465 fönkichen und übrigen Vrrhälenisse, nach-Vorschrift der erlassenen Instruktion für die Di- Krikrs-Commissienen, gehörig gewürdiget haͤtten. s ist daher in den kuͤnftig zu erstattenden Berichten über dergleichen Gegenstände- besesEpuile * hobengeanheg gerrsaoct prüfung. gehörig herauszuheben „ überh aupt aber sind die in den General *Verordnungen vom 1. Febr. und 28. April d. J. enthalrenen Be- stimmungen genau zu beobachten, und zu dem Ende dergleichen: Berichte- Punktenweise nach den gegebenen Vorschriften zu erstatten. Zu den Königl. Kreis-Aemtern versieht man sich, daß sie auf die puͤnktliche Vollzie- hung dieser Anordnung wachem werden. Decr. Stuttgart in· Koͤnigl. Consetiptions-Com- mission, den 20. Okr. 1810. Erkenntniße des Kdn: Ob. Justiz-Collegii II. Senatst. 1) In der Appellations-Sache von Schorndorf zwischer dem Möhnhof-Bauer Mi- chael Nuding Kläger Appellanten, und der Stadt Heubach Bekl. Appellatin, das Eigen- thum eines Waldes betreffend, wurde die Urthel voriger Insianz confirmirt, comp. expent. Stuttgart, den 17. Okt. 1810. « ". 2)-JnderAppeilations-Ssache·VonsVdiwngenszwischen-«JohamrJafosRhichmamt zu- Enzweihingen, Beklagten, Appellanten, und Maria Barbara, geb. Stimm, Johann Georg Heims ebendaselbst, Eheweib, cum curar- legit., Klaͤg. Appellatin, pto satisfactionis pri- vatæ et alimentormm, wurde unter Aufhebung des Aetenschlusses auf Abschwörung des Er- gänzungs-Eides, vom Seicem der Klägerin: Appellatin, vermittelsk Bescheids erkannt. Seutt- gart, den 24. Okt. 1810. « "" 3) Die von dem Fuͤrstlich Hohenlohischen vprmaligen Justizamte Forchtenberg vermit- telst Berufung an die Fürstliche Justiz= Canzlei zu Oehringen gebrachte, nach Anems der leztgedachten Stelle an den alen Senat des Kön. Ober-Justiz-Collegii gediehene Ap- pellations-Sache zwischen der Gemeinde Wolmuthausen er Cons. Beklagten, Appellanten, und Michael Jauchsterter auch Georg Kühn zu Schwarzenweiler, Klägern Appellaren, eine Regreß-Klage wegen eines bezahlten Lieferungs-Beitrags. berreffend, wurde wegen Mangels an der legalen Appellations *Summe, von Amtswegen per Rescriptum verworfen. Stuttg. den 24. Okt. 1810. —. — Se. Königl. Maj. haben durch allerhöchste Ordre vom à4. Okus allergnädigst geruhr. den General-Lieutenant von Hayn zum Gouverneur, den bisherigen Kommandanten zu. Radolfozell, Obersten vu Röder, zum Komman= danten, und .»—,· .. « . den Major v. Oberniz zum Plaz-Major, saͤmtlich in Ulm; den General-Lientenant, General= Intendanten von Phulk zum Biece Prásidenten des Kö- nigl. Kriegs-Collegii zu ernennen, und EII s durch ein Decret vom 10. Okt. den Second-Lieutenant und. Quartürrmeister= Lienrenant v. Miller zum Premier-Lieutenant beim General= Stgab zu befördern.