556 bach versicherten Capital-Forderung betreffend, wurde Beklagter zu Bezahlung des einge- klagten Zinsen= Rükstands für schuldig erkannt; compens. expens. 2) In der Appellations-Sache von Stuttgart zwischen den in aktis genannten Erben des gewesenen PMlegers in Heilbronn, Hofraths Heigelin, Klägern Appellanten, und dem Hofrarh Pistorius allhier, Beklagten Appellaten, eine Theil-Losungsstreitigkeit betreffend, wurde die Urchel voriger Instanz unter Verurtheilung der Appellanten in die Appellations- Kosten bestärigt. 3) In der Appellations= Sache von Schorndorf, zwischen Johann Georg Maurer zu Hößlinswarth, dasigen Oberamts, Beklagten Appellanten, und den Erben alt Christoph Webers von Korb, Oberamts Waiblingen, Klägern Appellaten, einen Güter-Kaufschil- ings-Düstand betreffend, wurde confirmatorie sub condemnatione appellantis in expensas e kannt. « 4) In Rechtssache zwischen Marie Magdalene, des Conditors Nestlen zu Calw Ehe— frau, cum cur. Implorantin an einem, und deren Stieftochter, Sophie Elisabethe, Ehe- gattin des Grosherzoglich Badenschen Oberhofgerichts-Secretärs Mayer zu Mannheim, cam curat. leg. Imploratin am andern Theil, pü# debiti, nunc vullitatis fententiae a dua, wurde die erhobene Nullitäten-Klage der Implorantin verworfen, und dieselbe in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. « , 5)DieAppellations-»SacheVonbemRemissioiw-Gericheanagold,zwischean rieMagdalenhdesConditorsNestlenzuCalwEhefrau,cumcur.KlägerinAppellantin an einem, und dem Magistrate zu Calw, Beklagten Appellaten am andern Theil, Entschaͤ— digungs= Ansprüche betreffend, wurde wegen Mangel an einer gegründeren Beschwerde ver#- mittelst Rescripts von Amtswegen verworfen. Stuttgart, den 14. Dec. 1810. —— — Vermäög allerhöchsten Decrets vom 13. Dec. haben Se. Königl. Masc. den bishe- rigen Second-Lieutenant der Jäger-Garde von Moltke, zur Jägerei zu versezen, und ihn zum Königl. Jagdjunker zu ernennen geruht. Se. Königl. Maj. haben durch ein allerhöchstes Decret von ebend. allergnädigst geruhr, c den Premier-Lieutenant v. Knecht beim Infanterie-Regiment v. Koseriz zum Stabs- apitain, den Second-Lieutenant v. Kamptz aten zum Premier-Lieutenant, und den Cadet Schweikher im Konigl. Militair-Insticut zum Second-Lieutenant bei die- sem Regiment zu befördern; " durch ein allerhöchstes Decret vom 16. Dec. den bisherigen Commandeur des Leib- Chevaurleg. Regiments Oberst v. Mylius zum Jäger-Regiment zu Pferd Herzog Louis zu versezen, dagegen · den bisherigen Commandeur der Leib-Escadron des Garde-Regiments zu Pferd, Obrist Graf v. Rormann zum Commandeur des Leib-Chev. Leg. Regiments, den Hof= Ober-Stallmeister General-Major von Röder unter Beibehaltung ersterer Stelle zum Commandeur der Leib= Escadren des Garde-Regiments zu Pferd und zum Bice=