Nro. 55. 1 3 10. 555 Koͤniglich, Wuͤrttembergisches Staats-und Regitrungs-Blatt. Samstag, 22. Dec. ——.... — — —— General-Rescript, die Anordnung einer neuen Brandschadens- Umlage betreffend. Zu Leistung der Lasten und Entschädigungen, welche auf dem allgemeinen Brandver- ccherungs-Institut für den Rechnungslauf von Georgi# 1810 bis 187. haften, ist eine neue Brandschidens-Umlage nothwendig, welche Wir auf den ganzen Umfang Unsers Ks- nigreichs auf s kr. von loo fl. Gebäude= Anschlag zu bestimmen Uns bewogen gefunden haben. Wir eröfnen“ solches hiedurch Unsern Königl. Beamten mit dem Befehl, daß diese Brandschadens-Umlage sogleich vorgenommen, und die summarischen Urkunden uͤber den etrag derselben laͤngstens innerhalb 4 Wochen, die Beitraͤge selbst aber zur Helfte inner- halb 6 Wochen, zur andern Helfte bis lezten Merz 181 1. zur Brandschadensversicherungs- Casse unfeylbar eingeliefert werden sollen. · Indem Wir Uns uͤbrigens uͤber die Behandlung dieser Umlage im allgemeinen auf die in dem lezten Umlage-Rescript vom 6. Jun. v. J. (Staats-- und Regierungs-Blatt Nr. 27. vom Jahr 1800.) enthaltene Bestimmungen beziehen, geben Wir sämrlichen Ké- nigl. Oberämtern zu erkennen, daß, da diese Umlage nach dem pro Georgii 1810. entwor- fenen Kataster des Brandversicherungs-Fonds repartirt werden muß, auch die Umlags= Ur- kunden auf diese für jedes Oberamt nach dem B'stand an Georgit 1810. entworfene Grund- lage zu ferrigen, und hiebei die in Folge des Organisations-Manifests vom 27. Oct. d. J. vorgegangene Veränderung in Beziehung auf den Umfang der einzelnen Oberämter nicht zu berüksichtigen seil. Daran 2c. Stnttgart, in Königl. Ober-Regier, Ob. Pol. Depart, den 18. Dec. 1810. Erkenntniße des Kön. Ob. Justiz= Collegi# II. Sengts. 1) In der Rechts-Sache erster Instanz zwischen Maria Casimir, Grafen Schenk von Castell, vormaligen Fürstlich Eichstadtischen Geheimen Rath und Hofkammer= Prästden- ten, modo dessen Erben, Klägern, und dem Freiherrn Johann Baptist von Ulm, zu Mit- telbiberach, gewesenem Fürstlich Eichstädtischen Geheimen Rath und Regierungs-Präsiden- tem, Beklagten, rükständige Zinsen aus einer auf die Herrschafeen Mitcelbibersch und Mar-