<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1812.</title>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>srbl_wuerttemberg_1812</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats—

und

Regierungs-Blatt

vom  Jahr  1812.

Neue  veränderte  und  abgekürzte  Ausgabe.

 

Stuttgart,
#e  dloauckt  bei  Gottlieb  Hasselbrink.
        <pb n="2" />
        <pb n="3" />
        Nro.  1.  1812.  18
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samskag,  4.  Januar.

 

Die  gleichförmige  Behandlung  der  Poflporto-Gelder  von  amtlichen  Berichten  betr.

Man  hat  bel  mehreren  Gelegenheiten  bemerkt,  daß  es  den  Königl.  Landvogtel-Aems##
tern  in  der  Bebandlung  der  Postporto-Gelder  für  die  bel  den  Kdnigl.  Departements  und'
Kollegien  elnlaufenden  oberamtlichen  Berichte  auf  verschledene  Weise  gehalten  wird.

Um  nun  bei  sämtlichen  Landvogtel=  Aemtern  eine  glelche  Behandlung  und  zugleich  eine
solche  Einrichtung  berbeizuführen,  wodurch  Willkührlichkelten  begegnet,  und  die  unbequemen
und  für  die  Parthleen  kestsplellgen  Nachforderungen  der  Porto-Gebühren  so  viel  möglich
umgangen  werden,  wird  folgendes  zur  allgemeinen  Nachachtung  festgesetzt:

1)  Die  Postämter  werden  das  Porto  der  von  den  bbbern  Stellen  an  die  Landvogteien,
  und  von  diesen  an  jene  gehenden.  Brlefe  und  Pakete  überall  ein  Vlerteljahr  borgen..

b  2*  Die  Landoogtelen  haben  kelne  unfrankirte  Depeschen  an  die  Koͤnigl.  Departements
abzusenden.

3)  Bei  den  Landvogtelen  wird  ein  Postbuͤchlein  gehalten,  in  welches  die  an  jedem
Posttag  an  die  hoͤheren  Stellen  abgehenden  Depeschen  nar  summarisch  eingetragen  werden,
und  der  Dost-Offizlant  wlrd  in  dleselbe  den  Portobetrag  belsetzen.

4)  Das  Geschäfts-Diarlum  der  Landvogtel  wird  so  elngerichtet,  daß  neben  der  Bo
genzahl,  dem  Porto  und  Stempel,  auch  nech  elne  schmale  Columne  zur  Bemerkung  (An
d.  P.)  Amts=  oder  Prioat-Sache,  Raum  sindet.

5)  Das  In  dem  Postbüchleln  angemerkte  Porto  wird  auf  dle  in  dem  Diarium  elngetra:
gene  Bogenzahl,  der  an  diesem  Tag  abgegangenen  amtlichen  und  Prlvat  Sachen  sogleich
reparirt,  und  jedem  Stäck  belgeschrleben.

6)  Das  Porto  der  ven  den  hbberen  Bebbiden  an  die  Landvogtelen  kommenden  durchgängig
  unfrankirten  Depeschen  ust  nach  dem  von  dem  Postamt  auf  dem  Ceuvert  deutlich,

I.
        <pb n="4" />
        ju  machenden  Ansatz  soglelch  belm  Eintragen  der  darinn  enthaltenen  Stücke  ins  Diarlum
nach  der  Bogenzahl  zu  vertheilen,  und  beizufetzen.  g

)Mit  Ende  des  Quartals  wird  sowohl  der  Cameral-Verwoltung  von  dem  Porto  in
Amts  Sochen,  ols  den  verschledenen  Oberämtern  von  dem  in  Prioat  Sachen,  ein  Abzug
zugefertigt,  der  Betrag  unverweklt  eingezogen,  und  damit  der  Post  Conto  bezablt.

Man  erwartet  übrigens  von  den  Kdnigl.  Landvogtel-Aemtern,  daß  nach  Ablauf  eines
jerem  Qnartals  die  Berschtigung  der  Pestgebühren  on  die  betreffenden  Postämter  under:
weilt  und  um  so  richtiger  geschehen  werde,  als  letztere  mit  jedem  Quartal  Beshn  zu
stellen,  und  den  Saldo  vollständlg  an  die  Könlgl.  Reichs-Generel-Post-Kosse  einzusen  en
baben,  durch  spätere  Bezablung  der  Postporto-Rechnungen  von  Seiten  der  Kbnigl.  Stellen
aber  blerunter  Verzbgerungen  elntreten,  oder  den  Postbeamten  selbst  Rachtheile  zugehen
koönuten.

3)  Wenn  die  Oberämter  Depeschen  in  Prloatsachen  der  Unterthanen  an  die  Landvogtelen
  durch  die  Post  abzusenden  haben,  so  ist  der  Porteberrag  bls  zum  Landvogtei-Sl#e
nach  dem  wohlbekannten  Tarlf  von  den  Interessenten  soglesch  bei  der  Eingabe  ihrer  Sachen
voranszunehmen,  und  damit  das  Yaker  an  den  Landvogtei-Sitz  zu  frankiren,  amtliche  Sachen
  können  aber  unfrankirt  an  die  Landvogtei  gesendet  und  dort  die  Zabhlung  für  die  Cameralverwaltung
  notirt  werden.  ·

DieKbnlgbLanvoogtel-Aemterbabenstchblenachnichtnukpänkkcichzubenebmem
sondernauchdieihnenuntergeordnetendbetömteksugmaaesterBeobachtungdiese-VorfchklfceaanznweisemunddurchausnichtmchkzuigestammdaßeinlgesPostpoktovoudea

Amtes-siegenVotschufwelsebezahltwerde«.-.Stuttgart,dein-»Decspsscu

Kdnigl.CabinecI-Ministeklumund.MlaisterlnmdesJanern.

Anordnungen  und  Privilegien  fuͤr  die  Stadt  Friderichshaf  en.

Se.  Königl.  Maj.  haben  durch  die  unterm  156.  dieses  der  Stadt  Frlderichsbafen
  allergnädigst  ertdeilten  Statuten  zuglelch  die  näheren  Vorschriften  für  die  neue  Bau-Anlagen
  daselbst,  so  wle  dle  Frelheiten  und  Begünstigungen,  welche  theils  dem  Handel
und  der  Schiffahrt  daselbst  im  Allgemeinen,  tbeils  inabesondere  den  neuen  Ansiedlern  und
Bau-Ldustlgen  zu  Thell  werden  sollen,  festzusetzen  geruht.  «

Es  sind  bierdurch  nicht  nur  die  auf  den  Handel  und  die  Schiffahrt  sich  beziehendon
Abgaben  fuͤr  den  Freibafen  theils  ganz  aufgehoben,  theils  betraͤchilich  vermindert,  und  durch
die  zweckmäßlasten  locale  Einrichtungen  alle  Bequemlichkeiten  für  den  äußern  und  innern
Verkehr  hergestellt,  sondern  es  sind  auch  die  Ansiedelungen  selbst  durch  folgende  sperlelle
Begönstigungen  großmüthigst  erleichrert  worden.  .-a)E-geaießennem"lichdiesentnAnstevlereinesechsjähtigeConscriptlonssteiheitfök


sich  und  ihre  Kinder.
b)  Wer  sich  innerhalb  der  ersten  sechs  Jahre  ansiedelt,  erlangt  das  Bürgerrecht  in  der
Gemelnde  Friderichsbafen  für  sich  und  seine  Naochkommen,  ohne  Bezohlung  eines
Aufnahme  Gelds,  und  bleibt  drei  Johre  lang  ven  der  Bürgerheuer  somohl,  als  vo#n
        <pb n="5" />
        3

Personal-Dlensten  frel.  Ebenso  wlrd  den  Ausländern  dle  Bezahlung  einer  Neceptions-Taxe
  fär  das  Unterthanen-Recht  erlassen.

Uc.)  Wer  nach  Verfluß  von  sechs  Jabren  sich  ansledelt,  bezahlt  nur  die  Hälfte  der  erwähnten
  Receptiens-Gebühren.

d)  Jeder  Gewerbtrelbende,  welcher  sich  in  den  nächsten  zwblf  Jahren  in  Friderichsbafen
  nlederläßt,  blelbt  zeben  Jahre  lang  von  der  Patent-Accise  gänzlich  frei.

e)  Wer  den  ersten  Gasthof  von  Umfang  erbaut,  erhält  das  Wirthschefts-Recht  ohne
Concessions-Geld.

—  v  nach  dem  vorgeschriebenen  Bau-Plan  innerbalb  der  ersten  sechs  Jahre  baut,
genleßt

a)  Zoll=  und  Accise-Frelhelt  für  alle  zum  Bau  erforderlichen  Materlalien,

5)  Achtzehen  Jabre  lang  vollkommene  Frelheit  von  der  ordentlichen  Relchs-Steuer,  den
Stadt=  und  Amts-Anlagen,  für  die  Gebäude  und  das  dazu  gehbrige  Areal;  -
7)  Eine  Geld-Unterstützung  nach  dem  Verhältalß  der  Größe  des  Wohngebdqudes,  dergestalt,
  daß  auf  eine  Länge  von  40  Schuhen  Vlerhundert  Gulden,  und  auf  jedem
  weltern  Schuh  in  der  Länge,  noch  ferner  Zeben  Gulden  aus  dem  eigens  hiezu
bestimmten  Unterstützungs-Fonds  abgereicht  werden.

Bei  demjenigen,  welcher  nach  Verfluß  von  sechs  Jahren,  jedoch  innerhalb  der  ersten
  zudlf  Jahren  baut,  tritt  eine  Verminderung  von  einem  Fünfthell,  sowohl  in  Anlebung
  der  Frel-Jahre  als  der  Unterstätzungs-Summe,  eln.

8)  Die  Bauenden  werden  bel  Anweisung  des  verkäuflichen  Bauholzes  aus  den  Kbalgl.
Forsten  uod  Gemelnde-Waldungen  vorzäglich  beräckslchilgt  werden;  auch  wird

b)  für  die  anfängliche  Aufnahme  tüchtiger  Gewerbsleute  durch  unverwellte  Herstellung
elnlger  kleineren  herrschaftlichen  Wohngebäude  gesorgt  werden.

Was  sodann  den  Handel  und  die  Schiffahrt  in  Frlderichshafen  anbelangt,
werden  dlese  Gewerbe  daselbst  stets  der  besondern  allerhchsten  Begünsiigung  genieeen,
  und  zwar

a)  blelbt  dicser  Hafen  ausschließlich  für  die  kaufmännische  Spedition  bestimmt;  neben
dem,  daß  er  an  dem  Handel  und  Transport  aller  und  jener  übrigen  Waaren  Thell

nimmt.

b)  Zur  schleunigen  Justiz=  und  Polizei-Pflege  in  Schiffahrts=  und  Handels-Sachen  ist
ein  elge#der  Amtmann  und  Hafen-Direktor  dalelbst  aufgestellt,  der  zugleich  Versteber
der  Schlfferzunft  am  Bedensee  ist,  und  in  wichtigen  Sachen,  so  wle  bel  Reaulienna
der  Frach!  Daxen  für  die  Seefahrt  den  Oberzoll-Verwalter,  den  Obmann  der  Schiner=Zu#ft,
  und  ein  Mitglied  des  Handelsstandes  belzuzieben  hat.

c)  Damit  besiündla  elne  hinlängliche  Anzabl  ltüchtiger  Schistleute  verbanden  sey,  so  bllden
  #lämtliche  Salisser  am  Bodensce  nur  Eine  Zunft,  welche  ihre  einene  Statuten
erbält,  und  zu  deren  Obmann  der  verständigste  Schiffer,  wenn  er  zugleich  ein  Monn
von  unbescholicenem  Rufe  ist,  destellt  werden  wlrd.

4)  Zzu  den  Geschäften  der  Sp.dliulen  werden  nur  solide,  tüchtige  Handeleleute,  auf  wel.
che  man  üch  verlassen  kaun,  zugelassen  werden;  auch  werden  die  Speriteurs  auf  die
        <pb n="6" />
        aenaue  Beobachtung  der  allgemeinen,  so  wie  der  besondern  Gesetze  des  Hafens  in
Pflichten  genommen  werden.

e)  In  Absicht  auf  das  Abfahrt-Eeld,  welches  dle  diesseitigen  Schiffer,  wenn  sie  ous
fremden  Häfen  Waaren  abfuͤhren,  den  dortigen  Schiffern  zu  bezahlen  baben,  ist  so
lange,  bis  man  sich  mit  den  benachbarten  Haͤfen  dißfalls  uͤber  einen  bestimmten  Tarif
vereinigt  haben  wird,  dieß  Orts  das  Reciprocum  zu  beobachten.

s)  Die  Schiffe  des  Auslandes  können,  so  wie  die  Schiffe  der  Inländer,  frei,  und  ohne
Bezahlung  eines  Hafengelds  oder  anderer  Abgaben  an  den  Staat,  in  Friderlchshafen
  einlaufen,  und  dort  nach  Belleben  verweilen,  ihre  Waaren  genießen  binnen
der  nächsten  zehen  Jahren  die  hlenach  aufgezöhlten  Begünstigungen.

8)Waaren,  welche  über  den  See  ankommen,  und  nech  keine  Bestimmung  weder  für
den  Verkauf  im  Juland,  noch  für  den  Transit  durchs  Kbaulgreich  baben,  werden  in
das  Logerhaus  aufgenommen,  ohne  daß  sie  der  Abgabe  des  Landzolls  unterliegen,  eh:
ihnen  ihre  desinltioe  Bestimmung  gegeben  ist.  «

DerNiederlagg-V-:rwalterwirdaufdcrelnenSeitedafüksokgen,daßdieWacs
ren  auf  eine  angemesene  Weise  gelagert,  und  auf  der  andern  Selte,  daß  sie  weder
ganz  noch  zum  Theil  ohne  sein  Beseyn  aus  dem  Lagerhaus  weggeschafft  werden.  So
wie  die  Hinwegschaffung  der  Waaren  geschleht,  wird  davon,  unter  Beobachtung  dessen,
was  die  Khnigliche  Zell-Ordnung  vorschreibt,  der  geordnete  Eingang=  und  Durchgangs
Zoll  erhoben.

Was  jedoch  unverkauft  und  directe  aus  Frlderichsbafen  äber  den  See  wieder
zurückgeht,  bleibt  von  aller  Zoll-Abgabe  frei.  .

b)FüralledurchkosstnigkelchtraislttkendeWaskei,welche-dutchFtideklchshqi
fen  uͤber  den  See  aus-  oder  eingeben,  ist  der  sonst  gewoͤhnliche  Transito-Zoll  um  den
aten  Theil  beroogesetzt,  dergestalt,  daß  auf  den  Centner  Kaufmannsgut,  wovon  an  der
Eintritts--Grenze  tarifmäßig  ö0  kr.  bezahlt  werden  müssen,  statt  der  gesetzlichen  Rückvergütung
  von  20  kr.  bel  dem  Austritt  15  kr.  zurück  erstattet  werden.

Glelche  Vergünstigungen  einer  Moderatlon  des  Transitezells  um  den  #4ten  Thell,
findet  auch  del  allen  andern  tranfltirenden  Gätern,  welche  nicht  nach  dem  Centner  verzellt
  werden,  statt.  «

i)  Zu  Begünstigung  des  Frucht=  und  Viebhandels,  so  wie  des  innern  Verkehrs  überhaupt,
  ist  der  Seadt  Friderlchsbafen  das  Necht  eines  wochentlichen  Frucht=  und
Sit  mortis,  so  wie  das  Recht  zu  Abhaltung  dreler  Krämermärkte  im  Jahr,  zugezuden.



k)  Die  Abgaben  vom  Fruchthandel  sind  auf  solgende  Welse  herabgesetzt  und  bestimmt:
1)  der  Auegangs-Zell  von  Früchten  aus  Friderichshafen  wl#rd  von  6  kr.  per

Scheffel  glatter  Frucht,  und  3  kr.  per  Scheffel  rauher  Frucht,  auf  4  kr.  von#-lfl.

  glotter  und  :  kr.  ven  1  Schffl.  ranher  Frucht  herabgesetzr.  ..
-)«-:«o·euuciaJnländekooneioemJnländckinlocoFridetlchshafensküchts

k«i-.cf.·«,same-denanVcrkaufi-Acclse,"staktkesp..8thund4Ik.ooneinem

Stöffl.  glatter  Frucht  6  kr.,  und  von  einem  Schffl.  vranber  Frucht  3  kr.  elngezegen.
5)  Steilt  jedoch  der  Jnländer  die  in  loco  von  einem  andern  Jnländer  erkaufte  Frucht
        <pb n="7" />
        3

segleich  für  die  Erportotlon  lns  Lbagerbaus,  oder  verkauft  sie  sogleich  ins  Ausland,
se  wird  keine  Accise,  sondern  einzig  der  oben  s.  nr.  u.  bemerkt#e  Ausgangszoll  elngezogen.


H  Um  auf  g'eiche  Weise  den  Vlebbandel  zu  begzuͤnstigen,  ist  die  Bieb-Accise  um  zwel
Drittheile  herabgesetzt.  Es  wird  daber  von  den  in  loco  Friderichshafen  geschlossenen
  Vlehbaͤndeln  eingezogen:

1)  Wenn  ein  Inländer  von  elnem  andern  Inländer  kauft,  Katt  #  kr.  per  Gulden,
1  hlr.  oder  à  kr.

2)  Wenn  ein  Auziender  an  elnen  Inländer  verkauft,  11  kr.  per  Gulden,  3  blr
oder  #  kr.

5)  *  eln  Ausländer  von  eimem  Inländer  kauft,  Ktatt  21  kr.  vom  Gulden,  3  hle
oder  1  kr.  neben  dem  zollordnungsmäßigen  Ausgangs-Z0

45  Wenn  Auslönder  von  Ausländern  kaufen,  gleichfalls  nebrn  dem  zollordnungemssigen
  Ein=  und  Ausgangs  Zelle,  vom  Gulden  3  hlr.

m)  Um  auch  die  brtlichen  Abgaben  auf  elne  den  Handel  mbglichst  begünstigende  Welse
bewabsueden  und  zu  firiren,  soll  künftig  folgendes  Regulativ  bestehen:
1)  Das  Brückengeld  ist  ganz  abgeschafft.
„)  Des  Waaggeld  ist  von  1  kr.  3  hlr.  auf  ziel,  nemlich  auf  3  hlr.  vom  Centner
berabgesegt.
5)  Das  Lagergeld  beträgt:  von  elnem  Centner  Kaufmannsgut  in  der  usten  Woche  o.
über  die  erste  Woche  blr.

über  die  zweite  —  kr.
über  dle  dritte  —  kr.  3  hlr.
über  die  vlerte  —  kr.

sodann  von  jedem  westeren  Monat  3  kr.
von  einem  Schfl.  Frucht  in  der  ersten  Woche  o.

in  der  Folge,  wdchentlich  #  hle.
von  1  Elmer  Wein  in  der  ersten  Woche  .  o.
in  jeder  der  folgenden  Wechen  3  kr.

von  1  Fah  Goyps,  Salz,  Obst,  von  jeder  Weche  #1##  kr.
oon  1  Mählstein  auf  eben  diese  Alt.  kr.
4)  Das  Einlad,  und  Karrengeld  beträgt:
von  1  Centner  Kaufmannegut  krfürs
  Ausladern  ke.  3  hlr.

Einlad-  Karrengeld:
don  1  Scheffel  Fruhtzz)z  2  blr.  5  blr.
von  :  Eimer  Wen  3  kr.  2  kr.
von  1  Faß  Grs  Stn  17460  ...kr.  2  kr.
von  1  Faß  ..  krr  2  kr.
von  1  Fuder  Von  Holz,  Seein,  Näben  ie.  6kr.  a  kr.
von  1  Mählstieieiennn  224  kr.  12  kr.
        <pb n="8" />
        Nach  dlesem  Regulatlo  werden  die  Gebähren  in  jedem  Hafen  am  See  gleichförmig
eingezogen.  .

WirddemWaaren-EigenthümeraufseinAnsuchenvonbcmNimmst-Vawalter
  eine  einige  beschlossene  Kammer  zum  Depot  seiner  Waaren  zugesianden,  so
bat  er  davon  eine  besondere  Miethe,  je  nach  dem  Umfang  des  Raums  von  monatlichen
  1  bis  a  fl.  zu  bezahlen.  Wobel  sich  jedoch  von  selbst  verstebt,  daß  zu  dergleichen
  verschlossenen  Depors  dem  Khnigl.  Niederlogs-Verwalter  der  frele  Zugang

und  die  Aufsicht,  so  wie  im  ganzen  Lagerhaus,  zustehr.

n)  Um  das  handelnde  Publikum  und  die  Passaglere  vor  der  Willkübr  der  Schiffer  zu
schüäten,  wird  mit  jedem  Jahr  der  Frachtlohn  äber  den  See  nach  den  verschledenen
jenseitigen  Ufer-Plätzen  und  der  Verschledenheit  der  Transport-Gegenstände  auf  eine
den  Zeltverhältulssen  angemessene  Weise  regulirt  werden.

Ausfährlichere  Belehrung  wegen  der  Handelsbegünstigungen  sowohl,  als  wegen  res
Etablissements,  werden  die  Baulustigen  und  andere  Ausledler  bel  dem  Oberamtmann  und
Hafen-Dlrector  Steffelln  in  Friderichshafen,  an  welchen  sich  jeder,  der  sich  daselbst
niederzulassen  willens  ist,  zu  wenden  hat,  erhalten.  Stuttgart,  den  20.  Dec.  1871.

Konigl.  Finanz-Mlulsterlum.

Pe#vdnung,  wegen  Ablegung  der  Waisen=  und  Juchthaus-Obereinbringerei-Rechnungen,  desgleteen
  wegen  Eintreibung  und  Verrechnung  der  vor  Georgii  1810  bei  den  Watsen=  und
Zuchthaus-Instituten  vorhanden  gewesenen  Aussiände.

Man  findet  sich  veranloßt,  aus  der  wegen  Erhebung  und  Sicherstellung  der  Waisenund
  Zuchtbaus  Gefälle  durch  das  Staats=  und  Reg.  Blatt  von  1810  in  der  Belloge  zu
Nr.  19.  bekannt  gemachten  Instruktion  einige  Dunkte  auszuheben,  und  besonders  in  Hinsicht
  der  Rechnungs-Ablegung  und  der  Eimrelbung  der  Ausstände  näher  zu  bestimmen.

Was  ,,  .·  ,

t.dleAbleguusdekRechnungenbetklffk,selstljdieserJnstraktionI.ts.undst.
occstdnet,daßderuutetelnbkingerseinmitbet-erforderlichenUrkunden.belegtesPaktlkucqt
samt  dem  baaren  Kassen-Remanet  an  den  Obereinbringer  am  Ende  des  Rechnungs  Jabrs,
nad  dieser  seine  Rechnungen  längstens  in  4  Wochen  nach  dem  Rechnungsschluß  zuerst  dem
Rechnungs-Reolsor,  dem  er  zugethellt  ist,  sodann  nach  erfolgter  Probe  an  dasjenige  Pflegamt,
  in  dessen  Hauptrechnung  die  verrechneten  Gelder  gehbren,  samt  dem  baaren  Kassen-Remonet
  übergeben  sell.  «  ·«  «

Diese  Verordnuug  wird  nicht  durchaus  in  Vollzug  gesetzt,  und  doch  ist  die  Beobachtung
  derselben  um  so  wichtiger,  weil,  so  lang  es  nur  an  einer  eln'gen  Partikular-Rechnung
eineh  Oberelnbringers  sehlt,  die  Stellung  der  Waisen.  und  Zuchtb#us-Rechnungen,  wovon
jene  die  Hauptbeitandtbeile  bilden,  aufgeholten  wird.  6  *

Damit  nun  ein  solcher  Aufschub  nie  enssiihen  möte:  se  werden  für  die  bier  elnschlagenden
  Verrichtungen  den  mit  der  Rechnungs-Ablegung  besch  srigten  Persenen.  folgende  Termine
  anberaumt.

Es  biben  nemlich  1)  dle  Unterelnbringer,  welche  ihre  Partikularien  mit  dem  3r.
Mäcz  schliegen,  solche  spätestens  bis  zum  15.  April  den  Oberelnbrinzern,  und  2)  dlese  ihre
        <pb n="9" />
        zuvor  schon  karitulirten  Rechnungen  bls  zu  306.  ebend.  Menats  den  Rechnungs-Reolseren
zurustellen.  Und  da  3)  bei  dlesen  einfochen  und  kleinen  Rechnungen  in  der  Regel  der
Kalkol  gleich  bei  der  Probe  gezegen,  und  dasjenige  was  in.  Rechnungs  Einnahme  oder
Ausgaben  nachzuholen  seyn  möchte,  soglelch  durch  Zeczesse  verfügt  werden  kann,  damit  es
in  der  Rechnung  des  nächstfolgenden  Jahres  nachgehoie  werde;  so  wird  den  Rechnungs=Reolforen
  zur  Fertigung  ihrer  Ausstellungen  und  Rezesse  ein  Termin  von  :4  Tagen,  nemlich
  bis  zum  :  4.  Mal  anberaumt,  innerhalb  dessen  ste  diese  Rechnungen  mit  ihren  Ausstellungen
  und  Rezessen  den  Oberelubringern  zurück  zu  geben  baben;  welche  sie  sodann  4)
wenn  juvor  alles  in  Richtigkeit  gestellt  ist,  gedeppelt  nebst  den  Rezessen  und  Beillagen  underweils
  und  p#testens  bis  den  51.  Mai  an  das  ihnen  zugewlesene  Pflegamt  einzusenden
haben.

Würde  sich  aber  5)  als  uötbig  darstellen,  daß  die  von  dem  Rechnungs'  Reoisor  entworfenen
  Ausstellungen  zuvor  noch  von  dem  Rechner  beamwortet  werden  müßten,  so  will
man  biezu,  so  wie  zu  Zlebung  des  Kalkuls,  Ertheilung  der  Rezesse,  und  Erledigung  aller
sich  etwa  ergebenden  Anstände  den  Termin  bis  zum  15.  Junl,  als  an  welchem  Tage  auch
——  bei  dem  Plegamt  eingekommen  seyn  müssen,  erstreckt

aben.

Fü#  die  Beobachtung  dleser  Termine  haben  sowohl  die  Obermter  von  Amtswegen,
els  auch,  insbesendere  jede  der  hler  angeführten  Personen  an  ihrem  Ort  zu  forgen.  Diese
haben,  wenn  derjenige,  von  dem  ste  das  Partikular  oder  die  Rechnung  erhalten  sollen)  solche
  nicht  innerhalb  des  vorgeschriebenen  Termins  ihnen  übergiebt,  hievon  dem  Oberamte  die
Anzeige  zu  machen,  um  sodann  die  zweckdienlichen  geschärften  Maßregeln  vorzukehren.

Damt  man  sich  auch  im  Fall  eines  Verzugs  an  den  Schuldhaften  zu  balren  wissen
mmge;  so  hat  jeder  den  Tag,  an  welchem  er  seln  Partlkular  oder  die  Rechnung  abglebt,
auf  der  ersten  Seite  beizusetzen.  «

EndlichwikddanaIsensundZuchtbduQPsiegämmnaufgegeben-htchtsursogklch
diejenigenOberrinbkingek,derenaufdest.Ap-llisuverfallen-Rechnungenbipjetzi
tiochalchtttugetvmincaseyn-sollten;gleichnachSchwanz-diesek,Pe.I-otdsuug,-sspareknauch
InderFolgedicjenigcn,dieam15.Junijedanahkcznochnichtclnsctrossenwöke7-,der
Section  der  Cemmun-Admlalstratlon  anzuzelgen.  "

II.  Wegen  der  zum  Theil  bedeutenden  Ausstände,  welche  auf  Georgll  1320  bei  den
Gefäll=  oder  Einbringereien  der  Waisen=  und  Zuchthausinstitute  zu  Stuttgart  und  vLudwigeburg
  gehaftet  haben,  ist  sich  alle  Mühe  zu  geben,  solche  zum  Einzug  zu  bringen.

Ueber  diejenigen  Ausstände,  welche  innerhalb  seche  Wechen  nicht  beigetrlaben  werden
können,  sollen  zwol  Verzelcholsse  geferilget  werden,  wovon  das  eine  in  die  ganz  lneriglveln,
unter  Anschluß  obrigkeitlicher  Urkunden  über  die  Vermdgens-Umstände,  und  übrigen  personlichen
  Verhältnisse  eines  jeden  Debenten,  und  das  andere  solche  Ausstände  enthält,  welche
  noch  auf  irgend  eine  Weise  berichtiget  werden  könnev,  und  bel  welchen  anzuzeigen  ißt,
ob  und  an  welche  Pflege  seit  Georgil  hro  etwas  davon  abgetragen  worden  sey,  und  fin-
        <pb n="10" />
        8,

dlest  belderlef  Berzeschulsse  an  die  ketreffende  Section,  um  wegen  der  algänglgen  Verrechnung
  oder  anderwärtiger  Verfügung  dag  Erforderliche  beschllezen  zu  können,  in  duplo0  einzusenden.


Was  aber  insbesondere  die  Ausstände  an  Surplus-Gelrdern  von  den  bei  elschlichen
WVergehuneen  angesetzten  Geldstrafen,  deren  Einzug  bieber  mehrere  Kamcral=  Beomte  besorgt
  haben,  berrifft:  So  sollen  dergleichen  in  ihrer  Verrechnung  bie  Georgli  18:0  laufende
Ausstände  nicht  den  Stadt=  und  Amterstegern,  wenn  diese  gleich  die  übrigen  Gefélle  der
Waisen=  und  Zuchtbäuser  erheben,  senrern  den  Oberbeamten,  denen  der  Einzug  der  Surblus-Gelder
  ausschlleßlich,  übertragen  ist,  zu  dem  Ende  übergeben  werden,  um  ste  zum  Eini#ge
  zu  bringen,,  und  das  Erhobene  den  Oberelnbringern  zuzustellen.  Stuttgart,  den  2.

Jannar  1812.
Sectlon  des  Commun-Administratlans-Wesens.

 

Se.  Khnigl.  Moj.  baben  allergnädigst  geruhr,

verm#g.  allerhbchsten  Reseripts  vom  20.  Dec.  den  bisher  als  Juftltiar  bel  dem  Kiulgl.
Ober-Hefmarschallen-Amt  und  Oberhof-Intend  ance  angestellten.  Ober  Justizrath  v.  Heyd
von  jener  Stelle  zu  dispenstren,  und  dagegen  den.  Ober-Justizratch  Pfizer  hlezu  zu  ernennen;


vermdg  allerbochster  Resolutlon  von  ebend.  dem  Ober-Finanz-Kammer-Secretalr  Hlemer-
  tum  Secretalr  bel  dem  Kdnigl.  Ober-Hofmarschallen-Amit,  und  dagegen  den  blsherlgen
  Ober-Hefmarschallen.=  Amts  Serretair  Bischer  zum  Sccretalr  bei  der  Sertion  der
Krondomalnen  zur  ernennen,  und  —

demvokmallgmControleutKllIaa,,von.-Leutklrch,,dle-Obetaeclseks-Stelle.-InHerb-Zusübcrxragem


Se.K.b-nsksl'..M’aj;haben-onmeallethbchstemRescrlptssoom-6..Dek.allekgnädlgstx
gerubt,

die  vatante  Registrators.  Stelle  bei  der  Section:  der  Krondomalnen  dem  bisherigen  Kanzelllsten.
  bei  dleser  Sectlon,  Rosesky,  und

dle  Stelle  des  letzterm  dem  vormallgen  Pollzei-Offlckanten  Schüz,  von.  Nottenburg,
zn  übertragen;

den  vormallgen  Siadtgerichts  Protokollisten  Handel,  von  Dünkelebäbl,  den  vormallgen
  Reoissons  Asstenten  Lauer,  von  Ansgach,  und  den  ebemaligen  Oesterreichischen  Buchboltungs-Roaitb
  Offiesler  Zäbringer  in  Freiburg  zu  Buchhaltern  del  der  Staats-Rechnungs-Seriien
  zu  ernennen;

dle  Zoll-Tontreleurs-Stelle  in  Ulm  dei  vormallgen  Sigelamts-Controleur  Herrmanndaselbst,
        <pb n="11" />
        die  Stelle  eines  Straßen-Gefäll-Einnehmers  in  Ulm,  dem  vormaligen  Rechnungs  Comlssarlats-Asslstenten
  Mindler  daselbst,  und

dle  Zollschreiberg-Stelle  in  Ulm,  dem  vormaligen  Quatleramtsschrelber  Präg  daselbft,

vermbz  allerhdchsten  Reseripts  vom  :7.  Der.  dem  bisherigen  Oberumgelder  Brecht  in
Tettnang  und  Wangen,  dle  Oberarclsers=  und  Oberumgelders-Stelle  in  dem  Cammereldistrict
  Ebingen,

dem  vormallgen  Wagmeister  Futscher  in  bindan  dle  Oberumgelders-Stelle  in  den  Cameraldistricten
  Wangen  und  Tetmang,

dem  vormallgen  Bei-Manthner  Ammon  in  Gressüssen  die  Oberaecisers-Stelle  in  Geißlingen
  zu  übertragen,

den  bisherigen  Weinstadel=  Verwalter  Stabel  in  Ulm  zum  Wagpaus-Inspector  in
Stuttgart,  sofort  an  seine  Stelle

den  bleherigen  Controleur  Karg,  von  Herrlingen,  zum  Weinstadel-Verwalter  in  Ulm
zu  ernennen;

vermg  allerhbchster  Resolution  vom  38.  Dec.  die  Salzfaktors-Stelle  in  Leonberg  dem
Substitut  Kachler  daselbst,  ferner

vermög  allerhbchsten  Reseripts  vom  30.  Dec.  dem  vormallgen  Stationlsten  Trauner
in  Creglingen,  dle  Oberaccisers-Stelle  in  Roth  am  See  zu  übertragen,

den  Oberumgelder  Burk  in  Welkershelm  auf  die  erledigte  Ober-Umgelderel  Rottenburg
  zu  versetzen,  und

die  Oberumgelderei  Welkersheim  mit  dem  Oberumgelder-Amt  Mergenthelm  zu  verelnigen;
  endlich

verm#g  allerhöchsten  Reser.  v.  31.  Dec.  den  seltherigen  Chaussegefäll,  Elnbringer  Arzberger
  von  hier  zum  Oberumgelder  in  den  Cameraldistricten  Sindelsingen  und  Merklingen,
den  bisberigen  Oberumgelder  Keller  in  den  gedachten  Distrikten,  zum  FKanzellisten  bei  der
Könlgl.  Ober-Flnanz-Kammer,  und

den  bleherigen  Ober-Flnanz-Kammer-Kanzellisten  Hilde  zum  Kornhausmeister  in  Navensburg
  zu  zernennen.

Se.  Kbnlgl.  Maj.  baben  allergnädigst  geruht,  vermög  allerbbchsten  Reseripts  vom  28.

33  dle  erledlgte  Pfarrei  Bezingen,  Dibcese  Reutlingen,  dem  Wikar  Hofmann  in  Pllezausen,


vermdg  allerhochster  Resolutlon  vom  29.  Dec.  die  evongelische  Pfarrei  Gündelhardt,
Dibcese  Crailsheim,  dem  Präceptor  Ritter  in  Hall  zu  übertragen;  und

vermg  allerböchsten  Reu#ipt"  vom  30.  Dec,.  dem  Decan  Hartmann  in  Laufen  die
allerunterthinigst  nachgesuchte  Cutla  sung  von  seinem  Amte  zu  erthellen,  und  ihm  das  Vietalitium
  zu  bewilligen.
        <pb n="12" />
        10

Unterm  17.  Dec.  ist  dem  Stadt-Ziegler  Weybenmaler  in  Ludwigsburg  der  Charakter
  elnes  Hof-Zieglers  allergnaͤdigst  eriheilt  worden.

 

—

Stuttgart.  Se.  Khnigl.  Moazjestät  haben  den  glänzenden  Morgen  des  Königs-Festes,
  an  welchem  die  Waisen  des  Reichs  auf  den  Kuleen  lagen,  um  für  das  kostbare  Leven
  ihres  Wohlthöters  auf  dem  Throne  zu  flehen,  mit  dem  wahrhaft  Könlglichen  Geschenke
von  hundert  Duksten  für  das  blesige  Walsenhaus  verberrlichet.  In  den  heißesten
Dank  mischen  sich  dle  feurigsten  Wünsche  für  Würtembergs  erhabenen  Regenten.  Helldem

  Khnuige!  Den  1.  Jan.  1817.  «
Die  Vorsteher  des  Königk.  Walsenhauses.

Freudenstadt.  Dem  Scharfschüfen  Johann  Siegfried  Siegler  und  dem  ledigen
Bierbrauer  Johann  Michael  Zäfle,  von  Rdih,  blestgen  Oberamts,  wird  wegen  der  durch
lre  Entschlossenheit  rähmlich  bewirkten  Rettung  des  Taglbhners  Friedrich  Klumpp  vom
Ertrinken  auf  allerhöchsten  Befehl  andurch  ein  Iffemliches  Lob  ertheilt.

Den  29.  Dec.  1811.  Künigl.  Oberamt.
        <pb n="13" />
        Rro.  2.  1812.  1
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  12.  Januar.

 

Die  Errichtung  eines  mustikalischen  Lehr-Instituts  im  Stuttgarter  Waisenbaus  betrefsend.

Sre.  Könlgl.  Mejest.  baben  aus  landesosterlicher  Fürsorge  für  die  Wailsen,  deren
zweckmähige  Bildung  auch  für  bbhere  Berufsarten,  zu  denen  ihre  Talente  sie  fählg  machen,
  Allerhöchstsie  schon  in  der  neuen  Waisenhaus-Ordnung  vom  2.  Jul.  1811  angeordnet
  haben,  unter  dem  30.  Dec,  desselben  Jahrs  die  Errichtung  eines  mufslkalischen  Bildungs-Instituts
  in  dem  Stuttgarter  Waisenhaus  zu  befeblen,  und  die  Kosten  zum  Thell
auf  dchstdero  Privatkosse,  zum  Thell  auf  die  Theaterkesse  allergnädigst  zu  übernehmen

eruhr.

6  Dle  Zahl  der  Zdglinge  ist  auf  60  belderlel  Geschlechts  festgesetzt,  und  werden  dazu
mur  Waisen,  sowehl  von  den  belden  Walsenhäusern  Stutgart  und  Ludwigsburg,  als  von
den  auf  dem  Lande  in  Verpflegung  befindlichen,  wenn  sle  in  der  mit  ihnen  von  Kunstoerständigen
  vorzunehmenden  Präüfung  musikalische  Anlagen  gezelgt  haben,  ohne  Unterschied
der  Confesston  aufgenommen.

Das  ganze  Institut  ist  der  Oberaussscht  des  Kö#igf.  General-Oberluntendanten,  General-Lieutenants
  und  General-Adjutanten  Grafen  v.  Dillen  Sbergeben,  unter  weschem
ein  Comite,  das  aus  dem  Kopellmelter  Danzi,  dem  Instrumental-Direk.#.  Hampel,
  und  dem  Hofsänger  Krebs  besleh:t,  das  Ganze  diriglren,  den  Unterricht  ordnen,
und  den  Zeit  zu  Zell  Prüfungen  vornehmen  wird.

Ee  Und  einstwellen  16  Musiklehrer,  die  nach  dem  Bedärfust  der  in  musikalischen
Kenninißen  fortschreitenden  Sbglinge  nach  und  nach  in  Function  treten  werden,  für  elle  ererderliche
  Instrumente  angeordner.  Auch  wird  der  nötbige  Un#terricht  im  Iatalienlschen,
IFsanzbäschen  und  Reln-Deutschen,  so  wie  in  der  Akustik  und  Aestheilk  und  in  dem  musikalischen
  Kompeniren  ertbeilt,  so  wie  überhaupt  für  dle  ibrem  künftigen  Beruf  entsprechende
zweckmäßige  Ausbllrung  dieser  Walsen,  auch  unter  Belziehung  der  bffentlichen  Lehranstallen
  gesorgt  werden.  Der  ganze  musikalische  Lehrkur###  ist  auf  4  Jahre  festgesetzt.  In  jeder
Klasse  soll  jährlich  eine  bffentliche  Prüfung  gehalten  und  nach  derselben  3  Prelse  ausgetbeitt
  werden.  Die  vor  üglichsten  dieser  Zöglinge  werden  in  der  Kbnigl.  Kapelle  angestellt
werden,  und  die  minder  sich  auszeichnenden  nach  dem  Grade  lhrer  Brauchbarkelt  eine
zweckinßige  Versorgung  erhalten.  Stutigart,  den  z#.  Dec.  13·1.

«  «  KbnlgLMialsteciumdesInnern.
        <pb n="14" />
        12

Straf-Erkenntnisse  des  Königl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mond.  Sacr.  Reg.  Maj.

Unterm  3.  Dec.  wurde  der  bei  dem  Oberamt  Blberach  verhaftete  Johann  Straub
von  Masselheim,  wegen  Dlebstahls,  mit  sechsmonatllcher  Festungsarbeit  Fäian  Ersaszt  des
Sich  nicht  vergüteten  Schadens  und  eel  der  Untersuchungs=  so  wie  seiner  Arrest-Kosten

egt.
Eodem  wurde  der  bei  dem  Oberamt  NReutlingen  verhaftete  Eberhard  Blankenhorn
von  Pfullingen,  wegen  thätlicher  Wldersetzlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  Pn  Ersatz  Wo
cher  Kosten,  zu  zweljähriger  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell  verurthellt.  ·

EoJemistdekbeidem·OberamtAcpeckverbaftctevormallgePost-Expeditok.syaclntb
DemehvonNeumstekstetcen,wegenMüns-Fälschungs-Aktentats,nebe-ErsapdcrUnteksuchangs-undAzungg-KostcnzuvlektbalbjährigekZuchthausstrafeinGotteszcllverun


theilt  worden.

Kodem  sind  wegen  Anthells  an  dlesem  Münz-Fälschungs-Attentat  und  concurrlrender
anderer  Vergehen,  neben  Ersatz  der  Kosten:

1)  Joh.  Georg  Straßaker,  Wendenmacher  von  Eßlingen,  zu  fünfzehenmonatllcher,

à)  Pdiilipp  Diehl  von  da,  neben  Cenßtskatlon  der  von  jenem  empfangenen  bo  fl.
als  eines  turpiter  dati  et  accepti,  zu  sechsmonetlicher,

5)  Joseph  Mäbleiß,  von  Ottenbach,  Oberamts  korch,  zu  sechsmenatlicher,  und

4)  Johann  Mlorin,  von  Groß-Eißlingen,  Oberamts  Göppingen,  zu  neunmonatlicher
  Festangsarbelt  verurthellt  worden.  «

Den7.Dee.wurdediebetdqmCrlmlnalsanulsitoklatiaUlmocchafteteJobanns
WaldbnrgaHenchllmoonMemmingen,’roegentotedetboltenDiebstahcs,nebenEksaydcr
Kosten  und  des  Schadens,  zu  vlerthalbjaͤhriger  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg  condemnirt.

Lodein  ist  der  bei  dem  Oberamt  Biberach  verhaftete  Christlan  Bek,  von  Hbfen,  wegen
Wilderel  und  Verwundung  eines  Forstbedlenten,  neben  Ersetz  der  Kosten  und  des  erlegten
Wlldprets,  so  wie  unter  Consitkation  des  Gewehrs  und  Vorbehalt  der  Privat-Genugthuungs-Klage
  für  den  Verwundeten,  zu  achtjähriger  Zuchthausstrafe  verurtheilt  worden.

Am  15.  Dec.  find  die  bel  der  Stadt-Direction  in  Stuttgart  in  Verhaft  und  Untersuchung
  gekemmene  Carl  Frledrich  Bauer,  und  Wilhelm  Frledrich  Mauer  von  da,  wegen
Betrugs  und  Fälschung,  neben  dem  Ersatz  ihrer  Arrests=  und  ttel  der  Untersuchungskosten,
auch  Erstattung  des  Schadens,  jeder  mit  fünfjehenmonatlicher  Zuchthausstrase  in  Gotteszell
belegt,  und  wegen  Antbeils  an  dlesem  Vergehen,  Johann  Georg  Bräuninger  von  da,
neben  Ersatz  der  übrigen  Untersuchungskosten  zu  dreimonatlicher  Zuchthausstrafe  verurtheilt
worden.

Unterm  1-.  Dec.  wurde  der  bei  dem  Oberamt  Blaubeuren  In  Untersuchung  gekommen
  Chrlstian  Schweijer,  von  Herrlingen,  wegen  tbätlicher  Widersetzlichkeit  gegen  seinen  Orts-Schultheißen,
  neben  Ersetz  der  Kosten  zu  dreljähriger  Festungsstrafe  verurkbellt.

Kollein  ist  der  bei  dem  Oberamt  Mergentbeim  verbaftiete  Stephan  Lang,  von  Igersbeim,
  wegen  wiederhelten  Diebstahls,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens  zu  zweljäpriger
  Festungsarbelt  condemnirt  worden.

Den  13.  Dec,  ist  der  bei  dem  Oberamt  Cannstad#  verpaftete  beeidlgte  Jägerpursche,
        <pb n="15" />
        ·  ts

Juden-BauchvonHefnepNeuhausemwegcnbegangenenWild-Diebstabks,nebe-CassatkouzusechsmonatlicherFestungIaIMtconsemnlrtwudem


Deus-.Dee.wurdewegendespäostelliohatusbeldemObersmtOehkingenom
bafteten  Juden  David  Loͤw  Hoͤrmann,  von  Sindolsheim,  im  Großberzogthum  Baden  verordnet,
  daß  dieser  Betrüger  durch  den  Henker  ausgepeltscht,  mit  dem  Buchstaben  S.  auf
der  rechten  Schulter  bezelchnet,  und  sodann  über  die  Gränzen  gebracht  werden  foll.

Den  3..  Der.  wurde  Andreas  Beck,  von  Hohenek,  Oberamts  #Ludolgsburg,  wegen
aktentirter  Brandstlftung  in  dem  Königl.  Tuchmannfectur-Gebéude  zu  Ludwigsburg,  neben
  dem  Ersatz  sämtlicher  Kesten,  zu  vlerjähriger  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell  verurtheilt,
und  vererdnet,  doß  Ingqulsit  vor  seiner  Abführung  an  den  Strafort  in  dem  Institut  zum
warnenden  Beisplel  ausgestellt  und  mit  20  Stockstreichen,  auch  eben  so  alle  Jahre  am  Tage
  der  verübten  That  mit  16  Seeckstreichen  ad  posteriora  belegt,  nach  Verstuß  selner
Sctrafzelt  aber  in  einem  Arbeitshause  bis  zu  erprebter  Besserung  verwahrt  werden  sell.

.  allerhbchsten  Rescripts  vom  30.  Dec.  baben  Se.  Königl.  Moj.  allergnsd
  geruhr,
6  den  blsherigen  Lieutenant  bei  dem  Lelb-Chevaurlegers  =  Reglment  Nr.  2.  v.  Kniestedt
  isten,  mit  Entlassung  von  seinen  Militär-Stellen  zum  Reise-Stallmelster  bel  der
Künigin  Majestät,  und  zum  Kbnigl.  Kammerherra,  unter  Reservatlon  der  Anckennets
für  die  ltern  Kammerjunker,  sodann

den  Premierlieutenant  der  Garde  du  Cerps,  v.  Faucigny,  zum  Relse-Stallmelster,

d

den  Lleutenant  v.  St.  André  von  der  Konigl.  Garde  zu  Pferd  zum  Jagdjunker
zu  ernennen.

Se.  Künigl.  Maj.  haben  vermdg  allerhöchster  Ordre  vom  29.  Dec.  den  Ober-Lieutenant
  und  Adjutanten  v.  Jan  vom  Cavallerle=  Regiment  Nr.  2.  Leib=  Chevaurlegers,
  zum  Cavallerle=  Regiment  Nr.  1.  zu  versetzen,

den  Cadet  v.  Braun,  vom  Garde-Reglment  zu  Pferd,  zum  Secondlleutenant  belm
Cavallerie=  Regiment  Nr.  3.  Leib=  Chevauxlegers,  und

den  Dremierlieutenant  v.  Künsberg,  vom  Cavall.  Reglment  Nr.  2.  Lelb=  Chevaurlegers,
  zum  Adjutanten  dieses  Reglments  zu  ernennen  allergnädigst  geruhr.

Se.  Khalgl.  Maj.  haben  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  1.  Jan.

den  in  Danzig  commandirten  Artlllerle-Staabs-Haupt  v.  Weiland  der  Könlgl.
Dlenste  entlassen;

dem  Ober-Lleutenant  v.  Stetten  vom  Iten  b##n.  Infant.  Reglment  den  allerunterthänlest
  nachgesuchten  Abschled  aus  Kdnigl.  Dlensten  zu  erthellen,

den  Unterlleutenant  v.  Oetinger  vom  gien  Infant.  Regiment  zum  ften  Infant.
Regimemt  #u  versetzen,  ferner

den  Staabshauptmann  v.  Bangold  vom  General-Quartlermelster=  Staab  zum
alklichen  Hauptmann  bei  demselben,

den  Second-Lleutenant  v.  Lieoreollle  zum  Premler=  leutenant  im  General-Quar:
t#ermelster=  Stgab,  und
        <pb n="16" />
        14

den  Staabs-Hauptmann  v.  Landenberger  belm  Fußjäger,  Batalllon  Nr.  2.  von
Neufer  zum  wirklichen  Hauptmann  in  demselben  zu  befördern  allergn  ###g#t  geruht;

verm.dg  eben  dleses  Dekreis  rückt  der  bläsher  dem  General-Quattlermelster=  Staab
lugelheilte  Premier=  bleutenant  v.  Kampx  in  den  kompleten  Stand  desselben,  so  wie

der  blsber  dem  Jäger-Bataillon  Nr.  3.  von  Neufer  zugethellte  Staabs-Capltaln  und
Quartlermeister-Lieutenant  v.  Miller  in  den  completen  Stand  dieses  Batalllons  eln;

vermdg  allerh.  Ordre  vom  J.  Jan.  baben  Se.  Mej.  die  Staabsritemeister  der  Garde
iu  Pferd,  v.  Miller  und  v.  Moltke  zu  Rit#melsters  zu  avanclren  allergn.  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermkg  allerhochsten  Reseripts  vom  2.  Jan.  die  Stelle
eines  zwelten  Sekretärs  bei  dem  Kbnigl.  Flnanz=  Minlsterium  dem  blsherlgen  Steuer-Revlsions-Assistenten
  Bakmeister,  und  die  Reglstrators.  Stelle  bei  gedachtem  Ministerlum
dem  bisberigen  Reglsstrator  bei  der  Section  der  Cemmun-Adminssteation,  Lebret,  allergnädigst
  zu  übertragen,

den  bieherigen  Zoll-Controleur  Pfisterer  in  Ferthefen  auf  die  Zoll-Centroleurs-Stelle
in  Biberach  zu  versetzen,  und

den  vormaligen  Mauthamteschrelber  Reltmaler  von  Blaufelden  ium  Zoll-Controleur
  in  Fertbofen  allergnädigst  zu  ernennen  geruht.

Se.  Kdnigk.  Maj.  haben  vermdg  allerhochsten  Reserirts  von  ebend.  dem  Kemmerjunker
  und  Ober-Jusiiz-Assesor  von  Ow  die  allerunterthänigst  nachgesuchte  Entlassung
von  selner  Stelle  als  Ober-Justiz-Assesser  zu  erthellen;  und

vermog  allerhdchsten  Reseripts  oom  4.  Jan.  dem  bisber  bei  der  Section  der  innern
Administration  angestellten  Kanzelllsten  Widmaier  die  durch  die  Versetzung  des  Kanzellisten
  Häberle  zur  Sectlon  der  Berg=  und  Elsenwerke  erledigte  Kanzellisten=  Seelle  bei
dem  Ministerlum  des  Innern  zu  übertragen  allergnädigst  geruht.

Se.  Khnigl.  Maj.  baben  allergnädigst  gerube,

vermög  allerhdchsten  Reseripts  vom  3.  Jan.  dem  zur  evangel.  Pfarrel  Schbftershesm,
Didcese  Weickersheim,  nominlrten  Diaconus  Braun  in  Wesckereheim;  und

verm#  allerhbchsten  Reseripts  vom  6.  Jan.  dem  zur  kathol.  Patronat  -farrei  Frlesenhofen,
  Oberamts  Wangen,  nominlrten  Pfarrer  Basilins  Weber,  von  Manolkhofen,
dic  allerhbchste  Bestätigung  zu  erthellen;  endlich

die  erledigte  Stelle  elnes  Pädagogarchen  dem  Professor  Schott  in  Tübingen  zu  übertragen.


—  ————"  4

Ludwigsburg.  Se.  Konisgl.  Majestäc,  unser  allergnädlaster  König  und  Herr,
baben  auch  beuer  wleder  bel  dem  Jahres  -Wechsel  dem  hiesigen,  schon  so  oft  und  so  vlelfoch
  begnadlgten  Walsenhause  ein  Geschenk  von  Einbundert  Gulden  allermildest  zusließen
  lessen.  Dlese  Kdnigliche  Woblihat  wurde  mit  Gestnnungen  des  devotesten  Dankes
und  unter  den  beißesten  Wünschen  für  den  erbabenen  Woblthäter  und  Beglücker  der  verwaisten
  Jugend  empfangen.  Gott  erhalte  den  Köntg!  Den  6.  Jan.  18  :.

Die  Worsteher  des  Konigk.  Walsenhauses.
        <pb n="17" />
        Nro.  5.  1  8  1  2,.  15
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  28.  Januar,

 

Koöonigl.  Normal-Verordnung,  die  Behandlung  der  Leichname  derjenigen,  welche  sich  wegen
"  egangener  Criminal-Verbrechen  selbst  entleiben,  betr.

Se.  Königl.  Mej.  haben  als  Normal-Gesetz  gnädigst  zu  verordnen  geruht,  daß
in  Zukunft,  wenn  ein  eines  Criminal-Verbrechens  Angeklagter  sich  selbst  entlelibt,  der
Prezeß  gegen  ihn,  durch  dlese  Selbst-Entlelbung,  kelneswegs  niedergeschlagen,  oder  gebemmt,
  auch  dergleichen  Kbrper  nie  zur  Sertlon  abgegeben,  sondern,  falls  der  Justizgang
mehrere  Tage  erfordert,  als  das  Cadaver  aufbewahrt  werden  kann,  letzteres  an  einen  abgelegenen
  Ort  so  lange  verscharrt  werde,  bls  die  Sentenz  erfolgt  ist,  und  sofort  an  dem
keichnam  vollzogen  werden  kann.  Stuttgart,  im  Kdnigl.  Staats-Ministerlum,  den  2.  Jan.  1317.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.

Bekanntmachung  der  im  Königreiche  Württemberg  bestebenden  Vorschriften  in  Ansehung  der  Pässe
für  fremde  Reisende.

Da  schon  bfters  der  Fall  eingetreten  ist,  daß  fremde  Relsende  aus  Unbekanntschaft
mit  den  Königl.  Verordnungen  in  Betreff,  der  Reisepässe  in  Unannehmlichkelten  gerathen,
und  an  Fortsetzung  ihrer  Reise  gehindert  worden  sind,  so  sleht  man  sich  veranlaßt,  folgende
in  dem  Khnigreich  Württemberg  bestehende  Vorschriften  durch  den  Weg  der  dffentlichen
Blätter  bekannt  zu  machen.

:)  Jeder  Auswärtige,  welcher  das  Kknigreich  betritt,  um  entweder  nur  durchzureisen,
oder  wegen  irgend  eines  gesetzlich  erlaubten  Zwecks  sich  darinn  aufjuhalten,  soll  mit  einem,
von  der  kompetenten  Obrigkelt  ausgestellten,  Poß  versehen  seyn,  der  eine  genaue  Beschreibung
  seiner  Derson  samt  der  Anzeige  seines  Standee  und  Gewerbs  und  der  Richtung  und
Absicht  seiner  Relse  enthält.
        <pb n="18" />
        16

Nur  bekannte,  unverdaͤchtize  Personen  aus  benachbarten,  hoͤchstens  2  bls  3  Stunden
von  der  Grenze  entfernten,  auslaäudischen  Ortschaften,  welche  wegen  eines  erlaubten  und
notorischen  Verkehrs  mit  den  Einwohnern  der  diesseitlgen  Grenzorte  herelnkommen,  find
davon  ausgenommen.

2)  Bei  dem  Eintritt  in  die  Koͤnigl.  Staaten  muß  jeder  Paß  vorgezeigt  werden,  und
dle  an  den  Grenzen  aufgestellten  Weggeld-Elnbringer  sind  angewlesen,  jedem  Reisenden
die  Orte  zu  benennen,  wo  er  seinen  Paß  zur  Visirung  vorzulegen  bat.

5)  Begibt  sich  ein  Reisender  in  eine  der  beiden  Restdengstädte  Stuttgart  oder  Ludwulgsburg,
  so  ist  derselbe  verbunden,  seinen  Poß,  wenn  glelch  dieser  berells  bei  seinem  Eintritt
  in  das  Khnigreich  olstrt  worden  ist,  der  Könlgl.  Ober-Pollzel-Direction  zur  Elasicht.
und  unentgeldlichen  Beurkundung  zu  übergeben.

4)  Verläßt  ein  Fremder  das  Könlgreich,  so  bat  derselbe,  wenn  er  mit  der  Yost  oder
Mletbpferden  reist,  selnen  Poß  bel  dem  letzten  Postomt,  wo  er  die  Pferde  wechselt,  eder
den  Postschein  lbest,  oder,  wenn  er  sich  eitzener  Pferde  bedient,  bel  dem  Grenz  Zollamte
abermals  vorzulegen.

5)  Ausländer,  welche  sich  über  vier  Wochen  in  dem  Königrelche  aufgehalten  haben,
bedürfen,  wenn  sle  dasselbe  verlassen,  eines  neuen  Passes,  welscher  entweder  von  dem  Oberbeamten,
  In  dessen  District  ste  sich  aufgehalten  haben,  oder  von  dem  Gesandten  desjenigen
Hefes,  dem  der  Relsende  als  Unterthan  angehdrt,  auszustellen,  und  in  dem  einen,  wie  in
dem  andern  Falle,  von  dem  Kbönigl.  Mlnisterium  der  auswärtigen  Angelegenheiten  zu  beurkunden,
  ohne  diese  Beurkundung  aber  so  wenig,  als  der  von  dem  Fremden  bel  seinem
Eintritt  in  das  Kdnigrelch  mugebrachte,  und  darch  dessen  längeren  Aufenthalt  unbrauchbar
  gewordene,  Pah  von  den  Grenz-Post=  und  Zollämtern  zu  respektlren  ist.

Siuttgart  den  5.  Jan.  1813.
Kbnigl.  Minlsterium  des  Innern  und  der  Polkzel.

Dekret  der  Kön.  Sectien  der  Steuern,  die  Fertigung  der  Lehens-Veränderungs-Vrrzeichnisse
  betr.  d.  d.  7.  Jan.  1812.

Da  mehrere  Stadt=  Amts=  und  Gerichtsschrelberesen,  welchen  In  Gemäßbeit  §l.  53.  1)
der  neuen  Tar-Ordnung  die  Fertigung  der  Lehen-Weränderungs=  Verzelchnisse  obliegt,
diese  Verzeichnisse  den  betreffenden  Cameralämtern  bleher  zum  Thell  gar  nicht,  zum
Dell  unvollständig  übergeben  haben,  und  da  zugleich  in  der  Kosten.  Anrechnung  für  dlese
ð*  eine  große  Verschledenhelt  berrscht;  se  werden  hlemit  folgende  Vorschriften  ertheilt:

½)  Die  Verzeichnisse  der  in  jedem  Cameralamts-Distrikt  das  Jahr  bindurch  veorgefallenen

  Lehenzertrennungen  und  Besiostands-Veränderungen  sind  nicht  von  den

Schultheißen-Aemtern,  sondern  von  den  Stadt=  Amts=  oder  Gerichtsschreiberelen

jzu  verfertigen.  Sie  müssen  die  den  Dar-Ansatz  bestimmenden  Verhällulsse,  wie

solches  pag.  8"  der  Tar-Ordnung  vorgeschrieben  ist,  genau  enthalten.  Für  dieses

Geschäft  dürfen
2)  weder  Diäten,  nech  Reise=  und  andere  Kosten,  sondern  blos  ein  Blattgeld  von

drei  Kreujer  angrechnet  werden.  Dagegen  wird  es
        <pb n="19" />
        17

5)  den  Amtsschreiberelen  freigestellt,  die  Verzeichalsse  und  Auszüge  zugleich  mit  dem
Steuer-Sasz  zu  verfertigen,  in  welchem  Falle  die  kehens-  Veränderungen  2c.  erst  in
die  Tax-Rechnung  des  folgendes  Jahrs  aufgenommen  werden.

Stuttgart,  den  7.  Jan.  1812.

Decret  der  Königl.  Section  der  Steuern,  Stempel-Administrations=  Gegenstände
Pro  1812  betr.  d.  d.  7.  Jan.  1817.  -

UutckBezlebungaufdiefrüherenAnokdnungenInStempel-Administkqtlons-Angelei
genheiten,  und  namentlich  auf  die  Vererdnungen  vom  16.  Nov.  1816  (Staats=  und  Reg.
Bl.  Nr.  50.  p.  504,  505)  und  vom  36.  Nov.  1810  (Staaks=  u.  Reg.  Bl.  Nr.  57.
p.  518,  519)  wird  hlemt  folgendes  bekannt  gemacht:  5

1)  Alles  Stempel-Papier  vom  Jahr  ###r  nebst  den  Stempel-Druckschriften  muß  bis
den  letzten  Jan.  18125  zum  General-Stempel-Amt  gegen  die  vorschriftsmäßige  Vergütung
  eingesendet  werden,  indem  nachher  keine  Vergütung  mehr  statt  sindet.

2)  Um  allen  Beschwerden  über  schlechtes  Stempel-apler  vorzubeugen,  wlrd  es  nicht
nur  gestattet,  sondern  ausdrücklich  verordnet,  daß  alles  unbrauchbare  Stempel=  Papler
an  das  General-Stempel-Amt  elngeschsckt  werde,  wo  es  gepräft  werden  wird,  und
wenn  dle  Beschwerde  über  schlechte  Qualliät  sich  gegründet  zeigr,  auf  Kosten  des
PaplerFabrikanten  der  Ersatz  ohne  Kosten  des  Empfängers  geschehen  foll.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.
Den  8.  Jan.  18  12  wurden  geschieden:

*)  Marla  Barbara  Bauer,  von  Pfullingen,  Reutlinger  Oberamts,  geb.  Kemler,  von
Bronnenweller,  desselben  Oberamts,  Kl.,  von  Joh.  Jakob  Bauer,  Bürger  zu  Dfullingen,
Bekl.  ex  cap.  adulterii,  unter  Verurthellung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

)  Georg  Matthäus  Kapp,  Bürger  und  Weingärtner  zu  Meustadt,  Walbllager
Oberamts,  Kl.,  von  Restna  Barbara,  geb.  Unger  von  da,  Bekl.  er  cap.  qussi  desert.
unter  Vergleichung  der  Kosten.

5)  Ludwig  Frledrich  Schmid,  Bürger  u.  Weber  zu  Schanbach,  Connstadter  Oberamts,
  Kl.,  von  Marla  Agnes,  geb.  Messinger,  von  Alchelberg,  Schorndorfer  Oberamts,
Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Wergleichung  der  Kosten.

 

Se.  Könlal.  Maj.  haben  vermbg  allerhöchster  Resolution  vom  9.  Jan.  den  blsberigen
  Cameral-Verwalter  Müller,  von  Helligkreuzthal,  zum  Rechnungsrath  bei  der
Kbonigl.  General  =  Staats  -Kasse,  und

vermbg  allerhhchsten  Reseripts  v.  11.  Jan.  den  blsberigen  Oberzoller  u.  Obergeelser
Fenninger,  von  Creglingen,  zum  Cameralverwalter  in  Helligkreuxzthal,  und  dagegen

den  sellberigen  Oberacciser  und  Oberumgelder  Luj,  von  Mereshelm,  zum  Obergoller
und  Oberacciser  in  Creglingen  zu  ernennen  allergnädigst  gerost.:
        <pb n="20" />
        18

Se.  Konigl.  Maj.  haben  vermdg  allerhochsten  Rescripts  vom  10.  Jan.  dem  Rath
und  Amtmann.  Pfäfflin  zu  Romelehausen  wegen  seiner  50  Jahre  lang  treugeleisteten
Dlenste,  so  wle

vermdg  allerhöchsten  Reseripts  vom  15.  Jan.  dem  Stadtpfarrer  Schmid  zu  Nagold
aus  Veranlkassung  seines  Amts-Jublläums  zum  Bewels  der  allerhchsten  Zufriedenhelt
mit  selnen  treugeleisteten  Diensten  das  kleine  Kreuz  des  Kinigl.  Cloll-Verdleust  -Ordens
gucdigst  verliehen.

Se.  Könlgl.  Maj.  haben  allergndlast  geruhr,

vermög  allerhbchster  Resolurlon  vom  11.  Jen.  dlie  evangellsche  Pferrel  Enderspach,
Dibcese  Schorndorf,  dem  Pfarrer  M.  Wiedersheim  zu  Iptlagen,  und

verm#g  allerhbhsten  Reseripts  vom  15.  Jan.  das  evangelische  Dlaconat  Winterbach,
Did#cese  Schorndorf,  dem  Präceptor  Maier,  zu  Walblingen  zu  übertragen,

die  kathollsche  Stadtpfarrei  Waldsee  dem  Caplan  Wihrle  daselbst,  und  dle  dadurch
erledigte  Stelle  eines  Caplans  in  Waldsee  dem  Erxconventual  des  Wengen  Klosters  in
Ulm,  Robert  Lungner,  zu  verlelhen,  so  wle

dem  zur  katbollschen  Patronat-Pfarrel  Oggelsbeuren,  Oberamts  Epingen,  nominirten
Caplan  Anton  Grayge  In  Obermarchthal  die  allerbchste  Bestärlgung  zu  ertheilen.

Se.  Köünlgl.  Maj.  haben  durch  ein  allerhchstes  Derret  vom  5.  Jan.  die  erlediete
Bau=  Jnspectors-Stelle  in  Stuttgart,  dem  Gottlob  Baumgärtners  von  Ludwigsburg
zu  übertragen  allergnêdigst  gerubt.

 

Der  Rechts-Candidat  Johann  Michael  Frik  aus  Ulm  ist,  nach  erstandener  Prüfung,
zum  Kbnigl.  Advecaten  aufgenommen,  in  dieser  Eigenschaft  verpflichtet,  und  bel  dem
Kiaigl.  Ober-Trübunal  #mmatriculirt  worden.  Tählngen,  den  27.  Dec.  1811.
        <pb n="21" />
        Nro.  4.  1  8  12.  1
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  235.  Januar.

 

 

Köonigl.  Verordnung,  die  Prüfung  der  Supplicanten  um  Erlaubniß  zum  Stndium  der  Rechts-Wissenschaft,
  der  Cameral-Wissenschaft,  der  Arzneikunde  oder  der  Chirurgie  betreffend.
Se.  Königl.  Maj.  haben  vermög  allerhbchster  Resolutlon  vom  3.  dleses  Monats
verordnet,  daß  6  *  4½  Z„
1)-die  durch  dle  neuen  organischen  Gesetze  der  Unlversität  Tübingen  vergeschriebene  Prüfung
  der  Supplicanten  um  Erloubniß  zum  Studium  der  Rechtswissenschaft,  Arzneikunde
  oder  Cameral-Wissenschaft  jährlich  zweimal,  das  einemal  vor  Ostern,  das  anderemal
  vor  Michaelis  vorgenommen,  blezu  jedesmal  ein  Termin,  am  welchem  alle
(vermbge  des  Standes  ihrer  Eltern  vom  Studderen  nicht  ausgeschlessenen)  Supplicanten
  hier  in  Stuttgart  zu'  erscheinen,  und  der  Präfung  sich  zu  unterwerfen  haben,
bestimmt,  und  das  Resultat  sodann  Sr.  Königl.  Maj.  zur  allerhbchsten  Entschliessung
  vorgelegt  werden  soll.  41  .

2)  Alle  diejenigen,  welche  die  Chlrurgle  entweder  alleln,  oder  in  Verbindung  mit  der
innern  Heilkunde,  als  boͤbere  Wissenschaft  und  in  der  Absicht,  nach  geendigten  Studien,
  zu  disputiren,  und  den  Gradum  eines  Doctoris  Chirurgiae  anzunebmen,  studieren
  wollen,  baben  sich  der  angeordneten  ad  1)  genannten  Pruͤfung  zu  unterwerfen.

Diejenigen  Supplicanten  um  Erlaubniß  zum  Studlum  der  Cbhirurgie  hingegen,
welche  zuvor  dle  Kunst  bel  elnem  Chirurgen  zunftmäßig  erlernt  haben,  und  die  Universitct
  nur  zu  dem  Ende  noch  zu  besuchen  wünschen,  um  daselbst  elnen  oder  den
andern  wissenscheftlichen  Cursus  zu  ihrer  Vervollkommnung  zu  machen,  sind  der  angeordneten
  strengeren  philolegischen  und  wissenschaftlichen  Prüfung  ulcht  unterworfen,
sondern  sle  haben  ihre  Fähigkelt,  akademische  Vorlesungen  mit  Nugzen  besuchen  zu?
können,  entweder  durch  gloubbafte  Aitestate  von  bffentlichen  Lehrinstltuten  zu  bescheinigen,
  oder  wenn  dles  nicht  hinreschend  geschehen  wäre  elne  Prüfung  durch  besonders
  ernannte  Examinatoren  zu  erstehen.  *  *  .  »

Nach«geendlgtemSmdiemJahkenAuf-sehdiejenigeas«de«rselb·en;-welchc"vekinbges!
des  Standes  ihrer  Cliern  vom  Studieren  nicht  ansgeschlossen  sind,  wenn  sle  ulcht  dle
strengere  Prüfung  der  hbheren  Classe  von  Studierenden  erstehen  kbanen,  nach  der
Vorschrif;  des  f.  9.  der  Instrurtlon  des  Medlchnal-Departements  zu  behendeln,  un
sollen  daher  in  der  Junftverbindung  blelben.  «

3)  Haben  Se.  Königl.  Maj.  verordnet,  doß  Söhne  von  Vätern  aus  den  nledern
Volks-Klassen  blos  zum  beschränktern  Studium  der  Cbirurgle,  als  gemeine  Chirur-=ßen,
  und  zu  der  desbalb  angeordneten:  Prüfung  zugelassen  werden  sollen
        <pb n="22" />
        Dle  in  Gemäßbeit  dleser  allerbbchsten  Verordnung  vor  Ostern  zu  haltende  Präfung  derjeulgen,
  welche  sich  der  Rechts-Wisse  schaft,  der  Cameral-Wissenschaft,  der  Arznelkunde
oder  dem  bberen  Studium  der  Chirurgie  zu  widmen  wünschen,  wlird  im  Jahr  1872,  %
wie  könftig  alle  Jabre,  an  dem  Dienstag  nach  dem  Sonntage  kátare  vorzenommen,  wegen
des  Termins  zur  Prüfung  vor  Michgelis  aber  das  Nähere  selner  Zelt  noch  besonders  bekannt
  gemacht  werden.  .

Diejenigenun,wecchezudiesenPsüfungensugelassmsuwerdenwünschemhabenskch
deshalb  jedesmal  wenigstens  4  Wochen  vor  dem  Tage  der  Pruͤfung  bei  der  Koͤnigl.  Ober-Stmudlen=
  Direction  zu  melden,  und  in  den  zu  diesem  Ende  einzurelchenden  Erhlbitls  namentlich
  felgende,  theils  durch  oberamtliche  Belberichte,  thells  durch  sonstige  Urkunden  zu
verisicirende  Data  anzugeben:

a)  ihren  eigenen  vollständigen  Namen,  Jahr,  Teg  und  Ort  der  Geburt;

b)  den  vollständigen  Namen,  Stand  und  Aufentbaltsort  des  Vaters;

P)  die  ndthigen  Notlzen  über  ihre  seltherige  Laufbahn;  in  welchen  Hauptfaͤchern  sie  blsber
  Unterricht  genossen  haben,  und  auf  welchem  Institut  und  in  welcher  Classe  eines
solchen  Institats  sie  sich  dermalen  befinden?

d)  welchem  Studlum  sie  sich  auf  der  Unlversität  zu  widmen,  und  bis  wann  sle  letztere
zu  bezlehen  wüaschen.

Zugleich  haben  sle,  um  s#ch  vorldusig  wegen  ihrer  Wärdigkelr,  zu  der  Prüfung  zugelasen
  zu  werden,  zu  leglllmiren,  Zeugnisse  der  Vorstände  der  ven  ihnen  frequentirien  Lehr-Jastltute,
  wenigstens  desjenlgen,  auf  welchem  sie  sich  dermalen  besinden,  wie  auch  nach
Besch#senheit  der  Umstände  ihrer  sonstigen  Lehrer,  über  ihre  Kenninisse,  und  ihre  slitliche
Aufführung  beizubringen.

Diese  Zeugnisse  ind  den  Suppllkanten  verschlossen  zu  geben,  und  so  den  Exbibltls
beizulegen.  #

D  Alle,  welche  auf  ibre  Erblbita  nicht  ausdrücklich  elne  abschlägige  Antwert  erhalten,
baben  sich  an  dem  zur  Prüfung  bestimmten  Tage  morgens  Früh  7  Uhr,  mit  den  zu  den
philologischen,  mündlichen  und  schriftlichen,  Prüfungen  erforderlichen  Büchern,  im  hlesigen
Khn.  Gymnaslum  einzufinden,  nachdem  sle  slch  Tags  zuvor  bei  dem  Rector  gemeldet  haben.

Diejenigen,  welche  zu  dem  beschränkteren  Studlum  der  Cblrurgle  zugelassen  zu  werden
wünschen,  haben  sich  deshalb  glelchfalls  bei  der  Königl.  Ober-Studlen-Direction  zu  melden;
  sle  zelgen  wegen  ihrer  persbulichen  Verhältnisse  im  Ganzen  eben  die  obenbemerkten
Notlzen  unter  oberamtlichem  Beiberlcht  an,  und  bringen  insbesondere  zugleich  auch  die  nd.
chigen  Attestate,  thells  über  ihre  Kenntnisse,  nach  Maßgabe  der  Bestlmmungen  der  obigen
  allerhbchsten  Verordnungen  ad  #)  tbells  über  ihr  sietliches  Verhalten  bel.  Stuttgart,
den  6.  Jan.  1812.  Köon.  Ober-Studlen-Direction.

Bestrafung  eines  entwichenen  und  wiede  beigefsangenen  Correctionärs,  und  mehrerer  in
Räcksicht  auf  dessen  Entweichung  sirasbarer  Personen.

Se.  Konigl.  Mözj.  haben  nach  vollfährter  Untersuchung  gegen  den  aus  dem  Arbeltsbaus
  zu  Markgrningen  entwichenen,  nachber  aber  wieder  beigefangenen  Korrectlonär  Talgel,
  von  Derendingen,  Tübinger  Oberamts,  und  andere,  welche  in  Räcksscht  dieser  Enkweichung
  sich  einer  Nachlätigkeit  oder  sonst  einer  Vergehung  schuldig  gemacht  haben,  zu
vcterdnen  geruht,  doß  vô
        <pb n="23" />
        21

1)  gedachter  Korrectlonaͤr  Talgel  auf  unbestimmte  Zeit  in  das  Zuchthaus  zu  Gotteszell
  gebracht,  und  alle  Jahr  über  dessen  Benehmen  Berlcht  erstatter,  sodann

2)  der  Thorwarth  Mutz  zu  Markgröningen,  welcher  den  Flüchtling  zur  Mltternachtszeit
  zum  Stadtthor  hinaus  gelassen,  mit  2  tägiger  Incarreratlon,

5)  der  Schulthel  Hoeneß  zu  Erofingen,  Reutlinger  Oberamts,  gegen  welchen  bel
dleser  Gelegenhelt  eine  Verfehlung  in  Rücksicht  eines  Gewehrs  erheben  worden,  mit  elner
Geldstrafe  von  drei  klelnen  Frevlen,

von  den  übrigen  Schuldhaften  aber,  welche  durch  Beherbergung  oder  anderwirtige
  Unterstützung  des  Entwichenen  mehr  oder  weniger  sich  vergangen  haben,

4)  der  Schulmelster  Frik  zu  Erpsingen  mit  vierwbchlger  Thurnstrafe,  —

5)  der  Bauer  Wendel  Brlegel  daselbst  mit  vlerwöchiger  Festungsstrafe,

6))  das  Ehewelb  des  Briegel  mit  olerzehntägiger  Thurnstrafe,

7)  der  Bürger  Joh.  Adam  Laupp,  ven  Derendingen,  mit  olerwöchlger  Festungsstrafe,

6)  dessen  Chewelb  mit  olertägiger  Incarceration,

9)  der  Schäfer  Mayer  zu  Hirschau  im  Oberamt  Rottenburg  mit  sechstägiger,  und

10)  dessen  Eheweib  mit  dreiigiger  I'carceration  belegt,  endlich

11)  der  selt  dem  11.  Nov.  1311:  in  Verhaft  flaende  Daglbhner  Kittel,  von  Hleschau,
  in  dessen  Hause  Tasgel  wieder  beigefangen  worden,  statt  der  Strafe  noch  biszum
  :1.  Jan.  im  Arrest  behalten  werden  selle.  f

EowlrddlesesmlkdekBemerkungdffentllchbekanntgemqcht,daßdasinAnsebung
desEntwlchenenselbstergangeneEkkenntnlßbereitsimNov.v.Jah-szumVollzug·"g-.
bracht  worden  ist,  die  uͤbrigen  neuerlich  erfolgten  Straf-Verfuͤgungen  aber  nunmehr  durch
die  den  Schuldhaften  vorgesetzten  Oberaͤmter  werden  vollstreckt  werden.  Der  Bestrafung  des
Hausmeisters  und  des  Krankenwärters  lm  Arbeltshause  zu  Markgröulugen,  welche  ssch  bei
bel  der  Talgelschen  Entwelchung  glelchfalls  verfehlt  haben,  ist  schon  früher  (Staatsblatt
von  1811.  Nr.  57)  Erwähnung  geschehen.  Stuttg.  den  20.  Jan.  1317.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen-Den
  15.  Jan.  16  15  wurden  geschieden:

1)  Johann  Thomas  Schulihelß,  Burger  und  Mezger  zu  Denkendorf,  Eßlinger  Oberamts,
  Kl.,  von  Frlederlka  Gottliebin,  geb.  Kang  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter
  Vergleichung  der  Kosten.

2)  Regina  Schelble,  geb.  Restele  von  Weil  im  Schbnbuch,  Böbblinger  Oberamts  Kl.,
von  Johann  Schelble,  Cempagnie-Chirurgus  bel  dem  Kku.  inlen=  Infanterle-Regiment
Nr.  4.  ans  Weil  im  Schönbuch  gebürtig,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurthellung.
des  Beklegten  in  die  Kosten.

5)  Wurde  die  Ehe  zwischen  Ursula  Behringer,  von  Langenau,  Alpeker  Oberamts,
geb.  Gerstlauer,  von  Grtingen,  desselben  Oberamts,  Kl.,  und  Jakob  Bbbringer,  Bürger
und  Mäller  zu  Langenau,  Bekl.  er  cap.  impot.  annullirt,  unter  Vergleichung  der  Kosten.

Se.  Königl.  Maj.  haben  durch  eln  allerhbchstes  Decret  vom  17.  Jan.
9  den  Second-Lieutenant  Seiferheld  vom  Cavallerie,  Regiment  Nr.  5.  Dragoner
ronprinz
den  Premler-Lleutenant  Remshard's  vom  Jäger-Batalllon  Rr.  2.  von  Neufer,
        <pb n="24" />
        21.

die  Second-,leutenants  Klingler  und  Kenner,  vom  lelchten  Infankerle-Batalllon
Nr  von  Skmaser  und-Jäger

  vom  Fußbjäger-Batalllon  Nr.  3.  von  Neufer,  sodann

durch  eln  allerhbchstes  Decret  vom  16.  Jan.  den  Second-Eleutenant  Rabus  von  der
s  Batterle  zu  Rlitern  des  Mllitair-Verdienst-Ordens  zu  ernennen  allergnädigst
geruht..

Se.  Königl.  Maj.  haben  auf  das  am-  16.  d.  M.  abgehaltene  Kapitel  des  Königl.
Ctoll-Verdienst=  Ordens:  vermög  allerhöchster  Resolutkon  vom  17.  d.  Mon.  dem  Deran
Reuchlin  zu  Bbbliagen  und  Cameraloerwalter  Clemm  zu  kaufen  das  kleine  Kreuz  dieses
  Ordens  allergnädigst  verliehen;  sodann  auch  bei  dleser.  V.ranlessung.

dem  Ober-Tribunal,  Rath  Pfizer.  zu  Tübingen,

dem  Cr'ulnol-Tribunal-Rarb  Heuchelin  zu  Eßlingen,

dem  Ober-Reg.  Rath  und  Ob.  Conslstorlal-Rath.  Stadt-Director  Wächter,

dem  Prälsten  Abelizu  Schbunhal,  und

dem  Ober-Conslstorial-Assessor,  Hof-Caplan,  dAutel,  das  kleine  Kreuz  des  Könlgl.
Clull-Verdienst-Ordens  allergnädlest  zu  ertbellen  geruht.

Vermdg  allerbbchsten  Reseripts  vom  :-.  Jan.  haben  Se.  Kbigl.  Maj.  dle  erledlgte-
  Acclsschreibers-Stelle  in  Ulm.,  dem  vermallgen  Stadtgerichtsschreiber  Keller  daselbst
allergnädigst  äbertragen.  «

Se.  Könlal“.Maj.  haben  den  Ober-Pollzel=  Commissalr=  Esenwein  zu  Stuttgartvdon
  der  actioen  Dlenstleistung  gnädigst  dispensirt,  und  am:  dessem  Stelle  den  Polizel-Aktuar
und  Kasster  Kollermann  zu  Ulm-  zum  Ober-Polizel  =  Commsssalrzu  Stuttgart  ernennt,
die  erledigte  Acruars,  und  Kasster  Stelle  zu  Ulm  aber  dem  ollzel-Actnar  Bührlen,  von
Nbrdlingen,  gnäádigst  übertragen.  Den  13.  Jan.

Verm#g  allerhbchsten  Reseripts  vom  2:7.  Jan.  haben  Se.  Kbnigl.  Mejest.  aller
gnädigst  gerubt,  dem  Dekon  Dbtschmann  in  Hall  die  allerunterthänigst,  nachgesuchte:
Dtenst-Entlassung  mit  einem  Ruhe-Gehalt  zu  ertbellen;  und

vermbg  allexhochsten  Reseripts  som  .  Jan.  die  evangelische  Pfarrei:  Bergfelden,  Dldcese
  Bälingen,  dem  Vikar  Harter  ju  übertragen.

Se.  Königl.  Maj.  hbaben  vermdg  allerhbchsten  Decrets  vom  13.  Jan.  deinm  Postbalter.
  Mau  chet  in  Buchau  zugleich  die  dortige  Post:  Expedition  allergnädigst  zu  übertragen
  geruht..

Stutrtgart.?  Bei  der  Khulgl.  Ser#en  des  Medieinalwesens  wurde  nach  erstande
ner  Prüfung  und  geschehener  Verpstichtung  dem  Cblrurgen  und  Geburtshelfer  Franz  Anton
Chrismar  zu  Ihßny,  Oberamts  Wangen,  die  Erlaubuiß  zur  medleimschen  Praxls  erthellt.
Den  35.  Jan.  1812.

Stutrgart.  Aus  Auftrag  Königl.  Relchs-General-Ober,  Post-Direction  wird  dem:
Publikum  biemit  bekannt  gemacht,  daß  die  Brief=  und  Postwagen  =  Tarlffe  auch  die  Mellenreiger
  des  hioslgen  General  Pestamts  bel  dem  Eingang  in  die  Post:  Buͤreaux  dahler  ausgebängt
  seyen,  und  jeder  Aufgeber  von  Brlefen  oder  Paketen  dleselbe  elnsehen  könne.  Den
16.  Jon.  1813  Khnigl.  General-Postamt.
        <pb n="25" />
        Nro.  5.  1  8  1  .  25

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs«  Blatt.

——

Donnerstag,  30.  Januar.

 

Eine  provisorische,  für  gegemwärtige  Zeit  eingerichtete  Medikamenten-Tare  betreffend.
d.  d.  26.  Jan.  1872.

Da  dle  gangbaren  Artlkel  der  Medlkamenten  neuerdings  durch  die  Handels-Verhält
allsse  eine  große  Verschledenheit  in  den  Ankaufs-Mreisen  erlelden,  so  wird  hiemit  nach  Allerhbchster
  Genehmigung  und  in  Gemäßbelt  der  Kbnigl.  Mericinal-Instruktlon  h.  15.  für
die  gangbaren  und  tbeureren  Arzneimlttel  nach  den  jetzigen  Verhältnissen  die  angeschlossene
proolsorlsche  Medikamenten-Tare  festgesetzt,  und  zur  allgemeinen  Nachachtung  für  alle
Apotheker  im  Kbulgreiche  bekannt  gemacht,  auch  zuglesch  verordnet,  daß  den  Apotbekern
bei  größeren  Zahlungen  für  die  in  dffentlichen  Kranken=  und  Armen=  Häusern  abgegebene
Arznelen  ein  Sechstbell,  bei  dffentlichen  Epldemle-Kosten  ein  Siebentheil  von  dleser  vorgeschrlebenen
  proolsorischen  Medlkamenten  =  Toxe  abgezogen  werden  solle.  Stuttgart,  den  16.
Jan.  1317.  HKdnigl.  Section  des  Medleinal-Wesens.

 

Provolforische  Tare  für  Medlkamenten  von  Echter  und  bester  Qnalltät.  Dile  hler  nicht
genannten  Artikel  behalten  elnstweilen  die  Tare,  welche  in  dem  Ac.  1756  gedruckten  Verzelchniß
  bestimmt  ist.

1  Pfund.  12  Loth  /1  Loth  1r1  Quint  Gran.
kr.  kr.  kr.  kr.
s·“

  

Acetum  camphoraunmnmn  60
lavendulese  .  3
ocdoralum  ofslicinale  10
—  rubi  idaei  cum  saccharo  6
—  SSasilliticum  ..  4
—  vini  commune  ...  1
—  —  destillalum  "  6"“  ·  *  4
        <pb n="26" />
        Acidum  phosphoricum  pro  usu  medic

—  concentratlum.

Alcaii  mineralc  siccum  ...

—  minerale  Dhosphorstum  *„

—  volatile  sicoum..  .  ..

Aloe  hepatica  pulverisata.  .  ..
—  succotrina  pulverisata  ...

Amylum  .  ..  ......
Amygdalueumame.,.....
—  dulce-.......
Aniimoniumcruclum,pulv.8rol·s.
—  —  alcoholisatum
Arcanum  duplicanm
Axungia  porei  ....

Aqua  deslillala  cescarillae  ..
—  chamomillae  anisata  cum  spiritu  vini
PDaraln  ·
cinamomisimplex....
—  ßcydoniata

—  vinosa,  spirikuosa
fl.  aurantior.  s.  naphae
lanrocerasss
picea  ex  tempore  parata.  ..
vegeto-mineralis  s.  Goulardl

Balzamum  arcell
eopaivra  *
ophthalmicum  st.  Vves  ..
#podeldoch
Peruvianums.  indicum  nigrum
vitae  externum.  .  .  ..
—  Ilollmanni  .
ntlnerariumscgetabile

s.  Liquor  vulnerarius  Dirpelir
Borax  pulverissat.  .
But)rum  Caasoan

1111111

Calk  salttaaa
Camphora  .....
Cantharides  pulverisatas  .....

tPfund.

36kr.
1  fl.
1  fl.  12  kr.
1  fl.  S0  kr.

Zkr.
kr.

 

 

 

2  Loth  Loth  1  Quint.'
kr.  kr.  kr.
6
12
6
12
16
6
6
2
4
2
2
4
4
5
2
3
6
8
10
6
12
1
1
8
12
2
6
12
4
16
4
8
18
1
24  8
16  6

 

 

 

1  Gran.
#ir.
        <pb n="27" />
        Capila  papaveris  incis
Pulverisala

—  —

Carbo  pulverisato-Cardamomum
  minus.  *i  ..
cancacptngues..  .«

canopbylltoromaltct  pulveris.  .
Cassia  lignen  pulverisallln
Cosloreum  moscoviticm  .
—  canadense  s.  onglcum?
Caulerium  polentiale  millus  s.  sutorianum
—  Bernardl  -
Ceratum  saturni  rite  pracparatim
Coccionelle  .
Collapiscium  s.  Iehtyocolla  ·...
Colocynthis  pulverisasa
Colophonium  succinamnmn
Cortex  cascarillae  pulv.  gros.

—  aleoholisatus  ..
cinamomi  sinensis  pulv.  Gross.
—  alcoholisatli.  ..

—  longis.  aculipulv.  gross.

—  oalcoholls.
clunde  elect.  puv.  gross.

—  aaldcoholisal.

—  regins,  pulv.  Gross.

—  alcoholisat.
granatomm  pomorum  elcbt.  bar
Digni  sossolrras  pulwv.  gr.#8.

—  alcoholisat.
salicis  fragilis  paoll.
Eimarubae  pulv.  gross.

—  aalocoholisat.
ulmi  «-Winteranus,
  pubv.  gross.  ..

—  alcoholisat.  ..  .
Cremor  tarlari  solubilis  s.  boraxalus
Crocus  austriaoks
—ie  —  Pulverisat.

111111111111111111

 

1  Pfund.  2  Loth
kr.

36  k.

 

 

1
2
2

i
—

—

 

10

16

36

16

24

 

L

1  Loth  **  1  Grau.
kr.  kr.  kr.
        <pb n="28" />
        26

Quhehae  2
Cuprum  ammoniscale  —

Daciyli  enncleail.

Elacosaccharum  anisl  ....

—  cinamoommm
–  gi  Per  allricch.
—  benicell

menlhac  Diperite

Elixir  acidum  Dippelii  ......

—-acdumllullust....

  .
parossoncum  s.0pu  benzoica,  8.
rTinci  opii  ammoniacal.  (Dharm.
Edinb.  Londinens.  et  Borussicae)
pecetorale  danieum.  .  ..

stomachicum  WVhyttii.  .  ..

Electuarium  thebaĩicum  .  .  .
Empastrum  album  cochum  et  simillia.  .

llllllllllll

outmcssnum  l«iltnburg.  ..
demnmomac0..  .
ciculae  cum  ammoniaco
consolidans  Schmuckeri
de  CUumion
diachylon  simbler
comloosilum  ..
diaphorct.  Aynsieht:  ..
merenriale  ...

deMsmo-....

vesicatorium  ossic.  ..
—  perpetuum  s.  Janini

Emulsio  amydalina  salurata  sine  Saccharo

violala  Al#nsichlii.

Essenlia  absynthif  compsil

aromalica  vill.  Tinclura
assae  soetidae  .....
l)cn70c-s«simplc)k...—..
c.ism-"illuv..  .·
Caslorei  moscoviuci.  ....

(

1  Pfund.

2  Voth
kr.

1  Loth

1  Ouint.]  1  Gran.
kr.  kr.

 

 

1  fl.

—

 

4e½1%  ½

 

—
——————————————

SSe

 

12

 

gr.  ij.
1

kr.
        <pb n="29" />
        257
1  Pfund.  1  2  deb  ·dorh  [#m-  Zuim  1  Gran.
—  —  —

Essenlia  chinae  simpleer  .  «  L  td  ,
-corltcnmoukonuornncc.  vino  I  -  J  «
malvalico  ..  ...  .  1  8f
—  myrrhae  sine  alci  «  1  8
—  vvalerianage  simpllee  s--  -  4  4
—  conmnposita.  .  .  1  10
Exlracium  aconili,  e  succo  paratllm  is  «
—  aloes  aquosum  .  .  ..  J  J  -.
arnicae  slorum  .  .  .  J  «
hcsllkulonnoctssncco  pplums  F
calami  aromolici..  .  .  s  ·
c.tzcast«lhc.....·7  Z  III-I

chimsumilluo......  .
chtslitl()nii«......s"

chinag  .....  4
columbo  radicis  .....  ."  -1  «
conii  macnlall  e  succo  !  6
corlicum  aurantion  J  Z

dulcamarne  .  ...,  «  J
graminis  liquicum.  ...·k  H  USY  J
Frultolcte....·..."  ’  «  I
hyoscyitminigri....I  ;-lackucac
  virosse  versee  «  .  127
ligni  campechensis  ...--  4

ligni  duassie  I.  2

millesolii..
myrrhae  aquosum.  .  .
nneis  vomice
nucum  juglandim

#
esecbsneeSSrn  Sdoreao  Q

—16111111111111111111111

 

 

 

 

 

oPpü  aquonaana  r
polygalae  amaroe..  .  1  s
komm-umoumnltorumim-F  ;  ·  z  «
malum-sum  ....  ;  J  ;  "  4
—.  salurni  concentrahm  *5  4
—1  seilloe  imeitime  .  «-  6  6
—  tarasagi  Hnim  «  6.2  *
—  —!  ziccum  ....;·  :  12  4
Faba-  pichurim  lohg  gd  palll.1  —  4
        <pb n="30" />
        28

 

 

 

 

 

1  Pfund.  2  Loth  „:  Loth:  Quint.]  1  Gran.
.  tin-sh-  kr.  kr.
Perrum  muriatieum  per  inspiss  ssalionem  -«  ·
paralum..  -  6
Tlavedo  corlicum  #auramtiorum  pulweri-  '
sata  12
Flores  arnicae  conhdhdäds.  2
—  —  pulverisat.  4
Flores  cassise  DpD  4
—  chamomillae  romanne.  ..  2
—  —  vulgaris  1
—  sulphuris  lole  4
—  verbosenss  4
—  ziien  4
Folia  auranlionnyn  .  .  ..  2
—  Sennac  elecl.  inlenreaa  8
—  —  ulerisat.  12
—–—  parrsssaeee  —  6
Folliculi  sene  6
Glandes  duercus  lostae  ei  Pulveris.  24  kr.  1
Graphites  passaviensis  pur.  alcoliolis..  4
Gummi  ammoniacum  depuralum  pulverisalhln
  8
—  oarabicum  pulveris.  6
—  ossa  loetfda  pulveris.  10
—  benzoes  pulveris.  12
—  elasticum....  .  ..  12
—  elemi  pulveris.  ·  20
—  Gaoalbanum  pulveris..  ..  110
—  guajaocum  pulveris.  2
—  gaultae  pulverisat.  20  gr.  vj.
—  lino  pulverisat.  ...  2  1  kr.
—  mastliches  elect.  pulv.  ..  16.
—  myrrhae  elect.  pulveris.  ..  12
—  olibanum  electum  pulveris.  s  6
—  sandaraca  pulveris.  ......  8
—  shrax  calamilha  pulvy.  .  ..  ·  6
—  —  liqnicaa  ..  6
—  lrvagacanlha  elecrt.  -  16
—  —  pulveris....  10
        <pb n="31" />
        Telminthochöhlön  muscus

11—

llepar  sulphuris  calrarcum  ad  ustim  medicum

  internumpulreri  iß  ·

—  ad  usum  ezlernn.
alcallnum

nerb  ba  chenopodii.  ainhreayoides  6.

tryos  concis.

digitalis  purpulranmelissac

  concis.

millelolii  concis.
sabinac  concis.

1111111111111

serpilli  puhr.  gross.

.  concis.
uvae  ursi

conii  maculati  concis.
Lulw.
byoschami  nigi  Ckoncis.
laclucac  virosac  verge

marrubüt  albi  concis.

menthac  crispac  concis.
—  Hiperiac  concis.
pulveri

salvioe  horiens.  condis.

Dulveris.

bo-·

  O  O
s.  .
I  ·  .
...

—-violaeltstcolondsJaccaeconcts.

lltkotlmesvtvoe..

Infusum  laxalivum  Viennense
Julepium  ee  Camphoro  acelosum

tali  a6ralum  cr)slallisalum.
Lapis  causlicus  ehirurgorum
Laudanum  liquidum  Sdenhani  «

LiebenIslandxcsssconcts..
—ptxttlatus...«.
Ligni  quassiae  rasura..
—  pulweris.

kinimentam  volatile  ollicin.

iguamen  myrrhae  .  .

Liquor  terrae  soliatae  tar  lari

r*

vulnerarius  Thedeni=—

  Beillosi:
—  Stypplicu  Lolll
Alacis  pulveris.

1
*

pulv.

*

garis
«  o
..
.  s
.  I

W

 

 

 

 

 

 

.1Pfund.ELothtkotthuint.th«-m.
.  kr.  kr.  kr.  le.
1  5
1.  ..  8
1fl.  12kr.  .  3
8
5
2
3
2
·  4
2
2
2
3
4
20  kr.  1
2
Zo  kr.  2
24  kr.  1
3
4
2
4
Nr.  1.  bkr.
4
4
6  2
20
8
20  kr  1
3
1  "O  ·  4
I  6
„  4
8
6
2
8
30
        <pb n="32" />
        50

9
aëbrala..

AMlagnesiaalcinala
vilriariomnmm9Y

Mlallhum  Bhordleil  ..
Alanna  elegta

Alcl  erudim

—  llespumalln  .  .

sic  Uiana,  brace  .  Calalzina  .

—r()gittum·...s..
Merctusiusclultic··-...

«

nitrosus
solubilis  ilahnemanni  .
suhlimalus  corhosirus

Aloschus  oplilicialis
—  aknin  ex  vesica  ..  ..
—  obientallz

Mlucilago  gunnni  arabici.  .
—  beminum  chdomiorum  g

Naphtha  aceli  1  ½
—  #rioll  :

Nürum.  dehuralum  Du#eris.  .
—lal)ulnlum  ·

Nuces.

moachalae  pubver  is.
vomicae  pulv.  gross.

Olecnmamwadalar.  dulcium  rec.  par  alum

1111111111

anisi  deslillaiiinnxnm  .  .
asbhalli  desl.
cajehnt.  ..  ....
calxum  ammoktci  dest.  ....
catvt.vensmclsnmlm.«·.
caryohyllorum  aromaticorum.
Cascarillae  dest
cinnamomi  desl.  purum  ommimum:
Heniculi  dest.
liliorum  allior.  coct.
menthae  crishac  desl.,  ..
piperitae  *  ..
nucnmins-Iantlmm»pres,q..
olnammexpronlu

papavcnd....«........

et  similia

 

 

arium  hugliense)

 

 

 

I  Pfund.  D.  2  Loth  f  a  bo
kr.  kr.  —
C  6
«-  -  24
:  «  v  1
10  kr
.  16
18  6.
“  3  2
·  5
5
/1
K.  1
«  2
4
3
k  4
4  .
8
-
i  4
5
6  2

Hgl

 

1  Quint.
kr.

*5

16

2

12

30
43“

1  Gran.

 

 

 

Er  ilj.  rr.

EGrr.  ij.  h.

Br.  ij.  rkr
gr  üij.  rtr.
Br.  i.  #k.

kr.
gr.  j.  12kr.

glt.iiij.itr.

glt.iiij.  ir.
git.  ij.  itr.
Stf.  j.  6kr.

e
Etl.  ju  ##  k
        <pb n="33" />
        31

 

 

1  Pfund.  1  2  Loth  1  Loth  1  Quint.]  a  Gran.
kr.  kr.  kr.  kr.
.□l.
Oleum  olivarum  pro  usu  interno  mediche  «  ,
(l(-pr0nncta·..  1  86
—  rrieini  enress.  .  ·  -«'  lisq
—ronsmnnms  anilios  dest.  pur  um
et  siilia..  .  ..  i  83
—  lerebinthinac  purinm  ;5  2  ·
—valcsrii1nac«(lcsl."...’..  EIEE  rkr
Opium  del’nralurmn  pulveris.  24  G6r.  ij.  itt.
Oxxmel  scillilcum...  3  3
—  simplex.  —.  —.  4J2
Pillulae  allerantes  Piumeri  ..·  -  ·12
—·li.1.s.1mtcaelulln.....  16
—  de  cynoglosso  .  .  NN
—  mercurlales  Plencliii  6
—  dli  st)rae  12  gr.  ij.  u  k#
Piper  albun  ....  116
—  hispanicum  pulveris.  ....  '  4
—  pnigeien  6
Pulpa  Casstooo  8
—  Dprunonn  4
—  lamhrindorrn  1  6
Pulvis  aörophors  4
–  allerans  Plumelrll  1:
—  ad  cancrum  Cosim  12
—  Doreri  «  .  6
—  Saeillae  mplexs  rils  v  68
—  Stlrumalis  ollicinl.  10
Hadix  allbeae  cone.  2
—  calami  aromalieci  cone.  ....  Zskr.  2
—  —  pubveris.  ·.....  Jlsikr.  4
—  caricis  arenareae  eone.  .  ..  Jo  kr.  :
—  caryoph)  Ialae  cone..  ..  50  kr..  2
—  —  pulveris.  .  ..  48  kr.  5
—  columbo  lveris  «..-..  "·  8
—  enulde  cohh  .  ..  3  2
—  +  pulseris.  4
—  galongac  ilvgris.  .  6
—  Gemianne  Inlac  cncis.  et  milia  "  -  Z  2
—  —  Ihllverissl.  —
—  hypecacuanhaè  buheris.  ."..  Obst-»ka
        <pb n="34" />
        352

1  Pfund.  2  Loth  1  Loth  si  Quint.!  1  Gran.
kr.  kr  le.

 

Radix  jalappae  Pulverisat.  5
junci  conglomerali  cone.  «
liqutnuaeconcts.....

-p11hcns....
polyhalacamamocono....
rhabarbari.  optimi  pub.  .  *.  ·  6
salap  pulveris  4  »  12
Sarsaparillac  clect,  coneis.
scillae  prachorat.  vid.  pbulk.

#

n

 

senecaoe  concdös.  12
—  HDealverls.  14
serpenlariae  virginianae,  conc.  16
—  pulverisat.  20
volerionae  syly  coe.  2
—  puleris.  4
zedoariae  pulverissat.  6

Hesina  Jalappoe,  Pulverisat.  20  Ggr.  ij.  #kr

 

 

 

 

 

—  Lign.  guajaci  pbuouh.  24
—  Scommonii  pulverisaat.  1:  gr.  U.  ukr.
Saccharum  album  pulverisak.  fl.  48kr  4  2
—  lachis  pulverisat.  46kr.  5
—  salurmi  pulveris.  4
Sal  ammoniacum  depurakum  pulveris.  2
aperitivum  Fridericianum  pulveris.  2
essentiale  acidum  tartari.  ..  12
—  mirabile  Glauberi  pulveris.  2
—  sedativum  llombeigg  .  ..  10
—  succini  volalie  ·  36  1kr.
Sapo  antimonialis.  .  ..  4
—  mellicinalis  pulverisat.  ....  6
—  Fenetus  pulverisat.  .  5
Semen  anisi  stellati  s.  badianae  pulv.  11  4
—  —  vulgaris  contus.  2
—  —  pulverisal.  .....  3
—  carvi  pulverisatum..  .  ..  2  R
—  cydoniorum..  ...  12  4  "6
—  (#ynse  levanticse  6
—  —  pulderis.  8.
—  foeniculi  contutts.  3
—  —  pulverisat..  ...  5
        <pb n="35" />
        Semen  lini,  fürin  *
—  phellandrü  anlnua0izi  pule.  .-.
—  plantaginis  latisollae  pulv.  ..
—  sinapeos  in  sarina.  .  ..
—  tanaceti..  .  ..

Sevum  borin
—  cervinum..  .  .

Soda  phesphorata  ....

Species  diacretae  Mynsichii  ....

Spermaceti  s.  celaceim

Spirilus  Alindereri  cum  acelo  concentralo

—  cfum  accto  crudo
salis  ammoniaci  aromaticus.

—  —  causlics

salis  acis.

—  dulcces

saponalus  simplen

—  cumphoratus.  ..
terebinthinae..  ...
vini  camphorats

—  reculicalus

,.,.«..

llllllHllll

vttnols  ..
Spongia  marilima  combusta.
Stanni  puri  rasura
Stipiles  dulcamare
Succus  citri

—  liquiriliae  inspiss.  puiv.
Sulphur  anlimonii  auratum,  inslar  tertiae

Praecipilallonis.

Summitales  centaurei  minoris
Syrupi  simplices.  ...
Syrupus  de  ammoniaco
Wacetositatis  citri  et  en.  loto
balsamies
chinee
cinnamoni  .
corlicum  aurantiorum  .
croci  ..  .
chucoduckocah  ...-o



tut-u

Tinunkx

2  Loth
kr.

1  Loth
kr.

1  Zuint.]
kr.

33

1  Gran.
kr.

 

24  kr.

24  kr.

50  kr.
46  kr.

 

 

 

————

r
————————

—

GSecnc#es

10
6

 

 

Br.  iij.  1  kr.  -
        <pb n="36" />
        34

 

 

 

 

 

 

1  Pfund.  J  2  Loth  si  Loth  11  Quint.  1  Gran.
kr.  kr.  kr.
rupus  emulsivus.  .  .  ..  6
msdää  6
—  rhabarboll  .  .  8
—  riolarum  ......  8
Terra  ponderosa  sallla  8
Tamarindl  4
Tartarus  vitriolatus  .......  4
Terehinthina  cocta.  .  ..  3
—  commniis  1
veneeaa  2
—  —  cocca  4
Tinclura  aromalica  ollichnn.  12
—  cinnamomi  concentrala  14  4
—  herbie  digitalis  purpuren  concentrala  2
—  opii  Eccardi  eine  carvophyllis  6
—  rhei  Darell  12
—  guajaci  volalills  12
—  s.  mixtura  lonico-nerrina  Bestuchesii,
sive  liquor  anodynus  martialis  8
—  thebaica  londinens.  .  6
—  vFalerianac  cum  liquore  anodyno  .  6
—  —  cum  naphlha  vitrioll  10
Tragea  aromalien  12
Turiones  hinnnnn  S0  kr.  1
Ungnenlum  aegyptiqgcum...  ..  ..  4
—  album  camphoralum  4
ollheen  3
—  basilicum..  5
—  cantharidum  s.  vesicalorium  8
—  citrinum  mercuriale  6
—  mercuriale  s.  Neapolilanum  6
—  nigrum  ol.  3
—  oxygenatum  .  ..  .  4
—  ad  scahiem  Jasseri.  ..  5
—  de  strrace  .  6
Vinum  anlimoniainm  Iluxhami  ossic.  8
Zingiheris  radix  pulveris.  4

Pro  labore  subactionis  gummi  Arachma  una  ad  unciam  dimidiam  cum  iitello
ovi  vel  mucilagiieeeee  e  u  kr.
        <pb n="37" />
        Nro.  6.  1  8  1  2.  38
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstkag,  1½.  Februar.- 



Einschärfung  der  erforderlichen  Pünktlichkeit  bei  Verfassung  der  Gefangenen,  Tabellen;
d.  d.  16.  Jan.  1812.

Da  man  wahrgenommen  hat,  daß  die  von  den  Khnlal.  Oberämtern  eingesendeten  Gefangenen
  Tabellen  nicht  durchgebends  mit  der  erforderlichen  Pünktlichkelt  verfaßt  werden,
sondern  in  dleselben  schon  mehrmals  solche  Fehler  sich  eingeschlichen  haber,  welche,  wenn
sie  auch  nicht  den  Zweck  der  ganzen  Einrlchtung  verelteln;  doch  wenigstens  zu'  unndibigen
Weitläufigkeirten  Anlaß  geben;  so  werden  nicht  nur  sämtliche  Königl:  Oberämter  zur  erferderlichen
  Genaulgkeit  in  Verfertigung  dieser  Tabellen  ernstiich  angewiesen,  sondern  man
versiebt  sich  auch  zu  den  Kdnigl.  Lündvogrtel-Aemtern,  daß  sie  die  ibnen  ingestellten  Tabellen
  vor  der  Einsendung,  welche  jedoch  dadur  nicht  auf#ubalten  ist,  und  für  jeden  Monat
unfeblbar  erwartet  wird,  sorgfältlg  revidlren,  und  die  sich  darinn  ergebenden  Fehler  gleichbald
  berichtigen  lalsen  werden.  Sturrgart,  den  16.  Jan.  1½½  :.

Kdalgl.  Ministerlum  des  Innerm#

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.

DTen#::.  Janz#1813  wurden  geschleden:  —

1)  Anna  Maria  Franziska  Treffz,  von  Rielingshausen,  Marbacher  Oberamts,  aeb.
Jung,  von  Stuttgart,  Kl.,  von  Christoph  Friedrich  Treffi,  Bürger  von  Rlellngshausen,
Bekl.,  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  dle  Kosten.  ,

s)"MargatetbasScheff-l,vonScammbeim,LudwigsbutgcrsObetamtVgelusBükzi
vonda,Rl.,-oon"JakobScheffel,BürgermxdWelngsktnerxuSsammhelm,Beide-c
cap.  quesi  desert.  unter  Verurthellung  des  Beklagtem  in  die  Kosten.  6

5)  Jehaane  Müller,  von  Denkendorf,  Eßlinger'  Oberomts,  geb.  Kindler  von  da'
Kl.,  von  Jakob  Friedrich  Müller,  Bürger  und  Weber  zu  Denkendorf,  Bekl.  ex  cap.
duasi  desert.  unter  Verurthellung  des  Beklagten  im  die  Kesten.
        <pb n="38" />
        36

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  gerubt,

vermdg  allerhochsien  Reseripts  vom  17.  Jan.  dle  erledigte  Oberforstmelster=  Stelle  im
Oberforste  Tübingen  dem  bieherigen  Oberforstmeister  von  Gemmingen  in  Kirchheim  zu
übertragen,  dagegen  .

den  Oberforstmeister  zu  Altdorf,  von  Neubronn,  zum  Oberforstmeister  in  Kirchheim,
und  ·

denseitherigenHof-ObetfokstmelstcrvonVerschueirzumOberfokstmelsterinAltdorf
zu  ernennen,  auch  endlich

den  seitherlgen  Jagdjunker  von  Steube  zum  Hof  Oberforstmelster  zu  ernennen,  und
dem  Landjägermeister,  Oberforstmelster  von  Schaumberg  in  Urach  dergestalt  zu  adjungiren,
  daß  letzterer  ausschließlich  das  Forstwesen,  von  Steube  aber  das  Jagdwesen  im
Oberforste  Urach  künftig  zu  besorgen  hat.

Sedann  bat-#  Se.  Kbnigl.  Maj.  verm#g  allerhbchster  Reseripte  vom  nemlichen  Tag
dem  reisigen  Fbrster  Bechrner  von  der  Dankolsweiler  Hut,  Oberforsts  Crallsheim,
die  vacante  Fdrsters  Stelle  zu  Well  im  Schbnbuch,  ".

dem  Unterfbester  Kalser  zu  Hebenstaufen,  Oberforsts  Engelberg,  die  Fbrsters.  Stelle
zu  Dankolsweller,  und

die  dadurch  erledigte  Unterfdesters=  Stelle  zu  Hobenstaufen  dem  bisberigen  Cabinets-Courier
  Pfizenmaier,  au

die  vakante  reistge  Forsters-Stelle  zu  Wittlingen,  Oberforsts  Urach,  dem  blsberigen
Cablnets-Courser  Christian  Gottlieb  Schmid  tien  zu  bertragen  geruht.

Se.  Kdnigl.  Majest.  haben  durch  ein  allerbchstes  Decret  vom  237.  Jan.  dem
Staabs-Hauptmann,  Grafen  von  Quadt,  und  dem  Ober-Lieutenant  von  Waldenfels
vom  Infanterle-Reglment  Nr.  5.  Prinz  Frlderich,  die  allerunterthänigst  nachgesuchte  Entlassung
  zu  ertheilen;  und

durch  eln  allerhbchstes  Decret  vom  34.  Jan.  den  Serond-Lleutenant  von  Dungern
vom  Garde-Regiment  zu  Pferd,  zu  dem  Cavall.  Reglment  Nr.  3.  Jäger  Hergog  Leuis,  u.

den  Lieutenant  v.  Succow  zten,  vom  Garde-Regiment  zu  Fuß,  zu  dem  Infanterle-Regiment
  Nr.  5.  Prinz  Friedrich,  zu  versetzen  allergnädigst  geruht.

Vermdg  allerhbchsten  Rescripts  vom  :7.  Jan.  haben  Se.  Khnigl.  Maj.  die  Stadtund
  Amssschreiberel  Ehlingen  dem  dortigen  Rechnungs-Reoisor  Frank  zu  übertragen  oller-Lnädigst
  gerubt.

Se.  Königl.  Mozj.  baben  verm#g  allerhbchsten  Reseripts  vom  #5.  Jan.  dle  evangelische
  Pfarrei  Gamesfeld,  Dibcese  Blaufelden,  dem  Pfarrer  Zink  in  Mchelbach  an  der
bäcke  zu  übertragen,  und

vermbg  allerhIchsten  Reseripts  vom  sy.  Jan.  den  Dekanat-Amtsverweser  und  Oberbelfer
  M.  Burk  in  Gppingen  auf  seine  alleruntertbänigste  Bltte  in  der  Eigenschaft  eines
wirklichen  Decans  und  Stadtpfarrers  daselbst  zu  bestätigen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  durch  ein  allerhbchstes  Decret  vom  31.  Dec.  v.  J.  den
in  Dlensten  des  Herrn  Herzogs  Louls  Hoheit  gestandenen  Bereuter  Künstle,  den  Sohn,
als  solchen  bel  dem  Kbnigl.  Lelb-Stall  allergnädigst  anzastellen  geruht.
        <pb n="39" />
        Nro.  7.  1812.  37
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  38.  Februar.

 

Die  Cantions-Leistungen  der  Parteien  bei  Prozessen  betr.

Se.  Königl.  Moj.  haben  durch  ein  allerhbchstes  Reseript  vom  237.  Jan.  1812  die
Verordnung  des  Khn.  kandrechts  Thl.  I.  Tit.  2o,  nach  welcher  nur  dlejenigen  von  belstung
gerichtlicher  Cautlenen  freigesprochen  werden,  welche  unter  demselben  Gerichtszwang,  oder
wenigstens  in  dem  Oberamt,  wo  dlie  Rechts-Sache  anhängig  ist,  mit  liegenden  Gütern
versehen  sind,  dahin  gnädigst  abzuändern  geruhr,

daß  jeder  Kdnigl.  Unterthan,  der  sich  durch  das  Zeugulß  des  Orts-Maglstraks  der
gelegenen  Sache  auswelsen  kann,  mit  sovlel  freien  liegenden  Gütern  im  Kbnigreich
angesessen  zu  seyn,  als  die  ihm  in  der  vorliegenden  Prozeß=  Sache  abzuferdernde
Caution  beträgt,  von  deren  wirklichen  Bestellung  frei  seyn  soll.

Indem  solches  hiemit  bffentlich  bekannt  gemacht  wird,  werden  die  Maglstrate  erinnert,
um  sich  vor  Verantworkung  sicher  zu  stellen,  vor  Ausstellung  des  Zeugnisses  wohl  zu  un
tersuchen,  ob  diejenigen  Güter,  welche  dle  Stelle  der  Caution  vertreten  sollen,  nicht  schon
früher  gegen  andere  verhaftet  seyen,  welchenfalls  das  ihnen  bekannt  gewordene  sowohl  in
dem  Gerichts-Protokoll,  als  in  dem  von  ihnen  auszustellenden  Zeugnisse  zu  bemerken  ist.
Stuttgart  im  Kbnigl.  Staats-Minist.  den  3e.  Jan.  1813.  Ad  Mand.  S.  Reg.  Mej.

Die  wiederholte  Einschärfung  der  den  Gefangemwärtern  unterm  6.  Inn.  187  1.  ertheilten  Vorschriften
  betr.  vom  31.  Jan.  1812.

Durch  dle  dem  Staats=  und  Reglerungs-Blatte  des  vorlgen  Jahrs  Nr.  27.  einverlelbte
  Milalsterlal-Vorschrift  vom  6.  Jun.  desselben  Jahrs,  die  Gefängulsse  und  Behand-(ung
  der  Gefangenen  betreffend,  ist  den  Gefangenwärtern  zur  unnachläßlgen  Pslicht  gemacht
worden,  nicht  allein  die  Gefängnisse  selbst,  und  dle  Beschaffenhelt  ihrer  Wände,  Bdlden,
        <pb n="40" />
        38

Decken,  Thüren,  Oefen,  Fenster-Wergstterungen,  so  wle  die  Bettstellen  und  die  etwa  den
Gefangenen  angelegten  Schlleßen,  mehrmals  den  Tag  über  und  oft  auch  zur  Nachtzelt  unversehens
  ze  untersuchen,  und  auf  jeden  Verdacht  eines  Ausbruchs=  Unkernehmens  auf  das
genaueste  Acht  zu  haben.

Ueberdies  sind  dle  Vorsichtsmaßregeln  umständlich  vorgeschrleben  worden,  welche  se
sowohl  bel  dlesen  Wlsttatlonen  als  bei  andern  Funktlonen  zu  beobachten  haben.

Es  hat  sich  aber  bei  mehrern  inzolschen  eingetretenen  Fällen  von  gewaltsamen  Ausbrüchen
  verhafteter  Verbrecher  gezeigt,  daß  die  Gefangenwärter  diesen  Vorschriften  nicht
nachgekommen  stnd,  und  daß  es  den  Gefangenen  hlerdurch  mbalich  geworden  ist.,  ihre  Entweschung
  mebrere  Tage  lang  vorsubereiten.  Dle  Khnigl  Landoogtel=  und  Oberämter  werden
daher  erinnert,  denselben  ihre  Obllegenheiten  wiederholt  mit  allem  Nachdrucke  einzuschärfen,
und  sle  insbesondere  anzuweisen,  daß  sie  dle  Gefänaniß-BVisteatlonen  nicht  nur  bfters  und
zu  ungewissen  Stunden  mi  derholen,  sondern  auch  bei  der  Untersuchung  selbst  auf  Alles,
was  irgend  ein  Ausbruchs-Unternehmen  befbrdern  könnte  oder  vermutbe  lleße,  die  genueste
  Aufmerksamkeit  richten,  und,  wenn  die  Dunkelhelt  des  Gefänanlsses  sie  hierinn  bindern
würde,  sich  elner  wohlverwahrten  Laterne  blezu  bedlenen  sollen,  indem  man  bel  jeder  ihnen
zur  Last  fallenden  Vernachsihrgung,  die  ihrer  Verschuldung  angemessene  strenge  Ahndung;
unfehlbar#elntreten  lassen  würde:  Stuttgart,  den  91.  Jan.  1312.

Khnigl.  Ministerlum  des  Junern.

 

Se.  Königl.  Muj.  baben  allergnédigst  geruht#.

durch  ein  allerobchstes  Decret  vom  :9.  Jan.  den  Dremser-Lleutenant"  von  Schmidtdem.
  Infanterle.  Regiment  Nr.  5.  Prinz=  Friderich,  zum  Stagos  Hauptmann  bei  dlesem  Reglment,
  und

den  in  Meklenburalschen  Diensten  als  Second-bleutenant  gestandenen:  .  Bbckler,  zusolchem
  beim  Cavall.  Regiment  Nr.  2.  Lelb  Chevaurleae-s;

durch  eln  allerhd  hites  Decret  vom  31.  Jan.  den  Second?  leutenant  von  Hayn  vom
Garde-Regiment  zu  Fuß„  zum  Premser-bleutenant,  und  «

den  Cadet  v.  Goldberg  vom  leichten  Batalllon  Nr.  3.  von  Wolff,  zum  Second-=bleutenam
  bei  dlesem  Buatralllon  zu  ernennen.

Verinzg  allerhöchsten  Rescripts-  vom  5.  Febr.  baben  Se.  Königl.  Maj.  dle  Ober-Aecksers-Stelle
  in  Crallsheim,  dem  vormaligen  Mauthamts-Controleur,  Zobel  allergnädigst.
übertragen.

Se.  Kinigl.  Mojest.  haben  allergnädigst  gerult,
vermög  allerbdcsten  Reseripts  vom  31.  Jan.  den  katholischen  Pfarrer  GI###  in  Roßwengen,
  Oberamts  Spalchingen,  auf  seine  allerunterthänlaste  Bitre  von  seinem  Dienste  zu
entlassen,  und  dem  zur.  Parronatpfarrei  Roßwangen  nominirten  Caplan-Pfundsteln  in
Schramberg,  auch)  E
        <pb n="41" />
        59

vermdg  allerbschsten  Reseripts  vom  r.  Febr.  dem  jur  #aten  evangelischen  Pfarr-Stelle
in  Ißny  nominirten  Pfarr-Bicar  Cellarius  die  allerhöchste  Bestärigung  zu  erthellen;  u.

den  Lehrer  Johann  Christion  Keim,  von  Reutlingen,  zum  Präceptor  der  untersten  Abchellung
  (Classis  lae)  des  hlesigen  Kön.  Gymnasli  zu  ernennen.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  durch  eln  allerhöches  Decret  vom  33.  Jan.  den  Pest-Stall

  in  Heldenbeim  dem  Ochsenwirih  Christoph  Friederich  Benz  daselbst  allergnädigst  zu
übertragen  geruht.

 

Stuttgart.  Bei  der  Köhnigl.  Sectlon  des  Medicinal  Wesens  wurde  nach  erstandener
  Prüfung  und  geschehener  Verpstichtung  dem  emlassenen  Oberarzt  Frlederich  v.  Nick
zu  Heimsheim,  Oberamis  Leonberg,  die  Erlaubniß  zur  medicinischen  und  chlrurgischen  Praris
  ertheilt.  Den  1.  Febr.  1317.

 

Friderichshafen.  Verhältnisse  verschiedener  Schiffstellen  am  Bodensee.

Se.  Königl.  Maj.  baben  durch  die  für  die  Stadt  Frlderichshafen  den  Handel  und
die  Schiffabrt  daselbst  unterm  #5ten  v.  M.  allergnädigst  ertheilten  Statuten,  die  Verhältnisse
  der  verschiedenen  dlesseitlgen  Schiffstellen  und  Häfen  am  Bedensee  folgendermaßen  allergnädlast
  iu  bestimmen  geruht,  und  zwor:

a)  soll  Friderichshafen  dem  Handel  und  dem  Transport  aller  und  jeder  Waaren  gebffnet,

insbesondere  aber  ausschließlich  für  die  kaufmännische  Speditlon  bestimmt  seon.

b)  Langenargen  und  Kreßbrunn  sollen  zum  Frucht=  Vieh=  und  anderem  landwirthschaftlichen

  Handel  dergestalt  berechilgt  seyn,  daß  der  See-Transport  für  Früchte  und

Vieh  allein  von  Langenargen  aus  geschleht,  und  die  Schlffer  von  Kreßbrunn  mit

denen  von  angenargen  dleßfalls  in  einen  mit  der  berechiigten  Schifferzahl  jeden  Orts

verhältnißmählgen  Turnus  treten.  Die  Schlffs-Stelle  in  Kreßbrunn  foll  dagegen
künftig  allein  auf  den  Transport  von  Holz,  Ziegelwaaren  und  Feld-Drodukten  der
elgenen  Markung  eingeschränkt  sepn.

)  Fischbach,  Eriskirch  und  Schweede  sollen  ebenfalls  nur  dem  See-Transport  von  Holz,

Zicgelwaaren  und  eigenen  Predukten  gedffnet  seyn,  und

d)  In  Manzell,  einer  Winkelstelle,  wo  kein  Schlffer  sich  befindet,  von  nun  an  ulcht  mehr

gelandet  werden.

Demzufolge  wurde  von  den  unterzeichneten  allergnädigst  damit  beauftragten  Stellen
bereits  die  Verfägung  getroffen,  daß  zu  Kreßbrunn  keine  Frächten,  zu  Langenargen  aber
keine  Güterwaaren  mehr  zum  See-Transport  übernommen,  und  wenn  von  letztern  auch
etwas  auf  dem  Wasser  nach  Kreßbrunn  oder  Langenargen  kommen  sollte,  solche  dort  nicht
ausgeladen  werden  dürfen,  sondern  nach  Friderichshafen  gewiesen  werden  sollen,  überhaupt
daß  alle  oben  angegebene  allerhbchste  Bestimmungen  auf  das  pünktlichste  beobachtet  werden;
        <pb n="42" />
        40
nelches  nun  mit  dem  Belfuͤgen  biemlt  dffentlich  bekannt  gemacht  wird,  daß  jeder,  der
ermeldte  Seeplätze  benutzen  wlll,  sich  darnach  zu  achten,  oder  sich  dle  daraus  für  ihn  entstehende

  Unannehmllchkelten  selbst  zuzuschrelben  habe,  wenn  er  auf  einen  oder  den  andern
etwas  verschicken  wärde,  welches  von  nun  an  ulmmer  auf  demselben  angenommen  werden.

könnte..  Frlderichshafen,  den  36.  Jan.  1817.
Künigl.  Hafendirection,  und  Cameraloerwaltung  daselbst.
        <pb n="43" />
        Nro.  8.  1812.  4%
Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  15.  Februar.

 

Königl.  Verordnung.  Den  Geschäftskreis  des  Polizei=  Minisieriums  betr.

Se.  Königl.  Majest.  haben  durch  das  allerhöchste  Reseript  d.  d.  12.  Febr.  den
Geschäftskrels  des  dem  Staats-Mlalster  Grafen  v.  Taube  übertragenen  Polizel-Ministerlums
  folgendermaen  zu  bestimmen  geruht:

1)  Blelben  dem  Staats=  und  Polizel-Minister  Grafen  v.  Taube  die  Pellzel-Ministerlal-Verfügungen
  in  den  Restdenzen  und  den  Stédten  Ulm  und  Cannstadt,  in
ihrer  ganzen  Ausdehnung  wle  seither;

2)  gehbren  zu  seinem  Ressert  durch  das  ganje  Kblgrelch  die  Verfügungen  gegen  Benler
  und  Vaganten,  Verfolgung  der  Verbrecher  und  Entwilchener  überhaupt,  Aufsicht
  über  ebschenstalten,  Vellzlehung  der  Gesetze  wegen  der  Ausstellung  der  Pässe,
genaue  Controlle  darüber  und  Cegnitlon  über  die  Relsen  Könlglicher  Untertbanen
in  das  Auslond.  Die  Pisse  in  dos  Ausland  hat  jedoch,  nach  geschehener  Vistrung
des  Polizei-Minlsters,  der  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  so  wie  auch
dleser  allein  die  Pässe  für  Couriers,  und  äüberhaupt  alle  Personen,  die  mit  Kbolgl.
Deveschen  chargirt  find,  wle  seliher  zu  unkerzelchnen;
die  Aufsicht  über  die  Genod'armerse  thellt  der  Polizel  =  Minlster  mit  dem  Milltär-Der#ttement
  und  dem  Minister  des  Innern;

)  d5  Aufsicht  über  die  Gefängnisse,  Zucht=  und  Arbeltshäuser,  die  Vellziehung  der
Gesetze  wegen  der  Volks-Entwaffnung  und  Volks-Versammlungen,  Verfügungen
wegen  der  Volks-Belustigungen  bleiben  dem  Minister  des  Innern  nach  dem  Umfanve,
  wle  seither  dlese  Gegenstände  zu  seinem  Ressort  gehbri  haben;

5)  volkzelliche  Einschreltungen  bei  entstandenem  Tumulte,  die  Gassen  =  und  Gebuke=Peliel
  blelben  dem  Polizel=  Minister  nur  in  den  Restdenzen,  im  übrigen  aber  dem
Minister  des  Innern;

6)  alle  ütrige  Gegenstände,  sowohl  der  Polizel  im  Allgemeinen  als  im  ergern  Sinne,
gebdren  wie  seltber  zum  Geschäftskreise  des  Ministers  des  Innern.  Welches  hblemlt.
zur  allgemenen  Nachachtung  bekanm  gemacht  wird.  Kia.  Staats-Ministerlum.

6

2
        <pb n="44" />
        42

Die  von  den  Kon.  Kassenbeamten  an  die  Konigl.  Hauptkassen  zu  versendende  Geld-Pakete  betr.

Sämtlichen  Kdn.  Kassen-Beamten  wird  blemit  aufgegeben,  auf  den  durch  dle  Post
an  die  Kbnlgl.  Hauptkassen  einsendenden  Geld-Pakets,  die  Qualltät  der  Gelder,  ob  es
nämlich  Lieferungen  von  Cameral-Aemtern,  Forst=  und  Hüttenkassen  =  oder  Zoll-Accis=Umgeld-Tar-Stempel-Steuergelder
  rc.  seyen,  jedesmal  zu  bemerken,  damit  die  Königl.
Postämrer  hieraus  abnehmen  können,  ob  solche  dem  Post  =  Porto  unterworfen  seyen,  eder
nicht.  Stuttgart,  den  9.  Febr.  1317.  Kdn.  Flinanz-Mihnisterium.

Deecret  der  General-Direction  Königl.  Tabaks-Regie;  d.  d.  4.  Febr.  1612.
Die  Tabaks-Muster  Hemder  Reisenden  betr.

Da  juwellen  der  Fall  vorkommt,  daß  fremde  Tabaks-Fabricanten  oder  ihre  Commis
größere  Quauliäten  von  Tabak  bei  sich  führen,  als  nach  der  Kön.  General-Verordnung
vom  36.  Nov.  108  den  Reisenden  einzubringen  erlaubt  ist,  und  sich  dann  bei  den  Grenz-Zollämtern
  damit  auszureden  suchen,  es  seyen  Muster,  die  sie  entweder  der  Kin.  Tabaks-Regie
  vorlegen,  oder  für  den  Gebrauch  in  andern  auswärtigen  Gegenden  nur  als  tranfsttirend
  mitnehmen  wollen,  hleraus  aber  allerlel  Unterschlelfe  und  andere  gesetzwidrige  Handlungen
  entstehen  kbönnen,  se  haben  die  Kon.  Zollbeamten  entweder  solche  Relsende  dahln
anzuhalten,  daß  sie  von  allem  Tabak,  den  sle  über  dle  gesetzliche  Quantltät  bei  sich  baben,
den  vorgeschriebenen  Impost  bezahlen,  oder,  sie  haben  lhnen  den  Tabak  abzunehmen,  um
denselben  soglelch  an  die  Kön.  Regie  mit  der  uhthigen  Nachricht  einzusenden.

Kann  sich  dann  der  Relsende  bei  der  Kdnigl.  Regie  genügend  darüber  auswelsen,  daß
er  den  Tabak  nur  als  Transiko-Gut  mit  sich  führe,  so  wird  daselbst  für  die  Weiterversendunz
  solcher,  für  das  Ausland  bestlimmten  Muster  unter  den  nöthigen  Vorsichts-Maßregeln
  gesergt  werden.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichrs  zu  Tübingen.

Den  29.  Jan.  1•8:14  wurden  geschieden:

1)  Jung  Jehann  Schnaufer,  Bürger  und  Bauer  ju  Malmöheim,  Leonberger  Oberamts,
  Kl.,  von  Helena,  geb.  Wohr,  von  Eltingen,  desselben  Oberamts,  Bekl.  ex  cap.
duasi  desert.  unter  Verurthellung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

2)  Christoph  Adam  Rupff,  Bürger  und  Fuhrmann  zu  Tübingen,  Kl.,  von  Elisabetha
Barbara,  geb.  Hebsacker  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Vergleichung  der
Kosten.

D  5)  Maria  Agnes  Käihlreuter,  von  Warmbronn,  Leonberger  Oberamts,  geb.  Schwelzer
von  da,  Kl.,  von  Johann  Georg  Khblreuter,  des  Bäcker-Handwerks,  aus  Dekenpfronn,
Calwer  Oberamts,  gebürtig,  der  Zeit  zu  Temeswar  im  Bannat,  Bekl.  ex  cap.  bigamiae,
unter  Verurthellung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

40  Margaretha  Wagenblast,  von  Steinheim  en  der  Murr,  Marbacher  Oberamts,  geb.
Holzwarth  von  Stiftsgrundhof,  Baknanger  Oberamts,  Kl.,  von  Gottlieb  Wagenblast,  des
Bäcker-Handwerks,  ven  Stelnhelm  an  der  Murr  gebürtig,  der  Zeit  zu  Czenstochan  im  Her-
        <pb n="45" />
        43

zoathum  Warschau,  Bekl.,  ex  cap.  bigamiae,  unter  Verurthellung  des  Bekl.  in  die
Kosten.
Den  5.  Febr.

)  Eva  Marla  Zimmermann,  von  Bothnang,  Stuttgarter  Amts-Oberamts,  geb.
Roth  von  da,  Kl.,  von  Geerg  Adam  Zimmermann,  Bürger  und  Welngärener  zu  Bothnang,
  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verglelchung  der  Kosten.

1)  Anna  Maria  Kied,  von  Weller,  Schorndorfer  Oberamts,  geb.  Eisenbraun  von
da,  Kl.,  von  Jehann  Kies,  Bürger  und  Bauern  zu  Weller,  Bekl.  ex  cap.  adulterü
veri,  unter  Verurthellung  des  Beklagten  In  die  Kosten.

5)  Christian  Gottlieb  Läsing,  Bürger  und  Färbermeister  zu  Kirchheim  unter  Teck,
Kl.,  von  Eoe  Rosino,  geb.  Klay,  von  Delzisau,  Eßlinger  Oberamts,  Bekl.  ex  cap.  quesi
desert.  unter  Veruriheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

Straf-Erkenntnisse  des  Königl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  Sser.  Reg.  Maj.

Am  7.  Jan.  d.  J.  wurde  gegen  Donat  Mattes  und  Franiliska  Klenle,  von  Rinqulsbausen,
  Oberamts  Tutelingen,  wegen  meuchelmorderlscher  Todrtung  der  Ehefrau  des
Erstern  erkannt,  daß

1)  Inquisit  Mattes  zur  Rlchtstätte  geschleift,  mit  dem  Rade  von  oben  herab  hlugerichtet,
  und  seln  Kdrper  auf  das  Rad  geflochten,

1)  Franzleka  Kienle  auf  den  Richtplaz  geführt,  dort  mit  dem  Schwerdte  vom  Leben
zum  Tode  gebracht,  und  ibr  Kopf  auf  einen  Pfahl  gesteckt  werden  foll.

Dlese  Erkenntnisse  find  auch  am  18.  Jan.  in  der  Landvogtel  =  Stadt  Rottwell  in  der
Maße  vollzogen  worden,  daß  die  gegen  Inqussst  Mattes  erkannte  Strafe  des  Rads,  zufolge
  elnes  demselben  auf  dem  Richtplotze  publicirten  Begnadigungs-Decrets,  in  die  des
Schwerdts  abgeändert,  und  derselbe  somit  wie  seine  Complicin,  nach  vorgängiger  Hlnrichtung
  der  Lettern,  mit  dem  Schwerdte  vom  Leben  zum  Tode  gebracht  worden  ist

Den  k.  Jan.  wurde  die  zu  Ulm  verhaftete  Magdalena  Friz  von  da,  wegen  wlederbolten
  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe  in
udwigsburg  verurthellt  und  befohlen,  daß  ste  nach  der  Erstehung  in  einem  Zwangs-Arbeltsbause
  auf  unbestimmte  Zelt  verwahrt  werden  foll.

Umterm  9.  Jan.  wurde  der  zu  Nereshelm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Johann  Caspar  Landenberger,  von  Eblngen,  wegen  der  gegen  ihn  erhobenen  Betrügereien
und  Diebstahls-Vergehens,  neben  Ersatz  der  Kosten,  mit  einjähriger  Zuchtbausstrafe  in
Gotteszell  belegt  und  verordnet  daß  derselbe  nuch  deren  Berfluß  in  einem  Zwangs-Arbeitshause
  bis  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  Werden  soll.

Eodem  ist  der  zu  Künzelsau  verhaftete  Frledrich  Komerell  von  da,  wegen  verübten
Diebstabdls,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  sechsmonatlicher  Festungsstrafe
  condemnirt  und  befohlen  worden,  daß  Komerell  nach  deren  Erstehung  unter  genaue
polizelliche  Aufsicht  gesetzt  werden  soll.
        <pb n="46" />
        44

Rodem  wurde  dle  zu  Siuttgart  verbaftete  Friedrika  Forstner,  von  Ludwigburg,  wegen
  wiederholter  Diebstähle,  neben  Ersatz  der  Kesten  und  des  Schadens,  mit  einjähriger.
JZuchthaussirafe  belegt  und  befoblen,  daß  sle  nach  deren  Erstehung  auf  unbestimmie  Zeit
in  ein  Zvangs-Arbeltshaus  gebracht  werden  soll.

Kodem  ist  vie  zu  Oehringen  in  Untersuchung  gekommen  Rostna  Füest,  von  Kuoferjell
  wegen  attentirter  Abtreibung  der  Leibesfrucht  und  incestuosem  Ehebruch,  neben  Erses
ihrer  Arrest=  und  #tel  der  Untkersuchungs-Kosten  zu  zehenmonatlicher  Zuchthausstrafe  zu
Ladwigsburg  verurtheilt  worden.

Am  14.  Jan:  ist  der  zu  Rottenburg  verhaftete  Christlan  Roth,  von  Därrenmettstetten,
  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  Verurthellung  in  den  Kostens-Ersatz,  mit  Einjähriger
  Festungestrafe  belegt  worden.

Kodem  wurde  gegen  wegen  Glftmords  an  seinen  Ektern  in  Verhaft  und  U##terbtchun
  a#koriminen  und  nach  ersolztim  Geständnit  seiner  Verbrechen  durch  Sellstwend
gesterdenen  Johann  Frielle,  von  Oessingen,  Oberamts  Caunstadt,  versügt,  daß  der  bechnam
  des  Delinquenten  in  einem  Sack  mutr  der  Aufschrift  des  Nahmens  durch  den  Henker
  auf  den  Richtplatz  geschleift,  dert  nach  vorgängiger  Erdffaung  der  Sentenz  über  die
nach  den  Gesetzen  verwirkte  Strafe  des  Rades  mit  Verschärfung,  verbrannt,  auch  sein
Nahme  mit  Bezelchnung  des  Verbrechens  an  eine  auf  den  Richtplatz  eigends  hlerzu  zu
errichtende  Schandsäule  angeschlagen  werden  soll;  welche  Verfügung  von  dem  Oberamt
Cannstadt  den  13.  Jan.  vollzogen  worden  ist.  6

Den  1y.  Jan.  wurde  der  zu  Oehringen  verhaftete  Anton  Schmidt,  von  Markhoussenheim,
  wegen  Diebstahls,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  neunmonatlicher
  Festungsarbeit  verurtheilt.  «

U;ucrt11«.Jan.istkekzuRiedllngenvetbaftcteJosethettlch,vonAndelsiagea,
weg-siwsedckbolkekDisrbüöblhmqndmhqlbjäbtigekFeitauggarbeihmctetuemeiuånoaah
lichen  Adotlamen  wegen  einee  concurrirenden  Accis-Wergebens,  und  f

derechnltheißundAkkijcküliixcuBcöumaierbook-,wegeåBegünstIgngdetBeks
brechen  des  Rettich  und  seiner  Flucht,  neben  der  Cassation  von  seinen  bekleideten  Stellen
zu  viermonatlichen  Festungsstrafe  verurkheilt  worden.

Den  23.  Jan.  wurde  der  zu  Küntelsau  verhaftete  Franz  Kaver  Süättele,  von  Westerbausen,
  wegen  wiederbolten  Diebstabes  und  ehebrecherischen  Conkubinats,  neben  Ersotz
des  nach  undergäteten  Schadens  und  tiel  der  Untersuchunze  Kosten,  einschließlich  des
noch  nicht  erstandenen  Rests  einer  frühern  Strafe,  in  fünfthalbjähriger  Festungs=  und  die
CGorren  Caibarina  Heber  aus  Ddrzbach,  neben  Ersatz  ihrer  Ajungs=  und  ##iel  der  Umerfuchungs-Kesten
  zu  olermonatlicher  Zuchthausstrafe  verurtheilt.

Den  38.  Jan.  wurden  die  zu  Rledlingen  wegen  Raubs  und  Diebstahls  in  Verhaft
gekommene  Vaganten  nach  Verschledensteim  des  Grads  ibrer  Berschuldung,  und  zwar

)  Johenn  Bernbard,  von  Obeon  Grießingen,  der  rotbe  Schäfer  genannt,  zu  einer
achtjibrigen,  *

:)  Michael  Martin,  von  Gutenzell,  vulgo  der  kleine  Michele  genannt,  zu  zwölfjlbrriger
  Zuch  honaSstrafe  mit  dem  Beisatz  verurtbeilt,  daß  belde  nach  erstandener  Strafe  auf
unbelinnte  Zeit  in  elnem  Zwangs=  Arbeitsbause  verwahrt  werden  sellen.

