, allon unter einem Dach, #besonderes Wasch= und Bakhauß, 1 Bronnen. B) Gar- 
ten, nach Würtrembrg. Meß, a) 7 Mrg. 10 □ Rth. Wurz= und Grasgarten samt dem Wassergraben a 
Eingang zum Schlößlen, mit einem bedekten Gang, steinernen Gartmhauß und 113 Dbstoumen, ist zum 
Theil mit einer Mauer, zum Theil mit einer lebendi eken umgeben, welche vom Amthauß unzertrennlich 
sind, und mit demselden verkauft werden; d) ein Wurzgartlen von #.7 [□□ Rtb. worinn ein Frühbeet, eben- 
falls am Eingang zum Schlößlen, mit einer Mauer, ebenso. c) # M.rg. 25 □ Reh. Grasgarten nebst et- 
was Akerfeld und Fo Obstb iumen, stoßt auf ebengedachtes Wurzgirklen, und ist mit einer Heken u. Schran- 
ken versehen. d4. Mrg. 2 □ Rth. Grasgarten mit 76 Baumen, auf einer Seite mit einer Heke, auf der 
andern mit Schranken versehen, liegr zegenäber von vorgedachtem Garten. e) 1 Mrg. 20 □ Rth. Wurz u. 
Grasgarten an des Amtsdieners Wohnung, hat 34 Obstbaume, einen Heken= und Stickelzaun. Jum Ver- 
kauf dieser Realitäten ist Mittwoch der 10. April d. J. bestimmt, und werden nun die Liebbaber, welche in- 
dessen die Objekte in Augenschein nehmen können, eingeladen, an diesem Tag Bormikkagz 0 Uhr im Drt 
Westhausen zu erscheinen, und die Verkaufz= Bedingungen zu vernehmen, im Voraus ber wird bemerkt, 
daß #tel des Kaufschillings baar, der Ueberrest hingegen in 2 vexzinslichen Jahrszielern bezahlt werden müsse. 
Den 30. Merz 1809. Kreis. Steueramt Ellwangen und Cameral-Amt Kapfenburg. 
Altshausen. Zu Folge allerhöchsten Befehls d. d. 1 Febr. 1809. solle die vormalige Eloster Hospi- 
tiums-Kirche zu Mengen verpachtet und kugleich ein Aersuch mit dem Verkuuf auf den Abbruch gemacht 
werden. Dieselbe ist von Baksteinem gebaut, hat einen Hochaltar und 4 Neben Altare von Holz, obnge- 
fähr 40 aichene Kirchen= und Bet-Stüte, eine Emporkirche, 2 kleine Glocken von ungefähr 32 Ctr. im Ge- 
wicht und eine eiserne Kirchen-Uhr. Zu der Verhandlung ist Donnerstag der 20 Apr. d. J. bestimmt, wo 
sich die Eiebhaber Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhaus zu Mengen einftaren können. Den 29. Merz 1800. 
" Königl. Cameral-Amt allda. 
Altahausen. Die herrschaftliche Ziegelhütte allbier wird bis Montag den 23. April d. J. nochmalen 
ur Verleihung gedracht, und zugleich ein Verkaufs-Versuch derselben unter Anbein der Steuer aus den 
bäuden und Gütern tentirt werden. Dieselbe bestehet in einer besonder stehenden Wohnung des Ziegleré mit 
Stallung und Ziegel -Magazin, der Ziegeihütten mit grossem Brennofen zu 36,000 Stük, Arbeits u Trok. 
## mit 3 Böden übereinander, einam besondern Kalkofen und einer berondern Hütte zu Aufbewabrung des 
Pefs, 2 Ichrt. 35 Rth. Gärten und Krautland, 14 Ichrt. 80 Rth. Wiesen und 2 Errapfelländernn. Die
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Liebhaber können sich an diesem Tag Vormittags o Uhr in hiesiger Cameral--Verwaltung einfinden, die naͤ- 
here Beringungen vernehmen, und hadben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen Prarikats und Bermoͤgens halder 
zu Stellung einer Caurion von 600 fl. auszuweisen. Den 20. Merz 1820. Koͤn. Lameralamt allda. 
Besigbeim. Die Lommuyschgabraie allhier wird Mutwoch den 10. Apr. Vormittags 10 Uhr auf 
dem biesigen Rathhause verliehen werden auf 3 Jahre von Mich),elis 1800 bis 1812. Dieselbe darf zwar mit 
600 St.#k Schaafen beschlagen werden, woran der Bestinder 250 Stük zu halten berechugt ist. La aber 
die Schonung des Brachbaus eine Hauptbedingung bei der Verleihung ist, so muß die Anzahl der zu balten- 
den Schaafe mit der Möglic#keit, solche des Brachbaus unlbeschadet zu ernähren, ins Verhältnis gestellt wer- 
den. Neben dem wohlgebauten Schaafhause genießt der Beständee einen Wurzgarten, einige Allmanden, 72 
Nächte Wahlpfurch und den Winterpförch, und werden die Schäfermeister, welche zum Bestande Lust haden, 
jedoch zum Aufstreich nur alsdann zugelassen werden, wenn sie sich wegen ihres Vermögens und Prchikats 
durch gute Zeugniße ausweisen können, zu der Verleihung eingeladen. Den 7. Apr. Oberamt Birtigheim. 
Heilbronn In hiesigem Oberämt werden folgende Schaafwaide Verleihungen vorgenommen werien. 
Zu Nekargarkach am Duünstag den 25. Ipril auf 6 Jahre. Die Watde erträgt 4% Stük, der Bestäider ge- 
nießt freie Wohnung nedst Schener, Stallung und s Mrg. Wiesen, auch erhält er jährlich eine bürperliche Holz- 
gabe. Zu Horkheim am Mittwoch den 26. April auf ; Jahre; diese Waide darf mit 460 Stük beschlagen 
werden, wovon die Bürgerschaft 205 Stük zu halten berechriget ist. Neben freier Wohnung genießt der Be- 
ständer Mrg. Wiesen und einen Krautgarten. Zu Untereisesheim, wo die Waide 230 Skük erträgt, am 
Donnerstag den 27 April auf z Jahre. Der Bestander genießt freie Wohnung und bedeutende bürgerliche 
Benecsicen. Die Verleihung wied jedesmal morgens 8 Uhr auf dem Rathhause des Orts vorgenommen. Für 
das Bestandgeld muß Caution on baarem Geld oder Liegenschaft oder Bürgschaft geleistet werden, und haben 
sich die Liebhaber wegen ihres Prädikats und Vermögens auch Meisterrechts gehörig auszuweisen. Heilbronn, 
den 8. April 1809. Oberamt allda. 
Welzheim. Bis Freitag den 2 . April d. J. werden auf der Strasse von Welzheim nach Lorch 3 Di= 
strikte zu chausseemäsiger Herstellung im Abstreich verliehen werden. Die Riebhaber, welche sich über die dozu 
erforderliche Kahlgkeiten und Vermsgen mit obrigkeitlichen Zeugnissen ausweisen können, wollen sich daher an 
gemeldtem Tag Morgens o Uhr bei dem ersten Distrikt, der im Lorcher Wald anfängt, ein#inden und der 
weitern Verhandlung anwohnen. Den 20. Metz 1800. Kön. Oderamt. 
Ludwigsburg. Nachstehende abwesende Conscriptionspflichtige aus hiesiger Stadt werden hiemit bel 
Strase es Ftu ihres Unrerkhanenrechts, und der Confiseation Pres Ver.usgens nochmals ausgruse „a 
dato in ierhalb 4 Monaten in ihrem Heiniwesen sich einzufinden, und den Koͤnigl. Constriptions Gesezen sich 
u unterwerfen, und zwar: Joh. Fried. Jos. Leop. Barrier, Bortenwirker. Bernh. Sauter, Gürtler Cart 
Drnst Seitter, Bijoutier. Joh. Mich Luz, Schneid r. sranz Sauter, Biloutier Wilh. Joh. Domin. Lust, 
Schneider. Adam Flori, Mezger. Fried. budw. Grünenwald, Bijoutier. Mich. Kläpfer, Schreiner. Fried. 
Wilh. Heinz, Bijoutier. Fried. Franz Schweikert. Schreiner. Carl Fried. Rümmele, Buchdruker. Johannes 
Schuler, Schneider. Heinr. Ludw. Gabr. Schikert, Biloutier. Jak. Ohrist. Alle, Schneider. Joh Alber, 
Schneider. Joh. Sebast. Alber, Bijoutier. Joh. Ge Luw. bell, Schreiner. Cberamt allda. 
Buttenhausen, Patrimonial-Herrschaft Liebenstein Der von hier abwesende milikairpfichtige Ehri- 
stian Spiz, Wagner wird hiedurch zum zweitenmal unter Anberaumung eines Termins von 1 Monaken bei 
sonst zu gewarten habendem Verlust seines Barger und Unterthanenrechts auch des Vermögens ausgerusen, 
daß er in sein Heimwesen zurukkehren, sich sofort bei unterzeichnetem Oberamt melden, und wegen der ihm 
obliegenden Milikai pslchrige. der weitern Anweisung gewartigen solle. Souver Oberamt Mänsinzen. 
Göppingen. Nachstehende militampflichtige Unterthaus = Söhne aus dem biesigen Ober= und Souve- 
rainetäts-Oberamt, welche bei der kürzlich vorgenommenen Conscriptions-evisson nicht erschienen sind, wer- 
den theils zum erstenmal, kheils wiederkolt zum zweiten= und drutenmal aufgrufen, bei Lirlust ihres Un- 
terthanen= und Bergerrechts auch Vermügn inner vier Monaten in ihre Heimat zurükzukehren, u. vor dem 
Oberamt zu erscheinen, und zwar von Göppingen: Joh. Ge. Bek, Lehrer. Joh. Ulr. Löbelenz, Mezger. 
Joh. Heinr. Bracher, Striker Wilh. Dan urk, Mezger. Joh. Mich. Widmaier, und Ge. Jak. Elaß, 
Zeugmacher. Joh. Ge. Schaufler, Bek. Joh Heinr Hederlen, Mezger Joh. Gottl. Burk, Bek. Joh. Ba- 
cher. Joh. Ge. Gairing, Bek Jak. Heinr Maier, Bek Ge. Kill, Färber Joh Amt###. wetter. Ferd. Bai- 
hinger, Sattler. Goktl. Bracher, Zuugmacher. Christ. Schurr, Hafner. Matth. Zuz, Schlosser. Joh. Neußer, 
Zeugmacher. Joh. Heinr. Raff, Bek. Joh. Kuhn, Gürtier. Joh. Jak. Hangleiter, Sattler. Joh. Ernst
        <pb n="146" />
        138 
Ilr. Luz, Zeugmacher. Christoph Heinr. Greiner, Schuster. Joh. Bochinger, Weber. Joh. J.k. Dannen- 
mann, Wagner. Phil. Jak. Müller, Papierer. Gottl Fried. Brodhag, Heugmacher. Joh. Jek. Lampater, 
Schuster. Joh. Wilh. Stemmel, Zinngießer. Gottfr. Felder, Zeugmacher. Joh. Gottl. Linderich, Hutma- 
cher. Joh. Gottl. Grad, Schneider. Joh. Maier, Bauer. Ge. Adam Greiner, Schuster. Andr. Scheufe- 
le, Schreiner. Fried. Schuler, Mezger. Imman. Comerell, Mezger. Christ. Fried. König, Bek. Joh. Ehri- 
sioph Supper, Zeugmacher. Carl Fried. Nuding. Joh. Mich. Häberlen, Mezger. Jak. Fried. Weidner, 
Flaschner. Gottl. Dannenmann, Schmid. Wilh. Fried. Bulach, Jeugmacher. Ehrist. Kudw. Buchele, Schu- 
sier. Andr. Geiger. Joh. Bracher, Bek. Joh. Jak. Bracher, Zeugmacher. Math. Wägner, Bek. Ludw. 
Nuding, Bek. Christoph Erasmus Hardtlen, Sibmacher. Christ. Heinr. Glocker, Färber. Jak. Stegmayer, 
Mezger. Joh. Akermann, Rotgerber. Andr. Bened. Guberan, Pokkenecht. (5e Jak. Ehemann, Bortenwir- 
ker Sried. Bek, Zeugmacher. Goktfr. Greiner, Schuster. Thil. Ehrist. Bek, Kauffmann. Johann Reutter, 
Barbierer. Joh. Ge. Brodhag, Mezger. Joh. Sim. Merz, Zeugmacher. Fried. Akermann, Kühler Job. 
Schurr, Mezger. Emanuel Vaihinger, Drechsler. Gottl. Buk, Bek. Christ. rudw. Bracher, Zeugmacher. 
Ehristoph Luz, Zimmermann. Jak. Lauer, Bek. Carl Akermann, Kübler. Joh. GEe. Zoller, Mezger. Joh. 
Gortleb Mozer, Strumpfweber. Ge. Ehrist. Stelzer, Barbierer. Dav. Seifang, Schneider. Vhilipp Jakob 
Nuding, Schneider. Gottlob Seiz, Müller. Jos. Straub, Zeugmacker. Garl Fudr. Bek, Kauffmann. Joh. 
Mich. Straub, Zcugmacher. Christoph Endris, Schloßer. Jak. Fried. Klöser, Rotgerber. Joh. Ge. Müller, 
Kammacher. Joh. Ge. Ankele, Strumpfweber. Nikodemus Scheubler, Bek. Conr. Breug, Fuhrmann. 
Joh. Ott, Mezger. Joh. Ge. Stahl, Bek. Jak. Fried. Geiger. Ehrist. Aug. Scheufelen, Schneider. Au- 
gust Gottlob Burkhard, Zeugmacher. Joh. Saußelen, Schneider. Casp. Neumaier, Mezger. Conr. Schu- 
ler, Rotgerber. Joh. Ge. Vaihinger, Zeugmacher. Joh. Ge. Geiger, Fuhrknecht. Joh. Andr. Vaihinger, 
Zeugmacher. Sam. Bracher, Zeugmacher. Christ. Carl Hornmold, Barbierer. Fried. Carl Raiser, Kellner. 
Uhristoph Heinr. Richerer, Mezger. Joh. Ge. inderich, Schneirer. Joh. Veonh Vetter, Mezger. Gotrlieb 
Kapf. on Albershausen: Joh. Ge., und Jak. Greiner, Schneider. Joh. Strizel, Ziegler. Christ. 
Ereiner, Maurer. Joh Mich. Scharpf, Ner Joh. Loßner, Schäser. Joh. Reiß, Kiefer. Joh. Georg 
Henßler. Joh. Ge. Weeber, Mger- Joh. Jak. Scha:pf, Mezger. Joh. Ge. Strizel. Joh. Wilh. Baach, 
Biegler. Adam Weinbard. Joh. Ge. Maysenhölder. Joh. Christoph Stadelmayer, Steinhauer und Maurer. 
Joh. Ge. Biser, Schuster. Joh. Heide, Ziegler. Joh. Ehrist. Gottl. Pfeiffer, Mezger. Joh. Mich. Keller, 
Schmid. Joh. Gottfr. Maysenhölder, Mezger. Joh. Mich. Müller, Schneider. Gottlieb Schmid. Von 
Bartenbach: Joh. Ge. Maier. Joh. Schurr, Schuster. Von VLerchenberg: Joh. Beiswanger 
Schafer. Von Bezgenrieth: Mich. Schrag. Frird. Brökel. Ge. Gruder, Bek. Ge. Kißling, Ghi- 
rurgus. Joh. Gafring. Gottl. Kißling. Joh. Biörner, Schäfer. Ge. Kapp. Joh. Schnabel. Joh. Keim. 
Cotefr. Maubnest, Bek. Lveonh Schrag. Chrisiopf Lafelen. Joh. Breßmer, Se# neider. Von Bört- 
lingen: Mi#ch, und Joh. Schneider, Beker. Mül“ Peins, Bek. Joh. Ge. Sezer, Weber. Fr. Thuoium, 
Bek. Job. Ge. Haug, Schuster. Christoph Rothdurft. Lconh. Sezer. Joh Stikel. Joh. Sezer. Joh. 
Ge. Lhiium, Schuster. Erust Weber, Barbierer. Oav. Haug, Glaser. Mich. Esenwein. Von Zell: 
Melch. Leins. Von Boll: Joh. Tob. Ludw. Seiz, Bek in Sehning n. Joh. Steger, Strumpfweber. 
Joh. Mich. Wahl in Söhningen. Wolfg. Geg in Söhningen. Ebristopb Zanker, Strpfweber. Joh. Verter, 
Hinunermenn. Joh GEe Moll, Weber. Joh. Jab. Gokeler, Mezger. Jak. Tensinger, Schüfer. Ciriak Gölz, 
in Sölningen. Jak. Schöllkopf, Schmid. Joh. Ge. Janker, Strumpfwet. Loh. Ge. Eslz, Bek. Joh. 
Ge. Kgel, Mezger. Joh. Jak. Heim, Schneider. Jak. Hardter, Kieser. Joh. Glekler, Strun pfweb. Joh. 
Ge. Jauß, Zeugmacher. Marh. Knechk, Chirurgus. Joh Heim, Bek. Joh. Zanker, Schumacher. Joh. Ge. 
Kicherer, Scimd. Ven Bünzwangen: Joh. Ee. Nommel, Bauer. Von Eberspach: Joh. Ge. 
Loneker, Mräger. Mich Kitzling, Mezger. Andr. Stählen, Glaier Fried. Meller, Mezger. Jak. Vollmer, 
Bauer. Joh. Ge. Escheidle, Zeugmacher. Joh. Math. u Joh Mich. Seeger, Schmide. Joh. Ge. Hafner, 
Mezger. Jos. Krauß, Schäfer. Joh. Ge. Seeger, Bek. Christ. Bach, Bek. Jos. Köpf, Mezger. J. L.onh. 
Hafner, Mezger. Joh. Lconh. Ankelen, Rotgerber. Jak. Firnrohr, Strumpfweber. Joh, Heinzmann, Bek. 
i hrift. Fried. Friz, u. Joh. Ge. Kümmerlken. Ngelchmi. Them. Wölsten, Schlosser. Joh. Mich Fenscile, 
Wegner. Ge. Jak Ruoff, Meä#g r. Ge. Mich. Stahl, Rotgerter. Ink. Schlecht, Mezger. Joh. Mich. Rcos, 
Mezger. Joh. Ge. Bach, Bik. Math. Rath, Bek. Joh. Dürner: Schneider. Joh. Jak. Rieinppx, Mezger. 
Joy. Mich Widmayer. Joh. Jak. Kümmerle, Mezger. e- Müller, Hafner. Von Büchenbronn: 
Joh. Mich. Eberhard. Joh. Ludw. Schmid, Joh. Jak. Zwiker. Von Eschenbach: Joh Fasnacht, We-
        <pb n="147" />
        139 
ber. Joh. Ge. und Joh. Hi#derlen, Schmide. Joh. Ge. Häderle, Weber. beonh. Häderlen. Peker Sckurr, 
Schmid. Von otpenberg: Beit Rapp. Mich. Beller, Bek. Von Faurndau: Mack. Durst, 
Tichnacher. Joh Mich. Baß, Barchetweber. Jak. Harsch. Joh. Lronh. Rau Jpoh. FKrauWß, Sch' er. 
Mich. Frey, Kiefer. Joh. Fr. Claß, Papierer. Joh. Ge. Rau. Joh Spech, Schreiner. Jo# Waler, Bek. 
Ven Groseilölingen: Jos und Dan. Krupp. Jos, und Joh. Ge. Bührle. Jos. und Jods. Bübrl.. 
Math. Link. Ge Nagel. Jonath. Behringer. Ant. Peisfer, Chirurgus. Mich, Lohrmann. Mich Bührle. 
Von Kizen: Ge. Züler. Von Hattenhofen: Joh. Jaus, Müller. Joh. Ott. Joh. Berutel. Be- 
dienter. Jak. Spi#oler. Jos Braun, Hafner. Joh. Frieorich Jauß, e#ger. Micha#rl St au), Schärr. 
Jak. Hak, Bek. Joy. Ge. vriz, Schmid. Joh. Ge. Straub, Schifer. Jo). Grözinger, Muller. Goktlich 
Schweizer. Joh. Juß. Joh.- Jak. Mayer, Schust.r. Joh. Leonhy. Okt, Schneider. Joh. Be. Utlland, e- 
der. Gottfr Waldenmayer, Weber. Andr. Steck, Schneider. Joh. Ge. Juu#ß5, Bek. Gottl. iffer, Bek. 
veonh. Wagner, Schmid. Joh. uhland, Schmid. Joh Jak. Strauk, Schuster. (He. Friedrich Mo., Wober. 
Joh. Ghrist. Walden naier, Schneider. Gotrl. Schurr, M#zger. Joh. Maier, Schn.ider. Ge. Fr. Hu#, We- 
K.. Jak. Waldenmaier. Jog. Munk, Bek. Joh. Mich. Stek, Schuster. VBon Heiningen: Gottiieb 
Hag Schuster. Christoph Sto'z Zeugmacher Lorenz Eitle, Bek. Ge. Hag, Bek. Mich Schlez. Math. 
Seyfang, Sch#fer. Joh. Eitle, Bek. Lor. Wittlinger, Ghirurgus. Andr. Kauderer, Mezger. Jak. Ziegel. , 
Schnüer. Math. Henßler, Wagner. Phil. Heinr. Frasch, Sch er. Ge. Sigel, Schreiner. Von Hoch- 
dorf: Joh. Mich. u. Joh. Spielmann. Joh. und-Andr. Schott. Joh. Speißer, und Joh Buz, Mezger. 
Joh. Mich Bidling mayper, Schneider. J. Jak. Sp.iser, Weber. Math Bach, Rotgerber. Joh. Fried. Richt. 
Won Hobenstaufen: Joh. Budw. u. Mich. Mäller, Schneider: Leonh. u. Joh. Christ. Seiz, Beker. Joy. 
Ce. Seiz, Schneider. Phil. Jak. Frasch, Schneider. J. Ge. Stohrer. J. Ge., u. Ehrist. Fr. Rieker, Beker. 
Gotil. 7r#eyhenmüller, Bek. Von Hohrein: J. Leonh. u. Joh. Ge Bauer, Beker. Joh. Mich. Weiler, 
Bek. Joy. Weiler, Mezger. Von Geirenwald: ähristoph Höfle, Bauer. Von Maitis!l Leony. 
Arwärter, Mezger. Mich. Auwärter, Bek. Leonh. Wahl, Schuster. Von Holzhausen: Joh. Wigner, 
We#ger Andr. Zi gler. Kconh. Wagner, Mezger. Von Holzheim: Andr. Strählen, Schneider. Adbam 
Gai ing, Schiser. Gottl. Henhler. Mich. und Joh. Maunz. Jak. Közlen, Bek. Gottl. Seyfang, Schrein. 
Ich. Böhringer. Mich. Mühlhauser. Von Kleineiölingen: Ca#p. Stübler. Conr. Nieß. Johannes 
raublen. Balt Közle, Bek. Jak. Nieß, Provior. Ge. Schrag. Frid. Weiler. Zav. Bühler, Cdir##gus. 
Chrisi. Matter, Schneider. Von Oberwälden: Milch. Miller, Bek Von Reichenbach: J. Gottl. 
und Jo). Mich. Brodhag. Mezger. Joh. Mayer. Dam. Hailemans, Zimmermann. einr. Fink, Schuster. 
Luw. Fried. Reinhard, Mezger. Joh. Aug. Endriß, Keller. Amand. Endriß, Bek. Von Schlath Toy. 
Stiürmlinger, Jimmermann. Joh. Ge. Hauser, Schmid. Christ. Gottl. Mayer, Weber. Von Schlier-= 
bach: Joh. Wilh. Fischer, Kiefer. Joh. und Fried. Hildenbrand. J. Ludw. Zepher, Schmid. Jak. Speng- 
ler, Schneicer. With. Dildenbrand, Gerber. Fried. Krohmer, Hafner. Leouh Heber. Joh. Weigele, Buner. 
Adem Unger, Bauer. Cbhrist. u. kudw. Murr, Bauern. Fried. Schurr, Schn.ider. Joh Ge. Konzmaan, 
Bauer. Mich. Bosch, Bauer. ECarl Kälberer, Mezyer. Ge. Eberlen, Schmid. Ludw. Ulr. Frasch, Schnei- 
der. Jak. Kurz, Mezger. Christ. Haubensak, Schäfer. Von Sparwusen: Joh. Ge. Bleßing. Wiich. 
Breitenbücher, Bek. Andr. Bleßing, Bek. Jeh. Mich. Keim. Von Uhingen: Joh. Walch, Schnei- 
Vd#er. Joh. Mich. Vetter, Bek. Mich. Walter. Gottl. Schlegel, Bek. Joh. Fried. Eberhard. Joh. Georg 
Ederhard, Schneider. Albr. Beutemmuller, Schuster. Ge. Fried. Ried, Weber. Joh. Mich. Hoflen, Bek. 
S Casp. Huminel, Schuster. Joh. Frasch, Mezger. Albr. Walch. Joh. Ge Breßmer, Bek. Johmn 
bristoph Erhard, Schuster. Joh. Fried. Schieß, Schneider. Leenh. Straub, Schuster. Fried. Jak. Lang. 
Joh. Mohring, Bek. Von Diegelsperg: Fried. Glekler, Schlosser. Bon Wangen: Jodann 
Muller, Schneider. Mich. Schwigler, Weber. Joh. Fried. Hösch, Schmid. Joh. Hösch, Schneider. Joh. 
Schurr. ich. Weter. Pe Spies, Schuster. Jos. Frei, Schmid. Jak. Fried. Mitter, Malknecht. Johaß 
Mohring, Schmid. Math. Kuhnle, Pappierer. Aus dem Sourcrainetats -Oberamt. Von Dürnau: 
ndr. Fiwenbbran, Zeugmacher. Joh Ge. Schellenberger. Joh. Heinr. Wiehr, Schullehrer. Joh. Sattler, 
chreiner. Joh. Ge. Schunter, Kaufmann. Andr. Straub, Schäfer. Jes. Meiffer. Joh. Jak.-Schwam, 
Strumpfweber. Joh. Schlenker, Steinhauer. Ge. Fr. Weiß, Schneider. Andr. Geiger, Hafner. Joy. Balt. 
Mayer, Chirurg. Joh. Paul Nälsch, Bek Joh. Jak. Allmendinger. Von Gamelshausen: Christ. Kurz, 
Strumpfweber. Ge. Fr. und Fr. Jak. Mayer, Skeinhauer. Christ, und Andr. Böhringer, Schäfer. Von 
Filsek: Carl #udw. Fri. Schelling, Bek. Vom Schaafyhof: Joy. Spägelen, Bek. Vom Groseis-
        <pb n="148" />
        140 
hin gen: Alois Heilig. Christ, Scherrenbacher, Bader. Ant. Waibel, M' er. Christ. Geiger, u. Joh. Zeller, 
Sckreiner. Bernh. Staiber, Maurer. Jos. Zeller, Weber. Joh. Pletschinger, Zummermann Jo'. Kurz, 
Schloßer. Joh. Widmann, Sattler. Joh. Rummel, Bek, Von Salach: Matth. Scherrenbacher. Amrr. 
Wahl, u. Joh. Ge. Klaus, Wagner. Leonh. Heilig, Zimmermann. Joh. Ge. Staudenmayer, Schmid. Jch. 
Kolb. Franz Aav. Hofelich, Bek. Christ Lurw. Kolb, Kiefer., Mich. Gollon, Bek. Conr. Hofelich, Schuster. 
Jos. Rieker, Schreiner. Joh. Ge. Hoselich, Wagner Jos. Mühleisen, Müller. Joh. Heinrich, Wagner. Jos. 
Wahl, Sep'webr. Von Gothard: Joh. Ge. Späth, Schneider. Von Ottendach: Seb. Schurr, 
Bräuer. Raim. Mühleis, Bauer, Aug Späth, Schmid. Von Krumwälden: Joh Bapt. Fagler. 2#o## 
Schonterhof: Jos. Hözel, Bräuer. Von Rechberghausen: Andr. u. J. Ge. Baumann. Ant., und 
Joh. Hartmann, Müller. Franz Anton Bänkelmann, Schneider. Math. Widmayer, Maurer. Jos. Klauß. 
Joh. Fische-, Wagner. Jos. Mühleis. Eiriak. Baumann. Conr. Kurz, Ziegler. Von Wangen: Joh. 
und Math. Schniepp, Weber. Von Wöschenbeuren: Jos. Klecsattel, u. Jos. Schäfler, Bierbrauer. Jol. 
Gerstner. Jos. Benkelmann, Kutscher. Mich. Strohmaier, Bierbrauer. Jos. Kolb, Bek. Jos. Barth, Zeug- 
macher. Aav Heilig, Schneider. Joh. Hummel, Müpller. Joh. Ge. Kurz, Bek. Ant. Schaffter, Bierbrauer. 
Bernh. Heilig, Schuster. Joh. Rupp. Wagner. Von Birenbach: Seb. Steiner. Von Beutenmuh- 
le: Ge. Herzer, Bek. Von Winzingen: Dion. Blebing. Joh. Hözel, Ant. Allgeuer. Von Jeben- 
hausen: Phil Heinr Fr. Rabus, Strpfweber. Ph. Heinr. Vielforth, Barbierer. Joh. Jak. Molter, Weber. 
Rupr. Schrag. Joh Heim. Müller, Weber. Ge. Fr. und Joh.Christoph Schrag, Mezger. Pit. Rieker, WeIg. 
J. Ge. Müller, Papierer. Casp. Bayerle, Mezger. Joh. Heinr. Hettich, Zeugmacher. Joh. Cafp. Gairing, Bek. 
Wilh. Joh. Wachker. Fr. Heinr. im Nadler. Joh. Ge. Wachker, und Joh. Ge. Traub, Beker. Von Jl 
tishof: I. Ge. und J. Leonh. Seißer, Weber. Von Jebenhausen: Isak Abr. Gutmann. Maier Aren. 
Simon Kauffmann, Juden. Oberamt allda. 
Münsingen. TDa nachstehende militairpflichtige Unterkhanen auf die unkerm 7. Merz rgog. durch das 
Staats= und Regierungs-Blatt Nro 5 Und 7. und die unterm 6. Sept. 1808. durch das Staats= und Reg. 
Blatt Nr. 42. in der Beilage bekannt gemachte Vorladuug in ihrem Heimwesen noch nicht eschienen sind, so 
werden dierelbe hiemit zum dritten = und leztenmal unter der Skrafe der wirklichen V#ermögens-Gonftscation 
unk des Berlusts ibres Bürger= und Unterkhanenrechts zur Erscheinung binnen 4 Monaten vorgeladen, als 
von der Stadt Münsingen: Joh SHag, Glaler. Jak. Friedr. Pflüger, Schuster. Ge. Cbristoph Stoz, 
Schneider. Ferd. Fried. Lock, Striker. Joh. Ebner, Meber. Elias Schwenk, Sattler. Ludw. Deker, Bier- 
brauer. Joh. vudw. Münz, Maurer. Jeh. Ge. Drker, Striker. Joh. Deker, Schuster. Johannes Mflüger, 
Schneider Joh. Lenz, Hutmacher. Matth. Haueisen, Sailer. Math. Krehl, Schreiner. Christian Fried. 
Scholl, Kirschner. Joh. Ge. Schwenk, Schmid. Joh. Jak Deker, Maurer Joh. Christoph Mock, Nagel- 
schmid. Von Auingen: Ge. Mich. Flitsch, Weber. Jak. Striker, Weber. Cheistoph Kubn, Schmid. 
Joh. Bleher, Sattler. Joh. Mich. Ruopp, Weber. Von Mehrstetten: Ge. Fried.= und Joh. Ohrist. 
Mobhn, Bardierer. Von Apfelstetten: Joh. Ge Brindle, Schuster. Johannes Manz, Zimmermann. 
Ge. Schnizer, Schmid. Von Hundersingent Cornel. Manz, Bauer. Von Dapfen und Was- 
serstetten: Joh. Jak. Rinz, Weber. Joh. Jak. Stoz, Weber. Jak. Strählen, Weber. Cornel. Seräh= 
len, Weber. Matth. Strehlen, Weber. Jak. Dreß, Weber. Von Dedenwaldstetten: Joh. Knoll, 
Mezger. Von Magolsheim: Joh. Mich. Gez, Bauer. Jos. Recher, Sattler. Ge. Recher, Bier- 
brauer. Von Ennabeuren: Carl Enderle, Sattler. " Oberamt allda. 
Aalen. Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment Kronprinz gestandene Tambour Joh. Georg Meus- 
ner von OÖberkochen, ist den 21. Mai 1808 aus der Gainison Skuttgart desertirt. Alle Hoch= und Wohl- 
läbl. Obrigkeiten werden daber geziemend ersucht, auf diesen Deserteur genau zu fahnden, ihn auf Betreten 
zu arcctiren, und sodenn eneweder an hiesiges Oberamt oder an die nächstgelegene Milicair-Behörde einliesern 
zu lassen. Den 10. April 1800. Kön. Oberamt allda. 
rach. Der unterm 2ten leichten Infan Bataillon von Brüsselle gestandene Gemeine, Jakob Dilin- 
ger von Hengen, hiesigen Ober mmtes ist im Monat Merz im llrlaub defertirt. Alle Hoch= und löbl. Odrigkei= 
ken werd.n daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn im Berretungsfall zu arretiren, und 
woblverwohrt entweder an das nachstgelegene Königl. Militair-Commando oder zum hiesigen Oberemt einlie- 
fern zu lassen. Den 6. April 1800. Oberamt Urach.
        <pb n="149" />
        Nro. 10. 18f00. 141 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatkt. 
Samstag, 22. April. 
  
  
Lezte Aufforderung an die ausserhalb der Rheinischen Bundesstaaten befindliche Unterthanen zur Rükkehr 
in das Königreich. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg 2c. 2c. 
Wir haben unterm qten des vorigen Monats alle Unsere Uncerthanen, wes Standes 
und Würden sle sind, und ohne Unterschied, ob sie eine Königl. Erlaubniß länger außer- 
halb der Staaten des Rheinischen Bundes zu bleiben seüher erhalten haben oder nicht, auf- 
gefordert, sich in das Königreich zurük zu begeben oder zu erwarten, daß ihre Destungen, 
so wie ihr übriges in den Königl. Staaten befindliches Vermögen ohne Ausnahme in Be- 
schlag genommen, und seiner Zeit eingezogen werde. 
Da nun mehrere dieser Abwesenden dieser Unserer allerhöchsten Verordnung nicht Fol- 
ge geleistet haben, so ergeher hiemit der Befehl, daß das Vermögen und die Einkünfte der 
ungehorsam Ausgebliebenen in Sequester genommen werde, zugleich aber fordern Wir hie- 
mit alle diejenige Personen, welche in dem nachstehenden Verzeichniß enthalten sind, zum 
leztenmal auf, spätestens bis den 9. Mai d. J. der Verordnung vom g. Merz zu Folge in 
das Reich zurükzukehren oder zu gewärtigen, daß im Fall des fortgesezten Ungehorsams die 
angedrohten Folgen desselben eintreten und ihr ganzes Vermögen eingezogen werde. Stutt- 
gart, in Könlgl. Ob. Regierung, den 9. April 18309. Ad Mand. S. Reg. Maj. 
I. Verzeich niß . 
derjenigen Koͤnigl. Unterthanen, welche in Kais. Oestreich. Militair= und Eivil-Diensten stehen, oder sonst 
sich in den Kais. Oestreichischen Staaten aufhalten. 
Aus der Stadt Stuttgart. 
Joh. Heinr. Tiedemann, Lieut. bei HZohenz Küraß. Faber, Lieut. und Bataill. Adjut. bei Coburg Irf. 
Fried. Heinzmann, Oberlieut. bei Levenöhr-Chevaurlegers. Weikersreuter, Hauptmann bei der Kriegskanzlei 
in Wien. Weikersreuter, Oberlicut. bei de Vaux Infant. Enslin, Lieut. bei Grosherzog Würzburg. Hert- 
ler, Lient. beim Bombardier Corps. Hiemer, in der Gonzeet des Oberstlieuten. von Wimmer. Gottfried 
bHeinrich Hagmeier, Uhrmacher. Ge. Friedrich Rommel, Schreiner. Christ. Friedrich Steinhard, Canditor. 
Carl Peter Kolb, Schloßer. Fried. udw. Meier, Schreiner. Johann Christian Mohr, Billard Tischler. 
Friedrich Muller, Canditor. Joh. hrist. Quek, Schloßer. Ernst Hieroniny, Nadler. Wilhelm GShrist. 
Weippert, Silberarbeiter. Christ. Fried. Frasch, Poßamenrier. Sigmund Gokklieb Frasch, Gürtler. Gortlieb 
Fried. Steinkopf, Landschaftsmahler. Johann Ehrist. Aldinger, Schlofer. Ge. Chri#st. Fried. Eberle, Kellner. 
Ferd. Gwinner, Kaufmann. Heinr. Gwinner, Rotgerber. Christ. O terdinger, Kaufmann. Conr. Pfähler, 
Silberarbriter: Wilh. Callioud, Schuster. Carl Abweser, Kaufmann. Christ. Abweser, Tapezier. Joh. Gottl.
        <pb n="150" />
        144 
Schneider, Chixurgus. Christ. Roscher, Buchbinder. Euian. Roscher. Guͤrtler. Antdr. Ludw. Maker, Candi- 
tor. Carl Wilh. Breitmeier, Sekler. Jak. Lips, Zeuglchmid. Joh. Christoph Kappauf, Sattler. August 
Berthold, Blechfabrikant. Heinr. Nast, Kauftnam. Auguck Walter, Canditor. Goktlieb Fecht, Kaufmann. 
##w. Daser. Ehrenfried, Sattler. Fried. Wilh. Seubert. Gottl. Eberh. Steiner, Corporal bei Chev. Leg. 
Arr. 1. Fried. Maier, Fqurier bei Bellegarde. Matth. Schaal, bei Erzherz Rudolf Inf. Andr. Glästr, bei 
Lattermann. hrist. Gundert, Feldwebel bei Jordis. Wilh. Brunariss, Arzt bei Kinski Juf. Carl August 
Eitel bei Charislav. Ehr. Fried. Raff, bei Kerpen. Vikt. Frid. Wi Von Hesloch: Jak. Fr. Braun. 
I. Kreis Stuttgart. 
Dleramt Böblingen. 
Von Böblingen: Chßrist. Ludw. Häfner, Sekler. Carl Gottl. Schneider. Jak. Fr. Schill. Von 
Darmsheim: Joh. Ge. Reichle. Von Holzgerlingen: Cenr. Schmid, Zinmermann. 
Oberamt Canntstadt. 
Von Canntstadt: Joh. Wil. Hautsch, Bek. Von Hofen= Jof. Estz. Fabian. Treiker, Bex. 
Von Untertürkheim: Christoph Gaßmam. Johann Dav. Huppenbauer. Christ. Fried. Dobelmann, 
Bek. Von Oberterkheim: Carl Wilh. Diener, Mediciner. Obrist. Gottl. Diener, Schreiber. Von 
Stetten: Jeh. Uhriskoph Schlotterlek, Schneider. Fried. Darer, Seidenarbeiter. Von Schandach: 
Kaunu Kaiser, Buchsenmacher. Von Mühlhausen: Joh. Schneider, Sekler. Joh. Scher. Joh. Jak. 
Raith. 
Oberamt Eßlingen: 
Von Eßlingen: Theod. Kümineblen, bei dem Reg. Erzherz. Joh. Drag. Dion Waager. Joh. Ulr. 
D#mminger Andr. Münzenmeier. Joh. Bernh. Haug Joh. Ludw. Wager, sänmtl. 3. belm Meeg. Lattermaß. 
. rh. Rieker, Kutfcher. Christ. Agner, Schnallenmacher. Joh. Jak. Mattes, Schueider. Bon Zell 
mib Alibaqc: Thom Bart, Fuhrmann. Von Deizisau: Leonh. Fahrion. Fried. Fahrion. Von 
Denkendorf: Ich. Bruker, Wagner,. Ge. Heinr. Keuser. Mich. Glohr. Von Köngen: Christoph 
Lorch, Nagler. Von Neuhausen: Joh. Ge. Mößner. Ant. Mößner. Rem. Fuchs. Carl Seibold. 
Andr. Eisele. Jos. Preiler, Schreiner. Carl Jos. Fux. Adamm Balluf, bei der Artill. Wilh. Mostoroker, 
bei dem Reg. Lattermann. Von Pfauhaufen: Ge. Hezel. Von Plochingen: J. Jak. Knepple. 
Carl Friedrich, Carl Ferd. und Carl Ludw. Sejerte. Veo Steinboch: Thad. Galiard. Jos. Ar#- 
zer. Johann Kuhn, Mezger. 
· Oberant Leonberg: 
Von Ditngen: Joh. Ge. Notz. Von Eltingen: Conrad Kuppinger. Von Gerlingen: 
Joh. Roth, b. d. Reg. Lindenau. Von Heimerdingen: Fr. Schwarz, Bek. Von Heimöheim-= 
Joh. Ge. Stark. Fr. Ehrist. Halenmeier, b. d. Reg. Deutschmeister. J. Ge. Kunzelmann. J. Ge. Kuhnlen, 
Maurer. Christ. Fr. Nüding, Nagelschmid. Von Hirschlanden: Iak. Blanz. Von Höfingen: 
r. Wagner. Von teonberg: Andr. Hettich, Sattler. Andr. Sulzmann. Ge. Christoph Seitter. 
e R#lller Bon Merklisgen: Meslch. Sauer, Mezger. Von Perouse: Je#n Hemi Pouet. 
Von # enningen: Joh. Jak. Hak. Joh. Jal. Kauffmanny. Ge. Fr. Morhinweg. Joh. Mich. Gommel. 
Balt Roth, Serumpfwirker. Von Ruthesheim: Gottl. Widmajer, Wagner. Ven Weit d. Stadt: 
Send Ebler, Un:erarzt bei der Urtill. Nik. Oehler, bei d. Reg. Neugebauer. Joh. Ringler, bei Tir. Jäger. 
oh. Ant. Leper, Sattler. Conr. Leyerlen, Mezger. Joh Himmelscheer, Schuster. Menr. Dolsinger, Gürt- 
ler. Jos. Haas, Schuster. Jos. Sachbaur, Schreiner, Pet. Wofft Mezger. Fidel Reichlen, Hafner Joh. 
Aeam Golt, Weißgerber. Franz Lauerle, Saifensieder. Von Weil im Dorf: C. Ludw. Gerlach, bei 
dem Reg. Stein. Gottl. Staiger, Bek. Von Wimsheim: Matth. Klingel, Bek 
. · Amts-Oberamt Stuttgart. —— « 
Von Echterdingen: Heinr. Bühler, Off#c. bei einem Grenz Bat. Dan. Mitsch. Audreas Neker, 
Strpfv. Von Harthausen: Ge. Böpplen. Mich. Vogel. Bon Heumaden: Chr. Dreirler, bei d. 
Rg. Ramiß. Von Leinfelden: Fr. Ekhart, b. d. Uhlanen. Von Möhringen: Jch. Stek, Schneider. 
Von Nellingen: Phil Erkinger, Schmid. J. Fr. Ertinger, Schneider. Von Plattenhardt: Jat. 
Böpplen, Schreinr. Von Plieningen: Joh. Schumacher, Schuster. Joh. Fr. Sieglen, bei d. Reg. 
Thurn. Joh Ebinger. Mich. Wolser. Ludw. Schaf. Von Ruith: Ich. Ge. Distel. Joh. Gottlieb 
Distel. Math. Heimsch. Jak. Reyer. Von Unter-Sielmingen: Seb. Mezger. Von Stet- 
ten: Miil. Jak. Peisfer, Bek. Ven Waldenbuch: Ohrist, Haisch, Sekler. Joh. Fr. Landenberger.
        <pb n="151" />
        243 
II. Krets vubwigsburg. 
Oberamt Bierigheim. 
Von Besigheim: Jac. Frid. Bronner, Rittm. bei Hohengoll. atal Georg Christ. Wörner- 
Schreiner. Jac. Fr. Wdrner. Joh. Heinr. Pfannenstein, Schlosser. Frid. Ackermann. Vor 
Bietigheim: Joh. Ge. Benkieser, O. Erzh. Rudolph. Ge. di chneider. Joh. Bentie- 
ser, Sekler. Boͤnnigheim; Joh. Frid. Kachel. Von Gemrigheim: Joh. Adam Bek, Ober-- 
Ars#t bei Stipschüz Husfaren. Friv. Bek, Arzt. Von Hesligheim: Eberh. Ludw. Mersch, O. W#eusk 
dei Clairfait. Bon Gr. Ingersheim: Joh. Ge. Hohl, Schneider. Von Kirchheim a. Nekar:: 
P.W ###inistrakol. Jac. Bek, Feldw. bei Mitrowske. Von Metterzimmern: Joh. 
el aͤltz. 
Oberamt Ludwigsburg. 
Von Ludwigsburg: Carl v. Schertel, pensionirter Rittm. in Eger. Christ. Frid. Schroff. Carl 
Eberh. Neubert. Ludw. Fritz. Christ. Häberle, bei Hohenl. Dragoner. Heinr. Nast, graf- elom. 
Jac. Frid. Wolff, Schneider. Heinr. Wolff, Sekler. Imm. , arl August Kallenberg., 
N. ich. Schnell. Wilh. Aug. Schdll, Hand. Comm. EChberh. Lais, Färber. rid. Banhard. 
Ernst Degler. Frid. Dorn, Uhrenmacher. Gottl. Dorn, Schneider. Phil. Herb, Sporer. Vom 
Aldingen: Ernust Eichenbrenner, Wendenmacher. Albr. Notter, bei Auspach Infanterie. Vom 
Asper g: Lecop. Rein, Chirurg. bei Mitrowskv. Ebrist. Beish. Won Beyhingen: 3o 
Ge. Wn, Chirurg. Von Hentingsheim: Christ. Eßig., bei Mitrowsky. Von Moglin. zur 
Mich. Schüle, Schuster. Marggr dningen: Shrist. Wilh. Wdeiß, Goldar. Von- . 
chingen: Ge. Adam Schäller. Jac. Mezger, Kusscher. Von Neka rweihingen Matth. balue 
ner) Färtner. Von Sch wiberdingen: Ge. Hek, Schn r- - Frid. Gebrbar#. 
Chirurg. Von Stamheim: Joh. Bet. uüffenhau on: Jo9. Psiste 
Oberamt Marbach. 
Von Marbach: Joh. 32 Josef Kaiser. Carl Schmid, Nadler. Von Erbstertewm:, 
Joh. Wahl, Gewehrpolier. Von Kirchberg: Ludw. Frey, bei Lakour. Fac. Hartmann. Vorr. 
Kleinbottwar: Anton Röser. Von Pleidel-'sheim: Chr. Gottlob. Pfister, Ob. Lieur. bei Ho- 
bdenzoll. Cürass. Casp. Hofer, Beker. Von Steinheim, Jac. Frid. Teichmann, Schbufürber. 
Carl Rieger, Kellner. 
Oberamt Maulbronn. 
Von Maulbronn: Cbrsif. Gottl. „Mäher, Feldbek. Von Derdingen: Mich. Delningrr. Joh.. 
rid. Kern, beim Reg. Veczai. Von Dürrmenz: Joh. Kass. Veker. Von Illingen: Jar.. 
7 Ehrer, Schneider- #bte. Frid. Joll, beim sten Cürafs. Reg Albr. Fink, Conr. Ehrer. Joc. 
— Von Octiöheim: Ge. Cor. Dürian. Ge. Conr. Fischer. Gottl. Adam Oet, Immeer 
Icc. Frid. Serübe, Schneider. Joh. Vinnay, Weber. Matth. Vinnay, Schneider. Von Oe- 
7 elbronn: Reich. Matthaͤus. Von Pinache: Jacques Prim, Supog. Von. Wiern # 
hoim" Andr. Netter, bei Royal Allem. Von Wurmberg: Joh. Sigrist, Schmio. 
Oberamt BVaihingen. 
Von. Vaihingen: Joh. Jac. Lang. Eae Rambacher, Arzt r—m- Joh. Frid. Rambachet 
Arzt bei Alvinzi. Glieb. Rambacher J. G. Kostenbader, Bek. Chstof Frid. Holzer. Ven An- 
rich: Glieb. Schnek, bei Hob benz. Ebralss. Von Enezweihingen: Joh. Herrmann „bei Leloun- 
Jäger. Von Hoch dorf: Joh. Häberlen, Fahnenschmid. Adam # becken- Von Horr beim: 
Gertfr. Roͤßlin Invalid. Jac. Frid. Renz. Heinr. Renz. Chstian Renz.. Gottl. Renz. Von Nu.k= 
dorf: Joh. Jac. Keuerleber, Feldwebel bei Deraur. Von Rieth':: Joh. Eiel, bei der Arkillerie.. 
Von-Unterriexringen: Joh. Jac. Jaus. Von Seröheim: Andr. Mäller.. 
Oberamt Waiblingen. 
Von Waiblingen: Ludw. Ammermüller, Cheniker. Frid. Currfeß, Schneider: Wilhelim 
Bid. Steinlen. Chst. Gottl. Käjerle., Mich, Almandinger, Von. Baach: Jac. Wurst. WVom 
2
        <pb n="152" />
        144 
Beinstein: Mich. Heß, bei Clairfait. Mich. Horn. Von Gr. Heppach: Jac. Deg, bei Col- 
lowrath. WVon Korb und Steinreinach: J. G. Reinhardt. Chrstf Reinhardt. Von Nekar- 
rems: Dhil. Williard, bei Klebek. Von Neustadt: Joh. Ge. Unger, Mezger. Von Oedern- 
hard: Joh. Ge. Weigler. Von Oppelspohn: G. Chr. Feuter. WVon Strümpfelbach: 
Jac. Ritter, Messerschm. Gottl. Ritter, Messerschm. Von. Winnenden: Chr. Frid. Krauß. 
Joh. Jac. Otto, Flaschner. Heinr. Kern, Flaschner. Heinr. Otto, Schreiner, Im. Chr. Strubel. 
III. Kreis Heilbronn. 
Oberamt Baknang. 
Von Baknang: Heinr. Leng. Joh. Laier, Nadler. Frid. Gerber, Weißgerber. Conr. Hä- 
ferle, Müller. Frid. Schächterle, Zuimmerm. Gottl. Hofer, Jäger. Gottl. Hofmann, Sensmacher. 
Von Abstatt: Joh. Ge. Graf, beim Reg. Kleebek. Von Dauernberg: Joh. Mich. Baumetz, 
Rothgerber. Von Ebersberg: Matthias Braun. Von Fau tspach: Gottfr. Neumeister, 
Schuster. Von Fornsbach: Jer. Welz, beim Reg. Lattermann. Von Fuk: Georg Ochs 
N. N. Hohlleiter. N. N. Hohlleiter Von Grosaspach: Daniel Streker, #mmeme Gortlieb 
Leese. Georg Adam Brod, Schmid. Jac. Fischer, Wagner. Von Hagenbach: Sam. Schilpp. 
Von Lautern: Tobias Dreher. Von öwenstein: Mich. Weller. N. N. Gebhardt. Gottl. 
Glattinger. Von Mittelbrüden: Christ. Wahl, Schreiner. Von Murrhardt: Leonh. 
6 
1 
  
kangrecht, Striker. J. G. Staatmann, Sattler. Jac. Frid. Traub, Schreiner. PVon Oberweis- 
ach: Matth. Ekenfels, Schuster. Von Oppenweiler: Joh. Ge. Wieland, Schreiner. Joh. 
Nikol. Kühner. Gottl. Frid. Krant, Chirurg. Von Reichen bach: Andr. Heinr. Zimmermann. 
Von Roßsteig: Mich. Wild. Christian Edstein. Von Spiegelberg: Ludw. Mater. Friderich 
Groß. Von Unterweissach: Joh. Ge. Weiß. Von Waldenweiler: Matth. Weber. 
Von Zell: Jac. Solbuum. Danicl Oppenländer. 
Oberamt Beilstein. 
Von Beilstein: Dav. J. Ge. Hopfenstock. Von Gruppenbach: Adam Kolb, Weber. Jac. 
Kraus, Schuster. Adam Fälklen, bei d. Cord. Corps. Conr. Oestreicher, bei dem Reg. Auerêberg. 
Von Hôpfigheim: Joh. Ge. Veil, bei der Wagenburg. G. Chff. Chartignieur. Von Kuil: 
tenwestheim: Christian Frid. Keßler, Schuster. Von Kleinaspach: Jac. Rost, bei dem Inf. 
Reg. Nr. 10. Conur. driß Gottlieb Troͤnkle. Von Mundelsheim: Jos. Breithauer, Kiefer. 
Frid. Fink. Von Oberstenfeld: Joh. Mich. Trost, Bleyweisfabrikant. Joh. Gottfr. Kurz, Zim- 
merm. Von Ottmarsheim: Frid. Eberh. Gros. Johann Kurz. 
Hberamt Brakenheim. . 
Von Brakenheim. Carl Gottl. Luz, Fourier b. Inval. Haus. Dav. Wilh. Stein Wilh. Ludw. 
Erb. Von Botenheim: Joh. Ge. Mdsch. Heinr. Kiefer. Christ. Becher, beim Reg. Manfre- 
dini. Von Alt-Clebronn: Phil. Jacob Pfeil. Vou Dürrenzimmern: Joh. Reiner. 
Gebhard Reiner. Von Grosgartach: Joh. Jac. Straub, b. Lussignan Juf. Von Güglin- 
gen: Joh. Jac. Küstrer. Von Haberschlacht: Jac. Frid. Eiseler. Mich. Faller. Von Haͤf- 
nerhäslach: Heinr. Klein. Von Hausen: Phil. Bek, bei der Feldbekerei. Von Leon- 
bronn: kupwig Ernst Von Meimsheim: Joh. Mich. Engelhardt. Joh. Jac. Amos. Joh. Frid. 
Engelhardt. on Michelbach : Andr. Ludw. Lang. Von Niederhofen: Martin Wcible. 
Von Nordheim: Philopp Siegler. Von Pfaffenhofen: Jac. Kurz. Joh. Buier, bei den 
Uhlanen. Von Spielberg: Sal. Küchele. Von Sternenfels: ian Ankele. Albrecht 
Kimmich. Von Stetten: J. Ge. Haas, beim Reg. Callenberg. Von Stokheim: Andreas 
Maier. Joh. Casp. Müller. Mar Müller, Beker. 
Oberamt Heilbronn. 
Graf Josef Joh. Franz de Paula Bonifazius v. Neipperg, Kais. Oestr. Kämmerer. 
Graf Carl Vincenz v. Neipperg, Kaiserl. Oestr. Kämmerer. . 
GrafAdamAdtlbektv.Neipperg,ObristbeiKaiscansaken. 
Von Heilbronn: Carl Brand, Lieut. bei Neugebauer. Conr. Kiel, Lieut. bei Chev. leg, Co-
        <pb n="153" />
        145 
burg. Christof Reuschle, Rittmeister vei Coburg Chevleg. Ehristof Schmid, bei Nassau-Usingen. 
Joh. Heimerdinger, beim Se- Hohenlohe. Gabr. Dambach, beim Reg. Erzh. Ladwig. Ludw. Mül- 
ler, Fuhrknecht. Carl Stahl, Kupferstecher. Conrad Riedel, Bek. Joh. Ludw. Schuler, Uhrenm. 
Sigmund Drechsler, Künstler. Gottfr. Hummel. Müller. Jos. Eckert, Schreiner. Von Biberich: 
Caspar Remmlinger, Barbier. Von Fürfeld: Joh. Heinr. Friderich. Von Nekargartach: 
Ge. Jac. Scholl, Chirurg. bei de Devaur. Von Thalheim: Jac. Wohlfart. Von Schwai- 
gern: Franz Caspar Haus, Schreiner. 
Oberamt Nekarsulm. « 
Von Nekarsulm: Jac. Eisenmenger, Wagner. Lorenz Hollbusch, Schusier. Jos. Mair, 
Candit. Dionysius Berthold, Sattler. Ge Jos. Herrmann, Schreiner. Franz Riekert, Kellner. 
Aloisi Hebreich. Carl Vègele. Jos. Joachim, Trompeter bei der Ungar. Garde. Fr. Mich. Beker, 
Chir. bei St. Georgi, Warasdiner. Carl du Plessis, Chirurg, bei Kaunitz. Valentin Hurter, bei 
Bellegarde. Sebast. Hutter, bei Toskana. Kilian Fischer, bei Bellegarde. Von Binswangen: 
Egidius Riekert, Kellner. Von Bürg: Joh. David Daucher, beim Regiment Manfredini. Von 
Degmarn: Ge. Ant. Schirmer, Rothgerber. Frid. Herolb#, Schuster. Frid. Schirmer, Ob. Lieut. 
bei Atbert Cürass. Matth. Herold, bei Deurschmeister. Von Du enberg Sebastian Englert, 
Schmid. Valentin Groß, Schmid. Von Erlenbach: Barthol. Merkle. Andreas Klein. Von 
Gochsen: von Wibbeking, Major bei Kais. Carabiniers. Von Gundelsheim : Alois. Umho- 
fer. Von Höchstberg: Franz Adam Spohn. Won Jartfeld: Fr. Gregor. Weißhaupr. Carl 
Reitmaier, Schmid. on Kochendorf: Carl Straken. Von Kocherthürn: Joh. Valent. 
Bdringer, bei Latour Drag. Von Obergriesheim: Fr. Ant. Bender, Schmid. Von Oed- 
heim: Josef Renner, bei Colloredo. Von Tiefenbach: VUd Jos. Ziegler, Schlosser. 
Mich. Denk, „Kiefer. Seb. Feil, Staabsmusikus bei einem Jäger-Corps. on Untergries- 
beim: Johann May, Schuster. « 
  
Oberamt Weinsberg: 
Von Weinsberg: Casp. Ergenzinger. Joh. Gottfr. Ergenzinger. Ge. Maisenhelder, Schlos- 
ser. Von Busch: Martin Wieland, beim Reg. Teutschmeister. Von Ellhofen: Christian 
Traub. Mich. Krebs, Chirurg. Von Scheppach: G. Mich. Brand, bei Mack Cürass. Vom 
Schnthalerhdfle: Ge. Bay. Von Siebeneich: Joh. Ge. Naß. Von Wimmenthal: 
d Oßwald von Stark, Hauptmann bei Grosherz. Ferdinand. Valent. Geiger, Bek. Franz Carl 
Kraft, Tafeldeker. 
IV. Kreis Oehringen. 
Oberamt Neuenstein. 
FKürst Friderich Carl von Hohenlohe-Ingelfingen, Kaiserl. Oestr. General-Feldmarschall-Lieutenant. 
Von Adolzfurt. Joh. Frid. Neinhebd, Schreiner. Christ. Ldffler, Gürtler. Von Beu- 
tingen: Ge. Frid. Braun. Sattler. Von Cünzelsau: Joh. Baltas Freund, Schreiner. Ge. 
Heinrich Wünsch, Hutmacher. Joh. Wibel, Schuster. Andreas Bach, Schneider. Georg Hieron. 
Faust. Johann Sommer. Von Finsterroth: Chstof Weller. Jac. Curich. Andreas Merkle. 
Joh. Georg Eurich. Von Forchrenberg: Carl von Gebhard, beim Inf. Reg. Preiß. Von 
Hohbach: Walentin Schdlkopf, beim Reg. Teutschmeister. Ge. Leonh. Streker. Von Ingel- 
füngen: Joh. Chstof Herrmann. Joh. Frid. Herrmann, Schreiner. Von Kappel: Joh. Marr. 
Hohl. Von Krispenhofen: Sim. Frid. Stier, Schmid. Von Kupferzell: Joh. Michael 
Jacob, Schreiner. Mich. Gräßler, beim Reg. Kallenberg. Von Michelbach: Joh. Michael 
Happold, Mezger. Frid. Gebhard. Von Nagelsberg: Ge. Mart. Herrmann, beim Reg. Kal- 
lenberg. Von-Neuenstein: Joh. Artenhbfer, Schreiner. Von Niedernhall: Georg Jac. 
Kerl. Jac. Düunger. Frid. Serz. Joh. Leonh. Schäfer. Von Oehringen: Joh. Christ. Schu- 
macher, Saitler. Joh. Gottfr. Sebold, Schmid. Gottl. Gebhard, Bek. Joh. Chsiof Janle. Joh. 
Adam Arnold, bei der Artillerie. Joh Chsiof Dürr. Von Pfedelbach: Joh. Stotz, Schneider. 
Franz Jos. Stotz, Ober-Arzt beim Infanterie-Reg. Nr. 23. Frid. von Olnhausen, Rechnungsführer
        <pb n="154" />
        146 
dei Strasoldo. Von Schwarzenweiler: Joh. Andmas Lang, bei Schwarzenberg Uhlanen. 
Von Waldenburg: Carl Disenta, Unter-Arzt bei Rosenberg Chevaurleg. Jacob Wagner, Artll- 
kerist. Felir Wagner, beim Neg Colloredo. Seb. Ant. Zeller. Josef Ochs. Thada Bonschu. Sig- 
mund Andrefur, Schneider. Von Zweillingen: Frid. Baier. 
« Oberamt Nizenhausen. 
gi Carl Gustav Wilhehm von Hohenlohe-Langenburg, Major bei Kaiser Infanterie. 
Ferdinand von Stetten, pensionirter Rirtmeiee. „ 
Von Ailringen. Jos. Hoffmann. Vakentin Loffmann, Anton Hoffmann. Jos. Pfister, beim 
Regim. Teutschmeister. Jos. Renner, bei eben dem Reg. Von Azenrod: Geerg Heinrich Lyher 
Von Bartenstein: Carl Kndrzer, Ober-Lieut, bei Hohenl. Vartenstein. Val. Milten. Joh. Ket- 
temann. Fr. Nik. Dignns. Joh. Jac. Dignus. Andreas Kloz. Johann Spieß. Joh. Mich. Kei- 
del: vorsteh 7 sind beim Regim. Bartenstein. Ge. Müller, Ge. Anser: beide beim Reg. Teutschmei- 
sier. Fr. Anton Wittmann, Friseur. Mich. Rigler. Joh. Haas, Schneider. Jos. Wittmann, Bek. 
Seb. Stimpfle, Chirug. Franz Stimpfle, Chirurg. Leopold Kippert, Friseur. Joh. Kipperr, Fri- 
seur. Mich. Seiferre, Bek. Mhil. Seisert- Bek. Von Bernêhausen: Matth. Knoll. on 
Braunspach: Ge. Mich. Tranb. on Ebertsbronn: Joh. Leonh. Hachtel. Von Elpers- 
heim: Joh. Ge. Ballbach, beim Reg. Aoyal Sare. Von Ettenhausen: Leonhard Sternfeld. 
Von Gammertshausen: Andreas Franz. Von Grosbärenweiler: Ichann Georg Gleiter, 
beim Inf. Reg. Nr. 4. Von Jartberg: Burkard Schmitr, Bek. Mich. Gemmert. Ign. Stupp. 
Albert Stupp. Joh. Georg Schmitt. Von Klopfhof: Christof Bachert. Von Langenburg: 
Joh. Frid. Jul. Georg Frid. Alb. Gerathwohl, beim Rege Frohn. Joh. Leonh. Lochner, Schmid. 
#u enbach: Joh. Dürr, Bek. Matth. Keppler, Bek. Georg Brand, Bek. Lorenz Dürr, 
Schlosser. Von Mulfingen: Andr. Schmitt. Leonh Kannhäuser, Bek. Adam Schmitr, Bek. 
Anton Stupp, Schmid. Balr. Schweizer, Bedienter. Andreas Model, Bek. Martin Burkard- 
Michael Stezbach. Georg Mich. Hammel. Von Nassau: Joh. rudw. Kdlle. Georg Michael 
Plster, beide beim Reg., Teutschmeister. Von Niederstetten:: Joh. Eichinger, Zimmermann. 
Benedikt Grimm, Sailer. Caspar Schneitt, Schneider. Peter Gehringer, beim Reg. Teutschmeister. 
Joh., Georg Seitz, bei Hohenlohe. Von Schrozberg. Matthlas Schroth, beim Reg. Würzburg- 
WVon Wachbach: Joh. Frid. Siegelbach, beim Reg. Teutschmeister. Mich. Mathes. Ludw. Körner. 
Von. Mermutshalusen: Philipp Strifler, Schreiner. 
Oberamt Schduthal. 2½ 
Von Aschhausen: Joh. Peter Klempf, beim Reg. Teutschmeister. Franz Deußer. Engelbert 
Reinhardt. Georg Mart. Spechr. Jos. Auron Vandel. Mon Assiumstadr: Joh. Frid. Weinsiok. 
Ven Berlichingen: Jos. Gabriel Moier, beim Inf. Reg. Nr. 43. Philipp Faaß. Carl Philipp 
Stcuer. Angelus Hohenehrlein. Bernhard Hak# Georg Mart. Baumann. Clemens Baumann. 
Fr. Anton Arnold. Jeh. Mich. H Von Bieringen:t. F. Anton Hofmann. Aloisi Schuma- 
cher. Andr. Aschbrenner.. Thomas Burger. Jos. Mak. Jos. Ant. Schumacher, Wagner. Anton 
Kelbach. Bernhard Keilbach. Sehastian Keilbach, Peter Keilbach. Franz Seiz. Jotef Seiz. Jos. 
Eichborn. Peter Kilian. Wrndelin Heuberger. Jos. Anr Koxp. Jos. Stumpf. Gortfried Stahl. 
Von Diebach: Mich. Jiller; Jäger. Von Ebersthal: Lorenz Rüdenauer, Bek. Von Hall- 
berg: Wendelin Müller. Von Ob. Kessach: Joh. Mich. Heßlinger. Andreas Difel. Ignaz 
Weber. Stephan Thebald. Franz Reinhardt. Franz Herold: Mich. Dobernek. Wilrasar Bender. 
Valentin Stek. Franz Rdser. Thomas Mütsch. Lukas Walz. Joh. Jos. Stahl. Peter Volk. Lor. 
Velk Theodor Rapold. Franz Roder. August Schwab. Cornel. Schwarz. Lorenz Herold. Franz 
Fahel. Walentin Bender. Von Unt. Kessach: Joh. Heinrich Krämer. G. Heinrich Jipperlein. 
Von Laibach: BVeit Keidel", beim Reg. Teutschmeister Von Meßbach: Valentin Höfer. 
Jost. Höfer, beim Reg. Teutschmeister. Joh. Walli. Von Mökmühl: Joh. Frid. Kunz, beim 
Regi. Teutschmeister. Ludw. Jos. Göz. Joh. Nieger. Heinrich Ehrenfeld. Von Obergins- 
bach : Franz Rudenaucr. Matth. Schmeiser. Von Roigheeim: Joh. Ebristof Gelle Johann- 
Baltas Horlacher. Von Sindelsdorf: Kilian Günther: Phllipp Hekmann. Wendelin Wagner. 
Von Westernhausen:. Seb, Rüdinger. Mich, Keppler. Val. Hirn. Val. Oh##nverger.
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        141 
V. Kreis Calw. – 
Oberamt Alpirsbach. 
Von Dornhan: Maxim. Stol, uNrzt. Von Peterzell: Jet Engisch. Von Roͤthenberg: 
Jos. Walz. N. R. Haberer. 
Obetamt Ca lw. · - 
Von Bichelsberg: Ulr. Küsterer. Joh. Ge. Kohler, Gürkler. Joi. Reinhart. Joh. Fr. Wied= 
mann. I. Ge. Stricnz, Zeugmacher. Jak. Frieb. Wochelen. Joh. Mich. Räizuw Schneider. Zach. Her- 
zdg, Schmid. Conr. Marr Wagner, Sattler. Von Da achtel: Joh. Ge. Reiser. Von Däzingen: 
Conr Mich. Heinkele. Jos. Ant. Heinkele, Tu zacher Joh. Mich. Scharini Schuster. Von Deken- 
pfronn: Christoph Roller, Chirur Joh. Mich. Schmid, Schuster. Joh. Dav. Löfler. Joh. Georg 
Köhlreiter. Von Gechingen: ch. Jak. Reyser. Von Hir sa u: Dav. Sckwanz. Von Lie= 
benzell: Joh. Fried. Emmendörser. Von Ottenbronn: Christ. Behberft. Obrist. Weber. Von 
Unter-Reichembach: Joh. Mich. Burkhardt, Schreiner. 
Oberamt Freudenstadt. 
Von'Dornstetten: Mich. Henzler. Von Freudenstadt: Gotktlieb Wilder, Messerschmidt. 
Wilh. Gottl. Bernhardt, b. Reg. Bender. Von Herzogweiler: Joh. Ge. Weißrr. Von Huzen- 
bach: Joh. Adam Wurster. Von Gummlingen: Gottfr. Engelland. 
· Oberamt Nagold. 
Von Ebhausen: Ge. Fr. Nöstle, Muͤller. Christ. Ott. Joh. Georg Lemf, bei Reg. Bender- 
Von Gülttingen: Joh. Braun, Schneider. Von Kauget!: in- ehe pfel. Von Msd- 
Fngen Wilh. Frommanure Oberlieut. bei S arch, Jak. Bauer. Von Nagold Jak. Großmann, 
b. Reg. Bender. Ad. Frik, bei d. Artill. Jak. Fr. Harsch. Christ. Eßig, Wagner. Czech. Mokler, Schrei- 
ner, Von Reubulach: F*z. Chriskoph Steinlen, Schreiner. Veon Rohrdorf: Ge. Fried. Dürr. 
Von Unterthalheim: Jak. Klenk, Schreiner. Joh. Wehie, Schreiner. Ben. Ehrhardt. Bernh. Klenk. 
Von Wildber Dan. Göttisheim, Bierbrauer. Jak. Bernh. Göteisheim. Joh. Jak. Pfister, bei Thurn 
Insant. Tob. teinle, d. Reg. Deutschmeist. Joh. Moser, bei Stein Jnf. 
- Oberamt Neuenbürg. 
Von Feldrennach: Bernh. Ochs. Von Gräfenhausen: Abr. Hoch. J. Ge. Nittel, beim 
Vis. Ansbach. J. Franz. ahetren Ge. Wilh. Reuster, b. Reg. Lattermann. Gottl. Kratzer, Proviant= 
b.. Von Nuenbürg: Carl Christ. Schnepf, Chirurgas. 
VI. Kreis Roctenburg. 
Oberamt Balingen. 
Von Balingen: Jak. Roller, Weisgerber. Von Dormettingen: Joh. Wekenmann, Mezger. 
Seb. Bung, Bierbr. Bult. Erler, Schneider. Mich. Pfaff, Bierbr. Mitt. Erler, Gerber. Ant. Weken- 
mann, Bierbr. Dav. Paff, Bierbr. Math. Bertsch. Tav. Berner, b. Reg. Savoyen. Tav. Müller. J. 
Muller, bei einem Grenz-Neg. Mich. Háfele. Von Dürwangen: Joh. Nehr. Von Ebingen: 
Joh. Ge. Roll, u. Joh. Rehfuß, Strumpfweber. Joh. Ludw. Glanz, Kirschner. Joh. Jak. Bek, Tumacher 
ge Bek, Strpfweber. Alex. Menne, bei Reg. Bender. Von Erlaheim: Thom. Ott, b. Cob. Drag. 
lem. Walter, bei Hildburghausen. Wend. Meier. Andr. Schweizer, uhrenecht. oh. Stier, Fuhrknecht. 
Seb. Schweizer. Ge. Welte. Sylv. Marr. Isid. Holderried, bei Mak Küraß. Barnab. Meier, bei Tir. 
Jäger. Von Geißlingen: Fr. Jos. Winterheller, Simbsch. Inft. Casp. Koch. Math. Stumop, 
bei Tir. Jäger. Urb. Renner. Alois Müller, Schuster. Jos. Müller. Mil. Brobeil, Schuster. Thom mas 
Schedle, Schreiner. Dom. Brobeil, Tuchmacher. Von Hartbeime Thom. Kille, b. ies Inf. 
Joh. Bapt. Meier. Joh. Bapt. Knobel, bei Tir. Jäger. Johann Kille. Bon Hausen am Thann: 
Kie- Dreher, Schreiner. Mich. Koch, Bierbr. Fidel Koch, Schreiner. Von Heinstetten: Raimund 
eichle, bei Beaulieu Inf. Greg. Kleiner, bei 7 Tier Jonath. Unger, Maurer. Von Hoßingen: 
Math,. bei Thurn Inf. Von Kolbingen: N. N, Hipp, bei Reg. Cob. Pel, Amma, Invalid. Elem.
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        148 
tengele, Student. Joh. Nep. Straub, Schullehrrr. Von Lauffen: Christ. König, beim Reg. Bender. 
H autlingen: an Maonh= Küfer. Phil. Muͤller, Müller. Joh. Schoires. Aav. Kloz. Michael 
Müller. Franz Roth. Von Ma 19 nthaus, en: Nik. Stumpp, Bierbr. Math. Luippold, b. Regim. 
Kaiser. Von Nusplingen: Fav. Glüker, b. Reg. Hildbugh. kav. Wirth. Adam Kleiber. Ton 
Obernheim: Mich. Henne. Aug. Moser, Schreiner. Jos. Mauthe, Küfer. Wend. Moser, Hauptm. b 
Hilhburgg Math. Kille, und Joh. Moser, bei Modena Chev. Leg. Ulr. Lieder, Fuhrknecht. es Mauthe, 
b. Reg. Wenkheim. Jak. Helble. b. Reg. #n lIdburgh. Von Oberdigisheim: Mich. Pfersich, Bek 
u. Bierbr. Von Onstmettingen: ich. Alber, Zeugmacher. Von ##nguishaulen : 
Thad. Mathes, b. e. eig n Von Schwenni nagen; Franz Laubenberger, b 
Schwarzenb. Uhlanen. Joh. G W. . Ambros. Danneker. Joh. Reißer, Bierbr. Jos. Beu- 
ter. Von Thailfingen ch Joh. Ge. Gonser. Von Unterdigisbeim: Melch. Ne- 
— b. eübildburzh. Euseb. Knebelspie, ber ins Drag. Joh. Meier, b. Ansbach Küraß. Melch. Stark, 
Von Weilheim: Andr. Faude, bei der Artill. Jak. Kiefer Von Winterlingen:! 
0 th Joh. Stikel, Jäger. Joh. Koch. Christoph Meier. Math. Faichle. Joh. Bek. 
Oberam Herrenberg: 
Von Altingen: Joh. Mich. Hoarr, beim Reg. Bender. Steph. Mikeler. Von Hrren berg: 
erd. Benj. Zeeb, Schreiner. Von Kayh: Cchrist. Eberh. Eipper. Mich. Ummer. Won M5 nchberg: 
e. Mich. Kilper, Bek. Cone * reis, Schneiden, Jak. Weippert, Weber. Von Nufringen: Conr. 
Vellnagel, Tuchmacher. Joh. Ge. Glaser. Von Ober Jesingen: Wilh. Gottl. Eitel, bei Reg. Neu- 
ebauer. Von Poltringen: Roman. Lay, und Moth. Rausch, beim Regim. Hioburg). Alois Haar. 
on Reusten: Joh. Ee. Reichert. Joh. Mich. Sauter. 
Oberamt Horb. 
Von Ahldorf: Silb. Brenner. P#il. Vees. Alois Sohmitk. Hieron. Wagner. Von Altheim: 
Stb- Gaiser. Wit Dettling. Ulr. Hinger, bei Savoyen 0 rag honl Von Baisingen: Georg und Mich. 
Scheer. Von Bieringen: Benev. Rentschle. Erasm. Schorb. Fr. Alb. Albus, Von Bilde- 
chingen: Ant. Graf, b. Reg. Baeht er. Mart. Expple, bei Mar n Le sch Theod. Shirr b. Reg. Ben- 
der. Von Birlingen: Joh. Döffler. Pet. Fabnacht. Wald Von Börstingen: Joh. 
Koch, Gutscher. Seb. Vollmann. Von Dommelsberg: ö0 alin. Von Eutingen: Ign. 
Matz, bei der Artill. Raim. Dieer beim NReg. Erzh. Carl. Fidel Schmitt. Melch. Krespach, Arzt. Joh. 
Widmaier. Ulr. Eipp. Von üäd orf: cah Bareiß, b. Erzh. Frung Kürch. Lor. Baur, b. Hild- 
burgh. Lor. Reinacher. Von eiklingene N. N. Hekenauer. Göttelfingen: Jakob 
Kunz, b. Klevenek Drag. Von Gruimmetstetten: N. N. Dettling, Fuhrknecht. Rom. Klink. Jol. 
Kiu Joh. Klink. Carp. Klink. Von Güntringen: Carl Bürkie. Bon Hemmendorf: Joh. 
Paul Saier. Bon Horb: Andr. Eindacher. Joch. Naßz, Baumeister. Joh. Bapt. Beßad. Dav. Mar- 
quard. Mart. Naß Sever. Marquard. Christ. gimdacher. Aler Christ. Ge. Ant. Bunk. Ge. Schöll- 
hammer, Puur 7 Heinr. Küster. Gabr. Nafz. Anton. Nasz, Wtb. Remig. Nafz. Ge. Ant. Höberlen. 
Fr. Ant. hammer. Mart. Besson, b. Feg. Hildburgh. Ert. Fder. Joh. Bach, Jüger. Nik. af- 
ner, b. dunn Jos. Ant. Klink. Seb. Strwan. Thom. Blocher. Von Ihlingen: Jos. TKrei- 
ter. Von Luzenhard: Joh. Wittig. Von Mühringen: Andr. Meßner, Schneider. A. Mar 
Fabrmann. Jos. Fahrmann. Von Nordstettten: Ant. Kuch. Carl Raible. Johann Stralbinger. 
Barthol. Raible. Ge. Schneiderhahn. Jos. Straudinger. „Mart. Bek. Von Salzstetken: Thomas 
Br Thom. Kostenbader. Joh. Erard. Joh. Kauyp. Ign. Frech, Mediciner. Komerane Frech. Ehrist. 
deins. Von Sulgau: Lor. Braner. Bened. Duffner. Von Vollmaringen: Sever. Acz, b. 
GCollor. Inf. er. Wollensak, bei Reg. Bender. Math. Mairer. Ge. Grä, bei Kinst Ehev. Leg. Emer. 
Maurer. Von Wochendoch= -Wathar. Hennle. Joh. Ge. Schüle. Tav. Rukgaber. Von Weiten- 
burg: Ant. Hinger, b. Reg. Bender. Von Wiesenstetten: Thom. Wekherlin. Lor. Wekherlin. 
Oberamt Rottenburg. 
Van der Stadt Rottenburg: Aug. Greber, O Lieut. b. Lichtenst. Hus. Flor. Greber, Lieuten. bei 
Kottulensky. Team Mich. Schuh, Rittmest. bei Erzh. Franz Küraß. Alo. Ulmann, Lieut. bei Jäger Bat. 
Joh. Wöener, Lieur. bei Ansp. Küraß. Ferd. Hofmeister, b. deAlton Inf. Jos. Hofmeister, Feldwebel bei
        <pb n="157" />
        149 
Kottulensky Inf. Ge. Fidel Gruͤner, d. Kottulenski Inf. Mart. Hummel, Fourier. Thad. Birk. Joh ph 
Schaͤffer. Mart. Erath, Eorporal. Moriz Ott, Fuhhrknecht. Euseb Grepp, bei einem Jäger- Bat. Fr. Jos. 
Scep#t Büchsemaacher. Joh. Bauer, bei Lichtenst. Hus. Ign. Wösner, d. Zeen Arc. Reg. Ignaz Strarb, 
Feldweb. bei Kottulenski Inf. Jos. Straub, b. Kinsky Chev. deg. Ant. Mieeler Joh. Skeiner, bei Kor- 
tulensey Inf. Thom. Schmid. Gottfr. Lezkus, Feldweb. bei Koktulensko Inf F Schnell. Seb. Hosch- 
le. Jos. Rukgaber, Mönch. Joh. Seile, Schreiner. Mart. Wi, Gerder= 2 Hohzberr. Joseph Adis, 
Messerschmid. Carl, und Joh. Schneider, Zeugmacher. Math. Stadel. Jak. Adis. Ludw. Bek, Musikus. 
Joh. Bader, in th Matth. Hummel,, Barbier. Mich. Loranel D. Med. Joh. Ge. Erath, Rotger- 
der. Joy. Wiech, rit Jos. Hajer, Mes guschmt. Fidel Haier, Messerschmid. Andreas Adis, Thad. 
  
Rebstok, Hutmacher. Ant. Hofmeister, Musikus. Gabr. Schleier, Gürtler. Thom. Wendelstein, Schlos- 
ser. Thom. Pfeiffer, Dreher. Fried. Pfeiffer, Siebmacher. Franz Pfeiffer, Kammacher. on ühl: 
Mt. Rait, b. Koktulensky Inf. Ludw. Raith, beim Reg. Wolsenbüttel. Marr Saile, bei Kottulenekn Inf. 
Mich. a-iech, Wagner. Von Bodelshausen: Eman. Blech, b. Reg. buschneist. Georg Gbring. 
Joh. Albrecht. Vot Dettngen: Andreas, und Bonif. Herrmann, Bierbrauer. Joh. Ruf, Bierbr. 
Bened. Maier, O Canonier. Bonavent. Schaupp, b. Kestuleräb. Von Ergenzingen: Casp. Teu- 
fel, und Bernh. Schäfer, bei Jertutnate. Jos. Teufel, b. Erzh.4 Joh. Drag. Carl Dufel; Const. Dollinger, 
Koman Kramer, lezkere 3 bei Kottul. Infant. Bened. Kleindienst, bei Tir. Jäger. Timoht. Bader, bei Kot- 
tulensky). Alois Teufel, Instrumentemmncher. Fried. Bauer. Seb. Vater, Schmid. Greg. Bauer, Schmid. 
idel Renz, Schuster. Carl Dolfinger, Barbier. Von Frommenhausen: Joh. Zug, b. Reg. Laszy. 
öo Beiter, Dek. Mich. Hallmeier, Wirth. Andr. Beiter, Bierbr. Von Sch gen: Phil. Cipper— 
bei Kottulensey.. Mccch. Rebmann. Clem. Bogt, bei Kaiser Carab. Conr. Sauter. Eberh. Gramer. Von 
Hemmenvder (#d. Elsässer. Joh. Mich. L. iperc, Chirurg. Joh. Bapt. Stärzer, Bie br. Aug. Seile. 
Wilib. Saile. Estol Diebold. F Jos. Higberr. Von Hirrlingen: Ant. Noll, beim Hoffutteramt. 
Joh. Ge. Kurz. Marx Stark. N. Scheng. Neugebaur. Phil. Lims. Frich. Saile. Moth. Kurz, 
Canenier. Ven Hirschau: Franz Endreß. Remig. Schäfer, Kellner. Von Kiebingen: Seb. 
Balm. Jos. Wakier. uk. Steiner. Jos. Wittel, diese &amp;. bei Korculenslp. Von Neltiugsheim: 
Job. Muͤhleisen. Ven Niedernau- J. Ee. Heermann, bei Kottulenskp. Von Kohrdor" Hugo“ 
Scke wer, Kelier. Boui. Teufel, Schreiner. girn cusel Bierbr, Barthol. Leder, Schreiner. Andreas 
Pfesser, Schreiner. Greg. Mfeffer, Bedienter. Server. Aah Schreiner. Joh. Schweizer, Feldwebel. David 
Müllen Cornprat, brede bei Eottulenäky, Ant. Schübel, Penbpcht. Von Schwaldorf: Mich. Letz- 
us — umll. Math. Klach. Luw. ue Von Kebronnaa Ehris. Schübel, bei Kottulenzky, 
CGarl Scgü, Lut. bei Blankensein Hus. Ge. Schech. Zon eb Christian Ulmer, Bedienter. 
Lael an c Getkuleneft Von Weitin E Coͤlest. Kaltbacher. aßnacht. Ant. Bauer. Fid. 
Schmitt, Staloper. Matkh. - Schloßer. Franz Kan, Schreiner. use, Taufl Hacinrh. Schweizer, 
Serler. Chri. Mittelholz, Schreiner. Ign. Rießer Raph. Herrmann. Greg. Ketz. Joh. Katz. Cornel. 
Kaßb. Flor. Legner. Von Wendelsbeim: Raim. Bauer. Ant. Welker, Fcltwchel Sar Bauurr, 
bei Kotimuteneky. Ambros. Biesinger. Kav. Baucr, Wagenknecht. Andr. Liesinger. Von 2 urmlin= 
gen: F#. Merk, bei Kortulens ekky. Mich Merk, Lieut. bei Kronprinz Ferd. Cüraß. MPet. Schneider, bei 
Szartorinern Drag. Lor. Bauer. Jak. Bauer, bei Waldek Dragon. Achat. Schaible, bei der Wagenburg. 
beop. Müller, Chirurgus bei Srekler Huf. Casp. Heß. Thad. Bonditz, Mench. 
Dberamt Sulz. 
Von Binsborf: Joachim und Isidor Stähle, beede bei Hildburgh. Inf. Damas, Nikel. Bierbtaie 
Von Dürrenmetstetten: Mich. Link, Hauptm. bei den Pontoniers. Von Fluorn: G. Kouf- 
mann. Von Fürnsaal: Joh. Leng. Vehn Göslingen: Ferd. Schwarz, Schneiber. Von Holz- 
bausen: Jak. Wegenast. Von Keidringen: Mart. Schwarʒ, Webhe. Von Roseufeld: Juk. 
Schumacher, Weber. Joh. Mich. Springer. Von Sulz: Jac. Roth, Taglöhner. Joh. Er. Wertrano. 
Joh. Gortl. Barth. Andr. Mutschler. 
Oberamt Tübingen. 
*Von Bebenhausen: Job. Gottfr. Seiß, bei Mrerkeld rhlanen. Von Derendingen: Frid. 
Mart. Härtler. Von Dußlingen: Dav. Maser. Ich. Schneitz. Von Gönningen: 
##. Haißler. Jeh. Mart. Luz. Joh. Ge, Kemmler. Von Haedodt Christoph Göhring. Thom. 
2
        <pb n="158" />
        1 50 
Thomas Wagner. Jehann Adam Zeeb. Von Jesin gen: Joh. Bauer, beim Reg. Bender. Ehri- 
siof Maier, ebend. J. Jac. Maier, ebend. Von Kirchentellinsfurt: Jacob Walker. Jo#. 
rid. Fechter. Don Kusterdingen: Stephan Heißel. Joh. Adam Reth. Von Lustnau: 
gich. Fehrle. Joh. Frid. Rehfuß. Joh. Conr. Aicheler, bei de Baur Jnf. Joh. Georg Aicheler. 
Von Tübingen: 77 Gottl. Haug, bei Neugebauer Inf. J. Jac. Hornung. Joh. Frid. Mein- 
hard". Wilh. August Buß, Joh. Georg Rupf. Gortlieb Hausmann, Mezger. Cdristian Eberhard 
WVBommler. Carl Arber. Erbe, Buchdrucker. Georg David Haies, Kaminfeger. Joh. Chr. Schuster, 
Joh. Abrah. Schuster, beede Uhrenmacher, Joh. Kammerer, Schlosser. or Weilcheim:; Adam 
Schweizer. 
VlIlI. Kreis Rotwe 1l. 
Oberamt Hornberg. 
Von Buchenberg: Ich. Schwarzwälder. Von Eichhalten: Andreas Haaß. Steph. Se 
Unger, bei Hildburgshausen. Lorenz Kimmig. Von St. Georgen: Georg Kaiser. Philipp Jac. 
Müller. Johann Rapp. Von Gurtach: Conrad Storz. Breithaupt. Christ. Wlte. Von 
Hornberg: Ludw. Thad. Schmitt, Kadet bei d'Oreilly Cheraurl. Von Kirnbach: Conrad 
Woͤhrle. Ge. Reiner. Von Lauterbach: Lorenz. Waller. Lorenz Müller. Von Leyenge- 
richt: Elias Maurer. Von Mariazell: Conrad Fitsch, beim Reg. Zender. Joh. Brogham- 
mer, Invalid. Von Münchyof: Tosr. Haberstroh. Mich. Zehenter. Von Monchweiler: 
Ge. Schmirt. Von Mühlleben: Jac. Fleig. Von Schiltach: Joh. Heinr. Stehle. Von 
Schramberg: Sebastian Maurer, bei Coburg Dragoner. Leopold Salgeber. Instrumentenmacher. 
Ignaz Flaig, Bek. Ignaz Pahle. Von Sulgen: Joh. Pfundstein, bei Hildburghausen Infant. 
Andreas Obergfell, beim Reg. Toskana. Andreas Schuler, beim Reg. Neugebaur. Von Tenneu- 
bronn: Joh. Ge. Steiger. Jos. Jäkle. Jos. Bleiber. Andreags Tuffer. Andreas Flaig. 
Oberamt Rotweil. 
Ven Altstadt: Pelag. Baumeister, Bierbrauer. Jos. Armleder, Schneider. Von Bêringen= 
Jos. Bonholzer, Bierbrauer. Joh. Weser, Bierbr. Von Beffendorf: Conrad Benz. Von 
Bösingen: Jos. Rorh. Jacob Gapp. Von Dauchingen: Aloisi Eminger. Von Deiß- 
lingen: Joh. Stotz, bei Hohenl. Dragoner. Joh. Bub, Bierbr. Peter Forn. Chirurg. Von 
Dieringen: Sebastian Hirth, Sattler. Von Dunningen: Joh. Graf, Bierbr. Anton Hils. 
Baltasar Stern, Bierbr. Joh. Mauch, Bierbr. Bartol. Neef, Bierbr. Von Epfeudorf: Va- 
lenmin Maurer, Bierbr. Anton Miehle, Bierbr. Von Fischbach: Frid. ink. Von Feken- 
bausen: Sebast Mink. Joh. Hummel. Lukas Kopp. Von Gölsdorf: Simon Algaier, beim 
Reg. Bender. Matth. Schwaibold, Bierbr. Aloisi Maier, Bierbr. Von Harthausen: August 
Aichelmann, Bierbr. Mart. Dieterich. Von Herren zimmern: Marth. Hirth, Schneider. 
Simon Schlenker. Jos. Kobel. Von Hochmdßingen: Joh. Walz, beim Reg. Crihan. Anton 
Schneider, bei Klenau Chevaurleg. Job. Wirtendorfer, beim Reg. Bender. Thadä Rohr, bei Ho- 
heul. Bartensiein. Fidel Hängler, Schlosser. Sim. Häußler, Bierbr. und Bek Markus Häußler, 
Schneider. Bened. Kramer, Dienstknecht. Von Kappel: Venedikt Jerger. Jos. Zindel, becde 
beim Reg. Bender. Von Neufra: Domimk. Kern, bei Hohenz. Cürass. Jos. Wildmann, Vier= 
bräucr. Dionis. Hafner, Bierbr. Von Niedereschach: Johann Mai, beim Regim. Bender. 
Blasi Jerger, Ferd. Rist, Severin Rist, diese 3 Bierbdr. Von Oberndorf: Inc. Hipp, Bierbr. 
Andr. Hofer, Hutmacher. Joh. Nepom. Fir, Bierbr. Josef Fir, Hufschmid. Jos. Kueble, Hutma- 
cher. Simon Kneble, Rotgerber. Thomas Roth, Chirurg. Joh. Roth, Husschmid. Sebast. Wegel, 
Glaser. Jos. Kobinger, Joh. Kobinger, Mich. Hofer, diese 3 Bierbr. Joh. Schaumann, Chirurg. 
Wilib. Schmid, Joh. Baptist Ferber, beede Bierbr. Carl Laur, Chirurg. Carl Laur,, Bierbrauer. 
Anton Laur, Bierbr. Wilib Roggenburger, Mediziner. Nikolaus Roggenburger, Apotbeker. Audr. 
Stimmler, Bierbr. Mich. Hofer. Jacob Fir, beim Reg. d’Oreillv. Mich, Ade, bei Savoyen Dra- 
goner. Matth. Meier. Joh. Murschler. Kav. Lauer, Fuhrkn. Mich. Roth, bei Terzy Inf. Jos. Truher, 
Von Alt Oberndorf: Augustin Esel, bei Mak Cürass. Von Rotweil, Fr. Jos. Erxtersperger, 
Jos. Ant, Maier, beede Bierbr. Marr Fidel Matthauser, Schlosser. Sebast. Spindler, Schlosser.
        <pb n="159" />
        * 
Ant. Jo. Spretter, Mezger. Sebastian Burkard, Schreiner. Andreas Kek, Jeugmacher. korenz 
Wörns, Hutmacher. Aloisi Maurer, Schreiner. Ignaz Stoll, Bierbr. Phil. Pfister, beim Regim. 
Bellegarde. Joh. Nep. Pfister, bei Erzherz. Rudolf. Marth. Glatthaar. Von Thalhausen: 
Johann Grimm, Bierbr. Von Waldmoßingen: Aloisi Dierberger, Hieron. Dierberger, Joh. 
auch, Valent. Kimmich, diese 4 beim Reg. Bender. Von Weilerspach: Matth. Schleicher. 
Jos. Schleicher. Mich. laufer. Matth. Laufer. Von Wellendingen: Joh. Daller, Kiefer. 
Bonus Schneider, Kiefer. Bernh. Petter, Bierbr. Kilian Kramer, Schlosser. Jos. Schneider, 
Bierbr. Caspar Angst, beim Regim. Bender. Von Winzlen: Christ. Breitsch, bei Mak Ciraft. 
Georg Schneider, Ma Schncher, Joh. Jauch, Jerg Eit, Lukas Schneider, viese § Vierbrauer 
Oberamt Sxaichingen. 
Von Airheim:. Christian Geiß, beim Neg. Bender. Mattb. Pfründer, beim Reg. Klebek.. 
Georg Gruler. Matth. Krathwohl. Matth. Nestor. Dionis. Aigeldinger. Chrisiian Gruler, beim. 
Reg. Wolfenbürtel. Von Bubsheim: Anton Stier, bei Kaiser Dragoner. Joh. Nep. Scaiger. 
Von Dautmergen: Mich. Rapp. Taver Karle. Jos. Jinkeler. Jac. Rapp. Anton Kappeler. 
Conrad Rapp. Matthias Merz- Joh. Wager., Klemens Seifritz. Christ. Wager. Carl Scheible.“ 
Joh. Ziegler. Felir Rapp. Josf. Wager, Kiefer. Joh. Ziegler, Bierbr. Simon Merz. Franz Merz, 
Schuster. Joh. Rapp, Josef Kraft, Andreas Mokger, Bonif. Wager, diese 4 Bierbr. Ven Dei- 
lingen: Anton Weis, beim Regiment Hildburghausen. Von Denkingen: Joh. Betting. 
Martin Kempel, Brandweinbrenner- Joh. Kempel, Schreiner. Zachar. Merkle, Schreiner. Conrad. 
Martis, Wagner. Anton Martis, Bräuer. Simon Streicher, Bräuer. Jos. Schnur, bei Erzherz.- 
Fohann Dragoner. Balt. Roos, bei Kaiser Cürassiers. Ferd. Benu. Felir Betting. bei Hildburg- 
hausem. Von Dotternhausen: Fr. FXav- Stauß, Bräner. Mich. Gur, Schreiner. Kaverl 
Klaiber, Bräuer. Jol. Seisei#e Schreiner. Von Dürbheim: Anton Kaiser. Gregor. Kaiser, 
Bräuer. Oamian. Nann, Tabaksgefällanfseher. Menr. Kupferschmid. Jos. Kaag, Tollnoftther. 
Stephan Martes, Bräuer. Joh. Brugger, Jac. Brugger, beede Kiefer. Urban Höhres. Bernhard 
Keller. David Matehes. Morbert Matthes, beim Reg. Bender. Martin Matthes, bei Erzherzoge 
F Cürass. Jos. Ragg, bei Kaiser Carab. Joh. Kupferschmid. Von Egesheim: Faver 
eißer, beim Reg. Thurn. Scanisl. Stier. Anton Sieger, beim Reg. Bender. Bonifaz. Reißer.. 
beim Reg. Bender: Von Frittlingen: Josef Rehm. Ge. Rehm, beede beim Regim. Bender. 
Von Goêheim. Jac. Jabele, beim R. Bender. Von Gun ningen: Andreas Schweizer 
Bräuer. Joh. Distel, Bräuer. Lorenz Disiel, Schneider. Lorenz Weißbaar, Bräuer. Andr. Teufel.. 
Von Laufen: Joh. Rapp, bei Bellegarde Infant. Simon Brugger, Bräuer: Don Ratöhau- 
Len: Joy. Riede, Schreiner. Marr. Sauter, Bräuer. Baltasar Sauter, Kiefer. Jos. Dannecker, 
Schreiner. Andr. Steiger, Schreiner. Von Reichen bach: Jos. Hermle, Ge. Kauffmann, beede 
beim Reg. Bender. Von Roßwangen: Anton Kohle. Ignaz Schweirer. Mariin Schweizer, 
Bräuer. Fr. Fav. Butz, Schuster. Wendelin Hahn, Bräuer. Von Schemberg: Dan. Hoch, 
J. G. Weber, beede beim Reg. Bender. Thomas Gauser, beim Reg. Stein. Sebastian Maier, 
beim Reg. Bender. Rupert Gauser. Matth. Gautner, beim Reg. Erzh. Carl. Peter Klarer. Von 
Schdrzingen: Fidel Hauschel, beim Reg. Migazzi. Seb. Riedlinger, bei Hildburghausen. Jac.. 
Bregiter, Hanß Mart.e Seng, beede bei Hi dburghausen. Jac. Zweigart, bei Franz Cürass. Barr.“ 
Beier, bei Hildburgh. Faver. Bader, beim Reg. Bender. Von Spaichingen mit Hofen. 
Carl Reiber, Pfeiffemmacher. Joh. Hauser, Chirurg. Aloisi Hauser, Chirurg. Raimund Brann, 
Bräuer. Jos. Braun. Ge. Merkt. Joh. Brann. Anton Bihler. Ge. Merkt. Michael Schäfer. 
Hieron. Schumacher, Adam Memmhblzler. Felir Hauser, diese 3 beim R. Hildburgh. Raimund- 
upferschmid. Joh. Martin Bihler, Blasius Bihler, beede beim Reg. Hildburghausen. Von We- 
hingen: Fr. Xav. Hering, Schreiner. Johann Ruf, Seb. Kaiser, beim Reg. Lobkowitz, Vom 
— nhan: Ottmar Grimm, Braͤuer. 
Oberamt Stokach. 
Grof Heinrich von Welsberg, Hauptmann. Graf Philipp von Welsberg, Hauptmann:. 
Joseph von Krafft, Hauptn ann bei Beaulieu.“ 
Von Stokach: Jos. Maag, Feuerwerker. Baptist Huberts, Job., Bapt. Brir, beede beim 
Reg, Hildburgh, Jos. Kühne, Censurist bei der Kofkricgsbuchhaltung, Seb. Jeß#ner, beim Regim-
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        152 
Hilrburgh. Fidel Winter. Tav. Gaͤng, Canonier. Bapt. Mandelli, b Reg. Thurn. Nepom. Baͤntel, bel 
der Inf. Nr. 41. Xav. Sugg, Lieut. bei Belleg. Easp. Huberts, Buchdruker. Bapt. Hartmann, Glaser. 
Jen. Herrmann, Hutmacher. Jos. Albrecht, Schneider. Jos. Gafer, Bek. Math. Speth, Haͤfner. Von 
Aachen: Greg. Vögtle, Sattler. Bapt. Stuef, Schneider. Joh. Wallbrey, b. Lobkowiz Drag. Dom. 
Ehinger, b. Hildburgh. Von Aach: Seb. Geißer, bei Hildturgh. Aug. Gatterer, Rok zerber. Raimund 
Schropf, Schloßer. Joh. Trippel, Kanzlist. Von Nige#tingen: Jos. Martin, Forstbeamter. Eustach. 
Martin, Förster. Elisab. Martin. Mart. Lattner, Schreiner. Mich Albert, Schnereer. Von Arlen: 
Senes Weber. Veit Harle. Urb. Neidhardt. Lor. Brecht. Jos. Graf, vorsteh. — b. Reg. Hildburgh. 
Von Binningen: Hilar. Wiedmer, Kutscher. Von Bodmann: Bernh. Geiger, Schneider. Vinc. 
Geiger, Schuster. Seb. Beusch, Schreiner. Von Böhringen: Aa. Eink, Sattler. Von Espa- 
singen: Mart. Jörg, Küfer. Ven Friedingen: Bagrer, Zimmermann. on Hemmenho- 
sen: Blas. Wüller. Seb Gries, beede bei Hkldburgh. Raph. # eißermann, und Piil. Müller, Schufler. 
Von Heudorf: Urb. Hauber, und Jofe Roth, beide bei Hildbu. kph. Ven Hohenkrähen: Joseph 
Meier, Schresner. Von Holzach: P. Bek, Wagenkccht. Ven Liptingen: Tbhom. Gaher. 
Ven Mahlspühren: Tav. Mz Wagner. Wenzel.- Krazer, Bombard. Von Mühlhausen: 
Hvppol Schmid, b. Cob. Drag. Math. Hauff. Heinr. Graf. Bapt. Bictinger, vorst. 3 sind b. Hiidburgh. 
Von Nenzingen: Seb. Bischoff. oh. Waibel, beede b. Hildburgh. Von Oberschwandorf: 
Phil. Muͤller, bei Neugebaur. Jos. Ermeiner, bei Jordis. Von Orsingen: Kav. Kekinn, Bek. Von 
Radolphzell: Nepom. Baisch, Codet bei Schwarzenb. Uhl. Nep. Baisch, pensson. Ritemeister. Alois 
Borü#, Rittmst. bei Hohenz. Cüraß. Firel Rebmann, Offfic. im Invalidenhaus. Curl Manz Sit bei 
Hile burgh. N. N Rehmvnn, Kuͤblexr. Fried. Rehmann, Kupferschmid. Seb. Goßer, Bek. Wend. Müller, 
Mesger. Ven Raithaslach: Ant. Benkler, b. Hildburgh. Von Reute: Conr. Herz. Von 
Singen: Thad. Bucheker, b. Hildeurgh. Vinc. Graf. Jak. Graf. Raph. Stäkie, diese 3 sind Maurer. 
Pdil. Graff, Schuster. Balt. Poßer, Maurer. Alois Ehinger, bei Hildburgh. Von Sipplingen: 
Carl Beyrer. Joh. Maier. Wunib. Stahl, diese 3 sind b. Reg. Stein. Franz Jos. Stahl, b. Picdbt. 
Franz Jos. Conradi, b. Reg. Rosenberg. Von Steiß lingen: Bened. Kricchle. Joh. Stadler. u- 
nibald Stadler. Stanisl. Siche, vorsteh. 4 sind b. Tir. Jdger. Greg. Förster, b. Hildburgh. Andr. Streik, 
bei Wolfenbüttel. Conr. Linz. Jos Ant. Meier, Schreiner. Elem. Sättele, D. Med. Nik. Köchele, Schu- 
ster. Ludw. Mok, Ing, Aug. Mok. Anastas. Mok. Von Volkertshausen: Dhil Schetler, Bek. 
Von Wahlwies: Kav. Hölerle, bei Wenl= Drag. Tav. Wochner, b. Hiltturgh. AndrFrslich, Schnei- 
dr. Von Zizenhausen: Thom. Wittwer; Seb. Grosbaier; und Jos. Groshaier, diese 3 b. Hildbrgh. 
Von Zozenegg: Math. Frölich, Weber. 
Oberamt Tuttlingen. 
Von Tutelingen: J. Georg Hilzinger, Schloßer. Jak. Rieß, Sekler. Joh. Martin, b. Wuͤrzburg. 
Ven Ablach: Ce. Fischer. Thom. Henßler, b. Erzh. Joh. Inf. Math Huber, bei Reg. Neugrbanr. 
Jrach Metz. Joh. Bek., bei Reg. Neugebaur. Von Altheim: Panceat. Single. Simon Single. 
Von Böttingen: Garl Mathes, Schneider. Val. Lehr. Barn. Wenzler. Ven Biesingen: JIch. 
Nerchmann. Ven Buchheim: Tav. Wezel, b. Reg. Wenkbeim. Mich. Wachter, bei Tir. Täger. Aug. 
Lnacu#cx, bei Würkemb. Drag. Von Durchhausen: Joch. Sirt, Chirurg. Cttm. Keller, Schreiner. 
Von Eugelwies: Ferd. Ramêberger. Fidel Gnebm. Von Friedingen: Blas. Herrmann. Joseph 
Maier, Drag. Mart. Maier, Canonier. Dionis. Herrmann, bei Neug. baur. Kav. Butsch. Thad. Maier. 
Mart. Hauger. Rech. Rudolph, diese 3 sind bei Bender. Roch. Epple, Fubrknecht. Calistus Hamma. Ant. 
Baader, b. Reg. Modena. Von Gutenstein: Joh. Blender. Jos. Stok, beide b. Reg. Kokttulensky. 
Von Irrendorf: Magn. Reize. Von Kingsheim: Demin. Dreher. Mart. Schauber. * 
Muhlheim: Franz Aigeldinger, b. Tosk. Drag. Veit Leibinger b. Reg. Stein. Jak. und Math Meier, 
Strumpfwetzer Thad. Meier, # Jofs. Ank. Laibingerr. Von Neudingen: Domin. Schwarz; 
Küfer. Ven Neuhausen: Joh. Adam Schatz. zen Oberbaldingen: Christ. Oeffinger, und 
Joh. Fr. Ries, Chirurg. b. Neugekaur. Gottl. udw. Ries, Chirurg bei Awvinczy Insant. Von Ober-- 
flacht: Ant. Raiser. Joh. Horrmann, bei Hoherz. G#raß. Joh. Mink. Von Seitingen: Arton 
Hehmann, b. aten Hus. Reg. Jos Lehmann. Ferdin. Wenzler. Jak. Kr. usi, dob.Welle gr. Joĩ. ph 
Wille. Zob. Welle, bei dothr. Euͤrahß Jos. Lehmam. Ant. Merz. Jorph Kraus. Von Steten: 
Büschle, Strump-w. Val. Mathes, Brauer. Von Thalheim: Carl Ludw. Straßer, b. Nassau Cuͤraß.
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        153 
Ehrist. Schweizer, b. Reg. Bender. Joh. Irion Schneider, bei katour Drag. Von Weigheim: Seb. 
Strobel. Carl Hueter. Ge. Sulzmann. Conr Bucher. Jos. Sulzmann. Xav. Holi, Schneider. Peter 
Baier, Bräuer. Gebh. Kintler, Bräuer. Von Wurmlingen: Fid. Kupferschmid, beim Reg. Bender. 
Joyannes Butsch. 
VIII. Kreis Urach. 
Oberamt Kirchheim. 
Von Bißingen: Balt. Haal, Mezger. Joh. Weber, b. Inf. r*i-ô’ Nr. 43. Von Dettingen: 
Joh. Bu-err, b. Reg. Laktermann. Joh. Ulr. Klein. Jak. Zannend aner. hirurgus. Von Gutenberg: 
oh. Mart. Schörf. Von Jeßingen: Joh. Jak. Stark. Von Kirchheim: J. Ge. Schimi 
on Nozingen: Joh. SEpeinge Von Dethlingen: Gotrich Bräökel, Schreiner. Job. Was= 
Keonh. Vogel. Von Ow Mich Schmid. Joh. Pek. Winkler, Schuster. Von Roßwilden: 
oh. Mich. Rau, d. Reg. Naucebaur. J. Jak. Rau, Mezger. Ad. Frid Kreuser, M. Von Schopf- 
loch: Isaak Lude. Mich. Röhner. Von Unterlenningen: Joh. Bauer. Weiler: Edri- 
8 Mak. Von Weilheim: Joh. Math. Sgghselen, arber. Andr. Hezler, Bek. J. Ge. Kuͤblee, 
im Reg. Klebek. Ferd. Gottl. Thum. Joh. Ge. Baie 
Oberamt i ngen. 
Von Muͤnsi ingen: Dav. Hopp, b. Reg Kinsky. Jak. Schwenk. Joh. Ge. Tien Strumpfstii ker. 
##¾ Deker, Schuster. Von Bernloch: Jch. Nephing, v. Reg. Neugebaur. Von Dapfen: J. 
Ge. Dreß, su Von Feld —ieee Mich. Frank, d. Reg. — Von Guntershofen: 
Dion. König, b. ch Bender. Von Hütten: Joh. Reiber. Oswald Göt. Von Justingen: 
Ant. Näger- Joh. 2 othenbacher. Von Ingstetten: Hel- * e. Andr Widmann. Ven Bai- 
chingen: Sim. Ostertag. Von Magolsheim: Joh. Mich. Götz. Jos. Recher, Sattler. Ge. Re- 
cher, zirrär. Von Mehrstetten: Ge. Fr. und Joh. Cpristonz Mohn, beede bei Neugebaur. 
Oberamt Nürtingen: 
Von Nürtingen: Shrif. Jak. Nädelen, Zimmermann. Joh. Fr. Fiesinger, Dreher. Wilh. Fried. 
scher, elebber. Joh. Ludw. Ebinger, Wagner. Ge. Math. he 7 Bek. Joh. Gottl. Faiger, Musik. 
JIoh. Ge. Casp. diltn. n Joh. Rumupp, b. Heussch. Jod. Dav. Krak. Von Frikenhau- 
sen: Fried. B Reg. Lattermann. Von Grabenstetten: Se Mich. Staiger. Von Grs- 
ingen: Christ. Schumacher. Joh. Zeug, b. M. 8 Depot. Von Kohlberg: Jat Vuttelberger. 
koom. Schuger. Von Neuffen: Christ. Heermann, 5 Gottestel Chüraß. Von Unterboihin- 
en: Fr. Tar, Benz, b. Reg. Lindenau. Engeib. Benz, Bek. Conr. Benz, Kieser. Math. Schweizer, 
chreiner. Joh. Baumann, Bierbrauer. 
Oberamt Reutlingen. 
Von Reutlingen: Joh. Hebsaker, Bortenmacher. Joh. Klein, Weisersom. Phil. Jak. Grzin- 
er, Rotgerber. Mich. Hebsaker, Buchbinder. Joh. Jäger, Weber. Isaak Eterh. Dörner, Stchänzer. 
oh. Jak. Arnold, Buchdruker. Jak. Fried. Rohm, Candikor. Joh. Fr. Finkh, Kaufwann. Heinr. Ruof, 
b. Hictourg, Jak. Kindsvater, bei Erzh. Carl Inf. Joh Jak. deitze. Joh. b. Regim. Bellegarde. 
eP. Bappenlauer, bes- der Artill. Jak. Webrwaag. Von Betzingen: N. N. Diege, bei Terzi Inf. 
Jak. Früh. Von Erpfingen: Frid. Graker. Eudw. Schanz. Jak. Siegler. Von Genkingen: 
Gottl. Früh. Ven Gomaringen: Joh. Adam Rapp, Bek. Ge. Fricd. Heins. Von Groseng= 
stingen: Carl tu. Flor. Gogel. Fried. Jos. Schmitt. Jos. Ant. Gogel. Steph. Stanker, Schustet. 
Mattt Freudenmann, Meger. Von Hausen an der Kauchert: Jonath. Lorch. Job. Lorch. Job. 
Roth. Ludw. Epple. on Helzeelngen, Srn Voͤhringer, Med. Lt. Von Kleine ngstin- 
gen: Adam Spohn. Joh. Ge. S suser Von Pfullingen: Lurw. Fried. Kemmser. J. G. Kepp- 
ler. Joh. Ge. Zierle. Theod. Heß Frid. Haid. Jos. Fried. Schmitk. Jak. Fried. Eib. Von 
Undingen: Christ. Schölling. . o Von Unterhausen: Matth. Herrmann. Von 
Willmandingen: Joh. Ge. Dütt 
Oberamt Urach 
Von Urach: Jak. Kugler. Joh. Köngott. Joh. Phil. Brentle. Wilh. Fried. Wens. Jak. Fiied.
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        154. 
Kan, Bortenwirker. Joh. Jac. Mägle, Wagner. Johann Ref. Von Dettingen: Joh. Georg 
Groß, Leineweber. Christ. Frid. Groß, Stiricker. Joh. Friz, Leineweber. Von Ehnin- 
een: Jac. Leize. Jac. Rall. Von Glems: Mart. Sreiler. Von Hengen: Friderich Bur, 
en Metzingen: Christof Joh. Locher, Ober-Arzrt. Joh. Martin Stoll, Seidenweber. Kaspar 
Ergenzinger, Kaufmann. Von Wittlingen: Carl. Frid. Häring, Kaufmann. Von Zeinin= 
gen: Georg Jac. Glaß. David Kleebauer. 
Oberamt Wiesensteig. 
Von Wiesensteig: Jos. Meier. Bened. Walther, beim Reg. Teutschmeister. Thad. Simon 
Spätb. Von Digenbach: Joh. Bucher. Von Goßbach: Joh. Fesier. Von Hohenstad#: 
Joh. Baintuer, Rittmeister. Von Neidlingen: Jac. Abele, Chrisiof Schmitt. Von Rei- 
chenbach: Pantal. Wagner. Joh. Mäller. Von Deggingen: Jos. Gansloser. Ge. Gausloser, 
Don Drakensteiv: Joh. Krusi. Von Westerheim: Jos. Füller. 
IX. Kreis Ehingen. 
Dberamr Biberach. 
Graf Joh. Philipp von Stadion-Warthausen, Kais. Oestr. Minister der auswärtigen Angelegens 
heiten. Johann Nepomuk von Reichlin Früeim, Hauptmann beim Reg. de Vaur. Ludwig- 
von Welden, Major beim Kaiserl. Oesterr. Generalsiqab.. 
Stadt Biberach: Eberhard Brunner. Fr. Tav. Kreeter. Benedict Miller, Trompeter bel 
den Tiroler Jägern. Marr Frid. Zimmermann. Ge. Gerster. Franz Fav. Straub, beim Reg. Preiß= 
Ge. Wilh. Jans. Ge. Kühner. Mar. Klok, Ob. Licut. bei Graf Collowrat. Carl Anton Bredelin, 
bei den Tiroler Jägern. Barth. Kolesch. Mich. Stehle. Mich. Veil. J. G. Aug. Scheller, Schrei- 
ner. Joh. Ant. Schafhäutle. Joh. Clemens Martini, Saifensieder. Eberh. Nar#a Chirurgus. 
Conrad Schelle, Nagelschmid. Jacob Spitzer. J. G. Keller, Bedienter. Josef Müller, Florwürker. 
August von Eberoberg, Arzt. Anton von Eberöberg: Joh. Franz Christian Träger, Schumacher. 
Antou Kohn, Sekler. Fr. Joh. Schmid. Joh. David Brigel, Privatlehrer. Angust. Weingart. 
Conrad Arnold, Chirurg. Jos. Anton Presilel, Färber. Von Laupertshausen: Joh. G. 
Ehele. Andreas Wächter. Von Muttersweiler: Nik. Sauter. Joh. Schmid, Schreiner. 
Joh. Gerster.. Jos. Sauter. Von Ober-Sulmetingen: Joh. Ge. Merk. Conrad Merk.. 
Orrmar. Ruß. Von Attenweiler: Joh. Feder. Von Rissegg: Fav. Jäh, Bartol Brenz 
beede beim Reg. Bender. Gallus Bönninger. Fidel Schultheis. Von Röhrwangecn: Josef 
Hagemann, beim Reg. Bender. Von Billefinegen: Ferd. Ade, beim Regim. Vender. Christ.. 
Bruker, des Von Bronnen: Mich. Traub, beim Reg. Bender. Desider. Blocher, beim R. 
dildburgh. ich. Weh, desgl. Anton Hunger, bei den Uhlanen. Josef Stikle. Von Donau- 
etten: Christ. Zenner, beim Reg. Hildburgh. Anton Langewalde, desgl. Von Oorndorf:. 
onrad Schlaich, beim Reg. Nr. 2. Caspar Hertle. Pancral. Wegerer, bei Czartorinsky Cürassier. 
aver Küfer, bei Hildburgh. Matth. Hertle, bei Lobkowiz. Von Steinberg: Josef Heim.“ 
Von Wiblingen= Jos. Aierstok, bei Neugebauer. Greg. Buck.Anton Laupheimer, bei Albert 
Cürass. Joh. Mich. Diemand, Bombardier. Jos. Eppli, bei Klebek. Matth. Müller, bei Lussig- 
nan. Georg Marrin Müller. Andr. Walter, Schuster.. Christian Walter, Schusier. Nepom. Ade, 
Schreiner. Greg. Diekeneter. Joh. Bapt. Grephofer. Von Ellmansweiler: Fr. Jos. Huth. 
Gettfr. Pfänder, beim Reg. Thurn. Mic. Ennenmeser. Von Maselheim: Ge. Reisch, bei 
den Fußjägern Jellachich. Von Hürbel: Pelagius Guter, bei den Jägern. Anton Raiser. An- 
ton Guter. Bened. Waibel. Fr. Jos. Ohlmaier. Von Zillish ausen: Andreas Müller. Wilie. 
bald Kament. Von Laupheim: Conrad Butz, bei den Fußjägern. Caspar Glatz, desgl. Von- 
Mietingen: Joh. Miller, bei Jellachich. Joh. Nep. Maier, desgl. Joh. Ge. HaWug, Glaser.. 
Jos. Haug, Glafer. Anton Burger, Wagner. Lorenz Wenger, Schusier. J. J. Wilb. Braucr. 
Von Mittelbiberach: Anton. Gueter, bei Klebek. Heinrich Zeitel, Gärfner. Mich. Kohrle, 
Bräuer., Joh. Gerster, Schreiner. Von Oberdorf: Fr. Jos. Bovp. Von Orsenhausen:. 
Joh. Stdkle.. Anton Winner. Von Busmannshausen: Bernhard Braun, bei Bellegarde. 
Xav. Kuhn. WVon Walpertshofen: Simon Calw. Pantalcon Herrmann. Matthias Schrdgle. 
trrer—.
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        18 
Von Altheim: Facob Hütter. Von Schemmerberg: Romnald Schüsser. Von Aepfin-- 
geue Wilh. Blase, bei Bender. Von Unter-Sulmetingen: Lerenz Mißler. Gottfr. Schmid, 
bei den Uhlanen. Anton Winter, bei den Tiroler Jigern. Ignaz Pflug. Jos. Saiser. Robert Mai- 
er. Romnald Niederbacher, Chirurg. Von Warthausen: Jos. Pichter, bei den Feldjägern. 
Peter Ecker, desgl. Anton Röder, Wagner. Ankon Hirsch, Schreiner. Von Hochdo Lorenz 
Reuter, bei Hildburgh. Von Mettenberg: Jos. Moicr, bei Bender. Anton Rieß. ebastian 
Brückner, Jäger. Von Ogelshausen: Peter Hecht, Feldjäger. Jos. Oflag, Bräuer Von 
Ahlen: Joh. Schlaucher, Chirurg. BVon Baltringen:: Sn Hagel, Sartler. Joh. Lämm- 
le, Brauer und Mezger. J. G. Fuchler. Franz Läusfer, Schneider. on Baustetten: Matth. 
Kreiser, Kiefer. Von Unterweiler: Kav. Käsinger. Aloisius Dürr, Schlosser. Von Ges- 
leuhofen: Johann Dürr, Bek. Von Hittieheim: Franz Wiedemann, Chirurg. Von 
Steinberg: Joh. Mich. Heim, Schreiner. Martin Heim. Von Illerriecden: Thaddäus Buk. 
Matth. Buk. Von Hagstetten: Weidenbuch, Chirurg. Fr. Ant. Gründler, Schr. Von Gros 
Laupheim: Joh. Paul Dieterich. Matth. Dieterich., Schlosser. Franz Jos. Aich, Schuster. Gott- 
fried Herrmann, Bierbr. Jos. Bechiler, Schneider. J#s. Maucher, Zimmermann. Sebastian Eble, 
Schuster. Joh. Noser, Schneider. Von Klein Laupheim: J. Wurm, Reitknecht. Matth. 
Zam, Kupferschmid. Von Sulmingen: Barth. Musenbok, Mczger. Menrad Rhodi, Bräuer. 
Soel „Rhodi, Schreiner. Von Klein Schafhausen: Anton Wdrz. Von Aufhofen: Anton 
  
öchreivogel. Moriz Schreivogel. J. G. Schröder, Ebenist. Von Birkenhard: Joh. Bapiist 
Wurst, Wagner. Von Langenschemmern: Jac. Sauter,, Schreiner. Joh. Mart. Huber, 
Schuster. Von Asmannshard: Anton Haller, Kiefer. 
, Oberamt Blaubeuren. 
Von der Stadt. Gotfl. Vollmer. Jar. Hormuth, beim Reg. Lattermann. Christoph Greiner. 
Joh. Jac. Strobel, Sekler. Joh. Ran, Zeugmacher. Von Arnegg: Alois Häusler, bei den 
Tiroler Jägern. Nepomuk Häusler. Joh. G. Holzschn. Anton Häusler. Jos. Holsterhofer. Jot. 
Bebert. Von Ermingen: J. G. Geborrzer,C Joh. Molle. Florian Heinz., Bräuer. Jos. Kneh- 
ringer, Schustr. Von Seissen: Jos. Ruopp, bei Pellegrini. Von Bappe nlau: Georg Looser. 
Von Schelklingen: Thad. Schlaiblinger. Baptist N f, bei Hildburgh. XKav. Sontheimer, 
bei den Tirol. Jägern. Jol. Roos. Dionis. König, bei Hildburgh. Ind. Nothhelfer, Obsthändler. 
Josef Geiger, Dreher. Jos. Rade, Maurer. Jac. Geiger, Saitler. Von Schmiechen: J. 
Käufer, Bräuer. Franz Mier. Fr. Anton Käufer. Johann Käufer. 
Oberamt Ehingen. 
Andreas von Raßler, Major bei dem Kais. Oestr. Regim. Württemberg Dragoner. 
Friderich von Raßler, in der Ingen. Akademic in Wien. 
Von der Stadt: FKav. Aßfall, bei den Tiroler Jägern. Anton Steinhammer, unter Husaren 
Faver Schmuz, Wagentnecht. Ge. Elevas, bei Kottulinsko. Joh. Geyer. Adam Kämmer= 
  
le. Fidel Aich. Carl Alveri. Kaver Knecr. Theobald Bechter. Wilhekm Munding. Ulrich Vogt. 
Von Dechingen: Sebastian Horn, unter Infanr. Nr. u. Von Borkighosen: Matth. Fol- 
tenauer. Von Schaiblinshausen: Leonh. Feger, bei Kottulinsk##. Nepomuk Feielmann, desgl. 
Von Rotenaker: Grorh App, bei Kottulinsky. Inrh. Stribel, deögl. Joh. Stoll, Kellner. Ni- 
kolaus Vogel, Kellner. Matth. Möbringer. Von Nasgenstadt: Jacob Maier, bei Kottulinsky. 
Jos. Steinke. Von Munderkingen: Dionisius Mohn, bei Kortulineknn. Matth. Wanner, 
gl. Conrad Ernst. Frid. Wanner. Sebast. Beeser. Ulrich Fohn. Marth. Diemer. Franz Ank. 
Mohn. Joh. G. Mohn, sämtlich bei Komulinsko. Martin Neher. Modest. Gaitelhart. Joachim 
Ege. Ge. Mohn. Thomas Maier. Lorenz Mu'orter. Nepomuk Neher. Conrad Ege. Pbil. Holz- 
warth. Wilh. Huber. Fr. Anton Wanner, Bräuer. Menrad John. Dhil. Luz. Baptist Miceler. 
Von Gammerschwang: Alois Rieder, bei Hildburgh. Joeachim Hopf. Anton Rieder. Johann 
Bucher. Von Oepfiugen: Andr. Sträußle. Andreas Jand. Alois Löfler. Von Erusthoef: 
Martin Mayer, bei Kottulinsky. Von Stadion: Joh. Hipper, bei Kottulinsks. Von DLle 
Stadion: Casimir Birk. Von Unter-Stadion: Johann Herrmann, bei Manfredini. Jakoy 
Epp, Bedienter, Anton Schmid. Vou Bühl: Franz Hekenberger. Von Rißdissen: Pankr-
        <pb n="164" />
        156 
Maier, und Franz Ammann, Kottulinsky. Joh. Nep. Angele. keonh. Angele. Von Obexdischin- 
en: Sim. Härle. Xav. Haͤrle. Iak. Merkle. Iak. Beß, diek 4. bei Kottulensky Jos. Kobler, bei 
eugebauer- im. Merkle, bei K “ denefo. Heinr. Maier. Jos. O Thad. Nicoda. Ign. Obermaier. 
Von Hundersingen: Jos. Haibie. Franz und Joh. Frech. und Franz Bischof. Von Alber- 
weiler: Mich. Fischbech, bei Neu, bauex. Von Allmending en: Jack. knnen bei Metulens 
kv. Mich. Renner, bei der Wa cnd. Franz Schmid. Joh. Kopp, bei Tirol. Ju Von Altheim: 
Ant. Manz. Ant. Mifel. on Granheim: Joh. Nep. Steinkart. Mich. V hrer. Paul Stein ett 
Ant. Schörtle. Sim. Bihrer. Jos. Selg Von Berg: Jos. Molk, bei Franz Mail. Cüraß. 
Zimmermann. Von Briel: Macth. Wier, ben Deutschmeist. Von Steußlingen: Ferd. — 
Von Dettingen: Math. Hagel. Von Niederhofen: Ge. Schaible. 
Oberamt Riedlingen. 
Von Niedlingen: Franz Ant. Bissinger, bei Erzherz. Ludwig. Fav. Mezger bei Hohenl. Ingek. 
Drag. Steph. Sailer, Stabs-Inf. Dismas — Klenau Chev. Leg. Bened. nt er, Stabs-Inf. 
Xav. Werner, b. Kottulensky. Heinr. Herrmann, Strauch Inf. Jos. Stetter, Nr. . Prter Miehle, 
Bek. Seb. Kleber, Chirurg. Scb. Rau, Jurist. Steph. Schubi, Alumnus Theel. . Welkinger, Gärtl. 
Rup. Werner, Brouer. Ohristoph Dreher, Scchrr Splv,, und Desid. Gramm, Brau#er. Mich. Mchger, 
Bek. Math. Barth, Zimmermemmn. Von Andelsingen: Joh. Nep. Goͤz, bei Savoyen Drag. Anion 
Koch, b. Kottulensky. Clem. Springer. Sot. Nettich. Jos. Dürrlewange 9r esch einer. Von Beuren: 
Jos. Hartmann. Jos. Siebenrok, bei Kottulensky. Wend. Bück cer n Ertingen: Sim. Diekriich, 
b Erzh. Joh. Dr. Joh. uz. Sil#. Luz. Ign. Dieterich, b. Erzp. 2 Gän. Lor. App, bei Neu- 
chaur. Oemin. App, und Dismas Engler, bei Kottuleneky. * Engler. Joh. G. Stroll, bei Kottul. 
oh. Dieterich. Ign. Diesch. Franz S les Luz, Schn ider. Voscher, Bek. Dionis. Buk, Schusster. 
Veler Zoll, Brauer. Franz Grosi, Strumpfw. Von Erkz. Jos. Maichel, und Conr. Blum, beim 
Aresen. Rochus Maier, bei Kottulenok##. Joh. Ge. Fundinger, Fuhrknecht. Deld Schmid, Schreiner. 
on Friedingen: Fried. Schwab, bei L Von Hundersingen: s. Springer, u. Caj. 
Juger, bei Kottulinski. Jos. Beller, bei Lowenöhr Drag. Conr. Wal, Stabs-= oei Ei Stek, Brauer. 
Si Bischofsberger, des Bon Pofeummern: Jak. Aithaus. Mich. Mayer. Ge. Fr. Wunderich, 
unt. Vincent Drag. Von Waldb tusen: Pet. Memmel, bei der Cavall. Von Buchau: Georg 
Adermath, bei Michalowi. Wendel. Oangel. Jos. Ant. Stohr. Jos. Anton Stökle, sämtl. unt. Tir. Jaj. 
Ine¾ Schilling, Schuster. Jos. Ant. Bauer, Schneider. Greg. budescher, Mezger. Kav. Widmann, Ebrrurg. 
th. Greber, Schuster. Ferd. Wenkler, Gärtner. Jos. Höfele, Maurer. Max Bregenzer. Von Kap- 
pel: Tav. Jehlc, bei Tir. J#ger. Jos. Jehle. Fr. Lav. Ehrlicher. Jos. Rueß, beede ich e Jiger. 
Carl Hoyer, Schneider. Ant. Carl Dreher, Schuster. Von Ogelsbeuren: Joh. ch. Fischbach. 
Val. Fischbach, b. Binc. Drag. Jos. Blaser, Chirurgus. Andr. Hildenbrand, Kieser. ##en Renarts- 
weiler: Jos. Wezel, bei Tir. JIagq. Von Betzenweiler: Mart. Sonnenmoser, bei Tir. Jäg. Jos. 
Reuter. Alois Reuter, Hohenl. Drag. Von Dürmetingen: Math. Schmid, bei Neugebzur. An#r. 
und Thom. Kegel, Schuster. Jo Künsle, Brauer. Von Marbach: Mich. D#riewanger, bei Chaguem. 
Cuiraß. Joh. Siade nt. Nupp. e, bei Neugebaur. Carl Rupple. Justus Abt, Chirurg. Von Gros- 
tissen: Fr. Jos. Jäckle, unt. Belgiojofo. Von Göffingen: Fidel Schirmir, unter Würremb. Drag. 
Von or v en Matth. Sättle. Math. Maier. Berth. Heß, beim Jäg. Comps. Math. Hes, bii der 
Wagenburg. Alois Hirrler, Girug. Ven Uumlingen: Luk. Widmer, unter Kottulensky. Ven AltH 
heim: Joh. Haid. Irh. Ge. Höt, unter Auersberg Fidel Frank, unter dem 14. Rig Makh. Stein, b. 
ten *v“ Reg. Fried. Wei, Ühlan. Math. Hinele, unter Löherz. Carl Inf. Jos. Rettig, Jur. Stud. 
idel Buk, Bräuer. Ven Gröüningen tF. Jos. Heißle. Ign. Lorenzer, Bräuer Joh. J. Hei, 
Musikant. Von Egfingen: Jeh. Bauer. Von Binzwangen: 2h eod. Vogel, Sattler. Jos. 
schwarz, Sattier. Von P iligkreuzthal: Cölest. Hecht, Schmid. Von Oirnau: Anton 
5taudacher. Brauer. Von Kanzach: Seb. A#: und Math. Trunk, Bräuer. Von Klein- 
ssen: Joh. Baptist Obert, DSche Stud. Von Brau geweiler: Lor. Höfele, Brauer. Von 
Heudorf: Zilel Haele. 8 Uer. 8 Widmann, Koch. Bon Unlingen: Jol. Herrmanuz, Schrei- 
ner. Aut. Grosbaier, S'hrider. Frz. Butscher, Schuster. Jof. Schonz, Schust. Joy. Kraus, Schneider, 
Von Neufra: Joh. Schik, Schloßer. Von Wilflingen: Mich. Link, Kiefer. 
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        157 
Oberamt Saulgau. E 
Von Altshausen: S.b. Engenhard, bei Air. Joger. Mich. König. Alois Käser. Conr. Walzer, 
Bierbr. Ant. Ge. Fiegel, Chirurgus. #av. Walzer, Glaser. Von Mindelbeuren: Seb. Butsch, dei 
Higourgo, Von Mengen: Conr. Stephan, bei Kettulenko. Ludw. Waldraf, Canonier. Jof. Killi, 
f. Lieut. bei dem alen Can. R'g. Tav. Laib, bei Waldek Drag. Alois Häberle, bei Gob. Inf. # av. Ha- 
berle, Oberarzt beim 2ten Bannat Reg. Bernh. Mändel, u. Jah. Wilhelm, bei Kottuleneko. Herrm. Mas= 
ard, Unterarzt bei Kottulensky. Mart. Mannhard. Rapy. Eiche, bei Kottuiensky. Jos., und Franz Koch, 
laser. Mart. Kek, Glaser. Christoph Kuppaner, Strofw. Bernh. Kuppaner. Joh. Ant. Luipp. Mar. 
Luipp. Fidel Wezel. Joh. Wezel. Casp. Wezel. Ant. Cisele. Franz Manhard. J. Ge, und Joh. Hag- 
mann. Math. Bauer. Mart. Polter. Alois König. Seb. Ruprecht. Von Steinbronnen: Aaver 
Diesler. Joh. Bapt. Pauler, Brauer. Von Ried: Jos. Cornel, bei Hitbupt. Von Boos: Ant. 
Eitum, bei Hildburgh. Von'Boms: Jak. Griebinger, und Urb. Culer, Fuhrknechte. Norbert Lampert. 
Von Mosheim: Seh. Mörle, bei Cavanagh C#raß. Joh. Weber, bei Hildkurgh. Jos Roller, Brauer. 
Von Espach: Alois Stümpel, bei Hohenl. Drag. Von Ebersbach: Jo. Fetscher, Jäger, Nr. 8. 
Tos. Hau; Ant. Hehler, und Joh. Ge. Boll, bei Tirol. Jäger, Von Bierstetten: Joh. Mai, und 
Ant. Mak, bei Hildourgh Math. Renz, bei Enk. Franz Cra. Von Pfrungen: Koav. Schapler, 
Nr. 40. Inf. Ge. Eisele, bei TZhurn. Von Blochingen: Diemas Aöie bei Latour Drag. Joh. 
Seeger. Wunib. Laur, Schneider. Mart. Weber, Schuster. Wunib. Strobel. Von Eichen:. Georg 
Ailinger. Ge. Serigel. Jos. Widmann. Von Enzkofen: Andr. Burth. Pet. Heker. Von Fried- 
berg: Franz Seifried. Alois Ostermaier, Kiefer. Joh. Riedlinger, Kiefer. Roch. Churfürst, Chirurgus. 
Von Günzkofsen: Jos. Wezel. Von Hohenthengen: Jos. Ant. Müller. Ant. Spinnenheim. 
Conr. Graf, Wagner. Math. Burkard, Chirurgus. Ant. Burger, Schreiner Joh. Kugler, Mezger. Von 
Oelkosen: Franz Löfler, bei Hildbdurgh. Andr. Brimle. Von Ursendorf: oh. Steur. Von 
Herbertingen: Math. Gurh. Norb. Seyfried, bei Savoyen Drag. Ant. Maussaal. Wilib. Furst, 
Mezger. Menr. Blettler, Sattler. Math. Tehm. Von Ebenweiler: Wunib. Fiderle, Artill. Jos. 
Behee Joh. und Math. Birkofer, Bierbrauer. Ant. Huserer, Schuster. Jos. Sik, Brauer. Von 
oßkirch: Mich. Kern, bei Hildburgh. Ign. Stupp, Brauer. Von Riedhausens: Jos. Gind.l. 
tzon Hittenreuthe: Jos. Bosch, bei — Menr. Bauer. Conr. Bosch. Barth. Roller, Drechs= 
ler. Von Königseggwald: Mark. Braun, bei Hildturgh. Mart. Fetschler, bei de Vaur. J. Naist, 
Sattler. Ant. Kazenmaier, Koch. Joh Fetschler. Ign. Wendlinger. Von Saulgau: For. Hepp, b. 
Hilbburgt. Joh. Nep. Hepp. Andr. Bildstein, bei Aldemth). Jos. Bleicher, beim Verpfl. Dep. Eugen 
leicher. Erasm. Staud. Domin Keller. Ign. Klemm, Canon. Seb. Bleicher, und Conr. Bleicher, Feld- 
beker. Ant. Birkenhofer, Schuster. Ant. Rieger, Schneider. Rech. Haller, Sartler. Jos. Haller, Schneidr. 
Joh. Ge. Sauter, Maler. Jos. und Joh. Eberle, Bräuer. Mich. Kruber, Mezger. Jos. Lehl. Pet. Raich- 
le. Fidel Raichle, Schuster. Taver, Schegz Kiefer. Alois Schegg, Schneider. Von Hagenmoos: 
Frz. Jos., und Joh. Ge. Rauch, Bräuer. Ant. Gintele, Brauer. Joh. Gintele, Bek. Von Schwar- 
zach: Joseph Miller, Rotgerber. Ven Allmannsweiler: Anton Miller, Bräuer. Jos. Mafer, Mau- 
rer. Vom Spiegler: Johann.s Speth, Brauer. Von Fleischwangen: Anton Reiemann, 
Notgerber. Von Bazkofen: Wilib. Briem. Jos. Eisele. Joh. Bapt. Geßler. Von Bolsiern: 
Ant. Kälze. Von Enedach: Joseph Rieger, Uhmnacher. Jos. Schlebek, Feilenhauer. Jak. Huib, Fei- 
lenhauer. Ge. Huib. Joh. Lauchert. Von Fulgenstadk: Wend. Rümelin, Sattler. Jos. Rümelin, 
Bek. Von Scheer: Ant. Bartler, Chirurg. 45 Bartler, Schuster. Andr. Nolle, Feilenkauer. Ign. 
Rain. Ant. Rain, Schneider. Jos. Franz Glaser, Uhrmacher. Jak. Nees. Ant. Liebherr, Chirurg. Georg 
Gutknecht. Jos. Spch. Von Mauren: Anton Arnolp, Brauer. Von Milgishaus: Anselm 
Kern, Brauer. Von Riedhausen: JIch. Feuerer, Brauer. · 
Oberamt Zwiefalten: 
Fürst Carl Joseph v. Palm, Kaiserl. Oestreich. Geheimer Rath. 
Joseph v. Reichlin Meldegg, O. Lieut. bei dem Kais. Oestr. Reg. Neugebauer. 
Franz v. Reichlin Meldegg, U. Lieut. bei Kais. Oestreich. Insant. Reg. Hohenlohe. 
Franz Solan v. Speth Untermarchtall, Kais. Oestreich. General-Major. " 
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        158 
Von Nie#rundel fingen: Meart. Kraus. Jo. Kreus. Von Untermarchthal: Joseph 
Tiesel. Marb. Herder. Jak. Zirn. Tav. Mezger. Von Aichelau: IJoh. Ev. und J. Baopt. Fuschec. 
Von Gauingen: Math. Koch. Von Kirchen: Ge. Filel. Von Oberstetten: Mar. Seb. 
Schmid. P#t. Naach. Von Zwiefalten: Nikol. Saska. Von Hobengund elungen: Jorl. 
Scherb, unter Kicburgh. Von Obermarchthal: Dom. Maichlen. Tiber Lattner. Lor. Schanzle, 
Ehirurg. Sr. Muming, Hausknecht. MWil. Fälch, Apotheker. Meth. Schelile, Schuster. Jof. Falch. Apo- 
tteler. Von Alleshausen: Barth. Bruker. Carl Baumeister. Th-d. Schiling. Joi. Werdcliner, 
Ehirurg. Von Reutlingen: Conr. Riicdmaier. Peter Schairle. Math. Schairle, Wegner. Von 
Dietershausen: Seb. Burger. Christ. Feger. Norbert Sleisch, Bedienter. Tiber Holter, Schußer. 
Bon Sauggarten: RNik. Miller. Von Unterwachingen: Math. Braumeyper. Joseph Fuchsloch. 
Von Seekirch: Mich. Müller. Jos. Huker. Jos. Gaupp, Bräuer. Joh. Bapt. Maurer, Kiefer. Vo# 
Uttenweiler: Nrk. Eble. Ant. Rieger. Job. Ge. Gaupp. Jck. —### ner, Maurer. Andr. Fischbach, 
Chirurgus. Ven Dieterskirch: Tiber Dollbatsch. Math. Fadinger. Ven Frankenhofen: Fi. 
Schweitle. Jos. Schwertle. Von Chestetten: Joh., und Jos. Geisselhmd. Von Zwiefalten- 
dorf: korenz Stumm. Marzell Arnold. Von Hayingen: Gottfr. Hirter, unter Ansbach Cüraß. 
Ign. Better. Mich. Schlosser. Engelbr. Barth. Taver und Alois Schn.ider. Ign. Better. Bened. Her- 
der. Gour. Herder. ziu. Jos. Herer. Anton Aigner. Von Gossenzugen: Jos. Jöüngling. Job. 
Nepom. Jautes. Frz. Ant. Maurer. Von Wilsingen: Bened. Ho. Von Ittenhausen: Frz. 
Muller. Flor. Schmitt, Bek. Von Hausen: Tib. Leicht, Gärtner. Ludw. Leicht, Maurer. on 
Luppenhofen: Bernh. Funteb, Schreiner. Ven Kirchbierlingen: Jos. Scheuring, Chirurgus. 
WVon Unter-Wilzingen: Frz. Ant. Kopp. Von Indelhausen: Barnab. Heinrich, Schreiner- 
ob. Haberbosch, Wirth. Von Schülzburg: GBebh. Bichler, Barbierer. 
X. Kreis Altdorf. 
Sberamt Altdorf. 
Zhirst Fronz Tosepb Johann Nepomuk v. Dirtrichstein, Kais. Oestr. General. Malor. 
Fürst Alerander Carl Ferdinand von Wimischgräz, Rittmst. b. Kois. Oestr. Reg. Schwarzenb. Uhlan. 
Graf Johann Gobert von Aspremont Lynden, Kais. Destreich. Kä umerer. 
Von Altdorf: Joh. Schn alo, unter Erzh. Ferd. Craß. Dom. Krämer, unt. Erzh. Joh. Dragon. 
Thomas Boos, bei Hotenl. Drag. os Kubcle, bei Mllas Drag. Bened. Hagenbacher. Jos. Herrmann. 
Ant. Zoller. Ben#d. Geng. Ant. R’rich. Franz Findel, sämtl. bei Hidburgh. Dom. Sterk, bei Czarko- 
xineky. Dom. Schühle, und Casp. Röschmann, bei Lildburgh. Conr. Ernst, bei Ncugebauer. Jos. Sterk, 
9- 
  
êb: Hilddergh. Bapt. Exne. 2legbaar. Ge. Falk. Molf Hummil, Feidbeker. Alois Brauchle. Meelber#t 
E Joy. Gopler. Soh. Hailig. Alois Norz. Joh. Fütz. Sev. Buticher. Jos. Matt. Alois Ruf. 
BVon Schachen: Jos. Schuler. Ant Stollinger, bei Hileburgh. Von Menzenhäáäusle: Seb. 
Nerhrisler, beim Fuhrwesen. Bonifaz Rotheisler. Von Köpsungen: Aiois, und Donat Kopf, bei 
Hiloburgh. Peter Waldmann. Joy. Kappier. Jos. Erg###r. Von Oberankenreute: Jos. Erne 
bei Nass. Ciraß. Von Baienfurt: Joh. Ken. Zao. Ruof. Dowin. Raichl., bei Hilsbergh. Joh. 
Ott. Von. Wiggendaufer, und Joh. Biller, desgl. Jos. Fetscher. Jor. Bemll. Von Geisbeuren: 
Leomh. Rurte, b.i Hilekurgh. Jos. Speth. Leony. Brauchle. Anton Maser. Joh. Ant. Steiner. Joseph 
Mgier, sämtl bei Hirrburgg. Von Kümmeratshofen: Casp. Bek, bei Hi.rburgh. Fr Jos. Sodn, bei 
Cerz. Ant. Stoz. Joh. Stoz. Jof. Grueber. Ant. Birk. Von Hinterhölzer: Fr. Jof. Möhrle, 
bi Vildburgh. Von Elgenberg: Bonavent. Widmann, bei Waldek Drag Von Heissen: Ant. 
Hausmann, bei Hohengoll. Von Reckentiern: Conr. Haus nann, kei Hildburgh. Von Schi- 
ker: Joy Buck, bei Hildburgh. Bon Waltenweiler: Andr. PBfleghaar, bei Hildburg. Von 
Oberzell: Joh. Bucher, bei Eczh. Rudetf. Joh. Milker, bei Hilddurgh. Von Eggen weiler: Alois 
Buchinuur-, bei Lattermann. Von Höfigbofen: Mart. Kazenmann, bei Hildburgp. Von Torken= 
weli#e: Jo. Haler, bei Terzy. Peter Haller, bei Hildburgh. Tav. Haller. Von Unter-Eschach: 
Joyh. tSeiger, Feld Artill, Nr. 3. Mich. und Joh. Ant. Baar, bei Hildburgh. Sev. Abler, Mart. Biegger, 
und Joh. Pa#er, beim Fuhrwesen. Baptist Hagger, bei Tir. J’g. Gon#s ageer und Fidel Gunker, bei 
Hildburg). Von Bottenreute: Math. Bleier, bei Hildburgh. Von Gornhofen: Benchikt
        <pb n="167" />
        150. 
und Joh. Beullel beim Fuhrwesen. Von Fidazhofen: Valent. Maier, bei. Mgahyn. Ven Bro- 
chenzell: Joh. Runel, bei Hidburgh. Von Saar brük: Theob. Umlohe, bei Hildburgh. Vem 
Et. Georgen: Joh. Steinhauser, bei Hildburgh. Von Allmannsweiler: Conr. Weishaupt, dei 
ildburgh. Von Fischbach: Balt. Rittler, bei Hilbburg. Carl Ant. Weishaupt. Andr. Weishaupt. 
Simon Kaecht, Sattier. Von Ober-Ailingen: Blas. Pfleghaar, bei Coburg. Von Rittlen: Ant. 
Hirscher, bei Hildburgh. Von Wetzisreufe: Eugen Erne. Von Knollengraden: Remigius. 
Scheuch, bei Hildbdurgh. Von Sieb Casreute: Anton Bauz. Von Eiebenhofen: Christ. Skotz.. 
Von Oberau: Joh. Dingler, bei Tirol. Jig. Von Spiesberg: Seh. Ee. Heine. Von Ro- 
senhausle: Ambr. Nabholz, und Joh. Nabholz, bei Hildburgt. Von Tobel: Mart. Sonntag, beit 
Herzog Albert. Von Sattelbach: Kor. Buchmüller, bei Hilobuug Von Pfärrenbach: Steph. 
Bauz, bei Hildburgh. Math. Banz. Von Egg: Conr. Bodenmilker, bei Hildburgh. Joh Bodenmileer, 
beim Fuhrwesen. Von Rin genweiler: Martin Eggler, beim Fuhrwesen. Von Beienbach:: 
Bapt. Gehweiler, bei Waldek. Von Weiler; Jos. Sterk. Von Steig: Ge. Heinzmann. Jos.. 
Weisenbacher. Math. Fischer. Jos. Fischer, bei den Jägern. Von Blitzenreute: Casp. Frii, b. ir 
Terzi. Von Vorsee: Jeh. Bachenmaier. Von Blönried: Borenz Kopf. Donat. Kopf. Vom 
Rothhäusle: Jos. Jung, bei Ansbach Cuiraß. Joh. Jung. Von Münchenreuthe: Jos. Amann, 
bei Bender. Lorenz Funk. Von Möllenbrunn: Jos. Nist, bei Hildburgh. Von Brieach: Lir: 
berat Damm, bei Tl. J. Von Weingarten: Jof. Cochmüller, bei Vogelsang. Von Dankets-- 
weiler: Math. Keßler, bei Bender. Von Isny: Joh. Thom. Kraus, bei Reisky. Joh. Thomas; 
Felle, beim Jäger-Bat. Nr. 8. Jos. Zech, bei Kottulensky. Paul Springer. Joh. Ge. Springer. Sonr. 
Hagemiller, bel Bender. Joh. Hiller, b.i Reieky. Joh. Gottl. Fleischer. Conr. Lauber, Inf. Nr. ö4. Johr. 
C. Spengler, bei Bender. Carl Frei, Snkf. Nr. 64. Toh. Jak. Geiger, Kupferschmid. Math. und Gottfr.. 
Rödel, Nadler. Math. Rothbacher, Weber. Christoph Rothbacher, Weber und Maurer. Joh. Oav. Roeth= 
bacher, desgl. Ge. Rotbacher, Färber. Joh. Kuster, Gärtner. Gottfr. Fink, Schloßer. Von Höhmüh-: 
le: Jos. Johler, bei (Neugebaur. Von Gopratshofen: Magn. Müller. Von Roth: Joseph) 
Boscher, unker Tirol. Jigern. Von Kißlegg: Anton Kempter. Tav. Kebach, Schreiner. Alo#s Schrei- 
ber, Braner. Von Hintermoos: Makth. Baumann. Ven Emelhofen: Alois Kieble.. 
Anton Kieble, Brauer. Von Zaisenhofen: Joh. Miller. Von Strohdorf: Casp. Müller, un 
ker Hirrburgh. Aus Oberhofen: Bapt. Jeble. Aus Unterthruringen: Aanton Nesensohn „ 
ünler Latour Drag. Aus Wengen: Joh. Kronh. Wachter. Gencros Wachter. Aus Weiler: Al.. 
uarrt, und Magn. Gall. Rudhart, unter Rrieky. Aus Winterstetten: Thom. Beisch. Pancrar. 
Müller. Aus Winterstettendorf: Joh. Müller. Aus Beuren: Isidor Notz. Gregor Blum.“ 
Aus Baldenhefen: Fr. Tav. Bischofberger, unter Bemder. Aus Dengelzhofen: Jos. Maier.- 
Aus Eisenharz: Ant. Flazhard. Ant Jirstein. Aus Schweinenbach: Franz Tos. Kasch. Aus 
Grosholzleuten: Benifaz Rudbardt. Aus Bolsternang: Fried. Hittler- Aus Hienline= 
ofen: Conr. Roktenbucher. Aus Diepolzhofen: Fr. TKav. Welfle. Aus Unterzeil: Alois! 
git Aus Hueb: Franz Filscher, bei Hilahg, Aus Sppranz Max. Halder bei den Ut#. 
us Bergatreute: Math. Dobler. lus Engenreuthe: Ant. Schnell. Aus Arishönn:: 
Tav. Graf. Aus Baldersberg: Job. Bapt. Schlichte. Aus- Rosenharz: Joh. Bopk. Sters.. 
Aus Krenberg: Joh. Bapt. Strobel. Aus Hofen: Bernh. Riedlinger: Jos. Ehrat. Aus Moo- 
ing: Just. Kekeilen: Aus Kappel: Mich Kling. Aus Wolketschweiler: August Hailip.. 
us Horb: Ignaz Baubhofer. Aus Enzisreuthe: Cornelius Weiland. Aus Frobnhofen: 
Anton Scholl. Jos. Metzler. Aus Danketsweiler: Jak. Gümeele, Brauer. Aus Zuêdorf:: 
Maul EGuffarth, Bauer. Aus St. Anna: Ge. Pfender, Brauer. Aus Reuthe: Ge. Grabherr, 
Brautr. us Wuhrmühle: David Groß, Stärkfabrikant. Aus Häusern:. Fr. Jos. Séüzen= 
berger, Mezger. Ant. Stüzenberger, Mezger. Aus Rimbach: Max Werz, 
Oberamt Waldsee. 
Kürst Franz Georg Carl Joseph Mekternich. Winneburg, Kais. Oestr. Eeh. Rath. 
rdfin Auguste von. Sternberg, geb. Gräsin von Manderscheid.-Blankenheim. 
Aus Waldsee: Ferd. Walser, unter Latour Dragoner. Paul Eisele. Anton Mayer Bemektürss 
Kern, unter. Bender. Joseph Anton Haln, Mezger. Fricd. Josenh Maier, Mezger. Xaver Staäker, Schlof-
        <pb n="168" />
        160 
ser. Seb. Krug, Schuster. Nep. Krug, Uhrmacher. Jos. Bek, Apoth. Andr. Bosch, Sattl#r. Mart Schem- 
mel, Mezger. Tav. Haine, Magler. Carl Haine, Bek. N#ep. Daine, Juwelier. K#av. Raiser, Kiefer. Aus 
Wulendorf: Ant. Denz. Bapt. Scheuch, unrer Bender. Tav. Mäller. Tav. Köpfelsberger, Sartler. Tov. 
Miller, Mezger. Taver Walser, Schuster. Jos. Oenz, Mezger. Jos. Sterk, Schreiner. Ign. Zingneiß. Ferd. 
Krez, Jiger. Aus Thyannhausen: Jos. u. Benedikt 2#idmimn. Aus Guttenzell: Casp. Braun, 
bei Neugebauer. Joh. Bapt. Braun, bei Bellegarde. Joh. Staible, bei Hohenz. Drag. Ludwig Albrecht. 
Bernh. Reichart, Jäger. Ferd. Albrecht, Schneider. Aus Kirchberg: Joh. Halder, bei Bender. Aus 
Schussenried: Bincenz Birker. Herrmann Krämer. Vinc. Feßler, bei Hohenl. Drag. Herrm. Wild, 
Lieut. bei Kerpen. Anton Frei, bei Klebek. Aus Kürnbach:T Joh. Bapt. und Aug. — Val. 
Aeßler, Mahler. Aus Mirbelwiden: Alois Krapf. Jak. Ailinger, Brauer. Thil. und Franz Jos. 
Hepp, Brauer. Aus Roth: Aurelius Höge. Ge. Steuer. Joseph Bräuchle, Jurist. Joseph Kuchs, 
afner. Benedikt Haug, Kiefer. Jak. H#uug, Gärtner. Morz Oelhaf, Glaser. Aus Mettenderg: 
oh. Ge. Löw. Martin Kurter. Alois Feyr, Schmid. Jos. Haag, Glaser. Aus Unter-Opfingen: 
Benedikt Krck. Aus Kirchdorf: Conrad Oelmaier. Aus Steinbach: Math. Fischer. Taver 
Hohmanner, Chirurgus. Aus Haßlach: Peter und Johann Herrmann. Mich. Würfel, Kellner. Math. 
und Anton Ehrmann, Bildhauer. Alois Fakl.r, Chirurgus. Joh Baptist Redle, Schloßer. Taver Hehl, 
Schuster. Anton Henkel, Bierbr. Elem. Hen##el. Aus Unterzell.Ilk. und Franz Jos. Biberacher. 
Aus Waldburg: Gottfried WVeishaupt, ber den Tir. J##gern. Aus Erbisreuthe: Secbast. Kugel, 
bei Tir. Jüageermn. Aus Rohrbach: Anton Huber, bei Hildburgh. Aus Einthurnen: Jos. Bsel 
Aus Röthenbach: Baptist Niedeimaier. Aus Wass ers: Mang. Bük, bei Tirol. Jagern. Aus 
eudgau: Seb. Bulach, bei Hildburg. Ambros. Müller, bei Tiroler Jäager. Aus Riedsch mitte: 
5 undele, bei Hildburgh. Aus Krattenweiler: Georg Reinig, bei Hildburgh. Aus Ziegel- 
bach: Taver Huber, unter Tiroler Jägern. Aus Dieten wengen: Ankon Dorner. Aus a r- 
hardszell. Vinc Hopp, bei Tiroler I#g. Jo eph Allgaier. Aus Knetzenweiler: Joh. Sproll. 
Aus Steinach: Aügust Saul, unter Tir. Jägern Ge. Schmaler, Mezger. Aus Volkertshauc: 
Joseph Denzler, bet Wabdeer Dragoner. Aus ch: Alois Gerai, bei Laktermann. Aus Hufe- 
ringen: Joseph Wilo. Aus Schweinhau en: Maty. und Jakob Neff. Aus Hedelberg: 
Taver Mayer. Aus Venersberg: Jos. Anton Wäscher. Aus Un ter= Ussendocf: Fr. Jorph, 
Aßler. Aus Mittishaus: Laver Zembrodt. Aus Wurzach: Kilian Burkhard, Anton Schu- 
er, und Steeph. Lang, bei der Artiller. Boptist Schranz. Alois Rothenhäusler, bei Hildburgh. Anton 
Müller, bei der Wagenburg. Josepyh Antkon Heinzelberger, Koch. kaver Schnizer, Girener. Ge. Deuringer, 
Schloßer. Joseph Kunt, Schloßer. Nepom. Denzel und Garl Erne, Schloßer. Joieph Schuler, Rotgerder. 
Andr. Schemmel, Weisgerber. Jo#rph Rohler, Zimmermann. Nep. Erne, #upveistecher. Alois Bütrar 
Sekler. Aus Ellwangen: Isikor Herrmann Seb. König. Anton Rieß. Aus Hauärz: MWi- 
libald Hummel. Seb. Meiffer. Joseph Burger, Kiefer. Franz Schmid, Bierbrauer. Alois König, Mezges. 
Franz Halder, Schuster. enedike Binder, Schloßer. Joseph Halder, Schn.id. Aus Mitrel buch: 
Math. Vogt. Aus Oberstetten: Math. Jäger. Aus Hattenburg: Joseph Här, bei Neuge- 
bauer. us Ummendorf: Lorenz Krug. Joseph Herrmann. Fr. Joseph Segmeyl. Columb. Sau- 
ter. Innocenz und Cajctan Kibler, Bierbr. Benedikt Geng, Schreiner. Franz Müchler, Zimmermann Lo- 
renz Sauter, Mezger. Fr. Jos. Kibter. Aus Erensber:: Math. Schmid. Joseph Henne, Mezger. 
Aus Ochsenhausen: Benedikt Grozer. Joh. Nepomuk Weiher, bei Colloredo. Matth. Jörg. Joseph 
Rimmel. Georg Ehrmanm. Anton Grozer, bei Neugebauer. Joh. Egner, und Balthasar Rupf, Schreiner. 
Aus Steinhausen: Math. Rehm. Aus Bellamont: Brund Wäscher, bei Bender. Ant. Hei- 
ne. Aus Kemnath: Math. Caspar. Anton Herrmam. Aus Humart sried: Alois Reff. 
6 Joseph Sproll. Anton Neff. Aus Häusern: Joh. Weiß. us Schöneburg: Gottfied 
Rödle. Ge. Dilger, unter Hohenl. Gallus Gnant. Wendel Schäfer. Andr. Rapp. Aus Degemau: 
Tug. Borler, Mezger. Joh. Boxler, Chocolademacher. Aus Thannweiler: Jos. Zwölfer, Sailer. Jos. 
Reif, Jäger. us Muspach: Conr. Eisenbach, Brauer. Aus Wattenweiler: Martin Gerai, 
Sattler. Aus Hopfenbach: Rupert Feßler, Jager. Aus Stafflangen: Remigius Affasg , 
Schreincr. Aus löreuthe Vien Luz, Chirurgus. Aus Thannheim: Martin Mucch, 
Gärtner. Martin Bernwong. Alois Göppel, Me3zger. Aus Ober-Opfingen: Joseph Schwatz, 
Brce. Aus Murrwangen: Alois Albesser, Kiefer. Alois Bauer, Wagner. Joseph Bauer. Aus
        <pb n="169" />
        161 
Wezisreutbe: Ferdin. Bosser, Chirurgus. Aus Goldegger: Anton Zimmermann, Bierbr. Aus 
• Atton Fe# W gner. * Nierermuhle: Georg Schellhorn, Bierbr. Aus Berg: 
orenz Wechter. Aus (Jundarzt: Alois Nothh#lfer, Schustrr. Aus Rizenweiler: Alois Miller. 
Sbirurgus. Aus Wolfertsweiler: Cusiüachius Schwarz, Berienter. Aus Winterstetten, 
"onr. ämmle, Schloßer. Vincens Haller, Kiefer. Joh. Baptist Schmid, Bierbr. Taver Schwanzkopf. 
Schreiner. Aus Menischweiler: Herm, Multer. Aus Heisterkirch: Martin Sproll, Schu- 
F. Aus Reuthe: Fr. Josepxh Muschel, Weber. Sebast. Muschel, Schuster. Tav. Ulmer, Schreiner. 
orenz Gerai, Mezger. Aus Gospolzhofen: Michael Leiprecht, Hausknecht. Aus Tristolz: 
Baptist, und Joserh Akermann, Fuhrleute. Aus Pfauzenwald: Anton Janser, Schmid. Aus 
Marstetten: Taver Göser, Mahler. Johannes Hafele, Schreiner. Aus Mooshausen: Joseph 
Gropper, Schreiner. Aus Fischbach: Fr. Josepy Wehl. Aus Erlenmoos: Johann Kulmuh, 
Schmid. Joseph Heim, Sckloßer. Joseph Ankon Nann, Barbierer. Aus Englisweiler: Anton 
Maucher, Mezger. Aus Humartsried: Joseph Anton Steinhauser, Bierbrauer. 
XI. Kreis Schorndorf. 
Oberamt Gmönd. 
4 Joh. Carl von Lang, Soldat beim Reg. Franz Mailand Cürass. Aus der Stadt Gmünd: 
Ferdinand von Storr, Ritem. bei Klenan Cher. In#n. Rauschler. Bal. Wilhelm, bei Lattermann. 
F Franz Meihbfer, desgl. Mich. Wendeiß, bei Erz. Carl Inf. Caspar Reit. Jos. Rothe, bei 
Latour. Franz Riegert. Joh. Ge. Riegert, Jourierschüz bei de Vaur Inf. Jos. Walomaier, bei 
Erzh. Ferd. Cürass. Anton Verter. Jos. Eberhard, bei Stein. Ge. Frid. Lembek, bei Erzh. Carl 
Ublauen. Ge. Ernst. Franz Jokf. Herzer, bei Latterm. Ge. Weidmann. Bernh. Lamberr, Gold= 
schleifer. Joh. Aich, Goldschm. Franz Schabel, Bek. Jos. Kolb, Goldschm. Ge. Seiz, Kammach. 
Augustin Beck, Geldschm. Angusimn Kraus, Mezger. Aug. Deibele, Goldschm. Jos. Sceigmaier, 
Schneider. Thowas Kott, Schneider. Joh. Dlatiner, Goldschm. Jos. Heinzmann, Kupferschmid. 
Leonhard Albrecht, Goldschm. Franz Weber, Goldschm. Dom. Schleicher, Gold#schm. Joi- Argau- 
er, Hafner. Joh. Döbler, Goldsehn: Franz J. Vogt. Johann Storr, Schlosser. Vingenz Sche- 
del, Goldschm. Jos. Melber. Vronh. Döbler. Joh. Keiser. Joh. Krang, Mezger. Josef Rlein, 
Goloschm. Dom. Kopfensiz, Goldschm. Ge. Weikmann. Josef Herzer. Anton Schleicher. Simon 
lein. Joh. Heinzmann. Mich. Herzer. Cgidius Albrecht. Joh. Leopold Ade. Thomas Müller. 
Franz Haas. e. Frauz Ott. Mich. Obbler. Domin'ikus Knoll. Angust Müller, Beb. Ant. Vogt, 
oldfchmm. Seb. Bek, Bek. Jos. Büchler, Goldschm. Carl Schniter, Graveur. Christ. Schniter, 
Goldschm. Ferd. Urbon. Conrad Sernat. G. Mich. Reischte. Ignaz Platner. Albert Meier. 
Vinzenz Meier. Mich. Traubenmüller, Goldschm. Franz Neuber. Joh. Roth, Schreiner. Josef 
Teibele, Goldschmid. Josef Ddbler. Leop. Korni. Josef Ddbler, Goldschm. Ignaz Ernst. Von 
Bettringen: Bonav. Grünauer, Kaver Hölzle, Josef Hölzle, Anton Schmid, diese 3 Pfeifenm. 
Von Weiler in den Bergen: Andreas Hag und Ge. Oberst, beede Canonier beim usten Artill. Reg. 
Von Unter-Bbbingen: Bernh. Zeller, Schusier. Anron Kuhn. Bek. Von Nenningen: 
Melch. Berger, Bierbr. Bernh. Berger, Bierbr. Von Degenfeld: Josef Geiger, bei Fotter: 
mann. Aunr. Baumholz, Sattler. Von Iggingen: Joh. Meier, Bek. Jos. Mrier. Von 
Schdnhard: Sebastian Strampfer, Schreiner. Von Lindach: Joh. Frid. Big, Bek. Christ. 
Oüiertag, Strumpfv. Aus Muthlangen: Josef Anton Haß, bei Waldek Dragoner. Anton 
Heidner, Wagner. Ven Mögglingen: Joh. Kratzer, Taglöhner. Mich. Weireter, Mezger. 
Matth. Ostertag, Bek. Jeh. Ostertag. Jos. Stadelmeier. Jos. Bühr, Bek. Fr. Kav. Weiretter, 
Müller. Josef Val. Oeschle, Bauernkn. Ancon Rick, Bek. Ge. Marr Bihr, Beck. Joh. Doll. 
Bernh. Apperich. Bernh. Huttelmeier. Bernh. Appoerich. Von Lautern: J. G. Stegmaier. 
Ge. Deininger. Seb. 2W9eber, Chirurg. Studiosus. Sebast. Deininger, Drechsler. Jos. Edelhaufer, 
Bek. Mich. Deininger, Drechsler. Von Durlangen: Joh. Weibel „ bei Lättermann. Von 
Thanau; Franz Weibel, bei Erzh. Ludwig. Von Waldstetten: Conrad Kudtler. Johann 
Schabel. Lotenz Reismuͤller, Pfeifenmacher. Josef Bart, Schreiner. Xav. Reismuͤller; Pfeifenm. 
Ge. Rundschuh, Pfeifenm. Bernhard Betz, Pfeifenm. Joh. Kinl'e, mfeisenm. Joh. Weinberger, 
Pfeifeum. Ant. Baumhauer, Schuster. Kav. Betz, Pfeiseum. Bernh. Bundschuh, Knopfmacher. 
S—#e 
#i
        <pb n="170" />
        264 
Loh. Betz, Pfeisenm. Jch. Wamsker, Wittb. PVon Hinterweiler: Franz Blessing, bei Lat- 
trrmann. Michaecl Werber, bei Tutschmeister. Von Hege: Wend. Huttenlauch. Von Vor- 
derweiler: Anton Schutz. Peter Nuding. Von Metlangen: Lorenz Stranb, bei Szekler 
Husaren. VWVon Reichenbach: Taver Scheel. Leonh. Stranb. Berny. Straub. Patr. Straub. 
WVon Wetzgan: Anton Schierle: Bek. Im Fuchs: Josef Oekle, Pfeifer. Von Rritprechte: 
La Seitz, Bek. Von Leinzell: Bernh. Benkelmann. Christ. Dotrerer. Mich. Wohlrab. 
on Wißgoldingen: Franz Anton App, bei Lattermann. Jos. Hoselich, Bader. 
· Oberamt-depingcn. 
Aus der Stadt Göppingen: Friderich Beck, Jeugmacher. Simon Joh. Merz. Chrisioph 
Endres, Schlosser. Jac. Frid. Weidner, Flaschner. Emanuel Baihinger, Drechsler. Gottl. Buk, 
Bel' Joh. Andreas Veihinger, Zeugmacher. Ge. Gairing, Bek. Ernst Carl Braunn. Aus Al- 
bershausen: Christ. und Heinr.-Greiner, Joh. Räpplen, bei Laltermann. Heinnrich Räpplen. 
Aus Betzgenrieth: Gottl. Worrer. Aus Börtlingen: Mich. Wahl. Aus Boll: Matth- 
Knecht, Chirurg. Aus Faurndau: Jac. Stetzer. Jch. Späth, Schreiner. Aus Hatrenyo- 
fen: Joh. Ge. Friz, Schmid bei Nassau Cürass. Joh. Beutel. Aus Gr. Eitzlingen: Ancon 
Pseifer, Unterarzr. Mich. Schrag., Chirurg. Joh. Wiedmann, beim Fuhrwesensdepor. Joh. Pflet- 
schinger, Zimmerm. Joh. Kurz, Schlosser. Chrisiian Geiger, Schreiner. Leonh. Lohrmann, Schr. 
Sch. Zeller, Schreiner. Jos. Euer" Weber. Aus Heiningen: Christof Stolz, Zeugm. Lorenz 
Eitle, Bek. Johann Eitle, Bek. Joh. Ge. Haag. Aus Hohenstauffen: Jac. Frid. Müller, bei 
Hildburghausen. Joh. Mich. Hutelmeier. Aus Uhin gen: Mich. Walther. Aus Jebenhau- 
sen: Phil. Hein'. Bielfort, bei Kerpen Inf. Aus Salach: Anton Waibel, bei Lattermann. 
Leonh. Hetlig. Andreas Wahl. Jos. Riker, Schreiner. Josef Wahl, Strumpsweber. Mich Gallon, 
Vek. Fr. TXaver Hofelich, Bek., Conrad Hofelich, Bek. Aus St. Gotthard: Joh. Ge. Späth, 
beim Z#en Feld-Artill. Bataill. Aue Rechberghausen: Kaver Maierbbfer. Aus Wäschen- 
beuern:- Joh- Gersiner. Jos. Benkelmam. Johr. Kleesattel. Aus Winzingen: Dionksius 
Bless'ng, bei Lattermann. Aus Ortenbach: Aloisius Veir, bei Clairfair. Raimund Möhleiß, 
Bierbräuer. Joh. Derler, bei Lattermann. Aus Krummwüälden: Joh. Sagler, bei Lattermann. 
Aue S#chonterhof: Jol. Hezel, Bierbräuer. » 
Oberamt Schorndorf. 
Aus der Stadt Schorndorf: Joh. Christ. Raisinger, Müller. Joh. Heinrich Gössele, Na- 
gelschmid.. Joh. Frid. Stösser, Mezger. Wilh. Phil. Hauber, Schreider. Joh. Erh. Kuppinger, 
Jiungießer. Matth. Nagler, Schum. Joh. Frid. Kies, Schlosser. Gortl. Fr. Trogler , Buchbinder. 
Joh. Kuppinger, Jinngießer., Joh. Kies, Schlosser. J. Conrad Maier, Mezger. G. Fr. Reisinger. 
Aus Geradstetten: Eberh. Heinr. Seibold, bei Carl Schrdter Inf. Jac. Frid. Gutbrod. Aus 
Bauersberghof: Daniel Benz), bei Lattermann. Aus Grunbach: J. Frid. Eipenlaub. Andr. 
Gortl. Bestler, Barb. Aus Schnait: Joh. Ge. Ailen, bei Savoven Dragoner. Ans Hegen- 
lohe:. Andreas Wagner. Aus Hebsack: Thomas Weinschenk. Aus Hundsholz: Joh. Georg 
Eeitzer., Andreas Heißler. Joh. Sterhan Bach, Dieher. Adam Wörner, Wagner. Aus Win- 
terbach: Ferd. Jenisch, Canditor. Ludwig Jenisch, Candirer. Aus Benutelsbach: Joh. Bernb. 
Bunz, Strumpfsr. Joh. Käfer, Schmid. Aus Ober-Urbach: Carl. Frid. Söll. Joh. Schenk. 
F. Ge. Walther. Gortlieb Muff. Mich. Haug:, Jac. Heinrich.. Jac. Muss. Aus Unter-Ur- 
ach: Thom. Roggenhäuser, bei Ansbach Juf. Pil. Bregenzer. Aus Rudersberg: Jac. Frid. 
Kienzle, Bek. Jac. Frid. Ebinger. Aus Klaffenbach: Jac. Frid. Glotz. 
Oberamt. Welzheim. 6 
Aus der Stadt Welsheim: Joh. Ge. Maier, bei Hohenl. Bartenstein. Christ. Ludw. Weller, 
Dreher. Aus Lorch: Joh. Ge. Weiß, beim Fuhrwesen 10 Division. Conr. Makabäus Wagner , bei 
Teutschmeister. Ros. Magar. Akermann. - Chrsioph Akermann Aus Enderbach: Mich. Ba- 
wis, bei Neugebauer Inf. Aus Pliederhausen: Joh. Ge, Alton, Mezger. Ludw. Frid. Wai- 
biel; Schum. Joh. Albrecht, Zimmerm. Aus Breitenholz: Heinr. Sipple, Wagner. Von Breir- 
nensf###: Joh. Sipple, Wagner. Aur Thannhöfle: We. Praßler.
        <pb n="171" />
        263 
XII. Kreis Ellwangen. 
Oberamt Aalen. 
Aus der Stadt Aalen: G. Balt. Rieder, bei Lattermann. Martin Stegmaier. Casp. Win- 
ter, Uhlan. Leonh. Oker. Ge. Melch. Koch. David Rieger. Daniel Winter. Aus Abtsgmünd: 
Franz Geismann. Franz Klein. Carl Klein. Jos. Blümle. Aus Wöllstein: Kav. Funk. Franz 
Vogelmann. Aus Heuchlingen: Franz Weber. Aus Rodamsdbdrfle: Joh. Illg. Aus Oder- 
kochen: Ge. Hug, bei Thurn. Leouh. Hug, bsi Lattermann. Aus Unterkochen: Joh. Ocb- 
Jotz. Häfsele. Melch. Scheffauer. Faver Scheffauer. Josef Holz. Taver Holz. Aus Wasser- 
alfingen: Franz Meier, bei Coburg Inf. Joh. Gruber, bei Lattermann. Aus Essingen: Ge- 
Bruker. Aus Killingen: Balth. Feile. Aus Fachsenfeld: Auton Auchter. Auton Wengerr. 
Joseph Rükert. Josef Scheer. Aus Hohensiart: Ge. Eisele. Joy. Jertinger. Patriz. Klinn. 
Josef Ehmer. Joh. Frdlich. Joh. W nanoi. Aucs Pfannenstiel: Joh. Schnellinger. Heinrich 
und Sebastian Geiger. Joh. Ge. Ulmer. Joh. Ge. Holz. Carl Leitner. Aus Aktenhofen: 
Dom. Kauffmann. Aus Leinroden: Joy. Heß. Aus Reichertshof: Ge. Wagner. Josef 
Miile. . Aus Schechingen: Anton Schusier. Joh. Rettenmaier. Melch. Meier. Karer Retren- 
maier, Joh. Rettenmaier. Aus Leinweiler: Ferdinand und Joh. Mezger. 
Oberamt Ellwangen. 
Aus der Stadt Ellwangen: Jos. Diemer, bei Thurn. Jos. Wurst, bei Klebek. Franz 
Benisch. Ignaz Diemer, Vierbräuer. Jos. Braun, Schneider. Mich. Niederhdfer, Mahler. Adr- 
Standinger, Weber. Bonif. Wagner, Buchdruker. Martin Abt, Weber. Lorenz Engelhardt, Sammt- 
bandweber. Joh. Mermann. Jol. Laruz, Dreher. Fidel Kosiler, Tapezier. Seo. Trospach, Band-- 
weber. Ans Neculer: Anton Cberhard, bei Stauffenberg. Aus Röthenbach: Jos. Feylmapyer= 
bei Rosenberg Lragener. Aus Ellenb * : Ignaz Lerch, Schneider. Georg Skaut. Ignaz Gent- 
ner. Lerch, Bataillons-Chirurgus bei Kinoky. Josef Schultes, bei Hessenhomburg. Ans Bühler- 
thann: Johann Vog#. Aus Rosen ber g: Jacob Rathgeb. Mich. Müller, bei Kallenberg. Aus 
Stöttlen: J. G. Deißler. Aus W.sthausen: Eouard Stark, Chirurg. Edmund Stark, Med. 
Candid. Joy. Haas. Georg Zeller. Joh. Haam, bei Teutschmeister. Mis Kottspiel: Johann 
Schwager. Aus Röhlingen: Bälrhaf. Bribisnekar, bei Bender. Aus Neunheim: Anton 
NRieger, Hausknecht. Kav. Rieger, Bierbräuer. Aus Rennstadt: Paul Alois. Stelzle. Aus 
Beersbach: Josef Jlg. Aus Lauchheim: Auton Schnepf, Schuster. Josef Anton Beitzer, 
Cand. Throl. Anton Kreiptner, Schneider. Johann Stubenvoll, Loderer. Josef Weitzmann. Aus 
Raustetten: Joh. Georg Mohr. Aus Wesihausen: Joh. Haas. Georg zeller. Joh. Haan, 
bei Teutschmeister. Edmund Stark, Theol. Cand. Aus Hüllen: Joh. Georg Reukam, bei 
Teutschmeister. Aus Waldhausen: Antkon Junker, bei Rosenberg. Anton Gantenheim, Bek. 
Mich. Gantenheim, Bek. Aus Brastelburg: Chrisioph Glotzbhüger. Aus Geißhard: Georg 
Röthen, Hufschmid. Ans Tossingen: Alois. Rundler. Aus Hütrlingen: Melch. Abele, bei 
Thurn. Taver Grimm, bei Lattermann. Joh. Jillich, bei Laudon. Johy. Ebert. Joh. Schenk, 
bei Thurn. Sebastian Köninger, Bader. Aus Niederalfingen: Anton Schüle, bei Thurn= 
Aus Seizberg: Joh. Hügler. Anton Helmle, bei Thurn. 
Oberamt Gaildorf. 
Färst Rudolph Josef von Colloredo-Mannsfeld, Kais. Oestr. Kämmerer. 
Aus der Stadt Gaildorf: Joh. Gottfr. Zehrer, bei Calenberg. Mich. Maas, Invalid. 
Carl Christoph Koch, Chirurg. Christof Karl Koch, Bedienter. Aus Oberroth: J. Georg Bayh, 
Joyh. Georg Deininger. Aus Mittelroth: Michael Kingeter. Aus Hasenhdfle: J. G. 
Förstuer: Aus Haghof: Geter Minz, bei Klebek. Aus Ruppertshofen: Ludwig Schmid. 
Aus Knollenberg: Peter Engel. Aus Münster: Joh. Carl Haam. Joh. Jac. Petter, bei 
Würrtemb. Dragoner. Aus Gschwend: Joh. Schallmüller. Go#fried Wild. Aus Gebev- 
weiler: Gortfried Fritz. »
        <pb n="172" />
        164 
Oberamt Hall. 
Ludwig Ernst Frid. Wilh. von Sekendorf, Lieut. beim Kais. Oestr. Reg. Ferdinand Kronprinz. 
Aus der Stadt Hall: David Petrer Horn, bei Lattermann. Christiau Frid. Hornung, bei 
Callenberg. Christ. Frid. Schmid, Schreiner. ABur Bibersfeld: Joh. Mich. Herrmann. Joh. 
rid. Schay. Leonh. Weitner. Ans Bubenor bis: Georg Sammet. Aus Geißlingen: 
Joh. Michael Gräter. Martin Seybold, Bek. Aus Gelbingen: Joh. Jos. Philipp. Aus 
Haßfelden: Georg Sebastian Lober, Feldbek. Aus Sittenhard: Joh. Jacob Wieland. Aus 
Steinbdach: Adam Kräter, bei Klebek. Chrisiof Offterrieder, bei Lattermann. Aus Tullau: 
Balthasar Schwager. Aus Gr. Allmerspann: Franz Wolft, Schneider. Aus Neun kirchen: 
Foh. Albr. Wieland, Kiefer. Aus Unter-Sontheim: J. G. Feuchter, Schmid. 
Oberamt Heidenhe im. 
Aus der Stadt Heidenheim: David Degler. Christof Grünbihl, Schneider. Jagc. Hein- 
buch, Bek. Aus Bohlheim: Melchior Kurlenbauer. Joh. Gortl. Ring. Matth. Baumgärtner. 
Christian Greysfsing. Aus Heldenfingen: Joh. Caspar Sauter, Invalid. Christ. Stammler. 
Aus Gerstetten: Joh. und Joh. Marr. Kraiser. Georg Vankshaf, Nagelschmid. Aus Her- 
brechtingen: Matth. Aubele, bei Neugebauer. Aus Sonth eim an der Brenz: Christoph 
Frid. Dbrner. Ans Brenz: Johann Klein. Aus H ohem#memminysten; Joh. Ammermann, 
beim Montirungs-Depot. Aus Aufhausen: G. Melch. Fischer. Aus Königsbronn und 
Springen: Christoph Frid. Brandstetter, bei Lattermann. Joh. Mundigel, Schlosser. Ans 
Zang: Jacob Spaas, Hauptmann bei Lobkowitz. Aus Oggcuhausen: Joh Georg Wetel. 
Andreas Weber. Christoph Wiedman. Aus Steinhei m: Joh. Eberhard Nieß, Hauptmann 
bei Teutschmeister. Georg Kiefer, Gürtler. Aus Sbhnstetten: Josef Diener. Ehrist. Hoqstorz- 
Samuel Schmid. Sigmund Gürtner. Mich. Steegmaicr. Sirt Maier. Matth. Banzhaf. Aus 
Gussenstadt: Ludwig Hafner, bei Lindenau. 
Oberamt Nürdlingen. 
Aus Aufhausen: J. H. Schrbppel. Joh. Eberhard. Balth. Eberhard. Joh. Kron. 
Oberamt Weiltingen. 
» Aus Weilting en: Joh. Paul Möger, bei Kaiser. Ad. Chrisiof Meier, Sattler. Georg 
Mich. Moͤger. Aus Wolfsbühl: Albr. Mich. Muͤller, Bedienter.
        <pb n="173" />
        Periodische summarische 
übe 
den Stand der Aushebu 
Cantonisten für den Lintendienst. . 
  
  
Classen. Summa. 
I##e IL#te 
  
  
Ite 2te 3te 
Abeheil.Abtheil.Abtheil. 
  
Der Stand war bei der Jahres: Mu- 
sterung — 
(im vorigen Rapport) 
Zuwachs. 
durch zurükgekommene Abwesende — 
  
  
Summa —:. 
  
  
  
Abgang. 
davon wurden ausgehoben: 
den — — — — 
den — — — — 
durch Heirachen= Todes= oder notorische 
Unglöksfälle — 
  
— Summa — 
  
verbleibt also der disponible Stand 
auf den 1. Mai 1809.
        <pb n="174" />
        Uebersscht auf den r. 
rt 
Mat 1359. 
rgsfähigen Militairpflichtigen. 
  
Cantonisten für Neben-Bestimmungen. 
  
  
  
  
Train= Soldaten. s n 3 Offiziers-Bediente. Summa.Summarum. 
Classen. I Classen. 
Lte 1 Eltite 1 1I. te LI.te 
ite 2teJZte 1te! 2te Zte 
Herrlten Aörheil Abtheil Abtheil|Abeheil. Abtheil.
        <pb n="175" />
        Nro. 20. 1800. 165 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Dienstag, 25. April. 
  
  
— — 
Koͤnigl. Conscriptions-Commission. Periodische summarische Uebersicht uͤber den Stand der 
aushebungsfaͤhigen Cantonisten. 
Die gegenwärtige Zeit= Umstände machen es nöthig, daß man eine beständige Ueberssche 
der Cantontsten, sowohl derer für die Linie, als der zu milicairischen Neben-Bestimmun-= 
gen tauglichen habe. Es wird daher denen Königlichen Kreis-Aemtern andurch ausgegeben: 
1) ohne den mindesten Verzug die summarische Listen von der heurigen Jahres= Muste- 
rung einzusenden; 
a) auf den 1. Mai den ersten Rapport über den gegenwärtigen Stand nach beillegendem 
Schema zu fertigen, und in den ersten Tagen des Monats Mat unfehlbar und bei 
persönlicher Verantwortung hieher zu senden; 
mit dergleichen Rapports bei gegenwärtigen Zeiten alle 2 Monate fortzufahren; 
von jedem Kreiß, welchem Artillerie-Srädte als Canton angewiesen sind, muß der 
nemliche Ausweis nach dem angehängten Schema besonders eingegeben werden. 
Srtuttg. den 10. April 1809. Königl. Conscriprions-Commission. 
Decrer der Königl. Reichs-Gen. Ob. Post-Direction, die durch Amtsboten zu versen- 
denden Briefe und Pakete betr. d. d. 7. April 1800. 
Durch die Allerhöchste Verfügung vom 22. Jan. 1807 ist zwar schon bestimme wor- 
den, daß die auf die nächst gelrgene Postämter instradirte Amtsboten zu Verhüqung ven Un- 
terschleifen die Briefe regelmäßig und ordnungsmäßig auf das zunächst geligene Pestamt 
abliefern und respektive von demselben entgegen nehmen sollen. 
Die Erfahrung hat aber gelehrt, daß dieser Verfügung zuwider in den Possstations= 
Orten, auf welche die Ames-Boten instradirt sind, Privat-Briessammlungen bestehen, und 
die Briefe und Packete nicht verordnungemäßig auf das Pestamt zur Uebergabe an die 
Amts-Boten abgegeben werden. 
Weil umm hiedurch Unterschleife entstanden sind, so sieht wan sch veranlaß', obgedach- 
te Versrdnung vom 27. Jan. 1307. zu erneuern und bekannt zu machen, daß alle, auch 
durch die Amtsboten zu versendende Briefe und Packete, welche auf die von der Post-Roure 
abgelegene Orte gerichtet sind, weder dem Boten selbst, noch in Privat-Häusern, sondern 
r*d
        <pb n="176" />
        166 
einzig und allein auf dem Koͤnigl. Postamt abgegeben werden sollen, woselbst die Amts- 
Boten solche zu empfangen haben. 
Wer sich nun beigehen lassen solite, gegen diese Verfuͤgung dennech fuͤr einen Boten 
eine Briefsammlerei in seinem Hause zu veranstalten, hat sich zu gewaͤrtigen, daß er eben 
se, wie diesenige Personen, welche aussee dem Weg der Post, Briefe versenden, um den 
100 fachen Werth des der Post entzogenen Porto's werde gestraft werden. Styuttgart, den 
7. April 1809. Koͤnigl. Reichs-General-Ober- Post-Diktction. 
Erkenntnisse des Koͤn. Oder-Just. Eollegii llten Senats. 
1) In der an das Königl. Ober: Justiz-Collegium zweiten Senats zur gerichtlichen 
Verhandlung verwiesenen Rechts-Sache, den Bezug der für die vormalige Mömpelgardische 
Lehen Beutal und Bretigny, durch den Reichs-Deputations-Schluß vom 25. Febr. 1303. 
der Seubertischen Familie angewiesenen Rente betr. wird, auf die an die Prätendenten er- 
lassene peremtorische Edictal= und Special-Ladungen, und auf geschehenes Anrufen der 
Anwälde der erschtenenen Prätendenten, zu Recht erkannt, daß alle diesenige, welche sich 
bis jezt um den Bezug dieser Rente nichts rechtsgehbrig gemeldet haben, von jedem An- 
(pruch an dieselbe ausgeschlossen, die gehörig erschienene aber zu welterer rechtlicher Ver- 
handlung zugelassen seyn sollen. Stuttg. den 22. April 1800. 
2) In den beiden Arions-Sachen von Schorndorf ##) zwischen dem Regierungs= Secre- 
tair Clemm allhier Anten und dem Güterpfleger des Löwenwirehs Noß zu Grosheppach als 
Stellvertreter aller dem Anten in der Nobischen Prioriräts= Urtel vorgezogenen Gläubiger, 
als angebl. Aten, b) zwischen dem Oekonomierath Sik allhier Anten und dem Güterpfle- 
ger des Löwenwirths Noßt in Grosheppach angebl. Aten die Locatcion zweler gerlchtlich ver- 
sicherten Capitalferderungen in dem Noßischen Concurs betr. wurde das Concursverfahren 
über das Vermögen des Rohischen Eheweibs in Beziehung auf die Forderungen dieser bei- 
den Anten per Keler, als nichtig kassrt, und ein neues Verfahren vor dem Richter erster 
Instanz angeordnet. Den 14. April. 
Stuttgart, den 13. April 1809. wurden geschieden: 
4) Philippina Friedrika, geb. Memminger von Wildberg, Nagolder Oberamts, von 
Johannes Kübler Lammwirch allda, er cep. quali delert. unter Verurtheilung des Bekl. in 
die Kosten. 
2) Catharina Barbara, geb. Zeiher von Tübingen, von Andreas Simon Zachau, gewe- 
senen Strnmpfweber allda, ex cap. desert. und der leztere in die Kosten verurtheilt. 
Da das Handlungshaus Zeiler unk Saliet in Ehingen ein so Pffd. betragendes 
Paker Schweizer-Mousselins außer dem Weg der Post durch den Fuhrmann Walter 
von dort nach Eßlingen spedlret hat, und damit nach gepflogener Untersuchung wirklich eine 
ost-Defraudation vorgegangen ist: so wurde dieses Paket Mousselins confisciret, den ge- 
dachten Spediteurs aber der Ersaz des roo fachen Werths des der Post entzogenen Portos 
jue Strafe angesezet, auch das Königliche Postamt Ehingen noch besonders in eine Strafe 
von Zehn Reichsthaler verfällt. Stuttg. den 19. Apr. 1309. Kön. Reichs-HOb. Post-Dir.
        <pb n="177" />
        167 
C 
Se. Koͤnigl. Maj. habcen rermoͤg allerhoͤchster Entschließung vom 31. Merz den 
Johann Kolesch zu Biberach zum wirklichen Ober-Postamts--Officialen daselbst allergnaͤ- 
digst zu ernennen geruht. 
Vermög allerhöchster Resolution vom 13. April haben Se. Königl. Mas. den zu 
der Parronat Pfarrei Nassau von den Fürsten von Hohenlohe-Kirchberg und Langenburg 
nominirten Kaplan und Präceptor Diezel in Weikersheim allergnädigst confirmirt. 
Durch ein allerhöchstes Decret v. 13. April ist der bisherige Garnisons-Auditor Kraft 
zum Auditor beim Jäger-Regiment zu Pferd Herzog Louis, und der Advocat Moser von 
Stuttgart zum Garnisons-Auditor allergnédigst ernannt worden. 
Vermäöge allerhöchster Resolution vom 14. April haben Se. Königl. Maj. die erle- 
digte Pfarret Zell und Altbach, Eßlinger Diöcese, dem Repetenten des theologischen Semi- 
nariums, und hiesigen Vikar Al. Wunderlich allergnädigst übertragen; und 
unter ebend. den Posthalter Custre in Rottweil auf seine allerunterthänigste Bitte in 
Gnaden emlassen, und das Postamt Roteweil dem Creuzwirth Pflister daselbst übertragen. 
Vermäg allerhschsten Decrets vom 19. April haben Se. Königl. Mas. den Kreis- 
hauprtman v. Ar and in Ehingen in gleicher Eigenschaft nach Ellwangen, und den Kreis- 
hauptmann v. Liebenstein in Ellwangen nach Chingen zu versezen; und 
durch ein allerhöchstes Decret vom 20. April den Leib-Page v. Küzow zum Second- 
Lieutenant bei der Garde zu Fuß; ferner 
durch ein Deccet vom zl. Aprik . 
den Oberst und Vice-Commandeur des Garnisons-Regiments v. Röder zum Cem- 
mandeur dieses Regiments, und 
die bisherigen Feldwebels der Garde zu Fuß Bornhäuser und Haubensak zu 
Lieutenams bei dem Garnisons-Regiment zu ernennen allergnädigst geruht. 
Unter ebend. ist das erledigte Diaconat Knittlingen dem Präceptor in Güglingen, 
M. Kapff allergnädigst übertragen worden. 
Stuttgart. In Folge des am 11. Febr. 1805. erfolgten Todes des hiesigen Schulmeisters Johann 
Christoph Aigster wird eine biesige Schulmeisters = Stelle erlediget. Wer sich um dieselbe bewerben will, 
das Dienst= Eramen des Königl. Ober-Consistoriums erstanden hat, und in seinem deshalb erhaltenen Zeugnisse 
das Prädikat vorzüglicher Kenntnisse aufweisen kann, der finde sich bei der Prüfung ein, welche im Fall der 
Concurrenz am 2. Mai d. J. auf dem hiesigen Rathhaus vorgenommen wird. Den 16. April 1809. 
*# Gemeinschaftl. Stadt-Oberamt, Schulin'pektorat und Stadtmagistrat allhier- 
Ober-Eößlingen. Das berrschaftliche Zollhaus in Ober-Ehlingen, welches in bein Regierungsblatt 
Nr. 12. und r3. zum Verkauf angeboten wurde, ist durch einen allergnadigsten Befehl vom T# Apr. zum 
nochmaligen Verkauf alerpneeigt ausgesezt worden. Die Liebhaber können sich deswegen Freitag den 5. Mai 
Vormittags lo Uhr in Ober-Eßlingen einsi den. Den 7 April 1800. 
, Kreis-Steueramt Stuttgart und Cameral-Verwaltung Eßlingen. 
Murrhardt. Die in der biesigen Klosterekirche stehende, und der biesigen Amtepflege, dem Heiligen 
und den Filialisten zugehöhrige Kirchen-Orgel ist durch Kaufung eines gröffern Orgelwerks entbehrlfte gewor- 
den. Diese wird Miktwoch den Z. Mai d. I. Morgens 10 Uhr auf allhiesigem Nathhauß im Aufstreich an 
den Meistbietenden gegen baare Bezahlung und unter Vorbebalt allergnädiglier Ratistcation verkauft, wozu die 
Liebhaber hiemit eingeladen werden. Von der Orgel selbst wird hier folgende Beschreibung geqeben: Die ganze 
Höbe betragt 's Schuh, die genze Breite 11 Schuh, die Tiefe samt dem Klavierkasten, welcher vorwärks 
gerichtet und samt dem Klavier neu ist, 12 Schuh. Der Orgelkasten ist mit Thüren versehen, so, daß man
        <pb n="178" />
        168 
2 
fuͤglich zum ganzen Werke auf allen Seiten beikommen kann. Die Pfeiffen sind in gutein Zustande, und es 
fehit nicht Eine. Das Pedal ist ebenfalls ehne Maͤngel. Das Manual hat 4 ganze Oktaven, nur geht der 
grossen Oktav das Cis ab. Das ganze Werk besteht aus dem Principal 4 Huht Octav 2 Fut, Quint 
14# Fuß, Octav 1 Fuß. Mixtur : sach. Grosgedekt 6 Fuß, und Kleingedekt 4. Fuß, beedes von Holz. 
Octav-Baß offen von Holz 8-Fuß, Sub-Baß gedebt 16 Fuß. Die Orgel hat also im Ganzen 0 Register 
und einen Tremulant. Die 3 Blasbälge sind in ganz gutem Zustande, und die ganze Orgel hat einen him- 
melblauen Anstrich und ist mit einigen Decorationen versehen. Den K. Upril 1800. . 
» Gemeinschastliche Amtsvorsteher und Kirchen-Convent. 
Weil die Stadt. Zu Folge allergnädigsten Befehls soll die vakante vormalige Kellerei-Wohnung all- 
hier, nedst Zugehör, unter Anbedingung der künftigen Steuer-Reichung, lalva ratihcatione, zum öffentli- 
chen Berkauf gebracht werden. Dieses Gebeude stehet in einer Nebengaße der Stadt, zunächst der Haupt- 
straße, auf allen Seiten frei, ist 76 Schuh lang, und 47 Schuh breik, 2 stökigt, und massiv von Stein ge- 
baut, enthält §’ heizbare, und ein nicht heizbares Zimmer, davon sind § geipst, und eines getäfert, helle 
Küche samt Speih-Kammer, 6 Kammern, 1 Holz-und Pferde-Stall, und unter dem Haus einen gewölb- 
ten guten Keller. In dem geschlossenen geraumigen Hof befinden sich eine Keu-Scheuer, mit Pferde= und 
Rindvfch-Stallungen, ferner ein Waschhaus, Schwein= und Hühner-Stallungen, und ein Gumpbronnen. 
Auf der Mittag -Seite des Ha'#ses ein gut angelegter Kuckengarten, ½ Vrt. 1 Rih. im Meß haltend, mit 
Spalier= und Pyramiten-Bäumen ausgeseht. Das ganze Wesen ist mit Mauern umgeben. Zur Verkaufs= 
Verhandlung ist Dienstag der #3. Mai bestimmt, und wellen sich daber die Liedr#aber an die#em Tog, Voer- 
mittags 0 Uhr in der Kellerei-Behausung selbst, wo solche vorgehen wird, einfinden, und Fremde sich dirch 
Jeugniße über ihr Vermögen ausweisen. Den 8. Apr. 180. 
Steuerrath des Calwer Kreises und Cameral-Verwaltung Merklingen. 
Dürrmenz Mühlaker, Maulbronner Oberamts. Die Schaafweide hiesiger Commun gehr bis näckst 
Michaelis zu Ende. Sie wird deshalb bis Samstag den 29. April 1800. wieder auf fernere 3 Jahre, nem- 
lich bis 1812. auf hiesigem Rathhaus früh um o Uhr öfsentlich verlieben. Ein jeweiliger Bestcuder genießt 
eine bequeme Wohnung nebst Garten und hinlänglicher Stallung, darf an 600 Stük Schaafe für 6 und 
seine Knechte 250 Stük, die üb igen aber die Buͤrgerschaft einschlagen. Er erhaͤlt auch von der Buͤrgerschaft 
dilliges Hüterlohn, so wie auch Masch u. Salzgeld, sodann von jeder Pförch-Nacht 10 kr. und im Sommer 
wie im Winter je 8. Nacht Pförch frei für sich zu benuzen, und genießt auch sonstige bürgerliche Veneficien. 
Statt der Caution muß er aber das Bestank geld ein Jahr voraus zahlen. Liebbaber sind hiezu eingeladen, 
jedoch unter Mirbringung obrigkeitlicher Attestate wegen ihres Bermögens und Prädikats. Den r. Apr. 180 # 
Oberantt Maulbroni. 
Kieselbronn, Maulbronner Oberamts. Bis Wontag den 1. Mai d. J. wird die biesice Commun- 
Schäferei von Michaelis 1909 bis 1812. im Aufstreich verlieten. Sie trägt 350 Stäk, deron Beständer 
200, und die Commun 130 Stüfk einschlagen darf. Der Schäfer hat eine gure Wohnung und Stallung 
nebst : Vril. Garten dabei, den Mittag-Pförch und sonst noch ziemlichen Vortheil zu genecssen, muß aber 
das Bestondgeld auf den Tag Michaelis alle Tabr vorauszallen. Liebhaber mir den erferderlichen Zeugnissen 
versehen, kennen dienr Verleihung auf dem Rathhaus allda früh 0 Uhr anwodnen, und das weitere verneh- 
men. Den 1. April 1800. Oberamt Maulbronn. 
Wiernsheim, Maulbronner Oberamts. Der bis nächst Michaelis 1goo. zu Ende gehende Schäferei- 
Bestand wird lis Samstag den 20. April Nachmittags 2 Uhr wieder auf 3 Jahre, nemlich von Michaclis 
100 bis 1812, im Aufstreich verliehen. Die Schgaswaide erträgt 370 Stük, wovon der Bestander 5 obne 
die L töhr einschlagen darf. Der Beständer genießt eine freie Wohnung und Stallung und andere Benesicien, 
die bei der Verleihung bekannt gemacht werden, minß aber statt der Caution jeresmal das jährliche Bestand- 
eld 1 J.hr vorau5 bezahlen, und mit einem Meislerbrief und Zeugniß seiner Ehrlichkeit versehen sepn. Den 
.Avril 1 09. Cberamt Maulbronn. 
Zaisersweiber, Maulbrönner Ohberamts. Die hiesige Commun-Schaͤferei, die 275 Stuͤk traͤgt, 
wovon rder Schäfer 200 Stük einschlagen darf, wird bis Dienstag den 2. Mai wicder auf 3 Jahre von Mi- 
chaelis i809 bis 1812. verlieben. Statt der Caution muß das Bestandgeld r Jahr voraus bezahlt werden. 
Die Schäfermeister, weiche zu diesem Bestand Lust ½ „baben sich gedachten Tags froh' Ulr auf dem 
Rathshaus in Zaisersweiher einzufinden, und sich mit ihren Meisterbrieen und obrigkeitlichen Zeugnissen wegen 
ihrer Aufführung und Vermögens zu legitimiren. Den 1. April 1800. Oberamt Monlbronn.
        <pb n="179" />
        Nro. 21. 1809. 160 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blak.. 
Samstag, a29. April. 
  
  
General-Resecript, die Abschaffung der Tortur betr. d. d. 23. April 18090. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg 2c. 2c. 
Wir finden Uns durch Unsere, auf Verbesserung des Justiz-Wesens in Unsern Kä' 
niglichen Staaten stets gerichtete Aufmerksamkeit reranlaßt, die durch Unsere ältere Ks- 
nigliche Geseze für peinliche Untersuchungen eingeführte Tortur oder Folter, als ein mit 
den besseren Begriffen von Gerechtigkeit und Menschlichkeit unvereinbares Bewels oder Rei- 
nigungs-Mittel nach allen ihren Graden und Gattungen, und für jede Art von Ingquisttic= 
nen und Inquisiten, abzuschaffen. Wir befehlen demnach Unsern zu Verwaltung der Cri- 
minal-Justiz bestimmten, so wie den consulirenden Behörden, ron dem Tage der Pubilca= 
tion dieses Reseripts an, in ihren rechtlichen Erkenninissen und Gutachten auf die Tortur 
keine Anträge, so wie sämtlichen Königlichen Souverainetäts= und Patrimonial= Beamten, 
in peinlichen Untersuchungen davon keinen Gebrauch mehr zu machen. , 
Damit jedoch die zu Verbrechen geneigten Menschen aus dieser, nur auf das Wohl 
Unserer Staaten abzwekenden Verordnung keine Hoffnung schöpfen mögen, durch freches Lü- 
gen und beharrliches Läugnen sich der strafenden Gerechtigkeit zu entziehen, und die Wirk- 
samkeit der Strafgeseze vereiteln zu können; so wollen Wir 
1I) den Grundsaz aufs neue eingeschärft wissen, daß auch ohne Bekenntniß, auf bloße 
Ueberweisung hin, welche durch vollständige rechtliche Beweise geführt wird, die ordenrliche 
gesezliche Strafe zu erkennen sei. 
II) Das freche und beharrliche dügen und bäugnen der Inquistten, insofern es nicht 
schon während der Inquisition selbst durch die hienach zu bestimmenden Coercitions-Mittel 
hinreichend geahndet worden, zieht in Fällen, wo keine Todesstrafe statt finder, dennoch aber 
der Bewets des Verbrechens vollständig geführt wird, eine Schärfung der gewähnlichen 
Sorafe nach sich. 
Die Inguisstoren haben dieses den Inqulsiten während des Laufs der Unmersuchung 
ernstlich zu Gemüthe zu führen. Endlich 
III) obgleich die Tortur in Zubunft nicht mehr statt hat, gedenken Wir dennoch den 
Gebrauch von Zwangemitteln zu Erferschung der Wahrheit ven Criminal-Uncersuchungen 
nicht auszuschließen.
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        170 
1) Zwar verbieten Wir allen Koͤniglichen Souverainetaͤts- und Patrimonial-Beamten, 
und zwar das erstemal bei einer Strafe von Fünszig, das zweitemal von Einhun- 
vert Reichsthalern, das drittemal aber bei zu gewartender Emlassung vom Amte, 
daß sie keinen Inquisiten, er möge In= oder Ausländer, er möge einer Religion zu- 
gethan seyn, welcher er wolle, durch thätliche Behandlung, durch Seoßen, D itschen, 
Schlagen, oder Zufügung irgend eines körperlichen Leidens, zum Bekenmiß der 
Wahrheit nöthigen sollen. 
2) Würde hingegen ein halsstarriger oder verschlagener Inquiste entweder durch gänzliches 
Verweigern der Antwort,, oder durch beharrliches Längnen, oder durch sreche Lügen 
und Erdichtungen sich der Strafe entziehen, oder seine Mieschuldizen, oder den Ort, 
wo die zum That-Bestande gehörige Sache verborgen ist, nicht angeben wollen: wür- 
de er daher schon im Lause der Inquisition eine ahndungswürdige Handlung began- 
gen haben; so hat in solchen Fällen der inquirirende Beamte dem Koönigl. Ober Justtz- 
Collegio ersten Senats unter Beischlusse des Protokolls und eines ärzrlichen Zengnis- 
ses über die körperliche Beschaffenheit des Inquisiten, auch genauer Schilderung seines 
Prädikats und Lebenswandels, hievon die Anzeige zu machen. 
Wir berollmächtigen sofort dieses Königliche Coklegium, Zwangsemittel, welche der Be- 
schaffenheit des Berbrechens und dem Grade des Verdachts anzupassen sind, und die entwe- 
der in Entziehung der bessern Kost, oder in einem härteren Gefäángnisse, oder in einer in 
dem Rescripte genau zu bestimmenden Zahl von Streichen oder Schlägen bestehen dürfen, 
durch ein Reseript anzuerdnen; wo sodann der inquirirende Beamte das Erkenntniß des 
erssen Senats in Beiseyn der UrkundsPersonen, insofern die Art der Zwangemittel lezte- 
res nöthig mache, zu vollziehen, über die Vellziehung ein genaues Prokokoll zu führen, und 
unter dessen Anschlutz wieder Bericht zu erstatten hat. Daran geschieher Unser Königlicher 
Wille 2c. Stuttg. im Königl. Staats-Ministerio, den 23. April 1809. 
Ad Hleudatum #ecra Kexia Majestatis proprium. 
Seneral-Verordnung. Die Freigebung des Einkaufs und Verkaufs der Hauß-Asche und Prtasche, 
und die Errichtung der Potaschen Sierertyen letr. d. d. 19. Apr. 1809. 
Se. Königl. Maj. haben in Betracht, daß die bisher bestandenen Beschränkungen 
ih Ansehunz des Einkaufs und Verkaufs der Hauß-Asche und Potasche einer wohlgeord- 
neten Gewerbe-Freiheit zuwider Knd, alle bisher ertheilte Cencessionen, Privilegien und 
Patente zum ausschließlichen Aschen-Handel aufgehoben, und jedermann die Erlaubniß er- 
theilt, in den Königl. Staaten überall Haußasche und Potasche gegen Entrichtung der ge- 
sezlichen Abgaben einzukaufen oder zu verkaufen. 
. Zugleich haben Allerhoͤchst Dieselbe verordnet, daß diejenigen, welche eine Potasche- 
Siederey zu errichten, und zu betreiben gedenken, die Concessten hiezu bei dem Königl. 
Bergwerks-Departement nachsuchen sollen; welches andurch zur allgemeinen Wissenschaft 
und Nachachzung bekannt gemacht wird. Stutegart, in Königl. Ober-Regierung, Ob. Pelle 
zet: Departement, den 19. April 1809. 
Ad M#nd. S. K. Maj.
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        171 
Decret der Kö.nigl. Ober-Finanz-Kammer, Deparkt. der indfrekten-Steuers, 
an sämtliche Sberx-Zoll= Aemter des Reichs, d. d. 21. April #o9. Die Verzoilung der Turch die 
disseitigen Staaten gehenden Güter innländischer Hanuocleleute betreffend. 
Um den Mißverständnissen vorzubengen, welche sich in Absicht auf die Verzollung der, 
durch die disseitigen Staaten gehenden Güter innländischer Handeloleme bei verschiedenem 
ollstätten ergeben haben, wird hierüber folgende néhere Vorschrifk ertheilt: 
1) Güter, welche der innländische Handelsmann zum Zwischenhandel erkanft, sind nur 
alsdann als Transttogut zu behandeln, und mit dem Transicozoll zu belegen, wenn sie rom 
Ausland ins Ausland entweder unverladen durch das Konigreich trausportirt, oder im 
Fall sie verladen werden müssen, wenn sie in einem öffentlichen Lagerhaus niedergelegt und 
innerhalb 8 Tagen weiter verschikt werden. 1 
2) Solche Güter hingegen, welche von dem iumändischen Kaufmann auf ein längeres 
bager eingeführt, und ins Auoland wieder verkauft, oder welche aus dem vagerhaus in 
seine Privatmagazine genommen werden, bleiben bei Strase der Conftscation dem Ein-und 
Ausgangszoll unterworfen, ohne daß eine Rükvergütung statt finder. 
3) In Absicht derjenigen Güter des Ausländers, welche dieser als Spedicions-Gurt 
durch das Königreich verschikt, und wobei der Innländer nur als Spediceur oder Weiter- 
versender erscheint, bleibt es bei der Disposttion der Zoll-Ordnung O. 42. 
Wernach sich nun die Ober-Zoll-Aemter, so wie die Handelsleute in ihren Deelara- 
tionen genau zu achten haben. Stuteg. den 21. April 1809. 
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der iüdirekten Steuern, die 
Aus= und Einfuhr des Salpeters betr. d. d. 26. April 1800. «- 
Da Se. Königl. Maj. die Ausfuhr des Salpeters gänzlich verboten, und die Ein- 
sfuhr desselben auf Ein Jahr Impostfrei gestattet haben, so wird den Köntgl. Oberämtern 
diese allerhöchste Verordnung zur allgemeinen Bekanntmachung eröfner, und haben die Obert. 
Zou= Beamte sich genau hienach zu achten, und den eingehenden Salpeter Zollfrei zu lassen, 
das Quantum desselben aber jedesmal in dem Zoll-Register zu bemerken. 
Decret des Königl. Ober-Conskskor iums, die von den Patrimonial= Beamten bei Nomina- 
tionen der Patriuionial-Herrschaften zu erlerigten Geistlichen und Schullehrer= Stellen zu- 
erstattende Prä-entations-Berichte betreffend. 
Da man schon öfters wahrzunehmen gehabt, daß in den an das Königl. Ober-Const“; 
storium eingekommenen Gesuchen der Patrimenkal: Beamten um allergnädigste Bestärtgung: 
der von den Datrimonial= Herrschaften vermög ihrer Patronats-Rechte nominirten Geistli- 
chen und Schullehrer unterlassen wird, auf eine gehörig dokumeneirte Weise anzuzeigen „, 
worauf sich das Nominations= und Präsentations-Recht derselben gründe; so wird hiemict 
sämtlichen Patrimonial: Aemtern aufgegeben, in ihren Präsenkations-Berichten gehörig dar-: 
zuthun, daß die Patrimonial: Herrschaft das Ernennungs-Rechte zu dem erledigten Geistli- 
chen oder Schullehrers-Dlenst bisher und namemlich in dem lezten Erledigungs-Fall aus-- 
zeübt habe, welche Anzeige sofort mic einem bestätigenden Beibericht des Königl. Souverai= 
netäts= und Dekanat-Amts bezleiret zum Königl. Ober-Conststorium eingesandt werden soll. 
Decret. Sturtg, im Königl. Ober-Conf Korium,, den 19, April #o0, 
2
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        172 
Koͤnigl. Bau- und Garten-Commission in Ludwigsburg. Die schleunige Einlieferung 
der Straͤflinge betr. 
Saͤmtliche Koͤnigl. Beamtungen, bei welchen Straͤflinge annotirt sind, die ihre Stra- 
fen durch Arbeit bei der Koͤnigl. Bau- und Garten-Commission dahier zu berichtigen haben, 
werden hiemit aufgefordert, diese Sträflinge ohne Verzug einzuliesern. Ludwigsburg, den 
25. April 1809. Königl. Bau= und Garten-Commissson. 
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ober-Trib. zu Tübingen. 
1) In der Appellattons-Sache von der Fürstlich-Hohenlohischen gemeinschaftlichen Ju- 
stiz-Kanzlei zu Langenburg, zwischen dem Schäfer Georg Michael Rumm zu Hollenbach, 
Beklagten, Appellanten an einem, und der dortigen Gemeinde, Klägerin, Appellatin am 
andern Theil, die Einlassung auf eine Entschädigungs-Klage betreffend, wird die Berufung 
vorerst in Hinsicht ihrer Förmlichkeit für hieher erwachsen erklärt, sodann aber, in Erwc 
gung der Hauptsache, wegen ginzlichen Mangels an einer Beschwerde nicht angenommen, 
und Appellant, neben Erstattung sämtlicher Prozeßkosten dieser Instanz an die appellatische 
Gemeinde, zu einer Fiscal-Strase von 4 Reichsthalern verurtheilt. Den 6. Apr. 1809. 
2) In der Appellations-Sache von der Fürstlich Hohenlohe-Waldenburgischen gemein" 
schaftlichen Justiz-Kanzlei zu Barrenstein, zwischen dem Geerg Michael Köhler zu Ver- 
bachzimmern, Beklagten, Appellanten an einem, sodann der Georg Hornischen Ehefrau da- 
selbst, und Johann Mich del Meister zu Künzelsau, Klägern, Appellaten am andern Theil, 
die Herausgabe eines pflegschaftlichen Vermögens betreffend, wird die in Ansehung ihrer 
Formalien hieher erwachsene Appellation, gleichfalls wegen Mangels an einer gegründeten 
Beschwerde in der Haupt= Sache, durch Urthel verworsen, und Appellant, an die Appel- 
Ien die ihnen in dieser Instanz verursachten Prozeßkosten zu erstatten, fuͤr schuldig erkannt. 
en 13. April. 
3) In der hofgerichtlichen, an das Koͤnigl. Ober-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung 
gewiesenen Appellations= Sache von dem Remissions-Gericht zu Weinsperg, zwischen der 
Sctadt-Gemeinde Beilstein, Klägerin, Appellantin an einem, sodann der Commun Gronau, 
Beklagter, wie auch der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Adeitatin, Appellaten am andern 
Theil, wird die Urthel voriger Instanz, unrer Vergleichung sämtlicher Prozeßkesten, dahin 
abgedndert, daß die Seadt Beilstein, vermg des Wald-SeparationsRezesses von 1748. 
von allen Holz-Abgaben an einen jeweiligen Pfarrer und Unter-Müller zu Gronau gänzlich 
und für immer freigesprochen, und somit die Gemeinde Gronau nicht nur die Bau-Zaun- 
Stük= und Brennbeholzung an ihren Pfarrer und Untermüller ausschließlich, jedoch lager; 
buchmäsig, wie sedem andern Bürger zu Gronan, aus ihrem eigenthümlichen Waldantheil 
für die Jukunfe zu prästiren, sondern auch jener Stadt= Gemeinde für die von ihr bisher 
geleisteten Holz-Abgaben Entschidigung zu geben schuldig, und die Königl. Ober-Finan;= 
Kammer, so wie der jeweilige Pfarrer und Untermüller in Gronau mit ir lagerbuchmi- 
sigen Holz-Ansprüchen ausschließlich an den Waldantheil der gedachten Commun Gronau 
verwiesen seyn soll. « 
4) In der hofgerichtlichen, eben dahin delegirten Appellations-Sache von Stuttgart, 
zwischen dem Hoffaktor Ortenheimer daselbst, Beklagten, Appellanten, und der Freifran
        <pb n="183" />
        173 
Eleonore Wezlar von Blankensteln in Wien, Klaͤgerin, Appellatin, Caution in Beziehung 
auf eine Schuldforderung betreffend, wird die Appellation in Hinsicht auf ihre Formallen 
fuͤr hieher erwachsen erklaͤrt, hingegen, in Betracht des innern Gehalts der Sache, wegen 
gaͤnzlichen Mangels an einer Beschwerde nicht angenommen, und Appellant in die Projeß- 
Kosien dieser Instanz verurtheilt. Den 13. April 1809. 
Erkenntnisse des Kön. Oder-Just. Collegi# IIten Senaté. 
1) In der Rechts, Sache sich haltend, zwischen Jakob Otcenheimer zu Stuectgare Kl. 
und dem Med. Prakticus Sälzle zu Altenstaig, Bekl. eine Schuldforderung betreffend, wur- 
de nach Abschwörung des dem Kläger deferirten und von diesem dem Beklagten referirten 
Eides, der leztere zu Bezahlung der von ihm beschwornen 50 fl. z0 kr. nebst § pr. Ct. In- 
teresse ex mora verurtheilt, compenlat. erpenl. Stut'eg. den 15. April 180. 
2) In der Appellations-Sache von Löhingen, zwischen dem Amtmann Neuscheler zu 
Rommelspach, Adcikaten, Appellanten an einem, und den Erben des Schultheissen Knapp 
in Degerschlacht, Adcitanten, Appellaten am andern Theil, die Adcitation des Appellan= 
ten zu der von der Königl. Ober-Finanz= Kammer gegen die Appellaten angestellten Ent- 
schäbdigungs-Klage betressend, wurde die Urehel voriger Instanz reformirt, und Adcittat, 
Appellanr von der gegen ihn angestellten Adcitations-Klage entbunden, compenl. erdenlis. 
Ebenso wurde 
3) in der Appellations= Sache von Tübingen zwischen denselben Parthten die Adclta- 
tion des Appellanten zu der von dem Sattler Joh. Kurz in Reutlingen gegen die Appellaten 
angestellten Entschädigungs= Klage betreffend, die Urthel voriger Instanz reformirt, und Ap- 
bellant von der gegen ihn angestellten Adcitations-Klage entbunden, compenlatis cxpenl#e. 
Den 20. April 1309. 
  
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 23. Aorll nachstehenden Offizlers 
zu Bezeugung allerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit dem Benehmen in dem am 2o. dieses, 
mit den Oestreichern statt gehabten Treffen das kleine Kreuz des Kön. Militair-Verdienst- 
Ordens zu verleihen aller gnädigst geruht: 
vom leichten Infanterie-Bataillon v. Wolff, dem Obersten von Wolff: 
dem Hauptmann v. Kechler; 
dem Hauptmann v. Grünberg; 
dem Hauptmann v. Wund; 
dem Staabshauptmann v. Späth; 
vom Chevauxlegers-Regiment Herzog Heinrich dem Unter-Lieutenant Bose: 
vom Fussäger-Bataillon König dem Hauptmann v. Lienhardt: 
dem Ober-Lientenant Hehl; 
dem Ober-Lieutenant von Chapuset; und 
dem Adjutanten v. Vittinghof. 
Se. Königl. Majs. haben durch ein allerhöchstes Decret v. 20. April den bisherigen 
Leib= Page v. Lüzon, welcher als Lieutenant bei der Königl. Garde zu Fuß angestellt wer- 
den, zugleich zum Königl. Kammer= und Jagd-Junker, und
        <pb n="184" />
        124.— 
durch ein Decret vom 24. April den in Königl. Preuß Diensten als Kammerjunker 
gestandenen v. Hayn, zum Secend-Liemenant bei dem Lin. Infant. Regiment von Fran- 
zuement Zunädigst zu ernennen geruht. # 
Se. Königl. Mas. haben durch ein vom 26. April 
den Staabshauptmann v. Hohorst zum Hauptmann bei dem leichten Infant. Bat. 
von Srüsselie, « . 
ruiOlsek-Lieuk.v.Tröltschvom·leichtenJnfant.Bataillonv.WolsszumStaabo- 
hauptmann beim leichten Jafant. Bataill. v. Brüsselle, 
den Ober-Jäger Ortlieb und die Dremiers Scherer und Erhardt vom Fußsäger- 
Bataillon König zu Second-Lieutenants bei diesem Bataillon, 
den Premier Rosetzkn vom Fußsäger Bataill. v. Neufer zum Second-Lieutenant bei 
diesem Bataillon, . . « 
danorporalSchwarzvomleichteanfant.Bataill.v.BrüsselleiumSeconerieiv 
tenant bei diesem Bataillon zu ernennen, sodann. 
dem Obersäger Seiz vom Fußijaͤger-Bataill. Koͤnig das Portd'epee 
dem Ober-Lieurenant Meisrimmel vom Fußjäger-Bataill. v. Neufer, und 
den Ober-Liem. Scheidemantel. und Klein vom leichten Inf. Batt. v. Brüsselle- 
das kleine Creuz des. Milit. Verdienst-Ordens zu ertheilen allergnädigst geruht. 
  
Ludwigsburg. Bei unterzeichneter Beamtung wird Donnerstag den 4. Mai die Meclz= gieferung zu 
bisseitigem Institut von Georgi# bis Martini 1800. verakkordirt werden, wozu die biebhaber sich an gedachtem 
Tage, Vormitkags ro Uhr, einsinden wollen. Den 23. April 1800. Sucht. u- Wüsenhauz begem 
Knittlingen. Von Seiten der Kônigl. Ober = Finanz-Kammer Landwirthschaftl. Departements stnd 
nach allergnärigstem Decret d. d. 10. &amp;. pres. 20. dieses 50 Aymer Wein aus dem Derkinger Keller 180r 
Ecwächs zum Verkauf allargnädigst ausgesezt worden. Da nun zu dieser Aufstreichs= Verhandlung Dienstag 
der o. Mai aurersehen ist; so wird soiches mit dem Beifegen biemit öffentlich bukannt gemacht, danikt die Lieb- 
haber an gedachtem Tag Vormittags 0 Uhr sich in dem Amthof zu. Derdingen einfinden, die verschicdene Gat- 
tungen der Weine vor den Fässern versuchen, und hierauf der Süböhastation kehrohnen mögen. Ven 22. Apr. 
1800. Königl. Cameral-Amt allde. 
Nellingen- Noch einem allergnädigsten Befehl vom 20. Merz d. J. sell das herrchaftliche Zollhauß 
auf der sogenannten Plienshalden ob Eßlingen an den Meisttietenden verkauft werden. Dieses Gebeude ist. 
auf Berkheimer Markung, und stehet nächst am Zollberg neben der andstraße, ist auf allen Seiten frei, und 
enthelt im ersten Stok eine Wohnstude mit einem,eisernen Ofen, eine Schlaf-Kammner, eine große Küche, 
woneben eine Holzlege befindlich, einen Wiebstall zu 6 Stük, eine. Scheuren.= Einrichtung, wo noch ein 
rofier Biehstall eingerichtet werden könnte, einen gewölbten Keller zu 16 bis 20 Aimer Wein; im zweiten 
Erte eine große Stube mit einem eisernen Ofen, nebst großer Kammer, und ist dabei ein großer Häusöhrn, 
auf der andern Seite 2 sehr große Kammern, und auf der Bühne zu Fruchtbr den geréumiger Plaz, neben 
dem Eeb. de ist ein eigener Rohrbronnen, hinter dem Hauß besindet sich ungefähr 12 Achtel Wurz. und Gras= 
Boden, wo ein Aepselbaum und gegen 18 kleine Zwelschgen-Bäume, und erdlich unten gegen der Maierei 
über noch ein Plaz von ckwa 3 Quadrat-Ruthen, auf welchem 10 Zwetschgen-Bäume sich befinden. Dieses 
Gebäude wäre um seiner angenehmen Lage willen, und da es nur eine Gierkelstunde von Eßlingen entsernt 
is, zu einem Weinschank sehr tauglich. Zur Verkaufs-Verhandlung ist Samstig der ö. Mai Nachmittags 
Uhr bestimmt, und können sich deswegen die Liebhaber in diesem Gebäude um diese Zeit einsinden. Den 
17. April 1800. Canmeral-Verwaltung Denkendorf. 
Ober-Eßlingen. Das herrschaftliche Zollhaus in Lber-Ewßlingen, welches in bem Regierungsblatt 
Ar# 12. und 13. zum Verkauf angeboten wurde, ist durch einen allergnädigsten Befehl vom TK. Apr. zum 
nchmaligen Verkauf allergnddigst ausgesezt worden. Die Liebhaber können sich deswegen Freitag den 5. Mail 
Roimittags 10 Uhr in, Ober-Eplingen einfinden. Den 15. April 1800. 
· Kreié-Steueramt Stuttgart und Cameral-Verwaltung Eßlingen.
        <pb n="185" />
        175 
Vaihingen an der Enz. Auf erhaltenen allerhöchsten Befehl werden von denen ferndigen herrschaftl. 
Gefällweinen bis Montag den 8. Mai Vomitltags 10 Uhr 5o Aim. im Aufstreich unter Vorbehalt allergnd= 
digster Genebmigung verkaust werden; wozu die Liebhaber auf der allhiesigen Amtsstube sich einzufinden haden. 
Den 22. April 1800. ameral-Verwaltung allda. 
Weinsberg. Montag den 8. Mai Nachmittags 2 Uhr, werden allhier in der Cameral-Verw'#tung 
50 Aimer 180 r Königl. Gefill-Wein, mittlerer Gattung, lalva ratihcatione, für baare Bezahlung in 
groben Mänz= Serten, ganz oder theilweise im Aufstreich verkauft, wozu die Liebhaber hiemit höflich eingela- 
den werden, den Wein kann man alle Tage vor dem Faß versuchen. Den ro. April 7800. 
« Königl.CnmekaLBcrwaktungcllda.» 
Lienzingen, Maulbronner Oberamts. Die hiesige Schäsere wird bis Dienstag den 16. Mai d. J. 
früh um 0 Uht auf 3 Jahre von Michaelis 1800 bis 1812. öffentlich auf dem Orts:Rathhaus verliehen. 
Sie trägt 400 Stük Schaafe, wovon der Schäfer die Hälfte, und die Commun die Halfte einschlag-n darf. 
uch geniest der Schifer eine freie Wohnung und Stallung nebst einem Girtle dabei, und auch sonstige bür- 
gerliche Beneficien. Alle Liebhaber mit Meisterbriefen und obeigkeitlichen Aktestaten in Hinsicht ihres Vermé- 
gens und Prädicats versetten, werden zu dieser Verleihung zugelassen. Den 10. April 1800. 
Oberamt Maulbronn. 
Schönthal. Nachstehende Kantonpflichtige aus hiesigem Oberamte werden andurch und zwar mit der 
Bemerkung, daß ihr Vermögen bereits aufgezeichnet worden, aufgefordert, sich binnen Z Monaten bei unter- 
zeichneter Stelle zu melden, widrigenfalls sie die wirkliche Confiscation ihres gegenwärtigen und Akünftigen 
Vermögens neben dem Veriust des Bürger= und Unterthanenrechts zu gewärtigen haben. Von Marlach: 
Sebast. Schmitt. Math. Mezger. Jos. Ant. Kuhn. Andr. Mezger. Sebast. Keppler. Franz Jos. Wen- 
erter. Balth. Kaiser. Von Oberginsbach: Franz Riedenauer. Von Unterginsbach: Job. 
kühlewein. Jeos. Ge. Mohr. Joh. Ziegler. Joh. Harkmann. Lorenz, und Adam Mohr. Ge. Glohe. Ge. 
Pet. Mohr. Von Diebach: Mich. Ziller. Jos. Horndacher. Joh. Jos. Naber. Von Alt-Kraut- 
beim: Net. Diez. Melch. Zürn. Math. Heckmann. Mich. Baudermann. Valent. Müller. Joh. Diez. 
Jos. Diez. Andr. Glenzer. Ant. Keller. Jos. Baudermann. Aleis Keller. Jos. Bopp. Valent. Hark- 
mann. Jol. Thrin. Mil. Wittmamnm. Von Sindeldorf: Joh. Wendel, Wagner. Jos. Ant. Kuhn. 
Joh. Ant. Schellmann. Von Ebersthal: Joh. Thom. Göhling. Lor. Rüdenauer. Mich. Wittmann. 
Von Jagsthausen: Joh. Ge. Mich. Ekstein. Carl Ludw. Hammer. Joh. Etristoph Horlocher. Jod. 
Christ Brenner. Mart. Grund. Joh. Gottfr. Hörcher. Albr. Tob. Fried. Rathgeber. Joh. Chrikfk. Otter- 
boech. Joh. Ge. Benjam. Uebel. Joh. Conr. Breitscheid. Joh. Ge. Albr. Rüdmaier. Joh. (Gottlob Chri- 
sieph Hammer. Joh. Fried. Otterbach. Joh. Conr. Fried. Diez. Christ. Jak. Seeger. Von Olnhau- 
lsen: Ge. Mich. Kolb. Joh. Fried. Köhler. Joh. Osterstok. Joh. Christoph Münzler. Von M5 - 
lingen: Joh. Mich. Gek. Joh. Phil. Schumm. Joh. Ge. Wagner. Von Baumerlenbach: Joh. 
Ge. Döbele. Vom Pfizhof: Ge. Mich. Heiß. Von Korb: Sebast. Flad. Andr. John. Mart. 
Weeber. Jak. Grammlich. Andr. Arnold. Mich. Sammet. Von Hagenbach: Heinr. Arnold. Von 
Unterkessach: Eberh. Heinr. Zipperlein. Ge. Heinr. Jipperlein. Von Dörzbach: Ge. Heinr. Bur- 
kert. Leonh. Ziegler. Ge. Dieterich Burkert. Wend. Jiegler. Ge. Christoph Klug. Albr. Hlzer. Ge. 
Dinger. Jeh. Christoph Mich. Meister. Ge. Conr. Niklas. Balt. Niklas. Ge. Conr. Destner. Ge. Ph. 
Engelbardt. Fried. Serolf- Mart. Grund. Andr. Knisel. Gottl. Klenk. Joh. Georg Pan. Von 
Meßbach: Joh. Wahlis. Jos. Höfer. Von Laibach: Joh. Mart. Orth. Beit Kniedel. Franz 
Jos. Orth. Franz Denzer. Von Züttlingen: Fried. Heker, Schmid. Joh. Fried. Weinstock. Ludw. 
Kaiser. Christoph Ludw. Weingand. Fried. Vatter. Christ. Strebel. Dhil. Heer Friede Gap. Bauer. 
. nigl. Oberamt. 
Schönthal. Nachstehende Konkonpichtige aus hiesigem Oberamt werden andurch zum drittenmal auf- 
gefordert, bei Verlust ihres Unterthanen = und Bürgerrechts, und Confiscation ihres Vermögens sich binnen 
Monaten a dato bei unterzeichneter Stelle einzusinden, um üuber ihre Tüchtigkeit zum Militgirdienste ent- 
cheiden zu bönnen. Von Bieringen: Gottfr. Stahl. Joh. Ant. Schunacher. Von Oberkessach: 
Ge. Mich. Müller. Fried. Essich. Wilh. Adelmann. A#dr. Herold. Mich. Baier. Von Weigen khal: 
Joh. Walz. Von Aschhausen: Joh. Pet. Kempf. Von Berlichingen: Carl Ptil. Lösch. 
Von Marlach: MDet. Mezger. Valent. Mezger. Von Oberginsbach: Math. Schmeisser. Von 
Ebersthal: Rochus Wolpert. Valent. Silberzahn. Von Mökmühl: Joh. Ehristoph Friede= 
rich. Joh. Phil. Frieerich. Von Roigheim: Joh. Mich. Mesger. Joh. Mich. Bißler. Joh. Balt. 
Horlacher. Von Sieglingen: Joh, Fried. Scheußcr. Joh. Christoph Scheuber. Ge Mich. Mezger.
        <pb n="186" />
        176 
Joh. Fried. Emmert. Von Jagsthausen: Shrist. Sigm. Ehrmann. Joh. Bernb. Schwarz. Von 
Ag ngen: Joh. Mich. Döbbele. Von Kord For. Ge. Arnold. Von Ross nht Johenn 
Casp. RoH. Ven Dörzbach: Christoph Phil. Niklas. Joh. Keim.S Fischer. Joh. Burkert. Joh. Carl 
Burkert. Von Laibach: Joh. Math. Schmitt. Franz Ant. Müller. Joh. Ant. Orth. Joh. Feilsch. 
Mich. Alois Walz. Kön. Oberamt. 
Marchtall. Johann Seyfert, ledigen Stands von Minderreuti ist am r#ten dis mit Sack und Pack 
von Laus weggelaufen, ohne daß man bibher etwas von seinem Aufenthaltsort in Erfahrung bringen konn- 
te. Derselbe wird daher öffentlich vorgeladen, innerhalb 6 Wochen von heuts an sich dabier persönlich zu stel- 
len, und über die Ursache seiner Entweichung gehörig zu rechtfertigen, widrigenfalls man das von ihm bei ei- 
ner öffentlichen Versteigerung erstandene, Johann Mayerische Haus samt Gütern zu Alleshausen an den Meist- 
bietenden zu veräussern, und sich des allenfalsigen Minder-Erlöses wegen an seinem Vermögen zu erholen oh- 
ne weiters genöthigt seyn würde. Den 22. April 1800. Söener Thurn und Tax. Obervogteiamt. 
chura, Tuttlinger Oberamts. Da der Burgermeister Christian Vosseler ven Schura sich schon vor 
mebreren Wocjen von H#s entfernt hat, ohne den Grund seines bisherigen Ausbieibens anzugeben, so wird 
berselbe hiemit vorgeladen, innerhalb 3 Wochen a dato, vor dem hiesigen Oberamt in Person zu erscheinen, 
um sich sowohl über sein strafbares Ausweichen, als über sein zurükgelassenes Cassendesicit gehörig zu verant- 
worten. Zugleich werden sämtliche Hoch= u. Wohllöbl. Obrigkeiten geziemend ersucht, dem Chrislian Vosseler, 
der ungefähr 36- 37 J. alt ist, und sich dem Vernehmen nach im Ellwangischen auf einer Salpetergrabsta#te 
befindek,, keinen Aufenthalt zu gestatten, vielmehr denselben zur Rükkehr in seine Heimath anzuhalten. Den 
6. April 1809. « « ·.Iköntgl.Oberamtthtklingckr.« 
Oehringen, Kreisstadt. Der wvgn begangener verschiedenen Diebstaͤle allhier in Verhaft und Unter- 
sachung gekommene Schuhknecht Johann Georg Knemm von Hohenacker, Waiblinger Oberamtsé, hat Gelegen- 
heit gesimden, in der Nacht vom #4. auf den 15, dieses mittelst Oeflung der Büchse sich seiner Fesseln zu 
entledigen und aus dem Gefängniß zu entweichen. Er ist mittlerer Größe, schwarzer Augen und Haare, 
stumpichter Nase, aufgeworfenen Munds, hoher Stirne, runden Kinns und blaßen Angesichts. Er ist be- 
kleidet mit einem blauen tüchenen Rock, gelb und rothgestreift baumwollenen Halstuch, einer kurzen gelbge- 
streiften Weste, einem Paar grauen mit grünem Tuch besezten Ueberhosen, weissen leinenen Unterhelen, ohne 
Strümpfe und 1 Vaar guten Stiefeln. Alle Ortsobrigkeiten werden ersucht, auf diesen 22jährigen Bursch zu 
lahnden, ihn im Betretkungsfall zu arretiren, und hievon dem hiesigen Amt Nachricht zu Ten- zu lassen. 
Den 15. April 1809. Stadtvogtei-Amt allda. 
« Reuttlingen. Joseph Däubler, gebohren in Unter-Dischingen, Stiefsohn des pensionirten Kleemeisters 
Dominicus Steiner zu Altenberg, Königl. Baiernschen Landgerichts Höchslctt,, seiner Angabe nach Kbnigl. 
Baierischer Unkerthan, und am Ende des Jahrs 180—. als Soldat von dem K. Baierischen Infanterie-Regi- 
ment Löwenstein aus der Garnison in Neuburg an der Donau desertirt, ist gestern, als er pach erstandener 
Strafe wegen hier verübten Diebstals nach Ulm transportirt werden sollte, seinen Führern zwischen hier und 
Mezingen entsprungen, daher auf ihn zu fahnden, er im Betrettungsfall zu arretiren und an die nächste K- 
nigl. Baierische Civil= oder Militair -Behörde einzuliefern. Signalement dieses Flüchtlings: 21 Jahr alt, 
5 Fuß 11 Zoll hoch, untersezte Statur, dunkelbraune über die Stirne hereinhängende slicgende Haare, breit- 
ücchte Scirne, hellgraue Augen, etwas dichte braune Augbraunen, etwas dicke Nase, gewöhnlicher Mund, er- 
was volle Lippen, rundes Kinn, breitlichtes glattes gunbrrbiter Angesicht. Kleidung bei seiner Entweichung: 
runder schwarzer Hut, hellbraunes seidenes Halstuch, abgeschossenes hellgrünes rundes Wammes mit weisme- 
tallenen Knôpfen, gestreist barchetes gelb und violetfarbenes Brusttuch, schwarze lederne kurze Hosen mit 
weisgelbmekallenen wierekigten Hosenscherallen, graue Strümpfe und Bändelschuhe. Den 2. April “E 
« amt allda. 
Schwaigern. Von der wegen wiederbolten Diebstals dahier in Verhaft gekommenen ledigen Shristi- 
ne Fißler aus Bonfeld wurde deren gleichfalls ledige Schwester Caroline Friederike Fißler als Mittheilhaberin 
Agleich folgendes Signalement von derselben angegeben: 24 J. alt, großer dicker Statur, blattermassg- 
Angesichts, brauner # Kleidung: hell und dunkelblauer Barchent-Rock und Kittel mit rothen 
eifen, Haube von Trauer= Cotton mit schwarz seidenem Band, schwarz seidenes Halstuch mit rothen 
Serrifen, schwarze Sabot-Schuhe ohne Absäze, weiß und blauer Barchent-Schurz. Diese Flüchtlingin bittet 
Man nun auf Betreten zu arretiren und hüber einzuliefern. Den 15. April 1800. · 
Gruͤfl. Neipperg. Patrimon. Obervogteiamt allda. 
  
  
und 
ten 
GStr
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        Nro. 22. 1809. ’ser 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakk. 
Samstkag, 6. Maß 
  
  
General-Rescript, die Beerdigungsart der Selbstmörder vetr. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg 2c. 4c.. 
Da wier in Hinsicht auf die Beerdigungsart der Selbstmörder die bisher in bestimm- 
ten Fällen bestandene Absonderung des Begväbniß= Plazes auf den Kirchhöfen für die Zu- 
kunft abgestellt wissen und verordnet haben wollen, daß nur allein die Leichname hingerich- 
teter Verbrecher durch den Nachrichter unter dem nächstgelegenen Hochgericht begraben wer- 
den sollen, so wird solches Unsern Ober= und Patrimonial-Beamten zu ihrer Nachricht und- 
DNachachtung bekammt gemacht. Daran 2: Stuttg, im Königl. Senars-Ministerio, den r5. 
Merz, 1809. Ad Mand. Sacræ Regiæ Maj. 
Die Verleihung des Rechts nach Salpeter zu graben betr. 
Se. Königl. Mas. haben allergnddigst zu verordnen geri#t, daß das Recht nack- 
Salpeter zu graben in den gesammten Kénigl. Staaten an die Meistbietende gegen ein jähr- 
kiches. Locarium verliehen werden solll. 
Von Setten des Landwirchschaftlichem Departemente Königl. Ober-Finanz= Kamm'er 
wird diese Verleihung für die Cameral-Distrikte in den 6. Kreißen Stuttgart, Ludwiss. 
burg, Heilbronn, Schorndorf, Oehringen und Ellwangen am 24. dieses Monats und dem 
nächstfolgenden Tägen, sofört für die Cameral= Distrikte in den 6= Kreißen Rothenbura, 
Urach, Calw., Ehingen, Nottweil und Alrdorf am zom dieses Monats, und folgenden Tä- 
gen in der Königl. Kanzlei dergestulten vorgenommen werdem, daß jedesmal den ersten Tag 
mit den näher liegenden. Cameral-Distrikten der Anfang, gemacht, und dem zweiten Tag, 
mit entfernteren Camerak-Distrikten fortgefahren wird. 
Es wird dieses hiemit zur allgemeinen Wissenschaft gebracht, damir sich diejenige; wel- 
che Akkorde abschließen wollen, an ermeldren Tägem Morgens um 7 Uhr in der Königl., 
Kanzlet einfinden, und dem Verhandlungem anwohnem können; wobei noch folgendes vor- 
(dufig bemerkt wird: 
1) jeder Licltane hat eim oberamrlich gestegeltes Zeugnis seiner Ores-Hbrigkeit sowohl 
übeer sein Prädicat als auch darüber beilubringen, daß er hinlärgliche Caution, zun leister-
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        178 
im Stande sei, und daß er das Salpeter- Sieden selbst verstehe, oder solches vurch tüch- 
tige keute versehen lassen koͤnne. 
2) Die Verleihung wird zwar Cameral= Distriktsweise vorgenommen, hingegen bleibe 
sedew, der sich in Hinsicht auf die erforderliche Cautionsleistung gehörig ausweisen wird, 
unbenommen, sich auf mehrere Cameral-Distrikte einzulassen, so wie dagegen, wenn es be- 
senders verlangt wird, Ein Cameral-Distrikt auch an verschiedene Salperer-Sieder verlie- 
hen werden kann. 
3) Die bei einigen Cameral-Verwaltungen über einen Theil ihrer Distrikte bereits be- 
stehende Salpeter-Akkords behalten ihre Wirksamkeit auf die im Contrakt bestimmte Zeit, 
wenn nicht besondere Umstände ein anderes nothwendig machen. Deeret. Stuttg. im Land- 
wirthschaftl. Depart. Königl. Ob. Finanz-Kammer, den 2. Mai 1800. 
Königl. Ob. Justiz-Coll. I. Sen. Die Einsendung der Criminal-Tabelle betr. 
Es werden sämtliche mit Einsendung der Criminal= Tabelle, pro IV. Quartali 1808. 
im Rükstand scch noch befindliche Ober-Forst-Ober= und Yatrimonial-Aemter hiemit ange- 
wiesen, unter Vermeidung der sonst zu gewarten habenden Strafe die Criminal-Tabelle für 
das lezte Quartal vorigen Jahrs einzusenden. Derret. Eßlingen, in Königl. Ober-Justig= 
Colleg. I. Senats, den 23. April 109. 
Decet der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der indirekten Steuern, 
d. d. 28. April 1800. 
In Beziehung auf die Disposition der Königl. Zoll-Ordnung, G. ör. und die Gene- 
ral= Verordnung vom 29. Jul. 1808. (Scaats= und Reg. Blatt Nr. 35)) wegen des Zolls 
und der Accise von Feldprodukten wird auf mehrere Anfragen folgende Erläuterung gegeben: 
1) das Holz gehört Icht unter diejenigen Feldproduke#e, deren Aus= und Einfuhr nach 
der Bestimmung der erwähnten General= Verordnung vom 29. Jul. 180 8. freigegeben ist; 
2) die Einfuhr der von Innländern auf ausländischem Territorio selbst erzeugten Pro- 
dukte blelbt zollfrei, auch selbst, wenn , 
z)berGrmmEigenxhümersolcheProdukteattfbemFeldeaneinenanderannläm 
der verkauft, in welchem Fall nur die Verkaufs= Accise zu erheben ist; 
4) wenn das Prodyukt von disseitigem Boden an einen Ausländer verkauft wird, se 
ist der Ausgangszoll, und wenn ein Innländer ein solches Produkt vom ausländischen Ter- 
ritorio erkauft und einführt, der Eingangs-Zoll zu entrichten. Stuttg. den 38. Apr. 1800. 
DOecret der Königl. Ober-FKinanz-Kammer, Depart. der indirekten Steuern, die 
Bier-Branntwein= und Essig-Accise betr. d. d. ZJ. Mai 1800. « 
Art-VeranlassungverschiedenerAnfrageniuAnsehungdesAcrise-EinztigsvonBim 
brauern, Branntweinbrennern und Essigsiedern, wird die Erlaͤuterung gegeben, daß die 
Bierbrauer, Branntweinbrenner und Essigsieder von selbst fabricirten Getraäͤnken, welche sie 
an Schenk- und Zapfen-Wirthe, es sei im großen oder kleinen, zum Ausschank verkaufen, 
die auf 3 kr. vom Gulden gesezte Wirthschafts-Accise, von welcher alsdann diese Wirthe 
seei bleiben, zu entrichten haben, daß aber von den Getränken, welche an Personen, die
        <pb n="189" />
        179 
nicht Wirthe stnd, im Großen verkaust werden, die Ar:Verkaufs= Aceise mit 2 kr. vom 
Gulden einzuzlehen sel. Sturtg. den 3. Mai 1809. 
Ninisterium der geistlichen Angelegenheiten. Nachricht von dem dem Schul-Inspekeer Zeller 
in Heilbronn aufgetragenen Cursus für Eeistliche. 
Se. Königl. Mas. haben vermäg allerhöchsten Decrers vom 24. April dem Schul- 
Inspektor Zeller in Heilbronn die allerunrerthänigst nachgesuchte Entlaffung aus Königl. 
Diensten unter der Bedingung zu ertheilen geruhr, daß derselbe zuror einen Cursus über 
seine Merhode für Geistliche halte. Dieser Cursus wird am Montag den 20. Mai in 
Heilbronn eröfnet werden, und drei Wechen dauern. 
Achtzehn Geistliche des Reichs (12 evangelische und 6 katholische) sind zum Besuche 
bieses Cursus Hesonders bestimmt. 
Ausserdem steht es aber jedem andern evangeltschen und katholischen Geistlichen, ins- 
besondere auch den Decanen, fret, wenn sie aus eigenen Mitteln die Kosten der Reise und 
des Aufenthalts in Heilbronn bestreiren kömen, den Zellerischen Cursus zu besachen. Nur 
müssen sie zuvor resp. dem Königl. Ober-Consiskorium oder dem kathol. geistlichen Rath eine. 
Anzeige von ihrem Vorhaben machen, und dabei bemerken, ob und wie ihre Amtgeschäfte 
während der Abwesenheit von ihren Stellen durch andere Geistliche besorgt werden können- 
Stuttgart, den 28. April 1809. 
Bekanntmachung der Königl. Reichs-Gen. Ober-Post-Direktion. 
Dem Publilkum wird hiemit bekann gemache, daß die Couriers= und Estafetten-Tare 
im Königreich von 1 fl. 15 kr. auf 1 fl. 30 kr. per Pferd und Station erhoͤht worden ist. 
Stuttg. den 27. April 1809. Kön. Reichs-General-Ober-Pest= Direction. 
Sraf-Erkenn'nisse des Königl. Ober-Justiz= Collegi# I. Senats. 
Ad Mand. dacr. Regiz Mlaj. 
") Am r4. März wurde Catharina Geigerin von Owen, Oberam'ts Kirchheim wegen 
Verheimlichung ihrer Schwangerschaft und Geburt zu achtmonatlicher Zuchthausstrase in 
Ludwigsburg und den Ersaz aller Kosten verurtheilt. 
2) Den 14. März wurde der bei dem Patrimontal-Obervegteiamt Buchan untersuchte 
Johann Lay von Leutishofen wegen wiederholten Diebstahls zu sechsmonatlicher Zuchthaus- 
strafe zu udwigsburg, neben Bezahlung aller Kosten verurtheilt. 
3) Den 3. März wurde die bei dem Fürstl. Patrimonial= Justizamt Forchtenberg we- 
gen verübten Kindsmorde in Verhaft und Inquisttion gekommenc Susanna Heroldin von 
Mittelsteinbach zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilr. 
4) Den r. April wurde der Ferstbeiknecht Carben von Urbach wegen Wilbdlebstahls 
neben Verurtheilung in seine Arrest= und Mzungekesten, so wie ein Drittheil der Untersu- 
chungskesten und des Ersazes des geschossene n Wilds, von seinenr Amte kassirr- 
5) Vermöge Deer vom g. April wurde Willibald Glaser von Scheer wegen wieder- 
holten Diebstals neben dem Ersaz der Kesten und Schäden zu dreijähriger Festungsarbein 
auf Hohenasperg condemniet
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        180 
MWermög Decr. von ebend. wurde Johann Georg Stek von Weidach, wegen des ih'm 
zur Last fallenden Rechnungs Rests und Betrugs neben dem Ersaz der Kesten zu sechsmo- 
matlicher Festungsarbeit condemnirt. 
7) Den 4. April wurde Johannes Maler von Westhausen wegen wiederhelter und 
qualisicirter Diebstähle zu vierzigjähriger Zuchthaussträfe in Ludwigsburg verurtheilt. 
8) Unter ebend. wurde Nicolaus Schellmann von Pfahlheim, wegen wiederholt verüb- 
ter Wilderei zu vierjähriger Festungsarbeit verurtheilt. 
Erkenntnisse des Kön. Oder-Just. Collegii llten Senats. 
1) In der Appellations= Sache ron Waiblingen zwischen Johannes Grieshaber zu 
Bittenfeld, Beklagten Anten, sodann Agnes, Johann Feils Wittre von Korb, und den 
in s##tin genannten Erben der Barbara Reinhardtin ebendaher, Klägern Aten, rückständige 
Haus= und Güterkaufschillinge betreffend, wurde mittelst Bescheids auf Beweis erkannt, und 
derselbe dem gedachten Beklagten Anten auferlegt Sturtg den 20. April u##09,. 
2) Auf erhobene Wechsel-Klage des Handelshauses August Orth &amp; Comp. zu Heil- 
bronn wider die Handelsfrau Dorothea Gottliebin Glück zu Urach, wurde lezkere zu Bezah- 
lung der eingeklagten Wechselforderung von 1604 fl. 4 kr. nebst Verzugszinsen, auch Scha- 
den und Kosten für schuldig erkannt. d. d. rodem. 
3) In Wcchselklagsachen eben desselben Handelshauses wider den Handelsmannn Joh. 
Albrecht Fink zu Reutlingen, wurde Lezterer gleichfalls zur Bezahlung der eingeklagten 
Wechselforderung von 138 fl. 50 kr. nebst Verzugszinsen, auch Schäden und Kosten für 
schuldig erkannt. d. d. eodem. 
Stuttgart, den 27. April 1#809. wurden geschieden: 
1) Ober-Post-Direktions-Secretair Knab von Stuttgart Kl. von seiner Ehegaktin 
Louisa, geb. Maler, Bekl. er cap. quali delert. und leztere in die Kosten verurtheilt. 
2) Maria, geb Guter von Holzheim, Biberacher Oberamts Kl., von Geerg Kast, 
burgerl. Innwohner allda, Bekl. er cap. adult. unter Verurtheilung des leztern in die Kosten. 
  
Vermäg allerhöchster Resolution vom 27. April haben Se. Königl. Majs. den zur 
kathol. Pfarrei Espasingen, Patcimontalamts Bodmann, Souver. Oberamts Steckach nomi- 
nirten Priester Marimilian Herz allergnädigst zu konfirmiren geruhet. 
Se. Köntgl. Mas. haben durch ein Decret vom 23. April 
den bisherigen. Commandeur des Landdragoner-Corps Masor v. Beulwiz mit Pen- 
slon entlassen, und bei dem aten Landbataillon angestellt, dagegen 
dem General= Masor v. Ezdorff das Commando über das Landdragoner-Corps 
Gensd'armerie 2c. übertragen, und 
den bisherigen Polizei-Lieutenant Gärtner zum Lieutenant beim Landdragoner-Corps 
allergnädigst ernannt, und dem General-Masor v. Ezdorff beigegeben. 
Durch ein allerhöchstes Decrer vom 20. April haben Se Königl. Maj. dem Flü- 
gel-Ad)jutanten Oberst= Lieutenant, Graf v. Beroldingen zum Beweis allerhöchst Ihrer 
Zufriedenheit mit dessen Benehmen, das kleine Kreu; des Kön. Militalr Verdienst-Ordens 
zu ertheilen allergnäbigst geruht.
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        131 
Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 1. Mai gnaͤdigst gernht, 
dem Direkkor der Cabinets-Ministerial: Kanzlei von Menoth die durch den Tod des 
Ministers, Freiherrn von Fischer erledigte Stelle eines Secretairs des goldenen Adler- 
Ordens zu übertragen, und ihn zum adelichen geheimen Rach zu ernennen, sodann 
den Legarionsrath Hartmann zam arbeitenden Rath bei dem Deparrement der aus- 
wärtigen Angelegenheiten zu ernennen, und ihm das kleine Creuz des Kön. Civil= Verdienst- 
Ordens zu verleihen, ferner 
den geheimen Secretair Schott zum Legationsrath und Ordens-Registrator des Kön. 
Hroßen Ordens des goldenen Ablers zu ernennen. - 
Unterebend.istWel,fKaulazutnKönigl.-Hof-Agentengnäd.ernanntworben. 
Se. Koͤnigl. Maj. haben unterm 2. Mai den bisherigen Forst-Inspektor Gruͤtter 
von Weingarten zum Assessor des Königl. Forst-Deparrements, und den vormallgen Wein- 
gartenschen Obersäger Seerieder zu Blizenreute zum Forster der neuerrichteten Blizen- 
reuter Huth, Alrdorfer Oberforsts, zu ernennen, und 
dem Staabs= Fourier des Kronprinzed Königl. Hoheit Wilhelm Friderich Stiefbold, 
die Haußmeisters= Stelle im Arbeitshauß zu Gorteszell zu übertragen allergnädigst geruht. 
  
Heilbronn. Da der unterm 24. Febr. d J. vorgenommene Verkauf des, hiesiger Statt eigenthum- 
lich zugehörigen, auf Falkensieiner Markung, ohnweit Oedheim und Willenbach, bei Neuenstadt an der Linde 
liegenden sogenannten Neuho's, bestehend in: a) einem 2 siokigten Bierbrauereigcbäude, worinn sich besonders 
3 gute Keller befinden; b) einem zu zwei Wohnungen eingerichteten 2 stökigten Gebäude, nebst Staltungen 
und Holzremisen, worinnen dermalen der Pachter wohnt; c) einer Wogenschopfen, und daran dem 2 stekigten 
Brannrenweinbrennerei Gebäude, so nunmehr die Scheuer ist; d) r Bauern= und Taglöhfterewolnung, nebsft 
den im umern Stocke angebrachten Stallungen; e) ungefähr 109 Morgen Akerfelds, worauf cinige unbedeu- 
tende Beschwerden haften; und f) 5 Morgen BaumGras und Küchengarten, von allerhöthster B.hörde 
nicht genehmigt, sondern ein nodlIuliger Verkauf, uanter Vorbehalt alergulhigster Natification befohlen wur- 
de, zu dessen Vornahme wir Samstag den 13. Mai Vormittags 9 Ubr bestimmt haben; so wird dieses Vor- 
haden hiemit unter dem Bemerken bekannt gemacht, daß ein Käufer an dem Kaufschilling #tel baar, #tel auf 
Martini 1830. und #tel auf M.n#tini 1811. unverzinslich zu bezahlen, und für diese 2 Zieler Vinlängliche Ver- 
RNcherung zu leisten habe: die, Liebhaber aber über ihre Vermögeno-Umstände und Prüdicat, obrigkeirliche Zeua- 
niße mikbringen, das Gut täglich in Augenschein nehmen, und der Verhandlung selbst an gedachtem Tag und 
Stunde auf dem Neuhof anwohnen sollen. Den 29. April 1800. 
rses Oberamtmann Burgermeisker und Gericht allda. 
Knittlingen. Von Seiten der Roͤnigl. Dd inanh aammer andwirthschaftl. Departements sind 
nach allergnädigslem Decret d. d. ro. &amp; prees. 20. dieses 50 Aymer Wein aus dem Derkinger Keller 1808r 
Gewächs zum Verkauf allergnädigst ausgesezt worden. Da nun zu dieser Ausstreichs-Verhamlung Oienstag 
der 0. Mai ausersehen istz so wird solches mit dem Beifügen hiemit öffentlich bekannt gemacht, damit die Lieb- 
haber an gedachtem Tag Vormittags 0 Uhr sich in dem Amthof zu Derdingen einfinden, die verschiedene Gat- 
tungen der Weine vor den Fässern versuchen, und hierauf der Subhastation beiwohnen mögen. Den 22. Apr. 
1800. « önigl. Jameral-Amt allda. 
Marbach. Bis Donnerstag den 14. Mai Vormittags o Uhr wird bei hiesiger Gameral-Verwaltung 
ein Quantum neuen Weins im öffentlichen Aufskreich verkauft, worzu die Liebhaber eingeladen werden. Den 
I. Mai 1809. « CamemlsAmtallda. 
„Baihingen an der Enz. Auf erhaltenen allerhoͤchsten Befehl werden von denen ferndigen herrschaftl. 
Befaͤllweinen bis Mont. ag den . Mai Vormittags 10 Uhr 50 Aim. im Aufstreich unter Vorbehalt allergnaͤ- 
digster Genehmigung verkauft werdenz; wozu die Liebhaber auf der allhiesigen Amtsstuve sich einzufinden haben. 
Den 2g. April 1800. Cameral-Verwaltung allda.
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        132 
Weil die Stadt. Zu Folge alleznhigsten Befehls soll die vakante vormalige Kellerei-Wohnung al- 
hier, nebst Zugehör, unter Anbedingung der künftigen Steuer-Reichung, falva ratiäatione, zum Mrt. 
chen Veerkauf gebracht werden. Dieses Gebäude stehet in einer Nebengatze der Stadt, zunächst der Haupt- 
straße, auf allen Seiten frei, ist 756 Schuh long, und 41 Schuh breit, 2 stskigt, und massiv von Stein ge- 
baut, enthält # heizbare, und ein nicht heizbares Zimmer, davon sind 5 geipst“, und eines getäfert, #z helle 
Küche samt Speit-Kammer, 6 Kammern, 1 Holz= und Pferde-Srall, und unter dem Haus einen gewölb- 
ten guten Keller.. In dem geschlossenen geraumigen Hof befinden sich eine Heu-Scheuer, mit Merde= und 
Rindvieh-Stallungen, ferner ein Waschhaus, Schwein= und Hühner-Stallungen, und ein Gumpbronnen. 
Auf der Mittag= Seite des Hauses ein gut angglegter Kuchengaten. Brt. 1 Rth. im Meß haltend, mit 
Spalier= und Pyramiden-Bäumen ausgesezt. Das ganze Wesen ist mit Mauern umgeben. Zur Verkaufs- 
Verhandlung ist Dienstag der #z. Mai bestimmt, und wollen sich daher die Liebhaber an dielem Tag, Vor- 
mittags 0 Ubr in der Kellerei-Behausing selbst, wo solche vorgehen wird, einsinden, und Fremde sich dur 
Zeugmiße uͤber ihr Vermoͤgen ausweisen. Den 8. Apr. 1809. 
Eteuetrath des Ealwer Kreises und Cameral-Verwaltung Merklingen. 
Gros-Glattbach, Maulbronner Oberamts. Die hiesige Commum = Schäferei wird Mittwoch dem 
I. Mai wiederum auf 3 Jahre, nemlich von Michaelis 1800 bis 181 3. verliehen. Dieselbe erträgt 350 Stük 
chaafe, woron der Besiänder die Haste mit 175 Stük, und vie Commun die andere Hälste einschlagen 
derf. Auch bekommt der Beständer freie Wohmmg und Stallung nebst einem Gras= und Wurzgärtle dabei, 
billiges Pförcherlohn, die samtliche Mirrag-Pförch und eige Eiche zu Pförch= Stozen; auch hat er noch son- 
flige bürgerliche Beneficien zu geniessen. Die Liekhaber können sich gedachten Tags Pergens . Uhr auf dem 
ziesigen Orts-Rarhlauß eisinden, müssen aber mit Meiskerbriefen und obrigkeitlichen Zeugnissen wegen ihres 
ermögens und Prcdikats versehen seyn. Den 26. April r806. Oberamt Maulbronn. 
Liebenzell. Zu Verpachtung des Königl. sogenannten untern Babes in Ciebenzell, das bereits schom 
öffentlich bekannt gemacht worden ist, haben unkerzeichnete Stellen Freitag den 12. Mai festgesetzt, weßhalb 
die Liebl ab.r gedachren Tags Morgens 0 Uhr sich auf dem Ratbhauß in Liebenzell einfinden, und der Ver- 
handlung beiwohnen können. Den 25. April 1800. Kreis-Steueramt Calw und ? meralverw. Hirschau-. 
Lienzing, Maulbronner Oberamts. De hiesige Schfrri wird bis Dienstag den r6. Mak d. J. 
früh um o Uhr auf 3 Jahre von Michaelis 1go0 bis 18r2. öffemlich auf dem Orts= Rathhaus Perliehen. 
Sie traͤgt 4 Stük Schaafe, wovon der Schäfer die Hälste, und die Commun die Haͤlfte einschlagen darf. 
Tuch geniesk der Schäfer eine freie Wohmung und Stallung nebst einem Gärtle dabei, und auch fens bür- 
gerliche Benesicien. Alle Liebhaber mit Meisterbriefen und obrigkeitlichen Aelestaten in Hinsiche ihres erms- 
gens und Pradicats versehen, werden zu dieser Verleihung zugelassen. Den 19. April 1800. 
- «Oberathaulbronn;- 
Oefchekbtonn,-Maulbwnmr«Obe1-omtö;ViehiesigetSchäferefxwecche"4"ooStükerträgt-wird 
Dienstag den 23. Mai fruͤh 9 Uhr auf dem Rathhaus allhier von Michaelis 1809. bis 1812. verliehen. Der 
Beständer hat eine freie Wohnung under Mig. und r1 Vrtl. Wiesen nebst allen buͤrgerlichen Beneficien zu 
genießen, und statt der Cautien darf er das Bestandgelb r Jahr vorauszahlen. Liebhaber mit Meisterbriefem 
und obrigkeitlichen Zeugnissen wegen ihres Wermogens und ihrer Aufführung versehen, dürfen dieser Verhand- 
lung anwohnen. Den ro. Apr. 18090. Oberamt Maulbronn. 
Pinache, Maulbronner Oberamts. Die Schäferei hiesiger Commun, welche 225 Stük Schaafe 
erträgt, wovon der Beständer ra5 Stük und die Commun die übrige loo einschlagen darf, wird Dienstag 
den 30. Mai d. J. früh umKo Uhr auf dem hiesigen Orts-Rathhaus öffentlich verlieben, und zwar auf 2 
Jahre, nemlich ven 1809 bis 1872. Der Beständer hat ein bequemes aafhaus und einen Garten dabei 
und alle bürgerliche Benesücien zu genietzen. Die übrige Bedingungen werden bei der Berleibung erêfnet- 
Liebhaber müssen sich durch obrigkeitliche Vermögens= und Aufführungs-Zeugnisse zinn Aufstreich legitimtren 
ennen Den 2o. Apiil 1800 Oberamt Mauibronn. 
Thamm , Die Verleihung der Schaafweide dahier, welche eingetretener Hindernisse wegen an dem 
lebtimberaumten Termin nicht vorgenommen werden konnte, wird nunmehr Mittwoch den o. Mai Vormit- 
togs 8 Uhr auf dem dasigen Rathhaus vor sich gehen, welches den Schäfermeistern anmit zur Nachricht dient- 
Den 27. April 1809. Oberamt Ludwigsburg.
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        183 
Wdiblingen. Die Commun-Schaafwalde zu Nekar-Rems disseifigen Oberamts wird Montag den 
15. Mai Vormittags 8 Uhr unter Zugrundlegung der am 14. Merz d. J. ausgeschriebenen Bhingunzen zum 
akenmal zur öffenrlichen Verleshung gebracht werden, wobei sich die Liedhaber einfinden können. en 20. 
April iboo. Oberamt allda. 
Alpirspach. Nachstehende Kantonpflichtige, welche sich theils nach der Conscription ohne Erlaubniß 
von Haus entfernt haben, theils während der Aushebung entwichen sind, werden hiermit ausgerufen, ohne 
allen Verzug in ihr Heimwesen zurükzukehren, sich gleich, nach ihrer Ankunft vor ihrer Orts-Obrigkeit zu 
stellen, und den Conscriptions-Gesezen um so mehr Folge zu leisten, als im andern Fall ohne weiteres, die 
im §. 54, der Königl. Conscriptions-Ordnung festgesezte Strafen gegen sie als ungehorsame Cantonisten ein- 
treten müßten, und zwar: Von Alpirspach: Joh. beinzelmamn. Nagelschmid. Von Röthenberg: 
Joh. Ge. Hezel, Weber. Joh. Adam Kek. Rotgerber. on Reichenbächle, Räthenbacher Staabs: 
Joh. Jakob Meichle. Von Reuthin: Math. Scheerer, Kiefer. Von Schömberg: Andr. Bek, 
Weber. Von Lotburg: Joh. Adam Kübler, Weber. Oberamt allda. 
eilbronn. Nachstehende Vonscriptionspflichtige, Joh. Georg Meui, 20 Jahr alt, 5 8“ 8“ hoch, 
und Joh. Anselm Reuter, 20 J. alt, §“ 8“ 3“ hoch, beide von Massendachhausen, Patrimonjal-Obervogtei- 
amts Schweigern, Johann Friedrich Schlag von Banfeld, 22 J. alt, 5. 77 5“ hoch, und Christion Straut, 
von Biberach, 23 Jahr alt, 6“ 2“ hoch, welche der lezten Rekruten= Aushebung boshaft entwichen sind, wer- 
den aufgefordert, unverzüglich in ihr Heimwesen zurükzukehren, und sich bei dem unterzeichneten Oberamt we- 
gen ihres Entweichens zu verantworten. Zugkeich werden alle Hoch= und Wodllöbl. Beamtungen gezie- 
endst ersucht, diese 4 Flüchrlinge auf Betreten zu arretiren, und gegen Ersaz der Unkosten on das unter- 
zeichnete Oberamt einzuliefern. Den 10. April 1809. Ober-und Souverainetäts-Amt. 
Hornberg. Bei der kürzlich vorgenommenen Mtebung. sind felgende Cantonspflichtige des hiesigen 
Ober und Souverainetäts-Amts böslich entwichen: Conrad Wöhrle von Guttach, 70 J. alk, 5 Sch. 7 3. 
Bn hoch. Joh. Jak. Haas von Reichenbach, Weber, 18 J. alt, 5 Schuh 3. o Lin. hoch. Jak. Ferd. 
teidinger von St. Georgen. Uhrenhändler, 18. J. alt, s Sch. ? Z. An. hoch. Mich. Stern von Maria- 
zell, 20 J. alt, 5 Sch. § 3. 3 Lin. hoch. Joseph Flaig, Jakobs Sohn von Mariazell, 18 J alt, § Schuh 
8 Z. hoch, Joseph Flaig, Pfllipps Sohn von Mariazell, 18 J. alt, § Sch. 8 Zoll hoch. Matthäus Storz, 
rlo J. alt, 5 Sch. 10 Zoll 6 Lin. hoch. Jo#eph Kuonz, 18 J. alt, §s Sch. 0 Z. 5 Lin. hoch, beede leztere 
von Tennebronn. Sie werden daher nicht nur aufgesordert, sich unverzüglich vor hiesigem Oberamt zu stellen, 
widrigenfalls sie sich die ihnen bekannten Folgen ihres Ungeborsams selbst zuzuschreiben haben, sondern es wer- 
den alcch alle Orts-Obrigkeiten geziemend ersiccht, auf diese Flüchrlinge zu fahunden, sie auf Betreten zu arre- 
tiren, und wohlverwahrt hieher einliefern zu lassen. Den al. Apr. I##. s anttallda. 
Neuenbürg. Neben den Gonseripkionspflichtigen, die von frühern Zeiten her abwesend, und schon be- 
sonders aufgerufen worden sind, waren nachstehe#de bei der heurigen Conseription im Febr. 1800. das erstemal 
abwe Von Neuenburg: Math. Bleich, Schmid. Seoach. Fried. Fluhrer. Steph. Fried. Kraus, 
Schuster. Von Birkenfeld: Joh. Fischer, Zimmermann. Andr. Rothb, Maurer. on Bern- 
vach: Jak. Fried. Sieb, Schmid. Von Calmbach: Joh. Andr. Bott, Schmid. Von Conwei- 
ler: Joh. Gottfr. Schaber, Schuster. Vom Dobel: Jak. Fried. Stephan, Zimmermann. Ge. Fried. 
König. Von Engelsbrand: Jak. Pfrommer, Schneider. Von Feldrennach:= Ehriseoph Fried. 
Fauth, Kübler. Joh. Ludwig Klein, Maurer. Andr. Schönthaler, Bifoutier. Joh. Mich. Jooés, Schuster. 
Bon Höfen: Ge. Fried. Wildprett, Weber. Ge. Fried. Knsller, Bek. Von Loffenau: Joh. Mart. 
Bertsch. Jeh. Jak. Lust, Mezger. Von Neusaz: Joh. Aechtler. Von Rotensohl: Gortfr. 
Schneider, Schlossrr. Von Waldrennach: Matb. Bub, Schmid. Von Wildbad und dazu gehö- 
rigen Hôfen: Joseph Fried. Schmid, Mezger von Wildbad. Phil. Fried. Gleiber, von Srrollenbaus. Joh. 
Fried. Rexer, Handlungsdiener von Wildbad. Joh. Jak. Schmid, Mourer, ven Grünhutte. Sie werden 
bierdurch aufgerusen, bei Verlust ihres Vermögens, Unterthanen= und Bürgerrechts binnen der Frist von 4 
Monaten vor Oberamt sich zu siellen. Oberamn allda. 
Beilstein. Der bei dem Königl. Füsilier= Regiment von Neubronn gestandene Gemeine Leonbarb 
Müller von Lembach, ist auf dem Marsch den 16. Merz delertirt, deswegen auf denselben genau zu falnd n, 
er auf Betreten zu arretiren, und entweder zum hiesigen Oberamt oder dem. Regiment gegen Ersaz der Ko- 
sten einzuliefern ist. Den 12. April 1809, « Sberamt allda.
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        184 
Böblingen. Der Conseripki#onspflichtige Tohamm Grorg Rens, Schäfer ven Magstatt, hat #ch ohne- 
obcramtlicke Erlaut#ß, wabhrscheinlich um einer allentalsigen Aushebung zu crzehen, aus leinem Geburts- 
Ote entfernt. Er ist 13 Jahr alt, § Fuß 0 Zoll 3 Linten groß, hat blaue Augen, lunge Nase, und rothes. 
Angesich:, und war bei seinem Ausweich n mit einem d#iekigten Huth, einem weissen Schaferkittel, rothem. 
Bruseluch, weisledernen Hosen, schwarzen Strümpfen und Schuhn bekleidct, auch führt derselbe einen blauen 
Hund mit sich. Alle Doch= und Wohll bl. Obrigkeiten werden geziemend ersucht, auf diesen Flüchkling zu 
fahnd n, denselben auf Betretten handfest machen, und ihn wohlverwahrt gegen Ersaz der Unkosten zum hiefs- 
gen Okeramt einliefern zu lassen. Den 7 April 1800. beramt allda: 
Cantstadt. Der bei dem Königl. Infant. Regiment von Camrer gestandene Gemeine Johannes Kief- 
haber von Fellwach dissettigen Oberamts ist am 6. Merz d. J. aus dem Urlaub desertirt. Es werden nun die 
Ho#olsi. Obrigkeit- n geziemend ersucht, auf dieten Deserteur genau zu fahnden, ihn auf Betreten zu arreti- 
ren, und entweder an das Oberamt oder die Militair-Behörde wohlverwahrt einliefern 8 lassen. Den 17. 
April 1 09. beramt allda: 
Freudenstadt. Der bei dem Königk Fuͤsilier-Regiment von Nubronn gestandene Gemeine, Jo- 
bann Ehmenn von Bajersdronn, disseitigen. Oberamts, ist den v. Merz d. J. auf dem Marsch nach Gmünd- 
desertirt. Alle Obrigkeiten werden daher ersucht, auf dirsen Deserteur möglichst zu fahnden, ihn auf Betre- 
ten zu arretiren, und an die nächstgelegene Militnir-Behörde, oder an das hiesige Oberamt wohlverwahrt ein- 
lefern zu lassen. Den 18. April 1 Oberamt allda. 
Hornberg. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment von Camrer gestandene Gemeine, Joseph Ett- 
wein von St Georgen ist im Urlaud deserkirt. Sämtliche Obrigkenen werden daher geziemend er'ucht, auß 
biesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und an das nächstgelegene Könirl. Militair-Com- 
nando oder an hiesiges Oberamt eintie#ern zu lassen. Den 241. April 1800. Oberamt allda. 
Horrheim. Der unter dem Königl. Infant. Regiment Kronprinz gestandene Tambour Johann David- 
Wasserbach vo#n# Horrheim ist am 30. August 180g. aus dem Lager bei Ellwangen desertirt. Alle und jede- 
obrigkeittiche Bepörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden, und denselben auf 
Becteten dem Oberamt Baihingen gegen Ersaz der Kosten einliefern zu lasser. Den 1#. April 1809. 
cramt Baihingem 
deonberg. Doa der Cankonist Georg Baltas Schmid. Schreiner von Renningen zum Liniendienst de- 
fignirt werden solle, sein dermaliger AufenthaltS-Ort aober undekannt ist; so wird derselbe hiemit ausgerufen, 
sich ohne Verzug vor dem hiesigen L beramt zu stellen, widrigenfalls er sich selbst zuzuschreiben hätte, wenn. 
ihm neben dem Verlust seines Bürger= und Unterthanenrechts sein. Vermögen conftscirt würde. Den 18. 
April 1800. Königle Oberamt alldar 
Marbach. Der bei dem Königl Infanterie-Regiment vom Gamrer gestandene Gemeine, Chriskiann 
Reinbart,, von Burgstall hiesigen Oberamts, ist den. a. Merz d. J. im Urlaud desertirt , daher nun vermäg: 
allerhöchsten BefehlS vom F. diß alle obrigkeitliche Behörden geziemend ersucht werden, auf denselben genau. 
moͤglichst u fabmen ihn im Betrekungsfall zu arretiren, und entweder der unterzeichneten Stelle, oder der- 
Militair-Behörde selbst wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 17. April 1800. Oberamt allda. 
Rottenburg. Cukas Weis, 20. J. alt-. v Sch.## 3.,0 E. groß, ein Schumacher, aus dem diesseitigem 
Amtsort Seebronn hat sich am 13. April ohne Wanderpaß von Hauß entfernt, und ist dadurch der am 15. 
vorgenommenen Rekrutem Aushebung entgangem Er wird daher aufgerufen, sich Scgleich in seine Heimath zu- 
rükzubegeben, die Hoch= und Wobllöbl. Obrigkritem aber geziemendst ersucht,, den Weiß #wo er sich betreten: 
läßt, anzuhalten, und hieher gegen Kostens--Ersaz ausliefern zu laßen. Den. 20. April r8og. Oderamt. 
Tuttlingen. Semtliche Koch und Wodllöbl. Orts-Obrigkeiten werden ersucht., auf den unterm 
Königk. Infanterie-Regument von Camrer gestandenen Gemeinen., Johannes Wölfse von Oefingen, biefigem 
Dberemts, welcher im Monat December v. J. im Urlaub desertirt it, zu fahnden, ihn anf Betreten zu ar- 
retiren, und gegen Erfak der Unkosten hieher, oder zum Hochldbl. Regiments-Commändo einliesern. zu lassen.. 
Den 14. April 1800. " Königl. Oberamt allda. 
Stadt Waldsee. Do der bei dem Füfflien-Regimenv vom Neubronm gestandene Gemeine „ Jalob 
Kammerlander von Ehrensberg, Patrimonjal-Obervogteiamts Ochsenhausen, und disseitigen Scuver. Oberamts 
im Merz d. J. im Urlaub treuloser Weise entwichen ist; so werdem olle Eivil= und Militair= Obrigkeiten ge- 
ziemend ersucht, diesem Kammerlander genau nachsyüren, und denselben im Betretungsfall wohlverwahrt ent- 
weder an das hiesige Königk. Sürwverainetaäts-Oberamt , oder an das nähste Milikair-Commando einlieferm 
#u lassen. Den 14- April 1800- Kön. Souv., Obrram: allda.
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        135 
Sturttg.art. Der unter dem Koͤnigl. Fuͤsiller- Regiment von Nẽeubronn gestandene Corporal Joseph 
Thomas von hier, ist den 8. Merz d. J. aus der Garnison Neuenstadt besertirt, A#lle Hoch-und Wohlldbe., 
Orts-Obrigkeiten werden deswegen anmit geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn im Betre- 
tungsfall zu arretiren, und entweder an daz Regiments-Commando oder an das hiesige Stadt-Oberumt 
wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 1F. April 1809. Stadt-Sberamt allhier. 
Stuttgart. Der unter dem Königl. Infant. Regiment von Franquemont gestandene Gemeine, Ich. 
FDavid Zeeh von hier, ist im Monat Merz d. J. aus der Gurnison desertirt. Alle Hoch= und Wohllödl. Ooris-- 
kriten werden deswegen anmit geziemend ernucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn im-Betretungesal zu 
arretiren, und entweder an das Regiments-Comm#ndo oder an das hiesige Stadt-Oberamt wohlverw uhrk ein- 
liefern zu lassen. Den 17. April 1800. Stadt--Oberamt allhier. 
Kudwigskurz. Gottlich Blindt von Poppenweiler, Gemeiner unter dem Fußjäger-Bataillon König, ist 
im Merz d. J im Urlaub desertirt. Alle Odcigkeiten werden ersucht, wenn dieser HOeserteur sich betreten las- 
sen sollte, ihn arretiren, und an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. Den 17. April 1900. Oberamt. 
Ludwigsburg. Der bei dem Kön. Jafmmterie-Reginent Kronprinz gestandene Heinrich Schlfer von: 
arggriningen, ist den 20. Juni 1go8 aus der Garnison Stuttg ut delertirt. Sämtliche ovrigkeitliche Be- 
hörden werden daher ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihm auf Betreten wohlverwährt an das- 
biesige Oberamt oder an die nächstgelegene Militair= Behörde einliefern zu lassen. Den 20. April 1800., 
Oberamt allda. 
Calw. Stammheim. Georg Jako? Kirchherr, von Stammheim, al J. alt, § Fus 0 301 gros, 
des Küblerhandwerks, hat sich zwar, nachdem er sich den Musterungen bis 180g. absichtlich entzogen haure, 
gestellt, ist aber zur Zeit der diesjihrigen Aushebung wieder entwichen Er wird daher bei Verlust sein.3 
Verm'i#gens, Unterthanen= unb Bürgerrechts aufgefordert, sich unverzüglich vor hirsigzem Oberim zu stln, 
und sich den Consceiptionsgesezen zu unterwerfen, auch werden alle Obrigkeiten ersucht, auf denselbem zu füm- 
den, und ihn auf Betreten zum 4 Oberamt einliefern zu lassen. Din 14. April 18090. Oyeramt. 
Keonberg. Hienachbenannte abwesende Militairpflichtige aus dem hiesigen Oderamte werden bei Ver- 
lust ihres Vermogens auch Bürger und Unterthanen-Rechts kheits zum ersten= und theils zum, drittenmale 
aufgefordert: sich binnen 4 Monaten a dato vor ihrem vorgesezten Oberamte zu stellen, und zwar. Von 
Leonberg: Jak. Fried., und Joh. Nikol. Beltle. Joh. Daniel Friedrich, M#urer. Wilh. Fried. Diez, 
Huterucher. Iob. Gottl. Schlkopf, Schlosser. Fhil. Carl Aumist Burk, Apothek r. Joh. Ge. Theurer, 
KCaminfeger. Joh. Kull. Gürtler. Joo. Gottl. Beutelsbacher, Sekler. Gottl. Andreas Mundinzer, Sekler. 
Toh. Jak. Wieland, Wagner. Joh. Schmauder, Mezger. Joxf. Fried. Jiegler, Schneider. Aner. Héttich „, 
Sattler. Lor. Heinr. Theurer, Färder. Imman. Goktl. Lehre, Wgner. Christ. Fried. Keppler, Mezger. 
Ge. Mich. döw, Maurer. Jak. Gottl. Hettich, Mezger. Bon Ditzingen: Conr. Bürktie, Schneider. 
Joh. Jak. Glos, Kübler. Tob. Bizer, Schuster. Joh. Mich, Sautter, Schuster. Joh. Heinr. Skattmann, 
Sakttler. Jos. Reinert, Strumpfweber. Joh. Ge. Bürkle, Schneider. Jak. Fried. Notz, Hukmacher. Carl, 
August Sautter, Schneider. Von Eltingen: Joh. Mich. Wiedmaier, Schuster. Salomon Schneider, 
Bauer. Joh Wöhr, Mezger: Von Flacht: Tov. PDul. Shristoph Fried. Scheerer, Schreiner. Joh., 
Ge. Retter, Weher. Joh. Jak. Lautenschlazer. Mezger. Phil. Fried. Mann, Schneider Joy. Fried. Seitter, 
Weber. Joh. Esug, Bek. Ludw. Fried. Essig, Weber. Christ. Schenkel, Schmid. Christ. Schwarz, Schnei- 
ver. Joh. Mich. Keicht, Schuster. Von Friolzheim: Elias Herrmann, Maurer. Joh. Benzinger, 
Schuster. Joh. Benzinger, Weber. Ge. Jos. Rfle, Glaser. Gottl. Heinr. Benzinger, Weber. Christoph 
Benzinger, Schuster. Joh. Christ: Herrmann, Mezger. Ge. Mark. Herrmann, Kiefer. Ge. Wilh. Ben- 
inger, Weber. Ge. Josia — Privatlehrer. Joh. Ge. Kurfuß, Schmid. Von: Gebersheim:: 
## Ißler, Schuster. Jak. Simann, Schuster. Von Gerlingen: Jak. Renkenberger, Schniccc#% 
Christoph Wagner, Bauer. Fried. Wilh. Söhm'id. Mich Scheizer, Schuster. Ge. Fried. Gärtner, Bek. 
Joh. Jak. Wagner, Nagelschmid. Joh. Ge. Kapp, Schmid. Joh. Christoph Gärtner, Barbierer. Johann 
Conrad Kapp, Schmid. Lorenz Meisch, Mezger. Von Heimerdingen:= Phil. I#k. Schwurz, Sche- 
drr. Joh. Stahl, Candikor. Joh. Ge. Hohlscheutt, Zimmermann. Joh. Ge. Schwunz, Bek. Mattzeus: 
Schwarz, Schneider. Jod. Ge. Frei, Schreiner. Ludw. Simon Hohlscheut, Zimmermann. Fried. Gottlieb 
Schwarz, Bek. Thom. Müller,, Mezger. Matth. Kurz, Webr. Von Seimsheim: Geoig. HeSmich, 
1
        <pb n="196" />
        180 
Weisser, Schreiner. Christoph Fr. Nuding, Nagelschmid. Joh. Fried. Weisser, Maurer. Von Hemmin- 
gen: LSoh Ge. Völlm, Kieser. Jak. Ramseier, Bedienter. Joy. Ge. Mannal, Strumpfweber, Luwig 
Häker, Müller. Von Hösingen: Joh. Koch Bor er. Fried. Rokenbauch, Iumimermann. Joh. Georg 
Bauchle, Kiefer. Ben Malmsheim: Ghrisloph Fried. Bubser, Scuster. Ge. get Lautenschlager,, 
Bek. Joh. ##ich. Suchs, Schuster. Gottlob Stauch, Wagner. Joh. Ge. Kohler, Weber. Joh. Michael 
TKrämer, Bek. Joh. Jak Eisenhard, Schuster. Ge. Bernh. Maier, Weber. Ge. Mich. Machtolf, Weber. 
Bon Merklingen: Joh. Fried. Pfässle, Schloßer. Joh. Mich. Ricringer, Zimmermann. Joh. Georg 
Breuning, Wagner. Joh. Mich. Schnepf, Bek. Joh. Ludw. Kü’bler, Schmid. Joh. Andr Bär, Mezger. 
Joh. Breuning. Von Mönsheim: Math. Maienknecht, Weter. Ge. Kuhnlen, Maurer. Jak. Fried. 
.Kärcher, Kiefer. GCarl Fried. Rempp, Schuster. Adam Wanner, Bek. Jak. Fried. Stuible, Wagner. Joh. 
Maienknecht, Maurer. Joh. Jak. Duppel, Schneider. Jakod Hengstler. Von Münklingen: Joh. 
Kipple, Schuster. Von Renningen: Thom. Tomppert, Schn,ider. Balt. Roth, Strumpfweb. Jak. 
Bauser, Kübler. Joh. Mich. Mlüger, Weber. Joh. Jak. Seuferle, Tuchmacher. Joh Gann, Schreiner. 
Math. Schzaber, Bek. Christoph Heinr. Kauffmann. Schuster. Ge. Mich Gunser, Weber. Joh. Michael 
—Sche#rer, Wagner. Wilh. Fried. Baither, Sattler. Bait Mornhinweg, Bek. Joh. Phil. Schaaber, Schu- 
ester. Ulr. Bek, Schneider. Fried. Scheerer, Sattler. Joh. Weiß, Schäfer. Von Schökingen: Christ. 
FSriz, Kiefer. Joh. Ludw. Käsmann, Zimmermann. Joh. Ge. Haier, Maurer. Friedrich Giek, Wagner. 
Andr. Schäfer, Schmid. Joh. Fried. Gommel, Weber. Joh. Conr. Nik, Zimmermann. Joh. Ge. Schopf, 
Wagner. Antr. Hakius, Zimmermann Garl Christ. Gommel, Maurer. Joh. Ge. Giek, Zimmermonn. 
Jo) Ge. Deker, Kiefer. Von Warmbronn: Joh. Lips, Schneider. Christ. Lips, Schneider. Jakoh 
Fried. Bouer, ehemaliger Provisor. Joh. Gottl. Bräuming, Schreiner. Ven Weil der Stadt: Lorenz 
Schweiger, Maurer. Joh. Wolf, Nüdler. Franz Jak. Schöninger. Crisp. Leuter. Jos. Hohenstein, Schu- 
stter.— Andr. Herrmann, Maurer. Ferd. Schöninger, Schnedder. Joh. Ant. Koh Gerber. Patritius Schs- 
innger, Schneider. Dav. Höme. Mich. Schöninger, Schuster. Wilh. Wolf. Johannes Wagner, Schuster. 
Von Weil im Dorf: Joh. Ge. Maurer. Foh. Bäuerle, Weber. Bernhard Holderer, Zimmermann. 
Carl Fuchs, Schr.iner. Jof. Hummel, Schreiner. Christ Spieß, Bek. Ludw. Buk, Maurer. Gottlob 
Schmid, Schuster Von Weissach: Joh. Ge. Wendel, Weber. Ee. Mart. Eautenschlager, Schuster. 
Larl Iman. Trostel, Schneider. Gottl. Fried. Ege, Kieser. Jeh. Ge. Trostel, Wagner. Joh. Watidrlich, 
zimmermann. Ge Fried. Wöhr, Kübler. Christoph Erh. Kurfeß, Zimmermann. ottl. Melch. Scheerer, 
Schreiner. Jak. Mart. Rerer, Wagner. Miil. Adam Hoffmann, Schloßer. Bernh. Hek, Schneider. Joh. 
FJak. Derrer, Wagner. Joh Eostfr. Wiedmann, Fater Ludw. Fried. Ege, Bek. Joh. Lautenschlager, 
Schuster. Ge Fried Kautenschlager, Mezger. Christoph Deeg, Weber. Matth. Seitter, Mezger. Jak. Fr.= 
Barit#lemäl. Weber Ge Gottl Jauß, Mezger. Joh. Mart. Hek, Bauer Joh. Mich. Burger, Wagner. 
Ge. Job. Jauß, Bek. Gabr. Dörrer, Weber. Adam Hek, Weber. Job. Hofmann, Schreiner. Joh. Ge. 
  
