Einnahm-Geld von neuen Bürgern und Bürgerinnen. Von einem Börger ist — I fl. — — einer Bürgerin — zo kr. sodann fuͤr jedes mitgenommene Kind — 15 kr. . .. (bei der Annahme zu entrichten. Ertract Nach anliegendem Auszug Gerichts-Protokolls ist gefallen. Fro. Summa Simnakh-m= Geld von Schuz-Juden. Jeder Schuz-Jude hat jährlich : 2 fl. –4 " zu entrichten. Perzeichn. Kraft beiliegenden gerichtl. Verzeichnisses halten sich in hie- Nro. sigem Ort folgende Schuz-Juden auf, und ist daher einzubringen. l —T˙I · S umma