5))  Lunas  Scheuninger,  von  Vaduz,  wurde  zu  zwetjährlgen  Juchthausstrafe  condemnlrt.
        <pb n="47" />
        45

4)  Franz  Jokob  Keßler,  der  General,  auch  Sau-Aeugle  genannt,  von  Groß-Dlekweil
  im  Canton  Luzern  gebürtig,  wurde  mit  elner  dreljährlaen  Zuchthausstrofe  in  Gotteszell
  belegt  und  zuglelch  verordnet,  daß  derselbe  nach  deren  Erstehung  auf  unbestimmte  Zele
in  ein  Zwangs-Arbeitshaus  gebracht  werden  sell.

5).  Johann  Geßler,  rulgo  Vogel-Hannesle,  aus  Vöhringen  gebürtig,  wurde  zu  elner
dreijährlgen  Festungsarbeit,

6)  Marie  Anna  Sedelmaler,  von  Westerstetten,  die  ConkubIne  des  obigen  Johann
Bernhard,  zu  elner  achtjshrigen  Zuchthausstrase  In  Ludwigsburg  und  nach  Ablauf  dleser
Strafzeit  noch  zu  weiterer  zweljährlger  Recluston  in  ein  Zwangs=  Arbeitshaus,

))  Josepba  Kampmann,  vulgo  Wlnklers  Sepp,  aus  Reggenburg,  zu  elner  dritebalb:
jaͤhrigen  Zuchihausstrafe  in  Ludwigsburg  verurtheilt.  —  Endlich  wurden  wegen  verbrecherlscher
  Gemeinschaft  mit  diesen  Va  anten

5)  Catharlna  Fürst,  die  Ehefrau  des  Ringwirihs  zu  Hurdeisi-gen,  zu  einer  einj#e=Trigen
  Zuchthausstrafe  in  budwigsburg,

9)  Johann  Georg  Bauer,  Be  siänder  auf  dei  obern  Dollhof,  zu  elner  andertbalb.
ilbrigen,  und

10)  Andreas  Hagelloch,  Beständer  auf  dem  untern  Dollhof,  zu  einer  fünfzehnmonatlichen
  Festungestrafe  condemnirt.

Am  #29.  Jan.  ist  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Johann  Schwunder,  von  Haubersbronn,
wegen  wlderholten  Dlebstahls,  neben  Ersatz  aller  Kosten,  mit  vierjähriger  Festungsarbelr,
mit  dem  Arhang  belegt,  daß  er  nach  deren  Erstehung  in  einem  Zwangs=  Arbeltshause
ble  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  werden  sell.

Uanterm  31.  Jan.  sind  dle  zu  Balingen,  wegen  Raubs  und  Diebstahls  verhafteten
Vaganten  nach  dem  verschledenen  Gred  lhrer  Verschuldung,  und  zwar  «

1)  Jehansn  Christian  Haigis,  von  Duͤrrenwangen,  der  Aufkircher  genannt,  zu  achtjähriger,


*  55  Johann  Bernhard  Hirschbuber,  von  Dormettingen,  der  rothe  Bernhard  genannt,
zu  zweljähriger  Zuchtbausstrafe  in  Goneszell,  mie  dem  Belsatz  verurtheilt  worden,  daß
beide  nach  erstandener  Strase  ble  zu  erprobter  Besserung  in  einem  Zwangs-Arbeltspause
verwahrt  werden  sollen.  Ferner  wurde

5)  Marie  Josephe  Sedelmaler,  von  Westerstetten,  Cenkublne  des  vorhergehenden,  zu
fünfzehnmonatlicher,

4)  Jseph  Luchs,  von  Wurmlingen,  mit  fünfjehnmenatlicher,  und

5)  Catharina  Lduchs  mit  sechemenarlicher  Zuchthaus  Krafe  belegt,  dagegen

6)  dem  Jakob  Husch,  von  Ichsenbausen,  der  erstandene  lange  Arrest  in  poenam
imputirt,  und  derselbe  urter  Bediohung  mis  schärferer  Strafe  auf  den  Fall  der  Räükkehr
in  die  Kbnigl.  Staaten  relegirt.

Se.  Königl.  Mej.  baben  vermbg  allerhbcbsten  Reseripts  vom  13.  Febr.  dem
Staals  und  Cabinets=  Minister  Grasen  o  Taube.  auf  sein  alleruntertbinlasies  Anluchen
  wegen  geschwächter  Gesundhelt  dos  Departement  der  auswärtigen  Angelegenhelten
        <pb n="48" />
        46

abzunehmen,  dabei  aber  zu  befehlen  geruht,  daß  derselbe  seine  Stelle  in  dem  Könll.
Staars-Mluisterlum,  das  Departement  der  Haus-Angelegenheiten,  das  Poll;el--Minlsterlum
  und  zwar  nicht  nur  in  den  Koͤnigl.  Residenten,  sondern  auch  unter  nöbern  Bestimmungen
  in  dem  ganzen  Kbnlereiche,  und  die  Stelle  alo  Grohkangler  der  sämtlichen
Königl.  Orden  belbehalte.

Se.  Kbnigl.  Maj.  haben  allergnädiast  geruht,  vermbg  allerbochsten  Reseripts  von
ebend,  den  wirklichen  Gehelmen  Rath  und  Landvogt  am  Rotbenberg,  Grafen  von  Zepvelin,
  zum  Staats=  und  Cabinets  -Mlnister  und  Minister  der  auswärtigen  Angelegenbeiten,
  sodann

den  Gehelmen  Rath  und  Landvogt  am  untern  NReckar,  Grafen  von  Pyrmont
Waldek,  zum  Landvogt  am  Rothenberg,  und

den  Kammerherrn  Grafen  v.  Bissingen  zu  Schramberg  zum  Landvogt  am  untern
Reckar  zu  ernennen.

Se.  Kbnigl.  Maj.  baben  vermyg  allerhöchsten  Reseripts  vom  5.  Febr.  den  Grafen
Wilbelm  v.  Quadt  Ißnv  zum  Kdnigl.  Kammerherrn  zu  ernennen  allergnäd,  geruht.
Se.  Kbnlgl.  Maje.  haben  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  6.  Febr.

den  General-Major  v.  Franquemont  zum  General-Lleutenant  zu  besbrdern,

den  Obersten  Prinz  Carl  von  Hohbenlobe=  Kirchberg  von  dem  Garde-Regiment
  zu  Fuß,  zum  Commandeur  des  Infanterle=  Regiments  Nr.  -.  Herzog  Wllhelm  zu
ernennen,

den  Prinzen  Ludolg  von  Hohenlohe  =  Langenburg  vom  Infanterle=  Reglment
er-  2.  Herzog  Wilhelm  als  zten  Commandeur  zum  Garde-Regiment  zu  Fuß  zu  veretzen,


den  Obersten  v.  Bünau  vom  Infant.  Regiment  Nr.  1.  Prinz  Paul  zum  Commandeur
  des  Infant.  Regiments  Nr.  5.  Prinz  Frledrich  zu  ernennen;

den  Obersten  v.  Dernbach  vom  Infant.  Reglment  Nr.  5.  Prinz  Frlderich  zum
Commandeur  des  Infant.  Reglmenis  Nr.  1.  Prinz  Paul  zu  versetzen;  .

den  Oberst  v.  Wolff  von  der  lelchten  Infanterie  zu  pensionlren,  und  in  das  Krlegs-Departement
  zu  versetzen,

den  Obersten  von  Cornotte  vom  Infant.  Reglment  Nr.  4  zum  Commandeur  des
Sten  lelchten  Infanterie-Bateillon  zu  ernennen,

den  Obersten  v.  Buhl  vom  Infant.  Regiment  Nr.  5.  Prinz  Frlderich,  zum  Infanterle-Regiment
  Nr.  4.  als  Commandeur  des  #ten  Batalllon,

den  Staabs-Rittmelster  v.  Sigel  vom  Lelb-Chevauxlegers=  Reglment  Nr.  2.  zum
Cavallerie-Reglment  Nr.  5.  Kronprinz-Dragoner,

den  Staabs-Rit#meister  v.  Gemming  von  diesem  Dragoner=  Regiment  zum  Cavallerle
  Regimem  Nr.  3.  belb-Chevaurlegers,
        <pb n="49" />
        47

Premler-  Lieutenant  v.  Albedil  vom  Cavall.  Regim.  Nr.  4.  Jäger  Khnig  jum
Cavall.  Regim.  Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz,  und

den  Dremle=  kleutenant  Emil  v.  Miller  von  dlesem  Dragoner-Reglment  zum
Cavall.  Regim.  Nr.  4.  Jäger  Kbnig  zu  versetzen  allergnädlgst  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  durch  ein  allerbbchstes  Decret  vom  7.  Febr.  feolgende  Beförderungen

  und  Ernennungen  in  der  Kbuigl.  Armee  vorgenommen:

der  bleherige  Commandeur  der  Garde  zu  Fuß,  General-Lleutenant  v.  Scheler,  lft
zum  Dioislonalre  der  Infanterle,  dagegen

der  General  Lieutenam  v.  Franquemont  zum  Commandeur  der  Garde  zu  Fuß
and  Diolstonalr  der  Infanterie  Maison  du  Roi  ernannt;

dle  Majers  v.  Brand  und  v.  Bartruf  von  der  Artlllerle  avanciren  zu  Oberst-Lleutenants
  bel  derselben;

zu  Brigade-Adjutanten  der  Cavallerle  flnd  ernannt:
der  blsberige  Dlolsions  =  Adjutant,  Premler  =  Lleutenant  v.  Maucler,  und  der
bisherige  Ordonanz-Offizier,  Second-Lieutenant  Brogniard;
zum  Dloisions  -Adjutanten  der  Infanterie,  der  Staabs  =  Hauptmann  v.  desulre,
vom  Infanterie-Regiment  Nr.  6.  Kronprinz;

zu  Brigade-Adjutanten  der  Infanterie,  die  Second-Lieutenatns  Reuß  vom  JInfant.
Regimem  Nr.  4.  und  Martens  vom  Infant.  Reglmen  Nr.  6.  Krenprinz.

Ferner  sind

Dremler-Lleutenant  v.  Brandenstein,  vom  Infanterie-Reglment  Nr.  6.  Kronprinz,
zum  Staabs-Hauptmann,

Second  Lleutenant  v.  Rauchbhaupt  dieses  Reglments  zum  Premler-Lieutenant,  und

bei  der  Artillerle:  die  Cadets  Berrein  und  Duttenhofer  zu  Second-bleutenants
ernannt;

die  Premier-Lleutenants  Sonntag  bei  der  fußgehenden,  und  Brelthaupt  bei  der
reitenden  Artillerie,  sind  zu  Staabs  Capltains  befbrdert,

der  Premier-Lieutenant  Graf  v.  Gräveniz  von  der  Leibjäger  =  Escadron  Garde  zu
Pferd,  ist  zum  Cavallerie-Regiment  Nr.  3.  Jäger  Hersog  Louls  versetzt,  und

der  Cadet  Kübel  dleses  Regiments  zum  Second-Lieutenant  bei  demselben,

Cadet  Viztbum  v.  Ekstedt  ven  der  Garde  zu  Fuß,  zum  Second-Lleutenant  beim
Infant.  Reglment  Nr.  1.  Peluz  Paul,

Cadet  v.  Tessin  von  der  Garde  zu  Fuß,  zu  Second-Lieutenant  belm  Infanterle-Regiment
  Nr.  :.  Herzog  Wilhelm,

dle  Cadets  v.  Wölkern  und  v.  Lang  vom  Fußjäger=  Batalllon  Nr.  1.  Khulg  zu
Second-Lieutenants  beim  Infant.  Regiment  Nr.  3.
        <pb n="50" />
        43

dle  Cadets  v.  Hügel  und  v.  Ochsensteln  beim  Fußjäger-Batalllon  Nr.  1.  Khulg,
zu  Second  Lieutenams  bel  diesem  Batalllon,

dle  Cadets  Erbe  vom  Uten,  und  Hampeln  vom  5en  Infanterle  =  Regiment,  zu
Second-Lieutenants  beim  aten  Infant.  Regiment,

der  Cadet  Martens  vom  Infant.  Reglment  Nr.  6.  Kronprinz,  zum  Second-Lleulenant
  bei  dlesem  Reglment,

der  Cadet  König  vom  Cavallerie=  Regiment  Nr.  2.  Lelb-Chevauxlegers  zum  Second-Lientenant
  belm  Cavallerle-Regiment  Nr.  1.  Chevauxlogers  befdrdert;

der  Premler=  Lieutenant  v.  Schneider  vom  Fußjäger  =  Batalllon  Nr.  1.  König  ist
jum  Land-Scharfschützen  =  Batalllon,

dle  Second,  Lleutenants  v.  Scheler,  vom  Sten,  und  von  Schulthes  vom  kten
Infant.  Regim.  Prinz  Frierrich,  sind  zum  blen  Jlfam.  Regim.  Kronprin:;

der  Lieutenant  Graf  v.  Jenison  vom  Caoallerie-Regim.  Nr.  1.  Leib=  Chegaurketzers
ist  zum  Cevallerle  =  Regiment  Nr.  5.  Dragoner  K  onprint,  und  dagegen

der  Second  -Llieutenam  Friedrich  v.  Spätb  von  letzterem  zu  ersterem,

der  Dremier=  Lleutenant  Abele  vom  Cavallerie=  Regiment  Nr.  1.  Cheaurlegers,
zum  Infanterie-Regiment  Nr.  5.  Prinz  Friedrich  versetzt.

Se.  Kdulgl.  Maj.  haben  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  6.  Febr.  den  dleute--nant
  Lindner  als  solchen  beim  Infant.  Regilm.  Nr.  9.  und  den  bieherigen  Wachtmeister
  Schiller  zum  Lieutenant  der  Gens'darmerie  ernannt.

Se.  Khulgl.  Maj.  haben  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  3.  Febr.

dem  Mojor  der  Garde  zu  Fuß,  Prinzen  von  Hobenlohe-Klrchberg,  die  allerunterthänigst
  nachgesuchte  Entlassung  aus  den  Kdnigl.  Diensten  mit  Oberst-Lieutenants=Charakter
  zu  ertheilen,

den  Second-leutenant  v.  Rieger,  vom  Cavallerle  Reglment  Nr.  4.  Jäger  König,
zum  Cavallerle-Regiment  Nr.  5.  Drogener  Kronprinz,  und  dagegen

den  Second-Lleutenant  Schenk  von  Winterstetten  dieses  Reglments  zu  ersterem
zu  kransferiren;  endlich

durch  ein  allerbchstes  Decret  vom  g.  Febr.

den  Second-Lieutenant  v.  Tessin,  vom  Infank.  Reg.  Nr.  2.  Herzog  Wilbelm,
zum  Caoallerle=  Reglment  Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz,  und  dagegen

den  Second  Lieutenant  Schulzer  vom  zten  Infank.  Regiment,  zum  Jufant.  Reglment
  Nr.  :.,  Herjog  Wllhelm  zu  versetzen,

den  Staabshauptmann  v.  Klinkonyström  zum  wirklichen  Hauptmann,

den  Dremler-Lieutenant  v.  Zeppelin  zum  Staabe-Hauptmann  zu  befbrdern;

den  Obersten  v.  Kellenbach  vom  #ten  Infanterle  Regiment  als  Commandeur  des
aten  Bataillon  vom  Inf#nt.  Regiment  Nr.  5.  Prinz  Friedrich  zu  versetzen;  ferner
        <pb n="51" />
        49
beim  Infant.  Regiment  Nr.  83.  den  Major  v.  Mayer  zum  Commandeur  des  aten
Bataillon,  «
den  Hauptmann  v.  Hohorst  zum  Majer,
den  Staabs-Hauptmann  v.  Seybothen  zum  wilrklichen  Hauptmann
den  Premier-Lieutenant  Wekherlin  zum  Staabs=  Hauptmann,  urd
den  Second-Lleutenant  Gbz  zum  Premier-kleutenant  zu  ernennen,  ferner
durch  eln  allerbchstes  Decret  vom  20.  Febr.
den  Serend-Lleutenant  v.  Röder  von  der  Artillerte  jum  Adjutanten  bel  derselben,
belm  Fußjäger=  Batalllon  Könlg,  an  die  Stelle  des  zum  band-Scharfschätzen-Bataillon
  commandirten  Staabs=  Hauptmann  v.  Chaporsette,  den  Premler-Lieutenant
v.  Hüzel  zum  Staabs-Capltain,  «
denGesond-Lietttenaitt·S-chererzumPtemlcksLleuienänhsund  .
dcaCadetSchnlzervomFußjägenBatckillonNr.-.zumSekon·d-Lleutenantsu
ernennen,  ferner  E
belm  leichten  Infanterle=  Batalllon  Nr.  4.  den  Premler=  Lleutenant  v.  Klein  jum
Land-Scharfschützen-Batalllon  zu  versetzen,  dagegen
den  Second-Lleutenant  Kapf  zum  Premler-Lleutenant,  und
den  Cadet  v.  Schaad  vom  Fußjáger-Betalllon  Nr.  3.  zum  Second-Lleutenant  in
ernennen;  endllch
durch  ein  allerbbchstes  Decret  vom  17.  Febr.
dem  Advokat  Blum,  von  Murrhardt,  die  combinirte  Audltors  =  und  Reglments-Quartlermeisters-Stelle
  beim  Fußjäger-Batailson  Nr.  2.  v.  Neufer,
dem  bel  der  Königl.  Millratr.  Rechnungs-Kammes  angestellten  Extraprobator  Härlln
die  Regiments-Quartlermeisters-Stelle  bel  der  Artlllerle,  und
dem  Ertraprobator  Binder  von  der  Finanz-Rechnungs-Kammer,  die  Reglments-Quartiermeisters=
  Stelle  belm  leichten  Infant.  Batalllon  Nr.  4.  v.  Stockmaler  zu  übertragen
  allergnädigst  gernht.
Se.  Konigl.  Maj.  baben  durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  8.  Febr.
den  Reglments-Arzt  v.  Kölreuter  vom  Cavallerle=  Reglment  Nr.  1.  zum  Staabs-Arzt,
  dagegen
den  bleherigen  Splral-Hberarzt  Zipperlen  zum  Regiments-Arzt  bel  diesem  Reglment,
  ferner
zu  Batalllons-Aerzten:
beim  Infant.  Reglm.  Nr.  1.  Prinz  Paul  den  vormal.  Batalllons-Arzt  Görtner,
belm  Infant.  Regiment  Nr.  :.  Herzog  Wilhelm  den  vermal.  Staabsarzt  Groes,
belm  Infant.  Reglment  Nr.  4.  den  bisherlgen  Unerarzt  Dertinger  vom  Cavallerie-Regiment
  Nr.  4.,  Jaͤger  Koͤnig,  und
7
        <pb n="52" />
        60

belm  Jafant.  Regiment  Nr.  6.  Kronprinz,  den  vormallgen  Bataillons-  Arzt  Maͤller
  zu  ernennen,  »

denRegiments:A-ztKrebsoondetArtilleklezumztenJak.Ne«gl-n.,u.dagegen

denNeglmeats-AkztPolkekdlesesReglmcnts,snrAttllletceznoccfetzeuz

durch  ein  allerhoͤchstes  Decret  vom  11.  Febr.

den  bleberigen  Regiments-Arzt  v.  Baur  vom  Jafane.  Reglment  Nr.  2.  Herzog
Wilhelm,  als  Spltäl-Oberarzt  mit  dem  Charekter  als  Staabs-Arze  zum  blesigen  Milltalr-Haupt-Sppital
  zu  versetzen,  an  dessen  Stelle  den  Batalllons-Argzt  Gros  jum  Regiments-Arzt,
  und  dagegen

den  seltherigen  Unterarzt.  Oelhaff  zum  Batalllons-Arzt  im  Infanterle-Regiment
Nr.  3.  Herzog  Wilhelm  zu  ernennen  abergnädigst  geruht.

Vermdg  allerbbchsten  Rescripts  vom  8.  Febr.  haben  Se.  Königl.  Mej.  den  Schullehrer
  Klink  dahler  zum  Hefkantor  allergnädigst  ernannt.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  dem  Jobann  Martin  Osterteg  aus  konsingen,  Oberamts
Urach,  welcher  am  16.  Dec.  v.  J.  den  Bürger  und  Weber  Holder  vom  Tode  des  Erfrlerens
  mit  großer  Anstrengung  gerertet  hat,  vermbg  allerbbchsten  Decrets  vem  9.  Jan.
d.  J.  die  flüiberne  Cioll.  Verdienst-Medallle  zu  erthellen  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  durch  eln  allerhbbchstes  Deccet  vom  30.  Jan.  und  5.  Febr.
d.  J.  allergnädigst  zu  befehlen  geruhet,  daß  der  Unterfhrster  Ampfer  zu  Nettenacker,  Oberforsts
  Zwiefalten,  wegen  seines  tbätigen  und  eneschlossenen  Benebmens  bei  Einfangung  elnes
Wilderers  bffentlich  belobt  werden  soll.  Stuttgart  in  der  Kdalgl.  Section  der  iInnern
Adminlstrativn  am  3.  Febr.  1817.
        <pb n="53" />
        Nro.  9.  1  8  „  2.  51
Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  323.  Februar.

 

Nähere  Bestimmung  des  neuen  Geschäfts-Kreises  des  Polizei-Minisicriumo  betreffend.

Die  Berührungen,  In  welchen  dle  dem  Königl.  Polizel:  Ml#ssterium  durch  die  allerbbchste
  Vererdnung  vom  2:.  d.  Moen,  zugetbellten  Geschäfts  Gegenständke  mit  dem  Departemen
  des  Innern  stehen,  machen  eine  genauere  Berelchnung  der  Grenzen  beiderseitiger
Geschäftekreise  notbwendlg,  weswegen  folgendes  zur  Nachricht  und  Nachachtung  allgemeln
bekannt  gemacht  wird.

1.)  Soolel  die  Verfügungen  gegen  Bettler  und  Vaganten  anlangt;  se  hat  das  Khnigl.

Polizel-Ministerium  ç

1)  die  zur  Enrdeckung  und  Belfabung  der  Bettler  und  Vaganten  erforderlichen  Anstalten

  anzuordnen  und  zu  leiten,  wohin  namentlich  dle  Organisation  der  Streif-Anstalten
  und  die  Aussicht  über  dieselben,  die  Cegultion  über  dle  den  Landohgten  zustebende
  Requlrirung  militärischer  Assistenz  iu  Hendhabung  der  dffentlichen  Sicherheir,
die  Verfügungen  in  Betreff  der  zur  Orts-Polizel  gehbrigen  Personen  in  Städten  und
Dörfern  gebbren.

2)  Wegen  der  Untersuchungen  gegen  eingefallene  Bettler  und  Vagantken  das  Erforderliche
  zu  verfügen,  ibre  Bestrafung  zu  bestimmen  eder  deehalb  dle  geeigneten  Anträge
Sr.  Kiönig!l.  Majestär  vorzulegen,  wegen  ihrer  Aufnahme  und  zweckmäßigen  Bebandlung
  in  den  Zwangsarbellshäufern  den  Arbeltshaus-Commisstonen  die  nbtölgen
Befehle  zu  ertheilen,

3)  über  die  Vollztebung  der  Gesetze  wegen  Beherbergung  der  Fremden  zu  wachen  und
die  Uebertretungen  derselben  zu  ahnden,

4)  die  ausländischen  Vaganten  und  Bettler  auszuwelsen  und  lhre  Trauspoktirung  über
die  Grenze  anzuordnen,  und

5)  wegen  der  mit  allen  dlesen  Anstalten  verbundenen  Kosten  Verfägung  zu  treffen,  und
mit  den  kompetenten  Stellen  Räcksprache  zu  nehmen.

Hingegen  behält  das  Kdnigl.  Ministerium  des  Innern

a)  dle  Anweisung  firer  Aufenthalts-Orte  für  Helmathlose,  welche  sich  nscht  zur  Auswelsung
  eignen,

2)  die  #nsich  über  dle  im  Königreiche  berumzlebenden  Gewerbsleute,

5)  dle  Verfügungen  wegen  Unterstätzung  und  Verforgung  armer  Personen,
        <pb n="54" />
        51

4)  die  Aufsicht  über  die  in  den  Arbeitshänsern  besisdlichen  Bettler  und  Vaganten  und
ihre  Bebandlund,  und  die  Cegnitlon  über  ihre  Entiot#en,  insoferne  das  Polizei  Ministerium
  bei  ihrer  Einlieferung  hlerüber  nichts  néberes  bestimmt  hat.

II.)  In  Hinsicht  auf  die  Verfolgung  der  Verbrecher  und  Entwichenen  ist  das  Königl.
Pelizel-Ministerium  für  die  Zukunft  die  Bebdere,  an  welche  alle  Anzesgen  ven  begangenen
  Verbrechen  elnzusenden  sind,  und  welche  hleranf  die  geeigneten  Verfügungen
ju  erlassen  hat,  in  so  fern  die  Polizel  =  Stellen  zur  Entdeckung  und  Betfahung  des
gbehen  und  zu  Herstellung  der  dadurch  verletzten  Iffentlichen  Sicherheit  mitzuwirken

#aben.

Eben  so  eignet  es  sich  zum  Ressort  dieses  Ministeril,  wenn  die  Justlz  Behbrde
nöthig  fluder,  einen  Verbrecher  Unter  besondere  poli#elliche  Aussicht  zu  stellen,  eder
überhaupt  die  in  Ansebung  eines  Verbrechers  zum  Bebuf  der  bffentlichen  Sicherheit
zu  nehmenden  Maßregeln  der  Polliel  Bebbrde  zu  überlassen.

In  Ansehung  der  Entwichenen  bleibt  bingegen  dem  Departement  des  Innern  vorbehalten,
  in  Bezlehung  auf  die  Verschuldung,  welche  den  Beamten,  Gefangenwärtern,
  Kenducteurs  sc.  zur  Last  fällt,  die  erforderliche  Untersuchung  einzuleiten,
und  die  den  Umständen  angemesseren  Straf  Verfügungen  zu  erlassen.

III.)  Die  Aufsicht  über  die  Feuerlbsch  Anstalten  wird  durch  die  Feuerlbsch-Ordnung
vom  20.  Mal  coß.  und  die  darauf  sieh  beilebenden  neuern  A#b#ial.  Verordpungen
bestimmt.  Alles,  was  diese  Orduung  umsaßt,  gedrt  in  den  Ressort  det  Kdnigl.
Dolizel-Minlsterit.

Dem  Departement  des  Innern  verblelbt

1)  dle  Cognition  über  schulrhafte  Veranlassung  eines  Brands,  n  so  fern  der  Fall  sich

Ssicht  vor  die  Criminal  Behdrde  eigner.

2)  ltung  der  Anstalten  zu  Wiederherstellung  der  abgebrannten  und  beschädigten

ebäude,

3)  die  Aussicht  über  das  Brandschadens-Versicherungs-J  stirut  und

4)  die  Vollstreckung  der  Feuer-Bän=  Do#i#ei=  Gesetze  und  aller  auf  Verhütung  der

euers-Brünste  abzweckenden  Vererdnungen.

IV.)  Da  die  Volli#chung  der  Gesetze  wegen  Auestellung  der  Pässe,  die  genaue  Kontrolle
  darüber  und  die  Cegnieion  über  die  Reisen  Kdnigl.  Unterthanen  ins  Ausland
dem  Kbnigl.  Polizel  Ministerlum  üb#etragen  ist:  so  ist  überhaupt  alles,  was  ssch
auf  Reise-Pässe  bezieht,  sie  möen  den  Kbnigl.  Unterthonen  zu  ihren  Reisen  ins
Auslond  ausgestellt  oder  von  Aus.är  i#en  bel  ihrem  Elntritt  in  das  Konigreich  mitgebracht
  werden,  der  Oberaufsicht  diese:  Bebhrde  umergecordnet,  welche  auch  über  die
gehdrige  Visirung  der  Fremden  Pässe  zu  wachen  und  die  desbalb  erforderlichen  Veranstaltungen
  zu  treffen,  und  über  die  Bestrafung  derjenigen,  die  sich  gegen  die  Gesetze
in  Daß-Angelegenheiten  verfehlen,  zu  cognosciren  hat.  «

Jedoch  baben  die  Fuͤrsten,  Grafen  und  adelichen  Gutabesitzer,  wesche  auf  kürzere
oder  längere  Zeit  sich  ins  Ausland  begeben  wollen,  die  Erlaubniß  biezn  auch  künftig
bei  dem  Kbnigl.  Ministerlium  des  J#inern  nachzusuchen.  ’  «

V.)  Die  Functionen  der  Kdnigl.  Genodarm  erie,  Insofern  sie  nicht  bei  Trangportirung
der  Verbrecher  und  bei  einem  der  Obrigkeit  iu  Eehaltung  der  bffentlichen  Ruße  und
Ordnung  zu  leistenden  bewaffnefen  Beistand  mit  dem  Konigl.  Ministerium  des  Innern
        <pb n="55" />
        53

tn  Berührung  komme,  oder  ihr  Dleust  sich  nicht  auf  andere  zum  Departememt  des
Innern  gehdrige  Gezenstände  bejiht,  in  Ansehung  welcher  die  Gensd'urmes  als  geseliche
  Anbringer  aufgestellt  sind,  stehen  unter  der  Oberaufsicht  des  Konigl.  Polljel=Ministerlums;
  wohingegen  ihre  Verrflegung  und  Einquartlerung  auch  kä#ftig  noch  einen
  Gegenstand  der  Fürsorge  des  Königl.  Ministerlums  des  Innern  ausmacht.  Stuttgart,
  den  19.  Febr.  1817.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Nlej.

Gencral-Verordnung,  die  A#fbebung  von  Hondels-Beschränkungen  im  Innern  des
Königreichs  betreffend.

Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Wuürttemberg  2c.  2c.  4c.

Wir  haben  in  Unserer  Zoll  Orknung  vom  30.  Mers  1806.  F.  5.  alle  ältere,  die  Ausund
  Einfuhr  der  Güter  und  Waaren  verblethenden  Gesetze,  in  so  fern  sie  in  der  Joll-Ordnung
  nicht  beibehalten  werden  sind,  mit  der  weiteren  Bestimmung  aufgebeben,  daß  gegen
Bejahlung  der  geseglichen  Gebühren  eine  durchgängige  Handels,  Freihelt  in  und  unter  allen
Theilen  des  Kdnigreichs  und  gegen  das  Ausland  gestatter  seyn  solle.

Da  ober  der  von  Uns  beabslchteten  Freiheit  desg  Handels-Verkehrs  unter  Berufung
auf  ältere  Verordnungen  bleher  mehrere  Beschränkungen  ontgegen  gesetzt  wurden;  so  verordnen
  Wir  hlemlt  Folgendes:

I.)  Därfen  nach  dem  Inhalte  Unserer  Zoll-Ordnung  alle  Güter  und  Waaren,  welche
und  so  welt  sie  in  der  Zoll  Ordnung  und  den  nachfolgenden  Verordnungen  nlicht  ausdrücklich
  ausgenommen  sind,  unter  Bezahlung  der  gesetzlichen  Gebühren  ein=  und  ausgeführt
  werden.

II.)  Das  in  der  Württemb.  Landes-Ordnung  und  elnsgen  spá#eren  Gesetzen  gegründete
Verboth,  nach  welchem  VBiectualien,  als  Eyer,  Butter,  Schmalz,  Küchenspeisen  2c.
Vieh,  Unschlitt,  Häute  und  Felle,  Fische,  Geflügel,  Federn,  Holz,  Pfähle,  Koblen,
Flachs,  Hanf,  Wolle,  Leinsaamen,  lelnenes  und  wollenes  Garn,  zum  Wieder=Verkaufe
  tbells  gar  nicht,  theils  nur  auf  öffentlichen  Märkten  nach  einer  bestimmten
Stunde  eingekauft  werden  durften,  sindet  keine  Anwendung  mehr,  und  es  I#t  erlaubt,
dlese  Artikel  sowohl  auf  dem  Lande  in  den  Wohnungen  der  Landleute,  als  auch  auf
den  Jahr=  und  Wochenmärkten,  neben  den  Stadt-Einwohnern,  ohne  an  elne  gewlsse
Stunde  gebunden  zu  seyn,  aufzukaufen.

III.)  Die  Verblndlichkeit  der  Unterthanen,  ihre  verkäufliche  Wolle,  Häute  und  Felle  vorher
den  diese  Urstoffe  verarbeitenden  Professtonisten  zu  Kauf,  anzublethen,  wird  aufgehoben.

1IV.)  Alle  Losungs-Rechte  in  Handels  Artikeln,  welche  den  Umerthanen  überhaupt  gegen
  Ausländer,  oder  gewlssen  Professtenlsten  gegen  Aus=  und  Inländer  in  verschiedenen
  Gesetzen  zugestanden  worden,  urd  zwar  zamentlich  in  Ansehung  der  von  denselben
  erkauften  Wolle,  Häute,  Felle,  Flache,  Hanf,  Garn,  Leinsaamen,  Oeinmost
  und  Druck#apl#er,  der  Früchte  und  Weine  aus  Herrschaftl.  Kästen  und  Kellern,
  und  des  Vlehs,  werden  aufgehoben;

V.)  die  General-Resteipte  vem  10.  Nov.  1556  und  de.  Ap#ll.  1780,  wonach  ausländische
  Schwelne  nicht  auf  Berg  erkauft  werden  dürfen,  außer  Kraft  gesetze,  und

WVI.)  die  in  den  General  Reserlpren  vom  26.  Apr.  1731  und  „.  Dec.  1745,  angeordne,
ten  Beschränkungen  der  Aus=  und  der  Inländer  in  Ansehung  der  Quamicät  des  auf
        <pb n="56" />
        54

Wäcgen  und  Käörren  auf  den  Markt  zu  fübrenden  Hafner  Geschlris  für  aufgehoben
erklärt.
Unsere  Königl.  Ober  Beamte  haben  dlese  Unsere  allerhbchste  Verord#ung  zur  allsemel
nen  Nachachtung  gehbrig  bekannt  zu  machen.  Siuttgart,  im  Khulzl.  S'taats  Ministerium,
den  14.  Febr.  1812.  Ad  Mand.  S.  Reg.  dMaj.

Decret  der  Königl.  Section  der  Steuern,  die  Befreiung  der  Militär-Versrenns-Frohnfuhren
  von  dem  Straßen=  Aus=  und  Eingangs-Geld  betr.  d.  d.  14.  Febr.  1812.
an  die  Ober-Cameral=  und  Ober-Acceiseämter.

Da  dle  innländischen  Staats=  und  Mllitalr-Worspanns-Fuhren  don  dem  Stroßen-Aus=
  und  Eingangs-Geld  frei  find,  so  wlrd  aus  Veranlassung  verschiedener  Anfragen  blemit
  verordnet,  daß  die  Fobrleute  mit  Patenten  oder  anderen  glauboürdigen  Documenten
die  Qualliät  solcher  Vorspannsfuhren  zu  erwelsen  haben.

Auch  die  ausländischen  Milltalr,  Vorspannsfuhren  bleiben  von  dem  Eingangs-Geld

frei,  wenn  sie  sich  auf  glelche  Art  ausweisen  kbnnen,  und  der  Staat,  aus  welchem  sle
kommen,  auch  dle  disseltigen  Vorspanne  frel  läßt.
Ueebrigens  versteht  es  slch  von  selbst,  daß  diese  Frelheit  sich  nur  auf  eigentliche  Staats-Frohndlenste,
  kelneswegs  aber  auf  gutsherrliche  und  Gemelnde-Frehnen  beliehe,  auch  daß
dlejenigen  Milltalrpersenen,  welche  in  Prioat-Anugelegenhelten  und  ohne  Marschroute  und
Patente  relsen,  dieselbe  nicht  anzusorechen  haben.

Won  dieser  ollerhbchsten  Vererdnung  find  dle  sämtlichen  Elinbringer  der  Straßenbau-Abgaben
  durch  die  ihnen  vorgesetzten  Stellen  in  Kenm#niß  zu  setzen.  Stuttgart,  den
14.  Febr.  16127.

Die  Posiporto-Befreiung  herrschaftlicher  Gelder  betreffend.

Sämtlichen  Kdnigl.  Postämtern  wlrd  in  Bezlehung  auf  dle  allerbbchste  Verordnung
die  Postporto-Befreiung  der  herrschaftlichen  Gelder  betreffend,  bekannt  gemacht,  daß  Ausnahmsweise
  zu  Folge  allerbbchster  Bestimmung  d.  d.  „.  Nov.  v.  J.  das  betreffende  tarlfmäßige
  Pestperto  für  nachsteherde  Gelder  eingezogen  werden  müsse:

1)  für  die  Steuer-Gelder,  welche  von  den  Amtspflegen  an  die  Kbnigl.  General-Steuer-Kasse

  elngesandt  werden,

2  für  die  Geld  Sendungen  an  die  Brand  Versicherungs-Kasse,
5)  für  die  an  dle  Landes-Coneurrenzien  Kasse  addresstrie  Gelder,
4)  für  dle  Geld-Sendungen  der  Kaufleute  an  dle  Kdalgl.  Tabaks  Regie,
5)  für  die  Gelder,  welche  en  die  Kbnigl.  Salz-Administratlons-Kasse  eingeschsckt  werden.

Wes  sodanun  aber  die  Gelder  beirifft,  welche  von  Kbnigl.  Cassen  zor  Post-Spedlilon
übergeben  werden,  so  find  die  Gelder,  welche  von  den  Kbnigl.  Haupt-Cassen  an  Sperial=Cesses
  auf  Khaigl.  Rechnung  versendet  werden,  mit  keinem  Postporte  zu  belegen.

Eine  gleiche  Befrelung  von  Postporto  fündet  bel  denjenigen  Geld,  Versendungen  State,
wo  die  Kbnigl.  Casse  die  Verbindlichkeit  hat,  den  Prloaten  das  Geld  frei  zu  überlle#ern,
wohlngegen  alle  Gelder,  welche  von  Kdnigl.  Cassen  für  Prloatpersonen  oder  für  Zwecke  versender
  werden,  die  das  Kdulgl.  Aerarium  nicht  angchen,  mit  dem  Geldporto  auf  Kesten
des  Empfängers  zu  belegen  sind.  Stungatt,  den  ##a.  Febr.  13:1.

Kbhnigl.  Reichs-General-Ober-ost-Dlrecalon.
        <pb n="57" />
        55

Se.  Könle'.  Maj.  baben  verm#g  allerhöchster  Ordre  vom  14.  Febr.
den  Mojor  v.  Seeger  vom  Fußjäger-Batalllon  Nr.  1.  Könlg,  zum  Oberst-Lleute,
nant  und  Commandeur  dieses  Batalllons,
den  Hauptmann  v.  Gründerg  vem  leichten  JInfant.  Batalllon  Nr.  3.  v.  Cornotte
mjum  Mojor  bei  dem  Fußjäger-Bataillon  Nr.  1.  König,  sodann  beim  leichten  Infanterle-Batoillon
  Nr.  J.  v.  Tornoite,
den  Staabs  Haupewann  v.  Trültsch  zum  wirklichen  Hauptmann,
den  Premier-Licut#enant  v.  Hugo  zum  Staabs-Capltaln,
den  Second-Lieutenant  Blech  zum  Premser-Lleutenant,  und
den  Cadet  Jäger  vom  Fußjäger-Bataillon  Nr.  1.  König,  zum  Second-vdleutenant
zu  beftedern
den  Major  v.  Oldershausen  vom  Cavallerle-Regiment  Nr.  4.  Jäger  Könlg,  zum
Cavallerle=  Reglment  Nr.  5.  Dragoner  Kronpriaz,  und
den  Oberst=  Lieutenant  v.  Hartitsch  dleses  Reglments,  zum  Cavallerle=  Reglment
Nr.  1.  Jiger  Kdalg  zu  versetzen;
vermbg  allerhdchster  Ordre  vom  16.  Febr.
den  Premier  Lieutenant  v.  Casselmann,  vom  Infant.  Regiment  Nr.  6.  Krexprinz,
zum  Reglments-Adjutanten  zu  ernennen;  6
dea  Major  v.  Seidenberger  vom  Cavallerle-Regiment  Nr.  .  Jäger  Herzog  Louls,
zum  Depeot  zu  komm#udiren,  dagegen  .
denbivhckigeaFlügel-Adjutasten,Oberst-ElementenPkluzenHelntlcho.Hobeulobe
  zu  dielem  Regiment  zu  versetzen;
den  Staacbs-Capltain  v.  Holsschußer  vom  Infant.  Regiment  Nr.  6.  Kronprinz,
jum  Infent.  Regiment  Nr.  J.,  und  dagegen
den  Staabe-Carltain  o.  Rinsler  von  diesem  zum  erstern  Regiment  zu  transferlren;
durch  ein  allerk  dchstes  Decret  vom  2  y7.  Febr.
den  Second-Lieutenant  Nirolal  vom  Cavaller.  Regiment  Nr.  5.  Kronprinz  Dragoner,
  zum  Dioislons  -Adjutanten  bel  dem  Dlolstonair,  General-Lleutenant,  Grafen  von
Dillen  zu  ernennen,
belm  Cavallerle-Reglment  Nr.  :.  Lelb-Chevaurlegers,  den  Staabs-Rliemelster  von
Blächer  zum  olrklichen  Rittmesster,
den  Premler=  ieutenant  v.  Boih  zum  S:##abs-Ri#melster,  und
den  Second-Lieutenant  v.  Lübbe  jum  Premier-Lieutenant  zu  beihrdern,  und
den  Second-Lieucenant  Grafen  v.  Pückler,  von  der  Garde  zu  Fuß  als  solchen  zum
Cavallerle=  Reglment  Nr.  :.  Leib-Chevaurlegers,  und
den  Grafen  von  Türkheim  Montmartin  zum  Second-Lleutenent  bel  dem  Garde-Regiment
  zu  Pferd,  und  zuglelch  zum  Kdnlgl.  Kammer=  und  Jagd-Junker  zu  ernennen;
vermdg  allerhöchsten  Decrets  vom  18.  Febr.
an  die  Stelle  des  den  16.  Febr.  mit  Tod  abgegangenen  Oberst-Lieutenant  v.  Oeringer,
  vom  Jofant.  Regimen  Nr.  5.,  den  Hauptmann  v.  Cammerer  vom  Inf.  Regiment
Nr.  5.  Prinz  Frlderich,  zum  Major  bel  ersterem  Regiment,  ferner
beim  Infant.  Regimem  Nr.  5.  Prinz  Frlderich  den  Staabs-Hauptmann  v.  Könne
eiz  zum  Hauptmann,
den  Premier-Lleutenant  v.  Schlelerweber  zum  Sctaabs-Haouptmonn  zu  ernennen;
        <pb n="58" />
        56.

den  Staabs-Hauptmann  o.  Hochstetter,  vom  Infank.  Reglment  Nr.  C.  Kronprinz,
zum  Infanterle-Reglment  Nr.  o.,  und  dagegen

den  Staabs=  Hauptmann  v.  Offterdinger  dieses  Regiments  zum  erstern  zu  versetzen
allergnädlast  geruht.

Se.  Könlgl.  Maj.  haben  vermdg  allerhbchsten  Reseripts  vom  1g.  Febr.  sür  das  Bureau
  des  Polizel-Ministeriums  einen  arbeltenden  Rath  In  der  Herson  des  bei  der  Section
der  innern  Administratlon  angestellten  Ober-Reglerungsrath  Fischer,

elnen  General  -Secretalr,  den  geheimen  Reglstrator  Mogling,  elnen  Negsstrater  u.
zwel  Cancellisten  zu  bestimmen,  auch  zum  Canrellisten  den  Schrelber  beim  Polizel-Burcau
agner  zu  ernennen  allergnädigst  geruht.

Se.  Kinigl.  Maj.  haben  allergnéd.  geruht,  verm#g  allerhIchsten  Rescripts  v.  1.  Febr.

zufolge  der  neuen  klrchlichen  Organlsatlon  der  Stadt  Hall  das  erledlgte  Decanat  und
dle  Stadtpfarrel  daselbst  dem  seltherigen  Dekan  in  Weinsberg  Reuffer  zu  verleihen;

die  Versehung  der  Archidiakonats  -Geschäfte  an  der  Michaells-Kirche  zu  Hall  dem
Stadtpfarrer  Leutweln,  mit  Belbehaltung  des  Tliels  als  Stadtpfarrer,  und  die  Versehung
  der  Geschäfte  eines  :ten  Diaconl  an  eben  dleser  Kirche,  nebst  dem  Schul-Inspectorate,
  dem  Hospltalprediger  Grêter  zu  übertragen;

den  bleherigen  Archidlakonus  in  Hall  Mayer  zum  Pfarrer  in  Althelm,  Dißcese  Alpeck,
  und  den  Diaconus  Hasler  in  Alpeck  zum  Ofarrer  in  Degenfeld,  Dldcese  Heldenbeim,
  zu  ernennen,  und

verm#g  ellerhbchster  Resolutlon  vom  24.  Febr.  die  erledigte  Pfarrei  Iptingen,  Dlbrese
Dürrmenz,  dem  Pfarrer  Pichler  in  Wolfschlugen  zu  übertragen.

 

Stuttgart.  Bel  der  Kdnigl.  Sectlon  des  Medichknal-Wesens  wurde  noach  erstane
dener  Prüfung  und  geschehener  Verpflichtung  dem  Med.  Dr.  Gottlieb  Frledrich  Schmank
in  Untertürkheim,  Oberamts  Cannstadt,  und  dem  Stadt-Wundarzt  Wilhelm  Friedrich
Palm  in  Ulm  die  Erlaubulß  zur  medlelnischen  Prarls  erthellt.  Den  18.  Febr.  18123.

 

Se.  Kbnigl.  Majest.  baben  allergnädigst  zu  befehlen  geruhet,  daß  dem  Cblruraus
Elsässer  zu  Neuenstadt,  blestgen  Oberamts,  für  dle  bewirkte  Restung  der  Margaretha  Dewaldlun,
  von  Berllchingen,  welche  im  Brettach  =  Bach  zu  ertrinken  in  Gefahr  war,  ein
öffemiliches  Lob  belgelegt  werden  soll;  daher  diese  rähmliche  Handlung  hlermlt  bffentlich  bekannt
  gemacht  wird.  Reckarsulm,  den  :.  Febr.  187172.  Kdn.  Oberamt.

Eßlingen.  Der  ledige  Frledrich  Stridel,  von  Altbach,  hat  ein  Kind  vom  Ertrinken
  gerettet,  wegen  welcher  rühmlichen  Handlung  er  in  Gemäßbelt  allerhdchsten  Befehle  des
Kdnigl.  Hochprelsl.  Departement  des  Innern,  Secilon  der  innern  Administratlon,  vom  5.
d.  M.  hiemit  bffentlich  belobt  wird.  Den  24.  Febr.  1817.  Kin.  Oberamt.
        <pb n="59" />
        Nro.  10.  1812.  65
Koͤniglich-Wuͤrttembergisched

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  29.  Februar.

 

Die  in  dem  Königreich  Würktemberg  befindlichen  Eingebornen  des  franzöftschen  Reichs  betr.

Durch  die  Kalserl.  Franzbstsche  Decrete  vom  36.  und  38.  August  1817.  find  dlejen!-ge
  Bestimmungen  festgesetzt  worden,  welche  dle  in  dem  Ausland  sich  aushaltenden  Eingebehrnen
  des  franzbstschen  Reichs,  aus  den  alten  und  neuen  Provlnzen  desselben,  zu  beobachten
baben,  die  in  dem  Fall  find,  tbeils  ihre  Natarallsation  im  Ausland  zu  rechtfertigen,
thells  ober  die  Erlaubulß  zu  erhalten  wünschen,  entweder  nach  Frankreich  zuräckzukehren,
oder  in  auswärtigen  Dlenstverhältulssen  zu  blelben,  oder  aber  ihren  Aufenthalt  in  fremden
Staaten  fortzusetzen.

Da  nun  der  an  dem  Kbnigl.  Hoflager  accreditlrte  außerordentliche  bevollmächtigte
Kalserlich  französtsche  Gesandte  in  Bezlehung  auf  diese  Kalserlich  franzbsische  Verordnung
die  Erdffnung  gemacht  hat,  daß  alle  deshalb  an  den  Kalserlich  franzbsischen  Justiz-Minister
  zu  richtende  Petltionen  durch  den  Gesandten  an  ihn  gelangen  müssen;  so  wird  solches
  dem  von  Seiner  Khnlal.  Mojest  dt  ertheilten  allerhbchsten  Befehl  zu  Folge
ondurch  zur  allgemeinen  Wilslenschaft  gebracht  und  dabel  verordnet,  daß  alle  Petitlonen
dieser  Art  an  das  unterzeichnete  Ministerlum  einzusenden  seyen,  von  wo  aus  olsdann  dleselben
  dem  Kaiserl.  französischen  Gesandten  zur  welteren  Befbrderung  an  den  franzbfischen
Justiz  Mlulster  werden  mligerbellt  werden;  wobel  noch  angefügt  wird,  daß  jeder  Peillonalre
  in  seiner  Eingabe

1)  selnen  Ver=  und  Zunamen,

)  seln  Alter  und  Geburtsort,

5)  Stand  oder  Gewerb,

4)0  den  letzten  Aufenthaltsort  in  Frankrelch,

5)  seinen  jetzigen  Aufenthalsort,  und

6)  den  Zweck  und  die  Beweggründe  seiner  Bitte
bestimmt  anzugeben  habe.  Stuttgart,  den  6.  Febr.  1317.

Auf  allerhbchsten  Speclal=  Befehl.
Klnigl.  Cablnets-Milnisterlum.
8
        <pb n="60" />
        o8

Neue  Eintheilung  des  Oberamts  K##lsen  betr.

Nach  der  durch  die  Verlegung  des  Oberamts-Sibes  von  Inzelsingen  nach  Künzelsau
berbelgesührten,  und  durch  das  allerb#chste  Reserspt  vom  :-.  Febr.  gnäeigst  genchmigten
neuen  Eimheilung  dieses  Oberamts  ist  dos  Umeramt  Schbuthal  oufgelbß,  und  dagegen
eine  Amtel  und  Amteschreiberel  in  Ingelsingen  errichtet,  und  es  bestehen  aunmehr  In  dlesem
  Oberamt  zwei  Unterämter  Dhrzbach  und  Ingelfingen,  welchen  folgende  Orte
jugetbeilt  sind;  als

dem  Umnteramt  Dörzbach  die  Orte:  Dörzbach  samt  Albertshof  und  Wendel  am  Stein,

Alt  Krauthelm,  Unter-Ginsbach,  Ober  Ginsbech,  Hochbach  samt  b###n,  Ailringen,

Lalbach,  Hollenbach,  Mesbach,  Ebersthal,  Diebach,  Marlach  samt  Aliderf  und

Sersbof,  Sindeldorf.  '

vemUxucramtJagelfingendleOreetJngclsingensamtZugehbkungen,Aschhousm,

Bis-jagensamthltcrgbekg,WestekbausensamkErbsen,Ecispeubofcnntdeallbekg,

Niedernhall  und  Hermersbera,  Weisbach  und  Gutbof,  Schoͤnihal  samt  Zugebdrungen,

  Ober-Kesich  samt  Hopfengarten  und  Welgenthal,  Berlichingen  samt  Fhleo.

Strase  wegen  Tabale-inschwärzungen.

Da  Se.  Könkgl.  Maj.  zu  vererdnen  gnärigst  geruht  haben,  doß  dle  in  Nr.  1.
.  O:  der  Gineral-Vererdvung  v.  36.  Nev.  1808  (Reg.  Blatt  1#08.  S.  653)  enthal-2enen
  Stresen  gegen  Tabaks-Einsch##r##ungen  auf  das  genaueste  in  Anwendung  gebracht
werden,  und  die  auf  den  Wiederbolungs-Fali  neben  der  Geldstrafe  aesetzte  Lelbesstrafe  auf
Drei  bis  S.h  Menate  Festung  bestimmt  seyn  solle;  so  wird  solches  diemit  bekannt  ge·

macht.  Dectet.  Stuttg.  im  Künigl.  Slaats-Ministerlum,  den  22.  Febr.  #13  .

Ad  Aland.  Sacr.  Reg.  Maj.

Erkennenisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.
Den  12.  Febr.  18·::2.  wurden  gesch  eden:

)  Jacob  Huttenlocher,  Bürger  und  Meiger  zu  Plochingen.  Eßlingen  Oberamts,  Kl.
von  Christina  Friderika,  geb.  Bübl  von  do,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurthellung
  der  Beklagten  in  dle  Kosten.

2)  Maria  Magdalena  Nonnemonn,  von  Altbengste.t,  Cilwer  Oberamts,  geb.  Hohl
von  da,  Kl.  von  Jung  Lorenz  Nonnenmaug,  Bürger  und  Schmid  zu  Althenestett,  Bekl.
ex  Cep.  adulterii  praesumti,  unter  Veruriheilung  des  Bekle#en  in  die  Kefsten.

5)  Jobann  Caspar  Flamm,  Bürger  und  Tuchmocher  zu  Täbingen,  Kl.  von  Wilhelmina
  Friederlka,  geb.  Hauff  von  da,  Bekl.  ex  Cp.  adulienin  ve  i,  unter  Verurtheilung  der
Beklagten  in  die  Kosten.

Den  19.  Febr.

1)  Johen  Kurz,  Bürger  und  Rotbgerber  zu  Reutlingen,  Kl.  von  Cbesstino  Margavetha,
  geb.  Bauter  von  da,  Bekl.  e#  cap.  qduasi  desert.  vuter  Verglelchung  der  Kosten.

1)  Jobaun  Friederich  Theurer,  gewesener  Wlrtbschafts-Beständer  von  Sebnmünznach,
Freudenstchter  Oberamts,  aus  Dorf  Altenstasa,  Nagolver  Oberawta  gebürtig,  Kl.,  von
Christina  Sophla,  geb.  Kaotlehner,  von  St.  Chrlstpbsthal,  Freudensttr  Obezmie,  Bekl.
e  Cap.  qduasi  desert.  unter  Verurthellung  der  B.  klagten  in  dl.  Ka##.
        <pb n="61" />
        59

5)  Regina  Doro'bea  Weinz,  ven  Ue#ch,  aeb.  Heisch  von  da,  Kl.  von  Christepb  Wenz,
Bäürger  und  Bäckermesster  zu  Ucach,  Bekl.  cap.  adulterif  veri,  unter  Verurtheilung  des
Beklagten  In  die  Kesten.

Se.  Kbnigl.  Majest.  baben  vermbg  allerbbchsten  Drerets  vom  2o.  Febr.
den  Second-Lieutenant  Grafen  v.  Ottokller  von  der  Garde  zu  Fuß,  zum  Fußiger=
  Batalllon  Nr.  1.  Könia  versetzt,  dagegen
den  Kbalgl.  Page  v.  Gaisberg,  und  rie  Cadets  v.  Wiyleben  und  v.  Vittingbof
  von  der  Garde  zu  Fuß,  zu  Second-#leutenants  bei  dieser  Garde  ernannt,  ferner
zu  Sccond  Lleutenants,  den  Kinigl.  Kammer-Page  v.  Kechler,  belm  Infanterle:
Reglment  Nr.  1.,  den  Kdalul.  Page  v.  Donepp,  den  Codet  Härle  aus  dem  Militair=IJ’stitut,
  und  den  Cadet  o.  Neymayer,  vom  Infant.  Reaiment  Nr.  1.  Prinz  Paul,
bei  dem  Jnf.-  Regimem  Nr.  b.  Print  Friedrich,  und  den  Cadet  Bregenzer  aus  dem
Militair-Instirur,  bel  dem  Infant.  Rexziment  Nr.  d.  befbedert
Vermbg  allerb.  Decrets  vom  -½.  Febr.  baren  Se.  Kbnigl.  Maj.  den  Serrndlkeutenant
Erbe  vom  Fußjizer-Boaralllon  Nr.  1.  Kbulg  zum  Adjutanten  bei  demselben  ernaant.
vermkg  allerhbchsten  Decrets  vom  :z.  Febr.
den  Premle=  Lieutenant  Abele  vom  Infant.  Reglment  Nr.  5.  Prinz  Frledrich  zum
Cavallerle  =  Depot  verse#zt;
den  bieberigen  Wachtmelster  Imle  von  der  Jäger-Garde-Eskadron  zulm  Secondbleutenant
  belm  Cgoallerle-Derot  ernannr;
den  zum  Ordonanz-Osfizter  ernannten  Second  Eleutenant  v.  Schilling  bel  der  Lelb-Eskadron
  der  Garde  zu  Pkerd,  zum  Premier  kbleutenant  avancirt,  und
die  bleberigen  Lelb.  PDagen  ven  Hopfgarten  und  v.  Speth  als  Second-Lleutenants
bel  dem  Garde  Regiment  zu  Pferd  angestellt;
vermbz  allerhdchsten  Deerets  vom  -3.  Febr.  den  vormals  bei  dem  Inf.  Regim.  Nr.  1.
r#nz  Paul  gestandenen  Secondlieutenant  Fober  wieder  als  selchen  belm  Depot  anzusteller,  und
verm##  allerhbchsten  Decreis  vem  :.  Febr.  den  bei  der  Fußjäger-Depot-Compogyie  angestellten
Premlerlieutenant  v.  Schnelder  zum  Staabs  Houptmann  zu  ernennen  allergnädigst  gerubt.
Se.  Kdnial.  Maj.  haben  vermd:ollerhbchsten  Decrets  vom  B.  Febr.  den  Ober  Lleutenant
  und  Adjutant  enz  oem  Fußjäger  Baralllon  Nr.  u.  Kbulg  kassirt,  und  befeblen,
daß  ihm  der  Ordesn  abgenemn.en  werden  sell.
Se.  Khnigl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruhr,
verm##g  allerhbhsten  Rescripts  vom  2o.  Febr.  den  vo#rmalisgen  Sigelbeamten  Cranz
von  Ansbach  zum  Rechnunge-Rath  bei  der  Kdnigl.  Ober-Fmanz-Kammer,
vermhbg  allerbbchsten  Reseripts  vom  :3.  Febr.  den  Cameral-Verwalter,  Hefraih  Wullen
  in  Weinsberg  zum  gebeimen  Ober-Finanz-Rath  und  Chef  des  Bureau  der  Kbalgl.
Hof=  und  Domainen=  Kammer,  ferner
den  bisherigen  Camerak-Verwalter,  Rath  Boyha  in  Bletigheim,  zum  Hofrath  und
General  Cassier  der  Kdn#igl.  Hef=  und  Domainen  Kammer,  endlich
den  bleherlgen  Rechnungs-Rath  Minner  zum  Seeretär  bei  desem  Departement  zu
ernennen,  dagegen
        <pb n="62" />
        60

den  Hof-  und  Domainen-  Rath  Schlkardt  zur  dritten  Abtheilung  der  Krendomainen-Section,
  als  Ober-Flnanz  Rath,  und

den  Kammerrath  Dieterich  an  dle  Stelle  des  bisheilgen  Rechnungd-Raths  Minner
  zu  versetzen;

vermdg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  185.  Febr.  die  erledigte  Cameralverwaltung  Bietigbelm
  dem  seltherligen  Cameral-Verwalter  Blelbel  in  Rotweil,  und

dle  vacante  Cameralverwaltung  Welnsperg  dem  bisherlgen  Ober-Finanz-Kammer=Secretair
  G#z;  so  wle

vermög  allenbhchsten  Reseripts  vom  36.  Febr.  die  erledigte  Cameralverwaltung  Rotwell
dem  Landvogtei=  Sseuerrath  Sprbsfser  deselbst,  auch

vermg  allerböchsten  Rescripts  von  ebend.  die  veconte  Registrators-Stelle  bei  der
Sectlon  der  Communal?  Verwaltung  dem  bisherigen  Reglistrator  Steffelln  belm  Haupt-Acten-Depot
  zu  übertragen,  und

den  vormaligen  Cameral-Verwalter  und  Amtsschreiber  Köbel  von  Alplrsbach  zum
Stadtschreiber  in  Riedlingen;  endlich

verwög  allerlochsten  Reseripts  vom  a7.  Febr.  den  blsherlgen  Schultheiqzenamts-Verweser
Wlbbekink  in  Bisingen,  Oberamts  budwigsburg,  zum  Amtmann  daselbst  zu  ernennen,

dile  Amtei  in  Fellbech,  Oberamis  Cannstadt,  dem  doriigen  Amtsschreiber  Fritz  neben
seiner  bleberigen  Stelle  zu  übertragen,  sodann

mit  Auflbsung  der  Unteramtei  Schduthal  den  Amtmann  und  Amteschreiber  Schabell
daselbst  auf  die  neugebildete  Amtel  und  Amesschreiberei  Ingelsingen,  Oberamts  Künzelsau,
zu  versetzen,  und  dagegen  die  Local-Polizel  in  Schönthal  dem  dortigen  Cameral-Beamten
zu  Übertragen  allergn#tiast  geruhr.

Se.  Könlgl.  Maj.  baben  vermhg  allerhochster  Resolution  vom  31.  Febr.  das  erledig:e
  Dlaconat  Wildbad  dem  Vlear  Klein  in  Trochtelfingen,  und  «  -

vekmbgallethbchstcrResolutivnvom24.Fcbt.dieetledigtePfatkelGrafenberg,DidceseReufen,de-nDiacmkoBackmeisteriaEblngea,ferner


oetmdgallethbchstenRescklptsvom-S.Febk.dieerlcdigteevangelischeStadtpfarrei
Laufe-themDiaconushochstekterlnTuttllagenzuübettragemund

die  erledigte  kothollsche  Pfarrei  Boos,  Oberamts  Saulgau,  dem  Erconvemnal  von
Kaisershelm,  Peter  Baler  zu  verleihen  allergn.  geruht.

Se.  Königl.  Moaj.  baben  vermbdz  allerhbchsten  Decrets  vom  4.  Febr.  die  vacante
Heof-Bauknechtostelle  in  Stungart  dem  Unteroffizier  Schbll  von  der  Garde  zu  Fuß  zu
übertragen,  und

durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  :4.  Febr.  den  Hofbrunnenmacherel  =  Amtsverweser
Diebl  in  Stuttgert  zum  Hof-Brunnenmacher  daselbst  zu  ernennen  allergn  d.  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  verm#g  allerhöchsten  Decrets  vom  13.  Febr.  geruht,  den
Posiwe#en=  Conducteur  Hampp  in  Stuttgart,  wegen  der  ihm  zur  Last  fallenden  Dlenust-Nachl#ßikeiten
  selnes  Dlensies  zu  entsetzen.

Siuttgart.  Bel  der  Königl.  Section  des  Medichknal-Wesens  wurde  nach  erstandener
  Prüfung  und  geschehener  Veroflichtung  dem  Med.  Dr.  Helurich  Ludo#ig  Mathies,
von  Heilbronn,  die  Erlgubniß  zur  medickulschen  Prarls  ertheilt.  Den  :5.  Febr.  1812.
        <pb n="63" />
        Nro.  11.  1812.  “
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  7.  März.

 

 

 

Die  in  der  Brandversicherungs-Ordnung  vorgeschrirbenen  Aenderungs-Tabellen  betr.

In  dem  verflosseren  Jabre  sind  dle  in  der  Brandversicherungs-Ordnung  ##.#2.  vorgeschriebenen
  Aenderungs,  Tabellen,  tbeils  nicht  auf  dle  bestimmte  Zeit  elngekemmen,  theils
nicht  nach  der  Vorschrift  gedachter  Ordnung  s.  13.  und  des  Decret#  vom  1.  Mai  60.
(Staats=  und  Reg.  Blatt  S.  -::.)  elngerichtet  gewesen,  indem  z.  B.  in  der  dritten  und
vierten  Columne  derselben  bel  Benennung  der  vorigen  und  gegenwärtigen  Besitzer
der  Gebäude  die  wenigsten  Oberämter  den  unter  meheren  Besitzern  jedem  einzelnen  zus
stechenden  Authell  an  dem  Geblude-Auschlag  bemerkt  haben,  äberdls  in  mehreren  Tobellen
unter  der  Rubrik:  „  abgeinderte  Anschlags-Summe“  nur  der  Zusitz  zu  dem  bisherigen
  Geb#ude=  Anschlag,  nicht  aber  die  ganze,  durch  die  Erhöhue#g  s#ch  ergebende  Anschlass=
  Summe  eingesetzt,  auch  noch  nicht  aller  Orten  bel  den  Arschlägen  der  Gebäude  elne
runde  Zahl  von  25.  50.  75.  oder  oo  fl.  angenommen  worden  ist.

Es  werden  daher  alle  dle  jenigen,  welche  slch  mit  Verfertlgung  der  Brnkataffer  abzugeben
  haben,  wlederholt  angewlesen,  die  in  der  Brandoersicherung-Ordnung  9.  ö.  15.
11.  173  und  13  enthaltenen  Vorschriften,  und  das  denselben  sub  CLit.  angefüe  Formular
  der  Aenderungs=  Tabellen  um  so  gewisser  aufs  genau'ste  zu  befollen,  als  man
widrigenfalls  sich  ver#anlaßt  sehen  würde,  die  nicht  verschriftmäßlz  gefertigten  Labenen  känftlg
  auf  Kosten  der  Schuldhaften  zur  Abänderung  zurückjusenden,  rder  besolders  #azu  bestellten
  Leuten  zur  Berichtiung  zu  übergeben,  die  in  der  vorgeschriebenen  Zelt  ulscht
elnkommenden  Aenderung  -Tabellen  aber  durch  eigene  Boten  auf  Kosten  der  e  áumigen
abholen  ju  lassen,
        <pb n="64" />
        *

Insbesondere  werden  die  Kbnlgl.  Landvogtel-Aemter  erlnert,  die  an  sle  einkemmenden
  Aenderungs-abellen  jedesmal  vor  lhrer  weltern  Beibrderung  in  untersuchen,  ob  sie
nach  der  Vorschrisft  eingerichtet  sind,  und  wenn  fle  es  nicht  seyn  sellten,  dieselbe  soglelch
mit  der  erforderlichen  Welsung  an  die  Oberämter  wleder  zurück  zu  senden.

Stuttgart,  den  zx.  Febr.  1312.

Khnligl.  Minilsterlum  des  Innern.

Berichte  in  Criminal-Sachen  betreffend.

Die  unterzelchnete  Stelle  sieht  ssch  veranlaßt,  die  Kiaigl.  Crimiaal=  und  Oberämter
zur  pünktlichsten  Befolgung  der  unterm  8.  Aug.  1805  emamrten  und  am  4.  Jull  130)7
und  B.  Jan.  311  erneuerten  Verordnung,  wornach  bei  denjenigen  Berichten,  welchen
eine  vorbergegangene  Resolution  zum  Grunde  llegt,  unter  die  Rubrique  die  Werte:

Adt  ad  Num.  —

geit  werden  sollen,  blemit  wiederholt  aufzuferdern,  und  dem  nech  belzufägen,  wie  man
si.y  zu  dlesen  belden  Amtsstellen  versleht,  daß  sie  in  Zukunft  die  Vor=  und  Famillen-Namen
  der  Inqulslien  deutlich  schrelben,  auch  die  Berichte  nebst  den  Beilagen  pflichtmäßig
coilatsoniren  werden.

Decret.  Eßlingen,  im  Königl.  Crlminal-Tribunal,  den  18.  Febr.  1377.

Erkennmisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.
Den  26.  Febr.  1812  wurden  geschieden:

1)  Georg  Striebel,  Buͤrger  u.  Webermelster  zu  Rothenaker,  Ehluger  Oberomts,  Kl,
von  Rostna,  geb.  Huber  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Vergleichung  der
Kesten.

2)  Jobann  Leonbord  Köhler.,  Bürger  und  Weingärtner  zu  Relsoch,  Weinsperger
Oberamts,  Kl.,  von  Johanna  Barbara,  geb.  Schrelber  von  da,  Bekl.  ex  cap.  duasi
desert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

5)  Christina  Schlutenhelm  zu  Großbottwar,  Marbacher  Oberamts,  geb.  Jell  von  do,
von  Leonhard  Schlitenbelm,  Bürger  und  Weingärtner  den  Großbonwar,  Bekl.  ex  cap.
desert.  malit.  umer  Verurthellung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

9  Polizei-Verordnung.

Die  blesigen  Hausbesltter  werden  hiedurch  bel  3  fl.  Strafe  verbindlich  gemachr,  jede
in  lhrem  Haus  vorgehende  Logis-Veränderung  nach  :4  Stunden  dem  Pollzel-Commsssatre
des  Distriktes  anzuzelgen.

Diese  Anzelgen  müsen  schriftlich  geschehen,  und  dabel  bemerkt  werden,  wesches  Legis
die  Neueinziehenden  zul  tzt  bewehnt,  und  welche  neue  Wohnung  die  Aue  ziehenden  genommen
  haben.  Stuttgart,  den  35.  Jan.  1317.  Kön.  Ober-Dollzel-Dlreciion.
        <pb n="65" />
        b

Se.  Konigl.  Majest.  haben  alleranädigst  gerubt,  dem  Obriflen  v.  Roͤdet,  Con  mandeur
  des  Linien-Infant.  Regiments  Nr.  4.  zum  Beweis  der  ellerhl#eesten  Zullichen  beit
mit  seinen  geleisteten  Diensten,  das  Cemmandeur-Kreuz  des  Kbnigl.  Cloil-Verdlenst-#Ordens
  zu  verleihen.  Den  4.  März.

Se.  Konigl.  Mozj.  haben  vermbg  allerbchsten  Reseripts  vom  31.  Febr.  den  Obertbleutenant
  v.  Raßler  zum  Abugl.  Kammerheren;  und

vermg  allerböchsten  Reserip's  vom  35.  Febr.  dle  als  Second  Lleutenants  bel  der  Garde
zu  Pferd  angestellten  seltherigen  Leib=  Pagen  v.  Hopfgarten  und  v.  Speth,  und

den  als  Lleutenant  bel  dem  Li#.  Infant.  Regiment  Nr.  1.  a#gestellten  selihergen
Kammer-Pagen  v.  Kechler  zu  Kbhuigl.  Rammerjunkern  gnädigst  ernanut.
Se.  Königl.  M2il.  haben  allergnädigst  gernbt,

vermdg  allerhöchsten  Decrets  vom  à§5.  Febr.  den  Premker-Lleutenant  von  Succoo,
vom  Infant.  Reglment  Nr.  5.  Prinz  Frlderlch,  der  Königl.  Dienste  zu  entlassen;

vermbg  ollerhbchsten  Dekrets  vom  1½3.  Febr.  den  Hauptmann=  v.  Wund  vom  leichten
Infanr.  Batalll'n  Nr.  4.  zum  Jäger-Batasllen  Nr.  :  König  zu  versetzen,  und  dagegen
beien  leichten  Infant.  Bataillon  Nr.  4.  den  Premler.kleutenant  v.  Zschook  zum  Staabs-Capirain
  und  »  ·

venCadetHlemnvomFußjögcr-Baka·lllpn-Nk,»zumSekondckleutcnaptzpsstifnennen,
  auch  .  -"

dem  Second  Lieutenant  v.  St.  Amand  von  der  Garde  zu  Fuß,  die  nachgesuchte  Entlassung
  aus  den  Kd#igl.  Diensten  zu  ertpellen,  ferner

vermög  allerhbchsten  Dectets  vom  2o.  Febr.  den  Obersten  v.  Biberstein  vom  Jnuf.
Regiment  Nr.  6.  Krenprinz,  ium  ten  Infant.  Regiment,  und  den  Oberstea  o.  Pöllniz
vou  letzterem  als  Regiments-Commandeur  ju  ersterem  versetzt,  auch

unter  ebend.  den  Geveral-Mo  jor  v.  Beüsselle  zum  Brlgadler  der  lelchten  Infanterle
  zu  ernennen  allergnädigst  gerubt.

Se.  Kbnigl.  Maj.  haben  vermdg  allerbochsten  Rescripts  vom  -6.  Febr.  den  bleherlien
  Sectetarlats-Assistenten  bei  der  Rechnungs-Section  des  Kbnigl.  Finanz-Departement
Knapp  zum  Registrator,  und

den  bisberlgen  Cameralomts-Sabstitoten  Bissinger,  von  Ochsenburg,  zum  zwelten
Buchhalter  bel  der  Königl.  Hof=  und  Domainen-Kammer  zu  erneanen,  auch

vermdg  allerbbchsten  Rescriots  vom  3.  Mécz  dem,  bei  dem  Koalgl.  Provlaclalz=  Justiz-Collegle
  zu  Ladwiasburg  angestellten  Actuor  Faber  kie  allerunterthänloft  nachgesuchte  Ttlassung
  allergnädigst  zu  ertheilen  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  gerubt,  dem  katholischen  Deron  und  Stadt-Pka#rrer
  Scholter  in  Raoensbura  aus  Veranlassung  seines  Amts-Jubiläums,  jum  Beweis
  der  allerdbchsten  Zufrledenbelt  mit  selnen  treu  geleisteten  Dlensten,  das  kleine  Kreuz
des  Konlgl.  Cioll-Verdienst-Ordens  zu  verlelhen.  Den  1.  Märg.
        <pb n="66" />
        61

Se.  Könsgk.  Maj.  baben  ellergnädigst  gerube,
vermb#g  allerhbchsten  Reserlpts  vom  29.  Febr.  dle  erledigte  katbollsche  Pfarrel  Zimmerbach,
  Oberamts  Gmünd,  dem  kathollschen  Stadtpfarrer  Gast  in  Ludwlgsburg,  und  die
korholische  Stadtpfarrei  Ludw#lgsburg  dem  Erconventual  von  Kalserehrim,  Chlesiln  Elchner
  zu  übertragen;
verm#g  allerhöchsten  Reseripts  vom  1.  März  den  Pfarrer  Joseph  Maler,  von  Oberzell,
  Oberamts  Tettnang,  auf  dle  erlerigte  kathelische  Pfarrei  Dahenfeld,  Oberamts  Neckarsulm,
  zu  versetzen,  und  dle  Pfarrel  Oberzell  dem  Exconventualen  von  Rogtgenburg,  Poter
Müller,  ferner
vermdg  allerhbchsten  Reserlpts  vom  2.  März  die  erledigte  evangellsche  Pfarrel  Wolfschlugen,
  Didcese  Nürkingen,  dem  Vlkar  M.  Feuerlein,  und
dle  erledigte  kathel.  Pfarrel  Esenhausen,  Oberamts  Ravensburg,  dem  Curat-Prlester
Retkenmaler  auf  dem  Schknenberg  bei  Ellwangen  zu  übertragen.

 

Se.  Khulgl.  Majestt  baben  dem  unter  der  sten  Compagnle  der  Artlllerle-Brigade
  stehenden  Zlmmergesellen  Wild,  von  Brezenaker,  und  dem  Zimmermann  Joseph
Schnell,  von  Offenau,  welche  sich  durch  muthoolles  Benehmen  bel  L'schung  des  zu
Jaxtfeld  in  der  Nacht  vom  231.  auf  den  22.  Dec.  v.  J.  entstandenen  Brands  sehr  vortbellhaft
  ausgezeichnet  haben,  die  sllberne  Cloll-Verdlenst-Medallle  allergnädigst  zuerkannt.
Stuttgart  den  5.  März  1817.
        <pb n="67" />
        Nro.  12.  1  8  1  .  *
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-=  Blatt.

 

Sanstag,  14.  März.

 

Die  Stammheimer  und  Simozbeimer  Hat  berr.  "

Se.  Khunlel.  Maj.  baben  verm#g  allerbdchsten  Derrets  vom  9.  März  die  Stammbeimer

  Hurh,  Altensteiger  Oberforsts,  und  dle  Slimezbelmer  Huth,  Neuenbärger  Obersorsts,
  dem  Oberforst  Leonberg  zuzuthellen  gerußt.

7

Die  herumziehende  Gewerbsleute  betr.

Da  biiers  Gewerbsleute,  welche  weder  zu  Treibung  eines  Handeld  überhaupt,  noch
linsbesondere  zum  Honstebandel,  berechtlgt  find,  unter  dem  Schug  der  ihnen  von  den  Aceis-Behhbrden
  ausgestellten  Accispatente  und  Arciszeichen  von  Ort  zu  Ort  herumzleben,
und  dadurch  dle  den  Könlgl.  Polizel=  Bebhhrden  über  dergleschen  Gewerbe  zustebende  Aufsicht
  und  Cegnitlon  ordnungswidrig  umgehen:  so  wird  zu  Vermeldung  aller  Mloerständnisse
  hiemit  erklärt,  datz  dle  Accispatente  und  Accisjelchen  für  nichts  anders,  als  für  Documente
  über  dle  schuldigen  und  bezablten  Acelsgebühren  anzusehen  fiad,  kelneswegs  aber
dem  Handels=  und  Gewerbsmann  Rechte  und  Befugnsse  eribellen,  welche  er  nicht  vermdge
  der  allgemelnen  Gesetze  oder  besonderer  Concesslonen  legal  eslangt  hat.  Insbesondere
werden  die  Classlsicatlons.  Commissarlen  und  Ober-Aeclser  erinnert,  an  Rlemand  ein  Accispatent
  auszustellen,  der  nicht  auf  dle  angezeigte  Weise  zu  Treibung  dee  in  Frage  stebenden
  Handels,  Handwerks,  oder  andern  Gewerbs,  berechtigt  ist,  und  ouf  dem  Patent  jedesmal
  iu  bemerken,  daß  zum  Fausleen  bei  der  hlerzu  geeigneten  Polizel=  Behbrde  besondere
Erlaubnih  nachgesucht  werden  müsse.  „Stuttgart,  den  -3.  März  1812.

Ko.  Münisterium  des  Innern  und  Flunz-Mlnist  eium.
9
        <pb n="68" />
        66

Decret  Königl.  Depart.  der  Finanzen,  Section  der  Steuern,  die  Ausselung
der  Vieh-Urkunden  betr.  d.  d.  3.  Mirz  1812.

Da  mehrere  Ortsvorsteher  bei  Ausstellung  der  Vieh=  Urkunden  sich  nicht  der  vorgeschrlebenen
  gedruckten  Exemplarlen  guf  Quart-Blgen  bedlenen,  sondern  dazu  bloße  ganze
Drelkreuzer  Stempelbogen  nehmen,  dleses  aber  zu  mancherlei  Unordnungen  Anlaß  geben
kann;  so  werden  blemit  sämtliche  betreffende  Stellen  angewlesen,  sich  zu  Ausstellung  der
Vieh-Urkunden  nicht  der  ganzen  3  kr.  Bogen.,  sondern  der  gedruckten  Exemplarlen  zu  be,-dienen.
  Stuttgart,  den.  3.  März  1891.

Die  Bittschriften  der  evangel.  Geistlichen  um  Anstellung  oder  Befdrderung  betr.

Da  die  in  dem  Staats  =  und  Regierungs-Blatt  vom  Jahr  1810.  Nr.  9.  enthaltene
Verordnung,  daß  Dienst-Competenten  in  ihren  Blittschriften  um  Anstellung  oder  Befdrderung
  jedesmal  ibren  Vornamen,  ihren  Geburksort,  den  Stand  oder  Cdarakter  ihres
Vaters,  ibre  blsherige  Dleuste  und  deren  Dauer,  inglelchem  ihre  Besoldung,  wenn  sle
bereits  in  Dlensten  stehen,  auch  die  Zabl  ihrer  Kinder  zu  bemerken  haben,  von  mehreren
Geistlichen  nicht  mehr  beebachtet  wird,  so  werden  sämtliche  Geistliche,  welche  solche  Bittschriften
  eingeben,  an  dlese  Verordnung  mit  dem  Anhang  erinnert,  daß  lm  Fall  der  Unterlassung
  dieser  Vorschrift  die  Bittschriften  ohne  wellers  werden  zuräckgeschickt  werden.

Wie  denn  auch  die  Dekane  zu  dergleichen  unvellständigen  Bittschriften  keine  Belberichte
  zu-geben,  sondern  ste  den  Gelstlichen  zur  Ergänzung  zurückzustellen  haben.  Decret.
Stuttg.  Im  Kbhnigl.  Ober-Conflstorium,  den  6.  März  1811.

Die  Juchthaus-Gefäll-Rechnungen  von  Gotteszell  betr.

Da  in  den  Zuchthaus-Gefällrechnungen  von  181  )  elnige  Oberelnbriagerelen  den  Heller

u  2,  andere  ader  zu  #.  Kreuzer  berechnet  hoben;  so  werden  sämtliche  dem  hlestgen  Zucht-Ka#s

  Jugethellte  Oberelnbringerelen  hlemlt  angewlesen,  in  den  Rechnungen  ven  1814  und

so  auch  in  Zukunft  den  Heller  glelchfbrmig  zu  1  Kreuser  zu  berechnen.  Den  7.  März  1817.
Suchthaus-Ptegamt  Gotteszell.

Erkenntnisse  des  Kdnigl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.

Den  4.  März  13½1½  wurden  geschleden:

*7)  Matihlas  Joseph  Friedrich  Trippner,  Gürtler-Obermelster  zu  Stuttgart,  Kl.,
von  Christiana  Catharina,  geb.  Kull,  von  Leonberg,  Bekl.  ex  c#ap.  qduasi  desert.  unter
Verglelchung  der  Kesten.  6

:)  Maria  Sopbia  Götz,  von  Hellenbach,  Oberam's  Künjelsan,  geb.  Herrein,  von
Beodenbof,  desselben  Oberamts,  Kl.,  von  Georz  Friedrich  G,  Bürger  u.  Zimmermann
in  Hollenbach,  Bekl.  ex  cap.  adulieri#  veri,  unter  Verurthellung  des  Beklagten  in  die
o  en.

"S  5)  Wurde  die  Ebe  zolschen  Rosino  Margarethe  Bauer,  von  Jaberfeld,  Brekenbelmer
  Oberamts,  geb.  Burgazl  von  da,  Kl.,  und  Georg  Bernbaed  Baucr,  Büörger  u.
Bauer  zu  Zaberfeld,  Bekl.  ex  cap.  imp.  annullirt,  und  Bekl.  In  die  Kosten.  verurtheilt.
        <pb n="69" />
        61

Straf=  Erkenntnisse  des  Königl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  S#cr.  Reg.  Maj.

Der  1.  Febr.  wurde  der  zu.  Münflugen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gezogene  Vasgant
  Johannes  Huber,  (vusgo  Steken-Jakels  Johannes)  von  Steinheim,  Oberemts  Heidenbelm,
  wenen  Dlebstabls  und  Theilnahme  an  einem  Todschlag  „  neben  Ersatz  der  Kosten'
und  des  Schadens,  mit  zoblfjähriger  Zuchibeusstrafe  in  Gorteszell,  belegt  und  zugleich,
verordnet,  dah  derselbe  nech  erstandener  Strafe  In  elnem  Zwangsarbelishaus  bis  zu  ersprobier
  Besserung  verwahrt  werden  soll.

kodem  ist  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Georg#Frank'"  von  Leukersharsen',  wegem
verübten  Diebstabls,  neben  dem  Schadens  =  und  Kosten-Ersatz  zu  elner  sechsmonatlichen
  Zuchthausstrafe  in  Göttesjell  condemnirt  worden.  «

«Ams5.Febk..wukb«e-sder-znsNdkesbikmsverhaftenIobdrmsLäsnmek;.oou-Al1eknb·eljv,.
mgenwiederholter-Wilderel-,nebenErsatzdes-Schadens-und«derKostea-,sussechsmonani
lichetFestungsakbtltmlrdercWilderer-Kappe-vetuktb"elct;.

Dens.FcbkzlstdekIaCalwsanekbsfkgekommene-LohnsRälgeUvonFlaokmn
setzenwleduholtenDiebstabls,nein-Eisesdek-KvstiusanddrssSchadens,,wirksame--natlicher
  Festungsarbeit  belegt  worden.  «

Uatckm:18..F·ebk-..wukde·gegendie-III-Tenness-wegen-Diebstäbll-und"Istsch«ungens
verhaftete  Raphael  Enderle  und  dessen  Ebewelb  erkannt,  daß  der  Inquislt  Enderle,  neben
Ersatz  des  Schadens,  so  wle  seiner  Arrest=  und  #tel  der  Unrersuchungskosten  zu  fänfjähriger
  und  dessen  Ebewelb,  neben  Erstatrung  ihrer  Arrest=  und  des  Rests  der  Untersuchungs-=Kosten,
  zu  Eisjäbriger-Zuchthauestrafe  condemulet,  und  nach  erstandener  Strafe,  ersterer
bis  zu  selner  Besserung  in  eln  Zwangsarbeltshaus-  gebracht#,  letztere  aber  aus  dem  Kb#greich
  verwlesen  werden  soll.

Kodem  ist.  der  zu  Rottenburg  verbaftete  Idsepb  Kreidler  vomw  Salzstätten,  wegen
troßen  und  quallfieirten  Diebstahls,  neden  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  dreijährlger
  Zuchthausstrafe  verurtheilt  worden.

Unterm  :2.  Febr.  wurden  gegen  die  zu  Rledlingen  in  Verhaft  und  Untersächung  gekommene
  Johann  Haupt  und  Consorten  folgende  Strafen  erkannt  2.

1)  Jobann  Haupt,  von  Schneckenbofen#  wurde  wegen  seines  Jauner=  bebens,  der  von
lhm  verübten  Räuberel#en,  Diebstähle  und  Fälschungen  nebem  dem  Ersatz  der  Kosten  und
des  Schadens  zu  einer  fünf  und  zwanzigjährigen  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell  verurtheilt,
und  soll  derselbe,  nach  erstandener:  Strafe##dies-  vitae  im  elnem  Zwangsarbellshaus  verwahrt
  werden.  .  ·

2)  Die  Franziska  Luz  aus  Kirchhelm  im  Rles'  wurde  wegen  Cöncubinats  u.  Tbeilnabhme
  an  Diebstäaͤhlen,  neben  Erslattung  der  Kosten,  zu  Elnjähriger  Zuchthausstrafe  in
Ludoigeburg  mie  dem  Anhang  condemnire,  daß.  dleselbe  nach  deren  Ablauf  Iin  einem:
Zwangs-Atbelrebause  bis  zu  erprobter:  Besserung=  untergebracht  werden  foll-.

5)  Mau#dlas  Blersch,  Bestinder  zu  Wernthal,  Oberamts  Riedlingen,

4)  Joseoh  Haupt,  von  Stetten),  Oberamts-  Wlbliagen,  fünd-  wegen  Beherbergung:
von-  Vaßanten  und  Erkaufung  gestohlener,  Waaren  #,  jeder  mitt  sechsmonatlichrre  Festungsarbelt
  belegt  worden.

[—
        <pb n="70" />
        68

Den  17.  Febr.  wurde  der  zu  Eßllngen  verhaftete  Jobann  Martin  Welz,  von  Lautenbach,
  Oberamts  Crailsheim,  wegen  wiederholten  Dlebstabls,  neben  Ersch  der  Kosten
und  des  Schadens  zu  sechsmonatlicher  Festungestrafe  verurthellt.

Am  #35.  Febr.  ist  der  zu  Calw  verheftete  Johann  Frel,  von  Aldlingen,  wegen  wlederbolten

  Dlebstabls,  neben  Ersatz  der  Kosten  mit  fünfjähriger  Festungsstrafe  belegt  und
befohlen  worden,  daß  er  nach  erstandener  Strafe  in  elnem  Zwangs-Arbeltish#use  bis  zu
erprobter  Besserung  verwahrt  werden  foll.
Fodem  wurde  der  zu  Urach  verhaftete  Jakob  Relber,  von  Ghnn#ngen,  wegen  Dilebstohl#,
  neben  Ersatz  der  Kosten  mit  fünfmonatlicher  Festungsarbelt  bestraft,  und  sell  derselbe
  nach  Ablauf  der  Strafe  in  einem  Zwangsarbeltspa#use  bis  zur  erprobten  Besserung
verwahrt  werden.

Eodem  sind  dle  in  Kirchhelm  verhaftete  Christeph  Klay,  von  Delzlsau,  und  Jebann
Georg  Stäudle,  von  Altbach,  wagen  Wilderel,  neben  Kesten  =  und  Schadens-Erfatz,  ersterer
  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe,  letzterer  aber  zu  vier  und  eln  halbmonatlicher
Festungsarbelt,  und  zwar  auf  sechs  Wochen  seiner  Strafzeit  mit  aufgesetzter  Wilderer-Kappe
  verurtheilt  worden

 

Wermög  allerbichsten  Reseripts  vom  9.  März  haben  Se.  Khulgl.  Maj.  allergnsdigst
  geruht,  die  Kammerjunker  von  Elnsledel,  Staabs-Rittmelster  der  Garde  ju
Pferd  und  von  Moltke,  Ordonanz-Offtzier  zu  Königl.  Kammerberrn,  und

vermbg  allerhbchsten  Dekrets  vom  3.  März  den  zum  Second-bleutenant  bei  der  Garde
au  Fuß  ernannten  bleherlgen  Lelbpage  v.  Stetten  zum  Kbdnigl.  Kammerjunker,  desgl.

dle  Second=  Lleutenants  von  der  Garde  zu  Pferd  v.  Trooft  und  v.  Hopfgarten
zu  Königl.  Reise-Stallmelstern  an  die  Stelle  der  beiden  Rlitmeistern  von  Moltke  und
von  Miller  zu  ernennen.

Se.  Känigl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,

vermbg  ollerhöchsten  Decrets  vom  4.  Mäez  den  Ober-bleutenant  v.  Brandensteln
vom  Infanterle-Regimem  Nr.  1.  Prinz  Paul,  zum  öten  Inf.  Reglment,  dogegen  den
Ober-Lleutenant  Schlegel  vom  letztern  zu  ersterem,  auch  den  Unter-Lieutenant  v.  Hampeln,
  vom  4ten  Infanterle-Regiment  zum  6ten,  den  Unter-Lleutenam  v.  Soden  von
diesem  zum  erstern  Regiment,  und

den  Unter-Lleutenant  Klingler,  vom  lelchten  Infant.  Batalllon  Nr.  3.  v.  Cornotte
mum  Adjutanten  dleses  Bataillons  zu  ernennen;

vermög  ollerhbchsten  Decrets  vom  3.  März  den  bisherigen  Fläger-Adjutant  Obrift
von  Moltke  zum  General-Adjutant  und  General-Mojor,  und  dagegen

den  Obrist,  Prinz  v.  Wallersteln,  von  dem  Garde-Regiment  zu  Pferd  zum  Flgel-Adjutant
  zu  ernennen,

den  Rlitmelster  v.  Miller,  vom  Garde-Regiment  zu  Pferd,  als  Sscadrons-Chef
lum  Caovallerle=  Reglment  Nro.  5.  Dragener  Kronprinz,  zu  versetzen,

den  Rittmelster  u.  Moltke  vom  Garde-Regiment  zu  Pferd,  zum  Escadron-Chef
bei  diesem  Reglment,
        <pb n="71" />
        den  Premler-  Lleutenant  v.  Heldenschwerdt  von  dlesem  Negiment  zum  Staabs-Rlitmelster
  belm  Cavallerle-Regiment  Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz,  und

den  Premler  bleu  enant  v.  Einsiedel,  vom  Garde-Regiment  zu  Pferd  zum  Staabs“

Rlitmeister  bel  dlesem  Reglment  zu  ernennen;

den  Premier-Llieutenant  v.  Raben  und  den  Second-bleutenant  Grafen  v.  Jeas-2

  beede  vom  Cavall.  Regim.  Nro.  5.  Dragoner  Kronprinz,  zum  Garde-Reglmene  zu
erd,  und  .

den  Premler-Lleutenant  v.  Hays  tten,  vom  Inf.  Regiment  Nr.  5.  Prinz  Frledrich,
zum  Garde-Regiment  zu  Fuß  zu  versetzen,  ferner

den  bisberlgen  Leib-Dage  v.  Stetten  zum  Second-kleutenant  belm  Garde-Regimene
ju  Fuh,  und  zum  Kdaial.  Kammerjunker  zu  ernennen,  und  endll

dem  Leib--Page  v.  Raßler  das  Portd'epée  zu  ertheilen;  auch

verm#g  allerbbchsten  Decrets  vom  10.  März

den  Premler-Kleutenant  v.  Wirth,  vom  lelchten  Infant.  Batalllon  Nr.  4.  zum
Infant.  Reglment  Nr.  6.  Kronprinz,  und  dagegen

den  Second-leutenant  Moser  voen  dlesem  Regiment  zum  leichten  Infant.  Batalllon
Nr.  4.  zu  versetzen;  ferner

den  Second-Lieutenant  Ländner  vom  aten  Infant.  Reglment,

den  vormals  beim  Land-Scharfschützen-Batailllon  gestendenen  kieut.  Lerchgeßner,

den  vormallg  Fürstl.  Salmischen  Schloß-Hauptmann  v.  Schmitt,  und

den  bel  der  Kdnigl.  Gorde  zu  Fuß  Kehenden  Feldwebel  Frank,  zu  Eleutenants  bel
der  Gensd'armerie  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Maj.  baben  allergnädigft  geruht,

vermdg  allerbbchsten  Reseripts  vom  y.  März  den  blsherlgen  Assessor  von  Soden  zum
##lirklichen  Ober-Regierungsrath  bei  der  Sectlon  der  Iinnern  Admlnsstratlon,  und

den  Assessor  auscultans  von  Wöllwarth  zum  Aslsessor  cum  voto  bel  gedachter  Sertion
  zu  ernennen;  ferner  "

dle  erledlgten  kombinlrten  Stellen  eines  Amtspflegers,  Beutelsbachischen  Oberarelsers,
und  Zwangsarbeltshauses  =  Ober-Inspectors  zu  Schorndorf,  dem  blsherigen  Amtmann
Speldel  in  Bietigheim  zu  übertragen;

overmög  allerhbchsten  Reseripts  vom  6.  März  den  blsherigen  expedlrenden  Serretale
Reppold  sam  protocellirenden  Secretalr,

den  blieherigen  Kanzellisten  und  Serretarlats  =  Assistenten  Benz  zum  expedlrenden
Secretalr,  und  endlich

den  vormallgen  Wallersteinsschen  Serretalr  Falk  zum  Kanzellisten  und  Serretarlats-Accessisten,
  sämtlich  bei  der  uisten  Abthellung  der  Krondomalnen-Sertion;

verm#Ig  allerhdchsten  Reseripts  vom  y.  März  den  bisherigen  Zell-Rechnungs-Buchbalter
  Demmler  jzum  zweiten  Rechnungs-Rath  bei  der  Rechnungs-Kammer  der  dl-Trekten
  Steuern,  und

den  vormallgen  Serretär  Saller  von  Wallerstein  zum  Buchhalter  bei  der  Zoll-Rechmungs=
  Kammer;

—
        <pb n="72" />
        70

vermög  olkerhichsten  Reseripto  vem  10.  März  den  bisberigen  Cameral-Verwalter.
Zeller  von  Olbringen  zum  Steuerrath  der  Landvogtel  am  ebern  Mrckarz  ouch,
vermt  allerhdchsten  Reserlpts  vom  „½.  Märi  den  bleberigen  Ferst-Rechnungs=  Roathv.
  Dünger  zum  Ober-Isnanz-Raz  bei  der  Sten  Abthellung  der  Krondomalnen-Section.
zu  ernennen;  au
vermdig  ellerbbchsten  Reseripts  von  ebend.  die  erlekigte  Actuorestelle  bel  dem  Kbngl.
Prorinceiel=  Justiz-Celleglo  kn.  Ludwigsburg,  dem  Notar  Autust  Hech  zu.  Valhingen  zu.
uͤbertragen.  ·

VekmbgallctbbchstensRcsnlptgsdenkst-Märzhabe-Se-Kd«nlg.l·..M"sj"-st.dem«
vormatigenStacbkamtmaunHochstxtte.k,vonH-.sbenfaspfep,«;aBe,eugung—det-clleki
bbchstensnfkledenheitmit-seinenlanggeleisteten-treuen-Diensten.dleqpldeae.V-cdlenst«i-Muts-.alle-zuzusc-ikoerlklhmgckuhn


Se«KbaisLMajibabm.allekgnödigstigerubt,.

vekmbgallethdchstenNcscriptdsoonkdMörsMr.eckedlgtekkatholischePfamlsAmmget-,Oberamt-HenknbekgpdemcgplanRobertHerbe.kth.ta0edljeim;


oktmdsssllnbdchstenRescklpksookaMärz-die.-ktc«dlgte-ev.ang,el.Pfand-Winterdoch-,leceseSchokndotf,denleaeon..M.KapHuKnittllngmsnübertragen;ferner-



in  pesechreifee,  Dlbcese  Aalen,  dle  allerunterthänlgst  nachgesuchte.  Dleust-Entlassung  zu
ertbellen.

WVermb  allerhbchsten  Reseripts  vom  5.  März  haben  Se.  Königl.  Mej.  den  LSehrund
  Schreibmeister  Reiser,  zum  Kanzellisten  bel  der  Kbnigl.  Hof=  und.  Domalnenkammer.
in  ernennen  allergnädigst.  geruht.

 

Eßlingen.  Auf  allerbhchsten  Befehl  wlrd  die  rähmllche  Hondlung  vom  30.  JanMd.
  J.  die  Rettung  der  Jakob  Adam  Mangoldischen  Ebeleute  zu  Hegenspertz  durch  Jakob-Maul
  und  Catharlna-  Eberspächerin,  von  Ober=  Eßlingen,  dffentlich  belobt.  Den  6.  Mirz.
1812.  Koͤn.  Oberamt.
        <pb n="73" />
        Rro.  13.  1  8  12.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blat.

 

Samstag,  z:.  März.

 

Königl.  Verordnung,  die  Anstellung  derjenigen,  welche  sich  den  Rechts=  oder  Cameral=Wissenschaften
  oder  dem  Schreiberei-Cache  widmen,  als  Aktuare  und  Substiruten,
und  ihre  Belohnung  von  den  Beamten  betr.  d.  d.  18.  März  1812.

Se.  Khnigl.  Maj.  baben  Iin  Bezlebung  auf  die  wegen  der  Oberamts=  Actuarlen
und  Cameral-Verwaltungs-Serlbenten  mittelst  Clrculars  vom  y.  Mal  2308;  und  auf  die
aus  Aalaß  der  Errichtung  der  Prooinclal-Justlz-Colleglen  unterm  16.  Aug.  13:1  bekannt
  gemachte  allerhöchste  Willens-Meinung,  mitrtelst  allerhbchsten  Reseripts  vom  18.
März  d.  J.  folgendes  zu  verordnen  gnädigst  geruht:  ,

I)Alle,dlesichdekRechts-Wlsscaschaft,denSamuel-WissenschaftenobekdemSchkeb
betei-Fqche-übetbauptwidmet«sindverband-wehesieirgendein-weitereAnstellung
zu  erwarten  haben,  als  Actuare,  Substituten  oder  Schreiber  bei  den  Kbnigl.  Landesstellen,
  als:  Proolnclal-Justlz-Collegien,  kandvogteien,  Criminal-Räthen,  Oberämtern,
  Cameral-Verwaltungen,  Stadt=  und  Amteschrelberelen  u.  s.  w.  zu  dlenen.

2)  Jeder  Actuar  oder  Substirut  muß  vorber  dle  den  Verordnungen  gemäße  Driüfung
  bei  den  betreffenden  Departemems  des  Innern,  der  Justiz  oder  der  Finanzen

  erstanden  haben.  »  ,

5)  Ueber  die  solchergestalt  geprüsten  Subjecte  werden  bel  dlesen  Departements  genaue

Listen  geführt  werden.

4)  Die  Actuare  und  Substltuten  find  als  Staatsdlener  zu  betrachten,  und  als  selche

eldlich  in  Pflichten  zu  nehmen.  ,  «

5)  Den  Beamten,  wie  auch  den  Crlminal=  Räthen  verbleibt  die  Wahl  ihrer  Actuare
eder  Substliuten  fernerhin,  sle  haben  jedoch  jedesmal  daoon  die  Anzelze  bei  dem  be.
treffenden  Departement  zu  machen.
        <pb n="74" />
        72
6)  Im  Falle  die  Bemuͤbungen  elnes  Beamten  oder  Criminal-Raibs,  einen  tuͤchilgen
  Actnar  oder  Substituten  zu  erhalten,  fruchtlos  wören,  so  hat  derselbe  dem
elnschläglichen  Ministerlum  die  Anzelge  davon  zu  meachen,  und  sich  um  Beilgebung
  eines  Subjekts  zu  melden.  Der  Milnister  wäblt  aus  der  oben  bemerkten
Liste  ein  Indloiduum  zu  jener  Stelle,  welche  der  Ernannte  ohne  weiters  anzunehmen
  verbunden  1st.

7.  die  Austbsung  der  Verbältnisse  zulschen  dem  Beamten  und  dem  Aktnar  oder
Substleuten  findet  ohne  vorgängige  Aetge  bei  dem  betreffenden  Minlsterlum  nicht
statt,  und  sind  in  dleser  Anzelge  die  Beweggründe  dazu  anzugeben,  auch  ist  die
weltere  Entscheldung  darüber  abzuwarten.  Entstehen  Streltigkeiten  zwischen  den  Beamten,
  und  Aktuar  oder  Subsiltuten,  so  bat  der  Minister,  den  es  betrifft,  darüber
zu  cognoseiren  und  zu  entschelden.

8)  Die  Gehalte  der  Akiuare  und  Substleuten  werden  nach  der  Normal-Werordnung
v.  7.  Mal  180ß  regulirt,  und  dürfen  fär  dieselbe,  neben  dem  Genuß  freler  Kost,
Wohbnung,  Holz  und  Licht,  bel  Oberamts-Aktuaren  und  Ober-Seribenten  der  Ka:
meral-Verwalter,  die  Summe  von  Elnhundert  fünfzig  Gulden  jährlich,  bel  Miteel-Seribemen
  derselben  von  Einhundert  Gulden,  und  bel  Unter-Seribenten  von  Siebenzig
  fünf  Gulden,  nicht  überstelgen.

Dlese  Salarlen  werden  den  Aktuorlen  und  Substliuten  auf  Rechnung  der  den  Beamten

  ausgesetzten  Besoldungen,  aus  den  betreffenden  Kameral-Kassen  bezahlt.  Als  welches
  blemit  zur  Nachricht  und  Rachachtung  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart,  den  19.  März  1812.
Ministerlum  des  Innern,  der  Justiz  und  der  Flnanzen.

Betanutmachung  die  Vereinigung  der  Sektionen  des  Commun-Administrations=  und  des
ommumrechnungs-Wesens  betreffeund;  d.  d.  y.  Mirz  1812.

Da  Se.  Khnigl.  Maj.  wegen  Verelnfachung  des  Geschäftsgangs  bei  den  Sektienen
  des  Commun-Administrations=  und  des  Communrechnungs=  Wesens  durch  ein  aller:
böchstes  Decret  vom  y.  März  1813  zu  verfügen  geruht  haben,  daß  künftig  nur  Eine
Sektlon  der  Commun-Verwaltung  unter  den  belden  Chefs,  den  Staatsräthen  von  Otre
und  v.  Breitschwert  bestehen,  und  dlese  die  vorkommenden  Gegenstände  zwar  unter  sich
abthellen,  bingegen,  so  oft  es  nöthig  ist,  elnander  wechselseltig  vertreten  sollen;  so  wird

lches  hiemit  bekannt  t.
solches  biemit  bekannt  gemach  Koͤnigl.  Ministerlum  des  Innern.

Anordnung  eines  Polizei-Commissariats  fuͤr  die  Stadt  und  das  Oberamt  Cannstadt.
SOSe.  Könlgl.  Maj.  haben  verm#g  allerbchster  Reselutlon  vom  14.  dieses  allergnaͤ-dlest
  geruhr,  für  die  Stadt  und  das  Oberamt  Cannstadt  ein  elgenes  Polliel-Commistarlat
enzuordnen,  und  zum  Deolliel-Commlissatre  allda  den  ehemallgen  Kdnigl.  Balerschen  Stadt-Gefäll-Rendanten,
  Ehrharde  Günthert  zu  Cralleheim  zu  ernennen.
        <pb n="75" />
        73

Decret  der  Section  der  Staatskassen  an  sämtliche  Kdnigl.  Kassen=  Beamten,  die  genauere
Beobachtung  der  bestehenden  Verordnungen  in  Absicht  der  Einsendung  der  Gelder  .
zu  den  Königl.  Haupt-Kassen  betr.

Es  kommt  öfters  der  Fall  vor,  daß  die  Königl.  Kassen-Beamten  bei  ihren  Geld-Lieferungen
  zu  den  Kbnigl.  Haupt  Kassen  nicht  die  erforderliche  Pänkilichkeit  bel  dem  Einpacken
  der  Gelder,  besenders  wenn  die  Versendung  in  Kistchen  geschieht,  beobachten;
ches  serann  die  Felge  hat,  daß  die  Geld-Rollen  zerrieben  und  aufgesprungen  bei  den
Haupt-Kassen  ankemmen,  und  dadurch  das  Kassen-Personale  genbtbigt  ist,  den  ganzen  Betrag
  einer  selchen  Geld-Lieferung,  mit  großem  Zeitverlust  zu  sortiren,  nachzuzählen  und
wleder  in  gestegelte  Rollen  zu  bringen.  Eben  so  geschlebt  es  fehr  hönsig,  daß  unter
den  einkommenden  Geld  Rellen  mit  ganzen  und  halben  Laubtbaltern,  sich  öfters  mehrere
Thaler  besinden,  die  nicht  vollwichilg  sind,  wodurch  mon  also  bei  der  Hauptkasse  in  dle
Norhwendiekeit  kommt,  sämtlich  eingeschickte  Tbaler  stückweise  nachzuwägen,  und  dle  zu
leicht  erfundenen  an  den  Elnsender  zurückzuschicken.

Den  Königl.  Kassen-Beamten  wird  daher  die  Verordnung  vem  34.  Deiember  1870.
(Staats=  und  Reglerungs-Blatt  vom  Jahr  1810.  S.  560)  dle  Richtannahme  der  abgeschliffenen
  und  beschnittenen  halben  und  ganzen  franzbsischen  Thaler  betreffend,  so  wie
die  durch  dag  Staats=  und  Regierungs-Blatt  vom  1.  Juni  16:1.  S.  36:  bekanrt  gemachte
  General-Vererdnung  vom  31.  Mai  #1311  in  Betteff  der  Geld-Lleferungen  oberbaupt,
  aufs  neue  nochdrückiich  eingeschärft  und  zur  genauesten  Befolgung  empfoblen,  auch
den  Kassen=  Beamten  noch  inebesendere  aufgegeben,  die  ganzen  und  halben  fran  bsüschen
Thaler  genau  nachzuwägen,  nur  die  vellwichtigen  anzunehmen,  und  jede  Relle  mit  dem
Beilsatz  zu  bezeichnen:

„vollwichtige  Laubthaler“;
widrigenfalls  dle  Rollen  jedesmal  auf  Kosten  des  Beomten  zurückgeschsckt  und  gegen  denselben
  noch  überdien  mit  der  gebührenden  Abndung  olrd  färgenangen  werden.  Eben  so
werden  Geld-Ksichen  in  welchen  Rollen  aufgebrechen  #und,  urd  die  Geider  zerstreue  ankommen,
  unnachsi  bliich  dem  einsendenden  Beamten  auf  seine  Kesten  mil  dem  a#rnien

Ge  detrag  zur  bessern  Beore#urg  zurückgeschict  werden.  Decret.  Sturtgart,  Secion
der  Stiats-Kasten,  den  11.  Därz  18:2.

A#lcrhöhsics  Str  f.Gkenntniß  gegen  den  Mled.  praclicus  Pfleiderer  in  Urack.

Se.  Kdeigl.  Maj.  haben  vermög  allerhöchsten  Decreks  vem  10.  März,  dem  Mod.
Prack.  P'leiderer  in  Urech,  wegen  der  ihm  zur  Last  fallenden  Vergehurgen  und  Nach-Häbi
  keiten  bei  den  ihm  aufgetragenen  Wisitations-Geschäften  der  Milltäpflichigen  in  den
Oberämiern  Urach  und  Münsingen,  elne  Strafe  von  dreißig  Reichstbalern  anjusetzen
  und  deselben  mit  Cassatslon,  auf  den  Fall,  daß  er  in  Zukunft  äbnischer  Vergebungen
  sich  schuldig  machen  sollte,  zu  bedrohen,  auch  zu  befeblen  geruht,  daß  diese  selne
Bestrafung  in  das  Staots=  und  Regierungs  -Blatt  aufgenommen  werden  soll.

Stutigatt  den  19.  März  1371.

Königl.  Ministerium  des  Innern.
10
        <pb n="76" />
        Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.

Den  :½1.  März  182  wurden  geschleden:

:)  Caspar  Gmehlich,  Bürger  und  Bauer  zu  Thalhelm,  Hellbronner  Oberamts,
Kl.,  oon  Jehanna  Heinrlka,  geb.  Schneider  von  da,  Bekl.  ekx  cap.  qunsi  desert.  unter
Verglelchung  der  Kosien.

2)  Catharina  Hüber,  von  Herrheim,  Valhlnger  Oberamts,  geb.  Rößlin,  von  Affalterbach,
  Marbacher  Oberamts,  Kl.,  von  Jakob  Hüber,  Bürger  und  Bauern  von  Horrheim,
Bekl.  eKx  cap.  quasi  desert.  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in  dle  Kosten.

 

Se.  Koͤnigl.  Maj.  baben  vermdg  allerbbchsten  Decret  vom  14.  Maͤrz  dem  Konigl.
Kammerherrn,  Grafen  Wllhelm  von  Quadt-Jony,  die  Adels-Decoration  des  Konigreichs
zu  verlelhen,  und

vermbg  allerbbchsten  Reseripts  vom  1z.  März  dlie  belden  Second-Lieutenants  von
Wizleben  bei  dem  General-Stab  und  bei  der  Garde  zu  Fuß  zu  Kbulgl.  Kammerjunkern
zu  ernennen  allergnádigst  geruht.

Se.  Khnigl.  Moaj.  haben  allergnädlgst  geruht,  vermg  ollerhöchsten  Referipts  vom
17.  März  dem  vo#maligen  Kammerrath  Brendpuber  in  Wallerstein  zum  Amtepfleger
in  Wiblingen  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  gerubt,
verm#g  allerbbchsten  Reseripts  vom  1#z.  März  dle  evangel.  Pfarrei  Pllezhausen,  Didcese
  Pfullingen,  dem  Pfarrer  A.  Mayer  zu  Hausen  ob  Verena;
vermdg  allerhbchsten  Reseripts  vom  15.  März  das  erledigte  Dlaconat  Tuttlingen  dem
Vikar  Grundler  in  Bohndorf,  und
das  erledigte  Decanat  Weinsberg  dem  Decan  Heyd  in  Markgröningen,  ferner
vermig  aklerbbchsten  Reseripts  vom  16.  März  die  erledigte  katholische  Caplanel  zu
Ave  Maria  bei  Deggingen,  Oberamts  Geislingen,  dem  Ercapoziner  von  Navensburg
Nobert  Schirr,  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Maj.  baben  vermog  allerhdchsten  Decrets  vom  „:2.  März  allergndigst
geruht,  den  Ober  Post-Siallmeister  Wagner  in  Ulm  ven  seiner  Stelle  zu  emlassen,
und  solche  dem  dertigen  Kreuzwirth  Klingler  zu  übertragen.
        <pb n="77" />
        75

Stuttgart.  Da  nach  elner  Communlcatlon  der  Großberzoglich  Badenschen  Poft-Directien
  nach  der  neuen  Großherzoglich  Badenschen  Zoll-Ordnung,  welche  mit  dem
1.  April  d.  J.  in  Ausäbung  kommt,  bel  allen  Effeklen,  die  auf  dem  Postwagen  in=  oder
durch  das  Großberzogthum  Baden  verführt  werden,  auf  ihren  Addressen  und  Frachtbriefen
dle  Declaratlon  des  Werths,  der  Qualität  und  Quantitrt  des  Inhalts,  so  wie  der  Name
und  Ort  des  Empfängers  angemerkt  sepyn  muß,  so  wird  selches  dem  Publikum,  in  Bezlebung
  auf  die  schon  längst  bestebende  Verordnungen,  wegen  Declaratlon  der  Postweagen-Aufgaben
  nach  JInbalt  und  Wertib,  zur  Nachachtung  auf  Auftrag  Kbnigl.  Hochpreisllcher
Reichs=  General-Ober-Postdirection  hlemit  bekannt  gemacht.  Den  15.  März  1812.

Khalgl.  General-Postamt.
        <pb n="78" />
        Nro.  14.  1812.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  23.  März.

 

Bildung  einer  Unteramts-Schreiberei  in  dem  Oberamt  Herrenberg.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,  vermIg  allerhöchsten  Reserlpts  vom
35.  März,  die  Bildung  einer  Unteramts-Schreiberel  in  dem  Oberamt  Herrenberg,  bestehend
  aus  den  Orten:  Sindlingen,  Oberjettingen,  Unterjeitingen,  Mötzingen,  Bondorf
samt  Hyfen,  Oberdschelbronn,  Unterdschelbronn,  Reisten  samt  Hdfen,  zu  genehmigen,  und
diese  Unteramtsschreiberei  dem  seltherigen  Buchhalter  Lalblin  bel  der  Section  der  Communal-Werwaltung
  allergnädigst  zu  übertragen.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.

Den  13.  März  18½12  wurden  geschieden:

)  Dietrich  Vogt,  Bürger  und  Bauer  zu  Püitzingen,  Mergentheimer  Oberamts,  Kl.,
von  Sophia  Barbora,  geb.  Plank  von  da,  Bekl.  ekx  cap.  quasi  desert.  unter  Verurthellung
  der  Beklatzten  in  dle  Kosten.

„))  Johann  Georg  Vdllm,  Bürger  und  Weingärtner  zu  Balhlngen  an  der  Enz,  Kl.,
von  Sibilla  Margaretha,  geb.  Knodel  von  da,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurtheilung
  der  Bekiagten  in  die  Kosten.

3)  Rosina  Barbara  Baisch,  von  Bbblingen,  geb.  Jalser  von  da,  Kl.,  von  Georg  Frled.
Baisch,  Bürger  und  Bauren  zu  Bbblingen,  Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurtheilung
  des  Beklagten  in  die  Kosten.
        <pb n="79" />
        77

Se.  Khönigl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,

vermög  ellerhöchster  Ordre  vom  34.  März,  den  Mojor  von  Scheldemantel  zum
Oberst-kleutenaunt  und  Commandeur  des  bleherigen  Futjäger  =  Bataillons  von  Neuffer  zu
ernennen,  ferner

den  Commandanten  zu  Ludolgsburg,  Obersten  von  Dhring,  Alters  halber  von  dleser
  Stelle  zu  entlassen  und  zu  penslonkren,  und  dagegen

den  seltherigen  Commandeur  des  Jofanterie-Regiments  Nr.  5.  Prinz  Frledrich,  Obersten
  von  Bünau,  zum  Commandanten  in  Ludwigsburg  zu  ernennen,  und  endlich

den  Commandeur  des  Jafanterie-Regiments  Nr.  5.  Obersten  von  Ddring,  zum
Henerel-Masar  und  Commandeur  des  Jafanterle-Regilmems  Nr.  5.  Prinz  Friedrich,  und
agegen

den  Obersten  von  Neuffer  zum  Commandeur  des  Infanterle-Regiments  Nr.  J.  ju
ernennen.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  allergnädliest  geruhr,
vermdg  allerhöchster  Resolution  vom  20.  März  den  ehemallgen  Polizel-Cemmissal#=Mindler

  zu  Ulm  zum  Registrator  bel  dem  Konigl.  Polizel-Ministerio  zu  ernennen,  daun

die  bel  eben  diesem  Ministerio  noch  unbesetzte  zwelte  Kanzellisten-Stelle  dem  ebemaligen
Dlurnisten  Balkbelmer  zu  Ulm  zu  verlelhen;

vermdge  allerhoͤchsten  O.rer  vom  3,.  März  dem  Ober-Justiz=  Rath  v.  Khnig  die
Bestärlgung  des  von  seinen  Voreltern  geführten  Adels  zu  verlelhen;

verm#g  allerhchster  Reseripte  vom  :  „.  März  dem  Kammerherrn  und  Landoogt  auf  der
Alp,  v.  Zeppelln,  dle  wegen  Kränklichkeit  nachgesuchte  Entlassung  von  selner  Stelle  zu
ertheilen,  und  denselben  zum  Königl.  Schloß-Hauptmann  zu  Mergenthelm  zu  ernennen,  und

dem  vormalig  Königl.  Balrischen  Stadt-Richter  und  Justiz-Ratb  Huber  in  Fürth
die  Stelle  eines  Ober-Justiz=  Raths  in  dem  #Kbnigl.  Ober-Justiz-Cellegio  zu  übertragen;

den  Oberamtmann  Hummel  in  Hall  auf  die  erledigte  Stadtschrelberei  in  Saulgau
zu  versetzen;

vermdg  allerhöchster  Reserlpte  vom  13.  Märt  dle  erledigte  Forst-Rechnungsraths-Stelle
dem  bisherigen  Forstkalster  Siebold  in  Groß-Sachsenheim,

die  Stelle  eines  Ober-Salzfaktors  zu  Ulm  dem  Handelsmonn  Guckelen  daselbst,  u.

vermg  allerbdchsten  Reseripts  vom  :5.  März  das  durch  den  Tod  des  Oberamtspbyslkus
  Gräter  in  Hall  erledigte  erste  Phystkat  daselbst  dem  zwelten  Phyflkus  Dr.  Haspel
unter  Comblnatson  der  ersten  und  zwelten  Physikats-Stelle  zu  übertragen.

Se.  Khnigl.  Moaj.  haben  allergnädigst  geruhr,
vermbg  allerbbchsten  Reseripts  vom  àu.  März  die  erledigte  evangel.  Pfarrei  Schlalederf,
  Didcese  Tübingen,  dem  Pfarrer  MI.  Hahn  in  OÖstdorf  zu  übertragen;  »
unterm:Z.MätzdemPfan-etM.MalerlnStclnenbckg,leceseSchoksdokLaus
AnlaßsclaesAmts-JubllåumssumBeweisderallekhbchstenZktfkledenbettmltselnm
treugecclsteteuchnstendasklein-KreuzdesKbnigLCIoll-Perdlenst-Otdenszuverleihcnz
und
        <pb n="80" />
        73

vermb#z  allerbbchsten  Reserspts  von  ebend.  das  erledigte  Diaconat  zu  Ebingen  dem
Vikar  Welß  in  Dfeffingen  zu  übertragen.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  zufolge  allerbbchsten  Decrets  vom  15.  März  dem  Ober-Post-Stallmelster
  Vogelwayd  in  Stuttgart  die  allerunterthänigst  nachgesuchte  Entlassung
von  seiner  Sielle  zu  ertheilen,

vermbg  allerhbchsten  Decrets  vom  18.  März  dle  belm  Klulgl.  General-Postamt  Stuttgart
  erledigten  Offtcialen  =  Stellen  dem  Post-Praktlkanten  Carl  Hitinger  von  Ulm  und
dem  Frledrich  Bechstein  von  Lauffen  zu  übertragen,  und

vermbg  allerbbchsten  Decrets  vom  20.  März  den  bleberlgen  Bereiter  Dobel  zum
Hof-Poststallmelster  in  Stuttgart  zu  ernennen  allergnädigst  gerubt.

Stuttgart.  Beil  der  Section  des  Medielnal-Wesens  wurde  nach  erstandener  Präfung
  und  geschehener  Verpflichtung  den  beiden  Med.  Dr.  Johann  Jakob  Pflüger  von
Creglinaen,  Oberamts  Mergenthelm,  und  Ludwig  Frledrich  Off  ven  Loͤwenstein,  Oberamis
  Weinsperg,  dle  Erlaubn#ß  zur  medicinlschen  Praxls  erthellt.  Den  o.  März  1612:.
        <pb n="81" />
        Nro.  15.  1812.  19
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  4.  April.

 

Verbot  für  die  Geisilichen,  den  Militärpflichtigen  Aktestate  wegen  angeblicher  Gebrechen
ausguftellen.

Da  Se.  Khnigl.  Moajest.  sich  bewogen  gefunden  haben,  vermdg  allerböchsten  Neseripts
  vom  :6.  März  allen,  sowohl  evangellschen  als  ksthollschen  Geistlichen  des  Reichs
die  Ausstellung  von  Attestaten  für  Mllitalrpfflichtige,  wegen  avgeblicher  Gebrechen  —  womit
  sich  mebrere  Landgeistilche  auf  eine  ganz  unzuläßlge  Weise  bisher  befoßt  baben  —  eln
für  allemal  zu  untersogen,  und  zu  verordnen,  daß  die  Contravenienten  das  Erstemal  mit
einer  Geldbuße  von  dreißig  Reichsthalern,  im  Wlederbetretunge  fall  aber  mit  der  Remotlon
vom  Amt  bestraft  werden  sollen;  so  wird  diese  allerhbchste  Verordnung  hlemit  zur  allgemeinen
  Kenntniß  gebracht.  Ministerlum  der  geistlichen  Angelegenhetten.

Verbotene  Aussiellung  von  Artestaten  durch  Orts-Maglesirate  ohne  oberamtliches  Vorwissen.

Es  ist  schon  unterm  :5.  Juli  :810  (Staats=  und  Reglerungs-Blatt  Nr.  32)  dle
längst  bestebende  Verordnung,  daß  Commun-Vorsteher  sewehl  in  Siaͤdten  als  Doͤrfern
ohne  Vorwissen  und  Guifinden  des  ihnen  vorgesetzzen  Oberanns  keinerlei  Attestate  ausstellon
  sellen  und  zwar  unter  Bedrohung  mit  angemessener  Strafe  im  Nichtachtungsfalle,  erneuert
  worden.

Da  aber  diese  Verordnung  nicht  überall  mit  Genaulgkelt  befolgt  wird,  so  siebt  man
sich  veranlaßt,  sie  durch  gegenwärtige  wiederbolte  Bekanntmachung  aufs  neue  mit  der  Beme-
  kung  zur  Nachachtung  einzuschör’en,  daß  diejenigen  Ortsvorsteher,  die  dieser  gesetzlichen
Bestimmung  entgegen  bandeln  würden,  mit  der  berroblen  Strafe  unnachläßlich  werden  bes
legt  werden.  Stuttg.  den  1.  April  .812.  Khn.  Sectlon  der  innern  Administration.
        <pb n="82" />
        80

Warnung  gegen  den  Genuß  sauer  gewordener  und  geräncherter  Würste;  d.  d.  2—.  März  1812.

D  in  mehreren  Oberämwtern  des  Khntorrichs  sei:  eininer  Zeit  wleder  Fälle  sich  ereige
net  häben,  in  welchen  durch  den  Genuy  geräucherter  und  faner  gewordener  Blut=  und  Leber:
  Wieste  nicht  nur  bede  t  nde  und  gerähr  iche  sosdern  sogar  ibduche  Folgen  entstanden

sind,  so  stebt  man  sich  von  Selten  der  Khulgl.  Sectlon  des  Medicknal-Wesens  veranlaßt,
das  Dublikum  hierauf  aurmerksam  zu  machen.

Hochstschädlsch  kann  ndwlich  der  Genuß  sauer  gewordener,  wenig  ger  ucherter  und  lange
aufbewabrter  Blur=  und  Leber-Würste  werden,  vorzüglich  wenn  dieselbe,  wie  dieß  bel
den  gerä##cherten  Schweins-Magen  oder  sogenannken  Blunzen  der  Fall  ist,  mit  einer  Mischung
  aus  Biut  und  süßer  Mich  mit  eiwas  Fert  gefüllt  slud,  dergleichen  Wüsste,  besonders
  wenn  sie  vor  dem  Rächern  nicht  gehdrig  gekocht,  sondern  nur  in  beißes  Wasser  getaucht,
  und  dann  wenlg  ger  luchert  worden  stad,  geben  nach  längerer  Aufbewahrung  vorzä#ruch
  bei  warmer  Witterung,  in  elne  eldene  fauligte  Gährung  über,  wodurch  sich  in  denselben
  ein  der  Gesundheit  der  Menschen  hochst  nachtheillger  giftartiger  Stoff  erzeugt.

Schon  in  dem  General-Rescript  vom  z.  Jull  r8o##  f#d  die  Krankheits  =  Zufälle
trößtenthells  angezeigt  worden,  die  auf  den  Genuß  solcher  Wüeste  bei  manchen  Personen
erfolgen.  Die  vorzügllchsten  solcher  Zufälle  stnd  Ekel,  defilges  Erbrechen,  schmerzhafter
Durchfall  oder  Verstopfung,  Brennen  im  Hals,  verbindertes  oder  schmerzheftes  Schlingen
mit  heftigem  Derst,  Magenschmerzen  und  Kollk,  Doppelsehen  oder  Verdunklung  des  Gesichts,
  sogar  wirkliche  Blindheit,  Kopfschmerzen,  wankender  Gang,  starkes  Fleber,  alchterische
  Verdrehungen  der  Glieder,  Irrereden,  Betkubung  u.  s.  w.  überhaupt  die  Zufälle,
welche  nach  verschluckten  betäubenden  (narkotischen)  Giften  meistens  beobachtet  werden.

Nach  Verschiedenheit  den  Alters,  Geschlechts,  besonderer  Relzbarkelt  des  Körpers,  nach
erbßerer  oder  geringerer  Menge  der  verschluckten  sauer  gewordenen  Würstmasse,  besonders

aus  der  Mitte  solcher  dicken  Würste,  kommen  mehr  oder  weniger  dieser  krankhaften  Zufälle
verschieden,  früher  oder  später,  vor.

Es  wird  daher  das  Publlkum  unlcht  nur  vor  dem  Gennß  solcher  sauer  gewordenen
Wärste  ernstlich  gewarnk,  sondern  auch  erinnert,  bel  dennoch  je  vorkommenden  Fällen  eines
Uebelbesindens  nach  dem  Genuß  solcher  Wärste  sogleich  die  Hülfe  der  aufgestelllen  Aerzte
zu  sachen,  well  nur  durch  die  underwellte  Anwendung  der  geeigneten  Mittel  den  für  die
Gesundhelt  und  das  Leben  dieser  Menschen  so  nachthelligen  Folgen  vorgebogen  werden  kann.

Dle  Orts-Vorstände  boben  daher  hierauf  ein  besonder  wachsames  Auge  zu  halten,
fär  die  Berufung  elnes  bffentlich  aufgestellten  Arztes  in  derglelchen  Fällen  auf  das  böldeste
  zu  sorgen,  und  die  voraesetzten  Oberämter  blevon  sogleich  in  Kenntniß  zu  setzen,  damit
dleselben  hierüber  an  die  Königl.  Section  des  Medicinal-Wesens  Bericht  erstatten.

Uebrigens  wlrd  seiner  Zeit  noch  eine  westere  Belehrung  und  Anweisung  bekannt  genach

  werden.  Seuttgart,  in  der  Kdnigl.  Sectlon  des  Mediolnal=  Wesens,  den  2y.  März
—.—
        <pb n="83" />
        8

Se.  Königl.  Maj.  haben  unterm  3y.  März  an  die  Stelle  des  von  dem  Großberzoglich
  Badenschen  Hofe  abgerufenen  Kbnigl.  Gesandten  Gehelmen  Rathe  und  Kammerheren,
Chevaller  von  Harmensen  den  Gebeimen  Legations-Rath  und  Kammerberrn,  Grafen

v.  Gallatin  zu  Allerh#chst  Ihrem  außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister
  bel  gedachtem  Hefe  gnädigst  ernannt.

Vermg  allerhöchsten  Reseripts  som  36.  März  haben  Se.  Khnigl.  Maj.  den  Kn.
Kammerherrn  von  Welden  zu  Klein-Lauphelm  zum  Landoogt  auf  der  Alp  zu  ernennen
allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermög  allerbbchsten  Decrets  vom  14.  Märtz  allergnädigst

geruht,  dle  erledigte  Pollzeischrelbers-Stelle  bel  der  hlesigen  Ober-Polizel  =  Direction  dem
Decepisten  Sadler  in  Ulm  zu  übertragen.

Vermbg  allerbbchsten  Reseripts  vom  s7.  März  haben  Se.  Königl.  Maj.  den  Wlee-Directer
  des  Kbulgl.  Ober-Appellatlons  =  Tribunals  v.  Arand,  der  Köhnigl.  Dienste  mit
Penslon  entlassen.  ·

Se.KbnlgtMaj.l)abenoetmdgealletbbchstenNefkkkptsvomi9.MökzdemObet-Justiz-SeerctalrWagaekdiealleruncenbänlgstnachgesachteEntlassungausdeannlgb


Dlensten  allergnädlgst  zu  bewilligen  geruht.

Se.  Kdinigl.  Maj.  baben  allergnädigst  geruhr,
vermbg  allerhöchster  Reseripte  vom  #.  April  den  Landvogtel-Actuar  Gmelin  in
Heilbronn  nach  Ulm  und  den  dortlgen  Landoogtel-Actuar  Dertinger  nach  Heilbrenn  zu
versetzen,  und
den  vormallgen  Oberjoller  Schmid,  von  Gebrathofen,  als  Wagmelster  in  Friledrichsbafen,
  und  den  ehemaligen  Buchhalterei  Ralt-Officier  v.  Haubert  als  Controleur  belm
Wogbaus  in  Friedrichshafen  anzustellen.
Se.  Kinigl.  Maj.  haben  allergnädigst  gerubt,
vermd#g  allerhöchsten  Reseriots  vom  2.  April  die  vakante  reisige  Förstersstelle  zu  Michelfeld,
  Ellwanger  Oberforsts,  dem  vormallgen  Reoler  Fbester  Wild  in  Stdffenried,
die  reisige  Fbrstersstelle  zu  Rledbach,  Oberforsts  Mergenthelm,  dem  vormaligen  Forstmelster
  Kollmann  in  Westersterten,  ferner
die  Unterförstersstelle  zu  Hausen,  Digisbelmer  Huth,  Oberforsts  Rottwell,  dem  vormallgen
  Forstwartb  Rothfelder  in  Tbhuniswald,
die  Unterfbrstersstelle  zu  Thannenburg,  Grändelharder  Huth,  Oberforste  Crallshelm,
dem  vormaligen  Forstvarth  Cavallo  in  Oberroth,  und  endlich
die  Untersbrsterestelle  zu  Holzkirch,  in  der  Altbelmer  Huth,  Oberforsts  Ulm,  dem
eormaligen  Forstwerth  Binder  in  Roggenburg  zu  übertragen.
        <pb n="84" />
        Stuttgart.  Se.  Kbnigl.  Maj.  haben  allergnädigst  gerubt,  das  Koͤnigl.  Walsenhaus
  mit  dem  huldreichen  Geschenk  von  3°  Carolins  zu  beglücken.  Tiefgerührt  für
dlese  Gnade  vom  Throne,  bringen  die  erfreuten  Waisen  den  beißesten  Dank  in  ihren  festlichen
  Gebeten  dieser  Woche,  zu  dem,  der  einzig  dem  väterlichen  König  lohnen  kann.

Den  33.  März  1617.

Dle  Versteher  des  Königl.  Walsenbauses  zu  Stuttgart.

Künzelsau.  Der  Bürger  und  Bauer,  Bernhard  Bergtold,  zu  Berllchingen,  hat  den
Andreas  Riegler,  von  Korb,  und  Johann  Adam  Carl,  von  Diebach,  mit  eigener  Lebensgefabr,
  vom  Ertrinken  in  dem  Jagstsluß  gerettet.  Auf  allerhdchsten  Befehl  wird  dleser  rühmlichen
  und  ertschlessenen  Handlung  des  Bergtolds  das  verdleme  öffentliche  lob  beigelegt.

Den  36.  März  1817.

Kbnigl.  Oberamt.

Stuttgart.  Man  slndet  sich  veranlaßt,  folgendes  zur  Nachachtung  bekannt  zu  machen.
  Auswärtige  Bebbrden  haben,  wenn  sie  zu  wenig  Eremplare  von  dem  Staats=  und
Regierungs-Blatt  erhalten,  die  Anzeige  hievon  sogleich  mit  umgehender  Post  bei  dem
Speditlons-Comtoir  zu  machen,  dle  in  Stuttgart  wohnende  Abonenten  hingegen  das  Blate
jedesmal  am  Tage  des  Erscheinens  daselbst  ablangen  zu  lassen,  indem  bel  verspäreter  Anset
  oder  Abhohlung  die  nachverlangte  Blätter  mi  4  kr.  für  das  Stäck  bezahlt  werden
müssen.
        <pb n="85" />
        Nro.  16.  1812.  83
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  11.  April.

 

Nähere  Bestimmungen  in  Beziehung  auf  die  Einrichtung  der  Gefangenen-Tabellen.

Da  dle  nach  der  Vorschrift  vom  6.  Jun.  vor.  J.  monatlich  elnzusendenden  Gefangenen=Tabellen
  nicht  eine  durchaus  gleichförmige  Einrichtung  haben;  so  sieht  man  sich  veranloßt,
folgendes  blerüder  zu  verordnen:

1)  Die  Königl.  Criminalräche  und  Oberämter  haben  sich  gedruckter  Tabellen  nach  dem

anliegenden  Formular  zu  bedilenen.“

2)  Im  allgemelnen  sind  nur  solche  Personen  in  die  Tabellen  aufzunehmen,  welche  wegen
  eines  Ceiiminal=  oder  Polizel-Vergehens  in  Un:ersuchung  gekommen,  und  wéäbrend
  dleser  Untersuchung,  oder  auch  nach  dem  Schlusse  derselben  bis  zur  Vollzlebung
  der  verwlrkten  Strafe  in  Verwahrung  gebracht  worden  fiad.

5))  Leute,  welche  bleße  Incarcerationkstrafen  oder  grados  carceris  zu  erstehen  haben,
sind  von  den  Gefangenen-Tabellen  ausgeschlossen;  auch  diejenigen  Gefangenen,  welche
nur  auf  dem  Transporte  in  einem  Scatlonsort  über  Mittag  oder  über  Nacht  verwahrt
  worden  find,  eignen  sich  nicht  in  dleselbe.

4)  In  der  ersten  Columne  stud  dle  Gefangnen  mit  fortlaufenden  Zahlen  aufzuführen.  Dle
Theilnehmer  bei  einem  Verbrechen  ftiad  jedesmal  zusammen  ju  stellen,  und  mit  einem
Verbindungsstriche  einzuschließen.  Auch  sind  die  schon  in  den  feübern  Tabeklen  aufgezählten
  Verharteten  durch  elnen  Querstrich  don  den  Neuhlnzugekommenen  abzusondern.

5)  In  der  Tabelle  des  Criminalraths,  welche  dleser,  ebenso  wie  jeder  Oberammonn,  für
jeden  Monat  dem  Kbnigl.  Landooglelamte  zu  Übergeben  hat,  ist  jedeemal  in  der  dritten
Columne  zu  bemerken,  von  welchem  Oberamte  der  Jnqulsst  eingellefert  worden  ist.

6)  Wenn  der  Vrrbaftete  nicht  innerhalb  der  ersten  34  Stunden  neach  seiner  Cinlleserung
verbht  worden  ist,  oder,  wenn  fonst  die  Umersuchung  lange  bat  ausgesetzz  werden
müssen:  so  ist  bei  der  ten  Celumne  der  Grund  der  Verzbgerung  anzugeben.  .

»JadeiåtenColumnemußjedesmalaagezelgtwerden,kob-dckBe-hafteieinelaniwlunbedekPollzeLGeföngnlßgebrachtMdenlst.-:·.Jstsusbesonders-Gründeninde-



’.)S-«Msagr.«  ··7««-·I.·.·""  ;  zi·  :
        <pb n="86" />
        v  «

8)  Die  Rubrik  der  besondern  Vorsichts--Maßregeln  berlebt  sich  vornebmlich  auf  die
Belegung  mit  Fesseln,  die  Anschließung  des  Verhafteten  an  die  Wand,  den  Fußboden
  te.  die  Bestellung  eigener  Wachen  te.

9)  Bei  der  gten  Columne  ist  bestimmt  anzugeben,  an  welchem  Tage  und  an  welche
Vehbede  der  Bericht  abgegangen  ist.

20)  In  der  troten  Columne  ist  vollständig  anzuzelgen,  wonn  eln  Verhafteter  entweder
von  Amtswegen,  oder  auf  bbhern  Befebl,  mit  eder  ohne  Cautlon,  seines  Arrestes
entlassen  worden  sey;  worin  im  ersten  Falle  die  Cautlon  bestehe,  oder  wann  derselbe
  an  den  Criminalrath  oder  eine  andere  Untersuchungs=  oder  Verhaftungs-Beberde
  abgegeben  worden;  wann  wegen  seiner  Bestrafung  das  Erkenntniß  erfolge,
welche  Strafe  in  diesem  enthalten,  urd  wann,  im  Falle  einer  erkannten  Leilbesstrafe,
wigen  Vellzlehung  derselben  die  Veranstaltung  getroffen  worden  sey.

Die  Kdn.  Criminalräthe  und  Oberämter  haben  sich  hlernoch  genau  zu  achten,  und  den
Kdn.  Landoogtei  -Aemtern  wird  besonders  zur  Pflücht  gemacht,  darauf  zu  sehen,  daß  von
nun  an  keine  Tabelle,  welche  nicht  nach  dlesen  Verschriften  eingerichtet  ist,  ven  ihnen  eingeschickt
  wird.  Stutig.  den  7.  Aprll  1812.  Kbnigl.  Ministerlum  des  Innern.

Verordnung,  die  künftigen  Citationen  abwesender  militairpflichtigen  Unterthanen  betreffend.

Um  fär  dle.  Zukunft  zu  bewirken,  daß  die  Citationen  der  abwesenden  Mllitalrpflichuligen
  jederzeint  Innerhalb  Jahresfrist  an  den  durch  den  #.  35  der  Conscriptlons-Ordnung
#dom  20.  August  180gßr  festgesetzten  3  Terminen,  als  1.  Mal,  1.  September  und  2#.  Jenner
  gebbrig  erlassen  werden,  und  baß  daber  dlese  Citationen  künftig  zu  gleicher  Zeit  in  das
Staats=  und  Regierungs-Blatt  eingeräckt  werden  können;  sieht  man  sich  veranlaßt  hierdurch
  folgendes  zu  verordnen!

Die  Kbnigl.  #endvogkelen  haben  alle  Edlktal-Ladungen  derjenigen  Milltalrpflicheigen,
welche  sich  zwar  bel  den  früheren  Musterungen  gestellt  haben,  bel  der  des  Jahrs  1312
aber  das  erstemal  abwesend  waren,  oder  selt  der  Musterung  slch  erst  entferm  hoben  sollten,
  von  den  ihnen  untergeordneten  Oberämtern  zu  sammeln,  und  unoerzäglich  an  die
„Redaktion  des  Staats=  und  Reglerungs=  Blatts  elnzusenden,  damit  ste  noch  im  Laufe
dieses  Monats  bei  derselben  eintreffen.

In  der  Folge  aber  sund  diese  Eolctal=  Ladungen  vor  dem  #kten  Tag  des  der  Citatlon
-vorhergehenden  Monats,  an  gedachte  Redektion  durch  die  Landvogtelen-  einzuschlcken,
“welche  auch  jedesmal  der  unterzelchneten  Stelle  die  Anzelige  zu  machen  haben,  daß  fsolches
  geschehen  sey.  "  —

Die  Obetämter  haben  vie  einzusendenden  Verieschnisse  selbst  genau  zu  durchgehen  und
darauf  zu  seben,  daß  die  Ramen  der  Vorzuladenden  und  ihrer  Wohnorte  vorrekt  und  deutlich
  gesthrleben  seyen,  auch,  wenn  sie  del  nachheriger  ihnen  obllegender  Durchgehung  der
erl.  senen  Cleationen,  dlese  Ramen  unkenntlich  machende  Druckfehler  bemrrken  würden,
solche  seglelch  der  Redaktlon  des  Staats=  und  Regleruggs  Blatts  anj#uzeigen.
Was  ébelgens  die  etwa  nach  zu  erldfsenden  rückständigen  Citarionen  früber  abwesender
Miltralreflichtiger  beirifft###o  Kod  dieselben  noch  wie  bliher  elnzeln  oon  den  Oberämtern,
die  noch  solche  Ladungen  zu  erlassen  haben,  elnräcken  zu  lassen,  ste  paben  aber  Vea#  da
        <pb n="87" />
        85

ju  achten,  daß  sie  bel  Erlassung  welterer  Ladungen  puͤnktlich  die  vorgeschrlebenen  vlermonatlichen
  Termine  einhalten.  Stut'igart,  den  3.  April  1812.
Kdnigl.  Justiz-Sertion  des  Kriegs-Departements.