?7r5•·'tn- 
Le berand, Kübler. Jak. Fried. Scheerer, Schreiner. on Wimsheim: Dhil. Lehmann, Zimmermann. 
Joh. Andr. Kirschner, Bek. Math. Klingel, Bek. Andr. Klingel, Schreiner. Benj. Lauser, Schuster. Joh. 
Mich. Reyle, JZimmermann. Joh. Kirschner, Bek. Joh. Ge. Bossert, Schmid. Kön. Oberamt. 
Maulbronn. Nachbemeldte abwefende Conseriptionspfiichtige, hiesige Amts-UAngehörige, werlen hie- 
mit theils zum ersten, theils zum zweitenmal ausgerusen, inner 4 Monaten sich in ihr Heimwesen zu bege- 
ben, und bei Oberamt zu melden, sonst die in der Con criptions-Ordnung gegen sie festgesezte Strafen der 
Vermé. ens-Annotation zur Confiscation neben dem Verlust ihres Burger-und Unterthanenrechts gise sie 
rerkennt werden werden. Und zwer werden zum zweitenmal vorgeladen: Von Maulbronn: Christ. Jar. 
und abristoph Gottl. Näher. Christoph Ludw. Kolb. Carl Aug; Christ. Ludwig, und Joh. Gokthilf Mann- 
hardt. Von Derdingen: „Joh. Fried. Kern. Ge. Mart. Burkhard. Andr. Rapp. Jel, Friedrich 
Reichte. Joh. Jak. Göhring. Goktfr. Sried Rechkämmer. Joh. Ulr. Kußmaul. Pbilipp Jak. Widmann. 
Joh. Mdam Weißert. Christ. Fried. Knodel. Casp. Niedermann. Shrist. Dav. Reichle. Jakob Fried. Rei- 
chert. Cbrist. Wasz. Joh. Ge. Schilling. Jeh. Treffinger. Joh. Ge. Schäfer. Nicol. Fried. Biethling= 
maier. Jak. Fried. Steinmez= Phil. Jak. Erhard. Jak. Fried. Frank. Joh. Jak. Knodel. Johann Jak. 
Klein. Joh Bernh. Rirth. Joh. Ge. Glais. Joh. Ge. Seifried. Joh. Christ. Schilling. Joh. David 
Knodel. Ge. Jak. Hößle. Sam. Fried. Steinmez. Ge. Fried. Deininger. Joh. Erh. Göhner. Von 
Hiesfenbach: Joh. Christ. Heilmann. Joh. Knapp. Iak. Heinr. Wörtwein. Johann Philipp Herzog. 
Imanuel Hausmann. Johy. Fried. Herzog. Joh. Phil. Faber. Joh. Hausmann, Jak. Heinr. Woörtwein.
        <pb n="197" />
        187 
Joh. Brüstle Joh. Jak. Killan. Samuel Treffinger. Wilh. Fried. Hausmann. Jaham „Peir. N iser. 
Von Dürrmen: Mhlaker: Criristoph Fried Schwörer. Ge. Conr. Wilhelm. 8 
kele. Joh Heinr Kasiner. Joh. Ge. S#mwöôhrer. Ehristoph Friebr. Haͤntle. Jak p00. 
Bek. Jeh Conr. Härter. Joh.. Ge. Friederich. Joh. Ehristoph Rößler. Joh Wieh. Egler. Joy. Seen. 
Püller. Heinr Nagser. Jak. Frted. Mißner. Joh. M Eitel. Carl Christoph Fiiedeiich. Jran Henri 
Cordier ##ilh. Dav. Kastner. SGe. Jak Schmidt. Joh. Gottfr. Nufer. Joh. Ge Dsbele. Joh##nes 
Hindle Joh Jak. Klaus. Ge. Friek Harter. Joh. Mart. Scheible. Joh. Adam Horkbeimer. Gottlieb 
Schäfle. San. Meler. Joh. Heinr. Hildwein. Joh. Jak. Feucht. De, Haͤrter. S Fried. Klink. 
Joh. Ge Nagler. Joy. Mich. Barth. Toh. Heinr. Schneider. Joh. Gottl. Meißner. Joh. Ge. Bosserk. 
Coktl. Schmist. Phil. Hein:. Albrecht. Heinr. Braunmüller. Jak. Fricd. Bek. Andr. Lierle. Jogsann 
Ikk. Friedeich. Christ. Knodel. Leonh. Rükinger. Gottl. Fried. Scheiblen. Joy. Gottl. Wilhelm. Joy. 
Sch#fle. vorenz Nonnenmann. Conr. Bergle. Ge. Jak. m7 Jek. Fried. Dürr. Joh. Michhael 
Veinhart. Joh. Jak. Kopp. Joh. Gottfr. Leierle. Joh. Kais. Andr. Fetter. Joy. Jal. Roͤßler. Chri= 
oph Albrecht. Joh. Wegmer. Ge. Adam Reichmann. Joh. Phil. Albrecht. Joh. Dan. Lechler. Ehristoph 
ried. Sch nidt. Cail Fried. Nufer. Christoph Schmierer. Joh. Ge. R Gottf. Schneider. Johann 
a#t. Dürr. Pbil. Fried. Weber. Christoph Aschinger. Joh. Mich. Leierte. Francois Tron. Christoph 
Hien Hirter. Gottl. Fried. Seibold. Gottl. Kazenmoier. Joh. Fried. Iohn Joh. Andr. Nehm. Garlk 
annter. Ge. Frieo öbele. Jak. Winterle. Von En nhbeng: Wb. Fuchs. Ludwig Borzer. 
Joy Seifried. Ge. Jak. Kohlhund. Joh. Ge. Seifried. I#nk. Huber. oh Oe. Bot-er Andk.Hs-tc- 
Gottl. Höfer. Ge. Conr. ättler. Ge. Jak. Rost. Gottfr. Feiler. Joh. Ge. Kopp. Math. Kehlenzer 
r* Seifried. Ge Adam Mäller. Joh. i Joh. Schäfer. Carl Ehrist. — Tet- Gottlich 
uber. Von Sengach: David Giraud. Von Freudenstein- Hahenktinsen= at Friedrich 
ani Joh. Leonh. Weishaar. Jac. Fried. Brauan. Von Sros-Glattbach: Fried. Math. 
rtnet. Christ. Bek. Jak. Boͤhringer. Sebast. Buck. Dav. Geiger. Dan. Dutt. Da- Gräßle. 
Jak. Fried. Geiger. Ge. Spielmann. Von Gros-Villars: Vierre Rostan. Tean Dierre N- 
Jean Jacq. Role. Jean Alerand Rostan. Joh. Vt Wessee Von Tünkeih Jak. 
ied 
Joh Ge. Schni hil. Bernh. Aisenbrey. Joh Diem. Jo mer. ri ried. Bahmer. 
Jak. Stiale. Tor. * 1 *8 senden. gieh Kouse rust. oehei- 8 Eiis “ Bähr. Joh. 
Schlfer. Ehrist. Heinr. bei net Von Illingen: Wilh. Fried. 3 Joh. Jak. Stäudle. Jakob 
Fil Jörger. Math. Wilh. Wirth. Gottl. Fried. Erhardt. Joh. zae Schö. Joh Fried. Schwe-rz. 
ler Frio Zusen W. Mich. err igel. Jak. Fried. Springer. Conr. Burkh. . ug. Joh. Dav. Wirth. 
Joh. Ludw. Scheytt. Gottfe. E Wilh. SEut. Christoph Fried. Bischoff. Conr. Fried. Klett. 
Jak. Heinr. Gros. Joh. Jak. Neff. k. Fried. Erhardt. Von Iptingen: DOevid Luginslend. 
S#hct Fried. Walz. Joh. Avam Joh. " Bendel. Joh. Nummer. Jak. isdl #ber 
h. Gottl. Bendel. Joh. Ge. Huber. Ge. Fried. King. Bon Kieselbronn: Joh. Mich Martin 
nt l Sams. Jak. Morlok- Carl# öhrser Ba Christoph Fig, Wiedmann Peter Still. 
Ge. Adam Göhring. Mhil. Jak. Feuchter. stein. Math. Mößner. Michail- Armbiuster. 
Mich Waächter. Jak. Binder. H Ruthardt. Vor. Ausenger Steph. Wächter. Math. Keller. Georg 
Bischoff. Christ. Göbring. Ge. Jak. Wiedmann. Von E Villars: Jean Jarq. Blinc. Ven 
Knittlingen: Math. Kannt. Ge. Zred d. Burk. Joh. Ge. Epple. Christ. D## Hinle. Joh. Andr. 
Ham. Thom. Kannt. Joh. Merkle. Jak. Fried. Blumer. Iman. Fried. * Christoph Ir Sauter. 
ottl. Fried. Herrmann. Eberh. Eii Kreher. Ge. Jak. Hunn. Joh. G Johann Il#k. Kannt. 
Bernh Fried. Blumer. Math. Scheible. Jonath. Fried. Bikel. Erh. Hunn, S# Albr. Hänle. Joh. 
#% (Partschn, Ge. Mich. Ott. Christof Adam Hafner. Ge. Fried. Bikel. Joh. Fried. Rüdinger. Casp. 
Jak. Fried. Scheible. Joh. Conr. Goll. Andr. Plag. Joh. Bemnh- Braun. Joh. J##k. Ekeniper= 
h. Fried. Kraib. Joach. n“ Christ. Storr. Christ. Sudw. Ruef. Joh. di ich Ucb.lhoͤr. 
errmann. Ge. Jak. — Joh. Melch. Kegel. Phil. Fried Hühnle. Joh. Bernh. 
eson. Von Sienz ingene cz. Ernst Klett. Christ. Gutjar. Joh. Heinr. Heugel Christ. 
ried. Haller. Carl Fried Airer 1 lgricd= Eindauer. Chrsstian Friedrich Münsinger. ak. Erber#: 
berh. Gottl. Vollmer. Andr. Gutjar. Joh. Gottl. Fried. Holzapfel. Jak. Fried Kälber. Joy. Geo 
Heipmann. Von Lomersheim: Gottl. Muse. Joh. Ge. Walter Joh. Ge. Eitel. Friedrich neeb. 
oh. Zundel, Fried. Schwazenhlzer. Wilh. Muse. Tob, Eitel. Ge. Zundel. Joh. Hagr. Sam, Frid.
        <pb n="198" />
        Sch# itt. Joh. Eitel. Fried. Mauch. Frird. Boger. Mich. Bischoff. Abr. Den. Joh. Spoͤrr. Ven 
Oelbronn: Lurw. Böhringer. Dietr. Fekenbusch. Joh. Jak. Fauth. Joh. Böringer. J-#ko5 Sch##.#. 
Zob ollmer. Ge. Fried. Kirschner. Ludw. Kirschner. Ge. Cheistopp Geiger. Joh. Ge. Nolier. Otinr. 
Neller. LCarl Fried. Muͤller. Tob. Hoͤfel. Ge. Jak. Schöpf. Joh. Ge. Geiger. Jak. Fried. Bekter. Ven 
Oetisheim: Joh. Shristoph Knodel. Joh. Andr. Reuter. Ge. Conr. Fischer. Math. Hofmann. Ekrist. 
Cail Gwinner. Ge. Adam Roller. Kried. Rivoir. Joh. Jak. Ade. Andr. Münchinger. Joh Uenr. Mün- 
chinger. Joh. Andr Vollmer. Ge. Jak. Kast. Andr. Tischhäusser. Joh. Conr. Gwinner. Joh. Conrad 
Bri üle. Conr. Tslager. Gottl. Adam Ott. Joh. Conr. Roller. Joh. Jak. Vinnay. Sepast Mößne. 
Eoktlob Andr. Fudolph. Shristoph Fried. GEwinner. Joh. Vinnay. Carl Rüdinger. Joh. Salomon Si- 
mann. Christ. Gottfr. Hof. Jak. Fried. Strübe. Joh. Dav. Pfeffer. Eberh. Kast. Johann Jak. Kast. 
Cbhrist. Mich. Rurolph. Gottl. Gwinner. Carl Jos. Fizer. Phil. Heinr. Bodner. Mich. Heugel. Johann 
Math. Stein. Joh. Lonr. Kast. Ge. Conr. Baumann. Math. Vimnay. Joh. Jerem. Anderfon. Von 
Pinache: Jacques Prim. Pierre Heretjer. Elem. Wohlschlegel. Conr. Tallmon. Mich. Nouvell. Ven 
Robwaag: Ge. Mart. Maienknecht. Jak. Fried. Herrigel. Joh. Ge. Bek. Zudw. Maienknecht. Jak. 
Weber. Jak. Fried. Jalßle. Ehrist. Rapp. Job. Ge. Schaut. Joh. Frei. Steph. Weidle. Von Ruitb: 
Dav. Laur. Iak. Trauz. Ge. Jak: Spörr. Joh. Traz. Andr. Hemog. Jak. Wallinger. Georg Jak. 
Oesterle. Adam Hergel. Jak. Göbel. Joh. Lampert. ndr wand. Joh. Georg Herzog. Von 
Schmie: Andr Mezger. Joh. Gottl. Weissinger. Jak. Fried. Weissinger. Fried. Mezger. Conr. Mam 
Hagi Jak. VVed. Schmid. Joh. Andr. Vollmer. Von Schönenberg: Ge. Dav. Vial. Ven 
chuzingen: Msch. Gienger. Joh. Jak. Lenz. Christoph Jak. Heß. Joh. Ge. Lenz. Math. Huber- 
Jak. Hellmann. Phil. Ferd. Fink. Joh. Andr. Rößler. Christoph Buper. Christ. H. Gottl. Conrad 
Wiegandt. Wilh. Heinr. Sckreth. Von Wiernsheim: Joh. Spielmonn. Jak. Bernh. Schmierer. 
Jak. Fried. Künle. Joh. Jak. Fünle. Ludw. Schönek. Joh. Andr. Stähle. Andr. Zundel. Michael 
Schänek. Joh. Schmierer. Joh. Mich. Widmann. Joh. Ge. Schmierer. Gottfr. Buhrer. Joh. Tobias 
Gärtner. Jak. Fried. Mauch. Christoph Fried. Künke. Joh. Widmann. Georg Wilh. Mauch. Von 
Wurmberg mit Lucern und Bärenthal: Mich. Brodbek. Jak. Leop. Raff. Jak. Fried. Schan. 
Ge. Balt. Glaser. Jak. Diez. Joh. Meeh. Ant. Raff. Ge. Balt. Schan. Joh. Ge. Meeh. Johann's 
· .u.Ge.steo.2m.Iotx.Jur.»o-«c(«so«.Ish-Dthluxams-Jak-Fried.Hits.:sp 
.Jak.Sigcist.'VonZaise-köweiher:Joh· Christ. Wanner. Joh. Christ. Maushard. Christian Jak. 
Aich.r. Zum erstenmal werden vorgelaren, von Maulbronn: Joh. Peter Fischer. Christ. Michael 
Habn= Von Derdingen: Jak. Fried. Schilling. Joh. Ge. Stiefel. Jak. Bek. Joh. Ulr. Trefsm- 
#erJoh. Britsch. Von Diefenbach: Joh. Ekudw. Lämmle. Von Dürrmenz Mühlaker: 
bristoph. Fried. Fischer. Ge, Fried. Brandauer. Joh. Adam Ruf. Joh. Mart. Schafer. Dirter. Gannter. 
Eottl. Fried. Roller. Christoph Wilh. Laurmann. Fried. Nonnemann. Iman. Voll. Jak. Fried. Laur- 
mann. Joh. Mich. Mahler. Joh. Ludw. Klink. Joh. Muller. Joh. Keßler. Joh. Ludw. Bek. Jakob. 
einr. Bek. Ebrisloph Jak. Albrecht. Christ. Wilh. Mi#sterer. Joh. mech. Händle. Joh. Martin Eitel. 
He Nehm: Joh. Ge. 2 Gottl. Fried. Albrecht. Joh. Dieter. Gannter. Von Freudenstein. 
ohenklingen: Joh-= Ge Heinrich. Von Gros-Glattbach: Joh. Knapp. Von Gros- 
Etenetn enri Brun. on Illingen: Gottfr. Easp. Wirkh. Jak. Conr. Wohlgemuth. Adam 
Scheitt. Jak. Winkler. Joh. Lurw. Dinkelaker. Von Iptingen: Joh. Adam Hellig. Johann Jak. 
Biäming= Von Kieselbronn: Iman. Binder. Joh. Ge. Knodel. Von Knittlingen: Joh. 
Dav. Melkle. Joh. Mil. Steinbacher. Ge. Mich. Blumer. Joh. Ulrich Lercher. Joh. Ge. Autenrieth. 
Joh. Dicter: Bauer. Von Lienzingen: Christ. Fried. Kanz. Von Eomersheim: Frieduich 
acker. Andr. Eitel. Von Oelbronn:. Gottl. Böringer. Joh. Christ. Schmid. Christ. Fekenbusch. 
on Oetisheim: Joy. Ge. Mönchinger. Christ. Gottl. Renz. Von Pinache: Jean Louis Ri— 
chardon. on Roßwaag: Sam. Kohler. Elias Fischrr. Von Ruith: Joh. Heugel. Christoph 
Klett. Andr. Klett. Joh. Klitt. Von Sch äigene Christ. Nößler. Joh. Mart. Schroth. Von 
Wurmberg mit Lucern und Bärenthal: inr. Braun. Gottl. Glos. Kön. Oberamt. 
Neuenbürg. Der unter dem Kämggl. Infanterie-Regiment Kronprinz gestandene Gemeine, Christsan. 
Eebmmonhltem Wucr- ist den 20. Aug. 1808. auf dem Marsch desertirt; Es werden daher alle Behörden. 
ersiccht, denselben auf Betreten zu arrekiren, und entweder an das hiesige Oberamt, oder die näckstgelegene. 
FMilitairische Behörde, einltefern zu lassen. Den 20, April 1809,, Oberamt allda. 
dr Dürrwan 
#—
        <pb n="199" />
        Nro. 23. 1809. 139 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 13. Mas. 
  
  
  
Königl. General-Rescript, die Aufhebung aller Patrinwntal -Gerichtsbarkeit im Köntg- 
„reich betreffend. 
Friderich, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Württemberg ꝛc. ꝛc. ic. 
Da Wir zu Vereinfachung der Justiz-Pflege und gleichförmigen stracken Handhabung. 
derselben in allen vorkommenden Fäüllen verordunet haben wollen, daß die von Unsern Fürsten, 
Grafen und adelichen Gutsbesizern bisher ausgeübte Hatrimonial-Gerichtsbarkeit in ihrem 
hanzen Umfange, mithin sewohl die Criminal-Ciotl= und Forst-Gerichrsbarkeir, ale auch 
alle auf Polizei: Gegenstände sich beziehende Inrisdiction von nun an gänzlich aufgehoben 
Pon soll; so erklären Wir hiedurch die sämrliche Justiz= Kanzleien und Patrimonial-Gerich- 
te Unseres Reichs für aufgelöße. 
Wir untersagen daher sowohl allen Fürstlichen, Gräflschen und adelichen Gutebesizern, 
welchen bisher die Patrimonial: Gerichtsbarkeit und Orts-Pelizei zustand, als auch ihren 
bisherigen Behörden und Beamten, bei schwerer Ahndung auf keine Art und Weise tegend 
einen i r er sel gerichtlich oder aussergerichtlich, vorzunehmen, sondern dißfails al- 
les Unsern Königl. Cellegien, Gerichten und Beamten zu überlassen. » 
In dieser Gemaͤsheit haben die betreffenden Koͤn. Oberbeamten alle ber den ehemaligen 
Justiz-Kanzleien und Patrimonial-Gerichten verhandelten Akten zur Hand zu nehmen, und 
in den noch anhängigen Cioil Criminal: und Forst. Sachen nach Vorschrift Unserer Geseze. 
und Verordnungen eneweder selbst das Erforderliche einzuleiten, oder die Akren an die ge- 
eigneten Behöeden einzusenden, welche zur Annahme und Erledigung derfelben hierdurch an- 
gewiesen seyn sollen. « 
Indem also von nun an uͤnsern Fürsten, Grasen und adeltchen Gursbestzerm nur noch- 
das Recht, die zur Administration threr Güter und Nevenüen erforderlichen Rent-Beamten 
zu bestellen, bevorbleibt, so verordnen Wir, daß von allen Vacaturen bei Stadt= und Ge- 
richteschreibereien und Schuleheißen, Aemtern, den bestehenden Königl. Verordnungen gemäß, 
die Anzeige wegen Wieder-Besetzung derselben an die Kömgl. Ober-Regierung g.#7 uchr, 
und die in den ehemaligen Fürstl. uud Gräfl. Herrschaften befindlichen Kanzlei-Gebäude zu 
Unserer weitern Dispesstion von Unsern K. Cameral= Verwaltern in Besitz genommen wer-
        <pb n="200" />
        106. 
den sollen. Hieran geschichet Unser Kön. Wille, und Wir verbleiben Euch in Gnaden ge- 
wogen. Sturegart, im Kön. Staats-Ministerio, den ro. Mai 1309. 
d Mand. Sacrr Regia Maj. proprium. 
Königl. General-Reseript, die Aufhebung der bisher nech bestandenen Steuer-Freihrik der 
Fürstlichen und Gräsiichen Besiunnzen betr. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. 2c. 2c. 
Da Wir gndigst verordnet haben wollen, daß die simtlichen Bestgungen und Gefälle 
der in Unserm Königreich begüterten Fürsten und Grafen, welche bisher allein noch von der 
allgemeinon Steuer befreit waren, derselben von nun an unrerworsen, und nach den allge- 
meinen Grundsäzen Unferer Steuer-Verordnungen belegt werden sollen; so lassen Wir sol- 
ches hiedurch zur Rachricht und Nachachcung bekannt machen. Stuttg. im Kön. Staats- 
Ministerio, den r10. Mai 13090. Ad Mand. S. R. Maj. propr. 
General-Reseript, die Dispensation der Junden ron der Minderjährigkeit betr. d. d. ##. Mai 1809. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg kc. ke. 
Wir rerordnen hiemic, daß die für die Unterthanen Unsers Königreichs bestehenden 
gesezlichen Vorschrifteu in Hinssche des Alters zum Heirathen sowohl, ales zur Selbstver- 
waltung des Vermägens auch auf die Juden durchgängig angewendet werden sollen. 
Daran 2c. Séuttg. in Königl. Ober-Regierung, Regim. Departem. den r5. Mai 1809. 
Ex spec. Resolut. 
Das neu aufgeführte Marstall= Gebdude in der Königl. Residenz Sturtgart berreffend. 
Se. Königl. Mas. haben zu Untersuchung des schadhaften Zustands des neu auf- 
geführten Marstall= Gebäudes in der Königl. Residenz-Stadt Stuttgart, und der Ver- 
schuldungen, welche den damit beschäftigten Personen zur Last fallen, eine eigene Commis- 
son niederzusezen, und auf den von dersekben erstatteten Bericht zu verordnen geruht, daß 
der ganz fehlerhaft aufgeführte Theil des Marstall-Gebäudes abgebrochen, und auf Kesten 
der Schuldhaften neu hergestell#, für die übrigen Theile des Bau's aber von den Hand- 
werksleuten mittelst Einlegung gerichtlicher Cautienen auf zehen Jahre Garantie geleister 
werden foll. 
Den bisherigen Landbaumeister von Uber haben Se. Königl. Majest. wegen der 
beim Ganzen hauptsächlich ihm zur Last fallenden Vergehungen von seinem Amt kassirt, 
ihn aller fernereu Wieder-Aufnahme in Könizl. Dienste für unfähig erkläct, und befohlen, 
deß ihm dar Ordenszeichen des Civil= Verdienst= Ordens abgenommen, und er aller damit 
verbundenen Ehren und Prärogativen verlustigt sepn soll. 
Der als Aufseher bei diesem Bauwesen angestellt gewesene Controleur Kang ist we- 
gen d-# gegen ihn erhobenen Verschuldungen cassirt, und zu 3 monarlicher Festungsstrafe 
verur. eilt. 
Der Hofwerkmeister Kößler und Hefmanrer Heimsch hingegen find ihres Praͤdi- 
kats als Hof- Profesfionisten und der damit verbundenen Vorcheile für verlustigt erklärt.
        <pb n="201" />
        191 
Auch sind an den aufgegangenen Umersuchungs-Kosten dem gewesenen Landbaumeister 
Uber miel, dem gemesenen Controleur Lang mtel, dem Maurermeister Heimsch und 
Sceinhauermeister Weiß mit einander m#tel, dem Werkmeister Mater #n rel, dem Werk- 
meister Kößler, Steinhaucemeister Roth, und Steinhauermeister Heinrich Maier mis 
einander #ütel zugeschieden worden. Stuttg. den 10. Mai 1809. 
Königl. Reichs-Gen. Ober-Post-Direktion. Die Anordnung einer Feldpost bekr. 
Nachdem Se. Königl. Mas, allergnädigst geruher haben, zur schnelleren und ssche- 
ren Beförderung der, aus aus dem Königreich Würtcemberg an das Königliche im Felde 
stehende Armee Corps, und von diesem in das Königreich gerichteren Briefe, eine eigene- 
Feld-Post anzuerdnen, und das Haupt-Feld-Postamt in dem Königl. Hauptquartier auf- 
zustellen; so wird solches dem Publiko hiedurch mit dem Beifügen bekanne gemacht, daß 
es von jezt an, und künftig alle zur Armee bestimmte Briefe dem hiesigen Königl. General- 
Postamt zur Beförderung zu übergeben, auch für seden einzelnen Brief ohne Rüksichtnah= 
me der nähern oder weitern Entfernung des Hauptquartiers des Königl. Armee= Corps 
à4 kr. Brief= Porto zu entrichten habe; daß Paquete oder mit Geld beschwerte Briefe, je- 
doch nicht höher als auf 20 fl. Innhalt oder Werth augenommen werden, diese aber ohne 
Räbksichenahme der näheren oder weiteren Emfernung des Hauptquartiers des Königl. Ac- 
mee-Corps mit 48 kr. bis 15 fl. und bis 20 fl. Innhalt oder Werth mit #fl. Porto be, 
legt werden. Stuttg. den 36. April 1809. 
Bestrafung einer Post = Defraudatiom. 
Se. Königl. Maj. haben durch eln allerhöchstes Decrer vom 20. April d. J. be- 
sohlen, daß der Conducteur des von Tübingen nach Hornberg laufenden Postwagens Klein= 
mit Cassation von seinem Dienst entsezt werden solle, weil er den bestehenden Verordnun- 
en zuwider, sich bet der Begleitung des Postwagens von Tübingen nach Hernberg erlaubt. 
t, zwei Briefe zur Bestellung an ihre Addressen anzunehmen, und ste auch besorgen woll- 
#, ohne sie an das Postamt abzugeben, und dem Amts-Packet beischließen zu lassen 
Stuttgart, den §. Mai 1800. Kön. Reichs-General-Ober- Post-Direction. 
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Devart. der indirekten Steuerm, 
tetreffend die Conscriptiens - Verhältnisse der zu Zoller-Acceise= und Umgelders-Stellen vorge- 
schlagenen Personen; d. G. 26. April 1800. 
Da man in den Berichten der Ober= Beamten über die Besezung der Jollers-Aceisers# 
und Umgelders-Stellen häufig die Bemerkung vermißt, ob die vorgeschlagenen Personem 
non der Militairverbindlichkeit frei seien over nicht; so werden dieselben hiemir angewiesen, 
künftig diese Anzeige nie zu unterlassen. Stuteg. den 23. April 1809. 
Ludwigsburger Jucht-und Arbeitshauß. Monirte Rechnungem. 
Diesenigen Gefäll: Ober-Einbringereien, welche ihre Jahrs= Rechnungen pro r803. 
woch nicht eingeschikt haben, werden hiemit erinnere, dieselben samt dem baaren Remanen 
innerhalb 38 Tagen, nach der Bekaunswerdung des gegenwärtigen Monitorik, einzusendem. 
Den lo. Mat 180. Jucht= und Arbeitshaus= Pflegamr.
        <pb n="202" />
        192 
Erkenntnisse des Koͤn. Ober-Just. Collegũ IIten Senats. 
1) In der Rechtssache zwischen dem Hoffaktor Hirsch Lazarus von Weikersheim, Vor- 
kläger, Nachbeklagten an einem, und dem Freiherrn Engen Ehristoph Philipp von Rakniz 
zu Laibach, Vorbeklagten, Nachkläger am andern Theil, eine Schuldforderung in der Vor- 
und die Zurükgabe eines Proxenettcums in der Nachklage betceffend, wurde Vorbeklagter 
Nachkláger in die Bezahlung der ganzen libellirten Summe condemnirt, Borkläger Nach- 
beklagter aber von der Rachklage entbunden, auch Vorbeklagter Nachkläger in die Proceß- 
Kosten dieser Instanz verurtheilt. Stutegart, den z. Mai rg090. 
2) In der Appellations-Sache von Herrenberg, zwischen Dorothea, Johann Gerrg 
Reicherts Eheweib und Consorten von Thailfingen, Appellanten an einem, und Joh. Frie- 
drich Binder von Ober-Jesingen, Appellaten, am andern Theil, wurde dem Appellaten die 
Beibringung besseren Beweises anferlegt. Den 3. Mat. 
3) In der Appellations-Sache von Balingen zwischen dem Kronenwirth Jakob 
Wagner daselbst, Kläger Appellanten an einem, und Baltas Jetter, Bauern zu Engstlate, 
Balinger Oberamts, Beklagten, Appellaten am andern Thbell, wurde mittelst Bescheides auf 
Abschwörung des dem Beklagten Appellaten von dem Kläger, Appellanten deferirten Judi- 
cia= Eides erkannt. Den 6. Mei. 
Stuttgart, den 4. Mai 1800. wmden geschleden: 
# .) Johann Ferdinand Hohl von Oberberken, Schorndorfer Oberames Kl., von Johan- 
na Elisabetha, geb. Gipfel, Bekl. ex cap. quall delert. unter Vergleichung der Kosten. 
) Anna, geb. Stahl von Dizingen, Leoyberger Oberamts, Kl. ven Michael Keul 
Burger allda, Bekl. ex cap. qual delerr. und lezterer in die Kosten verurtheilt. 
Se. Königl. Majestät haben den Lintenant Heyd des Jäger Regiments König 
zu Pferd wegen seiner ausgezeichneten Bravour in den Freiherrn= Stand allergnddigst zu er- 
heben und ihm den Namen von Heydenschwert beigzulegen geruher. Den lo. Mai 1809. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom o. Mai 
den in Kön. Preuß. Diensten als Hauptmann gestandenen von Watter zum Staabs= 
hauptmamnn bei dem Linien-Infant. Regiment v. Franquemont; und 
zu Belohnang der bei den Gefechten vom 1. und 3. Mai bewiesenen Bravour des 
Königl. Leib-Chev. deg. Regiments: # 
den Ober-Lieutenant v Blücher zum Staabs-Rittmeister zu ernennen; 
dem Staabs-Rittmeister v. Bismarck, den Ober-Lieutenants Böckel, Adjutant 
v. Jan und v. Bose, dem Second-Lieurenant v. Zierhen, sämtlich vom Leib-Chevaur= 
begers-Regument, auch dem Brigade-Adjutanr, Unter-Lieutenant Schwarz vom Chevaur= 
legers- Regiment Herzog Heinrich, das kleine Kreuz des Milirair-Verdienst-Ordens; # 
dem Wachtmeister Wendel, den Umer-Offtziers Seiferheld und Englert, die 
oldene — den Unter-Osffizlers: Höfter, Kilpert, Eckstein und Schick, auch den 
Cheoaurlegers Köfer, Hensler, Kolb, Kapphan, Beuerle, Braisch, Buek, 
Hipp, Fauser und Heinrich, sämtlich vom Leib-Chevaurlegers-Regiment die silberne 
Ehren-Medaille zu verleihen allergnädigst geruhet.
        <pb n="203" />
        193 
Se. Koͤnigl. Maj. haben durch ein aller hoͤchstes Deeret vom 2. Mai den vormali- 
gen Secretair bei der Koͤnigin Majestaͤt Daniel zum Kanzellisten bei der Koͤnigl. Bau- 
und Garten-Commission in Stuttgart gnaͤdigst ernannt; und 
durch allerhoͤchstes Decret vom 3. Mat die erledigte Foͤrsters- Stelle zu Kirchheim dem 
Foͤrster Hafner von Heiningen, und dagegen die Foͤrsters- Stelle zu Heiningen dem Fẽoͤr- 
ster Bass von Dobel gnadigst übertragen. 
Se. Köntgl. Mas. haben durch ein Decret vom 6. Mai den in Kenigl. Preuß. 
Diensten gestandenen von Lüzow zum Second= Lieutenant bei dem ein. Infanr. Regimenr 
von Franquemout zu ernennen allergnädigst geruht. 
Vermäög allerhöchster Resolution vom 7. Mat haben Se. Königl. Maj. dem von 
dem Fürsten von Hohenloh-Langenburg zur Patronat-Pfarret Unterregenbach, Ingelfinger 
Diöcese, nominirten Diaconus Sülzer von Langenburg die allerhöchste Confirmarton er- 
theilt. · 
Stuttgart.Se.Kdnigl.Mai.habendem84jåhrigenOberfötsterRennen-on 
NeuenstattzukBezeugungderallerhöchstenZufriedenheitmitseimn54Jahretreugeleiste- 
tenDienstendiegoldeneCivit-Verbienst-Medailleallekgnädigstzuveclecyengeruht.Den 
7. Mai 1309. 
  
Ludwigsburg. Nächsten Montag den 15. dieses Vormittags Uhr werden in Königl. Bau-Ver- 
waltung dahier 4 Eymer 4 Imi Zwetschgen-Branntenwein, und 4 Epmer 4 Imi Tröster-Branntwein, je 
nachdem sich Liebhaber finden, in großen oder kleinen Parthien, auf allerhöchste Ratifikation an den Meistbie- 
tenden verkauft. Den 10. Mai 1800. Kön. Bau= und Garten= ommission. 
Beuttelsbach. In Gemäsheit Königl. Befehls vom ko. vor. Mon. werden bei hiesiger Cameral= 
Verwaltung Dienstag den 16. Mai 50 Aim. herrschaftl. Gefällweine 18o#ger Gewächs unter Vorbehalt aller- 
öchster Genehmigung im öffentlichen Aufstreich verkauft werden; wozu sich die Liebhaber an gedachtem Tag 
ormittags dahier einsinden wollen. Den 4. Mai 1800. Kön. Cameral-Am allda. 
Marbach. Bis Donnerstag den r8. Mai Vormitktagso Ubr wird bei hiesiger Cameral= Verwaltung 
ein Quantum neuen Weins im öffentlichen Aufskreich verkauft, worzu die Liebhaber eingeladen werden. Den 
1. Mai 1809. » Camer.«si«zlmtallda. 
Nel lingen. Nach allergnädigstem Befehl vom 28. April d. J. ist hiesige Beamtung allergnadigst be- 
uftragt, ein Quantum Dinkel und Haber von dem Nellinger und Denkendorfer Kasten auf allergnädigste 
Genehmigung fub halta zu verkaufen; diese Verkaufs-Verhandlung wird Dienstag den 106. Mai und zwar: 
Vormiktags ro Uhr das bestimmte vom Nellinger Kasten in der hiesigen Cameral-Verwaltung selbst, das be- 
stimmte vom Oenkendorser Kasten aber Nachmiktags 2 Uhr in der vormaligen Oberamtei: Wohnung tub ha- 
1 
e 
  
ta verkauft werden. Liebhaber werden daher ersucht, auf bemelte Zeit und Stunde an deeden Orten sich 
inzufinden. Den 5. Mai 1809. Cameral-Verwoltung Denkendorf. 
Radolphzell. Einem allergnädigsten Befehl der Königl. Ober-Finanz-Kammer, landwirthschaftli- 
chen Departements vom 12. d. Mon. E1 wird das vormalige Domprobdstei-Gebäude allhier zum Büren 
enannt, unter Anbedingung der Steuer-Reichung und aller auf den Kauf gehenden Kosten gegen ktheilige 
aare und zeheilige Bezahlung in 2 mit 5 pro Cent verzinslichen Jahrzielern an den Meisibietenden salra 
ratificatione verkauft werden. Das Gebäude steht in der untern Seegaße, und enthält Einen gerumigen je- 
doch ungewölbten Keller samt Vorkeller. Stallung zu einigen Stücken Vieh samt Holz'chopf. Im ersten 
Stok 3 heizbere Zimmer und eine beiztare Kammer, Küche und eine weitere Kammer; im zweiten Stik, 
3 beizbare Zimmer und eine Kammer, und im Dacksstek eine gerkumige Bühne oder Krucht-Schütte; sodann 
in Hof, ein Waschhaut mit Gurpbronnen, einen Sc weinstall und ein Gärtchen 1# Mrg. groß, und ist es 
last für leden Gewerbtreibenden tauglich. Da mun zu dieser Verkaufs-Verhandlung Donnerstag der 1g. Mal
        <pb n="204" />
        7.5 
* M 
1 
istgesegk ist,so wird solches zu dem Ende hiemit bekannt gemacht, damit sich die allenfalsigen Kaufs-Lichhober 
en gedachtem Tag, Nachmittags 2 Utr in der Cameral-Verwaltung allhier einsinden mogen. Den- 27. Apr. 
-1 Kreis-Steueramt Rottweil, und Cameral= Verwaltung Radolphzell. 
Ludwigsburg. Die Commun-Schaafweide zu Hohenek, Lisseirigen Oberamts, wird Freitag den 
26. Mai Morgens 8 Uhr unter Zugrundlegung der bereits bekannt gewachten Bedingungen, nochmals auf da- 
sigm Rathhauß zur öffentlichen Verleihung gebracht werden, wodel sich die Liebhaber einsinden #men. Den 
8. Mai 1809. !§5½m AA keramt allda. 
LCienzingen, Mauloöronner Oberamts. Die hiesige Schäferei wird dis Dienstag den 16. Mai d. F. 
Küh um 9 uUttr auf z Jahre von Wichaelis 1809 bis 1812. oͤffentlich auf dem Orts= Rathhaus verliehen. 
Sie tregt 400 Stük, Schaafe, wovon der Schäfer die Hälste, und die Commun die Hülste einschlagen darf. 
Auch geniest der Schser eine freie Wohnung und Stallung nebst einem Gärtle dabei, und auch sonstige bür- 
gerliche Beneficien. Alle Liebhaber mit Meisterdriefen und obrigkeitlichen Attestaten in Hinsicht ihres Verms- 
gens und Frädicats versehen, werden zu dieser Verleihung zugelussen. Den 19. April 1800. 
. !•“. Oberamt Maulbronn. 
Oeschelbronn, Maulbronner Oberamts. Die hiesige Schäferei, welche 400 Stük erträgt, wird 
Dienstag den 23. Mai früh' g Uhr auf dem Rathhaus allhier von Michaelis 1gog. bis r812. verliehen. Der 
2# hat eine freie Wohnung und 1 Mrg. und 1 Vrtl. Wiesen nebst allen bürgerlichen Benesicien zu 
en- ren, und statt der Caution darf er das starggel 1 Jahr vorauszahlen. Liebhaber mit Meisterbriefen 
and ebrigkeitfichen Zeugnissen wegen ihres Vermögens und ihrer Aufführung versehen, dürfen dieser Verhand- 
mung anwohnen. Den 19. Apr. 1800. « »» Oberamt Maulbronn. 
Wardlingen. Die Sommun-Schaaswaide zu Nekar-#eme disseitigen beramts wird Montag kn 
Moi Vonniktags 8 Uhr unter Zugrundlegung der am r4. Merz d. J. ausgeschriebenen Bedingungen zum 
Stermal zur Effentlichen Verleihung gebracht werden, wobel sich die Kiebhaber einsinden können. D# 20. 
Arril i8. · Oberamt allda. 
Zussenhausen, Le#wigsburger Lberamts. Die hiesige Schoferei, welche 425 Stük erträgt, wovon 
der Besiänder 225 Stük einsehlagen dars, wird Te den 8. Jun. Morgens 8 Uhr auf dasigem Rath- 
heuß in Aufstreich gebracht werden. Die Liebhaber müssen sich durch obrigkeikliche Vermagens= und Auffüh- 
rungs-Zeuguie legitimiren können. Den 8. Mai 1800. Oberamt Ludwigsbung. 
Heilbronn Nachbenannte abwesende Militairpflichtige des hiesigen Oberamts, welche theils auf die 
ersle und Feite Eitation nicht erschienen sind, theils sich aufs Neue entfernt haben, werden unter Androhung 
des Verlusts ihres Zürger-und Untrrthancnrechts und der Vermegens-Confiscation hiemit aufgesoert, sich 
innerhalb cincs peremtorilchen Termins von 4 Monaten, vor dem unterzeichneten Oberamt einzusinden, und 
den Conseriptions-Gesezen Folge zu leisten: und zwar werden zum drittenmal aut#gefordert: von der 
tadt Heiltronn: Joh. Mark. Fried. Mayer, Schreiner. Ge. Fried. Nothwang, Aäer Gottfr. Aug. 
ck. Grosmann, Schustcr. Joh. Mayer, Schuster. Joh. Heinr. Fromm, Schlosser. Christ. Fried. Honaker, 
emeter. Joh. Heinr. Schall, Schreiner- F Frel Help, Taglhner. Christ. Nikel. Müller, Schmid. 
soh. Plil. Christ. Mylius, Särtner. Joh. Ge. Mayer, Schuster. Johann brist. Peter Knsdier, Maurer. 
(oh. Eetrfr. E§ihard Bicräugcl, Schneider. Joh. Fried. Hieronimus Haid, Nagelschmid. Conr. Gest, Stein- 
bauer. Christ. Vez, Rotgerber. Toh Fried. Carl Schreiber, Bedienter. Joh. Fried. Heinr. Bierdugel, 
Saneider. Joh. Matth. Maier, Be#k Carl Fried. Maier, Schloßer. Miilipp Heirr. Sommer. Wagner. 
He. Fried. Weh, Weber. Ge. Dietr. Rudolph. Mezger. Heinr. Carl Deker, Lauf'muinn. Ge. Mart. Rer- 
der, Mezger. Joh. Mich. Deiß, Schuster. Jak. Göhrung. Joh. Fried. Jurä, Schneider. Can Friedrich 
Tchweizer, Schreiner. Joh. Heinr. Günther, Steinhauer. Joh. Jak. Treß, Zeugschmid. Auguß Heinrich 
Christoph Gerber, Schreiner. Carl Ludw. Nöder, Papierer. Joh. Jak. Norhwang. Joh. Christ. Wilbelm 
Ebrifoph Heinrich, Schreiner. Carl Christoph Kegel, Mezger. Theodor Frierrich Brosay, Bauer. Cbristian 
nlkunnen, Christ Fried. Mang, Zimmermann. Carl David Keil, Flaschner. Christ. Pit. Mürler, 
Sck oßer. Joh. Ehninger, Schreiner. Adam Christ. Gottfr. Dyruff. Joh. Carl Hüäch Wiedmam, Dreher. 
Gottl. Eoktfr. Seiz, Schreiner. Joh. Ge. Dederer, Maurer. Joh. Andr. Balthafar urgern: Weingärtner. 
Joh. Andr. Heinr. Tres. Kieser. Gr. Jak. Ludw. Bolch, Schreiner. Joh. Ge. Fried. Böhner, Schreiner. 
Joh. Fried. Mayer, Müller. Joh Fried. Peter Reichert, Steinhauer, Joh. Fried. Allinger, Schufer. Joh. 
Bernh. Ruroph, Mezger. Joh. Bernh. Gerhard, Fuhrknecht. Joh. Goktfr. Kraft, Maurer. Christ. Fried. 
Ehistonbh Muͤller, Weber. Jak. Heinr, Ludw. Pfisterer, Schuster. Fried. Carl Wilhelm, Schreine:. Christ. 
  
27%44% 1%
        <pb n="205" />
        195 
Fried. Widmann, Dreher. Joh. Ge. Christ. Dauer, Schreiner. Idh. Ernst Heinr. Hekman, Bec. 
Fried. Jak. Pfisterer, Steinhauer. Von den Amts-Orten werden zum Drittenmal ausg sorderl, und 
war von Frankenbach: Dwo. Peter Weker, Schneider. Joh. Lorenz Byuthafar Ruker, B. Von 
5# kingen Ehltt. Zudw. Neuz, Kellner. Ge. Co. *n Heßer, Schreiner. Wilhelm D terich Macholo, 
Goloschmid. Ge Ulr. Schiffer, Schneider. Joh. Wilh. Krumm. Joh. Phil. Scheffel, Scer Jodann 
Adam Muͤnzing, Bauer. Joh. Ge, Wilh. M Maurer. Johann Wi. Erlebusch, Sch#nid. Von 
Flein: Joh. Bernh. Rieker, Shhifer Joh. Fried. Huacg, Schneider. Joh. Mich. Gabr. Münzinz, Schnei- 
der. Christ. Fried. Heim, Bek. Joh. Chrikt. Goppllk, Schneider. Christ. Fried. böster, Bauer. Joh. Ge. 
Krafr, Schreber. Johy. Meschio: Pein, Bek. Joh. Wch. Haag, Sch#fer. Job. Chr ist. Gottl. Mi 
Von Sontheim: Franz Fiwer Oswald, G.irtner. Joh. Griger, Schreiner. Franz Jos. Rik, Schuster. 
Gortfr. Joller, Schnedder. Joh Jos. Kühner, Kiefer. Carl Jos. Ekect, Zimmermann. Ven Nekar. # n 
tach: Joh. Ge. Jiegler, Zigler. Phil. Fried. Anton W Meurer. „Von Horkheim: Joh. 
Wertsch, Schmid. Heinr. Hörrmenn, Baucr. Ge. Mich. Habold, Mezge dehn Jakob Krämer, B. 
Bon Unter-Eisesheim: Jak. Mich. Heih. Joh. Ace Meßer. Sn Joh. Ludw. Gerrob, Kie- 
fer. Gottl. Kubach, Bek. Lorenz Gerek, Schneider. Jak. Fried. Kubach, Bek.“ Von Ober-Eises- 
heim: Joh. Christ. Wah nmüller, Zuimmermann. Jodh. Christoph cbl Wagner. Joh. Goktl Sig- 
mann, Bek. Christoph Fr.ed. von Ollnhausen, Schioßer. Joh. Ge. Böhm, Bek. Joh. Cyristian Zimmer- 
mann, Schmid. Joy. Ge. Schreiber, Bek. Johannes Bender, Weber. Joh. Jak. Schreiber, Bek. Johann 
Marr Zentmaier, Schmid. Joh. Ge. Böhm, Schifer. Bon Thalheim: Joh. Ge. König, Musikus. 
Christ. Wormser, Bek. Andr. Merber. Andreas Lang, Mäller. Fried. Steinbauer, Schneider. eo 
Lang, Bek. Jak. Wolfurth, Kiefer. Nikol. Schoch, Zimmermann. Joh. Thumi, Schmelde Jos. B 
mnaier, Federhindler Fried. Müller, Schmid. Bülthafur Schoch, Kiefer. Martin Händlen, Jager. . 
Kirchbausen: Seb. Kohler. Mart. Remmlinger, Kieser. Jos. Schmidt, Mezger. Moth. Kais, Schmid. 
Roth, Bek. Ge. Cafp. Unser, Wagner. Joh. Remmlinger, Kiefer. ranz Jos. Haft, Nagel- 
schmid. Sebast. Uzmamn, Schloßer. Von Biberach: Joh. Fried. Schober, Mager. Joy. Andreas 
Neuwirkh, Weber. Sedbast. Nemmlinger, Chirurgus. Casp. Remmlinger, Chirucgus Mich. Ririker, 
Schuster. Franz Hirnstein, Mezger. Bernh Schmidt, Zimmermann. Joh. Markin Walk, Schuster. Von 
di Batrioal Orten Von Fürfeld: Joh. Jak. Karr, Schreiner. Joy. Gokti. Vollweiler, 
Wagner. Ge. Diet. Früderh. Schmid. Joh. Karr, Schreiner. Carl Conr. Schüßler. Von Schwai- 
—ue Cheistoph Fried. Sprang. Joh. Wilh. Eberbach. Leonh. Waͤgerle. Johann Jakob Wegerle. Franz 
W aas, Schreiner. Matth. Horain, Hant. Joh. Abrah Rüdinger, Schmid. Joh. Ge. beitsch, Dre- 
. Von Massenbachhausen: Fried. Vasallo, Schreiner. Joh. Adam Fischer Joseph Shiuger 
fer. Sch. Stöckle. Casp. Fischer, Weber. Von Klingenberg: Ge. Mart. Fischer Adam 
Weher Joh. Ge. Mokler. Joh. Rößle. Joh. Ge. Hoer- Von Neipperg: Jack. Eiteoc Bö#m. 
BVon Massenbach: Joh. Adam Wagner, Bek. Joh. Phil. Heinr. Schmid, Weber. Mart. Ehristlicb 
Theod. Plieninger. Ludwig Adam Wagner, Kiefer. Phil. Mart.-Störzbich. Joh. Höll, Schreiner. ahri- 
Einr. Höll, Schreiner. Joh. Diet. Braun, Bekk. Zum zweitenmal werden vorgeladen von der 
Skadt Heilbronn Mart. Zudw. Fuchs, Dienstknecht. Carl Fried. Merker, Kaufmann. Chrisfi. Wilhelm 
Waörner, Seribent. Joh. Jak. Mhil. Baalch Schreiner. Joh. Ludw. Schall, Kaufmann. Christ. Heinrich 
Kieß, Holdschmig. Fried. aag, Kiefer. h. Eberb. Rößler. Ge. Fried. Gebhardt, Fuhrknecht. einrich 
Kelb, Kiefer. Frideucc, chreiner. . Christoph Schradi, Rotgerber. Carl Cbrist. Jak. Wunnen- 
wetsch, Gerdd c Bernh FriechcdhadeIumLast-Köder-mspasuschanersnstmVen- 
hard Mayer, Sattler Joh. Christ Kraus, Schuster. Jak. Kriier. — Adam Christ. Beich, Schlos- 
ser. Tiil. Arnold, Flaschner. Joh. Christoph Weker, Kiefer. Ge. Wilh. Gsand, Maucer. Jatod 
Fricd. ben Imn. Carl Crristoph ##imn Sus N. Leonh. Gebr. Demdach, Wein zärt- 
u'w. Buhl, Sceinhauer. Ge. Christ. Matth. Kuder, Schneider. Joh. Ge. Gadriel Pommer, 
Suse Jol. Gottl. Staiger, Schneider. Joh. Wilb. Fried. Gruis, Kaufnmnm. Joh. Andres ileer, 
Schmid. Joh. Ludw. Fried. Heminzer, Rotgerber. Er. Phil. Christoph Braun, Rotgerber. Joh. Mart. 
Seikutn. Ach Mezger. Joh. Ge. Heinr. Frank, Glaser. Von den Amts-Orken: Bon Bokin- 
bän= ing, Bauer. Von Flein: Joh. Mich. Haag, Weingärtner. Mart. Andr. Kleindienst. 
ones r GEnist. Friedr. Schmidt, Mefger Evbristoph Fried. Schmidt, Mezager. Gortl. Conr. Baibi= 
ger. Bon Sontheim: Carl Mart. Rük, Schuster. Nathan Lazarus. Maier Lazarus. Jesaias Mi- 
  
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* 2. 
*
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        196 
chek. Von Nekargartach: Ich. Fried. Bernh. Schock. Joh. Heinr. Eberhard Hessert · 
Elias Christoph Beck, Kinemme nn. Von Horkheim: Mil. Gmelich, Mczger. Erhekt, o Str. 
Mezger. Johannes Schwillg, Schuster. Joh. Casp. Wolpert, Müller. Jakob Ganzenmüller, Schreiner- 
Ge. Mich. Krämer Joh. Ge. Krämer, Bek. Wilh. Gabr. Müller, Wagner. Von Unter-Eis esheim: 
Jat. Fr. Hobenstadt, Wagner. Joh Conr. Eerok. Kieer. Von Ober-Fisesheim: Jeh. Elias Sezer 
Bek. Von Thalbeim: Johannes Schoch, Zinunermonn. Franz Simon Hirth, Rüfer. Von 
Kirchhausen: Joseph Walter. Joseph Sausbier, Keinenweber. Joh. Jak. Raizel, Bauer. Seb. Rain 
zel, Bauer. Paul Kögel, Taglöhner. Seb. Stemmer, Schneider. Von Biberach: Georg Michael 
Schönau, Bauer. Von den Patrimonial-Orten. Von Schwaigern: Christian Stürner 
Zimmermann. Von Massenbachhausen: Christ. Wöhrle, Maurer. Joh. Ehrist. Seufert, Maurer- 
Von Bonfel d: Ludw. Waker, Bek. Jak. Fried. Hofnann. Ge. Adam Nuß, Bedienter. Joh. Mter 
Sigmann, Schuster. Joh. Ge. Adam Stecher, Mezger. Leonhard Wolfmüller, Bek. um erstenmat 
werden kikirt, von der Stadt Heilbronn: Gottfr. Fried. Werner, Handelsmann, Joh. Jak Conr. Böhn 
Saisensieder. Joh. Ge. Dewald, Kärcher. Ich. Jak. Baz, Kärcher, als Sträfling von der Festung. entwi- 
chen. Carl Rahl, Künstler. Jak. Christ. Peter Weiß, Schloher. Joh. Jak. Heubel, Hlaschner. Carl Fried. 
Maier, Schuster. Ludw. Fried. Häker, Kaufmann. Ge. Fried. Rudolph Schuhkraft, Weingärener. otktl. 
Ernst Uekerlin, Kaufmann. Joh. Carl Ludw. Hilzinger, Steinhauer. Jeh. Ernst Heinr. Enurkr „ Kiefer- 
Joh. Andr. Gräslen, Schmid. Joh. Ge. Phil. Späth, Schloser. Joh. Fried. Benjamin Sturm, Schrei- 
ner. Joh. Christeph Täubler, Tuckmacher. Joh. Heinr. Anobloch, Mezger. Ge Christian Keßler, Hand- 
lungscommis. Joh. Christoph Bohner, Schloher. Joy. Jak. Eifländer, Saifensieder. Joh. Fried. Burger, 
Glaser. Joh. Jakob Gottfr. Nikel, Mezger. Joh. Ludwig Schuler, Uhrmacker. Johonnes Treß, Dreher. 
Jehann Elias Bernh. Wolf, Bek. Ph##l. Georg Bötn. Fried. Wilhelm Konngott, Mrzger. Joh. Henr. 
Rößler, Zigmermann. Ge. Peter Fried. von Hosen, Bek. Fried. Conr. Jakob Sattler, Feileuhauer. Christ- 
FEried. Hekimun, Schuster. Joh. Fried. Künzel, Bek. Joh. Jak. Bernh. Renschler, Zummermann. Johann 
Eberh. Volz., Scháfer. Mudwig Carl Rudolph, Merger. Jakob Rudolph Weker, RKiefer. Jak. Fried. Carl. 
Bez, Handlungs-Incipient. Ehrist. Fried. Schaldek- r, Kübler. Christ. Trefz, Kiefer. Joh. Ludw. Gruis, 
ie’72-32 Johann Fried. Cang, Papierer. Jakob Fried. Walter, Gärtner. Von den Amts= 
ften. Von- Bökingen: Joh. Ench. Beyer, Mezger. Joh. Friedrich Münzing. Joh. Christoph, 
Münzing. Johann Adam Schnepf, Maurer Von Flein: Christian Ferdinand Hildenbrand, Maurer. 
Von Sontbeime: Adam Beck. Joh. Ge. Schuster, Leinenweber. Jof. Themas Graus. Franz Kern 
Mezger. Gottfr. Hummel, Müller. Joh. Matth. Ekert, Zimmermann. Joseph Anron. Ekerk, Schreiner- 
Joh. Anton Ekensperger, Schmid. Isak Michcel. Von Nekargartach: Joh. Fried. Hagner. Joh. 
Phil. Jäger, Schuster. Joh. Goctlieb Waidmann, Zimmermann. Joh. Christorh Hagner, Schuster. Joh. 
Adam Harst. Von Unter-Eisesheim: Jakob Adam Müller. Johann Makthäus Bujer, Schneider. 
Von Oder-Eiseshcim: Johann Marr Wasenmüller, Schurider. Von Thalheim: Johannes. 
Haag. Mich. Kcgel, Girtner. Von Kirchhausen: Ler. Hagner, Wagner. Sebast. Walter, Bauer. 
Jon Biberach: J. Gerng Straub, Bauer. Joserh Sirengert, Bauer. Georg Michael Scherer, Bek- 
Ge. Mich. Raisig, Schmid. Mil. Christ, Scke# der. Ich. Adam Raisig, Kiefer. Joh. Burckardt, Schnei- 
der. Von den Pakrimoniak-Orten: Von Fürfeld: Joh. Fried. Chrisioph Müller, Jä 
Joh. Dieterich Uhle, Müller. Joh. Georg Benz. Bon Schwaigern: Gottl. Rheinwald, Schlossere. 
Von Massenb achhausen: Ebristian Baumgsrtner. Von Klingenberg: Joh. Makth. Schwarz. 
Ven Neipperg: Aundreas Meidinger. Joh. Andr. Spranz. Joserh we#uto, Per Von Bonsfelde: 
Hamum Salemon. Löw Satkomon. Joh. Chrisiorh Eisemonn. Reinhard Conrad Chrisioph Mühlkünzels 
Schneider. Joh. Jak. Maisenhoͤrder. Joh. Abraham Wagner. Jak. Vatenrin Stecher, Mezger: Johann= 
Fried. Palius, Schuster. Carl Ludwig von Hau#e, Schuster. Ben Mässenkach: Johann LZeonhard 
Eberle, Bek. Ven Schozach: Joh. Friedrich Ramomeper, Bedienter. Friedrich Brenner, Zimmermaũ. 
Christian Hunnenmärder. ½*— önigl. Oberamt. 
Freudenstadt. Der bei dem Königl. Artillerie-Corps gestandene Train= Soldat, Johann Georg. 
Hornbacher von Crespach, difseitigen Oberamts, ist unterm 6. Arril d. J. aus der Garnison Ludwigsburg de- 
serkirt. Es werden dader alle Hoch= und Wohllöbl. Orie-Obrigkeiten geziemend ersucht, auf diesen Deserteur 
u fahnden, ihn im Betretungsfall zu arretiren und wrhlverwahrt entweder an das Oberamt, oder an die- 
nichstgeleene Königl. Militsir-Behörde transportiren zu lassen. Den 0. Mai 18010. Oberamt allda-
        <pb n="207" />
        Nro. 24. 1800 197 
Königlich= Württembergisches 
Stagts-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, s0. Mal. 
  
  
Verordnung in Betreff der Aufhebung von Appellationen durch Vergleich oder Verzicht; 
d. d. ro. Mai 1800. 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. k. 2c. 
Da es von nachtheiligen Folgen ist, wenn von einer durch Vergleich oder Verziche 
aufgehobenen Appellation nicht sogleich Anzeige gemacht wird, so fsinden Wir Uns veran- 
laßt, für alle Gerichte Unsers Königreichs mit Aufhebung der dießfalls bisher bestandenen 
Geseze und Vorschriften folgende allgemeine Verordnung bekanm zu machen. 
§. 1. Die freie Eneschließung eines jeden Appellanten, das von ihm eingewendete 
Rechesmittel der Berufung wieder aufzugeben, ist auf keine Weise und auf keinen Zeitpunke, 
vor oder während der Verhandlung der Sache beschränkt: nur muß er von dieser Enrschlies- 
sung dem Ober oder Unter-Richter, die Appellation mag durch elne einseittge Handlung des 
Verzichts oder durch Verglelch beider streitender Theile gehoben werden, Anzeige machen. 
§. 2. Jeder Appellant, dem die Appellations= Akten von dem Unter-Richter zur Ein- 
legung bei dem Ober-Richter übergeben worden sind, und der noch vor der Einlegung sich 
entschließt, der Appellation keine Folge zu geben, hat von diesem Entschlusse dem Unter- 
Richrer binnen sechs Wochen vom Tage der Verkündigung des Unter-Richters an eine An- 
zeige zu machen. Im Unterlassungsfalle hat er, sobald seine Contravention zur Notiz des 
Umcer-Richters gelangt, die unten (GÖ. 7.) festgesezte Strase zu gewarten. 
. 3. Von der Akten-Einlegung bei dem Ober-Richter an bis zum Termin der Ju- 
stifkatton der Formallen lauft die Frist zu Einreichung der Anzeige von dem Tage an, an 
welchem entweder Appellant seine Verzichtlelstung auf dieselbe erweislich gegen den Appel- 
laten erklürt hat, oder an welchem ein Vergleich zwischen beiden abgeschlossen worden ist. 
Nach der Justifikation der Formalien ist die Anzeige des Appellancen ron aufgegebener Ap- 
pellation an keine Zeitfrist mehr gebunden. 
G. 4. Jene Anzeige kann nach der Wahl des Appellanten entweder durch einen Pro- 
kurator unmittelbar bei dem Ober, Richter, oder ron dem Appekauten selbst, oder seinem 
Anwald zunächst bei dem Unter Richter gemacht werden. 
I. S. Im ersten Falle muß Appellanc seine Anzeige innerhalb r4 Tägen von dem G. 3. 
bestimmten Termin an, bei Vermeidung der kegalstrase, dem Ober-Richter übergeben.
        <pb n="208" />
        198 
&amp; 6. Im zweiten Falle ist hiezu dum Appella iten eine Frist von 8. Tazen von dem 
KC. 3. bestimmten Termine an bei gleicher Strafe bestinmt. Aisdann muß der Unter-Rich—- 
4#e#r, bei Vermeidung einer nach Beschaffenh it der Umstände abzumessenden Strase, dem 
Ober-Richter längstens innerhalb 14 Tagen von der ihm gemachten Anzeige an einen beur- 
kunderen Bericht erstatten. 
7. Die für den nach S#. 2. s. und 6. die Anzeige unterlassenden Appella#t#en be, 
stimmte Serafe ist ohne Unterschied, an welches Gericht sie hätte gemacht werden sollen, 
auf Vier Reichsthaler oder Sechs Gulden sestgesezt. 
H. 8. Diese Vorschriften sind dem Appellanten nicht nur von dem Aktuar des Unter- 
Gerichts bei der Verkündung von geschehener Akten. Ausfertigung einzuschärfen und deutlich 
zu erklären, sondern auch von dem Ober-Gerichte in das die Vorladung enthaltende Resertpe 
mit anzunehmen. Daran geschiehet Unser Königl Wille. Stuttgart, im Königl Staats= 
Ministerium, den 10. Mai 1809. Ad Mand. S. R. Mæaj. 
Oecret der General-Direktion der Königl. Tabaks-Regie, d. d. 16. Mai 1800. an 
lämtliche Königl. Zoll= und Accise= auch Waagh#us-Beamte, die Einsendung der Auszüge aus 
den Verzeichnissen über die ein und ausgehenden Tabacke, und die Verrechnung der 
Strafen und Confiscationen betr. 
Durch die uncerm 36. Novemb. v. J. erlassene, den Tabakshandel betreffende Königl. 
General-Verordnung ist nicht nur sämtlichen Königl. Gränz-Joll: sondern auch den Arei- 
se= und Waaghaus-Beamten zur Pflicht gemacht worden, allen ein= und ausgehenden und 
auf öffentliche Lager kommenden Tabak genau aufzuzeichnen, hierüber besondere nach den 
mitgerheilten Formularien verfaßte Verzeichnisse zu führen, und aus diesen vierteljährig 
Auozüge an die Königl. Regie einzusenden. 
Je mehr daran gelegen ist, daß diese Verzeichnisse gleichfrmig geführe, und von allen 
Scteklen auf gleichen Termin übergeben werden, um so mehr sieher man sich, da diese Ver- 
ordnung bisher nicht nach ihrem ganzen Umfang befolgt worden ist, veranlaßt, sämtelichen 
Zoll-Accise und Waaghaus-Beamten die nachdrükliche Weisung zu ertheilen, daß sie die 
erwähnten Verzeichnisse auf Georgii d. J. erstmals über alle vom r. Jan an vorgekom- 
menen Tabaks-Ein= und Ausfuhren, und sofort alle Viertehahr jedesmal am Schluß des- 
selben unfehlbar an die Controle der Königl. Tabaks-Regie einsenden sollen. 
Indem nun die Königl. Zoll-Aceise= und Waaghaus= Aemter dasjenige, was ihnen 
dburch die General= Berordnung, den Tabakshandel betreffend, zur Pflich# gemacht worden 
ist, aufs genaueste zu befolgen haben, wird zugleich hier näher bezeichnet, was jeder dieser 
Secellen insbesondere obliegt. Es haben nemlich 
I. die Gränz:= Zoll-Aemter 
1) in Bezlehung auf den in das Königreich eingehenden Tabak streng darauf zu wa- 
chen, daß kein Tabak eingeführt wird, welcher nicht an die Königl. Tabaks-Regie ad- 
dresstee ist, oder zu dessen Einführung leztere nicht die Erlaubniß ertheilt hat. In dem 
leztern Fall muß 
(2) genau untersucht und von dem Eigenthümer an der Gränze declarirt werden, ob 
e der Tabak zum eigenen Gebrauch, oder 
b) zum Verschluß ins Ausland eingeführt und aufs Lager gelegt werde7
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        19# 
In beiden Fällen ist der Tabak genau zu vifsttiren, nachzuwgen und zu plomblren, auch 
in ersten Falle der schuldige Impost einzuziehen, und unter Enschlus des von der Koͤ- 
nigl. Regie ansgestellten Erlaubniß-Scheins fuͤr leztere zu verrechnen, im leztern Fall 
aber das Resultat von der angestellten Visitation und der Erfund von dem Gewicht auf 
dem Erlaubniß-Schein zu bemerken, und mit dem leztern der Tabak plombirt an den Ort 
der Bestimmung abgehen zu lassen, wo er nur vor einem öffentlichen Kaufhaus, in Ge- 
genwart des Zoll-Beamten, und wo keiner vorhanden ist, des Aceise= Beamten abgela- 
den werden darf, dessen Obliegenheit es alsdann ist, die Waare mit dem Innhale des 
Erlaubnißscheins sorgfältig zu vergleichen. « ' 
3)BetEinführurcgroherPMB-BlätterVonmeabakaabkikanmrhabendieZollckmc 
ter eben das zu beobachten, was wegen des Tabaks angeordnet ist. 
4) In Absicht auf den Tabak, welcher als Transito-Gut durch das Reich verfährt werr 
den wilt, treten nicht nur die Bestimmungen ein, die wegen der Durchgangs-Güter in 
der Zoll= Ordnung im allgemeinen enthalten sind, sondern es ist auch aller transicirende 
Tabak an der Gränze zu plombiren, und nirgends anders, als bei öffenrlichen Kauf und. 
Waghäusern abzuladen. 
5) Bei Tabaks-Versendungen aus dem Innern des Reichs in das Ausland, welche nur 
durch das öffentliche Kaufhaus geschchen bürfen, hat das Zollam, und wo keines ist, 
das Acciseamt die Waare zu plembiren, und über Quancität und Gartung des Tabaks, 
so wie über Rumero und Zeichen der Colkt eln Cerrificat anszustellen. 
Dieses Certtsicat hat bei der Austrites= Stätee das Gränz-Zollamt genau zu recognoseß 
ren, und überhaupt alles noch einmal zu untersuchen, sodann, wenn sich keine Anstände. 
ergeben, die eine schleunige Berichts-Erstattung nothwendig machen, am Ende des Quar- 
tals das Certisicak an die Regie-Controle einzusenden, wenn aber eine Rükvergütung an- 
gesprochen wird, dasselbe dem Eigenrhümer oder Fuhrmann zurükzugeben, damit kieser 
es bei der Regle produciren kann. 
) Ueber all diß haben die Gränz-Zollämter nach der ihnen bereits gegebenen Vorschrift- 
genaue Verzeichnisse zu führen und in dieselbe 
a)dbie an die Königl. Regte adressirren Transporte, 
b) den zur Consumcion im Innern aus dem Ausland eingehenden Tabak mie der Be- 
merkung, ob solcher zum eigenen Gebrauch, oder aufs Lager zum Verschluß ins Aus- 
land bestimmt ist? « 
c)dentkansitirmden,tmb « · 
d)denaussdemJnnekndesNekchsmkt CerkisieakminsAuslandgchenvenTabakmkc 
allen Umständen aufzunehmen, und fodann diese Verzeichnisse alle Vierteljahr, und 
zwar auf Georgil d. J erstmals an die Contrele der Königl. Tabaks= Regie einzu- 
fenden. Endlich 
7) haben die Graͤnz-Zollaͤmter, wenn auf Rechnung eines innlaͤndischen Handlungshauses 
Tabak von der Regie directe in das Ausland versendet wird, die von der Regie ausge- 
stellten Certificate bei der Austritt: Stätte dem Fuhrmann abzunehmen, und zur Regie- 
TControle einzusenden,
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        200 
II. Die Ober-Aceise-Aemter 
haben sich der Geschaͤfte der General--Tabaks--Direetion nur in solchen Orten anzunehmen, 
wo keine Ober= Zoll-Beamte bestehen. 
Zu ihrer Obliegenhelt gehoͤrt sodann folgendes: 
1) Sie haben über den Tabak, welchen ein Handelsmänn zum Verkehr mit dem Ausland 
aufs Lager lege, ein Verzeichniß zu führen, und wenn die Waare nicht im öffentlichen 
Kauf= und Waaghaus, sondern in einem Prioat-Magazin aufbewahrt wird, den Schlüf= 
sel zur Hand zu nehmen, alle Veränderungen, welche mit dem Lager vorgehen, aufzu- 
zeichnen, und bei Versendungen ins Ausland die Waare zu plombiren, auch über Quan- 
tität und Gattung des Tabaks, so wie über Numero und Zeichen der Colli ein Certifi- 
cat auszustellen. Dieselben haben ferner 
2) die Tabaks-Fabrikanten, welche sich in ihren Distrikten befinden, zu controliren, und 
uͤber die aus dem Ausland einkommenden rohen Tabaksblaͤtter, so wie uͤber die fabricirte 
Waare, und die Versendung derselben an die Koͤnigl. Regie oder ins Ausland das vor- 
geschriebene Verzeichniß zu fuͤhren, und die Transporte, sie moͤgen an die Koͤnigl. Regie 
oder ins Ausland gehen, mit einem Certificat zu begleiten; 
3) Hieruͤber alle WMirteliah- die Verzeichnisse an die Controle der Königl. Tabaks-Regie 
einzusenden, au 
4) winn von jemand in ihren Distrikten Tabak gepflanzt wird, den auf Lichtmeß vorge- 
schriebenen Bericht zu erstatten. 
III. Die Kauf' und Waaghaus-Beamts 
haben über allen transitirenden und in den öffentlichen Kauf= und Waaghäusern ein= und 
ausgehenden Tabak mit genauer Bezeichnung der einzelnen Colli, des Gewichts, der An- 
kunft und des Abgangs derselben ein Journal zu führen, und hierüber vollständige Auszü- 
ge an die betreffenden Oberzoll oder Accise= Aemter zu übergeben. « 
Je wichtiger es fuͤr das Interesse der Regie ist, daß die Tabaksversendungen von den 
Zeoll= Accise= und Waaghaus-Beamten genau aufgezeichnet werden, und je mehr daran ge- 
legen ist, hiedurch eine genaue Uebersicht über den ein= und ausgehenden Tabak zu erhalten, 
desto mehr versieht man sich zu denselben, daß sie es an der erforderlichen Genauigkeit niche 
fehlen lassen, und die Verzeichnisse nach den allerhöchsten Bestimmungen auf eine Art füh- 
ren werden, daß man nicht in den Fall kommt, Nachlässigkeiren, welche bei den bestehen- 
den Control-Anstalten nicht verborgen bleiben können, ahnden zu müssen, als auf welchen 
Fall die in der Zollordnung bestimmten Strafen gegen sie in Anwendung würden gebracht werden. 
ndli 
wird in Absicht auf die für die Königl. Regie zu verrechnenden Strafen und andere Ein- 
nahmen folgendes verordnet: 
1) alle Strafen und Confiscationen, sie mögen von höherer Behörde, oder von den Ks- 
nigl. Oberämtern für die Regie angesezt werden, se wie der Impost von dem Tabak, 
welcher mit Erlaubniß der Regie aus dem Ausland eingeführt wird, ingleichem die 
Plombir: Gebühren und andere für die Königl. Regie zu verrechnende Einnahmen ha- 
ben die Königl. Zoll= und Accise-Beamten gegen eine Einzugs-Gebühr von 3 kr. per 
Gulden einzuziehen, die gesezlichen Delations-Gebühren aber gegen Qutttung auszu-
        <pb n="211" />
        201 
bezahlen, und den baaren Ueberschuß an Geld alle Quartal an die Koͤnigl. Regie- 
Casse einzusenden. 
2) Dieses Geschäft liegt in der Regel den Zollbeamten ob, welche schon durch die Gene- 
ral-Verordnung O. 17. wegen Verrechnung des eingegangenen Tabaks-Imposts die 
nöthige Anweisung erhalten haben. Nur im Innern des Reichs, wo keine Oberzoll- 
Aemker bestehen, besorgen die Oberaccise-Aemrer die zur Königl. Tabaks-Negie gehö- 
rigen Einnahmen und Ausgaben 
3) Zufolge dieser General-Verordnung haben die Jollämter den Tabaks-Impost mit ge- 
wöhnlichen Zollzeichen zu qutttiren, und solchen in den Zoll-Rechnungen unter der ge- 
eigneten Rubrik einnähmlich, die kteferung des Geldbetrags aber an die Regie: Casse 
unter Anschluß der Quittung von der leztern ausgäblich zu verrechnen, und am Ende 
jeden Quartals einen Auszug aus der Zoll-Rechnung zu fertigen, und an die Regie- 
Casse einzusenden. 
4) Was sodann die übrigen Einnahmen und Ausgaben, nemlich den constseirten Tabak, 
Strafen, Plombir= Gebühren und die zu bezahlenden Delationsgebühren betrife, so wer- 
den zwar diese in die Zoll-Rechnung nicht aufgenommen, hingegen sind solche dem 
so eben (G. 3.) erwähnten Auszug pecifice beizufügen. 
5) wird noch angefügt, daß, wenn eln Zoll= oder Accise-Beamter in einem Quartal für 
die Regie mehr ausgegeben, als eingenommen haben sollte, ihm der Betrag, sobald 
er sich hierüber ausgewiesen hat, am Schluß des Quartals von der Regie-Casse ver- 
gütet werden wird. 
Die vorbenannten Register und Verzeichnisse müssen übrigens bei einer kleinen Frevel 
Serafe inner 14 Tagen nach jedem Quartal zuverlässig bei der Controle der Königl. Tabaks- 
Regie eingekommen seyn- 
  
Vermög allerhöchster Resolution vom 11. des vorigen Monats haben Se. Königl. 
Mas. dem in Diensten der Königin von Westphalen Majestät als Hofprediger gestande- 
nen M. Denzel die durch die Entlassung des XI. Zeller erledigte Stelle eines Schul- 
Inspektors in Heilbronn zu übertragen, und ihn dabei mit Beibehaltung seines bisherigen 
Titels als Hofprediger zugletch zum Prediger in Heilbronn zu ernennen; und 
vermäg allerhöchsten Decrets vom 22. April den Bau-Aufseher Bertrand als Con- 
troleur bei den herrschaftlichen Steinbrüchen in Stuttgart anzustellen allergnädigst geruht. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 10 Mai zu Bezeugung Ihrer aller- 
höchsten Zufciedenheic über die Gefechte am Zo. April und §. Mai als Gnadenbezeugung 
dem Commandeur des zweiten Fußsäger-Bataillon Oberst v. Neufer das Comman= 
deur-Kreuz, ç 
den beiden Lieutenants, welche bei der Compagnie v. Scheidemantel stehen, auch 
dem Lieutenant Hayd und v. Weiler beede beim Jäger-Reg. zu Pferd König, und 
dem Lieutenant Miller vom Lin. Jnfant. Regiment von DPhull das kleine Kreuz des 
Militair-Verdienst Ordens, 
dem Hauptmann v. Scheidemantel den Charakrer als Major,
        <pb n="212" />
        den 3. Jaͤgern vom Regiment zu Pferd Koͤnig, welche mit dem Lieutenant Hand ei—- 
ne seltene Bravour bewiesen haben, an 
den Ober-Jaͤgern und Premiers der Cempagnie von Scheidemantel die goldene Ehren- 
Medaille, sodann 
allen Gemeinen dieser Cempagnie, welche übergesezt waren, und an der Gefangenneh- 
n ung Th il hatten, die filberne Medaille zu ertheilen allergnädigst geruht. 
Se Koͤnigl. Maj. haben vermoͤg allerhoͤchsten Detrets vom 11. Mai den bisherl- 
en Genera!. Secretair des Ministerii des Innern, Ober- Regierungs--Rath Mieg, zum 
berammemann in Heidenheim an die Stelle des entlassenen Oberamtmanns Pistorius zu 
ernennen; und 
vermäg allerhöchsten Decrets vam r3. Mai den in Holländ. Diensten gestandenen von 
Wiede zum Ober-Ei- unant bei dem Linien-Infant. Regiment v. Franquemont; und 
den Sohn des. Fürstl. Oering. Wallersteinischen Hofraths König zum Unter bieutenam 
bei dem Lin. Infant Regiment Prinz Friderich; endlich 
vermög allerhöchsten Decreis von ebend. den Ober-Regierungs, Secretair Groß den 
jüngern zum General: Secrekair bei dem Mmnisterium des Innern, und den Amemann und 
Amteschreiber Storr zu Schemberg zum Ober-Regierungs-Sekrerair zu ernennen allergu- 
digst geruhr. 
Vermög allerhöchster Resolution vom 16. Mat haben Se. Königk. Mas. das durch 
den Tod des Diaconus Köstlin erledigte 2e Diaconat in Eßlingen dem bisherigen Zten 
Diaconus daselbst Herwig, und das 36e Diaconat dem Pfarrer Keller in Ober= Iflingen 
elergnädigst übertragen. 
Unterm 17. Mai sind die beibjäger Obermüller und Heusler zu Cabinets-Com 
riers allergnttgst ernannt worden. 
Stuttgart. Se. Königl. Maj. haben dem Tuchfabrikanten Braun in Calw 
ium Bewelß der allerhöchsten Zufriedenheit mit der von ihm errichteten Tuch= Manufaktur, 
nicht nur mehrere Vergünstigungen für dieselbe, sondern auch die allergnädigste Erlaubniß 
ertheilt, ch der Firma- Privilegirte Tuchfebrik, bedienen zu dürfen. Den 13. Mat. 
  
Stuttgart. Die Sieferung einer Anzahl weiß reustener Hemden, so wie die Lieferung des Jahrsbe- 
dart6 an weiß abwerkener Leinwand, Zwich, Trilch und Strohsaktuch für die Königl. Militair-Magczine 
wird am Dienstag den 23. Mai im öffenriichen Abstr.ich vergeben werden. Die Liebhaber wollen sich deswe- 
zen Vormittags 9 Uhr ir dem Kriegs-Kanzlei-Gebäude einfinden und daseibst as Weitere vernehmen. Den- 
16. Naai# 1g00.% « « . Königl. Kriegs-Collegium. 
Stuttgart. Bei der Aluufl. Hof= und Domaincn-Kammer werden aus der hiesigen Haupt-Kellerri 
dis Montag den 20. Mai so bis 60 Aimer berrschaftl. Gefaͤl weine 1808r Eemaͤchs, im Sfentlichen Auf- 
streich verkauft werden; wezu sich die Liebhaber an gedachtem Teg Vormittags 0 Uhr dahier in dem Kastkel- 
Krei: Gebäude, par kerre einsinden wollen. Den 71. Mai r809. Kön. Hof und Domainen-Kammr. 
Ludwigss bung. Bis Donnerstag den 8. Jun. Vormittags 0 Uhr wird auf dem Rathhaus zu Nekar- 
groͤningen bicsoen omté die Nekargröninger Eommun-Schaafwiide auf 3 Jahre von Michaelis 1800 bis 
1613. von neuem verliehen werden. Sie erträgt 250 Stuk, davon der Beständer 160 Stük eincchlagen darf, 
auch hat er eine freie Wohnung und Stallung und 21 Brtl. Garten, und 1 Vril. Wiesen zu genießen. Die 
lebhaber haben sich mit obrigpeitlichen Zeugnihen über ihr Prähikat und Vermögen zu versehen. Den 14 
Mai. 1800. Oberamt allda.
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        293 
kudwissburg. Die Commun-Schaafiveide zu Hohenek, disseikigen Oberamts, wird F den 
26. Mai Morgens 8 Uhr unrer Zugundlegung cer berens bekannt gemachten Bedingungen, nochmals auf da- 
sigem Rathhauß zur offentlichen Berieipung gedracht werden, wobei sich die Liebhaber Asiden *- Den 
Mai 1800. ramt al da. 
8 Niewe#t (. Auf den Fruchtkästen zu Horrheim, Söchgau und Freudenthal ist ein an#hnniiher Ver- 
rath Dinkel und Haber, und etwas an Roggen, Emkorn und Gerste feil. Den 10. Mai 1800. 
Cameral-Amtsverweserei. 
Laufen. Am Dienstag den 23. Mai Morgens 8 Uhr werden in der Cameral-Verwaltung 150 Schfl. 
Roggen, —5 Schsl. Tinkel und 320 Schfl. Haber verkauft werden. Die Liebyaber zu grosseren oder kleine- 
ren Parthien hiedon wollen sich einfinden. Den 10. Mai 1802. „Cameral-Verwaltung. 
Langenstein, Stokacher Souveraintäts Oberamts. Auf dem dasig Gräfl. von Wessbergischem Schloß 
wird Dienstagz den 30. Mai eine Quantität Kernen, Gerstemn, Roken und Haber; dam Mittwoch den zr. 
Mai eine Parthie alter und neuer Wein, auch Treiter= Zwetschgen= Hesen= und anderer Branntenwein, end- 
lich Obstmost und Hefen an die Meistbictende unter Vorbehalt allerhechster Ratisikation verkauft werden. Die 
Li##haber konnen sich je Morgin Ehr auf dem Schloß Langenstein einsinden, sich von der Qualität der 
zum Berkauf bestimmten Natucalien seldst uberzeugen und die nähere Bedingungen vernehmen. Den lo. Mai 
##n Kôn. Cameral-Verwaltung Stokach. 
Eiebenstein. Durch ein allergnddigstes Dekret vom 2. Mai ist unterzeichnete Cameral-Beamtung an- 
ewies n worden, die Helfte der auf eisseitlgen Kasten zugegen liegenden Früchten an Rocken, Dinkel und Ha- 
er ent veder successive um Handverkauf oder aber im Weg der Subhastation zu verkaufen. De nun die auf 
dem DHessigheimer Kasten beflneliche Früchten bis Samstag den 2F. diß Morgens 0 Uhr dahier zu Winzerhau- 
sen in o###ncliche Sersteigeru## kommen, die weitere auf den Liebensteiner und Mundelsheimer Kästen liegen, 
den Früch'ten aber nach und nach werden verkauft werben; so wird dieses biemit öffentlich bekannt gemacht, 
damit sich die Kaufs-Liephaber einfinden mögen. Winzerhausen, den 15. Mal 1809. Koön. Cameral-Amt. 
diedenstein. In Cenäsheit des von Königl. Hochlöbl. Hof= und Domainen= Kammer ergangene: 
aller #n#eidigsten Hecrets vom a. diß werden bis Montag den 20. Mai die in Siebenstein eingekelterte herr- 
scha#tliche Weine von ungefihr 7: Aimer Kalten vestemer Gewächs vom Jahrgang 1808. auf allerhöchste Ge. 
nehmigung entweder varfhirn = der Faßweiß oder im Ganzen, je nachdem sich Liebhaver zeigen werden, lud 
Balla verkauft wetdell. Dieses werd mit dem Anfügen bekannt gemacht, daß sich die Liebhaber gedachten Tags 
Morgens 0 Uhr in dem Schloß zu Liebenstein einzusinden haben. Winzerhausen, den 15. Mar 1809. 
Kön. Cameral —mt allda. 
Neuhausen auf den Fikdern. Bei der unterzeichneten Stelle ist auf den herrschaftlichen Fruchtkästu 
zu K ugen, Neuhausen und Pfauhausen ein Quantum Dinkel und Haber gegen haare Bezahlung in Conven- 
tions Co ten feil. Den „Z. Mal 1303. . Mmsi.CametalsVekwactuag 
OchsenvukgimZabccgdu.BeiKönigl.Camcral-Vetwaltungallda hin-d an Früchren zum Verkauf 
ausgeiczk: bo Schsfl. Moggen, 200 Schfl. Dinkel, und 140 Schst. Haber. Die Qualuä#t ist durchaus gut, 
und konnen die Ve#bhaber räglich dei der Beamtung sich des Preiges halber erkumigen. Auch wird daselbst 
bis Diensta) den 6. Inn. Vocmittags 10 Uhr ein Quantum Wrins von 2) Aimer 180 zr Sternenfelser 
Gewichs im Aufstreich unter Vocdehalt allerhöchster Matificatron verkauft, wat die Kaufsliebhaber eingela- 
den. Den 1#5. Mai 100. » Kn.tgameral;-Amtaltda. 
Stammheim. Auf den herrschaftlichen Fruchtkisten in Stammheim und Schwieberdingen ist ein 
Quantum Noggen. Dinkel und Haber zum successiven Verkauf allergnadigst ausgesezt, wirches hiemit bekannt 
Rmacht und bemerkt wird, daß die Früchte von vorzüglich= guter Qualitäf sind. Den o. Mai 1800. 
· can-crat-Amtdafelbst. 
Ste«ttencmRemsthal.BeihicsigerCameral-Vetwalmngsi»ndIst-Time-isoszefållweimStettes 
merGewachsvongutecQualitätzumBekknufausgefeznBisDtenstagdcn30.Maicstdiexcöubwstatiows 
Verhandiung salva ratificatione anberaumt, wobei nach dem Verlangen der Kaufslustigen der Wein Parthien- 
oder Faßweis, auch im Ganzen Wr’ werden wirb, zu welcher Verhandlung die Liebhaber Vormirtags 
Aut eingeladen werden. An Früchten ist ein Quantum Roggen, Dinkel, Haber und Gersten feil, worl- 
täglich Kaufe abgeschlossen werden können. Den 8. Mai 1809. Cameral Amt alloa. 
Weil die Stadt. Zu Folge allergnädigsten Befehls soll die vakante vormalige Kellerei-Woynung al- 
Her, nebst Zugehör, unter Anbedingung der Lnsten Steuer= Reichung, lalva r###i##ctione, zum ölsfenkli- 
en Verkauf gebracht werden. Dieses Gebziude stehet in einer Nedengaße der Stadt, zundchst der Haupc-
        <pb n="214" />
        204 
rlv½ auf allen Seiten frei, ist 76 Schuh lang, und 4r Schuh breit, stskigt, und massso von Stein ge- 
baut, enthält 5 heizbare, und ein nicht heizbares Zimmer, davon sind § geipst, und eines getafert, helle 
Küche samt Speiß-Kammer, 6 Kammern, 1 Holz= und Pferde-Stall, und unter dem Haus einen gewölb- 
ten guten Keller. In dem geschlossenen geraumigen Hof befinden sich eine Heu-Scheuer, mit Pferde= und 
Rindvieh- Stallungen, ferner ein Waschhaus, Schwein-und Hübner-Stallungen, Und ein Gumpbronnen. 
Auf der Mittag Seite des Hauses ein gut angelegter Kuchengarten, à Vrt. 1 Rih im Meß haltend, mit 
Spalier= und Pyramiden-Bumen ausgesezt. Das ganze Wesen ist mit Mauern umgeben. Zur Verkaufs- 
Verbandlung ist Dienstag der * Mai bestimmt, und wollen sich daher die Liedhaber an diesem Tag, Vor- 
mittags 0 Uhr in der Kellerei-Behausung selbst, wo solche vorgehen wird, einsinden, und Fremde sich durch 
Jeugniße über ihr Vermögen ausweisen. Den 8. Apr. 8 
Steuerrath des Calwer Kreises und Cameral-Verwaltung Merklingen. 
Winnenden. Aus den hiesigen herrschaftl. Kellern werden ohngefähr 120 Aimer Wein vom IJ. 1808. 
Samstags den 27. diß, unter Vorbehalt allergnädigster Ratisication im Aufstrrich verkauft werden; welches 
mit dem Anhang bekannt gemacht wird, daß sich die Kaufs-Liebhaber gedachten Tags, Vormittags 9 Uhr 
hier einzufinden haben. Den 12. Mai 1809. Koͤn. Cameral Verwaltung allda. 
Winnenden. Auf den allhiesigen herrschaftl. Frucht= Kästen sind 0 Schfl. Roggen, 85., Schfl. Din- 
kel, 230 Schfl. Haber, 90 Schfl. Gersten, 40 Schfl. Waizen, so Schfl. Einkorn und 20 Schfl. Wicken 
zum successiven Verkauf ausgesezt; welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 12. Mai 1709. 
« Ihn-CamemmevcltUngallda. 
Hohenstein. Da die den 15. April d. vorgenommene Verleihung der herrschaftlichen Schaferei all- 
hier, welche in dem Staats= und Regierungs Blart Nr. 12. und 16. beschrieben ist, nicht allergnädigst geneh- 
migt worden, so wird eine nochmalige Verleihung am Samstag den 2F. Mai Morgens 8 Uhr im obern Maie= 
rei= Hauß vorgehen, wobei sich die Kiebhaber einfinden mögen. Laufen, den 10. Mai 06. 
· Cameral-Verwaltung allda. 
Höpsigheim. Die hiesige Schäferei, welche 250 bis 300 Stük Schaafe erträgt, wird von Martint 
1800. auf 3 oder 6 Jabre, je nachdem sich Liebhaber zeigen, bis Mittwoch den 7. Jun. versehen werden. 
Der Beständer hat neden freier Wohnung hinreichenden h zu Austeebung Futters rc. und ein Krautland zu 
eniessen. Liebhaber, welche hinreichende Caution prästiren können, und mit Meisterbriefen und obrigkeit ichen 
Hrugnssen versehen sind, wollen sich gedachten Tags Vorrnittags 10 Uhr auf hiesigem Rathhaus einfinden, 
und die weitere Bedingungen vernehmen. Den 15. Mai #709. s 
, Kreis. Steuerrath zu Ludwigsburg, Cameralverwalter zu Hoͤpsigheim. 
Nellingen. Der Bestand der Königl. Schaasweidt zu Kemnath, womit auch die Zufarths= HGem- 
tigkeit auf den Markungen 10 benachbarter Orte, verbunden ist, gehet bis Martini d. J. zu Ende, und wird 
auf allerhöchsten Befehl bis Freitag den 3. Jun. Vormikta gs 0 Uhr auf weitere 3 bis 6 Jahre verliehen wer- 
den. Diese Waide erträgt 600 Stücke, wovon ein Beständer 450 Stücke und die Schaafshofmaier baselbst 
180 Stücke einschlagen dürfen. Die Liebhaber werden zu dieser Verbanlung unter dem Aufügen eingeladen, 
daß ein Beständer nach dem Betrag des Bestandgelds eine Caution entweder in baarem Gelde oder in liegen- 
gen Gütern zu stellen habe. Den 8. Mai 1808. Cameral-Verwalter zu Denkendorf-Nellingen. 
Oeschelbronn, Maulbronner Oberamts. ODie hiesige Schafcrei, welche 400 Stük erträgt, wird 
Dienstag den 23. Mai fräh 0 Uhr auf dem Rathhaus allhier von Michaelis 1809. bis 1812. verliehen. Der 
Beständer hat eine freie Wohnung und r Mrg. und 1 Vril. Wiesen nebst allen bürgerlichen Benesicien zu 
genießen, und statt der Caution darf er das Bestandgeld 1 Jahr vorauszahlen. Liebhaber mit Meisterbriesen 
und obrigkeitlichen Zeugnissen wegen ihres Vermögens und ihrer Aufführung versehen, dürfen dieser Verhand- 
lung anwobhnen. Den 19 Apr. 1809. Oberamt Maulbronn. 
Zuffenhausen, budwigsburger Oberamts. Die hiesige Schäferei, welche 425. Stak erträgt, wovon 
der Beständer 225 Stük einschlogen darf, wird Donnerfisg den 8. Jun. Morgens 8 Uhr auf dasigem Ratt- 
bruß in Aufstreich gebracht werden. Die Liebhaber mussen sich durch obrigkeitliche Vermögens= und Auffüh- 
rungs-Zeugniße legitimiren können. Den 8. Mai 1800. Oberamt Ludwigéburg. 
  
Mit diesem Blatt wird von den Kön. Württ. Gen ral-Rescripten und Verordnungen von 7806. 
Nro. XV. ausgrgeben.
        <pb n="215" />
        Nro. 25. 1800 205 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blat. 
Samstag, 2z7. Mai. 
  
— 
  
Errichtung einer neuen Klasse des Königl. Militair-Verdienst-Ordens. 
Seine Königliche Majestät haben unter dem 24. d. M. eine neue Klasse des 
Militair= Verdienst= Ordens zu errichten geruhr, welche zwischen den Groskreuzen und Com- 
mandeurs des Ordens eintritt. Die Mitglieder dieser Klasse tragen das Commandeur= Or- 
dens. Zelchen auf einem goldenen Degen oder Säbel, behalten aber solches zugleich auch, 
wie bisher, um den Hals. 
Das Ausschreiben einer Capital -Steuer für das Jahr 1823 betreffend. 
Da Se. Königl. Majs. zu Dekung der Staats-Bedürfnisse für das Jahr r322. 
vererdnet haben, daß neben der ordinari Steuer auch eine Capitalsteuer von Zwanzig 
Kreuzer von loo fl. unter den bei der lezten Capitalstener d d. 18. Aug. festgesezeen Be- 
stimmungen und Modistcationen in das ganze Relich ausgeschrieben werden solle; so wird 
solch's hlemie allgemein zur Nachachtung mit dem Anfügen bekanne gemacht, daß diese Ca 
pitalsteuer vom 24. Aug. 1800. an, und nach dem Bestzstande an diesem Tage einzuziehen 
ist. Decret. Srutcgart, im Königl. Staats-Ministerio, den 24. April 1809. 
Ad Mand. Sacrz Regix Maj. propr. 
Dekret des Königl Ober-Consistoriums, die von den Dekanen einzusendende Vicariats= 
Tabellen betr. d d. 10. Mai 1809. 
Da ein großer Theil der Vikariaks-Tabellen, welche schon an Georgit d. J. von den 
Königl Dekanat-Aemtern hätten eingeschikt werden sollen, bis jezt noch nicht eingekom- 
men ist; so wird denjenigen Dekanen, welche damit noch im Rükstand sind, hiemit aufge- 
geben, dieselbe um so gewißer binnen 38 Tagen einzusenden, als man sie widrigenfalls auf 
ihre Kosten durch eigene Kanzleiboren von ihnen abholen lassen wird. 
Rechts-Erkenneniß des Kön. Ober-Trib. zu Tüdingen. 
In der hofgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung ge- 
wiesenen Aopellations: Sache von dem Remisstons-Gerichte zu Kirchheim unter Tek, zwi- 
schen den Geafen Alerander und Joseph von Thurn, Valsassina und Taxis, wie auch dem
        <pb n="216" />
        o0b 
Brelhervn Johann Auton von Freiberg auf Huͤrkel, Vorkligern, Nachbeklagten, Appellau- 
ten an einem, sodann der Gemeinde Matthis, Grpinger Oderamts, Verbekiazter, Nach- 
klägerin, Appellatin am andern Theil, die Natural:-beistung des kleinen Zehendens in der 
Vor= und die Auslösung des Zehenten-Rechtes in der Wieder-Klage betreffend, wird der 
unrerrichterliche Bescheid dahin abgeäindert, daß der appellantische Theil den mit dem Dom- 
stist Augspurg-im Jahr 1780. geschlossenen Kauf Vertrag über den Zeh nien zu Matthis 
der dortigen Gemeinde vorzulegen mchr schuldig sei; unter Verweisung der wei#eren Klag- 
Sache an den Richter voriger Instanz, und uncer Vergleichung der in Appecllatorio aufge- 
(angenen Prozeß-Kosten. Den J73. Mai 1300. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Juftiz-Collegi## l. Senats. 
Ad Mand. Sacr. Regis Alaj. 
Unterm 20. April wurde die Carolina Wolfin, angeblich aus Heidelberg, wegen wie- 
derholren Diebstahls und Betrugs, zu einjähriger Zuchrhausstrase zu Ludwigsburg neben 
Ersaz der Kosten verurtheilt. 
Den 28 April wurde der bei dem Oberamt Maulbronn wegen wiederholter Diebstäh- 
le in Verhaft und Inquisition gekommene Maurer Johannes Leucht von Illingen zu einer 
achtmonatlichen Festungsarbett auf Hohenasperg verurtheilt und auf den Wiederbetretungs- 
Fall mit schwerer Strafse bedroht. 
Den 20. April wurde Ludwig Hamann von Maulbronn wegen wiederholter Betrüge- 
reien, zu einer fünfahrigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheilt, und dabei verord- 
net, daß der seibe nach Erstehung seiner Strafe auf unbestimmte Zeit in ein Arbeitshauß 
gebracht werde. 
Den K. Mai wurde Georg Beson von Kuittlingen, wegen wiederholt begangener Dieb- 
Kähle zur dreifährigen Zuchthausstrafe verurtheilt 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Juft. Collegi# lten Senats. 
I) In der Wechsel Klagsache des Handelsmanns Joh. Wilhelm Haueisen von Stutt- 
#ar#, gegen den gewesenen Forstkassier Mathias Fricdrich Brecht in Alrdorf, wurde lezterer 
zu Bezahlung der zwei Wechselforderungen von 225 fl und 40 fl. nebst Interesse und Ko- 
sten verurtheilt. Seutegart, den 13. Mai 1309. 
2) Die Appellations-Sache von Bahlingen, zwischen Johann Schaul von Onsimettin= 
##en, Beklagten, Appellamen; und Anna Maria Keinathin daselbst, cum curstore, Klige- 
rin, Appellatin, Prlvatgenugkhuung wegen unehlicher Schwängerung und Alimentation des 
Kindes betreffend, wurde wegen Mangels in Beobachtung der Formalien durch Urchel ver- 
worfen, und Beklagter Appellant in die Kosten verurtheilt. Den 10. Mal. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein Deeret vom 17. Mai 
den Odersten Lv. Högel vom General= Quartiermeister-Staab zum General= Maser, 
den Flügel-Adjutant Rittmeister- v Breuning zum Major; sodann 
durch ein Deeret vom 10 Mai die UnterLieutenants 
Abele und Schröder vom Chev. Leg. Regim. Herzog Heinrich,
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        Dietle vom Jäger-Regiment zu Pferd Hersog Louis, 
v. Heidensch werdt vom Jäger-Reg. zu Pferd König, 
Osiander und v. Rauchhaupt 3ten vom Füsllier Regim. v. Neubronn, 
v. Schacht vom Fußjaͤger-Bataillon v. Neufer, 
v Inthurn, Schneider, Brand und Lenz vom Fuͤßjaͤger-Bataillon Koöͤnig, 
v Wirth, v. Below und Sterck vom leichten Inf. Bataillon v. Brüsselle, 
v. Baur und Dieterich - vom keichten Infant. Bargillon v. Wolff zu Ober-biente“ 
nants bei genannten Regimemern und Bataillons; ferner 
durch ein Dekret vom 20. Mai den Ober-ieutenant Arlt vom G nie-Corps zu Bezeu- 
gung allerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit demselben wegen Erbaunng der Brüke zur dinz zum 
Staabshauptmann zu ernennen allergnddigst geruht. 
dudwigsburg, den 23 Mei. 
Se. Königl. Majs. haben auf die erhaltenen Berichte über das Benehmen ihree- 
Truppen in dem den 17. d. vorgefallenen Gesecht bei Linz Ihrem braven Armee: Corps-, 
und besonders dessen Befehlshaber, dem General-ieutenaut von Neubronn, ferner dem 
General= Lientenant von Wöllwarth, dem über alles bei jeder Gelegenheit slch auszeich- 
nenden Generalmasor von Hügel, dem Generalmajfor von Theobald, Oberst von Ker- 
ner, Oberst von Brüsselle, von Wolff, von Neuffer, Maser Graf von Wald- 
burg nd Rirmmeister von Werder Ihren ganz besondern Dank und Allerhöchste Zufrie- 
denheit über die dabei bewiesene Bravour und Intelligenz an den Tag gelegt, und folgende 
Avancements und Ehrenzeichen= Austheilung zu verfügen geruht: 
General Lieutenant von RNeubronn wurde zum Gcoßkreuz des Milikair Verdiengt= 
Ordens, 
General Lieutenaur von Wöllwarth, Oberst von Kerner, Oberst von Wolff za 
Commandeurs dieses Ordens, 
Oberst von Bünau vom Regiment von Phull; die Majors Graf von Salm und- 
von Milkau vom Jäger-Regiment König; Masor von Münchtugen vom Regimene. 
Herzog Louis; Rittmeister von Mrundorff und Stabsrittmeister von Wagner vom- 
Jäger Regiment König, die Stabsrittmeister von Werder und von Seebach vom Regi- 
ment Herzog Louis, Ober-Lieurenant und Adjutant Reinhard von eben diesem Regiment; 
Unterlieutenant von Miller vom General-Quartiermeister-Stab; Masjor von Wolfsz 
keel, Major von Pöllnib, Capitain von Herwig, Stabshauptmann von Schmid, 
Stabshauptmann von Hegel, Unterlieutenant von Baumbach, sämtlich vom Regimene 
von Phull; Hauptmann von Wimpfen vom Regiment von Camrer; Masot v. Stun- 
e, Hauptmann von Aigner und Ober bteutenant und Adjutant von Knecht vom Re- 
znent von Neubronn; die Ober= Lleutenams von Imthurn und Lenz, Unterlientenant: 
Hofmann, vom Jäger-Bataillon Kömig; die Ober-Liemenants Hugo und Dieterich, 
Unterlieutenant Bregenzer vom Bataillon von Welff, zu Rittern des Militair-Verdienst- 
Hrdens ernanmt. 
Generalmasor und Brigadier der leichten Infanterie von Hügel und Generalmajore 
von Theobald erhielten goldene Ehren= Söäbel-
        <pb n="218" />
        320 
Der Oberst von Brlüssele wurde zum Generalmajor mit Beibehaltung seines Ba- 
taillons, 
der Major und Commandeur des Regiments Herzog Louis, Graf von Waldburg- 
Wurzach, zum Obersten, 
Major von Hövel vom Regiment von Phull und Major von Stockmayer vom 
Jäger Bataillon König zu Oberstlieutenants ernannt; 
Hauptmann von Seeger vom Jägerbataillon von Neuffer ist zum Major ernannt, 
und als solcher und Compagnie-Inhaber zum Jägerbatatllon König versezt worden. 
Hauptmann von Kechler vom Batatllon von Wolff, Hauptmann von Starkloff 
vom Jägerbataillon von Neuffer wurden zu Masors, - — 
Ober-Lieutenant von Langsdorf vom Regiment von Neubronn und Ober-Lieutenant 
von Bangold vom General-Quartiermeister Stab zu Stabs-Capitains, und 
Jéger-Garde-Unterlieutenant Graf von Sontheim zum Stabsrittmeister und Kö- 
nigl. Flügeladjutanten ernannt, und hat derselbe den Militair-Verdienst-Orben erhalten. 
Dem Jäger-Regiment zu Pferdt Herzog Louis haben Se. Königl. Majest. zu Be- 
zeugung Allerhöchstihrer Zufriedenheit mit seinem ausgezeichnet braven Benehmen eine Estan- 
darte, auf welcher der Stern und das Kreuz des König. Militair-Verdienst-Ordens gestikt 
sind, allergrädigst verliehen. 
Fär sedes der zwei Bataillone des Regimenes von Phull, die Bataillons Jäger zu 
Fuß König, Jägerbataillon von Neuffer, Bataillon von Wolff und von Brüsselle, sind 
6 goldene und so silberne Medaillen zum Austheilen an die Verdienstvollsten bestimmt worden. 
Ludwigsburg, den z3. Mai. 
Se. Königl. Mas. haben allergnädigst geruhr: 
die Hauptleute von Bausch und von Brand von der Artillerie zu Majors; 
den Hauptmann von Brogniart von der Artillerie zum Ritter des Militatr= Ver- 
dienst: Ordens; 
den ehemaligen Stabsrittmeister von Bassewiz zum aggregirten Stabsrittmeister beim 
Jäger Regiment zu Dferd König; 
den Sohn des Fürstl. Hohenloh. Waldenburgschen Rentbeamten Grebner zum Second- 
Lieutenant beim Regiment Herzog Leuis; 
den Sohn des Färstl. Hohenlohlschen Oberrentamts-Directors Graf zum Second= 
Lieutenant beim Chev. deg. Regiment Herzog Heinrich, und 
den Cadet von Altrok von der Garde dü Corps zum Second= Lieutenant bei dem 
Leib-Chev. Leg. Regiment zu ernennen. 
Ludwigsburg, den 24. Mai. 
Se. Königl. Mas. haben allergnadigst geruht, den Generalmajor Briggdi von 
Hügel und den Generalmafor und Generaladjutanten von Theobald zu Mitgliedern 
des Militair-Verdienst-Ordens zweiter Klasse zu ernennen, und ihnen die Ehrenzeichen zu- 
uschiken. 
zusch Se. Königl. Maj. haben die Ober-Lieutenants von Schütz, vom Regiment Her- 
zog Louis, und von Miller vom Leib. Regiment zu Staberituneistern allergnädigst ernannt.
        <pb n="219" />
        209 
Se. Koͤnigl. Maj. haben dem Kreishauptmann zu Rottweil Grafen von Puͤckler, 
dem Hofrath Oberamtmann Koch zu Altdorf, und dem Oberamtmann Dizinger zu Bi— 
berach wegen ihres waͤhrend der feindlichen Einfaͤlle bewiesenen Eifers, Thaͤtigkeit und Ord- 
nung das kleine Kreuz des Königl. Civil-Verdienst-Ordens zu ertheilen geruht. 
Se. Königl. Mas,. haben allergnädigst geruher, 
vermög allerhöchster Resolution vom 10. Mai die erledigte Pfarrei Rekkar= Rems, 
Waiblinger Discese, dem Pfarrer M. Rheinwald in Scharnhausen zu übertragen; 
vermög allerhöchsten Decrets vom 21. Mai den Rechnungsrath Tafel zum Steuerrath 
des Ehinger Kreises zu ernennen; 
vermög allerhöchster Decrete vom 23. Mat den Sohn des in dem Treffen bei Dornach 
gebliebenen Hauptmanns von Baur in den Adelstand zu erheben; 
der Fürstin von Waldburg-Wolfegg die nachgesuchte Entlassung als Oberhof- 
meisterin der Königin Majestär zu ertheilen; und 
vermäög allerhöchster Resolution vom 23. Mai dem zur katholischen Pfarrei Lautlingen, 
Oberamts Bahlingen, nominirten Joseph Kraus, Vicar zu Rißdissen, die allerhöchste Con- 
firmation zu ertheilen. 
Friderichsthal. Der hiesige Hüttenschreiber Ferdinand Heinrich Majer hat ein 
Kind, welches in einen 0 Fuß tiefen Treib-See gefallen, aus der Mitte desselben mit Le- 
bensgefahr gerettet. Se. Königl. Mas. ließen ihm deßwegen eine silberne Civil-Ver- 
dienst-Medaille durch die hiesige Hüctenamts-Verwaltung allergnädigst als Belohnung zu- 
stellen. Den t7. Mai 1809. Kön. Hüttenamts-Verwaltung Friderichsthal. 
Sturtgart. Der Rechts-Candidat Carl Menziuger aus Stokach ist nach erstan- 
dener Prüfung als Königl. Advokat aufgenommen, und in dieser Eigenschaft heuwe bei dem 
Königl. Ober-Justiz= Collegio verpflichtet und immatriculirt worden. Den 10. Mat. 
  
Da bei dem Königl. Würteembergischen Ober-Justiz-Collegium II. Senats gegen den 
Freiherrn Gottfried v. Holz zu Alfdorf mehrere Schuldforderungen eingeklage, 
von demselben aber die Einrede des Concurses sämrlicher Glaubiger seines Vaters und Groß- 
vaters entgegengesezt worden, und somit dieses bei dem vormaligen Kaiserl. Reichehofrath 
verhandelte Debitwesen einer Erledigung im Allgemeinen bedarf; so werden hiermit alle die- 
jenigen, welche an gedachten Freiherrn v. Holz zu Alfdorf oder dessen Vater und Grosva= 
ter eine rechtmässige Forderung zu haben vermeinen, und nicht durch das im Jahr 1793. 
publicirte Präclusiv: Erkenntnih der vormaligen von Holzischen Debit-Commission ausge- 
schlossen sind, noch ihre Ansprüche vor den vormals Koönigl. Preusstschen Gerichtshof zu 
Anspach in dem über das von Holzische Rittergut Amlishagen verhängten besondern Liqui- 
dations-Prozeß geltend gemacht haben, öffentlich aufgefordert, a dato innerhalb drei Mo- 
naten, so hiermit pro termino anberaumt werden, und zwar längstens den 4 August dieses 
Jahrs sich vor unterzeichneter Behörde über ihre Forderungen gehörig auszuweisen, auch 
einen gemeinschaftlichen Sachwalter aus der Jahl der hiesigen Königl. Ober-Justig= Proku- 
ratoren gehörig aufzustellen und zu venennen, damit demselben eine neuere Erklárung des 
Freiherrn v. Holz zur Vernehmlassung mitgetheilt, und sodann das Weitere rechtlicher Ord-
        <pb n="220" />
        210 
nung gemäs verfügt werden kann, wobei noch angefügr wird, daß auf die Ansprüche eines 
jeden, der in gedachtem Termin nicht erscheint, nach Verfluß desselben keine weitere Räbsich: 
werde genommen werden. Stuttgart, den 4. Mai 1809. 
Königl. Württemb. Ober-Justiz= Collegium II. Senats. 
Stuttgurt. Bei der ## Hof= und Domainen-Kammer werden aus der hiesigen Haupt Kellerei 
bis Montag den 20. Mai 50 bis 60 Aimer herrschaftl. Gefällweine 18ogr Gewächs, im öffentlichen Auf- 
streich verkauft werden; wozu sich die Liebhaber an. gekachtem Tag Vormittags 0 Uhr dahier in dem Kastkel- 
lerei= Gebäude, par rerre einfinden wellen. Den 11. Mai 1800. Kon. Hof und Domainen-Kammer. 
Ludwigsburg. Bis Donnerstag den 8. Jun. Vorminags Uhr wird auf dem Rathhaus zu Nekur- 
gröningen hiesigen Oberamts die Nekargröninger Commun-Schaafweide auf 3 Jahre von Michaclis 809 bis 
i812. von neuem verliehen werden. Sie ertraͤgt 250 Stuͤk, davon der Beständer 150. Stük ein chlagen dar 
zuch hat er eine freie Wohnung und Stallung und 4 Vrtl. Garten, und 1 Vril. Wiesen zu genießen. Die 
biebhaber haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und Vermogen zu versehen. Den 1 5. 
Mai 1309. · ·. · Oberamt allda. 
Bebenhau#en. Nach allerhöchstem Befehl Königl. Ober-Finanz-Nammer, bandwirthschaftl. Departe- 
ments ad Mand. S. Reg. Maj. pr. vom 2. d. M. soll mit denjenigen Gütern, welche ein vormaliger Klo- 
siersverwalter, Speisn eisier und Famulus allhier, zur Besoldung zu geniessen hatten, so wie mit einigen an- 
dern, schen länger verliehen gewesenen Gütern, ein Verkaufs= und Verleihungs-Versuch gemacht werden. 
Diese Güter sind sämlich zu Bebenhausen gelegen und bestehen in 1 : Jauchert Akers, 4 Mansmad, 15 Vrt. 
143 Rth. Gaͤrten, 15. Msmad, i2 Vrti. i74 Rth. Wiesen und 1 Vi. 18 Brt. Lands auch 19 M. 1 Vrek. 
nobe#n gelegtem See. Die doppelte Verhandlung wird bis Mittwoch den 31. d. M. Vormittags 0 Uhr, in 
#der Cameral-Verwalkung zu Bebenhausen ver sich gehen, wobei sich also die #iebhaber mit den gehörigen 
Jerugnissen versehen, einsinden kennen. Den 18. Mai 1800. Eommissarius, Kreis. Steuerrath, u Stuͤttgart. 
Wudenk hal. Auf den Fruchtkästen zu Honbeim, böchgau und Freudenthal ist ein anfnsiper Vor- 
roth Dinkel und Haber, und etwas an Roggen, Einkorn und Gerste seil. Den lo. Mak 1800. 
« . « « Cameral- Amtsverweserei. 
Liedenstein. In Gemaͤsheit des von Koͤnigl. Hochlbbl. Hof= und Domainen- Kammer ergangenen 
allergnädigsten Decrets vom 2. diß werden bis Montag den 29. Mai die in Piebenstein eingekelterte herr- 
schaftliche Weine von ungefähr 7: Aimer Kaltenwestemer Gewächs vom Jahrgang 1808. auf allerhöchste Ge- 
nehmigung entweder Partbien-oder Faßweiß oder im Ganzen, je nachdem sich Liebhaber zeigen werden, sub 
Uasta verkauft werden: Dieses wird mit dem Anfügen bekunnt gemecht, daß sich die Liebaber gedachten Tags 
Morgens 0 Uhr in dem Schloß zu Liebenstein einzusinden haben. Winzerhausen, den 15. Mai 1800. 
4 Kön. Cameral-Amt allda. 
Mbkmühl. Durch dle Auflösung drs Ober-und Cameral-Amts Mékmühl sind mehrere herrschaftliche 
Bebäude entbehrlich geworden, welche bis Montag den 10. Jun. Vormittags Uhr auf dem Rathhauß zu 
Mokmühl, unter anmhmlichen Bedingungen an den Meistbietenden verkauft, oder wenn man es vorthrilhafter 
finden sollte, verliehen werden. Die Geb. ude haben eine angenehme Lage, indem sie von dem Stüättchen et- 
was abgesondert auf dem Berg liegen, und zu den meisten Gewerben tauglich sind. Sie bestehen: 1) in der 
lett Ao. 1783. neuerbauten, ehemaligen Oberamtei= und Kellerei-Wohnung, 2) dem zur Oderamtei gehörigen 
MAaschhaus, 3) einem 57 Schuh langen und 31 Schuh breiten Gebäude, neben dem sogenannten Langhaus, 
zu einem Stalle eingerichtet, mit Heu= und Strohböden, auch einem geräiumigen guten Keller versehen, 4) der 
ebemakigen Oberamtei= und Kellerei= Scheuer, 5) der sogenannten Probstei-Behaufung. Die Lierhaber haben 
sich ibrer Vermögens= und anderer Umstände halber mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu versehen, und solche bei 
#e#r Verhandlung vorzuweisen. Den 15. Mai 1400. Kreis-Steueramt Hehringem= und Garneral Berwalt. 
al. 
n 
Neuenstadt an der großen Linde. Unterzeichnete Stelle ist allergnadigst legitim rt, ein Quantum von 
ungefaͤhr 60 Aimer 1808r Gefallwein, guter Qualität, unter Vorbehalt allergnädigster Ratifükation im Auf- 
streich ju verfaufer, Zu dieser Verhandlung ist Freitag der 2. Jun. festgesezt, worzu die Liebhaber mit dem 
Eemerken auf ermelten Tag, Vormittags 9 Uhr eingeladen werden, daß auf Verlangen der Kauflustigen sol- 
cher entweder Aimer und Faßweis, oder auch im Ganzen abgegeben werde. Neben dem ist auch ein Quantunm 
kaufmannsguter Früchten, als Rocken, Dinkel, Haber, Einkorn, Gersten, und Akerbobnen feil, worübere 
Klich Käufe abgeschloßen werden können. Den 10, Mai 1800, Cameral= Amt allda.
        <pb n="221" />
        211 
Ochsenburg im Zabergaͤu. Vei Koͤnigl. Eameral-Verwaltung allda sind an Fruͤchten zum Verkauf 
ausgesezt: o0 Schsi. Roggen, 250 Schfl. Diitel, und 140 Sohfl. Haber. Die Qualitat ist duͤrchaus gut, 
und konnen die Liebhaber taͤglich bei der Beamtung sich des Preißes halber erkundigen. Auch wird daselbst 
bis Vienstag den .o6. Jun. Vormittags 10 ühr em Quantum Weins von 27 Aimer 180r Sterneniels.t 
Gewichs im Aufstreich unter Voroehalk allerhöchster Rarisication verkauft, worzu die Kaufsliebhüber eingela- 
den. Den 15. ai 1809. m— A KAKlhn. Cameral-Amt allda. 
Stammheim. Auf den herrschaftlichen Fruchtkisten in Stammheim und Schwieberdingen ist ein 
Quantum Roggen. Dinkel und Haber zum successiven Verkauf allergnädigst ausgesezt, welches hiemit bekannt 
gemacht und bemerkt wud, daß die Fruchte von vorzüglich gurer Quautat sind. Den 9. Mai 1809. 
« Cameral- Amt daselbst. 
Stetten im Remsthal. Bei hiesiger Cameral-Verwaltung sind 130 Aimer 180#dr Gefac wein, Stette- 
mer Gewächs von guter Qualität zum Verkauf ausgesezt. Bis Dienstag den 3o. Mai ist die Subyastat, onb- 
Verhandiung tatva rarilicatione anveraumt, wobei nach dem Verlangen der Kaufslustigen der Wein Parthien= 
oder Fahwels, auch im Ganzen adgegeben werden wird, zu welcher Behandlung die Liebtaber Vormitlags 
Uhr eing laden werden. An Früchten ist ein Quantum Roggen, Dinkel, Haber und Gersten fed, worü- 
ber täglich Käufe abgeschlossen werden können. Den 8. Mai 1809. Cameral-Amt allda. 
Tubingen. Tom hiesigen Hospral-Fruchrkasten werden Donnerstag den 1. Jun. Morgens 8 Uhr, 
für baare Bezahlung im Aufstreich verkauft werden: 130 Schfl. Dinkel, 150 Schfl. Gersten, 3 Schft. Wik- 
ken. Den 22. #al I#0L. Hospital: Verwaltung alda 
Winnenden. Auf den allhiesigen herrschaftl. Frucht-Kästen sind oo Schfl. Roggen, 850 Schfl. Din- 
kel, 230 Schfl. Haber, 00 Schfl. Gersten, 40 Sêfl. Waizen, 50 Schfl. Einkom und 20 Schfl Wicken 
zum Successiven Verkauf ausgesezt; welches hiemit osfentlich bekannt gemacht wird. Den 12. Mai 1809. 
· Koͤn. Cameral- Verwaltung allda. 
Gros-Gulattbach, Maulbronner Chberamts. Die hiesige Commun= Schäferei wird Mittwoch den 
Z1. Mai wicherum auf 3 Jahre, nemlich von Michaelis 1809 bis 1812. verliehen. Dieseibe erträgt 330 Stur 
Schaase, wovon der Bestander die Hälfte mi 175 Stük, und die Commun die andere Hälste einschlagen 
darf. Auch bekoi#umt der Beständer freic Wohnung und Stallung nebst einem Gras= und Wurzgärtle dabei, 
billiges # förmherrohn, die samtliche Mittag-Pförch und eine Eiche zu ##förch= Stozen; auch hat er noch son- 
stige bürgerliche Beneficien zu geniessen. Die Liebhaber können sich gedachten Lags Worgens Uhr auf dem 
Viesigen Trts= Ralhhaus emsinden, müssen aber mit Meisterbriefen und obrigkeitlichen Zeugnissen wegen ihres 
Wermögens und Praikats versehen seyn. Den 26. April 1809. Oberamt Maulbronn. 
Hopügheim. Oie hiesige Schäferei, welche 250 bis Zoo Stäk Schaafe ertragt, wird von Markü#n 
1809. auf 3 oder 6 Jahre, je nachdem sich Liebhaber zeigen, bis Mittwoch den 7. Jun. verliehen werden. 
Der Beständer h#t neben freier #uo. nung hinreichenden Vlaz zu Aufhebung Futters #c. und ein Krautland zu 
geniessen. Liebhaber, welche hinreichende Saution priftiren konnen, und mit Meisterbriefen und obrigkeit.ichen 
Seugmisen versehen sind, wollen sich gedachten Cags Mormittags 10 Uhr auf hiesigem Rathhaus einfindem, 
und die weitere Bedingungen vernehmen. Den 15. Mai 180. 
Kreis-Steuerrath zu Ludwigsburg, Cameralverwalter zu Höpsigheim. 
Kirchheim unter Tek. Es gehet die Bestandzeit der berechtigten Sommer-Schaafwaiden in dem Orer= 
lenninger und Gutenberger Staab mit heurigem Jahr zu Ende, und werden solche bis Donnerstag den 3. Jun. 
d. J. neuerlich auf 3 Jahre an den Meistbietenden verliehen, und zwar die Waide von Schopfloch, so #ayr- 
lich 35o Stak Zuchkwaar erträgt, Morgens 8 Uhr in des dasigen Schultheissen Haus, die von Gurendern, 
so 220 Stük erträgt, Vormittags lo Uhr auf dasigem Rathhaus, die Waiden von Brucken, Unter-und bber- 
Lenningen, so theils 200, theils 250 Stük ertragen, Nachmittags hailb 3 Uhr auf dem Oberleuninger Rato= 
haus. Welches mit dem Anh#ng bekannt gemacht wird, damit die Liebhaber sich mit den nöthigen Zeugnissen 
versehen, zu gedachter Zeit und Stunde bei der Berleihung einfinden konnen. Den 13. Mai 1300. . 
» . Kem. Oberawt Kirchheim 
Kirchheim unter Tek. Die Schaafwaide zu Holzmaden, welche im Vor-Sommer 75;, und im 
Nach-Sommer 125 Stäük erträgt, wird am Mittwoch den 7. Jun. Nachmittags 2 Uhr auf rein Rathhaus 
zu Holzmaden auf die 3 Jahrg age 1810. 1811. und 1812. an den Meistbietenden verliehen werden DLie 
Tiebhaber können sich mit Meisterbriefen und Vermögens-Zeugnissen versehen, um gedachte Jeit und Stunde 
bei der Verleihung einsinden. Oen 15. Mai 180). Kon. Oberamt allda.
        <pb n="222" />
        212 
Münsi ngen. Da der Bestand der Schaafweiden von nachbenannten Communen des hiesigen Ober- 
amts dieses Jahr zu Ende gehet, so werden solche wiederum auf fernere 3 Jahre, nemlich 1810. 1811. und 
1812. im öffentlichen Aufstreich verpachtet, und zwar die Schaafwaiden 1) von Münsingen mit 980 Scückt, 
3 von Auingen mit 280 Stück, 3) von Böttingen mit Z0o Stück, 4) von Mehrstekten mit 450 Stück, 
5) von Apfelstetten mit 250 Stück, 6) von Hundersingen mit 2go Stück, 7) von Dapfen mit 290 Stück, 
8) von Oedenwaldstecten mit 230 Stück, c) von Magolsheim mit zZeo Stück bis Donnerstag den 15. Jun. 
d. J. von Morgens 8 Uhr an, und 10) von Dottingen mit 250 Stück, 11) von Gomadingen mit 250 St. 
12) von Kohlstetten mit F Stuͤck, 13) von Bernloch mit 150 Stuͤck und 14) von Myeidelstetten mit 150 
Stück bis Freitag den 16. Jun. d. J. von Morgens 8 Uhr an auf dem Rathhauß zu Münsingen samtlich 
vorbemeldte 14 Woaiden an wirkiich berechtigte Schafhalter verliehen werden, welches zu dem Ende öffentlich 
bekumnt gemocht w.#o, damit sich die Bestandsliebhaber darnach zu richten, an gedachten Tägen zu erscheinen, 
und den wirklichen Verleihungen anzuwohnen wissen mögen. Den ro. Mai 1809. Oberamt Mistaen. 
Nellingen. Der Bestand der Königl. Schaasweide zu Kemnath, womit auch die Zufarths-Gerech- 
tigkeit auf den Markungen 10 benachbarter Orte, verbunden ist, gehet bis Martini d. F. zu Ende, und wird 
auf allerhöchsten Befehl bis Freing den 2. Jun. Vormittigs uß auf weitere 3 bis 6 Jabre verliehen wer- 
den. Diese Waide erträgt 600 Stücke, wovon ein Beständer 450 Stücke und die Schaafsbofmaier daselbst 
150 Stücke einschlagen dürfen. Die Liebhaber werden zu dieser Verhanelung unter dem Anfügen eingeladen, 
daß ein Beständer nach dem Betrag des Bestandgelds eine Caution entweder in baarem Gelde oder in liegen- 
gen Gütern zu stellen habe, Den 8. Mai 1808. Cameral-Verwalter zu Denkendorf-Nellingen. 
Pinache, Maulbronner Oberamts. Die Schäferei hiesiger Commun, welche 225 Stük Schaafe 
erträgt, wovon der Beständer 129 Stük und die Commun die übrige 100 einschlagen darf, wird Dienstag 
den Zo. Mai d. J. früh um 0 Uhr auf dem hiesigen Orts-Rathhaus öffentlich verliehen, und zwar auf 3 
Jahre, nemlich von 1809 bis 1812. Der Bestaͤnder hat ein bequemes Schaafhaus und einen Garten dabei 
und alle bürgerliche Beneficien zu genießen. Die übrige Bedingungen werden bei der Verleihung eroͤfnet. 
Liebhaber muüssen sich darch obrigkeitliche Vermögens= und Aufführungs-Zeugnisse zum Aufstreich legitimiren 
können. Den 20. April 1800. eramt Maulbronn. 
Reuttlingen, Am Freitag den 0. Jun. Vormittags um 0 Uhr wird die Commun-Schaafweide zu 
Erpfingen, welche in den 2 ersten Jahren 250 Stück, und im zten Jahr gZoo Stük Schaafwaar für den 
Beständer erträgt, in des Schultheissen Haus dalelbst, und am nemlichen Freitag Nachmittags um : Uhr die 
(ommun-Schaafweide zu Undingen, welche jährlich 350 Stück Schaaswaar für den Beständer erträgt, auf 
dem Rathhaus daselbst, jede auf 3 Jahre, nemlich vom Sommer 1810 bis Sommer 1812. im Ausstreich ver- 
liehen werden. Dieses wird den Bestandsliebbabern mit dem Anfügen, daß sie sich bei der Verleihung mit 
Concessionsbriefen auszuweisen haben, andurch bekannt gemacht. Den o. Mai 18090. Oberamt. 
  
  
Hornberg. Auf der Markung von Kirnbach ist den 4. Mc# eine todte unbekannte Weibsperson gefun- 
den worden. Sie ist dem dusseren Ansehen nach bei 60 Jahre alt, 5 Fuß 5 3. hoch, die vordere Zähne fehlen 
sämtlich, die Haare sind grau, die Augen blau, das Gesicht eingefallen, die Nase spizig und klein, der Mund 
eingefallen und klein. Ihre Kleidung bestand aus einem rothen Mieder mit einem angenabten schwarzen 
Zwilchrok, sogenannter Hippe, einem schwarzen Zwilchschurz, einem schwarzen zwilchenen mit Flanell. gefütter- 
ten Kittel, einem alten zwilchenen Hemd, die Brust war mit einem blauen NKer zugeschnürk, und die Füsse 
waren ohne Strümpfe und Schuhe. Wem diese Person nach den angegebenen Kennzeichen bekannt seyn sellte 
wird gebeten, beslimmte Auskunit anhero zu ertheilen. Den 9. Mai 1o0. Oberamt allda. 
ein sber g. Der hier wegen nächtlichen Diebs-Einbruchs gestern in gefänglichen Verhaft gekomme- 
ne Johann Friedrich Sautter, ist heute Nacht aus dem Gefängniß entwichen, und hat seine Ketken mitge- 
nommen, wemit er Kreuzweis geschlotzen war. Alle Orts= Obrigkeiten werden ersucht, auf ihn zu fahnden, 
und ihn im Betretungsfall wohlverwahrt gegen Ersatz der Kosten hieber einliefern zu lassen. Signalement: 
Johann Friedrich Sautter, angeblich gobehene in Alfdorf, Gmöünder Oberamts, wohnbast in Neuenstadt, ist 
etwa 20 J. alt, mittlerer Statur, hak schwarze Haare, rothes blatternarbigtes Gesicht, blaue Auszen, starken 
Bart, ohne Bakenbart, gute weiße Zähne, trägt einen alten runden Hut, rothlecht abgetragenes Wammes, 
und blau gestreift zeugenes Westle, beede mit weismetallenen Knöpfen, lange weg. gwichn Ucberhosen und 
Etiefel. Den 14. Mai 1809. n. Oberamt allda 
Ludwigs-
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        213 
kudwigsburg. Nachstehende bei der dißlihrigen Reoisson der Sonscriptionsliste abwesend gewesene 
Cantoapflichtige werden hiemit aufgerordert, sich bei Strafe des Verlusts ihres Une#rttanen-und Bürgerrechts 
und der Constication ihrs Vermsgens binnen der nichsten vier Monate: welche ihnen für den ersten Termin 
anberaumt werden, in ihrem Heimwesen einzufinden, bei unterzeichneter Stelle sich zu melden, und den Con- 
seriptions Gesezen sich zu unterwerken. Von Ludwigsburg, Beilassen: Joh. Ge. Zeller, Deserteur. 
Jak. Fried. Lang. Joh. Heinr. Grünewald. Joh. Mich. Fried. Herb. Joh. Scholl, Barchetweber. Jch. 
ried. Schmid. Conr. Dauer. Jak. Fried. Herzog, Bek. Joh. Christorh Wizemann, Ule. Stud. Gottfr. 
7¾7 Herzo#, Goldarbeiter. Joh. Ge. Traub, Schneider. Joh. Peter Ahner, Bijoutier. Jak. Dauer, 
chreiner. Gottl. Bosch, Schumacher Joy. Fried. Wilh. Herzog, Schreibereiverwandter. Benjsam. Johann 
Fried. Razler, Büeutier. Joh. Goktl. Hok, Schnäder. Wilh. Hartmann, Kaufmann. Joh. Wilh. Schikart, 
Sekler. Conr. Wilh. Seiter. Joy. Ge. Mul Distel. Ge. Ihristoph Gottlob Grün. Joh. Israel Heinrich 
Grimminger, Hafner. Diw. Canz. Immmin. Gottlob Math. Wizenmann, Chirurgus. Joh. Fried. Nikol. 
lorin. Joh. Mil. Casp. Rüdt. Ernst Fried. Grünewald. Carl Imen. Goktlob Grimminger, Sailer. 
hrist. Theod. Hok, Schneider. Ge. Fried. Andr G###n. Domin. Wilh. Schalk. Joh. Adam Hildenbrand. 
Joh. Christoph Sprandel. Joh Jak. Bost, Sekler. Cil Heinr. Käferle, Schreiner. Jak. Dav. Laiie, 
Schneider. Carl Jos. Domin Oennich, Bisourier. Jak. Fried. Schlegel. Jos. Fried. Aldrecht Hofmann. 
%“ Fried. Luow. Jeiler. Joh Ehrik. Sried Keinbold. Joh. Matih. Daiber. Von Alldingen: 
oktl. Heinr. Eichenbrenner, Saifensieder. Wilh. Nuoff, Schäfer Von Asperg: Jakob Böhmler. 
EChrist. Fried. Knittel, Kiefer. Jod. Mdm' Muller, Schreiner. Irk. Heinr. Deihle, Schreider. Joh. Jakob 
Ge. Dav. Hiller, Sch.eider Von Bifsingen: „Vhil. Heinr Schillermann, Jaͤ- 
ger. Mil. Jak. Weh Joh. Jak. Berh. Jeh. Oav. Gösselen, Weer. Christoph Fried. Forstner, Wagner. 
Gottl. Fried. Strunz, Ziegler. Christoph Conr. Sch--A., Schuster. Conr. Rommel, Iohann Goktlieb Ochs, 
Schneider. Joh. Fried. Schelling, Schneider. Joh. Jak. Forsiner, Ziegler. Von Eglosheim: Jobh. 
Dao. Schober, Steinhauer. Von Geisingen: Johannes Sanzenbächer, Deserteur. Ge. Ludw. Zeh. 
Joh. Ge. Bauer, Müller. Gottl. Fried. Aldrecht, Schmiud. Von Heutingsheim: Jehonn Christian 
Better. Von Hohenek: Jak. Fried. Gabler. Von Margaröningen: Gottfried Beucenmüller, 
Bek. Joh. Fried. Ankele, Buchbinder. Joh. Heinr. Hau#er, Schuster. Joh. To# Emmendörfer, Zimmer- 
mann. Joh. Ge. Erhard, Schneidcr. Joh. Andr. Reichert. Dasner. Mil. Fried. Nufer, Schneider. Christ. 
eim. Hartlaub, Scheiner. Christorh Heinr. Figel. JI#k. Fried. Schäzle, Bek. Jak Zernhard Hauser, 
Glaser. Joh. Iried. Schäfer, Schneider. Cyherh Fried. Schertler, Schneider. Johann Christoph Gutjahr. 
Job. Heiemich. Joh. Ge. kauer. Von Moglingen: Jos. Fried. Pflugselder. Fied. Moz, Wagner. 
Von Münchingen: Mich. Bürkle. Von Nekarbeibingen: Joh. Mark. Deidelbauc. Johann 
Mich. Heidelbauer. Joh. Ludw. Oberhamß. Casßk Heidelbauer. Von Mekargröningen: Joh Ge. 
Kaudercr. Von Nekarweihingen: Dav. Jerter. (e Sommer, Schneider. Math. Brust, Schnei- 
der. Ge. Schneider, Gärtner. Math. Muller, Gerker. Joh. Müller, Schneider. Dav. Müller, Schuster. 
Bon Oßweil: Jak. Bernh. Eschert, Vroofor. Shriikoph Frie8. Schn.k, Schreinr. Joh. Jak Zinden= 
berger, Schreiner. Von DLoppeniwweiler: Joh. Jud Von Schwieberdingen: Shristoph Gei- 
n Bek. Mich. Geiger, Schneider. Joh. Ge. Hek. Joh. Ge. Schnuz. Von Thamm: Jak. Schu- 
er. Iak. Schifer. Chrest. Frich. Kraus, Schneider Joh. Chriskopy Thalhäuser, Schmi#d. Joh. Michael 
Schelling, Schneider. Von Zuffenhausen: Bernh Steiner. Jak. Fried. Raisch. Goktl. Ge. Ju- 
stus Elbe, Bek. Jak. Fried. Vollmer. Carl Conr. Wöhrwag. Oberamt allda. 
Calw. Nachbenannte aus disseitigem Oberamt abwesende Militairpftschtige, welche des öffentlichen Auf- 
rufs ungeachtet, sich nicht in ihrem Heimwesen eingefunden haben, werden unter Androhung wirklicher Ver- 
mögens- Consiscation und VBerlust ihres Berger= und Unterthanen-Rechts hiemit ausgefordert, innerhalb 4 Mo- 
muten in ihr Heimwesen zurückzukehren, und sich bei Oberamte zu melden; die Abwesende, welche zum er- 
stenmal citirt worden, sino folgende, als: Von Calw: Joh. Jak. Lötlen, Schneirer. Milipp Andreas 
Klumpp, Bierdrauer. Ge. Jak. Rauser, Bek. Joh Ehrist. Wiomaier, Sattler. Ge. Jac. Jehlen, Messer- 
id. Von Dekenpfronn: Jak. Adam S er, Kiefer. Ven Dachtel: Johannes Eisenhark, 
neider. Joh Ge. Kühnlen, Weder. Mil. Jak. Kopp. Weber. Von Altburg: Mich. Dekringer, 
Taglöhner. Mat. Wei, Schmid. Von Speshart: Joh. Ulr. Nothaker, Leinenweber. Von Dei= 
nach: Ich. Wich. Kralt. Von Holäspronn: Joh. Ludwig Kischr. Von Würzbach: Jo###
        <pb n="224" />
        214 
Ge. Luz. Von Breitenberg: Lor. Schnaible, Strumpfweber. Von Althengstett: Ge. Nos 
Kerp, Schneider. Joh. Leonh. Tngerbose, eber. Won Gechingen: Joh. Ge. Kuhnien, Bek. Jak. 
Fried. Merk. Schreiner Von Simmozheim: Joh. Boßinger Bier#auer. Vom etemaligen Hir- 
sauer und Lieven zeller Amt werden biemit folgende zum erstenmel citut. Von Hirsan: Joh. Abrah. 
Großmann, Schuster. vion Stammheim: LQoh. Fried. Loser, Weber. Joh. Ge. Wekmar, Zimmer- 
mann. Christoph Friedrich Zizmann, Schneider. Ven Uttenbronn: Eeorg Adam Burkbard, Weber. 
Von Lievenzell: Jak. Ebristoph Gengendach, Schuster. Frenz Cmendörsfer, Mezger. Jo#. Sch. dim- 
mermann, Schloßer. Jakob Schwizgäbelen, Bek. Von Unterhaugstett: ottleb Rau, Schuster. 
Ge. Fried. Oehischlager, Weber. Von Beinberg: Joh. Ge. Noller, Weher. Von Bieselsperg: 
Jak. Faaß, Weber. Ven Dennjächt: Joh. Pi. Gengenbach. Von Unter-Reichenbach: Joh. 
Mich. Durkard, Schreiner. Von Ernstu. ühl: Joh. Traglen, Schuster. zweitenmol werden 
folg nde aufgerufen: BVon Calw: Joh. Ge. Krumlein, Schneider. Jak Frichrich Krumbein, Barbierer. 
Joh. Beißer, Schreiner. Von Alzenberg: Joch. Murster, Lemenweber. Zun dilten= umd lezten- 
mal werden hiemit folgente, unter der Bemerkung ausgerufen, in ihr Heimwesen zurükzukehren, daß bercits 
ihr Vermögen zur Consiscation annotirt sei; als: von Ealw: Forenz Zoller, Kupierschmid. Jak. Benedikt 
Schwarz, Rotgerber. Loh Jak. Bozenhardt, Schneider. Loh. Jak. Weik, Maurer. Joh Math. Schöte- 
len, Zeugmacher. Joh. Fricm Widmann, Bek. Carl Reichlen. Gärtner. Joh. Jeppler, Schuster. Simen 
Fried. Schettlen, Schuster Ge. Cliiseyh Kleindub, Bek. Jak. Edttir. Streh, Handlungs-Commis. Christ. 
Gettl. Stroh, J. otgerder. Joh. Mech. Kohler, Wciexerber. Chrisioxh Sried. Gromann, Schneider. Christoph 
Fried. Bozenhart, Strumpfweber. Ge Shrisiopd Moyer, Strumpfweber. Joh. Jok Widmann, Schnedder. 
I.. Schemperlen, Schriner. Ba##d. Schenperl n, Schteiner. #hrist. Fried. Schemperlen, Schreiner. Joh. 
Gettl. Schemperlen, Sattl. Joh. Ge. Stricnz, Leugmacher. Carl Lurw. Linder, Uhrmacher. Ge. Fried. 
Bok, Gürtler. Ernst Fried. Bok, Schreiner. Joh. Jak. Schnaufer, Schreiner. Jeh. V- Schülen, Rot- 
gerber. Ick. Christoph Schülen, Rotgerder. Joh. Fried. Bauer, Zeugmacher. u udw. Franz Pe- 
raguier. Joh. Ge. Simon Frldwees, Floechner. Jeh. Conr Kohler, Zeugmacher. Ge. kudw. Beißer, Schu- 
le . Jol. Fried. Zahn, Tck. Joh. Ch.isloph Zoller, Kuxferschmed. Ge. Jak. Jahn, Mezger. Christ. Fried. 
#by, Bek. Joh. Fried Schwonz, Rotzerber. Joh. Andr. Steiner, Ferber. Joh. Ge. Reichert, Stuuunpf- 
weber, Adam Ohristoph Wochelen, Tuchmacher. Joh. Mich. Rcbhun, Schneider. Joh. Beißer, S 
Joh. (Be. ebristoph Zicgler, Strumpfweber. Andr. Ziegler, Tnchmacher. Johann Jak. Wolter, Rotger 
Joh Bozenbardt, Firber. Job. kudw. Sti#iner, Handlungs= Commis. Joh. Maxrt. Stirner, Apotheker. Jak. 
Cl# steph Lorlolz, Mezger. Lidw. Fried. Böttiger, Bortenwirker. Josua Heualen, ZIcugn acher, Jakeob 
Frie richs Sohn. Joh Ge. Keb#ler, Gürtler. Joua Heuglen, Joila's Cohn. Johann Christepp Maier, 
cErloßer. Simon Eried Reusson, Handlungs= Commis. Zacharias Herzog. Schmid. Jof. Fried. Rein- 
b#nt, Hutmacker. Jak. Fried. Wocheler, Tuchma##er. Joh. Jak. Kay'er, Mejger. Shrist. Fried. Koyser, 
Cai #. Christ. Fried. Naschold, Saifensieder. Sim. Frl.d. Gmmann, Schneiser. G.. Cried. Andr. Weik, 
Strumpfweber. Joy. Eberh. Bek, Bek. Christ. Fried. Gakenleimner, Färber. Elrist. Gottl. Schuld, Bek. 
Deh. Rau, Tuchmacher. Joh Ludw. Veitsranns, Handlungs Commis. Ink. Fried. Wirkh. Zek. Shristian 
Einoner, Schuster. Jak. Fried. Heuglen, Strumpfweber. Ven Dekenpfronn: Jok. Fried. Aichelen, 
Bek. Joh. Jak. Aic eien, Kiefer. Ch#istoph Faißler, Wagner. Toh. Jak. Hengel, Schneider. Joh. Jakob 
Hengel, Schmid. Joh. Ge. Köhlreuter, Bik. Joh. Fried. Luz, Schreiner. Joh Jak. M wer, Schloßer. 
Joh. Mich. Schmid, Schuster. Ererh. Fried. Schmid, Maurer. Job. Jak Schmid, Waurer. Steph Süher, 
Schuster. Von Dachtel: Joh. Mart. Viesel, Schmid. Joh. Ge. Schmid, Bek. Jo5#. Jak. Schmid, 
Weber. Jak Schmit, Schuster. Josua Oreitling, Bek. Joh. Ge. Schmid, Wagner. Jak. Schmid, Mau- 
rer. Von Möttlingen: Joh. Ge Gleich; Serumpfwet#r. Eottlieb Fried. Heldemmaper, Schneider. 
Dan. Wurst, Schuster. Von Altburg: Mich Breun, Baurenknecht. Joh. Fried. Braun, Leinenwe= 
ber. Joh. Münz, Baurenknecht. Ebrist. Renschler, Leinenwebe. Joh. Ge. Starzmann, Maurer. Georg 
Fried. Weik, Leinenweber. Von Speshart: Ge. Heinr. Nothaker, Strumpfweber. DVon Alzen- 
erg: Joh. Ge. Schnierlen. Schustrr. Von Zavelstein: Ich. Sbrisioph Rollcr, Schneiter. Von 
Sommenhart: Mich. Mürz, Schneider. Mart. Pfrommer, Schneider. Joh. Erorg Kloer, Weber. 
Frird. Kuasterer, Bek. Hansjerg Fchen, Schuster. Ebrisiovh Schwäblen, Weber. Mich. Groshenns, Schu- 
ster. Bon Kenntheim: Ge. Adam Schnierlen, Schuster. Von Speshart: Zavelst. Anth. Mart.
        <pb n="225" />
        215 
Adam. Joh. Mek. Von Teinach Leonh. Oktmer, Schuster. Joh. Ge. Schlaktere, Mezger. Shri- 
Koph T##ommer, Schuster. Johann Mosceter, Schmid. Von Holzspronn: Bernh. Pfeifer, Schmio. 
“ne. Frid Kan, Schesier. Jeh. Beutler, Leinenweber. Joh. Wich Kraft, Leienweber. Von Koten- 
ba Emw ###n#an, Bek. Von Schmieh: Cgorisk. Renschler, Mezger. Von Breitenberg: 
Ju Schönghark. L.inenweder. Mart. Flaig, Wagner. Ge. Lörcher, Bek. Von Oberkollwangen: 
Joy Berkien, Leinenweber. Oberamt allda. 
Freudenstadt. Joh. Jak. Köhrer, Michael-Köhrers Weisgerbers Sohn von Dornstetten, 32 J. alt, 
Joll, 6 Linien groß, und Jakob Degischer, weil. Catharine Kayserin Sohn von Schönmünzuach, ilnhr 
9 doo groß, sine der lezten Militar Aushebung entwichen. Es werden daher dieselbe, bei Verlust ihres 
Bürger und Unterth ncchts augerufen, sich unve-oglich nach Hauß zu begeden, und wegen ihrer Entwei- 
chung zu verant worken, alle Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten aber ersucht, solche auf Betreten zu a.retiren, 
und zum hiesigen Orrraan gegen Ersaz der Unkosten einzuliefern. Den 2. Mai 1800. Oberamt allda. 
Freudenstadt. Nachbenunnte Vonseriptionspflichtige aus dem hiesigen Oberamt, als Johann Fricdrich 
Weikert und Jakob Friedrich Botner von Freudenstadr. Johanurs Farner, Joh. Bernh. Rothfuß, Joh. 
Dw. Finkbeiner und Carl G nter von Baierdbronm. Christ. Luz von Erespach. Jak. Eberhardt von Die- 
erswiler. Carl Cbristoph Everlen und Joh. Schmelzlen von Dornstetten, Joh. Würfele von Hellwanven. 
Joh. Adam Frey von Obermusbach. Ghrist. Rauser und Undr. Adam Trick von Malzgrafenweiler. Michael 
cutter und Joh. Rieger von Thummlingen, und Ebristiam Mast von Unterwaldach haben sich neuer'ich teits 
mit, theils ohne Erlaubniß Scheine von Hauß ent-ernt, und im ersten Fall, ge#en die ihnen nichorück'ich 
ertheilte Vorschrift, idren gegemwi#rtigen Aufenthalts-Ort im Reich noch nicht bekannt gemacht. Sie werde 
vbaher, da sie zur nächsten Aushebung aufgezeichnet sind, zur ungesäumten Erscheinung mit dem Andang vor- 
eladen, daß sie im Berzögerungs-Fall sich es selbst zuzuschreiben haben, wenn gegen sie die die geschärftesten 
trasen eintreten werden. Den 2. Mai 1900. Oberamt allda. 
Heilbronn. Georg Bernbard Fra#enberger, 23 J. alt, und Friedrich Ludwig Hagrer, 3 J. alt, 
beede von Bonfeld, auch Te# Mich. Körner von mn bachhausen, 23 J. alt, sü ***spb entwi- 
chen. Alle obrigkeitliche Stellen werden ersucht, sie auf Betreten zu arretiren, und gegen Ersez der Kosten 
bleher ausliefern zu lassen. Den 13. Mai 1800. Dberan allda. 
Kirchheim unter Tek. Nachdenannte 4 Cankonisten, als: Ge. Heiniich Reinöhl, Schmid von Bis- 
angen: Joh. Fried. Fischer, Schäfer von Dettingen; Job. Kautter, Schäfer von Weilheim und Johenn 
okefr. Vollmer von Weiler, sind, nachdem die Reihe der Aushedung an sie gekeimmen, entwichen. Sie 
werden daher auf'gefordert, innerhalb 4 Monaken in ihr Heimwesem zurak du k.rn, und sich bei Ober##nt 
zu stellen, witrigenf#lls sie als würkliche Deserteurs behandelt, und ihr Vermögen consiscirt wenden wird. 
D#a 13. Mai 1800. « Oberamt allda. 
Marbach. Nachbenannte Kantonspflichtige, welche bei dießjähriger Conskription nicht erschienen sind, 
werden hiemit #ffentlich bei Verlust ihres Vermögens, wie auch des Bürger-und Umtrth#nenrechts ausgeru- 
fa, Innerhalb # Monaten bei ihrem Oberamt sich einzusinden, und zwar aus der Slatt Marvach: Georg 
FiieP Sizler. Joh. Christiun Sik. Von Affalter bach: Irk. Haug. Chrsstoph Häußler. Johann 
ak. Furch. Joh. Mich. Nosin. Joh. Wérner. Von Erdmannhausen: Goar. Ballreich. Adam 
Jenne Von Kirchberg: Jeh. Ludw. Reichert. Thomas Rer#b. Ven Kleinbottwar: Jeh. 
K-eher. Go#tlieb Mefner. Von Murr: Daniel Ludw. Schwätele Math. Kuorpp. V#n Plei- 
delöheim: Jak. Fried. Schneider. Lurwig Fried. Strenger. Joh. Caip. Hofe. Andreas Kleindrettle. 
Von Rielingshausen: Joh. Ge. Lauterwasser. Jak. Fried. Röser. Von Steinbeim: Jakob 
Fried. Färber. Gottfr. Kurz. Gottsr. Alerander Magenau. Philipp Adam Zeller. Lernh. Sumser. Mil. 
Walker. Fried. Magenau. Mich. Seller. Von Weiler zum Stein: Johamn Gottlieb Humml. 
« Oberamt allda. 
Marbach. Nachbenannte Conscriptionspflichtige, welche auf einen dreünaligen Aufruf nicht erschienen, 
und dnen Bermoͤgen daher zur Confiskalion bereits annotirt ist, werden hiemst wiederdolt das erstemal vor- 
geladen, bei Verlust ihres Vermögens-Bürger= und Unterthanenrcchts innerhalb 4 Menaten a dato tei ih- 
rem Oberamte sich cinzusinden, und den Conscriprions-Gesezen sich zu unterwerfen, und zwa. von Mar-
        <pb n="226" />
        216 
bach: Jak. Fried. Staiger. Joh. Fried. Kloß. Koh. Schaubel. Ge. Fried. Dorn. Joh. Fricd. Echw 
len. Von Affalterbach: Christoph Fried. Aichholz. Von Benningen: Michael Köpf. Von 
Erdmannhausen: Be. Dav. Kleink##echt. Joh. Klaoz. Ben Kirchberg: Joh. Tichholz. Johann 
Ludw. Schumacher. Von Murr: Mich. Knorpp. Sanicl Knorpp. Bon Pleidelsheim: Maty. 
ried. Tsflugfelder. Hensjerg S-iler. Jos. Fried. Kilinger. diw. Melch. Höspelt. Math. Hermaunn. 
0(55 Rielingshausen: #uw. Hofmann. Bon Scinheim: Fried. Magenau. Bon Weiler 
zum Stein: Jeh. Kienzle. Math. Jutius Grün. Joh. Sr. Laberr. Oberamt allda. 
Wildbad, Neuenbürger Oberamks. Philipp Friedrich Volz vom Wildbad hat sich nach beendigter 
Conscription mit oberamtlicher Erlaubniß anf die Wargerschaft begeben, hingegen seinem Bersprechen zuwider 
noch keine Nachricht ertheilt, wo er sich aufhalte Er wird deswegen erinnert, solches alsbald zu thun, wi- 
drigenfalls er als murbwillig ausbleibender dehandelt werden müfte. Zugleich werden alle Hochiöbl. Oberäm- 
ter ersucht, ihn alsbald in sein Heimwesen zu verweisen, wenn er sich irgendwo einsindet. Neuenbürg, den 
14. Mai 1800. « Oberamt allda. « 
Affaltrach. Joseph Henßler von hier ist vom Garnisons-Regiment im Urlaub desertirt. Wo er 
also anzutreffen, wird um dieses Deserteurs Einlieferung gebeten. Den S. Mai 1800. 
» Souver. Oberamt Weinsberg. 
Altdorf. Der beim Königl. Infanterie-Regiment von Camrer gestandene Gemeine Joseph Müller 
von Meratshofen ist desertirt. Sämtliche Hoch-und Wohllöbl. Behörden werden daher geziemend ersucht, auf 
denselben genau zu fahnden, und ihn im Hottetungsfall entweder hieher oder an das Khnigl. Hochlövl. Re- 
giments-GCommando gefälligst einliefern zu lassen. en 18. April 1800. Kön. Oberamt allda. 
Gaildorf. Johann Caspar Eßlinger, Reserve-Train-Soldat von 7*) 10 J. alt, aus Unter- 
Ficchach ist auf der Marsch-Station Heubach in der Nad# vom 2. bis 3. Mai iweggelaufen. Es wird da- 
her gebeten, auf denselben zu fahnden, und ihn auf Betreten einzuliefern. Den 6. Mai 1809. Oberamt. 
Hall. Der unter dem Konigl. Infanterie-Regiment Kronprinz gestandene Qumrtiermeister Joh. Andreas 
Jung von Hall ist den 27. April 1808. aus der Garnison Skuttgark desertirt. Es ist deshakb auf ihn zu 
fahnden, und derselbe im Betretungsfall an das nächstgelegene Königl. Militair-Connnando oder an das 
Oberamt Hall einzuliefern. Den 4. April 1809. Oberamt allda. 
Spaichingen. kaver Merz, unter der Garde zu Fuß von Roßwangen, und Anten Weimnann, vom 
Regiment von Neubronn, von Schörzingen, disseitigen Souv. rainet##s-Oberamte, sind in lirlaub desertirt. Alle 
hohe Civil= und Militair-Behörden werden daher gehorsanst ersucht, auf dieselbrn zu fahnden, sie im Betre- 
tungefalle zu arrekiren, und entweder an die nächste Königl. Militair= Behörde oder an hiesiges Oberamt ein- 
zuliefern. Den 6. Mai i809. Koͤn. Souv. Oberamt. 
Stadt Waldsee. Ferdinand Weber von Umm. ndorf, Patr. Ob. V Amts Ochsenhausen, welcher am 15. 
April ausgehoben werden follte, hat sich treuloser Weise süchih gemacht. Es werden daher alle Hoch= und 
Wobllöbl. Cioil-und Mititair-Behörden geziemend ersucht, auf diesen Flichtling zu fahnden, umd denfelben 
im Betrekungfall wohlverwahrt dewm hiesigen . Souv. Oberamt einliefern zu lassen. Signalement. Fer- 
dinand Weber, gebürtig von Ummendorf, 20 J. alt, dicker untersetzter Statur, mißt 8 Joll Lin., har schwar- 
ze Saare, braune Augen, schwarze Augbraunen, ein rundes vonkommenes Gesicht, ohne Bart, trägt gewohn- 
lich einen dunkelblauen Rock, schwarz lederne kurze Hosen, Stiefel oder Schuh mit Schnallen. Den 27. Apr. 
1809. Koͤn. Souv. Oberamt allda. 
Stadt Waldsee. Oer kasstafroshein Alois Sigg von Unterhorstolz, Patrim. Ob. Vogteyamts Wald- 
durg-Waldsee, welcher à1 J. alt ist, und 0 3. mißt, hat 66 am 14. dieses, da er am folgenden Tage hätte 
transportirt werden sollen, treuloser Weise flüchtig gemacht. Es werden daher alle Hoch= und Wohllöbl. Ci- 
vil= und Militair-Behörden geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden, und im Betretungefall wohl- 
Oberamt. 
verwahrt an das hiesige Souver. Oberamt einliesern zu lassen. Den aF. Apr. 1800. K. Souv. 
Hrukfehler. 
S. 198. Hin. 12. von oben steht anzunehmen, statt aufzunehmen
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        Nro. 26. 1809. 217 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierongs-Blakt. 
Samstag, 3. Jun. 
  
  
  
Königl. Verordnung, die Aufnahme des Fürstenthums Mergentheim in den Königl. Titel betr. 
Friderlch, von Gottes Gnaden, König von Württemberg 2c. 2c. 2. 
Da Wir das Fürstenthum Mergentheim samt dessen Zugehörden mit der Krone Wiür- 
temberg vereinigt haben; so verordnen Wir hiedurch, daß desselben künftig in Unserem aus- 
führlichen Königlichen Titel gedacht, und demnach in solchem Fürst von Mergentheim, 
Ellwangen u. s. w. geseßzt werden soll. Hieran geschiehet Unser Königl. Wille. Sturt- 
gart, im Köônigl. Staats: Ministertum, deu 31. Mai 1800. 
Ad Mand. Sacrz Regis Maj. propr. 
Die Besiznahme des Fürstenthums Mergentheim betreffend. 
Seine Königliche Majestät haben mittelst allerhöchsten Decrets vom 209. Mai 
zu befehlen geruht, daß durch den Ober-Landes-Commissaire, Kammerherrn von Maucler 
in Allerhöchstdero Namen von dem Fürstenehum Mergentheim mittelst Affigirung des 
Königl. Wappens und Abnahme des Huldigungs-Eids Besiz genommen werden foll. 
Auch haben Se. Königl. Maj. den Ober-Justizrath Heuchelin zum Landes-Com- 
missatre nach Mergentheim abzuordnen, und den Advocat Kuhn zum Oberamtmann zu 
Mergentheim, womtt Weikersheim verbunden wird, zu ernennen geruht. 
  
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der indirekten Steuern, 
Verordnung in Bekreff des Zolls von den Gaishaaren und Glasscherben; d. d. 24. Mai 1809. 
Durch eine allerhöchste Resolution vom 16. Mai 1709. ist der Zoll von den Gais- 
haaren bei der Aus= und Einfuhr auf 8 kr. per Centner, und von den Glasscherben kraft 
allerhöchsten Decrets vom 14. Mat der Ausfuhrzoll auf # fl. J kr. und der Einfuhrzoll auf 
kr per Centner festgesezt worden; den Cameral: und Oberzoll-Aemtern des Reichs wird 
solches zu ihrer Nachachtung erèffnet. Stiuttgarr, den 24. Mai 1800. 
Das Kirchen-und Schulwesen der reformirten Gemeinden im Känigreich betr. 
Se. Königl. Mas. haben vermöge allerhöchsten Deerets vom Zo. Mat zu vererd- 
nen geruht, daß zur genauern Kenntniß des Kirchen; und Schulwesens der reformirte
        <pb n="228" />
        213 — '«· 
Gemeinen im Königreiche, und zur Ausführung der nöthigen — bbesstrungen ein perpetuir- 
licher Vorstehr die specielle Aufsicht uber die reformirten Geistlichen und ti: K#rchen= und 
Schul-Angel-genheiten auf dieselbe Weise, wie die erangelischen Special Sue#intendenten 
führen, und bei den zu haltenden Synoden ein Mitglied des Königl. Ober: Conststorti als 
„Königlicher Commissair, awesend seyn sell. 
SZau0gleich haben Allerhöchstdieselbes dem Pfarrer Anhäuser in Canrstatt die Stelle 
eines Special= Superinrendenten der reformirten Kirchen, Gemeinen allergnädigst übertragen. 
  
Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret vom 10 Mai dem Ober:dbieutenane 
Landenberger und Unter-Lienrenant Nestel vom Fußiäger-Bataillon v. Neufer, wel- 
che sich beim Aebergang über die Donau bei Linz am s. dieses besonders ausgezeichnet ha- 
ben, den Militair-Verdienst Orden zu ertheilen; 
vermög allerhöchsten Decrets vom 25. Mai den bisher bei dem Departement der indirek- 
ten Steuern angestellten Rechnungsrath Reyscher zum Cameral-Verwalter in Ochsenhau= 
sen, und an dessen Stelle den bisherigen Cameral= Verwalter Künstle von Gmünd zum 
Rechnungsrath ernannt, sodann die CameralVerwaltung Gmünd dem gewesenen Kreis- 
Steuerrath in Ehingen Zäb, und 
vermög allerhöchster Resolurion von ebend. die erledigte kathollsche Kaplanei Reinstet- 
ten, Oheramts Waldsee, dem Erconventual von Weingarten Andreas Ehinger zu über- 
tragen, ferner - 
durch ein Decret vom 20. Mai den bisherigen Arsenal: Commissair Heinrich Linck, 
unter Ertheilung des Charakters als Zeugwarth als Gehülfe des Oberst-Lieutenant Ober- 
Zeugwarths v. Vischer zu Ludwigsbarg zu ernennen allergnädigst geruht. 
Se. Königl. Majs. haben durch ein Decret vom 27. Mai 
an die Srelle des in Gefangenschaft gerarhenen General: Major und Brigadier von 
Röder den Commandeur des Leib-Chevaurlegers-Regiments Oberst v. Walsleben, mit 
einstweiliger Beibehaltung des Commando über dieses Regiment, zum General-Mhgor und 
Briggdier, auch " · 
vermögallerhöchstenDecretsvonebend-denbisherigenCameral-VerwaltcrSeeger 
«inhcrbrechtingenzumNechnungokathbeide-Königl.OberFi11a113-Kautsnerundandessm 
Seelle den bisherigen Stadtschreiberei: Substituten Zimmer in Tübingen zu ernennen al- 
lergnädigst geruher. « 
Vermög allerhöchsten Decrets vom 28. Mai haben Se. Königl. Majs. den Fride- 
rich von Seckendorff, zum Assessor sine voto bei dem Ober-Justiz= Collegio aten Se- 
nats zu ernennen, und 
vermög allerhöchster Resolution von ebend. die erledigte katholische Pfarrkaplanei Raths- 
hausen, Oberames Sp#ichingen, dem bisherigen Pfazcer Domimkus Killinger in Bar- 
gau, Oberamts Gmünd, und die dadurch erledigte katholische Pfarrei Barzau dem Ercen- 
ventual Meinrad Bock von Weingarten, zu übertragen allergnädigst geruht. 
Se. Königl. Majs. haben vermäg eines allerhöchsten Decrets vom 20. Mai den bis- 
herigen Kreis-Aktuar Schliz zu Oehringen zum Oberamemann i# Ingelfingen,
        <pb n="229" />
        den gewesenen Oberamtmann Hwistortus zum Oberammann #u Ochsenhausen, 
den Oberamemann Dann von Rizenhausen zum Staadtschreiber von Brackenheim 3# 
ernennen, und. 6 ç « . 
vermoͤg allerhoͤchster Resolution von ebend. die erledigee Pfarrei Wangen, Canstadter- 
Discese, dem Garnisonsprediger Rast in budwigsburg" und die Garnisonsoredtzer#o- 
Seelle in Ludwigsburg dem Pfarrer Harpprecht im Dorfe Asperg allergnaͤdigst zu uͤder 
tragen geruht. 
  
Da bei dem Königl. Württembergischen Ober-Justiz-Collegtum II. Senats gegen den 
Freiherrn Gottfried v. Holz zu Alfdorf mehrere Schuldforderungen eingeklagt, 
von demselben aber die Einrede des. Concurses sämtlicher Glaubiger seines Vaters und Groß- 
vaters entgegengesezt worden, und somit dieses bei dem vormaligen Kaiserl. Reichsbofrarh 
verhandelte Debitwesen einer Erledigung im Allgemeinen bedarf; so werden hiermie alle di'- 
senigen, welche an gedachten Freiherrn v. Holz zu Alfdorf oder dessen Barer und Groso#s- 
ter eine rechtmässige Forderung zu haben vermeinen, und nicht durch das im Jahr 1703. 
publictrte Präclusiv; Erkeuntniß der vormaligen von Holzischen Debie-Commission ausge- 
schlossen sind, noch ihre Ansprüche vor dem vormals Königl. Preussischen Gerichishof zu 
Anspach in dem über das von Holsäsche Rittergut Amlishagen verhängeen besondern Liqu#- 
dations-Prozeß geltend gemacht haben, öffentlich aufgefordert, a dato innerhalb drei Mo- 
naten, so hiermit pro termino anberaumt werden, und zwar längstens den 4 August dieses 
Jahrs sich vor unterzeichneter Behörde über ihre Forderungen gehörig auszuweisen , auch. 
einen gemeinschaftlichen Sachwalter aus der Zahl der hiesigen Königl. Ober= Justiz= Probu- 
ratoren gehörig auszustellen und zu benennen, damit demfelben eine neuere Erklärung des- 
Freiherrn v. Holz zur Vernehmlassung mitgetheilt, und sodann das Weitere rechtlicher Orc 
nung gemäs verfügt werden känn, wobei noch angefügt wird, daß auf die Ansprüche eine 
jeden, der in gedachtem Termin nicht erscheint, nach Verfluß desselben keine weirere Rüksich:. 
werde genommen werden. Stutegart, den 4. Mai 1309. 
Königl. Wücttemb. Ober-Justiz= Collegium II. Sena#6. 
Da der katholische Schuldieust in Hatdgau, Oberamts Alrdorf, durch die Beförderung 
des dortigen Lehrers in Erledigung gekommen; so wird solches andurch zu den Ende be- 
kannt gemacht, damit sich die hiezu sähigen Competenten der Vorschrife gemäs darum mel- 
den bönnen · ,·«,, 1 
Stuttgart. Die von den berrschaftl. panischen Schaaflerrden L#ieses Frühjahr abgeschorene, im Fla 
rein gewaschene Welle, in ungefälr 50 vtr bestehend, wird den 28. Jun. d. J. bier in Sturcart an den: 
Meistbietenden Sackwii#e, füb halta gegen baare Bezahlung verknust werden. Die Liebhaber hiez melden? 
f#h an dem bestimmten Tage, Mochens 8 Uhr bei der untcezzeichneten Stelle. Den #. Mai 0. 
1aöônigl. Lber-Finanz-Kammer, Landwirthsch. Dep arteinent. 
Stuttgart. Bä der Koͤnigl. Hof- und Domainen Kammer werden aus der hiesigen Hmpt Kellerci, 
bis Montag den 12. Jun. 50 bis 60 Aimer, derrschaftl. Gefälhv ine, r20 r Gewäcks, im öffentlichen Auf 
streich verkaust werden; wozn sich die Liebhüber an gedachtem Tag, Vormittags Uhr dabier, in dem &amp; ist= 
krllerei= Gebäude, par terle, ensinden wollen. Den 20. Mai 1800. Kôn. Ho“= und Dema Kammer 
Böblingen. Das alte Dekanathaus samt Hofraitom, Scheuer, Waschpaus und Stallung allda ilt
        <pb n="230" />
        220 
von Koͤnigl. Ober- Finanz-Kammer, Landwirthschaftl. Departements durch einen unterm 8. Mai abagefaßten 
allergnaͤdigsten Beschluß zum oͤffentlichen Verkauf ausgesezt worden. Wir machen dieses #n Aiiabgelaste 
bannu, mit dem Anfügen, daß wir zu dieser Verkaufehanrlung Samstag den 1—. Jun. d. J. anberaumt ha- 
ben. Da wir solche auf dem hiesigen Rathhaus Vormittags lo Uhr vornehmen werden, so fordern wir hier- 
durch die Kaufslustige auf, an bemeltem Tag und Stunde daselbst zu erscheinen, und durch gültige obrigkeit= 
liche Vermögens= Zeugniße zur Contrakts-Fähigkeit sich zu legitimiren. Den 2y. Mai 1800. 
*- · Steuerrath des Stuttgarter Kraises, Cameralamt Sindelfingen. 
„Mökmühl. Durch die Auflösung des Ober-und Cameral-Amts Mökmühl sind mehrere berrschaftliche 
Gebäude entbehrlich geworden, welche bis Montag den 10. Jun. Vormittags o Uhr auf dem Rathhauß zu 
Mäökmühl, unter annehmlichen Bedingungen an den Meistbietenden verkauft, oder wenn man es vortheilhafter 
finden sollte, verliehen werden. Die Geb.-ude haben eine angenehme Lage, indem sie von dem Stedtchen et- 
was abgesondert auf dem Berg liegen, und zu den meisten Gewerben tauglich sind. Sie bestehen: 1) in der 
erst Ao. 1783. neuerbauten, ehemaligen Oberamtei-und Kellerei-Wohnung, 2) dem zur Oberamtei gehörigen 
Waschhaus, 3) einem 54. Schuh langen und Z31 Schuh breiten Gebdude, neben dem sogenannten Langhaus, 
zu einem Stalle eingerichtet, mit Heu-und Strohböden, auch einem geräumigen guten reer versehen, 4) der 
ehemaligen Oberamtei= und Kellerei = Scheuer, 5) der sogenannten Probstei: Behaufung. Die Lieshaber haben 
sich ibrer Vermögens= und anderer Umstände halber mit obrigkeitlichen ZJeugnissen zu versehen, und solche bei 
der Verhandlung vorzuweisen. Den 15. Mai 1800. Kreis-Steueramt Oepringen, und Cameral-Verwalt. 
. Schoͤnthal. 
Nellingen. Das herrschaftliche Zollhaus auf der Plienshalden, welches in chthol. des Staats- 
und Regierungs-Blatts, beschrieben ist, soll, da der erste Verkauf allergnddigst nicht, genehmigt wurde, auf 
allerhöchsten Befehl vom 24. d. M. nun zum zweitenmal in Aufstreich gebracht werden. Zu dieser Verhand- 
lung, welche Samstag den lo. Jun. d. J. Nachmittags 3 Ubr rer sich gehen wird, werden die Liebhaber 
durch gegenwärtige, dffentliche Bekanntmachung eingeladen. Den 30. Mal 1809. “ 
Kreis= Steuerrath zu Stuttgart, Cameralverwalter zu Denkendorf= Nellingen. 
Ober-Eßlingen. Der Verkauf des herrschaftl. Zollbauses in Ober-Chlingen ist abermals nicht al- 
lergnädigst ratificirt worden, und deswegen ist der 10. Jun. zum Verkauf bestimmt, an welchem Tag die 
Liebhaber sich Vormittags 10 Uhr in Over-Eßling- n einsinden können. Den 26. Mai 1809. 
Kreis. Steueramt Stuttgart und Cameralverwaltung Eßlingen. 
Ochsenburg im Jabergäu. Bei Königl. Cameral-Verwaltung allda sind an Früchten zum Verkauf 
ausgesezt: 60 Schfl. Roggen, 250 Schfl. Dinkel, und 140 Schfl. Haber. Die Qualitit ist durchaus gut, 
und konnen die Liebhaber täglich bei der Beamtung sich des Preißes halber erkundigen Auch wird daselbst 
bis Dienstag den 6. Jun. Vormittags 10 Uhr ein Quantum Weins von 27 Aimer 1808r Sternenfelser 
Gewächs im Aufstreich unter Borbehalt allerhöchster Ratification verkauft, worzu die Kaufsliebhaber eingela- 
den. Den 15. Mai 1809 · «« ·Kn.Ca-nekal-Amtallda. 
Staminheim.Aufbenherrschaftlichenstuchtkastenm Stammheim und Schwieberdingen ist ein 
Quantum Roggen, Dinkel und Haber zum successiven Verkauf allergnädigst ausgesezt, welches hiemit bekannt 
gemacht und demerkt wird, daß die Früchte von vorzüglich guter Qualität sind. O. Mai 1800. 
· Cameral-Amt daselbst. 
Höpfigheim. Die hiesige Schiferei, welche 230 bis 300 Stük Schaafe erträgt, wird von Martini 
1800. auf 3 oder 6 Jahre, je nachdem sich Ciedhaber zeigen, bis Mittwoch den 7. Jun. verliehen werden. 
Der Beständer hat neben freier Wohnung hinreichenden Plaz zu Aufhebung Futters 2c. und ein Krautland zu 
eniessen. Liebhaber, welche hinreichende Caution prästiren können, und mit Meisterbriefen und obrigkeit ichen 
Huenisten versehen sind, wollen sich gedachten Tags Vormittags 20 Uhr auf hiesigem Rathhaus einfinden, 
und die weitere Bedingungen vernehmen. Den r5. Mai rgoo. 
Kreis-Steuerrath zu Ludwigsburg, Cameralverwalter zu Höpsigheim. 
Kirchheim unter Tek. Et gehet die Bestandzeit der berechtigten Sommer Schaafwaiden in dem Ober- 
lenninger und Gutenberger Staab mit heurigem Jahr zu Ende, und werden solche bis Donnerstag den 8. Jun. 
d. J. neuerlich auf 3 Jahre an den Meistbietenden verliehen, und zwar die Waide von Schopfloch, so jähr- 
lich 350 Stäk Zuchtwaar ert#i#t, Morgens 8 Uhr in des dasigen Schultheissen Haus, die von Gutenberq, 
so 2700 Stük erträgt, Vormittgs L#o Uhr auf dasigem Rathhaus, die Waiden von Brucken, Unter= und Öber- 
benningen, so theils 200, theils 250 Stük ertragen, Nachmittags halb 2 Uhr auf dem Oberlenninger Rath=
        <pb n="231" />
        221 
baus. Welches mit dem Anhan) bekannt gemacht wird, damit die Liebhaber sich mit den nöthigen Zeugnissen 
versehen, zu gedachter Zeit und Stunde bei der Berleihung einfinden konnen. Den Mai 800. 
· · KdnbmtvtKirchhetm 
Kirchheim unter Tek. Die Schaafwaide zu Holzmaden, welche im Vor-Sommer 75, und im 
Nach-Sommer 125 Stük erträgt, wird am Mittwoch den 7. Jun. Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus 
Holzmaden auf die 3 Jahrgange 1810. 1811. und 1812. an den Meistbietenden verliehen werden. Die 
27 können sich mit Meisterbriefen und Vermögens-Zeugnissen versehen, um Kebachte Jeit und Stunde 
bei der Verleihung einfinden. Den 15. Mai 1800. Kön. Oberamt allda. 
Kochendorf im Kreis Heilbronn. Die herrschaftliche Mahlmöhle zu Kochendorf, deren Bestand auf 
den 22. Nov. d. J. zu Ende gedet, wird am Dienstag den 27. Jun. auf 6 Jahre, lalva ratificatione, an 
den Meistbietenden verlieben werden. Diese Mühle hat z Mahl-und 1 Gerbgang, und das Recht, daß alle 
Innwohner zu Kochendorf in solcher zu mahlen schuldig sind; auch hat der Beständer eine geraumige Woh- 
nung, nebst Scheuer, Staklung und Waschhauß zu genießen. Die Liebhaber mäßen sich aber mit obrigkeit- 
lichen Zeugnißen ausweißen, daß ste das Müllerhandwerk gelernt haben, von guter Aufführung, und im 
Srande sind, eine dem jährlichen Bestandgeld gleiche Caution von ungefehr rooo fl. zu prästiren. Die Ver- 
pachkung geschiehet an vorgedachtem Tag, Vormittags Uhr in der Cameral-Verwaltung Kochendorf, wo 
die Pacht-Bedingungen, und die nähere Umstände vorläufsig vernommen werden können. Den 33. Mai 1809. 
Kreis-Steueramt Heilbronn und Cameralamt Kochendorf. 
teonberg. Bis Mittwoch den 2r. Jun. Vormittags 0 Uhr wird auf dem Rathhaus zu Weissach, 
hiesigen Cberamts, die dasige Commun-Schgafweide wieder auf 9 Jahre, von Michaelis 1800 bis 1812. 
auis Neue verliehen werden. Sie erträgt 525. Stück, davon der Beständer 225 Scük einschlagen darf, auch 
hat er eine freie Wohnung und Stallung, nebst ## Morgen Wiesen unentgeltlich zu genießen. Es wird daber 
diese vorhabende Verleihung mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß die Lieb mit obrigkeitlichen 
Jeugnißen und Meisterbriefen versehen, um obgedachte Zeit auf dem Rathhaus in Weissach erscheinen, und eine 
Caution von baaren Joo fl. zu stellen im Stande seyon muüßen. Den 24. Mai 1800. Kön. Oberamt. 
Muünsingen. Da der Bestand der Schaafweiden von nachbenannten Communen des hiesigen Oter- 
amts dieses Jahr zu Ende gehec, so werden solche wiederum auf fernere 3 Jahre, nemlich 18710. (811. und 
1812. im öffenklichen Tufstreich verpachtet, und zwar die Schaafwaiden 1) von Münsingen mit 780 Stück, 
2) von Auingen mit 280 Stück, 3) von Böttingen mit 300 Stück, 4) von Mehrsterten mir 350 Sreck, 
5) von Apfelsterten mit 280 Stück, 6 von Hundersingen mit 220 Stück, 7) von Dapfen mit 200 Stück, 
8) von Oedenwalrstetten mit 230 Stück, c0 von Magolsheim mit Zoo Stück bis Donnnstag den 15. Jun. 
d. J. von Morgens 8 Uhr an, und lo) von Dottingen mit 2zo Stück, 1) von Gomadingen mit 250 St. 
12) von Kohlstetten mit 27 Stück, 13) von Bernloch mit 50 Stück und 14) von M deelsletten mit 150 
Stück bis Freitag den 16. Jun. d. J. von Morgens 8 Uhr an auf dem Nathhauß zu Münsingen samtlich 
vorbemeldte 14 Waiden an wirklich berechrigte Schafralter vertiehen werden, welches zu dem Ende öffentlich 
bekannt gemacht wird, damit sich die Bestandsliebhaber darnach zu richten, an gedachten Täzen zu erscheinen, 
und den wirklichen Verleihungen anzuwohnen wissen mögen. Den 10. Mai 80 Oberamt Münsingen. 
Nekargröningen. Eingetretener Hinderniße wegen kann die auf den 8 Jun. feugesezte Verleihung 
der Schaafweide zu Nekargröningen erst am Donnerstag den 15. Jun. vorgenommen werden an welchem Tig 
Vormittags 8 Uhr die Schäfermeister auf dem Rathhaus zu Nekargröningen sich einfinden können. Den 30. 
Mai 1809. Oberamt kudwigsburg. 
Reuttlingen, Am Freitag den o. Jun. Vormittags um o# Uhr wird die Commun-Schaasweide zu 
Erpfingen, weiche in den 2 ersten Jahren 250 Serck, und im Zten Jahr 300 St k Schaafwaar fuͤr den 
Beständer ertragt, in des Schultheissen Haus daselbst, und am memlichen Freitag Nachmittags um 2 Uhr die 
Commun-Schaafweide zu Undingen, welche jährlich 360 Stück Schaafwaar für den Beständer erträgt, auf 
dem Rathhaus daselbst, jede auf 3 Jahre, nemlich vom Sommer 1810 bis Sommer 1812. im Aus'stiiich ver- 
liehen werden. Dieses wird den Bestandsliebhabern mit dem Anfügen, daß sie sich bei der V.r#eihung nut 
Concessionsbriefen auszuweisen haben, andurch bekannt gemacht. Den o. Mai (209. Oberamr. 
Steinebronn. Oie herrschaftliche Schaafweide allhier, deren Verpachtung auf Martini zu Ende ge- 
bet, wird auf weitere 3 oder 6 Jahre verliehen werden. Mit dem Uebertrieb auf die benachbarte Markun- 
gen, Waldenbuch, Echterdingen, beinfelden, Weidach, Stetten und Hof, auch Bernhausen, erträgt solche 
300 Stük, Beständer hat aber für sein und der Schaase Unterkommen selbst zu sorgen. Die Liebhaber ha-
        <pb n="232" />
        — 
ben sich Freikag den Zo. S##. Wermiktags 10 Uhr auf dem Rathhause zu Steitlebronn einzufiuden, und 
mit den urforderlichen Meister= und Gorcessiens- Briefen auch gerichtlichen Zeugnissen rber dsn Peetien 8 
Vermoͤgen zur dauitonsleisimng zu versehen. Den 27. Mai 1800. 
« * Kreis= Steueramt Sturtgart und Cameralamt Weil im Schönbuch. 
zJuffenhausen, utwigsburger Oberamts. Die hiesige Schäserei, welche 425 Stük erträgt, wovom. 
ker Veständer 225 Stük einschlagen darf, wird Donnerstag den 8. Jun. Morgens 8 Uhr auf dasigem Rath- 
hauß in Aufstreich gebracht werden. Oie biebhaber müssen sich durch obrigkeikliche Vermögens= und Auffuhe 
—re- letitimiren können. Den 8. Mai 180). Tberamt Ludwigsburg. 
nLukwigsburg. Die beeohm Cankonpfichtigen Jakob Burkhard von Zuffenhausen, 23 J. alt, 6 Fuß 
iZoũ 3 Linicn gro, und Ge. Zriedrich Ege von Nekargroͤningen, 19, J. alt, 5 Fuß 0 Zoll Ein. gros-, 
Zim ergesell, welche kurzlich die Reihe zut Aushebung getroffen hatte, haben sich kurz zuvor von Haus ent- 
sernt, ohne von ihtem Aufcnthalt Nachricht zu geben. Dieselbe werden daher bei Strafe des Verlusis ihres 
Ünterthanen-- und Buͤrgerrcchts, und der Confiscation ihres Bermoͤgens hiedurch aufgerufen, a dato binnen 
4 Menaten, welche ihnen fuͤr den ersten Tinin anberaumt werden, vor unterzeichneker Stelle sich in Person 
zu melren, und über ihr Ausweichen Rechenschaft zu geben. Jugleich werden alle Obrigkeiten ersucht, zsen 
de auf Bekreten zu arretiren, und gegen Ersa der Unkosten anhero einliefern zu lassen. Oberamt. 
Gaildorf. Folgende Militairpjechtige, welche bei der dißlährigen Conscripkions-Revision nicht egen- 
waͤrtig gewcsen, werden unter Andrehung wirklicher Bermoͤgens- Consiscation und des Berlusis ihres s 
und Unterthanenrecht ause arden „unges.umt sich bei ihrem Oberamte einzufinden, und den Conscriptions- 
gelezen zu unterwerfen. Von Gaildörf der Stadt: Joh. Wilh. Heinr. Vogelniann, Schmidt. Joh. Ge. 
Fors, Weber. Joh. Ge. Jak. Koch, Ziegler. Ge. Jak. Koch, Ziegler. Joh. Gottfr. Koͤhret, Schneider. 
Jakob Fried. Hofnan### Weber. Joh. Fried. Tlias Bogelmann, Schmid. Carl Christopd Koch, Chirurgus. 
Adam Dkerr, Schneider. Joy. Sigm. Lhrisi. Munz, Vorcetzammahler. Joh. Sigm. Fried Sek.l, Schafer. 
Joh. Math. Hofmann. Ziegler. Joh. Ge Felir u#iesner, Schrener. Gottfr Heinr. Molt, Maurer. Johr## 
Ve. Woll, Sottler. Joh. Ge. Mich. Hirt), Mezger. Joh. Jak. Albr Weller, Schlösser. Joh. Ge. #l- 
scher, Kobler. Joh. Ge. Heinr. Diem, Schuller. Leonh. Aheod. Dee „Schlosser. oh. Jak. Sigmund 
Truk umkller, Schuster. Job Fried Hofuann, Schmidt. Joh. Jak. Maier, Gärtner. Ge. Heinr. Gotttr. 
Traub, Schreiner. Joh. Christ. Albrecht Noller, Schmid. Joh. Ehristoph Ca.l. Stiefel, Bek. Christ. Gottl., 
Frasch, Küfer. Gr. Carl Vogel, Fuhrmann. Joh. C# istoph Fried. Mitzer, Färber. Anrr. Carl Ge. Piil. 
Deeg, Schlosser. Joh. Heinr. Gotrfr. Greuter, Schlosser. Joh.= Erdw. Heoldermann, Rothgerber. Johann 
Aram Ludw. Buchsbaum, Musikant. ##op #hil. Fried. Pfund, Jirgler. Goktl. Carl Frasch, Küfer. Dbil. 
Julius Conr. Hirth, Schuster. Johann Chrisitn La-l Koch, Barbierer. Johann Jakob Rau. Jotann 
Christ. Albr. Marius, Färber. Von Eschach: Michael Plizer, Zuimmermann. Ge. Mich Bauer, Mül- 
ler. Mich. Kiesling, Schuster. Jak. Ruof, Rotgerber. Ludw. Huuch. Von Hollenbach: Casfp. 
Glgger, Zimmemann. Von Obergröningen: Heinrich Küsiner, Hofsamentirer. Von Un- 
teyaréningen: Iak. Enz. Baith. Toppstärt. Jak. Kron auller. Heinrich Conrad. G.org Stiefel, 
Schlosser. Joy. Wereky. Ehrist. F##rsner, weuller. Exorg Kiauß. Von Wallenhalden: Georg 
Haeum, Zimme.mann. Ven Wegstetten: Joh. Ge. Wengert, Maurer. Joh. Wahl. Ad. Brechk. 
Ven Wengen: Gottl. Häglle, Mäge. Jakob Siller, Schmip. Von Geschlachten Brezingen: 
Kranz Tav. Ohms. Ge. Mich. Kolb Schreiner. Von Erlinhof: Beenh. Bischoffeterger, Schmidt. 
Ant. Traum, Maurer. Jos. Vernh. Bischofföberger, Schmid. Von Scheuerhalden: Jakod Ohms, 
Mcnrer. Von Holzhausen: Johannes Mayer, Brauknecht. Joh. Zunk. Von Waldmanns- 
kosen: Ge. Mart. Mann. Von Kornberg Joh. Ge. Vogel nann. Heinr. Wenzel, Hammerschm. 
Pon Obermuhl: Zohann Ge. Greiner, Maurer. Ven Scherbeumübl: Georg Th#lipp Stäuder. 
Non Obersontbeim: Joh. rWie Joh. Sigm. Waibel, Gla'er. Jakob Schneider, Nagelschmid. 
95. Phil. Fried. Prühl, Schreiner. Fried. Sam. Schwarz, Buchbinder, Johann Philipp Weller, Schneider. 
Tob. Mart Blank, Seiler. Joh. Ehristian Fluhrer, Hafnr. Ge. P#il. Moyer, Glaser. Joh. Jak. Hai-- 
old, Rezger. Joh. Bried. Mattes, Mezger. Joh. Lor. Flurer, Bierbrauer. Jo). Carl Ott. Sigmund 
Hrt Franz Nlller, Sattler. Joh. Ge. Knieser. Joseph Bauer, Schumacher Johann Theodor Stele, 
Joh. Ge. Müller, und Joh. Dav., Stäölle, diele 3 Fotgerber. Joh. Ge. Bauer, Jiegler. Joh Jeremias 
attes, Mezger. Heinr. Bauer, Kicfer. Joh. Jak. Schwarz, Schmid. Joh Fricd. Oesterle, Färber. Jak. 
Iried. Müller, Schuster. Jak. Leonh. Schwarz, Färber. Joh. Christ. Sluhrer, Schreiner. Von Mit-
        <pb n="233" />
        *3 
si Joh. Ge. Kiesline, Färber. Jak. Dav. Mell. Von Unterfischach: Ge. Andr. öud- 
Gantsshnar # Tar Geniner, Weber. Job. Leonh. Ludwig, Schuster. VBon Oberroth: Undr. 
Kutenle. Iak. Schließmann, Be. Joh. artes. Ladn. Sck. Jak. Gried. Przel, Maurer. Fried. Bilpelm 
Lodnet, Chirurgus. Jak. Schreier. S- Neilker. Hemr. ung r, Berkenwirker. Gottl. Wieland, Maurer. 
Bon Wasserhof: Joh. Adam Kiesling. Von Haghoff: Wilhem Wohlfarth, Weeer. Von 
Hritschenhoff: Ge. Nich. Miu#tVon Brandhof: Jak. Klenk. Joh. Frank. Ivbann Georg 
Matth. Schaß. Von Horlachen: Chrinian Frz. Von Marbächle: Chrizovh Weng, Schu- 
ster. Von Mittelroth: Felr Milyenberger, Mauer. Von Kronmühl: Joha#an Ge#Fichher, 
Schmid. Von Viehberg: Heinr. Schack, Zimmermann. Ven Oedendorf: Ge. D.##. Nikol. 
Moit, Kübler. Jakob Albrecht Hoffinann, Mezger. BVon Boshenhof : Josepy und Joyh. Baptist 
Strehlen. Von Hegenreuthe: Jog. Hirzel, Weber. Von Dinterlintbal: Joh. Gott'r. Blä= 
Von Hönek: Jak. Paul, Schneider. Von Hoheno#bl: Chrizikan Schneider, Lroküchler. Von 
Linsenhof? Joh. Mlch. Fezer, Souzter. Von Mittelbronn: Joh Müller. Mich. ##ller, Zim- 
mermann Mich. Ho. Mich. Begel. Joh. Kugler. Jonathan eupp, Sckuster. Joh. Häk. Von 
Schlechtbach: Ge. Mich. Schuler, Schuster. Von Steineforst: Ge. Mich. Hosmany. Von 
Vellbach: Gottst. Kohn, Bierdrauer. Von Vordersteineberg: Gottlieb Wohlkar#h, Schmi 
Franz Brech. Goteft. Kuhn, Maurer. Von Eggelsbach: Conr. Gassemneyer. Ge. öried. Gassen- 
meyer. Von Geifertshofen: Carl Moser, Mezger. Grrist. Baader, Weeber. Lion Imberg: 
Jak. Altvater. Andr. Bader, Kübler. Von Lauffen: Fried. Reusch. Friedrich Beiswenger, Dreher. 
Fred. Bohn. Vom Sce. Schmidelfeld : Fried. Kretsch naier, Maurer. Von Sulzbach: Fran 
Schwarh. Albrecht Unsinn, Schneider. Von Trogelsberg: Jak. Berrokh, Schneider. Heinr. Abeie. 
Vo# Uhlbach: Ge. Köger. Von Watkmühl: Fried. Kank. Von Weissenhof: Michge 
Waguer und Carl Wagner Von Wolf enbrük: Joh. Ge. Friz, Schumacher. Heinr. Noller, Weber. 
Von Steinhä#ste: Ge. Güntter. Joh. Günther. Adam MWanger. Von Buchhöfle: Joh. Mich. 
Moser. Von Eutendorf: Jod. Leonh. Sch#fer. Joh. Mich. Wirth. Von Gros-Altorf: J0.. 
„Ge. Carl Pfund, Schid. Gottl. Wahl. Bon Gschwend: Joh. Jak. Fried. Wilt, Maurer. Mo. 
Pareis, Zimmermann. Jak. Mich. Laris-Iak. Bohn, Schreiner. Joh. Ge. Grau, Maurer. Jeb. Jas. 
Bozn. Von Münster: — — Schreiner. Ge. Jak. Schroff, Maurer. Joh. Ebristoph 
Fried. Schroff. Von Schleiffrain: Joh. Wilh. Murradt, Weber. Von Unterroth: Gero#cg 
Uoôonh. Schock. Joh. Carl Schock. Von Eugelshofen: Albrecht Grau. Joh. Jak. Parius Maas. 
Von Seifertshofen: Joh. Abam Frey. Von Striethof: Mich. Brech. Von Buchhorn: 
Joh. Mich. *“ Ven Michelvach: Benignus Kaiser, Zummermann. Salomon Schön. Maurer. 
David Schön, Maurer. Joh. Ge. With. Müler, M.##er. Conr. Kr#ms, Maurer. Joh. Michnel Müller, 
Schmd. Joh. Ge. Wilb. Müller, Schuster. Math. Schifer. Von Oberftschach: Ferdinand Abele- 
Jos. Abele. Von Rapoltshofen: Conr. Hoffmann, Zimmermann. Oberamt allda. 
Nagold. Nachstehende Militairpfli ktige haben sich gleich nach der heurigen Musterung ohne Erlaubniß 
von Haus entfernt, und werden dah.r ausgerusen, um nicht als Oeserteurs behandelt zu werden, sich inner- 
balb 4 Wochen zu stellen: als: Joh. Walz und Joh. Jak. Kaz von Hochdorf; Joh. Ge. Lus den Schiect- 
tingen; Georg Sink und Kaver Weber von Oberthalheim. Den 0. Mai 18090. Orermu a#lda. 
Riedlingen. Da die Cantonisten Joh. Friedrich Hipp, Schreiner von Pflummern, X#41 Gefber, 
Maurer von Ofüngen, und Joh. Nepo##uk Maiser, Kiefer von Riedlingen zum Liniendienst desinmiet worden, 
dieselbe aber seitdem entwichen, und ihr dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist; so werden dirseloen eumt 
aufgerufen, sich ohne Verzug vor dem hiesigem Oberamt zu stellen, widrigenfalls sie sich selbst zurschee en 
hätten, wenn ihnen neben dem Verlust ihres Bürger= und Unterthanenrechts ihr Vermögen con krirt wörde. 
Den 8. Mai 1809. ç Foͤn. Obcra#nk auda. 
Saulgau. Von der in dem hiesigen Oberame zur Aushebung designirken Mannschaft, ba#en sich nach- 
folgende ledige Pursche entsernt; welche daher aufgefordert werden, sich dei hiesigem Overamt zu sleucen, wi- 
drigenfalls sie den Verlust des Büurger= und Unterthanenrechts, so wie bie Vermögens-Lomjiscatdi 3u1 ge- 
wärtigen haben: Jos. Burth von. Mengen. Tav. Churfürst vom Amt Geigelbach. Georg Erizeachhefft von 
Bogenweiler. Lorenz Jutz von Blochingen. Anton Birel von Gugenhausen. Jeremias und #à1 Fetscher 
von Hoßkirch. Nikol. Nell von Hüttenreuthe. Den 13. Mai 1800. Ob-rramt allda.
        <pb n="234" />
        224 
Weinsberg. Die während der Conseription gegen Paͤsse ins Reich, oder ohne Paͤsfe, sich abwesend 
und von dem Ober= und Souverainctäts-Amt emsernt gewachte Kantonisten werden wiederholt bei den ge- 
kzüüchen Strasen hieher citirt, und, wo sie anzutreffen, werden die Obrigkeiten um deren Arretirung ersucht: 
als von Silzbach: Christ. Dan. Frkhlich, Kiefer. Von Weinsberg: Johann Jakob Schauwchr. 
G.Fried. und Ge. Mich. Diem. Joh Jak. Wörner. Von Wüstenroth: Carl und Joh. Wilhelm 
§5J. Von Neufürstenhütte: Andr. Kümmerle. Vou Mönchsberg: Ge. Carl Elser. Von 
Liemannsklingen: Joh. Ge. und Joh. Gottlieb Klemenn. Von Bizfeld: Johannes Erhard. 
Von Brezfeld: Joh. Tob. Fried., und Joh. Garl Fried. Reif. Von Schepbach: Joh. Georg 
Seiler. Von Wimmenthal: Joh. Jos. Schader. Jos. Sebast. Möhler. Von Dimbach: Ich. 
Mich. Ramsaier. Jak. Andr. Leibollk. Von Waldbach : Joh. M. Dalaker. Von den Patri- 
monial-Ortschaften: Von Maienfels: Wilh. Fried. Bauer. Chrisiian Fried. Röger. Von 
Busch: VLoh. Ge. Schmidgall. Von Neuhütte: Leonh. Wieland, und die beiden der sngsten Aus- 
hebung entwichene: Gottfried Thomas Bolz, Bek und Jakob Laidig, Zimmermann. Von Weiler: 
Franz Hefele. Ven Afkaltrach: Lorenz Flachsmann. Lconbhard Pfeifer. Joh. Dav. Michel. Jakob 
Süß. Joh. Tob. Dorrmann. Ge. Heinr. Strehle. Ge. Busch. Joh. Goktfr. Wiedmann. Jos. Müssig. 
Jos. Haul. Von Eschenau: Joh. Tob. Stellrecbt. Von Steinsfeld: Joh. Renner. 
*§ê½ ,, »» Koͤn. Oberamt allda. 
St. Christophsthal. Der Conscriptionepflichtige Jakob Friedrich Weber, Schlossergesell von hier, 
bat sich balo nach Vornahme der diesjätrigen Conscription von dem Schlossermeister Johann Georg Trik zu 
Alpirspach, bei welckem er in Arbeit gestanden, entfernt, re inzwischen seinen Aufenthalts--COrts bei dem 
biesigen Amt anzuzeigen. Da er nun als tüchtig erster Classe bereits zur naͤchsten Aushebung designirt ist, so 
wird derselbe aufgefordert, sich unverzüglich vor Amt dahier zu stellen, ansonsten er sich die Folgen seines 
Ungehorsams seibsten zuzusreiben hat. Die Königl. Hoch'öbl. Obrigkeiten werden andurch geziemend ersucht, 
ihn auf Betreten sogleich in sein Heimwesen hieher zu weisen. Den 24. Mai 1809. 
Huttenamis Verwaltung allda. 
Kißlegg. Der disseitige Amtsuntergebene Alois Wilhelm von Roth, welcher zum Behuf der neuerlich 
ausgeschriebenen Rekrutirung für den dießamtlichen Antheil, zum Rekruten vorldufig besiimmt worden war, 
ist heure Nachts heimlich aus seinem Heunwe'en entwichen. Es werden daher alle Wohllöbl. Civil-und Mi- 
litair Behörden geziemendst ersucht, auf diesen Flüchtling, welcher in dem beigefügten Signalement näher be- 
zeichnet ist. genau fabnden zu wollen, ihn im Betretungsfalle zu arretiren, und wohlverwahrt an dießeitiges 
Patrimonial= Derboteian. überliefern zu lassen. Signalement. Alois Wilhelm zu Norh, Patrimon. Ober- 
vogteiamts Kißlegg-Wolfegg gebürtig, 20 J. alt, mißt 8 Zoll, ist besezten Körperbaues, brunekten gefärbten 
Angesichts, aufgewo fener Lippen, grauer Augen, ohne Bart, trug bei seiner Flucht einen dreiekigten schwar- 
zen Filzhur, sckwarzes Halstuch, eine hellblaue Jacke mit metallenen Knöpfen, schwarzlederne kurze Hosen, 
wertze gärnene Strumpfe, und Bämelschuhe. Den 1#. Mai 1800. 
Kän Würkt Fürstl. Waldburg-Wolfeggisches Patrim. Obervogteiamt. 
Leonberg. Der zum Liniendienst designirte Georg Christoph Rihle, Schneider von Flacht, à. J. alt, 
5 Fuß 8 Zoll, 3 Linien groß, hat sich wenige Tage vor der beute allhier vorgenommenen Rekruten-Uushebung 
von Hauß entfernt. Es werden daher alle obrigkeitliche Behörden geziemend ersucht, auf diesen Menschen zu 
fahnden, und ihn im Betretungsfall zum hiesigen Oberamt einliesern zu lassen. Den 8 Mai 1809. 
Kön. Oberamt allda. 
Stockach. Der wegen geheimem Einverständniß mit den Tyroler Insurgenten bei dem hiesigen Ober- 
amt in Verhaft gekommene Anton Tausch von Zizenhausen fand bei seiner Transportirung nach Stuttgart 
Gelegenheit seiner Escorte zu entsprungen. Sämtliche obrigkeitl. Behörden werden hiemit geziemend ersucht, auf 
diesen gefährlichen Bursch genau zu fahnden, und ihn im Betrekungsfall hieher eintubeseen, Derselte ist 
45 J. alt, § Fuß 6 Soll hoch, hat schwarze herabhängende Haare und einen starken schwarzen Bakendart, 
schwarze Augen, und auf dem einen Uuge einen Flek, eine dike Nase, kleinen Mund, und ein schwarzes blat- 
ternarbigtes Angesicht, er trug bei seinem Entweichen ein grünes stark abgetragenes menchesternes Wammes 
und dergleichen lange Beinkleider, Schuhe und einen runden Hut. Er hatte weder Geld noch sonst etwas 
von Werthe bei sich. Den 27. Mai 1809. HOberamt allda.
        <pb n="235" />
        Nro. 27. 1809. 225 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 1o. Jun. 
  
  
General-Rescript, eine neue Brandschadens-Umlage betreffend. 
Da für das allgemeine Brandversscherungs-Institut auf Georgit r8o . zu Leistung. 
der Entschidigungen bei vorkommenden Brandfällen eine neue Brandschadens-Umlage noth- 
wendig ist; so sehen Wir Uns bewogen, für das gedachte Rechnungsjahr in dem ganzen 
Umfange des Königreicks Sechs Kreuzer von loo fl. Gebäude-Anschlag auszaschreiben. 
Wir eröffnen ein solches andurch Unsern Königl. Beamten mie dem Befehl, daß diese 
Brandschadens-Umlage sogletch vorgenommen, und die summarischen Urkunden darüber in- 
nerhalb 4 Wochen, die Beiträge selbst aber zur Hälfte innerhalb 3 Monaten, und zur an- 
dern Hälfte innerhalb 6 Monaten zur Brandschadens= Verslcherungskasse eingeltefert wer- 
den sollen, 
Hlemit verbinden Wir zugleich folgende nähere Vorschristen: 
1) Sind die Umlags-Urkunden nicht von den Behörden der aufgehobenen und combinir- 
ten einzeln, sondern nur von den Oberdmtern nach dem ganzen Umfang der Ober- 
amtedistrikte einzusenden. 
2) Auch ist nur von den Oberamtspflegen die Einlieferung des ganzen Betrags zu be- 
sorgen, da die Urkunden und Bezahlungen von Unterämtern, unter den Amtostellen 
selbst und bei der Hauptkasse Irrungen und Anstände herbeiführen, und , 
3) sind jene Urkunden so einzurichten, daß sie bei jedem Ort auch den bei der Umlage 
stch ergebenen Ueberschuß enthalz#en, damit die Nachforderung besonderer Berzeichnisse 
darüber verhüre# werden möge. Daran 2c. In Königl. Ober-Regierung, Ober-Pol. 
Depart. den 6. Jun. 1809. Ad Mand. Sucrz Regi# Maj. 
Präklusiv-Erkenntniß in der Compctenz-Debit-Sacke des Grafen Sigmund von Ehdorf, vormaligen 
Domkapirularen von Ellwargen; d. d. 3. Jun. 1800. 
Nachdem bei unterzeichneter Behörde das Liquidations-Verfahren in Ansehung derje- 
nigen Schulden, welch: der gewesene Domkapitular in Ellwangen, Graf Sigmund von 
Ezdorf, auf die ihm cusgesezte Competenz kontrahirt hat, geschlossen ist, auch die erschie- 
nenen Gläubiger sub hocierno auf Dienstag den 22. Ausust d. J., zu Anhö5rung der
        <pb n="236" />
        22 
Prioritaͤts- Urthel vorgeladen worden sind; so wird andurch In. Gemoͤsheit · des in den Spe- 
cial= und Eoictal= radungen vom 10. Sept ver. Jahrs angedrovten Praͤjudizes criaunt, 
daß alle diejenigen, welche bei der anberaumten Licuidatione-Tagfahrt und bis jezt ahre 
Anspruͤche. an die Competenz des Gemeinschulbaers nicht geltend gemeche haden, mir ihren 
Forderungen wvon dieser Masse abgewiesen seun sollen. Stuttg. dun 3. Inn i#09. 
" « . ""«-,König!-.'-Ober-Lustiz:CollegmmEINIGE-XX 
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart. der indirekten Steuern, die 
Termme zur Vornahme der Wein-Abstiche rurch die Land-Uugelder und zur Stelung und Einen- 
dung der Ober= Zoll-Accs= und Umgelds-Rechnungen betr. d. d. 7. Inn. 180. 
Da die Zell-Aceise= und Umgelds-Rechnungen nicht immer in der gehörigen Zeit zur 
Hrobe eingesandt werden, und mehrere Un##ds und Accise: Beamte sich damit enrschuldi- 
gen, daß sie an der Stellung ihrer Rechnungen durch die von den Landumgeldern zu spet 
vorgenommenen Weinabstiche verhindert worden seien; so wird, wegen der von den Landum- 
geldern vorzunehmenden Quartal= Abstiche und der Srellung und Einsendung der Zoll-Accise= 
und Umgelds-Rechnungen felgendes vererdnet: *•' 
I1I) Ist die Abrechnung mit den Unrer: Einbringern sogleich am Schlusse jeden Quartals 
zzu treffen, und die Stellung der Rechnungen so zu beschleuntzen, daß esolche läng- 
stens 3 Wachen nach dem Quartel, mit# m die Rechnungen 
« " Ero-Jahbidenltb.A-agust,, 
— Macrtini den 3. Decemb. 
äichtmeß den = 4. Febr. und 
« .--.—,-.Gz·or«zijvcu15.Mgi, 
eingesandt werden koͤnren 1 
a) Damit die Umgelds-Mechnungen in der verheschri benen Zeit einkommen, soll der Ab- 
stich durch die Landumgelder drei Wochen vor den Quartal vorgenommen werden. 
Da aber dies für den Mactint Absich nicht immer zuwendbar ist; so wird für die- 
ses Quartal, was die Umzelds und Aceise-Rechunnzen betrift, ein weiterer Termin 
von 1.. Tagen zugestanden. « 
3)DiejcnigenUsugeldsszskccisejmdZell-Bcamtc,wekchcdurchandere-dringendeGeschäfte 
odmder Unestände an der Einsendung der Rechnung verhindert werden, haben in Zeiten 
Dilation nachzusuchen, wid-igensfalls derjenige, der seine Rechuung nach dem bestimm- 
#ten Termin einschikt, für jede Woche sich einer. Geldstrase von zelner kleinen Frevel 
#n gewärtigen hat. Den 7. Jun. 1200. 
Stuttgart. Monirung der rusfstindigen Waisenbanß= Gefaͤlle. 
Da von den meisten Städten und Aemtern die Waisenhauß-Gefaͤlle pro Lichtmeß 
1300. noch nicht eingeschift worden: so wicd um bald mogliche Berichiezung dieser Rük- 
stände hierdurch ergebenst geberen. Kenigl. Waisenhauß= Pflegant. 
Reches-Erkenntnisse des Kön. Ober= Trebunals. 
1) In der bei dem vormalizen Kaiserlichen Reichshefrarh anbängig gewesenen, nan 
1 
.
        <pb n="237" />
        227 
vor das Koͤnigl. Ober- Trihnual · zu rechtlicher Enischeidung · sich eignenden Appellations · Sa- 
che des Geeoher ogiich He; sischen Hof: Agenten Samuel Michael Mayer zu Hanan, Klä- 
gers, App#llanten, gegen die ehmals aut das Gräftiche Haus Erbach erkannte Subdelt- 
gations-Commisston üher das Debi-wesen des Herrn Ludwig Grafen von Wartenberg- 
Roeth,, Beklagte, Acbellatin, eine Wichsel-Forderung an Lezteren betressend. wird die ein, 
gewandte Berufung, in Erwsgung der materiellen. Beschaffenheit der Sache, wegen 
gänzlichen Mangels an einer gegründeren Beschwerde, von Ammtes wegen durch Deeret ab- 
geschlagen. Tübingen, den 1. Inn. 1809. -·, ·· ’7„ 
2) Ju der Apvellattons Sache von der vormaligen Fürstlich= Hohenlehe-Waldenbur- 
gischen gemeinschaftlichen Instiz-Kanzlei. zu. Bartenstein, zwischen Johann Michael Karle 
zu Einweiler, Klagern, Appellanten an einem, und Michael Happold, Kronenwieih zu 
Braunspach, Beblagten, Apvpellaten am andern Theil, eine auf Entschädigung wegen an- 
gesiekeen Viehes augestellte Mandats-Klage betreffend, wird die abweisende Urthel voriger: 
Instan; bestätigr, jedoch unter Vergleichung der in dee Appellations-Instanz aufgegangenen 
Prozes-Kosten. Tübingen, den 3. Jun. 1309, 
Sttaf-Erkenn#nisse des-Königl- Ober-. Justiz= Collegif I. Senaes- 
Ad Mand, Sacr. Regis Maj. 
Urtterm 13 Mal'wurde Johann Grorg Hek' ven Enderspach wegen wiedethollen Dlez 
stahls-Vergehens= neben Ersaz aler Kosten zu zweisähriger Festungsarbeit auf Hohenasperg; 
verurcheikt und dabri befehten, daß derselbe nach Ablauf der Strafzeit in dem Schornder= 
fer Ardeitshauß bis zu erprobter Besserung verwahrt werde. 
Den 22. Mai wurde der bei dem Odkrramt Aalen wegen wiederholten Diebstahls in 
Verhaft und Inquisitron gekommnene Anten Böhm von Arlesberg, Oberamte Ellwangen, zu 
einer vierhährigen Z u. ehauostrafe in Luswigo#burg verurrheilt nad dabei verordner, des# der- 
selbe nach derrn Ablauf, bis zu erprobter Besserung ia einem Arbeitshauß verwährt wer. 
den soll. 
e#a" 31. Mai wmde Margs#rerha Geigerkn ron Bestgheim meigen wiederhelten Dieb- 
stahls zur anderhalbjätrigen Suchthemsstrafe in Ludwigsburg dergestalt verurtheilt, daß ste- 
näch, Absauf dieser Stcafzeit, in das Kreis: Arbeitshauß gebracht werden soll. 
Erkenntnisse d#h Kön. Ober-Zust. Kollegii liten Senate. « 
1)Ji1de·rAkpkllaxionwSache-OW-DJkarggtöniugemzwischenCatharsina’,»b7k«s·"Msza-ts«7 
tl)ösuo«;KU-lecEikefka11«1d.1felb1t,-cumeurer-legeKlägetm,—Apppkiaminanseinem,-midFkie-s« 
dkichIsanchchremerevctwascldst,BekjngcmxAppellatexiamandernThsi1,«wurdesdie« 
Urckhelvorige-.-Js:sta:sz-c011ßks.uårk,undAppeälauvikrinsdiesproccßxsostmsdieserJusiatssivew 
urtheil-. Den 2. Jun. 1800. 
Stutegart, den 25. Mai 1809. wurde geschieden: · « 
FricdkichsDcißznGiradRectemSchoriioocserOberämkstKl.,vsncathaiiåcygkh 
Kårxxexcap,«quasi?dcf'e"rt.comp.expenf. 
Se.König,l.·M.«aj."haben«verindg.atlek·höchstenDeckekssvomijMafngäsigstkgek
        <pb n="238" />
        228 
ruht, dem geheimen Legations-Secretair Seeger die bei dem Departement der auswaͤrti- 
gen Angelegenheiten erledigte Stelle eines geheimen Secretairs, und dabei zugleich die Be- 
sorgung der Secretariatsgeschäfte bei dem Ober-Censur-Cellegio gnäddigst zu übertragen, 
auch den bisherigen Legations-Kanzellisten Kästner zum Kanzellisten bei dem Ober-Censur= 
Collegio gnädigst zu ernennen, und dagegen den Secretair Jäger und Kanzellisten Haug 
bei der Oberstudien-Direction ven fernerer Dienstleistung bei dem Ober-Censur-Collegio 
Knädigst zu dispensiren, und 
unter ebend. die Cameral-Verwaltung Mergentheim dem bisherigen Cameral" Verwal- 
ter Klett von Hall zu übertragen. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 1. Jun. 
den von Wolfskehl zum Unter-Lieutenant bei dem Leib-Chevaurlegers-Regiment; 
den Oberarzt Kölrenter beim Chevaurlegers-Regiment Herzog Heinrich zum Ritcer 
des Königl. Civil-Verdienst Ordens zu ernennen, und 
vermäg allerhöchster Resolution von ebend. dem von den Fürsten von Hohenlohe Kirch- 
berg und Langenburg zur Pfarrei Neunkirchen und Althausen, Decanats Weikersheim, no- 
minirten Pfarrer Wengert in Adolzhausen die allerhöchste Bestätigung zu ertheilen geruht. 
Se. Königl. Mas,. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 2. Jun. 
den General: Major, General-Adjurant von Dillen zum Commandeur des Garde- 
Regiments zu Pferdt, 
den Flügel-Adjutant, Major von Breuning zum Eskadron= Chef der Leib-Jäger- 
Garde-Ecskadron, 
den Unter-Offieier Mayerhöfer von der Garde zu Fus, zum Unter= Lieutenant bei 
der Depot:Con.pagnie des Infanterie:Regiments Prinz Friderich zu ernennen, ferner 
den Hof= und Finanz= Rarh Spittler und dessen Nachkommen en den Adelstand des 
Königreichs zu erheben, endlich 
vermög allerhöchster Resolution von ebend. den zur katholischen Kaplanei Rechtenstein, 
Oberamts Zwiefalten nominirten Erconventual Joseph Mayer von Marchthal zu confirmi- 
ren allergnädigst geruht. , 
Se. Königl. Majs. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 5. Jun. an die Stelle 
des verstorbenen Cabinets-Couriers Kinselmann den Garderobe Jäger Romig zum Ca- 
binets: Courter gnädigst ernannt. 
Se. Königl. Masj. haben durch ein Decret vom 6. Jun. 
den in Königl. Preuß. Militair-Diensten gestandenen Dorville aus Frankfurt am 
Main zum Second-Lieutenant bei dem Lin. Infant. Regiment von Camrer, 
den Unter-Offizier Schlagenhauff von der Garde zu Fuß, zum Second-Lieutenant 
bei dem Depok des din. Infant. Regiments v. Franquemont, 
den Meclicinz Stuciosus Pommer zum Ober-Arze bei dem Depot-Bataillon, und 
durch ein Decret vom 7. Jun. 
den Ober-Lieutenant Grafen von Quadt zum Staabshauptmann und Flügel-Adjutan= 
ten des Herrn Feldmarschalls Herzog Louis, Königl. Hoheic, 
den v. Steube zum Second-Lieutenant bei der Garde zu Fuß, und
        <pb n="239" />
        229 
den Hof Oberforstmeister v. Buͤl ow zum karakterisirten Hauptmann in der Armee zu 
ernennen allergnaͤdigst geruht. 
Marbach. Se. Königl. Maj. haben dem Andreas Strieter von Benningen, 
disseltigen Oberamts, angestellt bei der nächst hiesiger Seadte befindlichen Rekkarfähre, durch 
dessen Behendigkeit und Anstrengung ein § jähriges Kind von dem ganz nahen Tod des Er- 
trinkens gerettert worden ist, als Belohnung eine Königl. Civil-Verdienst-Medaille zum 
Tragen allergnädigst zu ertheilen geruhr. Den 28. Mat. Königl. Oberamt. 
Stuttgart. Der Rechts= Kandidat Johann Baptist Deisler von Stödtlin bei Ell- 
wangen ist nach erstandener Prufung als Königl. Advokat aufgenommen, und in diefer El- 
genschaft heute bei dem Königl. Ober-Justiz= Collegio II. Senats verpflichtet und immatri- 
kulirt worden. Den 2. Jun. 1800. 
Stuttgart. Von dem Königl Medieinal= Departement wurde den Medieind Docto= 
ren Ernst Uhland von Brakenheim und Christoph Mariwilian Zeller von Hohenek, 
Ludwigsburger Oberamts, nach erstandener gesezlicher Prüfung und geschehener Verpflichtung 
die Erlaubniß zur medicinischen Praris, so wie dem leztern auch zur Ausübung der Ge- 
burtshülfe in den Königl. Staaten ertheilt. Den 7. Jun. 1809. 
  
Freiherrn Gotefried v. Holz zu Alfdorf mehrere Schuldforderungen eingeklags, 
von demselben aber die Einrede des Concurses sämtlicher Glaubiger seines Vaters und Gost 
vaters entgegengeseze worden, und somit dieses bei dem vormaligen Kaiserl. Reichshofrath 
verhandelte Debitwesen einer Erledigung im Allgemeinen bedarf; so werden hiermit alle die- 
jenigen, welche an gedachten Freiherrn v. Holz zu Alfdorf oder dessen Vater und Grosva= 
ter eine rechtmässige Forderung zu haben vermeinen, und nicht durch das im Jahr 1703. 
publicirte Präclusiv-Erkeuntniß der vormaligen von Hotzischen Debit-Commission ausge- 
schlossen sind, noch ihre Ansprüche vor dem vormals Königl. Preussischen Gerichtshof zu 
Anspach in dem über das von Holzische Rittergut Amlishagen verhängten besondern Liqui- 
dations= Prozeß geltend gemache haben, öffentlich aufgefordert, a dato innerhalb drei Mo- 
naten, so hiermit pro termino anberaumt werden, und zwar längstens den 4 August dieses 
Jahrs sich vor unterzeichneter Behörde über ihre Forderungen gehörig auszuweisen, auch 
elnen gemeinschaftlichen Sachwalter aus der Zahl der hiesigen Köntgl. Ober-Justiz= Proku- 
ratoren gehörig aufzustellen und zu benennen, damit demselben eine neuere Erklärung des 
Freiherrn v. Holz zur Vernehmlassung mitgetheilt, und sodann das Weitere rechtlicher Ord- 
nung gemäs verfügt werden kann, wobei noch angefügt wird, daß auf die Ansprüche eines 
jeden, der in gedachtem Termin nicht erscheint, nach Verfluß desselben keine weitere Räksiche 
werde genommen werden. Stuttgart, den 4. Mal 1809. 
Königl. Württemb. Ober-Justiz-Collegium II. Senats. 
Da bei dem Königl. Württembergischen Ober-Justiz-Collegium II. Senats gegen den 
Bekanntmachung. Da mit dem laufenden Monat Junius die erste Hilfte des ge- 
genwaͤrtigen Jahrgangs des Regierungs-Blatts sich schließt: so sieht man sich reranlaßt, 
saͤmtliche Abonenten, sie seien öffentliche Behörden oder Privatpersonen, zu Berichtihung
        <pb n="240" />
        2380 
der Praͤimeration (d 1 st. zo kr.) auf das zweite Halbjahr aufzufordern. Man erwartet 
die baldige Einsendung der Pränumeratienegelder um so zuverlaͤßiger, als die disherige Er- 
fahrung gezeigt hat, zu wie vielfachen Irrungen die Umerlassung der zeittgen Lieferung dec- 
selben Veranlassung gibt. Die zum Theil noch vorhandene Ausstände sird zugleich auch 
ungrsäume absuführen. Im übrigen wird sith wegen der bei den Bestellungen und Zah- 
längen zu brobachtenden Ordnung auf die Bekanmmachungen in dem Reg. Blart. Nr. 103. 
vom. J 180k. und 84. vom J. 180. bezogen; wobei- sedoch von selöst sich versteht, daß 
in Ansehung dersenigen Ortle, für welche bisher die Bestellung und die Vertheilung des 
Rlatts, der Einzug und die Lieferung der Zahlungen durch die nun aufgehobene Patrimo- 
ual: Aemter geschah, jezt die betreffende Köntgl: Oberämter das nörhige zu beforgen haben. 
Die sich hienach zergebenden Aenderungen in der Anzahl der erforderlichen Eremplarien sind 
daher auch dem Cassier-Amt für das. Reg. Blatt sobald als möglich anzuzeigen. 
Derikatholische Schuldienst in Wellendingen, Oberamts Rotweil, wurde durch das. 
Absterben drs dortigen Lehrers Sraller erkediget; es können sich mithin die fähigen Com- 
petenten ordnungsmäsig, um diese Stelle melden. 
Stuttgart. Die won den herrschaftl. spanischen Schaakheerden tieses Frühjahr abgeschorene, im Flug“ 
rein gewaschene Wolle, in ungefähr. So Gtr. bestchend, wird den 28. Jun. d. J. hier sherr. t 
Weistbietenden Sackweise, lub hallà gegen tagre Bezahlung verkauft werden. Die Lie haber huzu melden. 
sich an den bestimmten Tage, Morgens 8 Uhr bei der unterzeichneten Stelle. Den 24. Mai. 1809. 
„ RRBboigl. Ober-Finanz= Kammer, Landwirthsch. Departement. 
Stutrgart. Bäi der Königl. Hof= und Domainen-Kammer werden aus der hiessgen Haupk-Nellerei 
die Montag den 12. Jun. 0 bis 60 Aimer, herrschaftl. Gefällweine, rgogr Gewächs, im öffenrtlichen Aus- 
“kreich verkauft werden; wo#zu sich die Liebhaber an gedachtem Tag, Von mittags. Uhr dahier in dem Kast# 
Kllerei-Gebaude,; par terte, einsinden wollen: Den 20. Wai u309g Kön. Hof= und Domainen-Kammer: 
Biberach: Da nach einem den 10. Drc. vor. Jahrs von Königl. Ober-Finanz--Kammer erlassencn. 
allergn digsten Befehl der Verkauf 3 ganz. guter großer Glocken und einer großen Schlaguhr um des erfalctem 
Kachgebots wellen nirbr genchmiget; und unterzegener-Seclle aufgetragen worden, cinen nochmaligen. Verkauf#= 
Bersuch falva. ratilicsti e vorzunehmen; und hiczu Dienstag der ao. Iun. anberaumt worden: als, wollen: 
sich die biebt#ber hiezu gedachten Tags Morgens 8 Uhr in allhiesiger Cameral-Verwaltung einsinden, und der. 
wochmaligen Ausstreichs. Verham lung anwohnen. Den 3. Jun. 1900. Kön. Caneral-Verwaltung allda. 
Böblingen. Das alle Dekanathaus samt Hofraithin, Schener: Waschhaus und Stallung allda ist 
von Knigl. Ther-Finenz-Kammer, hamwirthschafkl. Departements durch einen unte"m 8. Nai abgefaßten. 
A#lergnédigsien Besckluß zum ösfentlichen Verkauf ousgesezt worden. Wir machen deeses hiermit öffenklich be- 
kannt, mit dem Aufügen, daß wir zu tieser Verkaufstanlung Samstog den 17. Jun. d. J. anberaumt ho- 
ben. Da wir solche auf dem hiesigen Rathhaus Vormittag 10 Uhr vornehisen werren) so fordern wir hier- 
durch die Kaufslustige auf, an bemeltem Lag und Stunes daselbst zu ersch einen., und dürch gültige obrigkeit- 
liche Vermegins-Leugzniße zur Contrakts-Fchigkeit sich zu legitimiren. Den#ax. Mai-#1800. 
- Steuerrath des Stuttgarter Kraises, Camcralamt Sindelfingen. 
Eameralamt Güglingen Kürndach, Bis-Momag den 26. Jun. Vormittags.8 bhr, wird leztern 
Drts im Aufstreich rerkrust werden; die ehemalige D. utschordens- #flegwohnung in Kürnbach, mit einem 
Stalscbeude, Ko#raiten, auch 6 Fässer, welche zufammen. 60 Eimer halten, und woron 54. Eimer in Eisen- 
Nhundn sinbd. Auch wird zurleich mit den Gebuden ein Verleihungs-Bersuch gemacktt necken. Alles un- 
ter Vorbehalt der her,schastlichen Genehmigung. Liiebhaber hiezu wolen sich zu gedachter Zest auf dem Raty= 
haus in. Kornbäch, cinsinden. Den 6. Jun. lgog. ameral. Veraltung.- 
Marbach. Bei der Cameral-Verwalkung daselbst= ist ein Quantum Dinkel und Eersten zum Ver- 
#kuf ausgesezt, welches hierdurch, denjenigem, welche zu kaufen Lust, bezeugen, oͤffentlich bekan: t gimacht 
Wwird. Den 1. Jun. 1809). Cameral-Amrt güdg.
        <pb n="241" />
        *i 
Mimühl. Durch die Auflssung des Lber= und Cameral-Amts Mök nühl sind mehren herkschaftliche 
Gebäude cntbehrlich geworden, welche diô Montag den 10. Jun. Vormittags o Uhr auf dem Rakhhauß zu 
öt. nü, unrer annehmlichen Bedingungen an' den Meistbietenden verkauft, oder menn man es vortheilhaft. 
finden sollze, verliehen werden. Die Geb ude haben eine angenehme Lage, indem sie von dum Slrädtchen et- 
wa: abge ondert auf dem Berg liegen, und zu den meisten Gewerben runglich sind. Sie bestehen: 1) in der 
erit Ao 17 33. neuerba. zen, ehrmasigen Oberamtei-und Kellerei-Mohnung, 2) dem zur Oderamtei gehlrigen 
achpans, 3) einem 57 Schuh langen und 31 Schuh breiten Gedude, neben dem sogenannten Emghaus, 
zu ei iem Stlle eingerichtet, mit Hen-und Strohböden, auch einem geräumigen guten Killer versehen, 4) der 
eyemaigen Obermmtei= und Kellerei: Scheuer, 5) der sogenannten Probstei-Behaunmg. Die iedhaber haben 
fich jerrr Burmögens und anderer Umstände halber mit obrigkeitlichen Zeugnissen zu urr ehen, und solche bei 
der Verhandiung vorzuweisen. Den 15. Mai 1809. Kreis-Steueramt Oehringen, inde Camcral-Verwal. 
'- « « -"« - nthai. 
RKoetten urg am Nekar. Von Sesten der hieslgen Stiftsverwaltung werden 30 Aim#r. nauen Weins 
vom Jayrganz 18)—, Noo. kndurger Gewächs, gegen baare Bezahlung im Rufstriich beikauft. Die iebhaber 
werden eingeia#en, sich, aum Samstag den 15. Jun. Nachmittags um 2 Uhr hier in deim Spital bei den Auf- 
streich, einzusinden. Den 3. Jun 1500. *-— Seiists-Verwalung. 
Freudenstad t. Nach allergntigstem Befehl Königl. Ober-Finanz-Kammer, Landwirthschaftl. De- 
pa#tunents wird die herrschafrl Ziegelhurte unweit hiesiger Stadt, welche in einem Kweistokigten. Wot nhauß 
nevst eingerichteter Echeuer und Stallung, allch einer be o#.dern Brennhätte mit 2 Defen bestehet, auf fer- 
nere 3 chrr 6 J hre wi.d rum ve.ziehen werden. Die unterzrichnete Stellen machen nun solches mi dem An- 
hang vigmt uf mrlich bekarmt, daß die Verleihung bis Dien#tag den a7. Jun. zu Dornstekken vor sich geben 
werde, und die pachtlieohaber, mit obrigkeitlich n Zeugn sl#n über.ihr Vermögen und Praͤdikat verlehen, an 
gedachtem Tag Bn #### Uhr, u der Cameral-Amtswohnung daselbst sich einzufinden haben. Den 6. 
—.— , Klreis-Steueremt Calw, und Cameral-Verwaltumng Freudestadt. 
Heichlingen, Un Kreise Heilbronn. Die herrschaftliche Mahlmühle bei Heichlingen an der Jagst, 
ren Bestand mit richtmes 1810. ender, wird auf 6 Jahre lawa ratifcatione an den Meistbietemen verlie- 
ben werden. Sie hat 3 Mahlgänge und einen Gerbgang, und dis Bannrecht über 7 Ortschisten, nmlich 
Untergrieshei n, Obergrieshrim, Bichenau, Luttenberg, Offenau, Jagsifeld und Hagenbach in Betreff des 
Maytens. Die Wohnuag ist ger umig, auch Fru-örboden und Stallungen, ein Wurzgarten von 28 Ruthen, 
cinen Grasplaz von 3 Vrtl. 12 Rueh ### Schuh hat der#elbe zu genießen. Die Verpachtung wird zu Hich- 
lingen in der Gameral Verwaltung vorgenommen auf Mentag 25. Jun. l., J. um 0 Ubt Vormirrazé, wo die 
Wachtslustige obrigkeitliche Zeugnisse ihres Lebenewandels, des erlernern Müllerhandwerls, und ihre Vermö- 
gens zu K u#stung einer Sicherheit von 2000 fl. vorzulegen hiwen. Ferner wird zur nemlichen zeit dahier 
im au’ftreich verliehen, 1 Morgen 3 Vril 20 Ruth. Wie##en bei Offenau vie sogenannte Mühlwiez, wlche 
ofters auch cie Heichlinger Maller gepichtet hasten, und em All-Kang an der Jart. Den 31. Nai 1806. 
ç Areis Steuzramt HSei brom, und Cameralamt Heichlin n. 
Kochendorf im &amp; eis Heilbrom. Tie auf den 27. Jun. ausgeschrichene Wetlelyung der biessgen 
herrschafrachn Ma#lmahie kunn w gen eingrrretenen besondern Umumtänden an diesem Sa3 nicht vorzeno#mmen 
werden, und wird man hezu hiernachstens eine and.re Tagiczu#g dekannt machen Din 2. Jun. 09. 
· . Kreis: Steucrant Heilbronn und Cameralamt Kochenderi. 
Leonberg. Bis Mittvoch den 21. Jun. Vormitags 9 Uhr wird auf dem Rathhaus zu Lgeissach, 
hiesigen berames, die dasige Loimmun-Schafweide wieder auf 3 Jahre, von Michseli 1800 dis 1312. 
aufz Nuue verliehen werden. Sie erträgt 525 Stuck, davon der Beständer 225 Stük einschlagen dar,, ausch 
hat er eine freie C#ohnung und Srailung, nebst 1 Morgen Wiesen unentgetlich zu genießen. Es we#d daber 
diese verdabende Verleihung mit dem Anfägen öffentlich bekannt gonacht, deß die Lierhaber mit obeigk. itlichen 
Zeugnißen, und Merstirbriezen versehen, um obgcoachte Zeit auf rem Rathhaus in Weisaach erscheinen, und eine 
Caution von baaren goo fl. zu stellen im Stande sehn mäßen. Den 21. Mai 1809. Ksn. Oreramt. 
Münfingen. Da der Bestand der Schaafweiden von nachbenannten Communen des hiesigen Ober= 
amts dieses Jahr zu Eude gehet, so werden solche wiederum auf fernere 3 Jahre, nemlich 1810. I811. und 
1812. im öffennichen Aufstreich verpachtet, und zwar die Schaafwaiden 1) von Nünsingen mit 280 Stick, 
#) von Auingen mit 280 Stück, 3) von Böttingen mit 39o0 Stück, 4) von Mehriterten mit 50 1 „ 
5 von Apfelstetten mit 350 Stück, 6) von Hundersingen mit 280 Stück, 2) von D. pfen mit 290 St. 4,
        <pb n="242" />
        232 
8) von Oedenwaldstetten mit 230 Stück, 0) von Magolsheim mit 300 Stück bis Donnerstag den 15. Jun. 
d. J. von Morgens 8 Uhr an, und lo) von Dottingen mit 250 Stück, 11) von Gomadingen mit 250 St. 
12) von Kohlstetten mit 275 Stück, 13) von Bernloch mit 250 Stück und 17) von Meidelsietten mit 750 
Stück bis Freiog den 16. Fun. d. J. von Morgens 8 Uhr an auf dem Rathhaug zu Münsingen samtlich 
vorbemeldte 14 Waiden an wirklich berechtigte Schafhalter verliehen werden, welches zu dem Ende öffentlich 
bekannt gemacht wird, damit sich die Bestandsliebhaber darnach zu richten, an gedachten Tägen zu erscheinen, 
und den wirklichen Verleihungen anzuwobnen wissen mögen. Den 10. Mai 1808#. Oberamt Munfingene 
Nekargröningen. Eingetretener Hinderniße wegen kann die auf den 8. Jun. festgesezte Verleihung 
der Schaasweide zu Rekarqröningen erst am Donnerstag den 15. Jun. vorgenommen werden, an welchem Tag 
Vormittags 8 Uhr die Schäfermeister auf dem Rathhaus zu Nekargröningen sich einsinden können. Den 3o. 
ai 1800. » ·« · , beramt Ludwigsburg. 
Steinebronn. Die herrschaftliche Schaafweide allhier, deren Verpachtung auf Martini zu Eree ge- 
het, wird auf weitere 3 oder 6 Jahre verliehen werden. Mit dem Uebertrieb auf die benachbarte Markun- 
gen, Waldenbuch, SEchkerdingen, Peinfelden, Weidach, Stetten und Hof, auch Bernhausen, erträge solche 
300 Stük, Beständer hat aber für sein und der Schaase Unterkommen selbst zu sorgen. Die Liebhaber ha- 
Welzheim. Da die auf den 21. April d. J. veranstaltet gewesene Abstreichs-Verhandlung über die 
Chaussirung von 3 Distrikten der Straße von Welzheim nach LBorch um der damaligen Kriegs-Unruhen wil- 
len nicht vorgenommen werden konnte, so wird solche munmehr bis Montag den 10. Jun. Sctatt finden. 
Die Elebhaber, welche sich in Absicht auf die zum Strassendau erforderliche Kenntnisse und Vermögen mit 
obrigkiitlichen Zeugnissen legitimiren können, werden eingeladen, sich an dem bestimmten Tag des Vormittags 
4 Uhr bei dem ersten Distrikt im Lorcher herrschaftl. Wald einzusinden, wob.i nachrichtlich angesagt wird, 
daß der uste Distrikt von der Lorcher Staig bis zum Ende der Bruker Markung in 306 Ruthen; der 2te 
auf einem Theil der Breecher und Pfahlbronner Markung bis vor das actihedacht Weiler hinaus in 308.; 
der Zte bei Breitenfürst aber in 316 Ruthen bestehe. D.n 27. Mai 1800. Kön. Oberamt allda. 
Weinsberg. Nachstehende noch nie erschienene Conseriptionspflichtige Unterthanen= und Bürgerssöhne, 
welche theils noch nicht namentlich, theils noch nickt peremtorisch oder mit unrichtigen Vor= und Zunamen 
citirt worden, werden, um bei lezteren allen Rechts= Ausflüchten zu begegnen, wiederhelt, unter Androlung 
der gesezlichen Strofe des Unterthanen und Bürgerrechts, so wie des Vermögens-Verlusts, hiermit zur Rük- 
kehr m ihr Heimwesen, und zur Conscriptionsstellung aufgerusen, und zwar: A. mit einem 8 monatlichen für 
vd en und Zten peremtorischen Termin: Bon Neufürstenhütte: Wilhelm Siller. Von Eschen- 
Küth: Joh. Wieland. Ven Siebenaich: Joh. Ee. Naß. Von Willspach: Christoph Bauer. 
Vem Maienfelser Stab. Vom Laurenhof: Joh. Adam ScWhmidgall. Joh. Mick ael Ehemann. 
Von Weiler: Hirr Frich Ven Affalter ach: Andr. Wunderer. Jud Mändle Bär. Joseph 
Hensinger. Joh. Martin Strehle. B. mit einem 4 monarlichen peremtorischen Termin, von Weins- 
verg: Fried. Carl Sinon Worner. Von Kuhenweiler: Jak. Fried. Feil. Von Gellmer- 
spach: Jak. Fried. Schwenzer. Von Lenach: Joh. Ge. Supp. Von Schwabbach: Johann 
Gottl. Seider. Von Brczfeld: Joh. Ehrist. Fried. Reif. Von Willspach: Michgel Friedrich 
Wirth. Mich. Fellmeth. Von Höslenssülz: Andr. Haug. Von Wimmenthal: Josepd Ant. 
Rottenmaier. Von Maienfels: Wilhelm Einst Sallmann. Heinr. Hufnagel. Fried. Adam Messer. 
Von Brettach: Ludwig Heinrich Ziegler. Wilh. Albrecht Siegler. Von Kreuzlen: Soh. Geist. 
Von Malklensweiler: Joh. Adam Sinn. Ven Affalkrach: Joh. Carl Lauer. Matth. Lauer. 
Ge. Heinrich Sczer. Joh. Paul. Joh. Cbristian Laurr. Joh. Christ. Häfele. Kon. Cberamt. 
Sulz. Der Excapitulant Martin Schaz von IJsüngen, disseitigen Lberamts, ist in der Nacht rom 25 
auf den 2v. Mai zu Bondorf auf dem Marsch entrichen. Es wird daher gebet. n, auf denselben genau zu 
sabnden, und ihn auf Betreten der Hochlöbl. Conscriptions-Commission in Stuttgart oder dem biesigen Ober- 
amt einzuliesern. Den 1. Jun. 1800= Oderamt allda. 
Welzheim. Der hiesige Vieh= und Krämermarkt, welcher bisher Dienstags nach dem Feiert'g Jo- 
hannis adgehalten worden, it für die Zukunft mit allerhechster Cencession also verlegt, daß er den Tag vor 
den Feierag Petri und Pauli, mirhin heucr den 28. Jun., der Nachmerkt aber an diesem Fciertag selbst 
zcnten wird. Diß wird hiemit dem Publukum bekannt #L#macht. Den 2. Jun. 1805#. Ken. Oberamt-
        <pb n="243" />
        Nro. 28. 1809. 233 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 17. Jun. 
— 
  
  
  
General-Verordnung, die Form der Recepte, und die Abgabe der Gifte betr. 
Friderich, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Wuͤrttemberg rc. ꝛc. ꝛc. 
Wir sinden Uns bewogen, folgende allgemein in Unserm Königreich zu beobachtende 
Vorschriften zu erlassen, damit dem unvorsichtigen Gebrauch der Arzneimiteel und dem Un- 
fug, daß Leure, denen es nicht zustehtr, Arzueien zu verordnen, sich dennoch solches her- 
ausnehmen, begegnet wird. 
1) Die Aerzte und Wundärzie sollen nur solche Recepte, medicinische oder chirurgische 
Verschretbungen geben oder ertheilen, welche mit dem Ort, dem Datum und ihrer Ramens- 
Unterscheift, nebst der Benennung der Person, für welche die Arznei bestimmt ist, verse- 
hen sind: wenn ein Arze oder Wundarzt bewiesener Maßen sich hierin verfehlt, so ist der- 
selbe das erste Mahl mit Zehn, das zweite Mahl mit Zwanzig Reichsthalern Strafe 
zu belegen, und das dritte Mahl auf Sechs Monate von seiner Praris zu suspendiren; 
wer sich aber diese dreimaligen Strafen nicht zur Warnung dienen läßr, soll bei der vierten 
Uebertretung seine öffenrliche Stelle, wenn er eine bekleidet, und die Erlaubniß zu practict- 
ren, für beständig verlieren. 
Auch ist jedes Recept deutlich su schreiben, und vornemlich das Gewichts Verhältniß 
sorgsältiz und verständlich darin auszudrücken. · 
SämtlichenApothekekndesKönigreichsisthiermiteinfüralleMahcuntersagt-Me- 
dicamente uno Arzneien, sie seien von welcher Art sie wollen, zu dußerlichem oder innerli- 
chem Gebrauch anders, als gegen Recepte, welche auf die hier vorgeschriebene Art verfaßt 
sind, verabsolzen, am allerwenigsten aber sich beigehen zu lassen, ausser den in der Medi- 
cinalpolizei-Verordnung vom 3. Jun. 130S. C 2. ansgedrükten eilenden Fällen selöst Arz- 
neimittel zu verordnen und abzureichen. Jedoch sind unter dieser Beschränkung nachstehen- 
de Artikel nicht begriffen: Acquebusadewasser, Riechessig, Hirschhorngeist, Hofmännische 
Tropfen, Ean de Cologne, Zimmetwasser, Aniswasser, Schwarzkischenwasser, Kalchwasser, 
recrificirter Weingeist, Syrupe, Himbeersaft, Maulbeersaft, Pimpenel= Essenz, Wachholder= 
gesel), Zühnbalsam, Calmus, Milchzucker, Krebsaugen, Magnesie, Sternanis, Pieffer- 
münzküchlen, Chamtllen, Wullenblumen, Pfeffermünz, Schafgarben, Hollunder: und Schle-
        <pb n="244" />
        234 
henubsurh, Süßholpsast, Hustentesg, eingemachte Früchte, schwarzs Pflaste:, Sesd lCa#, 
Senstmehl, Hirschunschlite. Sollte ein Apotheker gegen diese alerhöchhe Berordrunga fah- 
len, als worauf bei den Visitationen ein besonderes Augenmerk zu richten ist, so wird der— 
selbe das erste Mahl um Zehen, das zweite Mahl um Dreißig NReichsthate: gestraft, imt 
driteen Uebertrettungsfall aber zu dreimonatlicher Festungestrafe verurthein, und, wenn er 
anch dieses sich nicht zur Warnung gereichen läßt, mit der Censsegrion selner Apolheke und 
dem Verlust des Privilegii auf Lebenszeit belegr. 
2) Die bisher bestandene Erlaubniß, Gifste, oder andere dem Menschen schädliche 
LComposita, sie haben Namen, wie sie wollen, auf die Unterschrift eines Beomten, Geizk= 
lichen oder sonst angesessenen Bürgers und Hqusvaters aus den Arotheken verabfolgqen zu 
lassen, wollen Wir hiermit förmlich aufgehoben haben, und es dürfen diese Gegenchä#de 
ebenfalls nur nach erfolgter Unterschrift und Anweisung eines zum Practitiren berech igten 
Arzis oder Wundarzts verabfolgt werden. Hieran geschieher Unser Königl. W lle ꝛe. Stuttg. 
den 14. Jun. 1800. 6d Mand. Sacr Krg. Alaj. 
„Verordnung, die Commun-Schaafweid-Verleihungen betreferd. 
Da aus mehreren zur Ratißikation eingesandten Schaafweld-Verleihungs-Pootokollen 
zu ersehen gewesen ist, daß die Verleihurg der Commun-Schaafweixen nicht durchgehends, 
gleichförmig und nach den vorliegenden G. sezun behandelt wird; so werden hiemit folgende 
Vorschriften zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemackt. 
1) Sind die Verleihungen der Commun-Schaafweiden durch die Sffentlichen Bläteer 
und durch Ausschreiben in die Nachbarschaft zeitig bekannt zu machen, und sodann auf den 
bestimmten Termin von dem Oberan##mann, ober, wo in einer vormaligen Amtsstadt nun 
ein Unfer eder Justiz= Annmann ist, von diesem, zugleich mit dem Schultheißen, ferch- 
meister und zwei anderen Comn#un Vorstehern vorzunehmen. 
Der Beamte har, wofern kein besonderer Amts; oder Gerichrsschreiber im Orte ist, 
die Protokollsführung ohne besondere Anrechnung zu besorgen. 
2) Ist in den Bekannmachungen, so wie in dem Verleihungs-Protokolle die Dauer 
des Bestands, und wenn ein Pächter freie Wohnung, Stallungen, Gütergenuß und bür- 
gerliche Beneficien zu geuießen hat, auch diß zu bemerken, und die Weide ohne besondere 
Umstände, welche in dem Prokokolle anzuzeigen sind, nicht blos auf Ein, sondern wenig- 
stens auf drei Jahre zu verleihen: 
3) anzuführen, eb die Sommer= und Winter: Weide zugleich, oder etwa die eine oh- 
ne die andere verliehen werde. 
4) Ist die Anzahl der aufßzuschlagenden Schagfe noch vor den Anstalten zur Verlei- 
bung zu reguliren. Es hat zu dem Ende jedesmal der Orts-Worsteher, nachdem er deshalb 
mie dem Magistrate Rüksprache genommen, bei Zeiten an den Oberamtmann gutächtlichen 
Bericht zu erstatten, und dieser, nach sorgfältiger Prüfung des Fldchenraums und der Er- 
trags-Fähigkeit des Bodens, die Anzahl der Schgase, welche auf die Weide gebracht wer- 
den dürfen, zu bestimmen. . 
Die Größe der Schaafheerde, und wie viel der Bestaͤnder beibringen darf, ist sowohl 
in deu öffentlichen Blättern und Ausschreiben, als in dem Drotokolle anzuzeigen, in lezte-
        <pb n="245" />
        136 
rem aber auch noch- wrir#r zu bemerken, ob die Ober und Untet Ameleute, die Geistlichen 
vie Commun-Versteher und der Pferchmeister Freischaufe halten dürfen. Bei den weltli- 
chen und geisklichen Dien#ern kann übrigens diese Befugniß sich allein auf ihren An#ss 
und in kemem. Fall auf #ine grotzere Anzahl erstrecken, als der höchst besteuerte Bürger auf 
die Weide zu trelben berechtigt ist. 
Enolich soo in deim Verleihungs-Prervkolle bestimmt werden, welches Hütherlohn die- 
Inwohiterschaft und Werid- Berechtigten dem Beständer zu enerichten haben. 
Beim Abzählen der Schaafe werden die Spätlings-Lämmer, das heißt solche, die erft 
im Felde fallen, gar nicht, und von den übrigen Lämmerm vor der Schur je zwei für ein- 
Schaaf gerechnet 
5) Dir geistlichen und weltlichen Beamten dürfen in ihren Ami's#-Bezirken, und die- 
nledern Ferst Diener swohl in ihrer Huth, als auch in dem Oberforste, bei welchem sie. 
angestellt sind, Weiden nicht in Bestand nehmen. . 
danAnsehungvechidgatngistiMVerleihungs--P·rokvkoll«eanzusagen-' 
s)obvieSchaafwkidcundderSchaaftkiebsichübecdie-ganze-Okto«-Makkung-erstrecke- 
oderobuudwelcheF««Id-«r-DistrikkemitdenSchaafennichkbefahrenwerbendürfem 
auch ob gewiße Weidplaͤze fuͤr das Rindvieh, Pferde, Ziegen, Schweine re. ausschlirß- 
lich bestimme seien; » 
h)ob-(senachbark’eMMUIIYennndsuntckwelchenBedingungensefahrmwrrdmdükfeuss 
odirobisnstgenkhcilkbenachbarteCosnsnuiieneitssocches«Uebettkikbs«-Re"1)taufdec- 
Markung des Orts, wo die Verleihung geschehen soll, auszuüben haben; 
e) auf welchen Termin die Wiesen mir den Schaafen befahren werden dürfen , und wenn- 
sie wieder verlassen, auch 1 « 
d)«insr.).skchcrOrdnung-bis Sctoppelfelder und dir Herbstweide auf den. Wiesen von drm 
verschiedenen Vieh= Heerden befahren werden sollen. 
Wobei sich übrigrus von silbst versteht, daß die mit Furterkrutern angeblümten Fllder-, 
bel verhältnißmäßiger Strafe und Schadens-Ersaz, vom Schufer nicht beweidet werden dürfen.“ 
7)0 Ein Beständer hat die vorfallenden kleinern Reparationen an Thüren, Böden, 
Fenstern, Läden, Oefen, und das Nachstoßen der Ziegel und dergleichen an der ihm ein'- 
zuräumenden Wohnung und Stallung selbst zu bestceiren, auch vie ihm übergkbenen Gerärk= 
schaften in gehörigem Stande zu erhalten und soll darüber von dem Pförchmeister eine be- 
sondere Aufssicht getragen, auch am Ende der Bestandzeie ein Augenschem von demelben und- 
2 andern Co uman= Vorstehern auf Kosten der Commun eingenommen, und der abkommen- 
de B ständer angehalten werdem, das Mangelhafte vorher noch herstellen zu lassen. 
8) So wi= der Hurdeuschlag., so gehört auch der Dünger, der im Schaafstalle erzeue# 
wird', in der Regel der Commun, und beides ist von derselben an deu Meistbietenden zu. 
verkaufen, hingegen das Stroh für den Schaafstall auf Kosten der Commun anguschaffen 
) Der Beständer oder dessen Knechte erhalten für die bei, dem Mittagpförch, Nachr- 
bförch und Rachschlagen der Hurden zu übernehmenden Bemühungen einen im Werleihungs- 
Protokolle zu bestimmenden Lohn. » — 
1o0) Die Commun schaft Pförch-Karren, Hurden und Salz' Tröge an, deren Erhal- 
lung aber liegt dem Beständer ob.
        <pb n="246" />
        236 
11) In Gegenwart des Pfoͤrchmeisters ist den Schaafen je von g zu 8 Tagen Salz, 
das auf Kosten der Commun= Casse angeschaft, und von sämtlichen Schaafhaltern durch ei- 
ne Umlage ersezt werden muß, zu reichen. · 
t2)Dievondem.Kdnigl.Ober-Landes-Oekonomie-CollegioratisicirrenVerleihung-:- 
Kosten hat die Commun-Casse, und der Beständer blos die Weid= Aceise, nach den Bestim- 
mungen der Accise-Ordnung G. so., und den Zuchthaus-Beitrag zu bezahlen. 
Alle Neben-Unkosien hingegen an Zehrungen, Weinkauf 2c. werden hlemit abgestelle, 
indem die der Verleihung anwohnenden Magistrats-Personen sich mit den Commun-Ord- 
nungsmaßigen Taggebühren, und der Beamte in der Amtsstadt von jeder Weide mit fl. 
und in den Amts Orten mit den tarismäßigen Reise-Kosten und Diäten, welche unter den 
Verleihungs-Kosten namhaft zu machen sind, zu begnügen haben. 
13) Der Beständer darf sich keines Pachtgeld-Nachlasses gewärtigen. 
14) Die nöthige Sicherheit wegen Entrichtung des Weidgelds wird entweder 
a) durch Vorausbezahlung des Pachtgelds-Betrags von einem Jahre, oder 
b) durch Einlegung einer Caurion, welche dem jährlichen Bestandgelde gleichkomme, oder 
endli 
e) durch Stellung eines tüchtigen Bürgen und Selbstzählers aus demjenigen Oberamte, 
in welchem die Weide liegt, erreicht. 
15) Wenn der Beständer vor oder bei der Verleihung andere Pachtlustige durch Be- 
willigung besonderer Vortheile, oder durch Geld von der Concurrenz abgehalten, und auf 
solche Art den Bestand an sich gebracht huiben würde, so hat derselbe den Werth jener Vor- 
theile, oder den Betrag der Abkaufs-Summe der Commun, zu deren Nachtheil die Collu- 
sion vorgegangen, doppelt zu ersezen. 
160) Dem Aufstreiche ist ein dem Ertrage der Welide verhältnismäsiges Anbot zu Grun- 
de zu legen. - 
5 Nach beendigeer Verhandlung ist das Verleihungs-Protokoll in duplo wit Bei- 
schluß des Kostens-Verzeichnisses und unter Begleitung eines Beiberichts des Oberamts 
wenigstens 3 Monate vor dem Bestand-Antritts-Termine dem Königl. Oberlandes-Oekone= 
mie-Collegium zur NRatification vorzulegen. 
Uebrigens wird dem pflichtmäßigen Erachten der Beamten und Commun= Vorsteher 
überlassen, in Absicht auf die Local-Verhälenisse noch andere, mit dem Nuzen der Com- 
munen übereinstimmende Anordnungen zu treffen, die jedoch den obigen allgemeinen Vor- 
schriften nicht zuwider laufen dürfen, und in den Protokollen bemerkt werden sollen. Decr. 
Stuttgart, den 3. Jun. 1809. Ad Mand. Sacræ Regiæ Maj. 
Dekret des Königl. Ober-Consistoriums, die bei Nominationen und Präsentationen der M### 
trimonial-Herrschaften zu evangelischen Geistlichen und Schuldiensten künftig zu beobachtenden 
Vorschriften betreffend. 
Da Se. Königl. Majs. Sich bewogen gefunden haben, vermöge allerhöchster Reso- 
lution vom 8. d. Mon die den Patronats-Herrschaften bei Ausübang der ihnen zustehen- 
den Patronats-Befugnisse zu evangelischen Geistlichen und Schuldiensten unterm 17. Okt. 
1807. gegebene Borschrift dahin abzuändern, daß künftig von den Patronats-Herrschaften
        <pb n="247" />
        237 
eine gemciuschaftliche Nemirations-und Praͤsentations-Urkunde nach dem anliegenden For- 
mular ausgestellt, und dieselbe von dem neu ernannten Geistlichen oder Schuldiener mit et- 
ner allerunterthaͤnigsten Bittschrift um Ertheilung der allerhoͤchsten Koͤnigl. Bestaͤtigung un- 
ter dem Beibericht des gemeinschaftlichen Oberamts an das Koͤnigl. Ober-Consiorium ein- 
gesendet werden foll: so wird solches zur allgemeinen Nachricht und Nachachtung mit dem 
Anhang bekannt gemacht, daß von Seite der gemeinschaftlichen Oberaͤmter bei Erstattung 
ihrer Beiberichte kuͤnstig diejenigen Vorschriften beobachtet werden sollen, welche in der den 
vormaligen Patrimontal: Beamten in Hinsicht auf ihre Präsentations-Berichte unterm 10. 
April dieses Jahrs Staats= und Regierungs-Blatt Nr. 21. und pag. 171. gegebenen Ver- 
ordnung enthalten sind. Deeret. Sturtg. im Kön. Ober-Consistorium, den 13. Jun. 1808. 
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. Propr. 
Formular 
der Nominations= und Präsentations-Urkunde zu cvungelischen Geistlichen und Schuldiensten. 
Da die Pfarrei (Diaconat 2c. Schuldienst) N. Dekanats N. durch das Absterben (die 
Beförderung u. s. w.) des - erledigt, und hierauf von dem Unterzeichneten vermege der 
lhm zustehenden Patronat= Befugnisse der N. N. wegen (inseratur im Allgemeinen dessen 
Praͤdikat) zu dieser erledigten Stelle nominirt worden ist, so wird derselbe, mit der aller- 
unterthänigsten Bitte um dessen Allerhöchste Confirmation, hiemit präsentirt, und ihm ge- 
genwärtige Nominations und Präsentatiens Urkunde zugestellt, um solche dem Königlichen 
Ober-Consistortum zu übergeben, und auch seines Orts die allerhöchste Königl. Bestätigung 
in der vorgeschriebenen Ordnung nachzusuchen. 
Unterschrife 
N. den 
(I. S.) des Patrimontal= und Patronat: Herrn 
Polizei-Verordnung, den Verkauf der unter dem Namen Kropfschwamm bekannten Schwimme betr. 
Da der Badschwamm, welcher an und für sich nicht als narkotisches Pflanzengift wieke, 
durch fehlerhafte Zubereitung oder durch unverhältnißmässige Gaben desselben, wie kürzlich die 
Ecfahrung gelehrt hat, ein relativ schädliches Mittel werden kann, wodurch das Leben der 
Menschen in große Gefahr komme; so sieht man sich veranlaßt, andurch zu verordnen: 
1) Kein Apotheker darf die als Kropfschwamm in Gebrauch kommenden kleinern Bad- 
schwämme anders, als gehbrig gebrannt, verkaufen, oder abgeben. - 
2)DenMakerialistenundKanfleutenistdchetail-BekkaufvieserkleinenBadschwätm 
me gaͤnzlich verboten. 
Wer diesen zum allgemeinen Besten gegebenen Vorschriften zuwider handelt, wird mit einer 
Strafe von 20 Reichsthaler belegt, wovon dem Anbringer ein Drittheil zuerkannt wird. 
Stuttg. den 12. Jun. 1809. Käoͤnigl. Ober-Polizei- Direktion. 
Warnung wegen des Umlaufs falscher Muͤnz-Sorten. 
Da nenerlich falsche Wuͤrttemberg. Sechs Kreuzerstuͤle von den Jahren 1305. 1806. 
1307. und 1808. und eben solche Wuͤrttemberg. Groschen-Stuͤke und Oestreichische Vier u. 
zwanzig Kreuzerstuͤle in Umlauf gekommen, welche groͤstentheils von Messing und sehr leicht
        <pb n="248" />
        238 
versilbett, zum Theil auch von Blei sind, und insgesamt. ganz krinen We z. (## 
wird das Publikum vor Annahme dieser falschen Otheserters hömir gewarnt 1 chebenn 
alle amtliche Stellen des Königreichs aufgefordert, auf diesenige, die solche ausgebem wollen, 
ihre besondere Aufmerksamkeit zu richten. Sinugg, in Koönigl. Ober-Regierung, Ober- Pel. 
Deprt. den 14. Jun. 1809. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Just. Ccllegik IIten Senats. 
7) Die Appellations-Sache von Beilstein, zwischen dem Hafner, Lubwig S -- 
von Kleinaspach, Beklagten, Appellanten, und dem Schuneioro er 1 Se# Spengie- 
wigsburg, Kläger, Apopellaten, wurde wegen ermangelnder zumm# ap#llabilis per Kescripr 
von. ut Auwos Stuttgart, den 7. Jun. 1800. "6“ 
2) In der Appellations= Sache von Bierighetm, zwischen Johann Fried e 
Sattlermeister allda, Kläáger, Appellameh an einem, - . rd 7 
Rommels Ehefrau, ebendaselbst, cum curat leg. Beklagten, Appellatin am andern Theil, 
wurde die Urthel voriger Instanz- couffrmirt, und Kläger, Appellant in die Hroceß: Kostelt- 
diese Instanz. verurtheilt. Den 9. IJun. 130. 
Stutegart, den. 1. Jun. 1809. wurde 
1) Anna Maria-., geb. Kemmler von Wankheim, Tübinger Oberamts Kl, von ihrem 
Sbmann Adam Schöttler, Bekl. ex oap. adulteril, mit Verurtheiiung des Bekl. in die 
Ko den geschieden; und 
» :)i-ithedchakobGänzikvouKöngm-,EßlingerObekamtsKlz7mitMarigi 
T-«,«»c:7,gisd.Sonn,Beit.cx-c-p.jsnkocc-.-tjiu,fürwichtige-etwa-mitBerutkhkiIUngdu; 
Bechiicdiesscsieup 
SszdIuisngMaj.haben-durchw«MekhdchsteDeckeke·9tm’s.Juni- 
1) dem Oberamtmann Aff zu Neuenstein, auf sein allerunterthänigstes Gesuch die Ens- 
lassung von seiner Stelle gnädtest erthetl:, und. 
a) den gewesenen Cameral-WVerwalter Glückher in Nottweil zum Bürgermeister, 
un Ober und Lai#d= Umgelder zu Rorenburg guchiigst ernannr. 
Se. König.ll Mast haben durch ein allerhöchstec Decrer vom 6. Jun. den Stad, 
um Amtsschreiber Hünle von Horb in den Ruhestand zu versezen, und dagegen den bis- 
herigen Amtsschreiber Cronmütler von Königsbronn zum Stadt= und Amtsschreiber in. 
PHorb gnäoiyst zu ernennen geruhr: 
Se. Königl. Mas. haben- durch ein Decret vom g. Jun- 
an die Stelle des am 31 Mai vor dem Feind gebliebenen Areillerie Haupemanns vom 
Wroignart den Siaahs-Hauptmann v. Bartruff zum wirklichen Hauptlmann, 
bdie Ober-= Licutenauts Landenberger und Graf von der Lippe-Bisterfeld vom 
Jäger-Batatllon von Neuser, zu Staabs-Hauptleuten bet diesem Baralllon, 
den Ober-Lieutenant und Adfutant von Bittinghofen vom Jäger-Bataillon König 
am. Staabs= Haupimann bei diesem Bartllon=
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        239 
den Ober- Limtenant Hehl vom Jäger-Bataillon König zum Staebs-Hauptmann beim 
Isger-Batatllon von Neuter. 
den Aber- Lieutenant von Chaponusentt vom Jäger-Batat#lon König zum Staabs= 
Hauptn#ann bei diesem Bataillon, 
die Unter Lieutenants: Hoffmann vom Jäger: Bataillon Koͤnig, Bregenzer, von 
Scharfenssein, von Groschob und Restel, vom Jäger Bataillon v. Meufer, zu Ober- 
Liemenants bei ihren Wataillons, 
den Cadet Hechelin von der Artillerie zum Second-Lientenant bei derselben, 
den Obersäger Kuster-vom Jäger= Bataillon König, den Oberjäger Remsharde 
vom Jiger Bataillon v. Neufer, den Quartiermeister Blech, und Corporal Dettel- 
bacher vom leichten Buaillon von Wolff, den Feldwebel Klingler, die Corporals 
Spaz und Kenner, vom leichten Baraillon v. Brüsselle zu Serond-Lieurenams zu er- 
nennen ferner . 
unter ebend. die vacante Oberamtei Oehringen dem Kreis-Aktuar Wolf von Schorn- 
dorf zu uͤbertragen allergnaͤdigst geruht. 
Se. Koͤntgl. Maj. haben vermoͤg allerhoͤchsten Decrets vom 11. Jun. den bisheri- 
gen Ober-Acciser und Distriktszollee Blank in Nekarsulm zum Oberjzoller und Oberacciser. 
in Mergentheim, den bisherigen Oberzollee Weismann in Herbsthausen zum Ober und 
Land= Umgelder in Mergentheim, und den bishertgen Stadt-Aceiser Mer blen in Nekars- 
ulm zum Ober-Acciser und Distrikiszoller daselbst zu ernennen; und 
vermög allerhöchsten vom 12. Jun. 
dem leitherigen Juststz= Amemann Krauß in Michelbach die Unteramtei Schrambers, 
Hberamts Hornberg, 
dem seitherigen Löwensteinischen Beamten Zobel zu Michelbach die Unteramtei zu 
Aach, Oberamts Stockach, 
dem seitherigen Beamten Milz von Weissenau die Unteramtei Buchau, Oberamts 
Riedlingen, 
dem seithecigen Beamten Märklin von Bernek, die Unteramtei zu Ober-Marchthal, 
Oberamts Zwiefalten, und 
dem settherigen Justiz Amemann Fischer von Ingelfingen die Unteramtel zu Schmi- 
delfeld, Oberamts Galidorf, allergnädigst zu übertragen; auch 
mittelst allerhöchsten Decrets von ebend. den bei der vormaligen Schwäbischen Kreis- 
Casse angestellt gewesenen Scribenten Otto zu Sturegart zum Buchhalter bei der Königl. 
Ungelds-Rechnungs= Kammer allergnädigst zu ernennen geruhr. 
Se. Königl. Maj haben durch allerhöchste Decrete vom 13. Jun. 
den Second-Lientenant bei der Garde zu Pferdt Schenk von Winterstetten, die 
Second-Lientenants von Altrok und von Wolfskehl bei dem Leib Chevaurlegers Regim. 
zu Königl. Kammer-Junkern; 
den Feldwebel Vollmer, und den Unter-Offzier Geire, von der Garde zu Fus, 
zu Second-Lieutenants, erstern bei der Depot-Compagnie des Lin. Infant. Regtments Her- 
iog Wilhelm, den leztern bei der Depot-Compagnie des Linien Infanterie-Regimente von 
Franquemont,
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        240 
den Chlrurgus Müller von Tlruchtelsingen zum Ober-Arzt beim 2ten Bataillon des 
in. Infant. Regiments v. Franquemont, und 
den. Unter= Lieutenant v. Enzberg von der Garde zu Juß zum Ober-Lieutenant bei 
derselben zu ernennen, auch 
vermög allerhöchsten Decrets von ebend. den bisherigen Cameral Amteverweser Rals 
von. Bartenstein zum Cameral-Verwalter in Hall zu ernennen, und 
den zur katholischen sog. Settelinischen Patronat-Kaplauei in Biberach neminirten Pro- 
sfeßor und Kaplan zu St. Maria daselbst, Ignaz Hieronrmus Krieg zu cor firmiren aller- 
nädigst geruht. · 
Se Koͤnigl. Maj. haben durch ein Decret vom 14. Jun. den Sehn des verstor- 
benen Oberamtmanns in Schramberg v. Pflummern, Carl von Pflummern, zum 
Second-Lieutenant bei der Depot-Compagnie des bin. Infant. Regiments von Camrer zu 
ernennen, und 
vermäg allerhöchster Resolution von ebend. die erledigte Pfarrei Scharnhausen, Stutt- 
gharter Didcese, dem Vikar M. Dörner in Eglosheim zu übertragen allergnädigst geruher. 
Se. Königl. Mas. haben den in Königl. Sächsischen Diensten gestandenen Hof- 
Conducteur Klinsky aus Drezden als Ober= Hefbaumeister anzustellen allergnddigst geruht. 
  
