- e daselbst allergnädigst übertragen worden. Satuttgart. Der Rechts- Candidat Gottlieb Herrmann Heigelin von Sturtgark ist, nach erstandener Prüfung, als Advecat angenommen, und bei dem Kenigl. Ober-Justiz-- Collesio gten Senats am heutigen Tage verpflichtet und immatrienlirt worden. Den 0. Febr. Unterm r5. Febr. ist das neuerrichtete Postaimt Münsfügen dem Kronenwirch Wörn, Bebenhausen. Die unterzeichnete Beamtung ist allergnädigst angewiesen, ein Quantum von 325 Schfl. Gersten vom lezten und vorlezten Jahrgang, sodann den vorräthigen Branntenwein von 1 Imi 4 Ms. 3 Ot. beederlei von guter Qalität im Aufstreich zu verkaufen, und werden die Liebha- ber hiemit auf Mirtwoch den 28. Febr. Vormittags 0 Uhr hieher eingeladen. Den 16. Febr. 1810. Koͤn. Cameral-Verwaltung. Gaildorf. Da auf allerhöchsten Kdnigl. Befehl die Straße von Hall über Gaildorf und Gschwend nach Welzheim chaussirt werden muß, so wird die Herstellung dieser Chausfee in zerschiede- nen Distrikten des hiesigen Oberamts, Dienstag den 6. Merz d. J. Vormittags 0 Uhr auf dem Karh-# haus dahier unter Vorbehalt der allergnäd“gsten Ratificarion im Abstreich verakkordirt werden, wozu sachverste wdige Liebhaber mit dem Anhang eingeladen werden, daß sie legale Zeugnisse über ihre Ver- D. mdgens-Umstände und Kenntnisse des Straßenbaus beizubringen und vorzulegen ghaben, Den 14. Febr. æ310. Koͤn. Oberamt. « Nekarthailfingen, Nuͤrtinger Oberamts. Die Sommer-Schaafweide zn Nekarthailfingen; welche zu 400 Wie sengen, berecheigt ist, und wobei der Beständer von. der Gemeinde eine Scklstus scheuer, Hurden, Stozen und Pforchkarren in bennzen bekommr, wird für den heurigen und folgen- den Sommer auf 3 Jahre jur öfsemlichen Verlrihung gebracht werden, zu welcher erhandlung die allenfallsige Liebhaber und berecheigte Schaafgalter bio Dienstag den 13. Merz d. J. auf dem Nath= hauß zu Nekarthailfingen, Morgeno 0 Uhr sich einzufindon, eingeladen werden. Den 15. Febr. 1810. Oberamt Nuͤrtingen. Stuttgart. Da sich der Studiosus Christian Bernhard Hechstetter von hier vor einigen Mo- naten aus dem Semmario zu Tübingen eutfernt hat, so wird derselbe hiemit in Gemäsheit der er- angenen allerhöchsten Verordnung dffentlich aufgefordert, sich ohne Aufenthalt in sein Heimwesen 8 Eegshene und über die Ursache einer Entsernong zu verantworten widrigenfalle i⅜5 bie hieraus ft ne heiligen Folgen sich selbst beizumessen haben wird. Den 15. Febr. 1S910. sh ntstehenden nachtheiligen Folgen sich selbf „ zumessen h Dn .s Balingen. Zuverläsig zu Anfang des nächsten Monats Merz, und zwar am Sten desselben wird die kinenne rlalig. 2 der Conscriprionspflichtigen aus hiessgem beramt vor sich gehen, wobei sich die zur Zeit abwesenden, mit Einschluß derer, welche bisher eremt waren, um so gewißer einzufinden haben, als sie sonst Confiscation ihres Vermdgens, und bei ihrer Rükkehr eine verlänger- te Mllir. Dienstzeit zu gewarten haben. Indem dieser Aufruf hiemit öffentlich: geschiehet, werden zugleich alle obrigfeitliche Behoͤrden, in deren Amtsbezirken sich Cantonisten aus hiesigem Oberamte aufhalten, geziemend ersucht, sie auf besagte Zeir in ihr Heimwesen zurikzuwetsen, und keinem den serneren Aufenthalt zu gestatten, bevor er sich mi einem, nach der dißiahrigen Musterung ausgestell- ien Wanderungs-Certificat gehdrig ausgewiesen haben wird. Den 16. Febr. 1810. chti hon- Oberamt allda. übingen. Alle, von Hause abwesende, Conseriptions-Pflichtige des disseitigen Ober-Amts mit mbegtt der biöher Eremren, haben sich zu Verhütung der gesen ichen Strafenl sogleich zu der dißjaͤhrigen usterung in ihrem Heimwesen, einzufinden; ur dic o“ rigkeitliche Stellen, in deren Be- srke sich Militair-Pflichtige aus hiesigem Ober-Amt aufhalten, werden geziemend ersucht selbige, don hieser Ciration, im Bälde, in Keumuiß zu setzen. Ober-Amt. r