Die  Behandlung  der  venerischen  Krankheiten  betr.  d.  d.  9.  Apr.  1813.

In  der  Kbnigl.  Medicinal-Ordrung  Titr.  III.  s.  6.  ist  den  gewbbulichen  Chlrurgen
gestattet,  die  Hellung  der  venerischen  Krankhelten,  mit  Ausnahme  der  ohnehla  nicht  mehr
se  allgemeinen  Curen  per  Salivationem,  ohne  Zuzlehung  eines  Arzts  zu  unternehmen.
De  aber  dle  venerische  Krankheit,  übel  behandelt,  so  leicht  die  ganze  Constitution  eines
Menschen  untergräbt,  und  selbst  auf  seine  Nachkommen  bbchst  nachthellig  wirkr,  so  sleher
mon  sich  bledurch,  bei  der  auf  das  Medikastriren  sonst  gesetzten  Strafe,  veranlaßt,  allgemein
  zu  vererdnen,  daß  nur  die  bffentlich  aufgestellten  Aerzte  und  die  zuglelch  zu  innerlichen
Curen  lealiimirte  Opergteurs  befugt  seyn  sollen,  die  Behandlung  venerischer  Krankhelten
zu  übernehmen.

Siruttgart,  in  der  Königl.  Seciion  des  Medicknal-Wesens,  den  9.  Aprll  1877.

Straf-Erkenntnisse  des  Königl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  Secr.  Reg.  Mej.

Unterm  3.  März  ist  der  zu  Calw  verhaf--###Findln,  von  Salzstetten,  weges
wlederbolten  Diebstahls,  be  dem  Ensaß  der  Kosten  und  des  Schadene,  mit  sechsmenatlicher
  Festungsstrafe  auf  Hot-on  elegt  und  zugleich  verordnet  worden,  daß  derselbe
  nach  deren  Ersteyung  der  Pollzel=  Behdrde  zur  besondern  Aufsicht  übergeben  werden
  foll.

Am  b.  Mätz  ist,

1)  der  zu  Rottwell  pco  parricidii  concubinatus  et  vitae  vageae,  in  Untersuchung
gekommene  Franz  Anton  Fackler,  von  Neuhausen,  zu  30jähriger  Zuchthausstrafe  zu  Gettesjell,
  und  nachberiger  Rekluston  in  einem  Zwangs-Arbelrshause  bis  zu  erprobter  Beserung,
  und
s  5  die  Vagantin  Victoria  Wenzel  aus  Balreutb,  wegen  Diebstahls  und  Concubinats,
zu  anderthalbjähriger  Zuchthausstrafe  mit  einem  derben  Willkomm  verurtheilt  worden,
und  soll  letztere  nach  erstandener  Strafe  aus  den  Kdnigl.  Staaten  verwiesen  werden.

Den  -.  März  ist  der  zu  Sturtgart  inbaftirte  Königl.  Jagd-Musikus  Franz  B'r,
wegen  Verwundung,  des  Jagd-Musikus  Holzmann,  neben  Ersatz  der  Kur=  und  Untersuchungs=
  Kosten  zu  olermonatlicher  Festungsstrafe,  unter  Verbehalt  einer  bbhern  Strase,  im
Fi  eines  bel  dem  Verwundeten  sich  noch  etwa  ergebeaden  blelbenden  Nachtheils,
condemnirt  worden.

kEocdem  wurde  der  zu  Rottenburg  verhaftete  Thomas  Schalble,  von  Oberndorf,  wegen
wlederholteu  Dlebstahls,  neben  Ersaotz  der  Kosten,  mit  viermonatlicher  Zuchthausstrafe
belegt.  -
        <pb n="88" />
        86

Unterm  12.  März  ist  der  zu  Rottenburg  in  Verbaft  und  Untersuchung  gekommene
Jud,  Isaak  Kaufmann,  von  Kllchberg,  wegen  Fälschung  zu  neunmenatlicher  Zuchthausstrafe
  neben  Ersatz  der  Kosten  in  Gotteszell  condemulrt  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Mergentdelm  verhaftete  Johann  Georg  Gernhard,  von  Schaftertheim,
  wegen  tbärlicher  Renltenz  gegen  die  Orts  Obrigkeir,  neden  Ersatz  der  Arrestund
  der  Hälfte  der  Untersuchungs  Kosten,  zu  zweljihriger  Festunge  arbelt  verurtheilt.

Rodem  ist  der  wegen  Kassen  -Rests  in  Untersuchung  gekommene  suspendirte  geistliche
Verwalter  Caspart  in  Eßlingen,  neben  Ersatz  der  Kesten  und  der  Restsumme  mit  Verzugs-Zinsen,
  von  selner  Stelle  kassirt,  zu  Bekleldung  elnes  ksentlschen  Amts  für  unfählg
erklärt,  und  zu  drei  und  einhalbjähriger  Zuchtbausstrafe  in  Getteszell  condemnirt  worden.

Den  2o.  März  ist  die  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Anna
Maria  Maisenbacher,  von  Schhmberg,  wegen  wiederholten  Diebstahls  zu  füafjähriger
Zuchthausstrafe  verurthellt  und  zugleich  befohlen  worden,  deß  sie  nach  Erstehung  lbrer
Scrafe  bls  zu  erprobter  Besserung  in  elnem  Zwangs  Arbeitebouse  verwahrt  werden  soll.

Am  :4.  März  wurde  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Heinrich  Frank,  von  Bisek,  wegen
  attentlrter  Notbzucht,  neben  Ersatz  der  Kosten,  mit  einjähriger  Festungsarbeit  belegt.

Unterm  27.  März  ist  dle  zu  Ulm  in  Verbaft  gekommene  Theresta  Müller,  von  Salz-Ketten,
  wegen  wlederholten  Dlebstahls,  neben  Ers'tz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu
——  Jshlbeustral  condemnirt  worden.

Eodem  wurde  10  ver  t  verhaftete  Johann  Jakob  Barth  von  da,  wegen
ehebrecherlschen  Conkublnats  zu  ein  und  eino#n##teljähriger,  6

:)  die  Juliane  Godweln  von  da,  wegen  gleichen  Vergehens  und  Betrugs  durch
Geisterbeschwbrung,  zu  zwei  und  elnbalbjühriger  Zuchp#ost--  #e  dem  Anbang  verurtheilt,
  daß  letztere  nach  erstandener  Strafe  in  einem  Zwangs=  Arbeltehause  bis  zu  erprobter
  Besserung  verwahrt  werden  sell.

Den  18.  März  wurde  der  zu  Rottenburg  verhaftete  Jakeb  Wellbäuser,  von  Oberndorf,
  wegen  wlederholten  Dlebstshls,  neben  Ersatz  der  Kesten,  mit  neunmonatlicher
Festungsarbelt  belegt.

Rodem  ist  der  zu  Rottiwell  wegen  Kirchen-Dlebstahls  in  Untersuchung  gekommene
Jehann  Martin  Maag,  von  Ebingen,  neben  Ersatz  des  Schadens  und  aller  Kosten,  zu
anderthalbjähriger  Zuchthausstrafe  condemnirt  worden.

ECodem  wurde  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Jobann  Kohler,  von  Weller  zum  Steiln,
wegen  wiederholten  Diebstohls,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  noch  unoergüteten  Schadens
  zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe  verurthellt.

Am  #.  Märsz  ist  die  zu  Ehlingen  verbaftete  Friderlka  Warlet,  von  Lodwigsburg,
wegen  wiederbolten  Betrugs,  neben  Ersah  der  Kosten  und  des  Schadens,  mit  achtmonatlicher
  Zuchthausstrafe  belegt  und  zuglelch  befohlen  worden,  daß  sie  sodann  auf  6  Menate
in  ein  Zwangs-Arbeitsbaus,  und  von  da  nur  dann  entlassen  werren  soll,  wenn  sie  nach
Verftuß  jener  Zeit  unzweldeutige  Proben  ihrer  Besserung  abgelegt  bat.

Bodein  ist  der  zu  Ludwigsburg  in  Verhaft  gekommene  Johann  Jakob  Handel,  ven
Meckarten#lingen,  wegen  wiederholten  Dlebstahls,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  noch  unverhüreten
  Schadens,  zu  neunmonatlicher  Festungsstrafe  auf  Hopenasperg  condemnlt  werde#.
        <pb n="89" />
        81

Unterm  24.  Maͤrz  wurde  in  Untersuchungs-Sachen  der  zu  Ulm  verhafteten  Joseph
Hblile,  von  Andelfingen,  und  Benedikta  Steiner,  von  Bechingen,  wegen  ehebrecherischen
Conkublnats  und  Fälschung  verordner,  daß

1)  Jnquisit  Hölzle  außer  der  bereits  erstandenen  einmonatlichen  Strafe,  zu  welterer
achtmenatlichen  Festungsarbeit,  und

)  dle  Inquisitin  Stelner  zu  sechsmonatlicher  Zuchlhausstrafe  verurthellt,  auch  letztere
nach  erstandener  Strafe  in  einem  Zwangs-Arbeltshaus  bis  zu  erprobter  Besserung  aufbewahrt
  werden  soll.

Eodem  wurde  der  zu  Calw  verhaftete  Ludwig  Walz,  von  Böblingen,  wegen  wiederbolten
  Dlebstahls,  neben  Ersatz  des  Schadens  und  der  Kosten,  mit  neunmonatlicher  Festungsftrafe
  belegt.

Eodem  ist  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Andreas  Häberlin,  von  Mosbach  im  Balerlschen,
  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  fünfzehnmonatlicher
  Zuchtbausstrafe  condemnirt  und  vererdnet  worden,  daß  er  nach  Erstehung
derselben  aus  den  Koͤnigl.  Steaten,  unter  Bedrohung  mlt  ernstlicher  Abndung  auf  den
Fall  der  Rückkehr  zu  verweisen  sey.

 

Se.  Königl.  Mozj.  haben  vermbg  allerhochsten  Decrets  vom  3.  Aprll  dem  bioherigen
  Major,  Stallmeister  v.  Hünersdorf,  dem  Vater,  den  Charakler  als  Oberst-Lieutenant
  belzulegen,  und  «

vermdgallerbdchstenDekretsvonebend.denselbennebstseinermännlichenDescendeaz
ludenAdelstanddestnlgreichsgnädlgstzuekbebeugekubn

Se.Kdnlgl.Maj.hab-aallergnödlgstgekuht,  -
oekmbgallerbdchstenDeckecsvom4.AkaldenAmte-muchSchwindet-töteanfanterle-Regim.
  zum  gien  Infanterle-Regim.,  und  dagegen  den  Lieutenant  von  Petrikowsky
  dleses  Reglments  zum  #2ten  Batalllon  des  3ten  Infant.  Regim.  zu  versetzen;  und
vermk#g  allerhbchsten  Decrets  vom  7.  April  den  Ober  Lieutenant  v.  Lbwenstern  vom
Cavall.  Regim.  Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz,  der  Kdnigl.  Dlenste  mit  Abschied  zu  emtlassen.
Se.  Kbnigl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,

verm#g  allerhbchsten  Reseripts  vom  3.  April  dem  Stadt=  und  Amtersteger  Speidel
  in  Schorndorf  selnen  bleherigen  Rang  als  Amtmann  und  das  Recht  Wappenkuhpfe
zu  tragen,  zu  belassen,  und

dle  erledigte  Rechnungs-Revisorats-Stelle  in  Eßlingen  dem  Substliuten  Hochstetter
  zu  Gmünd  zu  übertragen;

vermdg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  4.  April  den  Ober-Finanzrath  Feuerlein  beil
der  Section  der  Krondomalnen  mit  Belbehaltung  selnes  Charakters  und  Nangs  ansschliessend
  der  Brandverficherungs-Kasse  zu  überlassen,  und

an  die  Stelle  des  bei  dieser  Kasse  angestellt  gewesenen  Kammerraths,  jetzigen  General=Krlegs-Commissärs
  Schbnlin  den  bisherigen  Buchhalter  bel  der  Schulden=  Zahlungs-Kasse
  Epple  zu  befordern;
        <pb n="90" />
        88

vermdg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  b.  April  dem  General=  Sercretär  Groß  von  dem
Kbnigl.  Minssterium  des  Innern  den  Charakter  als  Reglerungs-Rath  zu  erthellen,

mJum  zwesten  General-Secretär  bei  dlesem  Departement  den  Cameral-Verwalter
Düänger,  von  Herrenalb,  und

zum  zweiten  Kanzellisten  bei  demselben  den  vormallgen  Kanzellisten  Hettich  vom
Flnanz-Departement  zu  ernennen;  ferner

vermdge  allerhöchster  Reseripte  vom  g.  April  die  erledigte  Oberamtel  Hall  dem  Oberamtmann
  v.  Bühler  in  Blberach,  und

dle  erledlgte  Cameral-Verwaltung  Maulbronn  dem  Amtmann  Marz,  von  valchingen,
  zu  übertragen,  sodann

dem  Accis-Contreleur  Paul  in  Hellbronn  die  nachgesuchte  Entlassung  zu  erthel-*
  und  dessen  Stelle  dem  vermaligen  Zoll-Commissair  Bloos,  von  Crallsheim,  zu

ertragen.
Se.  Khalgl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  3.  April  die  erledlgte  Pfarrei  Gutenberg,  Dllcese
  Kirchheim,  dem  Diaconus  Weyermann  in  Bermarlngen  zu  übertragen,  und

dem  Schullehrer  Schralshuon  in  Ehningen,  Dibcese  Böbblingen,  aus  Verankassung
seines  Amts-Jublléums  die  fllberne  Verdienst-Medallle  zu  verleihen;

verm#g  allerbochsten  Reserlpte  dom  5.  Adoril  die  erledigte  Pfarrel  Reckargartach,  Dilcese
  Heilbronn,  dem  Pfarrer  dl.  Ruef  in  Oedenwaldsterten  zu  übertragen,  und

dem  zur  kathollschen  Schloßkaplanel  zu  Se.  Andreas  in  Scheer  nominirien  Caplan
in  St.  Anton  daselbst,  Joseph  Stüzle,  so  wle

vermdg  allerbdchsten  Rescripts  v.  6.  Apr.  dem  zur  kathol.  Patronat-Pfarrel  Bremle#,
Oberamts  Mänsingen,  nominirten  Caplan  zu  St.  Anna  in  Scheer,  Norbert  Kling,  auch

vermdg  allerhöchsten  Rescripts  vom  9.  Aovrll  dem  zur  kathol.  Patronat-Dforrel  Hundersiagen,
  Oberamts  Ehlngen,  nominirten  Vicar  Anton  Schmid  die  allerhöchste  Bestärlgung
  zu  erthellen;  endlich

vermbg  allerhbchsten  Reseripts  vom  J.  April  dem  Dekan,  Stadtpfarrer  Böckh  In
Treglingen,  die  ollerunterthänigst  nachgesuchte  Dienst-Entlassung  zu  erthellen.

Se  Kbnigl.  Maj.  baben  vermdg  allerbbchsten  Decrets  vom  5.  Aprll  den  Hauptmann
und  Postmelster  v.  Hof  zu  Blberach  zum  Ober-Postmelster  zu  Tübligen,  und  den  Oberestmeister
  Wölfing  daselbst,  mit  Beibehaltung  felinen  Charakters  und  Rangs  auf  das
Postamt  Blberach  zu  versetzen  allergnädigst  gerußt.
        <pb n="91" />
        Rro.  17.  181  2.  69
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  16.  April.

Besiimmung  des  Reluitions=  Geldes  für  solche  Conscriptionepflichtige  Juden,  welchen  wegen  Verfchlung
  gegen  die  Conscriptions-Gesetze  eine  Capitulations-Zeit-Erhöhung  zuerkannt  wird.

Nach  allerhöchster  Entscheidung  Seiner  Kdnigl.  Majestät  soll  in  Fällen,  woa
Conseriptionspfiichtigen  Juden  wegen  Verfehlung  gegen  die  Consersptions-=  Gesetze  eine  Erbbhung
  der  gewkbulichen  Caritulatlons=  Zei#t  zuerkannt  wird,  für  jedes  Jahr  Capltula--tions-Zelt
  Erhthung  dem  in  der  Conseriptions-Ordrung  von  1809  bestimmten  Relustlonsgeld
  ven  Vierhundert  Gulden  die  Summe  von  Fünfzig  Galden  zugelegt  und  in  Künigl.
General-Kriegs=  Casse  berahlt  werden,  welche#  hlemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht
wird.  Stutig.  den  1.  April  1812.

Jusilz-Section  des  Koͤnigl.  Kriegs-Departements.

Decret  Königl.  Finanz-Depart.,  Section  der  Sreuern,  an  sämtliche  Ober  und
Cameral-Aemter  die  Abgabe  der  Accise-Zeichen  an  die  Aceisepftichligen  detreff.
d.  d.  15.  April  1312.

Da  von  manchen  Zell=  und  Acelse=  Beamten  die  den  Zoll=  und  Accisepflichtlgen
für  ihre  bezahlte  Schuldiakelt  abzugebende  Zeichen  nicht  immer  vollsiändig  und  dfters
gar  nicht  verabfolgt  werden,  zu  dlesem  gesetzwidrigen  Versahren  aber  die  Zoll=  und
Aerllepflichiigen  selbst  dadurch  Veranlassung  geben,  daß  sie  für  eine  vollsiändige  Bescheinigung
  der  von  ihnen  be  ablten  Gebühren  wittelst  der  Zoll=  und  Accisezeichen  zu  unbekümmert
  sind:  so  werden  hlemit  die  in  der  Zoll-Ordnung  ß.  10.  und  ::  nd  in  der
Accise-Ordnung  F.  v:  und  Herunter  er  heilten  Verschriften  wiederholt,  und  dle  Oberund
  Cameral-B-amte  angewicsen,  den  Zoll=  und  Accise  Einbringern  sowehl,  als  allen
lPren  Amts-Untergebenen  jene  gesetzliche  Anordnungen  aufs  neue  nachdrücklichst  einzu-12
        <pb n="92" />
        go
schärfen,  und  denselben  zu  bedeuten,  daß  in  vorkommenden  Fällen  gegen  dle  Contravenlenten
  nach  der  Strenge  der  Gesetze  werde  verfahren  werden.

 

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  verm#g  allerhochsten  Decrets  vom  16.  d.  M.  den  Legatlonsrath
  Schott  zum  gehelmen  Legationsratb,  und  den  gehelmen  Secreir  Bilfinger
zum  Legationsrath  gnädigst  zu  ernennen,  und  zugleich  dabel  zu  bestimmen  geruhr,  daß  ersterer
  in  selner  Eligenschaft  als  Re  isteator  des  Kduipl  greßhen  Ordens  vom  goldenen  Adler,
so  wie  die  künfiige  Nachfolger  in  diesem  Amte,  das  Prädicat  „  von  “  führen  soll.

Se.  Kdnigl.  Maj.  haben

vermög  allerbbchsten  Decrets  vom  g.  April  den  Second-Lleutenant  Carl  v.  Lang
ovom  8ten  Infant.  Regiment  kassirt,

den  Adoo#cat  Wolbach  zu  Ulm  als  Auditorlats  -Amtsverweser  bei  dem  daselbst  garalsonlrenden
  2ten  Batoillon  des  Zien  Infant.  Regiments  aufjustellen,

vermbg  ollerhbchsten  Decrets  vom  1½.  April  dem  Staabe-Hauptmann  v.  Beulolz;
oom  öten  Infant.  Regim.  dle  allerumhänigst  nachgesuchte  Emtlassung  aus  den  Küalgl.
Dlensten  zu  ertheilen,

vermbg  allerbbchsten  Decreto  vom  :2#2.  Aprll  den  Cadet  Breuning  aus  dem  Kni#gl.
Miliralr=  Institut  zum  Second-kleutenant  belm  Caoallerie-Regiment  Nr.  5.  Dragoner
Kronprinz  zu  ernennen,  und  vermdg  ollerhdchsten  Decrets  vom  nämlichen  Tage  demselben,
gleich  selnen  ältern  Brüdern,  die  Adelswürde  zu  verlelhen;  und

vermg  allerhbchsten  Decrets  vom  13.  April  dle  Premler-bleutenants  von  Dungern
  vom  sten,  und  v.  Buhl  vom  gten  Infant.  Regiment  zu  Staabs-Hauptleuten  bei
diesen  Regimentern  zu  befbrdern  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädlast  gerubt,

vermdg  allerbdchsten  Reseripts  vom  10.  April  den  Extraprobator  Gußmann  jum
Buchhalter  bei  der  Kdnigl.  Ober-Finanz=  Kammer,  und

den  vormallgen  Bei-Maurhner  Marchner,  von  Stelnweiler,  zum  Ober-Arcelser  in
Horb  zu  ernennen;

vermdg  allerbochsten  Rescripts  vom  11.  April  die  Cameraloerwaltung  Oehringen  dem
Rechnungs-Reolsor  und  Oberumgelder  Ade  in  Gmünd,  und

dle  Casslers-Stelle  belm  Hättenamt  in  Frledrichsthal  dem  Stadtschreiberel  Substituten
Brecht,  von  Waldsee,  sodann

die  durch  Restgvation  des  Oberaccisers  Trauner  erledigte  Oberscelsers  -Stelle  in
Rotlh  am  See,  dem  vormallgen  Zoll-Einnehmer  Bloos,  von  Wildenthlerbach,  zu  überragen
  ;
        <pb n="93" />
        91

vermdg  allerbbchster  Rescripte  vom  11.  April  den  vormaligen  Wallerstelnischen  Secretär
  Boos  als  Registrator  und  den  vormallgen  Pollzel=  Officlanten  Gasser  in  Ulm
als  Kanzellisten  bei  dem  Königl.  Criminal=  Tribunal  anzustellen,

den  vermasigen  Polizei-Offielanten  Herrmann  in  Ulm  dem  Schrelbtische  des

Könlgl.  Ober-Justiz-Collegii  zuzuthellen,

dem  Derepisten  Rammenstein  die  erledigte  Kanzellisten.  Stelle  bel  dem  Kdnigl.
Tutelar-Rath  zu  übertragen,

den  vormaligen  Mauth=  Statlenisten  Gansloser,  von  Kuchen,  zum  Oberceclser  in
Heidenheim,  und

den  vormallgen  Ober-Mauth  -Beamten  Roßhirt,  von  Gelßlingen,  zum  Oberzoller
und  Oberacciser  in  Mergentheim  zu  ernennen,  ,

die  erledigte  Amtel  Kninlingen  dem  Amtspfleger  Wünsch  in  Menulbronn,  neben
Beibehaltung  der  Amtspstege,  und

dat  vacanke  Oberzollamt  in  Kulttlingen  dem  vormallgen  Ober-Mauth-Beamten
keo,  von  Wangen,  zu  übertragen;  auch

vermdg  allerhbchsten  Reseripts  vom  :4.  April  dem  Crimlnal-Rath  Rösch  zu  Hellbronn
  die  nachgesuchte  Entlassung  von  selner  Stelle  zu  ertheilen;  ferner

verindg  allerhbchsten  Reserspts  von  ebend.  die  Oberaufsicht  über  die  medielnische  Bebandlung
  der  Irren  in  dem  Irrenhaus  zu  Zwiefalten  dem  Dr.  Schrelber,  von  Ulm,
zu  übertragen;

vermk#g  allerhbchsten  Reseripts  vom  15.  April  die  erledigte  Cameralverweltung  Herrenalb
  dem  Amtmann  Fejer  iIn  Plochingen,  und

die  vacante  Kanzelllsten=  Stelle  bel  der  Sertion  der  Krondomalnen  dem  ehemallgen
teutschordenschen  Kanzellisten  Burger,  von  Mergentheim,  zu  übertragen.

Se.  Kdalgl.  Moj.  baben  ellergnädigst  geruht,

vermbz  allerb  chster  Reseripte  rom  „.  April  dem  Hofmelster  Mäller  bel  dem  Grafen
  Alerander,  Sehn  des  Herzoge  Wilbelm  Hohbelt,  die  Stelle  eines  zweiten  Reglstrators
  bei  dem  Kduigl.  Ober-Consizlorium  zu  übertragen,  und

dem  katbolischen  Pfarrer  Dbhllna  in  Untergröningen,  Oberamts  Gaildorf,  die  aller;
unterthänlgst  nach  gesuchte  Dienst  Entlassang  zu  ertbellen,  auch

das  erledigte  Diaconat  Kulttlingen  dem  Vlrar  Martin  zu  Heldensingen,  und  ,

vetmbzallekbbchstenResctlptsvomc«A1-rlldieerledigteevangelischcPfotkclHam
senokakenchDidkesethztlinchi,dcmPfarrerSchmldinWeiiekzuübertragen;

dem  zur  erledigten  katholischen  Caplarei  zu  U.  L.  Frau  in  Otertischinzen,  Oberamis
Ebingen,  nominlrten  vormallgen  Franziekaner  Isidor  Sigg,  von  Ehingen,  die  allerhdchste
Bestäelgung  zu  ertheilen.
        <pb n="94" />
        91

Verm#g  allerhöchsten  Reserlpts  vom  123.  Aprll  baben  Se.  Könlgl.  Maj.  dle  erledigte
  Siiftsmeßners  =  Stelle  dahier  dem  Kastellan  Benz  in  Freudenthal  zu  übertragen
allergnädigst  gerußt.

Vermdg  allerhbchsten  Decrets  vom  ##3.  Aprll  baben  Se.  Kbnigl.  Maj.  den  blsberigen
  Parkjäger  Schoch  zum  Geheg-Bereuter  im  Königl.  Lelb-Gehege  allergnddigst
zu  ernennen  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermög  allerbbchsten  Decrets  vom  B.  April  dem  Posthalter

Dürr#  in  Magstadt  die  allerumerthänigst  nachgesuchte  Entlassung  von  selner  Stelle  zu  ertheilen,
  und  solche  dem  Hirschwieth  Mayer  daselbst  ellergnädigst  zu  übertragen  geruht.

 

Se.  Künlgl.  Moj.  Hhaben  dem  Färcher,  Johann  Anton  Dollmann  zu  MReckarfulm,
wegen  der  von  ibm  beolrkten  Rettung  des  Johann  Adam  Schwager  daselbst  vom  Ertrinken
die  silberne  Clvil=  Verdlenstmedallle  zu  ertheilen  allergnädigst  gerußt.  Den  4.  Aprll  1812.
        <pb n="95" />
        Nro.  18.  eee  5½
Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

 

Samstag,  25.  April.

 

Die  Einlieferung  der  Milirär-Arrestanten  betr.

Die  Kdalgl.  kandvogtel=  und  Oberämter  werden  hledurch  angewlesen,  die  Milltär-Arrestanten,
  nicht,  wie  es  bisber  noch  aus  Irrthum  von  mebreren  Beamten  gescheben  ist,
an  die  Kbnigl.  General-Adjutantur,  sondern  an  das  Kbnigl.  Gouvernement  in  Stuttgart,
  oder  an  das  Regiment,  zu  welchem  die  Arrestanten  gehbren,  abzullefern.

Stuttgart,  den  zo.  April  1317.  Kdnigl.  Ministerium  des  Innern.

Die  Hauderer=  Scheine  betr.

Da  es  sich  neuerlich  bei  Untersuchung  wehrerer  Contraventlonen  gegen  die  Hauderer=Ordnung
  gezeigt  bat,  daß  die  Hauderer  von  den  Thorwarten  ulcht  angehalton,  und  denselben
  die  Haudererscheine  zur  Einsicht  nicht  abgefordert  werden;  se  wird  den  Könlgl.  Landvogtel=
  und  Oberämter  aufgegeben,  den  Thorwarten  dliese  Obllegenbelt  nach  dem  s.  16
der  Hauderer-Ordnung  vom  35.  Aprll  1811  einzuschärfen,  und  bel  Strafe  aufzugeben,
daß  sie  sich  von  den  durchpasstrenden  Hauderern  die  Haudererscheine  vorwelsen  und  keinen
Hauderer  passiren  zu  lassen  haben,  der  sich  nicht  mit  dem  Handererschein  legltlmiren  kann.

Sluttg.  den  35.  April  1817.  Minlterium  des  Innern,

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.

Den  8.  April  18:2  wurden  geschleden!

))  Barbara  Sautter,  von  Stammhelm,  Ludwigsburger  Oberamts,  geb.  Belchle,
von  Hochdorf,  Valhinger  Oberamts,  Kl.,  von  Georg  Friedrich  Sautter,  Bestand-Schäfer
  zu  Stammheim,  von  Hohenek,  Ludwigsburger  Oberamts  gebürtig,  Bekl.,  ex  cap.
duasi  desert.  unter  Verglelchung  der  Kosten.

:)  Melchlor  Hummel,  Bürger  und  Landkrämer  zu  Ebningen,  Uracher  Oberamts,  Kl.,  von
Anna  Marle,  geb.  Jäger  von  da,  Bekl.,  x  cap.  quasl  desert.  unter  Verglelchung  der  Kosten.
        <pb n="96" />
        34

Se.  Königk.  Maj.  haben  alleranädlast  gerubt,  dem  Prälaten,  Ober  Copststerlal  Rath,
Stiftsprediger  v.  Keller  aus  Aniaß  selnes  Anis-Jubiläi  zum  Berels  de  alleihbchsten
Zufriedenbelt  mit  seinen  treugeleisteten  Diensten,  das  Commandeut-ARreuz  des  Kduigl.
Coil  erdlenst  Ordens  zu  verleiben.  Den..  Aorll.

Se.  Kbnigl.  M.j.  haben  vermSg  allerh.  Reseripts  rom  ..  Aorll  die  erf  digte  Cameral=Verwaltung
  in  Stammbeim  dem  seitherigen  Kammerr###b  Heller  bei  der  Kdmgl.  Lof=  und
Domnsen-Kammer  gucädigst  übertragen,  sofert  den  ersten  Bichbalter  bei  dlesem  Departement
Treuw  zum  Kimmerratb,  den  zwelten  Buchbhalte:  Bissinger  jum  eisten,  und  den  bieberigen
Amanuensis  bel  der  Kbnigl.  Hof=  und  Domänen  General  Kasse  Schickhardt  zum  zweiten
Buchhalter  gu##igst  ernanne.

Se.  Kdnigl.  Maj.  baben  vermbg  allerh.  Decrets  vom  2o.  Aprll  allergn  #ádla#t  geruht,
den  bei  der  Kbn.  Gesandtschaft  zu  Carlsruhe  angestellten  Legations  Sekretär  Kölle  in  gleicher
  Eigenschaft  zur  Kdn.  Gesandtschaft  in  Dresden  zu  versetzen;  den  bieberigen  geheimen
Sekretär  Hofacker  mit  Belbehaltung  selnes  Rangs,  zum  Legatsons-Sekre  är  bei  der  Kdn.
Gesandtschaft  zu  Carlsruhe,  und  den  blsherigen  Legatlons-Sekretär  Rhelnwald  zu  Drcsden
  jum  gehelmen  Cabincts-Sekrei#r  bei  der  Kdn.  gehelmen  Kanzlei  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Maj.  boben  allergnädigst  geruhr,

vermbg  allerhbchsten  Reseripts  vom  20.  Aprll  die  erledlgte  Buchhalters-Stelle  bei  der
Kdnigl.  General=  Staats-Schuldenzahlungs  =  Casse  dem  blsher  bel  dieser  Casse  angestell:
ten  Assistenten  Fricker,  und

vermdg  allerhdchsten  Reseripts  vom  11.  Aprll  die  erledlgte  Amtel  Pkochingen  mit  der
damit  verbundenen  Amtsschrelberei  dem  vormallgen  Landvogtel-Aktuar  Schloßberger  zu
Weingarten  zu  üÜbertragen.

Se.  Kinigl.  Maj.  haben  vermög  allerh.  Reser.  vom  z.  April  dle  erledigte  Pfarreil  Ostdorf,
  Didcese  Ballugen,  dem  Pfarrer  M.  Dreher  in  Trichtingen,  und  die  hiedurch  in  Erledlgung
gekommene  Pfarre  Trichtingen,  dem  Vikar  M.  Daniel  in  Waldenbuch  zu  übertragen,  und

dem  zur  katholischen  Caplanel  in  Obermarchthal,  Oberamts  Ehingen,  nominirten
Wikar  Sättele  die  allerhöchste  Bestärlgung  zu  erthellen  allergnädiast  gerubr.

Se.  Königk.  Maj.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  :v.  Arrl  befeblen,
daß  der  Bauer  Johannes  Kessel,  von  Binzwangen,  Oberamts  Riedlingen,  wegen  seines
bel  Einfangung  des  aus  dem  Verhaft  entkommenen  Dlebs,  Gollieten  Wilibald  Glaser,
von  Scheer,  Oberamts  Saulgau,  bewiesenen  unerschrockenen  und  raschen  Benehmens
bffentlich  belobt  werden  solle,  und  haben  ihm  zuglelch  für  diese  Handlung  die  silberne
Cloil-Werdienst  Medaille  zu  erthellen  allergnädigst  geruht.

Se.  Kdnigi.  Maj.  haben  vermdg  allerhchsten  Reserinte  vom  20.  Arrill  dem
Zimmermann  Jeseph  Traub,  von  Munderkingen,  wegen  der  von  ihm  bewirkten  Rettung
des  Jehann  Mohn  daselbst  von  der  Gefahr  durch  ein  Mählrad  sein  Leben  zu  verlieren,
ein  Gratal  von  Eilf  Gulden  allergnädigst  auszusetzen  geruht.

Botingen.  Ludwlg  Frled.  Bek,  von  Ebingen,  hat  das  6jährige  Kind  des  dortigen  Bürgers
Job.  Grera  Wehinger,  und  Inkob  Siger,  von  Dürrwangen,  den  Jsh.  Georg  Wilmer  von  da,
voin  ZErinkzu  gerettet.Auf  allerh.  Befehl  wird  die  rühmliche  und  entschlossene  Handlung  des.
Bek  und  Siger  dffentlich  belobt.  Den  20.  Aprll  1873.  Kdnigl.  Oberamr.
        <pb n="97" />
        Nro.  19.  1  8  12.  96n
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  2.  Mai.

 

 

–—

Königl.  Normal-Verordnung,  die  Auslosung  ehemals  landesberrlicher  oder  herrschastlicher
Güter  der  Fürsten,  Grafen  und  Mitglicder  der  vormaligen  Reiebsritterschaft  betr.

Da  Se.  Khnulgl.  Maj.  vermdg  allerhchsten  Reseripts  vom  20.  April  d.  J.  allergnädigst
  verordnet  haben,  daß  das  sogenannte  Losungs-Recht  der  Priost-Personen  vie  bei
dem  Berkaufe  der  ehemals  Landesherrl.  oder  Herrschafelichen  Güter  der  Fürsten,  Grafen
und  Mutglieder  der  vormaligen  Reichs-Rirterschaft  statt  finden  sell,  sendern  in  solchen  Fällen
  alleln  das  dem  Souverain  dleßfalls  zustehende  Recht  ausgeübt  werden  könne;  so  wird
dlese  allerhöchste  Normal-Verordnung  zur  allgemeinen  Nachachtung  hlemlt  bekannt  gemacht.

Den  Gebrauch  des  Stempelpapiers  bei  Untersuchungen  in  Criminal-Sachen  berreff.
d.  d.  30.  April  1B12.
Zu  Herstellung  elner  Gleischfrmigkeit  im  Gebrauche  des  Stempel-Papiers  bei  Untersuchungen
  in  Criminol-Sachen  werden  hlemtt  folgende  Vorschriften  erthellt:

1)  die  Orlginal=  Protokolle  über  Inqulsitionen,  welche  von  den  Oberämtern  oder  Criminalräthen
  geführt  werden,  und  zur  Berichts-Erstattung  an  eine  hbhere  Behbrde  s#ch
eignen,  bedürfen  des  Stempels  nicht,  die  an  die  löbere  B.  herde  einzusendende  Abschrift
  dieser  Protokolle  ober  ist  auf  dem  geeigneten  Stempelpapler  von  3  kr.  per
Bogen  zu  fertigen.  Ebendieß  findet

2)  bel  den  Untersuchungen  statt,  welche  die  Oberämter  nach  der  Justructien  vom  13.  Nov.
v.  J.  den  Criminal-Rätben,  unter  abschrifellcher  Mitihellung  der  bis  dahln  geführten
Protokelle,  zur  Fortletzung  zu  übergeben  haben.

Es  ist  jedech  sowohl  in  den  Original-Prei  koller,  ols  euch  in  den  weiteren  ungestempelten
  Abschriften  derselben,  insbesondere  derjenigen,  welche  die  Criminal-R#be
von  solchen  oberamtlich  an  dle  böhere  Behbrde  einzjusendenden  Pretokollen  zur  Vervollständigung
  ihrer  Renistratur-Akten  zu  fertigen  haben,  der  Stempel-Betrag  jener
gestempelten  Abschrift  onzumerken.

5)  Wenn  in  Criminal-Untersuchungs-Sachen  auf  Requlstilon  eines  Inqulrenten  von
einer  andern  Stelle  in  Betreff  eines  Ingulsicen  Protokolle  oufgenommen,  oder  sonstige
  Notizen  ertheilt  werdea;  so  sind  zu  dlesen  Mitthellungen  Stempelbogen  von
5  kr.  zu  nehmen,  und  haben  die  regulrirten  Behlrden  zur  Erlelchterung  des  Wieder=—
        <pb n="98" />
        96

Einzugs  dleser  Stempel-Auslage,  deren  Betrag  auf  die  Ueberschrift  Ihres  Erlasses
an  das  requlrirende  Criminal-oder  Oberamt  zu  bemerken,  und  solchen  von  dem  spedirenden
  Postamt  oder  Be  hen  brevi  mann  zu  erheben,  diese  aber  sich  bei  der  Abgabe
  den  Bitrag  als  elne  Ausl'ge  ersetzen  zu  lassen,  wernach  derselbe  von  der  requlrirenden
  Behbrde  in  das  zu  verfassenke  IJ  quisltions  -Kosten-Verlelchn#t#auf#zunehmen
  ist.  Die  von  solchen  Mittbellungen  etwa  zu  ferligende  und  elnzusendende  welteren
  Abschriften  bedärfen  des  Stempels  nicht;  es  ist  aber  auf  denselben  zu  bezeugen,
daß  die  Orlginal-Ausfertigung  mit  dem  geeigneten  Stempel  verseben  sey.

4)0  Zeugnisse  über  das  Prädicat,  und  die  Gesundhelts-Umstände  de  Ingqulstten  te.  welche
dvon  Amtswegen  In  Inqulsttlons  Sachen  den  Akten  beigelegt  werden,  unterllegen  als
ein  Thell  des  Protokolls  dem  Stempel  von  3  kr.,  wohlngegen  Zeugnisse,  dle  von
den  Partien  verlangt  werden,  auf  dem  in  der  Stempel=  u.  Tar-Ordnung  sub  voce:
Zeugnisse,  verordneten  Stempelpapler  auszuferiigen  And.

5)  In  Betreff  der  Inqulslrions-Kostenzenel  ist  zwar  die  vorschriftmäßig  in  duplo  elnzurelchende
  Constgnatlon,  in  soferne  solche  nicht  zuglelch  einzelne  Kosten  =  Anrechnunten
  mitbegreift,  stempelfrei;  es  sind  aber  die  zur  Moderation  zu  übergebende  Anrechnungen
  der  einzelnen  Prätendenten  mit  dem  Gradations-Stempel  zu  verseben,
und  der  Gebrauch  des  geelgneten  Stempelpaplers  alcht  erst  bis  auf  die  küäuftige
Qulttungs-Ausstellung  für  den  Empfang  der  Forderung,  auszusetzen:  wohlngegen
solche  Quittungen,  wenn  die  Kosten-Anrechnungen  mit  dem  Gradatlons-Stempel
versehen  sind,  keines  Stempels  bedärfen;

6)  hat  es  bel  dem  Inbalt  der  Stempel.  Ordnung  sein  Verblelben,  doß  die  in  elner  elnmal
  einberschteten  Sache  erforderten  welteren  Berlchte  dem  Stempel  nicht  unterworfen

nd.

Auch  bedürfen  Vorberichte  über  eingetretene  Criminal-Fälle  und  Verhaftnehmungen
  des  Stempels  nicht.

Wenn  hingegen  in  einer  Inquisitions-Sache  entweder  auf  Anordnung  der  bipern
Behdrde,  oder  von  der  Inquirirenden  Stelle  für  sich,  weltere  Untersuchurgen  gepflogen
werden:  se  ist  es  im  Ansebung  solcher  fort#esetzten  oder  reassumirten  Untersuchungen
mit  den  Protokollen  eben  so,  wie  mit  den  ersten  Protokeilen  Nr.  1.  und  2.  zu  halten,
und  die  Resultate  derselben  slad  mittelst  gestempelter  Berichte  vorzulegen.

7)  Die  in  der  Stempel  Ordnung  embhaltene  Befreiung  der  Armen-Sachen  vom  Gebrauche
  des  Stempels  findet  in  Criminal-Inqulsitions-Sachen  keine  Anwendung.
Decr.  Stuttg.  im  Königl.  Staats-Ministerium,  den  30.  April  1812.

Decret  Königl.  Finanz-Depart.,  Section  der  Steuern,  an  sämtliche  Ober-Acieiser,
die  Erlänterung  der  Accise-Ordnung  5.  21.  Ut.  b.  betr.  d.  d.  22.  April  1872.

Da  es  nothwendig  ist,  daß  von  den  Maurern  und  Zimmerleuten  der  Berkauf  der
zu  ihrem  Handwerk  erforderlichen  rohen  Materlalien  oder  daraus  verfertigten  Arbelten  in
eren  einzelnen  Falle  dem  Orts-Accise=  Amt  zur  Berechnung  der  gesetzmäßligen  Abgabe

1  kr.  per  Gulden  angejzeigt  werde;  so  wird  sämtlichen  Ober-Aeclsern  unter  Bezlehung
auf  die  Accise-Ordnung  9.  -u.  lit.  b.  biemit  aufgegeben,  jene  Handwerksleute  von  dleser
allerhöchsten  Verordnung  in  Kenntniß  zu  setzen,  und  sich  felbst  darnach  zu  achten.
        <pb n="99" />
        97

Decret  an  samtliche  Forsi-Kassen-Aemter,  Holz-Faktorien,  und  Ober-Accise-Aemter,
die  Verrechnung  der  Accise  von  verkauftem  Holz  und  Wildpret  betr.  d.  d.  28.  April  1812.

In  Beziehung  auf  dasjenige,  was  in  der  Accise-Ordnung  s.  56.  und  53.  enthallem
ist,  und  zu  näberer  Bestimmung  des  F.  der  den  Forst-Kassen-Aemtern  erthellten  Instruktien,
  wird  hlemit  verordnet:

1)  es  unterbleibt  die  Ausstellung  speclfielrter  Verzeichulsse  über  den  Holz=  und  Wlld--prer=
  Erlbs,  dogegen  haben  dle  Forst-  Kossen-Aemter  über  den  Holz,  und  Wlldpret=
  Ertlbn,  und  die  Holz-Faktorlen  über  den  Holz-Erlbs,  summarische  Urkundem
über  den  ganzen  Jabröang  auszustellen,  und  nebst  dem  erhobenen  Acceis-Betrag  dem
Oder-Accis-Aemtern  zu  übersenden;

à)  die  Ober-Aecis-Aemter  belegen  mit  diesen  Urkunden  ihre  Rechnungewm,  und  stkellem
für  den  empfangenen  Geld-Betrag  eine  Beschelnung  aus;

3)  die  Forst-Kassen-Aemter  und  Holz-Faktorien  verrechnen  dieses  Acels-=  Gefäll  als  elne,
für  eine  andere  Verwaltung  gehabte  Einnahme  unter  Alleglrung  des  Rechnungs-Folll,
  we  die  Erlbe-Summe  vorkommt,  und  bringen  die  Lleferungen  an  das  Ober-Aecls-Amr
  unter  Anschluß  der  dafür  erhaltenen  Qulttungen  wleder  in  die  Ausgabe-Es
  ist  aledann  Obliegenhelt  der  künfelgen  Rechnungs=  Reolflon,  zu  prüfen,  ob  dle
Accise  von  ollem  Erlds  richilg  erboben  worden  sel?

4)  die  Forst.  Kassen-Aemter  und  Holz-Faktorlen  haben  an  jedem  Quartal  ihre  Einnahmen
  an  dergleichen  Erlbs  zu  berechnen,  und  den  Ober-Aceis-Aemtern  eine  verbältnißmäßige
  Summe  zu  llefern,  welche  von  denselben  in  ihrer  nächsten  Quartal-Rechnung
  in  Einnahme  zs  bringen  ist.  Stuttgart  in  Königl.  Flnanz-Departement,
Section  der  Staats-Rechnungen,  den  33.  Aprll  1617.  Auf  besondern  Befehl.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen:.

Den  s2.  April  1813  wurden  geschieden

1)  Cethorina  Margaretha  Stöfler,  von  Dornsketten,  Freudenstädrer  Oberamts,  geb.
Nestle  von  da,  Kl.,  von  Johann  Michael  Sthster,  Bürger  und  Bek  zu  Dornstetten,
Bekl.,  ex  cap  adulteri#,  unter  Verurthellung  des  Beklagten  im  die  Kosten.

2)  Carl  Christeph  Ejel,  Bürger  und  Retbgerber  zu  Valhingen,  Kl.,  von  Marla
Ellsabeth,  geb.  Schray  von  da,  Bekl.  eg  cap.  quasi  desert.  unter  Verurthellung  der
Beklagten  in  die  Kesten.  6

3)  Chrlstian  Adam  Wezel,  Bürger  und  Bortenmacher  zu  Reutlingen,  Kl.,  vom
Salome,  geb.  Hecht  von  de,  Bekl.  er  casn  quasi  desert,  unter  Verglelchung  der  Kosten.

Se  Kbhnigl.  Moazj.  baben  allergnädigst  geruhr,  «
ocrmdgalletbbchsteaiResnlpts-voraus-AprildeninssnlglxsprequDiensiengestandenenFriderlchvon-derOsten-.alsSeconvckleutenondbel-demanfdnt.-Neglmeat-·

Nr.  5.  Prinz  Frivderich,

vermog  allerbochsten  Rescripts  vom  11.  April  den  blsberlgem  Lelbpage  v.  Eyb  als
Second-  Lieutenant  belm  Infant.  Regiment.  Nr.  6.  Prinz  Friderich  anzustellen,  und  zum
Khulgl.  Kammerjunker  zu  ernennen,

vermbg  allerhdchsten  Reseripts  vom  à4.  Aprll  den  Serond-Lieutenant  Gideon  v.  Spätp-#
vom  Cavallerle-Regimem=  Nr.  5.  Dragener  Kronprinz  zum  sten-  fant-  Regiment,

73
        <pb n="100" />
        98

vermdg  allerhbchsten  Decrets  vom  25.  Aprll  den  Staabs-Ritlmelster  v.  Sigel,  vom
Caoallerte-Reglment  Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz,  zum  Chevauxlegers-Depot  zu  versetzen,

den  Second=  Lleutenant  v.  Seyfferheld  dleses  Regimems  zum  Premier=  Lie#utenant
  zu  avanciren,  und  «

dle  Cadets  v.  Brandenburg,  Endres  und  Mundorff  zu  Serond-eleutenants
bel  diesem  Regiment,

den  Cedet  v.  Schode,  desselben  Regiments,  zum  Second-#leutenam  bel  der  be-Deittenen
  Baiterie  der  Garde  zu  Pferd,  ferner

zu  Second-Lieutenants,  dle  Cadete  Reinpardt,  Stapff,  Stadlinger  und
Dbischmann  aus  dem  Millltalr-Institut,  erstern  belm  #ten,  den  ten  beim  3ten  Infant
Regiment,  und  die  beede  letztern,  so  wie  den  Cadet  v.  Baldinger,  vom  Cavallerle-egimenm
  Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz,  bel  der  Fuß=  Artillerle  zu  ernennen.

Auch  haben  Se.  Kbdnigl.  Maj.  allergnädigst  geruht,  dle  Second-leutenants
du  Fay,  vom  Infant.  Reglment  Nr.  3.,

v.  Hoyn,  Triebelborn  und  Korntbaler,  vom  Infant.  Reglment  Nr.  5.  Prlnz
Frlderich,  Tafel,  vom  ten  Infant.  Regiment,

o.  Erhardt,  vom  Fußjäger-Bataillon  Nr.  1.  Könlg,  und  Moser,  vom  lelchten
  Infant.  Bae##illon  Nr.  4.  iu  Premier-Lleutenams  zu  avanciren.

Se.  Khnigl.  Maj.  baben  vermdg  allerhdchsten  Reseripts  vom  26.  April  die  erledigte
  Forstkassiers-Si#lle  zu  Gros=  Sachsenheim  dem  Extraprobator  Daner,  und

vermbg  allerhdchsten  Reseripts  vom  30.  Aprll  die  erledigte  Amtel  Bietigbeim  dem
dortigen  Bürgermelster  Kraus  zu  überiragen  allergnädigst  geruht.

 

Stuttgart.  Bel  der  Section  des  Medicinal-Wesens  wurde  nach  erstandener  Pruͤ-fung
  und  geschehener  Verpfischtung  dem  Med.  D.  Franz  Kaver  Kohler  von  Neresheim
die  Erlaubniß  zur  mediclnischen  Praris  ertheilt.  Den  16.  April  1312.

Se.  Khnigl.  Maj.  bhaben  allergnédigst  befebhlen,  daß  die  bewlrkte  Rettung  des
Lorenz  Malleschen  Knabens  durch  den  Georg  Schmid  zu  Saulgau,  als  elne  rühmliche
Handlung  hlemit  bffentlich  bekanm  gemacht  werden  solle.  Horb,  den  20.  April  1812.

Konigl.  Oberamt.

Stuttgart.  Das  Kalserl.  Franzbsische  Gouvernement  hat  die  Anlegung  unmtteelberer
  Posten  nach  Constantinopel  für  die  Correspondenz  nach  der  Türkel  und  der  Levante
dorch  Itallen  und  Illyrlen  verfügt.  Der  Abgang  dleser  Correspondenz  von  Constanls#a
nach  Constantlnopel  bat  am  troten  und  35t6en,  und  von  Constantinopel  nach  Constanizza
den  5ten  und  sSoten  jeden  Monats  Stalt.  Dem  Publlkum  wird  dlese  Verfä##ung  mit
der  Bemerkung  bekannt  gemacht,  daß  die  innländische  Correspondenz  nach,  der  Türkel  und
der  bevante  nach  Maßgabe  des  Abganas  der  #bnigl.  Wärttembergischen  Posten  nach  dem
Khalgreich  Balern  bel  den  Königl.  Würembergischen  Pesiämtern  aufgegeben  werden  könne,
  daß  aber  für  diese  Correspondenz  das  Königl.  Württemberelsche  und  das  Königl.  Balerlsche
  Porto  gleich  bel  der  Aufgabe,  wie  bisher,  entrichtet  werden  mässe.  Den  #5.  April  1312.

Kin.  General-Ober-Post-Dlrection.
        <pb n="101" />
        Nro.  20.  1812.  59

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  9.  Mai.

4

Erläuterung  der  Königl.  Verordnung,  d.  d.  22.  Apr.  13o8.  Meeliche  Fidei-Commisse  betr.
d.  d.  26.  Apr.  1812.

Se.  Khnigl.  Maj.  baben  Sich  durch  verschiedene  bei  Allerh##chstdenselben  eingekommene
  Beschwerden  und  Anfragen  überzeugen  müssen,  daß  der  Kdnigl.  Verordnung
vom  ::.  Aprll  1806.  von  mehreren  Stellen  nicht  dlejenige  Ausdehnung  gegeben  werde;,
welche  der  auf  die  Aufbebung  aller  Fidei-Commisse  gerichteten,  und  dem  Gesetze  zum
Grunde  llegenden  allerhbchsten  Absicht  entspricht,  als  noch  welcher  insbesondere  auch  sämtlich
  ältere  Fidel  =  Commisse,  welche  einen  gegen  die  nach  der  gewbhnlichen  Erbfolge  gleich
oder  näher  Anstehenden  begünstigen,  eder  welche  dem  welblichen  Geschlechte  ulcht  gleiche
Erbfolge  mit  dem  mönnlichen  gestatten,  aufgehoben  seyn  sollen.

Um  daher  alle  Zwelfel  und  Anstände  für  die  Zukunft  zu  beseitigen,  und  den  Vollzug
  dieses  Gesetzes  nach  seinem  ganzen  Umfenge  zu  sichern,  wollen  Se.  Kdnigl.  Majestät
  mittelst  dieser  jenes  Gesetz  erläuternden  Normal-Werordnung  bestlmmt  haben,  daß
durch  solches  allgemeln  alle  adeliche  Fldei-Commlsse,  ste  rühren  vom  ehemals  unmittelbaren
  oder  mittelbaren  Adel  her,  sle  beruhen  auf  Femilien-Herkommen  oder  auf  Disposition
  der  Verwandten  in  aufsteigender  oder  Seiten=  binle  aufgehoben  seyn  sollen;  als
welches  hieduach  zur  Nachricht  und  Nachachtung  dffentlich  bekanm  gemacht  wlrd.

Decret.  Stuttg.  im  Kdnigl.  Staats-Ministerium,  den  36.  Acrll  1812.

Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Mej.  propr.

Die  Trauung  von  Ausländern  und  Vaganten  Jüdischer  Religion  im  Kbnigreich  betreff.
d.  d.  4.  Mai  1812.

Da  Se.  Khnlel.  Moj.  zu  verordnen  gnädigst  geruhr  haben,  daß  dle  General-Verordnung
  vom  à9.  Okt.  1807.  (Staats=  und  Reglerungs-Blatt  Nr.  99.  180y7.)  weo-
        <pb n="102" />
        100

nach  den  Geistlichen  bei  Strafe  von  20  Thalern  im  ersten,  und  der  Dlenst-Entlassung
im  zten  Contraventions  Falle,  verbothen  worden,  Ausländer,  und  herumirrende  Leute,  die
kein  Helmwesen  oder  Gewerbe  haben,  zu  trauen,  ohne  daß  vorher  dem  Justlz-Beamten,  in
dessen  Amts-Bezirk  die  Trauung  vorgenommen  werden,  eine  schriftliche  Erklärung  dartber,
  daß  der  Copulation  keine  gesetzliche  Hinderniß  im  Wege  Kehe,  elngebolr  worden
in,  auch  auf  Trauuagen  Jäüdischer  Religions  -Verwandten  angewendet,  und  für  die
zu  Tranungen  der  Juden  befugte  Personen  verbindende  Kraft  haben  soll;  so  wird  solches
  diemit  zur  Nachricht  und  Rachachtung  bekanm  gemacht.
Decret.  Stuttgart,  um  Kenigl.  Staats  -Ministerium,  den  4.  Mal  1812.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj,

Die  von  den  Geburtshelsern  und  Hebammen  zu  sührenden  Tagebücher  betr.

Um  die  erforderliche  Ober-Aufsscht  über  die  Geburtshelfer  und  Hebammen  wiglich
  zu  mochen  und  in  erleichtern,  wird  es  für  notbwendig  erachtet,  daß  dleselben  über
die  ihnen  vorkommenden  Geburten  ein  Tagebuch  führen.  Die  Kinigl.  Oberémter  und
Hbostei  werden  daher  aufgefordert,  die  Anordnung  zu  treffen,  daß  die  Geburtsbelfer  nach
dem  beigefägten  Formular  su#  I.il.  A.  und  die  Hebammen  nach  dem  Formular  sub  I.it.  B.  ")
alle  ren  itven  das  Jahr  uͤber  besorgten  Geburten  aufzeichnen,  die  Geburtthelfer  aber
eber  die  merkwürdigeren  Félle  eine  nähere  Beschreibung  beisetzen.

Dieses  Tagebuch  ist  ren  uun  an  zu  führen  und  mit  jedem  Jahr  neu  anzufangen.
Bei  der  Merleinal-VBigtatton  wird  es  der  Visstator,  und  der  Oberamts-bysieus,  se
oft  er  es  für  nbtbig  finder,  zur  Eiosscht  verlangen,  am  Ende  des  Johrs  ober  haben  die
Okeramts-Ph  sici  scmiliche  Tegebücher  zu  sammeln,  und  an  die  Königl.  Medielnal-Sectlon
  einzusenden.

Hebammen,  welche  nicht  schreiben  können,  sind  anzuwelsen,  die  Tabellen  jedesmalt
durch  den  Schulmeister  aus  söllen  zu  sassen.  Es  wird  eber  auch  bel  diesem  Anlasse  die
Bestimmung  der  Kdnigl.  Mericnal-Oednung  tit.  é.  s.  1.  w  ederholt,  daß,  wo  moͤglich,
  bei  der  Annahme  der  Hebammen  darauf  Rücksicht  genommen  werden  soll,  daß  sie
schreiben  konnen.  Stuttgart,  in  der  Konigl.  Section  des  Medicinal  Wesens,  den  6.  Mal
1812.

Die  Verbind'ichkeit  der  Chirurgen,  den  Ortsrorsiebern  ihre  Meisterbriese  vorzulegen,  betr.

Da  die  Chirurgen  schon  bäufig  wichtigere  chirurgische  Operationen  vorgenommen
baben,  als  woju  sie  durch  ihren  Meisterbrief  leglrimirt  sind,  so  wird  denselben  hiedurch
zur  Dpicht  gemacht,  daß  sie  lhren  Meisterbrief  nicht  nur  dem  vorgesetzten  Oteramt  und
Prous,  sendern  auch  dem  Maaistrat  des  Orts,  wo  sle  s#ch  nlederlassen,  vorweisen  sollen,
d.  it  es  zur  allgemernen  Kenntniß  krmmen  mige,  zu  welchen  Gatzungen  von  Geschäften
ein  Jeder  für  fähig  erkannt  worden,  und  berechiigt  ist.

#)  Siele  Beilagen  1.  und  B.
        <pb n="103" />
        101

Die  Oersvorsteher  ober  werden  dafär  verantworklich  gemecht,  daß  sle  keinem  Chlrurgen,
  ebe  er  seinen  Melsterbrlef  vorgezelgt  pat.,  die  Ausübung  seiner  Kunst,  und  eben  se
wenig  andere  wichtlgere  Operatlonen,  nomentlich  aber  die  Geburtshülfe  gestatten,  wenn  er
alcht  ausdrücklich  durch  seinen  Meisterbrief  dazu  leglelmirt  sst.  Stung.  in  der  Könlgl.
Sertlon  des  Medielnalwesens,  den  6.  Mal  13123.

Die  von  den  Apothekern  auf  den  Rezepten  anzusetzenden  Preise  betr.

Da  die  Apetbeker  gegen  dle  bestehenden  Gesetze  sich  erlauben,  auf  den  Recepten  dle
relse  entweder  gar  nicht,  oder  mit  andern  Zelchen,  als  durch  Zahlen,  auszusetzen,  bledurch
aber  alle  Controle  verloren  geher,  so  erhalten  sämtliche  Apotheker  die  Weisung,  bel  Strafe
von  zwei  klelnen  Freveln  die  hierüber  bestehenden  Könlgl.  Verordnungen  känftig  genau  zu
beobachten.  Stuttgart,  in  der  Kbnigl.  Section  des  Medicinal-Wesens,  den  6.  Mal  1312.

Bestrafung  eines  falschen  Denuncianten.

Se.  Khalgl.  Maj.  baben  den  Carl  Ferdinand  Wigleb,  von  Blrnusgheim,  Oberamts
  Besigbeim,  wegen  grundloser  und  gehössiger  und  zumal  auf  elne  sträfliche  Weise  gesammelter
  Delaten  gegen  den  dortigen  Amtmann  Sandberger,  neben  Bezchlung  der
Untersuchungs-Kosten  zu  Erstehung  einer  vierwbchlgen  Festungsstrafe  gerechtest  verurthbeilt;
welches  Erkenntniß  auf  besondern  allerboͤchsten  Befehl  zur  bffentlichen  Keuntulß  gebracht
wird.  Stuttg.  den  4.  Mal  1812.  K.  Section  der  innern  Administration.

 

Se.  Königk.  Maj.  haben  durch  eln  Decret  vom  30.  April  dem  General-Majer
August  v.  Hügel  die  Entlassung  aus  Kön.  Diensten  unter  Beibehaltung  der  Ordens-Penslon
  als  Commandeur  erster  Classe  des  Militalr=  Verdienst-Ordens  ertheillt.

Se  Kbönlgl.  Majest.  baben  verm#g  allerhbchsten  Reseripts  vom  4.  Mai  dle  erledigte
  Criminal=  Rakhs-Stelle  der  Kandvogtei  am  untern  Neckar  dem  vormaligen  Stadt-Gerichts-Assessor
  von  Neubronner  zu  Augsburg  zu  übertragen  gerubt.

Se.  Kbulgl.  Maj.  haben  die  vecante  Stelle  eines  Ober-Pollzel-Commissalrs
fär  die  Kbnigl.  Residenzstadt  Stuttgart,  dem  bei  dem  Könlyl.  Finanz-Departement  angestellt
  gewesenen  Kanzellisten  Schüt  allergnédigst  zu  übertragen  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  baben  den  Carl  Frledrich  Christlan  Reuß,  Sohn  des  elb-Medleus
  August  v.  Reuß  den  Acceß  bei  der  Kanzlei  des  Kbulgl.  Ministeriums  der  auswärtigen
  Angelegenhelten  allergnäbdigst  bewilligt.  Den  .  Maol.

Se.  Kdnigl.  Maj.  baben  vermg  allerhock  sier  Ordre  vom  5.  Mai  dle  durch  den
Dod  detz  General=  Armee=  Arztes  v.  Jecebl  erledigte  Stelle  dem  General-Cbhirurgus
v.  Constaurtin  zu  übertragen,  und  dagegen
        <pb n="104" />
        7  Staabs-Arzt  v.  Schunter  zum  General=  Chlrurgus  zu  ernennen  allergnädiost
gerubt.

Se.  Khnlgk.  Maj.  haben  allergnädigst  geruhr,

vermbg  allerbbchster  Resolutlon  vom  3.  Mal  den  kathollschen  Pfarrer  Müller  In

Hofen,  Oberamts  Aalen,  auf  die  erledigte  Caplanel  zur  Dreielnigkelt  in  Ehingen  zu  versetzen;

vermüg  allerhöchsten  Reserlpts  vom  5S.  Mal  die  erledigte  evangel.  Pfarrei  Oedenwaldstetten,
  Diöcese  Urach,  dem  Pfarrer  Schbllkopf,  von  Mbhringen,  Didcese  Blaubeuren,
  und

erm#g  ellerböchsten  Reseripts  vem  4.  Mak  dle  erledigte  Pfarrei  Bohndorf,  Dibtese
Wlldberg,  dem  Pfarrer  Hailer  in  Ebhausen  zu  übertragen.
        <pb n="105" />
        Nro.  21.  1812.  105
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  16.  Mai.

An  sämtliche  Oberämter  des  Königreichs.

Auf  erhaltene  allerbdchste  Legitimatlon  wurde  mittelst  elnes  von  dem  ehemallgen  Oberandes=
  Oekonomle=  Colleglum  unterm  1.  Okt.  1310  erlassenen  Decretes  zur  Bestreitung
der  Elarichrungs=  und  Unterhaltungskosten  der  Walsen=  und  Zuchthäuser  vom  1.  April
09  bls  dahin  1811  eine  Umlage  auf  die  Oberämter  in  der  Maße  veranstaltet,  daß  den
Oberbeamten  öberlassen  wurde,  mit  Zuzlehung  der  Stadt=  und  Amtsvorsteher  den  dem
Oberamt  angesetzten  Beltrag  auf  den  Ueberschuz  der  piorum  corporum  zu  verthellen.

Da  man  nun  zu  wissen  verlangt,
1)  welcher  Ansatz  damals  jedem  Oberamt  gemaß#t,

2)  wie  vlel  hievon  auf  dle  in  demselben  befindlichen  Corpor#s  gelegt,  und  welche
Summe  auf  die  Amtepflegkasse  übernommen,  auch

3)  eb  dleser  Betreff  inzolschen  abgetragen  worden,  oder  was  bieran  etwa  noch  lim  Räckstand
  ist:  se  hat  jedes  Oberamt  die  Anzelge  bleoon  der  Sertlon  der  Cemmun-Verwaltung
  zu  machen,  und  daran  zu  seyn,  daß  der  eiwes  vorhandene  Räckstand
ohne  den  mindesten  Verzug  berichtlget  wird.  Stuttgart,  in  der  Sectlon  der  Commun-Verwiltung,
  den  30.  Aprll  187:2.
        <pb n="106" />
        104

Decret  dies  Koͤnigl.  Ober-Censur-Collegiums,  d.  4.  9.  Mai  1812.  Erneuerte  Einschaͤrfung
der  Veroͤrduung  keine  Schrift  ohue  vorgaͤngige  Censur-Erlaubniß  zu  drucken.

So  bestimmt  auch  in  der  Koͤnigl.  Censur-Ordnung  von  1808  und  in  den  weltern
Verordnungen  vom  13.  Jan.  und  6.  Febr.  1809  (Staats=  und  Reglerungblatt  von
1809.  S.  34.  und  49.)  die  Verscheift  gegeben  ist,  daß  kein  Buchdrucker  irzend  eine
Schrift  (offielelle  Aufsätze  ausgenommen)  drucken  dürfe,  ebe  er  dieselbe  der  Censur=  Bebörde
  Übergeben,  und  von  dieser  dle  Erlaubaltz  zum  Deuck  erhalten  hat,  so  kommen  doch
tmmer  noch  Fille  von  Contraventionen  gegen  dlese  gesetzliche  Vorschrift,  und  Versuche  von
Buchdruckern,  solche  unter  verschledenen  Vorwänden  zu  umgehen,  vor.  Man  finder  cchdaber
  veranlaht,  die  genaue  Beobachtung  eben  dleser  Vorschrift  aufs  neue  elnzuschärfen,
und  den  Königl.  Bächersiscalen  auffugeben,  die  ihnen  untergebenen  Buchdrucker  alles
Ernstes  zu  warnen,  sich  keine  Contraventionen  gegen  dieselbe  zu  Schuld  kommen  zu  lassen,
somit  nie  den  Druck  eliner  der  Censur  unterworfenen  Schrift  anzufangen,  ehe  das  Manu-Fript
  wleklich  censirf  und  der  Erlaubnlß=  Schein  zum  Druck  von  der  Cenfür  -Behdrde
ausgestellt  ist,  oder  ehe  ste  —  was  die  Schiiften,  welche  in  den  Probe-Abdrücken  cenflit
werden  sollen,  betrifft  —  gemäß  der  Verordnung  vom  6.  Februar  2809  die  Erkaubniß
erhalten  haben,  statt  des  Manuseripts  Correctur=  Abdrücke  zur  Censur  einzurelchen,  wo  sodann
  aber  mit  dem  weltern  Abdruck  nle  fortgefahren  werden  darf,  als  bis  der  Probe-Abdruck
  die  Cenfür  wlrklich  passirt  hat.  Jeder  Buchdrucker,  welcher  hiegegen  handelt,  hat
dle  gesetzliche  Strafe  unausblelblich  zu  erwarten,  und  dergleichen  Entschuldlgungen,  wlehaben
  gemacht  werden  wollen,  daß  man  die  Abslcht  gehabt  habe,  die  Censur  nacholen
  zu  lassen,  oder  daß  man  vorausgesetzt  habe,  der  Verfasser  oder  Verleger  werde  dle
Einreichung  zur  Cenfur  schon  besorgt  haben,  oder  noch  besorgen,  kbanen  durchaus  nicht
Statt  finden,  indem  nach  dem  Gesetz  (Khnigl.  Censur-Ordnung  F.  15.)  lediglich  der
Buchdrucker  wegen  einer  ohne  Cenfur  gedruckten  Schrift  verantwortlich  bleibt,  und  dieser
nle  beluen  soll,  ohne  den  zu  selner  Lezlilmatlon  unbihlgen  Erlaubalßz.-Schein  in  Handem
zu  haben.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen-Dem

  6.  Mal  1812  wurden  geschleden::

½)  Maria  Margaretha  Schwarz,  von  Belzbag.,  Oehringer  Oberamts,  geb.  Hehbachvon
  da,  Kl.)  von.  Peter  Schwarz,  Bürger  und  Bauer  zu  Belzhas,  Bekl.,  ex  cap.
adulterii,  unter  Verurthellung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

:)  Johann  Georg  Löchele,  Bauer  auf  dem.  Sauserbof,  Marbacher  Oberamts,  Kl.,
von  Rostna  Dorothea,  geb.  Käfer,  von  Auensteln,  desselben  Oberamts  „  Bekl.  ex  cap.
duast  desert.  unter  Verurtbellung  der  Beklogten  Im  die  Kosten.“

5)  Lisette  Bach,  von  Hellbronn,  geb.  von  St.  Georgen,  Kl.,  von  Carl  Frledrich.
Bach,  Kaufmann  zu  Hellbronn,  Bekl.  ex  cap.  adulterii,  unter  Verurthellung  des  Beklagten
  in  die  Kosten.
        <pb n="107" />
        105

Straf-Erkenntnisse  des  Königl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Heg.  Mej.

Unterm  4.  April  wurde  der  zu  Brackenhelm  verhaftete  Lorenz  Willpelt,  von  Groß,
Gartach,  wegen  der  in  einem  Ercesse  der  Nothwehr  begangenen,  tbtlich  gewordenen  Verwundung
  des  Carl  Burckart  von  do,  neben  Ersatz  sämtlicher  Kosten,  mit  Elnjähriger
Festungsarbelt  belegt.  —

Eodem  ist  der  zu  Ellwangen  in  Verbaft  und  Untersuchung  gekommene  Seribene
Adolph  Frledrich  Weisser,  von  Sturtgart,  wegen  begangener  Diebstähle  und  Veruntreuungen,
  neben  Ersaß  der  Kesten  und  des  noch  unvergüteten  Schadens,  zu  Einjähriger  Zuchtbaussirafe
  verurtheilt  worden.

Eodemm  wurde  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Georg  Wldmann,  von  Kornwestbelm,
wegen  verbotener  Fabrung  eines  Schießgewehrs  und  wiederholter  Wilderel,  neben  Ersatz
der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  lechsmonatlicher  Festungsarbelt,  und  zwar  drei  Monate
mit  Schellenwerken,  condemnirt.

Am  g.  Aprll  ist  die  zu  Ellwangen  verbaftete  Tberessa  Mäller,  von  Gmünd,  wegen
Aussezung  elnes  Kindes,  Concublnats  und  Diebstahls,  neben  dem  Erfot  ibrer  Arreit=  und
Inquisitions-Kosten,  mit  fuͤnftehnmonatlicher  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg  mit  dem
Anbang  belegt  worden,  daß  sie  nach  erstandener  Strafe  unter  genaue  pollzeillche  Aufsicht
geslellt  werden  sell.

Den  :4.  April  wurde  der  zu  Eßllugen  verhaftete  Jebann  Michael  Knaus,  von
Groß-Ingersheim  wegen  wlederbolten  und  quollficirten  Diebstabls,  neben  Ersotz  des
noch  unoergüteten  Schadens  und  der  Kosten,  mit  Einschluh  des  noch  aulcht  erstandenen
  Rests  selner  fräbern  Strofe,  zu  vierthalbjährlger  Zuchthausstrafe  in  Goniesjell,
mit  dem  Beisatz  verurthellt,  daß  Inquisit  noch  Erstebung  dleser  Strafe  in  einem  Zwangs-Arbeltshause
  bis  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  werden  fll.

Eodem  wurde  in  Untersuchungs  -Sachen  der  zu  Ehlngen  verhafteten.  Vaganten
Leonhard  Biglerx  und  Consorten  verordnet,  daß

))  Leonhard  Bigler,  von  Unterblelchen,  wegen  Raubs  „Dlebstahls  „  Concublnats.
und  Fälschung  zu  zwanzigjähriger,

2)  Johann  Georg  Mausrimler  aus  Kleyen,  wegen  Dlebstahls  ,  Concublnats  und
Fälschung  zu  dreljbriger,

5)  Magdalena  Mausrimler  aus  Waldeck,  wegem  Concublnats  „  Fälschung  und
Thellnahme  an  Diebstäblen,,  zu  anderthalbjähriger,  und

4)  Waldburga  Leltner,  von  Kirchen=  Haslach,  wegem  Sbulicher  Vergehen,  zu  Elur
j#riger  Zuchthausstrafe  condemnlr##,  und  nach  erstandener  Strafe  aus  den  Kdnigl.  Staaten
  verwlesen  werden  sellen.

Am  12.  Aprll  wurde  in  der  Untersuchungs-Sache  gegem  Dhllipp  Jakob  Bähler
und  Consonen  von  Dürrmenz,  Oberamts  Muulbronn  erkunnr,  dah

19
        <pb n="108" />
        106

1)  Inquisst  Bühler  wegen  Betruͤgerei  und  falscher  Denunciatlonen  gegen  seine
Obrigkeit,  zu  elnjähriger  Festunssarbeit,

)  der  Advocat  Braun  zu  Güglingen  wegen  DThellnahme  an  jenen  Peellerelen
und  andern  pflichtmidrigen  Handlungen,  mit  olermonatlichem  Festungs=  Arrest,  ouch
mit  einjährlger  Suspension  von  der  Praxis  belegt,  und  in  casum  relapsus  mit  Cafssation
bedroht,  ferner

5)  die  Frledrika  Dürr,  von  Dürrmenz,  wegen  gleichfalls  verübter  Prellerel,  zu
achtmonatlicher  Zuchthausstrafe,  und

4)  Susanna  Lechler,  von  Schbneberg,  wegen  Concusslon  und  Ehebruchs,  zu  olermonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg  verurtheilt  werden  sollen.

Unterm  16.  April  wurde  der  zu  Altdorf  verhaftete  Anton  Feller,  von  Bbferscheideck,
  wegen  wlederholten  Diebstable,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  mit
olerjähriger  Festangsarbeit  belegt  und  verordnet,  daß  er  nach  erstandener  Strafe  der
Polizel=  Behdrde  übergeben  werden  soll,  um  ihn  an  die  betreffende  Kbnigl.  Balersche
Stelle  abzugeben,  und  wegen  seiner  allenfalsigen  Verwahrung  das  weitere  einzulellen.

Am  18.  April  sind  dle  zu  Ulm  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Barbara
Schrad,  von  Blaubeuren,  Marla  Margaretha  Unseld  und  Margaretha  Neher  wegen
Dlebstahls  und  Betrugs,  unter  Vorbehalt  höherer  Strafe  auf  den  Fall,  daß  sich  durch
die  angeordnete  weitere  Untersuchung  eine  fernere  Verschuldung  gegen  sie  ergeben  sollte,

1)  dle  Inqulstten  Schrad  zu  fünfzehnmonatlicher,

)  die  Unseld  und  Neher,  jede  zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe  condemnirt
worden.  "  «  «

Fodem  wurde  in  der  Untersuchungs-Sache  gegen  die  Catharina  Magg,  von  Ulm,
und  Consorten  wegen  resp.  wlederholten  Beirugs,  unter  Vorbehalt  hoͤherer  Strafe  auf
den  Fall  elner  sich  durch  dle  fortzusetzende  Untersuchung  ergebenden  weitern  Verschuldung,
erkannt,  daß  #

)  Catbarlna  Magg,  neben  halbstündiger  Ausstellung  auf  der  Schandbühne  mir
aufgebeftetem  Zettel:  Betrügerin,  mit  olerjähriger,

#:)  Ursula  Selser,  von  Ulm,  mit  anderthalbjähriger,

5)  Barbara  Wleland  mit  einjähriger  Zuchthausstrafe  belegt  werden  foll.

Umer  dem  19.  April  wurde  der  zu  Eßlingen  verhastete  Joehann  Georg  Schfer,
von  Schbkingen  wegen  Diebstahls,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  einjäbriger
  Festungsarbeit  verurtheilt.

Unterm  :1.  April  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhallet  Sebastian  Schmith,  von  Marbach,
  wegen  wlekerbolten  Betrugs,  neben  Ersatz  der  Kosien  und  des  Schadens,  mit  fünfzehnmonatlicher
  Festungsstrafe  belegt  worden.  ·  «

Den  25.  Aprll  wurde  der  zu  Altdorf  verhaftete  Vagan  Ulrich  Relßrer,  rulgo  der.
wakere  Jakob,  von  Illerberg,  wegen  Dlebstaßls  und  Raubs,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten
        <pb n="109" />
        10)

und  des  Schadens,  zu  achtjähriger  Zuchthausstrase  verurthellt,  nach  deren  Erstehung  er  der
Könial.  Baierschen  Behbrde  als  ein  Balerscher  Deserteur  und  Unterthan  äbergeben  werden
  soll.  #

Unter  dem  34.  April  wurde  der  zu  Ulm  in  Untersuchung  gekommene  Mattbäus
Lalble,  von  Langenau,  wegen  wlederholten  Dlebstahls,  zu  sechsjährlger  Zuchthausstrafe  cendemnirt.


Den  35.  April  ist  der  ru  Altdorf  in  Untersuchung  gekommene  Johann  Conrad  Abel,
vulgo  Singenjger,  von  Thalbeim,  wezen  Fälschung  mit  anderthalbjährlger  Zuchthausstrafe
belegt,  und  zugleich  befehlen  worden,  daß  er  nach  erstandener  Strafe  in  einem  Zwangs-Arbeitshe#use
  bis  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  werden  soll.

Eodem  wurde  der  zu  Urach  in  Untersuchung  gekommene  Carl  Ege,  von  Dettingen,
wegen  culposer  Tddiung  des  in  ollicio  begriffenen  Waldschützen  Elsele,  von  Neuenhaus,
neben  Ersatz  aller  Kosten,  mit  achtjähriger  Festungsarbeit  belegt.

Am  2)y.  April  ist  der  zu  Gdppingen  verhaftete  Jakob  Klenzle,  von  Schornbach,  wetgen
  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten,  zu  ein  und  elnhalbjährlger
Festungsarbeit  condemnirt  worden.

Den  3.  April  wurde  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Michael  Wüst,  von  Künzelsau,
wegen  wlederholten  Diebstahls,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  anderthalbjäbriger
  Zuchthauostrafe  verurthellt.

Eodem  ist  der  zu  Altderf  verhaftete  Anton  Abel,  von  Türkheim,  wegen  wlederholten
Diebstahls  zu  drei  und  elnhalbjähriger  Zuchthaus  arbelt,  neben  Ersatz  der  Kosten  cendemnlrt
worden.

 

Se.  Kbnigl.  Maj.  haben  vermhg  ollerbbchsien  Decrets  vom  9.  Mail  den  Leibpage
von  Raßler  zum  Second-Lleutenant  bei  der  Garde  zu  Pferd,  und  zugleich  zum  Knigl.
Kammerjunker  zu  ernennen  allergnédiost  geruht.

Se.  Khnigl.  Moj.  haben  allergn###ast  geruht,
vermbg  allerhdchsten  Reserlpts  vem  #.  Mai  die  erledigte  Stadipfarrel  Markgröningen,
Didcese  Ludwigsburg,  dem  Plarrer  AI.  Glenz  in  Heumaden  zu  übertragen;
vermbg  allerhöchsten  Reseripts  vom  ro.  Mal  dem  zu  der  erledigten  kaibolischen  Patronat-Pfarrei
  Mooehausen,  Oberamts  Lemkirch,  nominirten  Pfarrer  Balentin  Rhein  in
Altrach  die  allerböchste  Consirmation  zu  ertheilen;
die  erledsgte  katbelische  Pfarrei  Deggino#e,  Oberamts  Geißlingen,  dem  Pfarrer
Schneider  in  Pfauhausen,  Oberamts  Chiingen,  und
dle  biedurch  in  Erledigung  gekommene  Marrel  Pfauhausen  dem  Erconventual  von
Kaisersheim,  Ferdlnand  Pokorn,
        <pb n="110" />
        108

vermdg  allerhoͤchsten  Rescripts  vom  13.  Mai  dle  erledigte  Pfarrei  Ilzbosen,  Dilbcese
Heall,  dem  Vikar  M.  Gundert  in  Gerlingen,  und

die  erledigte  Stadtpfarrei  Weilhelm,  Dlidcese  Klrchbelim  unter  Tek,  dem  Pfarrer  M.
Härlin  in  Erpfingen  zu  äbertragen.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  verm#g  allerhbchster  Reselution  vom  3.  Mal  den  neu  errichteten
  Post-Stall  in  Nagold  dem  Posthalter  Gschwind  daselbst  allergnädigst  zu  äbertragen
  geruhet.  Die  Stations=  Entfernung  von  Nagold  nach  Herrenberg  wurde  auf  1.#
üten,  und  von  Nagold  nach  Pfalzgrafenweiler  ebenfalls  auf  2.  Posten  regullrt.
        <pb n="111" />
        Nro.  22.  1  8  1  2.  109.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  353.  Mai.

 

Den  Stempel  der  Reisepässe  für  Vasallen  und  andere  zum  Honoratiorenstand  gehörige  Personen
·  betreffend.

Nach  der  allerhbchsten  Bestimmung  sollen  dle,  fuͤr  Vasallen,  und  andere  zum  Honoratiorenstand
  aebbrige  Personen,  auszufertigende  Reisepässe,  mit  dem  Guldenstempel  versehen
  seyn.  Gleichwebl  dat  sich  schen  mehrmabls  der  Fall  erelgnet,  daß  von  verschledenen
  Oberamtestellen  in  derglelchen  Vorfallenhelten  ein  12  kr.  Stempel  gebraucht  wurde,
und  sich  damit  entschulolgt  werden  wollte,  daß  der  verschelftsmäßige  Guldenstempel  nicht
zu  haben  gewesen  wäre.

Da  nun  aber,  sowohl  bel  dem  Königl.  Stempelamte  dahler,  als  bei  den,  den
S:mpelverschluß  besorgenden  Khnigl.  Cemeralbecamtungen,  beständig  auch  die  Relse-Mas--For
  mularten  mit  dem  Gualdenstempel  ebensewohl,  wie  die  im  geringern  Stempelbetrag
  zu  haben  sied,  und  von  den  Khnigl.  Oberämtern  zum  Gebrauch  abverlangt
werden  kbnen;  so  erwartet  man  für  die  F.elge  eine  genaue  Nachlebung  der,  über  diese
Angelegenheit  vorliegenden  allerbbchsten  Anordnung  um  sogewisser,  als  man  im  entgegengesetzten
  Foll  dle  sich  künftig  gegen  dleselbe  verfehlenden  Oberamtsstellen  in  dle  gesetzliche
  Stempelstrafe  zu  verfällen,  sich  verpflichtet  sehen  würde.

Stuttgart,  den  15.  Mal  10117.
Kdnigl.  Pelizel-Ministerlum.
        <pb n="112" />
        Kostens-Regulativ  für  die  Bevölkerungs-Listen.

Wegen  der  großen  Verschledenheit,  welche  bisher  bel  Anrechnung  der  Kesten  für  dle
Beoblkerungs-L#sten  vorgewaltet  hat,  und  da  durch  die  Einfährung  der  Familien-Reglster
die  Verfertigung  dleser  Listen  sehr  erleichtert  worden  ist,  hat  man  für  zweckmäßle  erachtet,
folgendes  allgemeine  Kostens-Regulatio  festzusetzen:

1)  Dle  Geistlichen  dürfen  je  auf  5o6%  Seelen  1  Tag  anrechnen,  wofüär  eln  Taggeld
von  45  kr  einem  Stadtpfarrer,  und  von  30  kr.  einem  Dorfspfarrer  oder  Helfer
passtrt.  Auch  die  in  Ddrfern  oder.  Klbstern,  wo  ehmals  ein  Oberamtssstz  war,  befindlichen
  Pfarrer  dürfen,  wenn  fle  schon  zur  Zeit  der  vorlgen  Verfassung  daselbst
an  estellt  waren,  für  ihre  Person  die  Tagsgebühren  eines  Stadtpfarrers  anrechnen;
bingegen  ist  kein  Unterschled  zolschen  Pfarrorten  und  Filiallen,  auch  findet  wegen
der  Filtallen  kelne  Relsekostensanrechnung  statt.

2)  Die  erweilsliche  Auslage  für  gedruckte  Tabellen  und  Schreibmaterlelien  wird  besonders
  vergültet.

3)  Den  Stadt-Amts=  und  Gerichtsschreibern,  Amtleuten  und  Schulthelßen  passiet
für  die  Natlzen,  welche  ste  den  Geistlichen  von  den  herein  =  und  binausgejogenen
Personen,  von  den  Gewerben,  und  derglelchen  zu  geben  haben,  die  Belohnung
auf  1,  hchstens  auf  1  Tag.

4)  Die  Beriehung  von  Urkunds-Personen  zur  Verfertlgung  der  Beoblkerungs-Listen
ist  künftig,  als  unnbthlg,  zu  unterlassen.

Stuttgart,  den  2o  Mal  1617.
Sectlon  der  Tommun-Verwaltung.

 

Se.  Königl.  Majest.  paben  allergnädlast  geruht,  vermög  ellerhbchsten  Reseripts
vom  10.  Mai

den  bisberigen  Landvogt  am  Bodensee,  Kammerherrn  von  Hornstein,  von  der
Stelle  als  Landvogt  zu  entlassen,  und

den  bleherigen  Landvogt  am  Kocher,  Staatsrath  von  Schmitz-Grollenburg,  auf
die  Landvogtei  am  Bodensee  zu  versetzen,  ferner

an  die  Stelle  des  kasstrten  und  zur  Festungsstrafe  condemnirten  Oberamtmanns,  Reglerungsraths
  Hartmann,  von  Ellwangen,  den  ersten  General-Sekretär  des  Kdnigl.

Midsteriums  des  Innern,  Reglerungsrath  Groß,  zum  Obcramtmann  zu  Ellwangen  zu
ernennen.
        <pb n="113" />
        Se.  Königl.  Maj.  haben  vermg  allerbochsten  Reserlpts  vom  14.  Mal  die  erledigte
  Kanzelllsten-Stelle  bel  der  Section  der  Commnunal-Verwaltung  dem  vormalig
zuutscherdenschen  Kanzelllsten  Ignaz  Kolb  in  Mergenthelm  allergnédigst  zu  übertragen
geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  ellergnädlest  geruht,  6
vermyg  allerhchsten  Reseripts.  vom  16.  Mal  dem  zur  neuerrlchteten  katholischen  Pfarvei
  in  Stetten  am  Lonthal,  Oberamts  Alpeck,  nomlnirten  Vlcar  Bonifaclus  Zink,  von
Rottweil,  die  allerhdchste  Bestätigung  zu  ertheilen;

vermhg  allerbdchsten  Reseripts  vom  2o.  Mal  dle  erledigte  katholische  Pfarrei  Mittel-Biberach,
  Oberamts  Biberach,  dem  Erconventual  von  Kalsersheim,  Roger  Rueland,
und

die  erledlgte  Caplanei  in  Tbunau,  Oberamts  Teltnang,  dem  Crcapuzlner  Romuald
Schmld,  von  Wangen,  zu  übertragen.

 

Der  Rechts-Candldat  Johann  Nexomuk  Mederle  aus  Ehlngen  ist,  nach  erstandener
  Prüfung,  zum  Königl.  Advokaten  aufgenommen,  in  dleser  Elgenschaft  verpflichter,
und  bei  dem  Königk.  Ober-Tribunal  immatrlkulirt  worden.  Tübingen,  den  18.  Mal  131.

Stuttgart.  Dem  D.  J.  U.  Eduard  Gmelin,  von  Göbttingen,  ist  nach  erstandener
Präfung  die  Erlaubniß  zu  adveckren  erthellt,  und  derselbe  deshalb  am  heutigen  Tage  bei
dem  Kdnigl.  Ober=  Justiz-Colleglum  verpflichtet  worden.  Den  1#2.  Mal  1877.

Bekanntmachungs.

Von  der  neuen  Ausgabe  des  Staats  und  Reglerungs-Blatts  ist  nunmehr  auch
der  Jührgang  1310  nebst  dem  damit  verbundenen  Register  über  das  ganze  Werk,  welches
smtliche  selt  dem  Jahr  2806  ergangene  Khnigl.  Gesetze  und  Berordnungen  enthält,  feriig,
und  hiemit  dle  neue  Ausgabe  beschlossen  worden.

Gegen  Voraussendung  des  Betrags  werden  dle  neu  aufgelegten  Jahrgänge,  sowohl
einzeln  als  im  Ganzen,  zu  folgenden  Prelsen  auf  dem  Comtolr  für  das  Staats=  und  Regierungs-Blatt
  abgegeben:
        <pb n="114" />
        Der  Jabrgang  auf  Schrelbpapler  auf  Druckpapler
150066464  2  1  fl.  —  40  kr.
1807.  ..  2  2  22  2  2  fl.  27  kr.  —  58  kr.
18558  "  1  .  36  kr.  —  1  fl.  4  ke.
1809.  .  "  «  46  kr.  —  32  kr.

und  1810.  nebst  dem  -
verbundenen  Reglster
über  das  ganze  Werk  1  fl.  4  kr.

1  fl.  8  kr.
        <pb n="115" />
        Nro.  23.  1812.  113
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Sanstag,  30.  Mai.

 

Bekanntmachung,  die  Amts-Instruction  der  Amtspfleger  betreffend.

Da  für  die  Amtepfleger  dlie  nochstehende  ibre  Amts-Verhälinisse  näher  bestimmende
Instruction  allergn  iast  vorgeschriekben  worden  ist,  so  wird  solche  zur  allgemeinen  Nachachtung
  hlemtt  bekannt  gemacht.  Stuttgart,  den  37.  Mai  13:2.

Königl.  Minlsterium  des  Innern.  Kbnigl.  Ministerium  der  Flnanzen.

Amts-Instruction  für  die  Amts-Pfleger.
K.  1.  Amrliche  Verrichtungen  eines  Amtspflegers.
Die  amtlichen  Verrichtungen  eines  Amter  flegere  betlehen  sich
a)  entweder  auf  seine  Elgenschaft,  als  Distrikts=  Steuer-Elnnehmer,
b.)  oder  auf  seine  Eigenschaft,  ols  Amts=  Corporatlons-Rechner.

#2.I.)  Als  Distrikts-Stcucer-Einnehmer.
Verfahren,  1)  bei  dem  Srteuer-Einzug.

In  erster  Eigenschaft  ist  er  dem  Ober=  und  Cameralamt  untergeordnet;  er  hat  nach
der  deebalb  von  dem  Ober-Finanzkommcr=  Departemem  der  directen  Steuern  ergangenen
Verordnung  vom  20  Sept.  184.-.  (Steats=  und  Reg.  Blatt  vom  J.  r50-.  pag.  425.)
die  durch  dle  Orts-Burgermeister  im  einzelnen  eingegegenen  Landes  =  Steuren  von  dlesen.
zu  erheben,  und  die  eingehobenen  Orts-Steuer  Quoten  unminelbar  an  dle  General-Steuer-Casse
  einzuliefern.

Diesem  S.euer-Einzugsgeschäfte  hat  er  feine  ganze  Tbätigkelt  unousgesetzt  zu  widmen,
und  da  er  neben  dem  Ober  und  Camerol-Amt  für  die  richtige  Einliekerung  der  Steuren
verantworu#ch  ist,  darauf  zu  sehen,  daß  die  jeden  Monat  verfallene  Steuer-Rate  durch

1  .
        <pb n="116" />
        114

den  Orts-Einbringer  nuseh.  bat  belgeirleben,  und  8  Tage  vor  Verfluß  des  Monats,  oder
des  zur  Steuerlleferung  sonst  bestimmten  Termins,  an  ihn  völllg  abgeliefert  werde,  um
ibn  hlerdurch  in  den  Stand  zu  setzen,  mit  seinen  Steuerlleferungen  zur  Kinigl.  Generak=Steuer=
  Casse  einzuhalten;  ebendaher  liegt  es  ihm  auch  ob,  dafär  zu  forgen,  daß  die
Steuer=  Umlagen  ohne  Verzug  durch  die  Stadtschrelberei  vorgenommen  werden,  und  hat
er,  Iinsofern  seine  Erinnerungen  nichts  fruchten  sellten,  dem  Ober=  und  Cameralamt  hlevon

Anzelge  zu  machen.

&amp;amp;  3.  2)  bei  unterbleibenden  oder  verzôgerten  Steuerlieferungen.

Wenn  die  Orts-Einbringer  die  festgesetzten  Steuer-Raten  nicht  vollständig  auf  die
Verfallzelt  elnliefern:  so  hat  der  Amtspfleger  die  Ursache  auf  der  Stelle  zu  untersuchen,
und  dem  Ober=  und  Cameralamt  anzuteigen,  damlt  von  diesen  Stellen  entweder  dle
Saumsal  der  Einbringer  gerügt,  oder  gegen  die  im  Räckstand  haftenden  Steuer-Debenten
Erecutlon  verfügt,  oder  aber  bel  vorwaltenden  legalen  Entschuldlgungs=  Gründen  z.  B.
MuWwachs,  Wetterschaden,  Brandungläck  tc.  von  der  Khnigl.  Flnanz-Section  der  Steuren
  eine  Borgfrist,  oder  ein  Nachlaß  ausgewlrkt  werde.

§.  4.  3)  bei  Geldlieferungen.

Dle  elnugehenden  Steuergelder  hat  der  Amtspsteger  in  selner  Kasse  wohl  zu  verwahren,
  und  nicht  mit  fremden  Geldern  zu  vermischen,  auch  ist  er  verbunden,  das  Eingegangene
  sogleich  zur  Konigl.  General  =  Steuer-Casse  einzuliefern,  und  nlemalen  den
Cassen-Vorrath  über  500#  fl.  anwachsen  zu  lassen;  von  den  Steuergeldern  hat  er  keine
Zaplungen  zu  leisten,  es  werden  ihm  dann  legale  Anwelsungen  von  der  Section  der
Staatskassen,  oder  der  General-Steuer-Kasse  elngehändiget.

Bei  der  Geldlleferung  hat  er  sich  nach  den  von  dem  Kianlgl.  Ober-Finanz-Departement
  unterm  5.  Febr.  1807.  (Steats=  und  Reg.  Blatt  von  1807.  pag.  6.  bis  7.)
für  sämtliche  Landkasstere  erthellten  Vorschriften  zu  achten.

.  5.  4)  in  Ansehung  der  Erstattung  von  Rapporten.

Damlt  die  Steuerlieferung  in  lihrem  gesetzmähigen  steten  Gang  erhalten  werden
muge:  so  hat  der  Amtspsteger  an  die  Steuer-Rechnunzskammer  des  Deputement  der
Finanzen,  welcher,  neben  den  Landvogtel-Steuerraben,  die  Contrele  hlerüber  Übertragen
ist,  3  Tage  nach  Werfluß  elnes  jeden  Monats  einen  Rapport  über  die  Lieferungen  und
die  Räckstände  an  der  dißjäbrigen  Steuer,  nach  Anlektung  des  im  Reglerungs-Blate
von  256..K.  pag.  438.  elngerückten  Formulars  zu  erstatten,  und  solchen  dem  Landoogtel-Stenerrath
  zur  Einsicht  und  weltern  Befbrderung  zuzufertigen,  sopann  am  Ende  des
Rechnungs-Jahrs  mit  der  ihm  vorgesetzten  Cameralverwaltung  über  das,  was  eingegangen
und  geliefert  worden  ist,  unter  Vorlegung  der  Qulitungen  vollkommene  Abrechnung  zu
Weffen,  und  den  etwa  erschelnenden  Rückstand,  unter  Anfübrung  der  Ursachen,  gebbrig  zu
liquldlren,  damit  der  Cameralbeamte  seine  Abrechnung  und  Vergleichung  mit  der  General=Steuer-Kasse
  hlenach  zu  treffen,  und  felne  Hauptrechnung  zu  ergänzen  im  Stande  so#

möge.  .
        <pb n="117" />
        116

K  6.  I.)  Als  Amts=  Corporations-Rechner.

In  der  Slgenschaft  eines  Amts-Corporatlens-Rechners  ist  er  dem  Oberamt
und  der  Amtsversammlung  untergeben.

A.)  Seine  Pflichten,  im  Amsebung
7)  der  Verwaltung  des  Vermögens  von  Stad:=  mid  Amt-Er

  hat  das  Vermbgen  des  gesammten  Amts,  folches  bestebe  in  Gebäuden,  sonsligen
Realleäten,  Capstallen,  oder  Fahralß,  oßichtmößig  1  verwalten,  und  die  der  Amtspflege
  aufliegenden  Lasten  mit  Räksichtnahme  auf  mögllchste  Sparsamkekt  abjutragen.

é.  7.  2)  der  Amtsschadens-Projecte.

I#m#kiegtob,  das  jäbrliche  Ameschadens-rojekt  zu  entwerfen,  solches  der  Amtsversammlung,
  um  das  MRböe#hlige  hierauf  zu  beschliessen,  vorzulegen,  und  fär  dessen  alsbakdige
  Uebergabe  an  den  Rechnunge=  Revisor  zu  sorgen,  der  es  mit  seinen  Bemerkungen

dem  Oberam  zur  weitern  Beförderung  an  die  Section  der  Commun-Werwaltung  zuzuftellen
  hat.
é.  8.  3)  der  Amtsvergleichungen.

Nicht  minder  hat  er  daran  zu  seyn,  daß  die  von  den  einzelnen  Gemesaden  gekragene
Lasten  und  Kosten,  welche  nach  den  bestehenden  Gesetzen  das  gesammte  Amt  angehen,
worunter  insbesondere  Conseriptions-Quartier-Vorspanns-Kosten  rc.  gehören,  von  Selte
der  Stadt=  und  Amtesschreiberel  alle  Jahre  verzeichnet  werden,  und  hierüber  elne  körmliche
Amtsvergleichung  zu  Staeke  komme.

Wöürde  seine  on  den  Stadt=  und  Amteschreiber  deßbalb  ergebende  Erknerung  fruchtlos
  seyn;  so  har  er  dem  Oberamt  hieven  dle  Anjekde  zu  mochen,  und  wofern  auch  dieses
keine  nachdräkliche  Anordnung  deßdalb  uäáfe,  der  Sertlon  der  Commun-Verwaltung.
einen  Bericht  hlerüber  zu  erstatten.

Auf  glelche  Welse  hat  er,  wenn  die  Umlegung  des  Amtsschabens  utcht  zu  rechter
Zelt  geschlebet,  zu  verfahren.

K9.  4)  des  Einzüss  ver  Amtsschadens=  und  Amtsvergleichungs-Gelder.
Den  umgelegten  Amtsschaden  und  die  Amtsvergleichungskosten  hat  er  von  den  Burgermelstern

  einzuzlehen,  und  damit  dle  elnzelnen  Prätendenten  sowohl,  als  der  Credie  vom
Stadt  und  Amt  auftecht  erhalten  werden,  sell  er  kelne  Ausstände  aufkommen  lassen.

.  20.  5)  der  Genêd'armerie.

In  Gemäßheit  der  Inskruktlon  für  die  Kinigl.  Gensd'armerle  (Staats  =  urd  Reg-DPlatt
  von  18:1.  Nr.  36.)  ist  dle  öbnung  der  Gensd'armen,  samt  dem  Brodgeid,  nachder
  in  #h.  o.  dleser  J  struktlon  enthaltenen  Bestimmung,  jedem  Gensd'arme  ndchentlich
auf  Rechnung  mit  der  General-Kriegskasse,  aus  der  Amteffletzlsse  desjenlgen  Oberamts,
in  welchem  dleser  selne  Statlon  hat,  gegen  eine  von  dem  vorgesizten  Offizler  zu  unterleichnende
  Anweilsung  aus  zubezahlen.  Die  Bezahlung  des  kleinen  Montlrungsgeldes  und
der  Ertragelder  geschlebet  halbjährig,  auf  den  Mai,  und  Nev.  jeden  Jahrs.

Was  in  der  Zoischenzelt  an  Reporaturen  vorfällt,  kann  auf  die  Vorlegung  der  vo#n

—
        <pb n="118" />
        116

dem  Oskzier  zu  beurkundenden,  und  auf  die  Anordnung  des  Landvogtel-Steuerratbs  zu
moderirenden  Zetlel,  von  der  Amispflege  verschußtwelse  berlchtlget,  und  bel  der  halbjäprigen
  Abrechnung  dem  Gened'arme  in  Aufrechnung  gebracht  werden.

In  Ansehung  der  in  einem  Militär  -Soltal  befinklichen  Gensd'armes  hat  sich  der
Amtspfleger  nach  y.  3:-  dieser  Jnstruktion  zu  benehmen.

S.  11.  6)  bei  Dölkermärschen  und  Nakuralien-Lleferungen.

Bel  Wblkermärschen  und  andern  Amts-Worfallenhelten  hat  er  sich  zu  Verschickangen
gebrauchen  zu  lassen.

Wenn  Natural-dleferungen  an  das  Oberamt  ausgeschrleben  werden;  so  blelbt  es
seiner  Fürsorge  überlassen,  daß  Stadt=  und  Amt  durch  wirkliche  Entrichtung  des  angesonnenen
  Quantums,  oder,  falls  es  vorthellhafter  wäre,  durch  Akkorde  sich  selner  Obliegenbeit
  so  entledige,  daß  dem  Amt  der  wöglichst  geringe  Nachtheil  hlebel  zugehe.  Jedoch
bat  er  hlerinn  ulcht  für  sich  alleln  zu  handeln,  sondern  von  dem  Oberamt  und  der  Amtsversammlung,
  oder,  wenn  wegen  Kürze  der  Zelt  diese  nicht  mehr  zusammenberufen  werden
kbunte,  oder  auch,  wenn  dergleichen  Gegenstände  von  einer  Amtsdeputatlon  verhandelt  zu
werden  pflegen,  von  dieser  sich  Bescheld  zu  erbliten.

#r:.  B.)  Sein  Verhältniß  zu  Oberamt  und  der  Amtsversammlung.

Was  demnächst  überhaupt  seln  näheres  Verhäleniß  gegen  Oberamt  und  dle  Amtsversammlung
  betrift;  so  hat  er

a)  den  Amtsversammlungen  und  Amtsdeputatlonen  selbst  onzuwohnen,  hiebel  das,  was
er  dem  gesammten  Amt,  oder  elinzelnen  Gemelnden  vorträglich  erachter,  vorzutragen,
jedoch  nur  elne  berathende  Stimme  hilebei  zu  führen;

b)  er  soll  sich  nicht  von  Haus  äüber  Nacht  entfernen,  ohne  solches  dem  Ober=  und
dem  Cameralamt  anzuzelgen.

c)  Den  Befehlen  des  Oberamts  und  der  Amtsversammlung,  oder  der  Amtsdepntatlon,
auch  des  Oberamts  alleln,  wenn  sich  nemllch  dlese  nur  auf  seinf  gewbbuliche  Amts#
verrichtungen,  und  alcht  auf  solche  Angelegenbelten,  wodurch  dem  Ann  eln  neuer
Kosten  zugeiegen  wärde,  bezlehen,  hat  er  Folge  zu  leisten;

4)  bingegen  darf  er  nach  der  deurlichen  Vorschrift  der  Commun-Ordnung  pag.  96.
.  B.  136.  yJ.  14.  auf  ein  elnseitiges  Decret  des  Oberamts  kelue  Zahlung  aus  seiner
  Amtepftegkasse  lelsten,  es  beträfe  dann  Ausgaben,  welche  ihren  jöhrlichen  gewiesenen
  Gang  haben,  oder,  es  würde  ein  so  dringender  ulcht  vorhergesehener  Fall
elntreten,  daß  es  upmbglich  wäre,  die  amtscolleglalische  Bewllllgung  elnzubolen.
Ueberhaupt  hat  er  außer  den  Besoldungen,  und  andern  jährilchen  Ausgaben,
nichts  ehne  dle  gemeinschaftliche  Decretur  des  Oberamts  und  der  Anatedepulleien,
oder  in  Fällen,  wo  dle  beglilmatlon  der  Section  der  Commun-Werwaltung  nachgesacht
  werden  muß,  ohne  diese  auszuzahlen.  «

HauchtderAmtspflcgetgegendleseVorschriften-,sohateksichzugewöktlgem
daß  die  geleistete  Ausgabe  in  Rechnung  durchstrichen,  und  ihm  auf  den  Rest  gelegt
werde.

e)  Sollte  das  Oberamt  in  elner  zur  Erkenntniß  und  Enischeidung  der  Amtsversamm-
        <pb n="119" />
        117

lung,  oder  Amtsdeputatlon,  oder  auch  der  böheren  Behdrde  geelgneten  Sache  elnseltig
  dem  Amtspsteger  Befehle  oder  Decrete  auf  die  Kasse  erbelllen:  so  bat  er  dagegen
  elne  bescheidene  Vorstellung  zuerst  bel  dem  Oberamt  selbst  einzulegen,  wenn
le  aber  fruchtlos  bllebe,  die  Anzeige  hlevon  bel  der  Sectlon  der  Commun-Verwaltung
  zu  machen.  ·

K.  13.  III.)  Pflichten  in  seiner  doppclten  Eigenschaft.
1)  Führung  eines  Rapiats  und  Journals.

In  selner  doppelten  Elgenschaft,  als  Distrikrs  -Steuer-Elabringer,  und  als  Amts-Corporatlons
  =  Rechner  hat  er  ein  Raplat  (Manual)  in  welchem  sowohl  die  Steuren,
als  dle  Amtsschadensgelder,  so  wie  dle  aus  dem  elgenen  Vermdgen  des  Amts  fllessenden
Einkünfte,  nebst  den  Ausgaben,  unter  die  betreffenden,  mit  der  Rechnung  correspondlrenden
  Rubriken,  desglelchen  ein  Journal  (Tagbuch)  in  welches  selne  baare  Elnnahmen  und
Ausgaben  nach  der  Zeltordnung  elngeschrieben  werden,  zu  führen;

)  eines  Steuer-Einzugs-Registers.

Auch  hat  er  ein  besonderes  Steuer-Einzugs-Register  oder  Abrechnungs-Buch  zu  hal-Sten,
  und  in  folches  die  Seenren  und  Amtsschäden  nebst  Ausständen  in  der  Maße  einzutragen,
  daß  soglelch  ersehen  werden  kann,  was  jeder  Amtsort  an  Steuren,  Amtsschaden
n  kurltnden  schuldig  ist,  und  was  er  an  dem  elnen  oder  dem  andern  nach  und  nach

egzablt  hat.  .

Auf  gleiche  Weise  hat  er  den  Bürgermesstern  die  gelelsteten  Lleferungen  In  dle  von
dlesen  zu  haltenden  besondern  kleferungs-Scheine,  unter  namentlicher,  Bemerkung  des  Monatstags,
  einzuschrelben,  sodann  am  Ende  des  Jahrs  elne  vollständlge,  Abrechnung  mit
demselben  zu  entwerfen,  bleoon  eln  doppeltes  Exemplar  zu  ferilgen,  jedes  ulcht  nur  selbst
in  unterschrelben,  sondern  auch  durch  den  Burgermelster  unterzeichnen  zu  lossen,  sofort  dos
elne  Exemplar  dlesem  zur  Belegung  selner  Rechnung  selbst  zuzustellen,  das  andere  aber
für  sich  zu  behalten.

K  24.  3)  Vorlegung  seiner  Rechnungsbücher.  "„

Nach  der  Commun-Ordnung  pag.  182.  H.  8.  und.  pag.  185.  yF.  13.  pat  er  alle  Vlerteljabre
  sein  Rapiat  und  Journal,  nebst  einem  summarlschen  Auszug  selner  Elnnahmen
und  Ausgaben,  und  dem  in  der  Kasse  vorrälhlgen  Gelde  dem  Oberamt  vorzulegen.

&amp;amp;  15.  4)  Rechnungs-Stellung,  »

·Dle»Amtspsieg-Rechnung,diesenGeikginGeokgilFöufr,hst«kkselbst,.nkidswdt
dlelch  nach  dem  Ablauf  des  Termins,  jedech  nur  einfach  zu  stellen,  oder  auf  seine  Kosten
stellen  zu  lassen,  und  dem  Revisor  zur  Drobe  zu  übergeben.

In  Hinsicht  auf  das  formelle  und  materielle  der  Rechnungs-Posten  hat  er  sich,  bis
duf  weitere  Verordnung,  nach  der  württembergischem  Rechnungs-Instruktlon  vom  Jahr  714
insbesondere  aber  nach  den  näheren  dlesfallsigen  Bestimmunzen  der  Commun-Ordnung
vag.  188—188.  s.  9—13.  zu  rlchten.
        <pb n="120" />
        113

&amp;amp;  16.  3)  Beobachtung  der  in  der  Commun-Ordnung  enkhaltenen  Vorschriften  im  Allgemeinen.
Ueberhaupt  faßt  dleses  Gesetzbuch  dle  zur  Norm  feines  Benehmens  in  allen  vorerwähnten
  Beriehungen  dlenenden  Vorschriften  ln  sich,  die,  insefern  ste  die  Adminlstrarlon
und  die  Rechnungs-Ablegung  zum  Gegenstand  haben,  durchaus  ihre  Guͤltlgkelt  belbehalten,
und  durch  neuere  Gesetze  und  Elnrichtungen,  vorfäglich  nur  in  der  Materle  des  Steuer-Einings
  und  der  Steuerlleferung,  sodann  durch  Aufhebung  der  landschaftlichen  Berfassung,
und  Aufstellung  anderwelter  Kanzlel=  Behhrden,  die  bekannten  Aenderungen  erlitten  haben.

IV.)  Belohnung  des  Amtspflegers.  1)  Reisekosten,  Diäten  und  Taggelder.

In  Asehunzg  der  Relsekosten,  Diäten  und  Taggelder  bleibt  es,  ble  auf  weitere  Verordnung,
  bei  den  Bestimmungen  eben  dieser  Commun-Ordnung.
#  17.  2)  Besoldung.
An  Besoldungen  hat  er  einzunehmen  —.
für  Schrelbmateriallen  —.
dagegen  fallen  alle  blsherigen  Nebenanrechnungen,  ste  mögen  Namen  Haben,  wesche  ste  wollen,
insbesondere  auch  die  Steuer-Einzugsgebühren  hinweg.
§.  18.  3)  Einzugsgebühren.

Damit  jedoch  der  Amtspfleger  es  sich  um  se  mehr  zum  Auliegen  mache,  dle  Schulden
der  ihm  andertrauten  Amtepflege  zu  vermindern,  wird  ihm  eine  Einzugsgebühr  von  Elnem
Gulden  von  200  fl.  von  denjenigen  Umlagen,  die  zur  Ablbfsung  der  Schulden  gemacht,
und  wlekuch  blezu  verwendet  werden,  zugestanden.

Auch  wird  ihm  gestattet,  für  den  Einzug  der  Kriegekosten,  und  der  außerordentlichen
berrschaftlichen,  oder  Landessteuern,  welche  nicht  zur  Bestreitung  der  ordentlichen  Staatsbedärfnisse,
  sondern  zu  sonstigen  besondern  ausgedrückten  Zwecken  ausgeschrieben  worden  find,
eine  Einzugsgebühr  von  zwel  Hellern  von  jedem  baar  eingezogenen  Gulden,  insofern  in
dem  desbalb  erlassenen  Reseript  kelne  besondere  Bestimmung  hlerunter  enthalten  ist,  aus
der  Amtopfleg-Kasse  zu  erheben  und  in  Ausgabe  zu  bringen.  ·

4)  Buͤrgerliche  Beneficien.
Da,  wo  es  hergebracht  ist,  wird  der  Amtspfleger  in  dem  Genuß  der  bürzerlichen  Benefteien
  in  seinem  Wohnot#t  gelassen.

Erndte-Generak-Reseript  für  das  Jahr  1812.

Die  Küönlgl.  Cameral-Beamten  werden  hlemlt  angewlesen,  die  zur  Köünigk.  Ober=Flnan;
  kammer  gehdrigen  Heu-  Oehmd-  und  Fruchtzehnten,  desgleichen  dle  kleinen  und
Blutzehnten,  nicht  wenlger  die  Thell=  und  Landgarben-Gefälle  in  allen  denjenigen  Orten,
in  denen  der  Selbsteinzug.  nicht  ausdrücklich  angeordnet  ist,  und  wo  nicht  befondere  örtliche
Verhälenisse  die  Verleldung  unthunlich  machen,  für  dieses  Jahr  wleder  im  ordnungsmäßigen
Aufstreiche  zu  verpachten,  und  dabel  die  vorllegenden  Verordnungen  mit  aller  Sorgfalt
und  Aufwerksamkelt  für  das  allerhöchste  Interesse  pfichtschuldigst  in  Anwendung  zu  brisgen.
  Zuglelch  werden  ihnen  folgende  Vorschriften  ertheilt:
        <pb n="121" />
        119

1)  Da  mehrere  Beamte  unterlassen  haben,  die  von  den  Ortsvorstehern  verfaßten  Flurbeschrelbungen
  zu  recalcullren;  so  wird,  wie  berelis  in  der  mit  dem  Erndte  General-Reseripte
  von  13806  erschlenenen  Instruktion  F.  3.  und  4.  enthalten  ist,  den  Cameral=Beamten
  zur  zren  Pslicht  gemacht,  die  Flurbeschreibungen,  als  die  Grundlage
  der  Zehentverlelhung,  vor  Anfang  des  Verlelhungsgeschäfts  genau  zu  prüfen,
dle  dabel  vorkommenden  Anstände  zu  erbrtern,  und  die  Morgenzahl  der  angeblümten

elder  richilg  zu  siellen.

:)  Bei  verschledenen  Beamtungen  wurde  der  Zehnte  von  dem  Winterrebs  erst  mit  dem
großen  Fruchtzehnten,  nachdem  der  Rebs  berelts  eingehelmst  war,  verllehen,  und  ofe#s
sogar  zum  Haber  oder  zu  elner  andern  Fruchtgattung  geschlagen.  Es  wird  daher
verordnet,  daß  noch  vor  dem  Einhelmsen  des  Winterrebses  der  Zehnte  bievon,  und
zwar,  wo  es  thunlich  ist,  aus  Gelegenheit  der  Heuzehntoerleihung,  in  Geld  an  den
Meistbietenden  verpachtet,  oder,  da  solcher  oft  mit  mehrerem  Vorthelle  den  Güterbesitzern
  überlassen  werden  kann,  weil  dlese  den  Zehnten  mit  dem  übrigen  Ertrage  ohne
besondere  Kosten  elnhelmsen  köunen,  mit  denselben  auf  eln  dem  Ertrage  und  dem
Preise  des  Produkts  angemessenes  Zehntgeld  akkordirt  werden  soll.  In  Orten  aber,
wo  um  der  Unbeträchtlichkeit  des  Rebsbaues  willes  die  Vornabme  einer  solchen  Verhandlung
  durch  den  Cameral-Beamten  selbst  nicht  nwendbar  ist,  hat  der  Cameral-Unterpfleger
  des  Orts  mit  Betzlehung  eiver  unpartheilschen  Urkundeperson  den  Ertrag
  pflichtmäßlg  zu  schätzen,  worauf  den  Gülterbesstzern  ein  verhältultzmäßiges  Zehntsurrogatgeld
  anzusetzen  ist.

3)  Da  verschiedene  Cameral-Beamte  in  Gesällorten,  wo  die  Zehnten  verher  unter

mehreren  Beamtungen  und  Dercimatoren  gethellt  waren,  nunmehr,  nachdem  dle

Zehmantheile  durch  die  Aemter-Combinatlon  und  durch  vorgegangene  Incameratlonen

verelnlgt  worden  sind,  dennoch  fortfahren,  jeden  Zehentantheil  besenders  zu  verlelhen,

durch  derglelchen  getheilte  Verleihungen  aber  gemeiniglich  die  Concurrenz  geschwächt,
und  das  Complotkren  unter  den  Pachtllebhabern  begänstigt  wird;  so  werden  die  Beamten
  angewiesen,  künfilg  den  Versuch  zu  machen,  ob  nicht  durch  elnen  Gesamtpacht
  aller  elnzelnen  Zehntantheile  vorthellhaftere  Akkorde  erzlelt  werden  kbnnen.

Weil  endlich

tbeils  die  Fruchtzehntertragstabellen,  tbells  die  Zehntberlchte  selbst  nicht  immer  zur

gebbrigen  Zelt  eingesendet,  und  den  letztern  bfters  dle  zur  Reolslon  unentbehrlichen

Flurbeschreibungen  nicht  sogleich  beigelegt  wirden;  so  wird  in  Bezlehung  auf  die

Zehntertragstabellen  die  Verordnung  vom  ..  Mai  160-,  wornach  solche  späzestens

iunlt  dem  :.  Sept.  vorzulegen  sink,  wiederholt,  in  Belreff  der  Zebntberlchte  ober  der

Befehl  er.heilt,  daß  selche  nebst  den  Flurbeschreilungen  längstens  bls  zu  Ende  Novembers

  bei  Strafe  der  Erecutlon  zur  Kduigl.  Finanz-Rechnungs-Kammer  überübergeben

  werden  sollen.  Stuttgart  den  20.  Mal  1812.

Khalgl.  Ober-Finanz-Kammer,  Section  der  Kron-Domalnen.
Die  Eingabe  der  Besoldung  der  Amtspfleger  betr.
Den  Königl.  Oberbeamten  wird  blemit  der  Auftrag  ertheilt,  die  Amtspfleger  zu
Einreichung  einer  sperlsiguen  Elngabe  ihrer  Besoldung,  unter  Anführung  der  sle  begrün-4
        <pb n="122" />
        denden  Resolutlonen  anzuwelsen,  und  solche  an  die  Section  der  Communverwaltung  einznsenden,
  damit  der  Belauf  derselben  in  dlejenige  Amts-Instruktion  eingeschaltet  werden
kann,  welche  für  jeden  Amrspsteger  besonders  ausgesertiget  werden  wird;  da  in  dieser  Instrukeion
  eine  allgemelne  Bestimmung  wegen  der  Elnzugsgebühr  gegeben  ist,  so  find  die
desbalb  elngereichten  besondern  Buttschriften  und  Berlchte  hledurch  erlediget.

Stattg.  den  27.  Mai  18  2.  Serrion  der  Commun-Verwaltung.

Erneuerte  Verordnung,  wegen  Ablegung  der  Waisen=  und  Zuchthaus-Obereinbringerei-Rechnungen.



Dle  Königl.  Oberbeamten  werden  hlemit  auf  die  wegen  Ablegung  der  Walsen=  und
Juch  haus  Obereinbringerel=  Rechnungen  unterm  2.  Jan.  d.  J.  ergangene  und  im  Staats-=u.
  Reg.  Blatt  Nr.  1.  eingerückte  Verordnung  von  neuem  aufmerksam  gemacht,  nach
welcher

1)  die  Unterelnbringer  ihre  mit  dem  31.  März  geschlossene  Particularlen  bis  zum  15.

April  den  Oberelnbringern,

2)  hene  ihre  zuvor  schon  kapltulierte  Rechnungen  bis  zum  30.  April  den  Rechnungsevisoren,


3)  die  Letztern  ihre  Ausstellungen  und  Recesse  nebst  den  Rechnungen  bls  zum  14.  Mai
den  Obereinbringern  zuzufertigen,  und'  sofort

4)0  diese  die  Rechnungen  nebst  den  Recessen  und  Bellagen  bis  zum  31.  Mol,  oder
wenn  die  Ausstellungen  des  Reolsors  zuvor  noch  von  dem  Rechner  beantwortet
werden  müssen,  bls  zum  15.  Jun.  dem  betreffenden  Pflegomt  zuzustellen,  und
9n  Oberbeamten  dlejenigen,  welche  einen  dieser  Termine  überschreiten,  zu  bestrafen
aben.

Wenn  die  Parklcularlen  der  Untereinbringer  und  die  Rechnungen  der  Obereinbringer
für  den  Jahrgang  1#320—11  hler  und  da  zu  spät  einkommen;

So  mag  dleses  als  Folge  tbeils  der  neuen  Organisarion  der  Waisen=  und  Zuchthäuser,
und  der  für  sle  regulirten  Gefälle,  tbeils  der  Unbekannsschaft  vleler  neuen  Rechner  mit  der
Bwrbandlung  des  Einzugs  und  der  Verrechnung,  theils  des  Umstands,  daß  erst  durch  die
Verordnung  vom  2.  Jan.  d.  J.  bestimmte  Einsendungs  -Termine  vorgeschrieben  worden
sind,  für  das-  Vergangene  auf  sich  beruhen.  ,

DieseEntschuldigung-ständefallenabekfüktlesukunfthinwegzund,bat-eine
qugelegeneiSokgederSectiondekCommun-Verwaltungist,lambgllchstekBäldeelne
UebeksichtübeedenEktkagderneuangeotdnetenGcfällezuerbactenzsowlkdesumso
neihwendiger  darauf  zu  bestehen,  daß  die  vorgeschrlebenen  Termine  zur  Uebergabe  der  Particularlen
  und  Rechnungen  genau  beobachtet  werden.

Bis  jetzt  sind  nun  die  3  Termine  vom  15.  April,  So.  Aprll,  und  24.  Ma  für  die
Unter=  und  Obereinbringer  der  Walsen=  und  Zuchthausgefälle,  so  wle  für  dle  Rechnengs-Reoiseren,
  abgeloufen.  Es  haben  daher  die  Oberbeamten  dlejenigen  Rechner  und  Reolsoten,
  welche  lhre  Par:scularsen,  Rechnungen  und  Ausstellungen  noch  nicht  übergeben  haben,
und  sich  wegen  des  Verzugs  nicht  gehdrig  zu  rechtfertigen  wissen,  ohne  weiters  mit  der
Strafe  von:  kl.  Frevel  zu  belegen,  sodann  aber  3  Tege  nachher,  wenn  der  Termin  noch
welter  überschritten  würde,  mit  dem  doppelten  Strafansatz,  oder  mit  Einlegung  des  Pres-
        <pb n="123" />
        sers.,  der  ble  zur  Fertlgung  der  ruͤckständigen  Arbeit  llegen  zu  blelben  hat;,  um  so  gewisser
vorzugehen,  als  man  sich  im  entgegengesetzten  Fall,  und  bel  verspäteter  Elnsendung  der-Rechnungen
  an  den  Oberbeamten  selbst  halten,  und  ihn  dafür  verantwortlich  machen  wird.

Da.  sämtliche  Oberesubringerel-Rechnungen  ble  zum  31.  Mai  und  auf  das  spältestebis
  zum  15.  Jun.  bel  den  betreffenden  Pflegämtern  eingekommen  seyn  müssen;  so  werden.
die  Lete#en  biemit  angewiesen,;  ein  Verzeichalß  der  bis  guf  dlesen  Zeltpunkt  etwa  noch,
nicht  elngelaufenen  Rechnungen  bei  der  Sertion  der  Commun-Verwaltung  elnzurelchen,
welche  sodann  gegen  die  sumigen  Obereinbringer  nachdrückliche  Maasregeln  vorkehren;,
auch  die  Oberbeamten  selbst  zur  Verantwortung  zlehen  wird.  Stuttg.  den  :.  Mal  18112.,

Sectlon  der  Commun.-Verwaltung,

Die  pflichtmäßigere  Handhabung  der  Straßenpolizei  betr.

In  der  Wegordnung  F.  110.  I#st  verordpet:  „daß  die  Straßen-  söwohl  innerhalb  als
außerhalb  der  Ortschaften  mit  Bauholz,  Steinen,  Dünger,  Wägen,  Kärren.  c.  nicht  be--legt,
  auch  dle  Commun-Vorsteher  solches  bei  eigener  Verantwortlichkelt  durchaus  nicht:
Ln  eben,  und  daß  die  Uebertreter  mit.  1  klelnen  Frevoelstrafe  von  3  fl.  15  kr.  belegt  werden,
Tollen.““  ,

Da.uun.dleses-G«esetz·.uochilmmersebrsböisssgnichtbeobachtet-wird-,sosiehtmom
sich  veranlaßt,  dasselbe  mit  dem  Anbang  zu  erneuern,  daß  man  den  sämtlichen  Weg-Inspectoren
  den  Befehl  erthellt  hat,  von  jedem.  Specialfall,  wo  fle  bemerken,  daß  dagegen
tgehandelt  worden  ist,  eine  Anzeige  zu  machen,  um  sich  sodann  an  die  Ortsvorsteber  halten-1
  können.  Stuttg.  in  der  Sectlon  des  Straßen-Bräken=  u-  Wasserbauwesens,  dem  à1.  Main
1812.

Das  Fahren  und  Reiten  auf  den  Nebenwegen  der  Chausseen  betr.

Da  man  die  Bemerkung  gemacht  hat,  daß  der  im  s.  2o.  der  Weg-Ordnung  gegebene
  Befehl:  „„Bel  Vermeidung  einer  Strafe  von  3  fl.  15  kr.  ohne  Noth.  nicht  auf
dem  Mebenweg,  d.  h.  dem  nicht  beschlagenen  Theile  der  Chaussee  zu  fahren  und  zu  reiten“
  sehr  bäuslg  nicht  beobachtet  wird,  und  daß  besonders  auch  die  Postllllons  und  Frobnbauren,
  wenn  sie  nach  Hause  zurükkehren,  dieses  Gesetz  nicht  beobachten;  so  sieht  man  sich.
blerdurch  veranlaßt,  dasselbe  mit  dem  Anbang  zu  erneuern,  dah  den  Wegknechten  aufgegeben
  worden  ist,  jeden  Uebertreter  dieser  Verordnung  unnachsichtlich  der  nächsten  Obrigkei#t#
mur  Bestrafung  anzuzeigen.  Stkattgart,  in  der  Section  des  Straßen=  Brüken=  und  Waf#.
serbauwesens,  den.  33.  Mal  1812..

Empfehlung  größerer  Aufmerksamkeit  bei  Legal=  Inspectionen  und  Sectionen.

Man  hat  schon  oft  die  unangenehme  Erfahrung  gemacht,  daß  nicht  alle  Oberamts
Dbosich  bel  den  ihnen  aufgetragenen  Legal-Jnspectionen  und  Sertionen  diejenige  Aufmerksamkelt
  beobachten,  welche  schon  nach  der  Natur  der  Sache  bei  dlesen  Geschäften.
unerläßliche  Pflicht  lst,  und  ohne  welche  ihre  Beschrelbungen  von  denselben  und  die  darauf
Fründeten  medicinisch,=  chlrurgischen.  Gutachten  die  erfarderliche  Gründlichket  und  Be-“

1  «  s-  -
        <pb n="124" />
        stimmthelt  uscht  haben  können,  die  sowehl  fär  die  hbhere  medicinische  Stelle,  welche  dleselbe
  beurtheilen  soll,  als  für  den  Richter  nothwendig  ist.  Daher  sleht  man  sich  veranlaßt,
sämtliche  Oberamts-Physlel  hlemit  alles  Ernstes  zu  erinnern,  sich  bel  diesen  wichtigen  Arbeiten
  des  hochsten  Flelßes  und  der  größten  Pünktlichkeit  zu  befsleißigen,  und  denfelben  ins?
besondere  noch  aufjugeben,  daß  sie  bei  allen  Legal-Sectlonen,  wenn  auch  dle  Erhffnung
einer  Hbble  des  Kdrpers  die  nächste  Ursache  des  Todes  blulänglich  dargestellt  hat,  sle  gleschwehl
  auch  die  übrigen  Höplen  desselben  untersuchen,  alle  Umstnde  auf  das  genaueste  in
das  zu  führende  Pcotekoll  aufnehmen,  und  am  Ende  in  ihrem  Gutachten  sich  mie  der
mbglichsten  Bestimmthelt  über  den  Erfund  ausdrücken  sollen.

Wer  sich  hierinnen  nachläßig  finden  läßt,  bat  es  sich  selbst  zuzuschreiben,  wenn  er
nicht  nur  für  dle  gelieferte  unbrauchbare  Arbelt  keine  Belohnung  erhält,  sondern  auch
noch  der  Größe  selner  Berschuldung  mit  einer  Geldstrafe  belegt,  oder  für  unfählg  erklärt
wird,  ferner  zu  Legal-Inspectlonen  und  Sectionen  gebraucht  zu  werden.  Stuttg.  In  der  Kön.
Section  des  Medleinal-Wesens,  den  35.  Mal  1512.

Die  Aufhebung  der  Retorsions-Maasregeln  in  Joll  und  Handels-Sachen  gegen  Baden  betr.

Da  Se.  Königl.  Maj.  durch  eln  allerhbchstes  Decret  vom  111.  dleses  allergnédlgst
resolvirt  haben,  daß  die  gegen  das  Greßberzogtbum  Baden  durch  das  General-Reserlpe
vom  5·.  Okt.  2303angeordneten  Retorsions  =  Maasregeln  aufgehoben  werden  sollen;  so
wird  solches  mit  dem  Anfügen  bekannt  gemacht,  daß  in  Gemäßbeit  dieser  allerbdchsten
Reselurion  die  Königl.  Zell=  und  Accise-Beamten  ssch  in  Absicht  auf  den  Handelsverkehr
mit  Baden,  und  die  damit  in  Verbindung  stehenden  Abgaben  nunmehr  blos  nach  den
bestehenden  allgemelnen  gesetzlichen  Vorschriften  zu  richten  haben.  Sturgart,  im  Khn.
Depart.  der  Finanzen,  Sectien  der  Steuern,  den  15.  Mal  1812.

Auf  besondern  allerbchsten  Befehl.

Decret  Königl.  Depart.  der  Finanzen,  Section  der  Steuern,  in  Betreff  der  entstandenen
  Irrungen  über  eingezogene  Polizei-Taren  für  die  Waisen-Kasse  selbst.,  oder
deren  Einbringercien.

Da  einige  Beamtungen  von  elngezogenen  Pellzel-Taxen  dle  dem  Waisenbaus  gebäßrenden
  Antchelle  unmitrelbar  au  die  Waisenhaus-Kasse  selbst,  oder  derselben  Einbringerelen
ebgegeben  haben,  und  hiedurch  Irrungen  entstanden  sind,  deren  Beselligung  nachher  eigen
großen  Zeltaufwond  erfordert,  so  wird  sämtlichen  Cameralämtern  hlerdurch  aufgegeben,
künftig  dle  eingegangenen  Polizei-Taren  jedesmal  ganz  zur  Khaigl.  General-Tax-Kasse
einzullefern.  Stuttgart,  den  33.  Mal  1812.

Decret  Kön.  Deparr.  der  Finanzen,  Section  der  Steuern,  an  sämtliche  Grenzzoll=Beamte,
  die  Abforderung  und  Einsendung  der  Chausseegelds-Scheine  betr.

Do  bhells  die  Abferderung  der  Cbausseegelds  -Schelne  von  den  Rellenden,  tbells
die  Einsendung  derselben  zur  Comrole,  nicht  selten  unterlassen  wird;  so  werden  sämtliche
Einbringer  und  vorzüglich  rie  Grenzzoller  hiemit  ernstlich  erinnert,  sich  auch  in  diesem
Punkt  nach  der  Vorschrift  des  Gesetzes  aufs  genaueste  zu  achten,  und  sich  hlerumer  bei
        <pb n="125" />
        123

unausbleiblicher  Strafe  keine  Rachlaͤßigkelt  zu  Schulden  kommen  zu  lassen.  Stuttgart,
den  24.  Mai  1812.

Decret  Koͤn.  Depart.  der  Finanzen,  Section  der  Steuern,  betreffend  die  Anzeigeder
  Schaafe  im  Wohnort  des  Cigenthümers.  und  das  Surrogat-Geld  von  Lämmern.
Da  nach  dem  Sinne  der  Straßenbau-Abgaben-Ordnung  F.  8.  und  11.
1)  dle  dem  Chaussecgelds  =  Surrogat  unterworfenen  Schaafe  an  dem  Wohnorte  des
Eigentümers,  nicht  aber  an  dem  Orte  der  Walde  aufjzunehmen  find,  -
:)  das  bestimmte  Surrogat  von  Lämmern  ebenso,  wie  von  Schaafen,  entrichtet  werdenmuß;


so  wird  die  Beobachtung  dieser  Verordnungen,  gegen  welche  bisher  hie  und  da  gehandelt
wurde,  den  Magistraten  hiemlt  nachdruͤcklich  eingeschaͤrft.  Stuttg.  den  34.  Mal.  1812

Bestrafung  eines  Calumnianten.

Vermdg  allerhochster  Resolution  vom  25.  Mai  wurde  der  in  der  Koͤn.  Gewehr-Fabrit
  zu  Oberndorf  angestellte  buͤrgerliche  Arbeiter  Friedrich  Oehlhafen,  welcher  mehrere  Klagen
  und  Denunclationen  wegen  Veruntreuung  des  Konigl.  Eigenthums  vorgebracht  hat,
nachdem  solche  durch  die  Untersuchung  als  ungegründet  erfunden  worden  sflad,  zu  einer
zwelmonatllchen.  Festungsarbeitsstrafe  condemnirt.

Khn.  Kriegs-Depart.  Justlz=  Sertien.

 

Se.  Königl.  Maj.  haben  oallergnädlast  gerußt,

vermög  allerhbchsten  Rescripts  vom  25.  Mal  den  Kammerherru  und  blshersgen  Oberolizel=
  Direktor  v.  Jasmund  zum  Landoogt  am  Kocher  zu  ernennen,  und  demselben  zu
Bezeugung  Allerhochstihrer  Zufrledenbelt  mit  seinen  bloher  gelelsteten  Dlensten  das  Commandeur
  =  Kreuz  des  Kbnigl.  Cloil-Verdienst-Ordens  zu  verlelhen,  und

den  seitberigen  Ober-Pollzelrath  v.  Welden  zum  Ober-Polizel-Director  und  zugleich
  zum  Kammerberrn  zu  ernennen;  auch

vermg  allerhochsten  Reser.  von  eben  diesem  Dag,  den  Advokat  Roser  zum  Serretalr
  und  Gehülfen  des  General-Secretalrs  bel  dem  Kdn.  Ministerium  des  Innern,  serner

vermdg  allerhbchsten  Reseripts  vom  2-.  Mai  den  Kammerjunker,  Legatlons-Ratb
von  Mülinen  jum  Kdnigl.  Kammerherrn  zu  ernennen.

Se.  Kdnigl.  Majest.  haben  allergnädigst  gerubt,

vermdg  allerhöchsten  Reseripts  vom  à1.  Mai  den  blsherigen  Tabaks-Faktor  von
Bäbler  zu  Ellwangen  zum  Oberumgelder  in  Gmänd,

vermi#g  allerbechsten  Rescripts  vom  :7).  Mai  den  blsherigen.  Rechnungs=  Rath
Seeger  zum  Amtschreiber  in  Tübingen,

den  bieherigen  Cameralverwolter  Hirzel  in  Künzelsau  zum  Rechnungsratß  bei  der-Finenz-Rechnungs-Kammer,
  sodenn
        <pb n="126" />
        124

den  bisherlgen  Tameralverwalter  in  Llebenstein,  Hofrath  Wiedenmann,  zum  Cameraloerwalter
  in  Kuͤnzelsan  zu  ernennen,  au

die  Cameral-Verwaltung  Liebensteln  mit  der  Cameraloerwaltung  Laufen  zu
co  bliniren.  ·

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,

vermda  allerhbchsten  Reseripts  vom  :3=  Mai  die  erledigte  Pfarrei  Unter  =  Welssach,
Didcese  Backnang,  dem  Pfarrer  M.  Finkb  in  Murr  zu  übertragen;

vermig  allerhIchsten  Reseripts  vom  35.  Mal  dem  zur  erledigten  Patronats=  Pfarrei
Weiler,  Didcese  Welnsberg,  nomlnirten.  Diaconus  Kern  in  Langenburg,  und

vermbg  allerbchsten  Resceripts  vom  :36.  Mal  dem  zur  evangel.  Patronat-Pfarrel
Melnhard,  Diberse  Oebringen,  nominirten  Pfarr-Vlcar  Braun  dile  allerböchste  Besictigung
  zu  ertbellen;  und  "

dem  kathellschen  Schullehrer  Christopd  Hofer  in  Schömberg,  Oberamts  Rottwell,
zur  Belohnung  der  treuen  Erfüllung  selner  Pftichten  während  seiner  55  jährigen  Dlenstjeit,
  neben  einem  Gratlal,  dle  goldene  Cloll=  Verdienst-Medaille  zu  verlelhen.

 

Se.  Khuigl.  Maj.  baben  vermdg  allerhbchsten  Deerets  vom  :2.  Mal  dem  hlestgen
  ledlgen  Bäker  Johann  Jakob  Guzzmann  wegen  mit  elgener  Lebensgefahr  bewlrkter
Rettung  vom  Ertrinken  elner  ledigen  Weibsperson,  neben  einem  Gratlal  von  3#fl.  aus
Kbnigl.  General-Staats-Kasse,  auch  die  lberne  Cioil-Werdlenst-Medaille  puldrelchst  zu
verleihen  geruht.
        <pb n="127" />
        1

1,5

Nro.  24  1  8  1  2.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  6,.  Juni.

 

Königl.  Verordnung,  Impost  auf  ausländisches  Porcellain,  Steingut  und  Fayenre.

Se.  Khnigl.  Mojest.  baben  vermhg  allerh#chster  Resolutlon  vom  5.  Jun.  die
Einfudr  alles  ausländischen  Porcellain,  Stelngut  und  Fayence  mit  elnem  Impost  von
Fünf  und  zwanzig  Precent  des  Ankaufs-Prelses  zu  belegeo  geruht;  welches  hlemle  zur
allgemeinen  Nachachtung  bekannt  gemacht  wlrd.  Sturtgart,  den  4.  Jun.  1812.

Kbnigl.  Finanz-Miristerlum.

Die  Aufsicht  der  Königl.  Cameral-Beamten  über  die  Pächter  der  Königl.  Maiereigüter  betr.

Das  Königl.  Flnanz-Deportemenr,  Section  der  Kron-Domalnen,  bat  durch  neuere
Beisplele  sich  überzeugen  müssen,  deß  eln  Thpell  der  Könlgl.  Malerel  =  Güter  ucht  nach
ihrem  m#glichen  Ertrag  benutzt  wird,  und  daß  mehrere  dleser  Kragl.  Domalnen  von
den  Pächtern  schlecht  kroiribschafter  und  verdorben  werden.

Die  Ursache  des  Zerfall#  dleser  Malerel-Gäter  liegt  zunächst  darin,  daß  dle  betreffenden
  Cameral  =  Beamte  keine  gute  Aufsicht  über  dle  Wirthschaft  der  Pächter  führen,  und
das  Kduigl.  Finanz-Departement  von  den  Vernachléßlgungen  der  Pächter  entweder  gar
uscht,  oder  zu  spät  in  Kenntuß  setzen.  v

Es  gehdet  aber  die  Sorge  —*  die  Erhaltung  und  einen  vernünftigen  Betrleb  der
Khnigl.  Domalnen  zu  den  wesemlichen  und  wichtigeren  Amtspflichten  der  Cameral-Verwalter,
  und  das  Königl.  Flnanz-Departement  wlrd  in  künftigen  Fällen,  wenn  das  allerböchste
  Interesse  durch  schlechte  Wirthschaft  der  Materel-Pächter  Scheden  leldet,  ohne  daß
die  Bealute  zu  rechter  Zelt  schuldige  Anzelge  blevon  gemacht  haben,  sie  fär  dlese  Versäumnisse
  selbst  verantwertlich  machen.  «

In  früher  erlassenen  Verordnungen,  in  den  Verlelhungs-Protokollen  und  in  den
        <pb n="128" />
        146

Malerek-Guts-Pachtbrlefen  iff  zwar  das  Wesentliche  ausgezelchner,  zu  dessen  genauer
Erfüällung  die  betreffenden  Cameralverwalter  dle  Pächter  der  Kngl.  Domalnen  anhalten
en.

Damlt  aber  das  Koönligl.  Finanz-Departement  versichert  seyn  kann,  daß  dlesen  Vorschriften
  Genuͤge  geschlebet;  so  wird  blemit  anfs  neue  Folgendes  verordnet:

1)  Soll  jeder  Cameral-Beamte-  alle  Malerel  Güter  selnes  Amtsdistricis  jährlich
nach  der  Frübjahrs-Saat,  zur  Erndtezelt,  aus  Gelegenheir  der  Zehendverlelhungen,  und
im.  Herbst,  wenn  die  Winter=  Saat  bestellt  ist,  sorgfältig  olllliren.