Seutegart. Die Vorsteher des hiesigen Handlungs-Stends haben die Summe 
von 216 fl. 27 kr. als fretwilligen Beitrag mehrerer Mitglieder dieses Seandes zu Unter= 
stäzung der im gegenwärtigen Feldzug verwundeten Königl Soldaten dargebracht, welche 
Summe auf allerhöchsten Befsehl E. Königlichen Masjestät dem General-Armee- 
Arzt von Jacobi zur Vertheilung zugestellt worden ist. Allerhöchstdieselbe haben diesen 
Beweiß der wohlthätigen Gesinnungen des Handelsestands der Stadt Stuttgart mit gnaͤdig- 
stem Wohlgefallen aufgenommen, und zugleich verfügt, daß dieser Handlung in den öffent- 
lichen Blättern rühmliche Erwähnung geschehen soll, welcher allerhöchste Auftrag unter äf- 
sentlicher Danksbezeugung andurch vollzogen wird. Den 8. Jun. 1809. « ’ 
·Königl.OberkPoliceßDirectiom 
Ehingen, den 2. Jun. Bei der neuerlichen Annäherung feindlicher Truppen hat 
sich die Oberamts-Stadt Biberach durch ihr gures Benehmen ausgezeichnet. Auf den an 
Seine Königl. Majestät dießfalls erstatteten unterthänigsten Bericht geruhren Aller- 
höchstdieselbe dem Unterzeichneten den allerhöchsten Auftrag zu ertheilen, der Bürgerschaft 
von Biberach in Allerhöchstdere Namen Ihre Zuafriedenheit zu bezeugen. Bei Vollziehung 
dieses allergnädigten Auftrags wiederholten Biberachs Einwohner den Ausdruk ihrer Treue 
und Anhänglichkeit an den König, Ihren allerhschsten Souverain. Ehingen, den 2. Jun. 
1809. Kreishauptmann des Ehinger Kreises. 
Stuttgart. Es wird hiemit bekannt gemacht, daß zu dem Stempeln gedrukter oder 
nicht auf Stempelpapter verfaßter Schriften, die Vormittags-Stunden von 8 bis 11 Uhr, 
nud zur Stempel-Papier-Abgabe an die hiesige Canzkei: Behörden und Admodiateurs die 
Stunde von ## bis 12 Uhr, die Nachmitrags-Stunden aber für die Stempel= Papier- 
Fabrikation und die Versendungen an auswärtige Admodtateurs, bestimmt sind. Den 13. 
Jun. 1309. Haupt-Stempelamt daselbst.
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        241 
Beilage zu Nro. 28. 
  
art. Bei der Königl. Hof-und Domainen-Kammer werden aus der hiesigen Haupk-Kellerei 
bis Htott ger 26. Jun. 5z0 bis 60 Aimer herrschaftlicher Gefällwein r8ogr Gewächs, öffentlichen Aus- 
streich verkaust werden; wozu sich die Eiebhaber an gedachtem Tag, Vormittagso Uhr dahier, in dem Kast- 
kellerei = Gebäude, par terre, einsinden wollen. Den 12. Jun. Kön. 4 und Donainen-Kammer. 
Stuttgart. Die von den berrschaftl. ipanicchen Schaafheerden dieses Frühjahr abgeschorene, im Fluß 
rein gewaschen Wolle, in ungefähr 50 Ctr. bestehend, wird den 28. Jun. d. J. hier in Sturksart an den 
Meistbietenden Sackwiise, lub hata Jegen daare Bezah-ung verkauft werden. Ose birbbaber K zu melden 
sich an dem bestimmten Tage, Norgens 8 Uhr bei der unterzeichneten Stelle. Den 2z. Mai 1809. 
Königl. Ober-Finanz-Kanumer, Lanswirthsch. Departement. 
Biberach. Da nach einem den ro. Vec. vor. Jahrs von Königl. Ober-Finanz-RKammer erlassenen 
allergnidigsten Befehl der Verkauf 2 ganz Juter großer Glocken und einer großen Schlaguhr um des erfalpten 
Nachgeboks willen nicht genhmiget, und unterzogener Stele ausgetragen worden, einen nochmaligen Verkaufo- 
Verfn#y# falva 13tikkcatione vorzunehmen, und hiezu Dienseag der 20. Jun. anberaumt worden: als wollen 
fich die Licbhaber hirzu gedachten Tags Morgens 3 Uhr in allhiesiger ¾#·-i und der 
nochmaliaen Aufstreichs-Verhandlung anwobnen. Den 3. Jun. 1800. Kön. Cameral-Berwaltung allda. 
Güglingen. PWegen elngelretener Hindernitse kann der angekündigte Gebäude und Fässer-Verkauf in 
Kürnbach nicht auf den 20ften, sondern erst auf den 28. Jun. Vormittags 8 Uhr geschehen. Den 8. Jun. 
. »·»·» Cameral-Verwaltung allda. 
Höpftgbeim. Ich bin allergn ldigsi legitimirt, ein Quantum Dinkel und Gersten zu verkaufen. Die 
biethaber können solche téglich auf den herrschaftlichen Kusien zu Steinhein an der Murr sowohl als auf 
dem heesigen beaugenscheindien, und mit mir #Käufe abschliehen, sämtliche Fruchten sind von vorzvglich guter 
Beschagenhrit. Den 10. Jun. 1909. Cimeral Verwaller allda. 
Herrheim, Valhinger Oberamts. Oa der Ernst Trippel in Horrheum rver einigen Jahren aus einer 
Gannt-Masse ein Gur, welches in einer Behaufung, Scheuer und Keller, kanmt einer halben Hofstatt, alles 
bei einander im Flecken, on Ruzh. Küchen-und Grasgerten, so ein Schruren-Plaz binter der Kirch, ferner 
in 13 Morg. 1 Brll. 42 Rto. Arker in allen 3 Jellgen, 4 Morg. 14 Bril. Wiesen in mehreren Stücken, 
1 Morg. 2 Brll. 1 Rukh Weing#rten, und Z3#1 Prtl. 1.34 Ruth. Gärten besteht, gekauft hat, und die schon 
mehrmals gemachte Versuchr, einen Te#, oder das ganze Gut, Stückweis zu verkaufen, um den noch unbe- 
ahlten Theil des Kaufschillings diwon berichtigen zu konnen, bisher fruchtlos gewesen; so wird nunmehr die- 
66 Gut im Ganzen, unker Vorbehalt des Auf#treichs zum Verk uf angeboten, der Aufttreich selbst ader un- 
ter obrigkeitlicher Leitung am 17. Jul. d. J. Morgens 0 Uhr auf dem Nathhans zu Horrheim vorgenommen 
werden Die Liebhaber könuen das Gut täglich in Augenschein nehmen, und mit dem Bürgermeister daselbst 
vorläusig einen Kauf abschließen. Vaihingen, den 13. Jun. 1809. Oberamt allda. 
Laufen. In der Cameral-Verwaltung allhier werden am Dienstag den 4. Jul. Vormittags 0 Uhr 
ungefähr 7) Aimer Wein 180 r Gewichs in gröhern und kleinern Parthien, je nachdem sich Liebhaber zeigen, 
im Autstreich verkauft werden. Der Wein ist lauter hiesiges Gewächs, und von der besten Qualität, wel- 
ches die Liebhaber beim Versuchen an den Fellern sinden werden. Den 2. Jun. 1#. 
·- atmkcl-Verwaltungalldv. 
Mardoch-BeiversamerakBeyvnltungdaferstJstethuantumDinkeluktheksienstich- 
lauf ausgesezt, welches hierdurch denjenigen, welche zu kaufen Lust bezeugen, oͤffentlich bekannt gemacht 
wird. I1. Jun. 1820. qmeral-Amt allda.“ 
ökmühl. Durch die Aufiösung des Ober-und Cameral-Amts Mkmüht sind mehrere herrschaftliche 
Eebäude entbehrlich geworden, welche bis Montag den 10. Jun. Vormittags Uhr auf dem Rathhauß zu
        <pb n="252" />
        242 
Nökmühl, unter annehmlichen Bedinzungen an den Meistbietenden verkaust, oder wenn man es Tortheilhafter 
ftden sollte, verlichen werden. Die Geb. ude haben eine angenehme bage, indem sie ron dem Stoattchen ct- 
was abgelonderk auf dem Berg liegen, und zu den meitten Gewerben tanglich sind. Sie bestehen: 1) in der 
erst Ao. 1783. neuerbauten, ehemaligen Oberamtei-und Kellerei-Wohnun, 2) dem zur Oberamtei gehrigen 
Baschhaus, 3) einem 54 Schuh langen und Schuh breiten Gedaude, neben dem sogenannten Lunzious, 
zu einem Stalle eingerichtet, mit Heu-und Strohbhden, auch einem geränmigen guten Küälter versthen, 4) der 
ebemaligen Oberamtei= und Kellerei-Scheun, r der sogenannken Probitel. Behauzung. Die Lierbaber haben 
sich ihrer Vermögens= und anderer Umstände halber mit obrigkeitlichen Leugnissen zu versehen, und solche bei 
der Verhandlung vorzuweisen. Den 15. Mai r8ch. FKreis-Steueramt Dehringen, "— bameral-Verwalé. 
. . Schönthal. 
Rottweil. Auf allergnädigsten Befehl werden an nachgesezten Orten und Tägen solgende herrschaekli. 
che Realitäten im öffentlichen Ausin, an den Meistbietenden lalva ratillcatione verkauft werden. 1) Zu 
Kottweil, am Freitag den Jo Jun. Morsens 8 Uhr auf dem Rathhauß: Das bibrcrige Zeughaus an der 
Straße, in der Nähe des Tuttlinger Tlors geiegen, ein massives Gebude von 4 Steckwerken, ohne Eindau, 
39 Schuh lang und 67 Schub breit, mit einem kleinen Hof dabei. 2) Zu Irelm#en, am Montatz, den 3. 
Jul. Morgens 0 Uhr ein einstökiges klcincs Baurenhaus, bisher die Sch-uer Maiers-Wohnung, bri der de- 
hendscheuer gelegen, welches eine heizbare Stube, 2 Kammern und Viehstatung enthelt. Die wesentiichsten 
Bedingungen bei dem Verkauf beider Echande sind die künftige Steuer. Entric,tung und die baare Bezakung 
gtels am Kaufschilling und der weitern ztel in 2 verzinslichen Jahrszielern. Sellte das Zeughauß in Rett- 
weil nicht wohl verkauft werden konnen; so wird auch mit der Verleihung delselben cuf ein oder mehrere Jah- 
re ein Versuch gemacht werden. Dm 2. Jun. 1600. Koön. Kreissteuerrath u. Eamcral-Verwalter allda. 
Brakenheim. Die von den Communen Cleebronn und Epbensbach vorgenommenen Schaafweid-Ver- 
leihungen wurden allergnädigst nicht genebmigt, sondern es sollen neue Verleihungs-Veruche durch disseitiges 
Oberamt vergenommen werden. Hiezu ist nun Mittwoch der 28. diß bestimmt, und haben sich die Liebha- 
ber zu ersterer an gedachtem Tag Vormittags 0 Uhr auf dem Rathhaus zu Elebronn, zur zweiten aber an 
eben diesem Tag Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus in Eybensbach einzusinden und die neueren Bedin- 
gungen zu hören. Den 12. Jun. 1900. · Oberamt Brackenheim. 
Freudenstad t. Nach allergnädigstem Besehl Königl. Ober-Finanz-Kemmer, Landwirkhschaftl. De- 
partements wird die herrschaftl. Ziegelhütte unweit hiesiger Stadt, welche in einen Kveistokigten Wohnhauß 
nebst eingerichteter Scheuer und Stallung, auch einer besondern Brennhütte mit 2 Defen bestehet, auf fer- 
nere 3 oder 6 Jahre wiederum verliehen werden. Die unterz. ichnete Stellen machen nun solches mit dem An- 
hang hiemit öffentlich bekannt, daß die Verleihung bis Dienstag den 37. Jun. zu Dornstetten vor sich gehen 
werde, und die Yachtliebhaber, mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermägen Uno Prädikat versehen * 
edachtem Tag Vormittags 9 Uhr, in der Cameral-Amtswohnung daselbst sich cinzusinden haben. Den 68. 
* 109. Kreis-Steueramt Galw, und Sameral-Terwalkung Freudenstadt. 
Heichlingen, im Kreise Heilbronn. Die herrschaftliche Mahlmühle bei Deichlingen an der Jagst, de- 
ren Bestand mit Lichtmes 1810. endet, wird auf 6 Jahre lalva ratifcatione cn den Meistbietenen verlie- 
hen werden. Sie haf 3 Mahlgänge und einen Gerbgang, und das Bannrecht über ? Ortschaften, nemlich 
Untergriesheim, Obergriesheim, Bachenau, Duttenberg, Offenau, Jagstfeld und Hagenbach in Betreff des 
Mahlens. Die Wohnung ist geräumig, auch Fruchtböden und Stallungen, ein Wurzgarten von 28 Ruthen, 
einen Grasplaz von 3 BVrtl. 12 Ruth 17 Schuh hat derselbe zu genießen. Die Verpachtung wird zu Heich- 
lingen in der banerd Verwaltung vorgenommen auf Montag 26. Jun. I. J. um 0 Uhr Vormiktags, wo die 
Pachtslustige obrigkeitliche Zeugnisse ihres bebenswandels, des erlerntm Mällerhandwerks, und ihres Verms- 
gens zu Leistung einer Sicherheit von 2000 fl. vorzulegen haben. Ferner wird zur nemlichen Zeit dahier 
im Aufstreich verliehen, 1 Morgen 3 Vrtl. 2 ub. Wiesen bei Offenau die sogenmmte Mühlwiese, welche 
öfters auch die Heichlinger Müller gepachtet hchten, und ein Aal-Fang an der Jart. Den 37. Mai 1809. 
— Kreis-Steueramt Heilbronn, und Cameralamt Heichlingen. 
Leonberg. Bis Mittwoch den 21. Jun. Vormittags 0 Uhr wird auf dem Rathhaus zu Weissach, 
hiesigen Oberamts, die dasige Commun-Schaafweide wieder auf 9 Jahre, von Michaelis 1800 bis 1873. 
aufs Neue verliehen weren. Sie erträgt 526 Stück, davon der Beständer 223 Stek einsch ## darf, auch 
  
  
  
hat er eine freie Wobn#ung und Stallung, nebst 1 Morgen Wiesen unentgeltlich öu genießen. Es wird dahn 
diese vorhabende Verleilung mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß die biebhaber mit obrigkeitlichen
        <pb n="253" />
        243 
Zeugnigen und Meisterriefen verschm, um obgedachte Zeit auf dem Rathhaus in Weissach erscheinen, und elne 
Caution von baaren goo fl. zu stelen im Stande seyn müßen. Den 24. Mai 1809. Kön. Oberamt. 
Steinebronn. Di herrschaftliche Schaafweide allhier, deren Verpachtung auf Martini zu Ende ge- 
bet, wird auf weitere 3 oder 6 Jatre verlieben werden. Mit dem Uebertrieb auf die benachbarte Markun- 
gen, Waldenbuch, echrerdingen, kenfelden, Weidach, Stetten und Hof" auch Bernhausen, erträhze soiche 
o? Stük, Beständer hat aber für sein und der Schaafe Unterkommen selost zu sorgen. Die Liebhaber ha- 
den sich Freitag ren 30. Jun. Vormlttags ro Uhr auf dem Rathhause zu Steinebronn einzufinden, und ssch 
mit den erforderlichen Meister-und Conce'sions-Briefen auch gerichtlichen Zeugnissen über ihr Prädikat und 
Vermögen zur Eautionsleistung zu rersehen. Den 2. Mai 1809. 
Krcis-Steueramt Setuttgart und Cameralamt Weil im Schönbuch. 
Vaihingen. Der Bestand der Commun-Scha-fwaide zu Ensingen, gehet bis nächst Michaelis zu 
Ende, und die am 2.3. pril d. J. vorgegangene Schaafwaid Verleihung von Aurich ist wegen einem gesche- 
henen Nachgebot allergnädigst nicht rarifkeirt worden. Es werden daher folgende frische Berleihungen auf wei- 
tere 3 Jahre vorgenommen werden. Am Dienstag den 27. Jun. die Waide zu Ensingen Morgens 8 Uhr auf 
dem Nachbeus daselbst. Solche ertrigt 323 Stück, wovon der Beständer r#80 Stück einschlagen darf, und 
sreie Wohnung, bingegen eine Erutien von 250 fl. zu leisten hat. Am Mittwoch den 28. Jun. Morgens 
3 Uhr rie Schsafwaide zu Uurich, auf dem Rathhaus daselbst, welche 325 Stük erträgt, woran der Bestin- 
der 190 Stück einichligen darf, und ebenfalls eine freie Wohnung zu genießen, und 290 fl. Cäution einzule- 
en hat. Die Liebhaber zu einem oder dem andern Bestand, haben sich mit Meisterbriefen und obrigkeitlichen 
Zeugnissen wegen ihres Prödikats und Vermögens zu legitimiren. Den 0. Jun. 1809. berramt. 
Horb. Die betreffende Orté-Obrigkeiten werden andurch ersucht, nachstehende Conscriptionspflichtige, 
die sich theils schon früher, theils erst bei Vornahme der Rekruten-Auswahl entfernt haben, anher einliefern 
zu lassen. Bon Altheim: Johann Stehle, Leinenweber. Von Eutingen: Ern lop Von 
Grünmettstetten: Melch. Walz, Leinenweber. Martin Mayer. Von Ahldorf: Jakob Holden- 
ried. Sebast. Heimburger, Maurer. Joseph Vees. Von Wiesenstetten: Christian Brändle. Jos. 
RKaff. Von Isenburg: Jod. Dettling. Von Nordstetten: Joh. Lohmüller, Schuster. Seb. 
Schneiderhan Von Vollmaringen: Conr. Miller, Schuster. Von Birlingen: Alois Buter, 
Schreiner. (Fe. Fischer. S.bast. v#cus, Schmid. Von Börstingen: Joseph Koch. Von Luzen= 
bardt: Marens Blem, Zeinenmacher. Joh. Schmid, Bohrerschmid. Von Obernau: Georg Har- 
mann, Schmiider. Eklestin Hebe. 4 ön. amt. 
Nagold. Von dem disseirigen Oberamt haben sich nachstehende Militairpflichtige zwar mit obrigkeitli- 
chin Eertisicaten seit der lezten Musterung entfernt, ohne aber ihren bisberigen Aufenthaltsort anzuzeigen, 
als: Fricdrich und Toh Ge. Kempf, Beker und Müller von Ethausen; Michael Srikel, Kiefer von Böbin- 
gen; Michdel Schiek#et, Slhuster und Joh. Ge. Gutekunst, Hutmacher von Halterbach; Joh. Georg Proß, 
Zunmermoann von Bestängen. Ohne Erlaubniß-Schein haben sich wegbegeben: Joh. Walz, Schuster von 
Hochrorf; Heinrich Sin#iinecr, Schueider von Mözingen; Jehann 1###g# Stradinger, Zimmermann von 
Esfeingen und Joh (Fe. Luz, Schreiner von Schiettingen: unmittelrar vor der Aushebung, die ihnen schon 
bekannt war, entfernten sich Georg Zink und Taver Weber Schifer von Oberthalbeim, und ur FJeit der bereits 
schon Stitt gehabten Einlieferung zu Calw, Joh. Jak. Kaz, Steinhauer von Hochdorf. Sümtliche Abwesende 
sind zur Aushebung designirk, und es werden daher alle obrigkeitliche Behörden ersucht, erstere mit Erlaubniß- 
scheinen entfernte Militairpflichtige, sogleich in ihr Heimwesen zu verweisen, die übrigen alle aber auf Betretten 
  
wobtverwabrt hieher liefern zu lassen. Den 6. Jun. 1809. Oberamt allda. 
„Rotenburg. am Nekar. Wegen der heute vergenommenen Rekruten-Aushebung sind nachstehende 
Censteikirte entwichen. Als von Bühl: Ghrist. Boll, Baurenknecht. Von Dettingen: Ign. Kes- 
selring, Schuster. Erasmus Herrmann, Baurenknecht. Joseph Scheeting, Schuster. Stanislaus Ruf, Mez- 
ger. Ven Ekenweiler: Christ. Hönle, Bierbraurr. Von Ergenzingen: Matb. Baur, Schrei- 
ner. Von Frommenhausen: SJoh. Nepom. Beuter, Bauer. Anton Ströbele, Maurer. Werdelin 
Bek, Maurer. Von Hailsingen: Augustin Hamer, Bek. Ludovikus Sauter, Bauer. Januar. Baur, 
Baurenknecht. Von Hemmendorf: Luzius Leins, Weber. Bon Hirrlingen: Joh. Baftist 
beins, Weber. Wunitald Zug, Wagner. Matheus Leins, Beuer, Jak. Stumpp, Bauer. Martin Saile, 
Bauer. Joh. Bapt. Leins, Bauer. Math. Boh. Von Kiebingen: Jos. Sieß, Taglöhner. Hieren.
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        244 
Langheinz, Strikecr. Von Niedernau: Mich. Schneider, Weber. Von Rohrborf: Fried. Aeu- 
fel, Schneider. Euseb. Teufel, Weber. Anton Schweizer, Bauer. Math. Teufel, errs P#en #er- 
dorf: Joh. Wiest, Bauer. Coristoph Daub. Joh. Baur, Zimmermann. Von Seebronn: Wend 
Elsässer, Schneider. Von Weiler: Zidel Hummei, Bauer. Joh. Ruf, Bauer. Jos. Maier, Maurer- 
Bon Weitingen: Melch. Raeible, Schuster. Dionyf. Müller, Schäfer- Von Wurmlingen: Tlois 
Birlinger, Schuster. Jos. Groß, Bek, und beenhardt Sieß, Strumpfweber. Alle obrigkeitliche Behörden 
werden doher geziemend ersucht, auf diese Flüchtlinge zu fahnoen, sie im Betretungsfall zu arretiren, und 
wohlverwahrt gegen allen Kollens= Ersaz anher einliefern zu lassen. Den S. Jun- 1800. K. Oberamt. 
Tuttlingen. Folgende aus dem hiesigen Oberamt gebürtige Cantonisten sind theils v ei 
der gestrigen Aushebung treulos entwichen: Von — Gotifr. Lensiadr W, he 
Ge. Silzinger, Sailer. Von Weigheim: Baptist Kindler, Bauer. Bon Seitingen: Joseph 
Bisser, Caflen. Von Wurmlingen: Georg Bidermann. Fideli Zeof, Pfeiffenmacher. Von Durch- 
hausen: Martin Wintermantel, Bauer. Von Ober-Baldingen: Martin Göz, Bauer. Von 
Stetten: Martin Böüschle, Strumpfyeber. Von Nendingen: Bernh. Huber. Von Thal- 
heim: Matthes Ulrich, Kiefer. Oieselben werden hiemit so wohlmeinend aks zund aufgefordert, unver- 
züglich zum Gehorsam zurükzukehren und dadurch ihren groben Mißtrirt wieder gut zu machen. Würden sie 
aber innerhalb Jahressrist, wooon ihnen 4 Monat für den ersten, 4 Menat für den zweiten, und 4 Monar 
für den dritten und lezten Termin bestimmt werden, vor unterzeichnetem Oberamt nicht erscheinen, so“ sind 
sie ibres Vermögens, ihres Bürger= und Unterthancnrechts verlustig. Alle obrigkeitlichen Behörden werden 
geziemend ersuckk, gedachte Ausreisser da, wo sie sich betreten lassen würden, zu arretiren, und sie dem hiesi- 
gen Obcramt gegen Ersoz der Kosten einliefern zu lassen. Den 4. Jun. 1809. Kön. Oberamt. 
Balingen. Am 2F. vor. Monats hätten die drei ledigen Erkapitulanten: Johannes Wäschle und 
Joseph Kunobelspies, Shär von Hartheim, und Mathäus Link, Weber von Thieringen, zur Dienslleistung 
bei den Landbataillons nach Stuktgart eingeschikt werden sollen, sie sind aber, statt der Einderufung zu fol- 
gen, böslich entwichen, und werden daher sämtliche Hoch= und Löbliche Orts-Obrigke“#. Amtshalber biemit 
ersucht, auf diese Autreisser zu fahnden, sie auf Berreten zu arretiren, und wohlnerwahrt hieher einliefern zu, 
ussen. Den 6. Mai 180. *'- Kön. Cberamt allda. 
Calw. Simozheim. Der bei dem Königl. Füsilier-Regimert von Neurronn gestandene Gemeine. 
Scorg Wurster von Simczheim ist auf dem Marsch bei Donauwörth den 14. April b. J. de#ertirt. Es wer- 
den daher alle Hoch= und Wohllobl. Orts-DObrigkeiten geniemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn 
im Betretungsfall zu arretiren, und wohlverwayrt an das hiesige Oberamt transporriren zu lassen. Den 23. 
Mai 1809. 4 « « · Lbekamtallda 
Hord.DekuntekdcmxönchGarntson8-Regsmentgestanden-seGenus-neSylvcstechzlnvonMüh- 
titmcmZkeithvonMünchischcnPatrimonialancts,istjmAprild.J.imUrlaubdcfertsrt.Esmekdm 
daherHimtlicheOrks-ObrigceitcngeziemendnsuchhayfdtescnDcsekteurzufahndcmdcnfcxbenaufsetretm 
zuarrctiren,.unvwolslvckwahrtennvcdekqndastnIgLHochköbLRegimentssCommanbo,odetqndieuns 
tekzeichnekeOhökdeeinliefchzulasicnspDen12.Mai1809. Kön Dderant allda. 
Tuttlingen. Bonikacins Ramsperger von Stetten, hiesigen Cberamts, welcher bei dem Kônigl. In- 
santerie: Regiment von Camrer als Offiziers-Bedienter stand, isi aur 12. April d. J. au- der Ställen Deo- 
nauwärth desertirt Sämtliche Hoch= und Wohllsbl. Behörden werden daher geziemen? ersucht, auf denselben 
zu fahnden, ihn auf Betreten zu arrekiren, und entweder an das Hochlöbl. Regimenks= ommando, oder an 
birsiges Oberamt einliefern zu lassen. Den 29. Mai 180). Kön Oberamt. 
Stadt Waldsee. Severin Reichle von Ziegelbach, Patrim. Ob. Vegteygmts Wecgg, disseititzen 
Seuver. Oberamts, 22 J. alt, 8 Zoll 2 Lin. groß, ist im Mai d. J. treuloser Weise entw 5 n. Es werden 
daher alle Hoch= und Wohlkébl. Obriekriten geziemend ersucht, auf gedachten Reichte zu saberen, und ihn 
im Bernckungesall wohlverwahrt entweder an das hiesige Obramt, oder an das Depot Krummando der leichten 
Butgade in Stuttgart einzuliesern. Den 15. Mai 1809. Kön. Souv. Oberaunt allda. 
Welzheim. Der hüsge Bieh= und Krämermarke, welcher K#her Dienstaas nach dem Feiertag Jo- 
hamnis abgehalten worden, ist für die Zukunft mit allerhöchster Concession Aiso verlegt, daß er den Tagx vor 
dem Feürkag Vetri und Pouli, mithin beuer den 28. Jun., der Nachmorkt aber an diesem Feiertag selbst 
gsehalken wird. Diß wird hiemit denr Publikum bekannt gemacht. Den 2. Jun. 1800. Kön. Oberamt.
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        Nro. 29. 18f00 245 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blak.. 
Samstag, 134. Jun. 
  
  
  
  
Aufruf. 
In dem Augenblick, in welchem die Königl. Armee mit ruhmwürdigem Muth an den 
glorreichen Siegen der grossen verbündeten Heere Anrheil nimme, und durch siegreiche Vor- 
schrirre den Feind und seine übermüthige Schaaren überall jurukgedränge, weit von den Gren- 
zen des Reichs entfernt hat, und in-und um die Haup'stadt des Feindes steht, hat es Sr. 
Königl. Majestäát eine hohe Zufriedenheit gewähren müssen, zu sehen, daß auch die zur 
Sicherheit des Reichs im Lande gebliebene Königl. Truppen sich mit Ruhm und Ehre bede- 
ken, indem sse mit beispiellosem Muth und seltener Entschlossenheit die Insurgenten des Ty- 
rols und Vorarlbergs, welche als raubsüchtige Horden die südlichen Grenzen des Reichs be- 
drohten, überall zurnk und in ihre Berggründe hinein drängen. 
FKreudig eilt überall die Jugend herbei, um den Abgang der bestehenden Regimenter 
zu ersezen, und um neue zu bilden. Mit bem Muth des langgedienten Soldaten kämpfen 
auch diese kaum genbre Jünglinge, und wetteifern mit ihren Väcern und Brüdern, um sich 
die Achtung ihres RKönigs und die Dankbarkeit des Vaterlandes zu erringen. 
Mit Liebe und Wohlwollen blicken Se. Königl. Maj. auf die braven Verhheidiger 
deo Vaterlandes, und freuen Sich, König eines solchen. Volks, Vater solcher Kinder 
u seyn. 
ur Wann der Bürger und Bauer mit solchen schönen Beispielen wahrer Vaterlands-Liebe 
vorangehr, und beurkundet, daß wenn er auch nicht adelbürtig, er dennoch edelbürtig ist; se 
hegen Se. Königl. Mas. die Ueberzeugung, daß auch der Adel Ihres Reichs diesen E- 
len nicht nachstehen und sich beeifern werde, dem Warerlande seine Dienste in einem Augenollk 
zu widmen, wo kasselbe ihrer bedarf, um die Offiziers zu ersezen, welche im murhigen Kampf 
sür das Vateriand stelen, auf dem Bett der Ehre als Helden starben, und um die Braven 
anzuführen, welche uach dem Willen ihres Köngs herbeieilen, neue Regimenter bilden, und 
zur Verryeidigung des Vaterkaukes bereit dastehen. 
Se. Königl. Man#ewarten, daß insbesendere diesenige Ihrer Unterthanen, welche 
schon früher als Offiziers dienten, und #u frühe für das Vaterland sich einer umhätigen 
Ruhe überltessen, in diesem Augenblik zur Thätigkeit zurükkehren, und sich be-ilen werden,
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        246 
luch ihre Dienst-Erfahrenheit die Unerfahrnen zu leiten, und zu brauchbaren Soldaten in 
ilden. · «." 
Se. Königl. Maj. fordern bemnach namentlich den ehemaligen Obristen v. Män- 
chingen in Dizingen; die ehemalizen Hauptleute: v. Kechler in S wanderf, v. Kech= 
ler bel Eningen, — Rotter auf dem Bergheimer Hof, — v. Eichbaum, — NKund 
in Heilbronn; die ehemaligen ieutenants: Meter in Reuttlingen, — Bayyha in Piie- 
ningen, — die Gebrüder Löwenstern in Hall, — Gaupp in Hall, — Demmler 
in Sturtgart, — Sonntag, — Offterdinger in Leonberg, — den v. Berlichin- 
gen zu Jarthausen, den v. Gemmine n, Sohn zu Benfelo, die = Reischach zu 
Nieth, anf, sich zum Dienste des Vaterlandes zu stellen, und ungesäumt sich zu demfelben 
zu melden. · 
Allpchöchstdicsclbenbefehlenden-LosAlxcrlssöchstderoHofjågcreiangestelltenIagdiuncctth 
sich zu eben diesem Zweck nach Ludwigsburg zu b-geben, und werden es gerne sehen, wenn 
diejenige Ihrer Civildiener, welche Neigung und Militaire-Dienttkähigken zu bentzen glau- 
ben, sich zue Anstellung im Milirgir melden werden. Einem Jeden ist die Behn des Ruhimns 
eröffnet, ein jeder kann es durch die That beweisen, daß er würdig seie, den biedern bra- 
pen Württembergern anzugehhren. Das Bewußtseyn, seine Pllicht erfüllt, für seinen 
Känig und sein Vaterland gekämpft zu haben, das Wohlwollen seines Königs, der Dink 
sein.# Mirbürger wird sein schöner Lohn seyn! Ludwigsburg, dey 18, Jun. 1309. 
Ludwigsburg, den 22 Jun. 
Unter Beziehung auf obigen allgemeinen Aufruf, wordurch die im Künigreiche sich 
aushaltende ehemalige Officiers und andere Adeliche zur Dienstleistung bei dem Königl. 
Milnair einberufen worden sind, werden dem allerhöchsten Befehl Sr. König.l. Maj. 
gemaäs nachstehende weitere Personen besonders aufgefordert, diesem Aufruf Folge zu lei- 
sten; nemlich: " 
1) Major v. Massenbach ehemals in Oestreichischen Diensten, 
a) Hauptmann von Massenbach bei dem Chaussee-Departement angestelle. 
3) Hauptmann von Uttenhofen zu Hall. " 
4) von Stetten, ehemals Lieutenant in Könlgl. Preußischen Diensten. 
5) von Imhof, ehemals Königl. Württemberg. Lieurenanr. 
3 von Freiberg, ehemals kieutenant in Destreich Diensten. 
7) von Craisheim, ehemals Nassau-Oranischer Lieutenant. 
3) von Buhl, ehemals Lieutenant in Königl. Bayerischen Diensten. 
I) von Bodmann, ehemals Fürstlich Primatischer Masor. 
Jo) von Adelsheim, ehemals Königl. Bayerischer Lieutenant. 
11) Carl von Speth von Marchthal, ehemals Oestreich. Seaabs-Ritemeister. 
12) Gustav von Speth, Königl. Kammer-Junker. « 
»n; Maximilian von Speth, Koͤnigl. Kammer-Junker. 
14) von Stain von Hardthausen, Königl. Kammerherr. 
15) von Stain von Hardthausen, Königl. Stall= und Kammer-Junker. 
15) von Ulm auf Erbach, vormals in Haiserl. Oestreich. Diensten.
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        447 
r7) von Uslm auf Erbach, Kamnierhett, vdrinals in Kaiserl. Oestreich. Diensten- 
13) von Gemmingen, vormaliger Königl. Oberforstmeister; welche sich ungesäum# 
an Ludwigsburg einzufinden und wegen ihrer Anstellung das weitere zu gewärtigen haben. 
Ernde: General-Reseript auf 1809. vom 1##. Jun. 1800. 
Wir besehlen hiemit den Cameral-Beamten des Reichs, daß sie auch in biesem Jahr 
wieder, alle Frucht": Heu: und andere Zehenden, welche Uns zugehören, so wie die Theil- 
und Land-Garben-Gefälle, wenn nicht besondere Umstände die Selbst= Einheimsung unver- 
meidlich norhwendig machen, unter Vorbehalt der Rarifkkation an die Meistbietenden öffent- 
lich verlrihen sollen. —.. , , . - 
Wie erwarten fernev, daß alle Cameral= Verwalter diesem wichtigen Geschäfe mit pflichte 
schuldiger Aufmerksamkeit für Unser allerhöchstes Interesse zu rechter Zeit sich widmen, auch- 
alles dasjenige pünktlich befolgen, und zwekgemäs in Anwendung bringen werden, was durch- 
ältere und neuere Vorschristen, insbesondere aber durch die Erndte= General-Rescripten vom- 
29. Mat 1306. 2:7. Mai 1807. und 17. Jun. 1808. wegen Behandlung der Zehendgeschäf 
te, verordnet worden ist. . ..« . spsp 
Da · hingegen bisher mehrere Cameral-Beamte die Flur--oder Felder-Beschreibungen: 
selbst gefertiget, und dardurch der thnen anvertrauten Amts-Kasse beveutende Kosten’ verur- 
facht haben /da serner viele Beamte keine Duplicate von ihren Zehend-Berichten — auch' 
ehen diese Zehend-Berichte sehr ofe mangelhaft, und nicht in gehöriger Ordnung verfaßt, an 
die Königl. Ober-Fii#ranzl Kammer einsenden: so werden in dieser Beziehung folgende spes 
clelle Vorschriften ertheile »l, . 
1) Wie schon in der dem Ernde-Rescript von 1806. beiliegenden Instruction verotdnet 
ist, sollen die Hlur-Beschreibungen durch die Orts= Vorsteher geferziger, und ihnen hiezut 
von den Cameral Bramten die nöthige Anleitungen gegeben, besonders aber zu vollständiger: 
Erreichung des Jiks, Abschriften von dem im Jahr 180. vorgeschriebenen Formular, und' 
die Felder-B schreibungen der vorgehenden Jahre mitgetheilt, sofort die auf solche Art von: 
den Orts= Vorstehern verfaßte Flur-Beschreibungen, vor Anfang des Zehend= Verlelhungs- 
Geschäfis genau geprüfe, die etwa sich ergebende Anstände mit den Orts-Vorstehern und- 
Guͤterbesizern· ereͤrtert, die Taggelder der Ortsvorstehdr von Fertigung der Flur-Beschrei- 
bungen aber, den Zehend-Beständern mit den übrigen Verleihungs-Kosten einbedingt werden.“ 
Sollten jedoch die zehendbare Felder bei einzelnen Orten ibrem Meßgehale nach, nicht 
bekannt, die anzeblümte Mergeuzahl wegen vieler Wechselfelder schwer zu untersuchen und 
zu liguidiren, oder unter dem zehendbaren Feld elner Orts-Markung viele zehendfreie, mit- 
Zehend-Surregat Geldern beleste, oder zu Partikular= Zeherd-Distrirten gehörige Güter be- 
griffen, und gerade die Vorsteher solcher Orte nicht in dem Grad unterrichtet, oder Instrucs- 
tiensfähig seyn, daß ihnen die Fertigung der Flur-Beschreibungen ohne Gefahr für das ale- 
hechste Zehend= Interesse anvertraut werden kann: so haben die Cameral-Beamte von dem 
eintretenden besondern Verhälinissen und Anständen eine Anzeige zu machen, und sich zu- 
Verfassung der Felder-Beschreibungen ausdrükliche Legitimation zu erbitten: , 
2) Wird sämtlichen Cameral-Beamten hiermit aufgegeben, daß sie von den großen und- 
kleinen Frucht und von den Deu-und Oehmd= Zehend-Verleihungs-Berichten, in Zukunst-
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        248 
um so gewisser Duplicate einsenden sollen, als diese Verordnung schon laͤnast bestehet, und 
die Zehend- Berichts- Duplicate theils zut Revision der folgenden Zehend Berichte, theils 
zu Nachforschungen und Ausarbeitungen bei Keènigl. Kanzlei auf den Fall unentbehrlich sind, 
wenn ein Beamter mit Einsendung seiner An#us-Aechnung und der Rechuungs: Beilagen, 
zies- welchen also der Zehend-Bericht des vorgehenden Jahrs erst mit übergeben wird, sch 
verspätet. 
3) Sollen zu Erleichterung der Uebersscht bei Prüfung der Zehend-Verleihungs-Be- 
richte, alle Orte, welche in dem Zehend-Bericht verkenemen, gleich im Eingang mit ihren 
Namen aufgeführt, die Zahl des Blatts, auf welchem die Verlethung des Zehendens ron 
jedem einzelen Ort, in dem Zehend-Bericht zu finden seie, bemerkt, und die Zehend: Ver- 
pachtungen selbst, nach alphabetischer Benennung der Orte, welche Zehenden zu reichen ha- 
ben, in dem Zehend-Bericht vorgetragen werden. 
4) Do durch die neuere Aemter= Vereinigungen und Cameral-Bezirk#-Eintheilungen, 
auch die vorher statt gehabte Administration der Zehend-Gesälle wesentlich verändert werden 
mußte, mithin aus den bei Königl. Kanglei einkommenden Zehend-Bericheen gegenwärtig 
nicht mehr zu ersehen ist, welche Zehend= Gefälle dieser oder jener Cameral-Beamte an ande- 
frre Cameral:= Verwaltungen der neuen Eintheilung gemäs, habe abtreten müssen, und welche 
Zehenden ihm seict der neuen Cameral-Districts-Eineheilung zur Erhebung und Verrechnung, 
von a#dern Cameral-Aemtern zugeschieden worden sind: so verordnen Wir hiemit gnädigs#, 
daß zu Begründung einer Untersuchung, ob seit dirser Zeit bei Erhebung der Zehendgefälle 
kein, Unserem allerhöchsten Zehend-Interesse Nachtheil bringender Irrthum sich eingeschlichen 
habe, von jeder Cameral: Beamtung mit dem nächsten Zehend-Bericht ein besonderes Ver- 
zeichniß über alle zu dem betreffenden Cameral: Districe gehörige Städte, Fleken, Dörfer, 
Weiler und Höfe eingesendet, und in diesem Verzeichnts mit Benennung der einschlagenden 
Dokumente, ausdrüklich bemerkt werden solle, wer auf diesen Orts= Markungen den großen 
und kleinen Frucht= den Heu-und Oehmd= 2c. Zehenden zu beziehen habe, auch von wel- 
chen Beamwungen die Unserer Königlichen Ober-Finanz-Kammer zustehende Zehenden, vor 
der neuen Eintheilung der Cameral= Distrikre, eingezogen und verwaltet worden seien. 
5) Haben bisher viele Beamre diejenige Güterstüke, welche wegen Entrichtung eines 
Surrogat= Gelds, oder aus anderen Gründen, von Reichung des Zehendens in naturs frei 
stod, in den ZebendBerichten theils gegen die Vorschrift nur summarisch von der Morgen- 
Zahl des zehendbaren Feldes abgezogen, theils auch eben diese Güterstüke in so fern unrich- 
tig und mangelhaft specificirt, als die Specification mit den Rechnungen, in welchen die 
Surrogat-Gelder verrechnet seyn sollen, nicht übereinstimmt. 
Es sollen deßwegen alle dergleichen unter die Abzüge an der zehendbaren Morgenzal 
gehörige Felder, in den Zehend-Berichten künftig immerhin richtig specificirt werden, auch 
haben die Cameral-Beamte ganz unfehlbar die Rechnungs-Blatt:Zahl bei sedem Güterstäk 
anzuzeigen, und dadurch den schuldigen Beweis zu führen, daß von dergleichen Surrogat- 
geldern rdc. in Rechnungs-Einnahme nichts zurük geblieben seie. 
0) Ist dem Beamten durchaus nicht mehr gestattet, von dem Zehend= Verleihungsge- 
schäft unter irgend einem Vorwand, 1. B auf einen zur Hülfe beigezogenen Seribenten 2c. 
gegen die Bestimmung des neuesten Diären= Regulativs weilere Kesten anzurechnen; auch
        <pb n="259" />
        249 
verordnen Wir gnaͤdigst, daß alle Cameral-Beamte, die mit den Zehend-Verleihungen ver- 
säumte Zeit, am Ende der Zehend-Berichte, samt der Kosten= Berechnung in chronologi- 
scher Ordnusg specifickren, und zugleich das Blatt des Zehend-Berichts, auf welchem bei 
jeder Zehend Verpachtungs= Handlung, der Kosten summarisch angezeigt steher, allegiren 
sollen, um auf diese Art Zeit= und Kosten-Aufwand in zusammenhängendem Ueberblik desto 
zuverläsiger prüfen zu. können. Endlich bestimmen Wir 
) daß die Kosten von urkundlicher Abschäzung des in den zehendbaren Feldern durch 
Hagel verursachten Schadens, künftig nicht mehr auf die Amts-Kasse allein, ohne Concur= 
renz der Zehend-Pächter übernommen, sondern, wenn solche von der Behörde moderirt und 
dekretirt sind, zwischen der Zehend Herrschaft und dem Pächter getheilc werden sollen. 
Diesem gemäs haben die Cameral= Beamte das Erforderliche unter die Bedingungen 
in das Zehend-Verleihungs-Protokoll aufzunehmen, und sich selbst hienach zu achten. 
Daran 2c. Stuttg. in Kön. Ob. Fin. Kammer, Landwirthschafrl. Dep. den 19. Jun. 1309. 
Erneuerte Polizei-Verordnung, das verbotene Ausschutten aus den Fenstern auf die Straßen betr. 
Ungeachtet man has hiesige Publikum unterm 20. Sept. v. J. auf die schon längst 
bestehende Verordnung aufmerksam gemacht hat, daß kein Wasser aus den Fenstern auf die 
Straßen bei Serafe von s fl geschütret werden darf; so kommen doch #äglich wieder Kla- 
gen vor, daß dieser Verordnung nicht nachgelebt werde. » 
Man sieht sich daher veranlaßt, diese Policei: Verordnung nochmals in Erinnerung zu 
bringen, und dabet ausdrüklich zu bemerken, daß ein Jeder, der sich solchen Unfug erlaubt, 
ohne Rüksicht ob es wenig oder visl Wasser, reines oder unreines gewesen seie, unnachsicht- 
lich mit der darauf gesezten begal: Strase von § fl. belegt werde, und im Fall einer dadurch 
verschuldeten Beschädigung der Kleider zu dem Ersaz des Schadens angehalten werden 
wird. Stuteg. den 18. Jun. 1309. Königl. Ober-Polizei-Direktion. 
Erkenntnisse des Kèn. Oder Just. Collegil Iltem Senats. 
In der Reches-Sache zwlschen der Frau G.äáfin Maria Anna von Wolfegg-Kiclegg 
cum curatore, Vorklägerin Rachbeklagtin, und dem Herrn Fürsten Joseph von Waloburg 
Wolfegg Waldsee, Vorbeklagten Nachkläger, wuro#e in der Vorklage der Beklagte zur con- 
ventionsmässigen Uncerhaltung des Kißlegger Schloßgartens schuldin erkannt, in der Wie- 
derklage aber wegen Bestimmung des von dem Nüchkliger an die Nachbeklagte sährlich ab- 
zugebenden Brennholz-Quanti eine richterliche Verfügung gemacht, comp. expenl. Seute- 
gart, den 14. Jun. 1809. 
Stuttgart, den 15 Jun. 1309. wurden geschieden: 
1) Simon Friedrich Roller von Calw Kl., von Eva Catharina, geb. Rauser, Bekl. 
ex cap. adulterii, unter Verurtheilung der Bekl in die Kosten. 
2) Jakob Moll von Kiechheim unrer Tek, Kl., von Catharina, geb. Zimmermann, 
Bekl. cx cap. quall delert. unter Verurtheilung der lezkern in die Kosten 
3) Johann Christoph Hutten, Kronenwicth zu Eningen Böblinger Oberamts, Kl. von 
Catharina, geb. Streheker, Bekl. unter Vergleichung der Kosten.
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        150 
Se. König'. Maj. haben vermög allerhöchsten Decre#s vom 14. Jun. — 
Keller in Duttenberg, Oberamts Nekatsulm auf sein Filerno 4. Jua- — 
Emlossung ron #3 und *“% 
verm #gr allerhöchsten Decrets 2om 10. Jun. den bei einer gegen die Jufr# -. 
gehabnnAckogtrcfxikungsichsobravbewiesrnen Volonkaik-Cadgetg» Fabe Isirgemeen san 
Cadet bei dem Fußsäger Baraillon König zu ernennen, und ihm die silberne Ehren-Medaille 
zu ercheileng, #an li, Oberforl R C 
den Förster zu Sulz, Oberforstames Rottweil, Carl Gottlieb - · 
Oberforstamts Leonberg, und den Förster zu Rutesheim, Johann eg ge bei 1 
dessen. Stelle nach Sa- mmdd Seli n 
den Oberförster Gauß von der Solitude als solchen nach Gmuͤ - 
OketförstekFavervouGmündasufdieSolimdezuversezen Fugxänxsszkykd dagegendm 
Se Königl. Maj. haben vermäg allerhöchsten Decrets vom 17. Jun den Oberamts- 
Ac’nar Speidel in Görpingen zum Kreis: Actuar in Schorndorf, und den Oberamts- 
Hraktikanten Moximilian v. Mutschgai in Stokach zum Kreis-Aktuar in Oehringen zu- 
ernenne n.nO senr enle Resoli r 6°n•°½ 
vermög allerhöchster Resolution von ebend. die erledigte Pfarrei - - 
Diöcese,dcnsdor.sigmDiacoinxsZ«-1.Rößlin,und basg Dickcfonxf LETIZMSYFIIIUTMIIIW 
Ries in Hirchtn am Meerns allergnddigst übertragen, und " 
dem zum Diaconat und räceptorat Langenburg von dem Fürsten von Hohenlohe= « 
genbukgmomiuiytetj Candidaten der Theologie Friderich Ws 4 die. —-* — 
firmation eriheilt. 
Se. Koͤnigl Maj. haben durch ein Dectet vom 18. Jun' 
den Major, Graf v. Mormann. Ehrenfels beim Leib— Chevauxlegers- Regim. zum! 
Hberst= Lieutenant, , « , 
den Obreiuemmanr von Wollatth. und 
den Unter-Lientenant Adjurant Batz vom Jäger-Regiment zu Pferd Kör ¾ 
rern des Militair-Werdienst-Ordens zu ernennen; scann 8 serd Konig zu Ri- 
vermög alerhöchsten Decreis v. 19. Jun den karholischen Pfarrer Joseph ". 
von Wiblisgen zum Assesser des karhol. gezniichen Rarhs und r6 ee Prseess 
schen Stadt: Pfarrkirche in Seuttgart zu ernennen, und die vacante Pfarrei Wiblingen dem 
Koplan in Öchserhamen Georg Geisenhof, die Kaplänet Ochsenhausen aber dem doriigemt 
penstonirten Erconventual Anselm Härle zu übertragen allergnäddigst geruhr, 
Se. Königl. Ma. haben durch Decrete vom 20 Jun: 
den Hauptmann v. Baier vom Linien Infanteri--Neginient' von Camrer zum Major, 
den Staabs- Copitain v. Szoymborsky zum wirklicheh Hauptmann, 
den Uneer Lieueant v. Prüschenk zum Ober Lieurenant bei gedachtem Regiment 
beu ehmals in Kön. Diensten gestendenen Hauptmann v. Lohbauer zum Hauptmann: 
bei dem Depet des bin Infant Regiments v. Phull zu ernennen, und 
den Jogdjurker v. Seckendor'f als Premier-Lieurenant dem Depot der leichten In- 
fanterie zuzutheilen: # »· 
denBarcnSigfxiedv.ScheueleOber-Lieutenaijt-b"eikd·emGarde Reg zu Pferd,
        <pb n="261" />
        251 
der chemals in Koͤnlal. Diensten gestandenen von Beust zum Ober:Lieutenant bel dem 
Derot des Fußjaͤger: Bataillonn v. Neufer, ferner 
dureh ein Ot#cret von 21. Jun. 
den ehemals in Köntgl Diensten als Hauptmann gestandenen Weckherlin wleder 
ais Hau#emaan bet eizem Land Baaillon, 
den Cidet G#z vom Lin. Infant. Regiment von Franquemont zum Second-Lieutenam# 
brim din Insant. Reginent Herzeg Withum, 
den Cadet Tafel vom Lin. Infanf. Regiment Prinz Friderich zum Second-Lieurenant 
beim Füsilir-Regiment von N bronn, 
den von Soden zum Second-Lieutenant beim Lin. Inf. Regiment Kronprinz zu er- 
nennen, und .% # 
den Jagdjunker Grafen v. Pückler der leichten Infant. als Ober Lieutenant zuzu- 
ilen, allergnädi eruht. 
ir. —————ii v. 20. Jun. haben Se. Königl. Maj. die erledigte 
Pfarrei Dußlingen, Tübinger Didcese., dem Pfarrer M. Schmidlin in Meßstetten al- 
lergnädigst übertragen. 
Tübingen. Bel dem Kön. Ober-Trltunal sind die Candidatcen der Rechte: 1) Joseph 
Adam Schmiduz von Kislegg, 2) Leopold Honer von Spaichingen, und 3) Andreas 
Burkerd von De#tweil, nach erstandener Prüfung zu Königl. Adv#katen aufgenommen, 
verpflichtet und immgtriculirt worden. Den 10 Jun. 1809. " 
DaSe.Kdnigl.MajdurcheinallethöchflepDecketvom17.Jun.«demMüllek 
Joseph Binder und seinem Knecht Adam Koͤber von Hohenek wegen der durch dieselbe mit 
etgener Lebensgefohr bewirksen Rertung des in den Reckar gestuͤrzten, von dem Strom fort- 
erissenen und dem Erteinken nahe gewesenen 4 jhrigen Kindes des dortigen Weingäreners 
Pichael Schneller zur Belohnung dieser That und zwa: jedem derselben Zwanzig zwei 
Gulden augsgesezt, und die silberne Ehren= Medallle zum Tragen allergnddigst verliehen 
haben; so wird solches zur allgemeinen Kenntniß gebracht. Den 21. Jun. 1500. Königl. 
HOber. Reg. Ob. Pol. Depart. Ad Mand. Sucr. Reg. Maj. propr. 
Stuttgart. Der Posihalter Stcauß zu Fürfeld hat sich erlaubt, einen zur Post ge- 
gebenen unversiegelten Brief zu eröfnen, und öffentlich in der Wirrhssiube vorlesen zu 
lassen; statt daß er den Beief dem Aufgeber zum Versiglen hätee zurükgeben soilen, wes- 
halb derselbe unterm 21. d. Mon. mit einer Sterafe von 20 Thalern belegt worden ist. Den 
1. Jun. 1800. Reichs General Ober-Post-Direction. 
  
tuttgart. Bäi der Königl. Hof= und Domainen-Kammer werden aus der hiesigen Haupt= Keslerei 
bis Montag den 26. Jun. ro bis 60 Aimer herrschaftlicher Gefällwein r8ogr Gewächs, Im öffentlichen Auf- 
streich verkaust werden; wozu sich die Siebhaber an gedachtem Tag, Vermitlags o Uhr dabier, in dem Kast- 
kellerei = Gebäude, par terre, einfinden wollen. Den 12. Jun. Kön. Hof und Domainen-Kommer. 
üglingen. Wegen eingetretener Hindernisse kann der angekünrigte Gebtude= und Fässer-Verkau= in 
Kürnbach nichk auf den 20sten, sondern erst guf den 28. Jun. Vormittags § Uhr geschehen. Den §.-Jun- 
1809. « « .Cmvekal-Xsecw.11tungaust2
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        252 
Laufen. In der Cameral-Verwaltung allhier werden am Dienstag den 4. Jul. Vormittags 9 Uhr 
ungefähr 77 Aimer Wein 180gr Gewächs in größern und kleinern Parthien, je nachdem sich Lethahe, zeigen, 
im Aufstreich verkauft werden. Ler Wein ist lauter hirsiges Gewächs, und von dr besten Qualität, wel- 
ches die Liebhaber beim Versuchen an den Fässern #nden werden. Den 2. Jun. 1800. 
Cameral-Verwaltung allba. 
Brakenheim. Die von den Communen Cleebronn und Eybensbach vorcenommenen SefstVan- 
leihungen wurden allergnädigst nicht genehmigt, sondern es sollen neue Verleihungs-Versuche durch disseitiges 
Oberamt vorgenommen werden. Hiezu ist nun Mittwoch der 21. diß bestimmt, und he#n sich die biebha- 
ber zu ersterer an gedachtem Tag Vormittags 9 Uhr auf dem Ratbhaus zu Clebronn, zur zweiten aber an 
eben diesem Tag Nachmittags 3 Uhr auf dem Rathhaus in Eybensbach emzusinden und die neueren Bedin= 
gungen zu hören. Den 12. Jun. 180. · Cberamt Brackcnheim. 
Kemnath, Stuttgarter Amts-Oberamts. Die herrschafstl. Schaafwaite zu Kemnath, welche 600 
Stücke ertrigt, wovon ein Bestänrer 350 Stüke, und die Schafhofs Maier 150 Stkk einschlagen dürfen, 
wird bis Donnerstag den 6. Jul. d. I zum zweitenmal verliehen werden, weil die erste Verleihung wegen 
des allzugeringen Erlöses allergnädigst nicht genehmigt wurde. Oie Liebhaber werden zu diefer nochmaligen 
Verlehung an bemeltem Tag, Vormittags 9 Uhr auf das Rathhaus zu Kemnath, eingeladen. Den 24. Jun. 
1809. Steuerrath des Stuttgarter Kreises, Cameralverwalter zu Denkendorf. 
Lien zingen, Maulbronner Oberam#ts. Oie den toten ror. Mon. vorgenommene Verleihung der bie- 
sigen Commun-Schaafweide ist von dem Königl. Hechlebl. berlandes Oelonomie-Collegium i geneh- 
angt, sondern rurch ein allerhochstes Dekret vom 0. diß befozlen worden, daß eine nochmalige Verleihung der- 
selben veranstaltet werden soll, wozu Montag der 1o. Jul bestinimt st. Die Waide ertragt 100 St Schaafe, 
wovon aber der Beständer nur die Hältte emnschiagen darf, er hat dageden von jedem alten HWrge Schaaf 
2 Viertel Dmkel und von einem kamm 1 Vrtl. Häterlohn zu beziihen, daneben hat er eine freie Wohnung 
und Stallung, nebst 1 G.rtle dabei und alle bargerlichen Benesicien 44 genießen. Die Waite wird auf 3 
Jahre, von Michaelis 180.) bis 1812 verliehen. Alle Schafermeister, welche sich mit Meisterbriefen und 
obrigktitlichen Zeugnißen über ihr Bermogen und Praddike hinl. mglich ausweisen können, werden hiezu einge- 
laden, daß sie um gedachten Tage Vormutags Uhr auf dem Rathhaus in Lienzingen der Verhandlung an- 
wohnen. Den 15. Jun. 180%. Diberamt Maulbronn. 
Marggröningen. Montags den 1P. Jul. Vormittags 9 Uhr wird in dem Kreis= Arbeiteraut allda 
die Lieferung von vielen für das Krai Arbeitehauß erforderlichen Eseekten an Bert. Stellen, nollenen Decken, 
Matrazen, Leintüchern und andern Fahrnuß-Stücken durch eine öffentliche Abstreichs= Verhandlung veraccor- 
dirt werden. 
Oberstadion. In Gemähbheit allerhöchst Königl. Befehls, sollen die hiesigen herrschaftlichen Eürer 
auf c Jahre, nemlich von 1800 bis 817. in einen Gelomt- Pacht gegeden werden. Dieselben besichen in 
11 Mansmad rasgarten, 363 Jauggert 2mähdigen Wiesen und .7#8 Ichrt. Akerfeld. Ein Päckter erhält de 
nöthige Wodnung und Scheuer mit allen ökonomischen Einrichrungen und Zugehörden. Ju dieler Verhandlung 
ist Dienstag der 1N. Jui. d. J. bestim nt, wobei sich die Liebhaber Vormittags o Uhr allhier einsinten, und 
die nähere 2# e#ingeisse vernermen kunnen. Jeder derselden hat sic aber mit elnem obrigkeitlichen deugniß aus- 
zuweisen, daß er ein rechtschaffener Mann sei, die erforderliche landwirthschaftlichen Kenntnisse besize, um die- 
ses Gut umtreiben zu k. unen, und nicht nur eine Caution von acoo fl. zu stellen im Stame ar. sondern 
auch überdiß noch ein VBezmogen von 2co## fl. besize, um das nöthige Vieh, Schiff u. Geschirr anschaßen zu 
können. Ten 15. Jun. 1809. Königl. Verleihungs-Commi sion. Lberamtmann zu Biberach, Ritter 
der Eivil. Verd. Ordens, v. Dizinger. 
Waiblingen. Der Bestand der Commun-Schaof= Waide zu Beinstein, dilseitigen : beramts gebht auf 
nächst Wic aelis zu Ende, und wird Montag den 10. Jul. Vormittags 0 Uhr auf den Nathhaus zu Bein- 
stein eine neue Verläthung von Michaelis t bis 1812 vorgenommen werden, wobei sich die allenfallsige 
Lichhaber cinfinden moͤgen. Auf der Waide koͤnnen im ganzen Zoo Stuͤk Schaafe gehalten werden, wovon 
der Schäfer 225 Stük, die Bürgerschaft aber 75 Stutk einschlagen darf. Der Schaͤser hat freie Wohnung, 
Stallung, wie auch #. Viertel Wiesen zu geniessen, und müsien die Liebhaber die zum Auffircich zugclassen 
werden wollen, mit Meistebriefen und einem obrigkeitlichen Zeugniß in Betreff ihres bieherigen Lebenswan- 
dels und daß sie eine Caution von voo fl. zu leisten im Stande seion, versehen seyn. Den 14. Jun. 1809. 
, Oberamt allda. 
(Nebst einer Beilage.)
        <pb n="263" />
        253 
Beilage zu RNro. 29. 
  
Gmuͤnd. Während der Dauer des hiesigen Etappen- Plazes sind 11 Waͤgen und noch einiges einzelne 
Baurengeschirr von denen hieher von andern Oberaͤmtern requirirten Vorspanns-Bauren wahrscheinlich boshafter 
Weise zurükgelassen, orhero aber von allen Keiten, Rüst= Waag-Deirelnägel, Wagen 2c entledigt worden. 
Nur 3. davon schienen aus dem blauen Zeichen dem Oberamt Marggröningen und Damm angebörk zu haben, 
die übrigen sind meist ohn: Zeichm Laur des darüber aufgenommenen Inventarü# belauft sich der ansch#ag, 
dieser meist ruinirten Wägen 2c. in allem auf 108 fl. 18 kr. Diejenigen Communen nun, welche Vorspanen 
bieher gestellt und Wägen verlohren haben, köanen solche binnen #4 Tagen in Augenschein nehmen, indem 
sonsten solche zu Gunsten des Ken gl. bandes-Concurrenz-Magazins allhier an den Meistbietenden verkauft 
werden dürften. Oen 15. Jun. 1809. Oberamt allda. 
Stuttgart. Kreis und Amt. Nachbenannte abwesende Conscriptionspslichtige werden hiemit ausgern- 
en, innerhalb 3 Monaten sich in ihr Heimwesen zu begeden und bei Oberamt zu nelten, widrigenfalls die 
in der Kön. Conscriptions-Ordnung gegen sie kestgesezten St afen eintreten und nicht nur ihr Vermögen con- 
Werk,, sondern auch sie ihres Burger= uad Unterthanen-Rerhts für verlustig erklärt werden würden; als von 
ernhausen: Georg Mezeer, Meer. Cyristoph Walz, Mczger. Mich Neef. Ludw. Auch, Weber. 
Joh. Ge. . Weber. Eoristoph Walz, Weber. Ge. lz, Sailer. llus Staͤbler, Weber. Johann 
Hpil. Nestler, Schuster. Joh. Annold, Bek. Job n 
Mich. Relser. on Bonlanden: Adam Bepvle, Kiefer. Joh. Schmid, Schreiner. Joh. Ge. Schee', 
Bek. Von Bothnang: DOav Fried. Walz, Schmid. Von Birkach: Jako? Friedrich Roller. 
Eeonh. Gottfr. Treiber, Sattler. Von Deger loch= Jak. Fried. Graf, Schmid. Carl Fried. Reiser, 
Barbier. Ge. Adam Gôhz, Schiser. Von Echterdingen: Joh. kudw. Mitsch. Schneider. Johenn 
Ge. Stollsteinz., Christians Seyn, Weber. Joh. Ludw. Mitsch, Kiefer. Joh Ddil. Stolle, Schmid. Jvb. 
Holwang, Bek. IJoh. Ge. Heitner, Schumachee. Joh. Auch, Wagner. Jak äuch, Mezger. Joh. Jafob 
Murthum. Jak. Sträule, Wagner. Von Feuerbach: Jak. Kried. Gebr, Kiefer. Joh. Ge. Stroheker, 
Schmid. Joh. Gottlob Witr#inann. Bon Harthausen: Joh. Friedrich Huß, Weber. Von Heu- 
maden: Casp. Weber, Sihmid. Jak. Adam Ailchelen. Bek. Von Kaltentdal: Joy. Lukas Kai- 
jer Schumacher. Von Kemnath: Jak Gedrung, Schumacher. Joh. Ge. Fröschlen, Sehmid. Joh. 
uber, Mäller. Jos. Gehrung, Schmio. Von Leinfelden: Joh Mich. zimme mann. Christ. Kast- 
len, Schuster. Thom. Kstlen. Schrter. Von Nuhberg: Ge. Jakob Huzel, Schmid. Joh. Friedrich 
8 Kiefer. Von Ober und Unter-Aichen: Fried. Stäbler, Zimmermann. Von Steten, 
eidach und Hof: Joh. G2. Mi#n##r, Sch nid. Joh. Fried. Maier, Schmid. Von Möhringen: 
Kcomer, Mezger. Mich. Stos, Schumacher. Joh. Ludw. Jung, SchreinerFried. Kromer, Mezger. 
Jak Binder, Schmid. Job. Ge Sternhuber, Wagner. Joh. Schmolz, Steimhauer. Joh. Isak Neufrr, 
Bek. Wilh. Kli##e#r, Chirurgus. Joh Weinmann, Satler, Joh. Mich. Wolf, Bek. Joh. Jauk Wolf, Bek. 
Abrah. Jung, Schreiner. Von Nellingen? Joh. Heinr. Manz, Bek. Mil. Jak. Traub, Zimmner= 
mann. on Ober-Sielmingen: Georg Hahn, Mzger. Von Plat tenhart: Joh. Georg 
Schmid, Bek Wilh. Raith, Barchendinder. Joh. Thrist. Kummeele, Schumachr. Von Plieningen: 
Joh. Schumacher# Schuster. Israel Oberdörfe# Schmid. Joh. Bauminn, Sattler. Jak. Krämer, Schu- 
ster. Ch istoph Schwatch, Scheider. Joh. Schlecht, Schneider. Jak. Krimer, Schneidr. Joh. Gottlieb 
Eni Sch-iner. Jak. Kramer, Schuster. Carl Fried. Lung, Maurer. Von Hohenheim: Wilhyelm 
ried. Buummann, Sattler Christ. Ludw. Brukinann. on Rohr: Wilh. Messerle. Joh. Jak. El- 
süälser, Schunacher. Joh. Rath, Hafner. Joh. Singer, Schumacher. Conr. Rath, Hafner. Coar. Wolf, 
Schneidr. Von Kuirh: Joh Fried. Harm, Schmid. Von Scharnhausen: Joh. Ge. Kepp- 
ler,, Schmid. Jak. Fried. Keppler, Schumacher. Christ. Gottl. Kaiser, Weber. Joh. Ge. Gehrung, Schnei-
        <pb n="264" />
        254 
der. Sob. Mich. Jofer, Schäáfer. Jos. Friz, Viktuelienbaͤndler. Joh Mich. Keppler, Wagner. . 2 
iöeonn Miefer. Ven Steinendronn: Jak Hobl, Schumocher Foh r* EW Wer zir d ah= 
. tec ꝛ enger, Wagner. Joh. Mich Haich, Kiefer. Joh. Wich. Tafeln ajer. Bek. ck. Hach, Weber. 
ich. Laiser, Schiemer. Ludw. Friid. Oanselmann, V agner. Ton Unter Sielmingen: Johenn 
hmt Hoörz. Weber. Andr. Bek, Mezg.r. Mhil. Dav. Schäfer, Weber. Dan. Sch'fer, Kiefer. Thilirp 
Ja#. Hôz, Schreiner. Jak. Fried. Schafer Schmid. Jey. Aller, Magner Joh. Mart. Alber, Bek Jak. 
— Von Vayhingen: Jak. Seher, Bauer. Ge. Mich. Seher, Schneider. Ben#min Brommer, 
eceneider. Joh. Adem ##u#, Schmid. Christ. Fried. Elsäffer, B.k. Von Waldenbuch: Ernst Fried. 
Woeinhard, Wassen####und Job Balt. Land'nderger, Wagner. Ge. Frichd. Rielmajer, Mzger. Joh. Georg 
Ruk, Schuster. Ge Fried. Burkhard, Notgerber. Joh. Burkhard, Satller. Jak. Friedrich ümmerlen, 
Schneicer. Hott'r. Ruk, Hulmacher. Johann Jak. Kaiser, Bek. Jakob Eberherd Ruk, Schuster. 
Amts-Oberamt Stuttgart. 
Balingen. Die nachbenannten Kanton-pflichtige Unterthanen= Söhne aus dem hiesigen Ober= und 
Soiterainetts. Amts-Bezirk, welche entwichen sind, nachdem sie bereits conscribirt waren, werden hierdurch 
in Gemäßkert der Königl. Conscriptions-Orrnung 9. 55, ernstlichst aufgefordert, sogleich zum Gehorsam und 
in jbr Himwesen zurückzukebren, und sich über ihre Enkfernung und über idr Nichtersceeinen bei der Gon- 
scription bei ihrer vorgesezten T brigkrit zu verantwortcn, als aus dem LCberamts-Bezirk, ous der Amtestadt 
Balingen: Zum erstenmal: Exrhard Pfeiffer, Bek und Biersi.der. Joh. Ge. Fischer, Schuster. Johann 
Jak. Veier, Hutmacher. Balt. Metold, Sailer. Joh. Gros, Messersemid. Eterh. Koch, Zeugmacher. 
Teb. Landenberger, Sekler. Joh. Ge. Reer, Zeugmacher. Balt. Veser, Tuchmacher. Joh. Jakob Hasis, 
Schuffer. Joh Ge. Sämann, Bek. Joy. Ulr. Koch, Mesger. Joh. Mich. Ruf, Scuster. Joh. Friedr. 
EM“’ Bek, Joh. Baumeister, Schreiner. Joh. Jak. Schuter, Hutmacher. Zum zweitenmahl: Ee. 
Müller Schuster. Zum drittenmal: Joh. Widmann, Bek. Joh. Jak. Ebinger, Schreiner. Cheist. Hasis, 
Bek. Job. Ge. Pfister, Bek. Joh. Casp und Ludw. Müller, Schuster. Jeh. Calp. Ulrich, Schuster. Joh. 
Casp. Necz, Mezger. Erh. Ruf, Mezger Ad. Ulrich, Hafner. Jeh. Ge Koch, Schuster. Joh. Jak. Wagner, Bek. 
B.u Bi#z: zum erstenmal: Iak. Blikle. Von Burgfelden: zum erstenmal: Joh. E- Schuster. 
Von Durrwangen: zun erstenmal: Traugott Lebrecht Fried. Wild. Jak. Merz, Weber. Jak. Jim- 
mermann, JZimmermann. Joh. Luipold, Müller. Von Ebingen: zum erstenmal: Jak. Engel, Zeug- 
macher. Chripoph Heinr. dizmann, Zeugmacher. Gottl. Geß, Schoͤnfaͤcber. Jod. Gotti. Groz, Schreinet. 
Joh. Casp. Rehsuß, Bek. Ehrist. Ad. Zizmann, Zeugmacher. Joh. Bek, Stru pfweber. Johannes Stierle, 
Strumpfweber. Joh. Ge. Stierle, Bek. Joh. Schmid, Bek. Jak. Bauer, Sailer. Joh. Keller, Schreiner. 
Ludw. Fried. Rieder, Bardierer. Joh. Ge. Sautter, Bek. Joh. Mich. Engel, Strumpfwerer. Joh. Gerrg 
Krimmel, Rotgerber. Joh. Martk. Rieber, Mezg . Ge. Pbil. Stierle, Bek. JZum zweitenmal: Job. un 
Fried. Bek, Strumpfweber. Zum drittenmal: Ge. Jak. Bek, Bierbrauer. Jeh. Jak. Bäuerlen, Mezger. 
Jak. Fried. Schmid, Rotgerber. Joh. Ebrist. Rehfus, Bierbrauer. Don Enrdingen: zum erstenmal: 
Joh. Mich. Sautter, Bierbrauer. Zum drittenmal: Joh. Schweikhard, Müller. Balt. Flad, Salpeter- 
sieder. TJoh. Ge. Kästle, Müller. Von Erzing en: zum erstenmal: Joh. Ge. Maier. Joh. Martin 
Maier, Schmid. Joh. Jeter, Bierbrauer. Jak. Jeter, Bierbrauer. on Frommern: zum erstenmal: 
Christ. Strobel, Schneiver. Simon Herter, Mezger. Ge Widmann, Schneider. Jum driftenmal: Joh. 
Casp. Willmer. Von Heselwangen: zum erstenmal: J Lasp. Jeter, Ziegler. Joh. Conr. Jeter, Schnei- 
der. Veoon Lauffen: zum erstenmal: Joh. Lurw. Göz, Schneider. Joh. Ge Oerle, Papierer. um 
deittenmal: Joh. Mart. Schik, Schuster. Von Meßstetten: zum erstenmal: Jak. Friz, Salpeterfieder. 
Jak. Weismann, Schmid. Von Oberdigisheim: zum erstermal: Joh. Scherle, Schmid. Mortin 
Walsch, Schmid. Joh. Ge. Schlagenhauf. Zum drittenmal: Salomo Schneider, Weber. Gottl. Geiger, 
Weber. Joh. Sch rle, Weber Joh Adam Eppler, Weber. Joh. Ge Herter, Meber. Von ustmet- 
tingen: zum erstenmal: B lt. Schlesch, Schremer. Matth. Sautter, Uhrenmacher. Zum drittenmal: 
Foh. Ludw. Boß, Schäáfer. Mich. Mautte. Schmid. Von Lstdorf: zur# erstemmal: Andr Leukkard, 
Ki#fer. Gettl. Vötsch, Schneider Joh. Jak. Maier, Schneider Eottl. Sckuler. s Joh. Wartin 
v. er. Joh. Jak. Jeter, Hafner. Joh Vek, Salp.#tersieter Ich VWart. Mascr Bek. Jodonnes 
Maier, Schmid. Carl Vötsch, Schneier Joh Martin Sémann Bek, Toh rried. Wrisch, Weber Pe##r 
Maier, Schreiner. Joh. Mart. Fischer, Müller Zum drittenmal: Inh. Wlch. Gez, Nagelscemid. Von 
Pfeffingen: zum erstemnal: Joy. Blikle, Müllerknecht. Jak. Maser. Von Streuchen: zum er-
        <pb n="265" />
        253 
enmal: Conr. Konzelmann, Schuster. Ben Täbingen: zum erstenmal: Mart. Frion, Schuster. 
Lemal Wur. on Truilsingen: zun erstenmal: Joh. Adem Nonzelmann, Müller. Joh. 
Ge. Kon###mann Joh. Gonser, Weder. Jnt. Konzelmaen. Zum drittenmal: Johannes Konzelmann, 
Maurer. Conr. Konzelmann, Tuchmacher Von Thieringen: zum drittenmal: Joh. Mart. Link, 
Schmid. Jev. Sautter, Veber. Andr. Eppler, Schmio. Son Truchtelsingen: zum erstenmal: 
Joh. Leibrrig, St u.np weber. Von Weilheim: zum erstenmal: Joh. Haiber, ZSiegler. Joh. Späth, 
Baurenknecht. Andr Wismann, Schuster. Zum drittenmal: Joh. Casp. Sautker, Zummermann. Joh. 
Mich. Sautter, Weber Von Winterlingen: zum erstenmal: Jak. Rommiger, Sekler Jakob Bek, 
Scherster. Joh Bollinger, Sayeiner. Joh. Ge. Baumann, Barbierer. Math. Blickle, Bierbrauer. Matb. 
Bollinger, Schreiner. Joh. Blückle, Muller. Von Sillhausen: zum erstenmal: Sbrist. Spies, Müller. 
Aus dem SouverainetätS-Amtöbezirk. Von Geislingen; zum erstenmal: Joh. und Sebast. Schleich, 
Schreiner. Jos. Hauser, Bierbrauer. Ge. Schlaich, Schuster. Markus Schleich, Weber. Joh. Schleich. 
Joh. (Fe. Ammann, Schuster. Joh. Luz. Jos. Brobeil. Bonifaz Schädle. Nepomuk Brobeil, Müller. 
Augustin Broveil, Schuster. Ferd. Gulde. Jak. Henger, Schuster. #ugen Schülle, Schuster. Pet. Elank, 
Gärtner. Heribert Zürn. Von Lauttlingen: zum erstenmal: zel Müller, Bierbrauer. Matth. 
Noch. Franz Seipold, Schuster. Bon Margarethaussen: zum erstenmal: Fidel Schurer. Joser#t 
Scumpp, Limmermann. Ge Schurer, Ha'ner. Von derbausen und Hausen am Thann: zum 
erstenmal: Joh. Dreher, Bauer. Romuald Berger. Dionys. Neher, Kaminseger. Anton Kenter. Bon 
Dormettingen: zum erstenmal: Jos Müller. Bierbrauer. Franzisk. Müllrr, Müller. Joh. Müller, 
Schmid. Joh. Wekemann, Bierbrauer. Eugidi Wekemann, Weber. Nikol. Pfaff, Schuster. Von Er- 
labeim : zum erstenmal: Joh. Schweizer, Zimmermann. Jos. Schweizer, Uhreamacher. Ambros Mager, 
Steinhauer. Quirin Zirkel. Libor Guth, Zimmermann Zum drittenmal: Vital Straub, Maurer, on 
artheim: zum erstenmol: Balt. Bosch. Andr. Maier, Maurer. Ge. Rösch, Maurer. Bon Hein- 
etken: zum erstenmal: Gasimir Schwanz. Alois Schwanz, Schreiner. Bomin. Repple, Zimmermann. 
Joh. Ge. ude, Müller. Bon Nusplingen: zum erstenmal: Iak. Wolffart, Sägmüller. Johann 
Schönacher, Blerbrauer Von Obernhei m: zum ersienmal: Joh. Moser. Joleph Linder, Schlosser. 
Jos. Ant. Helble, Schreiner. Joh. Bapt. Schnell, Weber. Gabr. Moser, Maurer. Jos. Mautte, Schmid. 
Jos. Moser, Schuster. Andr. Schnee. Math. Moser, Schmid. Jos. Göring, Zimmermann. Veter Moser. 
Zum drittenmal: Jos. Moser, Mamer Matth. Dilger, Schmid. Von Ringuishausen: zum er- 
stenmal: Jos. Anton Maser, Zimmermann. Von Schwenningen aufm Hardt: zum arstenml 
Math. Mattes, Mezger. Joh Schroj#ak, vimmermann. Jos Schreiläk. Joh. Stierle, Kiefer. Ven 
Unterdigisheim: zum erstenmal: Jos Nepple, Müller. Jos. Leute, Zimmermann. Andr. Stier, Zim- 
mermann. Gallus Braun, Maurer. Fridolin Stier, Zimmermann. Ehrist. Moser, Wagner. Libor Serobel. 
Fidel Schnell. beramt allda. 
Balingen. In Gemäßbeit der Köniel. Conscriptions = Ordnung §. 28. und Jo. werden nachbenannte 
abwesende Unkerthanen-Söhn: aus dem hiesigen Ober= und Souverainek ts-Amtsbezirk zur alsbaldigen Rük- 
kehr in ihr Heimwesen, um ibrer Militairpnichtigkeit ein Genügen zu leisten, unter Androdung der Verms- 
gens- Confise stion und des #rlusts des Bürger und Unrertganenrechts cuf den Fall des ferneren Ausbleibens 
ausgefordert, und zwar aus dem Oberamts Bezirk, au5 der A.ntsstadt Balingen: zum ersienmal: Erh. 
Link, Gerber. Jol. Mart Hertfelrer, Schuster. Jeh. Jak Schulir, Bek. Zum drittenmal: Joh. Jacoh 
Sämann, Kaufmann. Ge. Pbil. W agner, Schuster. Joh. Fried. Brändle, Nagclchmid. Toh. Fried Mejz, 
Mezger. Joh. Jak. Scherle, Schneser. Ven Ebingen: zum erstenmal: Joh. Jak Mmbruster, Bek. 
Joh Seinr. Bek, Strumpfweber. Joh. Konzeimann, Zeugmecher. Zum drittenmal: Joh. Gottl. Geiger, 
Strumpfweber. Christ. M. urer, Sc osser. Joh. Ludw. Kl#mel, Kaufnann. Joh tudwig Armbruster, 
Kaufmann. Joh. Adam Wehinger, Strumpfreber. Joh. Eoett. Bek, Schreiner. SChrist Fried. Haux, Bar- 
bierer. Von Endingen: zum di#ttenmal: Matth Luippold, Schmid. Von Erzingen: zum er- 
stenrral: Jak. Single, Weber. Von Frommern: zum erstenmal: Christian Hölle, Salpekersieder. 
Gottl. Vötsch. Zum drictenmal: Joh. Martin Jeter, Weier. Balt. Münze, Zimmermann. Von He- 
selwangen: zum ##itt nmal: Joh. Ge. Hasner, ##eber. Von Lauffen: zum drittenmal: Joh. 
Ge,. Koch, Schefer. Pblliep Jeter, Sobn des herrschaftl. Steinbrechers zu Kleinwillars. Von Mesß- 
stetten: zum ertenmal: Anbr. Schempp, Samid. Cottl. Gomaringer. Joh. Mart Bizer. Joh. Coottl. 
Wilh. Feiz, Buchdruker. Von Oberdigisheim:; zum erstenmal: Mich. Scherle, Schund. Johannes
        <pb n="266" />
        256 
Roth. Shrist. Geiger, Weber. Bon Streuchen: zum erstenmal: Joh. Vötsch. Von irungen: 
um erstenmal: Joh. Martin Väögele, Bek und Bierdrauer. Zum drittenmal: Martin Sch Käbeen gen 
oh. Saͤmann. Joh. Mart. Schink, Von Thailsingen: zum orittenmal: Joh. Ge. Gonser. 
Mich. Merz. Mart. Nerz, Nagelschmid. Von Zillhausen: zum erstenmal: Ehrist S ßler, SSchrei- 
ner. Aus dem Souverainetäts-Amts-Bezirk. Von Geißlingen: zum erstenmal: Päilipp Scchhlaich. 
Ubald Jooß, Schuster. Pankra Henger Zum drittenmal: Seb. M. Uer, Weber. Gottl Siber, Scchtuster. 
Irenius Haug, Baurenkn on Oberhausen und Hausen am Thann: zum zweitenmal: Franz 
Emter, Schmid. Zum drittenmal: Fidel Koch, Wagner. Joserh Emter, Schuster. on Dormeekktium 
gen: zum erstenmal: Sim. Erler. Casimir Pfoff. Zum drittenmal: Sebast. Bung, Bierbrauer. Ele- 
mens ö7, Mütter. Gall Mebner, Zimmerm nn. Joh. M#ller. Mich. Hafele Markus Mager, Scchnei- 
der. Romuald Wekemann, Bierbrauer. Auzusti Muͤller, Steinhauer. Von Erlaheim: zum dorritten- 
mal: Silv. Marr. Wendelin Mager. on Hartheim: zum drittenmal: Joh. Killi, Weber. Joh. 
Bapt. Mayer. Thomas Killi, Weber. Carl Strobel, Steinhaurr. Von Heinstetten: zum eersten- 
mal: Joh. Nepple, Jäger. Stanislaus Maier, Schuster. Sum drittenmal: Gregor Kleiner, Zimmerrmnann. 
Von Nusplingen: zum drittenmal: Aleri Kleiner, Wagner. Tav. Alber. Joh. Ge. Klaiber, Magel- 
schmid. Kav. Kleiner. Ven Obernheim: zum erstenmal: Anton Mautte, Maurer. Valent. Moser. 
Zum drittenmal: Ulr. Linder. Jos. Gerschweiler, Kiefer. Fried. Schnell, Weber. Von Rinquitslhau- 
sen: zum erstenmal: Valent. Straub. Leonhard Mattes. Joachim Straub. Zum drittemnmnal: Memigi 
Straub. Franz Tav. Moser, Sekler. Ulrich Straub. Von Schwenningen aufm Hordt: zumm er- 
stenmal: baubenberger, Schmid. Jos. Danneker, Schneider. Zum Dritkeumal: Ambros Dammeker. 
Bartholom. Schreifäk. Hansjerg Buz. Melch. Montmartein, Keßler Miuo Stäudle, Weber. Vom: Un- 
terd Gisbeim, 8 erstenmal: Gottlieb Knobelspies, Weber. Zum drittenmal: Eusebi Knobeellspies. 
Jos. eimm. Me Stark. beramt allda. 
Neuenbürg. Johann Georg Zoll von Engelsbrand, hiesigen Oberamts, hat sich nach beendigterr Con- 
seription wegen Stückholzhanens in die Nachbarschaft begeben, soll aber von da aus gegen das Gchot amuf ei- 
nem roen nach Holland abgefahren siyn, und hat sich dadurch der Aushebung entzjogen. Deßglleechen 
wurde dem Ickob Friedrich Federmann, Färber ven Kalmbach und Johann Matthäus Neuweiler, Berk“ von 
D. nnach nach der Vonscription oberamtlich erlaubt, in der innlendischen Nachbarschaft Arbeit auf ihrem Ge- 
werb zu suchen, sle haben aber ihrem Versprechen zuwider noch keine Nachricht erth. ilt, wo sie sich aufshalten, 
und sich dadurch der Aushebunz, bei der sie die Reide ebenralls traf, entzogen. Diese 3. werden defönregen 
erinnerk, alsbald in ihr Heimwesen zuräkzukehren, widrigenfalls sie als muthwillig Ausbleibende beh)amdelt 
werden müßten. Den 7. Jun 18a0. Kön. Oberomt allda. 
Urach. Da nachstebende Cantonpflichtige sich bald nach der Müsterung zum Theil ganz ohne Erlaub= 
niß und Paß von Hauß entfernt, zum Theil ihren Ort ohne Anseige verändert haben, und damit zwei. Aus- 
hebungen entwichen sind; so werden alle Hoch und Wohllöbl. Obrigkeiten hiemit ersucht, dieselde auf Betre- 
ten zu arretiren, und dem hiesigen Oberamt einliefern zu lassen. Und zwar von Mittelstadt: Michael 
NRaislen, Weber. Von Pliezhausen: Georg Stephan Walz. Von Chningen: Peter Hummel 
und Joh. Georg Kißling. Den 6. Jun. 1800. Kön. Dberamt allda. 
Rettenburg am Nekar. Die beide herrschaftliche Waldschüzen, Ignaz Teufel von hier und Barkho- 
lomäus Kehler von Bähl sind um der Befolgung eines Königl. allergnadigsten Befehls zu entgehen, von 
Hauß entwichen. Ihr Signalement ist folgend 5: Trufel ist so 3 alt, großer hagerer Statur, mißt 6 Fuß, 
bat ein graßes Aussehen, schwarzen Bart, dergleichen Augen und schielt geie trägt abgeschnitrene schwarze 
aare, und war bei seinem Enkweichen mit eine. grünen Ueberrock, schwarzledernen Hosen, weisle nenen 
trümpfen, Schuhen, schwarz seidenen Halstuch und gestreister Weste gekleidet. Keßler hingegen ist 36 Jahr 
alt, mmttlerer Statur, ungefahr § Fuß 8 Zoil groß, hat braune abgeschnittene Haare, graue Augen, dites dlat- 
ternarbigtes Angesicht, gesundes Aussehen, schwachen gelblichten Bart und breite Schultern. Er trug bekl sei- 
nem Entweichen einen gewöhnlichen Baurenhut, ein weiß blau gedupftes Haletuch, weiße blau gestreife 
Zeuglens-Weste, Tlerncch abgetragenen dunkelgre.nen (1#errock Kit grozen metallenen K#u##p#en, alte w. iß leder- 
ne Hosen, weise Strümpf und Schube. Da on Beitahnng dieser beiden Uusreig##r fehr dien liegt, so wer- 
den sumtlich vode und niedere Obrigkeiten ersucht, aut cieselce zu fahnden, sie auf B.treten zu arretiren, und 
wohylverwahrt gegen allen Kostens-Eriz hieher einliefern zu * Den 12. Jun. 1809. Kön. Oberamt.
        <pb n="267" />
        Ertra -Beilage zu Nro. 29. 
Unterzeichnete Stelle sieht sich veranlaßt, die Königliche Kreis= und Ober-Aemrer auf 
die längst bestehende und in der neuen Weg. Ordnung vom Jahr 1803. wiederholte Ver- 
ordnung aufmerksam zu machen, daß auf alle diejenige Stellen, wo sich die Wege nach 
verschiedenen Richtungen theilen, oder sonst Verirrungen meglich sfnd, Wegweiser gesezt 
werden sollen. 
Die Oberämter haben die Orts = Vorsteher und Wegmeister für die Vollziehung dieser 
Anordnung in der Maße verantwortlich zu machen, daß an allen dergleichen Stellen läng- 
stens innerhalb 14 Tagen Wegweiser aufgerichtet werden, widrigens falls diejenige, welchen 
eine Nachlässigkeit hleruncer zur Last fällt, der Königlichen Ober Regierung zur gebühren- 
en Bestrafung anzuzeigen sind. 
Sturtgart, den 23 Jun. 1309. 
Ministerium des Innern.
        <pb n="268" />
        <pb n="269" />
        Nro. 30. 1809. 5 
Königlich= Württembergtsches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Dienstag, 27. Jun. 
  
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Belehrung über die Maul= und Fuß- Krankheit des Rindviehs. 
Die von Zeit zu Zeit unter dem Rindvieh zum Vorschen kemmende nicht gefährliche- 
Maul= und Fuß. Krankheit fängt an in einigen Theilen des Reiche sich wieder einzustellen. 
Um die Vieh-Eigenthümer vor Schaden, welchen t esiges Benehmen hiebei veran- 
laße, möglichst zu stchern, wird solchen das erkannte Eigenthümliche dieser Krankheit und: 
die erforderliche Behandlung hiemit bekannt gemacht. · 
Die hievon erkrankten Thiere erscheinen matt und haͤngen den Kopf; man fuͤhlt mehr 
oder weniger vermehrte Waͤrme an der Haut derselben, besonders aber am Kopf und in der 
Mund-Hoͤhle, aus welch lezterer heisser Athem und viel Speichel ausgeht, und deren In- 
neres wie auch das Weisse der Augen roͤther als gewoͤhnlich aussieht. Puls und Herzschlag 
fuͤhlt man schneller, erstern voller und haͤrter; Freßlust und Milch- Absonderung sind ver— 
mindert. Am 2ten, Zten, aten Tahr hierauf bemerkt man weisse Blaͤtterchen im Maule, die 
sich nach und nach vermehren, groͤsser werden, und bei den meisten Stuͤken wie strozende: 
Hirsenl örner besonders zwischen der Ober-Lippe und dem Ober-Kiefer erscheinen. 
Diese enthalten Anfangs klebricht wässerigte, in der Folge eiterartige Feuchtigkeir; 
nach §. — 7 Tagen schuppen sich diese Blätterchen von ihrem Ausbruch an gerechnet, wie: 
derum ab, und das ergriffene Thier geneßt somit.= 
Zuweilen, besenders auch bei vernachlässigter eder zwekwidriger Behandlung kommen 
obige Zufälle in bedeutenderem Grade vor, die erstern Fieber Zufälle snd hefriger, die Bläe- 
chen werden grässer und verwandeln sich in Geschwüre; zuweilen wird die ganze Munohöh= 
le schwürig, wobei die Kranken kaum etwas Rahrung zu sch zu nehmen vermögen; bei ei: 
nigen lößt sich die Oberhaur in der ganzen Mundhöhle an dem Schlunde ab, nicht selten: 
endigt sich diese Krankheit mic der Fuß Krümme, die auch ohne vorhergegangene Verändee 
rungen in der Mundhöhle erscheint; in beiden Fällen bekomwen die Thiere am untersten 
Theil eines oder des andern Fußes, besonders aber der hintern auffallende Hize, sie fangen 
darauf zu hinken an, und 3 oder 4 Tage nachher bemerkt man nicht selten an der Krone 
besonders nach hinten zu an den Ballen, so wie zwischen beiden Klauer, in Eit vung uͤber- 
gegangene Geschwülste; bei Vernachlässigung derselben lösen sich zuweisen die Horn-Wän-
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        258 
*7m½ 3. daß Bildung elner #.###Klauen: Wand zu gänzlicher Wiedergenesung erfer- 
Diese Krankheit ergreist gewöhnlich nur Rindvieh, und von solchem in einigen Gegen- 
den zuweilen nur Ochsen, in andern aber Ochsen und Kühe, dech gewöhnlich verhäleniß-- 
mäßig mehr erstere als leztere; in manchen Orten und Ställen ergreift ss## zuweilen in ei- 
nem Tag das sämtliche Rindoleh, in den meisten aber nur nach und nach. Auch umer an- 
dern Haußthieren wie Pferden, Schgafen und Schweinen will man bei frühern Ansbrü- 
chen dieser Seuche zu gleicher Zeit ähnliche Erscheinungen bemerkt haben. Die Krankheie 
selbst endige sich nicht mit dem Tode, nur dann, wenn bei vernachläßigter Hülfe den Er- 
Frankten alle Rehrung abgehr, sterben ste am Hungertode. Das U#bel bildet sch von Zeit 
zu Zeit in Teutschland und gieichzeitig in verschiedenen Distrikten; besonders war dies der 
Fall in den Jahren 1764. 7 6. 1767 uurl 1708., es erscheint gewöhplich nach und bei 
schnell wechslender sehr verschiedener Witterungs-Beschaffenheit. 
In Gegenden, woselbst man sich von dem Daseyn dieser Krankheit überzeugt hat, 
ist ee erforderlich, genauere Aufsicht als gewöhnlich auf sein Rindvieh zu halten, und so- 
bald man oben angeführte Fieber-Zufälle, nemitch heisse Haut, heisses Maul, schnellen 
vollen Puls 2c. bemerkt, sogleich nach Verschiedenheit der Größe des Thiers 1, 1, 1 Pfund 
Friedrichs-Salz, wo möglich troken oder in wenigem Wasser aufgelößt, beizubringen, und 
wenn die Hize sehr groß, der Puls sehr schnell und voll, das Athemholen beschwerlich, 
2- 4 4 Pfund Blut aus einer Hals= #der zu lassen; so bald sich Veränderungen in 
der Mundhöhle zeigen, ist dleselbe öfters des Tags, wenigsteus s bis omal mit einer Mi- 
schung aus 2 Loth Kochsalz, 2 Schoppen guten Wein= Essigs und eben soviel Wassers, in 
Ermanglung guten Wein, Essigs aber mit Hinweglassung sovtel Wassers und Zusaz soviel 
Bier= oder ringhaltigen andern Essigs, als zu Lleicher Hervorbringung obiger saurer Mie- 
schung erforderlich ist, mittelst eines an einen S#taab befestigten Schwanmes oder leinenen 
Lappens an allen Stellen wohl zu reinigen und zu reiben; wenn die Bläéschen aufgebro- 
chen, sind solche mit Butter oder einem andern reinen Fett täglich 3 bis zmal zu bestreichen. 
Versagen die Erkrankten wegen Wundseyn des Mauls das gewönliche Futter, so rei- 
che man ihnen öfters Mehl: oder Kleyen-Tränke, Breodsuppen, gekochte Kohl= oder Rüben 
Bläcker 2c. und bringe solche Rahrungemittel nsthigen Falls mit Zwanz bei. Relzend er- 
sütener innerliche Mietel, wie Pfeffer, Inswer, Schwefel, Balsan r2c. vermeide man 
sorgfältig. 
Zeigt sich Hize in ven Füßen oder Klauen, oder hinken die Ergriffenen sogar,„ s% 
ist erforderlich, solche mehrmalen des Tags in kaltes ftießendes Wafer zu führen, oder 
einen Anstrich von Leimen mit Essig und Wasser oder Bleiwasser an die Klauen zu brin- 
gen, und sobald er troken geworden ist, wiederum mit Essig und Waser oder Bleiwasser 
anzufeuchten, auch so lange damit fortzufahren, als sich noch vermehne Wirme an den 
Klauen fäühlen läßt. Bildet sich ein Geschwür daselbst, so ist solches gehörig zu #ffnen, 
und hierauf mit einer Salbe aus 8 Theilen diken Terpentns und 1 Tleil schwarzen Stein- 
böls, zu beftreichen, auch bei grossem Umfang und Tiefe mit Wergpolstern zu bedeken, und 
hiersuf mit [einene# Lappen zu befestigen.
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Bel bedemendern und drohendern Abweichungen von den beschriebenen Krankheits- 
Formen hat man ssch der Hülfe sachkundiger Aerzte zu bedienen, deren Wärken man durch 
die gegebene Belehrung keineswegs beschränken will. 
HOesteres Reiehen des gewöhnlichen Kochfalzes, besonders in Gegenden, woselbst die 
Mans fäule zum Vorschein getommen ist, wird hiemtt angerathen, nicht selten sollen solche 
von der Krankheit verschont geblieben seyn, welche das Kochsalz nach Belieben zu sich neh- 
men konnten, ob sie gleich denselben dussern Umständen, wie die Erkrankten, ausgeseze 
waren. - 
DaßdieErgrissenenuntervokgelegtenUmständeuimStallbehaltentverdenmüsscn, 
versteht sich von felbst; gesunde, mit denselben in Verbindung gestandene werden wie ze- 
wöhnlich benuzt, und mit Einschluß oben angegebener Vorsichtsmaßregeln wie gewöhnlich 
besorgt. Stuttgart, den 2 4. Jun. 1809. 
Königl. Medicinal-Departement. 
  
Se. König. Maj. haben durch ein Decret vom 22. Jun. den Assessor Schott v. 
Schottenstein, genannt von Hopfer, als Second-Lieutenant bei dem Depot des Fus- 
jäger-Bataillons mit der Bestimmung, daß ihm Regrellas in die Ober-Finanz-Kammer 
vorbehalten bleibt, anzustellen allergnädigst geruht. 
  
Stuttgart. Die Mitglieder des Magistrats der hiesigen Königl. Restbenz haben 
zum Besten der verwundeten Königl. Soldaten die Summe von #15 fl. dargebracht, wel- 
che Summe auf allerhöchsten Besehl Sr. Königl. Majest t dem General-Armee-Aczt 
D. von Jacobit zur Vertheilung zugestellt worden ist. Allerhöchstdieselbe haben dem 
Magistrar die allergnädigste Zufriedenheit zu erkennen geben lassen, und zugleich verfügt, 
daß von dieser patriotischen Unterstügung in öffentlichen Blättern rühmliche Erwähnung ge- 
schehen soll, welch allerhöchster Auftrag unter öffentlicher Danksbezeugung andurch vollzogen 
wird. Den 23. Jun. 1809. Königl. Ober-Policei-Direction. 
Bekanntmachung. Da mit dem laufenden Monat Junius die erste Hälfte des 
gegenwärtigen Fahrgangs des Regierungs= Blatts sich schließt: se fieht man sich veranlaßt. 
sämtliche Abonenten, sie seten öffenrliche Behörden oder Peivatpersonen, zu Berichtigung 
der Pränumeration (à 1 fl. Z3o kr.) auf das zweite Halbjahr aufzufordern. Man erwartet 
die baldige Einsendung der Pränumerationsgelder um so zuderläßiger, als die bisherige Er- 
fahrung gezeigt hat, zu wie vielfachen Irrungen die Unterlassung der zeltigen Eieferung der- 
selben Veranlassung gibt. Die zum Theil noch verhandene Ausstände sind zugleich auch 
ungesäumt abzuführen. Im übrigen wird sich wegen der bei den Bestellungen und Zahlun- 
gen zu beobachtenden Ordnung auf die Bekanntmachungen in dem Reg. Blatt Rro. 103. 
vom J. 1807. und 54. vom J. 18083. bezogen; wobei jedoch von selbst sich versteht, daß 
in Ansehung derjenigen Orte, für welche bisher die Bestellung und die Bertheilung des 
Blatts, der Einzug und die #ieferung der Zahlungen durch die nua ausgehobene Pateimos 
nio Aemcer geschah, jeze die betreffende Königl. Oberämter das nöthige zu besorgen haben-
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Die scch hienach ergebenden Aenderungen in der Anzahl der erforderlichen Eremplatien find“ 
daher auch dem Casster-Amt für das Reg. Blat sobald als möglich anzuzeigen. 
Höpfigheim. Ich bin allergnädigst legitemirt, ein Quantum Dinkel und Gersten zu verkaufen. Die 
Liebhuber kenmen folche täglich auf den herrschaftlichen Kästen zu Steinheim an der Muer sowohl als auf 
dem hiessgen, –– f und mit mir Käuff abschließen, sämtliche Früchten sind von rorz glich guter 
Beschaffenhrit. n 10. Jun. 1809. Cameral Verwalter allda. 
Liekbenstein. Es ist der Verkauf eines in Liebenst. in liegenden Faßes Wein von 75 Aimern 8 Imi 
von den besten Kaltenwestemer 1808r Gefüällen allergnädigst nicht genehmigr, sondern unttzeichnete Beamtung 
per Hecretum vom 13. diß angewiesen worden, dieles Faß Wein nochmals zum Aufstreichsweisen Verkauf 
zu bringen. Zu dieser neuerlichen Verstelgerung, welche bis Mittwoch den §. Jul. Voriniktazs 10 Uhr in- 
bem Echloß zu Liebenstein vor sich gehen wird, werden die Liebhaber hiemit emgeladen. Den 23. Jun. 1800. 
" " # Cameral-Amt. Liebenstein. 
Nottweil= Auf allergnade sten Befehl werker am nachgesezten Orten und Tägen folgende herrschattli- 
che Meciitlen im öffentlichen Aufsireich an den Meistbietenren falva rarificatioße verkauft werden. 1) Zu 
Rettweil, am Freitag den Zo Jun. Morgens 8 Uhr ouf dem Rathhauß: Das biöherige Zeughaus an der 
Se woße, in der Néhe des Tutklinger Thors gelegen, ein massioes Gebkude von 4 Stockwerken, ohne Eindau, 
5 Schuh lang und 67 Schuh breit, mit einem kleinen Hof dabei. 2) Zu Irölingen, am Montag, den 3. 
Jul. Morgens 0 Uhr ein einstbkiges kleines Baurenhaus, bisher die Scheuer Maiers-Wohnung, bei der 3##4 
bendscheuer gelegen, welches eine heizbare Stube, 2 Kammern und Viehstallung enthält. Die wesentlichsten 
Bcedingungen lei dem ##erkauf beider Gebäuve sind die künftige Steuer-Entrichtung und die baare Bezahlung 
Stels am Kaiiftchilling urd der :alerit 31.1 in 2 verzinslichen Jahrszielern. Sollke das Zeughauß in Rott- 
weil nickt wohl verkauft werden können; so wird allch mit der Verleihunz S auf ein oder mehrere Jah- 
re ein Persuch gemacht werden. Den 2. Iun. 1800. Kön. Kreissteuerrath u. Cameral-Verwalter allda- 
Steinebronn. Die herrschastliche. Schaafweide allhier, deren Verpöchtung auf Mortini zu Ende gr- 
het, wird auf weitere 3 oder 6 Jahre vexliehen werden. Mit dem Ueberttich auf die denachbarte Markun- 
den, Waldenbuch, Echterdingen, keinfelden, Weidach, Stetten und Hof aüch Bernhausen, erträgt solche 
# Stük, Beständer hat aber für seln und der Schaafe Unterkommen selbst zu sotgen. ie Lieb 
sich Iritag den 3o. Jun. Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhause zu Steinebronn einzufinden, und sich 
wit den erforderlichen Meister-und Concessions= Briefen auch gerichtlichen Zeugnissen uber ihr Prädikat un 
Bermogen zur Sautronsleistung zu versehen. Den a##. Mai 1800. »« .,. 
Kreis-Steueramt Stutlgart und Cameralamt Weil im Schönbuch. 
Balingen. Der bei dem Königl. Infanteric-Regiment von Franquemont gestandene Gemeine Simon 
Schwanz' von Heinstekten, hiesigen Souverainctäts-DOberamts, ist im Mai d. J. auf dem Marsch bei Kied- 
lingen desertint; Es werden daher sämtliche Hoch= und Wohllöbliche Obrigkeiten gejiceenend ersucht, auf diesen: 
Deserteur genau zu fahnden, und ihn im Bettetungsfall am das hiesige-Sberamt wohlverwahrt einliefern. zu · 
lassen. Den g. Jun. 1809. .,«. .-. ..»Kön.»O·beramt-0lld.«·c« 
Hall.Gent-IMichaelNäschvonBrachbqchJZskalt,9Zvll5«Lm.Mkssend-wt·lchkkAIH---Kåvkvnfst- 
descrsimGusseankisutenachCllwangeneingeliefntivexdensollke-,Isttr·eulosexjWetfe·entivcchen.·« Alle Hoch- 
und Wotllödl. Obrigkeiten werden geziemeod ersucht, auf diesen Fluchtling zu fahnden, denkelten auf Bektre- 
ten handfest machen" und ihn wohlberwahrt gegen-Ersaz der Unkosten zum hiesigen Obera gillifem zu las- 
a. 
  
  
  
sen. Den 4. Inn. 18000). .. ,..« »,.»« Oberamt · 
Leonberg. Da ber Kantonist Joh. Georg Kunle, Schuster von Moͤnsheim zum Liniendienst designĩrt 
werden soll, sein dermaliger Aufentholts-Ort aber unsekannt ist; so wird derselte hiemit ausgerufen, sich oh- 
ne Buug vor dem hiesigen Oberamt zu stellen, widrigenfalls er sich selbst zuzuschreiben haͤlte, wenn ihm ne- 
den dem Berlust seines Bürger-und Unterthanenrechts sein--Vermögen konfiscirt wülde- Sn 9. dun 1809. 
n. Oberamt allda. 
2 
» Drukfehler. 
G. 246. steht von Gr is he im anstatt von Erailsheiml=
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        Nro. 31. 1809 a61 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 1. Jul. 
  
Königl. Verordnung, die Verhältnisse der Landbataillons-Mannschaft betreffend. 
Da Seine Königliche Majestát Sich allergnädigst bewogen gefunden haben, ei- 
nen Theil der zu den Landbatatllons bestimmten Mannschaft zur Nertheidigung des Vater- 
landes einzuberufen, und es der gemessene Allerhöchste Wille ist, daß der im Dienst befind- 
lichen Mannschaft alle diejenigen Erleichrerungen und Begünstigungen zu Theil werden, 
welche Allerhöchstdieselben durch die Königl. Verordnung vom 7. Jun. 1807. zum Besten 
derselben festgesetzt haben: so werden sämtliche Königl. Oberämter für die genaueste Befol- 
gung jenes Allerhöchsten Befehls hierdurch persönlich veranrwortlich gemacht. Vorzäglich 
aber haben die Königlichen Beamte bei der gegenwärtigen Jahrszeit, in welche der Dienst 
der dermahlen einberufenen Land-Bataillons-Mannschaft fällt, ungesäume und mit allem Eifer 
dafür besorgt zu seyn, daß die der einberufenen Mannschaft gehörigen Felder und Güter 
unter der Aussicht hierzu besonders aufgestellter Magistrats-Personen von den Gemeinden der 
betreffenden Ortschaften während der Abwesenheit der im Dienst befindlichen Mannschaft un- 
klagbar im wesentlichen Bau und Besserung erhalten, besonders aber der darauf erwachsene 
Feldsegen aller Art zu rechter Zeit und unmangelhaft eingeheimst werde; wie denn die Ge- 
meinde jeden Orts für eine allenfallsige Nachláßigkeit mie ihrem Bermägen zu haften har. 
Es werden übrigens die weitern Bestimmungen in jeuer allerhöchsten Verordnung zur 
stracken Bollziehung wiederholt, nach welcher . 
I)dieimDienstbcsindlicheMannschaftvonallenPeksonalstohuenfreiist,auchdurch- 
aus kein Geld-Surrogat dafür angerechnet werden kann. Eben so ist dieselbe 
) von der Gewerbsteuer, so wie von allen Handwerks= Laden-Gebühren und zwar für den 
ganzen Jahrgang frei zu lassen. 
3) Können ihnen während ihrer Abwesenheit im Dienst die auf ihren Gütern haftenden. 
Fuhr-Frohnen und Vorspannen weder naturaliter zugemuther, noch ste zu Bezahlung 
derselben Geld oder zu Bestellung von Stellvertretern angehalten werden. 
4) Den zurükgelassenen bedürftigen Kindern und Weibern, so wie den armen alten gebrech- 
lichen Eltern und Geschwisteen der ledigen Land-Bataillons-Mannschaft, welche diese 
durch ihre Arbeit ernähren, und ihre Gewerbe und Güter besorgen mußten, ist aus
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        den Cassen der Burgermeister-Aemter eder Heilicen und milden Stistungen zu ihrem 
noehdürftigen Unterhalt eine wechemtliche Unterstützung zu teichen, so wie auch für die 
lezteren gleiche Vorsorge wegen des Baues ihrer Gürer, wie bei der verheiratheten 
Land-Bataillons-Monnschaft, cinzutreten hat. « f « « 
-5)DieunterdenLondLBataillonp Dienenden sind bei Anweisung ren Bürger-Allmand- 
Setücken vorzüolich zu begünstigen. Auch sollen dieseltben 
) wenn sie zurükkehren, allezeit die erste Stelle in der Kirche, den Orls= Versan#mkun- 
gen und allen effentlichen Gelegenheiten haben. · · 
UmerzeichueteSkelleetwartek»n,irszrerstchhpaßdiesemKöniglichenBefeblinallcn 
WunkkenxclleGenügegeleiilct,wckrde,undsickztinnkthakb4Wochmdankkichsmder 
KöniglKreishaupxleute«,obsolchksauchwjkflichgeschklxwentgegemScutk(-art,den29. 
Jun. 1809. E— "’ 
« Auf allerhoͤchsten Speclalbefehl St. Koͤnigl Majestät. 
Koͤnigliches Ministerium des Innern. 
Königl. Verordnung, das Surrogat der Edelleute des Koͤnigreichs suͤr persoͤnl'ch: Dienstleistung 
beim Koͤnigl. Willtaͤr betr. 
Da die Pflicht der Edelleute des Königreichs, dem Könige und Vaterlande im Krieg 
persoͤnlich zu dienen, allgemein verbindend und unbedingt ist, und im Falle derselben nicht 
Genüge geleistet wird, Gerechtigkeit und Billigkeit erfordern, datz. ein angermessenss Surro- 
gat eintrete; so haben Se. Königl. Maj. zu verordnen geruht, daß alle Edelleute, wel- 
che sich von Befolgung des ergangenen Aufrufs dispenstren, während des ganzen Kriegs, 
von dessen Aufange den 0. April d. J. an, den vierten Theil ihrer jährlichen Einnahme 
als Exrtra: Steuer zu bezahlen gehalten seyn sollen. Welches hiewit effeurlich uur Nach- 
richt und Nachachtung bekaum gemacht wird. Stuttgart im Königl. Staats-Ministerio, 
den 20. Jun. 1809. « « Ad Mand. Saer. Reg. Maj. propr. 
Aufruf. 
Bei der foredaurenden Anstrengung, welche Seine Königliche Majestdkt zu Ver- 
theikigung des Staars und zu Unterstäzung der gemeinen Sache in Verbindunz Allerhöcbst- 
Ihrer Alliirten zu machen sich im Fall besinden; und bei dem eintretenden dringendem Bes 
dürfniß, zu Besezung der Offiziers: Stellen bei den neu errichteten Regimentern und Batail= 
lono vorzüglich auch diejenigen Königlichen Dienern und Unterthanen von dem Civil-Stand 
in Anspruch zu nehmen, welche, durch ihre ehmolige Verhälcniße und geleistete Dienste, 
die erforderlichen Fähigkeiten dazu vor andern besizen, hegen Allerhöchstdieselben zu denjeni- 
gen Individuen, welche bei der pormals in Allerhöchst Ihren angestammten alten Landen 
aufgestellten Landmiliz als Offiziers Dienste geleistet haben, das besondere Allerhöchste Ver- 
trauen, daß sie sich beeilen werden, dem ehrenvollen Ruf zur Vertheidigung dis Vaterlan- 
des zu folgen. 
Se. Königl. Mas. fordern daher dieselben sämtlich hiemit auf, und befehlen ihnen, 
sich bei der Königlichen geheimen Kriegs-Kanzlei zu die#em Ende zu melden, und ihre eh- 
mals bekleideten Chargen anzugeben, in welchen sie bei den neu errichteten Bataillons wer- 
den angestellt werden.
        <pb n="275" />
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Die Zeit ihrer Dienstleistung beschränkt sich auf die Dauer der Umstände, welche die 
Vermehrung der Streitkrifte des Varerlands erheischen; und es bleibt ihnen unbenommen., 
nachher wiederum in ihre alten Verhältalße zuruk zu treten. Stuttg den 23. Jun. 180), 
Auf Allerhschsten Spekial-Befehl Se. Königlichen Majesiät. 
Königl. Ministerium des Innern. 
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammert"-Rechn. Depart. an sämtliche Kreis= Skeuers 
Räthe und Lber-Amtleute, die ausstehenden Berichte wegen Regulirung der Geld-Caurionen 
betreff. d. d. 27. Jun.#1809= 
Durch die in dem Staats und Regierungs-Blakrtu enthaltene General-Vererdnung vom 
13. Mätz d. J., die Cautions-Leistungen öffentlicher Diener betreffend, wurde den Könizl. 
Ogerämtern der Befehl ertheilt, die Rotizen und Berechnungen, welche sich auf die Be- 
stimmung der ron den Gemeinde-Rechnern 2c. einzulegenden Cai#onen beziehen, zu sam 
meln und mit ihren Anträgen allerunterthänigst einzusenden. « 
»DamchrekederglefchensBdrichtenoch-ausstehen-unpb’a«-«uch3dies"Kreis-Skc1iek-Rckkhes 
in Befolgung der ihnen wegen der Herrschaftl. Kaßen-Beamten ertheilten. Aufträge grossen- 
theils noch im Rükstand sind, so werden auch diese, so wie jene, hierdurch erinnert, ihre 
Berichte mit vollständigen Verzeichnissen innerhalb 8 Tagen an die Behörde um so gewisser 
einzusenden, als man nach Versfluß dieses Termins solche durch eigene Boten auf Kosten- 
der Säumigen abholen lassen wird. 
Arlenntnisse des Kn. Ober= Just. Collegit tm Senats 
In der Appellations-Sache von Knittlingen zwischen Johann Georg Scheuerle in bien- 
jingen, Beklazten, Appellanren an einem, und Barbara Mamberin allda, Klägerin, Appel- 
tin, am andern Theil, Privatgenugehuung wegen unehelicher Schwängerung und Alimenra= 
tion des Kindes betreffend, wurde, unter Aufhebung des Akten-Schlusses von Ameswegen 
durch einen Bescheid dem Beklagten, Appellanten die Führung besseren Beweists auferlegt. 
Stuttgart, den 22. Jun. 1309. wurden geschieden: · « 
1)Jol)aimFriädtichKohlervonObersettingeyNagolvekObkramksHKl.«,v"ohMarga- 
tetha, geb. Ruofin, Bekl. ex cap. quali desert. nnd leztere in die Kosten verurtheilt. 
2) Jehann Georg Mundinger von Warmbronn, Böblinger Oberamts, Kl. von Chri- 
stina, geb. Käßmännin, Bekl cx eap. quali delert; unter Verurtheilung der leztern in dier 
Kosten. 
Se. Königl Maj. haben durch ein Decret vom 23. Jun den in der Kaiserl. Oestreich- 
Ingenieur-Aeademie gewesenen von Raßler zum Secend= vieurenant bei dem Depot des 
tin. Juf. Regiment Kronprinz, und. 
durch ein Decret vom 24. Jun- 4*1- · ««-sz 
den von dem leichten Bataillon v. Brüsselle dimittirten Feldwebel Klein zum Lleute 
nant bei dem Land-Batailkon Stuttgart, und 
ter: Lleutenant Gaupp zum Staabes= Haustinann bei eben diesem Bataillem zu ernen- 
nen allergnaͤdigst geruht. 
“
        <pb n="276" />
        264 
durch ein Deeret vom 26. Jun. 
Se. Königl. Maj. haben durch allerhöchste Decrete vom 25. Jun. 
den in Oestreich. Diensten als Major gestandenen von Massenbach zum Major und 
Mitglied des Köntgl. Kriegs-Collegii; 
den Ober-Lieutenant v. Bose bei der Garde zu Fuß, zum Staabs-Hauptmann, 
den im Kaiserl. französ. Hauptauartier commandirten Unter-kieutenant Grafen v. Fau- 
eigny zum Ober, Lieutenant, 
den französischen Sprachlehrer am Lyceo zu Reuttlingen, Johann Baptist Grebert 
zum Second-Lieutenant beim Land= Bataillon Sinttgart, 
die Unter-Offiziers Stanislaus Bek und Johann Seiferheld vom Leib-Chevaurle“ 
gers-Regim. zu Second-Lieutenants bei demselben, 
den Wachemeister Jacob Single vom Chevaurlegers= Regiment Herzog Heinrich zum 
Second-Lieutenant bei diesem Regimene, 
den Cadet Heller vom Jäger-Regiment zu Pferd König zum Sekond-Lieutenant bei 
diesem Regimene, 
den Feldwebel Eusebius Homburger umd die Unter-Offiziers August Faber und 
Carl Walter vom Lin. Infant. Reg. v. Phull, zu Second-ieurenants, die beiden erstern 
bei diesem Regiment, den leztern beim Füsilir-Regim. von Neubronn, 
den Oberfäger Johannes Jäger und Premier Schöpf vom Jäger-Batatllon v. Reu- 
fer, zu Second-Lieutenants, den ersten bei diesem Bataillon, den leztern beim leichten Ba- 
taillon von Brüsselle, und 
an die Stelle des der Königl. Dienste entlassenen Majors v. Barkhausen vom Chev. 
Ldeg. Reg. Herzeg Heinrich den Rittmeister v. Palm dieses Regiments zum Major; ferner 
den Hauptmann v. Bartruff vom Ingenteur-Corps zum Masor, und 
den Retse-Stallmeister, Grafen v. Pückler zum Second-Lieutenane beim Garde' 
MRegiment zu Pferd unter Beibehaltung seiner bisherigen Stelle, endlich 
durch ein Decret vom 27. Jun. 
den bisherigen Rentamts Expeditor Ammann zu Ochsenhausen, den Substieut Sey- 
bold zu Giengen, und den Feldwebel Bissinger zu Lieutenants bei dem Land-Bataillon 
Gilbronn, auch 
den Cameral-Amts= Substirut Daniel zu Herbrechtingen zam dieutenant beim Vand- 
Bataillon Stungare zu ernennen allergnädigst geruht. 
Se. Königl. Majs. haben vermäg allerhöchsten Decrers vom 27. Jun. dem Oberfer= 
ster Buchholz von Biberach, welcher für die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit einen 
löblichen Eifer bewiesen, und zwekmäsige Vorschläge zu Sêuberung der dortigen Gegend 
von herumstreifendem Gesindel vorgelegt hat, die silberne Verdienst= Medaille allergnädigst 
zu verleihen geruhe. 
  
Stuttgart. Der Handelsstand in Heilbronn hat zur Unterstäzung verwundeter Krieger 
einen Beitrag von ls#o fl. an den General-Armee-Arze von Jacobi eingeschikt, welches
        <pb n="277" />
        1 265 
Se. Königl. Majest.At mit allergnddigstem Wehlgefallen aufzunehmen geruhten. Den 
27. Jun. 1809. 
7 Sn Be hiesiger Cameral-Verwaltung wird Donnerstag den 6. Jul. ein Quantum r0Z8 
Wein von geringer Qualität, im Aufstreich verkauft werden; die Liebhaber wollen sich an gedachtem Tag, 
Morgens 8 Uhr in der Cameral Berwaltung einfinden, und der Aufstreichs-Verhandlung anwohnen. Den 
26. Jun. 1800. · «·" Cameral-Venvaltung daselbst. 
Stuttgart. Die herrschaftliche Schäfereien in Bohnlanden zu 500 Stük, Muesberg zu 450 Stük, 
Stetten zu 150 Stük, und Nohr zu 150 Stäk, deren Bestand auf nächst Martini zu Ende gehr, werden bis 
Montag den 17. Jul. auf dem Rathhaus zu Echterdingen auf fernere 3 Jahre im öffentlichen Aufstreich ver- 
liehen werden. Diß wird hiemit öffentlich mit dem Anhang bekannt gemachk, daß die Liebhaber sich an ob- 
gedachtem Tage des Morgens um 0 Uhr auf dem Rathhause in Echterdingen einsinden, und der Verleihung 
anwohnen, vor Anfang derselben aber sich durch Meisterbriefe und obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Prädikak 
und Vermögen legitimiren sollen, daß sie eine oder die andere dieser Schäfereien zu pachten, und eine Caution 
von 5 bis fl. zu leisten im Scande seien, widrigenfalls diejenige, welche nicht mit einem solchen Zeugniß 
versehen sind, nicht zum Aufstreich zugelassen werden. Den 2F. Jun. 1809. 
n · åönigt Camozab Verwaltung Stuttgart. 
Ludwigsburg. Die Commun-Schaasfweide zu Oßweil, deren bereits geschehene Berpachkung aller- 
anddigst nicht genehmigt worden, wird unter Zugrundlegung der in Betreff der Schaafweid-Berleihungen 
neuerlich ergangenen allergnädigsten Verordnung auf die 3 Jahre von Michaelis 1809 bis 1812. am Donner- 
stag den 20. Jul. d. J. auf dem Ratbhaus zu Oßtweil wiederholt verliehen werden. Die Waide erträgt 230 
Se wovon der Beständer die Helfte und die Bürgerschaft die andere Helfte einchlagen darf. Der Bestän= 
der genießt freie Wohnung, Stallung und Küchengärtlen. Die weitere Bedingungen können bei der Verlei- 
hung selbst erfahren werden, wozu die Liebhaber mit den gehörigen Zeugnissen versehen, an gedachtem Tag u- 
Ort? Bormittags 8 Uhr sich einsinden wollen. Den 27. Jun. 1800. Oberamt allda. 
Bietigheim. Bei der hiesigen Cameral Verwaltung ist ein Quantum Dinkel und Gersten, zum 
Verkauf bestimmt, dieses wird anmit öffentlich, mit dem Anhong bekannt gemachk, daß die Früchten von ganz 
guter Beschaffenbeit seien, und die Kaufs-Liebhaber sich allhier :leih melden können. Den 23 Jun. 1809. 
Cameral-Verwaltung allda. 
Einstmöhl. Kreft allerhöchsten Decrets der Königl. Hochlöbl. Ober-Finanz= Kammer, Landwirkbsch. 
Deparements vom ro. Mai d. J. soll mit Verkaufung der Ernstmühler Sägmühle, am Nagolder Fluß ge- 
legen, unter folgenden Bedingungen ein Versuch gemacht werden, daß 1) dem Käufer die Siqmühle mit 2 
Ichneid-Gängen, vas Wöhr und die Floßgasse, das beim Siägehauß befindliche Sägewanzen Magazin, wo- 
rein füglich eine Wohnunz gerichtet werden kann, und eine Kellerhütte, nebst 2 Mrg. Grasfeld und (## Mrg. 
weniger Rth. Garten überlassen werden, wohingegen 2) der Käufer das gesammte Bauwesen sowohl an 
den Gebäuden, als am Wöhr und an der Floßgasse auf seine Kosten zu übernehmen, und 3) neben den bis- 
herigen sämtlichen Beschwerden und den künftigen Steuren aus der Mühle selbst einen ewigen Zin##von 
1 fl. zo kr. aus den Gütern per Morgen 20 kr., und für den abgehenden Zehenden auf 12 Jadre # fl. 12 kr. 
per Morgen jährlich auf Martini zu entrichten habe. 4) Uebernehme der Käufer alle auf den Verkauf gehen- 
de Kosten allein. 5) Dörfe er für jeden durchfahrenden Floß 8 kr. erheben. 6) Werden dem Küäufer gegen 
Bezahlung des coursirenden Hreises jeden Jahrs 2350 Stäk Sihe-#ibe überlassen. —) Könne der Käuker 
gegen Entrichtung der gesezlichen Adgaben noch einen Weinschank, oder ein anderes Gewerb treiben. 8) Wer- 
de demselben zum Aufbollern der Säg-Klöze ohngefähr L Mrg. Plaz, einstweilen auf 0 Jahre gegen ein jähr- 
liches Lekarium von a per Morgen pachkweise aberlassen. 9) Skehe dem Käufer frei, gegen Bezahlung 
der zu bestimmenden Abgaben diese Mühle auch mit andern Werkern zu vermehren, oder statt derselben andere 
einzurichten, wobei aber ausdrüklich bemerkt wird, daß bei Einrichtung einer Mahlmühle die Dörfer und Wei- 
ler Monakam, Haugstett, Ober= und Unter-Lengenhardt, Beinberg, Maisenbach und Ernstmühl in die zwei 
Liebenzeller Mühlen gebannt sind. ro) Erhalte der Käufer das vorhandene Söägegeschirr unentgeldlich. So- 
fort 11) werde an dem Kausschilling sogleich nach erfolgter allerhöchster Decretur 4 baar, die weitere 3 aber 
in 3 verzinnßlichen Jahrs-Zielern bezablt. Diese Verhandlung geht nun Freitags den 14. Jul. vor, wobei 
sich die Liebhaber Morgens 8 Uhr im Hirsch zu Hirschau, mik tüchtigen Zeugnissen versehen, einfinden kön- 
nen. Den 20. Jun. 1800. Kön. Kreis-Steuer-Amt Calw und Cameralverwaltung Hirschau.
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Laufen. In der Cameral-Verwaltung-allhier werben am. Dienstag den 9. Jul. Vormittags 0. Ubr 
ungefähr 77 Aimer Wein 18082 Gerächs in größein und kleinern M je nachdem sich ait Hite 
im Tufstreich verkauft werden. Der Wein ist lauker biesige Gewächs, und von der besten Qualität, mel- 
ches rie Lickhaber beim Versuchen an den Fassern sinden werden. Den 2. Jun. 1809. # 
, -· .. CAMscl-Vekwaltungqllda. 
LiebscnstesiwCösstdekxzcrkauskmescascebynstknxltegmdenzaßesWeinvon15'Aimeknsti- 
sendenbestacKaltenwcstenxeklix:—r·Gesallmallekgk-.ängstnichtgenehmtghsondernums-zeichnete Beamtung 
der Derretum vom 13. diß angewiesen worden, dieses Saß Wein nochmals zumm Ausstreichsweisen Verkauf 
zu bringen. Zu dieser neuerlichen Versteigerung, welche bis Miltwoch den. 5. Jul. Vormittags 10 Uhr in 
dem Schloß zu Liebenstein vor sich gehen wird, werden die Lebhaber hiemit — Den 23. Jun. 1800. 
.- -.- ... ameral-Amt Liebenstein. 
Marbach. Bis Samstag den 8. Jul. Vormittags 9 Uhr wird in der Cameral — ein 
Queantum neuen Weins im oͤffentlichen Aufstreich verkauft, wozu die Liebhaber eingladen werden. Den 27. 
Aun. 1809. ..,.. ameralamt allda. 
un en n feld. Die Cameral-Verwaltung verkaust am Montäg- den 17. Jul. Vommittags“ 10 Uhr 
in der Cameral-Amtéwohmmg zu Eroß-Bottwar ein Quantum 1808gr Gefällwein im Aufstrein. Den 27. 
Inn. 1800. .,« CEameralamt Oberstenfeld. 
Rotenburg: am Rekor- Samstag den 15: Jul. werden von Seiten der hiesigen Sriftsverwaltung: 
30 hl 40 Aimer neuen Weins vom Jal#re 1808. Nottenburger Gewächs gegen baare Bezahlung im Auf- 
reickh verkamt. Die Liebhaber wirden eingrladen, sich un gedachtem Lage Nachmittags um 2 Uhr hier in 
am Sridal einzusinden. Deu 34. Jun. 1805.# - «S·tsftsv.-rwactungauda.- 
S·ci-orndo"rf.·AnvMonkagsldiwuzJul; Vormittagsng wird von der unterzeichneten Stelle ein- 
Quaßtum der in den hiesig berrcchaftl. Keilern liegenden Weine vom Jähr 1868. unter Léorbehast d.r aller- 
söchsten Natiftcation im Aufstreich verkauft werden. Non, Cameral Verwaltung, allda. 
NFNubingen. Bei der Prokuratur des Königl- Seminariums sind a# Uimer Wein= #1F##er. Gewächs „ 
zimn Weclkanf allergnbdizst ausgeiczt. Dieser Verkauf wird Freikag den. 14. Jul. d. J. unter. Vorbehalt herr- 
schaftl. Genehmnzung; vergenommen werden, wobei die- hiebhaber Vormittags 0 Uhr. auf der Prokuratur-Stu- 
&amp; sich einzuftrden ersucht werden. Den 24. Jun. 7807 « , ZZMAHFJPIVFUICM allda. 
Waib lingen. Von der Königl. Cameral-Verwwalkung daselbst, wird cin Quagntum Gefällwein vom? 
Jahr e..z deßgleichen ungefähr 1•2 imer Wein Branntwein bis Mentcg #eh 17: Jul. an den Melsttieten- 
den verlauft werden, wobei sich die Lucbhaber des Morgens 8 Uhr einfinden wellen. Den 25. Jun. 1809. 
· ifCWI-b«t·n«c"-s··"FcktyätåxsfwmthwD« 
enstaig. Die hiesige Comeral-Verwaltung hat auf den hiesigen Fruckt-Kästen roo Schst. Din- 
. Wielen t- 8 Die Zruͤchten sind von guter Qualitaͤt klnnen ·taͤglich in ugen- Min “**# 
wommen, und mit'der Cameral-Verwaltung dahicr Kaufspreise abgrschlossen werden. Den 20. Jun. 1#800. 
- «--«—.«..., Cameral Berwaltung allda. 
Kemnatkh, Stuttgarter Amts-Oberamts. Die herrschaftl. Schaaswaiee zu Kemnath, welche 6## 
Stücke erträgt, wovon ein Beständer 450 Stüke, und die Schafhofs Majer 150 Stak einschlaren dürf. , 
Sied kis Donnersiag den 6., Jul. d. J. zum zweitenmal verlehen werden, weil die erste Verleihung wegen; 
kes allangeringun Erlöses allergnsdigst nicht genehmigt wurde. Die Liebhaber werden zu dieser nochmaligen; 
Verleihung an lemelkem Tag, Botmittags 0 Uhr auf das Rathhnus zu Kemnath, eingrladen. Den 14. Jun. 
1500. Stsuerrath des Stutgarter Kreises, Cakneralverwalter zu Denrendorf. 
ienzingen, Maulbronner Olcramts. Tis den 166er ror. Mon. vorgenommene Verleihung der hie- 
en Comn#un Schaafweide ist von dem Königl. Hechlöbl. Oberlandes-Oe. koeEerlgiun nicht geneh- 
migt, sendern durch ein allerhöchsstes. Dekret vom g. diß desolen worden, daß eine nochmollge Verleihung der- 
selben veranstaltet werden foll, wozu Mentag der 10. Jul. bestimmt- At. Die Waibe ersegt #00 St Schaafe, 
wWoron ader der Beständer mun die Hälfte einschlapen darf, er hat dagegen von jedem alten Burger-Schaaf 
Viertel Dinkel und von einem amm 1 Vrtl: Hüterlohn zu beziehen, daneben hat er cine freie Wohmmg. 
ind Ställund, nekst 1- Güärtle, dabci und alle bürgerlichen Brsteien genießen. Die Waide wird euf 31# 
Jahre, von Michnelis 100 bis 1812. verliehen. Alle Schisermeister, welche sich mit Meisterbriefen und" 
rigkeirlichen Zeugnißen über ihr Vermögen und Prädikat hinlanglich, ausweissn können, werden hieemn einge. 
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claden, daß sie am gedachten Rage Vormittags 9 Uhr auf bem Rathhaus. in Lienzingen der Verhandlung an- 
wohn.n. Den 15. Jun. 1809 * · ·»·Oberamt9.!kqglbrqnn. 
OchsciihausewDiezndasigcmechtoßgutgkhöngsmund-seithermusgncpAdcmzmramngelob- 
n;—·kx.-kokxpmik-,GcbäuteundGütckswsrkmuatekPo:·bcka1tallkrgn.ädtgsicrsRatxiscstionwelk-Fässe-nun- 
..licbroadatom1"bistmk.Sit.18-,2.andeuMexstbcxtendenhmgcgibstTic«elhe»11be1«x«h.-:Iu:Fo!'gan.-m«- 
qlsAanGthuchnHinternsogen-1n11tcnSennbaus;2)Ipss-kd-uc:d(251:ts:i:cn.-x-r.:!len,inttemcm 
greßen Leukoden, und 2 Holzlegen; 3) dem Wagenschopf, und dem sogerannten Schasf= Stall, weicher als 
Scheuer ben#uzt werden kennte. B. An Gütern.:: 20 Ichrt. 7 Acktel 38 Ruth. re#maliges Mest, odir nah 
Württeinderg, Meß 34 Morg. 37 Vrkl. 20 Rth., welche gegenwertig mir Sommer-und Winter-Früchten an 
gerlümt sind. C. An Wiesen: 2)0 Ichtt. 6 Achtl. 42 lv vormoliges Meß, oder 40 Mrg. 2 Vrll. 35 Rib 
16 Schuh jeziges.Meß, und O. An troken gelegten Weihern, welche th ils mit Früchten angchaut, tkeils mi- 
Graß bewachsen sind, 78 Ichrt. 3 Achtl. oder nach Württemb. Meß 130 Morg. 1 BVrtl. a Rth. Dem Paͤch 
ter kann uch das benoͤthigte Zug- und Mastvieh an Pferden und Ochsen, so irie die Dekononie- Geraͤthschaf 
ten in der urkundlichen Tarstions. Summe, welbe baar zu entrichten, eder nach Umständen mit s pro Cen 
u verzinfen wäre, Uberlassen werden. ur Aufstreichs-Verhandiurg ist Ereiteg der 21. Jul. anberaumt, wo“ 
46„r sich rie Liebhaber zu Stellung einer Caution von oo fl mit obrigkeiflichen Vermögens= Zeugriissen verse 
ben, Vormittags 9 Uhr auf dem Schloß zu Sch'enhausen einfinden konnen. Biterach, den 21. Jun. 1800 
. KönigL Verleihungs. Gommission, Oberamtmann, Ritter des Eivil-Verdienst-Ortens 
· v. Dizinger. ·« 
WarthausemMessudicsanSchlofkgut gehoͤrigen, und slitter in eihsem Mdministration geloffen: 
Oeeovomie-Gebäude, Gärten, Güter und Juegrlhutte werden unter Vorbehale allergnädigster Nauisication a: 
den Meistbse in Pacht gegeben werden. Diesslbe bestehen in solgendem: 1) Schweizerci: In der unter- 
Etax chm##ers, eine Wohmung, bestehend in 4. beighanen Z#mmmn mit 2 Oefen, 1 Küche, 1 Sxeis 
Gewölbe, r Mis#ammer, 1 Keller" 1. Kammer für die Knechte, 1 Sattelkammer, und 2 Kammern fü- 
die Méede„, 2 Thennen, 1 Remise, Heuböden, und die nötbige Frucht peicher, r Vferd-Stallung für 6 Pferd: 
und Stallung für das erforderlsche Rindvieh, nebst einer nicht unbedeurenden Anzahl Bieh; 1 gemeinschaftli- 
ches Wasch-und Bakhauß; 1 Holz. Magazin, 1 Schweinstall mit 4 Abtheilungen, 1 Heustadel von Holz u. 
Ar#tter beschlagen, in der untern Wiese; ohngefähr r00 Mrg. Acker in allen 3 Oeschen, worauf 200 Obst 
Bäume der besten Gattungen stehen; 50 “ Wiesen; den sogen unten Schafer-Garten von à Morgen, 
ohngefitr § Morgen Anwände und Berg. Hie Calltion ist das jährliche Pachtgeid, und muß der Bestände: 
wenigstens ein Vermögen von 2 bis Zoco fl. besigen. 2) Girtnerei: 1 Wohnung bestehend in 4 Zimmein, 
wovon 3z mit 2 Oefen gebeizt werden können, # Küche, ## Sprißkammer,: Keller, Ploz zu Holz, und obn 
gefähr 4 bis 5 Stük Bieh; 2 mit einem Haag ganz eingemachter Garken von ##1 Norg. mit (iner Damunschel 
mir ungefahr gcoo Seèck Bäume, 2 Garten= Haurchen, und # klemer Wiiver. Fain#tzen ut for das jahrlich 
P#chtgeld zu ste##e#r, und muß der Beständer ein V#ermögen von 6 bis 200 fl. beh rn. 3) I Ziegel-Stadel mi: 
einer besonders st. henden Wohnung nebst einem kleinen Ge n#ß= Gärtle und 1 Mra. aker. Oer Beninde 
muß für den ikhrlich n Ertrag Gaution leisten, und ein Ver nigen ven 2 bis J00 fl. beiihen. Zur Aufstrei##s 
Verleihung der Schweizerri ist Montag der 24. Jul. zur Gir" ei, Diensag der 3z. Jul und zu der Zie: 
gelhütte Mittwoch der 25. Jul. d. J. anberaumt, an welchen Tigen fü## die Lirbrder, verseen mit leglen 
Vermögens-Zeugnißen auf dem Königl. Schloße zu Warthauien einzusinoen habm. Berach, den 21. Jun 
18°90. Koͤn. Verleihungs--Commission, Oberamtmana Nitter des 3 Cioil-Verdienst-Orden# 
v. Dizinger. 
Stukttgart. Der Conseriptionspflichtige Gottlieb Kräm) von Plienig#en, 91 J. alt, 0“ 4% um Meß, 
bat sich den 22. dieses, um der bereits befohlenen Einlieferung zu entgehen, von Haus entfernte. Es wird da: 
her derselbe bei Verlust seines Vermög ns, und seines Unterthanen-Mechts zur Ko’kkehr in sein Heimwesen 
aufgefordert, und alle inn= und auswüärtige Obrigkeiten wirden arssucht, auf denselben zu fa#nden, und ihn im 
Betrekungsfall an unterzeichnete Behörde gegen Ersaz der Unkoslen einzuliefeen. Den 22. Jun.#o9. 
« . Amts- Oberamt Stuttgart. 
Balingen. Da nachbenannte Erkapitulanten, welche lezten Dienstag an 2oten diß zur Dien#t#i- 
stung nach Stuttgart hätten eingeliefert werden sollen, ungehorsam ausgeblieben, und auf die Seite ge- 
angen sind; so werden alle inn= und ausländische Obrigkeiren andurch ersucht, auf diese pilicht #r# 
Ausreisser fahnden, sie, falls sie früher oder [päter sich betreten liehen, arretiren, und wahlverwahrk hie-
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        268 
her zum Oberamt einliefern zu lassen, alz von Dormettingen: Thom. Erler, Kieser, alt. . 
Ecktfch,Bau-r,383.Jnaszenmann,Baun-, 35 J oh. Hoch, Bauer, 33 auf Jo 38 — 53 
Bauer, 32 J. Joh. Pfaff, Bauer, 30 J. Von Hartheim: Ferd. Kille, Enwaed 29 J. Von 
Hausen am Thann: Steph. Koch, Taglöhner, 2 J. Von Heinstetten: Joh. Stäudle, Brannt- 
weinhändler, 34 J. Von Rolbingen: Joh Joachim Ammann, Weber, ledig, 38 J. Marzel Ried, 
Schneider, 37 J. Ludw. Straub, Bauer, 33 J. Von Nusplingen: Veit Veler, D 
jung Carl Lern, Bauer, 39 J. " Thadda Pi-, Bauer, 31 J. Von 8— Ziheh 
Bauer. 37 -. Joseph Gehring, Caspars, Bauer, 36 J. Joseph Wäschle, Bauer, 36 J. artin #enk, 
Bauer, 35 . Joh. Gehring, Bauer, 31 J. Jos. Gehring, Adlerwirth, 20 J. Von Ri · 
Magzel Meilee, Flekenschüz, 38 J. " Ven Schwenningen: Joh. Stäudle, Banen * Wietn Kai 
  
ledig, Baurenknecht, 35 J. Von Unterdigisheim: Casp. Maier, Bauer, 35 J. Ferd. Knobelspies, 
Schmid, 32 J. 56 AKnobelspies, Taglöhner, 32 J. Den 22. Jun. 1800. 35 beramt nobellp *5r 
Horb. Nachstehende unter dem Königl. Infanterie-Regiment v. Franquemont gestandenen Gemeine sind 
theils aus der Garnison Stuttgart theils auf dem Marsch desertirt. 1) Johann ge von E— 
2) Christoph Kiefer von Isenburg im April d. J. aus der Garnison Stuttgark. 3) Gotefried Faßnacht von 
Birlingen und Joseph Dettling von Bittelbronn im Mai d. J. auf dem Marsch bei Niedlingen. Sämtliche 
Hoch= und Wohllödbl. Behörden werden daber ersucht, auf die#e Deserteurs zu fahnden, und dieselbe auf Be- 
treten entweder an die nächste Militair-Behörde, oder an hiesiges Oberamt einzuliefern. K. Jun. 18090. 
n. Oberamt. 
  
  
Balingen. Der hiesige Burger und Satkler Caspar Schlaich, welcher wegen Fortsezung seines afoci- 
tischen Lebenswandels und injurieuren Betragens in Gemähheit eines allerhöchsten Befehls zur Erstehung der 
ihm wiederholt zuerkannten Vestungsstrafe auf Hohen-Asperg am 1. des vorigen Monats dahin eingeliefert 
werden wollte, unterwegs aber seinen Condukteurs zu entkommen suchte, und dur k diese Widerspensüigkeit si 
körperliche Verkezungen zuzeg, so daß er bis zu seiner Herheelung in sein Heimwesen zurükgelaßen werden 
mußte, ist, noch ehe solche ganz erfolgt war, am 22. vor. Monats heimlicher Weise entwichen. Alle-Hoch- 
und Weohlköbl. Orts-Obrigkeiten des Inn= und Auslandes werden daber geziemend ersucht, auf diesen ausgear- 
mten Mann genau zu sahnden, und ihn im Betretungsfall gegen Ersaz der Kosten an das hiesige Oberamt 
wohlverwahrt einliefern zu lassen. Signalement des Schlaich. Derselbe ist 35 J. alt, verheurakhet, untersez- 
ter Stotur, 5 Fuß 6 r Kros , hat ein volles blatternarbigtes Angesicht, ne Haare, niedere Stirne, 
dünne Augbraunc, schwarze Augen, dike eingebogene Nase, blaße-Mangen, mittelmasigen Mund, aufgeworfe- 
ne Lippen, fehlerhafte Zahne, rundes Kinn, gerade Beine, und hat bei seinem Ausweichen den rechten Arm, 
den er abgebrochen, in einer Schlinge getragen. Den 17. Jun. 1800. Kn. Oberamt allda. 
Beilstein. Johann Christian Dengler von Mundeksheim, Sohn des gewesenen dortigen Amtsknechts, 
so 28 J. alt, 5 Futsz, 6 Zell, 0 Lin. groß ist, wurde als Wilderer im Wald angetroffen, wußte aber zu ent- 
wichen. Da mun der Obrigkeit an dessen Habhaftwerdung alles gelegen, so ist auf denselben ernstlich zu fahn- 
den, er auf Betreten zu arretiren, und wohlverwahrt einzuliefern. Den 10. Jun. unc9. 
Odbersorstamt Reichenberg und Oberamt Beilstein. 
Neuenbürg. Der hienach signalisirke in Wildbad stationirt gewesene Polizei. Soldat Hummel hat sich 
beimlich ven seiper Station entfernt und eingezogene Steucr= und andere Gelder mitgenommen. Alle Militair= u. 
Civil: Behörden werden daber geziemend ersucht, auf den Hummel genau zu fahnden, ihn auf Betreten zu ar- 
retircen, und gegen Ersaz der Unkosten enkweder an das Hoblöbl. Gensd'armerie-Commando zu Stutgart oder 
an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. Signalement. Lorenz Hummel, von Eeingen gebürtig, ist ein 
Mann von 58 — 60 Jahren, 6 Fuß, 2- 3 Zoll gros, coipulenter Stakur, hat graues dunnes Haar, vornen 
mit einer Glatze, mittelmêsige Stirne, graue Augen, etwas dike Nase, auf einem Aug eine Warze, mittelmi- 
sige Lippen, wenige Zähne, rundes Kinn, grauen Bart, obne Bakenbart, vollkommenes Anpesicht, breite 
Schulrern. Der Mittelfinger an der linken Hand ist durchschossen und ganz steif, welches ihn sehr kenntlich 
macht Hat eine starke rauhe Aussprache und einen öftreichischen Dialest. Bei seinem Entweichen war er 
mit einem prcupisch aufgeschlagenen Hut mit einem silbernen Börtle, schwarz seidenen Ober= und weis baum- 
wollenen Unterhalstuch, ciner gefarbten diken Maue Weste, grau tächenen langen Ho'en, guten langen Stis- 
seln, blau tuchenem Rock mit weihen Aufschlögen, blaurm Mantel von grobem Juch bekleidet, und hat ein 
sponisches Rohr mit beinernem Kuopf, wahrscheinlich auch einen Tornister von RKalbsfell getragen. Den 70. 
Inn. 1800. Oderamt allda.
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        269 
Beilage zu Rro. zr. 
  
Heilbronn. In Gemsheit eines von dem Königl. Hochpreislichen Ober-Justiz-Collegio 2ten Senats 
ergangenen allerhöchsten Befehls vom 10. d. Mon, sell der zu Kechendorf befindliche sogenannte Alt-Jgeri- 
sche Bau durch die unterzeichnete Curatel mit Zuziehung einer gerichtlichen Deputation, in öffentlichen Auf- 
streich gebracht werden, zu welcher Verhandlung hiemit Dennerstag der 20. Jul. l. J. dergestalt bestimmt 
wird, dag sich die allenfallsigen Liebhaber hiezu an geachtem Tage Morgens 0 Uhr in dem benannten Jäge- 
rischen Baue zu Kochendorf einfinden und der Subhastation anwohnen können. Das Gebände selbst betreffend, 
so ist solches nach pflichtmäßiger Vermessung und Tarakion von folgendem Imhalte: a) Das Hauptgebäude 
ist 3 Stock hoch von Stein solid, aber nicht massiv, 131 Schuh 3 Zoll tu, 46 Schuh 4 Zoll tief, worun- 
ter ein gewölbter Keller 110 Schuh lang, 36 Schuh tief oder breit, und in der Mitte 164 Schuh hoch lim 
Licht. Im Erdgeschoß 13 Schuh 2 Joll hoch im Licht: 11 Zimmer, r große Küche, nebst Speiskammer, und 
har einen Creuzgang nach der ganzen Länge und Breite nebst Stiegenhauß. Im ersten Stock 12 Schuhe in 
der Höhe, in der vordern Fronte ein Voter- Saal nebst ? Zimmern, und gegen den Hof hinaus §s Zimmer 
und 1 Küche, nebst Stiegenhauß und Abtritt. Im zweiten Stock 111 Schuh hoch 13 Zimmer nebst Stie= 
enhauß und Abtritt. Im dritten oder Mansarden-Stock 104 Schuh hoch 15 Zimmer nebst Stiegenhauß und 
tritt, worauf der achsihl folgt 16 Schuh hoch. Im ganzen Bau befinden sich noch 3 Oefen, wenige- 
und zerschmetterte Thüren ohne Schlößer, und die Fensler sind mehrentheils von schlechter Beschaffendeit. 
inter diesem Hauptbau liegt ein offener vierekigter of der innere Hof genannt, 197 Schuh lang und 114. 
chuh tief. Hinter diesem Hof besindet sich ein gewölbter Eiskeller, und unfern ein laufender Bronnen, und. 
in denselben führen : emeinschartliche Einfahres-Thore, zusammen ästimirt für goo fl. b) Im Hof rechts. 
und links steben zwei Flügel= Gedäude, jedes loon Schuh lang und 36 Schuh tief, 2 Stock hoch, von 
Stein solid aufgeführt, unter jedem ein gewölbter Keller 52 Schuh lang, 28 Schuh breit, und 10 Schuh hoch 
im Licht. Im ersten Stock eines jeden 10 Schuh koch, und im zweiten eben so, mit einem Mansarden Dach- 
. Schuh hech, und einen Sakteldach darauf 13 Schuh hoch. In jedem Flügelbau sind außer dem Einfahrt- 
hor und Thüren 35 Fenster-Gestelle eingesezt. Beiode Flügel= Gebäude karirt für 2cos fl. c) Neben dem 
Flügelbau rechter Hand befindet sich eine Scheune, 77 Schuh lang und 50 Schuh tief mit einem Tenn und: 
zwei Baren. Taxirt für a25 fl. d) Linker Hand an der Ringmauer steht eine Scheune 70x Schuh lang 
und 41 Schuh 3 Zoll tief, sitzt wie obige auf der Ringmauer, und die vordere Wandung besteht in Hoh, mit- 
2 Tennen und 1 Baren. Aestimirt für 4% fl. Alles vorstehende nebst dem innern und den zwei Nebenhoͤ- 
fen umfaßt eine Ringmauer, welche im Umfang 120 Rutben Schuh hat. Längst des Hauptgebludes, mit 
Einschluß der zu beiden Seiten des Hauses stehenden gemeinschaftlichen Einfahrt-Thore, liegt ein gepflasterter 
Vorplatz 20 Ruthen Schub lang und 3 Ruthen breit, welcher sich von der Mitte des Grabens an, der 
am hintern Einfahrt-Thore gezogen ist, bis an das vordere Mauerwerk erstrekt, und von diesem zieht sich ein 
gemeinschaftlich gepflasterter Weg bis hinunter an den Scein, welcher 22 Ruthen 8 Schub lang und 14 Ru- 
then oder 15 Schuh breit ist; worauf noch eine nicht eirenthümliche aber mit der Servitut eines Weges be- 
schwerte Strecke folgt, die sich von Stein bis an die allgemeine Fahr- Straße zieht, und s Rurhen 7 Schuh- 
in der Länge hält und r# Ruthe breit ist: welches aber nicht in erun besondern Anschlag gebracht werden 
kann. Der Anschlag beträgt also im Ganzen 32-0 fl. Wobei noch zu bemerken ist, daß, je nachdem sich- 
Liebhaber zeigen, sämtliche Gebäude auch Theilweise abgegeben werden können. Uebrigens werden die näherem: 
Bedingungen den Kaufslustigen vor der Verllecherung se bst er ffnet werden. Den 20. Jun: 1800. 
Ober-Justizrath Schaumenkessel, als allergnädigst ernannter und beftätigter- 
Crakor der Alt-Syndicus Jägerschen Debiemaße zu Kochendorf. 
Oberstad ion. In Gemäßheit allerböchst Königl. Befehls, sollen die kbiesigen herrschaftlichen Gürer- 
auf 0 Jahre, nemlich von 1800 bis 1817. in einen. Gesamt-Pacht gegeben werden. Dieselben, bestehen. im
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11 Mansmad Graksgarten, 363 Jauchert 2mähdigen Wiesen und 71 Ichrt. Akerfeld. Ein Pächter erhält die 
nöthige Wohnung und Scheuer mit allen ökonomischen Einrichtungen und Zugehörden. Zu dieser Verhandlung 
ist Dienstag der 18. Jul. d. J. bestimmt, wodei sich die Liebhaber Vormirrags Uhr allhier einsinden, und 
die näbere Bedingn. sse vernehmen können. Jeder derjelben hat sich aber mit einem obrigkeitlichen Zeugniß aus- 
uweisen, daß er ein rechtschaffener Mann sei, die erforderliche landwirthschestlichen Kenmnisse besize, um die- 
18n Gur umtreiben zu können, und nicht nur eine Caurion von 200o fl. zu stellen im Stande sep, sondern 
auch überdiß noch ein Vermögen von 2000 fl. besize, um das nöthige Vieh, Schiff u. Geschirr anschaffen zu 
können. Den 18. Jun. 1809. Königl. Verleihungs-Commi'sion, Oberamtmann zu Biberach, Ritter 
" · «« »·desthlsVekdOzkdenawDiziner. 
Ordnungsvors-NachstkhenpeConsckcptzvnspflcchtcge·,kyclcheindervokjcihkigenConscriptions-Lsstkqtz 
mtwicheathirtsind,wekdcnhtemttbeiStrakedesYeklylxschresUntcrthanen-undBürgertechtsundder 
Confiscation ihres Vermögens aufgerufen, von der Zeit dieser Bekanntmachung an, binnen 4 Monaten, wel- 
che iynen für den dritten und lezten Termin anberaumt werden, vor unterzeichnetem Oberamt sich zu siellen, 
und über ihr Ausweichen Rechenschaft zu geben, und zwar: Von der Stadt Ludwigsburg: Wilhelm 
Daoid Carl Grolh, Silberarbeiter. Joh. Fr. Binder, Schneider. Carl Fried. Zäh. Joh. Gottlieb Alber, 
Bijoutier. Heinr. Christopb Fried. Zust, Pflästerer. Gotrlieb Klövfer, Schreiner. Joh. Christ. Hehl, Schu- 
sier. Jak. Gottlieb Schenk. Ven Alldingen: Mich. Schneider, Schumacher. Mich. Bausch, Wag- 
ner. Joh. Buchhalter, Schmid. Simon Buchhalter, Mezger. Ehrisloph Fried. Mêßner, Weber. Hie- 
ronimus Buhl, Mezger. Von Asperg: Joh. Heinr. Heller, Kiefer. Von Eglosheim: Johann 
Bernh. Zeller, Schreiner. Wilh. Schirm, Maurer. Von Hohenek: Dav. Schöntag, Müdßer. Joh. 
Mich. Schmid, Weeber. Von Kornwestheim: Eeorg Eberhard, Schneider. Thomas Hoffmonn, 
Schneider. Joh. Ge. Weis, Bek. Von Möglingen: Gottlieb Würkh, Mezger. Jakob Schmid, 
Schneider. Von Nekkargröningen: Joh. Wilh. Dreher, Schifer. Ge. Phil. Bayer, Sekler. Von 
Nekkarweihingen: Christian Fried. Gräter, Kaußnann. Jos. Berner, Schuster. Joh. Ge. Bozle, 
Schneider. Von Oßweil: Joseph Kiebling, Maurer. Ge. Adam Weible. Jak. Fried. Jaiser, Schnei- 
der. Von Poppenweiler: Jak. Stalb, Weber. Von Zuffenhausen: Joh. Ge. Werz, We- 
ber. Von Marggröningen: Joh. Jak. Röthelhuber, Bek. Joh. Mich. Schmid, Schneider. Von 
Bissingen: Joh. Carl Weh. Joh. Ge. Groz, Schusier. Von Münchingen: Jakob Schepf. 
SEhristian Heinr. Müller, Sailer. Jak. Fried. Hönes, Mezger. Ven Schwieberdingen: Comad 
Verter, Wagner. Christoph Friedr. Völlm. Von Thamm: Joh. Mäule, Mezger. Johann Christian 
Kammerer, Weber. Joh. Jak. Wagner, Schuster. Oberamt allda. 
Balingen. Bei der am dten und oten Jun. dahier Statt achabten Rekruten= Ausbebung sind nach- 
benannte Cankonisten zum Theil bößlicher Weile entwichen, zum Theil aber haben sie sich derselten durch 
frühere Verlassung ihrer Wohnorte, ohne hiezu oberamrliche Erlaubnik erholten, oder auch nur ihre neuen 
Aufenthalts= Orte ihrer Obrigkeit angezeigt zu haben, entzozen, nemlich von Balingen: Johann Gortlieb 
Scherle, Schuster. Von Biz: Joh. Jak. Martes. Von Ebingen: Joh. Ge. Bauer, Hutmacher. 
Von Frommern: Joh. Ge. Hauser. Von Geißlingen: Benav. Schlaich. Aug. Müller, Schust. 
Thadd. Knaisch, Schmid. Anselim Schluk, Müller. Heinrich Müller, Schuster. Bruno Müller, Maurrr. 
Theodor Renner, Schusier. Zachäus Müller, Schuster. Vincenz Blumenschein. Sirtus Luz, Kieser. Bru- 
no Knaisch. Von Hartheim: Peier Merkt. Von Hausen am Thann: Franz Taver Dfüner. 
Joh. Mich. Dreher. Von Heinsterten: Anton Gomaringer. Joh. Stänudle. Von Kolbingen: 
Joseph Hipp. Von Langebronn: Anton Kaiser, Müller. Fridolin Wolf.]Ven Margarethau- 
sen: Carl Schairer, Schreiner. Von Nusplingen: Ziprian Klaiber, Schnl. d. Peter Horn, Weber. 
Joachim Schônacher. Florian Ruoß, Schuster. Taver Kleiner. Von Oberdigisheim: Adam Saut- 
ter, Weber. Mich. Sautter, Weber. Joh. Baisch, Weber. Joh. Bait. Schlagenhauff, Ziegler. Jak. Epp- 
Ven Obernhei m: Joseph Maurte, Schreiner. Jak. Schnee. Joh. 
  
  
ler. Matth. Wizemann, Kiefer. n 
Schnee. Von Osidor': Joh. Jak. Schuler, Schreiner. Von Rinquishausen: Remig. Moser. 
Franz Müller. Christian Müller, Weber. Von Schwenningen: Joseph Schwanz. Jos. Schillinz, 
Weber. Athanas Schnell. Von Täbingen: Jak. Link, Zimmermanm. Von Thieringen: Erh. 
Narr. Joh. Ge. Schneider. Joh. Ge. Narr, Weber. Von Unterdigisheim: Aungust. Carl, Schnei- 
der. Von Weilheim: GConr. Hölle, Ziegler. Job. Peter Strobel, Schmid. Johannes Hölle, Ziegler. 
Joh. Mart. Sautter, Zummermann. Abraham Rau, Weber. Alle Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten werden
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dahet geziemenb erlucht, auf diese Fluͤchtlinge zu fahnben, sie im Betretungsfall zu arreliren, und wohlverwahrt 
Meher einliefern zu lasen. Den 13. Jun. 1801 « Koͤn. Oberamt allda. 
Hornberg. Nachdenamme Cahtonspflichtige aus disseitigem Oberamt haben sich seit der lezten Muste- 
sterung heimlich entfernt, alo nemlich: von Lehengericht; Jodh, Zried. Buͤhler. Von Guttach: 
Conr. Wöhrle, Georg Woͤhrlens Sohn. Von Reichenbach: Joh. Jak. Haas. Von Kirnbach: 
Jak. Wolber. Von Tennenbronn: Joh. Ge. Obergsell. Matth. Storz. Joseph Kunz, und Peter 
Herrmonn. Von W eiler: Andr. Schuler. Von Burgberg: Georg Lehmann. don Sull- 
au: Andr. Fiechter- Von Schramderg: Jos. Kern. Von Eichhalden: Severin Kopp. 
on Mariazell: Michel Stern. Joseph Flaig, Philipp Flaigen Sohn. Jos. Flaig, Jak. Flaigen Sohn. 
Von Lauterbach: Joh. Ge. King. Jak. Hug. Christ. King. Joh. Bapt. Flaig. Georg# Haberstroh. 
Diese sämtliche Abwesende sind zur Aushebung designirt, und werden hiemit aufgefordert, sich in ihre Hei- 
math zu begeben und bei ihrem Oberamt zu stellen. Auch werden alle betreffeude Obrigkeiten ersucht, diesel- 
be auf Betreten zu arretiren, und wohlverwahrt hieher Snzuliefern. Den 26. Jun. 1800. Oberamt. 
Horb. Felir Mayer, Landbataillonsoflichtiger von Altheim wird andurch vorgeladen, unverzüglich beim 
hiesigen Königl. Oberamt sich zu stellen. Den 28. Mai 1800. Kön. Dberamt. 
Maulbromn. Nachbdemeldte Cankonisten, als von Diefenbach: Johann Heinrich Wulle. Von 
Dürrmenz: Fried. Stähle. Von Enzberg: Joh. Koblenzer. Von Kieselbronn: AMatth. 
Olpp. Mich. Jiegler. Von Knitrlingen: Conr. Burk. Von Lomersheim: Georgs Boger. 
Von Oelbronn: Joh. Graf und Math. Schempf, sind der Aushebung entwichen. Alle obrigkeitliche 
Stellen werden ersucht, sie auf Betreten zu arretiren, und hieher liefern zu lassen. Dea 12. Jun. 1800. 
- Oberamt allda. 
Marbach. Die Cantonisten: Jak. Fried. Küͤbler, Maurer, von Weiler zum Stein, 19 J. alt. Joh. 
olzwarth, Wagner von Rielingshausen, 22 J. Wilh. Malsch, Hafner von Steinheim, 20 J. und Johannes 
auber, Schneider von Kirchberg, 22 J. all, haben sich ohne oberamtliche Wanderpadsse von ihren Wohnerten 
entfernk, und ist deren Aufenthaltsort ihren Eltern und Pflcgern unbekannt. Da sie nun bei der beute, Statt 
gehabten Aushebung die Reihe zum Einstehen ins Königl. Milikair getrofen hat, diese aber wegen ihrer Ab- 
wesenheit nicht vollzogen werden konnte; so werden sie hiemit öffentlich aufgerufen, sich in aller Bälde vor 
unterzeichneter Behörde einzusinden, und über ihre Entsernung Rede und Antwort zu geben. Zugleich wer- 
den alle Obrigkeiten geziemend ersucht, auf obgenumnte ungehorsame Cantonisten zu fahnden, sie im Betre- 
tungsfall zu arretiren, und gegen Ersaz der Mosten hieher einliefern zu lassen. Den 26. #mn. 180 ld 
beramt allda. 
Nürtingen. Nachbenannte Cantonspflichtige aus hiesigem Oberamt haben sich erst nach der lezken 
Musterung, um der Aushebung zu entgehen, obne Unzeige ihres Aufenthalts= Orte von Hauß entsernt. Alle 
Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiren en daher ersucht, diese Pucsche, die samtlich in der ersten Glasse steben, 
abf Betreten zu arrekiren, und ##er einzuliefen. Von Aich: Job. Ge. Wannenwetsch, Maurer. Von 
Beuren: Joh. Ge. NRoth, Mau##er. Joh. Mart. Graß, Manrer. Jos. Ant. Widmann, Maurer. Von 
Kappishäus ern: Joh. Gottfried Ebinger, Weoer. Von Kohlberg: Lorenz Schaich, Schneider. 
Von insenhofen: Ge. Conr. Rothweiler. Von Neuffen: Leonh. Digel, Maurer. Von Ober-= 
boihingen: Ge. Adam Renner. Von Ober-Ensingen: Ludw. Fried. Majer, Maurer. Von 
Neccartenzlingen: Jos. Fried. Huber, Schneider. Den 26. Jun. 1809. Oberamt allda. 
Tübingen. Nachbenannte Conscrivtionspflichtige, welche sich eigenmächtig aus dem disseitigen Amts- 
bezirk entfernt, und den Verdacht gegen sich haben, daß solches um dem Militairdienst sich zu entziehrn, ge- 
schehen sei, werden hiemit aufgefordert, unverzüglich in ihre Heimarh wieder zurükzukehren, und sich bei Ober= 
amt zu stellen, oder wideigenkalls haben sie zu erwarten, daß das in der Conscriptions-Ordnung &amp; 55. be- 
stimmte Verfahren gegen sie eintritt. Die Aowesende sind: Von Tübingen: Joh. Fried. Wolf, Gold- 
schmid. Jak. Eberh. Niethammer, Bek. Joh. Stähle, Mezger. Ge. Fried. Sautter, Schumacher, und Sa- 
muel Christ. Spith, Hafner. Von Derendingen: Joh. Ge. Röhm, Bek. Von Öfterdingen: 
Joh. Hartmaier, Struͤmpfweber. Von Schlaitdorf: Joh. Walker, Mezger. Von Ruͤbgarken: 
Joseph Wezel, Schmid. « Oberamt allda. 
Welzheim Von hienach benannten aus dem disseitigen Oberamt abwesenden konseriptionspflichtigen 
Unterthanen-Söhnen werden diejenige, deren gesezliche Reise= oder Wanderzeit bereiks verflossen ist, hiemit 
öffentlich und bei Verlust ihres Unterthanen und Bürgerrechts und Confiscation ihres Vermägens aufgefordert, 
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sich in ihrem Heimwesen einzufinden, und vor dem Königl. Oberamt zu stellen: und zwar zum dritt 
ven Wel zheim: Joh. Diet. Ungerer, Mezger. Christ. Bauer, Schmid. Mich. Stähen Mühr. l 
Bühner, Schuster. Christ. Ludw. Weller, Dreher. Georg Weber, Weder. Joh. Ge. Luz, Kübler. Johann 
Ge. Walliser, Schlosser. Thom. Stüzel, Mezger. Fried. Kobnle, Dreher. Von Gmeinweiler: ehrist. 
Strobmaier, Schreiner. Von Voygenmülhöfle: Jak. Akermann. Von Lorch: Heinr. Christ. 
Friz, Bek. Joh. Ge. Kuch, Wagner, Ehrist. Gottl. Baph, Schäfer. Joh. Mich. Lauber, Mal#rer. Gcorg 
Ehrisiopd Lächler. Tob. Christoph Akermann, Sailer. Joh. Jak. Lauber. Loh. Jak. Maier, Jimmermann. 
Joh. Fried. Reust, Sailer. Joh. Ge. Rittberger, Schneider. Joh. Fried. Kißling, Maurer. Theod. Mez- 
ger, Kupferschmid. Job. Ge. Stohrer, Zimmermann. Mhilipp Jakob Akermann, Farlee Ge. Fried. Mül- 
ler, Kaufnann. Ge. Fried. Bürkten, Barbierer. Von Schwefelhütte: Wilh. Carl Kerler. Von 
Grosdimbach: Joh. Hörner, Wagner. Anton Hieber, Baurenknecht. Johann Jakob Höner. Von 
beenglingen: Joh. Melch. Maier. Joh. Ge. Buchlen, Mezger. Vom Jiegerbof: Joh. Pulver- 
müller, Mezger. Von Plüderhausen: Carl Gottl. Müller, Mezger. Lronh. Weiß. Ludw. Benjam. 
Röhm, Schneider. Georg Hänger. Job. Ge. Schanbacher. Joh. Mich. Kerler. Joh. Andr. Bauer, Zim- 
mermann. Joh. Ge. Alton, Mezger. Ludw. Fried. Waibel, Schumacker. Joh. Schanbacher, Schmid. Joh. 
Ge. Geiger, Schmid. Dav. Burkhard, Schuster. Job. Höfer, Zimmermann. Joh. Woibel, Mezger. Sal. 
Rommel, Schneider. Carl Heinle, Glaser. Von Walkerspach: Ghristoph Hof, Bek. Joh. Steiner, 
Schuster. Joh. Ge. Ziesel. Schustrr. Von Waldhausen: Fried. Schniepp, Kübler. Joh. Gumpper= 
le, Bek. Von Weitmars: Joh. Bauer, Wagner. Joham Leonh. Schaufele, Zimmermann. Von 
Burgholz: ZJoh. Mich. Steegmaier. Von Enderbach: Mich. Bareis. Von Eselshalden: 
Joh. Hinderer, Steinbaurr. Von Pfalbronn: Joh. Albr. #ae Schneider. Gottfr. Lindauer, Mez- 
er. Joh. Lindauer, Wagner. Ge. Sindauer, Zimmermann. on Steinbruk: Joh. Kugler, Weber. 
on Brend: Mattes Maier. Von Gökelhof: Ludw. Ellinger, Weber. Von Mettelbach: 
Elias Spengler, Schneider. Von Alfdorf: zum leztenmal: Leonh. Fröscher, Bek und Bierbrauer. 
Ge. Fried. Müller. Leonh. Rieker, Bek. Von Haselbach: Joh. Müller, Schuster. Von Bon- 
bolz: Fried. Uebelen, Hafner. Zum zweitenmal: Von Welzheim: Joh. Jak. Kohnle, Chirurgus. 
Von Kaisersbach: Gottlob Fried. Wolz, Mahlknecht. Von Grosgehren: Adam Strohmaier. 
Von Kirchen-Kirnberg: Christ. Gottl. Kienzlen,, Chirurgus. Garl Kienzlen. Von Spielwald: 
Ge. Fried. Heller. Von Lorch: Jak. Fried. Hauber, Kaufmann. Joh. Ge. Weiß, Sattler. Wikhelm 
Kretschmaier, Barbierer. Von Pliederhausen: Joh. Jak. Scheurer. Jak. Bührlen. Joh. Friedrich 
Klöpfer, Schreincr. Ge. Dav. Müller, Mezger. Von Breiten fürst: Mich. Haug, Zukerbek. Von. 
Cselshalden: eled, Ehemann, Zimmermann. Von Steibruk: Gettl. Treiter, Weber. Von 
Alfdorf: Joh. Müller, Bierbrauer. Joh. Ehinger, Wagner. Zum erstenmal von Welzheim: Carl. 
Iman. Sannwald, Schulprovisor. Joh. Ge. Kaiser, Sailer. Gottfr. ###ler, Zimmermonn. Von Kir- 
chenkirnberg: Jak. Roth. Von Lorch: Joh. Fried. Grupo, 23— Andr. Schaffner, Musikant. 
Foh. Oarid Kauffmann. Gottl. Frank, Saifensieder. Gottl. Schweikert, Schreiner. Joh. Wagner, Schmid. 
Von Grosdeinbach: Gottfr. Wahl, Schuster. Von Plüderhausen: Joph Kerler, Schusler. 
Bon Walkerspach: Beter Haug, Zimmermann. Ven Waldhausen: Mattes Vayh, Schmid. 
Von Gebenweiler: Gottfr. Fii- Von Mezelhof: Mr. Bareis. Von Pfahlbronn: Ghrist. 
Müller, Schneider. Von Gökelhof: Joh. Dieterich. zon Mettelbach: Dere#r Sczer, Zünmer- 
mann. Königl. Oberamt Welzheim., 
  
  
Schönthal. Chriskoph Frank, Mezger und Bauer von Bittelbronn, hiesigen Oberamts bat sich vor- 
2 Monaten unter dem Vorwande, seinem zum Königl. Militair ausgebobenen Bruder Geld zu überdringen, 
von Haus entfernt, und seitdem nichts mehr ven sich hören lassen. Es wird daher er selbst aufgefordert, sich 
innerhalb 4 Wechen vor unterzeichneter Srtelle einzusinden, und über sein gehen zu verantworten, als. 
auch alle obrigkeitliche Stellen geziemend ersucht, denselten auf Betreten zu arretiren, und hieher liefern zu 
lassen. Siqnalement. Chrisfoph Frank. Mezger von Bittelbron, 33 J. alt, hagerer Statur, ungefähr § Fuß, 
3 Zoll groß, bat schwarzbraune kurz geschnittene Haare, länglicht rorhes Angesicht, gebogene Nase, und trug- 
ei stinem Weggehen einen zekigten spizig aufgeschlagenen Hut, ein schwarz seidenes Halstuch, dunkelblauem. 
tüchenen. Nock, gelbgedupste zizene Weste, weiße lederne Hosen und Stiefel. Den 21. Jun. 1809. 
Kön. Oberamt allda.
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        Nro. 32. 1809. 273 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 8. Jul. 
  
  
Erneuerte und geschirste Königl. Berordnung, gegen das Medikastriren, d. d. r. Jul. r800. 
Wir haben mißfällig vernommen, daß das für das Leben und die Gesundheit Unferer 
Unterthanen so nachthellige und gefährliche Medikastriren der zur medicinischen Praris nicht 
berechtigten Apotheker, Barbierer, Hebammen und anderer Personen, ungeachtet der gegen 
dlesen Unfug mehrfältig und erst neuerlich unterm 3. Jun. v. J. ergangenen Verordnungen, 
noch immer häufig gerrieben wird, und finden Uns daher bewogen, das dagegen bestehende 
Verbor, wovon, ausser den gesezlich bestimmten Nothfällen, keine Ausnahme statt fündet, 
nicht nur auf das ernstlichste zu wiederholen, und Unsere Beamten zur genauesten Aufmerk- 
samkeit darüber anzuweisen, sondern auch für die Uebertreter felgende geschärftere Strafen 
festzusezen: 
Jedes Medikastriren soll schon an und für sich, wenn es gleich im einzelnen Fall kei- 
ne schädliche Folgen veranlaht hat, oder wenn gleich die verordneten und abgegebenen Arz- 
neien nicht gefährlich werden konnten, im ersten Betretungsfall mit 8 tägigem Gefängniß 
abwechselnd bei Wasser und Brod, im Fall der Wiederholung aber mit einer 3 bis 4 wö- 
chigen Festungsstrafe belegt werden. Zum dritten oder öfternmal hingegen, oder wenn ein 
wirklicher Schaden dadurch angerichter, oder durch die Beschaffenheit und Dosis der Acznei 
der Kranke in Gefahr gesezt worden ist, wird der Uebertreter bei mehr oder minder gravi- 
renden Umständen zu einer Festungs oder Zuchthaus= Strase vom längerer Dauer verur- 
theilt, ein Apotheker oder Barbierer aber verliert zugleich sein Privilegium oder die Aus- 
übung seiner Profession, je nach Umständen,, auf eine beskimmte Zeit oder auf immer. 
Den Königl. Oberbeamten wird aufgegeben, über jedes ihnen zur Kenntniß kommende 
Vergehen dieser Art unverzüglich die Untersuchung anzustellen, und hievon an Unser Kö- 
nigl. Medicinal-Departement Bericht zu erstatten, welches bis auf eine 4. wöchige Festungs- 
strase zu erkennen, in schwereren Fällen aber die Bestrafung dem l. Senat des Känigl. 
Ober-Justiz-Collegit zu überlassen hat. Daran 2c: Stuteg. im Königl. Medieinal-Depar= 
nment, den 1. Jul. 1809. 
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj.
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        224 
Dettet der Koͤnigl. Ober--Finanz-Kammer, Depart. der indirekten Steuern, die 
Einsendung der Accite Zoll-Tar= und Umgelds-Rechnungen betr. d. d. 28. Ju. 1800. 
Ee ist die Anzeige gemacht werden, daß die meisten Accise-Rechnunzgen auf das Quar- 
tal Geergit noch nicht eingesendet worden sind. Den betreffenden Ober:Acisern wird da- 
her autgegeben, diese Rechnungen bis zum 15. Jul unfehlbar und bei Serase einzusenden, 
auch für die Zukunft sich nach der Vorschrift vom 7. Jun. d. J. (Staacs= und. Reg. Blatt 
Nro 27.) zu achten. " 
ZuzletchwerdenauchdkeZoll-·Ta,r-unbUmgeld.s-Beasnteaufgefordert-mitEinfem 
dungihrerGeorgii-Rech·nungebenfallsuqdbeigleichersAhndungeistznhaltem 
ZsudestogrößererSicherheit-OWNERVorschriftgenaubeobachtetwckde,habendie 
CamekalsteamcedenZoll-Umgel):s-uudAufs-BeamtenihresDjstrictshievonbesondere 
Eroͤffnung zu machen. 
Die Aufstellung beionderer Lehens-Vormünder in einzelnen bei Fürstl. Eräfl. und Adelichen unter 
" vormundfchaftlichekVerwaltungstehmdenLchcneintretendenBelehnungsfållenbetk 
Da nach der allerhöchsten Intention Sr. Königl. Majest t in jedem einzelnen, 
bei fürstlich gräflich und adelichen unter vormundschaftlicher Verwaltung stehenden Lehen ein- 
tertenden Belehnungs-Fall, quoad hunc altum, ein besonderer dazu geeigenschafteter Lehens- 
Vormünder als tutor honorarins zu constituiren ist; se wird solches hiemir allen betreffen- 
den jezt und künftigen Vormündern bekannt gemacht und zugleich aufgegeben, bei jedem vor- 
kemmenden, die Lehenbarkeit betreffenden Fall die erforderliche Anzeige zum Königl. Tutelar- 
Rath zu machen, um sodann von dieser Behörde das Erforderliche verfügen zu können. 
Deccet. Stuirg. im Königl. Tutelar, Rathe, den 26. Jun. 1809. " 
Ex spec. Decreto. Koͤnigl. Tutelar: Rath. 
Die im Koͤnigreich gedrukten Schriften betrefsend. 
Um uͤber die Eingaben der im Reiche befindlichen Buchdruker, welche Schriften ihre 
Preßen verlassen haben, eine sichere Controlle tuͤhren zu koͤnnen, wird saͤmtlichen gnaͤdigst 
aulgestellten Koͤnigl. Buͤcher: Censoren hierdurch der Auftrag ertheilt, 
) uͤber die von ihnen censirte Schriften ein eigenes Tagbuch zu halten, in welchem 
der Titel der censirten Schrift, der Name des Buchdrukers, welcher ihnen diese zur Censur 
übergeben hat und das Datum, wann sie die Erlaubnis zum Druk ertheilt haben, pünktlich 
aufzuzeichnen siud, und 
2.) alle. 6 Monate ein diesfallsiges aus ihrem Tagebuch getreu ausgezogenes Verzeich- 
niß zum Königl. Ober-Censur= Collegium einzuschiken. Decret. Stuttg. im Koönigl. Ober- 
Cenfur. Collegium, den o Jun. 1300. 
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ober-Tribunals. 
1) In der Relchshofräthlichen, an das Käönigl. Ober, Tribunal übergegangen Appella- 
tions Sache von Sekach, zwischen dem Jakob Hillenbrand'schen Handlungshause in Aug- 
spurg, Verkläner, Wiederbeklagten, Avpellanren an einem, und dem Schuzsuden Michael 
Levi zu Randegg, Vorbeklagren, Wiederkläger, Appellaten am andern Theil, eine Schuld-
        <pb n="287" />
        325 
und Injurien-Klage betreffend, wird die. Apvellation für hieher nicht erwochsen erkläet, und 
appellantischer Theil in die Prozeß Kosten dieser Instanz verurkheilt. Tüoingen, den 2. 
#un. 1300. 6 — 
2) In der Reichshofraͤthlichen, nun vor das Koͤnigl Ober--Tribunal sich eignenden · Ap- 
pellations-Sache von dem vormaligen Ritter-Direetorium des Ortes am Nekar Schwarz- 
wald und der Ortenau, zwischen dem von dem Schweizer Kanton Zürch zu auswärrigen 
Ausleihungs= Geschäften bevollmächtigten Handlungshause Leu und Compagnie, Klägern, Ap- 
pellanten und Appellaten an einem, sodann der- Fronfran. Charlorte von Röder mit ihrem 
Geschlechts-Vermunde zu Mauren, Böblinger Oberamts, Beklagte, Appellarin und Mitap- 
pellantin am andern Theil, eine hypothekarische Klage betreffend, wird die Urthel voriger In- 
stanz nach allen Thetlen bestätigt, urd der Appellations-Kosten-Aufwand verglichen. Tübin- 
gen, den 1. Jul. 1909. 
Erkemtmiß des Kön. Oder-Just, Collsgif llten Senats. 
In der Arpellstions-Sache von Markgröningen zwischen den Erben des vormaligen geist- 
lichen Verwalters Riether allda, Appellauten an einem, und dem Freiherrn Gottfeied von 
Holz in Alfdorf, Arvellaten ain andern Theil, das Borzugs-Recht einer mit einer gericht- 
lichen Generalhypothek versicherten Pachtgelds Forderung von 170 fl. im Gante betressend 
wuede die Urthel voriger Instanz dahin reformirt,, daß diese Forderung sant Ziuß in die- 
dritte Klasse unter die öffentliche Pfandglaubiger der Zeitordnung, nach locirk werden soll.. 
Siuteg. den 30 Jun. 1809. 
  
Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchster Decrete vom 20. Jun- , 
dem Staats= und Justtz Minister ron Ende auf sein allerunterthänigstes Gesuch die 
Entlassung ven den bieher bekleideten Staats= Aemtern in Gnaden zu ertheilen; 
dem Obersten, geheimen Kriegs= Kanzlei! Direktor und Commandeur des Cadetten-Corps 
v. Lindenau, die verlangte Dimission in Gnaden zu ertheilen, und an seine Stelle 
die Directlon der geheimen Kriegs-Kanzlei und das Kommando des Cadetten-Corps 
dem Oberisten und Quartlermeister Lieutenant v. Beulwiz zu übertragen; « 
denBatoncarlsmSpsesthvonUntersMarchthalzumStaabo-RitttiieisterbeimDepvkx 
der Cavallerie, auch · z « . 
deuchrcaltgenOfsizlerinHolländischeisDieostenkFischer-zUInSccond«-Lieuten·a11k, 
bei dem Lin. Inf. Regiment v. Thull zu ernennen; 6 « 
vermög allerhöchsten Deceers von ebend. die erledlgte Pfarrei im Dorf Asperg dem Bl- 
kar M. Hangkeirner zu übertrazen allergnädigst geruht. « 
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchster Deerete vo##n 3o. Jun. 
die durch die geforderte Enrlassung des Staats= und Justizmillickers Freiherrn v. Ende- 
erledigte Sielle dem bishertgen wieklichen geheimen Rath und Dräside#ten des 11. Justiz= 
Senats, von der ühe, als Staats= und Justizminister unb Groskanzler zu übertragen, 
und den bisherigen Direktor geheimen Rath. v. Neurath zum Präsibemen des II., Juntze- 
Senats allergnädi zst zu ernennen geruht= 
#
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        276 
Unter ebend. haben Se. Koͤnigl. Maj. die Gustav und Maximilian v. Speth, von 
Unter-Marchthal, den erstern bei dem Regiment Garde zu Pferd, den andern bei der Gar- 
de zu Fuß als Second= Lieutenants anzustellen; 
den v. Stein auf Rechtenstein, und den v. Crailsheim zu Lieutenants bei dem 
Land= Baraillon Heilbronn, und 
zu Bezeugung Allerhöchstihrer Zufriedenheit mit dem braven Benehmen des leichten 
Bataill. v. Wolff in der am 24. Jun. bei Mölk state gehabten Affaire den Staabshauptmann 
v. Tröltsch, den Ober-Liemenank, Adjutant v. Baur, die Second-Licutenant v. Dun- 
gern und v. Bixleben, auch die bei eben dieser Gelegenheit sich brav bewiesenen Ober- 
Lieurenants Kauffmann von der Artillerie, und Gelbke vom General: Quartiermeister- 
Staab zu Rittern des Milicair-Verdienst-Ordens zu ernennen, sodann 
dem Sergeant Schüz von der Artillerte das Port 2'Epee zu verleihen allergn. geruht. 
Se. Königl. Majs. haben durch ein Decret vom 2. Jul. " 
den Copist Fellnagel von Göppingen zum Second Lieutenant bei dem Depot der 
Cavallerie, 
den ehemals als Lieutenant bei Englischen Subsidien-Truppen gestandenen Carl Lan- 
zer, und 7 
den ehmaligen Quartiermeister Brecht zu Lieutenanes bei einem Land-Bataillon zu er- 
nennen allergnädigst geruht. 
Durch ein am 3o. Jun. ausgebrochenes schweres Gewitter sind nach den zulezt eluge- 
gangenen Berichten über zwei Drittheile der Stadt Balingen abgebrannt. Auf die erste 
Rachriche von diesem Unglük haben Seine Königliche Majestät bet der Kénigl. Hof- 
und Domainen-Kammer die Summe von 10,# fl. großmüchigst ausgesezt, und dem Ks- 
nigl. Ministerium des Innern anweisen lassen, um durch derselben zwekmässige Verwendung 
den unglüklichen Einwohnern sogleich die nach Umständen mögliche Erleichterung und Unter- 
stüzung zu verschaffen. 
Stuttgart. Se. Königl. Mas. haben den Eheleucen Hörle zu Bronnen, Ober- 
ames Ochsenhausen, welche bei dem am 26. v. M. daselbst ausgebrochenen Brand das Un- 
glük hat#ren, s Kinder zu verlieren, bei der Königl. Hof= und Domainen-Kasse ein Gratiale 
von Fünfzig Gulden allergnädigst auszusezen geruht. 
  
Baknang, Murrhardt. Se. Königl. Mafj. haben der Stadt und dem Ame 
Murrhardt als einen allergnädigsten Beitrag zu Anschaffung einer bessern Kicechen-Orgel die 
bedeutende Summe von 282 fl. aus Königl. Ob. Finanz-Kasse huldreichst anzuweisen geruhe. 
Für dlese landesväterliche allerhöchste Unrerstüzung sind die Vorsteher gedachten Stadr und 
Ames von dem innizsten ehrfurchtsvollesten Danke durchdrungen. Den 28. Jun. 1809. 
Gemeinschaftl. Oberamt. 
Stuttgart. Se. Königl. Maj. haben nicht nur allergnädigst gestarrer, daß die 
Summe von 77 Gulden, welche der Decanus Rieger mit den Geistlichen und Schullehrern 
der Ludwigsburger Diöces für die verwundete Kön. Soldaten einschiste, denselben durch den 
General-Armee-Arzt D. von Jacobi ausgetheilt werde, sondern auch zugliich allergnädigst
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        277 
befohlen, daß diese patriotische Handlung unter Bezeugung des reinsten Dankes dieser Ver- 
wundeten öffentlich bekannt gemacht werden soll. Den 25. Jun. 1800. 
Stuttgart. Die Mitglieder des Magistrats der Königl. Restdenzstade Ludwigsburg ha- 
ben für dte Kön verwundeten Soldaten, 110 fl. an den General-Armee-Arzt D. v. Jacobi 
eingeschikt, welche derselbe nach Allerhchstem Befehle Sr. Königl. Mas. unter dieselbe 
auszuthellen hat. Allerhächstdieselde haben hierüber die allergnädigste Zufriedenheit bezeugr, 
und befehlen, daß dieser patriotischen Handlung rühmlichst Erwähnung gelhan werden soll. 
Den 1. Jul. 1809. ' 
Stuttgart. Se. Königl. Maj. haben auf geschehene allerunterthänigste Meldung 
des General-Armee Arztes D. von Jacobi allergnsdigst befohlen, daß über den Beitrag 
von 123 fl o kr. welchen das Königl. Ober-Conststerium zum nemlichen Zwek eingeschikt 
hat, die allerhöchste Zufriedenheit ebenfalls ffentlich bekannt gemacht werden soll. Den 3. Jul. 
Stuttgart. Se. Königl. Maj. haben allergnädigst genehmigt, daß die von einem 
Anony do zur Landes-Vertheidigung unrerm 25. Jun. d J. an die Königl. General-Kriegs- 
Kasse eingesandte Geldsumme von 22 fl. angenommen werden dürfe; wovon der Einsender 
hiemit in Kenntnis gesezt wird. Den 1. Jul. 1809. Kön. Kriegs-Collegtum. 
Mergentheim. Von dem zur Bestrafung der Aufwiegler und Rädelsführer an der 
in dem Fürstenthum Mergenthelm eusgebrochenen frevelhasten Rebellion, allergnddigst nie- 
dergesezten Martial. Gericht, sind am 1. und 2. Jul. d. J. nachfolgende Strafurtheile ge- 
fällt und der allerhöchsten Intention Sr. Königl. Majs. gemäs, sogleich vollzogen worden: 
1) Wurde Franz Werner von Markelsheim, als des Hochverraths schuldig, zur To- 
desstrafe durch den Strang und Vermögens-Confscation, 
2) Joseph Lur von Ningershausen, wegen sch werer Verbrechen gegen den König und 
den Staat, zu lebenlänglicher Festungsarbeit und Vermögens: Conßiscation, 
3) Heinrich Dörner von Altshausen, wegen eines indirecten Antheils, zu 3 monalli- 
cher Festungsarbeit, 
4) Deter Kilian von Oberbalbach, als Hochverrither, zur Todesstrafe durch Erschießen; 
5) Jehann Fischer, Meelhändler von Mergentheim, wegen schwerer Verbrechen gegen 
den König und Scaat, zu lebenslänglicher Fesiungsarbeit neben Vermögens-Confiseation, 
6) Joseph Heim von Markelsheim als Hochverräther zur Todesstrafe durch Erschießen 
und zu Vermögens-Confiseation, 
7) Sebastian Scholl von Markelsheim, wegen besonders thätigen Antheils an dem 
Aufruhr, zu §s jähriger Festungsarbelr, - 
s-)PaulAichingervonMarkelsheimalsHochverräkhsrzur«TodeostrascdurchEcschiest 
sen und zur Vermoͤgens-Confiscation, 
9) Lorenz Haun von Oberbalbach als Hochverraͤther zur Todesstrafe durch Erschießen 
und Vermögens Confiscation, 
10) FranzSchies von Oberbalbach, zur Todesstrafe durch Erschießen und Vermoͤgens- 
Confiscation, welche Urtheile sogleich in Vollziehung gesezt wurden. Den 2. Jul. 1300. 
" Königl. allergnädigst niedergeseztes Marttal-Gericht. 
Vorladung und Stekbrief 
Da bei dem von den Königl. Würrtembergischen Unterthanen des Fürstenthums Mer-
        <pb n="290" />
        n 
gentheim gegen ihren König und Herrn ausgebrochenen Aufruhr, und dem Anmarsch der 
Königl. Truppen von dem Mühlwehr-oder Borberge.-Thor- Thurm aus auf die Kön. Trup- 
pen, und deren commandirenden General geschossen worden, und die grösten Verdachtsgründe 
vorhanden sind, daß diese große Frevelthat von dein Me licinæ Candidatu: Bottinger aus 
Mergentheim, und einem Ramens Kine geweßten Ceibjäger in Peivat-Diensten des voru#a- 
ligen Hoch-und Deurschmeisters verübt worden, auch solche sich von der Zeit an stüchtig ge- 
macht haden; so werden dieselbe andurch autgefordert und peremtorisch vorgeladen, in einem 
Beitraum von · 9 Tagen, woon auf jeden Termin 3 Tage gerechnet werden, vor dem in Mer- 
geutheim,etablirten Königl Manial-Gericht zu erscheinen, und sich über die ihnen angeschül- 
dere Verbrechen zu verantworten, im Richterscheinangofail aber sich zu gewirtigen, daß sie 
als des Verbrechens des Hochverraths geständig und überwiesen angenommen werden, und 
gegen sie nach den peinlichen Gesezen in Contumaciam gesoͤrochen werde. Zugleich werden 
alle hehe und niedere Mititair- Behorden, auch Civil. Oorigkeiten der verbuͤndelen und neu- 
tralen Staaten andurch ersucht, auf diese im nachfolgenden Signalement bezeichnete fluͤchtige 
hrrbe. Verbrecher zu fahnben, im Betretungsfall sie hanefest zu machen, uno wehlverwahrt 
gegen Etsaz aller Kosten an bas Kenigl. Martial Gericht dahter eintiesern zu lassen. 
Signalement der beiden Flüchtlinge Medic. Candidatue Botinger und Leibzaͤger Link. 
1) Medieina Candidatus Bot inzer. Derselbe ist von Statur graß und dik, gut gewach- 
sen; geht sehr auftecht, hat eine schwarz braͤunlichte Gesichte farbe, schwarze abgesch nittene 
Haare, und dergleichen Augbraunen, eine- etwas hohe Seirne, schwarze große Augen, eine 
längliche spizlge aber dike Rase, volles rundes Gesichr, mittlen Mund, rundes Kinn, ohnge- 
fähr 36 — à38 Jahr alt, und trug.gewöhnlich einen dunkelblauen Ueberrek mit dunkeln Kupfen, 
einen großen Patenrhur, schwarzes Halstuch, und schwarze manchefterne oder auch geste# 
NRanquin, Beinkleider und Schuhe, und Kamaschen von Nauenin= 2), Leib, äger Link. Der- 
selbe ist von Statur grohr und schlank gewachsen, länglichen und bleichen Angesichts, hat. 
braune abgeschniteene Haare, und dergleichen Augbraunen, blaue Augen, hohe Stirne, mit- 
telmäsigen Mund, etwas gebogene greße Nase, z##ziges Kimn, ist ohngeführ 3o 34 J. allr, 
und'#rug gewöhnlich einen hechtblauen Ueberrok mit grunem tuchemm Kragen und Aufschld- 
en, dreiekigten Hur, zuweilen aber auch einen runden, gelbe Nanquin= und hellgrüne lange: 
einkleider und Stiefel ohne Stulp oder Umschlaz. Mergemheim, den 3. Jul. 1809. 
Königl Württemberg ollergnädigst angeordnetes Martial. Gericht. 
Stuttgart. Bei der Künigl. Tol= und Domaimn Nammer werten aus der hieten à Pt. Kellerci 
he Montag din 1F. Jul. 60 dieé 70. Aimereherrschafll. Ecfallwein 1#er Ccche, im Effenr #cen Aufstreich- 
rerk.#ul werden;mon sich die Llebhaber an ged Erm 29, Vor#mittags 0 Ulr. dadier, in dem Kastzkellerti-- 
Gebaͤnde, par teries infiaden wollen. Den a6. Jun. 1860. Kenigl. Hof, und Domainen: Kammer. 
Stuttgart- Die herclchafeische Schäkereien in Bohnlanden zu 6 Stek, Muesberg zu 450 Stak, 
Stetten zu 100 Stäk', und Nohr zu 150 Stef, deren Bestund auf nachst Mactim zu Ende geht, werden bis 
Montag den 1F. Inl. auf dem Nathhaus zu Echren ingen uf fernere 3 Jabre im oͤ fentlichen Aufsireich ver- 
lahen werden. Diß rird hiemit es#enrlich mit dm Furang brkannt gemacht, daß die Liebhaber sich an ob- 
gedachtem Tagerdee Mergens um # Uhr auf dem-Karhbesuse in Echterdingen einfinden, und der Verleihung 
emrrehnen, ver- Ansung derseiben aber sich dirch Messterbriese und obrigkeicliche Zeugmisse über ihe Prodikak 
½#d Verägen legirimiren tollen, daß sie eine oder die andere rieser Schäfcreien zu pachten und eine Eautwn 
von # bis fl. zu leisten im Skanre seien, widrigenkats dietruige, welche mehht u.it einem solchen Zeugniß. 
verschen sind, nicht zum Aufstreich zugelassen werden. Den 2z. Jun. 1800. ,· . 
Ring-.CamratsBezrwaltunsStuttgami
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        279 
Ladwigsburg., Von ter Koͤnigl. Schaaf Heerte zu Monrepos werden Mitkwech den 12. Jul. Vo-- 
umtttags 0 Uhr 110 Stür Haͤnmnl, 75 Stuͤt Buttee Schaufe und 29 Stuͤk Laͤnmier von sp nischer Zucht, vor 
uUnterieichneter Stelle- in der Konigl, Vralerei zu Veonenos en den Meisibieteneen gegen gleich baare Becahlu ig 
auf allerhechste Ratisication verkauft, und die Siebhaber hiezu ein laden. Den 26. Jun · 1809 " 
» KöiUBuusundGartengoxnmifsion.« 
Luzwigshukg·DixpetChqusscmkzisigekDFZTHFFIgchWeg-»FvonpsutingsbrthüveerarcpoHnach 
Ealoskeim vorkommende Arbeiten, des Steinbreckens, Führens und Schlagens, so wie die Verferrigung mb- 
rerer Dekeldohlmm, werden am Freitag den 1. Jul. Nach.-irtag 2 Uèr auf dem Rarhdaus zu Heutingsbeim 
im Absticich verakkordirt werden, wobei sich die Siebhaber eir fi. iden, und die weiteren Bedingungen verneh.nen 
wollen. Den 3 Jul 1899. Oberamk allda. 
Ernstmühl. Kraft allerhöchsten Decrets der Königl Hochlsbl. Ober-Finanz-Kammer, Landwerthsch. 
Departements vom 10. Mai d. J. soll mit Verkaufiinng der Ernstmehler Sägmahle, am Nagolder Fluh ge- 
leoen, unter folgenden Bedingungen ein Versuch gemacht werren, o#ß 1) dem Käuser die Sagmühle mit 2 
cneid-(Gängen, das Wöhr und die Floßgasse, das beum Segehauß beftndliche Sägewaaren= Maggzin, we- 
rein füglich eine Wohnung gerichtet werden kann, und eine Kellerh ##te, nebst 2 MUrg. Grasfeld und 14 Mre. 
meniger 8 Rth. Garten überlassen werden., wohingegen 2) der Käufer das gefammte Bauwesen sowohl an 
den Gebäuden, als am Wehr und an der Flozzgalze zuf srine Kosten zu übernermen, und 3) neben den bie- 
herigen simtlichen Befchwerden und den künfu#gen Steuren aus der Mühie selbst einen ewigen Zin#### 
1 fl. 37 kr. aus den Gülern per Morgen 27 k., und für den abgehenden Zebewen auf 12 Jahre # fl. 12 kr. 
per Morgen jührlich auf Martini zu entrichten habe. 4) Uebernehme der Käufer alle auf den Verkauf gehen- 
de Kosten allein. 5) Dörfe er für leden durchfahrenren Floß 8 kr. erhebven. 6) Werden dem Kuaͤufer gegen 
Bezahlung des bloussend Preikes jeden Fahrs 25° Stäük Sige-Klöze üäberlassen. 7) Könne der Kiue 
gegen Enkrichtung der gesezlichen Avgaben noch einen Weinschank, oder ein anderes Gewerb treiben. 8) Wer- 
de demselben zum Aufvollern der Sg= Klöze ohngefähr 1 Mrg. Plaz, einstweilen auf 0 Jahre gegen ein jähr- 
liches Lokarium von n. per Morgen pachtweite überlassen. 9) Stehe dem Käufer frei, gegen Bezahlung 
der zu bestimmenden Abgaben diese Mühle auch mit andern Werkern zu verinehren, oder statt derselben andere 
ainzurichten, wobei aber ausdrüklich beinerkt wird, daß bei Einrichtung einer Mahlmöhle die Dörfer und Weie 
ler Monakam, Haugltett, Ober= und Unter-Lengenhardt, Veinberg, Maisentach und Emmstmühl in die zwei 
hiebenzeller Mählen gebannt sind. 20) Erhalte der Käufer das vorhandene Sägegeschirr unentgeldlich. Se- 
sfort 11) werde an dem Kausschilling sogleich nach erfolgter allerhöchster Decretur 4 boar., die weitere j aber 
in 3 verzinußlichen Jahrs-Zeelern bezablt. Diese #2##erhanklung gebt nun Freitags den 14. Jul vor, wobei 
sich die Liebhaber Morgens 8 Uhr im Hirsch zu Hirschau, mir. töchtigen Zeugnissen versehen, einfinden kön- 
nen. Den 20. Jun. 1809. Koͤn. Kreis- Eteuer- Amt Calw und Cameralverwaltung Hirschau. 
Eßlingen. Dem erhaltenen allerhoͤchsten Auftrag gemaͤs, wird Mittwoch den 12. Jul. ein Quiantum 
Ban cw 180r. Gewaͤchs, an den Meistdietenden vervauft werden, weswegen sich die Liebhuber 
ormittags lo Uhr in der Königl. Cameral-Verwaltung einfinden können. Den 22. Inn. 1800. 
= Noen. Gameral Berwaltung allda. 
Kochendorf. Nach Kenizl. allerhchstem Befehl vom ko. dis ist dei dieser Bcamtung und zwur bei 
der Kellerei in Neccarsulm ein Quantum 18082: B.rin zum öffentlichen Berkauf unter Bobehalt allerhöchster 
Genchmigung besiimmt worden. Zu dieser Verhandlung wird hiemit Oienstag der 1. Jul. onderaumt, w 
die Liebhaber Morgens 9 Uhr auf dem Rathhauß zu Neccaarsulm erscheinen wollen. Den 26. Jun. 1809. 
* Cameralamt Kochendorf. 
Laufen. Auf dem biesigen herrschaftlichen Kasten liegt noch ein Quantum Roggen und Dinkel feil. 
Die Liebhaber können Fngich einen Kauf adschliessen. Den 24. Jun 1870. Cameral= verwaltung. 
Ochsen burg im Zabergiu. Bei der Königl. Cameral Berwaltung wird aom Samstag den 20. Jul. 
ein Quantum von etlich und 20 Ajmern Herrschaftl. Gefällweins, Sternenfelser Gewächs, vom Jahrg. 1807. 
im Aufstreich unter Vorbehelt allergnädzster Ratifikation verkauft werden, wobei sich die biebhaber Vormit- 
tags Lo Uhr einfinden wollen. Den 26. Jun. 1800 Cameral amt allda, 
Obersten feld. Die Cameral-Verwaltung verkausft am Montag den 17. Jul Vormittags 10 Uhr 
in der Cameral- Amtswohnung zu Groß: Bottwat ein Quantum 1308r Gefaͤllwein im Auistrei-. Den e7. 
un. 1809. Cameralamt Oberstenfeld. 
Rotenburg. am Rekar. Samstag den 1s§. Jul. werden von Seiten der diesigen Stiftsverwaltung 
a0 EFF 40 Mimer veum Weins vom Jahre 1803. Roctenhurger Gewichs gegen baare Bezahlung im Aus-
        <pb n="292" />
        280 
streich verkauft. Die Liebhaber werden eingeladen, sich an gedachtem Tage Nachmittags um 2 Uhr hier in 
dem Spital einzusinden. Din 24. Jun. 180. » Stiftsverwaltung allva. 
Scherndorf. Am Montag d.n lo. Jul. Vonmiktags 0 Uhr wird von der unterzeichneken Stelle ein 
Quantum der in den bielig herrschastl. Kellern liegenden Weine vom Jähr 1808. unter Vorbehalt der aller- 
höcksten Ratifscation im Aufstreich verkaust werden. Koͤn. Camncral Verwaltung allda. 
Stetten im Remsthal. Bis. TSamstzg den 15. Jul. werden bei hiesiger Caineral= Verwaltung 30 Ai- 
mer 180 Eefällwein von guter Qualitet Vormittags 0 Uhr falva ratificatione im Aufstreich verkauft wer- 
den. Den 28. Jun. 18c0. · «· Kameralamt allda. 
Tüktingen. Bei der Prokuratur des Kénigl. Semin miums sind a: Aimer Wein 180per Gewächs, 
um Verkauf allergnädigst ausgesczt. Dieser Verkauf wird Freitug den 14. Jul. d. J. unter Vorbehalt herr- 
Achell Eernehmisung, vorgenommen werden, wobei die kiebhaber Vormittags 0 Uhr auf der Prokuratur-Stu- 
be sich einzufinden ersucht werden. Den 24. Jun.0 enigl. Prokurakur allda. 
Waiblingen. Von der Könizl. Cameral-Verwaltung daselbst, wird ein Quantum Gesällwein vom 
Jahr 1808.; debgleichen ungesähr 1 Aimer Wein= Branntwein bis Dontag den 17. Jul. an den Meistbieten= 
den verkauft werren, wobei sich die Liebhaber des P. orgens §8 Uhr einfinden wollen. E##e 27. Jun. 1809. 
ameralamt allda. 
Wiesenstaig. Die hiessge Camcral-Verwaltung hat auf den hiesigen Fruckt-Kästen roo Schfl. Din- 
kel und rcoo Schfl. Haber seil. Die Früchten sind von guter Qualiret, konnen täglich in Augenschein ge- 
nommen, und mit der Cameral-Verwaltung dahier Kaufepreise abgeschlossen werden. ODen 20. un. 1800. 
» » Camcral Berwaltung allda. 
Winnenden. Am Samstag den 15. Jul. d. J. wird von heesizer Cameral · Verwaltung wiedcrum ein. 
Quantum Wein vom Jahr 1808. im effentlichen Aufstreich verkault werden, wozu sich die ##bhaber gedach- 
ten Tags Vermittaxs - Uhr einsinden wollen. Den 33. Jun. 1800. Cameralamt allda. 
eilstein. Die unterm 13. Merz d. J. dahier vorgenommene Schüferei-Verleihung wurde ollergnd- 
digst nicht genehmigt, und ist dehwegen zu einer anderwärtigen Berleihung Freitag der 21. Jul. anberaumt- 
Die Schäferei erträgt 350 Stäck, dkavon der Sa#fer 2°00, und die Bürgerschaft 150 Stük balten kann. Lieb- 
haber hierzu haben sich versehen mit Meister= oder Conre'stonsbriefen und mit obrigkritlichen Zeugnissen über ihr 
Prädicat und Vermögen bemelten Tags. Morgens 8 Uhr auf hiesigem Rathhaus einzufinden, die Bestands- 
Bedingungen zu vernehmen, und der weitern Vechandlung gebSrig abzuwarten. Den *- 16 
Cberamt allda. 
Heilbronn. Nach allergnädigstem Befehl wird die Cormum-Schaafweide zu Untereisesheim, biesigen 
berams, auf 3 Jahre am Freitag den r.. Jul. nochmals verliehen werden. Sie erträgt 250 Stäk, und zar 
ein Beständer neben freier Wohnung 1#. Mrg. Hommm-Wiesen zu genießen. Die Liebhaber werden eingeladen, 
sich an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr auf dein Rathhaus zu Untereisesheim einzufinden, und sich mit Mei- 
sterbri.sen und Zeugnissen über ihr Pradikat und Vermägen zu legitimiren. Oen r. Jul. 1800. Oberamt. 
Stammheim. Zu Folge allergnädigsten Befebls wird das Recht in disseitigem Cameral-Bezirk nach 
Salpctir zu graben, biß Dienflag den 18. Jul. Vormittags 8 Uhr in der Cameral-Verwaltung dahier, lalva 
ratilicatione im Aufstreich auf 7 Jahre, nemlich von Jakebi 18900 bis 18167 verliehen werden. Jeder Lici= 
tant hat ein oberamtlich gesiegeltes. Jeugniß seiner W*33 sowohl über sein Prädikat, als auch dar- 
über beizubringen, daß er hinlängliche Caution zu leisten im Stande seie, und daß er das Salpetersieden selbst. 
verstebe, oder solches durch tüchtige Leute versehen lassen könne. Den r. Jul. 18000. Cameralamt alldar. 
Stetten im Remsthal. Das Recht nah Salprter graben zu dörfen, wird in dem hiesigen Cameral- 
bezirk auf Jahre bis Dienstag den 18. Jul. an. den Meissbietenden verpachtet werden. Die Liebhaber haben 
sich Vernuttags 9 Uhr bei hiesiger Cameral-Verwaltung einzusinden, und sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen 
über ihr Prädikat und Vermägen, auch daß sie das Salpetersieden entweder selbst gründlich verstehen, oder- 
durch tüchtige Leute verrichten lassen können, zu verfehen. Den 2. Jul. 1800. Cameralamt allda. 
innenden. Am Samstag, den. 1X. Jul. Vormittags wird von hiesigem Cameral Amt das Recht, 
in dessen ganzem Cameral-Distrikt nach Salpeter graben zu dörfen, an den Meistdietenden auf 7 Jahre ver- 
pachtet werden. Die Pachtliebhaber haben sich, mit oberamtlich= ges##gelten Zeugnissen ihrer Orts-Obrigkeit 
nicht nur über ihr Prädikat und darüber, daß sie das Salpetersieden selbst gründlich verstehen, oder durch tüch- 
tige Leute verrichten lassen können, sondern auch, welche Caution. sie zu leisten im Srande seien, zu verschen. 
Den 28. Jun. 1800. Cameral= Amt allda. 
(Nebst. einer Beilage.)
        <pb n="293" />
        Nro. 33. 1809. 231 
Koniglich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Dienstag, rr. Jul. 
  
  
  
  
Königl. General= Reseript, die Einführung einer Taxe auf die Hunde betr. d. J 6. Jul. rgo 
Friderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. rc. v. 
Da. Wir Uns veranlaßt finden, eine Tare auf die Hunde einzuführen; so verordnen Wir' 
hiemit, daß in Unsern gesammren Königl. Staaten auf jeden Hund eine jährliche Tare 
von zwei Gulden gelegt werden soll. Von dieser Tare sind ausgenommen: alle herrschaft- 
liche Hunde, so wie diesenigen, welche Mirgliedern Unseres Königl. Hauses gehören; 
Alle Hunde, welche von dem in Kömngl. Diensten stehenden Jagd und Forst-Perso- 
nal, so wie von den Jagdherrn gehalten werden, und nach oberforstamtlicher Cognicion zur 
Auebung der Jagd= Gerechtigkeit nörhig sind. In Absicht auf die Vollziehung dieser Un- 
serer Verordnung ertheilen Wir folgende Verschriften: » . 
1) Diese Taxe ist den Eigenthuͤmern der Hunde von den Orts-Accisern unter der Auf- 
sicht der Cameral= Beamten anzusezen, und einzuziehen; alle dißfalls zu erstattende Bertchte- 
sind an Unser Königl Departement der indirecten Steuern zu richten. 
a) Der Einzug geschiehe in Quartal-Raten, und es werden hierzu der r. Februar„ 
der r Mai, der 1. August, und der 1. Nov. jeden Jahrs, als Einzugs-Täge bestimint. 
3) Wer an dem bestimmten Tag oder 8 Tage vor= oder rükwärts einen Hund häle, 
zahlt den vierteljährigen Betrag der Tare. « » · v 
4) Die erste Aufzeichnung der Eigenthümer der Hunde mit der Zahl derselben wird' 
von Hauß zu Hauß durch eine Magistrats- Person vorgenommen. Alle Quartal werden d# 
Einwohner jeden Orts aufgerufen, den Abgang und Zuwachs bei einer Strafe von Zehen: 
Reichsthalern gewissenhaft anzuzeigen. Wer einen Hund an dem Quartaltag oder 8 Tag 
vor oder rükwärts entfernt, um der Tare zu ereen= zahlt gleiche Strafe, und dem An- 
inger wird die in der Zoll-Ordnung bestimmte Delarions-Gebühr bezerhlr. » 
5)NurdiejentgthmdesindfürdastatcfendeQuartalfref,welcheekstam"O-·uarkal-s' 
ung oder 8 Tag vor und rükwärts geworfen worden. · · sp , 
.6)ancdenkendeken-OrcenwirddcnPolizeidicnertfoderZoll-undAceio-Aufwåkkkmt 
ekneAbschrifkdessVetzeiGnissesderHundeübergebewWird·einHund«-deoindem-Ver- 
zrichniß nicht enthalten ist, entdekt, so muß solches dem Accise-Awt sogleich angezer t wer; 
den, welches sodann bei der nächsten Quartal-Aufnahme hierauf Rüksicht zu nehmen, oder,
        <pb n="294" />
        282 
wo eine Defraudation zu vermuthen ist, die Einleitung ejner weiter 1 
Saseueoldete geiient 6n5 h st g einer weitern Untersuchung bei dem 
7) Die Verzeichnisse werden durch die Unierschrift der bei der Aufnahme oder NRevi- 
sion anwesend gewesenen Magistrats Person verificirt, den Accis= Rechnunzen beigelegt, in 
solchen der Belauf der Tare unter einer besonderen Aubrek verrechnet, und das Geld iic 
dem Accis-Gefäll zur Haupt-Caße eingeliefert. 1 
Von dem Einzug darf die gewäöhnliche Einzugsgebühr und für die Urkunds-Person 
nach der Zeit-Versäumniß das Communordnungemäsige Taglehn verrechnet werden. Daran 2c. 
Stuttg. den 6. Jul. 1809. 
Die Verwandlung freier Allodialgüter in Lehen oder Zinsgüter betr. 
Da mehrere Anfragen eingekommen sind, in wie ferne die Verordnung des Württemb. 
Landrechts Th II. Tit. 0. H. gleichergestalt 2c. welche gegen die Beschwerung liegender Gü 
ker mit neuen Dienstbarkeiren und Zinsen gerichtet ist, auf die Fürfllichen, Graͤflichen und 
Adelichen Gutsbesijer, wenn sie Theile ihrer Güter als Lehen oder Zinnsgüter abgben an- 
zuwenden set: so wird auf allerhöchsten Königl. Befehl folgendes zur allgemeinen Richtschnur 
für künftige Fälle bekannt gemacht. . · 
1) Jede Veraͤnderung eines freien Grundeigenthums in eln Erb-oder Fall-Lehen, es 
mag das Gut von dem bisherigen Besizer an irgend Jemand als Lehen abgegeben, oder ei- 
nem Andern zu Lehen aufgetragen werden, ist für die Zukunft verboten, und jedes sich hier- 
auf b'ziehende Rechisgeschäft ist unkräftig. 
2) Veräusserungen liegender Gründe unter dem Vorbehalt gewisser auf dem Grundstüke 
haftenden Prästarionen wirden zwar den gressern Güterbestzern noch ferner gestattet werden, 
wenn sich ber näherer Prüfung ergeben wird, daß die augulegende jährliche Abgabe dem 
Ertrag des Grundstüks angemessen tst, daß das frele Disposttionsreche des neuen Bestzers 
über sein Grundeigenthum nicht durch Nebenbestimmungen beschränkt wird, und daß außer 
den Geld= oder Naruralien= Abgaben weder Handlohn noch Fallgebühren, noch Frohndienst- 
leistungen ausbedungen worden sind. · , 
Es ist aber jeder einzelne Fall einzuberichten und der allerhoͤchste Koͤnigl. Consens dazu 
nachzusuchen. Stuttg. in Königl. Ober-Regierung, Regim. Depart. den 4. Jul. 1309. 
*lv - . Ad Mand. Sacræ Resziæ Maj. 
General-Verordnung, die Wanderbuͤcher wandernder Handwerksgesellen betr. 
Wir schen Uns veranlaßt, statt der gewoͤhnlich gewesenen Handwerks= Kundschaften el- 
gene Wanderbücher einzuführen, und zu dem Ende folgendes zu verordnen: 
1) Jeder wanderude Handwerkegesell soll für die Zukunft mit einem Wanderbuch ver- 
sehen seyn, worinn die Zeugnisse über die Arbeitszeit, welche er an jedem Ort zubringt, 
und über seine Aufführung einzutragen sind. Bestzt er bereits eine oder mehrere nach der 
bisherigen Form ausgefertigte Kundschafcen; so ist der Junhalt derselben dem neuen Wan- 
derbuch einzuverleiben; die Kundschaften selbst aber sind ihm abzunehmen, und bei der Hand- 
werkslade aufubewahren · 
2). Auslaͤndern, welche von einem. Staat herkonnnen, wo die Wanderbuͤcher noch nicht
        <pb n="295" />
        283 
eingenrt nd, können ausnahmsweise bis auf weitere Verordnung auch noch Kunf'schaf- 
ten unfer Beochung der ötsherigen ges-lichen Vorschriften auszestellt werden. Beingen 
sie aber ein Wandenbuch nitt; so sin? oie Zunuisse der Arbeit und Auffuͤhrung eben so darin 
einzutreg-n, als w. un das Wanderbuch ven den dissenigen Behörden ausgestellt worden wire. 
« 3)«;E!ns.)!d)eo Wanverbuch soll 4 Bégen, eder 32 paginirte Blätter in klein Octav, 
deren Anjahl auf den Tirelölatt zu bemerken ist, enthalten, und dauerhaft gibunden, auch 
mit einem Futteral versehn seyhn. Bei dem Einbond ist dafür zu sorgen, daß der Faden, 
womit di: Blitter zusam.nen gehefret sind, vornen am innern Theile der Decke mit dem 
Sigel der ausstellenden Behörde befeslig t werden kann. 
- AufvcmTikeibcsktist-jedessnaldcrName,dieProfessionutidsderGeburtsortdesWW 
dernden samt seinem roilständtgen Signalement einzuschreiben. 
4) Jedes Wanderbuch soll ausserdem auf dem ersten Blatt die gedrukte Erinnerung für 
den Wandernden enthalten, daß derseibe sich vor allem zwekwidrigen Umherlaufen und be- 
senders vor dem Betteln zu hüten, mit demjenigen, was er aus den Hindwerksladn oder 
Orts-Kassen als Zehrpfenning erhalten würde, sich zu begnügen, seine Reise nur auf solche 
Städte und Ortschaften, wo Meister von seinem Handwerk sich befinden, zu richten, an 
Orcen, wo er sich um Arbeit umsehe, sich, wenn er solche nicht erhalte, nicht über einen 
Tag, an andern Orten aber nicht über zwei Stunden ides Tags oder nicht länger als 
über Nacht, ohne besfondere obrigkeitliche Erlaubnih zu verwellen, und an fedem Octe, wo 
er einen Meister seines Handwerks antreffe, durch den Orts= oder Handwerks-Worsteher in 
dem Wamerbuch beurkunden zu lassen habe, ob er Arbeit gesucht, und keine gefunden, oder 
ob und warum er gar nicht nachgefrage, und keine Arbelt angenommen habe. Z 
Da auch den innländischen Handwerksgesellen nicht erlaubt ist, ausserhalb des Ober- 
Améesbezirks, wozu ihr Geburtsort gehört, ohne ein von ihrem vorgesezten Oberamt erhalte- 
nes und jährlich zu erneurendes Certisicar Arbeit zu suchen, noch auch ohne Unfre besondre 
Erlaubniß und einen kreisamtlichen Wanderpaß ins Ausland zu wandern; so ist diese Vor- 
schrift in dem Wandeebuch ebenfalls auedrücklich beizufügen. 
5) Die Ausstellung der Wanderbücher, wovon die gedrukten Exemplare von der Königl. 
Hof und Canzleibuchdrukerei zu nehmen sind, geschieht durch die Königl. Oberbeamten, wel- 
che neben ihrem auf die innere Seii:e der Decke des Wanderbuchs aufzudrückenden Amts- 
Siegel Ort, Tag und Jahr der Ausstellung zu bemerken und thre Namens-Unecrschrift 
beizusezen haben. Ebendenselben kommrt auch zu, einem Wandernden, welcher glaubhaft ma- 
chen kann, daß er sein Wanderbuch aus Zufall und ohne Verschulden verlohren habe, ein 
neues Wanderbuch mir besonderer Anzeige der Veraulassung zuzustellen. 
Zum Wandern ins Ausland hak v#as dem Wandernden vorgesezte Kreisamt den erfor- 
derlichen Wanderpaß auszustellen, oder auch in das dem Handwerksgesellen zuständige War- 
derbuch einzutragen, wenn dieser zuvor hiezu Unsere besondere Erlaubniß bei der Behörde 
nachgesucht und erhalten haben wird. 
0) Wean ein Handwerksgesell an irgend einemn Ort in Arbeit teitt: so ist das Wan- 
derbuch desselben bei der Handwe-kslade oder an Orten, wo sich keine Lade befindet, bet der 
Ortsobrigkeit in solange in Verwahrung zu behalten, bis er seine Wunderschaft weiter fort- 
sezt, in welchem Fall die von ihm zugebrachte Arbeitszeit durch das vorgesezte Obecamt un-
        <pb n="296" />
        284 
ter seinem Amtsslegel und der Mitunterschrift des Meisters in dem Wanderbuch- - 
den urd ein Zeugniß seincs Verhaltens beizufügen ist. 4 beurkun- 
Hat der Wandernde sich während seines Aufenthalts unklagbar betragen; so ist in dem 
Jeugniß bestinmt auszudrüken, daß er sich nach allen Theilen wohl verhalren habe. Hat 
er sich zwar eines oder des andern Fehltrilts schuldig gemacht, welcher aber mehr einem 
vorübergehenden Leiche##nn oder einem Mangel an Bildung als einer auf das künftige bür- 
gerliche Leben Einsluß habenden Verdorbenheit zuzuschreiben wäre; so ist ihm das Zeugniß 
zu ertheilen, er habe sich so verhalten, daß der weiteren Foresezung seiner Wanderschafe 
nichts in den Weg gelegt werde. Ist et aber wegen gröberer Verlezungen der öffentlichen 
Ordnung in Untersuchung gekommen; so sind diese namentlich in dem auzzustellenden Zeug-= 
niß anzuführen:. 8 « 
7) Für die Ausstellung des Wanderbuchs hat der Wandernde im Ganzen einen Gulden 
zu bezahlen, wovon die eine Hälfte für den Stempel einzuziehen ist, von der andern Hälfte 
aber di#s Auslagen für Papier, Druk, Einband, Siglungs. Gebühren rc. zu bestreiren sind. 
Für die fratt der Kundschaften in das Wanderbuch einzutragenden Arbeitszeugnisse wird 
das gewöhnliche Siegelgeld mir 12 kr. eingezogen. 
#8) Uebeigens hat es bei demjenigen, was in Bezug auf das Wandern der Professso- 
nisten und Handwerksgeselen in Unserer Königl. Conseriptions-Ordnung und andern Gene- 
ral-Verordnungen vorgeschrieben ist, noch feruer sein Verbleiben, Stuteg. in Königl. Ober= 
Regierung, Ob. Pol. Dep. den J. Jul. 1309. 
Se: Königl! Mas. haben durch ein Decret vom 3. Jul. den bisherlgen Oberamts= 
Actuar Heinrich Keßler von Heilbronn zum Second= Nieuten#ant bei dem Chevaurlegers- 
Megiment Herzog Heinrich, und ·« « 
durcheinDrctetvom4iJul.dkiibeidkrArtilleriäzuLudwigjsburgstehendenCadw 
stutztzusnsUntcNLiemenamsbeider-'Artilletiezuernennenallergmävlgstgeruht.- 
Gestorben den 3. Jul. 1809. zu Ludwigsburg: Der Second-#Lleutenant Geise vom 
nen Depot-Bataillon, Compagnie V. Franquemont, 
  
  
Salreter zu graben in seinem Cumcral Oistr.kk. auf 7 Jahre, nemlich von Jarobi rgco — 1816. unter' 
Verkehalt alleran#biasler Razisikation im Aufstreich zu verleihen. Die Pachtliebhaber werden daher bie Dien- 
stag den 18. Jul. Vormitt-##S 0 Uhr mit gerichrlichen und oderamtlich gesiegelten Jeugnissen nicht nur über- 
ihr Prdikat, und daß sie entweder dieles. Hr Elkst verstehen", oder durch tüchtige Leute betreiben lassen. 
können, seiwern auch daß und welche Cqutlon sie zu leisten im Stande sind, versehen, in hessge Cameral= 
Verwaltung eingeladen, wo sie die weitere Bedingungen vernehmen, und der Verhandlung anwohnen können 
Den s. Nl. 1600, Camerglamtt allda. 
Neubausen auf den Fildern. Bis Samstag den 15. Jul Voimittags o Uhr wird das Recht, im' 
ren zum Cameral-Bezirk gehörigen Ortschasten, Köngen, Wenklingen Neuhausen, Bfaubausen und Unter- 
ensingen nach Salpeter zu graben, auf 7 Jabre, von Jacobi 1#00 bis 1816. in Neuhaufen on den Meist- 
bietenden verliehen Ein Pachtliethaber muß eim der Jahrs Bestand-Summe angemessene Caution cimegen), 
und über sein Pr#tikät sowohl, als auch darüber, daß er das Salpetersteren gründlich versteht oder durch tüch- 
tigr Krute versehen lassen kann, ein obrigkeitlich gesiegeltes Zeugniß beibringen. Den 1. Jul. 1800. 
Cameralverwaltung allda.. 
Neuenst#ad t an der einde. Das allbiesige Camerslamt ist allergnsdigst angewiesen, das Rrcht nach-
        <pb n="297" />
        Nro. 34. 1809. 285 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakk. 
Samstag, 185. Jul. 
  
Verordnung, die Püblication der Wilderei-Ordnung betreffend. 
Frlderich, von Gottes Gnaden, König von Wäörttemberg rc. 2c. 2c. 
Da Wir wahrzunehmen gehabt haben, daß die Wilderei-Ordnung noch nicht in allen 
Theilen Unsers Königreichs verkündet worden sel, so ertheilen wir den Oberämtern, in de- 
feen Ames= Bezirk die Bekannemachung derselben nicht bereits gehörig erfolgt ist, hierdurch 
den Befehl, durch ösfentliche Publikation sie zur Wissenschaft ihrer sämelichen Amts-Unter- 
gebenen bringen zu lassen. Daran rc. Eßlingen, im Königl. Ober-Justtz= Collegio, 1. Se- 
nats, den 20. Jun. 1809,. 
Decret des Königl. Ober-Justiz= Colleg. U. Senats. Das Einleggeld in Appellations= 
Sachen betr. d. d. 8. Jul. 1800. 
Da seit der Promulgatien der neuen Königl. Tar-Ordnung manche Irrungen in Räk- 
stcht auf das Einleggeld in Appellations-Sachen sich ereignet haben, indem theils noch das 
alte Einleggeld mit 3 fl. 20 kr., theils und meistens aber, zwar die neue Einlegtate mit 
4 fl., jedoch ohne die Schreibgebühr zu 27 kr. eingesendet worden; so findet man sich hier- 
durch veranlaßt, zu künftigee Vermeidung solcher Illegalitäten andurch zur allgemelnen 
Nachachtung in Erinnerung zu bringen, daß nach der Vorschrift der neuen Königl. Tax- 
Ordnung, bei Einlegung von Appellations-Acten an den 2ten Senat des Kön. Ober-Justiz= 
Collegi, der Betrag von 4 fl. 24 kr. als Einleggeld, sowohl für Tax= als Schreibgebühr, 
hinführo zu emrichren ist. Stuttg. den 8. Jul. 1809. 
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depark. der indirekten Steuern, die 
Einsendung der Tazzelder betr. d. d. 5. Jul. 1800. 
Die sämtlichen Königl. Cameral= und Forst-Kassen= Aemter werden hiemit angewiesen, 
die noch rükständigen Targelder von 1803. unverweilt an die General= Tax-Kasse, die neue- 
te Targelder von 180FS. hingegen an die General-Domanial-Kasse einzusenden. Stuttg. 
den s. Jul. 13809. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Justz-Sollegi I. Senats. 
Ad Mand. Sacr. Regia Mlaj.= 
Den 16. Jun, wurde Johann Martin Norz von Oberndorf, Herrenberger Oberamts,
        <pb n="298" />
        55 
wegen begangener Wilderei zur dreijährigen Zuchthaußfle##e in Ludwigebrg# v##u## heil 
be gestalt aß derselbe nach Erstehung dieser Serafe auf urbestinumte Zeit : ein Kris 
Swangs Arbeitshautz g. bracht und das#ibst so lange beibehalten werden soll, bis er unver- 
lächtige Beweise seiner Besserung abgele# haben wird. " 
Den 20 Jun ist Advorat Eisele zu Aledprf, wegen grober Geld= Vernntrenunz und 
and rer Vergehungen, mit Anrechnung seines erstandenen kkrrests noch zu zwei monaelichem 
Festungs-Arrest verurtheilt; ihm alle Rechts= Praris niedergelegt und derselde zu deren 
Ausübung ganz für unfähig erklärt worden. *- 
een 22 Jur. wurte Chrtstina Fißlerin von Bonfeld wegen wiederholten Diebstahls 
zur 2#1 jährigen Zuchthanostrafe in #ndwigsburg verur#heilt, und dab-i verordnet, daß die- 
selbe nach Endigung dieser Strafzeit in dem Kreis-Arbeitöhause bis zu unzweiselhaften Be- 
weisen ihrer Bessekung verwahrt werden solle. " · 
Unterm 23. Jun wurde Johann Buck von Gruppenbach, Obrramts Beilstein, wegen 
wiederholter Diebstaͤhle neben dem Ersaz der Inquisitions und Azungs Kosten zu einer ein- 
jährigen Festungsarbeit zu Hohenasperg verurtheilt und zugleich verordnet, daß derf lbe nach 
verflossener Strafzeic in das Zwangs-Arbeitshauß des Hellbrenner Kreises auf unb stimmte 
Zeit gebracht werden soll. « . « ' 
  
Se..Kduigl.Maj.habenvermdgallerhdchstenDecketooonx»8.J«ul.demEameralk 
VerwalkeczuBebenhausemHofrathsicbenaudieStelleeiiieohostCasjiersallerqmädigst 
zuübcrtragen,unddenbisherigenHof-Cassier,HofrathBinvek,zum Cameral: Verwãl- 
ter in Bebenhausen zu ernennen geruht. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 0. Jul den Carl Friderich v. Schee- 
ler, ten. zum Licutenant beim Kand-Bataillon Tübingen, und 
durch ein Deeret vom 10. Jul den bisherigen Oberzoller und Arciser Walker ven 
Wurzach zum Second-Lieutenant beim Land: Bataillon Senttgart zu ernennen; ferner 
vermög allerhöchster Resolurion vom 9. Jul. den bisherigen karholischen Pfarrer Beda 
Pracher in Leinstetten, Oberamts Sulz, zum Stadtpfarrer in Stokach, und Decanatekrm= 
niissär der Landkapitel Stekach und Engen zu befördern, und dagegen den bishecigen S#tadt- 
pfarrer Nikolaus Kand herr zum Pfarrer in Leinstetten, Oberamts Sulz zu versezen aller- 
zuädigst geruhr. , 
ZZerIndg allerhöchsterDecrekcvomxtsulhabenSe.Kbnlgl.Maj.denbisherd 
genOber-Finanz-Kammer-BuchhaltekStejcdelzumUmkreis-VerwalterinRadolphzell 
zu ernennen; so wie 
dem Stadtschreiberei: Substitut Mehl in Schorndorf die Stadtschreiberei Stokach, 
und dem Oberamts-Actuar Pfeilsticker in Reutlingen die Unteramtet und Amtsschreibe- 
rel Radolphzell zu übertragen allergunädigst geruhr, 
Stuttgart. Für die vercwundete Krieger des Vaterlandes sind folgende Beiträge 
wieder an den General-Armee-Arzt D. von Jacobi eingeschikt worden, als: 
Bon der evangelischen Geistlichkeit der Residenzstadt Grurtgart und der 
dazu gehörigen Disces – – —. 118 fl.
        <pb n="299" />
        Von Kaula und Comragnie — — — — 100 fl. 
Vom Oberzollverwalter Weizel zu Stekach — — — fl. 
Von den Schneidermeistern der Residenzstadt Stuttgart — 32 fl. 16 kr. 
— — — 15 fl. 12 kr. 
Vom Amtspfleger Helf zu Stokach 
Von der Indenschaft in Ludwigsburg —1 — — 20 fl. 
zusammen 305 fl. a8 tr. 
Se. Koͤnigl. Maj. haben auf die hieruͤber gemachte allerunterthaͤnigste Anzetge die aller- 
hoͤchste Zufriedenheit bezeugt, und allergnaͤdigst befohlen, daß dieser edlen Gesinnungen oͤf- 
fentlich ruͤhnmlichst gedacht werden solle. Dun 10. Jul. 1809. 
  
  
Vorladung und Stekbrief. 
Da bei dem von den Königl. Würteembergischen Unterthanen des Fürstenthums Mer- 
gentheim gegen ihren König und Herrn ausgebrochenen Aufruhr, und dem Anmarsch der 
Königl. Truppen von dem Mühlwehr= oder Borberger' Thor-Thurm aus auf die Kön. Trup- 
pen, und deren commandirenden General geschossen worden, und die grösten Verdachtsgründe 
vorhanden sind, daß diese große Frevelthat von dem Nlelicine Candicatus Bortin Fer aus 
Mergentheim, und einem Ramens Link geweßren beibjäger in Privat, Dieusten des vorma- 
ligen Hoch= und Deutschmeisters verübt worden, auch solche sich von der Zeit an flüchtig ge- 
macht haben; so werden dieselbe andurch aufgefordere, und peremtortsch vorgeladen, in einem 
Zeitraum von 0 Tagen, wovon auf jeden Termin 3 Tage gerechnet werden, vor dem in Mer- 
gemtheim etablirten Königl. Marrial-Gerichr zu erscheinen, und sich uber dte ihnen angeschul- 
vee Verbrechen zu verantworten, im Nichterscheinungsfall aber sich zu gewärtigen, daß sie 
als des Verbrechens des Hochverraths geständig und überwiesen angenommen werden, und 
gegen sie nach den peinlichen Gesexen in Conmmmeciam gesorochen werde Zugleich werden 
alle hohe und niedere Militair= Behörden, auch Civil-Obrigkeiten der verbünderen und neu- 
tralen Scaaten andurch ersucht, auf diese im nachfolgenden Signale neut bezeichnete fluͤchtige 
grobe Verbrecher zu fahmen, im Betretungsfalle sie handfest zu machen, und wohlverwahre 
egen Eesaz aller Kosten an das Königl. Martial Gericht dahier einliefern zu lassen. 
Signalement der beiden Flüchrlinge Medie. Candidatus Boteinger und eibsäger bink. 
) Medieind Candidatus Ber#inger. Derselbe ist von Starur groß und dik, gur gewach- 
sen, geht sehr aufrecht, hat eine schwarz bräunlichte Gesichtsferbe, schwarze abgeschnitcene 
Haare, und dergleichen Augbraunen, eine etwas hohe Stirne, schwarze Hreße Augen, eine 
längliche spizige aber dike Nase, volles rundes Gesscht, wmittlen Mund, rundes Kinn, ohnge, 
faͤhr 26- 28 Jahr alt, und trug gewöhnlich einen dunkelblauen Ueberrok mit dunkeln Knspfen, 
einen großen Patenthur, schwarzes Halstuch, und schwarze manchesterne: oder auch gelbe 
Nangquin-Beinkleider und Schuhe, und Kamaschen von Nanquln. 2) Leibjäger dink Der- 
selbe ist ven Stmur greß und schlank gewachsen, läng'ichen und bleichen Angestichrs, har 
braune abgeschnittene Haare, und dergleichen Augbraunen, blaue Augen, hehe Stirne, mit- 
telmssigen Mund, elwas gebogene große Nase, spiziges Kinn, ist ohugefähr 3o- 3#. J. ale, 
und trug gewöhnlich einen hechtblauen Ueberrok mit grünem ruchenem Kragen und Aufschl-=
        <pb n="300" />
        288 
gen, dreiekigten Hut, zuweilen aber auch einen runden, gelbe Nanquin- und hellgruͤne lange 
Beinkleider und Stiefel ohne Stulp oder Umschlag. Mergentheim, den 3. Jul. 1809. 
Koͤnigl. Wuͤrttemberg. allergnaͤdigst angeordnetes Martial: Gericht. 
Stuttgart. Bei der Koͤnigl. Hof-und Domainen-Kammer werden aus der hiesigen Hailpt= Keller 
bis Monrag den 1Fx. Jul. 60 bis 7o Aimer herrschaftl. Gefällwein 18oger Gewichs, im 22 Aufstreich 
verkau#t werden; wozu sich die Liebgaber an gedachtem Tag, Vormittags 0 Uhr dahier, in dem Kastkellerei- 
Eebäude, par terre, einfinden wollen. Den 26. Jun. 1800. Königl. Hof= und Domainen-Kammer. 
Kudwigsburg. ODie Commmun-Schaasweide zu Obweil, deren bereits geschehene Verpachtung aller- 
gnädigst nicht genehmigt worden, wird unter Zugrundlegung der in Betreff der Schaafweid-Verleihungen 
neuerlich ergangenen allergnädigsien Verordnung auf die 3 Jahre von Michaelis 1800 bis 18##z. am Donner- 
stag den 20. Jul. d. J. auf dem Ratdhaus zu Oßweil wiederholt verliehen werden. Die Waide grträgt 250 
Stük, wovon der Beständer die Helfte und die Bürgerschaft die andere Helfte einschlagen darf. Der Bestän- 
der geniebt freie Wohnung, Stallung und Küchengärtlen. Die weitere Bedingungen können bei der Verlei- 
hung selbst erfahren werden, wozu die Liebhaber mit den gehörigen Zeugnissen versehen, an gedachtem Tag u. 
Ort, Vornittags 8 Uhr sich einsinden wollen. Den 27. Jun. 1800. Oberamt allda. 
Brakenheim. Am Samstag, den 20. d. M. wird ein zimliches Quantum 1g0#gr herrschaftl. Gefäll- 
weine, falva ratificstione im Anfstreich öffentlich verkauft werden. Die Liebhaber wollen an gedachtem Tage, 
Mittags 12 Uhr in der Cameral-Verwaltungswohnung allhier erscheinen. Den 3. Jul. 1800. 
4 Cameralverwaltung allda. 
Knittlingen. Nach einem allerhöchsten Besehl der Königl. Ober-Finanz= Kammer Landwirthschaftl. 
Departements, d. d. g præs. 29. Jun. d. J. ist ein Quantum neuer Wein aus dem Dertinger herr- 
schastl. Keller zum Verkauf allergnädigst ausgesezt worden, welcher Dennerstag den 20. Jul. in dem Amthof 
zu Dertingen Vormittags 10 Uhr vorgenommen werden wird, wobei die Liebhater die Qualität des Weins 
vor den Fäßern versuchen, und sodann der öffentlichen Verhandlung beiwohnen mögen. Den 4. Jul. 1800 
Ochsen burg im Zabergäu. Bei der — Cameral-Verwaltung wird am Samstag den 22. Jul. 
ein Quantum von etlich und 20 Aimern Herrschaftl. Gefillweins, Sternenfelser Gewächs, vom Jahrg. r6##5 
im Aufstreich unter Vorbehalt allergnadigster Ratifikation verkauft werden, webei sich die Liebhaber Vormit- 
tags ro Uhr einfinden wollen. #. 20. Jun. 1800. ½“— Cameralamt allda. 
Ochsenhausen. Zu Folge J Finanz-Ministerial-Befehls werden bei hiesiger Cameral= 
Verwaltung Dienstag den 1. Aug. d. J. 2 Chaisen-Pferde, nemlich 1 Rappendengst 10 jahrig, 15 Faust hoch, 
und # Nappenwallach, 13 jährig, 15 Faust hoch, sodann 1 Reutpferd, Schimmel, 9 jährig, 13 Faust hoch, in 
öffentlichem Aufstreich gegen baare Bezahlung verkaust, wobei sich die LKiebhaber Vormittags in hiesiger Came- 
ral-Berwaltung einsinden wollen. Den 7. Jul. 1809. Klbn. Cameral-Verwakkung. 
Waiblingen. Von der Königl. Cameral-Verwaltung daselbst, wird ein Quantum Gefältzwein vom 
Jahr 1808.; debgleichen ungefähr 1 Aimer Wein-Branntwein bis Montag den 15. Jul. an den Meistbieten- 
den verkauft werden, wobei sich die Licbhaber des Morgens 8 Uhr einfinden wollen. Den 27. Jun. 1809. 
Cameralamt alla. 
Beilstein. Die unterm 13. Merz d. J. dahier vorgenommene Schäferei-Verleihung wurde allergnä- 
digst nicht genehmigt, und ist debwegen zu einer anderwärtigen Verleihung Freitag der 21. Jul. anberaumt. 
7* Schäferei ann 350 Stück, davon der Schäfer 200, und die Bürgerschaft 750 Stük halten kann. Lieb- 
haber hierzu haben sich versehen mit Meister= oder Concessionsbriefen und #it obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr 
Prädicat und Vermögen bemelren Ta95 Morzens 8 Uhr auf biesigem Rathhaus einzufinden, die Bestands-= 
Bedingungen zu vernehmen, und der weitern Verhandlung gehörig abzuwarten. Den 28.Zun 100. 
eramt allda. 
Hohenstein. Die herrschaftliche Schäferei allpier wird am Samstag den 123. August Morgens 8 Uhr 
em dem obern Maierei-Gebäude noch cinmal verliehen werden. Die Waide ertrigt 250 bis Zoo Stük Schaaf- 
waar. Der Beständer hat das vorhandene Schaafdaus in einer guten Wohnung, hiniänglichen Stallung und 
Heuboden bestehend, dann ungefahr 4 Morgen Wiesen von der besten Gattung auch 4 Vrtl. Kuchengarten 
zu geniegen. Zu Besserung der Wiesen darf er den Pförch 13 Nacht gebrauchen. Der Pocht fanct an Mi- 
Paelis dfeses Jahr a#. und daurer 3 oder 6 Jahre lang, je nachdem es die #iebhaber verlangen werden. Die
        <pb n="301" />
        289 
mit Meister- ober Concessions: Briefen · und mit obrigkeitlichen Zeutnissen uͤber das Praͤdikat und Vermẽgen ver- 
serene Licbbaber zu diesem Pacht, mögen sich bei der Berhandlung einfinden, und die weicere Sedingungen 
vernehmen. Lauffen, den 21. Jun. 1800. # ⅞ Cameral-Berw.lzung alda. 
Knittlingen, Mauibronner Oberamt. Die den 27. April d. J. vorgenonnnene Verteitung der der- 
tigen Connaun Schäferei ist von dem Königl, hechlöbl. Ob. Landes-Oekonomie-Coilegium nich: genehiget 
worden, sondern c5 wurde durch allerhöchstes Dekret vom 15. dieses eine nochmalige Verlathung besollen. Die- 
se wird Dienstags den 33. Jul. Nach'nittags 7 Uhr vor sich gehen, wobei die Bestandfadigen Liebhaber mir 
den erforderlichen Zeugnißen auf dem Rathhaus des Orts ch einfinden können. Es wird solche Sckhäferei 
auf die drei Jahre von Michnelis r#3#0 biö 181. verliehen, und gehört die Sommer= und Winterwaide dazu; 
sie erträgt oo Stük Schaafwaar, wovon die Burgerschaft 200 Stük einschlägt, und der Besiänder 600 Stük 
halten darf, welcher freie Wohnung mit Scheuer und Stallung, auch 5/ Morgen Wiesen und den Winter- 
pförch von Martini bis Lichtmet in den Genuß bekommt, und von den Burzerschaasen. einen verhältnißmäßi- 
gen Hüterlohn bezieht. Den 30. Jun. 1800. · * Kön. Oberamt Maulbronn. , 
Lassen.DieBcrpachttthdes·caipetergrabenåIndemhtengenCameraLAmhals:zu·Lausscn,Stadt 
und Dorf, Ilsfeld, Wüstenhausen, Kirchhum am Nckar, Hohenstein und Hofen, von Jacobi 1800 an, bis 
Jacobi 1816. wird den 22. Jul. Vormittags Uhr in der Cameralverwaltung allhier vorgenommen werden. 
Dic#enige Liebhaber zu diesem Pacht, welche oberamtlich gesiegelte Zeugnisse ihrer Orts-Obrigkeiten, sowohl über 
ihr Pr##dikat, als auch, daß sie das Salpetersieben selbst gründlich verstehen, oder durch tüchtige Leute versehen 
lassen können, beibringen können, mögen sich einfinden, und die weitern annehmliche Bedingungen vernehmen. 
Den t. Jul 1809. « ·Camerqlamtalldaz 
Langenstein,StokacherOber-undCameralathWtksinpallek nächst angewiesen worden, das 
Schloßgut mit der heurigen Anblum zu Langenstein und die Ziegelhuͤtte aufe 12 Jahre zu verpachten. Erste- 
res das Schloßgut enthält neben genugsamen und bequemen Gebaͤuden, ungefehr 7 Jauchert 1 Vrtl. 32 Ruth. 
Gärten, 63 Ichre. 3 Vril. 8 Ruth. Wiesen, 47 Ichrt. 24 Ruth. Aeker, 0. Ichrt. 2 Vril, Reben und einigen 
Woaidgang, leztere die Ziegelhürte befindct sich in gutem Stand und vortheilhastem Umtrieb. Zu Vornahme 
dieser Verleihung haben wir Dienstag den 8. August d. J. bestimmt, und können sich die Lirbhaber Morgens 
0 Uhr auf dem Schloß zu sungenhein einfinden, zuvor aber die Güter und Gebäude beaugenscheinigen. a- 
bei wird bemerkt, daß nur solche Personen zum Aufstreich zugclassen werden, welche sich über ihre Aufführung 
Über ihre Tüchtigkeit und daß sie im Stande seien, eine dem Pachtzinß gleichkommende Caution in liegenden 
Gütern zu leisten, mit obrigkeitlichen Scugnißen ausweisen können. Den 5. Jul. 1800. 
Kreis-Steueramt Roktweil, Cameral-Verwaltung Stokach. 
Liebenstein. In Gesfolg allergnädigsten Drcreis d. d. 10. Jun. &amp; pr#es. 1. Jul. wird unterzeichnete 
Cameral-Beamtung das Recht, in ihrem ganzen Cameral-Distrift nach Salpeter graben zu dörfen, bis Mon- 
tag, den 24. Jul. Vormittags 0 Uhr lalva rätilicatione öffentlich lob halta verleihen. Diese Verhandlung 
wird mit dem weitern Anbag bekannt gemacht, daß 1) der Pacht auf Jacobi 1800 anfange und sich mit 
dem 7 Jahre auf Jacobi 1810. endige; 2) keiner zum Pachte werde zugelassen werden, der nicht ein oberemt= 
lich gesiegeltes Zeugniß von seiner Orts-Ovbrigkeit 
owohl über sein Prädikat und Vermögens-Umstände, als 
auch darüber vorlegen werde, daß er das Salpetersieden selbst gründlich verstehe, oder durch tüchtige Leute ver- 
seben lassen könne, und 3) sich die Liebhaber zum Pacht an obgedachtem Tag und Stunde in kes Camcral= 
Beamten Wohnung zu Winzerhausen einzufinden haben. Den 6. Jul. 1800. Cameral-Amt Liebenstein. 
arbach. Da die kürzlich vorgenommene Verleihung der Commun-Schaafwaide zu Nielingehausen, 
disseitigen Oberames von Michaelis 1800 bis 1812. allergnädigst nicht ratificirt worden ist; so wird Freicag 
den 23. d. M. Vormiktags o Uhr eine nochmalige Aufstreichs-Verhandlung auf dem Rathhause in Rielings- 
hausen abgehalten werden; wobei die Schäfer und berechtigte Schaafhalter sich einsinden mögen. Den 3. Jul. 
1809. Kanigl. Oberamt allda. «. 
·Matggrdningen.Montagödenty.Jul.BormittagdyllhrwubtnvemKreiö-A1-bectßhaußallba.· 
die bieferung von vielen für das Kreis-Arbeitshauß erforderlichen Effekten an Bett-Stellen, wollenen Decken, 
Matazen, eintüchern und andern Fahrnuß-Stücken durch eine öffentliche Abstreichs-Verhandlung veraccor- 
irt werden. 
Neuhausen auf den Fildern. Die hiesige herrschaftliche Schaafweide wird am Dienstag den 25. Juk. 
Vormittags,? Uhr auf 6 Jahre von Geergi# 1870 bis 1816. in Bestand gegeben. Sie erträgt 600 Stük, 
einem Beständer werden 223 Mrg. Wiesen und 6 Mrg. Aeker mit in Bestander übgeben, auch hat er eine 
gera#mmige Wohnung, 2 Schaasstallungen, samt darzu gehörigem Heuhaus und 1 Scheure, wozu noch mehre-
        <pb n="302" />
        490 
re Echaafstallungen eingerichtet werden koͤnnen, unentgeltlich zu geniessen. Die Liebhaber muͤ « 
9.üki·s.«c9tihkkstYkckdikctsHVekmögttW-Undpaßsie«einedem«Fiandgcldglcich kommkzdk Cauxgän »Hng 
inliegendmwutcmodermbaarechwelostenkonnemImtememoder-amtlichenAktestatauswcifm Den 
. Jul. 18c9. .. · Cameral: Verwaltung allda. 
eienenstadt en der Linde. Das allhiesige Cameralamt ist allergnͤdigst angewiesen, das Recht nach 
Eerlzeter zu graben in seinem Camcral-Dilirikt auf? Jehre, nemlich von Jacebi r8o0 — 1816. unter 
Lonehalt alergnedigster Ratiftkarion im Aufstreich zu verleiben. Die Pachrlichhaber werden daher bis Dien- 
fag den 18. Jul. Bormittags 9 Uhr mit gerichtlichen uno cbrramtlich gesiegelten Icugnissen nicht nur über 
lür Predikat, und daß sie entweder diekes Handwork selest verstehen, oder durch rüchtige Leute bekreiben lassen 
tennen, sendern cuch das und welche Caution sie zu leisten im Stande sind, versehen, in hiesige Cameral= 
Perwalteng eingeladen, wo sie die weitere Bedingungen vermhmen, und der Verhandlung anwohnen können. 
Den 5. Iul. 1800. «-.-... . · Cameralamt aliba. 
Etammheim. Die biß Dienstag den 18. Jul. ausgeschriebene Verleihung des Rechts in hiesigem 
Camierol-Disirikt nach Salperer zu graden, wird wegen eingetrettener Hindernisse erst bis Donnerstag den 
20. Jul. Vormittags 8 Uhr in hiesiger Cameral-Berwaltung vorgenommen werden, welches mit dem Anfü= 
ge egennt geigacht, wird, daß jeder Licbhaber ein oderamtlich gessegeltes Zeugniß seiner Drts-Dkbrigkeit so- 
nohl ürer sein Prärikat, als auch darüber beizubringen hat, daß er hinlängliche Caution zu leisten im Stande 
reie, und daß er das Salpetersieden selbst gründlich verstehe, eder solches durch tüchtige Veute versehen lafsen 
Lnne. Den 7. Zul. 1809. , . » ameralamt allda. 
tetten im diemerhal. Das Recht nach Salpeter graben zu dörsen, wird in dem hiesigen Cameral= 
bezut auf ? Jabre bis de den 18. Jul. an den Meistbietenden verpachtet werden. Die Liebhaber haben 
sich Vormittags 9 Uhr bei hiesiger Camcral-Aerwaltung einzufinden, und sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen 
üb#er ihr Pr diket und Vermägen, auch daß s#r das Salpetersieden entweder selbst gründlich verstehen, oder 
durch tüchtige Leute verrichten lassen konnen, zu verfehen. Den . Juk. 88 Cameralanit allda. 
Wiesestaig. Die Sommer-Schaafwaiden der disseitigen Oberamts-Gemeinden für das künftige Jahr 
I##. werden an nachstehenden # onatskägen d. J. an die Meistbietende verliehen werden, und zwar: Zu 
Gruibingen, den 17. JuL Vormiktags 0 Uhr auf doo Stük, dann 13 Stük frei Schaaf für den zeirli- 
licken Pfarrer einzuschlagen. Zu Neidlingen, den r9. Jul. Vormittags o Uhr auf 500 Stük. Zu 
eggingen, den 22. Jul. Morgins Uhr auf 3 Waidplze zu rdéo Stük, wovon der Hchsser 1085 Stuͤt, 
rie D1#gerschaft aber 375 St.k einschlagen darf; auf den zwei Alpwaiden hat der Schaͤfer Wohnung und 
Staliung, ohne weitere b.#ergerliche Benesicien. Zu Ditzenbach, den 24. Jul. Wormittags Uhr zoo 
Stäk, wozu die Bürgerschaft noch 50 Stük einschlagen dark. JZJu Muhlhausen, den 26. Jul. Vormit- 
— c0 Stnk. Zu Ganslosen, den 20. Jul. A lhr auf 400 Stak. Zu Reichen- 
bech, den Zr. Jul. Morgens 0 Uhr auf 330 Stük. Zu #WWesterheim, den 2. August Morgens 0 Uhr 
auf jwei Waurplätze, auf den 14en zu 600 Stäk, auf den aten zu 400 Stük. Ju Hohenstkadt, den 
S. August Morgens 8 Uhr auf 450 Stuͤk. Zu Drachenstein, den F. August Nachmitkags ? Uhr auf 
450 Smk. Lu Gosdach, E—VWNVW7 Rorgens 0 Uhr auf 325 Stük. Hier hat der Schäfer freis 
Wohnung und Stallinig dann 6, Echesiel Dinket von den Jnnwohmen zu genießen. Zu Wiesenstaig, 
den 10. August Nachmitlags 2 Uhr auf 2 Wotrplatze, den einen zu 500 Stük, den andern zu 125 Stük, 
wo. u ker Jiegler 25 Stük einscklagzin darf. Zu der iten Weide hot der Schäfer eine Wehnung und Stal- 
lung, denn Klaster Scheiterholz kamt Reisach, und 3 Tagwerk Grasgarten zu genießen. Uebrigens haben. 
sich die einsindende Lirbhaber mit Meigerbriesen und obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Pr dikat und Vermögen 
auszuweisen. Den 7. Jun. 1809. ç Kön. Tberaur allda. 
Altenstaig. Carl Philipp Poller, Sohn des verstorbenen Pfarrers Ml. Sat Phil. Pollers zu Fluern, 
Sutzer Obrremts, welcher zu Neuweiler, den 18. Jun. / gebehren ist, und dessen Mutker jezr zu Gröm- 
boch, disseitigen Obermts wobnt, dessen Aufenthalt aber seit dem 9. Apr. d. J. undekannt ist, wird hiemit 
auscerusen, sich inner 4 Meneten a dats vor dem hiesigen Königl. Oberamt bei sonstigem Verlust seines Un- 
fertdenenmchte und Vermögens zur Tonskription zu stellen. · DOieramt allda. - 
HalmFolgendelerigsckaapctulantemchchethechscksynlange,«the·tlsekstseitkurzessttabwesend; 
andkatllkchIAUHhcbunqenentgangcnsind,werdendtmntbethcrlust timsBungr -updllnkerrl,san·kechts, 
txftscationitmsVermögensaufefortekt,adatoinneehqcbeMcnakcnztuukzukchremundsichvor 
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        291 
per, Kirschner, 21 J act. Ven Gechingen: Job. Ge. Breitling, Michels Sohn, Bauer, 96 J. all. 
# on Haug'iett: Joh. Jak. Gottschelk, Bauer. Auft werden alie und jede Obri keiten riucht, solche auf 
G.iteten gegen Ersaz der Kosten an piesiges Oberamt eini#efern zu lassen. Den 4. Jul 1809. 
Oberanntsverweserei allda. » 
Caho.NJJbsfdxichmecantonåpflichtsgejungeLeutehabensichbaldnachderMusterusgzumTheil 
gamnbucErtrisssxsftundEVan.»o;1:iß«e·ntfernt,ztnnLhcilihkennachderMustekunggew.jjzlkskt«.A«m-vt.k 
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k«z;»j;1zz;kk;·-.1Vzzzskpzpztcnvorsbekamtzustellen. Vorrecht-:Ge.JukostißySchufbn Von 
Gechingen: Jeh Jak. Kraft. Von Unterhaugstett: Joh Kopp, Baurenknecht Von Dach- 
tel: Joh. Jak. Gerlach. Zugleich werden alle Hoch= und Wohllödl Obrigkeiten geziemend ersacht, diele 
Parsche auf Betreten gegen Ersoz der Kosten an hiesiges Tberamt einliefern zu lassen. Den 4. Jul. 18·0. 
« LberamcsstrwestmaO 
Rottenbnrgamchar.DieCantonspflicktjge,I)Iol)annWiech,18J.alt-Mesgcr·,»2)5ohannkz 
Stein.«r,20J.alt,Drshcdbeidevvnl)iet;»3)«sowvhKohlen24J.a«1t,und4)Olympmeragmng 
alt-beidedc6Bautemlanresundaus-deinWeins-enAmtsokkWendclsshuwhebend-LohneWann-qumopn 
   
    
  
    
u. 
HaußmkskxntundsindvardurchderNeckutekiAusdehnincntgangm·SiewetdmvghermzfærufkmAli-Ich 
in ihr Heimwesen zurükzukehren, alle obrigkeitliche Behörden aber geziemend ersuckt, auf diese Flüchtlinge zu 
fahmen, wenn sie sich betreten lassen, zu arreriren, und wohiverwahrt gegen Kostens-Ersaz hieher einlicfern 
zu lasfen. 26. Jun. 1209. » önigLWürttkthberamb 
Rottenburg am Net Joseph Zimmermann, Bürger und Schreiner zu Hirschau, go J. alt, hätte 
am Dienstag den 20. diß als Exkapituiant nach Sturtgart eingeliesert werden sollen, er ist aber den Tag zu- 
vor von Hauß hinweg und bat sch seuher noch nicht gestellt. Er wird daher aufgeforderk, sich sogleich nach 
Hauß und tei diesigem Oberant zu stellen., alle odrigkeitliche Behörden aber ergebenst ersucht, auf diesen pflecht- 
vergessenen Ausreißer zu fahnden, ihn auf Berreten zu arretiren, und wohlverwahrt hieher liefern zu lassen. 
Den 28. Jun. 1809. !m#15 Köni « Oberamt . 
·Rottenbukgameckm-.DiehmkachgenanntesxSteinhmcknndMaukeksgekellswweeheutezue 
herrschaftlichenArbkit··n(chStuttgartabgelchtktwerdensollken,sindaachm Eindrucqu von Hauß entwi- 
chen, als van Hailsingen: Ant Jopp, 22 J. alt. Vulgenz Rebmann, 30 J. alt. Matth. Baur, 21 J. 
alt. Von Hirrlingen: Carl Elsaher, 22 J alt. Carl Albus, 10 J alt. Von Schwaldorf: 
Anton Straub, 20 J. alt. Diese werden aufgefordert, sogleich in ihr Heunwesen zut kzukehren, und sich über 
ihr Ausweichen zu vrrantworten, alle obrigkeirliche Behöroen aber ersucht, diese Fl-chtlinge, wenn sie sich be- 
tretten lassen, sogliich zu arretiren, und hieher einliefern zu Lsn. Den 2. Jun. 106. Kön. Obermmt. 
Rettweil. Bei der aom 4. dies hier stalt gehabten Rekruten= Aushebung sind nachbenannte Kantoni- 
sten zum Theil dößlicher Weise entwichen, zum Theil abe haben sie sich dersel#en durch frühere V rlassung 
ihrer Wohnorte, ohne hiezu oe amtliche Erleubniß erhalten, oder auch nur ihre neuen Amgenthaltsorte ihrer 
Obrigkeit engedeig zu haben, enrzogen, nemlich von Rottweil: Joh. Nipom. Vulinzer. Von Böb- 
ringen: J05. Frommwer. Jol. Frommer. Jeh. Dilß. Von Hausen: Joh. Weber. Bon Hoch- 
mössingen: Frikoin Rohr. Leop. Schzider. Von Gölsdorf: Mlag Maier. Von Wellen- 
i « h.asner.Matky.Fotlchm-k. BonWinzlemAdamOttChristianummel.Vokc 
Harthausem.!qccphSchi1ccdek.»BoancderöfchadHBrknlxpirthpVonalvmössins 
en:Mattb.NotlieIsen.«ZsoncipfendotpJot·cpth-ß.LsonBöIsingemAugust.Bsnholzer. 
tth."Bantleundsphtl.Met-5.HochsundszpohllöbtLbisigk--itenivckdendaherersucht-aufdixstzlücht- 
Linezuumwen-fethetiemngåfaleuaccetcremundwoywcrsvahztzumhiesigenOptr.imteixtlixfemzu 
en 16. Jun. 1809. Oberamt allda. 
Schönthal. Nachstehende Kamtonpflichtige aus hiesigem Obsramte, welche gröstentheils bereits zum 
Miltoirdsenste eushegichner waren, sind unmittelbar vor ker lezten Aushebung entwichen. Es werden daher 
olle obrigkeitliche Stellen geziemend ersicht, dieselben iim Betrelungsfall zu arretiren, und hieher einliefern zu 
lassen. Vom Pfizhof: Joh. Dan. Zorn Job. Fried. Heinr. zeller. SLon Korb: Ge. CShristoph 
Schwaab. Ge. Christoph Volk. BSon Kaibach: Franz Jos Renner. Von Oörzbach: Johann 
Ge. Kreß. Ge. Heinr. Flek. Ge. Andr. Balldach. Von Bertichingen: Johann Matth. Adelmann. 
9. Joseph Keilbach. Von Siglingen: Ehrist. Dörr. Von Hagenbach: Ghrist. Gültig. Ben 
Jagsthausen: Joh. Matth. Ckert. · Kön. Oberanst.
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        292 
Stokach. Die nachbenannten diesseitigen Amts-Untergebenen, welche zum Behuf der neuerlich ausge- 
schriebenen Rerrutirung, vorläusig zu Rekruten deslimmt wurden, sind theils auf dem Transpork theils aus 
ibrem Heimwesen heintlich entwichen. Diese sind: Von Lipptingen: Kaver Bek, 22 J. alt. son 
Sipplingen: Bernh. Seiberle, 21 J. Mart. Heuderf, 20 J. Fried. Schäfler, 10 J.. Ven Ser- 
natingen: Conr. Specht,3 J. Valt. Thumm, 23 J. Anton Wohlwind von Airach, 23 J. Mathh. 
Warthus, 23 J. Joh. Jos. Moll von Aitach, 21 J. Jos. Jörg, 20 J. Joh. Ge. Jel, 10 J. Johann 
Mart. Odermatt, 18 J. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden daher geziemendst ersucht auf diese lachn 
linge genau zu fahnhen, und fie im Betretungs-Fall an das diesseitige Oberamt einliefern zu lassen. n 9. 
Jun. i809. Der n Kön. Oberamct. 
Reßwaag, Maulbronner Oberamts. Der bei dem Königl. Leid-Chevauxlegers-Regiment gestandene 
Fahnenschmid Ludwig Friedrich Herrigel ist mit dem Dienst-Pferd samt Sateel uns Jeug honn bobesteren 
im Feld den 2§. Mai d. J. deereirt. Saämtliche Hoch= und Wehllébl. Behörden werden daher geziemend 
ersucht, auf denselben genau zu fahnden, und ihn im Betretungsfall hieter einliefern zu lassen. Den 20. Jun. 
1800. » Kön. Oberamt Maulbronn. 
  
