Nro. 23. 18T10O0. 229 Königlich= Württembergisches Staats-und Regierungs-Blakt. Samstag, 2. Jun. –— K — Monitorium, die halbjährige Berichts-Erstattung über die Conscriptions-Gefälle der Kriegs- Kasse betreffend. · Da die mehreste Koͤnigl. Oberaͤmter den im Regierungs-Blatt des Jahrs 1800., Nro. 53. angeordneten halbjaͤhrigen Bericht uͤber die Conscriptions-Gefaͤlle auf den lezten des vorigen Monats noch nicht erstattet haben; so werden die säumige hiemit erinnert, diesen Bericht aufs bäldeste einzusenden. Decret. Sturtgart im Königl. Kriegs-Collegio, den 2z. Mai 1810. Erkenntnisse des Kdnigl. Ober-Justiz-Collegii II. Senats. ) In der Rechrssache zwischen dem Herrn Grafen Josias zu Waldeck und Pyrmont nebst übrigen in den Acten genannten gräslich Waldeckischen Inreresfenten, Klägern, Wi- derbeklagten an einem, und dem Königl. Feldzeugmeister, Herrn Grafen Friedrich Philipp Carl von Pückler und Limpurg, Beklägren Widerkläger am andern Theil, die Erfüllung der Kaufs-Bedingungen über den von den Herrn Klägern an den Grafen von Lynar ver- kauften, von Herrn Beklagten ausgelösten Limpurg. Gaildorf-Solms Assenheimschen Lan- des-Antheil in der Vor-, und eine Läsions-Beschwerde in der Widerklage betreffend wurde mit Abschlagung des klägerischen Cautions-: Gesuchs, und unter Verwerfung der un= statthaften Widerklage, der Herr Beklagte zur Bezahlung der aus dem Kausschillingsreste von do, doc fl. bereits verfallenen vertragsmässigen Interessen, so wie der bis seit fällig gewordenen Capital-Raten, nebst Verzugszinsen aus Lezeern, ingleichem zu Rechnungs- Ablegung über die den Herrn Klägern gebührenden frühern Revenüen aus besagtem Lan- des. ntheil cum condemnatione in expentas für schuldig erkannt, auch wegen Berichti- gung der inskünftige verfallenden Interessen und Capual-Abschlags= Zahlungen der nsthige Anhang gemacht. Sauttg. den 25. Mai 1 80. 2 « 2) Auf gleiche Weise, wie in vorstehender völlig ähnlichen, Recht « LudwigzuSoltns-Rd ster, Herrn Grafen gart, dd. eodem. Sache, wurde auch in der, mit derselben bangelegenheit zwischen dem Herrn Grafen Velrath Friedrich Carl delheim, Kläger Wiederbeklagten, und dem Königlichen Feldzeugmei= von Pückler und Limpurg, Beklagten, Wiederkläger erkannt Stutt-