à)  Bei  diesen  Visstationen  haben  die  Beamte  genau  und  pPflichtmößig  zu  untersuchen,

a)  ob  überhauxt  alle  Bedingungen,  welche  der  Pacht-Contrakt  verschrelbt,  von  den
Materel=  Beständern  befolgt  werden;  insbesonder  aber

b)  ob  die  Aeker  der  Ordnung  gemäß  gedaut  und  gebessert,  die  Wlesen  blulänglich  gedüngt,
  die  Abzugs-Gräben  gehbrig  ausgeschlagen,  Zäune  und  Häge  in  gutem  Standerhalten,
  die  Baumgucht  nicht  vernachläßlgt,  gesundes,  wohlgenährtes  Vleh  auf  dem
Gut  nach  verbältnißmäßiger  und  in  dem  Pacht-Centract  vorgeschriebener  Anzahl.
unterhalten,  von  Futter,  Stroh  und  Dünger  nichts  verussert  oder  zu  andern  Zwecken
  verwendet  werde,  auch  ob  an  den  Gebäuden  und  auf  den  Feldern  elgenmächtiger
  Weise  nichts  verändert,  oder  auf  irgend  eine  Art  zum  Scheden  der  Gutsherrschaft

  verdorben  worden  sey  ?  .

Z).AlleG,cbrechea,.Veksäu-nnlsseuadBeschädkgungen,mlchedIeCametalbeamto:
bekdlefeasVisttatlosenmtdeckeu,sollensielnelaProtokoll.aufnebmcn,dlebletsufoott
ihnen-nthclltePersügungmaquadebelsetzen«,unddkeJnsiaaatlonvondenPächtem
beurkunden  lassen,  sofort  diese  Visstatlons-Protokolle  mit  den.  gemachten  Anordnungen
jaͤbrlich  unfehlbar  auf  Martinl  durch  die  Landvogtei-Steuerräthe  mit  folgendem  Jahrs-Rapport
  an  die  Section  der  Krondomainen  einsenden:  Es  muß  nämli

4)  dleser  Jahrs-Berlcht  über  den  Zustand  der  Khalgl.  Malerel  =  Güter  die  Beantwortung
  folgender  Fragen  enthalten:

a)  den  NMamen  des  Malerel-Guts  mit  Bemerkung  der  Morgenzahl,  welche  es  an.
Gärten,  Wlesen,  Aekern  und  Waldfeld,  je  insbesondere,  hat.
b)  Wie  die  Lage  des  Guts,  Grund  und  Boden  des  Felds,  wenigstens  nach  allgemelnen

  Beziehungen,  beschaffen  sey?  ,

c)-pelcheEintheilung-desFeldes-ble-·Pächtek,awählthqbeu,.mxdwlcoiccthorgm
von  dem  D###en  Akerfeld  in  dem  letztverflossenen  Jahre.
a)  mit  nter-  s
OtnltSommeh  Halmfruͤchten
Fv)  mit  Futter.-Oehl=  und  andern  Gewächsen  angebaut  gewesen  seyen.
)  Zu  welchen  Anpstanzungen  dlejenige  Aeker,  welche  im  letztverffossenen.  Jahr
3  Wx  Halmfrüchte,  und
7)  Futter,  Oel  und  behakte  Gewächse  getragen  haben,  für  das  nächste  Jabr  be-#immt
  seyen,  und  ob  hlebel  dlejenige  Abwechse  lung  berücksichtiget  werde,  welche
nothwendig  ist,  wenn  der  Aker  alcht  mit  Unkram  übersogen  werden,  oder  sich.
erschdpfen  soll.
        <pb n="129" />
        a23

e)  Ob  Beamter  slch  mit  Gewißhelt  habe  uͤberzeugen  koͤnnen,  daß  die  Acker  nach  Verbaͤltniß
  ihrer  Lage  und  ihres  Bodens  zweckmaͤßlg  und  klar  bestellt,  die  Wlesen  wie
die  Aeker  hinlaͤnglich  geduͤngt,  die  angelegte  Abzugs-Graͤben  fleißig  unterhalten,  und
4dberhaupt  nirgends  Spuren  ven  Nachläßigkelt  und  Trägheit  des  Pächters  vorhanden
seyen  #

)  wleviel  Stäcke  groß  und  kleines  Rindoleh,  Pferde  und  Schaafe  der  Beamte  bei
der  Früh=  und  Spätjahrs-Visiration  auf  der  Maserel  angetroffen  habe,  auch  o#
dleses  BVleh  von  guter  Art,  gesund  und  wohlgenährt  sen?  »

g)wlebochsichungefährverFrüchten-Futter-Stroh-undDüngeksVormbm

swächters
-)bei«derFküh-und  ,  .-ObeldckSpäqubkoiVisitatIonInsbesonbetebelaufenbabe,undobkelaVeri

dacht  vorliege,  daß  Pächter  von  Futter,  Stroh  und  Düönger  etwas  verkaufe,
oder  zu  andern  Zwecken  verwende  ?

h)  welche  Verbesserungen  Pächter  auf  dem  Gut  vorgenommen  habe,  ohne  durch  selnen

Contrakt  hlezu  verbunden  zu  seyn,  oder  was  dißfalls  zu  wünschen  übrig  bleibe  ?

Für  dle  richtige  Einsendung  dieses  Rapports  und  der  Visltatlons  -Protokolle  jedesmal
  längstens  14  Tage  nach  Martin!  sind  nicht  nur  die  Landvogtel-Steuerräthe,  sondern
  auch  die  Cameralverwalter  bel  Strafe  verantwortlich.  Sturtgärt,  im  Kbuigl.  Departement
  der  Finanzen,  Section  der  Krondomalnen,  den  3.  Jun.  1812.  *

Auf  besondern  allerbchsten  Befehl.

Decret  des  Kön.  Ober-Censur-Collegiums,  betreffend  den  Handel  der  Landkrämer
uud  Haustrer  mit  Druckschriften;  d.  #./.  Mai  16237.

Man  dart  die  Erfabrung  gemacht,  daß  durch  Landkrämer  und  Hauflrer  noch  fehr
mannichfacher  Unfug  durch  den  Verkehr  mit  unstttlichen,  abergläubischen  oder  in  fonstiger
Hinsicht  verwerstichen,  stiegenden  Blättern,  Liedern  und  andern  Volkaschriften  getrieben
wird,  Indem  derglelchen  anstößige  Schriften,  deren  Druck  im  Khulgreich  selbst  nicht  gedulder
  werden  würde,  bleher  noch  bfters  durch  solche  Händler  vom  Ausland  bereingedracht
werden.  Um  sich  daher  zu  versichern,  daß  auf  diese  Weise  kelne  Schriften  unter  das
Volk  gebroche  werden,  deren  Junhalt  nicht  vorher  gepräft,  und  als  unschäblich  anerkannt
wowev  ist,  siadet  man  sich  veranlaßt  zu  vererdnen,  daß  alle  sewohl  inn=  als  ausländische
bandkrämer  und  Hauslrer,  welche  mit  Druckschriften  einen  Handel  treiben,  gehalten  seyn
sollen,  diejenigen  Schriften,  auf  deren  Tittelblatt  olcht  der  Nome  eines  innländischen
Buchdruckers  oder  wenigstens  elner  ionländischen  Verlagebandlung  stthr,  vordersamst  esnem
  Kbnigl.  Büchersiscal  corzulegen,  welcher  sodann,  in  Anseheng  derj  nigen,  welche  er
unanstdtig  findet,  dem  Händler  eln  schriftliches  Certisicat,  doß  er  fle  durchsehen  habe,  und
der  Debit  derselben  zuläßig  sey,  zuzustellen  hat.

Jeder  Krämer  oder  Hausirer,  welcher  über  den  Handel  mit  derglelchen  Druckschriften,
  wegen  deren  er  slch  nicht  durch  eine  solche  Legitimation  cine#  Bücherfisrals  ausweisen
  kann,  betreten  wird,  Ut  im  gerlngsten  Full  mit  elner  Geldstrafe  von  ro  Thalern  zu
        <pb n="130" />
        148

lelegen,  und  wird  bel  besonders  gravirenden  Umständen  neben  Confisscatlon  der  Verkaufsattilel
  von  censurordnungswldrigem  Innhalt  mit  einer  angemessenen  Lelbesstrafe  und  dem
Verlust  des  Handelsrechts  bestraft.  Die  Kdnigl.  Ober=  und  Unterbeamte  baben  für  dle
gehbrige  Bekanntmachung  dleser  Verordnung  zu  forgen,  und  es  ist  solche  linsbesondere
auch  den  ausländischen  Krämern  bei  Märkten  zu  instnulren.  Ueber  der  Becbachtung
dleser  Verokdnung  ist  von  den  Khnigl.  Ober  =  und  Unterbeamten  und  den  Kdaink.  Büchersifralen.
  guf  das  genaueste  zu.  wachen,  und  zu  dem  Ende  sind  besonders  an  Märkten
die  Druckschriften  =  Vorräthe  der.  Krämer  von  den  Bücherfiscalen  oder  an  Orten,  wo  sich
keln  Bücherfiscal  besindet,  von  Seite  des  Ober=  oder  Umerbeamten  genan  zu  visielren  und
olsittren  zu  lossen,  und  von  den  Kdulgl.  Oberbeamten  jeder  von  ihnen  enweckte  oder  von  den
Kbnigl.  Bücherfiscalen  ihnen  angezeigte  Contravemionsfall  unfehlbar  zur  gesetzlichen  Bestrafung
  zu  bringen.  Deerct.  im.  Kinigl.  Ober-Censur-Colleglum,  den  2:.  Mal  135.
,  «  Exspec.1iesol..

,  ErkenntnissevcucduigtEhe-Gesichtez»-.Tühi«g«m..
Den13"".Maissu,wukden«—qeschseden:.
.«i).JgngJobcvv·-Hevdke,.Bürge-Und·Vck·iU-·Hoh"engebren,.SchokndorferObekxs
tzmts«Kl.,ovnMatloCatbat-lnq,.gehNoosooudHBekl»ex.cap..quasic1esekr..
unter  Verurthellung  der  Beklagten  in  dle  Kosten.

3)  Christoph  Bernhard  Fdll,  Bürger  und  Mezger  zu  Marbach,  Kl.,  von  Marla-Catharina,
  geb.  Schnek,  von  Oswell,  Ludwigsburger  Oberamts  ,  Bekl.,  ex  cap.  aqussidesert.
  unter.  Verurthellung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

5).  Wurde  die  Ebe  zwischen  dem  Khnigl.  Hofmustkus  Johann  Davld  Schwegler  zu
Stuttgart,  Kl.,  und  Luise,  geb.  Kraus  von.  da,  Bekl.,  ex  cap.  doli.  anullirt,  und  die.
Beklagte  in  die  Kosten  verurtheilt.,

Den.  30.  Mal:  6

1)  Johann  Georg  Schneckenburger,  Bürger  und  Schrelner  zu  Tuttlingen,  Kl.,  von.
Sopblia,  geb.  Ries  von  da)„,  Bekl.,  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurthellung  der-Beklagken
  in  die  Kosten.

3))  Johann  Christian  Pfrommer,  Bärger  und  Schuhmacher  zu  Holzsporonn,  Calwer
  Oberamts,  Kl.,  von.  Anna  Maria,  geb.  Kicchherr,  von  Ebersplel,  desselben  Oberamts,
  Bekl.  ,=  x  cap.  quasi  desert.  unter  Verurthellung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

Straf-Erkenntnisse  des  Konigl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Moj.
Unterm  5.  Mal  wurde  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Franz.  Pbllipp  Seeger,  von:
Grändelhard,  wegen  wlederholten  Diebstahls.,  neben  Ersatz,  sämtlicher  Kosten  zu.  elnjähr!--tger
  Festungsarbeit.  verurthelit,
        <pb n="131" />
        Den  9.  Mal  ist  Ver  zu  Utach  derhaftete  Jakob  Frlebrich  Barth,  von  Glems,  wegen
attentirter  Noibzucht,  mit  Ein-  und  elnbalbjaͤhriger  Festungsarbeit  belegt  worden.

Unterm  13.  Mal  wurde  dienju  Ulm  verhaftete  Margaretha  Steck,  von  Ogaenhausen,
wegen  wiederholten  Dlebstabls  und  Vagirens,  ju  neunmonatlicher  Zuchthausstrafe  condem
nirt  und  befoblen;  daß  dieselbe  nach  Ablauf  ihrer  Strafzeit  in  einem  Zwangs-  Arbelitshause
  bis  zu  erprobter  Besserung  verwahri  ·  werden  soll.

Rodem  ist  der  zu  Alidorf  verhaftete  Johann  Baptist  Hhrer,  von  Schnetzenhausen,
wegen  Diebstabls  und  verbotswloelgen  Beherbergens  elniger  Vaganten,  zu  sechsmonatllcher-Zuchtbausstrafe
  verurtheilr  worden.  -

Codem  wurde  die  zu  Ellwangen  verbaftete  Christina  Wilaland,  von  Obermuͤbl,  wegen
  Diebstahls!  und  Betrugs,  neben  Ersad  des  Schadens  und  der  Kosten,  mit  achtmonatlicher
  Zuchthausstvefe  belegt.  DW2  ·

EodemäMd··er«zuUlmwegendeiongfelåekEbefiaplwuntusuchunggesät-Ismene-JakobBladetoonda,nebenEksqtzqllekAkkest-AzunghuadUntersuchungs-Kosten,.qu

lebenslänglicher  Zuchthaussttafe  verurthellt  worden.  «

Unter  dem  14.  Mal  wurde  Rosine  Catharine  Oberhäuser,  von  Prevorst,  Oberamts
Marbach,  wegen  sechster  Scortatlon,  mit  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe  belegt.

Unter,  dem  16.  Mal  wurde  der  zu  NRottenburg  verdaftete  Jobann  Martin.  Walker,
  von  Pfrondorff!,  Oberamts  Tübingen,  wegen  wlederbelten  Dlebstahls,  zu  einjäheiger
  Zuchtbausstrafe  mit  dem  Anhang  condemniet,  daß  derf-lbe  nach  Ahlauf  seiner
*m  in  einem  Zowangs=  Arbeitspause  bis  zu  erprobter  Basserung  verwaprt  werden
  soll.

Unterm  da,  Mal  ist  der  zu  Ulm  verbaftete  Jalob  Maler,  von  Nesdlingen  wegen
Dlebstahl#,  neben  dem  Kosten=  und  SchadensErsatz,  zu  einer  sechsmonatlichen  Festungsarbeit
  cendemnirt  worden.

Eodem  wurde  die  zu  Nottenburg  pco  inlanticidii  in  Untersuchung  gekommene
Anna  Habn,  von  Wankbeim,  Oberamts  Tübingen,  neben  Ersatz  der  Arrest=  und  Inqulsltlons-Kosten,
  zu  fünfzehnjähriger,  und  ihre  Mutter  Anna  Marla,  wegen  der  lbr
jar  Last  gefallenen  Nachläßigkelt  in  Aufsicht  über  die  erstere  und  Nichibefolgung  der
E  erhaltenen  amilichen  Weisung;  zu  einer  olermonatlichen  Zuchihausstrafe  verurtheilt.
  ··  "·  ·  ·  J  ’«"""

Kodem  ist  dex  zu  Mergenthelm  in  Verhaft,  und  Untersuchung  gekommene  fuspendirte
  Ober-Acciser  Schäk  von  Blaufelden  wegen  Kaslen=  Rests  neben  dem  Ersatz  aller
Kosten  und  der  Rest.  Summe,  samt  Verzuzs=  Zinsen  von  selner  Stelle  kosstrt,  zur
Bekleidung  eines  dffentlichen  Amtes  für  uUnfähls  erklärt,  und  zu  elner  vlermonstlichen
Suchthausstrafe  rondemulr  worden.  «  -  «—

DensuMalslaquesuGbppinhmwegenEVårcesavgOffemllcheankckseniaUm
deucht-usqckemmenetcvlchurfcheAntonWeib-howGmänd,undAntonPsiftcyoon
17
        <pb n="132" />
        L

Ottenbach,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  Ersterer  mU  zehamongtlicher;  und
Letzterer  mit  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe  belegt  worden  -,--..  «

Den  26.  Mal  ist  der  vormalige  Patrimonlal-Beamte  Scharpf,  von  Eglofs,  Oberamts
  Wangen,  wegen  verschiedener  greber  Amts-Vergehen  in  Conseriptlons-Sachen,
eigenmaͤchtiger  Annahme  und  Entlassung  von  Umerthanen,  Protokoll  (  Fälschung  2c.  zu
zweljährigem  Festungs-Arrest  condemnirt  worden.

Kodem  wurde  der  zu  Altdorf  verhaftete  Unter=  Acciser,  Johann  Pächter,  von  Alchsterten,
  wegen  gesetzten  Kassenrests)  neben  dem  Ersatz  der  Kosten,  und  der  Rest=  Summe
samt  Verzugs=  Zinsen  von  seiner  Stelle  kassirt,  zur  Bekleidung  elnes  bffentlichen  Amts
für  unfäbig  erklärt,  und  mit  elner  zehnmonatlichen  Zuchthausstrafe  belegt.

Lodem  ist  der  zu  Urach  verhaftete  Frledrich  Heher,  von  Schlierhach,  wegen  wlederbolten
  Diebstahls,  zu  neunmonatlicher  Festungsarbeit  mit  dem  Anhang  verurtheilt
worden,  daß  er  nach  Erstehung  dleser  Strafe  unter  besondere  polizelliche  Aufsicht  in

seinem  Wohnort  zu  stellen  sey.  »

Am  Jo.  Mal  ist  die  zu  Ulm  verhaftete  Anna  Maria,  Boͤrner  von  da,  wegen
wlederholten  Diebstahls,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  mit  sechsmonatllcher
  Zuchthausstrafe  belegt  worden.  *

Kodem  wurde  der  zu  Stuttgart  verhaftete  Jakob  Kübler,  von  Sulz,  wegen  wiederbolten
  Dlebstahls  und  Fälschung,  neben  SLeleh,  die  Kosten  und  des  Schadens,  zu
dreljähriger  Festungsarbelt  condemnirt,  nach  deren  Erstehung  er  in  einem  Zwangs-Arbeitshause
  bls  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  werden  soll.  -

Boden-ward-deroptmallgeGröfllchpouSchenklschIEtlminalssnulsltoksoscph
Matthlas  Arnold  zu  Oberdischingen,  wegen  Calumnien,  Kassenrests  c.,  neben  Ersatz  der
Kosten  und  des  Rests,  zu  eln=  und  einvierteljührigem  Festungs-=  Arrest  mit  angemessener
Beschäfugans  verurtheillt.  E

 

Se.  Kobͤnigl.  Maj.  haben  vermbg  allerbbchster  Ordre  v.  .  Jun.  den  in  Herzogl.
  Sachsen=  Gothaischen  Diensten  gestandenen  Lleuregant  o..  Schdz  als  Second-leus
tenant  beim  Cavallerie-Regiment  Nr.  6.  Dragener  Kronprinz  angustellen,  und

den  Secord-Lieutenont  v.  Rleger  dleses  Regiments  in  das  Koͤnlgl.  Krliege-Departement

  zu  vexsetzen  allergnädlast  geruht..
Se.  Khagl.  Moajest.  baben  allergn  dbl#t  geruhr,  „

vermbg  allerhbchsten  Decrets  vom  30.  Mai  den  bloberigen  Extraprobaior  Leipolb
zum  Kassier  bel  dem,  Konigl.  Hof  -Post-Stall  zu  zyuennen,  And

124
        <pb n="133" />
        131

vceerlg  allerblchsten.  Reserlpts'  vom  Fr.  Mal  dem  Unterpfleger  Wislizen  In  Stek--nenbrony,
  Camerakamts:  Well  im  Schbubuch,  aus-  Gelegenbei,  selnes.  Dienst  =  Jublléi  die
½—  Cioll-Werdienfste  Medallle  zu  verleihen;

vermkg  allerhchsten,  NRestelots  vom  3.  Jan.  die  Salz=  Faktorle  Wangen  dem  blsherlgen.
  provlsorlschen  Stth-  Faltor  Jeserb  Webrr  daselbst  iu  übertragen.

Vermdg  allerhöchsten  Reseripts  von  eber  dlesem  Tag  wurde  der  Cameraloerwalter
Rals  in  Hall,  wegen  einer  von  ihm  verfaßten  bks#artigen  anonymen  Elagabe,  kassirt.

Vermög  allerbbchsten.  Reserits  dem  4  Jun.  haben  Se.  Könlgl.  Maj.  drn  Bärgermelster
  Kenngott;  von  Reutlingen;  zum  Ampfleger  des  Oberamts  Nagold,  und  den
Siedischrelter  Wundeilich  in.  Reutlingen  zum  Buͤrgermeister  daselbst.  allergnädigst.  ernannt.


Se.  Knisl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  gerubt,

:

vermg  allerhbchsten  Restripts  vom  à39.  Mal  dle  talbalische  Pfarrel·  Zipplingen,  Oberamts
  Ellwangen  dem  Erconventual  von  Reggenburg,  Paul  Mast  ,  zu  übertragen;

vermlg  allerböchsten  Neseriots  oom  So.  Mal  dem  zur  erledigten  Patronats-Pfarrel
  Walrbeim,  Dlöcese  Aalen,  nomln#rten  Vlcar  Klalber,  so  wle

dem  zur  vacanten  Patronat-Pfarrel  Trochtelfingen,  Dicese  Aalen,  nominlrten  Pfarrer
  Sciler  zu  Benjenjimmern  die  allerhchste  Bestätlgung  zu  erthellen  ;

vemg  allerhsten  Reseripts  vom  31.  Mal  dem  zu  der:  erledigten  Stelle  eines
Stlfespredlgers  in  Oebringen  nominlrten  blsberigen  Stadlpfarrer  u.  Decanat-Amtsverweser
  Eichborn  daselbst  zu  bestärigen,  und  denselben  zuglelch  zum  Dekan  der  Didces#
Oebringen  zu  ernennen;

dem  zur  Stadtpfarrei  in  Oehringen  nomlnieten  bisherlgen  Archldiaconus  Dletsch
ellda,  so  wie

dem  zum  Diacenat  in  Oehrlingen  nominleten  bisberlgen  Frähprediger,  Präéceptor
Schad  done  dle  allerböchste  Bestä#igung  zu  erthellen;

vermdg  allerhochster  Resolutlon  vom  1.  Jun.  die  erledigte  evangel.  Pfarrel  Zalsersweiher,
  Dibcese  Knltlingen,  dem  Vicar  Nl.  Faber  daselbst  zu  übertragen,

den  kathollschen  Stadipfarrer  Schmalstig  in  Hellbronn  zum  Pfarrer  in  Demintgen,
  Oberamts  und  Landkapitels  Neresbeim,  —  und  an  dessen  Stelle  den  Caplan  zu
St.  Jakob  in  Frlderlchshafen,  Alepflus  Häring,  zum  katholischen  Stadtpfarrer  in  Helldronn
  zu  ernennen.

Se.  Khönigl.  Mej.  haben  vermsz  allerhbchsten  Decrets  vom  à7.  Mal  das  Postamt
  Mezingen  dem  Traubenwi#h  Schll  daselbst,  allergnaͤdigst:  zu  uͤbertragen  geruht.
        <pb n="134" />
        132

Marbach.  Der  isjabrlge  Thomas  Muͤller,  von  Auensteln.,  bleslgen  Oberamts,
hat  om  5.  Febr.  d.  J.  den  in  elnen  1#  Schaß  tlefeni  Be##gefallenen  6jährigen
Knaben  des  doriigen  Bürgers  und  Welngärtners,  Jakob,  Frlebeich!  Gscheldlen  mlt  eigene#
Lebensgefabr  vom  Ertrinken  errettet,  welche  rühmliche  #r#  enrschlossene  Handlung  In.  Gemäßbeic
  allergnädigsten  Decrets  der  Kbnigl.  .Sectlon  der  innern  Administration  vom  16.
Mal  d.  J.  hiemit  bffentlich  belobt  wird.  Den  zz.  Mal.  K.  Oberamt.

–  J

Stuttgart.  Da  nach  æiner  erbaltenen  Mitthellung  in  den  Kalserlich  Konlglich
Oestreichischen  Staaten  dle  Declorgtiopen  über  die  zum  Consumo  oder  Transtto  elnzuführen
de  Waaren  dvom  2.  Mal  an  nur  olleln  in  deutscher  Sprache  angenommen  werden  dürken,
und  jede  in  einer  andern  Sprache  vorkommende  Waaren=  Erklärung  als  unbrauchbar  zur
Zellbebandlung  angesehen  wlrd,  so  wird  dies  hiemlt  auf  Befehl  Khnigl.  Relchs=  General-Ober-Pest-Direktlon
  zur  allgemeinen  Kenntulh  gebracht,,  um  sich  bei  Postwagen  ·  Aufgaben
nach  Hesterrelch  darnach  zu  richten.  Den  3z.  Mal  1612.

*  ·.··.  KbnkghGenuss-PRINT

Stuttgart.  Da  die  bigherige  Beschraͤnkung,  daß  nur  die  jenige  Postwogen-Effekten,
welche  mit  einem  am  folgenden  Tag  abgehenden  Postvagen  versendet  werden  können,  auf
blesiger  Expedlilon  fahrender  Posien  bis  7  Uhr  Abends  zur  Dostspedltlon  angenommen
wurden,  aufgehoben  worden  ist,  so  wird  hlemit  auf  Befehl  Kdnigl.  Reich-General-Ober=Post-Direktion
  dem  YPubtllkum  bekannt  gemacht,  daß  nunohne  Unterschled  alle  Postwagen-=Stücke
  von  Morgens  375  1:  Uhr,  uanb.  Machmittags  von  2  bis  Uhr  oufgegeben  werden
können,  wi##n  ouch  gleich  der  Wagen"  womlt  K#wersendet  werden.,  nicht,  Tags  darauf  abgebet.

  Den  30.  Mal  1817.  -.-.  -.-Koͤnlgl.
  General-Postamt.
        <pb n="135" />
        Nro.  a5.  1  8  1  2.  433

1

Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  15.  Juni.

 

Warnung  vor  dem  Genuß  der  Saamen-Körner  von  der  sogenannten  Zeitkose.

Es  ist  schon  in  dem  General-Reseript  vom  5.  September  1791  das  Publikum  vor
dem  Genuß  der  Saamenkbrner  der  sogenannten  Zeltlose  (auch  Spinnblume,  nakte
Jungfer,  bichtblume,  Colchium  autumnale  genaunt),  ernstlich  gewarnt  worden.

Da  aber  neuerdings  im  Kdnigreich  Belsplele  vorgekommen  find,  daß  Kinder  durch
unverständlgen  Genuß  solcher  giftigen  Saamenkbrner  so  sehr  erkrankt  sind,  daß  sie
kaum  geretiet  werden  kennten;  so  findet  man  sich  veranlaßt,  jene  Verordnung  nicht  nur
u  erneuren,  sondern  auch  den  Kulgk.  Oberämtern  aufzugeben,  la  ibren  Beflrken  jene
zerordnung  wieder  bekonnt  zu  machen,  und  den  Pfarrämtern  und  Schullehrern  aufzutragen,
  die  Eltern  und  Kinder  über  die  schädlichen  Folgen  des  Genusses  dleses  Saamens
zu  belehren,  auch  die  Planzen  selbst,  und  deren  Saamen,  welchr  zur  Zeit  der  Heu-Erndte
  gewdbullch  telf  werden]  in  den  Schulen  vorzeigen  zu  lassen.  Se#ttgart,  la  der
Königl.  Sektion  des  Midicinal,  Wesens,  den  ro.  Juni  1812.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichté  zu  Tübingen.

Den  27.  Mal  ½3612  wurden  geschleden:  **!-  ..  ·

.  (  -  -«.·«—.  ;  1  -
)  Chelc#kan  Kottler,  Bürger  und  Bauer  ju  Echterdingen,  to#####  Awhis-Oberamits,
  Kl.,  von·  Cathatina,  geb.  Fritz  aus  Plautnhardi,  desselben  Oberppato,  Petl.,

r.  itasi  desertl.  unter  Vergleichung  der  Rosten.  «  ,»,»«»»4·»««.»
.,..«)David«Sch-tc»yet,Bürngmit-Bauerz11"-?Illmckspach,  Morbacher  DNe
4#,  Salgartna  Ootothe,  geb.  Ihll  von  da,  Bekl.,  cab.  A#st  Acserr.  umter.

Wergleichung  der  Koflen.  -  ---  ins-F

ex  ca
        <pb n="136" />
        2

134  2.

Se.  Khulgl.  Maj.  haben.  verm#t:  allerhochsten.  Reserlpts  vom  7.  Jun  allergnädlgst
  gerubt,  den  Kbdalgl.  Staats-Miaister,  Minister  des  Innern,  Grafen  von
Normann-Ebrenfels  In-  Hinsicht  auf  selne  seit  Jahren  geschwächte  Gesundhelt  aller
seiner  Stellen  und  Dienfleistungen,  unter  Belbehaltung  selnes  Ranges  und  Würden,
mit  lebenslägglicher  Hension  in  Gnaden,  zu.  entlassen.

Se.  Kdnigl.  Moajestät  haben  allergnädießt  geruht,
vermdg  allerhoͤchsten  Reseripts  vom  6.  Juni  den  am  Kdnigl.  Sächsischen  Hofe  akkredlilrten
  Königl.  Gesandten  von  Bothmer,  von  dleser  Gesandtschoftsstelle  zu  rappelliren,
und  solche  dem  Prsstdenten  des  Criminal-Tribunals,  Sltaatsrath  von.  Linden  zu  übertragen;
  sodann
den,  bisberlgen.  Landvogt  der,  Landvogtel  Schwarzwald  von  Maucler  zum  Staatsreth
  und  Direktor,  des.  Cilminal-Tribunals  zu  ernennen.

Auch  haben  Allerbochstdieselbe  den  blsberlgen  Färstl.  Anbalt=  Dessauischen  #Legaliônsrath
  von  Matthisen  zum  geheimen  Legatlonsrah,  Mitglied  der  Tieter-Ober-Intendanz,
  und  zu.  Allerbochstdero  Prloat-Ober-Blbliotbekar  allergnädlgst  ernannt.

WVermbg  allerhöchsten  Reseripts-  vom  9.  Junl  haben  Se.  Königl.  Moaje.  allergnärigst
geruht,  den  Ober-Acciser.  Hauber  in  Lerch,  wegen  seines  bohen  Alters,  zu  pensloniren,
und  an  dessen  Stielle.  6

den  vormallgen  Soll  Controleur:  Bunz,  von.  Geißlingen,  zum  Ober-Aerlser  in  Lorch
zu.  ernennen.

Se.  Konigl.  Maj.  baben  allergnaͤbigst  geruht,  —

vermdg  allerhüchsten  Reserlpts  vom  5.  Junl  dle,  erledigte  Pfrarrei  Erpfingen,  Dibcese
Pfullingen,  dem  Pfarrer-M.  Scholl  in  Munvingen,  und
6u  dle  erledlgte  Pfarrel.  Möhringen,  Dlhcese  Ulm,  dem.  Vlkar  Klmmel  zu.  Hohnardz.
  .  .
ver-IM-«lleihdchstenersc·-lptg-um«-.Justviaerlasse-evangelische-PfasneiGrnpi
per-buch,leeeseBletlgbelm-,sd"em.PfatrekiM.Heller-In-strlnges,yaddlehiedukch
in  Erledigung  gekommene  Pfarrel  Nufringen,  Didcese.  Herrenberg,  dem  Diakonus  M.
Dizinger  in  Sult;

vermdg  eallerbbehsten  Reseriyts  vom  8.  Junl  die  erledigten  karbblische  Pfarrel  Hochstberg,
  Oberamts  Reckarsulm,  dem  Caplan  Jakob  Moosburggert  in  Unlingen  zu  übertragen
  und  an  dessen;  Stelle

dem  Erconvemnal-  Bove,  von  Kalsershelm;  zum  Caplan  in  Unlingen,  Oberamts  Ried-Igen,
  zu  exnennen;
verxrwog,  allerbohsten  Rescripts  vom.  g.  Junl  das  vaconte  Decanat  Creglingen,  dem
Decon  N.  Finkb  in  Wllidbad,  und  das  dodurch  erledigte  Decanaßz  Wildbad,  dem  Dlaconu#.
  M.  Kapf  in.  Brackenheim,  so  ule.
        <pb n="137" />
        E  —  135

dle  erledigte  Pfarrel  Heumeden,  Dlcese  Stuttgart,  dem  Ober-Präceptor  Zenneck  In
Urech  zu  äbertragen;

den  katholischen  Caplan  Vitus  Ebert  in  Frlderichthefen  auf  die  Coplanel  Ebenweller,
  Oberamts  und  Landkapltels  Saulgau  zu  verfetzen,  und  ragegen

den  Vlcar  Philipp  Sauter  in  Pfeplheim,  zum  Caplan  In  Friderichshafen  zu  ernennen.


Se.  Kunigl.  Mozj.  haben  allergnädigst  geruht,

vermög  allerhbchsten  Reseripts  vom  6.  Jaunl  den  Unterfbester  Carl  Dürr  in  der
dohtet  Huth,  Oberforsts  Tuͤbingen,  zum  reislgen  Foͤrfter  in  Moͤnsbheim,  Oberforsts
eonberg,

den  Unterfbrster  Pfizenmaler  zu  Hobenstaufen,  Oberforsts  Engelberg,  zum  relslgen
Edrster  ln  Llebensteln,  Oberforsts  Reichenberg,

den  Unterfbrster  Kvorr  in  der  Sterneker  Huth,  Oberforsts  Freudenstadt,  zum  relslgen
Foͤrster  in  Ellenberg,  Oberforsts  Ellwangen,

den  Unterforster  Rob  in  der  Mossinger  Huth,  Oberforsts  Tuͤbingen,  zum  relsigen
Foͤrster  in  Ochsenhausen,  Oberforsts  Zwiefalten,  sodann  "

den  Lelbjaͤger  Häberle  zum  Unterfbrster  in  der  Mbssinger  Huth,  Oberforsts  Tüblsgen,
  und  .

denSelbjägetKlcklbekjumvntetfdrstexig-W«ldbauseu,ObkrforstsEygelberq,-zu
ernennen.

Se.  Konigl.  Maj.  baben  vermdg  allerboͤchster  Resolution  vom  10.  Juni  dem  Capellmelster

  Danzi  die  allerunterthänigst  nachgesuchte  Entlassung  aus  Koͤnigl.  Dlensten  zu
ertheilen  allergnaͤdigst  geruht.

"6•1

Der  Advokat  Dr.  Carl  Heineich  Krehl  in  Ulm,  i#st  1um  Kholgl.  Motar  aufgenemmen,
  und,  nach  geschehener  Verpflichtung,  heute  bei  dem  Königl.  Ober=  Trlibunal  immatrlculirt
  worden.  Täbingen,  den  9.  Juni  1317.  "
        <pb n="138" />
        Nrto.  26.  #1  S.  1  2.
Könisglich-Württembergisches

Staats  =  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  20.  Juni.

 

Königl.  Verorbnung,  die  sogenannten  Windbüchsen  betr.

Da.  Se.  Kalgl.  Majest.  mittelst.  allerhöchster  Refolution  vom  2y.  dies  allergnädigst
In  befeblen  geruht  baben,  dag  im  ganzen  Kbnigrelche  kelne  sogenannte  Windbüchsen  für.
dle  Felgezelt  mehr  verfertigt,  und  zum  Kauf  ausgeboten,  und  die  die  allerhöchste  Verordmung
  üÜbertretende  Büchsenmacher  mit  einer  Strafe  von  Elnhundert  Reichsthaler  belegt“
die  berelts  im  Kbnigreich  vorhandenen  Windbüchsen  aber  von  den  Beslzern  derselben  an
dle-  Königl.  Oberforstmeister  abgegeben  werden  sollen,  welche  selbige  welters  an  das  Kbuigk.
Oberst.  Jägermeisteramt,  böablefera  baben,  damlt  der  gefährliche  Gebrauch  verselben  durchous
  verhindert  wird;  so  wird  dieses  hlemit  bffentlich  bekannt  gemacht,  die  inländischen
Bächsenmocher  für  Strafe  gewarnt,  die  Besleer  dergleichen  verbotenen  Gewehre  zur  genauesten
  Erfällung  der  allerhbchsten  Anosdnung  aufgefordert,  sämtliche  Khnigl.  Landvogteien,
Oberämter  und  Polizeistellen  aber  für  den  ungesäumten  Vollzug  verantwortlich  erklärt.
Stuttgart,  am  18.  Juni  1812.  ;  «  -

Apf«gllexhbchstAnmut-thatenBei-»Geme-KbnlgkxMai-Mk
Kbuiqi.Ministeklend.eg.-Jnttrtt«undsderQollzeh  -

Königl-Normal-Vetorvnnng,dcnAufenthaltkassirketBrutwaben-.

Se.Kbnlgl.Majest.babendurcholletbbchsteResolutlonvomu.dlesacsNotmal-Verordnungfestzusetzengekubhdaßcllekasslkte
  Beamte,  sowohl  vom  Insilz=  als
Cameralfach  die  Restdenzstävte  Stuttgart  und  buduolgsburg  plcht  bewohnen,  und  solche
euch  nicht  ohne  Erlaubniß,  welche  nur  immedlate  von  Allerhlchstdenenselben  erthellt  werden
  konn,  besachen  dürfen;  welches  biedurch  öffentlich  und  zur  schuldigen  Nachachtung  der
bethelligten  Indiolduen  bekannt  gemacht  wird.  Stuttgart,  am  16.  Juni  :8.2.

Auf  Seiner  Kdalgl.  Majestät  allerhi#hsten  unmittelboren  Befehl.
Kbaigl.  Poligel  Mi#sterlum
        <pb n="139" />
        133

Koͤnigl  Verordunng,  das  Stiftangs-Rechnungs-Wesen  betr.  vont  14.  Juni  1812.

Se.  Konigl.  Majest.  haben  vermdg  allerbochsten  Rescribts  von  13.  Juni  in  Hinslcht
der  Organisetion  der  Stistungs-Rechnungs-Kammer  bel  der  Sekkion  der  Krondomänea,  öter
Abebellung.  in  Stuttgart,  so  wle  in  Abslicht  auf  die  Errichtung  elgener  Reoistons-Behdrden
für  die  Stiftungs-Rechnungen  auf  dem  Lande,  Folgendes  allergnddigst  zu  verordnen  geruht:

A.)  Für  die  Seiftungs-Rechnungs-Kammer  werden  sechs  Rechnungs-Räthe  bestimmt,
und  flud  außer  den  bereirs  angestellten  Rechnungs-Räthen  Rothe  und  Ständlin  biezu
noch  weller  allergnädigst  ernannt:

der  bleherlge  Buchhalter  Ludulg,  die  bisherlgen  Commum-Nechnungs-Neolsöre#m
Ziegler  von  Balingen,  Bajzing  von.  Waiblingen,  und  Dernfeld  von  Galldorf.

Als  Kanzellist  ist  bei  der  Rechnungs-Kammer  angestellt:  der  bisperlge  Coplst  Kurz-.)

  Fär  die  Reoision  der  Stiftungs-Rechnungen  auf  dem  Lande  stnd  18  Reolsorats-Bezirke
  nach  Cameralämtern  gebildet,  fär  deren  jeden.  Ein  Stiftsungs-Rechnungs-Reolsor
aufgestellt  ist,  welcher  selnen  Wohnsltz  im  demjenlgen  Ort.  zu  nehmen  hat,,  von  welchem.

der  Bezirk  genante  ist:
Erster  Bezirk  Rotwell:
enthält  dle  Cameralimter  Ballugen,  Ebingen.  Oberndorf,  Rotenmünster,  Rörwell  u.  Tutilingen.
Reoiser:  der  bisherige  Commun-Rechnungs-Reoifor  Geyer,  von  Tuttlingen
Zweiter  Bezirk  Tübingenr
mit  den  Cameralämtern  Bebenhausen,  Rotenburg  und  Täbingen.
Reolsor:  der  bisherlge  Commun-Rechnungs-Reoifor  Relnhard,  von.  Herrenberg.
Deter  Bezirk  Horb:-bestehr
  aus  den  Cameralämtern.  Dornhan,  Herrenberg,  Horb  und  Rosenfeld.
Reolsor:  der  bisherlge  Commun-Rechnungs-Reolsor  Rerer,  vom  Sulgz-Vierter
  Bezirk  Nagolddod
begreift  in  sich  dle  Cameralämter  Altenstalg„,  Dornstetten  „  Herrenalb,  Hilrschau-,  Reut
bln,  Sindelslagen,  und  Well  im  Schdnbuch.“
Reolsor:  der  bioperlge  Commun-Rechnungs-Reolsor  Welß  vom  Nagold.
Fünfter  Bezirk  Eßlingen:
mli  den  Cameralämtern  Caunstadt,  Eßlingem  und  Walblingen.
Reolsor:  der  blsherlge  Commun-Rechnungs-Reolsor  Frisch,  vom  Wangen-Sechster
  Bezirk  Leonbergr
mit  den  Cameral#######be„  Merklingen  und  Rellingen.
Reollor;  der  bleberige  Commun-Rechnungs-Reolsor  Textor,,  vem  Neuenbürg.
Siebenter  Bezirk  Ludolgsburg?
mit  den  Ca  nerolämterm  Bletigheim,  Bottwar,„  Hkpfigheim  „  Knittilingen  „  kudwlgsburg),
Marbach,  Minkurhuingem,  Vaihingen  und  Wlernshelm.
Reolfor:  der  bleherlge:  Commun-Rechnungs-Reolsor  Bernbard,  vom  alhingen.
Achter  Bezlie  Backnang::
mlt  den  Cameralämtern'  Backnang,  Gundelsheim,  Kochendorf  und  Murrbard.
Reolsor:  der  bieberige  Commun-Rechnungs-Reolsor  Heuß,  von:  Backnang.
Neunter  Belirk  Heilbronn::
min  den  Cameralsmterm  Brackenbelm',  Gäglingen,  Heilbronn  und  Weinsberg.
18
        <pb n="140" />
        138

Revisor:  der  bisberlge  Commun-Rechnungs  ·  Revlsor  Goͤz,  von  Heilbronn.
Zehnter  Bezirk  Oeheingen:
mit  den  Cameralämtern  Hall,  Künzelsau,  Mergentheim,  Oehringen,  Rocß  am  See,
Schbutbal,  Vellberg  und  Welkersbelm.
Reviser:  der  bieheirige  Commun-Rechnungs-Reolsor  Greiner,  von  Oehringen.
Eilfter  Bezirk  Aalen:  «
mitdmcameralömtemAalemEllwangeIHGalldokf,Holdenhelm,Hecbrechtkngem
Kapfenburg  und  Crailshelm.
Revlsor:  der  bitherige  Commun  Rechnungs-Revisor  Kurz,  von  Aalen.
EEEIIIIE
mit  den  Cameralämtern  Beutelspach,  Gmünd,  Lorch  und  Schorndorf.
Revlsor:  der  bisherige  Commun-Rechnungs-Reolsor  Grundler,  von  Schorndorf.
Dreizehnter  Bezirk  Gelßlingen:
mie  den  Cameralämtern  Gbppiogen,  Geißlingen  und  Wiesenstalg.
Reoisor:  der  bisherige  Commun  Rechnungs-Reolsor  Flatt,  von  Gelßlingen.
Vierzehnter  Bezirk  Kirchbelm:
mit  den  Cameralämtern  Kirchheim,  Münstngen,  Neuffen,  Hfullingen,  Urach  und
Zwlefalten.  .
RcvlsonderbisherlgeCommumRechnnnghNwisorKlumpp,voanedlingeu.
Faͤnfzehnter  Bezirk  Ulm:
milt  den  Cameralämtern  Blaubeuren,  Langenau,  Ulm  und  Wiblingen.
Reolsor:  der  bisherige  Commun-Rechnungs-Reolsor  Klaiber,  von  Langenau.
Sechszehnter  Bezirk  Blberach:
mli  den  Cameralämtern  Biberach,  Ebingen  und  Helligkreuzthal.
Reolsor:;  der  bisherige  Commun-Rechnungs-Reoisor  Rock,  von  Blberach.
Slebzehnter  Bezirk  Altdorf:
mit  den  Cameralmtern  Waldsee  und  Weingarten.
Revolsor:  der  bieherige  Commun-Rechnungs-Reoisor  Siegel,  von  Waldses.
Achtzebnter  Begirk  Tettnang:
mie  den  Cameralämtern  Frlderlchshafon,  Leutkirch,  Tettnang  und  Wangen.
Reolsor:  der  blsherige  Commun,  Rechnungs-Reoisor  Hoser,  von  Tettnang.

Dekret  Kdnigl.  Finanz-Depart.  Sektion  der  Steuern,  Die  Kapital-Steuer

für  168  /3.  betreffend.

Da  Se.  Köhnigl.  Mojest.  oallergnädigst  verordnet  haben,  daß  zu  Deckung  der
Staats-Bedürfalsse  für  das  Jahr  1872,  ouch  eine  Kapital-Steuer  von  dreißlg  Kreuzern
von  Elnbundert  Gulden  erhoben  werden  soll:  so  wird  solches  zur  Nachachtung  mit  dem
Anfügen  allgemein  bekannt  gemacht,  daß  dlese  Steuer,  unter  den,  durch  dle  früheren
Vererdnungen,  besonders  das  Reseript  vom  18.  Aug.  1808.  gegebenen  Bestimmungen  und
Modifkationen  noch  dem  Bestestande  vom  :4.  Aug.  1812.  aufzunehmen,  und  von  dlesem
Tage  an  einzuzlehen  seye.  Stuttg,  den  17.  Juni  1612.

Auf  besendern  allerbbchsten  Befehl.
        <pb n="141" />
        131

Die  Abstellung  der  in  mehreren  Gegenden  hergebrachten  gefährlichan  Wiegen  betr.

Aus  Gelegenhelt  eines  Ungläcksfalls,  da  ein  Kind  aus  einer  Wlege  herausflel,  und
dkurch  das  Wlegenband  erdrosselt  wurde,  hat  man  in  Erfahrung  gebracht,  daß  auf  dem
Schwarzwald  und  in  mehreren  andern  Gegenden  des  Kbnigreichs  eine  Art  von  Wiegen
gebräuchlich  ist,  deren  Struktur  nicht  nur  an  slch  gefährlich  ist,  weil  die  Seltenwünde  nur
6  Zoll  poch  fsind,  mithin  die  Berstücke,  worauf  das  Kind  lleg:,  über  diese  Seltenwände.
bervorragen,  und  das  frel  liegende  Kind  auf  solche  Art  sich  sehr  lelicht  aus  dem  Wlegenbond
  loswinden,  und  aus  der  Wiege  herausstärzen  kann,  sondern  bei  welchen  auch  die
Gefahr  dadurch  noch  vergrößert  wird,  daß  dieselben  um  ihrer  Rledrigkeit  willen  auf  hobe-Wiegenbänke
  oder  Ständer  gestellt  werden,  wo  sie  durch  dle  Bewegungen  des  Kinds  lelcht.
in  Schwung  kommen  und  herabfallen  können.  Er  ist  daher  "

1)  den  Schrelnermelstern  die  Verfertigung  solcher  zu  kleinen,  zu  nledrigen  und  auf
eliner  Bank  oder  einem  Wlegenständer  stehender  Wlegen  für  die  Zukunft  bel  Strafe
eines  kleinen  Frevels  zu  verbleten.  Im  Gegentbeil  find  dleselben

)  anzuweisen,  die  Wlegen  nach  Art  der  größern  Bettstellen  einzurschten,  und  besonders.
darauf  Räckslcht  zu  nehmen,  daß  die  Seltenwände  samt  den  Seitenlehnen  dle  erforderliche
  Hoͤhe  haben,  damlit  das  in  der  Wiege  lliegende  Kind  hlinlänglich  darlnn  verwahrt
  ist,  und  die  Wiegenläufer  kelns  zu  bohe  und  zirkelfbrmige  Rundung  erhalten,
bei  welcher  die  Wlege  umzustürten  Gefahr  llefe.

3)  Bei  den  berelts  vorhandenen  Wiegen  von  der  in  Frage  befangenen  Struktur  find
wenigstens  die  Seltenbretter  u  erhhöhen,  bei  den  Wiegenläufern  die  allzustarke  Rundung
  abzuändern,  und  die  Ständer  nledeiger  6  machen.

Die  Kbnigliche  Landvogtel=  und  Oberämter,  insbesondere  aber  dle  Ortsvorsteher  haben
f###r  die  pünkillche  Vollzlehung  dieser  Verordnung  Sorge  zu  tragen;  vorzüglich  aber  ist.
den  Aerzten,  Hebammen  und  andern,  welche  dle  neugebohrnen  Kinder  zu  beforgen  haben,
zur  Pflicht  zu  machen,  daß  sle  zu  Abstellung  der  hleher  elnschlagenden  Defecte  thärig  mitwliken,
  und,  wenn  ihren  Erinnerungen  kein  Gep##e#  gegeben  wird,  bel  den  obrigkeltlichem
Stellen  davon  die  Anzelge  machen.  Stuttg.  den  15.  Jun.  1613.  ·

Section  der  innern  Administration.

Derret  Kön.  Depart.  der  Finanzen,  Section  der  Steuern,  den  Einzug  und  die
Verrechnung  der  Stempel-Swafen  betr.  d.  d.  9.  Jun.  1812.

Zu  näherer  Erläuterung  der  Stempel-Ordnung  In  Absicht  auf  den  Einzug  und  ble-Verrechrung
  der  Stempelstrafen,  und  um  dlie  bierunter  slch  ergebenen  Irrungen  für  die
Zukunft  zu  verhüten,  wird  biemlt  folgendes  verordnet:

1)  die  Cameralverwalter,  deren  Obliegenheit  es  ist,  die  herrschaftlichen  Strafen  zum
Einzug  zu  bringen,  baben  auch  für  den  richtigen  Elfzug  und  dlie  Lleferung  der  Stempel-Strafen
  beforgt  zu  seyn,  zu  dem  Ende  von  den  Landdogtel=  und  Staabs-Beaomten,
Stadt=  und  Dorfs=  Gerlchten,  Amtleuten,  Commun-Rechnungs-Reolsoren,  und  überbaupt
  von  solchen  amtlichen  Seellen,  welche  nicht  selbst  elne  herrschaftliche  Verrechnung
führen,  am  Ende  jeden  Quartals  Urkunden  oder  Verzeichnisse

a)  ob  und  welche  Stempel=  Strafen  von  ihnen  angesetzt,
b)  was  für  Stempel  =  Strafen  an  ste  von  der  Kanzlel  und  von  welcher  Stelle  bel  der-
        <pb n="142" />
        140

selben,  aukgeschrieben  worden,  slch  ausstellen,  und  mit  dem  eingezegenen  Geld  übergeben

  zu  lassen,  das  nicht  elngegangene  aber  belzutrelben.

2)  Dle  Strasen  haben  sle  sodann  nebst  denen,  welche  sie  selbst  angesetzt  haben,  oder
welche  an  sle  selbst  ausgeschrieben  worden  flud,  In  ihre  nächst  folgende  monatliche  Steiopel-Dapler=
  Abrechnung  mit  der  General-Stempel-Kasse  unter  Bellegung  der  Urkanden
und  Werzelchulsse  aufzunchmen,  und  mit  jener  einzullefern.

Die  Delations  =  Gebähren,  welche  von  den  auf  dem  Land  angesetzten  und  elngegaugenen
  Strafen  ausbesohlt  worden,  bringen  ste  unter  Aoschluß  der  Beschelnungen,  welche
jedoch  nicht  gestempelt  seyn  dürfen,  in  Abzug,  dlejenlgen  Posten  aber,  welche  aller  angewandten
  Mähe  ungeachtet  ulcht  haben  beigetrleben  werden  koönnen,  oder  auf  Refolutlon
wegen  gebetenen  Nachlasses  beruhen,  unter  Anfährung  der  Ursache  in  Ausstand,  wo  solche
auch  in  der  Folge  so  lange  nachgefhrt  werden,  bls  sle  wilrklich  elngegangen  und  gelleferr,
oder  nachgelassen  worden  fünd.  ·  —

3)EbensobabensuchdleEbrlgenMnlgk.Kessen-Beamteu,unsern-Kassen-Sallmn-.Hü’n«en-Bekgwecks-DbekzollsOberaeclsssObersAngeln-Beamtete-über

dlebcilbneuvorgefalleamSccmpehSmfeaqnamlltekmitderStempel-Kastenburechnen.


4)  Ueber  die  In  der  Kanzlel  angesetzten  und  vusgeschrlebenen  Stempel  =  Serafen
baben,  In  sowelt  solches  von  den  Künigl.  Cellegien,  Sectlonen  und  Dirertionen  geschehen,
die  Serretsriate,  und  in  soweit  es  von  den  Rechnungs  Kammern  gescheben,  diese  Stellen
besondere  Verzeichnisse  mit  der  Bemerkung,  auf  wessen  Anbringen  oder  Anzelge  die  Serafe
angesetzt  und  an  welche  Beamtung  solche  ausgeschrieben  worden,  zu  führen,  und  am  Ende
jeden  Quartals  der  General  „  Stemwel  =  Kasle  zur  Controle  mit  den  Abrechnungen  der
dandbeamten  und  zum  Behuf  der  UAusbezchlung  der  Delatlons-Gebähren  zu  äbergeben.

Hienach  nun  haben  sch  sämtlich  betreffende  Stellen  zu  achten,  und  malt  der  Ausstellung
  und  Eknsendung  der  Quartal-Verzelchnisse  auf  nächst  Jakobl  den  Anfang  zu  machen,
und  was  berelts  schon  an  Strafen  von  diesem  Qnartal  eingellefert  worden,  in  sfolchen  zu
bemerken,  auch  dle  etwa  noch  verhandenen  ältern  Straf-Ausstände,  jedoch  mit  distlakter
Anzeige,  in  dleselbe  anfjunehmen.  Sturtg,  den  9.  Jun.  1872.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Täübingen.

en  3.  Jun.  1313  wurden  zeschleden:

)  Michael  Nlll,  Bürger  und  Klefer  zu  Nehren,  Täbinger  Oberamts,  Kl.,  vo#n
Margaretha,  geb.  Nill  von  da,  Bekl.  ox  cap.  quasi  desert.  unter  Verurthellung  der  Beklagten
  in  dle  Kosten.

2)  Johann  Geeorg  Gettlieb  Vephl,  Schullehrar  zu  Hellbronn,  Kl.,  vom  Dorothe#s.
geb.  Vahrenbäbpler,  Bekl.  es  cep  quas  desert  unter  Vergleichung  der  Kosten.

Den  20.  Juni:  ⅜l

Joheno  Melchlor  Wenzel,  Bürger  und  Meiger  zu  Salzbach,  Baknanger  Oberamts,
Kl.,  don  Friedrika,  geb.  Klenk,  von  Grab,  desselben  Oberamis,  Bell.  ex  cap.  adulierim
Praesumn,  unter  Verurthellung  der  Beklagten  in  die  Kosten.
        <pb n="143" />
        141

Se.  Koͤnigl.  Maj.  haben  ollergnäogst  ger#ebt,  vermoͤg  #allerhöchster  Referlöte  vost
14.  Juni  an  die  Stelle  des  bisherigen  Ceremonienmelsters,  des  Kammerheren  und  Land.
votzts  am  Kocher  von  Jaosmund,  den  Kammerherrn  und  Ober-Oollzel-Direkvr  von  Welden
  zum  Ceremonienmelster,  an  dessen  Stelle  6

den  Kammerjunker,  Afsesser  des  Küniel.  Ober-Juftlz=  Cellegkums,  Grafen  von  Seckendorff
  zum  Aide  des  Cérémonies,  und
an  die  Stelle  des  begatlons=  Sekret#  Hofacker  den  bei  dem  Khnigk.  Kriegs-Devartement
  angestellten  Lleutenant  von  Rleger  jum  kegarlons-Sekrerär  zu  Carlsruhe  za
ernennen.  ·
Se.  Kbnigl.  Maj.  haben  allergnaͤblgst  geruht,
vermdg  allerbochsten  Dekrets  vom  12.  Jun.  den  Rittmelster  von  Blaͤcher  vom  Cavalleri#=
  Regiment  Nro.  2.  belb,  Chevaurlegers,  zam  Majot  und  Escadro#n=  CHef  bel  diesem
  Reglment  zu  befbrdern,  ..  »
denStabi-«thtmeisteko.HeldetzschotzxdkovmEcoallekte-ReqlmentNr.5.Dk-i
konn-  KwnpklahalssolchenzumCsvaAerlpRegimemNr.s.2elb-Chioauxlegetszahm
etzen,  und  .  .  .
den  Dremier-leutenant  v.  Abele  vom  Cavallerle-Depot  zum  Staabs-Rl#melster  belm
Cavallerle-Regiment  Nro.  5.  Dragoner  Kronprinz,  zu  ernennen.
Se.  Klalgl.  Maj.  paben  allergnädigst  geruhe,  I
vermög  allerböchsten  Reseripts  vom  rr.  Jom,.  bei  dem  füe  die  Kandvegteien  an  der.
Donau  und  am  Bodensee  zu  Ulm  errichteten  Z#ag##.  Arbeitshaus  2)  zum  Oberaufseher
und  Casster  den  vormallgen  Kanyzlel-Adjuncten  Kauffmann,  von  Ulm,
2)  zum  Hausmeister  den  gewesenen  Factor  Jakob  Jehle,  von  Ulm,  und
5)  als  Hausarzt  den  Pbystkars  -Adjuncten  Dr.  Stelnbuch  in  Ulm  angustellen;
vermbg  allerhbcbsten  Rescripts  vom  12.  Jun.  den  Amtepfleger  Daur  in  Calw  von
der  Oberinspection  des  dortigen  Zmängs-Arbeilshauses  zu  dispensflren,  und  dleses  Geschäft
dem  Landoogtel-Actuar  Aich  in  Cakw  zu  übertragen;
veem#g  allerhöchsten  Reseripts  vonr  r3:-Jun;  dem  quleseirenden  Oberammmonn  Wobllalb
  dle  bisher  nur  proolsorisch  üäbertragene  Stelle  eine  Justizraths  bel  dem  Prov.  Justlze
Tolleglo  in  Ludwigsburg  nunmehr  definltio  zu  conferlren;
vermög  allerdchsten  Reseripts  vom  15.  Jun.  den  blsherigen  Ober-Reoisionsrath
Steinbell  zum  General-Staats-Schulden-Zahlungs-Cassler,  und
den  Ernst  Benjamin  Grlestager,  von  Stuttgart,  zum  Ober-Salz-Faktor  in
Srtuttgart  zu  ernennen;
verm#ög-  allerhbchsten  Reserspts  vom  17.  Jun.  die  vacante  Oberamtel  Biberach  dem
kandvogtel-Aktuar  Volz  in  Ludwigsburg  zu  übertragen,
zum  Oberamtmann  in  Leurkirch  den  bleherigen  Oberamts-Werweser  Hettler  daselbst,
und
zum  Oberamtmann  in  Neckarsulm  den  seltherigen  Oberamts--Verweser  Schliz  allta
zu  ernennen.
Se.  Kbnigl.  Moajest.  baben  allergnädigst  geruht,
veimkg  allerhöchsten  Rescripts  vom  18.  Jun.  dle  erledlate  Ober-Cousistorlalratbs=
        <pb n="144" />
        112

und  Silftspredlgers=  Stelle  dem  Hrefessor  der  Theologle  auf  der  Köniak.  Uolbersttst  Tübingen,
  D.  Flatt  dem  fünsern  zu  erthellen,  und

den  Ober,  Conststorlal--  Assessor,  Hoftaplan  Antel,  zum  Hofprediger  und  Ober-Confsstorialrath
  zu  ernennen

vermbg  allerhbchsten  Reseripts  vom  r1.  Jun.  dem  Dfarrer  Ml.  Beer  in  Gruͤnthal,
Dlbcese  Freudenstadt,  die  erledigte  Pfarrei  Ober-Rlexlugen,  Dibcese  Balblngen,

dem  Erconventnak  Martin  Krsttenmecher,  von  Waldsee,  die  erledigte  kaibolische
Caplanei  zu  St.  Gregor  in  Altdorf,

vermbg  allerhochsten  Reserlpts  vom  10.  Jun.  die  erledigte  katholische  Caplanei  in  Oedheim,
  Hberamis  Neckarsulm,  dem  Erconventual  von  Kaisersheim,  Lambert  Bergkammer


d#%  cbolische  Caplanel  in  Markelsheim,  Oberamts  Mergeniheim,  dem  Caplan  Metlan
  Englert  in  Wasseralfingen  zu  aͤbertrogen.

 

Se.  Künigl.  Mej.  baben  allergnädigst  geruw,  dem  im  Oberamt  Baknang  statsonlrten
  Landfüfslller  Apt,  welcher  sich  sowohl  bel  der  Wiederbelfahung  elnes  vor  mehreren.
Wochen  entwichenen  Sträflings,  als  besonders  bei  der  Aufhebung  elner  gefährlichen  aus
20  Personen  bestandenen  Diebgband  sehr  ausgezelchnet  hat,  die  silberne  Cloll-Verdlenst-Medallle
  mit  elnem  weitern  Gnodergeschend  ven  1#  fl.  zu  verlelhen.  Stuttg.  den  12.  Jun.
1317.  Kdalgl.  Polizel-Minsterlum.
        <pb n="145" />
        Nro.  29.  1812.  *
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  27.  Juni.

 

Die  Rubricirung  der  Eingaben  betreffeud.

Es  wlrd  hlemlt  die  unterm  11.  Januar  und  11.  Aprll  1806  erneuerte  Verordnung
wlederholt,  doß  alle  Eingaben,  die  bei  Sr.  Kdulgl.  Majest.  unmlttelbar,  oder  bei
den  Kömigl.  Ministerien,  Collegien  und  Departements  eingereicht  werden,  mit  verständlichen
  und  zweckmäßig  verfaßten  Rubriquen  versehen  seyn  sollen,  und  paben  die  Königl.
Dlener  insdesondere  dlese  Vorschrift  nicht  nur  für  sich  selbst  genau  zu  befolgen,  sondern
auch  solche  lhren  Amtsuntergebenen  zur  Mechachtung  bekannt  zu  machen.  Dekretum,
Stung.  lim  Künigl.  Staats-Ministerium,  den  18.  Juni  1817.

Die  Amto-Verhältnisse  des  Cameral-Verwalters  in  Freudenkhal  betreffend.

Se.  Khnigl.  Majest.  haben  durch  allerhöchste  Resolution  vom  19.  Juni  dem
Cameral-Verwalter  in  Freudenthal  den  Stab  über  diesen  Ort  und  die  Hbfe  von  Rechentsbofen
  dergestalten  zu  übertragen  geruht,  daß  derselbe,  ganz  unabhänglg  vom  Oberamt,
blos  unter  den  allerhöchst  unmittelbaren  Befehlen,  oder  unter  der  Leltung  derjenigen,
welche  Se.  Königl.  Mej.  dazu  beauftragen  werden,  alle  die  einem  Oberbeamten  zukommenden
  Geschäfte  in  Pollzei=  Administratlons=  und  Gerschtssachen  vornehmen  und  verrichten
  sell,  mit  alleinlger  Ausnahme  der  böheren  Jurisdikiion,  dle  bei  dem  Oberomt,  nach
wie  vor,  bleiben  wird.  Welches  zur  allgemelnen  Nachachtung  auf  allerh#chsten  Befehl
blerdurch  bekannt  gemacht  wird.  Stuttgart,  den  21.  Juni  1812.

«  Khaigl.  Minlsterium  des  Innern.

Die  Verrichtungen  der  Königl.  Gensd'armerie  betr.

Durch  die  Gened'armerle  find  in  den  Monaten  März,  April  und  Mai  d.  J.  I#
den  sämtlichen  Landvogtelen  des  Khalgveichs  :  Räuber,  41  Diebe,  z  Wllderer,  36  son-
        <pb n="146" />
        L

stige  Verbrecher,  à888  Vaganten.,  148.  Bektler,  40  Conferlptlonspflichtige,  9#  deutsch
und  60  frans  slsche  Deserteurs,  im  Ganzen  635  Dersonen  elogebracht  worden.
Stutgart  den  31.  Junli.  1817.  Künigl.  Minlllerkum  des  Invern.

Erkenntnisse  des  Kdnigl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.
Den  17.  Junk  1313  wurden  geschleden:

))  Catharlna  Agnes  Kugel,  von  Wlldberg,  Nagolrer  Oberamts,  geb.  Wekmer.
von  da,  Kl.,  von  Weit  Jakob  Kugek,  Bürger  und  Strumpfstricker  zu  Wildberg,  Bekk.,
ex  cop.  quesi  desert.  unter  Verurthellung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

r  Mgelens  Fallenschmid,  von  Kohlstetten,  Münsiuger  Oberamts,  geb.  Feucht,
von  Upfingen,  Uracher  Obergmis,  Kl.,  Produceln,  von  Johann  Fallenschmid,  Bärger
  und  Bauer  zu  Kohlstetten,  Bekl.,  Producenten  ex  cap.  adulterli,  unter  Werurtheilung
  des  Beklagten  in  die  Kosten.

5).  Frledrlka  Derothea  Diem,  von  Geoßgartach,  Hellbronner  Oberomts,  geb.  Haag,
von  Forchtenberg,  Oberamts  Oehrlugen,  Kl.  „  von  Johann  Jakob  Diem,  Büäürger  und.
M  *  s  Bekl.,  ax  cep.  quesi  malit.  unter  Verurthellung  des  Beklagbten.
  in  die  Kosten.

4)  Georg.  Frledrich  Spoun,  Bürger  und  Schuhmacher  zu  Marbach,  Kl.,  vom
Barbara,  geb.  Hofmann,  von  Rlellsgsbausen,  Marbacher  Oberamts,  Bekl.  es  cap.
quasi  desert,  unter  Wexurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

 

—  —

Se.  Kbnligl.  Maj.  baben  unterm  22.  Jun.  allergnaͤdigst  gerubt,
den  bieberigen  Commandanten  zu.  Oberndorf,  Obrlsten  v.  Hovel,  als  solchen  nach
Mottwell  zu  versetzen,  dagegen
den  Kriegsralh,  Obristen  v.  Welff,  zum  Commandanten  In.  Oberndorf  ju  ernennen,
  und.
ven  bieber  bel  der  Gewehr-Fabrik  in  Oberndorf  angestellt  gewesenen.  Hauptmann
v.  Herzer  zum  Oberzeugamt  in  Ludwigeburg  ju  versetzen.
Se.  Königl.  Majestät  haben  allergnädigst  gerubt,
vermeg  allerhbchsten  Reseripts  vom  20.  Jun.  die  belden  erledigten  Ober=  Reolskons=Ratha-Stellen
  bei  der  Flnanz-Rechnungs.-Kammer,  dem.  bisberlien  Rechnungs-Ratb.
Stein  vom  der  Sektlon  der  Commun-Admioistration,  und  dem  blsherigen  Rechnungskath
  Welsmann  von  der  Finanz-Rechnungs  Kammer  zu  übertragen,  und  denselben  die.
Benennung  „Ober-Rechnungs  Räthe“  beizulegen;
vermdg  allerhichsten  Relerlpts  vom  :  .  Jun.  dle  vacante  Cemeral=  Verwaltung,
Lall  dem  bleberigen  Stadt.-Cameralverwalter  keypold,  von  Ellwangen,  und
die  bledurch  erledigte  Stadt=  Camersloskwaltung  Ellwangen  dem  blsherigen  Forst-Casster
  Groß,  von  Kirchhelm
        <pb n="147" />
        14

dermbg  allerbochsten  Rescripts  vom  22.  Jun.  dle  erledigte  gandvogtel-  Actyars,  Stelle
s  Ludwlgsburg  dem  Oberamts-Acinar  Kurz  in  Blaubeuren,  und

die  Stadt=  und  Amteschrelberei  Reunlingen  dem  Ammann  und  Amtsschrelber
Pfellstlcker  in  Reth  zu  übertragen;

durch  ein  allerhbchstes  Decret  von  ebend.  dem  bel  der  Khnigl.  Gewehr=  Fabrrik  in
Se  angestellten  Büchsenmacher  Ulrich  den  Charakter  als  Hofbüchsenmacher  zu
erthellen,  und  .

vermdg  allerboͤchsten  Rescripts  vom  23.  Jun.  den  bisherigen  Hof-Chlrurgus  Schongar
  zum  Leib-Chlrurgus  zu  ernennen.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,

vermbe  allerbbchster  Resolution  vom  33.  Jun.  dle  erledigte  Pfarrei  Murf,  Dibtese
Marbach,  dem  Pfarrer  M.  Wischer  in  Frauenzimmern,  und  «

die  erledigte  Pfarrei  Mundingen,  Didcese  Blaubeuren,  dem  Vitar  M.  Hofacker
in  Konigsbronn;  ferner

vermbg  allerbbchsten  Reseripts  vom  35.  Jun.  die  erledigte  Pfarrei  Ebhausen,  Dlbcese
Wildberg,  dem  Vicar  M.  Weikersreuter  in  Thalhelm  zu  übertragen,  auch

vermbg  allerbbchsten  Reseripts  von  ebend.  dem  reformirten  Pfarrer  Wagner  in
Merrheusen,  Oberamts  Brackenheim,  dle  allerunterthänigst  nachgesuchte  Dlenst=  Entlassung
zu  ertbeilen.  ,  s.

Se.Kbnigl.Maj.kabe-IvekmbgallekbbchstcnVettersvom-S.Jnn«.allekgnsblgstsetubt,«demGeneral-Postamts-Ofsiclalen,GeorgFtiedklchLbchnekbIePdstqu

gen-Ecpedltoks-andCassius-StellelnHellbtvnnzuübertrug-wunddenJmanuec
Osststatäveh  vouBleclghelmalsOfsicMeabeimAdaquGeneral-PpstamtStuttsat-t
anzustellen.

Se.  Khnigl.  Mazj.  haben  allergnödigst  gerubt,  »

oekmbgalletbdchsteuRescklptsvom-»ZumdleoalanteUntekfbkstekssstellesu
Rosek,  Oberforsts  Tübingen,  dem  gewesenen  Quartlermeister  Spannagel  vom  Jäger-Regiment
  zu  Pferd,  Khnig,

die  Unterfbrsters-Stelle  zu  Sternek,  Oberforsts  Freudenstadt,  dem  vormaligen  Balerischen
  Forstgehülfen  Christoprh  Rumpus,  von  Geißlingen,  und

dle  Unterfbrsters  =  Stelle  zu  Widdern,  Oberforsts  Reuenstadt,  dem  vormallgen  Balerischen
  Forstgehülsen  Conrad  Münchmaier,  von  Geißlingen  zu  übertragen.

 

Der  Khdolgl.  Advoket  Jakob  Dorner  in  Blberach  ist  zum  Königk.  Notar  aufgenommen,
  und  nach  geschehener  Verpflichtung  heute  bel  dem  Kbalgl.  Ober-Trlbunal  Immatirlculirt
  worden.  Täbingen,  den  16.  Jun.  1311.

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermög  eines  allerhöchsten  Decreks  vom  11.  Jun.  d.  J.
dem  Jakob  Stirlcker,  von  Laufen,  wegen  der  von  ihm  bewirkten  Rettung  des  Seribemen
Schmid  aus  einer  Wassersno#h  die  flberne  Tioll-Verdlenst-Medallle  allergn#####t  zu
verlelhen  geruht.

19
        <pb n="148" />
        140

Se.  Kbnlal.  Maj.  baben  vermög  allerböchsten  Deerets  vom  13.  Jun.  dem  Schultbeltßen
  Jeseph  Bauer  zu  Gröningen  im  Oberamt  Rledlingen  und  dem  Bärger  Melchlor
Sepyfried  dafselbst  zu  Belohnung  ihres  Benehmens  bel  der  Verhaftung  des  gefäöbrlichen
Jauners  und  Strabenräubers  Johannes  Haupt  jedem  dle  fllberne  Verdienst-Medeille
allergnädlgst  zu  erthellen  geruht.

Ludolgsburg.  Es  alrd  andurch  bekannt,  daß  die  Haupt=  Rlederlage  des  decorlrten
  Porcellains  von  der  Kbalgl.  Porcellain  Fabrlk  in  Ludwigsburg  nebst  einem  Theil  des
weißen  Porcellalns  und  Fayence,  Iin  Stuttgart  in  dem  vormallgen  Fürstenbau  per  terre
etablirt  ist,  und  in  dem  Magezin  in  Ludwiasburg  keln  Verkauf  mehr  statt  fladet.  Das
Magazin  in  Stuttgart  walrd  gebffnet,  Sommers  Vormittags  von  3  bis  1½1  Uhr,  Nachmittags
  von  3  bis  6  Uhr.  Winters  Vormittags  von  9  bls  13  Uhr,  Nachmlags  von
2  bis  4  Uhr.  Die  Llebhaber,  welche  Waaren  kaufen,  oder  dleselben  seben  wollen,  belieben
sich  also  hlenach  zu  richten.  Hlebel  wird  angefägt,  daß  auch  in  dem  Magazin  in  Stuttgart
  die  Bestellungen  von  Porcellaln-;  und  Fayence-Waaren,  dle  nach  besondern  Desselns
verlangt  werden,  angenommen  werden;  jedoch  sind  über  die  Bestellungen  schriftliche  Noken,
  worin  Quantität,  Form  und  Dekoration  deurlich  entbalten  seyn  muß,  an  den  Magszins-Verwalter
  in  Stutegart  zu  übergeben.  Mit  dem  Verpacken  und  Versenden  der  erkauften
  Waaren  kann  sich  nicht  abgegeben  werden;  daher  ist  ries  entweder  vom  Käufer
selbst,  oder  durch  elnen  Beauftragten  zu  besorgen.  Den  24.  Juni  2812.

Ven  Selten  Kön.  Porcellaln-Fabrik,  Cassler  Gegel.
        <pb n="149" />
        Nro.  28.  1812.  141
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

—  ———  —

Sanstag,  4.  Juli.

 

Die  Prüfung  der  Apotheker,  lhrer  Gehülfen  und  Lehrlinge  betr.

Die  eingekommenen  Berichte  über  die  Villtatlonen  des  Medlelnal-Wesens  im  Könlgvesche
  haben  die  Ueberzeugung  gegeben,  daß  verschiedene  Apotheker  nicht  die  Eigenschoften
boben,  welche  erforderlich  sind,  um  Lehrlinge  ihrer  Kunst  mit  gutem  Erfolge  zu  unterrlch
ten,  und  daß  den  Gehülfen  und  Lehrlingen  der  Apotheker  öfers  die  ubehigen  Kenutnisse  fuͤr
dleses  Fach  fehlen.  6  .

Diesem  Uebelstand  und  seinen  nachthelllgen  Folgen  zu  begegnen,  olrd  folgendes  verordnet:
  i5.
1)  Keinem  Apotheker  und  kelnem  Provisor,  wenn  er  ulcht  selbst  gründliche  und
gute  Kenntulsse  in  der  Apotheker=  Kunst  bester,  soll  in  Zukunft  gestattet  werden,  elnen
Jaclplenten  in  die  Lehre  zu  nehmen.  Es  muß  daher  In  den  känfeigen  Zeugnissen  über  die
Präfungen  der  Apotbeker  ausdräcklich  bemerkt  werden,  ob  sle  kehrlinge  in  den  Unterrlcht
zu  nehmen  berechtiget  sepen?  und  die  Medieinal-Wlfsttateren  haben  in  ihren.  Berichten  a#-die
  hdbere  Stelle  dlejenigen  Apetbeker  zu  benennen,  welche  in  lhren  Kenntoissen  zurückgekommen
  find,  und  welche  ste  unfähig  gefunden  haben,  Lehrlinge  zu  bilden.  -
s)KeinLehrlingverflucht-Apothekequfgenommenwetden,ebeecdemObm
ewig-Physik«ovtqestellt,unddurchdievoademPhyslkusmlccbmvvtgenommenePtüfung
  dsn  ist,  daß  er  dle  nbthigen  Verstandes  =  Kräfte  und  dle  gehbrigen  Kenntnisse  in
der  latelnischen  Spreche  besitze,  auch  in  den  Anfangsgründen  der  Matbematik  und  wo
möglich  der  Natur=  Lehre  alcht  fremd  sey.  „

Hierüber  bat  der  Pbystkus  eln  gebbrig  motlolrtes,  in  bestimmten,  unzweldeutigen  Ausdräcken
  abzufassendes  Zeugniß  dem  Kbnigl.  Oberamte  zuzustellen,  welches  sofort  jenes,  wenno
es  günstig  ausgefallen  it,  nach  einer  zu  den  Oberamis=  Akten  genommenen  Abschrift,  mit
beigesetzter  Legitimatton  zur  Annahme  des  Lehrlings  dem  Apotheker  zu  übergeben  hat.
        <pb n="150" />
        148

Fuͤr  dlese  Pruͤfung  und  das  Zeugniß  darf  der  Physskus  bel  20  Relchsthaler  Steafe
alcht  mehr  als  3  fl.  Honorar  von  dem  Lehrlinge  annehmen.

Nach  erstandenen  Lehrjahren  soll  mic  dem  bisherlgen  Lehrlinge  durch  den  Oberamts-
  Pbysikus  in  Gegenwart  des  Lebrherrn,  und  wenn  es  #  öglich  ist,  noch  eines  andern
Apothekers  oder  Proolsors,  wleder  eine  Prüfung  über  selne  erlangte  Kenntalsse,  und  zwar
bestimmt  darüber,  angestellt  werden:  -  --vjdbekdierohenAkzneimltteckennesinds-unterscheidenwisse!

  ,-5)

  ob  er  dle  Anfangsgründe  der  Botanik,  der  Naturkunde  und  der  pharmaceotischen

Chemie  inne  habe  ?

Uc)  ob  er  gehhrig  receptiren  könne,  und

)  dle  latelnische  Sprache  nicht  vernachláßliget  habe  ?

Besteht  der  Lebrling  die  Prüfung  gut,  so  hat  der  Pbyslkus  ein  glelchfolls  hinlänglich
motlolrtes  Attestat  dem  Oberamte  zu  übergeben,  welches  hlemle  angewlesen  wlrd,  eine  Abschrift
  von  jenem  an  die  Section  des  Medielnalwesens  elnzusenden  und  zugleich  den  behrberrn
  zu  legliimiren,  daß  er  dem  Lehrling  einen,  vom  Phystlkus  mit  zu  unterschreibenden,
Lehrbrief  ausstelle.  ,

Bestebtdekkehkllngabeknlcht,sowerlimderPtüfuugs-Scheisundkebrbklcf
versagt,hingegensiaddleUrsachenseinnUnwissenheit,obnemllchdieSchuldsadem
LehtbermodetLehtlingeliegt,durchdenPbysiIusgenauzunateksuchenandtnelnem
qrütidlichemzuveklösstgcnBerlchtedemKbnigbOben-meannzeiqmwelch-Modungdie
stwa  ubthigen  weltern  Notizen  zu  erheben,  und  das  ganze  Telulal  an  die  Kdnigl.  Secilon
des  Medicinal-Wesens  zu  berichten;  damit  sofort  der  Lehrling  aus  der  Apotbeke,  worln  er
nichts  gelernt  hat,  gewlesen,  nach  Vorllegenheit  der  Umstände  in  einer  andern  untergebracht,
  und  der  Lehrherr,  insofern  eine  Verschuldung  gegen  ihn  zu  Tage  llegk,  bestraft  werde.

d%„  Eben  se  müssen  stch  auswärilge  Apotheker=  Gehlllfen,  welche  zum  erstenmal  in
elne  Apotheke  im  Khnigreiche  eintreten  wollen,  einer  Prüfung  des  Physitkus  unterwerfen,
und  dürfen  von  dem  Apotheker  nicht  angenommen  werden,  als  bls  sle  sich  mit  elnem,  von
dem  Phosikus  dem  Kdulgl.  Oberamt  und  von  dlesem  nach  genommener  Abschrift  dem
Apotheker  zu  seiner  Legitlmatioa  zugestellten  Schein  über  ihre  Tüchtigkelt  ausgewlesen  haben.
  Auch  für  dlese  Prüfungen  (ad  3.  und  #.)  hat  der  Phystkus  bel  gleicher  Strafe
ulchr  welter  als  3  fl.  anzunehmen.

55)  Es  soll  keln  Apotherer  Gehülfe  vor  zurückgelegtem  35sten  Jahr,  und  wenn  er
nicht  3  Jabr  in  einer  guen  Officin  diselplinirt,  und  wenigstens  5  Jahre  in  andern  Apo#“
theken  servirthat,  zu  der  Präfung  zugelassen  werden,  welche  ihn  zur  Uebernabme  einer
elgenen  Apotheke  oder  zum  Proolsorate  legitimirt.  Auch  soll  dleses  Eramen  theils  tbeores
tisch,  theils  praktisch,  im  Theoretischen  die  Kräuterkunde,  die  materia  medica,  die  Waarenkunde
  und  die  Chemle,  vorzüglich  derjenige  Theil,  welcher  mit  der  Pharmacle  zunächst
in  Verbindung  steht,  der  Hauptgegenstand  der  Prüfung  seyn.  «
'HatdekCaadldatstchindebeeokieleglctmlkt,sosollendemselbeumehretechemlsche
Operatienen  aufgegeben  werden,  welche  er  unter  der  Aussicht  mehrerer  Mitglieder  des
bramlulzenden  Collegi#  medici  und  des  Hof=  oder  Untversträfg  =  Apolhekers  zu  machen

hat.
        <pb n="151" />
        Wirb  etr  durch  dle  Mebrhelt  der  Stinimen  fuͤr  unfaͤhlg  erklaͤrt,  so  darf  er  erst  nach
Versluß  elnes  Jabrs  zu  einer  neuen  Pruͤfung  zugelassen  werden.  Faͤllt  aber  auch  die  zweite
Präfung  ungünstig  aus,  so  verllert  er  alle  Hoffnung  zu  einer  nochmaligen  Prüfung.
Stuttg.  den  35.  Jun.  1612.  IXrx  spec.  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

Königl.  Minlsterlum  der  Innern.

Die  Visitation  der  Apotheker-Waaren  bei  Materialisten  und  Kaufleuten  betr.

Es  ist  zwar  in  der  Medicinal-Ordnung  Tir.  II.  .  :1.  längst  befohlen,  daß  dle
Masterialisten  der  beständigen  Inspektlon  der  Physicorum  sowehl,  als  auch  der  Vlsltatlon
der  Apotheker-Waaren  unterworfen  und  beeldiget  seyn,  und  daß  dle  Waaren  von  geringem
Preise  ulcht  anders  als  o6  balben  Pfunden,  die  mittleren  nicht  unter  einem  Vlertelpfund,
und  von  den  kostbaren  ulcht  wenlger  als  eine  Unze  verkaufen  sollen.  Da  in  neueren  Zeiten
  dlese  Verordnungen  alcht  allgemeln  beebachtet  worden  sfind,  und  sogar  olele  Kaufsteute,
welche  ulcht  in  die  Klasse  der  Materlallsten  gehhren,  mit,  dem  Verkaufe  von  Arznel-Waaren
  sich  abgeben,  und  dlese  en  dstail  verkaufen,  so  werden  nicht  nhur  jene  gesetzliche  Dispofitlonen
  hlemit  erneuekt,  und  sämtliche  Konigl.  Oberämter  und  Physlai  zu  deren  strenger
Beobachtung  aufgefordert,  sondern  er  wlrd  auch  noch  welrer  befohlen,  daß  Kaufteuten,
welche  keine  Materlalisten  und  hlerauf  nicht  beeldigt  sind,  der  Verkauf  von  Arznel-Wag-#ren
  Überhaupt  nicht  gestattet  seon  soll,  als  wenn  sie  sich  durch  eine  Prüfung  des  Oberemtsbosiei
  ausgewmlesen  haben,  daß  sie  die  ächten  von  den  unáchten  Waaren  zu  unterschelden
wissen,  und  wenigstens  im  Allgemeinen  mit  ihren  Elgenschaften,  ob  sle  giftig,  oder  auffallend
  schädlich  seyen,  bekannt  flad.

Die  Obysict  sollen  hlerauf  besonders  aufmerksam  seyn,  und  den  Kulgl.  Oberämtern
blejenigen  Kaufleute,  welche  der  Vorschrift  enigegen  mit  derglelchen  Waaren  handeln,  anzeigen,
  damit  die  Waaren  ibnen  abgenommen  und  an  die  Apotheker  verkouft  werden  kbanen.

Stuttgart,  den  35.  Juni  1815.

Ad  spec.  Mand.  Sac.  Reg.  Mleaj.
Kodnigl.  Ministerium  des  Innern.

 

Se.  Königl.  Mojest.  haben  vermh#g  allerhbchsten  Decreis  vom  z5.  Jun.  den  blsberigen
  Festungs  =  Commandanten,  Oberst  v.  Nertelborst  als  Aufseher  bei  der  Arbelts-Compagnie
  in  Oberndorf  versetzt,  und  dagegen

den  Commandanten  zu  Obernderf,  Oberst  von  Wolff  zum  Commandanten  der  Fe:
stung  Hobenasperg  ernannt;  und

durch  ein  allerbb  stes  Decret  vom  1½3.  Juni  den  Ordonnanz-Offzler  v.  Moltke,
und  den  Premier-kleutenant  v.  Fancigny  der  Garde  zu  Pferd  zu  Staabs-Riumeistern
zu  befbrdern,  und

den  Second-Lleutenant  o.  Tessin  vom  CavollerleRegiment  Nr.  5.  Dragoner  Kronvrnz
  zu  der  Garde  zu  Pferd  zu  versetzen  allergnädigst  geruht.
        <pb n="152" />
        150

Se.  Kbnigl.  Mas.  haben  vermdg  allerbochsten  Rescripts  vom  1.  Jull  den  blsberlgen
  Gesandten  am  Königl.  Sächstschen  Hofe,  Kammerherrn  von  Bothmer  zum
Landvogt  der  Landvogtel  Schwarzwald  zu  ernennen  allergnädigst  gerubt.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  ve#mdg  allerhbchsten  Reseripts  vom  :7.  Juni  den  gebeimen
  Legatlonsratb  von  Mbglisg  zu  Allerbchstdere  Commissär  und  Fiskal  bei  der
Khnigk.  Hof=  und  Domäönen-Kammer  zu  ernennen  allergnadigst  geruhr.

Vermdg  allerhbchsten  Reseripts  vom  18.  Juni  haben  Se.  Khnigl.  Masj.  allerhnsd#last
  gerußt,  die  Aufstellung  eines  Buchballers  bei  der  Knlgl.  Straßen  Kasse  zu  genehmlgen,
  und  diese  Stelle  dem  Subftltuten  Christian  GottlobP  Gmelin  aus  Stuttgart,
  zu  übertragen,  und  6

den  Phosltkus  Dr.  Erbe,  von  Forchtenberg,  zum  Physlkus  in  Schb#hal  zu  er-Lennen.


Se.  Khnigl.  Maj.  poben  allergnädigst  geruht,

vermbg  allerhbchsten  Reserlpts  vom  36.  Junk  dem  zur  kathellschen  Caplanei  Unterstadion,
  Oberamts  Ehingen,  nominitten  Professor  Kold  in  Ehingen,  dle  allerhchste  Be-Kärigong
  zu  ertheilen,  und  -
·  vermeg  allerhöchsten  Reserlpts  vom  28.  Juni  das  erledigte  Diakonat  Brackenhelm
dem  Repetemen  und  ersten  hlestgen  Vikar  M.  Seybold  zu  übertragen,  ferner  "

secmbgallekbbchstekResotmionooms.JulidemkalbolischcquonkqplauCis-nun
laUntetmatchcbal,ObersmtsEhingeu.UealletuntcrtbänlgstnachgesuchteDienst-Entlassung
  zu  erthellen.  ç

 

Se.  Khnlel.  Mej.  paben  verm#g  elnes  allerhöchsten  Reseripts  vom  17.  d.  M.  dem
Saller  Wllhelm  Frledrich,  von  Därrmenz,  Moaulbronner  Oberamts,  welcher  nicht  nur
am  13.  Mal  d.  J.  einen  4jährlgen  Knaben  vom  Ertrinken  in  dem  Enzfluß  gerektet,  sondern
  s#ch  auch  schon  früher  durch  mehrere  äbuliche  Handlungen  verdlent  gemacht  hatte,  dle
Ulberne  Clioll-Verdleust-Medaille  zu  erthellen  geruht  Sturtgart,  den  36.  Juni  1377.

 

Stutrgart.  In  dem  Monat  Jonl  1812  ist  von  der  Kön.  General-Staats-Schulden-Zahlungs-Kasse
  die  Summe  von  So0  fl.  an  Staars-Passlo-Kapitallen  in  13  Posten  abgelöhr
  und  zuräckbezahlr  worden.  Köin.  General-Staats-Schulden-Zehlungs-Kafle.
        <pb n="153" />
        Nro.  2  1  8  12.  154
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  11.  Juli.

 

Königl.  Rescript  an  das  Finig  Staats-Ministerium,  die  bürgerlichen  Verhältnisse
der  Einwohner  ln  Absicht  auf  Gemeinde-Verfassung,  und  Gemeinheits-Rechte  ber.
dl.  d.  6.  Jul.  1812.

Friverich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg,  souverainer
Herzog  in  Schwaben  und  von  Teck  rc.  r.  ꝛc.

klebe  Getreue!  Wir  baben,  nach  Anhhbrung  Unseres  Staats-Raths,  über  die  bürherlichen
  Verbältnisse  der  Einwohner  Unseret  Kdngrelchs  in  Absicht  auf  Gemelnde-Verfassung
  und  Gemeinhelts-Rechte  beschlossen  und  verordnen  bierdurch:

I1.)  Die  Ml#glieder  elner  jeden  bürgerlichen  Gemelnde  flnd  entweder  Börger  eder
Beister.  Alle  andere  Benenungen  in  Hinsicht  auf  die  Gemelnde=  Genossenschaft  hdren
auf.

Ik)  Beide  Classen  bon  Orts=  und  Gemelinde  =  Angebörlgen  genleßen  vollkommen
gleiche  Rechte  in  Abslcht  lhrer  pershulichen  Verbälinisse,  so  daß  also  käpftig  die  eine,  wle
dle  andere  Classe  #u  bffentlichen  Magistrats  =  und  Commun-Aemtern,  auch  Orts-WVorstebers
  Seellen  gelangen  kann,  und  das.  Recht  har,  jedes  züaftige  und  unzünfilge  Gewerbe
lu  trelben,  und  älle  Gauungen  von  Prioat-Elgenthum  zu  erwerben.

III1.)  Das  Bürger=  und  Belsfl#=  Recht  beruht  nicht  auf  dem  Besitze  eines  Guts,
sondern  ist  eln  persbnliches  Recht  „  welches  durch  die  Geburt  oder  die  Aufnahme  in  dle
bürgerliche  Genossenschaft  erworben  wird.

Klnder  der  Bärger  und  Belsitzer  bedärfen  keiner  besondern  Aufnahme,  und  haben
für  das  Bürzer=  und  Belsig-Recht  kein  desonderes  Aufnahms-Geld  zu  bezahlen.
        <pb n="154" />
        182

Die  begäterte  Tochker  elnes  Bürgers  öberträgt  ihr  Büger=  Recht  auf  den  Bärger
oder  Belsitzer  eines  andern  Orts,  der  sle  helrathet,  wenn  er  sich  im  Orte  nlederlätzt,  und
das  Aufnahms  Geld  bezahlt.

Eivem  Beistder,  der  die  Lasten  elnes  Bürgers  zu  übernehmen,  und  Jas  Aufnahms=Geld
  zu  bezahlen  im  Scande  ist,  darf  auf  sein  Verlangen  die  Aufnahme  in  das  Bürger-Recht
  nicht  verwelgert  werden.

IV.)  Zum  Genusse  der  bürgerlichen  Rechte  und  Nutzungen  gelangen  unverhekrrathete
Bürgers-Sbhne,  sobald  sie  eine  eigene  Haushaltung  anfangen,  oder  ein  Gewerb  auf
eigene  Rechnung  treiben,  und  deshalb  von  dem  Orts-Maglstrate  in  das  Bürgerbuch  eingeschrieben
  werden.

Ledlge  Buͤrgers-  Tochter  haben  nur  alsdann  an  den  Genuß  der  buͤrgerllchen  Nutzunen
  Ansprache  zu  mwachen,  wenn  ste  bel  Betrelbung  eines  elgenen  Gewerbs,  oder  bei  dem
Beflöe  eigener  Feldgüter,  elne  elgene  Hausbaltung  führen,  und  deswegen  unter  der  Bedingung,
  daß  sie  die  den  Bürgern  obliegenden  persbulichen  Dlenstleistungen  durch  einen
endern  in  ihrem  Namen  versehen  zu  lassen  haben,  unter  dle  Zahl  der  wlrklichen  Bärtger
  aufgenommen  worden  stnd.

Wiuwen  bleiben,  wenn  sie  gleich  nur  die  Hälfte  des  Bärger-Gelds  bezablen,  se
lange  sie  eine  eigene  Haushaltung  fortführen,  in  dem  Genusse  der  Rechte,  welche  ihr
verstorbener  Ehemann  gehabt  hat.  Zu  perfkullchen  Gemelndefrohnen  sind  fle  aber  nur
alsdann  verbunden,  wenn  sle  eigene  Kunechte  halten,  oder  wenn  sie  Söhne  haben,  welche
über  18  Jahre  alt,  und  bel  der  Mutter  noch  im  Hause  fund.  ·

Bär-schmeich-lbkeGütefanlbketKladptaufelnLelbgedfngabgebemschaltet-,
solangesienlchtauchhiesigen-HausbulcungatfgebemibnpeksbnllcheVerbindung-ais
derGemelnde-Cotpokatlonsamtdeadann-findendenbürgerlichenRechten.Siebaben
aber  auch  die  Bürger=  Stener  fortzureichen,  und  die  bürgerliche  Personal-Beschwerden
zu  tragen,  in  se  serne  sle  nicht  wegen  ihres  Alters  oder  aus  andern  Gründen  die  Perses
nalfrelhelt  anzusprechen  baben.

V.)  Eben  dlese  Bestimmungen  im  Art.  IV.  Und  auch  auf  die  Bellltzer  deren  Wittwen,
  ledige  Sbhne  und  Dochter  anzuwenden.  .  "

VI.)  Wer  aus  elner  Commun  in  die  andere  zleben  will,  kann,  wenn  er  in  ersterer
beguͤtert  ist,  mithin  die  Real-Lasten  forttraͤgt,  sein  Bürger=  Recht  belbehalten.  Veräußert
  er  aber  selne  blegenschaften,  so  roht  sein  Bürger-Recht,  und  es  erwacht  nur  dann
wleder,  wenn  er  bel  selinem  Wleder-Eintrit  in  dle  Commun  neue  llegende  Gäter
erwirbt.  Die  Wieder-Aufnahme  in  das  Bürzer=  Recht  darf  ihm  in  diesem  Falle  olcht
versagt  werden.

Umer  dlesen  Bestimmungen  kann  elner  Bürger  en  mebreren  Orten  zuglesch  sepn.
Die  Hersonal  -Rechte  der  Gemeinde=  Glieder  aber  genleßt  eln  solcher  an  mehreren  Orten
  Verbürgerter,  so  wie  auch  eln  temporär  Abwesender  ,  nur  in  so  welt  an  dem  Orte,
w#o  er  seinen  Wohnsie  ulcht  hat,  als  er  auch  die  Personal=  asten  außer  seinem  Auk-
        <pb n="155" />
        155

enthalts=  Orte  durch  elnen  Stell-Vertreter  träzt.  Zur  Censerlpton  wled  er,  wenn  er
derselben  noch  unterworfen  ist,  als  Unterthan  am  Orte  seines  gegenwärtigen  Wohnsle#s
gejogen.

VII.)  Der  Antbell  der  Orts  .  Angehdrigen  an  dem  Commun-Eigenthume,  Commun,
Nuungen  und  andern  Gemeinbelts-Elnnahmen  richtet  sich  nach  der  Local-Verfassung
eines  jeden  Orts.

Wollen  die  Minderberechtigten  einen  größern  Anthell  on  den  Gemelnds  =  Nutzungen,
als  se  bisber  genossen,  so  können  sse  dleß,  wen  ihre  Ansdräche  nicht  auf  rechtlichen  Gränden
  beruhen,  nur  durch  Vergünstigung  der  im  Besige  stehenden  erhalten.

Besondere  Vorzugs=  Rechte  eber,  welche  Einzelne  ansprechen,  mässen  streng  rechtlich,
  und  in  Ermanglung  eines  Rechts-Titels,  durch  einen  Besltzstand  von  wenigstens
30  Jahren  erwiesen  werden.

Wofern  niche  durch  Verträge  oder  andere  Rechts-Titel  der  elnen  oder  der  andern
Classe  der  Ons  Argehbrigen  ein  gewlises  Vorzugs-Recht,  als  Prioat-Recht,  eingeräumt
  ist:  #o  bängt  es  von  dem  Gmbesinden  der  Gemeinde=  Cerporatlen  und  der  Er-—l.
  Admlaistratlo-Behbbrden  ab,  die  Grundstäcke,  wenn  gleich  der  Genuß
  davon  Einjelnen  überlassen  war,  zu  den  gemeinschaftlichen  Corporations-Bedürfalssen
  zu  verwenden,  oder  die  Art  und  das  Verbéltalß  des  Genusses  nach  Erforderniß
der  Umstände  zu  bestimmen.  J#bôô#dieses  bel  den  Allmanden.  Anwendung,
deren  Umbruch  und  Anbau  durch  den  Umstand,  doß  ste  bieber  von  den  einzelnen  Bürgern
  zur  Wolde  benätzr  worden  stad,  nicht  gehindert  werden  kann,  und  bel  deren  Verhheilung
  dle  General-Verordnung  vom  4.  Nov.  1608  zur  Richtschnur  zu  nehmen  ist.

VIII.)  Eben  so  verbleibt  es  in  Ansehung  der  an  einigen  Orten  vorhandenen  besondern
  Gemeinhelts=  Gäter,  deren  Besitz  und  Genuß  gewlssen  Personen  oder  Grund-Eigenftbums=
  Beslteern  in  unsertreonter  Gemeinschaft  zusteht,  und  von  denselben,  wie  anderes
Prioat=  Eigenthum  vererbt,  verlieben  und  verdußert  werden  kann,  bei  den  auf  Nglltiges
Herkommen,  Verträgen,  richterlichen  Urthells-Sprüchen  und  andern  rechtlichen  Erwerbungsn
  Tlteln  sich  gründenden  Bestimmungen.

IX.)  Wenn  aber  bisher  mit  dem  Besltze  und  Genusse  folcher  Gemelnhests-Güter  eder
sogenannter  Gemeinde=  Rechte,  auch  dle  ausschließende  Ueberhahme  der  Gemeinde-Lasten
verbunden  war,  welche  nach  den  nun  bestehenden  gesetzlichen  Verhälenissen  auf  die  sämtlichen
  Gemelnde=  Glleder  zu  vertbeilen  sind,  se  müssen  die  Besltzer  der  Gemelnde-Rechte
den  übrigen  Ons-Angehbrigen  für  die  diesen  zuwachsende  Last  dle  gebührende  Entschädlgung
  lelsten,  und  den  Ober-Beamten  liegt  es  zunschst  ob,  die  Elnleltung  zu  einem  Vergleiche
  zu  treffen.  Diese  Entschädlaung  kann  in  den  meisten  Fallen  am  ehesten  dadurch
geschehen,  daß  diejenige,  welche  bieher  ven  dem  Gemelnde-Recht  ausgeschlossen  waren,  zu
Milthellnahme  daran  zugelossen  werden.

X.)  Um  die  über  die  Ansprüche  der  Elnzelnen  an  die  Gemeinhehs  Gäter  und  deren

Genuß,  oder  über  die  Verthellung  derselben  entstehenden  Irrungen  und  Streltigkeiten,
wo  mhglich  außergerichtlich  zu  beselligen,  und  die  Erledigung  derselben  in  diesem.  Wege,
20
        <pb n="156" />
        164

zu  bewirken,  wird  eĩne  elgene  Behdrbe,  bestebend  vnter  dem  Präaͤstdlo  des  ersten  Cbefs
der  Section  der  Cemmun-Verwaltung,  aus  drei  Mitglledern  dieser,  oler  Mitgliedern
der  Section  der  innern  Administratlon,  und  einem  Mitgliede  des  Ober-Jußtiz-Cellegl#
nledergesetzt.

An  diese  Behbrde  sund  alle  solche  Strelu#lgkeiten,  bevor  ste  vor  Gericht  angenommen
werden  därfen,  zu  bringen.  Sie  zleht  über  den  Gegenstand  des  Streits  nähere  Berlchte
ein,  und  ernennt  erforderlichen  Falls  Local-Commissäre,  wozu  dle  Landvogtel-Steuer=Räthe,
  nächstgelegene  Cameral=  Verwalter  oder  andere  zum  Geschäfte  taugliche  angestellte
Dleuer  gebraucht  werden  können,  um  die  Anspräche  jedes  Tbells  zu  untersuchen  und  den
Weg  einer  gütlichen  Ausglelchung  und  oaußergerichtlichen  Auselnandersetzung  elnzulelten.
Ben  dem  Erfolge  haben  die  Beamte  und  Cemmissäre  Berichte  an  die  Behbrde  zu  eratten.



Beruhen  dle  Ansprüche  des  einen  Theils  auf  einem  zwelfelhaften  Rechte,  so  Und  solche
in  Entstehung  einer  gärlichen  Ausgleichung,  welche  die  Bebbrde  durch  zweckdlenliche  Mittel
berbelzuführen  sich  angelegen  seyn  lassen  wird,  an  die  Gerichte,  jedoch  nur  ln  so  weit  zu
verwelsen,  als  der  Gegenstand  streiuige  Rechte  beirifft.

Wenn  aber  das  Recht  an  slch  nicht  streiEig  ist,  und  es  sich  blos  von  Anwendung  bestebender
  Verordnungen  und  staatswl##hschaftlichen  Rückslchten  handelt,  so  hat  dle  Beblrde
den  Fall  zu  entschelden,  und  siader,  in  so  ferne  von  einer  blohen  administratlven  Verfügung
die  Rede  ist,  keine  Provocatlon  #n  die  Gerichte  Patt.

Ganz  unstattbafte  Ansprüche  siund  von  der  BehIrde  mit  dem  Verbote,  welter  dagegen
zu  queruliren,  jurückzuweilsen.  -

Ratt-IsaßekokdenkllchenFälleshqtdleBchbksebleAnqelegenpeltUnszakalleks
UchstenVerfügunsookzslegem  ·

JudethkEachdleseUnsekeallekbbchsterllensmelnungznrxpeltekenVekfüguns
sanken-ungeb-,opllenWlk,daßsolchedurchIda-Staats-uadRegtekvsgsksBlatt
zIrNichachmgallgemeinbekanntgemachtwude.UndwltddekMinlstcrchJanus
mit  der  Vollziebung  des  Ganzen  besonders  beauftragt.

Gegeben,  Ludwigsburg,  den  6.  Juli  :812.

Friderich.
Ad  Mend.  Sacr.  Reg.  Mej.  propr.
v.  Bellnagel.

Kbönigl.  Reseript  an  das  Königl.  Staats-Ministerium,  die  Allodisication  der  Lehen
betr.  d.  d.  6.  Juli  1812.
Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württembers,  souverainer
Herzog  in  Schwaben,  und  von  Teck,  w.  ꝛc.  ꝛt.

blebe  Getreue!  Da  Wie  die  Erlelchterung  und  allmähllge  Auflbsunz  des  behens-Verbands
  der  Bauern=  Güter  der  allgemelnen  Wohlfarih  und  der  Landes-Cultur  über-
        <pb n="157" />
        155

baupt  für  vorträglich  anseben,  ouch  In  der  Lebens-Verbludung  zum  Theil  ein  Hinderns#ß
liegt,  welches  der  Thellnahme  aller  Gemelnde  Glleder  an  den  Gemelnbeits-Rechten  ia
so  fern  entgegen  stehr,  als  dlese  Rechte  bfters  Zugehhrungen  von  geschlostenen  Lehen-Gätern
  sind:  So  haben  Wir  nach  Anbbrung  Unsers  Staats-Roaths  beschlossen  und  verordnen
  andurch:  ’

I-)DleAllodlflkknmgdekBaucrs-Lehetiüberhaupt,unddkePewandlnngdekFalb
LeheulugbesondetelaEtblcben,stetesinsgütetundoollesElqemhum,follaufallembgliche
  Weise  beguͤnstigt  werden.

U.)  Bei  den  von  der  Königl.  Ober-Flnanz-Kammer  und  den  Corporatlonen  und
Stifrungen  abhängenden  Fall-Lehen  wird  nach  den  diesfalls  bereits  elngeführten  Grundlätzen
  ferner  verfahren  werden.

III.)  Ueber  dle  Zertrennung  elnes  Fall-Lehens  der  Ober-Flaanz-Kammer  wird,  nach
jedesmaliger  Begutachtung  der  Kron-Domänen-Sektlon,  von  dem  Finanz  Minister  bei
Uns  angefragt  werden.

IV.)  Der  in  dem  ersten  Artlkel  ausgeserochene  Grundsat  bezleht  sich  auch  auf  dle  von

ürstlichen,  Grästichen,  Adelichen  und  andern  Gutsbesle#ern,  als  Lehenherrn,  abhängige
auernlehen.

V.)  Kein  Gutsbesltzer  dorf  dle  von  einem  Fall-#ebens-Inhaber  nachgesuchte  Verwandlung
  oder  Allodistikation  des  Lehens  aus  bleßem  Eigenwillen  und  ohne  Auführung
wichtiger  Gründe  juräckweisen.  Die  Modalltätes  und  Bedingungen  derfelben  hängen  von
elner  frelwilligen  Uebereinkunft  des  Lehensherrn  mit  dem  #ehensmann  ab.  Es  find  aber
den  Gutsherrn  die  von  der  Flnanz-Kammer  hlerin  befolaten  Grundsätze,  jedoch  obne  elnen
  Zwang,  anzuempfeblen.  Die  Uebereinkunft  belder  Theile  ist  dem  Kd#igl.  Beamten
anzuzelgen,  und  von  dlesem  der  neu  ronstleulrten  Behbrde  zur  Prüfung  vorzulegen.

VI.)  Sollte  ein  Gutsbesitzer  aus  offenbarem  bösem  Willen  selnem  bebenträger  dle
Erleubniß  zu  Verwandlung  des  Fall-Lehens  unter  annehmlichen  Bedingungen  versagen,
so  ist  Uns  davon  durch  Unsern  Minister  des  Innern  dle  uamirelbare  allerunterthänlgste
Anzelge  zu  machen.

VII.)  Es  steht  den.  Gutsbefleern  frei,  die  von  ihnen  herrührende  Fall=  behen  belm
Heimfall,  oder  auf  Nachsuchen  der  Lebenträger  zertrennen,  oder  auch  nur  einen  Thell
des  Fall-Lehens  in  eln  Erblehen  oder  Eigenthum  verwandlen  zu  lassen.

VIII.)  Ven  elner  eintretenden  Zertrennung  aber  ist  die  Kinigl.  Beamtung  zu  benachrichtigen.

IX.)  Geschlossene  ulcht  fallbare  Baueruhbfe  und  Erblehen=  Güter,  in  wessen  Ober-Eigenthum

  ste  auch  seien,  därfen  sowohl  durch  Erbschaft,  als  auf  andere  Welse,  nach
vorheriger  Anzeige  bei  dem  Gutsherrlichen  Beamten,  zertrennt  werden.  ·

JhthabtblenachdasErfordekllchezuverfügennndbelanutsnmchem
        <pb n="158" />
        156

Mie  der  Vollilehung  ist  Unser  Msolster  des  Jarern,  und  so  weit  es  die  don  der
Ober-Flnanz-Kammer  abbängenden  Leben  berrifft,  Unser  Finanz-Minister  besonders  beauftragt.
  Gegeben,  kudwlgsburg,  den  6.  Jull  18-7.
Friderich.
.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.
v.  Vellnagel.

Königl.  Justiz  „Ministerium.  Die  allerhöchste  Verordnung  wegen  der  Amts-Tracht

der  höhern  Gerichts-Stellen  des  Königreichs  betr.  vom  4.  Juli  1812.

.  Se.  Köniel.  Mg8j.  haben  Sich  olleranädigst  bewogen  gefunden,  füär  dle  bbhere

Gerichts-Stellen  des  Kdülgreichs  eine  der  Würde  ibres  Berufs  angemessene,  den  zußerll=%%

  Anstand  bei  der  Ausübung  l#rer  Funktion  mehr  erhbhende  Amts-Tracht  zu  bemmen.


:)  Die  Rätbe  des  Konigl.  Ober-Appellotlons=  Telbunals  tragen  über  die  gewmbbuliche
  blaue  Kleider  schwarfe  Talare  von  Camelsot,  mit  2  Ellen  langen  Krägen  vos  derselben
  Farbe  und  mit  :  Zoll  langen  goldenen  Franien  besetzt,  und  olereckigte  Barrets  von
schwartem  Sammet  mit  goldenen  Franzen.  Der  Prästden,  Vice-PDrästdent  und  Direktor
  tragen  öbnliche  Tatere,  nur  von  Seide,  den  Kragen  mit  goldenen  Franien  besegzt.
Der  Präsldent  bat  überdies  eine  :  Finger  breite  goldene  Stickerel  auf  selinem  Krogen  und
ein  Barter  döon  rotbem  Sammet  mlt  goldener  Quaste.  Die  Barreis  des  Vice  räfldenten
  und  Direktors  sind  von  schwarsem  Sammet,  und  mit  golderer  Quaste  versehen.
Die  Sekretäre  und  Reglstratoren  tragen  kurze  schwarze  Talare,  welche  nur  bl#e  elnen
halben  Schuh  unter  das  Knie  gehen,  mit  schwarzen  Krägen;  die  Barrets  derselben  sind
ven  schwarzem  Fllz  mit  einem  schwarzen  Büschel.  .

ODleRätbedestnlgLCklmlnalTklbnnolshabenfdswsrz«eTakcr"c·m-77Kissen
fnlttothcmCameloUwelchletzteremltgecbenseidenenFranzcneiygefdßtjsyJsicjxäkgn
viereckigteBakretpoonSeidhobenmiteinekschwakkundgelbmellktenseidenchuasic.
Der  Präsldent:  Vice-Prästdent  und  Direktor  trägt  den  Talar  von  seiden  Zeug,  die
Freinen  am  Krägen  don  Gold,  und  das  Barret  von  Sammet  und  mit  gaöldener
Quaste.  —  Die  Sekretärs  und  Rezisteatoren  haben  dieselbe  Kleldunz  wie  die  Sekre-*
  des  Ober  Appellatlons-Tribunals,  nur  auf  dem  Talar  elnen  stehenden  tothen

ragen.

)  Dle  Räthe  des  Konigl.  Ober-Justlz-Colleail  tragen  schwarze  Talare  wie  dle
Räthe  des  Ober-Appellations-Tribunals,  nur  stud  die  Krägen  mit  gelb  und  schwarz  melirten
  seicenen  Franien  besetzt;  die  Barreks  derselben  sind  wie  die  der  Rä#te  des  Criminal=Tribunals.
  Der  Drästdent,  Vice  Präsident  und  Direktor  tragen  dleselbe  Kleldung,  nur
von  Seide,  und  die  Franzen  von  Gold;  und  die  Barrets  von  Sammet  und  mit  geldener
  Queste.  —  Dle  Sekretärs  und  Reglstratoren  haben  gleiche  Tracht  mit  den  Sekretärs
  und  Reglstratoren  des  Ober-Appellations-Tribunals.
        <pb n="159" />
        157
Die  Koanzellisten  und  übrige  Unter-Offislalen  behalfen  ire  U#sberige  Amts=  Kleidung,

und  sollen  in  solcher  in  dem  Collegio  und  dem  Schrelbzlmmer  erscheinen.

*)  Bei  den  Provinclal=  Justl#-Colleglen  tragen  die  rsse  und  Rätbe  ganz
schwart#e  Talare  mit  dergleichen  Krägen,  die  ersteren  aber  die  Krägen  von  Seidenzeug;
ie  Barrets  id  von  Fllz.  Des  äübrige  Personal  dleser  Colleglen  behält  seine  jeszige

leidung.  '

Dies-Amts:TI-qchtsolloomI.Septemberd.J.an,tegecmößigknaller-Schanzebei
  einer  auf  die  Contraventlon  gegen  die  Vorschrift  gesetzten  Strafe  getragen  werden.

Die  erste  Anschaffung  jener  Kleldung  geschieht  auf  Kosten  der  Staatz-Kasse.  Die
Unterhaltung  und  künftige  Anschaffung  derselben  ist  aber  von  den  Dienern  selbst  zu  bestreiten;
  welches  hlermit  bffentlich  bekannt  gemacht  wird.

Die  pünktliche  und  erschöpfende  Erstattung  der  Berichte  innerhalb  der  besiimmten  Termine  betr.

Da  manche  Beamte  dle  ihnen  abgeforderten  Berichte  theils  verzbgern,  und  es  oft
auf  mehrere  Exrinnerungen  und  Ausetzung  von  Terminen  onkommen  lassen,  tbeils  dieselben
  nicht  selten  unvollständig  erstatten,  so  werden  die  frähern  in  dleser  Hinsicht  ergange
nen  Verordnungen,  besonders  das  Reseript  vom  15.  Jan.  1595.  (bel  Kapf  S.  d0of5)  und
das  Dekret  vom  10.  Nov.  1807.  (Staats=  und  Reg.  Blatt  S.  556)  neuerdings  eingeschärft,
  und  die  pünkiliche  und  erschöpfende  Einsendung  der  Berlchte  innerhalb  der  bestimmten
  Termine  um  so  gewisser  erwartet,  als  im  entgegengesetzten  Falle  die  Folgen
unfehlbar  auf  die  Schuldhaften  fallen  werden.  Stuttgart,  den  4.  Juli  1812.

4  Kdaigl.  Sektion  der  innern  Administration.

Die  Berichte  der  Dekane  von  dein  Absterben  geistlicher  Diener  betr.

Ds  man  ju  bemerken  gebabt  hat,  daß  die  von  den  Dekanen  zu  dem  Köüniglichen
Ober-  Consistorium  uͤber  das  Absterben  geistlicher  Diener  einkommenden  Berichte  bfters
dadurch  zu  lauge  aufgehalten  weiden,  daß  sie  dem  General--Superintendenten  zur  Beisevung
  des  Vidits  nach  der  allgemeinen  Verordnung  zuvör  zugeschsckt  werden  müssen,  se
Gd„  um  diese  Werzhgerung  zu  vermeiden,  sämillcben  Dekanen  diemit  aufsegeben,  dergleichen
  Todes-Anzeigen  künftiz  uumlttelbar  on  das  Khalzl.  Ober-CKonslstorlum  ein  usenden,
  übrigens  zugleich  dem  General-Superintendenten  von  dem  Tedesf-II  die  Anzeige
zu  machen.  Deecret.  Stuttgart,  im  Könfzl.  Oler  Ce.  s#storium,  den  20.  Jun.  1812.

Verzeichnisse  der  Schullehrer-Besoldungen  betr.

Szmilichen  evangelischen  Dekanatämtern  des  Khnigreichs  wird  hbiemit  aufgegeben,
unter  Communication  mit  den  Salarariis  vollständige  Verzelschnisse  der  Schulmelster-Besoldungen,
  dle  Fllil=  Schullehrer  wit  eingeschlossen,  ganz  nach  dem  für  die  Besoldoangs=
  Compekenfen  der  Gelstlichen  vorgeschriebenen  Topus  binnen  6  Wechen  mit  den
erferderlichen  Unterschriften  und  mit  genauer  Angabe  der  verschledenen  Corporum,  aus
        <pb n="160" />
        153

denen  dle  elnzelnen  Besoldungstbelle  gerelcht  werden,  versehen,  an  das  Köünigl.  Ober-Conststorium
  einzusenden.  Dabel  ist  das  Einkommen  der  mit  dem  Schuldlenste  verbundenen
  Meßnerel,  abgesondert  vom  Schuldienst-Einkommen,  auf  der  Tabelle  zu  bemerken,
jedoch  zum  ganzen  Einkommen  des  Schuldienstes  zu  nehmen;  bel  jerem  Besoldungstheil,
der  für  besondere  Verrichtungen  gerelcht  wird,  find  dlese  vamentlich  anzuführen,  das  Besoldungsbolz
  von  dem  zum  Elnbelzen  der  Schulstuben  bestimmten  Helz-Quantum  genau
in  sondern,  und  das  Cetzte  Innerhalb  Felzes  zu  bemerken.

Der  Gehalt  und  das  Elnkommen  der  Orts-rooisoren  ist  in  einex  besondern  Bellage
  nach  gleicher  Norm  aufjuführen,  den  vom  Schulmeister  aber  gant  unabbängig  gesesten
  und  besoldeten  Proolsoren,  glelch  den  Schulmelstern  elne  eigene  Besoldungs-Competenz
  -Tabelle  zu  widmen.  Decretum,  Stuttgart,  im  Kbnigl.  Ober-Consstorlum,
den  30.  Jun.  1612:,

tarten  für  auswüärtige  Fremde  betreffend.

Zu  besserer  Uebersscht  der  sich  dahler  sowohl  Iin  Drioathäusern  als  Gasthbien,  vo#n
Zeit  #u  Zelt  aufhaltenden  auswärtigen  Fremden,  haben  Se.  Khnigl.  Mojestét  dle
Elnfährung  der  Polizel-Karten  mit  elner  zur  Errelchung  des  Zwecks  verbundenen  genauen
Controlle  allergnädigst  genehmlgt;  es  werden  despalb  folgende  Bestimmungen  zur  allgemelnen
  Kenntniß  gebracht:

1)  Jeder  auswärtige  nicht  in  den  Künlglichen  Staaten  wohnende  Fremde,  wenn  er
sich  länger  als  :4  Stunden  dahler  aufzuhalten  gedenkt,  erhält  von  dessen  Beherberger
  eine  Nachwelsungs  =  Karte,  welche  der  Beherberger  bel  der  Königl.  Ober-PolizeiDlreciion
  unentgeltlich  abverlangen  darf,  und  deren  Innhalt  der  Fremde  auskefülle
  bat,  und  welche  von  ihm  sowohl  als  dessen  Beherberger  zu  unrerschrelben
st.  Die  Nachwelsung  muß  unverzäglich  wleder  der  Königl.  Ober-PollFel=  Dlrection
  übergeben  werden,  gegen  welche  der  Fremde  sodenn  eine  Yollxei  Karte  auf
die  Dauer  von  14  Tagen  ohne  Bezahlung  einiger  Gebühr  erpält.

2)  Slnd  diese  34  Stunden  verslossen,  ohne  daß  dle  Nachwelsungs-Karte  elngegsbon
  —i  waͤre,  so  verfällt  der  Beherberger  in  elne  Strafe  von  Fünfzehen

ulden.

3)  Sollte  der  Fremde  elne  längere  Zelt  hleselbst  zu  verbleiben  gedenken,  so  hat  er
solches  anzuzelgen,  und  elne  Drolongatlon  der  ihm  erthellten  Aufenthaltsfrift
nachzusuchen.

4)  Bel  dem  Abgang  des  Fremden  hat  derselbe  die  ihm  erkbeiste  Pollzel-Karte  zurückzugeben,
  wogegen  ihm  dann  der  inzwischen  binterlegte  Poß  zu  Fortsetzung  seiner
Reise  nach  vorgängiger  Wistrung  zugestellt  werden  wird.

5)  Hlebel  wird  aber  ausdrücklich  bemerkt,  daß  die  bleher  bestehende  Verordnung,  wor-Stuttgart.

  poligel-Verordnn#n  ,  die  Einführung  der  Sicherheits-  oder  Polizei-
        <pb n="161" />
        169

nach  jeder  dahler  angekommene  Fremde  auf  dem  Yolizel=  Bäreau  in  den  festgesetzten
  Stunden  angezeigt  werden  müsse,  noch  fernerhin  wie  bleher  bestehen  bleibe,
und  solche  durch  diese  neue  Elurichtung  kelne  Veränderung  lelde.

6)  Die  Nachwelsungs=  und  Yollzel-  oder  Sicherhelts-Karken  werden  auf  dem  Polizel-Bureau
  gauz  unentgeldllch  ertheilt,  und  fangt  dlese  Elurlchtung  mit  dem  o.  Jult
dieses  Jahrs  an.  Den  9.  Jull  1672.  .

KinlgbObersPolizeilerektlom

 

Se.Zinsgk-Mai.dabenvermdgallekbbchstenDekketsvomZ.Julidenblsber
sumJäger-Depotkommst-bittenStaabs-C«pltönvoanaponsettezumJaoalkdeni
Corps  versetzt,  und  dagegen  bel  dlesem  Depot  den  Unter-Offizier  Schaumenkessel
der  Koͤn.  Garde  ju  Fuß,  zum  Second=  #leutenant  ernannt.

Setond-  Lieutenant  v.  Baͤßhler  vom  Cavallerle-Regiment  Nr.  b.  Dragoner  Kronprinz,
  ist  zum  gten  Infanterie-Regiment  versetzt,  und  dagegen  der  Cadet  Elbe  vom
Cavallerie-  Regiment  Nr.  b.  Dragoner  Kronprinz  zum  Second-Lleutenant  bei  diesem  Regiment
  ernannt;  ferner  haben  Se.  Koͤnlgl.  Maj.

vermbg  allerhechsten  Dekrets  vom  6.  Juli  den  blsherigen  Platz-Major  zu  Hehenesperg,
  Oberst-Lleutenant  v.  Kapff,  Alters  und  Krä#klichkelt  halber  zu  penstoniren,
und  dagegen

den  bleberigen  Diolslons  =  Adjutanten,  Lleutenant  Demler  zum  Staabshauptmann
und  Platzhauptmans  zu  Hohenasperg  zu  ernennen  allergnädlest  geruht.

Se.  Khalgl.  Majest.  haben  allergnädlest  geruhr,

vermbg  allerbbchsten  Reserlpts  vom  3.  Juli  dle  Saklzfaktors  =  Stelle  zu  Gelßlingen
dem  vormallgen  Hauptzoller  Bähler  daselbst,  und

vermb  allerhbchsten  Reseripts  vom  3.  Jull  die  Salzfaktors=  Stelle  zu  teurkirch  dem
dastgen  Handelsmann  Contamin  zu  üöbertragen.

Verm#g  allerhbchsten  Reseripts  von  ebend.  hoben  Se.  Kbalel.  Mo  j.  den  bisbers,
gen  Titular  Hofmedikus  Storr  zum  wirklichen  Hefmedlkus,  an  die  Stelle  des  verstorbenen
  Hofmedikus  Jakob!  mit  den  Berufsgeschäften  des  bettern  zu  ernennen;

#ermbz  allerbbchsten  Reseripts  vom  6.  Juli  dem-Amtsschrelber  Faber  zu  Wellheim,
Oberamts  Kirchheim,  auch  die  Unteramtel  daselbst  zu  übertragen,  und

vermdg  allerhbchsten  Reseripts  vem  g.  Juli  den  bleherigen  Amtspfleger  Kaufmann
zu  Aalen  daselbst  zu  pensioniren,  und  diese  Stelle  mit  der  erledigten  Bürgermeisters-Stelle
  daselbst  dem  vormaligen  Stadtbeamen  Hhlder  in  Gaildorf  zu  übertragen  alleranoͤdigst
  geruht.
        <pb n="162" />
        160

Se.  Khnigl.  Moj.  baben  vermdg  allerböchsten  Reseripes  vem  3.  Juli  die,  erledigte
katbolische  Caolanel  Mechenwangen,  Oberamts  Ravensburg,  dem  Ercapuziner  Grarlan
Seller,  von  Rivensburg  zu  übertragen,  und

vermög  allerbbchsten  Reserlpts  vom  a.  Juli  den  Präceptor  NI.  Zlegler  in  Gbppinten,
  mit  Belbehaltung  selnes  Präáceptorats,  zum  zten  Dlaconus  in  Gdpplagen  zu  ernennen
  allergnädigst  geruhr.

Fellbach.  Der  Zimmermann  Daniel  Neff  hat  durch  selne  entschsossene  Handlung
das  in  den  See  nächst  der  Kirche  zu  Fellbach  gefallene  "jährige  Kind  des  Bernbard
Frledrich  Kurrle  vor  dem  Erteinken  gerettet,  und  wird  in  Gemähbeit  des  ollerbdchsten
Befehls  des  Hochprelsl.  Departemem  des  Innern,  Section  der  innern  Admlnistration
vom  16.  Jun.  demselben  daher  das  verdleme  keb  bffentlich  beigelegt.  Cannstadt,  den
1.  JuuK.  18172.  Kön.  Oberamt.
        <pb n="163" />
        Nro.  30.  1812.  n%
6  .  -.  ,:.-.-.«-Zaöniglich-Württembergisches



Staats=  und  Regierungs=  Blatt.

“

c

 

—  24222

41  Sanstag,  13.  Jülit.  –

·  —  "  .  *
HI  E  1  ——  —————  ..  2

J  „  ..#.  W

Die  Annahme  der  von  En,  aͤfliugen  noch  vor  ibrer  Einlieferung  zum  Aboerdienen  ihrer  Geld-**
  «  kaufen  gemachten  Zahlungs-Offerte  betr.  *-E-.

  is  schon  öfter  der  Fall  eingetreten,  daß  Personen,  welche  wegen  Moangel  en-Wermögen
  dle  ihnen  angesetzten  Gelvstrafen  en  berrschaftlichen  Arbelten  bätten  abverdlenen
  sollen,  noch  vor  rar  Elnlleferung  Mittel  gefunden  haben,,  die  schulrige  Strafe
entweder  baar  bezaßlen,  oder  wenigsteno  zu  „Berichilgung  derselben  Verschläge  machen
iun  Uen  da  hlagegen  dle  Ober=  und  Cameral-Beamte  derlei  Offerte  nicht  angenommen,
  sondern  die  St#räflinge  dessen  ungeschter  eingellefert,  und  ihre  Gesuche  auf  die
Entscheidung  der  Kinigl.  Bau=  und  Garteyn'##.Dlrektion  ausgesetzt  baben,  so  wird  dem
Kbhnigl.  Ober-  und  Cameralämtern  hlemit,  der  Befehl,  ertheilt,  daß  die  vor  der  Einlleferung
  zum  Abverdienen  angebotene  baare,  Bejahlung  der  Strefe  In.  Zukunft  ohne
welleres  angenommen,  auch,  wenn  dle  Sträflinge  zur  fristenwelsen  Bezahlung  ihrer
Schuldigkeiten  solche  Vorschläge  machen,  deren  Erfällung  ulcht  wohl  bezwelfelt  werden
  kann,  derlei  Straf-Debenten  zum  Abverdienen  nicht  elngesendet,  sondern  über  ihre
Zahlungs=  Offerte  gemelnschaftlicher  Berichr  #  das  Khnlgl.  Flnanz-Dipartement,
Section  der  Krondomginen  erstattet  werden  soll.  Sturtgart,  den  g.  Jul.  131  3.

(  N½E0EPQÖQ[B  hn.  Finanz=  Departement,  Section  ber  Krondomalnen

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.
Den  1.  Juli  i812

1)  In  „der  Ebescheldungs  ,  Klogsache  Georg  Feledrich  Blessias,  Bekers  und  Feldwesserrt
  zu  Dörment  Maulbronner  Oberemts,  Kl.,)  Producenten,  Reprodukten,  widen,
41
        <pb n="164" />
        .-  k-.

Ists  E  1  1  6

Anna  Marla,  geb.  Fischer,  von  Pinache,  desselben  Oberemts,  Bekl.,  Productin,  Reproducentin,
  ex  cap,  adulterii  praesumti,  wurde  Kläger.  abtgewiesen.  und  duf  Fertsetzung
der  Ehe  erkannt  vnler  Persleichung  der  Kosten.  2

2)  Wurde  Ebristlan  Uebele,  Bürger  und  Bauer  zu  Wargen,  Olppinger  Oberamts,
  Kl.,  von  Anna,  geb.  Stübler  von  Kieln=  Elßlingen,  desselben  Oberamis,  i#
ex  cap.  du#u#i’desert.  pnfer  Vergleichung  der  Kosten,  And.

53),.  der  Procurato  bei  bin.  Gnul.  Ober  Jasti=  Collezlo“  Jbens  Lersia!  aaus
ler  zu  Stuttgart,  Kl.,  von  Frledrika  Augusta  Cyarlotta,  geb.  Seubert  von  Urach,
Bekl.,  ex  cap.  duasi  desert.  unter  Verurthellung  der  Beklatgten  In  dle  Kosten,  geschleden.


Straf=  Erkeuntussse  des  sdnigl.,  Criminal-Tiidunals.
4  #.  Saer.  Reg.  Maj.

Unterm  :z.  Juni  wurde  -der-  zu--Gbpplugen-nerhafteta-Matthäus  Kugler,  von  Lorch,
wegen  wlederholten  Diebstahls  und  Betrugs,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten,  mit  fünfjährter
  Festungsarbelt  belegt,  und  zuglelch  verordnet,  daß  er  nach  erstandener  Strafe
a  einem  Zwangs-Acbeltsbause.  is-  zu  erprobter  Beherung  verwahre  weiden  soll.  —

Eodem  ist  der  zu  Roitwell  wegen,  Unzucht  mit  unmaynbaren.  Mädchen  jn  Untetsũchung
  gekonimene  Jobann  Huber,  von  Hendingen,  Oberamts  Tuttlingen,  znee  Ers.
sad  saͤmtlicher  Kosten  zu  dreijähriger  Juchthausstrafer  condemnlri  worden.  35

Am  3.  Junl  wurde,  der  „zu.  Eßlingen  Cperhaftet  Jokeb.  Hauser,  von·  Saenwmiller,
Hberamts  Walblingen.,  wegen  der  milt  einem  blelbenden  Nachtheil  vetbundenen  Vermundung
  des  Johanm  Georg.  Kdlz,  von  Schwelkbelm,  neben  Bezehlung  der  Kcr-  und
andern  Kosten,  zu.  faͤnfzebnmonatlicher  Festungdarbelt  verurthellt.

Unterm  5.  Jani  fund  dle.  zu  Altdorf  in  Verhaft  und  Untersuchung  unenieil.  Va
ganten  Matthiab  Halder,  von  Oestings,,  und“  Barbara  Oswald,  von  Wesen.  wegen  %
stabls,  Concublnats  und  Fälschung,  und  awat

1)  Inq  ulsit.  Halder  neben  dem  Ersotz  des  Emmwendeten  R  der  un-=  und
InguichsensKesten.  zu  #itlfiähriger  ZuchthausttratttK  zi'·fn

:)  dessen  Concübinz  Cswald  neben  Erstattung  von  1.  ves  Untersüchünge  und  Hrer
Azungs-Kesten,  zu  Ein=  und  einhätbjähriger  Zuchtbeussträse  mit  dem  Andang  verurtheilt
worden,  daß  belde  nach  erstandener  Sit  afe  in  elnem  Zwangs-Arbelishause  ble  zu  erprobter
Besserung  zu  verwahren  seyen.

Am  6.  Junl  ist  der  zu  Neuenbung  verhaftete  Ferdinand  Hozumam,  von#  Wurm.
lingen,  Oberames  Nottenburg,  wegen  Gewebr-  Verbeiml  ichung  und  wWiwer,  neben
Bezehlung  allet  Kosten,  und  des  Wertbs  des;  geschossenka  Wildprets,  jo  wle  heben
Conßskatlen  der-  bel  ihm  vergefundenen  Genehe  izu  fänftpalbmongilicher  Festüngs-
        <pb n="165" />
        163

Arbelt,  die  ersten  6  Wochen  mit  Schellenwerken  und  aufgesetzter  Wllderer  F  Kappe  condemnirt
  worden.  -

Den  9.  Junl  wurde  der  zu  Ulm  verhaftete  Jakob  Mohrweis,  von  Gerstetten,
Oberamts  Heldenbelm,  wegen  Wildersetzlichkeit  gegen  dle  Obrigkelt,  neben  Ersatz  der
Kosten,  und  des  In  seinem  Verhaft  zu  Althelm  gestlfteten  Schadens,  mit  neumonatlicher
  Festungsarbelt  belegt,  i-  -  -

Eodem  ist  der  zu  Urach  verbaftete  Johann  Ost,  von  Reudern,  Oberamts  Nuͤrtingen,
  wegen  Faͤlschung  und  Betrugs,  neben  deni  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,
iu  elnjaͤhriger  Zuchthausstrafe  condemnirt,  und  jugleich  verordnet  worden,  daß  derselbe
nach  deren  Erstehung  in  einem  Zwangs=  Arbeitehause  auf  unbestlmmte  Zeit  bis  zu  erprobter
  Besserung  verwahrt  werden  soll.

Rodemm  wurde  der  zu  Eßlingen  verhüftere  Chrlstorh  käng;  von  Winnenden,  wegen
wiederholten  Dlebstohls,  neben  Ersatz  des  Schadens  und  der  Kosten,  zu  mansmonaulhen
Zuchthausstrafe  verurtheilt.

Am  13.  Jun.  wurde  der  zu  Eßlingen  in  Inquisktion  gekommene  Johann  Michael
Ruf,  von  Sillenbuch,  wegen  bbslicher  Beschädigung  mehrerer  Bäume,  daun  wegen
attentirten  Mords  oder  Verwundung,  wegen  Verbal-Injurlen  und  Vernachläßigung
selines  Nachtwächter-Dlensts,  neben  Bezahlung  aller  verursachten.  Kosten;  und  Entsetzung
von  selnem  Dlenste,  mit  zwei  und  elnhalbjähriger  Zuchthausstrafe  belegt.

Unterm  16.  Jun.  ist  der  zu  Nottenburg  verhaftete  Frledrich  Lang,  von  Marschakkenzimmern,
  wegen  wlederholten  Dlebstabls,  neben  Ersatz  der  Kostem  und  des  Schadens,
zu  zweljähriger  Zuchthausstrafe  verurtheilt  und  zugleich  beföhlen  worden,  daß  er  nach
deren  Erstehung  in  einem  Zwangs-Arbeltshause  bis  zu  wirklich  erpröbter  Bessekung  verwahrt
  werden  foll.

Den  17.  Jun.  wurde  dle  zu  Gyppingen  wegen  Kladsmords  In  Untersuchung  gekommene
  Anna  Marsa  Ulmer,  ven  Lorch,  neben  Ersatz  aller  Kosten,  auf  unbestimmte
Zeit  zur  Zuchthausstrafe  condemnirt  und  verordnet,  daß  nach  zwanzig  Jahren  wegen  ihrer
wleder  angefragt  werden  soll.  ·  "  '·",

thcknxxz.Ju-I.Y·lstdekqusmngcnverhaftenArm-mWels-,..no«ii2»auterbach,
Oberamts  Crailsheim,  wegen  Diebsiabls,  nehen  Ersatz  aller  Kosten  zu  achtmenatlicher
Festlingsarbest  condemnit  worden.

Kodem  wu#de  dle  zu  Hellbronn  verhafrete  Magdalene  Kaußler,  von  Großaspach,
wegen  verheimlichter  Schwangerschaft  und  Geburt,  auch  attentieten  Kindsmords,  neben
Ersaß  der  Kosten,  mit  dreijähriger  Zuchthausstrafe  belegt.

Eodem  ist  der  zu  Rottwell  verhaftete  Balthaset  Staiger,  von  Unterschiltach,  wegen

wiederholten  Diebstahls,  neben  Erfatz  aller  Kosten  zu  Eln  und  alnhalbjähriger  Zuchthausstrafe
  verurtheilt  worden.
        <pb n="166" />
        X

Nadem  wurde  die  zu  Hellbrönn  verhaftete  Jullons  Schmid,  angeblich  verehllchte
Grünewald,  von  Schorndorf,  wegen  Betrugs,  Ebebruchs  und  Vaglrens,  heben  Ersat
der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  elner  andertbalbjährigen  Zuch  bauestrose  condemnirt
Und  zuglelch  verordnet,  daß  dleselbe  vach  deren  Erstehung  bis  zu  erprobter  Besstrung  in
einem  Zwangês)  Arbeltshause,  verwabrt  werden  foll.

Den  :5.  Jun.  ist  der  zu  Alrdorf  in  Untersuchung  gekommene  Andreas  Morschall
zu  Oberwolfarteweller,  wegen,  wiederholten  Diebstahls,  neben  Ersatz  aller  Kosten  zu  ela
und  elnvlerteljähriger  Festuugsarbeit  condemnirt  worden.

Lollem  ist  der  zu  Gbppingen  In  Untersuchung  gekommene  Bürgermelster  Antd#
Beß,  von  Waldstetten,  wegen  gesetzten  Kassenrests,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten,  so  wls
der  Rests.=  Summe  samt  den  Verzugs=  Zinsen,  von  selnem  Amte  kassirt,  zu  Beklelbung
eines  öffentsichen  Amts  für  unfählg  erklärt,  und  zu  Eln  und  einhalbjährlger  Zuchthausstrafe
  verurthellt  worden.

Kodem  ist  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Amtsdlenerknecht,  Leonhard  Strupf,  von
Bottenwlesen,  im  Balerischen,  wegen  Befrelung  des  Inguistten  Johann  Kühnle  aus
dem  Gefängnisse,  neben  Ersatz  aller  Kosten,  zu  elnjährlger  Zuchthausstrafe  condemni#t
und  befohlen  worden,  daß  er  nach  deren  Erstehung  als  ein  Ausländer  aus  dem  Klalgrelich
  verwiesen  werden  soll.

Eodem  wurde  der  Apetheker  Christion  Frledrich  Moser,  von  Heldenbelin,  wegen
Medleamenten-Verwechslung  und  dadurch  entstandener  Beschädigung  elnes  Matlenten,
so  wle  wegen  der  in  selner  Apotheke  überhaupt  geberrschten  gefährlichen  Unordnung,
neben  Ersatz  der  Kosten  der  Untersuchung,  so  wie  der  Kur  des  Patlenten  zu  achtmonatlichem
  Festungs-Arrest  mit  angemessener  Bescháfelgung  verurthellt,  und  auf  4  Jahre
von  der  elgenen  Betrelbung  seines  Apotheker=  Gewerbes  suspendirt.

Anm  Fo.  Jun.  wurde  in  der  Untersuchungs  =  Sache  gegen  Frledrich  und  Gettlleb
ebster,  von  Stammheim,  Oberamts  dudwlgsburg,  wegen  begangener  Schgaf-Dirbstähle
erkanm,  daß  neben  Ersaotz  der  Kosten  und  des  Schadens  ½

1)  Frledrich  Löster  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrefe,  und
2)  Oottlieb  Löster  zu  vlermenatlicher  Festungsarbelr,  verurthellt  werdeb.  sell.

Eodem  st  dei  #  Lüdwlgsburg  verhaftere  Adam  Kolb,  von  Bahnbrücken,  wegen
wlederholten  Dlebstabls  und  Betrugs,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu
balbstündiger  Ausstellung  mit  angebeftetem  Zettel:  „Feld-Dileb“  und  zu  olerjähriger
Festungsarbelt  condemulrt  worden.  *

Eodem  wurde  der  zu  Urach  verhaftete  Bernhard  Well,  von  Ochsenwangen,  wegen
Diebstahlo  und  Cbebrockt  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  mit  stebenmonatlicher
  Festungsarbeit  belege.  —
        <pb n="167" />
        i66
Die  Fassung  der  Zins-Quittungen  sür  die  Kiitigl.  General-Staats-SchuldeinZahlüngs-Kaffe  beireffend.

Uunter  andern  Anordnungen,  die  Köniel.  General=  Staats:  Schulden=  Zahlungs=Kasse
  betreffend,  welche  dem  verehrlichen  Publico  in  dem  Kdaigl.  Staats:  und  Reglerungs-Blatt
  vom  Jahr  1307.  Nr.  16.  unterm  3.  April  d.  J.  erbffnet  wurden,  ist
vorzüglich  auch  die  enthalten,  daß  in  jeder  bel  der  General-Staats=  Schulden-Zahlungs
  =  Kasse  übergebenen  Zins  -Qulttung  neben  dem  Zins-Termin  auch  besonders  noch
anzufeleen  sen,  bel  welcher  der  vormallgen  Separat-Kassen  das  Kapital  ehedem  angeegt
  worden.  «

Nachdem-derdiese-AnordnungseltelnlgekZektziemlichjnVergessenheit-schmissen
zu  seyn  scheint,  und  hingegen  die  dadurch  entstehende  Aufbéltlichkelten  sehr  nachthelllg
auf  den  Geschäftsgang  bel  dleser  General-Kasse  wirken;  so  siehet  man  sich  veranlaßt
jene  Anordnung  unter  dem  Anfügen  zu  erneuern,  daß  die  nach  solcher  Erfordernß  nicht
gefertigte  Zins=  Qulitungen  künfilg  jewellen  zur  Ergänzung  zuräckgegeben,  werden  würden.