Welzheim. Nachdem das hiesige Stadt und Amt unterm 26. Jun. von Hochlöblichem Ober-Landes- 
Oekonomie-Collegium die allergnädigste Erlaubniß erhalten har, zu chausscemäsiger erstellung der Straße von 
Welzheim nach Lorch eme Summe von Sooo fl. capituliter aufnehmen zu dürfen: so werden diejenigen Indi- 
viduen, welche geneigt sind, bei dem hiesigen Stadt und Amt ein Capital anzulegen, ersucht, sich mit ihren 
Anträgen in Bälde, entweder an unterzeichnetes Oberamt oder an den Herrn Amtepfleger Kapf dabier zu 
wenden. Den 3. Jul. 1800. « Oberamt Weizheim. 
Wuͤstenroth, Weinsberger Obexamts. Durch Koͤnigl. allergnaͤtigstes Rescript ist die hiesige Gemein- 
de berechtiget, einen dritten Vieh-und Krämermarkt, an Medardi, und den Spätlings-Markr, sfatt an Si- 
monis und Juda, künftig zu Ende des Monats November, an einem Dienstag vor dem #ien Arvent, und 
heuer den 28. Nov. abhalten zu dörfen. Den 6. Jul. 1809. Kön. Oberamt. 
Altdorf. Maktthias Gemm von Niederbiegen disseitigen Oberamts, welcher wegen Wilddiebstahls zu ei- 
w##s 6 wöchigen Festungsstrafe allergn#4digst gerechtest verurkheilt wurde, hat Gelegenheik gesunden, seinem Füh- 
rer unterm 22ten dieses, im Wirthshause zu Ersingen, #wei Stunden von Saulgau, zu entwischen. Derselte 
ist 20 J. alt, § Schuh 9 Zoll hoch, ein sauberer, wohlgewachsener Mann, schwarzer Haare, blauer Augen, 
ctwas blassen Angesichts, und trug bei seinem Entweichen einen runden, schwarzen Filzhut, mit einem weißen 
Scknürchen, ein ins Grüne stechendes Wammes, und degläichen PHosen, auch erwas lange Stiefel. Alle obrig- 
keitliche Behorden werden hierdurch geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling — fahnden, und solchen, im Be- 
netungsfall, gegen Ersaz der Kosten, hiesigem Oberamt wohlverwahrt einsenden zu lassen. Den 24. Jun. 
1809. beramtsverweserei allda. 
Rotenburg am Nekar. Markus Schaible von Wurmlingen hiesigen Oberamts, hat sich eines Uh- 
rendiebstahls schuldig gemacht, und ist heute, als er der Justiz übergeben werden wollte, entwichen. Derselbe 
ist ledigen Standes von Profession ein Scher ungefähr 32 bis 33 J. alt, 6 Schuh groß, magerer Statur, 
dagern schwarzen Angesichts, hat schiwarze Haare und schwarzen Bart, trug bei seinem Entweichen einen um- 
den Hut, schwarzes Halstuch, dunkelblauen Reck, dergleichen Pantalons, blaue Strümpfe und Schuhe. Alle 
Hoch= und Wohllöbl. Justiz-Behörden werden gebeten, auf diesen Flüchtling zu fabnten, und ihn im Betre- 
lungsfall gegen Erstattung der Unkosten wohlrerwahrt hieher einliefern zu Est. 90— Tun- 1609. 
König eramt. 
Rottenburg am Rekar. Johannes Geiger, lediger Baurenknecht, aus dem hiesigen Amtsort Weiler, 
hat sich eines Exzesses schurdig gemacht, und ist sofort ohne Wanderpah entwichen.. Er wird daher — 
fordert, sich sogleich nach Hauß zurükzubegeben, und sich hier zu stellen, alle obrigkeitlichen Behörden aber 
ersucht, ihn wo er sich betreten läßt, zu arretiren und hieher einliefern zu lassen, weßhalb er folgendermaßen 
signalisirt wird: Geiger ist 21 J. alt, 5 Fuß 4 Zell 6 Linien groß, untersezt von Statur, hat braune Haa- 
te, ein länglichtes Angesicht, volle Wangen und ohne sichtbares Gebrechen. Er trug bei seiner Entweichung 
Gnen weißleinenen Muzen, ein altes bkaues Brusttuch mit weißen Knöpfen., leinene Hosen, weiße Strümpfe, 
Schuhe, eine Schmeerkappe und einen Klor. Oen 13. Jun. 1800. Königl. Oberamt.
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        Nro. 35. 1809. 293 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Mittwoch, 10. Jul. 
  
  
Bekanntmachung. 
Balingen. Bet der am go. Jun. dahier enestandenen unglüklichen Feuersbrunst 
wurde dem hiesigen Apotheker Ofrerdinger der verschlossene Giftkasten erbrochen, und 
die Büchsen wurden nachher ausgeleert in der Kirche wieder vorgefunden. Diese enthielten: 
Mlercur. fubl. corros. wenigstens 2 Pf. Arsenici rubri integr. &amp; pulv. 4 Pf. Arsen. citri- 
ni 3-Pf. Croci metallorum 3 Pf. Sacch. laturni 4 Pf. und ein Papiersak Auri pigmenti 
* Pf. Da an der Enrdekung dieses Diebstahls um so mehr gelegen, als dadurch eine sehr 
grosse Menge Gifto in unsichere Hände gekommen ist, wodurch das gröste Unglük gestifter 
werden kann; so werden alle inn; und ausländische resp. Hoch= und Löbl. Obrigkeiten ersuchr, 
zur Auskundschaftumg dieses gestohlenen Gists und des Diebs auf jede möhuche Weise mit- 
zuwirken, zu dem Ende insbesondere die Apotheker aufmerksam hierauf zu machen, und im 
Fall der Dieb ausgekundschaftet werden sollte, solchen sogleich handfest machen, und hie- 
her wohlverwahrc einliefern zu lassen. Den 15. Jul. 18309. Oberamt allda. 
Ochsenhausen. In der Nacht vom 26. auf den 271 vorigen Monats entstand in 
dem mit Stroh bedekten Hauß des Fidel Härle von Bronnen Feuer, welches sich so schnell. 
verbreitete, daß es in wenigen Minuten in vollen Flammen stand. Das ganze Haus nebst 
einer Scheuer brannten ab, und die Eigenthümer hatten nicht nur das Unglük, ausser eint- 
gen Stücken Vieh alle ihre Habseligkeiten im Rauch aufgehen zu. sehen, sondern sse hatten 
auch noch den Schmerz, von 8 unerzogenen Kindern, die forgles im Hause schliefen, 
4 durch die Flammen zu verlieren. Ein Stes riß die verzweiflungsvolle Mutter noch leben- 
dig aus dem brennenden Haus, es starb aber bald an den erlirtenen Beschädigungen. Auch 
die Mutter ist sehr beschädiget und noch nicht ausser Gefahr. 
Se. Majestät der König geruhren diesen unglüklichen Menschen ein Geschenk von 
5% fl. aus allerhöchst Dero Generalkasse der Hof= und Domainen-Kammer huldvollst anzu- 
weisen, welches dieselbe mit dem gerührtesten Danke empfangen haben. Den §. Jul. 1809. 
Oberamt allda..
        <pb n="306" />
        294 
Stuttgart. Die Nitglieder des Museums in Stuttgart haben zur Unterstuͤzung 
der im Kampf fuͤr das Vaterland verwundeten Krieger bis jetzt 286 fl. 36 kr. gejammielt, 
und solche einstweilen durch die Administra:ion des Musenms der unterzeichneten Behoͤrde 
abliefern lassen, mit dem Bemerken, daß die Subscription offen bleibe, und die weitere Bei- 
traͤge nachgeliefert werden. 
Auf Sr. Koͤnigl. Majestaͤt allerhoͤchsten Befehl ist diese Summe dem General- 
Armee-Arzt D. von Jacobi zur zw kmässigen Verwendung zugestellt worden, und wird 
diese patriotische Unterstüzung unter öffenrlicher Danksbezeugung zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht. Den ro. Jul. 1809. Kenigl. Ober-Policei-Direction. 
Stuttgart. Der Magistrat und einige Honerattoren zu Reutrlingen haben für die 
im Kampf verwundete Königl. Soldaten die Summe von 74 fl. 26 kr. hieher gesender, wel- 
che dem allerhöchsten Befehl gemäß dem General-Armee-Arzt D. von Jacobi zur Ver- 
theilung zugestellt wurden. Den patrtorischen Gebern wird hierüber das allergnädigste 
Wohlgefallen zu erkennen gegeben, und zugleich der richtige Empfang und die beabsichtete 
Verwendung hiemit zugesichert. Den 10. Jul. 1809. Königl. Ob. Yol. Direction. 
  
Vorladung und Stekbrief. 
Da bei dem von den Königl. Württembergischen Unterthanen des Fürstenthums Mer- 
gentheim gegen ihren König und Herrn ausgebrochenen Aufeuhr, und dem Anmarsch der 
Königl. Truppen von dem Mühlwehr-z oder Borberger-Thor-Thurm aus auf die Kön. Trup- 
pen, und deren commandirenden General geschossen worden, und die grösten Verdachtsgründe 
vorhanden sind, daß diese große Frevelthat von dem Nleclicinz# Candickatus Bottinger aus 
Mergemheim, und einem Namens Eink geweßten Leibjäger in Privat-Diensten des vorma- 
ligen Hoch und Deutschmeisters verübt worden, auch solche sich von der Zeit an slüchtig ge- 
macht haben; so werden dieselbe andurch ausgefordert, und peremtorisch vorgeladen, in einem 
Zeitraum von 0 Tagen, wovon auf jeden Termin 3 Tage gerechnet werden, vor dem in Mer- 
gentheun etablirten Königl Martial: Gericht zu erscheinen, und sich üUber die ihnen angeschul- 
dete Verbrechen zu verantworten, im Nichterscheinungsfall aber sich zu gewärtigen, daß sie 
als des Verbrechens des Hochverraths geständig und überwiesen angenommen werden, und 
gegen sie nach den peinlichen Gesezen in Contumeciam gesprochen werde. Zugleich werden 
alle hohe und niedere Milicair-Behörden, auch Cidil= Obrigkeiten der verbündeten und neu- 
tralen Staaten andurch ersucht, auf diese im nachfolgenden Signalement bezeichnete flüchrige 
grobe Verbrecher zu fahnden, im Betretungsfalle sie handfest zu machen, und wohlverwahrt 
gegen Ersaz aller Koster an das Königl. Marktal Gericht dahier einliefern zu lassen. 
Signalement der beiden Flüchrlinge Medic. Candidatus Bottinger und Letbjäger Link 
1) Medicind Candidatus Boteinger. Derselbe ist von Stacur groß und dik, gut gewach- 
sen, gehr sehr aufrecht, hat eine schwarz bräunlichte Gesichtsfarbe, schwarze abgeschnittene 
Haare, und dergleichen Augbraunen, eine etwas hohe Stirne, schwarze große Augen, eine. 
längliche spizige aber dike Nase, volles rundes Gesicht, mitelen Mund, rundes Kinn, ohnge- 
fähr 26. 28 Jahr alt, und trug gewöhnlich einen dunkelblauen Ueberrok mit dunkeln Knöpfen, 
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        295 
elnen großen Patenthut, schwarzes Halstuch, und schwarze manchesterne; oder auch gelbe 
Nanquin= Beinkleider und Schuhe, und Kamaschen von Nanguin. 2) beibsäger bink. Der- 
selbe ist von Statur groß und schlank gewachsen, länglichen und bleichen Angesichts, hat 
braune abgeschnittene Haare, und dergleichen Angbraunen, blaue Augen, hohe Stirne, mit- 
telmäsigen Mund, erwas gebogene große Nase, spiziges Kinn, ist ohngeséhe zo 34 J. ale, 
und trug gewöhnlich einen hechtblauen Ueberrok mit grünem tuchenem Kragen und Aufsschlä- 
gen, dreiekigten Hut, zuweilen aber auch einen runden, gelbe Nanquin, und hellgrüne lange 
Beinkleider und Stiefel ohne Stulp oder Umschlag. Mergentheim, den z. Jul. 1809. 
Königl. Wäürttemberg allergnädigst angeerdnetes Martial Gericht. 
Alpirspach. Die der hiesigen Cameral-Verwaltung eigenthümlich zustehende bisher in hiesigem Ort 
estandene Ziegelhütte wird in Gemäsheit eines von König Hochlöbl. Ober- Finanz. Kammer erlassenen al- 
gnaͤdigsten Tefedls mit den vorhandenen Oefen u. Geräthschafken unter der Bedingung im öffentlichen Auf- 
streich verkauft werden, daß dieselbe abgebrochen und ausserhalb des beiigen Orts in einer nicht beträchtlichen 
Entfernung wieder aufgedaut werde. Es werden übrigens zweierlei Verkaufs-Versuche vorgenommen: bei dem 
Einen wird die Ziegelhütte auf den Abbruch, mit Ausnahme der zum Ziegel-Ofen und zum Bietrieb des 
Ziegler-Handwerks gehörig brauchbaren und untrauchbaren Materialien, samt dem Mlaz, worauf solche steht, 
zum Verkauf ausgeboten, und bei dem zweiten Versuch wird die Ziegelhütten-Gerechtigkeit, mit den vorhan- 
denen zum Jiegel Ofen und ZieglerJ Hamwerk gehörigen drauchbaren und unbrauchbaren Materialien beson- 
ders verkauft werden. Die Verhandlung wird am Donnerstag den 2F. Jul. Morgens 8 Uhr auf dem hiesigen 
Rathhaus vorgenommen, und die Kaufsliebhaber, welchen vor der Versteigerung die weitere Bedingungen wer- 
den eröfnet werden, haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen ihres Pradikats und Vermögens auszuweisen. 
Den 12. Jul. 1809. Kreissteuerrath des Calwer Kreises und Cameral-Verwalter zu Alpirspach. 
Warthaufen. Die zu diesem Schloßgut gehbrigen, und seither in eigener Administratson geloffene 
Oeconomie= Geda#e, Gürten, Güter und Ziegelhiü#rte werden unter Vorbehalt allergnädigster Ratisicakion an 
den Meistbietenden in Pacht gegeben werden. ieselbe bestehen in folgendem: r) Schweizerei: In der untern 
Etage des Schweizers, eine Wohnung, bestehend in 4. heizbaren Zimmern mit 2 Oefen, 1 Küche, 1 Speis- 
Gewölbe, 1 Milchkammer, 1 Keller, 1 Kammer für die Knechta, 1 Sattelkammer, und 2 Kammen für 
die Mégde, 2 Thennen, 1 Remise, Heuböden, und die nöthige Frucht peicher, r Pferd-Stallung für o Pferde 
und Stallung für das erforderliche Rindvieh, nebst einer nicht unbedeutenden Anzahl Vieh; 21 gemeinschaftli- 
ches Wasch-und Bakhauß; 1 Holz" Magazin, 1 Schweinstall mit 4 Abtheilungen, 1 Heustadel von Holz u. 
Bretter beschlagen, in der untern Wiese; ohngefähr 100 Mrg. Aeker in allen 3 Oeschen, worauf 200 Obst- 
Bäume der besten Gattungen stehen; 56 Mg. Wiesen; den sogenannten Schüfer-Garten von 2 Morgen, 
ohngesähr § Morgen Anwände und Berg. ie Caution ist das jährliche Pachtgeid, und muß der Beständer 
wenigstens ein Vermögen von # bis gooo fl. besilzen. 2) Gärtnerei: l Wohnung bestehend in 4 Zimmern, 
wovon 3 mit 2 Oefen geheizt werden können, 1 Küche, 1 Speißkammer, 1 Keller, Plaz zu Holz, und ohn- 
gefähr 4 bis 5 Stük Vuh; 2 mit einem Haag ganz eingemachter Garten von #1 Morg. mit einer Baumschule 
mit ungefähr Zooco Stück Baͤume, 2 Garten-Häuschen, und 1 kleiner Weiher. Caution ist fuͤr das jaͤhrliche 
Pachtgeld zu steilen, und muß der Beständer ein Vermägen von bis go fl. besitzen. 7 1 Ziegel Stadel mit 
einer besonders stehenden Wohmung nebst einem kleinen Gemüß = Gärtle und 1 Mrg. Aker. Der Bestä#der 
muß für den jährlich-n Ertcag Laution leisten, und cin Bermögen von 2 bis Zoo fl. besitzen. Zur Ausstreich 
Verleihung der Schweizerei ist Montag der 24. Jul. zur Gürtnerei, Dienstag der 35. Jul und zu der 8ie- 
elhücte Mittwoch der 26. Jul. d. J. anderaumt, an welchen Tägen sich die Liebhäber, versehen mit legalen 
ermögens-Zeugnißen auf dem Königl. Schloße zu Warthausen einzufinden haben. Biberach, den 24. Jun. 
1800. Kön. Verleihungs-Commission, Oberamtmann Ritter des Königl. Eivil= Verdienst. Ordens, 
. „v. inger. 
Schöntbal. Nachstehende militairpflichtige Unterthanen= Söhne aus busshet Oberamte werden on- 
durch zum lezkenmal mit der Bemerkung, daß ihr Veimögen bereits annotirt worden, aufgefordert, sich bin- 
nen 3 Monaken bei unterzeichneter Stelle zu melden, widrigenfalls sie die wirkliche Confiscction ihres gegen- 
wärtigen und zukünftigen Vermegens neben dem Verlust des Bürger und Unterthanenrechts zu gewärtizen 
haben. Von Bieringen: Franz Schwaab. Jos. Seiz. Ant. Keilbach. Melchior Schwaab. Franz
        <pb n="308" />
        266 
Seiz. Ign. Schwaab. Thom. Burger. Jos. Ant. Kapp. Alois Schumacher. Joseph Seiz. Bernhard 
Sphc Matth. Ott. Mart Stt. Jos. Eichhorn. Bernh. Keilbach. Franz —N““.3 an 
Sumpf. Aug Kaxp. Jos. Mak. Seb. Keiltach. Joh. Pet. Keilbach. Pet. Kilian. Andr. Aschenbrenner. 
Von Obertkessach: Steph. Lhebald. Frarz Reinhard. Franz Herold. Mich. Dobernek. Andr. Dükel. 
Stph. Saweikardt. Mich. Heßlinger. Balt. Bender. Franz Röser. Thom. Mütsch. kuk. Walz. Jos. 
Herold. Jeh. Jos. Stahl. Peter Volk. Lor. Volk. Theod. Rappold. Franz Reder. Augustin Scwaab. 
Cornel. Sawarz. Lor. Herold. Franz Fakel. Valnt. Bendrr. Von Hopfengarten: Andr. Stik- 
lein. Von Westernhausen: Albin Steinmüller. Mich. Kixpler. Jos. Mark. Schulz. Val. Hirn. 
Andr. Redenauer. Seb. Rüdinger. Val. Threnberger. Von Aschhausen: Franz Deuser. Ge. Mart. 
Sxecht. Engelbert Reinharzt. Von Hallberg: Joh. Wendel Müller. Vom Muthof: Georg 
Baier. Peter Baier. Von Berlichingen: Thil. Ant. Faaß. Ge. Mart. Baumann. Loh. Marth. 
zaaß. Ge. Jos. Keilbach. Phil. Jak. Keilbach. Angel. Hohnerlein. Franz Nikol. Röser. Jos. Ant. Faaß. 
Jos. Gabr. Maier. Earl Phil. Steuer. Franz Ant. Arnold. Jos. Seb. Sahm. Bernh. Hok. E- 
Seb. Ekert. Elemens Baumann. Angelus Berger. Joseph Ferdin. Nieß. Andr. Leuz. Joh. Wilhelm 
Gramling. Phil. Sahm. Joh. Mich. Hok. Joh. Michael Zweldinger. Franz Martin Schweikardt. 
Kön. ramt. 
Schönthal. Nachstehende militairpflichtige Unterthanen= Söhne aus hiesigem Oberamte werden andurch 
wiederhoit mit der Bemerkung, daß ihr Bermegen bexeits annotirt worden, aufgesordert, sich binnen 3 Mo- 
naten bei unterzeichneter Stelle zu melden, widrigenfalls sie die wirkliche Confiscation ihres gegenwaͤrtigen und 
Selnstign Verwügens mben dem Verlust des Bürger-und Unterthanenrechts zu gewärtigen haben. son 
Schön khal: Heinr. Balt. M#ller. Georg Angelus Muller. Von Bieringen: Viktor Seligmann. 
Kaufmann Seligmamnmn. Von Berlichingen: Isaak Nochem. Von Mökmühl: Wilh. August 
Conr. Kaiser. Joh. Ehrisioph Arnold. Joh. Christian Arnold. Ge. Phil. Steinbach. Joh. Gottl. Kniktel. 
Joh. Fried. Schulz. Von Roigheim: Cthristian Reichert. Dicerich Böger. Joh. Fried. ..- 
Joh. Balt. Schreibeis. Von Siglingen: Ge. Lconh. Ruhm. Joh. Ehrist. Hornung. Joh. Christian 
Gözinger. Goktl. Häfner, Wagner. Joh. Paul Galmpach. Joh. Ehrist. Hafner. Georg Mich. Scheuber. 
Ve.Thom. Neidig. Joh. Christ. Scheuber. Von Kresbach: (Christ. Gottl. Ried. Von Reicherts- 
Fausen: Joh. Cottl. Ammold. Joh. Ge. Meister. Von Lampoldshausen: Joh. Gottl Kraus- 
lich, Provisor. Christ. Moll. Joh. Wilh. Müker. Joh. Ge. Schweinkufer. Kön. Oberamt. 
Wiesenstaig. Da nachstehende Cantonepflichtige sich bald nach der Musterung zum Theil ganz ohne 
Erlaubniß und Paß von Hauß entfernt, zum Theil ihren Ort ohne Anzeige verändert haben, und damit zwei 
Aukhebungen enkwichen sind; so werden alle Hech-und Wohllöbl. Obrigkeiten hiemit ersucht, dieselben auf 
Bekreten zu arrctiren, u. dem hiesigen Oberamt einliefern zu lassen, als von Reichen bach: Joh. Pulver= 
miller, Vierbrauer. Jakob Mayer, Maurer. Mich. Miller, Maurer. Mart. Schweizer, Maurer. Von 
Deggingen: Franz Tos. Depert. Gottlieb Bahnhardt, Maurer. Ankoni Gansloser, Maurer. Michael 
Allmendinger, Manurer. Joh. Brum, Schnallenmacher. Von Ganzlosen: Johann Wiedmann, Mau- 
rer. Von Ditzenbach: Joh. Bucher, Maurer, und Joh. Schweizer, Maurer. Oberamt. 
  
Murrharf. Da Goktfried Wahl von Fischbach, Baurenknecht, und Christian Molter, Schmidknecht 
von Murrbart, jeder 20 fl. Scortations-Strafe hieher schuleig, ihr Aufenthalt aber unbekannk ist; so wer- 
den alle Obrigkeiten hiemit geziemend ersucht, in ihrem Amtsbezirk auf sie nachforschen, bei ihrer Betretung 
auf ihren Lohn oder Kleider Arrest legen, und ihnen aufgeben zu lassen, daß sie ungesäumt wegen Berichti- 
kurg ihrer Strafen bei bsiger Cameral= Verwaltung erscheinen sollen, von dem eingelegtem Arrest hingegen 
ittet sich Nachricht aus 1I. Jul. 1800. Cameral-Verwaltung allda. 
Urach. Joleph Anton Fischer, ein Vagant aus Ober-Schwaben und angeblich Uhrenmacher, hat sich 
mit einer Gesellschaft Geisterbeschweren wollen, ist aber darüber verjagt worden, und während dem Arretiren 
der Uebrigen entwischt. Hogzlöbl. Oberämter werden also ersucht, auf ihn fahnden, u. ihn auf Betreten an- 
here einliefern zu lassen. iuäu seinem Signalement konnte nichts zuverläsiges erhoben werden, als daß er ein 
Mann mittlern Alters sei, und einen weißen Ueberrock trage. Der Mitschuldigen Beschreitung nach ist er 
6 Fuß groß, starker Statur, langlechten Gesichts, desgleichen die Nase, hat blaue Augen, halbgraue Haare 
und Bart. Den 10, Jul. 1800. Kön- Tberamt.
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        Nro. 30. 1 300. 297 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regterungs-Blakt. 
Samstag, 22. Jul. 
  
  
Se. Königl. MajestátC haben auf die erhaltene allerunterthänigste Anzeige von dem 
beträchtlichen, und in seinen Folgen höchstgefährlichen, an dem Giftkasten des Apothebers 
in Balingen verübten Diebstahl auf die Emdekung des Th##ers eine Prämie von Einbun= 
dert Gulden gesezk, welches andurch zur allgemelnen Wissenschaft gebracht wird. Stutc 
gart, den 20. Jul. 1809. Ministerium des Innern. 
Strafurtheile. 
Von der zur Untersuchung und Bestrafung der Aufwiegler, Anführer und Theilnehmer 
an den in etnigen Amtsorten der Oberämter Tuttlingen und Spaichingen ausgebro— 
chenen Unruhen, und Beleidigungen der Königl. Diener allergnädigst niedergesezten Crimi- 
nal' Commission sind nachfolgende Strafurtheile gefällt, von Sr. Königl. Mas. verms) 
allerhöchsten Decrets vom 17. d. M. gerechtest bestäriget, und sogleich vollzogen worden. 
1) Johann Engesser, vormaliger Müller zu Seitingen, Oberamts Tuttlingen, zus jähriger, 
2) von Mühlheim an der Donau: Johann Lang, Krämer zu 6 monatlicher, 
Johann Lang Schmid, und Johann Henninger zu 4 monallicher, 
Thada Wirth, Johann Georg Wireh, David Leibinger, Lorenz Lang, und Bal- 
thasar Hensler zu 2 monatlicher, 
3) Von Bubsheim, Oberamts Spaichingen: Gabriel Kuolt, Jakob Kuolt, Jo- 
hann Kuolt alt, Kaver Stier, Ferdinand Stier, Ulrich Stier, Ignaz Stier, 
Bernhard Mayer, Michael Mayer, Anton Häring, Chrisostomus Dreher, An- 
ton Heinemann, und Kaver Sprenger zu 6 monatlicher, 
von Reichenbach, des nemlichen Oberams:: Anton Seyfriz, Valentin Seifriz, 
und Kaver Marquard, zu 6 monatlicher Festungsarbeit, endlich. 
§)) Joseph Münk von Seiringen zu 4 wöchigem Gefängniß. 
Alle nebst der Bezahlung der Kosten, wovon auch den weitern Theilnehmern in den besag- 
ten Gemeinden ein erst noch zu bestimmender Antheil zufallen wird. Stockach, den 10. Jul. 
1809. Königl. allergnäbtgst niedergesezte Criminal-Commission.
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        298 
Vorladung und Stekbrief. 
Hermenegild Kaufmann, Maurer von Reichenbach, Königl. Württemberg. Obee 
ames Spaichingen, ist als der Anführer des bet dem Oberforstamtlichen Rugtag zu Bötin 
Ken #en mehrern Einwohnern der Gemeinden Reichenbach und Bubsheim erregten Tumule 
und Angrifs auf die Königl. Diener angegeben. Auch hat sich -erselbe der angeordnetenr 
Arretirung durch die Flucht bisher zu entziehen gewußt. Er wird daher ausgefordert, und 
peremtorisch vorgeladen, in einem Zeltraum von 9 Tagen, wovon auf jeden Termin 3 Tag: 
gerechnet werden, vor der in Stockach aller gnädigst niedergesezten Crimtnal-Comnussson zu er- 
scheinen, und sich über das ihm angeschuldere Verbrechen In verantworten, im Nicheerschei- 
nungsfall aber zu gewärtigen, daß er als dieses Verbrechens geständig und überwiesen 
werde angenommen, und gegen ihn nach den peinlichen Gesezen gesprochen und verfahren 
werden. Zugleich werden alle hohe und niedere Militair-Behörden, auch Civil= Obrigkeiten 
der verbünderen und neutrafen Staaten andurch ersuche, auf diesen flüchitgen Verbrecher zu 
sahnden, ihn im Berretungsfalle handfest zu machen, und wohlverwahrt gegen Ersaz aller Ko- 
sten an die Königl. Militair: Commissson dahier, oder an das Oberamt Spaichingen einlie 
fern zu lassen. " 
Signalement. Hermenegild Kausmann von Reichenbach bei Spaichingen, ein Mau- 
rer seiner Profession, ohngefähr 36 Jahr alt, mietlerer Statur, har schmarzbraune Haare, 
große Nase, mitelere schwarze Augen, großen Mund, einen auffallenden auswärts gehenden 
Gang, breite Schultern; trug bei seiner Entweichung einen leinenen blauen Kittel. graues 
Eeible, und weiclederne Hosen., Sriefel, auch einen aufgeschlagenen Hut, wie die Leute aus 
der Gegend vom Heuberg. Stockach, den 18. Jul. 1809. 
Königl. Württemberg allergnädigst niedergesezte Ceiminal-Commissson. 
Reseript des Knigt. Kriegs-Collegii, die Einsendung der Berzeichnisse über die von den 
Oberämtern des Königreichs für das Land-Dragoner= Corps gemachte Geld-- und Natural- 
Drästationen; d. d. 20. Jul. 1809. 
Semtliche Kreisämter des Königreichs werden anmit aufgefordert, nicht nur die no#m 
1. Mai 1808. an rükständige Verzeichnisse same Urkunden der von ihren untergebenen Ober- 
Amtern für das Land-Dragoner-Korps Zemachten Geld= und Natural-Prästarionen ohne 
Verzug, sondern auch von nun an, solche längstens r4 Tage nach Werfluß jeden Quartals 
Lanz ohnfehlbar an das Königl. Kriegs-Collegium einzusenden. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegii Iten Senats. 
1) In der Appellatlons = Sache von Rotenmünster zwischen Johannes Epting zu 
Schwanenbach, Hornberger Oberamts, Klägern Appellanten, und Marthäus Hackenioos 
auf dem Müöühllehen bel Rotenmünster, Beklagten Appellaten, wurde wegen Mangels so- 
wohl in Beobachtung der Formallen, als auch an einer gegründeten Beschwerde non de- 
’ sPs# und Kláger Appellant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. Sturtg. 
den 8. l. 1800. 
2) In de: Aprellations-Sache von Bahlingen zwischen dem Krenenwirth Jakob 
Wagner Haselöst, Kláger, Appellanten an einen, und Baltas Jerter, Bauren zu Engstlatt,
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        299 
Bahlinger Oberamts, Beklagten, Appellaten amm andern Thell, eine Schuldforderung be— 
tressend, wurde, nach vorheriger Abschwöhrung eines Judicial-Eldes von Seiten des Be- 
klagten, Appellaten, die Urthel erster Instanz dahin confirmirt, daß Beklagter Appellat 
von der gegen ihn erhobenen Klage absoloirt, und allein die nach- seinem eigenen Anerkenut= 
niß noch unberichrigte rs fl. Zo kr. nebst Verzugs= Zinsen zu entrichten für verbunden er- 
kannt wurde, comp. expens. Stuttg. den 72. Jul. 
  
  
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 12. Jul. den bishetigen Haupt- 
wann im Land-Bataillon Sturtgart von Massenbach zum Major und Commandeur des. 
Land-Bataillons Tübingen # 
durch ein Deerret vom r4#. Jul. den bandvogtei = Geometer Carl Lerchgeßner vom 
Altdorf zum Lieutenant beim Land Baraillon Schorndorff; 
durch eln Decret vom 15. Jul. zu Bezeugung Allerhöchst Ihrer Zufrledenheit mit dem: 
braven. Benehmen des Haupemanns v. Schiller vom Regiment Neubronn, und Second- 
bieutenant Haderer vom leichten Bataillon v. Brüssesle in den Affairen am §. und 66n 
d. M. dieselben zu Rittern des Militair-Verdienst-Ordens zu ernennen allergnddigst geruhr.. 
Vermög allerhöchster Deerete von ebend. haben Se. Königl. Mas. die erledigce 
Amtsschreiberei Pfullingen dem vormaligen Oberammann in Mökmühr, Hofrath Öster- 
tag, und ««« » » 
g bieOber-Aceiser«-Skelledes«Lamms-BezirksStrudel-heimund Heuchkingmpemz 
Amtmann Malzacher zu Gundelsheim, die zu Waiblingen dem Post, Assistenken We- 
ber daselbst, das Ober-Accise-Amt Heidenheimn dem Substitut Neufer zu Königsbronn, 
und das des Cameral: Bezirka Göppingen dem Substitur Amos zu Adelberg gnädigst. 
überkragen. » . 
Se.ng11i gll Maj. haben durch Decrete vom 16. Jul. 
dem bisherigen Major v. Held den Charakter als Oberst= Lieutenank zu ertheilen, 
den Saadeschreiberet= Substitut Baumeister zu Rotrweil zum Second-Lientenane bei 
der Depot-Compagnie zu Hohenasperg. 6 
den Cadet Bell nagel vom Jäger-Regimenk zu Pferde König zu Bezeugung aller- 
höchster Zufriedenhrit mir srinem braven Benehmen bei Gelegenheit eines am 6. d. bei Nuß- 
dorf state gehabten Vorposteit= Gefechts, zum Second= #Lieucenant bei diesem Regiment: 
den Cadet Faber vom Fuhfs#ger-Bataillon König zum Second= Lieukenant in- diesem 
Bataillon, « ,« . — » . 
denvom’1e'enl«eichtethitfant.Qmäillonentlasseneu«FcldwebelJuki-Fee zum Kanzelli- 
sten im Kriegs-Collegio zu ernennen; ferner 
unter ebend dem Stadtpfarrer Seybold in Owen die allerunketthaͤnigst nachgesuchte- 
Entlassung von seinem Amte zu ertheilen allergnddigst geruhr. 
Se. Königl. Maf. haben zu Bezeugung Allerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit dem- 
Kenigl. ** Corps gegen die Tiroler und Vorarlberger Insargenten durch ein De- 
cvet vom 17. Jul. . , . 
demGemraliMajorundBrigadierv.Sch-eec-erdenLOkdeni-Ek)r"en-Säbelmuch-Um-
        <pb n="312" />
        300 
den General-Major v. Koseriz und den Grosherzogl. Badenschen Oberst v. Stock, 
horn zu Commandeurs, " 
den Staabehaupimann v. Hoff, 
den Ober-Lieurenant, Adjutant v. Wider vom Infant. Regiment ideri 
den Ober-Lieutenant v. Laßberg von der *— lbant Bein z Prinz Friderich 
den Baadenschen Oberst-Lieutenant v. Cancrin zu Rittern des Militair-Verdienst- 
Ordens zu ernennen allergnédigst geruht. 
Ludwigsburg, den 190. Jul. 1809. 
Se. Königl. Mas. haben allergnädigst geruht, folgende Beförderungen und Verse- 
zungen in der Königl. Armee vorzunehmen, und sind beim 
Regiment von Phull 
der Major v. Göllniz zum Commandeur des Depot= Bataillons von Berndes 
Hauptmann v. Mayer dagegen zum Masor, * 
Staabshauptmann v. Schmid iste, zum Hauptmann, 
Ober-Lieutenant v. Gallois zum Staabshaupemann, 
Uncer-Lientenant Ebbauer zum Premier= bteutenant, ferner 
im Regiment von Franquemont, 
der Major v. Kellenbach zum Commandeur des Depot-Bataillons von Borberg 
Hauptmann v. Wallbeunn dagegen zum Major, 
Staabshauptmaun v. Brecht zum Hauptmann, 
Ober-kieutenant v. Lavenstein zum Staabshauptmann, 
Unter= Lieutenant Poller zum Premier= Lieutenant avancirk. 
Auch haben Se. Königl. Maj. den Major v. Kellenbech, den Ober= bleutenane 
v. Klapp, und den Unter-Eieutenant v. Nausester, leztere vom Regiment v. Franque- 
mont zu Bezeugung Allerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit ihrem braven Benehmen bei der 
Affaire von Immenstadt am 17. diß zu Rittern des Militair-Verdienst-Ordens allergnädigst 
ernannt. Ferner 
haben Allerhöchstdieselben dem Chirurgus Bühler vom Regiment von Franquemone 
wegen seines bewiesenen Diensteifers die golvene Civil= Verdienst:= Medaille verliehen, und 
dem Obristen von Röder I goldene und § silberne Militair-Verdienst Medaillen zugestellt, 
um sie unter die Soldaten, welche sich bei der Affaire bei Immenstadt am meisten ausge- 
zeichnet haben, zu vertheilen. 
Tübingen. Der Candidat der Rechte Wilhelm Ludwig Gmelin von hiler, ist 
nach erstandener Prüfung un2er die Zahl der Königl. Advokaten aufgenommen und heute 
bei dem Königl. Ober-Teibunal verpflichtet und immatrikulirt worden. Den 15. Jul 1809. 
Gestorben zu Wien den zo. Jun. Der Sccond, Lieutenam Beek beim Leib-Che- 
vaurlegers Regiment. 
  
Se:uttgart. An den General:= Armee= Arzt von Jacobi sind neuerdings für die 
verwundeten Krieger des Baterlandes folgende Beiträge eingeschikt worden:
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        Von dem Pfarrer M. Schott und der Gemeinde zu Steinheim bei 
Heidenheim — — — — — — 15si17kr. 
Von den Aerzten der Koͤnigl. Residenzstadt Stuttgart — — 1858 fl. 45 kr 
Von der Stadt Calw — — — — — 277 fl. o kr. 
Von Hirsau — — — — — — 10 fl. 5u kr. 
Von dem Oberforstmeister und Personale des Oberforstes Reichenberg 77 4. 
— — 146 fl. 
Von der Universitaͤt Tuͤbtugen — — 4 
Von der Geistlichkeit und den Schullehrern des Decanats Gaildorf 25 fl. 43 ke. 
Vom Pfarrer Paulue im Ramen der Gemeinde des Klosters Reichenbach 20 fl. zo ke. 
zusammen 731 fl. 17 kr. 
Se. Königl. Majestät haben auf die, hierüber gemachte allerunterthäánigste Meldung 
allergnäbigst zu befehlen geruhr, daß diese Beiträge den Wünschen der Geber gemäß unter 
die Verwundete vertheilt, und ihr ungeheuchelter Dank dafür öffentlich bekanne gemacht 
werden sell. Den 17. Jul. 1309. 
Stutegart. Der katholische Schullehrers und Meßners-Dienst zu Wörth, Ober- 
amts Elwangen, ist durch den Tod des Michael Linders in Erledigung gekommen, wele 
ches zu dem Ende anmit öffentlich bekannt gemacht wird, damit die mit Fähigkeies-Decre= 
ten versehene Schulkandidaten ordnungsmäßig darum competiren können. 
Stuttgart. Die hoarrschaftliche Schäferei zu Boonlanden, zu 600 Stük, welche den rF. dieses Mon. 
um jährliche tooo fl. Bestandgeld auf 3 Jahre im öffentlichen Aufstreich verliehen worden, wird wegen eines 
weitern Nachgebots von 50 fl. bis Donnerstag den 2F. Jul. zum zweitenmal in Aufstreich gebracht werden. 
Diß wird mik dem Antang bekannt gemachr, daß sich die Liebraber an ermeltem Tage, des Vormittags um 
9r in der allhiesigen Cameral-Verwaltung mit den erforderlichen Zeugnissen über Prädicat und Vermögen 
versehen, einfinden, und der Aufstreichs-Verhandlung abwarten sollen. Den 20. Jul. 83 
önigl. Cameral-Veriwaltung. 
Alpirspach. Die der hiesigen Cameral-Verwaltung eigenthümlich zustehende bisher in hiesigem Ort 
gestandene Ziegelhütte wird in Gemäsbeit eines von köngl. Hochlöbl. Ober- Finanz Kammer erlassenen al- 
krgnäriglten Befehls mit den vorhandenen Oefen u. Geräthschaften unter der Bedingung im öffentlichen Auf- 
streich verkauft werden, daß dieselbe aebrche und ausserhalb des bisigen Orts in einer nicht beträchtlichen 
Entfernung wieder aufgebaut werde. Es werden übrigens zweierlei Verkaufs-Versuche vorgenommen: bei dem 
Einen wird die Ziegelhücte auf den Abbruch, mit Ausnahme der zum Ziegel-Ofen und zum Betrieb des 
Ziegler-Handwerks gehörig brauchbaren und unbrauchbaren Materialien, samt dem Plaz, worauf solche steht, 
zum Verkauf ausgeböten, und bei dem zweiten Versuch wird die Ziegelhütten-Gerechtigkeit, mit den vorhan- 
denen zum Jiegel Ofen und Jiegler Handwerk gehörigen brauchbaren und unbrauchbaren Materialien beson- 
ders verkauft werden. Die Verhandlung wird'am Donnerstag den 2F. Jul. Morgens 8 Uhr auf dem hiesigen 
Rathhaus vorgenommen, und die KNaufslieb aber, welchen vor der Versteigerung die weitere Bedingungen wer- 
den eröfnet werden, haben sich mit obrigkertlichen Zeugnissen ihres Prädikats und Vermögens auszuwessen. 
12. Jul. 1800. Kreissteuerrath des Catwer Kreises und Cameral-Verwalter zu Alpirspach. 
. Brakenheim. Am Samstag, den 20. d. M. wird ein zimliches Quantum 180gz herrschaftl. Gefäll- 
weine, Ialva ratificztione im Aufstreich öffentlich verkauft werden. Die biebhaber wollen an gedachtem Tage, 
Mittags 12 Uhr in der Cameral-Verwaltungswohnung allhier erscheinen. Den 3. Jul. 1800. 
Cameralverwaltung allda. 
Freudenthal. Auf den herrspaftlichen Fuchtkästen zu Löchgau und Horrheim ist noch ein Vorrath 
Dinkel und Haber, auch noch etwas Roxgen und Gersten feil. Den 10. Jul 18900. Cameralamt allda. 
Gôppingen. Bei dasiger Kand. Cameral-Verwaltung ist ein Quantum Dinkel und Haber zum Ver- 
kauf auszesezt. Die Früchten sind von guter Qualität, und können täglich beaugenscheinigt werden. Wel
        <pb n="314" />
        302 
ches vorzliglich denjenigen Commimen, die von jenen Fruchtsorten in das hiesige Magazin zu liefern haben, 
zur Kennitniß gebracht wird. Den 13. Jul. 1800. ### Ernann l 
Horb. Mittwoch den 2. August l. J. werden 100 Schfl. Haber auf dem hersschastlichen Fruchtkasten 
zu Kloster Kirchberg in kleinen Parkhien zerschlagen, versteigert., und diese Velhanlurg. Vormittags 10 Uhr 
#weg.nemmen. Den 12. Jul. 1o9. Cameral-Verwaltung allda. 
Kirchheim. Nach allergnädiestem Befehl v. 26. Jun. werden an Jacobi Toeg den 25. Jul. in Kirchheim 
unter Tek an ücht spanischer chafwen von den Königl. Instituts-Schäfereien Instingen und Laichingen 
161 Mutterschaafe und 185 Hämmel gegen baare Bezahhung im Aufstreich verkauft werden. Die Verkaufe- 
hanklung, wozu die biebhaber eingeladen werden, wird Vormittags 8 Uhr ihren Anfang nehmen. Zugleich, 
werden auch dem Tublikum 40 spanische Widder in Jsinen zum Verkauf angeboten, . solche von din 
Li bhabern vom 28. Jul. an auf dem Plaz nach der Auswahl um a2 fl., per Kopf, gegen. gleichbaldige baare 
GBerah.ung täglich abgelangt werden können. Stuttgart, den 13. Jul. 1800. 
· ,»Red)nuugs-chth,SchaferetsvbesswpektokBürde-. 
Laufen am Neckar. Von dem wrih diß verkauften Quanko. Herischaft- Wein· 1808r Laufemer Ge- 
wäché, ist nur ein kleiner Theil allergnaͤdigst ratisicirt worden. Der übrige Theil wird daher Samstag den 
6. Zug. Morgens 8 Uhr in der · Kameral- Verwaltung noch eimmal zum Verkauf gebracht werden, woder sich 
dee Licbhaber einfinden wollen. Den 1##. Jul. 109. ».»« Cameral-Amt allda. 
Ochsenhausen. Zu Folge “nie . werden bei hiesiger Cameral= 
Verwaitung Dienstag den r. Aug. d. J. 2.Chaisen-Pferde, nemlich 1 Rappenhengst 10 jährig, 15 Fus boch, 
und I. Rappemwallach, 18 ährig 1. Jaaft koch, sodann # Reuepferd, Schimmel, 0 jährig, 13 Faust. in 
ösentlichem Aufstreich gegen bdaare · Bezahlung verkauft, wobei sich die Li#bhaber. Vormirtags in hiesiger Came- 
ril- erwaltung einfinden wollen. Den'r. Jul. 180·9.. Kärn. Cameral-Sekwaltung. 
Urach. Bei der hiesig Königl. Cameral= Verwaztung wird bls Donnerstag den 3: August d. Jahrs ein 
Qnantum olter Dinkel, entwerer im ganzen, oder Parthienweiß im bffintlichen Aufstreich verkaaft werden. 
Die Liebhaber hierzu werden nun eingeladen, sich g rachten Lags; Vormittags 10 Uhr in der Cameral 
Verwaltungs-Wohnung allhier einzusinden, und der- Verhandlung anzuwohnen, Den 1F. Jul. 1809. - 
. ..,.,..., . .-..Cnpnek«l-«Lterwqtkunq,qllva.« 
FunkenthabcDasRGO-its-vielleitkgenpcaisittålbckzlcknachSslpkftbMgbckn«zU«-dökerrwikvMost-· 
täg den 94. Jul. Rormittags in hiesiger Gameral, Verwaltung auf 7 Jahre. offentlich verliehen werden. Die 
Liebbaber wollen sich hiebei, versehen mit oberamtlich gesiegelren Zeugnissen ibrer Orksoberi keit sowohl über ihr 
Pickikat „als dorkber, daß sie das Salpetersieven sellnd. verstehen, oder durch tüchtige rute versehen lassen 
können, auch welche aution sie zutleisten im Stande seien; einsinden. Den- 10. Jul. 1809. Lameralamt. 
Güglingen. Der. 9 jährige Bestand des herrschaftl. Meiezeiguts Kirdach, in dem sogenannten Thier- 
garten, 2 Stunden von Guglingen Iiwischn Scherich und Haͤ. nrhas lach liesend gihet dis Georgii 1810. 
zu: Ende. is- Wontag den 14. August wird mit. solchem eim doppelter Verleihungsversuch gemacht, auf 
12 — 18 Jahre; und zwar das Einemal eine Gesammt-, das anderemal eine Stökweise Verleihung. Die 
Fiebhaber hierzu wollen sich gerachtenn Tags ftüh 8 Uhr in der Meiereiwohnung zu Rirbach einsinden. Has 
Eut bestehet neben denen erforderlichen Gehäuden in 131 1. Mig. Aeker, 65; Uirg. Reubrüch, 133. Morg. 
Wicten, 101 M9. Garten, auch 2 Vrtl“ See, bei gerathendem Aekerich darf Bestinder Schw#eine un- 
entgeltlich in rie n I gelegene terrschaftliche Waldungen treiben, erhält jäahrlich § Klaster Brennbolz unenk- 
Eldiich, und beim Antrikt von dem bisberigen Beständer 4. Mar Zugochsen, eniges Schiff und. Geschirr, 15 
Pem Heu und Oehmd, auch 10 KFuder Stroh. Die Goution des neuen Bestanders wird dem erzlelenden. 
Jahrebestand, welcher in der lezten Verléihung 24co fl. gewesen, Fleich gefst. und bat ein jeder Ueebhaber. 
vor dem Aufstreich ein obrigkeitliches Zeugmöß über sein bisheriges Betragen, zeitliches Vermögen, und besizen- 
de Kenntniffo zum guten wirtdlchaftlichen Umtrisd vorzulegen. Den r. Jul. 807). Cameral Verw allda. 
Mardach. Do die kürzlich vorgenommene Verleihung der Commun= Schaafwaide zu Rlelingshaufen, 
bisseitigen Okeramts von Michgelis. 1809 bis 1812, allergnädigst nicht ratifichrt worden ist; so wird Freitag. 
den 23. d. M. Vormittögs 0 Uhr eine nochmatige Auffkreichs-Verhandlung auf dem Rathhause in Rielings= 
hausen abgehalten werden; wobei dio Schäfer und berechtigte Schaafhaiter sich- ginfinden wegm. Den 3. Jul, 
100. » 4 ** !-t- . ong . ram a. *’y 
v5 „Maulbronn: Die im Mai d. J. vorgegangene Verleitzimg der Gemeinde= Sckseri zu Freudenstein, 
Mesigen Obrramts, ist, allerznddiest nicht genehmigek worden, und wird daber Mittwoch den 2. Aug. d. J. 
Worgens um 8 Uhr eine neue Verleihmg. solcher Schaferei auf die drei Jahre von Michgelis r800, bis 1812.
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        303 
eif dem Rathhaus des Orks vorgenommen werden, wobei die Bestandfähigen iebhaber mit den erforderlich en 
cugnißen sich einfinden könnin. Die Schäfrei hat die Sommer-und Winterwaide und erträgt 200 Stuk 
Schar#waar, wovo., der Bellanoer ½5 halten darf. Derselbige genießt sreie —ohnung #ut Stallung und 
alle vurger.che Be#ftcien, auch à Morgen Egarten und Nächr Freipförch. Den 72. Fut- 00. "Q 
n. Iberamt. 
Maulbronn. Folgende Commun-Schaͤferei- Verleihungen hiesigen Oberamts sind von dem Hoͤchloͤbl. 
Koͤnigl. Ober · Lindes- etonomie- solleg. allergnaͤdigst nicht ratificirt, sondern neue Gerleihungen befohlen 
worden, wozu folgende Täge bestimmt sind, und zwar: 1) von Kieselbronn: Sa stag den 29. Jul. Mor- 
ens 5 Uhr. Die Schaferen erträzt 350 Stak, wovon der Beständer Zoo, und die Commun 150 Stuͤk ein- 
chlag n darf. 2) Hon aisersweihet: Dienstag den 1. Aug. Morgens 9 Uhr. Die Shhaͤferei ertragt 275 
Stük, wovon der Bestkänder 235, und die dommun 50 Stuͤl einschiãgen darf. 3) Von Pinache: Don- 
nerstag den 3 Aug Morgens 9 Uhr. Sie erträgt 225 Stük, wovon die Bürgerschaft loo, und der Bestän- 
der 125 Stük einschlagen karf. 4) Von Grosglattbach: Freitag den Aug Morgens 0 Uhr. Sie er- 
trügt 350 Stük, wovon der Beständer 1—5, und die Commun 175 Sptük einschlagen darf. Die Bestand= 
jahre amtlicher die#er Schofereien cauern von Michaelis 1800 dis 1813 ODie Beständer der 4 Schaafwaiden 
beko#mmen von den Communen freie Wohnungen und Stallungen, und haben alle bargerliche Benesicien zu 
eniessen ebrigens haben si. die S.öbhaber unit gerichtlichen Wermögens und Aufführungs-Aktestaten zu ver- 
Ghur und sich auf dem Mathhaus jiden T##ts einzusinden. Den 14. Jul. 1800. Oderamt Maulbronn. 
Nekargröningen. Der Bestand der hiesizen Schaafweide wird Honnerstag den 25. Jul. Vormittags 
8 Uhr auf dem Rathhzule dahier nochmals verliehen, wobei sich die Liebhaber mit Meisterbriefen und JZuz- 
nissen uber ihr Pradicat und Zermogen verfehen, einfinden können. Die Schaafwaide erträgt 250 Stük, 
wovon der Bestander 1.10 Stak einichlagen darf. Der Beständer genietzt freie Wohnung mit einem Grrten, 
und 1 Ve#l. Land am Commun-Waasen, und muß eine Caution von 200 fl. stellen. Luowitzsburg, den 1). 
Jul. 1800. « Oberamt allda. 
Neuhausen auf den Fildern. Die hiefige herrschaftliche Schaafweide witd am Dienstag den 25. Jul. 
e 0 Ubr auf 6 Jabre von Georg###e 1810 bis 1816. in Bestand gegeben. Sie erträgt 600 Stär, 
einem Bes 
  
  
Beständer werden 22# Urg. Wiesen und 6 Mrg. Aeker mit in Bestander übgeben, auch hat er eine 
gerumige Wohnung, 2 Schaafstallungen, samt darzu gehörigem Heuhaus und 1 Scheure, wozu noch mehre- 
re *—— cingerichtet werden können, unenggeltlich 4 eniessen. Die viebhaber müssen sich in 
Rüksicht ihres Pradikaks, Vermögens, und daß sie eine dem Beskandgclo gleich kommende Caution entweder- 
in liegenden Gütern oder in baarem Gelde leisten können., mit einem #baamtlichen Attestat ausweisen. Den 
1. Jul. 1800. Cameral Verwaltung allda. 
Tübingen. Oer Bestond der hiesigen Stadt = Schaafwaide, welche voo Stük erträgt, und wovon 
der Beständer selbst 150 Stük aufschlagen darf, ### bis Gertrudi rro. zu Ende. Es ist deßwegen zu einer 
neuen Verleihung auf die 3 nächsten Jahre von Gertrudi 18ro bis 1813. Samstng der 10. August d. J. an- 
deraumt worden, wobei si die Liebhaber Bormittags 9 Uhr mit Me sterbriefen und Vermoͤgens-- Attestaten 
auf hiesigem Rathhaus einfinden, und der Verhanelung beiwohnen koͤnnen. Aeben der Schaafwaide wird 
dem Bestaͤnder auch das Tintergefarth überlassen, und das Schaafhaus nebst 2 Pfoͤrch- Karren, Hurten und 
andern Gerathschaften zum Gebrauch eingeraͤumt. Den 12. Jul. 1809. Oberamt u. Stadtmagiftrat. 
Gmiend. Auton Hirzel von Spraitbach, u# Joh. Georg Stegmaier von Horn sind gestern der Aus- 
wahl als Train-Soldaten entwichen. Hochböol. rts-· Obrigeiten werden guuche auf diese Fiuͤchtlinge fahn- 
den, und sie gegen Erstattung der Unkostn an hiesiges Oberamt einliefern zu lasse. Den o. Jul. 1890. 
½*-½ * s5m AKhnigl. Oberamt allda. 
Hofen, Cantstadter Oberamts. Die vier Conseriptionspflichtige von Hofen, Merdäus Kohrer Ghrise- 
stomus Rohrer. Pelagius Spiß und Sebastian Rau sind, da sir eben zum Militairdienst ausgehoben werden 
sollten, bosbafter Weist aus ihrem Geburtsort eutwichen. Es werden nun die Jochleel., oivil- und Militalr- 
Bchörden erucht auf diese Pursche zu fabnden, sie auf Betreten zu arretiren, und gegen Ersaz der Unkoßten 
wohlverwahrt an hiesiges Oberamt einliefern zu lassen. Cantstadt, den 20. Jun 1500. Oberan. 
orb. Bei der am totn dieses vorgenommenen Aushrbung der Excapitulanten waren folgende abwe- 
send: kaver Wild von Luzenherdt. Joseph Erath, und Anton K##er von S Azstetten. Felir Mayer von 
Althe#m. Diese werden andurch aufgefordert, sich in ihr Heimwe##en ungesällut zu begrtben, und bei ihrem 
Oberamt zu melspen; alle Hoch= und Wohllödl, Ortsobrigkeite werden aber geziemend ersucht, dielbe auf
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        * 
Vetreten zu arretiren, und gegen Ersaz der Kosten anhero transportiren zu lassen. Den zu. Jul. 1809. 
· · · » « nassh Lbckamtalldm 
Neuenbür g. Ludwig Springer, ledig von Höfin und Jacod Stahl, lediger Weber von Engelsbrand, 
biessen Oberamts haben sich schon vor einiger Leit ohne oberamtliche Erlaubniß von ihrem Heimwesen ent- 
fern“, und bieher unterlassen, von ibrem #usenthalt die gehörige Anzeige zu machen. Sie werden daher hie- 
mmi: ernstlich ausgeferdert, ihren Aufenthalts-Ort ohne Verzug dem Oberamt anzuzeigen, indem sie zu der 
misten Aushebung designirt sind, widrigenfalls sie als Ungehorsame würden behandelt werden Den 15. Jun. 
1809. « n. Oberamt. 
Rottenburg am Nekar. Johann Mart. Binder, Kiefer aus dem diesseitigen Amtsort Hirschau, 
nurde am 5. diß zum Recruten ausgehoben, und ist auf dem Transport am nemlichen Tag seinen Führern 
ntip ungen. Der'elbe ist 22 J. alt, mißt § Fuß „ Zell 2 Lin. untersezter Statur, hat ein volles röthlich= 
tes Ungesicht, schwarzbraune Haare, und war bei seinem Entweichen mit 1 runden Hut, blau tüchenem Wam- 
mies, dergleichen langen Hosen und Schuhen gekleidet. Alle Militair-und Civil Behörden werden daher er- 
suchr, auf diesen Ausreißer zu fahnden, ihn im Betretungsfall anzuhalten, und wohlverwahrt gegen Ersaz der 
Unkosten hieher einliefern zu lassen. Den. 7. Jul. 1809. Kön. LCberamk allda. 
Netweil. Die Ercapitulanten: Sebast. Nestel von Neufra, Faver Roth von Seedorf, und Franz 
Weisser von Fisch-ach, sind theils vor, theils während dem Transport enewichen; sie werden daher hiemit 
enertlich, und unter Androhung der gesezlichen Strafen aufgeruß „sich unverzüglich in ihr Heimwesen zu be- 
geben, und ver umterzeichn ter Behrde zu stellen: auch werden samtliche resp. Hoch und Wohllöbl. Eivil= u. 
Militair Behörden geziemenest ersucht, ouf die oben erwähnte Individien zu fahnden, sie im Betretungsfall 
in arrctiren, und en Ersaz dr Unkosten hieher einliefern zu lassen. Den 16. Jul. 1800. Oberamt. 
Rottweil. Die bei der Ausbebung abwesend gewesene Erkopitulanten, Mattes Dörflinger von Nierer- 
Eschich, fodann Josepd Merz und Tomas Miller von Bösingen werden hiemit öffentlich ausgesendeon sich oh- 
ne Verzug in ihr Heimwesen zu begeben, und sich vor unterzeichneter Behörde zu stellen. Den 16. Jul. 1800. 
)*1 *’: · · Kön. Oberamt allda. 
Sulz. Nachbenannte Conscriptionspflichtige von Binsdorf, hiesigen Oberames, welche, nachdem sie bei 
der Conscription 1000. bereits in die gehörige Klassen gesezt waren, sich ohne oberamtliche Erlaubniff entfernt, 
ur d dadurch den Verdacht auf sich geladen haben, der Gonseription zu entweichen, werden hiemit vorgrladen, 
sich unverzüglich vor dem Oberamt allhier einzusinden, und sich wegen ihres Absentirens #barch zu enrschuldi- 
gen. Als: Wendelin Stäble. Nicol. Stähle. Cornel Cych. Christoph Niggel. Cyril Schmid. Paul We- 
ler, Maurer. Den 17. Jun. 1800. « Oberamt Sulz. 
Waiblingen. Friedrich Max Hilth, des Wagner Handwerks von Herdmansweiler, veseitigen. Ober- 
amts gedürtig, 22 J. ail, 6 Fuß 8 Lin. gros, ist schon zum zweitenmal, als er hätte zum Militair= Dienst 
erageliefert werden sollen, böslich auf die Seite gegangen. Oseser Hilth wird nun nicht nur zur baldigen 
Rükkebr in sem Heimwesen aufgeforderd, indem sein längeres Aussendleiben die nachtheiligsten Folhen in Ab- 
sicht auf sein Pfleg-Vermögen für ihn haben würde, sondern es werden auch alle obrigkeitliche Behörden er- 
sucht, im Fall er sich betreken liesse, ihn sogleich zu arretiren, und gegen Ersaz aller Kosten wohlverwahrt hie- 
her eintiefern zu lassen. Den 12. Jun. 1809. Oberamt allda. 
Altdorf. Unterm al. und aa#ten dieses sind hier und in hiesiger Gegend folgende Soldaten vom usten 
Königl. Württemb. Infant. Depot desertirt. I) Joseph Sekter, 18 rl. alt, von Oberailingen, Amts Fisch- 
bach, katholisch. 2) Franz Jos. Jarde. 20 J. alt, von Friesenhofen, Amts ruchkurg, katholisch; 3) Tav. 
Schwarz, von ebendaher, 19 J. alt. 4) Franz Jos. Neuner, 22 J. alt, von Immenried, katholisch. 5) Joh. 
Renz,- 20 J. alt, von Neuravensburg, katholisch, ein Schneider, und 60) Casp. Hodruß, von Reuthe, Ober- 
amts Waldsee, katholisch. Alle obrigkeitliche Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diese Deserteurs. 
genau zu fadnden, und solche auf Betreten entweder hieher oder auch an das nachste Militair-Commando ge- 
hen Ersaz der Kosten sogleich wohloerwabrt einliefern zu lassen. Auch werden zugleich die Aeltern oder Ple- 
ger der gedachten Deserkeurs hiemit bei schwerer Verantworklichkeit aufgefordert, das Nöthige zu Beibringung 
tieser Ehre- und Mlichtvergessenen beizutragen. Den 23. Jun. 1809. Oderamtsverweserei allra. 
Gaildorf. „Durch allergnädigste Resolurion rom 20. Mai berechtigt, wird künftig alle Freitag in hie- 
öger Stadt Wochemnarkt gehalten werden. Den O. Jul. 1800. Oberamt allda. 
(Nebüt einer Beilage.),
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        Beilage zu Nro. 36. 
Vorladung und Stekbrief. 
De bei dem in Mergentheim kürzlich ausgebrochenen Aufruhr besonders auch 
der gewesene Bürgermeister Conrad Klingert aus Unterbalbach 
den Verdacht auf sich geladen har, als Aufwiegler sehr thätigen Antheil an solchem genom- 
men zu haben, sich aber gleich darauf flücheig gemacht hat, so wird derselbe hiedurch auf- 
gefordert und peremtorisch vorgeladen: in einem Zeitraum von neun Tagen, wovon auf 
jeden Termin dret Tage gerechnet werden, vor dem ihm vorgesezten Königlichen Oberamte 
dahier zu erscheinen, und sich über das thm angeschuldere Verbrechen zu verantworten, im 
Richterscheinungsfall aber sich zu gewärtigen, daß er als des Verbrechens des Hochverraths 
geständig und überwiesen angenommen, und gegen ihn nach den peinlichen Gesezen in Con- 
tumaciam gesprochen werde. 
Zugleich werden aber auch alle hohe und niedere Milêtair-Behörden, auch Civil-Obrig- 
keiten der verbündeten und neutralen Seaaten andurch ersucht, auf diesen im nachstehenden 
Signalement bezeichneten flüchtigen schweren Verbrecher zu fahnden, im Betretungsfall ihn 
handrest zu machen, und wohlverwahrt gegen Ersaz aller Kosten an das dahiesige Köntgliche 
Oberamt einliefern zu lassen. Mergentheim, den 19. July 1309. 
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. propr. 
Königl. Württemberg. General-Commission 
im Fürstenthum Mergentheim. 
Freiherr von Reischoch,. 
Signalement. 
Conrad Klingerc, gewesener Bürgermeister in Unterbalbach, ohngefähr 45 Jahre 
alt, mittlerer Statur — hat röthlich gelbe Gesichesfarbe, lichebraune abgeschnittene Haare, 
und Augbraunen von gleicher Farbe, niedere Stirne, blaue Augen, dicke Nase, etwas auf- 
geworfene Lippen, spiziges Kinn, er war gewöhnlich mit einem aschgrauen Ueberrock, gelb- 
ledernen Beinkleidern, Sciefeln, und einem dreieckigten Bauernhut bekleidet.
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        Nro. 37. 1809. ao5 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 29. Jul. 
  
  
General-Reseript, eine ausserordentliche Brandschadens-Umlage wegen des Balinger Brand- 
Unglüks betreffend. 
Das bedeutende Brand-Unglük in Balingen macht bei dem allgemeinen Branddverfi- 
cherungs-Institut eine ausserordentliche Brandschadens-Umlage nöthig, und Wir finden Uns 
bewogen, solche auf Sechszehn Kreuzer je von too fl. Gebdude-Anschlag in dem gan- 
zen Umfang des Königreichs zu bestimmen. Wir eröffnen solches andurch Unsern Königl. 
Beamten, und befehlen allergnädigst, daß die Umlage alsbald vorgenommen, und der vierte 
Theil der Beiträge sogleich, das übrige aber in dret Terminen, jeder zu einem Viertel- 
Jahr, eingezogen, und zur Brandschadens= Versicherungs= Casse eingeliefert werden 
soll. Mitr der ersten Lieferung sind auch die summarischen Urkunden über die Umlage ein- 
zuschiken, und wollen Wir zugleich wegen der Art und Weise der Umlage, des Einzugs 
und der bieferung Unsere Beamte auf die Vorschriften des in Betreff der Umlage für das 
Jahr 180 FF ergangenen General-Reseripts vom 6. Jun. d. J. (Staats= u. R. Bl. Ne. 27.) 
verwiesen haben. Da##n geschiehet Unser Königlicher Wille 2c. Stuttg. in Königl. Ober- 
Reg. Ob. Pol. Dep. den ag8. Jul. 1300. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. propr. 
In verschiedenen Gegenden des Königreichs sind seit kurzer Zeit ansehnliche Distrikte 
durch Hagelschlag schwer betroffen worden. Obgleich anzunehmen ist, daß man nirgends ver- 
säumt haben werde, die noch übrige Jahrszeit unverzüglich durch Einpflanzung anderer taug- 
lichen Feldgewichse möglichst noch zu benuzen, so ist es doch zwekmässig, denen, die etwa 
mit den in solchen Fällen gemachten Landwirthschaftlichen Versuchen und Erfahrungen nicht 
bekannt sind, hiezu eine nähere Anleitung zu geben. 
Es können nemlich Ortschaften, welche Früchte und Furter durch Wetterschlag verloh- 
ren haben, sich durch folgende Verfahrungsarten, wenn sie eine oder die andere, welche am 
passendsten ist, anwenden, noch einigen Ertrag verschaffen. 
Diejenige Semmer= Halmfrüchte, welsche noch nicht in Aehren geschossen sind, wenn sie 
plözlich abgemähr worden, spressen aufs Neue aus der Wurzel, und geben zwar eine späte 
aber noch ziemlich gure Erndte.
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        40. 
Sommer-Gerste kann jezt noch gesäet werden, uid da sie bei der wurmen Witterung 
schneller wächst, so wind ste im Oct. reif werder, und ei zuheimsen seyn. 
Johannts-Roken kann jezt ebenfalls nech zesäet werden, auf den Morgen 3; höchstens 
3 Sri., man nimmt hierzu den gewöhnuchen Sommer oder Winter-Noken, welche Gaktung 
am leichtesten zu haben ist. * J 
" Er kann, wenn er jeze gleich gesärt wird, im Septemb. und Octob. abgemähr und 
grün oder getrekner, ehe er in Hal#en schietzt, als Viehfurter benuzt werden, und gibt den 
Ertrag einer guren Wiese zu einer Zeit, wo die grüne Fütterung selrener wird; im künfti- 
gen Früh)ahr, wenn Furter-Manzel es nöth'ig machr, kann er nechmals abgemähr werden, 
dann erst läßt nan ihn in Halmen schiessen, und wenn man ihn im Frühjahr mit einigen 
Sri auf den Morgen, mit Gips, Kalchm-hi, Ruß oder Alche überstreur, so wird derselbe, 
dieser doppelten Bennzung, als Furter Ersa-Mittel ungeachtet, dech noch eine weit sichere 
re und bessere Erndte, als der spet gesäete Roken, geben. Sturtg. den :4 Jul. 1309. 
" b2 Königl Hö. Land. Oekonom. Colleg. 
Verordnung, die Familien-Register betr. 
Man hat mehrmals wahrgenommen, daß bei Ferttgung der Familien-Register vie 
Geistlichen nur diefenigen Faimilien und Indioiduen, die elne eigene Haushalrung führen, 
alle übrigen nichte in diese Categorie genörige Personen aber, als z. B. Ausdünger, Mün= 
del und Waisen nmicht in dieselben anfgenemmen haben. Gleichwohl ist zur Bollständigkeit 
dieser Register ersorderlich, vaß auch dergleichen Personen, in das Familien-Register, we- 
nigstens unrer die Ramen iorer verstorbenen Elrern eingetragen werden, damit auch die hier- 
vuf gegrandeten Bevölkerungs-Listen vollständig geführt werden können. 
Es wird daher den Königuichen Dekanat Aemtern aufgegeben, die ihnen untergeordne, 
ten Geistlichen anzöweisen, alle diejenigen Hersonen, welche nicht beretts als Glteder einer 
in das Fa##lien Register eingetragenen Famui= irgendwe namentlich vorkommen, wie es 
1. B. bei Ausdingleuren Dflegeindern und Waisen, deren Eltern schon zur Zeit ver Errich- 
#tung der neuen Familt'n Register gestorben waren, der Fall seyn könnte, besonders in die 
Jam lien= Register aufzunehmen, und zwar bergestalten, daß , 
a) a#esenigen Personen, welche für sich selbst leben, und ihren Wohnstz auf eine bleiben- 
de Weise an dem Ort ihres Aufemhalts genommen haben, ein eigenes Blatt in dem 
. Familien-Register erhalten sollen; · 
k)dfsjenjgenabchwelchsigberFamlljeetijesDkiktenbesindlichsind,alsPsieghndch 
Waisen,EhehalkemdemsaxniliemRegxster.ihres-Gebuxto:O.ct.s unter dem Namen 
ihrer verstorbenen Eltern einverleibt werden, und dechalb die geistlichen Behörden sich 
ins Einvernehmen sezen sollen; 
e) sollten die Elrern solcher Individnen ausserhalb des Köntzreichs, sie selbst aber als 
Unterthanen innerhalb desselben sich aufhalten, so werden sie ebenfalls auf ein beson- 
deres Blatt ins Fanilien-Register ihres Wohnorts einge'ragen. 
Sämtliche Dekanatämter haben darouf zu sehen, daß ven den ihnen untergeordneten 
Geistlichen diese Vorschriften, wernach eben so sehr die Auslassung solcher Indiorduen aus 
den Registern als deren doppelte Eintragung in dieselbe zu Vermeidung von Unrichtigkeiten
        <pb n="321" />
        30827 
in den Bevoͤlkerungs Tabellen verhuͤtet werden sollen, ganau beobachtet werden. Decretum 
Sturzgart, im Königl. Ober- Conststorium, den 21. Jul. 1309. 
Straf= Urtheil. 
Wezen des bei dem Oberforstamtlichen Rugeag von mehrern Einwohnern des Sxai- 
cngischen Amtvorts Reichenbach erregten Tumurs (wovon die Srrafurtheile der übrigen 
Mirschuldigen unkerm 19 I. M. bekannt gemacht wurden) ist inzwischen auch der unerm- 
räten als Flüchtting signalistrte Hermenegild Kaufmann, Maurer von Reichenbach zur Un- 
kersuchung gebrachr, vermöge des von Sr. Königl. Masestär unrerm 22. gerechtest be- 
statigren Unheno zu dreijähriger Fesiungsarbeir nebst einem Antheil an den Kosten verur- 
cheilt, und an den Ort seiner Bestimmung abgeführt worden. Soeokach, den 25. Jul. 1809. 
- Königl allergnädigst niedergesezte Erimmal Commission. 
WVorladung und Se:ekbrief. 
Jaachbenannke Königl. Württemberg. Unterthanen des Oberamts Stokach, welche sich 
theils als Anführer, theils als Mithelfer des den k#ren d. M. in vorgenannter Stadt erreg- 
1 n Außtaades schuldig gemacht, und hierauf die Flucht ergrissen haben, werden andurch 
ausgefor#e##, und peremtorisch vorgeladen, in einem. Zeitraum von Tagen, wovon auf jedem 
Tern in 3. Tage gerechner werden, vor der in Slockach allerznädtgst niedergesezten Criminal= 
Comictssion zu erschinen, und sch uber das ihnen angeschuldete Verbrechen zu veranrwor- 
ten, im Richterscheinangsfall aber zu gewär-igen, daß #ie als dieses Verbrechens gestän= 
dig und überwiesen werden angenommen, und gegen sie nach den peialichen Gesezen gespro- 
chen und verfahren werden. Zugleich werden alle hohe und niedere Milttair= Behörden und 
Cioil Obrigkeiten der verbünderen und neutralen Sraaten hiemit ersucht, auf diese flüchrige- 
Porbrecher sorgiaddbe#n) zu fahncen, sie im Betretungefalle handfest zu machen, und woh ver- 
wahrt gegen Crsaz aller Kosten an die Koônigl. Criminal: Commission dahter oder das hie- 
sige Oberamt einlie fern zu lassen. ,, 
Signalement. 
a) Von Stolach. 
Engelbert Martt n, Mezger „28 Jahec— alt, verheirathet, 5 Fuß 7 Zol groß, unter- 
fezter schoͤner Statur, große schwa-zbraune Augen, dunkelbraune Haare, kurze gerade Nase, 
nunlern Mund, glatle gippen, runden röthlichren Gestchre, und hat einen schnellen geraden- 
Gang Kleidung. Einen braunen Kittel oder Rock, rothe Winrerweste, schwarzlederne# 
Hosen, Schuh, oder Scknürstiesel, runden Hut, schwarzseiden, rothgestreiftes Hals#uch, 
und rrägt eine silberne Taschenuhr mit einer silbernen Kette. 
2) Joh. Ruf, Scharfrichters Sohn, Taglöhner, 36 Jayhr all, verheirathet, 6 Fuß 
gros, kerrulenter wagerer Staur, graur Angen helbraune in einen Zopf gebundene Haa- 
re, (auf beiden Seiten hängen ihm die Haor= bis auf din Hais berumter), großen Mund, 
Mlatte Lippen, lange gebogene Nase, elnge allene Wangen, schlechte Zühne, geht langsam, 
trägt den Kopf rorwärts gedückt, und raucht betändig Tabak. Kleidung: Emen grü- 
nen Kirkel mit großen Larpen, schwarzl- derne Hosen, eine rothe Weße, weiße Serümpfer 
aud Schuhe.
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        308 
3) Anton Moll, Wollenweber, 38 Jahr alt, verheirathet, s Fuß 7 Zoll groß, mage- 
rer Sratur, hat große schwarze Augen, schwarie Haare, lange spizige etwas gebogene Nase, 
großen Mund, etwas aufgeworfene Lippen, derrorragendes Kinn, langen Hals, schwarzen 
Bart, hat einen aufrechten etwas gaukelnden Guang. Kleidung: Einen grünen oder blauen 
Rok, rothe Weste, schwarzlederne Hosen, Schnallenschuh, weiße Serümpfe, rothseldenes Hals- 
tuch, und einen runden Huc. ' 
4)BaptistStrobel,Vek,54Jahralt-verheirathet,sFuß4Zollgkoß,hatblaue 
Augen, ist mittlerer besezter Statur, hat graue in einen Zopf gebundene Haare, starken Bart, 
schwachen Bakenbart, einen Kahlkopf, glatte Lippen, lange sehr gebogene Nase, blassen An- 
gesichts, etwas hervorragendes Kinn, auch hat er einen geraden raschen Gang, und spricht 
sfehr langsam. Kleidung: Einen hellgrauen Ueberrock, schwarzmanchesterne Hosen, Stie= 
fel, eine gewürfelte Weste, schwarzseidenes Halstuch, und einen dreiekigten Preußischen Huc. 
b) Von Radolphzell. 
r) Fidelt Schmid, Burger und Serumpfsteiker, 26 Jahr alt, § Fuß 0 Zoll groß, 
ziemlich hagerer Statur, blassen Angesichts, schwarzer Haare, dergleichen Barts, brauner 
Augen. Kleidung: Einen graulicht tüchenen Ueberrock, dunkle baumwollene Weste, schwar- 
ze lange Hosen, Schuhe, grüme lederne Kappe, er raucht beinahe den ganzen Tag Tabak. 
a) Baptist Baumann, Burger und Büchsenmacher, 44 Jahr alt, s Fuß 0 Zoll 
groß, hagerer Statur, rothen frechen Angesichts, brauner Haare, starken Barts, grauer Au- 
gen. Kleidung: Ein grümüchenes Kittele mit weißen Knöpfen, grüne lange Hosen, 
Stiefel, runder Hut. 
3) Joseph Huber, 18 Jahr alt, § Fuß 0 Zoll groß, rahner Seatur, übrigens gut ge- 
wachsen und von blühendem Aussehen, blonde Haare, schmalen zugespizten Angesichts, schwa- 
chen Barts, er zischt beim Sprechen. Kleidung: Eine schwarze lederne Kappe, weißes 
Westle, (lohne Wammes oder Nock), weiße leinene lange Hosen, Stiefel. 
e) Von Sipplingen: 
Matthias Wiedenhorn, Maurer, ledig, (sol seit 6 Wochen bei den Tirolern seyn), 
21 Jahr alt, s Fuß 6 Zoll 7 Strich groß, magerer Statur, blauer Augen, weißbrauner Haa- 
re, mittlern Mands, kurzer gerader Rase, runden blassen Angesichts. Kleidung: Ein 
grüntüchenes Wammes, lange weißzwilchene Hosen, weiße Piqueweste, Riemenschuh, runden 
Hut, und rothseidenes Halstuch. 
d) Von Sernatingen: 
) 
1) Ottmar Frevel, Kiefer, 38 Jahre alt, verheirathet, uͤber 6 Fuß groß, von nervoͤ- 
sem Knochenbau, starken schwarzen mit grau gemischten Haaren, schwarzen Augen, gerader 
großer Nase, großen Mund, glatte Lippen, unverhaͤltnißmaͤßig lange Unterfuͤße, schwarzer 
Augbraunen, spricht viel und schnell, und hat ein länglichteo Gestcht. Kleidung: Eine 
hellblaue Jacke, eine rothe Weste mit großen Knöpfen, schwarzlederne Hosen, Riemenschuh, 
weiße Serümpfe, runden Hut, ein schwarzseidenes Haltuch. " 
#) Georg Auer, Rebmann, 34 Jahr ale, verheirathet, 6 Fuk groß, von skarkem Kno- 
chenbau, schwarzbrannen Haaren, schwarzbraunen Augen, diker Nase, hat ein rundes volles 
Gesicht, großen Mund, etwas aufgeworfene Lippen. Kleidung: Einen grünen Zwilch= 
kittel, eine schwarzbraune manchesterne Weste, schwarzlederne Hosen, Riemenschuhe, einen- 
Bauernhut, und ein schwarzes Halstuch.
        <pb n="323" />
        309 
3) Dismas Sulger, Fischer und Rebmann, 33 Jahr ale, verheirathet, § Fuß 4. 
Zoll groß, hat krause schwarzbraune Haare, schwarzbraune Augen, blatternarbigtes rundes 
Gesicht, mittlern Mund, kurze gerade Nase, etwas aufgeworfene kippen, spricht sehr lang- 
sam, und trägt eine silberne Taschenuhr mit einer sllbernen Kette. Kleidung: Einen 
günen Zwilchkittel, weißlederne Hosen, eine rothe Weste mit glatten Knöpfen, einen Bauern- 
hur, schwarzbraun seidenes Halstuch, und Riemenschuhe. 
4) Jakob Ill, Rebmann, 54 Jahr alt, Witwer, 6 Fuß groß, schw'ishbrauner Haare, 
träge den Kopf vorwärts gebückt, hat einen gaukelnden Gang, rothen Bart, braune Augen, 
lange dicke gerade Rase, mitlern Mund, etwas aufgeworfene Lippen, und schlechte schwarze 
Zähne. Kleidung: Ein grüner Zwilchkittel, schwarzlederne Hosen, rothe Weste mit plat- 
ten Knspfen, einen Bauernhut, Riemenschuh, und weißleinene Strümpfe. 
5) Georg Ill, Megger, §2: Jahr alt, verheirathet, magerer Statur, ungefähr s Fuß 
groß, hat schwarze mit grau gemischte Haare, ein rundes Gesicht, bewege die Augenlieder 
schnell, hat braune Augen, mir#lern Mund, lange gerade Nase, glatte Lippen: spricht sehr 
leise, und trdgt eine silberne Taschenuhr. Kleidung: Einen schwarzzwilchenen Kittel, 
grünmanchesterne Weste mit runden Knöpsen, schwarzlederne Hosen, Schnallenschuh, und el- 
nen Bauernhuc. Q 
6) Joseph Specht, Schmid, ledig, 21 Jahr ale, § Fuß 8 Zoll 2 Strich groß, von 
starkem Körperbau, hat graubraune Augen, dunkelbraune krause Haare, und Augbraunen, 
mittlern Mund, länglichten Kopf ohne Bart, etwas aufgeworfene Lippen, gerader Nase, har 
ein volles rorhes Angesicht, ist streitsüchtig, und trägt eine silberne Taschenuhr mit einer sil- 
bernen Kette. Kleidung: Ein blaues Wammes, ein rothes Brusttuch, einen runden Huc, 
ein schwarzbraun seidenes Halstuch, schwarzlederne Hosen, Riemenschuh, und weiße Strümpfe. 
7) Michael Ill, des obigen Georg Ill, Meggers und obern Wirths Sohn, ledig, 
a# J. alt, sehr kleiner Statur, hat braune Haare, blinzelnde Augen, kleine Nase, gute Säh- 
ne, blasses rundes Angesicht, ist blatternarbtg mit Sommerflicken. Kleidung: Ein schwarz- 
zwilchener Mezgerkittel, rothe Scharlatinene Weste, schwarzlederne Hosen, Schnallenschuhe, 
weiße Strümpfe, ein dreiekigt aufgeschlagener Hut. 
e) Von Nenzingen: 
Joseph Anton Muͤller, Muͤller zu Nenzingen: 32 Jahr alt, 5 Fuß, 8 Zoll groß, 
schwarzer schielender Augen, schwarzer Haare, großen Munds, runden vollen Gesichts, diker 
Rase, und starker untersezter Postur. Kleidung: Einen weißgrauen Ueberrock, eine ro- 
the, oft auch eine weißgraue Wiste, weißlederne Hosen, bald Stiefel, bald Schuh, und einen 
runden Hur. Stokach, den 13. Jul. 1309. Koͤnigl. Wuͤrtt. allergnädigst niedergesezte 
Criminal. Commtssion. 
Mergentheim. Vorladung und Stekbrief. 
Da bei dem in Mergentheim kürglich ausgebrochenen Aufruhr besonders auch 7) An- 
dreas Kemmer von Harthausen, 2) S:ephan Kemmer von Oberbalbach, 3) Caspar 
Storch von Wachbach, und 4) Michael Hock von Allringen den Verdacht eines sehr 
thäátigen Antheils an solchem, auf sich geladen, sich aber gleich darauf flücheig gemacht haben, 
so werden dieselben hiedurch aufgefordert und peremtorisch vorgeladen: in einem Zeitraum
        <pb n="324" />
        310 
Lon neun Tagen, wov#om duf seden Termin drei Tage gerechnet, werden, . 
vorgesezten Küßtlichen Oberamte dahier zu erscheinen, * sich uͤber das “]“l 
Verbrechen zu verantwerten, im Nichterscheinungsfall aber sich zu gewärtigen, daß sie als 
des Verbrechens des Hochverraths geständig und überwiesen angehommen, und gegen sie nach 
den peinlichen Gesezen in Contumaciam gesprochen werde. Zugleich werden aber auch alle- 
hohe und niedere Militair-Behörden, auch Civil= Obrigk iten der verbündecen und neuttalen 
Staaten andurch ersucht, auf diese in nachstehenden Signalements bezeschnete flüchtige schwe- 
re Verbrecher zu fahnden, im Betretungsfall sie handvest zu machen, und wohlverwahrt ge65 
gen Ersaz aller Kesten an das dahiessge Königliche Oberamr einliefern zu lassen. Mergene 
heim, den 25. Jul. 1809. , Ad Mond. Sacr. Reg. Maj propr. 
Königl. Warctemberg. Lanbes: Commmission in Mergeneheim. 
Landeskommissär= Oberjustizrach Heuchelin. 
Signalements. · 
1) Andreas Kemmer Von Harthausen ist 4% Jahr alt, kleiner untersezter Statur, 
hat dunkelblonde, aber abgeschnirtene Haare, kleine hellblaue Augen, einen starken schwarzen, 
Bart, Licke stumpfe Nase, trug bei seiner Entweichung lederne beschmuzte Hosen-, leinene. 
Scrümpfe, und Schuhe; ohne Brulifleck und Rock. « 
a) Stephan Kemmer von Oberbalbach, ist 42 Jahr alt, kleiner untersezter Statur, 
hat schwarze abgeschntttene Haare, ein rothes, blarternarbigtes Grsicht, spizige Nase, blaue tieft 
liegende Augen, unmangelhafte weisse Zähne trug bei seiner Entweichung einen hellblauen tu- 
chenen, oder zeugenen Ueberreck ven gleicher Farbe, gelblederne Hosen mit Bändel, hellblaue. 
wollene Strümpse und Schuhe. **2 6 »l» 
3) Caspar Scorch von Wachbach, ist gegen vo Jahr alt, magern Gesicht, mitrelmads 
ger Seatur, hat einen grauen Bart und graue Haare, eine kurze Mase und mittelmäßigen Mund, 
geht erwas eingebükt, trägt einen groben wollenen abgetragenen blauen Nock, einen, drelekige 
cen alten Hur, leinene graue Hosen und Schuhe mit Böndeln 
4) Michmel Hock von Ailringen ist 82 Jahre alt, s Fuß 5 Zell groß, mitrlerer Sta- 
tur, runden rothen Angesichts, hat braune Haare, eine gewölbte Stiene, araune Augbraunen, 
blaue Augen, länglichte Nase, volle Wangen, mittelmäßigen Mund, unschaohafte Zähne, run 
ves Kinn und gerade Beine. 
Se. Könial! Maj haben durch ein allerhöchstes Deecret vom 2 r. Jul. den Hof-u. 
Finanz-Rarh v. Hartmann zum General= Staats Casster mit dem Charakter als geheimer 
Ober-Einanz-Rath ernannt — dagegen den bisherigen General-Staats-Cassier, geheimen 
HOber-Finanz= Rath v. Pfaff, nach seiner Aucienner“ in die Königl. Ober.Flnanz' Kammer, 
Nechnungss Drteen versein, auch den General, Scmantal Casster Hfaff, um Mi- 
alied des Königl. General. Staats-Ccssen Departement mit dem Charakter ale Hof und Fie 
narz:= Rath gnädigst ernannt; und *s½m " 6 
vermäg allerhöchsten Decrets von eber d. die erledigte Buchhalters= Stelle bei der Koͤ- 
migl. Ober-Firanz' Kammer dem Extra. Probator Rast gnädigst übertragen; ferner 
dem Zur kathol. Dfarrkaplanet Baistugen, Oberamte Horb, nomtnirten Viear Ancon 
Janaz, Uhl die allerhöchste Bestätigung ertheilt. .
        <pb n="325" />
        31 
Se. Königl. Majs. haben durch allerhöchste Deerere vom aa. Jul. · 
—deantmSächs-schenDttnstengeflandmaxk-.,Le,ib.ni»zzum Second-Liehtenant dei 
den Cavallerie Oepots, . 
den Amts= und Gertchesschretber Dreterich in Thalheim zum Stadt- und Amtsschrel- 
ber in Mergenth im, 
den geicherigen Patrimonial= Beem#en Mögling in Schwaigeru zum Stadt= und 
Amtsschreiber in Oehringen, · 
den Stad' und Amtsschreiber Schmid zu Freudenstatt zum Stadt-und Amtsschreiber 
in Ingelsingen, « 
dcnporkidligenPatkjmoniabBeamkenNönnichInsekmhaasenzumStadt-w Amts- 
schreiber in Schönthal, , 
den vormaligen Patrimonial-Beamten Wolff in Wellendingen zum Stadt= u. Amts- 
schreiber in Gaildorf, . 
denvornxaiigenPatricnoiixalszervogtzRau·inGaildorfzumStadt-und Amesschrei- 
ber in Ochsenhausen, und « « 
W venObekqmwsAcmgrWeihenmaierinheilbkonnzumStadt-und Amtsschreiber im 
aldsee, · 
DendermaligenPetrimonialiBeamtenHammervonJaxthausen.zum.Umer-Amt- 
mann und Amtsschreiber in Igersheim, 
den vormalsgen Patrimonlal-Beamten Sproͤsser von Kocherstetten zum Unter-Amt- 
mann und Amtsschreiber in Wachbach, und 
den vormaligen Patrimonial Beamten Weißmann von Bonfeld zum Unteramtmann 
und Amtsschretber in Weikersheim, dann 
den vormalizen Datrimontal: Beamten Nicolgi von Weiler zum Amtspfleger und 
Soital. Verwalter von Mergentheim, und « 
denExtrastobakorStäkigeczumNechnutigs-Revisdrdaselbst,endlich 
dengewefgaenStadtsSchnltheiscnTagliebecvonMergentheim,provisorischzumev 
sten Buͤrgermeister, Stiftspfleger und Policei-Conmissait, und 
den gewesenen Stadt Cafsier Baumgartinger, zum zweiten und Rechuungsfuͤh- 
renden Buͤrgermeister in Mergentheim zu ernennen; 
die erledigte Pfarrei Egolsheim, Ludwigsburger Disces, dem Vikar M. Bocksham- 
mer zu übertragen, ferner 
dem Dekan des Landkapitels Laupheim, Pfarrer Joseph Mets zu Ridissen, Ober- 
amts Chingen, die allergnädigst nachgesuchte Entlassung ven diesen beiden Aemtern zu er- 
theilen allergnädigst geruht. 
Se. Köntgl Mas. haben durch ein Decret vom 2#4. Jul. bei dem neu errichteten Dra- 
goner Regiment 
ei den bisherigen Major und Kriegsrath von Massenb ach als Commandeur und Oberst- 
Lieutenant, 
den bisherigen Rittmeister im Jaͤger- Regiment zu Pferd Herzog Louis von Hartisch 
als Major. - «
        <pb n="326" />
        312 
den bisherigen Rittmeister im Chev. Leg. Reglment Herzog Heinrich v. Seeken dorf 
als Major · 
den blsherigen Ober- Lientenant in der Jaͤger-Garte von Bodmann, als Staabs- 
Rittmeister, 
den bisherigen Ober-Lieutenant im Cavallerie- Depot von Gemmingen, als Staabs- 
Rittmeister, 
den bisherigen Second-Lieutenant im Cavallerie-Depot v. keibntz als Ober-Lieute- 
nant, und , 
tenbisherbeimCavallerie-DepotgestandeneuCadetMarchthaleralsSecond-Lieu- 
tenam anzustellen; endlich 
unter ebend. den bisherigen Jagdzeugmeister zu Bebenhausen Kielmaier als Jagd- 
meister anzustellen, und den bisherigen Förster Beuerlin zu Sersheim zum Jagdzeug= 
meister in Bebenhausen zu ernennen allergnädigst geruht. 
  
Eßlingen. Bei unterzeichneter Behörde ist nach allergn digstem Befehl ein Quantum Wein von 8 Aim. 
170 8#r 24 Aim. 1806r, 22 Aim. 1807r und 69 Aim. 180r Gewichs zum öffentlichen Verkauf ausgesezt. 
Die Liethaber werden also bis Montag den y. Aug. Vormittags 0 Uhr auf die Geistliche Verwaltung bei der 
Stadltkirch höflich einweioben. Den 26. Jul. 1800. Kön. geisiliche Verwaltung oallda. 
Laufen am Reckar. Von dem den 4. diß verkausten Quanto Herrschaft-Wein rgogr Laufemer Ge- 
wächs, ist nur ein kleiner Theil allergnädigst ratistcirt worden. Der übrige T#eil wird daher Samstag den 
4. Aug. Morgens 8 Uhr in der Cameral-Verwaltung noch einmal zum Berkauf gebracht werden, wobei sich 
7 #aber. einsinden wollen. Den FEi Jul. 1800. Cameral-Amt allba. 
Lorch. Durch allerhöchsten Befehl der Königl. Cher-Finanz-Kammer, Landwirthschafts -Deparke= 
ment d. d. 31. Mai d. J. sind wir allergn cdigst angewiesen, die Gegenschreiberei-Gebäude zu Lorch offent- 
lich zu verkaufen oder dieselbe mit den heimgefallenen Kameralverwaltungs= und Gegenschreiberei-Gütern auf 
o oder 12 Jahr zu verleihen. Die Gegenschreiberei Wohnung liegt in dem geschlossenen Klostershof auf dem 
Vorsprung des Bergs, hat eine reitzende Aussicht und ist Anno 1787 ganz neu erbaut worden. Es sind 
darinn 2 Keller, 4 heizbare Zimmer, I Sommerstählen, 6 Kammern und bequeme Küche und Speißkam- 
mer, u. befindet sich dabei eine Holzhütte, i Viekhaus zu 123 Stück Qieh mit darauf befindlichen Heuböden, 
eine steinerne Schweinstallung und ein Backosen. Ein Käufer hat für die Jukunft die Steucrreichung zu 
übernehmen und den Kausschilling zu &amp;tel baar und zu ztel in zwei zu 5 pro Cent verzirinßlichen Zielern zu 
bezahlen. Zugleich wird aber auch mit der Vermietung eieser Gebäude ein Versuch gemacht, und die Ver- 
leihung mehrerer Güter Stückweis oder im Ganzen damit verbunden werden. Diese Güter bestehen in 2 
Vril. 2 Rth. Garten innerhalb und 24 Vrtl. 8 Rth. ausserhalb des Klosters, 1 M. 34 Vrtl. 12# Rth. 
Baumgarten, 17 zing, 2 Vrtl. 10 Rth. Wiesen und 20 Mrg. 13 Brtl. 102 Rih. ecker. Der Verkauf 
und die Verleihung geschieht Dienstag den 22. Aug. in der Kameralverwaltungs-Schreibstube, Morgens # 
Uhr, wozu die Liebhaber andurch eingeladen werden. Den r4. Juli 1809. « 
» Krcis Steuerrath zu Schorndorf und Kameralverwalter zu Lorch. 
Ochsenbausen. Zu Folge höchstpreißlichen Finanz-Minisierial-Befehls werden bei hiesiger Cameral= 
Verwaltung Dienstag den 1. Aug. d. J. 2 Chaisen-Pferde, nemlich 1 Rappenhengst 10 jährig, 15 Jaust boch, 
und 1 Rappenwallach, r3 jährig, 15 Faust hoch, sodann 1 Reutpferd, Schimmel, 9 jährig, 13 Faust hoch, in 
öffentlichem Aufstreich gegen baare Bezahlung verkauft, wobei sich die Liebhaber Vormittags in hiesiger Came= 
ral-Verwoltung einsinden wollen. Den y. Jul. 1809. Kön. Cameral-Verwaltung. 
Schebbach, Weinsberger Oberamts. Die vor kurzem daselbst vorgenommene Schäferei-Verleihung 
wurde allergnädigst nicht genehmiget. Solche wird daber neuerlich von Michaelis ro0 bis 18ra. auf Dien-- 
stag den 8. August Bormittags 10 Uhr auf dem Ratbhaus vaselbst hiemit veranstaltet. Die Schlferei erträgt 
300 Stük, wovon die Burgerschaft 150 Stük einschlagen darf. Den 25. Jul. 1909. 
Kôn. Oberamt Weinsperg.
        <pb n="327" />
        313 
Beilage zu Rro. 7. 
  
Herrenberg. Nechstehende obwesende militairpflichtige ledige Keute des Oberamts, werten hiemit 
theils zum #ten, theils zum aten und theils zum Ztenmal edietaliter aufgerufen, unverzüglich bei Verlust ih- 
res Vermögens und Unterthanemechts in ibr Heimwesen zurükzukehren, und sich den Conscriprions-Gesezen 
ebr hrend zu unterwerfen, und zwar: Von Herrenberg: Joh. Jak. Mammel, Joh. Müller, Weber. 
Hotl. Kried. Wohlbold, Bek. Joh. Lukas Marquardt, Schuster. Christ. Ferdin. Leprer, Buchbinder. Gortlieb 
ried. Gerlach, Schusier. Joh. Fried. Hartmann, Schuster. Gottlieb Fried. Müller, Wagner. Christoph 
*1# Traub, Apotheker. Joh. Ehrist. Ferdin. Krönie, Sattler. Ludw. Gerlach, Zuugmacher. Joh. Jakob 
Gauger, Mezger. Joh. Ge. Mo. harkt, Mezger. Joh. von Uu, Bek. Carl Fried. Gabhr, Maurer. Joha##- 
Jak. Müller, Wagner. Joh. Fried. Gerlach, Zeugmacher. Andr. (wottl. Gak, Schneier. Jakob Friedrech 
Bausch, Mezqer. Gottl Fried. Leyrer, Schuster. Gottl. Frich. Ruthardt, Strumpfweber. Gottlob Frier. 
Binder, Biersieder. Ehrist. Heinr. Maser, Schuster. Joh. Jak. Oerkle, Bek. Gortlieb Kried. Buler, Bek. 
Wilh. Gottl. Bübrer, Mezger. Christ. Fried. Bogel, Schuster. Joh J.k. Leyprer, Bek. J##k. Frid. Remp- 
fer, Lafner. Gottl. Fried. Berg, Bek. Jak. Fried. Rühle, Schuster. Adam Fried Srgele, Biersieder. 
Joh. Conr. Eipper, Sailer. Iak. Fried. Gak, Schuster. Gottlob Christ. Mammel, M##zger. Joh. Dußlin-, 
Wagner oh. Fried. Dertle, Sattler. Fried. Carl Aug. Stek, Kaufmann. Carl Don. Krail, Barbierer. 
Christ. Ferd. Klink, Glaser. Iman. Gottlob Kammerer, Schneider. Carl Ludw. Immendörfer, Saktler. 
Joh. Fried. Berg, Schmid. Gottl. Fried. Morhard, Kiefer. Christi. Fried. Krail, Glaser. Joh. Ehristian 
Baur, Schneider. Eman. Mammel, Buchbinder. Andr. Fried. Gak, Schneider. Jak. Fried. Seceger, Schlol- 
ser. Joh. Jak. Marquardt. Von Gültstein: Joh. Martin Kienzlen, Bek. Ge. Pet. Supper. Cenr. 
Heinr Kienzle, Mezger. Joh. Jak. Burkhard Freiberger, Schreiner. Ludw. Fried. Wanner, Kaufinann. 
erd. Binder, Bau'r. Hansjerg Maier, Weber. Jak. Fiach und Joh. Mark. Klein, Zimmerleute. Jok. 
8 Binder, Bauer. Joh. Fried. Wilhelm, Mezger. Iman Fried. Nokter, Schuster.. Joh. Ma#t. Brait- 
maier, Schnesdek:Joh. Notter, Schneider. Joh. Ge. Sterzer, Strumpfweter. Joh. Burkh. Kienzle. Ber. 
Jak. Fried. Rienzle, Blk. Joh. Gottl. Notter, Bek. Johy. Mart. Nokter, Striker. Joh. Friedrich Binder, 
Bek. Joh. Wilb. Niethammer. Carl Niethammer. Von Theilfingen: Joh. Ge. Reichert, Bek. 
Steph. Messerschmid, Schuster. Jak. Messerschmid, Weber. Joh. Schneider, Weber. Johemn Jac. Mohre, 
Kiefer. Carl Gauß. Kiefer. Von Kaih: Joh. Breitmeier, Meler. Joh. Ge. Sindlinger, Wagner. 
Jod. Ge. Brcitmaier, Schneider. Andr. Maier, Bek. Joh. Mart. Hürtinger, Bek. Imen. Scheurcmbrand, 
Weber. a##on Breitenbolz: Joh. Conr. Gaum. Math. Berner, Schneider. Friedrich Dold, Schäfer. 
Joh. Jak. S.mid, Stumpfstriker. Joh. Breitmaier, Kieker. Joh. Balinger, Schmid. Joh. Niethammer, 
Schreiner. Joh Jak. Schnek, Schreiner. David Christorh Berner, Schuster. Mich. Baumann, Weber. 
Von Entringen: Job. Jak. Wagner, Zimmermann. Joh. Ge. Schlichter, Schuster. Conr. Schlichter, 
Sattler. Joh. Adam Mohl, Sailer. Joh. Kuch. Joh. Ge. Mader, Weber. Joh. Mart. Baumann, Siri- 
ker. eh. Ge. Krauß, Schneider. Fried. Wilh. Wolff, Bek. Nikol. Jac. Lefler, Schuster. Georg Fried. 
Lösler, Schuster. Von Altingen: Joh. Simon Hahr, Schreiner. Mdilipp Jak. Walz. Jak. — 
Zimmermann. Conr. Schweizer, Schmid. Jak. Breunng, Bek. Joh. Pet. Beeb, Müller. Franz Steph. 
Schmollinger, Striker. Ant. Hammer, Schnticer. Joseph Geiger, Sattler. Franz Jos. Eipper, Striket. 
Fireliö Lanz, Schuster. Erasm. Noll, Striker. Von Reusten: Magnus und Joh. Ge. Bökle, Zim- 
merleute. Steph. Böklle, Schuster. Joh. Ge. Haupt. Mich. Hirth, Schneider. Gottlieb Kraus, Saktler. 
Joh. Mart. Pf.ifer, Müller. Joh. Mich. Reichert, Ziegler. Joh. Mart. Reichert. Joh. Schrade, Müller. 
Joh. Jak. Sautter, Schneider. Joh. Mich. Schneider. Abrah. Schneider, Strumpfweber. Joh. Ge. Wol- 
prett. Joh. Zoller. Bek. Joh. Mich. Heiligmann, Striker. Jod. Deinr. Strohheker, Schneider. Von 
Oberndorf: Vincenz Layv. Thom. Krug. Casimir Schmid. Urban Landenberger. Ignaz Wittel. Von 
Poltringen: Ignaz Bauz. Valent. Kittel. Blasius Bauz. Lukas Kittel. Bonif. Wolff, Zimmerman"
        <pb n="328" />
        314 
Wenzesl. Bauz, Striker. G###gor Roll, Bek. Von Haslach: Mart. Vellnagel, Schreiner. Joh. Frib. 
Wagner, Schuster. Ven Nebringen: Joh. Mart. Schäberle, Weber. Joh. Jal. Schaͤre len, Schuster. 
Joh. Schäberlen, Schneirer. Von Unteröscheldronn: Mich. Mikeler, Schuster Joh. Fried. Gen- 
enbach, Saisensieder. Joh. Fried. Rempp, Schmid. Mich. Gaus, Mesger. Johann Martin Gengenbach, 
.-ächmid. Joh. Jak. Breuning, Schmid. Joh. Mart. Raisch, Schund. Bon Oberöschelbronn: 
eh. Mart. Mokler, Schreiner. Joh. Jak Kuonath, Si#eneirer. Gottl. Nauschenberger, Weber. Jakob 
ndr Nausch.nberger, Zimmermann. Joh. Fried. Teufl. Von Affsiett: Jlk. Heliopfel, Bek. Jakob 
kohler, Schuster. Jerem Bek, Kiefer. Joh. Ge. Korler, Tuchmacker. Von Kuppingen: Joh. Ge. 
ammere#, Schneider. Hieronimus Roller. Joh. Schnierlen. Joh. Mich. Reller. Joh. Ge Bek, Schmid. 
Steph. Sei oid, Schneider. Carl Fried. Christoph Harrinunn, Handlungsnedienter. Jikub Fried. Christooh 
hartniunn, Apotheker. Benj. Fried. Christoph Janiemn Hanslungsberienter. Joh. Fried. Schmid, tk. 
ton Oberiesingen: Dan. Widmaicr, Wagner. « i 
  
ßon 1 · Joh.Ge.R-culer,SchneiTeT.Johenn932i»d)·Ns«-sch- 
Schmid. Joh. Wid'najer, Mezger. Joh. Fried. Müller. Von Nutringen: Joh. Ge. Seiz. Mich. 
Supper JIc. Marqu ndt. Jak. Supper, Maurer. Joh. Michael Seiz, Tuchmacher. Joh. Mich Reichert. 
sonrKienzle, Tuchmacher. Christ. Heinzmann, Zimmermann. Mich. Stöffler, Schuster. Jak. Zceb, Zim- 
memmmn Jeh. Mich. Wiomgier, Schustr. Ge. Jak. Wunsch, Weber. Joh. Beslir, Bek. Joh. Geor 
Broobek, Shuster. Joh. Mich. Seiz, Tuchmach. Conr. Ludw. Marqauardt, Schuster. Joh. Ge. Rienile, Bek. 
Bemius Wrzen, Schnider. Mich. Widmann, Weber. Jak. Wedmann, Schuster. Jak. Schurer, Tuchma- 
er. Joy. Ge. Nüßle, Mezger. Joh. Schneider, Bek. Mich Henne, Schustcr. Gottl. Ehristoph Kienzle, 
2zek Joh J k. Schneider, Bek. Ge. Jak. Hebr, Bek. Jok. Kienzle, Bk. Von Gärtringen: Joh. 
Ge Schnd, Webder. Joh. Ge. Hertfelder, Schuster. Joh Ge. Schwarz, Weber. Jak. Motteler. Georg 
Ikk. Besler, Schreiner. Ge. Mich. Höfel, Schreiner. Joh. Ge. Maier, Zimmermann. Jat Mast, Maurer- 
Joh. A#dler, Schuster. Jak. Hämmerlen. Joh. Sattler, Schuster. Thom. Kümmerlin. Joh. Ge. Küm- 
merlin, Bek. Jod Ge. Zinser, Bek. Joh. Conr. Gosger, Weber. Joh. Jak. Zinser, Mezger. Joh. Peter 
NRöhm, Weber. Jonath. Morhinweg, Bek. Joh. Jak. Gipperlen, Sattler. Joh. Jakob Motteler, Weber. 
Joh. Jak. Supper, Weber. Joy. Ul#r. Kümmerlen, Mezger. Joh. Jak. Eisenhardt, Schmid. Nifol Fauß, 
Schusier. Phil. J k. Gutmann, Schuster. Joh Echart, Bik. Ge. Adam Eipprrlen, Schreiner. Johann 
Mich. Eeellnagel, Maurer. Ge. Mart Vetter, Mezger. Jak Sattler. Adrian Schmid. Joh. Mich. Zin- 
#tr, Schreiner Joh. Ge. Blei. Salomm. Vetter, Mezair Joh. Jak. Kömmerl, Mezger. Von Roh- 
ren: Gabr. Ruoff, Tuchmacher. Job. Ge. Schmid, Schneider. Joh. Mich. Kienzlen, Schneider. Johann 
Ge. Ruof,, Schremer Gabr. Bähler, Bek. Joh. Mich. Rathqeb, Schneider. Conr. Kienzie, Bek. Mich. 
Nenz, #. ber. Carl Wirstein. Von Hilorishausen: Conr. Wanner, Hafner. Ludw. Fried. Keller, 
Baurenknecht. Joh Ge. Schäfer, Schneider. Job. Ge. Keppler, Strumpfweber. Joh. Jak. Notter, Bek- 
Jak. Dav 28 ker, Barbierer. Joh. Fried. Wichtermann, Mezger. Jak. Fried. Meng, Hasner. Friedrich 
Wolbotd, Daner. Jak. Sattler, Schuster. Joh. Jak. Hahn, Bek Joh. Mich. Berner, Hater. Johann 
Mich. Waker, Strumpfveber. Joh. Casp. Herkter, Schuster. Jak. Meng, Hafner. Matheus Hahn, Bek. 
Andr. Braun, Schuster. Joh. Conr. Eberlen, Schuster. Leonh. Schüz, Kiefer. Jeh Fried. Saatter, Haf- 
ner. Joh. Fried. Entenmann, Nagelschmid. Carl Fried. Gaus, Hondlungs,, ue, Imanuel Gottlieb 
Waker, Bardierer. Whil. Jak. Zipperer. EKronh. Jager, Schneider. Nikol., Völler. Joh. Ge. Hi Bauer. 
(Heinr. Christo ah S „ mndl 5 is. · « Schuͤn, Apotheker. on Mönch- 
berg: Iahe G. o zngs Cemmis. Canl Aug. Christopd Schg, Apothe Oberamt allda. 
Horb. Nachbenannte abwe#ende Militalrpflichtige des hiesigen Oberamts, welche theils auf die erste 
und zweite Citatfon nicht zurükgekehrt sind, tbeils sich auis neue entsernt haben, werden unter Androhung des 
Verlustes ihres Vermsgens, Bürger= und Unterthanenrecht biemit au#gefordert, sich innerhalb eines peremto- 
rischen Termins vron 4 Monak'n bei dem unterzeichneten Oberamt zu stellcen, und den Conscriptions= Gese- 
zn Gennge zu leisien Und zwar werden zum drittenmal aufgefordert: aus der Oberamts-Stodt Horb#: 
oh. Bapf, Besson, Schlosser. Teter Paul Erat, Chirurgus. Steph. Kurz, Maurer. Jak. Pfeiffer, Schn- 
ür. Lor. Pfriffer, Scuster. Von den Amts- Orten werden zum drittenmal aufgerufen, und jwer von 
  
— —— 
  
Altbeim: Franz #av. Kläger. Martin Kläger. Jos. Joachim Schreiner. on Vildechingen: 
Wendel Seiter Vor Eutingen: Matth. Krespach. Marzellin Widmaier. Lorenz Plaz, Marcr. 
Von Grünmertstetten: Sirtus Klink. Von Bollmaringen: MRattbias Maurer, Satller. 
Zum zweitenmal werten vorgeladen von der Stet Hord: Ge. Anton Haberle, Chirurgus. Joh. Vogel-
        <pb n="329" />
        315 
weid, Maurer. Joeph Fischer, Hutmacher. Johann Junghannß. Franz Johann Fritz, Kleinuhrenmachtr. 
Bartle Schanz, Weber. Christ. Kuͤster, Schreiner. Joh. Funghann ü„, Striker. Von den Amts-Orten 
zum zweitemmal, und zwar von Bildechingen: Joseph Meffer, Biersieder. Bonifacius Gfrôörer. Von 
Eu:eingen: Mich. Lipp. Von Grünmektstetten: Matth. Kreidler. Von Salzstetten: 
Chomas Groß, Maurer. Martin Kneußler, Weber. Joh. Eystetter. Von Vollmaringen: Anton 
Feiler. Johann Mussigmann. Von Göttelungen: Jos. Müller. Von Wachendorf: Wendel 
Bees. Joh. Stengel, Bierbrauer. Casp. Spindel, Schreiner. Joh. Ge Schüle, Gärtner. Georg Winter, 
Schneider. Felir Straub, Schreiner. Von Birlingen: Heinr. Mesfer. Casimir Faißt. Job. Leff- 
ler, Gartner. Peter Faßnacht. Joh. Baptist Noll. Joyh Bapt. Taub. Bon Bieringen: Franz Sa- 
leh Ulus Joh Bapt. Albus. Jos. Deurschle, Bierdrauer. alemens Stkraub, Biersider. Conr. Deutsch- 
l#, Schreiner. Deleoant Deuschle. Vincenz Elsäßer. Anton Hinger. Erasmus Schorz. Von Bittel- 
bronn: Casp. Weil, Schneider. Peter Abberger. Jakob Singer, Schmib. Matth. Walz, Zimmermann. 
Von Börstingen: Joh. Evang. Vollmar. Ludw. Bauer. Leodegar Herz. Seb. Fallmann, Schneider. 
Jos. Kreter. Ignaz Kreter, Schreiner. Von uxenhardt: Joh. Wittich, Spengler. Von Ober- 
nau: Joach. Buchholz. Joh. Kienzle. Tav. Hörtkorn. borenz Kit. Von Sulzau: Lor. Braun. 
Zum erstenmal werden citirt: Von der Amts= Stadt Horb: nstant. Gfrörer. Zeugmacher. Ge. Anton 
Er . S#everin Geßler, Chirurgus. Chr stiun Maurer, Schuster Jos. Junghanuß, Yappierer. Franz Jol. 
M urer, Schuster. Glaudius Reihing, Schusser. Felir Cheit Grether. Remigi Nasz, Maurer. Tav. We- 
zel, „okbgerb.r. Carl R mmele. Joh. Marquardk, Zeug nacher. Joh. Holzaker. oh. Jos. Kupferschmid. 
Joo. ()org Geekher, Schuster. Von den Amts-Orten zum erstenmal, und zwar von Altheim: Jos. 
Al ge. JIbh. Gaißer, Zimmermann. Menr. Burster, Weber. Mich. Bailer. Jak. Naß,, Schuster. Ant. 
Gol#ler. Joh. Hinger. Ant. Erak, Schlosser. Ge. Burster, Striker. Math. Besenfelder. Von Bil- 
dechingen: Jiril Holdenrieth. Von Eutingen: Melch. Krespach, Chirurgus. Ignaz P#z, Mau- 
rer. Von Grünmettstetten: Mart. Dettling. Pul Kreidler. Johmn eorg Kreidler. 
Martin Maien. aav. Hopser, Schneider. Ge. Schäfer, Wagner. Carl Hopfer. Perer Kreidler. Bon 
Oalzstetten: Jos. Görtler. Roman Klink. Jos. Dettling. Peter Pf.iffer. Joseph Kreidler, Schuster. 
Joh. Ruf. Von Nordstetten: Anton Schneiderhan. Matth. Seraubinger. Joseph Eger. Schmid. 
Aunv. Maier, Schuster. Jos. Raible, Schreiner. Ge. Anton Straubinger. Ge. Lohmalller. Ven Voll- 
maringen: Isidor Feinler, Bichsenma er. Markin Rusgaber. Von Felldorf: Caip# Bareis. 
Martin Mezgardt. Lor. Baur. Math. Straub. Von Ahldorf: Stlvester Bremmer. Georg Göttler, 
Zimmermann. Bernh. Man. Von Mübringen: Ge. Widmann, Schuster. Andr. Weißner. Jakob 
Lezkus. Cheist. Joachim. Joseph Fobrmann. Thomas Sch#ser. Jos. Müller. Lor. Müller. ##w Joleph, 
Jnd Gabr. Levi, Jud. Bon Muhl a. N.: Ferd. Huris. Jos. Sinz. Von Gündringen: Mattb. 
Geißler. Simon Gethier. S##p Mohrlen. Bernh. Hafner. Balth. Lohrer. Johann Männer, Pappierer. 
Von Wiesenstetten: Jos. Brendle. Peter Steinle, Hafner. Steph. Hank, Schreiner. Von Rerin- 
gen: Gr. Gunkel, Schuster. Von Ihlingen: Ant. Sieber, Schuster. Von Baisingen: Ge. 
Seher. Mich. Seher. Jos. Krenzler. Thom. Stopper. Von Wachendorf: Ludtw. Schmid, Mül- 
ler. Jos. Daas. Von Birrlingen: Jos. Schnell, Mezger. Hippol. Fischer. Jos. Eobmüler, Mez- 
ger. Von Bieringen: Ludw Alöns. Melch Straub. Jos. Straub. Jos. Schäfer. Von Bit- 
telbronn: Joh. Licheler, Schuster. Joh. Schlotter, Wever. Jos. Singer, Schuster. Von Cuzen- 
hardt: Joh. Müller. Von Obernau: Wendelin Kienzle. Christ. Hele. Magnus Kienzle. Von 
Su zau: Conr. Daffner Valentin Lohmüller. Kén. Oberamt. 
Neuenburg. Nachbeschriebene militairpstichrige Unterthanen-Söhne, welche theils der Censer ption, 
theils der wirkliven Ausherung entwichen sind, werd. n hiemit bei Verlust ihres Vermögens, auch des Bürger- 
und Untertyanenrezits zum drikten, und leztenmal aufgerusen, in Gemäsheit der Contceiptions-Oednunga 
dato innerbalo 4 Monaten in ihr Heimwesn zurakzukrhren, und zwar von Neuenbürg Lar Withelm 
Meh, Mezger Von Calmbach: Chhristovh Fried. Darr., Nagelschmid. Jak. Frirdrich Bott, Kübter. 
Jak. Fri. d. Dürr, Maurer. Phil. Fried. Mezier Mezger. Von sonweiler: Johann Ge. Hum nel, 
Bauer. Bon Engelsbrand: Joh Fried. Ganshorn. Von Graͤfenhausen: Jo. Svich. Fronk, 
Schneider. Von mangenbrand: Ulr. Bott, Bek. Von Wildbad: Jak. Fiicd#Fchr. VBon 
Nonnenmiß: Joy. (13c. Günner, Zimmermann. .- , . Lbemmtqsttsa., 
NeuknpüryDieEnd-TQ-)11!"criptäons-Lis«teunterdenOfficins-Bedientenlachen-mCäkfjiiankss 
VII-WIN-KiefecvonOktcnysmsemuiioIoh.C1)ristu-1Roh,DrehcrvonGaisthalyicxftzcngxcerathhp
        <pb n="330" />
        316 
ben sich vor der im Merz d. J. vorgegangenen Aushebung ohne oberamtliche Erlaubniß von Hauß entfernt, 
um sich der Aushebung entzogen. Sie werden daher hiemit ausgefordert.,, sich a dato innerhalb 4 Monaten ge- 
bührend zu stellen, widrigenfalls Verlust idres Vermögens, auch des Bürger= und Unterthanenrechts die un- 
ausbleibliche Folge seyn würde. . ramt allda. 
Urach. Allen denjerigen Kantonssten, welche nunmehr der dritten öffentlichen Vorladung unerachtet nicht 
erschienen find, ist ihr Aeintg.n zur Censescaton annotirt, und wird hienächstens Königl. Schroahh Ober- 
Regierung umstöndlicher Bericht erstattet werden. Zum drirten= und leztenmal werden aber nunmehr wieder 
feldende vorgel#en, von nrach: „hil. Jak. Trost, Schneider. Johannes Reif, Schlosser. Joh. Narr, 
Mezger. Joh. öried. Borler, Schmid. Cdrist Phil. Attinger, Schreiner. Von Dettingen: Hans 
Mart. Böttien. Von Neuhausen: Sebast. Salzer, Iimmermann. Von Mezingen: Joh. Ge. 
Schöll, Mezger. Chriskoph Heinr. Flomm, Zeugmacher. Joh. Mich. rl Rothgerber. Joh. Dav. Bögt- 
len, Mezger. Ge. Conr. Braun, Strumpfweber. Joh. Ernst, Bek. Gabr. Handel, Mezger. Joh. Bazler, 
Rothgerber. Joh. Casp. Schmid. Joh. Ulr. Bozler, Maurer. Von Mittelstadt: Joh. DLe Maier, 
Zimmermann. Bon Plie zhausen: Jak. Armbruster, Weber. Joh. Ge. Stüklen, Kiefer. Joh. Kim- 
merlen, Weber. Von Württingen: Jak. Kgzmeier. Von Eningen: Ghristian Koch, Krämer. 
Etistoph Fried. Fausel, Krämer. Jak. Hummel, Krämer. Joh. Jak. Saukter, Krämer. Shristoph Fried. 
Bek, Mezger. Joh. Gruner, Krämer. Jak. Braun, Bek. Franz Jak. Mühleisen, Krämer. Von Trail= 
fingen: TJoh. Jak. Ruopp, Zimmermann. Von Böhringen: Jerem. Claß, Mezger, welche nun 
in dem Terimmin von 4 Monaten, der nun der lezte ist, nicht erscheinen, haben sich unfehlbar der darauf ge- 
sezten Strafe zu gewärtigen. Sodann werden nachfolgende Cantonpflichtige Unterthanen hiemit zum ersten- 
mal namentlich, und unter Androhung der in der Conkcriptions-Ordnng enthaltenen Strafen aufgesordert, 
sich binnen 4 Monaten vor dahiesigem Oberamt zu stellin; ven Urach: Christ. Gottlicb Waidner, Papierer. 
Joh. Se.han Buchsink, Schmid. Jak. Fried. Reich, Mezger. Christ. Fried. Bauer, Strumpfweber. Jo. 
Ge. Christoph Ampfer. Franz Frey, Mezger. Garl Luew. Rau, Yapierer. Christian Fried. Julmi, Färber. 
With. Fried. Kraus, Sastaner. Von Dettingen: Hans Martin Tochtermann, Weber. Joh. Georg 
einkel. Christ. NRoz. Joh. Stark. Shristoph Goller, Spur. Jos. Fried. Ebner, Müller. Von Glems: 
oh. Mart. Schmauder, Schuster. Von Neuhausen: Jos. Weil, Schneiter. Joh. Fr. Bazler, Meger. 
Sebast. Weihlen, Bek. on Mezingen: Joh. Mich. Sroll, Strunpveber. Joh. Flamm, Z3. u ## 
cher. Joh. Ge. Ernst, Rotgerber. Ge. Abam Bozler, Bek. Joh. Auer, Bek. Jovann Cheistoph Sieget, 
Schloßer. Joh. Martin Knittel, Strumpfweder, Joh. Fried. Hausler, Rorgerber. Joh. Schmohl, W. —p 
Thom. Haier, Baumwollenweber. Ge. Fried. Gännelen, Barbierer. Christoph Mezger, Bek. Ssrachi au). 
8 Luz, Barbierer. Christ. Binder, Conditor. Mich. Sezwartd. on Riederich: Ge. Fricorich 
olde, Mezger. Von Mittelstadt: Joh. Müller, Weber. Johann Mart. Allgaier, Weber. Von 
Pliezbausen: Joh. Jak. Armbruster. Von Sondelsingen: Casp. Kehrer, Schneider. Joh. Ge. 
“ Schuster. Ioh. Mller, Stletresidder Christoph Mart. Müller, Salpetersieder. Von Eningen: 
  
ed. Hürr, Krämer. Fried. Leksche, Wagner. Casp. Kuohn, Krämer. Joh. Goktfried Schmid, Sekler. 
Jak. Leute, Krämer. Jak. Schäfer, Krämer. Casp. Litel, Krämer. Jak. Rall, Krämer. Christoph Leuze, 
Krämer. Joh. Phil. Knies. Christ. Gortl Koch, Weber. Joh. Astfalk, Me "46 Jakob Maier, Krämer. 
Conr. Wagner, Krämer. Joh. Fried. Kiesling, Krämer Joh. Ge. Passaucr, Mezger. Bened. Zürcher, Bek. 
Jakod Maier, Krämer. Christoph Hegel, Krämer. Joh. Eotterer, Sekler. Joh. Rall, Krämer. Gottlieb 
Deuscher, Bek. Joh. Ge. Gros, Schuster. Christoph Bek. Joh. Mart. Korb, Kramer,. Johann Michael 
Leuze, Krämer. Mich. Rall, Krämer. Joh,. Ge. Hespeler, Krämer. Von Rietheim: Joh. Ruopp, 
Schuster. Von Seeburg: Andr. Julmi, Mezger. Von Böhringen: Jerem. Kächelen, Weber. 
Von Zainingen: Christ. Kleebauer, Weber. oh. Klecbauer. Joh. Ge. Baumann, Wagner. Ulrich 
Schmid. Von Donstetten: Jeh. Schneller, Ziegler. Kön. Oceramt. 
Stadt Waldsee. Ignoz Kropf, gebürtig von Braunenmoos, 20 J. alt, * Joll 6 Lin. hoch, Gemei- 
ner bei dem Jäger-Regiment zu Dferd, Herzog Louis, ist aus der Station Wolfegg desertirt. Es wer- 
den daher olle Hoch= und Wohllöbl. Eivil -und Militair-brigkeiten geziemend ersucht, auf diesen Deserteur 
genau zu fahnden, und denselben wohlverwahrt gegen Ersaz der Unkosten entweder an das hiesige Oberamt, 
##der das Depot-Commando des Jäger-Regimentö Herzog Vouis in Ludwigsburg einliefern zu lassen. Den 
17. Jun. 1700. Kön. Oberamt allda. 
-
        <pb n="331" />
        Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, §5. Aug. 
  
  
General-Verordnung, d. d. 3. Aug. 1800. Die Ausdehnung des mit dem Grosherzogthum 
Baden bestehenden Cartels auf die entweichenden Militairpflichtigen betr. 
Da nach einer getroffenen wechselseitigen Uebereinkunft das mit dem Grosherzogthum 
Baden bestehende Militär-Cartel auch auf die sämtlich entweichenden Cantonpflichtigen der 
Königl. Württemb. und Grosherzoglich Badenschen Staaten ausgedehnt worden ist; so wer- 
den sämtliche Kreis= und Oberämter unter Beziehung auf die erlassenen General-Reseripte 
vom 27. April und 3#5. Nov. 1790. 16. Aug. 1804. und 20. Dec. 18305S. angewiesen, alle 
Grosherzoglich Badensche Militatrpflichtige Unterthanen, welche sich ohne besondere Erlaub- 
niß in den diesseitigen Staaten aufhalten, oder auch künftig in dieselben kommen würden, 
um sich ihrer Conscriotionspflichilgkeic zu entziehen, ohne weiters auch ohne jenseitige amt- 
liche Reguisition anhalten, und an die nächstgelegene Grosherzeglich Badensche Behörde aus- 
liefern zu lassen. 
Dieses erneuerte und ausgedehnte Milirär-Cartel wird hiemit zur allgemelnen Wissen- 
schaft und Nachachcung bekannt gemacht. Decret. in Königl. Ober-Regierung, Regim. De- 
partem. den 3. Aug. 1809. Ad Mand. Sacr. Reg. Moj. 
Königl. Verordnung, die naͤhere Bestimmung des Geschaͤftskreises der Gerichtsschreibereien betr. 
Friderich, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Wuͤrttemberg ꝛc. ꝛc. ꝛt. 
Da Wir noͤthig finden, den Geschäftekreis der eigentlichen Gerichtsschreibereien und 
die Scheidung desselben, von dem der Amtsschreibereien im Allgemeinen näher zu bezeichnen, 
so verordnen Wir folgendes: " 
1) der bisher zwischen den sogenannten großen und kleinen Gerichtsschreibereien, oder 
den mit im Schreiberei--Fach gepruͤften Maͤnnern besezten Gerichtsschreiberei-Stellen in 
größern Ames= Orten und den eigentlichen Dorfs-Gerichtsschreibereien gemachte Unter- 
schted kann bei der Scheidung des Geschäftskreises beider nicht mehr zu Grund gelegt wer- 
den, indem diejenige sogenannte groß= Gerichtsschreibereien, welchen bisher alle, oder we- 
nigstens der größere Theil der zum Geschäftekreis der Stadt und Anusschreibereien gehörigen 
Geschäfte übertragen war, insofern sie für die Zukunft in der Regel in den vollen Ge- 
schäfts-Umfang einer dem Oberamtlichen und dem Central-Geschäftskreis der Stadeschreibe-
        <pb n="332" />
        318 
rel det Amtsstadt untergeordneten ordentlichen Amtsschreibarel einzutreten haben, mit den el- 
gentlichen Gerichtsschreiberei· Geschaͤften auch die der Amtsschreiberei in sich vereinigen, und 
so als eigentliche Amtsschreibereien anzusehen sind 
Wir wollen es jedoch, da, wo bei den gegenwärtig angestellten Gerichtsschreibern mit 
landeskerrlicher Bewilligung dißfalls bisher eine Abwoschung Sratt ge##br har, bei der 
Verordnung der Commun-= Ordnung Cap! Absch# &amp; vorlüung belassen haben. 
2) Die eigentlichen Gerichtsschreiberelen sind zunächst für das Accuariat bei den Untee- 
und Horxfegerichten, wo oiese für die Rechtsoflege in erster Instanz bestehen, und für das 
A#c nariat bei den lediglich mit der Verwaltung der Poliski und der Commun-Oekonomie 
ber'#strageen Or's= Maglstraten, welchen zugleich nich der allerhechsten Vererdnung vo##0. 
un. 1308. die Behandlung der Geschäfte der wiukuhrlichen Gerichesbarkeit übertragen ist, 
bestimm und an. orrnet. 
3) Die nn,eine, aus dem Umfang dieses Actuariats flissende Geschäfte werden thetls 
durch die Berhandlungen bei jenen Unter und Dorfsgerichten, theils durch dre fü die Be- 
handlung der Geschäfte der willkührlichen Gerichtsbarkert in jener allerhöchsten Perordnung 
ertheilte Verschrift bezeichret 
4) Ummmelbar mit dem gerichtlichen Actuariat verbunden sind folgende Geschäfte: 
Die Führung der Drekokolle bei Gerichtstägen magistratischen Versammlungen, 
Schul heiten Amtotägen und den Untergangs G wichten, übrhaupt in der Regel bei allen 
össer'lichen, unter Auterität des ersten Ortsverstehers, des Magistracs eder einer gerichtlü 
chen Depu ation vor sich gehenden Ve-handlungen. · 
Dis-ExpedtttonendiksckProtokoJeunddieausdmselbmzufertizendeAuszügr. 
5)-L«ikccmgcsichtlichenussdmagistrattsmenActuartatsindverbuadem 
dieEmschxeibungde-ContraninsCoukrackhuchundderdssemllchmUnterpfand-- 
bestellungen in das Unterpsandebuch und die Kortfaährung dieser Bucher, die Protocolltirung 
der n agrratischen Erkenptniße und der vorgegangenen Verhaudlungen 
Die Aueferrigung einfacher Kauf-und Fertigungs Briefe, jedoch mie Ausnahme wich- 
tiserer Centrakte über ganze geschlessene Güter, oder sotckk „ welchen Leibgeding= Contrakce 
oder andere P cien angehäá#gt sind, und der Unterpfands-Zettel. 
Nach den C#. b. 9. 10 11. 12 13 19 der Verordnung vom 19. Jun 1808 bei 
gerichrlichen Testar enten, welche vor einer Depuration von 4 Magistrats Gliedern esrichtet 
werden, oder auch bei Prirat Testamenten, nach der landrechtlichen 4 und § Form hängt 
es von der freien Wahl des Testirenden ab, entweder den Dorfgertchtsschreiber oder den 
Stadt-- und Amtsschreiber oder einen beetdigten Substituten betzuziehen. 
Hingegen bleibe es bei der Verordnung des Landrechts Th. 1II. Tie. 1 nach welcher 
die Dorfsgerichtschreiber sich mit Verfertigung von Testamenten nach den Formen des ge- 
meinen Rechts nicht abgeben sollen, so lange sie nicht unter die Königl. Morarien aufge- 
hrmmenu sind. 
Ferner gehören zum Geschäfis= Umfang dieser Actusrien die Vornahme der Obsignatie= 
nen, die Fectigung der Geurte Briese, Bürgerrechte-Verzichts-Briefe, Bürgeozettel, der 
Unter und Schulcheiß#enar##lichen und magistrattischen Zeugriße, der magkstratischen Berich- 
## ### Schrelben aller Art sowohl an das Oberamt als andere anuliche Stellen. Die Be-
        <pb n="333" />
        315 
forgung der Quartiers· Vorspanns und Frohnbuͤcher und die Fertigung der Vetzeichnlße über 
Quartiers-Vorspaun-Frohn- und andere dergleichen Praͤstationen, theils suͤr die Amtsver- 
gleichungen theils als Belege fuͤr Berichts-Erstattungen, die Führung der Befehlsbücher, 
Fertigung der der Cognitien des Ortsvorstehers und seiner Unterschrifr unterwerfenen Vieh- 
Urkunden, die Repartition der Brandschadens-Umlage nach der von den Stade, und Ants- 
schreibern gemachten Resolvirung, Ausfertigung der Felder-Beschreibungen, der Tauben- 
schlaggelds-Verzeichniße und anderer über geringere Umlagen, 3 B. der Weinsteuer, der 
Nachtwächter“ und Schüzen-Besoldungen, der Wachtgelder und dergl. Enllich die Besor= 
gung und Eihaltung der Orts und Gerichts Registratur. Hingegen sind 
") von dem Grschäfes-Umfang dieser Ackugre ausgenommen, und für den der Stadr= 
oder Amrsschreiberrien vorbehalt n: Die Verferrigung von Einkimschafte= Verträgen, die 
auf das Rechnungewesen der Com nunen, H tligen und Seiftungs-Pflegen, und Pflgschaf- 
ten sich beziehende Geschäfte, das Actuariat bei den Wassengerlchten, in specie Inrentunen 
Theilungen und Vermögens-Uebergaben, Helratho-Paktt., alle Geschäfce in Steuersache#n, 
Renovationen aller Art. Die Fertigung der gerichtlichen Obligationen, Schulden##erm— 1# 
gen, und alle andere oben nicht ausdruklich genannte wichtigere zum Geschäfes Umfang der 
Sctadt= und Amesschreibereitn gehörigen Geschäfte. Sturtgart, in Königl. Ober-Regierung, 
Reg. Depart, den 22. Jul. 1809. &amp;d Mend. Jacr. Kegiz Mej. 
General-Rescript, wegen der Beiträge zu den Balinger Schutt= Abraumungs-Kosten. 
Da es bei dem großen Brand-Unglük, welches die Stadt Balingen betroffen hat, elm 
dringendes Bedürfniß ist, die Brandstärte von dem Schutt zu räduren, dieses aber mit be- 
deutenden Kosten verbunden seyn muß; so wird es noͤthig, Unsere in der Naͤhe gelegene 
S:adte und Aemter zu Fröhner und Fuhren= Stellung in Natura, die entfernteren hingegem 
zu Verwilltgung von Gele-Peitrágen aus den Commun-Cassen auszufordern. 
- WirscrshssilcnrahekUnser-cKönigl.BeamtendcuBefeh·l,denVotstehemdaifmkck 
anvertk·!utenStädteUvdAe::t-.sr,denaussekordentlichenNothstsand,wori·nnsichdieSkadtC 
Balingen befind t, nach drüklich zu Gemüth zu führen, und sie zu veranlassen; daß sie zu. 
dem Brand-Schutt= Abraumen enrweder Fuhren und Fröhner stellen, oder orgiebige freiwilli- 
ge Geld: Beiträge aus den Commun: Cassen dazu aussezen, den Beerag der verwilltgeen 
Summen bei Unserm Königl. Ober xandes Oekonomie-Collegium, das die Ratisicarion er- 
theilen wird, anzeigen, sofort das Gele an den Amtspfleger Brekschwerdt in Balingen, 
der zu dessen. Cinnahme und Verrechnung beauftragt ist, einschiken sollen. Daran 2c. Stuttg.. 
in Kbnigl. Ober Reg. Ob. Pol. Dep. den 3. Aug 1300. Ex spec. Resolut. 
eret der König l Ober-Finanz-Kammer, Landwirthsch. Depart: an die igl. 
*çv Kberdunts die DeeF "i5 Salpetergrabens betr. d. 214 Lebe * ##nl. 
Sa das Salpetergraben in den gesammten Kön Staaten, so weit es nicht berelts für Kön! 
Rechnung verpachtet war, auf die 7 Jähre von Jacobi 1809 bis 18rô. verliehen worden 
ist: so werden die Köuigl Obermier hieron in Kenntniß geseze, und ihnen aufgegeber, 
denjenigen, welche sich durch Bestandbriefe von den Königl. Cameralverwaltungen, als Sal- 
peter-Pächter legitimiren werden, nicht nur selbst die ontractmäsige Unterstüzung zu leisten, 
sondern hiezu auch, semtliche Cemmun' Worsteher anzuweisen. Zugleich wird bemerkt, daß
        <pb n="334" />
        320 
die Paͤchter des Salpetergrabens von den Communen weder Frohnen, noch sonst etwas un- 
entgeldlich ansprechen koͤnnen, sondern alles in lauffenden Preißen bezahlen muͤssen. Nur ha- 
ben die Commun- Vorsteher ihnen darinn an die Hand zu gehen, daß sie einen schiklichen 
Plaz zu einer Huͤtte in billigem Kauf- oder Miethpreiße erhalten. Den Gebaͤude--Eigenthuͤ- 
mern ist jeder Schaden, welcher ihnen durch Salpetergraben verursacht wird, nach einer von 
Obrigkeitswegen zu bestimmenden Tararion von den Pächtern zu ersezen. 
Alle sich ergebenden Anstände oder Beschwerden sind zuerst an die Kön. Cameral-Be= 
amten zu bringen: sollte aber der eine oder der andere Theil sich hiebei nicht beruhigen, oder 
der Gegenstand von Wichtigkeit seyn, so ist die Sache dem Kön. Oberamt vorzulegen, wel- 
ches, in so weit die Anstände das Königl. Interesse berühren, in Gemeinschaft mit dem 
Konigl. Cameral-Verwalter zu untersuchen, zu enrscheiden, oder an das vandwirthsch. De- 
partement der Kön. Ober-Finanz-Kammer zu berichten hat: wo übrigens blosse Privat Strei- 
tigkeiten, welche aus Gelegenheit des Salpetergrabens entstehen, auf dem gewöhnlichen We- 
he zu erledigen sind. Decret. 2c. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegi## IIten Senats. 
1) In der Apvpellations = Sache von Urach, zwischen Walburga Wagner und Mar- 
zaretha bengerer zu Blaichstetten, cum curstoribus legitimis, Klägerinnen Appellantinnen, 
und Joh. Georg Rau auch Andreas Gutbrod, ebendaselbst, Beklagten Appellaren, am an- 
dern Theil, die Gültigkeit eines Vergleichs in einer Güter: Meß, Streitigkeit betreffend, 
wurde die Urthel des Richters roriger Instanz consirmirt, und die Appellantinnen in die der 
Appellations, Instanz aufgegangene Prozeß-Kosten verurtheilt. Sruttg, den 2. Jul. 1800. 
2) Die Appellacions: Sache von Ludwigsburg zwischen dem Schneidermeister Philipp 
Adam Kreußer daselbst, Beklagten Appellanten, und dem Policei: Commissär Esenwein zu 
Srtuttgart, Kläger, Appellaten, eine rükständige Gartenkaufschillings" Forderung betreffend, 
wurde sowohl wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, als auch, weil die Beru- 
fung gegen einen nicht appellabeln Erecutionsbescheid ergriffen worden, per Releriptum von 
Amtswegen verworfen. Stuttg. den r. Aug. 1800. 
Stuttgart. Da der Dostoerwalter Heß zu Waiblingen sich eine willkührliche Porte- 
Tar-Erhöhung erlauber hat: so wurde derselbe nebst dem Ersaz des zur Ungebühr bezoge- 
nen, auch in eine Strafe von Fünfzehn Gulden verfällt. Den r. Aug 1309. 
Kön. Reichs= General-Ober-Post-Direction. 
  
Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Deeret vom 26. Jul. an die Stelle 
der bis jezt bestandenen Conscriotions-Commission eine neue aus folgenden Dersonen beste- 
hende Commission anzuordnen geruht: 
General= Lieutenant von Phull, den aten, als Präses, sodann 
General= Major von Ezdorf, 
Obristen von Bleibel, und 
Major von Welling. 
Durch ein Decret vom a7. Jul. haben Se. Königl. Maj, den Majsor v. Oberniz
        <pb n="335" />
        321 
voin Lin. Infant. Regiment v. Fradeuemont zu Bezeugung allerhoͤchster Zufriedenheit mit sei- 
nem Benehmen in der Affaire bei Kempten zum Ritter des Militair-Verdienst-Ordens zu 
ernennen allergnaͤdigst geruht. 
Se. Königl. Mas. haben bei der neuen Organisation der Umgelds-Administration 
im Königreich die Ober= und Land-Umgelders-Stellen vermög allerhöchsten Decret# vom 28. 
Jul. d. J. folgendermaßen zu besezen geruht. 
Für die Cameral-Distrikte: 
Stutegart und Mellingen. Der bisherige Ober-Umgelder, Kammerrath Schumacher, 
4 Stadtumgelder, Stribeck, Schulz, Fleiner und Singer; 1 Landumgelder, Arz- 
berger. 
Aalen und Kapfenburg. Der bisherige Oberumgelder Kurz in Aalen. 
Alpirsbach. Amtspfleger Walker in Alopirsbach. 
Altdorf und Weingarten. Der bisherige Amtsverweser Steiner. 
Altenstaig. Der vormalige Oberzoller Saurter von Herrenberg. 
Altshausen. Der bisherige Amtmann Schindler in Altshausen. 
Baknang und Murrhard. Der btöherige Landumgelder Hildenbrand. 
Balingen und Ebingen. Der bisherige Landumgelder Breitschwerd. 
Bebenhausen. Der bisherige Landumgelder Kiereker von Tübingen. 
Biberach. Der bisherige Oberumgelder Bur. 
Bierigheim. Der bishecige Landumgelder Rempis. 
Blaubeuren und Urspring. Der blsherige Stadeumgelder Stoll von Kirchheim. 
Brakenheim. Der vormalige Oberacciser Preiß von Bönnigheim. 
Cannstadt und Eßlingen. Substitut Kreuser von Gröningen. 
Dornhan und Nosenfeld. Der bisherige Registratur-Assistent Keller. 
Ehingen. Der bisherige Landumgelder Steiner. . — 
Ellwangen,StadtundLand.DerbisherigeRegistratur-AssistentZimmerlevonEI- 
wangen. 
Freudenstadt. Der bisherige Landumgelder Stüb. 
Gaildorf. Der bisherige Landumgelder Schwarz. 
Gmünd. Der bisherige Oberumgelder Ade. 
Göppingen, Stadt und Land. Substitut Jung zu Göppingen. 
Gröningen mie Asperg. Steuer-Commissär Stokmater in Grsningen. 
Der bisherige Oberumgelder Rupprecht. 
Der bisherige Renovator Weißmann in Heidenheim. 
Der bisherige Oberumgelder Göz. 
Der bish#erige provisorische Landumgelder Barth. 
Der Oberacceiser Ekhardt daselbst. 
Der bieherigse kandumgelder Berg. 
Der bisherige Landumgelder Belser. 
Der bisherige Lamdumgelder v. Kreuth. 
Der Cameral: Verwalrer Lindenmaier. 
Franz Pierrot won Ehingen.
        <pb n="336" />
        324 
Kirchheim und Neufen. Cameral- Amts-Substitut Lun aus Neidlingen. 
Knittlingen neben Ochsenburg und Güglingen. Der bioherige Landumgelder En gelmanm-. 
Kocheudorf u. Weinsberg. Der bisherige Amtspfleg Amtsverweser Clemm von Baknang, 
Künzelsau. Amts= Substiun v. Olnhausen in Maulbronn. 
Leonberg. Drivat= kehrer Ergenzinger. 
Lorch Anus Substitut Pftzmaier von Rudersberg. 
kudwigsburg. Der bisherige Landumgelder Nast. 
Marbach und Weiblingen. Der bisherige Landumgeldor Daser- 
Mergentheim. Oberumgelder Weißmann. 
Oberndorf. Der provisorische Landumgelder Frueth- 
Obristenfeld mit Bessgheim. Revisor Brecht in Marbach. 
Oehringen. Schultheis Reichert von Umerohrn. « 
Pfullingen und Offenhausen. Der bisherige Amtsverweser Keppler. 
Radelphzell. Der provisorische Umgelder Hoͤser. 
Reuthiu. Der bisherige Landumgelder Stoͤfler in Herrenberg. 
Rorenburg. Der Oberumgelder- *s ükher. 
Notwiil und St. Georgen. Der bioherige provisorische kandumgelder Spring in Rotwekl. 
Schömhal und Gunoelehelm. Der bieherige Steuer-Commissär Greiner. 
Schorndorf und Beutelvvach. Substitut Stierlen von Schornmderf. 
Sudelfingen und Merklingen. Cameralamts= Substllut Georgit von Urach. 
Stokach. Bauverwaltungs Sceident Brennliu von Sturtzar#. 
Tolingen. Dec bisherige Umgelde Buchhaltce: Zohnenderger. 
Turtungen u R.tenmänster. Der bieherige Landumpelder Weiß. 
ach und Zwiefarten. Camcralemts Subsiulut Sch imm von Murrhard. 
Uenwetler. Der bisherige Landumgelder Hopf von Owen. 
Vellberg. Der bleherige Oberumgelder Bölz. 
Waidsee. Substitut Canz von Heidenheim. 
W.il im Schoͤnduch. Der bieherige Landumgelder Kegele v. Lustnau. 
Wiblingen. Der rormalige Kasernenverwalter v. Moldenhaver in Ehingen. 
Wiernsheim u. Vathingen. Oer blsherige provisorische kandumgelder Nast in Vaihingen. 
Wiesenstalg. Der Amtepfleger Neufer in Wiesenstaig. 
Vermög allerhöchster Resolutionen von ebend. haben Se. Königl. Maj. den bisheri- 
n aten Conmstorial: Secretair Haug zum ersten Consistorial-Seccetair, und an dessem 
Stelle den vormaligen ausserordentlichen Secretair bei dem Consistorium, Advocat Wächter- 
zum alen Secretair ernanm; und 
die erledigte Pfarrei Rielingshausen, Marbacher: DiScese, dem Pfarrer M. Siegel. 
in #flugfelden, ferner « 
vermoͤg allerhoͤchster Resolution vom 29. Jul. die erledigte katholische Pfarrei Deißlin- 
gen, Oheramts Rotweil, dem Pfarrer Fridolin Huber in Waldmossingen überrragen. 
Vermoͤg allerhoͤchsten Decrets vom 30. Jul. haben Se. Koͤnigl. Maj, den bei deim 
Königl. Cabtnets-Ministerium angesteliten geheimen Legations Rath v Jasmund jugleich 
als. Rarh bei der Königl. Ober= Polizei-Direktion anzustellen allergnädigst geruht.
        <pb n="337" />
        323 
Se. Koͤnigl. Maj haben durch ein Deeret vom 1. Aug. 
EXXIIIIIE #n d. m neymen bes Ober Lieueen. Schnei- 
der vom Fußicge Bataion K6. i3 denieloen zun ri ver des Milit Verd. Ordens Ju ernennen, 
den bei dem Angr#ff der Piguers zu Amtezell sich ausgezeich neten Soloaten Daneker u. 
Schleter vom Land Batatllon Schorndorf die stloerne Verdienst Medatlle zu ertheilen, 
durch ein Decret vom 2. Aug. 6 
dem im Kaiserl. Franzö!) Duptquartier commandirten Ober= kientenant v. Faucigny 
von der Garoe zu Fus zu Bez ugung auerhöch ter Zufriedenhen mit setnen Diensten, den 
Munic-Verdienst Or#en zu verleihen. uno 
den Ernst Fiid-rich v Rauch yaupt als Second= Lieutenant bei dem neu zu errichten" 
ben J fanterie-Regiment anzustellen auergnädtgst geruyt 
Ludwigsburg, den 20. Jul Se. Köntgl Maj haben Ihrem General Major 
und B igadier v. Scheeler, welcher von Sr. Königl Hoheit dem Hertn Grosheczog 
von Baden mit dem Commandeur Crenz des Grosherzogl. Karl Friderichs Nilitair= 
Verienst-Oedens beehrt worden, zu vessen Annayme die Jnddigste Eelanbms zu erthetten. 
auch zu genehmigen geruhr, daß der Oberjäger Faller die goldene Groggerzogl. Miliratr= 
Verdienst. Me #aille, und die Gemeinen: Mater, bvadwig, Volkmann und Hager 
die silberne Verdienst? Medaille annehmen und tragen dürfen. 
Sindelsingen. Se. Königl. Majs. haben durch ein von Kön Ober Finanz Kam- 
mer Rechnungs Departememt unterm 11. Jul. ad Wa# ##eg. Maj. prPr. erlasse s 
Decret dem 12 áhrigen Knaben des Joh. Geagels in Holzgerligen, für die Rettung 
des 4jährigen Knaben, Michael Jägers allda, vom Ertrinken, bei desseiniger Cameral Kasse 
die allergnadigste Belchnung von # fl. allerhuldvokest angewiesen; oes Königl beschenkren 
Knaben WMauter hat diese allerhöchste Gabe heute unter den heissesten Segenswünschen Für das 
allerhöchste Wohl Sr Königl. Majestät mit dem allerunterdänigsten Dank empfan 
gen. Den 20. Jul. 1309. Konigl. Cameral Amn. 
  
Balingen. Kaum harte das verheerende Feuer, wodurch die hiesige Stadt am z#s 
#öorigen Monats in tieses Elend versenkt wurde, zu wüten ausgehört, so rührte uns und un- 
sere arme Amrsuntergebene uno Mucbürger die allerhochste Milde und v#teruche Sorge Se. 
Königl. Masestät, Höchstwelche im ersten Augenblike der erhaltenen Nachricht von dem 
Unglak allergnädig#st geruhet haben, die Königliche Gabe von 10,000 fl. zur Vertheilung 
unter die Bedürftigen hieher zuschiken, und durch eine eigene hieher aogeorduere Commusson 
für die Unterkunft der Verunglükten an Ort und Stelle sorgen, und oie weiteren tn viesem 
#raurigen Falle so dringenden Anstalten treffen zu lassen. Zu oiesen grossen Wohithaten kam 
gestern noch ein weiteres allermilrestes Geschenk Sr. Königl. Maj von 200 Schfl. Dinkel, 
welche Allerhöchstdieselben bei dem hiesigen herrschaftl Fruchrkasten zu mehrerer Unterstüjung der 
Bedürftigen anzuweisen allergnädigst geruhet haben. Inntzst gerührt und zu dem demüthtgsten 
Dank gegen unsern erhabensten Wohlthäter und Landesvater veroflichtet, erflehen wic mit 
unserer gesammten Bürgerschaft von der götlrichen Vorsehung die Verlängerung #er kostbaren 
und begiükenden bebenskage unsers auergnäigsten Kömgs und Herrn, um durch sie alle diese 
Wogylthaten zu vergelten. Den 1. Aug. 1009,. Oberamt und Magistrat allda.
        <pb n="338" />
        324 
Stuttgart. Da die Poststations-Entfernung zwischen Heidenheim und Aalen von 
der bisherig cinfachen Starion künftig auf 14 Starion, zwischen Heidenheim und Giengen 
aber statt einer halben auf 3 Station, und zwischen Sulz und Oberndorf, statt einer halben 
ebenfalls auf 1 Sctatien erhöhet worden; so wird solches zur Wissenschaft des Publikums an- 
durch öffentlich bekannt gemacht. Den 1. Ang. 1809. Kön. Reichs= General Ob. Post-Direke. 
Stuttgart. Weitere Beiträge für die verwundeten Krieger des Vaterlandes und 
an den General: Armee-Arzt von Jacobi eingeschikt worden, als: 
Vom Fürsten Carl Alexander von Thurn und Taxis — aoo fl. 
Von der Geistlichkeit und den Schullehrern der Diöces Böblingen 71 fl 14 kr. 
Von Ebingen mit dem Motto „Liebe fuͤrs Vaterland; — 15 fl. 
Von Hofkammerrath Kuhn zu Stuttgart — — — 120 fl. 
Von Freiherrn August Ludwig von Palm in Eßlingen — o fl. 
— den Lehrern und Schuͤlern des Stuttgarter Gymnassums 240 fl. 34 kr. 
— Biierbrauer Heygis in Stur#gart — — — 22 fl. 
— Traubenwirth Heygis in Stuttgart —1 — — 22 fl. 
— Wittwe Heygis in Stuttgart — — — — 4 fl. 
— der Feuerloͤsch-Geselischaft zu Ludwigsburg — — 25 sl. 
Vom Seminarium zu Denkendorf und seinen Vorstehern — 25 fl. 54 kr. 
Von den Commun-Vorstehern des Oberamts Aalen — — 1883 fl. 2c kr. 
— dem Hüttenamts: Verwalter Frisch zu Ludwigsthal und den La- 
boranten daselbst — — — — . — 22 fl. 
— dem Königl. Militair= Institut — — — — 58 fl. 54 kr. 
— Hoffaktor Seeligmann — — — — 25 si. 
— Auditor unb Stabskeller Paulus von Hohen= Asperg – 13 fl. . 
— den Inwohnern der Stadt Ehingen — — — 110 fl. 6 kr. 
— den Kaufleuten Christian und Moriz v. Rauch zu Heilbronn oo fl. 
— den Gebrüdern Benedikt zu Stutgart — — — 25 fl. 
— dem Königl. Kreisamt Urach — — — — 3604 fl. 44 kr. 
— dem Koͤnigl. Oberamt Boͤblingen — — — 444 fl. 
der Schumacher-Zunfe in Bédlingen — — — 40 fl. 
für welche patriotische Geschenke niche allein die allerhöchste Zufriedenheit Sr. Königl. 
Majestät bezeugt, sondern auch der gerührteste Dank der Beschenkten auf allerhöchsten 
Befehl hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Den 3l.. Jul. 1809. 
Eibenspach. Die lchtere Commun-Schaabweid-Verleihung zu Eibenspach ist allergnädigst nicht geneh- 
migt worden. Diese Schaafweide wird daher nochmals am Miltwoch den 16. Aug. Nachmittag auf dem 
Rathhauß zu Eibenspach auf die nächste 3 Jahre zur öffentlichen Verleitzung gebracht werden; sie ertrigt 150 
Stük Schaafe, wovon die Burgerschaft d2o Stük aufschlagen darf. Der Bestander hat freie Wohnung, einen 
Küchengarten, und 1 Morgen Aker zu genießen. Den 23. Jul. 1820. Kön. Oberamt Brakenheim. 
Möbringen. Die Commun= Schaasweide zu Möhringen wird bis Freitag den 18. diß auf die drei Jah- 
re von Ambrosil 1810 bis 1813. durch öffentliche Versteigerung verpachtet werden. Es erträgt dieselbe 600 
Stük Zuchtwaar, und bekommt ein Bestnder freie Wohnung samt Stallungen. Die Bestandsliebhader ha- 
ben sich an dem bestimmten Tag auf dem Rathhaus zu Möhringen mit Meister-und Concessions-Briefen auch 
Ttestaten zu Stellung einer Caution von 2co fl. cinzufinden u. der Verhandlung anzuwohnen. Den 1. Aug. 
1809. · Amt-OberamtSkuttgart. 
(Nebst einer Beilage.)
        <pb n="339" />
        * Beilage zu Nro. 38. 
  
Hornberg. Nachbenannte Kantonspflichtige aus diesseitigem Oberamts-Bezirk, baben sich theils schon 
vor der lezten Maerung, theils erst kürzlich ohne Erlaubniß aus ihrem Heimwesen entfernt, und werden 
biemit unter Androhung der Vermögens-VGonfiscation u. des Verlusts ihres Unterthanen= und Bürgerrechts zur 
schleunigen Rakkehr aufgefordert, und zwar: 4) zum dritten= und leztenmal von der Stadt Hornberg: 
Mich. Zukschwerdt. Christ. Ludw. Caspar. Conr. Christ. Springer. Phil. Heinr. Caspar. Aner. Rumpf. 
Joh. Christ. Hettich. Von Guttach: Conr. Zwik. Georg Laudle. Conr. Wöhrte. Johannes Sterz. 
SOhrist. Blum. Von Reichenbach: Mich. Storz. Jak. Staiger. Von Kirnbach: Conr. Wai 
. BonTennenbromnTIERanJos.Flacg.Andk.-uffnec.MattyznläJofcphFl(iik. 
Jos. #, Matth. Moßmann. Von Sullgau: Joh. Somer. Joh. Vapt. Efsinger. Jos. Benner. 
Joh. Ge. Glaz. Joh. Somer, Weber. Jos. Sullger. Thomas Föhrenbach. Peter Lamprecht. Joseh, 
Pfundstein. Jos. Glaz. Jos. Kopp. Isid. Kamprecht. Joh. Flaig. Andr. Schmid. Vorenz Lamprecht. 
Joh Mich. Roming. Valent. Schüle. Ferd. Brumann. Severin Reutter. Mich. Piundstein. Johann 
G.org Flaig, Ant. Hökler. Von Peterzell: Andr. Maier. Von St. Georgen: Mil. Jakob 
Müller. “ Etwein. Jak. Weisser. Tob. Maier. Joh. Ge. Frik. Cbristoph Schwarzwelder. Von 
Schramberg: Loh. Harder. Valent. Roth. Joh. Breitsch. Peter Zanger. Fideli Mantel. Christian 
Martin Ignaz Fleig. Jok. Slaig. Joh. Schilling. Joh. Kuhn. Jak. Gresser. Ferdin. Kuhn. Joha 
« gteph iechter.BmedtktMrmkcL Ich.chssck.Baltl).Neef.Joh.,Nepo;nukMeiste-. 
Jos.Fiechkek.6qu.Wok-ner.JolLamprcchnJosuaAntWaller.Ge.Gresser.Joh.Bapt.Maum-. 
Xakaüker.FekdinManteLThom.Keusch.Matl).Skors.Matth.Ut»msc2,«-neidkr.Fideliizichter. 
Matth·Wolbek.·JakKoppJurist-MaurenAndk..flaußn»ek.Andr.FIechter.Math.GresseI-.Jos. 
Heine. Phil. Heint. Münostein. Jos. Ant. Wösner. Fried. Jos. Kuhn Fried. Tav. Broghasmer. Jof, 
1. Andr. Jakle. Joh. Herrmaun. Ferd. Sa zgeder. Andr. Wollber. Ferd. Jälle. Jos. Bleksing. Joh. 
epomuk Kern. Matth. Schilling. Ant. Mantl. Carl Kern. Ferd. Maurer. Andr. Moßmann. Jes. 
Dold. Jok. Rauch. Ferdin. Schuhmacher Math. Somer, Thadd. Fir. Job. Taller. Andrcas Reurker. 
Benedikt Kern. Joh. Ge. Jakle. Joh. Maurer. Lcop. Mohmann. Casp. Roth. Matth. Munz. Von 
Eichhalden-: Andr. Lamprecht Jos Mfundstein. Lorenz Pfundstein. Jos. Herzog. Fr. Jos. Kümmich. 
Jos. Kopp. Benedi#t Lamprecht. Steph. Sekinger. Joseph Haas. Joseph Storz. Jo. Maurer. Jof. 
Kümmich. Joh. Ge. Weisser. Peter Herzog. Ian. Bapt. Nagil, Phil. Kümmich. Joh. Breitsch. Joh. 
Bapt. Kopp. Thom. Schmitter. Domin. Kümeuch. Mich. Weisser. Chrisost. Flaig. Ferdinand Kor###. 
Joh. Pfundstein. Tav. Lamprecht. Dav. Breit ch. Mich Martin. Mich. Somer. Andreas Moßmann. 
Joh. Eschle. Tav. Schüle. Jos. Biogh#ommer. Joh. Haas. Anton Auber. Lor. Deld. Mich. Brairsch. 
Von Lauterbach: Joh. Bapt. Maierr. Jo#. B pt. Pfundsteim Conrad Hug. Zideli Waller. Joh. 
Waidele. Jos Auber. Tav Mäll. Joh. Bapt. King. Joh. Mich. Hug. erdin. Flaig. Jos. Herr- 
mann. Andr. Müll'r. Joy Hils. Jos. Dlun#ein. Jof. Anton Müller. Andr. Auber. Andreas Dold. 
Jak. Günter. Jos. Herrmann. Fr. Joseph Mos mann. Marth. Föhrenbach. Jak. Föhrenbach. Vincenz 
Auber. Christ. Oeler. Ges g Hils. Carl Hetti,h. Natin Herrmann. Andr. Bfundstrin. Michael Hug. 
Joh. Scheerer. Joh. Waller. Mich. King. Von M# #riazell: Gabr. Klaußner. Casp. Auber. Skeph. 
Broghammer. Joh. Auber Bern Flaig. Mateb. Klaig. Bened. Somm r. Jos. Binrer. Ulrich Rapy. 
Mart. Broghammer. 3.) Zum zweitenmal. Von ozuberg: Irk. Reukter. Von Lehenge- 
richt: Joh. Jak. Woller. Jak. Kirguß. Joh. Ge. Rek. Von Guttach: Job. Möährle. Joh. und 
Christ. Moser. Bon Reich nbach: Joh. Jak. Kraze. J.5. Ink. Storz. Jak. Lehmenn. Joh. Ge. 
Beüstle. Christ. Storz. Joh. Aberke. Christ. St.iger. Sn. : z. Christ. Do#r. Joh Ge. Schondel- 
maier. Von Kirnvach: Conr. Breithaupt. Cwist. Whrle. Joh. (Pe. Faift. Von Tennen- 
bronn: Joh. Ge. Kieninger. Joh. Kopp. Josf. Broghammer. Andr. Floig. Von Buchenberg:
        <pb n="340" />
        326 
Ehrist. Lehmann. Ge. Hettich. Von Moͤnchhof: Taver Haberstroh. Elemens Lehmayn. Von 
Mühllehen: Martin Flaig. Martin Haug. Christian Kammerer. Shristion Burgbacher. Matth. Kam- 
rVon Weiler: Samuel Joos. Von Errmannsweiler: Jacob Bronnenkonnt. Von 
Turgberg: ÖShristian Jakle. Von Sullgau: öhristian Wösner. Andreas Wösner. Johann 
Michael Föhrenbacher. Donatus Keller. Matthias Lamprecht. Nichael Maurer. Wendelin Keller. 
Joseph Samprecht. Lorenz Föhrendacher. Sebastian Abner. Von St. Georgen: Matthias Ober- 
gell. Von Schramberg: Jancz Jäkle. Fr. Anton Maff. Taver Salzgeber. Conrad Rapp. Au- 
gustin Grüner. Augustin Rapp. Math. Moßmann. Johannes Rapp. Alois Bruker. Sebastian Lam- 
precht. Ferdin. Broghammer. Leop. Satzecher. Von Lichhalden: Johann Flaig. Ignaz Sommer. 
Mich. Kümmich. Mich. Kopp. Mich. Sekinger. Joh. Weisser. Mich. Haas. Mich. Kopp. Michael 
laig. Andr. Roth. Von Lauterbach: Quirin Akermann. Sideli Speinzmam. Simon Dfundstein. 
soserh Hils. Lorenz Pfundstein. Ferdin. Roth. Sebast. Haos. Joh. Bapt. Kern. Lorenz Sils. Christ. 
dabderstroh Joh. Bapt. Schwab. Jos. Haas. Fideli Akermann. Martin Schwab. Joseph Hils. Ven 
Nariazell: Alois Sommer. Joh. Flaig. Phil. King. Joseph Sieg. u.) Zum Erstenmal. Bon 
Hornberg: Joh. Ludw. Hausser. Joh. udw. Fihler. Joh. Fak. Wöhrle. Christoph Stokburger. Jch. 
ried. Hausser. Fried. Phil. Heinr. Köhler. Fried. Wilh. Ehristian Köbler. VBon Schiltach: Garl 
man. Gottlob Morgenstern. Carl Rudolph Ehrist. Morgenstern. Elias Frich. Ehrhardt. Joh. Ge. beh- 
nn. Joh. Wolber. Christ. Trautwein. Shristian Frisd. Trautweiz. Ge. Jak. Wolber. Jakob Storz. 
Gottfr. Arnold. Wilh. Ludw. Domer. Heinr. Gottl. Wolber. Math. Trautwein. Joh. Arnold. Joh. 
Mast. Jak. Heinzelmann. Andr. Ziegler. Math. Werner. Jak. Trautwein. Christ. Goktlieb Baumann. 
Joh. Phil. ler. Von Sehengericht: Math. Arnold. Jak. Frik. Joh. Mart. Arnold. Simon 
Brüfle. on Guttach: Jak. Schneider. Ge. Moser. Joh. Jak. Wöhrle. Johann Georg Wöhrle. 
Conr. kehmann. LConr. Blum. Ge. Moser, GSonrad Mesers Sohn. Conr. Haas. Jakob und Joh. Haas. 
Ge. Moser, Christian Mofers Sohn. Ge. Blum Jak. Breithauxt. Ge. Haas. Ge. Lchmann. Ohristian 
Haas. Christ. Staiger. Gottfr. Walde. Ge. Wöhrle. Christ. Aberle. Ge. Aberle. Joh. Blum. Jch. 
Aberle. Von Reichenbach: Ehrist. Haas. Christ. Kauble. MWetth Heinzmann. Math. Göt. Job. 
Ge. Kieninger. Von Kirnbach: Shrist. Hilddrand. A#am Brüsil“. Grist. Summ. Joh. Rék. 
Von Tennenbronn: Christ. Müll#r. Joh. Ge. Kopp. Joh. Kuner. Foh. Uehmann. Math. Heiz= 
mann. Bartle Bauer. Christ. Kopp. Jak. Lehmann. Chrift. Flaig. Von Buchenberg: 
Zukschwerdt. Von Weiler: Joh. Ge. Lauble. Joh. Stiger. Von Burgberg: akob Jäkle. 
Math. Burgbacher. Von Sullgau: Andr. Dbergfell. Cafr. Wösner. Mich. Kamprecht. Anton und 
Bened. L mmprecht. Joh. Eßlinger. Joh. Pfundstein. Jak. Maurer. Lor. Kopp. Mark. Lamprecht. Veit 
Gullger. Von Brigach: Shrist. Müller. Math. Kammerer. Mathias Hekenios. Von Kirnach: 
Andr. Etwein. Bon Kangenschiltach: Math. Martin. Joh. Mart. Bösinger. Mattias Heinzmann. 
Von Moônchweiler: Joh. Kratt. Von St. Georgen: Andr. Pfaff. Matth. Rosenkelder. Joh. 
Ge. Sterwinger. Jak. Steudinger. Von Stokburg: Jos. Haa. Von Schramberg: Johan# 
Baptist Reutter. Carl Kopp. vorenz King. Conr. Lamvrecht. Joh. Ge. Brker. Joleph Föhrendacher. 
Jos. Ropp. Ferdin. Klaußner. Conr. Wösner. Sonr. Stammelbacher. Andr. Noef. Balt. Heine. Fr. 
Jos. Hils. Job. Ge. a., Bil- kg Ignaz Rauch. Anor. W* Fr. Faver Weber. Leopold 
· oh. Bapti i 
  
3 IIEI 
2 
z. 
Weißer. Sinion Martin. Benedikt Broghammer. Felix Sommer. Jak. Dold. Mich. Kuͤmmich. Bene- 
dikt Kopp. Joh. Ge. Braitsch. Mich. Zehender. Joh. Martin. Sebast. Weisser. h: 
Martin Hug. Joh. Arnoid. Mich. mann. Mich. Arnold. Andr. Hug. Joh. Haberstroh. Ferdin. 
King. Georg Storz. Christ. Roming. Adam Urnold. Jos. Herrmann. Jos. Roming. Georg Pfundstein. 
Jak. Pfundstein. Landelin Be. Andr. Hils. Lorenz PVfundstein. Lukas King. Johannes Herzog. Sebast. 
Schwab. Jcs. Mobmann. Andr. Moßmann. Martin Moßmann. Math. Moßmann. mndreas Schuler. 
Ignaz King. Simon Hils. Ge. Moßmann. Fr. Jos. King. Von Mariazell: Joh. Ge. Maurer. 
Jak. Maurer. Martin Flaig. Jos. Sommer. Michael Rapp. Paul Doser. utholom. Sommer. 
Koͤnigl. Cb. ramt allda. 
li cm Nekar. Roachbenannte Militairdiemsipflichtige und Conserikirte aus dem hiesigen Lberamt ha- 
Su 
beu sich zum Theil schon der vorigen, die meisten aber erst der lezten Conscription entzogen, und werden also,
        <pb n="341" />
        327 
theils wiederholter theils erstmals vorgeladen, innerhalb 3 Monaten ohnfehlbar sich vor Oberamt zu stellen, 
und ihres Ausbleibenshalber sich zu verantworten, oder aber sich der Strafe des Verlusts des Unterthanen-und 
W* auch der Consiscarion ihres Vermögens zu gewärtizen. Aus dem alten Amr Sulz. Stadt 
Sulz. Pdil. Heinr. Tag, Bierbrauer. Sin Ehristoph Kögel, Schuster. Johann Gottl. Kauf, Schuster. 
Goitc Ebristoph Stoz, Schlosser. Joh. Gottl. Lederer, Schuster. Fried. LEman Sautter, Schminer. Lor. 
Gettl. Spellenberg, Vuchbinder. Joh. Jak. 2•5 Mezger. Goktl. Merz, Schuster. Johann Chriftoph 
Baur, Kupferschmid. Joh. Fried. Güntner, Schneider. Matb. schie eihgerber. Jak. Fried. Volz, 
Schumacher. Joh. Jak. Stözer, Schunacher. Ehristian Kohler, Bek. Joh. Jak. Danner, Weder. Georg 
*s)*2b Bauer, Bierdrauer. Joh. Plocher, Spurius. Söhrist. Hartenstein, Gürtler. Von Fluorn: Jeh. 
eorg Kaufmann. Joh. Ge. Schwehr, Weber. Joh. Ge. Skurm, Schmid. Joh. Jak. Kubler, der als De- 
serkeur auch besonders ausgeschrieben worden. Joh. Ge. Storz, Weber. Gottl. Heb. Zinmemann. Andt. 
| inzelmann, Weber. Joh. Ge. Epting, Weder. Christ. Rieger, Seiler augen 
oh. Ge. Bilger, Schnebeer Joh. Manhofer, Wagner. Aus den ehemali Aldtrspnaal Een eme W 
Zum zweitenmal: Anodr. Pleibel, Schneider. Von Wittershausen: Joh. Ge. Aberle, Schneider zun 
andernmal. Toh. Martin Zeller, Weber, der ausgewichen zum andernmal. Joh. Ge. Fischer, Weber zum 
drittenmal. Joh. Schiäudle, Schreiner zum erstenmal. 
Abwesende Kantonspflichtige aus dem ehmoligen Rosenfelder j j t Sulzer Oberamt. Von Rosenfeld: 
Martin Egolf. Jac. Single Conr. Stoh= Jak. Schumacher. Mich. Springer. Ge. Kund. Jak. Sprin- 
goe, zum dritkenmal. Friedrich Springer zum zweitenmal. Mattd. — zum eltenal hristoph Blum. 
Le Egolf zum drittenmal. Jak. Fischer, zum erstenmol. Genr. Göz. Jak. Fried. Dorner. Jak. Sprin- 
er, zum driktenmal. Mart. Sie zum zwiennhal Mart. H Sehn Frik, zum 2 Johannes 
chmid, zum zweitenmal. Joh. Egolt m dritteumal. Andr erle, zum zweitenmal. Jak. Springer 
#t 
  
zum F ieenn. Von Isi ingen Mart. Frommer, zum diittermal. Von Leidrin *7½— Ehri- 
stoph use zum erstenmal. eonh. — Mart. Mauth at 3 Mart. Schuler. Mart. Göh- 
ring. Schiele. Ge. Belser. Joh. Huonker. Mart. rt Mart. Danneker. Mathes 
Schult et Schiele. Josua Schairer. Mich. Huonker. eorl Kek, #n drittenmal. Josias huon 
ker. Ge. Mauth. Ge. Bippus. Mark. Kooff. risloph Hausa. Jak. Huonker erstemmal. Hons 
Jak. Kek, zum zweitenmal. Bon Bikelsbe Hans ## — J ler. Josias 
#bb. Göbring. Jak. Ziegler zum drittenmal. 46% K4 Exppler o erstenmal. on Brittheim: be. 
bkeins. Joh. Hennelotter. Mort. eins. Hanejerg Göhring. Matth. Stell. Hansjerg Saßle. rst Ja- 
kob Göhring. Mart. Hasa zun erstenmal. Boͤn Trichtingen: Mart. nekenburger. 
ster. Matth Romann. Joh. Single. Andr. Mäder zum driltemal. VWon Aistaig: Joh. Sechel- 
.a Joh. Bläéchle. Joh. behmam. Christ. Kenker, zum drittenmal. 3. Woͤßner Zum erstenmal. Von 
eiden: Sienon Zeller. Jerg Ink. Bidermann zum drittenmol. Jak. Zeller. Andr. Kaufmann, zum 
erstenmal. BVBon Böhringen: Fried. Hezel. Joh. Schlorterbek. Asbei. Scheble, Andr. Roth. Mark. 
##. Mart. Göhring. Mich. Röhrer. * Ittich. Jak. Zör. Mich. Bossert. Jak. Dieterle. Geor 4009 
inder. Mich. Sechring. Ge. Seßler. Gottl. Mi Abrah. Graf. Joh. Plocher. Joh. Geiser. 
Geiser. Jak. Schaible. Joh. Hämmerle. Mich Dieterle. Joh. Klingele, zum drittenmal. Martin — 
Fak. Briuning Joh. Binder zum erstemmel. Von Bergfeld: Ge. Fried. Weissert. Joh. Bieder- 
mann. Ohrist Zeller, zum drrttenmal. Joh. Leobolr. * Schun. Joh. Pfeissen zum ersten:nal. Von 
Renfrizhausen: Shrist. Weik. Jak. Kaz. Andr. Kopp. Joh. Wegena enast ak. Stein zum dritten- 
mal. Ge. Fried. Danner, zu um erstenmal. Bon Gößlingen: Jos. Schneider zum zweitemnal. Thom. 
Schneider. Phil. Kanz. Anton Kanz zum asstenmal. Von Rotenzimmern: Wattzes Birk. zum 
dritten. nal. Von Binßdorf: Marr Hölle. Matth. Stähle. Joach Strihle, Fr. S. Mich. Hlle. 
Dominikus Nikel. Jos. Staxle. Damas Nikel. Wily. Stähle. Albert Walter zum zweitenmal. Joach. 
Stühle, Ant. S. Marr Stähle. Isidor Stähle. Januar Stihle. Leonh. Kohler. Gabr. Eith. Anielm 
Wöhler. Lecpold u. Jos. Stähle. Aus dem Patrimonialort Neunthausen: Joh. I# e cher, Weber. 
Oberumt allda. 
Altdorf. Der bei dem Fußjäger= Batalllon König gestandene Gemeine, Bonifaz Denʒler von Vanen- 
furth, disseitigen Oberamts, ist im treulos entwichen. Saͤmtliche och- und Wohll oͤbl. Belorben werden 
daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder birr#er oder an 
das nachste Militair-Commondo gefälligst zu überlielern. Den 20. Jun. 1809. Koôn. Oberamt.
        <pb n="342" />
        328 
Freudenstadt. Die 2 Conscrivtionsvstichtige Johann Martin Wagner von Pfalzgrafenweiler und 
Martin Beilharz von Grünthal daden sich o##ne oberamtl. Erlaubniß von Haus entfent, und die 2 ledige 
Excapitulanten Jol#zuneS Kaiser von Hreelta und Johann Georg Broß von Kälberbronn sind der Auehe- 
bung entwichen. Dieselbe werden dahr, bey Verlust ihres Bürger und Unterthanen-Rechts hicdurch aufbe- 
rufen, unverzüglich sich nach Haus zu begeben und wegen ihrer Entweichung sich zu verantworten, alle 
Obrigkeiten aber gebeten, solche auf Beir.t. n zu arr#tiren und dem biesigen Oberamt gegen Ersatz der Un- 
kosten einzuliefern. Den 18. Jul. 1800. eramt. 
Heilbronn. Der Officiersbediente Friterich Mü#ller von Schweigern hiesigen Oberamts ist im Jun. 
d. J. aus dem Geldspital desertirt. Sämmtliche Obrigkeiren werden daher ersucht, auf ihn zu fahnden, und 
ihn auf Betret.n entweder an das hiesige Oberamt oder zum Königl. Fußjeger= Bataillon König einliefern 
zu lassen. Den 22. Jul. I. - Oberamt allda. 
Reutlingen. Der unter dem Garnisons-Regiment zu Hoben= Asperg gestandene Gemeine Johann 
Gcorg Kaz, von Wannweil, hiesigen Oberamts geburtig, ist vom Commando zu Ludwigsburg den 24. 
Juni d. J. desertirt. Es wird daher gebeten, auf denselben genau zu falnnen, und in au Betreten dem 
nächst gelegenen Militär-Commando oder dem hiesigen Lberamt wohlverwahrt einzuliefern. Den 12. Juli 
1800. « Lbekamtalldm 
Weiler, Weinsperger Oberamts. Der unter dem Koͤniglichen Garnisons-Reglment gestandene Ge- 
meine Christian Sckok von hier, ist den 21. v. M. vom Commando zu Ludwigsjurg desertirt. Alle 
Obrigkeiten werden daher ersucht, auf ihn zu fahnden, und ihn auf Betmien seinem Lhcramt einzuliesern. 
Den 1# Juli 180). » « Königl.Lberothein-pekg. 
Weinsperg. Der bei dem Koͤnigl. Leib-Cheveauxlegers- Regiment gestandene Eemeine Iakob Schil- 
ling von Eberstadt, hiefigen Oberamts ist mit dem Pferd samt Sattel und Zeug vom Armee--Corps im 
Feld den 6. Juni d. J. desertirt. Sämtliche Hoch und Wohllöbl. Behörden, werden daher geziemend er- 
sucht., auf denselben genau zu fahnden, und ihn im Betretungsfall hieher einliefern zu lassen. Den 22. 
Juli 1900. önigl. Oberamt. 
  
Münsingen. Von den wegen Diebstals allhier inhaftirten 4 Persenen sind heute wechen mittelst 
Jerschligung der Schließen und Erbreckung dr Thüren aus dem Gefängniß entwichen, als 1) Marx Frem- 
menberger, ein Sagenfeiler und Wannenskicker aus Rechberg, ledig und 23 Jabr alt, mißt § Fuß 10 Zoll, 
brauner Haare, schmaler Stirne, brauner Augen, dergleichen Augbraunen, rother Wangen, breiten Ange- 
sichts, guter Zähne, schwachen Borts, traͤgt einen schwarzen zwilchenen Kittei mit gelben Knoͤpfen, gruͤn 
inangesternes Leiblen mit großen weißen Knepfen, schwarz und roth floretseidenes Halstuch, lange zwilchene 
Hosen, weiße baumwollene Strümpfe, Schuh mit Bindel, einen halb aufgescklagenen Hut, und darunter 
eine alte grüne sammetne Pelzkapp. 2) Andreas Lautenbach, ein Uhrmacher aus Gutach im Breisgau, 
verheurathet, 32 Jahr alt, mißt s Fuß 8 Zoll, brauner Haare, schmaler Stirne, blauer Augen, brau- 
ner Uugbraunen, spiziger Nase, eingefallener Wangen, langlechten Anzesichts großen Munds, grer Zähne, 
starken Barks, trägt einen stahlfarb kuchenen Ueberrock mit weißen Knspfe, reth und weiseestreiftes leinenes 
Leible, schwarze lederne Bendelhosen, weiße leinene Strümpfe, Stiefel, roth und schwarz florersitenes 
Halstuch, und einen runden Hut mit hohem Kopf. An ibrer Habhaftwerdung ist rer Justick sihr viel ge- 
legen. Alle Hoch= und Löbliche Obrigkeiten werden daher ersucht, auf dieselbe genau fahnden, sie auf Be- 
treten arretiren, und gegen Erstaktung der Kosten dem Oberamt allhier wehlverwahrt einliefern zu lassen. 
Den 20. Julius 1800. ) Oberamt. 
Neuenbürg. Der Schulweister Jakob Müller von Birkenfeld, welcher schon lange einen sehr ver- 
schwenderischen Lebenswandel geführt, hat sich vor 8 TDegen frron Haus entsernt, und indeß keine Nachricht 
von sich gegeben. Es wird derselbe daher hiemit aufgesordert, sich unverzüglich in sen Hrunwesen zu bege- 
n, und sich wegen seiner Entfernung vor unterzeichneter Stelle zu verontworten. Dugleich werden ale 
Hoch= und Köbl. Obrigkeiten ersucht ermeldten Schulmeister Müller, wenn ihnen etwas von srinem Aufent- 
halt bekannt seyn, oder werden sollte, anzuweisen, daß er sich wieder in sein Heimwesen begeben solle. Er 
ist ungeführ § Fuß 6 bis ? Zoll groß, hat dunklbraune Haare, breite niedere Stirne, sterke Augbraunen, 
graue Augen, starke Nate, eingefallene Wangen, graßen Mund, rothe birren, gul Jähne, starken Bart 
mit Beckenbart, etwas spiziges Kinn und ein linglichtes schmales Angesicht, und ist 30 bis 32 Jahre alt. 
Den 17. Juli 1800. beramt.
        <pb n="343" />
        Nro. 39. 1809. 329 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 12. Aug. 
  
  
Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Deerets vom 7. Aug. allergnädisst 
geruhet, den bisherigen Ober-Regierungs = Präsidenten wirklichen Geheimen Rath ron 
Reischach, zum Staats-Minister und Minister-College des Departements des Jnnern 
zu ernennen. 
Durch ein allerhöchstes Decret vom Zr. Jul. haben Se. Königl. Maj. den Oberst 
Lieutenant v. Massenbach zum Königl. Kammerherrn gucdigst zu ernennen geruht. 
Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret vom F. Aug. · 
den Staabshauptmann v. Hofmann zum wirklichen Hauptmann beim leichten Ba- 
taillon von Bruͤsselle, und - 
venOber-LienkenantundAdjutantZlnckernågecvomJnfanr.Regimentvahnll 
zum Stabshauptmann bei dem neu zu errichtenden Infant. Regiment, 
durch ein Decret vom 6. Aug. 
die Second-Lieutenants: v. Einsiedel, vom Reg. Garde zu Pferdt, v. Bluͤchee, 
vom Chev. Leg. Regiment Herzog Heinrich, v. Breuning, Baz, und v. Alberoll 
vom Jaͤger- Regiment zu Pferdt Koͤnig zu Ober- Lieutenants; und 
durch ein Decret vom. 7. Aug. den Carl Gideon v. Speth zu Schülzburg zum Se- 
cond-Lieutenant beim beib-Chev. Leg. Regiment zu ernennen, ferner 
durch ein Decret vom 8. Aug den in Grosherzogl. Baadenschen Diensten gestandenen 
Major v. Imhoff als Major beit dem Land-Bataillon Seuttgart anzustellen allergnüdigst 
geruht. 
Se. Königl. Majs. haben durch allerhöchstes Decret vom 9. Aug. 
dem Feld-Zeugmeister von Camrer auf sein Ansuchen die Entlassung aus den Kön. 
Diensten zu ertheilen, 
das durch dessen Enrlassung vacant gewordene Infanterie Regiment dem General bieu- 
tenant v. Phull, und 
das bieherige Infanterie= Regiment v. Phull des Prinzen Paul Königlicher Ho“ 
heit zu verleihen allergnädigst gernht. 
Vermög allerhöchster Resolution vom 6. Aug. haben Se. Königl. Majs. den Ka- 
tholischen Stadtpfarrer Thomas Krater in Gmünd, als Dekan des Landkapitels Gmünd, 
allergnädigst bestättget; und
        <pb n="344" />
        330 
vermög allerhöchster Resolution vom 8. Aug dem Caplan und Präceptor Stiefel in 
Gailderf die erledigte Pfarrti in Sreinkirchen, Langenburger Diêcese, zu übertragen aller- 
gnaͤdigst geruht. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Deccet vom 32. Jul. dem damals 
noch am Leben gewesenen Physteus I#4t. Brotbek in Heidenheim allergnädigst erlaubr, das 
bieher bekleidete Amt an seinen ihm adjungirten Sohn den dled. Prakticus Lt. Friderich Carl 
Brotbek daselbst abzutreten. " 
Ludwigsburg Se. Königl. Mas. haben durch allergnädigstes Decret vom 2. 
Aug dem Gerichesdlener Klett in Otweil, welcher ein Kind vem Ert inken in der dasigen 
Schwemme errettete, für diese Handlung die silberne Verdienst-Medaille zum Tragen aller- 
gnaͤdigst zu verleihen geruht. Den 8. Aug. 1809. Oberanit daselbst. 
  
— Ò — 
RKechts-Erkenntniß des Kön. Ober-Tridunals als Revisions Gerichtes. 
In der Revisions-Sache, zwischen der Freifrau, Friederike, geb. Freyin von Riopur, 
mit ihrem ehelichen Geschlechts- Vormunde, Obristhofmeister Ernst Freiherrn von Dhull= 
Nippur zu Stut#gart, Ipplorantin Rertdentin an einem, sodann den Freiherren, Johann 
Carl Friedrich und Wilhelm Ludwig von Reischach zu Nußdorf, Imploraten, Revisen 
em andern Theil, eine Wiedereinsezung in den vorigen Stand wegen versäumter Einle= 
gung eines Rechtsmittels in ihrer Successions-Streitlgkeit in das Königliche Lehen Ober- 
Msnheim betreffend, wird das von dem Königl. Ober-Tribunal, als Ober-Appellations= 
Nichrer, unter dem 18. Jul 1803. ertheilte Abschlagungs-Decret durch Urthel bestätiget, 
und revidemntischer Theil, neben dem Verluste der hineerlegten Succumbenz-Summe, zu 
Ertattung der Kossen des repistonprichterlichen Prozesses verurtheilt. Tübingen, den 3. 
ug 1309. 
  
Freudenthal. Auf den herrschaftlichen Fruchtkaͤsten zu Loͤchgau und Horrheim ist noch ein Vorratb 
Dinkel und Haber, auch noch etwas Roggen und Gersten feil. Den 10. Jul. 1800. Cameralamt allda. 
Laufen. Von den bersschaftlichen Kästen zu Laufen und Kirchteim wird ein Quantum Früchten an 
Noken, Dinkel und Haber successive verkauft werden. Llebhaber zu diesen Frucht-Sorten können täglich ei- 
nen Fauf abschließen. Den s. Aug. 1800. Vamcral Verwaltung allda. 
#borch. Durch allerhöchsten Befebl der Königl. L ber-Finanz-Kammer, Gandwirthschafts-Departe- 
mint d d. Zr. Mai d. J. sind wir allergnädfast angewiesen, die Gegenschreiberei= Gebäude zu Lorch dffent- 
lich zu verk#amfen oder dieselbe mir den beimgefallenen Kamcrolverwaltungs und Gegenschreiberei:= Gütern auf 
2 oder 12 Jahr zu verleihen. Die Gegenechreiberei Wohnung liegt in dem geschlossenen Klostershof auf dem 
Vorsprung ves Bergs, hat eine reitzende Aussicht und ist Anno 1787 ganz neu erbaut worden. Es sind 
darinn 2 Keller, ## heizbare Zimmer, 1 Sommerstüblen, 6 Kammern und bequeme Küche und Speißkam= 
mer, u befindet sich dabei eine Holzhütte, 1 Viehbaus zu 12 Stück Vieb mit darauf befindlichen Hrcubden, 
eine skeinerne Schweinstallung und ein Backofen. Ein Käuf-r hat für die Zukunft die Steuerreichung zu 
übernehmen und den Kaufschilling zu ztel baar und zu #tel in zwei zu 5 pro Cent verzinnßlichen Jielers zu 
kezahlen. Zugleich wird aber auch mit der Vermietung oieser Geb.de ein Versuch aemocht, und die Ver- 
leihung mebrerer Göter Stücweis oder im Ganzen damit verm den werden. Diecse Güter bestehen in : 
Vetl. 2 N. Garten zunerhalb und 23 Brll. 8 Rth. aufserhalb des Klosters, 1 M. 34 Bru. 174 Nlh.
        <pb n="345" />
        331 
aumgarken, 15 Mrg. 2 Vril. ro Rth. Wiesen und 20 Mrg. 17 Brtl. Jos Rth. Aecker Der Verkauf 
56n rns Unngeiuhng O4 Dienstag ven 22. Aug. u# der Kamekalverwaltungs- Schreidstube, Mocgens 
Uhr, wozu die Liebhaber awurch eingelgern werden. Den 24. Juli 1800. 
Kreis Steuerrath zu Schorndorf und Kameralverwalter zu Lorch. 
Schornbausen. Die Mahlmühle des Adam Bauer dahier am Körschbach, bestehend in einem über- 
schlichtizen Werk mit à Mahlgängen und einem Gerbgang, einem gut eingerichteten Wohngebäude, großen 
Sche-uer, Roß- Rinzvieh Schweinstallungen, und 1 Viertel Garten ist zum Verkauf ausgesczt. Dielenige, 
welche Qust darzu bezeugen, können solche täglich beaugenscheinigen, und mit dem Burgermesster Keppler elnen 
Kauf abschließen, und bis Montag den 18. Sept. d. J. au) dem Rathhaus in Scharnhausen bei der Verstei- 
gerung sich einfinden. Den 7. Aug 1809. « AnträObemmtsStuttgarh 
Stammteim. Von dem auf den herrschaftl. Kaͤsten dahler und in Schwieberdingen · liegenden' Rog- 
gen, Dinkel und Haber, ust ein Qu. mtum zum Verkauf allergnädigst ausgeligt: welches hiemit bekannt ge- 
macht wiud. Den 5. Aug. 18°0. meral= Verwaltung daselbst. 
Elben spach: Die leztere Commun-Schaafweid-Verleihung zu Eibenspach ist allergn digst nicht geneh- 
migt worden. Oiese Sroaweide wird daher nochmals am Miltwoch den 16. Aug. Nachmittag auf dem 
Ratl hauh zu Eibenspach auf die nächste 3 Jahre zur öffentlichen Verleihung gebracht werden; sie ertraͤgt 150 
Stüe Schaafr, woren die Burgnschaft 50. Stük aufschlagen darf. Der Beständer hat freie Wohnung, einen- 
Kuchengarten, und 1 Morgen Aker zu geniehen. Den 33. Jul. 1829. Kôn. Oberamt Brakenheitn. 
Güglingen. Der 9 jäbrige Bestand des herrschaftl. Meiereiguts Kirbach, in dem sogenannten Thier- 
garten, 2 Stunden von Güglingen, zwischen. Ochsenbach und Haͤjnerbaslach liegend, gihet bis Georgii #1810. 
ku Ende. Bis Monreg den 14. August wird mit solchem ein doppelter Verleihungsversuch gemacht, auf 
** — 18 Jabre, und zwar das Einemal eine Gesammt-, das anderemal eine Stökweise Verleihung. Die. 
Liebhaber hierzu wollen sich cedachten Tags fruh 8 Uhr in der Meiereiwohnung zu Airbach einsinden. Das 
Gut bestehrt mrben denen erforderlichen Gibjuden in 1371 I Mrg. Aeber, 651 Mrg. Neubräch, 1331 Morg. 
Wiesen, 104 Mrg. Earten, auch 2 BVril. See, bei gerathendem Aekerich dirf Beständer Zo Schweine un- 
emreirlich in die nuhe gelegene terrschastliche Waldungen treiben, erhalt jährlich § Klafter Brennholz unent- 
luuch, und beim Antritt von dem bisherigen Beständer 4 Daar Zugochsen, eintges Schiff und Geschirr, 15 
Va#n Heu und Ded#mo, auch 10 fuder Stroh. Die Caution des ne#en Bestenders wird dem erzielenden- 
Jahrebestand, weicher in der lezten Verleihung 2400 fl. gewesen, Mich gesczt, und hat ein jeder Liebhaber 
vor dem Aufslreich cin odrigkritliches Zeugn'ß über sein biöheriges Betragen, zeitliches Bermögen, und besizen- 
de Kenntnisse zlun guten wirthschafrlichen Umtrieb vorzulegen. Den 14. Jul. 1800. Caieral-Verw allda. 
Kochendor f. Die berrschaftl: Schiferei zu Kochendorf, deren Bestand auf Michaelis d. J. zu Ende 
gebet, wird am Sawstag den 26, August auf 0 bis 12 Jahre im öffentlichen Ausstreich verliehen werden. 
Sie ertrict 6060 Stück, und es hat ein Beständer, neben freier geräumiger Wohnung, Scheuer und Stalt 
wng, 121 Morgnn herrschaftl Wiesen zu genießen. Die Verleilung wird an votgedacktem Tag, Vormittögs= 
  
  
  
o Uhr, in der Cameral Verwaltung Kochendorf vorgenommen, Die Bestandéliethaber müssen sich aber vor- 
dersamst durch Meisterbrief und obrigkeitliche Jecaiße über ihr Prädikat, und daß sie im Stande seien, eine' 
dem jährlichen Locario gleiche Caution ron ungefehr io fl. zu prästiren, legitimiren. Den 72. Jul. 1809.. 
· « -ets-«Skeuemmt.pctlbronaundCameralamtRocl)i-1dorf. 
Moͤhringen. Die Commun-Schaafweide zu Moͤhringen wird bis Freitag den 18. diß auf die drei Jah- 
re von. Ambrosiĩ 1810 bis 1813. durch öffentliche Versteigerung verpachtet weren. Es erträgt dirselbe 600 
Steak Zuchtwaar, und bekommt ein Beständer freie Wohnung samt Stollungen. Die Bestondäliebhaber be- 
ben sich an dem bestimmten Tag auf dem Rathhaus zu Möhringen mit Meister-und Concessiens-Briefen auch 
UAttestaken zu Steilung einer Caution von 2co fl. einzufinden u. der Verhandlung anzuwohnen. Den v. Aug. 
Z . Muts-OberamtStuttgart« 
Nil-ringenDiebsthiisigcnStadtzugchörigeSomtmröschkxafkvaitmircichezugoobiåxooostsxk 
MichrigtisiJndwossidcmkocstandesdasvokhanbsneSrljafyausnutWohnungunvgerckumigerStssllung 
nHzszsxkchqukcnHuckssnundSxozenübctgebetzwerdetttpnnzzvikdvonAmbrositgtobiststzösscntsich 
zxu·;ek(e1«ung,gcbrachtIpezdenztkczuSchüserepenbirichngteLichyabekwccdcnhiernit-ejngkladcn,bis-Um-
        <pb n="346" />
        332 
stag den 39. Aug. Morgens 0 Uhr sich auf hiesigem Rathhause einzufinden. Den 3. Aug. 1309. 
Oberamt und Magistrat allda. 
Plüderhausen. Die Winter-Schaafwaide daselbst wird bis Samstag den 10. August Bormittags 
3 Uhr auf die 3 Jahre von Martini 1800 bis Ambrosi 1812. verliehen werden, wobei die Bestandsähige bieb- 
baber mit den erforderlichen Zeugnißen sich einsindm können. Die Waide erträgt 200 Stük Schaofwaar, 
wovon der Bestinder 170 Stäk halten darf. Für Wohnung und Stallung muß der Schäfer selbst sorgen, er 
genießt auch keine bürgerliche Benesicien. Den 3. Aug. 1909. Oberamt Welzheim. 
Ruith. Die Commun-Schaafwiide zu Ruith wird bis Donnerstag den 3u. August auf die 3 Jahre 
von Ambrosii 1810 bis 1813. durch smiie Versteigerung verpachtet werden. Es erträgt dieselbe r50 Stük 
Zuchtwaare, und bekommt ein Beständer freie Wohnung samt Stallungen. Tie Bestands-Liebhaber werden 
eingeladen, sich an dem bestimmrten Tag auf dem Rathhaus zu Ruith mit Meister= und Concessiens-Briefen 
auch Attestaten zu Stellung einer Caution von 200 fl. versehen, einzufinden, und der Verhandlung anzuwoh- 
nen. Den Lo. Aug. 1800) Amts-Oberant Stuttgart. 
Scharnhausen. Die Commun-Schaafweide zu Scharnhausen wird bis Freitag den r. Sept. auf die 
3 Jahre von Ämbrosii 1810 bis 1813. durch öffentliche Versteigerung verpachtet werden. Es erträgt dieselbe 
oo Stük Zuchtwaar, woran der Beständer 247 Stuk halten darf, und für Wohnung u. Stallung selbst zu 
orgen hat. Die Bestands-Liebhaber werden eingeladen, sich an dem bestimmten Tag auf dem Rathhaus zu 
Schunhausen mit Meister= und Voncessions-Briefen auch Attestaten zu Stellung einer Caution von 200 fl. 
versehen, einzufinden, und der Verhandlung anzuwohnen. Den 10. Aug. 1800. 
Amts-Oberamt Stuttgart. " 
Tübingen. Der Bestand der hiesigen Stadt-Schaafwaide, welche voo Stük erträgt, und wovon 
der Beständer selbst 150 Stük aufschlagen darf, got bis Gertrudi 1810. zu Ende. Es ist deßwegen zu einer 
neuen Verleitzung auf die 3 nächsten Jahre von Gertrudi 1810 bis 1873. Samstag der ro. August d. J. an- 
deraumt worden, wobei sich die Liebhaber Vormittags o Uhr mit Mesierbrce und Vermögens-Attestaten 
auf hiesigem Rathhaus einfinden, und der Verhandlung beiwohnen können. Neben der Schaaswaide wird 
dem Beständer auch das Wintergefitth überlassen, und das Schaafhaus nebst 2 PMörch-Karren, Hurten und 
andern Gerdthschaften zum Gebrauch eingeräumt. Den 12. Jul. 1809. Oberamt u. Stadtmagistrat. 
Vaihingen auf den Fildern. Die Commun-Schaafweide zu Vaihingen auf den Fildern wird bis 
Mittwoch den go. August auf die 3 Jahre 1810 bis 1813. durch öffentliche Versteigerung verpachte# werden. 
Es ert-rägt dieselbe 330 Stük Zuchtwaar, und bekommt ein Beständer freie Wehnung samt Stallung. Die 
Bestans- Liebhaber werden eingeladen, sich an dem bestimmten Tag auf dem Rathhaus zu Vaibingen mit 
Meister= und Concessions-Briefen auch Artestaten zu Stellung einer Caution von 200 fl. versehen, einzufin- 
den, und der Verhandlung anzuwohnen. Den 0. Aug. 1809. Amts= Oberamt Stuttgart. 
Aalen. Bei der den 5. Jun. d. J. geschehenen Rekruten-Aushebung, sind derselben nachstehende Mi- 
litairpflichtige treulos entwichen; nämlich: Sebastian Gaukler von Hohenstatt, Johannes Rieg von Heuchiin- 
gen und Vitus Fischer von Heuchlingen. Zu Folge allergnädigster Special-Befehle werden sie hiemit ausge- 
sordert, zu ihrer Plicht zurük zu kehren, zugleich aber auch alle Oberämter und Polizei-Behörden requirirt, 
sie auf Viticken unter guter Escorte hieher einzuliefern. Den 31. Jul. 1800. Kön. Odberamt. 
Balingen. Der Conseriptionspflichtige Johann Michael Pförsich, Bek und Biersieder von Cberdigis- 
heim, hiesigen Oberamts, hat unterm 17. Jun. d. J. einen obrramtlichen Wanderungsschein mit der dminn 
enthaltenen Auflage erhalten, sobald er einen bestimmten Aufenthalts-DOrt haben würde, solchen dem Dber- 
amt dahter anzuzsigen. Da er aber diese Anzeige bis jezt unterlassen hat, und das Lberamt um so nehr sei- 
nen Aufenthalt wissen sollte, als es ihn über einen gewißen Umstand zu Protokoll zu vernehmen hätte; so 
wird derselbe hiedurch öffentlich ausgerufen, sich ohnverweilt vor Oberamt davier zu stellen Zugleich werden 
aber auch alle Hoch-und Wohllöbt. Obrigkeiten geziemendst ersucht, dem Pförsich, wenn er sich irgendwo auf- 
hält, diese Ladung zu insinuiren, und ihn, mit einer Marschroute versehen, sogleich in sein Heimwesen zu 
veiweisen. Den 31. Jul. 1800. Oberamt allda. 
Gmünd. Nschstehende Kantonpflichtige junge Leute haben sich bald nach der Musterung zum Theil
        <pb n="347" />
        333 
ganz ohne Erlaubniß und Paszensernt. , zum Theil ihren nach der Musterung gewählten Aufen 46 tkort nicht 
angezeigt, und sind auf diese Weise mehreren Aushebungen entgangen; daher sie hiemit bei Verlust ihres Brr- 
ger und Unterthanenrechts, auch Confiscation ihres Vermögens aufgeferdert werden, sich a date binnen ? Me- 
naten vor dem h#e sizen Oberamt zu stellen. Zugleich werden alle Soch= und Lébl. Obrigkeiten geziemend er- 
sucht, auf diese Fluchtlinge zu fahnden, u. sie auf Betreten gegen Ersaz der Kosten hieher einliefren zu lassen. 
Bon (münd: Faver Rudolf. Ge. Franz Eisele. Ge. Franz Schleicher. ouon Bartholomch: Joh. 
Spiesböfer. Job. Bauer. Mathes Huber. Conr. König. Job. Holz. Andr. Gösele. Joh. Ge. Giim- 
minger Fran: Jof. Bopp. Joh. Ge. Baur. Ven Oberbettring: Thom. Riek Von Unter- 
bettring: 40. Bundschuh. Von Weiler: Anton Brenner. Ven Oberböbingen: Markus 
Grimm. Melchior Sauter. Joh. Beiswenger. Joh. Schurr. Von Zimmern: Franz Jos. Fucks. 
Joh. Naumayer. Melch. Sturm. Von Nenningen: Bernh Berger. Jak. Hofle. Von Degen- 
feld, Rechberg. Johunn Brezker. Anton Baumbolz. Von Göggingen: Joh. Spörlen. Joseph 
Eberhard. Son Heubach: Joh. Ge. Manycr Von Buoch: alent. Warner. BDon Horn: 
X La. Toh Böhringer. Von Jaggingen: Joh. Frei. Von Hörlikofen: Clemens 
Abele. h. Stregmayer. Joh. Holz. Von Sazônhard: Scbhast. Strampfer. Von Hussenhe- 
fen: Joh. Bez. Von Lauterburg: Ge. Wolfmayer. Fried. Weidenbacher. Mich. Kraus. Grorg 
Kern. Joh. Bäuerle. Vom Zellsespermanssele Joh. Klopfer. Von Leinzell: Easpar 
Samhuder Franz Jos. Lang. Anton Samhuter. Joh Gräêle. Bernhard Hirner. Bernh. Zenchenba- 
cher. Von Lindach: Jos. Wager und Math. Wager. Von Muthlangen: Joh. Rieg. Joseph 
Baur. Ge. König Joh. Klozbücher. Von Mögglingen: Jos. Klopfer. Franz Klopfer. Tav. He- 
gele. Franz Neumayer. Franz Sprmz. Von Lautern: Benedikt Wehber. Von Hinterweiler: 
Valenk. Nuding. Von Vorderweiler: Ich. Straub, und Jos. Anton Huttenlauch. Von Moth- 
langen= Bemh. Frei. Von Reichenbach: Joh. Bapt. Eisele. Von Bärenbach: Johann 
Mich. Pfeisser. Von Sprc#itbach: Blas. Woibel. Jor Mayer. Von Durlangen: Johann 
Beiswenger. Sebast. Linsenmayrr. Von Hertikofen: Georg Kuhn. Von Vorderlintkhal: 
Jak. Kang. Von Waldstetten: Joh. Werner. Mich. Werber. Von Wüstenrieth: Justinus 
Mezger. Bernh. Frei. Von Waldenhof Wezgau: Joch. Oechsle. Von Wisgoldingen: 
Joh. Dangelmayer. Georg Schabel. Oberamt allda. 
Mergentheim. Nachstehende Conscriptionspftichtige, welche sich der Conkcription entzogen, und nun 
in der Liste als abwwesend notirt sind, werden hiemit bei Strafe des Verlustes ihres Unterthanen und Bürger- 
rechts, und Conftscation ihres Vermögens aufgerufen, von der Zeit dieser Bekanmmackung on, binnen 4 Mo- 
naten, welche ihnen für den ersten Termin anberaumt werden, vor unterzeichnetem Oberamt sich zu stellen, 
und über ihr Ausweichen Rechenschaft zu geben, und zwar: Franz Hienstein und Joseph Hienstein von 
Igersheim. Joh. Frank von Neubronn. Den 23. Jul. 1809. Königl. Oberamt daselbst. 
Waiblingen. Da immer noch mehrere militairpflichtige Unterthans-Söhne aus hiesigem Oberam# 
zur Conscription nicht erlchienen sind, so werden solche nochmals aufgefordert, vei Bermeidung der in der 
Königl. Conferiptions-Ordnung angedrohten Nachthrile sich aufs bäldeste in ihrem Heimwesen einzusinden, und 
war: aus der Stadt Waiblin gen: Joh. Christ. Konzer, Sailer. Gortlieb Fried. Schwarz, Schmid. 
Joh. Dav. Kaufmann, Mezger. Joh. Heinr. Knmauß, Saifensieder. Christian Jak. Norrlinger, Schneider. 
Joh. Knauß, Barbierer. Joh. Fried Bunz, Schneider. Cottfr. Bauder, Bek. Ferd. 8 Bab, Faͤrber. 
Joh. Dav. Kühdaisch, Schuster. Christ. WMilh. Aurrfeß, Bek. Christ. Iried. Mangold, Veruquier. tn 
Fried. Pfleiderer, Kübler. Christ. Gottl. Kaͤferle, Faͤrber. Christoph Carl Nörrlinger, Schreiner. Friedri 
Ludw Amüller, Handelsmonn. Joh. M#tth. Schlichemasfer, Schmid. Joh. Fried. Gottwiin, Nagelschmid. 
Joh. Jak. Beuz, Weißgerber. Joh. Jak. Ulrich Maier, Mezger. Salomo Bek, immermann. Andr. Wink- 
ler, Weingärtner. Joh. Heim. Stump, Rotgerber. Aus der Statt Winnenden: Joh Zirgler, Rot- 
erber. Joh. Ziegler, Weihgerber. Jak. Fricd. Haug, Tuchmacher. konh Groh Bauer. Johann David 
iegler, Rotgerber. Joh. Jak. Otto, Flaschner. Christooh Fried. Ziegler, Kotgerber. Christoph Sigle, Mez- 
er. Fried Wilh. Laiblin, Apotheker. ehrist. Fried. Stüz, Bek. Joh. Fried. Stüz, Bek Christ. Heinrich 
Okto, Schreiner. Conr. Hanle, Weber. Joh. Schönleber, Steinhauer, Joh. Ziegler, Rotgerder. Christian 
Fried. Krauß, Meqzger. Ge. Mich. Maier, Steinhauer. Joh. Gortl. Bader, Bauer. Joh. Fried. Schmalz- 
rich, Bek. Ge. Econh. Feil, Tuchmacher. Joh. Wilhelm Frenzel, Sattler. Joh. Nikol. Hiller, Mezger.
        <pb n="348" />
        334 
Ehrist. Felix Engel, Rotgerber. Se. Jak. Braun, Müller. Joh. Jak. Fried. Kloͤpfer, Kiefer. Joh Christ. 
Unkel, Sattler. Pbil. Heinr. Schönleber, Sceinhauer. Joh. David Daubenraler, Schumacher. Joh. Giesek, 
Sekler. Fried. Marimil. Sepybold, Schmid. Fried. Höllwartt, Kieser. Gottlieb Fried. Mak, Chirurgus. 
Andr. Richel, Zummermann. David Ziegler, Tuchmacher. Johannes Unkel, Fotgerber. Chiistian Frikorich 
Samatlzried, Strumpfweber. Mich Gieler, Zeugmacher. Joh. Gektl. Ott, Tuchscherer Kried. Carl Eischer, 
Bek Joh. Fried. Prinz, Weber. Inh. Ge. Klepfer, Bek. Joh. Jak. Schmalzried, Be“. Christoph Fried. 
Jiegl.r. Sattler. Joh. Ehristoph Kerch, Schuster. Gotti. Ziegler, Notgerber. Ehrist. Heinr. Ziegler, Schu- 
ster. Ferd. Fried. Rößler, Schreiner. Carl Fried. Seibold, Maurer. Joh. Fried. Unkel, Rotgerber. Christ. 
Cottl Braun, Notgerber. Gottios Müller. Mezger. Joh. Fried. Pflüger, Retgerber. Christ. Fried. Bek, 
Schister. Joh. Dav. Funk, drotgerber. Heinr. Kern, Flaschner. Jak. Fried. Sieber, Tuchmacher: Jakob 
Frierrich Hiller, Schuster. Mich. Läpple, Bek. IJch. Leonh. Ziegler, Rotgerber. Jak. Müller, Färber. 
Joh. Gotkl. Seeger, Rotgerber. Joh. Dobler, Weber, Joh. Ernst Otto, Tuchmacher. Joh. Dav. Säpple, 
Schäfer. Iman. Ehristoph Strurel, Flaschner. Joh. Ge. Unkel, Bek. Jak. Aupperlen, Schneider. Christ. 
B I, Sattler. Ee. Jak. Wigle, Schneider. Mil. Fried. Grözinger. Joh. Christoph Krauß, Rotgerder. 
on Endersbach: Christ. Greiner, Strmpfweber. Ge. Mich. Hrubach, Weingaitner. Johann David 
Greiner Schefer: Sebast. Ramhofer, Müller. Jos. Fried- Storz, Schneider. Joh. Seikold, Mezger. Dien. 
Rolh, Schneider. Jo#. Kubule, Schneider. M. Heinre Schwegler, Maller. Matth. Kuhnle, Bek. Joh. 
Ge. Ma##, Mezger. Joh. Dav. Hartmann, Schmid. Joh. Mich. Berger, Zimmermann. Carl Frichrich 
Maicr, Schuster. Tob. Rühle, Ziegler. Joh. Schwegler, Mezge: Joh. Fried. Schw.gler, Mezger. Dan. 
Elmenn, Bek. Joh. Dav. Ehner, Zimmermann. Gottl. Gabr. Schwegler, Mezger. Joh. Frank, Nagel- 
scemid. Dan= Elerh. Küble, Weber. Simon Albrecht, Schmid. Von Grosheppach: Gotthilf Ell- 
wanger, Kiefer. Gabriel Schmid, Bek, Joh. Matth. Mez, Maller. Motthäus Ja#. Ellwanzer, Mezger. 
Joh. Böbringer, Kiefer. Jak. Fried Ellwanger, Sekler. Gothilf Beutel, Bik. Joh. Melch. Schwid, Kie- 
fer. Joh. Ludw. Beeh, Mezger, Wich. Tabler, Mesger. Joh. Ellwanger, Sekler. Joh. Wilh. Eltwanger, 
Rotgerber. Jak. Fried. Sieber, Kellnen. Gotthilf köffler, Kieser. Ge. Jak. Beeh, Bauer, Joh. Gottfr. 
Bedringer, Bek GeHeinr. böfler, Chinurguc, Sam. Fricd. Lösch, Bauer. Johannes Albrecht, Mezger. 
Wilh. Sutorsfrz, Mexger. Ludw.-Tstertag, Weingartner, Fried. Poß, Bauer. 3 Casp. Beeh, Eckñei- 
der. Iman Koch, Schuster. Iman. Fried. Böhringer, Kellner. Makth. Fischer, Bek. Gottl. Fried. Koch, 
Schuster Joh. Ge. Kuhn, Bek. Joh. Mart. Fischer, Bek. St#eph. Bertel, Schneider. Ferd. * Kir- 
fer. Wilh. Melch. Sieglen, Weingertner, Ge. Jak. Mößner, Bek. Jok. Fried. Koch, Schuster. Gottlieb 
5ried. Fischer, Bek. Von Strümpfelbach: Jak. Koch, Schuster. Mich. Schmikle, Zimmermann. 
Tlrich Bäßler, Schneider. Jak. Ritter, Messerschmitb. Heinr. Schink, Schreiner. Gottlieb Ritter, Messer- 
schmid. Von Honaker: Joh. Seiferlen; Weingärtner. Ge. Fried. Sch ser, Bauer. Mich. Heuser- 
wann, Baur. Von Bittenfelde Jeh. Müller, Weingärtner. Joh Mährle, Bauer. Joh. Georg 
Bäuerle, Bauer Jak Haag, Bauer. Von Nekarrems: Joh. Widmann, Müller. Johannes Maier, 
Zimmermann. Joh. Dann nhauer, Schmid. Von Hochberg: Joh. Lidle, Schneider. Von Soch- 
dorf: Christ. Schlitter, Weber. Ge. Sigmund Nikolaus, Bauer: Joh. Fried. Rlkolaus, Schäfer. Von 
Beinstein: Gottir. Pfund, Mk ler- Von Korb: Gottfr. Dav. Wegnann/ Rotgerter. Melchior 
Schneider, Vaucr8 Joh Ge. Haas, Schmid. Bon Kleindeppach: With. Burkartsmaier, Bauer. 
Joh Goktir Biümoier, Weber Von Schwaikheim: Dav. Diez., Schneider, Joh. Ge. Seel, Schmiv. 
Nbrah. Detinger. Schuster. Toh. Calp. Bauer, Ziegier. Joh Ghristoph Räser, Mezger. Melchior Ott, 
Beber. Loh. Melch Räser, Bek. Ven. Höfen: Joh. Peter Wurst, Schreiner. Joh. Lachenmajer, 
Sckuster. Ge. Mich. Rierel, Zimmermann. Joh. Adam Holler, Schuster, Joh. Hallr, Weber, Johann 
Fried. Haller, Schneider. Joh. Reuff, Bauer: Joh. Ge. Unkel, Schuster. Jak. Ulrich Reuff, Bek. on 
Herdmankweiler: Joh. Jak. Unfried, Bek. Joh. Hehr, Zauer. Christ. Of, Kieser. Joh. Mich. 
Eraf. Go##fr. Mak Schmid. Jak Körner, vultzo Ransai##. Jak. Graf, Weber. Ven Breunings- 
weiier: Jak. Zried. Feil. Jeh. Georg Hefer: Von Leutenbach: Ge. Heinr. Schneider, Mczger. 
Joh. Akm Wictmann, Mezger Ge. Fried. Schaad, Mezger. Gvbrist. Fried. Weiler, Schmig. Joh Eeorg. 
Schefer. Bes. Joh. Ge. Rleinknecht, Bauer. Joh. Weiler, Wagner. Joh. Zeh, Bauer. Jak Friereich 
Ere. I. Schäfer. Ehriseph Weller, Weber. Joh. Ge. Weihenmiller, Molter. Gottlieb. Binder, Schäfer. 
Ven Buoch: Jeh. Ge. Rommel, Schneider. Joh. Mich. Blutchardt, Schlosser. Chr'sloph Fried. Reble, 
Weingärtner. Joh. kudw. Beil,Weber. Joh. Melch. Schäfer, Maurer= Von Steinach: Gottlieb
        <pb n="349" />
        335 
Baͤßler, Bek. Thom. Schaͤfer. Mich. Walker, Bek. Mich. Schäfer. Georg Bahler, Schmst. Vo# 
Deichelbronn: Marh Koser, Maurer. Von Oppelspohn: Fried. Hlt., Schn#ider Joh Er- 
hard Aupeilen, Bek. Matb. Jeuter, Schmid. Joh Ge. Esterlen, Naurer Joh. Schäfer, Schne d. Joy. 
Christopy Jeut r, Bek. Jeh. Christ Roth, Schne#der. Georg Jak. Huber, Schnider. Von Oedert= 
hard: Ge. Mich. Weigle, Weber. Joh. Jung, Weber. Von Nellmerspach: Joh. Conr. Pftz- 
zmier, Mezqer. Ge. Adam ##mmle, Schmid. Joh. Pflzmajer, Metger. Joh. Mich. Schifer, Schuster. 
Christ. Schz#er, Bek. Joh. Gottl Oppenländer, Weber. Christ. Ekark, Schuster. Johann David Ekart, 
Sch#sler. Joh. Krautter, Kübler. Von Birkmannsweiler: Joh. Ge. Schwarz, Bauer. Johan? 
Fried. Schwazz, zimmermann Joh. Ulrich Gauß, Weber. Joh. Klöpfer, Weber. Joh. Mattheus Fischer, 
Bek. Jak Ulr. Frank, Weber. Ge. Jak. Kögel, Maurer. Joh. Braun, Maurer. Von Lenenberg: 
Jos. Doberer. Von Baach: Joh Christoph Müller. Joh. Wurst, Schneider. Math. Wurst, Schäfer. 
Von Bürg: Acrr. Faber, Weber. Jak. Föll, Weber. Jak. Bauer, Kübler. Von Linsenhof: Mich. 
Kübler, Maurer. Von Reichenbach: Mich. Schwarz, Weber. tudw. Schä#er, Bek JIch. Leony. 
Röhrle. Jak. Mates, Schifer. Bon Brezenaker: Jac. Wild, Zimmermann. Mi. il - 
allda. 
  
Eberdingen. Der unter dem Koͤnigl. Garnisons- Bataĩllon gestandene Gemeine Joh. Georg Wirth 
von Eberdingen, ist am 28. Jun. d. J. aus der Garnison Asperg desertirt. Alle und jede obrigkeitliche Be- 
hörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling zu Gurden, und denselben auf eten dem 
Oberamt Vaihingen gegen Ersaz der Kosten eimiefern zu lassen. Den 10. Jul. 18900. Oberamt Vaihingen. 
Ellwangen. Der bei dem Königl. Garnisons-Regiment Festandene Gemeine, Martin Grund von 
Jarthausen ist am 28. Jun. aus der Gariso Asperg desertirt. Alle hohe Civil und Militair-Obrigkeite#n 
werden daher gcziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall wohlverwahrt 
bieher oder an das Garnisons Commando einliefern zu lassen. Den 12. Jul. 1800. Kön. Oberamt allda. 
Gaildorf. Alle Obrigkeiten werden geteten, den Friedrich Carl Marius, Rotgerber, 10 J. alt, 6 Fuß 
3 Lin. boch, welcher oh.#ie g#tigen Paß von hier abwesend ist, und seinen Aufenthalksort nicht angeigt, als 
einen Cantonisten der ersten Classe, wo er sich betreten läßt ergreiffon und hieher einliesern zu lassen. Den 
10. Jul. 1800. Oberamt allda. 
Gaildorf. Den 3. Jun. 1#800. desertirte aus dem Hospital auf der Solitude mit allen Montirungs- 
Stüken, ausgenommen dem Tornister u. Collet, der Gemeine Friedrich Eisenmann, gebürtig von Rupertshofen, 
Regiments #rinz Friedrich. Alle Obrigkeiten werden ersucht, auf diesen Pflichtvergessenen zu fahnden, und im 
Betretungsfrll solchen wohlverwahrt entweder an das Regiments-Commando oder aber hieher einzusenden. 
Den 14. Jun. 180). Kön. Oberamt. 
Heilbronn. Der Offcciersbediente Friderich Müller von Schweigern hiesigen Oberamts ist im Jun. 
d. J. aus dem Feldspital desertirt. Sämmtiiche Obrigkeiten werden daher ersucht, auf ihn zu fahnden, und 
ihn auf Betret. n entwerer an das hiesige Oberamt oder zum Kbnigl. Fußjäger-Bataillon König einliefern 
zu lassen. Ten 22. Jul. 11800. amt allda. 
Nagold. Der bei dem Kénigl. Füsilier-Regiment von Neubronn gestandene Corporal Johann 
Rauschenberger, von Heiterbach, biesigen Oberamts, ist aus der Station Langenshönbügel den 96. Jun. d. J. 
treuloser Weise desertirt. Es werden daher samtliche Hoch und Wohllöbl. Obriakeiten geziemend ersucht, auf 
diesen Deserteur genau zu fahnden, und ihn im Berretungsfall an die nächste Milikair-Behörde oder an das 
hiesige Oberamt wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 18. Jul. 1800. Kön. Oberamt. 
Nagold. Der bei dem Könial. Infanterie-Regiment von Camre gestandene Gemeine Johann Martin 
NRKotb von Ebhäusen, hirsigen Oberamts ist den 10. Jun. d. J. vom Armee-Corps im Feld desertirt. Sämtli- 
che Hoch= u. Wohilbbl Obrigkeiten werden nun ersucht, auf diesen Deserteur genau zu fahnden, und idn im 
Betretungsfall an die nächste Milit3ir-Behorde oder das Oberamt allhier wohlverwahrt einliefern zu lassen. 
Den 24 Jul. 1809. Königl. Oberamt allda 
Reutlingen. Der unter dem Garnisons-Regiment zu Hoben= Alperg gestandene Gemeine Johann 
Erorg Kaß, von Wannwiil, hiesigen Oberamts gedürtig, it vom Commando zu Ludwigehurg den 27.
        <pb n="350" />
        336 
Juni d. J. desertirt. Es wird daher gebeken, auf denselben genau zu fahnden, und ihn auf Bettreten dem 
nächst gelegenen Militär-Commando oder dem hiesigen Lberamt wohlverwahrt rimiimln Den 12. Juli 
180. „ · Oberamt allda. 
Rottenburg am Nekar. Der unter dem Lin. Insant. Regim. von Franquemont gestandene Gemei- 
ne Sebastian Niechter von Fremmenhausen, hiesigen Oberamts ist auf dem Marsch bei Riedlingen im Mai 
d. J. desertirt. Alle odrigkeitliche Behörden werden daher geziememsst ersucht, auf diesen Deserkrur zu fahn- 
den, ihn auf Betreten zu arretiren, und entweder an das Militair-Commando oder zum hiesigen Oberamt 
einliefern zu lassen. un. 1809; · Kön.9mkt.Ovekc-int. 
Saulgau.anbsmKönigl-Ja«gkt-chcmcntHer«ogLouisistberGemeineJosetheorgBaumann 
von Eberspach den 28. Jun. d. J. desertirt. Hoch-und Wohllöbl. obrigkeitliche Behörden werden daher er- 
sucht, denselben auf Betreten an hiesiges Oberamt einliefern zu lassen. Den 20. Jul. 1800. 
*ô½ Kön. Oberamt allda. 
Tuttlingen. Der als Oesterreichischer Gefangener zu dem Gar#isons-Regiment von Berndes zu 
Hohenasperg kürzlich engrtheiste Anton Raiser von Obeiflacht, biesigen Oberamts, kat sich treuloser Weise 
ohne Urlaub aus seiner Garnison entfernt; weswegen alle Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten gezicmend ersucht 
werden, auf diesen Deserteur fahnden, ihn im Betrettungs-Fall arretiren, und entweder an das Hochlöbli- 
che Garnisons-Regiment Hohenasperg, oder an hiesiges Oberamt, wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 
14. Juli 1809. 7l , Oberamt allda. 
Tuttlingen. Die beiden, bei dem Koͤnigl. Infant. Regiment von Samrer gestandenen Gemcinen, 
Matthias Kindler und Johannes Hutter von Weigheim, hiesigen Oberamts, sind aus dem Lager bei Schier- 
ling im Bairischen, den 22. April d. J. desertirt. Saͤmtliche Hoch- und Wohlloͤbl. Behoͤrden werden daher 
#diemend,ersuch Gaus dieselben genau zu fahnden, sie auf Betreten zu arretiren und entweder an das Hoch- 
bl. Regiments-Commando oder an das hiessge Oberamt einliefern zu lassen. Den 8. # 10. 
n. Oberamt. 
Weiler, Weinsperger Oberamts. Der unter dem Königlichen Garnisons= Regiment gestandene Ge- 
meine Christian Schok von hier, ist den 24. v. M. vom Commando zu gurwigsburg delertirt. Alle 
Obrigkeiten werden daher ersucht, auf ihn zu fahnden, und ihn auf Betreten seinem Oberan.4 eirzuliefern. 
Den i15 Juli 1800. Koͤnigl. Oberamt Weinsperg. 
Sollenreuthe. Der unter dem Königk. Infant. Regiment von Camrer gestandene Gemeine Xaver 
Wiedmann ist aus der Sration Grasdorf den 15. Mai d. J. desertirt. Es werden daher sämtliche Hoch= und 
Wohllött. Obrigkeiten geziemend ersucht, denselben im Betretungsfall zu arreliren, und entweder an die näch- 
ste Militair-Behörde oder an biesiges Oberamt einliesern zu lassen. Den 28. Jun. 1800. 
» Königkt. Oberamt in Saulgau. 
  
  
Baknang. Bei dem am verflossenen Monteg in der hiesigen Gegend ausgebrechenen Gemitter errigne- 
#e sich das Unglük, datz ein 12 jäbriger Knabe, Johann Georg Hsbrenna, Sohn des Johannes Glasbren= 
ners von Wattenweiler, in dem Unterweissacher Cemmun-Wald, wo er unter einer Eiche Schuz gegen den 
Gewitter-Sturm suchen wollte, durch den Bliz getödret wurde. Dieses unglükliche Ereigniß, eine Fruckt des 
troz so vieler Unfälle noch immer nicht getilgten Vorurtheils, dei Gewittern Schuz unter Bäumen zu sinden, 
wird als erneuerte warnende Lehre gegen seine gefahrvolle Folgen hiemit zur öffentlichen Kenntmß gebracht. 
Den 20. Jul. 1800. beramt allda-. 
Welzheim. Es sind seit kurzem nach einander auf den einzelnen Höfen des hiesigen Obercmté, na- 
mentlich zu Weidenhof und Schadderghof einige kupferne Branntweinhäfen nebst etlichen Häfen mit Schmalz 
gewaltsamer Weise entwendet worden. Da man keine Spur von den Thätern aussindig mechen kennte.K 
werden diese Diebstädle hiemit zur EfFentlichen Kenntnis gebracht, und die Hochlöbl. Obrigkeiten ersucht, im 
Fall der Thäter auf irgend eine Weise in ihren Distrikten entdekt werden sollte, das hiesige Oberamt geféllig 
davon zu unterrichten. Den gr. Jul. 180. Kön. Cberamt allda. 
  
— 
Mit diesem Blatt wird von der Sammkung der Königl. General = Rescripte und Verordnungen von 
1806. Nro. XVI. ausgegeben. ·
        <pb n="351" />
        Nro. 40. 1 800. 337 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 19. Aug. 
  
Königl. Decret, im#uriöse Aeusserungen gegen die Allerhöchste Person betr. d. d. 76. Ang. r800. 
Da Se. Kinigl. Mas. aus Veranlassung eines Allerhöchstdenselben vorgetragenen: 
Special:Falls zu verordnen geruhr haben, daß jeder, der ssch öffentlich injuriöse Aeusserun- 
gen über die Alerhächste Persen des Königs zu schulden kommen läßt, als sinnlos be- 
trachtet, und somit straslos gelassen werden, sedoch aber, um ihn für die Geseuschaft un- 
schädluich zu machen, zu Bekleidung jedes öffentlichen Amts unfähig erklärt seyn solle: So 
wird solches hirmit allgemein bekannt gemachr.. Decretum, Sturgart im Königl. Sraats-- 
Ministerium, den rb. Aug. 1809.- , 
AdMand.s-cts.sch.M-jPtopk.s 
Polizei-VetorbnungJaSNditenum«-JahrendurchdicKönigc.Anlagnbetccffmd.- 
d.d.ts.At-g.1809.- 
DanebenSk.König-LMaj.aller3mädigstbewilligte'Bergünstigung«desFdhksns 
UndReikekzgkukchviekdnigi.AnlagenvonmchrernPersonen-welchesich-h1ezusdcr-Mikkh- 
Pfad-bedient-haben,-dazu·mißbrauchewordenist,umdieLösungderAustaßscheinezu 
umgehen; so wird andurch von Ober: Poltzeiwegen nachstehende Verordnung zur allgemei- 
nen Nachachtung bekann gemache: 
1) Das Fahren und Reiten mit Miethpferden in den Königl. Aulagen und zu dem in 
solchen erablirten Restaurateur ist ohne einen Auslaßschein gestattet; derjenige aber, 
welcher 
2) vuichor i ferden welte fährt, oder reitet, bedarf einer Auslaßscheins, welschen er 
an dem untern Thyr der Königl. Anlagen vorzuzeigen, und der daselbst aufgestellten 
Polizei: Wache abzugeben har. «« 
3) Wer einen solchen Auslaßschein nicht vorzuzeigen im Stande ist, für den hat der 
Kutscher odir Mezger, welcher d'e Tferde vermiethet hat, die besiehende Legal= Sera- 
e mit dreißig. Gulden zu bezahlen.
        <pb n="352" />
        333 
4) Diejenige hingegen, welche mit eigenen · Pferden fahren oder reiten, Bbedaͤrfen wie bis- 
her keines Auslaßscheines. Sturtgart, den 13. Ang 1820. 
- « ,-Köa«igl.Ober-Polizei-,Direekion. 
  
Se. Koͤnigl. Maj. haben vermoͤg allerhoͤchsten Deerets vom 3. Aug. ben bisherigen 
Kreis= Steuerrath Speidel in Rortweil unter Vorbehalt seines Ranges zum Cameral= 
Verwalter in Bebenhausen gnädigst zu ernennen geruht. 
Unterm l#o diß haben Se Königl. Mas. den Oberforstrath von Issendorf die 
Emtlassung aus Königl. Diensten zu ertheilen geruht. "« 
Se. Koͤnigl. Maj haben durch ein Decret vom 11. Ang. 
die Staabs: Capitains: v. Hoff und v. Friedensburg vom Regiment Prinz Fri- 
derich; v Ebhrenfeld, v. Keller und v. Watter vom Regiment v. Franguemont zu 
wirklichen Hauptleuten, ’ 
den bisber karakterisirten Staabshauptmann v. Seybothen zum wirklichen Staabs- 
hauptmann, sannlich bei dem neuen Infant. Regiment; 
die Premier-Lieurenams v. Oberkiroch und w. Deschler vom Regimene Prinz Fride- 
rich, und 
v. Bru ow vom Regiment v. Franguemont zu Staabshauptleuten in diesen Regi- 
mentern, 
die Second Lieutenants: D'orville vom Regiment v. Phull, Roell vom Negi- 
ment Prinz Friderich, v Meierhesf vom Regiment v. Franquemone, Wekerlin 
rrom Fegiment Prinz Panl, Rausester vom Regiment von Franquemont, Jent vom 
Regmen' DPrin Friderich, Bornhäuser vom Garnisons-Bataillon, Meierhefer 
vom Regir##ent H.inz Friderich, Schlagenhauf vom Regim. v. Franquemont, Groos 
vom Regin#ent He zog Wilhelm, und Rampacher vom Regiment Kronprinz, zu Pre- 
mier ientenants, 
durch ein Oecret vom 12. Ang. 
den in Kön. Sachsischen Diensten gestandenen von Lindt zum Premier-kieutenant des 
vacanten Infant. Regiments, « 
durch ein Decret vom 14. Aug. 
den bisherigen Commandeur des Land-Bataillon Stutegart Major v. Imhoff zum 
Majer des ersten Bataillons des vacanten Infanterie-Regiments, 
den ehmalig Rußisch: Kaiserl. Major v. Brendel zum Major bei dem zweiten Ba- 
taillen eben dieses Regiments, und 
durch ein Decret vom. I5. Aug. den Sobn des Hessischen Majors v. Wildermuth 
als Second-Lieutenant beim Infant. Regim. Prinz Paul zu ernennen allergnädigst geruht. 
Gestorben den 8. Aug. zu Biberach: der Unter Lieutenant König #te, vom Re- 
giment Prinz Friderich. 
Se. Käönigl. Mas. haben durch ein allerhöchstes Decret vom r3. Aug. die erledigte 
Pfarrei Weiler-Steußlingen, Blaubeurer Diöces, dem Vicar Häfelin in Adelberg, u.
        <pb n="353" />
        339 
dle katholische Pfarrei Dorwettingen, Oberames Balingen, dem Caplan Cy#h in Bius- 
dorf, und sodann die Carsonei . Binsdorf dem penstontrten Exchor-Wicar von Comburg 
Michael Kirmes guddigst avertragen. 
Se. Königl. Maj habe vermög allerhöchster Resolution vom '16. Aug. zu der er- 
ledigten kathel Pfarrei Friedinzen an der Donan, Oberamts Tutéklingen, den bisherigen 
Hfarrer Joseph Anton Rredinger von Wurmli#gen, Oberamts Tuttlingen, sodan zu der 
Hfarrei Wurmlingen den Dfarrer Martm Münch von Hochberg, Oberamts Saulgau zu 
ernennen, und den zu der karhel Pfarrei Alchstetten, Oberamts Biberach, ernennten bisheri- 
gen Kaplan zu Mittelsiberach, desselben Oberamts Wendelin Jäger allergnädigst zu konfir- 
miren geruht. » 
DaSeKönigLMaj.«durchsein-a'llekhöchstesDecketsvomssJJui.d.·J.den-·seikhe- 
rigen Postverwalter Sanbeth in Mergentheim wegen seines Wohlver haltens mit dem Cha- 
rakter eines Koͤnigl, Postmeisters allerg.iädigst zu bestaͤtigen, und demselben zugleich die gol- 
dene. Civil Verdienst: Medaille zu verleihen geruhet haben, so wiro solches auf allerhöchsten 
Befehl hiermit zur Kenntniß des Publikums öffentlich bekannt gemacht. 
Marbach. Se. Königl. Mas. haben dem David Schneider, Nekar-Färcher von 
Benningen, und Michael Maper,, ledig, von Murr, für die, von ihnen bewirkten Lebens- 
Recttungen, silberne Civil-Werdienst-Medaillen zum Tragen allergnädigst zu verleihen geruher, 
welche F# des allerhöchsten Wohlgefallens mit ihrem Benehmen, thnen durch das Ober- 
amt zugestellt worden sind. Den 7. Aug. 1309. Oberamt daselbst. 
  
  
  
Bebenhausen. Nech einem allerhöchsten Befehl der Koͤnigl. Ober-Finanz- Rammer, Landwirthschaftl. 
Departements, vom 16. Jun. d. J. soll vie zur hiesigen Cmmeral-Berwaltung gehörige Ziegelhütte zum oͤf- 
fulcchen Verkauf gebrach!, oder neuerdings auf 6 bis 0 Jabre verliehen werden. Solche bestehet: in einem 
ohnhaus von 2 Stubem, : Studenkammen, Küchen, Speiskammern, 3 Bühneckammern, und einer obern 
auch Heubühne, Perd und Rindvieh= Seallung, einer Hütte und Kalchofen, Vrtl. 2 Ruth. Kuͤchenzaͤrtiein 
vor dem Haus, Vrtl. 14 Ruth. Kand neben der Hütte, 2 Vrtl. Rain, 2 Mrg. 2 Vrtl. 17 Ruth. Wies- 
laz, worauf aber die herrschaftl. Teuchelgrube, 14 Vri. 131. Ruth. der Ziegelrain, 1 Mra. 164 Rutb. die 
ogenannte Ceimengrube ob diesem Plaz, und dem lämtlichen Handwerkszeug, mit Innbegriff der eilsernen 
Moͤdel. Oer Käuler, welchem für die Zukunft die Steuerreichung obliegt, erhält nach dem Erteag der Wal- 
dungen jährlich ein Quantun abg.ingigen Holzes, von ungefihr 36 Klafter, gegen Bezahlung des laufenden 
Preises, und ist in Ansehung der Brände auf keine Zahl eingeschrinkt. Die Verleihung hingegen geschicht 
auf zweierlei Weise: 1) unter den bisherigen Bedingungen, nach welchen sich näher zu erkunoigen, tiglich 
einem Jeden frei stehet, und dann 2) mit der Abinderung, daß dem Beständer neben Abreichung des benö- 
tbigten Holzes, um den gewöhnlichen Preis, ein durchans freier Berkauf oer gebranmen Waaren gestattet 
wird. Jur Verhandlung dieses Verkaufs= und Verleitungs-Gegenstands, wird Mittwoch der 6. Sept. fest- 
gesezt, und können sich die Liebhaber mit obrigkatklichen Zeugnissen ihres Prädikats und Vermogens wegen, 
versehen, Mergens 8 Uhr bei dem Cameral-Amt Bebenhausen einfinden. Den 10. Aug. 180. 
· *5 Rreissteuerrath zu Rottenburg, und Cameral-Verwaiter zu Bebesheusen 
Biberach. Wir ünd allergnädigst angewiesen einen heimgefallenen halb.n Lehenhof zu Aylen, hiesigen 
Oberamts, entweder als freies (Gut, Oder als Erbleben zu verkaufen, oder auch auf 12 und mebrere I#re 
zu verpachten. Das Gut bestenr in dir Halfte in 1 Wohnhaus samt Scheuer, Sehweinstall und Hofmittte, 
2 Mrg. 5 Achtl. 47 Z# 0 Sqhuh Garten, 0 Mrg. 5 Achtl. 16 Rth. go Schuh Wiesen, 43 Mrg. 2 Acht. 
22 Ruth., 20 Schuh Acker in 3 Zellgen, und gehört dazu ein Bemein: Krauttheil von Achtl 17 R.u## 
22 Schuh. Zur Vornahme der Verkaufung o#er der Berlechung ist Dienstag der 5. Sept. vesiicint, und
        <pb n="354" />
        340. 
können schh dabei-die Liebbaber Morgn 10 Uhr in dem Wirthshaus daselbst einfinden. Den 5. Aug. 1800#. 
reissteuerrath von Ehingen, und Cameral-Verwalter zu Biterach. 
Liebenstein. Von den herrschaftlichin Kaͤsten zu Liebenstein und Mundtlsteim, wird ein Quantum 
Früchten, von Rocken, Dinkel und Haber sucresstve verkauft werden. Die Liebhaber zu diesen Frucht-Sor- 
ten konnen sich täglich in der Wohnung des Cameral-Beamten zu Winzerhaufen meiden Den 11. Aug. 
1809. » "·« · än Cameral-Amt allda. 
Steten im Remsthal. Auf hiesig herrschaftl. Fruchtkasten ist ein Quantum Früchten zum Verkauf 
ausges ztz# welche von vorzüglicher Qualität sind, und von den Siebhabern tiglich, beaugenscheiniget- werden 
können. Den 8. Aug. 180. · » Cameral-Amt allda. 
Alfdorf. Die Sommer-und Winter-Schaafwatde der Commun Alsderf, Welzbeimer Oberamts, die 
450 Stik erträgt, wird bis Freitag den r. Sept. auf dem dortigen Ratlhaus Morgens 0 Ur auf 3 Jahr 
verpacktet werden; diejenige, welche hiezu Lust bezeugen, und sich durch Meister= oder Cencessions. Briefe legie- 
timiren können, werden eingeladen, sich um die bemerkte Zeit bei der Verhandlung einzusinden. Welzheim , 
den 5. Aug. 1809. «· Tberamt allde. 
Canutstadt. Das herrschaftliche Fischwasser im Nekkar, welches allernächst bei Untertürkgeim an angt 
und dis Berg unterhalb Gaisburg gehet, wird von Martini 1800 bis „Z15. quf 6 Jahr an den Meistoie= 
tenden. verli, den werden, worzu sich die Vestands = Liebhaber Samstag den 26. Aug. 2 ormitt. qas 10 Uhr in 
ver Cumcral-Verwaltungs-Bewahnung cinsinden wellen.. Den 14. Aug. 1800. Gameral-Verwaltung. 
Feuerbach., Die vommun Schgasweide zu Feuerbach wird bis Somstag den 2. Sept. auf die drei 
Jahre ron Ambrosii 1810 bis 1813 durch orfentliche Besteigerung verpachte werden. Es otträgt dieselbe 
350 Stut Zuchbrsar, und bekommt ein Bestender sreie. Wohnung samt Stellungen und 1 Vertl. Garten, 
Kir welch lehteres., er do fl. nebst 13 kr. jährlichen Canon zu bezahlen hat. Die Brstandsl#iebhaber werden ein- 
geladen, sil9 an dem kestimmten Tag auf dem Nathhaus zu Feuerbach Morgens 10 Uhr mit Meister= und 
Goncessions-Briefen auch Utestaten zu Stellung einer Caution von aco fl. ver'eben einzusinden und der Ver- 
handlung enzuwohnen- Den 22. Aug 1809. „Amts- Oderamt Stuttgart.“ 
Neuhausen auf.den Fildern. Bis Montag den 28. Aug. Vormirkags o Uhr wird das Recht, in den- 
zum Cammeral= ezirk gehörigen Ortschaften, Kongen, Wendlingen, Nruhausen, Pfauhausen und Unterensin- 
gen nach Salpcter zu graben, aus? Jahre von 1809 bis 1816. in Neuhausen an den Meistbietenden verlie- 
hen. Ein Pachtliebhaber muß eine der Johrs-Bestands-Summe angemessene Caution einlegen, und über 
sein Pr#dicat sowohl, als auch darüber, daß er das Salpetersieden gründlich verstehet oder durch tüchtige-Leu- 
te. versehen lassen kann., ein opbrigkeitlich gesiegeltes Zeugniß beibringen. Den 12. Aug. 1800. 
Cameral Verwaltung. allda. 
Stamheim Dos Recht in disseitigem Comeral= Amtsbezirk nach Salpeter zu graten, wird Montag 
den 28. Aug. Vormittags o Uhr in der Cameral-B. rwaltung dahier falva ratilicatione auf ? Jahr verlie- 
hen werden. Die Libhaber wogen sich hiedei mit oberamtlich gesiegelten Zeugnissen ihrer Orts-Cbrigkeit so- 
wohl über ihr Pradikat als darüber, daß sie das Salpetersieden selbst verstehen, oder durch tüchtige Leute ver- 
sehen lalsen können, auch welche Kaution sie zu leisten im Stande seyen, einsinden. Den 14. Aug. 1809. 
- « Camokalamtalldasp 
Schutthaufen-Dä-bie"llksachck»,wacumbieMühlefdcsM«MMMüll-rvaskaustwerden-foll-«. 
wagtevcmundjcrBertaufjingestelltIst4sowikvsolcheåhiemitbekanntentgehtDen12.?lngtdb9.-. 
mts-Oberamt.Sk-icqart.«» 
Weins-berg.FriedrichHartmam,sgebüktigvonLeid-ingen-Maulbkonner-Obekacntå,gewesene-- 
’Skl;aafknccl,tzuDenkentorhCßlinerxbecamts,wtlcheksichauch-zIt-Ma11mnweilek-»I)icfiqen-Lberath, 
aufgehalten,ist«angezeigt,daß’creztmrkOrtseininEhcbkuchbcgangmhahr.DaseinwirklicherAufcnti 
thtxiichtthunkietwerdcnkonnke,sozwcrrendie Lbrigzkimi ersucht, ihn oder seine Schaase in seinem Auf- 
enthalts Ort in Arrest #. netmen, und zum hiesigen Oberamt zur Communication der Untetsuchungs= Acten, 
Janchricht zu ertheilen. Den 7. Aug. 1800. Kän., Oberamt. 
  
  
  
m Nro., 38. S. 324. Lin. 15. von unten ist anstatt „Schumacherzunft in Böblingen “ zu lesen: 
" «SchusnacherzunftinStuttgart « 
-. ..(Vcbst,cincrBeiwer-
        <pb n="355" />
        341 
Beilage zu Rro. 40. 
(Oes Stusts= und Regicrungs-Blatts von 1800.) 
  
Instruktion für das Landdragoner, Korps. 
§. Jr 
Das zu Handhabung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Innem des Königreichs aufgestellke 
Tanddragoner-Corps enthält nach seiner gegenwärtigen Einrichtung im Ganzen 321 Mann, und darunter an 
berittenen Land-Dragonern rá Unter-Osfiziere und 130 Gemeine, und an Sand= Füsflieren 14 Unter-Ossi= 
ziere und 163 Gemeine. „ "% 
Es stehet unter einem Kommandeur, welchem 2 berittene und 2 Infanterie-Offiziere nebst a Quartier- 
meistern beigeordnet sind. 
#h. 2. 
Nach der festgesezten Dislocation des Korps enthalt 
     
1) der Kreis, an Kavallerie: 1 Unter-Offi#z. 10 Gem. an Infanterie: 1 Unker-Offiz. 12 Gem. 
2) der — — 1 — 10 — — — 1 — II — 
3) der — — 1 — 10 — — — 1 — 11 
4) der — — 1 — 89 — — — 11 — 9 — 
der — — 1 — 8 — — — 1 — 10 — 
der — — 1 — 1 — — — 1 — 12 — 
) der — — 1 — 8 — — — 1 — 10 — 
8) der — — 1 — 10 — — — 1 — 10 — 
) der — — 1 — 8 — — — 1 — 10 — 
10) der — — 1 — 8 — — — — 8 — 
3 der — — 1 — K S — — 1 — 10 — 
12) der — — 1 — 8 — — — 1 — 20 — 
Hiezu kommen nech 
die Stuttgarter Reserve mit Cavallerie: 1 Unter-Ofsiz. r5 Gem. Infanterie: Unter= Ofsiz. 20 Gem. 
die Ludwigsburger Reserve mit Cavall: 1 Unter-Offiz. 8 Gem. Infanterie: 1 Unter-Offz. 10 Gem. 
Es versteht sich hiebei von selbst, daß in Fällen, wenn die in einem oder dem andern Kreise zu kreffen- 
den Sicherheits-Anstalten eine größere Anzahl von Mannschaft erfordert, auf höhere Anordnung eine tempo- 
raire Aenderung dieser Dislecation nach Erforderniß der Umstände eintreten kann; jedoch ist in allen Fällen 
die in Stuttgart und Ludwigsburg befindliche Reserve nicht zu sehr zu schwächen, damit die Polizei von ihr 
die stets erforderliche Aushülfe erhalten könne. 
S 
— 
KrW 
Die Jurisdictions-Ausübung über dieses Korps, e ganze innere Organisation und Oekonomie, die Er- 
Anzung und Verpflegung desselben, die Bestrafung und %½#s des dazu gehörigen Personals, wird durch, 
ie big etgnetn ilikair = Behörden besorgt und geleitet, welche erforderlichen Gals mit den Kreis= Uem- 
tern Rüksprache zu nehmen haben. « 
In Ausübung des ihm obliegenden Polizei-Diensts hingegen steht jeder unter den Befehlen des Kreis- 
Hauptmemns: welchem er zugekheilt ist, und der auch auf Bestkrasfung oder Entlassung einzelner Schuldhaften 
antragen kann. 
S. 4. 
Die Kosten des Land-Dragoners-Korps werden zueliem Fond der Königk, Generak-Kriegs-Kasse mit-
        <pb n="356" />
        342 
telst Abrechnung an den Steuern durch die Amtspflegen bestritten, mit Ausnahme des Dachs und Fachs, 
welches nicht in die auf diese Art zu erzielende allgemeine Landes-Peräquation gehdrt, und mit Ausschluß der 
DOfftziers-Gehalte, welche die Kriegs-Kasse bezahlt. Zu Führung der Rechnung und Fertigung der Zah- 
lungs. Lsten wird ein eigener Regiments- Quartiermeister oder Rechnungs Führer aufgestellt, welcher zu- 
Hleich bei aussererdentlichen Vorfällen wie 3. B. bei Depots 2c. zu Regiments-Quartiermeisters-Diensten in 
er Garnison Stuttgart gebraucht werden kann. 
Vorschristen, welche sich auf den militairischen Dienst und die Oekonomie des 
Landdragoner:Korps beziehen. 
5*!* 
Die Königl. Landdragoner werden bei ihrer Annahme sowohl auf die Kriegs= Artikel ols auf die gegen- 
wärtige Justruction beeidigt. 
4 K. 6. 
Jeder Landdragoner erhält eine vollständige Unisorm, wovon der blaue Rock samt weißem Gilet, Hut, 
Handschuh, Müze und Halstuch alle 3 Jahre, Mantel und Mantelsak alle 6 Jahre, Stallkittel und Neber- 
bosen, Stiesel, Hemd, Strümpfe und Zopfband alle 2 Jahre, und Beinkieider alle Jahre abgegeben werden. 
Fär die band-Fusiktere werden alle anderthalb Jahre neue Kamaschen abgereicht. « 
.7. 
NebendektäglichenthnnngvonAkt-und1r.täglichfürkleineMonkirungs-Auölagmistfvlsmkts 
an monatlichen Extrageldern ausgesezt, und zwar: 
fuͤr den berittenen Landdragoner 
schlaggeld — — — — 1 fl. 
ropret-Geld — — — — — 6 kr. 
für Gewehr-Reparation mit Einschluß der Pistolin — — 6 kr. 
um Sattel und Zeug zu unterhalten — — — 32 kr. 
für die Kand-Füsiliere 
Propreké“-Geld — — — — — 6 kr. 
zur Gewehr-Reparation — — — 4 kr. 
Bei dem Unteroffizier beträgt die Löhnung täglich drepfig Kreuzer. 
Zu Bestlreitung der verschiedenen kleinen Unkosten mit Ausschluß der beichenkosten, sind die gewöhnlichen 
Korps-Unkosten à 6 kr. für den Cavalleristen und 3 kr. für den Infanteristen monatlich ausgesezt. 
. G. 
Die Löhnung wird jedem wöchentlich aus der Amtspfleg-Kasse desjenigen Oberamts, in welchem er sei- 
ne Station bat, gegen eine von dem vorgesezten Offizier zu unterzeichnende Anweisung ausbezahlt. 
Die Bazahlung des Klein= Montirungs= Gelds und der Extragelder Feschiett balbjährig auf den 1. Mai 
und 1#. Nov. seden Jahrs. Was in der Zwischenzeit an Reparaturen vorfällt, davon hat jeder Landdragonce 
dem Oderamt seines Stations-Orts die Zettel vorzulegen, welches dieselbe nach Erfund der Umstände zu mo- 
deriren, und die Amtepfleg zur Ausbezablung zu Ugitimiren hat. Der Betrag dieser Zettel wird alsdann bei 
der halbjahrigen Abrechnung dem Vanddragoner in Abzug gebracht. 
  
**J . 
SowohlinvcnMarions-Ortenalsandekwöthwodiesauddkogonerhinkt-dumm«-Istbenfccbenfretes 
QachuiioFachnebsifkeierStallungfürihkePfekdeeinzuråumkn.Stekönnenaberkesnbcondesesgcheiths 
ZimmeknochbesondccesHolzzumKockzmvomQuartiershaltekIocbermsondcknhabeysich·mitdetobncinkt 
geheisten und belcuchteten Stube des Quartierstraͤgers zu begnuͤgen, und sich des auf dem Heerd ohnehin auf- 
gemachten Fcuers zu bedienen. 
aben einzelne Gemeinden für die bei ihnen stationirten Landdragoner eine eigene Wohnung eingerichtek: 
so ist dem Quartiersmann die Erforderniß an Holz und Lichtern von dem Bürgermeisteramt abzugeben. 
Eine Geld-Adgabe für Wohnung, Holz und Licht, oder für einen dieser Artikel, kann ohne besondere 
Erlaubniß des Ke#mmandcurs und des Königl. Ober-Landes-Oekonomie-Collegiums nicht Statt finden, wel- 
che nörhigen Fallo mit dem Kinigl. Kriegs-Kollegium kommuntciren werden. 
. 10. 
Ausser demjenigen, was in vorstehenden Artikeln bestimmt ist, haben die Landdragoner weder die Gemein-
        <pb n="357" />
        343 
den noch einzelne Unterthanen mit weiteren Anforderungen zu belästigen, sondern ihre Kost und andere Be- 
dürfnisse überall baar zu bezahlen. Vielweniger haben dieselbe sich zu unterfangen, ihre Stelle zu strafbaren 
Concussionen oder Erpressungen zu mißbrauchen, welche an ihnen mit unfehlbarer Kassation und Enure 
würden geahndet werden. 
eS ¾ 
Erkrankt ein Landdragoner, so ist derselbe in den nächstgelegenen Militair-Spltal zu bringen, wohin als- 
dann seine böhnung auf so viele Tage, als er im Spital verpflegt wird, von der tspfleg, welcher die 
Zahlung obliegt, bezablt werden mas- Sind die Umstände des Kranken so beschaffen, daß sie den Tranêport 
desselben nicht gestakten, oder ist er von einem Garnisons-Spital zu weit entfernt: so hat der für den Aufent- 
haltsort des E'krankten öffentlich auselslel und desoldete Arzt oder Wundarzt denselben zu besorgen, ohne 
für seine Mühe etwas anrechnen zu können. Ist der Arzt oder Wundarzt genöthigt, zu dem Kranken über 
Feld zu reisen, so finden die gewohnliche Reisediäten statt, deren Verzelchniß samt dem mir den Recepten zu 
belegenden Upotheferss Conco an den Commandcur einzusenden, und von diesem dem Königl. Kriegs-Kollegium 
übergeben ist. 
n “*- die Krankheit eines Mannes bei dem Commando nicht angezeigt: so kann auch keine Erstatlung 
der Kur-Kosten verlangt werden. 
5. 12. 
be Suirbt ein Landdragoner an einem Ort, wo eine Garnison sich befindet, so ist derselbe militaͤrisch zu 
raben. 
8 Ausserdem hat der Orts-Vorsteher die Beerdigung mit genauester Kosten-Ersparniß zu veranstalten, und 
das gehörig zu beurkundende Verzeichniß der Beerdigungskosten an den Commandiur einzusenden, von welchem 
wegen der Moderation und Dekrerur derselben das Weltere dem Königl. Kriegs-Kollegium zu überlassen ist. 
Die Obfignation, Inventur und Theilung der Hinterlassenschaft eines Unter-Offiziers oder Gemeinen 
von dem 8. Kagoner-Korps geschieht von der ordentlich n Eivil-Bebörde jeden Orts, welche hiedurch für 
immer den Auftrag erhilt, die Stelle des Militair-Gerichts in diesem Punkt zu vertreten. 
13. Den berittenen Sanodragone#n wird besonders zur Pflicht gemachr, auf die gute Wartung und 
lege ihrer Diensipferde eine vorzhggice Sorgfalt zu verwenden, dieselbe gehdrig und zu rechter Zeit zu für- 
lein n zu puzen, und bei jeder Gelegenheit auf ihre Schonung, so weit es immer der Dienst gestartet, 
tzu seyn. 
Bei dem gewöhnlichen Poatroullliren, wo nicht besondere Umstände eine Eile erfordern, hat der Landdra- 
oner nur im Schrikt zu reiten. Wenn das Pferd an irgend einem Or eingestellt wird:: so hat er darauf zu 
ehen, daß es in keinen Stall kommt, wo es Schaden nehmen könnte, und daß es, wenn eß eine Stutte 
ist, nicht neken einen Hengst gestellc wird. 
In keinem Fall: und unter keinem Vorwand hat ein anddragoner sich zu unterstehen, sein Osenstpferd 
einer Eivil Person #en Gedreuch zu überlanen. Auch ist es den ener, Issthenn aufs strengste verboten, 
ihr Pferd gegen ein b. seres an einen Gem. inen zu vertauschen. » 
·:14.AnFoursgeerhatttrdeksamdngonerfürstinspferdtsglichandetkhqcbVuklitngabenzehn 
PfundHeu-undf..-nf’1’fudetroh.ErhatdæseFourageanjcdemOkhwoeksichbenadet-vondesn 
Ort-Vorstand gigen Qusttung zu empfangen, und bei der schwersten Ahndung nichts davon anderwärts zu 
verwenden. Den mit der Abgabe beaurtragten Gemeinde Officianten ist aufs strengste einzuschärfen, zu Ver- 
hütung aller Untersch'eife, die Fourage an Niemand als an den Aussteller der Quiftung abzugeben; cduch ist 
bei Festungs oder Suchthausstrafe allgen ein zu verbieken, einem Landdragoner irgend etwas von seiner Fou- 
rage abzuk###usen oder an Zahlun, sftatk von ihm anzunedinen, oder ihm auch eine Fourage-Quittung abzuhandeln. 
Aus gleichem Grunde soll den Gemeindin unter keiner Bedingung gestattet werden, einem Landdragoner 
start der Natural-Abgabe das Geld zu geven, oder sich überhaupk mit demsel##e#n in einen Atkord einzulassen, 
wodurch er die Verpflezung seines Dienstpferds auf sich selbst ubernehmen würde. 
. 1 enn ein Dienstpferd erkranft, so hat der Unter-Offlzier hievon seinem vorgesezten Offizier, 
und dieser dem Commandeur die Anzeige zu machen. Je nachdem der Jufall erheblich ist, oder nicht, hat 2er 
Reiter ssch eines geschikten Sch e#s in der Nihe oder eines Thier-AMzts zu bedienen. 
Nach beendigter Kur sind die Kosten zu specifkciren, und ein Verzeic#mß davon durch den Stations-Be- 
amten an das Korps-Cemmando einzusenden, wobei der Betrag ber Arzneikosten nicht blos suma. srisch einzu- 
tragen, sondern eine spreissque Angabe der Aczneien und der Größe des Verbrauchs beizusügen itl. 
#
        <pb n="358" />
        38 
Stürzt ein Merd, besonders ohne vorherige Krankheit, so darf solches nicht in Abgong verrechnet werden, 
ohne daß vorher gehörig untersucht worden wire, ob Niemand hiebei eine Verschuldung zur Last falle. 
Oer Stations-Beamte hat in solchem Fall die Vorkehr zu treffen, daß das gefallene Perd durch den Klee- 
weister besichtiget wird, und das von diesem über die Ursache des Todes auszustellende Zeugniß an den Kom- 
mandeur einzusenden, welcher seiner Seits wegen Vernehmung des Reiters das Erforderliche zu verfügen hat. 
S. 16. Am Ernde jeden Monats hat jeder Unter-Offizier einen vollständigen Rapport über die ihm un- 
tergebene Mannschaft und Pferde an den ihm vorgesezten Offizier zu erstatten, worinn nicht nur das Ver- 
halten und der Gesundheits-Zustand eines jeden Gemeinen samt allem, was sich auf seinen Dienst und seine 
Diensts-Tüchtiskeit bezieht, sondern auch der Zustand der Pferde pflichtmasig anzuzeigen ist. 
K. 17. Ausserdem wird den Offizieren des Landdragoner-Korps zur Pflicht gemacht, alle Vierteljahre 
die ihnen angewiesenen Distrikte zu bereisen, jeden einzelnen Mann mit seiner vollständigen Rüstung zu vistti- 
tren, und nicht nur selbst genau sachsrschen: ob in Hinsiche auf den Dienst alles in Ordnung sich befinde, 
und ob besonders die berittene Mannschaft ihre Dienstpferde in gutem Stand erhalte, sondern auch bei den 
Königl. Kreis = und Oberämtern über das Betragen der Leute und ob sich nicht hie und da Mißbräuche und 
Unordnungen eingeschlichen haben, sich sorgfältig zu erkundigen. 
Von dem Erfund dieser Visitations= Reisen, bei welchen ihnen eine tägliche Zulage von 1 fl. 30 kr. ne- 
ben freiem Dach und Fach, ausgesezt ist, haben sie jedesmal dem Commandeur ausführlichen Bericht zu er- 
stattenz welcher von den in das Polizeiwesen einschlagenden Punkten dem Minister des Innern die erforderliche 
Anzeige zu machen hat. · . 
S. 18. Die Kreis= und Oberämter haben auch ihrer Seits jede Gelegenheit zu benüzen, um von dem 
Zustand der in ihren Amts= Distrikten befindlichen Mannschaft, ihrer Armatur und ihrer Pferde genauere 
Kenntniß zu erhalten, wobei ihnen obliegt, von den ihnen bekannt werdenden Gebrechen dem vorgesezten Off= 
zier oder dem Commandeur Nachricht zu ertheilen, und besonders bei den halbjährigen Visitations-Reisen der 
Offiziere von ihren gesammelten Notizen pflichtmasigen Gebrauch zu machen. 
Worschriften, in Rüksicht auf den Polizei-Dienst der Landdragoner. 
§. 10. In Hinsicht auf den Polizei-Dienst haben die Landdragoner und Land-Füslliere alles dasjenige 
u beobachten, was die gegenwärtige Instruktion und die damit in genauer Verbindung stehende General- 
B.ordnung vom 17. Sept. 1807, enthält, und wozu sie theils von dem Kreishauptmann, dem sie zugetheilt 
sind, theils von den Königl. Oberbeamten in deren Amtsdistrikten sie sich besinden, angewiesen werden. 
20. Den Kreishauptleuten steht es zu, von den ihnen zugetheilten Landdragonern und Füsilleren je- 
dem seinen Stations-Ort anzuweisen, dieselbe nach Erforderniß zu verlegen, oder auch, wenn sie es zu Er- 
reichung eines bestimmten Zweks für nothwendig erachten, die ganze Mannschaft auf kurze Zeit auf einen ge- 
wißen Punkt zusammenzuziehen. " · «· 
Sie haben hiebei ihr Augenmerk darauf zu richten, daß kein Mann in seinem Geburts-Ort oder in des- 
sen Nähe seine Station erhält, und daß überhaupt mit den Stations-Orten öfters abgewechselt wird. Auch 
ist bei den berittenen Landdragonern darauf Rüksicht zu nehmen, daß diejenigen, welche im Reiten noch nicht 
hinlänglich geubt sind, wo möglich in den Stotions Ort des Unteroffiziers abwechslungsweise verlegt werden, 
damit dieser, so oft es der Dienst zuläßt, ihnen im Reiten Unterricht ertheilen kann. 
5. 31I. Da der Hauptzwek des Instituts der Sanddragoner ist, daß sie alle Strassen und Nebenwege 
in den ihnen angewiesenen Distrikten durchstreifen, auf alles, was der öffentlichen Sicherheit nachtheilig sepn 
könnte, ihr Augenmerk richten, die Gastherbergen und abelenene Häuser, Höfe und Mühlen durchsuchen, 
alle Bettler, Vaganten und andere verdächtige Leute, welche sie ankreffen, anhalten und an die verordnet 
Amts-Behörde überliefern, bei besonders veranstalteten Streifen sich zur Assistenz gebrauchen lassen, und in 
allem, was auf die Abstellung des Bettelns, auf die Aufsicht über die Fremden und auf die Entdekung und 
Festhaltung oder Abtreibuns gefährlicher Leute Baug hot, den wollzei- Behörden thätigen. Beistand leisten: 
se haben sie die hieraus abzunehmenden Diensts-Obliegenheiten pünktlich und unverdrossen zu erfüllen. 
§. 32. Jeder Landdragoner und Füsilier hat wöchentlich an einem bestimmten Tag bei dem Beamten 
seines Stations-Orts sich einzufinden, um theils die Marschroute, welche er bei Durchstreifung des ihm an- 
gewiesenen Oistrikts zu beobachten hat, samt den auf seinen Dienst sich beziehenden speciellen Anweisungen in
        <pb n="359" />
        345 
Empfang zu nehmen, theils von dem Streif der vorhergehenden Woche und den dabei gemachten Entdekungen 
Rapport zu erstatten. « » 
Den Beamten wird hiebei zur Pflicht gemacht, einestheils es an der erforderlichen Aufsicht und speciellen 
Anleikung niemals fehlen zu lassen, damit nicht die sich selbst überlassenen Landdragoner der gao ausgesezt 
werden, ihrer eigentlichen Bestimmung entgegen zu handeln, anderntheils aber sich aller dem Institut nicht 
angemessenen Aufträge gänzlich zu enthalten, und dieselbe namentlich weder zu Steuer-Erecutionen noch zu 
Versendungen von Briefschaften noch zu andern den Amts-Dienern und Amtsboten zunächst obliegenden Ver- 
richtungen, noch vielweniger zu Besorgung ihrer Privat-Angelegenheiten zu gebrauchen. 
1 23. Von der vorgezeichneten Route, bei welcher vorzüglich auch auf die hin und wieder vorkommen- 
den Jahrmärkte, Wallfahrten, RKirchwethen 2c. Rüksicht zu nehmen ist, haben die Kanddragoner ohne bedeuten- 
de auf ihren Dienst sich beziehende Gründe sich niemals zu enkfernen, und, wenn es dennoch geschehen sollte, 
oder wenn sie an einem Ort zu lange verweilen müßten, die Umstände, welche sie dazu gmöthigt haben, 
durch den Vorsteher des Orts, wo# 2 der Fall zugetragen hat, beurkunden zu lassen. 
#. 2#. Wenn ein Landdragoner oder Füsilier in seiner Dienst-Verrichtung begriffen ist: so hat er nie 
enders als bewaffnet und in seiner Uniform zu erscheinen. 
Zugleich hat jeder ein eigenes Streifbüchlein bei sich zu führen. In demselben ist genau einzutragen, wel- 
che Route er zu nehmen, welche Ortschaften, Weiler und Höfe er zu visitiren, und auf welche specielle Ge- 
genstände er vorzüglich sein Augenmerk zu richten habe. 
Insbesondere sind die Signalements derjenigen Personen darinn aufzuzeichnen, auf welche er zu fahnden, 
und die er auf Betreten in Arrest zu nehmen hat. Sollte ein Landdragoner nicht hinlängliche Fertigkeit im 
Shreiom haben: so hat der Beamte dergleichen specielle Instruktionen urch einen Seribenten eintragen zu 
affen. 
In eben diesem Streifbüchlein hat der Landdragoner sorgfältig nach der Zeitordnung zu bemerken, welche 
Orte er h en Streifen besucht, wo er sich an irdem Tag ausheyaleen, und was er an jidem Drt wahr- 
enommen habe. 
9 Ueberdiß hat er in jedem Ork, den er passirt, ein schriftliches Zeugniß über seine Anwesenheit durch den 
Orts-Vorgesezten oder eine Magistrats= Person in gedachtes Büchlein eintragen zu lassen, und so oft er dem 
Beamten des Stations-Orts von seinen Verrichtungen Rapport erstattet, 6 ist solches ebenfalls in diesem 
Büchlein amelich zu beurkunden. « 
Am Ende jeden Vierteljahrs sind sämmtliche Streif-Büchlein an die Stations-Beamten abzugeben, 
welche dieselbe dem Kreishauptmann zur Einsicht und Beurtheilung, ob nichts gegen die Anordnungen der 
Landreuter zu erinnern seyn möchte, einzuschiken haben. · 
25. Wenn ein Landdragoner vridchtn scheinende Personen auf den Strassen antrift: so hat er die- 
selbe über ihre persönlichen Umstände und ihre Reise zu befragen, und die Vorzeigung ihres Passes zu verlangen. 
Können diese keinen Laligen Reisepaß vorlegen: so sind die vom Ausland hereinkommenden Fremven sogleich 
an der Grenze zurükzuweisen, oder, wenn sie im Innern des Königreichs angetroffen werden, dem nächsten 
Beamten zur Untersuchung zu übergeben; Innländern, welche über ihre Persen und den Zweck einer bestimm- 
ten Reise unverdächtige Auskunft ertheilen können, so wie bekonnten und unverdachtigen Personen von angren- 
den ausländischen Orten, welche wegen eines erlausten und notorischen Verkehrs mit den Innwohnern 
Württembergischer Grenzorte hereinkommen, ist auch ohne Paß zu gestatten, ihren Weg ungestört fortzusezen. 
Bei Reisenden, die sich der Extrapost oder des Postwagens bedienen, hat die Nachfrage nach einem Paß 
von Seiten der Landdragoner ganz zu unterbleiben. « 
§- Versonen ohne Unterschied des Standes, alle Landstreicher, welche 
Gewerb umherziehen, alle herumziehende gemeine Spiellcute, 
Scholderer, Naritätenkastenträger, alle fremde Hafenbinder, Hech- 
5= und Ofenrohr-Händler, Riemenstrcher, Seckzeichner, Schee- 
5Wannenmacher, alle herumziehende Aftererzte, hausirende Medica- 
, ohne Rüksicht, ob sie einen Paß baben oder nicht, durch die Lamdra- 
vor dem Eintritt in das Königreich zu verwarnen, und, wenn sie 
anzuhalten, und an die nächste Beamtung zu überliefern. 
   
