178 Verzeichn. Nro. — 6 · # Einnahm= Geld von Dlenst= und Aemter-Ersezungen der Commun= Diener. Jeder, der ein neues Amt durch die Ersezung des Magistrats erhält, er sey ein Mitglied desselben oder nicht, mit alleiniger Ausnahme der nur auf Ein Jahr angenommenen geringen Of- fcianten, entrichtet :. 1J # kr. — Vermog beiliegenden beurkundeten Verzeichnisses über die ersezten Commun-Dienste und Aemter, ist vom gegenwärtigen Rechnungs- lauf einzubringen: 1 22 — Summa l Einnahm-Geld von Handwerks-Zünft'en. Von jeder Handwerkszunft ist je nach den Vermögens-Um- ständen einer Lade und der Anzahl der Meisterschaft ein — von dem Oberamt und Magistrat zu regulirender Beitrag von 36 kr. 1 fl. bis 2 fl. 3o kr. zu entrichten. Nach dem l der Rechnung vou 18 — bis 18 — angeschlos- senen Regulativ ist nachbenannten Handwerkern, die eine Lade im hiesigen Ort haben, solchergestalten folgender Ansaz für jede Zunft gemacht werden, als — ,D den Wagnern — 1 fl. — « « -—Nagclscl)midcn———36kr. «2c02c0 S umm a i