Stuttgart,  den  8.  Juli  1612.
Kön.  General-Staats-Scholden-Zahlungs-Kasee.

 

*

Se.  Könlgl.  Maj.  haben  allergnadigst  gerubht,

vermög  allerhochsten  Rescripts  dom  10.  Jull  die  erledigte  Forstkasfterd-Stelle  zu
Kirchbeim  dem  Extraprobator  Frisaͤus  von  der  Militär-Rechnungs-Kammer  zu
uͤbertragen;

vermdg  allerbochsten  Decrets  vom  11.  Jull  den  Staabs-Hauptmann  v.  Hochstetter
  vom  9.  Infant.  Regiment  in  den  Penstons-Stand  zu  versetzen,  und

vermig  allerhöchsten  Reserlpts  vom  13.  Jull  den  vormallg  Balerischen  Justlz-Beamten
  Bob,  ven  Oeffingen,  jum  Sekretär  bel  der  Sektlon  der  Krondomänen  zu  ernennen.
  "

Se.  Khnigl.  Majestät  haben  allergnädigst  geruht,

vermög  allerhöchster  Resolutlon  vom  12.  Juli  dem  zur  erledligten  kathellschen  Caplanei
  zu  St.  Anton  in  Scheer  nominirten  Vikar,  Conrad  Schalch  die  allerbochste  Bestätigung
  zu  erthellen:

dle  erledigte  kathollsche  Pfarrei  Mleterkingen,  Oberamts  Saulgau,  dem  Caplan
Bach  in  Schdrzingen,  Oberamts  Spalchingen  zu  übertragen,  und  an  dessen  Stelle
den  Erfranziskaner,  Superlor,  Octarlan  Wendelstein,  von  Oefsingen,  zum  Caplan
in  Schörzingen  zu  ernennen;  ferner

vermüg  allerhöchsten  Reserlpts  vom  u3.  Jull  die  erledigte  Pfarrel  Frauen  imm
Dldcese  Brackenheim,  dem  Vikar  in  Rudersberg,  N.  Burk,  zu  fFe  zimmern,
        <pb n="168" />
        166

Ludolgsburg.  Der  Mählbauer  Mattblas  Haag  in  Meckargrbningen,  gebürtig
von  Schwalkheim,  Walblinger  Oberamts,  welcher  am  6.  Juni  d.  J.  einen  #  jährlzen
Knaben  vom  Ertrinken  im  Reckor  gerettet  hat,  wird  in  Folge  Dekrets  der  Königl.  Seklnon
  der  innern  Administratlon  vom  à7.  v.  M.  wegen  selner  entschlossenen  Handlung  an?
durch  bffentlich  belobt.  Den  3.  Jull  1817.  §

Kön.  Oberamt.

 

Stuttgart.  Es  wlrd  andurch  allgemein  bekannt  gemacht,  daß  von  Jekobt  dleses
Jaährs  an,  durch  das  Cannstadter=  Herrenberger=  und  Calwerthor  das  Schlachtoleb,  durch
dam  Kdnigs=  Canr  stadter-Herrenberger=  und  Calwerthor  aber  das  Holz.  Torf  und  Kohlen
eingeführt  werden  därfen,  bei  allen  Übrigen  Thoren  aber  die  Einfuhr  verbeten  sey.  Den
45  Jali  16r#.#  ·  Kdnlgi.DbenPollzelschectlom

Stuttgart.EswirdblemltqquuftwgKönigl.RetchssGeumt-Obet-sposti-DirektionzurGeistlicher-Kenntangebracht,daßinstünftigeauchdasTksgctlobm

welchesfükdleUebekllefekungdekPaketevondeupostamtllcheuAuströgekngesepllch
bezogen  werden  darf,  in  dem  Austragebuch,  worinn  der  Empfang  der  Pakete  bescheiniget
  wird,  in  elner  elgenen  Columne  postamtlich  angemerkt  werden  wird,  und
daß  daher  Rlemand  für  dlie  Bestellung  eines  Pakets  mehr  zu  bezahlen  schuldig  ist,  als
das  Austragebuch  enthlt.  Stutgart,  den  6.  Jull  1812.

Königl.  General-Dostamt.
        <pb n="169" />
        Nro.  31.  1812.  161

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Mittwoch,  22.  Juli.

 

Köonigl.  Verordnung,  d.  d.  19.  Juli  d.  J.  das  Verboth  der  Absendung  von  Briefen  durch
Expressen  oder  Bothen  ins  Ausland  betr.

Se.  Könlgl.  Moaj.  haben  Sich  vermdze  allerhchsten  Reseripts  d.  d.  19.  Jull  d.
I.  bewogen  gefunden,  die  in  der  Post-Ordnung  bleher  gestattete  Erlaubuß,  Brlefe  durch
Erpressen  oder  Bothen  zu  Pferde  oder  zu  Fuße  zu  versenden,  dahln  einzuschränken,  daß
solches  nur  im  Innern  des  Königreichs,  kelineswegs  aber  außer  den  Grenzen  desselben,
unter  welchem  Vorwand  es  auch  sey,  stan  haben  dürfe.  Es  werden  daher,  auf  allerbochsten
  Befehl,  die  Grenz-Zoller  und  Visltatoren  angewlesen,  alle  zu  Pferd  oder  zu
Fuß  Aus=  und  Eingehende  genau  zu  visttiren,  und  im  Falle  ste  Brlefe  eder  Paquete  vorfiaden,
  solche  sogleich  an  das  Pestamt  abzullefern.  Die  Contravenlenten  aber,  und  zwar
dle  Träger,  ind  das  erstemal  mit  einer  vier  und  zwanzigstündigen  Incarceration  bei  Wasser
und  Bror,  das  zweltemal  mit  olertägiger  Incarceratlon,  ebenfalls  bel  Wasser  und  Brod,
und  das  drittemal  mit  vierwochentlicher  Zuchthausstrase  zu  belegen,  und  wird  zum  voraus
alles  Supplleiren  um  Nachlaß  dieser  Strafen  verbothen.  Diejenige,  welche  Briefe  auftegeben,
  und  durch  Botben  ins  Ausland  haben  bestellen  lassen,  baben  das  erstemal  den
3ofachen  Portobetrag,  das  zweltemal  Einhundert  fünfzig  Gulden  Strafe  zu  bezahlen,  und
das  drittemal  soll  über  sie  von  dem  Criminal-Tribunale  gesprochen,  und  ihnen  zum  wenigsten
  elne  sechswochentliche  Festungsstrafe  zuerkannt  werden.

Welches  alles  zur  Nachricht  und  Nachachtung  allgemeln  bekannt  gemacht  wird.

Das  Rechtemittel  der  Nevision  gegen  die  von  dem  Kon.  Ober-Appellations-Tribunal  in  erster
Instanz  ausgesprochenen  Urtheilc  betr.  d.  d.  20.  Juli  1872.
Se.  Königl.  Maj.  baben  in  NRäcksicht  der  Formallen  und  rechtlichen  Wirkungen
des  in  dem  #.  a#:.  der  Instructlon  für  das  Kön.  Ober-Appellatlons-Tribunal  d.  d.  8.  Mal
        <pb n="170" />
        1268.

1806  angeordneten  Rechtsmittels  der  Reofsion  gegen  die  von  dem  Ober-Acpelletlons-DTrl
bunale  in  erster  Instanz  aousgesprochenen  Urtheile  im  Allgemelnen  zu  bestimmen  gerubt,
daß  der  Implorant  zu  Ablegung  eines  Reolslons  =  Elds  und  zu  Hivterlegung  von  Surs
çumbenz-Geldern  alcht  verbunden  sepn  solle,  bel  der  Verhandlung  Nova,  wie  im  Appellatlons-Dro#esse;
  vorgebracht  werden  därfen,  und  die  in  letzterem  erlaubte  Anzahl  von
Soyschriften  der  Partien  zuläßig  seyn,  auch  dlese  Reoisson,  wenn  sle  innerhalb  35  Tagen
nach  Publlkaiion  der  Urhel  unter  Beobachtung  der  gesetzlichen  Reoistons-Förmallen  inter#s
ponirt  wird,  dle  volle  Suspensio-Kraft  der  Appellatlon,  sonst  aber  dlese  Wirkung  nur  in
sowelt  haben  solle,  als  solche  nach  dem  Landrecht  auch  der  gewöhnlichen  Reolsion  zukommt.
Es  wird  daher  dieses  zur  Nachricht  und  Nachachtung  allgemein  bekannt  gemacht.  Decret.
Stutg.  lm  Kin.  Staats-Minlsterlum,  den  z0.  Jull  1312.
Ad  Mand.  Sac.  Reg.  Mei.
        <pb n="171" />
        der  inn  Inquisiten  und  Polizeigefangenen.

 

Vor=  und  Zuname,
Stand,  Geburts=  oder
Wohnort  des  Gefangenen.

Uin

Tag  der  Berichtsersiattung,

  oder  Gründe,

wodurch  dieselbe  verzdgert

  worden.

Tag  und  Art
der  Beendigung
des  Voerhafts.

Bemerkungen.
        <pb n="172" />
        <pb n="173" />
        Nro.  52,  1812.  169
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  25.  Juli.

 

Die  jährliche  Bekanntmachung  des  Gesetzes  wegen  Bestrafung  der  Münzversälschung  betr.

Es  ist  zur  Anzesge  gekommen,  daß  die  Verordnung  vom  10.  Nov.  1307.  die
Bestrafung  der  Münzoerfälschung  betreffend  (Staats=  und  Reglerungs-Blatt  S.  55-.)
nicht  wie  es  doch  ausdrücklich  befehlen  ist,  bei  jedem  Vogltgerscht  neuerdings  bekannt
gemacht,  und  elngeschärft  wird.  Damt  sich  nun  bierunter  Niemand  mit  der  Unwis.
senbelt  entschuldigen  kann,  so  werden  die  Beamten  angewiesen,  die  erwähnte  allerbchste
  Verordnung  nicht  nur  bei  den  Vogtgerlchten,  sondern  auch  da,  wo  etwa  diese
Gerichte  in  einem  Jahre  nicht  gehalten  werden,  allen  Gemeinden  jährlich  wlederholt
erbffnen  zu  lassen,  und  sich,  wie  solches  gescheben,  zu  versichern,  damit  in  vorkommenden
  Fällen  keln  Zweifel  oder  Anstand  statt  finden  mog.  Stuttgart,  den  ½r.  Juli
1817.  -  Koͤn.  Sectlon  der  innern  Administration.

Se.  Khnlgl.  Majest.  baben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  20.  Jull
dem  Obersten  v.  Brockfeld,  Commandeur  des  Cavell.  Reglm.  Nr.  1.  Kränklichkelt
  halber  die  Entlassung  als  General-Major  mit  Penston  zu  erthellen,  dagegen
den  Obristen  v.  Falkensteln  vom  Cooallerle=  Regiment  Nr.  5.  Dragoner  Kronvrinz
  zum  Commandeur  des  Covall.  Reglm.  Nr.  :  zu  ernennen,
den  Oberst  v.  Palm  vom  Cavall.  Regiment  Nr.  1  zum  Cavoll.  Regim.  Nr.  1.
##lb  Cheosuxlegers,

22
*—
        <pb n="174" />
        170

den  Major  v.  Bluͤcher  vom  Cavall.  Regim.  Nr.  2.  als  solchen  zum  Cavallerle-Regiment
  Nr.  1.  zu  versetzen,

den  Oberst=  Llestenant  s.  Raoßler  vom  Cavall.  Rezlm:  Nr.  1.  zum  Commandeur
des  Caoall.  Reglm.  Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz,  ferner  "

des-bisherigenFlügel-Adjutant,Rinmcisicro.SpethzctmEscadtons-Cbef
belm  Cavall.  Regim.  Nr.  1.

den  bleherigen  Ordonanz=  Ossizier,  Staabs-Ritemelster  v.  Moltke  zum  Flägel-Adjatanten,
  #

den  Second-Lieutenant  der  Jäger-Garde  v.  Verschuer  zum  Ordonanz-Osfl=Ner,
  und  "  "c

den  Lelb-Pege  v.  Forstner  zum  Second-Lieutenant  bel  der  Jäger-Garde  zu
ernennen

den  des  Feldmarschalls,  Kriegsminlsters  Herzogs  Wilbelm  Hobelt  beigegebenen

Hauptmann  v.  Seybothen  zum  Major  und  Flügel-Adjuranten  derselben  zu  beklbhre
dern,  und

den  Jur.  Cand.  Hermann  Frledrich  v.  Otto  von  Stukegart,  als  Auditor  bei  dem
Cavallerie  Reiment  Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz  an  die  Stelle  des  entlassenen  Auditors
Blau  anzustellen  allergnädlast  geruht.

Unter  ebend.  baben  Se.  Khnigl.  Maj.  den  zu  Berlin  befludlichen  Königl.  Geschäftsträger,
  Legationsrath  o.  Kauffmann  zu  Allerbbchst  Dero  Minlster  Restdem
bel  des  Khnigs  von  Preußen  Majestäc  allergnddigst  ernannt.

Se.  Künigl.  Maj.  haben  ellergnädigst  geruht,

vermg  allerhbchsten  Reseripts  vom  2o.  Juli  den  Kammerjunker,  Lieutenant  Grafen
von  Dürkheim  zum  Relsestallmeister,  sodann

den  Serond-Lieutenant  bei  dem  Garde-Regiment  zu  Pferd,  von  Tessin,  undden

  zum  Secondlientenaut  bei  der  Jiger-Garde  ernannten  Lelbpage  von  Forstner
zu  Kammerjünkern,  auch

den  Architekten  Fischer  zum  dritten  Hosbaumeister  zu  ernennen.  «

BckmdgallerhöchstenResckiptsvom1«3.JullhabenS·e.Kdnlgk.Mai-den
Ober-JnspekkokHöberlenandcmZkvangs-A(bcltghausezuHeHbtonnwcgcnKtönh
lichkcitxnentlassemundsolchedemvotmaligenBalekischcnPosizehBürgcnmistckKäufer
  von  Creglingen  zu  uͤbertragen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  geruht,
vermoͤg  allerbochsten  Rescripts  vom  20.  Juli  dem  zum  erledigten  Diakonat  Loͤwenstein
  nem  inirten  Vikar  Duffing  die  allerhoͤchste  Bestaͤtigung  zu  ertheilen;  und
        <pb n="175" />
        171

vermög  allerhöchsten  Reserlpts  vom  #1.  Jull  die  erledigte  Pfarrel  Bermaringen,
Dibcese  Blaubeuren,  dem  Prefessor  Schmid  in  Biberach,  ferner

vermbg  allerbdchsten  Rescripts  vom  z.  Jull  das  erledigte  Diakonat  Sulz  dem  Vlkar
M.  Binder  daselbst  zu  übertragen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermbg  allerhochsten  Reseripts  vom  21.  Jull  dlie  erledigte
  Unterfbrsters  =  Stelle  zu  Thammw,  Oberforsts  Ludwigsburg,  dem  Waldschätzen  Um-P
  zu  herrensteitn,  Nellinger  Huh,  Oberforsts  Kirchpeim,  zu  übertwagen  allergnddigst
  geruht.

Se.  Kbnigl.  Maj.  haben  verms#ge  allerbbchsten  Reserlpts  vom  z#.  Juli  die
Adoocaten  Chambon  und  Schmidlin  von  Stuttgart,  zu  Procuratoren  bel  dem  Königl.
Ober-Justiz=  Collegium  zu  ernennen  geruhet.

 

Se.  Königk.  Maj.  hoben  dem  Fuhrmann  Jakob  Lang,  von  Beyhlngen,  Oberamts
  Ludwigsburg,  welcher  den  belm  Baden  im  Neckar  in  eine  Untiefe  gerathenen
7jäbrigen  Sohn  des  Firsters  Oberreuter,  von  Nalslach,  mit  äußerster  Lebensgefahr  vom
Ee  gerettet  hat,  die  fllberne  Cioll-Verdlenst-Medallle  zu  verlelhen  allergnädigst
geruher.

Auf  gleiche  Weise  haben  Allerbbchstdieselbe  dle  muthvolle  Handlung  des  Mesgers
Joseph  Reich  in  Urach,  welcher  den  in  dle  Erms  gefallenen  und  von  der  Gewalt  des
Stroms  unter  das  Gewblbe  einer  Mähble  fortgerissenen  Johann  Rau,  einen  1½2  jäbrigen
  Greisen,  in  dem  entscheidenden  Augenblik  vom  Tede  gerettet  hat,  mit  Ertheilung
der  silbernen  Cioll-Verdienst-Medaille  belohnt.  Stuttg.  den  18.  Juli  1817.

Se.  Konigl.  Maj.  haben  vermög  allerbchsten  Reseripts  veom  :l.  dleses  Monats
  dem  hlesigen  Welngärtner  Johann  Georg  Wannser  für  dle  von  ihm  mit  größter
Lebensgefahr  bewlrkie  Rettung  eines  in  einen  Ziehbronnen  gefallenen  Kindes  oom  Ertrins
ken,  die  silberne  Cioll-Werdlenst-Medallle  zu  ertheilen  allergnädigst  geruhr.
        <pb n="176" />
        Nro.  2.  1  8  12.
Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  1.  August.

 

Anordnung  eines  eigenen  Poligei-Commissariats  für  die  Stadt  Ochringen.

Se.  Königl.  Mojest.  geruhten  vermbg  allerhdbchster  Resolution  vom  zu.  Juli
d.  J.  allergnêdigst,  für  die  Stadt  Oehringen  eln  eigenes  Polite##e=  Commissariat  anzuordnen,
  und  diese  Stelle  mit  jener  des  jedesmaligen  zweiten  Bürgermelsters  allda  zu
verbinden,  daher  denn  selbige  für  jetzt  dem  nugleich  zum  iwelten  Bürgermeister  ernannten
  Oberamts-Actuar  Waissäcker  von  Ingelfingen,  allergnädigst  übertragen  wurde.

Stuttgart,  den  34.  Juli  1817.
Khnigl.  Polizel-Ministerlum.

Königl.  Verordnung,  die  Verlegung  der  Posten  von  Enzweihingen  und  Knuittlingen  betr.

Se.  Königl.  Moj.  haben  allergnädlast  zu  befehlen  geruhet,  daß  die  Pest  von
Enzwelbingen  nach  Schwleberdingen  und  die  Post  von  Knittlinsen  nach  Illingen  verlegt
  werden  fsoll.

Am  1.  Aug.  l.  J.  wird  in  Schwieberdingen  und  Illingen  eine  Pest  etabkirt  seyn,
and  von  benanntem  Tage  an  wlrd  daselbst  die  Ablösung  der  Extra=  Posten,  Estafetten,
Ordlnari  reltender  Posten  und  Postwägen  te.  Statt  haben.

Dem  Publikum  wlrd  diese  allerhöchste  Verfügung  mit  der  Bemerkung  bekanm  gemacht,
  daß  die  Entfernung

zo#schen  Schwieberdingen  und  Stuttgart  auf  ½  Post  Statien,
wischen  Sch-##eberdingen  und  Ludwigsburg  auf  #  Post  Station,
zwlschen  Schwleberdingen  und  Illingen  auf  #  Post.  Siation,
        <pb n="177" />
        175

zwischen  Illingen  und  Bretten  auf  14  Post-Statlon,
la#schen  Illingen  und  Pforzbeim  auf  1  Post-Statlon,  und
zwischen  Illlngen  und  Freudenkhal  auf  3  PestStatlon  festgesetzt  worden  ist.
Stuttgart,  den  à.  Jull  13.7.  #  .
KdnlgbReichs-Genuak-Obck-PostsDirektios.

DasAufhängcnfrischgegerbtcrspäuteanvenbsscntlichenSttaßenbetk.ck.ck·-7.Juliist-.

DadleGerberundLederfabrlkantendfters  Ihre  frisch  gegerbte  Häute  an  den  bffentlichen
  Straßen  aufhängen,  um  sle  trecknen  zu  lassen,  dles  aber  nicht  nur  den  Vorübergehenden
  Unlust,  sondern  auch  Unglück  verursachen  kann,  wenn  PDferde  daran
scheuen;  so  haben  die  Khnigl.  Oberämter  und  Dolizel-Bebhrden  daräber  zu  wachen,
daß  dleser  Unfug  ferner  nicht  mehr  statt  finde,  und  sind  diejenlgen,  welche  dem  ungeachtet
  feisch  gegerbtes  deder  an  dffentlichen  Straßen  trocknen,  mit  elner  kleinen  Frevel
  à  fl.  5  kr.  zu  bestrasen.  Set#uttgart,  in  der  Sektlon  der  innern  Administratlon,
den  50.  Jull  18317.  Aaf  besondern  Befehl.

Die  Termine  für  die  Prüfungen  der  Supplikanten  zum  Studium  der  Rechtswissenschaft,  der
Kameral-Wissenschaft,  der  Arzneikunde  und  Chirurgie  berr.

Die  in  Gemäßbelt  der  allerböchsten  Verordnung  vom  3.  Jan.  d.  J.  zu  haltende
zweite  jährliche  Prüfung  der  Supplikanten  um  dle  Slautust  mm  Studlum  der  Rechtswissenschaft,
  Arznelkunde,  Kameral-Wissenschaft  und  der  höbern  Chlrurgle  wlrd  jedesmal
  den  3ten  Montag  vor  Michaells  uad  den  felgenden  Tag,  in  Verbindung  mit  den
bffentlichen  Prüfungen  an  dem  bleslgen  obern  Gymnostum,  dieses  Jahr  also  den  24.  und
15.  September  vorgenommen  werden.  Es  wird  dies  zu  dem  Ende  bekanne  gemacht,
damit  derglelchen  Supplikanten  Iin  Zelten,  und  zwar  wenigstens  4  Wochen  vor  dem
Dräfungs-Termin  bei  der  Kdolgl.  Ober=  Studien=  Dlrektion  sich  melden;  und  bezleht
man  sich  übrigens  in  Ansehung  dessen,  was  von  den  sich  Meldenden  bei  ihren  Eingaben
zu  beobachten  ist,  auf  dle  ia  das  Staats=  und  Regierungs-Blatt  vom  35.  Januar
d.  J.  (Nr.  4)  eingeräckte  Verordnung.

Die  Suppllkanten  um  die  Zulassung  zum  beschränkteren  Studlum  der  Cbirurgle
baben  auf  äbnliche  Weise  immer  längstens  à  Wochen  vor  dem  Termin  Michaells,  s
wie  im  Frühj#zhr  werigstens  #  Wochen  vor  Ostern,  ihre  Blreschriften  bel  der  Khogl.
Ober=  Studlen=  Dlrektion  elnzureichen,  um  auf  sle,  wen#  sle  mie  dem  nächsten  Semester
die  Unioerslit  zu  bezlehen  wünschen,  Räcksicht  nehmen  iu  khnnen.  Stungart,  den  16.
Juli  1811.  Knigl.  Ober-Studlen-Direkion.

 

Se.  Königl.  Mojest.  haben  allergn  digst  geruht
vermüg  allerhöchster  Ordre  vom  20.  Jull-  an  die  Stelle  des  verstorbenen  Com-
        <pb n="178" />
        174

mandeurs  des  Invaliden-Corps,  Oberst  von  Zieten,  den  penstonirten  Obersten  von
Selplo  hlezu  zu  ernennen;

durch  elin  allerhöchstes  Decret  vom  :#.  Juli  den  Staobs-Nittmelster  v.  Mbgelin
  belm  Cavall.  Regiment  Nr.  1.  Chevaurlegers  zum  wleklichen  Rittmelster  zu  befördern,
  und

den  bleher  belm  Cadetten=  Instltut  angestellten  Hauptmann  v.  Ia  Chevallerie
jum  6ten  Infant.  Regiment  zu  versetzen;

durch  ein  oallerböchstes  Decret  vom  33.  Jull  den  Staabs-Rittmeister  v.  Heldenschwerdt,
  vom  Cavall.  Regim.  Nr.  #.  Lelb=  Chevaurlegers  zum  Cavallerie-Regiment
Nr.  2.  zu  transferlren;  #

durch  eln  allerhöchstes  Decret  vom  3é.  Juli  dem  blsherigen  Regiments-Quartiermelster
  im  Infanterle-Regiment  Nr.  5.  Prinz  Friderlch,  Albrecht  v.  Gültlingen,
eine  vorgesetzte  Offizlers  =  Stelle  im  Kbhnigl.  Militair  =  Institut  mit  dem  Charakter  als
Staabs=  Hauptmann  zu  erthellen,  auch
den  Adolph  v.  Wikede  aus  Meklenburg  zum  Second-Cleutenant  beim  Cavoall.
Regiment  Nr.  5.  Dragoner  Kionprinz,  und  zugleich  zum  Kammer=  und  Jagd-Junker
zu  ernennen.

Se.  Khnigk.  Maj.  haben  allergnädigst  gerubt.
vermög  allerhbchsten  Reseripts  vom  16.  Jull  dem  quleselrenden  Amimmann  Him-=berger,
  von  Buchhorn,  zum  Amtmann  und  Pollzel-Inspector  in  Langenargen,
vermbg  allerhbchsten  Reseripts  vom  34.  Jull  den  bisherigen  Ober-Reolsor,  Kammerrath
  Nast  zum  Renovatlons-Rath,  und
vermbg  allerbbchsten  Reseripts  vom  :7.  Juli  den  Kaufmann  Buzhuber  in  Blaubeuren
  zum  Salzfactor  daselbst  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Maj.  baben  allergnädigst  geruhr,  6

vermög  allerhöchsten  Reseripto  vom  25.  Jull  dle  erledigte  Pfarrei  Grünthal,  Dibcese
  Freudenstadt,  dem  Präceptor  Ehmann  in  Laufen  zu  übertragen;

den  kaiholischen  Pfarrer  Kayser  in  Zepfenhan  zum  Decanats  -Commlssalre  des
Landkapltels  Trochtelsingen  und  Pfarrer  in  Großengstingen,  Oberamts  Reuttlingen,
zu  ernennen;  "

vermdgvllekhbchstenRescrlptsvom-S.Jullbenvlektenordentlichen-Professor
dekTheologkcandeernlgLUniockflkäcTüblngen,D.Bcngel,aufdleekledlgte
StelleelnesdrittenordentlichenPkofessorsderTheologleundzweitcnSupekattendentea
destheologischenSemlnatlizubefbkdean

den  Oberhelfer  Baur  in  Täbingen  zum  vlerten  ordemlichen  Professor  der  Theologle,
  sodann
        <pb n="179" />
        175

an  desen  Stelle  den  zwelten  Dlaconus  zu  Taͤbingen,  Koͤstlin,  zum  Oberhelfer
daselbst,  und  zuglelch  zum  ausserordentlichen  Prolesser  der  Theologie,  und

den  Diaconus  Steudel  In  Cannstadt  zum  zweiten  Dlaconus  Iin  Tübingen,  zuernennen;
  ferner

he  erledigte  Pfarrel  Orlach,  Dibcese  Hall,  dem  Diaconus  Ochs  in  Creglingen
zu  übertragen.

Se.  Könkgl.  Maj.  baben  allergnädigst  geruht,

vermöge  allerhhchsten  Dekrets  vom  ro.  Jull  den  Jakob  Christlan  Hauff,  von  Täblugen,
  als  Ofsficlal  beim  Königl.  Ober-Postamt  Tüädingen,

vermdg  allerhöchsten  Dikreis  vom  3u.  Jull  den  Jobann  Martin  Fauser,  von  Reichenek,
  als  Officlal  beim  Kbulgl.  General  Postamt  in  Stungart  anzustellen,  und

die  beim  Könlgl.  General-Dostamt  Seuttgart  erledigte  Postwagen-Condukteur=  Seelle
dem  bleherigen  Reseroe  Condukseur  Georg  Held  zu  übertragen,  und  den  Johann  Lamlet
  als  Reserve-Postwagen-Condukteur  anzustellen,  auch

vermög  allerböchster  Resolution  vom  38.  Juli  dle  neuerrichtete  Post-Erpediiion  zu
ebingen  an  der  Enz  dem  Salzfaktor  und  Handelsmann  Hopphpahn  daselbst  zu
ertragen.

 

Stuttgart.  Im  Monat  Jullus  1312  ist  von  der  Ahnigl.  General-Staats=Schulden-Zahlungs-Kasse
  an  Staats-Passio-Capltallen  die  Summe  von  600  fl.  In  17
Posten  abgelbßt  und  zurückbezahlt  worden.

Stuttgart.  Dem  Publikum  wied  hiemit  bekeonnt  gemacht,  daß  die  Statsensr
Eatfernung  zwischen  Ludwlgsburg  und  Backnang  auf  14  Station  regulirt  worden  ist.
Oen  :u.  Juli  1602.  Kin.  Reichs-General-Ober=  Post-Direktion.
        <pb n="180" />
        Nro.  354.  1  8  12,.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  3.  August.

 

Königl.  Verorduung,  über  die  Anwendung  von  Stempelstrafen;  d.  d.  32.  Juli  187##1.

De  Wir  wabrzunehbmen  gehabt  haben,  daß  die  wegen  Ahndung  der  Contraventionen
  gegen  die  Stempel-Ordnung  in  art.  III.  Unseres  General-Reseripts  vom  26.
Nov.  13:0.  (Staats=  und  Reg.  Blatt  Nr.  50.)  enthaltene  Vorschriften  bleber  nicht
durchaus  gehbrig  angewendet  worden  sind:  so  wollen  Wir  blerdurch  solche  erneuert  und
festgesetzt  baben:

I.)  Wenn  elne  nach  dem  F.  3.  Unserer  Stempel-Ordnung  vom  14.  Nov.  1807.
dem  Stempel  unterliegende  Schrift  oder  Urkunde  über  einen,  nach  dem  1.  Jan.  13:1.
zu  Stand  gekommenen  Contrakt  oder  ein  anderes  Rechts-Geschäft  zu  Begründung,
Documentlrung  oder  Erläuterung  der  Rechts  =  Ansprüche  elner  Partie,  vor  Gerlcht
producirt  wird,  ohne  auf  das  gehbrige  Stempel-Papler  geschrieben  zu  seyn:  so  darf  eine
solche  Urkunde  vom  Gericht  nicht  eher  angenommen,  und  das  daju  nachträglich  erforderliche
  Stempel-Papler  von  Unserm  General-Stempelamte  aulcht  eher  abgegeben  werden,
bls  die  in  Unserer  Verordnung  vom  16.  Nov.  1870.  kestgesetzte  Stempel=  Strafe  von
ub50  fl.  entrichtet  ist,  und  der  Exhibem  sich  deshalb  ausgewiesen  hat.

II.)  Es  ist  also  eine  solche  Urkunde  vom  Gerlcht  dem  Preducenten  mir  dieser  Welsung
  zurückzugeben,  auch  auf  dieselbe,  bie  der  Stempelfehler  ergänzt  seyn  alrd,  durchaus
  keine  Rücksicht  zu  nehmen;  und  werden  dle  bbheren  und  nlederen  Gerlchtsstellen  Unseres
  Koͤnigrelchs  erinnert,  dlese  Verordnung  und  die  welteren  Vorschriften  des  Dekreis  vom
20.  Dec.  1810.  (Staats=  u.  Reg.  Blat#  Nr.  56.)  auf  das  genaueste  zu  befelgen.

III.)  Alle  Contraventionen  in  Stempel-Sachen,  auf  welche  der  Art.  1.  der  gegenr#riigen
  Verordnung  kelne  Anwendung  finder,  sind  nach  den  sI.  18  —  22.  der  Stempez=Ordnung
  zu  ahnden.
        <pb n="181" />
        277

7.)  Sollte  ein  Gericht  der  belĩmmten  Verordnung  des  Art.  1.  und  N.  zuwlder
bendeln,  und  elne  solche  nicht  gehleig  gestempelte  Urkunde  vor  geschebener  Bezahlung
der  Stempel  =  Strafe  von  —  350  fl.  annehmen:  so  verfällt  es  in  dle  gesegllche
Strafe  des  fünffachen  Ersatzes  des  mangelnden  Stempelbetrags.  Diese  Strafe  wird  bek
wlederholter  Vernachlähigung  und  Saumsaal  in  Befolgung  der  gesetzlichen  Vorschrife
außerordentlicher  Weise  erbbhr.  6

V.)  Dem  Gegentheile  einer  Partie  blelbt  es  überlassen,  bel  der  Droduktlon  elner
  nicht  gehbrig  gestempelten  unter  der  Bestimmung  des  Art.  I.  begriffenen  Urkunde.
darauf  anzutragen,  daß  folche,  bis  die  Stempelstrafe  nach  Art.  I.  bejzahlt  sey,  zuräckgewlesen
  werde,  in  welchem  Falle  das  Gericht,  wenn  das  Gesuch  gegründet  erschelnt,
die  Urkunde  zurückzugeben,  der  Partle  aber,  ven  welcher  dasselbe  angebracht  worden  ist,
dle  durch  dle  deshalb  elngerelchten  Schriften  verursachten  Kosten  zu  ersetzen  hat.

VI.)  Wenn  aber  auch  der  Gegentbell  gegen  eine  ulcht  gehbrig  gestempelte  Urkunde
keine  Einwendung  nach  Art.  V.  gemachr  hat,  so  ist  zwar  ulche  das  ganjze  Verfahrem
in  der  Sache  bis  dabin  als  Richtgeschehen  anzusehen,  es  darf  aber  vorerst  nicht  welter
darin  fortgefahren  oder  irgend  etwes  vorgenommen  werden,  sondern  ist  vielmehr  dem
Erhlbenten  die  nicht  gehbeig  gestempelte  Urkunde  nach  Maßgabe  des  Art.  II.  zurückzugeben,
  und  demseklben  zugleich  ein  kurzer  Termin  zur  Reproduktion  derselben  anzuberaumen,
dann  aber,  wenn  der  Erhlbent  dlesen  Termin  nicht  einhält,  und  dle  Urkunde  blunen  desselben,
  nach  bezahlter  Stempel  =  Strafe,  nicht  reproducict;  so  ist  solche  als  ulche  vorhanden
  anjusehen,  und  darauf  in  dem  weitern  Verfahren  und  dem  Erkenninsse  schlechterdings
kelne  Rücksicht  zu  nehmen,  auch  das  Gerlcht,  welches  sich  durch  Rlcht=  Zurückgabe  der
Urkunde  verfehlt  har,  in  die  im  Art.  IV.  verordnete  Stempel-Strafe,  und  auf  Anrufen
  des  Gegentheils  in  den  Ersatz  der  dlesem  verurfachten  Koß#n  nach  Art.  V.  zu  verurtheilen.


VII.)  Wenn  auch,  bevor  der  Stempelfebler  gerägt  und  durch  Bezahkung  der  Stempel=
  Strafe  nach  Art.  1.  beseltigt  ist,  ein  Urtbell  gefällt  worden  seyn  sollte,  so  darf  gleichwohl
  weder  vom  Umer=  noch  vom  Ober=  Richter  welter  verfahren  werden.  Vielmehr  ist.
auch  dann  nach  Maßgabe  des  Art.  VI.  ju  Werk  zu  gehen,  dem  Erhlbenten  die  Nichegehbrig
  gestempelte  Urkunde  zurückzugeben,  und  wenn  derselbe  solche  nicht  binnen  des  anzuberaumenden
  Termins  nach  bezablter  Stempel  =  Strafe  reproduchrt,  darauf  keine  Räcksichr
  zu  nehmen,  das  Geriche  zu  strafen  und  der  Gegenthell  wesen  der  ihm  dadurch  verursachten
  Kosten  schadlos  zu  palten.

VIII.)  Die  bbhere  Gerichts  =  Stellen  und  Behhrden  haben  dleßfalls,  bei  eigener
Werantwertlichkelt,  dle  unteren  zu  controliren,  und  für  die  Vollliehung  der  gegenwärtigen
  Verordnung  zu  forgen.

IX)  Wenn  ein  Gericht  über  die  Anwendung  der  in  der  Stempel-Ordnung  und
der  Verordnung  d.  d.  16.  Nov.  1820.  enthaltenen  Straf-Bestimmungen  auf  einzelne.
Fälle,  zwelfelhaft  seyn  sollte:  so  hat  dasselbe  darüber  bei  der  bbheren  Behbrde  anzusragen,
  und  dlese  sofort  zu  erkennen,  ob  eine  wahre  Contraventlon  gegen  die  Stempel=
  Verordnungen,  glelch  viel  ob  abllchtlich  oder  aus  Nachlätigkeit,  vorhanden,  und
mlihln  zu  bestrafen  sey,  oder  ob  der  Mangel  des  gehbrigen  Stewpels  blos  auf  elnem

2

—
        <pb n="182" />
        118

verzelhlichen  Mlßverstando  beruhe,  wo  sodann  der  feblende  Stempel  bles  nachzuholen
ist.  Hlernach  haben  sch  auch  dle  administratloen  Stellen  und  Behbrden  des  Khulgreichs
  zu  achten.  6

Wie  befehlen,  daß  diese  Unsere  Verordnung  durch  dat  Staats=  u.  Reglerungs-Blatt
ellgemein  zur  Nacha#chtung  bekannt  gemacht  werde.  Gegeben  Stuttgart  im  Kinigl.
Staats-Milnisterlum  d.  d.  za.  Juli  1817.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Mej.

Wegen  Berechnung  der  Erkenngelder  bei  gerichtlichen  Unterpfands-Bestellungen  über
Capitalien.

In  der  Commun-Ordnung  :  Cep.  3  Abschulit  F.  3.  S.  :7.  ist  zwer  vorgeschrie“.
ben,  was  an  Gerichts-Gebühren  von  allen  Contracten,  oder  an  fogenanntem  Erkenn-Geld
  passtren  soll,  und  dlese  Vorschrift  findet  auch  bei  bffentlichen  Unterpfandsbe#Lellungen
  ihre  Anwenvung.  Da  man  aber  wohrzunehmen  gehabt  hat,  daß  dieses  Erkenrgeld
  in  solchen  Fällen  nicht  berall  gleich,  sondern  bald  nach  dem  Betrag  des  Capirals,
  mithin  einfach,  bald  nach  dem  Auschlage  der  Unterpfänder,  olso  mehrfach,  angesetzt
  und  elngezogen  wird;  so  werden  alle  Khnigl.  Oberämter  und  Maglstrate  aongewle“
sen,  das  ihnen  gebübrende  Erkenngeld  bei  Unterpfands  =  Bestellungen  über  aufgenemmene,
Capltallen  nicht  nach  dem  Aruschlage  der  Hypotbeken,  sondern  durchaus  nur  nach  derelnfachen
  Summe  des  Capltals  zu  berechnen.  Stuttgart,  den  39.  Juli  :812.

Khn.  Sertion  der  innern  Administration.
Auf  besondern  Befehl.

Dekret  Königl.  Finanz-Departement,  Sektion  der  Steuern,  an  sämtliche  Ober-Bcamte,
  die  Veraccisirung  des  um  einen  gewissen  Antheil  verliehenen  Viehs  betr.
d.  29.  Juli  1812.

Da  bäusig  Rindvleh  und  Schagafe  gegen  einen  gewissen  Tdell  der  elngestellten  oder
nachgezogenen  Waere  zur  Füne##rung  in  Bestand  gegeben  werden,  und  dadurch  Verqusserungen
  des  Viehs  tbeile  gleich  bei  dem  Einstellen  desselben,  theils  nachber  bel  dem
Abtheilen  vorgehen;  so  wird  zur  Slcherbelt  für  das  Königl.  Acctse  Interesse  verordoet,
daß,  so  oft  Wieh  auf  die  ongegebene  Welse  eingestellt  und  abgetheilt  wird,  jedesmal
dem  Acciser  in  dem  Ort,  wo  dle  Elnstellung  geschieße,  Auzege  bievon  unter  Angabe
Ver  getroffenen  Stipuleationen,  bei  Serafe  elner  klelnen  Feevel  von  jedem  contrabirepden
Thell,  und,  wenn  mit  der  unterlassenen  Anzelge  zuglelch  eine  Accise  Defraudation  verbunden
  ist,  bel  Strafe  der  Constskation  der  nicht  veraceistrten  Wasre,  gemacht  werden
#oll.  In  Hinsicht  der  Accise=  Abgabe  wird  foklgendes  bestimmt,

1)  von  dem  anfänglich  zur  Fünterung  in  Bestand  gegebenen.  Vieh,  das  der  blsherlge-Elgenthämer
  demjenigen,  bei  dem  es  elbgestelle  wird,  entweder  aleich  bel  dem.
Einstellen,  oder  nachher:  bel  dem  Abthellen  als  eigen  uͤberläßt,  bat  der  erstere
die  Verkaufs  Aceile  nach  dem  uner  lhnen  festgesezten  over  arkundlich  zu  bertimmenden
  Aoschlag  zu  bezahlen;  «  IV  ..
        <pb n="183" />
        179

2)  von  dem  vachgejegenen  oder  wahrend  den  Bestands  erzeugtem  Vleh  fiader,  Im
so  welt  solches  vertragsmäßle  abgethellt  wird,,  keine  Accise  statt;  wenn  aber  der
eine  selnen  vertragsmaͤßlgen  Amhbeil  dem  andern  kaͤufllch,  sei  es:  um  Geld  oder
per  Abrechnung  uͤberlaͤßt,  so  ist  glelchfalls  die  Verkaufs--Accise  davon  zur  enttichten,
  und,  wenn  der  elne  von  dem  andbern:  Theil.  bel  dem.  Abthellen  altes  fuͤr
junges,  oder  junges  für  altes  Bieh  annlmmt,  so  ist  solches  als  ein  Tausch  oderdoppelter
  Contrakt  zu  behandeln,  mlthlin  jedes  Stück  nach  dem.  Tausch-Werth  zur
veraccisiren.

Uebrigens  wird  noch  angefuͤgt,  daß  derjenlge,  der:  das  Vleh  auf  die  Walde  oderur

  Scallfätterung  in  Bestand  übernimmt,  noch  besenders  dle  lm  I.  50.  der  Acciseerordnung

  verordnete  Wald-Accise  zu  entrichten  hat.  Dlese  Werordnung  haben  die
Ober-Beamte  zur  allgemelnen  Kenniniß  zu  bringen.

Elkruntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts  zu  Tübingen.

Den  20.  Jull  1313.  wurde  Gottlieb  Krauch,  Bürger  und  Horndreher  zu  Hall,
Kl.,  von  Margaretha,  geb.  Merz,  Bekl.,  ex  cap.  adulterii  en  bigamine  geschleden,
und  dle  Beklagte  in  dle  Kosten  verurthellt.

 

Se.  Khnigl.  Majs.  haben  allergnädlast  gerub#t,

durch  eln  allerhöchstes  Dekret  vom  39.  Jull  den  Oberstem  Grafen  v.  Waldburg--Wurzach
  jum  General-Major  und  Brigadler,

den  Obersten  v.  Milkan  zum.  Commemdeur  des  Cavall.  Regiments  Mr.  3.  zu  ernennen,
  und  «

dievodukchvakenteGunsten-dieses-Regina-Itsdemssum-Major.eraauntensbisherigen
  Fluͤgel-Adjutanten,  Rittmelster  v.  Laͤzow  zu  ertheilen.

Ferner  haben  Se.  Kbnigl.  Maj.  den  blsherigen  Major  der  Garde  zu  Fuß,
Prinzen  von  Tarxis,  zum.  Flägel-Adjutanten,  und

die  Rlitmeister  v.  Moltke,  von  der  Garde  zu  Pferd,

v.  Miller.,  vom  Cavall.  Reglmem  Nr.  5.  Dragener  Kronprinz,  und

v.  Wollwarth,  vom.  Cavoll.  Regim.  Nr.  4.  Jäger  Khnlg,  zu  Masors“  abanelrt),

den  blsherligen  Major  der  Garde  zu  Fuß,  o.  Hypeden,  haben  Se.  Khnigl.=Maj.
  zum  Oberstlleutenant  und  Commandenr,  des  Land"=  Scharfschützen.  Batalllon,  und
der  leichten  Infanterie-Depots,

den  Hauptmann  v.  Wlesenhü#ten  vom  der  Garde  zur  Fuß  „  zum  Major

den  Staabs-Capitän  v.  Zeppelln  zum  Hauptmann,;

den  Hremier-Lleutenant  v.  Osten  zum  Staabs-Capliän,

den  Lieurenant  v.  Ellrichsbausen  zum  Adjutanten,

den  Second-Kleutenant  v.  Osten  vom  Infant.  Reglmen  Nr.  5.,,  Prinz  Frledrich,
ium.  Serond-Lleutenant  bel  der  Garde  zu  Fuß,  und
        <pb n="184" />
        186%%

den  Cadet  v.  Maltiz,  von  der  Garde  zu  Fuß,  zum  Second=  bleutenant  bei  dem
Infant.  Regimem  Nr.  5.  Prinz  Friedrich,  ernannt.

Endlich  baben  Allerböchstdleselbe  den  Mojor  „v.  Bartruff,  vem  Genle-Korbs,
lum  Oberst-Lieutenant  allergnädigst  befördert.

Se.  Könlegl.  Maj.  haben  durch  ein  allerbbchstes  Decret  vom  31.  Juli  den  vem
eten  Infanterie-Regiment  mit  Abschled  entlassenen  Ober-Lleutenant  v.  Stekten  oleder
  als  solchen  beim  aoten  Infant.  Reglment,  und

durch  ein  allerhöchstes  Decret  vom  3.  Aug.  den  vom  Fußjäger=  Batalllon  Nr.  1.
Konig  entlassenen  „Hauptmann  v.  Geisberg,  wleder  als  solchen  bei  eden  gedachtem
Infant.  Regiment  anzustellen;  ferner

durch  ein  allerhbchstes  Decret  vom  5.  Aug.  die  erledlgte  Regiments-Quartlermelsiers
  =  Stelle  bei  dem  Infanterle-Reglment  Nr.  5.  Prinz  Frlorich  dem  Amts-Substieus
Beck  zu  Uhlbach  zu  übertragen,  allergnädigst  geruht.

Vermdg  allerbbchsten  Reseripts  vom  31.  Jull  baben  Se.  Königl.  Maj.  die  erledigte
  Pfarrei  Rolgheim,  Dlbcese  Neuenstadt,  dem  DPfarr-Wicar  Maisch  daselbst
ollergnädigst  übertragen.

Se.  Khalgl.  Moaj.  haben  verm#g  allerhöchsten  Reserlpts  vom  5.  Aug.  die  erledigte
  Stelle  eines  Jagdzeugmelsters  in  Bebenhausen  dem  vormaligen  Jagdmeister
Kielmayer  zu  übertragen  allergnädlest  geruht.

 

Se.  Könlgl.  Maj.  haben  vermsg  allerbbchsten  Resolutlon  vom  19.  Juli  dem
Mezgerknecht  Johann  Rüder,  von  Aistaig,  Oberamts  Sulz,  welcher  am  29.  Mal
d.  J.  oler  bei  einer  Ueberfahrt  ber  den  Neckar  bei  Oberndorf  in  da##  Wasser  gefallene
Personen  vom  Tode  des  Ertrinkens  gerettet  har,  zur  Belobnung  seiner  murhvollen  Handkang
  die  sllberne  Verdlenst  -Medaille  zuzuerkennen  allergnädigst  gerucnt

Se.  Königl.  Maj.  baben  vermèg  allerhbchsten  Reseripts  vom  30.  Jull  dem  reiflgen
  Forster  Klumpp  In  der  Schwarzenberger  Hut,  Oberforste  Freudenstadr,  wegen  seines
Benehmens  bel  einer  Feuersbrunst,  wobel  er  sein  elgenes  Interesse  der  bbheren  Dienstposlicht
  auf  eine  ausgezeichnete  Art  aufgeopfert  hat,  die  flberne  Cloil.-Werdienst  Medallle
allergnädigst  zu  ertheilen  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  dem  Bronnenmelster  Exple  zu  Rutesheim,  Oberamts
Leonberg,  zu  Belobnung  der  von  ihm  mit  elgrner  kebensgefahr  bewirkten  Rettung  der
in  den  dortigen  Gumpbronnen  gefallenen  neunjährigen  Tochter  des  Bürgers  Georg
Friedrich  Mük  von  dem  Ertrinken,  die  sllberne  Cioll  =  erdienst  =  Medallle  allergnädigst
k#  verleihen  geruht.  Stuttgart  den  1.  August  1812.

Reutlingen.  Dle  Nostna  Hägelin,  Hirschwiribla  zu  Hausen  an  der  Laucherk,
hat  das  :jährige  Kind  des  dortigen  Michael  Ulmers  vom  Ertrinken  im  Lauchert-Fluß
gerettet,  und  der  Schultheiß  Christlan  daselbst  hat  sogleich  zweckmäßige  Anstalten  zur
Wlederbelebung  dieses  dem  Tode  naßen  Kindes  getroffen.  In  Folge  allergnädlgsten
Befehls  Königl.  Hochpreisl.  Sekilon  der  innern  Administration  vom  2:.  Juli  wird  dader
diese  rübmliche  Hondlung  der  Hägelln  nicht  alleln  dffentlich  belobr,  sondern  auch  dem
Schultheißen  Cbristian  wurde  die  allergnädigste  Zufriedenhel  über  feine  gut  getroffene
Anstalten  zu  erkennen  gegeben.  Den  2.  Jali  1312.  Kon.  Oberamt.
        <pb n="185" />
        Rro.  35.  181  2.  184
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  15.  August.

 

Königl.  Normal-Verordnung,  das  Privat-Bauwesen  in  der  Kbnigl.  Ressdenzstadt
Stuttgart  betr.

Se.  Kbnigl.  Maj.  baben  in  Ansehung  des  Prioat=  Bauwesens  in  der  Königk.
Restdenzstadt  Stuttgart,  durch  ein  allerhöchstes  Dekret  vom  5.  Aug.  zu  verordnen  allergnädle#st
  gerubt,  deß  künftlg  das  Minimum  des  Längenmahes  füc  die  Fronte  neuaufzufübrender
  Prloatgebäude,

A)  in  den  Hauptstroßen  auf  50“
B)  in  den  Mebenstraßen  auf  50“
C)  in  ganz  klelnen  und  unbedeutenden  Straßen  35“
D)  in  den  Vorstädten:
a)  iIn  der  Näbe  der  Thore,  wie  in  den  Hauptstraßen  auf  50“
b)  in  den  übrigen  Bezirken  auf  30“
kestgesetze,  auch  nirgend,  als  in  den  neu  angelegten  Straßen,  eine  weltere  Elnsahrt  gestattet
  werden  solle.

Ven  dileser  allerhöchsten  Normal-Werordnung  olrd  nun  das  Publikum  der  Königl.
Residenzstadt  Stuttgart  zur  Nachachtung  biemlt  in  Kenntulh  gesetzt.  Stuttgar#,  den
#P.  Auzzust  1871.  Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.

Kdn.  Ober=  Holbau-Departement.

Die  genauere  Aufsicht  über  die  Gefangenen  betreffend.

Der  Grund  der  immer  noch  vorfallenden  Entwelchung  der  Gefangenen  scheint  vornehmlich
  dorin  zu  liegen,  daß  bfters  3:  ble  3  gefährliche  Personen  Hsamnen  gesperrt,
die  Gefangenen  nicht  fleißlg  genug  beobachtet,  und  ihre  Bettstärten  ulcht  mit  der  gehdrlaen

  Sorgfalt  durchsucht  werden.
        <pb n="186" />
        4#

Es  wlrd  deswegen  die  Beobachtung  der  Ministerlak-Worschrift  vom  6.  Junl  1811.
wlederbolt  mit  der  Erinnerung  elngeschärft,  daß  die  Khnigl.  Landvogtel-Aemter  mle
allem  Ernste  daorauf  drungen.  sollen,  damit  nach  dem  HF.  6.  und  g.  jener  Vorschrift  dle
Werwabrung  mehrerer  Gefangenen  In  ebendemselben  Gefängnise  mbglichst  vermieden
wlrd,  mehrere  gesährliche  Inqulstten,  nie  zusammengelegt,  dle  Gefangenwärter  ober
angehalten  werden,  die  Gefängussse  ost  und  mit  Vorslcht  zu  olslilren,  dabel  auch  die
Strobsäcke  und  Lelntücher  und  den  Naum  unterhalb  der  Bettstellen  sorgfällig  zu  durchsuchen,
  und  dle  Vistrationen  nach  Erforderuif  auch  mehrmals  zur  Nochtzele,  vom  Eintritte
  der  Nacht  ble  zum  Anbruche  des  Tages,  zu  verschledenen  Zelten  vorzunehmen.
Es  olrd  jedoch,  besonders  für  dle  nächtllchen  Visteationen,  die  weltere  Vorslcht-empfoblen,
  daß  den  Gefangenwärtern  noch  eine  vertraute  Person  dazn  beigegeben  werde.

Stuttgart,  den  10.  August  1812.  Kbn.  Ministerlum  des  Innern.

Straf.-Erkenntnisse  des  Koͤnigl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Heg.  Mej.

Unterm  3.  Juli  ist  der  zu  Mergenthelm  verbaftete  Adam  Schwemmer,  von  Wel-K#sbelm,
  wegen  Widersetzlichkelt  gegen  dle  Polizel=  Wache,  neben  Ersatz  der  Kosten,  zueinjährlger
  Festungsstrafe  verurtheilt  worden.

Eodem  wurde  der  in  Untersuchung  gekommene  Burgermeister  Christlan  Frledrich-Schmid,
  von  Ebingen,  wegen  des  bei  der  ihm  anvertrauten  Stade-Casse  gesetzten  Rests
neben.  Ersatz  der  Kosten  und  der  Rest=  Summe  samt  Verzugs-Zinsen,  von  selnem  Amte
casstrt,  zu  jeder  öffentlichen  Anstellung  für  unfählg  erklärt,  und  zu  sechsmonatlicher  seiner
k#uperlichen  Constliutlon  angemessenen  Zuchthaus  =  Arbelt  verurthellt.

Am.  J.  Juli  wurde  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Gottlieb  Münfluger,  don  Schmie,
wegen  —  —  gegen  die.  Obrigkelt  und  dabei  sich  erlaubten  thaͤtlichen  Mißbandlung"
  des  Orts-Schultheltzen,  se  wle  wegen  Injurleung  anderer  obrigkeltlichen  Personen,
  neben  Bezahlung  der  Kosten,  zu  dritthalbjähriger  Zuchthausstrase  verurtbellt  und.
zuglelch  verordnet,  daß  er  nach  Erstehung  dleser.  Strafe  unter  besondere  polizelllche  Aufsicht
  in  selnem.  Wohnort  geletzt  werden  soll.

REodem:  ist  der  zu  Mergenthelm  verhaftete  Johann  Jacharsas  Roth'-,  von.  Wolfs--keaut,
  wegen  mehrerer  in  consortio  mit  Jaunern  verübten  quallsteirten  Dlebstähle,  undehebrecherlschen
  Conkublnats=  neben,  dem  Ersatz  den  Schadens.  und  aller  Kosten,  mie
einer  zublfjährigen  Festungsarbelt  belegt  worden.

Eodem  wurde  in  Untersuchungs-Sachem  gegen  dle  zu  Heldenbhelm:  wegen  Falsch--mänzens
  in  Umersuchung  gekommenen  Personen  folgendes  verordnet  2.

1),  Johann  Sebastian  Gaer,  von  Kiulgsbronn,  ist  wegen  Fabrleatlon  und  Erogailon
  falscher  Wärttemberg.  Münzen,  statt  der  nach  dem  Gesetze  verwirkten  Strafe
des  Strangs  ex  capite  gratiae  mit  lebenslänglicher  Zuchthaussteafe,  neben  Verurthellung
  in  seine  Arrest=  und  Defenslons=  und  lel  der  Untersuchungskotten  belegt  worden.
        <pb n="187" />
        185

Wegen  Mänzfälschungs-Attentaten  sind

2)  Jobann  Caspar  Freund,  von  Stelnbeim,  neben  Bezablung  seiner  Aerest=  urd
tel  der  Untersuchungs-Kosten,  mie  sechsjähriger  Zuchtbausstrafe  belegt  und  zu  nachheeiger
  Rekluston  in  einem  Zpa#gs=  Arbeltshaus  auf  unbestimmte  Zeit,

5)  Jodann  Matthias  Maler,  von  Sbbnstetten,  neben  Ersatz  selner  Arrest=  und
stel  der  sämtlichen  Untersuchungs-Kosten,  in  dreijähriger  Zuchthansstrafe,  und  endlich

4)  Jaquislt  Jobann  Rkser,  von  Zang,  neben  dem  Ersatz  seiner  Arrest=  und  stel
der  Untersuchungs-Kosten,  zu  olerjähriger  Zuchthausstrase  und  vachberiger  Verwahrung
  in  elnem  Zwangs=  Arbeltshause  auf  unbestimmte  Zelt  verurthellt  worden.

Unterm  g.  Jull  ist  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
vormallge  Stiftsverwalter  Chrlstian  Kapf,  von  Rottwell,  wegen  Verfertlgung  mehrerer
an  Se.  Khnigl.  Maj.  gebrachten  anonymen  Schmöhschriften  gegen  verschiedene
Königl.  Diener,  neben  Bezahlung  der  sämtlichen  Kosten,  zu  Eln=  und  elnpalbjährigem
Festungs  =  Arrest  mit  angemessener  Beschäftigung  verurthellt  worden.

Rodem  wurde  der  zu  Calw  verhaftete  Christion  Braun,  von  Egenhausen,  wegen
Straßenraubs  mit  zoblfjähriger  Zuchthausstrafe  belegt.

Den  15.  Jull  wurde  die  zu  Stattgart  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Frlederlke  Fuß  von  da,  wegen  fortgesetzten  unzächtigen  Lebenswandels  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  verurtheilt,

kodem  ist  dle  zu  Urach  wegen  Betruss  In  Untersuchung  gekommene  Chrlstlna
Sabina  Dorothea  Roth,  von  Sontbeim,  neben  Ersatz  fäntlicher  Kosten  und  des  da-.
durch  gestifteren  Schadens  mit  Ein=  und  elnhalbjähriger  Zuchthausstrafe  belegt  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Backnang  verhaftete  Christoph  Seltter,  von  Slebersspach,
wegen  wlederholtem  Wilderei  =  Vergehens  und  Gewehr-Verhelmlichung,  neben  Ersatz
der  Kosten  zu  achtmonatlicher  Zuchthausstrafe  verurthellt.

Unterm  16.  Juli  ist  der  za  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersachung  gekommene
Joh.  Georg  Wel;,  von  Lautenbach,  wegen  thätlicher  Widersetzlichkeit  gegen  die  Obrigkelt
  und  attentirter  Nothzucht,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten,  zu  jwel=  und  einhalbjährt:
ger  Festungsarbeit  condemnirt  worden.

Eodem  wurde  der  wegen  Diebstahls  zu  sechsmonaklicher  Festungsstrafe  verurthellts
Cloil-Sträfling  Baptist  Hbrer,  von  Schnejenhausen,  Oberamts  Tettnang,  wegen  der
noch  ferner  gegen  ihn  erhobenen  Verhelmlichung  eines  Deserteurs,  neben  Ersaßtz  aller
Kosten,  mit  weiterer  einjähriger  Festungsarbeit  belegt.

Den  17.  Jull  ist  der  zu  Mergentbelm  verhuftete  Caspar  Gresaufmüller,  von  Rledernhall,
  wegen  wlederholten  Diebstahls,  nrben  Ersatz  aller  Kosten,  zu  zweljähriger  Festungsarbelt
  condemnirt  worden.

Am  :..  Jull  ist  der  zu  Ellwangen  verhaflete  Martin  Schürle,  oon  Sulzbach,  wegen
wiederhollen  Diebstahle,  neben  Ersatz  aller  Kosten,  zu  sechsmonatllcher  Festungsarbelt  verurthellt
  worden.
        <pb n="188" />
        ant.

Am  #22.  Julk  wurde  Margarethe  Barbara  Gelger,  von  Beslghelm,  wegen  wlederholten
  Dlebstahls,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  dreljähriger  Zuchrbausstrafe
  mit  dem  Anbang  condemnirt,  daß  sle  nach  erstandener  Strafe  in  einem  Zwangs-=Arbelishause
  bis  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  werden  soll.

Unterm  :5.  Jull  wurde  die  zu  Mergentheim  wegen  verheimllschter  Schwangerschafe
und  Geburt  in  Untersuchung  gekemmene  Catharlna  Schwarz,  von  Bubenorbis,  neben
Ersatz  sämtlicher  Kosten,  mit  olerjähriger  Zuchtausstrafe  belegt.

Unterm  29.  Juli  wurde  die  zu  Calw  wegen  Brandstiftung  in  Untersuchung  gekommene
  Christiana  Magdalena  Hensler,  von  Altenstalg,  neben  dem  Erfatz  der  Kosten,  zu
achtjähriger  Zuchthausstrafe  verurtheilt.

Den  30.  Jall  ist  der  zu  Calw  verhaftete  Zlgeuner  Benediet  Reinhart,  von  Wolpertshofen,
  wegen  thätlicher  Wledersetzlichkelt  gegen  einen  Landfästlier  und  Conkublnats,
neben  dem  Ersatz  aller  Kosten,  zu  dreljährlger  Festungsarbelt  condemirt  worden.

Se.  Königl.  Moajest.  baben  durch  ein  allerhöchstes  Decrets  vom  7.  Aug.
an  die  Stelle  des  verstorbenen  Mojors  v.  bindner,  und  des  zum  Invallden-Corp#
versetzten  Majors  v.  Wallbrunn,  vom  4ten  elnlen-Infanterle-Regiment,

den  Hauptmann  v.  Schaumberg  vom  Infant.  Reglment  Nr.  1.  Pr#nz  Paul,
und  den  Hauptmann  v.  Waldenfels  vom  4ten  Infant.  Regiment  zu  Mojors  bek
letzterem  Reglment,

den  Staabs:  Hauptmann  v.  Hegel  vom  Infant.  Reglment  Nr.  1.  zum  wlrklichen
Hauptmann,  .  #

den  Premler-Lleutenant  Schlegek  zum  Staabs-Capltän,

den  Second-leutenant  v.  Wildermuth  zum  Premler-Lleutenanr,  und

den  Unterofflzler  Mayer  vom  Infant.  Regiment  Nr.  2.  Herzog  Wllhelm  zum
Second-leutenant  beil  dem  Infant.  Regiment  Nr.  1.  Prinz  Pauk,

den  Staabs-Hauptmann  v.  Laßberg  belm  é4ten  Infant.  Regiment  zum  wileklichen

Hauptmann,

den  Premler-Lleutenant  v.  Baumann  zum  Staabs-Capitän,

den  Second-Lleutenant  v.  Soden  zum  Premler-Lleutenant,

den  Unterofftzler  beim  Garde-Regiment  zu  Fuß,  Streitheoff,  genannt  v.  Hülscher,
  zum  Second=  bleutenant  beim  4ten  Infant.  Regimen,  #

den  Staabs-Rletmeister  Grempp  v.  Freudensteln  belm  Cavall.  Reglm.  Ar.  3.
Jäger  Herjeg  Louls  zum  wirklichen  Rlumelster,  «  «-»»

AmspemlepsleutmuzizquetxumStaabssgtmmeistetz
        <pb n="189" />
        183

ven  Cadet  Siget  vom  V#ak  Reglm.  Nr.  u.  Cheaurlegers  zum  Second,  eu#-nant
  bei  diesem  Regiment  zu  befbrdern,  und

tein  Majer  o.  Gaisberg,  und  Premler=  bieutenant  Graf  v.  Gréoealz  vom
Covoll.  Regiment  Nr.  3.  Jäger  Herzog  Louls  den  Millrär-Werdleust-Orden  zu  erthellen,
llergnädigst  gerubt.

Se.  Khelgl.  Mezj.  bhaben  vermög  ollerhichsten  Jeseripts  vow  6.  Aug.  dle  erledlge
Ofarrel  Unterlenningen,  Dibeese  Klrchheim,  dem  farrer  Helle#  in  Feldstetten  zu  uͤbertragen,
  und  "

den  Procurater  Heller  bel  dem  theoleg.  Semlnarlum  kIn  Tüblngen,  auf  seln  allerunterthönigstes
  Ansuchen,  Altershalber  von  seiner  Srelle  mit  Penslon  zu  entlassen  allergnädigst
  geruht.

Se.  Khalgl.  Masjesktät  baben  allergnädlgst  gerubt,  .
oekmbghlletbbchstenResckcptsoom7.Aug.deananoscprsolctinyom
Stielnach,  Oberamts  Waldsee,  als  Thlerarzt  in  dlesem  Oberamt  anzustellen;

vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  9.  Aug.  den  Posthalter  Prlelmale#r  in  Frledrschsdafen
  zum  Salzfaktor  daselbst  zu  etnennen  z

vermdg  allerhochsten  Rescripts  vom  10.  Aug.  die  Stelle  elnes  Hausarztes  bei
dem  Fillal-  Zuchthaus  in  Markgröningen  dem  Med.  Pract.  Dr.  Frit  daselbst  und  die
vereinigte  Haus=  und  Wagmelsters-Stelle  dem  Feldwebel  Joseph  Keiterer  vom  Infanterie=
  Regiment  Nr.  5.1

vermhg  allerhöchsten  Reserlpts  vonr  v1.  August  dle  bek  der  Commun-Rechnungs=Kammer
  erledigte  Rechnungs-Raths-Stelle  dem  Kriegs=  Commissalr  bei  dem  Generak--Landes-Commissarlat#
  Härlen,  und  die  vacante  Buchhalten  -Stekle  dem  Substleuten
Scheldemantek,  und

vermdg  allerhbchsten  Reseripts  vom  12.  Aug.  dem  Chlrurgen  Kluy,  von  Wungen,
die  Stelle  eines  dortigen  Oberamts-Chlrurgen  zu  übertragen.

 

Se.  Kbalgl.  Maj.  haben  durch  allerbechste  Resolutkon  vom  gestisgen  Tage  den
belden  in  dem  Oberamtsbezirk  Backnang  statlonlrten  Gensdarmes  Ortwein  und  Heckler
  wegen  ihres  beil-  Uruofühuag  der  zur  Wlederbelfahung  des  am  3ten  d.  Mon-.#vo#
der  Arbelts-Compagnie  entwichenen  sehr  gefährlichen  Militalr  =  Sträflinge  Jeh.  Georg
Ungerer,  von  Allmerspach,  von  dem  Oberamtmann  Wolf  angeordneten  sehr  zweckmäßttz#enAastalten
  bewlesenen  klugen  und  thätigen  Benehmens  dlie  flberne  Cioil-Verdlenst-Medallle
  zu  verlelhen  allergnädist#  geruht.  Stuttg.  den  10.  Aug.  13717.

Könlak.  Dolijek=  Mkulsterlum.
24
        <pb n="190" />
        156

SGSe.  Khuigl.  Moj.  baben  ver#äßg  allerhöchsten  Reserivis  vom  3.  Aug.  ale#-gnädigst
  zu  befehlen  geruht,  daß  der  Flaschnermeister  Sirt,  von  Walblingen,  und  der
ledige  Matchäus  Müller,  von  Stelnrelgach,  Oberams  Welblingen,  welche  bei  der
Rettung  des  in  die  Rems  gefallenen  6jäbrigen  Mädchene  des  Welngäriners  Jakeb
Bubeck,  von  Walblingen,  sich  sehr  thätig  gezeigt  haben,  und  von  denen  Ersterer  selbst
in  die  Gefahr  zu  ertrinken  gerathen  ist,  Letzterer  aber  als  ein  Schwlmmer  nicht  nur  das
Kind  aus  dem  Wasser  gezogen  hat,  sondern  a#ch  dem  Flaschnermelster  Sirr  zu  Hälfe
gekommen  ist,  wegen  ibres  muthoollen  Benehmens  bffentlich  belobr,  und  auherdem  noch
jedem  derselben  eine  Belohnung  von  11  fl.  aus  der  Staatskasse  allergnädlost  ausgesedzt.
Stuttgart  den  19.  Ang.  182.  —

Es  hat  der  ledige  Burgersohn  Joseph  Schmidberger  zu  Buchan,  im  Oberamt
Riedlingen,  die  seltene  Geistesgegenwart  und  Entschlossenbeit  gezelgt,  daß  er  am  21.  Mal
in  dem  Augenblick,  als  der  Blitz  in  der  Scheune  des  Adlerwirths  Steigmäller  daselbst
einschlug,  mit  größter  Schnelligkeitt  an  der  hölzernen  Wand  bls  auf  den  Heubeden  hinanfkletterte,
  und  die  Flamme  mit  seinen  vom  Regen  durchnetten  Kleidern  unterdräckte.
Auf  die  hievon  geschehene  Anzelge  baben  Se.  Khnigt.  Maj.  mlitelst  allerhdchsten
Reseripts  vom  5.  Aug.  ulcht  nur  befohlen,  daß  Schmloberger  wegen  dieser  muthvollen
Handlung  öffentlich  belobt  werden  foll,  sondern  demselben  auch  elne  Belohnung  von  1  flH—
bei  der  Kbnigl.  Staatskasse  angewlesen.
        <pb n="191" />
        Nro.  36.  1812.  187
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  2z.  August.

 

Anordnung  einer  eigenen  Behörde,  in  Sachen  die  Gemeinde-Rechte  und  Allodlfikarion  der  Lehen  betr-Zu
  Vollilehung  der  oallerhöchsten  Verordnungen  vom  6.  Jull  d.  J.  in  Betreff  der

bürgerlichen  Verhältnise  der  Einwohner  des  Kbigreichs  in  Absicht  auf  Gemelnde-Verfassung

  und  Gemeinhelts  -Rechte,  so  wle  wegen  Allodlstckrung  der  Bauern,  Lbeben  und  Verwandlung
  der  Falllehen  in  Erblehen  oder  volles  Elgenthum,  paben  Se.  Königl.  Majeine
  besondere  Behhrde  allergnädlgst  angeordnet,  welche  zufolge  allerböchsten  Dekrets  vom
1).  Aug.  unter  dem  Dräsldlo  des  ersten  Chefs  der  Sekiion  der  Commun-WVerwaltung,
Staatsraths  von  Otto  bestehr,  aus  den  Ober-Reglerungs-Rhen  Waltber,  v.  Hlrr#-linger,
  Reuß  und  Läüdecke,  aus  dem  Ober-Justiz-Asessor  Relbel  und  aus  den  Hofund
  Finaonz-Rätben  Heligelin,  Oeffinger  und  Waldbauer.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  dabel  den  blsberigen  Sekretarlats-Assistenten  bel  der
Cemmun-Verwaltungs-Sektion,  Bonhbfer,  als  wirklichen  Secrretalr  mit  der  Verbindlichkeit
  allergnädlgst  anzustellen  geruht,  daß  er  bei  der  Commun-Verwaltungs-Sektion
  noch  ferner  Dienste  leiste.  Die  Kanzelllsten  -Dienste  hat  der  Kanzellist  Huber
bei  der  Ceommun-Verwaltungs-Sektlon  zu  versehen.  Stuttg.  den  e.  Aug.  18127.

Mlnlsterlum  des  Innern.

Die  Aufsssellung  der  Provisoren  in  den  cvangelischen  deutsehen  Schuleu  betr.  d.  d.  7.  Aug.  1312.

Da  nach  der  für  die  evangelisch  =  deutschen  Schulen  des  Könlgreichs  erlassenen
General  Verordnung  die  Besetzung  der  Schulprovisorate  dem  Kdaigl.  Ober-Conslstorium,
jekoch  mit  Beräckslchtigung  der  billigen  Wünsche  der  Schulle#rer,  vorbehalten  ist,  so  siehr
sich  dasselbe  veranlaßt,  zur  slcheren  Errelchung  des  Zwecks  der  allerhbchsten  Verordnung,
und  zur  Vereinfachung  des  Geschästes  mun  Rücksicht  auf  die  Lokal-Bedürfalsse,  folgende
nähere  Bestimmungen  hleräber  sämtlichen  evangellschen  Dekanen  des  Relchs  zur  genauen
VBeobachtung  vorzuschrelben.

1)  Alle  perpetulrliche  vom  Schulmeister  unabhängige  Hroolsorate,  worunter  auch
dle  Flllalschuldieastte  mie  Proolsprat:  Gehalt  gehbren,  auch  alle  Prooisorate  in  den
        <pb n="192" />
        2r

Städten  ersetzt  das  Königk.  Ober-Conflstorlum  unmittelbar,  und  stud  demnach  dle  dlesfallslgen
  BVakaturen  jedesmal  soglelch  onzuzeigen,  so  wie  dlejenige  Provisoren,  welche  dergleichen
  Stellen  wünschen  und  sich  dazu  qualisiciren,  bel  dem  Khnigl.  Ober-Conslstorlum
sich  in  der  vorgeschriebenen  Fo#rm  schris#lich  zu  melden  haben.

1)  Wenn  an  irgend  einem  Orte,  wo  vorher  keln  Proolsor  aufgestellt  worden,  wegen
vermehrter  Kindertohl  ein  solcher  nbrhig  wird,  so  ist  darüber  sogleich  zu  berlchten.

3)  Die  in  eliner  Dibrese  bereits  bestehenden,  nicht  unter  Nr.  1.  ausgenommenen,  Previsorate
  könmen  zwar  von  den  Dekanen  mil  solchen  Proolsoren,  welche  bereits  ein  Jahr
in  ihrer  veorigen  Schule  angestellt  waren,  auch  1  Jahr  zuvor  aufgekündigt  hatten,  und
dle  erferderlichen  günstigen  Zeugnisse  beieringen,  ohne  vorherige  Aufrage  besetzt  werden,  jedoch
  versieht  man  sich  zu  ihnen,  daß  ste  das  Beste  der  Schule  alleln  beräcksschtigen,  und
nur  diejenigen  Proolsoren  anvehmen  werden,  welche  sowohl  durch  ihre  Zeugnisse,  als  nach
iat  ren  angestellten  Prüfung  sich  verzugswelse  für  die  Bedürfulsse  der  betreffenden
Schule  cignen.

Um  plerüber  genaue  Aufssicht  tragen  und  uhibigenfalls  die  zweckdlenlich  schelnenden
Abänderungen  treffen  zu  können,  wird  hiemlt  verordnet,  daß  sämtliche  Dekare  auf  Georglé
und  Martini  jedes  Jabre  eine  Tabelle  an  das  Königl.  Ober-Confstorlum  elasenden,  auf
welcher  der  in  ihrer  Dibhcese  um  verstossenen  Semester  vorgegangene  Provisoren-Wechsel
nach  folgenden  Rubriquen  aufgeführt  ist  ·

1)  Ort  des  Problsoren-Wechsels.  J)  abgegangener  Preokfor.
Rame.  Alter.  Geburtsort.
Zeugnisse.
3)  On,  wohis  derselbe  gegangen.  4)  Meueingetrekener  Provisor.
Name.  Alter.  Geburisort.

Zeugnisse.
5)  Ort,  woher  er  gekommen?

à)  Wenn  innerhalb  des  durch  die  Gesetze  bestimmen  elnjöbrigen  Aufentbaltes  des
Drooisors  Iin  einer  Schule  aus  irgend  elnem  gültlgen  Grunde  eine  Veränderung  gewünscht
werden  sollte,  so  kann  dies  nur  nach  erstattetem  Dekanatamtlichem  Bericht  und  erhaltener
Genehmigung  des  Kbnigl.  Ober-Conflstorlums  geschehen.  .

5)  Am  Emnde  jeden  Monats  haben  die  Dekane  dle  in  ibrer  Dibrese  befindlichen  unengestellten
  Provisoren,  nebst  der  Ursache,  warum  sle  nicht  angestellt  sind,  so  wie

6)  elle  3  Monate  die  in  der  Dibrese  noch  unbesetzt  gebliebenen  Proolsorate  nebst  der
damit  verbondenen  Schülerzahl,  dem  daven  abbangerden  Einkommen  und  den  Bedürfnissen
  der  Schule  in  Hiusicht  des  zu  wählenden  Subjecks,  dem  Kholgl.  Ober-Constistorium
-aonzuzelgen.

Die  von  den  Königl.  Drkanat-Aen#ern  einzusendenden  Verzeichnisse  der  Besoldungen  der  deutschen
Schallehrer  betr.  d.  M.  18.  Aug.  1812.
Da  die  berells  elngekommenen  Wexzeichulsse  der  Besoldungen  der  deutschen  Schul-Lebrer,
  der  kärzlich  gegebenen  Instruktlon  ungeachtet,  fehr  unglelchanlg  ausgefallen
sind,  se  wlrd  sämtlichen  Khnigl.  Dekangt-Aemtern  Moachricht  gegeben,  daß  ##hnen  zur
        <pb n="193" />
        133

Erleschterung  des  Elntrags,  die  für  die  Pfarr=  Competenzen  gedruckten  Schemgka  werden
  zugeschickt  werden;  wobel  noch  zu  weiterer  Erläuterung  belgefügt  wird,  deß  die
relse  der  Naturallen  eben  so,  wle  es  bei  den  Dfarr-Competenzen  geschehen  ist,  nach
einem  mittlern  Normal-Topus,  und  zwar  der  Roggen  zu  6  fl.,  der  Dinkel  zu  3  fl.
3o  kr.,  der  Haber  zu  :  fl.  45  kr.  und  der  Wein  zu  156  fl.  in  Anrechnung  gebrachs
werden,  so  wie  das  Schulgeld  nach  einem  billigen  Orchschnun  zu  berechnen  ist,  und
die  veränderlichen  Besoldungstbelile  an  Meßnergarben,  Meßhner-Laiben  re.  nach  mittlern
Prelsen  unter  der  Rubrik:  „Emolumeme“  gipamagen  stnd,  auch,  was  der  Schullehree
destimmt  als  Mehner  empfangr,  in  den  verschledenen  Rubriken  ausdrücklich  bemerkt,  und
in  dem  summarischen  Zusammenteag  besonders  berechnet  werden  muß.  ·

Was  sodann  dle  Tixation  der  Zebnten,  des  Guͤtergenusses,  Besoldungsbolzes,  Commun
  Beneficien  rc.  betrifft,  so  sind  dlese  ebenso  nach  einem  mittlern  Durchschlagsprels,  den
die  Lecalltät  an  Hand  geden  wird,  unter  allenfallstger  Vernehmung  der  Orts-Versteher,
zu  berechnen,  wobel  sich  von  selbst  versteht,  daß  dle  Competenzen  von  dem  Dekan  und  den
Salararls,  dem  Schulmelster,  so  wie  auch  von  den  Urkundspersonen,  welche  der  Daoxatlon
mlt  belgewohnt  haben,  zu  unterschreiben  find.

Uebrigens  bezieht  man  sich  wmlederholt  auf  das  früher  in  causa  erlassene  Clrcular#=Rescriot,
  und  erwartet  um  so  mehr,  daß  diese  Beseldungs-Verzelchulsse  nach  der  Verschrife
  gedachten  Reseripts  werden  gefertigt  werden,  als  man  6a|  sonst  genbtbigt  sehen
würde,  solche  auf  Kosten  derjenigen,  welche  an  dem  Versehen  Schuld  tragen,  zur  Rectihenton.
  zurücksasenden.  Decret.  Stutigart,  im  Kholgl.  Ober-Confststorium,  den  18.

ug.  183.

Polizei-Verordnung,  die  Passage  fuͤr  fahrende  und  reitende  Personen  ĩn  dem  sogenannten

  unteru  Heusteig-Weg  betr.

Es  wird  anmlt  zur  allgemeinen  Kenniniß  gebracht,  daß  der  untere  Heustelg  -Weg
zwischen  dem  Etßlinger  und  Herrenberger  Thor  nur  von  den  angränzenden  Guts=  und
(Gctezubesizern,  Milltair-Fuhren  ausgenommen,  zum  Fabren  und  von  einzelnen  Personen
nur  im  Schhrit#  reitend  und  ohne  Handpferd  bel  Ein  Gulden  Strofe  beaute  werden
drfe.  Stuttg.  den  14.  Aug.  1317.  Khnigl.  Ober-Pollzel-Dlrectien.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts.

DOen  12.  Aug  „3  12  wurden  geschleden:

)  Elisabetha  Magdatena  Gbtttisheim,  von  Wildberg,  Nagolder  Oberamts,  geb.
Rockenbauch  von  da,  Kl.,  von  Christian  Gberisbeim,  Bürger  und  Zeugmocher,  von  Wild--berg,
  Bekl.  eK  cap.  quasi  desert.  unter  Verurkbeilung  der  Beklagten  in  dle  Kosten.

à2)  Elenora  Munz,  von  Alfdorf,  Lorcher  Oderamts,  geb.  Schäle  von  da,  Kl.,  ven
Georg  Munz,  Bürger  und  Taglähner  daselbst,  Bekl.  ex  cap.  adulteril,  unter  Verurbeilung
  des  Beklaaten  in  die  Kosten.  «

5)  Deroth##a  Uet#  von  Winterbach,  Schorndorfer  Oberamts,  geb.  #ederer  von  da,
Kl.,  von  Jak?“  Uetz,  Bürger  und  Weingärtner  ven  Winterbach,  Bekl.  ex  caep.  desert.
malit,  unter  Verurthellung  des  Beklatzten  in  die  Hosien.
        <pb n="194" />
        196

4)  Joseph  Gann,  Bürger  und  Schubmacher  Rutesbelm,  Leonberger  Oberamtz,
Kl.,  von  Anna  Marla,  geb.  Schwarz  von  da,  kl.,  cx  cop.  duasi  desert.  unter
Verurthellung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

Se.  Khalgl.  Maj.  haben  durch  ein  allerhöchstes  Dekrek  vom  15.  Aug.
den  blsherigen  Flügel-Adjutonten  des  Generak=  Lieutenants,  Printen  Paul  Kbn.
Hohelt,  Staabs-Hauptmann  v.  Faueigny,  zu  dem  Kbaulgl.  Gener#al=  Staab  als  Quartlermeister
  versetzt,  und  dagegen
den  Staabs-Hauptmann  von  der  Garde  zu  Fuß,  von  der  Osten,  zum  Flägel-Adjuranten
  des  General-Lieutenant  Prinzen  Paul  Kdulgl.  Hohelt  ernannt,  auch
haben  Allerhochstdleselben  den  Hauptman  v.  Algner  vom  3ten  zum  gien  Infant.
Rigiment,  und
den  Serond-eleutenunt  der  Garde  zu  Fuß,  v.  Rauchßaupt  zum  ten  Infant.
Reglment  versetzt.
Se.  Königl.  Majest.  hoben  allergnädigst  gerubt,
verm#g  allerhdchsten  Reseripts  vom  :4.  Aug.  dle  erledigte  Stelle  elnes  Oberhelfers
in  Gh#pingen  dem  ältesten  hiestgen  VBlkar,  Repetemen  Selz  zu  äbertragen;
vermög  allerhbchsten  Rescripts  vom  15.  Aug.  dem  zur  erledigten  kathol.  Pfarrel  Irvendorf,
  Oberamts  Tuttlingen,  nomlnirten  Caplan  Kaver  Welß  in  Vbringenstadt,  und
vermög  allerhchsten  Reseripts  vom  16.  Aug.  dem  zum  erledigten  Dlaconat  und
Hrebrbenn  Langenburg  nomlulrten  Vikar  Geßler  die  allerhochste  Bestärtigung  zu  ertheilen,
  und
das  erledigte  Diaconat  in  Cannstadt  dem  Vlkar  Nl.  Jäger  in  Plochingen  zu  übertragen.

Herrenberg.  S.  Khnigl.  Maj.  baben  verm#g  allerhöchsten  Resolution  vom
#.  Aug.  dem  armen  Kiefer,  Michael  Bbllnagel  in  Gärtringen,  dem  seine  Ebefrau  Drlllinge
  geberen,  und  dadurch  die  Jahl  selner  Kinder  auf  ##a  vermehrt  bat,  ein  Geschenk  von
35  fl.  allergnädlgst  zu  verwilligen  gerußt,  welche  allerhöchste  Gabe  derselbe  mir  den  Empfindungen
  des  ehrfurchtvollsten  Danks,  und  unter  den  innigsten  Segenswünschen  aus  der  hiesigen
  Cameralamts-Casse  erhoben  pat.  Den  16.  Aug.  1372.  Khn.  Cameralamt.

Reutlingen.  Auf  Befebl  Kdaigl.  Hochpreißl.  Sectlon  der  innern  Adminsstration
vom  1.  d.  M.  wird  die  entschlossene  Handlung  des  ledigen  Mällers,  Jakob  Hummels  von
bler,  wodurch  er  das  4jährige  Mädchen  der  Friedrika  Dorothea  Weis  ollhler  vom  Erteinken
  gerettet  hat,  mit  dem  verdlemen  Lob  bffentlich  belegt.  Den  :.  August  1872.

Königl.  Oberamt.

Reutkingen.  Johann  Jakob  Buk,  ledig  von  hler,  hat  das  5jährlge  Töchterleln
des  hiesigen  Landkrämers  Klein,  welches  bei  dem  Baden  Iin  den  Echagstuß  gefallen,  und
ohne  schnelle  Hülfe  ir  wenigen  Minnten  ertrunken  wäre,  vom  Tode  errettet.  Vermbg
allergnädigsten  Befehls  Königl.  Hochpreitzl.  Sektlon  der  innern  Administeatlon  vom  5.  d.
M.  soll  daher  dieser  rühmllchen  Handlung  das  öffentliche  Lob  biemit  erthellt  werden.

Den  11.  Aug.  1317.  .  Koͤnigl.  Oberamt.
        <pb n="195" />
        Nro.  37.  1812.  194
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

—

 

Seomstas,  29.  August.

 

Dekret  Königl.  Departement  der  Finanzen,  Sektion  der  Steuern,  deu  Accise=Einzug
  von  Frucht-Aufkäufern  betr.  d.  d.  25.  Aug.  1812.

Es  wird  hlemit  in  Abstcht  auf  die  Verarcistrung  der  ven  den  Fruchthändlern  auf
Fruchtmärkten  zum  Wlederverkauf  erkauften  Früchten,  vererdnet,  daß  die  Fruchihämler
an  dem  Ort,  wo  sie  die  Frucht  wieder  verkaufen,  die  Acelse  berlchilgen  sollen  :  welches
zur  allgemelnen  Nachachtung  bekannt  gemacht  wird.  Stiuttgart  den  35.  August  1817.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts.
Den  19.  Aug.  1313  wurden  geschleden:

1)  Jehonn  Schmid,  Bürger  und  Bauer  zu  Dlattenbarde,  Stuttgarter  Amts-Ober-Omts,
  Kl.,  von  Anna  Maria,  geb.  Hehenberter  von  da,  Bekll.,  ex  cap.  duausi  desert.
unter  Verglelchung  der  Kosten.

:)  Jehaan  Adam  Klumpp,  Bürger  und  Welaschenk  zu  Gablenberg,  Stuttgarter
Stadt-Direktlon,  Kl.,  von  Louisa  Frledrika,  geb.  Lips  von  Stuttgart,  Bekl.,  ex  cap.
duasi  desert.  unter  Verglelchung  der  Kesten.

3)  Jung  Johann  Bühler,  Bürger  und  Becker  in  Valhingen  an  der  Eue  Kl.,
von  Dorothea  Sophla,  geb.  Sparnberger,  von  dichgau,  Beslpelmer  Oberames,
Bekl.,  ex  cp.  quasi  desert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.
        <pb n="196" />
        181

Se.  Khakgk.  Majs.  Haben  vermög  allerböchster  Ordre  vom  #u.  Aug.  die  Umerkrzte
kudolg  und  Dr.  Fricker,  und  den  Volontrarzt  Dr.  Gmelin  zu  Oberärzten  allerndbiest
  ernannt.  ,

Vermdg  allerhochster  Ordre  vom  22.  Aug.  haben  Se.  Königl.  Maj.  den  Premlerkleutenant
  v.  Hoyn,  vom  Jofant.  Regiment  Nr.  5.  Pnz  Frledrich,  und

den  Second-Lieutenent  v.  Eyd,  eben  dleses  Regiments,  als  solche  zu  der  Garde  zu
Fuß  versetzt;  -

denSeconbikleutenantKlltmasickbelmJnfantRegim.Nk.5.PcinzFrir-klch
sumPsemleuLicutenqatbesdlesemRegimeutbefbrdektz

denkleuteuantKatzmslervomEavalleilesReglasenth5,Dtagonethonprlnz,
zum  Chevauxlegers-Depot,

dem  Lleutenant  Endreß  eben  dleses  Regiments  zum  Jaͤger-Depot  versetzt,  und  den

in  Kön.  Sächslschen  Diensten  gestandenen  von  Niklewlez  als  Second-#leutenant
belm  Cavall.  Regiment  Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz  angestellt.

Zo  Second-Lleutenants  haben  Se.  Kbalgl.  Mej.  avanelrt:

den  Cadet  von  Landsee,  aus  dem  Milltatr  -Institut  belm  Infanterle=  Reglmen
Nr.  5.  Prinz  Friderich,

den  Cadet  Bagnato  aus  dem  Militär=  Instleut  belm  ##ten  Infant.  Reglment,

den  Cadet  Schwelgländer,  belm  Jnfank.  Regiment  Nr.  5,  Prinz  Frlderlch,

den  Cadet  Faber  vom  Cavall.  Regim.  Nr.  5.  Dragonet  Kronprinz,  beim  Iten
Infant.  Reglment.

ben  Cadet  Schrank  vom  3ten  belm  8ten  Infant.  Regimenk,

den  Cerporal  Pommer,  vom  Infant.  Regimen  Nr.  5,  Prinz  Frkderich,  belm
tten  Infant.  Regiment,

den  Feldwebel  Bayer,  vom  Zten  belm  Lten  Infant.  Reglment,

den  Corporal  Geß  vom  ZIten  bei  diesem  Regiment,

den  Corporal  Guͤntert  vom  Zten  belm  gten  Infant.  Reglmenk,

den  Corporal  Guͤnthner  vom  Iten  belm  gien  Infant.  Regiment,  und

den  Corporak  Bach  vom  Infant.  Reglm.  Nro.  5.  Prinz  Frlderlch,  belm  gten  Inrfanterie-Regiment.


Se.  Kobnigl.  Maj.  haben  allergnaͤdigst  gerubt,

vermdg  allerhochsten  Rescripis  vom  10.  August  den  Forstkassler  Nast  in  Leonberg  als
solchen  nach  Ulm,  und  dagegen  den  Forstkassier  Paulus  in  Ulm  In  glelcher  Eigenschaft
nach  Leonberg  zu  versetzen;

verm#g  allerböchsten  Reserlpts  vom  21.  Aug.  den  Handelsmann  Braunwasth
in  Langenau  zum  Salzfakter  daselbst  zu  ernennem.

Se.  Könlegl  Maj.  baben  allergnädigst  geruht,  verm#  allerhöchsten  Reseripts  vom
à5.  Aug.  die  erledigte  kathol.  Pfarret  Untergrleshelm,  Oberamts  Neckarsulm,  dem  Exconventual
  Stephan  Mielinger,  von  Kalsershelm,  und

dle  erledigte  kathol.  Pfare  Pfrungen,  Oberamts  Seaulgau,  dem  Exronventual
Dackdus  Friedlager,  von  Elchingen,  zu  übertragen;
        <pb n="197" />
        193

dem  Caplkan  zur  Dreleinlgkelt  in  Ehingen,  Mäller,  dle  alleruntertbänlgst  nachgesuchte
  Entlassung  zu  bewilligen,  und  die  dadurch  erledlgte  Caylanel  dem  seltherigem
Stadt-Caplan  von  Ravensburg,  Raimund  Schäble,  zu  verleihen,  und

verm#  allerbbchsten  Reserlpts  vom  :6.  Aug.  die  neuerrichtete  Stelle  eines  evang.
Pfarr,  Vikors  in  Friedrichshafen  dem  Vlkar  M.  Dir  in  Bonfeld  zu  übertragen.

Se.  Kknigl.  Moj.  hpaben  oermi#g  ollerbochsten  Reseripts  som  :6.  August  den
Ober-Weginspektor  Algner  für  die  Londvogtel  on  der  Enz  mit  dem  Wobhnsle#  in  Ludwigsburg
  zu  bestimmen,  und  als  Weg  Jnspektor  für  die  beiden  Landvogtelen  am  Reihenberg
  und  Schwarzwald  den  Carl  von  Adelsheim,  von  Wachbach,  zu  ernennen  allergnd#.
digst  geruht.

Se.  Koalgl.  Maj.  baben  vermhg  allerhbchsten  Dekrets  vom  32.  Aug.  allergnädigst.
gerubt,  die  Postamts-Erpedition  in  Neresheim  dem  dortigen  Ober-Zellverwalter  Bühler,
neben  selnem  bieberlgen  Amte,  zu  übertragen,  den  Poftstall  daselbst  aber  dem  dortigem
ammwl#ih  Schüle  zu  verleihen,  und

vermög  allerbbchsten  Dekrets  von  ebend.  dle  Postwegen-Condukteurs  Kaiser  und
Hausch,  die  sich  Umerschleise  erlaubten,  und  Effekten  unelngeschrieben  in  die  Post=  Charte
gegen  das  Gesetz  mitgenommen  haben,  vom  Dieust  zu  kafsiren.

 

kudwigsburg.  Der  ledige  19  Jahr  alte  Pöllipp  Adam  Elchenbrenner,  von  Alldingen,
  blesigen  Oberamts,  welcher  am  9.  Juni  d.  J.  den  #rjährigen  Sohn  des  Abraham
Werner  zu  Alldingen,  und  am  13.  desselben  Monaks  die  Witwe  Barbara  Mleblin  alldavom
  Ertrinken  im  Meckar  gerettet  hat,  wird  in  Folge  Dekrets  der  Sektion  der  innern
Administration  vom  1:3.  d.  M.  wegen  seiner  hlebel  bewlesenea  muthoollen.  Entschlosserhel#.
aumit  dffemlich  belobt.  Den  20.  August  1877.
Khnigl.  Oberamt.

Stuttgert.  In  dem  Monat  August  1812  ist  von  der  Khnigl.  General-Staats=Schulden-Zahlungs=
  Kosse  die  Summe  von  6090  fl.  an  Staats-=  Passlo=  Kapitallen.  In.  35,
Posten  abgelbst  und  zurückbegahlt  worden.
        <pb n="198" />
        Nro.  38.  181  2.

Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  5.  September.

 

Neue  Stadt=  und  Amtsschreiberei=  Bezirks--Eintheilung  in  dem  Oberamte  Freudenstadt.

Se.  Kbnigl.  Mej.  baben  durch  das  allerhöchste  Rescript  vom  3.  Sept.  die  Bildung
  eines  zweiten  Amteschrelberei  =  Bezirks  in  dem  Oberamte  Frendenstadt,  so  wle
solcher  hlernach  beschrieben  ist,  allergnédigst  zu  genehmlgen,  und  dlese  Amtsschreiberei
dem  blsherigen  Stadtschreiber  Heller  in  Freudenstadt  mit  dem  Sisz  in  Relchenbach  zu
äbertragen,  zum  Stadischreiber  in  Freudenstadt  aber  den  blsherigen  Oberamts-Akluar
Leyrer  zu  ernennen  geruht.  Nach  dieser  allergnädlast  genehmigten  neuen  Stadt-und
Amtsschreiberel-Bezirks-Elathellung  in  dem  Oberamte  Freudenstadt  bestehr

—  A.)dieStadt-undAmtsschtelbekekFreudenstadtausdenOrtetn
Freudenstadt,Ebristopbotbal,Friderlchgtbal,Rohr,Lombach,Ukscmhal,Bbfflr-gen,
Neuneck,  Renkwasen,  Schellenberg,  Wittenderf,  Romsgrund,  Oberbrändi,  Losburg,
Bächenberg,  Oedenwald,  Schbmberg,  Hinterrdtbenberg,  Steinwald,  Reinerzau,  Zoleselsberg,
  Herzogsweiler,  Erzgrube,  Kälberbronnen,  Neu=  Nuifra,  Dürrwellter,  Edelweller,
Woͤrnersberg,  Grmbach,  Gutwbhr,  Vblilinsmühle,  Hochdorf,  Schernbach,  Gbttelsingen,
Allmandle,  Elsenbach,  Ohmersbach,  Schorrenthal,  Salbenhätte,  Washalden,  Dietersweiler,
  Lauterbad,  Glatten,  Niederhofen.

B.)  Die  Amtsschrelberel  Dornstetten:
Dornstetten,  Sulzbach,  Aach,  Benzingerhof,  Ober=  und  Unter-Ifflingen,  Schepflech,
Hörschweiler,  Thämmlingen,  Cresbach,  Ober=  und  Unter-Waldach,  Vdrbach,  Vesperweiler,
  Pfaligrafenweller,  Ober=  und  Unter-Musbach,  Grünthal,  Fruetenhof,  Wittlensweller,
  Hallwangen.  ·
C.)  Dle  neugebildete  Amtsschrelberei  Reichenbach:
Relchenbach,  Thonbach,  Heselbach,  Röth,  Schbnegrund,  Schwarzenberg,  Huzenbach,
Schdnmeninach,  Besenfeld,  Boppenthal,  Urnagold,  Igelsberg,  Baierebronn,  Boplbach,
Knlebis,  Schönmenz.  Stutigart,  den  5.  Sept.  1812.
Köin.  Mlalsterium  des  Joncen-
        <pb n="199" />
        195

Die  Unteramtei  in  Sontheim  drer.

Se.  Königk.  Maj.  baben  allergnädlgst  geruht,  vermög  allerböchsten  Reserlpes
vom  2.  Sept.  die  Verlegung  der  Unteraomtei  in  Sonthelm,  Oberamts  Heidenhelm,  nach
Brenz  zu  genehmlgen,  und  diese  erledigtse  Seelle  dem  Oberamts,Aktuar  Griesingen  im
Urach  zu  übertragen.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-  Gerichts.

Den  36.  Aug.  1313  wurden  geschieden:

1)  Johann  Georg  Gerner,  Bärger  und  Bauer  zu  Apfelstetten,  Münflnger  Oberamts,
  Kl.,  von  Cbristina,  geb.  Vobringer,  vom  Winnenderhof  bel  Seissen,  Blaubeu--rer
  Oberamts,  Bekl.,  ek  cap.  quasi  desert.  unter  Verglelchung  der  Kosten.

2)  Anna  Appollonla  Wenz,  von  Blaubeuren,  geb.  Buzhuber  von  da,  Kl.,  vom
Johann  Franz  Wenz,  Rathsverwandten  und  Salfensteder  zu  Blaubeuren,  Bekl.,  er
cap.  duusi  desert.  unter  Verglelchung  der  Kosten.

 

Se.  Klalgk.  Maj.  haben  vermög  allerbIchsten  Decrets  vom  29.  Aug.  folgende
Beskederungen  und  Veränderungen  in  der  Kb#igl.  Armer  vorzunehmen  allergnädlgst
eruht:
6  Obrist=  Lieutenant  v.  Münchingen,  vom  Caoall.  Regiment  Nr.  7,  Lelb-Che#-vauxlegers,
  wird  zum  Commandeur  des  Cavellerle=  Regiments  Nr.  4.  Jäger  Kdnig,

der  Staabs-Rüttmelster  v.  Gemmingen,  vom  Cavallerie=  Regiment  Nr.  3.  Lelb=Chevourlegers,
  zum  wirklichen  Rinmelster,  und
Premier  bleutenant  v.  Speth  von  eben  diesem  Regiment  zum  Staabs-Rlttmelster
bei  demselben  ernannt.
Serond-Lleurenant  o.  Troyfft,  vom  Garde-Regiment  zu  Pferd,  avaneirt  zum  Premler-Lleutenant
  bei  dem  Cavallerie  Reglment  Nr.  :.  LSpss  Ihevaurlegense  und
Cadet  Holland  dleses  Regiments  zum  Second-Lleutenant  bel  demselben.
Bel  dem  leichten  Infant.  Batalllon  Nr.  4a.  ist
der  Hauptmann  v.  Grimmensteln  zum  Majer,
Staabs-Hauptmann  v.  Hehl  zum  Hauptmenn,
Premier  -  Lieutenant  v.  Scheldemantel  zum  Staabs--Hauptmann,
Second-Lieutenant  Schwarz  zum  Premier-Lieutenant  ernannt;
Setond-  Lieutenant  Homburger  vom  Infanterle-Regiment  Nr.  8.  wird  als  solcher
zum  lelchten  Jufant.  Batalllon  Nr.  versetzt.
Bei  dem  Infant.  Reglm.  Nr.  3.  Herzog  Wllhelm  avancird  Premier=  Lleutenant
Butsch  zum  Staabs=  Hauptmann,  v.
Second-Lleutenant  Schnizer  zum  Dremser-Lleutenant,  und

Feldwebel  Trltschler,  vom  Infant.  Negiment  Mr.  1.  Prinz  Paul,  zum  Secondtleutenant.
        <pb n="200" />
        196

Se.  Künigl.  Maj.  haben  ellergnädlest  gerubt,

vermog  allerhöchsten  Reseripts  vom  27.  Aug.  dem  blöhersgen  Ober-Fluanz=  Kammer=
  Reglstrator  Trofz  die  erledigte  Procuratur  beim  Königl  Seminarlum  In  Tüblugen,

vermdg  allerbbchsten  Reseripts  vom  29.  Aug.  dle  erledigte  Stielle  elines  Renovations-Revlsors
  bel  der  Sektion  der  Krondomalnen,  dem  blsperlgen  Reolslorats  =  Assistente
Heller  zu  übertragen,  und  "

pckmbgallckbdchsteusiefctlptsvomZi.Aus.denFo-struthosek,sinke-BetbebalcungselnuStelle-beiderScktlondethoaforste,zugleichzumObersFinsnpRatb

beiderzieaAbtbelltmgderKrondomainewScttlonzunaennem  .

Se.Kdnigc.Maj.hab-nallergnädlgikgetubt,oermdqallctbbchstenRescrtpti
vom  a8.  Aug.  dem  zur  katpolischen  Patronat-Pfarrel  Thaldorf,  Oberamts  Teitnang,
nomiusten  Erkonvemualen  Adrlan  Groppmayer,  von  Welsenanu,  dle  allerböchste  Be-Kätigung
  zu  erkbeilen,  «

demSchall-barSchneider-InHe-bsch-OberamtsGmünd,cui-Anlaßseiacs
Amts-JubtläamsblesllbekaeCiolc-Vetdleust-Mcdalllezuoekleiheaz

vckmdgallcthbchstenResctlptsoomös.Auq.dleerledigt-kathobcapkanelss
U.L.FrauluLentkltchdechplaquuklaRottenbukgssuübertragen,und  «

vekmbgalletbbchsteuResetlptsvomI.Sept·demHsfiMechanikusundWacfess
haup-?chteercnninsodwigsbnkqdenCharaktekelnesPtäeepms»Arbeiter-.

Se.  Khnigl.  Mejest.  Haben  vermög  allerbbchsten  Decrets  vom  3o.  Aug.  den
Cars  Adolph  Stählin,  von  Schiltach,  jum  Postoerwalter  in  Bbblingen,  mit  Uebertragung
  der  Postamts-Erdedulon  und  des  Post-Stalls  allergnäd.  zu  ernennen  geruht.

Dem  Dostmeister  Sambeth  in  Mergembelm  ist,  well  er  für  ein  Paket  4  kr.  ju
viel  Porto  eingezogen,  und  diese  vler  Kreuzer  nicht  verrechnet  hat,  eine  Strafe  von
Zeben  Reichsthalern  zuerkanm  worden.  Stuttgart,  den  :3.  Aug.  1812.

Ihn.  Reichs  =  General-Ober-Post-Direktion.

 

Stuttgart.  Auf  Befehl  des  Konigl.  Mlnisteriums  des  Innern  vom  21.  August
wllrd  der  ledligen  Anna  Moria  Gabler  aus  Oberlenningen,  Oberamts  Klechbeim,  welche
das  :4jährige  Klnd  des  Frledrich  Matthels,  von  Schlanstall,  m  eigener  bebensgefahr
aus  dem  vom  vielen  Regen  ongeschwollenen  Lauterstusse  gejzogen,  und  hledurch  vom  Tede
des  Ertrinkens  errettet  hat,  ein  dffentliches  Lob  ertheilt.  Den  285.  Aug.  1312.

Kön.  Sektlon  der  Innern  Administratlen.
        <pb n="201" />
        Nro.  39.  1812.  *i-#ßn
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs=  Blatt.

 

Samstag,  12.  September.

 

Die  Erkenninisse  über  Vermögens-Confiskation  der  ubwesenden  Conscriptionspflichtigen  betr.

De  Se.  Künigl.  Maj.  allergnädigst  zu  befehlen  geruht  haben,  daß  känfeig  die  Erkenninisse
  über  Vermbgens-Consiskatlon  der  abwesenden  Conseriptlonspflichilgen  durch  die
Justlz-Sektion  des  Kbnigl.  Kriegs=  Drpartemem  behbandelt  werden  sollen,  so  wird  solches
andurch  den  Khnisl.  Landvogtelen  und  Oberäzern  bekannt  gemacht,  um  sich  in  lhren  Beeichts=
  Erstattungen  darnach  richten  zu  kbnnen.  Stuttgart,  den  9.  Sept.  1817.

Khn.  Kriegs-Depart.  Justlz=  Sektlon.

Decret  an  sämtliche  Oberforstämter  des  Kdnigreichz,  die  Benutzung  der  Eichenrinde  zu  Gerberlobe
in  den  Commun=  und  Stiftungs-Waldungen  betr.  d.  d.  H  Secpt.  1812.

Do  die  wegen  der  Fällungs-Zel  des  Elchenholzes  und  wegen  der  Bennzung  der
Eichen-NRinde  zur  Gerberlobe,  in  Betreff  der  Königl.  Waldungen,  den  33.  März  1870.
(Regier.  Blate  Nr.  12.)  gegebenen  Vorschriften  auch  auf  die  Commun-Corporations=  und
Stiftungs-Waldungen  ihre  Anwendung  finden;  so  werden  die  Khn.  Oberforstämter  angewlesen,
  nach  erfolgter  Ratlsikatlon  der  Holzberichte  den  Oberämtern,  Cameralbeamten  und
Communvorstehern  sogleich  Nachricht  und  Anielun  zu  geben,  wo  und  wie  in  den  unter
der  besondern  Aufsicht  und  Adwministratlon  derselben  befindlichen  Waldungen  ESlchenrinde
geschält  werder  könne,  damlt  dleselbe  in  Zelten  wegen  Fällung  des  Elchenholzen  und  wegen
des  Verkeufs  der  Eichenrinde  das  Erferderliche  besorgen  können.  Stuttgart,  in  Kdugl.
Section  der  Kronforste  den  1.  Sept.  1317.
        <pb n="202" />
        sas
Dekret  Königl.  Deparkements  der  Finanzen,  Sektion  dek  Steuern,  die  wieden
„holte  Verordnung,  daß  jeder  Joll=  und  Accisepflichtige  für  den  bezahlten  Zoll  und  Acceis  mit  gedruckten
  Zeichen  sich  quittiren  zu  lassen  habe.

Da  des  In  der  Joll-Ordnung  F.  10.  und  Aeclse-Ordnung  J.  J#.  und  3.  entbaltenen
  und  in  der  General-Werordnung  vom  13.  April  d.  J.  (Staats=  und  Regierungs=Blatt
  Nr.  17)  wlederholten  Gesetzes  ungcachtet,  dennoch  neuerlich  wleder  Fälle  vorgekommen
  flnd4  daß  Accise=  und  Selloflichilge  für  ihre  dezablte  Schuloigkeit  sich  nicht  mit  gedruchen
  Joll  oder  Aecisezelchem  gebbrig  qnittiren  lasen,  kadurch  aber  das  Khnigl.  Aeraum
  sowohl,  als  das  Publlkum  auf  mancherlesl  Weise  gefährder  wlrd;  so  wird  hlemsr
nicht  nur  dle  gesetzliche  Vorschrift  jenor  Verordnungen  erneuert,  sondern  anch  die  weitere
Bestimmung  belgefügt,  daß  jeder,  der  überwlesen  wird,  für  den  bezehlten  Zoll  oder  AccI#
die  zustimmende  Anzahl  von  Zoll-  oder  Accisezelchen  nicht  verlangt  und  angenommen  zu
haben,  mit  #  klelnen  Freveln  auch  dann  bestraft  werden  soll,  wenn  gleich  die  von  ihm
gelelstete  Zahlung  kelinem  Anstand  umerliegt.  Stuigart,  den  4.  Sept.  1612.

Die  bei  dem  Aufgeben  von  Postwagen=  Esfekten  crforderlichen  Angaben  betr.

Da  es  schon  bfters  geschehen  ist,  daß  die  Aufgeber  von  Postwagen-Effekten  Gele
zu  Wearen  verpacken,  auf  der  Adresse  aber  nur  im  allgemelnen  den  ganzen  Werth  des
zur  Post-Speditlon  aufgegeben  werdenden  Yakets  bestimmen,  und  nicht  belsetzen,  welches
der  Werth  der  Waare  und  wle  viel  an  Geld  belgepackt  sen,  letzteres  aber  besonders,  wann
bel  dem  Verpacken  nicht  die  größte  Vorslcht  beobachtet  worden,  aus  dem  Paket  verlohren
gehen  kann;  so  steht  man  sich  veranlaßt,  biemit  bffentlich  bekannt  zu  machen,  daß  wenn
ncht  bel  dergleichen  Sendungen  auf  der  Adresse  bestlimmt  der  Werth  der  Waare  angeger
ben  und  beigesetzt  wird,  was  außerdem  an  baarem  Geld  belgepackt  sen,  für  letzteres  im
Fall  elnes  Verlusts  keln  Ersatz  gelelstet  werden  könne.  Stuttg.,  den  36.  Aug.  131.

Konigl.  Reichs  =  General.-Ober-Post-Dilrektlon.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe=  Geriche#.
Den  2.  Sept.  r812  wurden  geschleden

1)  Johann  Jakob  Mayer,  Bürger  und  Welngärtner  zu  Poppenweller,  Eudwigshurder
  Oberamts,  Kl.,  von  Marla  Magdalena,  geb.  Grau,  von  Erdmennbausen,  Marbacher
  Oberamts,  Bekl.,  ex  cap.  quasi  desert,  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die
Kosten.

#:))  Ellsabetha  Mäller,  von  Schwenningen,  Tutilinger  Oberamts,  geb.  Wirtner  von
da,  Kl.,  von  Matthlas  Mäller,  Bürger  und  Blersieder  von  Schwenningen,  Bekl.,  et#nd
cap.  desert.  malit.  unter  Verurthellung  des  Beklagten  in  die  Kosten.

5).  Johenn  Daniel  Galser,  Bürger  und  Welngärtner  zu  Eßlingen,  Kl.,  von  Anna
Maria,  geb.  Fingerlin  vom  Oberthal,  Eßlinger  Oberamts,  Bekl.,  ex  cap.  desert.  malii.
unter  Verurthellung  der  Beklagten  in  die  Kosten.  —-
        <pb n="203" />
        199

Straf-Erkenntnisse  bes  Kduigl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mond.  Secr.  Reg.  Maj.

Unterm  4.  Aug.  lst  dle  zu  Cil##  verhaftete  Christlana  Kohler,  von  Sulz,  wegen  ver-4bter
  Dlebstäble,  neben  dem  Erfeutz  der  Kosten  und  des  Schadens  zu  neunmonotllcher:
Suchthausstrafe  mit  Willkemm  veruttheilt  worden.

EKEodem  wurde  Joseph  Heuberger,  von  Wachbach,  Oberamts  Mergentheim,  wegen
Blemie  und  Fälschung,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  mit  fünfzehnmonatlicher  Festungsarbelt
  belegt.

Am  6.  Aug.  ist  die  zu  Eßlingen  wegen  wlederbolten  Dlebstahls  in  Untersuchung  gekommene
  Margaretha  Barbara  Geiger,  von  Bestgbeim,  neben  Ersatz  der  Kosten  zu  dreljibriger
  Zuchtbausstrafe  condemnirt.,  und  zuglelch  befohlen  worden,  daß  sie  nach  Erstehung
in  elnem  Z###gs-Arbeltshaus  ble  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  werden  foll.

Den  7.  Aug.  wurde  der  Handelsmann  Corl  Fischer,  von  Künzelsau,  wegen  Tabaks-Einschwiärzung,
  neben  Confiökation  der  arretliten  Ladung  von  1116  Pfund  Tabak,  in
einer  Geldstrafe  von  5%  Gulden,  und  Einjähriger  Festungsarbelt,  so  wie  zum  Ersatz  seiner
  Arrest-  und  eines  Theils  der  Untersuchungs--Kosten  verurtheilt.

Kodem  wurde  der  zu  Ellwangen  wegen  Kassenrest  in  Untersuchung  gekommene  Oberacciser,
  Oberumgelder  und  Distrikts-Zoller  Ekhard,  von  Giengen,  von  seinen  Stellen  kassirr,
u  Bekleidung  eines  öffentlichen  Amts  für  unfählg  erklärt,  und  zu  dreimonatlicher  Zucht-“me
  so  wie  zum  Ersatz  der  Kosten,  und  des  Rests,  neist  Verzugs-Zlnsen  condemmirt.


Unterm  1.  Aug.  ist  der  zu  Nagold  verhaftete  Jakob  Frledrich  Wurster,  von  Bernek,
wege:  Tabak-Einschwrjung,  neben  Consiskatlon  des  elngeschwärzten  Tabaks,  und  dem  Ersad
  selner  Arrest  =  so  wie  der  Hälfte  der  Untersuchungs-Kesten,  mit  der  gesetzlichen  Geldstrafe,
  so  welt  sein  Vermözen  daju  reicht,  und  daneben  noch  mit  sechsmonatllcher  Festungsarbeit
  belegt  worden.  4

Eodem  wurde  der  zu  Hellbronn  wegen  wiederbolten  Dlebstahls  in  Untersuchung  gekommene
  Adam  Frledrich  Weingärtner,  von  Donnbronn,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten,
zu  dreljihriger  Festungsarbeit  mit  dem  Anbang  verurtheilt,  daß  er  nach  erstandener
S  in  einem  Zwangs=  Arbeitshause  bis  zu  erptobter  Besserung  verwahrt  weren

  soll,  Z

Kocem  ist  der  zu  Eßlingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Schlosser  Martin
  Jakob  Wdllner,  von  S'tut'gart,  wegen  fortgesetzter  Asotie  und  Mißhandlung  seiner
Famille,  neben  dem  Erset  der  Kosten,  zu  sechsmmonatlicher  Festungsstrafe  condemnirt,
aund  jugleich  verfügt  worden,  daß  derselbe  nach  deren  Erstehung  unter  besondere  pollzeiliche
Aussicht  gescyt  werden  sell.  —  «  .

Amt-.AugnstwukdedekiuutachvethafteteJsaakalesingeh·Von-Linsenbofev,
wegen  wilederholten  Dlebstahls,  neben  Erstattung  der  Kosten,  mit  Elnjähriger  Festungsarbeit
  belegt.  -  —  —-Ri-.«.---.;«1sinddkezuUrachverhaftenJohakuGeer-gKautthdGotrfklpdSchöfek,


IouBempklingemsege-thötllchcrWidersctzllchkcitgegeneivcninAysübungsclmsAmt-
        <pb n="204" />
        200

begelssenen  Wegknecht,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten,  jeder  zu  zweljährlger  Festungsstrase
verurtbeilt  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Herrenberg  in  Verhaft  und  Untersüchung  gekommene  Helllgenpfleger
  Johann  Schurrer,  von  Thallsingen,  wegen  der  bei  der  belligen  Kasse  und  den  von
ihm  verwalketen  Pflegschaften  gesetzten  Reste,  der  begangenen  Rechnungs=  Verfälschungen
und  Betrügerelen  bei  Verpfändungen,  neben  Condemnrung  in  seine  Arrest=  Azungs=  und
atel  der  Untersuchungs-Kosten,  auch  dem  Ersatz  der  Restssummen  samt  Verzugszinsen  und
des  sonsiigen  Schadens,  von  seinen  Stellen  als  Gerichtsverwandter  und  Heillgenpfleger
kasstrt,  zur  Bekleidung  aller  bffentlichen  Aemter  für  unfähig  erklärt,  und  neben  einer
balbstündlgen  Ausstellung  mit  aufgebeftetem  Zettel  „Rechnungs-Verfälscher  und  Kassen-Dleb"“"
  mit  einer  vlerthalbjährigen  Zuchthausstrafe  in  Gottetzell  belegt,  —  dessen  Sohn
Johann  Schurrer  aber  wegen  oissentlicher  Verurkundung  von  falschen  Capitallen,  neben
dem.  Ersatz  des  erweislichen  Schadens,  und  der  Bezahlung  seiner  Arrest-Azungs=  und
Itel  der  Umtersuchungs-Kosten,  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbelt  verurthellt.

Den  :½4.  August  ist  der  in  Untersuchung  gekommene  Forstkassier  Christopb  Friedrich
Steinbllber,  oon  Wlldberg,  wegen  des  gegen  ihn  erbobenen  bedeutenren  Kassen=  Rests,
von  seiner  bekleldeten  Stelle  kasstrt,  zu  andern  bffentlichen  Diensten  für  unfäblg  erklärt,
und  neben  Ersatz  aller  Kosten  und  der  anerkannten  Restsumme,  nebst  Verzugszinsen,  zu
olerjähriger  Zuchthausstrafe  condemnirt  worden,  unter  Vorbehalt  einer  verhältnihmsßigen
Freltern  Strafe  auf  den  Fall  daß  dle  zugesicherte  Vergätung  des  NMests  nicht  geleistet  wer,

en  koͤnnte.

Eodem  sind  dle  zu  Urach  verhaftete  Johann  Schindler  und  Euphrosina  Steudlin,
von  Schlattstall,  wegen  Ehebruchs  und.  Incests,  belde  zu  Einjaͤhrlger  Zuchihausstrafe,  so
wle  zum  Ersatz  der  Kosten,  verurtheilt  worden.

Unterm  15.  August  ist  der  zu  Altdorf  wegem  Kassenrests  in  Verhaft  und  Untersuchung
gekommene  vormalige  Postoerwalter  Eduard  Paur,  von  NRavensburg,  neben  Cassatien  und
Unfäbiskelts=  Erklärung  zu  jedem  bffentlichen  Amt,  zu  zweljähriger  Zuchthausstrafe,  und
ren  Seses  des  berechneten  Rests.  samt  Werzugszinsen,  so  wle  sämtlicher  Kosten  verurtheilt
worden.

Eodem  wurde  der  zu  NRettenburg  wegen  Gewehr-Verbelmlichung  und  Wllderei-Attentats
  in  Untersuchung  gekommene  Pancratius  Raldt,  von  Büähl,  neben  Cassation  von
leiner  Maglstrats-Werwandten=  Stelle  zu  fänfmonatlicher  Zuchthausstrafe,  so  wie  zu  Belahlung
  von  20  Pfund  Hellern  und  sämtlicher  Kosten  verurtheilt.

REodem  wurde  der  zu  Nottwell  verhaftete  Schulmeister  Müller,  von  Blrkenfeld-,  weten
  Majeststes-Verbrechens  und  fortgesetzter  Asotle,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des
von  ihm.  gestifteten  Schadens,  zu  dreijahriger  Zuchthausstrafe  condemalrt  und  befohlen,
daß  er  nach  deren  Erstehung  in  elnem  Zwangs=  Arbeitshaus  ble.  zu  erprobter  Beslerung
#aufbewahrt  werden  soll.  "

Am-3.Auq.istderzuMekgenchelmvechaftetthchaeILang,.vonZlegekbkosni
OkgkssDI·detbotte-Dlebst«bls,nebendemEcsasdek.Kosteuund-des-Schadeus,«.mit.
Cinjahriger  Zuchthausstrafe  belegt  worden.
        <pb n="205" />
        201

Fodem  wurden  die  zu  Reutlingen  wegen  ehebrecherischen  Conkublnats  in  Untersuchung
  gekommene  Jobann  Martin  Sauer,  von  Kleinengstingen,  und  Cbristine  Blum,
von  Sirchengstlusen,  belde  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe  und  zum  Ersatz  der  Kesten
verurthell#.

Eodem  ist  der  zu  Eßlingen  verhaftete  Christian  Frledrich  Kenner  von  da,  wegen
Widersetzlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten,  zu  Einjäpriger
Festungsarbelt  condemnirt  worden.

Eodem  wurde  der  zu  Ulm  wegen  wlederholten  Dlebstahls  und  Fälsschung  in  Unters
suchung  gekommene  Wilibald  Glaser,  von  Scheer,  neben  Ersatz  der  Kosten  und  des
Schadens,  mit  Elnrechnung  des  alcht  erstandenen  Rests  der  früber  gegen  ihn  erkannten
Strafe  von  zwei  Jahren  oler  Monaten,  nunmehr  mut  eliner  fänf  und  elnhalbjéhrigen
Festungsarbeit  belegt.

Kodem  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Jakob  Hensliuger,  von  Oberweller,  wegen  begangener
  großer  Diebstähle,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  zu  dritthalbjährtger
  Festungs  arbelt  verurthellt  worden.

Unterm  19.  August  wurde  die  zu  Mergentbeim  verhaftete  Magdalena  Whrner,  von
Neuenstein,  wegen  wiederbolten  Diebstahls,  neben  dem  Kostens=  und  Schadens-Ersatz,
mit  elner  sechsmonatlichen  Zuchthausstrafe  belegt.

Nodem  ist  der  zu  Ulm  wegen  Verfälschung  dffentlicher  Urkunden  in  Untersuchunggekommene
  Jesepb  Flscher,  von  Friedberg,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten,  zu  einer
jehnmonatlichen  Zuchthausarbest  in  Gotteszell  verurtheilt  worden.

Den  2o.  Autzust  wurde  der  zu  Eßlingen  in  Verbaft  und  Untersuchung  gekommen
vormallge  Kbnigl.  Elchterjunge  zu  Monrepos,  Gottlob  Matthäs,  wegen  Hof-Diebstabls,
  statt  der  nach  dem  Gesetze  verwirkten  Strafe  des  Stiranges,  e  cahite  gratise,
ut  zebenjähriger  Zuchthausstrafe  zu  Gotteszell  neben  dem  Ersatz  sämtlicher  Kosten,
elegt.  «
Unterm  21.  August  ist  der  zu  Mergenthelm  verhaftete  Jakob  Heller,  von  Eschenau,
wegen  wiederholten  Diebstabls,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens  mit  achtmonatlicher
  Zuchthausstrafe  belegt  worden.

Den  35.  August  wurde  der  zu  Mergenthelm  verhaftete  Simon  Olt,  von  Crlfspach,
wegen  elnes  auf  bffentlicher  Straße  verübten  großen  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  sämtlicher
  Kosten,  zu  einjähriger  Festungsarbeit  condemnirr  «

EodemsiaddleanottwellwegenWldekfetzllchkektgegendieGensd«armetlel-I
Untersuchunggekommen-JohannBinperundGeokgInsel-SManvonTuttllngen,
neben  dem  Ersatz  der  Kosten,  erster  zu  dreljähriger  und  letzterer  zu  achtmonatlicher  Zuchtbausstrafe
  verurthellt  worden.

kodem  wurde  der  zu  Altdorf  verhaftete  Ferdinand  Magg,  von  Langenargen,  wegen
wiederholten  Dlebstahlo,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  mit  zweljährltger
  Festungsarbelt  belegr.

Eodem  sind  die  zu  Rottenburg  verhaftete  Joseph  Schetter,  ven  Grünenmettstetten,
und  Joseph  Singer,  von  Salzstetten,  wegen  Wldersetzlichkeit  gegen  die  Obrigkelt,  ersterer
zu  dreljähriger  Zuchthausstrafe,  und  letzterer  zu  zweljihriger  Festungsarbeit,  so  wie  zu
dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,  condemnirt  worden.

26
        <pb n="206" />
        Se.  Kobnigl.  Maj.  haben  vermdg  allerhochsten  Dekreis  vom  1.  Sept.  den  bisberigen
  Ritimalster  v.  Speth  als  Hauptmann  und  Compagnle-Chef  bei  dem  Zten
Infant.  Regiment  angestellt.

Se.  Khnigl.  Majest.  haben  allergnädigst  geruht,
vermdg  allerhochsten  Rescripts  vom  3.  Sept.  die  erledigte  Buchhalters  =  Stelle  beider
  Umgelds  -Rechnungs-Kommer  dem  Buchhalter  Saller  von  der  Zeoll-Rechnungs-=Kammer
  zu  übertragen,  und  dagegen
den  blsherlgen  Ertraprobator  Erhard  zum  Buchhalter  bei  der  Zoll-Rechnungs-Kammer
  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädlast  geruht,  vermög  allerbbchsten  Reserspts  vom
9.  Sept.  die  erledigte  Pfarrei  Hessigheim,  Dibcese  Bletigheim,  dem  Diakonus  Sirt  in
Ballngen  zu  übertragen.
        <pb n="207" />
        Nro,  40.  1812.  203
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  19.  September.

 

Königl.  Verordnung,  d.  d.  15.  Sept.  1812.  Die  Wittwen  und  Kinder  der  vor  dem  Feind
gebliebenen  Soldaren  berr.

Se.  Khnigl.  Mojest.  baben  durch  eln  allerhbchstes  Reseript  vom  15.  d.  Mon.
allergnädiast  verordnet,  daß  die  Wlttwen  aller  vor  dem  Feinde  oder  an  ihren  Blessuren  gebliebenen
  Unterofflziers  und  Gemelnen  lebenslänglich  den  Gehalt  ihrer  Ehmänner  als  Penslon
  behalten  sellen.  Haben  die  Ehmänner  goldene  oder  sliberne  Verdienst-Medaillen  gebabt,
und  sind  solche  verlohren  gegangen,  so  wird  deren  Werth  den  Erben  ersetzt  werden.  Alle
Kinder  dleser  Gebllebenen,  von  welchem  Geschlechte  ste  sind,  sollen  mit  Bewllligung  der

tutter  und  Großeltern  in  das  Kbnigl.  Walsenhaus  zu  Stuttgart  oder  Ludwigsburg  aufgenommen
  werden,  so  bald  sie  das  gesetzliche  Alter  erreicht  haben;  bls  dahln  sind  sie  auf
Kosten  des  Staats  zu  erzlehen,  im  Fall  die  Zurückgebllebenen  sle  ncht  selbst  zu  unterhalten
  vermogen.  Welches  hledurch  allgemein  bekannt  gemacht  wlrd.
Königl.  Staats-Ministerium.

Abänderung  einiger  Besiimmungen  der  Ehegerichts-Ordnung.

Se.  Kiulgl.  Maj.  baben  vermög  allerhöchsten  Rescripts  vom  gestalgen  Tage
die  Bestimmungen  der  Ebegerichte-Ordnung  Part.  il.  Cap.  XII.  J.  11.  und  der  Normal-WVerordnung
  vom  10.  Noo.  .774  dahln  abzuändern  geruhet,  daß  in  Zukunft  die
wegen  eines  Verbrechens,  von  welcher  Art  es  sey,  erfolgte  Verurtheilung  einer  in  der
Ebe  lebenden  Person  in  einer  zehnjährigen,  oder  noch  längern  Zuchthaus=  oder  Festungsstrafe
  für  den  andern  Ebegatten,  wenn  er  selbst  an  dem  Verbrechen  auf  keinerlei  Weifse
Theil  genommen  hat,  eln  rechrlicher  Grund  zur  Ehescheidungs-Klage  seyn,  und  daher
auf  Ansuchen  des  unschuldigen  Ehegatten  der  Ehescheldungs  =  Prosjeß  erkannt  werden  soll;
welches  hlermit  dffentlich  bekonnt  gemacht  wird.  Stutegark,  den  #5.  Sept.  377.

Kbnigl.  Justiz-Ministerlum.
        <pb n="208" />
        204

Die  zu  leichten  Franzoͤsischen  Thaler  betreff.

De  Se.  Königl.  Maj.  dle  ganze  und  halbe  französtsche  Thaler,  welche  zu  lelcht
tund,  ganz  außer  Ceurs  gesetzt  baben:  so  wlrd  solches  zur  allgemeinen  Nachachtung  bekannt
  gemacht,  und  den  Kdnigl.  Cassenbeamten,  unter  Bezlehung  auf  dle  frübere  Verordnung
  vom  :4.  Dec.  1810  aufgeneben,  alle  franzbsische  Thaler,  welche  an  sle  bezahlt
werden,  genau  nachfuwägen,  und  keine  anzunehmen,  welche  das  gebdrige  Gewicht  von
respect.  Zwel  und  Ein  Loth  nicht  haben,  widrigenfalls  ihnen  solche  von  der  Hauptkasle
auf  ihre  Kosten  werden  zurückgesendet  werden.  Stuttg.  den  :  1.  Sept.  1377.

Klnigl.  Finanz-Milnisterlum.

Warnung  vor  dem  Genusse  der  Tollbrere.

Es  stud  neuerlich  wleder  Beisplele  vorgekommen,  daß  Kinder  durch  den  Genuß
der  Tollbeere  (bella  donna)  vergiftet  worden  und,  und  es  schelnt,  daß  die  zur  Warnung
der  Jugend  bestehende  Verordnungen  alcht  aller  Orten  gebdeig  beobachtet  werden.  Es
wird  daher  in  Folge  jener  Verordnung,  auf  das  neue  festgesetzt,  daß  die  in  dem  Staats,
und  Reglerungs  -Blart  von  1310  Nr.  38.  und  &amp;amp;.  Sept.  S.  301  und  Nr.  40.  d.  d.
23.  Sept.  S.  397,  wie  auch  Nr.  Jo.  d.  d.  :.  Juli  1868  S.  53.  bekonnt  gemach
ten  Belehrungen  über  giftige  Pstanzen  jäbrlich  zwelmal,  nemlich  in  der  ersten  Hälfte  des
Monats  Mal,  und  in  der  ersten  Hälfte  des  Monats  August  der  Jugend  sowohl  durch
die  Ortsgelstliche  in  elnem  Anhang  nach  Predigten,  und  in  den  Sonmags-Schulen,  als
auch  durch  die  Schullehrer  in  den  Schulen  bekannt  gemacht  und  gehbrig  erklärt  werden
sollen.  In  Orten,  wo  derglelchen  gistige  Pflanzen  in  der  Gegend  wild  wachsen,  sollen  frische
  Eremplare  dadvon  der  Jugend  vorgewlesen  und  erklärt,  dieselbe  aber  überhaupt  gewarnt
werden,  weder  Pflanzen  noch  Früchte  zu  genleßen,  welche  ihnen  nicht  zuvor  von  ältern  verständigen
  Personen  als  unschädlich  und  genleßbar  angegeben  worden  nd.  Stutetgart,  den
10.  Sept.  1812.  In  der  Sectlon  des  Mediclnal-Wesens.

Die  nähere  Bestimmung  der  Aufnahms-Bedingungen  in  das  Haupt-Schullehrer=  Seminar
zu  Eßlingen  bem.  d.  d.  1.  Sept.  1617.

Man  ündet  sich  veranlaßt,  wegen  der  öfter  einkommenden  unstatihaften  und  zwecklosen
Bliten  um  Aufnahme  In  das  Königl.  Haupt-Schullehrer-Seminar  in  Eßlingen  die  Bedingungen
  der  Aufnahme  in  dasselbe  durch  gegenwärtige  Verordnung  näher  zu  bestimmen
und  sämillchen  Dekanen  des  Kdnigreichs,  deren  genaue  Beobachtung  und  Bekanmmachung,
wo  es  erforderlich  ist,  aufjugeben:

)  Vom  Jahr  1313  an  muß  jeder  neu  aufgenommene  Lehrling  die  gesetzliche  Lehrzeit
von  5  Jahren  in  dem  Semlnar  zubringen.

2:)  Die  Bitten  um  Beneficlen  finden  sowohl  bei  der  Aufnahme,  als  während  des
Aufemhalts  im  Seminar  Statt,  und  werden  vorzugsweise  dlejenigen  unbemlttelten  Semi.
naristen,  die  bereits  auf  lhre  Kosten  im  Seminar  sich  befinden,  vorausgesetzt,  daß  ste  günte
  Zeugnisse  des  Fleißes  und  der  Sli#ten  erhalten,  zur  Erleichterung  für  ihre  Eltern,

el  der  Aus  bellunz  beräcksschtigt  werden.
        <pb n="209" />
        208

3)  Den  Bitten  um  Aufnahme  in  das  Semlnar  haben  dle  Dekane,  nach  der  längst
bestehenden  Verordnung,  den  Taufschein  des  Suppllcanten  und  den  Bltten  um  Ertheilung
eines  Bepesljes  das  obrigkelrliche,  vom  weltlichen  Oberamt  oldlrte  Vermögens-Attestat  des
Supplicanten,  in  welchem  genaue  Bestimmungen  des  wirklichen  Vermögens  enthalten  seyn
müssen,  beliulegen.  «-Jede

  Bittschrift,  welcher  diese  Erfordernisse  abgeben,  wird  den  Dekanen  auf  ihre  Kosten
  zurückgesendet.

Zum  Elasenden  derselben  an  das  Königl.  Ober-Consistorium  ist  der  Monat  März  bestimmt;
  alle  Bintschriften,  dle  soäkter  einlaufen,  bleiben  unberücksichtigt.

4)  Es  findet  jährlich  nur  Eline  Aufnahme  in  das  Haupt-Schullehrer-Seminar  Statt,
und  zwar  in  der  zwelten  Woche  des  Malmonats.

5)  Als  unabänderliche  Bedingungen  der  Aufnahmsfählgkelt  der  Indiolduen  In  das
Haupt-Schullehrer  =  Seminar  werden  hlemlt  festgesetzt,

e)Ddaß  außer  den  zum  Schullehrer-Stande  nothwendigen  kbrperlichen  Anlagen  gute

Anlagen  des  Geistes,  gesunde  Beurtheillungskraft,  Wißbeglerde  und  Bildsamkelr,

  nebst  guten  Siten,  dem  aufzunehmenden  Subjekte  eigen  senen,

b)  dah  er  Kenntniß  der  Hauptlehren  des  Chrlstenthums  und  der  vorzüglichsten  Pflichten
besitze,  fertig  und  mit  elchilger  Betonung  der  Worte  lese,  schön  und  richtig  schrelbe,

im  schrifilichen  Rechnen  wenlsgstens  dle  4  Species  absololrt  habe  und  Fertigkelt  darin

besitze,  so  wie  man  Geäbtbelt  im  Kopfrechnen  und  im  Nachdenken,  und  einige  Ge-445

  :  seine  Gedanken  mümlich  und  schriftlich  geordnet  auszudrücken,  bei  ihm

voraussett.

Wer  außer  diesen  Kenntnissen  und  Fertigkelten  noch  Elementarkenntulsse  der  lateinischen
  Sprache  besstzt,  in  der  Musik  und  im  Zeichnen  elulge  Fortschritte  gemacht
bat,  wlrd  vorzugswelse  ausgenommen  werden.  #

Es  haben  demnach  die  Dekane,  bevor  sle  dergleichen  Bitten  um  Aufnahme  in  das
Semlnar  einsenden,  gewissenhafte  detaillirte  Zeugalsse  hlerüber  von  den  Orts-Pfarrern
elnzuholen,  ihrem  Belberichte  anzuschließen,  auch  in  zwelfelhaften  Fällen  sich  durch
eigene  Prüfung  der  Supplleanten  von  ihren  Fählgkelten  und  Kenntnissen  zu  über-.jeugen,

  um  ubltblgenfalls  dlejenigen,  denen  ste  mangeln,  um  so  mehr  sogleich  zukäckwelsen

  zu  köhnen,  als  dles  ohne  dem  der  Fall  seyn  würde,  wenn  sle  in  der  mist

ibnen  vom  Seminar-Inspektor  vorzunehmenden  Pedfung  die  erforderlichen  Elgenschaften

  nicht  bewähren.  6

6)  Alle,  welche  im  Monat  März  um  Aufnahme  in  das  Haupt-Schullehrer-Seminar
gebeten  haben,  und  nicht  durch  besondere  Reseripte  ohne  weiteres  abgewlesen  worden  find,
baben  sich  am  Donnerstag  nach  dem  Consirmatlons-Akt  in  Eßiingen  bel  dem  Semlnar-Inspektor
  zur  Prüfung  zu  stellen,  welche  dleser  nach  dem  angegebenen  Maßstabe  vorvehmen
und  von  deren  Resultaten  die  Receptlon  abhängen  wird.

97)  So  wie  dle  Schulamts-Candldaten,  welche  im  Semlnar  durch  Flelß,  gute  Silten
und  rühmllche  Fortschritte  in  Kenmenissen  der  hffentlichen  Unterstützung  sich  würdig  bezeugt
boben,  auch  noch  dem  Austritt  aus  dem  Semlnar  eine  zweckmäßige  Anstellung  auf  Preolsorate
  zu  erwarten  haben,  so  macht  im  Gegentheil  Sittenlostgkeit,  Unflelg  und  Trägbel#
        <pb n="210" />
        206

des  e:baltenen  Benefizes  nicht  nur  verlustig,  sondern  es  muß  jeder,  der  dleser  Ursache  wegen  seln
Benesiz  verllert,  das  berelts  Empfangene  zurückerstatten,  eine  Bedingung,  welcher  auch
derjenige  unterworfen  ist,  der  während  seines  Aufenthalts  im  Seminar  freiwilllig  den  Beruf
elnes  deutschen  Schullehrers,  zu  dessen  Blldung  er  allein  das  Benefiz  erholten  hat,  mit
einem  andern  vertauscht.

3)  Noch  wulrd  für  diejenigen  Schul-Inelpienten,  welche  bei  blezu  legltimlrten  Schulmeistern
  oder  in  Prloct=  Seminarlen  die  ersten  Jahre  ihrer  Lehrzelt  zubringen,  und  gerne
noch  im  letzten  Jahr  zu  ihrer  zweckmätigen  Blldung,  besonders  im  raktischen,  sich  nach
Ehblingen  begeben  wollen,  durch  eine  mit  dem  Seminar  zwer  in  Verbindung  stehende,
aber  dem  Zwecke  nach  von  ihm  getrennte  Nebenanstalt  gelorgt  werden.

Ibre  Bildung  wird  nach  elnem  vom  Inspektor  zu  entwerfenden,  ibren  Bedürfaulssen
  und  der  Kürze  ihres  Aufentbalts  angemessenen  Lehrplan  vorzüglich  aufs  Mraktische
sich  beschränken,  ohne  jedoch  die  dazu  geelgneten  Subjekle  von  der  Theilnahme  an  den
bKehrvorträgen  auszuschließen,  deren  sie  empfänglich  sind.  Für  dlese  Indiolduen,  die  nie
als  elgentliche  Semlnaristen  betrachtet  werden  können,  wird  der  Unterricht  in  den  gewbhnlichen
  Lehrfächern  ebenfalls  unentgeldlich  ertheilt;  auf  Benefize  haben  sie  jedoch  kelne  An-Frrüche
  zu  machen.

Die  Bliten  um  ihre  Aufnahme  werden  ebenfalls  mit  gewissenhaften  Artestaten  der
Sittlichkelt  und  Kenntnisse  der  Suppllkanten  an  dem  oben  angegebenen  Termine  eingereicht,
  ohne  daß  dle  Bellegung  von  Taufscheinen  erfordert  wird.  Ibre  Reception  fündet
auf  gleiche  Weise  nur  Einmal  des  Jahrs,  und  zwar  zu  derselben  Zeir,  nach  glelchfalls
vorhergegangener  Prüfung  des  Inspektors  Statt,  und  wird  keiner  undter  diese  Classe
der  Auf  ultanten  aufgenommen,  der  nicht  wenigstens  Ein  Jahr  lang  daselbst  verwellen
will.  Endlich  werden

9)  berells,  examinlrte  Proolseren,  dle  zu  ihrer  welleren  Blldung  den  Vortbell  des
unentgeldlichen  Unterrichts  im  Seminar  benutzen  wollen,  und  um  Aufnahme  in  das
Seminar  bltten,  als  Unterlehrer  daselbst  angestellt,  werden,  und  hängt  dle  Dauer  ibres
Aufenthalts  von  ihrer  Willkühr  ab.  Dekret.  Stuttgark,  im  Kbnigl.  Ober-Consi###xium,
den  8.  Sept.  1812.

Erkenntnisse  des  Knigl.  Ehe-Gerichts.
Den  9.  Sept.  1313  wurden  geschleden:

1)  Allfabetha  Calharina  Maurer,  von  Ludwigsburg,  geb.  Bähler  von  da,  Kl.,  von
Jakob  Frledrich  Maurer,  Hauskeller  und  Hofkäfer  zu  Ludwigsburg,  Bekl.,  ex  cap.
duasi  desert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.

