180 *7 Maulbronn, theils in dem höhern Kön. Seminarlum zu Tübingen den vorgeschrichbenen Lehr-Cursus vollständig absolvirt haben. « · DesniedernsSemlnaklenhabenjedochSe.Kdnlgc-Maj.dastn.obeke(-E)ymna- stum zu Stuttgart in jener Bezichung dermaßen gleichgestellt, daß diejenlgen, welche sich dem geistiichen Stande widmen wollen, auch von dlesem Institute aus, wenw sie dasseibe wenigstens ein Jahr lang besucht haben, unmittelbar in das Koͤnigl. Semlnarium zu Tuͤ- bingen eintreten können. , . Dabei haben Se. Königl. Maj. festgesetzt, daß auch diejenigen, welche in der Ab- sicht, das Studlum der Theologie künftig anzutreten, seit dem Jahr Zoß in andern Gym- naslen und #Lyceen, mithin weder in dem biesigen Gymnosium, noch In einem der niedern Seminerten sich besinden, zu seiner Zeit nur dann eine geistliche Stelle erbolten werden, wenn sle das hlesige Königl. Gymnastum oder das Semlnarium zu Muulbronn wenigstens. noch 1 Jahr lang besucht, sich sodann der gewohnlichen Prüfung in diesen Instituten un- terworfen haben, und nach erstandenem Eramen in das Kdn. Seminarium zu Täbingen aufgenommen, auch nach veollstndlg absololrten Studlen für #46big zu einer geisilichen Stel- le erklärt worden seyen. Diese allerbbchste Verordnung wird hiemit zur allgemeinen Kennt- aiß gebracht. Stuttgart, den 15. Jul. 1611. Uniform der Ober= und Weg-Juspeftoren. Durch eln allerhbchstes Reseript vom 6. Jul. wurde allergnädigst verordnet, daß die Ober= und Weg-Insgectoren künftig folgende Uniform tragen sollen: blaue Röcke mit ro- tbem stebenden Kragen und Aufschlag von Tuch von derselben Farbe, wie sse die Offizlers vom Genie Corps in Sammt tragen, blaue Weste und Belneleider, weisse Wi#ppenkukvfe, und die Ober-Weginspectoren mit elner ganz schmalen silbernen Tresse um Kragen und Aufschlag. Erkenutnisse des Königl. Ehe-Gerichto zu Tübingen. Den 3. Jul. wurden geschieden: " 1) Samuel Friedrich Ruf, Buͤrger zu Dobel, Neucnbuͤraer Oberamts, Kl., von Anna Maria, geb. Mienhard, von Schmie, Calwer Oberamts, Bekl. cx cap quoasi de- sert. unter Vergleichung der Kosten. 2) Jung Johann Greiner, Bürger und Bauer zu Hattenhofen, Gdppinger Oberamts, Kläg., von Margaretha, geb. Heyler, von Büchenbronn, desselben Oberamis, Bekl. cx cap. quasi desert. unter Verurthellung der Beklagten in die Kosten. Se. Könilgl. Maje. haben allergnädigst geruht, verm#g allerhöchsten Reseriots vom 15. Juli den Frelherrn von Bdmmelberg zu Allerbbchstdero Kammerherru zu ernennen. Vermdg allerhochster Reselutkon vom :3. Jull haben Se. Königl. Maj, den evan- gellschen Dekan, Pfarrer Welsch in Blaufelden zum Dekan in Crailsheim, urd den Pfarrer Spengler, von Gründelhard, zum ersten Diaconus daselbst allergrédigst ernonm. Stuttgart. Der vormalige Khaigl. Balerische Landgerlchts-Prorurator Heinrich Nichter zu Reidenhelm ist nach erstandener Prüfung unter die Zahl der Königl. Advo- knen aufgenommen, und bei dem Kbnigl. Ober-Jusilz Collegio sten Senats immatricullrt worden. Den 13. Jul. 1311.