  
  
  
   
   
   
  
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        <pb n="360" />
        346 
Eben dieses haben dieselbe in Anlehung der fremden Kraͤmer zu beobachten, welche nicht erweifen koͤnnen, 
daß sie irgendwo ansäßig sind, und das Recht zu Handeln ordnungs mäsig erlangt haben, oder deren Waaren- 
Vorrath von songeringen Gehalt ist, daß sie sich damit sortzubringen nicht vermögen, so wie in Ansehung 
der herrenlosen Bedienten und Jäger, wenn sie nicht neben einem obrigkeitlichen Paß, worinn ihre Absicht, er 
nen andern Dienst zu suchen, beurkundet ist, auch noch mit einem unverdächtigm Abschied, der nicht über ein 
hülbes Jahr alt ist, versehen sind. 
KC. 27. Trift ein Landdragoner einen fremden wandernden Handwerkspursch ohne gültige Kundschaft an, 
oder findet er einen innländischen Handwerksgesellen, der ohne ein oberamtliches Certificat ausserhalb des Ober- 
Amtsbezirks, wozu sein Wohnort gehört, Arbeit zu suchen vorgibt, oder innländische herumziehende Kesselsli- 
ker, Hafenbinder, Korbmocher, Scheerenschleiser 2c.; welche nicht mit einem kreisamtlichen Erlaubnißschein 
versehen sind, oder hervenlose Innländer, welche ausserhalb des Oberamts, unter welches sie gehören, sich als 
Viehhirten, Feldhüter oder Dienstknechte verdingen zu wollen angeben, ohne ein Zeugniß ihre5 Oberamts vor- 
weisen zu können, oder auch Versonen, welche in idren Wohnort confinirt worden sind, und solchen ohne obrig- 
kritliche Erlaubniß verlassen haben: so hat er dieselbe ebenfalls zu arretiren, und vor die nächste Amtsstelle zu 
fübren. 
S. 28. Eine besondere Aufmerksamkeit haden die Landdragoner auf die Militairpersonen zu richten. Zu 
solchem Ende baben sie jedem ihnen begegnenden Soldaten seinen Paß abzukordern, und diejenigen, welche sich 
nicht damit legitimiren können, ohne Ausnakme der nächsten Orts= Obrigkeit zu überliefern. 
Auf gleiche Weise sind auch alle fremde Deserteurs von ihnen festzuhalten, und bis zur nächsten Beam- 
tung zu begleiten. 
# 20. Da den ausländischen Handels-Juden die Durchreise durch das Königreich und die Besüch 
der innländischen Jahrmarkte nicht anders gestattet wird, als wenn sie im Ausland als Schuzjüden wirkli 
angesessen sind, oder wenigstens un Dienste eines Schuzjuden nehen, und mit einem auf ihre Reile besonders 
cingerichkebn Paß versehen sind, welcher nicht nur von dem ersten Khnigt. Grenz-Weamten) sondern auch 
von dem Beamten vetz Orts, wo der Jahrmarkt gehalten wird, zu visitiren ist: so die Eanddragoner 
Keinen, dem diese Erfordernisse abgeben, passiren zu lassen und, wenn sie dergleichen Juden im Innern des 
Königreichs antreffen, dieselbe an die nächste Beamtung zu übergeben. 
. 30. In jedem Or#, welches die Landdragoner bei ihren Seeeifen besuchen, haben dieselbe 646 
genau zu erkundigen, ob nicht verdächtige Personen, Landstreicher und andere, denen der Aufenthalt 
und der Durchwandel im Koͤnigreich untersagt ist, von den Wirthen oder andern Einwohnern beherbergt 
worden sind, ob nicht Soldaten daselbst ohne obrkgkeitliches Vorwissen übernachtet haben, ob nicht die 
Wirthe oder andere Einwohner die ihnen bei Beherbergung der Fremden obliegende Anzeige oder Erlaub- 
niß= Einholung unterlassen haben. Was ihnen von dergleichen Unordnungen bekannt wird, haben sie dem 
Distrikts-Beamten, oder, wenn die Sache leinen Verzug leiden würde, dem nächsten Orts-Vorgesetz- 
ren anzuzeigen. 
s Neben der den Landdragonern und Landfuͤsilieren zunächst obliegenden Aufsicht auf verdächti- 
ge und der oͤffentlichen Sicherheit gefaͤhrliche Personen haben dieselbe zugleich auch auf andere dem ge- 
meinen Wesen nachtheilige und den besiehenden Gesetzen zuwiderlaufende Unordnungen, namentlich auf 
das Nachrschwärmen, auf das allgulange Wirthshaussigen, das verbotene Spielen, auf Joll-Accis= 
Umgelds= und JZehend -Desrandationen, auf unerlaubtes Haufiren, auf den Gebrauch falscher Waagen, 
Ellen und Gewiehrs, auf das Wildern und verbotene Schiessen, auf Beschädigung der Obst= und Al- 
lecn-Bäume, der öffentlichen Gebände, Monumente, Brücken und Ruhebänke, auf Holz= und Waid- 
Ercesse, auf das Dreschen bei Nacht und das Besuchen der Ställe und Scheunen bek offenem Licht, auf 
ras gefährliche Hanfdöorren, und andere Verfehlungen gegen die Fener-Ordnung 1c. aufmertsam zu 
rn, und von allem, was sie wahrnehmen, der hiezu gecigneten obrigkeirlichen Behörde die Anzeige 
machen; wogegen ihnen von allen durch ihre Anzeige veranlaßten Geldstrafen die gesetzlich bestinmte 
abring= Gebühr, und wo die Gescue nichts bestimmen, der dritte Theil des Straf-Betrags überlag- 
Kn wirb. 
SESie werden jedoch gemessenst angewiesen, dieses nur als ein gelegenheitlich zu verrichtendes Neben- 
Geschäft auzusehen, und darüber den Hauptzweck ihrer Anstellung niemahls aus dem Auge zu vorlieren.
        <pb n="361" />
        347 
Insbesondere haben sie sich niemals zu erlauben, zu Aufsuchung dergleichen rugbarer Gegenstinde in gan- 
zen Ortschaften, wo sich eigene Orté-Vorsteher befinden, eigenmächtige Hausdurchsuchungen vorzuneb- 
men, sondern, wenn ihnen irgend ein zu ciner Haus-Bisitation berechtigender Umstand HGannt würde, 
denselben dem Ons-Vorstand anzuzeigen, und diesem die Veranstalrung einer solchen VPisitation zu über- 
lassen, auch wenn sic wirklich für nöchig erkannt würde, erforderlichen Falls dabei zu affsstiren. 
F. 32. Wenn es darauf ankommr, einen Paganten, Bettler oder andern für die öffentliche Sicher- 
heit gef#brlichen Menschen, welcher sich von einem Landdragoner über dem Betteln oder auf eine audere 
der Polizen-Verordnung vom 11. September 180. zuwiderlaufende Weise hat betreten lassen, oder ei- 
nen Gastwirth oder andern Unterthan, bei welchem ein Landdragoner einen ordnungswidrig beberberg= 
ten Fremden angetroffen hat, des ihm zur Last gelegten Polizcy-Vergehens zu überwei#en: so hat dle 
Angabe des Landoragoners, insoferne er sie auf seine Pflichren nimmt, im Zweifelsfalle volle Beweiß- 
kraft. Dem Beschuloigren sicht jevoch frey, das Gegentheil au irgend eine rechrsgültige Art zu erwei- 
sen, oder durch Anführung besonderer Verdachts-Gründe die Glaubwürdigkeit des Angebers zu enrkräf. 
ken. Wird Jemand von einem Landdragoner eines Diebstahls oder andern Verbrechens beschuldiget: 
so ist diese Angabe in der Regel der Aussage eines einzelnen Jeugen gleichzustellen, dessen Glaubwürdig- 
keit durch besondere Umsiände bald verstirkt, bald vermindert werden kann. Eben dieses finder aun) 
statt, wenn ein Landdragoner andere Contraventionen gegen die Polizey= und Finanz-Gesetze gelegen- 
heitlich wahrnimmt, und bei der Behdrde anzeigk. 
V. 33. Eine besondrre Obliegenheit der Landfüsiliere ist, daß sie an Orten, wo eine fahrende Post 
sich befinder, auf Reguisition des Post-Anus sich zu Begleitung des Postwagens gebrauchen zu lassen 
haben, zu welchem Ende für sie an dem Postwagen ein eigener Sitz neben dem Kondukreur angebracht 
ift; dieser Funktion haben 6 dieselbe so Tags als Nachts zu unterziehen, und dabei jedesmal bewassoct 
zu erscheinen, auch für die Sicherheit der ihnen anvertrauten Personen und Effekten mit aller Treue und 
Aufmerksamkeit besforgt zu seyn. 
Ausserdem sind sowohl die berittenen Landdragoner als die Fäsiliere verbunden, über den Vollzug 
der in Postsachen ergangenen Kbnigl. Verordnungen die Aufsicht zu fragen, auf unerlaubte fußgehc#de 
und fahrende Boten zu sahnden, die abgekommenen Boten, welche sich noch mit dem Fuhrwesen abge- 
ben, so wie überhaupt die Fracht-und andere Wägen, auf welchen sich kleine Kisten und Paguete be- 
finden, die sich zum Posigut und zur Versendung durch die Königl. Postwägen gualificiren, zu visitiren, 
und bei Ercessen, welche von Postillions oder von andern gegen die Post unternommen werden, den 
Beamten zu astisstiren. 
K. 31. Denienigen Landdragonern und Fäsilieren, welche der Polizei-Direktion in Stuttgart und 
Kudreigsburg beigegeben sind, liegt es besonders ob, diejenige Verrichtungen, welche die Ober-Polizer= 
Direktion i##nen anweisen wird, nach derjenigen Special-Insiruktion zu vollgiehen, welche g zu diesem 
Ende von der Direktion erhalten werden. Findet ein Landdragoner auf seinem Streif einen Leichnam von 
einer Person, welehe durch die Hand irgend eines Verbrechers oder durch einen Unglücksfall ums Leben 
gekommen K, oder selbst Hand an sich gelegt hat, oder krift er einen Scheintodten oder Sterbenden an, 
welcher vielleicht noch durch schleunige Hülfe geretter werden konnte: so har er zu Rettung des Letztern oh- 
ne Zeitverlust theils was von ihm selbsi abhängt, ohne den mindesten Verzug zu bewerkstelligen, theils 
andere zur Hülfe berbeizuholen, im erstern Fall aber von der Cndeeckung des Leichnams unverzüglich 
der Orts-Obrigkeit die Anzeige zu machen, und die Spuren, welche zu Endeckung des Thaters füh- 
ren könnten, unemundet aufzusuchen. 
K. 35. Wird den Landdragonern das Signalement eines aus dem Gefängnig entwichenen Verbre- 
chers zugesiellt; so haben sie diejenigen, welche ihnen auf dem Wege begegnen, oder die sie bei Ourch- 
suchung der Gasiherbergen, abgelegenen Häuser und Hdfel anrreffen, scharf ins Auge zu fassen, mit den ih- 
nc. bekannten Gesichtszügen und andern Kemmzei en sorgfältig zu vergleichen, und wenn sie eine hinrei- 
chende Uebereinstimmung gefunden zu haben glauben, und die verdächtige Person den auf ihr liegenden 
Verdacht nicht auf der Skelle von sich entfernen kann, dieselbe der nächsten Orts= Obeigkeit zur wrifern 
Untersuchung zu übergeben. -
        <pb n="362" />
        348 
. 36. Wenn einem Landdragoner ein wütender oder der Jagd schädlicher Hund oder ein anderes 
wütende5 und reissendes Thier begegnet; so har er dasselbe sogleich niederzuschiefsen, und wegen dessen 
Verscharrung, oder, wenn er es verfehlt hätte, wegen der weitcrs zu treffeuden Sicherheits-Austalten 
dem Orts-PWorsteher ungesäumt die Anzeige zu machen. 
37. Der Transport der aufgefangenen Bettler, Vaganten und anderer verdächtiger Personen an 
das gehrrige Ober-Amt, und von diesem an die Grenze oder den weitern Besiimmungs-Ort, geschieht 
der Reel nach durch den Landdragoner, der sie aufgefangen hat. Würde bingegen derselbe hiedurch 
von der ihm vorgeschriebenen Streis-Route zu sehr ise oder in Verfolgung eines bestimmten 
Zwecks gehinderr werden: so hat er die Arretirten dem nächsten Orts-Vorsieher zum weitern Transport 
zu übergeben. Auf gleiche Weise hat sich der Landdragoner wegen der ndihigen Mannschaft und Fuhren 
an den Orts-Vorsiand zu wenden, wenn er wegen einbrechender Nacht oder wegen der Unsicherheit der 
Gegend oder wegen der Anzahl oder besondern Beschaffenheit der Verhafteten 944 nicht getraut, den 
Transport allein auf sich zu nehmen, oder wenn unter den Verhasteten schwache und rs 
sich befinden, welche nicht ohne Beschwerde zu Juß sortgebracht werden konnen. 
&amp;. 38. Erhält ein beritrener Landdragoner von einer Feuersbrunst Nachricht, und ist der Ort, wo er 
sich gerade befindet, von dem Ort des Brandplatzes nicht weiter als &amp;4 bis 5 Stunden entfernt: so hat 
er sich gleichbald auf den Brandplatz zu begeben, und daselbst dem anwesenden Kreis-Hauptmann oder 
in dessen Abwesenheit dem die Fcuer-Ansialten leitenden Beamten oder Orts-Vorsteher in Ausführung 
der polizeylichen Maasregeln Folge zu leisten. Das nemliche haben auch die Füsiliere zu beobachten, 
wenn ihre Entfernung von dem Braudplatz nicht, mehr als 2 bis 3 Stunden beträgt. « 
kkliche Leute 
. 3. Wird ausserdem ein Landdragoner, von dem Kreis-Amt oder dem Distriks-Beamten zu ei- 
ner schnellen Arretirung, oder zur Assistenz bei dem Transport eines Verbrechers, oder zu einem veran- 
stalteren Streif, oder zu specieller Aufsicht bei einem Jahrmarke, einer Kirchweihe, einer Wallfahrt rc. 
beordert: so hat er sich diesem Austrag mit aller Sorgfalt und Thätigkeit zu unterziehen. 
g. 40. Da es dem Zweck des ganzen Jnsiituts, der Handhabung der #uiucchen Sicherheit, gerade 
engegelaufen würde, wenn rechrliche Leute in Betreibung ihres erlaubren Gewerbs ohne Noth gelidrt, 
oder auf ihren Reisen in Ungelegenheiten versetzt wurden: so haben die Landdragoner bei ihren Dienst- 
verrichtungen mit Behutsamkeit zu verfahren, und bei Ausforschung der ihnen verdächtig scheinenden 
Reisenden die Schranken der Bescheidenheit nicht zu übertreten. Sj#e# dei wirklichen Landstreschern und 
Bettlern haben sie sich jeder nicht zum Zweck führenden Härte zu enthalten. 
S. Al. Den in ihrem Dienst begriffenen Landdragonern hat jeder Unterthan auf Verlangen in al- 
lem, was hicrauf Bezüg hat, Hialäugiche Auskunft zu geben, und soviet von ihm abhängt, Vorschub 
zu leisten. Wer einem solchen Landdragoner sich thätlich widersetzt, oder ihn sogar mißhandelt, oder ver- 
dächtige und gefährliche Leute ihm auf irgend eine Art vorsätzlich aus den Händen spielt, wird mit einer 
geschärsten Leibesstrafe belegt. Wird hingegen Jemand von einem Landdragoner ordnungswidrig be- 
handelt, oder sonst beleidiget, und in Nachtheil gesetzt: so hat derselbe solches bei dem Distrikts-Be- 
amten oder Kreishauptmann anzubringen, welchem alsdenn obliegt, bei dem vorgesetzten Offizier die 
gebührende Remedur nachzusüchen. " » 
Bei bedeutenden Gesier eines Landdragoners hat jeder Königk. Beamte die Befugniß, den Excedenten 
in Arrest bringen zu lassen. Es ist aber in diesem Fall nicht nur für die gute Verpflegung des Dienstpferds 
gehörig Sorge zu tragen, sondern auch der O ffizier ungesäumt davon zu benachrichtigen, um wegen der er- 
sorderlichen Untersuchung und Bestrafung das Weitere beobachten zu können. , 
S.42.DabeitdnsimichtungpesLandpkaouek-Justitutzqllesdavonabhängt,daßdieb·eidemsel- 
den angestellte Mannschaft sich durch ein rechtliches und anständiges Betragen und durch Pünktlichkeit im 
Dienst das erforderliche Anlehen und Vertrauen erwirbt: so werden Dienstpflicht= Verlezungen und Excesse der 
Londdragoner und Landsusiliere schärfer als bei andern Militair-Personen geahndet, und alle diejenigen von 
dem Landdragoner-Korps entfernt, welche sich durch ein unsittliches und pflichtwidriges Verhalten oder durch 
sortgesezte Dienst-Nachlässigkeit der Ehre, unter diesem Korps zu stehen, unwürdig machen. 
Stuttgart, den 4. Aug. 1800. Ad Mand. S. R. M.
        <pb n="363" />
        Nro. 41. 1809. 349 
Königlich, Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 26. Aug. 
  
General-Rescript, den Wilddiebstahl der Forst= und Jagd-Ossteianten bekr. d. d. Eßlingen, 
den 15. Jul. 18co. 
Da Wir allergnädigst verordnet haben, daß in Zukunft jeder, eines Wilddiebstahle 
während seiner Amtsführung überwiesene Forst- und Jagd Offteiant, neben der Cassarion 
und dem Schadens= Ersaz, mit einer körperlichen Strafe von wenigstens Sechsmonatlicher 
Festungsarbeit belegt werden solle, so wird solches sämtlichen Forst= und Jagd-Offieianten 
hierdurch bekannt gemacht. Daran 2c. Königl Ober-Justiz-Collegium 1. Senats. 
- Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
Gener al-Verordnung d. d. 14. Aug. 1809. Die V.rwahrung der Dungeruben betr. 
Da die Nachläßigkeit in Verwahrung der Schleimlöcher oder Gruben, in welche der 
Ablauf aus den Vtehställen und von den Dungstätten abgeleitet, und anderer flüssiger Un- 
rath gesammele wird, schon mehrfältig Unglüksfälle nach üch gezogen hat; so wird hiemie 
verordnet, daß dergleichen Gruben, wenn sie nicht gehörig bedekt werden kännen, wenig- 
stus miu einem 3 Schuh hohen Geländer von Brettern eingemache werden sollen. 
Wer die Beobachtung dieser Verschrift unterläßt, wird mit einer Geldbuße von sechs 
Gulden, und wenn ein wirklicher Schaden daraus entstanden wäre, mit einer den Umstän- 
den angemessenen Leibesstrafe belegt. 
Wo in Städten ausgemanerte Dunggruben zu Aufbewahrung des Düngers sich beßi- 
den, sind die Etgenthümer derselben verbunden, sie mit Dreilingen wohl zu verwahren, und 
üie ntemals ohne Aufsicht offen stehen zu lassen, widrigenfalls sie die oben angesezte Strafe 
zu befahren haben werden. Decret. Steuttg. in Königl Ober-Regier. Ober- Polizet Depar#. 
den 12. Aug. 1809. Ad Mand. Sacr. Re. Alaj. propr. 
Decret der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Depart, der indirekten Steuern, 
die Berichte zu den Gesuchen um Wirthschafts-Concessionen betr. d. d. 18. Aug. 1800. 
Da die amtlichen Berichte zu den Gesuchen um Wirthschafis-Concessionen theils un- 
wekmäsig, heils unvonständig erstattet werden; so wicd den Königl. Beamten aufgegeben, 
in diesen Bericheen folgendes zu berüksichtigen:
        <pb n="364" />
        350 
1) wie viel Einwohner der Ork enthalte, 
2) wie viel 2) Schild" b) Speis" c) Gassenwirthe bereits daselbst vorhanden seyen, 
ob alle Wirthschaft treiben, oder wie viele von dieser Corcession keinen Gebrauch mar 
chen, und warum nicht? 
3) ob der Ort für die Wirthschafes-Gewerbe gut gelegen, und eine frequente Straße 
durch denselben führe? . 
4) ob der Supplikant ein gutes Praͤdikat habe, Vermoͤgen besize, und bereits ein Ge- 
werb treibe, das ihm einen hinlänglichen Unterhalt gewährt? 
5) ob sein Haus zu Etablirung einer Wirthschaft geeigner sei, und ob es in oder ausser 
dem Ort stehe? Wobei sich 
6) von selbst versteht, daß das Justizamt sich, wie bisher in podtzellicher Hinsicht zu uf- 
sern hat. Endlich und 
7) wenn einer bereits ein Wirethschafesrecht hat, und nur um Erweiterung desselben bit- 
tet, z. B von einer Gassen= in eine Speis-Wirthschafe; so ist jedesmal besonders 
zu bemerken: ob und wie viel Concessions-Geld bei Erlangung des ersten Wirchschafte- 
rechts bezahlt worden. Stutegart, den 18. Aug. 1809. 
Erneuerte Polizei-Verordnung, das Stillehalten der Sr Königl. jest At auf der 
Straße begegnenden Wagen betr. d. d. 18. Aug. 1809. 
Da man mit gerechtem Befremden und Mißfallen bemerken muß, daß von Fahrenden, 
die Seiner Königlichen Masestät auf den Land-Serassen und senst begegnen, die 
Allerhöchstdenselben schuldige Ehrfurcht öfters ausser Augen geseze, und auf eine unverant- 
wortliche Art verlezt wird, indem sie sich, statt stille zu halten, und gehörig auszuweichen, 
heraus nehmen, schnell an dem Königlichen Wagen vorüber zu fahren, oder demselben im 
Wege Ach zu stellen, wodurch die allerhöchste Person Sr. Königl. Majestät nicht sel- 
ten einer Gefahr ausgesezt wird; so siehr man sich veranlaßt, die bestehende Verordnung, 
daß alle Kurscher und Fuhrleute, überhaupt Jedermann, der ein Gefährt führt, wenn er 
dem Wagen Sr. Königl. Majestät begegnet, oder demselben voranfährt, sogleich auf 
die Seite fahren, und so lang stille halten soll, bts Se. Königl. Majestát vorüber 
passirt sind, um so ernstlicher zu erneuren, als man solche grobe Verlezungen gegen die der 
allerhöchsten Person Sr. Königl. Majestät auf jede Weise zu bezeugende Ehrfurcht 
empfindlich bestrafen wird. Stuttg. den 18. Aug 1#3og. Kön. Ob. Polizei-Direction. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Justig-Cellegi# I. Senats. 
Ad Mand. Sacr. Regiæ Maj. 
Am zo. Jun. 1809, wurde Heinrica Lienhard von Stuttgardt, wegen verheimlichter 
Schwangerschaft und Geburt, zur zweifährigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verur- 
th lt. 
Am 11. Jul. wurde die von Joh. Lorenz Schmejer von Niedernhall wegen des an dem 
Boten Kraft verübton Verbrechens des Raubmords nach den Gesezen verwirkte Serafe des 
Rades, durch allerhöchste Begnadigung, dahin abgeändert, daß derselbe mit dem Schwerde 
vom Leben zum Tod gebracht, sein Leichnam auf das Nat geflochten, und das nach Abzug
        <pb n="365" />
        351 
der Schulden etwa noch uͤbrig bleibende Vermoͤgen desselben mit der Confiscation belegt wer- 
de, welche Strafe an dem Inquisiten zu Oehringen auch wirklich vollsteekt worden ist. 
Eodem wu: de Matthaͤus Waßner von Rotweil, soviel den Verdacht des Vatermords 
betrist, unter Verurtheilung in die Arrests und Inquisitions-Kosten von der Instanz absol- 
virt, wegen der ihm bei befragtem Vorfall zur Last fallenden übrigen Vergehen aber zur 
achtmonatlichen Festungsarbeit verurtheilt. 
Am 14. Jul. wurden wegen qualifteirter Diebstähle r) Michael Rerting von Echter- 
dingen zur fünfährigen, 2) Johann Ernst Taigel von Derendingen zur zweijährigen, und 
3) Gottlieb Fried. Gquß von Mössingen ebenfallo zur zweifährigen Festungsarbei#, auch 
der hiebeit implicirte Georg Fried Scheurenbrand v. Derendingen zur 11 jährigen Festungs- 
arbeit vermihlitt. 
Am 18. Jul. wurde Augustin Habermaier von Igersheim in Bayern wegen begange- 
nen Diebstahls zur sechsmonatlichen Festungsstrafe dergestalt verurtheilt, daß derselbe nach 
erstandener Strafzeir über die Gränze des Königreichs gebracht werden fell. 
A#u 10. Jul. wurd: Crescemta Stegmaierin von Ohrensägmühl, Oberamts Ellwangen, 
wegen Verheimilchung der Schwangerschaft und Geburt, zu Ein und halbjähriger Zichthaus- 
strase zu Lud wigsdurg verurtheilt - 
Am Lo. Jul. wurde die gegen Conrad Grim von Rlelasingen wegen begangener Dieb- 
stähle, und wegen Raubmords erkannte Strafe des Todes dahin allergnädigst gemildert, daß 
derselbe mit dem Schwerdt vom Leben zum Tod gebracht, und sein Körper auf das Nad 
geflochren werden selle, welche Strafe hierauf am z39. gedachten Menats in Stokach zumn 
Voclzug gebracht worden ist. 
Am 2o. Jul. wurde Gertlieb Schmid von Albershausen, Oberamts Göppingen, we- 
gen seiner wiederholten Diebstähle neben dem Ersaz aller Kosten und Schäden zu Einjährige 
Zuchthausarbeit zu Ludwigsburg verurrhetlt, mie dem Anhange, daß derselbe nach erstan- 
dener Strafe auf unbestimmte Zeit tn das Arbeitshauß nach Schorndorf abgegeben werden sell. 
Am 1. August wurde der bei dem Srtadt Oberamt Srurtgart peto kurti in Verhaft ge- 
kommene Mezger Weiß von Nohr wegen des gegen ihn erhobenen wiederholten Diebstahls 
zu sechemenatlicher Festungsstrate auf Hohenasperg und dem Ersaz aller Kosten verurtheilt. 
Am 8. August wurce Chrifitian Wohlfahrt von Göggingen, Oberamts Gmünd, wegen 
versuchter Ern ordung des ehemoligen Oberamtmauns Hartmann zu Gmünd zu einer vier- 
jährizen Zuchthausstrafe verurtheilt. 
Erkennenisse des Kön. Ober-Justiz-Collegei IIten Senats. 
1) In der Appellariens-Sache von Alpirspach, zwischen Jacob Friedrich Jrion, Fär- 
ber daselbst, Kläger, Appellanten an einem, und Andreas Schwarzwälder, Sattler, ebend= 
sekböst, Beklagren, Arpellaten, am andern Theil, eine Weg= Sereittgkeit betreff, wurde die 
lememie a qua dahin refermirt, dah die von dem Nibter voriger Instanz erkaumte reh#j- 
mitio in itegrum contra leplum atalium nicht statt sinden, solchemnach es bei der unter 
dem 7. Mai klros. ausg#srochenen untergänglichen Urzhel sein Verbleiben haben solle; 
Lompenfaris erpenks. Stuttgart, den 11. Aug. » « 
;)JndcrAppe"llatto115-SachevonGmändzwischenMichaecNutinzaufdem
        <pb n="366" />
        352 
Moͤahof, Beklagten, Appellanten an einem und Joseph Nuding zu Bartholomaͤ, Klaͤger, 
Appellaten am andern Theil. den Kauf eines Gats betreffenb, wurde die Urthel voriger 
Instanz confirmirt; eompens. expens. Den 11. Aug. 1809. 
  
Unterm 20. Aug. sind die beiden Generalmajors, des Prinzen Paul, Koͤnigliche 
Hoheit, und von Koseriz zu General-Lieutenants allergnädigst ernannt worden. 
Vermöge allerhochsten Decrets vom I4. Aug. haben Se. Königl. Mas, den bishe- 
Drigen Oberamts-Actuar Dobelmann in Stuttgart zum Amtmann und Cameral-Einbrin- 
ger in Hochberg, in Verbindung mit der Amtsschreiberei in Hochberg und Hochdorf zu er- 
nennen allergnädigst geruht. 
Se. Königl. Mas. haben durch ein Deccet vom 17. Aug. den Hauptmann v. Bü- 
low vom Scharfschüzen-Bataillon zum Beweis Allerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit dessen bra- 
ven Benehmen in den verschiedenen Gesechten mit den Vorarlberger Insurgenten zum Rit- 
ter des Milirär-Verdienst-Ordens zu ernennen, und 
den Leib: Page v. Ellrichshausen zum Second-Lieutenant bei dem Königl. Drago- 
ner-Regiment, auch Kammer= und Jagdjunker gnädigst zu befördern geruht. 
Se. Köntgl. Majs. haben durch ein Decret vom 19. Aug. 
den Oberst-Li-utenant v. Mylins zum Oberst und Commandeur des -eib-Chevaux- 
begers- Regiments „ 
den S’aabs-Riumeister v. Dillen zum wirklichen Ritemeister des Chevaurlegers-Regi- 
ments Herzog Hnrich zu ernennen, # 
den Masor v. Hypeden unter Beibehaltung seiner Stelle bei der Garde zu Fus zum 
Commandeur, 
den Jagdsunker, dieurenant v. Seckendorf zum Adjutanten, 
den Hof' Oberforst neister v. Bülow zum wirklichen Hauptmann, 
die bisherigen Premiter-Lieutenants: v. Hochstetter vom leichten Bataillon v. Wolff, 
v. Laßberg vom leichten B'ktaillon v. Brüsselle, und v. Parror vom Fusjäger-Bataillon 
v. Neufer, zu Staaôs Capltains, 
den Ober, Lieutenant v. Beust, die Jagdjunker von Palm, Graf von Pükler, v. 
Herrmann, v. Oetinger, den Ober-Lieurenant v. Schneider vom Fusfäger-Bataillon 
König, den Unter= Lieutenant Schott v. Schortenstein genannt Hopfer, den Uagter- 
Lieutenant Faber vom Fusjäger-Batailllon König, und Parrot den aten als Lieutenau's, 
samtlich bei dem Land-Scharfschüzen- Bataillon anzustellen; ferner 
durch ein Decret von ebend den Scharfschüzen des v. Bülowyschen freiwilligen Jägerkorps 
Adam Deihre, Wilhelm Knorr, Ludwig Pfzmaier, Jehann Wanderer, Heinrich 
Seibold und Ignaz Köhler die silberne Militär-Verdienst Medaille zu verleihen; 
durch ein Decret vom 21. Aug. den Ignaz v. Horustein als Second-Lleutenant bei 
dem neuen Infanterie Regiment, und 
durch ein Decret vom 23. Aug den Regiments-Quartiermeister-Amtsverweser Osan= 
der als hirtlichen Secretair bei der Königl. Conscriptions-Conmisston anzustellen allergns- 
digst geruht. 
t Vermêg allerhöchsten Decrets vom 13. Aug. haben Se. Königl. Mas,. die erledigte
        <pb n="367" />
        353 
kathol. Pfarrei Bronnen, Biberacher Oberamts, dem Exconventualen Phil. Nerius Kraus 
von Gnuͤnd, und die zweite Kaplanei zu Ochsenhausen dem dortigen Exconventual Ambro- 
sius Haunstetter zu uͤbertragen, und 
vermoͤg allerhoͤchsten Decrets vom 20. Aug. den Hauptmann Romig vom Garnisons— 
Bataillon zum Zuchthaus-Pfleger in Gorreszel bei Gmünd zu ernennen gnädigst geraht. 
Se. Königl. Masjs. haben durch ein allerhöchstes Decret rem 15. Aug. 
dem Ludwig Zweigard von Jur, Baknanger Oberamts, 
dem Jakob Schettler und Gortlieb Binder von Vathingen, 
dem Carl Anton Dänzer von Rekarsulm, 
dem Gottlieb Münzemay von Obertürkheim, Canntstadter Oberamts, 
dem Marr Zimmermann, Daniel Käser und Melchior Falkenstein von Reustadt, Waib- 
linger Oberamts, 
dem Joh. Georg Schmelzle und Johannes Stoll von Calw, desgleichen 
der Ehefrau des Schneiders Joh. Luz von Jartzell, Oberamts Ellwangen, 
welche sich durch verschiedene Lebensretturgen vorzüglich ausgezeichnet haben, die Ciril= Ver- 
dienst, Medaille allergnädigst verliehen; welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Seuttg. in Königl. Ob. Regier. Ob. Pol. Depart. den k. Aug. 1809. 
Stuttgart. Folgende fernere Beiträge für die verwundeten Vaterlands-Vertheidi- 
ger sind an den General Armee= Arzt von Jacobt eingeschike worden, als: 
Von den geistlichen und weltlichen Vorstehern nebst den nnwebiern des 
  
  
Oberamts Brakenheim 252 fl. 46 kr. 
— der Stadt Oberndorf und den da gehörigen Cameral: Amtsorten 
durch den Cameral, Verwalter Neuffer daselbst — 123 fl. 9 kr. 
durch den Decan D. Haßler ebendaselbst von kinigen Pfarreien im 
Land-Capitel Rotweil — — 30 sl. 20 kr. 
Von der Gemeinde Ingelfingen durch das Oberam — — 50 fl. 
Vom Oberamtmann Schliz daselbst — — — II fl. 
Von einem Unbekannten — — — — — 5 sl. zo kr. 
— einer Unbekanmen 2 fl. 42 kr. 
— der Geistlichkeit und den Schullehrern der Heilbronrer Didcro durch 
den Praͤlat Duttenhofer — 5si.2kr., 
—-dervaohnerschafedissOber-un Ochsenhausen durch den Oberamt- 
mann Pistorius daselbst 36 
— einem Undekannten von Ludwigsburg — 
Vom Physikus Dr. Klett in Heilbronn — — — 10 fl. 3o kr. 
— CLameral-Verwalter Derringer zu Baknang — — 21 fl. 36 ke. 
— Burgermeister Bihl in Bönnigheim — — — 11 fl. 
Von den Junwohnern zu Gaildorf durch das Oberamt — 28 fl. 
Vom Burgermeister Horn daselbst — — — — 20 fl. 
— Hofmedikus Io#r. v. Flander zu Ludwigsburg — 8 fl. 15 kr 
— Holzmesser Sannwaldt in Berg und seinen Kindern — 3 fl. 42 kr.
        <pb n="368" />
        354 
Durch den Decan Gaupp von den Getstlichen and Schullehrern der Per- 
renberger Diöces — — — — — 34 
Durch das Kreisamt Schorndorf von den weltlichen u. geistlichen Beamten 
und Honeratioren dieses Kreises — — — 1060 fl. 6 kr. 
WVon dem Königl. Prenß. Hosagenten Pfeiffer in Weikersheim 50 fl. 
Von dem Koͤnigl. Wuͤrttemb. Hoffaktor Marx Pfeiffer — 25 fl. 
— J. G. Gaus Heilbronn — — — — 15 
Durch den Deeanus Mauchardt, von den Geistlichen und Schullehrern 
der Dioͤces von Neufen — — — 37. st. 15 kr 
Von dem Mogistrat und einigen Honoratioren in Eßlingen — 193 fl. 26 kr. 
— der Geistäichkeit und den Schullehrern daselbst — — 51 fl. 41 kr. 
Durch den Amtr ann Müller vem Knittlinger Segab — 71 fl. 3 kr. 
Vom Kieser H. aus Ludwigsburg, mit dem Metto „Viktoribus inimicorum 5 fl. 24kr. 
Durch den Decaunus Breitschwerdt von den Geistlichen und Schul- 
Lehrern der Diöces Ingelfingen — — — 40 
Durch den gehtinren Hofrath und Salinen-Director D. Bonhoͤfer von 
dem Koͤrigl Salinen: Amt, dem uͤbrigen Salinen- Personale und der 
Siederschaft zu Hall – — — — — 245 fl. 
Se. Koͤnigl. Majestaͤt haben uͤber diese Beweise von Vaterslands-Liebe das allerhoͤchste 
Wohlgefallen bezeugt, und deren oͤffentliche Bekanntmachung allergnaͤdigst befohlen. Den 
14. Aug. 1809. s« « 
  
DasvorzüglicheädnigbBleichgukzullrach,mitallenzavorkhcilhafkemBexriebedes 
GiefchäfwerforderlichenEinsichnmgkmundmikquorgenBleichfelvukkschemwird,dadec 
biskerigeckpachtanMaktinid.J.zuEndegehyMontagdenq·Okt.d.J.auf-2Jal)re,näm- 
kich von Martint „Zog bis 1821. öffentlich wieder verliehen werden. Die biebhaber zu die- 
sem Pacht können die Bestands-Bedingungen auf der Registratur des Landwirthschafes De- 
bartememo Königl. Ober Finanz-Kammer, und das Bleichguts-Inventarium bei der Köntgk. 
Cameral Ve waltung Urach, täglich einsehen, zu der Vervachtungs Verhardlung felbst aber 
em 0. Ocrb d. J. Vermittags o Uhr, in dem Kanzlei Gebäude auf dem sogenannten Stok 
allhier sich einfinden. Uebrig. ns werden bei der Verleihung nur diefenigen zungelassen werden, 
wetche sich über ihre Tüchrigkeit zum Petriebe dieser Gewerbes, und daß sie eine Caution von 
2,500 bis 3Lofl zu leisten im S:e#ande seien, auch neben der Cautien sonst noch Sicherheie 
gewährendes Verniogen bestzen, durch obrigkeitliche Zeugnisse legitimtren können. Sturtgart, 
in Kömgl Ob. Finanz Kammer, Landwirthsch. Dep. den 1 1. Aug. 1800. 
Anlendor katholts erste Schulleprers= und Organisten-Hinst zu Aulendorf, Oberamts Wald= 
see ist durch den To des Mairin Kirpkopfs in-Erleoigung gekommen, welches hirmit zu dem Ende öf- 
Femtlich bekanar zemachr wird, damit die mit F’dipkeirs-Dekr.ten verkehenen Schulkandivaten, die um diesn 
1 n kerm petiren woll y, sich bei dem Schulpatrön, den Herrn Grafen Franz K. von Königsegg-Aulenderf 
drdnungemasig melden kbnnen. Len 723. Aug. v#0 , » , 
,OsbefachZEIT-ndallcfgmädsgstassgiwiesnkkinenhefmgefollcnenbalbcsnschritt-denAdlekhl)k·«sigm 
-L«bei-ai1::s,cntwi:de!«aisfreiesGut-odekalsEkblchenzuverdaunt,odekauchaufnundmctxckesnlzre 
kakpachtmDasGut befiel-rinnt Halfte in 1 Wohnhaus samt Scheuer, Schweinstall und Hofmiette,
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        355 
2 Mra, 5 Achtl. 47 Rth go Schuh Saͤrten, 9 Mrg. 5 Achtl. r6 Nth. go Schub Wiesen, 43 Mrg. 2 Ucht. 
22 Rl 29 tn t in 3 Zellgen, und gehört dazu ein Gemelnde-Krauttheft von / alt. 14 Ruthen 
22 Schieh. Zui Lo-n#hme der Verkaufung oder der Verlethung ist Dlenstag der §. Sept. bestimmt, und 
können sich dabe: die deebhaber Morgens 20 Uhr in dem Wirthshaus daselbst einfsinden. Den §. Aug. 1800 
· MeisjicuerrathvonEdinchundFOMMLVerwalkerzuBibemch. 
Freudenthal. Auf den herrschaftlichen Fruchtkästen zu Freudenthal, Horrheim und Löchgau ist wie- 
derum ein Verrath an Roggen, Dinkel, Haber und Gersten zum Verkauf ausgendt. Die Fruͤchte sind von 
guter Beschaffencit, und koͤnnen taglich beaugenscheinigt und erkauft werden. Den 8. Auz. 1809. 
· Cameral-Verwaltung allda. 
Horb. Dinerag den 3Zu1. Aug, werden J00 Sch'l. Haber, 165 Schfl. Gersten, ß Schfl. 1 Simri 
Bohnen, 45 Sri. Wiren auf dem herrschaftl. Fruchtkasten zu Horb in kleinen Parthien zerschlagen versteigert, 
u. diese Berhanlung Voemittags to Uhr vorgenomnen werden. Den 15. Aug. 1899. Cameralverwaltung. 
(Vause. Ben den hereschaftlichen Käsien zu Laufen und Kirchheim wird ein Quantum Früchten an 
Roken, Emicl und Haber successive verkauft werden. Erebhaber zu diesen Fucht Sorten können täglich e- 
nen Kaus abicließen. Den 5 ug. 1800. meral Verwaltung allda. 
Eiebenstein. Ven den hercschaftlichen Kästen zu Liebenstein und Mundelsdeim, wird ein Quantum 
Früchten, von Rocken, Dinkel und Haber successive verkaust werden. Die Liebhaber zu diesen Frucht-Sor- 
ten können sich täglich in der Wohnung des Cameral-Beamten zu Winzerhausen melden. Den kr. Aug. 
1809. · · Kön Cameral-Amt allda. 
Neuhausen auf den Fildern. Auf den herrschaftlichen Fruchtkästen zu Köngen und Neuhausen ist ein 
Quantum Dinkel und Haber von guter Qualität feil. Den 18. Aug. 1800. Cameraloerwaltun 
Ochsenburg im Zabergéu. Bii der Kön. Cameral= Verwaltung wird ein Quantum Mühpucht, 
Rocken, Dinkel und Haber im Handverkauf gegen baare Bezahlung abgegeben, wozu die Liebhaber eingeladen 
———— Gameralamt allda. 
Stammsseim. Von dem auf den herrschaftl. Kästen dahler und in Schwieberdingen liegenden Rog- 
hen, Dinkel und Haber, ist ein Quantum zum Verkauf allergnädigst ausgesezt, welches hiemit bekannt ge- 
macht wird. Den 5. Aug. l800. ergl-Verwaltung daselbst. 
Alsdorf. Die Sommer= und Winter-Schaafwaide der Commun Alfdorf, Welzheimer Oberamnts, die 
450 Stäk erträgt, wird dis Freitag den 1. Sept. auf dem dortigen Rathhaus Ae Uhr auf 3 Jahr 
verpachtet werden; diejenige, welche hiezu Lust bezeugen, und sich durch Meister= oder Concessions= Bch legi- 
kimiren können; werden eingeladen, sich um die bemerkte Zeit bei der Verhandlung einzusinden. Welzheim 
den §5. Aug. 1809. » «· Oberamt allda. 
Heumaden. Die Commun-Schaafwaide zu #eumeden wird bis Montag den 4. Sept. auf die 3 Jah- 
re vou Georgii 110 bis 1813. durch öffentliche Versteigerung verpachtet werden. Es erträgt dieselte 200 
Stäk Zuchtwaar, uid hat der Beständer einen Schaafstall zu genießen, für Wohnung und Stallung aber 
seldst zu sorgen. Die Bestands-Liebdaber werden eingeladen, sich an dem bestimmten Tage auf dem Räatt- 
haus zu Heumaden Bormittags ro Uhr mit Meister-und Concessions-Briefen, auch Attestaten, zu Stellung 
einer Cantion von 2co fl. versehen, einzusinden und der Verhandlung anzuwohnen. Den #5. Aug. 1800. 
!½*z#5 Amts-Oberamt Sturkgart. 
Illingen, Maulbronner Oberamts. Die hiesige Commun-Schaafweide wird Donnerstag den 7. Sept. 
d. J. auf die näch tfolgende 3 Jühre von Michaelis 1809 bis 1812 aufs neue verliehen. Die Wasde erträgt 
600 Stük, wovon der Bestander 4%0 Stäk einschlagen darf, und begreift die Sommer= und Winter-Waide 
in sich. Der Beständer hat eine bequeme freie Wohnung, bei der ihm noch eine besondere Scheuer mit den 
darinn besindlichen Stallungen und ein dabei lisgender Kuchengarten und Grundbernland zur Benuzung einge- 
räumt wird. Die Liebhaber, die sich mit hinlänglichen Zeugnissen über ihr Vermögm und Prädikat legitiwi- 
ren können, werden eingeladen, an dem gedachten Tag Vormittags 0 Uhr auf dem Ratdbause zu Illingen der 
Verhandlung anzuwohnen. Denu 18. Aug. 1800. Oberamt Maulbronn. 
Kochendorf, im Kreis Heilbronn. Die herrschastliche Mahlmühle zu Kochendorf, deren Bestand auf 
den 22. Nov. d. J. zu Ende gehet, wird am Donnerstag, den 14. Sept. auf 6 Jahre, lalva ratilicstion-, 
an den Meistbietenden verliehen werden. Auch wird man zugleich einen Versuch zum Verkauf dieser Mahl= 
mühlk machen. Sie hat 3 Mahl-und 1 Gerbgang, und das Recht, daß alle Inwohner zu Kochendorf in 
solcher zu mahlen, schuldig sind, auch befindet sich bei derselden eine geraumige Wohnung, ein besonders er- 
beuter Stall, und ein Waschhauß. Die Liebhaber müssen sich aber mit obrigkeitlichen Jeugnissen auswrisen,
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        356 
daß sie das Müllerhandwerk erlernt haben, von gutem Ruf, und vermögend, mithin im Stane find, im 
Kall der Erpachtung eine dem jährlichen Bestandgeld gleiche Caution, ungesehr rooo fl. und im Fall des Er- 
kaufs, den Keufschilling zu prästiren. Die Verpachtung mit dem Verkaufs-Versuch geschiehet an vorgedach- 
tem Tag Vormiktats 9 Uhr in der Cameral-Verwaltung Kochendorf, wo die Pacht= und Verkaufs-Bedin- 
gungen mit den naheren Umständen vorläufig vernommen werden konnen. Den o. Aug. 1800. 
Kreis-Steueramt Heilbronn, und Comeralamt Kochendorf. 
Nürtingen. Die der hiesigen Stadt zugehörige Sommer-Schaafwaide, welch" zu doo bis 1000 Stäk 
derechtigt ist, und wobei dem Beständer das vorhandene Schafhaus mit Wohnung und geräumiger Stollu 
nebst Pförchkorren Hurten und Stozen übergeben werden konn, wird von Ambrosi 1810 bis 1813. I#femch 
zur # erleihung gebracht werden; die zu Schäfereien berechtigte Liebhaber werden biemit eingeladen, bis Dien- 
stag den 20. Aug. Morgens 9 Uhr sich auf hiesigem Rathhause einzufinden. Den 3. Aug. 1800. 
; DOoeleramt und Magistrat allda. 
Ochsenburg. Die Verpachtung des Salctergrabens im disseitigem Cameral-Distrikt auf die 7 Jahre 
von r8o0 bis 1816. geschiehet am Samstag den 9. Sept. Vormittags 0 Uhr in hiesiger Cameralamts-Woh- 
nung, welches Vorhaben den Bestandslusiigen, die mit oberamtlich gesiegeiten Zeugnißen ihrer Orts-Obrigkei- 
ten sowohl über ihr Prädikat und Vermogens-Umstände, ais auch darüber, daß sie das Salpetersieden seltst 
gründlich versteten, oder durch tüchtige Leute besorgen lassen können, sich legitimiren müssen, hiemit eröfnet 
wird. Den 12. Aug. 1809. · «»· Kön.6qmeralamtqlldq. 
Ruith. Die Commun-Schaafweide zu Ruith wird bis Donnerstag den 31. August auf die 3 Jahre 
von Ambrosii 1810 bis 1813. durch öffentliche Versteigerung verpachtet werden. Es erkrägt dieselbe 150 Stük 
Zuchtwaare, und bekommt ein Beständer sreie Wohnung samt Stallungen. Die Bestands= Liebhaber werden 
eingeladen, sich an dem bestimmten Tag auf dem Rathhaus zu Ruith mit Meister- und Concessiens-Briefen 
auch Attestaten 16 Stellung einer Caution von 200 fl. versehen, einzusinden, und der Verhandlung anzuwoh- 
nen. Den 10. . 80 » Amts-DOberamt Stuttgart. 
Scharnhausen. ie Commun-Schaasweide zu Scharnhausen wird bis Frcitag den 1. Sept. auf die 
3 Jahre von Ambrosii 1810 bis 1813. durch öffentliche Nersteigerung verpachtet werden. Es erträgt dieselbe 
Jo0 Stük Zuchtwaar, woran der Beständer 27 Stak halten darf, und für Wohnung u. Stallung selbst zu 
sogen hat. Die Bestands-Liebhaber werden eingeladen, sich an dem bestimmten Tag auf dem Rathhaus zu 
Sepbutn mit Meister= und Goncessions -Briefen auch Akt. staten zu Stellung einer Caution von 2co fl. 
versehen, einzufinden, und der Verhandlung anzuwohnen. Den 10. Aug. 180. . 
·Amtg-ObetamtStukkgatt. 
Stetten im Remsthal. Oas Recht nach Salpeter graben zu doͤrfen, wird in dem hiesigen Cameral- 
vezirk auf 7 Jahre verpachtet werden, wozu bis Donnerstag den 31. Aug. Vermittags ## Uhr eine nochmalige 
Sudhastations-Verhandlung anberaumt ist, bei welcher sich die Liebhaber mit obrigkeitlichen Zeugnissen über 
ihr Prädikat und Vermögen verseben, auch daß sie das Salveterfieden entweder selbst gründlich verstehen, oder 
durch tüchtige Leute verrichten lassen können, einfinden mögen. Den 12 Aug. B80oo. Cameral Amt. 
Vaihlngen auf den Fildern. Die Commun= Schaafweide zu Vaihingen auf den Fildern wird bis 
Mittwoch den 30. August auf die 3 Jahre 1810 bis 1813. durch öffentliche Versteigerung verpac tet werden. 
Es erträgt dieselbe 350 Stöäk Zuchtwaar, und bekommt ein Beständer freie Wohnung samt Stallung. Die 
Bestands- Liebhaber werden eingeladen, sich an dem bestimmten Tag auf dem Retthaus zu Voibingen mit 
Meister= und Concessions-Briesen auch Attestaten zu Stellung einer Caution ven 200 fl. versehen, einzufin- 
den, und der Verhandlung anzuwohnen. Den d. Aug. 1800. UAmts= Oberamt Stuttgart. 
Weinsberg. Der Gemeinde Gros-Höchberg Winter-Schaafwaide zu 200 Stük wird am Dienstag 
den §. Sept. Nachmittags 1 Uhr zu Wüstenroth verliehen, wozu Cautionsfähige Schäfermeister eingeladen 
werden. Den 1F. Aug. 1800. Kön. Oberamt. 
Welzheim. Die birsige Winter-Schaafweide, welche mit aqoo — 300 Stäk beschlagen werden kann, 
wird bis Donmerstag den F. Sept. d. J. Vormittags 10 Uhr auf die 3 Jehre von Martini 1809. bis den 
18. April 1872. auf allhiesigem Ratbhaus verliehen werden. Ein Bestander hat keine bürgerliche Ben firien 
zu genienen und für Wohnung und Stallung selbst zu sorgen. Die bestandsfähige biclaber werden hiemit 58. 
senliich cingeladen, sich mit den erforderlichen Zeugnissen versehen zur angezeigten Zeit bei der Verleihung hier 
einzufimden. Den 18. Aug. 18090. Kön. Oberamt allda. 
(Nebst einer Beilage.)
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        357 
Beilage zu Nro. 4r. 
des Königl Staats-und Regierungs-Blatts von 1809. 
  
Militär-Consceriptions-Ordnung 
für die 
Königl. Württembergische Staaten. 
Frlderich, von Gottes Gnaden, König von Württemberg rc. kc. kc. 
Wir haben durch mehrfältige Wahrnehmungen die Ueberzeugung erhalten, daß die in 
Unserer Conseriptions-Ordnung vom Jahr 1806. enthaltenen Exemtionen einzelner Untertha- 
nen-Classen von der Verbindlichkeit zum Kriegs-Dienst mit dem hehen Zwek dieses Dienstes, 
welcher jedem Staatsbürger Sicherheit der Person und des Etgenhums gewährt, aber auch 
von jedem eine thätige Mitwirkung fordere, sich nicht vereinigen lassen, und indem fie die 
allgemeine Verbindlichkeit sämrlicher Königl. Uncerthanen auf einen Theil der Dienstpflichtt- 
gen beschränken, bei diesem eine dem Gemein-Wohl schädliche Abneigung gegen den Mili- 
tär-Stand, als gegen eine, nur den geringeren Volksklassen aufgelegte Last erzeugen, wel- 
ches Unfern Landesväterlichen Absichten in vollkommen gleicher Behandlung aller Unserer 
lieben und getreuen Unterthanen ohne Unterschied, in welcher Classe sie auch gebohren seyn 
mögen, durchaus nicht enespricht. Wir sehen Uns daher veranlaßk, gedachte Conseriptions= 
Ordnung hiemit aufzuheben, und dagegen folgende vom r. Aug. d. J. an geltende allge- 
meine Verordnungen zur allgemeinen Nachachtung allergnädigst vestzusezen. 
K . Allgemeine Regel der Dienst-Möflschtigkeit. 
Jeder Unterthan Unsers Königreichs, ohne Unterschted des Rangs und der Geburt, ist 
militärpflichtig, und unter den unten folgenden Bestimmungen der Conseription unterworfen. 
§. 2. Ausnahme und nähere Bestimmung dieser Mlicht. 
Nur die ehemaligen unmirrelbaren deutschen Reichsfürsten und Grafen, deren Besitzun- 
gen derch den 24. Artikel der Nheinischen Bundes-Acte Unserer Souverainett unterwor- 
sen, und mit Unserem Konigreich vereiniget sind, wollen Wir für ihre Person und Fami- 
lien-Mi#gNlieder bei der ihnen zugestandenen Besrelung von der Militär-Pflichtigkeit belassen. 
Wir versehen Uns aber zu ihnen, daß sie, eingedenk des hohen Berufs, als die Ersten 
und Edelsten Unsers Reichs, Untern übrigen Unrerthanen mit ihrem Beispiel voranzugehen, 
sich von selbit aufgefordert fühlen werden, sich und die ihrigen, besonders in Fällen dringen- 
der Ge.fuhr„ an die Vercheid#ner des Vaterlandes anzuschließen, und dadurch eine der ehren- 
vollsten Stalsbürger Pflichten zu erfüllen.
        <pb n="372" />
        358 
8. 3. Erweiterung des Königl. Mllitk= Instituts. 
Unsern Königl. Dienern, welche durch die ihnen verliehenen Aemter und Würden nach 
Unserm Rang--Reglement vom 18. Dec. 1808. in den acht ersten Classen, und den 4. er- 
stten Stellen der neunten Classe mit Einschluß der Titular-Hefräthe den Rang haben, wol- 
leu Wir die Befugniß ertheilen, bei Uns um die Aufnahme ihrer Söhne in das bereits 
bestehende und von uns beträchtlich erw'iiterte Militr: Institut nachzusuchen, damit sie in 
demselben die zum Militär-Dienst näthigen Kennmisse und Fähigkeiten erlangen, und zu 
Bekleidung höherer Militärstellen sich fihig machen mögen. Von diesen Zöglingen werden 
wie bisher, §#4. auf Unsere Kosten unterhalten und unterrichtet. Außer dem aber müssen 
für jeden weiter aufgenommenen Zögling jährlich zsSo fl. für dessen Unterhaltung und Unter- 
richt an die Casse des Instituts entrichtet werden. 
9. 4. Bestimmungen in Ansehung der Beförderung zu Offiiiers-Stellen. 
Wir erklären jedoch hiebei, daß nur besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, vorzügliche 
Erfüllung der dem Soldaten obliegenden Pflichten, und bewi sene ausgezeichnete Tapferkeit, 
einen Anspruch auf Befdrderung zu Offiziers und höheren Militärstellen ertheilen, und daß 
Wir, ohne Rübsicht auf die Geburt und den Stand zu nehmen, nur diesenigen Krieger zu 
diesen höheren Milltär-Aemtern berufen und befördern werden, bei welchen Wir jene Fähig- 
keicen und Tugenden finden. 
§. 5. Koönigliche Staatsdiener. 
Unsere im Civil-Fach angestellten wirklichen Königl. Staatsdiener sind, so lange sse dem 
Staat in dieser Eigenschaft Dienste leisten, in die Conscriptions= Listen nicht einzutragen. 
#. 6. Verablchiedete Soldaten, oder solche, welche einen Mann für ssch gestellt haben. 
Auf gleiche Weise sind auch diejenige, welche in Unsern Königl. Kriegodiensten gestan- 
den sind, und nach verflossener Dienstzeit ihre Entlassung aus denselben durch einen gehbri- 
gen Abschied erhalten haben, so wie diesenigen, welche mit Unserer allerhöchsten Bewillizung 
in früheren Zeiten einen tüchtigen Mann für sich gestellt haben, von der Militär Conserip= 
tion befreit, doch erstrekt sich diese Befreiung nicht auf solche verabschtedete, welche bei den 
vormaligen Auswahlen von ihren Gemeinden um Geld oder eine andere Entschädigung ge- 
worben worden, oder für einen Rekruten freiwillig eingestanden sind. 
d5. v. Brüder-Gemeinde auf dem Hörnlsbof. 
Obgleich kein Glaubensbekenn##niß irgend einen Unserer Unterthanen von der Militär= 
pflichtigkeir befreir, so sollen doch diesenigen, welche zur Brüder-Gemeinde auf dem sogenann- 
ten Hörnlishof und Stellwald, im Staab Weilser, Oberamts Hernberg, nach der von Uns 
am 12. Aug. 1806. bestärtgten ursprünglichen Verfassung zu dieser Gemeinde gehören, von 
persönlichen Militärdtensten in der Maaße freigesprochen seyn, haß di ser Gemeinde, die ihr, 
nach dem Verhältniß ihrer Beölkerung, jährlich gebührende Quote, an der Rekzuten= Zahl 
des Oberamts Hornberg zugeschrieben, und jedesmal stett eines Rekrmen der Werth von 
vierzig Schessel Dinkel nach den Mittel-Preisen des laufenden Juhrs von derselben an die 
Köntgl. Kriegs-Casse bezahlt werden folle. 
· Acrbsirstbsste 
Ist - , «· 
WasdieverheirathekenKöniglJtmerthancudenkst-soeint-ers-":;x-!Icnkczxgswtsiemit
        <pb n="373" />
        359 
Unserer Landesherrlichen Bewilligung vor zuruͤkgelegtem 25ten Jahr eine Ehe eingiengen, 
die Heirath an ihrem militaͤrpflichtigen Verhaͤltnis nichts; sie bleiben in der Claße, wozu 
sie ihr Alter eigner, bis zu erlangter Volhährigkeit. . 
Nach vollendetem 25. Jahr aber werden diese, so wie diejenigen, welche nach erlangtem 
majorennem Alter, mit Erlaubriß der Districts-Commission sich verheirathen, zwar noch in 
der dritten Abtheilung fortgekuhrr; sie sollen aber nicht zum Militär gezogen werden, als bis 
sie durch EChescheidung oder Tod ihrer Ehegattinnen, ohne aus der aufgelößten Ehe Kinder 
zu haben, in den ledigen S.and zurüktreten. 
KS. o. Alter. 
Die Dauer der Militär: und Conscriptions= Pflichtigkeie erstrekt sich vom vollendeten 
1#ten bis zu dem zurukgelegten doten Lebensjahr; jedoch dergestalt, daß in der lien Abthei- 
lung die vom al. bis zum 24. Jahre; in der I#lten Abtheilung die vem 18. bis zum 20 
Jahre; in der Ulten Abtheilurg die vom 25. bis zum angetretenen 40. Jahr stehen, so 
daß bei der Conscription für das Jahr 1810 alle diesenigen in der kten Abtheilung enthal- 
ten sind, welche in den Jahren 17306. 1787. 1788 und 1780. gebohren worden stnd. 
Hiebei gibt nie der Tag der Geburt, sondern jederzett das Geburts-Jahr, sowohl fär 
die Eintragung in die Conscriptionsliste, als auch für die Versezung in die Abtheilungen, 
die enescheidende Norm. 
Die Aushebung selbst geschieht nach der Unserer Königl Conseriprions-Commission er- 
theilten besondern Instruktion 
Das Loos ist durchgehends verboten; militärische Diensttücheigkeit enescheider allein sür 
die Aushebung. 6 
9. 10. Studierende. 
Jeder, welcher ausser der allgemeinen wissenschaftlichen Bildung sich zu einem kuͤnfti- 
gen Ciril--Amt, wozu ein besonderes Studium erfordert wird, vorbereiten will, hat, ohne 
Unterschied der Gebure, hiezu bei der Königl. Stusien-Commissson die Erlaubniß nachzusu- 
chen, von welcher diese nur in dem Fall, wenn der Studierende sich durch Fleiß, gute Auf- 
führung und Talente e pfiehle, und zu Bestreitung der Studien= Kosten hinreichendes Ver- 
mögen besize, oder der Genuß von Stiftungen, den Mangel eigenen Vermögens ersezt, un- 
ter Rüesprache und Senehmigung der Köntgl. Conscrip#ions-Commission, nach Pflichten 
ertheilen ist. 
1 Hat der Studierende seinen Seudien-auf geendigert, während dessen er als bedingt 
exemt in den Listen notirt wird, und ergibt sich bei der vorzunehmenden Prüfung, doß er 
den Erwarrungen wiklich entsprochen hat; so wird er ohne Rükscht auf sein Alter in die 
Zte Abtheilung der Conscribirten eingerragen, bis ihm ein wirkliches Staats Amt übertra- 
gen wird, in welchem Fall er in der Litte ganz zu durchstreichen ist. 
Hat desselde die erforderliche Kennmisse nicht erworben; so bleibt ihm 2war unvenom- 
men, seine Studien sortzutezen; es wird aber weder in den Consceiptions= Lsten noch bei der 
Aushebung hierauf Rukucht genommen. 
S. 11. Fortlsezung. 
Die Erlaubniß zum Studieren darf in der Regel nur den Söhnen der in den ersten 
acht Classen Unseres Rang-Reglements vom 18. Der. 18os. mit Innbegriff der vier ersten
        <pb n="374" />
        3bo 
Umer= Abehellungen der aten Classe, mit Einschluß der Titular-Hofräthe aufgezählten Kön. 
Dienern und Unterthanen, nach den hieoben erwähnten Besiimmungen ertheilt werden. 
F. 12. Aufhebung der Cantone. 
Die bisher bestandene Eintheilung des Königreichs in Cantone hört auf; jeder Conseri- 
birte wird ohne Unterschied, aus welchem Kreis oder Oberamt er gedohren ist, da, wo er 
conseribirt ist., denjenigen Corps oder Regimemern zugetheilt, zu welchen er vorzügliches 
Geschick besizt. 
vð. 13. Stellvertreter. Juden. 
Im allgemeinen bleibt es untersagt, durch Stellung eines andern Mannes sich von der 
Militaͤrpflichtigkeit zu befreien. Ein jeder, den die Aushebung trift, muß auch selbst die 
Pflicht zu dienen erfuͤllen, es waͤre denn, daß Wir aus ganz besonders vorwaltenden Gruͤn- 
den eine Ausnahme Allerhöchstselbst gestarten wollten. 
Wir wollen jedoch den in Unsern Königl. Staaten lebenden Juden noch ferner erlau- 
ben, daß diejenige, welche die Aushebung trift, statt der persönlichen Dienstleistung die 
Summe von 400 fl. au Unsere Kriegs-Casse bezahlen dürfen. 
§. 14. Freiwilliger Eintritt in den Militärdienst. 
Allen in die Conseriptions-Liste aufgenommenen Unterthanen stehee es frei, auch ohne, 
daß sie die Aushebung trift, in das Königl. Milträr aus eigener Bewegung einzutreten. 
§. 15. Behörden, welche bei der Conscription und Aushebung zu handeln haben. 
Conscriptions -Lommission. . 
Die Vollziehung der Aushebung der Consceriprionspflichtigen zum akeiven Milicärdienst 
wird durch die von Uns allergnädigst niedergesezte Conscriprions-Commtssion ausschliessend 
eleitet. 
8 Sie ist diejenige Stelle, die in zweifelhasten Fällen über die Dienstpflichtigkelt und 
Diensttüchtigkeit des Conseribirten vor seiner Assenrirung bei einem Regiment oder Corps, 
urtheilt, die eine vollständige Uebersicht über alle Militärpflichtige führt, die Repartition der 
für das Bedürfnis des Militärs auszuhebenden Mannschaft vornimmt, und hiebei die für 
jede Waffe erforderliche Anzahl bestimmt, damit für jede Art des Dienstes diesenigen Indi- 
viduen genommen werden können, welche zu demselben durch physische Beschaffenheit und 
Kräfte vorzüglich geeignet find. « 
H.16·Instructionsi1r·diesckbe. 
DieConseripttonNCommissionwirdbeidiesenGeschäfteneinzigundalleindicjenlge 
Instruction pünktlich befolgen, welche Wir derselben zu diesem Ende ertheilt haben. Sie 
bleibe Uns für jede Abweichung, die ste sich von dieser Instruktion erlauben würde, samt 
und sonders verantwortlich. 
S. 17. Distrikts-Commission. Conscriptions-Listen. 
In jedem Oberamt bildet der Kreis= Hauptmann und der Oberammann die Districts- 
Commission. Durch dieselbe ist alle Jahre, und zwar im Monat Januar eine genaue und 
vollständige Liste der in dem Jahr vorhandenen Militärpflicheigen, nach den verschtedenen 
Abtheilungen abgesondert, zu entwerfen, und zwar sind alle und jede militärpflichtige Indi-
        <pb n="375" />
        361 
viduen vom zurükgelegten ráten bls zum angetretenen goten Jahr in die Conscriptions- Liste 
einzutragen, worüber die besonders auegefertigte Instruction die näheren Bestimmungen an- 
eben wird. 
Diese Liste umfaßt alle diejenigen Individnen,, die zu dem Ober-Amts-Bezirk gehören, 
und in die Famtlien-Register daselbst eingetragen sind. « 
Nurdana,wanneinMilitckkiPflichttgersichausserseinem«Gebukts:"Ort-bleübeudetc- 
blirt hat, wird er nicht mehr daselbst, sondern an dem Orr seines gegenwärtigen Aufent- 
halts conseribirr. « 
Eine Abschrift dieser Listen, mit genauer Bemerkung aller von der Conscriptions- 
Commisston verlangten Norißen ist jährlich, und zwar unmittelbar nach geendigter Muste- 
rung an dieselbe einzusenden. 
Für die durchaus richtige und vollständige Führung dieser Listen machen Wir Unsere 
Ober-Beamte, vorzüglich aber Unsere Kreis-Hauprleute verantworrlich, und werden eine jede 
darinn entdekte Unricheigkeit mit Nachdruk bestrafen. 
K. 18. Aushebung. 
Die wirkliche Aushebung und Absendung zu demjenigen Corps oder Regiment, dem 
der Conseridir#te zugetheilt worden ist, geschieht unter Asststenz des Kreis-Hauptmanns und 
Ober-Ammmanns durch einen zu Vornahme dieses Geschäfts besonders beorderten Officier. 
F. 10. Diensizeit. 
Die Dienstzeit wird in der Regel bei der Infamerie auf Acht, und bei der Cavalle- 
rie und Arcillerie auf Zehen Jahre bestimmt. 
Nach Endigung derselben sinder die Entlassung stact, welches zweimal im Jahr, nem 
lich im Frühjahr und Herbst geschteht. 
Während der Dauer eines Kriegs kann jedoch von denjenigen, deren Dienstzeit wäh- 
rend dem Lauf desselben sich endigen würde, der wirkliche Austritt und die Entlassung aus 
dem activen Dienst nicht nachgesucht werden, sendern ein jeder ist in diesem Fall verbun- 
den. so lange fortzudienen, und bei seiner Fahne zu bleiben, bis der Friede dem Krieg und 
den Gefahren des Vaterlandes ein Ende gemacht haben wird. 
§. 20. Fortsctzung. 
Keiner Unserer Unterkhanen, welcher dem Vaterlande die bestimmte Reihe von Jah- 
ren seine Kräfte gewidmet, und selne Pflichten getreu erfüllt hat, wird zu Eingehung einer 
zweiten Capitulatlon gezwungen werden. 
« · s.21.Bclohnuk.-gcn. 
· FürdiejenigenunfcrerK.Untekthanen,welchedurchlangeDienstzeltindemMill- 
taͤr, sch Unserer allerhoͤchsten Zufriedenheit und des Danks ihres Vaterlandes durch beson- 
dere Trene und Tapferkeit vorzüglich würdig machen #verden, haben Wir bereits durch veste 
Gründung des Milicär-Verdienst-Ordens, für welchen Wir aus den Uns angefallenen Mal- 
theser-Ordens-Gütrern und Renten einen Penstons-Fon#d zu stisten Uns vorbehalren, und 
durch Ertheilung militärischer Verdienst-Mednillen ein dusserliches Kennzeichen ihrer Ver- 
dienste gestifter; Wir haben aber auch für diejenige, welche in Ausübung ihres Diensts 
oder durch Alrer untauglich geworden sind, durch Einrheilung in die Inraliden-Compagnien, 
durch Aufnahme in das Invaliden-Haus, durch Abreichu#g ihres vollen Gehalts noch be-
        <pb n="376" />
        362 
sonders gesorgt, und wollen, daß alle diejenige, wicche in Unseren Militärdtensten 33 Jahre 
lang vorwurtsfrei gedient haben, ihre lebenslän gdiche Versergung entweder im Militär, 
oder in niedern Cieil-Bedienungen erhalten. Ud##er Kuios-Minister wird daher alle halbe 
Jahre dem Mi ister des Innern ein Verzeichn# derjenigen Unter Officiers und Soldaten 
mittheilen, welche wegen guren Benehmens Ausp uch auf Versorgung machen können, und 
letzterer wird sodann darüber wachtn, daß bei vorkommenden Erledigungefällen die geringe- 
ren, jedoch auch einigen Ertrag gewährenden Polizey= und Commun, Dienste den aus dem 
Militär entlassenen Competenten Vorzugsweise übertragen werden. 
C. 22. Gerichtsstand der Conseriptions-Pflichtigen. 
Jeder Militär-Pflichtige bleibt, se lange er noch nicht zum Militärdienst ausgehoben 
ist, unter der Gerichtsbarkeit der Cioil-Obrigkeit, in welche er auch nach erhaltenem A- 
schied zurüktritt. 
S. 23. Magasregeln gegen ausweichende Conscriptions-Pflichtige und Militär-Personen. 
Wir glauben zwar von dem gröperen Theil Unserer Conseriptions-Pflichtigen Unter- 
thanen voraus setzen zu dürfen, doß ihr ergenes Pflichtgefühl ihnen nicht erlauben werde, 
sich durch die Flucht und das Ausweichen idrer Verbindlichkeit zu entziehen. 
Damit aber diejenige, welche di fr ger chten Erwartung nicht enesprechen, keine Ge- 
legenheit finden mögen, bei ihrer Entweichung sich im Innern dis Königreichs zu verber- 
gen; so verordnen Wir, daß keinem Conseribirten der Aufenthalt ausserhalb dem Ober-Amr 
seines Wohn Orts gestartet werden solle, wenn er sich nicht mit einem nur bis zur nächsten 
Jahrs-Musterung gültigen Oberamlichen Certificat, ausserhalb des Ober-Amte-Bezirks sich 
aufyalten zu dürfen, ausweisen kann. 
Diejenige Unserer K. Un erthanen, die einen eneweichenden Militär-Pflichtigen beher- 
bergen, oder ihm sonst Unterstützung zur Flucht gewähren, werden Wir mtt einer nach 
Verhäliniß ihres grösseren oder minderen Vergehens zu bemessenden Geld= oder Gefängniß= 
S:raHe belegen lassen, und sämrlichen Orts-Vorstehern machen Wir es zur flicht, bey al- 
len inländischen Handwerks-Gesellen oder Dienstknechten, welche ihnen vorgeführt werden, 
besonders barauf Rüfsicht zu nehmen, ob dergleichen Individuen sich ihrer Militär-Oflichtig- 
keit nicht eutzogen haben; so wie Wir auch Unsern Land-Dragonern und Land Fusiliers be- 
sehlen, auf slüchrig gewordene Conseribirre vorzüglich zu fahnden, wobey Wir ihnen für jeden 
entwichenen Militär: Pflichtigen, den sie auffangen, Einen Gulden Fang-Gebühr aus dem 
Vermögen des Ungehorsamen zusichern. 
K. 24. Fortsetzung. 
Wenn der Aufenthalts-Ort eines ins Ausland entwichenen Conserip’ions-Pflichrigen 
kekannt wird, so hat das ihm vorgesehte Ober Amt, und im Entstehungs Falle Unsere Kön. 
Ober-Regierung auf eine dieserhalb an sie zu machende Anzeige, der amtlichen Behörde des 
betreffenden Orts die Auslieferung des Ausgewichenen anzusinnen. 
Diejenige Unserer K. Umerthanen aber, welche in solchen auswärtigen Seaaten sich 
aufhaten, auch daselbst Schutz suchen und sinden, welche der von hier aus an sie bereits 
ergangenen Requisition, solche Ausgewichene an die disseitigen Orts-Obrigkeiten aus #uliefern, 
m enrsprechen Anstand genommen kaben, haben die unfehlbare Einziehung ibres eigenthüm- 
lchen Vermögens auf den Fall längern Ausbleibens zu erwarten. Glelche Strafe wird
        <pb n="377" />
        · 363 
auchbiejenigeAbwesenvefressen,derenAufenthalkoOntMSesanntist-undblesichbeider 
nächsten Jahrs-Musterung nach ihrer unerlaubten Entfernung oder nach Ablauf der ihnen 
in ihren Wander= oder Reise-Pässen zur Rükkehr bestimmten Zeit nicht zu Haus einfinden, 
ohne darauf Ruͤksicht zu nehmen, ob sie den Huldigungs-Eid abgelege haben oder nicht. 
K. 25. Fortsetzung. 
Diese Abwesenden sind durch drey in das Scuts= und Regierungs-Blakt einzurüken- 
de, und an das Rathhaus des Ober-Amtssitzes und des Wohnorts der Encwichenen anzu- 
schlagene Edictal-Ladungen von 4 zu 4 Monaten, und zwar das erstemal am #ten May, 
das zweitemal am iten Sept. und das drirtemal am rien Januar des folgenden Jahrs, 
zu Rukkehr in ihr Heimwesen aufzufordern. 
S. 20. Fortsetzung. 
Besitzt ein solcher böslich Ausgewichener kein eigenthümliches Vermögen, so ist dessen 
Vater oder Pfleger mit Sirenge anzuhalten, ihn herbeizuschaffen, oder seinen Aufenthaus- 
Ort anzugeben, und für denselben mit seinem eigenen Vermögen in der Maaße zu hasten, 
daß, wenn der eine oder der andere überwiesen würde, den Abwesenden zur Entweichung 
durch sein Anrathen veranlaßt, oder ihn darinn vorsäßlich unterstützt zu haben, der auf 
solche Art mitschuldig Erfundene für den Encwichenen 4oo fl. in Unsere K. Kriegs= Casse 
zu erlegen haben solle. 
Aasserdem verfällt die Erbs Portion des Entwichenen, wenn sie ihm während seiner 
Abwesenheit anfällt, Unserem K Fiseus, und kon#mt er selbst noch zurük, ohne seinen Un- 
gehorsam entschuldigen zu können, so bleibt er Uns 16 Jahre zu dienen verpflichtet. 
§. 27. Resi kution. 
Die Wieder Einsehung in den vorigen Stand kann nur dann statt sinden, wenn die 
Unmäöglichkeit der Rürkehr dis Abwesenden vor dem abgelaufenen Termin unwidersprechlich 
gerechtfertiger ist; so wie auch nur unter dieser Voraussehzung der Wieder Ersatz des bereits 
consiseirten Bermögens an ihn, an seine Erben aber, ausser diesem Fasl, nur alsdann ger 
schehen kann, wenn vollständiz erwiesen ist, daß der Ausgebliebene vor Ablauf des in den 
Cl#ationen bestimmten Termins, oder ehe ihm die Rükkehr möglich gewesen, gestorben ist. 
K. 28. Behandlung der Ausgewichenen, wenn sie zurükkommen. 
Kömmt ein Entwichener entweder noch ror oder nach abgelaufenem Termin zurük; so 
ist derselbe, wenn er in der Zw'schenzeit zu dem Militär ausgehoben worden wäre, (was 
die Districes Commissien bei den Aewesenden in den Listen jedesmal zu bemerken hat;) so- 
gleich an dasselbe anzugeben, und nach Beschaffenheit der Umstände mit verlängerter Capi- 
tulations Zeit zu alssentiren 
Wenn er aber, während seiner Abwesenheit, wegen Untuͤchtigkeit, oder um anderer 
Ursachen willen, zum Militär nicht ausgeheben worden seyn würd-, oder nach seiner Räk- 
kehr ein Gebrechen, welchts ihn zum Militär Dienst untüchtig machte, an ihm entdekt wer- 
den sollte; so ist er w-##n seiner Emfernung mit verhältnißmäsiger körperlicher Serase zu 
belegen. 
K. 20. Deserteurs. 
Das einem wirk'ich'n Deserteur zur Zeie der Deserrion mit Rujen und Eigenthum 
bereits ange, alee Verl##gen wird sogleich co# siseirt; das ihm, aber nur dem Eizenrhum
        <pb n="378" />
        364 
nach, zugehoͤrige Vermoͤgen alsdann, wenn die gesetzliche Nuznießung der Eltern aufhoͤrt, 
welche in so lang hinlaͤngliche Cautionen dafuͤr zu leisten verbunden sind. 
Es fällt daher die von der K. Kriegs-Casse für die Ausrüstungs-Kosten bieher bezo- 
gene Entschädigung mir resp. 45 fl. und 25 fl., da sie ohnerem wmit dem wahren Aufwand 
in keinem Verhältniß gestanden ist, für die Zuknuft hinweg. Cben diese Verfügung findet 
auch bel einem Deserteur ihre Anwendung, der auf einen während seiner Abwesenheit aus- 
gekündeten General= Pardon sich wieder bet seiner Fahne gestellt har, indem diese Rükkehr 
ihn einzig nur von Zuerkennung einer milirärischen Strafe befreien kann und wird. # 
Auch soll das einem beharrlichen Deserteur nach seinem Ausweichen zufallende Verz 
mögen von nun an ohne weiters dem K. Fiscus verfallen seyn uns bleiben. « 
s.30..StrafedcrSclbsi-Vcrstümmlcr. 
Diejenigen Militaͤr-Pflichtigen, die sich selbst verstuͤmmeln, und dadurch zum Militaͤr 
weniger brauchbar machen, werden, wenn sie dennoch bei demselben noch Dienste leisten 
können, mir einer auf die doppelte Dienstzeit zu erstrekenden Capitulation assentirt, wenn sie 
sich aber ganz unbrauchbar gemacht haben, zu jwekmäsigen öffentlichen Arbeiten angehalten; 
womit sie ihre gedoppelte Dienstzeit ohne Urlaub zubringen müssen, wie sie denn auch zu 
allen bürgerlichen Stellen hiedurch für unfähig erklärt werden. 
5. 31. Warnung für diejenige, welche mit Conscriptions-Sachen zu thunkhaben. 
Ju allen denjenigen, welche mit der Militär-Conseription oder Auzshebung der Rekruten 
beschäftige sind, sowohl von Seiten der Mtlirär= als Civil Behörden, hegen Wir das veste 
utranen, daß sie jede Handlung zu meiden sich bestreben werden, welche das Gepräge der 
artheylichkeit, Bedrükung oder des Eigemnutes an sich trägt. 
Sollte gegen alles Vermuthen sich ergeben, daß irgend jemand eine pflichtwidrige Nach- 
läßigkeir oder eine geflissenrliche Gesetzes-Uebertretung zur Last fiele: so werden Wir solches 
mit der gebührenden S:renge zu ahnden wissen. 
Jede Geschenk-Annahme in Bezug auf Dienst-Verrichtungen in Conseriptlons-Angele- 
genheiten werden Wir mir Dieust-Entsetzung bestrafen. 
Sollte sich Jemand eine vorsähliche Handlung erlauben, wodurch ein Censeriptions= 
Pflichtiger Gelegenheir erhielte, sich den Gesetzen zuwider seiner Dienst-Pflicht zu entziehen, 
oder im Gegentheil widerrechtlich beschwert würde; so hat der Schulthafte neben dem Verlust 
keines Amts zum wenigsten einen halbjährigen Vestungs-Arrest zu erwarten. Würde zu der 
vorsäßlichen Pflicht-Verletzung auch noch eine schändliche Bestechung hinzukommen; so wird 
der Pflichtvergessene Verächter der Gesetze nicht nur für ehrlos erklärt, sondern auch zum we- 
nigsken mir einjähriger Zuchthausstrafe belegt werden, welche nach der Größe des aus seiner 
Handlung entstehenden Schadens nech geschirfe werden wird. 
Hieran geschtehet Unser Königlicher Wille, und Wir verbleiben euch in Gnaden gewe- 
gen. Cudwigsburg den 20. August 1800#. 
Friderich.
        <pb n="379" />
        Nro. 42. 1 800. 365 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 2. Sept. 
  
  
Die Veranstalkung einer Collekte für die durch Brand verunzlükte Einwohner der Stadt Balingen betr. 
Das große Brand-Unglük in der Stadt Balingen hat für die dortigen Einwohner auch 
einen sehr bedentenden Mobiliar-Verlust verursacht, der nach den obrigkeitlich geschehenen 
Aufnahmen und Abschäzung die Summe von 123.802 fl. beträgt, 
Da dieser Schaden durch das Brandversicherungs-Institut nicht ersezt wicd: so wollen 
Wir verordnet haben, daß nach den bisherigen Vorgängen bei dergleichen beträchlichen 
Brandschäden in Unsern gesammten Königl. Landen eine Collekte in der Maße veranstaltet 
werde, daß solche nur bet denjenigen Unserer Unterthanen, die keine eigene Gebäude besizen, 
und mithin zu der Brandschadens-Umlage nichts beitragen, einzusammeln seie. 
Es haben deswegen Unsere Beamte die Einleitung zu treffen, daß in den ihnen anver- 
trauten Städten und Aemtern jeden Orts eine Magistrats-Person ausgewählt werde, welche 
diese Beiträge bei denjenigen, die zu der Brandschadens-Umlage nichts beitragen, einzusam- 
meln, die Contribuenten ihre Beiträge in ein besonderes eingebundenes Register, das dem 
beauftragten Magistrats= Glied zu dem Ende zuzustellen ist, selbst eintragen zu lassen, und 
sodann dieses Register nebst den gefallenen Collekten-Geldern an den ihm vorgesezten Ober- 
Beamten zu übergeben hat. 
Unsere Beamte hingegen werden angewiesen, das Ersammelte mit einem summarischen 
Urkund über die Beiträge der einzelnen Orte dem Oberamt und Magisirat zu Balingen zu 
übermachen, welche für die zwekmäßige Verwendung zu forgen, und Uns daron allerunter- 
thänigsten Bericht zu erstatten haben. Oaran geschiehr Unser Königl. Wille 2c. Siurtgart, 
in Königl. Ober-Regierung Ob. Pol. Depart. den zo Aug 1309. I 
Ad Mand. Sac. Reg. Maj. propr. 
Decret des Königl. Ober-Landesökonomie-Collegiums, die Einsendung der Gefille 
des Zucht= und Waisenhauses betr. vom 21. Aug. 1809. 
Es ist in dem verflossenen Jahre mittelst Dekrets vom 14. Oct. 180## (Staats= und 
Regkerungs Blatt Nro. 47.) den Königl. Oberämrern der Befehl ertheilt worden, den auf- 
gestellten Zucht= und Waisenhaus= Ober-Einbringern auf das nachdräklichste aufzugeben, daß 
sie, so wie es das General-Reseripe vom 11. April 12788. vorschreibt, die von den Unter-
        <pb n="380" />
        3#5 
einbringern eingezogenen Zuch-zund Waisenhaus Gefälle uufehlbs: alll. Qua#al, um Zuchl- 
und Arbeitshaus: Pflegant in rudwigsburg einliefern ssüen. Da ader nach eine u ven bie 
seim erst kürzlich erstatteten Bericht seit lezt Georgii hieron noch sehr wentg eingeg#ngen ist; 
so sieht, man sich veranlatzt, gene Veroxdnung hiemit nachdeuklich zu erneuern; auch hoben 
die Oberämter da, wo die Rechnung von #8#o## amt dem ba#e Nemant noch nicht ein- 
9#efer ist, die uneingestellte Vorkehr deswegen zu errffen, die-Säuzigen mic Erecutionzu 
bedrohen, und erforderlichen Falls damit wirklich zu belegen. 
Deecret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Landwirthschaftl. Depart. an #n4tich: Cameral= 
Beamtungen, die künftigs Verfoslung. der Wein: Tobcten, betr d. d. 18. Aug. 1300. 
Da die Tabellen über die herrschaftliche Vorräthe an Wein und KieferMaterialien, 
welche von den Königl. Cameral-Aemtern jährlich an Georgi# und Martini dem Landwirth= 
schattl Departement der Königl. Ober-Finanz-Kawmer vorzulegen sind, bisher nach ganz 
verschiedenen, mehr oder weniger mangelhaften Formen verfaßt wurden, und deewegen nicht 
diejenige Uebersicht gewähren, die zur zwekmäsigen Leitung der Administcation unbedinge noth- 
wendig ist; so werden die Königl. Cameral = Aemter, welche Wein Gesälle zu verwalten 
haben, angewiesen, diese Tabellen künftig nach dem beiliegenden Formular ) auszufertigen, 
und solche an Georgit, und Martini jeden Jahrs unaufgefordert einzusenden. Deceet. Sturtg. 
in Kontgl., Ober-Finanz-Kammer, Landwirthschaftl. Depart den. 13. Aug, 1#00. " 
Königl. General-Stactskassen-Departement. Die Einsendung der Jahrs-Verglekschungen 
« » "«bitk.-d.d.25.«-Aug.stso»9. 
Dävon-mehreren-Königl.cymekalzBeamtungendieYJjahrsEBerglcichungenyquAb- 
stechnungenmikdekKönigl.Genagl-Domanial-KasseUnd-systKönigl..General-Steuek; 
TKassepko1803.noch-nichteivgcomtnensiyUsowerdenpleietjtgeLameral-"Becume,von 
welchen solche noch nicht übergeben worden, nachdrüklich ertnnert, diese Vergleichungen 
ohne längern Verzug einzusenden, widrigenfalls executive Maasregesn gegen sie angewendet 
werden müßten. Stuttg. den 25. Aug. 1809. « 
NRechts= Erkenntniß des Kön. Ober-Tribunals. 
In der hofgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal verwiesenen Appellations Sa- 
che von Urach, zwischen den Innhabern der Mahlmühle zu Neuhausen an der Erms, Be- 
klagten., Appellanten an einem, und der dortigen Gemeinde, Klägertn, Appellatin am an- 
dern Theil, Milcer-Bezug betreffend, wird, nach vollführtem Zeugen-Beweise, unter Ab- 
schlagung des angebotenen Ergänzungs: Eides, die Urthel voriger Instanz bestätigt, und 
appellamtischer Theil in die Appellations-Prozeß-Kosten verurthetlt. Tübingen, den 26. Aug. 
1809. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegi# IIten Senats. 
1) In Sachem der von dem gewesenen Dom „. Kapitnlaren in Ellwangen, Grafen 
Sigmund von Ezdorf auf seine Competenz angewtesenen Glaubiger, Liquidanten an einem, 
und des gedachten Grafen von EgJvorf verordneten Güterpfteger Liquidaten am andern Theil 
7) S. 3Zus.
        <pb n="381" />
        wurde auf däs erfolgte Liquidachon / und „Peiorjeits, Verfahren zu Recht erkanne, doß von. 
dem richterlich hiezu bestimmten Belauf der Competenz des Gemeinschuldners sämtliche auf 
solche-komrahirte Forderüngen bezahlt werden sollen, und die Classssicatorig unter heutigem 
Tage publicirt. Sturtgart, den 32. Aug. 1899. 
2).In der Wechsel-Sache der Handelsleute Läw und Gumperz Isaac Ellas zu Frank- 
süct Kl. wider den Hmdelsmann Baumam in Mezingen, Bekl wurde lezeerer zu Bezat- 
lung der eingeklagten Wechfel-Fooderung von#0 # Reichschl, nebst Verzugs= Zinsen und Ko- 
sten kondemmrt# Den 22. Aug. 1809. 
  
  
Se. Khnigl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vam 26. Aug. 
den bisherigen Kreishauptmann zu Schorndorf von Berlichingen zum Kreishaup# 
mann in Ludwigsbürg, und den bisherigen Ober-Polizei-Director Schmitz v. Grollen- 
burg zun Freishauptmann in Sihorndorf zu erfennen, „ 6 
die erledigte Camernl-Verwaltung Weinsperg dem Oberlandes. Oekonomiè= Narth Wu#- 
len zu übertrage, s—esr .. - 
pezpkkksOkkonomkkpsNachSeyfseoistDiesOberlandei-«-"Dein-winte- Eollegium zu 
versezen ; und! « 
den Bergrath Roarbd knger, umer Beibehaltung selter, Stelle, zitm Ober-Oedoncmiet 
NRath in dem Landwirthschaftl. Departemem zu ernennem; ferner 
durch ein Decret vom 28. Aug. den bieher bet dem Mihnaͤr Institut commandirten 
Oberst' Lreutenan## v. Kapff als Maz' Masor auf der Festung Hohen= Asperg anzustelle## 
allergnddigst geruht: . . ... . 
Bermsg allerhöchster Nesolution voin 25. Aug, haben Se. Königl. Maj. dem Vi- 
kar MA. Blumcardt die allerhöchste Bestätigung zu der Parronat-Pfarce: Bürg., Neu- 
statter Dickrese, zu ertheilen, und- » , , » 
vermogsollekhdchstsr.Resoiutsvtthpm26.«Aug".—dieeriedigoePfårreiMHßmisBallwTss 
ger Dioͤrese, dem Subrector Ruoff in Reutlingen zu uͤbertragen un geraht. 
Vernög allerhöchsten Decieis v. 28. Aug., haben Se. Königl. Maj. den General. 
Stagats-Cassier, geheimen Ober= Finanzrath von Hartmann zugleich zum Deputato bei- 
dein Königl Ober-Hofmarschallenam#te und zum Mitgliede der Königl. Hof= Oeconome-Com 
mission zu ernennen. r .. . 
unter eben demselben Tage dem seitherigen Hützeenschreiber von Ludwigsthal Scheid die-. 
Hütren-Verwaltung Zizenhausen, ...«. . gySchpjdk 
dem seitherrgen Hütten-Amrsverweser in Zizenhausen, Joseph v. Schallerg, die 
Hüttenschreiberei in Ludwigsthal, und . Woserh ers- die 
dem bisherigen Huͤttenschreiberei-Amtsverweser in kLubwigsthal Spindlet, die Huͤtn 
tehschreiberei in Zyenhausen zu übertragen, und 6 zal, Sptndle", die Hün- 
vermög allerhchsten Decrets vom 20. Aug den Steuer: Commtssair Spröfser in: 
Waiblingen zum. Kreis-S##euerrath in Rettweil zu u eruhr sset in 
Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret oom zo.= Aug. an die Slrellé des als 
Regurems. Quartieemeister zur Gensd'armerie versezten bieherigen Seugwarihs Obrr *
        <pb n="382" />
        368 
nant Harbt, den bisher in der Arsenal-Kanzlel arbeitenden Substitut Carl Bertrand, 
jedoch ohne Offiziers-Charakter als Naturalien-Rechner beim Koͤn. Arsenal anzustellen al- 
lergnaͤdigst geruht. « 
Se.Königl.Maj.habenvermögaller-höchsterResolutionvom24.Aug.allergnä- 
digst geruhet, den bisherigen Cameral: Verwalter Drescher, von Liebenstein, auf sein An- 
suchen wegen seiner kraͤnklichen Umstaͤnde in den Ruhestand zu versezen. 
Se. Königl. Mas. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 23. Aug. dem Zim- 
mergesellen Philipp Härle von Berg, Cantstadter Oberamts, welcher sich für die bewirkte 
Lebensrettung eines 9 jährigen Midchens vom Ertrinken vorzüglich ausgezeichnet hat, die 
Civil-Verdienst. Medatlle allergnädizst verliehen, welches hiemtt öffentlich bekannt gemacht 
wird. Stuttg. in Königl. Ober-Regier. Ob. Pol. Depart. den 33. Aug. 1809. 
Se. Königl. Mas. haben durch ein allerhöchites Decret vom 20. Aug. d. J. dem 
Mezger Johann Göhring von Bikelsburg, Sulzer Oberamts, welcher sich für die bewirkte 
Lebensrettung eines Kuaben aus einem tiefen Bronnen vom Ererinken vorzüglich ausgezelch- 
net hat, die silberne Verdienst= Medaille allergnädigst verliehen, welches Hiemie öffentlich 
bekannt gemacht wird. Stuttg. in Königl. Ob. Regier. Ob. Pol. Dep. den 33. Aug. 18059. 
  
Stuttgart. Für die verwundete Krieger des Vaterlands wurden meuerdings folgen- 
de Beiträge an den General Armee Arzt von Jacobt eingeschikt, und werden solche auf 
Allerhöchsten Befehl Sr Königl. Majestät, welche die allerumerthänigste Anzeige da- 
uuzunt allergnddigstem Wohlgefallen aufgenommen haben, hiemit öffentlich bekannt ge- 
macht, als: 
WVom Fürsten August von Hehenlohe-Ingelsingen — — 150 fl. 
Von der Buͤrgerschaft von Ludwigsburg durch den Hofhafner Lang 242 fl. 
— einem Undekannten in Singen — — — — 6 
Durch den Ober-Regierungs-Rath, Oberamtmann Mieg, und den 
Decanus MI. Scholl von dem Oberame und Diöces Heldenheim 470 fl. 8 kr. 
als: Heidenheim — — — — 34 fl. 57 kr. 
1) Anhausen, Kloster — — — 7 fl. 
) Bartholomäá, Patrimonialort, Gmünder Oberamts 3 fl. 3c kr. 
4 
3) Bolhetm — — — — 20 fl. 24 kr. 
4) Brenz — — — 11 sl. 12 kr. 
5) Degenfeld, Gmuͤnder Oberamts — 4 fl. J4 ke. 
) Detingen — — — — 18 fl. 12 kr. 
3 Fleinheim — — — — 8 fl 36 kr. 
83) Gerstetten — — — — 30 fl. 24 kr. 
9) Heuchstetten, Filial – — 2 fl. 3 kr. 
1) Giengen — — – —1 50 fl. 20 kr. 
11) Ein Anonymus daselbst — — 15 fl. 
12) Gussenstadt — — — 16 fl. 33 kr.
        <pb n="383" />
        369 
   
13) ob dem Lonthal — — 8 fl. 3 ke. 
14) – — — 15 fl. 15 kr 
15) — — — 16 fl. 40 ke 
10) — — — 7 fl. 21 kr. 
17) — — — 12 fl. 24 kr. 
3 — — — 8 fl. 38 kr. 
19 — — — 7 fl. 40 ke. 
20) — — 2 fl. 39 kr. 
21 — — — 5 fl. 
22) E. — — — — 1 fl. 12kr. 
23) Ochsenberg, Filial — — — 3 fl. 3o kr. 
24) Itzelberg, Filial — — — 3 fl. 
25) Zang, Filial — — — — 5 fl. 40 kr. 
26) Mergelstetten — — — — 27 fl. 38 kr. 
27) Nattheim – — — — 17 fl. 48 kr. 
33 Oggenhausen, Filial — — — 4 fl. 44 ke. 
Schnaitheim — — — — 19 fl. 15 kr 
38 Aufhausen, Filial — — — 2 fl. 53 kr. 
33 Soͤhnstetten — — — — 10 fl. 36 kr. 
Sontheim an der Brenz — 20 fl. 50 kr. 
*“ das Oberamt und Magistrat von Nücdlingen — — 128 fl. 45 kr. 
Durch den Oberzoll-Verwalter Rik zu Altorf ve von dem dortigen Ober- 
zoll· Verwaltungs-Personale — — 10 fl. 20 kr 
Von dem Hüttenamits-Verwalter Wepfer Konigedtonn und den 
dortigen Offieianten und Laboranten 24 fl. 
Von dem Oberpostmeister Reinöhl und den Vostbeamien des Aduigt. 
Ober Postamts Heilbronn 77 fl. 12 kr. 
Vom Rector Tsch erning— den behrern und Schuͤlern des Heilbronver 
Gymnasiums 37 fl. o kr. 
Vom Kantor unb Gerichisschreiber Lelter zu p*muee im Ho- 
henlohischen — 16 fl. 
Durch den Decanus Wagenmann von dem grösten Theil der *' 
lichkeit und den Schullehrern der Diöces Baknang 40 fl. 51 kr. 
Von dem Cameral-Verwalter Lang zu Knittlingen und den dieser tr Ver- 
waltung zugehoͤrigen Officianten 8 fl. 27 kr. 
Aom Pfarrer Paulus als Nochtras des schon gegebenen Bäe 
von der Gemeinde Reichenbach — — 2 fl. 
Vom Decanus Gaupp zu Herrenberg als Nachtrag — 2 fl. 54 kr. 
Den 31. Aug. 1809. 
  
Bebenhausen. Vach einem allerkechsten Beschl der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Lankwirthschaftl. 
- 
Tepartements, vom 16. Jun, d. J. soll die zur hiesigen Cameral-Verwaltung gehörige Ziegelhütte zum #f-
        <pb n="384" />
        “ 
u##thchen Veckausf gebracht.) oder neuerdinys aus 6 bls 0 Jahre verliehen werden. Solche bestehet: in einem 
Wohnhaus von 2 Stuben a Stubenkammem, Küchen: Speiekannern, 3 Bühclekammern# und einer obern: 
-haach Heubühne, Pferd imd Rimwvieh, Stallung, einer Hürte und Kalchofen, Vril. 2 Ruth. Küchengchtgin 
vor dem Haus, 2 Prtl. 14 Ruth. Land neben der He#tte, 2 Vril. Rain, 2 Mrg. 2. Vrtl. 17 Ruth. Wies- 
plaz, worauf aber-die herrschaftl. Teuchelgrube, 12 Prt. 131 Ruth. der Ziegelrain, 1 Mryg. 164 RNuth. die 
sogenannte Leimengrube ob diesem Maz, und dem sfämtlichen Hamwerkszeug, mit Innvegriff dr eisernen 
Viodel. Der Kaͤufer, welchem für die Zukumt die Stenerreichung obliegt, erhält nach dem Ertrag der Wal- 
dungen jihrlich cin Quantum abgingigen Holzes, von-ungefahr 36 Klaster, gegen Bezahlunz des laufenden 
rcises, urd ist in Ansehung der Brande auf keine Zahl eingeschränkt. Die Verleihung bingegen geschicht 
Au#f zweierlei Weise; 1) unter den. biehrign Bedingungen, nach welchen sich näher zu erkundigen, taglich 
seinem Jeden frei stehet, und dann 2) mit der Ab. nderung, daß dem Beständer neben Abrrichung res benö- 
thigten Holzes, um den gewöhnlichen Preib; ein durchaus freier Verkauf der gebrannten Waaren gestottst. 
wird. Zur Verhamdtung dieses Verkmifs-= und Verleihungs-Gegenskands, wird Mittwoch der 6. Sept. fest- 
gesezt, und konnen sich die Liebhaber mit obrigkeitlichen Ieugnissen ihres. Prödikats und Vermögens wegen, 
versehen; Morgens 8 Uhr bei den Cameral-Amt Bebenhausen einfinden. Den 10. Aug. 1809. 
* Kreissteuerrath zu Roktenburg, und Camerll--Verwalker zu Bebenhausen. 
Freudenthal.“ Aaf den herrsc,asruchen Grurhtkästen zu Freudenthal, Horrheim und Lechgau ist wie- 
Derum ein Vorrach an Reggen Oinkel— Haber und. Gersten zum Verkauf ausgesent Die Frächte sind von 
tzuter Beschaffenheit, und können taglich-beaugenscheinigt und erkauft werden. n 8. Aug. 109. 
*½½ · s# Cameral- Verwaltung allda. 
Kiebenstein. Von den herrschaftüchen Kästen zu Liebensteln ur Mundelsbeim, wird ein-Quantum 
Früchmnen# ren örrcken, Dinkel und Ha#t successtor verkaufr werd.n. Die Liebhader zu diesen Fracht= Sor- 
d#en kömen sich läglich in der Wohnung-des Cameral-Beamten zu Winzerbause mrlden. Den 11. Aug. 
1200. » ! , KOwEamekaliAmtclldm 
Mauren. Die -Känlgl. Ober-Finanz= Kammet, Landwirthschöfts-Deportewents het und unterm 24. 
Ime###. ollergnedigst befehligt, daß wit mit dem Verkauf des Mfarrhauses und der dazu J1 
und Waschhous allhier lälva tatilfkatione einen Versuch machen, solen wozu wi Ha den. 30. Sept. 
:anbtraumt baben— Wir machen Lieses hiedurch mit dem Aafügen bekannt, daß sich die Liedbhaber an gedech- 
##enTag., Lo#rmittags 10 Uhr in dem Tfarrhauß zu Mauren-einsinden, und sich um so mehr zu einem an- 
mehr lichen Kauf erklären Znögen, als diese Gebdude für jedes Gewerb gelegen sind und der Kaufschilling mit 
emem Duttel-baar Gelo; zwei Drittel aber in 2 verzinnskichen Sbrrhrrlern ea. werden darf Oen 14. 
Aug. 1800. Kon Ktetb. Steueromt Stuttgart, und Kön. Comerat= erwaltung Sindelfingen. 
Neuhausen nuf-den Fldern Auf;den herrschaftiichen Fruchtkästen zu Köngen und Neuhausen ist ein: 
W#emmusn Omkel und. Haber von guter Qualität feil. Den 18. 1u8, 1806. Cameralverwaltung. 
Ochsenbusng. im Jabergän. Bei der Kön. Cameral-Verwaltung wird ein Quantum Müna - 
M,DinkeluudhabnthmdoetkaufgcgmbmaBezahlungqhgegebmawozudie·Liebhqbek-eingeladms 
WenthksszAUssIsVsp .«·E«"’-Wkam«lld« 
Stmachen-LDVpnyemmsskdnrhdkrfchastkaästmdahierund-in-Schwtebskd5ngenliegendes-Rog- 
egmztDsIkawHaboH ist ein Quantum zum Verkauf allergnadigst ausgesezt, welches hiemit bekannt ge- 
#A#cce wid. Den5. Aug- ao). m—m——2D0.w Cameral Dnwaltung daselbst. 
#K####sber## VUnterzeichnete Stelle verkauft. täglich ein Quantum Rocken, Dim,. und Haber, durch- 
ns Tute gelunde Waarr, gegen baare Bezahlung in conventionèmähigem Gelo, und im. Quantiräten wie sie 
#½ Lhiehader verlungen: Den 23. Aug. 1809. Königl. Cameral. Verwaltung. 
TAktsorf, Arcis Altrorf Nach ellergnSd. Befehl vom ro. Jul. r. J. werden nach zu Ende gegange- 
n#Bestundzeit selginde Wiesen u. Reden auf v 32 Jahre in -ößentlichem Aufstreich verpachtet werden, als: 
den 25.-Seyt. Morgens 8 Uhr ien Wirtls#aus zu Terkenweilen, 20 4.Ichrt. . Fth. Wiesen der Kammer- 
de O##ne#n##t Frischen Ravensbirg und Weisstnau. Eo Nachwittags Uhr eber daselbst rr Stak Reden 
n##.en Ribhalren vri Kavens burg initerdalb St. Ehristina / und 3 Etük Reben zu Li##-Eschach; mit welchen 
digtta auch cin · Betkoufs· Bersuch geniacht werden wird. Den 27. Sept Morgens 0 Ahr zu Edenspcch 
11I##n. Wien, so pot hin der Erbiswerher war, beim Dorf Edenspach in Amt Beschen. Len a9. Sipt. 
Vor##ns so Ulöhr zu Winlersiettendorf, ungefähr 3r Ichrt. Weiter, der Oimterweiher, so noken gellgt und 
umn## Akerses ist. Die Güter können won den #Liebhadern täglich beangensch inige und die Bedingenten an 
W.# dn Verpcchbmg werdey., D#n 19., Aug., Kreis-Steuerralh u. Cameral-Verwaler.
        <pb n="385" />
        #. „Z 
Vonffabt. Der hieligen Commun Sommer zund Winter · Schaafwelde deren Bestand imit Mlchcells 
d' J. iu Cm#e getct, wird cm 12. O#pt. d. J. wieder auf 3 oder 6 Jahre verliehen werden. Ein Bestän- 
der barf ausser r Schaafwacre, welche die hiesige Burger einzuschlagen dercchtigt sind, das neuerbaute 
Schac###aus kklwohnen, Senzgärtle und 2 Morgen Wiesen genießen, muß aber eine Caution, von 300 fl. 
steilen. Auestreichs Lirbhaber müssen sich am Licitations-Tag mit ihren Meisterbriefen und gerichrlich ausge- 
Kellren und oberamtlich gesi-gelten Zeugnissen legitimiren: daß sie diese C mtion zu stellen vermögen, und mo- 
gen sich damit am 33. Sept. d. J. früh-um 8 Uhr auf hieligem Rathhaus einsinden. Den 24. Aug. 1820. 
· ·»ObnamtttnvMagisirat-allva.« 
Heumaden. Die Commun-Schaafwaide zu Heumaden wird bis Montag den 4. Sept. auf die 3 Jah- 
re vom Gecr bis 1813. durch öffentliche Versteigerung verpachtet werden. Es erträgt dieselbe 200 
Stak uchtwaar, und hot der Bestener einen Schaafsiall zu genießen, für Wohnung und Stallung aber 
selest zu sorgen. Die Bestands-Liebtaber w #rden eingeladen, sich an dem bestimmten Tage auf dem Nath- 
beus zu Heumaden Wormirtags no Uhr mit Meister-und Concessions-Briefen, auch Attestaten, zu Stellung 
einer Gamion von 200#fl versehen, einzusinden und der Verhandiung anzuwohnen. Den 13. Aug. 1800. 
- ·« "Amts-««Ob.1kqmtStuttgart 
Jus-agen-Maulkonnekaekamts.Die-hiesigeCqmmthchaafweidowqdDonnastqgden7.S. 
d. J. auf die nächstrolgende 3 Jahre von Michaclis 180. bis 1812 aufs neue verliehen. Die Waide ertraͤgt 
600 Stäük, wovon der Bestander 400 Stäk ciuschlagen darf, und begreift die Sommer und Wiater-Waide 
in sich. Der Beständer hat eine bequeme freie Wohnung, bei der ihm noch eine besondere Scheuer mit den 
darinn befindlichen Stallungen und ein dabei liegender Kuchengarten und Grunrbirnland zur Benuzung einze- 
ckumt wiw. Die Eiehhaber, die sich mit hinlanglichen Zeugnissen über ihr Bermögen und Miidikat legitieni- 
un konnen, wwerden eingeladen, an dem gerachten Tag Vormittags 0 Uhr auf dem Ratohause zu Illingen der 
Verhandlung anziovohnen. Den 18. Aug. 1809. , - · eramt Maulbronn. 
vieben stein. Da sich bei der unterm 24. Jul. d. J. versuchten Verleihung des Rechts zum Salpcter= 
bKraden " in dem disseitigen Cameral-Bezirk kein Dachtliebhaber eingefunden bat, und die unterzeichnete Stelle 
#Sch ein= allergnädigstes Decret vom .5. dieses angewiesen worden., durch nochmalige Bekanntmachung eiman 
Mio zu Stande zu bringen oder zu krachten, daß der nächstwohnende Salpetersieder auch den Liebensteiner 
Cameral-Bezirk gexen ein jährliches orarium ubernchme, so wird solches hiemit nochmals mit dem Anhang 
öffentlich bekannt gemacht, daß der weitere Versuch einer Verleihung unter denen in dem Staats= und Regie- 
rungs-Blatt Nio. 311 enthaltenen wesentlichen Bedingungen bis V#amn stag den 16. Sept. Vormittags # 
In des Cameral -Beamten Wohnung zu Winzerhausen vor sich gehen werde. Den. 25. Aug. 1809. 
· Cameralamtalldc 
Ochsenburg. Die Verpacht ing des Salpetergrabens im disseitigem Cameral- Distrikt auf die Jahre 
von #o0 bis 1816. geschiehet am Samstag den 9. Sept. Vormittags 0 Uhr in hiesiger Cameralamts-Woh- 
nung, welches Vorhaben den Bestandsjustigen, die mie oberamtlich gesiegelten Jeugnßen ihrer Orts-Obrigkel= 
ten — über ihr Prädikat und Vermogens-Umstände, als auch darüber, daß sie das Salpetersieden 9 
gründlich verstehen, oder durch tüchtige Leute besorgen lassen können, sich legitimiren mussen, biemit eroͤfnet 
wird. Den 72. Aug. 1809. En. Cameralamt allda. 
)DThbingen. Die Sommer-Schaafwaide der dortigen Commum, welche ungefihr r40 Matter-Schaa- 
fe oder ungefehr 80 Hämmel erträgt, wozu einem Pächter Stallung eingerdumt werden kann, wird Donner- 
stags den 28. Sept. d. J. auf 3 Jahre r810, 1811 Uund 1812. im öffenklithen Aufstreich verpachtet werden. 
Die Pacht-Liebhaber werden daher eingeladen, an besagtem Tage Morgens Uhr sich in Thabingen bei der 
Verleihung einzufinden, und obrigkeitliche Zeugnisse. àber ihr prädikat und Vermögen mitzubringen. Den ar. 
Aug. 2890009. Knigl. Oberamt Balingen. 
We lebeim. Die hiesige Winter-Schaafweide, welche mit 400 — oo Stük beschlagen werden kann, 
’wird-bis Oonnerstag den F. Sept. d. J. Vormittags 10 Uhr auf die ; Jahre von Martini 1809. bis den 
18. April= 1812. auf allhiesigem Ratbhaus verliehen werden Gin Bestander hat keine bür#erliche Beneficien 
ua genieben und für Wohnung und Stallung selbst zu sorgen. Die bestandsfähige Viebyaver werden hiemit öfe 
entlich eingeladen, sich mit den erforderlichen Zeugnissen versehen zur angezeigten Zeit bei der Werleihung hier 
beinzufinden. Den 18. Aug. k800. Koͤn. Oberamt allda. 
Winnenden. Samstags, den 23. Sept. d. J. Vormittags, wird von hiesigem Cameral= Amt das 
Recht, in dessen ganzem Cameral Vezirk nach Salpeter grabem zu dörfen, an den Meistvietenden auf 7 Jah-= 
re verpachtet werden. Die Pachtliebhaber haben sich mit oberumlich gesiegeltun Zagnissen lh#r Orts-Obris=
        <pb n="386" />
        372 
krit nicht nur über ihr Prädikat und darüber, daß sie das Salpeteisfeden selbst gründlich verstehen, oder durch 
ucchtize Leute verrichten lassen können, sondern auch, weiche Gaunen sie zu leisten im Stande seien, zu ver- 
sechen. Den 25. Aug. 1800. Cameralamt aldaa. 
Balingen. Der Gentowist. Rapllael Müller, Schustergekell von Geißllugen hiesigen Tberamts, wel- 
cher seit einiger Zeit Verstandes-Verwirrung gezeigt baben sol, ist auf den erheltenen Befehl sich zur Ein- 
lieserung zum Hönigl. Militär parat zu halten, heimlich eneflohen. Er ist 2.) J. alt, 5 Fuh, 11 Zoll, 2 Lin. 
ros, und trug dei seinem Entweichen einen runden Hut, rothes und weis gedupftes Halstuch, dunkelblaues 
dechen, weiße Weste, gelbe kurze Hosen, weiße Strümpfe und Schuhe mit Bändein; auch hat derselbe 
schwarzbraune Haare, braunes Angesicht, und aulgeworfene bippen. Aile Hoch= und Wohllebl. Obrigkeiten 
werden daher geziemend ersucht, auf diesen Flächtling zu sahnden, ihn im Betretungssall zu arretiren, und- 
wohlverwahrt zum hiesigen Oberamt einliefern zu lassen. Den 17. Aug. 1800. Oberan#t ellda. 
Biettgheim. Der Gonscriptionspflichtige Jakob Friedrich Alöek von Bönnigheim, des Mezgerband= 
werks, 22 J. alt, 5 Fuß 8 Zoll groß, ist der Rekruten = Aushrbung entwichen. Man bittet daher, denselben 
auf Betreten zu arrctiren, und gegen Ersaz der Kosten hieher liefern zu lassen. Den 12. Aug. 18e0. 
Lb-ramt allda. 
Kirchheim unter Tek. Nachbenannte Kantonisten der ersten Classe, welche theils nach der heurigen 
Conscipt'on, kreils unmittelbar vor der Aushebung enrwichen sind, werden theils zum ersten -heils zum 
zweitenmal ausgefordert, innerhalb Neaten in ihr Hrimwesen zurükzukehren, und bei Oberamt zu siel- 
len, widrigenenlls sie als wirkliche O, serteurs behandelt und ihr Vermögen confisctirt werden wird; zuglei 
werden alle Amt-= Stellen ersucht, di selbe auf Betreten zu arretren, und zum hiesigen Oberamt einliefern 
u lassen Zum zwiitenmal werden vorgeladen: Georg Heinr. Reinshl, Schmid von Tiffingen. Johann 
tEtsPWo Fi ber, Schiäler von Dektingen. Johanne Kankter, Schäser von Weilheim und PHozenn Gottfried 
ollmer von Weiler. Zum erstemmal. Von Bissingen: Joh. Martin Ehni, Schneider. Vonr. Frik, 
Weber. Job. Ge. Kauffmann, Schuster. Von Gutenberg: Mich. Mattheus, Bek. Von Holz- 
maden: Joch. Schempp, Schefer. Von Jesingen: Joh. Jak. Kurz. Von Ohmden: ichael 
Gallus, Schmid. Joh. Ge. Böhrincer, Schmid. Bon Owen: Joh. Christ. Beller, Schreiner. Joh. 
Ge. Nabel, Schäfer. Qon Schopfloch: Joh. Eotelod Schmid, Mezgger. Von Unterlenningen: 
Joh. Jak. Licte. ich. Von Weilheim: Joh. Mich. Einsele, Schaͤser. Joh. Mich. Klein, Färber. 
Oberamt allda. 
Löweunstein, Oteramts Balnang. Johann Christoph Schaͤdler von Loͤwenstein gebuͤrtig, 26 J. alt, 
welcher noch bei keiner Conscription erschienen ist, wird hiemit in Gemosheit einer unterm 26. Jan. d. J. er- 
gangenen allerhechsten Verordnung, unter Andrehung der wirklichen Vermägens Confiscation und des Verlusts 
des Unterthanen und Bergerrcchts, zur Rükkehr und Stellung bei hiesigem Oberamt binnen einer viermonat- 
lichen Zeitfrist ron deto an zum zweitenmal edictaliter citirt. Kön. Oberamt. 
Gaildorf. Von dem Königl Infanteric= Dexot-Bataillon ist der Gemeine Jakob Fischer von Kren- 
mühl, 23 J. alt, 8 Zell 4 Lin. im Meß, und von dem Königl. Infanterie-Regiment NPrinz Friedrich der Ge- 
meine Gottlieb Schwinger vom Pfeiferhöfle, 24 J. alt, 0 Zoll.5 kin. im Meß, und zwar ersterer den 23. 
Inn. lezterer den 30. Jun. d. J. desertirt. Alle Löbl. Obrigkeiten werden dah.r ertucht, auf diese beiden De- 
fertcurs genau zu fabnden, und dieselben im Betretungsfall entweder an ihre Commanto's oder an das hiesige 
Oberamt einzuliefern. Den 12. Aug. 1809. Kön. Oberamt allda. 
  
  
  
Nekarsulm. Joseph Anton Herold, Burger und Schumacher von Tiefenbach, disseitigen Oberames, 
welcher wegen Wiedieberei dahier in Merhaft# geseßen, hat aus seinem Gefängniß zu entweichen gewußt, in- 
dem er durch das Thurmoitter geschlüp“t, und sich durch ein ron seinem Strohlager gemachtes Seil 44 Schuh 
boch herunter gelalsen bat. Er ist ungefehr § Schuhd Z. groß, mittelmdsiger Statur, blaßen Angesichts, grauer 
Augen, dunkelbre#uner Haarc, und 32 J. alt. Bei seiner Entweichung hatte er weder Schuh noch Stiefel, 
sendern nur einen Jautuchenen Ueverrock, mit weißen metallenen Knspfen, gestreifte zeugene Weste, blou tu- 
Ohene lange Hosen und einen runden Filzbut. Sämtliche Hochlöbl. Obrigkeiten werden daher gehorsamst er- 
tücht, auf diesen Fluchtling zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und sodann gegen Erfaz der Unkosten 
wohlverwa###t hicher Lefern zu lassen. Den 22. Aug. 1809. Königl. beramt allda. 
(Nebst einer Beilage.)
        <pb n="387" />
        Naimme des Kreises und der Beamtung. 
Tabelle 
über 
den Vorrathb 
an 
Wein, Hefen, Branntenweln, Weinstein und Floß, auch an Fäͤssern und 
Küfer-Matertalien- 
auf Gergit 
Martins
        <pb n="388" />
        374 
Faß-und 
Name des 
  
  
nach der Hell-Wein-Vorrath. 
  
Eim. Imi. Eim. Imi, 
Jahrgang, in 
Beschaffenheit melchens die Gehalt 
Nummer. « Gebände. Fässer leztmals 
der Fässer. mit Wein geeEiche 
füllt waren. « 
(Die Anzchl 
der eisernen 
Reife ist zu 
  
  
bemerken.) 
  
  
  
  
Jahrgang 
Vorlaß oder Druk.
        <pb n="389" />
        375 
Wein-Vorrath 
Kelleré. 
Ort und Halde, Numer der Faͤsser, 
eigenes Gewaͤchs Anschlag. worinn der Wein 
Anweisungen. 
oder Gefäll. vorther lag. 
  
  
Wenn bereits Wein zu Besoldungen, zum 
Hausbrauch oder zum Verkauf angewiesen, 
ader noch nicht adgefaßt ist, so hat der Be- 
amte solches unter dieser Rubrik zu bemerken.
        <pb n="390" />
        3706 
Wenn auf vorstehende Urt sämtliche Keller mit allen darinn besindlichen leeren und vollen Fessem 
SEufgeführt sind, so folgt 
Summe des Gehalts der Fässer 
  
—— .Emm. Imi. 
worunter " 
zute Fässer, welche noch nie ausgebessert worden sind, — :. Eim. Imi. 
mittelmaͤßige Faͤsser, welche wirklich Reparation noͤthig haben, oder Lereits revarirt, aber doch noch brauchbar 
sind, — — — —: Eim. Imi. 
schlechte Fässer, welche keine Reparatien mehr verdienen —i.Eim. Imi. 
— Ein. Imi 
Des vorräthigen Weins 
" 
—– — * 
  
und zwar: 
vom Jahrgenge — — 
2c. ac. · 
Hefen — — — 
Weinstein — — — 
davon ist das Pfund verkluflich um 
Zloß — — — 
84 dem Pfund nach vgrkaͤuflich zu
        <pb n="391" />
        Vorrath an Branntenwein. 
Gehalt anmtenwein= 
Nr. der Fäßlein oder o " wen Aucchlag. Anweisungen, 
Kolben. 1 *•r!*p 
Ji. Ms. Ji. Ms.
        <pb n="392" />
        373 
Vorrath an 
  
Gattungen. Vorrath. davon gtbehr- Werth. 
  
  
Faß Taugen. 
An guter tüchtiger Waare. 
zu Führlingen — — — — 
von 5 bis 6 Schuh — — — 
6 bis 7 Schuh — — — 
7 bis 8 Schuh — — — 
ic. ꝛc. 
Vom Ausschuß 
ic. 7. 
Vom Abbruch 
ic. ic. 
Bodenstuͤkke. 
ic. ic. 
Gehrenstuͤkke 
2c. . 
Faßthürchen 
#c. 12c. 
Faßspanger. 
Nach Verschiedenheit der Känge.
        <pb n="393" />
        Kuͤfer-Materialien. 
379 
  
Gattungen. 
Vorrath. 
davon entbehr- 
lich 
Werth. 
  
Buͤtten-Taugen. 
Nach Verschiedenheit der Laͤnge. 
Hölzerne Reife. 
An guter Waare. 
zu Führlingen — — — — 
von 15 bis 20 Schuh — — — 
20 bis 25 Schuh — — — 
2c. K. 
An abgängiger Waare 
!c. NK. 
Eiserne Reife. 
Nach der Anzahl und dem Gewichte 
!#c. 2c. 
Gegenwärtige Tabelle beurkunden 
auf Georgii 
Marltini 
Cameral-Verwalter. 
  
  
  
herrschaftl. Käfer:
        <pb n="394" />
        <pb n="395" />
        Nro. 43. 1809. 321 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, gD. Sept. 
  
  
* 
— 
Königl. Conseription.s-Commlission. Verfügung wegen Selbstverstümmlern. 
Da die Fälle häufiger werden, daß Cantonisten durch Verstümmlung an den Fißgern 
für den Militairdienst unbrauchbar, oder doch minder brauchbar werden, und man daher, 
wenn die böse Absicht auch nicht eingestanden wird, solche zu vermuthen allen Grund hat; 
so wird, um diesem Unfug ein Ende zu machen, den Kreis= und Oberämtern andurch auf- 
gegeben, solche Sekbst= Verstümmler jedesmal zu untersuchen; dann aber dieselbe jungdo 
Protocollo an die Königl. Conserimions-Commissson einzuliefern, indem man sie auf jede 
Art zum biniendienst oder milttairischen Neben-Bestimmungen, auch nach Umständen mie 
erhöhrer Capitulation assentiren wird. Stutegart, den §. Sepr. 1800 
Kön. Conseripeions-Commissson. 
Erkenntnisse des Kön. Cber-Justiz-Collegii IIken Senats. 
1) In der Wechselklag Sache des Johann Georg Happolb, der Zeit zu Oehringen, 
egen den Stade= und Amtsschreiber Hufnagel zu Hall, wurde lezterer zu Bezahlung der 
echsel= Schuld von 1000 fl nebst Zinsen à s pro Cent und in den Ersaz der Kefien ver- 
urtheilt. Stuttgart, den 4. Aug 1809. 
) In der Appellations-Sache von Wildberg zwischen der Wittwe Anna Maria For- 
kenbacher zu Ober-Jettingen cum curat. Klägerin, Appellamin an einem, und Martthäus 
Seockinger ebendaselbst, als Gürerpfleger des jung Johann Georg Weippert allda, desglei- 
chen der Weippertschen Ehefrau, Anna Maria, cum curat. Beklagten, Appellaren am an- 
dern Theil, einen Haus-Verrauschungs-: Contract berreffend, wurde auf Beweis erkannt. 
Stuttgarr, den 17. Aug. wurden geschteden: 
I) Christina Friderica Pfeifer, geb Lampert von Neuenbürg, Kl. von Friedrich Psei- 
ser, Bekl. ex csap. quali delert und lezterer in die Kesten verurtheilr. 
2) Jaecob Gengenbach ven Bohndorf, Nagolder Oberamts, Kl. von Christina, geb. 
Bühl, Bekl. ex cap. quali delert unter Berurtheilung der leztern in die Kosten. 
3) Christina Weiler, geb. Frisoni, Kl. ven Fürfeld, Hrilbronner Oberamts, von Abra- 
ham Weiler, Bekl. ex cap. delert. malit. unter Verurtheilung des leztern in die Kosten.
        <pb n="396" />
        382 
Den 31. August. 
1) Johann Georg Reichert von Bissingen, Kirchheimer Oberamts, Kl. von Maria 
Peesert, geb. Brachter, Bekl. erx cap. quafl delert. unter Verurtheilung der lezrern in die 
osten. 
2) Geerg Adam Müller von Schönbronn, Baknanger Oberamts, Kl. von Maria Do- 
rothea, geb. Kübler, Bekl. ex cap. aSdulceril, unter Verurtheillung der Bekl in die Kesten, 
3) Barbara Seeger, geb. Frank von Hochdorf, Nagolder Oberamts, Kl von Johann 
en Seeeger, Bekl. ex cep. adulrerii prelumti, unter Verurtheilung des lezteren in die 
osten. 
  
— 
Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret vom 3o. Aug. den ehmals in Holländ. 
Diensten gestandenen Hauptmann v. Heldritt als solchen bei dem Königl. Garnisens-Ba- 
taillon anzustellen, 
durch ein Decret vem r. Sept. 
den Zeugwarth Heinrich Link zugleich zum Second-Lieutenant bei der Areillerle-Depot- 
Compagnie, zu ernennen, 
zen dem Arsenal-Natural-Rechner Carl Bertrand das Prädieat als Zeugwarth zu er- 
theilen, 
durch ein Decret vom 3. Sept. 
den bisherigen Oberst= Lieutenant und Commandeur des aten Bataillon vom Infanterse- 
Regiment Kronprinz, Prinz Carl von Hohenlohe zum Oberst und zweiten Comman= 
deur der Gorde zu Fus, 
den Major v Biberstein zum Commandeur des 3t Bataillon vom Regim. Kronprinz, 
den Haupimann v. Gaupp zum Major, und 
den Premier-Lieutenant v. Herzberg zum Scaabshaupemann bei eben diesem Regi- 
ment zu ernennen allergnädigst geruht. 
Vermög allerhöchsten Decrets vom §s. Sept. haben Se. Königl. Maj die erledig- 
te Cameral-Verwaltung zu diebenstein dem bisherigen Hof Oekonomie-Rath Widenmann 
in Ludwigsburg zu übertragen, und den Juris-Candidaten Scheffold zum Oekovomie- 
Rath in Monrepos zu ernennen, desgleichen · 
dieetledigtePfarreiPsiugfelden,LudwigsbukgerDiöcethmVikarM.Reinharb·k 
in Schlaitdorf zu uͤbertragen allergnaͤdigst geruht. 
Stuttgart. 1) Der Rechts-Candidat Anton Hoͤgg aus Ellwangen ist nach erstande- 
ner Prüfunn in die Zahl der Känigl. Advokaten aufgenommen, und in dieser Eigenschaft 
bei dem Königl. Ober-Justiz= Collegio II. Senats unter heutigem Dato verpflichtet und im- 
matriculirt worden. Den 29. Aug. 1809. 
2) Der Rechts: Candidat Carl Friedrich Heyd von Bissingen, ist nach erstandenee 
Prüfung in die Zahl der Königl. Advocaten aufgenommen, und in dieser Eigenschaft bei dem 
Königl. Ober-Justiz= Collegio II. Senats verpflichtert und immatriculirt worden. Den 1. Sept.
        <pb n="397" />
        Se. Koͤnigl. Maj. haben durch ein allerhoͤchstes Decret vom 2. d. Monats. 
dem Joham Jakob Buk von Renttlingen, 
dem Joham Wirthle von Weinsperg, 
dem Carl Heckner von Vaihingen, 
dem Christoph Würrich von Reichenbach, Oberamts Gppingen, 
dem Joh. Jakob Diener und Johann Wünsch von Untertürkheim, O Amrs Canurstade, 
welche sich durch verschiedene Lebensrettungen vorzüglich ausgezeichnet haben., die Civil-Ver- 
dienst-Medaille allergnadigst verliehen; welches hiemit öffenrlich bekannt gemacht wird. Siurg- 
in Königl. Ober= Regier. Ob. Pol. Depart. den 3. Sept. 130. 
  
Lorch. Bei unterzeichneter Behörde sind 230 Su. Rocken, r10 Schfl. Dinkel und goo Schfl. Ha- 
#er zum Verkauf dusgesezt. Die Liebhaber können die Früchten täglich beaugenscheinigen, und die Preife der 
felben erfahren, wobei noch bemerkt wid, daß allein gegen baare Bezahlung etwas abgehebm w 
23. Aug. 1800. 4#— · Cwnal-vaatungvafelsst. 
Muse-LDem-nng-Ober-FUanz-»Kammer,Landwirthfchcft6-Departementshatunåunterm-; 
«Sul.d.J,nltckgnäkkgstbcschllgkkdsß«svlkt!1!k'dmMtkaufveöPfarrhaus-HundderdantgehöksgenScheuet 
LandWnsd;1)axxsqlthteksatssaukikicstsopeeinanekfuchmachensollen-wozuwirSa-vagden«-zo.Sep-. 
anderaumt haben. Wir machen dieses hiedurch mit dem Anfuͤgen bekannt, daß sich die Liebhaber an gedach 
sem Tag, Liormiltags 10 Uhr in dem Pfarrhauß zu Mguren einfinden, und sich um so mehr zu einen an. 
nehutlichen Rauf erklären mögen, als diese Gebure für jedes Gewerb gelegen sind und der Kaufschilling me 
einem Drittel baar Geld, zwei Dritt#l aber in # verzinnslichen. F#eabrchelern bezahlt werden karf. Deu 14 
Jug. 1309. Kn. Kreis Steueramt Sturkgart, und Kön. Cameral= Verwaltung Sindelfingen. 
Murrhardt. Bii der hicsigen Cameral Verwaltung ist ein Quantum Recken und Hak#r gegen baare 
Bezahlung feil. Die Früchten sind von guter Qualitét und konnen täglich abzefaßt werden. Den #. Aug, 
*m · Cameralverwaltung. 
Neuen stadt am Kocher. Das dasige Cameral-Amt hat noch ein Quamum Rocken, Dinkel, Haber, 
Gersten und Einkorn zu verkaufen. Die Früchte sind samtlich Kaufmannsgut, und können täglich beaugen- 
scheinigt werden. en 3 Aug. 1800. = Cameral-Amt allda. 
Waiblingen. Am den herrschaftl. Fruchtkästen zu Waldtingen und Hochberg ist ein Quantum Rocken- 
Gersten und Dinkel von guter Qualuät feil. Oen 2. Gept. 180.. amocralamt allda. 
Weinsberg enterzeichnete Stelle verkauft täglich ein Quantum Rocken, Dinkel und Haber, burch- 
aus gute ge unre — aare, grgen baare Bezahlung in conventionsmäßigem Geld, und in Quantircen mie sir 
die Eiebhader verlangen. Den 33. Aug. 1800. Königl Cameral= Verwaltung. 
Altdorf, Kreis Attrorf Nach ellergn. c. Befehl vom vo. Jul. d. J. werden nach ange- 
ner Bestangzeit folgende Wieten u. derden auf 0= 12 Jahre in öffenrlichem Aufstreich verpachtet werden, albr 
den 25. Sept. Morgens 5 Chr im Wirthshaus zu Torkenweiler, 208 Ichrt. 0P# ##th. MWiesen der Kamme.- 
brihl genon#t zwischen R#wensburg und Wentenau. Lod Nachmikttags 1 Udr ebendasekost r1 Stük Reen 
an der Rebhaiden bei Rarensburg unterhalb St. Ahristina und 3 Stuk Neben zu Ober-Eschach, mit welchen 
jugleich auch ein Berkaufs iersuch gemacht werten wird. Den 77. Sept. Morgens 0 Uhr zu Sdenspath, 
1..Ichrt. Wisen, so vothin der Erbieneer war, beim Dorf Sdenspach im Amt Beschen. Den 28. Sept. 
Morgns 20 Uhr ziz Winterstettendorf, ungefaͤhr 84 Jehrt. Weiher, der Hinter weiher, so troken gelege und 
mun Akerfeld ist. Die Güter können von den Liebhabern täglich beaugensch.inigt und die Bedingungen an 
den Tägen der Ver#achkung vernommen werden. Den 10. Aug. Areis Steuexrath u. Gameral= Verwalter. 
Cankstadt. Der hiessgen Commun Sommer und Winter-Schaafweide, deren Bestand mit Michaclis 
d. I. zu Ende gehet, wird am 13. Se#t. d. J. wieder auf 3 oder 6 Jahre verliehen werden. Ein Best'n- 
der darf ausser der Schaaswaare, werche die hiesige ren einzuschlagen berchhligt sind, das neuerlan 
Schaashaus bewohnen, 1 Wurzgärtle und 2 Morgen Wiesen genießen, muß aber eine Caution von oc I 
Kllen. Au'streichs Liebhaber mussen sich am Licitations-Tag mit ihren Meilterbriefen und gerichtlich ausge- 
HKellten und oberanalich gesiegelren Zeugnissen legitimiren: daß sie diese Caution zu stellen venmögen, und me- 
Der 
.
        <pb n="398" />
        334 
gen sich damit am 12. Sept. d. J. früh um 8 Uhr auf hiesigem Rathhaus einsinden. Den 24. Aug. 1800: 
· Oberemt und Magistrat allda. 
Freudenstatt. Da die unterm 2). Jun. d. J. vorgenommene Verleihung der herrschaftl. Ziegelhütte 
unweit hiesiger Stadt, welche in einem 2 stokigten Wohnhauß nebst eingerichteter Scheuer umd Stallung, auch 
einer besondern Brennhütte mit 2 Oefen bestehet, die allergnädigste Raktification nicht erhalren har; so sind 
unterzeichnete Stellen durch ein allergnädigstes Decret Königl. Ober-Finanz-Kammer, Landwirthschaftl. Depar- 
tement, d. d. 12. &amp; prees. 25. Jul. angewiesen worden, einen nochmaligen Versuch zur Berleihung auf 3 
oder 6 Jahre zu machen. Dieses wird nun mit dem Anhang offentlich bekannt gemacht, daß der neue Be- 
stand am 24. Mart. 1810. seinen Anfang nehme, und die nochmalige Verleihung Dienstags den 26. Septemb. 
d. J. Vormittags lo Uhr auf dem Rathhauß zu Freudenstadt vor sich gehe, wobei die Pacht-Liebhaber mit 
obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Bermögen und Hrädikak sich einzusInden haben. Den §. Sept. 1800. 
Kreissteuer-Amt Calw, und Cameral-Verwaltung Frrudenstadt. 
Kochendorf, im Kreis Heilbronn. Die herrschaftliche Mahlmühle zu Kochendorf, deren Bestand auf 
den 22. Nov. d. J. zu Ende gehet, wird am Donnerstag, den 14. Sept. auf 6 Jahre, f#alvaratificatione, 
an den Meistbietenden verliehen werden. Auch wird man zugleich einen Versuch zum Verkauf dieser Mahl- 
mühle machen. Sie hat 3 Mahl= und # herhn, und das Recht, daß alle Imvohner zu Kochendorf in 
solcher zu mahlen, schuldig sind, auch befindet sich bei derselben eine geraumige Wohnung, ein besonders er- 
ba#uter Stall, und ein Waschhauß. Die Liebhaber müssen sich aber mit obrigkeitlichen Jeugnissen ausweisen, 
daß sie das Müllerhandwerk erlernt * von gutem Ruf, und vermoͤgend, mithin im Stande sind, im 
Fall der Erpachtung eine dem jährlichen Bestandgeld gleiche Caution, ungefehr rooo fl. und im Fall des Er- 
kaufs, den Kausschilling zu prästiren. Die Verpachtung mit dem Verkaufs= Versuch geschiehet an vrech- 
tem Tag Vormittags 0 Uhr in der Cameral-Verwaltung Kochendorf, wo die Pacht= und Verkaufs-Bedin- 
gungen mit den näherch Umständen vorläusig vernommen werden können. Den 9. Aug. 1800. 
- . · Kreis-Steueramt Heilbronn, und Cameralamt Kochendorf. 
Laufen. Das Recht in den hiesigen Cameral= Amts-Orten als in Laufen Stadt und Dorf, Kirch- 
heim am Rekar, Hohenstein, #boe Asfeld und Wüstenhausen, nach Salpeter zu graben, wird am Freita 
den 22. Sept. Vormittags 10 Uhr verliehen werden. Die Salpetersieder oder andere zu dieser Snsrors 
bustbezeugende Personem wollen sich bei der Verhandlung in der Cameral-Verwaltung einfinden. Den 20. 
ug. 1809. « Camekal-Benvaltungallbq. 
Liebensteixvthsichbecberunjerm«24.Jul.·d.J.verlachtenBerleihungdesRechtszumSalptkm 
graben, in dem disseitigen Cameral-Bezirk kein Pachtliebhaber eingefunden hat, und die unkerzeichnete Stelle 
durch ein allergnädigstes Decret vom §. dieses angewiesen worden, durch nochmalige Bekanntmachung einen 
Akkord zu Stande zu bringen oder zu trachten, daß der nächstwohnende Salpetersseder auch den Liebensteiner 
Cameral-Bezirk gegen ein jährliches Locarium übernehme, so wird solches hiemit nochmals mit dem Anhang 
öffentlich bekannt gemacht, daß der weitere Versuch einer Barleihung unker denen in dem Staats= und Regie- 
rungs-Blatt Nro. 34 enthaltenen wesentlichen Bedingungen bis Samstag den 16. Sept. Vormiktags Uhr 
in des Cameral-Beamten Wohnung zu Winzerhausen vor sich gehen werde. Den 2 Aug. 1800. 
er 
Thäbingen. Die Sommer-Schgafwaide der dortigen Commun, welche ungefähr 140 Mutter ·Schaa- 
se oder ungefehr rgo Hämmel erträgt, wozu einem Pchter Stalung eingeraͤumt werden kann, wird Donner- 
stags den 38. Sept. d. J. auf 3 Jahre 1810, 1811 und 1812. im öffentlichen Aufstreich verpachtet werden. 
Die Pacht-Liebhaber werden daher eingeladen, an besagtem 3 Morgens 1 Uhr sich in Thabingen bei der 
Verleihung einzufinden, und obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Prädikat und Vermögen mitzubringen. Den al. 
Aug. 1800. Königl. Oberamt Balingen. 
Stuttgart, Amt. Johannes Auch, von Mieningen gebürtig, Tambour unter einem Land-Bataillon, 
is den 214. Aug. d. J. auf dem Marsch treuloserweise entwichen. Derselbe ist 17 J. alt, § Fuß, 1 Joll groß, 
hat gelbrothe Haare und Augbraunen, blaue Augen, kleine spitige Nase, mittelmäsigen Mund, iziges K# 
rundes Angesicht, freien geläufigen Mund und Aussprache. Semtliche Hoch= und Wohllöbl. sowohl inn= als 
ausländische Militär -und Cioil= Behörden werden gezlemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, densel- 
ben auf Betreten zu arretiren, und dann wohlverwahrt an das hiesige Amts-Oberamt einliefern zu lassen. 
Den 4. Sept. 18090. Amts-Oberamt allhier.
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        385 
Zudwigsburg. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Prinz Paul gestandene Gemeine Michacl 
Schiefer von hier ist den 27. April d. J. vom Armee-Corps im Feld desertirt. Alle Obrigkeiten werden er- 
sucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall an die unterzeichnete telle einliefern zu 
lassen. Den 4. Sept. 1809. 
ön. amt allda. , 
en. Die hienach benannten Militaͤrpflichtigen aus dem hiesigen Oberamtsbezirke, haben sich 
Böbling 
theils schon der Milit = Conscription von 1808. theils erst derdißjährigen Musterung durch ihre gesezwidrige 
unentschuldigte Abwesenheit entzogen. Jene werden daher zum zweitenmal, diese aber erstenmals hierdurch 
aufgerufen, bei Gefahr der Confiscatien ihres Vermögens und des Verlustes ihres Bürger= und Unterthauen- 
rechks, sich binnen 4 Monaten unfehlbar vor Oberamt zu stellen und ihres Ausbleibens halber zu verantwor- 6 
ten. A.) Zum zweitenmal von Böblingen: Ohrist. Fried. Gänzel, Kellner. Carl Gottfr. Mczger, 
Schneider. Carl Benj. Holzwarth, Hutmacher. on ffingen: Joh. Christoph Lauser, Wagner. 
Jak. Ulrich Roh, Bek. Thomas Lauser, Schneider. Joh. Mich. Schuler, Weber. Joh. Ganzhorn, Mül- 
ler. Von Dagersheim: Joh. Sattler, Bek. Jak. Fried. Moier, Zexgmacher. Mich. Fried Die- 
terlen, Zeugmacher Joh. Ge. Welbold, Zeugmacher. Jak. Stoll, Ber. Ven Darmsheim: Johann 
Jac. Sautker, Schreiner. Joh. Baitenmann, KPellner. Von Östelsheim: Jakob Fischer, Schneider. 
Von Maichingen: Joh. Müller, Schustrr. Von Magstatt: Math. Ruf, Kiefer. Jak. Friedrich 
Schülen „Maurer. Joh. Binder, Schreiner. Jak. Ruf, Schuster. Joh. Lronh. Fröhlich, Schuster. Johaß# 
Christ. Kindler, Weber. Ge. Jak. Weber, Weber. Von Aidlingen: Andr. Löfler, Schuster. Von 
Deafringen: Joh. Ge. Lugisland. Von Ehningen: ernhard Rempfer, Hasfner. Johannes 
Kegreiß, Schneider. Joh. Haußer, Schmid. Lukas König, Striker. Joh. Ge. Sattler, Weber. Joh. Jak. 
Breier, Weber. Von Schönaich: Mich. Wendel, Mezger. Jak. Schweizer, Nazelschmid, Joh. Georg 
Vogel. Joh. Friz, Hatr .Joh. Speidel, Weber. Christ. Mezger, Weber. Adolph Scheihing, Weber. 
Jac. Hildenbrand. Joh. Luz, Schuster. Joh. Friod. Jaus, Zinunermann. Von Weil im Schönbuch: 
Joh. Be. Jäger, Schuster. Von Sindelfingen: Vorenz Fried. Braun, Weber. Christoph Friedrich 
Sms Wagner. Christ. Heinr. Köhrer, *vis2s Joh. Fricd. Haidlauß, Weber. Joh. Dippe, Bek. 
Grieh, Weber. Mich. Kotholz, Schuster. rist. Knauß, Schneider. Johann Georg Kohler, Weber. 
Steph. Fried. Baurer, Mezger. Jak. Fried. Braun, Weber. Ge. Fried. Höhr, Weber. B.) Zum er- 
le Von Böblingen: Dav. Pomm TLuchmacker. Joh. Ge. wengark, Kupferschmid. Ubristian 
ak. Hartrauft, Weisgerber. rist. Goktl. Stahl, Schneider. on Aidlingen: Jako einbrenner, 
*Wiz Wei Christ. Gottl. Stahl, Schnei Von Ai Iakod Weinbr 
Müller. Jak. 7- einbrenner, Glaser. Von Altvorf: Joh. Jak. Rukhard, Chirurgus. Georg 
Fried. Berner, Bek. Ven Breitenstein: Joh. Steph. Scheuermann, Weber. Von, Dagers= 
heim: Joh. Ge. Sautter, Schneider. Von Darmsheim: Joh. Sedelmaier, Schäfer. Joh. Mich. 
Moltenbrei, Schäser. Joh. Mich. Pflieger, Weber. Von Deufringen: Gottfr. Adam Reh, Bardie- 
rer. Joh. Mich. Reinhardt, Schneider. Adam Fried. Schuster, Tuchmacher. Von Döfsingen: Fried. 
Sierer, Zimmermann. Von Ehningen: Joh. Bengel, Weber. Iak. Fried. Krauß, Mrzger. Johann 
Jak. Strassaker. Von Hostzerlngen Jakob Schmid, Nageischmid. Lerenz Strobel, Barbierer. 
Job. Mich. Hummel, Bek. Ge. Ulr. Velder. Joh. Ge. Neufer, Schneider. Von Magstatt: Joh. 
Adam Roller, Mezger. Jak. Fried. Bechtle, Maurcr. conh. Mundinger, Schmid. Joh. Mich. Kettner, 
Schneider. Von Maichingen: In. Fried Schlauch, Zeugmicher. Von Schaffhausen: Jos. 
Sauer, Schumacher. Joh. Rempp, Schmid. Samuel Fried. Wieis, Bauer. Ven Schönaich: Joh. 
Kuppinger, Maurer. Von Sindelsingen: Joh. Ehristopd Braun, Sailer. Joh. Zeller, Schuster. 
Jak. Fried. Braun, Bek. Andr. Sigmund, Schuster. Joh. Seeger, Sekler. Ee. Friedrich Höhr, Weber. 
Ge. Fried. Burger, Weber. Von Weil im Schönbuch: Joh. Frank, Weber. Oderamt allda. 
.„Santstad t. Johannes Scher, des Bekerhandwerks, zo J. alt, aus dem diesseitigen Patrimenial-Ort 
Mählhausen am Nekar, welcher nach den zulezt erbaltenen Nachrichten sich in Amsterdam befinden soll, wird 
anmit ernstlich aufgerufen, sich zu Befolgung der Conscripkions= Geseze um so eher in seinem Heimwesen einzu- 
sinden, als er es sich sonst selbst zuzuschreiben hat, wenn sein bereiks annoktirtes Vermögen conftseizt, und er 
seines Bürger= und Unterkhanenrechts für verlußtig erklärt wird. Den 28. Aug. 181)0. Kün. Oberamt. 
Düärrmenz, Maulbronner Oberamts. Alle Obrigkeiten werden gebeten, den Gottlieb Fricdrich Hobl- 
bauch, Bauer von hier, 22 F. alt, 1 Zoll 5 Lin. gros, der bei der lezten Aushebung deserkirt ist, g einen 
ich b 
Cantonisten der ersten Classe, wo er etreten läßt, ergreiffen und hleher einliefern zu lassen. en 23. 
Aug. 1809. se ßt, ergreiff Oberamt Maulbronn. 
  
  
[
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        386 
Epliszke. Veheim Jakdd Freiteg, 25 J. olt, 3 Fuß 11 Zoll b Lin. grod, ein Weber, von Plechin- 
en, hiefigen Oberamts gebürtig, welcher vor einigen Tagen unker das Königl. Militair hätte ausgehoben wer- 
ben sollen, hat sich vor einigen Wochen von seinem brsherigen Aufenthaltsort Hei,bronn entfernk, und konnce 
Kither von demjelben nichts mehr in Erfahrung gebracht werden. Es wird daher der Freitag hiemit aufgefor- 
dert, sich, bei Verlust seines Bürger-und Unterthanenrechts und Cenftscation des ihm in der Folge zufallen- 
Vermögens, längstens innerhalb eines peremtorischen Termins von einem Menat a dato bei dem hiesigen 
Oberamt zu stellen, und den Conscriptions-Gesezen Gehorsam zu leisten. Den a5. Aug. 1800. Oberamc. 
Eßlingen. Kaveri Guillardt, 25 J. alt, von Profession ein Schreren-Schleifer, und Georg Maier, 
22 J. alt, von Mosession ein Bek, beede von Steinbach, disseitigen Lberamts gebürtig, sind bei der kürzlich 
vorgenommenen Militair- Aushebung als Rekruten designirt worden. Da mun diese beede Cantonspflichtige 
derzeit von Haus abwesend sind, und ihr Ausenthalt unbekannt ist, so werden solche andurch aufgesowert, un- 
verheglich in ihrem Heimtwesen zu erscheinen, und den Conscriptions-Gesezen schuldige Folge zu leisten, wirri- 
falls sie sich nicht nur ihres Bürger und Unterthamenrechts verlastig machen, sondern auch noch die Consisca- 
tion shrrs Vermögens zuziehen würden. Den Zo. Aug. 1800. Kön. Oberamt. 
Gepingen. Der GCantomst Johann Geor Maier des Schmibhandwerks, von Holzheim, disseitigen 
Oberainks, 28 J. alt, 6 Guß, 1 Soll 2 Strich groß, hat sich kürzlich gegen die ihm bestinunt eitheilte Wei- 
tung von Haus entsernt, ohne inzwischen von seinem dermaligen Aufenthalt Nachricht zu gebten; es werden. 
daher alle Orts Otrigkeiten geziemend ersucht, diesen ungedor amen Kantonisten im Betretungsfall zu arretiren, 
und unter sicherer Begleitung anher liesern zu lassen. Den 22. Aug. 1L00. Oderamt allda. 
Reutklingen. Nachfolgende Fonriptionepflechtige aus dem disseitigen Oberamt haben sich ehne er- 
baltene oberamtliche Erlaubnis-Scheine im Komgreich wandern zu dörfen, von Haus entfemmt, nemlcch: 
Michael Welder, Schäfer von Grosengäsugen, c4 J. alt, Joh. Martin Hofer, Weber von Ohmenhausen, 
a0 J. Joh. Ge. uz, Wiber, 24 J. Jodannes Sceb, Weber, 18 J. Jeh. Ge. Stahl. Bek, 23z J. und 
Steph. Strob maier, Magelschmid, 21 J. ieztere vier ron Gomaringen gebürtig. Es werden dader sämtliche 
och= und Wohllöbl. Militür= und Kivil-Behörden geziemend ersucht, auf obbemelrte Flüchtlinge zu fahnden, 
und dieselbe #m-Betrekungsfall wohlverwahrt dem hicsigen Tleramr einliesern zu lassen. Oberamt. 
Riedlingen. Da die Cantonisten A#wer H. bichle, Gürtler Lodw. Werner, Buchbinder. Adalbert 
Werner, Bräuck von Ricdlingen, und Georg Davio Suh ron Pfüummern zum binien-Dienst designirt wor- 
Ten, dieselbe aber seitrem entwichen, und ihr dermaliger Aufenrdalrrorr untebannt ist; so werden dieselben hie- 
miit ausgerufen, sich olne —— hiefteen, Oberant zu stellen, widrigenfalls sie 4 seibst zuzuschrei- 
den hätken, wenn ümen neben Verlust ihres Bürger= und lunterthanenrets ihr Vermögen conftseirt 
würde. Den #6. Aug. 1800. * 3 Kön. Oberamt allda. 
Schönthal. Nachstehende militaͤrpflichtige Unterthancnsähne von Bieringen werden bei Verlust ihres 
Unterkhonen= und Bürgerrechts und Gonsiscation ihres Vermigens hiemit aufgcfordert, sich binnen 3 Mona- 
#en a dato vor unterzeichnetem Oberamte zu stellin: Ignaz Naß. Porenz Schumacher- And Lampert Wah- 
roͤder. » vn.-sbekamt. 
SchkmjhaLNuchkehtndezsunjonpsitchtthass«l)1eßgcmObcramtwcrdmbeiVerkcstihrcsOttenho- 
sen-UndBi:kgetrccl-ts—,unvConfiscationihrs-ZVermogmåhiemitzumzweitenmalksufgcfordesbsichbung 
YMannalkawHvkhiksiggmFbitamtzusuelxcwumübtkihreTitchkigkeicsaniniikinsdicnstentscheidean 
Können-undZwakvonBzemnngMartiaKuhnSkcpthdberlr.Jak.Stth-nüllcsr.Sie-CLASS- 
mann Von Obarkessach: Phil. Herold. Gabriel Weber. Andr. Jos. Etatl. Mich Arnoid Lon 
Afchhausen: Jo. Anton Bandel. Bon Hallberg: Soh Fried Wohlfahrk. Von Berlichin- 
#gen: Joh. Jck Schrupp. Peter Heinr. Faaß Joh. Anten Adelmann. Joh. Peter Leuz. Jos. Wich. 
Erberkein Jos Anten Sicner. Jos Mich. Buchs. Franz Bemh. Wallis. Von Marlach: Tho- 
as und Jo oph Mrzar, Bon Disevach: Jos. Mich Ippel. Von Sindeldorfz Georg Mich. 
Kraus. Von Miir mühl: Ak#am Fried. Kaiser. GChristoph Melch. Pfuderer. Joh. Jak. Gödel. Wüld. 
Frico§ Eneckharde. Von Sihwörzenhof: Fried Macth. Göhringer Von Roigbeim: Johann 
Gottl. Horlacher. Ge. hristoph Mezer. Joh. Ge. Mich. Bezold. Ge. Mich. Böer. Von Siteglin= 
gen: Matih. Heirr Gräfken. Va# Kreßbach: Ebhrigoph Fried. Richt. Von ampol dshau- 
sen: Ba# Clrigoxh Mäntie. 250n Jagsthausen: Joh. Fried. König. Frird. Torl Wohnischderfer. 
gni Heinr. Denkinger. Ge. Heitr. Schmid. Joh. Gortsr Hammer. Joy., Conr. Fried. Ticz. (Ge. Fried. 
Jouchäckter. Joh. Fried Lurw. Burkert. Von Korb: Christ. Balbach. Ge. Chnstoppy Bummler. 
Ind Bemsdilt Israal. Von Ko-ach: Ich. Capr. Keilbach. Von Unterkessach: Joh. Christian,
        <pb n="401" />
        387 
und Cheistoph Balee. Von Dip pach: Joh. Ge. Karl. Franz Jof. Stkle. Von Mesbach: Ge. 
M#tth., und Ge. Jos. Schnerr. « » Koͤn Oberamt. 
Schoͤnthal Nachstehende Cantonpflichtige aus hiesigem Oberamte werden bei Verlust ihres Entertha- 
nen= und Bürgerrechts und Jonfiscation ihres Nerinözens hiemit zum drittenmal aufgefordert, sich binnen à 
Monaten a dato vor hiesigem Oberamt zu stellen, um über ihre Tichiseet zum Militärdienst entschtiden zu 
können, und zwaur von Unterkessach: Joh. Gottfr. Baier. on Zuttlingen: Georg Christop# 
Grimm. Ge. Dezer. Christ. Holmann. Kön. Oberamt. 
chönthal. Nachstehende Cmmtonpflichtige aus hiesigem Oberamte werden andurch und zwar mit der 
Bemerkung, daß ihr Vermögen bereits aufgezeichnet worden, aufgefordert, sich binnen 3 Monaten bei unter- 
zeichucter Stelle zu melden, wobrigenfalls sie die wirkliche Confiscation ihres gegenwärtigen und zukünftigen 
Vermögens neben dem Verlust des Bürger-und Unterthanenrechts zu gewärtigen haben. Bon Bierin- 
en: Gottfr. Stahl Joh. Anton Schumacher. Von Oberkessach: Ge. Mich Möller. Friedrich 
big Wilh. Adelmann. Aner Herold. Mich. Baier. Von Weigenthal: Joh Wah on 
Aschhausen: Joh. Peter Kempf. Von Berlichingen: Cuarl Phil. Sösch. Von Marlach: 
Peter, und Vatent. Mezger. Von Ebersthal: Rochus Wolpert. Val. Silberzahn. Von Mäek- 
mühl: Joh. Christopd Friderich. Joh. Phil. Friderich. Von Roigheim: Joh. Mich#el Me3ger. 
Von Sieglingen: Joh Fried. Scheuber. Joh. Cbristoph Scheuber. Ge. Mich. Mezger. Joh. Fried. 
Emmert. Von Jagsthausen: Christ. Sigm. Eznn. Joh. Bernh. Schwarz. Von N9 in- 
gen: Joh. Mich. Döbbele. Von Korb: Joh. Ge. Arnold. Von Ross —]* * -3-3 Ro 
n ram 
Schönthal. Nachstehende Cantonpslichtige aus hiesigem Oberamte werden andurch wiederholt mit der 
Bmmerkung daß ihr Vermögen dereits aufgezeichnet worden, aufgefordert, sich binnen 3 Monaten bei unter- 
eichneter Hedle- zu melden, widrigenfalls sie die wirkliche Confiscation ihres gegenwärkigen und Rchnftigen 
Pornhoens neben dem Verlust des Bürger= und Unterthanenrechts zu gewirtigen haben. Von Marlach: 
Sebast. Schmitt. Matth. Mezger. Jos. Ant. Kuhn. Andr. Megzger. Sebast. Keppler. Franz Jos. Wen- 
erter. Balt. Kaiser. Von Oberginsbach: Franz Rüdenaucr. Von Unterginsbach: Joh. 
ühlewein. Jos. Ge. Mohr. Joh. Jiegler. Joh, Hartmann. Lorenz, und Adem Mohr. Georg Glohn. 
Ge. Pet. Mohr. Von Diebach: Mich. Ziller. Jos. Horndacher. Joh. Jos. Naber. Von Alt- 
krautheim: Peter Diez. Melch. Zürn. Matth. Hekmann. Mich. Baudermann. Valentin Müller. 
Joh. Diez. Jes. Diez. Amor Glenzer. Ant Keller. Jos. Baudermann. Alois Keller. Joseph Bopp.6 
Valent. FJaremann. os. Thraͤn. Pei Witmann. Von GSindeldorf: Joh. Wendel, Wagner. Jos. 
Auton Kuhn. Joh. Antk. Schellmann. Von Ebersthal: Joh. Thom. Göyling. Vorenz Rüdenauer. 
Mich Witltmann. Von Foethausen= Joh. Ge. Mich. Ekstein. Carl Ludw. Hammer. Joh. Shri= 
stoph Horlacher. Joh. Christ. Brenner. Mart Grund. Joh. Gottfr. Hörcher. Aldr. Tob. Fried. Rathge- 
ber. Joh. Christoph Otterbach. Joyh. Ge. Benj. Uebel. Joh. Conr. Breitscheid. Joh. Ge. Albr. Rüdmäjer, 
li Gotelob Christopp Hammer. Joh. Fried. Otterbach. Christ. Jac. Seeger. Von Olnhausen: 
e. Mich. Kolb. Joh. Fried. Köhler. Joh. Osterstok. Joh. Ehristoph Münzler. Van Mögglingen: 
. Mich. Gek. Joh. Mil. Schumm. Joh Ge. Wagner. Von Baumerlenbach: Joh. Georg 
Döbele. Vom Psizhof: Ge. Mich. Heiß. Bon Korb: Sebast. Flad. Andr. John. Martig 
Weber. Jak. Grammling. Andr. Arnold. Mich. Sammet. Von Hagenbach: Heinr. Arnold. Von 
Unterkeßach: Eberh. Heinr. Zipperlein. Ge. Heinr. Zipperlein. Von Mesbach: Job. Wahlis. 
Jos. Höser. Von Züttlingen: Fried. Heke, Schmid. Joh. Fried. Weinstok. Ludwig Kaiser, 
Christoph Sudwig Weingand. Fried. Vater. Christ. Ströbel. Philipp Heker. Friediich Eut Bauer. 
« n. eramt. 
Balingen. Der bei dem Königl. Garnisons-Regiment gestandene Gemelne, Johann Maute von Thie- 
ringen ist den 6. Jul. d. J. aus der Garnison Asperg desertirt. Dle resp. Hoch= u. Löbl. Obrigkeiten werden 
daher ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn im Betretungsfalle zu arretiren, und wohlverwahrt an sein 
Regiment oder an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen: L. Aug. 18c0. Kön. Oberamt. 
acknang. Der Train-Soldat Jakob Kloz von Bruch, hiesigen Oberamts, ist am 6. Jun. d. J. vom 
Armeckorps im Feld desertirt. Es werden daher alle obrigkeitliche Behörden ersucht, guf denselben zu fahn- 
den, ihn im Betretungsfall zu arretiren, und wohlverwahrt em die unterzeichnete Stelle einliefern zu lassen. 
Den 14. Aug. 1809. Kön. Oberamt alld. 
gen 
G
        <pb n="402" />
        388 
Biberach Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment Peinz Friderich gestandene Gemeine, Simon Wied- 
munn von Hittisheim ist den 10. Jun. desertirt. Sämtliche Obrigkeiten werden hiemit geziemend ersucht, auf 
diesen Deserkeur zu fahnden, ihn im Betretungsfall zu arretiren, und wohlverwahrt entweder an unterzeich- 
nete, oder an die nächste Militär-Behörde einzuliefern. Den 10. Aug. 1800. Oderamt allda. 
Horb. Die Gemeine Gabriel Kiefer von Isenburg vom Königl. Infonterie-Regiment Prinz Friedrich, 
und Johann Straub von Wachendorf, vom Königl. Garnisons-Regiment sind treulos entwichen. Alle betref- 
sende Civil: und Militair-Hbrigkeiten werden daher ersucht, auf diese Deserteurs zu fahnden, und solche im 
Betretungsfall entweder zu ihren Regimentern oder zum hitsigen Lberamt einliefern zu lassen. De 13. Aug. 
1309. nigl. Oberamt. 
Hornberg. Der bei dem Käönigl. Infant. RNegiment v. Camrer gestandene Gemeine Michen Martin 
von Eichhalden ist den r. Jun. d. J. vom Kön. Armeekorps im Feld desertirt. Sämtliche Obrigkeiten wer- 
den daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn auf Betreten an hiesiges Pkeramt sicher 
transportiren zu lassen. Den 15. Aug. 1800. · « ·· Lbemmtallda. 
Hornberg. Der bei dem Königl. Infant. Regiment Prinz Friderich gestandene Gemeine Christian 
indstein von Lauterbach ist den r#1. Jun. v. J. desertirt. Sämtliche Obrigkeiten werden daher geziemend 
ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn auf Betreten an hiesiges Oberamt wohlverwahrt einliefern 
zu lassen. Den 17. Aug. 1809. » · « Oberamt allda. # 
Hornberg. Der bei dem Königl. Garnisons -Regiment Hefenaspar gestandene Gemeine Joseph 
Zangerer von Schramberg ist im Urlaub delertirt. Sämtliche Obrig eiten werden daher geziemend ersucht, 
afD zu fahnden, und, falls er habhaft gocht werden könnte, ihn wohlverwahrt an das Königl. 
Hochlöbl. Regiments Cammando oder hiesiges Oberamt einzuliefern. Den 15. Aug. 1809. Oberamt. 
Neuenbürg. Der unter dem Königl. Garnisons-Regiment gestandene Gemeine kudwig Pfeifer von 
Rotensohl ist den 25. Jul. d. J. aus der Garnison Hohenasperg delertirt; es werden v "nt alle Obrigkeiten 
gcziemend ersucht auf denselben kahnden zu lassen, und ihn auf Betreten entweder an das Hochtöbl Regiments= 
Commando oder an das bisie Oberamt abliefern zu lassen. Ten 15. Aug. 1809. Oberamf. 
Tebringen. Es ist der unter dem Abnigl. Infanterie-Regiment v. Phull als Tambour gestandene 
F Conrad Diem, von Orendelsall im Mai d. J. als er gerade auf dem Marsch bei einem Gefangenen 
ranspert war, desertirt. Es werden daber alle Hochlöbl. Eivil= und Militär-Behörden ersucht, auf Srntn 
äusreilser korgfältig zu sahnden, und ihn auf Betreten an die unterzeichnete Stelle gefällig einliefern zu las- 
en. Den 17y. Aug. 1800. · ..Kdmgl.csb»eramt. 
Schönthal. Der bei dem Kunigl. Garnisons-Regiment gestandene Gemeine Mortin Dürr von Sig- 
lingen ist den 2 1. Jun. k. J. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Sämtliche obrigkeitl. Behörden werden 
daher ersucht, auf diesen Deserreur zu fahnden, und ihn auf Betreken wohlverwahrt an das hiesige Oberamt 
einliefern zu lassen. Den 16. Aug. 1800. · « beramt allda. 
chorndorf. Friedr. Muͤller von hier, Gemeiner bei dem Koͤnigl. Garnisons-Regiment ist am 17. 
Jul. d. J. aus der Garnison Asperg treulos entwichen; es werden daher sämtliche Militair= und Eivil-Beher= 
den ersucht, gedachten Deserteur auf Betreten zu arretiren, und ihn entweder on das Hochlabl. Regiments- 
Comando oder an unterzeichnete Behörde wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 1. z #rm 
eramt allda. 
  
; 
i 
Gmünd. Nach einer allerhöchsten Resolution Kön. Oberkandes-Dekonomie-Colleg. werden in Zukunft 
die Jahrmärkte zu Bartholomad, auf den Montag nach Bartholoms, und Montag nach Matthäus abgeyal- 
ten werden. Den 28. Aug. 1809. s Oberamt allda. 
Poppenweiler, Ludwigsburger Oberamts. Magdalena, Jacob Maiers Ebeweib allda, eine geberne 
Grauin von Erdmannhausen hat ihren Ehemann schon seit r4 Jahren böslich verlassen. Dieselbe ist J0 Jahr 
eit, blattermasigen Angesichts, mittlerer Postur, hat schwatze Haare, und etruug bei ihrem Entweichen einen 
grauen Biber-Kirtel und blauen Rok. Im Betretungsfall wird gebeten, solche zum Oberamt udwigsburg 
ernzuliefern. Den r. Sept. 1800. Oberamt allda. 
  
  
  
Mit diesem Blatt wird von der Sammlung der Königk. Württemb. General -Reseripte 2c. von 1806. 
Nro. XVII. ausgegettn.
        <pb n="403" />
        Nro. 44. 1809. 339 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 16. Sept. 
  
  
Königl. Ober-Regierung, Ob. Polizei-Dep. Die diesjährigen Bevölkerungslisten betr. 
Sämtliche Königl. Kreis= und Oberämter werden in Ansehung der diesjährigen Bevöl= 
kerungslisten an die pünktliche Beobachtung der in dem XII u. XlIII#en Arlikel der Käönigl. 
General-Verordnung vom 37. Dec 1807. (Staats= und Reg. Blatt 1808. Rr. 1) festge- 
sezten Termine vorläufig erinnert, und zugleich wird zu Bermeidung aller Ungleichheiten fol- 
gendes betgesügt: 
I.) Was die Ordnung betrife, in welcher die zu einem Oberamt gehörigen Ortschaften in 
die Tabellen einzmüken sind, to kann für die Zukunft der Unterschied zwischen Kön. 
Kammer= Orten und Pateimonial-Orten (die Markgräáfl. Badischen Besszungen zu Stet- 
ten am kalten Markt und Mönchhöfe auegenommen) nicht mehr stait finden, sondern 
es sind sämtliche Orte, welche nicht unmittelbar unter dem Oberamteistab stehen, e 
der Schuleheisseret oder dem Unteramt, dem sie zugetheilt sind, ohne Rüksicht auf die 
einem Gursherrn darinn zustehenden Rechte und Gesälle, anzufühnn. 
II)) In der Tobelle über den Bevölkerungs-Zustand im allgemeinen ist unter der Rubrik: 
„Bevölkerung nach der vorigen Eingabe“ bei jedem Ort diesenige Summe 
einzutragen, welche in der auf den 30. Jun. 1 8. gefertigten Liste unter der Ko- 
lumne: Verbleiben Ortsangehörige, enthalten ist, und sowohl der Zuwachs 
als der Abgang ist diesmal ausserordentlicher Weise nach dem anderthalbjährigen Zeit- 
raum vom 1. Jul. r# bis zum 31. Dec. 1309. in Berechnung zu nehmen. 
III.) In der aten Tabelle, welche die verschiedenen Einwohner-Klassen aufzählr, ist bei 
der Eintheilung nach der Verschiedenheit des Alters der Zeitpunkt vom 31. Dec. 1809. 
zu berüksichtigen. 
IV.) Unter der Rubrik: Ehen vom lezten Jahr, sind nur diejenigen Ehen anzuzei- 
gen, welche vom 1. Jan. bis zum z1. Dec. 1800. geschlossen worden sind. 
Alle ubrigen gehören in die te Columne der Ehen von den vorigen Jahren. 
V.) Bei der Columne der Bediensteren ist in der a#ten Abtheilung die Benennung patri- 
monialherrschaftl. Dienste in Rüksiche der inzwischen eingetretenen Veränderungen ge- 
gen den Ausdruk: „gursherrliche Dienste“ zu verwechseln. Endlich ist
        <pb n="404" />
        390 
VI) am Schlusse jeder Tabelle noch die Anzahl der in jedem Oberamt befindlichen Stiie- 
te, Markifleken, Dôrfer, Weiler, Schlêsser und einzelnen Höfe besonders zu bemer= 
ken. Sturtgart, in Kön. Ob. Regler. Ob. Pol. Dep. den r4. Sept 1300. 
Derret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Depart. der indirekten Steueen, die Verrechnung 
der Umgeld-Strafen betreffend, d. d. 6. Sipt. 180) 
Da mehrere Cameral Aemter, die Umgelds= Strafen bisher in den Cameral Rechnun- 
gen verrechnet haben; so wird hiemit verordnet, daß von Martini d. J. an alle in Umgelds- 
sachen angesezte Strafen ausschliessend in den Umgelds Rechnungen verrechnek, und von den 
Oberamtern die betreffenden Urkunden den Ober-Umgeldern übergeben werdiu sollen. Stut- 
gart, den 6. Sept. 1890. 
Knigl. Reichs-General-Ober-pPost-Direction. Dir einspänniz fahrenden Lohn- 
Kunichir betreffend. 
Da sich schon östers Anstände darüber ergeben haben, ob die einspännig fahrende Lohn- 
kutscher auch die vorgeschriebene Hauderers= Scheine zu lösen schuldig seien, und durch ein 
Deeret Königl Cabinets Ministeriums d d. 1. d. M. entschieden worden ist, daß, da nach 
der Verordnung vom r8. Dec. 1806. diese Hauderer nicht in der Zahl der in gedachter 
Verordnung bemerkten Ausnahmen begriffen sei'n, sie, gleich allen übrigen Hauderern die 
gesezmässige Abgabe zu bezahlen hätten: so wird solches den betreffenden Beamtungen zur 
Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht, auch das Publieum hiemit davon in Keum- 
niß gesezt. Sturtgart, den 9. Sept. 1809. 
Rechts-Erkemntnisse des Kön. Ober= Tribunals. 
1) In der Appellations= Sache von der ehemaligen Fürstlich HohenloheMenenstein= 
Ingelfingenschen Justiz. Canzlei zu Oehringen zwischen Magdalena, Ehefrau des Bekermei- 
sters Johann Friedrich Egner zu Forchtrenberg eum Curatore lerus Beklagten Appellantin, 
und dem Kochermüller Friedrich Maper daselbst Kläger Appellaten, die Socialität einer 
Schuld von 82 fl. betrefsend, wurde nach zugeschobenem und wirklich abgelegtem Haupt- 
Eid die von dem Richter voriger Instanz unterm 8. Jul. 1807. ausgesprochene Urtel bestä- 
tige, und die Appellantin in die Prozeß Kosten verurtheilt. Tübingen, den 2. Sept. #8c9. 
2) In der Appellations-Sache von der nemlichen Justiz= Kanzlei zwischen der verwitt- 
weten Präceptor Kühn zu Ingelfingen cum curstore fexus Klägerin, Appellatin, Revisin, 
nun Appellantin, und der Eleonora Müller mit ihrem gerichelich bestellten Geschlechts-Vor- 
munde daselbst, Beklagten, Appellantin, Revidentin, nun Appellarin, einen Haußplaz und 
Bieher#eb betreffend, wurde die Urtel voriger Instanz in der Hauptsache dahin abgeändert. 
daß eo bei der in der Appellations-Instanz den 2. Febr. 1805. eröffneten Urcel sein Ver- 
bleiben haben, und die Prozeß" Kosten aller Instanzen gegen einander verglichen seyn sollen. 
Tübingen, den 2. Sept. 1806. 
  
Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret vom 8. Sept. 
6 erledigte Ober-Auditors Stege der Cavallerte dem Advecaten Wilhelm Ulrich o 
senlohr, ·
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        391 
die vacante Auditors-Stellen keim Drageoner- Regimont dem Rechts- Cand. Klett, und 
beim reuen Infanterie-Regimenr dem Rechte, Candidaten Bauer zu übertragen oaller- 
gnäbigst geruht. ⅜ - 
Se.Königl.Maj.habenallskgnädigstgeruht, . 
vermdqaucrhdchstenDecretesvom7.Sep-.demzumEamckabVekwaltetmWes-Werg 
ernannten bioherigen Oberlandes-Oeconomie-Rath Wulken, so wie 
vermöz allerhöchsten Decrets vom 3 Sspt, dem Cameral-Verwalter Widenmann za 
eebenstein ben Charakter eines Königk. Hofrarhs zu ertheilen. 
Vermög allerhöchsten Deerets von ebend. haben Se. Königl. Mas. den Stadepfer- 
rer Engelhardt in Mergenrheim zum Deranat-Commissarius des LandKapitels Mergeut“- 
heim und Inspector der Land-Schulen zu ernennen, 
vermäg allerhöchsien Decrets vom 9. Sept, die erledigte Pfarrei Holzmaden, Kirchhei- 
mer D#ces, dem Pfarrer Ml. espp in Boll, 
vermög aklerhöchsten Deerers vom 10. Sept. die erledigte Pfarrei Eschach, Aalener 
Discese, dem Pfarrer Schwend zu Lauterburg, und 
die erledigee katholische Pfarrei Hochberg, Oberamts Saulgau, dem Curat-Caplan 
Aleys Maichel in Ertsdorf, Oberamts Riedlingen, — und die Curat= Caplanet Erisdorf 
dem Exprier der Dominicaner Joseph B öhrer zu Gmünd zu übertragen allergnäd. geruht. 
Se. Könial. Mas, haben vermäg allerhöchsten Decrets vom 12. Sept. dem Expedi- 
tiensrath und Waisenhauspsteger Schultheiß den Hofrarhs-Charakter zu ertheilen gnä- 
rigst geruht. 
Stuctgart. Da man von Seiten des Königl. Ober-Juftiz= Collegli II Senacs zu 
Berichligung des Schuldenwesens der am 1. Dec. v. J. allhter verstorbenen Regierungerä- 
thin Grimm geb. Ritter, Dienstag den 31. Ocwbbr. d. J. anberammt hac, um eine ordent 
liche Liquidation der Schulden vorzunehmen: so werden alle diesenige, welche an die Ver- 
lassenschafteMasse der gedachten Regierungsrächin Grimm ans irgend einem Rechrsgrun 
de eine Forderung zu machen haben, hiemit vorgeladen, an dem bestimmten Termin durch 
einen gehörig bevollmächtigren Sachwalter aus der Zahl der Königl. Ober-Justiz-Prokura- 
toren vor dem Königl Ober-Justiz= Cellegium II Senats um so gewisser zu erscheinen, als 
alle diejenige, welche ausbleiben, durch das Sechs Wochen nach obigem Termin vem 31. 
Oct. d. J. zu eröffnende Präclusi?: Erkenntniß mit ihren Ansprüchen an die Grimmische 
VerlassenschafrsMaße werden ausgeschlossen werden; wobei übeigene angefügt wird., daß 
diejenine Glaubiger, deren Forderungen mit keknem Vorzugsrecht versehen sind, wegen Un- 
zulänglichkeic der Masse keine Befriedigung zu erwarten haben. Den 20. Aug. 1809. 
Königl. Ober-Justiz-Collegium II. Senats. 
  
Stuttgart. Se Königk. Masestär haben die allerumerthänigste Meldung folgen- 
der an den General Armee-Arzt von Jacobt neuerdings elngeschikten Belträge für die 
verwundeten tapfern Krieger des Vaterlands mit allerhöchster Zufriedenheit aufgenommen, 
und die öffentliche Bekammachung derselben allergnädigst befohlen. Als: . 
von-H-tust-stein,vurchdenqutescirendenJ.RathHerwigsM
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        392 
Oehringen, fuͤr seine beim Regiment Prinr 9 Paul stehenden verwun- 
deten lieben Landsleute — 25 
Vom Vater und zwei Soͤhnen H. in D, fuͤr bie Verwundete des nem- 
lichen Regiments — 
Vom Oberamt Hornberg, durch d den Amtepfleger Horn de daselbst 1# fl. 30 kr. 
nemlich vom Staͤdtchen Hornberg 21 fl. 42 kr. vom Staͤdtchen 
Schiltach 33 fl. 18 kr. vom Stab Langenschiltach 5 fl. 14 kr. 
— Lesengericht 12 fl. — Mönchweiler 9 fl. 33 kr. — Kirn- 
bach r## fl. 22 kr. — Reichenbach 14 fl. 40 kr. — Guttach 17 fl. 
24 kr. — Weiler nebst Filtalien 17 fl. 42 kr. — Thennenbronn 
u. Buchenderg 33 fl. — St. Georgen 18 fl. 6 kr. — Thennen- 
bronn, Schrambergisch 1 fl. 24 kr. 
Vem resignirten Burgermeister und Opothere- Mörike in Neuenstadt so fl. 
Bom D. Chymiz Apotheker Mörike daselbst — 
Von einem Unbekaunten 
Ven der Geistlichkeit der Dises N Renenstade durch d den Decanus M. 4. Geß ½ b 18 ke. 
Vom Oberamt Marbach, durch den Negier. Nah, Oberamtmann D. 
Parrot 117 fl. 57 kr. 
Von den aeiichen Geistlichen #- und Schallehrern der Stadt und 5 Dis- 
ces Marbach durch den Dekanus M. Roos — — 44 fl. 
Won der Diöces Calw durch den Deranus M. Gaum — 27 fl. 
Vom Kreis Heilbronn — — 972 fl. 27 kr. 
und zwar vom Oberamt Baknang 221 fl 40 kr. vom Oberame 
Beilstein 142 fl. 44 kr. vom Oberamt Heilbronn 1338 fl. 5 kr. 
vom Geh. Leg. Rath von Meier 22 fl. vom Hberamt Rekars= 
ulm 255 fl. 53 kr. vom Oberamt Weinsberg 101 fl. s§ kr. 
Wom Regiments-Quartiermeister Pfizenmeir zu Alrdorf — 11 fl. 
Vom Bergrath Hüttenams-Verwalter Maier zu St. Christophs#thal, 
und dem Hüttenamts-Verwalter Pulvermüller zu d Friedrichsthal= 
nebst den Laboranten belder Hüttenämter 56 fl. 
Ven der Geislicheet der Stadt,, und Diöces Urach, vucch den Deea- 
nus M. Koͤstlin — 44 fl. 
Wom Rector Professor D. Gräáter, den kebrern und Sch des 
Gymnasiums zu Hall — 3 fl. 
Vom Schulheißor Geisler in Lienzing ngen, Maulbronner Oberames 10 fl. 
Von einem Ungenannten — — I1 fl. 
WVom Oberamtmann Paulus und der Amtsstade Altenstaig — 26 fl. 12 kr. 
Durch den Obrist-Jägermeister von kuͤzowo von dem n Koͤnigl. Jagd= und 
Forst:Personale des Königreichs — I1110 fl. J kr. Shl. 
und zwar: vem Knigl. Obrist- Jägermen ster- Aur, und dem Hofä- 
gerel-Personale 66 fl. 15 kr. von den Ober-Forstmeistern und dem 
Forst. Personale in Engelberg 78 fl. in Tübingen 00 fl. 6 kr. 
in Wildberg ös fl. 43 kr. in Heidenheim 73 fl. in Urach ör fl.
        <pb n="407" />
        395 
24 kr. in Alterstaig 63 fl. 43 kr. 3hle. in Freudenstatt 30 fl. 
in Leonberg 80 fl. 12 kr. in Aalen 37 fl. 42 kr. in Meustatt 
76 fl. So kr. in Reuenbürg 40 fl 54 kr. is Kirchheim 77 fl. 
in Alrdorf 132 fl. 45 kr. in Zwiefalten ö0 fl. s7 kr. in Serom- 
berg 81 fl. o kr Den 7. Sept. 1809. 
  
Kapfenburg, im Kreiß Ellwangen. Bei der hiesigen Beamtunz ist eine Quantität Rocken, Dinkel 
und Haber vom Jahr 1808. und von guter Qualiktät, aus freier Hand gegen baare Bezohlung feil. Den 0. 
t. 1805. oͤnigl. Cameral-Berwaltung. 
2%. Bei untexzeichneter Behörde sind rgo Schfl. Rocken, 170 Schfl Dinkel und goo Schfl. Ha- 
ber zum Berkauf ausgesezt. Die Liebhaber können die Frückten Büch bezugenscheinigen, und die Preise der- 
selben erfahremn, wobei noch bemerkt wird, daß allein gegen baare Bezahlung elwas abgegeben werde. Den 
25. Aug. 1800. « «« · eml-Vekwaltundaselbst. 
Mar vach. Bei dasig Koͤnigl. Cameral- Verwaltung ist ein betraͤchtliches Quantum Binkel, Gersten, 
auch etwas an Rocken zum Verkauf ausgesezt, welches den Liebhabern hiemit erofnet wird. Den 9. Sept. 
. Cameralamt daselbst. 
Murrhardt. Bei der hiesigen Cameral-Verwaltung ist ein Quantum Rocken und Haber gegen baare 
Bezahlung seil. Die Früchten sind von guter Qualität und können täglich abgefaßt werden. Den 27. Aug- 
1800. · Camckalvmvaltung. 
Neuenstadt am Kocher. Das dasige Cameral-Amt hat noch ein Quantum Recken, Dinkel, Haber, 
Gersten und Einkorn zu-verkaufen. Die Früchte sind samtlich Kaufmannsgut, und können täglich beaugen- 
scheinigt werden. Den zo Aug. 13o0. «,« Canekql-Amtallda. 
tendung. am Nekar. In dem hicsigen Spital ist das zu einem 10 Schub langen und eben so 
breiten Gartenhauschen zugerichtete Bauyolz zu verkaufen. Es wäre besonders in einen Weingarten tauglich, 
indem es oben zu einem immer, unten aber zu Ausbewohrung des Herbstgeschirrs eingerichtet ist. Die Lieb- 
baer können das Holz selost sowohl als den Riß räglich in Augenschein nehmen, und werden eingeladen, sich 
am Montag den 25. Sept. Nachmittags 2 Uhr hier in der Spitalkelter bei dem Aufstreich einzusinden. Den 
10. Sept. 1809. Sitiftsverwaltung allda. 
Stammheim. Von dem auf den herrschaftl. Kästen zu Skammheim und Schwieberdingen befindlichen 
Recken, wird ein Quantum Dienstag den r90. dieses Bormitkags o Uhr in der Cameral-# waltung allhier 
im Ausstreich falva ratificatione verkauft werden. Auch ist noch Dinkel zum successiven Verkauf ollergnä- 
digst ausgesezt. Den 11. Sept. 1800. » Wal-Ixietiya1tungallda.· 
Waiblingen. Auf den herrschaftl. Fruchtkästen &amp; Waiblingen und Hochberg ist ein Quantum Rocken, 
Eosten und Dinkel von guter Qualität feil. Den 2. Sept. 1809. · Cameralamt allda. 
Weinsberg. Unierzeichnete Stelle verkauft taͤglich ein Quantum Rocken, Dinkl und Haber, durch- 
aus gute gesunde Waare, gegen baare Bezahlung in conventionsmäßigem Geld, und in Quent#éten wie sie 
die Liebhaber verlangen. Den 23. Aug. 1880. « ·KönzPCameraLBenvaltuw 
Wiesenstaig. Auf den Furschefn. Fruchtkästen Giesenstaß, Gruibingen und Neirlingen ist wiede- 
rum ein Vorrath an Rocken, Dinkel und Haber zum Verkauf ausgesezt. Die Früchten knnen täglich beau- 
Cameral-Verwaltung allda. 
uenscheiniget werden. Den 4. Sept. 1809. 3 
s reudenstatt. Da die unterm 27. Jun. d. J. vorgenommene Verleihung der herrtscha!tl. Ziegelhuͤtte 
.. 
unweithiesigerStadt,welcheineinemestokigkmWohnhautzFiebstemgyxcchkcterScheuertmdSIallunauch 
einerbefondeknBrnnhüttcmithefenbestehendie allekgnaM Ratification nicht erhalten hat; * sind 
unterzeichnete Stellen durch ein allergnaͤdigstes Decret Koͤnigl. -Finanz- Kammer, Landwirthschafti. Depar- 
tement, d. d. 12. &amp; præs. 25 Jul. angewiesen worden, einen nochmaligen Versuch zur Verleihung auf 3 
oder 6 Jabre zu machen. Dieses wird nun mit-dem Anhang oͤffentlich bekannt gemacht, daß der neue Be- 
stand am 2Jq. Mart. 1810. seinen Anfang nehme, und die nochme#lige Verleitung Dienstags den 36. Septemb. 
d. J. Vorn.ittags 10 Uhr auf dem Rathhauß zu Freudenstadt vor sich gehe, wobei die Pacht-Liethaber mit 
obrigkeitlichen Zeugnissen uber ihr Vermgen und Prärikat sich einzufinden haben. Den §. Sept. 1800. 
Kr Freudenstade. 
  
  
eissteuer-Amt Calw, und Cameral-Verwaltung
        <pb n="408" />
        394 
Heidenhelm. Nach einem allerhoͤchsten Befebl ber Körigk. Ober-Fin. Kammer, kandwirehschaft'ichen 
Depart. vem 1. dirses solle das herrschaftl. Majereigut zu Kerden, eine Etunde ven Stemheimm am Ahidi.ch 
gelegen, dessen Bestand bis nächst Martini zu Ende geher, wieder auf 0 Jabre int Iföntlichen Ausstreich ver- 
lichen werden, wozu Donnerstag der 28. Sept. anberaumt ist, an welchem Tag die Liebyabr fräh 9 lUr 
auf dem hiesigen Rathhauf sich einsinden wollen. Ogs Cur bestehet mben denen erforderlichen Gebäuden, in 
37 Jauuchert zellglichen Aekern, zo Ichrt. Wechsel= Feldern, 30 Morg. a mädigen, und 16 Morg. 34 Vrl. 
1 mbdigen Wiesen, nedft 1 Vril. Kraut= und Wurzgarten. Ter Beständer erhält jäbrlich 10 Klafter Bicnn- 
holß und 250 Büschel Reißach ohnenkgeldlich, deshincht beim Antritt für §73 fl. Melt= und Zugvieh, 2 
Schessel Haber, 4 Wammen Futter und 1678 Stük Stroh. Die Camion des neuen Beständrrs wird dem 
erzielinden Jahrs-Bestand gleich gelezt, und har ein jeder biebhaber vor dem Aufsircich em glaubwürdiges 
Jeugniß über dessen bisheriges Berragen, Kenntniß im Feldbau und seine Vermsgens-Umistände vorzulegen. 
Den g8. Sept. 1809. Kreis-Steuerrath in Ellwangen, und Cameral-Verwalrer in Heidenbeim. 
Hemmendorf, Rottenburger Oberamts. he Gemmun-Schaafwe#e r*r Heemmendorf wird am Sam 
stag den 30. Sept. auf 3 Jahre von Martim r809 bis dahin 1812. an den bessereuen verliehen werden. 
Dieselbe ist von guter Beschafsenheir, und kann jayrlich mit 250 Stük Schaafwaar beschlagen werden. Die 
Tachtliebhaber wollen sich ermelten Tags Vormittags do Uhr zu Hemmendorf emsinden, und sich über Prä- 
Tikat und Vermögen mit obrigkeittichen Zeugnissen kegitimiren. Roktenturg, rven 0. Sept. Kion Oberamt. 
Laufen. Das Recht in den hiesigen Cameral, Amts-Orten als in Laufen Stadt und Derf, Kirch- 
beim am Nekar, Hohenstein, Hofen, Ilofeld und Wüstenhausen, nach Salpeter zu graben, wird aut Freita 
din 22. Sept. Vermiltags 10 Uhr verlieben werden. Dir Salpezersseder oder -*t zu dieser Entkrepri 
rustbezeugende Personen wollen sich bei der Verhondlung in der Camral-Verwaltoang einsinden. Den 20. 
Aug. 1800 · · · Castwkqthtwalkunk allda. 
Thäbingen. Die Sommer-Schaafwaide der vortigen Commun, welch: ungefähr 140 Mutler. Schaa- 
fes oder ungesrhr 180 Hämmel ertragt, wozu einem Pächter Stallung eingerumt werden kann, wird Donner= 
#½% den 28. Sept. d. J. auf 3 Jahre 1810, 811 umd #812. im öffenklichen Ausstreich verpachtet werden. 
ie Tacht-iebhaber werden daher eingeladen, an belagtem Tage Morgens 9 Uhr sich in Thäbingen bei der 
Verleihung einzusinden, und obrigkeuliche Zeugnisse uber ihr Prárikat und Vermicen mitzubringen. Den 1. 
ug. 1806. *-½„ Kinigl. T deramt Balingen. 
Weinsperg. Kön. allerhöchstem Befehl gemäs, din ich ollergnädigst angewirsen, die nun vakante Be- 
soldungs-Güter des Kloster Lichtensternischen herrschaftl. RKüsfers und Aastenknechts in Bestand zu verleihen. 
Es machen solche zwichen r2 und r3 Morgen Gras= und Gartenfelv aus, sind meistens eingezäunt, und ha- 
den ohngefähr a##o Stük tragbare Bäume, Kern= und Stein-TLbst, durchaus von gumrn feinen Sorten, die 
Verleihung Elshiehrt stükweis, auf einen Jeitraum von 11 dis 13 Jahr. Soliten sich ate- etwa Lie haber zu 
Eimtlichen Güter= Stucken finden; so würden Hie auch, je nach Zuträglichkeit des Königl. Interesse, an ei 
nen Wann, mit erforderlichrr Wohmng und Stallung vermirthet werden, und ein Entreprene#ur bei dem an- 
sehmichen Rindviehstand, den die Güter zulassen, sehr # sich ernähren können. Zu dieser auf allerhöchste 
Ratifikation ausgesezten Ausstreichs-Verdandlung, dir Samsings den 23. dieß Morgens ro Uhr in kichten- 
ern vorgenommen wird, erbehet hiermit al gemein- höfliche Cmladung, mit der Bennrkung, daß die Liebha- 
r die gur Verhondlung zugrtassen werden können, obrigkeitliche Zengnisse über Charaktrr, Vermögen und 
Beldbaukenntmisse vorzulegen haben. Den 7. Sept. 1800. Kbn. Cameral-Verwaktung. 
Winnenden. Samstags, den 23. Sepr. d. J. Vormittags, wird von hiesigem Gameral-Amt das 
WMecht, in dessen ganzem Cameral Bezirk nach Salpeter graben zu vörfen, an den Meistbietenden auf 7 Jay- 
1 Verpachtet wersen Die Pachtliedt#aver haben sich mit oberamtlich gesiegelten Zeugnissen ihrer Lrts-Obrig= 
keit micht nur über ihr Prädikat und darübrr, daß sie das Salpetersieden selbst gründlach verstehen, oder durch 
rucktige Leute verrich ten lassen können, sondern auch, welche Caution sie zu leisten im Stande seien, zu ve- 
srhen. Den 25. Aug. 1800. Cameralamt allda. 
geonherg. Hienachbenonnte abwestnde Mllitairpflichtige aus dem biesigen Oberamke, werden bei Ver- 
mst ihres Bermögens auch Bürger-und Unterthanenrechts zum zweitenmal ausgczusen, sich binnen 4 Mona- 
ten vor ihrem argh Oheramte zu stellen, und zwar: von Leonberg: Gotkl. Andr. Munvinger, Sek- 
tler. Jos. Fried. Jiegker, Schneider. Von Dizingen: Conr. Bürkle, Schneider. Joh. Mich. Sautter, 
Schuster, Corl Aug. Sautter, Schn#ider. Von Flacht: Christ. Schwarz, Schneider. Von Jaial 
Feim: G#Jolun Stuzmann, Privaklehrer. Von Gerlingen: Chrihoph Wagner, Bauer, Friehrich
        <pb n="409" />
        3295 
Wilh. Schmib. Ge. Fried. G## kner, Bek. Job. Christoph Girtner, Barbierer. Lorenz Much, Mezger. 
Voa Heimerdingen: Thil. J.l Schwarz, Schneider. Fricd. Gottl. Schwarz, Bek. Mattb. Kusz, 
Weer. Von Heimsheim: Chiistoph Fried. Nuding, Nagilchm. Joy. Friedrich Weisser, Maurer: 
Von Hemmingen: Jeh Ge. Mannal, Strumpfweker. Bon Höfsingen: Joho#nes Koch, Bauer. 
Malmeheim: Christoph Fried. Bud er, Schuster. Von Merklingen: Joh. Freo. Pfäffle, Schlos. 
ser. Joh. Mich. Ri.ricger, Jummermann Joh. Ge. Bränz, Wagner, Joh. Mich. Schnepf, Bek. Joh. 
Ludw. Küdler, Schmig. Joh Andr. Bär, Mezger. Joh. Biänning. Von Mönsbeim: Jak Fried, 
Stuible, Wi#gner. Von Renningen: Thom. Tomppert. Joh. Mich. Pflüger, Weber. Joh. Michael 
Scheerer, Wagner. Von Schökingen: Joh. Ge. Haier, Maurer. Ven Warmbronn: Jakos 
Kried. Baurr, ehemaliger Provisor. Von Weil der Stadt: Franz Jak. Schöninger. Andr. Heerrmann, 
M ucer. Wilh. Wolf. Joh. Wagner, Schufkrr. Von Weil im Dorf: Joh. Ge. Maurer. Ludwig 
Buk, Maurer. Göotklo? Schmid, Schuster. Von Weissach: Ghbeistoph Erhard Kurfeß, Zimmermann. 
Jak. Fried. Bartholomai, Weber. Ven Wimsheim: Joyann Mich. Revle, Zimmermann. 
. Königl.Oberamcallda. 
Sgkklgqu.B.ideranI-2.Aug. Mkchehenen Rekruken-Aushebung, sind derselben nachstehende Mili- 
tairpsüchtige treulos entwichen: als von Mengen: Jol. Bosch. Martin Wezel. Anton Jung. Josepb 
Burth. Nikol Bolter, und Georg Wilhelm. Von Heratskirch: Marr Baumann. Bon Hoß- 
Wirch: Friedrich UAmman. Von Lampertsweiler: Joh. Schwarzdauer. Von Hulgenstadt= 
Joseph Müller. Dieselbe werden daher autgefordert, sich bei dem hiesigen Oberamt zu stellen, widrigenfalls sie 
ihrrs Bürger-und Untertdonenrechts verlustig werden, und überdiß noch die Constscation ihres Vermögens zu 
gewärtigen haben. Den 30. Aug. 1809. Koͤn. Oberamt allda. « 
Aalen. Der Artillerist Joseoy Mezger von Abtzgmünd ist am 18. v. M. treuloserweise von dem Ks= 
nigl. Armee Corps Un Feld desertirt. Es werden daher alle Ortsvorst inde ersucht, auf gedachten Mezger zu 
fanden, ihn auf Betreten zu arretiren, und gegen Ersaz der Kesten hieher einliesern zu lassen. Din 22. 
Aug. 180. * ön. Oberamt allda. 
„Altdorf. Nachfolgende aus disseitigem Oberamt gebürtige Soldaten sind von ihren Regimentern treu- 
los entwichen, und zwar: Johann Michael Brotz von Mooser; Joseph Stemmer von Gaisbeuren; Hein- 
rich Moosmann von Schachen; HOominicus Müller von Langenaker; Fran, Unton Baiz von Alt-Trauch- 
turg; Joseph Sütter von Oberailingen; Josepb Neuner von Imenrich; sp. Hodrus von Reute; Jo- 
hannis Renz von Neuravensburg; Joseph Jarde und Franz Kav. Schwarz von Friesenhesen. Simtliche 
Milit#ir= uno Cioll-Behörden werden daher geziemend ersuche, auf diese *s zu fahnden, und fie im 
Betretungsfakl entweder hieher oder an das Militr-Commando einliefern zu lassen. in-t Tolug. 1809. 
oͤnigl. Oberaint. 
Beilstein. Der untkerm Königl. Fusjäger-Bataillon König gestandene Gemeine, Christzan Horan von 
Erosbottwar, hiesigen Oberamts gedürtig, ist am 27. Jul. d. J. vom Armee-Corps im Felde desertirt Es 
wird daher gebeten, auf denselben genau zu fahnden, und ihn auf Betreten dem nächstgelegenen Militair-Com- 
mando oder dem hiesigen Oberamt wohlverwahrt einzuliefern. Den 23. Aug. r8o0). Oberamt dabier. 
Freudenstadt. Der bei dem Fuwjäger-Bataillon König gestandene Gemeine, Geerg Miisterer von 
Dornstetten ist den az. April d. J. von dem Armee-Corps im Feio desertirt. Sämtliche obrigkeitliche Behör= 
den werden döher ersucht, auf denselbem genau zu fadnden, ihn auf Betreten zu arreliren, und enlweder an 
die nächste Militür = Behörde oder an #u#erzeichnetes Oberamt einzuliesern. Den 22. Aug. 1900. Oberamt. 
Gmünd. A#dreas Krautz von Gmünd, Train-Soldat und Chrisisjan Friderich Wismann von Gög- 
gingen, Oifiziers-Bedienter sind von dem Königl. Armee-Corps im Feld irt. Die Hochloͤbl. Behoͤr- 
den werden ersucht, auf dieselbe zu fahndem, und selbe im Betretungsfall bieher, oder an die Hochlebl. Gene- 
ral= Admtantur einzuschiken. Din 22. Aug. 196. Oberamt allda. 
Reuttlingen. Der unter dem Königl. Garnisens-Regiment gestandene Gemeine, Jacob Kindsvater, 
von hier, ist am 5. Jul und der bei dem ersten Infanterie= Depot-Bataillon gest mdene Gemeine Jacob 
Renner von Willmandingen, hiesigen Oberamts ist den 10. Jul. l. J. auf dem Marsch desertirt. Süämtliche 
Hocw= und Wohllöbl. Militair-und Eioil-Behörden werden daher gatemenn ersucht, auf diese Deserteurs zu 
fabnden, sie im Betretungsfall zu arreriren, und entweder an das Hochlödl. Regiments-Commando oder an 
das hiesige Obcramt einliefern zu lassen. Den 14. Aug. 1800. Oberamt allda. 
Schorndorf. Dar bei dem Königl. Garnisons-Regiment gestandene Gemeine Johann Adam Kaiser
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        396 
von Oberschlechtbach hat seine Fahne den r. Jul. d. J. trulos verlassen; es werden dader sämtliche fun- 
und ausländische Militair= und Civil-Behörden ersucht, denselben auf Betreten zu arretiren, und ihn entwe- 
der an das Hochlöbl. Regiments-Commando zu Hohenasperg oder an unterzeichnete Stelle wohlverwahrt ein- 
zuliesern. Den 10. A#g. 1809. » · « . beramt allda. 
Tuttlingen. Der bei dem Königl. Garnisons-Regiment Erltandene Gemeine, Anton Raiser, von 
Oberflacht, hiesigen Oberamts, ist im Monat Jul. d. J. aus der Garnison Asperg desertirt. Es werden da- 
der alle Civil= und Militair= Behörden geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, denselben auf Betretemn 
zu arretiren, und wohlverwahrt entweder an das Königl. Garnisons-Regiment Vohenasperg- oder an das 
hiesige Oberamt einliefern zu lassen. Den 15. — Kän. Dberamt. 
Urach. Der unter dem leichten Infanterie-Bataillon von Wolff gestandene Gemeine, David Buck von 
Hüben Uracher Oberamts, ist den rr Mai d. J. von dem Armee-Corps im Feld desertirt. Alle Hoch= und 
öbl. Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur genau zu fahnden, denselben auf Betre- 
ten zu arretiren, und wohlverwahrt entweder zum hiesigen Oberamt, oder an das nächstgelegene Königl. Mi- 
litair-Commando einliefern zu lassen. Den 30. Aug 1g800. *“ eramt allda. 
Wiblingen. Der bei dem Age Infankerie-Regiment Prinz Friedrich gestandene Gemeine Simon 
Widmann von Hüttisheim ist den 10. Jun. d. J. desertirt. Sämtliche Hoch= und Wohllsbl. Behörden wer- 
den ersucht, denselben auf Betreten zu arretiren, und ihn entweder an sein Hochlöbl. Regiments-Commando, 
oder an das Königl. Oberam Biberach, oder hieher einzuliefern. Den 20. Aug. 1800. Kön. Amt aallda. 
Wiblingen. Leonhard Horner von hier, 23 J. alt, Gemeiner vom leichten Infant. Bataillon v. Wolf 
ist den 11. Jul. d. J. vom Armeekorps im Feld desertirt. Sämtliche Hoch= und Wohllöbl. Behörden wer- 
den ersucht, ihn auf Betreten zu arretiren, und wohlverwahrt an das Kön. Oberamt Biberach, oder an das 
Depot-Commando einzuliefern. Den 6. Sept. 1800. Kön. Amt allda. 
  
Balingen. Aus Veranlassung des auf den 26. Sext. einsollenden hiesigen Matthäf-Jahrmarkts wird 
amvurch öffenklich bekannt gemacht, daß ungeachtet des über die hiesige Stadt ergangenen großen Brand-Un- 
glüks dennoch nach wie vor die Lewohnlichen Jahr= und Wochen-Märkte dahier werden abgehalten werden, 
um so mebr, als Se. Königl. Majestät zu allerunterth migstem Dank der biesigen Bürgerschaft die aller- 
höchste Gnade gebabt baben, ihr eine 3 jfübrige Accis= Freiheit für Inn = und Auslander auf allen hiesigen 
Wochen und Juhrmärkten mit Innbegriff der Freiheit von dom Pferds-Verkaufs= Concessions-Geld zu er- 
theilen. Zugleich werden auf den am 36. Sept. datier abzuhaltenden Jabrmarkt Käuser und Verkaufer, wel- 
chen alle mögliche Bequemlichkeit verschaft werden wird, eingeladen. Den 6. Sept. 1800. 
Oberamtmann, Burgermeister und Gericht allda. Z„ 
Aalen. Der nachstehend signalisirte Georg Otr, vulgo Lauch-Jerg von Bernhardtedorf, der wegen 
Theilnatme an einem Mord, dann wegen Wilderci-Wergeben verhaftet werden sollte, ist ehe er arrekirt wer- 
den konnte, entwichen. Alle inn= und ausländische Justiz-Behörden werden daher ersucht, auf diesen gefährli- 
chen Pursch, welcher wahrscheinlich auf einzelnen Höfen als Baurenknecht Dienste suchen wird, sorgfältige 
Sxibe tragen zu lassen, denselben auf Betreten zu arretiren, und gegen Ersaz der Kosten hieher liefern und 
ins#esondere bekannt mochen zu lassen, daß derjenige, welcher die Verhaftung des Ott zu Stande bringen 
wird, eine Belohnung von 25 fl. erhalten werde. Signalement. Georg Ott olse lauch Jerg, von Vern- 
hartsdorf, Oberamts Aalen, 48 J. alt, 6 Zoll 2 Serich gros, ledig katholischer Religion, hat einen vorwärts 
gebükten Gang, besezte Stakur, gelblechte Haare, braune Augen, kleinen Mund, vothlechten Bart, gute 
Zähne, magerco Angesicht, ist, von Profession ein Weber und Bauernkuccht, trug bei seinem Entweichen ei- 
nen schwarzen nicht ganz neuen barchetnen Kittel, ein braunes oder rothes Vrusttuch, schwarzlederne Hosen, 
Stiefel, und braune Strümpfe, auch einen auf einer Seite herunter geschlagenen ###.e Den 5. Sept. 1809. 
Königl. Würrtemb. Oberamt. 
Marbach. Aus den Königl. Staaten wurde gewiesen: Johannes Laible, ein. Säkzeichner und Pet- 
lchir= Stecher, aus der Gegend von Kreilsheim gebürtig. Signalement. 28 J. alt, 6 Zell gros, wig hat 
scwarzbraune abgeschnikrene ziemlich dünne Haare, dergleichen Augbraunen, gewölbte Stirne, dellblaue Augen, 
Züade etwas starke Nase, proportionirten Mund, ovales Kinn, starken Bart und Böakenbart, ovales Ange- 
sicht, und eine untersezte Statur, auch an der rechten Seite des Halses eine Narbe vom Ohr bis zur Hälfte 
des Kinus reichend. II. Sept. 980 . ’ Oberamt allda.
        <pb n="411" />
        Nro. 45. 1809. 397 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
  
Samstag, 33. Sept. 
Straf-urtheile. 
Se. Königl. Maj,. haben auf die von der zur Untersuchung der Aufwiegler, An- 
führer und Theilnehmer an den in einigen Amrsorten der Oberämter Secokach, Spaichingen 
und Rottweil ausgebrochenen Unruhen und Beleidigungen der Königl. Diener allergnädigst 
niedergesezten Criminal-Commission erstatteten Anträge unter angefügten Datis folgende 
Scraferkenutnisse zu fchllen geruht, nemlich: 
Vermäg allerhöchsten Decrets vom 22. Jul. 1809. wurde Hermengild Kaufinam von 
Reichenbach zu 3 sähriger Festungsarbeit, sodann 
vermög allerhöchster Resolution vom a. August 
Johann Baptist Harrer von Stokach zu 2o jahriger Zuchthausstrafe, . 
OttmakEdelmann,MeßnerundSchallehkervonSernatingenzusjähtigersuchthause 
strase nebst Cassation von seinen Diensten, 
Sebastian Wiedenhorn von Sipplingen zu § jähriger Festungsarbeie, 
Schiffmann Joseph Specht von Sernatingen zu 4jähriger Festungsstrafe, 
Ferdinand Koller von Welschingen zu 3 jähriger Festungsarbeit, 
Corill Scheppe von Liptingen zu 2 jähriger Festungoarbeit, 
Mathtas Auer von Sernatingen statt der wohlverdienten Todesstrafe ex espite gratiæ, 
zu 30 jähriger Festungsarbeir, 
Georg Mautz von Bodwwänn zu 10 jährlger Festungsarbeit, 
Joseph Miller, alt, von Nenzingen zu T jähriger Juchthaußstrafe, 
OIznez Winter von Stockach zu 6 monallicher Festungsarbeir, 
Martin Honstetter von Sernatingen zu 3 maltger Ruthenstrafe auf dem Nathhause je 
zu 25 Streichen 
Schuleheiß, Ehrifostomus Bräunlinger von Liptingen zur Cassation von seinem Amte, 
Bürgermeister, Severin Finneisen von da zu 2 jähriger Festungsarbeir, 
Schultheiß, Johann Wiggenhauser von Bodmann nebst Cassatton von seiner Stelle 
zu 18 monallicher Festungsarbeit, 
r Hürgereisten Matthäus Wiggenhauser von da nebst Cassation zu 6 jähriger Festungs- 
arbeit,
        <pb n="412" />
        893 
Buͤrgermeister, Raver Roth von Heudorf zur Cassation von seinem Dienste, und endlich 
Polizeidiener, Joseph. Heiß von Stokach nebst Cassation von seiner Stelle zu 6 wo- 
chentlicher Thurmstrafe mit dem Anhange allergerechtest verurtheilt, daß derselbe zugleich un- 
fa#hig zur Wiederanstellung erklärt werde. " 
Ferner haben Allerhoͤchstdieselben unterm nemlichen 2. Aug. d. J. allergnaͤdigst zu ver- 
ordnen geruht, daß 
1) die gesammten Magistratsglieder zu Liptingen, dann 
der Schultheiß, und sämtliche Magistratsglieder zu Sernatingen, und endlich 
sämtliche Magistratsglieder zu Bodmann von ihren Stellen cassirt, und jene der erstern 
2 Orte für unfähig erklärt werden sollen, irgend ein öffentliches Amt zu bekleiden, daß 
2) die aufgegangenen Untersuchungskösten von simtlichen Verbrechern nach Maßgabe 
ihrer Schuldhaftigkeit in omnes pro (olido repartirt, und eingezogen, die Azungskosten aber 
von jedem für seinen Theil gercagen werden sollen, daß « 
3) die im Aufstande betrettenen Communen Liptingen, Sernatingen, Bod- 
mann und Sipplingen zur Strafe ihres Verbrechens 
) durch J0 Jahre eine größere Anzahl Rekruten, als ihnen sonst zugetheilt worden 
wäre, stellen, dann 
b) sämtlich obgedachte Gemeinden für immer das Recht verlieren sollen, ihre Magl- 
strate und Gemeindsglieder selbst zu wählen, daß ferner 
J%) jede dieser 4 Gemeinden nach Verhältniß ihrer Steuerpflichtigkett 1o Jahre hin- 
durch alle Jahr eine simple Seeuer zu Erhaltung der Zwangsarbeitshäuser im 
Krelse entrichten solle. 
Vermeäg allerhöchsten Decrets vom 20. Ang. wurde 
Benedict Auer von Wolfsholz zu 4 jähriger Festungsarbeit, 
Martin Martin von Sipplingen zu jährtger, 
Johann Scheu von da zu ## ähriger Festungsstrafe, 
Mathias Wiedenhorn von Sernatingen zu s fähriger Festungsarbeit, 
Georg Ill von da zu 3 jähriger, 
Dismar Sulger von da zu §jähriger. 
Michael Ill von da zu 6 monatlicher Festungsarheit, dann lezterer nach Verlauf seiner 
Strafzeit zu 16 jähriger Capitulation, 
oseph Anton Miller, jung von Nenzingen zu 3 jähriger Festunz-s Krafe, 
Urban Il von Sernatingen zu 6 monagtlicher Festungsarbeit, und nach dieser zu 10jäh- 
riger Capitulation, 
Caspar Haßler von Bodmann zu einjähriger Festungsarbeit und vach erstandener 
Serafe zu ra jdbriger Capitulacion, * 
Theopone Webstein von da zu 4 monatlicher Festungsarbeit, und nachher zu 12;jähri= 
##c Capitulation, 
Johann Georg Gelger von da zu 12 jähriger Mllitärdienstleistung als Tambo#b 
Nikolaus Stocker von Wahlwies, und 
Conrad Beurer von Sipplingen zu #jähriger Festungsarbeit, 
Jakob Biller Prosis von da zu einjähriger Festungsstrafe,
        <pb n="413" />
        399 
Mathias Biller von da zu einjähriger, 
Lorenz Beurer von da zu o fähriger Festungsarbeie, ç 
Policeidiener, Jakob Frevel von Sernatingen nebst Cassation von seiner Stelle zu eim 
jaheiger Festungsstrafe, Z 
Johann Maier Bannwarth von da nebst Cassation von seiner Stelle zu r4täziger 
Thurmstrase kondemnirt, und allergnädigst angeordner, daß nach fruchtlosem Verlauf der 
den flüchetg gewordenen Verbrechern in ver erlassenen Verladung vom 13. Jul. vorgeschrle- 
benen Stellungsfristen deren Vermögen in Beschlag genommen, und der berreffenden Came- 
ral, Verwaltung zum Einzug, Administration, und Verkauf der Güter überlassen werden solle. 
Vermsg allerhöchster Verordnung vom 21. Aug. wurde 
der Maurer Sebastian Hetzinger von Rotweil zu 3 monatlicher Festungsstrafe neben Er- 
saz der auf ihn gegangenen Untersuchungskesten, die 28 renitente Exkapitulanten von Rot- 
weil aber in die verursachte Commissions-Kösten unter Verbindlichmachung aller in tfolichen 
allergerechtest verurtheilt. 
Dagegen haben Se. Königl. Maj. dem Burgermeister Hablizel und dem Zolloist= 
tator Lochinger von Stekach, sodann 
durch ein allergnddigstes Decrec vom 2. Aug, dem Pfarrer Serebel von Stahringen, 
dem Oberamts Chirurgus Brix von Stokach, und dem Erk#pitulanten Gemple von Na- 
dolphzell als Zeichen der allerhöchsten Zufriedenheit mit ihrem bei Gelegenheit des Aufruhrs 
bewiesenen Muth und Treue, jedem eine Verdienst-Medaille allerhuldvollst zustellen lassen. 
Stokach, den 1. Sept. 1800. Aus Auftrag der Kön. Criminal= Commisston 
Oberamemann Hartmann. 
Dectet der Königl. Ob. Tin. Kammer, bandwirtbschaftl. Depart, an sämtlsche Cameral= 
Beamte, die Einsendung der Vorherbst. Berichte betreffend. · 
SämtlicheConteral-Beamkcwekdenhiemiterinnert,vieVorherbst-Beklchke zufolge 
des General-Rescripts vom 28. Aug. 1806. jedesmal wenigstens 2 bis 3 Wochen vor An—- 
fang der Weinlese zu erstatten. Decret Stuttg. in Koͤnigl. Ob. Finanz-Kammer, bandwirth= 
schaftl. Deparc. den 15. Sept. 1800. 
Polizei-Verordnung, das Anlegen der Fenster-Läden betr. 
Da man wahrzunehmen harc, daß die Fensterläden, befonders in den untern Stokwen- 
ken der Häuser, nicht mit der gehörigen Vorsicht verwahrt und angelege werden, hierdurch 
aber für die Vorübergehende manche Unannehmlichkeiten und selbst gefährliche Beschädigun- 
gen entstehen können; so sieht man sich veranlaßt, die Haus= Eigenthümer und Bewohner 
jur forgfältigen Verwahrung und Anlegung der Fenster= und Dachläden aufzuferdern und 
dabei bekanne zu machen, daß diejenige, welche sich deshalb eine Nachlässigkeir zu Schulden 
kommen lassen würden, mit einer Strafe von # fl. neben dem, daß sie für den entstandenen 
Schaden verantwertlich bleiben, werden angesehen werden. Stur#g. den 13. Sept. 1809. 
Königl. Ob. Pol. Direction. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Justiz-Collegli 1. Senats. 
Ad Maad. Sacr. Regiæ Maj. 
Unterm s. August wurde Dionisius Merke von Hefen, Spaichinger Oberszuts, wegen
        <pb n="414" />
        400 
verübten Raubes, neben dem Ersaz aller Kosten und Schäden zu sechsjähriger Festungsars 
beit zu Hohenasperg verurcheilt. 
Den 22. Aug. wurde Conrad Hoß von Wanzheim, dee beim Amts-Oberamt Stuttgart 
wegen wiederholten Diebstahls verhaftet war, zu ein und einhalbjähriger Festungsarbeit con- 
demnirt, mit deme, daß derselbe nach erstandener Strafzeit bis zur erprobten Besserung in 
einem Arbeitshauß zu verwahren sei. 
kod. wurde Joseoh Marchesseau von Enzingen aus dem Schweizer-Kanton Solothurn, 
im Oberamt Ehingen, punkte homicidii &amp; kurti, zu lebenslänglicher Zuchthaußstrafe zu Eud= 
wigsburg, unter Anhaltung zu schwerer Arbeit condemnirt. 
Den §s. Sept. wurde der bei dem Koͤuigl. Oberamt Canstadt plto furti reitersti inhaf- 
tirte Daniel Vogt von Winterbach zu vierjähriger Zuchthauß -Arbeit zu Gotteszell bei 
Gmünd, verurtheilt. 
Den g. Sept. wurde Johann Jacob Strähle von Eglosheim, der bei dem Kön. Ober- 
amt eudwigsburg plto furti reiterati inhaftirt war, zu zwei und einhalbjähriger Festungsar- 
beic zu Hohenasperg verurtheilt. 
Erknntniß des Kön. Ober-Justiz-Collegi IIten Senats. 
In der Appellations= Sache von Beilstein, zwischen dem Beken= Obermeister Fischer 
vollt endwigsburg, als Pfleger der Dinkelmännischen Kinder, und dem Seklermeister Vetter 
allda, Klägern, Appellanten an einem, und Ludwig Sperr, Cenrad Zeh, Alerander Martin, 
Johann Klumpp, Balrtas Klein und Johann Deyhle, sämtlich von Höpfigheim, Beklagten, 
Appellaten, am aonvern Theil, wurde das Verfahren in erster Instanz und die von dem Stadt- 
gericht ausgesprochene Urthel als unförmlich und resp. nichtig per Relcriptum von Amtswe- 
gen cassfre und ein neues Verfahren vor dem Nichter erster Instanz angeordnet, Stuttgart, 
den 6. Sept. 1809. 
Sudwigsburg, Irrenhaus. Die Einsendung der Irrenhaus= Kostgelder betr. 
Diejenigen Stellen, welche die an sie ausgeschriebenen Kostgelder für Irren pro Geor= 
li 1803. noch nicht bezahlt haben, werden hierdurch ersucht, dieselben in möglichst kurzer 
Seren an unterzeichnete Beamtung einzusenden. Den 18. Sept. 1800. 
Königl. Jrrenhaus-Pflegamt. 
  
Se. Königl. Maj. haben durch ein Decret vom 8. Sept, dem Rechnungsrath Stim- 
n el zugleich die Stelle eines Cassiers und Rechners bei dem Koͤnigl. Militaͤr- Institut zu 
uͤbertragen, 
vermoͤg allerhoͤchsten Decrets vom 14. Sept. die Ober-und Landumgelders:Stelle in den 
Cameral-Disrikten Sindelfingen und Merklingen dem bisherigen Oberumgelder in den Came- 
ral-Distrikren Rosenfeld und Dornhan, Keller, zu übertragen, sofort den Distrikt Ro- 
senfeld dem (pfberumgelder in Horb, und den Distrikt Dornhan dem Oberumgelder in Freu- 
denstatt zuzutkheilen allergnädigst geruht. 
Durch ein allerhöchstes Dekret vom 15. Sept. haben Se. Königl. Maj. dem Kön. 
Milalen Fieiherrn Ludwig Carl von Wöll warth zu. Laubach die Adels-Decoratiyn des 
buigreichs zu verlethen geruht.
        <pb n="415" />
        401 
Se. Koͤnigl. Maj. haben durch ein allerhoͤchstes Decret vom 17. Sept. 
das erledigte Infanterie-Regiment von Neubronn dem General-Lieutenant von Kose- 
riz, und 
das neue Infanterie-Regiment dem General-Majer v. Scharffenstein; ferner 
vermög allerhöchsten Decrets von ebend. die erledigte Buchhalters: Seelle bei dem De- 
partement der indirecten Steuren, dem Cancellisten bei dem Landwirthschaftl. Departemen 
der Kön. Ober-Finanz-Kammer, Bräunlin zu übertragen allergnädigst geruht. 
Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 15. Sept. dem Georg 
Kühele von Watblingen und dem Georg Heid ven Weikersheim, Mergenthrimer Ober= 
amts, welche sich durch verschledene Lebensrettungen vorzüglich ausgezeichnet haben, die fil- 
berne Verdienst-Medaille allergnädigst verliehen, welches hiemtt öffentlich bekannt gemacht wird. 
Seuteg. in Kön. Ob. Regier. Ob. Pol. Depart. den ½8. Sept. 1809. 
Se. Königl. Maj haben durch ein allerhöchstes Decrer vom 17. Sept. dem Cameral= 
Verwaltungs, Kiefer Schäufele von korch für die bewirkte Rettung des Kieferknechts David 
Höschele daselbst vom Ersticken in einem Faß, die silberne Verdienst-Medaille als allerhöchste 
Belohnung allergnddigst verliehen; welches hiemit öffentlich bekanne gemacht wird. Stuttg, 
in Königl. Hb. Regier. Ob. Pol. Dep. den 23. Sept. 1809. 
  
Stuttgart. Nach einem unterm 24. April 1309. ergangenen allerhöchsten Reseript 
ist auf den Jahrgang von r8o9 bis 1810. wiederum eine allgemeine Capital: Steuer von 
20 kr. per hundert Gulden unter den bisherigen Bestimmungen und Modiftcationen anoge, 
schrieben, und dabei allergnädigst verordnet worden, daß diese Capital: Steuer nach dem Be- 
sijstand vom 24. Aug. 1309. eingezogen werden soll. 
Zu dem Einzug dieser Steuer in der hiesigen Stadt hat das unterzeichnete Stadt-Ober- 
amt eine gerichtliche Deputation niedergesezt, welche mit dem Geschaͤft Montag den 23. Sept. 
auf dem allhiesigen Rathhaus den Anfang machen wird. Es werden daher samtliche Ein- 
wohner allhier, und zwar in Absicht auf die privilegirten fora vi Commissionis nach und 
nach vorbeschieden, und von ihnen die Anzeigen über ihre der Besteurung unterworfene Ca- 
pitalien anverlangt, sofort die betreffenden Steuern darnach eingezogen werden. Uebrigens 
wird jedem Innwohner überlassen, noch ehe er besonders veranlaßt werden wird, die schrift- 
liche Anzelge über seine besizende Capitalien an die niedergesezte Deputation welche zu dem 
Ende von obigem Tag an jedesmal des Vormittags von 8 — 123 Uhr, und des Nachmittags 
von 2 — Uhr versammelt seyn wird, einzureichen, und die Bezahlung der betreffenden 
Steuer zu leisten. Den 18. Sept. 1809. Stadt-Oberamt. 
Stuttgart. Da man von Seiten des Königl. Ober-Justiz= Collegii II Senats zu 
Berichtigung des Schuldenwesens der am 1. Dec. v. J. allhier verstorbenen Regierungor= 
thin Grimm geb. Ritter, Dienstag den 37. Octobr. d. J. anberaumt hat, um eine erdent- 
liche Llquidation der Schulden vorzunehmen: so werden alle diejenige, welche an die Ver- 
lassenschafts-Masse der gedachten Regierungsräthin Grimm aus irgend einem Rechtbgrun- 
de eine Forderung zu machen haben, hiemit vorgeladen, an dem bestimmten Termin durch
        <pb n="416" />
        402 
einen gehoͤrig berollmaͤchtigten Sachwalter aus der Zohl der Koͤnigl. Ober--Justiz- Prokura- 
roren vor dem Königl Ober Justiz= Collegium II Senats um so gewisser zu erscheinen, als 
alle diesenige, welche ausbleiben, durch das Sechs Wochen nach obigem Termin vom 31. 
Oct. d. J. zu erkffnende Präclusio= Erkenntniß mit ihren Ansprüchen an die Griamische 
Berlassenschafts-Maße werden ausgeschlossen werden; wobei übrigens angefüge wird, daß 
dieienire Glaubiger, deren Forderungen mit keinem Vorzugsrecht versehen sind, wegen Un- 
zulänglichkeit der Masse veine Befriedigung zu erwarten haben. Den 20. Aug. 1808. 
Königl. Ober-Justiz= Collegium 1I. Senats. 
  
  
Stuttgart. Von folgenden neuern Beiträgen, welche für die verwundeten Krieger 
des Vaterlands aon den General: Armse-Arzt von Jacobt eingesande wurden, haben 
Se Köntkgl. Masjestät die allerumerthänigste Anzeige mit allerhöchster Zufriedenheit auß- 
mnehmen,, und die öffen#liche Bekanmmachung derselben allergnseigst zu befehlen geruhet. 
Bon den Pfarrern zu Lienzingen, Schüzingen, Gündelbach, Zaiserswei- 
her, Dtefenbach, Kieselbronn und Oelbronn, durch ven Pfarrer zu 
Leienzingen M. Sieger — — — —1 — 16 fl. 51 kt. 
Von eintgen Einwohnern des Ober= und Cameralamts--Distrikts, Alpir- 
spach, durch den Oberammimann Klett, und Cameral-Verwalter 
Köbel, mit dem motto: Opfer der Dankbarkeit — — bo fl. 40 kr. 
Wom Krels Oehringen — — — — — 152 fl. 40 fr. 3 hl. 
und zwar von der Stadt Oehringen, mit Bestingen und Erlenbach 
gos fl. 4% Fr. — von der Amtsverweserei Neuenstein 355 fl. s8 ke. 
— Waldenburg 64 fl. 34 kr. — Kupferzell 73 fl §s kr. — fe 
delbach 63 fl. 43 kr. — Moatnhardt 23 fl. 15 kr. — vom Schule, 
heissenamt Orendelsall ro ff 156 kr. — dem Oberamt Ingelfingen, 
wit Ausnahme der bereits früher eingeschikten und angezeigten sost 
gruft. 3 hl — Oberamt Schsuthal, verzuglich die Geweinden 
Forchtenberg, Unterkessach, Sindringen u. Oluhausen 209 fl. 348 kr. 
— der Oberamtsverweserei Mskmühl qo fl 16 kr 
Vom Kreis Rotweil — — — — — 8ua fl. 20 kr. 3 hl. 
und zwar vom Oberamt Rotweil 213 fl. 20 kr. — vom Oberamt Sto- 
kach 262 fl. 27kr. — Spaichingen 5% fl. — Tuttlingen 376 fl. 27 ke. 
WVom Kammerherrn, Kreishauptmann, Grafen von Pückler — 10 
Von den Einwohnern des Oberamts= Bezirks und der Diöces Veonberg 6 
durch das gemeinschaftliche Oberamt — — — 348 fl. o kr. 
#Lom Rath, Cameral-Verwalter Bayha und den Ofsieianten des Came- 
rakamts Bietigheiln — — — — — 12 
Von dem Personal des Koͤnigl. Waisenhauses und der K. Tuchfabrik zu 
Ludwigaburg durch den Ober Polizet-Rath Roller — 2 
Ven den Oberämtern Ellwangen und Hall durch den Kreishaupemann von 
Nuand zu Ellwangen — — — — 
Nachtrag von dem Oberamts- Distrikt Riedlingen durch ben Stifts- und 
Armen- Virwalter Gram — 
ft. kr. 
742 st. 57 kr. 
68 . 4 kr.
        <pb n="417" />
        493 
Nachtrag von der Dieͤees Urach durch den Decanus M. Koͤstlin 2 fl Z0 k- 
Bom Döyffeus D. Eggel in Ochringen — — — 10 fl. 48 kr. 
Von der Diozs Oehringen, durch den Dekauat Amtsverweser Eichhorn 6 fl. 27 ke. 
Nach-raz aus dem Oehringer Kreis durch den Oberamemann Schliz 
zu Langenburg — — — — — 201 fl. 36 kr, 
und zwar vom Fürsten zu Hohenlohe-Langenburg 75 fl. — vom # 
Fürsten zu Heh. Jarrberg ## fl. — vom Fürsten zu Heh. Barten- 
stin 33 fl. — von den Gentlichen u. Schunehrern der Dlöces Lau- 
ge ibutg 8 fl. — von elnigen weltl. Honoratioren daselbst 10 fl 35 kr. 
Ven der Sdadt Freudendadt, einigen Antsorten und Honoratloren in St. 
Christorhe und Friederichtsthal durch den Oberamtmann Sigel 177 fl. 54 ke. 
Vorn Oberamt Waldsee — — — — — 293 fl 52 fr. 
Vom Kammerherrn Kreishauptmann von Hornsttin zu Altdorf 11 
Vom Pfarrer NAl. Hopf und elnigen Einwohnern von Winterlingen, 
Basinger Obera'nto, mit dem Motto: Lalo er invikto millti — 11 
Von der Ko.aaigl. Hoftheater-Direction und dem Hofmusik- und Theater- 
Personale — — — — — — 109 
Vem Oberamt Blaubeuren durch den Oberamimann v. Kauffmann 133 fl 32 kr. 
Den 10. Sept. 1820. « · 
r 
  
Stutegart. Da der bei dem Königl. Württemb. Jäger-Regiment Herzog kouis ge- 
standene Lieutenant Carl v. Pittschaft aus Mainz gebürtig, von dem Kloster Herzogen- 
ch aus, wo er eines Vergehens wegen im Arrest saß, entwichen ist, so wird derselbe hie- 
mit aufgesordert, ssch innerhalb 6 Wochen peremtorischer Frist, wovon ihm 14 Tage für den 
ersten, 1... für den zweiten, und 141 für den dricten und lezten Termin gegeben werden, wie- 
der bei seinem Regiment einzufinden, und über seine Entweichung Rechenschaft zu geben, wi#- 
orlgenfalls er sich zu gewärtigen hat, daß gegen ihn in contumsciam wird verfahren werden. 
Oberdöbling bet Wien, den 3. Sept. 1909. * · 
ReginuCommanbodesJägersRegint.zquerdHerzeLeut-. 
BebenbaufemBeidemhicsigenHIinkkakAmxistkinb-tkäcl,)tticheSQ-.uthmaiIDinehHabesm 
Gekstenzum·Ve-k·aufallekgaädigstausgekextDiesiebhabekkönnendieFrüchtentåglichbeangenscheinigen, 
unddiePkekßeeklahkm,1yobeitwchbemerktwird-daßallJittgczeithaakeBkzahlusgFrüchtenabgegeben 
werden. Den 13. Sept. 1800. # amer ul-Amt. " 
·Horb.DzeunterzeichneteStcllewirddmchdffentlichenAufstreichDonau-stang·Okt1.-J.Boy- 
mittagsgUhrenI«Quank1thaizcn,Roten,Dinkel,Einkern,Habu-,quchetw«asusksitekinindem 
EnmeralathGebgudezuPprb,,vcckaufen,we·cheshiemjtbekanntzumachenTucht.Den16,Sept.1809«. 
· , Cameralverwaltung allta. 
Hirsau bei Calw. Bei der hiesigen Beamtung ist ein Quantum Reck n, Dinkel und Haber vom J. 
180. aus freier- Hand gigen bagare Bezahmun: seil Den 12. Sept 1800. Kön. Cameral-Verwaltung. 
Beteiinsdad bei Kortweil. Mas # Stünde von Roktweil entlegene, zur dasigen Sci#tsverwalkung 
Lebbrige Ho#ut Bettlinsbad, welches in einem Tetnhaus, Scheuer, Wasch= und Bakhs, 12 Ichrt. 1 
Burtl., Aek-r in 3 Zellgen, 20 Ichrt. 21 Vrtl. 1:4 Ruth. Weiesen und ro Ichrt 37 Vrtl. 3. Ruth. derzeit 
noch odem Feld bestehet, wird künftigen Friitag den 23. Okt. auf c Jahre von Georgül 1810 bis 18190. im öf- 
fentlichen Aulstr ich verlietzen werden. Diesenige Liebdaber, welche ihre Kenntniß in der bandwirthschaft u. ein 
z#ur Cautions-#estung hinreichendes Vermägen mit obrigkeirlichen Beugnisten zu legitimiren vermögen, haben
        <pb n="418" />
        c 
SGCivil= Behsrden ar 
404 
sich an gedachtem Tag Morgens 8 Uhr in Bekklinsbad einzufinden, wo sic die Bedingungen vernehmen, und 
der Licitations-Handlung anwohnen können. Rottweil, den 9. Sept. 1800. K- Sehenn tt 
Gmünd. Die Verleitung der Sommer= und Winter-Schaasweide zu Weiler in den Bergen, hiesigen 
Cberamts, welche zoo Stuk Schaalwaare erträgk, wird, was die Sommer-Schaafwaide betriff, von Am- 
brosi: bis Markini 1810 und 7812 (auf 18711 findet keine Verleihung statt) kis Montog den 9. Okt. d. J. 
hier- 
t. 
und an eben diesem Tag auch die Winter-Sch#afweid-Verleihung vorgenommen werden. Die Liebhaber 
u, welche mitt obrigkeitlichen Zeugnissen in Assicht ihrer Aufführung, Vermsgens, und daß sie eine dem jähr- 
lichen Besiondgeld gleichkommende Vaution zu prästiren im Stande sind, versehen seyn mossen, werden zu die- 
ser Verhandlung auf obgedachten Tag Nachmitzags 1 Uhr in des Adlerwirih Elsers Haus nach Weiler ein- 
geladen; wo selbst sie die weitere Bedingungen vernehmen werden. Den 14. Sept. 1800. Oberamt. 
Heidenheim. Nach einem allerhöchsten Befehl der Königl. Ober-Fin. Kammer, Landwirthschaftiichen 
Depart. vom 1. deeses selle das herrschaftl. Marereigut zu Kerben, eine Stunde von Steinbeim am Ahlbuch 
elegen, dessen Vestand bis nächst Markini zu Ende gehet, wieder auf c0 Jabre im öffentlichen Aufslreich ver- 
Kerem werden, wozu Donnerstag der 28. Sept. anberaumt ist, an welchem Tag die Liebhaber früh 9 Uhr 
auf dein hiesigen Rathhaut sich einfinden welen. Das Gut testehet neben denen erforderlichen Gebzuden, in 
37 Jauchert zeligiicken A#kern, 30 Ichrt. Wechsel-Feldern, 3o Merg. 2 mädigen, und 16 Morg. 31 Brtl. 
1 mädigen Wielen, nebst : Bril. Krautund Wurzgarten. Der Beständer erdalt jährlich 10 Klafter Brenn- 
holz und 250 Büschel Reißach ohnentgeldlich, desgleichen beim Antritt für §#.3 fl. Melk= und Zugvieh, 24. 
SEchefeel Haber, 331 Wannen Futter und 1678 Stuk Stroh. Die Caution des neuen Beständers wird dem 
erzielenden Jahrs= Bestand gleich geset, und hat ein jeder Liebhaber vor dem Aufstreich ein glaubwürdiges 
Jeugniß über dessen bisheriges Betragen, Kennkniß im Feldbau und seine Vernzene-lnssnde vorzulegen. 
Den 8. Sext. 1800. FKlreis-Steuerrath in Ellwangen, und Cameral-Verwalter in Heidenbeim. 
Lreonberg. In Gewdsheit eines auergnädigsten Befeblé des Königl. Oberlandes-ekonomie-Koll.gim 
wird die Sommer= und Winter-Schaafweide der biesigen Stadt auf die 3 Jahre vom 14. Merz 18r0 bis 7813. 
im öffentlichen Ausstreich verliehen werden. Die gesunde Waide erträgt 600 Stücke an alter und junger Waa- 
tre, woran 580 Stük vom Beständer eingeschlogen werden dersen. Dieser hat die bisherige Schäfers-Wobnung 
und Stallung nebst dem Winterpförch frei zu genielsen und alle Jahr ein Pförchstozen= Eichlen unentgeldlich 
aus dem Stadtwald zu empfangen Zur Verleihung ist Dienslag der 10. Okt. d. J. anderaumt. Es werden 
daher die Bestands-Liebhaber eingeladen, an diesem Tag Ls#rmiktags ro Uhr auf dem hiefigen Rakhhaus zu 
erschinen und sich mit gerichtlichen Zeugnissen ihres Prddikats und daß sie eine Caution von 60 fl. zu leisten 
im Stande seien, zu legitimiren, welche Caution sie auch mit Stellung eines tüchtigen Bürgen und Selbst- 
hählers aus d#m hiesigen Oberamt, prästiren können. Den 12. 1809. oͤn. Obrramt. 
Straßdorf, Dberamts Gmünd Die Commun-Sommer= und Winter-Schaasweide zu Straßdorf 
biesigen Oberamts, welche 200 Stük Schaaßwaar erträgt, wird, und zwar erstere (Sommer-Walde) ven Am- 
brosii bis Martini 1810. und 187 1., sodann leztere (Winter-Waide) von Martin 1go0 bis Ambrofi# 1810. 
um von Martini 1810 bis Ambrosli 1811. im öffentlichen Aufstreich an den Meisibietenden verlichen werden. 
Die Liebhaber werden auf Honnerstag den 6. Okt. d. J. Nachmittags 1 Uhr in das 85wenwirths-Haus in 
Straßdorf zur dießfallsigen Verhandlung eingeladen. Gmünd, den 16. Sept. 1809. Kön. Oberamt. 
Stuttgart. Der bei dem Königl. Garnisens-Regiment gestandene Gemeine, Toh. Ebrisltoph Kräßler 
von bier, i6 den 11. Aug. d. J. aus der Garnisen Asperg desertirt. Es werden daher alle Militair= und 
gefordert, aus denselben genau zu fahnden, ihn im Betrettungsfall zu arretiren, und wohl- 
verwahrk bei hiesigem Stadt-Oderamt inleesn zu lassen. Den 13. Sept. 1800. Stadt-Oberamt. 
Nagold. — bei dem Kônigl. Infanterie-Regiment Prinz Friedrich gefiandene Gemeine Martin Luz 
von Unterthalheim, hiesigen Lberamts, ist den 10. Jul. d. J. auf dem Marsch desertirt. Sämtliche Hoch- 
end Wod#löbl. Obrigkeiten werden nun ersucht, auf diesen Dekerteur genau zu fahnden, und ihn im Betre- 
nungsall an die nichste Militär-Behörde oder an das hiesige Oberamt wohkverwahrt einliekern zu lassen. Den 
4. Sept. ### « - Königl. Oberamt. 
  
Nilt diesem Blatt wird von der Sammlung der Königl. Württemb. General-Reseripte #. von 1906. 
Nro. XVIII. ausgegeben. .· . «-
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        Nro. 46. 1809. 45 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 3o. Sept. 
  
Das leichtsinnige Fahren und das Ausweichen der Fuhrleute betr. 
Da bie Fuhrleute im Fahren vielfaͤltig großen Leichtsinn dadurch beweisen, daß sie kein 
Leitseil fuͤhren, und oͤfters in der Trunkenheit sich auf den Wagen stellen, oder sezen, und 
solchergestalt die Pferde sich selbst überlassen, hierdurch aber nicht nur die ihnen entgegenkom- 
menden Fuhrwerke, sondern auch Fußgehende nicht geringer Gefahr ausgesezt werden: so wird 
hiemit verordnet, daß kein Fuhrmann seine Pferde verlassen, oder ohne Leitsell sich auf sei- 
nen Wagen stllen, oder sezen solle, widrigenfalls derselbe, wenn gleich kein Schade da- 
durch geschehen wäre, wegen seines gefährlichen Leicktsinns um eine kleine Frevel, auf den 
Fall aber, daß sich ein Unglük dadurch ereignet hätte, nach Gestalt der Sache neben dem 
Ersaz aller Kosten noch härter gestraft werden solle. 
Auch sind nicht selten schon theils durch das allzuspäte, theils durch das in gleicher 
Richtung geschehene Ausweichen der Kutscher und Fuhrleute Unglüksfälle veranlaßt worden, 
und Streitigkeiten entstanden, und es wied daher hiemit verordnet, daß jedes auf der Strasse 
einem andern begegnende Gefährt oder Wagen frühzeitig und immer auf die rechte Seite 
auszuweichen habe. 
Den sämtlich Königl. Kreisämtern wird hiemit aufgegeben, für die allgemeine Bekannt- 
machung dieser Verordnung sowohl in Srädten als in den Dérfern Sorge zu tragen, und 
zur Beobachtung derselben ihre untergeordneten Polizei-Behörden nachdrüklich anzuweisen. 
Decret, Stutcg. in Königl. Ob. Reglerung, Ob. Polizei-Dep. den 15. Sept. 1809. 
Ad Mand. Secr. Reg. Mej. 
Daß jeder mit einem Boten zu Fuß abgehenden Depesche ein Lauszettel beizulegen sei. 
Da man häufig wahrzunehmen gehabt hat, daß die durch Fußgehende Boten abgeschik- 
ten Depeschen durch Nachläßigkeic der Dorfsvorsteher sehr langsam spedirt werden: so wer- 
den die Königl. Oberämrer andurch erinnert, sich die Abstellung dieser Unordnung ernstlich 
angelegen seyn zu lassen. Zu welchem Ende die Einleitung zu treffen ist, daß jeder Depe- 
sche ein Lauszerrel, worinn die Ortsvorsteher der Ablosungs-Stationen die Stunde der An- 
kunft und des Abgangs des Boten pflichtmäsig zu bemerken haben, beigelegt werde. Sturtg. 
in Königl. Ob. Regier. Ob. Pol. Depart, den 15. Sept, 1809.
        <pb n="420" />
        4% 
Verordnung Königl. Ob. Fin. Kammer, Landwirthschaftl. Depart, an fämtliche Cameral= 
Verwalker wegen des Brennholz-Bedarfs der Salpeter-Admodiateurs; d. d. 23. Sept. 1800. 
Die Königl. Cameral-Verwalter haben die bei ihren Beamtungen befindlichen Salpe- 
ter: Admodiateurs anzuweisen, daß sie ihr Holzbedürfniß, jährlich vor Bartholomät bet den 
berreffenden Königl. Oberforst-Aemtern anzeigen sollen, damit dasselbe im Holz-Bericht ge- 
hörig bemerkt und assignirt werden kann, tudem nur das im Hotlzbericht zum Schlag be- 
stimmte Holz abgegeben wird. Deccet. Stuttgart 2c. 
Rechts-Erkinnenisse des Kön. Ober-Tribunals. 
1) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz-Collegium in Sruttgart, 
zwischen der Marie Jos'phe, Gattin des Königl. Kamwerherrns und Oderst-Küchenmeisters 
Grafen von Firmas-Peries, mit diesem ihrem Geschlechts-Vormunde, Klägerin, Nein an 
einem, in ihren in erster Ehe erzeugten 3z Söhnen, den Grafen v. Leutrum, Bekl. Aten 
am andern Theil, eine Entschädigungs Forderung für Wagen: Pferde betr., wicd die ab- 
weisende Urehel voriger Instanz bestätige, und die Appellantin zu Erstattung der Prozeßko- 
sten dieser Instanz verurtheilt. Tübingen, den 14. Sept. 13090. 
2)) In der hofgerichtlichen, an das Königl. Ober-Tribunal gewiesenen Apvellations= 
Sache von Leonberg, zwischen den Intestat: Erben der verwittweten Pfarrerin Weysser zu 
Thamm, Klägern, Nien an einem, und den Testaments-Erben derselben, Bekl. a#en am 
andern Theil, wird die Urthel voriger Jastanz bestätigt, und Aischer Theil in die Appella= 
tions Prozeß= Kosten verurtheilt. Den lo. Sept. 1809. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegii liten Senats. 
1) In der Ations-Sache von Alpirsbach zwischen Joh. Georg Adrien allda, und den 
übrigen in atlis genannten Consorten der dasigen Kinzig Flösserschafe, Bekl. Anten, sodann 
Johann Georg Erbe, ebendaselbst, Kl. Aten, Kosten-und Schadens= Ersaz betr. wurde die 
Auion im Punct ihrer Förmlichkeiten als an das Ob. Just. Coll. 2cen Senats erwachsen er- 
klärt, hingegen in Hinsicht auf ihre materielle Beschaffenheit ob deficiens gravamen nicht 
angenommen, und die Kesten compensire 
2) Die Appellations-Sache von Beilsteln zwischen dem Hofrath Hölderlin in Mun- 
delsheim, Beklagten, Querulanten, Appellanten am einen, und Christoph Friedrich Beann 
ebendaselbst, Klägern, Querulaten, Appellaten am andern Theil, wurde wegen Mangels in 
den Formalien von Amtswegen per Kelcriptum verworfen. Den :2. Sept. 1809. 
  
Se. Königl. Mas. haben durch ein Decret vom 3z. Sept. den Ober-Lieukenant und 
Adjutane von Meversbach vom Regiment Herzog Wilhelm zum Stabs-Hauptmann zu 
ernennen, und bei dem Militär-Institut als vorgesezten Offizier anzustellen allergnädb. geruhr. 
Unterm 28. Sept. ist der vormalige Gräfl, Wartenbergische Canzleirath Seyferheld 
zum Canvral-Verwalter in Offenhausen allergnädigst ernannt worden. 
Ludwigsburg, den 24. Septe. Se. Königl. Majs. haben dem Cegations-Nath 
von Matthison zu Bezeugung Allerhöchstdero besondern gnddigen Wohlwollens das kleine 
Kreuz des Königl. Cioil-Verdienst-Ordens gnädigst verliehen. 
7
        <pb n="421" />
        407 
Tuͤbingen. Bei dem Koͤn. Ober-Tribunal ist der Rechts-Candtdat Carl Friedrich 
Beiel aus Plaubeuren unter die Zahl der Koͤnizl. Advocaten aufgenommen, verpflichtet 
und immatriculirt worden. Den 20. Sept. 1809. 
Balingen. Se. Königl. Maj. haben abermals Ihre landesvaͤterliche Theilnah- 
me an dem harten Schtksal der hiesigen Stadt an den Tag zu legen geruhet, indem Sie 
den durch den großen Brand verungluͤkten Bürgern Zollfreiheit auf alle aus dem Auslan= 
de zur Wieder-Aufbauung der Gebaude herbeigeführten Bau-Materiallen, so wie Freiheie 
von der Acctse von allem zu gleichem Zwek aus herrschaftlichen Waldungen erkausten Bau- 
holz, ferner dreisährtge Acels-Freiheir, mit Einschluß der Freiheit vom Pferdverkaufs-Con- 
cesssons Geld, auf alle Wochen und Jahrmärkte in der Sradt für Inn= und Ausländer, 
und Zurük= Erstattung des Ein und Ausgangs-Zolls während zwei Jahren auf von der 
verungläkeen Innwohnerschaft ins Ausland oder aus demselben an sie gehende rohe Producee 
und Fabricate allergnddigst zugestanden haben. Gestern aber wurde die hiesige Burgerschast 
noch im hächsten Grede dadurch begläft, daß Se. Köntgl. Majestät, ihr erhabonster 
Wohnhäter, Sich in allerhschsteigener Person hieher begaben, und die Brandstätte in Au- 
genschein nahmen, um den von dem Königl. Landbaumeister Glaser eneworfenen neuen 
Stadt-Bau: Plan zu prüfen, und an Ort und Srelle diejenige Vorschrifren zu geben, wel 
che nach der Localicckht auf der einen Seite Sicherstellung der Srade vor ähnlichem Unglüt 
und auf der andern möglichste Ersparung der Kosten und Bequemlichkelt der Bauenden 
gewähren. Zugleich bedachten Allerhöchstdiefelbe neuerdings die leidende Menschheit mit ein 
ner Königl. Gabe von Eintausend Gulden, welche Sie der hieher eigends allergnddigst ab- 
georbneren Simeniston mit der Weisung, sie unter die hiesigen Hilfsbedürfiigsten zu verthei- 
len, überschikeßt. 
5 Heute kehrten Se. Königt. Mas umer dem Zujauchzen des aus Dankgefühl her- 
beigeströmren Volkes wieder nach Szurtgart zurük, wohin Sie die Seegenswünsche der durch 
Ihre Huld und Milde aufs neue wieder ausgerichteten Unglürlichen begkeiren. Den 22. Sepe. 
1809. Oberamt und Magistrat. 
Stuttgart. Da man von Seiten des Koͤnigl. Ober-Justiz- Collegit I1 Senats zu 
Berichtigung des Schuldenwesens der am 1. Dec. v. J. allhter verstorbenen Regierungerä- 
thin Grimm geb. Ritter, Dienstag den 31. Octobr. d. J. anberaumt hat, um eine ordent- 
liche biqguidation der Schulden vorzunehmen: so werden alle diesentge, welche an die Ver- 
lassenschafts-Masse der gedachten Regierungsräthin Grimm aus irgend einem Rechesgrun- 
de eine Forderung zu machen haben, hiemit vorgeladen, an dem bestimmten Termia durch 
einen gehörig bevollmächtigten Sachwalter aus der Zahl der Königl. Ober-Justiz Prokura: 
toren vor dem Königl Ober-Justiz-Collegtum 11 Senats um so gewisser zu erscheinen, als 
alle diejenige, welche ausbleiben, durch das Sechs Wochen nach obigem Termin vom 31. 
Oet. d. J. zu eroͤffnende Praͤclusiv- Erkenntniß mit ihren Anspruͤchen an die Grimmische 
Verlassenschafts-Maße werden ausgeschlossen werden; wobel uͤbrigens angefuͤgt wird, daß 
diejenige Glaubiger, deren Forderungen mit keinem Vorzugsrecht versehen sind, wegen Un 
mlänglichkeit der Masse keine Befriedigung zu erwarten haben. Den 26. Aug. 2809. 
Königl. Ober-Justhz-Collegium 11. Senats,
        <pb n="422" />
        4 
Vorladung. Da man gegründete Hoffnung hat, die Verlassenschafts= Sache des 
den ra. Oktober zu Ludwigsburg verstorbenen Kammerherrn und Obristen Carl Friederich 
Julius von Seckendorf mittelst Intercession durch Nachlaß-Vergleiche zu berichtigen, 
so werden alle diejenige, welche noch an die Verlassenschafts-Masse des gedachten Obristen 
von Seckendorf aus irgend einem Rechesgrunde eine Forderung zu machen haben, sie mögen 
solche bereits liquidirt haben, oder niche, hiemit vorgeladen, Mittwoch den rs. Nov. d. J. 
eneweder persönlich oder durch gehörig bevollmächtigte Sachwalter vor dem Königl. Ober- 
Kriegsgericht bei Strafe gänzlichen Ausschlusses von der Verlassenschafts-Masse zu erscheinen, 
ihre Forderungen resp. gehörig zu liquidiren, und sich auf die ihnen zu eröffnende Vergleichs- 
Vorschläge zu erklären. Stuttgart, den 26. Aug. 1309. Königl. Ober-Kriegsgericht, 
  
Das vorzügliche Königl. Bleichgut zu Urach, mie allen zu vortheilhaftem Betriebe des 
Geschaäfts erforderlichen Einrichtungen, und mit 60 Morgen Bleichfeld versehen, wird, da der 
bisherige Pacht an Martini d. J. zu Ende geht, Montag den 0. Okt. d. J. auf. 12 Jahre, näm- 
lich von Marcint 1o0 bis 1821. öffentlich wieder verliehen werden. Die Liebhaber zu die- 
sem Pacht können die Bestands-Bedingungen auf der Registratur des Landwirehschafts-De- 
partements Königl. Ober Finanz-Kammer, und das Bleichguts= Inventarium bel der Königl. 
Cameral-Verwaltung Urach, täglich einsehen, zu der Verpachtungs-Werhandlung selbst aber 
am 9. Octob. d. J. Vormittags Uhr, in dem Kanzlet: Gebäude auf dem sogenannten Stok 
allhier sich einfinden. Uebrigens werden bei der Verleihung nur diejenigen zugelassen werden, 
welche sich über ihre Tüchtigkeit zum Betriebe dieses Gewerbes, und daß sie eine Caution von 
2,500 bis 3, ooo fl. zu leisten im Stande seien, auch neben der Caution sonst noch Sicherheie 
gewährendes Vermögen besizen, durch obrigkeitliche Zeugnisse legitimiren können. Seuttgart, 
in Königl. Ob. Finanz-Kammer, Landwirthsch. Dep. den 11. Aug. 1800. 
Ludwigsburg. In Khng, Bau-Verwaltung dahier wird Donnerstags den 5. Okt. Vormittags 
r*ie der vorräthige Wein der Königl. Oeconomie dahier, bestehemd in 21 Eymer vom Jahr 1807. und 327 
ymer vom Jahr 1808, unter Vorvehaltung allerhöchster Ratification und unter der Bedingung gleich baarer 
Bezahlung bei der Abfassung, im öffentlichen Aufstreich an den Meistvietenden, Parthienwelse, oder auch im 
Ganzen, je nachdem sich Liebhaber sinden, verkaust. Den 25. Sept. 1800. ç 
. · Koͤnigl. Bau und Garten--Commiission. 
Aalen. Bei unterzeichneter Behoͤrde ist ein betraͤchtliches Quantum Rocken und Dinkel von guter Qua- 
litaͤt gegen baare Bezahlung feil, welches den Liebhabern hiemit bekannt gemacht wird. Den 24. Sept 1809. 
"# Cameral-Amt daselbst. 
. Bebenhausen. Bei dem hiesigen Cameral- Amt ist ein betraͤchtliches Quantum an Dinkel, Haber u. 
Gersten zum Verkauf allergnaͤdigst ausgesezt. Die Liebhaber koͤnnen die Fruͤchten taͤglich beaugenscheinigen, 
und die Hreiße erfahren, wobei noch bemerkt wird, daß allein gegen baare Bezahlung Früchten abgegeben 
werden. Den 13. Sept 1800. Cameral-Amt. 
Hirsau bei Calw. Bei der hiesigen Beamtung ist ein Quantum Rocken, Dinkel und Haber vom J. 
1808. aus freier Hand gegen baare Bezahlung feil. Den 18. Sept 180o0. Kön. Cameral Berwaltung. 
5 l sigbeim. Auf den herrschaftl. Kästen zu Steinheim an der Murr und Hspfigbeim ist ein Quan- 
tum Rocken, Dinkel und noch etwas Gersten feil, samtliche Früchten sind von der besten Qualität, welches 
hiemit bekamnt macht, den 20. Sept. 1800. Cameral- Amt daselbst. 
Horb. Die untemzeichnete Stelle wird durch öffentlichen Aufstreich Donnerstag den §. Okt l. J. Vor- 
mittags 0 Uhr ein Quantum Waizen, Roken, Dinkel, Einkorn, Haber, auch etwas Ausreiterin in dem 
Cameralamts = Gebäude zu Horb, verkaufen, welches hiemit bekannt zu machen sucht. Den 16. Sept. 1L00. 
« Cameralverwaltung allda.
        <pb n="423" />
        4% 
Mergentheim. Nach Mergntigltem Befehl sollen die Gebdude der Theilnehmer an der hier ausge- 
brochenen Aufruhr, als Andreas Kümmers von Harthausen, Conrad Klingerts von Unter-Balbach, und Mi- 
chael Höks von Ailringen confiseirt, und öffentlich verkauft werden. Zu diesen Verkaufs-Verhandlungen habe 
ich nun, und zwar des ersten, den 3. Okt.; des zweiten, den 4. Okt; des dritten, den s. Okt. bestimmt. 
Die Biebhaber zu diesen gut Schauten Weohnhäusern und Scheuren haben sich nun an gedachten Tagen Vor- 
mittags zeitlich in den Gasthöfen zu Harthausen, Unter-Balbach, und Ailringen ginzuftudnn und denen Auf- 
streichs-Verhandlungen anzuwohnen. Den 16. Apr. 1809. Cameral= 
Wiblingen. Bei dem hiesigen Cameralamte werden nachstehende Güter im ge der öffentlichen 
Bersteigerung verkauft werden Den 16. Dkt. Nachmittags 2 Uhr zu Illerieden das dortige Amthaus nebst 
der Amts. Scheuer auch dem daran befindlichen, etwa # Tagw. gusen Garten. Den 17. Okt. Bormittags 
8 Uhr zu Regleneweiler bei Illerieden r Haus, 4 Ichrt. Akers, und 4 Tagwerk Wiesen. Den 18. Okt. zu 
Wiblingen Vormittags 8 Uhr die Kapellen zu Wiblingen und Harthausen mit den darauf befindlichen Gloken, 
wozu die Liedhaber hiermit eingeladen werden. Den 19. Sept. 1809. 
Kreis-Steuerratb zu Ebingen und Cameralverwalter zu Wiblingen. 
Wolfegg. Zufolge allerhöchsten Befehls wird bis Miktwoch den 18. Okt. d. J. das durch die Auf- 
hebung des biesigen Chor-Stifts entbehrlich gewordene Kirchen-Silber von etwa 3900 Loth mit einigen an- 
dern kostbaren Kirchen Geräthschaften, nedst 5 Geocken, welche zusammen gegen rzo GEentner im Gewicht hal- 
ten, und von vorzüglicher Brauchbarkeit sind, an den Meistbietenden zum Sianhen Verkauf gebracht, worzu 
die Siebhaber auf gedachten Tag Morgens 0 Uhr hiemit eingeladen werden. Den 17. Sept. 1809. 
« Kön. Kreis-Steueramt zu Altdorf, und Cameralamt Waldsee. 
Bettlinsdad bei Rottweil. Das 3 Stunde von Rottweil entlegene, zur dasigen Stiftsverwaltung 
börige Hofgut Bettlinsbad, welches in einem Wohnhaus, Scheuer# Wasch= und Bakhaus, 12ä Ichrr. 1 
rtl. Aeker in #. Segen,2 Ichrt. a## Brtl. 114 Ruth. Wiesen und ro Ichrt. 33 Bul. 311 JFuth. derzeit 
noch zdem Held bestehet, wird künftigen Freitag den 23. Okt. auf 0 Jahre von Georgül r810 bis 1819. im öf- 
fentlichen Aufstreich verliehen werden. iejenige Liebhaber, welche ihre Kenntniß in der Landwirthschaft u. ein 
ur Cautions-kristung binreichendes Bermögen mit obrigkeitlichen Jeugnissen zu legitimiren vermögen, baben 
ich an gedachtem Tag Morgens 8 ühr in Bettlinsbad einzufinden, wo sie die Bedingungen vernehmen, und 
der kicitations-Handlung anwohnen könm#n. Rottweil, den 0. Sept. 18000. Kän. Stiftungs. Verwaltung. 
Hochberg und Hochdorf. Die herrschaftl. Schaafweide daselbsten, welche ein Beständer mit 230 
Stük Waare beschlagen darf, wird bis Donnerstag den 12. Okt. wiederum von Georgit 1810. an auf 6 Jah- 
2 neuerlich verliehen werden. Ein Beständer hat neben freier Wohnung auch einige Kuchen= und Krautgärk- 
len, debgleichen 3 Morg. Akers, 1 Mrg. 14 Vrtl. 64 Rih. Wiesen, und 1½ Mrg. 4 Vrtl. 114 Ruth. Gras- 
und Baumgarten zu genießen, muß aber dagegen eine Caution von . stellen. Die Pachtliebhaber haben 
sich daher gedachten Tags Vormittags o Uhr mit ihren Meister-Briefen, und gerichtlichen oberamtlich gesie- 
gelten Zeugnissen, daß 8 die erforderliche Caution zu stellen vermoͤgen, zu o einzusinden, und der 
Verhandlung anzuwohnen. Den 18. Sept. 1800. " meralamt Waiblingen. 
konberg. In. Gemasheit eines allergnädigsten Befehls des Königl. Oberlandes-Oekonomie-Koll gium 
wird die Sommer= und Winter-Schaafweide der biesigen Stadt auf die 3 Jahre vom 14. Merz 1810 bis 1873. 
iimn öffentlichen Aufstreich verliehen werden. Die gesunde Wadde erträgt 500 Stücke an alter und funger Waa- 
re, woran 580 Stuͤk vom Beständer eingeschlagen werden dörfen. Dieser hat die bisherige Schifers Wohnung 
und Stallung nebst dem Winterpförch frei zu geniessen und alle Jahr ein Pförchstozen-Eichlen unentgeldlich 
aus dem Stadtwald zu empfangen. Zur Verleihung ist Dienstag der ro. Okt. d. J. anberaumt. Es werden 
daher die Bestands-Liebhaber eingeladen, an diesem Tag Vormittags ro Uhr auf dem hiesigen Rathhaus zu 
erscheinen und sich mit gerichtlichen Zeugnissen ihres Prädikats und daß sse eine Caution von 6oo fl. zu leisten 
im Stande seien, zu legitimiren, welche Caution sie auch mit Stellung eines tüchtigen Bürgen und Selbst- 
zählers aus dem hiesigen Oberamt, prästiren können. Den 13. Sept. 186 Kön. Oberamt. 
Mergentheim. Da der Bestand der herrschastlichen Schäferci zu Löffelstelzen mit nachst Michaelis zu 
Ende geht, so solle dieselbe wieder auf 3 oder 6 Jahre an den Meistbietenden verliehen werden. Dieses wird 
hiemit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenige so zu Erstegung dieser Schäferei, welche scoo Stäük Zucht- 
wan erträgt, und womit dem Pächter eine Wohnung, hinlängliche Schaafstallung, 2 Gärtlen, nebst dem 
ganzen PMarch, wofer der Schäfer die halbe Frucht der gepförchten Aeker erhält, und das Oehmdgras von 
uUngefehr 20 Morg. Wiesen überlassen wird, Lust bezeugen, an dem zu dieser Berhandlung bestimmten Ta 
Montag den 2. Okt. Vormittags in dem Gasthof zum Krsuz in Löffelstelzen erscheinen können, wobei noch 
erwalter Klett.
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        210 
efüge witd,, aß der Pächter gucktn Ruf-, der Strrbrisnschest ganz kum#n und im Stam fepn 
müstse, eine Caution von 2000 fl. zu stellen. Den 16. Sept. meral-Verwalzung. 
Rienharz. Die dorkige Comm#n will bis Freitag den 16 Dur. ihre — Schaafwaide, die ohn- 
efehr 200 Stür grre auf 3 Jahr öffentlich verleihen; die biedhaber, welche sich mit den erforderlichen 
Hugusten legirimiren können) werden daher gn: sin an bolse n Tag Morgens 0 Uhr in dem dortigen 
Wirrhehaus bei der Verhandlung einzufinden bbeim, den 20. Oberamt allda. 
Rottenburg am Rekar. Monka den 9. At. d. J. wird für dSe esigem Spital unter Verbehalt 
Aueren unfta Lehmigung wieder aufs Neue ein Speismeister auf die nächsten 14 Jahre von Markini 100 
bis Georgn #18 1. "½ genommen, und ihm die — der Hospitaliten, deren Zohl sich auf ungefehr 56 
telauft, n Akkord übergeben werden. Er konate baar bezahlt, bekommt freie Wohnung in dem 
Hee, und jährlich 20 Meß haah * i ihm auf die Dauer des Akkords die vort#andenen Kü- 
ngeräthschaften zun, Sbrah überlasten. biebhaber zu Uebernahme des Akkords haden sich mit obrig- 
keitlichen Zeugnissen aber ihr Pradikat und 3 zu versehen, und sich an gedachtem Tage Nachmittags 
um 2 Uhr m der Fusoe Seiftsverwaltung bei der Abstreichs-Verhaudlung einzußnden. Den 23. Sept. 1800. 
Stiftsverwalkung. 
Stuetgark, Der bei dem mb- huki#ger SBetalon von Neuffer sestandene Quartiermeister Jarob 
Frikhiich. Chrislien von hier gedörlig, ist den 25. d. J. aus kem Lager bei Wien desertirt. Es werden 
daher olle Hoch- und Wohllobt. Milikaie= und r* Hererten ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn 
im Betrettungsfar 4 Shern und wehlverwahrt zu seinem Bataillon oder hiesigem Stadt Dberamt einliefun 
zu —. DLen 20. 1800.. Stadt-Oberamk. 
gart. *5. * bei dem 4#|l. Infanteris-Repimene Minz Paul gestandene Gemeine Joseph 
Stemier von hier denngJudJLagekbek Geäz deserzirk ist; so werden alle Hochiöbl. Mili- 
tair-- und Civik-Aemter hiemit au- 5# demselben nach p#ren, und wenn er sich betreten z un wohl- 
verwahrt seinem Regiment oder hiefigen Stadt- Oberamt einliesern. zu lassen. Den 20. Sept. 
Koͤnigl Stadt- PSterentt. 
Stut'gark, kudwig Reichmann, vonhsun- bei um Königl. Infankerie- Nimenr von Hhull, von " n 
ebtrtig, ist den Jr. August d. J. auf dem Marsch nach Amstetten im Tefreichischen destrtirt; daher alle 
dn taͤt- und Eivil-Behoͤrden hiemit ersucht werden, auf denselben zu fahnden, auf Betreten zu arretiren, 
zu feinem Regiment oder tiesigem Stadt-Cberamt einlichern wtahn. 5 Sept. 
tabt- ramt allhier. 
#estai# D# beebm Mhlikärpflichtige, Iohann Georg Baper, Bek vom Dorf Astenstaig, und 
Joh. Weru Sankel, Weber von Lgerharsen haben sich zwar vor heesigem T heramt gestellt. hun auf 
ihr Versprechen iemmer Nachricht von sich geben zu wollen, die eberamtliche Erlanb#t ebal## Arbeit in den 
Königl. Sta#ten zu ihrem Unterhalt suchen zu dörfen; da beede nun ihr Versprechen nicht erfüllt haben, und 
wirklich zur Auehebung defignire werden sind) fo worden sie dei Verlust ibres Umnterthanen= und Bürgerrechts 
und Consiscation ihres Vermögens, auch im Wied.-Betrekungsfall zu gewarten habendrr verlngerter Capi= 
kulations= Zeit aufge orderk, sich von dato imner 4 Monatem wleder vor hiesigem Oberamt zu stellen. Zugleich 
werden sämtliche An obrigkeigiche Behörden requfrirt, die angezeigte Militrpflichtige, es g# —— 
entdekt würden, stcher bleher einliefern lassen zu wollen Oberam 
5 eibenheim. Nachsolgane Con' hch e Unterthans- Soͤhne welche bei der * ad d. J. 
vorgenommenen Cenriptions eisson nicht erschienen S werden hiemit auszefordert, innerhalb 3 Monaten 
in ihr Heimwesen zur kzukehren, und sich " Cderame zu melden, oder aber gewäng zu seyn, daß nach Inn- 
alt der Miliká#r-Conscriptions-Ordnung gegen fie verfohren, und wie Consiscation ihres Vermögens und der 
erlust ihres Umerthonen= und Bürgerrechte erkannt werde, und zwar, von Heidenheim: Joh. Shri- 
Kers 5 Ibenstreit Joh. Jak. Wärle. Johy. Ebristeph Degler. Ge. Se 3# . St S#s 
WezJoh. Shrist. Benzold. Goktl. Derwin. Joh. Burr. Joh. G 
tuch. Joh. Ge. Kenatster Shrist. Sohnle. Joh. Balt Tusentlamer= Jobe Ih n# 
Ge. Burr. Joh. ,no t. 8 gn Joh. Frieb. Merbold. Joh. Schnaitmann. Joh. Ulrich 
2 krI Se d. Brauch. K. He ehl. Christ. * #t. Eudw. Schloßer. Job. Eichael 
wuh; o 1% Kennener. Joh. G « Lndiv Fried. #ul r. Joh. 
n 5 Friede. Toh. Maier. Christ. Heim. 0 Brauch. h. Ge. Burr. 
WVonsch. Von Mrddur Oav. Fried. Zeiner, Ge. Schunn Far# — in 
"*n
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        4 11 
Jh. Melch. Feos. Jak. Fried. Preis. Joh. Ge. Rau. Mart. Aigen. Joh. Herrmam. Ven Anhan- 
sen: Ddbil. Wilh. Baumann. Christ. Gottlob Alborn. Ernst Wilh. Pregizer. Von Dkttängen Joy. 
Vreisiag. kudw. Ulr. Kreuser. don Heu chlingen: Leonh. Bosch. Joh. Bauer. Georg Bihrle. 
Chr#st. Gruner. Joh. Ge. Kettler. Christ. Kektler. Ulr. Schurr. Von Gerstetten: Ge. Baszhaf. 
Garkol. Zim. nermann. Matth. Müller. Bsent 2811 Valent. Beile. Zach#r. Hafner. Jake 
Joos. Von Herbrechtin en: Job. Ge. Baß. Ge. Dew. Ischinger. Jakob Weber. Gottl. Fried. 
Beiel Joy. Ge. Schiller. Heinr. Rudler. Jot h. Mich. Jahn. ehri oph Schunbegn isn Veihl. 
Ge. Rommel. Joh. Wilh. Zorn Silv. Rösler. Von Hürben: Joh. Jak. Linuse. ol g. Maier. 
Von Giengen: Christopb Remshardt, Joh. Ge. Maier. Joh. Sigm. Hummel. dilipp Bindenmaier. 
Joh. Balt. Röslen. Mikol. Diller. Joh. Markin Schneider. Joh. Martin Hodum. Mich. Nöslen. Joh. 
Mich. Huber. Joh. Melch. Braun. Joh. Schwegelbauer. Joh. Mart. a Ho Joh. Ge. Fezer, Jogy. 
Fried. Heinzelmann. Bened. Mitte. Abrah. Biule. Ge. GErrterrl. Christoph Remshard. Von Her- 
maringene Ge. Wirth. Gotthilf Fried. Pfizeum#iier. Joh. Ulrich Ostertag. Seenhard Schlumberger. 
Chyrst. Werner. Joh. mim: Matth. Mannes. Joh. 9 Skeifer. S#rien Wörner. Joh. Moser, 
Fried. Bu#ter. Joh. oser. Matth. Gräs, Joh. Ge Joh. Ge. Wemmer. Von Sonct- 
eim: Gottl. Mak. - Mak. Em—Ws Stek. Tiz 0 — Ge, Doͤrner. Joh. Keller. 
5#n ak. Von Brenz: Joh. Koch. Jachar. Mak. Jak. Knarr. Joh. Ge. Keller, Johann L#r 
St.inglen. Joh. Ge. Hopfen WW0. Müller. Joh. r*nn Shhreber Joh. Keller. Joh. Mich. Stro: 
b.I. Joh. Leonh. Miulen. ed. Mdulen. Jak. Mäulen. Von Hohen= Ne##gen Joh. 
Melch Et nfeider. *' Hut E rie Christ. Renner. Htril. Kaiser. Eberh. Friedrich Ekenfeider. 
Mar Renner. Joy. Ge. Rau. Von Nattheim: Jak. Knaus. Joh. Ge. Fronen. Gottfr. Maier. 
Murtin Maier. Von- Flei abeim: Cbhrist. Staud. Casp. Maier. Joh. GBeorg Wutz. Joh. Sailer. 
Von Oken hausen: Cbeist. Wiger. ilyelm Ulrich Ostertag. Johann uich —— er. Von 
Schnaitheim: Witlh. Ulrich — Wilh. Fried. Kraft. Von Izelberg: Foszennes Eilele. 
Joh. veonh. Biret 38 Sebast. Hall Joh. Leonh. Zauscher. Joh. Wilh. Frisching. Hao. Bennin= 
' Von Ochsenberg: Jak. Wiedenhöfer. n Springen; Davs. Binder. Eterh. Adam Carl 
ozdu der. Joh. Engert Honold. **-i Kopp. Joh. Mundigel. Jak. Fried. Musbach. Joh. Gecr# 
—# Christ. Frank. Ludw. örittne, "n Joss. Christ. Fried. Buier. Joh. Conr. Kopp. Johannes 
Hunptm. Joh. Fried. Gatter. Joh. Ge. Sapper. · Schatn 38 wiseopb Laun. Joh. Ge. Waker. 
oh. Christoph Donner. Andr. „o0 e- . Joh. Laun. Johann Christian Hoong. 
Christ. Ferdin. Reber. Benj. Kopp. n Zang: . P0|6 Von Steinheim: Johann 
Ge. Biche. Joh. Aelch — tr Gottl. Defner. Erh. Steinbuch. Christoph Andr. Defner. 
Joh. Ge. Maier. Joh. Nagel. Joh. Conr. Buk. Pct. Wilh. Leibbrand. Cyristoph Lauger. Jo#. Georg 
Sche). # Sbte- Begul Joh. Ge. Fähnlen. Ehrist. Birkhold. Mil. Heinr. Nieser. Albr. Daniei 
Sönstekt rist. Hagstoz. Joh. Mart. Schrag. Joh. Ge. Staudenmaier. Ulrich 
tn, 28 Goͤz. i ich. ba Oberamt allda. 
arbach. Die in Drr 31. Nummer dieses Blakts Seite 2F#. als der Aushebung entwichen desigeir- 
ten in Mrte nicht zurükgekommenen Kantonisten Johann Holzwarth, Wagner von Nielingsbausen, Wilhelm 
Kam Hafner von Steinheim, u. Johannes Hauber, Schneer von Kuchberg werden hiemit zum zweiten- 
mal unter Androhung der gesezlichen Strafen autgerufen, in kör Heimwesen zurük ukehren, und sich vor Ober- 
amt zu stellen; wozu ihnen ein Termin von 4 Wochen von heute an, gegeben wird. Zugleich wiederholt man 
die Rcquisition an alle Obrigkeiten, in - der Arretirung und Ein b dieler üngehersamen. 
Oberam 
Stadt Waldsee. Willibald Redle von Kirchdorf, einem bilseitigen Amtsort gebürtig, Fun * on 
ein Mullr, 19 J. alt, § Fuß, ?7 Zoll § Linien groß, und Willebald Sigg von Spindelwag, seiner Profes- 
sion ein Sattler, 23 J. alt, 5 Fuß 0 3o, 2 Linien groß, Gemeine bei der Depot= bompã nie des leichten 
Infanterie- Batailons von Welt sind, ersterer den 23. Mai, lezterer aber den 13. Jun. d. J. aus der Sta- 
rieu Alrdorf krzulose: Weise ent vichen. Es werden daber sämtliche Hoch= und Wohllöbl. Cioil= und Militr= 
Behärden geziemend ersucht, auf die gedachte eserteis zu fahnden, und im Betretungsfall wohloerwahrt au 
das Unterzeichnete Oberamt gegen est az aller Kosten einliefern zu las en. Den 18. Aug. 1809. Oberamt. 
  
