Herbertingen. Suͤssen. Razenreuthe. Bronnen. Burg n. Thiergarten. Häberlinsmöhle. Milpishauß. Egg. ohentengen. Ursendorf. Hüörtenreuthe. Luegen. Jettkofen. Völlkofen. Kleewiesen Bauhof. Lampertsweiler. Birkhöfe. Ebenweiler. Stöcken. Rieden. Waldhausen. Groppach. Stephansreute. Mieterkingen. Wolfertsweiler. Mauren. Weiler. . Königseggwald. Riedhausen. Königsesg. Oelkofen mit Hagels= Oberweiler. Windenreuthe, und Watt. burg. Unterweiler. Haßlach. Oberholz. Repperweiler. Lauppach. Muttenhaus u. Gug= Nenhardsweiler. Altensweiler. Hofßkirch. genhausen. Wolfertreute. ¾l- Indem Wir dieses zur allgemeinen Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt machen, verfügen Wir zugleich, daß mit dem Tag der Publikation dieses Unsers Koniglichen Manifestes, Unsere Geseze, Verordnungen und Vorschriften in Justi)= Regiminal-Poli- zei= und Staatswirthschaftlichen= so wie auch in Militär= und Kirchen= Angelegenheiten in Unsern neuerworbenen Landen dieselbe würkende Kraft haben sollen, wie solche bisher in den übrigen Theilen Unsers Reichs angewendet und vollzegen wurden. Wir behalten Uns jedoch vor, noch nähere und ins Einzelne gehende Vorschriften, um den Geschäfts-Kreis und die Befugnisse Unsserer Administrations = Scellen genauer zu bestimmen, nach Erforderniß zu ertheilen. · Gegeben unter Unserer höchsten eigenhändigen Unrerschrift, und beigedruktem König lichen Insiegel, in Unserer Konigl. Residenz-Stadt Stuttgart den 27. Okt. 1310. (L. S.) Friderich. Minister-College des Innern, Staats-Minister Freiherr von Reis chach. Ad Mand. S. Reg. Maj. propr. Staats= Secretär v. Vellnagel.