i1. Stuttgart. Da dle Brlefe welche aus dem Könlgreich Würtkemberg nuch dem Kaigreich Sachsen, dem Herzogthum Warschau, Mark-Brandenburg, Pommern urd dem Kdnigreich Preußen, Pr. Schlesien, Meklenburg und Danzig abgeben, wenn solche nicht ausdrücklich bel der Aufgabe bis an die Kbdnigl. Württembergische Grenze frankien werden wollen, nunmebr auch ganz unfrankirt abgeschickr werden koönnen; so wird dieses hiemit auf Befehl Kdn. Reichs-General-Ober-Post-Direktion dffentlich bekanm gemacht. Den 21. März 1811. Kön. General-Postamt. Stuttgart. Bei fämtlichen Postämtern des Knigreichs sind nunmehr neue Post- wagen Passaglers "Billets= in deutscher und franzbsischer Sprache eingeführt worden, in welchen neben allen übrigen Schuldigkelten des Passagiers auch das von demselben an den Conducteur zu beiahlende Trinkgeld mit 9 kr. per Station aufgeführt ist, welches durch die Expeditionen fahrender Posten von den Passaglers elngezogen und noch vor der Abfahrt an die Conducteurs bezahlt wird, daher Letztere unter keinem Vorwand eine weitere For- derung an die Passaglers machen können. Welches blemit auf Befehl Khnlgl. Reilchs- General-Ober-Post-Direktion öffentlich bekannt gemacht wird. Den 15. März 1811.= 6 · Kön. General-Postamr.