à)  Johann  Wilbelm  Fischer,  Rathsverwanbter  und  Saifensteder  zu  Dürrmenz,
Maulbronner  Oberamts,  Kl.,  von  Constantina,  geb.  Mast  von  Leonberg,  Bekl.,  ex  capquasi
  deserr.  unter  Verurtheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.
        <pb n="211" />
        205

39  Johann  Andreas  Sinzig,  Buͤrger  und  Shinid  zu  Lbwensteln,  Welhnsperger
obers  ba,  von  Anna  Borbara,  geb.  Schoch  von  Mainhardt,  desselben  Oberamts,
Bekl.,  r  cap.  adulterii.,  unter  Verurtheilung  der  Beklasten  in  die  Kesten.

4)  Jehann  Adam  Gräuer,  Bürger  und  Barer  zu  Nommelsbech,  Täbinger  Oberamts,
  Kl.,  von  Anna  Barbara;  geb.-Vollmer  vor  da,  Bekl.,  ex  cop.  adulterii,  unter
Verurthellung  der  Beklagten  in  die  Keosten.

 

Se.  Khnigk.  Maj.  höben  allergnidlast  geruht,  vermbg  ellerhöchsten  Reselpts
vom  11.  Sept.  der  Stlftsdame  von  Oboerstenfeld,  Gräfln.  Henrlette  von  Normann-Ebrenfels
  auf  lhre  allerunterthänigste  Bitte  die  Entlassung  aus  dem  Stilftsverband  za
Oberstenfeld  zu  erthellen,  und  ««  ««

dlehierdurchetbffneteStcllebef..dlesemKdnkgl..  Stlft,dåts«Gkö«sick-«Toou,.SZstii
bothöltcstenTochterdesKdnlg(.Smat9-Mtaisters,Grafenoon  Seckendorf,  zu
übertragen.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  dem  Kammerherrn,  Chaussee=  Ober-Intendanten,
Grasen  von  Püäckler,  die  ollergnädigste  Erlaubulß  ertheilt,  den  ihm  von  des  Königs
von  Preußen  Majestt  erthellten  Johanyiter-Orden  zu  tragen.

Se.  Königl.  Maj.  haben

vermbg  allerh#chsten  Reseripts  vom  9.  Sept.  den  Hauptmann  von  Speth  vom  3ten
zum  gten  Infant.  Regiment  à  la  Suite  versetzt;

vermbg  allerbochsten  Dekrets  vom  10.  Sept.  den  zu  einer  andern  Bestlmmung  dahler
elngetroffenen  bleherigen  Commandeur  des  Cavallerie-Regimems  Nr.  4.  Jáger  Kdnig,
Obersten,  Grafen  o.  Salm-Relferscheid-Krauthelm,  wleder  in  diese  Stelle  zuräcktreten
  zu  lassen  allergnädlgst  geruht,  wogegen  der  Oberst-Lieutenant  v.  Münchlngen
  wleder  bel  dem  Cavalkerie-Reg.  Nr.  a.  Leib-Chevauxlegers  eintritt.

Vermdg  allerbbchsten  Reseripts  vom  1.  Sept.  haben  Se.  Kbnigl.  Maj.  dem
Oberjoller  Richter  in  Freudenstadt  zugleich  dle  erledigte  Ober-Accisers  Stelle  in  dem
Cameral.  Bezirk  Dornstetten  allergnädigst  übertragen.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruhe,

vermög  ollerhöchsten  Reseripts  vom  11.  Sept.  die  erledigte  Pfarrei  Feldstetten,
Didcese  Urach,  dem  Dfarrer  Mohl  in  Schopfloch,  Dibcese  Kirchbeim,  und  dle  hled

  in  Erledlgung  gekommene  Pfarrel  Schopflech  dem  M.  Rösler  in  Stuttgart,
o  wile
        <pb n="212" />
        208

vermig  ollerhdchsten  Reseripts  vom  14.  Sept.  dle  erkedigte  Pfarrei  Schalkstett
Dldcese  Gelzßlingen,  dem  Pfarrer  Kerler  in  Weller  zu  übertragen.  chalkstetten,

Se.  Königl.  Moj.  haben  vermög  allerhöchsten  Decrets  vom  13.  September  den
Post-Official  Schüllermann,  von  Ravensburg,  als  zwelten  Offtelal  bei  der  Expediüon
  fahrender  Post  des  Künigl.  Ober  =  Postamts  Ulm  anzustellen,  und  dagegen  den
Georg  Helprich  Gigand,  von  udwigsburg,  zum  Post-Officlal  in  Ravensburg  zu  ernennen
  gerubt—

 

Se.  Könisl.  Maj,  haben  vermög  allerhöchster  Resolutlon  vom  31.  Aug.  dem
zwlfjährlgen  Sohn  des  Nethgerbers  Vogel,  von  Hellbronn,  Namens  Bernhard  Helnrich,
  welcher  den  in  den  Neckarstuß  gefallenen  achtjährlgen  Rudolph  Frank  von  da  mit
eigener  bebensgefahr  aus  dem  Grunde  des  Flusses  heraufgebracht,  und  bledurch  vom  Ertalnken
  gerettet  hat,  die  sfllberne  Cioil  =  Verdlenst-Medallle  und  ein  Gratlal  von  31  fl.
uaus  der  Kinigl.  S#taats=  Kasse  allergnddlast  bewillligt.  Stuttg.  den  ro.  Sept.
        <pb n="213" />
        209
Betlase  zu  Nro.  40.
des  Königl.  Staats=  und  Regierungs-Blatts  von  18:2.

 

Nach  den  bis  jetzt  eingekommenen  offickellen  Nachrichten  sind  in  dem  gegenwälriigen  Feldmuge
  gegen  Rußland  von  dem  Künlgl.  Armee-Korps  folgende  Uncerossiziere  und
Soldaten  gestorben  und  geblleben:

Von  der  Artillerie.

Kaver  Schmld,  von  Unterwolfersweller,  Oberamts  Tettnang,  den  19.  März  gestorben.

Jobann  Jakob  Klaus,  von  Eßlingen,  den  30.  Juni  gestorben.

Joh.  Melchlor  Winrer,  von  Aalen,  den  15.  Juli  gestorben.

Ic.  Frlderich  Kopp,  Tralnsoldat,  von  Schnalth,  Oberamts  Schorndorf,  den  33.  Junl  gest.

Joh.  Frlderich  Andreßy,  Osflzlersbedienter,  von  Känzelsau,  den  16.  Juli  gestorben.

Leib-Chevauxlegers  Nro.  2.

Goͤnneweln,  von  Engelberg,  Oberamts  Schorndorf,  den  28.  Maͤrz  gestorben.

Schmid,  von  Hemmingen,  Oberamts  Leonberg,  den  36.  Mal  gestorben.

Strauß,  von  Wiesenbach,  Oberamts  Gerabronn,  den  #6.  Jull  geblieben.

Benz,  Untevofsizier,  von  Unterbolhingen,  Oberamts  Nürtingen,  den  36.  Jull  geblleben.
Kern,  von  Knlebel,  Oberamts  Tübingen,  den  14.  August  geblieben.

lscher,  von  Pfraunstetten,  Oberamts  Ehingen,  den  1½4.  Aug.  geblleben.

Stricker,  von  Oberstotzingen,  Oberames  Alpek,  den  16.  Aug.  geblleben.

Mang,  von  Eroldsheim,  Oberamts  Blberach,  den  :17.  Aug.  geblleben.

Cavallerie-Regiment  Nro.  1.  Chedauxlegers.

Franz  Joseph  Vogelsang,  von  Haylngen,  Oberamts  Münfingen,  den  3.  Aug.  geblleben.
Johann  Georg  Mbß,  ven  Schornbach,  Oberamts  Schorndorf,  den  3.  Ang.  geblleben.
Job.  Martin  Vosseler,  Wachtmelster,  von  Dunningen,  O.  Amte  Tutilingen,  den  ##.  Aug.  gebl.
Anton  Häule,  Unteroffizier,  von  Weil  der  Stadt,  Oberamts  Leonberg,  den  14.  Aug.  geblieben.
Jakeb  Künzelmann,  von  Edelheusen,  Oberamts  Münsingen,  den  16.  Aug.  geblleben.

.  Fußjager-Bataillon  Nro.  1.  König.
FJohannes  Selz,  Oberjäger,  von  Winterbach,  Oberamts  Schorndorf,  den  16.  Aug.  geblleben.
Johann  Adam  Nestele,  von  Well  im  Schönbuch,  Oberamts  Bbblingen,  den  16.  Aug.  geblieben.

Ceichte  Infanterie,  Fußjäger-Bataillon  Nro.  1.  König.  «
JofepbBteaaer,oonEllwangeu,denö.Malgesto-ben.
SebastianEatt,vonMutgbof,Oberamtsoehqugea,den4.JunIg-storben.
Felix  Schab,  von  Kolbingen,  Oberamts  Tutilingen,  den  11.  Jull  gestorben.
27
        <pb n="214" />
        Wilbekm  Dorn,  von  Klrchbelm  unter  Tek,  den  r6.  Juli.  gestorben.

Nikolaus  Leute,  von  Mählhelm,  Oberamts  Tuttilingen,  den  10.  Jull  gestorben.

Job.  Baptist  Keller,  von  Grund,  Oberamts  Ravensburg,  den  1).  Juli  gesterben.
Joseph  Glatthart,  von  Marienbronn,  Oberamts  Teitnang,  den  :7.  Jull  gestorben.
Gottileb  Glaser,  von  Aufhofen,  Oberamts  Blberach,  den  217.  Jull  gesterben.

Sebastlan  Halder,  Offlzlersbedlenter,  von  Seubronn,  Oberamts  Leutkirch,  den  4.  Aug.  gest.
Joh.  Martin  Schaible,  von  Vbhiingen,  Oberamts  Sulz,  den  8.  Aug.  gestorben.
Heoner  Alcher,  von  Mehlstetten,  Oberamts  Speaichingen,  den  4.  Aug.  gesterben.
Gettlieb  Maler,  von  Schwabbach,  Oberamts  Weinsperg,  den  :4.  Jull  gestorben.
Kaver  Bernhard,  von  Höldersweller,  Oberamt  Tetinaag,  den  31.  Jull  gestorben.
Georg  Krenmaler,  von  Relchenhofen,  Oberamts  beuzkirch,  den  20.  Jull  gestorben.
Jakob  Nagel,  von  Derendingen,  Oberamts  Täbingen,  den  :.  Aug.  gestorben.

Cbristopb  Frledrich  Bez,  von  Nordheim,  Oberamts  Brackenheim,  den  24.  Jull  gestorben.
Kaoer  Breg,  Offlzlersbedlenter,  von  Hofstadt,  Oberamts  Waldsee,  den  6.  Aug.  gestorben.
Joh.  Warein  Stetz,  von  Engstatt,  Oberamts  Balingen,  den  #1.  Jull  gestorben.

Jakob  Holdereled,  von  Ohldeorff,  Oberamts  Horb,  den  3#.  Jull  gestorben.

Benedikt  Schuwerk,  von  Ellenharz,  Oberamts  Wangen,  den  3°.  Julj  gestorben.
Alolsltus  Beader,  von  Rettingen,  Oberamts  Nereshelm,  den  6.  Aug.  gestorben.

Jakob  Manz,  von  Dettingen,  Oberamis  Ehingen,  den  5.  Aug.  gestorben.

Fldell  Bärle,  von  Seibranz,  Oberamis  Leutkirch,  den  6.  Aug.  gestorben.

Georg  Peter  Wöri,  von  Reckargartach,  Oberamts  Hellbronn,  den  6.  Aug.  gestorben.
Johann  Martin  Schenk,  von  Dhrnach,  Oberamts  Täbingen,  den  #  2.  Jull  gestorben.
Franz  Egmund  Harloch,  von  Oberkessach,  Oberamts  Neckarsulm,  den  #  2.  Jull  gestorben.
Stephan  Steosß,  von  Unterlottenweller,  Oberamts  Teitnang,  den  35.  Jull  gestorben.
Mattihäus  Fischer,  von  Mbzingen,  Oberamts  Urach,  den  6.  Aug.  gesterben.

Johennes  Rebfuß,  von  Sbingen,  Oberamts  Ballingen,  den  21.  Jall  gestorben.

Joh.  Jakob  Dotterer,  von  Hall,  den  35.  Jull  gestorben.

Fcanz  Jeseph  NReberr,  von  Hauärz,  Oberemts  Leurkirch,  den  B3.  Aug.  gestorben.
Johann  ud#ig  Stierle,  von  Ebingen,  Oberamts  Ballngen,  den  6.  Aug.  gesterben.

Fußjäger-Bataillon  Nro.  3.  von  Scheidemantel.

Jobannes  Buk.  Premier,  von  Stuttgart,  den  19.  Aug.  geblieben.
Jahannes  Nachtbold,  von  Riedlingen,  den  15.  Aug.  zeblitben.
Andreas  Speidel,  von  Arnek,  Oberamts  Blaubeuren,  den  à7.  Aug.  geblleben.

Leichtes  Infanterie-Bataillon  Nro.  3.  von  Cornotte.

Seich  Ible,  von  Gemmrighelm,  Oberamte  Beslghelm,  den  15.  Mal  gesterben.
akob  Elsele,  von  Alchstetten,  Oberamts  Münstngen,  dem  :4.  Juli  gestorben.

Norbert  Kinselmann,  von  Krauthelm,  Oberamts  Ehingen,  den  16.  Jull  gestorben.
Jobann  Geog  Nässer,  von  Schwarzenbach,  Oberamts  Saulgau,  dev  #4.  Jull  gestorben.
Marein  Maler,  ven  Wlnterlingen,  Oberamts  Bellugen,  den  17.  Jull  gestorben.
        <pb n="215" />
        Leichtes  Infanterie-Bataillon  Nro.  4.  don  Stockmaier.

Watihaus  Nothhelf,  von  Wangen,  Oberamt  Wibllngen,  den  13.  Junl  gestorben.

Michael  Bauer,  von  Nabern,  Oberamts  Klrchbelm,  den  15.  Julk  gestorben.

Cbristoprb  Kang,  von  Grupvenbach,  Oberame  Beslgheim,  den  16.  Jull  gestorben.

Ladwig  Höffmann,  von  Adelmannsfelden,  Oberamrs  Aalen,  den  3.  Jult  gestorben.

Christian  Schumann,  von  Hepfisau,  Oberamts  Kirchheim,  den  :.  Aug.  gestorben.

Cark  Kircher,  von  Melnhard,  Oberamts  Weinsberg,  den  9.  Aug.  gestorben.

Jobh.  Balthas  Rletbbammer,  von  Unterjettingen  Oberamts  Herrenberg,  den  9.  Aug.  gest.

sakob  Gröner,  von  Gussenstadt,  Oberamts  Heldenheim,  den  9.  Aug.  gesterben.

eriedrich  Frey,  von  Untersteinbach,  Oberamts  Oebringen,  den  4.  Aug.  gestorben.

sohannes  Marbeck,  von  Dahlhelm,  Oberamts  Heilbronn,  den  4.  Aug.  gestorben.

Egidlus  Maler,  von  Bubshelm,  Oberamts  Speaichingen,  den  6.  Aug.  gestorben.

Andreas  Hagenbächer,  von  Engersheim,  Oberams  Crallehelm,  den  J.  Aug.  gestorben.
Linien-Infanrerie-Regiment  Nro.  1.  Prinz  Paul.

Frledrich  Hag,  von  Berkhelm,  Oberamts  Eßlingen,  den  rr.  Aprll  gestorben.

Zobann  Ktanz,  von  Zaberfeld,  Oberamts  Brackenhelm,  den  16.  Mol  gestorben.

Adam  Rauter,  von  Wlttlensweiler,  Oberamts  Freudenstadr,  den  34.  Mal  gestorbem.

Georg.  Helnr.  Bürger,  von  Siechenhausen,  Oberams  Künzelsau,  den  4.  Aug.  geKorben.

Franz  Anton  Redlg,  von  Zelk,  Oberamts  Riedlingen,  den  19.  Julk  gestorben.

Job.  Ludwalg  Goggeler,  von  Mindekstetten,  Oberamts  Münflngen,  dem  #y.Jull  gestorben.

Christlan  Ddold.  Kalser,  von  Böblingen,  den  38.  Juli  gestorben.

Johann  Troschle,  von  Nellingen,  Oberams  Eßlingen,  den  5.  Aug.  gestorben.

Cbristoph  Friedrich  Benz,  von  Reutlingen,  den  1.  Jull  gestorben.

Johann  Michael  Schopf,  von  Dizingen,  Oberamts  Leonberg,  den  13.  Jull  gestorben.

kuda#g  Schmid,  von  Waldenburg,  Oberamts  Oehringen,  den  2.  Aug.  gestorben.

Adam  Lang,  von  Weldenbronn,  Oberamts  Eßlingen,  dem  37.  Jull  gestorben.

Joh.  Mlchael  Schmerzer,  den  Jartberg,  Oberamts  Künzelsan,  denm  32.  Jull  gestorben.

Job.  Georg  Glazle,  von  Warmbrunm,  Oberamts  Leonberg,  den  20.  Juml  gestorben.

Pblllpp  Berohard  Kaiser,  von  Degerloch,  Oberamts  Stuttgart,  den  7.  Aug.  gestorben.

Gebhard  Wüst,  von  Alchen,  Oberamts  Biberach,  den  5.  Aug.  gestorben.

Kinien-Infanterie  Regiment  Nro.  3.  Herzog,  Wilhelm.
Christorb  Mahle,  von  Schorndorf,  den  :3.  Mal  gestorben.
Frledrich  Flinspach,  von  Unmterweissach,  Oberamts  Backnang,  den  16.  Junk  geskorbem.
Carl  Schmid,  Cerporal,  von  Steinenberg,  Oberaomts  Backnang,  dem  36.  Jull  gestorben.
Johann  Friedrich  Dobl,  von  Hochberg,  Oberamts  Walblingen,  den  ##.  Jull  gestorben.
Jobannes  Daiber,  von  Ingoldingen,  Oberamts  Waldsee,  den  20.  Jult  gestorben.“
LZudwig  Magerle,  von  Michelfeld,  Oberamts  Hall,  dem  15.  Juli  gestorben.
Franz  Joseph  Kuber,  von  Herlatsbefen,  Oberamts  Leutkirch,  den  s3.  Jull.  gestorben.
Michael  Maler,  von  Sprellbach,  Oberamts  Gmünd,  den  7.  Aug.  gestorben.
Johannen  Kles,  von  Plleningen,  Oberamts  Stuttgart,  den  au.  Juli  gestorben.

2

 

IEIVI
        <pb n="216" />
        Haul  Teufel,  von  Rohrdorf,  Oberamts  Rottenburg,  den  5.  Aug.  gestorben.

Jobann  Jakob  Kramer,  von  Galsburg,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  den  9.  Aug.  gestorben.
Johonnes  Kraus,  von  Entringen,  Oberamts  Herrenberg,  den  32.  Juli  gestorben.
Micheel  Rapp,  ven  Holzhelm,  Oberamts  Gbopingen,  den  5.  Aug.  gestorben.

Jebann  Peter,  von  Schemmberg,  Oberamts  Roctwell,  den  16.  Jull  gesterben.

Lmien-Regiment  Nro.  6.

Simon  Heßle,  von  Wendelsheim,  Oberamts  Rottenburg,  den  16.  Jull  gestorben.
Jobannes  Dürrmann,  von  Ar#nek,  Oberamts  Blaubeuren,  den  16.  Jull  gestorben.
Berrhard  Stampfer,  von  Hebraiehofen,  Oberamts  Wangen,  den  15.  Jull  gesterben.
Johann  Martin  Friz,  von  Thalheim,  Oberamts  Rottenburg,  den  16.  Juli  gesterben.
Jeb.  Michael  geng,  von  Sulz,  den  5.  Jull  gestorben.

Christlan  Baumann,  von  Hangenau,  Oberamts  Ravensburg,  den  30.  Junk  gesterben.
Johann  Jakob  Lorch,  von  Winterlingen,  Oberamts  Ballugen,  den  ##.  Juli  gestorben.
Fidel  Sauter,  von  Rangschneid,  Oberamts  Biberach,  den  au.  Jull  gestorben.
Gottfried  Sick,  von  Brackenhelm,  den  18.  Juli  gestorben.

Joh.  Georg  Schäfer,  Dambour,  von  Capishäusern,  Oberamts  Närtingen,  den  17.  Jull  gest.
Nlkolaus  Gräb,  von  Neringen,  Oberamts  Horb,  den  15.  Jull  gestorben.

Jeb.  Jakob  Wild,  von  Oberrleringen,  Oberamts  Valhlngen,  den  19.  Jull  gestorben.
Chrlstlan  Bauer,  von  Immenhausen,  Oberamts  Täbingen,  den  33.  Jull  gestorben.
Jakob  Schnelder,  von  Eschiugen,  Oberamts  Rottenburg,  den  6.  Aug.  gesterben.
Michael  Ralsle,  von  Mlttelstadt,  Oberamts  Urach,  den  2y.  Jull  gestorben.

Linien-Regiment  Nro.  6.  Kronprinz.
Joh.  Frledrich  Hlld,  Corporal,  von  Winnenden,  O.  Amts  Walblingen,  den  16.  Aug.  gebk.
Conrad  Hblle,  von  Weilbeim,  Oberamts  Balingen,  den  13.  Aug.  geblleben.  .
Gottlieb  Schmid,  von  Struͤmpfelbach,  Oberamts  Waiblingen,  den  12.  Mai  gestorben.
Georg  Frledr.  Glaser,  vom  Asperg,  Oberamts  Ludwigsburg,  den  37.  Juni  gestorben.
Adam  Koͤllner,  Feldwebel,  von  Anspach,  den  14.  Junl  gestorben.
Friedrich  Weit,  von  Stelnheim,  Oberamts  Marbach,  den  14.  Juli  gestorben.
Christoph  Schimmer,  von  Bobachhof,  Oberamts  Kuͤnzelsau,  den  14.  Jull  gestorben.
Job.  Jakob  Beutler,  von  Emmingen,  Oberamts  Nagold,  den  i7.  Juli  gesterben.
Jeb.  Jakeb  Klenk,  ven  Büchelberg,  Oberamts  Backnang,  den  13.  Julk  gestorben.
Joh.  Michael  Mann,  von  Iptingen,  Oberamts  Maulbronn,  den  18.  Jull  gestorben.
Chrlstlan  Trenntner,  von  Löchgau,  Oberamts  Beslgbelm,  den  24.  Juli  gestorben.
Joh.  Frledrich  Humm,  von  Sendeldorf,  Oberamts  Künzelsau,  den  3.  Aug.  gestorben.
Joh.  Jakob  Aichele,  Trainsoldat,  von  Deckenpfronn,  Oberamts  Calw,  den  6.  Aug.  gest.
Friedrich  Gehr,  von  Feuerbach,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  den  7.  Aug.  gestorben.
Joh.  Georg  Kleß,  von  Hehenhard,  Oberamts  Crallsheim,  den  3.  Aug.  gesterben.

Den  17.  Sept.  1817.  Könlal.  Krlegs-Departemenk.
        <pb n="217" />
        Nro.  Al.  1812.  218
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  26.  September.

Dekret  Königl.  Departements  der  Finanzen,  Sektion  der  Stenern,  die
Bestrafung  der-Verfehlungen  beim  Abladen  der  dem  Joll  unterliegenden  Waaren  bem.
"“  d.  d.  19.  Sept.  1612.

In  der  Konlgl.  Zoll-Ordnung  lst  bel  einer  Steafe  von  10  Reichsthalern  jedem  Fuhrmann
verboten,  Waaren  unmltielbar  vor  elnem  Handels-  oder  andern  Pripaibaus  abzuladen;
da  aber  diesem  Verbot  noch  immer  bie  und  da  zunider  gehandelt  wird,  so  wlrd  hlemlt
verordnet,  daß  dle  glelche  Strafe  von  zeben  Relchsthalern  gegen  den  Wlrth  oder  Kaufmann,
  vor  dessen  Haus  mit  selnem  Vorwissen  von  einem  Fuhrmann  Waaren  und  Colll
abgeladen  werden,  wie  gegen  den  letztern  selbst  in  Anwendung  gebracht  und  unnachlässtg
eingezogen  werden  sell.  Welches  zur  allgemelnen  Nachricht  und  Nachachtung  plemit
oosfentlich  bekannt  gemacht  wird.  Stuttig  den  19.  Sept.  1313.  )

"  AufbesonbernallerbdchsccaBefehl.«  ·

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts.
Den  16.  Sept.  18  13  wurden  geschieden:

)  Albrecht  Carl.  Jöger,  Bürger  und  Zeugmacher  zu  Galldorf,  Kl.,  von  Soebla
  Sulanna  Chrlstina,  geb.  Elllnger  von  da,  Bekl.  exr  rap.  adalteri#,  unter  Verurkhellung
  der  Beklagten  in  die  Kosten.  #„

«  s)-JobannG-orgSchc-ll,Bürgers-ndBaueyzuGüqllngen,Brakcnbclmercbekp
««mtg,Kl»oanstekMatgaketha,geb.Scheu,vonFrauenzimmer-hdesselben-Oberamt-,
Bekl.  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Vergleichung  der  Kosten.
        <pb n="218" />
        àlld

dudolgsburs,  dew  17.  Sept.  1817.

Se.  Königl.  Majest.  baben  verm##  allerhöchster  Ordre  vom  heutigen  Tage  aleranäcigst
  geruht,  zu  Bezeugung  Ihrer  Allerböchsten  Zufrledenheit  mit  dem  braven
Benehmen  des  im  Felde  stehenden  Khnigl.  Armeekorp##  felgende  Beshrderungen  und
Veränderungen  bel  solchem  verzunehmen,  auch  den  sich  besonders,  ausgezelchneten  Indiolruen
  die  nachgenannte  Auszelchnungen  zu  bewilligen.  Als:  .-.s««,-."«

DasCavallektuReglmentNr.-.Cheoauxlegetsnbäktdet-·Geuetalmojoi"P-las
Adam  von  Wuͤrttemberg.  J  *r-Belm

  General=  Stab  avanelren:
Haupfmann  v.  Bangold  zum  Majer.
Stabs-Hauptmann  v.  Gelbke  zum  wlrklichen  Hauptmann,  und
die  Oberlieutenants  Moritz  v.  Miller,  und  v.  Kampz  zu  Stabs-Capltalns.

Vom  Cavallerie=  Reglment  Nr.  2.  Lelb-Chevaurlegers  ist  Obrist  v.  Dalm  an  die
Stelle  des,  der  Khnigl.  Dlenste  emlassenen,  Commandeurs  des  Caoallerle  Regiments.
Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz,  Oberst-Lieutenams  v.  Raßler,  zum  Commandeur  dleses
Reglments  ernannt.  -  ——·  —-ZaSeeondiLleuteåamsbeidemCavalletleiNeqlmeatNin-.Leib-Tbcoauxlegers


avanckkeax  «  »  ,
CadetWekbetlluvmdlesemNeglment,."wid

CadetwOrthvomCaoallekleiRegkjveathr.4.Jdekancg.-EndetSJoImaiekvomCaoalletlesRegkmentNk.4.JägekKbaiqwlkaekoup-




Bel  der  Artlllerie  sind  »
"dieObtlstsLleutenanttmBtcnvnnbszh  Barttruff  zu  Obersten,
die  Stabs/  Capitains  v.  Buͤrgl  und  d.  Brelthaupt  ju  Haupileuten,  und
Premler-Lleutenant  Honold  zum  Stabs-Capitain  ernannt.

Belm  Infanterie-Regiment  Nr.  z.  Herzog  Wilhelm  ist  der  Oberst  und  Batalllons-CEommandeur
  d.  Baur  an  die  Stelle  des,  als  Regiments-Commandeur  zu  dem  Infanterle-
  Regiment  Nr.  4.  versetzten  Obersten  ,  Prinzen  v.  Hobenloße=  Klichberg,
zum  Regiments-Commandeur,  und  f  «  "

«  Oberst-Lieut·nantv.deeezumOVetst-nu.BataillonsiCommandeukernannt.
DenblsbcrlngommanbeutdesZustande-Regisseur-Nr.z«Oberst-umschder

  haben  Se.  Königl.  Maj,  zum  General-Major  und  Brigadler  frnannt.

Ferner  avanciren  zu  Obersten:  .

Oberst-Lieuteuanto.Schmld,vomJnfant.NeglmentN-.5.Kronpktuz,

Mk  Oberst-Llentenant  v.  Seeger,  Commandeur  des  Fußjäger-Batalllons  Nr.  1.

nig,  und

Oberst-Lieutenant  v.  Scheidemantel,  Commandeur  des  Fußjaͤger--Batalllons

#.  1.  .
BeimleichtenJnfanthatalllmNnääoanelkisndkeStelledes,Inn-Tom
mandeur  des  Infanterie-Regiments  Nr.  b.  Prinz  Friderich  ernannten,  Obersten  von
Ceisette:  Mojer  v.  Kechler  zum  Oberst=  leutenant  und  Cemmandeur  des  Batall.
        <pb n="219" />
        215

lons;  dagegen  ist  Generalmajor  v,  Doring,  bleherlger  Commandeur  des  Infanterie-Regiments
  Nr.  5.  Prüinz  Felderich,  zum  Brlzadler  der  im  Künigrelch  zurückgebllebenen  Infanterie-Regimenter
  ernannt.

Hauptmaan  v.  Wundt  vom  Faßisger-Batalllon  Nr.  1.  Khulg  avancict  zum  Majer.

 

Dekoratlonen  des  Millltalr-Verdlenst.Ordens  haben  Seine  Khpigliche  Mejestät  verliehen,
  wie  folgt:  :
ZumGkof-Kkeuslsternauut:DerJutcklms-Akmn-Tommaudant,General-Ueutcuanthchuler.

Zum  Commandeur  erster  Klasse:  General-Major  v.  Kerner.
Zu  Commandeurs  zwelter  Klasse:  ·
dceObekstechcafooatNumcnavomEavalletktiReglnlenchuLeib-Chemitent-

  IPrsnj  I.Ho"bencobe-Klkchbekq.vomJakanterleiReglmenthJz
v.  Baur  vom  Infenterle-Reglment  Nr.  2.  Herzog  Wilbelm;.
v.  Mlsani  vom  Infanterle  -Regiment  Nr.  u.  Prinz  Paul.

Zu  NRittern:
General-Major  Prinz  Adam  von  Württemberg;
Brlgade=  Adjutant  bleutenant  Brongnlart;
e  ols  Cavallerls-Reglment  Nr.  3.  kelb-Cheoaurlegers:  Stabs-Ril#tmeister  Anton

o.  Speth;
die  Second-leutenants  v.  Schultheß,  v.  Einsledel,  Graf  v.  Pückler;
.  PomTaoallkklthgkmentNr.4.Jflgethnlg«:die·Obek-Lient·nastsE-nllv.
«Mlccuundo.leeek,Sekouhxsieuteaamngglsfsstetm  ,

VomCavsllecleiRegimentNr.1.Cheoau-ieqetstlniAdamkdlcxdbekckieuw
nants  v.  Blücher  und  Horpprecht;  Second-Lieutenam  Weigelln.

Vem  Cavallerle:  Regiment  Nr.  ö.  Jäger  Herzog  Louls:  dle  Serond  Lleutenants
Flak  und  v.  Honsteln.  v  s

Bunde-AntliatadleHaaptkeutev.Dledec,o.Bkeltbaapt,.Stab-i
Hauptmann-hHuüd,.".Memkec.-·»Lleut·ehgnt-Fab»cis-cour-.Secpud-Lceuteaast
Fleischmann.

Vom  Jafank.  Rezlunent  Nr.  1.  Prinz  Paul:  Maejor  v.  Selbold,  Haupemann
7.  Ehfler,  und  dle  KLientenants.v.  Brondenburg,  Kutter,  Stekmaler.

Vom  Infanterie-Regiment  Nr.  2.  Herzog  Wilhelw:  dle  Hauptleute  v.  Fribekis,
.  Hauz,  die  Stabt-Heuptleute  v.  Brunno#)  p.  Bursch,  die  Ober-leutenants
Miubeel6  Betullus,  v.  Schhufeld,  die  Unter=  Lientenants  Häusler,  um

ritschler.  ·  -  -  .-VomIndustrie-RegisseurNkkuMajokr.WsldcukelisStabsbaupsmus



I.Away-ndSumdckleutmsmvowBesserw
        <pb n="220" />
        216

Vem  Infanterse-Reglmens  Nr.  6.  Kronprinz:  dis  Stabs=  Hauptleute  v.  Rlagker,
v.  Herzberg,  v.  Brandenstelnz  und  "
die  Ober-Lieutenants  Reinhardt  und  v.  Rauchbaupt.
Vom  Fußzjäger-Batalllon  Nr.  1.  König:  die  Second-#l#e#utenants  Graf  v.  Oteweiler,
  Schnizer.
9  ·  Bem  Fußjaͤger-Batalllon  Nr.  2.  die  Second-Lleutenants  v.  Sonnentßal  und
agmaier.  ·,,«
Vomkeichteanfant.BatalllonNk.Z:SecondisleutenaiitundAdjutäntsSpasp
Vom  leichten  Infant.  Batalllon  Nr.  4:  Premler-Lleutenant  Schwarz.

 

Ebren:  Sabel  erhalten:
Stabs-Rlümeister  v.  Heldenschwerdt  vom  Cavallule-Reglment  Nr.  u.  Chevanrkegers
  Prinz  Adam,  und  ·
Ober-Leutenaat«undAbjumito.Räubers-vomsCavallerlekNeqlmenkNr.s.
keib-Cpevauxleqers.  -

 

ZumGkoßIkeusdesClokaekdleabekdensworden«-nannt-General-Major
  v.  Koch;
und  zum  Ritter  dleses  Ordens:  ,,·
nglrycptqatthoohooxnquallerlvNegkmeotNr..3.Jsget-;Hetzoqtqui.

Sodann  baben  sich  glelchfalls  in  den  vorgefallenen  verschiedenen  Gefechten  ausgezelchnet,
und  find  deswegen  von  Sr.  Königk.  Masj.  belobt  worden:  ·
General-Maonnah"Bklqule-v.Hüg-l.
VomCavällexleiReglmcntNt.-.LethEhewEengiemensmHel«n«d’.
VomCaoallekleiReginkRIJJPIMAMMJStab«thtmtiståkp.B.-e.k;
Obgleutebnaui  und  Adjutant  v.  Schroͤder;  die  Setond-Lleutenants  v.  Bose  und  Maz
v.  pet  .  E  ..  «
9*8  Cavallerie-Regiment  Nr.  3.  Jager  Herzog  Leuis:  Oberlleutenant  Gtaf  v.
käbenlj.
Voml-Jofamelle  !*  Reglment  Nr.  1.  Prinz.  Paul:  Oberst  d.  Dernbach;  Stabs-Hauptmann
  o.  Sattler;  Oberlleutenant  und  Adjutant  v.  Baumbach.
Vom  Infank.  Reglm.  Nr.  2.  Herzog  Wilhelm:  Hauptmann  v.  Koseriz.
Vom.  Infantetle-Regim.  Nr.  41  Major  v.  Schaumberg;  Stabs-Hauptmann
#.  Enjberg  und  o.  Klapp.  -  -.-,.  -
VomFaßjägek-BatalllonNr.I.-Kbnig:dieObek-Lleutenaats·  v·  Imthurn,.

.  Hofmann,  2.  Scherer,  und  Second-Lientenant  v.  Küstar.
Vom  Fußjäger-Batalllon  Nr.  3.  Hauptmann  v.  Landenberger-
        <pb n="221" />
        217

Vom  leichten  Infant.  Batalllen  Nr.  4:  dle  Hauptleute  v.  Spetb,  v.  Hebl.
Second  ·  Lieutenant  und  Adjutant  o.  Klingler,  Brigade-Adjutant,  Ober-Lleutenant
v.  Dieterich,  Stabsarzt  v.  Köhlreuter.

Emllch  haben  Se.  Köhnigl.  Maj.  zur  Werthellung  an  dlejenlie  Indiolduen
dom  Wachtwelster  und  Felbwebel  abwärts,  welche  slch  ausgezelchner  haben,  63  goldene,
und  3#36  stlberne  MllI###  Berdlenst  =  Medalllen  bestimmt,  und  fünf  Unter-Aerzten,  welche
mli  Auszelchaung  genannt  wurden,  goldene  Cloll-Werdienst-Medalllen  verliehen.

 

Ferner  Haben  Se.  Khnigl.  Maj.  An  Folge  obiger  Verönderungen  noch  welter  nach-Kehende
  Avancements  und  Versetzungen  vorzunehmen  allergnädigst  geruhr:

Bei  der  Artlllerle  wird  Sergeant  Binder  gum  Serond-Lleutenant  ernannt.
Inmn  Infanter.  Regiment  Nr.  1.  Prinz  Paul  avancirt  Stabspa#uptmann  v.  Sattler
  zum  Hauptmann;  die  Premler=  ###etenants  o.  Rottenbof  und  v.  Häpeden  zu
Stabs-Capttalns;z  die  Second-#leutenants  9.  Dobeneck  und  v.  Fechbelm  zu  Premier=Kleutenants.


Zu  dlesem  Regiment  sflud  versetzt:  die  Second-#leutenants  v.  Rauchbhaupt  und
v.  Massenbach  vom  Infam.  Regiment  Nr.  3.

Ferner  find  zu  Second-kieutenams  bei  dem  Infant.  Reglmem  Nr.  1.  Prinz  Paul
ernannt:  Cader  Wölfing  aus  dem  Königl.  Milkkär-Instliut,  und  Corporal  Mäller  von
dlesem  Regiment.

Bel  dem  Infan.  Regiment  Nr.  s.  Herzog  Wilhelm  ist  Hauptmann  v.  Scheeler
zum  Mojor,  Stabshauptmann  v.  Packer  zum  Hauptmann,  Premier-Lleutenant  v..

olsberg  zum  Stabsbauptmonn,  und  endlich  Cadet  Bloß  aus  dem  Milltär  =  Jostlut
und  Corporal  Schbuleber  dieses  Regiments  zu  Second-kleutenants  ernannt.  -

ZuSexoud-LleutesantsbeldemJufaatzRegimestNtJ.aosnklnmCokpotal
Ba  genn  vom  Infam.  Reglment  Re-  8.  und  Unteroffitler  Schmidt  von  der  Garde

u  Fuß.
#  Hremier-Lieutenant  v.  Klein  vom  lelchten  Infant.  Depor  wird  zum  Fußjäger:
Batolllen  Nr.  2.  Kbnig  versetzt.

Belim  Fußjäger-Batalllon  Nr.  z.  avancirt:  Hauptinann  v.  Hoffmann  zum  Major,
Stabshauptmann  Graf  v.  der  Lippe  Bisterfeld  zum  Hauptmann,  Pren#er-Lieutenant
v.  Bregenzer  :,  zum  Stabsdauptmann,  und  der  belm  Fußjäger-Batalllon  Nr.  1.
Kzaig  stehende  Joh.  Bapiist  v.  Staab  zum.  Second  Lleutenant.

Beim  lelchten  Infanter.  Batalllon  Nr.  5.  ist  der  Hauptmanm  v.  Miller  zum
Major,  Stabsbauptmann  v.  Parrot  zum  Hauptmann,  Dremler-leurenant  v.  Belowm
zum  Stabshaupmmann,  die  Second-leutenants  v.  Spa#  und  Wachs  zu  Premler-leutenants,
  und  Quartlermeister  Dleterich  zum  Second-Lleutenant  ernanm.

Se.  Khnigl.  Maj.  baben  durch  ein  allerhbchstes  Reseript  vom  13.  Sept.  voch
außer  den  bereits  benannten,  in  gegenwärtigem  Felozug  sich  ausgeleichnet  pobenden  Individuen
  den  Ritmeister  v.  Gemmingen  vom  Caoallerle  =  Reglment  Nr.  a.  Eelb-28
        <pb n="222" />
        2118
Chevanxlegers  zum  Rlitter  des  Mtlit.  Verdlenst=  Ordens,  und  den  Stabsarzi  o.  Kllreuter
  zum  General-Chlrurgus  zu  ernennen;

Auch  baben  Se.  Kdnigl.  Maj.  den  Umeroffizler  der  Garde  zu  Fuß,  Carl  Frledrich
Lang  als  Second  Lleutenant  bei  dem  leichten  Infant.  Depot  anzustellen  geruhr.

Se.  Khnlgl.  Maj.  baben  vermhg  allerhhchsten  Reseripts  vom  18.  Sept.  den
Aeutenant  v.  Forstner  von  der  Lelb-Jäger=  Garde  zum  Relse=  Stallmelster  zu  erneunen,
  so  wle  6  -—

octmdgqlletbbchsteaRescklptsoomso.Sept.diebeidemJafaaterle-Neglment
Nk.s.PklnzPaulerledsgteRegt-venti-QuartiekmeistckssSkelledemObckachActuak
«Bk··hmzuMqucbtonnsuübertwgengnädlgstserubr.

VekmdgallethdchsteaRescklpuoomso.Sept.babenSe.Ksnlgk.Maj-dem
HofmedlkusD.Jägekdequakakterc-ls  Lelbmedlkus  zu  ertheilen  allergnädigst  geruht.

Se.  Khalgl.  Maj.  haben  allergnädlest  geruht,  vermbg  allerhbchsten  Resolutlon  vem
33.  Sept,.  die  vakante  Ober-Acclsers=  und  Ober-Umgelders-Stelle  in  Herbrechtingen,  dem
blsherigen  Ober-Umgelder  Hopff  von  Waldsee  zu  übertragen,  und  dagegen

den  vormaligen  Auditor  Blau  Sum  Ober-Umgelder  in  Waldsee  zu  ernennen.

Se.  Khnigl.  Maj.  baben  ollergnäbigst  geruht,  vermög  allerhbchsten  Dekrets  vom
15.  Sept.  den  Erkapllulanten  Sprecher  von  Hellbronn,  zum  Postwagen=  Condakteur  zu
ernennen,  und

vermbg  allerhochsten  Reseripts  vom  15.  Sept.  dem  Backmeister  Weber  den  Charakter
als  Küchenmeilster  mit  dem  Rang  nach  dem  Maitre  d#’hötel  zu  erthellen.

 

Stutegart.  Bel  der  Königl.  Sektion  des  Medieinal-Wesens  wurde  nach  erstandever
  Hrüfung  und  geschehener  Verpflichtung  den  belden  Oberamts-Chlrurgen  Schbnlen
in  Renenbärg,  und  Fink  in  Giengen,  Oberamts  Heldenhelm,  die  Erlaubulß  zu  Ausübung
  der  mediciolschen  Prarls  ertheilt.  Den  ro.  Sept.  131:2.

Durch  die  Kbnigl.  Gensd'armerle  #uind  in  den  Monaten  Juni,  Jull  und  August
dleses  Jahrs  Iin  den  sämtlichen  Landvogtelen  des  Khnigrelchs  50  Diebe,  5  Wllderer,
„rob  sonstige  Verbrecher,  535  Vaganten,  487  Bettler,  76  Consériptionspflichilge,  16
deutsche  und  1#  franzbstsche  Deserteurs,  lim  Ganzen  1284  Dersonen  eingebracht  worden.

Stuttgart,  den  19.  Sept.  1812.  Kdalgk.  Mlnisterlum  des  Innern.
        <pb n="223" />
        Nro.  42  1  8  1  2.  219

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  5.  Oktober.

 

Verordnung  wegen  des  Gencral-Mikariaks,  der  katbollschen  Landes=  Universstät  und  des  Priester-Seminarit
  zu  Ellwangen.

Se.  Kbnigl.  Maj.  baben  verm#g  allerhbchsten  Reseripts  vom  38.  Sept.  zu  ge
nehmigen  geruht,  daß  bis  zu  desfinlitver  Organlsatton  der  kathollschen  Klirche  im  Khnigvesche
  der  Bischoff  von  Dempé,  Fürst  von  Hobenkebe,  dle  Geschäfte  eines  General=Vlkars
  und  die  bischbflichen  Funktionen  für  den  dlesseltigen  Anthell  des  durch  den  Todesfoll
  des  Churfärsten  von  Trier,  Bischofe  von  Augsburg,  erledigten  Bleihums  Augsburg
und  den  exemten  Sprengel  in  Ellwangen  übernehme.

Dabes  haden  Allerbbchstdleselben  dem  Bischoff  in  der  Elgenschaft  als  General=  Vlkar
den  vormallgen  Dekan  von  Lauphelm  und  Pfarrer  in  Rißtissen,  Mets,  den  General-Commisseoir
  des  exemten  Sprengels  in  Ellwangen,  Stlfts=  und  Landkapliels  -Dekan
Wagner,  den  Pfarrer  Bestlin  in  Rbhlingen,  und  den  Pfarrer  Huberich  in  Sechtenm
bausen  als  Rä#he  belgegeben,  und  den  seitherlgen  Ober-Fluanz-Kammer-Registrator  Abele
zum  Seeretair  des  General  „  Vicarlats  allergnädigst  ernannt.  »  -

Fuͤr  den  Sit  des  General-Vicars  haben  Se.  Koͤnigl.  Maj.  dle  Stadt  Ellwangen
zu  besilmmen  goruhr.  "

Sodann  paben  Allerhbchstdleselben  zur  Bildung  und  für  den  Unterriche  katholiccher
Theologen  eine  kathollsche  Landes-Unloersträt  in  der  Stadt  Ellwangen  mi#t  allen  Rech-#en
  und  Befugnissen  einer  Unloersträt,  namentlich  dem  Rechte,  akademische  theologische
Wäürden  zu  verleihen  allergnädigst  errichtet  und  fundirt.

Zu  Drofessoren  derselben  wurden  ernannt:  der  seltherige  Hrofessor  an  dem  Lyceum
in  Ronweil  Drey  für  die  Dogmatik,  in  Verbindung  mit  Dogmen=  Geschichte;  der  dem
Generalolkar  als  Rath  zugegebene  Pfarrer  Bestlin  in  Rbhlingen  für  die  theolosische
Moral,  und  gemelnschaftlich  mit  Ersterem  für  Encyclopaädie,  Merbodologle  und  Pastoral=
        <pb n="224" />
        CTheologle;  der  blaherige  Professor  Spegele  in  Nottwell  fär  das  Fach  der  ersent#allschen
Sprachen  und  der  Hermenevtik  des  alten  Testaments;  der  Pfarter  Grag  in  Unterthalbelm
  fär  die  griechische  Sprache  und  die  Hermeneotlk  des  neuen  Testaments,  (belde  Letztere
  haben  überdieß  dle  Nebenfächer  der  blblischen  Archäologle,  Chronols-gle  2c.  unter  sich
zu  theilen);  der  Pfarrer  Wachter  in  Sulmingen  für  Klrchengeschichte  und  Kircheurecht.

Dlie  Oberaufsicht  äber  die  ganze  Anstalt  haben  Se.  Könilgl.  Maj.  einer  besondern
  Curatel,  welche  aus  dem  jedesmallgen  Prästdenten  oder  Direktor  und  den  gelstlichen
  Räßen  des  Knlelichen  kathelischen  geistlichen  Raths  besteht  ,  zu  übergeben,  auch
zu  verordnen  geruht,  daß  der  von  den  Prefessoren  zu  entwerfende  Lehrplan  für  dle  drei
Jahre  des  theologischen  Studlenkurses  dem  Generakolkar  mitgethellt,  und  der  jährliche
Bericht  des  Rektors  der  Unlverstict  über  den  alssenschaftlichen  und  Disclplinar  =  Zustand
derselben  und  das  Resultat  der  Präfungen  an  die  Curatel  und  den  Generalolkar  erstattet
  werde.

Zu  Belebung  des  Flelßes  der  Studlrenden  und  zur  Belohnung  ausgezelchneter.
Kenntulsse  pbaben  Se.  Kbnigl.  Majestät  jährliche  Preise,  so  wle  zur  Unterstägung
é#merer  Studlrenden  20  Stlpendlen  ellergnädigst  ausgesetzt.

Endlich  haben  Allerhchstdieselben  neben  der  kathollschen  Unloerstlt  eln  dem  General=Vikar
  untergeordnetes  Prlester=  Seminarlum  f#r  ##  Candidaten  des  katholilschen  geistlichen
  Standes,  welche  nach  absololrtem  dreijährigen  theeloglschen  Studlenlauf  auf  Ein
Jabr  In  dasselbe  eintreten,  und  darln  auf  Kosten  des  Staats  unterhalten  werden,  in  Ellwangen
  zu  errichten  und  zu  fundleen  geruht.  ·

Zum  Regens  desselbes  wurde  der  Lamdkapliels-Camerer  und  Pfarrer  Wagner
in  Schemerberg,  zum  Sobregens  und  Oekonomus  der  Landkapltels.-CCamerer  und
Pfarrer  Wlehn  in  Klrchen  bel  Ehlugen,  und  zu  Repetenten  die  Wlkare  Wild  in  Zipplingen,
  Feurle  in  Meckarsulm,  Hirscher  in  Rhlingen,  und  Herbst  von  Rottweil
ollergnädigst  ernanm.  f

DiedemStaategebührtndedbeusfsichtTiber-DasPriestnscSemlnorlumckstdem
Konigl.  katholischen  geistlichen  Rath  uͤbertragen,  und  in  allen  zum  Ressort  des  Generalvikars
  gerigneten  Faͤllen  geschehen  die  Communikationen  durch  das  Konigl.  Kult-Ministerium.
  .....  .

AufhebymgwiesKduigtvntekamteszIuvDilbstkgseinesanaein

Se.KbuigLMakbabmvernibsallekbbchstiiiReserkptsovijxy.«S-pf.,IIIan
OberamtEsmapgenkdeibwberigeunteumttauchbelmcafznbebca,"und«dle-eksteO-ts·
Vorsteherpstellelnksuchbelm,nebstdekecledlgteuAmtsschreibekeHndeaSchultbckßnelen
Lanchheim,Dalkl-gen,LIppachunsWesthnufen,dexnbisherigenAmtsschtelberkpnrks
man-IvonZdbiugcnsnübcrtrages,sodann  "  «·

dieBllonngeinesacueusUutekcmtthzIkksausdenSchultbelßeteiensbbingen,
Schneidbeim,  Geißlingen,  Zipplingen,  Städtlen  und  Thannhausen  zu  genebmigen,  und
dlese  Umeramtel  nebst  der  erledigten  Amteschreiberei  in  den  oler  ersten  Schulthelßerelen
5  bleberigen  Landvogtel=  Akluor  Derlinger  in  Heilbronn  zu  verlelhen  oallergndigst
  gerupt.  —  "·"
        <pb n="225" />
        #

Die  Amks-VWerhältnisse  des  Cameralverwalters  zu  Bebenhausen  betrr-Se.

  Königl.  Maj.  baben  unterm  #4.  dleses  allergnädigst  zu  befehlen  geruhr,  daß
der  Cameraloerwalter  za  Bebenhausen  in  Abslcht  auf  dle  Orts-Polizel  in  denselben  Verbältnissen,
  wie  der  zu  Freudentbal  stehen,  die  Behandlung  der  Conseriptions-Geschäfte  aber
dem  Oberamt  Tübingen  verbleiben  solle;  welches  hlemit  zu  allgemelner  Nachachtung  bekannt
  gemacht  wird.  Siuttg.  den  345.  Sept.  1812.

Mlnlsterlum  des  Innern.

Oekret  Königl.  Ober-Finanz-Kammer,  Sektion  der  Steuern,  den  Einfuhr-  Zol
von  fremdem  Leder  betr.  d.  d.  29.  Sept.  1812.

Da  Se.  Khaigl.  Moj.  durch  eln  allerhöchstes  Decret  vom  9.  dleses  allergnädigst
tesololrti  haben,  daß  der  bisherige  Zoll-Aosatz  für  die  Elnfuhr  des  gegerbten,  aber  niche
welter  verarbelteten  Schuster-  Roth-  und  Welbgerber-,  auch  Sattler=  beders  von  3:  kr.
anf###  fl.  8  kr.  per  Centner,  sodann  für  dle  Einfuhr  der  Fabrikatc  doraus  von:  fl.  3  ke.
auf  4  fl.  16  kr.  per  Centner  erhlöt  werden  sell;  so  wird  dlese  allerbbchste  Verordnung  hlermmt
  zur  allgemeinen  Nachechtung  bekannt  gemecht.  Stuttg.  den  #9.  Sept.  3#18#

Auf  besondern  allerhhchsten  Befehl.  «

Heilmittel  gegen  die  Wirkungen  der  Tollbeert.

Da  in  elnigen  neuern  Fällen  bei  Klndern  welche  Tollberre  genossen  batten,  und
schen  in  wirkliche  Tobsucht  verfallen  waren,  kalle  Umschläge  auf  den  Kopf  mittelst
bLelntücher  in  elne  Mischung  von  glelchen  Thellen  kalten  Wossers  und  Eßig  oft  eingetaucht;
  sehr  erwünschte  Wirkungen  geleistet,  und  zu  Rettung  dieser  Kinder  vleles  belgetragen
  haben;  se  olrd  das  Publlkum  hlerauf  aufmerksam  gemacht,  um  in  abulichen  Unglücksfälen
  von  dlesem  Hellmitrel  Gebrauch  zu  machen.  Stuttgarr,  den  35.  Sept.  1812.

Ken  Sektion  des  Medirinal-Wesens.

Warnung  gegen  den  Einkauf  der  unächten  Ungusturn-Rindt.

Obnugeachtet  der  vlelen  in  pharmocevilschen  Hand=  und  Zeit-Büäüchern  gegebenen  Belehrungen
  über  den  großen  und  bichstwichtigen  Unterschled  zwischen  der  chten  westindischen,
und  der  unächten  ostindischen  Angustura-Rinde  hat  man  doch  bei  den  neuern  Apotheken-Untersuchn#en
  dle  unongenehme  Erfahrung  machen  müssen,  daß  dlese  Verschledenbeit
  nicht  hlalänglich  bekanm  seye.  Um  daher  jedem  Nachtheil,  der  aus  Mangel  an  erferderlicher
  Waaren  Kenntalh  emtstehen  kbante,  malichst  vorzubeugen,  werden  hlemtt  die
Umierscheldungs-Merkmale  der  ächten  und  unächten  Angustura-Rinde  zur  allgemelnen
Kenntulß  der  Apotbeker  gebracht,  und  es  wird  denselben  bel  hoher  Verantwortlichkelt  zur
Pfticht  gemache,  ibren  gegenwärtitzen  Vorrath  von  Angustura-Rinde,  so  wle  bei  jedem
folgenden  Einkauf  dle  Waare  genau  zu  prüfen,  und  alles  unächte  vem  Gebreuch  sorgfélllg
  zu  entfernen.
        <pb n="226" />
        Dle  chte  oder  westkadssche  Angustura  -Ninde  kommt  in  dünnen,  fachen
wensg  gerollten  -  länglichen,  leicht  zerbrechlichen,  auf  dem  Bruch  harzigen  Stücken,
vor,  deren  Gewebe  dicht  und  hart  ist,  und  auf  der  innern  Fläche  eine  eltronengelbe
Farbe  bat.  Ihr  Geschmack  ist  nicht  heftlg  bitter,  und  dabei  gewürzhaft.  Durch  orydirte
  Eisen-Austbsungen  (Salz=  oder  Schwefelsaures  Elsen)  wird  die  rothbranme  Farbe
idres  Aufgusses,  lbrer  Abkochung  und  Tinktur  etwas  erhbht,  und  es  setzt  sich  ein
rötblicher  Nlederschlag  ab,  durch  kohlensaures  Kalt  wird  die  Farbe  soglelch  dunkel
braunroth,  und  es  setzt  sich  ein  cltronengelber  Niederschlag  ab,  der  Weingelst  ziebt
sehr  olel  barziges  daraus,  und  bei  Verdünnung  mit  Wasser  läßt  die  Tinktur  dieses  Harz
in-#  enge  nlederfallen.  Als  Arznelmlitek  gehdrt  sie  zu  den  milden,  bditsern,  gelind  ges
würztaf  en  Mitteln.

Die  unächte  oder  ostindische  Angustura-Rinde  kommt  in  arbbern,  unregelmäßigern,
  dickern,  mehr  gerollten  Stäcken  vor,  welche  auf  der  äußern  Oberfläche
stets  einen  festern  Ueberzug  von  gräulich  weißen,  gelblichen  oder  rostfarbenen  Flechte#
baben,  die  gewbbullch  einen  Ausschlag  von  abgesenderten  meistens  weißen  Pusteln  bllden,
auf  der  innern  Fläche  aber  schwärzlich  grau  aussehen;  ihr  Bruch  ist  nicht  harzlg,  son:
dern  erwas  pordb.  Der  Geschmack  ist  unerträglich  bitter  und  eckelhaft,  ohne  alles  Aromatische
  oder  Scharfe.  Ibre  Aufgässe,  Abkochungen  und  Tinkturen  werden  durch  oxydlirte
Eisen-Auflbsungen  schmuslg,  dankelgrün  gefärbt,  und  setzen  einen  relchlichen,  famtartigen,
trauschwarzen  Nlederschlag  ab;  koblsaures  Kall  verändert  die  Farbe  derselben  im  ersten
Anfang  mehr  ins  gränlichte,  als  ins  dunkelrothe,  sle  enthält  sehr  wenlg  Harx,  und  lbre
gelstige  Tinktur  seyt  kelnes  bei  Verdännung  mit  Wasser  ab.  Sie  gebbrt  unter  dle  heftlgsten
  narkotischen  Gifte  aus  der  Klasse  der  blttern  Mltteln.

Aüußer  den  Apothekern  haben  auch  die  Oberamts-Ppysiri  genan  daruͤber  zu  wachen,
daß  eine  so  gefährliche  Verwechslung  ulcht  vorgehen  moge.  In  der  Khdalgt  Sektion  des
Medieinal-Wesens:  den  36.  Sept.  18z2.

Polizei-Verordung,  in  Betreff  der  bei  Bau-Gesuchen  zu  heobachtenden  Vorschriften.

Unm  den  einkommenden  Baus-Gesuchen  hlestger  Prioaten  elnen  raschern  Gang  zu  ver:
schaffen,  und  insbesondere  das  Prloat-Bauwesen  nach  möglichst  glelchfemlgen,  auf  mehr
Geschmack  und  Regelmäßleakelt  gerichteten  Prineiplen  behandelt  zu  sehen,  werden  blemit
alle  diejenlgen,  welche  entweder  eln  neues  Gebäude  aufführen,  oder  bedeutende  Haus-Reparationen
  und  Veränderungen  vornehmen  wollen,  angewiesen,  bei  jedem  Bau.Gesuche
d*die  Risse  von  einem  wirklich  in  Akiloltär  stehenden  Könlgl.  Baumeister  eder  Bau-Controlleur
  fertigen  zu  lassen,  ooer,  in  soferne  solche  von  Handwerksleuten  entworfen  werden,
dieselben  jedesmal  vor  der  Eingabe  der  Prüfung  eines  Kdnigl.  Baumelsters  oder  Bau-Controlleurs
  dergestalt  zu  unterwerfen,  daß  die  Risse  nicht  nur  dat  Villir  desselben  erbelten,
  sendern  auch  mit  dessen  Gutachten  über  die  etwo  vorwaltenden  Anstände  und  die
zu  ertheilende  Worschriften  auf  seine  Verantwortlichkelt  hin  regelmäßlg  begleltet  wurden,
        <pb n="227" />
        213

wobel  bemerkt  wird,  daß  ·  kuͤnftig  kein  Ban-Gesuch  mebr  angenemmen  werbe,  bei  welchem
jene  Vorschrift  nlcht  ganz  beobachter  worden  ist.  Stuttgart,  den  25.  Sept.  r311.
·  KdntgLOber-Polizei-leekclon.

Erkenntnisse  des  Kbnigl.  Ehe-Gerichts.
Den  23.  Sept.  1813  wurden  geschleden:

1)  Georg  Frledrich  Helaken,  Bürger  zu  Pfullingen,  Reutlinger  Oberamts,  Kl.,
von  Anna  Maria,  geb.  Speldel  von  da,  Bekl.,  ex  cap  quasi  desert.  unter  Verglelchung
  der  Kosten.  ·

2)  Jobann  Michael  Krauß,  Buͤrger  und  Bauer  zu  Schuͤzingen,  Maulbronner  Pberamts,
  Kl.,  van  Marla  Barbara,  geb.  Dieter  von  da,  Bekl.,  ex  cap.  quasi  desert.  unter
  Verurthellung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

3).  Tobias  Bührer,  Bürger  und  Mäller  zu  Pleldelshelm,  Marbacher  Oberamts,
Kl.,  von  Ellsabetha  Barbara,  geb.  Klingler  von  da,  Bekl.,  ex  cap.  adulterüs,  unter
Verurkheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.

4)  Salome  Dalgel,  ven  Derendingen,  Täbinger  Oberamts,  geb.  Rau,  von  Reusten,
Herrenberger  Oberamts,  Kl.,  von  ihrem  auf  unbestimmte  Zelt  in  deos  Zuchthaus  zu  Gotteszell
  verurtheilten  Ehemann,  Ferdinand  Jobann  Talgel,  Bürger  von  Derendingen,  Bekl.,
unter  Verurthcllung  des  Beklagten  in  dle  Kosten.

 

Se.  Khnigl.  Majest.  haben  verm#g  allerhbchsten  Reseripts  vom  25.  Sept.  den
bisherigen  Kandoogt  am  Bodensee,  Staats-Rath  und  Kammerberrn  v.  Schmits-Greollenburg
  zum  Direktor  des  Kathel.  Geistl.  Raths  zu  ernennen;  und

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  #86.  Sept.  den  seitherigen  Landvogt  der  #andvogtel
  haf  der  Alp  v.  Welden  auf  die  Landvogtel  am  Bodensee  zu  versetzen  allergnädigst
gerupt.  ,

Se.Kdnlgl.Maj.bakensllekgnädlgstgerubt,
vermbgalletbdchstenNcsctlptsoom-4.Sept.dleerledigt-Nr.glstntors-Skclle
bel  der  Sektlon  der  Krondomalnen  dem  Erxtraprobator  Gruner  zu  übertragen,  und
vermh#g  allerhöchsten  Reserlpts  vom  35.  Sept.  den  Cilmlual-Tribunal-Aseessor  Weber
lam  wirklichen  Criminal-Tribunal-Reth  zu  ernennen.

Vermög  ollerhöchsten  Reseripts  vom  36.  Sept.  haben  Se.  Könlet.  Moj.  den
Hfarrer  M.  Wider  in  Cleebronn,  Dilcese  Brackenhelm,  auf  dle  erledigte  Pfarrei  Hattenhofen,
  Dlcese  Gepplagen  zu  verleten;
        <pb n="228" />
        224

vermög  alleröhchsten  Reseript#  vom  17.  Sept.  dem  Lehrer  Kleser  in  dem  Milltalr-Instltute
  den  Charakter  ald  Praͤceptor  zu  ertheilen,  und

vermbg  allerbochsten  Rescripts  vom  1.  Okt.  dle  erledigte  katholische  Pfarrel  Hofen,
Oberamts  Aalen,  dem  an  der  biesigen  katbol.  Stadtpfarr-Klrche  angestellten  Vlkar  Bes
nedlkt  Vogt  zu  dbertragen  allerguädigst  geruhr.

 

Stuttgart.  Im  Monat  September  131z.  I  von  der  Kin.  General  =  Staats-Schuldenzahlungs-Casse
  die  Summe  von  60%110  fl.  an  Staats-Passto-Capitallen  in  34  Pe##
sten  abgelött  und  zuräckbezahlt  worden.  Den  30.  Sept.  1312.

Künlgl.  General-S#taats=  Schuldenzahlungs  Casse.
        <pb n="229" />
        Nro.  43.  1812.  431

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  10.  Oktober.

 

Die  katholische  Landes-Universität  im  Königreiche  betreffend.

Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  Ksnig  don  Württemberg,  souverainer  Herzog
in  Schwaben  und  von  Teck,  Herzog  zu  Hohenkohe,  Landgraf  von  Tübingen,
Fürst  von  Mergentheim,  Ellwangen  und  Zwiefalten,  Oberherr  der  Fuürstenthümer
  Buchau,  Waldburg,  Baldern,  Ochsenhausen  und  Neresheim,  Graf
zu  Grsningen,  Limpurg,  Montfort,  Tettnang,  Hohenberg,  Biberach,
Schelklingen  und  Egloffs,  Oberherr  der  Grasschaften  Aulendorf,  Scheer-Friedberg,
  Roth,  Baindt  und  Ißny,  Herr  zu  Altdorf,  Leutkirch,  Heidenheim,
  Justingen,  Crailöheim,  der  Donaustädte,  Ulm,  Rottweil,  Heilbronn,
Hall  und  Wiesenstaig  2c.  .  ic.

Thun  kund  und  zu  wissen:  Um  den  katholischen  Unterthanen  Unseres  Könlgrelchs
einen  Beweis  Unserer  landesoäterlichen  Gnede  und  Fürforge  zu  geben,  und  insbesondere
den  Candldaten  des  katholischen  gelstlichen  Standes  die  Mittel  zu  ihrer  wissenschaftlichen
Ausblldung  zu  gewähren,  haben  Wir  Uns  oallergnädigst  entschlossen,  eine  katholische  Landes
  =  Universität  in  Unserem  Khnigreiche  zu  errichten  und  zu  fundiren.

Wir  verordnen  demnach  und  wollen

1.)  Der  Sizder  kathollschen  Landes-Unlversttät  ist  in  Unserer  guten  Stadt  Ellwangen.


II.)  Wir  ertbeilen  derselben  alle  Rechte  und  Befugnisse  einer  Unloersitär,  und  namentlich
  das  Recht,  akademische  theologische  Würden  zu  verlelhen.

III.)  Die  Unioersität  soll  fönf  Professoren  haben:

Zwei  für  die  christliche  Dogmatik,  Moral,  Pastoral-Methodologle,  Encyelopädie  2c.
Zwei  andere  fär  die  bebrälsche  und  grlechische  Sprache,  nebst  der  Eregese  des  alten
und  neuen  Testaments,  und  den  dazu  gehbrigen  Hülfs-Wissenschasten,  biblische
Archäologle,  Chronologle,  Geographle  2c.
29
        <pb n="230" />
        116  1

Der  Fänfte  lehrt  Kirchengeschichte  und  Kirchenrecht.  Außer  dem  ftad  zu  Prioat=Lektionen
  für  die  Studirenden,  zu  Repetitlonen  u.  s.  w.  zwel  von  den  an  dem
Prlester  =  Seminarlum  in  Ellwangen  angestellten  Repetenten  bestimmt.

IV.)  Die  Ernennung  der  Professoren  geschleht  von  Uns  unmiktielber  auf  den  Vortrag
  Unsers  Ministers  der  geistlichen  Angelegenhelten,  welcher  zuoor  mit  dem  Bischoff
oder  General-Wikar,  wegen  der  dazu  tauglichen  Personen,  Räcksprache  zu  nehmen  hat.

V.)  Den  Gehalt  elnes  jeden  Professors  bestimmen  Wir  auf  jädrlich  Eintausend  Gulden,
  wogegen  dieselben  für  die  Vorlesungen  keine  Honorarien  annehmen  dürfen.

VI.)  Für  die  Lehrzimmer,  und  zu  Abbaltung  der  Disputatlons=  und  anderer  öffentlicher
  Akte,  so  wie  zu  den  Sitzungen  des  Rektors  und  der  Professoren,  sind  dle  erforderlichen
  Gebäude  von  Uns  angewlesen.

VII.)  Die  Studirenden  haben  elnen  dreijährkgen  tbeologischen  Studienlauf  zu  machen
und  treken  sodann  auf  Ein  Jahr  in  das  riester=  Seminarlum  ein,  das  Wir  in  Unserer
guten  Stadt  Ellwangen  errichtet  und  fundirt  haben.

VIII.)  Um  den  ärmern  Studlrenden  eine  Unterstützung  zu  gewähren,  werden  an  zwaniig
  Studlrende  jährliche  Stipendien,  und  zwar  an

10  je  —  100  fl.,  und
10  je  —  756  fl.

ausgethellt.

Güuts  Zeugnisse  und  erwiesene  Därftigkelt  ind  die  Bediugungen,  unter  welchen  dle
Candidaten  die  Bewllligung  eines  solchen  Seipendiums  bei  der  Curatel  der  Unlversttät
nachsuchen  dürfen.  4#1

IX.)  Um  den  Fleiß  der  Studleenden  zu  beleben,  und  ausgezelchnete  Kenmulsse  zu
belohnen,  wird  alle  Jahr  für  die  Studirenden  elne  Preißfrage  aufgegeben.  Die  vorzäglichste
  Abhandlung  erhält  eine  goldene  Preis-Medallle.

X.)  Nach  jedem  Jahrs-Curse  wird  neben  den  Disputatlens-Uebungen  elne  Prüfung
mit  den  Studirenden  vorgenommen.  Das  Resultat  derselben  ist  mit  den  übrigen  Zeugnissen
  der  Studirenden  und  mit  einer  genauen  Darstellung  des  wissenschaftlichen  und  Diseiplinar-Zustandes
  der  Universttät  sowohl  an  dle  Curatel,  als  an  den  Bischoff  eder  den
General-Wlkar,  zu  berichten.  4

Il.)  Die  Bidliothek  des  Priester-Seminariums  ist  der  Universitaͤt  gemeiaschaftlich.

XII.)  Dle  nächste  Aufsicht  über  dle  Universität  führt  der  Rektor.  Er  wird  alle  Jahr
aus  der  Zabl  der  Professoren  und  zwar  In.  Unserem  Namen  durch  Unsern  Minister  der
geistlichen  Angelegenhelten  neu  ernannt,  und  ist  zugleich  Dekan  der  Facultät.  Fuͤr  die
rektoratamtliche  Funktienen  erhält  er  eine  jährliche  Zulage.

XIII.)  Die  dem  Staate  gebührende  Ober-Aussicht  über  die  Unioersstät  in  wlssenschaftlicher,
  veligleser  und  disciplinarer  Hinsicht  übertragen  Wir  elner  besandern  Curatel,  welche
aus  dem  jewelligen  Präsldenten  oder  Dfrektor,  und  den  gelstlichen  Räthen  Unsers  Khnigl.
karhollschen  gelstlichen  Ratbs  bestehen  soll,  und  Unserm  Minister  der  geistlichen  Angelegenheiten
  unmittelber  untergeordnet  ist.

An  diese  Cnratel  hat  der  Rektor  thells  die  allgemelnen  Berschte  zu  erstatten,  theils
in  elnzelnen  Fällen,  welche  einer  höheren  Entscheldung  bedürfen,  sich  zu  wenden.
        <pb n="231" />
        227

X.)  Wofern  der  Blscheff  oder  General=  Bikar  die  Unsoerstät  durch  elnen  Abgeordneten
  olsitiren  lossen  wollte,  werden  Wie,  auf  geschehene  Anzelge  von  dleser  Abslicht,
elnen  Commissarkus  zur  gemeinschaftlichen  Vornahme  dleser  Visltatlon  ernennen.

Der  Bericht  ist  gemeinschaftlich  on  den  Bischoff  oder  General-Wikar  zu  erstatten.

Findet  Jener  Elurichtungen  und  Verbesserungen  nothwendig,  welche  sich  nicht  auf
rein  kirchlicbe  Gegenstände  oder  Dogmen  der  kathollschen  Kirche  bezleben;  so  ist  dle  Sache
au  Uasern  Minlster  der  gelstlichen  Angelegenbelten  und  von  diesem  an  Uns  zur  allerhöchsten
  Entscheidung  zu  bringen.

XV.)  Ein  besonderer  #behrplan  fsoll  den  Gang  der  oblssenschaftlichen  Bildung  der
Studi'enden  bejelchnen,  und  durch  Diseiplinar-Gesetze  behalten  Wir  Uns  vor  die  geelgneten
  Elnrichtungen  zu  machen,  um  die  zuhßere  Ordnung  unter  den  Studlrenden  zu  erbalten,
  und  achte  Relialosltät  und  Sirtlichkelt  unter  denselben  zu  befbrdern.

Zu  mehrerer  Bekräfilgung,  daß  olles  dieses  Unsere  allerbbchste  Willensmeinung  sey,
und  Wir  es  so  gehalten  wissen  wollen,  haben  Wir  dle  gegenwärtige  Urkunde  in  gehbriger
Form  ausfertigen  lassen,  solche  eigenhändig  unterzelchnet  und  befohlen,  dieselbe  mit  dem
Reichs-Siglll  zu  versehen.

So  geschehen  und  gegeben  in  Unserer  Khönigl.  Restdenz=  Stadt  Stuttgart,  den  6.
Okt.  im  Jahre  nach  Christi  Geburt  5r:  %„NT  Könliglichen  Reglerung  im  VlIlten.

rider
Juterims-Minister  der  geistlichen  urgur  bern
Graf  v.  Mandelslop.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.  propr.
Staats-Secretalr  v.  Vellnagel.

Herbsi-General-Reseript  an  die  Ober=  und  Cameralbeamte.

Ungeachtet  in  ältern  und  neuern  Gesetzen  und  namentlich  in  dem  General-Reserlpt
vom  25.  Sept.  1736.  9.  :-  genan  entbalten  ist,  daß  dle  Weinlese  mit  Rücksicht  auf  die
elafallende  Wirterung  bestimmt  werden  solle,  so  ist  doch  in  dem  verflossenen  Jahr  die  Weinlese
  der  damaligen  günstigen  Witterung  ungeachtet  zu  frühe  veranstaltet  worden.

Auch  baben  mehrere  Beamte  und  Ortsoorsteher  unterlassen,  bel  der  eingetretenen  wormen
  Witrerung  eine  successioe  Weinkese  anzuordnen  und  hledurch  dle  Gährung  zu  verbindern,
  welche  ble  und  da  an  den  Weinen  zum  Nochtheil  lhrer  Qualltat  schon  an  den  Kufen
  ln  in  dobem  Grade  deswegen  elntrat,  well  die  Keltera  in  wenigen  Tagen  mit  Trebern
überhäuft,  und  die  Masse  derselben  außer  Verhäliniß  mit  der  Zohl  der  Bäume  und  dem
Deilbgeschäfte  gesetzt  wurde.  ,

Indem  nun  den  Ober=  und  Cameralbeamten  jene  Verordnung  aufs  neue  eingeschärft
wl#rd)  erbalten  dleselbe  hiermit  folgende  Borschriften:  .

IDleWelnlesezfssbekhelßekWitterungobiie"biedisn«g"endstenGründenkemehtåm
zufangen,  bei  einfallendem  Regenwetter  aber  ohne  Noth  nicht  fortsetzen  zu  kasson,  sondern
b  lange  als  möglich  zu  verschieben.  ·

Je  mehr  nun  letzteres  in  dem  bevorstehenden  Herbst  das  elgene  Interesse  der  Welnbergbesitzer
  fordert,  indem  viele  Trauben  noch  nicht  zu  ihrer  odlligen  Reife  gelangt  sind,
        <pb n="232" />
        und  sogar  eln  großer  Dpell  berselben  noch  ganz  unrelf  ist,  um  so  mehe  haben  die  Beamten
  dieses  Jahr  der  Weinlese  so  lange  Aufschub  zu  geben,  als  solche  nicht  durch  heftigen
Frost  nothwendig  gemacht  wird.

Damit  aber  der  Weln  bei  der  unglelchen  Zeltigung  der  Drauben  durch  Vermengung
der  schlechten  und  nicht  zur  vblligen  Reise  gekommenen  Trauben  mit  den  bessern  nicht  verdorben
  wird,  so  haben  die  Cameralbeamte  nicht  nur  in  den  eigenen.  Königl.  Weinbergen,
in  welchen  ohne  vorherige  speelelle  Erlsubaiß  mit  der  Weinlese  nicht  angefangen  werden
darf,  die  bessern  von  den  schlechtern  absondern  zu  lassen,  und  einen  doppelten  Lees  zu  veranstalten,
  sondern  auch  in  Gemeinschaft  mit  den  Oberbeamten  die  Privat  Weinbergbesl-#t-
  ernstlich  zu  erinnern,  daß  sie  um  ibres  elgenen-  Besten  willen  diesem  Belsplel  folgen

ellen.

)  Das  Recht  der  Vorlese  wird  für  die  Zukanft  in  allen  Provinzlal-Städten  und  Dirkern
  nicht  nur  den  Kelter  Ossiclanten,  Wittwen  und  Waisen,  sondern  auch  allen  denjealgen
  Weinbergbesitzern,  welche  ihren  Wein  selbst  einkellern,  ingleichen  allen  ln  bffentil#
schen  Aemtern  stehenden  Personen  eingeräumt.

Damit  aber  der  beabslchtigte  Zweck  hlerdurch  erreicht  wird,  so  sind  für  die  Vorlese
mehrere  Tage  zu  bestimmen,  damit  die,  welche  das  Recht  derselben  ausüben  dürfen,  lhre
Treber  noch  vor  andern  Welnbergbesitzern,  welche  nach  ihnen  zu  lesen  anfangen,  auspres.
sen  lassen  konnen.  «

3)  Bei  warmer  Witterung  darf  nicht  geduldet  werden,  daß  nach  beendigter  Vorlese
dle  ganze  Innwohnerschaft  eines  Orts  an  Einem  Tage  zu  lesen  anfängt,  sondern  es  muß
die  Ordnunz  der  Weinlese  dermaßen  beschränkt  werden,  daß  bei  belßer  Witterung  nicht
mehr  Welnbergbefitzer  zu  gleicher  Zeit  lesen  dürfen,  als  die  Kelternbäume  in  34  Stunden
  an  Trebern  abzukeltern  im  Stande  sind,  bei  mäßiger  Temperatur  aber  nur  so  olele,
als  die  Keltern  in  zwelmal  3  Stunden  zu  fertigen  vermögen.  Jedoch  versteht  es  sich
von  selbst,  daß  dle  einmal  angefangene  Welnlese  eines  Weingärtners  nicht  anterbrochen,
sondern  jedem  Weinbergbesitzer  gestattet  werden  darf,  in  der  durch  das  Loos  bestimmten
Ordnung  so  lange  fortzulesen,  bis  er  seine  Weinlese  vellkommen  beendigt  har.

Da  äbrigens  bei  dieser  Anordnung  auf  die  Morgenzahl  der  Weinberge,  auf  die  Zahl
der  Jadlolduen,  unter  welchen  sie  vertheilt  sind,  auf  die  grbßere  oder  geringere  Erglebigkeit
  derselben  Rücksicht  zu  nehmen  ist,  so  bleibt  zwar  den  Beamten  und  Orts-Bebbrden
Aberlassen,  dle  speciellen  Auordnungen  nach  den  Local-Verhältnissen  zu  modificiren,  sie
haben  aber  hlebei  pflichtmäßigen  Bedacht  darauf  zu  nehmen,  daß  das  Juteresse  der  Zehent,
berrschaft  mit  dem  der  Uoterthanen  vereinigt  werde

4)  Damit  die  Weinberge  verjenigen,  welche  solche  entweder  freiwsllig,  oder  nach  der
ibnen  durch  das  Loos  angewiesenen  Ordnung  erst  am  Ende  des  Herbstes  ablesen,  nicht
Dreis  gegeben  werden,  so  därfen  die  Weinbergschützen  u#cht  eher  das  Feld  verlassen:  als
bis  alle  Weinberge  des  ihnen  zum  hüthen  angewiesenen  Districs  abgelesen  find.

Es  kann  also  in  Zukunft  die  Verelnigung  der  Weingart-Schätzenstellen  mit  den
Kelternknechts-Stellen  nicht  mehr  statt  fiunden,  es  wäre  denn,  daß  von  Seite  der  Oxts-Magilstraie
  solche  Vorkehrungen  getroffen  würden,  wodurch  das  Eigenehum  der  Drioat=Welnbergbesitzer
  hlalänglich  gesichert  wird.  2P)“
        <pb n="233" />
        219

5)  Da  durch  das  Raspeln  der  Teauben,  b.  h.  durch  die  Absenderung  der  Kämme
den  den  Traubenbeeren  die  Qualltät  des  Weins  gewinnt,  well  slch  demselben  von  den
Kämmen  kein  herber  Geschmack  mehr  mitthellen  konn,  und  da  durch  dlese  Operation  noch
#berdleß  ein  westerer  Vortbell  erreicht  wird,  indem  die  Gährung  bei  dem  gebeerten  Wein
später  eintritt,  so  haben  die  Ober=  und  Cameralbeamten  die  Weinbergbesloer,  welche  für
den  Aufwand  und  den  hiedurch  entstehenden  unvermeldlichen  Abgang  ohne  Zwelfel  durch
bhere  Preise  don  den  Abnehmern  ihrer  Weine  wleder  entschädigt  wärden,  auf  die  hieraus
  entstehenden  Vorthelle  aufmerksam  zu  machen  und  zunächst  die  Ortsvorsteber  und  die
vermbglichere  Classe  der  Welnbergbeslier  zu  veranlassen,  daß  ste  den  Anfang  damit  machen.

6)  Jede  Kusfe  ist,  wo  es  nicht  bereits  schon  angeordnet  worden,  mit  einem  passenden
  Deckel  zu  versehen,  um  solchen  nicht  nur  als  Mlttel  gegen  das  Einwl#ken  der  Sonnenstrahlen
  und  der  Flässigkeiten,  sondern  auch  überhaupt  als  Schuztz  gegen  Unreinlichkeit
anzuwenden.  6

Da  aber  dle  Anschaffung  derselben  auf  den  bevorstehenden  Herbst  nicht  mehr  von  allen
  Weinbergbesstzern  gescheben  kann,  so  ist  die  Verfügung  zu  treffen,  daß  solche  in  dem
Werbst  16,.5.  allgemeln  vorhanden  seyen.

7)  Je  nachthelllger  auf  die  Qualltät  des  Gefällwelns  die  Gebrechen  und  Unerdnungen
  wirken,  welche  bel  Einsammlung  und  Aufbewahrung  desselben  in  manchen  Orten  statt
#sinden,  um  so  nachdräcklicher  wird  den  Cameralbeamten  aufgegeben,  sich  dle  Abstellung
derselben  angelegen  seyn  zu  lassen.

Insbesondere  haben  sie
a)  dem  Unfug  mit  Nachdruck  zu  steuern,  daß  der  Zehente  nicht  immer  in  der  Quall#ät,

in  welcher  er  gefordert  werden  kann,  erhoben  wird,  indem  nemlich  dle  Zebendyflichtigen
  nicht  so  viel  an  Vorlaß,  als  sle  schuldig  sind,  und  dagegen  desto  mehr  Druck

reichen;

b)  schlechebln  nicht  mehr  zuzugeben,  daß  der  Verlaß  mehrere  Tage  vorher  abgelassen
wird,  ehe  die  Treber  auf  die  Kelter  gebracht  und  ausgepreßt  werden  können,  well  hledurch
  nicht  selten  der  Druck  ganz  verdorben  wird,  und  selnen  Werth  verliert;

Üc)  in  Orten,  wo  der  Zehente  rauh  erhoben  wird,  haben  dle  Cameralbeamte  ihr  Augenmerk
  darauf  zu  richten,  daß  von  den  Zeheutpflichilgen  ihre  Schuldiekeit  von  der  guten
wie  von  der  schlechten  Halde  elngejogen  wird,  und  durchaus  nicht  zuzugeben,  daß  solche
  von  den  schlechtern  Weinbergen  allein  abgetragen  olrd.

Diejenigen  Kelter-Officanten,  welche  sich  eine  ungebührliche  Nachsscht  hl#erinn  gegen
  die  Zehentpstichten  zu  Schulden  kommen  lassen,  sind  zur  Verantwortung  und
Strafe  zu  zlehen,  auch  von  ihren  Stellen  sogleich  zu  eatsernen,  welche  sodann  dle
Cameralbeamte  mit  andern  tüchilgen  und  unbescholtenen  Männern  zu  besetzen  haben;

4)  der  elngesammelte  Gefällweln  ist  schon  unter  der  Kelter,  so  weit  es  thunlich  ist,  zu
sorllren,  in  dieser  aber  nicht  lange  aufzubewahren,  sendern,  wenn  er  keine  andere  Bestimmung
  erhält,  von  Tag  zu  Tag  an  die  betreffende  Kellerei  einzuliefern;

e)  die  Zehenter  und  Belträger  slud  zu  Beobachtung  der  Hochsten  Relnlichkeit  bel  Einsammlung
  des  Gefällwelns  an  zuhalten;

f)  wlrd  die  Einrichtung,  daß  der  Bodensah,  welcher  sich  in  den  zu  Elnsammlung  der
        <pb n="234" />
        236

Gefällweine  in  den  Keltern  bestimmten  Füässern  nach  und  nach  anhäuft,  erst  am  Ende
des  Herbstes  ausgeleert  wird,  nicht  mehr  geduldet,  sondern  en  muß  solches  wenlgstens
alle  zwelmal  34  Stunden  geschehen,  das  Sammelfaß  jedesmol  sorgfältig  ausgepuzzt,
der  Satz  von  Hefen  aber  einswellen  in  elnem  kleinen  Fößchen  besonders  aufbewahrt,
und  als  solcher  alsdann  an  dle  Kellerel  elngellefert  werden.

6))  Feble  es  in  einem  Ort  an  tauglichen  Zebent=  und  Sammelfässern,  oder  an  einem  Zebenthäuschen
  zu  Aufbewahrung  derselben,  oder  hat  das  vorhandene  Zehenehäuschen  in
Ansehung  seiner  Struktur  Gebrechen  von  Bedeutung,  so  haben  die  Cameralbeamten
bievon  Anzelge  zu  machen,  die  sle  auch  ·

à))  in  dem  Falle,  wenn  das  Deyhgeschäft  aus  Mangel  an  Kelterbkumen  nicht  schnell  genug
  betrieben  werden  könmte,  unter  der  Bemerkung  der  Zahl  der  auf  der  Markung
befindlichen  Weinberge,  der  Anzabl  von  Keltern  und  Bänmen,  ferner,  wem  das  Kelternrecht,
  ob  der  Herrschaft,  der  Commun  oder  Privaten  zustehe:  zu  machen  haben,
um  sodann  ubthigenfalls  wegen  Erweiterung  der  Keltern  und  Anschaffung  mehrerer
Bäume  das  erforderliche  anordnen  zu  kbnnen.  Ewlich  ·

8)  wlrd  den  Cameralbeamten  in  Ansehung  der  Abgaben  unter  den  Keltern  noch  folgendes
  zu  erkennen  gegeben:

a)  die  Besoldungen  und  Pensionen  der  weltlichen  und  gelstlichen  Diener  auf  dem  Lande,
so  wle  die  Gülten,  Togwelne  und  dergleichen  sind  unter  der  Kelter  mit  zwei.  Delutheilen
  Vorlaß  und  einem  Dritihell  Druck  abjugeben;

b)  was  nach  Abzug  dieser  Prästatlonen,  des  elwao  zur  Lleferung  an  dle  Hofkellerei  und
zum  Verkauf  noch  zu  bestimmenden  Quentums  übrig  blelbr,  ist  in  die  herrschaftlichen
Keller  iu  bringen,  in  diesen  wohl  zu  sortiren,  und  bls  auf  weltere  Verordnung  aufzubewahren.
  "

Nach  beendigtem  Keltergeschäft  baben  sodann  die  Cameralbeaomte  den  Nachherbst-  Bericht
  vorschriftmäßig  und  unter  Beilegung  einer  Weintabelle  sogleich  zu  ersiatten,  auch  selne
  Zelt  den  Aufwand,  welchen  dle  Erhebung  und  Besorgung  der  Weingefélle  verursacht,
in  einem  doppelten  Verzeschniß  vorzulegen.  Stuttgart,  in  Kdnigl.  Ober-Finanz-Kammer,
  Sektlon  der  Krondomainen,  den  6.  Okt.  18:a

Auf  besondern  allerhdchsten  Befehl.

Erinnerung  an  die  Königl.  Oberbeamten  zu  Einsendung  der  Tabellen  über  die  in  dem  Jahrgang
von  Georgii  18/⅛  bei  dem  Brandschadens-Versicherungs-Cataster  vorgegangenen
Veränderungen;  d.  d.  5.  Okt.  1812.

Da  der  Termin  zu  Einsendung  der  Tabellen  über  die  bel  der  Brandschadensversschecunge-Anstalt
  in  dem  Zeltraum  von  Georgli  1814  an  den  Gebuden  vorgegangenen  Veränderungen
  herannahet  :  so  fludet  man  s#ch  veranlaße,  dle  Kbnigl.  Oberämter  andurch  zu
erinnern,  diese  Tabellen,  so  wie  auch  die  etwa  hie  und  da  neu  zu  verfertigenden  Kataster,
innerhalb  dleses  Termins  um  so  gewlsser  an  die  Königl.  Section  der  innern  Adwinsstration
  elnzusenden,  als  solche  widrigenfalls  durch  elgene  Kanzlelpresser  auf  Kosten  der  Schuldbaften
  sogleich  nach  Verflut  desselben  werden  abgelangt  werden.
        <pb n="235" />
        231

Bei  Verfertigung  dieser  Tabellen  sind  die  Verschriften  der  Brondschadens-Verslcherungs
  Ordnung  und  der  darauf  sich  gründenden  nachgefolgten  General-Werordnungen
von  15.  Mai  181°0.  (Staats=  und  Reglerungs-Blart  vom  Jahr  1810.  S.  z:1.)  und
vom  JX.  Febr.  18712.  (Staats=  und  Reglerungs-Blatt  vom  Johr  1372.  S.  13  1.)  auf
das  gengueste  zu  beobachten.

Jusbesondere  aber  ist  bei  der  mitelnzusendenden  tabellarlschen  Bllance  nicht  ansser  Acht
zu  lassen,  doß  In  derselben  ucht  blos  die  Schulthelssereien  summarisch,  sondern  voch  der
am  Ende  des  F.  15.  der  Brandschadens-Verstcherunge-Ordnung  enthaltenen  Vorschrift
alle  einzelnen  Orte,  Weiler  und  Höfe,  auch  einzelne  Häuser,  welche  elgene  Namen  haben
  re.  nebst  ihren  Anschlags-Summen  speciell  oufgenommen  werden  sollen,  und  daß  bei
denjenigen  Orten,  welche  etwa  zwelerlel  Namen  führen,  zu  Vermeldung  eines  Verstoßes
beiderlel  Benennungen  beizusetzen  sind.  «

Diese  tabellarische  Bilance  selbst  aber  ist  nach  folgenden  Rubrlken  zu  entwerfen:

(Orte.)  Summe  Summe  Anzahl  enza
des  Jahrs  1311.  Des  Jahrs  18:  a.  ber  Hauptgebäude.,  der  Neben-Gebände.

Und  damit  zugleich  eine  Uebersicht  erhalten  wird,  welche  Orte  seit  dem  Jahr  180%.
als  der  Zeit,  wo  die  allgemeine  Brandschadens-Versicherungs,  Anstalt  im  ganzen  Knigreiche
  in  Wie  karg  gesetzt  worden  ist,  bis  jetze  von  einem  Oberamt  geteennt,  und  elinem
andern  zugetheilt  worden  sind:  so  ist  bierüber  ver  Bilance  noch  ein  elgener  Nachtrag  folgendermaßen
  beizufügen:  "

von  dem  Oberamt  N.  N.  erhalten:  dle  Orte  te.

zu  dem  Oberamt  N.  N.  abgegeben:  die  Orte  2c.
wobel,  wenn  elin  zugetheilter  Ort  inzwischen  durch  abermallge  Veränderung  zu  elnem  dritten
  Oberamt  gekommen  wärs,  solches  noch  besonders  zu  bemerken  ist.  Uebrigens  hat  man
sich  hier  nur  auf  dasjenige  zu  beschränken,  was  den  Oberamts-Bezirken  im  Ganzen  zugetbeilt
  oder  davon  getrennt  worden  ist,  obne  sich  auf  die  Veränderungen  der  einzelnen
Schultheißereien  einzulassen,  als  welche  in  der  vorliegenden  Bezlehung  nicht  in  Berück,
sichtlgung  kommen.  Stuttgort,  den  5.  Okt.  1312.

Kdnigl.  Secilon  der  Iinnern  Admialstratkon.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruhr,  verm#g  allerhöchsten  Reseripts  vom
4.  Okt.  dle  erledigte  Landvogtei-Aktuaxs-Stelle  zu  Heilbronn  dem  Oberamts-Akuar-Feber
  in  Weinsberg  zu  übertragen.  -

Se.  Kbnigl.  Maj.  baben  vermdg  allerhbchsten  Rescripts  vom  5.  Oklt.  dem  General-Major,
  Staatsrathe,  Präsidenten  und  Ober-  Intendanten  bei  der  Section  des  Siratzen-
  Bruͤcken-  und  Wasser-Bauwesens,  v.  Theobald,  die  Entlassung  aus  Koͤnigl.  Dlensten
  zu  erthellen  gerubt.  4

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermig  allerhöchsten  Reseripts  von  7.  Okt.  allergsäbigst
geruht.

den  Oberamtmann  Rößlin  zu  #eonberg,  und  den  Ober-Justlg-Reolsions=  Rath
Maler  zu  Criminal-Tribunal-Räthen,  sodann
        <pb n="236" />
        232

den  Oberamtmenn  Lempp  in  Klrchheim  an  der  Tek,  zum  Ober-Justiz-Revlstons-Rath,
  und  zugleich  zum  Mliglied  des  Kblgl.  Ober-Justiz-Collegli,

den  Criminal-Rath  Mäller  Iin  Urach  zum  Assessor  des  Criminals-Tribunals,  u.

den  bishersgen  Criminalraths-Assistenten  Geßner  zu  Hellbronn  zum  Criminal-Rat
in  Urach  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergnädigst  gerubt,

vermbg  allerhbchsten  Reseripts  vom  8.  Okt.  den  bisherlgen  Speclal  und  Professeor  zu
Täübingen,  D.  Mäller  zum  Prälaten  und  General=  Superintendenten  zu  Maulbrenn  zu
ernennen;

verm#g#  allerhöchsten  Reseripts  vom  3.  Okt.  die  erledlgte  kathel.  Caplanel  in  Wasseralfingen,
  Oberamts  Aalen,  dem  Erconventualen  Augustin  Strebel  von  Kalsereheim,

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  4.  Okt.  dle  erledigte  Pfarrel  Lalschingen,  Dlkcese
Urach,  dem  Pfarrer  M.  Blech  in  Bebdelehausen  zu  übertragen,  und

dem  zur  katbollschen  Caplonei  in  Untermorchthal  nomluirien  Ex  Franzlekaner  Delldereius
  Schwenk  die  allerhbchste  Bestärigung  zu  erthellen,  auch

verm#g  allerbbchsten  Reseripts  vom  6.  Okt.  den  katholischen  Pfarrer  Emer  in  Pfablbeim,
  Oberamts  Ellwangen,  mit  Penston  in  Rudestand  zu  versetzen,  und  die  dadurch  erledigte
  Pfarrel  Pfahlheim  dem  Wicar  in  Hofen,  Joseph  Maler  zu  übertragen.

Vermdg  allerhbchsten  Decrets  vom  5.  Okt.  baben  Se.  Könlgl.  Maj.  den  Friedrich
Durst  von  Dleßbach,  zum  Postwagen  Conduckeur  allergnädlast  ernannt.

 

Der  Rechts-Candldat  Pbllipp  Nlkolaus  Regele  aus  Zolefalten,  derzelt  Oberamts-Actuar
  zu  Gmünd,  ist  nach  erstandener  Prüfung,  zum  Kbalgl.  Advoraten  aufgenommen,
in  dieser  Elgenschaft  verpflichtet,  und  bei  dem  Kbalgl.  Ober-Justiz-Collegie  peute  immatrikulirt
  worden.  Stuttg.  den  3.  Okt.

Mänsingen.  Durch  den  im  veorigen  Jahr  erlittenen  totalen  Wetterschlag  wurden
die  4  Ortschaften  des  blestgen  Cameralbezierks:  Justingen,  Hütten,  Gundersbofen
und  Jagstetten  in  solche  traurige  Umstände  versetzt,  daß  sle  wegen  heuriger  später  Ernte,
gar  keine  Nahrungsminel  mehr  aufzutreiben  wußten.  Nach  geschehener  allerunterthönlgster
  Anjeige  haben  Se.  Könlgl.  Majest.  ausser  den  im  Herbst  und  Frühjahr  vorigen
und  dieses  Jahrs  assignirten  olelen  Saat=  und  Sustentations  Früchten  neuerlich  wleder
jeder  Haushaltung  :  Sri.  Roggen  und  2  Schfl.  Dinkel  ganz  unentgeltlich  allermlldest
anzuweisen  geruht,  welche  allerhbchste  Gnade  dleselben  auch  im  Gesamtbetrag  von  9  Schsl.
4  Sr.  Roggen  und  318  Schst.  Dinkel  mit  allerehrfurchtsvollstem  Danke  durch  das  hiestge
  Cameralemt  erhielten.  Die  hledurch  so  relchlich  beglückten  Untertbanen  haben  durch
felerlichen.  Gontesdienst  und  Hochamr  ihre  donkbaren  Gefühle  böffentlich  on  den  Tag  gelege,
und  für  dle  ihnen  jugestossene  Wohlihat  den  Allerbbchsten  Geber  in  brünstigem  Gebet  ges

legner.  Den  #8.  Sept.  1312.
Könlgl.  Cameralamt.
        <pb n="237" />
        Nro.  44.  1  8  12.  ns#
Königlich-Württembergisches

Staats  =  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  17.  Oktober.

 

Königl.  Verordnung,  die  verbotene  Einfuhr  fremden  Nankins  betreffend.

Se.  Königl.  Mojestät  haben  zur  Erhbhung  der  vaterländischen  Industrie  in  Cannstadt
  eine  Mankin,  Fabrik  errlchten  lassen,  in  welcher  berelts  eln  so  großes  Quantum
Nankln  fabrieirt  wird',  daß  das  Bedürfulß  im  Kdnigreich  hiedurch  binlänglich  gedeckt  ist.
Allerhbchstdleselbe  paben  daber  durch  eln  allerhbchstes  Decret  vom.  15.  Okt.  folgendes  verordnet
  2.

*),i  Einfuhr  alles  fremden  Nanklns  ist  vom  1.  November  d.  J.  an  durchaus  veroten.


2)  Die  im  Konigreich  fabriclrten  Nankins  werden  zu  diesem  Ende  zur  Auszelchnung
mit  einem  besonderen  Stempel  versehen.

35))  Die  bei  Kaufleuten,  Fabrikanten  und  Prioaten  gegenwärtig  vorräthigen  unverarbeiteten
  Nankln=  Stücke  find  durch  die  Ober-Accie  mier  unter  Aufsicht  der  Ober-Beamten
  sogleich  nach  dem.  Empfang  dleser  Brordnung  genau  aufzuzelchnen,  zur  Hand'
zu  nehmen,  und  mit  einem  Verzelschniß  auf  Kosten  der  Eigenthämer  an  dle  Ober-Acels-WVerwaltung
  nach  Stuttgart  einzusenden,  wo  sle  gestempelt  und  dann  werdem
reliour  geschickt  werden.

4)  Wer  zum  eigenen  Gebrauch  oder  zum  Handel  ausländlschen  Nankin  einführt,  verfällt
  neben  der  Conflscatlon  in  eine  Strofe  von  Zehen  Reichsthalern  für  jedes  Stäck,
womte  im  Wlederholungsfall  elne  nach.  Umständen  zu.  schärfende  Leibesstrafe  verbunden
  wird.

5))  Wer  ungestempelte  aus=  oder  innländische  RNankin=  Stücke  kauf;,  wer  solche  verartbeitet;
  oder  wer  bei  der  Aufzelschnung  Nankin  verheimlicht,  wird  mit  der  glelchem
Sxrafe  unnachslchtlich  belegt.

"  So
        <pb n="238" />
        1.34

6)  Wer  slch  eines  falschen  Stempels  bedient,  wird  glelch  einem  Falschmänzer  bestraft.

Die  Könlgl.  Ober=  und  Cameral-Aemter,  Grenz-Zoller  und  Accisbeamte,  haben
bei  schwerer  Verantwortung  über  dle  genaueste  Wollzlehung  dleser  Verordnung  zu  wachen,
und  den  ihnen  untergeordneten  Polizel=  Dienern  und  Wisiratoren  die  genauste  Aufmerksamkeit
  einzuschärfen.  Stuttgart,  den  :4.  Okt.  1812.

Königl.  Ministerlum  des  Innern,  der.  Polizel  und  der  Flnanzen.

Die  Amtsschreiberei-Bezirke  des  Oberamts  Maulbrenn  betr.

Se.  Königl.  Majest.  haben  allergnädigst  geruhet,  dle  Ames-Resignation  des  Amtsschrelbers
  Lang  in  Maulbrenn  in  allerbbchstem  Reseript  vem  —  Okt.  anzunchmen,  und
die  Eintheifung  des  Oberomts  M  ulbronn  in  drei  Amtsschreiberel-Be  irke  mit  Einschluß  der
schon  bestandenen  Amtsschrelberei  Derdingen  In  weiterem  allerhbchsten  Reseripte  vom
15.  Okt.  zu  genehmigen.  Demnach  enthälr

I.)  der  Central-Amtsschrelberet=  Bezirk  Maulbronn  dle  Orte:
Maulbronn  und  dazu  gebdrige  Hbfe,  Klein-Villors,  Oelbronn,  Oetieheim,  Enzberg,
  Schbnenberg.,  Schmie,  Lienzingen,  Zalsersweiher,  Schützingen,  Gündelbach,
Illingen.

II.)  Der  Amteschreiberel=  Bezirk  Daäremenz  die  Orte:  "
Dürrmenz,  Lomersheim,  Groß  Glattbach,  Iptingen,  Serres,  Pinache,  Wiernsbeim,
  Wurmberg.

III.)  Der  Amteschreiberei=  Bezirk  Kulttlingen  die  Orte:
Knitlingen,  Groß  Villars,  Derdingen,  Freudenstein,  Sternenfels,  Tlefenbach.

Se.  Kbhnigl.  Maj.  hbaben  sofort  die  Central-Amtsschrelberei  Maulbronn  dem  blsber
  bei  dem  Kbnigl.  Cabinets-Ministerlum  gestandenen  Gebelmen  Legations  Sekretasr  von
Seeger,  und  die  Amtsschrelberei  Dérrmenz  dem  bei  der  Seciion  der  Commun-Verwaltung
  gestandenen  Sekretär  Keller  allergnédiast  zu  ükertragen  geruh't,  dle  Amtesschreiberet
  Knittlingen  aber  verblelbt  dem  bioherigen  Amtsschreiber  Oßwald  in  Derdlugen.

Se.  Kdnigl.  Majestät  haben  allergnädigst  geruht,
vermög  allerhbchsten  Reseripts  vrom  8.  Okt.  den  dormallgen  Obervogt  Buch  mäller
z  Kans  Aedliasze  und  den  vormallgen  Oberamtmann  Jäger  zu  beutkiech  zu  Kdnigl.=ustiz-Räthen,
  ersteren  bel  dem  Proolneial=  Justiz-Colleglum  zu  Ulm,  letzteren  bei  dem
zu  Rottenburg,  und
        <pb n="239" />
        235

vermdg  allerhochsten  Reseripts  vom  :2.  Okt.  den  ltesten  Sobn  des  Obersthofmelsters
des  Kronpringen  Kbnigl.  Heheit,  von  Phull-Rippur,  zum  Assessor  sine  voto  bei  der
Sectlon  der  Kronforsien  zu  ernennen;

vermög  allerbchsten  Reseripts  von  ebendemselben  den  Oberamtmann  v.  Stockmaler
zu  Tuttlingen,  auf  das  Oberamt  Kirchheim  zu  versetzen;

vermdg  allerbbchsten  Rescripts  vom  15.  Oct.  das  erledigte  Oberamt  Leonberg  dem
Oberamtmann.  Pistorius  von  Wiblingen,

da#  Oberamt  Wiblingen  dem  Landdogkei-Actuar  Sorn  in  Gbppingen,  und

das  erledigte  Oberamt-Tuttlingen  dem  Justiz-Rath  Hochstetter  in  Rothenburg  zu
übertragen;  auch

vermdg  allerh  chsten  Reseripts  vom  :4.  Okt.  dem  Reglstrator  Mayper  von  der  dritten

  Abthellung  der  Krondomalnen:  Sektlon  dle  allerunterthänigst  nachgesuchte  Entlassung
aus  Kdnigl.  Dlensten  zu  ertheilen.

Se.  Khnigl.  Maj.  baben  vermg  allerbbchsten  Reseripts  vom  r2.  Okt.  die  erledigte
  Stelle  eines  Dekans  in  Tübliugen  und  ausserordenlichen  Professors  der  Theologie  dem
Stadtpfarrer  Münch  in  Stuttgart  zu  übertragen;

#an  dessen  Stelle  den  Pafrrer  M.  Hofacker  in  Oeschingen,  Dlklcese  Tübingen,  zum
Stadtpfarrer  in  Stuttgart  zu  ernennen;

den  Dlaconus  an  der  Hospltal-Klrche  zu  Siuttgart,  M.  Dann,  auf  die  Pfarrei
Oeschingen  zu  versetzen,  und

dem  Garnisons-Predlger  M.  Harpprecht  in  Ludylgsburg  das  Hospltal-Dlaconat
dahier  zu.  verleihen-  allergnädigst  geruht.

 

Se.  Kbönigl.  Maj.  haben  dem  Bärger  und  Schrelner  Caspar  Geiger  von  Klebingen
  im  Oberamte  Rothenburg,  welcher  die  im  Neckarftluß  durch  den  Strom  umgerissene
Wittwe  Anna  M.  Walter,  geb.  Hbschlin  von  Bühl,  samt  ihrer  gjährigen  Techter  mit
eigener  Lebensgefahr  derausgezogen,  und  vem  Ertrinken  gerettet  hat,  wegen  dieser  muthvollen
  Handlung  nicht  nur  die  sfllberne  Cioll-Verdlenst.  Medallle  zustellen  zu  lassen,  sondern
auch  ein  Geldgeschenk  von  ::  fl.  bei  der  Kolgl.  Staats-Casse  allergnädigst  anzuweisen
geruhet.  Stuttg.  den  5.  Okt.  1317.

Neuenbürg.  Die  durch  den  Bürgermeister  Helnrich  Erker,  von  Unterreichenbach,
blessgen  Oberamts,  bewirkte  Rettung  des  Badenschen  Umerthanen  Josexh  Baler,  von  Ho-
        <pb n="240" />
        136

benwarth,  vom  Ertrinken,  haben  Se.  Koͤnigl.  Ma  jen.  b  allerhbchsten  Reserlte
vom  18.  Sept.  d.  J.  bffentlich  belobt.  Den  1.  Okt.  181:
Königl.  Oberamt.

 

Stuttgart.  Da  die  Scations=  Enrfernung  zwischen  Felerrichsbafen  und  Radens:
burg  für  Ertra-Posten  und  Estaffetten  auf  14  Statlon  festgesetzt  worden  ist;  so  wird  folches
  hlemie  bekanm  gemacht.  Den  5.  Okt.  1317.

Königl.  Relchs-General-Ober,  Post=  Dlrection.
        <pb n="241" />
        257
Beilage  zu  Nro.  44.
des  Königl.  Staats=  und  Regierungs-Blatts  von  1812.

 

Nach  elngekommenen  officlellen  Nachrichten  sind  in  dem  gegenwäriigen  Felrzug  gegen
Rußland  in  den  Srltlern  zu  Wllna  nachstet  ende  Unterefsizlers  und  Seldaten  vo#n
dem  Kbulglichen  Armee=  Corps  gestorben:

Von  der  Artillerie.

Bernhard  Lochweller,  von  Sonntagen,  Oberamts  Ravensburg,  den  18.  August.
Christian  Lang,  von  Weil  lm  Schbnbuch,  Oberamts  Bbblingen,  den  172.  Sept.
Georg  Buch,  von  Mesingen,  Oberamts  Urach,  den  31.  Juli.

Bernhard  Kästner,  von  Holzern,  Oberamts  Weinsberg,  den  #1.  August.

Leichte  Infanterie.  Fußjäger-Bataillon  Nro.  1.  König.

Jakeb  Kräutter,  von  Heutenspach,  Oberamts  Backnang,  den  12.  August.
Johann  Georg  Waizenaker,  von  Mailand,  Oberamts  beutkirch,  den  2z#.  Augast.
Johann  Georg  Rledel,  von  Bopfingen,  Oberamts  Neresbelm,  den  20.  August.
Xaver  Maler,  von  Heßigbeim,  Oberamts  Beslabelm,  den  20.  Aug.

Georg  Ummenhofer,  von  Bußmannhausen,  Oberamts  Wlblingen,  den  a1.  Aug.
Frledrich  Schbn,  von  Eschenan,  Oberamts  Weinsberg,  den  à4.  Aug.

Jakob  Schneider,  von  Lwenstein,  Oberamts  Weinsberg,  den  27.  Aug.

Jakob  Nusser,  von  kangenau,  Oberamts  Alpek,  den  #s8.  Aug.

Matthlas  Natterer,  von  Wurjach,  Oberamts  Leutkirch,  den  29.  Aug.

Jakob  Löw#,  von  Melmsheim,  Oberamts  Brackenhelm,  den  3o0.  Aug.

Jakob  Frledrich  Glori,  von  Alldingen,  Oberamts  Ludwigsburg,  den  7.  Aug-Jakob
  Adam  Belsser,  von  Calw,  den  6.  Aug.

Deoid  Bosch,  von  Oberstenfeld,  Oberamts  Marbach,  den  29.  Aug.

Lorenz  Steer,  dvon  Affaltrach,  Oberamts  Weinsberg,  den  17.  Aug.

Cbristtan  Schweikert,  von  Laufen,  Oberamts  Bessgbeim,  den  51.  Juli.

Anmon  Brusger,  von  Wilbelmskirch,  Oberamts  Ravensburg,  den  15.  Sept.
Jeseph  Scheerer,  von  Mengen,  Oberamts  Saulgan,  den  15.  Ang.

Jeseph  Mohn,  von  Munderkingen,  Oberamts  Ebingen,  den  37.  Aug-Leichte

  Infanterie.  Fußjager-Bataillon  Nro.  2.

Melchlor  Maier,  von  Neufra,  Oberamts  Roktweil,  den  :2.  Aug.
Chriftlan  Renner,  vop  Neuenstadt,  Oberamts  Neckarsulm,  den  13.  Aug.
        <pb n="242" />
        1##

Dbllipp  Schukrbeis,  von  Lautrach  Oberamts  Ehlngen,  den.  32.  Aug-Johannes
  Uhl,  von  Schorndorf,  den  3o.  Juli.

Johann-Gottlob  Ezel.,  von  Flein,  Oberamts  Hellbronn,  den  6.  Sept.
Christobb  Moser,  von  Markgröningen,  Oberamts  Ludolgsburg,  den  s.  Aug-Leichtes

  Infanterie-Bataillon  Nro.  5.  von  Kechler.

Georg  Schirr,  von  Fellbach,  Oberamts  Walblingen,  den  J.  Aug.

Conrad  Schuler,,  von  Waldenburg,  Oberamts  Oehringen,  den  :z.  Aug.

Corporal  Bruno  Zimmerer,  von  Frittlingen,  Oberamts  Spaichingen,  den  16.  Aug.
Johann  Stöhr,  von  Munderkingen,  Oberamts  Ehlngen,  den  0.  Sepf.

Leonhard  Sommer,  Premser  von  Rommelshausen,  Oberamts  Cannstadt,  den  29.  Jul#
Matthias  Reller,  von  Ravensburg,  den  #2.  Aug.

Josepb-  Plattner,  von  Leixholz,  Oberamts  Wangen,  den  7.  Aug.

Wilbelm  Klein,  von  Wellbeim,  Oberamts  Kirchheim,  den  32.  Aug.

Georg  Thumm,  von  Behnlenden,  Amts-Oberemts  Stuttgart,  den  #4.  Aug.

Viertes  leichtes  Infänterie-Bataillon  von  Stokmaier.

Michael  Lamsler,  von  Kirchheim  unter  Teck,  den  2o.  Aug.

Josepb  Maler,  don  Gelßlingen,  den  :5.  Aug.  -

Joseph  Christepp  Rledinger,  Corporal  von  Obernderf,  den  33.  Aug.
Lambert  Schneider,  von  Heubach,  Oberamts  Gmünd,  den  4.  Sept.
Mlchael  Hafner,  von  Marbach,  den  3.  Sept.

Domnikus  Rommel,  von  Ulm,  den  ro.  Aug-Chrisitun

  Diener,  von  Untertärkheim,  Oberamts  Cannstadt,  den  11.  Aug.
Johann  Hiller,  von  Schaßhausen,  Oberamts  Bbblingen,  den  1.  Aug.
Mathlas  Feistle,  vov  Feldstetten,  Oberamts  Wünsingen,  den  5,.  Juli.
Corl  Otterbach,  von  Obnpolz,  Oberamts  Oehringen,  den  3y.  Aug.
Gottfried  Wolfarth,  von  Haghb#fte,  Oberamts  Gaildorf,  den  20.  Aug.
Augustln  Hartmonn,  von  Duttenberg,  Oberamts  Neckarsalm,  den  51.  Juli-Einien-Infantkerie=

  Regiment  Nro,  1.  Prinz  Panul.
Joseph  Haren,,  von  Spalchingen,  dem  33.  Aug.  "
Ich-ImJakvaieIehvonNelppckg,OlsetamtssBkackenhekm-,den  s.-SeZt..
Christothulpekt,v·vaNiedernhall,ObekanngOehklngen,den3-.Juli.
Wübelm  Schüz,  von  Mbckmühl,  Oberamts  Reckarsulm,  den  5.  Aug.
Johann  Staller,  von  Wellendingen,  Oberamts  Rottwell,  den  35.  Aug.
Anton  Birle,  von  Schwaldorf,  Oberamts  Rolienburg,  den  6.  Aug.
Conrad  Moosmann,  von  Raveneburg,  den  2o.  Aug.
Andreas  Paul,  von  Niedernau,  Oberamts  Rotlenburg,  den  3.  Aug.
        <pb n="243" />
        235

Pbilipp  Weiß,  von  Balingen,  den  36.  Aug.

Franz  Pantlen,  von  Neutlingen,  Quartlermelster,  den  19.  Jul.

Jhann  Leonhard  Rleger,  von  Belzhagen,  Oberamts  Oehringen,  den  3.  Aug.

Dasid  Schaller,  von  Reuhansen,  Oberamts  Eßlingen,  den  35.  Aug.

Johann  Phllipp  Eppinger,  Corporal,  ven.Ober-Eßlingen,  Oberamts  Eßlingen,  den  18.  Aug.

Einien-Infanterie-Regiment  Nro.  3.  Herzog  Wilhelm.

Georg  Friedrich  Waller,  von  Hall,  den  17.  Aug.

Jebann  Georg  Bandel,  von  Auerbach,  Oberamts  Schorndorf,  den  29.  Aug.

Jebaoes  Hammer,  von  Uhlbach,  Oberamts  Cannstadt,  den  :#.  Aug.

Benlfaz  Wirble,  von  Altdorf,  Oberamts  Ravensburg,  den  31-Jul.

Jobannes  Morf,  von  Heubach,  Oberamts  Gmünd,  den  2.  Aug.

Audreas  Sligel,  von  Calw,  den  7.  Aug.

Heinrich  Maler,  von  Simozbeim,  Oberamts  Calw,  den  9.  Aug.

Johannes  Eßlinger,  von  Heßlach,  Oberamts  Siuttgart,  den  2o.  Aug.
Christian  Steeg,  von  Stresdorf,  Oberamts  Gmünd,  den  g.  Aug.

Franz  Trant,  von  Lemkiech,  den  6.  Sept.

Kinien-Infanterte-Regiment  Nro.  4.

Michael  Albert,  von  Sielmingen,  Amts-Oberamts  Stuttgark,  den  36.  Aug.

Simon  Neisch,  von  Thunningen,  Oberamts  Rottwell,  den  2F.  Jul.

Sebastlan  Benzler,  von  Grafenberg,  Oberamts  Nürtingen,  den  30.  Jul.

Georg  Forchner,  von  Kleebronn,  Oberamts  Brackenhelm,  den  2.  August.

Joseph  Kalser,  von  Hallsingen,  Oberamts  Rottenburg.

Jakob  Hellemann,  von  Ofterdingen,  Oberamts  Rottenburg,  den  9.  Aug.

Columban  keltenmaler,  von  Thannhelm,  Oberamts  Leutkirch,  den  7.  Aug.

Conrad  Hammer,  Krankenführer,  von  Hallsingen,  Oberamts  Rottenburg,  den  s1.  Aug.
Johann  Adam  Delß,  von  Schnaith,  Oberamts  Schorndorf,  den  s2.  Aug.

Thaddäus  Linsenmann,  von  Schwaldorf,  Oberamts  Rottenburg,  den  7.  Aug.

Cinien-Infanterie-Regiment  Nro.  6.  Kronprinz.

Jakob  Kronmäller,  von  Hütten,  Oberamts  Ellwangen.

Johann  Kleinmann,  von  Rottenburg,  den  19.  Aug-Jakob

  Müller,  von  Massenbachhausen,  Oberamts  Heilbronn,  den  5.  Sept.

Mlchael  Mak,  von  Besllghelm,  den  5.  Sept.

Joseph  Adlis,  von  Rettenburg,  den  #.  Sept.

Johann  Reker,  von  Marbach,  den  #5.  Jul.

Johann  Daold  Rüdinger,  von  Frauenzlmmern,  Oberamts  Brackenheim,  den  8.  Sept.
Anselm  Bauer,  von  Ergenzingen,  Oberamts  Rotzenburg,  den  zo.  Jul.
        <pb n="244" />
        140.

Johann  Bllsenmäller,  von  Relchenbach,  Oberam's  Göppingen,  den  #g.  Jul-Sitmon
  Bürger,  von  Freudenbach,  Oberamts  Mergentheim,  den  39.  Jul.
Johann  Beyerle,  von.  Weil  im  Dorf,  Oberamis  Leonberg,  den  2.  Aug.
Geottfrled  Breyer,  don  Alldingen,  Oberamts  Ludoigsburg,  den  3.  Aug.
Georg  Frledrich  Dicker,  von  Frauenzlmmern,  Oberamts,  Brackenhelm,  den  29.  Aug.
Johann  Frledrich  Knöller,  von  Künzelsau,  den  15.  Aug.
Dbb-  Klink,  von  Pfaffenbosen,  Oberamts  Brackenheim,  den  13.  Augaold

  Finkbeiner,  von  Balersbronn,  Oberamts  Freudenstadt,  den  21.  Aug.
Joseph  Lok,  von  Dledelhofen,  Oberamis  Rledlingen,  den  39.  Aug.
Franz  Joseph  Mäller,  von  Thannhausen,  Oberamte  Waldsee,  den  13.  Jul.“
Lohann  Georg  Rehm,  von  Sulz,  den  1.  Aug.  .
Jakob  Schenk,  von.  Unterensingen,  Oberamts.  Rärtingen,den  5.  Aug.

Stuttgart,  dem  14.  Oktober  1877.,
Künigl.  Krlege=  Dxpartement.,
        <pb n="245" />
        Nro.  45.  1812.  242
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  24.  Oktober.

 

Die  unmittelbareu  Eingaben  an  Se.  Könisl,  Majestät  um  Lossprechung  von  der  Milctärpflichtigeit
  betr.

Aus  Veranlassung  mebrerer,  um  Entlassung  Conscriptlonspflichtiger  aus  dem  Militär-Neru
  bel  Sr.  Könlgl.  Mejestät  unmittelbar  eingekommener  Blttschriften  wird  das
unterm  16.  April  d.  J.  erlassene  Verbor,  sich  mit  Umgehung  der  Behbrde  in  dieser  Angelegenbelt
  an  Se.  Könlgl.  Maj.  unmittelbar  zu  wenden,  auf  allerhbchsten  Befehl  mit
dem  Anfügen  erneuert,  daß  die  auf  die  Uebertretung  gesetzte  Strafe  von  20  Reichsthalern
unnachsichtlich  zur  Vollzlehung  gebracht  werden  würde.

Die  Köhnigl.  Landohgte,  Ober=  und  Unterbeamte  haben  für  die  vollständige  Bekanntmachung
  dleser  Verordnung  In  ihren  Distrikten  pflichtmätige  Sorge  zu  tragen.  Stuttgart

den  19.  Oktober  1812.
Kdnigl.  Miusterlum  des  Innern.

Etraf-Erkenntnisse  des  Königl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Meaj.

Unter  dem  1.  Sept.  wurde  der  zu  Urach  verhaftete  Johann  Georg  Rleger,  vom
Grafenberg,  wegen  gefährlicher  Verwundung  des  Gotifried  Buchmann  von  da,  neben
dem  Ersatz  der  Kosten,  mit  achtzehnmonatlicher  Zuchthaus-Arbeit  belegt  und  zuglekch
befoblen,  daß  derselbe  nach  erstandener  Strafe  als  ein  gefährliches  Subjekt  in  elnem
Zwangs-Arbeitshaus  bis  zur  erprobten  Besserung  verwahrt  werden  soll.

-

4
        <pb n="246" />
        441

Am  2.  Sept.  ist  der  zu  Calw  in  Untersuchung  gekommene  Chirurgus,  Ernst  Frledrich
Neumann  zu  Wildbad  wegen  seiner  Verfehlung  durch  Vornabme  einer  nicht  indicirten,
lebensgefährlichen  Operation  dei  de#  Wagner  Fischerschen  Ehefrau  ju  Wildbad,  zu  einjührigem
  Festungs=  Arrest  zu  Hohenasperg  mlt  angemessener  Beschäfrigung  verurtbeilt  und
zugleich  verordnet  worden,  daß  demselben  alle  fernere  Geburtehülfe  untersagt  werden  soll.

Kodem  Ist  die  zu  Lud#lgsburg  verhaftete  Dörothea  Schwelkle,  von  Stuttgart,  weden
  wlederhelten  Dlebstahls,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,,  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe  condemnirt  worden.  *

Unter  dem  3.  Sept.  wurde  die  zu  Göppingen  verhaftete  Vlktorla  Gänter,  von
Gmünd,  wegen  wlederholten  Dlebstahls,  neben  dem  Kesten=  und  Schadens  Ersatz  mit
achtmonatlicher  Zuchhausstrafe  belegt.

Den  4.  Sept.  wurde  der  zu.  Gppiagen  vehaftete  Gottfrled  Weller,  von  Kalsersbach,
  wegen  wiederholten  Diebstahls,  zu  einjähriger  Festungsarbelt,  so  wie  zum  Ersatz
des  Schadens  und  aller  Kosten  condemnirt.

Kolluim  ist  der  zu  Reutlingen  Iin  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann
Georg  Merz,  von  Erofingen,  wegen  Wilderei-Attentats  und  Gewehr  =  Berbesmlichung,
neben  dem  Eesitz  der  Kosten,  so  wie  der  Consiskatlon  seiner  Gewehre,  zu  oier  und  einhalbmonatlicher
  Festungsarbeit  und  zu  Bezahlnng  von  2o  Pfund  Hellern  verurthellt  worden.

Lodem  murde  der  zu  Künzelsau  verhaftete  Johann  Adam  Feger,  von  Schlelerhof,
wegen  Wilderei  und  Gewehr=  Verhelmlichung,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  und  des
Werths  von  dem  erlegten  Wild,  mit  oler  und  einbalbmenatlicher  Festungsarbelt,  die
ersten  sechs  Wochen  mit  aufgesetzter  Wilderer-Kappe  belegt.

Eodem  ist  der  zu  Urach  verhaftete  Johann  Wolf,  von  Pfallingen,  wegen  Wldersetzlichkeit
  gegen  dle  Obrlakeit,  zu  zwei  und  einhalbjähriger  Festungsarbeit,  so  wie  zum  Ersat
  aller  Kosten  verurtheilt  worden.  ·  »

EodemwukdedlezuSchokndorfoekhafteteEntbaklnaFeinauehoonBaknnanuswellek,wegenehebkechekischenTonkubinathnebendemEksaydetKostcnmik.Eiqkechk

nung  der  ihr  unter  dem  9.  Junl  1805  juerkannten  einjährigen  Zuchthausstrafe,  nunmehr
zu  eln  und  einhalbjähriger  Zuchthausarbeit  condemnirt.

Kodem  ist  die  zu  Ulm  verhaftete  Anna  Marla  Durst  von  da,  wegen  wiederbolten  Diebstahls,
  neben  dem  Kosten=  und  Schadens-Ersatz,  mit  elnjähriger  Zuchthausstrafe  belegt  worden.

Unterm  8.  Sept.  wurde  in  Untersuchungssachen  gegen  den  kasstrten  Comeral-Verwalter
  Rals  und  dem  Commun-Rechnungs-Reolsor  Götz,  von  Hall,  verordnet,  dag

a)TJInkulpat  Rals,  wegen  anonymer  Schmöbschriften,  neben  dem  Ersatz  sämtlicher
Commissions-Rosten,  zu  einjährigem  Festungs-Arrest  mit  angemessener  Beschftigung  verurtheilr,

b)  der  Reolsor  Gb#  aber,  weil  er  sich  verbotener  Cerrespondenz  schuldig  gemacht,
4ber  selnen  erstandenen  Häus-Arrest,  noch  mit  dreimonatlicher  Festungsstrafe  belegt,  und
zu  Bekleldung  aller  dffentlicher  Aemter  für  unfähig  erklärt  werden  sell.
        <pb n="247" />
        2145

Nodem  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Job.  Gottfried  Wagner  von  da,  wegen  wleder:
bolten  Diebstahls,  neben  dem  Ersatz  sämtlicher  Kosten,  zu  zweijähriger  Festungs  arbelt
condemnirt  und  zugleich  befehlen  worden,  daß  derselbe  nach  deren  Erstehung  in  einem
Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erprobter  Besserung  verwahrt  werden  soll.

Am  9.  Sept.  wurde  der  zu  Mergentheim  wegen  wiederhelten  Dlebstahls  in  Untersuchung
  gekommene  Christian  Mänz,  von  Pfedelbach,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und
des  übrigen  Schadens,  zu  zwei  und  einhalbjähriger  Festungsarbeit  verurthellt.

Unter  dem  17.  Sepr.  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Mathäus  Mahler,  von
Dürrmenz,  wegen  wiederholten  Dlebstahls,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des
Schadens,  mit  olerjährlger  Festungsarbelt  belegt  und  zuglelch  befohlen  worden,  daß
er  nach  erstandener  Strafe  in  elnem  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  hlnreichend  erprobter
Besserung  zu  verwahren  sey.  «  s-EodemwurbedersoBbbllngeuIII-UntersuchunggekommeneWaldhomwlrthabh


ponMagstadt-,wegenMißbandlungselnekEbcfkauundGewehr-Vetbclmllchung,,zndrpi
und  einhalbmonatlichem  Festungs-Arrest  verurtheilt.

Am  15.  Sept.  sind  die  zu  Calw  inqufrirten  Wllhelm  Braun,  von  Neubulach,  Friedrich
  Bäuerle  und  Wilhelm  Haug  zu  Neuweller,  wegen  Wlderseelichkelt  gegen  die
Gensd'armerie,  neben  dem  Ersotz  der  Kosten,  jeder  zu  sechsmonatlicher  Festungsarbel#t
condemnitt,  und  der  Braun  überdies  noch  von  seiner  Gerichtsverwandten=  Stelle  entsetzt
worden.

Kodem  ist  die  zu  Mergentheim  verhaftete  Anna  Marla  Dettenberger,  von  Mleder:
stetten,  wegen  wiederbolten  Dlebstahls,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,
mlt  einer  olerthalbjährigen  Zuchthausstrafe  belegt  und  zugleich  verfägt  worden,  daß  dieselbe
nach  veren  Ersiehung  in  einem  Zwangs-Arbeitshause  bis  zu  erfolgter  Besserung  rerludirt.
werden  soll.

Eodem  wurke  der  zu  Alldorf  verhaftete  Franz  Joseph  Bürger,  von  Grünenbach,
wegen  wlederholten  Dlebstabls  und  Betrugs,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten  und  des
Schadens,  zu  neunmonatlicher  Zuchthansstrafe  in  Getteszell  verurthellt.

Eodem  ist  der  zu  Rottwell  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Joh.  Bapilst
Ubl  von  da,  wegen  Dlebstahls,  Beträgerelen  und  Gewehr-Verbelmlichung,  neben  Conflskation
  des  bei  ihm  vorgefundenen  Gewehrs,  zu  anderthalbjährlger  Zuchthausstrafe,  sowle
  zum  Ersotz  des  Schadens  und  aller  Kosten  condemnire  worden.

Am  19.  Sept.  ist  der  zu  Ulm  verhaftete  Johann  Veil,  von  Fachsenfeld,  wegen
Diebstabls  und  Ehebruchs,  neben  dem  Ersatz  aller  Kosten,  zu  neunmonatllcher  Festungsarbest
  verurtheilt  und  zugleich  verordnet  worden,  daß  derselbe  nach  Erstehung  dieser  Strafeunter
  strenge  pollzelliche  Aufsicht  gesetzt  werden  foll..

Kodem  wurde  die  zu  Ulm  wegen  wlederholten  Diebstahls  in  Untersuchung  gekommene
  Kunigunda  Hafner,  von  Sdfugen,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Sche-
        <pb n="248" />
        4

dems,  mlt  zweljähriger  Zuchthausstrafe  mit  bem  Belsatz  belezt,  daß  sie  nach  daren  Erstehung
  unter  strenge  polizeiliche  Aufsicht  gesetzt  werden  sall.

Eodem  ist  der  zu  Hellbronn  verbaftete  Ludwltz  Knödler,  von  Schuppach,  wegen
Dlebstahls  zu  achtmonatlicher  Festungsarbeit  und  zu  Bezaohlung  aller  Kosten  und  des
noch  nicht  vergüteren  Schedens  condemnirt  worden.  ·

Eodem  wurde  der  zu  Maͤnsingen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Johann
Rall,  von  Sonthelm,  wegen  seines  gegen  die  wlederholte  allerbochste  Verbote  fortgesetzten
  Querulirend,  mit  ofermonatlicher  Festungsarbeit,  unter  Bedrohung  mit  voch  schärfexer
  Zuchthausstrafe  in  Casum  relapsus,  belegt,  auch  zum  Ersatz  aller  aufgelaufenen
Kosten  verurtheilt.  "

Unter  dem  :#.  Sept.  ist  die  zu  Ludalgsburs  verbaftete  Eoa  Catharina  Halm,  von-Sindelsingen,
  wegen  wlederholten  Diebstahls  und  Scortation  zu  sechemenatlicher  Zuchrbauostrafe,
  so  wie  zum  Ersatz  aller  Kosten  und  des  Schadens,  mit  dem  Beisatz  condemeint
  worden,  daß  ste  nach  Erstlhung  Lleser  Strafe  in  einem  Zwangs=  Arbeitshaus  bis  zu
erprobter  Besserung  und  wenlgstens  auf  ein  Jahr  verwahrt  werden  soll.

Kodem  wurde  der  zu  Mergentheim  derhaftete  Jehann  deenhard  Schmid,  ven  Welkersheim,
  wegen  thätlicher  Widersetzlichkeit  gegen  die  Obrsgken,  Mißhavdlung  selner  Cltern
  und  Geld-Veruntreuung,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schodens,  mit  ein
und  einhalbjähriger  Festungsarbelt  belegt.  «

«Untekdem-H.Sept.wurdeinderUntetsuchunggsachcgegendIeBtüdet,·chat-i"n
uanakobBernhathägekvoaCalmbach,wegea·d«esandemMichahLVogcJooa
—Macmgheim,gemeinschaftlichverübt-nRaubmotdsl,.-vekoc.dnet,"«daßbcide.Dellt-quemön
statt  der  erkannten  Strafe  des  Rads,  mit  dem  Schwerdte  vom  Lebeu  zum  Tode  gebracht,
die  Hinrlchtung  felbst  aber  zuerst  an  dem  jüngern  Bruder  Jakob  Bernbard  unter  den
Augen  des  ältern  geschehen,  und  nach  der  demnächst  auch  zu  vollsiehenden  Hlnrichtung
des  Johannes  Jäger,  der  Körper  des  letztern  auf  das  Nad  geflochten  werden  soll;  weli2
  s  am  2.  Okkober  an  belden  Verbrechern  zu  Calm  wollzegen  weren

  r

Den  29.  Sept.  wurde  die  zu  Gdroingen  verhaftete  Annag,  Maorsa  Begler,  ven  Wsesenstaig,
  wegen  attentlrier  Vergifrung  ihres  Chemanns,  neben  Bezahlung  sämilicher  Kosten,
  zu  einer  achtjährigen  Zuchthausstrafe  condemnirt.

Am  Jo.  Sept.  ist  der  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Jshann
  Kühnle,  von  Holzgerlingen,  wegen  wiederholten  Dlebstahls,  Aussetzung  eines  Findes
  und  Conkublnats  mit  Einrechnung  der  ihm  früher  zuerkannten,  aber  nech  nlcht  erstandenen
  drei  und  einhalbjährlgen  Festungsstrafe,  nunmehr  zu  achtjäbriger  FeFungsarbeit,
so  wie  zum  Ersatz  aller  Kosten  und  des  Schedens  verurtheilt,  und  zugleich  leschlen  werden,
  daß  er  nach  Ablauf  seiner  Straszeit  in  einem  Zr#ang#-Möelleha#use  auf  unbestimmte
Zeit  in  sichere  Verwahrung  gebracht  werden  foll.
        <pb n="249" />
        *

Se.  Königl.  Majest.  baben  unterm  16.  Okt.  den  Assessor  bel  der  Sektion  der
Kronforste  von  Ppull-Rippur  zum  Kbulgl.  Kammerjunker  gnädlest  ernannt.

Vermg  allerhöchsten  Relerlpts  von  ebend.  haben  Se.  Kdalgl.  Maje  dle  erledigte
Recalstrators-Stelle  bel  der  Sektion  der  Steuern  dem  blsherlgen  Registratur-Assistenten
Gänzler  zu  übertratzen,  und

dem  Schulthelßen  Welf,  von  Grunbach,  Oberamts  Schorndorf,  wegen  seiner  bisherlgen
  guten  Amtsführung  den  Charakter  als  Amtmann,  und  dle  sllberne  Verdlenst-Medallle
  zu  verleihen  allergn#dlast  geruht.

Se.  Khnigl.  Maj.  haben  allergnädlast  geruht,

serm#g  allerhöchsten  Reseripts  vom  15.  Oktober  das  erledigte  Dlakonat  Balingen
dem  Repetenten  des  theologischen  Seminaril  in  Täbingen,  M.  Osiander,  ju  verlelben;
  und  6

'den  Chorolkar  Dreyer  in  Ellwangen  zum  Sekretarlats  =  Adjunkten  bei  der  General=Vikarlats-Koanzlei
  zu  ernennen;

vermög  allerhbchsten  Reseripts  vom  16.  Oktober  die  erledigte  Pfarrei  Zepfenban,
Oberamts  Rottweil,  dem  Vikar  des  Londkapltels  Saulgau,  Faver  Dreyer  zu  übertragen;


der  karholischen  Pfarer  Pocorn!  in  Pfauhausen,  Oberamts  Eßlingen,  zum  Caplon
in  Neuklech,  und  dagegen

den  bioherlgen  Caplan  in  Neuklrch,  Erasmus  Schmld,  zum  Pfarrer  in  Pfauhansen
  zu  ernennen,  und

dem  zur  kathelischen  Patronat-Pfarrei  Ebnat,  Oberamts  Neresheim,  nominirten
Wikar  Stöäy  dle  allerhchste  Bestärlgung  zu  erthellen;

vermbg  ellerhöchsten  Reseripts  vom  18.  Okt.  die  kathelische  Caplanel  zu  St.  Brlgitta
  in  Rottenburg  dem  Vikar  des  Landkapitels  Gmünd,  Jeh.  Evangelist  Brielmayer
zu  übertragen;

den  Caplan  zu  St.  Mariin  in  Mengen,  Adam  Melchlor  Mayer  auf  die  erledigte
Caplancl  zu  St.  Anna  in  Ehlngen,

den  Caplan  in  Oedheim,  Oberamts  Neckarsulm,  ambert  Berghammer  auf  dle
Coplanel  zu  St.  Martin  in  Mengen,  und

den  Pfarrer  Simon  in  Berlichingen  auf  dle  Caplanel  in  Oedrbe#m  zu  versetzen;

vermdg  allerbbchsten  Reseripts  vom  20.  Oktober  dle  erledigte  Pfarrel  Cleebronn,
Ditcese  Brackenbeim,  dem  Vikar  Ni.  Goll  in  Küngen  zu  übertragen.
        <pb n="250" />
        246

Schorndorf.  Se.  Khnigl.  Maj.  baben  das  Unglück,  welches  einen  Thell  des
Rudersberger  Staabs,  durch  Hagelschlag  getroffen  hat,  dadurch  zu  vermindern  allergndigst
geruht,  indem  Allerböchstdleselbe  diesen  oler  Ortschaften  nicht  nur  die  erforderliche  Winterund
  Sommer=  Saatfrächte,  sondern  auch  noch  444  Schst.  Sustentatlons-Früchte  bei
dlesselllger  Cameral  =  Verwaltung  anweisen  ließen.  Mit  den  Aeußerungen  des  rührendsten
Dankes,  und  mit  den  innigsten  Segenswünschen  für  das  allerhöchste  Wohl  unfers  Monarchen

  empfingen  die  Unterthanen  diesen  Beweis  der  allerböchsten  Gnade.  Den  24.  Okt.  1817.
Knigl.  Cameral-Werwaltung.
        <pb n="251" />
        Nro.  46.  1812.  *
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  31.  Oktober.

 

 

Die  Wechsel-Verschreibungen  unter  der  Firma  mebrerer  zu  einer  Handelegesellschaft  verbundenen

  Associus  betr.

Es  ist  in  vorgekommenen  Rechts  Streliulgkelten  dle  Froge  entstanden,  ob  die  Vorschriften
  der  Koͤnial.  Wechsel  Ordrung  C.  VI.  #.  .  nach  welcher  bei  den  von  mehreren
Personen  gemeinschaftlich  aue  gestellten  Wechseln  elne  selidarlsche  Verbindlschkelt  der  Aussteller
  angenommen  werden  müsse,  und  die  Einrede  der  Theilung  wegfolle,  sich  auch  auf
Wechsel  Verschreibungen  unter  der  Lirma  wehrerer  #zu  einer  Handelsgelellschaft  verlundenen
  Associés  bezlehe.  Da  nun  das  Ködnigl.  Wechselgericht  nach  den  desbalb  festgesetzten
  Grundsätzen  keinen  Anstand  zu  nehmen  hat,  besagte  Stelle  auf  die  mit  der  Unterschrift
  ihrer  lürma  versebene  Wechsel  der  Handelegesellschaften  anzuwenden,  und  io  dieser
Gemäßheit  in  Wechsel-Prozessen  zu  erkernen;  so  wird  selches  zur  Beseltigung  jeder  Zweisel,
  und  damlt  sich  jedermann  bei  seinen  Wechselgesch  ften  orroch  zu  richten  wissen  mige,
durch  bifentliche  Bekanntmachung  zur  allgemelnen  Keuniniß  gebracht.  Stutig.  im  Künlgl.

Wechselgericht,  den  36.  Okt.  1317.
Ad  Mand.  Sac.  Reg.  Maj.

Dekret  Königl.  Finanz-Departements,  Sektion  der  Steuern,  die  Deraccisirung
des  von  Innländern  an  innländische  Viebhändler  verkauften  und  von  diesen  ins
Ausland  führenden  Vichs  betr.  d.  d.  24.  Olt.  1812.

