159 mit Halmfrüchten angehaute Felder in die Flur-Beschrelbung aufgenommen, ihr Meßgebat der zehentbaren Morgenzahl zugelegt, und der Natural Zehnte davon erhoben, das bisher bezablte Surrogatgelm ber in# abgängige Verrechnung gebracht werde. Ueber den Gcliag der Flucht: Zebenten gewirtigen Wir ###8 gleich nach geendigter Verleihung, elner tabellarischen Uebersicht, welche genau nach den in den Ernd General- Resceipten von 1907 und #os gegebenen Vorschriften zu verfassen ist. Daran te. Die Faffung der Bitrschriften soohl an Se. Königl. Majestät As an die Königl. * Ministerieh und. Collegien benessend « * Da neuerdings sowohl bei Sr. Könlgl. Majestät immedlate als auch bei den Kbnigl. Ministerien und Colleglen viele- Wieschelften- aus den neuesten, so wie aus den früher durch die Confdderations= Akte erhaltenen banden einkommen, welche theils mit kei- ner Rubrlk versehen, theils nicht nach den sonst bestehenden Vorschriften verfaßt sind; so werden sämtliche Konigl. Landohgte blemle angeld#sen)dle beshal bestehenden Verordnun- lhen wiederholt allgemein bhekannt zu machen. Decret. Stuttg. In Kdnigl. Ober-Reglerung, Regim. Depart. den 30. Mai 1811. — Ex Spec. Decr. Decret des Königl. General-Staatskassen-Depart. Die ausländischen Scheide= Münzen und die Einrichtung der Sortenzettel. und Geldrollen bei Geld-Lieserungen zu den Kdnigl. Hauprkassen „ becr. d. d. 24. Mai 1871. 4% „Da, seit elniger, Zelt, unter denz Geld.Lleferungen zu den. Khngl. Haeupt-Kassen bäufig Kuch ausländische Scheide Münzen gefunden werden; so wird, die Vuterm 10. Sept. 18e7 Krlossene. General. Perordnung, im Kbnigl. Stsats „und Neslerungs Blo vem Jahr. -307 pag- 20, biedurch nach ihrem ganzen Inhalt wiederholt, und sämtlichen Kassen. Beamten der Befehl ertheilt, sich hienach genau zu achten, indem alle, künftig ei#g- einkommende ausländische Scheide Münze, auf ihre Kosten zurückgeschlckt werden wird. Bei den K- nigi. Kzupt Kassen werden daher auch unter den Geld-Kieferungen der RKdalgl. Beamien kelne oom Privatpersonen überschrlebenen Geld-Rollen oder Pakets mehr angenommen wer: den, sondern die Beamten haben solche zu öffnen, nachzuz#hlen, die Gattung der Mänz-- Sorten zzu untersuchen, und diejenigen, deren Kurs vermbög obiger General Verordnung in den Kdnigl. Staaren verboten ist, zurückzugeben. 5 , I«"-anleichwi"rd"hie·mitdkdeas.-.Dec.v;"J.«burch du'deng. Staats- und Regle- rungs Blatt o. J. tz1o. pag. 557 bekannt gemachte Verordnung, die Richt-Annahme der abgeschlisfenen und beschnittenen halben und ganzen franzbsischen Thaler betreffend., zur chen#auesten Beobachtung wiederholt eingeschärft. » , » «Unddadichld-"LlefekungeuzudeannigLHauptäKassenneuerlichmelstensmcht wildernbtbigenSorgfaltmidRichtigkeit-geschehen,und"dlediese«rwcgenvor-demKbaigl'«. IDbchinatisztpaktementden3.Febr.1867ergangen-angfühklicheVekokdaungtn vielen Punkien gar nicht beobachtet wird; so wied sämtlichen Kdnigl. Kassen-Beamten in dieser Beziebeng folgendes zur genauesten Nachachtung aufgegeben: . ·« , "»I)BetjedetGeld-Lis-«eni.ngszsuden-Kdnigk.Haupt--.Kassen1stelnSortenzettehnebst ilnekprojettimnHumans-inwelcher-dieSummemltsaplensämukginembeizu-