180 J. 55. Die blsher mit dem Stuttgarter Wassenhause in Verbladung gestandene Anstalt a#nes Schullehrer Seminars ist für die Zukunft von dem Walsenbause ganz getrennt. F. 56. Doa seit elniger Zeit bfter Eltern aus der Stadt um Aufnabme ihrer Kinder n die Waisenhaus-Schule gebeten haben, so foll zumal in Siuttgark, so lange noch keine geräumlgere Stadt -Schulen eingerichtet sind, die Erlaubniß dazu nicht erschwert werden, jedoch sind die von der Stadt aufzunehmende Kinder jährlich auf die Anzabl zu beschrän- ken, welche die Menge der Waisen, und der Raum, so wie die Zahl der Schulgehülfen, gestattet. Die Kinder aus der Stadt, welche die Waisen-Schule besuchen, haben übri- gens sich denselben Bedingungen des Unterrichts, der Klassen, Einthellung zu unterwerfen, und jedes Kind hat jährlich dasselbe Schulgeld zu bezahlen, das neuerlich in den Stadtschu- len Stuttgarrs entrichtet wird. Diefes Schulgeld foll benutzt werden, um eine Schulkasse für das Walsenhaus zu bilden, aus welcher den sleißlgsten und gestetetsten Waisen Hr#- mien erthellt werden sollen.