418 I. Beil. Gerichtliche Unterpfands-Urkunde) Gerichts-Protokoll Unterpfands-Buch, vom 18 Seite Vor - und Zuname des Schuldners) (Gewerbe oder Character) zu (Wohnort) des Koͤnigl. Oberamtes und mit Ihm seine Ehefrau (Vor- und Geburts-Name der Mit- Schuldnerin), Leztere unter dem Beistande ihres gerichtlich verpflichteten Kriegs-Wogtes (Vor- u. Zuname, Wohnort desselben) wollen, mit oberamtlicher Bewilligung, bei (Vor- und Zuname, Character, Wohnsitz des Gläubigers ein, jährlich mit s. von Hundert, verzinnsliches Capital von K 4 zu ihrem ehelich gesellschaftlichen Ruzen, nemlich " (bestimmter Zweck der Aufnahme) aufnehmen; und haben zu diesem Ende vor uns, den unterzeichneten Richtern, vermöge unsers Gerichts-Protokolls, erklärt, daß sie de Daarleiher für diese Capital: Summe und die daraus verfallenen Zinsen 1) sich (wie auch ihre Erben und Nachfolger) unter Begebung aller, den Mit- schuldnern zustehenden Reches-Wohlthaten, mirt= und für einander also ver- binden, daß der Eigenthümer der ansgestellten Schuld-VBerschreibung die Be- fugniß haben soll, Jeden von ihnen beiden, welchen er will, auf die Be- zahlung der ganzen Schuld zu belangen, sodann, daß sie 2) nicht nur ihr beiderseitiges gesammtes (gegenwärtiges und zukünftiges) Vermögen, sondern auch im Besondern nachbeschriebene Grundstucke ge- richtlich verpfänden, nemlich * Nach gerichtl. Schäzung zu —. (Bei jedem der bier mit fortlaufenden Ziffern eingetragenen, nach Mess- gehalt, Lage u. s. w. genau beschriebenen Grundstücke ist (kürzlich eingeklammert) zu bemerken: Ob es dem einen oder dem andern Gatten „mit vollem Eigenthum“ zustche? , oder Ob es als Lehengut irgend einer Art- in seinem „nuzbaren Eigenthum“ sich befinde? aoder auch Ob es etwa ein „Kindergut“ sei, welches mit erhaltener Vor- oder Obervormundschaftlicher Einwilligung verpfändet werde?) (Haupt-Summe) Dieses Formular des blsber sogenanhten Unterpfands-Zetteils ist auf den gewöhnllcheren Fall eines Von Eh 3— euten gemeinschaftlich aulgenommenen Capitals eingerichtet. Geschieht dil von KEiner Person, /0 Ist 10 ches nach Umstiänden abzuändern, und das Nicht - passende, z. B. bel 1. und 4. dueer durchzustreichen.