474 ten Orts, welche uͤber Abzug des buͤr gerschaftlichen Schaaf-Aufschlags und der Frei= Schaafhaltun #c Stük an Gole-Waare erträgt, am Tag darauf nEnesschlags und W *r ans auf die bemerkten 3 Jahrgänge im dffentlichen Aufstreich verpachter werden. Die Pacht-Liebhaber werden daher eingelgoen, an besagten Tägen Morgens 9 Uhr sowohl in Sereichen als Onsimettingen bei der Verleihung sich einzufinden, und obrigkeitliche Zeugnisse über ihr Präcikat und Vermdgen, auch die erforderlichen Meister-und Concessio.:#6 -Briefe zum Pacht einer Schaafweide mitzubringen. Den 2. Ser- 1810. · dchstBf K. Oberamt Balingen. ulzbach an der Murr. Nach allerhoͤchstem Befehl vom ##. Oct. 1810. solle das Widdum- und Voßoieligur dahler, wegen nächstens zu Ende gehender Begasizesr r Senäsec#sidkium liehen werden. Sercches bestehet in 7 Mrg. 3 Vrtl. Aekern, 8 Mrg. 14 Vrtl. Wiesen und dem jähr- lichen: Bezug von 75 Schochen Henzehenden. Die allenfallsigen Liebhaber wollen sich daher Samstag den 15. Oec. Morgens 0 Uhr bei der Verleihung auf dem Nathhaus allhier einfinden, und kann die vorläufge Bemerkung gemacht werden, daß die Bestandzeit auf 3 — 12 Jahre bestimmt werden wird. Den 20. Okt. 1810, Kreis-Steneramt Schorndorf und Cameral-Verwaltung Murhard Urach. In der Stadt Urach besizt allergnädigste Herrschaft ein eigenthümliches Bierbrau-Hauß nebst einem Branntenwein-Brennhäuslen, mit dem auschließlichen Recht, daß alle Innwehner des Uracher Stadt und Amts ihr benothigres Bier und Branntenwein bei Confiscations-Strafe nirgend anderswo, alö aus dieser Braustatt nehmen dürfen. Dieses Brauhauß mit dem Bannrecht war in- zwischen verpachtet. Nachdem aber die bisherige Pachrzeit hienächstens zu Ende gehet: So ist auf den dißfalls erstarteren allerunterthänigsten Bericht allergnaͤdigst befohlen worden, daß nicht nur eiue gedoppelte Verleihung vorgenommen sondern auch ein Berfu um Verkauf dieses Huchr nur, ge- macht werden solle. *) diesen dreierlei Verhandlungen ist nun Donnerstag der 8. Nov. d. J. festge- sezr. Zum ersten solle das Bierbrau= Hauß nebst dem darzu gehdrigen Geschirr mir cem Bannrecht durch eine legale Aufstreichs-Verhandlung Bestandsweiße auf 6 Jahr von Martini 78°0 bis dahin 1816. verliehen werden, worzu dem Bestunder nicht nur das ganz eingerichtete Bierhauß nebst einer Stube darinn zum Ausschenken, und einem vortreflichen Keller zu einigen hundert Ammern samt einem Branntenweins= Häußlen, sondern hauprsächlich auch mit dem aueschließlichen Recht überlassen wird, daß alle Innwohner des Uracher Stadt und Amts ihr benöthigtes Bier und Branntenwein bei Con- fiscations-Strafe nirgend anders, als bei dem Beständer, oder auf andern vorher in hiesigen Amts- Orten privilegirten wenigen Brau= und Brenn-Stätten nehmen dürfen, und daß ein Beständer in einem Ramen das Bier und den Branntenwein sowohl in der Stadr als auf den Amts-Orten durch esondere reure auose enken lassen kann. Zum zweiten wird ein Verleihungs-Versuch dieses Bier= Brauhaußes mit aufgehobenem Bannrecht und der Reservation mehreren Personen Concessionen zu Errichrung neuer Bierbrauereien zu ertheilen, und das erzeugte Bier gegen Entrichtung der gesezli- chen Abgaben überall ungehindert zu verkaufen, vorgenommen und zum dritten ein Versuch gemacht werden, dieses Bier-Brauhauß samt der Einrichtung an den Meistbietenden in dffentlichem Aufstreich unter den vorläufigen Bedingungen zu verkaufen, daß der Käufer der Steuer-Pslichtigkeit unterwor- fen ist, und der Kaufschilling nach erfolgter Ratification mit #tel baar, die andere kiel hingegen in zwei verzinutlichen Jahrszielern entrichtet werden darf, bis zu erfolgter gänzlichen Bezahlung des Kaufschillings aber das Oominium allergnädigster Herrschaft vorbehalten bleibr. Welches anmit df- entlich bekannt gemacht wird, damit sich die Liebhaber mir den gewöhnlichen obrigkeirlichen Zeugnissen hres Prädicats, und daß besonders diejenigen, welche zum Pacht Lust bezeugen, 300 fl. Caution zu leisten vermdgend seien, obgedachten Tags Vormittags 9 Uhr in hiesiger Cameral-Amtswohnung ein- zufinden wilsen mdgen. Den 123. Okt. 1810. Kraissteuer= und alamt Alpirsbach. Der Conseriptionspflichtige Johann Jakob Wdsner, Maurer von Loßburg, hie- sigen Oberamts, hat sich gleich nach der Musterung im Frühjahr d. J. ohne Erlaubniß von t'G entfernt, und dardurch der Aushebung entzogen. Ohuerachtet nun derselbe im Sepr. l. J. mit #n dern abwesenden Censcriptionspflichtigen bereits citirt worden ist, so wird er hiemit nochmals erictt- liter vorgeladen, sich innerhalb der peremtorischen Frist von 3 Monaten a dato, vor hiesigem Ober zu stellen, n#d über seine Emfernung sich zu verantworten. Kon. Oberamt.