194 Einnahm-Geld von verkauften Früchten. Din kel. Von den Frucht-Vorräthen dieses Oberamts ist nach der ausgeschriebenen Repar- tition, jedem Ort nachstehende Quote, oder wo kein Frucht-Vorrath statt hat, folgendes Natural-Surrogat angesezt — und von demselben nach den beigelegten Urkunden, in demjenigen Preis bezalt worden, wornach der Brodtar auf den 2. Febr. in der Amts-Stadt oder demjenigen benachbarten Ort, nach dem sich gewöhnlich gerichtet wird, regulirt war. Dinkel. . Geldbelauf. Schf. #-###Et ührr. Nro. 6 " 1 1 1 4 4 X.) Von der Amtsstadt « ½ ) # fl. kr. Pr. Schfl. Don —–e v . # 1 I « Nro. II.) Von den Amtsorten 11 1 – und zwar 1 ½ 6 N. N. 5 fl. kr. pr. Schfl. 1½ ac. ⁊c. ½ 1 . a 4 ———— 8 um ma