  
Stuttgart, Amt. Christian Schultheiß, Mezger von Kemnath, hiesigen Imts-Oberamts, hat sich eints
        <pb n="426" />
        412 
Schaafdiebstahls schuldig gemacht, und ist sodann, als man ihn arretiren wollte, entwichen. Derselbe ist 
40 J. alt, 570“ groß, stanker untersezter Statur, hat ein volles Angesicht, spizige Nase, rundes Kinn, und 
braune abg schsltohe Haare. Bei seiner Entweichung trug er ein oltes zonals blaues Wammes, und 
schwarzlederne Hosen. Sollte sich derselbe irgendwo betreten lassen, so wird gebeten, ihn zu arretiren, und 
wohlverwahrt zum Oberamt einzuliefern. Den 24. Sept. 1800. Amts= amt. 
Freudenstadt. Nach einem von dem Grosherzogl. Badischen Oberamt Offenburg an das hiesige Ober= 
amt unterm 12. dieses eingeloffenem Verhör-Protokoll und weiteren Akten ist, der schon viele Jahre in der 
Fremde befindliche Conscriptions-Bflichtige, Gottlieb Ostertag von Dornstätt seines Handwerks ein Wasen- 
meister wegen einer sich gegen das biesige Oberamt auf die sträflichste Weise erlaubten Urkunden-Verfälschung 
wodurch derselbe eine Heurath im Ausland erschleichen wellen, in Untersuchung und Verhast gekommen, vor 
seiner Auslieferung an das hiesige Oberamt aber, aus dem Gefängniß entwichen. Alle Hoch= und Wohllöbl. 
Obrigkeiten werden gebeten, auf diesen Betrüger genau zu fahnden, und ihn im Betretungsfall gegen Ersaz 
der Unkosten wohlverwahrt hieher transportiren zu lassen. Signalement. Gottlieb Ostertag von Dornstädt, 
Oberamts Freudenstadt, ledig, 33 J. alt, 5 5“ groß, starker untersezter Statux, hellbrauner Haare, mit grauen 
vermischt, und lang abgeschnitten, niederer Stirn, blauer Augen, spiziger Nase, proportionirten Munds, run- 
den Kinns, Barts und Bakenbarts wie die Haare, vollen, wohlg färbten Gesichts, trug bei seinem Enewei- 
chen einen blauen Ueberrock, mit weißmetallenen Knöpfen, ein rothes Leible von Scharlach mit 2 Reihen gelb 
metallenen Knöpsen, ein gelb und schwarz gefärbtes mouslinenes Halstuch, kurze schwarze hirschlederne Hosen, 
gestrikte baumwollene Strümpfe, und Schuh mit Riemen gebunden, und einen runden schwarzen Hut. Den 
10. Sept 1809. · , n. Oberamt. 
Oehringen. Der hier wegen Diebstahls verhaftet gewesene Georg Christian Wuͤst von Kuͤnzeldau, 
hat sich heute Nacht mittelst Verschlagung seines Kettenschlosses seiner Bande entlediget, und sich, nachdem 
er eine Wand durchbrochen hatte, flüchtig gemacht. Derselbe ist 33 J. alt, hat eine starke, untersezte Sta- 
tur, ist 5 Schuh 0# Zoll groß, hat schwarze, starke Augbraunen, braune Augen, mittelmasige Nafe, volle 
Wangen, kleinen Mund, mäsige Lippen, schlechte Zähne, mit einer Lücke auf der rechten Seite, hat einen 
schwachen braunen Bart, ein rundes Kinn, braunes Anzesicht, starke abhangende Sch „kein sichtbares 
Gebrechen, ist aber ay einigen vernarbten Schußwunden am rechtein Arm, die ihm das Ausstrecken desselben 
unmöglich macht, kenntlich. Er war mit nichts bekleioct, als mit 1 Barchet= Weste, gelbledernen kurzen Ho- 
sen, auf welchen mehrere alte Blutfleken sichtbar sind, und leinenen Strümpfen. Sämrliche Hoch= und Wodl- 
löbl. Obrigkeiten erkuche ich daher, aut diesen Flüchtling genau 8 fahnden, ihn auf Berreten zu arretiren, 
und wohlverwahrt an mich, gegen Ersaz der Koslen einliesen. Den 18. Sept. *s Aihn. Oberamt. 
Reuttlingen. Der dahier in Arbeit gestandene Seklen-Gesell, Chrisioph Schoch von Kirchhcim un- 
ter Tek, hat sich der Theilnahme eines dahier begangenen Diebstahls verdächtig, und heute Nacht flüchrig ge- 
macht. Oerselbe ist ungefebr ⅜5 Fuß Zoll groß, 20 J. alt, länglicht rothbrechten Angesichts, untersezter 
St##tur, und trug bei seinem Entweichen einen dunkelblauen Rock, runden Hut, lange geltleherne Beinkleider 
und Sticfel. Es werden daher elle Hoch= und Wohllöbl. Obrigk#eiten geziemend ersucht, auf denselben fahn- 
den, ihn im Betretungsfall zu arretiren, und der unterzeichneten Behörde einliefern zu la * Den as- Sept. 
809. eramt allda. 
Schnthal. Friedrich Goktlieb Arnold, ein lediger Schneidergeselle von Niedernball, hiesigen Ober- 
amts, hat unter der Maske cines französischen Offiziers sich groder Betrügereien zu Tiefensall und Eaberch- 
Fruhe, Oberamts Oehrengen schuldig und vor seiner Arrekirung flüchtig gemacht. Sämtliche Policei-Behörden 
werden ersuchr, dielen Flüchtling auf Betreten anzuhalten und gegen Ersaz der Unkesten hieher einzuliefern. 
Signalement. Arneld ist 25 J. alt, kleiner hagerer Statur, hat dikdraune geschorne Haare, niedere Stirme, 
ütarke Augbraunen, blaue ins gelbliche scheinende Augen, kleine kurze Nase, eingefallene Wangen, kleinen Mund, 
schlechte, durchs Tabakrauchen verdorbene Zähne, spiziges Kian, dennen schwarzen Bart, blaßes Angesichr, 
umd ist besonders an einem kurzen, am Knie krumm eingebogenen Fuße kennrlich, dessen Zehen-Spizen nur 
im Gehen den Boden berühren. Bei seiner Entweichung trug Arnold einen schwarz grauen, ziemlich guten 
Oberrock, lange geldlichte Beinkleider von Casimir, kurze Skiefel und eine weisgraue Filzmaze. Den 23. 
Sept. 1809. · « Oberamt allda. 
  
  
Kommenden Mittwoch wird von der Sammlung der Königl. Württemb. Gencral-Rescripte 2c. von 1806. 
Nro, XIX. ausgegeben werden.
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        Nro. 47. 1809. 413 
Königliche Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samskag, 7. Okt. 
  
  
Die Aufnahme der Schuziuden zu Treibung bürgerlicher Gewerbe betr. 
Da Se. Königl. Maj. zu verordnen gdst. geruht haben, daß in Zukunft jeber Schuz- 
jude, der sich qualisicirt, ein bürgerliches Gewerbe zu treiben, unter Beobachtung der gesez- 
lichen Vorschriften und Entrichtung der gewöhnlichen Abgaben, wie ein anderer Bürger, 
und Unterthan in die geeignete Zunft aufgenommen werden soll, so wird solches den sämt- 
Kreis= und Oberämtern hiemit zur Nachachtung und weiteren Bekannmmachung eröfnet- 
Decr. Sturtg. in Königl. Ob. Regier. Ob. Pol. Depart. den s. Okt. 1809. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Jusliz-Collegi# I. Senats 
« Ad Mand. Sacr. Regiæ Maj. 
Den 19. Sept. wurden in der Inquisitions-Sache gegen die Theresie Harder, vulgo 
rothe Näherin, zu Biberach und deren Censorten, ## procurali adbortus &amp;c. folgende 
Seraf-Erkenntnisse gefällt, und zwar: 
Die Haupt-Inquisitin Thereska Harder, wurde wegen der, durch Treibung eines Ge- 
werbes mit Abortiv. Mineln verübten zahlreichen und schweren Verbrechen, nach vorgängi- 
ger zwetmahliger Aufstellung auf der Schandbühne zu lebenslänglicher Zuchthaußstrafe bei 
harter Arbeit verurtheilr. 
Von den übrigen Inquissten, welche sich einzelner Aborts-Vergehen schuldig gemacht 
haben, wurde 
die Crescentie Käs, in Biberach zu zweijähriger, 
die Elisabeth Wanner, von Bergershausen, zu vierjähriger, 
Christine Dorner, von Dieterswangen, zu sechsmonatlicher, 
Waldburge Berghofer, von Ellmannsweiler, zu zehenjähriger Zuchthausstrase, deremr 
— 
Deter Wüst, auf dem Scein, zu zehenjähriger Festungsarbeit, und deren Mieschuldige, 
Elisabeth Wüst, so wie die Murter der Berghofer, jede zu sechsmonatlicher Zuchr- 
hausstrafe, 
die Ursula Baumgaͤrtner von Bergershausen, zu fünfjähriger Zuchthausstrafe, 
dle Crescentie Hut, von Metenberg, und deren correus, 
—
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        414 
Jehann Georg Dieterich, von Biberach, jedes zu vierjaͤhriger Zuchthaus- Arbeit, 
Anne Marie Braun, von Warthausen, zu einjähriger Zuchthaußstrafe, 
Cornes Braungart,, von Aufhausen, zu dreifähriger Festungsarbeir, und - 
ElisgbcthRayschehvonRochenakmzueinjährigerZuchtyaucstrafeverurtheilt 
ErkmptnissechKön.Obet-Justiz-CollegiilitenSenat-. 
1) In der Rechts-Sache zwischen dem Frelherrn Joh Nikolaus von Ohlenschlager zu 
Frankurt am Main Klägern an einem, und den beiden verwittweten Freifrauen Saleme 
von Gaisberg zu Schskingen und Sophle von Plessen zu Sturtgart cum curstoribus Be- 
klagten am andern Theil, p##o debiti, wurde auf Beweis erkannt. Stuttgart, den 256. 
Sept. 1809. . 
2) In der Schuldklagsache des Handelsmanns Friedrich Christtan Behr zu Bahlin= 
gen Kl wider den Fürstl. Waldburg= Zeilischen Hofkaplan Franz Joseph Haremann zu Voll- 
maringen Bekl. wurde lezterer in die Bezahlung einer rükständigen Waarenschuld à 134)5 fl. 
17 kr. wie auch zweier Capitalien von resp. soo und goo fl. nebst Zinsen, jedoch unter vor- 
behaltenem Beweis der behauvteten Abschlagszahlung an lezterer Summe verurtheilt, com- 
pensatis expensis. Den 30. Sept. 
In der Concurs-Sache der saͤmtlichen in aktis ernannten Gläubiger des gewesenen. 
Dom apitularen in Ellwangen, Grafen Sigmund von Ejdorf, Imploranten an einem, und 
dem gerichtlich verordneten Güterpfleger, Imploraten am andern Theil wurde auf das erkolg- 
te Liquidations- und Prioritaͤts- Verfahren, auch saͤmtliche uͤbrige Verhandlungen an heutti- 
gem Tage die Classificatoria ausgesprochen, und saͤmtliche von dem Gemeinschuldner sowohl 
vor als nach gusgebrochenem Conkurs kontrahirte Forderungen, siebenzig an der Zahl, der 
rechtlichen Ordnung gemäs locirt. 
  
Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsten Decrets vom r. Okt den Oberforst- 
meister von Seckendorf zu Stcomberg in den Ruhestand mit Pension zu versezen, und 
diesen Oberforst dem Oberforstmeister von Schott zu Rottweil zu übertragen, auch den 
Kammerund Jagdjunker von Palm zum Oberforst-Amtsverweser in Roteweil zu ernennen 
allergnédigst geruht. 
Se. Königl. Mas,. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 23. Sept. den Staabs-= 
Ritemeister von Gemmingen und den vieutenant von Speth= Schülzburg, beide vem 
Dragoner-Regiment zu Kammerfjunkern, und 
vermäg allerhöchsten Decrets vom 29. Sept. den Lieutenant bei dem Königl. General- 
Stab, von Lieuvreville glelchfalls zum Königl. Kammerjunker allergnädigst zu ernen- 
nen geruht. 
Vermäg allerhöchsten Decrets von ebend. haben Se. Königl. Maj. den bicherigen 
Cameral:= Verwalter Koller in Kapfenburg zum Canzellisten bei dem Landwirhhschaftl. 
Drpartemem der Königl. Ober= Finanz= Kammer, — dagegen aber den vormaligen Patrimo- 
nial-Beausfen Ekard zu Massenbach zum Comeral-Perwalter in Kapfeuburg allergnädigst 
ernaum.
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        a15 
Se. Koͤnigl Maj. haben vermoͤg allerhoͤchsier Resolution vom 26. Sept. dem kathol. 
Pfarrkaplan Adam Michel in Alt= Krautheim, Oberamts Schönthal, seine alleruncerthä- 
nigst nachgesuchte Entlassung ven seinem Dienst und aus dem Koͤnigreiche zu ertheilen; dann 
vermög allrhöchster Resolution vom 1. Okt. den bishertgen kathol. Pfarrer Schm eh 
in Laufen, Oberamts Spaichingen, zum Pfarrer in Edersberg, Oberamte Baknang, zu er- 
nennen, endlich · · 
vermdgallerhdchstekResecutionvom4.0ktdikexlevtgkekkfarsetMußberg,Stunqu- 
ter Diöcese, dem Diaconus M. Sprenger in Münsingen zu übertragen allergndd. geruhe. 
Vermög allerhöchsten Deerets vom à8 Sept. haben Se. Königl. Mas. den bishe- 
kigen Cameral: Verwalter Kleit in Ossenhausen auf seine allerunterthänigste Biete in den 
Ruhestand versezt, und 
unter ebend den Pfarrer M. Efferenn in Fleinheim, Heidenheimer Dieese, wegen 
der, ihm zur Last fallenden verschi denen Vergehungen, von seinem bisher bekleideten Pfarr, 
##mt entlassen, denselben zur kunftigen Versehung irgend einer geistlichen Stelle für unfaͤhig 
erklaͤrt, und in den Ersaz der Umersuchungs-Kosten verurtheilt. 
Sturtgart. Nachdem ver Königlich Prenßische Masor Franz Carl von Linkens, 
borf, welcher die Zinse aus einem, von dem vormaligen Württembergischen Hauptmann 
Jehann Friedrich von Linkensdorf im J. 1760. für den von Linkensborfischen Manns- 
stamm gestifreren, bei dem Könlgl. Württembergischen Tutelarrath in Administration stehen- 
den Fidei-Commiß-Capttal von 3, goo fl bezogen hat, im Jahr r. ohne Descendenz ge- 
storben ist, und Carl Eugen Friedrich von Linkensdorf, Major und Plaz= Cemmandam 
in Stetein sich als Nachfolger gemeldet hat; so werden alle diejenige, welche eine Ansora- 
che an dieses Fidel-Commiß zu machen haben, vorgeladen, solche innerhalb 3 Monaten, 
welche ihnen hiemit Feremesrie anberanmt werden, durch einen bei dem Königl. Württemb. 
Ober. Justiz= Collegio 11 Senats angestellten Prokurator gehörig darzuthun, indem nach Ver- 
fiuß dieser Feist die wettere rechtliche Verfügung in der Sache getroffen werden wird. Den 
16. Sept. 1809. Konigl. Ober-Justiz-Collegium II. Senats. 
  
Aalen. Bei umterzeichneter Behörde ist ein deträchtliches Quantum Rocken und Dinkel von guter Qua- 
lität gegen baare Bezahlung feil, welches den Liebhabern hiemit bekann #emacht win. #t 24. Sept. 1800. 
. , , «ameka-Amtvaselb. « 
Rottwcil.AnfallethödzstmBckehldköKömgi.LbersLanbksstonomiocolleglllmswerden Sei- 
ten der hiesigen Stiftungs-Werwaltung an den nachgesezten Tagen falzerde Realiräten falva ralificatione an 
den Mestbeetenden verkaleft werden, und zwor: Dienstag den 17. Okt. d. J. Nachmiktags 2 Uhr ein 3 sto- 
kigtes Wohnhauß, bestehend in 2 Wobnstuben, 1 Fammern, 2 Holzkammern und a Boͤden. Dienstag, den 
a4.kt. Nachmittogs 2 Uhr ein 2 siorictes Wohnhaus ausserhalb der Stadt, an der Chaussee gelegen, von 
Stein erbaut, welches im untern Skok 3 Stuben,= Hotzkammer, : Küchen mit 1 Speiskemmer, und'1 ge- 
woͤlbten Keller; im 2ten Stok: 10 Kammern, wovon 2 durch einen irdenen Ofen gehelzt werden könn n. 
Im 3, Stok: 1, Fruchtboden mit einem eingespannten Fruchtkafften, und im aten und 5ten Stok je 
Fuuchtkasten enthält, und zu einem Frucht= und Wein-Commercium tauglich wire. Feiner die dabei befind- 
liche 3 stekigte von Stein erbaute Capelle, welche zu einer Schener eingerichtet werden kann, und 1 Jauchert 
Garten beim Hauß. An diesem Nachmittag werden weiters verkouft: Von 2 geschlossenen Cape#ke, e-O 
ballene Gloken, welche resp. 300. und 130 F im Gewicht halten. Dienstag den 7y. Nov. Bormiltags
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        406 v 
Uhr im Jungbronner-Bad. Der sogenannte Jungbronnen ein frequentes heilsames mineralisches Bad · 
deoonNorwkilundkSkundevonerChaussmwclchevqn alingen nach Aldingen 77 — 1% 
bestep#t aus einem 2 stokigten Wohn= und Badhauß mit Wirthschafts-Gerechtigkeit, das im untern Stok i 
Wohnstube, 1 Kammer, Kuche, Merdstall, Wagenschopf, Bad= Kesselhauß und Holzlege. Im aten Stok: 
6 Zimmer, 2 Kuchen, 3 Kammern, und r zum Gotteödtenst eingerichtetes Jimmer mit 1 kleinen Eloke; 
in Zten Stok: 1 Fruchtboden und Fruchtkammer, enthilt. Oabei befinder sich: 1 zweistokigte Scheuer, in 
welcher 3 Roh= und Rundvieh-Stallungen angebracht sind. Ferner 1 besonderer doppelter Schweinstall und 
das Badbronnen-Hauß. Zu diesem “ gehören und werden verkäuflich abgegeben: ohngefähr I4. Vri. Gar- 
ten, 16 Ichrt. 21. Brtl. Wiesen, 27 Ichrt. 14 Vrt. 40 Rth. Aeker, und 26 Ichrt. 3 Vrt. 20 Rth. Allmand. 
Ferner der Badkessel nebst Badzubern und das übrige erforderliche Geschirr. Dieses Hofgut ist zur Pferd- 
Rindvich- und Bienenzucht vorzüglich gut situirt, und kann mit einigem Aufwand zu einem sehr einträglichen 
Plaz erhoben werden. Die Liedhaber zu vorstebenden Häußern und Gütern, welche sich über ein gutes Prä- 
dikat und hinreichendes VBermögen mit obrigkeitlichen Zeugnissen auszuweisen vermögen, können von diesen 
Verfaufs-Objekken vorher Augenschein einnehmen, und an den bestimmten Tägen der Aufstreichs- Verhand- 
lung anwehnen. Den 28. Sept. 180g. Kön. Stifkungs. Derwaltung. 
Stammheim. Von dem auf den beeden Kästen zu Stammheim und Schwieberdingen befindlichen 
Rocken, wird Dienstag den 10. Okt. ein Quantum im Aufstreich unter Borbehalt allergnddigster Ratification 
verkauft werden, und haben sich die brebhaber Vormittags 0 Uhr in der Cameral-Verwaltung einzusinden. 
Oen I. Okt. 1800. » , Camcral-Amt allda. 
Wiblingen. Bei dem hiesigen Cameralamte werden nachstehende Güter im Wege der öffentlichen 
Versteigerung verkauft werden Den 16. Dkt. Nachmittags 2 Uhr zu Illerieden das dortige Amthaus nebst 
der Amts-Scheuer auch dem daran befündlichen, etwa 1 Tagw. großen Garten. Den 157. Okt. Vormittags 
8 Uhr zu Reglensweiler bei Illerieden t Haus, 4 Ichrt. Akers, und 4 Tagwerk Wiesen. Den 18. Okt. zu 
Widlingen Vormittags 8 Uhr die Kaxellen zu Wiblingen und Harthausen mit den darauf befindlichen Gloken, 
wozu die Liebhaber hiermit eingeladen werden. Den 19. Sept. 1800. ——— 
- Kreis= Steuerrath zu Ehingen und Cameralverwalter zu Wiblingen. 
Wolfegg. Zufolge allerhöchsten Befehls wird dis Miktwoch den 18. Okt. d. J. das durch die Auf- 
hebung des hirsigen Chor- Stist6 entbedrlich gewordene Kirchen-Suber von etwa 3500 Loth mit einigen an- 
dern kostbaren Kirchen Weräthschaften, nebst § Glocken, welche zusammen gegen r30 Centner im Gemicht hal- 
ten, und von vorzüglicher Brauch arkeit sind, an den Meistbiekenden zum Aeen hen Berkauf gebracht, worzu 
die Licbyaber auf gedachten Tag Morgens 0 Uhr hiemit eingeladem werden. Den 1F. Sept. 1809. 
- ·IhmkteiögSteuemmtzuAltdorßundsamcralamtalvsee. 
Hochberg und Hochdorf. Die herrichaftl. Schaafweide daselbsten, welche ein Bestänter mit 250 
Stük Waare beschlagen darf, wird bis Donnerstag den 19. Okt. wiederum von Georgiül 1870. an auf 6 Jah= 
re neuerlick verliehen werden. Ein Bestände hat neben freier Wohnung auch einige Kuchen= und Krautgärt 
len, deßoleichen 3 Morg. Akers, 1 Mrg. 1# Vrtl. 64 RKth. Wiesen, und 1 Merg. 2 Bril 114 Ruth. Gras= 
und Baumgarten zu genießen, muß aber dagegen eine Caution von Zoo fl. stellen. Die Pachtliebhaber haben 
sich daher gedachten Tags Vormittags Uhr mit ihren Meister-Briefen, und gerichtlichen oberamrlich gesie- 
gelten Zeugnissen, daß sie die erforderliche Gaution zu stellen vermögen, zu Hochdorf einzufinden, und der 
Verbandlung anzuwohnen. Den 18. Sept. 18090. meralamt' blingen. 
Leonberg. In Gemöheit eines allergnädigsten Befehls des Königl. Oberlandes-Oekonomie Koll'gium 
wird die Sommer und Winter-Schaafweide der biesigen Stadt auf die 3# Jahre vom 14. Merz 1810 bis 7813. 
im öffentlichen Aufsireich verliehen werden. Die gesunde Waide erträgt 690 Stücke an alter und junger Waa- 
tre, woran 580 Stük vom Beständer eingeschlagen werden dörfen. Dieser hat die disherige Schäfers-Wohnung 
und Stallung nebst dem Winterpförch frei zu geniessen und alle Jahr ein Pförchstozen-Eichlen unentgeldlich 
aus dem Stadtwald zu empfangen. Zur Verleihung ist Dienstag der 1o. Okt. d. J. anberaumt. Es werden 
daher die Bestands-Liebhaber eingeladen, on diesem Tag Vormittags ro Uhr auf dem hiesigen Natbhaus zu 
erscheinen und sich mit gerichtlichen Zeugnissen ihres Präddikats und daß sie eine Caution von Goo fl. zu leisten 
im Stande seien, zu legitimiren, welche Caution sie auch mit Stellung eines tüchtigen Bürgen und Selbst- 
zählers aus dem hiesigen Oberamt, prästiren können. Den 12. Sept. 1809. Kön. Obceramt. 
bichtenstein, Pfullinger Cameralamt. Die dortige, auf 60 bis 70 Stak beschrinkte Sommer= 
Schaafwaide mit Zo. Morg. Wieswachs und Akerfeld, auch eime Wohnung, Scheuer und Stallung, wird
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dem höchsten Befehl zu Folge auf die 6 Jahre von Geergü#e8##0 bis 816 an den Meistbietenden Sffentlick. 
verliehen, und die Verleihung auf dem Schlößle zu Lichkenstein Montag deh 16. dis, Vormittags 0 Uhr vor 
tzenommen werden, wovei sich die Liebhaber mit obrigkeic. ichen Zeugnilsen über Prädicat und Vermögen ein 
nden wollen. Den 29. S pt. 1800. Kreis Skeleramt Urach und Cameral #ieamtung Dfullingen. 
Nienharz. Die dortige Commun will bis Freitag den 20 Dkt. ihre Somner-Schanstall die ohn: 
gefehr 200 Stkak erträgt, auf 3 Jahr öffentlich verleihen ; die iebhaver, welche sich mit den erforderlichen 
Seugnissen ligitimiren können, werden daher eingeladen, sich an obigem Tag Morgens d Uhr in dem dortigen 
Wirthshaus dei der Verhandlung einzufinden. Welzbeim, den 20. Sept. 1800. Oberamt allda. 
Rottenburg am Nekar. Montag den o. Okt. d. J. wird für den hiesigen Spital unter Vorbehalt 
allerßnädigster Genehmigung wieder aufs Ncue cin Speismeister auf die nächsten 14 Jahre von Marktini 1800 
bis Feorgii 181I I. angenonnnen, und ihm die Verkölcung der Ho'#italiten, deren Z#hl sich auf ungefehr 80 
belatt, um Akkerd übergeben werden. Er wird zue Monate baar ktezabltt, bekommt freie Wornung in dem 
Hospikel, und jabrlich 20 Meß Laubholz, auch werden ihm ouf die Dauer des Akkords- die vorhandenen Kü- 
chen gerächichsten zum Gebruich überlalsen. Oie irbaber zu U#fername des Akkorde haben sich mit obrig- 
keitlichen-Zeugnissen uber ihr Prädikat und Vermögen zu versehen, und sich an gedachtem Tage Nachmittags 
um 2 Uhr in der hiesigen Süistsverwaltung bei der Abstreichs-Verhandlung einzusinden Den 23. Sept. 1809. 
Stiftsverwaltung. 
· SchwalldorbRottenbukgerOberamts.DieEommumSchaastrscidezuSchwalldokf,hiesigeaOber- 
amtswirdDienstagden24.Okt.d.J.aufJahrevonGkorgiitmobisthZ.anden-Meistbietenoen 
ver-schwimmenDieselbeistvonuter Bcsgassmheit ,·undk.1nnmitiooStükiäbrlichbeskhlagenwerden. 
Welches biedurch zur öffentlichen Wissenschaft mit dem Beisaz gebracht wird, damit sich die Liebhaber ermel- 
ten Tags Vo mitkags ro Uhr auf dem Nathhaufe zu Schwalcdorf mit irren Zeunni en uͤber Vermoͤgen und 
Praͤdikat einfinden mögen. Kottburg den 26. Sept. 1800. Koͤn. Wuͤrtt. Oberamt. 
Ungeheuerhof, Bakmnger Oberamts. Die horrschaftl. einschlieelich der den Hofê-Erd-Beständern 
daselbst zu halten eingeraumten 200 Stük Schaafen im Ganzen d00 Scük berechtigte Schaafweide, mit dem 
. Uedertrieb in 47 umliegende Orte wird von Georgsi 18ro ble 1813. auf weitere 3 Jahre Montag den 13. 
Nov. Vormittags ro Ubr in der Cameral-Verwaltung zu Baknang an den Meistbietenden verliehen werden. 
Einm Beständer wird nicht nur frtie eigene Wohnung nebst den benkthigten Stallungen und Futterböden zu- 
gesichert, sondern auch Pförch Karren, Hurden, Salz-Tröge und Pärch-Stozen angeschaft; dagegen von 
ihm eine Caution entweder duch Vorauszahlung des erzielten Bestandgelds oder durch annehmliche Bürgschant 
v#rlangt. Diejenige nun, welche als Meister dazu Lust haben, können sich bei der Verleihung einfinden, in- 
dessen äber von den nihern Verhälenissen bei der Cameral-Verwaltung sich belehren lassen. Baknang, den 1. 
Okt. 180°%. « . Kreis-Steuer= und Cameral Amt. , 
Wiblingen. Die nüsin herrschaftliche Schaasweide, welche 175 Stük trägt, wird den 24. Okt. d. 
J. wieder auf 3 Jahre verliehen werden, wozu die Liebhaber Mittags 11 Uhr mit Meister= und Concessions= 
Briefen, auch Vermögens-Beugnissen versehen, eingeladen werden. Den 20. Sept 1800. " 
-· - oͤn. Cameral-Amt. 
Freudenstatt. Christim Ludwig Kornbek, Sohn des verstorbenen Pfarrers Ul. Kornbek von Bei- 
ersbronn, dessen Aufenthalts- Ort unbekaͤnnt ist, wird hierdurch aufgefordert, inuer dem Termin von Z3 Mo- 
naten vor disseitigem Oberamr sich zu stellen, um der muern Koͤn. Verordnung gemäß, als Conscriptions- 
pflichtig, gemessen und visitirt, sodann in die iste eingetragen werden zu können. Oberamt. 
Freudenstadt. Georg David Schmelzle, Schneider und Johannes Frey, Weber, auch Joseph Geis- 
ser., sämtlich von Baiersbronn, sodann Joh. Georg Wurster von Reichenbach, welche zur Zeit der leztern Con- 
seription abwesend gewesen, haben sich zwar inzwischen in ihrem Geburts-Ort eingesunden, als sie aber von 
beramt wegen ihrer Abwisenheit zur Verantworkung gezogen werden sollten, wieder entfernt. Sir wer- 
den daher bei Verlust itres Bürger= und Unterthanenrechts hiemit aulgefordert, innerhaltb 6 Wochen vor 
visseiigen Oberamt sich zu stellen, und wegen ihrer avermaligen Abwesenheit zu verantworten. Oberemt. 
· aulbronn.NachkmannteabwesendeCantonåpstichttgeauådisscikigemMantis-Bezirk werden hie- 
mit unter Androhung der Vermögens= Confiscation und des Verlusts ihres Unterthanen= und Bürgurechts, 
theils zum 2ten = theils zum Iten= und l#ztenmal auegefordert, immer 1 Monaten sich in ihr Heimwesen zu 
begeben, und bei Oberamt zu melden, unk zwar: AX.) Zum ztcn- und leztenmal von dem Klozter Maul- 
bronn: Christ. Jak. Näher. Christoph Eottl. Näher. Ebissionl Ludw. Kolb. Garl August= Chriftian
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xubw. und Joh. Gotthils Mannbättt, Von Derbingen: Joh. Frirr. Kein. Ge. Martin Burkbord. 
Tndr. Napp. Joh. Fricd. Reichle. Joh. Jak. Ebhring. Eoltst. Fried. Rechkimmer. Jol## Ultich Auß- 
manul. Phil. Jakob Wirmann. Jeoh. Ad. Weisert. hrist. Ku Knedel. Casp. Niedermam. Sbriftian 
DTeév. Reichle. FJakeb Fried Reickerk. Christ. W alz. Job. Ge. Schilling. e. Treffinger. Joh. Ecorg 
Scqäf. Nicol Fried. Biethlingmai. X. Jak. Fried. Steinmez. Phil. Jak. Exhard. Jak. Fried. m— 
Jch. Jak. Knodel. Jeh. Jak. Klein. S Bernh. Rieth. Joh. Ge. Seifricd. Joh. Ekhrist. eguin 
Soh. Dav. Knodel. Ge. Jak. Hoͤßle. Sam. Fried. Sie Ge. Fried. Deininger. Joh. Erh. Göl 
Ven Diefenbach: Joh. Ebrist. Heilmann. Loh. A Jak. Heinr. Wertwein. Joh. Phil. Esruer. 
Imatl, Hausmann. Jod. Frird. Herzog. Joh. Mil. Ead, De. Hauemann. Jak. Heinr. Wortwein. 
Zeh. Brüßle Joh. Jak. Kilian. Sam. Treffinger. Wilh. Fried. Heremann. Joh. Heinr. Kaiser Von 
Türimenz= . Mühloaker: Shristoph Fried. chwörer. Ee. Conr Milhelm. Ge. Christoph Künkele. 
Joh. Lon Kasiner. Job Ge. Schwöhrer. Shristoph Fricd. r Jak. Fried. Rößler Sctast. Bek. 
Teß Conr. Herter. Joh. Ge. Friderich. Ich Christoph Rößlet. Joh. Wilh. Egler. Joh. Jak. Müller. 
Nagler. Jak. Wird. Meißner. Joh. Mich Eitel. Carl abrifent Friderich. Jean Henri Gordicr. 
Wir Dov. Kesiner e. Jak Schn.idt. Joh. Gottsr. Nufer. Joh. Ge. Döbele. Joh. Hantle. Johann 
Jat Alaus. Ge. 2 ##nte. Joh. Marr. Scheible. Job. Ad. Torkimmr. Gottl. Schäste. Samucl 
* JFeb. Heinr. Hilwein. Joh. Jak. Feucht. Pbil. Harrer. Gottl. Fried. Klink. Joh. Ge. Nagler. 
Soh Mich. Borth. Jöh. Heinr. Schne#der. Job. Gottl. Meihner. Joh Ge. Bossert. Gottl. Schmidt. 
Deu Heinr. Mbrecht. Hein ich Braunm. ller. Jak. Fried. Bek. Andr. Leyerle. Joh. Jakob Friederich. 
Christ. KRuͤebel. bronh —n Gottl. Fried. Scheible. Joh Ecttl. Wl Wi Ich. Schäfle. Lerenz 
Se nenmann. Conr. Bergle. Jak. lsan Jak. Fried. D ru# h. Mich. Bernhardt. Johonn 
Jat. Jo.p Joh. Gottfr. t. W Antt. Jetter. Job. *- NRößler. Christoph Elbrecht. 
###Wei. m. Ge. Ad. Reichmonn, oh. # Albrecht. Joh &amp; an. Lechter. Sdustoph Fried. Schmirt. 
Garl Fried. Nufer. Christoph Schmierer. Joh. Ge. Klaus. Gektfr. Schneider. Joh. Mart. Dürr. Thil. 
ricd. Weber. Ukrislopd Aschinger. Joh. Mich. Leierle. Franz Ton. Christopß (En. Härter. Gottlieh 
ried. Seibold. Soitl Azemaier. Joh. Fried. Zahn. Joh. Andi. Neher. Carl ter. 
ebele. Jak. Winteile. Von Enzber zund Egss Joh. Ge. Fuchs. Ludw. Borzer. Johasies 
Sestied. Ge. Jok. Kohlhünd. I#h. Ge Seifried. 2 aͤrt Ge. Borzer. Andr. Huber. Gottl. 
d er. GEe. Conr H#ttler. Ge. Jak. Nost. ane p e. Kepp. Matth. Kodlenzer. Jak. Sei- 
ir. Ge. Ad. Mller. Joh. Firner. Joh. Sch Gel. w J. Gottl H#ber Dav. Giraud. 
reudegssein Hohen klingen: ifi Fr, Heinrich Joh. Leonb. Weie haar. b. Frid. Braun. 
kös= Glattbach: Fried. Buk. Makth. Weingertnec. Christ. Bek. Jak. Bbbrin . Sebast. 
Bur, David Ceiger. Den. Tutt. Joh Gräßle. Jak. Fio Eciger. Ge. Spielmenn. don Gros- 
Vitlars: Pilerre Noßtan. Jeen Pierre Rosicn. Jean Jacqu-s Rell. Jean Alcrandre Rostan. Joha#n 
Jek. Messse. VLon Gündelbach: Jak Fricd. Soll. Jeh. Ge. Schezz. Frie, e Banh Aisenbren. 
Soh. Mich. Diem. Joh. Hulmir. Christoph Fricd. Bohmer. Jak. Stiert. Jak. Fried. Hubmer. Joh. 
*2 anmkrag. Benj. Sol. Joh. Schäfer. Ohrist. Heinr. Leiborand. Von Funnn Wilhelm 
  
  
  
  
tied. Zoll. Idh. Ick. Staͤutle. Jak. Fried. Joͤ: ger. Matth. With. Wirth. Gottl. Friedrich Erbardt. 
Joh. Fried. Scknz. Al#x Fried. ballfer. Jöh. Mich. Herkigel. Jak, Sried. Springer. Conr. Butktard 
Z Joh. Dav. Wirth Joh. Ludw. Scheitt. Goktir. Winkter. Joh Wilh. Buk. Christoph Fich 
Achot Conr. Fried. Klett. Jak. Heinr. Erfe- Job. Jak. Neff. Jak Kried. Erhardt. Lon Iptin- 
Dab. Luginsland. Christoph lied. Walz. Joh Ad. Luginzlard. Joh. Albrecht Bindel Johe ñres 
ine Jak. Fried. Huber. Joh G ber. Ge Früd. bang. Von Kieselbdronn: Joh. Mich. 
Wantin. Ge. Adam Sams. Jat. Norlok- Carl Ebris'ph Baumann. Christoph Fri, d. Wiermann. Pet. 
Still. Ge. Ad. Göhring. Phil. Jak. Feuchter. Matth. Mößner. Mich. Armbruster. Mich. Wschter. 
Jak. Binder. Heint. Ruthard#. Jak. Zicgler. Steph. Wächter. Matt. Keller. Ge. Bischoff. Chrisisan 
Göhring. Ge. Jak. Wiedmann. Veon Klein-Billars, Knittlingen: Jean Jaques Blanc. 
Baf. Konrt. Fe. Fried. Burk. Joh Ge. Exple. Chrif#. Dav. Hate Joh. Andr. Hunn. Thomas 
A. Ich. Merkie, Jak. Kried. Blumer. Iman Fried. *s Gteisenh Fried. Sauter. Gott.ich 
ried. Herrmanki. Ederb. Fried. Kreher. Be. Jak. Hutn. Job#. G Joh. Jakob Kannt. Bernd. 
ied. Blumer. Matth. rie Tonath. Fricd. Bhl Erd. unm. Sn Albr. Hänle. Job. Jaksd 
artschn. Ee. Mich, Ott. Christoph Ad. Hafner, Ge, Fried, Bikel, Jeh. Frieh. Rüdinger. Casp. Ke-
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        4½½ 
ge#l. Jak. Zeicd Schechle. Joh. Conr. Goll. Joh. Bernh. Braur. Joh. Jak. etenperst Bernh. Frid. 
Ker## Joach. Hunn. Christ. Storr. Christ. kudw. Ruf. Joh. Fried. lielhtr. *r- l. e Herrmann, 
Ge. Jak. Langenbacher. Joh. Melch. Kegel. Phil. Fried. Haͤhnle. Joh. Bernh. Beson Ven Whng 
en: Matkh. Bez. Erntt Klett. Christ. Gurjar. Joh. Heinr. Hengel. Christ. Fried. Haller. Car 
ricd. Bollaier. GErh, * Lindauer. Cheit. Fried. Münhnze- Jak. Erber. Eberh. dotld Volmer. 
Andr. Gutjar. Joh. G Fricd. Holzupfel. Jak. Fricd. Kälber. Von gömersheim: Gotktl. Mu- 
se. Joh Ge. Wurter. % m Elel. Frird. Eitel. Tob. Zuneel. clerric, Schwanzenhölzer. Wilhelm 
Muse. To? Eitel. Ge. Zundel. Joh. Hur. Sam. Fried. Schmidt. Joh Eitel. Fried. Muuch. Frid. 
Boger. Mich Bischof. Albr. Don. Johannes Spörr. Von Selbronn: Ludw. Böhringer. Diek. 
ekendurch. Joh Jak Fauth. Joh Bwborin e Jak. Schnid. Tob. Vellmer. Veon Oeschelbronn: 
# Fried. Kirichner. dw. Aschner. Cbristoph Geiger. Joh. Ge Foller Heinr. Roller. Val 
ried. Müller. Tob. Hôfel. Ge. Jak. — Joh. Ge Geiger. Jak. Fried. Vetter- Von Oetts- 
3 Joy. Cheistoph Knodel. Joy. Andr. Reuter. Ge. Conr. Fischer. Mteh. Hemmn Chrigk Cail 
Gwinner. Ge. Ad. Roller. Frich Rivoir. Andr. Munchinzer. Joh. Conr. Münchinger. Scb. Audreas 
Vollmer Ge. Jak. Kast. Andr. Lischhausser. Foh. Conr. Gwinner, Joh. Conr. Brüsile. Conr. Pllaqer. 
Gottl. Ad. Ott. Joh. Co #r. Roller. Joh. Iak. Vinnuy. Seb. Mössner. Gottlob Andr. Rudofph. Chri- 
stoph Fried. Gwinner. Joh. Vinnay. Carl Rüdinger. Foris Gottfr. Hof. Jak. Fried. Strübe. I#hann 
Dav. Pfeffer. Eberh. Kast. Joh Jak. Kast. Christ. Wht Rudolph. octl. Gwinner. Larl Jos. Fizer. 
Phil Heinrich Bodner. Mich. Heugel. Joh. Math. Stein. Jeh. Conr. Kast. Ge. Conr. Baumann. 
N Vinnay. Von Pinac#e: Jacques Prim. Pierre Hererier. Clem. Wolsch egel Conr. Tallmon. 
Mich. Noucell. Von Roß — : Ge. Mart. * Jak. Fri. Herrigel. Joh Ge. Bek. Ludw. 
Maienknecht. Jak. Weber. Jako “ Jaisle. 31 Ge. Schaut Joh. Frei. Steph. Wasdle. Von 
Ruith: David Laux. Jak. Trauz. Ge. Jak. S. Joh. Trauz. Andr. Herzog. Jscod Wallin ger. 
Ge. Jak. Oesterle. Ao. Heugel. Ire. Göbel. Joy. dumpert. Andr. Oünwandt. Jshann Georg Herzog. 
Bon Schmie: Johann Gottl. Wiissing#r. Jak. si Wei Hinger- —. Mö#ger. Conr. Ad. Heugi#- 
8 Fricd. Schmid. Joh. Andr. Holmer, Von Sch önenb ts Viall. Von Schuür 
Ringen: Mich. Gienger. Joh Jak. Lenz. Ebngop Jak. poch n Ge. Len. Matt. Huter. I #.4 
Hellmann. Mil. Ferd. Ci Joh. po. Rößler. Uhristorh Buyer. Ghrist. Haller. Gottl. Conr. Wie- 
andt. Wilh. Heinr. Schroth. Von Wirs hetm: Joh. Spielmnn. Jakob Bernh. Schmierer. 
ak. Fried. Künsc. Joh. Jak. Künle. udw. Schönek. Joh. Andr. E Andr. Zundel. Micha#t 
Schönek. Joy. Schmierer. Joh. Mich. Widmimn. Joh. Ge. Schmierer. eats Bührer. Joh. Tobiat 
Gärtner. Jak. Fried. Mauch Joh. Wiedmann. Ge. Wilh. Müuch. Von Wurmoberg mit Lucern 
nd Baͤrenthal: Mich Brodbek. rt Leop. Raff. Jak. Fried. Schan. Ge. Balt. Glät#.Jakob 
iez. Joh. Meeh. Antonius Raff. Ge. Balt. Schan. Joh. Ge. Meeh. Joh. Koch Joh. Ge. Baurk. 
ric. Ast. Joh. Jak. Tallmon. Joh. Dilmmn. Jak. Fried. Hüs. Joy. Jak Sigzrist. Von Zai- 
kersweiber: Joy. Christ. Wanner. Joh. Christ. Maushardt. Sant. Jak. Alcher. B.) Zuca zwii- 
enmal von dem Floster Mauldronn: Job. Pet. Ficcher. Christ. Mich Hahn. Von Derdingen: 
Jal. Fried. Schiltg. Jakod Gek. Joh. Britch. Von Diefenbach: Joh Ludw. ämie. Von 
Dürrmenz Mählaker: Eprisooph, Fried Fischer. Ge. Fried. Brandauer. Jod A?. Ruf. Joh. Mark. 
Schäfer. Diet. Gannter Gottl. Fried. Nolrer. Edrist. Wilh. Laurmmm. Fried. Nonnennamm. Imanuc# 
Vell. Jak. Fried. Kaurmann. Joh. dii Mohler. Joh. Ludw. Klink. Joh Muͤller. Joh. Feßler. Joh. 
Ludw. Bek. Jak. Heinr. Bek. Coristoph Jak. Albrecht. Ehrist Wilh. Misterer. Joh. Mich. Händlé. 
Joh. Mart. Eitel. Joh. A: Joy. Ge. Egler. Gottl. Fiic. Albrecht. Joh. Diet. Ganter. 80 
Gros-Glatt ach: Joy. Knapp. Gon Gros-Villars: Heni# B#e. Von Illingen: 
Gottfr Calp. Wirth. Jak. Com Wolgemuth. Ad. Schnitt. vat. Winkler. Johann Ludw. ODinkelaker. 
Ven Iptingen: Joh. Ad. Heilig. Ven Kicselbronn: Imm. Zinder. Joy. Ge. Knodel. Von 
Knittlingen: Joh. Dov. Merkle. Job. Mil. Steindacher. Ge. Mich. Blumer. Joh. Ulr. Lercher. 
Toh. Diet. Bauer. Von bienhinge: Christ. Fried. Kanz. Veon Eomersheim: Fried. Hiker. 
# Eitel. Vo#n Oelbronn: Gottl. Böringer. Christ. Fekenbusch. Von Oetisheim: Job. 
S Alnchinge-. Cbrist. Gottl. Ren. Von Pinache: Jean Louis Richardon. Von Roswaag: 
*'ie Kohler. Von Fnith Joh. 
Schüzingen: Ctrist. o“ Tobh. Mart. Schroth. Von Wurmberg mit Lucern und Baͤ. 
renthal: Heinx. Braun. Gottl. Glos. Koͤn, Oberamt 
eugel. Christoph Klett. Andr. Klett. Joh #ett. Von-
        <pb n="434" />
        40 
Nalen. Der bei dem-Kön leicht. Inf. Botaillon von Wolf gestandene Gemeine, Anton Bielmaier vom 
Schloßreute, hiesigen Oberamts, ist den ao. Aug. d. J. auf dem Marsch im Fekde treuloser Weise desertirk. 
Es werden daher alle Hoch= und Wohllöbl. Ortsvorstände geziemend ersucht, auf diesen Menschen zu fahnden, 
ihn auf zu arretiren, und gegen Ersaz der Kosten hieher einliefern zu lassen. Den 22. Ferten 1809. 
n. Oberamt. 
Baknang. Der bei dem Königl. Garnisons-Regiment zu HKebeneine gestandene Gemeine Makthias 
Held von Wattenweilir ist den 23. Aug. d. J. von der Gallioten-Wacht zu Ludwigsburg desertirt. Sämtli- 
che Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserkeur zu fabnden, u. ihn aut Betreten an hie- 
sige Oberamt wohlveiwahrt einljefern zu lassen. Den 74. Sept. 1880. Oberamt allda. 
Balingen. Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment von Franquermont gestandene Gemeine Johann 
Georg Vögele von hier, ist den 20. April d. J. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Es werden daher alle 
Obrigkeiten ersucht, auf dlesen Delerteur zu fahnden, ihn im Betretungefall zu arretiren, und wohlverwahrt 
entweder unmittelbar an bemeldtes Regiment oder an das hiesige Oberamt einliesein zu lassen. Den 15. Sept. 
1809. kön. Oberamt. 
Beil stein. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Prinz Paiul gestandene Tambeur Franz Conrad. 
Diem von Auenstein ist den 6. Mai, d. J. vom Armee-Corps im e desertirt Sämtliche Obrigkeiten 
werden daher ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betrekch zu arretiren, und entweder hieber 
zum -DOberamt, oder Ar nächsten Milit-ir-Betkrde einzuliefern. Den 6. Sept. r8e0. Dderamt dahier. 
iberach. Der bei dem Kön. le'chten Infanterie-Bataillon von Wolff gestandene Gemeine, Georg 
Harner von Wiblingen ist im Felde von dem Armee-Corps desertirt. Sämtliche Obrigkeiten werden hiemik 
geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und wodlverwabrk entwe- 
der an unterzeichnete oder an die nächste Militoir-Behörde einzuliefern. Den 2. Sept. 1800. Dberamt. 
Bietigbeim. Von dem Königl. Fusjäger-Bataillon König ist der Gemeine, Jakob Hornikel von 
Kirchheim am Nekar, den 22. April d. J im Felde desertirt. Alle Yolizei-Behörden werden daher ersucht, 
denselben auf Betreten anhalten, und entweder dem nächstgelegenen Militär-Commando oder hieher ausliefern. 
#u lassen. Den 30. Aug. 1800. Cberamt allda 
Eßlingen. Der bei dem Königl. Infenterie Regiment Prinz Paul gestandene Wagenknecht, Johannes. 
ischer, von Neuhausen disseitigen Oberamts, ist den 21. August d. J. aus dem Lager bei Wien desertirr. 
lle Hech= und Wot Höbl. obrigkeirliche Behrden werden desdalb geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling zu 
fahnden, ihn auf Betreten zu aricrren, und unter sicherer Begleitung untweder an diesseitiges Oberamt, oder 
aber an das nächstgelegene Militr Commando eimiiefern zu lassen. Den 23. Sept. 18090. 
« Koͤn. Oberamt. 
Stockach. Nachbenannte beim Königl. Militer gestamdene Individuen sind desertirt, und zwar 1) rom 
Königl. Infanterie Depot-Bataillon der Corpor#al Anton Schacherer von Stokach, die Gemeine Johannes 
Sschenbacher von Bormann, Bartholomüus von Au und Amrreas von Au, von Wiebingen. 2) Vom Jäger- 
Negiment zu Pferd Köni), der Gemeine, Taver Schlosser von Sgueingen. 34) Vom Infanterie-Regiment 
Pinz Friederich, Joseph Reutemann von Radolfzell. 4) Vom Konigl. Garnisons-Regiment Sebast. Feßler 
von Stokach. Sämtliche Obrigkeiten werden daher gezirmend ersucht, auf diese Pursche 8 sahnden, und sie 
im Betretungsfall wohlverwahrt entweder an die unkerzeichnete oder an ihre militäricche Beh#de einliefern zu. 
tassen. Den r. Sept. 1800. Oderamt allda. " 
. Tuttlingen Die bei dem Kön. Camrer gestandenen Gemeinen, Michgel 
Reiser von Seilingen und Oberamts, sind zu Anfang des Juli 
aus der Station Edersdorf -und Wobhlloͤbl. Behoͤrden werden da- 
her geziemend ersucht, auf dieselbe zu arretiren, und entweder hieher oder an das 
Lochlöbl. Regiments-Commando u 1. Sept. 1809. Koͤn. Oberamt. 
Weinsberg. Christian Binder von Willipach, hiesigen Oberamts, ist am r2. Sept. aus Königl. 
Militaͤr- Diensten in Ludwigsburg entwichen. Man bittet, auf ihn zu fahnden, und itn im Bettetungssall 
gegen Kosten- Ers.nz wohlperwahrt hüher einzulicfern. Signalement. Erwaͤhnter Binder ist 21 J. alt, 5 Fuß 
Zoll groß, hat bräunuchte Haare, ein längliches, schmales u. bräuntiches Gesicht, eine 1 Kbogene Na- 
e, graue Augen, braune Augdraunen, einen grossen Mund, schène Zähne, keinen Bart, ist von hagerer Sta- 
tur und gehr ein weng gedukt. Den 10. Sept. 1800. — Oberamt allda. 
SgseSe# 
  
    
   
     
    
      
  
   
von. 
   
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        <pb n="435" />
        Nro. 48. 1 800. 421 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blokt. 
Samstag, 14. Okt. 
Herbst-General= Rescript auf r800. 
In Beziehung auf die berorstehende Weinlese wollen Wir hiemit die Königl. Cameral= 
Beamten, welche Wein Gefälle zu administriren haben, auf alles dasjenige verweisen, 
wegen der Herbst-Anstalten, Bestellung der Keltern und Besorgung der herrschaftlichen 
Wein-Gefälle durch die bisherigen Verordnungen, vornemlich aber durch die Herbst: Gene- 
ral= Reseripte von den Jahren 1806, 1807. und 1808. befohlen worden ist. Wir finden 
u. den gegenwärtigen Umständen angemessen, noch folgende besondere Vorschriften zu 
ertheilen: # 
1) Da die Trauben in der Zeit igung nech weit zurük sind, so haben die Cameral Be- 
amte unter Mitwirkung der Ober-Beamten, die Einlehung zu treffen, daß so viel 
es chunlich, und nach andern Rüksschten räthlich ist, die Weinlese noch länger aufge- 
schoben, und eine vollkommenere Reife der Trauben abgewartet werde. 
2) Bei dem dißjährtgen geringen Herbst-Ertrag haben die Cameral-Beamte den pflicht- 
mäßigen Bedacht darauf zu nehmen, daß nicht zu viele Keltern-Bäume ausgerüster, 
die Anzahl der Herbst= und Kelter-Bedienten msglichst eingeschränke, und alle unnöthi- 
e Kosten vermieden werben. 
3) Von den Weinberg-Besizern, welche einen Ertrag aus ihren Weinbergen erhalten, ist 
der Boden-Wein in natura einzuziehen. Ueber den Bodenwein aber, welcher von den 
Censtten in Ermanglung eines Wein-Ertrags nicht in natura entrichtet werden kann, 
haben die Beamte gleich nach dem Herbste Specificationen einzusenden, und in sol= 
chen bet jedem Censicen zu bemerken, ob derfelbe nach dem magistrattischen Zeugniß zur 
vermöglicheren oder ärmeren Classe der Unterthanen gehöre. 
4) Die Cameral-Verwalter haben die zu entrichtenden Vemgüsten so wie die Besoldungs= 
Weine unter der Kelter mie 2 Driteel Borlaß und r Drittel Druk abzugeben. 
5) Was sofore nach Bestreitung der Gülten, Beseldungen, des Tagweins und anderer 
ähnlichen Abgaben übrig bleibr, ist wehl sorkirt einzukellern, und was hiezu wegen 
allzugeringer Qualitär nicht tauglich seyn sollte, sogleich unter der Kelter hechst wög- 
lich zu verkaufen. * 
6)sErwarten Wir von sämtlichen CameralBeamten, gleich nach geendigtem Herbste die
        <pb n="436" />
        Nachherbst-Berichte und Wein-Tabellen, um sodann das Weitere verfuͤgen zu koͤn- 
nen. Daran geschiehet Unser Koͤnigl. Wille. Stuttgart, in Koͤn. Ob. Fin. Kammer, 
Landwirthschaftl Depart. den 9. Okt. 1809. 
Verordnung, die Reise-Kostens-Anrechnung Koͤnigl. Diener betreffend. 
Se. Königl. Mas. haben allergnädigst zu befehlen geruht, daß bei Verschikungen 
Königlicher Diener, welche nach dem Diäten-Regulativ zu ihren Reisen Pferde zu gebrau- 
chen legitimirt sind, de erlaubte Anzahl aber nicht gebrauchen, nur so viel Pferde in An- 
rechnu. 3 gebracht werden dürfen, als dieselbe wirklich zu ihrer Reise gebraucht haben, und 
raß im Uebertrerungsfall jeder Königl. Diener, welcher eine mit der Wahrheit nicht über- 
einkommende Anrechnung macht, zur Strafe gezogen werden soll. Welches hiemit zur Nach- 
achtung bekannt gemacht wird. Den 7. Okt. 1809. 
Decret der Kön Ob. Fin. Kammer, Dep. der indirekten Steuern d. d. 6 Okt. 1 300. betr. 
die AUccise-Entricktung bei dem Verkauf th.illarer Sachen, w.lche nach und nach abgeführt werden 
Da es bisher mehrmalen geschehen ist, daß bel dem Verkauf theilbarer Sachen, wel- 
che nach und nach abgeführt werden, die Verkäufer die Aceise erst dann entrichten zu mussen 
sich beglaubtgten, wenn der lezte Theil der verkauften Sache übergeben wurde, nach dem 
G. 42. im eöten Abschn der Aceis- Ordnung aber die Acceise gleich nach dem Verkauf, und 
ehe die Waare an den Käufer wirklich übergeben wird, entrichtet werden soll, so wird zu 
Verhütung jedes Mißverständnisses hiedurch bekannt gemacht, daß, wenn die Verkäufer der 
Feld und Garten-Früchte, so wie auch anderer accisbarer Sachen, welche theilbar sind, die 
Aceise von jedem einzelnen Theil des Ganzen vor dessen Uebergabe zu bezahlen unterlassen, 
auf ihre Eneschuldigung, daß sie diese Abgabe bei Abführung des lezten Theils der erkauf- 
ten Sache hätten bezahlen wollen, keine Rüksicht genommen, sondern nach der Strenge des 
Gesezes gegen sie verfahren werden wird. « 
Die ordnungsmaͤsige Einsendung der zu censirenden Schristen betr. 
Da es schon mehrmal der Fall war, daß die im Koͤnigreiche befindliche Schriftsteller 
ihre zum Druk bestimmte Manuscripte, oder Buchhaͤndler und Buchdruker die von ihnen 
in Verlag genommene Schriften brevi manu einem Mitgliede des Königl. Ober-Censur-Col- 
legli zur Cenfur übergeben oder überschikt haben, durch dieses ordnungswidrige Verfahren 
aber der Geschäftsgang nothwendiz leiden muß, so werden gedachte Personen andurch ange- 
wiesen, wenn sie nicht die zum Druk bestinunte Schriften ohne die nöthige Erlaubnis, sie 
druken zu dürfen, zurükerhalcen wollen, die befragte Schriften mit dem vorgeschriebenen 
Erhibito entweder dem Directorio oder der Registratur des Königl. Ober-Censur-Collegii 
zugehen zu lassen. Decret. Stur'g. im Kön. Ober-Censur-Colleglum, den 28. Sept. 1309# 
Die von jeder neu erschelnenden Schrist an das Königl. Ober-Censur-Collegium abzugebenden 
"««" Exemplarien betr. 
Da man unt Misfallen bemerkt hae, daß die im Reiche befindliche Verleger die vor- 
geschrtebeme zwei Exemplarien von den neu erscheinenden Schriften, wovon das eine für den
        <pb n="437" />
        423 
jedeswaligen Censor, das anbere hingegen für die Bibliothek des Königl. Ober-Censur-Col- 
legii bestimmt ist, an die Registratur dieses Collegit einzuschiken häufig unterlassen, so wil 
man dieselbe andurch ernstlich angewiefen haben, nicht sowohl vie rükständige Eremplarien 
ungessumt einzuschiken, sondern auch für die Zukunft der diesfallsigen Verordnung nachzu- 
kemmen. Dectet. Seutg. im Königl. Ober-Censur-Coll-gium, ben 23. Sept. 1809. 
Rechts-Erkennenisse des Kön. Ober-Tribunals. 
1) In der Appellations-Sache von der vormaligen Fürstlich Hohenlohe-Waldenbur- 
sischen Justiz, Kanzlei zu Bartenstein, zwischen Johann Gertg zu Ochsenthal, Kläger Av- 
pellanten an einem, und dem Hoäger Sörrlein zu Bartenstein, Beklagten Appellaten am 
andern Theil, eine Entschädigungs Forderung wegen niche erfüllten Pacht-Vertrages be- 
treffend, wird das appellanttsche Bewets Gesuch als unstatthaft abgeschlagen, die absolvi- 
rende Urthel vorlger Instanz bestärigt, und Appellant in die Prozeß= Kosten dieses Appel- 
lator#i verurtheilt. Tübingen, den 23. Sept. 1300. 
2) In der Appellations-Sache von dem Königl. Ober-Justiz" Collegtum in Stuttgart 
zwischen dem Oberamt und Stadtmagistrar zu Canstade, Bekl. Appellanren an einem, und 
dem Handelsmann Wergo in Sturtgart, Klaägern, Arpellaten am andern Theil, eine Spolien= 
Klage betreffend, wird, in Erwägung der materiellen Beschaffenhetr der Sache, die Beru- 
sung durch ein Rescript abgeschlagen. Den 20. Sept. 1809, 
Erkenntaisse des Kön. Obrr-Justig-Collegii lIten Senats. 
1) In der Appellartons-Sache von Rißdiffen zwischen dem Schuzjuden Moses Isaak 
Nothschild ven Nordstekten, Kläger Appellanten an einem, und Martin Teufel zu Baisin- 
gen Beklagten Aprelkaten, am andern Theil, eine Schuldforderung betreffend, wurde bei 
dem Königl. Ober Jusiiz: Collegio 11. Sen. wegen Mangels in den Formalien zwar nicht 
im Wege der Appellatlon, dagegen als Nullitäten-Sache für erwachsen angenommen. Srurt= 
gart, den 26. Sept. 1800. 
2) In der bei der vormaligen Fürstlich Wolfegglschen Reglerungs-Kanglei in zweiter 
Instanz verhandelten, und an dieses Kömgl. Ober-Justiz Collegium gekommenen Appella- 
tions= Sache von Wolfegg, zwischen Anton Kuon zu Außer= Edenspach, Kläáger, Apvellan= 
ten, an einem, und Joseph Seeger daselbst, Beklagten, Appellaren, am andern Theil, ist 
die Urthel voriger In'tanz dahin reformirt worden, daß dem Beklagten, Appellaten, die *- 
demfelben auf dem Soldgur des Klägers, App llanten, angesprochene Fahrweegs-Dienstbar= 
keit nicht zustehe, sondern er mit dem Gebrauch eines Fußwegs, unter den in dem oberamt 
amtlichen Pro-okoll vom 23. Dec 1718 enthaltenen Bestimmungen sich zu begnügen, und 
dagegen die festge s- re jährliche Prästationen sücohin zu leisten habe, oompenl. expensis. 
Syntgarc, den 4 Okt. 1809. 
Se. Koͤnigl. Maj. haben das neu errichtete Dragoner-Regiment des Kronprin—- 
zen Koͤntgl. Hohelt zu ercheilen 4ergnädigst geruht. Den 15. Okt 1806. 
Verinoͤg allerhoͤchsten Dectets v. 7. Olt. haben Se. Koͤnigl. Maj. gnaͤbigst verord-
        <pb n="438" />
        44 
net, daß der von der evangel. Brüber: Gemeinde auf dei Hörnle neu zu erbauende Ort den 
Ramen Königsfeld erhalten soll. 
Se. Königl. Masjs. haben durch allerhöchste Deccet vom 6. Okt. 
den aus Oestreich. Diensten sich gestellten Lieutenant Killmayer als Second gleute- 
nant beim Infanterie-Regiment von Koseriz anzustellen; 
den Ober-Regierungs-Assessor auseultans von Soden zum Assessor cum Voto; und 
vermög allerhöchsten Deerets vom 7. Okt. den Assessor des Kön. Ober-Justiz= Collegit 
Fs Friedrich v. Seckendorf zum Königl. Kammerfunker zu ernennen allergnädigst 
geruht. 
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruhet, 
durch das allerhöchste Decrets vom s. Okt auf Resignation des Amtspflegers Hoch- 
stetters in Tuttlingen dem vormaligen Patrimontal-Beamten Leppold von Unter-Boihin- 
gen die Amtspflegers= Stelle in Turtlingen zu übertragen; « 
durchallerhöchsteDecretevomd.Okt.dieerledigteAmtspflegers-StclleinCacwdem 
quiescirenden Amtmann Dauer von Ringingen, 
die erledigte Foͤrsters-Stelle zu Warmbronn, Oberforsts Leonberg, dem bisherigen Bei- 
knecht Wanner in Oberwälden, Oberforsts Engelberg, 
die erledigte kathol. Pfarrei Siggen, Oberames Alrdorf, dem pensionirten Ellwangischen 
Chor-Vicar Michael Kleiner, und » 
durch ein allerhöchstes Decret vom 7. Okt. die erledigte kathol. Pfarrei Laufen, Ober- 
amts Spaichingen, dem Caplan Michael Kirmes in Binsdorf, Oberamts Sulz, und die 
Caplauei Binsdorf dem Schloß-Caplan Michael Betsgen zu Kapfenburg, auch 
durch ein allerhöchstes Decret vom 3. Okt. die durch Resignation des Stadt= u. Amts- 
schreibers Cronmüller zu Horb erledigte Stadt= und Amtsschreiberei dem bisherigen Spi- 
tal-Amtsverweser Ott daselbst allergnddigst zu übertragen. 
Bei dem Königl. Ober-Tribunal ist der Rechts-Candidat Johann Christoph Friedrich 
NRömer aus Stuttgart unter die Zahl der Königl. Advokaten aufgenommen, und heute ver- 
pflichtet und immatriculirt worden. Tübingen, den 5. Okt. 1809. 
Stuttgart. Der Reches-Candidat Johann Ferdinand Kleinmann von Bönnig- 
heim ist nach erstandener Prüfung als Königl. Advokat angenommen, und in dieser Eigen- 
schaft bei dem Königl. Ober-Justiz= Collegio 1I. Senats an heurigem Tage beeidigt und im- 
matriculirt worden. Den Lro. Okt. 1309. 
Se. Königl Masjs. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 3. Okt. dem Johann 
Bauder, Georg Herzog und Gottlieb Jäger zu Waiblingen, desgleichen dem Notger- 
ber Stroh und Gustav Hahn zu Calw, welche sich durch verschiedene Lebensrettungen 
ausgezeichnet haben, die silberne Verdienst= Medaille allergnädigst verliehen, welches hiemtt 
öffentlich bekannt gemacht wird. Stuttg. iu Königl. Ob. Regterung, Ober-Pol. Depart. 
den 3. Okt. 1809. 
Stuttgart. Nachdem der Königlich Preußische Major Franz Carl von Einkens-
        <pb n="439" />
        425 
dorf, welcher die Zinse aus einem, von dem vormaligen Wuͤrttembergischen Hauptmann 
Jehann Frirdrich von Linkensdorf im J. 1760. fuͤr den von Linkensdorfischen Manus— 
stamm gestifteten, bet dem Koͤnigl. Wuͤrttembergischen Tutelarrath in Administration stehen- 
den Fidei= Commiß-Capital von 3, goo fl bezogen har, im Jahr 1805. ohne Descendenz ge- 
storben ist, und Carl Eugen Friedrich von kinkensdorf, Major und Plaz: Commandant 
in Stettin sich als Nachfolger gemelder har; so werden alle diejenige, welche eine Auspra- 
che an dieses Fidet-Commiß zu machen haben, vorgeladen, solche innerhalb 3 Monaren, 
welche ihnen hiemit peremterie anberaumt werden, durch einen bei dem Königl Würteemb. 
Ober Justiz= Cellegio 11 Senats angestellten Prokurator gehörig darzuthun, indem nach Ver- 
stuß dieser Frist die weitere rechucche Verfügung in der Sache getroffen werden wird. Den 
15. Sept. 18090. Königl. Ober-Justiz-Collegilum II. Senats. 
  
lKudwigsburg. Der seinem Ende sich nabende Militär-Verpflegungs= Akkord veranlaße eine neue Li- 
eitation unter den bisherigen Bedingungen auf fernere 3 Monate, falls die Verpflegung auf RKechnung des 
Vandes noch so lange andauern sollke, wozu Donnerstag der 10. Okt. Vormittags 8 Uhr auf dem dahiesigen 
Rathhauß anberaumt ist. Den rr. Okt. 7800. » eramt allda. 
Güglingen. Bei der Königl. Cameral-Verwaltung ist Rocken, Gersten und Haber feil, durchaus 
alte Früchte und von guter Beschaffenheit. Den 2. Oct. 1809. Cameral-Verwaltung allda. 
orb. In der Wohnuna des Cameral-Beamten wird Donnerstags den 26. Okt. Vormittags um 
Uhr ein Quantum Dinkel öffentlich versteigert. Den 7. Okt. 100. Cameralverwaltung. 
Neuhausen auf den Fildern. Auf den herrschaftl. Fruchtkästen 4½ t uand Neuhaufen noch 
ein Quantum Dinkel und Haber von besonders guter Qualität feil. n 6. Okt. Koof. 
Cameral-Verwaltung daselbst. 
Rottweitl. Auf allerhöchsten Befehl des Königl. Ober-Landes-Oekonomie-Collegiums werden von Sei- 
ten der hiesigen Stiftungs-Verwaltung an den achperhen Tagen folgende Realitéten lalva ratificatione an 
den Meistbiekenden verkauft werden, und zwar: Dienstag den 1P. Okt. d. J. Nachmittags 2 Uhr ein 3 sto- 
kigtes Wohnhauß, bestebend in 2 Wohnstuben, 4 Kammern,: Poukurmern und 2 Böden. Dienstag, den 
Okt. Nachmittogs 2 Uhr ein 9 stokigtes Wohnhaus ausserhalb der Stadt, an der Ehaussee gelegen, von 
Stein erdaut, welches im untern Stok 3 Stuben, : Holzkammer, 2 Küchen mit # Speiskammer, und # ge- 
wöldten Keller; im aten Stok: 10 Kammern, wovon 2 durch einen irdenen Ofen geheizt werden können. 
3. Stok: 1 Fruchtboden mit einem eingespannten Fruchtkasten, und im #ten und #ten Stok je ein 
Fruchrkastem enthält, und zu einem Frucht= und Wein-Commercium tauglich wäre. Ferner die dabei befind- 
liche 2 stokigte von Stein erbaute Capelle, welche zu einer Scheuer eingerichtet werden kann, und Jauchert 
Garten beim Hauß. An diesem Nachmittag werden weiters verkauft: Von # geschlossenen Capellen, 2 me- 
tallene Gloken, welche resp. 200. und 130 Pf. im Gewicht halten. Dienstag den 7. Nov. Vommittags 9 
Uhr im Jungbronner-Bad. Der sogenannte Jungbronnen ein frequentes heilsames mineralisches Bad, 2 Stun- 
de von Rotweil und : Stunde von der Chaussee, welche von Balingen nach Aldingen zichet, entlegen. Er 
bestehet aus einem 2 sorigten Wohn und Badhauß mit Wirthschafts-Gerechtigkeit, das im untern Stok 1 
Wohnstube, 1 Kammer, Küche, Pferdstall, Wagenschopf, Bad-Kesselhauß und Holzlege. Im aten Stok: 
6 Zimmer. ? Fuchn, 5 Kammern, und 1 zum Gottesdienst eingerichtetes Zimmer mit 1 kleinen Gloke; 
im Zten Stok: r Fruchtboden und Fruchtkammer, enthält. Dabei befindet sich: ## zweistokigte Scheuer, in 
welcher 3 Roß= und Rindvieh-Stallungen angebracht sind. Ferner 1 besonderer doppelter Schweinstall und 
das Badbronnen-Hauß. Zu diesem Hof gehören und werden verkäuslich abgegeben: ohngefähr r# Brt. Gar- 
ten, 15 Ichrt. 2k Vrtl. Wiesen, 27 Ichrk. 14 Vrt. 40 Rth. Aeker, und 26 Ichrt 3 Vrt. 26 Rth. Allmand. 
erner der Badkessel nebst Badzubern und das übrige erforderliche Geschir#. Dieses Hofgut st zur Mferd- 
indvieh= und Bienenzucht vorzüglich gut situirt, und kann mit einigem Aufwand zu einem serr einträglichen 
Mlaz erhoben werden. Die Liebhaber zu vorstehenden Hiuzen und Gütern, welche sich über ein gutes Pri- 
dikat und hinreichendes Vermögen mit obrigkeitlichen Zeugnissen auszuweisen vermögen, können von diesen 
Verkaufs-Objekten vorher Augenschein einnehmen, und an den bestimmt. Tägen der Aufstreichs- Verhemd- 
lung anwohnen. Den 28. Sept. 1809. Kön. Stiftungs- Verwaltung.
        <pb n="440" />
        426 
Wolkeggt. Zufolge allerhechsten Be' hls wird bls Mitrwoch den. 18. Okt. d. J. das durch die. Auf- 
bebung des hiesigen Cyor- Stifr entbedrtich gewordene Kirchen-Siller von ekwa 3500 Loth mit einigen an- 
bern kostbaren Kirchen-Geräthschaften, nedst § Glocken, welche zusammen gegen 130 Eenrner im Gewicht bal- 
ten, und von vorzüglicher Brauchtarkeic find, an den Meisteietenden zum öffentlichen Berkauf gedracht, worzu 
die Licbhaber auf gedachten Tag Morgens 9 Uhr hiemi eingrladen werden. Den 17. Sept. 180. 
" Kön. Kreis= Seeueramt zu Altborf, und Komsalanv aee. 
Alpirklpach. Da der 9 jährige Bestard des der Cameral -Verwaltung dabier zugehörigen herrschaftl. 
Hoszuts Breittenwis bis Georzü 1310. zu Ende geht, so wird solches ab#ergnadigstem Besebl gemäs am 
ittwoch den 25. Okt wiede#um auf 9 Jayre von Georgi#i 1810 bis 181. auf dem Rathhaus dahier veriic- 
hen werden Dieses Hofgut, welches alle Tate beaugenis enist werden kann, bestehet in einer Bauren-We- 
daufung mlt einigen Scheuren, Schaaf-Pferd-Ochsen-Küh= und Schweinställen, emem Siicher, Bick- 
Wasch= und Käshaus, einem Rohrbronnen, 03 Morg. zellglichen Aekern, 341. Morg. Möbefeldern, 15 Vur 
2##säkern und Waidfeldern, 57 Merg. Wie#n und Grten, und 24 Morg. Waldungen und Gebesch. Die 
Pacht= Lierhoder haben sich mit obrigkeitlichen Jeugnissen über ihr Vermögen und Prädlkat zu versehen, an ge- 
dachtem Tag, Vormitkags 8 Uhr allbier einzusinden und derjenige, welcher den Bestand erbält, har uine Qaurion 
von l000 fl. einzulegen. Den 27. Sepr. 1800. Kreis- Stenerrarh des Kalwer Kreiseo, und Cameral= 
„ Verwaltung zu Alpiröbach, 
Alrirekch,Ver## ö eingeloffenen allergnädigsten Besebls Königl. Lber-Finanz-Kammer, Lan##- 
wirihichaftl. 7 #ha tem. O. u. 11. Sept wird die der hiesigen Camerel Verw-uung Mlhemun zustehunde 
Ziegelhuͤtie im oͤffentlichen Aufstreich verlieben werden. Dabei w. rden aber gerlei Versuche vorgenommen. 
Ber dem einem wird mit Verleihung der Zi#egelhutre, wenn sie auf dem gegenwärtigen Plaz serner bliebe und 
W# hergestent würde, bei dem andern aber, wann sie ausserhalb es Drls versezt, und neu ertaut würde, 
ein Versuch angestellt werden. Die Verleihung wird am Bonnerfi 9 den 26. Tkl. auf dem hiesgen Ratbaus 
dogenommen, u. die Kaufs-Liebhab r, welchen vor ver Versteigerung de weitere Bedingungen werden eröfnet 
werden, haben sich mit obrinkeitlichon Jeugniffen ihres Praddisats und Vernlögens auszuweisen Den 20. Seipk. 
1800 Cau#eral-V. zwaltung allda. 
Freudenstadk. Da bie auf den 236. Eepr. anbereumt gewesene Verleitung der herrichaftl. Ziegelhüt- 
te bii Freudenflade wegen eingerrekener n an diesem Dag richt Stokt hatte so wird dab Pubukum 
bhievon mit dem Anhang in * neniß gesezt, daß solche erf am Montag din 23. Tkt. VNommictags 10 Uhr 
auf dem Rtbhauß in Freudenstads vorgenommen werde, wobei die Bestands Liebheber sich einsinden wollen, 
Deu zo. Sept. 1. —. reis-Strueramf Galw, und Cameral. Verw# lkung Freudensüadr. 
aNiin, Oberamts Gmünb. Die dertige Commun Semmer Schaalwene, d.ren Bestund heuer zo- 
Em gegangen ist, und wotei man mit Zoo Stük Schoafwacr auffahren kann, wird auf weitere 3 Jahre, 
nemuch von Gpottt bis Martini 1810 11. I#. bis 1813. on den Mosstbier##en ver lieten wendn ie Lieb- 
habe: werden zu: Aufstreichs Verhandlung, weiche auf den 10. 1. Ncchn#sttogs 2 Uhr ausa'sezt worden ist, 
unter der Bemerkung, ins Ablerwirrhehauh zu Lauturn eingeladen, daß sie sich mir den er orderlichen Gautions- 
Leistungen gefatzt zu balken häcten. Gmind, am 6 Okt, 1809. 4 oͤn. Oberamt allda. 
Leenberz., U'ber den Heu= und Skroh-Bedarf für die Koͤnigl. Ahiergaͤrten wird ein Aktord im Ab- 
Krrich lziva yatisicatione gemacht werden; die Liebhaber zu dieser Lief.rung werren daher am Mimiwoch den 
18. Okr. Vormitfatzs „ Uhr vor unkerzeichnete Beh#rde engeled. . Den 6. k kt. nog 
6 « , KünigLForstqussenAmk 
LichtenstelmPmllingekcomekdcqmtDicbmfghmäöobiszoStükbrchrcnkteEommeø 
Schaafwaire mit Jo. Morg. Wieswachs und Akerf. d, auch einer Wehnung, Scheuer und # tallung, wird 
dem l#bchsten 2###sehl zu Folge aur die 6 Jahre von Georgii „Sto bis 7816. an den Mristbrekenden offennch 
verli ren, und die Werleihung auf dem Sc##fle zu Tichtenstein Montag dem 15. dis, Vormitlags - Uhr vor- 
genommen wirden, wobe sich die Liebhaber mit obrigkeit ichen * sen dber Prädicat und Vermötzen ein- 
sinden wollen. Ven 2. pt, 1go0. Kreis. Skeueramt Urach und Came al Beamtung Nfullingen. 
Nagolb. Oie Conn un-Schaaswaide zu Mözingen, hiesigem Oberamts, wud am Oonnerste den o, 
Lo d. J. auf 3 Jak#re nemlich ron Martikli 1.00. ris #813. an den Meistbittenden öffentlia, v. wienen 
we#rden. Dieselbe ist von guter Beschaff. nheit, und kann jährlich mit 200 St#k alt und junger Schaafwaar 
beschlagen we den. Bestands-Liebbaber haben sich an obigem Tag, Vormittags o Uhr auf dem Mutrbeß zu 
Mzingen einzusmden, und durch Meisterbriese und obrigkeitlicht elgniße darzukgun, daß sie eine Waide in 
„Lestand zu nehmen berechtiget seien, und das darzu erforderliche Vermögen befizen. Den #. Okt, Cbheramt=
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        427 
Rienbarz. Die dortige Commun will bis Freitag den 20. Oek. ihre Semmer-Schaafwaide, die odn- 
efehr 200 2½½ erträgt, auf 3 Jahr ölffentlich verlethen; die Liebhader, welche sich mit den er odderlichen 
Fgnisn leg timiren können, werden daher eingeladen, sich an ebige Tag Morgens 0 Ulr in dem dorkigen 
Wirthshaus z der Berhandiung einzufinden. Welzheim, den 20. Sept. 1800. Oberamt allda. 
Rottenburg am Nekd. Bis Sain#tag den 4. Nov. werden zu Hemmendorf diessenigen Ober= und 
Cameral- Amts 4# Morg herrschaftl. Aker-Feldung. 36 Mrg. Wässerungs-Wiesen an 2 Stück liegend und 
2 Morg. Wurzgarten auf 0 Jahre lang, entweder in einzelnen Theilen oder im Ganzen, wie sich bi-öhaber 
hiezu zeigen an die Meistbictenven verliehen wenden. Dieses wird hiem# bekannt gemacht, daß sich die SBieb- 
haber an gedachtem Tag des Vor nictags um 0 Uhr in der h urschaftl Wohnung in Hemmendorf einfinden 
und der Verha dlung anwohnen solen. Bei einer allenfallsigen Verleihung im Banzen kunn einem Beständer 
die Stallung zu mehrern 100 Stük Schaaswaar, so wie eine Wohnung kür den Schäfer in der Nähe der 
Stallung (ingeraumt wirden, und von denen au wärtigen Liebhabern werden Zeugaisse von ihren Orkrobrigkei- 
ten, sewohl wegen ihres Charakters als der Vermögens-Umstände zu Stellung einer Jaution nach dem Ver- 
haltniz deẽ Besianges erwartet. Den 6. Okt. 1803. RKreis-Steuerratv und Cameral-Verwälter. 
Rottendulg In dem hiesige Oberamts Bezirk werden an den nachben#nnten Tagen folg##de Verrlei- 
bungmn an den M istbtenden vorgenommen werden, u. ##a# I) Samstag den 28 Okt. v. J. die Velleihung 
der Cemmnun Sch#afwiide zu Ergenzingen, wilte mit 250 Stuk; 2) Montag den 30. Okt die Valeihung 
dee Communschaakweide zu Hirschau, welche mit 10 Stak, und endlich 3) Cjenstag den 31. Okt. di. Verleie 
hung der Lomnun= Schzafweide zu Hirrlingen, welche mit 230 Stük beschlagen werden kann. Jede Verlei= 
gun echieht auf 3 Jihre. Welches zur allgemeinen Wissenich st mit dem bekannt gemicht wird, daß die 
*6 ein elaren werden, an d. un beti.n#nken Tagen, Vormittags 10 Uhr auf den Ruthsh ußern der re'pec- 
tiven Olte zu erschinen, und sich über Ver.nögen und Pradikat durch obexamtliche Jeugnisse ausuweisen. 
Den 2. Okt. 1800. » Koͤn. Obet imi 
Schwalldorf, Rottenburger Oberamts. Die Commun-Schaasiweide zu Schwalldo.f, hiesi er Ober= 
amts wird Dienstag den 24. Tkt. d J. auf 3 Jahre von Storgüe#####o bis 1813. an den Meißttiekenden 
verlichen werden. Dieselbe ist von guter Beschaffenheit, und kann mit 200 Stuk lährlich beschlagen werden. 
Welches hi##urch zur öffentlichen Wissenschaft mit dem Beisaz gebracht wird, damit sich die Liebhaber ermel- 
ten ags Vo mittags lo Uhr auf dem Rathhause zu Schwallsorf mit ihren Zeugnissen über Vermicen und 
Mrädikat einsinden mägn. ttenburg, den 26. Sept. 1809. . n. Wuͤrtt. Oberamt. 
Schwiedertingen Auf dem Rathhauß allhier wird Samstag den 21. Okt Nachmittags die Chaus- 
sierunz eines Wegs von do## Ruthen, welcher nach Hemmingen führt: in einer Abstreichs Berhandicng ak- 
kordswiise hingegiben werden. Wer zu dieser Entreprise vust hu, muß sich mit Zeugnisson, daß er die noͤthi- 
gen Kennrnisse von der Arbeit habe, auch hinlängliches Vermogen besize, um Sicherheit leisten zu können, 
ausweisen. Den 4. Okt. 1800. *- · ôn Obergmt Ludwigs urg. 
Wiblingen. Die hiefige herrschaftliche Schaafweide, welche 175 Stük tragt, wird den 24. Okt. d. 
J. wieder auf 3 Jahre verlieben werden, wozu die Liebhaber Mirtags 11 Uhr mit Meister- und Conessiens= 
Briefen, auch Vermögens= Zeugnissen verseben, eingeladen werden. Den 20. Sept. 1800. 
Kön. Cameral-Amt. 
Stuttgart. Der Gemeine unter dem Kön. Infanterie-Regimenk von Scharfenstein Call Hetter aus 
Waldenduch, hiesigen Amts-Oberamts, ist den J4. Sept aus der Garnison Luowigsburg deserkirt. Es werden 
daher alle Hoch und Wodllöbl. inn und ausländische Obrigkeiten geziemend ersucht, ihn auf Betreten zu ar- 
retiren, und wohlverwahrt zum Amts Oberamt einzulirfern. Den 11. Okt. 18099. Amts Oberamt allbier. 
Balingen. Nachdem der bei dem Kön. Leib Cheoaurlegers-Regiment gestandene Gemeine Mattheus 
Eppler von Hoßingen, hisigen Oberamts, den 18. Aug. d. J. von dem Königl. Armee-Corps im Felde mit 
dem Pierde samt Sattel und Zeug desertirt i.; so werden sämtliche Obrigkeir. n dienstfreundlichst ersucht, auf 
diesen Deserkeur zu fahnden, ihn im Betretungsfall zu arrctiren, und wohlverwahrt entweder an das gedach- 
te Koͤnigl. Regiment oder an das unterzeichneke Obexamt emliefern zu lassen. Den 27. Sept 0 . 
. D Koͤn DOberamé. . 
GöppingmAndreasStmubvonhsehGemeinerunter-deinRömsnfantWngimthkinz Baut- 
istdmg.Aug.d.J.aasdemL.-erbeiWien-—undSvsehFriz-vonWäschcnbeurkjhhicssgeuObg- 
mes,ideng4«.Aug-v.J.alskmeinervondemxömanterie-RegimknthinzWilhelmbeiGras 
instciekqulbmktimCIwerdend-tmalleHoch-unoWohlldbl.Moll-undMisitärsdbrigkcucngeziemend
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        428 
ersucht, auf die gedachten Deserteurs zu fahnden, und dieselbe im Betretungsfall wohlverwahrt an das hiesige 
Oberamt gegen Ersaz aller Kosten einliefern zu lassen. Den 925. Sept. 1800. Ke#n. Oberamt. 
Hall. Der beim Kön. Fußjäger-Bataillon von Reufer gestandene Gemeine Georg Michael Seiter von 
Ober-Aspach ist den 34. August aus dem Lager bei Wien deserkirt. Es wird daher Jedermann aufgefordert, 
auf denselben zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder dem nächsten Milit4r= Commando oder dem 
Oberamt einzuliefern. Den 23. Sept. 1800. Oberamt. 
Peidenbein. Caspar Staud von Fleinheim ist von dem Infanterie-Regiment Prinz Friderich den 
tr. August d. J. auf dem Marsch von Langen bis Bregenz desertirt. Alle Hochlöbl. und Lödl. Behörden 
werden nun geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und, wo er sich betreten läßt, ihn zu arre- 
tiren, und entweder an das Oberamt allhier, oder an das Hochlöbl. Regiments-Commando einliefern zu las- 
fen. Den a7. Sept. 1800. · · · Oberamt. 
Leonberg. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment von Müull gestandene Gemeine Johannes Kalb 
von Renningen, hiesigen Oberamts, ist den z. Aug. d. J. auf einem Vetangem- Tronsporke entwichen. 
Sämtliche obrigkestliche Behörden werden ersucht, diesen Ausreisser, wo er sich betreten lassen würde gefänglich 
einzuziehen, und entweder an sein Regiment, oder an hiesiges Oberamt einkiefern zu lassen. Den 24. Sept. 
1809. Oberamt allra. 
Keonberg. Der bei dem Königl. Jäger-Regiment 140 Perd, Herhog, ôbouis, gestandene Gemeine, Se- 
bastian Käfer von Eltingen, ist den 10 Aug. d. J. vom Depot besertirt. Alle obrigkeitliche Behörden wer- 
den daher ersucht, ihn auf Betreten zu arretiren, und entweder an sein Regiment oder an das hiesige Oberamt 
wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den kt. Lio ön. Oberamt. 
Maulbronn. Der Tambour, Friedrich Haug von Schözingen, hiesigen Lberamts, von dem varan- 
kten Füsilier-Regiment von Neubronn ist von der Kn. Armee in Oestreich, aus der Station Langenwangen 
den 6. Aug. d. J. defertirt. Alle betreffende Givil= und Militär-Obrigkeiten werden daher ersucht, auf diesen 
Deserteur zu fahnden, und solchen im Betretungsfall entweder zum Regiment oder zum hiesigen Oberamt ein- 
liefern zu lassen. Den J. Okt. 1800. Koͤn. Oberamt. 
Nagold. Der ailitäspssichdie Johannes Luz, Bek und Biersieder von Schietingen, dissektigen Ober- 
amts, ist, als er cuf allerhöchsten Befebl zur Königl. Hoch löbl. Conseriptions= Chsen eingeliesert wer- 
den sollte, entwichen. Es werden nun sämtliche Kön. obrigkeitliche Behörden ersucht, den angezeigten Militär- 
pflichtigen, welcher 5. Schuh 8 Zoll gros, und 22 J. alt z. wenn er irgendwo entdekt würde, sicher hieher 
einliefern zu lassen. Den zo. Sept. 1899 Kön. Oberamt. 
Nekarkulm. ODer bei dem Kön. Fusiiger= Bataillon Känig gestandene Gemeine, Eudwig Renner-von 
Neuenstadt aom Kocher, ist den 2. Aug. d. J. aus der Station Graben, Bepeate in Grcz deserkirt. Sämt- 
liche Militär= und. Civil-Behörden werden nun geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn 
im Betretungsfall, entweder an das Depot-Commando, oder an das unterzeichnete Oberamt einguliefern. Den 
22. Sept. 1809. · Lberamtalldq.— 
Tuͤbingen. Der unter dem Königl. Infanterie-Regiment ron Franquemont gestandene Gemeine Tho- 
mas Mojer von Mössingen, ist aus der Garnison Stuttgardt desertirt. Alle obrigkeitliche Behörden werden 
ersucht, auf denselben zu fahnden, und im Betretungsfalle entweder an das hiesige Oberamt oder an das Re- 
giments-Commando auszuliefern. Den 15. Sept. 18e0,. -«- Koͤn. Oberamt. 
  
Weinsperg. Vermoͤg Koͤnigl. aletgnchster Resolution wird der heurige Spätlings-Markt zu Wü- 
stenroth, hiesigen Oberomts, nicht — wie im Calender steht, am Dienstag vor Simonis und Juda, sondern 
am Dienstag vor dem I. Advent, also den 28. Nov. abgehalten werden. Den 5. Däeus22 t 
n. Oberamt. 
Welzheim. ODer hiesige Vieh= und Krämer-Markt, welcher beuer, weil Alt-Galli auf einen Sam- 
stag fällt, Dienstags darauf, ndmlich am 31. diß abzuhalten gewesen wäre, ist für die Zukunft mit allerhöch- 
üer Concesskon also verlegt, daß er den Tag vor bem Feiertag Simonis und Judá, mithin heuer den7. diß, 
der Nachmarkt aber an diesem Feiertag selbst gehalten wird. Diß wird hiemit dem Publikum bekannt ge- 
Mmacht. Den 0. Dkt. 1809. - -.Köa.Obekamt. 
Mebst einer Beilage.)
        <pb n="443" />
        429 
Beilage zu Nro. 48. 
des Koͤnigl. Staats-und Regierungs-Blatts von 1809. 
  
Blaubeuren. Nachstehende Conscriptionspflichtige Burgerssoͤhne des Oberamts Blaubenren, welche 
bei denen bisherigen Conscriptionen sich theils noch gar niemalen gestellt haben, theils bei der lezten Conserip= 
tion ungehorsam ausgeblieben sind, theils sich neuerlich ohne Erlaubnis entfernt haben, ohngeachtet ihnen be- 
kannt war, daß sie zur nächsten Aushebung designirt seien, werden anmit aufgerufen, auf das baldeste u. aller- 
längstens in 3 Monaten sich vor Oberamt einzufinden, als sie widrigenfalls die in der Conscriptions-Ordnung. 
bestimmte Strafen zuverläsig zu gewärtigen haben würden. Als von Blaubeuren: Jakob Bährle, 
Müller. Augustin Bührle, Weber. Cheistoph Gabriel Häusler, Schuster. Joh. Ge. Geiger, Schneider. 
Joh. Conr. Hepperle, Schumacher. Joh. Ge. Mann, Schumacher. Shrist. Betzel, Kupferschmid. Samuel 
Irz, Schneider. Christoph Fried. Raiser, Schneider. Joh. Martin Nübling, Strumpfwirker. Georg Ludw. 
Nübling, Nagelschmid. Jak. Fried. Nübling, Strumpfwirker. Cbeistoph Fried. Nübling, Schlosser. Daniel 
Dußler, Mezger. Joh. Gottl. Vollmer. Joh. Jak. Strobel, Sekler. Joh. Ge. Strobel, Schumacher. Jo- 
hannes Maier, Weber. Christoph Greiner, Schumacher. Jak. Hormuth, Glaser. Johannes Ott, Schneider. 
Diil. Jak. Stöfler, Ber. Joh Jak. Zeifang, Müller. Joh. Ge. D'attrin, Sattler. Joh. Rau, Zeugma- 
cher. Joh. Jak. Geiger, Weder. Dav. Geiger, Mezger. Job. Geiger, Schneider. Joh. Jak. Salzmann, 
Weber. Joh. Albrecht Bolet, Sailer. Job. Kabemmaier, Schneider. Augustin Groß, Schreiner. Johann 
Ehristoph Mann, Mezger. Joh. Gettfr. Schlatter, Rotgerber. Albr. Hagmaier, Schuster Wilhelm Kirn, 
Schneider. Gabriel Daur, Schumacher. Christoph Fried. Benz, Brauer bristoph Fried. Pflüger, Schnei- 
der. Joh. Jak. Pflüger, Kiefer. Von Suppingen: Thom. Rieringer, Bauer. Joh. Ge. Schmid, 
Kiefer. Von Berghülen: Mich. Mattheis, Mezger. Dav. Schmauz, Zimmermann. Joh. Ott, 
Weber. Joh Jak. Ott, Weder. Mich. Pfetsch, Schumacher. Joh. Braunmüller, Kiefer. Ge. Striebel, 
Bauer. Von Billenhausen: Joh. Zeifung, Weber. Christ. Gräsle, Baur. Von Asch: Ecorg 
Conr. Claß, Baur. Joh. Ulr. Irz, Schumacher. Joh. Bernh Leibsarth, Baur. Joh. Ge. Allgaier, Mez- 
ger. Job. Eronmaier, Baur. Christ. Burkhart, Schneider. Ad. Klingler, Nagelschmid. Von Wippin- 
gen: Barthol. Rösch, Baur. Joh. Mich. Schmid, Müller. Joh Schmid, Baur. Match. Girr, Schrei- 
ner. Von Gerhausen: Joh. Ge. Haueisen, Baur. Joh. Ulr Hillmann, Zimmermann. Joh. Seib- 
farth, Schumacher. Jak. Baier, Baur. Von Dietingen: Job. Bapt. Münz, Von Pappenlau: 
Ge. Looser, Baur. Wilh. Vooser, Baur. Joh. Olt, Baur Job. Schurr, Schäfer. Von Ringin- 
en: Math. Felter, Bauer. Joh. Kauper, Sattler. Jos Brum, Bauer. Joseph Gassenmann, Bauer. 
of. Bittel, Maurer. Melch. Settele, Wagner. Melch. Unhöld, Barbierer. Matth. Schwaiger. Taveri 
Keaog Keßler. Von Weiler: Conr. Schüle, Weber. Andr. Walter. Ge. Fried. Wilhelm. Johasies 
naier. Jak. Ott. Von Seissen: Christoph Ruopp, B####r. Ge. Autenrieth, Bek. Ge Krais. 
Conr. Bolzer. Carl Fried. Mutschler, Kiefer. Joh Looser, Baur. Bon Erningen: Ge. Ezelberger, 
Bauer. Florian Heinz, Bauer. Jos. Gnehringer, Schumacher. Von Einsingen: Dominikus Nolle, 
Schneider. Von Arnegg: Aloisius Hausler, Müller. Ge. Etzenberger. enedikt Baumann, Schu- 
macher. Von Schelklingen: Joh. Carl Kner, Schneider. eich. Gernbek, Mezger. Fracz Anton 
Frei. Joh. Alois Springer, Kiefer. Joh. Ge Kner Conr. Heuschmid. Conr. Meil. Joh. Ge. Schraier. 
Franz Buumann, Mezger. Jud, Thad. Nothelfer, Wagner. Franz Taver Diemer. Jos. Casp. Baur, Gärt- 
ner. Thad Schlaiblinger, Weber. Joh. Bapt. Rade, Maurer. Franz Ant Jore, Satktler. Fran Joseph 
Müller, Schmid. Sebast. Müller. Franz Jos. Gloker, Schneider. Franz Joseph Nörpel, Büchsenmacher. 
Thom. Bopp. Seb. M’k, Mezger. Gregor. Schaich. Ge. Eberle, Chirurgus. Conr. Fröhlich. Taver 
Sontheimer. Fried. Reichle. Franz Kav. Hilz. Fidel Kner. Jos. Roos. Jos. Geiger, Dreher. Jakobe 
Geiger, Sattler. Von Schmichen: Franz Ant. Kaiser. Johannes Kaifer. atthäus Ströbele,
        <pb n="444" />
        430 
Schmid. Jakob Fuchs, Kiefer. Thadäus Emer, Bader. Von Hausen: Mathäus Sontheimer. 
Köôn. Oberamt allda. 
Freudenstadt. Die Cantonisten, Johann Friedrich Bäßler, und Johann Geo"g Philipp Oehrle von 
hier, sind zwar kürzlich aus der Fremde zurükgekommen, haben sich aber, ehe sie wegen ihres Ausbleibens bei 
den bisherigen Conscriptienen oberamrlich verhört werden können, wieder entfernt. Dieselben werden daher un- 
ter denen im Gesez bestimmren Strafen aufgefordert, sich unverz glich wieder in ihren Hemweene siellen. 
eramt daselbst. 
Freudenstadt. Der Cantonist, Ebristian Luz von Crespach, seines Handwerkt ein Bek und Biersie- 
der, hat zwar bald nach der heurigen Musterung einen oberamtlichen Erlaubnisschein, seinem Handwerk im 
Reich nachgeben zu dörfen, erhalten, inzwischen aber gegen dic bestimmte oberamtliche Aufgabe von seinem 
Aufenthaltsort Niemand etwas wissen lassen, und ist daher den bisherigen Aushebungen als entwichen anzuse- 
hen; derselbe wird deswegen zum Wiedererscheinen in seinem Heimwesen biemit öffentlich ausszsorder. 
Oderamt allda. 
Hall. Nachstehende abwesende Conscriptionspflichtige des hiesigen Oberamtes werden bei Verlust ihres 
Bürger- und Unterthanenrechts, auch Gonsiscation ihres Vermögens aufgefordert, binnen 4 Monaten vor 
Oberamt zu erscheinen, und zwar von Hall: Joh. Nikol. Wenger, Bisoutier. Carl Ernst Haspel, Bor- 
tenmacher. Joh. Ludw. Dierolf, Bek. Jak. Dav. Preu. Fried. Pet. Haug, Kaufmann. Fried. Jak. So- 
phanias Kipplen, Schreiner. Carl Fried. Wanner, Schreintr. Ge. Fried. Bölz, Saifensieder. Joh. Georg 
Schenk. Joh. Dav. Reich, Hafner. Joh. Christ. Sezner, Schneider. Joh. Peter Lauth, Sattler. Joh. 
Ge. Dambach. Ge. Dav. Fritsch. Ge. Mich. Glasbrenner. Jos. Fried. Maas. Joh. Leonh. Dav. Blank, 
Müller. Joh. Ludw. Leonhard. Ge. Melch. Weber, Kiefer. Joh. Fried. Sommer. Joh. Dav. Sommer. 
Gottlob Dav. Büler. Joh. Ge. Lay, Canditor. Ge. Jak. Göller. Carl Fried. Schmid, Schlosser. Joh. 
Ge. Fried. Elser. Ge. Dav Lambrecht. Dav. Fried. Haag. Joh. Carl Bauer. Christoph Fried. Hafner. 
Joh. Peter Münch. Jeh. Ge. Müller. Joh. Ge. Haspel. Joh. Phil. Gräter. Joh. Heinr. Majer, Chi- 
rurgus. Lor. Jak. Kaut. Von Düngental: (Shrist. kudw. Fried.- Gräter, Handlungsdiener. Von 
HKohnstate Joh. Ge. Lay. Von Sulzdorf: Carl Fried. Schust. Von Wolpertsdorf: 
Gräter. Von Geißlingen: Ge. Schmid. Von Hummelsweiler: Andr. Rieger. Von 
Ilzhofen: Joh. Mich. Däuber. Von Neinerg: Ludw. Sandel. Von Steinenbül: Joh. 
Ge. Hilsenbeek. Von Wolpertshausen: Joh. Melch. Büler. Von Hagenbach: Matthes 
Guttenbach. Von Sanzenbach: Ge. Mich. Rößler. Von Sittenhard: Joh. Ge. Jak. Hau- 
schel. Von Michelfeld: Joh. Christ. Graf. Joh. Fried. Kudw. Megerle. Veon Bubenurbis: 
Ge. Tircher. Von Maibach: Ge. Brodbek. Ge. Carl Koppenhöfer. Von Neunkirchen: Joh- 
Jak. Wieland. Von Uttenhofen: Jak. Michel Sommer. Von Westheim: Ge. Dav. Kloz. 
Joh. Ge. Koppenhöfer. Joh. Jak. Knebel. Ge. Horlacher. Ven Uebrigshausen: Joh. Ge. Fried. 
Daͤuber Von Steinbach: Mich. Hummel, Maurer. Jos. Ott, Glaser. Franz Mich. Ott, Schrei- 
ner. Jol. Haaß, Maurer. Joh. Adolf Ruf, Mezger. Burkh. Hetkenbach, Schreiner. Ad. Vinc. Schlipf, 
Bierbrauer. Maximil. Schlips, Bek. Joh. Ad. Steegmaier, Maurer. Joh. Bodenschaz, Schneider. Von 
Großallmerspann: Joh. Berger, Bierbrauer. Joh. Kopp, Maurer. Oberamt allda. 
Hall. Nachstehende abwesende Coup#riptionspflichtige des hiesigen Oberamtes werden bei Verlust ihres 
Unterthanen= und Bürgerrechts, auch Confisration ihres Vermögens zum zweitenmal ausgesorde binnen 4 
Monaten vor dem Oberamt zu erscheinen, und zwar von Hall: Pe. Fricd. Seibot, Schne#der. Johann 
Fried. Firnhaber. Joh. Ge. Schhn. Ge. Mich. Habich. Ge. Dav. Hofmann. Fried. Dav. Beischlag. 
Soh. Carl Eigemmenger Joh. Conr. Kaiser. Joh. Ludw. Kirch. Jak. Bernh. Kärch. Eberh. Wilhelm 
Dürr. Ge. Peter Oechsle. Fried. Päler. Fried, Pet. Groß. Carl Maver. Marius Haspel, Albr. Fried. 
Gräter. Joh. Fried. Haf. Von Gelbingen: Joh. Ge. Meerbray, Schneider. Sigm. Frid. Sher- 
Von Jagstrot: Casp. Steinbrenner. Von Haßfelden: Ge, Sebatt. Lober. on Großal- 
torf: Joh. Ge. Schön, Chirurgus. Von Geißlingen: Joh. Mich. Gräter, in Oestr. Kriegsdien- 
sten. Job. Ge. Mich. Ludwig. Von Bubenurbiê: Ge. Ad. Wielend. Ge. Leonh. Wieland. Von 
Gailenkirchen: Ge. Franz Känle. Adam Fried. Unterzuber, Von Michelfeld: Andr. Jakob 
Göppele. Fried. Gottl. Megerle. Von Untermünkheim: Ge. Me. Beieminze. Joh. Ge. Waldvo- 
gel. Joh. Melch. Bauer. Ge. Mick. Grter. Von Uttenhofen: Heinr. Rüger. Von West-
        <pb n="445" />
        431 
be im: Ge. Fried. Duͤrrih. Von Brach bach: Ge. Mich. Roͤsch. Von Steinbach: Ab. Graͤ- 
ter, Lieutenant bei Klebek. Chriskoph Osterrieder, bei Lattermann. Baltas Schwager. F on Großall- 
merspann: Franz Jos. Wolf, Schreiner. Oberamt allda. 
Hall. Zum dritten= und leztenmal werden nachstehende Cantonspflichtige des hiesigen Oberamts aufge- 
t, binnen 4 Monaten bei dem ihnen vorgesezten Oberamte sich einzufinden, indem sie nach fruchtlosem 
erlauf dieses lezten Termins unfehlbar zu erwarten haben, daß nicht nür ihr Vermoͤgen confiscirt, sondern 
auch sie des Unterthanen- und Buͤrgerrechts verlustig erklaͤrt werden, und zwar von Hall: Christoph Frid. 
Haspel. Carl Fried. Dierolf. Christoph Fried. Balschlag. Christoph Heinr. Be. Von Elbausen: 
No. Sommer. Von Eschenau: Joh. Fried. Eberk, Schriner. Von Ilzhofen: Joh. Ge. Frev. 
Joh. Heinr. Groß, Bierbrauer und rslol= Von Geübß lingen: Joh. Ge. Mäel Ludwig, Chirurgus. 
Von mterschef fach: Ge. Casp. t— Von Enßlingen: Johy. Christeph Frenz. Ge. keh. 
Mich. Bauer. Von Rieden: Ge. Cbrist. Frank, Wagner. Joh. Jak. SEmey, Wagner. Joh. G 
Schilling, Bek. Von Westheim: Friedrich Gottl. Schaff. Ge. Dav. Seeger. Ge. Ad. Schilling. 
Oberamt allda. 
Nekarsulm. Nachbenannte Cantonspflichtige aus dem diesseit en Oberamt werden anmit theils zum 
ersten, theils zum zweiten, und drittenmal aufgerufen, sich bei Verlust ibres Bürger= und Unteriha- 
nenrechts, und Gonßf eor ihres Vermögens nun unfehlbar innerhalb 4 Monaten vor Oberamt zu stellen, 
und sich wegen ihres Auebleibens zu verantworten. Von Nekarsulm: Franz W Eisenmenger. Mel- 
chior Mükler. Flor. Walter. Math. Fischer. #t. Dionis Berthold. Joh. Seb. Bischoff. Ge. Jolseph 
Hermann. Martin. Fleiner. Dav. Schadel. Bernh. Bauer. Jos. Anton Friner. Carl Anton Domino. 
Ant. Or. Dionis Heberle. Franz Anton Volk. Math. Bender. Jos. B Von Bachenau: 
Pt. Carl Fohmann. Mich. Zimmermann. Ignaz Calp. Kühnecr. Franz Th hon. ’* Sebast. Zimmer= 
mann. Joh. Schmitt. Franz * 33 Gion. Sros Alois Fehmann. JSoh. Kühner. Casp. Zummermann. 
W# Andr. Gion. Ge. Mich ühlbaier. Ge. T##o Denninger- WVon Binswan éu Thomas 
Wahl. Schast. Winkerheld. Jos. Ge. Md. Hirnstein. E Lius Riekert. Franz Jos. Von 
Böttingenre 1— Alois Or. Jos. Anc. Ritter. Franz Sebast. Lindau. Von s Joh. 
Christ. El dsser. ark. Fried. Bogelgsang. Ehrist. Simpfenorser. Joh. Thalhäußer. Jak. Fried. Zeyber. 
Job. Gasp. Sigerr. Gottl. Simpfenderser. Joh. Gabr. Engelbardt. Jak. Fried. Schuhkraft. Joh. Conr. 
JTaͤger. Joh. Siguer .Jak. Ludw. Kühner. Joh. Christoph Rauschle. Joh. Gottl. Seblg Friedrich 
Schuh. ürg: Conr. Wagner. Joh. Dav. Daucher. Makth. Vogt. Christ. Wa Heinr. 
tler. Ven Clever sulzbach: Fried. Lor. Glas. Shristoph Balt. —* Joh. r* 
h. Ge. Stahl. uͤet id — Job. Ge. Balt. Widmann. Frich. Sam. Kuttruf. Von 
enfeld: Joh. Ad. Schell. Sebast. Schell Joh. Schmitzer. ½ Vogt. Von Deg . 
atth. Herold. Schell Sst Dominikus Horch. Ge. Ant. Schiemer. Jos. Schürle. Ml drich 
Erlewein. 77 ich. goat Fried. Herold. Moritz Halter. Von Duttenberg: Franz Sebast. 
i 
  
  
lert. Jos. Rostert. Von Euenhac: Mich. Reichert. Sebast. Stumpp. Andr. Keim. 
Mich. Bartel Merkle. Sebast. V Franz Casp. rere *n*m Ge. Biehl. Joh. Pet. 
20 ot Le Provent. Jos. Ant. Barthn m Ant. Bau Gochs en: Joh. Ge. Win- 
ter. Gottl. Fried. Apfelbach. Heirr. Andr. Gottfr. Bühler. Err#t Gochtonss Joh. Gottl. Rapp. 
Joh. Jak. Kopp. Fried. Aug. Winter. Christ. Mt. Steib. Joh. Plil. Whrtach- . Hiob Rapp. Joh. 
Mich. Seidel. Joh. Christ. Sbheiner. Joh. Eristord, Steib. Fried. Ludw. Kopp. Joh. Carl Pfisterer. 
Von Gundelsheim: Jofs. A t. Ziegler. Joh. Ge. Scholl. Ludw. Umhofer. Dhil. Jakod Albert. 
Pbil. Mak. Joh. Alois unnbofer. Mil. Jak. Mak, Ge. beonh. Albert. Franz Lukw. Fiscer Joleph 
Anton Mundelm. Franz Martin Winkler. Wilhb. Dan. Mak. Fra s—uril. Ingelsinger. Joh. Bikel. Seb. 
Lichtenberger. Jos. Anton Winkler. Jak. Bikel. Franz Jos. Gäötzenberger. Ge. Casp. Leimer. Franz 
Heinr. Denninger. Jes. Andr. Ziegler. Vom Dombacherhof: Franz Ant. Fischer. Veler Heinrich 
Schenkel. Von Hagenbach: Pet. Jak. Mich. Weiß. Jos. Franz Ank. Bertsch. Joh. Balt. Martin 
Beresch. Von Höchstberg: Jos. Michel Jahn. Franz Ad. Spohn. Oswald Rücer. Franz Adam 
Jahn. Joh. Adam Mekus. Franz Ludw. Lamminger. Franz Casp. Majan. Ge. Jos. Reth. Von 
Jagstfeld: Carl Jos. Reitmaier. Franz Baient. Heiler. Franz Ge. Weisbaupt. Franz Oktmar Lok. 
Jos. Kieser. Heinr. Mundorf. Fried. Jos. Böhringer. Jos. Anron Schunk. Joh. Heiler. Heinr. Joseph
        <pb n="446" />
        4: 
Anton Bop. Vo#n Kockerthürn: Gstrist. Vlasak. Casp. Bopp. Ad. Vlasak. Franz Schminer. 
Von Kochendors: Andr. Hartmann. Ge. Fried. Müller. Christoph Messerschmidt. Jak. Andr. Scha- 
bes. Carl Ghristoph Strakan. Andr. Schweizer. Ge. Christ. Kirchner. Sam. Fried. Jakob Schweizer. 
Mich. Ziegler. Ge. Wilh. Schanzenbach. Ohristoph Gebhardt. Ernst Fried. Wenzel. Christoph Leins. 
Joh. Christ. Leiz. Nathan Seligmann. Von Kochersteinsfeld: Joh. Sim. März. Joh. Ludwig 
Eberlen. Von Neuenstadt: Miter Schneider. August Ferdin. Morgner. Christ. Balt. Morgner. 
einr. Eppler. Fried. Jak. Eppler. Joh. Christ. udw. Beker. Fried. Aug. Ehrenfeid. Fried. Höfelen. 
oh. Jak. Sailer. Christ Heinr. Carl. Joh. Gottl. Pfisterer. Ge. Fried. Gebhardt. Franz Ludw. Sy- 
russchek. Christ. Bernh. Schmidt. Christoph Häfele. Joh. Franz Kraus. Joh. Fried. Müller. Leonhard 
Wilh. Hartmann. Von Obergriesheim: Ge. Thom. Binder. Ge. Carl Ornberger. Jos. Anton 
Binder Tav. Bertsch. Bernh. Alois Moor. Joh. Bernh. Vogt. Jak. Mich. Reitmaier. Anton Krescens 
Pfoo. Jos. Ant. Ve Carl Remmlinger. Wendel Wörner. Franz Thomas Remmlinger. Von Of- 
fenau: Jos. Ant. Mößzner. Ferd. Knoll. Franz Melch. Jochum. Joh. Melch. Raut. Franz Ignaz 
Schwab. Jos. Ant. Häfele. Joh. Sebast. Breitenbach. Ge. Anton Mesner. Jeh. Cerist. Ziegler. Jos. 
Ant. Raut. Conr. Alois Häfele. Joh. Conr. Hollstein. Von Oedheim: Joh. Bapt. Rieg. Jakob 
Bennig. Jof. Raimund Hein berger. Ambros Köhler. Wilh. Sandel. Anton Wolff. Jakob Greiß. 
Ge. Mich. Harst. Jos. Bennig. Jos. Ant. Knoll. Martin Kieser. Franz Ant. Bennig. Joh. Dhilipp 
Schad. Joh. Ad. Martin. Math. Sandel. Jos. Mich. Nikolai. Franz Jos. Schad. Cepol Erlewein. 
Franz Ludw. Heißer. Pet. Valent. Kailbach. Aler. Wolff. Franz Kuhboch. Joh. Köhler. Anton Wolf. 
Dav. Lôw. Moises Judas. Von Tiefenbach: Franz Seb. Feil, Ludwigs Sohn. Franz Sebast. 
Feil, Sebastkans Sohn. Peter Wilpelm. Jos. Mich. Denk, Michels Sohn. Franz Jos. Ziegler. Joseph 
Michel Denk, Antons Sohn. Jos. Mich. Gremsler. Von Untergriesheim: Joh. Nep. Ge. Jos. 
Krebs. Franz Mich. Baumgart. Kön. Oberamt. 
Weiltingen. Vermg der allergnädigst neu emanirten Conscriptions = Ordnung vom 20. Aug. 1809. 
werden sämtliche Land-Abwesende Conscriptionspflichtige Unterkhans-Söhne des Oberamts Weiltingen, welche 
theils unmittelbar vor der Aushebung entwichen, theils schon langer abwesend sind, hiemit zum zweitenmal 
aufgefordert, in ig Heimwesen binnen 4 Monaten zuruͤkzukehren, und sich bei Oberamt zu cuen , widrigen- 
als wirkliche Deserteurs betrachtet, und ihr Vermögen consiscirt werden wird. Zugleich werden alle Amts- 
llen ersucht, dieselben auf Betreten zu arretiren, und gegen Erfaz der Kosten zum hiesigen Oberamt einliefern 
zu lassen. Nemlich vun Weiltingen: Joh. Steph. Damdacher, Bierbrauer. Joh. Mich. Enderes, Be- 
dienter. Joh. Ge Dambacher, Bek. Joh. Ge. Mezger, MezJger. Ge. Mich. Möger, Fallknecht. Joh. Christ. 
Jäger, Tuchmacher. Christ. Bührer, Sattler. Joh. Paul Möger, Fallknecht. Jeh. Andr. chrei 
ner. Ludw. Albertus Friz, Goldarbeiter, Joh. Ge. Erler, Schneider. Joh. Ge. Groß, Bek. Joh. Ge. 
Seehuber, 8immermann. Adam Cbhrist. Maier, Sattler. Jos. Ulemens August Fritz, Uhrmacher Johann 
Fried. Rumni, Barbierer. Christ. Gottl Seidelmann, Mezger. Carl Andr. Prio. Fritz, Uhrmacher. Joh. 
8 Groß, Bek. Ludw. Albert. Kramer, Handlungslehrlung. Joh. Ge. Keller, Schreiner. Joh. Georg 
  
  
ch, Schreiner. Franziskus Jos. Fritz. Joh. Ge Vooen Hafner. Joh. Leonh. Erkenbrecher, Hafner. Joh. 
ich. Maier, Bütter. Von Wolfsbül: Jos. Eiberger, Postknecht. Von Greufselbach: Ge. 
Mich. Stahl, Krcht. Von Veitsweiler. Joh. Matth. Bauer, Knecht. Von Frankenhofen: 
Joh. Adam Schick, Weber. Joh. Leond. Schöppler, Schneider. Joh. Mich. Schiebel, Bek. Ge. Wilhelm 
Schöppler, Mühlknecht. Joh. Ge. Schiebel, Bek. Oderamt allda. 
Oehringen. Der unter dem Königl. Garnisons-Regönent gestandene Gemeine, Martin Hellis von 
bier, ist am 12. Aug. d. J. von der Gallioten-Wacht zu Monrepos desertirt. Samtliche Orts-Obrigkeiten 
werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, denselben auf Betreten zu arretiren, und 
wohlverwahrr entweder an das Königl. Hochlöbl. Regiments= Commando oder an die unterzeichnete Behörde 
einliefern zu lassen. Den 10. Sept. 1800. Kön. Oberamt allda. 
Waiblingen. Ludwig Pfund, von hier gebürtig, der unter dem leichten Infanterie-Bataillon von 
Wolf als Gemeiner gestanden, ist den 6. Jul. d. J. vom Armee= Corps im Feld desertirt. Alle obrigkeitliche 
Behörden werden ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betrekungsfall wohlverwahrt hieher 
emliefern zu lassen. Den 8. Sept. 1809. · RGO-hemmt
        <pb n="447" />
        Nro. 49. 1809. 433 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag, al. Okt. 
  
  
Decret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Dep. der direkten Steuern, an sämtliche Oberämter, 
die Form der einzusendenden Berichte über die Capital-Steuer- Aufnahme betreffend. 
d. d. p. Okt. 1800. 
Da mehrere Berichte der Oberämter über die Aufnahme und den Einzug der Cayital= 
Steuer nicht mit der gehsrigen Vollständigkeit abgesaßt wurden, so wird dißfulls folgende 
Vorschrift ertheilt: 
I.) Die Einsendung der einzelnen Protokolle über die Kapital: Steuer-Aufnahme unter- 
bleibt künftig, hingegen ist von jedem Ort eln Auszug aus denselben, welcher die 
Summe der steuerbaren Capitalien und den Steuer-Betrag enthäle, der hienach er- 
wähnten General-Tabelle beizulegen, und dieser Auszug von den mit dem Aufnahm- 
Geschäft beauftragten Personen und dem Akeuar zu beurkunden. 
II.) Die, der General-Tabelle gleichfalls anzuschließende Protokolle über die Erxemtiens= 
Fälle von jedem Ort müssen in tabellarischer Form folgende Punkte enthalten: 
1) den Namen desjenigen, der die Eremtion anspricht, 
2) das Alter desselben, 
3) die angefuͤhrten Gruͤnde, 
4) den Inhalt des gerichtlichen Zeugnisses, 
5) die Summen, 
#a)von welchen nach dem Buchstaben des Reseripts keine Steuer einzuziehen ist, 
b) deren Besteurung auf Entscheidung beruht. 
Die Exemtions-Fälle sind nach dem Derret vom 31. Okt. 1808. zu beurtheilen.
        <pb n="448" />
        434 
III.) Die General: Tabelle über die Capital-Steuer vom ganzen Oberamt wird folgender- 
maßen verfaßt: « 
  
A- 
  
  
  
  
Kosten der 
Amts-Orte. Steuerbare Capitalien. Regulirun 
u Capitalien.] Exemte Capitalien. und des EinKeiner Er- 
zugs. trag der 
Beil. Capita- St Bel Lech,vd Ent- Copital- 
eil. Capita- Steuer- il.] Buchsta= schei: Beil. uer. 
Nr. J lien. Betrag. Nr. sben des —* be- 2 Steuer 
« Resctkasspmhuld 
vid. 3. vid. 3. 
F .1. S. 2. 
  
  
  
  
  
  
  
Decret des Kön. Ober-Censur-Colleaiums, gegen die ordnungswidrige Einsendung 
der zum Druk bestimm:en Gheren 
Da schon öfters der Fall vorgekommen ist, daß Schriftsteller, Buchhändler, Ami- 
quare ꝛe mehrere ganz nicht zu ebendemselben Werk gehörige und zuweilen heterogene wis- 
senschaftliche Zweige enthaltende Schrifeen oder Manuseripte in einem und eben demselben 
Erhibito dem Königl. Ober= Censur-Collegium mit der Bitte, den Druk derselben zu gestat- 
ten, vorgelegt haben, dieses Benehmen aber nicht gestattet werden kann, s# werden obge- 
dachte Personen erinnert, für die Zukunft jedes einzelne Werk in einem besendern Exhibito 
einzusenden, widrigenfalls sie zu gewärtigen haben, daß man die Schriften ohne die nachge- 
suchte und erforderliche Erlaubniß zum Druk remittirt. Decret. Stuttg. im Königl. Ober= 
Censur-Collegium, den 18. Okt. 1800. " 
  
Se.Königc.Mai.habendurchelnDecretvomt-2.Okt. 
den Sergeant Schüz von der Artillerie zum Second-Lieutenant bei demselben zu er—- 
nennen, 
dem Spital-Arzt Scheerer zum Beweis der allerhoͤchsten Zufriedenheit mit seinen 
im Haupt-Spital zu Linz geleisteten Diensten, das kleine Kreuz des Civil-Verdienst-Or- 
dens, und 
dem obligaten Bedienten des Obersten von Kerner, Namens Geoldschmid von 
Gmünd, der mit eigener augenscheinlicher Lebensgefahr am 28. Jun. d. J. den oöbligaten 
Bedienten des Ober-Lieutenant v. Gelbke, welcher bei Judenau in Oestceich in k#n# soge-
        <pb n="449" />
        434 
nanneen Rulbebach gefallen, und unter dem Wasser verschwunden war, herausgeholt, und ans 
kand gebracht hat, die Cioll-Werdienst-Medaille zu ertheilen allergnddigst geruht. 
Se. Königl. Mas. haben durch ein Deeret vom 15. Okt. den bisherigen Regi- 
ments= Quartiermerster des Land Scharfschüzen= Batatllons, Erxtraprobator Carl Gottlieb 
Pfeilstiker, zum wirklichen Regiments-Quartiermeister beim Linien Infanterie-Regiment 
v. Scharffenstein zu einennen, und 
vermög allerhöchster Resolution von ebend. die erledigte Pfarrei Boll, Göppinger Dis- 
cese, dem Pfarrer Al. Schmoller in Mühlheim am Mekar zu übertragen, und 
vermög allerhöedhten Decrets v. 17. Okt den Pfarrer Feiedrich Dossenberger in Orsen- 
hausen zum Dekan des Landkapitels Laupheim zu ernennen allergnädigst geruht. 
Friderich Peter Haager zu Hall ist, nach erstandener Prüfung, unter die Zahl der 
Königl. Notarien aufgenommen, als solcher verpflichtet und heute bei dem Königl. Ober- 
Tribunal immatrikul#ut worden. Tübingen, den ro. Okt. 13#00. 
Bei dem Königl. Ober-Tribunal ist der Candidat der Rechte, Carl Friedrich Englert 
aus Neuenstein, nach erstandener Prüfung, als Königl Advokat aufgenommen, verpflichter 
und immatriculirt worden. Tuͤbingen, den 14. Oklt 1309. 
Stuttgart. Der Rechts-Candidat August Friedrich Steck von Waiblingen ist 
nach erstandener Prüfung als Königl. Advokat angenommen, und in dieser Eigenschaft bei 
dem Königl Ober-Justiz-Collegio II. Sen. an heutigem Tage beeidiget und immatriculirt 
worden. Den ö. Okt. 1809. 
Nürtingen. Se. Königl. Majs. haben nach einem dem Oberame zugekommenen 
allerhöchsten Deccet vom 3. Okt. dem Christian Wagner, bürgerlichen Innwohner von Ha- 
sen, Neuenhauß, der am r1. Sept bei Aich ein Kind vom Ertrinken in dem Aya-Bach mir 
eigener Gefahr errettet hat, die silberne Verdienst-Medaille allergnädigst zu verleihen geruht. 
Den 10. Okt. 1309. 
  
  
  
  
Stuttgart. Nachdem der Königlich Preußische Masor Franz Carl von Linkens-- 
dorf, welcher die Zinse aus einem, von dem vormaligen Würteembergischen Haupemann 
Jehann Friedrich von Linkenodorf im J. 1700. für den von Linkensdorsischen Manns- 
stamm gestifteren, bei dem Königl. Württembergischen Turelarrath in Administratlon stehen- 
den Fidei= Commiß-Copital von 3,900 fl. bezogen hat, im Jahr # 06. ohne Descendenz ge- 
storben ist, und Carl Engen Frtedrich von Linkensdorf, Major und Plaz= Commandant 
in Stettin sich als Nacholger gemeldet hat; so werden alle diejenige, welche eine Anspra- 
che an dieses Fidel-Commiß zu machen haben, vorgeladen, solche innerhalb 3 Monaten, 
welche ihnen hiemit peremterie anberaumt werden, durch einen bei dem Königl Wirttemb. 
Ober Justiz Coll-gio 1: Senats angestellten Prokurator gehörig darzurhun, indem nach Ver- 
sluß dleser Frist die weitere rechtliche Verfügung in der Sache getroffen werden wird. Den 
16. Sept. 1809. Koͤnigl. Ober-Justi;-Collegium Il. Senats. 
Vorladung. Da wan gegruͤndete Hoffnung hat, die Verlassenschafts" Sache des 
den 12. Okt. 1807. zu Ludwigsburg verstorbenen Kammerherrn und Obristen Carl Friederich
        <pb n="450" />
        436 
Julius von Seckendorf mittelst Intercession durch Rachlaß= Vergleiche zu berichtigen, 
so werden alle diesenige, welche noch an die Verlassenschafts-Masse des gedachten Obristen 
von Seckendorf aus irgend einem Rechtsgrunde eine Forderung zu machen haben, sie mögen 
solche bereits liquidirt haben, oder nicht, hiemit vorgeladen, Mittwoch den 15. Nov. d. J. 
entweder persönlich oder durch gehörig bevollmächtigte Sachwalter vor dem Königl. Ober- 
Kriegsgericht bei Strafe gänzlichen Ausschlusses von der Verlassenschafts-Masse zu erscheinen, 
ihre Forderungen resp. gehörig zu liquidiren, und sich auf die ihnen zu eröffnende Vergleichs- 
Vorschläge zu erklären. Sturtgart, den 26. Aug. 1309. Königl. Ober-Kriegsgericht. 
Stuttgart. Auf allerhöchsten-Befehl Sr. Königl. Maj. werden hiemit folgen- 
de weitere an den General-Armee: Arzt von Jacobi eingekommene Beiträge für die ver- 
wundeten Vertheidiger des Vaterlands unter Bezeugung des allergnddigsten Wohlgefallens 
bekannt gemacht. 
Von dem Pfarrer M. Bührer und den Einwohnern von Leidringen, 
Sulzer Oberamts — 
fl. 10 kr. 
Vom Pfarrer M. Mayer, und der Gemeinde Hausen 5 Verena, 1 fl. 55 kr. 
und dessen Filial-Gemeine Rietheim — — — 4 fl. 18 kr. 
— Pfarrer M. Canstätter, und der Gemeinde Hohenhaslach 20 fl. 
wozu die Corporals Vögele und Reinhold vom aten Land-Ba- 
taillon ieder 1 fl. beigerragen haben. 
— dem Grosherzoglich Badenschen geheimen Nath und Hofmarschal, 
Baron von Ow auf Wachendorf . 
— den Amtsorten des Unteramts Wiblingen d burch ben Amtmann u. 
Amtsschreiber Riegger 78 fl. a6 kr. 
— dem grössern Theil der Geistlicheni in der Didces Wartgroͤringen 
durch den Decanus M. Heyd — 5 fl. 24 kr. 
Nachtrag von der Geistlichkeit der Dioͤces Weinsberg zu den schon an- 
gezeigten 191 fl. mit der besondern Bestimmung fuͤr die 2 am schwer- 
sten Verwundeten aus dem Oberamt t Weinsberg durch den Decanus 
M. Neuffer — — — 5 fl. 24 kr. 
— dem Cameral-Verwalter, Kreis: Steuerrach S peidel und den 
Einwohnern von Bebenhausen und Waldhausen — 22 fl. 16 kr. 
dem Freiherrn Gottfried von Ber lichingen zu Jagsthausen 5 fl. Z kr. 
dem Freiherrn Götz von Berlichingen ebendaselbst — 5 fl. 30 kr. 
dem dortigen Rentbeamten v. Olnhaus sen — 1 fl. 12 kr. 
der Gemeinde Herrenalb 4 fl. 3 kr. 
dem Ober-Postamts-Distrike Blberach, dr den Hber w, 
Ober-Postmeister Halberstadt — 2 fl. 
und zwar von den Postämtern: Waldsee 3 s — Alrdorf st 42 rr. 
Wurzach 2 fl. 8kr. — Wolfegg 2#fl. 42 kr. — Ißni fl. 24 kr. 
Holzleuten? fl. 24kr. — Alschhausen 4ffll. — Sulgau 2 sl. 
42 kr. — Ochsenhausen fl. 24 kc. — Laubheim à fl 234 ke. 
38 kr.
        <pb n="451" />
        437 
— Buchau 1 fl. zo kr. — Riedlingen 2 fl. 42 kr. — Ehingen 
1 fl. zokr. — Mengen 2 fl. 42 kr. — Zwiefalten 2 fl. — vom 
Ober-Postrath, Ober-Postmreisie Halberstadt 11 fl. — Offieial 
Kalech, in Biberach a fl. — Poststallmeister Müller daselbst 
2 fl. 24 kr 
Von dem Oberamt und Landkapitel von n Biberach durch d den Oberamts- 
Pfleger von Pflummern — — 176 fl. 48 kr. 
— den Amtsorten des Oberamts Belingen T das s gemeinschul 
che Oberamt — — 155 fl. 3 kr. 
und zwar: von Östdorf 3 nu. 3 kr. — Engstlatt 7 fl. 12 kr. — von 
dem Pfarrer daselbst fl. — Endingringen 6 fl. 25 kr. — Eczin- 
gen 7 fl. 7 kr. — Weilheim 4 fl. zkr. — Frommern ? fl. 12kr. 
— Dürrwangen 5 fl. 37 kr. — Stokenhausen # fl. Zs kr. — Lau- 
fen 5 fl. 15 kr. — Zuͤllhausen 6 fl. 32 kr. — Streichen 1 fl. 
15 kr. — Pfeffingen # fl. 3 kr. — Onstmettingen 26 fl. 10 kr. — 
Thailfingen 4 fl. I5 kr. — Tuuchtelfingen 4 fl. 36 kr. Zhl. — 
Meßstetten 38 kr. — Hoßingen 2 fl. 19 kr. — Oberdigisheim 
9 fl. kr. — Thieringen 9 s 23 kr. — Hausen am Thann o fl. 
30 kr. — Taͤbingen 5 fl. 33 kr. — Margrethausen 7 fl. 32 kr. 
— Oberheim 7 fl. 5 kr. 
— der verwittibten Graͤfin von Wolfesge Kißlegg — — 33 fl. 
— dem Grafen Alois von Koͤnigsegg-Aulendorf zu Kißlegg — 3 
— den Geistlichen und Klosterfrauen des Land-Kapitels Eheurmgen, 
Koͤn. Wuͤrtt. Antheils durch den Decanats- Adjunkt Pfarrer Pauli 
zu Ettenkirch — — 
— dem Fürsten von Hohenlohe- Kirchberg durch den Eannecheren- 
Kreishauptmann v. Hiller zu Oehringen 
— der Stadt und Amt Sulz am Nekar durch das eneinscesuiche 
Oberamt daselbst — 195 fl. 42 kr. 
— einer Gesellschafe die bei der Verlobung des G. J. 2. mit c. HM. 
in Illingen den 8. Olt. 1809. versammelt war — — 18 fl 
Den 10. Okt. 1809. 
41 fl. 29 kr. 
  
— Bei der Königl. Cameral-Verwaltung ist Rocken, Gersten und Haber feil, durchaus 
alte richte und von F Beschaffenheit. Den 9. Oct. 1800. Cameral-Verwaltung allda. 
In der Wohnung des Cameral-Beamten wird Donnerstags den 26. Okt. Vormittags um o 
Uhr ein 2• Dinkel oͤffentlich versteigert. Den 7. Okt. 1800. Cameralverwaltun 
Neuhausen auf den Fildern. Auf den zerrsochte Fruchtkästen 4 —’ and Neuhausen 4 noch 
ein Quantum Dinkel und Haber von besonders guter Qualitét feil. 18 
Cameral= Verwaltung daselbst. 
Alpirspach. Da der 0 söhrige Bestand des der Cameral= Vewwallung dahier vgehi n herrschaftl. 
Holgers Dro Fchsziet bis Georgi# 1810. zu Ende geht, so wird solches a erznsrigst gem Befehl gemés am 
ittwoch den 25. Okt. wieserum auf 0 Jahre von Georgii r810 bis 1810. auf dem Rathhaus dahier verlie- 
hen werden. Dieses Hofgut, welches alle Tage beaugenscheinigt werden kann, bestehet in einer Vauren-Be-
        <pb n="452" />
        438 
haufung mit einigen Scheuren, Schaaf-T#erd= Ochsn-Küh= und Schweinställen, einem Spescher, Back- 
Wasch= und Kushans, einem Rohrbronnen, 03 Morg. Frgüchen Aekern, 32 Morg. Maheseldern, 45 - 
Wildäkern und Waidseldern, 55. Morg. Wiiesen und ärten, und 21 Morg. Waldungen und Gebüsch. Die 
Pacht= Viedhaber haden sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Vermögen und Prädikat zu versehen, an ge- 
dachtem Tag, Vormitlags 8 Uhr allhier einzusinden und derjenige, welcher den Bestand erhalt, hat eine Caution 
von loo fl. einzulegen. Den 25. Sepr. 1800. Kreis-Steuerrath des Calwer Kreises, und Cameral= 
„ · kawaltuneezu Alpirsbach. 
Alpirsbach. Vermoͤg eingeloffenen allergnaͤdigsten Befehls Königl. Cber-Finanz= Kammer, Land= 
wirthschaftl. Departem. d. . 1I. Sept. wird die der biesge Cameral-Verwaltung eigenthümlich zustehende 
Ziegelhütte im bffentlichen Aufstreich verliehen werden. abei wirden aber 2erlei Versuche vorgenommer. 
Bei dem einem wird mit Verleihung der Ziegelhütte, wenn sie auf dem gegenwärtigen Plaz ferner bliebe und 
nir hergestent würde, bei dem andern aber, wann sie ausserhalb des Orts verseir, und neu erbult würde, 
ein Versuch angestellt werden. Die Verleihung wird um Donnersteg den a6. Okt. auf dem hiesigen Rat.ba 
vorgenommen, u. die Kaufs-Liedyaber, welchen vor der Bersteigerung die weitere Bedingungen werden eröfnet 
werden, haben sich mit obrigkeitlichen Zeugnissen ihres Prädical6 und Vermögens auszuweisen. Den 20. Sept. 
1800. « *1 Cameral-Verwaltung allda. 
Spital Neuthaun bei Wolfegg. Zu Folge allergnädigsten Befehls Königl. Hochpreibl. Oberl mdes- 
Occonemie-Collegii sollen die hiesigen Spital Güter entweder auf 12 Jahre, von Martini 1#00. bis r3 a#1. im 
Nafstreich verpachtet, oder auch als freies Eigenthum in 4 Parthien käuflich bingegeben werden. Diese Gü- 
ter besteben neben den nöthigen Wohn-und Oekonomie Gebäuden in 21 Vrtl. Kuchengarten, ? Me. # Brtl. 
Gras, und Baumgarten, K# V. 24 Vrtl. Wiesen, 116 Mrg. Akerfeld, r§ Mrg. 141 Vrt. Viehwaide und 
7 Urug. 31 Vriil. Torfstich. Mehr als #00 Obstbäume, mit welchen diese Güter versehen sind, gewi'#wen in 
Obstjahren einen sehr reichlichen Ertr g. Einem Pächter wird alles vorhandene Zugvieh, Schiff und Gcchhirr, 
Kuiter, Stroh, Dung, 10 Kübe, Kalber c. mit in den Bestand übergeben, wogegen er das darinn stekende 
Gapital mit § pr. Cenk verzinsen muß. Er erhält jahrlich 0 Klafter Holz unentgeldllch, die dem Spital zust- 
hinde Brenn-Gerechtigkeit wird ihm zu vortheilhafterer Vermerthung einer Entrupuiss an Fröchten und Obst 
gegen Entrichtung der gewöhnlichen Abgaden eingräumt, und alle Steuren und Quortiers Kosten werden auf 
#ie Spitalverwalkung übernommen. Der Bchter muß sich uber seinen moralischen Ch.w-akter, Landwirkhschaft- 
lichen Kenntnisse, auch daß er im Stande sei, eine Caution von a300 fl. in liegenden G. tern oder legal ver- 
sicherten Capitalien zu leisten, mit obrigkeitlichen Zeugnissen legitimiren konnen, und wenn er ein Ausländer 
ist, die Caution innerhalb des Königreichs bestellen. Den etwaigen Kaufs-Liebhabern wird zum Voraus be- 
kannt gemacht, daß nur die Hälfte des Kaufschillings, und zwar hieran baar und s in acht verzinnslichen 
Jahrszielern bezahlt werden dürfen, die zweite Halste desselben aber als Grund-Capiral auf dem Gut stehen 
bleiben, aus welchen der Zins als jährliche G. (t, hälftig an Geld und hälftig an Naturalien entrichtet wer- 
den müsse. Zu beeden Vechoandlungen ist Dienstag der 7. Nov. d. J. bestimmt, on welchem Tage zugleich 
mit Verakkordirung der Verköstigung der Hospitalifen ein Versuch gemacht werden wird, und woran die Un: 
ternehmer Morgens 8 Uhr in dem Spital-Gebäude &amp; Neuthann zu erscheinen haben. Den 7. Okt. 1809. 
· Königl.ommissionRechnungssskevisorzuWald-ke,Sigel. 
Rottenburg am Nekar. Bis Samstag den 4. Nov. werden zu Hemmendorf —i Ober= und 
Tameral-Amts 42 Morg. herrschaftl. Aker-Feldung 36 Mrg. Wässerungs-Deiesen an 2 Stück liegend und 
: Morg. Wurzgarten r 0 Jahre lang, entweder in einzelnen Theilen oder im Ganzen, wie sich biebhaber 
hiezu zeigen an die Meistbietenden verliehen werden. Dieses wird hiemit bekannt gemacht, daß sich die bied- 
haber an gedachtem Tag des Vormittags um o# Uhr in der herrschaftl. Wohnung in Hemmendorf einfinden 
und der Verhandlung anwohnen solen. Bei einer allenfallsigen Verleihung im Ganzen kann einem Beständer 
die Stallung zu mehrern 100 Stük Schaafwaar, so wie eine Wohnung kür den Schäfer in der Nähe der 
Stallung eingeraumt werden, und von denen auswärkigen Liebhabern werden Zeugnisse von ihren Ortsobrigkei- 
ten, sowobl wegen ihres Charakters als der Vermögens-Umstände zu Stellung einer Caution nach dem Ver- 
hiltniß des Bestandes erwartet. Den 6. Okt. 1902. Kreis-Steuerrard und Cameral-Verwolter 
Rottendurg. In dem hiesigen Oberamts-Bezirk werden an den nachb. nannten Tagen folgende Verlei- 
hungen an den Meistbietenden vorgenommen werden, u. zwar 1) Samstag den 28 Okt. d. JI vie Verleihung 
der Vonmuun- Schaafweide zu Ergenzingen, welche mit 230 Stak; 2) M 7 den 3o. Okt. die Verleihung 
en 
Lonta 
der Communschaafweide zu Hirschau, welche mit 110 Stük, und endlich 3) Oienstag den 31. Okt. die Verlei-
        <pb n="453" />
        439 
hung der Commun-Schaafweide bu Hirrlingen, welche mit 230 Scük beschlagen werden kann. Jede Verleis 
#ung eschiedt auf 3 Jahre. Welches zur allgemeinen Wüsenschift mit dem bekannt gemacht wid, daß die 
iebhaber eingelaren werden, an den bestinmmten Toden, Vornuttags 10 Uhr auf den R#thsh##ußern der respec- 
tiven Orte zu erscheinen, und sich über Vermögen und Pricktat durch oberamtliche Zeugnisse auszuweisen, 
Den 2. Okt. 1800. Kön. Oberamk. 
Schwalldorf, Rottenburger Oberamts. Die Comnumm-Schaafweide zu Schwalldorf, hiesigen Ober= 
amts wird Dienstag den 24. Okk. d. J. auf 3 Jahre von #orgie r840 bis 1813. an den Meistbiczenden 
verlichen werden. Dieselbe ist von guter Bischaffenen , und kann mit a00 Stüuk lährkich beschlagen werden. 
Welches hiedurch zur öffentlichen Wissenschaft mit dem Beilsh gebracht wird, damit sich die Liebhaber ermel- 
ren Tags Vomittags lo Uhr auf dem Rathhause zu Schw. ILCCorf mit ihren Zeugnissen über Vermögen und 
Prädikar einsinden mögen. Rottenburg, den 26. Sept. 1800. Kön. Württ. Oberamt. 
Tuttlingen. In dem hiesigen Oberamt werden folgende Sommer Schaafweiden auf 3 I#hre lang, 
an nachgesiezten Tagen verliehen werden. Montag, den 13. Nov. d. J Vormittags I# Uhr, zu Thuningen, 
auf 190 Stäk Mukter Schaafe. Dienstag, den 14. Nov. Vormittags lo Uhr, zu Schwenningen, auf 200 
Stüf Murter Schnafe. Mittwoch, den 15. Nov Vormittags lo Uhr zu Schura, auf 80 Stäk Mutter- 
Schaast. Samstag, den 1g. Nov. Nachmitkags 2 Uhr zu Weilheim, auf 60 Stük Hammel-Waar. Montag, 
den 20. Nov Vormittags 11 Uhr zu Buchheim, auf 200 Stük Mutterschaafe. Dienstag, den 21. Nov. Vor- 
mittags 10 Uhr zu Gutenstein, auf 100 Stük Muurterschaafe. Eod. Nachmittags a Uhr 4 Engelswses auf 
150 Stük. Mittwoch, den 22. Nov. Vormirtags 11 Uhr zu Irrendorf, auf 200 Stük. ozu die Liebhaber 
unter Beibringung obrigkeitlicher Zeugnisse über ihr Prädicar und Vermögen hiemit eingeladen werden. 
8. Okt. 1806. beramt allda. 
Ungeheuerhof, Baknanger Oberamts. Die herrschaftl. einschlieslich der den Saoales Erb-Bestinden 
daselbst zu halten eingeraumten 200 Stük Schaafen im Ganzen goo Stük berechtigte Schaafwesde, mit dem 
Ueberkrieb in 45 umlisgend Orte wird von Georgii 1810 bis 1813. auf weitere 3 Jahre Montag den 13. 
Nov. Vormitkags 10 Uhr in der Cameral= Verwaltung zu Baknang an den Meistbietenden verliehen werden, 
Einem Beständer wird nicht nur freie eigene Wohnung nebst den bensthigten Stallungen und Futterböden zu- 
Pesichert, sondern auch Pförch= Karren, Hurden, Salz= Tröge und PMörch-Stozen angeschaft; dagenen von 
hm eine Caution entweder durch Vorauszahlung des eizielten Bestandgelds oder durch annehmliche Börgschaft 
verlangt. Diejenige nun, welche als Meister dazu Lust haben, können sich bei der Verleltung einfinden, in- 
dessen aber von den nähern Verhältnissen bei der Cameral-Verwaltung sich belehren lafsen. knang, den 1. 
Okt. 1809. eis= Steuer= und Comeral. Zme. 
Wannentbal, Ebinger Cameralamts. Die herrschaftliche Schaasweide auf dem Hose Wannentbal, 
welche mit 70 Stük Schaafen beschlagen werden darf, wird bis Dienstag den 7. Nov. d. J. Vormittags 
10 Uhr in dem Wohnhause des herrschaftlichen Hof Beständers zu Wannenthal öffentlich an den Meistbirten= 
den verliehen werden, wobei sich die Liebhaber mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Prädicat und Vermögen ver- 
sehen, einfinden wollen. Den 13. Okt. i800. ameralverwaltung Ebingen. 
ELudwigsburg. Der bei dem Kön. Infmeerie-Regiment von Scharfenstein * Tambour Carl 
Christian Zimmermann, von hier gebürtig, ist den " Sevt. d. J. aus der Garuson Stuttgart d sertirt. 
Alle Civil= und Militär= Obrigkeiten werden hiemit ersucht, auf denselben zu fahnden, und ihn im Betretungs- 
fall entweder an das biesige Oberamt oder an das Militär-Commando in Stutrgart gegen Ersaz der Kosten 
einliefern zu lassen. Den 16. Okt. 1800. n. ramt. 
Baknang. Der bei dem Khn. leichten Infanterie-Bataillon von Brüsselle gestandene Gemeine, Leon- 
hard Seitter von Oberbrüden, hiesigen Oberamts gebürtig, ist den 1#. Aus. d. J. von der Armee im Feld 
desertint. Alle Eivil= und Milirär= Bebörden werden nun geziemend ersucht, auf diesen Deserteur genau fahn- 
den, und ihn im Betretungsfall wohlverwahrt zum hiesigen Oberamt einliefern zu lassen. — 1 u. Okt. 1809. 
oͤn. eramt. 
Balingen. Der bei dem Koͤnigl. Infanterie- Regiment von Scharfenstein gestandene Gemeine Joban- 
nes Mok von Stetten, am kalten Mans ist den 28. v. M. aus der Garnison Stuktgart desertirt. Es werden 
daher die Kön. Militär= und Civil-Behörden ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn im Bektretungs- 
falle zu arretiren, und wohlverwahrt an sein Regiment oder an das biesige Oberamt einliefern zu lassen. Den 
13. Okt. 1809. Kön. Oberamt. 
Biberach. Der bei dem Kön. Infon#terie Regiment v. Scharfenstein gestandene Gemeine Peter Hecht
        <pb n="454" />
        440 
von Ogelsbausen, disseitigen Oberamts, ist den 31. Aug. d. J, aus der Garnison Ludwigsburg treuloserweis- 
entwichen. Sämrliche Hoch= und Wohllödl. Civil und Militär= Behörden werden hiemit geziemend ersucht, 
auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder an unterzeichnete oder an die nachste 
Militär Behörde einzuliefern. Den 14. Okt. 1809. Kön. Oberamt. 
Biberach. Oer bei dem Kön. Chevauxlegers-Reglment Herzog Heimich als Offiziers-Bedienter ge- 
standene Alban Hirsch von Burgrieden disseitigen Oberamts ist am 6. Mai d. J aus dem Lager bei Enz in 
Oestreich treuloser Weise entwichen. Alle Hoch= und Wohllöbl. Eivil= und Milikär-Behörden werden hiemit 
geziemendst ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder an unterzeichnete, 
##der an die nächste Militär-Behörde einzuliefern. Den 6. Okt. 1809. ön. Oberamt. 
Bietigheim. Der bei dem Kön. Garnisons= Regiment gestandene Gemeine, Heinrich Gerngreß von 
bkauffen, ist den r. Aug. vom Commando bei der Artillerie desertirt. Alle Militk= und Polizei-Behörden 
werden daher geziemend ersucht, diesen Deserteur auf Betreten anzuhalten, und entweder dem nachstgelegenen 
Militär-Eommando oder bieher ausliefern zu lassen. Den 2. Okt. 1800. Oberamt. 
Enzweihingen. Der unter dem Kön. Infanterie-Regiment von Scharfenstein gestandene Gemeine, 
Georg Friedrich Ezel, von hier, ist den 12. Sept. d. J. aus der Garnison Ludwigsburg Herrkur Alle und 
jede obrigkeitliche Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling zu fahnden, und ihn auf Be- 
triten dem Oberamt Vaihingen gegen Ersas der Kosten einliefern zu lassen. Den 10. Okt. 18oo. 
· · · · « beramt Vaihingen. 
Eßlingen. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment von Scharfenstein gestandene Gemeine, Friedrich 
Berger, von hier gebürtig, ist den 27. Sept. d. J. aus der Garnison Ludwigsburg desertirt. Alle Hoch- 
und Wohllöbl. obrigkeitliche Behörden werden deshalb geziemend ersucht, auf diesen Flöchtling zu fahnden, ihn 
auf Betreten zu arretiren, und entweder an disseitiges Oberamt oder aber an das nachst elegene Militär-Com- 
manro wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 11. kt 1809. ön. Oberamt. 
Gmünd. Der bei dem Kön. Infanterie: Regiment von Scharfenstein gestandene Gemesne ich Ei- 
senmann von Täferroth, ist am 20. August aus der Garnison Ludwigsburg desertirt. Die Hochlödl Behörden 
werden ersucht, auf denselben zu fahnden, und im Betrstungöfall hieher, oder an sein Regiment einguliesern. 
3. Okt. 1800. · · oͤn. Oberamt. 
Leonberg. Es ist der bei dem Koͤn, Garnisons-Regiment gestandene Gemeine, Georg Ruͤfle von 
Friolzheim im Monat Sept. d. J. aus der Garnison Hohen= Asperg desertirt. Alle Obrigkeiten werden daher 
ersuchr, denselben, wo er sich betreten läßt, zu arretiren, und entweder an sein Regiment oder an hiesiges 
Oberamt wohlverwahrk einliefern zu lassen. Den 6. Okt. 1go09. Kön. Oberamt. 
Mauloronn. Der unterm Kön. Jäger-Regiment zu Pferd Herzog Louis gestandene Gemeine, Ale- 
Frander Bauer von Illingen, hiesigen Oberamts ist den 1. August vom Depot desertirt. Sämtliche Militär= 
und Gioil-Behörden werden daher geziemend ersuccht, auf diesen Deserreur zu fabnden, und ihn im Betre- 
t.#n#6fall entweder hieher oder an das Militir-Commando einliefern zu lassen. Den 3. 7 *n 
n. Oberamtk. 
Weinsperg. Vermög Königl. allergndeigster Resolution wird der beurige Spätlings-Markt zu Wü- 
stenroth, hiesigen Obcramts, nicht — wie im Calender stebt, am Dienstag vor Simonis und Judch, sondern 
am Dienstag vor dem 1. A#vent, also den 28. Nov. abgehalten werden. Den 5. Okt. 1800. 
*1# · · Koͤn. Oberamt. 
Welzheim. Der hicsige Vieh und Krämer-Markt, welcher beuer, weil Alt-Galli auf einen Sam- 
stag fällt, Dienstags darauf, nimlich am 31, diß abzuhaiten gewesen wire, ist für die Zukunft mit allerhöch- 
se#r Conression also verlegt, datz er den Tag vor dem Feiertag Simonis und Judd, mithin heuer den 27. diß, 
der Nachmarkt aber an die'an Feiertag selbst gehalten wird. Diß wird hiemit dem Mublikum bekannt ge- 
macht. Den g. Okt. 180. Kön. Oberamt. 
Weinsberg. Jakob Eberle, von Bokenheim im Französsschen ist vor wenigen Tagen von hier mit ei- 
ner Kundschaft entlassen worden, als sich kurz nach seinem Weggang eine Wilderei auf ihn entdekte. Wo sich 
daber derselbe it seiner Maurer-Kundschafe betreten läßt, wird um dessen Arretwung und Einlieferung hie- 
ber gegen Kostens-Ersaz gebeten. Den 6. Okt. 18000. kön. Cberamt. 
  
  
Mit diesem Blatt wird von der Sammlung der Königl. Württemb. General-Rescripte 2c. von 1806. 
Nro. XX. ausgegeben.
        <pb n="455" />
        Nro. 50. 1809. 41 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 28. Okt. 
  
  
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruher, 
durch ein Decret vom 18. Okt. den in Königl. Preuß. Diensten gestandenen Lieutenant 
von Perriko wsky als Second-Lieutenant bei dem Fussäger-Bataillon von Neufer an- 
zustellen; 
vermög allerhöchsten Decrets von ebend. den Paul Litzenmater von Mergentheim 
zum geheimen Cancellisten bei dem Kön. Cabinets-Ministerio zu ernennen; 
durch ein Decret vom 20. Okt. den Premier= #Lieutenanr, Grafen von Faucigny von 
der Garde zu Fus zum Staabs-Capitain u. Flügel-Adjutanten des Prinzen Pa#l Königl. 
Heheit zu ernennen. 
Se. Königl. Maj. haben allergnddigst geruher, 
vermäg allerhöchsten Decrets vom 22. Okt. den bisherigen Oberamtmann in Tübingen, 
Regierungsrath Pfizer zum Konigl. Ober, Tribunal: Rath, den bisherigen Amts-Ober- 
amtmann in Stuttgart, Reg. Rath Schott zum Oberamtmann in Tübingen, den setthe- 
rigen Oberamtmann v. Dirzinger in Biberach zum Amts-Oberamtmann von Stutegarr, 
und den quteseirenden Ober-Audicor von Bühler zum Oberamtmann in Biberach zu er- 
nennen; 
Auch haben Se. Königl. Maj. vermög allerhöchsten Decrers vom nemlichen Dacum 
dem Hofrath, Oberammmann v. Fetzer in Weinsperg auf sein allerunterthäuigstes Ansuchen 
die Entlassung von seinem Amte gnädigst ertheilt. 
Durch ein Decret vom 24. Okt. haben Se. Königl. Masj, den Leib= Page Constan- 
tun v. Molrike zum Second= bieutenant bei der Leibjäger-Garde, und 
den Leib-Page v. Troyfft zum Second-Lieutenan beim DragonerFRegiment Kron- 
prinz zu ernennen, ferner . 
vermäg allerhöchster Resolution vom 23. Okt. die erledigte Pfarrei Fleinheim, Heidenhei- 
mer Diodcese, dem Vicar Ml. Beck zu Unterensingen zu übertragen allergnädigst geruher. 
Unterm 25. Obr. ist die erledigte Bücher-Fiscals Stelle zu Riedlingen dem dortigen 
Med. Pra#tieus Dr. Gramm gnädtest übereragen worden. 
  
Se. Königl. Maj. haben dem Christoph Lässg von Owen, Oberamts Kirchheim, 
dem Invahden Stängel von Dürrmenz, Oberamss Maulbronn, und dem Schreiner
        <pb n="456" />
        442 
Adam Rooͤsch bon Gemrigheim, Oberamts Bietigheim, wegen der durch sie bewirkten Ret- 
tung verschiedener Personen vom Ectrinken die siberne Verdienst-Medaille zu bewilligen ge- 
ruhet, welches andurch oͤffen: lich bekannt gemacht wird. Stuttzart, den 26. Okt. 1800. 
Koͤn. Ob. Regier. Ob. Pol. Depart. 
Stuttgart. Von dem Königl. Medielnal-Departement wurde nach erstandener Prü- 
fang und geschehener Verpflichtung dem Medic. Practicus Wilhelm Denuinger von Oeh- 
ringen, Neuensteiner Oberam's, D. Joh. Wichael Schrag von Gres-Eißlingen, Göppin- 
ger Oberamts, und D. Carl Heinrich Gerthilf Köstlin von Urach die Erlaubniß zur me- 
dicinischen Praris in den Königl. Staaten ertheilt. Den 22. Okr. 1809. 
  
Rechts-Erkunn##niß des Kön. Ober= Tribunals. 
In der bei dem Königl. Ober-Justiz-Collegium zu Sturtgart aussergerichtlich verham 
belten, und durch Verufung an das Kznigl. Ober-Tribunal erwachsenen Arpellatlons Sache 
des Herrn Fürsten ven Merternich, nun der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Landwirthschaft- 
lichen Departements im Namen der Herrschaft Ochsenhausen, Imploraten Appellanten an 
einem, und dem Herrn Grasen von Quadt-Isny, Imploranten, Aprelleten am andern 
Theil, wicd die Appellation, wegen Margels an einer gegründeren Beschwerde, von oberst- 
richterlichen Amtes wegen durch Decret abgeschlagen. Tübingen, den 12. Olt. 1809. 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober- Justiz= Collegii 1. Senats 
Ad Mand. Sacr. Regiz Maj. 
Den 17. Sept. wurken wegen bezengter Renikenz bei der Auswahl in dem gewesenen 
Staabsamt Rötheln, im Jahr #os. 
1) Georg Weizmann, von Pfahlheim, zu Einiähriger, 
3 Kaver Brändle., von Halheim, zu zehenmonatlicher, 
3) Kaver Uhrle, von der Hardr, zu achtmonatlicher, 
4) Simon Rieger, von Röhlingen, zu achtmonatlicher, 
5) Patriz Schranemüller, von Dettenrode, zu achtmonatlicher, 
6) Joseph Jaumanu, von Röhlingen zu sechsmonatlicher, 
7) Joseph Walter, von Pfahlheim, zu sechsmonatlicher Festungs irbeit kondemnirt. 
Kod. wurde wegen wiederholten Diebstahls, Georg Reichmann, von Lomersheim, zu 
dreijähriger Festungsarbeit allergnäbigst verurtheilt. 
Unterm 24. Sept. wurde Peter Schühle, von Allmer'(pach, wegen begangener wieder- 
holter Wilderei und verübten Diebstahls zu sechsmonatlicher Schellenwerks-Strafe auf Ho- 
henasperg verurtheilt. 
Den 8. Ok:. wurde Elisabeth,, Joseph Frlrdrich Zieglers Ehefrau, von Kirchheim am 
Nekar, wegen wiedecyolten Felddiebstahls, neben halbstündiger Ausstellung auf der Schand- 
bühne, zu zweljähriger Zuchthaußstrafe in Ludwigsburg verurtheilt 
Unterm Px. Okt. wurde der bei dem Oberamt Maulbronn, wegen Real- Inijurten gegen 
einen französtschen Obersten in Verhat und Inquisition gekommene Jakob Frtedrich Mater, 
von Illinzen zu einer viermonatlichen Zuchthaußstrafe verurtheilt.
        <pb n="457" />
        443 
Erkenn tnisse des Koͤn. Ober- Justiz-Collcgii TIIten Senats. 
In der Appellations-Sache von Bahlingen, zwischen Johann Schaurt von Onstmer 
tingen, Beklagten, Appellanten, an einem, und Anna Barbara Haagin, von Sereichen, 
cum curalore, Klägerin, Appellakin, am andern Theil, puncto latnkaktionis privatæ Kc. ist 
rie Appellation für desert erklärt, und Appellant in die in der zweiten Instang, aufgegangene 
Prozeß-Kosten verurtheilt worden. Sturtgart, den 4. Okt. 1809. 
Stuttgart, den 12. Okt. 1800. wurde geschieden: 
Carolina, geb. Schweppe von Tübingen gelürtig, von Heinrich Heser, Königl. Advo- 
heaten in Heilbronn, ex cap. quasi delert, unter Verurtheilung des leztern in die Kosten. 
Den 19. Oktob. 
1) Georg Chriskoph Hertneng ren M kmühl, Schönthaler Oberamts, Kl. von Johan- 
na, geb. Gebhardt, Bekl. ex cap. uah detlert. umer Verurtheilung der lezteren in die Kosten. 
(a) Jacob Friedrich Gscheidlen von Beutelspach, Schorndorfer Oberamts, Kl. von An- 
na Maria, geb. Lay, Bekl. ex cap. duali delert. unter Vergleichung der Kosten. 
3) Johanna Sara, geb. Conrad, vom Pfahlhof, Beilsteiner Oberamts, Kl. von Jacob. 
Gartich, Bestandscháser, Bekl. ex cap. Adulterii, unter Verurtheilung des lezieren in die 
Kosten. 
  
Bekanntmachung. Da sich zu dem im September vortgen Jahres dem Könfgl- 
Postamt Rottenburg zum Spediren aufgegebenen, und ven da über Tübingen versandten, dem 
Postwagen= Conducteur aber abhanden gekommenen Gekd= Packer, wovon der in Charte be- 
zeichnete Addressat Christmann in Seutegart nichts wissen wollte, sich des im Februar die- 
ses Jahrs in esseuriichen Blättern geschehenen Aufrufs ungeachtet, bis daher kein Eigenthiä- 
wer durch Vorweisung des Postscheins und Bezeichnung des Werths, oder durch Angabe 
der Zeit, wenn das Wacker dem Postame Rottenburg zur Spedition aufgegeben worden, 
ensgewiefen oder gemeldet hat; so wird dieser Aufeuf hiermit öffentlich, und unter dem An- 
hang wiederholt, daß, wenn sich bis zum 21. Febr. 13ro. kein Eigenthümer zu dem quc- 
stionirten Packer nach Worschrist bei dem Postann Rottenburg legieimiren würde, über den 
indessen von dem Postwagen-Conducteur, welchem es abhanden gekommen, hinterlegten 
Werch desselben andere Verfügung gerroffen werden solle. Stuteg. den 19. Okt. 1809. 
Königl. Reichs General-Ober-Post Direction. 
Denkendorf. Nach allergnädigstem Besehl vom 76. d. M. werden von der Königl. Instituts= Schs- 
ftrei daselest 46 Mutter-Schaafe und 53. 4 und ## schaufelige H#mmel spanischer Rare gegen baare Bezahlung 
im Aufstreich verkauft werden. Die Verkaufs- Se wozu die Liebhaber eingeladen werden, wird Mitt- 
woch den 8. Nov. Bormittags lo Uhr ihren Anfang nehmen. Stuttgart, den 20. Oke. r8oo. 
Rechmungsrath, Schäferei= Ober-Inspektor Bürger. 
Laufen. Mit dem — befohlenen Verkauf der dißjährigen Gefällweine wird zu Hohenstein 
den 31. Okr.; zu Ilsfeld den r. Nov.; zu Kirchheim den 2. Nov.; und zu Laufen den 3. Nov. je Vor- 
mittags 10 Uhr der Anfang gemachr, und bei diesen Verkaufs-Verhandlungen eröfnet werden, wann der ate 
Verkouf vorgehen werde. Die Liebha##er mögen sich an ermelten Orten in den Kelter-Stubden einfinden. Den 
22. Ott. 1809. Kön. Cameral-Verwaltung. 
Mergenthe#m. Vermög Alerhöchsten Kön, Befehls sollen nachbrmannke herrschaftl. Gebäude und Gx-
        <pb n="458" />
        44 
ter im oͤffentlichen Aufstreich verkauft werden, wozu folgende Tage anberaumt worden sind, als: Dienstags 
den 7. Nov. Vormittags 0 Uhr in dem Amthauß zu Igersheim a) das Amthauß zu Igersheim, wovon der 
untere Stok von Stein, die weitere 2 Stöcke aber von Holz sind, 58 Fuß lang, 34 Fuß breit, mit einem 
großen gewölbten Keller, 8 heizbaren, und # unyeizbaren Zummer, 1 Kammer, 1 Küche, und 1 Speiskam= 
mer, sehr geräumigen Vorplaz, und merreren Fruchtbsden; d) ein Bau von ### Fuß lang, u. 20 Fuß breit, 
worinn ein Stall zu 3 Pferd, 1 Viehstall zu 7. Stuk, 1 Hühnerstall, 1 Waschhauß, und #r Holz-Remise 
mit Heuboden, nebst einer weitern Holz-Remise, und 4 Schweinstallen. c) Ein Wurzgarten von 4 Rth. 
neden dem Wohnhauß; d) zwei geraumige Hofraithen, welche mit all Voranstehendem durch eine Mauer ge- 
schlossen sind. Dinstaße den 7. Nov. Nachmittags-2 Uhr in dem Amthauß zu Unterbalbach## à) das mas- 
sive Amthauß zu Unterbakbach, 02 Fuß lang und 40 Fuß breit, mit einem gewölbten Wein= und Gemüß- 
Keller, § heizbaren geipsren, und 3 unheizbaren geipsten Zimmern, 2# Küche, Speiskammer, 2 Dachkammern, 
und geräumigen Fruchtböden, wovon alle Oefnungen parterre mit eisernen Gittern versehen sind; b) ein mas- 
siver # stokigter Querbau, worin eine Stallung zu 5 Pferd, 1 Sckeuer mit 1 Tenne und Bahrn, nebst 
ruchtboden, 1 Futter-Behälter, # Viehstall zu 6 Stak, 1 Waschküche mit Obsidörre und Backofen, und #r 
olz -Remise; c) ein runder steinerner Thurn, der sich ohne grohe Kößeen zu einem Gartentaus umschaffen 
Ußt, ein Wurzgarten von ungefähr 23 Ruthen und e) emer von 17 Ruthen; 1) ein Pompbronnen; 9) ein 
sehr gerdumiger Hof mit Hofraithen. Die Gebsude sind im beslen Zustande, und all vorstehendes mit einer 
Mauer umgeben, an der Route nach Würzburg situirt. Mittwochs den g. Nov. Vermittags 0 Uhr in dem 
Frodnhauß zu Markelsheim a) der erst vor wenigen Jahren neu erbaute massive sogenannte Frohnhof zu Mar- 
elsheim 54 Fuß lang und 38 Fuß breit, mit 8 heizbaren und 3 nicht heizbaren Zimmern, 1 Keller, 2 Kü- 
che, 1 Speiskammer, geräumiger Vorplaz, 3 Kammern, und ein Fruchtboden; b) ein besonders stehendes 
Oekonomie-Gebéude 63 Fuß lang und 30 Fuß breit, 2 Stok hech, wovon der untere von Stein, mit einem 
gewölbcen Keller, und 1 heizbaren und 2 unheizbaren Zimmern, 1 Rammer, 1 Küche, 1 Stall zu 14 Stüfk, 
1 Fruchtboden und 1 Holzlege; c) ein Wurzgarten zu 13 Ruth. und c) einer von ungesehr 17 Ruthen; 
e) eine Hofraithe 100 Fuß lang, und 71 Fat breit, worin 1 Schspfbronnen tefindlich ist; ein Graßgar- 
ten von 2 Morgen Ruth. Domerstags den o. Nov. Vormittags o Uhr in des Schultbeißen Hauß zu 
Althausen a) ein 2 stokigtes Wohnhauß zu Althausen 42 Fuß lang und 24 Fuß breit, mit einem gewölb- 
ten Keller, 1 heizbaren Zmmer, 4 Kammern, 1 Küche, 1 Speiskammer und # Fruchtboden; b) ein an 
das Haus angebautes Waschhauß; c) zwei kleine Wurzgärten beim Hauß. Die biebhaber können inzwischen 
diese Geb zulichkeiten einseben, unh sich dei den Aufsstreichsverhandlungen an besagten Tägen und Orten einfin- 
den, bei welchen die weitere Bedingungen werden erösnet werden. Den 20. Okt. 1800. · 
Kreis-Steueramt Oehringen, und Cameralverwaltung Mergentheim. 
Steten im Remethal. Bei biesiger Cameralverwaltung werden an 1800r# Gefällweinen unter den 
Keltern im Ausstreich verkauft werden. Bis Montag den 30. Okt. zu Fellbach, Vormittags Uhr ungefähr 
10 Aim. Zu Rommelshausen Vormittags 11 Uhr ungefähr 4 Aimer. Zu Enderspach, Nachmittags 2 Uhr 
ungefähr ro Aim. Bis Donnerstag den 2. Nov. zu Fellbach, Vormittags o Uhr ungefähr 10 Aim. Zu Stet- 
ten, Nachmittags 1 Uhr ungefähr 14 Aim. Zu Enderspach, Nachmittags 3 Uhr ungefähr 15 Aim. Zu wel- 
chem Verkauf die Liebhaber eingeladen werden. Den 10. Okt. 18009. Cameralamt allda. 
Waiblingen. Von uuterzeichneter Behörde werden nachbemelte heurige Gefällweine unter der Ktlter 
Tufstreichsweise verkauft: Den 30. Okt. Vormittaps 0 Uhr zu Bittenseld ungefehr 4 Aim. Den 31. Okt. 
zu Hegrach Vormittags 0 Uhr ungefehr § Aim. Unter der Oeffinger Hardtkelter, Nachmittags à Uhr unge- 
fehr 3 Aimer, worzu die Liebhaber eingeladen werden. Den 23. Okt. 1809. Cameral- Amt Waiblingen. 
Gmünd. In nachstehenden Orten werden Sommer-Schaasweiden zur Verleihung gebracht werden, 
als: zu Muthlangen Freiteg den 5# Rov. Nachmittags 1 Uhr; zu Hussenhofen, Samstag den 4. Nov. 
Nachmittags 1 Uhr; zu Wezgau, Dienstag den 7. Nov. auch Nachmiktags 1 Uhr; zu Täfferroth, Milt- 
woch, den 8. Nov Nachmittags 1 Uhr; zu Schönhard und Brainkofen, den o. Nov. Nachmittags 2 Uhr 
im Wllrwirthehauß zu Iggingen; zu Göggingen, Freitag den ro. Nov. Vormittags 10 Uhr; zu Hörliko- 
fen, gedachten Tags Nachmittogs 2 Utr. Die Bestands- Sihaheee hiezu werden nun auf vorbemeldten Tägen 
mit dem eingeladen, daß sie sich in dem Wirthshauß jeden Orts einfinden mögen und sich mit den erforder- 
lichen Cautions-Leistungen zu versehen hätten. Den 18. Okt. 1800. Kön. Oberamt. 
Heidenheim. Nach allergnädigst ergangenem Befebl wird der zur Cameralverwoltung allhier gehörige 
segenannte Klösterlens-Hof bei Steinh-im am Aptbuc nebst der Schaaswaide auf Steinheimer u. Sontheimer
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Markung wieder auf 9 Jahre, nemlich von Georgii 1810 bis 1819. zuerst Theilweise und nachher durch einen 
Versuch im Ganzen an einen oder zwei Liebhaber ungetrennt in oͤffentliche Verleihung Foracht werden. Der 
Klösterlens-Hof bestehet neben genugsamer Wohnung, Scheuren und Stallungen in 01 Mug zellglichen Aekern, 
101 Mrg. aus Bau-Aekern, 60 Morg. Wiesen und 3 Morg. #cum-Küchen= u. Grasgarten, ein Beständer 
hat aber im Ganzen eine Caution von 1200 fl. zu prästiren. Die Schaafwaide auf Steinheimer Markung er. 
trägt 675 Stüke Schaafwaar, und ein Beständer erhält nicht nur genug Plaz zur Wolnung, sondern auch 
10 Morgen Wiesen, und 12 bis r4 Morgen Aeker, nedst dem ganzen Pförch-Ginuß, ist aber zu Einlegung 
einer Caution von 1200 fl. verbunden. Die Schaaswaide af Sontheimer Markung erträgt 325 Stücke 
Schaafwaar, und wird von einem Beständer eine Caution von soo fl. verlangt. Die Kiebhaber zu einem oder 
dem andern können daher noch vor der Verleihung von den vorhandenen Gebaͤuden und Guͤtern Augenschein 
nehmen, mit zuverlaͤsigen und oberamtlich bekraͤftigten Zeugnissen wegen ihrer Aufführung, Kenntniß im Zebb- 
bau, auch besizenden genugsamen Vermögens sowohl zu Einlegung der Cautionen, als der erforderlichm Ein- 
richtungen sich versehen, bis Oonnerstag den . Nov. Morgens 0 Uhr in des Ochsenwirkhs Hauß in Stein- 
beim sich einfinden, und das weitere vernehmen. Den 14. Dkl. 1800. « , » 
. -Kteis-Steu2rmthmEllkvanen,undCametac-Betwaltererkdenhetm. 
Heiligkreuzthal. Zufolge allerhöchsten Befehls soll das zwischen Binzwangen und Waldhausen an 
der Donau liegende herrschaftl. Maierei-Gut Landauhof, wozu neben einem gerdumigen Wobngebeude, Wasch- 
und Bakhauß, und den erforderlichen Scheuren und Stallungen, § Ichrt. 1 Vrtl. 103 Ruthen Gärten, 30 
Ichrt. 1 Vrtl. r3 Rth. Aeker, 35 Ichrt. 1 Vrtl. 174 Ruth. Wiesen, und 15 Ichrt. 75.5 Rth. Waidberg ge- 
hören, und worauf eine Sennerey mit Vortheil eingerichtet werden könnte, auf 12 — 18 Jahre wiedrrum 
öffentlich verliehen werden. Diese Verhand'ung wird Samstag den 1r. Nov. 1800. des Vormittags um 
10° Uhr in der Cameral-Verwaltung zu Heilig: Kreuzthal vorgeben, und die Liebhaber, welche sich über ihre 
RKennenisse und Erfahrenheir im Feldbau, so wie über ihre Vermögens-Umstände mit obrigk, itlichen Züugnissen 
u legitimiren haben, und das Gut inzwischen täglich beaugenscheinigen können, werden daher mit der Bemer- 
ung hiezu eingeladen, daß sich bei diesem Gut kein herrschaftl. Inventarium weder an Vieh und Vorräthen, 
noch an Schiff und Geschirr befindet, sondern daß der aufziehende Beständer für all dieß selbst zu sorgen ha- 
ben wird. Den 10. Okt. 1800. Kön. Kreissteueramt Ehingen, Cameralverwaltung Heiligkreuzthal. 
Herrenberg. Die der Commun Hildrizhausen, disseitigen Oberamts zugehörige Schaafwaide wird 
auf die 3 Jahre von Martini 1800 bis 1812. in öffentlichem Aufstreich verliehen werden. Tiese Waide, wel- 
che von #Wie Beschaffenheit ist, erträgt 400 Stäk an alter und junger Schaafwaar. Der Beständer hat eis 
ne freie Wohnung und bequemliche Stallung samt einem kleinen Kuchengärtlein zu genießen, und alle Jahr 
ein Pförchstozen= Aichlen aus dortiger Commun-Waldung unentgeldlich zu emvfangen, zum Burgermeister-Amt 
aber 2 fl. an Haußzinß zu bezahlen, zu dieser Verleihung ist Samstag der 18. Nov. d. J. estgesezt, die et- 
waigen Bestands-Liebhaber werden nun eingeladen, an gedachtem Tage, Vormiktags 0 Uhr auf dem Rathtauß 
in Hildrizhausen sich einzusinden, und mit magistraktschen Zeugnissen in Ansehung idres Prädikats und Ver- 
mögens zu legitimiren. Den *r Okt. 1300. Koͤn. Oberamt. 
Künzelsau. Vermög allerhöchst Königl. Befehls der Hochpreißl. Ober- Finanz-Kammer, Landwirth- 
schaftl. Depart. d. d. 8. Sept. d. J. sollen die beeden vormaligen Amtbauser zu Uilringen und Nizenhausen 
entweder an den Meistbietenden verkauft oder verpachtet werden. Das Amthauß zu Ailringen ist ein astokig- 
tes Hauß mit 3 beizbaren Zimmern, mehreren Kammern, und einem großen Fruchtboden. Vor dem Hauß 
ist ein Kuchengarten von ungefehr 8 Ruthen. Das zu Nizenhausen ist ein 2 stökigtes Gebäude, hat 4 hetzba- 
ee Zimmer, mehrere Kammern und ebenfalls einen großen Fruchtboden. Dabei befimet sich eine Scheuer mit 
Séallung, eine Holz-Remise, 71 Ruth. Küchengarken vor dem Hauß und 60 Ruth. Gras-; und Küchengar- 
ten hinter der Scheucr. An dem Kaufschilling dörfen ztel baar, und der Rest in 2 verzinslichen Jahreszielern 
begzahlt werden, und die Gebäure und Güter werden der Steuerrecchung unterworsen. Die Liebhaber zu dem 
Gebäude in Ailringen haben sicb Freitags den roe. Nov. Morgens 0 Uhr auf dem Rathhauß zu Ailrängene 
und die Liebhaber zu den Gedauden und Gütern in Nizenhauscn Samstags den ru. Nov. Morgens o Uhr im 
Wirthshauß zu Nizenhausen einzufinden und der Verhandlung anzuwohnen. Den 23. Okt. 1800. 
· Kreis-SteueramtOehkingcn,undCametalveerWKuazelsm. 
Nagold. Die Commun-Schaafwaide zu Mözingen, hiesigen Oberamts, wird am Donnerstag den 9. 
Nov. d. J. auf 3 Jahre nemlich von Martini 11. 3 bis 1812. an den Meistbietenden öffentlich verliehen 
werden. Dieselbe ist von guter Beschaffenheit, und kann jährlich mit 200 Stäk alt und junger Schaafwaar
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        446 
beschlagen werden. Bestands · Liebhaber haben sich an obigem Tag, Vormittags 9 Uhr auf demm Rathhauß zu 
Mzingen einzusinden, und durch Meisterdriese und obrigkeitliche Zeugniße darzuthun, daß sie eine Waide in 
Bestand zu nehmen berechtiget seien, und das darzu erforoertiche Vermägen besizen. Den 9. Okt. Oberamt. 
Epilal Meuthann bei Woilfegg. Zu Zoige aliergnadigsten Bifetls Aoͤnigl. Hochpreist. Dbotlandes- 
Occouoemie: Collegii sollen die hiesigen Spital Guter entwedir auf 12 Jabre, von. Vartini 1800. bis 1821. im 
Ausfstriich verpachtet, oder auch als freics Lienthum in 1 Prthien käuuch hingegeben werden Diese Gü- 
ter betietun neben den nethigen Wohn= um Oekonomie Gedäuren m 24 Vrll. Kochengarten, 7 Mrg. 2 Vu#1 
Gras und Baumgarken, 51 Mrg. 24 Brtl. Wiefen, 116 Mrg. Akerfeld, 15 Mrg. 11. Lrt.# ###eywaide und 
7 Mrg. 32. Vitl. To.fstich. Mehr als soo Dbsibume, mit welchen diese Gützr versehen sind, gewähren im 
Obüjähren cinen sehr richlichen Ertr g. Einem Pächter wird alles vorhandene Jugvieh, Schiff und Geschirr, 
Futter, Stroh, Dung, rc Kühe, Katber 2c. mit in den Bestand übergeben, wogegen er das darinn stekende 
Capttal mit § pr. Cenk verzinen muß. Er erhatt jäh uch 0 Klaster Holz unentgeldlich, die dem Spitat zuste- 
dende Brenn= Gercchriokeit wid im zu vorkhen hafterer Werwerthung seiner Erzeugnisse an Früchten und Obst 
gegen Entrichtung der gewöhntichen à#gaben eingrraumc, und alle Steuren und Ouartiers Kosten werden auf 
die Spitatverwalkung übernommen. Der Pächter muß sich über feinen moratischen Charakker, Landwinthschaft- 
lichen Kenmtnisse, aurh daß er im Stande sei, cime Caution von 2500 fl. in liegenden G. tern oder legal ver- 
sicherten Capitalien zu leisten, mit obrigkeitiichen Zeugnissen legitimiren können, und wenn er ein Aueländer 
„ die Caution inmrhakb des Königreichs bestellen. Den etwaigen Kaufs= Liebhadern wmird zum Voraus be- 
annt gemacht, daß nur die Hälfer des Kauschiltings, und zwar hieran ; haar und s in acht verzinnslichen 
Jahrszielern bezahlt werden dürfon, die zweite H. kie desselten aber als Grund-Capital auf dem Gut slehen 
bleiben, ous welchen der Zins als fährliche G. lr hälftig an Geld und hälftig an Naturalien entrichtet wer- 
den müsse. Du beeden Verhamlungen ist Dienstag der 7. Nov. d. J. bestimmt, an welchem Tage zugleich 
mit Verakkorkirung der Verköstigung der Hospitaliten ein Versuch gemam#t werden wild, und woran die Un- 
mrnehmer Morgens 8 Uhr in dem Spital- Gebäude zu Neuthann zu erscheinen haben. Den v. Ckt. 1800. 
4 Kömgl. Commission Rechnungs- Nevisor zu Walpsee, Sigel. 
Rottenburg am Nekar. Bis Samstag den 4. Nov. werden zu Hemmemorf voesseiigen Eber- und 
Cameral- Amts 43 Morg. hexrschaftl. Aker-Feldung 36 Mrg. Bässerungs-Beiesen an 2 Stück liegend und 
à Morg. Wurzgarten . Jahre lang, entweder in einzelnen Theilen oder im Ganzen, wie sich Siebhaber 
hirzu zergen an die Meistbietenden verliehen werden. Dieies wirb hiemit dekonnt gemacht, vaß sich die bieb- 
haber an gedachtim Tag des Vormittags um c Uhr in der herrschaftl. ehnung in Hemmenvdorf einfinden 
und der Verhamlung anwohnen sollen. Bei einer allenfalisigen Verleihung im Ganzen kann einem Beständer 
die Staliung zu mehrern 100 Stük Schaafwaar, so wie eine Wohmeng für den Schäfer in der Nä 
Stallung eingeraumt werden, und von denen auswärtigen Liebhabern werden Zeugnisse von ihren Ortsobrigkei- 
ten, sowohl wigen ihres Charakters als der Vermogens-Umstande zu Stellung einer Gaution nach dem Ver- 
häleniß des Beseandeb erwartet. Den 6. Dkt. 180). Rreis= Steue#trath und Camerale Verwalter. 
Tuttlingen. In dem hiesigen Oberamt werden folgende So####mer Schaafweiden auf 3 Jahre lang, 
#an nachges zten Tägen verliehen werden. Montag, den 13. Nov. d. J L ormtirags 1I1 Uhr, zu Thimingen, 
auf, 150 Stüt Mutter Schaafe. Dienstag, den 14. Nov. Vormittags 10 Uhr, zu Schwenningen., auf 200 
Stük Murter Schaafe. Mitlwoch, den 15. Nov. Vornnttogs 10 Uhr zu Schura, auf 80. Stük Mutter- 
Schaafe. Samsiag, den 18. Nov. Nachmittags z Uhr zu Wellhrim, auf do Stük Hammel-Waam Montag, 
den 20. Nov. Vormittags r#r Uhr zu Buchheim, auf 200 Stük Mutterschaase. Dienstag, den al. Nov. Vor- 
mittags 10 Uhr zu Gukenstein, auf 100 Stük Murterlchaafe. Eod. Nachmittags 2 Uhr zu Engelswies auf 
150 Seük. ? ktwoch, den 22. Nov. Vormittags 11 Uhr zu Irrendorf, auf goo Stük. Wozu die Liebhaber 
*!*Fn“ Beibringung obvigkeitlicher Zeugnisse uber ihr Prädicat und Vermögen hiemit eingeleden werden. 
8. Okt. 1809. Obera a. 
Wannenthal, Ebinger Cameralamts. Die herrschaftliche Echaafweide auf bdem Hofe Wannenthal, 
welche nit 70 Stuͤk Schaafen beschlagen werden darf, wird bis Dienstag den 5 Rov. d. J. Vormittags 
10 Uhr in dem Wohnhause des herrschaftlichen Hof Beständers zu Wannenthak öffentlich an den Meistbieren- 
den verliehen werden, wobei sich die Liebhaber mit obrigkeitlichen zeusnessen uber Hrädicat und Vermögen ver- 
sehen, einflnden wollen. Den 13. Okr. 1800. #ameralverwaltung Ebingen. 
Balingen. Der bei dem Fusjäger-Bataillon König gestandene Gemeine Caspar Köhne von Geißlin- 
ten., hiesigen Oberamts, ist den 35. Sept. d. J. aus dem Vager bei Wien deserrirt. Alle Hoch= und Wohl-
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        447 
Iö#l. Obrigkeiten werden daher geziemend ersiccht, auf diesen Deserkeur zu fahnden, ihn im Betrekungsfalle zu 
Gretiren, und wohlvermöahrt an seine Militär-Behörde oder zum hiesigen Oberarnt ainien . lassen. Den 
. Okt. 1800. » « · scxswtxkt 
½ Br m Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment Kronprinz gestanden: Offiziers Bedie#te Jr# 
kob Bemhard Siegloch von Weinsheim, hirsigen Oberamts, ist den 29. vor. Mon bei Wien de#er##; 1 
werden vaher alle Mitlirär= und Civil-Behorden ersuchet, auf diesen Deserteur zu kabnden, und ihn enlw der 
en unterzeichnetes Oberamt oder an das narbste Kon. Milt#r = Command? woyenwah 1 einzuli. fern. Den 
18. Okt. i180.. · · «.!;k·s·)n.Oderi-m:s.- 
.Freuden-stattDerbeideIannigLInbrunst-Regunanvon«Sch.svfmsi-.«1nchademeGemenh 
Friebrich Enßlen von Freudenstadt, ist den 20. Aug. d. J. aus der Gurnison Stutkgart Teirtie. Es wer- 
den deher alle Obrigkeiten geteten, auf diesen Deserteur möglichst zu fahnden, ihn auf Betr.ten zu arretiren, 
und an vie nächstgelegene Militär-Behörde, oder an das hiesige Oberamt wohlverwahrt einliefern zu lassen. 
Den 13. Dkt. 1800. 4 Hen. Oberamt. 
Hall. Der bei der Kön Artillexie gestandene Train-Soldat Georg Friderich von Au aus Westheim 
ist d. n al. Aug. bei Wien desertitt Es wird daher gebeten, denselben auf Berreten dein nächsten Militar= 
#ene oder hiesigemn Oberamt einzuliefern. Den 16. Okt. 1800. Kön. Oberamt 
errenberg. Da unter dem vacanten Füsilier= Regiment von Mmbronn gestandene G# meine, Johasi 
Georg Schreiber, von Gärtringen, disseitigen Oberamts, ist den 2F. Jul. d. J. bei Gräx in Steiermalk dese- 
tirt. Derseibe ist 356 J. alt, magerer Stakur, magern Angesichts, hat schwarze Haare, schwarzbraune Augen, 
ene spizige Nase und einen breiten Mund. Es werden daher alle Obrigkeiten ersucht, auf diesen Oesert. ur zu 
fahnden, lhn auf Betreten zu arreriren, und enrweder an die Militär-Behörde oder das biesiz Oberamt ein- 
meliefern. Den v. Dkt. 1500. » · Kön. Ober mt. 
orb. Johann Horn von Felldorf, Gemeiner unter den Kön. — Regiment zu Pferot Koͤnig ist 
den 325. Sept. aus der Station Kreuzing im Oestceichischen defertirt. ie Hochloͤbl. Behoͤrden worden er- 
sucht, auf denselben zu fahnden, und ihn, auf Betreten anhero einzuliefern. Kön. Oberamt. 
rrtingen. Der bei dem Kön. Artillerie-Corps gestandene Artillerist Christian L#unglois von Graben- 
sterten, hiesigen Oberam#s, ist den 3Zo. Aug d. J. aus dem Lager bei Wien desertirt. Alle Hoch= u Wohl- 
lIöbl. Obrigkeit# werden nun ersucht, auf den Deserteur gen #u zu fahnden, und ihn im Bi,ungefttl wohl- 
verwahrt entweder hieher, oder an die nüchstgelegene Milikér-Behörde liefern zu laijen. Dn 14. Olt. 109. 
· Null-kamt 
OchsenhquseihDkrOfsiciekssBedienthXaveksekk,vonSchönenk-ukg,biesigeki.s;’bekmntö-jstvos 
dem Jaͤger- Regiment Herzog Louis, bei dem er gestanden, im Felde desertirt. Es werden daher alle inn u. 
ausländische Orts-Obrigkeiten ersucht, auf ihn zu fahnden., und ihn im Betretungsfgll an das Regiments- 
Commando oder unterzeichnete Stelle wohlverwahrt einzuliefern. Den 5. Dkt. 1809 Koön. Oderamt. 
Oehringen. Oer unter dem Königl. Infemtere = Regiment Prinz Paul gestandene Gemeine, Giorg 
Friedrich Lüstner von Neuenstein, hiesigen Oberamts, ist am :8. Jul. aus dem Lager bei Gräz desertirt. Alle 
Cwil= und Mlitar-Obrigkeiten werden ersucht, auf diesen Deserkeur zu fuhnden, ihn auf Betreten zu arreti- 
ren, und entweder am das hiesige Oberamt oder das nichstgelegene Königl. Militär-Commando einliefern zu 
lassen. Den a2. Sept. 1 ’ Kön.Ob-raiut.«· 
  
809· . 
Opelfp«ohki.DekveibemxömChevacirleqcrs-Negi»asentHerzogHeinrichgzstancheJikobSchaal 
Vonhiergcbütktg,1stden19.Jul.d.J.vondemKdn.ArmequpoanfderungaktscheaGrenzenzitspferd 
Sattel und Zeug desertirt. Alle Behörden werden ersucht, auf diesen Deserteur zu fabnde:, und denselben auf 
Betreten wohlverwahrt zu seinem Regiment oder dem Oberamt einliefern zu lassen. Den *—*.n 1800. 
Oberamt Waiblingen. 
Rotttenburg am Nekar. Der bei dem Kön. Linien= Infanterie-Regiment v. Franquemont gestandene 
EemeinHNZ Johannes Edelmann von Weitingen hiesigen Oberamts, ist am 1. Mai d. J. im Urlaub desertirr. 
&amp; emtliche Inn= und Ausländische Militär und Civil-Behörden werden daher ersucht, diesen Desertrur, wenn 
er sich irgendwo betreten liesse, zu arretiren, und gegen Ersaz der = osten entweder an das unterzeichnete Ober- 
amt, oder an das General-Commando in Sturtgart einliefern zu lassen. Den 16. Sept 186600. 
· Koͤn Oberamt. 
Rotweil. Der bei, dem Koͤnigl. Infanterie Megiment v. Scharfenstein gestandene Gemeine Bernhard 
Hirt von Niedereschach, disseirigen Oberamtée, ist den 18. Sept. aus der Garnison Sturtgart desertirt, Sämr-
        <pb n="462" />
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uche obrigkeitliche Stellen werden daher ersucht, ien Deserteur auf Betreten arretiren, und entweder an 
das hiesige Oberamt oder an die betreffende Militär-Behörde wohlverwahrt einkiefern zu lassen. Den 9. Dit. 
12o9. · «» « Oberamts-Veweserei daselbst. 
Tuttlingen. Simtliche obrigkeitliche Behörden werden geziemend ersucht, auf den beim Kön. Infan- 
terie-Regiment von Phull gestandenen, unterm 4. Jun. d. J. auf einem Gefangenen= Transport desertirten 
Offtziers -Berienten Eusedius Weinstein, von Irrndorf, hiesigen Oberamts genau zu fahnden, denselben auf 
Betreten zu arretiren, und entweder hieher oder zum Hochlöbl. Regiments-Commando einliefern zu lassen. 
Den 27. Sept. 1800. « · « oͤn. Oberamt. 
Urach. Der unter dem leichten Infanterie Bataillon v. Wolf gestandene Gemeine, Johaß Präg, von 
bier, ist den 25. Sept. d. J. bei Spiz im Oestreichischen von der Schanz-Arbeit desertirt. Alle obrigkeitliche 
Behörden werden ersucht, auf denselben zu fahnden, und im Betretungsfall entweder an das hiesige Oberamt, 
oder an das Kön. Hochlöbl. Stadt-Commando einzuliefern. Den 17. Okt. 1800. Kön. Oberamt. 
Bietig heim. Beate, eine geborne Baurin von Marbach, verheurathet an den hiesigen Bürger und 
Bek n Jakob Böhm, mit dem sie aber nicht ehlich lebt, hat sich zerschiedener Betrügereien besonders durch 
falsche gersprechungen auf eine ongebliche Erbschaft schuldig gemacht, und ist deswegen tbeils mit dem Jucht- 
haus, tbeils mit Gefängnis gestraft worren. Da dieselbe nun wieder auf freien Fus gesezt ist, und zu be- 
fürchten steht, sie möchte in ibr voriges Bergehen zurürfallenz so wird hiemit das Publikum vor derselben ge- 
warnt, um so mehr, als sie keinen Schadens-Ersaz leisten kann, und bei ihren vorigen Betrugs-Geschichten 
Jziemliche Gewandtheit bewiesen hat. Den 21. Okt. 1800. Oberamt. 
Heilbronn. Der hienach bezeichnete Verbrecher, Johann Jakob Schmid, von Osterdingen gebürtig, 
zulezt zu Flosho.3z, Oberamts Oehringen wohnhaft, ist. in der Nacht vom 15. auf den 16. Okt. d. J. mit- 
telst gewaltiamer Surchbrechung seiner Fesseln und Aufbrechung des Fusbodens, aus seinem Gefängnis entflo- 
hen. Sämtliche Civil und Militär Behdrden werden geziemendst ersucht, auf diesen gefahrlichen Verbrecher 
zu suhnden, und ihn auf Betreten gegen Ersaz der Unkosten wohlverwahrt bieher zu senden. Signalement. 
Johann Jacod Schmio, 37 J. alt, " 8“ hoch, von starker untersezter Statur, hat braune Haare, hohe ge- 
wölbte Stirne, braune Augbraunen, dlaue Augen, proportionirte Nase, gewöhnlichen Mund, schmale Sippen, 
rundes Kinn, starken Bark, gerade Beine, und keine sichtbare Gebrechen. Er ist bekleidet mut einem brun- 
lich grauen Oberrok mit manchesternem Kragen, brauner Weste, graulichten Hosen und Stiefeln. Den 16. 
Okt. 1809. Koͤn. Oberamt. 
Reuttlingen. Matthäus Landel, lediger Wagnersgesell, Sohn des Jakob Landel, Maurers in Will- 
mamdngen, hat sich eines Dibbstabls theilhafti gemahh, und ist in abgewichener Nacht, Morgens halb 4 Uhr 
zu Wilmandingen seinen beiden Wächtern entsprungen Derselbe ist 22 Jahr alt, § Fuß 11 Zoll groß, bat 
eine gewöldte Stirne, blaue Augen, gelbe Haue und Augbraunen, großen aufgeworfenen Mund, große Nase, 
gelbe Zähne, rethes Angesicht, am rechten Fuß einen goßen erhabenen Knoten, deßwegen er im Gehen et- 
was schwankt, trägt eine weisbaumwollene Kappe mit rorhem Umlauf, einen neuen Zwilchkittcl, braun tüche- 
nes Brusttuch, schwarzes Halstuch, golbe hirschledene Holen, blau wollene Strümpfe, und Schuhe mit gelben 
Schnallen; c5 wirden daher sämtliche Civil= Behörden er'ucht, den Landel auf Betreten zu arrctiren, und an 
umterzeichnete Belörde einliefern zu lassen. Den 18. Okt. 1800. uhn. Oberamt. 
RKottenburg. ODer von der Universität Freiburg im Jun. d. J. entwichene Juris stucjosus Paul 
Pebem, aus Roktenburg, ist im höchsten Grade verdächtig zu den Tirolern In urgenten in feindstliger Absicht 
#n sein Vaterland übergegangen zu seyn, daher die unterzeichnete Stelle vermöge allerhöchsten Auftrags der 
igl. Hochpreißl. Criminal-Commüussion, jede Ciril: und Militäh. Behörde geziemend ersucht, auf den gedach- 
ten Pehem genau zu fahnden, denselben auf Betreten zu arretiren, und durch sicheres Condukt gegen Erfa 
der Kosten anher einliefern zu lassen. Signalement des Pehem: Er ist 22 J. alt, hager r Stakur, 6 Fu 
2#L Zoll boch, hat schwarze Haare a la. Ticus, hote Stirne, schwarze Augbraunen, braune lebhafte Augen, 
lange spizige Nase blasse cingefallene Wangen, kleinen Mund, etwas aulsgeworsene Lippen, gute Zäbne, spi- 
biges Kinn, etwas schwarzes blasses länglichtes Angesicht, mit schwarzem Backenbart, breite Schuttern, und 
war bei seinem Abgehen ohne dussere Gebrechen. Den 18. Dkt. 1800. Kön. Oberamt.
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        Nro. 51. 1809. 440 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 4. Nov. 
  
e 
Königl. General-Verordnung, die Einführung neuer Prozeß= Tabellen betreffend; 
d. d. 26. Okt. 1809. 
Es ist zwar in Unserer gedrükten Instrukeion für den zweiten Senat Unsers Königl. 
Ober-Justiz= Collegtums G. 30 allergnädigst befohlen, daß die vormals zu Unserer Königl. 
Ober= Landes-Regierung zu erstattende Proceß= Berichte künstighin an gedachten aten Senart 
eingeschikt werden sollen. Wir haben aber in der Folge mißfällig wahrnehmen müssen, daß 
von einigen Unserer Oberam#s: und Stadtgerichte entweder solche gar nicht eingekommen, 
oder nicht auf die bestimmte Termine Georgii und Martini eingesendet, oder die tabellortsche 
Verzeichnisse der Prozesse nicht nach den vorgeschriebenen Formularien gefertigt worden sind. 
Um mun dieser Unregelmäßigkeit vorzubeugen und eine bessere Gleichförmigkeit zu erzte- 
len, wollen Wir hiedurch verordnet haben: 
1) daß gedachte Verzeichnisse nicht mehr nach den ältern, sondern allein nach den beiden 
hier fub Lit. A. und B. 3) angeschlossenen Formularien eingerichtet, auch 
2) in Zukunft unfehlbar auf die beide festgesezte Termine Georgit und Martint, und 
war 
3) * erstenmal, vor Verfluß des bevorstehenden Monats November zu Unserm Koͤnigl. 
Ober-Justiz-Colleg. 2ten Senats zuverlaͤßig eingeschikt werden solien. 
Ihr, die Ober-Beamte, habt also über die pünktliche Vollziehung dieser Unserer Ver- 
ordnung zu wachen; und wenn je der Fall einträte, daß bei einem Stadtoder Amtzgerich- 
te kein unentschiedener Proceß anhängig wäre, auch davon an dem bestimmten Termin 
d* Anzeige zu machen. Daran 2c. Stuttgart, im Königl. Staats-Minister. den 36. 
kt. 1309. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegii IIten Senats. 
1) In der Ations-Sache von Nürtingen zwischen dem vormaligen Oberamtmarn Gent- 
ner zu Baknang, dermal in Nürtingen wohnhaft, Bekl. Anten, und dem Rathsverwand- 
*) Sithe Peilage.
        <pb n="464" />
        450 
ten, Canditor Suͤßklnd ebendaselbst, Kl. Aten, eine Hauß-Kanfs-Streitigkeit betreffend, wur- 
de die Urtel voriger Instanz confirmirt, und Ant in die Kosten der Ations- Justanz ver—- 
ureh ilt. Stuttgart, den 27. Oct. 1800. 
— 2) In Rechtssachen erster Instanz zwischen dem Oberamtmann zu Bietigheim, Carl 
Friedrich Weiß, Vorkläger, Nachbeklagten an einem, und dem Freiherrn August Reinhe#rd 
von Röder, zu Mauren, Böblinger Oberamts, Vorbeklagten Rachkläger am andern Therl- 
eine Bürgschaft in der Vor= und eine Abrechnungsstreitigkeit in der Nachslage betrrffend, 
wurde in der Vorklage mie Urthel zu Recht erkannt, daß Vorbeklagter den Vorkläger von 
der durch bettern für den Erstern dem Handelshause Leu &amp; Comp. in Zürich wegen ache 
tausend Gulden geleisteten Bürgschaft innerhalb 3 Monaten zu befreien schuldig sei, in der 
Nachklage aber dem Nachkläger seine derzeit noch illigulde Societäts-Ansprüche vorbehalken, 
und in Hinsicht auf die Ablegung der Rechnung von Seite des Rachbeklagten, weitere ge- 
richtliche Verfügung getroffen; compent. expens. Sturegart, den 1. Rov, 1309. 
  
Se. Königl. Maj. haben allergnädigst geruher, 
durch ein allerhöchstes Decret vom 23. Okt. den katholischen Pfarrer Jäger in See- 
natingen, Oberamts Stockach, auf die erledigte Pfarrei Dornderf, Oberames Biberach zu 
versezen: " 
zdukch allerhöchsteDecretevom24.Okt.dieunterebmdiosemDatozutieukenantsm 
nanntenbisherigenLeib-Pagenv.Mocheundv.Troysstzaglcich,tmdzwardenetstoe 
ren zum Kammer= und Jagdjunker, und den lezteren zum Kammerjunker zu ernennen; 
den katholischen Pfarrer Lorenz Glöckler in Beormann, Oberamts Seokach, auf 
sein allerunterthänigstes Ansuchen zu pensieniren, und die Pfarrei Bodmann dem Vikar 
Ancon. Waltrher in Röhlingen zu übertragen; 
duich ein allerhöchstes Decret vom 2. Okt. die erledigte katholische Caplanel in Schekk- 
lingen, Oberam's Blaubeuren, dem Vikar Dominikus Leib in Sulgan, Dekanats Rot- 
w. il zu übertragen; 
vermög allerhechster Decrete vom 26. Okt. den Cooperater Heinrich in Stokach auf 
sein allerunterthänigstes Ansuchen zu penstoniren, und den Caplan Goßner zu St. Mar- 
zareta in Sipplingen als Caplan nach Srokach gnädigst zu versezen; . 
.vekmdgallechöchstenDekretsvotn29.Oke.dieerledigtekatholischePfakreiSchönebukg, 
ObekanikscchsenbousemdemPfakrerBrunerinRottum,UnddiePfarreiRotmmdem 
vormgligen Chor-Vikar in Comburg, Franz Gundersdorf, und 
vermög allerhöchster Resolution vom Zr. Okt. die erledigte Pfarrei Hohen Memmingen, 
Heldenheimer Diecese, dem Stadtpfarrer M. Schmidt in Dornhan übertragen. 
  
Ewiefalten. Am 3. Sept. b. J. ist der ledige Baurenknecht, Michael Knupfer von Münedorf, beim 
Auewekten der Plerde zu Zell in die Donau gesterzt. Der Marr Filel, ledig, von Jell, hat denselben mit 
Husserster Anstrengung noch vom Wassertode gerettet, so daß thm ein allgemeines Lob nicht versagt werden 
konn, was euch nach einem allergnädigsten Decret der Königl. Hochpreitl. Ober= Reglerung, Ober-Polizei- 
DOepartement, dom 17. Okt. 1809. biemi öftentlich bekannt gemacht wüd. Koͤn. Cheramt.
        <pb n="465" />
        A.) 
Beilage zu Nr. 51. des &amp; 
Entwurf einer neuen 
mit Ausnahme des 
  
Namen der Parteien mit, Gegenstand Ob und wenn 
Bemerkun= ihrer Eigen- ein richterlicher 
chaften als streitende 
heile; und des Wohn- 
Orts. 
  
  
Sereits. gemacht wor- 
den. 
des Versuch zu ei' 
nem Vergleich zulezt erstatteten Bericht, einge- 
feche worden. 
Aufführung der Hanwuschriftent 
der Parteien, nebst Bemerkung 
des Präsentars, welche seit dem 
  
Beispiele: Beispiel: 
Friedrich Müller von. Mag= péto emti ven- 
stadt, Böblinger Ober- giti, modo re- 
Amts, Bekl. ANT. Kirurionis in 
Uncer die Haupt-Aufsáze ge 
ören: 
Klage, Exceptions-Handlung, Replik, 
Duplik. 
Cin ausserordentlichen Fällen: 
Triplik, Quadruplik) 
sodann bei eintretendem Beweiß-Ver- 
fabren: — 
Beweiß= Interlocuti. 
  
Contra integrum. 
Adam Storz von Göärlingen, 
Leonderger Ober-Amts, 
Kl. AT. 
Johann Stein von — — p# deblti 
Kaäger an einem — à 2000 fl. Cap. 
Casper Holz von — — nebst Zinß zu 
Bekl. am andern, Michael 5. p. Ct. vom 
Pfund, Intervenienten am 
dritten Theil. 
Fakob Maper von — — 
Kläger an einem — 
Ci: Gabriel Mark von — 
Bekl., und Isaak Horn 
  
Intervenienten am andern 
Theil. 
Iten Febr. 1794. 
bis 2. Aug ĩ goa. 
  
Gewoͤbnliche Dilat lons - Gesuche, Un- 
Beweiß= Antretung. 
Fragstüke, Rotuls, Schriften ex 
Kotulo. 
Deflnitiv-Sentenz. 
Appellation davon. 
Denunclation, daß die Akten bereit 
liegen. 
— Beschuldigungen 2c. 
allen hinweg.
        <pb n="466" />
        Staaks = und Reg. Blatts. 
Civdil = Prozeß-Tabelle 
Concurs= Prozesses. 
6é% 
Benennung der Schrif-Gerichts undflllenfallsige besondere Bemerkungen, besonders 
ten= Verfasser, nebst · 
AnzeigemwAmm,Adspokmm wenn Berzoͤgerungen des Projesses durch unge- 
Charakters und Wohn- wöhnliche Dilations-Gesuche rc. eintreten 
Ortes. Kosten. sollten. 
  
NB. 
Diese Columne 
waͤre am Ende 
des VProzess.s 
auezufüllen.
        <pb n="467" />
        B.) 
Entwurf einer Conct 
  
Vollständiger Name Veranlasung zur 
des Gammann,, dessen 
Alter u. Wohnort, auchVornahme der 
ob er noch ledig, ver- Vermsgens-Un- 
heirather, oder Witt- 
wer sei, in der wieviel · tersuchung. 
sten Ehe er lebe, Zahl 
seiner Kinder und aus 
welcher Ehe sie seien. 
Wann das Vermb- 
gens-Inventarium an- 
gefangen und beendiget 
worden; Betrag des 
Aktiv= und Passio- 
Standes; Datum u. 
[Präsentat des Re- 
serip#s in welchem die 
JInstieuirung des Con- 
eurs Prezesses befoh- 
len worden ist. 
Wann der Güter- 
Pfleger bestelle 
worden? und wie 
er heiße? 
Wanmn die Schul 
den-Liquidarion 
angefangen, und 
geschlossen wor- 
den? mit oder oh- 
ne Contradictor.
        <pb n="468" />
        irs-Prozeß-Tabelle. 
  
Ob u. wann ein 
Versuch bei den 
Glaubigern in 
Ansehung eines 
Nachlasses oder 
Dilations-Ver- 
rages gemacht 
worden? 
Erlöses gesche- 
hen? 
Wenn die Versiei- 
gerung der Guͤter 
und Effecten vor- 
gegangen, wie die 
Verwendung des 
und wann die 
Gant-Verwei= 
sung vorgenom- 
men worden sey? 
Wann die Priori- 
täts-Urtel eröfnet, 
Ob von einem oder 
mehreren Glaubi- 
gern Appellatio= 
nen gegen die Lo- 
cations= Sentenz, 
oder Gannt-Ver- 
welsung ergriffen 
worden set. 
  
  
  
z. Beispiel: 
a) In Hinsicht auf 
die allenfallsige 
leichbaldige Be- 
iedigung der vor- 
ger, bei welchen 
ganz bestimmt vor- 
auszusehen, daß sie 
ihre Bezahlung 
aus der Masse er- 
halten müssen; 
b) in Ansehung der 
einstweiligen siche- 
ren Anlegung zu 
Capital; 
c) Mittels Ausbe— 
zahlung Alimen- 
ten= Gelder 2c. 
  
züglichsten Glaubi.
        <pb n="469" />
        451 
Stuttgart. Da der unterm 25. Okt. d. J. temirte Milikir-Verpftegungs-Akkord, auf die 3 Mo- 
naaite dtovbr. GPe. 18.0. und Inn. i8i0. falls die Berpfligung auf Rechnung des Kanbes noh lange 
daamtern sollte, allergndoigst nicht genehmiget, sondern eine abermalige Sicitation auf den 1F. d. M. bestimme 
wpwoW#rden ist, wobei neben den Abgaben gegen Bezahlung in Gelde auch die Lieferung der Naturalien an Mehl 
fowmmwohl als an Fourage zum Grund gelegt, werden wird, so werden hiesige und auswirtige Liebhaber, wrlche 
dieie eine odert die andere dieser nicht unbeträchtlichen Entreprisen übernehmen wollen, davon benachrichtiget, um 
gevedaachten Tags Nachmittags a Uhr auf dem hiesigen Rathhause sich einzusinden. Den 7. Nod. 1809. 
Stadt- Oberamt allda. 
Stuttgart. Die Lieferung der Erforderniß an gutem, reinem, ungestmdenem Nebsöhl zur nichtlschen 
Bcekleucht 1#38 biesiger Stadt, welche auf ein Jah: 510 Centner detrigt, wnd mm bis Donnerstag den 26. 
Rcow. im Adstreich: ver#ccordiren; die Viebh#ber wollen sich daher gedachten Tags Vrm agek 10 Uhr auf 
derm hiesigen Ratyh#mse einsinden. Den 28. Okt. 1805. , Stadt-Oberamt und Magittrat. 
Bebenhausen. Vermög allergnidigsten Befehls von Königl Obder-Finanz-Kammer, Landwirthschaftl. 
D) apartements d. d. 16. Okt. solle mit der dem hiesigen Cameral= Ant, zutkehenden, in dem Sta#ts= und Re- 
gieeungs- Blatt vom 19. August d. J. pag. 335. beschriedenen Ziegelhuͤtte sant dazu gehoͤrigen Gatern, ein 
nop#hmaliger Verk# und Berleih#ngs Versuch aber unter andern Bedingungen tenkirt werden, wobei 1) 
demm Kaufer die Ziegelhütte samt Güter als ganz freies Eigenthum und ausser der Steuer und Jhendgelds= 
Ki üchunz von allen Abgaben befreit übergeden derfelbe in seinem Gewerb auf keine Art beschrinkt, ihm keine 
Hiefefferung gebrannter Waare für die hiesige und Tübinzger Beantumg einbedungen, vielmehr der freie Verkauf 
alleler Erzeirzm sse gestatret, und ihm jährlich 36 Klaster abgingig Brennholz nach dem Oberforstamrlschen 
Praen#: Rezulatio zugesichert. 2) Dem Pichte dr Zieg-lhütte und deren Zugehörungen auf die Grundlege 
ehenm dieser Freibeiten, daß nemeich ausser dem Prchtgeld sonst lediglich nichts bezahlt keine Waare zu den 
X05 nigl. Bramtungen gesfert, wegen eines erweiternden Betciebs der Z#gelhütte keine besondere Ersaubniß 
du u erst nachgesucht oder für jeden Brand etwas bestimmtrs entrichtet werden muß, und dem Bestinder noch 
jahn#rli d 35 Alft. Brennholz in dem Oberforstanulichen Vreiß-Regulativ überlassen werden wird. Zu diesem 
*—i Krach wird Samstag der 11. Nov. d. J. kestgerzt, wobei sich die Liebhaber mit obrlgkeitlichen 
Zeuuegnissen ibres Prädikats und Vermögens halber, des Vormittags un 0 Uhr allhier einfinden können. Den 
——————— Kreis- Steuerrath zu Rotenburg und Cemeral-Verwalter zu Bebenhausen. 
Denkendorf. Nach allergn rigstem Befehl vom 16. d. M werdmm von der Königl. Instituts-Sch"- 
fererelt dasrlost 30 Mukter-Sch#afe und 33 4 und #schaufelige Hämmel spanischer Race gegen baare Bezahlung 
im UAusstreich verkauft werden. Die Verkaufs Hun#lung, wozu die Liebhaber eingeladen werten, wird Min- 
woochh den 9. Nov. Vormittags to Uhr ihren Anfang nehmen. Stuttgart, den 26. Okr. r800. 
«. «Rechnungökatwchåferei-Ober-JnspestokBürger- 
er,uventhl.Diediöjihkigcqhekkschaftlichen Winjefcklle von der hiesigen Beamtung werden an fol- 
eenndien Tägen ceen baare Berahlung in Conoentions Geld öffentlich verkauft werden: Montag, den 6. Noo. 
hr zu Günd-lhach, Zehend Wein. Dienstag, den 7. Nor. Voimittags 1o Uhr zu Horr- 
teimm, Zehend Wein. Freitag, den 10. Noo. Vormitkags 10 Uhr zu G'ndelbach, Kelter= und Boven- 
Weieiin. Montag, den 13. Nov. Vormiktigs 10 Uhr zu Horrhrim, Kelter-Boden= und Beetwein. Der 
Vererkkauf wird je unter der Kelter einrs jeden Orts vorgenommen, wozu die Liebhader hiemit eingeladen wer- 
den.a. Den 28. Dkt. 1800. Kön. Cameral-Verwaltung. 
bziebenstein. Drr allergnidizst angrordnete Gefäll-Mosts-Verkauf disseitigen Cameral-Bezirks wird 
zu 7* Mundeleh im den 6. Nov.; zu Hehbigbeim den F. Nob.; zu Kaltenwesten den 8 Nov. Vormiktags; 
zus Ottmarsheim eod. Nachnuttags und zu Winzerhausen den . Nov. vorgenommen werden, welches mit 
demn Antüg n affentlich bekznnt gemacht wird, daß sich die “*s an gedachten Vormittags 0 Uhr 
in ddden Kelternstuden vorbemeldter Orte einsirden sollen. Oen 3o. Okt 1809. ameralverwaltung. 
Stammheim. Jach erhaltenem allergn#diasten Befehl werden die heurige Gekillweine unter den Kel- 
ternn g#ahauen, Samstag den 4. Nov.; zu Stamnheim, Dienstag den F. Noa. Wi# Schwieberdingen, 
M iittrwoch den 8 Noo. icdesmal Vor#kags? Uhr im Aufstriich gegen baare Bezahlung verkauft, wozu die 
Liebiphaber eingeladen werden. Den 28. Dkt. 1809. Cameral= Amt.
        <pb n="470" />
        452 
Weei us'perg. Von Seiten der unterz ichneten Beamtung werden an nachgesezten * solgende herr- 
schaftl. Gefällweine, unter Verbehalt #der hochsten Ratisication im offentlichen Aufstreich verkaust werden, und 
zwar: Montag den 6. Nov. Vormittags lo Uhr in Schwabbach, von Schwabbach ungefähr 8 Aim. 
ölzern 6 Aim., von Waldbach 8 Aim., von Dimdach 6 Aim., und von Siebeneich 6. Aimer. Dien- 
* den 7. Nov. Vormittags to Uhr zu Willspach, von Ellhofen ungefihr 6 Aim., von Hößlenfülz ohnge- 
fähr 10 Aimer. Mittwoch den 8. Nov. Vormittags 10 Uhr in ichtenstern, von Lichtenslern ohngefähr 
3 Aim., von Reisach 1 Aim. und von Weiler ohngefähr 7 Aimer. Liebhaber werden hierdurch eingeladen, an 
obbenannten Tagen und Orten sich bei der öffentlichen Versteigerung einzusinden, wobei noch —nu wird, 
daß diese Weine, nach Convenienz entweder im Ganzen oder 1. 2. und 3. Aimer weis abgegeben werden 
werden. Den 28. Okt. 1800. Kön. Cameral-Verwaltung Weinsperg. 
Gmünd. Von nachstehenden hiesigen Oberamts-Orten werden Sommer, und Winter-Waide zur öffent- 
lichen Verleihung und Meistbott aufgethan werden. Als: Oberbettringen, Sommer= und Winterweide kann 
mit zoo Stück Schaafe befahren werden; je auf 3 Jahre, wobei erstere an Georgii 1810. leztere an Marti- 
ni d. J. ihren Anfang nimmt, am 11. Nov. im dasigen Adlerwirthshauß Nachmiktags 2 Uhr. Vorderwei- 
ler, Rechberg. Sommerwaide auf 100 Stück zu 1 Jahr von Georgi#mbis Martini 1810. den 6. Nov. d. J. 
Nachmittags 2 Uhr im Radwirthshauß daselbst. Die Liebhaber haben sich mit den vorgeschriebenen Bürg- 
schafts-Leistungen gefaßt zu halten, und werden auf die angezeigte Orte u. Zeit hin höslichst eingeladen. Den 
24 Okt. 1809. Kon. Oberamt. 
Heidenheim. Nach allergnadigst ergangenem Befehl wird der zur Cameraloerwaltung allhier gehörige 
sogenannte Klbsterlens-Hof bei Steinheim am Abhlbuch, nebst der Schaafwaide auf Steinheimer u. Sontheimer 
Markung wieder aufPo Jahre, nemlich von Georgi# 1810 bis 1810. zuerst Theilweise und nachher durch einen 
Versuch im Ganzen an einen oder zwei Liebhaber ungetrennt in öffentliche Verleihung gebracht werden. Der 
Klösterlens-Hof bestehet neben Fenusamer Wohnung, Scheuren und Stalkungen in or Mrg. zellglichen Aekern, 
101 Mrg. aus Bau-Aekern, 60 Morg. Wiesen und 9 org. Baum-Küchen= u. Grasgarten, ein Beständre 
dat aber im Ganzen eine Caution von 1200 fl. zu prästiren. Die Schaafwaide auf Steinheimer Markung er- 
traͤgt 675 Stüke Schaafwaar, und ein Beständer erhält nicht nur genug Maz zur Wohnung, sondern auch 
10 Morgen Wiesen, und 12 bis 14 Morgen Aeker, nebst dem ganzen Mörch-Genuß, ist aber zu Einlegu 
einer Caucion von 1200 fl. verbunden. Die Schaafwaide au Sontheimer Markung ertraͤgt 325 Siüch 
Schaafwaar, und wird von einem Beständer eine Caution von Soo fl. verlangt. Die Liebhaber zu einem oder 
dem andern können daher noch vor der Verleihung von den vorhandenen Gebäuden und Gütern Augenschein 
nehmen, mit zuverläsigen und oberamtlich bekraftigten Zeugnissen wegen ihrer Aufführung, Kenntniß im Feld- 
bau, auch besizenden genugsamen Vermögens sowohl zu Einlegung der Cautionen, als der erforderlichen Ein- 
richtungen sich versehen, bis Donnerstag den o. Nov. Morgens 0 Uhr in des Ochsenwirths Hauß in Stein- 
heim sich einfinden, und das weltere vernehmen. Den 14. Okt. 1800. 1„ 
Kreis-Steuerrath in Ellwangen, und Cameral-Verwalter in Heidenheim. 
Heiligkreuzthal. Zufolge allerhöchsten Befehls soll das zwischen Binzwangen und Waldhausen an 
der Oonau liegende herrschaftl. Maierei= Gut Landauhof, wozu neben einem gerdumigen Wobngebäude, Wasch- 
und Bakhauß, und den erforderlichen Scheuren und Stallungen, § Ichrt. 1 Vrtl. 103 Ruthen Gärten, 30 
Ichrt. 1 Vrtl. 13 Rth. Aeker, 35 Ichrt. 1 Vrtl. r14. Ruth. Wiesen, und r5 Ichrt. 7s Rth. Waidberg ge- 
bren, und worauf eine Sennerey mit Vortheil eingerichtet werden könnte, auf 12 — 18 Jahre wiederum 
ffentlich verliehen werden. Diese Verhandlung wird Samstag den ur. Nov. 1800. des Vormittags um 
10 Uhr in der Cameral-Verwaltung zu Heilig= Kreuzthal vorgehen, und die Liebhaber, welche sich über ihre 
Kenntnisse und Erfahrenheit im Feldbau, so wie uber ihre Vermögens-Umstände mit obrigkeitlichen Zeugnissen 
zu legitimiren haben, und das Gut inzwischen taglich beaugenscheinigen können, werdfn daher mit der Bemer- 
kung hiezu eingeladen, daß sich bei diesem Gut kein herrschaftl. Inventarium weder aon Bieh und Vorräthen, 
noch an Schiff und Geschirr befindet, sondern daß der aufziehende Beständer für all dieß selbst u sergen ha- 
ben wird. Den 16. Okt. 1800. Kön. Kreissteueramt Ehingen, Cameralverwaltung Heiligkreuzthal. 
Herrenberg. Die der Commun Hildrizhausen, disseitigen Oberamts zugehörige Schaafwaide wird 
auf die 3 Jahre von Markini 1800 bis 1812. in öffentlichem Aufstreich verliehen werden. Diese Waide, wel- 
che von guter Beschaffenheit ist, erträgt 400 Stük an alter und junger Schaafwaar. Der Beständer hak ei- 
ne freie Wohmung und bequemliche Stallung samt einem kleinen Kuchengärtlein zu geniezen, und alle Jahr
        <pb n="471" />
        453 
ein Pfoͤrchstozen- Aichlen aus dortiger Commun-Waldung unentgeltlich zu empfangen, zum Burgermelster-Amt 
aber 2 fl. an Haußzinß zu bezahlen, zu dieser Verleihung ist Samstag rer 18. Nov. d. J. festgesczt, die er- 
waigen Bestands-Liebhaber werden nun eingeladen, an gedachtem Tage, Vormittags 9 Uhr auf dem Rathhauß 
in Hildrizhaufen sich einzufinden, und mit magistratischen Jeugnissen in Ansehung ibres Prädikaks und Ver- 
mögens zu legitimiren. Den 19. Okt. 1800. · -Kön.Oberamt.· 
KünzelsamVennögallekhöchstskömghBefehlåderHochpretßLObqr-Ftnpnz-Kaiistnek,Lpndwaths 
schaftl.Depart-d.d.8.Sept.d.J.follendiebcedenvormaligmAmthäuscrzuAclknxgknunpAIzenhauiscn 
entwedetandinMeistbietendenvekkaustoderverpachtetwetbm·DasAmthaußzuAIlrmgentstemestokIg- 
tes Pauß mit 3 heizbaren Zimmern, mehreren Kammern, und einem großen Fruchtboden. Vor dem Hauß 
ist ein Kuchengarten von ungefehr 8 Ruthen. Das zu Nizenhausen ist ein 2 stäkigtes Gebaude, hat 4 heizba- 
te Zimmer, mehrere Kammern und ebenfalls einen großen Fruchtboden. Dabei befindet sich eine Scheuer mit 
Stallung, eine Holz-Remise, 71 Ruth. Küchengarken vor dem Hauß und 60 Ruth. Gras= und Küchengar- 
ten hinter der Scheuer. An dem Kaufschilling dörfen ztel baar, und der Rest im 2 verzinslichen Jahreszielern 
bezahlt werden, und die Gebäude und Güter werden der Steuerreichung unterworfen. Eie Liebhaber zu dem 
Gedäude in Ailringen haben sich Freitags den 10. Nov. Morgens 0 Uhr auf dem Rathhauß zu Tilringen, 
und die Liebhaber zu den Gebäuden und Gütern in Nizenhausen Samskags den 17. Nov. Morgens Uhr im 
Wirthshauß zu Nizenhausen einzusinden und der Verhandlung anzuwohnen. Den 13. Okt. r00. 
« Kreis-Steueramt Oehringen, und Cameralverwaltung Kuͤnzelsau. 
Tuttlingen. Die herrschaftl. Ziegelhütte zu Gonningen, Spaichinger Ober= und Tuttlinger Came- 
ral-Amts, deren bisheriger Bestand hiernächst zu Ende geht, wird nach allerhöchstem Befehl wiederum auf 
8 bis 10 Jahre, entweder adermal verliehen oder verkauft werden. Diese Ziegelhürte hat zwar keine besonde- 
te Wohnung, sie ist aber nicht weit vom Ort entfernt; Kalksteine, Letten, sind in der Nähe zu haben, auch 
findet der Zeegler hinlänglichen Verschluß in der Gegend. Siebhaber, welche mit obrigkeitlichen Zeugnissen, in 
Hinsicht auf Prädicat und Vermögen verseben seyn müssen, der allenfallsige Beständer aber zoo fl. Caution 
u leisten im Stande ist, werden hierzu auf Montag den 20. Nov. d. J. in die ckameral-Verwaltung nach 
Hurminem eingeladen, woselbst der Versuch der öffentlichen Verleihung, so wie des Verkaufs, auf aller- 
höchste Genehmigung, Nachmittags 2 Uhr vorgenommen wird. Den ##4. Okt. 1800. · 
Kön.rassStruecamtRotweibundEmembAmtTuttlmgm 
Tuttlingen. In dem blesion Obceramt werdm folgende Sommer-Schaafweiden auf 3 Jahre lang, 
an nachgestzten Tägen verliehen werden. Montag, den 73. Nov. d. J. Vormitlags 11 Uhr, zu Thuningen, 
auf 150 Stak Mutter-Sch #afe. Dienstag, den 14. Nov. Vormittags 10 Uhr, zu Schwenningen, auf 200 
Stük Mutter-Schaafe. Mittwoch, den 15. Nov. Vormittogs 10 Uhr zu Schura, auf 8o Stük Mutter- 
Schaafe. Samstag, den 18. Nov. Nachmittage 2 Uhr zu Weilhtim, auf öo Stük Hammel-Waar. Montag, 
den 20. Nov. Vormittags 11 Uhr zu Buchheim, auf 2090 Stük Mutkerschaafe. Dienstag, den 27. Nov. Vor- 
mittags lo Uhr zu Gutenstein, auf roo Stük Mutterschaafe. Eod. Nachmittags ? Uhr zu Engelswies auf 
150 Stük. Mittwoch, den 92. Nov. Vormittags r# Uhr zu Irrendorf, auf ao0 Stäk. Wez die Liebhaber 
unter Beibringung obritkeitlicher Zeugnisse über ihr Prädicat und Vermögen hiemit eingeladen weren. Den 
8. Okt. 180. ·",· Oberamtaktda. 
Ungeheuerhof, Baknanger Oberamts. Die herrschaftl. einschlieslich der den Hofs-Erb-Beständern 
datelbst zu halten eingeraumten 200 Stük Schaafen im Ganzen doo Stük berechtigte Schaasweide, mit dem 
Uebertrieb in 45 umliegende Orte wird von Georgü 18ro bis 1873. auf weitere 3 Jahre Montag den 13. 
Nov. Vormittags ro Uhr in der Cameral-Verwaltung zu Baknang an den Nssierenden verliehen werden. 
Einem Beständer wird nicht nur freie eigene Wohnung nebst den bensthigten Stallungen und Futkerböden zu- 
zesichert, sondern auch Pförch-Karren, Hurden, Salz-Tröge und bsh Stee angeschaft; dagegen von 
ihm eine Gaution entweder durch Vorauszahlung des erzielten Bestandgelds oder durch annehmliche Bürgschaft 
verlangt. Diejenige nun, welche als Meister dazu Lust haben, können 6(62 bei der Verleihung einfinden, in- 
bessen aber von den nähern Verhältnissen bei der Gameral-Verwaltung sich belehren lassen. B#an „den 1. 
Oft. 1800. · eis-Steuer= und Cameral Amt. 
Welzheim. Bis Freitag den ro. Nov. Nachmittags : Uhr wird die Winter-Schaafweide zu Brel- 
tenfürst, hiesigen Oberamts, welche Zoo Stük erträgt, an den Meistbietenden im Aufstreich verkauft werden. 
Die Heebhaber werden eingeladen, sich an obigem Tag und Stunde in des Wirchs Bayhen Hauß daselbst bei 
der Verhandlung einzufinden. Am 30. Okt. 1809. Oberamt daselbst.
        <pb n="472" />
        454 
Balingen. Die nachkenannte kunkonspflichtige Unterthanensöhne aus dem hiesigen Dberamts: ## zirk 
welche entwichen find, nachdem sie bereits conseritirt waren, werden bierdurch au#gezorent, segleich m sbr 
Heimwesen zur- kaukehren, und sich über ihre Entfernung und über ihr Nichterschrinen bei der E user ption bei 
idrer vorgesetten Orts= Obuigteit zu verantworten, als aus der Amestaor Balingen, zun zwettenmar:: 
Erhard Pfeiffer, Bek und Biersicker. Joh. Ge Fischer, Schuster. Joh. JIacob Leeser, Futer. Baltas Me- 
dole, Sailer. Joh Groß, Messerschmid. Todias Landenberger, Sikler. Joh. Ge. No#eer, Jeug nacher. Bal- 
tas Veler, Tuchmacher. Joh. Jak. Huosis, Souster. Joh. He. Simann, Bek Joh. Ulr. Rock, Mezger. 
Joh. Mich. Rut, Schuster. Joh Friep. Ruf, Bek. Johannes, Baumeist', Schreiner. Joh. Jak. Schul.r, 
utmacher. Zum drutenmal: Joh. Ge. Müller, Schuster. Von Burgfelden: Zun zweitenmal: 
Joh. Herter, Schuster WVon Dürrwangen: Zum zweilenmal: Trauzott Uebrecht Fritdrich Wild. 
I#k. Merz, Weber. Jak. Zimmermann, Zimmernann. Jod. uippold. Molller. Von Dormektingen: 
Lum zwiitenmol: Jos. Muller, Bierbraucr. Nzekug Mäüller, Müller. Joh. Milller, Somid. ohaũ 
Welemann, Bierbrauer. Eugidi Wekemann, Weber Nikol. Pfaff, Schuster 2 on Ebingen: 
zweitenmal: Jak. Engel, Zeusmacher. Ohristoph Heinrich Zmann, Jeugmacher. Gorklieb Ges, Schön- 
ärber. Christian Azam Zizmann, Zeuzmacher. Joh Bek, Strumpfweder. Toh. Stierle, Strmpfneber. 
Joh. Ge. Stierle, Bek. Joh. Schmid, Bek. Jakob Bauer, Sailer. Johannes Keller, Schreiner. Kudw. 
Fried. Ricber, Barbier#. Joh. Mich. Engel, Strumpfweber. Joh. Ge. Krimm I, Rotgrrb.r. Joh. Mart. 
Ri ber, Muger. Zum diittemmol: Joll. Fried. Bik, Strumpiweber Von Endingen: Jum zwei- 
tenn al: Job. Mich. Saurter, Bierbrauer. Von —— Zum zweitenmal: Joh. Ge. Maier. 
Joh. Mark. Maier, Schmid. Joy. Jeter, Birrbrauer. Jak. Jeter, Bierbrauer. Von Erlaheim: Zun 
zw tenmal: Joh Schweizer, Zuimmerminn. Jos. Schweizer, Uyrenmacher. Andreas Mager, Sceinbaur. 
Quirin Zirkel. Litor Guth, Zimmermoann. Von Frommern, zum zweikenmal: Christ. Serob-l, 
Schneider. Simon Herter, Weiger. Ge. Widmann, Schneider. Von Geißlingen: Zum zweitenmal: 
Job. Schlaich. Sebast. Schliich, Schriner Jos. Hauser, Bierbraur Ge. Sohleich, Schuster. Markus 
Schl ich, Weder Joh. Schleich. Joh. Ge. Ammann, Schuster. Joh. tuz. Joseph Brobeil. Bonifaz 
Schidle. Nepom Brobeil, Meller. Aug. Brobeil, Spuster Gerein (ulde. Jak. er, Schuster. Eu- 
zgen Schlole, Schuster. Peter Glank, Gärtner. Heribert Zürn. Von Heselwangen: Zum zweiten- 
mal: Joh. Tasp. Jeter, Ziegler. Ven Hartheim: Zum zweitenmal: Balt Boch. Andr. Maier, 
Maurer. Ge. Rösch, Maurer. Von Heinstetten: Zum zweikenmal: Cusimir Schwanz Aieis 
Schwanz, Schreiner. Dominik. Nepple, Zimmermann. Joh. Ge. Schlude, Möller. Von Bauffen: 
Zum zweitenmal: Jod Ludw. Göz, Schneider Joh. Ge. Oehrle, Papierer. Von Lauctlingen: Zum 
weitenmal: Wenzel Mäüller, Bierdrauer. Matth. Roth. Franz Leipold, Schuster. Von Meßsterken: 
um zweitenmal: Jak. Friz, Salpetersider. Jak. W.ismann, Schmid. n Margarethausen: 
Jun zw. iten nal: Fidel Schurer. Jos Stunpp, zinbermann. Fioel Schurer, Hoin#. Von Nusplin- 
gen: Zum zwiirenmal: Jakos Wolfzart, Sagmüller. Joh. Schönacher, Bierdr.uer. Von Oberdi- 
isbeim: Zun zwiitemmal: Joh. Scherle, Schnid. Martin Bursch, Schm d. Joh. Ge. Schlagenhauf. 
on Oustmetringen: Zum zweitemmat: Balt Schleich, Schreiner. Matthäus Sautter, Uhrenma- 
cher. Von Ostdorf: Zum zweitenmal: Andr Leukhard, Kiefer. Gottl. Vörsch Schneider Joh. Jak. 
Muier, Schneider. Goktl. Schuter, Hafner. Joh. Marein Göz, Waaner. Joh. Jak. Jeter, Hafner. Joh. 
Bek Sa'petersieder. Joh. Martin Maier, Bek. Joh. Maier, Schmid. Eirl Bölsch, Schaeider. Johann 
Martin Säminn, Bek. oh. Fried. Vörsch, Bildweber. Peter Maijer, Schreiner. Joh Martin Fischer, 
MNüller. Von Oberhausen und Hausen am Thann= Zum zweitenmal: Jodh. Dreher, Bauer. 
Romuald Berger. Donis. Neher, Caminfeger. Anton Kenter. Von Obernheim: Zum zweitenmal: 
Joh Moser. Jos. Linver, Schlosser. Jos. Ank. Helble, Schreiner. Joh. Bapt. Schnell, Weber. Gabriel 
Moser, Ma#rer. Joseph Mantte. Schmid. Joseph Moser Schuster, Andr. Schnee. Mateh. Mosek, 
Schmid. Josiph Göring, Zimmermmn. Peter Moser. Von Pfeffingen: Zum zweitemmal: Joh. 
Brile, Mükterknecht. Irkod Maier. Von Rinquishausen: Zum zweitenmal: Joseph Ant. Maier, 
immermann. Von Schwenningen aufm Hardy:: Zun zweitenmal: Marrh. Matt.5, Mcger. 
oh. Schreyjük, Zimmermann. Jof k. Iob. Scierle, Kefer. Von Streich en: Zum zwel- 
einmal: Conr. Lonzelmann, Schuster. Von Täbingen: Zum zweitemmak: Martin Irion, Schuster. 
agwr. #### Thailba#en.: Jum zweitenmal: Joham Wam Komelmann, Mülie.
        <pb n="473" />
        455 
Iob. Ge. Kenzelmann. Joh. Gonser, Weber. Balt. Konzelmann. Ven Truchtelfingen: Zum zwei- 
tenmal: Joh. Leibfriz, Strumpfweber. Von Unterdigisheim, zum zwveitewal: Jos. Neppie, M ller. 
Jos. Leute, und And-. Stir, Zimmerleute. Gallus Braun, Maurer. Fridol S#, Zunnmann. Chrik. 
Moser, Wagner. Libor Strobel. Sidel Schn#ll. Von Weilheim: Zum zweitemmal: Irhannes Hai- 
ber, Zegler. Job. Sptb. Baurenknecht. Andr. Wisimann, Schuster. Von Winrerlingen: Zum 
zweitenml: Jak. Romiuger, Sekler. Jak. Bek, Schuster. Joh. Bollinger, Schreiner. Joh. Ge. Bau- 
mann, Barbierer. Matth. Boinger, Schreiner. Joh. Blikle, Müller. Von Zillhausen: Zum zwei- 
enmal: Cbrist. Spieb, Müner. Dberantt allda. 
Balingen. Nachbenannte abwesende Unkerthanensöhne aus dem hiesigen Oberamtödezirk werden zur als- 
baldigen Rükkehr nach Hau#e, um ihrer Milit.irp#kiichtigkeit ein Genägen zu leisten, unter Androbung der Ber- 
mögens-Confiscation u. des BVer usts des Bürger u. Unterthanenrochts auf den Fall des ferneren Ausbleis n anf- 
geloedert, u. zwar: ans der Amesttidt Balingen, zum zweitenmal: Erh. Eink, Gi#be Joh. Jak. Schu- 
dler, Bes. Von Dormettingen, zum zweitenmal: Simon Erler. Casimir Hfaff. Won Ebingen: 
Zum zweitenmal: J.h. Heinr. Bek, Strunppfweb. r. Joh. Konzelmann, Zeugmacher. Von Erzingen: 
Jum zwiitenmal: Jak. Single, Weber. Von Frommern: Cdhrist. Haue, Salpetersieder. Gottlieb 
Bör Von Geißlingen: Zun zweitenmal: Philipp Schlaich. Ubald Jeos, Schuster. Panca# 
H#e Von Heinstekten: Zum zweitenmal: Joh. Nepple, Jäger. Stanislaus Moaier, Schuster. 
on Meßstetten: Zum zweitenmal: Andr. Schempp, Schmid. Gottl. Gomaringer. Johann Martin 
Bizer. Jov. Gottl. Wilbh. Friz, Buchdeuker. Lon Oberdigisheim: Zum zweitenmal: Michael 
Scherle, Schmd. Joh. Rokh. Christ. Geiger, Wever. Von Ober hausen und Hausen am Thann: 
Zun drittenmal: Franz Emter, mib. Von Obernheim: Zum zweitenmal: Anton Mautte, 
Maurer. Valent. Moser. WVon Rinquishausen: Zum zweitenmal: Walent. Straub. Keonberd 
Matt. ß. Joach. Straub. Von Schwenningen aufm Hardt: Zum zweltenmal: !r2 baudenber- 
er, Schmid. Jos. Danneker. Schneider. Von Streichen: Zum zweitenmal: Joh. Vötsch. Von 
nterdigisheim: Zum zweitenmal: Gottl. Knobeispieß, Weber. Von Zillhausen: Zum zwei- 
tenmal: Christ. Seßler, Schreiner. Oberamt alloa. 
CGalw. Nachtenamte aus disseitigem Oberamt abwes'nde Militärpflichtige, welche des öffentlichen Auf- 
rufs ungeachtet, sich nicht in ihrem Heimwesen eingesiriden haben, werden unter Androhung wurklicher V#er# 
mögens-Con#scation und Verlust ihres Bürger und Unterthanemrechts hiemit aufgefordert, innethalo 4 Ma- 
naten in ihr Heimwesen zurükzukehren, und sich bei Oberamt zu melden. Dle adwesende, wilche zum zwei- 
tenmal eitirt werden, sind theils schon längst abwesend, theils haben sich solche bald nach der Musterung 180e. 
einige sogar ohne Erlaubnih und Paß von Hauh entfernt, und ihren Autenthalts-Ort noch nicht angezeigt. 
Sie sind namentlichz Von Calw: Ge. Jek. Beißer, Schusier. Joh. Jak. Löblen, Schneider. Ge. Jak. 
Raußer, Bek. Joh. Christ. Widmaier, Sattler. Ge. Jak. Jehlen, Messerschmiv. Von Dekenpfronn: 
ak. Ad. Sößer, Kiefer. Von Dachtel: Joh. A Gerlach. Joh #Eisenhart, Schneider. Joh. Ge. 
bhnlen, Weber. DNhil. Jak. Kopp, Weber. Ven Altburg: Mich. Dettinger, Taglöhner. Matth. 
Weik, Schmins. Von Spessart: Joh. Ulr. Nethaker, Leinenweber. Von Teinach: Sb. Mich. 
Kraft. Von Wuͤrzbach: Joh. Ge. kuz. Von Bretender . Lorenz Schnaiblen, Strumpfwm 
ber. Von Altbengstett: Ge. Nona Kopp, Schneidter. Joh. Leonb. Angerhofer, Wede # Ge 
chingen: Joh. Jak. Kraft. Joh. Ge. Kühnlen, Bek. Jak Fried. Merk, Schreiner. Ven Hir sau: 
Tob. Abr. Grosmann, Schuster. Bon Stammheim: Joh. Fried. Loser, Weber. Joh. Ge. Wekmar, 
Zimmeimmn. EShristoph Fried. Zizmann, Schneider. Von Ottenbronn: Ge. Ad. Burkhart, Weber. 
Bon Liebenzell: Jak. Coristoph Gergenbach, Schuster. Franz Emendörfer, Mezger. Joh. Seb. Zim- 
merzan, Schlossr, Jakeb Schwizgäbelen, Bek. Von Unter #ugstett: Gottlob Ran, Schuster. 
Ge. Fricd. Oerlschläger, Weber. Jod. Kopp, Baurenknecht. Von Beinberg:. Joh. Ge. Roller, We- 
ber. Ven Bieselsperg: Jak. Juas, Weber. Von Dennjächk: Johy. Peter Gengenbach. Von 
Ernstmühl: Joh. Traglen, Schuster. Zutm dritten - und leztenmal werden hiemit folgende unter 
der Bemersung aufgerufen, in ibr Heim vesen zuräkzukehren, daß bereits ihr Vermögen zur Cenftscation an- 
notirt sen: als von Catw: Joh. Ge. Krumdein, Schneider. Jak. Fried. Krumbein, Barbicrer. Joha##s 
Beißer, Schreiner. Penr Alzenberg: Joh. Wurster, Leinenweber. eKön. Oberanz. 
—
        <pb n="474" />
        456 
Stuttgart. Der unter dem Koͤn. Infanterie- Regiments Prinz Paul im Feld gestandene Gemeine, 
Johann Goldmann von hier, ist den 6. Sept. aus dem Lager bei Wien desertirt. Alle Obrigkeiten werden da- 
her ersucht, auf diesen Desertcur zu fahnden, im Betretungsfall ihn zu arretiren, und an das hiesige Ober- 
amt wohlverwahrt einzuliefern. Den 25. Dkt. 1809. Stadt= Oberamt allhier. 
Freudenstadt. Der bei dem Kön. Fußjäger-Bataillon von Neuffer als Gemeiner gestandene Ludwig 
riedrich Wilhelm Locher von hier gebürtig, ist am 18. Jun. d. J. aus dem Lager bei Linz de ertirt. Alle 
brigkeiten werden daher gebeten, auf diesen Deserteur möglichst zu fahnden, ihn auf Betreten zu arrttiren, 
und entweder an die nächstgelegene Militkr-Behörde oder an das hiesige Oberamt wohlocrwahrt einliefern zu 
lassen. Den 33. Okt. 1800. Kön. Obera 
Saulgau. Der bei vem Kön. Infanterie-Regiment von Scharfenstein gestandene Gemeine, Ferdinand 
Abt von bier, ist den #8. Sept. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Es werden daher alle Hoch= und 
Wohllödl. Obrigkeiten ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn im Betretungsfall zu arretiren, und wohl- 
verwahrt entweder an das gedachte Negiment, oder an das hiesige Oberamt oinließtrn zu lassen. Den 11. kt. 
1809. oͤn. Oberamt. 
Waiblingen. Der unter dem Kön. Infanterie-Regiment Kronprinz gest 
Jakob Kurz von Hanweiler, dissestigen Lheramts gebürtig, ist den 35. Aug. d. aus dem Lager bei Wien 
desertirt. kue Hoch-und Wohllsd#. Eivil= und Militckr= Behörden werden ersucht, auf diesen Deserteur zu 
sabnden, und ihn im Betretungsfall gegen Ersaz der Kosten wohlverwehrt dem hiesigen. Siheran eimiefern zu 
ön. . 
andene Gemeine, Johann 
lassen. Den 13. Olt. 1809. 
Stadt Waldsee. Nachstehende militairpflichtige Pursche des biesigen Lberamts haben ssch bei der lez- 
ten Aushebung im Ausut d. J. nachdem sie bereils zum Kön. Militärdienst bestimmt waren, flüchtig gemacht, 
els: Joseph Anton Rief von Grunah= ein Bauer. Josexh Anton Merk, Bauer; und Ankon Eisenbart, 
Bauer, von Eberhardzell. Venedikt Arnegger, von Oberemk#nreuthe, ein Schmid. Benedikt Bulach vo#n 
Bauhofen, ein Weder. Mathäus Hol, von Wurzach, ein Schmid. Alle Hoch= und Wohllöb#. Eivil = und 
Militr-Behörden werden daher geziemend ersucht, auf obengenannte Flüchtlinge zu fahnden, und ste im Be- 
tretungsfall wohlverwahrt gegen Ersaz aller dehhalb gehadten Unkosten hieher einliefern zu lassen. en 16. Okt. 
1800. Kön. Oberamt. 
Wiesenstaig. Der unter dem Kön. Jäger-Regiment zu Pferd König gestandene Gemeine, Johann 
Anton Wagner von Deggingen ist den 1. Aug. auf dem Rükmarsch von Gräáz nach Wien desertirt. Alle 
obrigkeitliche Behörden werden geziemend ersucht, auf denselben zu fahnden, und im Betrekungsfall entweder 
1800 
an das hiesige Oberamt oder an das Regiments-Commando auszuliefern. Den 17. Okt. . 
- Koͤn. Oberamt. 
  
Biberach. Warthausgzn. Mit allerhoͤchster Concessson wird der bisher in der Martini-Woche ab- 
halene Krämer= und Fieen zu Biberach in dem Fall, wenn Martini auf einen Sonntog, Montag, 
4 oder Mittwoch fällt, ink der Martini-Woche, wie bisher 4 Tage lang, und zwar am Mittwoch, 
Demt „Frtikag und Sämste — in dem Fall hingegen, wenn Martini auf einen Donnerstag, Freitag 
#e#der Samstag fällt, in der daralhf folgenden Woche, ebesfalls von Mittwoch an bis Samstag, sodann der 
Warthäuser Pakt jedesmal am Dienstag nach dem Bireracher Markt abgehalten werden. Dieses wird dem 
Publiko mit dem Anhang bekannt gemacht, daß schon dieses Jahr sowohl der Biberacher als Warthauser 
Markt nach dieser neuen Einrichtung abgehalten werden wird. Den a3. Dkt. 1809. Oberamt. 
Tuttlingen. Der schon im Schr 1807. aus der Garnison kupwigsturg vesertst, unter dem Depot 
de damaligen Füsilier: Regiment von Neubrenn gestandene Gemeine, Michael Baur von Durchhausen, hie- 
gen Oberamts, sollte zu Anfang dieses Monaks von dem Grosherzogl. Badischen Oberrogteiomt Billingen 
ieher ausgeliesert werden, fand aber im Durchhauser Walde Gelegenheit seinem Führer zu enkwischen. 
imtliche Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betreten zu 
erretiren, und gegen Ersaz der Koslen wohlverwahrt hieher einliefern zu lassen. Den r Okt. 1800. 
« n. 
Oberamt. 
Mebst tiner Beilage.)
        <pb n="475" />
        Nro. 52. 1 8600. 457 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, 11. Noo. 
  
  
Königl. Conseriptions-Commission. Verordnung wegen Behandlung der Hei 
31 Conseriv S e Ee zssto in der Maeg #urar. 5 ns der Heiraths- 
Man hat die Bemerkung machen muͤssen, daß die Heiraths-Concessions-Gesuche in 
der Minderjährigkeit, und die dazu erstattete Beiberichte nicht immer all dasjenige enthal- 
ten, was hiebet erforderlich ist, um über einen vorliegenden Fall nach den verschtedenen hie- 
bei zu würdigenden Rüksichten cognosciren zu können, daher man sich veranlaßt finder, fol- 
gende Vorschriften denen Kreis= und Oberämtern zu ertheilen: 
1) Es wird als Beilage erfordert ein Taufschein. 
) Ein Ertrakt ans der Conscriptions-Liste, 
3) Wenn körperliche Gebrechen eines Cantonisten mit zur Sprache kommen, ein Exrerake 
des Vistrations-Protokolls, unter namemtlicher Bemerkung, wer die visttirende Aerzte 
ewesen. . 
g Beedes kann auf einem und ebendemselben Bogen extrahirt werden. 
Bei unbedingter Untuͤchtigkeit ist zu bemerken, ob der Camtonist ein oder zwssmal 
sowohl von Civil= als Milicär-Aerzten als absolut unbrauchbar erkannt worden. 
4) Die Beiberichte der gemeinschaftlichen Oberämter müssen denen Kreis-Aemtern zur Be- 
kraftigung zugesandt werden. 
5) In den Berichten muß bemerkr werden, ob der Supplikant sich nie gegen die Conserip- 
tions-Geseze verfehlt, ob er eine gute Aufführung, auch Tüchtigkeit habe, einer Haus- 
haltung, Gewerb oder Feldbau vorzustehen, und ob er im Stande sete, eine eigene Fa- 
milie zu ernähren. « · * 
Da die Gesuche um Minderjährigkeits-Dispensation zum Behuf des Helcathens ssch 
gewöhnlich auf Familien-Verhälrmisse gründen; so sflud solche und die daraus entsprin- 
gende Nochwendigkeit der Heirath eines minderjährigen Cantonisten in den Berichten 
gewissenhaft und genau anzuföhren. . ·- 
d)EndlichwirdivondenKreis-1mdsOberämternertvarter,baßsiedieMiudekjährfge,bei 
denenseinewichtigeunddringendeGründezuDispensationenvorliegen,vonselbstvoin 
unnöthigenSupplicireaabhaltenwerdemStungart,den7.Nov·ksoq. 
Königl. Conseriptions-Commission.
        <pb n="476" />
        438 
Die Eintendung der Criminal= Tabellen betreffend. 
Da nech mehrere Königl. Oberforst= und Oberämter mit Einsendung der Ceiminal-Ta- 
bellen pro llde &amp; Ultio Quartali r§oq0. im Rükstand sind; so werden dieselbe hiemit ange- 
wiesen, bei sonst zu erfolgender Ahndung, die für das #te und 3te Quartal dieses Jahrs 
noch fehlende Criminal-Tabellen, lub termino von 14 Tagen, schleunigst einzusenden. Eß- 
lingen, im Königl. Ober-Justiz-Collegto I. Senats. Den 3. Nov. 1800. 
Polizei-Verordnung. Die Räumung der Pemietheten Quartiere an den Quartalien bekreffend, 
vom 5. Nov. 1800. 
Die mannigfaltigen Anstände und Verzögerungen, welche bisher bei den Logis-WVerän= 
derungen an den gewöhnlichen Quartalien vorgekommen sind, machen es nothwendig, nach- 
stehende polizeiliche Verordnung zu erlassen, und zur allgemeinen Nachachtung bekaunt zu 
machen. · 
1) Ist in der Regel jeder Miethsmann schuldig, die von ihm aufgesagte Wohnung 
an dem Tag des bestimmten Quartals zu verlassen, und zu Hinwegbringung seiner Mobilien 
die gleichbaldige Veranstaltung zu treffen. 
Da) In denjenigen Fallen hingegen, wo mehrere in einander grelfende Logis-Verände= 
rungen vorgehen, will man einen peremtorischen Termin von 14 Tagen dergestalt bestimmt 
haben, daß nach Versluß von 7 Tagen wenigstens die Hälfte des Logis gerdume seyn muß, 
widrigenfalls auf Klage des nachfolgenden Miethmanns derfenige, welcher sich säumig bezeu- 
* würde, zu gewärtigen hat, daß von Polizeiwegen die Austragung der Effecten veran- 
altet wird. 
3) Da durch die bisher bestandene Gewohnheit, daß der ausziehende Miethsmann bis- 
her die Reinigung der verlassenen Wohnung zu besorgen harte, die bisher Statt gehabte 
Verzögerung der Räumung der Mieth-Logis vorzüglich veranlaßt worden; so will man hies 
mit die Bestimmung gemacht haben, daß nicht der abgehende, sondern der einziehende Mierhe# 
mann die Reinigung des Logis zu besorgen hat; wo öbrigens ersterer für etwalge Beschá-- 
digungen dem Miethsherrn tenemt bleibe. 
47 Nur in dem Fall, wenn eine todtkranke Person sich in einem der zu verändernden 
bLogls befinder, kann eine Ausnahme von dieser Verordnung gemacht werden; übrigens find 
die Haus-Eigenthümer in dem Fall, wenn sie grössere Haus-Reparationen vornehmen wol- 
len, nicht befugt, ihre Logis zu vermiethen, und wegen der geringern Reparaturen haben sie 
sich mit ihren Mierhsleuren zu verständigen, indem unter diesem BVorwand nie der Ausund 
Einzug in die Logis aufgehalten werden darf. Stutegart, den s. Nov. 1800. 
· Königl.Ober-Polizei-Di,rtctlau. 
Rechts-Erkenntniß des Kön. Ober-Tribunals. 
In der Appellacions-Sache von der vormaligen Fürstlich Hohenlehe, Waldenburg'schen 
Justiz-Kanzlei zu Bartenstein zwischen dem Schuziuden Isak Jakob zu Haltenbergstetten, 
Beklagten Appellanten an einem, und dem Johann Michael Streng zu Kreuzfeld, Klägern, 
Aopellaten am andern Theil, die Bezahlung eines Handlohns betreffend, wird die Urthel vos
        <pb n="477" />
        459 
riger Instanz bestätige, und Aprellant zu Erstattung des seinem Gegentheil in der Appella- 
nions Instanz verurfachten Prozeß-Kostens verurtheilt. Tübingen, den z. Nov. 1300. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegü IIten Senats. 
1) In Wechsel-Klagsachen des Handelsmanns Johann Conrad Reihlen allhler, Klä- 
gers, gegen den Handelsmann Johannes Seiz in Sindelsingen, Beklagten, wurde kezerer zu 
Bezahlung der eingeklagten 4 Wechsel d. d. :4. März d. J. zusammen von 422 fl. samr 
Verzugs= Zinsen und Kesten condemnirt. Stuttg. den 35. Okt. 1300. 
2) In der bei dem Stadt= Gericht Göppingen in erster Instanz verhandelten Rechts, 
Sache zwischen Gon#fried Wiedmann, Weber dajelbst, als Pfleger des Christtan Wiedmann, 
Kläger an einem, und Maria Susanna, des Johann Raielen, Zeugmach-ts Ehefrau allda, 
cum curatore legitimo, Beklagten am andern Theil, wurde die von der Beklagten ergriffene 
Appellation ob desettum Lumms appellabilis per Reseriptum von Amtswegen verworfen. 
Stuttg. den 4. Nov. 1809. 
Stuttgart, den a26 Okt. 1809. wurben geschleden: 
1) Johann Michael Hafuer, von Wolperishausen, Haller Oberamts, Kl. von Maria 
Magdaleua, geb. Christmann, Bekl. er cap. duall delert. unter Vergleichung der Kosten. 
a) Rosina Margaretha, geb. Halbisch“ von Unterhof, Langenburger Oberamts, Kl. von 
Helnrich Weber, Bekl. ex cap. quali delert. unter Verurtheilung des lezteren in die Kosten. 
3) Christina, geb. Wiedenmayer von Hausen, Brakenhetmer Oberanus, Kl. von Ja- 
cob Friedrich Schüb, Bekl. ex cp. desert. malit. und lezterer in die Kosten verurheilt. 
  
Se. Königl. Mas. haben vermêg allerhöchsten Decrets vom 6. Nov. den bisherigen 
Geheimen Kabinets-Direktor von Vellnagel zum Staatssecrecär, mit dem Nange in der 
zwelten Klasse nach den Ministern, allergnddigst zu ernennen geruht, und verordnet, daß er 
den Sizungen des Königl Sraats-Ministertums, wenn Se. Königliche Majestärt ze-s 
genwärtig sind, anzuwohnen habe. 
— Se. Königl Mas. haben durch ein allerhöchstes Dekret vom s. Nov. dem Land- 
Baumeister Groß und Ober-Postmeister Reinöhl zu Hellbronn das kleine Kreuz des 
Königl. Cioil= Verdienst-Ordens zu ertheilen allergnddigst — 
Durch ein allerhöchstes Dekrer vom b. Nov. haben Se. Königl. Maj. dem Ge- 
heimen Rath von Wimpfen und vem Staats-Secretär von Vellnagel das grosse Kreuz, 
und dem Legationsrath Volz das kleine Kreuz des Königl. Cioil: Verdienst= Ordens aller- 
zuäbigst ertheilt. 
Se. Königl. Mas. haben ferner vermäg allerhöchsten Dekrets vom #6. dis dem 
Hauß-Marschall von Mühlenfels den Charakter als wirklicher Geheimer Rath, und dem 
Königl. Kammerherrn und Gesandten Grafen von Wintzingeroda den Charakker als 
edelicher Geheimer Rath beizulegen geruht. " 
Zn Kammerherrn haben Allerhöchstdieselbe ernannt: den Ceremonienmeister Geh. begas 
nionsrath v. Jasmund, den zum Regierungsrath ernanmten Reglerungs-Assessor v. Seken" 
do'ff, den bisherigen Kammerzunker und Sxabskapitän der Garde zu Fuß von Wiesen-
        <pb n="478" />
        4bo 
huͤtt en, den Kammerjunker und Stabsrittmeister bei dem Leib-Chevauxrlegers-Regiment 
von Bluͤcher, den Kammerjunker und Oberforstmeister von Kahlden, den Kammerfjunker 
und Staabsrittmeister der Garde zu Pferd, Carl von Moltke, den Kammerjunker und 
Fluͤgel-Adjutanten Grafen von Sontheim, den Kammerjunker und Staabskapitaͤn Gra- 
fen von der Lippe, den Kammerjunker und Hauptmann von Hohenhorst, den Kammer- 
junker und Reise-Stallmeister Grafen von Basswitz, den Kammerjunker, Hauptmann und 
Hof-Ober Forstmeister von Bülow, den Kammerjunker und Staabsricemeister der Garde 
zu Pferd von Lürzow. « 
Se. Koͤnigl. Maj. haben allergnaͤdigst geruhet, 
vermög allerhöchsten Dekrets vom 20. kt. dem bisherigen Postverwalter Batzle zu 
Mehingen auf sein allerunterthaͤnigstes Bitten die Entlassung von seiner Stelle unter Bei- 
behaltung des Charakters eines Kön. Postverwalters zu ertheilen, dieselbe aber dem Adler- 
wirth Jacob Schwaderer zu Mehingen unter Ertheilung gleichen Charakters gnädigst zu 
übertragen, und 
vermäg allerhöchsten Decrets vom Zo. Okt. den bisherigen Beiknecht Wilhelm Ham- 
mer in Ochsenberg zum Förster der Bolheimer Huth, Heidenheimer Oberforsts, zu ernennen: 
vermög allerhöchster Resolutrion vom 2. Rov. zur kathol. Pfarrei Rißdissen, Oberamts 
Ehingen, den dasigen von Schülzburg gebürtigen Vikar Gebhard Hilbert zu bestätigen; 
vermög allerhöchsten Dekrets vom 3. Nov. den bisher in Kön. Preuß. Diensten gestan- 
denen Legationscath von Kauffmann in gletcher Eigenschaft bei dem Königl. Departement 
der auswäreigen Angelegenheiten anzustellen; 
vermêg allerhöchsten Decrets von ebend. den vormaligen Fürstlich Taxischen Hofrath 
dlebert zum Registrator beim Akten-Depot der Königl. Ober-Regierung, den vormaligen 
Fürstlich Taxischen Kanzellisten Mayer zum Kanzellisten beim Rechnungs-Departement der 
Königl. Ober Finanzkammer, und den Medichnal-Referenten Zumtobel zum Dhysikus in 
Riedlingen zu ernennen; , 
vermoͤg allerhoͤchster Resolution vom 7. Nov. dem zur Patronat-Pfarrei Michelbach, 
Oehringer Diöcese, nominirten und präsentirren Präceptor Baier in Oehringen die aller- 
höchste Consirmation zu ertheilen, und 4 
zu der wiederhergestelkten kathol. Pfarrei Hundersingen bei Oberstadlon, Oberamts Ehin= 
gen, den von Ochsenhausen gebürtigen bisherigen Vikar Kaver Schwarzbaur in Ober- 
stadion zu ernennen. - 
  
Stuttgart. Folgende weitere Beiträge für die verwundeten vaterländischen Krieger, 
find an den General-Armee-Arzt von Jacobi etngeschikt worden als: 
von dem Oberam Sulgau, durch den Oberamtmann Hofaker 150 fl. 160 kr. 
von dem Oberamt Rottenburg durch den Oberamts-Verweser Bloch 190 fl. 
und zwar: von der Stadt Rottenburg 70 fl. — von den Amts- 
Orten: Dettingen 3 fl. 12 kr. — Schwaldorf # fl. 30 kr. — 
Nellingsbeim 3 fl. 13 kr. — Seebronn lo fl. 45 kr. — Weiler 
3 fl. 18 kr. — von Niedernau 3 fl. 3a kr. — Kiebingen 3 fl. gokr. 
Wolfenhausen 2 fl. — Hierrlingen 8 fl. 31 kr. — Wurmlingen
        <pb n="479" />
        s fl. o kr. — Eckenweiler 1 fl. 47 kt. — Hirschau 6 fl. 20 kt. 
Bodelshausen 12 fl. 22 kr. — Hemmendorf 5 fl. 39 kr. — Buͤhl 
3 fl. so kr — Hailfingen 7 fl. 36kr. — Ergenzingen 8fl. 30 kr. 
— Frommenhausen 1fi. 3o0 kr. — Weitingen s fl. 44 kr. — 
Rohrdorf #1 fl. zo kr. — Remmingsheim 5 fl. 28kr. — Wendels- 
heim 4 fl. go kr. « 
von den weitlichen und geistlichen Honoratioren der Stadt und des Amts 
Horb durch den Oberamtmann Bollinger — — 69 fl. 18 kt. 
Nachirag von dem Oberamt Stokach durch den Amtspfleger Helf 7 fl. 16 kr 
und zwar von Hindelwang ## fl. 36 kr. — Orsingen 5 fl. 40 ke. 
von dem Hofrath, Oberamtmann Reuß in Baknang — — 22 sl. 
von der Gemeinde Massenbach, Oberamts Heilbronn — — 7 fl. 
vom H in G. — — — — — — 15 fl. 
Nachtrag von dem Oberamt Biberach, durch den Oberamts- Pfleger von 
Pflummern — – — — — 21fl. 15kr. 3 hl. 
und zwar von den Aemtern: Mittelbiberach 2 fl. 84 kr. 3hl. — von 
einem Ungenanmten daher 7 fl. 32 kr. — Bußmanshausen 3 fl. 
47 kr. — Ogelshausen 3 fl. A kr. zhl. — Aßmanshard à fl. 3o kr 
— Baustteen 7 fl. zo kr. Zhl. — Walpertshofen ###l 54 kr. — 
Ottenweiler 3 fl. 3 kr. 
von der Stadt und dem Oberamt Tübingen durch das gemeinschafeliche 
Oberamt —1 — — — 307 fl. 28 ke. 
von dem Königl. Oberfeuerschauer, Architekt Reinhard zu Kupferzell fl. 
— der Freifrau von Steigentesch — — — 32 fl. 24 ke. 
über welche neuen Beweise patriottscher Gesinnungen die allergnädigste Zufriedenheit Sr. 
Königl. Mas., und der herzlichste Dank der Beschenkten, hiemit auf allerhöchsten Befehl 
öffentlich bekannt gemacht wird. Den 4. Nov. 1809. 
Am 6. November feierte die Königl. Universität zu Tübingen das Geburts-Fest 
Sr. Königl. Masestät, wie gewöhnlich, durch eine Rede in dem großen Hörsaale, 
wozu der Professor der Beredsamkeit durch ein gedruktes lateinisches Hrogramm eingeladen 
hatte, in welchem er unter andern Beweisen der Allerhöchsten Köntgl. Huld und Gnade ge- 
gen die Universität auch die allergnärigste Stiftung eines besondern jährlichen Preißes für 
etnen Studierenden der Chirurgie öffentlich bekannt machte. 
Die Feier des Tages wurde durch die Austheilung der für den geschiktesten und fleisig- 
stten Studierenden der Chirurgie bestimmten goldenen Preiß Medaille noch mehr erhähr, 
welche fünfzehn Dukaten an Werth, auf der einen Seite das Bildniß des Königs, auf 
der andern Seite die Werte: Lohn des Fleißes u8o9. trägt. Nachdem nemlich 
der Redner im Namen Aller die feurigsten Seegenswünsche für das Allerhöchste Wohl Sr. 
Königl. Majet und des. gesammten Königl Haußes ausgesprochen hatte, bielt der 
Canzler der Untversität eine kurze Rede, welche die weise Absicht des Allerhöchsten Skrer- 
dieser Preiß= Medaille auseinander sezte, und die tiefsten Empfindungen des Danke
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Ehrfurcht der Universitaͤt ausdruͤkte; er uͤberreichte nun den Preiß feierlich in die Haͤnde 
des Siudierenden der Chnurgie, Wilhelm Friedtich Ludwig, von Uhlbach. Der Eindruk, 
den die Feierlicheit dieser Handlung in den Gemüthern der Studierenden hervorbrachte, be- 
techtigt zu den schönsten Erwartungen für neue Belebung des Studiums der Chirurgie. 
Bekanhtmachung. Diesentgen Behörden, welche sich noch im Rükstand mie Zah- 
tungen für das Regierungs= Blatt befinden, werden zu ungeséumter Berichtigung derfelben 
a#nmit aufgefordert, indem derglelchen Ausstände durchaus nicht statt haben können. 
Blaubdeuren. Nach ergangenem Kön. Befehl solle die hiesige &amp; sizige Klosters- Kutsche und der kupfer- 
2e Bad= Kessel, welcher ungesehr 3 Aimer dält, in öffentlickem Au'streich verkauft werden. Zu dieser Ver- 
bondlung ist Mittwoch der 20. Nov. anberaumt. Diejenige, welche hierzu Lust haben, wollen sich ersagten 
Tags, Hormurtags 0 Uhr in der Cameralverwaltung eininden. Bodei angemerkt wird, daß sowohl die 
Klosters-Kutsche als der Bad- Kessel in noch gutem Zustand und lezterer vorzüglich für einen Bierbrauer zu 
gebrauchen seie. Den 30. Okt. 180. Kön. Cameral-Amt. 
Herrenberg. Da die vor einiger Zeit auf 3 Jahre, nemlich von 1800 bis 1812. vorgenommene Ver- 
leihung der biesigen sowohl, als der Con mun-Schaafwelde zu Gültstein allergnädigst nicht genehmiget, und 
die Beranstaltung einer nochmaligen Verpachtung befohlen worden, so werden solche, und zwar in hiesiger 
Stadt Montag den 13. Nov. und zu Gltstein, Dienstog den 14. Nov. jedesmal ormittags 0 Uhr auf dem 
Rathhauß jeden Orts wiederholt vorgenommen werren, wobei bemerkt wid, daß sowohl hier als zu Gült- 
stein jede Walde mit 500 Stük beschlagen werden könne. Den 21. Okt. 1800. Kön. Oberamt. 
Herrenberg. Di Schaafweide zu Obrjesingen, welche 250 Ser2 erträgt, wobel ein Beständer 
war keine Wohnung, jedoch aber eine Stallung zu benuzen hat, wird bis Somstog den as. diß, auf drei 
Eent. verliehen, worzu die Liebhaber Vormittogs S. Uhr mit Meister= und Conressions-Briefen auch Verms- 
Vens- Zeugnissen versehen, in des Schultheissen Behaufung daselbst eingrladen werden. #n. Vo% 1809. 
. . . .-. . n. Oberamt. 
Vfftondorf. Die Untenzeichnete sind durch allergnädigstes Reseript bem 16. diß angewiesen, die 
Schaafwald und Pförchgerechtigkeit auf der Orts-Markung Dfrondorf auf 1! Jab# öffentlich zu verpachten. 
Sie darf mit 150 bis 200. Stük befahren werden, und die Woide ist vorzüglich gut. Am Dienstag den 28. 
Nov. Nachmittags 1 Uhr gedenken wir diese Leerhandlung auf dein Rorhhouse zu Pfrondorf vorzunehmen, 
wozu die Liebhaber präcise um die genannte Sturde erscheinen, und sich wigen ihres Prädikats und Verms- 
gens mit magistratischen Jeugnissen legltimiren wollin. Vebenhausen, den 31. Tkt. 1809. 
Kreis-Steuerrath des Rötenburger Krelses und Caimeral Verwalter zu Bebenhauten. 
Warthausen. Da die auf den 21. und . Jul. d. J korgenom tne Bernachtung des hiesigen herr- 
cchaftlichen Schloßguts und der Ziegeldrennerei nach einem ollergndigsten Rereript vom 4. August 10 eneh- 
miget, sor dern un demselben allergnaͤdigst befohlen worben ist, auf Martini d J. eine anderwaͤrtige t- 
hung derselben vorzünehmen, so wird in Bezug hierouf folgendes hicmit zur allgmeinen Kenntniß gebracht. 
Die zu dlesem Schloßgut gehörige und seither in eigener Mdministration geloffenen Oekonomie-Gebdude, Gär- 
uen, Güter und Ziegelhütte werden unter Vorbehalt allergnätiester Ratisttation an den Meistbictenden in 
ocht gegeben werden Dieselben bestehen in folgendem: 1) Eine Schwesßzerei. In der untern Etage des 
Oekonomie-Gebäudes befinret sich eine Wohmmg, bestebend aus 4 heizbaren Zuinmern, mit 2 Oefen, 1 Kä- 
de, 1 Speißgewölbe, 1 Milchkammer, 1 Keller, 1 Remmer für die Knechte, 1 Sattel Kammer, und 2 
Kammern 8 Mägde, 2 Thennen, 1 Remise, Heubören und die Uöthige Fruchk= Speicher, 1 PMerdstal- 
uung für 6 Pferde, und Stallung für das erforderliche Rindvieh, nebst einer nicht unbedeutenden Anzahl Vie 
1 gemeinschaftliches Wasch= und Bakhaus, 1 Holz-Magah'n, 1 Schweinstall mit 4 Abtheilungen, 1 en 
von Holz und Brettekn beschlogen in der untern Wiesen; in allen 3 Oeschen, l1ot Morgen 7 Uchtl. 92 Rth. 
Teker, worauf 200 Obsibaqume von bester Gattung steten §6 Mrg. 6 4 Achtl. 3 Rkh. Wiesen, den sogenann- 
len Schdfergarten von 2 Morgen, ungefehr § Morgen Anwänden und Berg. Dir Caution ist das Pacht- 
beld, der Beständer muß wenigstens ein Vermögen von 3 bis gooo il. besijen. 2) in Ziegelstadel mit eß 
nrs-- 
ê—
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        463 
ner besonders stehenden Wohnung, nebst eiuem kleinen Gemußgaͤrtchen und 1 Morg. Aker zur Leimgrube. 
Rach Ümstaͤnden wird dem Ziegelstadel· Bestaͤnda noch das erfonderliche Feld zu Erzeugung der Frei= für 
seinen Hauebedarf von obigem Schloßgut zugegeb.n werden. Beständer muß ebenfalls fur #en jährlichen Er- 
trag Caution leisten, und ein Vermogen von 500 fl. besijen. Zur Aufstreichs-Verlethung beioer Obzecte i 
Freitag der #7. Nov. ander mi#nt, an welchem Tage sich die Liebhaber, versehen mit legalen Vermögens-Zeug- 
nissen auf dem Königl. Schloße zu Warthausen einzusinden haben. Den 28. Okt. 1800. 
Steuerrath des Ehinger Arcises und Rechnungs Rath, prov. Cameral Beamte zu Warthmen. 
Altensteig. Der militrpflichtige Gottlieb Braun, Schmidknecht von Göttelfingen, disseitigen Ober- 
amts, 25 J. alt, um Meßz 5 Zoll 6 L . ut, nachdem er sich vor Oberamt zur Gonseription gestellt hatte, 
wieder entwichen. Es wird baher derselbe vo.geladen, sich von dato inner 4 Monaten wieder vor Oberamt 
zul stellen, widrigenfalls sich des Verluts seies gegenwärtigen und zukünftigen Verm'gens, so wie der wei- 
kern Strafe zu gewärtigen, daß er bei seiner ein"#n##ligen Wiederhabha#twerdung auf 16 Jahr uater das Kö= 
nigliche Mititär assentirt werden würde. Kön. Oberamt. 
Münsiugen. Nachbenannte Lantonspflichtige aus dem disseitigen Oberamte werden anmit wiederholter 
aufgerufen, sich bei Verlust ihres Bürger-und Unterthanenrechts, und Consiscation ihres Vermögens auf das 
baldeste und allerlangstens in 2 Monaten vor hiesigem Oberamt zu stellen, und sich wegen itres Ausbleibens 
zu verantworten. Als von der Stadt Munsingen: Joh. Haag, Glaser. Jak. Fried. Pflüger, Schuster. 
Gr. Ehristoph Stoz, Schnzider, Joh. Jak. Schmid, Strunpfweder. Ferd. Fried. Lok, Striker. Johannes 
Ebner, Webven. Elias Schwenk, Sattler. zudw. Leker, Bierdrauer. Joh. Ludw. Münz, Maurer. Joh. 
Ge. Deker, Striker. Joh Deker, Schuster. Job. Pflüger, Schneder. Joh. denz, Hutmacher. Mattheus 
Haueisen, Seiler. Joh. Ge. Schwenk, Schmid. Soh. Jak. Deker, Maurer. Joh. Christoph Mak, Nagel- 
schmid. Phil. Jak. Stief, Schneider. Matth. Lok, Bek. Joh. Griesinger, Bek. Fried. Wilhelm Krehl, 
Flaschner. Joh. Ludw. Fecht, Schmid. Job. Andr. Haag, Kiefer. Joh. Ludw. Munz, Schmid. Von 
Auingen: Ge. Mich. Flitsch, Weber. Jak. St#iker, Weber. Eheistoph Kuhn, Schmid. Joh. Bleher, 
Sattler. Joh. Mich. Ruopp, Weber. VWon Böttingen: Ludw. Manz, Zumurrgesell. Von Mehr- 
stetten: Ge. Fried. Mohn, Barbierer. Joh. Uhrist .Nohn, Barbierer. Von Apfelstetten: Ghrist. 
Sigler, Schmid. Joh. Ge. Brändle, Schuster. Joh. Manz, Zimmermann. Ge. Schnizer, Schmid. Von 
Kandersinge n: Cornelius Manz, Bauer. Von Oa 
  
  
# 
fen samt Wasserstetten: Joh. Jakod 
enz, Weber. Joh. Jak. Stoz, Weber. Jak. Strahlin, Weber. Cornel. Sträble, Weber. Matth. Strähle, 
Weber. Jak. Dreß, BWeber. Cornel. Carle, Sekier. Von Oedenwaldstetten: Jeh. Knoll, Mez- 
ger. Von Magolsheim: Joh. Mich Göh, Bauer. Jos. Neccher, Satrler. Georg Recher, Bierbrauer. 
Bon Enabeuren: Carl Enderlen, Sattler. Bon Buttenhausen: GEhrist. Spiz, Wagner. Von 
Laichingen: Carl August Siegel, Kaufmann. Joh. Ge. Häberle, Weber. Joh. Ge. Hilsnber, Weeber. 
Joh. Erb, Schlosser. Dan. Schwenk, Weber. Joh. Schneicer, weder. Michael Ostertag, Weber. Vitus 
Wigner, Sattler. Christ. heichtaser, Schneider. Conr. B ril n, Maurer. Simon Ustertag, Weber. Joh. 
— Birelen, Glaser. Joh. Fink, Weder. Joh. Batas, Folzwort, Weber. Salomon zwene Weber. 
Conr. Weberuß, Weber. Von Feldstetten: Joh. Dil, Veber. Joh Reuchlen, Mezger. Hansjerg 
Wömer, Bauer. Mich. Frank, Bauer. Von Sontheim: Joh. Stumpp, Bauer. ridrich Bühlen, 
Bauer. Ulrich Mak, Schumacher. Joh. Ge. Stahlen, Müller. Von Dottingen: Jakob Wörner, 
. Joh. Ge. Blankenhorn, Bauer. Ge. Marrin Muller, Bauer. Ge. Mart. Kohler, Bauer. Jakod## 
Schneller, Weber. Joh. Cudw. Schwerdtle, Weber. Joh. Conr. Müller, Bauer. Von Steingebroü: 
Cbristoph Dav. Stoz, Weber. Joh. Werner, Bauer. Joh. Ge. Kopp, Bauer. Jakob Eitel, Bedienter. 
Joh. Eitel, Schlosser. Jos. Mäller, Bauer. Jcoh. Jak. Bauder. Carl Christ. Heinr. Sattler, Pfarrers 
Sohn. Gottleb Fried. Sattler, Pfarrers Sohn. Von Gomadingen: Joh. Strehle, Schifer. Jakos 
mstein, Bauer. Joh. Mich Kunstmann, Bauer. Joh. Mich. Traub, Schmd. Joh. Ge. Haaß, Bür- 
nbinder. Iman Aldürecht Hausler, Bauer. Joh. Christ. Osiunder, Jäger. hrist. Friedrich Schweikert, 
Substitut. Ven Kohlstetten: Steph. Failenschmid Chirurgus. Andr. Haaß, Bürstenbinzer. Joh. 
Gutbrod, Schuster. Sparn, Bauer. Joh. Moier, Bauer. Ge. Ad. Zieglek, Schäfer. Johastes Bek, 
Limmermann. Gottl. Maier, Bauer. Math. Dietinger, Sch-fer. Joh. Ge, Munz, Bauer. onst. Ferd. 
Noscher. Ben Bernloch: Joh. Amerst Hirc. Joh. G.. Vfanner, Weber. Joh. Fried. Gurbrod, 
Wagner, Joh. Reihing, Bierbrauer. Mich. Wälder, Bauer. Joy. Mart. „Vöhringzer. Aler. Gutbrod,
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        Schreiner. Peter Maier, Bauer. Ernst Christ. Aug. Luz, Substitut. Von Meidelstetken: Cchrist. 
Fried. Gumpper, Jäger. Fried. Wilh. Gumpper, Schneider. Ulrich Gekeler, Bierbrauer. Math. Häbe, 
Schneider. Von Justingen: Hieronim. Held, Schuster. Jos. Rothendacher, Bauer. Jos. Wilhelm, 
Chirurgus. Raimund Allgaier, Kie#er. Anton Röger, Bauer. Joseph Langlois, Kiefer. Von Ingstet- 
ten: Andr. Wiedmann, Hirt. Balthaf. Bühle, Zummermann. Joh. Enderle, Bierbrauer. Fried. Sont- 
heimer, Zimmermann. Ulr. Lehmann, Schneider. Ven Gundershofen: Dionisius König. Von 
Hürten: Joh. Raiber, Bauer Willib. Schenk, Müller. Mich. Henne, Müller. Andr. Achter, * 
Joh. Held, Maurer. Joh. Schenk, Müller. Aloisius Schenk, Zimmermang. DOorramé daselbst. 
Rottendurg. Die Camtonisien Joseph Häderlen von Rottenburg, ein Müller; und Gail Söll von 
Weitingen, ein Baurenknechk, welche zur Kön. Hochlöbl. Conscriptions-Commission hätten eingeliefert werden 
sollen, haben sich gon das ausdruͤklich an sie erlassene Verbot von H entfernt, ohne ihren Aufenthalts- 
ort anzugeben. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden daher amtlich ersücht, auf diese beede Flüchtlinge zu 
fahnden, und sie im Betretungsfalle hieher einliefern zu lassen. Den 3 Okt. 1809. Kön. Oberamt. 
Weinsperg. Alle abwesende, der Conscription unterworsene Personen, wenn sie auch bei vorigen Con- 
seriptionen als untauglich ausgestrichen worden wiren, haben sich alle ohne Ausnahme bis auf den 3. Jan. 
1810. in ihr Heimwesen zu begeben, indem bis dahin in hiestgem Oberamt die Musterung vorgehem wird. 
Die Oberämter und Ortsvorsteher werden dabei ersucht, dieses besonders den, in ihrem Bezirk sich, aufhalten- 
den Purschen aus hiesigem Oberamt bekannt zu machen. Den 3. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
Cantstadt. Simtliche obrigkeitliche Behörden werden geziemend ersucht, auf den bei dem Kön. Infan- 
terie Regiment von Phull gestandenen, am r0. Se#p#. d. J. aus der Station Benzin) im Oestreichischen deser- 
tirten Tamour Christium Fontaine aus Hofen desseitigen Oberamts gen zu fahnden, denselben auf Betreten 
arrctiren und entweder hieher oder zum Hochlötl. Regiments-Commando einliefern zu lassen. Cen 20. 
Okt. 1800. « » n. ramt. 
Oehringen. Nachfolgende drei aus dem hiesigen Oberamt gebuͤrtige Solbaten haben ihre Fahne treulo- 
serweise verlassen. 1) Carl Hezer von Waldenburg, Gemeiner unterm Infanterie Regiment von stein, 
der den ’ d. J. aus der Garnison Ludwigsburg entwichen. 2) Wilhelm Merkel, von Waldenburg, 
der als rtiermeister beim Infankerie-Regiment Prinz Paul gestanden, und nachdem er gefangen worden, 
beim Feinde Dienst genommen. 3) Michael Beuker von Kupferzell, Gemeiner des Infamterie-Regiments. 
rinz Paul, der aus dem Lager bei Wien desertirte. Simtliche Orts-Obrigkeiten werden nun ersucht, auf 
diese Flüchtlinge zu sahnden, solche auf Betreten zu arretiren, und wohlverwahrt an das hiesige Oberamt, 
oder geradezu an ihre Regimenter einzuliefern. Den 30. Okt. 1809. oͤn. Oberamt. 
  
