Nro. 47. 18310. a7 Königlich, Württembergisches Stagts-und Regierungs-Blakt. Samstag „ 3 Nov. — — Die an den II. Ober-Fustiz-Senat einzusendenden Prozeß-Tabellen betr. Da man mißfällig wahrzunehmen gehabt hat, daß viele der Königl. Ober-Beamten, Seadt= und Amts-Gerichte mit den einzusendenden Prozeß, Tabellen im Nükstande verblie- ben sind; so werden dieselben hierdurch auf das ernstlichste erinnert, nicht nur diese rük- ständige, sondern auch die auf Martini des laufenden Jahrs zu erstatten schuldige neue Prozeß= Tabellen, und zwar, wie bei den Pflegschafts-Tabellen üblich ist, mit Beibehal- unß und Fortsezung derjenigen Nummern, unter welchen die einzelnen Prozesse in den nächstvorhergegongenen-Tabellen eingerragen waren, um desto zuverläßiger an die Behörde einzuschiken, je gewißer dieselbe, woferne solche nicht längstens bis den lezten Nev. d. J. eingekommen seyn würden, ohne Belästigung der Gemeinds-Kassen, auf Kosten der saum- seligen Beamten, Gerichte und Aktuare durch eigene Kanzleiboten werden abgeholr werden. Decretum im II. Senat des Königl. Ober-Justiz-Collegit, Stuttg. den 23. Okt. 1810. Erkenntkniße des Kon. Ob. Justiz-Collegi#i II. Senats. 1) In der Appellations-Sache von Brakenheim zwischen dem Erfeditionsrath und Cameral-Verwalter Rapp zu Sindelfingen, Bekl. Appellanten, und dem Substituren Chri- stoph Gottlieb Späth zu Maulbronn Kläger Appellaten, eine Salarien= und Kostgelds- Streitigkeit betreffend, wurde die Urthel vortger Instanz unter Condemnation des appellan- tischen Theils in die in der Appellarions= Instanz, aufgegangene ProceßKosten bestätigr. Stuttgart, den ar. Okr. 1810. 2) In der Appellations-Sache von Biberach zwischen Matthäus Roschmans von Er- singen, Beklagten, Appellanten, und Joseph Eberle in Baustetten, Kläg. Appellaten, eine Darlehens-Forderung betreffend, wurde dem Kläger Appellaten besserer Beweiß auferlegt- Stuttgart, den r. Nov. 1810. — — Se. Königl. Ma f. haben allergnaͤdigst geruhr, vermög allerhöchsten Reseripts von 10 Okt. den bisherigen Ober-Regierunge-Assessor von Linden zum Ober-Regierungsrath v! ernennen. #