Zu  Verhütung  aller  Irrungen  belm  Einzug  der  Arcise  von  dem,  an  lurländichhe
Viehbändler  verkauften  Birh,  welches  von  diesen  ins  Auslard  gesührt  wird,  sindet  man
sich  veranlaßt,  dle  in  der  Accise-Ordnung  y.  45.  entbaltene  Vererdnung  felgendermaßen
u  erläutern:

Wenn  Vleb  an  einen  Innländischen  Viehbändler  verkeuft  wird,  das  schen  bei  dem
Ankauf  für  das  Ausland  bestimmt  ist,  dergestolt,  daß  diese  Besilmmung  dem  Derkäufer
  und  dem  Acciser  namentlich  angezeigt,  rud  das  Vieh  innerbalb  3  Tapen  über
die  Gränze  in  des  Ausland  abgeführt  wird;  so  bat  der  innländische  Verkeuser  die
für  ren  Handel  mit  dem  Ausland  in  der  Acceise=  Ordrung  9.  46.  lit  c.  fesigesette
Aceise  mit  relpect  „#  kr.  und  6  kr.  vom  erlesten  Gulden,  und  der  DVlehbpérdler
an  der  Gränze  den  Ausgangszell  zu  bezahlen.
        <pb n="252" />
        148

Jene  Angelsge  hat  der  Vlehhändler  um  so  gewlsser  zu  machen,  als  er  für  den
etwa  unbezahlt  blelbenden  Meprbetrag  der  ausländischen  gegen  die  innländische  Acelse
verantkwortlich  blelbr.

b)  In  dem  Fall  hlugegen,  wenn  der  innländische  Vlehhändler  bei  dem  Ankauf  im  kande
  noch  nicht  bestimmt  angeben  kann,  daß  das  von  ihm  erkaufte  Vleh  für  das  Ausland
  bestimmt  sei,  wenn  er  olelmehr  dem  erkauften  Vleh  dlese  Bestimmung  erst  #p#=ter
  glebt;  so  tiifft  den  ersten  Verklufer  die  Accise  nach  lit.  a.  mit  :  kr.,  und  den
Vlebbändler,  wenn  er  in  der  Folge  das  Vleh  ins  Ausland  abführk,  neben  dem  Ausgangs
  soll  die  weltere,  auf  den  ausländischen  Verkauf  gelegte  Acrcise-Abgabe  von
respect.  14  kr.  und  6  kr.  des  Erldfes.

c)  Ist  zwar  bei  dem  Ankauf  die  Anzeige  von  dem  Vlehhändler  geschehen,  daß  das
Vleh  für  das  Ausland  bestimmt  sei,  und  ist  hlenach  die  Accise  mit  relpect.  1#  kr.
und  6  kr.  wirklich  bezahlt  werden,  es  blelbt  aber  das  Vleh  länger  als  3  Tage  noch
im  Innkande:  so  ist  der  Händler  verbunden,  die  innländlsche  Accise  mit  2  kr.  per
Gulden  bel  der  wirklichen  Abfuhr  nach  zutragen.

Rech  dleser  erläuternden  Bestimmung  des  Gesetzes  ist  sich  nun  allgemeln  zu  achten,
und  haben  insbesondere  auch  dle  Ober-Aeciser  ihre  Unter-Einbringer  hlenach  zu  Instrulren.

Das  gesetzwidrige  Zusammenpacken  poftmäsiiger  Essckten  betr.

Man  hat  in  Erfahrunz  gebracht,  daß  bfters  Kaufteute,  auch  andere  Personen,  besenders
  aber  Buchhändler,  wann  zwei  eder  mehrere  an  den  nämlicheo  Adressaten  etwas
zu  versenden  haben,  ihre  Packete  in  ein  Ballet,  Kiste  u.  s.  w.  zasammen  verpacken,  damit
  das  Ballot,  Kiste  u.  s.  w.  ein  Gewicht  von  mehr  als  60  Pfund  erhalte,  und  das  sodann
  dergleichen  Ballets  außer  dem  Wege  der  Dost  versendet  werden.

Ein  solches  Verfabren  ist  aber  den  bestehenden  Post-Gesetzen,  namentlich  den  Verordnungen
  vom  17.  Jun.  1655.  (Staats=  und  Reg.  Blatt  Nr.  43.  S.  199.)  und  vem
3:5.  Sept.  1811.  (Staats=  und  NReg.  Blatt  Nr.  51.  S.  549.)  zuwider,  indem  es  weder
  erlaubt  ist,  daß  mehrere  Personen  postmäßtige  Esfekten  an  einen  oder  mehrere  Adressaten
  in  einer  Kiste,  Ballot  u.  s.  w.  zusammen  packen,  damit  die  Kiste,  Ballot  u.  f.  w.
ein  Gerscht  von  mehr  als  60  Pfund  erhalte  und  ausser  der  Pest  sodann  verführt  werden
könne,  noch  daß  eine  Person  auf  diese  Weise  an  mehrere  Personen  gehbrige  Effeklen  an
elnen  Adressaten  in  elner  und  der  nämlichen  Kiste  zusammen  verpacke  und  unter  dem  das
Gesetz  umgehenden  Vorwand,  die  Kiste  habe  mehr  als  6o  Pfund  im  Geulcht,  außer  der
Post  verschicke.

Das  Publikum  wlrd  daber  gewarnt,  sich  einer  solchen  gesetzwidrigen  Zusammen-Vere
backung  zu  enthalten,  indem  die  Contravcnienten  als  Pest-Defraudanten  würden  behandelt
und  besiraft  werden,  gegen  dle  Fubrleute  aber,  welche  wissentlich  derglelchen  Ballots,  Kisten
  u.  s.  w.  zum  Transport  überuchmen,  wird  auch  nach  Maasgabe  des  General-NReserl,t#
  vom  6.  Sept.  1810.  Post-Defraudations=  Fälle  beireffend,  verfahren,  und  denselben
  die  Pferde,  Schiff  und  Geschler  canfselrt  werden.  Dem  Anbringer  aber  wird  Itel
des  confiscirten  Essekien-  Betrags  zugeslchert.  Stuttg.  den  26.  Okt.  1812.

Königl.  General  Ober-Post-Direction.
        <pb n="253" />
        249

Beftrafung  fripoler  Querulanten.

Vermhg  allerbbchster  Reselution  vem  r#.  Okt.  wurden  Josepb  Stauder  von  Brand,
Oberomte  Tettnang,  wegen  unerwiesenen  und  frivolen  Querulirens  gegen  den  Ottsvorsteber
  zu  einer  olerwbc#gen  Festungsstrafe,  dessen  fünf  Censorten  aber,  namentlich  Andreas
Baumann,  Joseph  Locher,  Johann  Mäller,  Josepd  Kreis  und  Joserb  Baumann  von  da,
jeder  zu  dretmal  :4  stündigem  Arreste,  neben  Bezablung  der  Untersuchungs-Kosten  verurtheilt.
  Welches  zur  Warnung  anderer  Querulanten  hiemit  bekannt  gemacht  olrd.
Stuttgart,  den  9.  Okt.  181  „.  Kdnigl.  Section  der  innern.  Administratlon.

Erkenutmisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts.
Den  z1.  Okt.  1812.  wurden  geschieden:  !41“

)  Johann  Jakob  Schuh,  Bürger  und  Bauer  zu  Murrhardt,  Baknanger  Oberamts,
  Kl.  von  Caitharina,  geb.  Eisenmann,  von  Kllugen,  desselben  Oberamts,  Bekl.  ex
cap  quasi  desert  unter  Verglelchung  der  Kosten.  #

3)  Cbristina  Barbara  Dischinger,  von  Unter-Eiseshelm,  Hellbronner  Oberamts,  geb.
Schub  von  da,  Kl.,  von  Georg  Phllipp  Dischinger,  Bauren  von  Unter-Elsisheim  und
von  Bonfeld,  desselben  Oberamts,  gebürilg,  Bekl,  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurthellung
  des  Beklagten  in  die  Kosten.

5)  wurde  dle  Ebe  zwischen  Johann  Paul  Aschinger,  Bürger  und  Bauren  zu  Schä,
##ungen,  Maulbronnner  Oberamts,  Kl.,  und  Margaretha  Gottliebin,  geb.  Zeller  von  da,
Bekl.  ex  cap.  doli  annullirt,  und  Beklagte  In  die  Kosten  verurthellt.

Se.  Kinigl.  Maj.  haben  allergnädigst  geruht,

durch  ein  allerhhchstes  Decret  vom  3.  Okt.  den  in  Kdn.  Sächslschen  Diensten  gestandenen
  Secondlleutenant  Carl  v.  Wizleben  als  solchen  bel  dem  Infanterie-Regiment
Nr.  5.  Prinz  Frlderich  anzustellen;

vermbg  allerhöchster  Ordre  rom  :3.  Okt.  die  erledlgte  Commandeurs-Stelle  des  Cavollerie
  Reglments  Nr.  5.  Dragoner  Kronprinz  dem  Obersten  von  Spitzenberg,  biebe
rigen  Adjutanten  bei  des  Kronprinzen  Könlgl.  Hohelt,  zu  erthellen,

den  Odersten  und  Commandanten  zu  Hohenasperg,  v.  Wolf,  zuglelch  auch  zum
Commandeur  des  gten  Infank.  Regiments  an  dle  Stekle  des  bisherigen  Commandeur,
Mojeors  v.  Cammerer,  welcher  eine  anderweltige  Bestimmung  erhalten  wird,  zu  ernennen,

den  von  der  Armee  zurückgekommenen  Stabs  Riumelster  v.  Spetb  vom  Cavallerle=Regiment
  Nr.  2.  Leib=  Chevaurlegers,  als  Ordonnanz  Offizler  anzustellen,

den  Secendlientenant  v.  Schmidt  von  der  Gensd'atmerie  als  Premier-Lleutenant
zum  Chevauxlegers=  Depot  zu  versetzen,  "’«  -  «"«

denvokmaligeaWachtmeisteerhmebeimCavall.«.Re·glIs-rssNt.-I,Chevtzutkcgers
Prinz  Adam,  zum  Second-Lieutenont  beim  Chevauxlegers-Depot  zu  befdedern,  und

den  Stabs-Rütmelster  v.  Sigel  von  eben  diesem  Depot  zur  Kbnigl.  Geneda#me
rie  zu  versetzen.

 

Stuttgart,  den  34.  Okt.
Se.  Kbinlgl.  Mas.  haven,  ausser  denen  berelts  bekannt  gemachten  Belohnungen
der  Berdlenste  des  General  Leutenants  Grasen  von  Scheeler  und  der  Generalmajors
32
        <pb n="254" />
        250

v.  Breuning,  v.  Koch  und  v.  Kerner,  noch  folgende  Belohnungen  zum  Bewels  Al,
lerbdchstibrer  Zufriedenhelt  mit  dem  ausgejelchnet  braven  Benehmen  des  Kdulgl.  Armeekorps,
  in  der  Schlacht  von  Mojalsk  und  in  den  Gefechten  vor  und  nach  derselben,  vorgenommen:


Zu  Commandeurs  2ter  Klasse  des  Königk.  Milltalr-Verdienst.  Ordens  find  ernannt
worden:  Oberst  von  Stockmaler,  Oberst  von  Falkenstein,  Oberstlleutenant  von  Mundorff.


Zu  Rlttern  dlises  Ordens:

Brligade-Adjutante  Second-Lieutenant  v.  Martens.

Beim  Cavallerie-Regiment  Nr.  1.  Chevauxlegers  Prinz  Adam:  die  Seondlleuteants
  Mar  v.  Speth,  Sigel  II,  Braunmäller,  Werthes,  von  der  DPlanitz,
J.  Wagner.

Beim  Cavallerle-Regiment  N.  ꝛ.  elbcheoaurlegers:  Staberlitmeister  v.  BotH,  dle
Pregie  Lleutenams  v.  Buch,  o.  Lübbe,  die  Secondleutenants  v.  Perglas,
o.  Braun.

Beim  Capallerle  =  Reglment  Nr.  3.  Jiger  Herzog  Louls:  Premler  „  Eleutenan"
o.  Mengen,  die  Second-Lleutenants  Noerr,  Menzingen,  Stockmaler.

Beim  Cavallerle-Regiment  Nr.  4.  Jäger  Khnig:  Premler-Lleutennnt  v.  Breuning,
  Setcond-Lientenant  Hartig.

Bel  der  Artlllerte:  Second  Lieutenant  Berrain.

Belm  Infant.  Regiment  Nr.  1.  Prinz  Paul:  Stabshauptmann  v.  Hüpeden,  Premier
  Lieutenant  v.  Donopp.

Belm  Infant.  Regiment  Nr.  u.  Herzog  Wilhelm:  Major  v.  Scheeler,  Stabshauptmann
  v.  Molsberg,  Second=  #Lieutenant  Schweizer.

Belm  Jnfant.  Regiment  Nr.  4:  Hauptmann  v.  kavenstein,  die  Premler=  kleutenants
  s.  Rauchhaupt,  v.  Herrmann.

Belm  Infant.  Reglment  Nr.  6.  Kronprinz:  Hauptmann  v.  Frost,  dlie  Premiergleutenants
  von  Lefsulre  und  v.  Pallande.

Belm  Fußjsger-Bataillon  Nr.  ::  Premier-#leutenant  Rosetzky.

Beim  leichten  Infanterle-Batalllon  Nr.  3:  Premler-#leutenant  Blech,  Serond-Llentenant
  von  Hügel.

Belm  lelchten  Infanterle=  Batalllon  Nr.  4:  Premler=  Lleutenant  Kapf,  Second-Lieutenant
  Hlemer.

Da  sämtliche  bel  den  Affalren  gegamwärtig  gewesene  Offlziers  der  Artillerle  sich  besonders
  ausgezelchnet  haben,  so  behalten  Sich  Se.  Königl.  Majest.  vor,  dleselben  nach
Eingang  der  namemtlichen  Benenaungen  zu  belohnen.

Nachstehende  Offtzlers,  welche  berelts  Auszelchnungen  erhalten,  und  sich  neuerdings
wleder  hervorgelhan  haben,  werden  hlemit  öffentlich  belobt:

Vom  Generalstab:  Dioislons-Adjutant,  Hauptmann  v.  Le  fulre,  dle  Brigade-Adjatanten
  von  Dieterich  und  v.  Stockmaler.

Vom  Capvallerle-Regiment  Nr.  1.  Chbeoaurlegers  Prinz  Adam:  Rlitmeister  von
        <pb n="255" />
        251

Mtgelin,  Scabsritkmelster  v.  Bär,  Premler,  Elentenant,  Adjutant  v.  Schrider,
Premier-Lleutenant  v.  Blücher,  die  Second-Kleutenants  v.  Weigelin  und  v.  Bose.
Vom  Cavallerle,  Reglment  Nr.  3.  Jäger  Herzog  Louis:  Second  dleutenant

v.  Finck;  und  erhält  solcher  einen  Ehrensäbel.

Bel  der  reitenden  Artillerle:  Second-kieutenant  v.  Flelschmany.

Beim  Jufanterle-Regiment  Nr.  1u.  Prinz  Peul:  Heupimann  v.  Eöffler.

Belm  Infanterie-Regiment  Nr.  :.  Herzog  Wilhelm:  Hauptmann  v.  Frlbolln,
Premier  Lleutenant  v.  Melsrimmel,  Premier  Lleutenant  und  Adjutant  v.  Betulius.

Belm  Infanterle-Regiment  Nr.  4:  die  Majors  v.  Schaumberg  und  v.  Waldenfels,
  Second-Lieutenant  v.  Besserer.

Beim  Infant.  Regiment  Nr.  6.  Kronprinz:  Premser=  Ljeutenant  v.  Casselmann.

Beim  Fußjäger  Botalllon  Nr.  u.  Kdialg:  Stabshauptmann  v.  Meisrimmel,  Premier-Lleutenant
  v.  Imthurn.

Vem  Fußjäser-Batalllon  Nr.  z:  Premler-Lieutenant  v.  Bregenzer,  Adjutant,
Second-Lleutenant  v.  Remshardt.

Vom  leichten  Infant.  Bataillon  Nr.  3:  Hauptmann  o.  Trhltsch.

Vem  leichten  Infant.  Batalsllon  Nr.  4:  Hauptmann  v.  Späth.

Den  Cloll-Berdlenstorden  erhalten:  General-Kriegskommisär,  Major  v.  Schbnlin,
  Regiments-Arzt  Schaumann  vom  Cavallerle  =  Regiment  Nr.  z.  Leibchevaurlegers,
Regimem's  Arzt  Barchet  vom  Cavallerie-Regimem  Nr.  4.  Jäger  Kbalg,  und  der  zum
Oberarzt  ernanme  bisherige  Unterarzt  Käs.

Fär  die  Mannschaft  vom  Wachtmelster  und  Feldwebel  abwärts  fnd  69  goldene  und
3#„  silderne  Medaillen  und  5  Pont  d'épces  verthellt  worden,  wovon  namentlich  erbalten:

Beim  Cavallerle-Regiment  Nr.  1.  Chevauxlegers  Prinz  Adam:  dle  Cheoaurkegers
Schäáäfer  und  Fischer,  welche  den  Obersten  von  Falkenstein  aus  der  Gefangenschaft
erreitet  haben,  dle  goldene  Medallle.

Beim  Cavollerie  Reglment  Nr.  3.  Lelbchevaurlegers:  Wachtmelster  Mauch,  das
Tort  d’épce;  die  Unterärzte  Heinckel  und  Bardill  die  goldene  Cioll-Verdienstmedallle.

Belm  Cavallerle-Reglment  Nr.  3.  Jäger  Herzog  Louls:  die  Unterärzte  Hasner,
Maier  und  Huber  die  goldene  Cioll-Verdienstmedallle.

Beim  Cavallerle=  Reglment  Nr.  4.  Jäger  Khnig:  Unterarzt  Schlegel,  die  goldene
Cioll-Werdienstmedaille.

Beim  Infanterle,  Reglment  Nr.  u.  Prinz  Paul;  die  Feldwebel  Köhler  und  Glöck
das  Port  d'épée.  ·

BeimFußwerk-RegisseurNk.:.HerzogWllpelmzderUutmksthldeiceu
dieselbe-seCivil-Perdleusimcdqlllk.

Beim  Fußjäger-Batalllon  Nr.  3:  die  Unterärzte  Restel  und  Muff  die  goldene
Cloil-Verdienstmedallle.

Beim  leichten  Infanterle-Batalllon  Nr.  3:  Unterarzt  Kurz  dle  goldene  Cloil-Verdlenstmedallle.


7  #
7
        <pb n="256" />
        252

Folgende  Indiolduen  des  Konigl.  Armee  Corps  sind  von  Selner  Majestät  dem
Kaiser  Napoleon,  zur  Belobnung  ihres  ausgezeichneten  Benchmens  in  den  verschledenen
  Affairen,  zu  Mitgliedern  der  Ebren  Leglon  ernannt  worden,  und  baben  Se.  Kodnigl.
  Majestät  sämtlichen  die  allergnädigste  Erlaubulß  ertheilt,  diese  Decorallon  traen
  3#1  dürfen.

"1  Beim  Gentral-Stab:  General-Major,  Brigadler  v.  Koch,  Genle-Hauptmann
o.  Arlt,  Stabs-Hauptmann,  Dlolsions-Adjutant  o.  Lefulre.  .

BelmCavall.RegimcntNk.-.EbesaurcegersPrinzAdam:UeStabs-Rlctmelster
  v.  Baͤr  und  v.  Heidenschwert,  Premier  Lleutenant  o.  Schroͤder,  Prem.  Lieut.
o.  Harpprecht,  v.  Bülow,  Second  Lieutenant  v.  Bose,  Second  Lleut.  Mar  o.
Speth,  Wachimeister  Stähle,  Spinnberr,  Unterofsifier  Gröninger,  Schnelder,
Heiarich,  Cheoauxleger  Zagelmaler,  Betz,  Gros,  Drukenmäller,  Schuster,
Mäller  zte.

Beim  Cooellerie-Regiment  Nr.  2.  Leibchevaurlegers:  Stabs  Rittmeister  Anton
o.  Speth,  iniwischen  zum  Ordonnanz=  Offiller  ernannt,  Premier  #bleuten.  v.  Künsberg,
Secend  Lleut.  Friderich  v.  Speth,  Scc.  Lleut.  Graf  v.  Pückler,  Wachtmeister  Böhm,
Unteroffitier  Moeidenbach,  Knorp,  Knoll,  Reigel,  Chevauxlegers  Storz,  Reiß,
Faulbaber,  Beller,  Siegele,  Scheck,  Stammele.

Belm  Cavoallerle-Regiment  Nr.  4.  Jäger  Kinig:  Premler-Lleutenant,  Adjutant
Wklter,  Unteroffiler  Hauser,  Jäzer  Leicht.

Bei  der  Artillerie:  Hauptmann  v.  Diedel,  Hauptmann  v.  Breithaupt,  Stabs=Hauptmann
  Honold,  Prem.  Lisatenant  v.  Faber,  Second=  Lleut.  Bender,  Sergeant
Schéfer,  Unteroffizier  Relner,  Oberkanonler  Henkelden,  Artlllerist  Fuchsloch.

Beim  Jnfant.  Regiemem  Nr.  1.  Prinz  Paul:  Oberst  v.  Misanl,  Prem.  bleut.
v.  Baumbach,  Second-Lieuten.  v.  Brandenburs.

Belm  Infant.  Regiment  Nr.  3.  Herzog  Wllhelm:  Oberst  v.  Baur,  Hauptmann
v.  Fribolin,  Hauptmann  v.  Koserid,  Second-Lieutenant  v.  Häusler,  Second.  Sleutenant
  v.  Tritschler.

Beim  Infaont.  Reglment  Nr.  4:  Major  v.  Waldenfels,  Feldwebel  Rupp.

Belm  Jufant.  Reglment  Nr.  6.  Kronprinz:  Stabshauptmann  v.  Herzberg.

Belm  Fußjäger-Batalllon  Nr.  1.  Kön#ig,  Premier-Lieutenant  v.  Hoffman,  Oberjäger
  Rupp.

Belm  Fuaßjäger  =  Batalllon  Nr.  ::  Oberst  v.  Scheidemantel,  Hauptmann
v.  Landenberger,  Oberjäger  Wagner.

Beim  leichten  Infant.  Batalllon  Nr.  3.:  Oberst-Lieutenant  v.  Kechler.

Belm  leichten  Infant.  Bätalll.  Nr.  4.:  Hauptmann  v.  Hehl,  Feldwebel  Eberke.

Auch  haben  Se.  Khnigl.  Maj.  sämtllchen  verwundeten  Unterofizlers  und  Soldaten
  ein  Geschenk  von  2z  fl.  allergnädigst  ausgesetzt.
Se.  Königl.  Maj.  haben  sodann  noch  folgende  Befsrderungen  in  der  Königl.  Armee

  vorzunehmen  geruht:
Zu  Obersten  werden  ernanm:  Die  Obrlstlleutenants  v.  Mänchingen  beim  kelbche.
        <pb n="257" />
        153

paurlegers  Regiment  Nr.  2,  v.  Palm,  zugleich  zum  Commandeur  #es  Cavallerie=  Regments
  Nr.  1.  Cheveaurlegers  Prinz  Adam,  indem  Se.  Kdni#l.  Majest.  dem  vermundeten
  Obersten  v.  Falkenstel#  bei  statfindender  Herstellung  elne  andere  Bestimmung
geben  werden,  und  v.  Mundorff  beim  Jäger-Regimem  Nr.  1.  Kbu#g.

Zu  Oberstlleutenants  find  ernahnt:  Die  Majors  v.  Galsberg  beim  Jäger-Regiment
  Nr.  5.  Herzog  Louis,  v.  Wagner  belm  DragonerRegiment  Nr.  5.  Kronprinz,
v.  Blsmark  beim  kelbchevourlegers-Regimem  Nr.  3.,  Graf  v.  Sontheim,  Flägel-Adjutant
  Sr.  Köniel.  Mojestér.

Zu  Majors:  die  Rittmeister  v.  Mögelin  beim  Chevaurletzers-Regiment  Nr.  1.
Prinz  Adam:  Grempp  v.  Freudenstein,  belm  Jäger-Regiment  Nr.  3.  Herzog
Louls;  v.  Gemmingen,  belm  Cavallerie-Neglment  Nr.  2.  Leib-Chevaurlegers.

Zu  Rittmeistern:  die  Stabsrlitmelster  v.  Brandensteln  und  Graf  v.  Normann,
beide  von  der  Garde  zu  Pferd,  und  wird  letzterer  zum  Ceoallerle-Regiment  Nr.  1.  Prinz
Adam  als  Ecscadronschef  versetzt.  ·

ZusStabskltkmelstetmdiexPremiec-Lleutenantso.Wlck,belderGatdezquekdb.Raben,'ebendaselbikz-v.Buch,«bciE-oall.ReglmcmNr.2.Lelbcheoauclegcro;
  auch
ist  Sraberittmelster  v.  Stetten  aus  Großherzoglich  Baadenschen  Dlensten  als  solcher  bel
dem  Lelbchevaurlegers  =  Regimem  ongestellt  worden.

Zu  Dremier-Lieutenants  sind  ernannt:  dle  Second-Lleutenants  v.  Ranzau  bei  der
Garde  zu  Pferd;  Frldrich  o.  Speth,  belm  Leibchevaurlegers-Reglment  Nr.  3:;  v.  Per,
glas,  bei  eben  diesem  Regiment.

1Ferner  ist  Secom#  Leutenant  v.  Wikede,  vom  Dragoner-Regiment  Nr.  5.  Krenprinz
  als  solcher  zu  der  Garde  zu  Pferd  versegtzt.

*Zu  Second-Lieufenants  sind  ernannt  worden  die  Cadets:  Maler,  vom  Caoaller.
Regiment  Nr.  3.  Jäger  Herzog  Louis,  bel  dem  Cavall.  Reglmem  Nr.  1.  Prinz  Adam,
Kurz  beim  Covaller,  Regiment  Nr.  4.  Jiger  Kbuig.

er  Oberstlieutenant  und  blsherige  Commandeur  des  Landscharfschätzen  =  Batalllons
v.  Häpeden  wlrd  als  solcher  zum  Faßjäger  =  Bareillon  Nr.  2.  an  dle  Stelle  des  verwundeten
  Oberst  v.  Scheidemantel,  welcher  bel  erfolgter  Herstellung  eine  andere  Bes
stimmung  erhalten  wird,  versezt.  Premier  Wieland  dieses  Baralllons,  so  wle  der  Unlerofftziee
  Welnland  von  der  Garde  zu  Fuß  find  zu  Second-Lleutenants  beim  Fußjäger-Batalllon
  Nr.  :,  und  der  v.  Schnizer  vom  Infant.  Reglment  Nr.  5.  Prinz  Frledrich,
  zum  Second=  Lieutenant  belm  leichten  Infanterte  =  Batalllon  Nr.  3.  ernannt
worden.  v

Endlich  haben  Se.  Königl.  Maj.  den  Hauptmann  von  Zeppelln  von  der  Garde
zu  Fuß  zum  Infant.  Regim  St#  Nr.  8,  und  dagegen  den  Hauptmann  v.  Flemming
dieses  Regimeme  zur  Garde  zu  Fuß  versetzt.

Se.  Königl.  Maj.  baben  durch  ein  Decret  vom  :6.  Okt.  den  Premler.-ECleutenant
  v.  Bohusch.,  vom.  Pten  Infam.  Regiment,  wegen  unwürdigen  Benehmens  kassirt,
  —  und  dem  Second-Lleutenant,  Kornbeck  vom  Sten  Infant.  Regiment  die  Entlassung
  aus  Kdalgl.  Diensten  ertheilt.  ·  ·

III
        <pb n="258" />
        254

Se.  Königl.  Maj.  haben  allergn  ädigst  gerubt,

Vermbg  allerbbchsten  Rescripts  vom  :3.  Okt.  dle  erledigte  Justizraths  =  Stelle  bei
dem  Drovlncsal=  Justiz-Collegio  in  Rottenburg  dem  gebeimen  Registrator  D.  Klotz  zu
übertragen;

vermbg  allerhochsten  Rescripts  vom  24.  Okt.  den  bisberigen  Accisschrelber  Welsser
  in  Stungort  zum  Ober-Umgelder  in  dem  Cameralbezirk  Hlrschau,  und

den  bleberigen  Stadtumgelder  Stoll,  von  Ulm,  zum  Accisschrelber  in  Stuttgart
zu  ernennen;

vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  „4.  Okt.  die  Ober-Inspectors=  und  Cassters=Stelle
  in  dem  Zwangs-Arbeltshause  zu  Ehlingen  dem  vormaligen  Stadtgerschts-Assessor
  Kaufmann  von  da,  und

die  gleiche  Stelle  eines  Ober-Inspectors  und  Cassters  des  Zoangs=  Arbeitehauses
in  Rottenburg  dem  dortigen  Criminalomts  -Actuar  Heugelin  zu  übertragen;  sodann

zum  Hausmeister  in  dem  Eßlinger  Zwangs-Arbeltshause  den  Joh.  Georg  Kurz,
von  budwigsburg,  Corporal  bei  dem  Infant.  Regiment  Nr.  b.  Prinz  Felderich,  und
zum  Hausmeister  in  dem  Rottenburger  Arbeltshause  den  bisherigen  Prisonen-Aufseher
Wolf  in  Gotteszell  zu  erneonen,  die  hierdurch  erledigte  Prisonen-Aufsrhers  =  Slelle  zu
Gotteszelt  aber  dem  bieberigen  Feldwebel  Heimerdinger  von  dem  Garde-Regiment  zu
Fuß  zu  übertragen.

Se.  Khnigk.  Maj.  baben  vermög  ollerhöchsten  Reseripts  vom  34.  Okt.  den  Untersörster
  der  Bruderhluser  Huth,  Oberforsts  Leonberg,  Friedrich  Knauß  am  Bllrensee,
in  die  Heimerdinger  Huth,  desselben  Obersorsts,  und  dagegen  den  in  dieser  Huth  angestellten
  Untersbrster  Lang  auf  den  Bärensee  zu  versetzen,  auch

den  Unterfbrster  Buchwald  in  der  Mbnsbeimer  Huth,  gedachten  Oberforsts,  wegen
Kränklichkelt  zu  pensioniren,  und  an  dessen  Stielle  den  Waloschützen  in  der  Altenstadter
Hutß,  Oberforsts  Kirchheim,  Honig,  jum  Unterfbester  in  der  Mdoshelmer  Hutb  zu  erdennen
  allergnädiest  geruhr.

Se.  Kdnigl.  Maj.  haben  vermbg  allerhöchsten  Rescripts  vom  :5.  Okt.  die  erledi#gte
Hforrei  Erbstetten,  Dibcese  Merbach,  dem  Pfarrer  Plate  in  Mögerkingen  zu  übertragen,
und

vermdg  allerbchsten  Reseript  vom  28.  Okt.  dem  auf  dle  katbolische  Patronat-Pfarvei
  Altrach,  Oberamts  Leutkirch,  nominirten  Caplan  Mayer  in  Wurzach  die  allerhdchste
Bestätigung  zu  erthellen  allergnädigst  geruht.

Se.  Khnigl.  Moj.  baben  vermbg  allerhbchsten  Restripts  vom  20.  Okt.  die  Seelle
elnes  Stlftungs-Verwalters  in  Eßlingen  dem  bleherigen  Finanz-Mlnisterial-Serretalr
Baeme  ister  zu  uͤbertragen  allergnaͤdigst  geruht.

 

Stuttgart.  Im  Monat  Oktober  1812  ist  von  der  Konigl.  General-Staats-Schuldenzablungs-Casse
  die  Summe  von  4890  fl.  an  Stagts-Possio-Caplralien  in  un  Posten
abgeldst  und  zurückbezahlt  worden.  Den  3°.  Okt.  #8:2.

Könlgl.  General:  Staaots-Schuldenzahlungs  Casse.
        <pb n="259" />
        Nro.  47.  1812.  255

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  7.  Novdember.

 

Die  Berichte  über  Entweichung  von  Gefangenen,  und  über  diesfallsige  Verschuldung  des  Beamten,
Gefangenwärters  1c.  betreffend.

Vermbg  allerhbchsten  Reseripts  vom  12.  Febr.  d.  J.  gehhbrt  dle  Verfolgung  von
Emtwichenen  zum  Geschäftskrelse  des  Khnigl.  Pollze"  =  Ministerlums,  die  Aufsicht  über
Gefängulsse  aber  zum  Ressort  des  Kinigl.  Ministerlums  des  Innern.  Da  nun  die
Khnigl.  Landvogtel=  und  Oberämter  die  Berichte  über  Emweichung  von  Gefangenen
bfters  ausschließlich  an  elnes  oder  das  andere  dleser  belden  Khnigl.  Ministerlen  einsenden;
  so  werden  dleselben  hledurch  angewlesen,  den  Bericht  über  die  Enrwelchung
eines  Gefangenen  nebst  dessen  Signalement  jedesmal  schleunigst  an  das  Königl.  Polizel=Ministerlum
  zu  erstatten,  damit  wegen  Verfolgung  des  Entwlchenen  unverzüglich  das
Erforderliche  veranstaltet  werden  koönne,  den  weltern  Bericht  über  Verschuldung  des  Beamten,
  Gefangenwärters  tc.  aber  unter  Anschlutz  der  hlerüber  sowohl  als  über  den  Zustand
  der  Gefängnisse  gefährten  Untersuchungs-Protolle  zur  weitern  Verfügung  an  das
Köinigl.  Ministerium  des  Innern  einzusenden.  Stuttgart,  den  3.  November  1312.

Krn.  Ministerlum  des  Innern.

 

Se.  Khnigl.  Majest.  haben  vermbpg  allerhochsten  Reseripts  vom  5.  Noo.  dem
Freiherrn  Ignaz  Frledrich  von  Thannhausen  zu  Thannhausen  die  Adels-Dekorarion  des
Kdnigrelchs  zu  verlelhen  allergnädigst  geruhr.

Se.  Kiönigl.  Moaj.  haben  verm#g  allerhbchsten  Reseripts  vom  29.  Okt.  dle  erledigte
  Sekretärs  =  Stelle  bei  dem  Kdnigl.  Finanz-Ministerium  dem  blsherigen  Steuer-Reoisor
  Gärtner,  und
        <pb n="260" />
        256

vernibg  allerhochsten  Rescripis  vom  o.  Okt.  dle  erledigte  Sekretärs-Stelle  bel  der
Khdoigl.  Sektion  der  Commun-Verwaltung  dem  Al.  Gaupp,  von  Herrenberg,  zu  übertragen
  allergnädigst  geruht.  "„  —.'

Se.Kdnfgl.Maj.  baben  vermög  allerhbchsten  Reserlpes  vom  29.  Okt.  die  erledigte
  evangelische  Garnisons  Predigers-Stelle  in  Ludolgsburg  dem  Vlkar  dahler,  Repetenten
  N1.  Hochstetter  zu  übertragen,  und  ·

veitbsgallekhdchstensRestrlptsvom2.Noo.'dem  Jst-—  ·;eformkuenfaml  Rindqu
sen,  Oberamts  Brackenheim,  nominirten  Pfarr-Vikar  Muloͤt  die  allerhoͤchste  Bestaͤtigung
zu  ertheilen  allergnädigst  geruht.

Stuttgart.  Der  Pfarrer  M.  Weigeltn  x#u  Remmingsheim,  Oberamts  Retbenburg,
  hat  ein,  mit  seiner  evangelischen  Gemeinde  in  letzterem  Orte  zusammengelegtes,  für
zurückkommende  verstümmelte  Kbnigliche  Krieger  bestimmtes  Geschenk  von  50  fl.  an  den
Unterzeichneten  eingeschickt.

Se.  Königl.  Maj.  gerubten  hlerauf  allergnädigst  zu  befehlen,  daß  dasselbe  bis  zu
der  seiner  Zelt  nach  der  Bestimmung.-der,  Geber  erfolgenden  Verwendung  in  der  Kbn#igl.
General-Kriegs-Kasse  deponlet,  und  dieser  rühmlichen  Gabe,  wile  hiemit  geschieher,  bffentlich
  erwähnt  werden  solle.  Den  5.  November  18123.  #

General-#Lleutenant,  Vlee=  Präsidem  des  ——————
v.  ull.
        <pb n="261" />
        281
Beilag  e  zu  Nro.  47.
des  Könlgl.  Stagats=  und  Regierungs-Blatts  von  1812.

 

Zoll-Tarif
für.
das  Königreich  Württemberg.

vom  ur.  November  18.12.

Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  König  von  Württemberg,  souverainer  Herzog
in  Schwaben  und  von  Teck,  Herzog  zu  Hohenlohe,  Candgraf  von  Tübingen,
Fürst  von  Merßenhhein,  Ellwangen  und  Jwiefalten,  Oberherr  der  Fürenthümer
  Buchau,  Waldburg,  Baldern,  Och  enhausen  und  Neresheim,  Graf
zu  Gröningen,  Limpurg,  Montfort,  Tettnang,  Hohenberg,  Biberach,
Schelklingen  und  Eqloffs,  Oberherr  der  Grafschaften  Aulendorf,  Scheer-Friedberg,
  Roth,  Bamnd  und  Ißny,  Herr  zu  Altdorf,  Leutkirch,  Heidenheim,
  Justingen,  Crailöheim,  der  Donaustͤdiẽ  Ulin,  Rottweil,  Hellbronn,
Hall  und  Wiesenstaig  2c.  K.  ꝛc.

Durch  die  seit  der  Bekanntmachung  Unserer  Zoll-Ordnung  vom  o.  März  1308
eingetretenen  Veränderungen  in  den  Gewerb=  und  Handels-Verhältnlssen  Unferes  Nelchs,
so  wie  durch  die  von  andern  Staaten  in  dem  Soll-  und  Mautbwesen  getroffene  ##n
Einrichtungen  haben  Wir  Uns  bewogen  gefunden,  den  jener  Zoll-Ordnung  beigefägten
Tarif  elner  Reolsion  unterwerfen,  und  solchen  nach  den  Forderungen  der  Zeit  in  einigen
Artlkeln  abändern  zu  lassen.

Indem  Wlr  nun  diesen  abgeänderten  neuen  Zoll-Tarif  zu  Jedermanns  Nacheachtung
biemit  bekannt  machen,  befehlen  Wir  zugleich,  wie  folgt:

1.)  Dleser  Tarif  trite  vom  11.  Nov.  d.  J.  an  in  Wirkung.  Alle  Waaren  ohne  Unterschied,
  welche  von  diesem  Tage  an  über  die  Grenze  des  Kbnigreichs  ein=  oder
ausgehen,  sind  demselben  unterworfen.

8.)  Die  Vorschriften  Unserer  Zoll-Ordnung  von  13808  und  der  nachgefolgten  Zollund
  Handelsgesetze,  in  so  fern  ste  durch  Gegenwärtiges  nicht  abgeändert  sind,  so
wie  die  Verordnungen  wegen  des  Colonlal-Waaren=  Imposts  bleiben  auch  ferner
in  Kraft.

33
        <pb n="262" />
        188

3.)  Bel  der  Zulanglichkelt  der  innern  Fabrlkarlonen  ist  den  wollenen  Tuͤchern,  wovon
die  Elle  nicht  weiter  als  3  fl.  kostet,  so  wle  der  geblelchten  gemeinen  Leinwand,
deren  Ankaufs-Preis  unter  3  fl.  für  die  Elle  stebt,  der  Einganz  durchaus  verboten.
  Den  Grenz-Zollámtern  flnd  daber  unverdächtige  Zeugnisse  über  die  Ankaufs=
  Preise  dieser  Artikel  vorzulegen,  und  solche  von  ihnen  mit  der  Qualiliét  der
Waare  selbst  genau  zu  vergleichen.  Waliet  kein  Anstand  vor,  ist  olelmehr  gendgend
  dargethan,  daß  die  Waare  von  hhherem  Wertde  ist,  se  kann  sle  nach  bezahltem
  Elngangs=  Zolle  an  den  Elgenthümer  abgeben.  Im  entgegengesetzten  Felle
ulied  ste  mun  Arrest  belegt,  und  ist  der  Elgentbümer  nicht  im  Stande,  Innerhalb
zweler  Monate  die  Anstände  zu  heben;  so  wird  sie  über  die  Geenze  zurückgeschoffe,
von  dem  Eigenthümer  aber  ist  das  Lager-Geld  und  der  Transtto=  Zell  zu  bezahlen.
Auf  Elnschwärzungen  wlrd  die  Strafe  der  Zoll-Defraudarien  engewendet.

t.)  Dle  von  inländischen  Kauflenten  zum  Zwischen=  Handel  elngefährten  Waaren  unterliegen
  i#a#  nur  dem  Translto-Zoll,  wenn  ste  innerhalb  Seche  Monaten  wleder
ins  Ausland  verkauft  werden,  und  in  dieser  Zeit  aouf  einem  bffentlichen  Lagerhaus
unter  der  Aufsicht  der  Waag=  und  Lagerbaus-Beamten  bleiben:  verwellen  sie  aber
länger  daselbst,  oder  werden  sle  früher  aus  demselben  herausgenommen,  so  verlieren
  ste  jene  Qualliät  und  sfiad  dem  Eingangs-Zoll,  so  wie  bel  der  Welter=  Versendung
  ins  Ausland  dem  Ausgangs-Zoll  unterworfen.  «

Z.)DleKbnlgll«che  Oberaͤmter  haben  fuͤr  die  allgemeine  Bekanntmachung  dleser  Verordnung
  zu  sorgen,  und  mit  den  Cameral=  und  Zoll  =  Beamten  über  dle  genaue
Wollzlehung  derselben  zu  wachen.

Stuttgart,  den  :4.  Oktober  1817.
        <pb n="263" />
        269

 

—

 

 

 

 

 

 

 

Von  Durchfuyr-Einfuhr-Aussuhr=Benennung
  der  Waaren.  iden  etn  n  ansflr
n  fl.  (kr.  1  /Il.  kr.
Auf  blesenige
transikirends
Teniner,  Gu
ter,  welche
eim  Eintritt
—  0  kr.  -
Durchgangs-Zoll
  bezablt
daden,  wird
belm  Austritt
1/3  od.  u0  kr.6
v.  Ctr.  zurück
erstatter.
A.
Alabaster,  roh  .  .  lNVßhsts-10—-6—16
A1·bcitendavon.  .  .  1  Centner.  —  40  2  b6
Alaun.  .  —  -—3-O--32——8
Aloe  .  .  .  .  .  .  —  —  80  1  4.  —  86
Ananas  .  .  .  .  .  —  —  %  4  ½
Anis  .  .  .  .  —  —3-0—.32-Antimonium
  —  —  ..0  1  4  —  l6
Apfelsinen  .  —-  —  40  1  4—l116
Apotheker-Waaren  aller  Art,
in  so  fern  bei  einem  oder  dem  andern  Artikel  nicht
eine  namentliche  Ausnahme  in  dem  gegenwaͤrtigen
Tarif  enthalten  ist  —  —  30  1  4  —  lis
—  vgl,  G.  R.  v.
Arrack  "  "  "  "  —  30  “—  1806.  16
Ard’nik  .  .  .  —  –  S0  1  4  —  56
Asch  .  .  1  Simri  —  21  —  1  —  16
Alerbabn  1  Stäck.  —  21  —  &amp;amp;  —  124
Auripigment  1Centner.  j  —  3o0  1  41  —  hié
Austern.  .  .  .  .  .  —  —  5S6
B.
Bagages,  welche  Reisende  gebend,  reitend  oder  fah
rend,  für  sich  mit  führen,  wohin  insbesondere  auch  #
Kleider  und  Handwerkezeng  gebdren,  so  Handwerks.  »
butschthenstbotkchbetsichtkagea.  .  —  zollfrei.  zollfrei.  zollfrei.
siehe  auch  Kl  leider.  «  "
Balsam,  aller  Art  Centner.  —  80  n41  —  lis6
Bastwaaren,
a)  groͤbere  —  —  1301  —  10—  lis6
bP)  seinere  —  —  H0  4  li
        <pb n="264" />
        260

 

 

 

 

 

Beuennung  der  Waa  ren.  W  *“  "v  1  -21½  =
.  lr  .  kr.  .  .
Baunnvollez.  .  .  .  «Ckk.  L  5  f  3.  #  *
Baumwollengarn,
ungefärbt  .  ·  -  .  —-  5%  1  4  1  4
gefarbt  .  —  5  2  61  —  1353
Baumwollene  Fabrikate,
)  Nankin  —  —  30  verboten  —  116
b)  audere  Artikel  sowohl  gestrickt  als  gewoben,
theils  ganz  baumwollene  theils  mit  andern
  Stosien  vermischt  .  .,  —  -  qz;  —  16
Baumwollen-  Streichen  -  —-—3..  1  4  —  6
Bäume  .  —  1Roßlast  —  1  —  11  —  8
Bein,  gemeines  1  Ctr.  —  3—  432  2  8
Bein  und  Holzwaaren,  —RT  Kinderspiel-  .
zeug,  u.  a.  .  .  .  —  —  57  4  1  —  16
Beinschwarz  .  .  —  —  —  3  —  ½6
Bergblau  .  .  .«  ..  —  —Z;-  1  4.  —  6
Berggrün  .  .  s-  -  «  —  —  56864.  1  4  —  lis.
B  c  *5  oh  l  i  ·  rl  –  —  30  1  «  —  16
Verben#er.  Blau  .  .  —  —30  -»«-«...-«z,
Berustein  .  .  —  —  S0  1  1  —  is6.
Fabrikate  davon  «  «  —  —  50  6.  32  —  16
Bettsedern  .  .  .  —  —  550  —  J32  6
Besenreis,  Vese  u  .  .  1Roßlast  EIEIEEIEI
Bienen  .  «  1  Stock  4KK(  4  —  144
Bier  "  .  4|Eimer  114  *  —
Bierbefen  —  —  134  —  134  —  le.s
Bilebene  rarbeit,  Büsken  u.  u.  sowohl  von  Holi
als  von  Marmor,  Alabasier,  Serpeniin,  Brouze,  rꝛc.  1  Ctr.  30  2  —  16
Bimssieine  —  —  30.  —  5—  M6
Bisam  —  —  3o  1  4  —  16.
Bijonteric=  Wcaren  vermischte,  bei  welchen  bald  1
mehr,  bald  weniger  Gold,  Silber,  Juwelen,  Per-  «
len  2c.  angebracht  sind  .  .  roo  fl.  —  5  —  6
siebe  auch  Valor  .  1
Blech,  Stunzblech  «  iCk1-.  —,-,,  s-  —  6
verzinntes  Blech,  Eimkler-Biech  r.  —  5%  4  4  —  65
Blechene  Loͤffel,  und  andere  Waaren  von  verzinutem
  Blech  .  —  —  30  4  -9#6
Bley  9  "  —  —  ½  —  5  —  32
bieverne  Waaten  .  .  —  —.3«  4  —  16
Blevstifte  .  ·  .«  —  —  2  .  —  16
Bleyweis  .  .  .  —  —  50o  1  51½—  16
Bleyzucker  .  .  .  —  —  5%  1  4.—  6
Blumen,  gemachie  .  .  .  .  —  —  18  8.  3—  13
Blurstein  .  .  .  .  .  —  —  54é6
olus  .  .  .  .  .  —  —  ldoC  —  1324  —  16
        <pb n="265" />
        Ab.

 

 

 

 

 

 

n  Durchfubr-  Einfuhr-  usfuhr-Benenuung

  der  Waaren.  o  "  H  410h  .  Azxllkk

st.  krfl.kr.  fl.  r.
Bora  1  Cxr.  —  80  1  4.—  ½6
Verken,  siebe  Gold  gnd  Eilber  i  «  ,
Bortenwirker  od.  Possamentier-Arbeit.  —  130  8  152  16
Branrenwein,  ordinairer,  aus  Krüchten,  Hefe  —  vgl  G.  R.  v.

Zwetschgen  .  .  1  Eimer.  1  ott.  i8o6.  4
Bra  nsitein  .  1  Ctr.  —  3  —.  H—  16
Brillen,  siehe  Glas.
Brod  .  —  —  181  —  —  8
Br.  eirte  Arbeit  .  -.  —-.Zo«-.8-.—,.s6
Buch  ucke-Schrift  .  .  -  —Zo  1  4.—  1
Buchel  (Bucheckern)  .  —.sccheel  —»6.-—  akku
Bücher  .  1  Cn.  —  S5—  ß  —  16.
Klrsseabisser,  Waaen  .  ..  —  —  3830  1  4—  l1i16
Butter  .  .  —  —8  —  ,

4  .  4
Cacaa  "  #  —  —  —  0  1  4141  —  jis6
Caffee  «.  -.;.  ..  —  —  30  41.  —  lis
Surrogate  jeder  Art.  .-«.  .  —  —  50  4  ROf6
amcelgarn  .  .  .  —  —  5%  1.  4  —  132
Tampfer  -  -"«--  ·  ·--·-.-3·-.·ts.-4-——.-6
Cappern  .  .  —  —  80  4.  —  l6
Cardemomen  .«  .  —:  —  5%  4  44  —n6
Casianiem  .  .  —  —  SsSo  —  32  —  6
Chaisen,  4%  arsah  7  515
China  **  .  —  —  350  1  4  —  16
Cbocolade  .  .  .  .  —  —  —  —.6
Slchortien,  Caffee  .  .  —.  —  0  4  16
Citronen  "  9  4  i  A  —  –  50  1  4  —  16
Citronnt  -  .  —  —.  5  4  —
Colopbonfum  ..  -.-".  —.  —  10.  —  #  —  16,
Coloquenuen  *r-2  .  —  —  80  1  —6
Condiroreimaa#  aller  Art  —.  —  5  8  121.  —  lie,
Contanti  oder  baares  Geld  .  «  woll.  —  sozollfrcc.  zollfres
Aumrrk.:  Wegen  des  ven  und  nach  Baiern.  danll.  .  .«

renden  Geldeo  siche  Reg.  Blatr  von  130..  Nr.  50.  .
Corduan  .  .»·Cn;«  —.30  4  10  —  16,
Fabrikate  davon  .  .  .  .«-  ..-,Zo  41  -16
Cubeben  .  «  -  —  —.  —  380o  1  1  —  lis
Sanarienebgei  Stück  —  1  —  f

D.
Därme  "  .  .’i?Ckr.-«—«Zo--·-  2  8
Datteln  »..,-  -—zo--oj»-,«e
        <pb n="266" />
        26  2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D  -  Fi  -  z  -
Benennung  der  Waaren.  #eni  Durchsunr-  1  i  ·  Atzoosllllkk
si.«ks-.-k1.ns.k1.tk.
Degnas  .  .  .  1  Ctr.  —  30|  —  321  —  36
D  b  cht  .  .  .-"  —  -—30s—32.—32
Dorufchlagund  allerbe  .  .,1Noßlast.  —  g—  k—-4
Druckerschwärze  .  .  .-1Ctk.  —-"Jo-—32—  16
Druckpapier  *  —  —  301  —  34  —  45
Dreherwaa#en  .  —  —3»4-c-k·38s
Dung  "  1  Roßlast.  —  —6
welcher  von  Inn=  und  Ausländern  auf  cisene  ein  "
ein=  aus=  und  durchgeföhrt  wird.  —  zollfrei  zollfrei  gollfrei
Edelsteine,  auch  geschliffene  und  k  T  -
edelsteine  100  fl.  —  85  2  1  —  6
siehe  guch  Valor.
Halbedelsteine,  roh  und  ungeschliffen,  wohin  gehd-  ·
tin  Admtc,  Jaspise,  Carhiole,  Onyre,  Topase  ꝛc.  1  Ctr.  —  0r  1  4—  32
Eicheln  Scheffel.  —  □—  44  —  18
Eisen,  rohes  oder  Massseeslen  .  1u  Ctr.  verboten..  verboten.  .  verboten.
altes  zerbrochenes,  eeitr  und  Hammerschlag  .  —  —  1304  —  1  4
Eisene  Pfannen,  Sensen,  Sicheln,  Strohmesser
Strohblaͤtter  —.  —  dSo  33—-  —  8
Eisene  Oefen  und.  Platten,  Stangen,  Stab-  und  .
Zeineisen  —  —  130  16  1  —  6
Eisin,  urd  Etabuͤdaaren,  wovon  auf  den  inlaͤndschen
  W  i  und  Fabriken  keinc  ähnlichen  gemacht
werden,  d  aus  lauter  Eisen  oder  Stahl  bestehen,
  Mand  Sens-  oder  Zugeisen,  Eisendrahr,  Holzoder
  Walosigen,  Haumesser  und  Spälter,  auch
Nähnadeln  —  80  8——  B
An  *½°  die  zum  umschmelzen  auf  ei  ein  2
6  Wert  gefuͤhrt  m  werden.  —  —  1301  —  21  —  6
en  5  .  .  —  —  30o  1  4-  „½6
abrikate  davon  .  .  —  —  i  6.  321  —  126
Elixiere  aller  Art  .  .  .  "  —  —  130  1  4  16
Enten,  zahme  2  Stück.  —  1.  —  1  —  12
Enten,  wilde  —  —1—  81  —  1416
Enzian  1.  Ctr.  —  301  —  132  8
Eröser  enholz,  in  rober  ungetreckneter  Gestalt,  wo  .
es  vor  dem  Gebrauch  noch  einer  besonderen  Be-  .
arbeitung  bedarf  .  —  81  —  —  3½6
andern  Fall  -  «  --  —  –  301  6—  6
emitiner  Töpferthon  oder  Hasnererde  1  Ropßlast.  —  4.—  4  32
Pfeifer:  u—Miidi  -  Waller  *  und  andere  fe
Fabrik  .  *  —  –  —  6  1  4
Nothe  und'  *s½  1  Cr.  —  0  —  132  —  MH6
        <pb n="267" />
        363
Von  DurchfurEinsuor-  Ausfuhr-Benenuung
  der  Waaren.  jedem  Noll.  JZoll.obll.
Erden=  oder  irdenes  Geschire  „Roßlast.  1%  1  “  *
Erdbirnen  (Cartoffeln)  Scphfl.  —  1.  2à—  3
Erze,  rohe  Mertall-Erze  „Roßlast  —  61  —  t  2  a
E  Lafteererz  (Sfenfatde,  Ma  b„  En#,  —  so  —  —  16
.  .1»u  —  —  12  —
Efsenzeu,  aller  urt  .  -Ctk.  —  3  1  4  ẽ
Essi  .  .  .  .  «  ·  -  vgl.G-M.v.
8  1  Eimer.  1  4  9.  Ott.  1806.  —  445
per  .  .  .  .  100  Stuͤck.  1—  —8
g.  »
Faden  (Zwirn  von  Leinen)  .  .  .  1  Ctr.  —  34  —  13  18
gefärbter  —  —  880  1“  4  1  4
Farbehölzer,  wo  keine  besoudere  Ausnahme  ge.  .  .«
macht  ist  —  —  ao01  —  13  —  li6
Farbwaaren  aller  Art,  in  so  fern  der  Zarif  nih
namentliche  Ausnahmen  enthaͤlt  —  -30  1  4  —  116
Farbenkästchen  .  .  .  .  —  —  0  2  tl  —  l6
Farbekräuter  .  .  —-  —Zo-—«Z-—16
Fässer,  Elchene,  gemachiẽ  .  1  Eimcr.  —  3  —  5  —
Fasanen  ½t  1—  2  68  —  ½6
.  100  nkauf  —  —  2  —  —  —
Favence  1  Ctr.  —  360o  —  —  6
Eiein-.  Bett=  und  crreie  .  —  —30—Zs  s-8
Felle,  siebe  häe  —  Po
enchel.  —  —  —
Kernambuk  .  —  —  3  1  5*5  4
Feuerstein  —  -  .  —  —  1301  —  —  ½
Feuer'pritzen  .  wo.  —«,-«,  —
Ftkntß.  .  .  .  1  Ctr.  —  80  1  4  —  16
Fischbeine  "%  .  .  —  .-zo  1  #  16.
Fabrikate  daraus  .  .  —  —  So  1  "16
ische,  gemeine  und  inländische  .  —  —«3»  4  519  3
Auoländische  und  kostbare  frisch  oder  getrocknet,  ge  15
doͤrrt,  gesalzen,  marinirt  und  geraͤuchert,  in  so  fern
nicht  der  Tarif  auedrückiche  Ausnahmen  enthält  —  301  465
Fischorter  1  Sük.  —4  –
Flachs  .  .  .  .  1  Ctr.  —  301  —  15  1  4
Sleisch,  Lgriet  v  «  —  —  licl  —  lis  (6
dürres,  Schinken,  ürst,  geräucherte  Gän  e  —  —  1—
"!  ittern,  siehe  Gold  und  Silber  S  5%  -  zs
oretseide  .  .  .  —  —  —
Garn,  ungefaͤrbt  .  .  .  —  —  1  23
—  —  gefärbt  .  *  .  .«)  —  —  15  9
«  00  2  d  32
        <pb n="268" />
        164

 

 

 

 

 

 

.  I  Durc„  -  ins  -
Benennung  der  Waaren.  #ien  4  Eosuir  ungsut
l.  kr.  l.  tr.  s.  ur.
Floretseide  "1  "  I  "  «
Fabrikate  davon  .  .  .  »s.  tEUs.  —3-—  832«—32
Fruchte,  mlaudtfche  Fkldmächth  «
a)  glatte,  alä  Ackerbohnen,  Buchwaizen,  Erbis,  Ga
sten,  Gartenbohnen,  Hirsen,  Linsen,  Kernen,  Rog
gen,  (Korn)  Waizen,  Welsch=  oder  Türkischkon]  Schfl.  —HL—  6
5)  rauhe,  Einkorn,  Emer,  Haber,  Diukel,  (Spelz
oder  Veesen)  .  .  .  —  —  (  —  5—  3
Früchre,  auoländische,  —-feinere
  Garten=  und  andere  Früchte,  in  so  fern  nicht
in  gegemwärtigem  Tarif  bes  dem  einen  oder  dem  an
dern  Artikel  eine  ausdrückliche  Ausnahme  gemacht  isil  1  Ctr.  —  40  2  +  1
Eingemachte  feinere  und  uͤberzuckerit  K.  Früchte.  —  —  65.  6  S  —  6
uchs.  .  tSkück.  -«—  ,-«-—2«««.
G.
Galanterie-Waaren,
bei  welchen  bald  mehr,  bald  weniger  Gold,  Eilber,
Edelsteine,  Perlen  2c.  angebracht  find  roo  fl.  —1  5  2  ——  6
siehe  auch  Valor.
Galgant.  .  .  .,1Ctr.  —30.1  4--16
Gans  .  .  .  .  .ISkück.  —  ½—  1  —  2
Galläpfe!  .  thr.  —Z·0—«32—16
Gartengemüsc,
gemeine,  als  Kraut,  Jwiebel,  Salat  Roßlast.  —:  —5
Gewehre,  fertige  aller  Art  ’)%  1  Crr.  —  8.0  11  4  —  16
Gewürze,  aller  Art,  in  so  fern  nicht  bei  dem  einen  1
oder  andern  Artikel  eine  namentliche  Ausnafmei  in  ge—
gemrärtigem  Tarif  enthalten  ist.  —  —  3  1  !1  —  6
Gewürznelken.=  .  .  --  -—Z  1  -.-—16
Gips,  roh  ungemahlen  .  ..  1  Roßlast.  —  ½  —  6verboten.
eemahlen  —  —  8)  —  61  —  6
O-ae,  Fenster,  Spiegel  und  Hohlglas  1  Ctr.  —  830  I-  4—--—16
Kristall  und  geschlissene  Glas-Waaren  —  —  380  2  81  —  16
Uhrgläser,  *  und  andere  optische  Glaser  —  —  80  1  A  —96
Scherben.  —  —  30  —  1.  4
Glatgalle  .  .  .  —  —  1301  —  l6  2  8
Glasperlen  .  —  —  80  4„586
Glätte  —  —  301  —  13.  —  6
Glockenspeis,  (Glockengut,  Eticzuh  —  —  130  —  —  li6
Gold,  unverarbeitet  100  fl.  —  55  3ollfrei.  gollfrei
siebe  auch  Valer.  -  -"
Allkqlrtenvonzxabrckamkans1uuan.all  auch  --"
Splts  und  silbergestickte  Zeuge,  Borten,  Bande  ic.  100  fl.  —  15  2——  6
nunächte  goldene  dabritare  Betten;  Labn—  Gold,  «
Flittern  1  Ctr.  —  Z#  8  34  —  6
        <pb n="269" />
        266

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2  infuhr-  Aus  -
Benennung  der  Waaren.  1  Wen  D  Duästr  Sissue  -
fl.  kr.  .  kr.  .  kr.
Gras,  gruͤn  .  .  .  1  Wagen  —  4  #  5  #.  *5
Grünspan  .  .  .  ICtr.  —  130  1141  —  6
rütze  1  Sch  —  10  —  11  —  16
Gummi,  aller  Art  1  Ctr.  —  0  1  4  —  h6
Gummiguet  .  .  —  —Zo  1  4½6
Gurken,  eingemachte  4  .  -  —Zo  1  —  6.
Gurtschen,  Khr  Kutschen.
H.
Haare,  Menschenhaare.  —  —  1301  —  132  2  8
Fabrikate  daraus,
Perüquen  2c.  .  .  .  .  —  —zo  Ase-G
Roßhaare  .  .  .  —-  —Zo--.3-  2  8
Camelhaare  —  —  30  —  132  —  134
Kaͤlber-  Kuh-  nich  und  dergl.  L%  .  —  —Zo—16  2«s
Geishaare  .  —-  —öo-—  —  6
Hautspäne  .  —  —Zo—  S--  6
Häure,  vohe,  von  Pierden,  Ochsin-  Kubin,  1  Stück.  —  2—  2  —  4.
von  Schmalrinden,  Kaͤlbern  —  —  1  —  1  —  16.
von  Bicken  Ziegen,  Schafen  Süück.  —  1  —  11  —  P,6
im  Fall  die  Wolle  noch  auf  den  Schaf-  und  Ham-  »
mclsclkcnbefindlichwakeIstdiefdbcbesondcrönach
dem  Tarif  zu  verzollen,  und  sind  in  solchem  Falle
100  Felle  fuͤr  2  Etr.  Wolle  zu  rechnen.
Von  Hirschen,  Schweinen  .  .O  .1Stück.  —-  2—  -—4Z
Von  Rehen  —  —  —  1  24
Buͤffel-Elend-  amcrikanische  Wild=  u.  a.  dergl.  Häu.
te,  in  so  fern  sic  nicht  zum  Pelz  und  Rauchwerl
geheren  .  .  —-  —  21  —  4  —  56
Hasnererz  (Ofenfarbe,  ke  "  1  Ctr.  —  30  —fll  ——  f6
Hafner=  und  Topfetges  chirt  .  1Roßlast.  —  1  —  1244  -
anf  "  .  1  Ctr.  —  3%  —  „  4
Hanfsaamen  ·  1  Schfl.  —  160|  —  sié  1  4
Hardes,  siehe  Bagages.  .
9onn  gemcines  1  Ctr.  —  So.  —  32  16
Haseri  Stüch  U  —  14  2
2„meis  siehe  Rauch—  und  vᷣclzwert
Hausenblase  1  Ctr  —  SSo  1  4  16
Ha-  1eanrt  (Bolus)  —  —  380%  —  82  16.
Hausrath,  gemeiner,  wenn  solcher  vermischt  verführt  .
wird,  wozu  die  schon  gebrauchten  Haushaltungs  -
Effckien  aller  Art,  Meubies,  alte  Beiten  ic.  F  gehdĩen  Roßlast—  356  1.  112  —  48
zinge  1  Etr.  —  Zo  4  L1  —  Bh6
1  Wann.—  81  —  44
Vrler  lebend  ober  rat  .  L  1  Stuͤck.  I  —  8.  —  2  116
Hirschhorn  .  .  .  1  Ctr.  —  Sao  —  632  2  8
praͤparirt  .  .  .  .  —  —  PSo#qbà  4  a  6.
        <pb n="270" />
        266

 

 

 

chen,  Dfeuir  hre,  Kochloͤffel,  Schaufeln,  Ladenund
  andere  Siebmacher-Arbeit,  so  wie  auch  Kuͤfer-.
Wagner-Urbeiten  und  gemachtes  Kelrernholz

 

 

 

 

 

 

 

 

—  "4  .
BeicennungdekWaake.n.  E—  Einfubr  1  —
r#  EIIIIIE  n.  ir.
5  uslaͤndische  feine  Hoͤlzer,  als  Eben,  Mahagoui,
Cedern,  Cypressen-Holz,  Kork,  Rohre  .  sCth  —3«,-32-1s
Fabrikate  aus  dicsen  Hölzern,  auch  andere  Holzund
  Bein-Waaren,  Stöckt,  Kinderspiclzeug  —  -30  Aue-IS
b)  inländisches  Holz,  renuhelz,  eichenes,  buchene,  1  Klafter  4
tannenes  und  vermischtes  .  oder  Meß.  —  —  8
1  einspänni-Scheiterholz,
  oder  Reisach  .  Leer  Kamen.  —  4  —  4
Vauholz,  eichene  ganze  Stämme  und  Vldcke,  kannen,Stöäck.  —  10  —2
fichten,  forchen,  ganze  Stämme  Holländer-Holz#  —  —  1—  1
geringere  Baustämme,  Ballen,  Brunnen  -  Teuchel.  —  —  81  —  1
utitae:  .  .  —  —  8—  4
Werkhol  .
fuͤr  Kbliier.  und  Loudweller:  als  Ahorn,  Apfel,  S
Birnen,  Buchen,  Eichen,  Erlen,  Aschen,  Kirschen,  2
Lerchen,  Linden,  Nuß,  Ulmen  und  Zwetschgen  in.  5  verbo-Stämmen
  und  l  –  —  —  1è—  9  6
in  Spältern  und  Scheiten.  .  Roglast,  —5  —4  (e2cn.
Schnittwaar,  *
a)  von  hartem  Holz,  Bretter  Stück.  —  1  —-Diele,
  oder  Bodseiten  .  .  —  —  i-—  12
Latten  ·  8  Etuͤck.  —  1  —
Rahmschenkel  .  .  4  Stuͤck.  —  1  —  ½  #
5)  von  weichem  Holz:  «  .
Bretter  2  4  "  –  –—  1  —  ½
Diele  und  boͤseiten  .  —  —  21  —  16
atten  .  .  .166tück.  —  11  —  45
Rahmschenkel  .  8  Stück.  —  1  —  *71—
ackeln  .  .  .  25  Stück.  —  2  —  2
Schineeln  .  .  .  toooSkück-—2—s«
the«  ·  .  -  100  Stuͤck.  —  23„  —  I  Z
Faßtaugen,  «  «O«
a)  von  hartem  Holz,
von  1  bis  5  Schuh  4  Stück.  11  —  13
—  10  —  —  2  —  110
b)  v  von  weichem  Holz  .  ,  -
von  1  bis  5  Schuß.  .  Stäck.  —  1  —  ½
—  5  —  10  —  .  .  —.  —
Reifstangen  und  Reife  Stück.  —  1—  1
Kübelstäbe  und  andere  kleine  Reifwaaren  .Rolast.  —  4
Floßweiden,  —  1  —  8  —  verboten.
Holzwaaren,  gemreine,  wie  Rechen,  Spindeln,  Bren

R
        <pb n="271" />
        2  —.

467

 

 

 

 

 

 

 

 

 

urchfuhnEinfuhr=  Ausss
Benennung  der  Waaren.  FN  E  Schuhr  6  zitt  *W
fl.  kr.  fl.  kr.  fi.  kr.

Ho  .  .  .  .  .  sCtr.  —Zc—z-  2  6
Hop  .  .  .  —  —  3  —  32  —  83
Ho  ir  N’  —  —  S.e  –—  J2  a  8

Fabrikate  aus  Horn  .  .  —  —  130  41  —  ½6
Hornspähne,  Klauen  .  .  —  —  3So  —  2  6
Hüte,  u.  a.  Hammache-  Arbeit  ·  .  —  -Io  4-6—16
Hüner  .  -  -Skück.  -i—--·-J.



Indigo  .  .  .  1  Ctr.  30  1  4  —  6
Ingwer  ·  —  —  c  1  4  —  lis6
Instrumente,  musslalische,

physikalische,  astrouomische  —  —  50  2  &amp;amp;—  96
Johannisbrod  .  .  .  —  —  130  2  81  —  116
Jrrdene  Geschirre,  gemeines  .  Roßlast.  —  #%  ———  2
Juwelen  .  .  100  fl.  –  15  2  —  6

fiehe  auch  Valor.
K.

Kilbermäten  .  .  sCtr.  -.430-.«(j.-«6
Kaͤ  e  s  0  s  —  —  30  1  4  —  16
rmm  .  Roßlast.  —  6  4.—  4

almus  .  .  .  1Ctr.  -.·m—Z--  8
Karmin  .  1  Pf.  —  1301  —  132  —  8
Kartätschen,  von  Eisen  oder  Stahl=  Drabt  .  tCkr.  -Zo  41()—-6
Kelternholz,  Bracken,  Spindelu,  Hund  ꝛc.  1Roßlast  —  130  —  81  —  “8
Kienrus  1Ctr.  —  —  :—  16
Kies,  zum  Glasmachen  .  1  Roßlast.  —06  2  8
Kinderspielwaaren,

holzerne  und  beinerne  .  .  sCtt.  —Zo  4
Klauen  —1  —  5850  —  f0  2  8
Klee,  siehe  Gras.
Sa  nerklee,  woraus  Salz  producirt  wird  —  —..  "  —  2.—  8
Kleesamen  1  Schfl.  —i.—  100  —  832
Kleider,  allerlei  gemachte,  welche  Reisende  sehend.  »

reitend,  oder  fabrend  selbst  bei  sich  führen  —  gollfrei  bollfrei.  zollfrei.

welche  auf  Postwaͤgen  fuͤr  Nicht-Passagiers  oden

durch  andere  Fubren  transportirt  werden  1  Ctr.  —  130  2  —  9

welche  des  Handels  wegen  und  zum  Wiederverkaus  s

ins  Inland  kommen  .  .  .  —  —  301  8  1321  —  li6
Kleyen  .  .  .  sSchfL  —  4  —  4.—  6
A½  n  .  .  .  ictk  —Zo-—3---s
Kobalte  .  1  Roßlast.  —  1161  —  8  2  8
Kochger  Ft  1,  siehe  Ulmergerste.
4  it  1  Etr.  —  3  —  1  —  —

ocheni  t  2  s  1  Pf.  —  —  —  32  —  8
        <pb n="272" />
        Lebkuchen  u.  a.  Koudikorel=  Waaren

 

 

 

 

 

 

 

.  rchfuhr-  2  Ausf
Beuennung  der  Waaren.  jeom  Tursests  Eiufutt  Augibhrkr.
  .  kr.
Königsgelb  "  1  Crr.  P  5%  "K.  4  E  E
KS/IL?  Tatacoeyfeife  .  —  —  +2%  „  6  6
Kohlen,  Steinkohlen  .  .  1  Roßlast.  —16
—  10  pt.  Ct.  v.
Holzkohlen  I  —  16  —  2  tenk  Werth.
Korallen  .  ,  -  Ich-.  —  80  1  4  —  lis
Fabrikate  davon  ·  .  —  —30832--6
Kot-and«  .  .  .  .  —  —  301  —  134  —  8
—  —  30  —  32  —  16
r  sel,  und  Fabrikate  von  Kork  —  —  30  z  H6
Kräuter,
(Apotheker)  in  so  fern  der  Tarif  nicht  u
liche  Ausnalmen  enthält  —  —  130  ¾  4.—  16
dergleichen  geringere  und  semeie  ,  —  —  8S30  —  134  —  8
Krapp,  gedörrter  "  .  —  —  30—  3  1  4
gse.  "%Z  .  .  —  —  3  —  1  4
Kre  —  —  30  1  4  2  6
klnszair,  totbare  —  —  134  4  1Ö  —  lis
Kreid  rl  —  30  —  52  —  16
Krewserweis  .  .  «  —  —Z»  1  4  —  lie
Kuͤchensalz,  gemeines  gʒl  ven  —  s22  Fourh  —
"6  17.  Nov.130
Küfer=  und  Küblerwaaren,  allerlei.  Roßlaß.  —  15  —  148  1
siehe  auch  Holz  und  Uisser
Kümmel  1  Ctr.  —  50  —  1324  —  6
Kupfer,  so  wie  Kupferschaalen,  wenn  erst  durch  wei-  .
tere  Brarbeitung  brauchbares  Geraibe  daraus
bereitet  wird  —  —  30  —  1321  —  s2
Fabrikate  davon  .  —-  —  130  4  ½9—  ½6
Kupferstiche  u.  a.  Malerepen  —  —  Bo  2  LIEIE
Kupferwasser,  siehe  Vitriol.
A  ner-Waare,  gemachte  1  Ctr.  4%  4  11  —  6
Kutschen,  Chaisen  und  andere  Reise  Wagen  00  fl.  15  a  —  *½“6
In  welchen  Fremde  durch  das  Land  reisen  ohne  »  «·
Absicht  sie  zu  verkaufen  .  «  —  zollfrei.  zollfrei.  zollfrei
L.
Lachs  .  .  1Ctr.  —  %  4  —  li6
Labn,  siehe  Gold  und,  Silber.  «  '
Lack  .  .  «.  «  —  —  So  1  41  —  16
Lackmus  .  —  —  30  1  4.  16
Landkarten  —  —  So  —  134  —  356
—  —  43o  8  6524  —  16
        <pb n="273" />
        2168
Von  Durchfuhr,Einfahr=  Ausfuhr-Beueunung
  der  Waaren.  jedem  Joll.  Zoll.  Zoll.
fl.  Itr  fl.  Itr.  n.  ltr.
Leder,  gegerbtes,  aber  nicht  weiter  verarbeitetes  Schuster-Roth-Weifigerber-
  auch  Sattler  -Leder  1  Ctr.  —  So  2  81  —  1342
Allerlei  Fabrikate  daraus  .  .  .  —  —  130  4  l161  —  lis6
eim  .  .  .  —  —  0o  1  4—  lis
Leimleder  .  .  —  —  1301  —  0  l
keinsaamen,  Leindotter,  .  .  .1Schessel.s-s6-16  1
Leinkuchen  .  1  Roßlat,  —  30  —  10  —  f32
einen  garn,  Schelln  und  daden  .  1Etr.  —  oo  —  3½2  *  6
gefärbtes  —  —  130  1  4  a  4
#keinwand,  gemeine,  *
)  gebleichte,  wenn  die  Elle  unter  3fl.  komm  —  —  80|  verdoten.  —  6
b)  ungebleichte  —  30  2  16
Andere  Fabrikate  aus  Keinen,  wohin  auch  Spitzen,  -  s·
BanstcuneneBandtcsowtcdtemtkandem  -
Stoffen  vermischten  Artikel  dieset  Art  gehoͤren.  —  —  80  8  1324  —  6
Packleinwand  .  —  —  30  —  —  8
#erchen.  .  .  1  Dutzend  —  1—  1  —  1
-  .  sCtr.  —50i-"«-15
Limonen  .  .  —  —  3o  1  41  —  16
Liqueurs  aller  Urt  —  —  80  st2  566
Khr,  eder  ausgelaugte  Rinde,  ctchtat  eebtucen  1  Roßlast.  —  81  —  11  —  *44
Lorb  1  Ctr  —  330  —  f3]—  6
Lampen,  aus  Seoffen  aller  Art  .  —  --Iozollsrei-  verboten.
M.
Magnesia  .  .  —  —  30  1  —  55
Malereyen  .  —.  —  0  ä.-d—
Malz  .  1  Schfl.  —  *  —  6  112
Mandeln  1Ctr  —  80  4  —  196
Manna-  .  —  —  50  41  —  6
Marmor,  rober  Roglast.  —  #  ½6  —  f
Arbeiten  davon  .  .  .½  Ctr.  —  B80  2  1*3&amp;amp;  —  16
Maschinen,
künstliche,  zusammengesttte  .  »  100  fl.  —  1101  —  S——...
Masken  .  sCtk.  —  80%  6  5.—  46
Mastir  -  —  30  1  —  16
Material  Waaren  aller  Art,  in  so  fern  bei  dem
einen,  oder  dem  andern  Artikel  nicht  eine  namentliche
  Abinderung  iu  gegeuwaͤrligem  Tarif  enthal.
ten  ist  —  —  80  1  4  —  96
Maulthiere  .  .  .  .-ISn·Ick.  -.36-—-n-16
ehl  .  .  .  .  1  Schfl.  —  (—  —  6
Meerschaum  .  .  tCtr.  —30  s  L--16
Pfeiffrukopfe  davon  .  -—  —  30  8  1321  —  6
dergleichen  mit  Gold  und  Silber  beschlagen  .  loo  fl.  —  5  2  —  —  6
        <pb n="274" />
        270

 

 

-  1
Bienennung  der  Waaren.  Fon  Duchlan-  Eae  sun  .
fl.  kr.  kr.  kr.
Mennen  1  Ctr.  —  80o  4  16
Messing,  und  Meslingerahr,  welcher  ci  in  giöbere  .
oder  Knec.  Sorten  gezogen,  so  wis  Messingblech,  1  D4  ,
dasekstznmwukltchecbrauchvrkatbctketwtkdj—-  —  5—  3—  82
Fabrikate  davo#n  —  —  880  4  M  —  16
M  gemeine,  wenn  solche  vermischt  verfibrn  »
s  9  1  Roßlast.  —  56  1  112  4
-  ehe  aucholabnkate  .  x
Milchz  ucker  i-  *  .  1Ctk.  —  e  1  4  —  36
Mintzaib  Massen  .  .  .  —  —  301  —  32  —  8
Mo  –—  —  30  1  4  —  16
M#b#|  felne  .  .  .  .  .1Stück.  —  6  2.—  124
Musikalien  .  .  .  1  Ctr.  —  30  —  152  —  1f16
Musikalische  Instrumente,
siehe  unter  J.  *•
Muskatnüsse  .  .  .  —  —  0  1  4  —  ls6
Mutscheln  6„  .  .  —  —  0  1  4  „—  16
N.
Nataralien,  in  Cabinetten  von  Fossilien,  Pflanzen,
  Thiere  "  .  —  —  134  —  624  —  b6
Neapolitanisch-  Gelb'  .  —  —  150  1  a—  986
Nelken  (Gewörzneffen!)  .  —  —  80  1  4—  16
Neublau  "  .  —  —  10  1  4  —  116
Nudeln  .  *çv“  .  .  .  —  —  130  4  111  —:6
Nüsse,  gemeine  ·  ISchksskL-8-«IC-IS
O.
Ob  bla  ten  1  Ctr.  —  30  4  10  —  16
ttn  als  Aepfel,  Birnen,  Zwetschgen,  vslaumen.
Kirschen,  Quitten  2c.  und  *  grün.  1  Schfl.  —  6
gedoͤrrt  .  1  Ctr.  —  0  18.  —  li2
Obstmost  ·  -  ·  -  Eimer.  4  *G  6os  –  8
HOehle,  aller  und  jeder  Art  .  .  1  Ctr.  —  Zo  1  4-—  ½6
Oehmd  (Chmer,  Krummer)  .  .  tWamIe«-—8—-b-—48
Ocker  ·  «  «  1  Ctr.  —  30  —  32  —  16
Oliven  .  .  —  —  1301  2  8—„½6
Opium  .  .  .  —  —  S§o  1  41  —  ½6
Orgeln.  ·  ,  ,  .  100  fl.  —  30os  —  fial  —  10
Orlean  .  .  1  Cir.  —  8S0  1  4  -—  1
        <pb n="275" />
        271

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.  u  Il:  Fiuf  -  5
Benennung  der  Waaren.  1  sen,  *  -  "  Eimuu  o
.  I##  n.  itr.  ni.  itr.
P.
Pantoffelbolz,  siehe  Kork.
Papier,  Schreibpapier,  ungebrauchtes  und  gebrauchtes
  .  .  .  tTtr.  --Zo-Z-—3s
Drnckpaptek,  ebenso  .  .  .  .  —  —  sSo  —  1342  —  f  ô
gesaͤrbtes  .  .  .  —  —  o  2  6
pa#beckel  .  .  .  .  —  ——  3—  32
Pastell  .  .  .  .  —  —  30  1  141  —  96
Pe  "  s  .  -  —  —  30  —  57  —  32
77%  4  —  —  30  —  1324  —  6
pelzco  aller  Art,  —  -
unt-erarbeitet  .  .  -  «»  —  —  830  1  4  2  8
verarbeitet  .  .  .  .  .  —«—3041t;——16
Perleu,  ächte  .  .  1r1oof.  —5  2  141  —  9
siehe  auch  Valor.  J..
unaͤchte  .  .  .½  Cc.  —  o  4  60  —  lis6
perlenmeoter  .  .  —  —  40  i  44—  6
Fabrikere  davon  4  .  .  —  —  80%  8  -—  16
Pergament  .  .  .  —,—-Zo-.32—Zs
—  —  —  Spähne  .  .  —  J—Zo—  Bis-o
Pfeffer  —  —  o  1  141  —  li6
Pferde,  in  so  fern  nicht  besondere  abndernde.  Be-  .  s
stimmungen  vorliegen,  «
Fohlen  unter  1  Jahr  .  1  Stück.  —  140  —  161  —  lis6
von  höherem  Alter,  .  —  1  —  lia  —  lis
mit  welchem  Fremde,  reitend,  oder  fahrend  durch  ·
das  Land  reisen,  obnt  Absicht  si  sie  zu  vertausen.  —  gollfrei.  zollfrei.  gollfrei
ferdflachsen.  1  Ctr.  —  30  —  1  2  8
Pinsel  4  ·  "  "·  "  i  –  30  1  4  —  16
Platina,  ,
»  Fabrikatedavon  .  "Ioofl.  —-5  -—«-«6
Pomekacizeu.  .  sCtr.  —  0o  ;  4  —  li6
·  100  fl.  —  —  2  —  —  —
Porzellain  (  1  Waf-  —  ——  —  16
Pottasche  ·  1  Ctr.  —  13.—  2  6
Prünellen  .  .«  —  —  130  2  —
Puder  .  .  .«  —  —  380  1  41  —  6
A.
Quecksilber  —  —  S0  l  —  lis6
Quingallerie-  Waren  —  —  öo  41  –—  6
Wohin  auch  die  mit  beinernen  und  ioheren
Heften  versehenen  Messer  und  Gabeln,  so  wi.
die  verzinnte  und  mit  messingenen  Anopfen  ver-##henen
  Nägel  zu  rechnen  Lud.
        <pb n="276" />
        272

 

Cinsus:

 

 

 

Durchfurr=  Ausfuhr=Benennung
  der  Waaren.  #en-  %%  r  %  E
I.  ir.  I##  it.  l  tr.
Rauch,  und  Pelzwerk  aller  Art,  unverarbeitet,
2)  wenn  Etr.  und  daruͤber  verfuͤhrt  wird  1Ctr.  —  SZa  1  18
b)  wenn  einzelne  Hasen  =  Fuchs-Marder-Bälge
oder  Limmer-Fälle  weüh  werden  1  Stäck.  —  1  —  2  —  155
verarbeitet  1Ctr.  —  30  4  1i  —  16
Rauchpulver  —  —  3o  1  4  —  ½5
Raukarten  —-  —Zo—  F-3-Reben
  *'  Weinteben)  Roßlast  —  #  —  1224  —  18
Reh  1  Stäck.  —  6  —  (  1—
Reis  1  Ctr.  —  380  1  4.—  16
Repphuhn  2  Stuͤck.  —  —  3
Reisewagen  aller  Art,
siehe  Kutschen.  .
Reps-Saamen  .  .  .  .1Schsi.  ——16.---6  1  4
Rhadarbar  .  .-sCik·  —.-c  1  4  —  „6
Rinde,  eichene,  ganz  ober  geriahlen  1  Roßlast  —1  8  corSt  ven
Rindvieh,  Zushfen,  Jussier  Masochs,  denren  1Stuͤck.  —  1201  —  —  H0
uh.,  Stier,  Rind  —  —  —  4  —  8
Kalb  "  "  ·  «  —  —  4  —  2  —  4
Rötbel  .  .  .  .  1-Ctr.  —30——5-.--—g5
Roͤthe,  siehe  Krapp.
Roßhgar,  siehe  Haare.
Kosinen  —  —  80  1  —  l116
Rothgerber=  Leder,  siche  Leder.
vgl.  G.  R.  v.
Num  .  —  —  3o  “  —
Ruß  S  —  —  1  —  1.  —  32
Saamen,  Saͤmereyen  aller  Art,  in  so  fern  keine.
namentliche  Ausnahme  gemacht  worden,  insbesondere
  Klee-  Esper-Gras=  und  Lerchen-Saamen  Schfl.  —  1  10  1  4
Birken=  Saamen  .  —  —  4.—  31  —  16
Feine  Garten-Saamen,  welche  nicht  nach  dem
Schfl.  sondern  nach  dem  Gewicht  versendet
werden  .  1  Ctr.  —  lohk  —  I0  1  4
welche  benachbarte  Aueländer  über  diesseiriges
Territofium  auf  ihre  Iedguter  transportiren  —  zollfrei  zollfrei.  Jrollfrei.
Sägmehl.  1  Roßlast  —  e1  —  161  —  12
Saffian.  4  1  Etr.  —  8  4  L0  —  16
Fabrikate  ravon.  9  —  ——  8300  ·  6
Safran  —  —  80  1  4.—  16
Säfte  (lpechcke-  Woord  —  —  de  4.—  16
Gaftgrün  .  .  —  —  30  1  4-  16
Sago  .  .  —  —  lao  1  4.  —  li6
        <pb n="277" />
        273.

 

—  .  —

 

«,-  .  dun«-Ourcl·ui1f-Luuüt"·Aue·uk--,«Beneunusn«g-d"et
  Waaten.  ien  WV/'  #  r  1!  Luh
—  —  —  1Yd————.—
Seise  1  Ctr  —  34  —  1324  —  32
Sailer-  mseen,  von  Lanf  und  *2  —  —  34  4  161  "„:6
Saiten  —  —  5  1  4  —1  16
Salmen  —  —  556  4.  —  666
Salmiack  —  —  0  1  41  —  ½66.
Salpeter  und  Salpétersalz  —  —  334—  1324  2  6
Salge,  in  so  fern  sie  zu  Apotheker=  Waaren  zu  «  ..
nenundkcmcnamemlccheAuöuahmeam  die-  ·-  .«
sem  Tarif  gemacht  siud  —  —  80  1  41  —  li6
siehe  auch  Küchen,  Sah.  »
Sardelen  *  —  —  130  4  f0  –  lis6
Sattler-Leder  und  Waare,  siehe  Leder.  «  «»"
Sassaparille  .  .  .  —  —  0  1.  AA  —  16
Schaafe,  auch  Vadriiase  1.  Stuͤck.  —  44  —  2  —  13
Lämmer  .  .  —  —  RE  —  —  1
Schaaf-Fuͤ  .  [G  1  Ctr.  —  44  —  14  2  18
Schaaf-  Sütt  sete.  Wolle.  J
Scheidwasser  —  —  130  1.  4—  66·
Sfesessteime  —  —  8—  —  16
eingefaßte  Schiefer  (wrchnungt:  )  Tafeln  —  —  5650o%  —  ——  f#6
Schieferweiß  —  —  130  1.4  —  f86
Schifl#f#er,  Schaalen  .  .  —  —  130  1  41  ½6
Waaren  davon  .--  .-  ..  —  —  560  8  1321  —  li6
Schießpaelver  —  —  8%  1  4  —  1532
Schrm,  und  Simen  rme.  aller  uri  —  —  80  4  0  —
Schleiss  tine  .  —  —  —  8  6
Schmal  3.  .  .  —  —  —  10  —  22·
Schmeer  ·.  .  ..  —  —8  „  4
Sohmelztiegel  —  —  80  1+.—  6
Schmergel  .  .  .  .«-—-  —3»—-32—  8
Schnecken  .s.  .  .  .  —  -30  1  41  —  1342
Schnepfen  --  1  .  Stäck.  —  21  —  li2
Schreibpapier  .  *-!  .  «.«1Ctr.  -Zn——321-—3-Schreibfedern
  „  .  —  —Zo  1  4  6
Schrot  .  ·  .  .  —  —  30  1  4  —  16
Schö#etgelb  4  .  ..  —  —  130  1  4  —  lis6.
Schusser  —  —  434  1.  4  —  li6
Schwämme,  Erd-  Schwämme,  Wꝛeer  Echwamme
Foeer-  Schwämme  (Zundel)  —  —  sSo  1  14  —  lis
olz-Schwämme,  rohe  .  —  —  30  —  181  —  6
halbverarbeitete  .  .  .  .  —  —  300  —  à%  —  16
Schwesel  .  .  .  —  —Zo—32-j6
Schwefelblütbe  9  .  —  -Zi)  s.  4'-.,6
Schweinborste  .  .  —  -30—16  2  8
Schweine,  Milch=  Stwein  “  .  .sStück·  —  111  —  1.—  1
aͤltere  .  .  -  —  31.  —  2.  —  13
wilde  Schweine  .  .  .  .  —  -6,—-,,.-3«
        <pb n="278" />
        27  4

 

Von

 

 

torar

 

 

 

 

 

 

 

 

Durchfuhr-  Cinfuhr-  Ausfuhr-Benennung
  der  Waaren.  ##de  D  Zeu  lu
l  11.  *e  -
Schwingflecken  F.  1  Ctr.  +  30  I.  it;  «  E  *
—  «  —  —  S3o  —  u1u  3B·
Seide,  roh.  "  —  —  5  —  —
M#  und  Euprsde  ·  ·  ...  —  8  *  1  *
Falbr  :1  —  —  s#o  „32
Seidene  und  h  a  -  W  allee  Ari  —  —  300  8  132  —  32
Sennes-Blätter  ..  —  —  80#  1  4  —  lis
Senf,  gemachter,  .  —  —  80  4i  —
Serpentin  .  .  .  .  —  —  34  —  4164  —  6
Arbeiten  davon  .  —  —  80  2  8  6
Siebmacher,  Waaren  Roflast.  —  30  —  .  631
Sislac  di  .  .  .  sCtr.  —  80  2  16
ilber,  unverarbritet  .  «  100  —  5  z
siehe  auch  Valor.  s  Jolssre  bollfrei-Alle
  Arten  von  Fabrikaten  aus  diesem  Metall,
auch  silberne  Borten,  (ilbergestickte  Zeuge  ꝛc.  .  —  —  95  ..m  6
umächte  silberne  Torten,  Ladns  lber,  Sllnern  .  tCtr.  -3c«.sz,-.g
Smalte  .  —  —  30  1  44  —  86
Soda  .  .  .  .  .  —  —  8%  1  4  ½6
Speck  —  —  5  —  10  4
Sn  ecerey-  „Waaren,  geben  in  so.  fern  in  diesem
Tarif  bei  dem  einen  oder  dem  andern  Artikel  nicht
eine  namentliche  Ausnahme  gemacht  ist  —  —.  1  —  lies
Spiritus  aller  Art,  unter  obiger  Modifikation  und
in  so  fern  sie  zu  Apotheker-Waaren  gehren  —  1  —  3%  „  -6
Spiegel,  ferrige,  mit  und  ohne  Rahmen  —  —  80  „:„—  16
Spielkarten  —  —  130  8  3—ö56
Spreuer  .  ."  1Echfl.  —  J  —  4  —  4
Stärke,  Stärkmeb  Cn.  —  1  „  4—  EHh
Stahl,  roher,  der  zzum  erlnmahi  aus  bem  deue
kommt  —  verboten.  J  verboten.  verboten.
rafinirter  —  —–.——  —
Stabl=  und  Eiscuwaaren,  woven  auf  den  inln.
dischen  Werkern  und  Fabricken  keine  äbniüche
cmacht  werden,  und  aus  lauter  Stahl  und  «
ätsui  bestsben  .  .  .  —  —  jöch  B8—  6
sicbe  duch  Eisen.
Steine,  Maurer=  und  Quadersleine,  auch  Steinplatten,
  rauhe  Bruch=  und  Sinksteine  O4  o„&amp;amp;§5f  Reßlast..  —  4.—  8
fl.  —
Steingur  ·  ·  "  (  (r  Err  —  30  —  —  —  6
Steivernes  Geschir  .
gemeines  .  1  Roflast.  —  0  1  —  16
Sternanuis  1  1  Ctr.  —  530  1  4.—  v(6
Stöcke,  Rohr-  und  andere  t  Spahi  ·  Eidce  —  —  Ho  410  —  ½6
Stockfsische  —  —  880  4  1161  —  6
—  —  30  1  4  —  16
        <pb n="279" />
        256

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Durchfuhr-Einfuhr=  1  Ausfuhr=Benennung
  der  Waarer.  jedem  oll.  —
U.  itr.  fl.  Itr.  fl.  kr.

Streichkarten  (Kartendistel)  .  Li  Ctr.  ILIä—

Streusand,  gefärbter  .  .  —  —  301  2  —996

Strob  .  .  .  .  .-1Fuder-.-30-5—«38
welches  von  den  ins  Ansland  gekommenen  Zehend-Früchten,
  den  Güter-Besitzern  zurückgege-  .
ben  wird  .  —  zolltceti«vllti-cc-,zollkkei-.
feinere  Stroh=  und  Bastfabrikate  .  .·ttk.  --Io  416-,(;
gemeine  Strohwaaren  .  .  IRoßlasi.  —3t)-st  4....«6

Süßhpjz  .-  ,.  .  .  tCtr.  —Io-Z.-—  8

Süßbolzsaft  .  .  ,  .  —  —  130  1  46

Sprup  4  .  -  --  -  —  —  Bo  1  4  —  H6

4.

Taback,  Tabacksbläkter  .  .-  .1Ctk.  —30«-—  14
zubereitete  Blaͤtter  und  Tabacksripp-Mehl  —  —  30  —  8
Zum  Gedrauch  zubereireter  Rauch=  und  Schnupf-Taback
  mit  Einschluß  der  Carotten  —  —  6  —  16

Tapeten  k  4  k  .  —  —  80  —  6

Tauben  «  .  .  .  IStück.  —  W  —  —  3

Terpentin  .  .  .  .  1Ctr.  —zo-  —  5.

Thee  .  .  .  e  ·  —  —  60  ⁊  —

Theer  *s7s  4  .  .  .  --  —  1301  —  —8

Thierr,  ausländische  und  seltene  vierfüsige,  lebendSäck.  —  181  —  —  8

8  ·  .  «  .  .  -tCtt.  —Zo—  —  li6

T!  mback  "  —  —  30  —  —  32
Fabrikate  davon  .  —  —  S0  4  —  5½6

orf  .  Roßlast.  —  13601  —  —  ½6

Trauben,  gruͤne  —  —  1  —  1

—  —  —  getrocknete  1  Ctr.  —  o  2  —  133

Träger,  «

In  der  Regel  haben  dieselben  ihre  Waaren  ebenfalls

  nach  Artikeln,  Gewicht  und  Maas,  wie

der  gegenwärtige  Tarif  bestimmr,  zu  verzollen;

weil  aber  dieß  nicht  immer  geschehen  kann,  so

wird  die  Last  eines  Trägers  ohne  Ausnahme  im

mer  zu  einem  halben  Centner  angenom

men,  und  hiernach  nach  Beschaffenheit  der  Waaven

  der  Zoll  berechnek.  1

Neben  dem  werden  folgende  Bestimmungen  gemacht#

  :

EittctägekmitvennischtenKrämer-Waaren  .
Cwovon  sedoch  Gold,  Silber,  Edelsteine,  gusge  »  .  ;  -»
schlossen  sind)  .  .  .E  2  Verson.  I  —  liꝛl  2  L  —6.
        <pb n="280" />
        D  ·
Benennunug  der  Waagren.  Be  E  Einfubr-  rdl
EEIIIEIILB
Trä
S  Materialist,  der  mit  gebrandten  Wassern,
Essenzen  2c.  handelt,  in  so  fern  dieß  nach  den
Polizei=  Gesetzen  rlaubt  ist  .  HDPerson  16  1  l  —  6
Ein  Landkarten-Bilder=  und  Büchlensträger  .  —  —  —  1304  —  6
Ein  Träger  mit  Wetz=  Feuersteinen  2c.  .  —  —.—  4  —  12
Ein  Träger  mit  Obst,  Garten=  Gemüsen  2c.  —  —  4.—  4—
Ein  *  mit  gemeinem  urdenen  und  ste#-nernen
  Geschirr#  .  —  —8  -11  4
Ein  Träger  mu  gemeinen  Strob-Huͤten,  Holx  s-Waaren,
  Rechen,  Ofenrobr,  Schaufeln  2c.  1  —  —  1.441  —  —  142
Ein  Traͤger  mit  Guckkasien,  Orgel,  spielendef
Uhr  und  dergl.  zur  Schau  für  Kinder  besiimmn
ten  Spielzeug  "  —  1  —  —  la4  —
Trüffel  -  ..-.  ..1Ctt.  —304-6—16
Trippel  .  .  ..  E  .  —  —  1301  —  32  —  18
Tusche  .  –  .  —--,-"Zq.1  4-«1b
u.
Ubren,  aller  Att  .  .  100°.  ll  —  95  2—  —  6
siebe  Palor.  .  .
Udkea,,hdlzeknc  .  .  1  Cr.  —  80  2  81  —  116
Ulmerbrod  "  .  –  —  —  hao  1  4  —  116
Ulmergerste.  —  —  J00%  M  16
Ultramarin  "lv  8  —  0  —  5  —
Umbra  1  Ctr.  —  Po  —  —  6
Unschlirt  —  —  81  —  1i  1  1
—  —  —  —  Li  —  —  80  1  A4  —  132
—  —  —  —  Enbder  voder-  Abgang  —  —  BP6
"  7  ,  ’  ·-V.
  z-  ;
Valor,  .--  s
in  verschlossenen  Paquets  auf  vot  Vost  2  —.„  .  —  lio  2  14  —12
auf  andere  Art  verführt  .  —  —  15  2.—.  ——  6
Vanille  -  .  .  .  lek..;.-—?·to  :I«I.-«t«f«  16
donrrare  #%  *-  -  —  30%  53  —  8
3oͤgel  .  41  —14  „
rnnn-r  seltene,  lcbend  «  --.,t1-«Sk.ücks.,-»  —  1G.  —,  1
W.  :  (  1  :
achs,  gelbes  und  weißes  41  t.  3250  44
r  Wähwlichter  und  andere  *-  aus  *iee  —  —  om  4  ud  —  h6
        <pb n="281" />
        .22
77,

—

 

 

 

D  "  0.  -
Benennuna  der  Waa  ren.  ur  W  4.  Wirr
.  pur-sann-Wachholderbeere
  .  1Ctr.  —  5#%%  —  3—  5
Wageuschmicre  .  .  .  —  —  3—6
Wagnerarbeiten  .  «Roßlast—56-48  Its
wohin  auch  gemeine  Bauren-Wazen,  Mühlä  ·
der  2c.  gehdren.
Waido  (Färbekraut)  .  .  .  1  Ctr.  —  301  —  321  —.
Waldrauch  —  —  1301  3—  8
Weine,  ordinaire  und  zalindisce:  1  Eimer  1  al  vss.  G.  R.  v.I  —  las
feinere,  fremde  .  Gtr  oi0  „  30  —  124
Weinhefen  .  1  Eimer  —  11  —  1321  —  la«s
Weinstein,  roher  1  —F53
praͤparirter  —  —  130  n  4.—  16
Weisgerber-Keder,  s
siehe  %%  #
Wezz  Abwer  —  —  3001  1  4
Werkstöhle,  Etrumpfweberstuhle  u.  a.  dergl  2
sammengesetzte  Maschinen  100  fl.  101  —  hao  10
Wetzsteine  aCtr.  1  —  81  —  8  16
Wildbrät,  das  nicht  dem  Stück  nach  verfubri
wird,  deßgleichen  abgebalgte  Hasen,  wie  gruͤnes
und  dürres  Fleisch.
Wolle  (Schafwolle)  .  .  .  -  -3-1-—32-.--8
Wollengarn,  ungefaͤrbt  .  .  —  —  0  1  «  2  8
gestror  .  .  —  —  So  2  9  1  4
Wollene  auchlr
a)  von  denen  die  Elle  nicht  weiter  als  3  fl.  kostet  —  —  13.1  verboten.  —  46
b)  von  boͤherem  Preiß  .  —  —  314  22  1  —  6
andere  Bollenfabrit  at-·  .  —  —  16  —  —  6
Wuͤrste  I  ·  —  —  30  4  1  –  16
Wurzeln,  *
meine  .  .  .  .  —-  -3-  --1«-«-  8
Hee  für  die  Apotheke  und  Fürberep  .  —  —  3o  1  4  —16
3.
ibeben  .  .  tCtt  —  80  1  4.—  16
%  .  .  tSkück  —  4  —  a21l  —  3
iegelwaare,
(tebranmeer  Zeug)  .  Roßlast  —  %  —  244  li2
Zimm  .  1Etr.  —  80  1  4—  lis
in  9  —  —  50  —  32  —  32
abrilate  davon  .  —  —  80  -  16  —  16
Znnobe  .  .-  —  —30  1  4-16
Juck  .  .  .  —  —  80  1  41  —  li6
Swischen  .  .  1  Roßlast  —  I  —  f1141  —  6
        <pb n="282" />
        278

 

 

 

Be  nennung  der  Waaren.  N  t  5  5,4  Euusud  "  a:
«  fl.  s#r.  fl.  kr.  fl  sir
32/T2  .  .  .  .  .  .  sCtk.  —Zo  2  (—  li6
wirs  .  .  .  .  —  —-Zo-32  2  8
gefaͤrbter  .  .  .  .  .  —  —  80  1  ¾  1  2
        <pb n="283" />
        Nro.  48.  181  2.  279
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Sanmstag,  2:4.  November.

 

Abänderung  einer  in  den  Statuten  des  Khnigl.  großen  Ordeus  vom  goldenen  Adler  enthaltenen
  Bestimmung.

Se.  Khnigl.  Majestät  haben  die  in  dem  6.  Artlkel  der  den  6.  März  18°09)  von
Allerdbbchstdenselben  erneuerten  Statuten  des  Kbnigl.  groben  Ordens  vom  goldenen  Adler
enthaltene  Bestimmung,  daß  die  aus  den  ehemaligen  Deutschen  Relchslanden  aufzunehmenden
  Rlater  ihre  6  Ahnen  auf  die  sonst  übliche  Art  zu  bewelsen  gehalten  seyn  sellen,
in  Betracht  der  in  eben  dlesem  Artlkel  dem  Ordensberrn  vorbebaltenen  Dispensarion  von
dleser  Verbindlichkelt,  und  da  seither  in  manchen  Fällen  bel  den  in  den  Orden  aufgenemmenen
  Rluern  auf  jene  Verschrift  keine  Rücksscht  genummen  werden  konme,  such  Allerbochstdieselbe
  dem  vorzüglich  ausgezeichneten  Verdienste  kelne  Beschränkung  irgend  einer
Art,  um  des  büchsten  Beweises  des  Kbdalglichen  Wohlwollens  und  Zufriedenhels  tbeilhaftig
  zu  werden,  in  den  Weg  gelegt  wlssen  wollen,  vermög  ollerböchsten  Reseripts  vom  o.  Noo.
abzundern,  und  zu  verordnen  allergnädigst  gerubt,  daß  der  gedachre  öte  Ar##kel  dieser  Statuten,
  insofern  derselbe  jene  Elnschränkung  in  Absicht  der  Geburt  entbält,  sufgehoben,  und
der  *  unbedingten  Disposltion  des  Ordensherrn  die  Verleihung  des  Ordens  uͤberlassen
sevo  solle.

Die  Verlegung  der  Keltern  außerhalb  der  Stadt  Stattgart  betr.

De  das  Abkeltern  des  Herbst  Ertrages  innerbalb  der  Stadt  und  die  damlt  In  Verbindung
  stehende  Aufstellung  der  Bütten  in  den  Straßen  und  auf  den  hffentuchen  Plätzen
in  pelllellicber  Hinsicht  oon  großem  Nachebeil  ist,  und  dadurch  öfters  der  freie  Verkehr
io  den  Straßen  gebemmt  wird;  so  verordnen  Se.  Khnigl.  Moajestät,  daß  bise  zum
Herbste  des  nächsten  Jahrs  alle  Keltern  außerhalb  der  Stadt  S'uttgart  verlegt,  und  keine
Bäuen  mehr  in  den  Strehen  der  Stadt  aufgestellt  werden  sollen.
        <pb n="284" />
        Um  die  Vollzlebung  dieser  auf  Schlcklichkelt,  Zweckmäslgkelt,  Sicherbelt  und  Be-,
quemlichkelt  der  gesammten  Einwebnerschaft  der  ersten  Haupt=  und  Resltden)=  Stadt  be
rechneten  Verordnung  jzu  erlelchtern,  baben  Se.  Königl.  Maj.  die  Verslzung  getroffen,
  daß  künftig  der  Welnzehende  sowobl  für  die  Kdnigl.  Ober-Finanz-Kammer,  als
auch  für  die  hlestgen  Cerporationen  nach  Rauem  genommen  werde.

.  Zugleich  verzichten  Allerbbchstdieselben  hlerdurch  ausdrücklich  auf  den  Baan,
wesche  für  elnige  berrschaftliche  Keltern  bisher  statt  batte,  und  ertheilen  einem  jeden  bleslaen
  Buͤrger  die  Erlaubniß,  entweder  in  selnem  Weinberg,  oder  auf  den  elgens  bieju
ausgewaͤhlten  Plätzen,  wovon  elnem  jeden  auf  Verlangen  der  ubthige  Raum  gratis  abgegeben
  werden  wird,  Keltern  zu  errlchten.

Auch  wollen  Allerb#chstdleselben  denjenlgen  Prioat  =  Unternehmern,  welche  dle
½5  erste  Bäume  errichten,  fär  jeden  Baum  eine  Prämie  von  350  fl.,  den  äbrigen  aber,
bie  zur  Zahl  von  60  Keltern-Bäumen  auf  jeden  Baum  à½0  fl.  allergnédiast  verwilligt,
und  zuglelch  die  Exrlaubniß  ertheilt  haben,  in  dem  Keltern=  Gebäude  eine  Aufsehers  -Wehnung
  einrichten  zu  dürfen.

Ee  haben  sich  nun  dliejenigen  Bürger,  welcher  unter  oblgen-  Bedingungen  Keltern
zu  erbauen  sich  entschließen,  von  jetzt  an  bls  zum  letzten  Dec.  v.  J.  bel  der  Künigl.
Ober.=  Polizel  =  Direktlon  zu  melden.  Stuttg.  den  8.  Nov.  1317.

Kdnigl.  Ministerlen  des  Innern,  der  Finanzen  und  der  Polizel.

Die  Retour=  und  Durchfahrts-Scheine  der  Hauderer  betr.

De  von  den  Hauderern  versucht  worden  istt,  mit  Retour=  Schelnen,  welche  sie  vonden
  Postämtern  zur  Räckfahrt  erhalten  hatten,  weiter  zu  fahren,  und  diese  Retour-Scheine
zu  Umgehung  der  Hauderer  =  Gebühr  zu  benützen  ;se  fleht  man  sich  veranlaßt,  zu  vererdnen,
  daß  nach  dem  Sinne  des  allerbchsten  Gesetzes,  jeder  Hauderer,  der  auf  einem  Dostamt
  elnen  Retourschein  verlangt,  den  Weg,  den  er  zu  selner  Räckrelse  nehmen  wlhll.,  an-#zugeben
  habe,  daß  der  Postbeamte  die  Post-Statlonen,  die  der  Hauderer  auf  solcher  passtrt,
  nach  dessen  Angabe  in  den  Retourscheln  eintrage,  und  daß  jeder  Hauderer,  der  über
eine  andere  Statlon  fährt,  als  in  seinem  Retourscheln  benonnt  t,  daselbst  angehalten
werde,  und  die  gewbhullche  Durchfahrts  -Gebühr  zu  bezahlen  habe.  ·

Do  ferner  die  Hauderer,  welche  nicht  mehr  den  nämlichen  Weg,  den  sle  in  der  Herfabrt
  gemacht  baben,  zurüknehmen,  nur  auf  dlie  gleiche  Antabl  von  Sctatlonen,  die  ste
im  Herweg  vassirt  baben,  Befreiung  von  der  Hauderer  =  Gebühr  ansprechen  können  (wo,
fern  ste  nämlich  die  nmlichen  Relsenden  wleder  zurückführen);  so  wlrd  hlemlt  zur  Er#-läuterung
  der  Haurerer-Ordnung  vom  35.  Aprll  1811  yF.  9.  Nr.  4.  weiter  verordnet,
daß  den  Hauderern  bel  der  Ausstellung  der  Retourscheine  (in  dem  angeführten  Felle,
wenn  sle  mit  den  nämlichen  Relsenden  zurückfabren)  se  olel  Statlonen  frei  zu  lossen  f#ad,
ats  ste  im  Herwet  passtri  haben,  daß  lbnen  aber  f6  die  mehreren  Statlonen  die  gewöhnliche
  Durchfahrts  Hauderer=  Gehühr  à  z0  kr.  per  Statlon  anzusetzen  ist.

Die  Pestbeamten  baben  der  Betrag  für  diese  mebrere  Stotsonen  glelch  elnzuzlehen,
und  den  Hauderern  neben  dem  Retourscheln,  se  olele  Durchfahrts-Schelne  aus.##tellen,
als  dle  bezahlte  Gebüßr  besagt,  die  erhaltenen  Duschfahrts-Schelne  behalten  die  Haude:
        <pb n="285" />
        rer  mit  den  Retour-Schelnen  bel  Handen,  wornach  sie  unter  Berwelsung  ihrer  Schelne
auf  den  uͤbrigen  in  denselben  benannten  Statlonen  ibrer  Ruͤckfahrt  frei  sind  und  die
Durchfahrts-Scheine  mit  dem  Retour-Schein  da  ablegen,  wo  sie  letzteren  vorgeschriebe.
nermaßen  abzugeben  haben;  welches  nun  zur  Rachachtung  hlemit  bekannt  gemacht  wird.

Stuttgart  den  22.  Olt.  1813.
KH##.  Reichs-General-Ober-Post-Dlrecilon,

Bestrafte  Postdienst-Vergehung.

Da  sich  der  Conduktenr  Heß  beigeben  ließ,  bei  einer  Postwagenfabrt  einen  Passagier,
welcher  nicht  in  die  Amts-Charte  eingeschrieben  war,  und  kelne  Passagler-Gebühr  bejablt
hatte,  in  den  Postwagen  aufzunehmen;  so  wurde  derselbe  in  die  nach  der  Condukteurs-Instruktion
  vom  139.  Sept.  1#10  auf  solche  Dienst-Wergehungen  bestimmte  Strafe  von
bo  fl.  verfällt,  welches  hiemlt  bekannt,  gemacht  wird.  Stuttg.  den  30.  Olt.  1842.

Kon.  Reichs-General=  Ober-Post-Direction.

Bestrafung  eines  Post-Stallmessters  wegen  des  Gebrauchs  schlechter  Pferde.

Stuttgert.  Der  Post-Stallmelster  Müller  in  Ravensburg  I#st  auf  dle  Beschwerde
elnet  Passaglers,  welcher  sich  der  Extra-Post  bedlente,  ond  welchem  der  Post-Stallmeister
  Pferde  abgob,  die  ulcht  fortgebracht  werden  konnten,  mit  Fünf  Relchsthalern  bestraf
  worden,  welches  hlemlt  bekannt  gemacht  alrd.  Den  s.  Nov.  1312.
Kön.  Relchs-General-Ober-Post-Directlon.

Strraf-Erkenntnisse  des  Könlgl.  Criminal-Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Mej.

Unter  dem  v7.  Okt.  ist  in  der  Usntersachungs  -Sache  gegen  Johann  Andreas  Nebleder,
  von  budwigsburg,  wegen  Ermordung  der  schwangern  Friedrlka  Krauß  von  da,  verondnet
  worden,  daß  der  Dellng#nent,  stott  der  erkonmen  Strafe  des  Rads,  mit  dem
Schwerte  vom  teben  jum  Tode  gebracht,  demnächst  seln  Körper  euf  das  Rad  geflochten,
und  seln  Haupt  auf  einen  an  dem  Rade  befestlgten.  Spleß  aufgesteckt  werden  soll,  welche
Stwaf=  Urthel  den  6.  Okt.  vollzogem  wurde-  «

Boden-wurde-dekszu-Hellbtonnsverpestete-Johann-Blumenthacs'aus«thgnlpJa
ischceslenIesesszdasepjtchkeitgegen-dIeObrlgkelt,abends-nErsatz-allerKosiena-lt
isechsmouctllchepFxstungsqtbeltbelegt-«und.-znglelchibefvdlen,.dsfeknachsAblqufstMk
Strassen-aus-dem-Zwist-Ich-verwiesen-verdeu-soll..

Eodemist«-dek-IIEßllngenswegen-wiederholtenDiebstabcsslwUntersuchunggekommen
-Iobanu-Utban-·Spleth,ova-O·ber-E"Ell"agewnebendem-EksapidekRosimt-addes-Schadens
  zu  ein  und  einbalbjähriger  Festungs-Arbelt  verurthellt  worden.

6  KRodem  wurde  der  Ober-Acclser  Matthlas  Engelhard,  von  Leutkirch,  wegen  Kassenresto,
  neben  Cassation  von  feiner  Stelle,  zur  Beklelvung,  *  Ffentlichen.  Amten  für  un-“
6.
        <pb n="286" />
        fühla  erkläct,  mit  dreijhriger  Zuchihausstrafe  belegt,  und  zum  Ersat  eller  Kosten,  so  wie
der  R-stesamme  somt  Zinsen  verurthellt.  "

EodamlstdekzuAlcdokfoekbafkekefälovgScrobec,sonMazenhsafen,Ase-wiederholtendlebstabts,nebenEksshdetKosteuundSchödea,suelniäbclgerZuchthausstkafe

condemnirt  worden.

Am  6.  Okr.  wurde  der  zu  borch  inbaftlete  Gottfried  Endrig,  von  Ruderaberg,  wegen
  wiederhelter  Wilderei  und  Gewehr-Verhelmlichung,  neben  dem  Schadeus-Ersogz,
der  Bezeablung  aller  verursachten  Kosten  und  der  Censtskation  seines  Gewehres  zu  elner
achtmogatlichen  Festungsarbelt  verurthellt.

Den  9.  Okt.  siad  die  zu  Calw  verhaftete  Inquistten  Jobann  Georg  Bortenschlag
und  Imanuel  Balter,  wegen  verübten  großen  und  quallsielrten  Dlebstabls,  ersterer  zu
fünfzebumonatlicher  und  letzterer  Iu  neunmonatilcher  Festungsarbelt,  so  wie  zum  Kestenund
  Schadens=  Ersatz  veruttheilt  worden.  «

Uater  dem  13.  Okt.  wurde  verordnet,  daß  der  zu  Ellwangen  in  Verhaft  und  Untersuchung
  gekommene  Johann  Denteler,  von  Truchtelsingen,  Oberamts  Nereshelm,  wegen
  des  an  dem  Amtsboten  Johann  Caspar  Augustin,  von  Harburg,  den  9.  Aprll  2806.
verübten  Roubmords,  statt  der  erkannten  Strafe  dens  Rads,  mit  dem  Schwerdte  blngerichtet,
  sofort  seln  Körper  auf  das  Rad  geflochten,  und  fein  Kopf  auf  einen  Spleß
gesteckt  werden  soll,  welches  Erkenntniß  den  19.  Okt,  an  dem  Dellnquenten  vollstreckt  worden
  ist.  ·
Dense.OIk.lstdeksuÆtd-tfverbafteteJosr.prezget,-ooannp,wegen«gko»-»
senquollsiclrtendlebstabls,nebenEksapdckasteuaaddesIfoch-nicht·oet·gütethchai
dens,  iu  elojähriger  Zuchtbausstrafe  verurkbeilt  worden.

Am  2:.  Okt.  wurde  die  wegen  Dlebstahls,  ebebrechersschen  Conkubinats,  und  Gemeinschaft
  mit  Jaunern  zu  Mergentbelm  in  Berhaft  und  Untersachung  gekommene  Vagaotin,
  Margaretha  begarde,  verehllchte  Schleßler,  neben  Ersetz  aller  Kosten,  mit  zweijäbriger
  Zuchtbaussteafe  belegt,  und  zugleich  verfügt,  doß  sle  nach  erstandener  Strafe  auf
unbestimmte  Zeit  in  ein  Zoong=  Arbeltsbans  rekludlra  werden  soll.  I

Unter  dem  22.  Okt.  ist  die  zu  Rottenburg  verbaftete  Marla  Barbara  Bauer,  vvn
Walddorf,  wegen  wiederbolten  Diebstabls,  neben  Ersatz  der  Kosten  zu  einer  sechsmonatlichen
  Jachrthausstrafe  condemnirt  werden.  «  »

Eodemwusdcdleinhellbsonamager-großenDiebstachiuUnteksuchpngssekomi
wen-Dekade-FriedkikaScheuetle,ovsshauscthurbenBezthnnqslletKostcnszascchss
monatlichekZachtbdugstkofeoekuktbettt.  ,

Am14.Dkt.ward-gegendeniuMergembeImsoetbaftetenGeathdßsek.,·oou
Braun-dach,wegendesmltfeinerblddslnnlgenTochtek.begaageneaJ-cests,neben-dem
Ersat  saͤmtlicher  Kosten  auf  unbestimmte  Zelt  in  das  Zuchtbaus  mit  dem  Anbang  verurtheilt,
  daß  nach  Verfluß  von  sechs  Jahren  selnetwegen  wleder  angefragt  werden  soll.

Den  15.  Okt.  ist  der  zu  Eßlingen  verhoftete  Ulrich  Hunenlocher,  von  Dlochingen,
wegen  wiederholter  Wilderel!-Attentate  und  Gewehr-Werhelwlichung,  neben  dem  Ersatz
aller  Kosten  und  der  Confiek#stion  selnes  Gewehrs,  zu  fünfmoyallicher  Festungsarbelt,
wie  zur  Bezahlung  von  2o  Pfd.  Hellern  verurtbellt  worden.  ·
        <pb n="287" />
        Xodem  wurde  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Alols  Walz,  von  bölbach,  wegen  einesveruͤbten
  großen  Debstalle,  neben  Ersotz  der  Kosten  und  den  Schadens,  zu  zehnmonatllt
cher  Festungsarbeit  condemoirt.

Unterm  29.  Okt  ist  der  zu  Urach  in  Verhaft  gekommene  Jude  Lajzarus  Bernbeim,
  von  Frlerrichestraße  bel  Hechlagen,  wegen  wlederpolten  Diebstabls,  neben  dem  Ersad
  der  Kosten  und  des  übrigen  Schadens,  mit  neunmonatlicher  Zuchthausstrafe  belegt
und  verardnet  worden,  daß  derselbe  nach  deren  Erstehung,  unter  Bedrohung  mle  nachdrücksuseres
  Sctrafe  aguf  den  Fall  seiner  Rückkehr,  aus  den  Khnigl.  Staaten  gebracht  werden
soll.

Eodem  wurde  der  zu  Urach  verhaftete  Christlan  Wollfarih,  von  Ebningen,  wegenwlederbolten
  Diebstabls  und  begangenen  Fälschung,  zu  dreljaähriger  Festungsarbeit,  so  wie
jum  Schadens=  und  Kosten-Erfatz  verurtheilt.

Eodeim  sst  dle  wegen  wlederbolten  Diebstahls  in  Untersuchung  gekommene  Eoa  Veilmann,
  von  Gelßlingen,  neben  dem  Ersatz  aller  Kesten  und  des  Schadens,  zu  elner  fünfjäbrigen
  Zuchthausstrafe  mit  dem  Anbang  condemniet  worden,  daß  sle  nach  deren  Erfstehung
  in  elnem  Arbeltshause  bles  zu  hinrelchend  exprobter  Besserung  verwabrt  werden  soll.

Am  zo.  Okt.  wurde  gegen  die  zu  budwigsburg  in  Verhafr  und  Untersuchung  gekommene
  Michael  Gbz#  und  Conforten  „von  Unterrieringen  wegen  thätlicher,  mit,  grober
Mißbandlung  obrigkelslicher  Diener  verbundenen  Wldersetzlichkeit  gegen  obrigkeltliche  Verfügungen,
  erkannt,  daß

.)  Michael  Göz  zu  vlerjähriger,

:))  Christoph  Zlebold  zu  drüuthalbjähriger,  und

5).  Jobann  Friedrich  Zlebold  zu  vierthalbjähriger  Festungsarbelt  verurthell,
auch  jedem  der  Inqulslten  der  Ersat  seiner  Arrest-,  so  wie  eines  Drltthells  der  Untersuchungs-Kesten
  und  der  betreffenden  Kurkosten  auferlegt  worden.

Eodem  wurde  der  wegen  Fälschung  gerichellcher  Unterpfandszettel  in  Untersuchunggekommene
  Schuktheig  Augustin  Gref,  von  Donau##tten,  von  selnem  Amte  kaffirt,  zu  fer:
nerer  5  fentlicher  Anstellung  für  unfählg  erklärt  und  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe,  sewie
  zum  Ersatz  der  Kosten  verurtheilt.

 

Se.  Khasgl.  Mof.  haben,  verm#g  allerhöchsten  Reserlpto  vom  6.  Nov.,  zu  Rltternder
  großen  Ordens  vom  goldenen  Adler  zu  ernennen  geruht:

den  Staats-Minister  und  Minister  der  geistlichen  Angelegenhelten,  Freiherrn  von
Ja#mund;

den  Staats  =  und  Justiz-Münister  Frelherrn  von  der  bübe;
3  den,  Staats  =  Minister  und  Minister  der  euswärtigen  Angelegenhelten,  Grafen  von.
eppelin;

*  General-Ober=  Jntendanten,  General,  Lleutenam,  General=  Adj#tanten  Grafem
v.  en;
        <pb n="288" />
        214

unen  Geerel-  kleutenank,  Vlee-Präsldenken  des  Kelegs=  Departemems,  Staatöreth
v.  ull,  und

den  General-Lleutenant  Grafen  v.  Scheeler.

Zu  Groß  Krenzen  des  Cloil-Verdlenst-Ordens  haben  Se.  Kodnligl.  Maj.
allergnaͤdigst  ernannt  :

den  Geheimenrath,  Staatsrath  und  Gesandten  am  Königk.  Sächsischen  Hofe,  von
inden;  den  Gebelmenrath  und  Londjägermeister  v.  Schaumberg;  den  Generalmajor,
Brigadler  v.  Breuning;  den  Generalmeojor,  Staatsrath  und  General-QartlermelsterbLieutenant
  v.  Kerner;  den  Staarsrath  Landvogt  v.  Berllchingen;  den  Oberst-Hofmeister
des  Kronprinzen  Khaigl.  Hobelt,  v.  Phull-Rippur;

Zu  Commandeurs  dieses  Ordens½

den  Generalmajor,  gebeimen  Kriegs=  Kanjflei=  Direktor  v.  Beulostz;  Staatzrath
o.  Massenbach;  Scaatsrach  v.  Wächeter;z  gebelmen  Legatlonsrath  v.  Feuerbach;  gebelmen
  Lezarlondrath  v.  Moögling;  den  Obersten,  Ober-Intendenten  des  Arsenals  und
Ober-Zeugwarth  v.  Vlscher.

Das  kleine  Kreuz  dieses  Ordens  baben  erbalten!

der  Minister-Restdent  v.  Kaufmann  in  Berlinz  gebelmer  begatlonsrath  v.  Schett;
Oberst-Aeutenant  Krlegsrath  v.  Haller;  Ober=  Appellatlons-Tribunal-Rath  Frick;
Ober-Justimalb  Kreyfser;  Ober=  Justizrath  Pfizer;  Ober-Justlrath  Lempp;  Ober-Reglevungsratb
  Seybotb;z  Ober-Reglerungsratch  Mundoeff;  Ober=  Reglerungsrath
Entreß;  Ober-Reglerungsrath  v.  Holzschuber;  gebelmer  Ober-Flnanzrath  und  Cbpef
der  dien  Abrbellung  der  Sektlon  der  Kron-Demalnen  Hartmann;  gehelmer  Ober-Finaa##-#
ra:b  Wullen;  gelstlicher  Raith  Strinhäuserz  gebeimer  Hofrath,  geheimer  Sektetie
Leypold;  Legatlonsrath,  gehelmer  Sekretär  Bllfinger;  Reglerungsrath,  Oberamtmann
in  #wigsburg,  Glocker;  Reglerungsratb,  Oberamtmann  An  Tübinges,  Mieg;  Reglerungsrath,
  Oberamtmann  in  Heilbronn,  Wächter;  gehelmer  Cabluets-Sekretär  Kohlbess;
gebeimer  Cablnets  Sekretr  Rhelnwaldz  Hofrarb,  Professor  Kerner;  Hefratb,  Cameralverwalter
  in  Winnenthal,  Canzleiter;  Professor  der  Theologle  Dr.  Flett;  Drofessor
der  Jurisprudenz  DOr.  Tafinger;  Professor  der  Jurisprudenz  Dr.  Malblanc;  Professor
der  Medifin  Dr.  Reuß;  Poofessor  der  Medleln  Dr.  Autbenrietb;  Professor  der  Medizin
  Ir.  Eschenmaler;  Porofessor  der  Phllosophle  Dr.  Bohnenberger;  Drof.  der
Dbllosepbie  Dr.  Dresch;  ferner  Oberamtmonn  in  Urach,  Griessuger;  Oberamimann
in  Eßlingen,  Seeger;  Oberammaun  in  Leopberg,  Pistorlusz;  Cameralorrwalter  Helferich
  in  Cannstadt;  and  Hefblldhauer  Isopl.  ç

Die  Sekretärs  -Stelle  des  Cloll-Verdlenst  =  Ordens  haben  Allerhöchstdlelelbe
dem  gedelmen  Cabinets-Sekretär  v.  Koblhags;  dle  Schajmelsters  -Stelle  dem  geheimen
Catinets  =  Sekretär  v.  Rbeinwald  entellt.  «

FernerbebenSe.«.Kbn·tgl.Ma«j.«se-IStdaksscktetäkr.Velln·sgel  ln  pen  Frel
herrn-Stend  zu  erheben,  und  denselten  zuglelch  zum  Minister  zu  errennen  Insdlest  gerubt;
sorann  dem  Staataratd,  Londsegt  #.  Berlichingen,  dem  Hausmarschall  v.  Biesenroth,

  und  dem  Obelst-Hofmeister  des  Kronprinzen  Könlgl.  Hobelt,  oon  Ppulk

—
        <pb n="289" />
        285
MRiopue,  den  Ranz  in  der  zwelten  Klasse  mit  dem  Prädlkar  Ercellenz  hnsdigst  erthellr,
und

den  Geheimenrath  und  Lande  Oberjaͤgermeister  v.  Hunoldstein,  den  zum  Generelmajor
  ernannten  Gehelmen  Krlegs=  Kanglel=  Direktor  und  Commandeur  der  Khn.  Mllitär=Instiente,
  v.  Beulwl;,  den  Landvogt  Kammerbperru  v.  Kiebensteln,  den  gehelmen  Ober=Finanzrath
  und  Chef  der  3ten  Abthellung  der  Sektlon  der  Kren-Domelnen,  v.  Har#t#
mann,  und  den  geheimen  Reth  und  Land-Jäsgermelster  von  Schaumberg  ju  Staats=Räthen
  ernanm.

Zu  Kammerherren  sind  unter  Reservatlon  der  Anclennete  fär  Altere  Kammerjunker  ernannt
  worden:

Hauptmann  und  Quarklermelster  bel  dem  General-Steb  v.  Faurigny;  Hauptmans
bei  der  Garde  zu  Fuß  von  Bose;  Hof-Oberforstmelster  von  Seckendorf;  Staabs-Rire
meister  bei  der  Garde  za  Pferd  und  Reise=  Stallmeister  v.  Faurignoz  Staabs-Rlirmel,
ster  bel  der  Garde  zu  Pferd  v.  Wick;  Staabs-Rittmeister  beim  Leib=  Cheoaurlegers=  Regiment
  Nr.  :.  o.  Both;  Hef-Oberferstmelster  Graf  v.  Pückler;  Segabs-ARi#tmeister
bei  der  Garde  zu  Pferd  o.  Raben;  Moajer  belm  Jäger-ReglIm.  Kiniz  Nr.  4.  v.  Whllwartb;
  Haauptmann  bei  der  Garde  zu  Fuß  #.  Flemming;  und  Hauptwann  bei  iir
Garde  zu  Fuß  v.  Klinkooström.

Zu  Kammerjunkern:  .
DerPremler.slcutcaantdekGakdezuPferd-Grafp.ssxmmm;dlthmletkLlcuxez
mutsdestkdezaFußo-.heynl.,v.Haynlknndeayn!ll.;Sckond-AsuteuantunvAdjutantdekGakdeZuFuß-.E1Wausea;dieSekonvckientenentsdet

Gab-zuFaßr.Galsbng,o.Vlttiaqboff,nadvvuderOsten.

AuchbabenSe.KIullequ"j,  den  zum  Staateräthe  ernannten  seitherlgen  Obrrsorstmelster
  in  Urach,  Landjägermelster  op.  Schaumberg,  als  Mltglied  der  Sektien  der
Kronforste  angestellt,  und  «  *:  E

an  dessen  Stelle  den  Oberforstmelster  v.  Gemmingen  ju  Heldenhelm  jum  Oberserstmelster
  in  Urach  4  "

den  Hof,  Oberforstmellter  v.  Steube  zum.  Oberforstmelster  in  Heldenbeim,  und

die  Jagdjunker,  Grasen  v.  Pückler  und  v.  Seckendorff,  zu  Hof-Oberforstmelstern
llergnddigst  ernannt.  -  -  —--Sc.Kangl.Mai-bebenallttgnädlgstsgttnbh


durch-Iaallqshdcdststckrethm-1-.«-Noo.dennokmallgenKbqlgLDber-sieatena«nc
v.Beastwithcknlssolchenshr.lmJafchttezluDspgt.aazujte,llcn;  "  J
oekmägqlletht.Dcdt-«oom.ö".sNov.denOberstenGebeimenKtlegs-Kanzkel-DinktokszeulkvlyxakpGeneral-Mystik:hefbtbemumd,
  *•’-1
#dem  Commankenr  des  Infahterle:  Reglments  Nr.  5.,  Hbrlsten  v.  Neufet,  zaglelch
auch  das  vakante  Commando  des  #and-Schätsschätzen:  Batolllons  zu  übertragen,  auch
den  vormallgen  Serond-Kleutenant  Breche  wleber  als  solchen  bel  der  Khülgl.  Gens-D’imerle
  anzustellen.  «
        <pb n="290" />
        L

Se.  Kbnigl.  Maj.  baben  vermbg  ollerbbchsten  Reseripts  vom  3.  Me.  bem  Amtsoͤfleger
  Hölder  in  Aalen  zugleich  das  Ober-Accisamt  daselbst,  und  dem  vormaligen  Registrator
  Nuef,  von  Wallerstein,  das  Ober-Aceisam#  in  dem  Cameraldisteikt  Kanfenburg
allergnäbigst  zu  übertragen  geruht.  .

Se.  Koͤnigl.  Maj.  baben  allergnädigst  gerubt,  1

vermig  allerhöchsten  Reseripts  vom  3.  Noo.  dle  erledigte  katbolischs  Pfarrel  Allderß
dem  Franzlekaner  =  Gnärdlan  Flavian  Kandibaler  in  Ehingen  zu  übertragen,

dem  Schulmeister  Frisson!  in  Fürfeld,  Dl#cese  Hellbronn,  aus  Veranlassung  seines
Amts-Jubllums  die  fllberne  Cioll=  Werdlenst  -Medallle  zu  verlelben,  und

vermbg  allerbbchsten  Reseripts  vom  20.  Noo.  dle  erledigte  Pfarrel  Oberwälden,  Dlbcese
Goppingen,  dem  Pfarres  Hefelin  in  Weller-Steußlingen  zu  uͤbertragen;  und  «

oetmdgsllekhbchstenRescklptsoomu·Nov.demgarkatbqllschenDianas-lesenposen,Ob-mmcsWaagsn,,nominik·tcnStadtpfatkcilyJsay,Gkotheber,dleallek-·


ddchsteEonflrmåtionwurdens-.
Vckmdgallekbdchsteadekketsvvms.Noo.habmSe.KdnlgLkadquofkamp

Nereshelm  dem  dortigen  Poststallbalter  Schlele,  das  Postamt  und  den  Poststall  Schwleberdliugen
  aber  dem  Ochsenwirih  Oesterrelchet  daselbst  allergnädigst  zu  üäbertragen  geraht.

Se.  Khnlgl.  Maj.  haben  dem  blaber  bel  dem  Königl.  Polizel-  Mialsterle  ange-Kellten

  Registrator  Mindler  auf  sein  ellerunterihänlgstes  Ansuchen  die  Entlassung  aus
Khulgl.  Dlensten  erthellt.  Den  8.  Noo.

 

Stuttgart.  Se.  Könlgl-  Mej.  haben  Allerpbchstdere  Geburtsfest,  woron  dle
Walsen  des  Reichs  für  des  Leben  und  die  Woblfahrt  ihres  erbabenen  Wohltbäters  auf
dem  Throne  in  belßem  Gebete  zum  Himmel  sflehten,  mit  dem  puldreichen  Geschenke  von
olerhundert  Gulden  an  das  hileslge  Walsenha#us  verherrlichet.  Ehrfurchtsvoller  Dank
dafür  dem  Königlichen  Vater  der  Walsen,  dem  Schüter,  Erbalter  und  Beglücker  des

Armen!  Den  6.  Mov.  1317.
Die  Vorsteher  des  Königl.  Walsenhaufes.

Se.  Khalgl.  Moej.  haben  allergnädigst  gerußt,  der  Ehefrau  des  Gefangenwärter

Zuchelache  zu  Eßlintzen,  durch  deren  Eatschlossenheit  der  Emwelchungs=  Versuch  des  dalbst

  verhafterem  Inqulslten  Glaser,  von  Alchelbach,  vereltelt  worden  ist,  die  sllberne  Verbleust-Medallle

  und  eln  Geldgeschenk  zustellen  zu  lassen.  Sturtgart,  den  9.  Nov.  23123.
Sektion  der  innern  Administratlon.

Täbsen.  Die  Königliche  Universltaͤt  felerte  auch  dismal  das  Geburts=  Fest
S.  Khalzgliches  Mojest#t  in  Gegenwart  des  Curators  ĩin  dem  großen  Hörsaale,  wos
bin  sich,  eingeladen  durch  ein,  von  dem  Puofessor  der  Beredtsamkeit  verfaßten  lateinischen
Programm  lämtliche  Lehrer  und  Studlerende  iu  Anhdrung  elner  Rede  von  dlesem,  ves-
        <pb n="291" />
        -  6  r“
ç  --i  .(’.-J-3V-7

sammelt  hatten.  In  derselben  versuchte  der  Redner  im  Namen  aller  mit  den  Empfindungen
  des  erfurchtsvollsten  tlefsten  Dankes  für  die  so  mannigfachen,  auch  in  dlesem  Johr
erfahrnen  Bewelse  allerböchster  Huld  und  Goade  zuglelch  die  feurlssten  Wünsche  für  das
ununterbrochene  Wohl  Seiner  Khulgl.  Mojestät  auszusprechen.  Hlerauf  wurde  die
WVerthellung  der  allergnädigst  ausgesetzten  Prels-Medalllen  für  die  besten  Beantwortungen
der  aus  allen  Fakultären  aufgegebenen  Fragen,  durch  den  Kanzler  der  Unloersliät,nach
vorher  gehaltener  kurzer  zweckmäßlger  Rede,  vorgenommen.  Dle  Namen  der  Werfasser  die
des  Preises  würdig  erfunden  wurden,  sflud
"!  im  theologischen  Fache,  der  Semlnuarist  „  M.  Frledrich  Helnrich  Kern,  don  Sönelten
  ;
lim  jurldischen,  der  Studlesus,  udolg  Frlederich  Constontlus  Vetter,  von  Ulm;
im  medielulschen,  der  Studiosus,  Carl  Sigmund  Rboler,  von  Altenstalg;
#n  bbllosophlschen,  der  Semluarlst  Felderich  Jeseph  Pytchagoras  Rlecke  aus  Beüna
ren.

Der  chlrurgische  Preis  konnte  dihmal  alcht  zvertheilt  werden.

Dle  näher  meotlolrten  Urtbelle  über  die  Arbelten  selbst,  wle  auch  dle  neuen  Prels-Aufgoben,
  enthält  das  gedruckte  Programm.  «  -  .-NachgeendkgterFelerllchkelt,bledekallgemein-Puddkuckjllllestqudeundgerühr-


  Dankes  bejeichnere,  versammelten  sich  der  Curater  der  Uniyerslelt  und  Präsldemt  des
bieslgen  Ober-Tribunals,  so  wie  die  sämtlichen  Mitglleder  dieses  und  der  Unlversliät  zu  elnem
  beltern  frohen  Mi#tagsmahle,  und  Abends  wurde  dleser  felerllche  Tag  mit  elnem
Bull  geschlossen,  woran  auch  die  Studlerende  Theil  nahmen.  1
Den  6.  No.  1817.  Das  Nektorat=  Amt.
        <pb n="292" />
        Rro.  49.  1812.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstuog,  21.  November

 

Konigl.  Verordnung,  die  Frohn-Pflichtigkeit  der  Jüden  betr.

Se.  Knlgl.  Moj.  baben  dorch  rin  allerbbchstes  Reserlpt  vom  19.  Nov.  wegen  der
W  der  Juden  zu.  verordnen  geruht,  daß  dleslben,  mir  #Ausvahme  ibres
„Sabbaths,  zu  Persönal=  Jagd=  und  andern  Frohnen  angehalten  werden  sollen,  ohne  daß
irgend  eine  Frellaqfung,  seo  ts  durch  Aufstellung  eines  Stellvertreters,  oder  gegen  rite  beümmrte
  Surrogats-Summe,  oder  eln  Supplleiren  desfalls,  solle  Statt  finden  kdänen.

Dilese  Allerhöchste  Verordnung,  weonach  slch  vorzüglich  die  Khnlgl.  Oberforst--  und
Oberämter  auf  das  genaueste  zu  achten  haben,  wl#rd  biemit  zur  allgemelnen  Kenniniß  gebracht.
  Stung,  den  19.  Nov.  1817.  Kinigl.  Minlsterium'es  Innern.

Allerhchste  Erklärung  des  Gesetzes  wegen,  Bestrafung.  des  Verbrechené  der  Münzfälschung.

Da  Se.  Khalgl.  Maj.  dle  P#nal-Sanctlon  des  Gesetzes  vom  20.  Nov.  180).
wegen  Bestrafung  des  Verbrechens  der  Münzfälschung,  dabln  zu  erläutern  geruht  haben,
daß  es  für  dle  Anwendung  der  dort  bestimmten  Strafe  den  Strangs  kelnen  Unterschled
bewilrken  soll,  ob  das  Nachmachen  Künlglicher  oder  in  dem  Khnigreiche  ausgenommener
Münzen  durch.  Gleßen  oder  durch  Drägem  geschehe;  so  wird  solches  hlermit  zur  allgemelnen
Wlssenschaft  gebracht,  und  werden  Jogkeich  die  Kodnigl.  Ober-Beamte  wegen  gebdriger  Bekanntmachung
  dleser  Allerhbchsten  Gesetzes=  Erklärung  auf  die  wegen  Publilk#stion  der  gedachten
  General  =  Verordnung  selbst.  ertheilten.  Vorschriften  verwlesen.  Stuttg.  den
16.  Nov.  1817.  Kdn.  Justiz-Millsteriam.

Allerhöchstes  Straf-Erkenntniß,  in.  Betreff  mehrerer  vom  dem.  gewesenen.  Gensd'armerie=  Unterofsizier
Katz  in  einer  Dienst-Verrichtung  an  Königl.  Unterthanen  verübten.  Erpressungen..

Der  gewesene  Unteroffzler  der  Kbnigl.  Gened'armerle.,,  Joachlm.  Kag#,gebürilg  von
Remmlngsbeim-,  Oberomts  Rottenburg,  kam  in  Untersuchung,  weil  er  Woshurch  einer  ihm
aufgerragenen  Dienst-  Verrichtung  an  mehreren  Bürgern  zu.  Esplch  und  Bayerbach,  Oberamts
  Orpringen,  unter  dem  falschlichen,  Vorgeben  „daß  sle  in  gesetzmäßige  Geldstrafen  ver-
        <pb n="293" />
        2#9

kallen  sepen,  auf  elne  sehr  strasbare  Wrise  Gelder  und  Vikmallen  für  sich  erpreßt  hat,
und  ist  wegen  dieses  erwlesenen  Verbrechens  von  Sr.  Könlgl.  Maj.  als  Gensd'armerse=Unteroffizier
  kassirt,  und  zu  Erstehung  elner  achtjährigen  Festunsterben  mit  dem  ollerhbchsten
  Befehl  verurtheilt  worden,  daß  solches  durch  gegenwörtiges  zur  allgemelnen  Kenntnig
gebracht  werden  foll.

Auf  besondern  allerhöchsten  Befehl.
Stuttgart,  den  20.  Okt.  1817.  Cemmando  der  Khulgl.  Gensd'armerie.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts.

Den  4.  Noo.  1312  wurden  geschleden:

1)  Friedrlka  Sophla  Gelger,  von  Ober-Enstagen,  Närtinger  Oberamtd,  geb.  Srahn,
von  Plibof,  Oehringer  Oberamts,  Kl.,  von  Johann  Cßristoph  Gelger,  Bürger  und  Mau-Fn-
  8  ie  Bekl.,  ex  cap.  adulterii,  unter  Verurtheilung  des  Beklagten  in

e  Kosten.