  
  
Maulbronn. In der Nacht vom 29. d. M. wurde dem kammwirth Georg Friedrich in Knitt- 
lingen durch seinen eigenen Baurenknecht, angeblich Mattheus Beurenmeister von Rudersberg, Schorndorfer 
Oberamts eingebrochen, und ungefehr 60 fl. baar Geld und r Sak entwendet. Der Dieb ist ungefehr 3. Schuh 
6 Zoll gros, eklich und 40 Jahr alt, hinkt sehr merklich an dem linken Fuß# und ist mit einem deeiekigten 
Hut, einem gelben, Halstuch, rothen Brusttuch, schwarz ledernen Hosen, Schuhen, und einem grauen Ueberros 
gekleidet. Alie Obrigkeiten werden hiemit geziemend ersucht, diesen Dieb auf Betreten zu arreliren, und ge- 
gen Ersaz der Kosten hieher liefern zu lassen. Den 30. Okt. 1800. n. Oberamt Maulbronn, 
Stokach. Der wegen Diebstahl hier in Untersuchunz gerommenge Conrad Hüttwiller, gebürtig von Aul- 
singen, Fürstlich Türstenterilchen Datrimonial-Justizamts Mörnigen, ist heute während des Früh-Gottesdien- 
ftes aus dem Gefängniß geroche. Sämtliche Obrigkeiten werden daher 6 iemend ersucht, auf diesen Pursch 
u fahnden, und ihn im Betretungsfall wohlverwahrk gegen Ersaz der Un vaeen- anhero liefern zu lassen. Der- 
elbe ist 22 J. alt, wohl gewachsen, von saubern röthlichtem Angesicht, hat braune Haare, helle Augen, pro- 
portionirte Nase und Mund, rundes Kinn, breite Schultern. Er trug bei semem Entweichen ein schwarzes 
Halstuch, stanellenes Leible, schwarze lederne Beinkleider, graue Strümpfe, hatte abrr weder einen Rök no 
Hut noch Schuhe bei sich. Den 5. Nov. 1800. - ' ·.kdn«.,Oberamt.-·z- 
  
’ Mit diesem Blatt wird von der Sammlung der Koͤnigl. Wuͤrttemb. General-Reseripte K. von 1806. 
Nro. XXI. ausgegeben. *8
        <pb n="483" />
        Nro. 53. 1809. 465 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regietungs-Blakt. 
Samstag, 18. Nov. 
  
Königl. Decret, die Universität Tübingen betr. d. d. 7. Nov. 1800. 
Se. Königl. Maj haben durch ein allerhöchstes Deeret vom 7. Nov. allergnädigst 
verordnet, daß jeder öffentliche ordentliche Lehrer auf der Königl. Universität zu Tübingen 
Siz und Stimme in der Farultät, zu der sein Fach gerechnet wird, so wie auch in dem 
akademischen Senat haben soll. 
Verordnung, die Einsendung halbjähriger Berichte über die nach der neuen Conscriptions-Ord- 
nung der Kön. Kriegskasse zugehbrigen Einkünste betreffend. 
Die Fälle, auf welche für die Königl. Kriegskasse, die, in der neuen Conseriprlons= 
Ordnung bestimmte Einkünfte eintreten, werden zuerst und unfehlbar den Königl. Kreis- 
und Oberämtern bekanne, weil sie die Aushebung und Einlieferung der Individuen zu be- 
lorgen haben. Es wird daher verordnet, daß von jedem Oberamt, mit dem Vidi#des 
Kreisamts, alle 6 Monate, und zwar auf den lezten Okt. und lezten April jeden Jahrs, 
namentlich hieher berichret werde, was für die Kriegskasse angesezt worden ist 
So oft ekwas fälle, sind die eingehende Gelder durch die Königl. Cameral: Verwal-: 
tung geradezu an die Kriegskasse einzusenden, ohne den Termin der halbjährigen Berichts- 
Erstattung abzuwarten. 
Wenn in einem Oberamn aber nichts fällt, so hat dasselbe den halbjährizen Beeichr 
zu erstatten, daß niches gefallen seie. · 
Zugleichsiehtmaasichveranlaßt,bicsännlicheKönigLKreisämteraufzufordern-in- 
nerhalb 4 Wochen ein Haupt-Verzeichniß über diejenige Juden-Redemtions-Gelder einzu- 
senden, welche in dem Zeitraum von Erscheinung der ersten Kénigl. Conscriptions-Ord- 
nung bis zum lezten Julius 1809. angesezt worden sind. Stuttg. im Königl. Koiegs-Col- 
legio, den 9. Nov. 1809. 
Kön. Conscriptions-Commission. Verorbnung weg’n Akstellung des per önlichen Sollicitirens. 
Da das persönliche Sollicitiren von Cantonisten, welche Gesuche bei Königl. Con- 
seriptions-Tommissson vorzubringen haben, im allgemeinen, besonders aber von (olchen, wel-
        <pb n="484" />
        466 
che Heiraths-Erlaubniß in der Minderjährigkelt suchen, überhand nehmen will, man aber 
diesen Unfug, der so leicht zu Unterschleisen führen kann, nicht zu dulden gemeint ist; so 
wird den Kreis= und Oberämtern andurch aufgegeben, keinem Supplicanten mehr ein Erhi- 
bitum zur persönlichen Ueberlieferung an die Königl. Conseriptions Commisston zu übergeben, 
sondern solche mit der Post in gehöriger Ordnung einzusenden Das persönliche Sollicuiren 
ist daneben denen Suxplcanten zu verbieten, und ihnen zu eröffnen, daß ihre Gesuche im- 
wer zeitlich erpedirt, und die Resglutionen mit der Post abgeschikt, aber nie einem Suppl- 
canten zur Belieferung an das Kreisamt werden mitgegedven werden. Stuttgart, den 1½ 
Nov. 1309. Kontgl. Conscriptions-Commisston. 
Rechts= Erkenntniß des Kön. Ober-Tritunals. 
In der Appellations-Sache von der vormaligen Fürstlich Hohenloh'schen Justiz= Canz-, 
lei zu Oehringen zwischen dem Johann Martin Wolz zu Füßbach, Beklagten, Appellanten 
an einem, und der Marie Dorochee, Winwe des Johann Georg Wolz, mit ihrem Ge- 
schlechts-Vormunde zu Schwarzenweiler, Klägerin, Appellatin am andern Theil, die For- 
derung eines rükständigen Heirathguts betreffend, wird die Urehel voriger Instanz bestétige, 
und Appellant in die Prczeßkosten dieser Instanz verurtheilt. Tübingen, den 9. Mov. 1300. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz= Colligü lIten Senats. 
1) In der Apvpellationssache von Leonberg zwischen dem Joham Georg Schenkel von 
Flacht, Maulbronner Oberamts, Beklagten, Appellanten, und der Gemeinde Mönsheim, 
eonberger Oberam###, Klägerin, Appellatin, das Recht der Bewohnung eines Mählgebäu- 
des an lezlgedachtem Orte betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz confirmirt, und Ar- 
pellant in die Proceß; Kesten verurtheilt. Seuttg. den lo. Nov. 1309. 
3)) In der Appellations-Sache von Neuenbürg, zwischen Adam Theurer von Fänf= 
bronn, Oberames Altenstaig, Beklagten, Appellanten, an einem, und Johann Rorhfuß all- 
da, Kläger, Appellaten am audern Theil, die Entrichtung eines Leibgedings betreffend, wurde 
mit Urrhel zu Recht erkanne, daß dieser Rechtsstreit als Appellations= Sache, wegen Man- 
gels in Beobachtung der Appellations= Formalien nicht anzunehmen sei,, auch die eventueli- 
ter gebetene Zulassung zur Nullitäten Deduklion in principali nicht sta#t habe; wobei Ap- 
pellantkund Implorant Theurer in die Proceß-Kosten verurtheilt, und wegen seiner muth- 
willigen Streitsucht zu einer fiscalischen Serase von 10 Rsthlr. condemnict wurde. Seuttg= 
den ls. Rov. 1809. 
Sturtgart, den 6. Nov. 1809. wurden geschieden: 
1) Thomas Bürlen von Ueberkingen, Geislinger Oberam's, Kl. von Barbara, geb. 
Brenner, von Gussenstadt, Heidenheimer Oberamts, Bekl. ex enp. Adulteri#, und leztere in 
die Kosten verurcheilt. 
a) Christian Hummel, Hasner von Sulz, Kl. von Anna Maria, geb. Keller., Bekl. 
exz cap. duali delert. unter Vergleichung der Kosten. 
3) Sinttgart. Wilhelm Treu, Königl. Rechnungsrath, Kl. von Eleonora Friderika, 
geb. Ostermaier, Bekl. es esp. quslt delert. unter Berurtheilung der leztern in die Kosten.
        <pb n="485" />
        467 
Se. Koͤnigl. Maj. haben vermoͤg allerhoͤchsten Decrets vom a. Nov. den -, 
Ursein-Verwalter Weizel von Grosgartach zum Oberzoller und Ockrarchgte in urssnen 
allergnsdigst zu ernennen geruhe. 
Se. Königl Mas. haben allergnddigst geruher, 
vermög allerhöchster Dekrete vom r3. Nov. das Oberam' Mergentheim dem Oehringer 
Kreis einzuverleiben: Eb g 
den bisherigen Obervogt bauer von Aulendorf zum Unteramtmann i . 
Oberamte Oehringen, Schaf n Waldenburg, 
den bisherigen Beamten fer von Weikershekm zum Unceramt 2 7 
hacdt, Obecamts 5aring Saq mann in Mein— 
den bisherigen Beamten Itz zu Pfeddelbach zum Unteramtmann in n 
HOberamts Schömhal, beim M Moͤknuͤhl, 
den bisherigen Secretär beim Ministerio des Innern von Bagnaro, , 
mann in Bartenstein, Overamts Ingelungen, s zum Unteramt- 
den bishertgen Patrimomal-Beamten Greiß zu Döchbach, zum Untere i 
Kuͤnzelsau, Oberamts Ingelfingen, vB ibach, mteramtmann in 
den bisherigen Creilsheimischen Beamten Wucherer zum Untera 
lurg, . — und ! eramtmann in Laugen- 
den Amtspfleger Schulz zu Schoͤnthal zum Amtspfleger des ga 
thal zu ernennen. Ferner haben fleger des ganzen Oberaints Schoͤn- 
Se. Koͤnigl. Mai. allergnaͤdigst geruht, vermoͤg allerhoͤchsten Dekrets v. 
den Huthamts Verweser Maier in Oberkochen zum Feger zich zu ernennen.. 1 Nov. 
Vermäg allerhächsten Deerers vom 13. Nov. ist dem Sradtschreiber Danm in Bra- 
kanheint, "1n. brlge Hobkromina — und dem Amtsschreiber Josse in Urfpring als 
vormaligen Rechnungsrarh ihr früherer Rang allergnädigst vorbehalt 4 EG · 
zumfeknetenTragenverUnifokmetcheiit werde-man gst halten, und die Erlaubniß 
Durch ein allerhöchstes Decret vom 15. Nov. haben Se. König 
. . « gl. Maj. dem Ann- 
mann von Bagnato zu Bartenstein die Beibehaltung seines Rangs -- - 
Tragen der Wappenknoͤpfe allergnaͤdigst Sere 8s igs als Secretair und das 
Vermoͤg allerhoͤchster Resolution von ebend. haben Se. Koͤnigl. Maj 
.Königl. Majest. dem von 
vem Fuͤrsten von Hohenlohe-Oehringen zur Vesperpredigers-Stelle i 
ger Dibcese, nomiuirten Candidaten Baumann, undo e in Reuenstein, Oehrin= 
dem von dem Fürsten zu Hohenlohe: Kirchberg und bangenburg zur Patronat- 
Adolhhausen, Welkersheimer Diöcese, nominirten Pfarr-Vicar . Vatvonat Pfarrri 
den die allerhöchste Constrmatton. ertheilt. Meister in Adelsmannsfel= 
Stut#gart. Bet dem Königl. Ober-Justiz= Colleglo aten Senats ist # - 
- * be 
Landider Fräpk Gemmng von etbrem 22•h kestsoehet Hllinuerto dir e 
o aufgenommen, auch in dieser Eigenschaft am heuti oͤn. 
geiculitt worden. Den 8. Nov. 1809. genschaft heutigen Tag beeidiget und immo- 
Maulbronn. Der Bürger Sarl Ames in Dürrmenk, hiesgen Oberamts, hor ein
        <pb n="486" />
        453 
Kind, welches in die Enz bei Dürrmenz gefallen, und dem Ertrinken hahe war, mit eige- 
ner Gefahr aus dem Wasser heraus gezogen, und dadurch dessen Rettung bewirkt. Se. 
Königl. Mas. haben hierauf nach einem allerhöchsten Decret der Hochpreißl. Oher-Tegie- 
rung, Ob. Pol. Departement vom 236. vor. Monats allergnädigst zu verfügen — 
Amos wegen dieser That öffentlich belobt, und demselben eink Belohnung von 3#. #en 
Thalern aus der Commun-Cahße abgereicht werden solle. Den 6. Nov. 1800. “ 
Oberamt Maulbronn. 
  
Der katholische Schullehrers-Dienst in Stuppach, Oberames Mergentheim, ist durch 
die freie Resignation des Philipp Markert in Erledigung gekemmen, welches zu dem En- 
de hiemit öffentlich bekannt gemacht wird, damit sich die mit etnem Fähigkeits-Decret ver- 
sehene Schul-Candidaten ordnungsmäßig darum melden können. 
Arnegg. Nach ergangenem Königl allergnädigstem Befebl vom 20. Sept. solle das vormolige Amt- 
houß, Garten und übrige Zugehörde zu Amegg, welches an den Unterförster Schaich allda verkauft war, 
von demselben aber nicht bezahlt werden konnte, neuerlich in öffentlichen Aufstreich g.bracht werden. Dieses 
Haus, welches nebst denen Nebengebäuden erst vor 24 Jadren ganz neu erbant worden, ist 6 Schuh long, 
49 Schuh breic, hat 0 heizbare Jimmer, ist durchaus vergipst und wohl eingerichtetz die hinter dem Haus in 
1 geschloßenen Hof befindliche Scheuer ist 76 Schuh lang 36 Schuh breit, darinn befindct sich ein gercumiger 
Pferd= u. Rindviehstall, Kutschen= Remise und nelen der Scheuer ein Back= und Waschhaus, auch besonderer 
Schweinßall im Hof. Auher dem Hof eine Wagenhütte und Holzremise 42 Schuh lang u. 25 Schuh breik, 
vor dem Haus ist ein recht schön angelegter Wurzgarten, welcher 2 Vrtl. im Meß hält, und seilwärts eine 
Kugeltahn, und #bauberhütke. Zur kffentlichen Veseigerung diests Hauses uebst Zugehörte ist Dienstag der 
12. Dec. d. J. anberaoumt, und werden wirgrnie, welche zu dielem für jedes Gewerde tauglichen Hauß Lust 
haben, hiemit eingeladen, sich ersagt n Tags, Morgens 0 Uhr, Arnegg einzufinden; wobei vorlaufig be- 
merkt wird, daß folgende favorable Bedingungen dei diesem Verkauf statt #ndene a) Wird dieses Hauß nebst 
Jugehörde als freics Eigenthum verkauft, und lediglich keine Beschwerden darauf gelegt als die Steuren. 
b) Hat da5 Haus die Wirthschaftegerechtigkeit gegen die geseliche Abgaben. c) Darf an dem Kaufschilling 
nur ktel sogleich baar, die übrige #tel aber in 2 mit fünf Prozent verzinnslichen halbjährigen Zielern bezahlt 
werden. d) Je nachdem sich iebhabere zeigen, kann jedes dieser Gebaude und Grundfücke auch einzein ange- 
kauft werden. Den 7. Nov. 1809. Kön. Kreis-Strueramt Ehingen, und Camcralamt Blaubeuren. 
Rottweil. Von dem hiesigen Spinn-Institut werden Freitag den 2./. Nov. d. J. Vormittags 0 Uhr 
7 Cntr. Wollen-Zag- Garn gegen baare Bezahlung im Ausstreich verkauft, wozu die Liekhaber hierdurch 
Eengeladen werden. Den 8. Nov. 1809. Kön. Stiftungs-Verwaltung. 
Wiesenstaig. Auf dem hiesigen herrschaftl. Kasten ist ein Quantum alter Haber zum öffentlichen 
Verkauf ausge#ezt. Die Au“streichs Verhandlung wird unter sich vorbehaltenden allergnddigster Genehmigung 
auf hiesiger Cameralamts-Canzlei Mitwoch den 20. Nov. Vormittags 10 Uhr vorgenommen. Den 9. Nov. 
1809. Königl. Cameral-Verwaltung. 
Bebenhausen. Unterzeichnete werden in Gefolge al##rhöchsten Austrags d. d. 18. diß am Montag 
den 27. und Dienstag den 28. Nov. auf dem Amtszimmer des Cameral. Beamten folgende Verpechtungen auf 
Uo bis I2 Jahre, und bei geringeren Gegenständen, je nachdem Liebhaber vorhanden sind, auf kürzere Zeit 
vornehmen, und zwar am ersten Tag 1) die Melkerei z Bebenhausen, wozu FSchoren 9 das große Melkerei- 
bauß im Kloster, worinn sich 2 Wohnungen, eine Käßküchen, Käskeller und Milchgewölbe, mit einem lau- 
##n Bronnen, und unter den vielln Heu= und Strohbühnen genugsame Stallungen befinden; b) 25 Ruth. 
urzgarten; c) 72 Mrg. *P•5 16 Rth. Wiesen, von vorzüglich guter Quaitct, woron aber einige Wor- 
en zu Aeker umgebrochen sind. a) Einzeln zu verpachtende Gäter, à) 21 Morg. 3 Vrt. 21 Ruth. der Wei- 
Smaen incl. der sogen annten Vichwäsds= Entschädigungs-Güter am Jordanz b) 24 Mrg. 3 Wrt. 27 Ruth. 
de Sauwasen-Aeker nächst bei Lustnau, c) 7 Mrg. an der sogenannten Langwiesen. Oiese Zerlei Gattungen
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        4% 
von Feldern sind von der besten Qualität, und werden Worgen oder Steiweise verpocktek. 3) Die Winter- 
Schaasweide auf den ##iesen im untern Thal, welche hächstene mit 75 Stük, von Martim bis. Ambrosi zu 
befahren sind. 4) Die Anschaffung und die Abgabe des ihrh ersorderlichen Auslofungs Heus von ungefähr 
40 Wannen guter Qualität. Am aten Tag: 5) die Beiführung des Besoldungholzes samt Reisach vou 
unge#ähr 1235 Klafter Brennholz, und 850 Bsch. Reifech. 6) Die Uberführung der Chaussee mit Nckarku.“ 
jährlich amal nach der ganzen Lange von Lustnau bis Bebenhausen, oder auch in 2 1 istrikten abgetheilt. 
7) Die Wegknechrs- Dinnleistungen auf gedachter Straße. 8) Den Eirzug des Chausseegelds von Bebenhau- 
sen nuch kustnan 0) Das Spöftkarren. Fuhrwesen, das ist die Bau-Materialien aus den Klosters-Magazinen, 
an die Orte“ wo sie die Handwerksleute innerhalb des Klosters nörhig haben, hin, und dagegen allen Urbau, 
Stein und Gassenkoch wehufücen, Bei all diesen Gegenständen gehen die altere Bestand-Akkorde bis Geor= 
gii 1810. zu Ende, daher die iebhaber zu einer o#zer der andern Verpachtung eingeladen werden, sich an ge- 
dachten Taégen Vormittags präcise 5 Uhr hier einzufinden; vorläufig wird die Versicherung ertheilt, daß die- 
sen V.rhandlunge. sehr gefilige Bedingungen zum Grrunde liegen, dagegen erwartet man, daß die Lufttra- 
gende auch sich über ihre Vermögens-Umstände und itre Prädikate als Staatsbürger und gute Landwerthe, 
soweit es der eine oder der andere Gegenstand erfordert, mit gültigen Zeugnißen zur disseitigen Zufriedenheit 
ausweisen werd.n. Den 30. Dkt. 1800. Kreis-Streuerrath des Rotenburger Kreis.s, und 
- Cameral-Verwalter zu Bebenhausen. 
Derdingen, Oberamts Maulbronn. Da der Bestand der biesigen Communmuͤhle an Georgii i1810. 
zu Ende geher, so wurde durch das Kön. Oberlandcs-Ockonomie-Collegum unter dem o. Okt. d. J. verord- 
net, daß ein gedoppeter Versuch mit einem Verkauf und einer Verpachtung dieser Mühle gemacht werden 
solle. Diese zweicrlei Verhandlungen werden Dienstags den 10. Decemb. d. J. Vormittags auf dem Rath= 
baue zu Derdingen vorgenommen werd. n, wozu mon die Kaufs= und Pachtliebhaber, die sich in Absichr eines 
binlänglichen Vermögens gehörig ausweisen kornen, hiermit eingeladen baben will. Jerem derselben stehrt frei, 
diese Mühle mit ihren Appertinenzien, einstweilen in Augemchein zu nehmen. Vorläusig aber deenet zur 
Nachricht, daß die erwähnt: Mühle ein Erdlehen der Königl. Cameralverwaltung zu Anittlingen ist. Sie be- 
stebet aus einem gut gebauten Haus, worinn dis Mühlwerk mit einem Gerb= und zwei Meahlgängen einge- 
richtet ist Zu diesem Haus gehört eine daneben stehende Scheuer. In dem Hause ist ein Merd= und Rind-= 
viehstall und unter der Scheune sind Schweinställe vorhanden. Ganz nabe an diesen Gedauren sind ein Mor- 
gen, ein Viertel neun Rurhen Wiesen und ein halbes Viert. Krautland, die dazu gehören. Die Muͤhle liegt 
an der Kraich bei Unterderdingen. Der Besizer derselben hat der Königl. Cameralverwaltung in Knittlingen 
jährlich zu bezahlen 12 fl. 8 kr. und an Lichtmeß drei mürbe Kuchen jeden zu 158 Mfund. An Mülter wird 
von dem Gerden und Mahlen der sechzehende, von dem Gerben allein aber der zwei und dreißigste Theil bezo- 
gen. Der Mller holt die Frucht von den Mahlkunden zu Derdingen ab und liefert ihnen das Meel. Den 
2. Nov. 1800. Oberamt Maulbronn. 
Sbersberg. Baknang. Zu Ueberwinterung der herrschaftl. Schaafwaar auf dem Ebersberg wird 
Montag den 20. Nov. Vonnittags 10 Uhr in der Oberamtei-Wohnung zu Baknang ein Heu= und Ochmo- 
Eieferungs-Accord auf ungefähr v0o - 1000 Ctr. entweder in mehreren kleinen Parthien, oder auch im gan- 
zen, im Weg öffentlicher bicitation abgechlossen werden; bei welcher Verhandlung sich diejenigen, welche zu 
einem dißfalsigen Akkord Luft bezeugen, einfinden mögen. Stuttgart, den 10. Nov. 1800. 
Rechnungs-Rath, Schäferei-Ober-Inspector Bürger. 
Kirchheim unter Tek. Auf ollerhöchsten Besebl solle die hiesige vormalige Kellerei= Wohnung verlie 
ben werden. Solche steht von dem Kön. Schloß gegen über, ist ouf 3 Seiten krei, hat # heizbare Stuben, 
5 Kammern, 1 Küche samt Speißkammer, ein Holz und Pferdstall, und unter dem Haus einen großen Kel- 
ler. In dem geschosenen Hof befindet sich ein Waschhauß, ein laufender Bronnen und Schwein und Geflä- 
gel-Ställe. Zur Verleihungs-Verhandlung ist Donnerstag der 7. Dec. bestimmt. Die Liebhaber wollen sich 
an di sem Tag Vormittugs lo Uhr in dem zu verleihenden Kellerei-Gebäude einsinden. Den 6. Nov. 1800. 
Kreis-Steueramt Urach und Cameralamt Kirchheim. 
  
Leonberg. Da der unterm 18. Okt. vorgenormene Heu-Lieseumgs-Accord für die Königl. Thier- 
gärten nickt ratificirt, sondern ellergnädiest besorkn we#n, enn nechmaligen Akstreich zu verenstalten; so 
werden die dißfalsigen Licbheber zu dieser Kiefezung em Mittnech den 22. Nov. Morgens o Uhr vor unter- 
zeichneter Beböre wiedertolt eingeladen. Den 10. Nov. 1809. Kin. Forst-Cassen-Amt.
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        ## 
kzustnau. In Gemähheit allergnädigsten Besehls vom 16. diß werden auf o — 12 Jahre am Mitt- 
woch den 20. Nov. folgende Pacht-Verhandlungen vorgenommen, worzu bie Liebbaber hiemit eingeladen wer- 
ben: ½ Die Unterhattung des Faseloichs für die Gemeinde Lustnau, wozu 3 — 4 Morgen Wiesen und ein 
Morg. Akers guter Qualikät gegeben werden. 2) Die Schaafweide aur rustnauer Markung, welche mit 150 
bis 9c0 Stüäk Schagfwaare beschlagen werden kann, nedst der Pforchgerechugkeit. 3) Die Schäferei-Geddude, 
namentlich die bisherige Wohnung des Schäfers, der große Schaafstall, worauf das Hcudaus befindlich, die 
Scheuer, die Höll genannt, derjenige Plaz im Maiereistall, den der Schäfer bisher benugt hat, sodann 2 Kü- 
cheng.##en, die von dem Schafer indessen denuzt worden und 20 Mug Wiesen von dem sogenannten Ablen, 
werden die sogenannte Eschach und Tr.usn iesen, von 33 Mrg. 3 Vrtl. 62 Ruth. etwa in? — 3 Morgen, 
nach schiklicher Abeheilung, stukweite veriehen, 5) der bisherige a#ptuhril des Maierei= Euts wird in kleine 
Theile getheilt, und mit den bereits schon nach der älrern Verleihung bestimmten 16 Theilen dermasen ver- 
lirhen, daß jeder Tleil ohngefebr 4 Mrg. : Brtl. Akers in 3 Zellgen und 3 Mrg. Wiesen erhält, und jeder 
Beständer einen Theil des Locariums in Naturalien und zwar 2 Schfl. Dinkel und 1 Schfl. Haber zu ent- 
richten hat. 6) Die bisherige Maierei-Wohnung mit den Wirthchafts-Gebäuren wird besonders verlichen. 
Emlich aber auch P) ein Versuch gemacht, das ganze Maierei-Eut, mit samtlichen einzeln verliehenen Ob- 
jecten, unter Zusicherung des vormaligen Pfleghauses zur Wotnung und mit Einschluß der Fasel-Vieh= Un- 
terhaltung an 1. oder 2. biebhaber P. wecheen. Der Umfang dieses Guts wire sodann, neben den schon 
genannten Maierei und Schäferei-Gebauden à Wurzgärten im Hof, #113 Mrg. 4 Drt. 8 3 Rurh. Akerfelb 
und 102 Mrg. a Vril. 2 Ruth. Wiesen alles in gulkem Bau und Stand, dazu die Schaferci und Pförch- 
gerechtiokeit auf der Lustnauer Markung. #) Der Heuzehenden von 332 Mrg. 2 Vrr. Wiesen auf der Lust- 
nauer Markung. o) Das Ammerstchwasser so bisher Fischer Mozer in Tübingen im Bestand gehabt. Die 
Bedingungen bei sämtlichen diefen Verpachtungen, deren Bestand bis Georgit 1810. zu Ende geht, werden 
die Liedhaber sehr annehmlich finden, und wollen dirselde daher an genanntem Vag Morgens 0 Uhr präcise 
auf dem Rathhause zu Lustnau erscheinen, wegen ihrer Vermögens-Umstande und Prchbiats über Kennvnisse 
im Sien und über ihr bürgerliches Betragen aber, gültige Leugnisse vorzulegen nicht versäumen. Beben- 
hausen den 31. Okt. 1809. Kreis. Steuerrath des Rotenburger Kreises u. Cameralverw. zu Bebenhausen. 
Neuhengstett. Die Commun-Schaasweide zu Neutengstett, Calwer Obcramts, welche 120 Stük 
erträgt, wird am Feiertag Andreas den 3o. Nov. d. J. auf dem Rathhaus daselbst Vormittags 0 Uhr auf 
3 Jabre von Georg## 1gro bis 1873. verliehen werden. Der Beständer hat für Wohnung, Stall, Hurden 
und alles selbst zu sorgen, und hat eine Caution von loo fl. einzulegen. Calw, den 7. 3b%. L50. 
Koͤn. Oberamt. 
Rabbach, Weinsperger Oberamts. Die Communschaferei zu 226 Stuͤk, wovon die Bürger sco Stäk 
einschlagen, wird nach-einkretenden Umständen mit oder ohne Commun-Gütle auf Georgü## oder Michaelis 1810 
auf 3 Jahr an dem Tag Sichtmetz ouf dem Nathhauß verkiehen. Berechtigt= und Caurionsfähige Licitanten 
werden hiezu eingeladen. Den 10. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
Rottenburg. Die Commmmschaafweide zu Bodelshaufeg biesigen Oberamts, wird Donnerstog den 30. 
d. M. auf 3 Jahre von Lichtmeß rßic bis 1813. an den Meistbietenden verliehen werden. Dieselte ist von 
uter Beschaffenheit, und können jährlich zoo Stük aufgeschlagen werden. Welches mit dem Beisaz den 
achtliebhabern bekannk gemacht wird, daß sich dieselben an gesagtem Tag. Vormittags r0 Uhr auf dem Bo- 
delshauser Rathhaus, warkiten mit obrigkeitlichen Zeugnissen über Vermögen und Prädikat einfinden wollen. 
Den 8. Rov. 1809. Oberoamt Rottenbutg. 
Wiiesenstaig. Die Semmer-Schaafweide zu Dizenbach, welche mit 400 Stuͤk, und die Sommer- 
Schaafwweide zu Deggingen auf der UAlp Bernek, so mil 6 bis poo Stäk beschlagen werden kann, wird, da 
bie erste Verpachtung allergnädigst nicht grnehmiget worden, Dienstag den 5. Dec. und zwar erstere Vormit- 
Lg/, leztere aber Nachmirtage in den Crtschaften selrst in anderweite Verlehung auf Ein Jahr gehracht. 
Die Pachtliebhaber werden daher eingeladen, sich, mit den nöthigen Zeugnissen versehen, dabei einzusinden. 
en 7. Nov. 1809. Aön, Oberamt. 
Stuttgart. Johann Martin Maier, von hier —iiee Gemeiner unter dem Infanterie-Regiment 
von Scharfenstein, ist den §. Okt. d. J. befertior. Alle obrigkeitliche Behörden werden deswegen gezlemend
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        471 
ersucht, auf denselben zu fahnden, in auf Betreten zu arretiren, und wohlverwehrt hiesigem Stadt-Oberan# 
1809. 
einliefern zu lassen. Den 5. Nov. n. Stadt-Oberamt. 
Beilste in. Da die bisher unbedingt cremt gewesene Individuen nach der neuesten Conscriptions-Ord- 
nung hinführo auch der Militarpflichtigkeit unterworsen und in die Listen einzutragen sind; so werden die aus- 
serm Königreich befindliche Kantonister, Namens Carl Christian Kudwig Burk, der Dandlung beflissen, von 
Klemaspach gebürtig, und Wilhelm Friedrich „Göhrung, Handlungsbedienter von Obristenfeld geburtig, anmit 
öffentlich ausgerufen, sich längst im Januar künftigen Jahrs in ihren Geburtsort zurük zu begeben, bei Ober- 
amt zu melden, und zmn che Conscripfions-Gesezen zu unterwerfen, widrigenfalle sie sich deren darinn 
enthaltenen Strafen zu gewärtigen haben. Kön. Oberamt. 
Eßlingen. Der Cantonist Philipp Friedrich Fuchs, Nagelschmids-Geselle ven hier, 29 J. alt, 5 Fus 
Zoll 5 Linien groß, welcher zum Königl. Militär hatte eingeliefert werden sollen, hat sich kurz ver dem 
Abmarsch heimlich von Haus entfernt, und ist bis dato noch nicht zurükgekehrt. G. dachter Fuchs wird da- 
her aufgefordert, bei Verlust seines Vermögens, auch Bürger= und Unterthanenrechts sich in sein Heimemwesen 
zurükzubegeben, und den Conscciptions-Gesezen Folge zu leisten. Zugleich werden alle Hoch= und Wohllöbl. 
obrigkeitliche Behörden geziemend ersucht, auf diesen Flüchrling 4 fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, 
und dem hiesigen Oberamt wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 3. Nor 1809. Kön. Oberamt. 
Wiesenstaig. Hienach benannte, der Aushebung vorschlich entwichene Cankonisten erster Klasse wer- 
den hiemit nachdräklichst aufgefordert, ohne allen Jeitverlust und längstens binnen 3 Monten bei Verlust #h- 
res Bürger= und Unterthanenrechts auch Conft'ration ihres Vermygens ohnfehlbar beim Oberamt sich zu stel- 
len, auch über ihr strafbares Austretem und Ausbleiben zu verantworten. Von Drogingen: #ot## 
Schweizer, Dreher. Mich. Almendinger, Maurer. Von Reichenbach: Martin Schweizer, Maurer. 
Mich. Miller, Maurer. Joy. Pulfermiller, Bierbrauer. Jak. Maijer, Maurer. Von Ganslosen: Ge. 
Fried. Spenzler, Schumacher. Königl. Oberamt. 
Wiesenstaig. Nachstehende abwesende Sanseesotionspficht ge des biesigen Oberamts, werden bei Ver- 
lust ibres Untertbanen= und Bärgerrechts auch Confiscation ihres Vermögens thrils zum ersten, theils zum 
zweitenmal aufgefordert, binnen 3 Monaten vor dem Dberamt und besonders bei der im Jan 1810. vorgehen- 
den Conscription sich zu stellen, und wegen ihres Ausbleibens zu verantworkin, als: Von Wiesenstaig: 
Sim. Schmid, Bek. Joh. Bannmiller, Nagelschmid. Oswald Butzer, Gärtner. Jos. Wiedmann, Schnei- 
der Joh. Ge. Hi#d. Jos. Andr. Martin, Farber. Jos. Steinle, Strumpfweber. Jos. Anton Klein, Apo- 
theker. Jos. Storr, Sattler. Andr. Steinle, Kirschner. Franz KXaver Dibler, Schumacher. Sebast. Bosch, 
Schneider. Franz Anton Mairr, Schmidt. Sam. Zimmermann, Bek. Joh. Klein, Sekler. Hhil. Sciek, 
Meqger. Franz K#. Pulvermiller, Barbierer. Franz Ant. Hemm. Ziriak Stiemlinger. Von Mühl- 
hausen: Albr. Maier, Papierer. Von Gosbach: Andr. Straub, Kiefer. Joh. Ge. Besch, Kiefer. 
Jos. Almendinger, Pfeissenmacher. Joseph Alt, Wagner. Von Ditzenbach: Jos. Schweitzer, Müller. 
Jos. Alt, Schneider Jos. Dieb, Maurer. Job. Ge. Ramminger, Wagner. Casp. Steiner, Wagner. Von 
Deggingen: Joh. Gegg. Maur.r. Ge Bannhardt, Maurer. Joh. Majer, Maurer. Johann Metier. 
Von Reichenbach: Joh. W#gner, Seideweber. Jos. Stirmlinger, Maurer. Joh. Ge. Himold, Maurer. 
Jak. Wagner, Seideweber. Joh. Ge Alt, Wagner. Von Westerheim: Franz Wagner, Mezger. 
Ge. Schulz, Weber. Ant. Wiedinann, Weder. Jak. Majer, Kiefer. Ant. Wagner, Schreiner. Jeh. Kneer, 
Weber. Von Hohstadt: Magnus Dietz, Weber. Ant. Weber, Weber. Paul Dietz, Kübler. Von 
Drakenstein: Ge. Steiner, Schumsecher. Ge. Baum, Dreher. Beda Enz Dreher. Von Neid- 
lingen: Jak. Single, Schmitnt Jak Fried. Schwarzmam. Dav. Orechsler, Schneider, verschollen. 
Gertfr. Single, Wagner. Von Ochsenwangen: Joh. Ge. Lattner, verschollen. Joh Ge. Hüzele. 
Von Ganslosen: Joh. Ge. Keller. Fried. Schondner Job. Ge Straub. Johann Christophb Baur, 
Bmer Bernh Maag, Schäfer. Joh. Mich Rösch, Schumacher. Joh- Frei, Weber. Joh- Pet. Koser, 
Scdmid. Ven Gruibingen: Joh. Straub, Bek. Joh., und Mart Mell, Hafner. Joh. Ge. Moll- 
Chirurgus. Jak. Moll, Bek. Jos. Aher, Weber. Mich. Baurle, Schumacher. Joh. Mich. Prem, Weber. 
Mich. Moll, Weber. Joh. Straub, Schmmacher. Lor. Halter, Schmid. Joh. Beminger, Weber. Joha# 
Ge. Moll, Strumpsstriker. Jak Fried Göl:, Maurer. Mich. Oswald, Weber, Jak. Moll, Schumacher. 
Joh. Andr. Fetzer, Rotgerber. Joh. Jak. Moll, Nagelschmid. Kön. Oberamt.
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        a72 
Wiesenstaig. Zum dritten- und leztenmal werden nochstehende Cantonspflichtige des hlesigen Ober- 
amts aufgefordert, vinnen 3 Monaten bei dem ihnen vorgesezten Oberamte und zu der im Jan. 1810 vorge- 
henden Coͤnscription unfehlbar zu erscheinen, indem sie nach fruchtlosem V.rlauf tieses lezten Termins ohne 
weiters zu erwarten haben, daß nicht nur ihr Vermoͤgen konfiscirt, sondern auch sie des Unterthanen: und 
Buͤrgerrechts verlustig erklaͤrt werden, und zwar: Bon Wiesenstaig: Joh. Ge. Rink, Hafner. Mich. 
Storr, Zeugmacher. Joh. Lutz, Schneider. Jak. Sailer, Schumacher. Franz Tav. Reitter, Schumacher. 
Alois Stirmlinger, Kirschner. Franz Kav. Maier, Strumpfstriker. Alois Bann näller, Nagelschmdd. Von 
hhlhausen: Joh. Zimmermann, Zimmermann. Tbom. Almendinger, Hasner. Joh. Ge. Natter, 
Schmidt. Joh. Alweendiner Zimmermann. Franz Kav. Straub, Chiruraus. Von Ditzenbach: Jof. 
Steiner, Schumacher. Joh. Streiner, Weber. Von Deggingen: Joh. Kelle, Maurer. Jak. Schall, 
Maurer. Ge. Wagner, Maurer. Sebast. Hetzel, Kaufmann. Von Westerheim: Mattb. Baur, 
Schumacher. Christoph Wagner, Glaser. Kän Oberamt. 
Cantstadt. Der unter dem leichten Infanterie -Bataillon v. Wolf gestandene Corporal Johann Jakob. 
Wiedmann von Ublbach, disseirigen Oberamts gebürtig, ist den 16. Sept. d. J. aus dem Kloster Neuburg im 
Oestreichischen desertirt. Alle obrigkeitliche Behörden werden geziemend ersucht, auf denselben zu fahnden, und 
ihn im Betretungsfall entweder an das hiesige Oberamt, oder an die Militr-Behörde wohlverwahrt einliefern 
zu lassen. Den 30. Okt. 1800. Kön. Oberamt. 
Gmünd. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Piinh, Paul gestandene Gemeine, Aloisius Wü- 
mann von hier gebürtig, i den 5. Sept. aus dem Spital zu Wien desertirt. Simtliche Orts= Obrigkeiten 
werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, denselben auf Betreten zu arretiren, und 
wohlverwahrt entweder an das Kön. Hochlöbl. Regiments-Commando, oder an die unterzeichnete Behörde ein- 
liefern zu lassen. Den 28. Okt. 1900. Kön. Oberamr. 
Gmünd. Der unter dem Kön. Garnisons-Regiment gestandene Joseph Blessing von Rechberg desertir- 
te im vor. Monat Okt. Die Hochlöbl. Obrigkeiten werden ersucht, auf dietlen Desrrteur zu fahnden, und 
ihn Betretungsfall an das nächste Kön. Milikär-Commando oder an unterzeichnetes Oberamt einzuliefern. 
Den ?. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
Neuenbürg. Friedrich Mäule, gebürtig von Dobel, Gemeiner unter dem Kön. Leib-Chevaurlegers= 
Regiment ist den 21. Aug. d. J. von dem Königl. Armee = Corps im Feld mit dem Plferd samt Sattel und 
Zeug desertirt. Sämtliche Behörden werden daher geziemend erucht, auf dielen Deserteur zu fabnden, und 
ihn auf Betreten wohlverwahrt entweder hieh.r oder nach Stutegart transportiren zu lassen. Den 23. Dkt. 
1800. Koͤn. Oberamt. 
Neuenbürg. Andr. Bodamer, Gemeiner unter dem Kön. Jäger-Regimene zu Pferd, Herzog Louis, 
gebürtig von Dobel, ist den a2. Aug. d. J. zum zweitenmal von dem Kön. Ammrekorps im Feld desereirt. 
Sämtliche Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn auf Betreren 
wohlverwahrt entweder hieher oder nach Stuttgart trensporkiren zu lassen. Den 23. Okt. 1809. DOberamt. 
#udwigsburg. Es ist vor einigen Tagen bei Nekargröningen im Nekar ein todter Mann gefunden 
worden, dessen Name und Herkunft bis jezt nicht ausgekundschafter werden konnte. Derselbe trug einen dun- 
kelblau tüchenen Ueberrok mit großen runden mit Kameelhaar würfelförmin übersponnenen Kukpfen, ein asch- 
aues der Länge nach gestreiftes schwarz gefüttertes Gilet mit weis metallenen Knöpfen, schwarz lederne Ho- 
en, mit silbernen an den Ecken abgestumpften Schnallen, grau wollene Strümpse, ohne Zeichen, zwei alte 
schwarz seidene Halstücher, ebenfalls undezeichnet, ein simmelreustenes Himd, am Ende des Rüken Schlizes 
mit J. E. bezeichnet. Er war 54 Schuh gros, hatte graue Haare, hinten atgeschniten, graue Augen, 
Stumpfnase, breiten Mund, ein nur wenig hervorstehendes Kinn, starken grauen Bart, ein kupferfarbenes Ge- 
siche, an dem rechten Vorderarm, unweit des Ehlenbogens hatte er eine blaulichte Blutader-Geschwu.st und 
an beeden Fäßen, vornen aus dem Schienbein alte Geschwüre. Er war ungefähr 60 J. alt. Da dieser Mann 
in dem Ort seines Heimwesens bereits vermißt werden wird, so wird die betreffende Obrigkeit, oder wer sonst 
Uuskunft über ihn geben kann, um Mittheilung derselben andurch ersucht. Den 14. T# Lcht t 
n. Oberamt.
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        Nro. 54. 1809. 473 
Koͤniglich-Württembergisches 
Stagts-und Regierungs-Blakt. 
Samstag, as. Nov. 
  
— Úe 
  
Die vom Angriff der Zubringens-Inventarien Theilungen ꝛc. zu machenden Anzeigen betreffend 
d. d. 3. Nov. 1809. 
Da die längst bestehende und in der Commun-Ordnung Seite 56. wiederholre Ver- 
ordnung, nach welcher die Stadt = und Amtsschreiber von jeder Vermögenstheilung oder 
Upbergabe vor den Angriff des Geschäfts den Königl. Beamten die Anzeige zu machen ha- 
ben, niche durchgängig genau beobachtet wird, hierdurch aber für das herrschaftl. Interesse 
und andere öffentliche Kassen leicht nachtheilige Folgen entstehen können, so siehe man sich 
veranlaßt, dieses Gesez hiemic zu erneuern, und eines Theils den Steadt= und Amteschrei- 
bern gemessenst einzuschärfen, daß sie in Zukunft von jeder Zubringens-Inventur, Verms- 
gens-Theilung oder Uebergabe der Königl. Oberbeamtung sowohl, als auch der Königlichen 
Cameral: und Forstkassen: Beameung unfehlbar die Anzeige machen sollen, andern Theils 
aher die Königl. Oberbeamten anzuweisen, im Unterlassungs= Fall mit der Segalstrase ron 
10 fl. unnachsschtiich vorzuschreiten, bei erheblichen und in Wiederholungs= Fallen aber an 
die Königl. Ober-Regierung zu berichten, um die Schuldhaften zur nachdrüklichern Strafe 
ziehen, und sie zum Ersaz eines entstandenen wirklichen Schadens anhalten zu können. 
Zu ihrer Legitimation aber haben die Stadt= und Amrsschreiber in ihrem Geschäft nicht 
nur zu bemerken, daß den betreffenden Behörden die vorgeschriebenen Anzeigen gemacht wor- 
den seyen, sondern auch die von den leztern ihnen zu gebenden Norizen den Akten beizule- 
gen. Stuttgart, in Königl. Ober-Regierung, Reg. Depart. den 3. Nov. 1809. 
« Ex speciali Resolutione. 
Rechts-Erkenntnisse des Kön. Ober-Tribunals. 
1) In der bei dem Königl Ober-Justiz-Collegium in Seuttgart aussergerichtlich ver- 
handelten und durch förmliche Berufung an das Königl. Ober-Tribunal erwachsenen Ap- 
pellations= Sache zwischen dem Herrn Fürsten von Thurn und Taris,, Imploraten, Appel- 
lanten an einem, und dem vormaligen Abrt von Marchthal, Friedrich, nunmehrigem Pfar- 
rer zu Kirchbirrlingen, Imploranten, Appellaten am andern Theil, einen Penslons-Abzug 
betreffend, wird, in Erwägung der materiellen Beschaffenheit der Sache, die Appellation
        <pb n="492" />
        1½4 
wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde von Amteswegen durch Dekcet abgeschla- 
gen, und appellantischer Theil in dle Kosten der Berufung verurtheilt. Tübingen, den 10. 
Nov. 1800. 
2) In der Reristens= Sache zwischen der Königl. Ober-Finanz= Kammer, Landwirth= 
schafelichen Departememss, im Namen der vormals Kirchenräthlichen Kloster Herrenalluschen 
ftege Merklingen, Klägerin, Appellantin, Revidentin an einem, und der Dorf-Geimeinds 
Althengsteit, Beklagten, Appellatin, Revisin am andern Theil, den Besiz und das Eigen- 
thum von Egarten und Waldungen betreffend, wird, unter Abschlagung des revtdentischen 
unstatthaften Restitutions= Gesuches, die von dem Kinigl. Ober-Tirbunal, als Ober-Appel- 
lätions-Richter, ausgesprechene gonfirmatorisch absolurorische Urthel bestätigt, und der in 
Kerilorio aufgegangene Prozeß Kostens-Belauff aus bewegenden Gründen gegen einander 
aufgehoben. Den 16. Nov. 1309. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz= Collegiü#ellten Senats. 
I1) In der Nullitéten Klagsache von Aalen, zwischen Joseph Schlipf in Umerkochen, 
gegen die ihm in der Concurs-: Sache des Alois Bullinger von Abtsgmünd, vorgesezten 
Glaubiger der zwelten Klasse, wurde die Bitte des Imploranten Schlipf um Zulassung zu 
Ausführung der Rullicäten in principeli, als ungegrundet von Amtswegen verworfen. 
Stuttg. den 17 Nov. 1809. , . 
2) In der Appellationssache von Blaubeuren zwischen Christina, des Chirurgus Jo- 
hann Georg Wagner in Suppingen Eh -frau, cum curat. legitimo, Kl Antin und Christtan 
Loser in Berghülen, cum curat. Bekl. Aten, den Verkauf eines Huebguts betr, wurde in 
Ansehung der von Aprellantin eventueliter angebrachten Läsions= Klage auf Taration des 
Guts erkaunt, und die dahin einschlagende Verfügungen gerroffen. Stuttg. den 24. Nov. 
3) In der Appellations-Sache von Heidenheim, zwischen Johann Dierrich Haussecker, 
Förster von Fleinheim, dasigen Oberames, Beklagten, Appellanten, und Jakob Klenk, Bür- 
ger und Weingärener zu Korb, Waiblinger Oberamits, Klager, Appella'#en, Emschädigung 
wegen zugefügter Verwundung betreffend, wurde die Urthel voriger Instanz bestätiger, und 
Arpellanc in die Proceß= Kesten condemnirt. Seuteg. den za. Non. 1809. 
Stuttgart, den 16 Nov. 1809. wurden geschieden: 
1) Maria Agnes, geb. Eppler, von Meßstetten, Balinger Oberames, Kl. von Johan- 
nes Berger, Bekl. cx cap. quah delert. und lezterer in die Kosten verurtheile. 
2) Maria Barbara, geb. Rauscher, von Aich, Nürtinger Oberamts, Kl. von Adam 
Koch, Bekl. ex cep. quafi delert. unter Verurtheilung des leztern in die Kosten. 
3) Andreas Straub, Gerichtsverwandter zu Göppingen, Kl. von Eltsaberha Margare“ 
tha, geb. Hübner, Bekl er cap. duali delert. unter Vergleichung der Kosten. 
  
Se. Königl. Majs. haben vermäg allerhöchsten Decrets vom 10. Nor. den Präsfden- 
ten bei der Königl Ober-Finanz= Kammer, von Wangenbeim zum wirklichen adelichen 
Geheimenrath und Präsidenten bei der Königl. Ober-Regierung zu ernennen geruhe. · 
Rach einem allerhöchsten Decret vom nämlichen Tag haben Se. Koͤnigl. Maj. die
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        475 
Stadtschreiberei Ludwigsburg dem Burgermeister Schönkeber daselbst allergnädigst über- 
agen. 
* dn Ferner haben Allerhöchstdieselbe unter eben diesem Tag den Forstrath Köhle zum Kohl= 
meister in Ellwangen, den bisherigen Kohlmeister Prahl daselbst zum Färster in Mergent-- 
heim, Comburger Oberforsts, den vormaligen Forst- Bereiter Poppelen zu Weingarten 
zum Ferster der Wachbacher Hurh, Comburger Oberforsts. den seitherigen Förster Gauß 
von Murrharde zum Oberförster in Grafenegg, Uracher Oberforsts, den Unterförster Marz 
von Weissach, zum Förster der Murrhardeer Huch, und den Unceroffizier und Quartiermei- 
ster der Leibjäger= Eskadron Mayes zum Ferster in Weiltingen allergnüdigst zu ernennen 
eruht. 
e. Königl. Mas. haben allergnédigst geruher, » 
vermdgallerhöchsterResolutionvom15.Nov.den Erdominikaner von Mergentheim, 
Damian Bermaper, zur vakanten karholischen Kaplanei in Berg bei Aledorf, 
vermög allerhöchster Resoluson vom 1.. Nov. zur kathol. Pfarrei Bodnegg, Oberames 
Aledorf, den Erconventualen von Schönthal, Friedrich Greberc, und zur neu errichteten 
Hfarrei Winzlen, Oberames Rotweil, den Erconventnalen, Loren; Fink von Weingarten, 
rner . 
vermoͤg allerhoͤchsten Dekrets vom 18. Nov. den katholischen Caplan zu Trochtelfingen 
und bisherigen Pfarr, Verwefer zu Wilsingen, Ober amts Zwiefalten, Bart, zum Pfar- 
rer in Wilsingen zu ernennen. 
Se. Koͤnigl. Maj. haben durch ein Dekret von ebend. den der Rechte beflissenen 
Leopold von Wizleben als Second= Steutenant bei dem inien= Infanterle-Regiment Peinz 
Friedrich anzustellen allergnädigst geruhe. 
Bei dem Königl. HOber-Tribunal ist der Rechts-Candidat Ernst Friedrich Blum von 
Murrharde, als Königl. Advocat angenommen, und in dieser Eigenschaft heute verpflichrer 
und immatriculirt worden. Tübingen, den 4 Nov. 1800. 
Se. Königl. Mas. haben dem Nagelschmide Kreß von Schwaigern, Oberam'ts 
Heilbronn, welcher bei dem am #8. Okr. d. J. dort statt gehabten Brand-Unglük den 8jäh- 
Drigen Knaben des Scteinhauers Euringer aus dem Feuer gerertet, die sllberne Civil-Ver- 
dienst-Medaille zu verleihen allergnädigst geruht. Stuttgart, in Königl. Ober- Regierung, 
Hb. Pol. Depart, den 3. Nov. 1809. Ad Mand. Sacz. Reg. Maj. 
Bekannewachungen. 
Stuttgart. Dem Publikum wird hiemit brkanne gemacht, daß wegen der von Rees 
is Bremen angelegeen Kaiserl. Französ. Douanen: Linie, durch welche überhaupt keine 
Colonial= Waaren und keine englischen Fabrikate passtren dürfen, keine in sene Gegenden 
addressicte Pakete zur Postwagen= Spedition angenommen werden, wenn ste nicht mir Cer- 
rificaten versehen sind, daß sie, mit Ausschluß aller Colonial= und englischen Fabrik= und 
Handelswaaren, in Deurschland, oder we selbe ursprünglich, und von wem, und wann sie
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        476 
fabricirt worden, indem alle Pakete, welche durch gedachte Douanen-Linie versandt werden 
muͤssen, und nicht mit Certificats d'origine versehen sind, der Confiscation unterliegen wuͤr- 
den. Den 17. Nov. 1809. Kön. Reichs. General-Ober= Post-Direktion. 
Seuttgart. D die Stations= Enrfernung zwischen Stuttgart und Plochingen künf- 
tig auf r Station für Ertra-Post-Reisende allergnädigst regulirt worden; so wird sol- 
ches zur Wissenschaft des Publikums andurch öffenrlich bekannt gemacht. Den z2. Nov. 
1809. Königl. Reichs-General-Ober= Post-Direktion. 
kudwigsburg. Bei unterzeichneter Beamtung wird Montag den 27. Nov. die Mehl-Lieferung zu 
difseitigem Institut von Martini 1800. bis Georgii 18r0. veraccordirt werden, wozu die Liebhaber sich an 
gedachtem Tage Vormittags ro Uhr einsinden wollen. Den 16. Nov. 1800. 
Sucht= und Waisenhaus-Pflegamt. 
Nusplingen. Um den Schulden-Zustand der Commun Nusplingen, hiesigen Oberamts, zuverläsig zu 
erheben, und sonach einen umfassenden Schulden-Zahlungs-Plan entwerfen, und der allerhöchsten Beyhr#e 
zur Prüfung und Genehmigung vorlegen zu können, werden alle diejenige, welchen gemildte Commun als 
Prinzipal-Schuldnerin oder als Bürgin verh ntet ist, hiemit öffentlich ausgerufen, noch vor dem I. Febr. 
künftigen Jahrs sich mit ihren Forderungen in frankirten Schreiben unter Beilegung beglaubigter Abschriften 
ihrer Schuld-Verschreibungen und zur Legitimation ad causam dienenden Urkunden bei der Stadt= und Amts- 
schreiberei dahier zu melden, widrigenfalls lie sich es selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie durch eine verspütete 
Anzeige Nachtheil leiden würden. Balingen, den 1#8. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
Blaubeuren. Nach ergangenem Kön. Befehl solle die hiesige 4 sizige Klosters-Kutsche und der kupfer- 
ne Bad-Kessel, welcher ungefehr 3 Aimer hält, in öffentlichem Aufstreich verkauft werden. Zu dieser Ver- 
handlung ist Mittwoch der 20. Noo. anberaumt. Diejenige, welche hierzu Lust haben, wollen sich ersogten 
Tags, Vormittags 0 Uhr in der Cameralverwaltung einsinden. Wobei angemenkt wird, d sowohl die 
Klosters-Kutsche als der Bad-Kessel in noch gutem Zustand und lezterer vorzüglich für einen Bierdrauer zu 
gebrauchen seie. Den Zo. Okt. 1600. · sämsamemcsAmr. 
sustnau.JnemäslmtallekgnädcgstenBefehlsvom16.d1ßwekdcnauf9—tgsahreamMitt- 
woch den 20. Nov. folgende Pacht-Verhandlungen vorgenommen, worzu die Liebhaber hiemit eingeladen wer- 
den: 1) Die Unterhaltung des Faselviehs für die Gemeinde Lustnau, wozu 3 — 4lergmn Wiesen und ein 
Morz. Akers guter Qualität gegeben werden. 2) Die Schaafweide auf ustnauer Markung, welche mit 150 
bis 200 Stak Schaafwaare beschlagen werden kann, nebst der Pforchgerechtigkeit. 7 Die chbberck Gebae 
namentlich die bisherige Wohnung des Schäfers, der große Schaafstall, worauf das Heuhaus befindlich, die 
Schemer, die Höll genannt, derjenige Plaz im Maiereistall, den der Schäfer bisher denuzt hat, sodann 9 Kü- 
chengarten, die von dem Schäfer indessen benuzt worden und 2o Mrg. Wiesem von dem sogenannten Aüblen, 
4) werden die sogenannte Eschach und Traufwiesen, von- 6 3 Vrtl. 64 Ruth. etwa in 2 — 3 Morgen, 
nach schiklicher Abtheilung, stükweise verliehen, 5) der disherige Haupttheil des Maierei-Guts wird in kleine 
Theile getheitt, und mit den bereits schon nach der ältern Verleihung bestimmten 16 Theilen dermasen ver- 
liehen, daß jeder Theil ohngefedr 4 Mrg. 2 Vrtl. Akers in 3 Zellgen und 3 Mrg. Wiesen erhält, und jerer 
Beständer einen Theil des kocariums in Naturalien und zwar 2 Schfl. Dinkel und r Schfl. Haber zu ent- 
richten hat. 6) Oie bisherige Maierei-Wohnung mit den Wirthschafts= Gebäuden wird befonders verliehen. 
Endlich aber auch 5) ein Versuch gemacht, das ganze Maierei-Gut, mit samtlichen einzeln verliehenen Ob- 
jecten, unter Zusicherung des vormaligen Pfleghauses zur Wohnung und mit Einschluß der Fasel-Vieh-Un- 
terhaltung an 1. oder 2. Liebbaber zu verpachten. Der Umfang diests Guts wäre sodann, neben den schon 
genannten Maierei und Schäferei-Gebauden 2 Wurzgärten im Hof, 112 Mxg. 1 Brut. 3 Ruth. Alerfeld 
uͤnd 102 Mrg. 2 Vetl. 2 Ruth. Wiesen alles in gulem Bau und Stand, dazu die Schaͤferei und Pfoͤrch- 
gerechtigkeit auf der Lustnauer Markung. 8) Der Heuzehenden von 332 Mrg. 2 Vrt. Wiesen auf der Lust- 
nauer Nmr#ung. 0) Das Ammerfischwasser, so bisher Ziccher Mozer in Tübingen im Bestand gehabt. Die 
Bedinzungen bei sämtlichen diesen Verpachtungen, deren Bestand bis Georgi# 1##o. zu Ende geht, werden 
die Liedhaber sehr annehmlich finden, und wollen dieselbe daher an genannkem Tag Morgens 0 Uhr prärise 
auf dem Rathhmse zu kustnau erscheinen, wegen ihrer Vermögens-Umstände und Prädicaks über Kenntnisse
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im Feldbau und uͤber ibr buͤrgerliches Betragen aber, gultig Jeugnisse vorzulegen nicht versäumen. Beben- 
hausen den 31. Okt. 18090. Kreis-Steuerrath des Notenburger Kreises u. Cameralverw. zu Bebenhaufen. 
Baknang. Nachstebende der Conscription unterworfene abwesende Bürgers-Söhne des hiesigen Ober- 
amts, welche der wiederholten Vorladungen ungeachtet, bis jezt nicht erschienen sind, werden hierdurch zum lez- 
tenmal, bei Verlust ihres Buͤrger-u. Unterthanenrechts auch Confiscation ihres Vermoͤgens aufgefordert, binnen 
4 Monaten sich vor hiesigem Oberamt zu stellen, und zwar: von der Stadt Baknang samt, dazu gehoͤri- 
gen Hoͤfen: Joh. Gottlleb Ziegler, Schneider. Heinr. Gottlob Wilh. Weiß. Ge. Bernh. Müller, Stein- 
hauer. Ge. Dav. Scherdt, Schuster. Gottl Käferle, Müller. Gottl. Christ. Ludw. Sartorius, Kaufmann. 
Joh. Heinr. Nisi, Seiler. Joh. Andr. Specht, Mezger. Christ. Gottfr. Hofmann, Zeugmacher. Daniel 
Knödler, Schmidt. Joh. Casp. Bühler. Joh. Dav. Krauter, Rotgerber. bukas Pfleiderer, Seriker. Christ. 
Gottl. Müller, Schäfer. Ge. Gottl. Buck, Schneider. Frid. Jak. Nestel, Tuchmacher. Joh. Frid. Brakenbh#= 
fer, Rotgerber. Jakob Heinr. Reichert, Hukmacher. Ge. Jak. Hampp, Mezger. Milh. Fried. Buck, Schnei- 
der. Gottlieb Christoph Stäudle, Mezger. Joh. Fried. Ekenfels, Schuster. Jak. Heller, Rotgerber. Joh. 
Andr. Arnold, Fotgerg Joh. Ludw. Kurz, Weber. Joh. Jak. Baier, Schaͤfer. Jakob Andr. Uebelmesser, 
Seifensieder. Ge. ðhristoph Aichele, Hafner. Mich. Elser, Mezger. Phil. Jakob Boͤhm, Kuͤbler. Wilbeim 
Christ. Genth, Schuster. Andr. Fried. Hinderer, Bäker. Christ. Jak. Pfizemmajer, Mezger. Christ. Ernst 
Pizenmaier, Barbierer. Ehrist. Heinr. Wenger, Ro Joh. Mich. Oetinger, Rotgerber. Christ. Fried. 
ampp, Mezger. Joh. Jak. Müller, Sekler. Ge. Mich. Mutschler, Weber. Joh. Skark, Mezger. Georg 
ak. Belz, Bek. Ge. Lor. Krauter, Schäfer. Christ. Müller, Schuster. Ludw. Fried. Arnold, Müller. 
Joh. Ge. Holzwarth, Zimmermann. Jog. Fried. Genth. Bek. Shrist. Frirdrich Schächterle, Zummermann. 
Joh. Jak. Diller, Sekler. Gottl. Fried. Ohmenhäuser, Mezger. Ge. Goktl. Feucht, Mezger. Christ. Gottft. 
Arnold, grL. Joh. Käß, Rotgerder. Ge. Andr. Pfizenmajer, Mezger. Jak. Krauter, Weber. Gottl. 
Andr. Roos, Büchsenmacher. Lorenz Belz, Mezger. Fried. Dav. Volz, Gürtler. Shrist. Ludw. Weigle, 
Mezger. Joh. Ge. Wenger, Rotgerber. Gottfr. Jak. Frepy, Weber. Joh. Gokttl. Keck, Mezger. Johannes 
Hampp, Mezger. Joh. Jak. Seefried, Schlosser. Joh. Ge. Maller, Weisgerber Joh. Jak. Käh, Rotger= 
Ge. Fried. Fischer, Tuchmacher Ge. Frid. Krauter, Bauer. Gottl Frid. Schuh, Mezger. Ge. budw. 
Beck, Rotgerber. Von Allmerspach: Joh. Ge. Winkle, Weber. Joh. Ge. Maier, Rotgerber. eonb. 
Winkle, Weber. Melch. Ottenbacher, Schmied. Joh. Pfähler, Mezger. Von Ebers be Ge. Joseph 
Maier, Weber. Mhil. Rurpmann, Maurer. Pon Bruch: Joh. Krauter, Schuster. attháus Deeß, 
Weber. Matth. Maier, Schmid. Von Maubach: Joh. Sanzenbacher, Rotgerber. Goktfr. Sanzendacher, 
Mezger. Von Oberschönthal: Ge. Adam Kienzle, Rotgerber. Von Strünpfelbach. Dav. 
Scheu, Zimmermann. Von Unterschönthal: Ludw. Schock, Bauer. Christian Schock, Schneider. 
Murrhardter Staab: Von Murrhardt, Stadt: Leonh. Nägele, Albrechts Sobn, Schneider. 
Fried. Dav. Nägel:, Mezger. Joh. Ge. Rappold, Schmid. Dav. Wurst, Mezger. Joh. Ulrich Conr. Vei- 
tinger, Schuster. Joh. Albrecht Nägele, Mezger. Joh. Noller. Carl Ludw. Wurst, Mezger. Joh. Gottl. 
Kraft, Mezger. Thom. Christoph Staatmann, Zimmermann. Ge. Adam Veitinger, Mezger. Joh. Jakob 
Furch, Kupferschmidt. Fried. Jak. Riedinger, Taglöhner. Ebrist. Röder, Müller. Joh. Ge. Stattmann, 
Sattler. Joh. Andr. Nägele, Schlosser. Ot. Gei er, Wagner. Joh. Gottlieb Huter, Schneider. Johann 
Conr. Geiger. Johannes Seufer. Fried. Röder, Müller. Gottl. Kuhn, Schlosser. Christ. Ludw. Rößle, 
Bek. Joh. Carl Gauger, Schmidt. Joh. Neidhark, Schneider. Casimir Heinr. Seufer, Mezger. Johann 
Heinr. Braun, Schlosser. Wilh. Fried. aucch Schreiner. Joh. Casp. Carl Seiz, Bek. Wel. Wilhelm 
Zuͤgel, Mezget. Joh. Heinr. Wahl, Feldscheerer. Fried. Wilh. Spörr, Bek. Christoph Fried. Riedinger, 
Striker. Carl Fried. Spörr, Bek. Conr. Heller, Schäfer. Von Ernstenhöfle: Leonh. Wörner, 
Schneider. Von Gökelhoft Ludw. Ellinger, Weber. Von Gaisbühl: Miil. Hobneker, Mezger. 
Von Hausen- Gottl. Wagner. Von Hoffeld: Jak. Wurst, Schuster. Gottlieb Wurst, Weber. 
Von Mettelbach: Elias Spengler, Schneider. Von Steinberg: Christ. Haller, Mezger. Joh. 
Ge. Haller, Weber. Gottl. Schmidt, Weder. Jak. Haller, Weber. Jak. Schmidt, Bek. Von Schön- 
broun: Joh. Jak. Wieland, Schreiner. Von Vorderwestermurr: Joh. Gottl. Schlichenmaier, 
Zimmermann. Adam Mapv. Jos. Schlichenmaier, Schmidt. Von Waltersberg: Gottl. Doderer, 
Zimmermann. Christoph Doderer, Zummermann. Joh. Müller, Bek. Spiegelberger Staab: Von 
Spiegelberg: GEhristoph Neubacher, Schuster. Joh. Jos. Hoffart, Schneider. Georg Mich. Gersiner, 
Bauer. Fried. Gläser, Schrriner. Joh. Gottse. Eruber, Bek. Joh. Christoph Dahlaker, Hafner. Johan# 
  
*—ti-
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        ns 
Lubw. Angerbauer, Bek. Christ. Fricd. Babel, Maurer. Bon Jur: WMelch. Spengler, Weber. Joh. 
ried. Spengler, Mezger. Balt. Spengler, Schreiner Ludw. Krcuter, Weder. Ge. Phil. Krauter, Weber. 
* Ge. Hoͤhllaiter, Bauer. Jak. Veinr. Geist. Ohrist. Gottl., Ludw. Fried. und Joh Gottl, Rupp, diese 
Weber. Gottl. Lu w. Göpf.r#, Schuster. Joh. Ludw. Göpfert, Weber. Carl Christoph Gerstner, Hafner. 
. Mich. Koppenhöfer, Weber. Frietr Banh. S#ttenheimer Weder. Jak. Uhrist. Nagele, Bek. Von 
RKoßsteig: Joh. Christ. Dürr, Weber. Unterweissacher Staab. Von Unterweissach samt 
Tichholzhof: Adam Frei, Schneider., Fried. Gläser. Christopd Schad. Joh. Grürele, Méler. Uhri- 
stoph Müller, Barbierer. Ge. Dav. Müller, r“E Gortl. Krauter, Mezger. Gottiob Müller, Saifenste= 
.Joh. Eudw. Ulm.r. Joh. Fried. Flnspach, Kiefer. Gottl. Grübrle, Weber. Dav. Krauter. Johann 
Dav. Hlinspach, Kiefer. Per. Bäuerle, Schuster. Joh. Adem Leibbrane, Ziegler. Joh Ge. Weiß, reher. 
vid Bäbeon, Weder. Jak. Förch. Jor. Ge. Kienzle, Rotuerder. Joh. Ge. Beutinger, Weber. 
chlichenm aier, Wagner- Gottl. Mtzller, Weber. Von Alth'lte: Joh. Fried. Lauber. Gor##tied 
Schramm, Zimmermann. Von Däáfern: Job. Steph. Mosner. Bek. Gottl. Krauter, Weber. Chri- 
stopp Weiß, Maurer. Chrisloph= G#z, Sckaafknecht. Joh. Gottl. Gaßmann, Zimmermann. Von Dau- 
kenberg: Joh. Mich. Baumetß Ven Ellenweiler: Joh. Ga Kummer, Mezger. #on Faut- 
fpach: Getts,. Reumeister, Schustrr. Von Hörschhof: Ehrist. Beil, Mezzer. Von Heinin- 
en: Ge. Tresz, Meiger. Ihrist. Baier, Schäfer. Gottl. Trefz, Mezger. Jak. Trekz, Schmid. Von 
ueheeb. 5 Krauter, Schmid. Jak. Knodler, Maurer. Fried. Knêdler. Leonh. Friedrich 
ldser. Gottk. Holzwarth, Weber. Von Hohnweiler: geting Haas, Taglöhner. Von Kotten- 
: Fried Jung, Rotgerber. Gottl Krauß, Weber. Carl ing. Mezger. Cottl. Schlichenmaier, 
Schneider. Von ippoltsweiler, samt Sauerhof: Dan. Häuser, Mezger. Gottfr. Schnecher, 
Mezger. Ven Mittelbrüden: Mart. Wahl. Sbrisi. Wahl, Schreiner. Mich. Hofsatz, Weber- Joh. 
Be. iuerle Wagner. Joh. Mich. Wahl Schmid. Von Oberbrüden: Dav. Akermann, Weber. 
Joh. Ernst Förch, Barbierer. Jeh. Leonh Mössinger, Schreiner. Thom. Brotzel, Weber. Joh. Ge. Wal- 
renmaier, Weber. Job. Ger Akermann, Weter Joh Firch, Schneider. Von Oberweissach= Math. 
Etenfcls, * Ge. Jung, Weber. Jak. Preginze. Schuster. Ge. Adam Ade, Schäfer. Won Rei- 
enberg: Joh. Dav. Kübler, Rotgerder. Andr. Lric Zimmermann. Jak. Fried. Schmidt, Mamer. 
Imen. Eunst Steck, Treher. on Rohrbach: Joh. Ge. Frit. J#k. Bonner, Zimmermann. Von 
Schöllbütte: Joh. Weller, Weber. Von Sechsilberg: Ehrist. Eeist, Weber. Ge. Adam Fritz, 
Zimmermonn. Gotil. Nurst, Weber. Gottl. Fritz, Jakobs Sohn, Weber. Gottl. Fritz, Michaels Sohn, 
Weber. Ge. Adam Ellinger, Weber. Von Unterbrüden: Mich. Brezler, Schneider. Gottl. Brez- 
ker, Weber. Gottl. Schaaf, Weber. Ge. Beck, Schneider. Joh. Ge Wieland, Weber. Von Walden- 
weiler: Jak. Meißner. Von Waldrems: Jeh. Kurz, Rotgerder. Jakob Schuppert, Rotgerber. 
Jak. Schmetzer, Schuster. Fried. Schmetzer, Weber. Von Watenweiler: kber. Glasbrenner. Jakob 
Müller, Weber. Gottl. Müller, Weber. Von Zell: Joh. Mich. Kübler, Beck. Joh. Dan. Oppenlän= 
der. Joh. Jak. Ksll. Von Abstadt: Joh. Pet. Kaummam. Fried. Ebrenfeld, Schuster. Ehrigian 
Tiehl, Mezger Joh. Andr. Weinert, Schneider. Joh. Jak. Michelielder, Schuster. Andr. Walz. Johah 
Niied. Grimm, Deserteur. Ick. Walther, Baus. Jak. Grimm, Bauer. Motth. Philipp Belz, Schmidt. 
Andr. Mühte. Friev. Schilpp, Megger. Franz Grimm, Mezger. Von Happenbach: Joh. Alimm, 
Weder. Von K5öwenstein: ich. Hiller, genannt Kütterer, Vauer. Jak Kuterer, Beuer, Uhrist. 
Jipf, Mezger. Joh. Gottl. Kläpfer, Bek. Fried. Fischer. Gottl Glaktinger. Joh. Mich. Schneider, Sai- 
ler. Christ. Bruninger, Kübler. Eudw. Off, Apotheker. Heinr. Gottlob Schädser, Saifensieder. J 
Sbristoph Schärler, Weber Gotkl. Greining, Mezger. Cbrisloph Käß, Schuster. Joh. Shristeph Me#tz, 
chmid. Ernst Öff, Barbierer. Ludw. Schmiedtgall, Kauffmann. Jak. Fried. Heller, Färber. ECarl Uhri= 
Koph Lorenz, Apotheker. Christ. Enslin. Jakob Wilb. Heubel, Bek. Ven Gagernberg: Gottlieb 
#- Ven Jettenbach: Joh. Seiz. Jak. Fried. Sch lpp. Ge. Mich. Seis Von Neulau- 
tern: Jok. Eggelhöfer. Ernst Heinr. Müller. Joh. Ge. Kiccher. Von Reisach: SJoh. Mich. Rol- 
#er. Von Rohßsteig: Daoid Blind. Von Schmidhausen: Ge. Mich. Müller. Von Löäm- 
merspach; Shristoph Goganzer, Zimmermann. Carl Feil. Joh. Gottl. Häfete, Schneider. Von 
Sulzbach' GShrist. Jok. Wertwein, Schneider. Joh. Ebristoprd Meurer, Bek. Jozann Ge##g Wieland, 
Schneider. Wilh. Fried. Reber, Weber. Joh. Fried. Reiz, Schmint. Ferdin Carl Krail, Bek. Gottfried 
Erist. Lindenmaser, Schmirt, Job. Chrisoph Schwar), Mezger. Jeh. Ge. Eckerk, Weber. Goctl, Albrecht 
n*
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        475 
Kurz, Taglähner. Gottl. Heinr. Donner, Bek. Joh. Ernst Scheuermann, Kaufmann. Joh. Gottl Schener- 
mann, Mezger. Joh. Gottl. Künzle, Weißgerder. Fried. Albr. Erkert, Weber. Joh. Gottl. Krail, Mezger. 
Von Berwinkel: Ge L#ooh. Schock. Ge. Leonb. Hübsch, Mezger. Christoph Gottl. Föll- Mge 
Ven Fornspach: Jerem. Welz, Schuster. Joh. Adam Wolf, Mchger. Joh Ge. Schäfer. Joh. G 
Woblfarth. Joh. Marh. Wohlkarth. Jerem. Welz, Bek. Von Kleinhöchberg: Ge. Leonh. Wie- 
—— Von Lautrern: Ge. Larl Sannwald, Schneider. Jak. Andr. Aichele, Schmidt. Joh. 
Gottl. Müller, Weber. Von Unterörlach: Joh. Gettl. Föll, Sch nidt. Joh. Ge. Schock, Schreiner. 
Von Kleinbrlach: Joh. Ge. Neumeister. Phil. Neumeister, Wagner. Von Schleißweiler: Ehrist. 
Mart. Schlichenmaier, Zummermann. Von 3Zwehrenberg: Ioh. Eottl. Kübler, Notgerber. on 
Oppenweiler: Joh. Ge. Köster, Tuchscherer Gottl. Krautt, Barbierer. Joh. Balz, Müller, Jobanm 
Jak. Gasteiger, Barbierer. Joh. Phil Gasteiger, Barbjerer. Joh. Gonrfr. böster, Bortenmacher. Jo 
Peter öfler, Borteninacher. Joh. Ge. Wieland, Schreiner. Jos. Grundner, Schneider. Joh. Aikol. Küt- 
mer, Schremer. Joh. Rkkol. Rieger, Schuster Franz Jos. Rieger, Oesert. Jak. Gxeiner, Desett.ur. Joh. 
Adam Schlichenmaier, Schuster. Joh. Schwi#nerer, Kiefer. Jak. Fischer, Weber. « « 
Ehristoph Béuerle. Joh. Ge. Mack, Schneider. Christ. Mack, Schuster. Ernst Friedrich Fritz, Rotgerber. 
Sebast. Gleich, Zimmermonn. Jak. Ade, Weber. Ge. Mich. Streker, Bauer. Jak. Ficcher, er. ku- 
kas Fischer, Schneider. Joh. Jak. Wireh, Rokgerber. Dan. Wirch, Beck. Joh. Gror Kn#öd###r, Weber- 
kurw. Euerle, Schmidt. Ge. Ad. Brod, Schmid. Erh. Fischer, Schmid. Gr. Ad. Treß, Bek. Joban# 
Frled. Fenninger. Weber. Joh. Mich. Wahl, Schmidt. Gottl. Fischer, Weber. Jeh. Ilak Maurer, Roth- 
gerder. Mil. Käferle, Barbierer. Lukas Fischer, Schneider. Joh. Erh. Windt, Bek. K. Oberamt. 
Beilstein. Die bisher unbedingt exemt gewesene, nunmehr aber in die Consecriptions= iste . 
nehmende beede Cantonisten Sertus Christ. Carl kurwig Neufer, und Septimus Carl Joseph Neufer, Söh- 
ne des in Auenstein, beesige Oderamts, versiorbenen Oarrer Johann Cdristian Neufers, deren Aufentbalt 
disseits ganz unbckaunt ist, werden andurch öffentlich aufgerufen, sich längst im Jaauar künßtigen Jahrs bel 
hiesigem Oberamt zu melden, und den bestehendin Königl. Conscriptions = Gesezen zu unterwersen, widrigen- 
falls sie sich denen darinn enthaltenen Strafen zu gewärtigen haben. Kön. Ober 
Rotweil. Alle abwesende Conscriptionspitichtige Individuen disseitigen Oberamts, sollten sie auch bes 
feüheren Coascriptienen als untauglich auegestrichen worden seyn, haben sich ohne irgend eine Ausnahme in 
den ersten Tagen des Jenners 1810. in ihr Heimwesen zu verfügen. Königl. Hochtöbl. Oberdmter und übri- 
ge Ortsvorsteher wollen diese Aufforderung den in ihrem Bezirk sich aufhaltinden Indioiduen aus disseitigem 
kr 
Okeramt zur Kenntniß bringen. Kön. Oberamts-VWerweserei. 
Balingen. Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment von Scharfenstein gestandene Johann Micha#l 
Engel, von gbingen, biesigen Oberamts gedürtig, ist den 20. Okt. d. J. desertert. Alle Hoch und Wohl- 
löbl. Orts-Obrigkeiten werden daher geziemend er uchk, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn auf Betre- 
een wohlverwahrt an fein Reziment, oder an das hiesige # beramt einliefern zu lassen. Den r1. Nov. 1309. 
Kön. Oberamt. 
Ehingen an der Donau Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment Prinz Paul gestaudene Quartier= 
meister Joseph Maier von Munderkingen gebürtig, wurde in der Affaire bei Greifenstein von den Oestreichern 
esangen, hat aber bei dem Feind Dienst genemmen Alle obrigkeitliche Behörden werden ersucht, im Fall 
Scberr zurukkommen sollte, ihn sogleich zu arretiren, und entweder an das Regiments- Commando oder an 
das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. Den 8. Nov. 180e. Khön Oberamt. 
Gutenzell. Der bei dem Garnisons-Regiment gestandene Gemeine Bernhard Reichert von hier, ist 
von dem Commando aus der Gamrnison Sturkgart desertirt. Seimtliche L brigkeiten werden deswegen ersucht, 
auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall an das Regiment, oder an das Oberamt dahier 
einzuliefern. Den 13. Nov. 1809. Oberamt Ochsenhausen. 
Herrenberg Blasius Bauz von Poltringen, disseitigen Oberamts, welcher ro J. lang in Kaiseul. 
Oestreichischen Kriegédiensten gestanden, kürzlich #a# 1 ommen ist, hat sich, nachdem= er erfahren, daß 
er eingeliefert weren müsse, flüchtig gemacht. Derselbe ist 31 J. alt, 6 Fuß 2p Zoll gros, hat gelbe „ 
einen Bakenbart, kleinen etwas aufgeworfenen Mund, und ein weißes, zum Theil röthiichtes Angesicht. Er 
trug eine blaue Mügze und dergleichen Hof n, und einen runden Hut, seine übrige Kleidung hingegen ist nicht 
bekannt. Alle obrigkeitliche Stellen werden geziemend ersucht, auf diesen Flüchrling genau zu fahnden, ihn auf 
Betreten zu arretiren, und zum hiesigen Oberamt einliefern zu lafssen. Den 9. Nov. 1800. Oderamt.
        <pb n="498" />
        480 
Hornberg. Der bei dem Koͤn. Infanterie- Regiment von Scharfenstein gestandene Gemeine Ludwig 
Burkhordt, von Schramberg gebürtig, ist den 2yF. Tit. d. J. entwichen. Sämtliche Obrigkeiten werden da- 
her geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnten, und ihn auf Betreten an das Kön. Regiments-Com- 
mando oder an hiesiges Oberamt mit sicherer Begleitung einliefern zu lassen. Den 13. Noo. Cberamt. 
Neuenbürg. Michael Weik, Gemeiner unter dem Infanterie-Regiment Prinz Paul, von hier ge- 
bürtig, ist den 25. Sept. d. J. aus dem Lager bei Wien desertirt. Sämtliche Behörden werden geziemend er- 
sucht, auf denselben zu fahnden, und ihn im Betretungsfall entweder nach Stuttgart oder hieher an das 
Oberamt wohlverwahrt transportiren zu lassen. Den 30. Dkt. 1800. Koͤn. Oberamt. 
Reuttlingen. Der bei dem Kén. Artillerie-Corps gestandene Tambour, Jacob Hofer von hmen- 
hausen, ist im Aust d. J. von der Fuß-Batterie aus dem Feld-Lager bei Wien zum zweitenmal treuloser 
Weise desertirt. Alle Hoch= und Wodllöbt. Militär= und Civil-Behörden werden daher geziemend ersucht, auf 
diesen Deserteur zu fahnden, denselben im Bptctungefall zu arrekiren, und entweder an das nächstgelegene Mi- 
litair-Commando oder an unterzeichnete Stelle wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den 1. 8 1800. 
Kön. Oberamt. 
Riedlingen. Der Corporal bei dem Kön. Artillerie-Corps Christoph Jung von hier, ist den 1. Sept. 
d. J. aus dem Corps-Spltal zu Oberdöbling bei Wien treuloserwiise desertirt. Alle Hoch= und Wohllöbl. 
Obrigkriten werden daher geziemend ersucht, denselben auf Betreten zu arretiren, und hieher, oder an die Kö- 
nigl. Militär-Behörde einliefern zu lassen. Den 20. Okt. 1800. Kön. Oberamt. 
Waiblingen. Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment von Schufenstein gestäanene Gemeine Jo- 
un Jeiter von Grozheppach ist am 4. v. Mon. desertirt. Semtliche Obrigkeiten werden ersucht, auf die- 
en Flüchtling zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und entw. der an sein Regiments-Commando oder 
hieher einzuliefern. Den 13. Nov. 1809. Oberamt Waiblingen. 
  
Böblingen. Seseig Siegle von Plieningen, Stuttgarter Amts-Oberamts, von Profession ein 
Sattler, welcher sich einige Zeit beim Sattlermeister Schorr in Böblingen als Gesell ausgehalten, nunmehr 
aber vor 8 Tagen sich entfernt hat, nahm beim Rotgerber Benz in Reuttlingen ein bedeutendes Quantum Le- 
der auf Rechnung des Sattlermeisters, Friedrich Weinmann von Möhringen, Stuttgarter Amts-Oberamts, 
ohne dessen Wissen und Willen aus, und verkaufte es auch an mehrere Bürger dieser Gegend. Da nun an 
dieses Betrügers Beifahung sehr viel gelegen ist, so werden alle Hoch= und Wohllöbl. T brigkeiten geziemend 
ersucht denselben auf Betreten zu arretiren, und entweder an das Amts-Cberamt Stuttgart oder an das hie- 
sige Oberamt gegen Ersaz der Kosten wohlverwahrt einliefern zu lassen. Signalement. Derselbe ist 2 J. 
alt, 6 Fuß hoch, hat hellbraune a la Titus geschnittene Haare, rundlichtes glatkes blasses Angesicht, schwarze 
Augen, kurze Stirne, Stumpfnase, kleinen Mund, kurzes Kinn Er soll bei seinem Abgange von Böblin= 
einen dreiekigten Hut, rothgestreistes Halstuch, dunkelgraucs tüchenes Wammes, tothgedupftes Gilet, 
h und ee reiste trilchene weite Pankalons u. Stiefel mit braunen Kappen getragen haben. In Stutt- 
t bingenn Woll er diese Kleidung mit einem blauen Frak und grauen langen Beinkieidern vertauscht haden. 
en 15. Nov. 1809 · · » n·Lam. 
«EhninemJohannesSchnaverbatzwatdieallergnödigsteEklaubnißethqltengelxabt,Wanzenöhl 
und Razenpulver ein Jahr lang zu verkaufen, weil bei dem vorgelegten Muster, und nach den angegebenen 
Ingredienzien kein Arsenik zu kezterem kommen sollte. Nachdem aber in einem zu Tuͤbingen zum Verkauf ge- 
brachten Paquet, nach der angestellten Untersuchung, wirklich Arsenik enthalten war, so ist ihm nicht nur der 
Verkauf dieses Bulvers allergnddigst untersagt, sondern derselbe soll sich auch zur Verantwortung stellen. Alle 
Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten werden also ersucht, ersagtem Schneider, wenn er irgendno NRazenpulver 
anbieten, oder nur bei sich führen sollte, solches abzunehmen, und anber zu senden, ihn selbst aber anzuweisen, 
daß er sich unverzüglich vor seinem Oberamt stellen solle. Urach, den 15. Nov 1809. Oberamt. 
Aus den Kön. Staaten verwiesen, den 16. Nov. 1809. 
Jud Joseph Hirsch, gebürtig von Schlipsheim bei Augsburg, ein Gaukler, dessen Gewerb mit den dis- 
seitigen Polizei-Gesezen unverträglich und so beschoffen ist, daß es zu seiner Nahrung nicht hinreicht, unter 
der Drohung, im Wiederbetretungsfall als Vagant behandelt zu werten. Signalement: 24 J. alt, § Fus 
8 BZoll gros, hagerer Statur, länglichten An F#chts, schwarzer Haare, gewölbter Stirne, schworzer Aug- 
braunen, schwanbrauner Augen, spiziger Nase, kleinen Munds, guter Zähne, runden Kinns, gercder Beine: 
Kön. Oberamt Bietigheim.
        <pb n="499" />
        Nro. 55. 1809. 481 
Königlich= Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 2. Dec. 
  
  
Decret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Deparkt. der indirekten Steuern, an die 
Ober-Umgelds-Oberzoll= und Ober Accise-Beamte, betreffend das Abliefern der Amts- 
gelder zur General-Kasse; d. d. 17. Nov. 1900. 
Da die Umgelds= Zoll= und Accise: Gefälle jederzeit baar entricheet werden mässen, 
solche aber von den Rechnern oft erst lange nach Verfluß des Qugrtals zur General Kasse 
vollständig abgelieferr werden; so wird den Ober= Umgelds-Oberzell= und Ober-Arcise-Be- 
amten unter Verweisung auf die Zoll-Ordnung G. 67. und 63. hiemit ernstlichst ausgege- 
ben, nicht nur im Laufe des Quarrals Abschlags-Lieferungen auch unter soo fl zu machen, 
sondern auch mit dem Schluß des Quartals, und längstens 8 Tage vor dem zu Eusen- 
dung der Rechnungen durch das Generale vom 7. Jun. d. J. bestimmten Termin, die gan- 
ze Quartal: Einnahms-Summe vollkommen abzuliesern, und die Qulttungen der Cameral= 
Verwaltung zur Vergleichung ju übergeben; widrigenfalls diejenigen Beamte, die später 
oder weniger abliefern, als solche werden angesehen werden, welche das Geld in ihren Nu- 
zen verwendet haben. . 
Und damit die Beamte mit der Ablieferung, so wie mit „zem Schluß der Rechnung 
um so weniger ausgehalten werden; so haben sie in Gemäsheit der Zoll-Ordnung G. 71. 
Nr. s. diejenigen Snafen und Ersaz-Posten, welche wegen Kürze der Zeit, wegen Nach- 
laß= Gesuche rc. im Laufe des Quartals nicht eingezogen werden können, in Ausstand zu 
bringen, übrigens aber solche im folgenden Quartal um so gewisser einzuziehen, und zu lie- 
fern, als sie sosort ohne besondere Legitimation nicht mehr im Ausstand geduldet werden. 
Stuttgart, den 17. Nov. 1809. 
Monitorium wegen Einsendung der Proceß-Tabellen. 
Da von den, zufolge des Koͤnigl. Deerets vom 26. Okt. d. J. noch vor Verfluß des 
lan fenden Monats November einzusendenden Proceß-Tabellen mehrere noch nicht eingekom- 
men sind; so wird den, damit zurükgebliebenen Königl. Ober-Beamten hierdurch ernstlichst 
aufgegeben, die Verfuͤgung zu treffen, daß die noch ruͤkstaͤndigen Tabellen nach den vorge- 
schriebenen Formularien unverzuͤglich an die Behoͤrden eingeschikt werden moͤgen. Stuttg. 
in Kön. Ob. Justiz= Colleg. 11. Sen. den 29. Nov. 1809.
        <pb n="500" />
        482 
Rechts= Erkenntniß des Kön. Ober-Tribunals. 
In der Appellations-Sache von Stuttgart, zwischen der Ehefrau des Hoflaqual 
Bahnmüllers, Klágerin, Appellantin, und der Wittwe des Hofgoldarbeiters GClen 
Beklageen, Appellatin wurde auf Abschwörung des der Appellantin deferirten Judicial-Eides, 
nach zuvor von der Appellarin abgelegtem Eld für Gefährde erkannt. Tübingen, den 13. 
Nov. 18c9. * 
Straf-Erkenntnisse des Königl. Ober-Justiz-Collegü 1. Senats. 
Ad Mand. Sacr. Regie Ma#. 
Am 11. Okt. wurde der bei dem Patrimonial-Justizamt Stetten am kalten Markt we- 
gen wiederholter Diebstähle in Verhaft und Inqutsition gekommene Johannes Ruesch von 
Hardt in Hinsscht auf die diesem Vaganten bei seiner fräheren Bestrafung wegen Dieb- 
stohls und geschehener Verweisung aus den Königl. Staaten unterm ko. Febr. I. J. zugleich 
geschehene Androhung; daß er im Wiederbetrettungs-Fall in lebenslängliche Gewahrsame 
gebracht werden würde, neben dem Ersaz des Entwendeten, in so weit es noch nicht ge- 
schehen, auch der aufgegangenen Inquisttions= und Azungskosten zu einer lebenslänglichen 
Suchthausstraf= verurtheilt. 
Am 14. Okt. wurde die wegen Unterschlagung und Fälschung in dem Postdienst bet 
dem Oberame Biberach in Verhaft und Inquisition gekommene vormalige Postbriefrrägerin, 
Barbars Stammin von da, neden dem Ersaz aller Kosten und Schäden zu einer dreijährt- 
gen Zuchthausstrafe verurtheilt. 
Am 15. Oct wurde die bei dem Oberame Ludwigsburg wegen kulposen Kindesmords 
in Verhaft und Inquistion gekommene Anna Marta Herrmänntn von Pirmasens neben 
dem Ersaz aller Kosten zu einer achtfährigen Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg verurtheilt. 
Am 25. Oct. wurde die bei dem Oberamt Urach wegen wiederholt verübten Diebstahls 
in Verhaft und Inquisition gekommene Catharina Klemmin von Mezingen neben dem Erfaz 
aller Kosten zu einer zweijährigen Zuchehgusstrafe in Ludwigsburg rerurtbeilt, und zugleich 
verordnet, daß dieselbe n#— Ablauf dieser Strafzeit in einem Zwangs-Arbeitshaus bis zu 
erprobter Besserung verwahrt werde. 
Am 27. Oct. wurde die bei dem Oberamt Stockach wegen wiederhole verübten Dieb- 
stahls in Verhaft und Inaquisteion gekommene Elisabetha Jägerin von Zitzenhausen neben 
dem Ersaz sämtlicher Kosten zu einer zweifährigen Zuchthausstrafe in Ludwigsburg verurtheit. 
Den 63. Oct. wurde Gottfried Friedrich Ischinger von Oberensingen wegen des in dem 
Knigl. Residenz Schlosse zu Seuttgart begangenen Diebstahls zu einjähriger Festungsarbeit 
neben dem Ersaz des gestifteten Schadens und aller Kosten verurtheilt. 
Am 32. Nov. wurde der bei dem Oberame Waiblingen in Unmtersuchung gekommene 
Jehamed Schwunder von Haubersbronn wegen begangenen wiederholten Diebstahls zu ein 
und einhalbjähriger Festungsarbeit und dem Ersaz aller Kosten und Schäden verurtheilt. 
Am :4. Nev. wurde Friedrika Kellerin von Sturtgart wegen ihres wiederholten Dieb- 
stahls und Betrugs, einschlietzlich der Strafe ihrer Stortation, zu dreijähriger Zuchthaus-
        <pb n="501" />
        483 
strafe zu Ludwigsburg vorurtheilt, wonaͤchst dieselbe auf unbestimmte Zeit in dem Stuttgar- 
ter Zwangs-Arbettshaus verwahrt werden soll. 
Unterm 13. Nov. wurde Albrecht Danwohl von Böblingen wegen wiederholeen Dlieb- 
stahls neben Ersaz aller Kosten und Schäden zu achtmonatlicher Festungsarbeit auf Hohen- 
asperg verurthetse. 
Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz-Collegi# IIeen Senats. 
In der Appellations= Sache von Brakenheim zwischen Christian Minderle allda, cin 
eurat., Beklagten, Anten, und Eltsaberha, numnehrigen Ehefrau des Schlossers Joham 
Christian Ebert allda, cum curatore, Klägerin, Atin, punc#o farisfattionis privatz er ali- 
ment.onis prolis, wurde die von dem Beklagten ergriffene Appellation wegen Mangels ei- 
ner gegründeten Beschwerde per keleriptum von Amtswegen verworfen. Stutegact, den 
25. Nov. 1809. 
Stuttgart, den 23 Nov. 1809. wurden geschieden: 
) Jakob Krämer, Bek zu Heilbronn, Kl. von Margaretho, ge. Schoch, Bekl, ex 
enp. duali delert. unter Verurtheilung der leztern in die Kosten- 
2) Johann Jakob Bader, Salfensieder von Mezingen, Uracher Oberamts, Kl. vom 
Ama Maria, geb. Krämer, Bekl. ex cap. quali delert. unter Vergleichung der Kosten. 
  
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Dekrets vom 24. Noo. waͤhrend 
Allerhöchstdero Abwesenheit ein Regierungs-Comité, aus Staats-Ministern bestehend, un- 
dcer den Vorsiz Sr. Königl. Hoheit, des Kronprinzen, niedergesezt, durch welches 
alle Geschäfte geleicet werden. 
Vermg allerhöchster Decrete vom 23. Nov. haben Se. Köntgl Mas. allergnädigst 
geruht, Dero beiden General-Adjucamten, General= Masors von Dillen und von Sche- 
ler zu General-Lieurenams; 
den Kammer-Junker, Reise: Stallmeister von Späch zum Königl. Kammerherrn zu 
ernennen; und 
das erledigte Diaconar Münsingen, Blaubeurer Diöcese, dem Vikar M. Chri st- 
mann von Beutelspoch zu übertragen; 
vermoͤg allerhöchster Decrete vom 24 Nov. den Grafen von Galkatin als gehei- 
men Legationsrath bei dem Königl. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten anzu- 
ellen 6 6 
den Medie. Dr. gLebret zum! Professor der Raturgeschichre an dem Königl. Obern 
Gomnasium dahier, und 
den gewesenen Parrimonial-Beamten Hüller von Heutingsheim zum Ober= und Land- 
umgelder im Cameraldisteikt Brakenheim zu ernennen; 
vermäg alle#hochsten Decrets vom 35. Nov. den Landumgelder des Cameral Distriers 
Stut'gart, Arzverger, zugleich zum Centroleur des Oberumgelder: Ames in Stuttgart, 
den bisherigen Ober- und Landumgelder Kegele im Cameral: Distrikt Weil im Schön-
        <pb n="502" />
        434 
buch, zum Ober= und Landumgelder im Cameral= Distrikt Bebenhausen, und den Wein- 
Cemmercianten Ruthart von Stuttgart, zum Ober= und Landumgelder in den beiden Ca, 
meral: Disteikten Weil im Schönbuch und Rellingen, zu ernennen, 
zu Folgk allerhöchsten Dekrets von ebend. den bisherigen Oberamts-Verweser Braun 
zu Calw zum Oberamtmann daselbst zu ernennen, 
den Oberammann Dapp zu Münsingen auf die erledigte Oberamtei Weinsberg zu 
versezen 
den quieseirenden Oberamtmann Abel die Oberamtei Münsingen; und 
dem bisherigen Amtmann Zorer zu Ebingen die daselbst neu errichtete Oberamtei; 
vermög allerhöchsten Decrets vom nemlichen Tage die erledigte Stadepfarrei Dornhan 
dem Diaconus M. Zeller in Liebenzell zu übertragen; 
dem katholischen Pfarrer Jäger in Dorndorf, Oberamts Biberach, die nachgesuchte 
Entlassung von dieser Pfarrei zu ertheilen, und dieselbe dem penssontrten Erconventualen von 
Roth, Norbert Merck zu übertragen. 
In Gemacksheit eines allerhöchsten Decrets vom 25. Nov. ist statt des auf sein Anfu- 
chen pensionirten Hofraths, Amrspflegers Canaris in Ellwangen, der Substitut Lechler 
zum Amtsofleger daselbst ernannt werden. 
  
Stuttgart. Der vormahlige Fürstlich= Hohenlohische Regierungs-Advocat, Georg 
Kuhn zu Haltenbergstecten, welcher bereits unterm 2. April 1807. in die Zahl der Königl. 
Aodvocaten aufgenommen worden war, ist in dieser Eigenschaft wegen bisher eingetretener 
Hindernisse am oten laufenden Monats beeldigr, und hierauf bei dem Königl. Ober-Justiz= 
Collegio IIten Senats immatriculirt worden. Stuteg. den z5. Nov. 1800. 
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchsten Decrets vom 6. d. Mon. dem Seri- 
benten Braz und dem Weingärener Marthdus Ellwanger zu Grosheppach, wegen der 
mit eigener Lebensgefahr bewirkten Rettung des ledigen Weingärtners Joseph Sigle vom 
Ertrinken jedem eine silberne Civil Verdienst= Medaille allergnädigst zu bewilligen geruher, 
welches hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. Decretum, Seuttgart, in Kön. Ober-Reg. 
Ob. Pol. Depart. den . Nov. 1809. 
  
Stuttgart. Die Kön. Reichs-General-Ober-Post-Direction hat sich veranlaße ge- 
sehen, folgende Verfügung zu treffen. 
Die Diligence welche bisher am Momag früh von hier nach Freudenstadt abgieng, 
und am Mittwoch wieder hieher retournirte, wird bis den 6. Dec. erstmals am Mittwoch 
dahier abgeschikt werden, und sodann am Freitag Abend hier zurük eintreffen. 
Die inzwischen am Mirtwoch von hier nach Herrenberg abgegangene Ordinaire Post 
cessirt daher, und wird auf den Sonntag verlegt und kommt am Montag zurük ohne 
in Herrenberg mit einer andern Post zu influiren.
        <pb n="503" />
        435 
Die Aufgabe fuͤr die Freudenstaͤtter Diligenee geschiehet nunmehr am Dienstag, und 
fuͤr die Herrenberger Ordinaire am Samstag, so wie die uͤber Herrenberg nach Calw zu 
schikenden Briefe jezo statt am Mittwoch am Dienstag Abend aufgegeben werden muͤssen. 
indem die Diligence, durch welche solche versandt werden, am Mittwoch zu fruͤh abgehet, 
als daß die Aufgabe am nemlichen Morgen noch geschehen könnte. Man verfehlt nun 
nicht, das Publikum dem höchsten Besehl gemds hieron in Kenntniß zu sezen, damit keine 
Irrungen hiedurch entstehen. Den 20. Nov. 1800. Kön. General-Postamr. 
Stuttgart. Da für das gegenwärtige Jahr eine geistliche Wietwen-Portion von 
33 fl auf so fl. erhöht wurde, so wird solches allen Geistlichen Witewen, welche ein 
Recht an den Geistlichen Wittwen-Fiseus haben, und den Termin Michaelis dieses 
Jahr erlebten, hiemit bekannt gemache, damit dieselben, oder die rechtlichen Erben derjeni- 
gen, welche nach jenem Termine gestorben sind, die Wietwen= Portionen gegen Empfang- 
Scheine durch vertraute hiesige Personen bei der Administration des geistlichen Witewen- 
Fiscus dahter, an welche man sich deßwegen jeden Werktag Nachmittags von #’ bis 3 Uhr 
wenden kann, erheben lassen. Den 29. Nov. 1809. Koͤn. Synodus. 
Nusplingen. Um den Schulden-Zustand der Commun Nusplingen, hiesigen Oberamts, Kuverlisig zu 
erheben, und sonach einen umfassenden Schulden -Zahlungs= Plan entwerfen, und der allerhöchsten Behrrdee 
zur Prüfung und Genehmigung vorlegen zu können, werden alle diejenige, welchen gemeldte Commun als 
Mrinzipal-Schuldnerin oder als Burgin verhaftet ist, hiemit öffentlich aufgcrufen, noch vor dem #. Febr. 
künftigen Jahrs sich mit ihren Forderungen in frankirten Schreiben unter Beilegung beglautigter Abschriften 
ihrer Schuld-Verschreibungen und zur Legirimakion ad causam dienenden Urkunden bei der Stadf und Amts- 
schreiberei dahier zu melden, widrigenfalls sie sich es selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie durch eine verspätere 
Kön. Oberamt. 
Anzeige Nachtheil leiden würden. Balingen, den 18. Nov. 1809. 
Arnegg. ch ergangenem Känige allergnädigstem Befehl vom 20. Sept. solle daos vormalige Amt- 
hauß, Garten und übrige Zugebörde zu Arnegg, welches an den Unterfliser Schaich allda verkaust war, 
von demselben aber nicht bezahlt werden konnte, neuerlich in öffentlichen Aufstreich gebracht werden. Dieses 
Haus, welches nebst denen Nebengebäuden erst vor 24 Jabren ganz neu erbaut worden, ist.75 Schuh lang, 
42 Schuh breik, hat 0 heizbare Simmer, ist durchaus vergipst, und wohl eingerichtetz die hinter dem Haus im 
1 Leccloseuen Hof beiidlitze Scheuer ist 76 Schuh lang 36 Schuh breit, darinn befindet sich ein geraumiger 
Pferd= u. Rindoiehstall, Kutschen Remise und neben der Scheuer ein Back-und Waschhaus, auch besonderer 
Schweinstall im Hof. Außer dem Hof eine Wagenhütte und Holzremise 42 Schuh lang u. 25 Schuh breit, 
vor dem Haus ist ein recht schön angelegter Wurzgarten, welcher 2 Vrtl. im Meß hält, und seitwärts eine 
Kugelbahn, und Lauderhütte. Zur öffentlichen Versteigerung dieses Hauses nebst Zugehörde ist Diemstag der 
12. Dec. d. J. anberaumt, und werden diejenige, welche zu diesem für jedes Gewerbe tauglichen Hauß Lust 
baben, hiemit ainelaven, sich ersagten Tags, Morgens 0 Uhr, u Arnegg einzufinden; wobei vorlaufig be- 
merkt wird, daß folgende favorable Bedingungen bei diesem Verkauf statt finden: a) Wird dieses Hauß nebsft 
Zugebörde als freies Eigenthum verkaust, und lediglich keine Beschwerden darauf gelegt als die Steuren. 
b) Hat das Haus die Wirthschaftsgerechtigkeit gegen die gesezliche Abgaben. c) Darf an dem Kaufschilling 
nur ttel sogleich baar, die öbrige ztel aber in 2 mit fünf Prozent verzinnslichen halbjährigen Zielern bezahl! 
werden. d) Je nachrem a ch Eiebhabere zeigen, kann jedes dieser Gebude und Grundßücke auch einzeln ange- 
kaust werden. Den 5. Nov. 1800. Kön. Kreis-Steueramt Ehingen, und Cameralamt Blaubruren. 
Derdingen, Oberamts Maulbronn. Da der Bestand der hiesigen Commmmühle an Georgii 1870. 
zu Ende gehet, so wurde derch das Kön. Oberlandes-Oekonomie-Collegium unter dem v. Okt. d. J. verord- 
net, daß ein gedoppelter Versuch mit einem Verkauf und einer Verpachtung dieser Mühle gemacht werden 
solle. Diese zweierlei Verbandlungen werden Dienstags den 10. Decemb. d. J. Vormittags auf dem Rath- 
hauee zu Derdingen vorgenommen werden, wozu man die Kaufs= und Pachtliet haber, die sich in Absicht eines
        <pb n="504" />
        436 
hinlaͤnglichen Vermoͤgens gehdrig answeisen können, hiermit eingelaben haben will. Jedem derselben stehet frei, 
diese Mühle mit ihren Appertinenzun, einstweilen in Augenschein zu nehmen. Vorläufig abder dienet zur 
Nachricht, daß die erwähmte Mühle ein Erblehen der Königl. Cameralverwaltung zu Knttüungen ist. Sie de- 
stehrt aus einen gut gebauten Haus, worinn des Mühlwerk mit einem Gerb und zwei Mahlgängen einge- 
richtet ist Zu diesem Haus gehört eine daneben stehende Scheuer. In dem Hause ist ein Pferd= und Rind- 
viehstall und unker der Scheune sind Schweinstalle vorhonden. Ganz nahe an diesen Gebäuden sins ein Mor- 
gen,, ein Viertel neun Ruthen Wiesen und ein halbes Viert. Krautland, die dazu gehbren. Die Mähle liegt 
an der Kraich bei Unterderdingen. Oer Besizer derselden hat der Königl. Cameralverwaltung in Knittlingen 
jährlich zu bezahlen a fl. 8 kr. und an Lichtmeß drei mürbe Kuchen jeden zu 15 Pfund. An Mülter wird 
von dem Gerden und Tahlen der sechzehende, von dem Gerden allein ader der zwei und dreißigste Theil bezo- 
gen. Der Muͤller holt die Frucht von den Mahlkunden zu Derdingen ab und liefert ibnen das Meel. 3 
2. Nov. 12800. - Oberamt Maulbronn. 
Kirchheim umker Tek. Auf allahrchsicn Besebl folle die hiesige rermalige Kellerei-Wohmung verlie 
hen werden Solche stebt von dem Kön. Schloß geg'en über, ist cuf 3 Seiten frei, hat 5 heizbare —. 
Kammern, 1 Küche samt Speißkammer, ein Holz und Pferdstall, urd unter dem Haut einen großen Kel- 
Er. In dem gischlossenen Hof besindet sich ein Waschbanß, ein laufender Bronnen und Schwein und Gestü- 
gel-Ställe. Jur Verltihungs-Verhanrlung ist Donnerstag der 7. Dek. bestimmt. Die Eiebbaber wollen sich 
an di sem Tag Vormittäts 10 Uhr in dem zu verleibenden RKellerei= Gebäude einsinden. Den 6. Nov. 1809. 
. Kreis. Steueramt Urach und Can eralamt Kirchheim. 
Laufen. Biz. Die Sommer-Schaa“weide der Commun erften Orts, welche uͤber Abzug der Frei- 
Echaafhaliung ro4 Stük Mutter-Schaafe erträtt, wird am Dienstag den 12. Dic d. J. auf z Jahre, 
1810. 1811 und 1812. und die Semmer Schzawweide der Commun zweiten Orts, welche über Abzug des 
bürgerschafklichin Schaaf-Aufschlags und der Eret Schaafhaltung noch Jo Stok, hälftig Mutterschaase und 
dih Hammel-Waare erträgt, om nechstsolgenden Tag darauf, nemlich den 20. ebensalls auf die ob. 
bemerkten 3 Jabrgönge im sfintlichen Ausstreich verpachket werren. Die Pacht-Liebhaber werden daher einge- 
laden, an besalten Tagen Mergens 0 Uhr sich in Lausen sowoll als zu Tiz bei der Berleihung einzufinden, 
umd obrigkeitliche Beugruße üder ihr Prädikat und Vermögen auch die erforderiichen Meister und Goncessions- 
Briefe zum Pacht einer Schaasweide mitzubringen. Oen 21. Nov. 1800. K. Oberamt Balmgen. 
Mergentheim. Montag den rten Decemb. werden die herrschaftl. See= und Fischwasser dahier 
auf 6 Jahre öffentlich in den Pacht hingegeben werden. Die Siebhader hierzu wollen sich gedachten Tags 
Vermiktags 10 Uhr in der Gameral. Berwallung. dahier einsinden, und der Versteigerung anwohnen. Den 
24. Nov. 1809. reis-Steuerame Oehringen und Cameralamt Mergentheim. 
Rotenburg. Da die am 3r. Dkt. allhier vorgenommene Cemmun-Schaafweid-Verleihung von Hirt- 
lingen gnaͤbigst u katificirt, und eine nochmalige Verlethung besotlen wurde; so wird emurch bekonnt ge- 
macht, daß diese neue Ausstreicheverhendlung Samstatz den 23. Der. cuf dem Nathhauß zu Hirrlungen, 
Vormittags 10 Uhr werde vorgenommen werden, wozu die Pachtlustigen anmic eingeladen, und wiederbolt 
demerkt wirb, dat auf dieser vortheilhasten und gesunden Waide 956 Stük aufgeschlagen werden dürfen. Den 
24 Noo. 18e9. Kon. Oberame 
Schornderf, Nachdem der Bestand der Sommer-und Winter-Schaasweide au Micdelsbach, bisseiti- 
hen Oderamts zu Ende gegangen, so wird Samskag den 16. Dec. eine neus Verleihung auf die 3 Jahre 
von Amdrosti 1810. bis Martini 1812. vorgenommen werren. Die Waide erträgt 150 Stük Suchtwaar. 
Diee Liebhaber, welche sich über das Rech#, Schäfevei kreiben zu dürfen auszuweisen, und tüchtige Bürocn 
zu stellen haben, werden eingeladen, sich ermelten Tags, Nachmittags à Uhr in dem Wirthehauß zur Trau- 
be daseldst eingufinden, die ingungen anzuhèren und der Versteigerung ansuwohnen. aden g Nov. 1809. 
en. Oderamt. 
Urach. Nach einem unkerm 6. Nov. d. J. ergangenen Königl. ollergnädigsten Befehl sellen die beede 
herrschaftl. Puwvermüdlen zu rach und Mezingen auf 6 oder §Gabre wiederum in Bacht hingegeben wer- 
den. Zu dieser Subyastations-Handlun ⅜ reikag der rS. Dec. d. J. anberaumt, welches der allergnddig- 
bhen Intenkion gemäß hiemit öffentlich bekannt gemacht wird, damtt diejenige, welche zum Pacht der ein-
        <pb n="505" />
        467 
oder andern dieser Puloer-Mühlen Lust bezeugen, und eine legale Caution von Foo fl. zu prästiren im Stand 
sind, sich gedachten Tags, Morgens 8 Uhr in der Cameral-Amtswrhnung allb#er einsenden, de Bestands- 
Conditionen vernehmen: und der weitern Verheidlung anwohnen können. Die Pulvermähle zu Urach besteht 
in einem gut eingerichteten Wohn-Wasch= und Dörrhauß, der Pulvermühle, und ungefehr 2 Morgen Graß- 
und Balungarten. Die zu Mezingen hingegen in einem Wohn-Wasch= und Dörrhauß, der Pulvermühle, 
18 Vrtl. Kraut und 3 Bril. Baum= und Graß Garten. Den 7'5. Nov. 1800. 
Kreis-Stcueramt Urach, und Cameral-Verwaltung daselbst. 
Stuttgart. Dir unker dem Kön. Infanterie-Regiment Prinz Paul im Feld Kelanden Hautboist 
Peter Vasenthon von Stuttgart gebuͤrtig, ist den 15 Okt. d. J. auf dem Marsch von Wien desertict. Alle 
inn und ausländische owrigkeitliche Behörden werden daher ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn im 
Betretungsfall zu arretiren, und wohlverwahrk an das hiesige Oberamt einzuliefern. Den 27. Nov. 1 
Kön. Stadt-Oberamt. 
Stuttgart, Amt. In den ersten Tagen des nächsteintretenden Monats Januar wird die Conserkption 
der milit airpflichtigen Mannschaft des Amts-Oberamts vorgenommen. Alle von ihrem Heimwesen abwesende 
Militairpftichtige des Stuttgarter Amts-Oberamts werden daher unter ernstlicher Verwarnung vor allen nach- 
theiligen Folgen aufgerufen, mit Ende Decembers unfehlbar in ihr Heimwesen zurükzukehren. Den 23. Nov. 
1809. Koön. Amts-Oberamt. 
Ludwigsburg. Da die Conscription der militärpflichtigen Mannschaft des disseitigen Oberamts in den 
ersten Tagen d. ursskomaneneen Monats Januar vor sich gehen wird, so werden alle militärpflichtigen Sup- 
jecte der hlesigen Sta't und des übrigen Amtsbezirks andurch unter Verwarnung vor allen nachtheiligen Po 
gen ausgesordert, mit dem Ende Decembers unfehlbar in ihrem Heimwesen sich einzusinden. Den 2a. No#r- 
1809. Kön. Oberamt. 
Heilbronn. Da mit dem zweiten Januar r8r0. die Musterung der Conscripkionspflichtigen nach den 
mniuen Conscriptions-Listen in dem hiesigen Oberamt ihren Anfang nimmt, so werden alle ausserhalb des 
Oberamtsbezirks befindliche Conseriptionspflichtige aus der Stadt und den Amtsorten aufgefordert, sich spate- 
stens en 1. Jan. 1810. unfehlbar in ihrem Heimwesen einzufinden. Den as. Nov. 1809. Oberamt. 
Nürtingen. Da in den ersten Tagen des künstigen Monats Januar sn dem blesigen Ober- 
amt mit dem neuen Conscriptions-Geschäft der Anfang gemacht werden wird, so werden samtliche Königl. 
Hochlöbl. Oberämter und übrige Orts-Vorsteher gebeten, den zum Nurtinger und vormaligen Neuffer Ober- 
amt gehörigen, sich auswirts befindlichen Cantonisten, wozu nun auch die bisher unbedingt erxemt gewesene 
zu rechnen sind, aufzugeben, daß sie sich auf gedachte Zeit unfehlbar in ihrem Heimwesen einfinden sollen. 
Den 25 Nov. 180). Kön. Oberimt. 
Stokach Der disseitige Amtsuntergebene Joseph Brunner von Zizenhausen seiner ProfeFion ein Schu- 
ster, welcher ohne ovrigkeitliche Erlaubniß cusgewich'n ist, wird hiemit aufgefordert, sich ohne allen Verzug 
in sein Heimwesen zurükzubegeben. Den 20. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
Waldsee. Die aus hiesigem Oberamt abwesenden Militärpflichtigen werden aufgefordert, mit dem An- 
fang des künftigen Monais Januar sich in ihrem Geburts-Olt einzuftnden, und sich der Musterung für das 
Jahr 1gl# zu unterwerfen, widrigenfalls sie die aus ihrem Ung horfam nach den Gesezen für sle entstehen- 
den Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben. Den 21. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
Beilstein. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Prinz Paul gestandene Tambour, Christian 
Kleindienst von Auenstein, ist den 22. Okt. aus der Station Waidling in Oestreich defertirt. Es werden da- 
her sämtliche Obrigkeiten gehorsamst ersucht, auf denselben genau zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, 
und entweder zur nächsten Militair= Behörde oder zum hiesigen Oberamt einliefern zu lassen. Den 25. Noe. 
1809. Kön. Oberamt. 
Bietigheim. WVon dem Königl. Urmee-Coros in Oestreich ist der bei dem Leib-Chcevaurlegers-Regi- 
ment gestandene Unterofsizier David Ekstrin von Gros-Ingersheim, mit dem Dienstpferd samt Sattel und 
Zeug am g9. Okt. d. J. desertirt. Alle Miltär= und Polizei-Behörden werden daher-geziemend ersiccht, den-
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        488 
selben im Betretungsfall aygialten. und entweder hieher, oder dem nachstgelegenen Militär-Commando aus- 
liefern zu lassen. Den 35. Nov. 1800. Kön. Oberamt. 
Bluubeuren, Seissen. Der bei dem Kön. Fußjäger-Bataillon von Neuffer gestandene Krankenfüh= 
rer, Johann Markus Kast von Seissen ist aus dem Lager bei Wien den 7. Sept. d. J. desertirt. Alle Obrig= 
keiten werden ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, auf Betreten zu arretiren, und zum hiesigen Obceramt 
einliefern zu lassen. Den 20. Nov. 1808. Kön. Oberamt. 
Neuenbürg. Michael Kramer, Gemeiner unter dem Kän. Infanterie-Regiment von Scharfenstein, 
gebürtig von Feldrennach, ist den 20. Okt. d. J. desertirt. Alle Hoch= und Lödl. Behörden werden daher 
erlucht, auf gemeldten Kramer zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und enkweder hieher oder nach 
Stuttgort einliefern zu lassen. Den 14. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
Reuttlingen. Der bei dem Kön. Artillerie-Corps gestandene Tambour, Jacob Hofer von hmen- 
hausen, ist im *–-ô d. J. von der duß Batterie aus dem Feld- Lager bei Wien zum zweitenmal treuloser 
Weise desertirt. ghe Hoch= und Wohllöbl. Militär-und Civll-Behörden werden daher geziemend ersucht, auf 
diesen Deserteur zu fahnden, denselben im Betretungsfoall zu arretiren, und entweder an das nechstgelegene Mi- 
litair-Commando oder an unterzeichnete Stelle wohlverwahrt einliefern zu lassen. Den ejp 83 
n. amt. 
Riedlingen. Der Corporal bei dem Kön. Artillerie-Corps Christoph Jung ven bier, ist den r. Sert. 
d. J. aus dem Corps-Spital zu Oberdöbling bei Wien treuloserweise desertirt. Alle Hoch= und Wotllöbt. 
Otrigkeiten werden daher geziemend ersucht, denselben auf Berreten zu arrctiren, und hieher, oder an die Ks= 
nigl. Militär-Behörde einliefern zu lassen. Den 20. Okt. 1800. Kön. Oberamt. 
Rottenburg am Nekar. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment von Scharfenstein gestandene Ge- 
meine, Joseph Gabriel, von hier gebürtig, ist den 15. Okt. d. J. desertirt. Es werden daher alle Hoch= und 
Wodllöbl. Civil und Milicär-Behörden ersucht, auf die#en Deserteur genau zu fahnden, ihn im Betretungs. 
fall zu arretiren, und gegen Unkestens-Ersaz durch sichere Conductcurs zum hiesigen Cberamt einliesern zu 
assen. Den 1. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
Bäblingen. Johann Georg Kümmerle, Bouersmann von Dettenhausen, hat sich vor einigen Tagen 
von Haus entfernt. Er ist 38 Jahre alt, ungefähr s Fuß 6 Soll groß, hat braune Haa##e, braune Augen, 
eine kurze Stirn, kleine Nase, und ein bageres bleiches Gesicht. Was seine Kleidung betrift, so trug er ei- 
ne ledeme, sogenannte Schmeerkappe, einen alten Zwilchkitrel, cin dlaurüchenes Brusttuch, birschlederne Ho# 
sen, braune wollene Strumpfe und Schuhe. Auf den Fall er nun irgendwo angetroffen oder aufgefunden 
werden sollte, wird das geziemende Ansuchen gestellt, je nach den Umständen ihn entweder gegen Ersaz der 
Koften hieher zu liesern, vder gefällige Nachricht hieher zu ertheilen. Den 20. Nor 1800. K. Oberamt. 
Ochsen hausen. Catharina Stempfkerin von Burtenbach in Bape#rn, die wiederholter Diebstäkle we- 
gen in dos Zuchthaus zu Ludwigsburg abgefuhrt werden sollte, entkam umterwege am - diß bei Premelau, 
3 Stunden von Ehingen ihrem Conducteur. ieselbe ist ös Jahre alt, großer Statur, breitschultericht, ein- 
gesallener Wangen, spiziger Nase, grauer Augen, trug bei ihrem Entweichen ein ausserst zerrissenes und ver- 
flikres zizenes Seibchen, ein schwärzliches Florhalstuch um den Hais: eine graue Schürze mit rethlichen Strii- 
fen von abwerken Tuch, einen braun zeusenen Nok, eine zizene Haube mit schwarzem Band eingesaßt, und 
ein paar schlechte Pantoffeln, An ihrer Beifahung ist viel gelegen; und werden daher alle Lrts Obrigkeiten 
gchiemeud ersucht, auf sie zu fohnden, und sie auf Betreten hieher zu liefern. Den 20. No800. 6 
n. cramt. 
  
  
Mit diesem Blatt wird von der Sammlung der Königk. Württemb. General-Reseripte 2c. von 280. 
XNro. XXii. ausgegeben.
        <pb n="507" />
        Nro. 56. 1809. 435 
Koͤniglich- Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Samstag, g. Dec. 
  
Die Abstellung des sogenannten Ausschenkens bei den Färber-Gesellen betr. d. d. 1. Dec. 1800. 
Doa man in Erfahrung gebracht, daß die ergangene General, Verordnung vom 16. Mai 
(Staats= und Regierungs-Blate Nr. 33 von 7807.) die Abstellung des sogenannten Aus- 
schenkens bei den Färber-Gesellen betreffend, nicht genau beobachtet wird; so sleht man sich 
veranlaßt, den Königl. Kreis= und Oberämtern die genaue Befolgung dieses Gesezes, ernst- 
lich einzuschärfen, und ihnen zugleich aufzugeben, die Zuntt= Vorsteher und übrige Meister 
des Färber: Handwerks nochmalen hievon in Kenntniß zu sezen. Stuttgar#, in Kön. Hber- 
Reg. Ob. Pol. Depart, den 1. Dec. 1809. 
  
Bekannemachung, 
Da mie dem lanfenden Monat December auch der gegenwärtige Jahrgang des Regie- 
rungs-Blatts sich schließt: so sieht man sich veranlaßt, sämmnliche Abonenten, sie seien öf- 
fentliche Behörden oder Privatpersonen zu baldiger Berichtigung der Pränumeration auf 
die erste Gälste des nächsten Jahrgangs außzufordern. 
Der Mreiß bleibe der bisher festgesezte, von ## fl. go kr. für das Halbjahr. Auch in 
Absicht auf die Ordnung in welcher die Bestellungen zu machen, und die Pränumerations= 
Gelder zum Cassier= Ame für das Regierungs= Blatt zu liefern sind, har es bei der bieheri- 
gen in dem Regierungs--Blatt Nro. 103. vom Jahr 1807; Nro. 54. vom Jahr 1868; 
und Nr. 27. von diesem Jahr bekannt gemachten Einrichtung sein Verbletben; wobei wan 
übrigens bemerkt, daß man zu Wermeidung der sonst vielfach entstehenden Itrungen moͤg- 
lichste Beschleunigung der Bestellungen und der Einsendung der Pränumerations= Gelder 
erwarte. " 
Vollstaͤndige Exemplarien der Jahrgaͤnge 1807. 1808. 1800 werden, das Exemplar 
für 3. fl. abgegeben, und von der nun vollendeten Sammlung der General-Rescripte und 
Verordnungen von 106. das Eremplar für 1 fl. Einzelne Stüke des Regierungs-Blatts- 
werden mit 4 kr. bezahlt, größere Verordnungen aber, welche als Ertra-Beilagen mit dem 
Regierungs-Blatt ausgegeben wurden, z. B. die Zoll-Accis-Tar= und Seempel Ordunng 
so wie die Register dem Bogen nach mit 3 kr.
        <pb n="508" />
        490 
Arnegg. Nach ergengenem Königl. Alergn diasten Befehl vom 20. Sept. solle das vormalige Amk- 
hauß, Garten und übrige Zugehörde zu Arnegg, welches an den Unterförster Schaich allda verkauft war, 
von demselben aber nicht bezahlt werden konnte, neuerlich in öffentlichen Ausstreich gebracht werden. Dieses 
Haus, welches nebst denen Nebengebauden erst vor 24 Jahren ganz neu erbaut worden, ist 76 Schuh lang, 
42 Schuh breit, hat c heizbare Zimmer, ist durchaus vergipst und wohl eingerichr tz die hinter dem Haus in 
1 Kechloshe Hof befindliche Scheuer ist 76 Schuh lang 36 Schuh breit, darinn befindet sich ein geraumiger 
Mferd= u. Rindiehstall, Kutschen-Remise und nelen der Scheuer ein Back= und Waschhaus, auch belonderer 
Schweinstall im Hof. Außer dem Hof eine Wagenhütte und Holzremise 42 Schuh lang u. 95 Schuh breit, 
vor dem Haus ist ein recht schön angelegter Wurzgarten, welcher 2 Vrrl. im Meß hält, und seitwärts eine 
Kugelbahn, und Sauberhütte. Zur öffenkiichen Versteigerung dieses Hauses nebst Zugehörde ist Dienstag der. 
13. Dec. d. J. anberaumt, und werden Dietenihe, welche zu diesem für jedes Gewerbe tauglichen Hauß 
baben, hiemit eingeladen, sich ersagten Tags, Morgens 9 Uhr, zu Arnegg einzufinden; wobei verläusig be- 
merkt wird, daß kolgende favorable Bedingungen dei diesem Verkauf Katt finden: a) Wird dieses Hauß nebst 
Zugehörde als freies Eigenthum verkauft, und (ediglich keine Beschwerden darauf gelegt als dit Steuren. 
b) Hat das Haus die Wirthschaftsgerechtigkeit gegen die gesezliche Abgaben. c) Darf an dem Kaufschilling 
nur #tel sogleich baar, die übrige zrel aber in 2 mit fünf Prozent verzinnslichen halbjährigen Ziclern bezahlt 
werden. d) Je nachdem sich Liebhabere zeigen, kann jedes dieser Gebäude und Grundsüücke auch einzeln anze- 
kauft werden. Den 5. Nov. 1809. Kôn. Kreis-Steueramt Ehingen, und Cameralamt Blaubeuren. 
Derdingen, Oberamts Maulbronn. Da der 2* ber hlesigen Communmuͤhle an Georgii 1810. 
zu Ende geher, so wurde durch das Kön. Obertandes-Oekonemie-Cellegium unter dem o. Olt. d. J verord- 
vet, daß ein gedoppelter Versuch mir einem Verkauf und einer Verpachtung dieser Müble gemacht we.den 
solle. Diese zweierlei Verhandlungen werden Dienstags den ro. Decemb. d. J. Vormittags auf dem Koth- 
bhaue zu Derdingen vorgenommen werden, wozu man die Kaufs= und Pachtliebhaber, die sich in Absicht eings 
finlänzuch Vermögens gehörig ausweisen konnen, hiermit eingeladen haben will. Jedem derselben stehet frei, 
diese Mühle mit ihren Appertinenzien, einstweilen in Augenschein zu nehmen. Vorläufig aber dienet zur 
Nachricht, daß die erwähnre Mühle ein Erblehen der Königl. Cameralverwaltung zu Knittlingen ist. Sie be- 
stehet aus einem gut gedauten Haus, woriun das Mühlwerk mit einem Gerd= und zwei Mahlgä#gen einge- 
richtet ist. Zu diesem Haus gehört eine daneben stebende Scheuer. In dem Hause ist ein Pferd= und Rind- 
viehstall und unter der Scheune sind Schweinställe vorhanden. Ganz nahe an diesen Gedäuden sind ein Mor- 
gen, ein Viertel neun Ruthen Wiesen und ein halbes Viert. Krautlond, die dazu gehören. Die Mähle liegt 
#an der Kraich bei Unterderdingen. Der Besizer derselben hat der Königl Camerawv#exwaltung in Knitklingen 
jährlich zu bezahlen 12 fl. 8 kr. und an Sichtmeß drei mürde Kuchen jeden zu 15 Pfund. An Mölter wird 
von dem Gerken und Mahlen der sechzehende, von dem Gerben allein aber der zwei und dreißigste Theil b##- 
gen. Der Müller holt die Frucht von den Wahlkunden zu Derdingen ab und liefert ihnen dan Meel. Den 
2. Nov. 1800. Oberamt Maulbronn. 
Grosbotwar. Die zu Erbauung einer Chaussee von der hiesigen Sägmühle bis an die untere Ver- 
stedt auf ungefähr 100 Ruth erforderliche Arbeiten gedenken wir Samstag den 23. Dec. mittelst Abstreichs- 
B’#hanelung unter Vorbehalt der allergnädigsten Ratification in Akkord zu geben, und machen solches hiemit 
öffenrlich bekannt, damit sich die Akkords-= Fiekdoter an benanntem Tag Moigens r Uhr mit den erkforderli- 
chen obrigkeitlichen Zeugnißen versehen, auf hiesigem Rithhaus einfinden, und der Abstreichs-Verhandlung an- 
wohnen mögen. Den 1. Der. 1800. Orts-Vorsteher, Burgermeister und Gericht daselbst. 
Laufen. Biz. Die Sommer-Schaafweide der Commun ersten Orts, welche über Atzug der Frei- 
Schaafhaltung ros Stük Myutter-Schaase erträgt, wird am Dienstag den 10. Dec. d. J. ka 3 Jabre, 
1810. I311 und 18r#2. und die Sommer Schaafweide der Commun zweiten Orts, welche über Abzug des 
bürgerschaftlichen Schaaf-Ausschlags und der Frei-Schaaftaltung noch so Stük, hälftig Mutterschaafe und 
hälftig Hammel-Waare erträgt, am nachstfolgenden Tag darauf, nemlich den 20. Der. ebenfalls auf die oden 
bemerkten 3 Jahrgänge im öffentlichen Ausstreich verpachtet werren Die Pacht-Liebhaber weren daber einge- 
laden, an besagten Tägen Mergens 0 Uhr sich in Laufen sowoll als zu Biz bei der Verleihung einzuffnden, 
und obrigkeitliche Zeugniße über ihr Prädikat und Vermögen auch #e erfordepiich-n. Meisterr und Concessions= 
Briefe zum Pacht einer Schaafwide mitzubringen. Oen 21. Nov. 1800, K. Oberamt Balingen. 
—
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        4% 
geonberg. Das gleich unkerhalb der Oehl-Mühle zu Hemmingen vorzimehmende Brückenbauwesen 
wird bis Donnerstag den 28. Decemb. Vormittags o Uhr zu Hemmingen in Abstreich gebracht werden. Die 
bichaber können sich um die nähere Bedingungen bei dem biesigem Oberamt täglich erkundigen. Den 4. Dec. 
Noo. Kön. Oberamt. 
Mergentheim. Montag den r#ten Decemb. werden die herrschaftl. See= und Fischwasser dahier 
auf 6 Jent-n öffentlich in den Pacht hingegeben werben. Die Liebhaber hierzu wollen sich gedachten Tags 
Vormiktags 10 Uhr in der Cameral Verwaltung dahier einsinden, und der Versteigerung anwobnen. 
24. Nov. 1809. Kreis= Steuermt Oehringen und Cameralame Mergentheim. 
Rotenburg. Da die am 31. Tke. allhier vorgenommene Commun-Schaafweid-Verleihung von Hirr- 
lingen gr-#digst nicht ratifücirt, und eine nschmalige Verleihung besohlen wurde; so wird andurch bekannk ge- 
macht, daß diese neue Ausstreichsverhandlung Samstag den 23 Te. auf d'm Rathhauß zu Hirrlingen, 
Vormittags 10 Uhr werde vorgenommen weren, wozu die Pachtlustuen anmit eingeladn, und wiederbolt 
bvemerkt wird, daß auf dieser vortyeilhaften und gesunden Waide 256 Stük ausgeschlagen werden dürfen. Den 
24. Nov. 180. Kön. Ober#amr. 
Schorndorf. Nachdem der Bestand der Sommer-und Winter-Schaasweide zu Mi kelsbach, disseiti- 
gen Oberamts zu Ende gegangen, so wire Samstag den 15. Dec. eine neue Verleihung au die 3 Jahre 
von Ambrosüe 1810. bis Martini 1813. vorgmommen werden. Die Waide erträgt 150 Stük Juchtwaar. 
Die Liebhaber, welche sich über das Recht, Schäferei kreiten zu dürfen auszuweisen, und tächtige Bürgen 
stellen baben, werden eingeladen, sich emmslten Tags, Nachmittags z Uhr in dem Wirthsbauß zur Trau- 
" daselbst einzufinden, die Bedingungen anzuhèren und der Vasteigerung anzuwohnen. ½ 33 df# t00. 
Oberamt 
Spaichingen. D# gemäh eines all.rhöchsten Decreks des Königl. Oberländes-Oeconomie-Collegis 
d. d. 13. Nov. d. J. die Schaasweide-Verleihungen von Frittlingen, Hsen ob Verena, Guningn, 
beim und Zepfenhan, allergnärigst nicht ratisteut, und eine wiederhorte Verleihung derselben anbefohlen wur- 
de; so werden diese gemcleten Schsafweiden im künfti en. Monat an den beigemerkten Tagen verlieden wer- 
den. Zu Frittlingen Mictwochs den 3 Jan. 1310. Vormittags 10 Uhr auf 1 Jahr zu 150 Stük Hammel- 
waare. Zu Hausen ob Verena, Freitags den §. Jan. Vormittags 1c Uhr auf ein Jahr zu 80 Stük Häm- 
meln. Ju Guningen Freitags den 10 Jan. Nachmittags 2 Uhr auf 1 Jahr zu 100 Stük Pde#meln. 
Zu Egesheim Mittwochs den (0. Jan. 1810. Lormittags lo Uhr zu r5# Stük Hämmeln auf 1 Johr, und 
u Zepfenhan Samstags den ( Jan 18ro. zu 100 Stuk Hämmel auf 2 Jahr. Alle diejenige, welch= zur 
achtung dieser Schaafweiden Lust bühenen werden hiemit auf die festgesezten Tage zu erscheinen eingela- 
den, wozu fie aber schriftliche Zeugniße uber ihre Vermögens-Umstäme mitzubringen hoben. Spvüichingen, 
den 1 * 1809. Koͤn. Oberamt. 
Urach. Nach einem unterm 6. Nov. d. J. ergangenen Koͤnigl. allergnaͤdigsten Befehl sollen die beede 
herrschafti. Pulvermuͤblen zu Urach und Mezingen auf 6 oder ## Jahre wiererum in Pacht hingegeben wer 
den. Zu dieser Subhastakions-Hamlung 1 Freitog der r5. Dec. d J. anberalmt, welches der allergnädig- 
sten Intention gemäß hiemit bffentlich bekannt gemacht wird, damit dicjenige, welche zum Pacht der ein“ 
oder andern dieter Pulver-Mühlen Lust bezeugen, und eine lu4 Caution von 300 fl. zu präfliren im Stond 
nd, sich gedachten Lags Morgens 8 Utr in der Cameral= Amtswrhnung allhier einsinden, die Bestands= 
onditlonen vernehmen, und der weitern Verhandlung anwohnen können. Die Pulvermähle zu Urach besteht 
in einem gutt eingerichteten ds und nhung, e dse, zund unefeh. 2 Morgen Graß- 
und Baumgarten. ie zu Mczingen hingegen in einem Wohn-Wasch= und Dörrhauß, der Pulvermähle, 
18 Brfl. W und 3 Prtl. Vaum- und Es -Garten. Den 15. Nov. 1800. Muloermähle, 
Kreis-Steueramt Urach, und Cameral-Verwaltung daselbst. 
Zell und Alkbach. Die den genannt beiden Communen zugehörige Schaafweitem werden # 
ken 28. Dec. in beiden Orten auf 3 Jahre ner lich von Umdrosii 13½ bis dahin 1813. Fun e 
streich verliehen werden. Idre Benuzung findet nur im Winter statt, und zwar von Jakobi bis Ambroft; 
de Waide kann mit 150 Stük Schaafe beschlagen werden, von welchen aber in Altdach die Bürger gegen
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        432 
Bezahlung eines Waidgelds von 24 kr. per Stük 30 Stük auf die Weide zu treiben berechtit sind; dieses 
Recht fällt jedoch dem Beständer heim, wenn die Bürger solches nicht benuzen wollen. ohnungen und 
Stallungen sind keine vorhanden, sondern für beede haben die Pachter, welche auch keinen Güter-Genuß und 
keine bürgerl. Beneficien anzusprechen haben, selbst zu sorgen; dagegen kumn die Versicherung ertheilt werden, 
daß beede Weiden sehr gut sind, und noch immer schöne Schaafwar geliefert haben. Oie Pachtliekhaber wer- 
den nun eingeladen, von beeden Schaafweiden nähere Einsicht zu nehmen, an obermeldtem #8. Dec. zu Zell 
Vormittags halb 0 Uhr: und zu Altbach Vormittags r1 Uhr auf den Gerichtsstuben sich einzusinden, und 
den Aufstreichs-Verhandlungen anzuwohnen. Den 25. Nov. 1800. Oberamt Eßlingen. 
Stuttgar k. Der unter dem Kön. Infanterie-Regiment Prinz Paul im Feld gestandene Hautboist 
Peter Varethon von Stuttgart gebürtig, ist den 16 Oét. d. J. auf den Marsch von Wien desertict. Alle 
inn und ausländische obrigkeitliche Behörden werden daher ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn im 
Betretungsfall zu arrettten, und wohlverwahrt an das hiesige Oberamt einzuliefern. Den 27. Nov. 1809. 
Kon. Stadt-Oberamt. 
Stuttgart, Amt. In den ersten Tagen des nächsteintretenden Monats Januar wird die Conscripkion 
der militaimstichtigen Mannschaft des Amts-Oberamts vorgenommen. Alle von ihrem Heimwesen abwesende 
Militairpftichtige des Stuttgarter Amts-Oberamts werden daher unter ernstlicher Verwarnung vor allen nach- 
theiligen Folgen aufgerufen, mit Ende Decembers unfehlbar in ihr Heimwesen zurükzukebren. Den 23. Nov. 
1809. Kön. Amts-Oberamt. 
Ludwigsburg. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Kronprinz gestandene Gemeine, Johann 
Adam Meiger von Zuffenhausen ist den 12. Okt. d. J. aus dem Lager bei Wien desertirt. Es werden daher 
alle Civil-und Militkr-Behörden hiemit geziemend ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im 
Betretungsfall gegen Ersaz der Kosten an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. W*’* 1809. 
n. Oberamt. 
Ludwigsburg. Da der bei dem Kön. Infanterie-Regiment von Phull gestandene Bataillons-Tam- 
bour, Jobann Georg Steudinger von Asperg den 6. Okt. d. J. aus dem Bager bei Wien desertirt ist; so 
werden sämtliche Cioil-und Militär-Obrigkeiten ersucht, auf diesm Deserteur zu fahnden, und ihn im Be- 
tretungsfall gegen Ersaz dek Kosten an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. Den 2 802. 
n. Oberamt. 
Altdorf. Hiemit werden alle aus dem disseitigen Oberamts-Distrikt mit Erlaubniß, oder sonst auf 
kurze Zeit abwesende Conscriptionspflichtige Unterthanen aufgefordert, sich bis am 25. Dec. d. J. bei ibren 
Orts-Vorgesezten u melden, und persönlich in ihrer Heimath einzufinden, widrigenfalls dieselbe als wirkliche 
Abwesende in die Conseriptions-Listen aufgenommen, und nach den allerhöchsten Gesezen behandelt werden 
wuͤrden. Den 7. Nov. 1809. Koͤn. Wuͤrtt. Oberamt. 
Balingen. Nachdem das Vermögen der nachbenannten auf Zmalige Vorladung nicht erschienenen Con- 
seriptionspflichtigen nach der Vorschrift des F. 55. der ältern Conscriptions-Ordnung bereits zur Conftscation 
annotirt worden ist; so werden sie hiemit nochmals zur alsbaldigen Rükkehr in ihren Geburts-Ort und Vor- 
legung ihrer Vertheidigungs-Gründe bei dem umerzeichneten Königl. Oberamt aufgefordert, indem ihnen zu- 
gleich bedeutet wird, daß ihr fernerer Ungehorsam die wirkliche Constscatfon ihres Vermögens zur Unausbleib- 
lichen zalge haben würde. Es ergehet nemlich diese Ediktal-gadung: a) aus Balingen: an Joh. Wid- 
mann, Bek. Joh. Jak. Ehinger, Schreiner. Christ. Hasis, Bek. Joh. Ge. Pfister, Bek. Jch. Casp. und 
Ludwig Müller, Schuster. Erh. Rus, Mezger. Adam Ulrich Hu#fner. Joh. Jakob Wazer, Ber. Von 
Ebingen: Ge. Jak. Bek, Bierbrauer. Joh. Jak. Bäuerlen, Mezger. Jak. Fried. Schmid, Rotgerber. 
Joh. Christ. Rehfuß, Bierbrauer. Von Endingen: Joh. Schweik##t, Müller. Balt. Flad, Salpeter- 
sieder. Joh. Ge. Kästle, Näser. Von Erlaheim: Wital Straub, Maurer. Bon Frommern: 
Johann Casp. Willmer. Von LZauffen: Joh. Mart. Schik, Schuster. Von Oberdigisheim: 
Salomo Schneider, Weber. Gottl. Geiger, Weber. Joh. Scherle, Weber. Joh. Adam Eppler, Weber. 
Joh. Ge. Herter, Weber. Von Onstmettingen: Joh. Ludw. Boß, Schäfer. Michael Mautte, 
Schmid. VBon Ostdorf: Joh. Mich. Götz, Nagelschmid. Von Obernheim: Jos. Moser, Mau- 
rer. Matth. Dilger, Schnid. Von X hailsingen: Johannes Konzelmann, Maurer. Conr. Konzel=
        <pb n="511" />
        495 
mann, Tuchmacher. Von Thieringen: Joh. Mart. Link, Schmid. Johannes Sautter, Weber. Andr. 
Eppler, Schmid. Von Weilh.e im: Joh. Casp. Sautter, Zimmermann. Joh. 2 Sautr- Weber. 
" n. Oberamt. 
Calw. Alle und jede abwesende Conscriptionspflichtige des Oberamts Calw werden hierdurch bei denen 
in den Consersptions-Gesezen bestimmten Strafen aufgefordert, bei der Musterung zu Anfang des Jan. 1810. 
sich in ihrem Heimwesen unfehlbar einzusinden, unter welcher Aufforderung auch diejenige ausdruͤklich verstan- 
den find, deren ertificate auf den Monat Februar ausgestellt sind. Auch werden alle Hoch- und Wohlloͤbl. 
Obrigkeiten geziemend ersucht, die in ihrem Amtsbezirk sich aufhaltende Militairpflichtige des Oberamts Cal## 
in ihr Heimwesen zu weisen. Den 5. Dec. 1809. Kön. Cberamt. 
Heilbronn. Nachbenannte abwesende Militärpflichtige des beesinen Oberamts, welche th ils auf die 
erste und zweite Citation nicht erschienen sind, theils sich aufs neue entfernt baben, werden unter Androhung 
des Verlusts ihres Burger= und Unterthanenrechts und der Vermögens-Confiscation hiemit ausgesordert, sich 
innerhalb eines peremtoruschen Termins von 4 Monaten vor dem unterzeichncten Oberamt einzufinden, und 
den Conscriptions = Gesezen Folge zu leisten, und zwar werden 1) zum drittenmal aufgefordert von der Stadt 
Heilbronn: Martin Ludw. Zuchs, Dienstknecht. Carl Friedrich Merker, Kaufmann. Christoph Wilhelm 
Wörner, Scribent. Joh. Jak. Phil. Bolch, Schreiner oh. Lmw. Schall, Kaufmann. Christ. Heinrich 
Kies, Goldschmid. Fried. Haag, Kiefer. Joh. Eberh Rösler. Heinr. Kolb, Kiefer. Ge. Friederich, Schrei- 
ner. Georg Christoph Schradi, Notgerber. Carl Ghristian Jak. Wañenwetich, Schneider. Carl Köver, in 
Span. Kriegsdiensten. Bernh. Maier, Sattler. Joh. Cbrist. Kraus, Schuster. Jakob Kräzler, Maurer. 
Adam EShrist. Bollich, Schlesser. Dil. Arnold, Flaschner. Joh. Christoph Weker, Kieser. Joh. Ge. Wilh. 
Gsand, Maurer. Carl Christoph Hartmann, Kaufnmann. Joh. Leonh. Gabr. Dembach, Weingärtner. Jak. 
Ludw. Buhl, Steinhauer. Ge. Shrist. Matth. Kuder, Schneider. Joh. Ge. Gabriel Pemmer, Schuster. 
Jos. Gottl. Staiger, Schneider. Joh. Wilh. Fried. Gruis, Kaufmann. Joh. Andr. Miller, Schmidt. 
Joh. Luow. Fried. Henninger, Rotgerber. Joh. Phil. Christoph Braun, Rokgerber. Joh. Mart. Etristoph 
Kegel, Mezger. Joh. Ge. Heinr. Frank, Glaser. Von Bökingen: Joh. Münzing, Baur. Von 
Flein: Joh. Mich. Haag, Weingärtner. Joh. Christ. Fried. Schmidt, Mezger. Clus oph Fried. Schmirt, 
Mezger. Gottl. Conr. Laibiger. Von Sontheim: Garl Mart. Ruok, Schuster. Lotharus Nathan. 
Lazarus Maier. Von Nekargartach: Joh. Fried. Bernh. Schock. Joh. Heinrich Eberh. Hessert, 
Schneider. Elias Christoph Beck, Zimmermann. Von Horkheim: Mil. Gmelich, Mchger. Ehbristoph 
Gmelich, Mezger. Jo. Schwillg, Schuster. Joh. Casp. Wolpert, Müller. Jak. Ganzenmüller, Schre'ner. 
Georg Mich Krämer. Joh. Ge. Kräiner, Bek. Wilh. Gabr. Müller, Wagner. Von Unter-Eisses- 
eim: Jak. Fried. Hohenstadt, Wagner. Joh. Conr. Gerock, Kieser. Von Ober-Eissesheim: 
Joh. Elias Setzer, Bek. Von Thalheim: Joh. Schoch, Zimmermann. Franz Sim. Hirth, Kiefer. 
Von Kirchhausen: Jos. Walter. Joseph Sausbier, Leinenweber. Joh. Jak. Raizel, Bauer. Sebast. 
Raizel, Bauer. Paul Kögel, Taglöhner. Von Biberach: Georg Michael Schönau, Bauer. Von 
Schweigern: Christ. Stirner, Zimmermann. Von Massenbach-Hausen: Christian Wöhrle, 
Maurer. Joh. Christ. Seuffert, Maurer. Von Bonfeld: Ludw. Wacker, Bek. Jak. Fried. Hoff- 
mann. Ge. Adam Nuß, Bedienter. Joh. Pek. Siegmann, Schuster. Joh. Ee. Adam Stecher, Mezger. 
geonh. Wolfmüller, Bek. II.) werden zum zweitenmal hed von Heilbronn: JcRh. Jakob 
Conr. Böhn, Saifensieder. Joh. Ge. Dewald, Kärcher. Joh. Jak. Baz, Kärcher, als Strafling von der 
Festung entwichen. Carl Rahl, Künstler. Jak. Christ. Peter Weiß, Schloßer. Joh. Jak. Heubel, Flasch- 
ner. Qarl Fried. Maier, Schuster. Luew. Fried. Häcker, Kauffmann. Ge Fricdrich Rudolph Schukraft, 
Weingäriner. Joh. Carl Ludw. Hilzinger, Steinhauerr. Joh. Enst Heinr. Treudtler, Kieser. Joh. Andr. 
Gräslen, Schmidt. Joh. Ge. Pbil. Späth, Schloßer. Joh. Fried. Benjam. Sturm, Schreiner. Johann 
Chrisloph Täublen, Tuchmacher. Joh. Heinr. Knobloch, Mezger. Georg Christ. Keßler, Handlungs -Com- 
mis. Joh. Christoph Boyner, Schloßer. Joh. Jak. Eisländer, Saifensieder Joh. Fried. Burger: Glaser. 
Joh. Jak. Gottsr. Nikel, Mezger. Joh. Elias Bernh. Wolff, Bek. Phil. Ge. Böhm Fried, Wilh. Kenn- 
ott, Mezger. J#h. Heinr. Räsler, Zimmermann Giorg Pet. Fried. von Hofen, Bek. Fried= Conr. Jak. 
attler, Feilenhaucr. Christ. Fried. Heckmann, Schuster. Job. Fried. Künzel, Bek. Joh. Jak. Bernhar 
Renschler, Zimmermann. Joh. Eberh. Volz, Schier. Ludw. Carl Rudolff, Mezger. Jak. Rud. Weccker, 
Kifer. Jak. Fried. Carl Bez, Handlungs-Incipient. Christ. Fried. Schaldecker, Kübler. Christian Trefz=
        <pb n="512" />
        494 
Kiefer. Joh. Lutw. Ernis, Handlunge-Incipient. Joh. Fried. Lang, Papierer. Jak. Fried. Walter, Gärt- 
ner. Von B kingen: Joh. 3 . Bayer, Mezger. Jot. Fried. Munzing. Joh. Christoph Münzing. 
Joh. Adam Schnepf, Maurer. Von Flein: GEbrist. Ferdm. Hildendrand, Maurer. Von Sont- 
deim: Adam Bek. Joh. Georg Schuster, Leinenweber. Joseph Thom. Graus Franz Kern, Megger. 
Sottfr. Hummet, Müller. Joh, Makkh. Eckeidt, Zummermann. Jos Ankon Eckerdt, Schreiner. Joh. Ant. 
Eckenspe ger, Schmidt. Wichel Isack. Ven Rekargartoch: Job. Pilipp Zäger, Schuster. Johann 
Gottl. Wridmann, Zimmermann. Joh. Chrisioph Haxner, Schuster. Joh. Adam Harst. Von Unter- 
Eistesheim. Jak. Mam Müller. Joh. Matth Bujer, Schneider. Von Ober-Eissesheim: 
Joh. Marr Wasenmüller, Schneider. Von Thalheim: Joh. Haag. Mich. Kegel, Gärtner. Von 
irchbausen: vorenz #Kzur Wagner,. Sehast. Walter, Bauer. Von Biderach: Joh. Geor 
ich. Scherer, Bek. % Strengert, Bauer. Ge. Mich. Raisig, Schmid. Dhik. 
oh. Burkard, Schneider. Von Fürfe Id: Joh. Fried. 
Straub, Bauer. Georg . 
(h7ist,SchnctdcrL»J01).Av:1mRasngzxtefer.» 
WrisiophMüquJckgkpJoh.Dt-kuchUl-le,Mullct.Joh.GeB-·nz· Von Schweigern: ottl. 
Reinwald, Schleßer. Bon Massenbach-Hausen: Christ Baumgartner Von Klingenberg: 
Joh. Matth. Schwarz. Von Neipperg: Aner. Meidinger. Joh Andr. Spranz. Jos. Muth, Le. 
8 
  
Von Bonfeld: Salomon Hajum. Salom. Loͤw. Joh Christoph Eisenrann. Reinh. Conr. hrisio 
Mühlk nzel, Schmider. Joh. Jak. Maisenhölder. Joh. Abrah Wagner Jak Vaalent Stecher, ½ 
Joh. Frieb. Patius, Schuster. Carl budw. von Hausen, Schusster. Von Massenbach: Joh. Leonk. 
Sber#l, Bek. Ill) zum erstenmak wird ausgefordert von Fürfeld: Philipp Fried. Wimmer. Ueber- 
bdiß werden nachfolgende entwichtne Mklitarpflichrige, welche zur Uushebung bereit bestimmt waren, nochmals 
besonders aufgeforde:t, sich unverzöglich voer dem unterzeichneten Oberamt zu stellen, und sich wegen ihres Enk= 
weichens zu verantworten; und werden alle Hoch= und Wohllöbt. Militkr und Zivil Behörcen erfücht, auf 
diese Ausreißer zu kfahnden, und sie auf Betr.ten an das unterzeichnete Ob.ramt auszuliefern. Diese Ent- 
wichene sind von Machenbachhausen: Jeb. Ge. Möhni. Joh. Anselm Reuter. Von Bonfeld: 
Ge. Bernb Freudenberger. Fried. Ludw. Hagner. Kön. Dberant. 
Hornberg. Da die bieher unbedingt eremt gewesenen Individuen nach der neuesten Conseriptions= 
Ordnung binführo auch der Milirärpflichtivkeit unterworfen, und in die Listen einzutragen sind; so werden 
die, aufser dem Königreich befindliche Kantonisten: Friedrich Wilb Edrist. Köhler, und Fried. Phil. Heinr. 
Ködter, von Hornberg. Carl Iman Gottlob Morgenstern und Carl Rudolph Ghrist Morg#nstern, von Schil- 
kach. Luvwig Theod. Schmid von Hornberg, anmie aulgerufen, sich länast int Januar künstigen Jahrs in 
ihren Geburts-Ort zu begeben, bei Oberamt zu melden, und den bestehenden Conscriptions-Gesezen zu un- 
ferwersen, wirrigenfalls sie sich deren darinn angedrohten Strasen zu gewärtigen haben, Oberamt. 
Rottenburg am Nekar. Der militärpflichtige Bonavenkurus Hegner von Weitingen, disseitigen Ober- 
amts, dat sich, als er eben zur Kön. Conscriprions-Gommission eingeliefert w rden sollte, von Haus ent- 
fernt. Er ist 28 J. alt, 7 Zell 8. Ein. groß, hagerer Statur, hat ein blatternarbigtes Angesicht, und ziem- 
lich aufgeworfene Lippen Er trug hier immer die Livree eines Karleruhischen Kutschers, nemlich eine gelbe 
Facke mit rosenrothem Kragen und Ermelaufschlägen, eine gelb und rokhe Scharpe, gelblederne Hosen, und 
dode Steefel mit steisen Aussäzen. Alle Hochlödl. Militär-und Eivil-Behörden werden ersucht, auf diesen 
Tusreisser Zenau zu fahnden) ihn auf Betreten arreliren, und gegen Kostens Ersaz entweder hieher, oder 
#en das nächstgelegene Militär. Commando einliefern zu lassen. Den 2#. Nov. 1800. K. Oderamt. 
Sulz am Nekar. Von nachbenannten Söhnen, on Orten die jezt zu biesigem Amt gehören bedien- 
stet gewesener und mit Tod abgegangener Geistlichen, ist derselben Autenrbalt allhier unbekonnt. Sie wirden 
also diemit öffentlich aufgerufen, zu der nächsten Conscriptions Reviskon welche im Monat Januar oder 
# künstigen Jahre 1#0 geschehen wird um so gewisser einzufinden als ihnen das Auebleiben grosses 
  
rojudiz und am Eme wohl gar Verm'gens-Co#fiscalions= Strafe zuziehen könnte. ) Carl #&amp;# hll. Noller, 
hn des ehemal. Pfarrers M. Georg Philipp Poller zu Fluorn, ein Pofamentirer. 2) Sigmund Au, ust 
lin, Sohn des ebemaligen Pfarrers M. Enslin zu Hop'au ein Sattlergeselle. 3: Carl Gottlob Enslin, 
besselben Pfarrers von Hopfau Sohn, Condikor-Geselle. 4) Kohler (dessen orname Friedrich angegeben) 
Sohn des zu JFeihringen gewesenen und daselbst verstorbenen Pfarrers M. Johann Albrecht Kohler. 5) Chri-
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        495 
stian Gottlieb Grundler, Sohn des ehemaligen Diaconi zu Sulz und Pfarrers zu Holzhausen M. Christian 
Heinrich Grundler, Handlungsbeflissener. Kön. Oberamt. 
Alpirsbach. Der bei dem Chevaurlegers-Regiment Herzog Heinrich Flürdene Gemeine Georg Franz 
von Bezweiler, Alpirsbacher Oberamts, ist den 26. Okt. d. J. von dem Kön. Armee= Corps in Oestreich 
desertirt. Er wird daher hiemit aufgefordert, sich bei dem Gamisons-Regiment in Stuttgart unverzüglich 
ö einzufinden. Ingleich werden aber auch alle Obrigkeiren ersucht, im Betretungsfall ihn zu arretiren. 
und entw. der zu dem hiesigen Oberamt oder zu dem Garnisons-Regiment in Stuttgart einliefern zu lassen. 
Den r. Dec. 1800. Kön. Oberamt. 
Beilstein. Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment von Scharfenstein gestandene Gemeine Wilhelm 
Oberländer von Grosbotwar, ist den 2. Oct. d. J deserti.!; es werden daher alle Militar= und Eivil-Be- 
hörden ersucht, auf diesen Deserteur zu fohnden, ihn im Betretungsfall zu arretiren, und wohloerwahrt an 
seine Militär -Behörde oder zum zresten Tbeeramt einliefern zu lassen. Den 24. Mov. 1809. Oberamt. 
Heilbreonn. Der unter dem Königl. Garnisons-Regiment gestandene Gemeine, Ludwig Dofin von 
hier, ist im Urlaub desertirt. Semtliche Civil= und Militär Behörden werden hiemit ersucht, auf diesen Aus- 
reisser zu fahnden, und ihn an sein Regiments-Commando oder das unterzeichnete Oberamt auszuliefern- 
Den 29. Nov. 1800. Kön. Obexamt. 
Rottenburg am Nekar. Da der bei dem Kön. Chevaurlegers-Regiment Herzog Heinrich gestandene 
Gemeine, Taver Gretz, von hier gebürtig, ist am 0. Okt. d. J. von dem Vorposten an der Böhmischen 
Gränze mit dem Dienstpferd samt Sattel und Zeug treuloser Weise desertirt. Alle Hochtöbl. Milit.ir= und 
Civil-Behörden werden geziemend ersucht, diesen Heserteur, wenn er sich irgendwe betreten liesse, zu arreti- 
ren, und entweder an das hiesige Oberamt, oder an das nächstgelegene Militär-Commande # Erlaz al- 
ler Unmkosten einliefern zu lassen. Den 27. Nev. 1809. Z Kön. Oberamt, 
Schönthal. Der bei dem Kön. Garnisons- Regiment gestandene Gemeine, Joseph Bergdolb, von 
Siglingen, hiesigen Oberamts gebürtig, ist im Okt. d. J. im Urlaub desertirt. Es werden deswegen alle 
Orts-Cbrigkeiten ersucht, denselben auf Betreten zu arretiren, und entweder an das Hochlöbl. Regiments- 
Commando, oder an hiesiges Oberamt gefänglich einzuliefern. Den ag. Novr. 1800. Kön. Oberamt. 
Schönthal. Der unter dem Kön. Infanterie-Regiment von Scharffenstein gestandene Gemeine Franz 
Reinhard von Oberkessach, hiesigen Oberamts gevürtig, ist am Zo v. Mon. aus der Garnison Ludwigsbarg 
deserirt. Es werden daher alle Orts-Odrigkeiten ersuchr, denselben auf Betreten zu arretiren, und an das 
Hochlbbl. Regimems- Commando oder an hiesiges Oberamt gefänglich einzuliefern. Kres * Nov. 1800. 
n. Oberamt. 
Svaichingen. Der be dem Kön. Infanterie Regiment Prinz Paul gestandene Gemeine Micha#l 
Streicher von Denkingen ist den 1. Okt. d. J. aus dem Lager bei Wien desertist. Sämtliche Oberämter 
werden daher amtiich ersucht, auf diesen Deserteur zu kahnden, ihn im Betretungsfalle zu arretiren, und ent- 
weder hieher, oder am das nächste Königl. Militair= Jommando liefern zu lassen. Den ee. Es 
un. Obe amt. 
Tübingen. Martin Deiß von Belsen, Gemeiner unter dem Kön. Chevaurlegers-Regiment Herzog 
Heimiich, ist den 16. Okr. d. J. von dem Armee Corps in Oeftreich entwichen. Alle Gooil= Veherden wer- 
den daher geziemend gebeten, auf diesen Deserteur genau zu fahnden, und im Betretungsfall an das hiesige 
Oberamt gegen Ersaz der Kosten einliefern zu lassen. Den 29. Nov. 1800. K. Oberamt. 
Tübingen. Der bei dem Königl. beib-Chevaurlegers-Regiment gestandene Gemeine Johann Jakob 
Fau#er von Nehren, dilseitigen Oberomts, ist den 25. Oktob. von dem Armee-Corps in Oestreich mit den 
Dienstpferd samt Sattel u. Zeug desertirt. Es werden daher alle Cioil-Behörden geziemend ersucht, auf die- 
en Flöchtling zu fahnden, und ihn im Betretungsfall gegen Ersaz der Kosten hieher #transportiren zu lassen. 
Den 29. Nov. 1800. Kön. Oberamr. 
Waiblingen. Der bei dem Kön. Infanterie-Regiment von Scharsenstein gestandene Gemeine Jo- 
Hanes Jeiter von Grosheppach ist am 4. v. Mon. desertirt. Sämtliche Obrigkeiten werden ersicht, auf die-
        <pb n="514" />
        496 
sen Fluͤchtling zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und entweder an sein Regiments - Commando oder 
hieher einzuliefern. Den 13. Nov. 1809. Oberamt Waiblingen. 
  
  
Bietigheim. In der vergangenen Nacht wurden aus dem hiesigen Pörch 3 spantsche Hammel gestoh- 
ken. Der Verdacht dieses Diebstals fällt auf einen Pursch, der sich am Tage zuvor unter vewdachtigun — 
ständen in dem benachbarten Ort Metterzimmern aufgehalten hat: er seie ungefähr 26 Jahre alt, ziemlich 
großer starker Statur, vollkommenen röthlichten Aesche, schwarzer Haare, starken schwarzen Bakenbarts 
und scharfer Augenz trage die Kleidung eines Schafknechts, nemlich einen dreiekigten Baurenhut, scharlachene 
Weste mit kleinen platten gelben Knoͤpfen, ein grau zwilchenes Wammes mit #uother Einfassung, alte schwarz= 
lederne Bändel-Hosen,, blaue Strümpfe, kurze zwilchene Gamaschen und Schuhe mit großen gelben Schnal- 
len. Alle Polizei -Behörden werden daher geziemnend ersucht, auf diesen Pursch genau zu alsen „ denselben 
im Betretungsfall festhalten und gegen Ersoz der Kosten hieher einliefern zu lassen. *— Nov. 1 
· «· .»n.«beramt. 
Böblingen. * Siegle von Mlieningen, Stuttgarter Amts-Oderamts, von MPoofession ein 
Sattler, welcher sich einige Zeit beim Sattlermeisker Schorr in Böblingen als Gesell oufgehalsen, nunmehr 
aber vor 8 Tagen sich entfernt hat, nahm beim Rotgerber Benz in Reuttlingen ein bedeutendes Quantum ve- 
der auf Rechnung des Sattlermeisters, Frierrich Weinmann von Möhringen, Stuttgarter Amts-Oberamts, 
ohne dessen Wissen und Willen aus, und verkaufte es auch an megeh rger dieser Gegend. Da nun an 
dieses Betrügers Beifahung sehr viel gelegen ist, so werden alle Hoch= und Wotulbl. Tbrigkeiten geziemend 
arsucht denselben auf Betreten zu arretiren, und entweder an das Amts-L beramt Stuttgart oder an das hie- 
sige Oberamt gegen Er 3 der Kosten wohlverwahrt einliesern zu lassen. Eignalement. Derselbe ist 27 J. 
alt, 6 Fuß hoch, hat hellbraune a la Titus rdnitten Haare, rundlichtes glattes blasses Angesicht, schwarze 
Augen, kurze Stirne, Stumpfnase, kleinen Mund, kurzes Kinn Er soll bei seinem Abgange von Böblin- 
gen einen dreiekigten Hut, rothgestreiftes Halstuch, dunke'graues tüchenes Wammes, rothgedupftes Gilet, 
roth und rarge eiste krilchene weite Pantalons u. Stiefel mit braunen Kappen getragen haden. In Stutt- 
# bngenen oll er diese Kleidung mit einem blauen Frak und grauen langen Beinkleidern verkauscht haden. 
15. Nov. 1809. n. amt. 
Htring en. Ein gewisser Hirschhüters Junge Georg Münz, valgo Johann, dessen Eltern in dem 
Oberamt Ingelfingenschen Orte Neufels das Wild hüteten, hat sich von seiner srühen Jugend an, bis jezt, 
einer bedcutenden Anzahl Diedstihle schuldig gemacht. Erst durch die Berhastung einiger seiner Mitschuldigen 
sind diese Diebereien der Gerechtigkeit bekannt worren, und als man ihn arretiren wollte, ist er mit einer 
jungen Dirne, die immer mit ihm herumzeg, entwichen. Somtliche obrigkeitliche Behörden muß ich daher 
dringend ersuchen * biese beide Flüchtlinge nach beifolgendem, durch mehrere Angaden erhodenen Signale- 
ment zu fahnden, sie auf Betreten zu arretiren, und weblbegleter zum hiesigen Oberamt einliefern zu lassen. 
Signalement. Johannes Münz ist r0. Jahre alt, schlanker Statur und hat ein blasses, känglichtes Ange- 
sicht, abgeschnittene dunkelblonde Haare, mittlere Stirne, mittlere graue Augen, mit haargleichen nicht star- 
ken Augbrauncn, eine etwas spizige Nase, dünnen Bart, schmale Wangen, mittleren Mund, volle gute 340= 
#, dünne Lippen, länglichtes Kinn, dreite Schultern, gerade Beine, und cusserlich kein Gebrechen. Er 
treibt bei seinem Vaganten Leben noch das Gewerbe eines Keßlers, Sägefeilers, Schleifers und Spielmonns, 
zu welch lezterem Zwecke er eine Geige in einem weissen Säkchen mit sich führt. Ben seinem Entweichen war. 
amit einem runden schwarzen Hut, 1 weissen Wammes, 1 paar neu ledernen schwarzen Hosen, und r Paar 
tangen weiß leinenen, mit welchen er im Tragen abwechselt, dann r Yaar Schuh mit Schnallen bekleider. 
Die mit ihm berumziehende Dirn#r ist ohngefähr 10 bis 20 Jahre alt, mittelgroßer Statur, mit 2 Haube 
nach Hohenlohischer Tracht, r Barchet Muzle mit rothen Streisen und r rothem Rock bekleidet. Sie trägt. 
ein neues helblaues, mit rothen Blumen bemahltes Keßlerkistlen und ein Bett in einem weissen Ziechben mit 
sich. Den 3o. Nov. 1800. Klnigl. Oberamt. 
  
  
Berichtigung. 
Das im rorigen Blatt S. 482. dem Königl. Ober= Tribun. X. zugeschriebene Rechts-Erkennenis gehöre 
zu den Erkenntnissen des Kön. Ober-Justiz= Collegiü# ll. Senat.
        <pb n="515" />
        Nro. 57. 1809. 497 
Koͤniglich, Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blakk. 
Samstag, 16. Dec. 
  
Königl. Verordnung, betr. die im Ausland gedrukten Schriften Königl. Unterthanen. 
Da Se. Königl. Maj. durch ein allerhöchstes Decret d. d. Paris usten dieses aller- 
zuddigst befohlen haben, daß künftighin alle Drukschriften, welche von Königl. Unterthanen 
verfaßt, im Auslande ohne die disseuige Cenfur passirt zu haben, gedrukt worden, und auf 
welchen gleichwohl nicht der Druk, sondern der Wohnort des Verfassers angegeben ist, der 
Absaz im Königreich verboten, und alle in Umlauf kommende Exemplare mit der Confsca- 
tion belegt werden sollen; so wird dieser allerhschste Befehl zur allgemeinen Nachachtung 
bekannt gemacht. Decr. Stuttgart im Königl. Ober-Cenfur-Cellegium, den 11. Dec. 1808. 
Ad Mand. Sacr. Reg. Mej. 
Decret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Depart. der indirekten Steuern, G. d. 6. Dec. 
1800. die Verzollung des auf den Königl. Postwägen durch das Königreich transitirenden 
baaren Velds betreffend. 
Da Se Königl. Maj vermög allerhöchsten Resolution d. d.5. vor. Mon, aller- 
gnädigst verordnet haben, daß der Zoll von dem auf den Königl. Postwägen durch das Ks- 
nigreich rransitirenden baaren Geld oder Contami vom 1. Jan. 1810. an aufgehoben wer- 
den soll, hingegen allee, was blos als Valor bezeichnet ist, es mag darunter begriffen seyn, 
was da will, dem bisherigen Zoll unterworsen bleibe; so werden die Königl. Ober: Zollám- 
ter von dieser allerhöchsten Verordnung zu ihrer Nachachtung in Kenntnis geseze. 
Monitorium, die Einsendung der Berichte über das Vermögen der Desertcurs betr. 
Mehrere Königl. Oberémter haben die Vermsgers= Berichte von verschiedenen Deser- 
teurs noch nichr erstattet, welche ihnen bis zum Mona: August d. J. als der Erscheinung 
der neuen Conscriptions-Ordnung ausgegeben worden sind 
Es ergehet daher an alle, bei welchen dergleichen Retardate haften, die allgemeine Er- 
innerun?, solche Berichte aufs bäldeste zu erstatien, damit man nicht gemüßtgt wird, spe- 
eielle Verfügungen zu treffen. Sturtgart, den 3. Dec. 1800. Kon. Kriegs-Collegium.
        <pb n="516" />
        408 
Erlenntniß des Kön. Ober-Justiz-Collegii Iten Sen'ts als Wehsel · Gerichts. 
In Wechsel: Klagsachen der Hamdelsleute Legler &amp;&amp; Comp. zu Seutegart, Kl. wider die 
Handelsleute Michael Hummel und Sohn zu Ehningen, Bekl. wurden die Kläger mit ih- 
rer Klage von dem Wechsel-Gericht durch Urthel abgewiesen, und ihnen überlassen ihre ver- 
meintlichev LAnsprüche vor dem gewöhnlichen Richter zu verfolgen, dieselbe auch in sämtleche 
Kosten verurtheilt. Seuetgart, den 6. Dec. 1309. 
Stuttgart. Von dem Koönigl. Medicinal-Departement wurde nach erstandener Prä- 
sung und geschehener Verpflichtung den Medieind Dertoren Georg DThilipp Cleß von 
Asperg, Ludwigsburger Oberam's, nad Johann Adam Elsässer von Vaihingen, Srr#t= 
garcer Amts Oberamts, die Erlaubniß zur medicinischen Praris in den Königl. Scaaten er- 
theilt. Den g. Dec. 1809. 
  
Rottweis. Die unterzeichnete Beamtung wird in Gefolge allerhöchsten Auftrags vom 20. Nov. nach- 
stebende Realikät-n nochmals zum öffentlichen Aufstreich bringen, und zwar: Dunmtag den 28. Dec. Vor- 
mittags 0 Uhr in der Wohnung des Beamten: a) das sogenannte Blatternhauß, ein 3 stokigtes Wohnhauß, 
bestehend in 2 Stuben, eltam nern, 2 Holzkammern und 2 Böden; b) die #ogenannte Seeigkapelle ausser- 
balb der Stadt auf den Abbruch oder mit der Ares nach der Wahl der Hiebhaber c) 1 metellene Guocke 
148 Pfd. im Gewicht haltend. Samstag, den z Der. Vormü#tags 9 Uhr im Jungbronnen, den sogenan- 
ten Jungbronnen, ein mineralisches Bad, 1 Stunde von Rortweil entlegen, bestehend aus einem 2 stokigten 
Wohn= und Badhauß mit Wirthsschafts-Gerechtigkeit, das im untern Stok 1 Wohnstude, 1 Kammer, Küche, 
Hferdstall, Wagenschopf, Badhauß, Kesselhauß und Holzlege. Im zweiten Stok: 6 Zimmer, 2 Küchen, 
Kammern, und 1 sum Gottesdienst eingerichtetes Zimmer, mit : kleinen Glocke. Im dritten Stok: 1 
und Fruchtkammer enthält. Dabei besindet sich: ein 2 stokigte Scheuer, in welcher d. Noß- und 
mdviehstallungen angebracht sind. Ferner: 1 besonderer doppelter Schweinstall, und das Badbronnenhauß. 
Zu diesem Hof gehören und werden verkäuflich abgegeben: — I4 Vrtl. Garten, 15 Ichrt. 31 Br. Wiesen, 
27 Ichrt. 1# Vrtl. 40 Rurh. Aeker, 26 Ichrt. 3 Vril. 27 Ruch. Allmand, und r Ichrt. Thannen-Waldun- 
gen. Ferner: Der Bad-Kessel nebst Bodzübern und das Ubrige erforderliche Geschirr. Dieses Hofgut ist 
zur Pfeod-Rindvieh-und Bienenzucht vorzüglich gut situirt, und kenn mit einigem Aufwand zu einem sehr 
einträglichen Maz erhoben werden. Die Liebhaber zu diesem Bad- und Hosgut hoben sich ber ihre Vermö- 
946 Umstände und ihr Prädikat mit obrigkeitlichen Zeugnissen auszuweisen, und können dann die Verkaufs- 
blekte einsehen und der Aufstreichs = Verhandlung anwohnen. Den 9. Dec. 1809. « 
« · , Königl.Stist-ngH-Berwaltung. 
Derdingen, Oberamts Maulbronn. Da der Bestand der hiesigen Communmüihle an Seorgii 1810. 
zu Ende gehet, so wurde durch das Koͤn. Oberlandes- Oekonomie- Collegium unter dem 9 Okt. d. J. verord- 
net, daß tin gedoppelter Versuch mit einem Verkauf und einer Verpachtung dieser Mühle gemacht werden 
solle. Diese zweierlei Verhandlungen werden Dienstags den 10. Decemb. d. J. Vormittags auf dem Rath= 
ui zu Derdingen vorgenommen werden, wozu man die Kaufs= und Pachtliebhaber, die sich in Absicht eines 
binlänglichen Vermögens gehörig ausweisen können, hiermit eingeladen haben will. Jedem dersetben stehet frei, 
diese Püte mit ihren Appertinenzien, einstweilen in Augenschein zu nehmen. Vorläufig aber dienet Zur 
Nachricht, daß die erwähnte Mühle ein Erdlehen der Königl. Cameralverwaltung zu Knittlingen ist. Sie be- 
stehet aus einem gut gebauten Haus, worinn das Mühlwerk mit einem Gerb= und zwei Mahlgängen einge- 
richtet ist. Zu diesem Haus gehört eine daneben stehende Schauer. In dom Hause ist ein Sferd-- und Rind- 
viehstall und unter der Scheune sind Schweinställe vorhanden. Ganz nahe an diesen Gebauden sind ein Mor- 
gen, vin Vjer#zel neun Ruthen Wiesen und ein halbes Viert. Krautland, die dazu gehbren. Die Mähle liegt 
an der Kraich bel Tnterderdinzen. Der Besizer derselten ba# der K##nigl. Cameratverwaltung in #Knittlingen 
fährlich zu be. ahlen 12 fl. 8 kr. und an Lichtmeß drei mürbe Kuchen jeden zu 15 Pfund. An Mülter wird
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        499 
Gerben und Mahlen der sechzekende, von dem Gerben allein aber der zwei und dreißigfte Theil bezo- 
ron ed Mäher holt die Frucht von den Mahlkunden zu Derdingen ab und liefert ihnen u Meri. J# 
2. Nov. 1809. « OberankksMaulbkonm 
Grosbotwar. Die zu Erbauung einer Chaussee von der hiesigen Saͤgmuͤhle bis an die untere Vor- 
stadt auf ungefaͤhr 100 Ruth. erforderliche Arbeiten gedenken wir Samstag den 24. Dec. mittelst Abstreichs 
Verhandlung unter Vorbeh ut der allergnädigsten Rurirication in Akkord zu geben, und machen solches biemit 
oͤffentlich beannt damit sich die Akkords-Eiebhaber an benanntem Tog Morgens 0 Uhr mir den erforoerli- 
chen obrigkeitlichen Zeugnißen versehen, auf hiesigem Rathhaus einfinden, und der Abstreichs-Verhandlung an- 
wohnen mögen. Den 1. Des. 1809. Orts-Vorsteher, Burgermeister und Gerichr daselbst. 
Heubach ODie Stadt Heubach ##r entschlossen, zi ihrer über den Krieg aufgenommenen Pal- 
siv Schulden, noch weitere Joo Stuk Schnafwaar auf die Sommer-Waide 1810. 1811, und 1812. außzu- 
schligen, und ist zur Verleidung dieser Sommer= Schnafwaide der a0. Der. ausgesezt. Es wird daher die- 
ses Vorbaten dem Mublikum bekannt Z##macht, damit sich die Liebhaber biegu, mit obrigkeitlichen Arleuaren, 
ratione ihres Meister-Rechts, Prädicars, Vermögen, an besagtem Tage, Morgens 0# Uhr, auf dem Rath# 
hauß zu W einfinden, die Bestands - Conditionen vernehmen, und der Verleihung anwohnen woli n. Den 
9. Dec. 1809. K. Vberant Sptne. 
Lausen. Biz. Die Sommer-Schaafweide der Commun ersten Orts, welche über Mzug der Frei- 
Schaaftaltung 104 Etit Matter-Schaafe ertraͤzt, wird am Dienstag den 19. Dec. d. J. "7 t 
1810. 1811 und 1812. und die Sommer Schaafiweide der Commun zweiten Orts,, welche über * des 
bürgerschaftlichen Schaaf-Aufschlags und der Frei-Schaafhattung noch so Stük, Fat Murkerschaase und 
hälstig Hammel-Waare erträgt, am nächsifolgenden Tag darauf, nemlich den 20. Dec. u#bem#alls auf die oben 
bemerkten 3 Jahrgänge im #fenklichen Aufstreich verpachtet werden. Die Dacht--Liebhaber weren daher einge- 
laden, an besagten Tägen Morgens 2 Uhr sich in Laufen sowohl als zu Biz bei der Verleihuag einzufinden, 
und odrigkeitliche Zeugniße über ihr Prädikat und Vermögen auch die erforderlichen Meister und Concessions- 
Briese zuem Pacht einer Schaasweide mitzubringen. Oen al. Nov. 1800. K. Oberamt Balingen. 
keonberg. Das gleich unterhalb der Oehl= Mühle zu Hemmingen vorzunehmende Brückenbauwesen 
wikd bis Donnerstag den 28. Decemb. Vormittags 0 Uhr zu Hemmingen in Abstreich gebracht werden. Die 
hiehaber können sich um die nähere Bedingungen bei dem biesigem Oderamt täglich erkundigen. Den 4. Dec. 
1809. Kön. Dberamt. 
Rotenburg. Da die am 3r. Okr#. allhier vorgenommene Commun= Schaafwesd-Werleizung von Hirr- 
U#ngen gnödigst nicht ratisicirt, und eine nochmalige Verleihung besoblen wurde; so wird andurch bekann' ge- 
nacht, dah diese neue Ausstreichsverhandlung Samstag den 23. Dee. auf dem Rathtauß iu Hirrlingen, 
Vormittags ro Uhr werde vorgenommen werden, wozu die Pachtlustigen anmit eingeladen, und wiederholt 
bemerkt wird, daß auf dieser vortheilhaften und gesunden Waide 256 Stük aufgeschlagen werden dürfen. Den. 
24. Nov. 1809 — 
Spaichin gen. Die Sommer-Schaafweide zu Reichenbach, welche 100 Hümmoer erkrägk, wird Mitt- 
woch den to. Jan. 1g. Nachmittags 3 Uhr im Meistbott verliehen werden. Samtliche Liebhaber hi zu wer- 
den daher auf diesen Tag mit schriftlichen Zeugnissen über ihre Vermögens-Umstände versehen, nach Reichem 
bach zur Berleihung eingeladen. Den v. Dec. 1800. Dheram# Späihungen. 
Spaichingen. Da gemäß eines allerböchsten Decrets des Königl. Oberlandes *Occonomie-Collegie 
d. &amp;. 13. Nov. d. J. die Schaasweide-Verleihungen von Frittlingen, Huute ob Berena, Guningen, Eges- 
heim und Zepfenhan, allergnädigst nicht ratificirt, und eine wiederhote Verleihung derselben anbefohlen wur- 
de; so werden diele gemeldten Schaafweiden im künftigen Monat an den beigemerkten Tagen verlieben wer- 
den. Zu Frittlingen Mittwochs den 3. Jan. 1810. Vormittags ro Uhr auf 1 Jahr zu 150 Stül Hammel- 
waere. Zu Hausfen ob Verena, Freitags den §. Jan. Vormirtags 2c# Uhr auf ein Vitr zu 80 Stüt Hin- 
meln. Z Guningen Freitags den 10. Jan. Nachmikkags 2 Uhr auf r Jahr 9 loo Stük Hammeln, 
Zu Egesheim Mittwochs den ĩo. Jan. 1810. Vormittags ĩ0 Uhr zu 150 Stük Hämmeln auf## Jahr, und 
zn Zepfenhan Samstags den 13. Jnn. 1810, zu 100 Stük Hämmel auf 1 Jahr. Alle diejenige, welche zur
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        500 
Pachtung dieser Schaafwiiden Lust bezeugen, werden hiemit auf die, festgesezten Tage zu erscheinen eingela- 
den, wozu sie aber scheiftliche Zeugniß: uber ihre Vermögens-Umstiände mitzubringen haben. Spaichingen, 
den 1. Dec. 18090. - ön. Oberamt. 
Urach. Nach einem unterm 6. Nov. d. J. ergangenen Königl. allergnädigsten Befehl sollen die beede 
horrschaftl. Pulvermühlen zu Urach und Mezingen auf 6 oder 0 Jahre wie erum in Pacht hingegeben wer- 
den. Zu diefer Subhastations-Handlung ist Freitag der 15. Dec. d. J. anberaumt, welches der allergnädig- 
sien Intention gemäh hiemit offentlich bekannt gemacht wird, damit diejenige, welche zum Pacht der ein- 
oder andern dieser Pulver-Mühlen rust bezeugen, und eine aigale Caution von Soo fl. zu prästiren im Stand 
find, sich gedachten Tags, Morgens 8 Uhr in der Cameral-Amtswrhnung allhier einsinden, die Bestands- 
Conditionen vernehmen, und der weitern Verhandlung anwohnen können. Die Palvermühle zu Urach besteht 
in einem gut eingerichteten Wohn-Walsch-und Dörrhauß, der Puldermühle, und ungefehr 2 Morgen Graß- 
und Baumgarten. Die zu Mginge hingegen in einem Wohn-Wasch= und Dörrhauß, der Pulvermühle, 
14 Vrtl. Kraut= und 3 Vrtl. Baum= und Graß-Garten. Den 15. Nov. 1800. 
Kreis-Steueramt Urach, und Cameral-Verwalkung daselbst. 
Welzheim. Das Brechen und die Beifuhr der zur Unterhaltung der neu angele ten Strasse von hier 
egen Schorndorf erforderlichen harten Steine wird bis Mittwoch den 20. Dec. d. J. Nachmittags 2 Uhr auf 
En hiesigen Rathhauß im Abstreich veraccordirt werden. Ditß wird zur Nachricht für die etwaige auswärtige 
Liebhaber hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Kön. Oberamt. 
Zell und Altbach. Die den Vnnnt beiden Communen zugehörige Schaafweiden werden Donnersta 
den 28. Dec. in beiden Orten auf 3 Jahre, nemlich von Amihese 18l# bis dahin 1813. im öffentlichen Auf- 
streich verlieben werden. Ihre Bennzung findet nur im Winter statt, und zwar von Pokddt bis Ambroft; 
jede Waide kaunn mit 150 Stük Schäafe beschlagen werden, von welchen aber die Bürger in Altbach gegen 
Bezahlung eines Waidgelds von 97 kr. per Stuk 50 Stük auf die Weide zu treiben brechtige. sind; 7 
Recht fallt jeoch dem Bestinder heim, wenn die Bürger solches nicht benuzen wollen. hnungen und 
Satallungen sind keine vorhanden, sondern für beede haben die Pächter, welche auch keinen Güter-Genuß um 
keine bürgerl. Benesicien anzusprechen haben, selbst zu lecgen, dagegen kann die Versicherung erkbeilt werden, 
daß beede Weiden sehr gut sind, und noch immer schöne Schaafwaar geliefert haben. Die Pachtliebhaber wer- 
den nun eingeladen, von beeden Schaafweiden nähere Einsicht zu nehmen, an obermeldtem 28. Dec. zu Zell 
Vormittags halb 0 Uhr, und zu Altbach Vormittags 11 Uhr auf den Gerichtsstuben sich einzusinden, und 
den Aufstreichs-Verhandlungen anzuwohnen. Den 25. Nov. 1809. Oberamt Eßlingen. 
Ludwigsburg. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment Kronprinz gestandene Gemeine, Johann 
Adam Mezger von Zuffenhaufen ist den 12. Okt. d. J. aus dem Lager bel Wien desertirt. Es werden daher 
alle Civil= und Militär= Behörden hiemit geziemend ersucht, auf dßer Deserteur zu fahnden, und ihn im 
Betretungsfall gegen Ersaz der Kosten an das hiesige Lberamt einliefern zu lassen. Li * do · 
n. ramt. 
Zubdwigs burg. Da der bei dem Kön. Infanterie-Regiment von Phull gestandene Bataillons-Tam- 
bour, Johann Georg Steudinger von Asperg den 6. Okt. v. J. aus dem Lager bei Wien desertirt ist; so 
werden sämtlich: Ci-il-und Milicär-Obrigkeiten ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Be- 
tretungsfall gegen Ersaz der Kosten an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. * a# 90% 
n. Oberamt. 
Alpirsbach. Saͤmtliche Hochloͤbl. Obcigkeiten des Koͤnigreichs werden hiemit geziemendst ersucht, die 
abwesende Militalrpflichtige aus dem hiesizen Oberamt, Johann Michel Eberhard, und Joh. Adam Eber- 
hard, beide aus Rodt, und den Joh. Georg Kueer von Röthenberg, wo sie sich antreffen lassen, zu arreti- 
ven und hieher gefälligst auszuliesern. Den 6. Dec. 1800. Kön. Oberamt. « 
Bietigheitn.DicMusterungderConsckiptionspflichiigenwithinbemhiesigsnOberamtsbezikksmii 
dem6.Febr·IstaibrenAnfangnebmmDievonihrerheimatabwefendeMilitäkpsiichtigeund-Mensc- 
cuchsolche,wclchcnachdmälternConfckiptionszesezenUmeditexemtwarm-wekdmdaherbetVekma-«" 
dung nacht heiliger Folgen aufgefordert, sich noch vor jenem Termin in ibrem Heimwesen einzufinden. Den 
6. Dec. 1809. Kön. Oberamt.
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        501 
Gaildorf. Alle Obrigkeiten werden gebeten, die in ibren Amts-Bezirken sich aufhaltende Conscrip= 
tionspflichtige des hiesigen Oberamts auf den dritten Jan. 1810. in ihr Heimwesen zu verweisen, und alle 
Consenbirte hiemit erinnert, sich auf jene Zeit bei den gesezlichen Strafen sich zuverläsig hier einzufinden. 
Insbesondere haben als neuerlich conlcridirte zu erscheinen : Ghristoph Heimich Letsch, Med. und Chirurg. D. 
und Ge. Ernst retsch, Kaufmann aus Gaildorf, auch Michael Bareiß, Schreiner aus Sschweng. 
n. CTberamt. 
Emünd. Zum dritten und Lztkenmal werden alle militaͤrpflichtige Londes-Abwesende des hiesigen Ober- 
amts aufgeordert, bei der im Januar 1810. vorgehenden Conseripeion allhier unfehlbar zu erscheinen, indem 
sie nach fruchtlosem Verfluß dieses lazten Termins oyne veiters zu erwarten haben, daß nicht nur ihr Ver- 
Mögen confiscirt, sondern sie auch ihres Unterthanen= und Bürgerrechts für veriustig erklärt werden. Den 
Dec. 1800. Kön. Oberamt. 
Hall. Mit dem rr. Jan. 1810. fangt die Conscription in hiesigem Oberamt on. Es werden deßwe- 
gen alle von hier abwesende Conscriptionspflichtige aufgefordert, an gedachtem Termin sich hier bei der Con- 
scription einzufinden; diejcnige obrigkeitliche Behörden aber, in deren Bezirk sich Conccriptionspflichtige des 
biesigen Oberamts befinden sollten, geziemend ersucht, solche auf gedachten Termin in ihr Heimwesen zu ver- 
weisen. Den 8. Dec. 1809. Kön. Oberamt. 
#tLeonberg. Alle Milicär-Censcriptionspflichtige des hiesigen Oberamts werden hiemit aufs orderk, 
sich am ra. Febr. r810. in ihrem Heimwesen einzufinden, und die Hochlöbl. Oberämter werden zugleich er- 
sucht, in ihren Distrikten bekannt machen zu lassen, daß die disseitige Conscriptionspflichtige sich auf vorbe- 
meldten Termin nach Haufß begeben, und hiedurch vor den bekannten Strafen hüten sollen, Den 14. Dec: 
1809. Koͤn. Oberamt. 
Marbach. Mit tem i18. Febr. 1810. beginnen die Geschaͤfte der Distrikts-- Commission fuͤt das Mili- 
tär= Jahr 1810. Es haben sich daher alle, aus disseitigem Oberamt gebürtigen, und hier konscribirten milli- 
tärpflichtigen Jünglinge von r= 40 Jahren, welche sich auswärts aufhatten sollten, in der ersten Hälste 
des Februars ohnsehlbar in ihren Wohnorten einzufinden, und ihre Ankunft dem Orksvorgeher zu moelden. 
jene Königl. Amtsstellen, in deren Bezirk sich disseitige kontcriptionspflichtige Individuen 
Zugleich werden * n Bezi t 
befmnden, ersucht, solche in Zeiten aus- und in ihr Heimwesen zu verweisen. Den 8. Dec. 1860. 
Koͤn. Oberamt. 
Rottenburg. Da die Gonscription in dem hiesigen Oberamte gleich nach dem neuen Lahr ihren An- 
fang nehmen wird, so werden alle, gegenwärtig von Hause abwesende Militärpflichtige, ohne Raksicht auf 
ihre physische Beschaffenheit hiemit aufgefordert, bis zum 1. Jan. 1810. in ihre Heimath zurükzukebren, und 
alle amtliche Behörden geziemend ersucht, dieselben erforderlichen Falls zur Erfüllung dieser Verbiwlichkeit 
anzuhalten. Namenslich ergeht diese Ladung auch an folgende bisher eremt gewesene Individuen, nemlich 
Franz Theodor von Neumayer von hier, Georg Anton, und Joh. Baptist Sölle, von Oberndorf, beide in 
Oestreich. Militärdiensten. Den 0. Dec. 1909. Kön. Oberamt. 
Schorndorf. Das Contcriptions-Geschäft wird in dem hiesigen Oberamt zu Anfong des Januars 
IIKlo. vorgenommen werden. Es werden daher alle und jede der Conscription unterworsene Indivituen ausge- 
rufen, sich auf den 3. Jan in ihrem Heimwesen einzufinden, und sich den Gesezen zu unterwerfen. Dieje- 
nige, welche Anspruch auf Exemtion, oder auf Location in gewisse Ciassen zu machen gemeint sind, haben die 
betreffende Documente mitzubringen, und sie der Districts -Commission vorzulegen. D#n g.. Der K#00. 
n. Oberamt. 
Spaichingen. Nachstehende Conseriptionspflichtige aus disseitigem Oberamt werden biemit wiederbolt 
aufgerufen, sich bei Verlust jeres Burger= und Unterthanenrechts auch Conftscation ihres Vermögens läng- 
stens in 2 Monaten vor hiesigim Oberamt zu stellen, sich den Conscriptions= Gesezen zu unterwerfen und 
wegen ihres Ausbleibens zu entschuidigen als von Spaichingen: Ulrich Merkt, Schuster. Lorenz Honer, 
Schreinen Joh. Bapt. Hau#er, Bräuer. Fav. Hauser, Bräuer. Matth. Hauser, Schuster. Deter Hauser, 
Schmid. GConr. * Einterpfweger Joh. Nepom. Hogen, Weber. Joh. Ha#gen, Sattler. Joh. Bapt. 
Merkt, Bräuer. Mich. Benne. Lorenz Hauser. Jos. Grim. Melch. Honer, Uhrenmacher. Joseph Riiber,
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        502 
immermann. Ferdin. Fupferschmid, Schusler. Matth. Kupferschmid, Schuster. Joh. Fried. Kohler, Kauf- 
* Jos. Winker, Schreiner. Martin Winker, Weber. Leopold Bader, Maurer. Jerg Rees, — 
Jak. Schumacher, Steinhauer. Lorenz Hagen, Glaser. Franz Schäfer. Bemh. Schäfer, Soldat in Kön. 
Span. Diensten. Moriz Schäfer. Comr. Schäfer, bei Oesträch. Fr. Jos. Braun, Chirurgus. Lor. Büh= 
ler, Brauer. Joh. Christeph Merkt. Jak. Braun. Joh. Grimm. Jos Memholzner. Georg, und Loren; 
Sc umacker, Maurer. Jof. Bühler. Conr. Ritter, Papierer. Jofs. Honer, Brauer. Franz Jo. Hauger. 
Sedast. Bühler, Student. Dav. Bühler, Schuster. Joh. Hauftr, Chirurgus. Korenz Honer- Schmid. Ver. 
Kupferschmid, Schuster. Joh. Bapk., Rupferschmid. Andr. Kupferschmid. Joseph Anton Böätzer, Brauer. 
Moriz Hagen, Schuster. Joh. Ritter. Thomas Hauser. Adam Hauser. Conr. Hauser. Michael Braun, 
Wagner. Joseph Merkt, Kiefer. Joseph Schuhl#acher, Schuster. Jos. Merkt, Schreiner. Jakob Merkr, 
Schmid. Mari. Honer, Rotgerber. Thadä Honner= Färder. Ferg H Conr. Braun, Schreiner. Joh. 
Braun, Zimmermann. Jos. Hagen, Sareiner Matthes Merkt, Sekler. Mich. Schäfer, Brauer. Anton 
Schäfer, Bek. Mich. Hauser, Mezger: Reuugi Kupfersch mid, Maurer, in Oestr. Diensten. Karer Braun, 
in Oestreich. Joseph Grimm. Von Akrheim: Jak. Gruler, Schneider Ignaz Efinger, Schreiner. 
Andr. Gruler. Matth. Mauch= Schuster. Peter Bruker, Schreiner. P#il. Bruker, Hasner. Fidel Efinger, 
Musikant. Erasmus Sauter, Musikant. Dionis Curden, Wagner. Conr. Efinger, Jimmermann. 88 
Bopt. Sauter, Zimmermonn., Thom. Kiuiz. Conr. Csinger Stedmacher. Von Bubsheim: Chriß. 
Moser, Brauer. The#d, Moser, Maurer. Domim#kus Matres, Maurer. Jak. Dreher, Maurer. Ambro 
Kult, Weber. Athanas Mayer, Maurer. August. Mayer. Jos. Mayer, Schreiner. Von Balgheim: 
Greg. Härtich, Schloßer. Jak. Dreher, Sattler. Joh. Dreher, Schreinen Steph Schäfle, Bek. Inn. Schöfie, 
Schreiner. Alois Kraus, Schreiner. Memig, Wenzler, Jimermann. Carl Schäfle, Buchbinder. Eaok. Dre- 
her, Schuster Rik. Dreher, Jimmermann. Ehrist. Kraus, Schuster Thad. Schafle, Schreiner. Wllh. Dre- 
er, Maurer. Andt. Schäfle, Buchbinder. Nikol. Kraus, Schneider: Ambros. Schafte. Sebast. Schässe., 
— Jak. Dreher, Wagner. Joh Merkt. Von Denkingen: Edhrist. Schnee. ich. 
Dionis Benne, Wagner. David Berting. Erieh. Hafner, Zimmermann. Jerg Hafntt/ Schneiden. Melch. 
afner. Mich. Betting, Kiefer. Jak. Betting, Schusier. Ignaz Fezer, Weber. Lasp. Fezer, Zimmermaf 
L Fezer. Joh Hafner, Wahner. Jak. Roes, Zimmermann.“ Vin Noos, immermenn. Josepy 
Fezer, Schuster. Hieronim. Dreher. Joh. Schnee, Schneiver. Leonh. Rottmund. Jos. Winker, Schlofer. 
H#ronim. Betting, Sühtoster Von Durbheim: Gasp. Mattes. Joh. Mattes. Christ. Rapp, Zim- 
mernann. Pet. Pugen, immermann. Leop Zepf, Sekler. Mich. Mattes, E Thom. Ku goerer 
Veit Mattes, Sattier. Joh. Jepf, Schusterr. Bon Dautmergen: Jol. Wager, Müller. ##n Wa- 
r. Joh. Wager. Von Deilingen und Delkhofen: Norbert Reiner, Biersieder. Joh. Schc#zle, 
H uster. Jak. Hubert, Salpeter. Fidel BVolz, Maurer. Franz Beiz, Maurer. Mart. Mattes, Jimmer= 
a#ann. Wilh. Karl, Chirurgus. Conr. Knöle, Ohrrurgus.“ Joh. Antun Student. Con. Wittmer. Paul 
— ——— Mart. Bernhard, Kiefer Von Dotternhausen, Gräfl. Bissin- 
isch. Herrschaft: Georg Seykriz. Fridolin Sengle, Kiefer. Mart. Sauter. Ant. Miller, Hafner. Ta###- 
Erpfiz, Schneider. Peter Eigelbinger. Joh. Vopeist Scharer. Von Egesheim: incenz Reiser, 
Iimmermann. Rochus Stier, Schreiner. Raimund Güntner, Maurer, Zachaus Stierle. Jakob Sieger, 
Weber. Marx Ramsperger. Steph. Reiser, Gertner. Cornel. Reiser. Bened. Stier, Nagelschmid. Oanies 
Sieger, Maurer. Joh. Edang. Paul, Nagelschmid. Thom. Sieger. Simon Gentner. Ankon Bärenwartt, 
Schneider. Von Frittlingen: Joh. Wenzler, Schreiner. Isnaz die merer, Maurer. Joh. Haller, 
Schuster. Blaß Zin-merer, Aieser. Jak. Haller, Schlosser. Sebast. Zimmerer, Schreiner. Jos. Wenzler 
Schreiner. Joh. Merkle. Joh. Wenzler, Brauer. Andr. Kramer, Schmi Joh. Geiger. Egidi Kber 
Lerdin. Gantmr, Jimmermann Von Gunningen: Joh. Wenger, Steinhauer, im Elsas gebenrakhet. 
korenz Buwinger. Emilian Budinger, Zimmermann Joh Schweizer, Schneder Joh. Budinger, Schai- 
ner. Joh. Ge. Engeser. Ignaz Bertsch. Joh. Schöndienst, Schuster. Innaz Schöndienst, Ehirurgus. 
Von Goßheim: Fr. TXav. Nann, Jimmerwann. Judas Thard. Nann, Zimmermann. Vincenz Heimie, 
Schuster. Felx# Hauktr, Kütler. Lomin. Hermie, Maurer. Urban Kueraschek, Schneiter. Anton Niterc- 
ek. Mg#th. Meber, Maurer. Eufeb. M#eb Al#ib Sisterer, Zimmermann. zronz Brunor, Sauuster. 
mnseim Weder, Sch neider. Franz Weber, Schlosser. KTladd.Steiner, Zuchmecher. Adelbert Steiner, JZim- 
mermann. Franz Zav. Stemer, Maurer. Polifaip Zisterer, Maurer Joi. —sterer, Maurer. Jos. Krafk, 
aurer. Heinr. Weber. Joh. Bapt. Weher, Ghirurgus. Von Hausen ob Verena: Gonr. Haller.
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        503 
Elias Glaßer. Mich. Vosserk. Peter Haller. Joh. Hafa, Schuster. Joh. Bossert. Joh. Mark. Klaiber, 
Salrerer. Joh. Haller. Joh. Eink, Zimmermann. Joh Klaiber, Weber. Balt. Maute, Salpeter. Jakob 
Bonert. Jak. Schrenk. Joh. Weigold. Ge. Christ. Epplen, Kiefer. Joh. Huler. Bon kaufen: 
Nikol. Brrkr. Jerg Kekler, Weber Jos Keller, Weber. Von Neukirch: Meter Zei#er, Sch nid. 
Erasmas Pleifer, Bierbrauer. Franz Saless Roth, Schuster. Casimir Pfeiser, Schreiner. Von Rof- 
wangen: Scbast Schweizer. Sebast. Hahn, Schuster. Matth Krast. Conr. Merz. Von Neichen- 
bach: Joh. Nepom. Hermle, Maurcr. Tav. Kult, Kiefer. Jodok Bader, M mrer. Fried. Kuon, Maurec. 
Von Riekheim: Andr. Faude. Johannes Post. Joh. Faude. Mariin Scheerlen, Tuchmacher. Johaß 
aude. Mart. Scheerlen, Schneider. Joh. Scheerlen, Weber. Joh. Faude. Fried. Marquart, Schneider. 
h. Sam. Faude, Kiefer. Martin Marquart. Paul Marquart. Andr. Margquart. brist. Marquart. 
oh. Hafa. Elias Merz, Schuster. Joh Marquart. Christ. Fried. Birk. Von Ratshausen: Lazar 
Sauter, Kiefer. Sim. Sauter, Hafner. Jos. Biepp, Zimmermann. Urb. Niede, Schreiner. Jak. Danneg- 
#. Schuster. Conr. Dann#gger, Schreiner. Joh. Ge. Dannegger, Schneider. Jos. Dannegger, Waurer. 
ath. Staiger, Brauer. Makth. Riede, Weber. Lor. Koch, Hafner. Oreger Damugge- uͤller. Joh. 
Scaiger, Schreiner. Jos. Siuter, Schreiner. Joh. Bruno Blepp. Menr. Danncgger, Schreiner. Simon 
Sauter. Veon Schömberg: Alois Geiger, Bildhauer. Roman Wuhrer, Ebhirurgus. Makth. Kech, 
Maurer. Ignaz Klarrer, Uhrenmacher. Ign#3 Oechsle, Weber. Franz Gaurner, Schuster. Carl Sepfriz, 
Kiefer. Matth. Riedlinger, Sekler. Jos. Vogel, Schneider. Matth. Wubrer. Taw. Gauser, Maurer. Hie- 
vonimus Wager, Brauer. Ign. Schiller, Schlosser. Paul Schmidberger, Schuster. Jos. Besenfelder, Zim- 
mermann. J , Brauer. Jos. Klarer, Schuster. Joh. Roktler, Mezger. Tav. Leute, Schneider. 
Jol. Riedlinger, Müller. Joh. Riedlinger, Maurer. Jos. Riedlinger, Maurer. Augustin Besenfelder, Stu- 
dent. Joh. Ge. Schwenk, Chirurgns. Jos Wuhrer. Sedast. Feirer, Schlosser Sales Knittel, Brauer- 
Joh. Ricdlinger, Schuster. Jos. Mager, Schneider. Joh. Bernhard, Brauer. Anton Koch, Schlosser. Se- 
bastian Seburger, Schreiner. Ignaz Eha, Brauer. Ignaz Schwenk, Weber. Joh. Ge. Seeburger, Schu- 
ster. Jos. Seyfriz, Schneider. Tav. Schwenk, Gerber. Ant. Kiene, Schuster. Anton Knittel. Schlosser. 
Tav. Besenkelder, Weber. Cafp. Richlinger, Weber. Joh. Casp. Ströbel, Schuster. Joseph Krezinger. 
Dominik Faulhaber. Boniksaz Kiene. Von Schörzingen: Joh. Drisner, Brauer. Fidel Baver- 
Braurr. Conr. Bippus, Hafner. Jos. Riedlinger, Brauer. Simon Riedlinger, Zimmermann. Ulrich Rsed- 
linger, Schneider. Sebast. Baper, Schneider. Jeb. Hauschel, Brauer. Jak. Neipp, Brauer. Bonaventur 
Aeipp, Schmid. Joh. Leipold, Wagne Jos. Kiene, Brauer. Jos. Seidel, Schreiner. Fr. Xv. Josep 
Aigle. Joseph Baur, Schneider. Gregor Weinmann. Fr. Tav. Schwwarzwälder. Faver Geiger. Alois 
Bregenzer. Bernhard Bregenzer, Maurer. Johannes Bregenzer. Friedrich Koch, Maurer. Johannes 
3weigard, Maurer. Wenbelin Seyfriz, Schneider. Libor Seng, Maurer. Yaul Seng, Maurer. Pe- 
legKoch, Zimmermann. Matth. Baader, Brauer. Joh. Ge. Geiger, Maurer. Joh. Bapt. Egle. Joh. 
Bayer. Joh. Schwarzwälder. Jos. Kiene. Ven Weilen: Fidel Seyfriz, Schreiner. Joseph Seng, 
Schneider. Joh. Weinmann. Von Wehingen und Harras: Simon Wildmann, Nagler. Johen# 
Mosbruker, Maurer. Wendelin Betsch, Maurer. Jak. S:aller, Salpeter. Jos. Weis, Maurer. Fr. Xaver 
Bissinger, Maurer. Ich. Fsschinger. Ernst Mosbruker, Schmie, Jak. Mosbruker, Maurer. Nikel. Mwwer. 
Urd. Alber, Schmid. Ambros Mayer. Dionis Albrecht Schuster. Simon Rees, Maurer. Adam baueescher, 
Maurer. Sigmund Kult, Schreiner. Joh. Bapt. May'r, Nagler. Domin. Bauser, Huterer. Isfdor Jun- 
ker, Schneider. Von Zepfenhan: Ge. Bippus, Maurer. Thad. Fleig, Wagner. Melch Gri nm 
Zimmermann. Joh. Flaig, Schuster. Bonaventur Bippus, Brauer Octmar Grim, Schmit., Fidel Reger, 
Schneider. Von Zimmern unter der Burg: Joh. Be##t. Geiißer. Matth. Geißer. Anton Egardt, 
Brauer. Joh. Bapt. Schwarz, Brauer. Joh Geißer, Schuster. Joh. Nep. Schwarz, Schäfer. Benedit 
Schwarz, Schäser. Ge. Sauter. Jof. Schwarz, Ledrer. Kön. Hberamt. 
Altdorf. Der bei dem Fußjäger-Bataillon König gestandene Premier Joseph Denzler von Bayenfurtth 
dißeitigen Oberamts ist den 7. Okt. d. F. aus dem Lager bei Wien kreulos enewichen. Simtliche Hoch= und 
Wohllöbl. Behörden werden daber ersucht, auf dentelben zu fahnden, ihn im Betretungéfall zu arretiren, und 
bieher an das Oberamt einlsefern zu lassen. Den 4. Dre. 1909. Kön. Oberamt. 
Cantstadt. Der bei dem Königl. Infanterie-K giment v. Scharfenskein gestandene Gemeine Wilhelm 
Kull, etzemgliger Bürger allhier, ist am 12. Nov. qus der Gunison Ludwigsb urg desertirt. Es werden nun
        <pb n="522" />
        304 
alle Civil und Militckr-Behörden ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, ihn auf Betreten zu arretiren, und 
entweder an hiesiges Oberamt oder an die Militär-Behörde wohlverwahrk einliefern zu lassen. Den 11. Dec. 
1800. Kön. Oberamt. 
r— 
Ehingen an der Donau. Der bei dem Kön. Chevaurlegers-Regiment Herzo einrich gestandene 
Gemeine Joseph Mißler von Rißdissen ghurtg. ist den 1. Okt. d. J. vom Armee- 8, in . pe mit 
dem Dienstpferd samt Sattel und Zeug treuloserweise desertitt. Alle Hoch= und Wollbbl. Obrigkeiten werden 
geziemend ersucht, denselben im Betrerungsfall zu arretiren, und entweder hieher oder an gedachtes Militär= 
Eo#nmando einliefern zu lassen. Den 30. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
Ehingen an der Domau. Die bei dem Fußjäger-Bataillon von Ncuffer gestandene Gemeine Se#a-, 
stian Waldmann von Niederhofen, und Caspar Völk von Oberdischingen, hiesigen Oberamts gedürtig, sind 
vom Kön. Württemb. Armee-Corps in Oestreich treuloserweise, ersterer den alten, lezterer den 10. Oktob. 
d. J. desertirt. Alle Hoch= und Wohllöbl. Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, auf dieh H,prterr 
zu fahnden, dieselbe im Betretungsfall zu arretiren, und entweder hieher oder an gedachtes Kön. Militr-Com- 
mando einliefern zu lassen. Den 30. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
CEoingen an der Donau. Der bei dem Kön. Infanterie- Repinment von Scharfenstein gestandene Franz 
Hild von hier, ist den 2F. Sept. d. J. aus der Garnison Ludwigsburg treuloserweise desertirt. Alle S#ch- 
und Woyllöbl. Behdrden werden daher geziemend ersucht, auf e Deserteur zu fadnden, und dentelben auf 
Betr ten zu arretiren, und entweder an die unterzeichnete Stelle, oder an gedachtes Militär-Commando ein- 
lietern zu lassen. Den 30. Nov. 1809. Kön. Oberamt. 
Ibnvy. Michael Wanner, Gemeiner unter dem Fußjäger-Bataillon König, gebürtig von hier, ist den 
aa. Okt. d. J. auf dem Marsch von Krems in Drsterreich desertirt. Alle Hoch= und Wobllöbl. Milikar= und 
Civil-Behörden werden daher geziemend ersucht, auf riesen Deserteur zu fahnden, denselben im Betretungs- 
fall zu arretlren, und entweder an das nächstgelegene Militär-Commando, oder an unterzeichnete Stelle wodl- 
verwahrt einliefern zu lassen. Den 0. Dec. 1809. Kön. Oberamt. 
Nürtingen. De unter dem Kön. Artillerie= Corps gestandene Gemeine udwig Koch, von Oberboi- 
hingen, hiesigen Oberomts, ist von dem Armee-Corps in Oestreich treuloser Weise deserkirt. Alle Soch= und 
Wobllôöbl. Obrigkeiren werden daher von unterzogener Behörde ersucht, auf den Drserteux zu fühnden, uno ihn 
im Betretungsfall entweder an das hiesige Oberamt, oder der nächstgelegenen Millrär -Behörde zu übergeben. 
Den 4. Dec. 1800. Keôn. Oberamt. 
Ochsenhausen. Joseph Koch von Mittelbuch, disstitigen Oberamts, Gemeiner beim leichten Infanterie= 
Bataillon von Wolf ist den „3. Oct. in Oestreich auf dem Marsch deserrirt. Auf Bettreten wird geziemend 
scheten.) ihn an das Regiment oder hieher an das Oberamt zu liesern. Den 4. Dec. 1800. Oberamt. 
  
Ellwangen. Der nächstkünftige kalte Markt wird auf den bisher gewöhnlichen Termin, und zwar: 
der Roßwarkt am Montag und Dienstag den Zeen und oten, der Rindviehmarkt am 10., und der Krämer= 
markt am 11. Jan. des folgenden Jahrs, so wie im verstoßenen Jahr durchgängig, nach den in dem Rönig= 
reich Württemverg allgemein geltenden Marktgesezen und Verordnungen dahier abgehalten werden, welches hie- 
mit öfferslich dekannt gemacht wird. Den 11. Dec. 180s. Kön. Württ. Kreisamt. 
-Welzheim. Jobonn Gottlieb Traub, ein hiesiger Bürgers-Sohn, 23 Johr a#t, § Fuß 6 Zoll 0 Ein. 
im Meß haltend, hat sich kürzlich eines an dem Gerichksverwandten Johann Georg Weber davier begangenen 
Diebstadls schuldig gemacht, und ist, ehe er ergriffen werden konnte, entwichin. Er hat gelbbraun: kurz ab- 
geschnittene Haore, war bei seiner Entweichung mit einer ledernen Schilrkaxpe, einum blau und weis gestreif- 
ten Wammes, einem blauen Brusttuch, kurzen weis ledernen Hosen und Stiefeln bekleidet. Da an der Bii- 
sahung dieses Diebs und Flüchtlings, der wegen früher begangener Diebstähle chen Fastungsstrase er#anden, 
hr veel gelegen ist, se werden alle obrigkeitliche Behörden aufgesordert, auf denselten zu ahnden, ihn auf 
Betreren zu arretiren, und gegen Ersaz der Kosten wohlverwahrt hieter einliesern zu lassen. Den 9. Des, 
1809, Koͤnigl. Oberarat.
        <pb n="523" />
        Nro. 58. 1809. 505 
Könglich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samstag, 23z. Dec. 
  
  
Königl. Decret, die Einführung einer Cocarde vom 1. Jan. 1810. an bekreffend 
d. d. 14. Dec. 1800. 
Da Se. Königl. Mas,. zu verordnen gnädigst geruht haben, daß vom r. Januar 
des nächstkünfeigen Jahrs an, von allen denjenigen, welche öffentliche Aemter bekleiden und 
Sr. Königl. Majestt verpflichret sind, mithin von sämtlichen Königl. Dienern, die 
im Rang-Reglement stehen, ingleichem von den Magistrars= Personen, Schultheissen und 
Richtern der Lur und Doͤrfer, wie auch von den verpflichteten Aktuarieg und Substitu- 
ten, jedoch mit Ausschluß der sogenannten Dienerschaft im ener Sinne, besonders aller, 
welche Livree tragen, wenn sie gleich im Rang-Reglemene erwähnt sind, eine Cecarde ge- 
tragen werde: so wird solches hiemit zur Nachricht und Nachachtung mit dem Anfügen be- 
kanne gemacht, daß den Kreis-Aemtern Muster: Cocarden zur weiteren Verbreitung und 
Besorgung der Einführung derselben werden zugesandt werden. Decretum, Srutrtgart im 
Königl. Staats-Ministerium, den r4. Dec. 1809. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
Die Einlieferung der rükständigen Brand-Umlagen und ausstehenden Umlags-Urkunden betr. 
Sämtliche Königl. Oberämter werden hiemit erinnert, sowohl die Brandversicherungs- 
Beiträge für Balingen, als die übrigen von andern Umlagen noch herrührenden Rükstände 
an die Brandschadens= Versicherungs-Casse baldmöglichst einzuliefern, wie auch die ausste- 
henden Umlags-Urkunden in der längst vorgeschriebenen tabellarischen Form der gedachten 
Casse einzuschicken, nämlich, daß über jede Umlage ein besonderes rabellarisches Verzeichniß 
verfaßt, mithin nicht alle Umlagen nur in Ein Berzeichniß gebrachr, und darinn in der 
##ten Columne die Orte; in der 
aten Columne das Cataster jeden Orts, 
3ten Columne der Betrag nach dem Cataster jeder ausgeschriebenen Umlage, 
Aten Columne die wirkliche Umlage, 
und in der 
Sten Columne der bei Nr. 4. gegen Nro. 3. sich etwa ergebende Ueberschuß bemerke, 
und wenn sich kein Ueberschuß zeigen sollte, jedoch die Columne beigefüge, und
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        506 
darinn bemerkt werden soll, daß nichts gefallen sel. Stuttgast, in Koͤnigl. Ober- 
Regierung, Ober-Polizet-Departemenc, den 7. Dec. 1809. 
Derret der Kön. Ob. Fin. Kammer, Depart. der indirekten Steuern, d. d. 20. 
1809. betreffend die Erläuterung der Verordnung vom 6. Oec. d. J. wegen Aufhebung des 
Transito= Zoll vom baaren Gelde. 
Den Kömgl. Ober Zoll-Aemtern wird hiedurch zu erkennen gegeben, daß die durch das 
Sctaats= und Regievungs= Blace Mro. 7. dieses Jahrs bekgunt gemachte Verordnung wegen 
Aaufhebung des Transito-Zollk vom baaren Gelde sich allein auf dasjenige baare Geld oder 
Cemanti beziehe, welches in dem Königreiche Bayern aufgegeben wird, oder dahin addres- 
sirt ist, und durch die dissettigen Staaten transitirt, daß mithin in Beziehung auf den Tran- 
stto-Zoll von dem übrigen baaren Gelde es bei der Bestimmung der Zoll-Ordnung verbleibe. 
Rechts-Erkenntniße des Kön. Ober Tritunals. 
1) In der bei dem vormaligen Kaiserl. Reichshofrarhe eingelegten, nun vor das Ks-- 
nigliche Ober-Tribunal zu rechtlicher Enescheidung sich eignenden Appellations-Sache von 
Oehringen, zwischen der Rosine Philippine Weidner cum curatore zu Weinspach und cons. 
Klägern, Appellanten an einem, und der Marie Catharine, Wittwe des Johann Caspar 
Murr's., jeze verehlicht an Johann Adam Rikert zu Michelbach, Beklagter, Appellatin am 
andern Theil, Vererbung aus einem Ehevertrag betreffend, wird die absolutorische Urthel 
voxiger Instanz, unrer Vergleichung der Appellations Prozeß= Kosten bestätigt. Tübingen, 
den 9. Det. 1809. « 
e)Jnderbeid-mchemaligenKaiserfichenReichs-Kammergerichtentchängiggemacky 
ten, nun vor das Königl. Ober-Tribunal gehörigen Appellations-Sache von der Fürstlich 
Hih nlohischen, über das Schuldenwesen des Steuer: Sekretärs Burger niedergesezt gewe- 
senen Commission zu Langenburg, zwischen dem Pfarrer Fürer in Elpersheim, jeze dessen 
Witewe mit ihrem Geschlechts Vormunde, Imploratin, Appellantin an einem, sodann 
dem vormaltgen Patrimonial-Obervogt Eisenmenger, als Güterpfleger der Burger'schen 
Ganntmasse, Imploranten „Appellaten am andern Theil, die Herausgabe verpfändeter Ak- 
tiv-Schuldscheine betreffend, wird die von dem Nichter voriger Instanz unter dem 20. Au- 
gust 18o#§. gefällte Urthel bestätigt, und der in der Appellations-Instanz aufgegangene 
Prozeß-Kostens-Belauf verglichen. Tübingen, den 14. Dec. 1809. « 
Erkenmtniße des Kön. Ober-Justiz-Collegii Iiten Senaté. 
1) In der Appellationssache von Ebingen zwischen den Gläubigeru des Alrt Ulrich Reh- 
fuß,„Meggers daselbst, Klägern Appellanren, und Veronika, des Alt Ulrich Rehfuß Ehe- 
frau, cum curakore, Beklagten, Appellatin, wurde die von den Klägern Anten ergriffene 
Appellarion von Amtswegen verworfen, auch der von ihnen evenmaliter gebetenen Zulassung 
zur Nullitäten-Deduktion in principali bei Christian Schott nicht Statt gegeben, übrigens 
Margaretha, des Mathias Beck Ehefcau, zur Ausführung der Nullitäten in principali zu- 
gelassen. Stutegart, den 1. Dec. 1809. 
a) In Wechselklag= Sachen des Ludwig Friedrich Zeller zu Seucegart, Klägers, wider 
Dec. 
„
        <pb n="525" />
        so7 
den deinwandhaͤndler Jakob Stikel daselbst, Beklagten, wurde lezterer zu Bezahlung der 
Wechsel-Schuld von Joo fl. nebst Zinsen à 6 pro Cenr, und in den Ersaz der Kosten ver- 
urtheilt. Seuteg. den r3. Dec. 1809. 
4— 
Vermöge allerhöchsten Decrets vom 7. Der. haben Se. Königl. Majs. den sellher 
bei dem Königl. Cabinets-Ministerio angestellten Geheimen Legatlons-Secretatr Seeger 
bei der Königl. Gesandischaft in Paris als Lega'ions= Secretaip mit dem Charakter und 
Rang eines Capttain anzustellen, und dagegen an die Stelle desselben, den bisher bei der 
Königl. Gesandtschaft in Paris angestellren Legarions= Secretair v. Grempp im der glei- 
chen Eigenschaft zu dem Departement der auswär#igen Angelegenheiten nach Stuttgart zu 
versejen geruht. 
  
  
Stutegart Der Reches-Candidat Friedrich Carl Schmid von Winnenden ist nach 
erstandener Prüfung als Königl. Advokar angenommen, und in dieter Eigensbafe bei dem 
Königl. Ober-Justiz= Collegio II. Senats an heurigem Tag beeisiger und immatriculirt 
worden. Den 12. Dec. 1809. 
— " 
Bebenhausen. Da der unterm r. Nov. vorgenommene Verkaufs = und Verleihungs-Versuch über 
die hiesig herr chaftliche Ziegelhürte, unter Einrcuumung eines freien Dispositions-Rechts auf beede Fälle, der 
allerhöchsten Erwartung nicht entsprochen hat, so solle dieselbe, wie sie in dem Staaks und Regierungs-Blart 
vom 19. Aug pag. 33. beschrieden ist, num unter den altern Bedingungen, welche bei der Verleihung vom. 
O. Sept. lestgesezt worden, nochmals verlieben werden. Zu dieser Verpachtung haben wir Montag den 22. 
Inn 1810 bestimmt, wozu die biebhaber mit Zeugnissen uber ihr Prädikart und Vermögen versehen, hiemit 
eingeladen werden. Den 15. Dec. 1808. Kreis-Steuerrath des Rotenburger Kreises u. Eameralverwalter 
zu Bebenhausen. 
Rottweil. Die unterzeichnete Beamtung wird in Gefolge allerhöchsten Auftrags vom 20. Nov. nach- 
stehende Realität n nochmals zum ä#ffentlichen Aufstreich bringen, und zwar: Donnerstag den 28. Dec. Vor- 
miktags o Uhr in der Wohnung des Beamten: a) das sogenannte Blakternhauß, ein 3 stokigtes Wohnhauß, 
bestehend in : Stuben, 4 Kammern, 2 Holzkammern und 2 Böden; b) die sogenannte Steigkapelle ausser- 
halb der Stadt auf den Abbruch oder mit der Aren n#ch der Wahl der Liebhaber; c) 11 metallene Giocke 
148. Pfd. im Gewicht haltend. Samstag, den 30. Dec. Vorm ttagẽ 9 Uhr im Jungbronnen, den sogenan- 
ten Jungbronnen, ein mineralliches Bad, 1 Samde von Rottweil enklegen, bestehend ãus einem 2 sstoͤkigten 
Wohn= und Badhauß mit Wirthschafts-Gerechtigkeit, das im untern Stok 1 Wohnstube, 1 Kammer, Küche, 
Pferdstall Wagenschopf, Badhautz, Resselhauß und Holzlege. Im zweiken Stok: 6 Zimmer, 2 Küchen, 
Kammern, und # sum Gotkesdienst eingerichtetes Zimmer, mit 2# kleinen Glecke. Im drikten Stob: r. 
Hruchrhodem. und Fruchtkommer enthält. Dabei befindet sich: ein 2 stokigte Scheuer, in welcher 3 Roß= und 
Rindviehstallungen angebracht sind. Ferner: 1 besonderer doppelter Schweinstall, und das Badbronnenhauß. 
Zu diesem Hof gehören und werden verkäuflich abgegeben: uFzel I1. Vrtl. Garten, 15. Ichrt. 2# Vrt. Wiesen, 
27 Ichrt 14 Vrtl. 4% Ruth. Aeker, 206 Ichrt. 3 Vrtl. 27 Ruth. Allmand, und 1 Ichrt. Thannen-Waldun- 
gen. Ferner: 2 er Bad-Kessel nebst Barzudern und das übrige erforderliche Geschirr. Dieses Hofgm ist 
zur Pferd Rindvieh= und Bienenzucht vorzüglich gut situirt, und kann mit einigem Aufwand zu einem sehr 
einträglichen Maz erhoben werden. Die Liebhaber zu diesem Bad= und Holgut haben sich über ihre Vermö- 
ens= Umstande und ihr Prädikat mit obrigkritlichen Zeugnissen auszuweisen, und können dann die Verkaufs- 
biekte einsehen und der Aufstreichs -Verhandlung anwohnen. Den 9. Dec. 1809. 
..... ..,. Koͤnial. Stiftungs-- Verwaltung. 
Gebadh Die Stadt Heuvach ist entschlossen, zu Deckung ihrer über den Krieg aufgenommenen VDas- 
siv-Schulden, noch weitere zoo Stük Schaafwaar. die Sommer-Waide 1810. 1811. und 187a, aufzu-
        <pb n="526" />
        503 
schlagen, und ist zur Verleihung dieser Sommer-Schagewaide der 39. Dec. ausgesezt. Es wird daher die- 
ses Vorhaben dem Publikum bekannt gemacht, dami sich die Siebhaber hierzu, mit obrigkeitlichen Attestaten, 
ratione ku½n Meister-Rechts, Prädicats, Vermögen, an besagtem Tage, Morgens 0 Uhr, auf dem Rath= 
dauß zu eubach einfinden, die Bestands? Conditionen vernehmen, und der Verleitng dewengg woltm Den 
9. . 1809. . ramt Gmuͤnd. 
Teonberg. Das gleich unterhalb der Oehl= Mähle zu Hemmingen vorzunehmende Brückenbauwesen 
wird bis Donnerstag den 98. Decemb. Vormittags 0 Uhr zu Hemmingen in Abstreich gebracht werden. Die 
Liehaber können sich um die nähere Bedingungen bei dem hiesigem Oberamt täglich erkundigen. Den 4. Dec. 
t 
1809. Koͤn. Oberamt. 
Tübingen. Die Schaafweide zu Ofterdingen, Tübinger Oberamts, welche 300 Stuͤk ertraͤgt, wird 
bis Donnerstag den 28. Dec. auf weitere Jahre vom r. Merz 1810 bis 1813. auf dem Rathhaus zu Of- 
terdingen Vormittags 10 Uhr an den Meistbietenden verliehen werden. Die Liebhaber werden zu dieser Ver- 
bandlung mit Meister= und Concessions -Briefen, auch Zeugnissen ihres Vermögens und Aufführung eingela- 
den. Den 13. Dec. 1809. Kön. Oberamt. 
Wannenthal. Da die unterm . vor. Mon. vorgenommene Verleihung der herrschaftlichen Schaaf- 
weide zu Wannenthai, auf welcher vo# Stük aufgeschlagen werden dürfen, per Decr. d. d. 20. Nov. Baller= 
gnchigst nicht genehmigt worden ist, so wird die wiederholte Verleihung bieße Schaafweide auf die 2 Jahre 
von Lichtmeß I810 — 181 2. bis Dienstag den 16. Jan. 1870. Bormittag 9 Uhr in dem Wohnhauß des 
herrschafel. Beständers zu Wannenthal vorgenommen werden, wo sich die Liebhaber mit obrigkeitlichen Atte- 
staten über Prädicat und Vermäögen versehen, einsinden wollen. Den 72. Dec. 1800#. 
Kreis= Steueramt Rottenburg und Cameral-Verwaltung Ebingen. 
Altenstaig. Den 38. Febr. 18ro. wird die Conscription im hiesigen Oberamt wieder vor sich gehen; 
es haben daher auf diesen Termin sämtliche ledige Leute aus hesigem Oberamt vom 1#ten bis zum 40 Jahr 
ohne Unterschied, da die Militärpflichtigkeit allgemein ist, sich in hiesiger Oberamts-Stadt unter Vermeidum 
der im Conscriptions- Gesez bestimmten Nachtheile und Strafen zu stellen, indem keinem die Ausftucht, bu n 
er nicht insbesondere citirt worden seie, zu Statten kommen wird. Den 7r2. Dec. 1800. K. Oberamt. 
Baknang. Sämtliche abwesende Conscriptionspflichtige des hiesigen Oberamts werden hierdurch von 
Oberamtswegen aufgefordert, sich zur Vorname der GConscription in den ersten Tagen des Febr. künft. Jahrs 
in ihrem Heimwesen einzusinden, um sich zur bestimmten Zeit vor hiesigem Oberamr stellen zu können, wi- 
drigenfalls sie die aus ihrem Ausbleiben entstehenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben we D###n 15. Dec. 
1809. n. Oberamt. 
Blaubeuren. Da in den ersten Tagen des künftigen Monats Januar, in dem hiesigen Oberamt, 
mit dem neuen Conseriptionsgeschast der Anfang gemacht werden wird, so werden samtliche Königl. Hochlöbl. 
Oberämter und übrige Ortévorsteher gebeten, den, zum Oberamt Blaubeuren gehörigen, sich auswärts be- 
findlichen Cantonisten aufzugeben, daß sie sich auf gedachte Zeit unfehlbar in ihrem Heimwesen einfinden sol- 
len. Den ec. 1809. . Koͤn. Oberamt. 
Böblingen. In dem hiesigen Oberamt wird gleich zu Anfang des Januars 1810. die Militär-Con- 
scription nach den neuesten Conseriptions-Gesezen erneuert werden. Es haben sich daher alle abwesenden 
Militärpflichtigen aus demselben mit Inbegriff der bisher eremten und nur mit Ausnahme derer, die schon 
2mal als unbedingt untüchtig erfunden worden sind, bis zum Neujahr zur Musterung in ihrem Heimwesen 
einzufinden, und ist hernach keiner mehr ohne neues vorschriftmäsiges Certificat auswärts zu dulden. 
10. Dec. 1800. 4 Kön. Oberamt. 
Ebingen. Smtliche zu dem Ebinger Oberamts-Bezirk gehörige Conscriptionepflichtige untergebene 
werden hiedurch ausgerufen, bei der nach dem neuen Jahr vor sich he en Revision der Conscriptions- Liste 
behoͤrig zu erscheinen; bei Vermeidung der bekannten gesezlichen Strafen. Den 13. Der u#c t 
n. eramt. 
Maulbronn. Alle Conseriptionspflichtige des hiessgen Oberamts werden hiemit aufgefordert, bis den 
16. Jan. 1810. zu Hause zu erscheinen, indem an diesem Tag die jährliche Musterung anfangt. Den S. Dec. 
1809. Koͤn. Oberamt. 
Mergentheim. Die von ihrer Heimath abwesende Gonfcriptionspflichtige des hiesigen Oberamts, und 
besonders auch solche, welche nach den früheren Conforiptions-Gesezen exemt waren, werden dei Vermeidung
        <pb n="527" />
        500 
der durch das Gesez bestinunten nachtheiligen Folgen aufgesordert, sich nach Hause zu begeben, und bei der 
im Asangoe Iauus 1810. vorzunehmenden Musterung vor der Oistrikts-Commission Elschteinen. Den 
c. 1809. n. Oberanit. 
Nagold. Bis den 14. Jan. 1810. nimmt in dem disseitigen Oberamt die jaͤhrliche Musterung ihren 
Anfang. Es werden daher alle und jede abwesende Gonseriptionspflichtige des Oberamts Nagold, ohne Unter- 
schied, auf welche Zeit ihre Cerkisicate ausgestellt sind, aufgefordert, sich ohnfelbar bei dieser Musterung ein- 
zufinden, indem nicht nur die in den Conscriptions-Gesezen bestimmte Strafen gegen sie angewendet, sondern 
auch das Vermögen derer Abwesenden, welche schon längstens in ihre Heimat zur#kberusen worden sind, als 
bereits, schon angotirt, zur Confiscation gebracht werden würde. Zugleich werden alle Hoch= und Wohllöbl. 
Obrigkeiten geziemend sah, die in ihrem Amtsbezirk sich aufhaltende Militärpflichtige des Oberamts Nagold 
in ihr Heimwesen zu weisen. Den 14. Dec. 1800. Kön. Oberamt. 
Riedlingen. Es werden hiemit alle, aus dem biesigen Oberamt mit oder ohne Erlaubniß abwesende 
Conseriptionspflichtige aufgefordert, sich bis zu Ende Decembers in ihre Peimet zu verfuͤgen, widrigenfalls 
ie -als wirkiiche Abwesende in die Conscriptions = Listen aufgenommen, und nach den vorliegenden allerhöchsten 
esezen behandelt werden würden. Uebrigens werden alle Hoch-und Wohllöbl. Obrigkeiten geziemend ersucht, 
die in ihrem Amtsbezirk sich aufhaltende Conseriptionspflichtige des Oberamts Riedlingen in ihre Heimat zu 
weisen. Den 12. Dec. 1809. Kön. Oberamt. 
Saulgau. Alle aus dem hiesigen Oberamts-Bezirk mit Erlaubniß, oder sonst auf kurze Zeit abwe- 
sende Conscriptionspflichtige Unterthanen werden anmit aufgefordert, sich bis Anfang Febr. 1810. wegen be- 
vorstehender Conscription in ihrer Heimath einzusinden, und bei ihren Orts-Vorgesezten sich zu melden, wi- 
drigenfalls würden sie als wirkliche Abwesende in die Conscriptions-Listen aufgenommen, und als solche nach 
den allerhöchsten Gesezen behandelt werden. Den 1##. Dec. 1800. K. Wurtt. Oberamt. 
Saulgau. Da die nach bekannten abwesende militärpflichtige Untertbanen= Söhne des Oberamts 
Saulgau unerachtet der öffentlichen durch das Kön. Staats= und Regierungs-Blatt erfolgten Einderufungen 
bisher noch nicht erschienen sind; so werden dieselbe anmit zum dritten = und leztenmal aufgefordert, daß sie 
sich binnen 8 Monaken, und zwar bei Strase des Verlustes ihres Bürger= u. Unterthanenrechts, und Consisca= 
tion ihres Vermögens bei dem dasigen Oberamt einfinden, als von Saulgau: Joh. Nepom. Hepp, Ehi- 
rurgus. Jak. Wiedmann, uud Gallus Vogel, Zimmerleute. Jak. Raichle. Conr. Bleicher, und Franz 
Casp. Bleicher, Beker. Joh. Mich. Gruber, und Joh. Nuhßbaumer, Mezger. Ign. Klemm, Rotgerber. 
Jak. Sauter, Mezger. Dominik. Keller, Gärkner. Jos. Ant. Gumpfer, Beber. Lor. Braunger, Mezger. 
Peter Naichle, Bierbrauer. Ludw. Oestermann. Jak. Stühle, Schuster. Joh. Bahnmüller, Wagner. Joh. 
Ge. Keppeler, Hutmacher. Joseph Oestermann. Dominik. Gumpfer, Weber. Math. Birkhofer, Wollenwe- 
der. Alois Buchbinder, Sattler. Franz Joseph Möhrle, Rotgerber. Jos. Brändle, Maurer. Ge. Saurer, 
Maler. Joh. Haller, Schneider. Ferdin. Brändle, Kiefer. Andr. Bildstein. Jos. Brändle, Wollenwiber. 
Joh. Danner, Bek. Franz Tav. Schepp, Kiefer. Joh. Eichbaum. Joh. Ge. Lorinser, Müller. Ignaz 
Schäffler, Bek. Casp. Bleicher, Leineweber. Rochus Haller, Sattler. Gregor Müller, Schuster. Joseph 
Anton Birkhofer, und Joh. Baldauf, Schuster. Anton Stecher, und Jos. Anton Rigger, Schneider. Joh. 
Bapt. Gumpfer, Bek. Alois Schegg, Schneider. Andr. Hoch, Drechsler. F. Jos. Lehn, Bruer. Josepb## 
Sauter, r*— Joh. Bapt. Ott, Mezger. Jos. Anton Raichle, Schneider. Sebast. Schäffter, Soeiker. 
T= Weh, Schuster. Anton Haller, Bek. Euseb. Staud, Schreiner. Joh. Ge. Wekemann, Orgelnmacher. 
Jof. Scerk, Bek. Joh. Franz Fuchs, Schreiner. Nepem. Saiber,. Joh. Kässinger, Füärber. 
afner. on Mengen: Matth. Bauknecht, Rotgerber. Jakob Vogel, Schreiner. Mich. Schönmetz= 
ler, Glaser. TKav. Luib, Brauer. Casp. Bek, Hurmacher. Jos. Kihlc, Kaufmann. Joh. Bapt. Sauter, 
Tucherer. Oomin. Lambert. Leonh. Mäntel, Zimmermann. Franz Mäntel. Jak. Mäntel. Lurw. Wald- 
raff, Schlosser. Conr. Stephan, Mezger. Martin Bauer, Wagner. Bernh. Baur, Weber. Joh. Evangel. 
Wetzel, Bierbrauer. Anton Knoll. Ancton Eisele, Sattler. Ign. Eisele, Bierbrauer. Franz Mannhart, 
Schreiner. Martin Mannbart, Schuster. Georg Hagmonn, Mezger. Themas Lander, Kiefer. Joh. Ge. 
Kuprecht, Hutmacher. Jos. Koch, Mezger. Franz Wezel, Hammerschmid. Mart. Jung, Waffenschmid. 
Martin Bolter, Schloßer. Franz Zolter, Schlosser. Jos. Welte. Franz Joseph Bachmann, Kaufmann. 
aurenz Fidel Sauter, Bierbrauer. Joh. Gruber, Zeugmacher. Casp. Bachmann, Schneider. Martin Kel- 
ler, Bek. Mark. Keßler, Motgirber. Marl. Kek, Schuster. Ge Lutz, Rotgerber. Marimil. Luib. Alois 
NRönig, Serikkr. Coar. Rupaner, Schloßer. Bernhard Rupaner, Mezger. Matth. Lieber, Weber. Ignaz
        <pb n="528" />
        510 
bieher, Weber. Mateh. Baur, Schreiner. Joseph Wilhelm, Schreiner. Fidel Wezel, Barbierer. Caspar 
Wezel, Schuster. Hermann Mannhart, Chirurgus. Jos. Mannhart, Schkuster. Von Heudorf: im. 
Rauser, Zimmermann. Anton Zimmerer. Carl Gaßmann. Joh. Kaseneter, Maurer. Joh. Georg Spät, 
Bek. Jos. Schnitter. Pirmin Oswald. Ven Altshausen: Mich. Engenhard, Sattler. Seb. En- 
genhard, Brauer. Jos. und Casp. Sterk, Schreiner. Jos. Erne, Bek. Thom. Figel, Gärtner. Anton Fi- 
el. Chirurgus. Mich. König, Bierbraurr. Anton Rimmele, Müller. Matth. Manz, Wagner. Suem 
Een, Schneider. Jos. Ank. Mohr. Joh. Nepom. Moßr. Conr. Walser, Bierbrauer. Augustin Eisele. 
Von Moosheim: Jos. Tagemann. Joh. Weber. Jofs. Boller, Bierbrauer. Conr. Hepp, Schreiner. 
Von Engenweiler: Jos. Stadler. Von Bondorf: Joh. Michelberger. Von Steinbrun- 
nen: Frz. Tav. Loderer. Joh. DOirlen. Joh. Ge. Galleker, Nagler. Joh. Bapt. Pauler, Brau#r. Eu- 
gidi Lauler, Schuster. Pankz Glaner. Von Bierstetten: Anton Mock. Joh. Bapt. Mock, Mez- 
hr. Joh. Mock, Mezger. Bon Allmannsw eiler: Anton Muͤller, Brauer. Anton Jag. Joseph 
r, Zimmermann. Jos. Musterle, Müller. Jos. Mayer, Maurer. Franz Jos. Knoll, Kiefer. Von 
Sversbach: Joh. Ge. Heckler, Mezger Bernh. Feischer, Brauer. Anton Heckler. Frz Joseph Neher, 
Mezger. Mettb Hauser, Mezger. Fidel Müller, Schmid Bapt. Mäller, Müller. Frz. Jos. Hau. Joh. 
Se. Boll. Von Ried: Ich. Mart. Margquart, Schneider. Von Fleischwangen: Conr. Eisele, 
So##und. Frz. Ant Gündele, Bauer. Von Kreenried: Jakob Arnold, Schreiner. Von Mincel= 
beuren: Jos. Butsch, Gärtner. Von Pfrungen: Anton Mart. Ramsperger Tav. Fetscher. Frz. 
TFav. Schoppeler, Wagner. Von Ober weiler, Schultheißenamt: Vom Baadhaus: Dhil. Weis- 
haar, Brauer. Anton Weisbarr, Schminer. Von Schwemme: Frz. Jos. Gasser, Schlosser. Won 
Atzenberg: Ferd. Rauch, Wagner. Fr d. Rauch. VWon Buch: Ge. Weis. Von N ied: Bapt. 
Beos. Kav. Cakuß. Ge Wris Von Haggenmoes: Jos. Rimmele, Bauer. Jos. Rauh, Brauer. 
Ge. Rauh. Ant. Gindele, Brau.r. Joh. Gindele, B ek Von Hundsrukri: Jofs. Vang, Schr iner. 
Von Schwarzenbach: Jos. Müller Joh. Müller, Mezger. Ant. Müller, Kiefer. Zollenreu= 
ther Schuttheißenamt: Von Spiegler: Joh. Späth, Braurr. Von Unterauen: Jakob Hund. 
TFaver Hund. M'ois Hund. Jos. Hund. Von Espach: Ge. Maucher. Von Hötten reuthe: 
Horth, Boller, Drechsler. Roph. Kern, Schreiner. Von Milpisbaus: Anselm Kern, Brauer. 
on Königsegg wald: Mutth. teiherr.# Joh. Fetscher, Bramer. Ge. Bechinger, Kiefer. Meinr. Grün- 
vogel, Weber. Anton Katzenmoyer, Koch. Mart Braun, Schuster. Ignaz Wendlinger Gärtner. Von 
Hoßkirch: 1 Molikor, Sattler. Jmaz Stutz, Sattler Ferdin. Stutz, Schuster. Von Ried- 
hausen: Jos. Haug. Von SESbenweiler: Math. Birkbofer, Gerber. Wunibald Fiderle, Schnei- 
der. Anten Hauserer, Schuster. Throd. Bosch. Jostph Sik, Brauer. Anton Arnold, Braurr. Von 
Unter weiler: Martin Nell, Schreiner. Von Baupach: Jak. bang, Müller. Von Königs- 
e8 Jos. Ermler, Kiefex. Joh. Muͤller. Zimmermann. Von Gugenhausen: Matth. Leiß, Müller. 
7 Gebhar#, Brauer. Ge. Hör, Zimmermann. Von Herbertingen: Ge. Buhlander, Schneider. 
mten Nasal, Mäger. Carl Rothacher. Casp. Laub. Bonaventur Weist, Schmid. Willb. Furst, Mezger. 
Jos. Anten Fürst. Laurenz Rheiner, Hutmacher. Bonavenkur Buck. Waffenschmid. Meinr. Blattler, Sate- 
kr. Norbert Seyfried, Saktler. Steph. Bücheler, Siebwacher. Joh Dehm, Mezger. Matth. Dehm. 
Ign. Bücheler. Sailer. Carl Dihm, Schuster. Wunibald St dele, Gärtner. Ant. Enginhart. Johann, 
und Jakob Engebart, Bräuer. Von Mieterkingen: Balkhafar Köberle. Von Fulgenstatt: 
Wendelin Rimmele, Sattler. Seb. Dobler. Job. Dobler, Müller. Laurenz Suk, Bierdrauer. Lath. 
Kuhm, Schuster. Jos. Siebenrok, Bek. Anselm Siebenrok, Bieebrauer. Sebast. Siebenrok, Sekler, Joh. 
Sckramm, und Simon Schramm, Mezger. Scbast. und Jakob Fuß. Von Scheer: Josph Dirr. 
keop. Burk, Wagner. Leop. Wiedmann. Conr. Rhein, Uhrenmacher Jakob Bärtler, Schäfer. Ant. Bärt- 
ler, Chirurgus. Ignas Kieferle, Weber. Gasp. Zimmerer. Andr Nolle, Feilenhauer. Ignaz Rhein Anton 
Koein, Schneider. Wilib. Zimmerer, Avotheker Wunibald Stump. Schlosser. Wilibald Kieferle, Sekker. 
Erz. Tav. Schafhürcl, Friseur Jos. Friep Schafbütel, Schloßer Joh. Ant. Schofhntel, Zeugmacher. Frz 
Jos. Glaser, Uhrenmecker. Mateh. Will, Schuster. Joh. Baptist Karl, Schuster. GCark Anselm Karl, 
Schmider. Mich. Häring, Schreiner. Jakob Ills. Wunibald Späh, Schuster. Ant Liebherr, Chiruraus. 
Job. Ge. Gurknecht, Sattler. Tav. Herre, Schuster. Franz Rupel, Schmider. BVon Ennentach: Fidel 
husb, Chirurgus. Jos. Rapp, Gerber. Jos. Singer, Ubrenmacher. Jos. Schlewek, Feilenhauer. Alois Weiß, 
Gärener. Jakob, und Joh. Ge. Luib, Feilenhauer. Caßmir Reiser, Müller. Von Blochingen: Jof.
        <pb n="529" />
        514 
Wiedmann, Bek. Wunib. Laur, Weber. Wun. Strobel, Kiefer. Matth. Strobel. Pelag Schumacher. Joh. 
Widmann. Job. Evang. Blum, Schuster. Mart. Mayer, Saitler. Job. Mayer, Schuster. Nep. Knaus. 
Dismas Bayle. Von Jetkofen: Balthaf. Restle. Jos. Benz. Thada Kräz, Zimmermann. Mr Hof- 
mann, Schuster. Von Friedberg: Roch. Kurfürst, Chirurgus. Alois Ostermapyer, Brauer. Franz Sey- 
ied, Muller. Joh. Riedlunger, Kieser. Von Wolfertsweiler: Bept. Büchelmapyer. Jak. Müller, 
aurer. Casp. Schraub. Von Hohenrengen: Jos. Ant. Müller. Ant. Zipfel, Wcher. Ant. Spinn- 
birn, Kiefer. Vonr. Graf, Wagner. Leon. Ceurer, Schuster. Matth. Burkhard, Apetheter. Johann Kug- 
er, Mezger. Ge. Kugler, Chirurgus. Wilh. Mayer, Schloßer. Tav. Maper, Mezgrr. Georg Müller, 
Schneider. Joseph Weber. Von Böllkosen: Martin, Anton, und Jes. Rauch. Jos. Gräz, Weber. 
de. Gräz, Zummermann. Anton Riedlinger. Carl Hucker. Von Günzkofen: Mich. und Wilibald 
tothmund. Martiu Gräz, Zimmermann. Mich. Hubschle, Metzger. Jos. Wezel. Ven Enzkofen: 
ao. Huker, Bürstenbinder. Andr. Burth, Bürstenbinder: Joseph Fischer, Schneider. Joseph Gruber, We- 
er. Anselm Muͤller, Mezger. Von Ursendorf; Ge—. Obergefäll. Anton Kugler. Joh. Beutler, Zim- 
termann. Ign. Hau Joh. Steur. Von Reppernweiler: Marh. Mock, Weber. Engelbert 
Briem, Schuster. Jos. Braun. Von Eichen: Jos. Wi.naun Ge. Strigel. kudw. Hecht. Von 
Seizkofen: Simon Michelberger, Schuster. Anton Kugler, Mezger. Frz. Joseph Spinnhirn. Wendel. 
nittel, Gerber. Joseph Eitele, Schreiner. Wilibald Manz, Sattler. Joh. Bapt. Gäßler, Gerber. Von 
Oellkofen: Domin. Briem, Saktler. Fidel Reck, Zimmermann. Ge. Fischer. ich. Fischer. Franz 
köfler. Ambros Briemle, Schuster. Von Bolstern: Nepom. Mäller, Schreiner. Marr Rost. Ant. 
Kost, Bek. Gallus König. Conr. Schmid, Kieser. Joseph Schmid, Kiefer. Dionps Schmid, Kiefer. 
Anton Rüst, Maurer. Conr. Steur, Bek. Sebast. Suck, Mezger. Joseph Dienay, Schreiner. Jab. Suck, 
Schuster. Balthaf. Dröscher. Von Hayd: Conr. Boll. Von Heratskirch: Anten Arnold. 
Sedast. Striegel, Weber. Marr Baumann. Thom. Stärk, Bek. Von Rieden: Michael Mezkler, 
Braucr. on Rennhartsweiler: Jos. Wezel. Kön. Oberamt. 
Sulz. Nachbenannte abwesende Militärpflichtige des hiesigen Oberamts, welche cheils auf die erste und 
zweite Citation nicht erschienen sind, theils sich aufs neue entfernt haben, werden unter Androhung des Ver- 
lusts ihres Burger-und Unterthanenrechts und der Vermögens-Confisration hiemit aufgefordert, sich inner- 
halo eines Feremtorischen Termins von 3 Monaten vor dem unterzeichn#ten Oberamt einzusinden, und den 
Consceiptions-Gesezen Folge zu leisten, und zwar werden 1) zum drittenmal aufgesordert von der Stadt 
Sulz: Joh. Jak. Meebold, Mezger. Matth. Mutschler, Weisgerber. Von Wittershausen: Ich. 
Ge. Aberle, Schneidcr. Joh. Mark. Zeller, Weber. Von Rosenseld: Fried. Springer. Mart. Stoz. 
Joh. Schmid. Andr. Dieterle. Von Leidringen: Hans Jak. Rek. Von Gößlingen: Jos. Schneider. 
BVon Binßdorf: Marr Hölle. Makth. Stihle. Jorh. Stähle. Fr. S. Michel Hölle. Dom. Nikel. Jos. 
Stähle. Oom. Nikel. Wilh. Stähle. Alb. Walter. 11) werden zum zweitennal vorgefordert., von Sulz: 
Diil. Heinr. Tag, Bierbrauer. Gottl. Christoph Stoz, Schlosser. Joh. Gortl. Lederer, Schuster. Fr. Eman. 
Sauter, Schreiner. Gottl. Merz, Schuster. Joy. Christoph Bauer, Kupferschmid. Joh. Fried. Güntner, 
Schneider. Jak. Fried. Volz, Schuster. Joh. Jak. Stozer, Schuster. Christ. Kohler, Bek. Joh. Jakob 
Danner, Weber. Ge. Fricd. Bauer, Bierbrauer. Joh. Mocher, Schuster Spuriuz. Von Fluorn: Joh. 
Ge. Kaufmann. Joh. Ge. Schwehr, Weber. Joh. Ge. Sturm, Schmid. Joh. Ge. Storz, Weber. Gottl. 
5, Zimmermann. Andr. Heinzelmann, Weber. Joh. Ge. Epting, Weber. Ehrist. Rieger, Sailer. Von 
i #arswangen: Joh. Ge. Bilger, Schneider. Joh. Maihofer, Wagner. Von Bell: UAndreas 
Meibel, Schneider. Von Wittershausen: Joh. Schäuble, Schreinrr. Von Rosenfeld: Matb. 
#Laufer. Jak. Fischer. Jak. Springer. Von geidringen: Ihristeph Hauser. Josias Huonker. Ge. 
Mauth. Ge. Bippus. Mart. Kopf. Christoph Hauser. Jak. Huonker. Von Bikelsberg: Caspar 
Epplerr. Von Brittheim: Joh. beins. oh. Hennenloller. Mart. Leins. Hans Jerg Göhring. 
Matth. Stoll. Hans Jerg Saßle. ans Jak. Göhring. Martin Hisser. Von Aistaig: Johann 
Wößner. Von Weiden: Fak. Jeiter. Andr. Kaufmann. Von Véhringen: Martin Graf. 
Jak. Bräuning. Joh. Binder. Von Bergfeld: Joh. Leopold. Christ. Schunk. Johannes Pfiiser. 
Von Reufrizhausen: Ge. Fried. Danner. .Von Gößlingen: Tdomas Schneider. Phil. Kanz. 
IUnton Kanz. Von Binßdorf: Joach. Stähle. Ant. S, Marx Stihle. Isidor Stähle. Jenuar 
Staähle. Leonh. Kehler. Gabr. Eith, Ansemm Mößer. Leopold und Joseph Stähle. Aus dem Patrimo= 
nial-Ort Reunthausen: Joh, Jak. Plocher, Weber. Kön. Oberamt. 
————— EECNENTT3
        <pb n="530" />
        512 
Sulz. Nachfolgende Militairpflichtige, weiche sich unerlaubt gleich nach voriger Gonscrip tions- Revision 
entfernt haben, werden nun zum zweitenmal vorgeladen, sich wo moͤglich bis zur neuen Revision, allerl ng- 
**is. aber innerhalb 4 Monaten allhier zu stellen. Von Binsdorf: Wendelin Stehle. Nicol. Stehle. 
ornel Eyth. Ehristoph Niggel. Cyprill Schmid. Paul Weser mit Bedrohung: daß sie als boshaft ausge- 
gewichene werden angesehen, und in Ansehung ihres Vermögens und Unterthanenrechts dernoch krhandele wer- 
den. en. Oberamt. 
Urach. Da nach dem 6. Jan. künft. Jahrs die Conscription in biesigem Oberamt vergenommen wird, 
so werden hiemit alle nach den neuesten allerhöchsten Verordnungen der Cenpalpeien unterworfene, von ihrer 
Heimath abwesende kantonspflichtige Subjekte, bei Vermeidung der aus ihrem bugehorsam enespringenden 
nachtheiligen Folgen aufgefordert, sich auf gedachten Termin unfehlbar in ihrem Heimwesen eihusineen. Den 
. Dec. . n. Tberamt. 
Vaihingen. Da die Gonscription der militaͤrpflichtigen Mannschaft bis den 28. Jan. 1810. allhier 
vorgenommen wird; so werden semtliche militärpflichtige Unterthanen-Söhne des Oberamteé Vaihingen hie- 
mit aufgerufen, sich längstens bis den 2v. Jan. 1810. in ihrem Heimwesen einzufinden, und bei der Con- 
seription anwesend zu seyn, widrigenfalls sie mit den in den Conscriptions= Gesezen bestimmten Strafen wer- 
den belegt werden. Den 8. Dec. 1809./ n. Oberamt. 
Vaihingen. Der Militärpflichtige, Jakob Friedrich Kientsch in Mühlhausen an der Enz, hat sich 
bald nach der kztern Conscription entfernt, und ist bisher nicht mehr in sein Heimwesen zurükgekommen. Es 
wi= daher derselbe bei Verlust seines Berger= und Unterthanenrechts auch Vermzens- Conftiscation aufgefor- 
dert, sich nach Haus zu begeben, und den Conseriptionsgesezen zu unterwerfen. n fre 1809. 
n. Oberamt. 
Zwiefalten. Da in dem Jan. 1810. die Conscription von dem bichern Oberamt vorgenommen 
werden wird, so werden hiemit sämtliche aus dem hiesigen Oberamtsbezirk mit Erlaubniß oder sonst auf kurze 
Zeit abwesende Conseriptionspflichtige Unterthanen aufgefordert, sich längstens bis den 10. Jan. in ihrem 
Heimwesen einzufinden, und dei ihren Ortsvorgesezten zu melden, um sie in die Conscriptons-Listen aufneh- 
men zu könen, widrigenfalls dieselbe sonst nach den in den Gesezen bestimmten Strafen behandelt werden wür- 
den. Zugleich werden alle obrigkeitliche Behörden geziemend ersucht, die aus dem hiesigen Oberamte in ihren 
Oberamtebezirken sich befindliche Conscriptionspflichtige in ihr Heimwesen zu verweisen. Den 15F. Dec. 1809. 
n. ramt. 
Beilstein. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment v. Scharfenskein gestandene Gemeine udwig 
Bühler von hier, ist am 14. Nov. aus der Garnison Stuttgart desertirt. Es ist daher auf denselben genau 
sahnden, er im Betretungsfall zu arretiren, und zum hiesigen Oberamt oder dem Regiment einzuliefern. 
en II. Dec. 1800. *r · Koͤn. Oberamt. 
Bergentbeime Johann eiech Föllinger, gebürtig von Dörzbach, Gemeiner unter dem Knigl. 
Hochlöbl. Garnisons-Regiment, ist den r1. Nov. von der Schloßwache zu Monrepos desertirt. Alle respect. 
Obrigkeiten werden ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall an sein Regiment 
vder bieher einzuliefern. Den 10. Der. 1800. . Koͤn. Oberamt. 
Tübingen. Da der als obligater Bedienter beim Kön. Leib-Chevaurlegers-Regiment gestandene, 
nachher zu deim Garnisons-Regiment in Hohen-Alperg, als Gemeiner gekommene Johann Adam Marr, 
von Kufterdingen, den 6. diß, auf der Feskungs-Sträflings-Wache Ludwigsburg, die Desertion mit voller 
Monkirung ergriffen; so werden sämtliche Civil-und Militär-Obrigkeiten geziemend ersucht, auf diesen De- 
serreur zu fahnden, und ihn im Betretungsfall nach Hohenasperg einliefern zu lassen. ## ## ri*m 
n. amt. 
  
  
Tüfingen. Wilhelm Friedrich Bekert, Burger und Maer allhier, hat sich im Mai d. J. nachdem 
er wegen verübter leichtsinniger und zum Theil betrüglicher Handlungen in Inquisition gezogen wurde, von 
hier entfernt, und ist -. -#alles Vermuthen bis jezt noch nicht weeder zurükgekommen. e obrigkeitliche 
Stellen werden daher ersucht, auf denselben in ihren Amtsbezirken fahnden, und ihn gegen Ersaz der Unkosten 
an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. Er ist 30 J. alt, von diker untersezter Statur, hält 5 F 
7 Zoll im Meß, bat ein rundes volles Angesicht, schwarze Haare, einen starken schwarzen Bart, breite Stir- 
ne, graue Augbraunen, blaue Augen, gerade Nase, volle Wangen, gewöhnlichen Mund, breite Lippen, gule 
Zähne, rundes Kinn, und breite Schultern. Den 6. Dec. 1809. Kön. Oderamt.
        <pb n="531" />
        Rro. 59. 1 200. — 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regterungs-Blatt. 
Samstag, Zo. Dec. 
  
