206 men., oder Kenntnlff davon haben, durch Confiscatfon der Pferde, des Schiffs und Ge- schiros, durch welche eine solche Kiste, Faß n. f. w. transportirt wurde, bestraft werden. Statgart, den :5. Sept. 16811. Kdnigl. Reichs-Geneval. Ober-Post-Direction. Die auf der Adresse von. Postwagen-Efferten erforderliche Decaration ihres Inhalts und « Wertbs betr. · . .- DemanflchoeranlaßtgefundenbaysämtlichenKönigl.Postömm-ndieBeobachtcmg des-schoncöngstbestebenvenundumetmigAkasAoH(S-aqts-undRegicr-Blattoon nos.Nk.s7)·erneuettenVerordnungwiederholternstllchelnzuschätsfemnachwelcherlelne Postwagen-EffectenobneDeklatatiottdefanaltsundWerthsderselbenzukPoiLSpedii tion angenommen werden dürfen; so wird solches hiemit zu jedermanns Wissenschaft ge- bracht, und jeder Aufgeber von Postwagen-Effecten, es seyen nun Gelder, Waaren, Druck- sachen, Rechnungen, Akten. u. s. m. aufgefordert, den Inhalt und Werth der aufzugeben- den Postwagen-Effecten auf den Adressen dentlich zu decloriren; im Unterlassungsfall aber haben sich die Aufgeber selbst zuzuschreiben, wenn die Annahme der Paquete in so lange- von dem Aufgabs-Postamt verwelgert wird, bis der Inhalt und Werth der Aufgabe auf der Adresse bemerkt ist. « Bei Aufgabe von Paqueten mit Akten, Rechnungen und sonstlgen Papleren und Ef- fecten u. f. w. welche entweder gar keinen Werth haben, oder bei welchen der Werth nicht zu bestimmen ist, bleibt es dem Ausgeber überlassen, zu der Derlaration des Inhalts ent- weder „ohne Werth“ oder t16 bestimmenden Werth“ beizusetzen. v ZürpinonachJuhaltundektbgchdrlgdeklatlttePostwagen-Aufgabewithwann- ste, während dem sie durch die Posten an ihre Adresse transporilrt wird, verloren geht, nach · dem augegebenen Werth sogleich Ersatz geleistet; hingegen bei Aufgaben, deren Wersh nicht bestimmt hat derlarirt werden koͤnnen, hat der Aufgeber, wenn sie wöhrend dem Post- Transport verloren gehen, vordersamst rechtlich nachfuwelsen, welcher Nachtbell ihm durch. den Berlust derselben zugegangen sey, ehe von einem Schaden-Ersatz deshalb die Rede seyn kann. Siutgart, den 9. Okt. 1817. "«· « « Russl.Reichs-GeneralOber-Pest-Direcclon. SwifiEikasntnisssdeiIII-dgl-Crintindl-«Tiibunald.. Ad Mand. Saer. Reg. Maj. Umterm 1. Sept. ist Me bel dem Oberamt Watblingen verhaftete Anne Marse Kim Unger, von Großheppach, wegen wlederholten Dlebstahls, neben Ersag aller, Kosten, mie zweljöhriger Zuchthausstrafe belegt worden. « »..·» « Ams..S,cpt..mn-dederbel-dem«OberamtFreudrnstadfherbaftefeManbällsHalst, von Bapersbronn, wegen wiederholten Pferde-Diehstohls, zu olerthalbjéhriger Festungsar= beit, neben Ersatz der Kosten und des Schadens verurthellt. »F , ,«« ’Uti(erm-·;.Sept.flnddiebelsbenrcbeiamtmtifwegönKlnverwötdsM;Umetsu-chung gezogene Marsa Barbara# Ezel, und Anne Schufele von de', nach dem gegen sie erbobe nen Grad der Verschuldung, Erstere neben Ersatz ihrer Arrest= Azungs= und Defenslons= so wle. Tbeile der Umersuchungs-Kosten mit slebenjähriger, und dle Letztere neben Erstat-