24 252. K. 5. Eigene Commission in Swassachen, F. 6. Ernennung und Amtsverhälenisse des Rektors, 3253. #. 20. — des Kanzlers, &. 11. Verwalt des Universiräcs= Funck, &. 12. Studienplau, . 14. f. Pruͤfungen, K #. Preise für Stud'rende, K. 22. Akademische Institure, K. :5. Anfbebuns aller Privilegien 2c., welche diesen Gesetzen eurgegen sind, §. a1. Amtekleidung dre Rektors, des Kanzlers und der Professoren, 333. Unrerförster, f. Forstwesen. « UntekgcngöfachcthBleibendcndokfgekichtenüberlasse-»Its-AndsühklicherMkmfürdik Utncsgnngök(-«etichkc,29d,f.Gctichte. ' Unterpfands-Urkunden. Der Verkauf der Formulare dazu ist dem Königl. Stempelamt in Siatgert — übernagen, s19. Diefallsige Verantwortlichkeit der Stadt= und Amts- reiber, ebend. V. Vaccination, s. Kuhpocken. Vaganten. Was die Criminalräthe in Betreff derselben zu beobachten haben, 341. C. 27.) 246. K. 44. Wasallen. Aufforderung an dieselbe zur Muthung der in den nenen vormals Bairischen Landes- theilen besitzenden Lehen, 45. Erfordernisse der Muthungs-E'ngaben, ebend. Vergl. Lehen- Berdi Meseilll, Vorrechte der Königl. Unterthanen, die solche von ihren vorigen Rcgenten baben, 36. Vikare. Was in Ansehung der zo einer audern Bestimmung abgerufenen zu heobachten, . Vikariats-Tabellen. Verordnung die Form und Einfeudeen derselben betr., 58. Formulars dazu, 59. Wikrnualien. Accise davon, 33. Vorspann. Das Chausseegeld soll auch von den Vorspanns-Pferden der Fuhrleute erhoben wer- den, 3201. W. Wagen. Mber Bestimmungen, das Chausseegeld von den Berner-Korb-eltern = und Bauern- agen betr., 391. Waidgang. Streieigkeiten darübe werden an das Kbnigl= Justiz-Ministerium verwiesen, 167. Waisenhäuser. Verordnung den Einzug und die Lieferung ihrer Gefälle betr., 21. Neue Ein- theilung der Obereinbringereien, ebend. Perbot der Annahme und Einsendung alter franzdst- scher Thaler, die das Gewicht nicht haben, 91. Ordnung für die beiden Waisenhäu= ser zu Suttgart und Ludwigsburg, #25. « , . · « Buchhand-DasPolizeilicheheiWaldbtäadmwitdandastnigLFmaansuistmnmvw wiesen, 162. Wallfartben, Das Auslaufen in auswärtige Wallfarthsorte ist den Königl. Unterthanen ver- boten, 307. Wafferbau. Verordnung den Uferbau und die Erhaltung der User an den herrschaftlichen Gürern betr., 53. Anlegung und Schonung der Uferholzpflanzungen, 135. Bestrafung der Ercesse dagegen, ebend. Sektiou des Wasser-Bauwesens, 2158. 161. Präßdenk, Chef und übriges Personale, 103. · Weggeld.DasandichmmunenzuemächtendevakfmchthnMChausscegclvabgezogmwets den, 202. Wea-Inspektoren. Uniform derselben, Bo#. · · Weibliches Geschlecht. Verordnung in Betreff der Reisepaͤsse für Weibs-Personen, welche im Auslande Dienste suchen, 100. Was bei denen, die sich an einen Ausländer verheirathen wol- len, zu bcobachten, 153.