Nro. 5. 1 8 1 . 25 Koͤniglich-Wuͤrttembergisches Staats- und Regierungs« Blatt. —— Donnerstag, 30. Januar. Eine provisorische, für gegemwärtige Zeit eingerichtete Medikamenten-Tare betreffend. d. d. 26. Jan. 1872. Da dle gangbaren Artlkel der Medlkamenten neuerdings durch die Handels-Verhält allsse eine große Verschledenheit in den Ankaufs-Mreisen erlelden, so wird hiemit nach Al- lerhbchster Genehmigung und in Gemäßbelt der Kbnigl. Mericinal-Instruktlon h. 15. für die gangbaren und tbeureren Arzneimlttel nach den jetzigen Verhältnissen die angeschlossene proolsorlsche Medikamenten-Tare festgesetzt, und zur allgemeinen Nachachtung für alle Apotheker im Kbulgreiche bekannt gemacht, auch zuglesch verordnet, daß den Apotbekern bei größeren Zahlungen für die in dffentlichen Kranken= und Armen= Häusern abgegebene Arznelen ein Sechstbell, bei dffentlichen Epldemle-Kosten ein Siebentheil von dleser vorge- schrlebenen proolsorischen Medlkamenten = Toxe abgezogen werden solle. Stuttgart, den 16. Jan. 1317. HKdnigl. Section des Medleinal-Wesens. Provolforische Tare für Medlkamenten von Echter und bester Qnalltät. Dile hler nicht genannten Artikel behalten elnstweilen die Tare, welche in dem Ac. 1756 gedruckten Ver- zelchniß bestimmt ist. 1 Pfund. 12 Loth /1 Loth 1r1 Quint Gran. kr. kr. kr. kr. s·“ Acetum camphoraunmnmn 60 lavendulese . 3 ocdoralum ofslicinale 10 — rubi idaei cum saccharo 6 — SSasilliticum .. 4 — vini commune ... 1 — — destillalum " 6"“ · * 4