125 wird aus der Haupt - Urkunde des sogenannten Unterpfands-- Zettels die Aufzählung und Beschreihung der dort im Einzelnen. eingesezten Unterpfänder nach allen Bestim- mungen in Ansehung des vollen oder des nuzbaren Eigen- thums u. . W. vollständig übergetragen. ) (Haupt Summe) –— mit der Versicherung, daß diese hier zu Unterpfändern eingesezten Grundstücke (entweder: mir als freies Eigenthum zustehen; Oder: als Lehengüter in meinem Besitze vind. und ich zu ihrer Verbkän- dung die lehensherrliche Einwilligung erhalten habe; Oder: iheils mir etc. — — theils als Lehengüter in meinem etd# —) Zur Beurkundung alles Vorstehenden habe ich mich (nöthigenfalls, wie oben, unter dem Beistande — — Kriegsvogtes) hier eigenhändig unterzeichnet, und um Bekräftigung dieser Sffentlichen Schuld= und Unterpfands-Verschreibung das mir vorgesezte Königl. Oberamt gebeten. 2 den 18 T.