  
Vorschrift wigen der Commun-Holz-Verkäufe. „ 
( 
Da die Erfahrung gelehrt hat, daß sowohl bei den Gesuchen wegen ausserordestlicher 
Holzverkäufe aus den Commun-Waldungen, als auch bei den Verkäufen selbst, die erforder- 
liche Ordnung nicht beobachtet worden ist, so wird hiemit verordner, daß in den jährlichen 
an die Königl. Oberforstämter zu übergebenden Holz-Berichten von den Communwaldungen 
keine solche ausserordentliche Holzverkäuse in Antrag gebracht werden, sondern, wenn ein sol- 
cher Verkauf entweder nach forstwirthschaftlichen Grundsäzen nöthig, oder zur Dtung, drin- 
gender Commun-Schulden oder anderer Ausgaben unvermeidlich ist, die Commun= Vorste= 
her dem Oberamt, dem sie untergeordnet sind, vorderist, die Anzeige davon machen sellen, 
um über die Nilichkeit oder Nothwendigkeit zu urtheilen. Erhält nun dieses die Ueberzeu- 
gung hlievon, so ist ein Erhibitum an das Königl. Forst-Departement mit einem oberamt- 
lichen Beibericht zu begleicen, und dem betreffenden Oberforstamt zuzusenden, um auch seines 
Orts sich berichtlich zu dußern, ob ein solcher ausserordentlicher Holz= Schlag in forstwicth- 
schaftlicher Hinsicht gestatter werden könne; und wenn endlich die Erlaubniß hiezu erfolgt, 
so ist nach vorheriger Bekannemachung in öffentlichen Blättern mit dem Verkauf im Aufstreich 
vorzugehen. Stuttg. den 28. Dec. 1309. Kön. Ober-EKandesökonomte= Colleg. 
Rechts-Erkenntniß des Kön. Ober Tribunals. 
In der an das Königl. Ober-Tribunal zu rechtlicher Entscheidung sich eignenden Nes 
visiens= Sache, zwischen dem Handelsmann Ammann von Schafhausen, Klägern, respett. 
Revidenten und Revisen an einem, sodann dem Maximilian, Freiherrn von Deuring zu 
Gottmadingen, jezt dessen Ganntmasse, Beklagter, respect. Revisen und Nevidenten am an- 
dern Theil, verschiedene Schuldforderungen aus Darleihen, im Ganzen von ac,o fl. nebst 
Zinsen betreffend, wird, unter Beziehung auf das (der Hauptsache nach bestätigende) Er- 
kenntniß vom 17. Sepr. 1807. nach erkanntem, und, theils durch Zeugen, theils durch. 
Eidesleistung, gegenseilig vollführtem Beweise, weiter durch Urthel zu Rechr erkannt, daß 
die von dem Kläger eingeklagten 6 Kapifal-Posten für liquid, und die hierüber bewirkte 
Pränotation für gerechtferiigt zu halten, demnach der Beklagte, nun dessen Ganntmasse,
        <pb n="532" />
        514 
diese saͤmtlichen Capitalien, samt den rükständigen # #, zu bezahlen schuldig, jedoch die 
in der Revisions= Jnstanz aufgegangenen Prozeß= Kosun gegen einander aufgehoben seyn sol- 
ken. Tübingen, den 32. Dec. 1809. 
Erkenntniße des Kön. Ober-Justiz-Collcgii IIten Senats. 
1) In der Appellations-Sache von Leenberg zwischen Thomas Mann in Hieschlan- 
den, Kläger an einem, und Johann Georg Zeeb allda, Bekl. am andern Theil, einen strei- 
tigen Garten-Plaz betreffend, wurde die von dem Kläger ergriffene Appellation wegen Man- 
gels der gesezlich vorgeschriebenen Appellations-Summe per Reicriptum vom Amtswegen ver- 
worfen. Stuttg. den 20. Dec. 1809#. 
a) In Sachen des Weingärtners Schwab allhier, Klägers, gegen den Professor Gymna- 
K# von Steinheill, Beklagten, wurde mittelst Bescheides dem Kläger der Beweiß des Grun- 
des seiner Klage ex mandeato auferlegt. Stuttgart, den 22. Dec. 1809. 
  
Tübingen. Der Rechts-Candidat Tiberius Zirn, aus Untermarchthal ist, nach 
erstandener Prüfung, zum Königl. Advokaten angenommen, und in dieser Eigenschaft heure 
bei dem Kön. Ober-Tribunal verpflichtet und immatriculirt worden. Den 14. Dec. 1809. 
  
Stammheim. Der auf dem allhiesigen und Schwieberdinger herrschaftlichen Fruchtkasten befindliche 
Vorrath an Einkom, Gersten, Erbsen, Linsen, Wiken und Akerbohnen, ist zum Verkauf allergnd- 
digst ausgesezt. Es wird solches anmit bekanst gemacht, und kömen sich die Kaus Weeber del der untes- 
hschnetem D##mtung milben. Oen 33. Der. r8oo. - Koͤn. Camera tung. 
Rottenburg am Nekar. Die am 4. Nov. d. J. vorgenommene Verleihung hienachstehender herrschaftl. 
Güter zu Hemmendorf ist um geshlagener Nachbotte willen, was nemlich die Wiesen anbetrift, nicht ratifi- 
cirt, sondern eine zweite Verleihung derselben zu veranstalten allergnädigst besohlen worden. Bis Samsta 
den 20. Jan. des Vormittags um 0 Uhr werden also in dem herrschaftl. Dl allda 33 Morg. &amp; Vierck. 
1 Ruth. Wasserungs-Wiesen an 2 Stäk liegend, aus0 Jahr lang samt Stallung zu mehreren 100 Stäk 
Schaafwaar, einer Wohnung für den Schäfer, und jährlich dem Beständer zu at 4 Fuder Seroh, so 
derselbe in Roktenburg abzulangen bat, verliehen werden. Dieses wird hiemit bekannt gemacht, daß sich die 
biebhaber an gedachtem Tage und in der angezeigten Stunde in dem herrschaftl. Schlötlen in Hemmendorf 
einsinden, und der Verhandlung anwohnen sollen. Von denen auswärtigen bichlatern werden Zeugnisse von 
ihren Orts, Obrigkeiten sowohl wien ihres Charakters als der Vermögens-Umstände, zu Stellung einer Cau- 
tion, welche auf goo fl. bestimmt ist, erwartet. Den 18. Dec. 1809. Kreis= Steuerrath u. Cameralverw. 
Untertürkheim. Die Commun-Schaafwaide, die zu Zoo Stük berechtigt ist, über Sommer aber 
nur r40 Stük erträgt, und von welchen die Bürger gegen Bezahlung eines Waidgelds von 24 kr. per Stak, 
den grössern Theil einschlagen dürfen, wird auf die 3 Jahre vom 14 Merz 1810 bis 14 Merz 1813. öffent- 
lich an den Meistbietenden verliehen werden. Der Beständer hat eine Wohnung und Schaafstell zu beziehen, 
sonst aber keinen Güter-Genuß und keine dürgerliche Benesicien. Die Liebhaber zu dieser Waide wollen ssch, 
versehen mit Meister= und Goncessions= Brieken, auch obrigkeitlichen Zeugnissen über ihr Prädikat, daß sie 
00 fl. Caution stellen können, und auf die Schäferei selbst ausgzieben müssen, Mittwoch den lo. Jan. 1810. 
Nachmittags um 1 Uhr auf dem Rathhaus zu Untertürkheim einsinden, und die weitere Conditionen verneh- 
men. Den 233. Dec. 1809. Oberamt Cantstatt. 
Stuttgart. Der militärpflichtige Johann Georg Gollmar von Mlattenhardt, ist Montag den rr. dißf, 
aus dem Garnisons-Spital Stuttgart desertirt. Alle Hoch= und Wohllöbl. Militär= und Eivil -Behörden 
werden daher geziemend ersucht, auf diesen Deserteur genau zu fahnden, denselben im Betretungsfall sogleich 
zu arretiren, und sedann gegen Ersaz der Unkosten wohlverwahrt zum Amts-Bberamt einliesern zu lassen. 
  
  
—3
        <pb n="533" />
        515 
Signalement. Johann Georg Gollmar von Plattenharbt, 21 J. alt, hat ein laͤnglichtes Angesicht, schwa- 
5 Bart, hohe Stirne, braune Haare, dergleichen Augbraunen, blaue Augen, kurze Nase, eingefallene Wan- 
gen, mittlern Mund, gute Zähne, rundes Kinn, gerade Beine. Derselbe war bei seinem Entweichen beklei- 
det mit einem weissen Zwilchkittel, ziisen ledenen Haiteden, schwarzem eakzeuch, und trägt Schnallen- 
Schube und einen weritiaten Hut. Den 14 . 1 Kön. Amts-Oberamt allhier. 
Bei lstein. Samtliche zeoieeni, 5 hiesigen Oberamts Werden biemit aufgefordert, sich 
. ebe. 1810wodteJahkS-Rusteruagbegcnnenwted,mehrernennwefen einzufinden, und werben 
ug ieid ochlöbl. Oberaͤmter ersucht, in ihren Distrikten bekannt machen zu lassen, daß die -7 Con- 
Liron tige sich auf hrreete Termin nach Haus begeben, und dadurch vor *rr bekannten Strafen 
üten sollen. Oen 26. Dec. 180 eram 
Boͤblingen. In x auf die neuliche Edictal-Ladung vom rr. d. Mon. Aegur. Watt Nr. 
58.)0 wird den abwesenden Militärpflichti ign hiedurch belannt gemacht, daß erst den 23. Jen 1810. in bem 
hiesigen Oberamt die Musterung ihren nlang nimmt. Den 20. Dec. 1809. K. Oberamt. 
eidenheim. Doa die Donkercn Revision in biesigem Oberamt vom 2). Jan. bis den 5. Febr. 
18ro. vorgenommen werden wird, so werden alle Gonscriptionspflichrige aus hiesigem Oberamt aufgeforderr. 
sich länestens bis den 24. Jan. in ihrem Heimwesen um 8 zur ilih veinzusinden „ als sie im Nchterschei- 
mungsfaß als abwesend * die bine eingetragen, und nuch de der Conscriptions-Geseze gegen sie ver- 
fahren werden würde. Auch werden alle Hoch= und Söbl. Gee Mc, die aus hiesigem Oberamc in ih- 
r#een Bezirken befindliche Conscriptionspflichtige in ihr Heimwesen zu verweisen. Den 20. Dec. 18 
Kön. Oberamt 
orb. Da im Oberamt Horb das #enseriotione Geschaͤft guagen Ende des Monats Jenner 1810. vor- 
ommen werden wird; so werden die von Hauß abwesenden Conscriptionspflichtige andurch aufgefordert, 
paͤtestens den 25. Jan. sich nach Haus zu versügen, und sich vor Oberamt zu stellen. Den 1. De- 1809. 
eram 
Leonberg. Hienachbenannte Militairpflichtige aus difseitigem Oberamt werden bei Verlust ihres Ver- 
mögens, auch Aburnt „ und Unterthanenrechts hiemit zum dritten = und leztenmal aufgerufen, sich inner 4 Mo- 
naten vor hiesigem Er.uar *ßP u stellen, und den Confcriptions-Gesezen zu unterwersen, und zwar: von 
KLeonberg: Gottl. Andr. Mundinger, Sekler. Jos. Fried. Ziegler, Schneider. Von Dizingen: Jor 
en Mich. Soaurter, Schuster. Carl August Sautter, Schnerider. Von Flacht: Christian Schwac, 
chneider. Von Friolzheim: 8 Josua Stuzmann, Privat-Lehrer. Von Gerlingen: Ehrl 
Hen Wagner, Bauer. Fried. Wilh. Schmid. Ge. Fried. Gärtner, Bek. Joh. Shristoph Gärtner, B#bie, 
rer. Lorenz Maisch, Mezger. Von Heimerdingen: Miil. Jak. Schwarz, Schneider. Fried. Gottl. 
S warz, Bek. Matth. Kurz, Weber. Von Heimsheim: Christoph Friedrich ienuding. Aa 
4 Fried. Weisser, Maurer. Von Höfingen: Joh. Koch, Bauer. Von öhe guert- 
Fried. Bubser, Schuster. Von Merklingen: Joh. *“77 Pfaͤffle, v — Michaer 
ieringer, Zimmermann. Joh. Ge. Bräuning, Wagner. Joh. Mich. Schnepf, Bek. Joh. Lubw. Kübler, 
Schmid. Joh. Andr. Bär, Mezger. T reuning. Von Mönsheim: Jak. Fr. Stuible, Wagner. 
* Ich. Mich. Scheerer, Wagner. Von 
Von Renningen: Thom. ert. Joh. Mich. Pflüger, Web.r. 
r * Von W Wasmorenn: Jak. Fried. Bauer, ehemal. Provi- 
Schbeinzen= Joh. Ge. Haier, Maurer. 
Jakob Schöninger: Andr. Herrmann, Maurer. Wilhelm Wolf. 
r. on Weil der Staͤdt: gota 
ohannes d— Schuster. obs im Dorf: Joh. Ge. Maurer. Eudw. Buk, Maurer. Gott- 
lob Schmid, Schuster. Von on " 0" b Fried. Bartolomdi, Weber. Von Wimsbeim: Joh. 
Kön. Oberamt. 
Mich. 8 Zimmermann. Den 
Marbach. Nachstehende !—6 el hnten werden hiemie edictaliter, und unter Bedrohung der 
auf n n Ausbleiben gesezten Strafen a Fiuchert: sich bei der am 18. Febr. 1810. in hiesigem Ober- 
amts-Bezirk beginnenden Militährmusterun Carl Essig, von Rielingshausen, der Schreibereibefkis 
sener, Sohn des verskorbenen Pfarrers M. Kit a“ daseb. Carl August Friedrich Wilhelm Bardili, Handlungs- 
Kommis, Sohn des verstorbenen Pfarreré M. Bardili von Erbstetten. 20. Oec. 1800. K. Oberami. 
Mergentheim. Ais Nachtrag zu der unter dem 8. dieses erlassenen Aufforderun an die abwesende 
Confrripilchofichkrgn bes hiesigen Oberamts wird biemit 2 bekannt gemacht: daß nach einer Kreis- 
amtlichen Anordnung * 22. diß die Jahres= „Musterung im hiesigen Oberamte vom 4 bis 20. Jan. 1810. 
vorgenommen werde. Es haben sich daher alle im Königresche oder auswärts besindliche Conlsrrihbienwepsl4hei
        <pb n="534" />
        516 
lngstens am 3. Jan. 1810. zu Haufe einzufinden, und sich, ehe sie das vorgeschriebene oberamtliche Certiflcat 
erhalten haben, nicht wieder zu entsernen. Wer auf Erimtion oder g.sezlich begünstigte Elossification aus ir- 
gend einem Grunde Anspruch machen will, hat sich mic den nöthigen Beweisen dafür zu versehen, um sie so- 
gleich bei der Jahres-Musterung der DOistrikts Comi sion vorlegen zu können, indem (piterhin keine Ruksicht 
mhhr darauf genommen werden darf. Alle hohe und Lötl. Obrigkeiten des Königrcichs werden zugleich gegzie- 
mend ersucht, den in ihren Amts-Bezirken besindlichen Conseriptionspflichtigen des hiesigen Oberamts aufge- 
bien zu lassen, daß sie sich sogleich nach Haufe begeben. Den 2J. Dec. 1800. u. Oberamt. 
Neuenbürg, Herrenalb, Wildbad. Bis den 14. Febr. 1810. wird in dem hiesigen Oberamt, 
womit auch die ehemaligen Oberämter Herrenalb und Wildbad vereinigt worden, die Conktcription für das 
Jahr 1810. ihren Anang nehmen. Samtliche adwesende Consciiptionspflichtige des hiesigen Ob.ramts werden 
daber ausgerufen, sich auf die gedachte Zeit ganz unfehlbar in ihr peesen u begeben, widrigenfalls sie 
sich den in der Conscriptions-Ordnung angedrohten unangenehmen Folgen ussieen würden. Den 2o. Dec. 
1809. n. ramt. 
8 ꝰSulz am Nekar. Alle abwesende conscriptionspflichtige Individuen disseitigen Oberamts, sollten sie 
auch bei fraͤheren Conscriptionen ols untauclich ausgestrichen worden seyn, werden hiemiit aufgefordert, sich 
ohne irgend eine Ausn-ihme in den ersten Tagen des VBebr. 1810. in ihr Heimwesen zu stellen. Königl. Hoch- 
lödl. Oberämt r und übrige Ortsvorsteher wollen daher diese Aufforderung den in ihrem Amtsbe sich gegen- 
wirtig aufhaltenden Individuen aus dem disseitigen Oberamt gefalligst zur Kenutniß bringen. Den 10. # 
1800. Kön. Obernmt. 
Altdorf. Der bei dem Königl. Infanterie-Regiment von Scharffenstein gestandene Gemeine Joseph 
Kübler von hier, ist am 94. Nov. d. J. aus der Garnison Stuttgart treulos entwichen. Simtliche Hoch- 
und Wohllöbl. Behörden werden daher gebeten, auf denselben zu fahnden, und ihn im Betretungsfall hieher 
einliefern zu lassen. Den 13. Dec. X8., « Koͤn. Oberamt. 
Urach. Es ist der bei dem Kön. Jäger-Regiment zu Pferd Herzog Louis gestandene Gemeine, Joha# 
Wilhelm Walter von Bempflingen, Uracher Oberamts, den 13. Jul. d. J. mit dem Dienstpferd samt Sat- 
tel und Zeug vom Armee= Lops in Oestreich delertirt. Alle Hoch= und Wohllöbl. Obeigkeiten werden daher 
Eziemend ersucht, auf gedachten Deterteur zu fahnden, denselben auf Betreten zu arreriren, und eneweder an 
nichstgelegene Militar-Commando oder an hiesiges Oberamt einliefern zu lassen. # 4. Dec. 1809. 
n. Oberamt. 
Marbach. Durch eine allerhoͤchsie Definitiv- Resolution Koͤnigl. Hochpreisl. Ober--Justiz - Collegiuras 
I. Senats d. d. 20. Dec. 1800. wurden nachbenannte 2 fremde Juden wegen böchst gravirenden Indieien eines 
allhier begangenen Diebstals aus den Kön. Staaten verwiesen. Hirsch Levi von Friedberg. Signalement: 
Dieser ist 20 J. alt, unverheirathet, § Fuß 8 Joll S Lin. groß, und hat eine mittlere Stakur, volles Arge- 
sichr, braune Haare, schpool Stirne, braune Augbraunen, hellgraue Augen, gerade Nase, röthlichte Wangen, 
mittlern Mund, gute Zähne, rundes Kinn, und gerade Beine. Kleidung: runden boben schwarzen Filzrut, 
rothes Halstuch, grün manchesternes Gilet, veigelblauen Frak, grün manchesterne lange Hosen, spizige Stiefel- 
2) Jakob Jochem, von Bobenheim bei Grünstadt. Signalement: Dieser ist 41 J. alt, verheirather, 
5 Fuß Zoll § Lin. groß, und hat eine mirtlere Statur, schmales Angesicht, krause, braunrothe kurz abge- 
schnittene Haare, etwas breite und hohe Stirne, röthlichte Augbraunen, hellblaue Augen, gerade Nase, blässe 
Wangen, mittlern Mund, gute Zähne, etwas spiziges Kinn, ganz rethen Bakenbark, gerade Beine. Klei- 
dung: schwe#rzen runden hohen Filzhut, dlau abgeschessene mancheslerne Weste, blauen Ueberrok, blaue Hand- 
schuhe, schwarzlederne Hosen, kalblederne lange Stiefel. Den 23. Dec. 1870. Kön. Cberamt. 
Münsingen. Die Landstreicherin Anna Maria Dublerin aus dem Bairischen, welche sich abermals 
in den Kön. Staaten betreten lassen, ist dem von Kön. Ober-Regierung, Obex-Polizei-Departement unterm 
1. Sept. d. J. erlassenen Rescript gemaͤs heute über die Gränze gebracht, und in ihr Heimwesen in das 
Bairische verwiesen, auch ihr die Rükkehr in die Kön. Sta#ten bei beibes-Strafe ernstlich untersagt worden. 
Sianalement: Anna Maria Däublerin aus dem Bairischen, 60 J. alt, mittlerer Stakur, schwarzbrauner 
mit grauen untermischter Haare, niederer Stirne, brauner Augen, spiziger Nase, eingefallener Wangen, gros- 
sem Munds, schadyafter Zähne um runden UAngesichts. Den 20. Dec 1809. K. Oberamt.
        <pb n="535" />
        Register 
des Königl. Württembergischen Staats-und Regierungs-Blatts 
vom Jahr 1800. 
(Durch die ohne Beisaz angehängten arabischen Jahlen werden die Seiten bezeichnet.) 
  
J. 
Chronologisches Verzeichniß der in diesem Bande enthaltenen Geseze und Verordnungen. 
Von 1803. 
10. Sept. Gen. Reser Die Stellung, Probe und Abhdr der Pfleg-Rechnungen betr. Ex sbec. 
es. 113. 
Von r1 80. 
23. Oct. Kön. Wurttemb. Weg-Ordnung. Ad A. S. B. M. 10. 
18. Dec. Rang-Reglemem, 5. 
Von 1 8oy0. 
Janunar. 
1. Sigtuten fuͤr die Koͤn. vier Kren- Erb-Acmter, 17 
2. d. geistl. Angel. Den Vesuch der in Helllrenn errichteten pädagogischen Bildungs-= 
Anstalten betr. 1. 
3. K. Fen Die Abhalrung der Rugta e betr. 
4. Lonser. Com Gibeigen der Lamonistens aus den Kreisen Rotenburg und Ellwan- 
12. Gen. Reser. Die Vufoeb dig der bieherigen. aufd die Petgkinuns des Landvolks Bezug ha- 
benden Anstalten betr. #4 S. H. 
— Koͤn. Decr. Ii ungs *W der ken berr bon. 26 
— K. Ob. Reg. O. Die den Postbeamten durch Lenscnnnn von Pferden zu leisten- 
de UluolmlsebekkLXSPCOZL 
26. 
— K. N. G. O. Postd. ODie Einziehung der von den Ob. Postämtern den Pestbeamten angesezten 
Strafen betr. 2 
13. Kön. Dekr. Die Erweiterung des Wirkungskrei ses des K. Ob. Censir= Collegiums betr. 34. 
18. K. Stall- Kassen= Amt. Nukständiges Stall-Kassen-Geld betr. 27. 
20. K. Bergw. Oep. Den Sensenhandel betr. 
23. K. Conser. O#m. Daie Bellständigkeir der onscriptiens -Listenbetr. 33. 
— K. Ob. Reg. Ob. Pol. D 2. Die Aufhcbung des Zunftzwangs bei der Uhrenmacherei betr. Ad 
AMI. S. l. M. 4. 
24. K. Landbau-D. Die Einsendung der Baukostene-Ueberschläge betr. 33. 
* 1 1829.
        <pb n="536" />
        K. Ob. Reg. Regim J den Militairpflichtigen von den Oberaͤmtern Certificate zu er- 
cheilen seien, 57 
K. Ob. Fin. K. Re chn DO. Oie 7 die Instiz-Beamte von den Cameral-Beamten zu leisten- 
den Post- Perte-Verschüsse betr. 342. 
K. Kathol. r Die ordentlichen Pasioral= Cin#eme- Prüfungen der kathol. Geistlichen 
ctr. 4 
Kdn. Dekr. Die Sannadles- Lustbarkeiten betr. Ad Ml. S. R. M. ár. 
K. S. Cons. Diẽ jährliche Einsendung von Schul-- Provisorats- und Schul-Jucipienten- Ta- 
bellen betr. Nr. 60. S. 43. Schema, ebend. Bell. 
SFebruar. 
. K. Ob. Cens. Coll. Die Einsendung ebeltjihiger Ve deichnise der in inlaͤndischen Buchdru- 
kereien gedrukten Schriften betr. 
K. Pol. Min. Gespraͤche uber politische Gegenstände e 41. 
Kan geistl. Rarh. Berichte über die Beschaffenbeit erledigter kath. Kirchendienste betr. 58. 
K. Ob. Cens. Coll. Ds idnungtmass ige Einreichung der zum Druk bestimmten Schriften 
bet 
Kön. Dekr. Die Bel#nsse der Gerichts- Schreiberei-Stellen betr. Ad M. S. H. M. 77. 
Gen. Rescr. Das Vorzugs-Recht des K. Fielue in Ansebung der Reste K. Beamten bei ent- 
stehendem Gant betr. Ad M. S. 57. 
K. R. G. O. Post- O. Die Defreiung K. DS#chnr- von N. anrnn der Poste royale betr. 59. 
K. Med. Zez. Die franzoͤs. Preit-Aufgabe uͤber die Luftroͤhren- ntzuͤndung betr. 59. 
K. Ob. Fin. K *-t-e t.) Die Steuer-eferungen beir. 9. 
Köôn. 2 ekr. Die MWufmunterung der in Tübineen sindierenden Wundirzte betr. 
K. N. G. O. Post-D. Den Bezug ven Spediiono= eder Ablicferungo- Gebũbren durch die 
l von denen nicht in loco vertheilt werdenden Briefen und Pa- 
eten betr. 77. 
K. Forstvep. Das Einsammeln der Helz= Saamen und den Handel mit denselben betr. 78. 
Merz. 
K. Ob. Reg. Ob. Pol. D. Die Stellung der in den Patrim. Orren befindl. Hunde zur Ober- 
forstamtlichen Hundt musterung betr. 85. 
K. Conser. Comm. Die Behandlung der Si#dierenden auf Goymnasien und Lyceen in Con- 
seriptions= Hinsche betr. 78. 
K. Ob. Cous. die Lnsendune rülständiger Berichte über die Vellendung der Familien Regi- 
etr. 86. 
Ebend. Mangelhafte oder rükständige Schulberichte betr. 86. 
K. Conscr. Comm. Die aue fremden Kri egediensten zurückkommenden Militairpfllchtigen 
betre 
Kön. Ob. Reg. rie gin Kön. Unterthanen e si sih Lasserhalb der Staaten des 
heinischen Bundes aufhalten. Ks. 
K. Ob. Fin. K. (ud. Et. Die Einführung der nen 4 Snsc und Tar-Ordnung 
— Stempel= und Tax-Ordnung, Nr. 13. Bell 
Gen. Reser. Die Geirns Leistungen öffentlicher Diener betr. Ad M. 8. R. M. 
Gen. Ver. Die Einrichlung der flegschafts -Tabellen, und das Feeeebwenberohn, auch 
v Belohnung der Pfleger und anderer Administratoren betr. Ad M. 109. 
Gen. Reser. Die Beerdigungöart der Selbstmörder betr. Ad M. 8. U. M. u77. 
Das Elinikum zu Tübingen beir. üor. 
Kdn. Dekr. Die Aufhebung des Bürger- Eids, und der von einzelnen Patrim. Her#n ihren 
Hintersassen a genrmmenen besendern Verpflichtung betr. Ad N. S. U. M. 100. 
Se
        <pb n="537" />
        22. 
22. 
27. 
519 
ut. R. Die angfordneten Pflegschafts-Tabellen betr. Al M. S. R. M. r4. 
Ob. Fin. K. (dir. St.) Die Verrechnung der Accise von 1828. betr. 1#7. 
.# O. Postd. Bestrafte Aufnahme sogen. blinder Passaglere, 13—. 
bn. Dekr. Dab Wints-und Grricho Sportelwesen betr. Ad M. S. R M. 133. 
en. Reser. 2½ Relisions= Uebung der kathol. Unterrhanen im Kdnigreiche breef. Ad NM. 
. M. 
K. Ob. L. Oek. esnn Die aclins der Rechnungs-Zustands-Berichte auf Grorgi# d. J. 
etr. 
K. Forst-D. Die Spreistea##n Umlegung und den Einzug der Rugtags-Koften betr. J27. 
Aprll. 
Kön. Dekr. Den cheilweisen E der herrschaftlichen Gäter zu Maulbronn betreff. Er 
sPec. Mand. 12 
K. Ob. Fin. K. Landw. O. Den Frucht- Voryu auf &amp; drgio 1800. betr. 133. Natural- 
Sturz-Vorraths-Tabelle. Nr. 18. B 
K. R. G. Ob. Post. D. Die durch Amntsboten zu ied.. Briefe und Pakere betr. 103. 
K. Conser. GEeum. Bestrafusg eines Cantonisten, welcher durch artificiele G schwüre sich 
dem Dieust entziehen wollte, 
134. 
. Gen. Reser. #ezte Aufforderung an die ausser halb der rhen Burdesstanten adenudl. Unter- 
r S. 
thanen zur Rückkehr in das Kdnigreich. 
K. Ob. Reg. Ob. Pol. O. Wegen unbefü gter Abgabe von Vo onnunt. *’e 
K. Conscr. Comm. Periodisch summartsche Uebersicht Uter den Stand der guöhebungsfähigen 
Cantonisten. Nr. 20. S. 1653. Formular, tdend gwei. 
K. R. G. O. Post-D. Bestrafung einer Post- Deraudation, 
Kin. Dekr. Die Frei igebung des Einkaufs und Verkaufs der e und boafihe, und die 
rrichtung der Porasche-Siedereyen betr. Al NM. 8 
K. O. Cons. Die von den W*mvese Beamten bei Nominationen der Plirehat. 5 errschaften zu 
erledigten Geistl. und Schullehrer= Stellen zu erstattenden Präsentattons-Be- 
  
richte betr. 171. 
Ob. Fin. K. (indir. St.) Die Verzollung der durch die disseitigen Staaten gehenden Guͤter 
  
K. O 
innlnd. Handelsleute betr. 171. 
Gen. Deer Die Aeschaffon der Tortur betr. Ad M. S. H. 
Kön. De kr. Das Auoschreiben einer Capitalsteuer für das Lahe- 3 u. S. .M. pr. 205. 
K. Bau-u ckarn Sn- in Ludw. Die schleunige Einlieferung WVer Sträflinge [•2 172. 
K. Ob. F. K. (ind. St.) Die Aus= und Einfuhr des Salpeters betr. 177. 
Kdn. Dekret. Die Anordnung einer Feld-Post betr. 291. 
K. R. G. Ob. P *p Die erhöhre Couriers= und Estafetten-Tare betr. 770. 
K. Ob. Just. r l. Sen. Die Einsendung der Criminal-Tabellen betr. 178 
K. Ob. Fin. J Eat ESt.) Sküerng einiger Punkte den Joll und die m von Feld-Pro- 
ducten betr. 178. 
Min, der geistl. Ang. Nachricht von dem dem Schul-Inspektor JZeller in Hellbronn aufge- 
ragenen Cursus für Geistliche, 170. 
K. Ob. Fin. K. un St.) Die Conseriprions= Perhältassse der zu Joller-Acciser = und Umgel- 
der-Stellen vorgeschlagenen Personen betr. 191. 
Mal. 
Koͤn. Dekret. Die Verleihung des Rechts nach Salpeter zu graben betr. 177. 
Gen. Rescr. Die Dsspensation der Juden von der Minderjährigkeit betr. E. spec. Ree. 190. 
K. Ob. Fin. K. (ind. St.) Die Bier-Branntwein-und Essig = Accise betr. 178. 
K. R. G. Ob. Post-D. Bestrafung einer Post-Defraudation, 191.
        <pb n="538" />
        19. 
24. 
29. 
31. 
27. 
28. 
— 
Gen. Reser. Die Aufehung el aller aatrimenial-% Gerichtsbarkeit im Kdnigreich betr. Ad M. 
189. 
Gen. Reser. Die 6,Lseng, der biaben. noch bestandenen Steuerfreiheit der Fürstl. und Gräfl. 
. Besizungen betr. Ad R. Dr. 100. 
Kdn. Dekr. Das neu aufgeführte Srntee Gerzukt. in der Res. Startgart betr. 100. 
Ludwigöb. Jucht= u. Arb. Haus-Pfl. Monirte Rechnungen, 10 
Gen. Reser. In Beref der Aufhebung von Appellationen durch MWigleich oder Verzicht. Ad 
197. 
Gen. Dir. der *!l ###bats- Regie. Die Einsendung der Auszüge aus den Verzeichnissen 
über die ein= und ausgehenden Tabake, und die Verrechnung der Strafen 
und Confiscationen betr. 1097. 
K. Ob. Cons. Die von den Dekanen einzusendenden Vicariats-Tabellen betr. 205. 
Kon. Oekr. Errichrung einer neuen Klasse des K. Milirair= Verdienst= Ordens, 205. 
K. Ob. Fin. K. (ind. St.) Den Joll von Geishaaren u. Glasscherben betr. 217. 
Kön. Decr. Die Besizuahme des Firstenthums Mergentheim betr. 217 
Kbdn. Dekr. Das Kirchen= u. Schulwesen der refornurten Gemeinden inr Kbnigreich betr. enk. 
Könu. Ver. Die Mufnahme des Fürzkenthums Mergeutheim in den Konigl. Titel betr. AJ M 
R. M. 217. 
Dr. 
Jun lus. 
Gen. ss Eine neue # pandschadens- Umlage betr. Ad M. S. R. M. 225. 
K. Ob. F. K. Cnd. St.) Die Termine zur Vornahme der Wein-Abstiche durch die Landumgelder 
und zur Stellung und Einsendung der Ober-Zoll= Acci= und Umgelds- 
Rechnungen betr. 26. 
K. Ob. L. Del C. Die Commun= Schaafweid-Verleihungen betr. Ad M. S. B. M. 2. 
K. Ob. Pol. O. Den Ver kauf der unter dem Namen Kropfschwamm bekannten Schwämme 
betr. 37. 
K. Ob. Cons. Die "Eorn Nominationen und Praͤsutatiouen der Patrimon. Herrschaften zu evang. 
Liistl. und Schuldiensten künftig zu beobachtenden Vorschmiften betr. Ad 1. 
I. M. 237. Formular, tbend 
Gen. Ver. Die gn der Recepte und die Abgabe der Gifte betr. Ad M. S. B. M. 233. 
K. Ob. Reg. Ob. Pol. OD. Wurnung wegen dest Umlaufs falscher Münzforten, 237. 
die General- Nnn 247. 
Aufruf an ehemalige S#lkeiet und den Adel des Königreichs, zur Dienstleistung bei dem Kdn 
NMilirair . 
K. Ob. Pol. D. Das verbotene KMsschurten aus den Fenstern uf die Strassen betr. 249. 
Gen. Rescr. Die Publikation der Wilderei-Ordnung betr. 28 
Koͤn Decr. Aufforderung zum Kriegsdienst, 246. 
K. M. d d. nP Die Aufrichtung von Wegweisern betr. Nr. 20. Extra-Beil. 
K. Me.D. Belehrung über die Maul= und Fu-Krankheit des Rindviehs, 257. 
Kon. Dekr. Das Surtogar der Edelleute des Königereichs für persduliche Diem kleistung beim 
K. Militär betr. Ad M. S. IIi. M. pr. 26:. 
K. Tut. R. Die Muftellung besonderer Lehens-Vormünder in einzelnen bei Fürl. Gräfl. und 
Adclichen unrer vormunoschaftl. Borwaltung stehenden Lehen eintretenden 
Belehnungsfaͤllen betr. Ex spee. Decr. 
K. Ob. Fin. K. Rechn. " . Die ausstehenden Berichte wegen Magulirung der Geld-Cautio= 
nen betr. 2 
K. Min. d. Inn. Aufruf an die K. Unterthanen, die bei der ehmal. Land-Miliz alo Offziere 
gedient haben. Auf Allerbdchsten Special= Befehl, 262. 
K. Ob. Fin. K. (ind. 5 Die Einsendung der Accise-Zoll- Tax- und Umgelds: Rechnungen. 
etr. 2734. "
        <pb n="539" />
        521 
Kön. Decr. Die Verhültiss der 2 Hrdbataillons- Mannschaft betr. Auf Allerhöchst. Speciaj- 
efehl 
K. Hb. Cens. Coll. 5 an anschtn65 Fbdrukten Schriften betr. 273. 
Juliue. 
Ködu. Ver. Gegen das Medikastriren. Ad l. S. B. 273. 
K. Ob. Reg. Negim. D. Die Verwandlung freier anx0o75 Hüter in Lehen oder Zins= Güter 
berr. Ad M. S. U. 232. 
Gen. Ver. Die Wanderbücher Konschnhe Handwerksgesellen betr. 282. 
K. O . K. (ind. St.) Die Einsendung der Targelder betr. 288. 
Gen. eser. Die Einfuͤn zrung einer Tare auf die Hunde betr. 281. . 
KQbustClchnDaocssklu,-Uc1dnc Appellations= Sachen betr. 285. 
  
kanntnachung von gestohlnem Gifr, 2 3. 
e Reser. Den Wild-Diebstahl der Forst-und Jagd-Officianten berr. Ad M. S. R. M. 349. 
G 
K. O. F. K. Landw. D. Die Verpachtung des Salpetergrabens betr. 3°0. 
Kön. Dekr. Eine berämie auf Curdetung des in Balingen binsenen Gi ft-Oiebstahls betr. 207. 
K. Kriegs-Coll ie Cinsendung der Verzeichnisse über die von den Oberämtern für das 
Pand--Dragoner= Corps gemachte Geld= u. Natural-Prästationen betr. 208. 
Köon. Ver. Die nähere Be# den Geschäftokreises der Gerichtsschreibereyen betreff. Ad 
K. 
K. 
  
  
  
1 
Ob. Cons. Die Fiimiicn Rcgisß Woetr. 
ns Auweisung für ibßbri die ihre Feldgewaͤchse durch Wetterschlag 
verloren haben, 303 
Gen. Reser. Eine ausserordenrliche B Umlage wegen des Balinger Brand-Un- 
glütko betr. Ad J1. S. pr. z05. 
Aupgust. 
K. N. G. Ob. Vost- D. Strafe willkührlicher Porto-Tar-Erhöhung, 33 
Gen. Ver. Die Ausdehnung des mit dem Gresherzogthum Baden- bestehenden Cartels auf die 
entweichenden Militairpflichtigen berr. Ad M. S. U. M. 
Gen. Rescr. Wegen der Betträg= zu den Schutt= k 9. Kosten zu S Valingen. Ex 
spec. Res. 319. 
Fnstruktion für das Land-Oragoner-Corps. Ad M. S. B. M. Nr. q0. Beil. 
K b. Pol. D. Das Reiren und Fahren durch die Kön. Muagen betr. 337. 
* Ver. Die Verwahrung der Zung= Gruben betr. Ad M. S. R. M. Faan 33. 
Kdn. Dekr. Iniurife Aesene gegen die allerhöe#hste Person betr. Ad AI. S. H. M. pr. 337. 
K. 4 K. (ind. St.) ODie Berichte zu den Gesuchen um Wirthschafts-Concessionen betr. 310. 
K. O. Pol. 5 Das — der Sr. Kön. Maj. auf der Strasse begegnenden Wagen 
bet 
K. O. F. K. Landw. 5 "5 aiunige Verfassung der Weintabellen betr. Nr. q2. S. 366. For- 
dos 
. 
mular. Ebend 
Milttatre Cuscrintiono- Ordnung. N. 56r. Beil. 
K. b. L. O oll. Die Einsendung der Gefälle des JZucht= und Waisenhauses betr. 365. 
K. Gen. Sisn Cassen-D. Die Einsendung der Jahre- Vergleichunge en berr. . 
Gen. Reser. Die Veranstaltung einer Collekre für die durch Brand verungläkten Einwohner 
der Stadt Balingen betr. Ad M. S. U. AI. pr. 365. 
September. 
K. C Genser- Comm. Verfügung wegen der Selbstoerstümmler, 387. 
K. Ob. F. K. (ind. St.) Die Verrechnung der Umgelds-Strafen betr. 300.
        <pb n="540" />
        . D. Die einspäunig fahrenden Lohnkurscher beer. 
Das Anlegen der) Fessterlcden betr. 390 
ol. D. Dle dießjährigen Boodlkerunghnen betr. 
dw. D. Die E aeeendung der Vorherb#t= Berichte beir. 
Peol. Da leichtsime ge Fahren und das Ausweichen der - betr. Ad 
des. 
Ebend. Die jeder mit einem Boten zu Fuß abgehenden Depesche beizulegenden Laufzeltel be- 
tre 40 
Ob F. K. Landw. Eiis des Brennholz-Bedarfs der Salpeter= Admodiateurs, 405. 
Ob. Cens. Coll. Die ordnungsmäsige Einsendung der ganer ernstrenden Schriften betr. 422. 
ud. Die von jeder neu erscheinenden Schr fr an das Kdn. Ob. Censur-Collegium abzuge- 
benden Eremplarien betr. Ebend. 
Oktober. 
K. Decr. Die Aufnahme der Schuzjuden zu Treibung bürgerlicher Gewerbe betr. 473. 
K. Ob. F. K. (ind. 2 guesre beim Verkauf theilbarer Sachen, die nach und nach abgefühm 
verden 
Deer. Die gekrrene“ Inrechnung Königl. Diener betr. 422. 
Kbn. 
r*ine General-Reseript, 
Ob. F. K. (ind. St.) 23 — der einzusendenden Berichte über die Capital -Steuer-Auf- 
nahme betr. 3433. 
K. Ob. Cens. Coll. Gegen bie ordnungswidrige Einsendung der zum Druk bestimmten Schrif- 
ten 
26. K. Gen. Ver. Die brchtn nener Prozeß -Tabellen betr. Nr. 51. S. 490. Formular, 
ebend. Bell. 
be. 
K. O 
28. K. 
E 
— n 
— 
rr- 
November. 
3. K. Ob. Jusst. C. I. Sen. Die Einsendung der Criminal= Tabellen betr. 
— K. Ob. Reg. Regim. D. Die vom Angriff der Zubringens= Inventaricn, Theilungen u. s w. 
zu machenden Anzeigen betr. Ex sPec. Res. 47 
5. K. Ob. Pol. D. Die mnun der gemhierheten Quarriere an den Miüctallen betr. 458. 
7. K. Conser. Comm. #egen“ Behandlung der Heuraths= Concessions-Gesuche in der Minder= 
lährigkeit, 457 
— Kürn. Decr. Die Uisbrigtet Tübiigen betr. 465. 
9. K. Kriegs-Coll. Die Einfendung haltschrig Werichte uͤber die nach der dzen Ebnseriyt. 
Ordnung der K. Kriegskasse zugehdrigen Einkünfte berr. 
14. K. Conser Comm. Wege 9 #cbelung bes versh nlichen Sollicitirens, 566 
17. K. Ob. F. K. (ind. Se.) Abliefern der Amtsgelder zur Generallasse= betr. 487. 
29. K. Ob. Fu ust. Coll. II. S. — wegen Einsendung der Prozeß-Tabellen, 48r. 
December. 
1. K. Ob. K. O. Pol. 2. Die Msstellung des sogenannten Ausschenkens bei den Färber-Gesellen 
kr. 
— Kn. Decr. Die im Ausland“ gedrukt. Schriften kdnigl. Unterthanen betr. Ad M. S. H. M. 40. 
4. K. Ob. Fin. K. (ind. St.) Die Verzollung des auf den K. Postwägen durch das Fönigc 
transitirenden baaren Gelds betr. do7v. 
7. K. Ob. Reg. O. Pol D. Die Eiulieferung der ruͤkstaͤnd gen Brand-Umlagen und ausstehen- 
den Umlags-Urkunden beir. 505. 
3. K. Kriegs-Coll. Monterlüm, die Einsendung der Berichte über das Vermdgen der Deser 
497 
14. Koͤn. Dekr. Die Etellprur. einer Cosarde vom 1, Jan, 181e. an, beir. Fos.
        <pb n="541" />
        523 
20. K. Ob. Fin. K. (ind. St.) Erlaͤuterung der Verordnung vom öten d. wegen Aufhebung des 
DTransite-Jolls vom baaren Gelde, 306. 
28. K. Ob. L. Oek. Coll. Verschrift wegen der Commun-Holz-Verkäufe, 5ez. 
  
II 
Alphabetisches Re -Register. 
(VI. den Seitenzahlen oder Runmnern vorgesezt, bezeichnet die Sammlung der General-Re- 
leripte 2c. von 1806; VII. VIII. IX die seitherigen Jahrgänge des Staaes= und Regte- 
rungs-Blatts. 
O. M. bedeutet Orgauisations-Manifest; Acc. O. Accit-Ordanung; 3. O. Joll- 
Ordnung; C. O. Conscriptions-Ordnung M. O. Maas-Ordnung; 
Ste. O. Stempel-Ordnung.) 
A. 
Abwesende Unterthanen. Jurückberusung und Verzeichnis derselben, IX. 141. 
Abzugs Sachen. Sind dem Regim. Dep. uͤbertragen, VII. 218. In Bezug auf das Rechnungs- 
wesen gehoͤren sie zum Ressort des Rechn. Dep. bder K. Ob. Fin. Kammer, I71. — Ubzugs- 
Freiheit im Innern des Königreichs, VI. 115. Die Nittergutsbesiger sind, nebst ihren Ange- 
drigen, wie andere königl. Unterthanen, dem Abzug unterworfen, O. M. J. 29. Franzpbsi- 
che Bürger und Unrerthanen des Fürstenrhums Neuschatel haben von Erbschaften und Thei- 
lungen keinen Abzug zu bezahlen, VIII. 117. 
Accldenzlen. Vorschrift wegen derselben fiaU die Kreishauprleute, VI. 35. h. 10. — für die Kreis- 
steuerräthe, 122. K. 19. — für die Forstämter, VIII. 289. 
Accise. Gehbrt zum Geschäfts-Umfang des Dep. der indir. Steuern, VII. 170. Neue Aceis- 
Ordnung, VIII. Nr. 2g. S. J16. Ebend. Beil. 
Accis Moministratlon. Einrichtung derselben, Acc. O. F. 2. 
Ucci##= Ausstände. Werden nicht geduldet. Ebend. F. 91. 
Ueccis-Gefälle. Wie zu entrichten, IX. agr. 
Uccis Objecte. S. Real-Inder der Acc. O. — Wie beim Verkauf theilbarer Sachen, die nach u. 
nach abgeführt werden, die Accise zu entrichten, IX. 1272. 
Uccis- Patente. Acc. O. C. 3. ff. 
Accis= Kechnungen Veorschiiften wegen derselben, Ebend. f. 7z. f. Unter welcher Addresse einzu- 
senden, VIII. 34. Vorgeschricbene Termine zur Strellung und Einsendung derselben, IX. 117. 
226. 
Accis= vergehen. Bestrafung derselben, Acc. O. K. n. Die Verkäufer accisbarer Sachen haben 
für die dem Käufer einbedungene Accise-Entrichtung zu haften, und im Fall ihrer Unterlas- 
sung die darauf gesezte Strase zu gewarten, VIII. 868. « 
Accouchkuto,sz.s2ebakzte. 
Acten. Wie mit denen, die zur Zeit der neuen Organisation des Koͤnigreichs vorhanden, zu verfah- 
ren, O. M. 8. 68. S. Axxellations-Acten. 
Tctnate — der Magistrare in Orten, die keine erdentliche Gerichte haben. Erforderliche Eigen- 
(Waften dersciben, VIII. 318. Deren Amts-Verrichtungen bei Geschäften der willkührlichen 
Gerichteharleit, 323; - 38. — der Unkergerichte. Wos dieselben bei Appellarionen zu
        <pb n="542" />
        524 
beobachten haben, VII. :33. f. Nähere- Bestimmung ihres Geschifts-Umfangs, IX. J1g8. 
S. auch Kreis= Actuare, Oberamts-Actuare. . 
Adeliche Guͤterbesizer. Bestimmung ihrer veraͤnderten Verhaͤltnisse, O. M. F. 26- 33. Gerichts- 
stand derselben, ebend. §. 33. Patrenatrechte, §. 653. Jagrreihte, VII. J. #g'timatien we- 
en unehlicher Geburt und Wiederherstellung der Ehre, alg. Titel und Raffg, 21:6. Ihre 
Familien haben sich in Auszbung der Erbfolge nach dem Würrtemb. Landrecht zu richten, VIII. 
221. Eigene Dekoration für die wirklichen adel. Gursbesizer und Familien-Aeltesten des Ko- 
nigreichs, 331. Aufhebung ihrer Gerichtöbarkeit, IX. 180. Aufruf an dieselden zur Dienst- 
leistung bei dem Kdn. Milirär, 215. Surrogat für persduliche Dienstleistung dabei, 262. 
Der Milirär-Confcription unterwerfen, C. O. k. 1. Ausnahme, &amp;. 2. S. Gutsherren, Patri= 
menialherren, Patronatsherrschorten, Vasoilen. « 
Adler-Orden Koͤnigl. grosser Orden des goldenen Adlers; Statuten. VII. Nr. 56. 
Adoptlonen. Die Erkennung darüber bleibr an Orten, wo keine Gerichte bestehen, dem Oberamts- 
oder Stadt-Gericht vorbehalten, VIII. 327. (§. 20.) Von eremten Personen sind sie bei dem 
II. Senat des Ob. Just. Coll. vorzunehmen, O. M. 9. 24. 
Udvokaten Stehen unter der Oberaufsicht des Jufstiz-Departement, O. M. 6. S. S. Prokuratoren. 
Ukadewmische ürden. Fremde anzunehmen verboren, VI. 147. 
Allmanden. Ihre Bennzung unr Vertheilung gehört ’. Reisort des Ob. L. Oek. Coll. VII. 210. 
Diesfalsige allerhöchste Normal-Verordnung, VIII. S81.e 
Allodlal Gäter, freie. Von ihrer Verwandlung in Lehen-oder Zins-Güter, IX. 282. 
Uemter: Besezungen. Jeder Candidat, der ein Amt sucht, muß sich vorläufig einem Eramen un- 
terwerfen, O. M. S. 66. Keiner darf um ein Amr, das Stadien erfordert, sich melden, der 
nicht wenigstens zwei Jahre zu Tübingen studiert har, VI. 960. Anodehnung dieser Verord- 
nung durch das Verbot, auf auswärtigen Universiräten zu studieren, VIl. * Ausnahme 
hievon in Ausehung derjeuigen, die sich dem geistlichen Erawde widmen, chend. Was zum 
Eitrirt in die höhern Staat--Aemter erfordert werde, VII. 3. Bei Besezung der Aem- 
ter soll künftig auf den Unterschied der chrisl. Glaubens = Confessionen keine Rüksicht genom- 
men, Und nur dem Würdigsten der Vorzug gegeben werden, 610. 
Aemter, Cornbination. VII. Nr. 23. 24. Nachträge VIII. Nr. 190. Verhältnisse der unter Ein Ober- 
amt gezogenen Stäbte und Aemter gegen jenem in Beziebung auf Appellationen von dem Dorf- 
gericht an das Stadtgerichr, die Stadt-u. Amts-Schulden und andere Prästationen, VII. 170. 
Amts--Boten, s. Borenwesen. “ 
Amtsgelder der Umgelds-Zoll= und Accise-Gefälle. Vorschrift wegen ibrer Ablieferung, IX. agr. 
Amtopfleger. Ihre Bestellung und Verpflichtung gehdrt zum Ressort des Ob. L. Oek. Coll. VII. 219. 
Wie sie die Landesskeuern zu erheben, einzuliefern und zu verrechnen haben, 323. 
Amtsschreiber. Ihre Steuer eschäfte, VII. 422. 4 3. Scheidung ihres Geschätekfeé6 von dem 
der Gerichksschreiber „IX. 317. Geschäfts -Umfang der Amtsschreibercien, 310. 
Amte, Verlammlungen, in Sachen Stadr= und Amts-Oekonomie-Wesen betr. dürfen ohne weitere 
Anfrage gehalten werden, VI. 6. 
Anlagen, kon. tun Surtgart., Ws bei den in denselben gnädigst gestatteten Promenaden zu beob- 
’ achteu,’ll.4(). .337. « 
Apotheke-Przlfungenderselben,Vli.224.6.tk.Visitationen,329.§.-3.NevcsiondeJDifpem 
satori1nnt-,H.15.Verhalten,VllI.315.s.7.VorschriftwegenthbgabedcrLlisziicstnikkeltt. 
· der-Gifte,1x23.234. 
Kpothekir-Taxe. Reviskon derselben,I’ll.330.8.15. «- 
KppellationemVondenunteremeenStadt-oderOberamtei-GerichtstehendenDorfgercchtendarf 
nicht mehr, unmittelbar an den zweiten Senat des Ob. Just. Coll. fondern allein an die den- 
selben zunächst vorgesezten Gerichts-Behdeden appellirt werden, VI. 40. 0. 29. In welchem 
all von der Entscheidung der Stadtgerichte keine weitere Appellation statt finde, O. M. p. qy. 
In was für Sachen von denselben an den zweiten. Senat appellirt werden konne, ebend. Alle 
Appellationen an die Stadt-Obergerichte der drei Hauprstädte, Sturrgart, Tübingen und Lud= 
wigsbueg cessiren, ebend. Was das nächsite Untergericht, von dessen Ausspruch an den höhe-
        <pb n="543" />
        525 
ren Richter appellirt wird, gegen diesen zu beobachten habe, VII. Nr. s6. J. . Wehin von 
den Regiments= Gerichten appellirt werde, 74. Dießfalsige Verschriften. 419. Appellationen 
dürfen nicht mündlich, sondern müssen schriftlich verhandelt werden, O. M. . 27. Ar gnabme 
beim Militär, VII. q20. C. 8.) Vorpunkte, die vor der schriftli chen Aue führung der Rechts 
sache durch mündliche Verhandlung zu berichtigen, VI. 88. (. 7. 8,) Von der damit verbun- 
denen Uebergabe der Beschwerde- Schrifr, ebend. d. 10. Ein Ecemin- des Graratorial-Libells 
soll vor der ersten Tagfarth übergeben werden, VI. gv. 93. In welchen Faͤllen und unter 
welcher Form der Appell. Prozeß von dem Oberrichter wegen Temeritaͤt abzuschlagen sei, 89. 
Strafe muthwilliger oder vrwegener Kläger D. M. S. Zo. Wann beim Militär die Nullitärs= 
Klage State haben könne, VII. q. o. (C. 15.) S. Contumaciol-Vorsohren. 
Appellattone: Arzen. Vorschrift wegen ihrer Auefer#igung= VII. Nr. 50. Bestandtheile derselben, 
end. F. 8 10. Verkündigung, §. 15—18. Was die Unter-Gerichtsstelle nach Auelbsung 
u Acten zu thun habe, §. 10. Wann und wit die Einlegung derselben geschehen soll, VIII. 
564. S. 22. Bestimmung des Einleg-Geldes, . 
Uppellations-- Aufhebung, durch Vergleich oder 46 . orschriften darüber, IX. 107. 
Appellatlions Satalten. (Nothfristen) Werren smih, justificirt; VI. 50. 9. 43. Nbtbfrist zur 
Bitte um Ausfertigung der Acten. VII. 233. J. 2. Hotbfrist, von 20 Tagen, im Fall ge- 
berenen Aufschubs der wirklichen Acten: Mifereigung zur Erklärung , ob dieselbe Verlacse 
werde, VII. 331. p. 4. Nothfrist zu Anslbsung und wirklicher Einlegung der Acten, * #l. 236. 
s5. 10. Notbfristen bei Anshebung einer Appellation durch Vergleich oder Verzicht, # 
Die Revision-Norhfrist von drei Monaten Ethreift ein einen eisa von 90 Tagen inr sich, 
VI. So. Appellations= Zeit beim Militär, In welchen Fällen bei Versäu- 
mung derselben die Wieder-Einsezung in den berien cian ctakt habe, ebend. 
Appellatlons- Soͤrmllchkeiten. (Formalien) Ihre Justisicirung geschieht mändlich, VI. 2. . 43. In 
Ansehung ihrer Beobachtung bleibt es bei der gesezlichen Vorschrift, 85. l. 
Tppellations Parteien. Müssen ihre Schriften von den aufgeskellten Meelinrene unkerzeichnen und 
einreichen lassen, VI. 38. (§. 10.) 40. (C. I.) In welchem Fall zum persdnlichen Erscheinen 
aufzufordern, 295. * 
Uppellations: Neolsion. SIche, O. M. 7. 36. 30. Vorschrift wegen verggiger PHinterlegung 
der S#eanen Summe, K. 30. In welchem Fall das Rechtemittel derselben ergriffen wer- 
den duͤrfe, VI. 48. C. 31. Eine Revision oder weitere Appellation von dem Ober-Kriegoge- 
richr hat nicht SGaesl VII. 73. 4109. (F. J.) 
Uppellations-Schedul. Verschrife wegen Lessechen, VIII. 564. . 2 
Appellations -Summe. Bestimmung derfelden bei Cioll Geckptestelen, D . M. ". 30. 47. 40. — 
bei Regiments-Gerichten, VII. 73. qAlo. (J. 3.) 
Appellations. Taxen. Bei Einlegung der App. Acten an das Ob. Trib. VI. qu. C. 28. — Einleg- 
eld bei dem II. Sen. VII. 283. Bei amtlicher Abschlagung des Appell. Preresfes, VI. 80. 
ei Unterlassung der Anzeige einer aufgehobenen Appellation, IXN. 197. 1 
Lppellations. Verzicht. Findet auch vor dem Kön. Ober-Tribunal Statt, VII. 20. Verordnung 
wegen schleumiger Anzeige aufgehebener Wgpllatianen I. 9 
Arbettehäuen. Gehören zum Ressort der Ob. L. Reg Nierung, K. 15. Die Aufsicht darüber hat 
Ob. Pol. Dep. VII. 278g. “ Oekonomie derselben Wn fuͤr das Ob. L. Hek. Coll. 270. 
Srn#e Arbeithäuser, VIII. 357. 
Armen. Ansegiten Geboͤren zum Ressort der Ob. L. Regierung, O. M. 8. 16. Stehen unter der Aufsicht 
des Ob. Pol. Dex. VII. 218. Das Rechnungswesen derselben ist dem Rechnungs-Dep. über- 
2 7 Gelegenheit für einzelne Orts-Urme, ihren Unterhalt zu verdienen, VIll. 357. 
Armen Kecht. un Rechtostreitigkeiten der dazu gehörigen Personen die Consilien unentgeldlich zu 
stellen, VIII. 373. 
Armersteren, ui- 03.1. Geist 
Urrest-Erkenntnisse. Dem Il. ie des Ob. Just. Coll. uͤbertragen, VII. a18. 
2 1800.
        <pb n="544" />
        526 
Arzneimittel. Nur die Apotheker sind berechtigt, sie zu brreiten und abzugeben, VIII. 3146. K. 
Auxrnahmen, (d#nd. Besimmter Preis der Annabarsten und theureren, 316. Gegen den dei 
brauch kostbarer, 437. Nar gegen vertchrifemi#sige Rerepte zu verabfolgen, IX, 233. Aus- 
nahme, ebend. 
Aerzte. Welche cnuartierfrei, VII. 10. Crsordernisse zu deu 
· 12. 7 sch#enheiten, VIII. 31. . XKk. Wes "e 8 
ben, IX. 233. S. Phostkate, * DP*5r Hbrte, Thic# 
Aschen usg aus-und Pottasche) gegen Entrichtung rer gesezlichen Abgalen jedermam 
reigegeben, IX. 170. 
Attestare. gr. Was in Verreff der von Sciten der Magistrate auszustellenden Attestate zu beobachten, 
rer ihrer Kunft, VIl. Nre. 63. 5.2 
sst *- ihrer Recepte zu beobachtren ha- 
  
49. . 
At olandi Die re für die kön. Unterthauen im Ausland gehdrt für das K. Cabinets-Mi- 
nisterium, O. M. 
A länder. Ihre im ntgesch besindliche Gef#lle und Feld- Pokue sind dem Ausgangs: -Zoll 
uUn: erworsen, Zoll-. C. 51. Nähere Bestimmung dfeser? erung: VIII. 307. In wie 
f.rn dem Gebrauch des Scempel-Papiers unrerworfen, St. O. &amp;. 
Auslatg= Schelne, s(. Polizei. 
Ausmärker. Sotlen in Wiascht auf den Brach= Anbau mit den inngesessenen Bürgern gleiche 
Rechte haben, VIII. 259. Was bei dißfallsigen Collissonen mit Schaafhaltern zu beobachten, 
ebend. 
Uueschenken der Faͤrbergefellen, abgestellt, VII. 143. IX. 
Austergercerliche Verfügungen. In welchen LFällen Geglustnde für die K. Ob. L. Reg. VI. 30. 
2 
Ausstaͤnde, s. Accise, Steuer 2c. 
Auswanderung. Sachen in Beziehung auk dieselbe gehdren für bie K. Ob. L. Regierung, O. M. . 16. 
Wie Anegewanderre, derselben Sbhne oder Culel wieder in das Unterthenen“ und Bürgerrecht 
gusgenemme iäm werden können, VII. g0. Zurückberufung auepewanderter franzes. Unterthanen, 
S. Abwrsende. 
Auswarng- Angelegenheiten. Departement deelben, s. Cabinets-Ministermum. Verhandlungen 
mit Auswärtigen, die Correspondenz mit en artigen Ministe. u, so wie das Ceremoniel mit 
s K. 3 
Ancärsigen, gehdren für das Cabinets-Leininerium, O. M. 
Auszeichn ngen, unberechtigte. S. Baletten, Cerdeno, Epaulerten, ien nnsan, Woppen. 
B. 
Baden. Teusch-und Bueifscations-Vertrag zwischen Württemberg und Baden, VII. Nr. 7 7. 
7*-. andeie-Verfägungen gegen die Ger#hrzeglichen Vadeuschen“ Lande, VI. I. 
E 
Bäder, ife- hae Sind dem Landw. Dep. der Kön. Ob. Fin. Kammer übertragen, vn. 170. 335. 
* àant 6% auf ihre medic. Asschaffenzer stehen sie Unter der Theraufsicht des Med. Dep. 
. Mrc Dep. Flußbäder. Was dabei zu robachten „ViIII. 238. 
Bad- - 55] * „, kleinere. Vorschriften wegen derselben, IX. 337. 
Baiern; Bch ani achung der beschlossenen ehelichen Verbindung zwischen Sr. Kön. Hoheit, dem 
Kr. inzen ven Württemberg , und der Prinzessin Charlotte Auguste von 
- 15rn A onigl. Hoheit, VIII. 194. 
Balletten ausf R , Krägen u. s. w. Das Tragen derselben ist nur besenders hierzu berechtigeen 
Personen 3 Kuter, Vn. 
Baub, adclche und gelehrte. azzeehoben. O. M. F. ör. 
Bauk· ctt. In was für Fällen von dem 1. Senat des Ob. Just. Colleg. zu bestrafen, VI. 52. 
  
   
½
        <pb n="545" />
        527 
Bau: Departements. Ober-Hof-Bandepartement, X. 123. Präsidinm und Per#nale, 
tbend. Anstellung eines Ober-Hofbamnelsers, IX. 230. — Von! und Garten-Commesson 
ür die Residenz Sturtgart, 123. Ober-Intendanz und Personale, ebend. — Polst-Por#teo- 
Freibeir der Bau= und Garten- Femmission in Ludwigöburg, VII. 6553. — Landbau-De- 
partement, II. I71. 177. Die Landbaumeister, Bau-Controleurs, Sekreräre und Kar- 
elusten werden nach Gedürsuis bei den beiden ersügenannten Dep. gebraucht, ebend. Sechs 
zandbaumeister werden mit eben so vicl Comtroleurs in sechs Distrikte des Königreichs versezt, 
ölll. 303z. Ihre Bestimmung, ebend. Strassen-Brücken= und Wasserbau-Depar- 
tement. Stehr ausschließlich unter dem Ministerium des Innern, VII. 173. Die Revision 
der Rechnungen wird von Seiten der Ob. Fin. Kammer besorgr, ebend. 
Bau-, Concessienen. Für neue Gebäude, Werkstätten, Mühlen, Ziegelhütten, Wirthschaften, Braue- 
reyen und andere Gewerbe, sind dem Landwirtsch. Dep. übertragen, I7ODOie dabei 
vorkommenden Anstüme bat das Ob. Pol. Oep. zu beurtheilen und zu entscheiden, a1g. Nur 
mit Einer Bitrschrift nachzusuchen, VIII. 207. 
.Pau, Consignatlonen. Die für das Landbau-Dep. gehörigen zuerst an die Distrikté -Banmeister, 
die den Wasserbau becreffenden unmittelbar an da K. Lanobau-: Dep. einzusenden, VIII. 490. 
Termin, ebind. *- 
Bau= Einrichtung. In Hinsicht auf Feueregefahr, VIII. 20r. ff. Daß zu Stuttgart der untere 
Stock aller neuen Häuser ven Stein sepn musse, 300. 
Bauholz. Ueber dab Zimmer= und Wirkholz für die berechtigten Mahlmühlen von den Ob. Forstäm- 
tern alljährlich Berichte einzusenden, VII. sz. Wie diese Verichte verfertigt seyn i cbd. 
und ViIll. 102. Was die berechtigten Müller in Rüksicht auf ihren Holzbedarf zu beobachten 
haben, 102. 103. Vorgeschriebene Zeit, binnen welcher Gerechtigkeits= oder Gnaden-Bauyolz 
zun bestimmren Zwek verwendet werden sell, 207. Strafe im Unterlassungsfall, ebend. Was 
ei Gesuchen um freies Bauhelz u beobachten, 569. 570. Controlle über die wirkliche Ver- 
wendung des abgegebenen Baubolzes, ebend. 
Bau Nechnungen. Daß ohne Legitimation kein Bau-Aufwand werde passirt werden, VIII. 4090. 
Auonahme, ebend. Wie die Kostens-zZeitel der Beamten und Hanuowerkölente für Anfnahme 
der Bau= Ueberschläge und Bau-Bisitarionen von den Cam. Beamten in Rechmung zu brin- 
gen, s60. Die Handwerke-Verdienstzettel sollen von den Rechnungö-Beamten vor Einsen- 
dung zur Dekretur dem Distrikteb.mmeister zur Reviftton u. Moderatien üÜbergeben werden, s70. 
Bau= Ueberswläge. An die K. Landbau-Direction unmirtelbar einzusenden, VII. 150. Von den 
Baukosten für Gefängnisse werden besondere verlangt, J III. 353. Die K. Cam. Aemter haben 
die Jahr-Vau= Ueberschläge jeden Jabrs längst bi Martini zuerst den Distriktoé-Baumei- 
stern zuzustellen, Joo. Was diese damir veriuchehmen haben, edend. Das Landbau-Dep. mo- 
nirt ihte Einsendung , IX. 33. — Die das Wasserbauwesen betreffenden sollen unmittelbar an 
das K. Landbau-Dep. eingesan##t werden, VIII. 4 
Baum Verderber. Bestrafung derselden, VIII. Nr. Zo. S. 345. 
Baum; Sucht. S. Obstkultur. 
Beamte. Ueber die Land-B. in allen Fächeim, mit Ausschluß der Justiz-Werwaltung hat die Kön. 
Ob. L. Reg. die Obcraufsicht, O. M. J. 16. Die zu jedem Kreise gehdrigen sind dem Kreis- 
hauptmann untergeordner, §. 25. 
Beerdigungen. Bei den verschiedenen christl. Religiens-Parteien, VII. u10. Wie todtgefundene 
Persouen, deren TodeSart ungewiß ist, zu beerdigen, VIII. zos. Wie Verbrecher die im Ge- 
fängnis sterben, 3.6. Der Wgrübme= der Selbstmderder soll auf den Kirchhdfeu nicht 
mehr abgesondert werden, IX. 177. 
Beglaubigung der Urkunden, (. Dokumente, Beurkundung. 
Beherbergung. Der Fremden in Stuttgart; was dubei zu beobachten, VII. I0; durchpassierender 
Soldaten, 198; fremder Personen überhaupt, 448. 
Beiberichte, s. Berichte und Eingaben. 
Belsiz= Gelder. Die Aufsicht daruͤber hat das Rechn. Dep. der Ob. Fin. Kammer, VII. i71.
        <pb n="546" />
        528 
Bekanntmachungen, in Ants Sachen. Ohne räsonnirende Bemerkungen in oͤffentliche Blaͤtter ein- 
rücken zu lassen, VII. 
5lohmungen königliche. Perschieoener Lebensrettungen, VIII. 117. 133. 306. 360. 410. 438. 
478 3515. 613. 631. — IX. 50. Ir- 353. 38. " 
Fergwikkte 2.. Ddsparkemem. O. M. 5. 7. Vii. i72. Direction, O. M. Kk. ö5. Nähere 
Bestimmung der dem ssr- zustehenden Frohufreiheir, VIIl. 657. 
Berichte. In was für Sachen von den Beamten zuvdrderst an den Kreibhauptmann:t zu schiken, O. 
4. S. 25. Welche unmittelbar einzusenden= VIII. 328. Ueber jedes besondere Gesuch soll ein 
besonderer Bericht erstattet werden, VII. rrg. — 7# Ansehung der amtlichen Beiberichte 
werden die fruͤheren dißfalsigen Geseze bestärigt, VI. zo. Sie sind auch bei unmittelbar an 
S. M. einzureichenden Memoralien erforderlich, VII. # Ausnahmen, ebend. Was bei ih- 
rer Verfertigung und Einsendung zu beobachten, 133. Nicht an Individuen „, sondern an die 
betreffende! Behbrde unmittelbar einzusenden, Vil. 328. Welche von den Beamten zuerst an 
die Kreisämter geschikr werden sollen, 350. 
Beschwerden, s. Klagsachen, Eingaben. 
Besiz. Verfügungen über den jüngsten snd. an den II. Sen. des Ob. Just. Coll, gewiesen, VII. ar#P. 
Besiz= Ergreifung ist den K. Notarien übertragen, VIII. 356,z. S. 12. 
Pesoldungswelen. Unter der Aufsicht des Rechn. Dep. der K. Ob. Fin. Kammer, VII. 17r. Jede 
Veräusserung des Besoldungsholzes isi den Forstbeamten en Cassarion verboten, 385. 
Bettel- Anstalten. Gehdren zum Ressort der Kön. Ob. Reg. VII. 218. Allen ausländischen Bett- 
lern ohne Unrerschied ist der Eintritt in das Kduigreich Ancrsch. 447. (6. 7. 10.) Was mit 
fremden Bertlern zu beobachten, die durch die Kon. Scaaten in ihr Heimwesen ebracht wer- 
den sollen, J8. (v. o.) Das Berteln sowohl in den Hsen als auf den Strassen ist in dem 
ganzen Konigreich * Unterschied abgestellr, 1. (G. 16.) Dießfalsige Obliegenheit der Ge- 
meinden, ebend. Straf-Ausaz für umher laufende euhensse Betilet, wie K diejenigen, 
welche sie mit Sammel-Parenten oder Aktestaten versehen, 450. (K. 17.) — fü#r innländische 
Handwerkegesellen, die sich dem Berreln ergeben, ebenr. (. Itg.) Wad die Vollstrekung vor- 
stehender Verordnungen vorzüglich zukomme, 452. (J. 233.) Warnunge-Tafelu; Warnunge- 
Patente; Signalements, 45é6. (§J. 4: J3.) Oelfentliche Anstalt, um die Beitler zur Arbeit 
anzuhalten, III. 357. S. Lond= Dragom. 
Beurkundung von Dekumenten, die für das Ausland bestimmt sind, gehdrt zum Ressort des K. Ca- 
, bnctsspMmstmumöMPF 
Bevoͤlkerungs- Tabellen. Gen zum Ressort der K. Ob. L. Reg. VII. 318. Neue Einricktung 
derselben, VIII. Nr. 1. Erläuterung der dießfallsigen Cener#o- - 265. 266. Voun 
wem sie beurkundet seyn müssen, ebend. Weitere Besiimmungen, IX. 
Bewafsnung des Landvolks. Alle darauf Bezug babende Anstalten find aufbeeben, IX. 25. 
Bierbrauer. Accise-Einzug von denselben, IX. 
Büdungs= Anstalten. Gehren zum Ressort des Su. Departement. O. M. 5. 8. Paͤdagogische in 
Heilbroun, VIII. 629. IX. 1. 
Bittschriften, s. Eingaben. 
Botenresen. Aufbebuns desselben und neue Einrichtung, VII. 5. Strafe der Uebertretnngen- ebend. 
Amtöboten, ebend. K. 4. Von den Beamtungen anzusiellen, ð. 5. Durch die 
Se vostdirekrion r5 bestaͤri igen, 199. Verordnung wegen heimlicher Boten, (b#nd. 
Auch die durch Amrsboren zu vcksendenden Briefe und Pakeie einzig und allein auf dem Post- 
amt abzugeben, IX. 165. Frohnboten 
Brach= Unbau. Warum nichr zu Veschränken, Vunl. ess. Brach-Einpflanzungen sind ohne Aus- 
nahme der Zehend-Reichung unrerworfen, * 
Brand= Assecuration. Gehdrt zum Ressort der Ob. L. Reg. VII. 218. Die Aufsicht über das dieß- 
falsige Cassen= und Rechnungswesen hat das Hb. L. Dek. Coll. 219. Neue allgemeine Brand-
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        529 
schadens = Versicherungs-Anstalt, VIII. o. — Anordnung drei verschiedener Umlagen für die 
r—— für die ehemalige Nenwürrt. und für die neue allgemeine Brandversicherungs- 
Cage, 107. 
Brand Tollekte. Für Balingen, IX. z68. 
Brand Hataster. VWlII. 33. 9. 7. 8. Formular, 45. Weitere Vorschriften, was bel Verfertigung 
derselben zu beobachten, 429. 
Brandichadens-Umlage. Neue für 1805„. IX. 225. Ausserordentliche wegen des Balinger Brand- 
Unglüte, zos. Die Einlieferung der rükständigen Beiträge monirt, §o5. Von den Umlags- 
Urkünden, ebend. 
Brandschadens-Versicherungs= Ordnung, VIII. 30. 2c. « 
Brand Schutt-Abraumen zu Valingen. Wie zu bewerkstelligen, IX. 370. 
Brantwelnbrennerepen darf niemand ohne allerhöchste Erlaubnis errichten, VII. 313. Accise-Einzug 
von denselben, IX. 178. 
Braunische [Mascine, s. Medic. Dep. 
Brennholz. Vorschrift wegen Bearbeitung desselben, VIII. 148. 
Brükenbau= Departement. O. M. §S. 12. VII. 172. 220. Steht ausschließlich unter dem Ministe- 
hium des Innern, 17z. Die Revision der Rechnungen wird von Seiten der Ob. Fin. Kammer 
ßesorgt, ebend. 
Brükengelder. Haben neben dem Joll und der Accise wie bisher fortzudauern, Joll= Ordn. J. 4. 
Brüder-Ebemeine auf dem Hörnliohof. Von der gewöhnlichen Eides-Formel freigesprochen, VIl. rog. 
Was dafür gelren soll, ebend. In wie fern von personlichem Milir. Dienst befreit, C. O. F. 4. 
Buchdrukerepen und Buchhandel sind der Aufsicht des Ob. Pol. Dep. unterworfen, VII. 21. Stra- 
fen der Buchdruker, Buchhändler oder Verleger, die Werke ohne Erlaubnis drucken, nach- 
drucken oder verbreiten, IX. 341. Halbjährige Verzeichnisse der in innländ. Buchdrukereien ge- 
drukten Schriften 43. S. Cenfur. — Das Postulieren bei den Buchdrukern wiederholt verbo- 
ten 207. 
Hücher Cenfur; Vicher. Giekale, s. Censur. 
Bücher Zammlungen für Schulen und Gemeinden, VIII. 542. « 
Bürger-AnnahmeGehdrtzsnnRessortdcsok)icg..dcp.W.2t7.SollmdenMediatstädkende- 
nen, die sich verehlichen wollen, nicht erschwert werden, 461. Verschiedenheit der christlichen 
Glanbens-Confession soll nicht davon auolchliessen , öt1o. S. Auswanderung. 
Bürger= und Beisiz. Gelder. Ihre Regulierung gehbrt für das Ob. L. Oek. Colleg. VII. 210. Das 
Rechmungswesen für das Rechn. Ver. der Ob. Fin. Kammer, 17. 
Bürger-- und Beilsizer, Verzelchnisse. Sind bei Verfertigung der Conser. Listen durchzusehen, IX. 34. 
Bürger,- Sid aufgehoben, IX. 100. 
Bürgr. Recht Bedingnis der Wiederaufnahme in dasselbe für Ausgewanderte, VII. 80. 125. 
Burgersteuer. Die Regulierung derselben gehdrt für das Ob. L. Oek. Coll. VII. 219. Aeltere dies- 
falsige Verordnung, VIII. 457. 4 
Burgfriede. In der Residenz Stuttgarr, VII. za. Wo die Innschrift: Burgfriede in den 
Patrim. Orten gestarter sei, 103. , 
Buͤrgschaften. Der Ehefrauen fuͤr ihre Ehemaͤnner. Diesfalsige Vorschriften, VIII. 327. 9. 10. 
C. 
Cabinets-Ministerium. Benennung des Departement der auswaͤrtigen Angelegenheiten, O. M. K. 3. 
Geschäfrskreis, ebend. Persenale, F. 173. 
Cameral= Aemter. Ihr Cassen-und Rechnungs-Wesen steht unter der Aufsicht des Rechn. Depart. 
der K. Ob. Fin. K. VII. 171. Vorgeschriebene Punkte bei Gesuchen um solche, 98. Die 
Vierzu sich meldenden Candidaten sollen auch im Praktischen der Landwirthschaft geprüft wer-
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        530 
den, VIII. 289. Combinatien mehrerer Cameral-Verwaltungen, VII. Nr. 2z. 234. Neue in 
Oberndorf, 387. Eigene für die Sonverainet sts= Lande, 185. Ihre Bestimmung, 35. 240. 
C(ameral- Güter. Stehen unter der Oberaufücht der K. Ob. in. Kammer, VII. 170. Vorschrift 
der daräber zu eutwerfenden Verreichmsse, 10. 310. 
Tantone. Aufbebung derselben, C. O. J. 12. · 
Cankonistcn. ausbebungefähige. Ueber den Stang derfelben Napporte zu erstatten, IX. Nr. 30. 
S. 165. Vorgeschriebenes Schema, ebend. Bell. S. Militärpsfl. 
Capital Steuer In wie sein die Communordnnugemässige neben der durch das Gen. Reser. vom 
12. Nov. 805. anégeschriebenen Landes-Capital= Skeuer Statt habe, VII. 18. Anordunng ei- 
ner allgemeinen, VIII. Nr. 38. Auéschreiben einer Capitalsteuer für das Jahr 183. IX. 205. 
qo#. Wie die Berichte über die Cap. Steuer-Aufnahme abzufassen, 433. Formular der Genc- 
ral-Tabelle über die Cap. Steuer, 433 
Cartel. Militär-) Zwischen Württemberg und Oestreich aufgeldst, VII. aL. 127. Zwischen Würt- 
temberg und Baiern, 333. Ausdehnung des mit Baden besiehenden auf die entweichenden Mi- 
litärpntichtigen, IX. 8 
Cassations Tribunal. O. M. F. 30. 
Cautlions Leistungen. In Bezug auf das Rechnungswesen hat das Rechn. Dep. der K. Ob. Fin. 
K. die Aufsicht darüber, VII. 171. Alle dffentliche Diener im Staat sind zu Cautions= Lei= 
stungen verbunden, IX. 08. Anbnahmen und nähere Bestimmungen dieser Gen. Vererdnung, 
08. 00. 100. . 
Capallerie,kdn.WasbeiFouragnAlIgabrnandieselbevonCam.Beamtungenodechmcintscnzu 
beobachten, VIII. 568. · 
CensursOkdnung.Vlll.273.KeineSchriftdakfohncErlaubnisdekMystik-Behördegrtrukt 
1vekdcn·kbmd.§.s.Ausnalnnc,cbcnd. 
CmsgkpzzihökdcmOber-Senior-Co«llegiuin.DessenAnordmmgnndGefchäfkskrris,WH. 
273.Personaledesselben-FA«BejondereCcnsnk-Acmter,277.Erweiterun-Links-unp- 
deö K. Ob. Censur- Collegiums „IX. 34. Das Polizei-Ministerium ist die einzige ihm vorge- 
Hente Beborde, ebend. Verhältnisse desselben mit andern Behdrden, ebend. Vorrecht bei ver- 
ommenden Straf-Erkenmtnissen, ebrnd. Fibkale, 35. 44. 60. 
Censur- Verordnungen. Vorschriften wegen der Eingabe der zu censirenden Schriften, VIII. z61. 
IX. q0. qA. 434. Halbjährliche Verzeichnisse der von inländischen Buchdrukereien gedeukten 
Schriften einzusenden, IX. q3. Tagbücher der Büchercensoren, 374. Die Einsendung der von 
jzeder neu erscheinenden Schrift abzugebenden Erxemplarien monirt, Ja. Die im Aurland oh- 
nWe disseitige Censur gedrukten Schriften kdniglicher Unterthanen verboren, 497. 
C(eremoniel. Das mit Auswärtigen, so wie das im Innern gehbrt zum Ressort des K. Cabinets- 
Ministeriums, O. M. 9. 3. 
Certificate. Der Diensiknechte, Handwerks-Gesellen, Viehhirten, Feldhuͤter u. a. die sich aus ihrem 
Oberamt entfernen, VII. 9. 450. 451. Der Militaͤrpflichtigen, IX. 57. Certisicais d'Origi- 
ne, 476. 
Chausseen. (Ihre. künftige Administration und Unterhaltung, VIII. zr. Iustruction für die Weg- 
meister auf den kön. Chausseen, Nr. 20. Beil. 
TChansseegelder. Danern neben dem Joll und der Accise fort, Zoll-O. K. 4. 
Thausseegelds Grdnung. Neue, VIII. 287. 
Thausseegelds. #einbringer. Staat und Ordnung, worncch sich ein solcher zu richten hat, VIII. 60o1. 
Tdirurgen. S. Wundarzte. 
itationen. Welche ausschließlich in das Staats-und geg: Blatt einzuruͤken, VII. 17. 209. 289. 
Civil. Processe. Gehoͤren zum Ressort des II. Ob. Justiz-Senats, O. M. 9. 43. Justruction fuͤr 
denselben, VI. 35 folg. S. rocesse. 
Tirll-Verdienst-M##daille. Oarf nie auf Livreen in Privatdiensten getragen werden, VIII. 424. 
Tivil. Derdienst= Orden. Staturen desselben, l. 6.5 . 
Classicationde1·k«11n.ånd.2andc6ente,nndi)ret—jhrlichenAbqhejk c«»,· — 
Professionen und Handwerker; ebend. und 8. 20. f. 6 Nce. O. 8. 4 f Der
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        531 
TClinlkum zu Tübingen. Wer darinn — werden koͤnne? und unter welchen Bedingungen 
eine Aufnahme Statt habe 7 l 
EIlester. Schulen zu Blaubenuren lsan eeleuhansen szeboben, O. M. F. 62. 
Ccrarde. Ven allen kön. Dienern zu tragen, IX. 
Cellegien, kön. Strafbefugnist derselben, VI. -2. 6% » 
EIN-te »k«sttdsmsg Gclegenheir dazu, IX. 129. f. Nähere Bestimmungen, ebend. 
Commerz, Lantel. 
Temmiersen! Die Aufsicht über ihre Oekonomie hat das Ob. L. Oek. Coll. VII. 210. Bestrafung der 
Vergehungen in der Verwaltung ihre5 Vermogens, ebenr. Wie die Allmanden bei ihnen zu 
vertheilen, VIII. 381. S. auch Gemcinden. 
Commun - Capitalien. Verichrsfer wegen ibrer Verzinsung und Sicherstellung, VII. 533. Dießfal- 
nr Veramwertlichfeit der Beamten und Rechner, 553. 554. Besteurung der Oaezinelchen 
MlII. Jq25. 
Temmun 8 Steuer. Wie es damit zu halten, LII. 18. 
Commun. Dienste. Militaͤrpflichtige davon auszuschliessen, u. 29. Welchen Miltär- Subjecten 
die geringeren, verzugeweise zu übertragen, C. O. F. 2½ 
Tommun, Solzverkäufe. Vonskhrift wegen derseiben „IX. 5 
#eenmme; keniler Die Ber keilung und Verpflichfung der Commun-Rechnungs-Reviseren 
dem Ob. L. Dek. Coll. übertragen, VII. 210. Wie die K. Kreisäámrer die einlaufenden 
Cemmun= Rechnungs= zustandsberichte zu behandeln haben, 5 Vorschrift wegen kuͤnftiger 
Erstattung der Cemmun-Rechnungszuständs-Berichte, VIII 
C(emmun= Schafweid. Veric. hungen. Vorschriften wegen ders: tbeu ix. 234. s Stngh. V. 
Commun, Wege Die Ken. Wegmeister dürfen die Aussicht darüber übernelinen „, VIII. 
emmun Wischüzen, Insturutur. Aufgehoben, VI. 97. 
Cencessionen, (. Ban-Pferdverlauf, Gelder-Versendungen, Wirthschaft u. a. 
Cencipisten. Von ihrer Verantwortlichkeit bei vorschrifrswidrigen Eingaben, VI. zo. — VII. 126. 
. WsitasåccchthabcMemonalienzuverseittqen,s.6.Die sollen am Ende der Ein- 
Haben ieren Nahmen, Wohl#ort und Stand beisezen, edend. F. 7. Strafe der Comtravenienten. 
35. 
Cencur#eSachen. Der erste Senat des Ob. Just. E. bestimmt den Fall, wo Gennt= Processe Statt 
finden sollen, O. M. J. 40. Aus nahme, bei eremten Personen, VI. 30. .Concurs- 
Proceß= Tabellen. Ciufuhrung= neuer- und Termine ihrer Einsenkung X. Nr. S1. S. 
9. Formular en, idend. Beil. S. Gant. 
Conscriprion, (. Militär. 
Conferiptions- Kosten. Den ihrer Verrechnung, VIII. sr# 
Conscriprtions-Listen. W1 bei ihrer Verfertigung zu beobachten, IX. 
Confseriptiens Obligaten. Die Sohne derselben dürfen ohne alechochs nn weder studieren, 
noch die ven der Conscriptien erimirenden sreien Künste erlernen, VIII. 
Conscriptiond· Ordnun .. IX. Nr. Ju. Bell. 
Confilia. Vorschrift for Untergerichte wegen Einhelung derselben, O. M. 9. 45. Errichtung, Siz 
und Persenale zwe eier Cousulenten-Collegien, cdend. 
Ober-(onsistorium. Ist dem ernüchen Departement untergeordner, O. M. 1. 59. Heschäftskreis 
und Personale, Vecnb. Li neoung der zuvor bestandenen Unter= Consisiorien, VII. 
Cençlorial-Lecrete, Was d#i- 5 Crichte der Dekanatämter über Bittschriften der von ver Patre- 
natoherru zu geistl. und Schul= Acimtern neminirten Subjecte zu enthalten haben, VII. 597. 
II. 140. Roͤkstandige cate über die Vollendung der Familien-Register einzusenden, IX. 
10. Mangel# Pai eder inlsterrige Schulerchte betr. ebend. Die von den Dekanen einzusen- 
   
dkenden V.rar#= berr v0 
Cenfulenten, (. Genstli-, 
Centract= Böder. Jede: Magistrat ist anpschtn, solche zu führen, VIII. zar. S. I. Gebrauch 
derselben, &amp;. ö. 7.
        <pb n="550" />
        532 
Contracte. Ueber welche gerichtlich erlannt werden muͤsse, VIII. 321. 6. 2. Diesfalsige Vorschriften fuͤr 
e Magistrate, 8. 3. u. s. w. Ihre Verantwortlichkeir, X. J. 9. Contracte von Weibsperso- 
ven, 5. 3. Gemeinschaftliche von Eheleuten, §. 9. — der Ebefrauen für ihre Ehemänner, 
10. 17. Unmündiger oder minderjähriger Personen, f. 15. 16. Eines Vaters mir seinem 
Sohn, eines Bruderö mit dem andern, §. 17. S. Kauf, Unterpfands = Verschreibungen, Leibge= 
diungs-Contrakte, Vich-Contrakte u. s. w. 
Contrahenten. Vorschriften für sie, VIII. Za1. K. 2. Strafe der Nichtbeobachtung, ebend. Personen 
weiblichen Geschlechts#, 
Tontumacial-Verfahren. Einzüun cines aussergenchuitchen in liquiden Schuldforderungs-Sachen, 
VIII. Nr. 12. Wer dazu befust seyn soll, #. 1. Gegen wen es Statt haben kdune, &amp;. 2. 
Beschaffenheit der da- 4½ geeigneten Forderungen, 9. 3- 7. Vorlegung der Urkunden, #. u. 
Verfahren der Justizbehdrde bis zur Erkenutnis der Erecution, 9. 9- I4. Gegen ein solches 
Erkenntnis findet woeder Appellation noch sonst ein Rechtsmittel Statt, . 138. Ausnahme u. 
Modificarionen, 8. 15- 18. 
Copulatlon, 5 Trauungen. 
Cordons, s. Hut. !45“ 
Corporalienen. Perleihung der ihnen zustehenden Gefälle, VIII. 330. Besteurung ihrer verzinsli- 
chen Capitalien, 
Correspondenz, mit aueiserigen Ministern, so wie die Ausfertigung der oͤffentlichen des Koͤnigs mit 
andern Regenten u. Gonvernemento gebort zum Reisort des Cabinets-Ministeriums, O. M. K.3. 
Ceurlers, Taxe. Erhöbhung derselben, IX. 
Tredit-Gesez für die Kdn- Universitaͤt in — VIII. 14.5 
Criminal-Sach. Ist dem ersten Senat des K. ÖOb. Just. W ubertragen, O O. M. 7. 40. 
Criminal-Commission zu Stockach, 1. 297. 307. - 
Criminal--HLälle. Welche von dem l. Sen. erledigt werden, O. M. J. 41. S. 53. J.. Welche durch 
das K. Staats-Ministerinm r Majestät vorzulegen, 5 J. 8. 14. # einer zur Revi- 
sion derselben bestimmten besenderen Behörde, VIII. 337. 
Triminal= Praceb. Nur der in Auistrorische soll im gunzen Kdnigreich Statt haben, VI. 53. 
(# K. Dieefalsige Vorschrift für die Beamten, ebend. Gänzliche Abschaffung der Tortur, 
100. In wie fern anstatt derselben und von welcher Behörde andere Zwangsmittel zu 
Eeann der Wahrheit gebraucht werden können, und worinn diese bestehen dürfen, 170. 
Straf= Mn0 für Beamte, die einen Inguisiten durch thätliche Mishandlung zum Bekenntuis 
ndihigen wollen, cbend. Vorschriften wegen der Wabl, den Obliegenheiten und Befugnissen 
der ertheidiger, VI. Jz. V. 10—13#. Verfahren des I. Sen. nach geendigter Untersuchung 
und geführrer Defension K. 74. Vorschrifren für den Nekerenken= *. 27 30. Wonach das 
Criminal-Tribunal bei Enrscheidung der peinl. Sachen und Erkenmone der Strafen sich zu 
richten habe, §. 7. Auch ohne Be eenurn! i5, auf biosse, durch vollständige rechtliche Beweise 
geführte Ueberweisung, oll die gesezliche Strafe erkannt werden- K. 100. 
(eiminal. Strafen. In welchem Fall die gewöhnlichen zu sch irfen, 160. In Fällen, wo Lei- 
besstrafen eintreten konnen, sollen ärzeliche Jeuguise über bie bb usibe Beschafteheii- der 
Inquisiten, sie seien verhaftet oder nicht, eingesandt werden, VII. 4256. — ie 
Sträslinge müssen sowohl auf die Festung als in das Zuchrhaus mit Finenn *rf*J* Signa- 
lement. eingeliefert werden, VII. 356. Vererdnung wegen mehrerer Unerdnungen und Wlll= 
kührlichkeiten bei deren Einlieferung, VIII. 380. Bei Cassations-Strafe jeden Sträfling durch 
Conducteurs einuliefern, (bend. S. Strafsacktn. 
Triminal-Tabellen. Vierteljähr ig einzusenden. VI. Nr. 10. S. 119. Fermular derselben, ebend. 
Beil. Ihre Einsendung monirt, IX. v73. 15 
Triminal-Derhaft. Was bei den Verichten degen Ve rhafteten zu beobachten, VII z58. 
CTriminal- Unkosten. (Malefiz= und Ingquisictons-) Die von K. —S Just. Cll. dekreciiten sind von 
den amerat Beamten zu bezahlen und zu verrechn n, VIl. 265 
Tultur. Die Landes-Cultur gehdrt zum Ressort des K. Ob. L. bekl Voll. VII. 219. S. Allmanden, 
#n.zem Cultur, Waldcultur u. a.
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        533 
Tultur. Mutatlonen. Sind der Aufsicht des kandw. Dep. uͤbertragen, VII. 170. 
4 
Turatel. Vergeschriebene Puncte zu ausführlichen Verzeichnissen über die Enhelen von Fülsten, 
Grafen und Ritterguts-Be sizern, VII. q61. S. Pflegschaft, Vormundschaft. 
D. 
Dekanate, (. Kirche. 
Dekane. Sie haben in Gemeinschaft mit den weltlichen Oberkeamten die Ehesachen der Protestan- 
ken zu behandeln, VII. 17. Ausnahme, tbend. "6 
Dellnquenten. Von ärtztlichen JZeugnissen über dieselben, VII. qas. 
Departements. Deren Anzahl und Benennung, O. M. §. 2. Amts-Verrichtungen und Vorrechte 
ihrer Chefs, &amp;. o. 10. rr. — VII. 173. Strafbefugnis derselben, VI. 52. 5. 4. 
Deserteurs. Von ihren Transporten und deren Kosien = Berechnung, VII. uu7. 601. Wie von Ci- 
vil-Behdrden mit Durchpassierenden, die sich wegen Desertion verdächtig machen, zu verfah- 
ren, 107. K. r. Strafe der Beherbergung oder Verbergung eines Deserteurs, ebend. und 108. 
8 Pflicht der Civil-Behdrden bei erhaltener Anzeige ven einem Deserteur, 198. g. 5. 
trafe dießfalsiger Nachlaͤssigkeit, . 7. Wie Beamte mit fremden Deserteurs zu verfahren 
haben, 448. 8. 11. ie auf Gencral-Pardon sich stellenden sollen blos mit einer Marschrou- 
te versehen eingesandt werden, VIII. 360. Maaoregeln gegen Deserteurs, C. O. J. 20. Be- 
richt-Erstarrung über ihr Vermögen monirt, IX. 407. 
Diäten, Negulat v. VIIII. 279. solg. Die Kön. Piener, die bu ihren Reisen Pferde zu gebrauchen 
legitimirt sind, dürfen nicht mehr anrechnen, als sie gebraucht haben, IX 422. " 
Dienstbarkelten. In Sachen welche 6(öbn betreffen, ist von Oberamtei-oder Stadtgerichten umimtelbar 
an das Justiz= Collegium zu appelltren, VI. 40. J. 20. 
Dlenbesezongen, s. Aemter. “ 
Dlenstbeten, männliche. Vorschrift für die, welche sich ausserhalb ihres Oberamts im Kdnigreich 
aufhalten wollen, VII. 9. 451. 
Dinggelder, s. Kaufschilling. 
Disécefan= Eintbe#lung samrlicher evang. lutherischer Pfarreien, VII. Nr. 44. 
Directlonen. Ihr Strafbefugnis, VI. 52. 4. 4. 
Dispe nsations- Ert hellungen. Fuͤt Minderjaͤhrige wegen Vermoͤgens-Verwaltung gehoͤren zum Res- 
sort der K. Regim. Dep. VII. -8. Von der Obsignarion und Inventur sind an den Tutelar-— 
Rarh verwiesen, ebend. In Ehesachen sind dem Ob. Just. Coll. I1 Sen. überlassen, VI. qJl. 
K. 33. Oaß über die Minderjährigen, welche die ehegerichtliche Dispensarion erhalten haben, 
alle 14 Tage den betreffenden Krelsämtern Verzeichnisse mitzurheilen seien, VIII. 260. 
Dispensations-- Grsuche. Die wegen Vermdgens-Verwalrung und Heurathen nicht in Einer Birt- 
scheift anzubringen, VI. r3. In den Beiberichten zu Minerenntäts-Disp. Gesuchen soll das 
Alter des Supplikanten nicht mit Zahlen, sendern mit Worten auêogedrütt werden, 31. Was 
in Betreff der Dispensarienen bei Chen zwischen Lurher. und Kathol. Religienoverwandten zu 
beobachten, VII. J05. 
Dicpensazorlum, (. Apoctheker. . 
Documente. Die fuͤr das Ausland bestimmten hat das K. Cabinets-Ministerium zu beurkunden, 
O. M. 9. 3. In wie fern auswaͤrts verfertigte die gesezliche Glaubwuͤrdigteit besizen, VUII. 
561. C. 1. Dle Beglaubigung vorgelegter Ürkunden ist den K. Notarien uͤbertragen, §. 12. 
Was sie dabei zu beobachten haben, 9. 13-16. S. Instrumeente, Ehestiftungen, Teslamente uss. w. 
Domaͤnen. Die Aufsucht uͤber die K. Staats-Domaͤnen ist dem Laudw. Dep. der K. Ob. Fin. Kam- 
mer uͤbertragen, Vll. 170. 
Dominen- Nammer. (Cof= u.) In wiefern die dazu gehoͤrigen Vemter und Orte zu den Kreisen zu 
rechnen, O. M. F. 24. Wohin die Einkünfte davon einzuliefern, und die Rechnungen zu stel- 
len, iend. Purificatton und Ubtretungen zwischen derseiben und der Finanz-Kammer, VII. 
21. Einrichtung des Hof-und Dem. Kammer-Cellegimnö und seiner Balleien, 117. 
3— 1809q.
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        534 
General--Domanial- Kasse. VII. 23. Was die Jahrs-Vergleichungen der Cam. Bea#nten mit der- 
. seiben zu enthalren haben, 194. « -«’··« 
Donat-kredi-ci«nkal.-..iersschafc.WelchcvcnSr.MajLaisStaatsfchnldanerkanntn-:i-den,!"l. 
4·S.Ss1unknnz«us. 
Dorf-Gerichte, s. Gericht. ... 
Dunggruben Wegen Verwahrung derselben IX 310. 
Turchgangs · Zell, Zoll-O. §. 31. felg. Wie eo damit in Anselung der durch das Künigreich ge- 
benden Gunter inländischer Landeleleute zu halten, IX 77. Das auf den kön. Pesiwägen 
wunfftieen gare Eeld daron befreit, 307. Erle urerung der verbergehenden Verordnung., 
506. 
E. 
hesachen. Gehbren zu dem Geschäfts-Umfang des ll. Ober-Justiz-Senats, O. M. 8. a3. Naͤhe- 
re Bestimmung, VI. Ju &amp;. 33. Veizichürg der geistl. Kä#he des K. Ob. Consist. bei Ehepre-- 
reslen, ebend. Die zur kathel. Relig. sich bebennenden Ob. Just. Rärhe haben keinen Ankheil 
daran zu nehmen, eberd. Geriugere Jergehungen gegen die Eheordnung sind von dem sween 
b. Just. Senar, höhere von dem ersien zu bestrafen, ebend. Die Ehesachen der protest. Un- 
terthanen sollen in erster Instanz, mit Ausnahme fleischlicher Vergehungen, vor gemeinschaft- 
lichen Oberamtern behandelt werden, VII. 70. Verordnung wegen Dispensationen bei Ehen 
verschiedener Cenfessions-Aerwandten, VII. 4%. 60. C. 60. — in Risicht auf die aus solchen 
EChen erzeugten Ainder, ebend. — auf die Einfegrung der Ehe, §. v. Was die K. Norarien 
bei Ehestiftungen zu berbachten haken, VIII. 304. S. Dilpensation, Trauungen 2c. 
Ebre. In Sachen, wolche sie betreffen, ist von den Oberamtei-oder Stadt: Gerichten unmittelbar 
an den zweiten Ob. Justiz-Senar zu arpelliren, VI. 40. K. 20. Diesem ist die Wiederherstel 
lung der bürgerlichen Ehre übertragen, VII. 218. Straf-Fälle welche die Ehre eines sonst 
red-lihen ), annco betrefsen, sind durch das K. Staats-Miinisterium Er. Majestät vorzule- 
  
en, 5J. F. 1 « , 
cl)ren-8Medaitic, milit. — Vortheile verabschicdeter Soldaten, welche die goldne oder silberne haben, 
FHIII. -8. Darf nie auf Lioreen in Privar-Oleristen getragen werden, 128. 
Lich. Hell= und Trub-Eich. Wie das Maas für Finssigkeiten dadurch bestimmt werde, M. O. K. 7 
Verhatnis derselben gegen einander, tbend. Was für Wein mit der Hell= Eich, und welcher 
mit der Trub-Eich gemessen werde, 9. 20. Auwendung der Hell-Cich auf das Kalk= Maas, 
f. 21. Bei allen Verkäufen von Getränken ist keine andere als die Alr-Würktembergische zu 
gebrauchen, Vlll. 90. 91. Strafe im Uebertretungsfall, ebend 
Eld. Unbedingter, der Treue und Anhänglichkeit gegen Se. Kdn. Majestät. Bestätigung sämtlicher 
zuvor angestellten Beamten gegen Leisinng deßhelben, VI. . Formular, kdund. Breeidigung der 
" Magistrate, 6. Was bei der Herruhnrer Geincinde auf dem Hömliehofe die Wirkung des Ei- 
.des haben soll, 10. Anfhebung des Durgereides, IX. 1co. 
Elgenthum. Das sichere eines Jeden unter besendern Königl. Schuz genommen, Vl. 3. 
Eingaben, sehriftliche. Deren Form, VI. S. Duß die an S. M. unmittelbar gerichteken ohne Ru- 
briken nicht angenommen werden, (bend. Bestärigung lterer die Fassung und Ueberreichung 
derselben betressenden Verschriften, 20. Birtschriften sind zuvdiderst bei den betreffenden Be- 
bdrden vorzubringen, ebend. 5. r. In welchem Falle sie Sr. Maj. unmittelbar Wtecragen 
werden können, (bend. Beschwerde-Schriften über bereirs entschiedene Gegenstände, so wie 
über eigenrliche Rechtsstreitigkeiten sind unrersagt, 9. 2. 3. Ausnahmen, ebend. Wie die Ru- 
briken verfaßt seyn müssen, §. 4. Unerlesßlichkeit der Veiberichte, §. J#. Ausnahme, bbenr. 
Deohal? zu beobachtende Obliegenheiten der Suppl lanten und dee Ceucipisten, bend. Nähe= 
re Bestimmung, und Strafansaz für den Cencipisten, 107. Unmtrelbare Eingaben der 
Gurebesizer ohne Beiberichte von der geeigneten Stelle sind ein für allemal verboten, VII. 19. 
Eingeschärfte Wiederholung und naͤrere Bestimmung ebiger Juuchriffen, I25. Wer zu Ver- 
fertigung der Memorialien berechtiger sei, #dend. 9. 5. as seeel ie Suxrlicamen als die 
Cencipisten zu unkerschreiben haben, §. 7. Alle sind uf Steumiipapier zu sereiben, K. 8.
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        535 
Hbliegenheit der K. Beamten und der Kreishauptleute, F. 9. Wiederholte Erinnerung an 
sämrliche Kön. Vasallen, Ojener und Untertbanen, wes Standes sie seien, wegen unmirkelbas 
rer Einzaben an Se. Kön. Maj. VII. G7. Wie es mit den Eingaben der Militärpflichtigen 
an die Conser. Commission zu halten, IX. 466. 
Eingange Sell, s. Zoll-O. §. 45 f. und Zoll-Tarif. 
Einkindich afts Werträge. Wem an Orten, wo kelne Gerichte bestehen, die Erkennung darüber zu- 
omme, 327. 
Einleg- Gelde, s. Upat lations· Alten. 
Sisen. Rohes einzufuͤhren verboten, VI. 95. VIII. 77. Ein= und Ausfuhr-Joll von altem zerbro- 
chene#n Eisen, Eisen-Feilspänen und Hammerschlag, VIII. 398. 
Ellenwaaren. Impostierung und Stempelung der auswärts fabricirten, insbesondere der Sensen u. 
Sicheln, VI. 93. Erneurung und Auedehnung dieser Vrrerdnung, VII. v1. Vlll. 77. Im- 
post auf die Einfnör solcher, wovon auf den innländ. Werkern und Fabriken keine aͤhnliche ge- 
macht werden, und die aue laurer Eisen besiehen, cbend. Ven Stempelung der innlaͤndischen 
ebend. Das Hausiren mit ansländ. Seusen, Sicheln und dergl. verboren, dagegen zwolf mie 
Vateuen versehene Händler die innländischen im Königreich verschliessen sollen, VIII. 327. 
aß hiedurch der Handel der übrigen privilegirten Eisenhändler nicht beschränkt werden soll, 
330. Jedem Hamelemann, der mit innländ. Eisenwaaren handelt, soll gestarter seyn, solche 
durch innländische Haufierer zu verschliessen, IX. 33. Nähere Bestimmung, ebend. Wie e5 
mit ausländischen zu halten, ebend. 
elsenwerke. Administration des Ludwigsthaler, VII. 7#. Abtheilung der Christophsthaler, VIII. 
545. Daß die Beamten bet Eisenhürten den Kreissteuerrärhen nicht untergeordnet seien, VII. 
Bestimmung, die Frohnfreiheir der zu Eisenwerkern gehdrigen Personen beir. W.II. 657. 
t · 
n. 
Lmancipatton,wananOrten,wokeineGerichtebestel)c-I,dieErkennungdarübcr zukomme, 
327. - 
Epauletten. Wirfen nur von besonders hierzu berechtigten Personen getragen werden, VII. 263. 
Ei bfolge in den Fuͤrstl. Graͤfl. und adelichen Familien, VIII. 221. 
Erblehen, s. Lehen. » 
Erbebellungen. Werden von den an jedem Ort bestehenden Theil= und Waisenrichtern, VIIl. 521. 
Bei erimirten Personen von dem K. Tutelarrath besorgt, Vi. 39. 8. 24. 
Erlaubnis · Schelne, s. Pol. Ver. 
Ernd-General- Neicripte VI. Nr. 14. VII. Nr. 36. VIII. Nr. 30. S. . IX. Nr. 20. G. 247. 
Elsfigñedereien. Duͤrfen ohne allerhoͤchste Erlaubnis nicht errichtet werden, VII. 313. Accise, IX. 178. 
Estaffetten- Tare erhoͤht, VII. 313. IX. 1170. 
Erecution, bei Steuer-Ausständen, VII. 390. — bei Schuldklagen. In wie fern sie gegen Kön. 
Diener Stait finden könne, VIII. 277. S. Contumaclal= Verfahren. 
EL#emte. Gerichtoburkeit über sie, VII. 137. 
Eremtlone-Gesuche, s. Militärpflichtigkeit. · 
Exkapltulanten. VII. i77. Deren, Beguͤnstigung, edend. Vorgeschriebenes Verzeichnis derer, die das 
40. Jahr noch nicht erreicht haben, Nr. 39. Beil, S. kanbbataillons. 
Erportations-Steuer, s. Abzugö-Freiheit. 
Expresse Poten, s. Frohnboten. 
  
F. 
Fabrik· und Manufactur- Wesen. Eteht unter der Leltung des Ministers des Innern, VI. 170. 
Die Aufsicht daruͤber hat das Ob. L. Oek. Coll. 219. 
Sabrikanren. Ihre Patent-Abgaben, Acc. O. K. 10. Taggeld der innländ. auf Märkten, F. 17. 
Markt-Accise der ausländ. . 14. Die bei K. Eisenhütten, Hammerwerkern, Stahl-Sensens 
Gewehr= und Blech-Fabriken und bei Salinen für beständig angestellten Personen haben die 
"# gelbulcche Fron-Freiheit zu geniessen, VIII. 657. « 
Fall-then,.LcheI-.
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        536 
Falschmuͤnzer sollen mit dem Straug bestraft werden, VII. 557. S. Muͤnte. 
Samilien-Geseze, der Fuͤrsten, Grafen und Rirtergmöbesizer des Kdnigreichs. Welche ungültig, 
VIII. 2al. 
Samilien Negister. Einfährung und Einrichtung, VII. Nr. 10#3#. Formular, ebend. Beil. Gedrukte 
Tabellen, 611. Was die Familienhäupter der Residenz Stuttgart wegen derselben zu beobach= 
ten haben, IX. 15. Nähere zur Vollständigkeit derselben dienende Vorschriften, zo6. Ihr Ge- 
brauch bei Verfertigung der Gansertptions= Listen, 37. 
Samilien-Stiftungen. Vorschrift wegen der Oberaufsichr darüber in verschiedenen Beziehungen, 
ll. Joom Besteurung ihrer verzinslichen Capiralien, 425. 
Samllien Derträge. Die Bestätigung derselben ist von den exemten Personen bei dem NM. Ob. Just. 
Senat vorzunehmen, VI. 30. 8. 24. 
FSaßnachts-Kunbarkeiten. Beschränkung der dabei gewhnlichen Vermummungen, IX. qr. Auf#b# 
bung der sogen. Narrenzünfte und Narrengerichte, ebend. 
Satallen, s. Appellation. - . 
Seldbau. Gehoͤrt zum Ressort des K. Ob. L. Oek. Coll. VII. 219. Die Verbesserung desselben ist 
der Aufsicht der betreffenden Kreishauptleute übertragen, VI. 33. 34. Ueber Cultur-Mutatio- 
neh erkennt das Landw. Dep. der K. Ob. Fin. Kammer, VII. 170. 
Felder, Besichtigung, s. Zehend-Wesen. 
Eelereremen. Vorschriften wegen desselben, VII. 331. 
B 
Feldhuͤter, s. Certificate. * 
Leidmesser. Vorschriften für dieselben, M. O. J. 10. I. 13. Wie und von wem zu prüfen, VIII. 
266. Von Anstellung. derselben, Erlernung und Ausübung der Feldmesserkunft, 200. 267. 
Seld. Postamt. VII. r20. IX. vror. . 
seid-1)kobstel.Anordnung deralbth Vl.58.ErnennmsgdesFeldpkobstes,ebead.DessenDiensh 
Verhaͤltnisse und Befugnisse, 54. 50. Untergeordnete Prddicaturen, VII. 207. S. Millt. Gelstl. 
Seld- Producte. Von Auslaͤndern in ein fremdes Territorium ausgeführt sind zu verzollen, Zoll-O. 
F. 55. Naͤhere Bestimmung dieser Verordnung und Ausnahmen, VIII. 308. Daß zu diesen 
Auonahmen das Holz nicht gehore, IX. 178. Die Einfuhr der von Junländern auf ausläud. 
Territorium selbst erzeugten ist zollfrei, ebend. Weitere Bestimmungen wegen des Jolls und der 
Accise von Feld-Producten, ebend. S. Früchte. 
Heuer, Anstalten. Gehdren für das K. Ob. Pol. Dep. VlI. a18. In den verschiedenen Kreisen des 
Kbnigreichs ist die Oberaufsicht darüber den betreffenden Kreishauptleuten übertragen, Vi. 10. 
K. as. S. 33. 8. O. Vorschriften zu Verhütung der Unglükefälle durch Feuer, (Feuer-Poli-= 
lell Gesene VIII. Nr. 16. 1) in nfehng der Bau-Eiarichtung; a) wegen Aufbewahrung 
eicht entzündbarer Materialien; 3 enehmen mit Feuer und Lcht; 4) Keinigung und Vi- 
siration der Feuerstärten und Rauchfinge; §) Ober-Feuerschau; 6) Oesseutliche Wächter; 
7) Vereust der Brand-Kassen-Eutschädigung, ebend. — Feuerldsch- SDrdanuße Nr. 26. 
Geil. 1) Feuerldsch = Instrumente und andere zum doschen erforderliche Hülfsmittel betreffend. 
#) Unmittelbare Losch= Anstalten; 2) Die nach dem Brand zu ergreifenden Magsregeln; ebd. 
Verbot eigenmächtig gewählter besonderer Löschmittel, VIII. Zog. 
Seuer, Berichte. Dießfallsige Vorschriften, VII. 370. 574. VIII. Zoc. 9. 30 — 42. » 
Feuer-Gewehr.Wemcrlaubk,undwemuntersagtsei,solcheszutragen,l)c.2s.Waödukchkek 
sende Fremde dießfalls zu beobachten haben, ebead. S. Gewehr. 
Sinanz= Departement. Neue Organisation, VII. Nr. 38. Amts-Titel und Rang der bei den Fl- 
nanzbehdrden angestellten neuen Räthe, 18r 
Fi#cherelen. Sind der Aufsicht des Landw. Dep. übertragen, VII. 170. 
Sischottern, in Fallen zu fangen, verboten, VI. 9. 
Fleischliche Verbrechen, f. Scortat. 
Sleisch- Schau. Vorschriften wegen derselben, VIII. 163. 
Slezwesen. Gehdrt zum Ressort des Kbn. Forst-Depart. VII. 772. 
Stügel= Adjutanten, königliche. Bestimmung ihres Rangs, VII. 277.
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        537 
Fohlen, . Pferdezucht. 
§orst- Uccidenzien Allerhdchste Verordnung wegen derselben, VIII. 299. De Konunnnord#nungs= 
oder Lagerbuchmässigen zu berichren, 374. 
Sorst-Beiknechte. Weilche konscriptionsfrei, VII. 210. 
VLorst-Departement. Unter der Oberanfsicht des Finanz-Departement, O. M. 1. 7. 
Forst--Direction. Ebend. §. 553. 
Forst-Kassen-Amt; Sorst-KRassiere, VII. 41. 
Forst-Plaͤze und Guͤterstuͤcke. Welche den Enealbeamten zu überlassen, VIII. 371. 
Vorst-Straffachen Vorschrift wegen derselben, VII. 237. 
S## st- Verordnungen. Aufhebung der Commun-Wildschüzen, VI. 97. Gestattung der sogen. Flug- 
und Vogelschüzen, 100. Alljährliche Berichte über Bauholz-Abgaben betr. VII. §3z. Wegen 
Bericht-Erstatrung in Forst-Strafsachen, VII. 237. Wie die Patrim. Besizungen in Forst- 
sachen zu dehandeln, 278. Verbor jeder Veräusserung des Besoldungsholzes von dem do ftbe- 
amten, 385. Die alljährliche Einsendung von drei separaten Holzberichten betr. 60z. ie Be- 
arbeitung bes Breunholzes betr. VIII. 148. Die Berichterstattung über das Fupmnere u. Wirk- 
holz-Erfordernis für die berechtigten Mahlmüblen betr. 19z. Die Einlieferung gefundener 
Hirschstangen betr. 210. Die Verwendung des Gerechtigkeirs-und Gnaden-Bauholzes zum be- 
immten Zwetk betr. 26r. Die den oberforstamtlichen Berichten beizulegenden Verichte der Cau. 
Aemter betr. 365. Die an die K. Ob. Forstämrer jährlich einzusendenden Holzbedarfs-Vere 
zeichnisse der Cameral-Verwaltungen betr. Jzoo. Die einzusendenden Berichte wegen den Nor- 
mal= Holzpreisen betrr. Zzoo. Die Hesuche der zu freiem Bauholz berechrigten Personen betreff. 
60. Das Emsammeln und den Verkauf des Holzsaamens betr. IX. 28. 
Sourage, s. Cavallerie. 
Sracht-Sachen. Vorschriften fuͤr Frachtfahrer, Zoll-O. 8. 27. 41. 45. 40. Wie Frachtbriefe be- 
schaffen seyn müssen, ebend. Von ihrer Stempelung und weiteren Bestimmung, 75. 33. Auch 
Guter und Waarcn, die man von den Jollstätten aus ins Reich, oder aus andern Gegenden 
desselben dahin bringt, müssen den Jollämtern von den Frachtfahrern angegeben , und ihre 
Frachtbriefe gestempelt und controlirt werden, VIII. 568. **½• 
Sranzoͤn we Buͤrger und Unterthanen. Ausgewanderte züruͤkberufen, VII. 533. Abzugs-Freiheit, 
kll. u.7. 
Freihelt. Deie persdnliche eines Jeden unter besondern Kdn. Schuz genommen, VI. 3. 
Feit Pürsch. Aufgehoben, VI. 99. VII. 200. S. Jogd. 
reischiessen. Depurarionen dazu verboten, IX. 25. 
FSreizügigkeir s. Abzug. · 
Sremde. Verordnungen in Betreff ihres Anufenthalts oder ihrer Durchreise in den K. Staaten, VII. 
107. 415. Von ihrer Aufnahn:e in Privatdienste, 3/“. Wegen threr Beherbergung, ebend. — 
" in Sturtgart, ric. MWiederholte Verordnung die Anzeige derselbe betr. VIII. 222. Was un- 
ter einem Fremden verstanden werde, VIII. 111 kIII. 222. *m 
Ironsachen. Sind dem Landw. Dep. übertragen, VII. 170., Die Erkenntnis über Frohnfreiheit ge- 
hort zum Ressort des Reg. Dep. 218. In welchen Fällen die K. Beamten sich der Frohnbo- 
ten bedienen dürfen, VIII. 417. Jeder mit einem Voren zu Fuß abgehenden Depesche einen 
Laufzektel beizulegen, IX. 405. *“ = 
Fronfreihei, persduliche, s. Fabricanten, Personalfreiheit. 
FSrüchte, herrschaftliche. Die Aufsicht über ihren Verkauf hat das Landw. Dep. VII. 170. Ohne be- 
sondere Legirimarion sollen keine auf Borg hingegeben werden, 320. Frucht = Verkaufs-Suc= 
ceß-Berichte, 87. 229. Vlil. 113. Accise beim Verkauf herrsch. Fr. Acc. O.-. 43. Tabel- 
larische Berichte über Frucht= Vorrath und Erfordernis, IX. Nr. 18. S. 133. Formular der- 
selben, ebend. Beil. Feld= und Gartenfrüchte. Wie solche, die nach und nach abgefährr 
werden, zu veraccisen, IX. 4. 2. G. auch Gefällfrüchte. D 
Kruchtzehnren. S. Zehent-Sachen. « 
Suhrleute. Gegen das leichtsinnige Fahren und ungeschikte Ausweichen derselben, IX. dos.
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        538 
gürsten, der Kdn. Souverainctät unterworfent Titel und Pradikat derselben, VIl. 225. R 
ebend. Von ihren Wappen und andern g 193. Beschränkung hre e Rang 
Jagd-Rechte, 282. Erbfolge in ihren Familien, V.ll. 221. Aufhebung ihrer Paͤtrnnonial 
rid.d.d.’t M Elttus kieherihen Sieuerfreihetn ihrer Besi ungen und Gefälle, 190. 
W. don der Mil#tär keit befreit seyn so T. O. §. 2. "6 
KHüärstengut. Welches zeuftenn? 39190. . 14. seyn sollen, C. H. 8.2 Guleherren. 
Zuß, s. Laͤugemnaas. 
Fußgehende Boten, s. Frohn. 
G. 
GSant-Sachen. Die Erkenntnisse über Anordnung von Vergankungen sind dem I. Ob. J 
ierrruben# Fis zuz· ntee gusstehendem Conkurs Fie W im Fall zo e 
ndenden Re r K. Fiskus fuͤr ein Vorzugsrecht hab X. 57. « sis 5„ 
n. sruo= Schulden zu beenbenn Heiene rtend. gorecht habe, IX. 7. Wie dabei aͤltere Pri— 
rnisons- Gemeinden. Bildung katholischer, VIl. 425. Evangelische, s. Feld-Probstel 
Harten= Tommission. Dle zu Ludwigsburg postfrei, VII. 65. * nung ei « .· 
ResideuzemnakhlJLD göburg postfrei 65. Anordnung einer besonderen für die 
Lere Srüchte Achte Absich 
ebäude, deren Einrichtung in icht auf Feuersgefahr, VIII. 202# ff. — -·. 
ie zum Verkauf bestimmtn zu schäzen, * #85. — Mr eK.xn urschane che: W 
Apotheken, Wirthshäuser, Kramläden u. s. w. Aceise bei ihren Veränsserungen Ace 5 8. 
K#d Auonabme 4. il Neue: Düfen ohne Erlaubnis des K. Strassenbau-Dep. an den 
Sar ührt werden, 332. J ««·. 
Ob Hexchen-löst Feinemeg åtok Fabmr WH· JOHN JnStutkgakksollen-allenenequk 
ebrechliche Hersonen. In wie fern von Bezahlung der Capitalsteuer frei, VIII. 426 
burt, unehliche. Legitimati i « ,-,,- 420. 
2. Tiobet 6 * wegen derselben dem II. Ob. Just. Senat überkragen, VIl. 318. 
Geburtsbriese. Vorschrift für die Magistrate wegen Aussiellung derselben, Vll 
Geslle. S. Accise, Umgeld, Zehent u. s. w. GEcfae der — "lz atdt 
Gefäu. Sröchre. Was in Betreff beschädigter von den Beamten zu beobachten, VIII. 48 
Gefaͤngnise 3 beraufüch, dartor . din I. Ob. Just. Senat übertragen, VI 298 Besonde= 
schle# r Baukosten für dieselben ei .II. “ ' « - 
Geist-Fu soll, 11. 217. n einzusenden, VIII. 353. 
liches t t. i 2 
Gels lihe gya gement. Wirkungskreis, O. M. F. 8. Chef, 5. 59. Untergeordnete Behoͤrden, 
59. 63. 64. 
Geilstliches Gut. Uebernahme der zuvor darauf fundirten Sch i i 
Geistlicher Rath, für die kathol. Kirche. rufu und hulden und Spllegevbeiten VI. 3.4. 
— derrisie vn 
s - - - ungen. · « 
Geld a Wen-ceefiie, Em. 3.5. gen. Von Verleihung ihrer Jehenten, Theil= und Fand- 
eld-Lleferungen, der Beamten zu den Haupt-Kassen, V 
#: Saen. So sparsam r megiich * —lnn VI. wrendung wegen derselben, VII. 6. 
eld, Versendungen. ins Außland. Wie es damit zu halten, VI. 136. 127. 
falsiger Conressienen, ebend. Aueschließlich dahch die kön. Pe. rr.e horh. wegen dieß- 
fen im Uebetretungsfall, ebend. Begünstigung solcher Geldversendungen ebend. 760. Stra- 
Seld. verzollung. Von dem auf den K. Postwägen durch das igrei sithen 
— 2 zhurch huigreh transitirenden baaren Geld 
Geleit · Geld. Die Aufsicht daruͤber ist dem Dep. der indir. S 
— st p. der indir. Steuern uͤbertragen, VII. 170. 
Generalate, (. Kirchl. Eintheilung. 
###nÖo
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        539 
General-Auditoriat in Stuttgart. An dieses sind aͤlle mit der im Feld stehenden K. Armee im In- 
stizfcch u#thige Communik- rtionen zu richten, VII. 307 
Cendral= Femanal- Rasse, s. Drmanial. 
Grrrechtsame. In Sachen, welche solche betressen, kann von den Stadtgerichten an den II. Ob. Just. 
Schat appellirt werdem, O. M. J. 47. 
Gerschte. Wo die Unter-Gerichte Cruscha einzubolen baben, O. M. C. 45. Siz der Dorf= u. Stadt- 
gerichre, d. 36. Wie weit das Cutscheidungerechr der Sradtgerichrte sich erstreke, d. 47. Wo- 
hin von denselben zu appelliren, dend. Was bei deren Direction von den Oberamt euten zu 
beobachren, K. qu. 40. Wie in Aemtern, wo keine Stadrgerichte find, die Rechtspflege in er- 
ster Instanz auszucben: K 40. Strafbess nis der Ober-oder Stabs- eanien §. 30. Wer 
von der Inriediction der Niedergerichte erenit „wer ihr unterworfen sei, VII. 137. Wie bei 
Alugen t geen . e zu verfahren, thend. — Auwärtige. Keinen Unterthanen vor dieselbe zu 
tellen, VI. 
Gerichtsbarkeit, ui#fa#rliche. Die Aus#bung derselben wird in Oberamts- Orten, die keine ordent- 
liche Gerichre haben, den Orrs-Magistraten übertragen, VIII. Nr. 20. S. 321. Dehhnlolge 
Werschrfften, ebend. Nähere Bestimmungen, 641. Aufhebung der Patrimonialherrli yen, 
· IX. 
Oeerichte Nlender. VI. 36. 5. 1 
Gerichts-Schreibereien. Sollen shaiche mehr durch magistratische Wahl ersezt werden, IX. 77. Vor- 
schrift für die Oberämter bei Erledigung derselben, ebend. Die Verbindung derseiben mit Un- 
teramteien oder Schultheissen= FAemtern soll in der Negel nicht mehr Statt finden, ebend. Nä- 
here Bestimmung ihrer Dienst-Verrichtungen, 8 
Zesandte, auswärtige. In wie fern zollfrei, Zoll-O. F. 15. 
Hheschenke von Subalternen, VIll. 201. 
5benworene Weibe, sogen. Nach und nach abgehen zu lassen, VIII. 66. S. Hebommen. 
zeseze, Wurtgnbergische Richtschnur bei der buͤrgerlichen und peinlichen Justiz= Pilege, VI. go. 
#. 23. S. ö55. 5. Daß alle bisherige Landes-Geseze der nen acquirirten Terrirorien nicht 
niec gelten VI. 7# SEammthungen. der Württemb. einzusenden, 317. 
Gestücs= und WMarstalls: Sachen. Departemen, VII. 17r. Rechnungöwisen, ebend. 
Gestüts-Kassen= Beirrag. VIII. 307. 
Oesundbrunnen. Gehbdren zum Ressort des Landw. Dep. VII. 170. In Rüksicht auf ihre medicir. 
Beschaffenheit hat daS Med. Dep. die Aufsicht darüber, 33r. 335. 
Getränke. (Wein, Obstmost. VBier, Essig Branntwein re.) Bei Nen Verkäufen derselben ist kei- 
ne andere als die Al#-Würtremb. Elch zu gebrauchen, VIll. 0. 9# Straf, im Uebertretungs- 
sall, edend. Zoll= und Accise, f. Loll-Tarif, und Acc. O. Real= Inder. Nähere Bestimmung, 
die Bier-Branntwein= und Esüig= Accife betr. IX. 178. 
Gewale, (. Vollmack PHt. 
Gewehr. Alles Tragen von Gewehr unter schwerer Strafe untersagt, VI. g8. S. Feue 
Gewerbe, buͤr erliche. Konigliche Zusage, jeden rechrmässigen Erwer F zweig auf ꝰau n " zu befoͤr- 
dern, VI. 3. S. Conccon, Handwerker, Zuͤnste. — Von herumziehenden, Persenen, s. Heruuzie- 
bende. Wie mit geichste zu verfayren., die ohne Gewerb unherzieben, VII. 417. 457. 
nn*–n VI. . i3. 
Gewichr, in Alt= und Neu- Wsirtenbeg. M. O. 5. 9. 22. 23. 24. Zoll-O. . 20. 21. 
Gewitterläuten. Verboten, Vil. 141. 
Gewohnheiten. Welche Recht 4. Gewohnheiren ihre Kraft bebalten sollen. Vll. 
Gtt. Nachr. cht von gesieblnem, IX. 20 3. Prämie auf die Entdekung des aha 297. 
Eifeige Ar##er und Wurzein. Warnung wegen derselben, VIII. 3533. 
P-qA 
9 
  
–——— 
Slasschuren. Z—— 
botteödien## eätnl Nirche, AMebränche. « 
Grafen. Tiaueige läute bei ihrem Mskerben= VII. 77. Kang der Chefs gräflicher Häuser, 225. 
Aufh ebung der bisher bestandenen Steue rfreibeit ihrer Besizungen, IX. 190. Welche von der 
inrg tibten frrei jeien, C. O. S.2. S. Outherren.
        <pb n="558" />
        * . 
Gratlallen. Bei Gesuchen um dieselbe sind amtliche Beiberichte besonders nothwendig, VI. zo. 
Gae. Allodial-Gürer in Erb= oder Fall-Lehen zu verändern verboren, IX. 283. In wie fern sie 
veränssert werden dürfen, ebend. Herrs chaftliche, sind der Aufsicht des Landw. Dep. über- 
geben, VII. 170. Vorgeschriebene Verzeichnisse derselben, 10. s30. Schäzung der zum Verkauf 
estimmten, VIII. 284. 285. Die zu Maulbronn für eine Colonie-A siedlung einzeln zu ver- 
kaufen, IX. 120. Bestand derselben; Vortheile und Bedingungen für die Käufer, ebend. — 
S. Fracht, Heurath= Kaufmanns-Lehengüter u. a. 
Gäterbeschrelbungen. VIIl. 09. 4 
Güterverkäufe, herrschaftl. Gemeinschafrlich vorzunehmen, VIII. 320. S. Verkäufe Contratte. 
Göterverlelhungen. Sind von den Cameral-Beamten mit Beiziehung der betreffenden Kreis-Steuer- 
räthe zu besorgen, VIII. 320. « 
Güter-Verwaltung.WieesmitdteßfalsigcnDifpensationö-Gesuchenzuhalten,Vl. sä. · 
GuishcnemFücstliche,G1-äsiicheundadelcchr.VerordnungwegenihrerNevruüenuud»von-h- 
nengenosscnenNegatien,O.-J)I.Z.27.SiesindderNachstcuerunddrmAbzttg,"denGese- 
zeuundkandcsstclcht,ohneeincuVorzngnieandereuntcrwokfcn,p.28.30.Obsignakionen, 
anvcnkukeuutthheilungcnbeidenselben,Vll.().Verzeichnisihn-rimKdnigkcichbesindl. 
uͤter und Besizungen, 37. ff. Trauergelaͤute bei ihrem Absterben, 77. Titulatur u. Rang, 
225. 2.6. Erbfolge in tihren Familien, VIII. 231. Aufhebung ihrer Patrimonialherrlichen 
Gerichtöbarkeit, IX. r89. Milikairpflichtigkeit, C. O. ö. 1. Ausnahmen, 9. 2. Eingaben 
derselben, s. Eingaben. 
H. 
agelschlag. Landwirthschafrliche Verfahrungsarten nach einem solchen, IX. gos. 
HHol. ie Leitung desselben ist dem Minisierium des Innern übergeben, vᷣt 170. Die Aufsicht 
darüber hat das Ob. L. Oek. Collegium, 210. « 
Bandelslente, innlaͤndische. Von ihren Patent-Abgaben, Acc. O. &amp; 3. folg. Was sie auf 
innländ. Märkten zu bezahlen haben, J. 17. — Ausländische, Von ihrer Accis= Entrich- 
tung, d. 13. 15. 18. 
Gandwerke. Gehdren zum Ressort der K. Ob. Regierung, VII. alg. 
—2 Patent-Abgaben, Acc. O. K. 20. 21. Was sie auf innl. Märkeen 
zu bezahlen haben, #. 17. ·» 
Handwerks-DispenfattonoiSachemIndenBethekschtenüberdießfalsigeEingabcnsolldaöAlm 
jedeemal beigesen werden, VI · 
Handwerksgesellemeeln,wouach«fkemdeindenKön.Staatensichzutichtcnhaben,vll·ö« 
Vorschriftfükinnlandifcl)e,450.AnsgedehnteöVekbotdedWandemsdrrselbeu,55»7. in- 
fuͤhrung und Einrichtung eigener Wanderbuͤcher fuͤr wandernde Handwerkegesellen, IX. 282. 
Sandwerks= Züiebräuche. Abstellung des sogen. Ausschenkens bei den Färbergesellen, VlII. rA5. IX. 
n — Des Zechens mit fremden Gesellen bei dem Steinhauer-und Maurer-Handwerk, 
B. .... 
HauderekosSchcinr.DießfallsieVerordnungen,Vl.1242c.Solchesindauchvonecmpatttllgfsch- 
.sendenLednkukstnmsalden,lX.39o. 
HausiekenMira-Island Ceusen, Sicheln und dergl. bei Confiscation derselben verboten, VIII. 232. 
Sausierer. Ansländische. Was die, welche die innländ. Messen und Jahrmärkte besuchen, zu be- 
obachten und zu bezahlen haben, Acc. O. K. 14. Vorschrift für dieselben ausser den Märkren, 
#i##. — Innländische. Was die, welche ausser den Jahrmärkren mit allerlei geringen 
Waaren handeln, zu beobachten und zu bezahlen haben, §. 62. 
Sausier, Patente. Für innländische Eisenwaaren, VIII. 222. Daß durch diese der Hamwel der pri- 
vilegirten Eisenhändler nicht beschränkt werden soll, 330. 
bebammen. Vorfchriften wegen dersekben, VII. Nr. 65. K. 12. Anstatt der segen, geschwornen Wek-
        <pb n="559" />
        541 
ber wirkliche Hebammen aufzustellen, VII. 65. Diesfalsige Pruͤfungen, ebend. Was fuͤr Atz- 
neimittel sie geben dürfen, 374. 
Schirse. Erfordernisse zu Ausübn is ihrer Kunst, Vn. Nr. K. 
eidebrennen. Werboten, VII. 331. Ansnahmen und nmbvr-r vecschrift, ebend. 
5 karben. ##dietalsißee Ver F#chrffen für die Kdn. Diener und geistliche Behörden, VI. 1189. — Für 
dn. Vasallen, V Für Milirairpflichtige, ebend. Daß das Heiraten vor dem 
d Fu an dem Mt Verhälen nichts ändere, IX. 338, 8 . Zeitbestimmung 
der Heirathsfaͤhigkeit, VI. 30. Die bei Fallehen bestehenden Hesonhe eschränkungen sollen 
aufgehoben seyn, VII. q61. S. auch EChesachen, Substituken, Trauungen. 
Gelraths= Voncessions, Gesuche , in der Minderjährigkeir. Bo abringen VI. 833. Was sie, und 
die dazu erstatteten Beiberichte zu enthalten haben, IX. 
Gelraths= Gur. Wie es damit bei Ganten und Scheidungen 5n Fus, VI. 148. 
Serbst-Sachen. Sind unter der Aufsicht des Landw. Dep. V 
erbt * Gener#l, Reseripte. VI. 110. VII. 46%. VIII. 485. Nr1 2 
erbst. Berlchte. Formular eines Vor-Herbsiberichts, VI. 1IxI. VII. 373.— eines Nach-Herbstberiche3, 
VI. 13r. — einzusendender Weintabellen, 1IX. 373. Wegen Einsendung der Vorherbstberichre. 30 . 
e VIII. 486. · « 
etumålehendePetsenenmttallerleIHandatbeIten,alö vaenbinder, Kesselflicker, Korbmacher', 
Scherenschleifer u. dergl. Verordnung ween derselben, 
irschstangen. Wehin gefundene einzuliefern, VIII. 210, 
#5t . Apotheke. Versteurung ihrer verzinölichen Epitaie VIII. 
ofbau- Departement. Aufgehoben, IX. 123. Ober-Hofbau- Wepertement. Neu censti- 
tuirt, ebend. Präsidium und Personale, ebend. Anstellung eines Ober= ofbaumeisters, 240. 
2 und Canzlei-Buchdruker. 
of= und Dowainen= ##ammer. Wefr Abtretung mehrerer Güter und Best ungen zwischen 
ihr und der K. Finanz-Kammer, VII. Nr. 6. S. an Dom anen Kammier. 
Bof· und Domainen-Kammer-Colleglum. Dessen Einrichtung, VII. 
Bof · Oekonemie. Die Siusendung aesstehennoer Rechnungen und Vorgleichungen monirt, IX. 103. 
Eese zrdnun VII. Nr. rg. » 
pfleg. Pesteurung ihrer ver Inslichen Erpiralion= VIII. 425. 
dn pfals-Grafen. Auf hebung derselben, VI. 60. 
fe. Die koͤniglichen sind der #ussichr des Landw. Dep. übertragen, VII. #ns. Von Guͤterbeschrei- 
o#. — 
bungen sämtlicher zu einem jeden Oberamtöbezirk gehdrigen, VIII. 1 
oͤrnlishof. Vudergemeine das. s. Brüdergemeinde. 
Selz. Bau boly. Von alljährlichen Verzeichnissen über das für den Wasser= und Muͤhlenbau abge- 
gebene, V. 53. Nähere dießfalsige Bestimmungen, VIII. r02. Vorgeschriebene Zeir, binnen 
welcher Gerechtigkeits= oder Gnaden-Banholz zum bestimmten Zwek verwender werden soll, 
261. Strafe im Unterlassungsfall, ebend. Daß die Gesuche um freies Bauholz von den Eup- 
plikanten mit Rissen und U Trischtigen belegt werden sollen, 3560. Diehfallsige, (Vorschrift fuͤr 
die K. Oberforstämter und Distrikrs-Baumeister, s70. Controlle über die wirk liche V erwen- 
dung des abgegebenen Bauholzes, ebend. — Vrennhol). Wie zu bearbeiten, VIII. 198. 
S. bolhme. — Reif-Taueg= und Keltern holz. Das bendchihre alljährlich zu berichten, 
III. 
9 „ Aceisel s. Accls O. NReal-Index. *7 
ols Bedarf. Von alljährlichen geisinadonn desselben, VII. 63. VIII. 17. 390. 4% 
Solz= Berlchte. Drei separate. VII. boz. — Nur das im Helzbericht zum Schlag brros Holz 
soll abgegeben werden, IX. 406. 3 
Gols-Besoldungen. Davon soll von Seiten der Tant= Beamten bei Cassations-Strafe nichts ver- 
zusserr werden, VIl. 385. Die K. Oberforstämter haben Verzeichnisse derselben einzusenden, 
II" 
|eß: (u. Wals.) Ercesse. Wann von den K. Oberforstämtern ahzurngen, I. 13. 
alsfällungs plane. Dießfallsige Vorschrifr für die Oberforst-Aemter, VII. 285.
        <pb n="560" />
        542 
Beiz- Gärten, kdnigliche. Gehoren zum Ressort des K. Forst-Dep. VII. 172. 
Bolzhauer, s. Prennholzt- 
Boelzmo. Bestinunun 2 Höhe, Breite und Scheiterlänge bei einem Klafter Scheiterhol#, M. O. 
K. 13. re wegen Sammh K. 14. Bestimmre Grösse der Reisach-Buscheln, oder 
Wellen, 4. 5. Vorschrift für die * messer, ebend. 
23 Hrele Von drei zu drei Jahren einzuberichten, Zoll-O. 5. 56. 
* Saamen. Vorschriften wegen des Liusemmelne uͤnd Perkaufs derselben, IX. 78. 
288 Vetkauf s. Holz- -i Commun-Holz Berkls 
Holz-Joll. S. Soll H. y. 50. und Joll- Tarifz auch Felsrräche 
ospiräler, geintl. und weltliche. Versteurung ihrer verzinslichen Capitalien, VIII. 4 
** s Ven jedem eheeis eint Abrlich- Taxe von zwei Gulden bezahlt werden, IX. 281/. Ausna#t#- 
me, ebend. . Pol. 
Hunds - usterun r#* dis in Gutöherrl. Orten befindlichen Hunde si sind dabei zu stellen, IX. 85. 
ut: Cordons. rbot -- derselben, VII. 73. 581. 
Sütten Departement. VI 
Stüttrenwerke. Von der Frehnsaeihetr der dazu gehdrigen Personen, VIII. 657. 
J. 
Jagd. Anfhebung der freien Pürsch im hanzen Wgreich VI. 98. VI. 2c. Verordnungen #en 
#n k hohen und niedern Jagd, ebend. die Nehe zun grossen oder kleinen Jagd gehdrig, 
II. 14. Wie die Gutzherrlichen HBesüzun “ in Forst= und Jagd-Sachen zu behandeln, 288. 
Jagd= Deenstt. Von der Perbindlichkeit, bei 
Jagd-Rechte der adel. Gutsbesiszer, VII, 
Jagd- Dorspann. Wegen Bestellung und Se forderung. derselben, VII. 165. 
Jahrmärkte. Die Concession derselben gehdrt zum Ressort des K. Ob, v oetou. Colleg. VD. 219. 
S. auch Maͤrkte, Hondelsleute, Houfferer. 
Jahrs- Vergleichungen. Ihre Einsendung monirt, IX. 366. S. Gen. Dom. Casse. 
Januar. Der erste ##sshichmisng der Annahme der Kdnigswörde und der Stiftung der Monar- 
ie zu feiern 
Injurien gehbren zum Beseer des I. Ob. Just. Senats, VII. alg. Wie injuridse Aeusserungen ge- 
gen die llerhichste“ berson bestraft Detden 1aenG: 3. 33 
Inneres des Reichs. Departement desselben, O. eue Organisatlon, VII. Nr. 46. 
Minister des Innern. Dessen aiMleeP. 1 a17. 220. 
General-Directorium des 
Ingussiten. Rechtliches Verfahren in Absicht auf tecben, VI. 53. 8. 8. folg. IX. 169. 
Inquistions, Rosten. Die von dem I. Ob. Just. Senat dekrezirten find von den Cam. Beamten oh- 
ne Bedenken bezahlen und zu verrechnen, VlIl. 
Inqulfiiorisch. Soll in allen peiulichen Fällen — — VI. 53. K. 38. Deshalbige Vor- 
schriften, ebend. folg. S. Crlminal-Fach 
esate in dssentl. Blätter. Wie "„ Achl# seyn müssen, VIII. 42. 
#nstangen, /. Appellationen; Gerich 
aßrumemte. (Notariars-) Dorseh##te wegen ihrer Einrichtung, Form und Ansfertigung, VIII. 566. 
In#s#lligenz, Plätter. Ihre Bestimmung, VIII. a75. 5. 8. Deshalbige Vorschrift für die Censoren 
und Schrifrsteller, ebend, 
Irwallden. Sind von Bezahlung der Wohnsteuer befreit, VIl. 115. Wegen Berrechnung des Brod- 
gelds der Beurlanbten vom Inraliden-Corps zu Etuttgart VIII. 65. Den Tod beabschiede- 
Er Soldaten, die das Invaliden -Tractament genossen, zu berichten, 633. 
Im'#en-6## Julegung und Einrichtung desselben, VI. 140. 
nwesenheit Sr. Majest. solche zu leisten, VII. g.
        <pb n="561" />
        545 
Jasem#en. ei fürdll. grfl. uns abel. Guksherrr, VII. 9. — Bel Militaͤrpersonen, s. Milit. Se- 
richt. — Dispensation ven deuselben ist dem K. Tukelar-Rath übertragen, VII. a#rg. In wie 
fern die Dotarien daran Theil nehmen dürfen, VIII. 363, Jede Jubringens= Inventur anzu- 
zelgen, "n 473 
Irrenhäuser. Stehen unter der Aufsicht kes Ob. Pol. Dep. VII. alg. Die Einsendung der Frren- 
hand Kostselder monirk, IX. d40. herbach b * 
Inden Was die Beamten wegen der fremden zu beobachten haben, VII. 448. atent - Ab 
der angesessenen, die Handel arsfte „ Acc. O. ç. I. Sie sfind in #ere älsbgaen 
Heirathen sowohl als wegen Selbstverwaltung ihres Vermogens den Gesezen des Kümngreichs un- 
terworsen, IX. 100. egünstigung derselben in Ansehung der Militär-Aushebung, C. O. K. 
13 Die Schuziuden dürfen wie andere königliche Unterthanen bürgerliche Gewerbs kreibe, 
IX. 413. .... . 
-JapensiKedemtlonSiGelder-«-Verziichnissedaküseveinxusendcn,-lx.-465- 
Jung-VerordnungnegmdessenTheoriederGeistevknade,lX-26. 
JustizswministtatiomDiens-estbkteHandhabunqder-bisherigenzugesichert-,fl.3·.- 
Justiz-Departement.Desscnirkungskreiö,O.-P«§.F.JhmuntergeokdmteCollegien",s. 36. 40. 
Justiz-Minister. Ihm zugegebenes Personale, ebend. §. 33. Umfang feines Geschäftskreises, g. 35 
Instis= Senate. (Ober-) Der Erste: Wirkungskreis und Personale, ebend. F. 40. 41. 42. 
tion fuͤr denselben, VI. 52. ff. Etraf--Erkenntnisse von 1809. — 44. ich 19064 
285. 350. 399. Pʒ 443. 482. S. Erlmlnalfach. 
Der Iweite. Dessen Geichästs Umfang und Personale, O. M. K. 43. Justruction für dem 
selben, VI. 35. ff. Erkenmnisse von 1809. — 13. :7. 4. 50 Sl. 0. 71. 90. 86. 10# #. 117. 
r22. 134. 66. 173. Fr 92. 200. S 227. 238. 240. 263. 298. 326. 351. 306. 381. 
## 40b Aq. 43. 4- 466. 474. 482. 48B3. 498. 506. 514- 
K. 
HKdlber. Ihren Verlauf betr. VII. 149. 150. 
Balender. Tremo inführung und Verkauf ungestempelter verboten, VII. aS# Gr. St. und 
Jul- 9 ad. — Innländische: Admodiation „ VII. 338. Eigener 8 die Karholiken, 
* 508— .- .. . · 
Kammer-.(ges-unsDomänen-)’-PcrhältnisunvPersonale",O.M;§.56.-S.D"omcknens.- 
KanzlelkdstenssVerwaltung«StehcnntekdekAufsicht«-SNechn.-Dcp.-ll.-171.— 
Kassen;Die-Obera«ufsi·chtüber«dieHanpt-Staats--KasfenshatdasFin.-Depa"kt"emevt7,O.-M) 
§.7.-Organtiattoskdekselben,Vll.-25".-General-Staats-Kassen-Depaxkkzm:e», 
II. «. . . 
Nassen aprerte. monatliche der Ob. Jollämter. Wohin solche einzusendem, und was sie enthal- 
ten sollen, K 
en, VIII. 278. 
Rassem- Reste. Vesirafung derselben, VI. 103. 147. 
Kataster (Brand) VIII. Ju. . J. Orts-Kakaster, 33. F. 7. Amts-NKataster, elend. &amp;. 9. Ver- 
ordnung, die Vollständigkeir der Kataster betr. 429. 
Ratholisch, 1. Gei#lliches Dep. Kirche, Schulworsen u. a. · 
RaahklcfexVorschriftwegenderselben-Vul.-322.i.-dii 
Kavkscomkarte.«S.-Comtacte.- 
Kaufinannsguier, s. Guͤter, Waaren. —leldl 6 
Raußechtlling Zu diesem misssen in der Joll= und Accis-Berechnung die Nebenkosten, wodurch der 
Kaufpreis ergänzt wird, als Schlüssel-Trink -Ding-Gelder- Jehrungen und sonstige Gesche#n- 
ke geschlagen werden, VIII. 373. 
-elrern. Sollen wohl verwahrt oder geschlossen seyn, VIII. 367. 
Keltern= Geschsste,, Von den Abgaben unter den Keltern, VI. 400.
        <pb n="562" />
        54 
Reltern-Officianten. Ihre Functionen sollen so viel moslich vereinfacht werden, VII. 466. Wann 
und von wem zu beeidigen, edend. 
RBeltern, Schreiber. VWorschrift für dieselben, Acc. O. F 
Kinderblattern. General-Verordunng gegen ihre 3e . VIII. 240. S. Kuhpocken. 
KRirchenwesen. Sowohl der evangelischen als kathol. Religion gehdrt zum Geschöftskreise des Geistl. 
Departements, 5 M. §. 8S. Das gesammte evan r elische siehr unter der Aufsicht des K. Ob. 
Lonsisterium# . Das der reformirten Gemeinden erhält einen derpenntlichen Vor- 
fteher, IX. ei den Synoden der ref. Geistlichen soll ein Mitglied des K. Ob. Consisto= 
riums ah an Commissär anwesend seyn, a18. Vorgesezte der katholischen Kirche, O O. M. 
63. Verhältnis der zu adelichen Gürern gehbrigen Kirchen, &amp;. 65. 
Al#chem Unstalten. Stehen in Bezug auf das Rechnungswesen unter der Anfsicht des Rechn. Dep. 
171. 
Rirchen- Pienstc. Bei 40,Deschng de derselben- hat der Minister der geistl. ngelegenheiten Sr. Maj, den 
Vortrag zu machen S. Patronats-Be#fuanisse, Prüsungen u. o. — der kathol. Beist. 
Rath monirt die 5.. Mh 50 üiber die Beschaffenheit der erledigten, IX. sg. Der dazu 
bestimmte Termin wird verlängert, ebend. 
Rirchen, Sabriken. Verleihung der ihnen zustehenden Gefälle, VIII. 320. Besteurung ihrer verzins- 
lichen Capitalien, 425. 
Hirchen-FSormulare. S. Viturgie. 
Rirchen= Gebände. Sollen jeder christl. Religionsparthei gestattet werden, VII. 629. 
Kirchen= Gebräuche. Die Christmetten und andere nächtliche Gotteodienste sind in allen katholischen 
Kirchen des Kdnigreichs verboten, VII. 605. 
Blrchen-Gur, evangel. VI. - aeikemung und Uebernahme der darauf haftenden Schulden und 
Oollchertheiteng . 4. Jeder christl. Kirche wird der Genaß ihrer zu verwaltenden Güter und 
Einkünfte zugesichert, VII. 0#0. Daß kein Religions- Theil auf den Mirgebrauch der Güter 
und Einkünfte eines andern Anspruch zu machen habe, ebend. 
RKirchen · Register. Neue, VII. Nr. 105. Formulare, tbend. Beil. Gedrubte Tabellen, 611. 
Rirchen, Disstatlonen. Wie die damit verbundenen Kosten in den evangel. Gutherrl. Orten bestrit- 
ten werden sollen, VIII. 203. 
Rirchhfe. Vorschrift we en ihrer Anlegung, VIII. zos. 
Rirchliche Einrhellung. ir Generalate und Dekanate, O. M. 9. 61. VII. Nr. 
Rlag, Sachen. Welche S. Maj. unmittelbar vorgerragen werden dürfen, und ullin.— nicht, VI. 20. 
F. 1. 2. Was für Klagen gegen die untern Civil-Gerichts-Stellen bei dem II. Ob. Just. Se- 
nat anzubringen seien, 40. K. 32. 
Hecbau. In wie fern von der Zehent-Entrichtung befreit oder nicht, VIII. 350 
Rleem.ister. Anfbebung der auf ihnen ruhenden Vuruchrigkeit iu Hinsicht auf ## (lit. Conseription, 
VIII. 300. Verlangte Verichterstattung über verschiedene sie betreffende Fragen, 420. 
Bohlenbrennen. Ist ohne Erlaubniß und Anweisung der Ob. Forstämter nicht gestakter, VII. 3 10. 
Verhalten der Kohlenbrenner und Kohlenbauern, ebend. · 
Bönigt. Fauch# Die Angelegenheiten desselben besorgt das Cabinets- Ministerium, O. M. p. 3. 
Bemgefeld. r 
irs . anifest, die Annahme derselben betr. VI. r. Damit verbundene Sonverainetät u. 
neue Ordnung der Dinge, 3. Feierlicher Gedaͤchtuistag ihrer llnabe: VII. 11. . 
Kraͤmereyen. Sind der Aufsicht des Ob. Pol. Dep. umterworfen, VII. 
Rranken Anstalten, dffentliche. Sind dem Med. Dep. übergeben, VII. 33 9. 17. Ausnahmen 
ebend, Diesfalsige Einschränkung *-i# 
rankenwärter= Unterricht. VII. 567. 
rankheiten innerliche. Duͤrfen ul von beeidigten Aerzten behandelt werden, VIII. 313. J. 2. 
kusnahmen, ebend. 
Kränter, giftige. Was deshalb Eltern und Schullehrer, Apotheker und Kräutersammler zu beob- 
achten haben, VIII. 353. ·.«·
        <pb n="563" />
        545 
Rreise des Koͤnigrelchs, O. M. 5 2 Die dazu gehbrigen Aemter sind der Oberaufsicht des Regim. 
Dep. — VII. 
Kreis, Actuare. Erforderliche Elgenscha ten dersiben, O. M. v. · 
Kreis-Sauptleute. Ihre Besilmmung, Anntö- Beiwichmugen= Piipeben und Befugnisse, O. M. 
* 5. Besondere Instruction *. dieselben, VI. 31 folg. Stellvertreter bei ihrer hneben, 
. 18. Was sie bei Cemmisstonen, in 52 bkelgear zu beobachten haben, 
Kreis= Steuer. Räthe. Instruction für dieselben, VI. r10. Ihre Uniferm, VIII. 140. 5 feine 
Enter-Verpachtungs= und Verkaufe= Verhandlun gen von den Cam. Vernaltern ohne Beizie- 
hung des betr. Krels= Steuerratho rorgenemmen werden Eles, 320. S. Steu 
Aiege-Krpartement. O. M. F. 2. Wirkungekreie desselben, . 0. RKriegs= Nister. Kriegs-Cel- 
egium, 5. 51 
Ariegsint, s. Milit. 
Kriegẽ- Gericht, s. Militairgerichte. 
Kriege, Kasse Was in Ansehung der für dieselbe in der Conseript. Ordnung bestimmten Einkünfte 
von den Bealnten zu beebachten, IX. 465. 
Rriegs, Vogt. Dessen Bestellung und Befugnio= VIII. 326. 
Kron-Erb Aemter, Kdnigliche. Deren Einse Lung. vut 293. Naͤhere Bestimmung und duseres 
Zeichen, 294. Statuten fuͤr dieselben, IX. 17. 
Kropf hwamm. IX. 237. 
Bübelstäbe. Wie zu verzollen, VIII. — 
RKuble: Maas Bestimmunft= M. O. 9. 
Küfer. Vosschift fuͤr dieselben bei Verkeiufen don Getränken, VIII. qo. Acc. &amp;. 30. Worauf 
8 7 Ertangung“ dec Meisterrechts zu beeidigen, ebend. Besondere Sisene der herr- 
aftlichen 
Kuhpecken. (Schuz Socn) D Die Impfung derselben ist erlaubr, doch niemand aufzudringen, VIk. 
qa. Ohr Gebrauch soll von den Aerzten empfohlen werden, VIII. 249. 
". 
Ladscheine, über einzuführende Getränke. Vorschrift wegen derselben, 30ll-O. 1. 30. 23. 
Lagerbücher. Wie es mit den Amts= und und Bei-Lagerbuchern bei vorgegangenen Aemter-Verän= 
derungen zu halten, VII. 530. 
Lagerstädte für die Originalien der Normal= Maase, M. O. J. 2. f. 
4%ralsne. Wer zum Dienste dabei verpflichtet und bestimme sei, VII. 9. 777. 178. Wer da- 
von befreyt seyn M. uch Erleichrerung und Begünstigung dieses Dienstec, ebend. Wieder= 
bolung obiger könlgl. Verordnung, IX. 201. Oessentliche Anbzeichnung. der vom Dienste zu- 
rülkehrenden Landb. Maunschafr 262. 
Candbau-Departement, s. Bau-Dep. 
Land-Dragoner- Rerps. Dessen Errichtung und Besiimmung, VII. 452 . 25. ff. Kostens-Be- 
rechnungen vom demselben, VIII. 210. Sob. Welche Land= D. n bezahlt werden dürfen, 
622. Daß die Beamten den Land-D. keinen Urlaub mehr ertheilen, und über ihr Betragen 
wachen sollen,, 300. Ver Sschnise über die für das Land-D. Korps gemachte Geld= und Natu- 
ral= Prästationem einzusenden, IKK. 2098. Insructien für dasselbe, Nr. Jo. Beil. 
4e: Ob. Land. n— Tollegium. Wirkungekreis und Personale, VII. 219. 220. 
Geh. Ob. L. Oek. Rath, 220. Dessen Rang 
Kandwirahichafel. Dpertemen Nessort und Fbies àc ,h VII. 170. 
ingen Maas. ODessen Bestimmung für die Koͤn Staaten. 1) Ber Schuh oder Fus. Grdsse 
und Eintheilung, M. O. §. 2. Anwendung des Fußmaase“ im Allgemeinen, #. 10. — auf 
das Holzmeß, F. 13. auf Ko. Heu= mid Oehmd-Meß, K. 1 2) Die Elle. Laͤnge u. 
dnin 5. Allgemeiner Gebrauch derselben, d. 17. 1vur g aauf das Maas der 
* 
nse# Geköten. vur. 137.
        <pb n="564" />
        54 
Lazarethe# Bestenrung ihrer verzinslschen Caxpitalien, VNI. 425. 
Lebenserertungen; Belohnungen deswegen,(. Belobnungen. 
#chen. Acrio= deben der Fürstlichen und Grästichen Gutsherrnu Verzei chnisse davo#n- 
an den K. Ober-Lehenhof einzusenden, VII. 4 Bauren- Leben. Sind dem # 
Dep uͤbetragen 70. Erblehen. Was für Güter darunter verstanden werden, VlIl. 
Sebeen. Konnen in Erblehen oder Zinsa#ter verwandelr werder, 134. Nähere dießfallg. 
de Destemmungen= 35. Verwandlung der Akodialgürer in Fall-oder Ster 
henbeb. O. V erg 
8 Probtt- 
Cehen Mhe#g. Aufruf zu ihen an die neuen Koͤn. Vasallen, VI. 148. VII. 93. — Vor- 
schrift ihrer Einrichtung, 4 
Cehens “ Gehören zu Nu erhst, Umfange des II. Ob. Just. Senats, O. M.“ 
. In welchem Fall Mannengerichte niedergesezt werden sollem, ebenk. m* 
Ks ind ppellation., ebend. 
K0n-Perzänbrrunge: Gellce Vorschrift fuͤr dießfalsi. ige Bericht- Srstatrungen- VII. 355. Per- 
bot, einzelne These eines geschlossenen Guts zu veräussern, 
Lebeng= Vormünder. Bei Belehnungen fülrstl. gräfil. und e 52 kuter emudchat Verwal- 
tung stehender Lehen sollen besondere chene Vormünder aufgestellt werden, 1 74. 
Lehr-Anstalten. Gehdren zu dem Geschäftekreise des geistl. Departements, O. M. F. g. Die Auf- 
sicht daruͤber ist dor Etudien--Ober--Direction uͤbertragen, 5. ö4. In Bezug. As- das Recht 
nungswesen. nihesbrer r zum Ressort des Reck 1 Dep. VII. II. S. Schulanßtalten. 
Leibeigenschafts= dem Landw. Dep. übertragen, VII 170. 
KLeibgedinge. Was bei Verträgen darüber von den. Magistraten. zu. beobachten, VIII. 333. J. 4. Sie 
sind von der Capital-Stener frei., 425. 
Leichen-Ordnung Gehdrr zum Ressorr des Ob. Pol. Dep. VII. 
Titurgie. Neue fuͤr die evangel. Lutherische Kirche des Aurt reichs- Vin. 62x. Verlag und Preis, 
534. Die Auslagen dafuͤr haben die pia corpora zu· übernehmen, ebtad 
Livr kontgliche Bürgerlichen Personen zu tragen verboten, VII. 305. Verschrift wegen dersel- 
bnin g1. S. Postlivree 
Ciʒen auf Kraͤgen u. s. w. Sind nur den von. Sr. M. hierzu berechtigten Personen gestattet, 
KLebnkel22# Hauderer. 
Kckal-S#taturen, s. Statuten. 
Lotiterlen. Das Eiuse. r in die Jahlen= Lottos und das Eollertirem für augländische Lorteriem wieder- 
*# —E II. 1903. — Aecise-Schuldigkeit der Lotterien auß Märksen und Kirchweihen, 
cc 
Aumpen Sammoln? , s- Papier-Fabriken. 
en uͤter. 
c hen-Departement, Ge chäfrskreis und n „ VII. 
M. 
Mane Die Aufsicht über Mnas und Gewicht hat das Ob. Pol. Dep. VII. arg. Die Gleichhelt 
desselben im Abwigreich eingeführe, VI. r27. Mnaas-Ordnung, VI. Nr. 37= Delarions- 
Gebüyr bei Denunciation einer Beebare geen digelte #W. 373. 
Maase, vorgeschriehrue. Gartungen derselben O. S. 1— 9. Ihre Anwendung, 
K. 10 27. Toltzei-Anstalten zu- Erhaltung. iec — 1) Miebtellgen von. Original- 
oder. tn- und von Normal-Maasen, 9. 28— 34. — 2) Das Pfecht- Aame f. 33-30. 
— 3) Mestrarin der Maase, J. 40- 40. — 4). Reduktions Fe: K. 3. — Warnung. 
vor einer die Reductions= Art der Müse betreffenden Schrifr. l 
Maasit (du) brsflssistqetlungeiiBestimmung,Eintheilungiitidi verschiedene Arten, M. O. F. 7. 
esche die Grundlage der ührigen. Maase sei., K 8. 
r Ihre Bestellung und Bestatigung gehdre zum Ressorr des Regim. Deparr. Vi. a217.. 
Was * bei. Ausstellung von Arkestaken, Geburtsbriefen u. s. w. zu beobachten. baben. 4. 
Wie Or-Magistrate die willkührliche Gerichtebarkeit auszhüben haben, VIli. Nr.
        <pb n="565" />
        5a4r 
Maison de Roi, VII. 24. 
Malesiz, Kosten, . Criminal= Fach. 
Manufakruren, s. Fabrik-Wesen. 
Mannengerlchte, s. Lehenproresse. 
Markte Sabr- und Wochen-) Concession derselben gehhrt zum Ressort #es Ob. k. Dekon. Colleg. 
4. 210. 
markiwaare##h Accise. S. Acc. O. . 14 f. 
Markt, Soll. Aufgehoben. Acc. O. J. 17. 
Morkungen. Was die Ober= und Cameral-Beamten gemein schaftlich darüber zu berichten haben, 
VIII. 100. 
Marsch= Sachen. Gehdren für das Ob. Pol. Dep. VII. ar#6. Ind den betreffenden Kreisen dirigire 
der Kreishaupemann das Marschwesen, O. M. . 25. — VI. 36. K. 15. SE. Vorspann. — Wer 
bei der K. Armee der Regel nach den Marsch zu Fuß zu machen habe, VIII. 33. 
Marstall-Gebäude in der K. Residenz Sturtgart. Koön. Verardnung wegen desselben, IX. 190. 
Martlal, Gerichr, kbnigliches. IX. 277. · 
Maul-undsnßJktanbekhdesRiudviebszYoktihrerEigenthümkichkeitu.Behandlm-g,lx.257. 
Medatllr.Diemitir.EhkesspMedailleunpdieEtvtlkVekdienst,-Mcd.dürernieanfMtvat-Livreeu« 
zgetkageawerden,«fll,l·.428.Preis-Mk.d.atl;l.ejürdeugqschiktcstenundjleissigsten-.Stu- 
DiermdendcrsChnuxgthLX-.461. 
Medlatisirte 2c. S. Patrimonialherren. · . 
MedixlnstsglnstaltemBis-»diedaraufsich«dezteheitdenGeschäfte-wirdcinesbefondekeBehbrdeange- 
deäyetz F Mflsr sp.JnBczugaukdasRechnungswesenstchevsiesmckdechfsichth 
echn. Dep. . 171. 
Medleina = Departrement. Personale, O. M. 8. 10. Direction, VII. 220. Instruction fuͤr dasselbe, 
r. 64. 65. 65. ODekrete des Med. D. — Die Braunische Maschine berr. 366. Verzeichnisse 
der für das Med. Wesen aufgestellten Personen in tabellarischer Form betr. 766. VIIl. 53. 
Die sogen, geschwornen Weiber betr. 66. Magöregeln gegen Verbreitung der Rozkrankheit bei 
den Pferden, 237. Worschrift für Badende im Nekarfluß 238. Die Abstellung mehrerer me- 
dic. polizeilichen Misbräuche betr. zr3. Bestimmung des Preises einiger Arzueimittel, 315. 
Warnung wegen giftiger Kräurer und Wurzeln, 353. Wegen des Miöbrauchs kostbarer Arz- 
neimirtel, 137. Gegen das Medikastriren, 1X. à73. 
Mediclnal= Vist#rationen. VII. 329. 5. 13. 14. 
Medikaster. Wie zu bestrafen, VII. 65. . 21. VIII. 3##. # 3. Geschärftere Straf-Ansäze gegen 
das Medikaskriren, IX. 11013. 
Meiereyen, konigliche. Sind der Aufsicht des Landw. Dep. übertragen, VII. 10. 
Memoriallen. Wer zu Verfertigung derselben berecheigt sei, VII. 126. S. 0. S. Eingaben. 
Mendiranten· Giste Ihre Ordensgeistliche duͤrfen bei den Krbol. Pastoral-Concurs= Prüfungem 
erscheinen, . 119. 
Mergentheim, Fuͤrstenthuin. Besiznehmung und Aufnalnne in den Koͤn. Titel, 1X. 217. 
rr er Sollen Stilette und andere verborgene Waffen weder verfertigen noch verkaufen, 
- ..32. 
Mtzger.WassiebeimEiickaufdexKälbekzubeobachten-W.Iso-WiesiedaöHokaviehins 
Schlachthaus zu führen haben, VIII. 330. Ueber welche von den Accisern vierteljährige Ver- 
zeichnisse zu führen, Acc. O. K. 84. 
MilliärAlle daslelbe im Allgemeinen berreffende Einrichtungen gehbren zum Ressort des K. Kriegs- 
Departement, O. M. Fk. 6. 
Milirä2 Carzel, 3Zwischen Württemberg u. Oestreich, VII. ka1. 137. Mit der Krone Baiern, 353. 
Militär Censcriptions Ordnung. IX. 357. — Behdrden: Conseriptions-Commisston, 
360. Perzonale, 330. Districts-Commission, 3060. — Consecriptions-Listen, 
33. 65. 350. 1 
Milltär-Dienst. Jeder Unterthan, ohne Unterschied des Rangs und der Gecurt ist dazu verpflichter,
        <pb n="566" />
        548 
O. S. 1. Ausnehmer K. 2. 8. 6. 7. 8. Aushebung, §K. a. Stellvertreter, 11. 73. 
# eit, F. 1 — Gegen unstatthaffe Entlassungs- *“ 5 demselben, VIII. 231. 
Aufruf an die delleite des üangreichs“ 245. — an diejenigen vom Civilstande, die ehe- 
mals bei der Land-Miliz als Offtziere ane haben, 262. 
Militaͤr-Einquartierungen. Wie die Communen und Untorthanen sich dabei zu verhalten, VIII. 174. 
Milirär-Geistlichkeit, evang. Verhältnis und Parochial-Rechte derselben, Vl. 8. 
militaͤt Gerigie Ueberhaupt von denselben und deren Geschäfts- Behandlung, in Civil= Sochen, 
VII. Nr. 80. Inoöbesondere von den r ments-Gerichten, ebend. F. I— 16. Ober-Kr % 
erichr. dessen Anordnung, VII. estimmung desselben, Vul- ll. Tuzssübrüchr 
Psgebung darüber, VII. q10. als # Instanz, ebend. n 1. zweite Instanz bei — 
tionen von den *- E. 2. 3. Rechtsmitte gezen 60 Ausspruche desselben, 7. 4. 
Wilitaͤr-Institut. C. O dg. 
Militaͤr-Marsch. Wer der egel nach denselben zu Ve zn zu machen habe, VIII. 43. 
Milltärpflichllige. Numerirung derselben, VII. Jo. Sie dürfen zu keinem Commundienst gewähle 
Verden: 20. Ihr Gerichtöstand, C. &amp;. 22. Maasregeln gegen auwescheude §. 23 — 28. 
VIII. 65. Wie es mit den Edictal= Sadungen * Venescden zu halten, C. O. 8. 2 Stra- 
fe der Selbstverstummler, K. 320. Beispiele: VIII. 0. 103. 211. 240. IX. %“ „Hs fl. 
Selbstoerstümmler sollen auf jede Art zum Hierin. gezogen werden, 381.— e- 
amten bei Mil. pfl. die zur Nach-Visitation eingesandt weween- zu K 0de VIll. 
Vorschrift wegen der eberamtl. Certificate fuͤr Mil. pfl. IX. 57. C. O. J. 23. Wie die 
aus fremden Kriegödiensten Zurukgekehrten einzuliefern, und was m den Lieferungs-Scheinen 
von ihnen zu bemerken, IX. 85. Das persdnliche Sollicitiren bei der K. Conser. Commission 
ist ihnen verboten, 465. S. Cantonisten. 
tdcesrin Allgemein. S. Mil. Diens. Ihre Dauer, E. O. J#. Während dieser darf“ 
sjemand, ohne allerbochste Gestattung zu einem Cemmundienst n werden, VII. 
Diehkalsige Vorschrifr in Absicht auf Studierende, C. O. F. 10. 17. s bei Eremtions= EG#r 
suchen von derselben von Seiten der K. Beamten zu becbachten, VII. * 54. 
inisntel. Uea4hpchrihe Bedingnisse der Beförderung zu Offiziers= und höders Militair- 
te &amp; 
Milltaͤr · Trauungen. Vorschrift wegen derselben für die evang. und fathol. Geistliche, VIII. 23r. 
Milltär-Urlaub. Dießfalsige Verordnung, Vl. 
Milltär= Werdienst: eedt. Vorrechte und Verthliie derer, welche die goldene oder silberne erhal- 
ten haben, VIII. 78 
munar verdieit- rdt. Statuten, VII. Nr. 57. Errichtung einer neuen Klasse desselben, 
VII. 
Mi ltär- verforgung. C. O. 
km5 VII. 549. VIII. 43. Geschärfte Hinweisung auf 
Milirär, Dorspann. Vero 
dieselben, IX. 13 
Milzbrand, s. Vehsele. 
Minderjährige. Wer über die Veräusserung ihrer Güre- Renten oder Gülten, an Orten, wo kei- 
ne ordentliche Gerichte sind, zu erkennen habe, I. 320. M inderjährige Soldaten tbedürfen 
in Absicht auf das peculium castrenuse keines MIi73 5 VII. 418. S. Dispensation. Juden. 
Lehens-Vormünder. 
Muͤhlen. Concessionen zu neuen gehbren zum Ressort des Landw. Dep. VII. 170. 
Muͤhl-Inspectoren (Unter-) Vorschriften für dieselben, VIll. 192. 103. 
Müähl= Ordnung. Ist dem Ob. Pol. Dep. übertragen, V. I. 218. 
Müller, berechtigte. Wem sie ihr Zimmer= und Wirkhoolzbedürfüis anzuzeigen haben, VIII. 192. 193. 
Mundtodt- Erk aͤrung. Hiesfaige Verschriften für Magistrate, VIII. 326. 327. 
Dlünz= Abschäzungen, VII. 559. 109. 8 376. 320 
Muauͤnz· Departement. “*9 A. *
        <pb n="567" />
        549 
Muͤnz- versällchung. Bestrafung derselben, VII. s57. 
Muthung, (. Lehen 
Muttermaase. M. O. g. 28. 
N. 
Vachsteuer. Gehoͤrt zum Ressort des Reg. Departement, VII. 218. In Beziehung auf das Rech- 
nungswesen hat das Rechn. Dep. die Aufsichr darüber, 171. Aufhebung derselben im Innern 
des Königreichs, VI. 115. S. ouch Abzug. 
Uarrengerichte, Tarrenzünfte, Fastnacht. . 
Uaturalien Sturz. Vorschrift für die darüber zu erstattenden Berichte, VII. 897. VIII. Nr. 15. 
. ior. Schema, bbend. Beil. IX. Nr. 18. S. 133. Fermular, ebend. Veil. 
Teuschatel. Lufhebun des Abzugs, VIII. 11 
Uominationen, von Patronatsherrn. Was die Dekanat-Aemter in den Beiberichten über Bittschrif- 
ten nominirter Subiecte zu bemerken haben, VII Sol. Vorschrift wegen der dabei zu ersiat- 
tenden Präseutatiane: Berichte, IX 
Hoôminations-Urkunde. Vorschrift verselben fuͤr Gutsherrschaften bei evang. geistl. Diensten, VII. 
509 Abaͤnderung deefer Vorschrift, IX. 236. S. Patronatherrschaften. 
UMormal-Maase. N. O 32. 
VNotarien. Die Ebenusicke über sie hat das Ob. Just. Departement, O. M. K. . Verfügung des 
K. ÖOb. Trib. bei Cassation K. Notarien, VIII. 168. Wie die bei diesem Trib. immatricnlir= 
ten Nor. sich zu fsbeichnen haben, 241. 
Hotariats-Ordnung. VIII. 501 
Wullicäteklagen von den Aussprüchen der Militärgerichte erster und zweiter Instanz, VII. 420. S. 15. 
O. 
Oberämter. Stehen mit Ausschluß der Criminal= und Civil-Justiz= Verwaltung unter der Ober- 
aufsicht des Regim. Dep. VII. 217. Gemeinschaftliche Oberämter zu Bcehandlung der 
Ehesachen bei Protestanten, Nr. 5. 
Ober--Amrtleute. Ihre Shlicgenbeiten in Ansehung der Justiz-Pflege, O. M. F. 49. 40. Ihre Be- 
fugnis in Straf-Fällen, §. 50. 
Ober-Amts-Uctuare. u 7 2 50. Was für Eingaben sie nicht verfertigen dirsen, VII. 126. 
Eber-Appellations= Tribunal. Steht unter dem Justiz-Departement, O. M. 8. Personale, 
ebend. In Cioil- ustiz-Sachen die oberste Jusiiz = und zugleich Revision= 2 ebend. 
und &amp;. 30. In was für Sachen von dem I). Senat an das Ober= Tribunal appellirt.# werde, 
&amp;. 30. Wann und in wie fern die Revision Srat finden konne, ebend. In welchem Fall ei- 
ne weitere Verhandlung Start habe, ebend. Siz des Kdn. Ober-Tribunals, §. 67. In- 
struction für dasselbe, VI. Nr. 10. 11. 4. — v Esterwtugt vom Jahr 1809: 43. 58. 70. 90. 
121. 172. 205. 226. 274. 330. 366. 423. Wi 506. 513. 
Overtribunale: Proburatoren. Instchmies für 4 05• I. B3. 
Ober = Sofbau-Departement, s. Bau-Dep. 
Obsignation. Dispensation von derselben ist dem K. Tutrelar-Rath übertragen, VlI. a18. Wer sie 
bei Gursherrn zu verrichten habe, 9. Bei Militär-Persenen, 420. 
Obstbaum-Tultur. Die bandstrassen mit Obsibäumen zu beschen „, und Baumschulen, wo noch. keine 
vorhanden, anzulegen, VIII. 348. Ueber den zusiand der Obstbaunzucht Berichte zu Astar= 
ten, ebend. Wie Baumverderber zu besirafen, 345. Wie folchen Strafen zuvorzukommen, 347. 
Crculisten, fremde. In wie fein sie ihre Kunst ausüben dürfen, VII. 31 
Oefen. (Circulier= oder sogen. Neuwieder-) Vorschriften wegen ihrer Reinigung, VIII. 165. 207. 
Hafner-Oefen, 278. 
5 1809.
        <pb n="568" />
        550 
Offiziere, s. Mil. Stellen. 
Oekonomie. Ober-#andes= Gekonomie, Tellegium. Geschäfts-Umfang und Personale, VII. 210. 
Ordens-Angelegenhelren. Gebbren zum Ressort des K. Cabinets-Ministeriums, O. M. S. 3. 
Ordens= Statuten des K. gressen Ordens des goldnen Adlers, VII. Nr. 56. — des Kon. Militair= 
Verdienst= Ordens, Nr. 57. — des K. Civil-Verdienst = Ordens, Nr. 83. 
Crganisatlons-Ukan#sest. VI. 6. ff. « 
Original. Maase. M. O. 8. 28. 
Ortê-Maglstrate, (. Magistrate. 
Oestreich. Verzeichnié der in Kais. Oestreichischen Diensten stehenden bder. sonst in diesen Staaten 
, 
sich aufhaltenden Kdn. Unterthanen, IX. Nr. 19. S. auch Cartel. 
P. 
Paͤdagoglk. Ankündigung einer nach den neuern Grundsäzen derselben zu Heilbronn errichteten Bil- 
dungs-Anstalt, VIII. 620. Nähere Bestimmungen, IX. I. Cursus für Geisiliche, 170. 
Paple# Sabriken. (Papier-Mühlen.) Ueber die Anzahl und Beschaffenheit derselben, über das Lum- 
pensammeln u. s. w. zu berichten, VIII. 17. 
Dapler= Sormat. Vorschrift eines gleichförmigen für Berichte, Memorialien 2c. VI. 37. 
Daraphernal, Dermégen. Wie es damit bei Ganten und Ehescheidungen zu halten, VI. rc138. 
Pässe, ins Ausland. Werden von dem K. Cabinets-Ministerium ausgefertigt, O. M. F. 3. Wei- 
tere Erferdernisse derselben, VII. 200 Kein grundherrlicher Beamter kann solche ausstellen, 
VIII. 133. Daß die Reisepässe auch von der Stuttg. Ob. Pol. Direction visirt seyn mülssen, 
231. Wer wandernden Handwerkgesellen Wanderpässe auözustellen habe, IX. 283. — aus 
dem Aucland: Vorschriften wegen derselben, VII. 44. . 1 —5. 
Daß-Sormuare, gedrukte. Auöschließlich zu gebrauchen, VIII. 133. 
Pastoral-Toncurs-Prüfungen, der karhol. Geinlichen, VII. 9g IX. J0. 
Patrimoyialherren, vormalige. Ver wem sie den Eid der Treue und des Gehorsams zu schwdren 
haben, O. M. J. 20. Daß keine politische Verbindungen unter ihnen Statt finden, ebend. 
Bestimmung in Betreff ihrer Revenüen, S. 27. — in Absicht auf Nachsteuer und Abzug, §. 28. 
Den Gesezen und Landesstellen wie andere kenigl. Unterthanen unterworfen, &amp;. 30. Von ei- 
gener Uniform und Dekoration für dieselben, J. 31. Bestimmung ihrer Abgaben und Quar- 
rierfreiheit, 3. Za. Forst-und Jangdrechte, K. 33. Privilegirter Gerichtsstand, §. 53. Ob- 
signarionen, Inventuren und Vermdgenéthellungen bei denselben, VII. 9.. Trauergeläute bei 
ihrem Absterben, 77. Rechte an den Noval-Jehenden, 163. In das dffentliche Kirchengeber 
einzuschliessen, 1832. Wappen und andere Auszeichnungen, 103. Aufbebung der Frei-Pürsch, 
200. Titulatur und 224. 223. Aufforderung an dieselbe, Verzeichnisse ihrer Akrio- 
  
Lehen einzusenden, 277. Forst= und Jagd-Geseze, 288. Bestimmungen wegen ihrer Dienste 
und ihres Aufenthalts in fremden Staat#cn, ##1. Daß se beine Befugnis haben, Heirarhen 
weder zu concediren, noch zu verhindern, 301. Verzeichnisse der unter Curatel oder sonstiger 
Administration stehenden Individnen einufenden, J61. 462. Erbfolge in ihren Familien, VIII. 
221. Was sie bei ihren Heirathen zu becbachten, 351. Oberaufsicht über ihre Familien-Seif- 
tungen, 30y. Oaß sie ihren Hintersaßen keine besondere Verpflichtung mehr abzunehmen ha- 
ben, IX. 100. Die im Königreiche begnterten Fürsten und Grafen der allgemeinen Steuer- 
pflichtigkeit unterworfen, r0o. S. Adeliche Güterbesizer; Fürsten, Grasen; Gutsherren; Patronats- 
Herrschaften; Valallen. 
Datrimonialherrsiche Beamte und Dlener. I#zre Huldigung, O. M. é. 26. Vorschrift in Betreff 
der Justitiarien, c. 51. 52. Behörden der zu adel. Gurcen gehdrigen Kichen und Schulen, 
S. 65. orschrift wegen der hiezu ven den Parrensteberreu ernanuten Subiecte, ebend. Die 
Oberaufsicht über Patrim. Beamte und ihre Verpfstuhtung gerdre zum §eiort den Reg. Dep. 
der K. Ob. Aegserung, Vll. 2#17. Dutel derselben, 103. Verhätnisse, 5. 343. 337. 633. 
VIIl. 202. Antecil en dem Conserip#ons= Geschäft, ehend. Abstellung des Uinsorm. agen,
        <pb n="569" />
        551 
VII. 263. Vorschrift wegen der Forst-Oksieialen, #8#8. Nang der fürstl. und gräfl. Justiz- 
rärhe und der Patrim. Bramten, 34.6. Sie dürfen keine Pässe ins Ausland ausktellen, VIII. 
133. Wehgen Aufstellung einener Juttitiarten für abgelegene Besizungen, 208. Ihre Toder= 
fäe anzuzeigen, 351. Wobin rie dießfalsigen Berichte zu erstatten, 350. Korlaͤnst fuͤr dit- 
selben in Absecht auf dab Amts= und Gericht-Sportelwesen, IX. 133. , 
PattlmonialherkliacBcsizungcnussdGüter.DeiiKreiscndekiAbnigreichougctheilt,O.9Jk.H.-6. 
' Huldigung der Jungesessenen, ebend. Gleichstellung derlelben mit den üllben K. Unterthanen, 
5. 28. 240. 58. Kirchen und Schulen, 8. bß Wegen Verpfändung erimirter Nittergüter, VI. 
39. 5. 25. Verzeichnio der im KAbnigreich befindlichen Fürstl. Grat. und Adclichen Güter und 
Bestzungen, VII. Nr. 10. — der Patrim. Aemter, Nr. 1I. Aufstellung von Sonverainetäts= 
Oder= und Cameralämern für dieselben, VII. #5. 208. àJ5. Souverainetäts= Bezirke, J0. 
Repartition allgrmener Landeslasten in den Patrim. Aemtern, VII. 246. §. 8. Wegen Auf- 
nahme in dafs Bürger-und Beysassen-Recht in Mediatstäoten, 401. Commun= und Heiligen- 
Cabrik-Rechnungs= und Pupillen-Wesen, 2.6. 633. « 
PatrlmonialhekriichcGerichtsbatkeikzBestimmungdei-selbcn,O.Ms.51.·Daßdiemediatiirtcn 
FürstenundGruß-«cigcigeJusiIz-Cansleienuiedersezcnkdnncn,undwaälyiebcizu beocqchs 
ten,Vll.--3.Dscvonalrercnzcitcn der unter Württembergischer Hoheit stehenden adelichen 
Gutsbestzer haben blos die hergebrachten Juriediction-Rechte auszunben, 38. Appellationszug 
von Patrimon. Gerichten in Ermanglung errichterer Justiz-Canzleien, 2069. Wac bei Appella- 
tionen von diesen an das K. Ober: Tribunal zu beobachten, 233. Wirkungskreis der Fürstl. 
und Gräfl. Juniz-Canzleien, 313. Wer von der Patrimomal-Gerichteharkeit erimirt sei, 
38 Wa, für Straffälle davon ausgenommen seien, bend. Ausnahbmen, 366. Wegen Aur- 
übung derselben und der Orto-Polizei in den mit unmittelbaren Kön. Unterthanen vermistk- 
ten Orten, VIII. 17z. Wao bei Appellationen von Patrim. Jusitz= Aemtern an Jürstl. und 
Gräfl. Justiz-Canzleien in Ansehung der Formalien und Faralien zu beobachten sei, Zoy. Vor- 
schrift wegen Ducbung der willkührlichen Gerichtébarkeit in Patrimonial= Orten, 531. Auf- 
hebung aller Patrimonialherrlichen Gerichtobarkeit im Kdnigreich, IX. 180. 
Patronar= Gerrschaften. Bestimmung ihrer Patronat-Rechte, O. M. J. 65. Was bei ihren Ernen- 
nungen zu cvangel. geistlichen Diensten zu beobachten, VII. 221. oy. Abänderung der vorhe- 
rigen Vorschrifr, IX. 236. Formular der Nominarione= und Pr. senrariens-Urkunde zu evan- 
elischen Geistlichen und Schuldtensten, 237. Was die Dekanat-Aemter in den Betberichten 
ber Birtschriften der zu geistlichen und Schulämtern neminirten Subjecte um allerhöchste Con- 
firmarion zu bemerken haben, VII. 591. Wie in dem bffentlichen Kirchengebet der Patronal- 
Herrschaften gedacht werden soll, 182. 4 
Hensionen, der chemal. Laudschaft. Welche von Sr. Maj. als Staatsschuld anerkannt und garan- 
tirt worden, VI. 4. 
Pensions-Weseu. Gehdrt zum Reffort des K. Rechn. De. VII. 17T7. Ohne besondere Legitimation 
darf kein Pensionär seine Pension ausserhalb den Kdn. Staaten verzehren, aAl. orschrift 
tabellarischer Verzeichnisse sämtlicher Pensionäre, 207. Was diese bei Auostellung ihrer Quit- 
tungen zu beobachten haben, VIII. 176. Der Anzeige vom Absterben eines Kdn. Pensionärs 
ist jedeemal der Tod eschein beizulegen, 40. Todeoberichte von pensionirten Offizieren, 622. 
Personal Sreihrlr. Die Erkenntnis darüber ist dem Reg. Dep. übertragen, VII. a218. 
— — der bei Kdn. Eiseuhü#tten= und Hammerwerkern, Stahl-Sensen-Gewehr= und Blech-Fabri- 
ken angestellren Pusenen, . Fabrikanten. 
DHfalz= Grafen. Aufhebun, derselben, VI. 60. » 
PfukketenOsaka-Eintheilungderäthevang.luthertschen,Vll.Nr.44. 
Pf.krek,kakhol.JhrAnkheilandencl)1Il-Asstaleri,VllF.532. 
pfsrdez Stou von aufser Lands gehenden Fohlen, die über ein Jahr und unter zwei Jahren alt sind, 
111. 307. 
pferdezuchr. Wie es mit dem Fohlenverkauf ausser Lands zu halten, VIII. 397. Einführung eines 
estüts-Beitrags, edend,
        <pb n="570" />
        552 
Pferd· Krankheiten. Maasregeln gegen Verbreitung der Rozkrankheit, VIII. 237. 
Vferd. Lerkaufe, enersstone" Geld- die Aufsicht darüber hat das Dep. der indir. St. VII. 770. 
. Ace 54 
Pfleger. Worauf bei ihrer Wahl zu sehen, VIII. 325. Ihre Verpflichtungen, IX. 110. Bestimmte 
Belohnungen Worlclren III- 
Pfleg- Rechnungs Wesen. Verschrifns wegen der diesfalsigen Kosten Anrechnungen, IX. 117. Ni- 
here Besitmmungen, die Stellung, Probe und Abhor der Pfleg-Rechnungen betr. 2c. 114 f. 
Straf-Ansäze im Achebeobachzungefa, 113 
Pffegschafts-Tabellen. Ihr Gebrauch bei Vaselsigung der Conseriptions-Listen, IX. 34. Einrich- 
tung derselben, 100. Formular, 112:. Vorschrift wegen ihrer Einsendung, 112. 113. 
Pflegschafts- Wesen, das gesammte, s. Pupillen-Wesen; Vormundschafts-Wesen. 
Physikate. Vorschriften wegen Besezung derselben, VII. Zar. f. 
Pia Corpora. Die Aufsicht über die Oekonomie derselben hat das Ob. L. Oek. Collegium, VII. 270. 
Was die Beamten in Ansehung der Anlegung und gniiszarion ihrer Fonds zu beobachten 
haben, 583. Besteurung ihrer verzinslichen Capitalien, VIII. 425 
polltish GeS Kir#de. Warnung in Msehang der Gespräche darüber, IX. 41. 
Politische Zeitungen, auslaͤndische. Von Quartalberichten der Postaͤmter uͤber deren Verschluß, VII. 
49. 575. — innlaͤndische: was die Verfasser derselben zu beobachten haben, VIII. 2734. 275. 
Pollzet; Landes-Dolizel im Allgemeinen gehpn, zum Nessent der K. Ob. L. Regierung „ O. M. §.16. 
Ober-Polizei = DOepartement, VII. 318. Dessen Personale, #e den betreffen- 
Kreisen ist den Kreishauptleuten die geiken der Polizei zuersrasen . . 26. Diesfall- 
sige Verordnungen: die Reisepässe betr. VIII. 133. 241. Feuerlösch= 737½ Nr. 26. Beil. 
Die Hafner-Oefen betr. 278. Die Verwahrung der Dunggruben betr. IX. z6. Das leichr- 
sinnige Fahren und das Ausweichen der Fuhrleure betr. dob. Die einer jeden mit einem Bo- 
ten zu Fuß abgehenden Depesche beizulegende Laufzettel berr. ebend. 
Orte= Polizeider Nesideusen Stuttgart und migehn, O. M. F. 16. Polizei-Ministeri- 
m, Earseiben VIII. Jö. 0 zher= pol izei-Direction, 11. Stuttgarter Polizei= 
ungen . Stut 
siaa und Landwtkthschaftllche pollzei Gehdrt zum Ressert des K. Ob. L. Oekon. Collegium, 
WW’inn r g. 54. 
Postwesen. Gehoͤrt zum Resert des K. Cabinets-Ministeriumn, O. M. F. 3. Ober-Post-Di- 
rection, 5. 74., Rechte und Befuguisse derselben, VII. 62-63. 
Postämter. Befegnise derselben gegen ihre —- VII. 663. Quartalberichte über den Ver- 
schluß ausländ. polit. Zeitungen, 40. Ober-Postämter, 109. Sceeral,“ Postamt zu Sturt- 
gart, ebend. Aufstellung eines Controleurs bei demselben, u . Was die K. Postämter 
in Hinsicht auf das Jollwesen zu beobachten haben, Joll-O. 1. 55. Feld-Postamt, VII. 120. 
„Gelder Von ihrer Einsendung und Verrechnung, VIII. 
* -Rechnungen. Was bei Stellung derselben zu beobachtem "Q vVil. 14. VIII. 9. 
Ihr Gerichtsstand, VII. 62. 
. Instruction. VII. 142 u. s. w. Brief-oder reitende Post, r46 2cc. ECstaffetten, r58 
Fahrende Post, 105 2c. Couriers des malles, al1. Post-Stall, 211 2. Couriere, 221. 
Posies royales, VI. 123. Wer von ihrer Bezahlung befreit 4% „ und was dabei zu beobachten, 
ebend und VIl. 33. 
Vost- CLivree. Gegen das unstatthafte Tragen derselben, VII. 
Dost-pferde. Von der beim Mangel an denselben den Salseonn, leistenden Aushüälfe, IX. 26. 
Post. ( #e beo bei Geldersendungen zu berechnen, VII. 360. illkührliche Erhbhung desselben 
estraft, 
Pest · Porto- Freihes Kn. Dekret weden derselben, VI. 115. 
Post- Porto- Vorschuͤsse. Den Justizbeaͤmten von den Cameral--Beamten zu leisten, IX. 42. 
Po--Strafen. IX. 134. 166. 191. 320. Welche die Oberämter beizutreiben haben, IX. 26.
        <pb n="571" />
        553 
Post Cabtulen. Dürfen ohne Erlaubnis der K. Reichs-Ober-Post-Direction nicht gedrukt werden, 
19. 
Post- Verfuͤgungen. Die Postes royales betr. VI. 123. Die Abreise der mit Extrapost angekomme- 
nen Fremden, und die Erlaubnis--Postscheine betr. 123. 124. Die Aufhebung des Botenwe- 
sens betr. VII. 5. Einige bei Stellung der Amtörechnungen zu beebachtende Punkte betr. 14. 
— WIll. 0. Die Befreiung kdniglicher Diener von der Zahlung der Poste royole betr. V#t 
. IX. J0. Anbefohlene Beforderung derselben und Schema ihrer Legitimarion, VII. 30. 
ie heimlichen Boten betr. 100. Gegen das unstarthafte Tragen der Kdn. Post- ioree, 4 
Geld-Versendungen betr. 360. Herabsezung des Pferdetares bei Courieren und Ertrapost- 
fahrren, VIII. 33. Wegen Angabe des Junhalts und Werths bei Pakeren, die mit dem Post- 
wagen versandt werden, 200. Die Oeduung der Pläze auf den Pestwägen, das verbotene 
Einsteigen vor Wirthshäusern, und das W sogen. blinder Passagiere betr. öga. Be- 
strafung des leztern Falles, IX. 13 Die Geldlieferung zur Gen. Post-Casse betr. VIII. 
638. Unstarthafte Speditions= oder Ablieferungs-Gebühren betr. IX. 77. Die durch Amtöbo- 
ten zu versendenden Briefe und Pakete betr. 105. Erhdhung der Couriers-Tare, 770. i 
Certificaten zu versehende Pakete betr. 476. Die Stations--Entfernung zwischen Stuͤttgart u. 
Plochingen betr. ebend. Die nach Freudenstadt abgehende Diligence betr. 484. 
Post und Belwägen. Sind vom Pflaster= und Sperrgeld befreit, VII. 517. 
Dostulieren, bei den Buchdrukern. Wiederholt verboten, VII. 297. 
Dotrasshen Slederey. Die Concession hierzu ist bei dem Kön. Bergwerks-Departem. nachzusuchen, 
170. 
präsentaito „ s. Pakronat= H. 
Probatlons- Derdienst, s. Rechn. 
Processe. Wie schriftlichen von den Oberamtleuten zuvorzukommen, O. M. J. 40. Wegen Fortse- 
ung der bei den ehemal. Reichsgerichten anhängig gewesenen, noch unerdrterten, VII. 73. S. 
(ppellation, Elvll= Criminal-Proccsse u. s. w. . 
proceßkcabellemEinführungneun-Jst-Nr.51.Fonnulak,cbend.Bcil.Jl)1-eEinscndungmo- 
nirt, 481. 
Hrefessionssten. Accis-Patente der innländischen, Acc. O. J. 20 2c. 
Prokuratoren. Justruction für die bei dem K. Ober-Tribunal, VI. 83 2c. 87. 88. — für die bei 
dem lI. Ob. Just. Senat, 80 folg. Vermehrte Anzahl der leztern, VII. 68. 
Drovisoren, (. Schulsachen. 
Hrüfungen. Vorldufige bei Dienstersezungen. Vorschrift wigen derselben, O. M. J. 66. — Der 
Aerzte 2c. VII. 322 2c. — der kathol. Geistlichen, g. IX. qo. — der kathol. Schullehrer und 
Schulverweser , VIII. Nr. 4. Beil. 
Duplllen-Wesen. Das gesammte steht unter der Oberaufsicht des K. Tutelarraths, O. M. g. 44. 
S. Pflegschaften; Vormundschafts-Wesen. 
Puͤrsch, freie, s. Jagdsachen 
— 
O. 
Duartsere, gemiethete. Vorschriften wegen Räumung derselben, IX. a59. S. Mil. Eingquartierung. 
Dutungen. Marginal-Q. in Rechnungen rc. aufgehoben. St. O. J. 28. 
R. 
Rang- Reglement. VI. Nr. 5. 6. IX. Nr. 2. 
nechnungs, Abhören, (Commun= und Heiligen-) Wie es damit in den Patrim. Orten zu halten, 
[M[I11. 633. 
Nechnungs-Departement der K. Ob. Fin. Kammer. Dessen Ressort und Personale, VII. 1774 
Rechnungs Drobarionen. Wem übertragen, VIII. 180. Vergeschriebene Berichterstattung über das 
vorherige Probations-Wesen, 1890- 10r
        <pb n="572" />
        554 
Rechnungs- Probations- Verdlenst. Statt des vorherigen fixe Besoldungen, VIII. 189. 
Rechnungs- Rapporte. VII. Nr. 100. VIII. 118. 
Rechnungs= Revisoren. VII. got. VIII. 180. 
Nechnungs-Termin. Allgemeine Einführung eines gleichen, VIll. 603. 
Nechnungs, Justands- Berichte der Ober-und Staabo-Remter, und der geistl. Verwaltungen, VIII. 
bod. IX. 117. · 
Necht, dat Württembergische. Die allgemeine Norm bei Entscheidung der Rechtesachen. Aufhebung 
· alter-grgenda"clbelaufenxsenetatutcn,TI.39.8.23. 
Rechts-Pflege-AlleslzdchstxZusicherungihrerunqestdrtenHandhabung,V1.3.S.Justiz. 
RccognnioaneldbecWirtgschafksgewekbcmVil. Hu. 315. 
KeialntiondeLsNichters.Wiedabetzuverfahten,l.4o.8.32. 
Regierung Ober-BRegierungs= Tollegium, VII. a17. Negiminal-Departement, 317. 218. 
RNegierunge Blatr (Staats= und) Anordnung desselben, VIl. Nr. 1. Nähere diesfalsige Bestimmun= 
en, bffentliche Vorladungen und Bekaummachungen betr. 17. 209. 289. Die alrun dessel- 
ben wird den kathol. Pfarrern und Kaplauen auferlegt u7. Wochentlich nur Eme Nummer 
auozugeben, dal. Wobin die dafür beimmten Artikel abzugeben oder zu adressiren, 480. 
PSelenprmachungen in Betreff der dießfalsigen Bestellungen und Zahlungen, 78. 130. 570. 34. 
VIII. 624. 
Regimente gerichte, s. Militaͤrgerichte. 
Rehe, s. Hagd achen. · 
Keife,Reifsta-igen.Wsezxcvqrzoxlcmfllt488. 
Keim-«Nahfiebcim(3«n-tmtmdasLand,sowiebeibei-Abreisezubeobachtenhaben,Vll. 
445.440.Zosi-0926. 
KeisepPässk-E.Pässks 
Rekruten, s. Milit. Sachen. 
Reiü#gion. Der Cultus sewohl der evangel. als katholischen, und anderer im Staat tolerirter Gemel- 
nen gehort zum GEeschaͤftskreise des Geistl. Departement, O. M. 8. 8. 
Religions-Edict. VII. . · · 
Religiene, U bung der karhol. Unterthanen. Auf keine Weise, besonders an den noch gesezlich be- 
siebenden Feiertagen, zu hindern, IX. 97. 
Nenevanten abeien Die Aufsicht darüber * dem Landw. Dep. der K. Ob. Fin. Kammer übertra- 
en 170. 
Reste der Fneamten Rechte des Fiscus bei entstandenem Gant, f. Gantfachen. 
Rotardate. Wie bei den Kön. Coleegien so viel moglich zu verhüren, O. M. 8. 70. 
Revenden konigliche Vorschrift der von den verrechnenden Beamten darüber zu erstattenden Be- 
richte, VIII. 74.N#175. 
NRevision von den Eilhonlisen des Ober-Kriegsgerichts findet nicht State, VII. 24. J19. S. 4 
—— der Criminal-Fälle. Anordnung einer besondern dazu bestimmten Behdrde, Vu. 577.n 
Revisions-Ulothfrist. Wie zu berechnen, VI. 30. 
Koßlast, bei Zollberechnungen, doll O. . So. 22 
Nozkrankbeit bei den Pferden. Mäaqerefeeln gegen ihre Verbreitung, VIII. 237. 
RNublen. Unerläßlich bei Eingaben, VI. 5. 40. Wie sie ablefaßk seyn mässen, 30. Zr. Was dei 
dem Uubrum der Berichte an das K. Ob. Fin. Dep. zu beebachren, VII. 103, 
NRückzoll. Joll= O. S. 38. 3 3. 53. 54. · «« 
Zugs-richt-DieskaåuchorfchnfccnfütdseLbckxokstamtehvllt289.g.IXI.-Wieeöin 
Ansehung der Rugtage und Rugtagrkosen zu halten, obend. Vn die h 
kolle einzusenden, IX. 13. Was biesen angefügt seyn mase, 121. 
nRumferdische Suppe. Oeffentliche Einrichtung zu ihrer Zubereitung, VIII. 337. 
S. 
Salinen. Departement. Hat unter dem Präsidio des Finanz-Ministers ausschlietzlich die Oberank-
        <pb n="573" />
        555 
sicht und Verwaltung der ihm untergebenen Werker, Fabriken 2c. VII. 172. Das Rechnungs- 
Wesen desselben gehört zum Ressort der Ob. Fin. Kammer, ebend. 
Salpeter. Dessen Aneso gänzlich verberen, die Sinh auf Ein Jahr imposifrei, IX. 171. We- 
gen Verleihung des Salpetergrabens , I77. 778. 
Salpeter-AMdmodiateurs. Begün#igungen und Venchkeiten derselben, IX. Zro. 320. Vorschrift 
wegen der sich dabei ergebenden Anstände oder Beschwerden, ebend. Wegen der Anzeige ihres 
Brennholz-Bedarfs, 406. 
Salz. Anordnung einer Konigl. General-Salz-Administration, VlI. 617. 
Salz-Auflagen. Gehdren zum Resforr des Dep. der indir. Steuern, VII. 170. 
Setszel v#mmunen oder Privaten bei Confsscations = Strafe verboten, VII. 617. 
alz = Preis 17 
Salswerk Die dabet augestellten Beamten sind den Keiskeuerrärhen nicht untergeordnet, VII. 11. 
Von der Frohnfreiheit der dazu gehörigen Personen, VIII. 657. 
Sammel-= Patente. ODie Ertheilung derselben ist dem Ob. L. e. Coll. übertragen, VII. 
Sauerbronnen. Sind der Aufsicht des Landwirthsch. und des Medic. Dep. #engeben, Wu- HFo. 335. 
Schafer. Ihnen ist die Behandlung kranker Menschen unbedingt verboren, 8 314. · 
Schäferelen, kdnigliche. Stehen unter der Aufsicht des Landw. Dep. VII 
Schäferet, Welen. Die Vollziehung der diesfalsigen Geseze ist dem Ob. z Tel. Colleg. Ubertragen, 
219. 
Schanfall d Verleihungen. Dießfalsige Verschriften- VIII. 475. IX. 234. S. Cimmur- 
Schaaf-Jucht. Gehdrt zum Ressort des K. Ob. L. Oek. Collegiume, O. ¾. 8. 2 
Scharfrichter. Die Behandlung kranker Menschen ist ihnen un edingt verboten, Viu. 314. 
Schaͤzungen, benrschaftlicher zum Verkauf bestimmter Gebäude und Feldgüter. Was dabei zu beob- 
achten, VIII. 284. 285. 
Schetdewwennge „, ausländische. VIll. qoz. 389. Strafe derer, die geringhaltige in Umlauf bringen, J09. 
Schenkungen Was Gerichte * Hrue Ma agisttace dabei zu beobachten, VIII. 
Scheessen. —* VII. 62. l. Nach Sperlingen, beeidigten bürgerl. Sch#zen erlaubt, 
Schesl 5. wehe Wem das Tragen desselben gestattet sei, IX. au. 
Schieß - Hlaz, Stuttg.- Polizei-Verordnung wegen desselben, VIII. 
Sschieß Pulver. Verschrift für Krämer wegenn: bese Wstewahrung, WNu. 205. 
schlachtvieh. Dießfalsige Verordnungen, 16. 
schlesgarten zu Stutegart. Vorschrift wegen Beu- 1 de elben, Vlll. S84. 
schlösselgelder. Beim Zoll= und Accis= Ansaz zum Kaufschilling zu schlagen , Vllk 373. 
schrelb-Materlallen= Verwaltung. Gehdrt zum Ressort des Rechn. Dep. VII. u71. 
schriftsteller. Vorschriften für dieselben, VIII. 274 2c. In wie ferne sie, anenn#n der Censur, 
verantwortlich und einer Privat-Salisfactions-Klage unrerworfen seyn können, 276. 
Schulden, des ehmal. Kirchenratho, der chmal. Land schaft und Kriego-Prästation-Kasse. Welche 
von Sr. K. Maj. alo Staarsschulden anerkannt und übernommen worden, VI. 4. Forrdau- 
render Besiand ihrer Fundatien, tbend. 
Schuld- Klagen, auilergerie#rliche. Eind dem ll. Ob. Just. Senat übergeben, VlI. als. Einfäh= 
rung eines ausserordentlitzen Contumachial-Verfahrens bei llquiden Schuldforderungen, VIII. 
189 Wie gren bei Schuldklagen das executivische Verfahren gegen kdnigl. Diener gehen kon- 
277. S. auch Credit- Gesez, Comumacial Versahren. 
Schult eer(preibeng. Ven d der, Vueferrigung einer förmlichen, VIII. 35 
Schulen. Geyoren zu dem Geswästokreise des geistl. ODepartement, O. M. K. 8. Die Aufsicht über 
das gesaminte evangel. Schulwesen führt das Ober= Consistorinm, g. i — üÜber das kathol. 
der Kathe l. Geistl. NRath, 9. 63. 65. Verlangter Bericht hieruͤber, II. 429. Allgemeine 
Verordnung, de fachel Elemem#tar= Schuien betr. VIII. Nr. —ie 011. Anordnung einer be- 
sendern Ausi uicht trer das Schmwesen der reform. Gemeinde, IX. 
Shule Ansigen. R g auf dae Rechnungewesen hat das Rechn. 3. die Aufsicht daruͤber, 
71. 
  
  
Ich#cache 
  
  
Enz#e: * einer Mustersehule, und Biudungs= Anstalt für die Schuüch#er; so wie
        <pb n="574" />
        556 
die Einrichtung der Sonntags- „Schulen, nach den neuern Grundsäzen der dennn VIII. 
620. Nähere Bestimmnngen hierüber, X. 1. Diesfalsiger Lehr -Cursus für Geistliche, 170. 
Schulberichte. Vorgeschriebene der kathol. Pfarrer, VII. q20. — der evangel. luth. Dekane, IX. 86. 
Schulböcher. VII. z534. VIII. zat ꝛc. 
Schuzienste: Was die Patronat-Herrschaften bei Nominationen zu evang. luther. Schuldieusten zu 
beo achten haben, VIII. 140. Von Besezung der katholischen, Nr. . Bell. 
Schulfonds. Oie der verschiedenen christl. Confessionen sollen hbgesondert leiben, . r 
Schuüehrer. Errichtung einer Bildungs-Anstalt für sie, VIII. õ29. Pruͤfung und Anstellung der 
kathol. Schullehrer und Schlocheler Nr. 41. Beil. Schul-Provisorars= und Schul= Jnci- 
pienten-Tabellen, IX. Nr. . Formular, edend. Beil. 
Schul Crdnung. Von ar Meln- d#. häufigen Schulversäumnissen zu steureu, VIII. 176. 177. 
deue Schul-Ordzung in den kathol. Elemenrarschulen, Nr. 47. Beil. . 
Schulptumngcnnlltzzxt 
SchulllntemchtLetn-()c3enstan»eCndzwekund Methode, VIII. 333 u. s. w. 
Schultheissen= Aemter. Wie künftig zu besezen, VIll. 
Schuzen, bürgerliche. (sog. Flug= und Vogel- ½% BVorschrift wegen derselben, VI. 109, 
Schöen, Gesellscheften. Aufgeheben, IX. 
Schözen-ortheils= Gelder. Abgestellt, ix- a5. 
Schaz- und Schirms- Ertheilungen. Gehdren fuͤr das K. Reg. Dep. VII. 217. 
Schuz, und Schirme lelder. Sind dem Rechnunge-Dep. übertragen, VII. 171. 
Schuzpecken, s. Kuhpocken. 
Schwämme. IX. 237. 
Seerkartens; Sacher# Sind 1. Ob. Iust. Senat übergeben, VII. 21g. Bestrafung fleischlicher 
Verbrechen, 
Sekretaͤre: schengdal Bi W. . 12 GeneralSekketäke,s. j 
elbstEntlnbungenSmddercoqissttondes Ne? Dep. — VII. lst Wie mit denen 
äu verfahren, die das- Selbstmord= Artenrat Überleben, VIII. 565 Wegen Beerdigung der 
Selbstmörder, zob Ihr Begräbnis = Plaz soll auf den Kirchh fen nicht mehr von den übri- 
gen abgesonderr derden IX. 177. 
Selbstverstümmlung, (. Militrpstichrige. 
Zensen-andel, s. Eisenwaaren. 
Separatisten. Wie widersezliche zu behandeln, VI. 097. 
Sierheits = Annhalten. Gehdren für das Obl Pol. Dep. VII. 11 
igille, mit dem konigl. Wappen. Sollen bei schwerer Srrafe "r hdhere Bestellung nicht verfer- 
tigt werden, VII. bol. 
Soldaten-: Weiber. Dursen- nicht für ihre Männer suppkieiren. VIII. ags 
Zollicitiren, persoͤnliches. Der Militärpflichtigen abgestellt, IX. 40. 
Seuverainetät Sr. Kdnigl. Majestät über die gesammren 0% Staaten, VI. 3. 
Souverainetadts. Deminge8 1#½ 245. 357. 
Jouveralnetdts, Bezirke. . 
--«--Vulil«-« wiKechke Jhie Handhabung und Wahrung gehoͤrt zum Ressort des Regim. Depart. 
Spediteurs. Ihre Patent-Abgabe, Acc. O. 8. 6. 
Speditlene= Güter. Wo die Jollgebühr daren zu entrichten, Joll-O. " 33. Vorschriften wegen 
solcher, die an innländ. Spediteurs geschikt werden, S. 47. 
m Ihre Oekonomie und die Aufnahme in dieselben Hehören zum Ressore des Ob. L. Ock. Coll. 
.210. In Bezug auf Gesundheit hat das Med. Oep. die ÖOberaufsicht darüber, 33c. 
Sportellür.. Ist dem Rechn. Oep. zugerheilt, VII. 177. Das amt= und gerichrliche Käa im 
9 en Umfang des A#ngreichs gleichfrmig behandelt werden, IX. 133. 
Staat. Neue VBelsahung, V1 
Staats, und Seroicllung Kl #1 ! 
  
genche# Orr Ocaochd
        <pb n="575" />
        557 
Staats · Lasen. Ergan satien derselben, Vn. eß. Genueral--Staats-Eaffen-Dewpart e- 
me 
Staats. 5½ Zorschrift fuͤr gean O. M. §. 66. Was zum Eintritt in höhere Staats- 
dienste erfordert werde, VII. 3. Im Eioilfach wirklich angestellte Staatsdiener sind nicht in 
. die Conscriptions- Listen einzutragen, C. O. F. 5. 
Staate-mimnseriom. Oberste Behbrde des Staars, O. M. . u. Pefpnal,, 8. 1. 12. Geschaͤfts- 
„8S. 9. x1. 12. Verhaͤltnis der K. Collegien zu demselben, 8. 1 
m. m f. Schulden. 
Staats= Verwaltung. Anordnung einer gleichförmigen in den Lhesammeen. Koͤn Etgatent V, 6. 7. 
Staats= Wirthschaft. Gehört im Allgemeinen zum Ressort des L. Oek. Coll. VI1. 
Stadt erpie (Ober= und Unter-) Jurisdictions-Verhälenisse zwischen renfelben, vi Jor. 
S. Gerichte. 
Stade bh.er Ihre Verpflichtung Piebont zum Ressorr des Reg. Dep. VII. 317. Ihr Antheil 
an den Stenergeschäften, 423. schäfts= Wlmfang, IX. 310. 
Stahl. Die Einfuhr des rohen bechern VI. qi. 7. Impost auf ausländ. verarbeiteten, 
ebend. Stempelung ausk. und imlind. Stahl= Flla ate. 77. 78. Frohnfreiheit des zu Stahl- 
Fabriken gehdrigen Persenale, 657. 
stallkassen. Geld. Nückständiges menirt, IX. 27. 
Standes- Erhöhungen. Gehören zum Refort des K. Cabiners= -Minnisteriums, O. M. . 3. 
Statuten. Wesche Lokal= Statuten ihre Kraft behalten sollen, VII. 1 
Stempellwesen. Gehoͤrt zum Ressort des Dep. der indir. Steuern, VI. 170 
Stempel (und Tar-) Ordnung, neu revidirte, IX. Nr. 12. Beil. 
Stempel-Abgaben. St. O. C. 1IA. Ausnahmen, F. J#. S. Stempel= Tarif. 
brermpe- NAemter. VIII. oos. —. Haupt-Stempel-Aemter, und ein Nebem= Stempel= Mnt, 
m Bekanmmachung des Stuttgarter Haupt= Stempelamts, 240. 
Siewnt.4 hüngen oder Aufkleben. Verbot desselben, VII. 2#0. St. O. f. 6. 
Stempel-Bégen. DiesfalsHge Vorscheiften= St. O. S. 60— 12. 
Stempel Kasse. (General-Tar= und) VII. 95 
S#empel- Dapier. Vorschrift wegen Ferdorbenem, St. O. K. 17. — rltenen verfaͤlschtem, §. 26. 
Stempel-. Papler-Abrechnungen. eggn Einsendung derselben, .90. 
Stempel-PHapier-Admeodlateurs. St. O. 5. 14. 
Stempel= Strafen. St. O. X. 10 felg. 
Stempel-Tarif. Ste. O. Beil. 
Stemplung. Der Stahl= und Eisenwaaren, VII. 77. VIII. 77. — der Briefe und Postwagen- 
Stütke, VII. 136. 166 — des Tabaks, VlII. 656. — des slers, St. O. F. 7. folg. 
Stenern. Directe, ordentliche und au erordenrliche. Departeme#st derselben, VII. 160 — 
VII. 169. — indirecte: deren Departement, „#%l 
Struer-Ausstände. Was die Beamte dabei zu beobachten, VII. §# 
Steuer-Beschwerden. Die Erkenntnis darüber ist dem Reg. Bey übertragen, Vu. 218. 
Steuer-Sreihett der Fürstl. und Gräfl. Bestzungen. Aufgehoben? IX. 190. 
Steuer- Gelcheste. leber) sämtliche ist die Aufücht und Leitung den K. Cameral-Beamten überer#- 
en, 4 2. Vorschriften wegen Besorgung derselben, 422. 423. — wegen der damit ver- 
bubear Kosten, 44. Was in Ansehung des Einzugs der Steuern zu beohachten, 780 2c. 
Steuer- W#ferungen. Formular monatlicher Berichte darüber, VIII. 488. Rikständige monirt . 
Ereuell. Kreis-Steuerräthe, O. M. 5. 57. Instruction für dieselbe, VI. 110. Ober- 
Srteuerräthe, 
Steuer= Rechnungen. Ffalst: Vorschriften, VIII. 16r# 
Sellet= Messer, Stockdegen, s. Wassen. 
Stol - #fräbrer. Auch von Einwohnern, die der Orts-Religion nicht zugethan sind, zu entrichten, 
610. 
  
  
ODOooche#c 
1800.
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        558 — 
Strafen. Geldstrafen, so sparsam als moͤglich zu erkennen, VI. 53. 5. 7. Sachen, die höhere Stra- 
sen betreffen, sind Sr. Kdn. Maj. porzulegen, 53. S. 14. 
Straf. Accorde. Vorschriften wegen derselben, VII. 171. VIII. Nro. 39. S. 330. Straf-Accords= 
Teabelle, Ebend. Beil. !ê # 
Straf-Besogmisse. Der Kön. Beamten und Instiziarien, O. M. C. S0. 3. — der verschiedenen 
Departemenks und Directioyen, VI. sr. S. 4. 5. — des Ober-Tribunals, 40, J. 37. — deo 
II. Ob. „nK#i#„ Senats, 41. . 33. 36. — des I. Ob. Justiz-Senats, s. C. 2. 6. 7. 
Straf, Erkenn##nisse des K. Martiak Gerichts zu Mert entheim, IX. 277. — der K. Criminal-Com- 
mission zu Stokach, 307. —des Ob. 
ießfaͤisi 
» Just. Coll. s. Justiz ꝛc. 
Straf-UMachl.G.chesuche. 
VIII. 418. 
ige Verordnung, VII. 185. 5:0; wiederholt eingeschärfe, 
Sträflinge. Von aͤrztichen Jeugnifsen über ihre körperliche Beschaffenheit, VlI. àag. VIII. 208. 
Mit genauen Sienalemenks einzuliefern, VII. 356. Weirere Vorschriften wegen ihrer Einec= 
ferung, Vll. 389. Diekfelsizer Menürrinm der K. Bau= um Garien-Commission zu Lud- 
weigeburg, IX. 172. 
Straf-Tab-len. Verschrift derselben, VI. Nr. 10. S. 118. Formular, ebend. Beil. 
Strassen. Oessentiche: Strassenbau-Departement, VII. 172. Instruction für die Wegmeister, 
VIII. Nr. 20. Beil. Kön. Württemb. Weg-Ordnung, IX. 190. — Stadt-Strassen oder 
Faen. Gehdren zum Ressort des Ob. Pel. Dep. VIlI. alg. Vorschriften wegen derselben, 
201. 
Streife. Fertdauer der Anstalten wegen derselben, VII. 456. 
Studien. Cberir2icnz, O. M. ). 61. » 
Studieren.Von-derVerbindlichkeitaufderUniv.Tübingmzustudieren,W.96.«Oltsffkeiiiden 
«Universitätcnstudieren,verboten,Vll.6-9.DichhucderCouskriptfons-gbitgatendüHn 
.olniccrlanbniöwederzuStnttgaktnochaccdex-dwo«stttdieken,V»lll.209..Naherediesifalige 
VcrcrdmmgemC.O.f.to.WeraufdieErlaubntözmnStudcekanukpkuchmache-umler 
ebcnd.i.lt. - « 
Studbkcndr.ZuchbingmVotschriftwcgcnderVorlesungen-welchesiezuhsckkgnhabemVill. 
4.—«wk,x·.-ndi.sßka1sigkkVes--cik-1)uiise-4:;.;-«-VsIrssssssstthJIUAOZsssgcsn4745. 
Vorschriftiürlsolche,dienathrerCnrimUsklxlPVIIV«WIVTIIUEEIWEMOIIWEIWIUUFM 
womit-»FCredit-Gefez,vlll.los-—-Wiemeanpran-aster-undLyceeamEouskrcp- 
tioncs-.c,1i’ns1s.i)tzubehandeln,le780· , , *êèr 6 
StundenJertel, Von Revision derselben auf den Kön. Post-Routen durch die Ob. Pestämter, 
III. Be- A- li 
Zettel, s. Naturalien · 4 * 
is Iteh lt soll rei neuen Gebaͤuden der untere Stok von Stein seyn, VIII. 390. 
Stutitgarter Po.icei, Vtrfuͤgungen: Wegen der Auslaßscheine ꝛc. VII. 16. a8. Wegen Beherber- 
gung fremrer Personen, Ii0. Frei herunmaufende Kunde betr. 293. Das Vorfahren der Wa- 
gen he Fudigung der Schaufspiele betr. VIII. 10. Oaß solange Schnee liegt, die Zugferde in 
der Oladre mit Geläute versehen seyn sollen, 18. Nähere Bestimmungen, die Auslaß-Scheine 
ans Stutigart und Ludwigsburg betr. 78. 89. Die Bäume auf der Stuttg. Stadt-Markung 
zu sänbern, 70. Keinen Abraum aus Weinbergen, Gärten u. s. w. in die Strassen, Wege 
oder Gräben zu werfen, ebend. Nach o Uhr Nach'é nicht ohne Laterne auf den Strassen zu 
geven, ebend Wegen zu schnellem Reiten und Fahren, 138. Die Fleischschau betr. 163. Die 
Süuberung der Circulir-Oefen und Nobhre betr. 165. Das Führen des Hornviehs ins Schlache- 
haue henn 330. Gegen das Hintenaufsizen auf den Gefährten während dem Fahren, 450. 
In Belrß des städtischen Schleßplate 176. Oas Tabakranchen auf den Strassen der Stadt 
und in den K. Anlagen betr. c77. Das Ausschürten aus den Fenstern auf die Strassen betr. 
1.. IX. 240. Gegen das unbefugte und unvorsichrige Obsiddrren, VIII. Jor. Das Wasch- 
auêhängen betr. 404. Denu Verkauf der uner dem Namen Kropfschwämme betannen Schwam- 
me betr. IX. :37. Das Reiten und Fahren durch die Kön. Anlagen beir. 337. Da#z Siille=
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        539 
haltren der Sr. K. Maj. begegnenden Wagen betr. 350. Das Anlegen 7m d ensterliden. betr. 
390. Die Räumung der gemetheten Muartiere an den Qnarralien betr. 
Substliuten. Der Heirarhö= Consens soll keinem mehr ertheilr werden, VIII. 2# In welchem Fall 
und in wiefern Amtsschreiberei-Substituren Actnarê-Functionen veersehen koͤnnen, 328 
Succumbenz-Summe, s. Appell. Rev. 
Supplikanten. Was sie bei ihren Bittschriften zu beebachten haben, VI. 20. 30. S. Eingaben, 
T. 
Tabaks-Sandel. Anardnung einer eigenen königl. Regie, VIII. Nr. 52. Beil. General-Veror##= 
nung, den Tabak6-Handel im Konigreich betr. ebent. S. 051 folg. Instruction für die Stem- 
— Kezeichnung des Tabalo und das Plombieren desselben, 650. Nähere den Tabakehandel 
etreffende asan für die K. Zofl= Accise= und ziott 1„ IX. 108 felg. 
Tabaks Regie. Personale bei der General-Direction derselben, IX. 
Anb. kFNauchen. Auf den Strassen und in den lün- Anlagen wiederhlit verboten, VIll. 477. 
ag G.d. Start dee Marktzollo, Acc. O. F. 1 
Taubenschlag. "elo Allgemeine gleichformige An, gabe, VII. Verrechnung und Eiulieferung 
1. 140. Einiug desselben in allen eigenthr mlichen Besi lzungen, 103. « 
Taubcnsd lngV rzktchmsse lld 
Taufscheine. Von den Oberaͤmtern zu eurkunden, und das Alter der betreffenden Person mit Wor- 
ten auszude- en, VI. 31. Daß diese Verordnung bei allen vorkommenden Fällen zu befolgen 
sei, Die Befolgung derselben wiederholt eingeschaͤrft, VIII. qgos. 
Tax. Uute der vlufsicht des Dep. der indir. Steuern, VIl. 170. Neu revidirte Stempel= und Tax- 
Ordnung, IX. Nr. 12. Heil. 
Tax-Ansaz. Dileßfalsige allgemeine Bestimmungen, ebend. F. 22- 36. Die veusben zum Grund zu 
legende Summe ist in den Berichten der Beamten anzuzeigen, §. 37. VI. 
Tax, Ausstände. In den Rechnungen nicht zu passieren, Tar-O. 9. 30. 
TarE##zug. Edend. E 
Taxen. Ven Bier= und a Brauereien, und Branntweinbrennereien, in wie fern aufgehoben, 
VII. 313. ur Disensarion bei Ehen zwischen Lutheranern und Katholiken, von welchem Col- 
legium nzu chens dos. Für Rariftication der „Güter= Berleihungen den Bichtern anzubedingen 
574. Was für Taren unter dem Polizei-Tar begriffen seien, Tar-O. . 44. 
Tax- Gelder. Vuschuift wegen derselben. Tar-O. 8. 4t. 45. Wegen Einsendung der aͤlteren und 
neueren, IX. 286. 
Tar-Basse (General-) VII. 25 
Tar= Rechnungen und weroer#x Tax= . F. 43 folg. Fermular derselben, ebend. Bell. Wo- 
hin eingusenden= VII 
Tax, Tarif. DTax-O. Bell. 
TLax-Derzeichn#sse. Ee . ao ic. 
Tax- Zettel. Ebend. &amp;. 3 
Testamente Sleun sis derselben, VIII. 327. MWeschriften für die kon. Notarien, 563 2c. 
Tvellbare Sachen. Accise beim Verkeuf derselben, IX. 42 
C theltungen- Bei den nehnat Patrim. Herrschaften, VII. D. Jede Vermdgens= Theilung anzuzel- 
13. i Noth-Erben, St. O. I. 31. s. auch Erbtheilung. 
Thier= Aerxzte. Heschrifren wegen ihrer Bildung und Anstellung, VII. 323. F. u10. 
Thier Rrankheiten. Verordnung den Milzbrand betr. VII. 201. Gegen die Verbreitung der Roz- 
kkankbest der # Pferde, VIII. 237. Belehrung über die Maul-und Fuß-Krankheit des Rind-= 
vieh 
Thorwarihe. 55 — bei einkommendem fremdem Vieh zu beobachten haben, Acc. O. F. 53. 
Titel, fremde. Ohne allerhoͤchste Erlaubnis anzunehmen verboten, VII. 2340. S. Würden. 
Todes-Berichte. Von Souverainetäts-Beamten, VIII. 359. Von Pensionirten, 406. 632,
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        560 
Torf- Unlage. VII. 148. 
Tortur. Abschaffung derselben, IX. 
Tretaten. DZie Aufrechrhaltung der P 4cbenden gehdre zum Ressort de5 K. Cahinets-Ministeriunre, 
3 
Träger. Wie von den Jollämtern die Last eines Trägers (Traget) zu berechnen, ZollTarif, S. 28. 29. 
Cransito- Guͤter. Ducchwang Ks= Zoll, Voll-O. . 34 2c, Rukzoll, é. 38. Welche durch das Reich 
gehende Güter innländischer Hanmdelsleute als Transio= Gäterr zu behandeln, und welche ohne 
Rukvergürung dem Ein= und Ausgangs-Zoll unterworfen seien, IX. 177. 
Transito-Soll von baarem Geld, (. Geld-Verzellung. 
Trauer, Geläute. Bei dem Absterben der fürstl. gral v adclichen Gutsherrn, VIl. 77. 
Trauer-Ordnung Gehoͤrt zum Ressort des Ob. Pol. VII. 218. 
Crauungen. Auöländischer Personen und Paganten, # . Verschiedener Confessions-Verwand= 
Wedurch sie bei Milirair-Personen Legirimirt werden, VIII. 231. Ohne aller- 
609. 610. 
!47½ uuurn ausserhalb des Reichs geschehene Trauungen konigl. Unterkhauen sind un- 
aulti 
Tuch Babhbtt. Meilegine „IX. 
Tutelar-Kath. Bestimmung und Pã sonale, O O. M. C. 44. 
1. 
Ueberweisung! chtliche Ist ohne Bekenntnis für die Erkennung der ordentlichen gesezlichen Stra- 
hinlänglich, . 
Uhrenmachekel Als eine fre. Kunst erklärt, IX. q2. Nähere Bestiimmungen, ebend. 
Umgeld. Gehdrt zum Dep. der indir. Sieuein, VII. 170. 
Umgelds= Ubstich. VIII. 23 
* N#ui3h Einheit und durchgängige Gleichheit soll dabei Statt haben, 
  
—’i** Ihre verschiedene Dienkkoerrichtungen VII. V „eschirfl Vorschrift fuͤr sle 
bei Wein- Verklufen und Einlagen, VIIl. 90. Acc Was die Oberbeam- 
ten von Personen, die zu Umgelders-Stellen Tiissschte Lest zu Shercchtens haben, IX. 101. 
Umgelds. Entrichrung iessalige Bestimmungen, VII. 313 f. 
Umgelds= Lieferung. 316. IX. 481. 
Umgelds Heerung. Vu- 458. 8 237. IX. 226. Unter welcher Adresse einzusenden, VIII. 54 
Umgelds- Strafen. Wie zu verrechnen, IX. 390. 
Umgelds · Visitatoren. Ihre Öbliegenheir, b 
Ungerades. Bei Natural-Entrichtungen. Durch Mruf zu eie#. Wl. 121. Abkaufs--preise 
für die in jener Verordnung nicht genannten Fruchtgartungen, 
Unifermtragen. Den grundherrl. Beamten und Dienern untersagt, VII. ½2 
Unkversitär, Dühsusen. Das Curatorium derselben gehdrt zum Geschifrrteise des geistl. Departe- 
ment, O. M. é. 8. Das Oekonemische zum Pessor des Ob. L. Oeb. Coll. §. 20. Verbind= 
lichkeit auf derlelben zu studieren, VI. 96. VII. u220. Ausnahme, m]G Credit-Gesez, VIII. 
105. Ist mir ihren Instituten von der Capital= Vesteurung frei, 4 Daß jeder dortige 
dffentliche ordentl schen rehrer Siz und Srimme in der berreffenden Sakul und im akademischen 
Senat haben soll, IX. 465. S. Studierende. 
Universitaͤts · Anatomie. eht der dahin einzuliefernden Cadaver, VIII. 634. 
Unterkäufer. VIII. qo. Acc. 
29 
Umeerpfendebächer. Den K. Beamren wird die genaueste Aufmerksamkeit auf dieselben eingeschaͤrft, 
1 
3 
Unterpfands= Verschrelbungen. VIII. 
333. 
Unterthanen. Alle, ausserhalb der —5 des rhein, Bundes sich aufhaltende, werden zuräkbern- 
scn, IX. #. 14 folg.
        <pb n="579" />
        51 
Unterthaten, Necht. Dessen Ertheilung gehert zum Ressort des Rreahm. Dev. VII. ar. Bedin- 
gungen der Wieder-Aufnahme in dasselbe für Ausgewanderte, ihre Soöhne oder Enkel, 89. 
Urkunden. Deren Beglaubigung durch die Notarien, VIII. 563. 
V. 
Vaccinatlon, s. Kuhpocken 
Vaganten. Polizei- Anstalten gegen dieselben, VII. Nr. 83. Beil. 
Vasallen, königliche. Aufruf an dieselbe zur Lehenmurhung, VII. 93. Ihre auswärtigen Dienste und 
Seitzurchen betreff. 421. Was bei ihren Helrathen zu beobachten haben , VIII. 3sc. 
S. Gutoherrn 
Veraͤusserung. Die Extheilung des Deercti de alienando gehbrt zum Ressort ves II. Ob. Just. Se- 
nats, Vl. 30. Diesfal ge Vorschriten für Orts-Magistrate, VIII. 321 ff. 
Derdlenst- mmedaille, s. Civil; Milir 
Uergehungen, fleischliche. S. Scort. 
Derhaftete. Berichte wegen derselben, VII. 358. 
verhandlungen, mit Auswärtigen. Gehdren zum Ressort des K. GCabinete- Ministeriums, O. M. 8. 3. 
Herheurathete. Bestimmung ihrer militsirpflichtigen Verhältnisse, C. 9. 8. 
Verkaͤufe, herrschafilicher Gebaͤude und Grundstuͤke. Was den “— Beamten vor den Verkaufs= 
handlungen zu thun obliege, VIll. 52. Wie diese vorzunehmen, 320. DPrivat. Verkäufe. Vor- 
schriften wegen derselben, Vul. Nr. 
verk oser. Sind fuͤr die den Käufern ubedungene Accis- Entrichtung verantwortlich, VIII. 568. 
Verlelhangen, herrschaftlicher Guͤter. S. Guͤter, Zehenden. 
Vermeffung, der Markungen. Was die Beamten davon zu berichten haben, VIII. 1c9. 
Vermögens Thellungen, s. Theilungen. 
Vermoͤgens- Lebergaben. l. 3ů 
Verpflichtung. Die von ein elnen Gutsherru ihren Hintersassen besonders abgenomntene, soll nicht 
mehr tatt haben, IX. 1or. 
Teschenener# Rechrliches Verfahren gegen sie, VI. 30. VIII. 326. 
Vertrag. (Tausch= und Purifications-) zwischen- Wurtemberg und Baden, VII. Nr. 76. 
Veriraͤge. Vom Geschäftskreise der Notarien ausgeschlossen, VIII. 564. S. Contrace 
Derzichelelstungen. Gehdren zum Ressort des II. Ob. Just. Senats, VI. 30. 
Dicariats- Tabellen. IX. 205. 
Diclnal-Wege. Kdnnen von kbn. Wegmeistern besorgt werden, VIII. 
Pleh= Contrakte. Was von den zwuisphen Ausländern auf innländ. n geschlossenen an Zol 
und Accile einzuziehen, VIII. 403. 
Plehhlrten. Certifikate derer, die sich ausserhalb ihres Oberamts verdingen, VII. Jör. 
Vieh- Seuche. Verordnung wegen bderselben, VII. a61. 
Dlehzuchr. Veredlun 14 gehdrt zum Ressort des Ob. L. Oek. Coll. VII. a0. 
Deogt- Ruggerichte. I. 
Volks-- Bewaffnung, ¾ Wu- 
Volls Hersammlungen. Untersagt, VI. 
Volks, Zählung. S. Beodlkerungs= Label- 
Volljährigkeit. Allgemeine Jeitbestimmnng deiselben, VI. 
Vollmachten, bei 2 lationen. Ihre Erfordernisse, VI. 3 Auswärtige: Beglaubigung der- 
selben, VIII. 2 
Vorlatungen!. Welche ausschließlich in das St. und Regier. Blatk einzurüken, VII. 17. 
200. 2 9. 
Vormundschafts- Wesen. Die Oberaufsicht daruͤber ist dem K. Tutelar--Rath uͤbergeben, O. M. K44. 
Renzen —
        <pb n="580" />
        562 
Von Curatelen bei Gutsherrn, VII. VIII. 46. — bei Milirair-Perset II. 42 
Diesfalsige Vorschrift für Orts= BMaisnt2 Vlll. 3es. Ileitair-Personen, Vl. 120. 
vor#pann. S. Jagd; Militoir. 
Vorspanne= pässe. Vorschrifr wegen derselben, VII. 549. ’" 
W. 
wichte unsffewiche: (Hoch-Thurm= Nacht-Wind= und Schaar-) Vorschriften wegen derselben, 
waffen! . ESlerne, als Siilete-Messer Stode en und dergl. - 
boten, VIII. zas. S. auld Bewaßnunz. 6 gl. zu verferrigen und zu verkaufen ver- 
Wage, offenrliche. Bei jeder Ftadt zu hulten- Jel= H. 8. 24. 
Waidebrennen. Verboten, VII. 
Waisen In wiefern von der un37 besreit VIII. 426. 
Waisenhäuser. Stehen unter der Aefücht des Ob. Pel. Dep. VII. a18. Ihre Oekonomie und die 
Aufnahme in dieselben gehdren zum Ressort der Öb. L. Oek. Coll. 2160. Dac Skuttgarter und 
Ludwigsburger Waisenhaus sind von der Caputal-Besteurung frei, VIII. 415. Wegen des Ein- 
zugs Srer Gefälle, 522. 
Wald. Ercesse. Wann von den Küerisstimtern abzurugen, IX. 13. 
Waldfeuer-rdnung. VII. Nr. 6 
Walokulrur. Abefehlen. VIII. 
Waldungen. Wechselsweise Abtecung mehretgr zur Kön. Hof= und Domänen-Kammer und zur K. 
Finanz-Kammer gehbrigen, Vll. Nr Gegenseitige Vertauschung Kdn. Wurriemb. und 
reoberz. Badischer, Nr. 70. S. 5550 
Wanderbücher. IX. 282. Wanderpässr, 2983. 
Wappen, konigliche. Ohne besondere t zu stechen verboten , VI. 99. Wo die der Guts- 
herren in den Koͤn. Staaten angebracht werden dürfen, VII. 193. 
Warnungs · Patente und Warnungs- Tafeln. VII. 456. 
Wasen neien Die Behandlung kranker Menschen ist ihnen unbedingt verboten, VIII. 314. S. 
ermelster. 
Wassea: Departement. Steht ausschließlich unter dem Ministerium des Innern, VII. 173. — 
Direction, 
weserben süehen und Consignatlonen. Sind unmittelbar an das Kdn. Landbau-Dep, ein- 
zusenden, 
Wasser-Soll. Gehdrt #mn Ressort des Dep. der indir. Steuern, VII. 770. 
Weo##1. Gercht Anstatt des vormaligen ist in Wechsel- Sachen der II. Ob. Fust. Senat di 
nige competente Gerichts-Stelle, O. M. K. 33. 41. K. 34. b. ult bem. allel- 
Wechsel. Gerichts= Ordnung. Erklärung einiger darinn blsin tellen, VI. 109. 
Wechselhändler. Ihre Patent= Ab#abee Acc. DO. &amp;. 6. 
Wechsel= Hroce. Dießfalsige Vorschrift für die Prokuratoren, VI. 91. f. 3. 
Wecse Preu u. Veghiliche Wirkung desselben, VI. 109. Was die Notarien dabei zu beobachten 
en 50 
Wechsel Vrifabren Hoei koͤniglichen Dienern, VIII. e78. 
Wechsel- Verjaͤhrung. Wodunch die gesezliche unterbrochon. werden könne, VI. 100. 
weg. Gelder. Haben neben dem Joll und der Accise wie bisher fortzudanern, Zoll= O. S. 4. 
Wegmeister. Justruction für dieselben, VIII. Nr. a0. Beil. 
Weg COrduung. IX. 10. 
Wegweller Wegen schleuniger Aufrichtung derselben, IX. Nr. 29. Extrabeil. 
watuch Ersttrr. Was von Personen desselben bei dffentlichen Verpfändungen zu bevbachten, 
3½3
        <pb n="581" />
        563 
Wein-Abstich. S. ungeld 
lpeinb###⅜for der# WWePla= Jenh- kispivverstindigen zu besichtigen, VIII. 485. 
inbldungen. kr. 46. 
Weinsuhren. Zoll-O. K. 3 
Mein-Gefaͤlle E— VIII. 487. 
#W##n Sefe. Was damit vorzunehmen, VIII. 175. 
We inkauf, der sogen. passirliche. Der Joll= und Accis-Entrichtung nicht unterworfen, VIII. 373. 
wWeinlese. Vorschriften für die Cam. Beamte, VIII. 485 f. 
weln-Tabellen. Vorschrift ihrer Fassung und Einsendung, IX. 306. Formular, 373. 
Weln-Derkauf, herrschaftl. Die Aufsicht darüber har das Landw. Dep. VII. 170. S. Getränke. 
Werksten. Concessionen zu Errichtung neuer gehbren zum Ressorr des Landw. Dep. VII. 1v0. 
arlierter. Schaden. Wie nach erlittenem in Aufehung der Feldgewächse zu verfahren, IX zos. 
Witlo,- Diebstahl. Wie bei Forst-und Jagd-Officianten zu bestrafen, IX. 319. 
Tollderel= Ordnung. Ihre allgemeine Bekanntmachung befohlen, IX. 285. 
Wilochden Das zu Schaden gehende Wild soll nach Moglichkeit forstmässig weggepürscht werden, 
Ji. 97. Was bei geschehenem beträchtlichen Wildschaden zu beobachten, ebend. 
1 s#üzen, (Commnn-) Abgestellt, VI. oy. 
1„HL Casen Aceise. Wie zu verrechnen, VIII. 458. 
Wirthichafts · lencessienen. Sind bei der K. Ob. Fin. Kammer Dep. der ind- Struern nachzzusu- 
½n, VII. 313. Die Bitesteiften darum sind mit gemeinschkseichen Miberrcchten von den 
Oorr. und Soral- Beainten zu begleiten, ebend. Vlil. go. Was in diesen Berichren besom- 
dut zu bemerken. IX. 340. Austä nde bei Ertheilung derselben gehdren zum Ressort des Ober- 
10 Dep 218 
Y irsbTafes= Concefsions und Recognitions= Gelder, VII. 374. 315. 
DWenbebuser. Wassen oder andere gefährliche Werkzeuge dahin mit sich zu nehmen verboten, 
. 26. 
Wittwen. In wie fern von der Capitalsteuer befreit, VIII. 426. 
Wittwen Kasien., Ueber die Anstalt der weltlichen hat das Ob. L. Oek. Loch die Aufũicht, VII. 
219. Die geifil. und weltliche sind von der Capital-Besteurung frei, VIII. 425 
Wochenmärkbte. Die Corncession derselben gehdrt zum Ressort des Ob. L. 8 Coll. Ju. 219. 
Wobnsteuer. Befreiung der Invaliden von derselben, VII. 115. Ihre Abgabe auf weitere zehen 
Jahre verlängerr, VIII. 457 
Wundärzte. Vorschriften wegen verselben, VII. 322. J. 7. VIII. 313. Aufmunterung der in Ti- 
bingen studierenden, IX. 60. 
Wärden, akademische. Von fremden Universitäten anzunehmen verboren, VI. 147. 
Wurzeln, giftige. Warnung wegen derselben, VIII. 383. 
3. 
Zehent-Berichte. Was sie zu enthalten haben, VI. Nr. 14. 5. 2. 4-7. Vorlaͤufige Entwerfung 
dertelben, ebend. y. 0. Woyhn einzusenden, VIII. 134. 330. 
Jehent= Gesille. Gehdren zum Ressert des Landw. Dep. VII. 170. Dokumentirte vollständige Ver- 
eichn ve und Beschreibungen davon zu verfassen, VI. 67. Alle Hen= und Oehmd= greffse und 
leine Frucht -Neugerent-Obst und Blut= Zehent-Gefille sellen in der Regel, mit Vorbnt
        <pb n="582" />
        564 
allerhochster Genehmigung oͤffentlich an den Meistbietenden verliehan werden, VI. 61 1 
29. 349. IX. 347. Dießfalsige Verweisung auf ältere Verordnungen, VI, ör. VIII. W. 
mstände, welche die Selbst= Einheimsung nothwendig machen, VI. 62. 
Jehent= Geschäft. Vorhergehende Felder-Besichtigung, VI. ö1. 65. Aublämungs= « 
nissesdekFl«b.esch1«cib,"llgell-63s64sIX-S«47.FormnlarderselbchT gNk Vergeich- 
A., Selbst-Einzug, Vl. 62. Formular zu einem grossen Frucht= Zehen#-Berichr, Fi. 
Nähere Bestimmungen, IX. 248. Schäzung des Ertrags; Bestimmung des Anbots u. Auf- 
streiche, VI. b5. Wirkliche Verleihung, 62. 66. Strafe heimlicher Partheien oder An- 
siiftungen, VII. 16. Schadens-Taration, VI. 67. IX. 240. Vorschrift wegen des 
kl. Zehenten, VI. 629. Formular eines kleinen Zehent-Berichts, 77. Wegen des 
Heu= und Oehmd-Zebenten, 68. Bericht-Formular, ebend. Wie es mit den Noval- 
Jehenten in den Souverainer#ts-Provinzen zu halten, VII. 163. 
Jebent= Knechte. Von ihrer Bestellung und Bezahlung, I. 66. 
Jehent. Ordnung. Verweisung auf die ältere. VI. 61. 
Sehent-Pächter. In wie fern andere an ihrem Pacht Theil nehmen können, VII. 16z. Die Tag- 
Aeler der Ortsvorsteher von Fertigung derl Flurbeschreibungen sollen ihnen einbedungen werden, 
X. 247.. Die Kosten von Abschäzung des Dagelscheves kind zwischen ihnen und der Zehenté- 
Herrschaft zu theilen,4 
Jehent-Pach#-#Erlés. Von der Berechnung desselben, VII. 163. VIII. 351. 
Zehent- Verleihungs: Protokolle. VI. 63. IX. 240. 
Zeltungen, politische. Was ihre Verfasser zu beobachten haben, VIII. 73. Von Quartalberi 
Por- den Verschluß anöländischer, VII. 49. 575. " *- chten 
Zeugen- Verhoͤre. In welchem Fall die Notarien sie vornehmen duͤrfen, VIII. 564. 
Slegelhürten. Concession zu Errichtung derselben gehdrt zum Ressort des Laudw. Dep. VII. 170. 
Sleler, gekaufte: Von ihrer Capitalbesteurung, VIII. 425. 
Iins. Gesälle. Sind dem Landw. Dep. übertragen, VII. 60. 
Zins-Jahlungen. In wie fern die Entrichtung von mehr als s Procent verboren, VIl. 20. 
gell. (Land= und Wasser-) Gehört zur Ressort des Dep. der indir. Steuern, VII. 170. Neue Zol- 
Ordnung, VIII. Nr. 24. Beil. 
Joll, Adminsstration. Holl-O. . 23. 61. u. s. w. 
Zoll· Aemter. VIII. 239. Legitimation der Ober-Joll-Aemter zu Anschaffung des St. und Reg. 
" Blatts,307.Was-nBerichtcnübechsezungdchollerS-Stellea 33 bemerken, IX. 100. 
Vergeben der Joll-,Beamten, Zoll-O. 8. 92. « 
Zoll-Berichte.EinsendungundJnnhaltmonatlichekKassen-Rapporte,Vill.278.Z.O.§.63. 
Zoll-Entrichtung«Z.O.Z.8.12.folg. 
Zoll-Gattungen.Z.O.ss2.3.S.Ausgangd-Duschgws-wdEinwand-Ist 
Zoll-Gefän-.JhrchrkechnungundLiefcruug,Vlll.23;·.IX.481. 
Zeu-Ges«eze.3.O.s.89-c. 
Zollhaͤuser. Entbehrliche anzuzeigen, VIII. a405. 
Zell- Journale. 3. O. f. 32. 
5cll= Objecte. 3. O. S. 17. Zoll-Tarlf. 
Soell, Pflichrigkeir. Allgemein. 3. O, §5. 12. Ausnahmen, J. r3 #. 
Joll- Rechnungen. Stellung derselben und Termine, 3. O. &amp;. 640. Instruction, k. v#. ff. Wohm 
einzusenden, Vill. 34. Näher bestimmte Termine zu Stellung und Einsendung der Ober-Joll- 
Rechnungen, IX. .6.
        <pb n="583" />
        665 
Zoll, Tarif. 3. O. Beil. Lit. A. Berichtigungen desselben, VIIl. 476. S. auch Baden; Geld. 
Joll Vergeben. 3. O. . 32 2c. Jurisdictions-Behdrde, §. 9V3. 
ell Srichen. 3. O. J. 10. II. 31. 7z. — Von Haupt= und Nebenzeichen lund ihrer Behandlung, 
VIII. # 
Fubringens-Invenkuren. Was dabei zu beobachten, VI. 148. Wegen der davon zu machenden Anu- 
zeigen, IX. 473. 
Jachtbäuser. Stehen unter de „Aufsiche des Ob. Pol. Dep. VII. arg. Ihre Oekonomie gehdrt zum 
Ressort des Öb. L. Oek. . 219. Die zu Stuttgart und Ludwigöburg sind von der Capital-- 
Bestenrung frei, VIIII. 1 1 e mit dem Einzug ihrer Gefälle zu halten, 52. Die Ein- 
lieferung derselben monirt, IX. 365. 
Fünfte und Handwerker. Sind der Aufsicht des Ob. Pol. Dep. unterworfen, VII. au8, 
Junf. Kassen. Versteurung ihrer verzinslichen Capiralien, VIII. 425. 
Junft= Swang, (. Uhrenmacherei. 
ISwangs= Urbelts= 5Mer. Haupt-Verordnung darüber, VIII. 357. 
1 
  
III. 
OOrtNRegüster. 
  
Aolen. 6. Calw, "7 185. 213.200. Heilbronn, 37. 182. v04. Mergnihen 217. 333. 
Alpirspach, 16. 4 500. 455 * 492. . 508. 513. 
Altdorf, 417. Cantsiadt 385. Kerbrubeng. 47. Muͤr *8 igen, 140. 463. 
ltaseig 37. r*irt½i 508. l— 63. 71. Hoib 243. —8 F. 
75. 224. 515. Nagold. 223. 243. 509. 
Bachnang, 37. 477. 508. . kr3 37. 183. 271. Nekarönlm, 431. 
Baliuzen= 63. 65. 75. Cbingen, 808. 494 . BB 7 183.256. 
. 254. 267. 2k42. Chingen, 80. Höril 44. 315. 515. 
7 332 36;.396(llwangenso. Nükkmgen, 38. 271. 
454. Eßlingen, 63. Kirchheim, 1 . 215. 
Bächbs 'or. Kißlegg, 3. 6 Oehringen, 53. 
Beilstein, 37. 471. 479. Frendenstadt, 31. 45. 
515 215. 328. 430. Lehren, 53. Plochingen, 476. 
Vibrrach, 240. beonberg, # 63. 67. 75. 
Bietigheim, 500. Gaildorf- 53. 222. 335. 84. 394. 501. 5. Reurlingen, 386. 
Blau gren= 30. 420. 501 Ludwigsburg „ 30. 65. Niedlingen, q7 · 223. 386 
Smünd, 37. 47. 332. 137. 213. 270. 
* 
50“ 
—im 37. 184. 385. . N) 
515. Goͤppingen, 137. 386. Morbach, 16. al5S. 271. o7.7 38. 201. 303 
50 
Brackeneim, 53. 501. J15. 
Buchan, 30. Lal. 47. 430. Sor. Manlbronn? (20. 190. Rorte. tburg, 1 17. 80. 184. 
Botbenhauffen, J. eidenheim, 75.410.515. 271. 177. 508. 233 20 1. 40 J4 
7 1809.
        <pb n="584" />
        566 
Saulgau, 223. 509. 
Schönthal, 47. 53. 68. 
33 175. 291. 295. 
Schorndorf, sol. 
Spaichingen, sor. 
Stadion, 252. 
Steinsfeld, 54. 
Stokach, 207. 
Stuttgart, 89. 253. 
Sulz, 48. 304. 326. 494 
Stl. 515. 
Tübingen, 63. 277. 
Tuttlingen, 38. 243. 
Urach, 38. 53. 256. 376. 
512. 
Vaihingen, 512. 
Waiblingen, 333. 
Waldsee, J. 333. 
Weikersheim, 217. 
Weiltingen, 63. 432. 
Weinsberg, 48. 68. 76. 
224. 32. 
WMibü en, 53 
iesenstaig, 63.20 „A7 1 
Wilobad, 23 *# 
Wurzach, 31. 
Zwiefalten, 53. 512. 
  
Ade, 321. 
v. Adelsheim, 90. 246. 
, 97. 238. 
v. Aigner, 207. 
v. Mle#o 320. 
v. Altrock, 208. 239. 
v. Altzoch, 104. 
Ammann, 204. 
Ammermüller, 87. 
Amocg, 200. 
Anhäuser, 218. 
v. Arand, 167. 
Arlt, 207. 
Arzberger, 321. 433. 
Auch, 122. 
Aufschnatterer, 20. 
  
v. Bagnato, 407. 
aier, 160. 
v. Baier, 250. 
v. Bangold, 208. 
v. Bär, 131. 
.Barth, 321. 475. 
v. Bartruff, 238. 204. 
Baß, 103. 
Gr. v. Bassewiz, 20g. 
40. 
Personen 
Bauer, 301. 
Baumamn, 118. 467. 
. Baumbach, 207. 
Baumeister, 60. 299. 
Baumgartinger, 311. 
r*.d 71. 6 
v. Baur, 207. 276. 
v. Bausch, N' I 
Beck, 264. 300. 441. 
Beckler, 4 “ 
Beisgau, 424. 
v. Velow, 207. 
Belser, 321. 
Berg, 321. 
v. F#hingen „, 2546. 
367. 
Bermaper, 475. 
Gr. v. Berolbdingen, 723. 
I80. 
Bertrand, 201. 368. 382. 
Betulius, 87. 
Veuerle, 192. 
Beuerlin, 312. 
v. Beulwiz, 180. 275. 
v. Beust, 251. 353. 
Biber, 135. 
  
IV. 
Biberstein, 87. 
v. Biberstein, 382. 
Bilfinger, 135. 
Binder, 118. 286. 
v. Biemark, 103. 
Bissinger, 26. 
Blank, 230. 
Blech, 230. 
v. Bleibel, 220. 
Bleibel, 86. 
Bloß, 103. 
v. Blücher, 192. 329. 
6% 
40. 
Blum, 475 
Blumhard, 367. 
Bock, 2i8. 
Boͤckel, 192. 
Bockehammer, 311. 
v. Bodmann, 246. 312. 
Bohnenberger, 32. 
Böhrer, 301. » 
Boller, 115. 
v. Bolte, io5. 118. 
olz, 322. 
Bornhaͤuser, 167. 338. 
ose, 91. 173. 
v. Bose, 192. 264. 
Braisch, 192. 
Braitling, Zi. 
Brand, 207. 
v. Brand, 208. 
v. Brandenstein, 14. 
Braun, 135. 202. 484. 
Brecht, 276. 322. 
v. Brecht, 300. 
Bregenzer, 207. 239. 
Breitschwerdt, 321. 
v. Brendel, 333. 
v. Breuning, 206. 228. 
329.D 
Breunlin, 322. 401. 
v. Brogniart, 203. 
Brotbeck, 330. 
Bruner, 450. 
v. Brunow, 338. 
v. Brüsselle, 209. 209. 
Buchhelz, 203. 
#uck, 192. 
v. Buhl, 246. 
v. Buͤnau, 207. 
Burkhard, 86. 251. 
Bur, 122. 321. 
Gr. v. Bylandt, 122.
        <pb n="585" />
        v. Camrer, 329. 
Cavaris, 484. 
v. ann 300. 
Canz, 
v. Manuer, 173. 230. 
Christmann, 483. 
Clausnizer, 71. 
SEiurn z 
C leß, 4 « 
de - ör. 
v. Crailsheim, 2 6. 276. 
Cronmiller, 238. 424. 
Custre, 107. 
Daneker, 323. 
Daniel, 123. „103 K 
Dann, 210. 477. 
  
Oeihre, 352. 
Deioler, 220. 
Oemeter, 14. 
Demmler, 246. 
Denninger, 442. 
Denzel, 201. 
— 
Oepping, 88. 
Deprecin, 90. 
v. Dernbach, gl. 
v. Deschler, 338. 
Dettelbacher, 230. 
Dieterich, 133. 135. 207. 
  
Dänt, 207. 
Diezel, 107. 
v. Dillen, 123. 228. 352. 
4 
Dger, 209. 
v. Dizinger, a41. 
Debelmann, 352. 
Doͤrner, 240. 
Zoi 228. 33. 
Dossenberger, 475 
Drescher, 368. t“ 
Dreper, 2 
v Oangern, 276. 
Ebbauer, 300. 46 
Eckstein, 207. * 
Efferen, 415. 
Ehinger, 278. 
v. Ehrenfeld, 338. 
v. Eichbaum, 246. 
v. Einsiedel, Za0. 
Eisenlohr, 390. 
Ekhard, 321. 414. 
v. Eurichthestu 352. 
Elsaͤsser, 498. 
Elwert, 60. 
v. Ende, 275. 
Engel, Co. 
Engelhardt, Zor. 
Engelmann, 322. 
Englert, 102. 435. 
v. Eratzerg 118. 240. 
Ergenzinger, 322. 
Erhardt, 171. 
Eschenmaier, 27. 
Eyth, 339. 
v. Ezdorf, 81. 180. 320. 
Gr. v. Ezdorf, 225. 
  
**- 250. 264. 200. 
ga 323 
v. Fauciguy, 264. 323. 
gett, 192. 
Rellnagel, 276. 
Feucrbach, 45. 
v. Fezer, 41. 
Fink, 135. 475. 
sscher 25 239. 275. 
Beeiuer. 37 
Feiaen 
  
14. 
v. eEea, 246. 
ck, 6o. 
— 
v. Fliedensburg, 338. 
Fruth, 88. 322. 
Gr. v. Galatin, 483. 
v. Gallois, 300. 
Gaͤrtner, 105. 180. 
Gaupp, 246. 263. 
v. Gaupp, 382. 
Gauß, 250. 475. 
eire, 239. 
Geise, 283. 
Gesebon 6#5% 
Gelbke, 276. 
Gemming, 46 
v. “d 246. 247. 
12. 
Georgii, .. 
Gleckiens 50. 
Gläckher, 238. 323. 
Ginelin, zoo. 
Goloschmid, 434. 
v. Hollu 300. 
Goßner, 450. 
Gottschick, 135. 
Goz, 8 321. 
Graf, 20 
Gramm, #5. 
Gräter, qi. 
Grattenauer, 80. 
Grebert, 264. 475. 
Grebner, 208. 
Greiner, 322. 
Greiß, 407. 
v. Grempp, 507. 
Gros, 105. 202. 338. 
v. Sei ob, 230. 
v. Grünberg, 173. 
Grütter, 181. 
Gunderödorf, 450. 
Günzler, 81. 
  
Haderer, 122. 299. 
Häfelin, 338. 
dafner, 193. 
ager, 323 435. 
bammer, zii. ab60. 
Hangleitner, 275. 
aͤnle, 238. 
ardt 368. 
därle, 230.) 
Harpprecht, 219. 
v. Hartisch, 311. 
Hartmann, 86. 19r. 
lr Hartmann, *% 367. 
Haubensack, 107. 
Hauff, 51. 
Haufse, 123. 
Haug, 228. 322. 
Haunstärter, 35. 353. 
v. Hayn, 60. 174. * 
e—— 
—.— 
  
567 
Hechtlin, 239. 
Hegel, 207. 
Hehle 173. 239 
Heinrich, 102. 430. 
v. Held, 200. 
eldritt, 382. 
Heler 264. 
enne, 51. 
Henôler, 35. 102. 
V1 Herda, 123. 
Herwig, 202. 
v. r“s 352. 
Herz. 180. 
bersberg, 9r. 382. 
Heuchelin, 215. 
Heusler, 202. 
Heyd, 192. 201. 382. 
v. „Hevdenschwerd- 192. 
207 · 
Hezinger, 104. 
Hilbert, 400. 
Hildenbrand, 321. 
Hiller, 483. 
  
pp- 
Sine. 90. 424. 
v. Hochstetter, 352. 
v. Hoͤfel, 208. 
Hoͤfer, 192. 
v. Hoff, 300. 338. 
vbenln 60. 87. 104. 
3 lifn, 320. 
382. 
1 v. Hohenlohe, 17. 382. 
Hohorst, 174. 
. BHobenhorst abo. 
Holländer, 105. 
v. Holz, 200 210. 229. 
Homburger, 264. 
Honer. 5s. 
Hopf, 322. 
v. Hornstein, 
Horst, 14. 
Hoͤser, 32. 
Huorr. * 
Hüge 206. 227. 208. 
vhꝛu * 20 
GHügrraschleio, 86. 
v. Hypeden, 332. 
  
123. 352. 
Jaͤger, 14. 135. 228. 264 
339. 450. 484.
        <pb n="586" />
        5608 
v. Jan, 192. 
v. Jasmund, 322. 459. 
v. Jett, 35. 
v. Imhof, 246. 329. 338. 
Imle, soc- 
v. Imthurn, 207. 
Josse, 407. 
v. Issendorf, 338. 
Jung, 321. 
v. Kahlden, 460. 
Kaiser, 35. 
v. Kapf, 367. 
Kapphan, 192. 
Kästmr, 228. 
Kaufmann, 276. 
v. Kaufmann, 460. 
Kaula, 181. 
v. Kechler, 173. 208. 246. 
Kegele, 22. 43. 
v. Kellenbach, 300. 
Keller, 60 87. 202. 350. 
O0. 
321. 4 
v. Keller, 338. 
Kemler, 35. 
Keuner, 230. 
Kennerknecht, 60% 
Keppler, 35 327. 
Kern, 27. 250. 
v. Kerner, 207. 
Keßler, 284. 
Kielmaier, 312. 
Kierecker, 331. 
Killinger, 218. 
Killmayer, 424. 
Kilperr, 102. 
Kinselmann, 228. 
Kirmes, 330. 424. 
Klaiber, 28. 
v Klapp, 300. 
Klein, 174 263. 
Kleiner, 424. 
Kleinmann, 424. 
Klemm, 14. 27. 
Klett, 87. 228. 391. 415. 
Klingler, 239. 
Klinsky, 240. 
Kuapp, 35. v7 · 
  
v. Knecht, 207. 
v. Kniestedt, 123. 
Knorr, 352. 
Koch, 26. 209. 
v. Koch, 81. 
Koͤfer, 192. 
Koͤhle, 475. 
Koͤhler, 352. 
olb, 192. 
Kolesch, 167. 
Koller, 414. 
Kdlreurer, 2298. 
Kdnig, 202. 338. 
v. Kdnneriz, 2. 
Kornbeck, 71. 
Kornthaler, g#. 
v. Koseriz, 390 352.401. 
Kdstlin, 20a, 432. 
v. Kraft, 14. 
Kraft, 1607. 
Kraus, 209. 230. 353. 
Auaaer, 329. 
s, 104. 
v. Kreit, 27. 321. 
Kreuser, 321. 
Kreg, 240. 8 
uhn, 71. 217. 484. 
Alwiie 218. 
k(urz, 91. 321. 
usterꝰ 
Kutroff, 50. 
Laͤchler, gi. 
Landenberger, 35. 218. 
238. 
Landherr, 286. 
v. Lang, 87. 
v. Langsdorf, 208. 
Lanzer, 76. 
v. Laßberg, 300 352. 
v. Lavenstein. 300. 
Lebret, 483. 
Kechler- 484. 
ehr, 45. 
Leib, % s 
v. Leibniz, 311. 312. 
Lempp, 301. 
Lenz, 200. 284. 
Lerchgeßner, 200. 
Leppold, 424. 
Liebenau, 286. 
v. Liebenstein, 167. 
Liebert, 460. 
v. Lienhardt, 173. 
v. Lilienstern, 133. 
v. Liling, 45. 
v. Linden, 118. 
v. Lindenau, 275. 
Lindenmayer, 27. 321. 
Lindner, 122. 123. 
v. Lindt, 338. 
Link, 218 382. 
Gr. v. d. Lippe, 238.460. 
v. Livreville, 88. 414. 
Lizenmaier, 441. 
v. Lohbauer, 250 
Gr. v. Loͤweustein, 17. 71. 
Lowenstern, 246. 
Kudwig 323 462. 
v. d. dühr, 275. 
3 
135. 167. 
O. 
  
uz, 322. 
v. Luͤzow, 90. 
173. 193. 46 
Maag, 4z 60. 
Magirué, 80. 
Malcchel, 39t. 
Maier, 14. 51. 209. 246. 
23.460. 467. 
v. Maier, 135. 
Marchthaler, 312. 
Märklin, 230. 
Martin, 135. 
Marz, 475. 
v. Mitabach, 123. 246. 
2b4. 299. 311. 329. 
v. Matthifon, 06. 
Mauchart, 69. 
v. Maucler, 87. 217. 
v. Mayer, 300. 
Mayer, 228. 475. 
Mayerhdfer, 228. 338. 
v. Meierhof, 338. 
Meisrimmel, I74. 
Meister, 467. 
v. Menoth, 191. 
Menzinger, 209. 
erk, 48 
Merklen, L3. 
Merkt, 60. 
Mets, 311. 
v. Meperöbach, 406. 
Michel, 413. 
Mieg, 20. 
v. Milkau, 207. 
v. Miller, 20y. 
Milz, 230. 
Mitschell, 193. 
Mdgling, 311. 
v Moldenhauer, 322. 
v. Moltke, 441. 450. 460. 
Morherr, 103. 
Moser, 87. 107. 
v. Mühlenfels, 450. 
üller, 1 122. 201. 
240. 
Münch, 339. 
v. Münch, 35. 
v. Münchingen, 207.26. 
v. Mundorf, 20. 
Mutschgai, 250. 
o. Mylius, 123. 352. 
Nagel, 87. 
Nast, 219 310. 322. 
v. Nausester, 360. 333. 
v. Neurath, 275. 
Nicolai, 311. 
Nönnich, 371. 
Ndbrdlinger, 307. 
Gr v. Normann-Ehren- 
fels, 50. 
Notter, 236. 
v. Oberkirch, 338. 
Obermüller, Z 
v Oberniz, 320. 
Ofterdinger, 246. 
v. Olnhausen, 322. 
Ortlieb, 174. 
Osiander, 207 332. 
OÖstertag, 200. 
v. Oetinger, 14 383. 
Otto, 230. 
v. Palm, 264. 359. 414. 
v. Parrok, 352 
v. Perrikowelyp, 4t. 
v. Pfaff, 310.
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        Pfaff, 37 
feiffer, 
dleisstrada — 435. 
Pfizer, 441. 
flemaier, 322. 352. 
afuger, 80. 
v. Pflummern, 240. 
v. Phull, 320. 329. 
Pierrot, 321. 
Pistorius, 202. 219. 
v. Pittschaft, 90. o3. 
z 13#. # 
v Pollandt, 35. 118. 
Poller, 300. 
v. Pünzz, 2. 207. 
Fommer. 228. 
oppelen, 475. 
Pracher, 280. 
Prahl, 475. 
Peiß, 321. 
Pruͤschenk, 250. 
Gr v. Puͤckler, 118. 209. 
251. 264. 352. 
Gr. v. Quadt, a28. 
  
  
— !—————— 
Rais, 230. 
Rampacher, 338. 
v. Ranzau, 103. 118. 
Rapp, 14. 
v. Raßler, 263. 
v. H= 207. 323. 
Reichert, 322 
Reinhardt, 8. 105. 207. 
8 
Raͤddͤl, 459. 
v. Reischach, 135. 246. 
329. 
Rempis, 327v. 
Remöhardt, 330. 
Remmer, 103. 
Reuß, 60. 
Reyscher, 218. 
Rheimwald, 209. 
Riedinger, 330. 
v. Riedmüller, 86. 105. 
Ries, 290. 
v. Röder, 60. 81. 107. v 
218. 
Roell, 338. 
Roller, 104. 
Rbmer, 424. 
u. Romig, 60. 
Feish 353. 
8 250. 
Ruͤmelin, 27. 
Rund, 266. 
Zuoff, 307. 
Rupprecht, 321. 
Ruthardt, 484. 
Gr. v. Salm, 207. 
Saubeth, 330. 
Sarbath, 123. 
Sarwey, 36. 
Sautter, 31. 
Saurtermeister, 88. 
v. Schacht, 207. 
Schäffer, 407. 
v. Schalberg, 367. 
v. Schatfenf ein, 42 
v. Schaumb f"hrd 
Schaumerkesse 7i. 
Scheder, 5 250. 
eef, 205 
v. She „C00. 286. 
483. 
382. 
    
    
    
  
I74. 
, 201. 
174. 434. 
250. 
299. 
135. 
87. 
     
   
  
„228.338. 
„s87. 
37. 
146 . 
300. 
25 4. 
Schmiduz, 25r 
Schm#i v Esslienbug, 
307 
Schmoller, 435. 
Schnaufer, los. 
Schneider“ 207. 323. 
v. Schneider, 3z52. 
Schnell, 28 
Schnizer, 87. 
Schoͤnhamnier, 88. 
Schonleber, 475. 
Schdpf, 264. 
Schont *r 3 181. 441. 
v. Scho 
Schosn v cchotteustem, 
105. 259 352. 
Schrag, 442. 
Schramm, 322. 
Schroͤder. 206. 
Schulehei-, zor. 
S chulz, 3ꝛi. 467. 
· 
  
Schumacher, 331. 
eöchuz, 270. 434 
v. Schaz“2 . 
cchwadetek, 460. 
Schwarz. ör 7rl. 
321 
Sthle,chaur, 460. 
Schwend, 391. 
v. Seckendorf, 218. 250. 
312. 352 414. 424. 459. 
v. Seebach, 207. 
v. Seeger, 123. 208. 
Seeger, 218. 228. 207. 
Seerieder, 18. 
Seiz, 174. 
Seybold, 200. 332 
v. Seybothen, 338. 
Seyferheld, 60. 102.201. 
Serffer, 367. 
Siegel, 322. 
Singer, 321. 
Single, 264. 
v. Soden, 251. 424. 
Sonntag, 216. 
v. Sonthenn, 208. 
Graf v. Sontheim, 460. 
v. Spaͤth, 24. 71. 173. 
246. 275. 276. 329. 
41. 483. 
  
174. 
  
569 
Spaz, 239. 
Speidel, 250. 338. 
Spindler, 367. 
Spittler, 123. 228. 
Sprenger, 415. 
Spring, 322. 
Sprosser, 311. 307. 
Stadlinger, 26. 
Stahl, 87. 
v. Stain, 246. 
Stängel, 311 
v. Star lof 208. 
Steck, 1.5. 
v. Stein, 276. 
Steiner, 135. 321. 
Sterk, 207. 
Sternstein, 88. 
Stetten, 246. 
Scettner, 60. 122 
Steube, 233. 
Stendel, 26. 
Stiefbold, 18t. 
etiefel, 330. 
Stierlen, 322. 
5timmel, 40. 
Stockmater, 327. 
v. Stockmaiei, 208. 
Stöfler, 322. 
Stoll, 321. 
Storr, 202. 
S trauß. 251. 
Stribeck, 321. 
Strieter, 229. 
Strobele, 
Stuͤb, 321. 
v. Stumpe, 207. 
v. Sturmfeder, 118. 
le Suivc, 118. 
Sulzer, 107 
v. Szymborsky, 250. 
  
v. 
v. 
v. 
v. 
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Tefel, 209. * 
Taglieber, 3r 
v. Theobald, vzr. 122. 
207. 208. 
v. Thumb, 122, 
v. Tilling, 105. 
v. Trdltsch, 174. 276. 
v. Troyfft, 331. 450. 
Uber, 190.
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        570 
Uhl, 310. 
Uhland, 229. 
v. Ulm, 24 
v. Ubllenheween, 246. 
Veiel, 407. 
Peilmann, 122. 
Vellnagel, 290. 
v. Vellnagel, 450. 
Detter, 105. 
v. —N“n 173. 
v. Dirtingbofen, 238. 
Vogel, 250. 
Vogt, 60. 
Vellimar 323. 
Vollmer, 239. 
Volz, 459. 
Waͤchter, 51. 322. 
Wagenmann, 118. 
v. Wagner, 
F. v. 
207. 
aldburg, 17. 209. 
G# 8 Weloburg, 36. 
v. ie, 105. 
Walker, 286. 321. 
v. Walibrunn, 300. 
v. Walleleten, 
Walter, 264. 450. 
v. Wambold, 35. 
Wanderer, 352. 
v. Wangenheim, 474. 
Wehnenn 424. 
v. Wässerer, q5. 
v. Watter, 192. 338. 
v. Wechmar, 123. 
p. Weckherlin, 14. 
Weckherlin, 25r. 338. 
Weihenmaier, 311. 
v. Weiler, 201. 
Weismann, 
Wiin- 322. 
Weiß, 35. 322. 
Weizel, 407. 
v. Welliug, 320. 
Wendel, 192. 
Wengert, 228, 
35. 218. 
239. 317. 
v. Werder, 207. 
v. Wernek, 105. 
v. Wickede, 202. Se. Kdn. #Hoheit, der 
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v. Wide Prinz Pau 4 *#. 
v. Wikenhrern, 450. 
Wild, 24. Pp#n u 60. 
v. Wicdemurh, 338. 
v. Wimpfen, 207. 450. Zäs, 218. 
v. Wurmser, 123. 
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Winter, 28. Jalker. . 
Gkamzmgeroda,131ellek,1.44.201.229. 
49 434. 
v. Wirth, 
Zepf, 90 
v. Whleben. ane. 475. * v. WWeeppelin, 2. 17. 
Wolf, 239. 135. 
v. Wolf, 0 Zie ler, 14. 
v. Wolsere — 228. Vierhant 192. 
230. Irrimten 218. 
v. dlwar. h, 207. 250. Zimmerle, 321. 
indel, 14. 
Zinkernagel, 329. 
irn, 514. 
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Wunderlich, 167. SJber0i4
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