2)  Jung  Jehann  Gentg,  Bindere  Bärger  und  Bauer  zu  Truchtelstngen,  Bahlinger
Oberamts,  Kl.,  von  Anna  Barbara,  geb.  Lang  von  da,  Bekl.,  ex  cap.  quasi  desert.
umer  Verurthellung  der  Beklagten  in  die  Kesten.

5)  Johbann  Preyz,  Kön.  Involld  zu  Hermaringen,  Heldenheimer  Oberamts,  Kl.,
#-on  Frlederika,  geb.  Plag  aus  Berlin,  Bekl.,  eK  cap.  desert.  malit,  unter  Verurthellung
der  Beklagten  in  die  Kosten.  "

Den  11.  Nov.

1)  Jobaun  Frech,  Burger  und  Schmid  zu  Ostelshelm,  Calwer  Oberamts,  Kl.,  von
Maria  Agatha,  geb.  Schbffler  von  da,  Bekl.,  ex  cap.  adulterii,  unter  Verurthellung
der  Beklagten  in  die  Kosten.

)  kKulse  Heigelin,  von  Stuttgark,  geb.  Stritter  von  da,  Kl.,  von  M.  Johann  Frledeich
  Heigelln,  von  Stuttgart,  restgnirten  Pfarrer,  von  Geradstelten,  Schorndorfer  Ober--#mts,
  Bekl.,  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verurthellung  des  Bekl.  in  die  Kosten.

3)  Wurde  die  Ehe  zwischen  Joseph  Stollmaler,  Bürzer  und  Weber  zu  Ueberkingen,
Gelßlinger  Oberamts,  Kl.,  und  Anna  Maria,  geb.  Schäufelln,  von  Schaarenstetten,  Oberemts
  Blaubeuren,  Bekl.,  unter  Vergleichung  der  Kosten  annulllre.

 

Stuttgart,  den  15.  Nov.

Se.  Kdalgk.  Majestät  von  Wärttemberg  und  Se.  Khalgk.  Majestät  ven
Preußen  haben,  um  einen  Beweis  Ihrer  wechfelselllgen  Achtung  und  Freundschaft  elnander
  zu  geben,  gegenseuulg  sich  die  Dekorationen  Ibrer  Kdulgl.  Haus-Orden  zugeschlckt.

Zuglelch  baben  Se.  Kbnigl.  Maj.  von  Wärttemberg  bel  dleser  Veranlassung  drei
westere  Dekoratlonen  Ihres  Ordens  des  goldenen  Adlers  überschickt,  und  solche  de#  Kronprinzen
  von  Preußen  Königl.  Hohelt,  dem  Prinzen  Wilhelm  von  Preußen,  und  dem
Staats=  Kanzler,  Grasen  van  Hardenberg  bestimmt.  Von  Selten  des  Knlgl.  Preutl=7
        <pb n="294" />
        (chen  Hofes  wurde  blesfe  Oedens-Wergebung  durch  Uebersendung  elner  gleichen  Ansaßl  Dekorationen
  des  Khnigl.  Preußischen  schwarzen  und  rothen  Adler-Ordens  eroledert,  welche
nach  dem  Wunsche  Sr.  Khulgl.  Majest.  von  Preußen  an  des  Kronprinsen  ves
Wärttemberg  Kbnigl.  Hobeit,  des  Prinzen  Paul  Khuigl.  Hobeit,  und  dem  Staats,
und  Cablnets  Mlnister,  Minister  der  auswärtigen  Aagelegenhelten,  Grafen  van  Zeppelin
verlieben  wurden.

Bel  dem  beute  abgebal##enen  Leoer  erschlenen  Se.  Königl.  Maj-=  st.  mit  den  Dekevotlonen
  der  Khalgl.  Preoßischen  Orden.

Se.  Künigl.  Moaj.  baben  vermeg  allerhichsten  Dekrets  vom  5#4.  Nov.  den  Ober-eleus
tenant  o.  Kettler  vom  Garde-Reglinem  zu  Pierd  zum  Covallerle-Reglment  Nr.  6.  Dragoner
  Kroyprinz  versetzt,  und

den  Second-=  bleutenant  v.  Dalbenden  des  Girde-Reglments  zu  Pferd  zum  Dremler=
  Lleutenant  zu  befbrdern  ollergnädlast  gerubt.

Se.  Kbnigl.  Maj.  haben  allergnädigst  zerubt,

vermbg  allerhIchsten  Reseripts  vem  F.  Meo.  die  erledigte  Cameral,  Verwaleung  Takb
Ungen  dem  Ober-Finanz-Kammer-Buchbalter  Baumann  iu  übertragen;

vermög  allerbbchsten  Reserlpts  vom  15.  Nov.  den  blsberigen  Ober  Justiz  Assessor  Gre,
fen  v.  Seckendorf  zum  Ober  Pollzel  =  Rath  bei  der  Ober-Pollzel  =  Direktlon  in  Stutt
gart  zu  ernennen;  ferner

ve#rmbg  allerbbchsten  Reseripts  vom  17.  Nov.  den  Ober-Justlzratb  v.  Köülg  auk
seln  alleruntertbänigstes  Ansuchen  um  Erleichterung  In  seinen  Amts-Funktlonen  von  den
Geschäften  bel  dem  Künisl.  Tutelar,  Ralbe  zu  dispenstren,  und  solche  dem  Ober-Justlz=Assessor
  Relbel  mit  Belbehaltung  seiner  Stelle  im  Ober-Justiz-Collegie,  auch

vermg  allerhbchsten  Rescripts  dom  K.  Nov.  die  Saljfaktorn-Stelle  zu  Mageld  dem
dortigen  Bürgermeister  Schmid  zu  übertrogen.

Se.  Kdnigl.  Maj.  baben  verm##  allerbchsten  Reseripts  vom  15.  Neo.  dle  erledigte
Ofarrei  Mägerkiagen,  Dlbrese  Pfullingen,  dem  Hofmelster  Allerbchst  Ibres  Neffen,  des
Prinzen  Alerander,  Sohn  des  Herzogs  leuls  Hobeit,  M.  Güngler  zu  lbertragen,  und

den  zum  Subregens  und  Oeconomus  an  dem  Prlester-Seminarlum  in  Ellwangen  ernannten
  Pfarrer  Wiebn  In  Kirchen,  auf  sein  alleruntertbänigstes  Ansuchen  von  jener
Stelle  zu  dlspenstren,  und  dogegen  den  Pfn-Kaptan  Gerard  Haller  in  Horufischbach,
Landkapitels  Blberach,  zum  Subregens  und  Oeconomus  a#  dem  Priester=  Seminarium  in
Ellwangen  zu  ernennen  allergnädigst  gerubt.

Se.  Khnigl.  Moaj.  haben  vermg  allerbdchsten  Reseripts  vom  #13.  No.  die  vocante
Fdestersstelie  in  der  Michelfelder  Huth.  Ellwanger  Oberfeiste,  dem  Unterkbrster  dieser  Hut,
Schweinle,  und  die  dadurch  In  Erlerigung  gekemmene  Uaterfbrstersstelle  zu  Michelfeld
Dem  vormaligen  Scharfschützen  im  Comburger  Oderferst,  Direlf,  Znädigtt  übertragen.
        <pb n="295" />
        Nro.  50.  1812.  2
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats-  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  23.  November.

 

Die  Verkündung  der  Gesetze  und  Verordnungen  im  Allgemeinen  betr.

Es  Isk  neuerlich  bel  elulgen  Gelegenbelten  wahrzunehmen  gewesen,  daß  die  zur  allgemelnen
  Kenntulß  zu  bringenden  Gesetze  und  Verordnungen  nicht  gehlrig  verkündet  worden
sind.  —  Zwar  ist  das  Staats=  und  Reglerungs-Blate  das  vorzüglichste  Mlitel  zu  solchem
Publikarionen.  Da  aber  dasselbe  besonders  von  dem  gemelnen  Mann,  nicht  immer  und:

berall  gelesen  wird,  und  gelesen  werden  kann,  so  flad  die  darinn  emhaltenen  Gesetze  und.
Verordnungen,  Ingleichem  diejensgen  Vorschriften,  welche  separat  ausgeschrieben  werden,  jederzeit
  wann  sle  erscheinen,  und  wenn  sse  fär  die  Unterthanen  überhaupt  ein  Interelse  haben,
seden  Sonntag  nach  dem  Morgen=  Gottesdienske  vom  Raethhause  herab.  oder  an  anderer.
schlicklichen  Stelle  der  Einwohnerschaft  jeden  Orts  vorjulesen,  und  zwar  in  der  Oberamtsstadt
  darch  den  Burgermeister,  oder  einen  dazu  tauglichen  Seribenten,  in  den  Amtsorten
bingegen  durch  den  ersten  Ortsvorsteher  oder  durch  einen  andern  tächilgen  Mann  den  derselbe
  damlt  beauftragt.  6

In  denjeulgen  besonders  größern  Siädten,  wo  #ocal-Wochen=  oder  Intelligen:,  Blatterberauskommen,
  können  danehen  auch  noch  dlese  und  dle  Insertlon  in  ste,  ingleschem  das
Anbeften  der  Verordnungen  an  den  Roihbkusern  oder  an  elner  sonst  dazu  geelgneten  bffentlichen
  Stelle  als  weiteres  Promulgatiens-Mittel  benutz,  aller  Orten  aber  muß  eln  Diarlum
darüber  gefährt  werden,  was  an  jedem  Sonntag  mändlich  vorgelesen,  und  ob  und  wie  eine
Werordnung  auch  voch  auf  andere  Weise  zur  böffemlichen  Kenntniß  gebracht  worden  ist.

Dobel  versteht  es  sich  von  selbst,  daß,  wenn  bel  einem  einzelnen  Gesetze  eine  besondere
und  noch  zuverläßigere  Dubllkatlons-Art  vorgeschrieben-  wird,  dleselbe  dieser  befohlenen  allgemeinen
  Maasregeln  ungeachtet,  ebenfalls  befolgt  werden  muß,  so  wie  ouch  die  frühere  Vorschrift,
  nach  welcher  vor  jedem  Ruggerscht  ein  Ausjug  der  wlchilgeren  Gesetze  abgelesen
rad  dadurch  der  Gemeinde  aufs  veue  dekannt  gemacht  werden  soll,  nach  wis  vor  bel  Kraften
  bleibt.
        <pb n="296" />
        Man  dersteht  sich  zu  den  Beamten  und  Orts  vorstebern,  daß  ste  in  dleser  Gemößbeit
für  die  Bekannemachung  der  Gesetze  und  Verordnungen  mit  der  mögllchsten  Zuverläßslaken
jererzelt  sorgen,  und  sich  keine  Vernachlässlgung  dabel  zu  Schulden  kommen  lassen  werden,
fär  die  man  ste  in  vorkommenden  Fällen  verantworrlich  machen,  und  nach  Befund  der
Umstände  bestrafen  würde.  Sturtg.  den  13.  Nov.  1317.

Auf  besondern  Befehl.  Mlnlsterlum  des  Innern.

An  sämfliche  Königl.  Landvogteien.  Die  Einführung  von  Passanten-Listen  unter  den  Thoren

sämtlicher  an  der  Landstraße  gelegenen  Laudstädre  betir.

Do  bleber  auf  eine  ordnungswldrige  Welse  unter  den  Tboren  der  an  der  Landstraße
geleaenen  Landstaͤdte  durchaus  gar  kelne  Aufsicht  auf  die,  dlese  Städte  aus-ein-  oder  durchpasstrende
  Fremde  statt  gefunden  hat,  Se.  Königl.  Maj.  aber  dlesen  polizeilichen  Uebelstand
  für  dle  Zukunft  abgestellt  wissen  wollen;  so  erhalten  sämisiche  Khnlgl.  Landoogtelen
andurch  den  Befehl,  ungescumt  die  Anordnung  zu  treffen,  daß  unter  den  verschtedenen
Thoren  der  in  Ibrem  Laaudoogtel  =  Bezirk  befludlichen  Landstädte  eine  angemessene  Pollzel-Wache
  aufgestellt,  und  von  dleser  dle  eln=  oder  auspasstrende  Fremden  nach  lhrem  Namen,
Stand  oder  Charakter  und  dem  Bestlmmungsort  ihrer  Reise  befragt  und  aufgefordert  werden,
  sch  in  dile  Dassanten-Listen,  von  denen  die  vorschriftmäßigen  Formularlen  den  Küalgl.
Candoogkelen  werden  zugesandt  werden,  selbst  elnzuschrelben.  ·

Jndcnkanbstäbxes,fnwelcheaflchsbekäbnlgLGakaisoneubewiquwith-die
Tbokeoondemädwkvtilltaikbesetztsinv,datdlefesauchUeAufkelchnangdekFremdet
in  die  Poflanten  Listen  zu  besorgen.  Es  haben  sich  jedoch  die  Kbnigl.  Landvogteien  wegen
dem  Vollzug  dieser  allerhoͤchsten  Anordnung  mit  den  Konigl.  Militair-Commandanten  ins
Einsernehmen  ju  setzen,  die  Königl.  Ober=  und  Unterbeamteo  in  jenen  Landstädten  aber
an#zuweisen,  die  Passanten=  #bisten  jedesmal  mil  der  nächstabgehenden  Post  an  das  Köalgl.
Polizel  =  Ministerlum  einzusenden.  Stutig.  den  3#u.  Nov.  1312.  )

KbnlgbPolizei-Ministerium-Bestraftes

  Medikastritens.

Der  Chirurgus  Klelner,  von  Rusplingen,  Oberamts  Spalchingen,  ist  wegen  Attentats
des  Medlkastrirens  zu  elner  sechstägigen,  der  Cblrurgus  Ormer,  von  Wildderg,  Oberawts
Magold,  der  Scharfrichter  Sorg,  von  Mähkbousen,  und  die  Agalhe  Bauer,  von  Thalhelm,
beide  Oberamts  Ehlagen,  wegen  wirklich  vollbrachten  Vergehens  des  Medlkastrirens  zu  elner
achttägigen  Incarrer#stion  abwechselnd  bei  Wasser  und  Brod  condemnirt  worden.  Stuttgart
den  19.  Nov.  1813.  Königl.  Section  des  Medlelnal,  Wesens.

 

Se.  Khnlgl.  Mo  j.  baben  vermüge  allerböchster  Ordre  vom  20.  Mov.

die  Premler-Lleutenants.,  Grafen  v.  Seckenderff,  und  o.  Hayn  ite  taabt-Capltalns
  bel  der  Garde  zu  Caß,  ff,  Hayn  iten,  zu  Staabt-
        <pb n="297" />
        19#

den  Premier,  Aentenonk,  Graf  v.  Byland,  jom  Staabs-Capliain  beim  Zien  Infsanterie-Regiment,
  v

den  Second  bieutenant  v.  Lamotte  belm  Sten  Infant.  Reglmem  zum  Premier-Lleuten
mant  zu  befbrdern,  unrd

den  Hauptmann  v.  Frledenshurg  vom  ten  zum  öten  Infant.  Regiment  zu  versetzen
allergnadigst  geruht.  »  -

SkjbuighMckdobendnkchshalletbbchstesDckketvoms«.Noo.
dequjoroJögomsomCaoallekie-NegimeatNr.ö.Jäqer-Verzoskoslsdn
Mllicöt-Vetdlenst-Okdeusue-theilen«lleksvädlgfkgernbt.
NachstehendensndivldueuhabenSe.Eis-istMai.dle-Evlqubnksertheilt,die-ihneundessem-tunFrankreichMajeMtbeollllqteDeeonUoueadetEhren-Begle-

  tragen.
Es  stnd  nämlich  ernannt?
Zum  Commandanten  der  Ebren-Leglon,  General-Lieutenant  v.  Scheeler.
Zu  Offziers:  Obrist  v.  Stockmaler,  und  Majer  #.  Bangold.
Zu  Mltglledern.
WVom  General-Sctaab:

Generalmajor  v.  Röder;  Hauptmann  v.  Gelbke;  Stahsbauptmann  v.  Kampz;
Brigade  Adjuranr  leutenom  v.  Martend,  vom  Jafanterie-Reglment  Nr.  6.  Kronprinz;
  Brigade-Adjutant  bleutenant  v.  Stockwaler,  vom  Infaenterie=  Reglmen  Mro.  1.
Prinz  Paul;  General-Chlrurgus  v.  Köllreuter.  ·

VomJnfautekle-ReqlmentRt.s.Pisa-Paul:

Staabi-CapkkataAsdent-zOber-cicatenaato«Do-oppzFetdwebelhetuki

mann.
Vom  Infanterle  =  Regnem  Nr.  2.  Herzog  Wllhelm:  ·
MajormSchexlazObersLleuteissvtv.Metsk«smmeczoberikleutenmundAdsutinsr.Betnctasztiemeuintr.Schutze-zFeldoebelcuubuseh

VomJufaatr.tlesRegimemNin-lo-Majotr.SchsnmbekgzHauptmannmtsuustetnjObnxslesmiautdRauch-


Vom  Jafanterie-Regiment  Nr.  6.  Kronprinz:
Oberst  und  Commondeur.  v.  Pöllulz;  Oberst  v.  Schmldt;  Ober-Lieutenant  v.  #
L(ufre;  Untero’fliler  H###s.  .
VomFußiägchsBscalllva»Willst
Suabsbsnptanunp·Meint-amtl-Ober-Lientencutv.smtbsku3Uutmfsizler

Tblklsgs  .
PoanßjögasPatakllonNr.«tt
kleine-mattNemsbstdtzLienteoansuudsdjutcntvsBressusek,
«Vomceichthnfaytekle-BataillosNr..3:
HauptmannvitkbtkschzObersten-nimmBund·
VomlcichimJnfanteklnBatJllouNr.«
HauptmaaamSpäspzFelvmbelOrt-singenUntctofsizlaschlnmkctqer.
        <pb n="298" />
        L

Se.  Kontgl.  Maj.  haben  vermög  allerhöchsten  Reserspt#  vom  25.  Nov.  des  bla.
berlgen  auseultirenden  Assessor  bei  dem  Khnigl.  Ober-Justiz-Collegle,  Grafen  von  Mandelsloh
  zum  Alsessor  cum.  voto  bei  gedachter  Stelle  allergnädlast  zu  ernennen  geruht.

Se.  Künigl.  Majs.  baben  vermög  allerhdchsten  Dekrets  vom  ##.  Nov.  allergnädigst
Heruht,  die  Aufstellung  eines  elgenen  Inspektors  faßrender-  Posten  des  General=  Postamts
Stuttgart  zu  genehmigen,  und  diese  Stelle  dem  bieberigen  Sekretalre  und  Cassser  fahrender
  Posten  Hoffmann  dem  Elkern  zu  éberträgen  dagegen  an  dessen  Stelle  den  blsherlgen
Reoistons  =  Assistenten  Hoffmann  den  jüngern  zum  Sekretale  und  Casster  fabrender  Posten
zu  ernennen;  dem  General-Postamts-Verweser  Breyer  aber  die  kellung  beider  Büreaur
des  General=  Pestamts  als  Vorstand,  und  die  speclelle  Inspektion  bel  der  reltenden  Post
zu  belassen,  und  «

vetmbgallekbdchsteasdektetsomebeav.dmbisherigen-TonsystemBeckjufbessea
allerunterthaͤnigstes  Ansuchen  von  seiner  Stelle  zu  entlassen,  und  dle  dakurch  erledigte  Conkurteur=
  Seell  dem  vormallgen  Kloster-Kornmesser  Moriz  Rlitelmann  von  Skflingen  zu

ertragen.

 

Stuttgart.  Bel  der  Khnigl,  Sektlen  des  Medichknal  -Wesens  wurde  nach  erstendener
  Pruͤfung  und  geschebener  Verpflichtung  dem  Chirurgen  und  Geburtsbelfer  Jehann
Gottfried  Sauter  zu  Nagold,  die  Erlaubus  zur  Ausuͤbung  der  mebicinischen  Praxis  ertpellt.
  Den  au.  Nov.  1812.

 

Stuttgarn  Für  verwundete  Krleger  des  Vaterlandes.  find  an  den  Unterzelchneten
selgende  weltere  Belträge  elngegangen?  .

Vonmehreren-Bürgermanlms.-«.-......I·oos'.-durchwun-M.Neabertlu.Walu,.Dldces-Blbetach,


von-dekdssisenG-Iiielndes-...-......Uf.
pukchitpfarreeleMülletluanqoldkngemOberamt-Waldsee,

desglelchen.  .  e"  4  f  3  kr.
durch  Rechnungs-Reolsor  Hopf  in  Spaichlingen,  von  elner.

kleinen  Gesellschaft  alldaoa  ·  33  fl.  45  kr,

durch  Oberamtmann.  Mäller  in  Gelßlingen,  im  deriigen  Oberamtebellrke
  gesammllt  ...
von  der  Pfarr=  Gemeinde  balchingen,  Oberamts  Münflagen,
durch  Pfarr.  Vlkor,  M.  Sige...  19  f.  u11  kr
vem  Künigl.  Krlegs-Deparrement  .  .  384  fl.  39  kr
Den.  :1.  Nov.  137  2..  Gener#al=  Lleucenant,  lre:  Drästdent  des  Khnsgl.  Krlegs="
  Departem.  v.  Phull.

424  fl.  20  lr.
        <pb n="299" />
        m—

Beilasze  zu  Nro.  odes
  Königl.  Staagts=  und  Regierungs-Blatts  von  1812.

Mach  elngekemmenen  welteren  ofstalellen  Machrichten  Und  la  dem  gegenwäriigen  Felding
tegen  Rußland  von  dem  Königl.  Armee=  Corps  felgende  Unterofftelere  und  Soldaten
gestorben  and  geblieben.  «

 

Von  der  Artillerie.

Johan##  Adam  Schwenger,  Traluseldar,  von  Manne#berg,  Oberamrs  Terch  #en#  #.  Aug.
estorben.  «  "  "
prqsm  JosephBuchmefset·vonMichelbach,Oberamt-Wehklagen,idenpAugpgek
Michaecheglek·Tkalosoldat,vonAdolstettetyTObesqmtsLoIch,·deuös·Juc.-qest.
GepkgsqngobhoosCrallsbelm,den-.Aaq.,gest.  ·
chauuGeoksRsihet,Techsotpit,—vonPlochluge-i,ObgamtssEßllngethdgl-FAUSqu
Alsoler,  Tralnsoldat,  von  Meerbothenweiler,  Oberamts  Weldsee,  den  z3.  Jul.  gest.
Alols  Welde.,  Trainsoldat,  von  Aledorf,  Oberamts  Ravensburg,  den  #8.  Jul.  gest.
Johan  Peul  Pfizer,  von  Rotenbach,  Oberamts  Ellwangen,  den  15.  Aug.  gest.

Vom  Cavallerie-Regiment  Nro.  2.  Leib-Chevauxlegers.

Cbristopb  Friderich  Horrer,  von  Umterlenuingen,  Oberamis  Kirchbeim,  den  7.  Sept.  gebl.
Caslmir  Ralzel,  von  Klrchhausen,  Oberamts  Hellbrenn,  den  3.  Sept.  gebl.  "
Erbard  Benzing,  von  Schwenningen,  Oberamts  Duttlingen,  den  -.  Sept.  gebl.
Joba  Georg  Abele,  Umiereffizler,  von  Mhaglingen,  Obergmis  Gmünd,  den  7.  Seft.  gebl-Easpar
  Stalner,  von  Oalsbeuren,  Oberamts  Waldsee,  den  7.  Sept.  gebl.  ·
Jobwaes-Tdumms,»oonKot-bel,ObenmtsTüblngen,-dea7.Sept.gebl.
JohannkangxsvmlpcåssingcmDbecamtscübisgtn,'dm-,-.Sepc.sebl.
Izu-me-Beesek,oqukgenzlngm.ObenmtsNotcenbutg,d-n--.Sept"·qibc.
Alberich-ManchvvtlTreffelbof,«ObekqmtsBackaI-Ig,·den7.Sept.g"e"bl."
iktdetichReigel.,UntekofstkiekpoonHortbcswOdem-ImValhlugetyden7-."Sept.-gebc.
GeomWilbelmSchik,vo-Votdetbschelbekg,·ObensntsWe-incbekq,sdean.Auq".--gebls."
JsbonnG-rgKoblek,-voaTalw,"dcnIq.Avg.g-bl.
Josethämpff,Untekofflzter,«ooaSelbektllngcn,-Obeiamtssäuseln-,deuI-9.Aus.qebl.

 

samt-)
        <pb n="300" />
        r

196

Vom  Fußjäger-Bataillon  Nro.  u.  König.

Martin  Mößner,  von  Bubsbelm,  Oberomts  Spalchingen,  den  24.  Sept.  gest.

Benedlet  Bader,  von  Meneldshofen,  Oberamts  Wongen,  den  6.  Aug.  gest-Hornist

  Michael  Jäger,  von  Mengen,  Oberamts.  Saulgau,  den  8.  Sept.  gest.

Joseph  Halder,  von  Bbsfeld,  Oberamts  Ravensburg,  den  4.  Aug.  gest.

Johan  Friderich  Eisenmenn,  von  Bonfeld,  Oberamts  Hellbronn,  den  16.  Aug.  gebl.

Johann  Michael  Wolpert,  von  kbnach,  Oberamts  Welnsberg,  den  J.  Sept.  gebl.

Johann  Georg  Weiß,  Dremler,  ven  Zell,  Oberamts  Kirchhelm,  den  1½6.  Aug.  gest.

Johann  erro  n-  Offiziersbedlenter,  von  Gondorf,  Oberamts  Saulgan,  den

12.  Aug.  gest.

Sebastion  Gails,  von  Blelingen,  Oberamts  Rottwell,  den  à6.  Aug.  gest.

Jakob  Adam  Rahfaß,  von  Ebingen,  Oberamts  Balingen,  den  27.  Jul.  gest.

Mlchael  Bauer,  von  Dürrnast,  Oberamts  Tettnang,  den  24.  Aug.  gest.

Franz  Kaver  Walser,  von  Altshausen,  Oberamts  Saulgan,  den  :2.  Ang.  gest.

e  Seof#z,  von  Dotternhausen,  Oberomts  Spalchingen,  den  3#2.  Sept.  gest.
ohann  Gottfried  Lang,  von  Nelpperg,  Oberamts  Brackenhelm,  den  6.  Sept.  gest.

Peter  Lóser,  von  Schmuken,  Oberamts  Navensburg,  den  1.  Aug.  gest.

Martin  Schall,  von  Walddorf,  Oberamts  Tüblingen,  den  4.  Ang.  gest.

Christoph  Daold  Haspel,  von  Hall,  den  7.  Aug.  gest.

Johannes  Hackenmüller,  von  Isny,Oberamts  Wangen,  den  4.  Sept.  gest.

Carl  Friderich  Schmid,  von  Kochendorf,  Oberamts  Meckarsulm,  den  7.  Aug.  gest.

Franz  Anton  Aigster,  von  Groß-Engstingen,  Oberamts  Neutlingen,  den  5.  Aug  gest.

Mlchsel  Steinhllber,  von  Mbfsiugen,  Oberamts  Nottenburg,  den  7J.  Sept.  gebl.

Quartlermelster,  Adam  Friderich  Fischer,  von  Herreuberg,  den  9.  Sept.  gest.

Jakob  Friderich  Flscher,  von  NReckarthellsingen,  Oberamts  Närtingen,  den  7.  Aug.  geßt.

Georg  Michael  Dorsch,  von  Ilsbofen,  Oberamts  Hall,  den  7.  Aug.  gebl.

Alolstus  Whrz,  von  Wurzach,  Oberamts  Leutkirch,  den  J.  Aug.  gest.

Daold  Bosch,  von  Asselsingen,  Oberamts  Alpek,  den  16.  Aug.  gest.

Alolslus  Bauer,  von  Wanneyhäkusern,  Oberamts  Detrnang,  den  35.  Aug.  gest.

Ulrich  Häusler,  von  Hermaringen,  Oberamts  Heldenhelm,  den  32.  Aug.  gest.

bibraz  Stoppel,  von  Uhetdsweiler,  Oberamts  Tettnang,  den  „5.  Aug.  gest.  .

JohsnaGevkngesenbofcyvonBbckenwcllek,Obersmtislasensbnkg,dep-14.Auq.qest.

JohannesSaitek,.ooaScheppach,ObeksmtsWeinibekg,den14.Sep.t.gest.·

Johann  Georg  Ranz,  von  Wlllmadingen,  Oberamts  Reutlingen,  den  38.  Aug.  gest.

Joseph  Rauner,  von  Justingen,  Oberamts  Münfslugen,  den  31.  Jul.  gest.

Martin  Häberle,  von  Reottenburg,  den  ..  Aug.  gest.

Modest  Daigler,  von  Wllsiungen,  Oberamts  Münstugen,  den  9.  Aug.  gest.

Alolsius  Burger,  von  Slegratehofen,  Oberamts  Leutkirch,  den  5.  Aug.  gest.

Hornist  Chriglan  Eberhard  Veogel,  dvon  Valhiugen,  den  4.  Sext.  gest.
        <pb n="301" />
        237

—

Vom  leichten  Infanterie-Bataillon  Nro.  3.  von  Kechler.

Jobann  Ludwig  Herrmann,  von  Dürrenzimmerr,  Oberamts  Känzeksau,  den  15.  Sept.  gest.

Jakob  Schmid,  von  Schnaith,  Oberam'ks  Schorndorf,  den  16.  Aug.  gest.

Georg  Klenzle,  von  Ilsfekd,  Oberams  Beslgbelm,  den  7.  Sept.  gebl.

Alols  Schszenbach,  von  Altdorf,  Oberamts  Ravensburg,  den  à#1.  Aug.  gest.

Jakob  Frlderich  Bechtle,  von  Kleiubottwar,  Oberamts  Marbach,  den  1°0.  Sept.  an  seinen
  Wunden  gestorben.

Jakob  Seiter,  von  Enzwelhingen,  Oberames  Valhlugen,  den  36.  Sept.  gest.

Matthäus  ink,  von  Täbingen,  Oberamts  Rottwell,  den  4.  Sept.  gest.

Jakob  Eger,  von  Ebningen,  Oberomts  Urach,  den  7.  Sept.  an  seinen  Wunden  gest-Unterefflzier,

  Jakob  Mäule,  von  Hedelsingen,  Oberamts  Cannstadr,  den  14.  Sept.  gest.

Jakob  Birk,  vom  Holzheim,  Oberamts  Wiblingen,  den  50.  Aug.  gest.

Johannes  Ruß,  von  Arnek,  Oberam'is  Blaubeuren,  den  30.  Aug,  gest.

Andreas  Reulng,  Unterofflzier,  von  Horb,  den  4.  Sept.  gest.

Jebann  Deter  Fischer,  von  Mbkmähl,  Oberomts  Reckarsulm,  den  J.  Sept.  gebl.

Georg  Zuber,  von  Stuttigart,  den  :#.  Sept.  gest.

Heinrich  Schuster,  von  Bächlingen,  Oberamts  Künzelsan,  den  38.  Aug.  gest.

Christian  Friderich  Hafa,  von  Rledheim,  Oberamts  Tuttlingen,  den  J.  Sept.  gebl.

Cbristlan  Schöller,  von  Bobolanden,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  den  b.  Aug.  gest.

Wincenz  Lorenzer,  von  Kleluwlnnenden,  Oberamts  Waldsee,  den  3.  Sept.  gest.

Kaver  Feinauer,  von  Neuhausen,  Oberamts  Eßlingen,  den  10.  Aug.  gest.

Jobann  Georg  Gummel,  von  Schwieberdingen,  Oberemts  kudwigsburs,  den  6.  Sept.  gest.

Johann  Geerg  Schmld,  von  Thärlugen,  Oberamts  Ballagen,  den  31.  Jull  gest.

sohann  Michdel  Rad,  von  Rebr,  Amts-Oberamts  Stuttgart,  den  6.  Aug.  gest.

zerdlnand  Sik,  von  Leubolz,  Oberamts  Wangen,  den  6.  Aug.  gest.

zimmermann,  Andreas  Hores,  von  Dürbheim,  Oberamts  Spaichingen,  den  a7.  Juli  gest.

sobann  Leuz,  von  Gamerschwang,  Oberamts  Ehingen,  den  3#.  Jull  gest.

Jebann  Hecht,  von  Blrkendorf,  Oberam'ts  Biberach,  den  3u.  Jull  gest.

Bernhard  Dilger,  von  Schbnenberg,  Oberamts  Wlblingen,  den  10.  Aug.  gest.

keonhard  Fezer,  von  Rammingen,  Oberamts  Alpek,  den  9.  Aug.  gest.

Johann  Georg  Semmler,  von  Unterlenningen,  Oberam's  Klrchheim,  den  5.  Aug.  gett.

Kaver  Schenzle,  von  Marchthal,  Oberamts  Ehlugen,  den  18.  Aug.  gebl.

Johannes  Oertle,  von  Thannschbfleshof,  Oberamte  Lorch,  den  18.  Aug.  gebl.

Unteroffizier,  Joseph  Speilser,  von  Raoensburg,  den  19.  Aug.  gebl.

Johannes  Bürrl,  von  Welkheim,  Oberamts  Tuttlingen,  den  18.  Aug.  gebl.

Michael  Knodel,  von  Därrmenz,  Oberamts  Maulbronn,  den  31.  Aug.  gest.

L##sht.?

 

Vom  leichten  Infanterie-Bataillon  Nro.  4.  von  Stokmaler.
Jakob  Oberpolz#  von  Pfasfenhofen,  Oberamts  Brackenhelm,  den  28.  Jull  gest.
        <pb n="302" />
        298

Vom  Linien-Infanterie-Regiment  Nrd.  1.  Prinz.  Paul.

Carl  Friderich  Riedgraf,  von  Rledenau,  Oberamts  Backnaong,  den  18.  Jull  gest,
Georg  Diez,  von  Verrenbera,  Oberamts  Oebeingen,  den  6.  Aug.  gest.
Gottlieb  Schwarz,  von  Mittelbiberach,  Oberamts  Biberach,  den  5.  Jull  gest.

Vom  Cinien-Infauterie-Regiment  Nro.  23.  Herzog  Wilhelm.

Caspar  Schabel,  von  Vorderweller,  Oberamts  Gmänd,  den  11.  Jull  gest.

Jelepb  Frlderich  Rotb,  von  Beutelspach,  Oberamts  Schorndorf,  den  20.  Aug.  gest.

Jakob  Wagner,  von  Belsen,  Oberamts  Nottenburg,  den  3.  Aug.  gest.
osepp  Reuhäuser,  von  Deustelkingen,  Oberamts  Neresbeim,  den  0.  Ana.  gest.

rrrim-.  Georg  Bertsch,  von  Oberhausen,  Oberamts  NReuelingen,  den  1.  Jull  gest.

Den  a4.  November  1617.

Kiüulgliches  Kriege  =  Departement.
        <pb n="303" />
        Nro.  51.  1  8  1  2.  799
Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Mittwoch,  z.  December.

 

 

General-Reseript.  Die  Bestimmungen  zu  Vorbeugung  und  Entdeckung  von  Posk-.
  Defraudatlonen  betreffend.

Friderich,  von  Gottes  Gnaden,  Koͤnig  von  Wuͤrttemberg,  souverainer  Herzog
in  Schwaben  und  von  Teck,  Herzog  zu  Hohenlohe,  Landgraf  von  Tuͤbingen,
Fürst  von  Mergentheim,  Ellwangen  und  Zwiefalten,  Oberherr  der  Fürstenthümer
  Buchau,  Waldburg,  Baldern,  Ochsenhausen  und  Neresheim,  Graf.
zu  Gröningen,  Limpurg,  Moirot,  Tettnang,  Hohenberg,  Biberach
Schelklingen  und  Eqloffs,  Oberherr  der  Grasschaften  Aulendorf,  Scheer-Friedberg,
  Roth,  Baindt  und  Ißny,  Herr  zu  Alrdorf,  Leutkirch,  Heidenheim,
  Justingen,  Crailsheim,  der  Donaustädte,  Ulm,  Rottweil,  Heilbronn,
Hall  und  Wiesenstaig  2c.  v.  2c.

Um  den  mancherlei  Uebertretungen  der  Post-Gesetze,  und  den  noch  immer  vorkommenden
  Mlßverständnissen  in  ihrer  Anwendung  vorzubeugen,  sehen  Wir  Uns  veranlaßt,
folgendes  zu  verordnen:

/A.  Die  belmllche  Bespackung  von  Brlefen  zu  solchen  Waaren,  von  welchen  das
Porte  nach  elnem  niedrigen  Tarlf  berechnet  wird,  ist  verboten;  und,  da  durch  dergleschen
Handlungen  das  Interesse  der  Post-Casse  verletzt  wird,  so  ist  der  Uebertreter  als  Defraudant
  miut  dem  hundertfachen  Belauf  dee  schuldigen  Brief-Portos  zu  bestrafen.

2..  Das  Sammeln  fremder  Briefe  und  die  Spedirung  derselben  unter  Einem
Couvert  und  gegen  Prooiston,  wenn  gleich  die  wi#rkliche  Versendung  dusch  die  Pest  geschiewt,
ist  keinem  Prioaten  gestattet,  und  wer  ein  solches  unbefugtes  Gewerbe  trelbt,  unterllegt
elner  Strafe  von  Zeben  Reschsthalern:  wo  Verdacht  vorhanden  ist,  sind  die  Postbeamten
befutt,  die  Brlefpakete  im  Beiseyn  der  Aufgeber  öffnen  zu  lassen.  ,

I.Z.JndelekdiefkübethetbotegegmdleBestellungdetBklefeundposts
mäßiger-EichenumBelobmmq,insbesonderedIeGeneraliVuotdnunsvom-4.Septtscc
        <pb n="304" />
        tolederbolen,  befeblen  Wir  zuglelch,  daß  auch  gelegenbeltliche  und  unentaeldliche  Brlef-und
Packet  Bestellungen  aus  Gefälligkelt,  von  inländischen  Orten,  wo  Posten  sind,  in  andere
  Orte  des  In-  oder  Auslands,  wo  gleichfalls  Posten  bestehen,  nur  unter  der  Bedin:
gung  jugestanden  seyn  sollen,  daß  der  Absender  oder  Besteller  den  Brief  oder  das  Packet
  zuvor  auf  dle  Post  glebe,  daselbst  das  Post-Porto  bezahlt,  und  iu  dessen  Beweis  Brlef
eder  Packet  mit  dem  Poststempel  versehen  lätzt.  Wer  diesem  zuwlder  Fandelt,  wird  als
Post--Defraudant  bestreft.

In  Beilehung  auf  die  Fuhrleute  und  ordinoiren  Boten  blelbt  es  jedech  bel  den  fräberen
  Verordnungen,  nach  welchen  denselben  alle  und  jede,  auch  vorgeblich  unentgeldliche
Brief-oder  Packet  -Bestellungen  untersogt  find.

b.  4.  So  wenle  das  Versenden  postmätsger  Effekten  durch  Fuhrseute  auch  dann,
wenn  davon  das  Postporto  bezahlt  werden  wollte,  im  Allgemeinen  gestartet  werden  kann;
so  wellen  Wir  doch  zu  Erlelchterung  des  Verkebrs  erlzubr  haben,  daß  in  Orten,  von  #5
aus  die  Effekten  theils  zu  Wasser,  theils  zu  bande  ins  Ausland  verschickt  werden,  wie  dles
bei  Hellbronn  und  Ulm  der  Fall  ist,  derglelchen  lus  Ausland  bestimmten  Gegenstände  fär
Routen,  wohln  auch  der  Wasser-Transpo##t  Statt  hat,  on  Schlffer  und  Fubrleute  unter
der  Bedingung  äbergeben  werden  kbnnen,  daß  dadon  das  Porto  auf  dem  Postamt  beioblt,
dor  der  Post-S#tempel  aufgedrückt  und  eine  besondere  Concesslons  =  Karte  abgelangt  werde.
Derglelchen  Concessiens  -Karten  sind  sodonn  bei  dem  Zoll=  oder  Granen-Amt  abzugebes,
zu  sammeln,  und  mit  einem  Werseichulß  jeden  Quartals  zur  Comrole  an  Unsere  General-NReichs-Ober-Post-Direktion
  elnzusenden.

.  5.  Das  in  den  Verordnungen  vom  à  7.  Juni  :307  und  :.  Sept.  18½1  ent-Hhaltene
  Verbot  gegen  das  Zulammenpacken  elnzelner  postmößlger  Pa#ckete  in  Ein  fär  dle

abr  geelgnetes  Collo,  wird  dabin  naͤher  bestimmt,  daß  nämlich  mehrere  an  verschledene
Euq  und  von  verschledenen  Versendern  an  Einen  Empfänger  bestlmmte  kleinen  vostméßigen
  Peckete  unter  Einem  Umschlag  oder  Verschlag  bei  Srrafe  des  bundertfechen  Postporto=
  Ertrags  und  der  Conflscatson  der  Effekten,  so  wle  der  Pferde  und  Geschirrs  ulcht
zusammen  gepackt  und  dadurch  zum  Schaden  der  Post  der  Fuhr  zugewandt  werden  sollen.

Kommen  derglelchen  Colll  von  zusammengepackten  klelnern  Packeten  vom  Auslande
auf  den  disseliigen  Lagerhäusern  an,  und  der  Kaufmann  oder  Spedireur  nimmt  sle  nach
Hause,  so  verlleren  sle  die  Elgenschaft  als  Transito  Gäter,  und  gebbren  folglich  umer
6%  Pid.  ole  inländisches  Aufgabs  und  Ausganas=  Gut  zur  Versendung  durch  die  Poft.

Blelben  solche  Colli  iw#a#r#auf  dem  Lagerbause,  werden  aber  daselbst  (was  jedoch  nur
im  Belseyn  elnes  Zoll-Beamten  gescheben  dars)  gedffner,  um  belgepocktes  Eingangs-Gut
heraus  zunehmen:  so  Ust  auf  Letzteres  die  Post-Torxe  von  der  Grenze  an  nachiuholen,  und
der  Zoll=  und  Waagdaus-Beamte  ist  verpflichtet,  dafär  zu  forgen,  daß  derglelchen  pestmst
ßige  Packete,  wenn  ste  im  Inlande  weller  in  verlenden  stad,  der  Post  übergeben  werden.

Die  nur  teanslilrende  Packete  bingegen  können  nach  den  bestehenden  Gesetzen  unmlktelbar
  von  dem  Lagerbeuse  binweg  durch  die  Fubr  oder  zu  Schiffe  weiter  spedir:„  dürfen
jedoch  kelneswegs  den  Spediteurs  selbst  zugektellt  und  von  #nen  oder  ihren  Domestiquen
über  die  Geenze  transportitt  werden,)
        <pb n="305" />
        501

.  6.  Es  It  durch  frübere  PBerechungen  besonders  vom  19.  April  1806,  und
6.  Okt.  81.  die  Declavation  des  Inhalts  aller  auf  die  Post  rommenden  Peckete  nachdrücklich
  elngeschärft  worden.

Indem  dies  blemlt  wlederbolt  wird,  fügen  Wir  zuglesch  die  Bestimmung  bei,  daß
jede  falsche  Declaration  bei  der  Bersendung,  so  wie  jede  Belpackung  von  Stelnen  und
dergleichen,  in  der  Absicht,  um  dle  Packete  der  Post  zu  entzlehen,  und  durch  dle  Fuhr
tronebote  iu  lassen,  als  elne  Post-Defraudatlon  nach  der  Strenge  der  Gesetze  geahndes
werden  alrd.

.  7.  Um  Vergehen  dieser  Art  um  so  (cherer  vorzubengen,  und  zu  erndecken,

a)  blelbe  es  in  Gemäßhele  Unserer  Zoll-Ordnung  jedem  Fuhrmann  und  fahrenden  Boten
  bei  einer  Strafe  von  Zeben  Relchsthalern  verboten,  vor  ein  Wirhsbaus,  Handels=
  oder  anderes  Prioathaus  hinzufahren  und  daselbst  Waaren  auf’  oder  abzuladen.
Alle  und  jede  Verladungen  müssen  vor  den  bfsentlichen  Wag=  und  Lacerhäusern  unter
  den  Augen  der  Zoll=  und  Waaghans-Beamten  gescheden;  aouch  müssen

5)  jedem  Fabrmann,  so  wie  den  Schlffeon  erdentliche  Fracht  Karten  Über  ibre  gesammte
Madung,  unter  Specistkatlon  jedes  einzelnen  Slüks,  selnes  Juhalts.,  Gewlchts  und
Bestlmmungs  Ort  mlegegeben,  solche  von  den  Zell=  und  Waaghous-Beamten  verlftclrt,
  und  vor  Abgang  des  Fuhrmanns  oder  Schiffers  dem  Post  Beamten  zur  Einsicht
  vorgelegt  werden,  der  in  so  fern  er  ulchts  den  Post-Gesetzen  entgegenstehendes
bemerkt,  sein  Visa  beisetzt,  bei  persbslicher  Verantwortlichkeit  aber  den  Abgang  der
Fuhr  nicht  unn#tbig  aufzuhalten  pat.

c)  Nicht  weniger  befehlen  Wir  aklen  Zell-Lager=  und  Waagbaus  Beamten,  genau  darsber
  zu  balten,  daß  dle  Lager=  und  Waag-Bücher  mle  strenger  Ordnung  geführt  werden,
  dergestalt,  daß  daraus  jederzelt  dle  Ankunft,  Lagerungs-Zeit,  Wieder-Abgang,
und  Ort  und  Tag  der  Weiter=  Spedirion  ersehen  werden  kann.

4)  Uebrigens  haben  die  Zollbesmeen,  so  wle  dle  bei  den  Lager  und  W#gbusern  ungestellten
  Officlolen,  welche  künftig  namentlich  auf  die  Beobachtung  der  Post-Gesetze
zu  beeldigen  sid,  oon  selbst  dafär  zu  sorgen,  doß  die  postmäßigen  Effeklen  genan
von  den  andern  abgesendert,  und  dem  Post-Transport  äbergeben  werden.

Wir  beseblen  in  dieser  Hlusicht  Unsern  Kbnigl.  Pestbeamten,  daß  sle  von  Zelt
zu  Zeir  seldst  in  dle  Lager=  und  Waaghäuser  gehen,  dem  Auf  und  Abladen  belwebnen
  und  nachseben,  ob  keine  dem  Post-Ioteresse  Juwlderloufende  Unordnung  vorgehe.

e)  Um  endlich  allen  Irrungen  über  dle  Bestimmung,  welche  Waaren  Ariikel  fuͤr  die
Post,  und  welche  kuͤr  das  schwere  Fubrwesen  sich  eignen,  oder  willkübrlich  verfuͤbri
werden  koͤnnen,  abzuhelfen,  baben  Wir  beigeschlossene  tabellarische  Speclsikatlon  verfassen
  lassen,  wonach  sich  nun  fuͤr  die  Zukunft  zu  achien  ist.

Stuttg.  den  26.  Nov.  1842.
4
        <pb n="306" />
        Namentliches  Verzeichniß

derjenigen  Artlkel,  welche  entweder

)  ausschließlich  oder

b)  unter  der  Bedingong,  daß  site  das  Gewlcht  von  6o  Pfd.  Wärttembergisch  nichr
überstelgen,  durch  die  Khnigl.  Württembergischen  Relchs-Posten  versandt  werden
müssen,  oder

Uc)  von  den  Kbulgl.  Postämtern  nicht  angenommen  werden  dürfen,  oder  auch

d)  nuihelh  durch  die  Post,  eder  durch  das  berechulgte  Fuhrwesen  berschickt  weren
  dürfen.  -

Allsemeine  Bemer  kungen.

J.  1.
Alle  mi  allerhochstem  Verbot  fuͤr  dle  Aus-  und  Einfubhr  belegten  Gegenstände  därfen
  von  der  Post  zur  Beforderung  nicht  angenommen  werden.

F.  11.

Alle  das  Könlgreich  blos  tranflilrende  Güter  und  Effekten  können  nach  den  hlerüber
besonders  gegebenen  Bestimmungen  befbrdert  werden,  ohne  daß  solche  zur  Post  abgegeben,
oder  mit  einem  Postporto  belegt  werden  müssen.

s.  III.
bescht  zerbrechliche  Gegenstände  z.  B.  Splegel,  Kinderspiel-Waaren,  Glatzwaaren,
Porcellaln,  Fayence,  Stelngut,  Fabrlkate  von  Algbaster,  Bein,  Bildhauerarbeit,  Maschlnen
  und  künstliche  Werke,  deren  innere  Elnrichtung  durch  den  Transport  auf  dem  Postwagen
  Schaden  leiden,  kdunen  wlllkührlich  zur  Post  gegeben  werden,  ste  müssen  aber  sehr
gut  gepackt,  und  auf  der  Adresse  mit  einem  Glaszelchen  versehen  werden.  —  In  Ansehung
der  Zerbrechlichkeit  übernimmt  sle  dle  Post  nur  auf  Gefahr  des  Versenders.

IV.

Dem  Verderben  oder  der  Fäulniß  unterworfene  Viktuallen,  als  grünes  Flelsch,  Flsde,
  getddetes  Federvleh,  Wlloprett,  frische  Baum=  und  Garten-Früchten,  in=  und  ausländliche

  Gewöchse  kbnnen  zwar,  wenn  solche  nicht  kang  unterwegs  seyn  müssen,  wlllkührach

  mr  Post  gegeben  werden;  ste  werden  aber  in  Ansebung  ibrer  Verderblichkeit  nur
Laf  G'fehr  des  Aufgebers  von  der  Post  angenommen,  und  wüssen  sehr  gut  gepackt  sepn.

Auch  hat  der  Aufgeber,  wenn  er  stemd  ist,  dergleichen  Sachen  gleich  bei  der  Aufgabe

iu  franklren,  und  das  Postporto  dafär  zu  entrichten.
        <pb n="307" />
        505

.  V.
Frälflae  und  für  die  Post-Güter  verdeebllche  Sachen,  als  Vltrfol-Oel  te.  und  alle
durch  Reibung  oder  Luftzudrana  te.  leicht  entzündbare  Gegenstände,  Pulver,  Schwefel,  Farbwaaren
  u.  s.  w.  dürfen  mit  der  Past  aiche  befbrdert  werden.

.  vt

Sachen,  dle  sich  nicht  schlcklich  r'ockk  lassen,  oder  zu  großen  Raum  elnnehmen,  als
Meubles,  kupferne  Kessel,  Pfanen,  Häfen  it.,  robe  urd  gegerdte  Häute,  unverarbeitete
Wolle  und  Baumwolle,  Leim,  Federn  u.  ##.###  sind  vom  Transport  der  Post  ausgenommen.

s.  vii.

Eben  so  sind  vom  Past--Transport  ausgenommen  die  Sachen,  welche  uͤber  60  Pf.,  im
Gewicht  baben;  es  seye  denn,  daß  solche  Ausnabmswelse  zum  Transport  bestimmt  sind,
wie  solches  binsichtlich  des  gemünsten  und  ungemänzten  Goldes  und  Silbers,  der  Edelgesteine
  und  Pretlosen  ie.  der  Fall  ist.

Bemerkung.
a)  durch  die  Post:  drückt  aus,  was  bis  60  Pfd.  incl.  dazu  gegeben  werden  muß;
b)  durch  die  Fuhr;  was  der  Fuhrmann  verladen  darf,  und  der  Posibeamre  anzunehmen  nicht
verbunden  ist;
#  )  willkührlich:  muß  vom  Post-Beamten,  wenn  es  sonst  die  erforderlichen  Eigenschaften
binsichtlich  der  Verpackung  hat,  genommen,  kann  aber  auch  durch  die  Fuhr  versendet  werden.

 

 

 

 

 

 

 

-  Jssslk
Ben.n  nyung  àie  Benuennung  8  #
der  22  der  □—
eadung.  22  dsadung.  E
3.  —  —  =
-  oloa  S  2
A.  Anis  %  "  .  P.  —  —

Alabaster  HApofetfinen  .  .  „2.
vid.  &amp;amp;  II.  der  algem.  Bemerkung.  ——I7V.  Apotbeker-Waaren:

Alobaster  (Arbeiten  dade.  )  «  (ttockne)  .  .  .«P.gvid.
  7.  III.  der  allgem.  Bemertung.  —W.  (nasse)  F.
loo  O  4  P  vid.  S.  V.  der  alg.  Bemerk.  ——

Ambra  .-.-.  »P-  Aus

Ananas  5  n  .  V.  der  allg.  Bemerk.  —  —
##.  K.  IV.  der  allg.  Bemek.  1—18enibb.—3—
        <pb n="308" />
        —is  GQinr
t  —#—2
Benuennuvnss  *nsn.i  Beynenunung  -
der  222  der  5#  2|
92#  -  III
Ladung.  THng  Lust-II  Tät-z
Arzuelen:  Beragrinn  □  "
(stuͤssige)  —  F.  —  Bersgdbl  o  .  ·  —  F.
(trockene).  EEBLEELIEITTIIIIIIIIIIE
mit  Ausnabme  derjenigen,  wofuͤr  Berustein,  und  Fabrlkate  dadie
  Boten  die  Recepte  mitgebracht  von  -  *  J—
vn  die  Arzuei  zurückzunehmen  Bettfedern  ·
aben.  vid.  5.  Vl.  der  allg.  Bem.  “i#
Asche  (Hottasche)  »O  Bildhauer-Arbeit·s  .
vid.  4.  V.  der  allg.  Bem.  vid.  §G.  Ul.  der  allg.  Vem.  —.  W.
Auerbabn  Blms  sstein  ·  —.
vid.  F.  IV.  der  allg.  Bem.  W.  Sisfamn  .  lp.
Auriplgment  .  HSijenterle-Waaren
Austern  Gold,  Silber,  Juwelen,  Perlen,
vid.  S.  IV.  der  allg.  Bem.  ohne  Rücksicht  des  Gewichts,  sie
B.  1  mögen  mehr  oder  weniger  wiegen,  p
id.  J.-VII.  .  Bem.  –
Bagage,  unter  6°  Pfd.  incl.—  Sln  Euzak  als  ".  n
Es  sey  denn,  daß  der  Reisende  bnntes)  □—W.
nelche  selbst  mit  sich  führt,  in  (verzin
welchem  Falle  er  solche  durch  Blech-Fabrlkate  ·  I1F  W.
seine  eigene  oder  gemiekhere  Fuhr  Bley  und  Fabrikate  daovoon—.—  WV.#
unter  Co  Pfd.  bei  sich  führen  darf.  Bleywelß  .  —
Begage,  über  60  Pfd.  —  W.  Bley-Zucker  .  o  »P-—
Vstssmcaümsck)«  Stenz  Eenechltbe
vid.  +#.  V.  der  allg.  Bem.  —  Blutsteln  «  .  .IP.
Balsem  ((trockener)  .–  Bolus  .  .  .  J.  —
Bostwaaren  "  "  v  –’  Vorar  4  4  "  "  P.  —
Baumwollen--Ballen  Borten  (Gold  u.  Silber)  ächte.
vI.  J.  VI.  der  allg.  Bll.  —  vuid.  6.  VII.  allg.  Bem.  ohne  Un-Baumwolle,
  veraxbeitete  *  —  terschied  des  Gewichts.
Beumwolles  Oernn—.  (unchte)  —
äume  bis  zu  60  Pfd.
vid.  &amp;amp;  VI.  der  allg.  Bl.  W.  Braunsteln  .  «  —9
Bein  (robes)  4  4  —II—  W.  Briefe  4·  r  2  —.-—
o(oearbeitetes)  aueschließlich,  außer  Briefe  durch

Wi  l  F.  VI.  der  allg.  Bl.—
Beluschwersz  l38.
Berszblaoaonn—

expresse  Boten,  die.  nicht  ins  Aus  "
land  geben.
Brod  (gemelnes).  .„  .

 

 

 

 

 

FlE
        <pb n="309" />
        806
z3  *
Benen:n  und  5  Benen  m##gl
der  #2  ider  5s
|  9#.
Vadung.  5½588  dadung.  4½
Brod  (Zuckerrz)—  verschikt  wird,  oder  von  dem  As
Broncirte  Arbeist.  .  .  .  1P.  -  lande  ginlemmn,  um  im  Julande  .
.  .——  zu  verbleiden  -ies
Sssesirichrit  **v  ".  —  ch  so  blos  durchgefuͤht  wird  —  —W.
Bücher  (gebundene)  .—  orduanleder  m„"  —
Ausnahmen  bei  Keibbibliotheken  D.  «
und  bei  Lese-Gesellschaften  sind  EEILEIIEIIIEE
buccke  desondere  Erlaubuiß  nach-  Zutels  -
—.  ·  tgarn  ·  r  ·  "  ·  "  ——  W.
rr  *i–*–i1  P.  «  D  Ln  tr  ..  F.  —
2  „  —  osen  a  l  „  —.
Bärstenbinder-Waaren  |GW.  Dbrdesschwirt
C.  Dreberwaaren  .  .  .1m1w.
Cacao  .  1P——  von  Holz  oder  Bein
Caffee  ·6  "  "  P  vid.  g.  III.  der  Hallg.  Bem.
Seme#l  Gees  .  .  «
CCMV·F.«-«ke««33«-—4W·EdelsteineGeschicht-»vermmober
  T  F.  —  geschliffene)  .  P  ——
#been  —  vid.  K.  VII.  der  allg.  Bem.  ohne
Cardomomen  Unterschied  des  Gewichts.  —
Gastanlenr.  Edeltein-  (balbz)  bp.
China  ..  1op.l  ,e—·  1.  B.  Agar,  Jaspis,  Camiol,
Chocolad=  EIEIOAE  Onir,  Topas  2c.

Clbeben  —  Elsen,  (alle  grobe.  Gattungen
Eich##rien,  Caße  ..  .  .  Ip.  -  von  Eiseywaaren)  5.
(Wurzeln)  2  Eisen  (kinere  Gattungen  von
Citronren  —W.  Eisen  Siablwaaren)  p.

Titrenat  —  4.  &amp;amp;  VI.  alg.  B  -
Co!ofonlvmds...-'—ZW.  Elfenbein  crobev)  Pp—
Coloqulnten  p.  —  .  (##kaae  —  „
Condltorel-Waarenw.  —  —  14.  m
on  Ausnahmen  muͤssen  besudas  1  Elirire  aller  A#rt  *  F.  —
nachgewicsen  werden.  «  Enzian  s00««  „  *.—
Contantl,  oder  baares  Geld,  Erde  (alle“  Gattungen)  ..  »W«
obneUatetschieddekSumme,  Erze(qlleGattungen)-.  —  W.
)  so  im  Inlande  bin,  und  her  Essenzen,  aller  Artft

dasähn,  oder  in  das  Ausland

 

 

 

 

 

 

 

vid.  K.  V.  allg.  Bem.
o
        <pb n="310" />
        306

 

 

Ba  nennunig  5
.  der  9  2  9  B  e
n  g.  ——  .  n  -  2
6  25s2  2  edro  Es
Essis  Z  EI#  dadung.  225
vid.  6.  V.  *r*D  1  Bem.  9  «  8  E
tetponer  —  .-Fafbwqär:n.
  :  0«..  :—3·  Flekichs  frisches  2  —
zwollen  po-  Post  gegeb  —W.  ##  vid.  .  grrhchern  1  –
9  urre  Gamussen  si  sie  66  «  ·,  glittern,  4=  shaleren.  Silb  .
er.
8peresen  .  sp  Iloret-Selde  brer  unicht  1
in  #4  ferne  hierian  keine  □—  unverarb  e  und  —
ke  P.—  Frü#  rbeitete
—Al  nmßs  Gue,  alie  imlämiifhe  Gn  45
Fasanen  —  vid.  9.  ten  dges  *  au
id.  s.  ·  S  a  B  ——  W.
Fayencte  als.  e  v%  W.  5  *  g.  gedn  ausl  r/55.  «
F4.  J.  e  alg.  2  richte,  feintre  -  .
edern  Bet#  -*“  W.  ausländische  attungen  .
Neder#  (Schtelbo.)  —  —3  zurepnhe  Urock)#:  1
Selgen  Chockoe  *5)*57  Iguchsbülge,  gezurbee  14——
*  .  ".  "  P.  —  vid.  5.  r-  gegerbie  ·  .."-«  P.  —  —
gelic  9.  FE  #all  Bern.  P  —--  W
e  —
e  (rohe  u  8  ungegerh=  "„  .  Garn,  —’-Z  «
Fell-  e  ute)  *  Galanterie=  :  „„  „  „  *  4
6  iarbe,  Leder  *  —  ohne  —.  e  MW  W.
geapsel  aug.  Ven.  W.  *  41  fo  f  siheed  Oarichtts.
Vernambur  ...1  1.  1  mir  ächten  S  vold,  Silber  ·
Feuerstelne  1□—  W.  Golsuln  besetzt  sind.  teinen,  Per  4
Slralß  Crockenry)  —8S  aenter  Wegten,  unaͤchte.  P
——
ZucchK  arl  .  Bem.  Selrten  :„  :  :  rn
Eiloe  ubrnn  daus  7  ––  G#nene  Srsel  «  FOR-«  sp.  —SW.
#.  D  nel|  ug.  Bim.  .*  Geld=  und  t  3808  .
—  *  1  Seuzhsseni  *
sNies  .  “*m
#  vopackk.  I1Ip.

4
*.l!
        <pb n="311" />
        +
#

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

07
Ef-  ###
Benennung  ES  Benennung  Ess
.  der  —  der  282
»  s-Ladutfc.
  22|  dLadunsg.  S#S
"Q  EZ  r7  LSE.
Gewürz  u„  "  ½  P.—  Héring  e  %  —W.
in  so  fern  nicht  bei  einzelen  Gat-  Hirschhe,  unverarbestet  «  ——  W.
tungen  Ausnahmen  gemacht  sind.  »  Ventekm·.«P-·——
Gewürz-Nelken....·P.-—  Hkkschhpmgekst·».»—z.—
Gyps  *  **.  i  i  ·  —  Holz,  gemeines  .  .  *  —  .—
Glasz  "  7#.  agaausländisches  ..
vid.  #  III.  allg.  Bem.  z.  B.  Cedernm  Kork-Ebenholz,  un-  «-Släter,
  owsch=  cu  «  B-  ««-——W«  H  ene  Meer.=  suern  -
z  allg.  Dem.  oI#,  beschlagene  Meer-Rohre.
Glas=  Perken  1P  Hauz  !  9  4  5.
Glätte  ·  ?  i  i  *'o  —11U  ·  Hopfen  *ii  *  *m  —S.  –
Geld  Hors  Fabrlkate  ——
3  gemnhfet  Sitea  Auteääd.  &amp;amp;.  II.  der  alg.  Bem.
ungem  r  —  ...’—
vorigFabrc  atcn  voraus,  uber  oder  Jses  sp  an-.  CKlauen)  1#*  .  .
unter  60  Pfo.  P.—  ur  .  ach  —
Gränson—  zur  ger
Grätze  2222  2  21  .  —  J.
—  HNSubdiene  Waatee——
Gurken,  eingemochte  Nt9.  —
.  1  -.  gut  gepackt  «
Haare  «  so  —.—·.Ws;  Ingwer  .  P.  —
Haare,  Febritate  davon  P.  -  Instrumente,  maustrallsche,
Häute  (Felle)...  rW’Wee  ronenilshe
vid.  &amp;amp;XXI.  allg.  Bem.  vil.  I.  allg.  Bem.
Hafne  Waaore  Jehunis:  -Beodd
Handwerks-Instrumenttt  W.Juwelen  »  Y»--Hanf,
  unverarbeitet  ..  W.  ausschließlich  ohne  Unterschicd  des
verarbeitte..  Gewichts  vid.  §F.  VII.  allg  Bem.
Hanfsaamen  1  W.  K.
5%  „.  „  K  ·.

Hasen  %  4  4  "„  GW.  Käse  4  6%  2Ü  -  22  —W.
rid.  .  IV.  der  allgem.  Bem.  1  *  8  S.  VI.  der  allg,  Bem.  z
Hasenbälge,  gegerbte  W.  –
v5*  sen  .  VI.  der  allgem.  Bem  *  Kalmus,  rober  .
Hausenblase  zuberelteter  —
Hausratt  —  /-  IKinnruß  ..  ..  .  148.-
        <pb n="312" />
        durch  die  Vost
durch  die  Fuhr#
willkäprlich

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  iu  Benennung
der  E  der
dadung.  9#9..  dgadung.
—
Kinderspiel  Waaren  Ieeder,  alle  Gattungen  felnes
vid.  C.  III.  allg.  Bem.  ausser  Sohl-Rinds-Kalb-und  ähn-Alelshne.
  .  —  liche  Gattungen,  gewöbnlich  Schuh=0
  sfnN—n]i’'ihrsenr  eech
Su  EEEEEIII  .  T  geben  werden  darf.
Krchenttk  .  ’lae::
Könlgegele...  Keinsaamen  li.
Kdllalsche  Waaren.  —  Klkuchen  ..
Korallen  bellueee  -  kelnwend,  nesche  vuf  Hie-Fabrikasze
  .  —  chen  oder  daher  zurückge-TX
  ..  #  W.  schicke  wird  .
.kt  10  r—  ·  ;
rss  .#potheker  -  „  —  eiss—  ium  Bertauf  der
·  4  "  ——  "
——————  .  ect  c  dcilli
d.  5.  IV.  der  allg.  Bemerk.  b  voe  sickt  [
luländlsche  n  de  Farbe  kom:
—m—M  ·  "  "  "l  "  —  F.  —  —  ##  1  „
Klamserwell  B  i*-t.ke*—-  |—  erhealschwamm  ....
Kupfer,  unverarbeitet  oder  ver-  megt  W’?  ue.  *ö
arbeltet  1  Llauers  9.  .
vid.  +.  VI.  der  allgem.  Bem.  W  aut  g.  v  v.  au  «
Kupferstslchfs  «««’«  EI-.  Lorbeer-Pflanzen  nnd  Blätter.
Kupferwasser  eumpe,  für  Here-  *
e  Magvessa
v  Mahlereien,  obne  Gläser“  .
Lachs  2-—222222  —  —  W.  mit  Glaͤ  sern  "4  "  "„
vid.  F.  IV.  der  allg.  Bem.  vid.  &amp;amp;.  III.  allg.  Bem.
kohn,  Gold=  und  Silber  .  mit  großen  Rahmen

vid.  V.  VII.  der  allg.  Bem.  vid.  6.  VI.  allg.  Bem.

 

 

 

 

Lak  und  Lakj3muis.  .———  Moadeen
Land-  Charten  e  2  2  242  P  —  —  Manna  ..  222  22
Lebkuchen  22222  IP.  —  Marmor,  roher  EIIE

 

§iRNS

LEe

 

EEIIL
S□

—
—.
        <pb n="313" />
        —
r
—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S#  Sl.
Benennung  li  Benennung  El
der  24  der.  5x
eaduns.  2/½7  adung.  2W2#4
—  -  ZZE
Marmok,l  Ferse-bestem  ..——W.  O.
Bem  Oblaten  ·  ".  "  0  —W.
che  är:  2  Obst,  gemelnes,  wilänossches  W.
g..Bem.  –  1  *
Maskeen  *-h  P  gebhrries,  f.  Frächte
Mastir  i——.——.—h  P  obide  W.  allg.  Bem  |F  –
Material-Waaren  *.  vd.  v.  V.  aus.  Bem.  *7  564
nasse,  entzändbare,  beschmo.  Oehle,  hüer  Art.  -
tende  2  2  —  F.  —  vid.  8.  V.  allg.  Bem.
·  8.  V.  allg.  Bemerk.  Oker  ·  ·  ·  4  r—  ·  4  r—  —  —W.
Me  ·  rrrrrr.  —VW.  Oliven  ·4  "  „  "  "  "  "„  Pl——
Meerschaum  "“  P.  Opium  ·  ·  ·  v  ·  !i
Meerschaum,  Hfeifeuchpfe,  mi  Dticans  1½r!•  .
Gold  und.  Sllber  beschlaszgggen
  ..  —  P.
Mennige.  „:„:„  p.  —  Seen  on  Efdern  5:  p.K  —
gut  verpackt.  aplier  reib  und  Druck).—
Messing  s.  Kupfer  —  (G  ck)W.
Metall  f.  Kupfer  vid.  s.  IV.  allg.  Bem.
Menbles  6.  .—99.—  wware  GW.
Milchzucker  vid.  s.  IV.  allg.  Bem.
Mineral-Wasser  e  unter  6°%  Pfund  in
Morchen  ......  .  1WBG.  der  Regel  .  .  .  1P.  H
Musikalien  ·  ·  "  „  P.  —  —  vid.  8.  VII.  allg.  Bem.
Mltaiife..ee  .  P-—
—  —  .  e  ·  «  o  «  -  ·  —  —
Masschei  w  Pelz-  und  Rauchwerk  .  .–
N.  p  —**  s.  VI.  allg.  Bem.  p
er  en  v  e  ——
Naturallen  sPerlemutter  und-  Fabrikate
von  Foßilien,  Fiewzen,  Thieren  davon  —
Neapolitan=  .  —.  Pergament  ..  .  1P  .  18
Nb  ·ee  22  28  —  Pfeffer  .  2  2  222  P.  —
ude  n.  *  EN—  Pfelffenkbpfe  bölzernen  .  —
Nässe  ·"·  "  ·  "  "  ——GW.  latina.  “g  1.  P.  —
Nürnberger  „Waren  .—  ausschließlich  ohne  Unterschicd  des
vid.  #.  UI.  ollg.  Bem.  Gewichts  vid.  .  VII.  allg.  Bem.
        <pb n="314" />
        m“l.z  S12
Benennung  EI  Benennung.  5
der  der  5  2
.  kadung.  5.
22  2-½m  6  .
Pomeranzen  .  EE  W.  ISafran  .  I1P.
vil.  ".  IV.  allg.  Vem.  #  Säfte  *U„  F—
Porcellalne  2I125.  -  vid.  s.  V.  allg.  Bem
vil.  d.  III.  allg.  Bem.  Saftgrün  ..  .  IP.
Pruntis  l1P.I-  wid.  S.  V.  allg.  2%  -
Puber,  Mehl  —  W.  Sago  —  —  22  .
Pulver  (Schieß-)  —  F.  *  Seife  —  2  2  2  224  —  W.
vid.  F.  V.  allg.  Bem.  Seilerwaaren  ....  —W.
Q.  Zaltn  ·  ·  v  Pl
Salm  !§*  „  „.  —  wW.
uinquallerie-  aaren  1P.  Salpeter  ...  Hw.
R.  11  Salz.  (Kuͤchen)  .—  ·—
Neben  L.  (Apotheker)–—
vid.  5.  IV.  allg.  vre  Sedellen  B.
Rebe,  erlegte  W.Sassaparllll  .
vid.  &amp;amp;.  IV.  allg.  Vem.  *  Scheidewasser  .
Reis  9  Schleferlst#  -
Rebhühner  ½%  4  "·  9.  2  —  W.  Tafeln  ·  F.  .—
vid.  s.  IV.  allg.  Bem.  Schieferweli.
Repe-Saamen  —|W.  SchildkrbternK
Thbbe  .  6#—  Shl  Waaren  davon
nden,  eichene  .«..-  -—  ePuloet....-.—
Röthel  J  chene  2  2  —  W.  1  V.  allg.  Bem.  P
Rosinen  r  v  5.——  Schleme  (Tasfem)  r  ·  *  P
Rum  e  2  ·  -  s  *  F.  —  gemelne  "  "  ·  —H1  —  W.
GSoc#elfstelne  §#—  F.  —
S.  Schmelteiegel  4  r*
Saamen,  Lamwichhschaftl.  Schmergel  ..
Garien  ·  Hoij  ·  deldsaa-  Schnecken
men.  Schnepfen—#
Dluwen-Saamen  P.—  vid.  .  IV.  allg.  Bem.
Saamen-Blumen—.chrotttt  —|W.
Saamen-  Holz  .2  —  —  W.  Schüttgelb  ——————  EN337  W.
Sägmehl  4  *  ·  "  –  F.  Schusser  *i  —  *  «  —F-  —
Säcke,  leere  ·"r"  2  —  W.  Schwaͤmme  —  Ü22  ——  W.
Saflan  «  «  .  «  «  ·  P.  -  Schwefel  r  ·  ·  v  **  —.—
        <pb n="315" />
        311
*.–b  218*
der  *“  der  88
dadung.  8  Ladung.  2•8#
m——  —
Schwefelblüthe—
Schweinsborsten  .—  2.
Seide  und  Seidenwaaren–  "
Sennes-Blärteer——1.Taber  *§-un-r  —  —
Senf  (trockener)  ..  p.  biek  auftan.  *  vons  der
in  r  oͤnigl.  Regie  herkomm
Set  pent  W  Aibeiten  T.KTobeak-Shhchen  und  Säcke  Z
Siebmoacher:  Waaren  ..x  (leere)  F.  —
Stegelsak  „  *  Tapeten  ..  222  .4  **
Silber  und  Fabrikate  daoon  P.  Terpentin  #§ê.  *  –  F.
ohne  Unterschied  des  Gewichtes  vid.  §.  V.  allg.  Vem-  #  »
Schvsd  Iltvn  allg.  Bem.  Sräb  —  2  2  2  2222  —
malte  222  22*  .2  »222  —  F.  —
Sode  6..—  J  —  Lemback,  f.  Kupfer
Spe  Enben.  PS.
Vuid.  8.  VI.  allg  Vem.  ⅜l  1  vid.  8.  W.  der  i  L#en  1
Splr#us  aller  Aii.—  MWi  OW.4
vid.  S.  V.  allg.  Bom  ·-  vid.  s.  IV.  der  als-  Bemerkung.
Spiegel  4  —  —  W.  Trippel  «  s  #  v  2  —  —  W.
vid.  s.  III.  aug-  Bem.  Tusch  #..—
Spielkarten  ——  D
Stärke  ·  r“  4  2  ·  ·  —  —  W.  1
Stabl,  roher  O.  "
—  Fabrikane  9bren,  slberne  und  goldene  IP.
Steine  .—  ohne  Unters.hied  des  Gewichts,
mirn7  Beziehung  auf  .  VII.  allg.  #nd  Beziebung  auf  §.  III.  allg-Steingut.
  —.  hren,  bölzernen—W.
vid.  5.  III.  allg.  Bem.  Ulmer=  Brod  4  ·  *  r  P.
Steinernes  Geschler  Hulmer-Gerstenr  —WV.
vid.  C.  III.  allg.  Bem.  Ultramerin  ...  .  .  .  1P.  —  —
Stern-Ants.  —  hnunschlittlihter  .
Stersche  ##  *"„"  P.  —  —
Sto  «  1.  B
ttt“  !  6  B9
Sübe  14  T  P.  M—  Venilll  *.  P.
Syru  ·  *  –  Vltriol  ·  r  —  I  —  —
vid.  5.  V.  aig.  Bemarkung.

W  #  V.  all.  Bem.
        <pb n="316" />
        Benennung
der
kkadung.

durch  die  Pot

durch  die  Fuhr

olllkäbriich

Benenunung
der
Ladung.

 

bgel,  und  alles  gekbdiete
blhereich
vid.  S.  VI.  a  W.  Bemerkung.

Wachs
Wachllche  und  Febrikate
aus  Wachs  202
Wechbelde
Wa  id  r—  2
Waldrauch  .
Weine  .  .
vid.  g.  V.  allg.  Bem.
Welastein,  roher
(praparitier)
Wessteline
*8  (Scheefuell  R
vid.  s.  VI.  all.  Bem.
Wellen-Gain  .

e  -22
EEIIE
·  "  "  "„

LIS

8

1118

·

 

ULl

CnG

 

L[Eleh#
118

 

 

Wollen-Fabrlkatet
Würste
vid.  ".  IV.  all.  Bem.
Wurzeln,  für  Apotbeker  und
ärber  »
ausländische,  trockne
inländische,  trockne
und  gräüne

3.

Zimmet  242

S1  Kupfer  -*'„

-innoher

Zunden

Zucker  —————o—

Swiebel  —  2  22  22
vid.  s.  VI.  all.  Bem.

rl  Zw  lrn,  Faden  220222

 

durch  die  Fubr
willkährlich

durch  die  Po

S

 

EEI
        <pb n="317" />
        Nro.  52.  1812.  L

Koͤniglich-Wuͤrttembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

 

Samstag,  5.  December.

 

Erkeimtnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichts.

Den  25.  Nov.  1812  wurden  geschieden:

1)  Marla  Catharina  Rus,  von  Sulz,  geb.  Binder  von  da,  Kl.,  von  buduolg  Rus,
Wüger  und  Bauren  zu  Sulz,  Bekl.,  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Vergleichung  der
Kosten.  «  ..  -
s)AnaaMa-laSchu-k,sonstwo-gehRecnervondc,KL,Ion—JobqnuMaktin
  Schurr,  Bürger.  und  Uhrmacher.  zu.  Ulm,.  Bekl.,  ex  cap.  adulterii,  unter  Verurthellung
  des  Beklagten  in  die  Kosten.  I

5)  Johonn  Georg.  Weigele,  Bürger  und  Schäfer  zu  Kirchbeim  umer  Tek,  Kl.,  von
Catharina,  geb.  Stek,  von  Erpfingen,  Oberamts  Reutlingen,  Bekl.,  e  cap.  adulteriĩ
praesumii,  unter  Veruriheilung  der  Beklagten  in  die  Kosten.  ·
—-«.)-Jakob-Schbck,Pilz-getavdZollomthAufwämkInTüblngen,KL,vor-Hein-Augusta,
  geb.  Kober.  von  da,  Bekl.,  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Vergleichung  det

o  en.

 

Se.  Konigl.  Maj.  haben  durch  ein  allerbochstes  Dekret  vom  25.  Nov.
dem  Grafen  Alberi  zu  Erbach--Fuͤrste  nau  den  Charakter  als  General,  Major  zu
erthellen;
durch  ein  allerbochstes  Dekret  vom  3#5.  Nev.  en  dle  Stelle  der  vor  dem  Felnd  gebliebenen
  Lieutenants  v.  Fluck  und  v.  Rh##m  Cavallerte-Reglment  Nr.  5.  Jäger
Herzog  Louls  die  Lieutenants  Kazmalen  und  Endieß  von  den  Cavalerle-Depots  zu  diesem
  Reziment  versetzen,  und
40
        <pb n="318" />
        314  !’)½  "

den  bieherigen  Umer-Offlzter  Fluck  vom  gien  Jnfanterle  -Reglment,  Bruder  des
eben  erwähnten  gebliebenen  Fink  an  die  Stelle  des  an  Wunden  verstorbenen  Vleutenont
v.  Sbtatr  bel  dem  Infant.  Regiment  Nr.  1.  Prinz  Paul  zu  goanciren  allergnäigst
geruht.

Se.  Kbnigl.  Maj.  baben  unterm  25.  No.  dle  erledigte  zweite  Poll#zel=  Commissalr=Stelle
  zu  Ulm  dem  bisherigen  städtischen  Pelizel  =  Commissalre  von  Zell  zu  Biberach,
—p  -  .i  «

vermdg  allerbochsten  Rescrlpis  vom  29.  Nov.  den  bisberigen  Ober-Atciser  v.  Mayer
in  Ehingen  zu  pensioniren,  und  diese  Stelle  dem  vormaligen  Casernen-Verwalter  Lang
von  Ulm  zu  übertragen;  ferner

vermög  allerbbchsten  Reseripts  vom-  2.  Dec.  den  Stadtschreiber  Hoyer  in  Aolen
auf  dle  erledlgte  Stadt  =  und  Amteschreiberel  in  Blaubeuren  zu  versetzen,  und  den  durch
Resignation  des  Amtsschrelbers  Sußdorf  vakanten  Amtsschreibereibezirk  Bönnighelm  wit
Erligbelm  dem  Stadtschreiber  Laux  in  Beslgheim  provssorisch  zuzuthellen  allergnädigst  geruht.

Se.  Königl.  Maj.  haben  vermbg  allerhöchsten  Reseripts  vom  :7.  Nov.  dem  Pfarrer
  M.  Hezer  in  Ober-Eßlingen,  Dibcese  Eßlingen,  dle  allerunterthänigst  nachgesuchte
Entlassung  von  seinem  Amte  zu  bewllligen,  und  dem  an  dessen  Stelle  zum  Pfarrer  in  Ober"
Sisueer  ns  Vikar  M.  Rdmer  die  allerhdchste  Bestätigung  zu  erthellen  allergnsgst

  geruht.  «

 

.  Stuttgart.  Fernere  Belträge  für  verwundete  Khnlgl.  Krleger,  durch  Reglerungs=„Rath,
  Oberamtmann  Muff,  von  der  guten  Stadt  Ulm  über  das,  was  bereits  von  einigen

Bürgern  allda  eingeschsckt  worden  ist,  noch  weier  735  fl.  55  kr.
Cameral-Verwalter  Bloß  in  Ehlngen  von  den  dasigen  Kbnigl.
Dilenern  und  einigen  Bärgen
Pfarrer  M.  Feuer  leln  in  Wolfschlugen,  Oberamts  Märtingen,

bon  der  Gemeinde  allgaann  33fl.

Pfarrer  M.  Elben  in  Fehlbach,  Oberamts  Cannstadt,  desgleichen  9r  fl.  12  kr.

Den  :7.  Noo.  16711.
General-kleutenant,  Vlee-Prästdent  des  Köalgl.  Krlegs-Departem.
  v.:  Phull.

94  f.  19  kr.

 

Stuttgart.  Im  Monat  Noemb.  1612.  Ist  von  der  Khnigl.  General=  Staats=Schuldenzahlungs-Casse

  die  Summe  von  Joyg  fl.  an  Staats-Passlo-Capitalien  in  22  Posten

  abgelb#e  und  zuräckbezahlt  worden.  Den  #.  Der.  #tz  .
««'"«""  Abwigl.  General=  Staats=  Schuldenzuhlungs=  Casee.

—  —
        <pb n="319" />
        L

Beilage  zu  Nro.  57.
des  Königl.  Stgats=  und  Regierungs-Blatts  von  1812.,

 

Verordnung,  in  Betreff  der  allergnädigst  genebmigten  Errichtung  elnes  unter  polizeilicher  Aufsccht
stebenden  Wohuungs,-  Miethe=  und  Vermiethungs-Comptoirs  für  die  hiesige  Königl.
Residenz;  d.  d.  :4.  Nov.  1812.

Da  Se.  Khulgl.  Moj.  die  Errlchtung  eines  Sffentlichen  unter  polizellicher  Aufssche
stehenden  Wohnungs  =  Miethe=  und  Vermlethungs-Comptolrs  für  dle  plesige  Königl.  Restdenz
  allergnädigst  genehmigt,  und  die  Fährung  desselben  dem  penslonirten  Ober-Polizel=Cemmissalre
  Esenwein  übertragen  haben;  so  wird  nachstebende  Ordnung  nicht  nur  zu
Jedermanns  Wissenschaft  gebrocht,  sondern  auch  zugleich  erbffnet,  daß  jeder  der  sich  im
Fall  befinde,  ein  Quartler  zu  sachen,  oder  solches  zu  vermlethen,  sich  an  bemeldten  Commissalre,
  der  in  Lit.  C.  Jr.  353.  in  der  Elchstraße  wohnt,  von  nun  an  zu  wenden  habe.

Orbnung.

T.  1.  Es  steht  das  für  die  Khalgl.  Haupt  =  und  Refldenzstadt  Stutgart  errschtete
Wednungs-Miethe=  und  Vermiekbungs-Comptolr  unter  der  unmkttelbaren  Aufslcht  der
Kbulgl.  Ober-Hollzel-Direktlon,  und  es  ist  demnach  dasselbe  in  allen  seinen  Geschäften  und
Hahdlungen  gedachter  Königl.  Behbrde  untergeben,  und  hat  sich  genau  und  pünktlich  denjenigen
  Befeblen  und  Anordnungen  zu  untersiehen,  welche  diese  dem  gemeldten  Comptolr
ljugeben  zu  lassen,  für  notbwendig  erachten  wird.
5#.  :.  Der  Zweck  dieses  Comptoir  ist,
e)dDben  etwa  eine  Wohnung  suchenden  oder  ihre  Wohnung  zu  vermietben  habenden  Personen
  Gelegenhelt  zu  geben,  auf  eine  schnelle  urd  bequeme,  und  nicht  kostsplellge
Weise,  zu  jeder  Zeit  Wobnungen,  oder  Bewohner  finden  zu  kbunen
b)  dem  bleher  bestandenen  Uebelstand,  sich  an  Wobnungs  -Makler  wenden  zu  müssen,
und  den  wucherlichen  Abslchten  und  Anschlägen  derselben  und  allen  hleraus  entstandenen
  Nachtbeilen  ausgesetzt  zu  seyn,  auf  eine  durchgrelfende  Art  zu  steuren,  und  gänzlich
  abzubelfen.

s.  .  So  sehr  ssch  blerdurch  der  Muten  und  der  Vorthell  dleser  Anstalt  ausfpriche,
sso  bleibt  es  gleichwobl  einer  jeden,  eine  Wehnung  suchenden  oder  eine  Wohnung  zu  ver?
miethen  habenden  Person  öberlassen,  ssch  felbst  den  Geschäften,  sich  elne  angemessene  Wobnung
  oder  Mletbsleute  zu  verschaffen,  zu  unter#lehen.  "

9.  4.  Kdnnen  oder  wollen  jedoch  dlese  Personen  derglelchen  Geschaäͤfte  nicht  selbst
besorgen,  so  haben  sle  sich  nur  an  das,  unter  pollzellicher  Aufsicht  stehende  Compioit  ju.
        <pb n="320" />
        L

wenden,  indem  der  Gebrauch  der  früber  hiezu  benutzten  Woßhnungs-Meklker
nicht  mehr  gestattet  werden  kann.  Uabenommen  blelbt  en  aber  dabel  jedem  Hausbeslder,
  die  in  seinem  Haus  zu  vermlethende  Wohnung  in  den  bffentlichen  Antelgen  elnrücken
zu  lossen,  wobel  jedoch  stetsbin  zu  bemerken  ist,  deß  kie  nähere  Nachrichken  über  das  Quartier
  und  die  Bedingungen,  unter  welchen  solches  zu  verlelhen  Kehr,  emweder  bei  dem  Haus-Elgenthümer
  selbst,  oder  bei  dem  Comptolr  einzuziehen  selen.
9.  56.  Auf  den  Fall.  daß  entweder  der  Haus=  Eigenthämer  zu  Vermiethung  der  bel
löm  offen  stehenden  Wohnung,  oder  dah  dle,  elne  Wohnung  suchenden  Personen  s#ch  desalb
  an  das  unter  polizellicher  Aufslcht  stehende  Comptolr  wenden  wollen,  so  haben  erstere
le  Beschaffenhelt  der  bel  ihnen  offen  stehenden  und  zu  vermiethenden  Wehnung  nach  lhrem
  Gelaß  und  Lage,  den  Mlethpreis  derselben  und  die  sonstige  Mlethbedingungen,  dle
Zelt,  w#a  es  bezogen  werden  kann  te.,  dem  Comptelr  anzugeben;  letztere  Faben  ober  ihre
Wönsche  in  Rücksicht  der  von  ihnen  gesucht  werdenden  Wohnung,  mit  Bemerkung  des
Gelasses  den  die  Wohnung  haben  muh,  den  Miethprels  den  sle  zu  zahlen  gesonnen  fund  1c.
dem  gedachten  Comptolr  anfujeigen,  daml#r  hiernach  der  Elntrag  in  dle  nach  dazu  bestimmbtten
  Formularien  zu  führende  Register  geschehen,  diese  Register  auch  einem  jeden,  eine  Webnung
  Verlelhenden,  oder  eine  derglelchen  zu  mlethen  Suchenden,  zu  vollständiger  Einssche
vorgelegt  werden  können.  ·  ,·  -

«s.«6·.FükdleseNachwilfutigvssenekoderfkchdemnschstdssnkudetsWobnungemsv
wlefükdleElntkagnngelnekderglelchcnvqkancen,odervukantwetdendenMietbs-Wohi
mung  wird  dem  Comptoir  Sechs  Kreuzer  bezohlt,  und  es  ist  demselben  zur  strengsten
flicht  gemacht  worden,  bel  dem  Geschäfte  felbst  jede  Partheillchkelt  zu  beselelgen,  und  dle
in  bichen  Angelegenhelten  sich  bei  lhm  einfiadende  Personen  mir  aller  Gefälligkelt  und
Offenbelt  zu  behandeln.  «-  «

H.  7.  Sollse  elne  oder  die  andere  Parthle  das  Wehnungs-Mieth-Comptole  auch
zu  Abschliequng  eines.  Mieth=  Contrakts  und  Ausfertigung  desselben  auffordern,  oder  bevellmächtigen,
  so  ist  demselben  erlaubt,  sich  dleses  Geschfts  zu  unterzlehen  ;  es  darf  ober  für
den  Vellzug  und  Ausfertigung  desselben  durchaus  nicht  mehr  als  So  kr.  Schrelbgebüßpr  für
das  Eremplar,  jedoch  mur  Ausschluß  des  Stemgelbetrags  fordeen.  *:

N  f.  3.  Erkennungen  uͤber  Guͤltigkeit  oder  Unguͤltigkelt  der  Haus-Mleth-Akkorde,  Entscheldüngen
  uͤber  Hausmiethstreltigkeiten  gehören,  nicht  vor  das  Wohnungs-Mieths-Comptolr;
und  der  Vorstehfx#  geselden,  bat  derglelchen  Streitsachen,  falls  sie  bel  ihm  ongebracht  werden
  wollten,  ab###  und  an  dle  competente  Stelle  zu  oerweisen.

g.  Beschwerden  gegen  das  Comptolr,  es  en  selze  Ueberschreitungen  der  festgesetzten,
  giringfügigen  Gebühren,  Parchelllchkelten,,  oder  sonstige  umerlassene  Pfiichts=  Erfällungen
  ic.  betreffen,  sind  des  Koͤnigl,  Ober-Pollzel  Oirektlon,  um  dle  geeignete  Remedur
ohno#rlängst  anordnen  zu  können,  zur  Anjelgs  zu  briögen.  Stüuttgart,  den  34.  Jo  162,
.  H·--,Kb«xxlgl.«ObekxPollzcllecettlom
        <pb n="321" />
        Nro.  53.  1  8  12.  317
Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  12.  December.

 

 

Königl.  Normal-Verorduung,  die  Bestrafung  der  Münzoerbrechen  betr.

Se.  Khulgl.  Maj.  haben  vermdg  allerhöchsten  Reseripts  vom  gestrigen  Tage  als
Normal  =  Verordnung  zu  bestimmen  geruhet,  daß  bel  Münz-Werbrechen  in  denjeulgen
Fällen,  wo  nur  elne  auherordemliche  S#trefe  statt  finde,  künftig  statt  der  Festung,  immer
auf  Zuchthausstrafe  erkannt  werden  soll.,  welches  blermit  bffentlich  bekannt  gemacht  tolrd.
Stuttgart,  den  7.  Dec.  1872.  Kduigl.  Justiz-Mlunisterium.

Königl.  Verordnung,  die  Vorsteher  der  Jüdischen  Gemeinden  betr.

Se.  Khnigl.  Moajs.  haben  durch  eln  allerhöchstes  Rescript  vom  7.  Der.  den  Vorsstebern
  der  jädischen  Gemeinden  allergnädigst  gestattet,  Kbnigliche  Cocarden  zu  tragen,
Stuttg.  den  7.  Dec.  1812.  Kbnigl.  Ministerium  des  Innern.

Erkenntnisse  des  Königl.  Ehe-Gerichto.

Den  :.  Der.  1812  wurden  geschieden:

1)  Benjamn  Schmid,  Bürger  um  Schhufber  zu  EblEugen,  Ballnger  Oberamts,
Kl.,  von  Lucia,  geb.  Welnhelmer  von  da,  Bekl.  ex  cap.  adulterii,  unter  Vekurtheilung
der  Beklagten  in  die  Kosten.

)  Johann  Georg  Hauser,  Bürger  und.  Teeiühner  n  Lelprfagen,  Sulzer  Oberamts
Kl.,  von  Anne  Marla,  geb.  Mauth  von  da,  Bekl.  er  cap.  agulteri.  unter  Verurchet
lung  der  Beklagten  in  dee  Kosten.

5)  Joung  Johann  Martin  Hartkorn,  Bärger  und  Bauer  zu  Ekenweller,  Nohn
ger  Oberamis,  Kl.,  von  Anna  Marla,  geb.  Maler  von  da,  Bekl.  ex  cap.  duasi  desert,
unnter  Verurthellung  der  Beklagten  in  die.  Kosten.

Etraf-Erkenutnisse  des  Koͤnigl.  Criminal-  Tribunals.
Ad  Mand.  Sacr.  Reg.  Maj.

Unterm  =  Nev.  wurde  in  der  Untersuchungs-Sache  zegen  Johannes  Schmld,  von
Neuhausen,  Oberaͤmts  Eßlingen,  wegen  Ermerdung  des  Johbannes  Kurfeß  von  da,  und
        <pb n="322" />
        *½iue

des  an  Mlchael  Banbard  und  Mattbäus  Gimssoser,  oon  Deggingen,  begangenen  Ronbmords
  erkannt,  daß  der  Dellnquent  auf  die  Rlchtstärte  geschleift,  daselbst  mit  dem  Rade
von  oben  herab  bingerichtet,  sofort  seln  beichnam  auf  das  Nad  geftochten,  und  seln  Kopf
auf  einen  Soleß  gesteckt,  auch  aus  seinem  Vermögen  für  den  Schoden  und  dle  Kosten,
Ersag  gelelstet  werden  solll  Dleses.  Erkenninlß  wurde  m  5.  Nov.  zu  Eßlingen  vollstreckt.
*Am  3.  Ne.  wurden  dle  wegen  Wlldercl=  und  Gewehrverhelmlschung  in  Unterfuchung
tgekommene  Leonhard  Rieger,  von  Stellenhof,  und  Anton  Koufmann,  von  Rechberg,  Oberamts
  Gmänd,  neben  dem  Ersab  des  Schadens  und  der  betreffenden  Kosten,  der  erstere  zu
fä#nfmonatlicher  Festungsarbelt,  dlie  sechs  ersten  Wochen  mit  aufgesetzter  Wilderer=  Kappe,
und  der  zwelte  zu  fänfmenallicher  Zuchthausstrafe  oerurthellt.

Den  5.  No#.  ist  der  zu  Ellwangen  verhaftete  Joseph  Wachter,  von  Zierthelm  in
Balern,  wegen  wiederholten  Dlebstahle,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadens,
mit  anderthalbjäbriger  Festungsarbeit  belegt,  und  zugleich  verordnet  worden,  daß  derselbe
vnach  deren  Erstehung  aus  den  Khalgl.  Staaten  verwiesen  werden  soll.

kodem  wurde  der  zu  Mergenthelm  verbaftete  Jobann  Georg  Haas,  von  Edelfingen,
wegen  der  gegen  ihn  erhobenen  Diebstähle  und  thärlicher  Mißbandkung  seiner  Mutter  zu
sechsmonatlicher  Festungsarbeit  und  zum  Ersatz  aller  Kosten  condemnirt.

Unter  dem  10.  No.  wurden  wegen  qualisteirter  Diebstähle  und  resp.  Tbellnahme  an
derselben,  die  zu  Ulm  in  Untersuchung  gekommene  Franz  Josepb  Bilschofberger,  von  Hbvenhausen,
  zu  anderthalbjähriger  —  dessen  Ehefrau  Tperese,  geb.  Abel,  zu  viermonatllcher
—  und  Eos  Scheuninger,  geb.  Haag  aus  Felnau,  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe,
neben  dem  geelgneten  Kosten  -Ersatz  mit  dem  Anhang  verurthellt,  daß  dlese  Inquistten
nach  erständener  Strafe  bis  zu  erprobter  Besserung  in  Zwag=  Arbeltopäusern  verwahrs
werden  sollen.  .  .  «

EcdemlstdetzuRottwellsnuntetsuchunqgekommeneZollbekeinekBauknecht,von

Schramberg,wegenDlenstsekatbemoonseinerStellekqlslkc,undzufechsmonatllchet
ZuchtbausstkafenebendemKosten-Ersatzeyademnlktwothw
Am-I.Noo.outdedetqukachoetbqfteerobqnnFriedklchhockzvoquullIngen,
wegen  Intests  mit  selner  Stieftochter  Maria  Margaretba  Frey  von  da,  und  mebreter  in
Gesellschaft  des  Jobann  Geerg  Wandel,  von  Rommelsbach,  veruͤbter  qualistcirter  Dieb-Käble
  zu  olerjähriger  Zuchthausstrafe  verurthellt,  gegen  selne  Complicen  aber  und  zwar
gegen  selne  Stleftochter  elne  ein=  und  einbalbjihrige  Zuchthauestrafe,  und  gegen  den
Wandel  elne  ein=  und  einhalbjährige  Festungsarbelt  erkannt;  auch  dabel  wegen  des  Kosten-Ersotzes
  das  Mbthige  verfügt.
Den  13.  Nov.  Ist  der  zu  Altdorf  wegen  wiederholten  Diebstobls  in  Untersüchung  gekommene
  Martin  Gsell,  von  Hergaz  in  Balern,  neben  dem  Ersatz  smtlicher  Kosten  mis
deltthalbjähriger  Festungserbelt  belegt,  und  dessen  Answeisung  aus  dem  Königreich  nach
erstandener  Strafe  verfägt  worden.  .  «

Eodem  wutde  die  zu  Ulm  verbaftete  Sablna  Regina  Joni  don  da,  wegen  großen
und  qualificirten  Diebstahls,  neben  dem  Ersat  aller  Kasten,  zu  zweijähriger  Zuchibausstraft

tondemnirt.
Untes  dem  20.  Nov.  wurde  verordunet,  daß  der  zu  Ellwangen  derbaftete  Christlan
        <pb n="323" />
        (3*10

Walter,  von  Buchbern,  wegen  großen  Diebstahls,  Verfälschang  öffentlicher  Urkunden  und
ehebrecherlschen  Conkublnats  zu  ein=  und  einhalbjäbriger,  und  dle  mulmplieirte  Anno  Maria
  Maußnest  von  da,  wegen  ehebrecherlschen  Conkublnats  und  Thellnahme  an  den  Dilebstählen
  des  Walter  mit  Einrechnung  des  noch  nicht  erstandenen  Rests  einer  ihr  früher,
wegen  Bigamle  zuerkannten,  Elnjährigen  Zuchthausstrafe,  zu  sechsgehnmonntlicher  Zucht-Pausarbelt,
  neben  dem  Ersatz  der  betreffenden  Kosten  verurtheilt  werden  soklen.  «

EodemwutdesderzuUlmtherbsfrsuaPUnteksuchungqpkommcueSebqstlanstsi
let-,vonUlaywegenMünzfölschunqsucchtjödcigeyhessenmitlmpllclrteEbcfrauELeouou
Heuscekzufünfäbkigehble·Ellsabeths-Fuchsronda,wegeaTbettnabmesadiesenVgbrechenzusteljbkigerZuchtbdussttafe,nebenangemessene-ErstarrungdetKostencendcmnlrt


Eodem  wurde  der  zu  Heilbronn  verhaftete  Bernhard  Walter,  von  Wimmenthal,  wegen
  Wldersetzlichkelt  gegen  die  Obrigkelt,  neben  dem  Ersatz  sämtlicher  Kosten,  mit  achtslehnmonatlicher
  Zuchthausstrafe  belegt.  ,-  s»
-EodeknistdersuulmoccbafteteGobtlelUnsekd,jvsn.Rlnglng,e-J,wegen-gross-Diebstabls,nebeudemEksapallekKostetyzuElnjübklgerFestungsakbeltcyndemnlrtwvtdem


Den13.Noo.istdeksuHellbkonnjnVetbaftunduateksuchunggekommenqyotmci
lige  Ober-Post-Sekretalr  Bernhard  Kälin,  von  Heilbronn,  wegen  Kassenrests  und  anderer
Dienstoergehen,  von  seinem  Amte  kassirt,  zu  einer  bffentlichen  Anstellung  für  unfählg  erklärt,
  und  zu  sechsmonatlicher  Zuchthausstrafe,  so  wie  zum  Ersetz  der  Kosten  und  des  Schadens
  verurtheilt  worden.  .

Eodem  wurden  die  zu  Lorch  verhaftete  Christoph  Frledrich  Bulling  und  Gettlleb
Fellmetb,  von  Rudersberg,  wegen  attentirter  Wllderel  und  Gewehr-Verbelmlichung,  neben
dem  Ersatz  aller  Kosten  und  der  Conflscatlon  ihrer  Gewehre,  mit  vler  und  elnhalbmongtlicher
  Zuchthausstrafe  belegt.  «

EodemistdlezudeplngcnveksdfteteMosis-Dienste-TonZalnlugemwegenwlu
herholtenDiebstahl-,nebenErsasalleksosteazuvie-jährigerthchthaasstrqfeundmchbpi
riger  Reklusson  in  ein  Zwangs-Arbeitsbaus  bis  zu  erprobter  Besserung  verurtheilt  worden.

Unterm  27.  Nov.  wurde  der  zu  Mergentheim  verbaftete  Heinrich  Hasel,  von  Ingel-H#t.
  wegen  großen  Dlebstahls,  neben  Ersatz  aller  Kosten  mit  achtmonatlichee  Zuchthausstrafe
  belege.

Den  :6.  Nov.  ist  der  zu  Ludwigsburg  verhaftete  Georg  Jakob  Lautenschlager,  von
Welssach,  Oberamts  Valhlngen,  wegen  Verwundung  des  Jebann  Georg  Burger  von  da,
und  der  Elisabetha  Beck,  von  Nußdorf,  neben  dem  Ersatz  eller  Kosten  zu  achtmenatlicher
Festungsarbelt  verurtheilt  worden.

Kodem  wurde  der  zu  Hellbronn  in  Untersuchung  gekommene  Jakob  Frledrich  Remmese,
  von  Brackenheim,  wegen  gesetzten  pflegschaftlichen  Kafsenrests,  zu  achtmenatlicher
Zuchthausarbeit  in  Gotteszell,  se  wie  zum  Ersatz  der  Kosten  und  des  gestifteten  Schadens
condemalrt,  auch  zu  Bekleldung  elnes  verrechnenden  Amts  für  unfähig  erklärt.

Kodem  ist  der  zu  Urach  verhaftete  Micheel  Ronalder,  von  Dettingen,  wegen  wlederbolten
  Betrugs,  Cenkublnats  und  Wldersetzlichkeit  gegen  dle  Obrigkelt,  neben  dem  Ersatz
aller  Kosten,  su  achtzehnmonatlicher  Festungsarbelr,  und  nachheriger  Rekluslon  in  ein  Zwangs=Arbelishaus
  bis  zu  erprobter  Besserung  verurthellt  worden.
        <pb n="324" />
        a  10

Am  Zo.  Nev.  wurde  der  zu  Hellbronn  wegen  pflegschaftlichen  Kassenrests  in  Unterluchung
  gekommene  Paul  Mayer,  von  Fuͤrfeld,  neben  dem  Ersatz  der  Kosten,  zu  sechsmanhatlicher
  Zuchthausstrafe  verurtheilt.

SEe.  Könlk  gl.  Mdz.  Labea  durch  eln  allerböchstes  Decret  vom  4.  Dec.  den  Leib-Page,
Graf  v.  Mandelslohe,  und  den  Kammer-Page  v.  Gemmingen  zu  Second-Lieutenant#
bei  der  Kbnlgl.  Garde  zu  Fuß,  und  zuglelch  zu  Königl.  Kammer-Junkern  zu  ernennen,  und
dourch  ein  allerbbchstes  Decret  vom  5.  Dec,  den  Second-Lientenant  Imle  beim  Cas
vallerle-Depot  zum  Premter=  Lleutenam  zu  befbedern  allergnädlest  geruht.
SHe.  Könisgl.  Moj.  haben  vermög  allerhöchsten  Reseripts  vom  4.  Dec.  allergnädlgst
uin  verordnen  geruhr,  daß  der  Celminal=  Tribunal-Raih  Majer  zugleich  Mitglied  des
Ober=  In  K#nwnosien-.Kolleeh  seyn  foll.  1
Se.  Königl.  Maj.  haben  vermyg  allerhbchsten  Reseripts  vom  9.  Dec.  den  seltberlihen
  Gehelmen  =  Cancellisten  bei  dem  Khnigl.  Cabinets-Ministerlo  Hettler  als  Cancelllsten
jum  roolnelak-Justlz-Celleske  in  Rothenburg  zu  versetzen,  und
·  oetmdgallekbbchflcnResctlptsoom9.Dei.dledurchReslgnatloudesStadtschkelbert
»Oui«-Unerledigt-Stadi-undAmtsschkelbekelTuttllagenvemekstanubsUtutenpoi
-felbst,Benjaml-sFriedklchSchmldolletgnädlgstzaübertragenqeyubk
···Se.Kinlgl.Maj.babe-Iallekgnsdsgstgetnbt,  «
yetmhgallcrbbchstenRcscklpksvomsäh-OdemzurkatholischenParasit-PfandMe-MalzpofemOberamtsWaugen,-omlnlctenCaplanAlpboniSchneiderianny,and

vetmtgallekbbchstenResctlptsvomb.«Dee.dem-atPqttvnat-(PfaneiMük-stck,DidnseGalldotßnomlnlttenPröeeptorlnTuttllaqenM.cllekUenllerpbchsteCoastmatlvu

zu  erthellen;  auch
vermhg  ellerhöchsten  Reserspts  vom  6.  Der.  dle  erledigte  kathelische  Pfarrei  Eutingen,
Hieremie  Vord,  dem  Pfarrer  Mener  in  Hausen  an  der  Rolb,  Oberamis  Galldorf,  zu
ertragen.

Stuttgart.  Weltere  Belträge  für  verwundete  Königl.  Krieger:
von  dem  Kdnigl.  Infanterie:  Regimen  Nr.  5.  Prinz  Friderich  19)  fl.  48  kr.
von  dem  Hütten-Personale  des  Kbnigl.  Hammerwerke  Abtsgmünd  19  fl.  3  kr.
durch  Casernenverwalter  Stokmaler  zu  Hohenasperg,  von  den  g
Offlzieren  und  Honoratioren  ie.  allbla...  446  fl.  6  kr.

 

 

von  elnem  Ungenannten  in  Oberndorffßf..  43  fl.  —
von  einer  gegen  König  und  Vaterland  treu  gestunten  Württembergerin
  In  der  Schweiz  2  5  fl.  24  kr.

durch  Buchdrucker  Hopfer  in  Tübingen,  Erlde  aus  der  von  ihm
gedruckten  Sleges-Predigt  des  Professers  und  Archidlakonus
8  Köstlin  oalllaaa  31  fl.  26  kr.
Den  10.  Dec.  1311.  General,  Lleutenant,  Vice-Prästdent  des  Kbulgl.  Krlegs=Departem.
  v.  Phull.
—..——  —
        <pb n="325" />
        Nro.  54.  1812.  an
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Mittwoch,  16.  December.

 

 

Die  Anofdnung  einer  eigenen  Behörde  zu.  Leitung  des  Landfuhrwesens  und  des  Land=  und
Amts-Botenwesens  betr.  d.  d.  2#.  Nov.  1612.

Se.  Könlgl.  Moj.  Haben  durch  ein  allerböchstes  Dekrer  vom  à4.  dleses  Monats
allergnädigst  zu  befehlen  geruhet,  daß  von  den  gewerbsameren  Städten  des  Künigreichs
in  die  Restdenz-Stadt  Stuttgart  und  auf  andere  Spedlitons-Plätze  des  In  und  Auslandes
  Frachtfabrer  für  gewisse  Routen  aufgestelle  werden  sollen.

Auch  haben  Allerb#chstdieselben  zu  gleicher  Zelt  slch  bewogen  gefunden,  zu  #el#-kung
  des  Landfuhrwesens  und  des  Land=  und  Amtsbotenwesens  elne  besondere  Commisslon
anzuordnen,  und  hlezu  den

Staatsrath  von  Weckherlin  den  aten  als  Chef,  den  Ober-Negserungsrath  v.  Selboth,
  den  Ober-Flnanzraih  Jäger,  und  den  Ober-Postrat  Franke  allergnädigst  zu  ernennen.
  ·
.Eswirddaher-dieseallgthdchstesAnoksnuvpbksmsrzusdemEndebekannt-gemacht,
Damit  sich  känfeig  in  allen,  das  Landfuhrwesen  und  das  Land=  und  Amts-Botenwesen  betreffenden
  Gegenstenden  und  Vorkommenheiten  an  dlese  dazu  eigens  aufgestellte.  Behdrdegewendet
  werden  koönne.  Stuttg.  den  3#.  Ne.  1612.  #

Die  Beisitz-Receptions-Gebühren  betr.

Um  die  Beisle=  Rereptions  =  Gebähren  im  das  gehbrige  Ebenmaß  mit  dem  Zuwachs

an  Rechten  zu  setzen,  welchen  dle  Beistoer  in  elner  Gemelnde  durch  das  allerhbchste  Geneval-Reseript

  vom  6.  Jull  d.  J.  erhalten  haben,  geruhten  Se.  Könlegl.  Maj.  Folgendesu
  verordnen:  ·

1)  Fuͤr  die  Aufnahme  in  den  Belsttz  einer  Gemelnde  wird  dle  Haͤlfte  des  jenigen  entrichtet,
  was  eine  Manns=  oder  Frauens=  Person  oder  eln  Kind  für  das  Bürgerrecht
nach  der  bestebenden  Lokal-Verfassung  zu  bezahlen  har.

)  Sind  in  elner  Gemeinde  die  Beistzer  kraft  der  Lokal=  Verfassung  in  Ansehung  der
Genusses  der  Gemeindegs#ter  gegen  die  Bürger  zuräckgesetzt:  so  ist  die  Beistg-NReceptlons
  =  Gebähr  nach  dlesem  Werhälmmih  gegen  dan  Bürger-Annahms=  Geld  noch
welter  herabzusetzen.  «

0
        <pb n="326" />
        B52

5)  In  keinem  Falle  soll  dle  zur  Gemelade=  Casse  zu  bejahlende  Beisz=  Receptlons-Gebühr
  das  Deelfache  der  durch  die  Tar-Ordnung  bestimmten.  Beisitz-Receptlons-Tar#3
übersteigen  kdenen.

4)  Der  Elnzug  dieser  Gebühr  kann  weder  bel  den  in  einer  Gemeinde  berelts  vorhandenen
  Beisitzern  und  ihren  Familien,  noch  bei  denjenlgen,  welchen  nur  ein  temporärer
Aufenthalt  auf  Wohloerhalten  bewllliget  wird,  noch  bei  Helmathlosen  Statt  sinden,
welche  einer  Gemelnde  nur  proolsorlsch  zugethellt  ftad.

5)  Wird  eln  Beisitzer  zum  Bürger  angenommen,  der  berelts  das  geordnete  Belsltz=  Receptlons-Geld
  entrichtet  hat;  so  wird  dleses  bel  der  Aufrechnung  der  Bürger-Receptions-Gebühr

  in  Abzug  gebracht.

Stuitzer,  den  1  .  Dec.  13872.

balgl.  Ministerlum  des  Innern.

Eine  neue  Eintkeilung  der  Commun-Rechnungs-Revisorate  im  Königreich  betr.

Se.  Königl.  Maj.  haben  in  allerbbchstem  Decrete  vom  J.  Dec.  die,  durch  Aufstellung
  besonderer  Stiftungs-Rechnungs-Reolsoren  nothwendig  gewordene  neue  Elntbellung
der  Commun-Rechnungs-Reolsorats-Bezirke  allergnädigst  genehmiget,  und  5  noch  erleiigt
gewesene  Commun-Rechnungs=  Reoisorats-Stellen  wleder  zu  besetzen  geruht,  wornach  nun
In  den  13  Landovogtelen  folgende  Commun-Rechnungs-Reolsoren  aufgestellt  sind:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landvogteien.  Oberämter.  Revisoren.  "
am  obern  Neckar  Balingen  Hopf,  blaher  Reolsor  in  Spalchingen.
am  obern  NReckar  S  Keppler,  bisber  Reolsor  in  Nottoell:
Sooschingen  Rechfues,  bleber  Reolsor  in  Reutlint
am  obern  Neckar  Tuntlingen  çzee.  "“
am  mitilern  Neckar  Herrenberg  Hauber,  blsber  Neolser  in  Calw.
am  mitilern  Nechar  Stotz,  bioher  Redisor  in  Roitenburg.
5  —ITAC.]I  —  bisher  Sre
am  mliilern  Neckar  Tübingen  Substitut  in  Schorndorf.
am  minlern  RNeckar  Retenburg  rKk  #
Schworzwald  1!  EM  Scoder,  bleber  Redisot  in  Tübingen.
Schwarjwald  Bhlblingen  ö5Slar,  bisher  Neolset  in  Maulbenn,
        <pb n="327" />
        323

 

Oberaͤmter.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

am  untern  Neckar

 

 

Landvogteien.  Revisoren.
—  CCall  Hesdbperd  bisher  NReorser  in  Bdblin:
Schwerzwald  Huenl  zen.
Schwarzwald  Fteudenstadi  *  perr.  bieber  Reviser  in  Freudem
9  Siert-lrerllcn  Binder,  bisber  Oberamts-Aktuar  in
Stuttgart  K,iechhelm.
.  .A-  I,ub  Am
Nothenberg  Sturtgart,  Amt  Milzmeter.  siie  Ma  '6.
Caunstadt  #Hrodbeck,  bleber  Reolsor  in  Cann-Rothenberg
  alnnt  stadt.  7  S
Nethenberg.  Weilingen  5  Z  bleher  Reolsor  in  S
Rothenberg  Leonberg  —  HKlöbel,  blober  Reolsor  in  grrnber
an  der,  Enz  Mautdronn  Juüng,  bieher  Revisor  in  Maulbronn.
-  —  L.2
an  der  Enz  Ludwlgsburg  Maler,  blsber  Revisor  in  Ludwig######
Wtan
  der  Enz  Bestghelm  *“F  dieher  Reolsor  in  Besi=##
  ter  Enz  Vahingen  4  Shteek,  bläeher  Reolsor  in  Ludolgs-=—
  —  Morbach  Brechr,  er  Reoler  Inarbac
am  untern  Meckar  Backnang  Fischer,  bleher  Reoisor  in  Oberndorf.
·"«  ·"  Hellbrenn.  Waltber,  bleber  Reolsor  Iin  Brackenam
  untern  Meckar  QBradenbeim  belm.“  ..

 

Nieckrfalm!

Fraas,  blsher  Reolsor  in  Welnsberg.

 

 

 

 

 

Weinsberg  ·
onst-Im  gez-leRE  "·"  Ofwdld,blsbekR-olsorluKünzclsam
erweer  giesabesssätm  Walz,  bisher  Reolsor  in  Gerabronn.
an  der  Jarxt  Pfellsticker,  biöeher  Reoisor  in  Neckur
am  Locher  E  nmim  sulm.
        <pb n="328" />
        44½

 

Landvogteten.

Oberämter.  1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

an  der  Denau

Revisoren.
"’  Crallsdelm  M  bleber  Revisor  in  Crailsam
  Kocher  Ellwangen  beim.  U1
am  Kocher  Hrenhetn  Mack,  blaher  Neolsor  in  Heldenhelm.
am  Kocher  Aalen  Stängel,  bisber  Reolsor  In  Mergentan
  der  Fils  u.  Rems  Gmünd  +  belm.
an  der  Flls  u.  Rems  Scho#rnddrf  —  ·  Auch,  blaber  Reolsor  in  Schorndorf.
—Sh  oüäaärEi  —
an  der  Flls  v.  Rems  Gleoingen!  Sre  n,  bleher  Reoiso  pan
  der  Fils  u.  Rems  r—  ô  Beumann,  blsher  Reolfor  In  elzs.
an  der  Donan  Alpeck  gen.
auf  der  Alp  ilechhelm  Mutschler,  bieber  Reoisor  in  Archwelw.
auf  der  Alp  Nuͤttingen  *  Schlord,  büoher  Neolsor  in  Maͤrlingen.
WBiser,  biotzer  Reofstons=  Asüistene  bel
auf  der  Alp  Reutlingen  *7  der  General-Direction  der  Königl.
,  «  .  ·«  j,  Tabaks-Reple.
auf  der  Alp  Urach  #  Maser,  bleber  Reviser  in  Urach.
auf  der  Alp  Münsiuges  Kapf-  bisher  Neolsor  in  Nercsbelm.
+  Ul  ;  «
Wibqngeni»  Steuͤdel,  bieber  Neoifor  iin  Ulm.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7  -.  laubeuren  —  blsher  Sirri  -  Attuar  in
an  der  Vonan  Ae  Melo  »
.  .  Rledlinger  *5  blsher.  Ni  Ehin
an  bur  Donau  Biberuch  gen-„
  1  Ne#ensburg  Rletbemmer,,  zu  M  .
am  Bodensee  Terr#ang  vensburg.
em  Bodensee  ireb  2*½:  So#t,  bleber  Revisor  in.  Leutkirch.
ange
·-"--  Waldsee  1  #  blsder  Stadtschreiberei  Substitm.
alln  Bodensee  Saulgan  in  Beil  steln.

Stattgart,  den  13.  Der.  1817.

Khalgl.  Ministerium  des  Innern.
        <pb n="329" />
        Nro.  55.  1  8  1  .  35
Köntglich-Württembergtsches
Staats=  und  Regierungs-Blakt.

 

Samstag,  29.  Derember.

 

Köulgl  General-Verordnung,  die  Aufbebung  von  Steuer-Befreinngen  und  Nicht-Zulassung
dießfallsiger  Entse  Gigunge=  Crsack  betr.;  d.  d.  13.  Dec.  1671  2.

Wir  Hhaben  hbchstmißfällsa  zu  vernehmen  nehabt,  wie  wenig  die  von  Uns  bel  der  Organisation
  Unseres  Reiche  zu  Grund  gelexte  Gleichbeit  des  Abgabe  =  Systems,  und  somit
die  nothoendig  daraus  fließende  und  von  Uns  verfügte  Aufbebung  vorher  bestandeme#
Steuer=  Befrelungen  nach  dem  einzig  wahren  Sinn  und  der  reinen,  jene  Anordnung  vollkommen
  rechefertlgenden  Abslche  aofgepommen  und  in  Ausfübrung  gesetzt,  und  wle  solche
irrige  Vorstellungen  damlt  verknüpft  worden,  daß  noch  jetzt  hin  und  wieder  von  Einzelnen
Elnsprüche  dagegen  haben  erhoben,  und  selbst  prozessuallsche  Verhandlungen  dlehfalls  elngeleltet
  werden  können.

Nicht  das  Staats-Bedüärful½:  und  esne  darauf  gegründete  Flnanz-Operation  gab  dle
Veranlassang  und  den  Grund  jener  Aufhebung  aller  Steuer=  Befreiungen,  sondern  Wir
wurden  einzig  durch  die  eichtlge  Begriife  der  vollkommensten  Gleichhelt,  aller  Untertbanen
ver  dem  Gesetz  und  der  allgemein  lch  erstreckenden,  keine  Ausnahme  duldenden  glelchen
Verpflichrung  derselben  zu  Enutrichtung  fämtlicher  Staatsabgaben,  milhin  durch  Gerechtigkelt,
  Billigkelt  und  die  schonende  Räcksscht  geleitet,  die  Wir  dem  weit  geberen  Theil  Unserer
  Unterthanen,  welche  vorher  durch  fehlerhafte  Verfassung,  Mi5brauch  der  Gewalt  und
ungerechte  Begünstigung  ungleich  angelegt  waren,  nach  Unsern  Regenten-Pftichten  schulrlg
zu  seyn  überjeugt  waren.  Wenn  es  s#ch  durchaus  ln  keinerlel  Hlasicht  rechtferilgen  läßt,
daß  zu  Gunsten  irgeud  eines  Unterthanen  elner  Befrrlung  von  Staats-  Abgaben,  ju  und
gerechter  Beschwerung  der  Uebrigen,  Stan  gegeben  werde,  so  läßt  sich  eben  so  wenig  mit
den  strengen.  Forderungen  der  Gerechtigkelt  eine  Entschétlgung  von  Seste  des  Staats  für
verwelatliche  Ansprüche  auf  jene  Befreiung  verelaigen,  lodem  dlese  Entschädigunßgslast  nur
von  den  übrigen  Untertbanen  durch  erhobte  Steuern  getragen  werden  müßte.  Do  diesemnach
  mit  dem  klaren  Sinn  der  kraft  Unserer  Souberolnetäts  -Rechte  erlassenen,  von  der
Gerechtigkeit  so  laut  und  streng  geforderten  Verordnung  einer  ollgemeln  gleichfbrmigen  Besteurung
  jede  Exemistons=  oder  Sntschädigungsforderung  in  dleser  Bezlehung  geradezu  im
        <pb n="330" />
        26

Widerspruch  stande:  so  erkläͤren  Wir  aus  allerhochster  Machtvollkommenhelt  blemĩt  anf  das
Bestimmteste,  daß  weder  Geburt,  Stand,  Rang,  boͤbere  Chargen,  noch  vorherige  Verbältnisse,
  Prioilegien  oder  Vertraäͤge,  uͤberhaupt  kein  Titel  oder  Rechtsarund,  von  welchem  Namen
  oder  Beschaffenheit  er  seyn  moͤge,  irzend  eine  Befreiung  von  Staatsabgaben,  dlrekten
oder  indirekten,  eben  so  wenlg  als  irgepnd  elne  Entschaͤdlgungsforderung  tuͤksichtlich  der  allgemelnen
  Zesteurung,  insbesondere  con  Selte  der  blsher  Eremten  begränden  künne,  verbieten
  daher  allen  Unsern  Gerichts-bfen,  dergleichen  an  sie  gebrachte  Ansptüche  und  Forderungen
  im  Weg  Rechtens  je  wieder  anzunehmen,  und  befeblen  ihnen,  die  schon  angebrachten
  ohne  welters  zurückzuwelsen,  kudem  bier  nicht  von  Privatrechten  und  Verbludllchketten
  Uaserer  Kbnigl.  Finanzkammern,  in  Bezug  ouf  welche  sle  vach  wie  ver  gerlchtlich
belangt  werden  können,  sondern  von  dem  Auflagsrechte  des  Staats  die  Rede  ist,  welches
kelner  gerichtlichen  Discussion  und  kelnem  Gerichtaspruche  unterworfen  seyn  kann.  Wir
verordnen,  daß  diese  Unsere  allerhöchste  Normalverfügung  allgemeln  bekannt  gemacht  werde,
und  pvaben  Unsere  Landoogtelen  und  Oberämter  hlenach  das  Erforderkiche  zu  besorgen.  Gegeben,
  Stuttgart  im  Khulglichen  Staats  =  Ministerio,  den  13.  Dec.  1317.
Ad  Mand.  Saer.  Reg.  Mei.  propr.

Königl  Verordnung,  die  herrschaftl.  Küfer  und  Kastenknechte  betr.

Da  Se.  Khalgl.  Moj.  durch  allerbbchstes  Decret  vom  12.  d.  Mon:  zu  verordnen
geruht  haben,  daß  den  herrschaftl.  Küfern  der  Handel  mit  Wein  und  Essig  eben  so  wenig,
als  den  Kastenknechten  der  Handel  mit  Früchren  gestattet  seyn  soll,  so  wird  solches  bledurch
öffentlich  und  mit  dem  Anfügen  bekannt  gemacht,  daß  die  Uebertretung  dieses  Verbo#
aufs  strengste  werde  geahndet  werden.

Die  Anzeige  von  Incarcerations-Strafen  betr.

Dea  man  neuerdings  wahrgenommen  hat,  daß  Incarceratlons  Strafen,  welche  entweder
  von  den  hhhern  Behhrden,  oder  von  den  Oberämtern  selbst  verfügt  werden,  in  dle
monatlich  vorzulegenden  Gefangenen  =  Tabellen  aufgenommen  werden,  derglelchen  Strafen
aber,  so  wie  dle  Personen,  welche  ste  zu  erstehen  haben,  In  die  gedach:em  Tabellen  ulchttgeeignet
  sind,  und  nur  derselben  Uebersicht  erschweren:  so  wlrd  den  Khalgl.  Oberämtern
biemit  wiederholt  aufgegeben,  bloße  Incarceratlons  =  Strafen  känfilg  in  den  Gefangenen-Tobellen
  nicht  mehr  aufzuführen.  Stuttg.  den  15.  Dec.  2812.  6
Khnigl.  Section  der  innern  Admlalstratlon.

Die  Uebergabe  der  Zucht=  und  WMaissshansweitle  von  dem  einen  Oberamt  an  das  andere
etreffend.

Um  den  Ekmzug  der  den  Zucht=  und  Walsenpäusern  zukommenden  Surplus-Gelder
#und  auderer  Gefälle,  wenn  die  Schuldner  entweder  aus  einem  Oberamt,  welches  nlcht  dem
nemlichen  Walsen=  oder  Zuchthaus-Instltur  in  Hiasicht  euf  den  Gefäll  =  Bezug  zugetbeilt
ist,  gebüreig,  oder  nach  der  Zelt  des  Strafansatzes  in  eln  anderes  Oberamt  gezogen  find,
iu  sichern  und  in  erlelchtern,  wird  verordnet,  daß  jede  Gefsll=  Oberelnbringerel  dlejeuige
        <pb n="331" />
        327

Surplus-GBeiber,  und  andere  Gefaͤlle,  welche  in  eluem  andern  Oberamt  zu  erbeben  And,
diesem  letztern  Oberamt,  ohne  Unterschled,  ob  desselbe  dem  nemllchen  Instliat,  für  welches
der  Ansat  gemacht  worden,  oder  elnem  der  andern  Instliute  zugerheillt  ist,  soglelch  und

wenigstens  in  dem  ersten  Rechnungs-Jahr  durch  eine  Vergleichung  zum  Elnzug  und  zur
Verrechnung  öbergeben  sell.  "  schss  zus  in

Damit  aber  sowohl  den  Walsen-  und  Zuchthaus-Pflegbeamtungen,  als  auch  der
Kanzlei-Reolstons-Behbrde  nach  Elnsendung  der  sämtlichen  Gefäll-Oberelnbringerel-Rechnungen
  davon,  dah  derglelchen  Uebergaben  wieklich  gescheben,  und  keine  Gefälle  zugückgeblleben
  seyen,  dle  erforderliche  Uebersicht  verschafft  werde,  so  hat  der  Rechnungs-Revisor
  elnes  jeden  Oberamts  olle  Jahr  ein  specisikes  Verzeichniß  folcher  äbergebenen  und
übernommenen  Posten,  mit  der  Bemerkung  und  Unterscheldung,  an  welche  Oberämter,  und
von  welchen,  die  Uebergabe  geschehen  ist,  zu  fertigen,  und  solches  jeder  Gefäll-Oberelnbringerel-Rechnung
  belzulegen.  Stuttgart,  den  7.  Dec.  1312:.

Section  der  Communverwaltung.
Auf  besondern  Besfehl.

Verschiedene  Mängel  in  den  Apotbeken  betr.

Aus  den  Berlchten  über  die  Wistratlonen  des  Medlelnal-Zustandes  des  Lhnsgrelchs
H#  man  ersehen,  daß  in  manchen  Apotbeken  noch  folgende  bedeutende  Mißbräuche  herrschen.

1)  In  olelen,  selbst  guten  Apotheken  werden,  um  der  alphabetischen  Ordnung  whllen,
die  giftigen,  und  beftig  wirkenden  Kräuter,  Wurzeln  und  chemische  Präparate  sowohl
in  den  Ofsficinen,  als  in  den  Materlallen-Kammern,  Kräuterbbden  und  Wasserkellern  unter
den  übrigen  un  sschädlichen  Mitceln,  ofe  sogar  in  denselben,  nur  durch  leicht  zu  verwechslende
  Ficher  abgethellten  Schubladen  aufbewahrt.  Je  gefährlicher  dieses  nun  wegen  der
dadurch  so  lelcht  entstehenden  Verwechslungen  ist,  je  unerläßlicher  ist  es,  daß  alle  giftige,
oder  stark  wirkende  Aezuelen,  Kräuter,  Wurzeln,  Ertracke,  und  andere  Préparate  abgesondert,
  und  jede  derselben  in  einem  besondern  Gefäße,  oder  elner  besonderen  Schublade,
  dle  größeren  Vorräthe  von  gistlgen  Pflanzen  in  den  Materlallen=  Kammern,  und  auf
den  Kräuterbbden  aber  an  einem  separirten  und  verschlossenen  Orte  ausbewahrt  werden.

2)  In  manchen  Apetbeken  und  zwar  sowohl  in  den  Offieinen  selbst,  als  in  den  Matersallen-Kammern
  siud  die  Behälter  (Schubloden  u.  Gefäße)  blos  mit  Nummern  bes

elchnet.  Zu  gibßerei  Sicherhelt  sollen  ste  aber  mit  deutlichen  Ueberschriften  des  Inn-Delr,
  welche  wenlger  als  Nummern  verwechselt  werden,  versehen  seyn.  Uebrigens  konnen
  die  Ueberschriften  bel  chemlschen  Präparaten  zwar  nach  der  neuen  chemischen  Nemenrlatur
  eingerichtet  werden;  doch  sollen  sie,  um  Mißgriffe  zu  verhüten,  zugleich  auch  die  in
der  Wuͤrttemberglschon  Pharmacopoe  gebrauchten  Benennungen  enthalten.

2)  Nech  immer  fuden  sich  in  den  Apotheken  zinnerne,  meistens  mit  vlelem  Blel
vermischte  Gefähe  zu  Aufbewahrung  der  Kränter,  Extracte,  der  Oele,  der  Fett  Arten  u.  dgl.
stat  daß  dergleichen.  Gegenstände  nur  in  Gefößen  von  Glas,  Favence  oder  Stein  aufbewahrt
  seyn  sollten.  «
        <pb n="332" />
        428

Es  wolrd  daher  sämtlichen  Apothekern,  in  deren  Offleinen  dlese  Mangel  nveoch  besteben,
Jur  Pflicht  gemacht,  laͤngstens  in  sechs  Monaten  denselben  abzubelfen.  Nach  Verfluß
Kleser  Zelt  haben  smtliche  Oberamts-Pbyslei  die  Apotheken  lhres  Dillrikts  desfalle  zu  oiffnlrea,
  und  den  Erfund  durch  die  Königl.  Oberämter  an  die  Kdaigk.  Section  des  Medicinal=Wesens
  einzuberlchten,  um  sich  tbells  der  Befekgung  dleses  Befehls  verstchero,  thells  die
ungeborsamen  Apotheker  mit  Nachdruck  zu  Wollzlehung  desselben  anhalten  zu  küönnen.
Stultg.  den  15.  Dec.  1812.

Se.  Khnigl.  Moj.  baben  vermd#g  allerbhchsten  Reserlpis  vom  17.  Dec.  den  kandvogt
  an  der  Jart,  Kammernberru  v.  Hiller  auf  die  Landvogtel  auf  der  Alp  zu  verfeten,
und  den  Kammerberrn  und  seltherigen  Gesandten  am  Hofe  zu  Cassel  v.  Gemmingen  jom
kandoogt  an  der  Jart  zu  ernennen  allergnädlest  gerubt.

Se.  Abnigl.  Maj.  baben  allergnädigst  geruht,  unterm  #15.  d.  M.  dem  Chaussee-Oben
Intendanten  Grafen  v.  Pückler  die  Erlaubniß  zu  ertbellen,  die  Unlform  des  Khalgl.  General
  Quartiermelsterstabs,  mit  der  Distinktion  des  Obersten,  zu  tragen;  und

vermdg  allerbochster  Ordre  vom  16.  Dec.  den  Unteroffizier  Vischer  von  der  Königl.
Garde  zu  Pferd  zum  Second=  bleutenant  bel  dem  Cavallerle-Reglment  Nr.  5.  Draegoner
Kronprinz  zu  ernennen.

Se.  Künlgl.  Maj.  haben  verm#g#  allerhöchsten  Reseripts  vom  10.  Der.  allergnaͤdlgst

erubt,
s  dem  zur  katbolischen  Datronat-Pfarrek  Wlesenstettem,  Oberamte  Horb,  nominlrten
Wicar,  Franz  Leopold  Bauer  die  allerbbchste  Bestätlgung  zu  ertheilen;

die  neuerrichtete  katholische  Pfarrel  Blldechingen,  Oberamts  Horb,  dem  Ofarr=  Caplanel
  =  Verwesen  Werner  In  Egelfingen  zu  übertragen;  g

den  Caplam  in  Ravensburg,  Berthold  Alchele,  auf  dle  erledigte  kathol.  Capkanel
Tiunau  zu  versetzen  3  4  '

demkathol·.·pfakmDannbansetkuDckkkngxndteetledlgtepfmelHause-todmspring
  zu  verlelhen.

Se.  Khnigl.  Moj.  baben  allergnädlast  geruße,

vermdg  allerhöchsten  Reseripts  vom  :4.  Der.  die  Oberamts-Chlrurgen-Stelle  zu  Waldsee
  dem  dortigen  Chirurgen  Ignaz  Wiedenhach  zu  übertragen;  "

.vetmskalltkbdchstenRescklptsvom17.Dec.denGoktlobHummelsooadie-alt
AccefststenbeidemSchkelbtlschdesKdnlgl«.-Cabluets-Mlnlstekllanzustellen,nnddieerledigt-Weg-Jnspectoks-StclleinderLandoogtetandckEuzdemGeometn


Boscher,  von  Zwiefalten,  zu  uͤbertragen.

Se.  Königl.  Maj.  baben  allergnädigst  gerußr,

vermhg  allerbdchsten  Reseripts  vom  ro.  Dec.  dlie  erledigre  Unterfbrsters  =  Stelle  18
Detüngen,  Kirchbelmer  Hut  und  Oberforsts,  dem  Scharfschäzen  Fischer  von  der  Klrchderder
  Hutc,  Relchenberger  Oberforsts  zu  übertragen;

ver  ndg  allerhöchsten  Reseripts  vom  #2.  Dec.  dem  Obersbrster  Häberlke,  von  der  Engelberger
  Hut,  Engelberger  Oberforsts,  wegen  vorzuͤglicher  Wartung  und  Waldkultur  selner
Hur,  die  goldene  Cioll:  Verdienst  =  Medallle  zu  verlelhen;
        <pb n="333" />
        4225

vermdg  allerb.  Rescrlpts  vom  13.  Dee.  die  vakante  Foͤrster-Stelle  in  der  Helnlnger
Hut,  Oberforsts  Kirchbeim,  dem  ehemaligen  Leibjaͤger  Wilbelm  Hausmann,

vermb#g  allerbhchsten  Reseripts  von  ebend.  die  Unterfbrsters=  Stelle  zu  Dertingen,  Bo
delshauser  Hur,  Oberforsts  Tübingen,  dem  #elbjäger  Hofmann,  und

die  Untershrsters-Seelle  zu  Asch,  Vermaringer  Hut,  Kirchheimer  Oberforsts,  dem  von
dem  Saßitter  Batalllon:  König  entlassenen  Frledrich  Gehl,  von  Degerloch,  zu  übertragen.

Se.  Könkgl.  Moj.  baben  verm#g  allerbbchster  Resolutlon  vom  30.  Nov.  die  Errlchtung

  eines  Postamts  in  Nürtingen,  ohne  Poststall  zu  genehmigen,  und  den  Gottlieb  Frledrich
  Schlayer  zum  DNostderwalter  daselbst  zu  ernennen  allergn.  geruht.

Stuttgart.  Fernere  Beitraͤge  fuͤr  verwundete  Königl.  Kiieger:
Von  Kaula  #  Comp.  in  Stuttgert  550  fl.
von  dem  Hofagenten  Marr  Pfeiffer  in  Welkersheim  „  750  fl.
durch  Pfarrer  M.  Mohr  in  Ganslosen,  Oberamts  Göppingen,

  von  der  Gemeinde  dasekböst  6fl.
durch  Pfarrer  M.  Weinland  in  Grabenstetten,  Der

Rürngen,  desgleichen  0  fl.  54  kr.
von  einem  Künigt.  Staatsdlener,  der  Feinen  Namen  nicht  denannt

  wlssen  will  17  fl.  33  kr.
durch  Pfarrer  Maler#  in  Schwelnsansen,  -  Wensee,

  von  der  Gemeinde  allda  11  fl.  24  kr.

durch  das  Oberamt  Neckarsulm,  von  den  Einsehnern  zu  Jeosn
bausen,  nebst  umllegenden  Höseen...  9  fl.  3;  kr

Olubausen  11  fl.  59  kr.
von  dem  Khn.  Dänschen  Staatsraihe  Hei  in  Baͤlbienn  5  fl.  24.  kr.
von  bem  Sallnen=  Amte  Hall  bo  fl.
von  dem  Königl.  Cameralamt  Tübiugen  und  den  bei  demfelben

  angestellten  Osstclanten  .  75  fl.
von  verschledenen  ausw#rilgen  Umeerbebirden  des  Abmigl.

Kriegs-  Departements  e  143  fl.  29  kr.

durch  Pfarrer  M.  Ludwig  von  der  Gemeinde  Klelnlachse,
belm,  Oberamts  Valhingen  fl.
Den  17.  Der.  1617.  General,  Lleutenam,  Vire-Hrésdent  dꝛ  Küll.  Krlegs.
Departem.  u.  Phull.
        <pb n="334" />
        Nro.  56.  Z  8  1  2.
Königlich-Württembergisches
Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Samstag,  26.  December.

 

 

Königl.  Verordnung,  den  Verkauf  und  dit  Jubereitung  der  sogen.  Blutrelnigungs-Pillen  betr.

Da  Se.  Kdnigl.  Moj.  allergnädlgst  besohlen  haben,  daß  sowohl  der  Verkauf  als
dle  Zubereitung  der  sogenannten  Blutreinlgungs=  Pillen,  welche  als  ein  Arcanum  der
Apotheker  Mdrike  zu  Neuenstadt  am  Kocher  in  einem  großen  Umkreise  verschlossen  hat,
verboten,  und  auf  den  Uebertretungsfall  das  erstemal  eine  Geldstrofe  von  Einhondert
Relchsthalern,  das  zweltemal  elne  dreimonatliche  Festungsstrafe,  und  das  drittemal  elne
olllkährliche  Lelbesstrase  gesetzt  seyn  soll;  so  wird  dieses  piemit  zur  allgemelnen  Kenntulß
und  zur  Nachachtung  bekannt  gemacht.  Stuttgart,  den  22.  Dec.  1812.

Kbönigl.  Ministerlum  des  Innern.

Königl.  Verordnun  g  die  BVescheinigung  der  Postaufgaben  betrefsend.

Se.  Konlgl.  Maj.  baben  verindg  allerbbchsten  Dectets  vom  15.  December  allergnädigst
  zu  verordmn  gerabt,  daß,  um  rtwalgen  Veruntreuungen  und  Unterschlagungen
von  Geldern  oder  andern  Sachen  von  Werth,  die  bel  den  Expedliionen  fahrender  Post  in
Stuttgart,  in  Helkbronn,  in  Tübkugen  und  in  Ulm  aufgegeben  werden,  mglichst  vorzubeugen,
  jeder  Aufgeber  von  Geld  oder  Sachen  von  Werth  verbindlich  zu  machen  sei,  Postscheine
  zu  nehmen,  widrigenfalls  derjenige,  welcher  reinen  Postschein  gelbht  Hat,  und  im
Fall  elnes  entstehenden  Verlusts  sich  nicht  domit  zu  1egitlmlren  im  Stande  ist,  guch  keinen
Ersatz  ansprechen  kann.  ««  "  «-  -  -

Zugleichhab-aSe.KInngg-Msj.IllekgnöslgstjuBesitmmengericht,dofdkefüt
dlese  Scheine  zu  entrichtende  Gebühr  bei  Packeten  von  einem  Werth  unter  50  fl.  auf
2  kr.,  bel  50  fl.  und  daräber  hingegen  auf  :  kr.  festgeseyt  werden  foll.  Von  welcher  allerhöchsten
  Verordnung  das  Publikum  anmit  in  Kenntniß  gesetzt  wird.  Den  19.  Dec.  311.

Königl.  Relchs-General-Ober-Dost-Direklon.

Dekret  Königl.  Finanz-Drpartements,  Sektion  der  Steuern,  die  Ausstellung
  von  Vieh-Urkunden  detr.  d.  d.  16.  Dec.  1812.

Da  bei  dem  Verkauf  der  klelneren  Vleh=  Gattungen,  als  Saug-HKälber,  Zlegen,
        <pb n="335" />
        13°n5

Milchschwelne  te.  die  gewbhullchen  Viey-Uekunden,  welche  zur  Contrale  bel  dem  Aechse-Elnzag
  dlenen  sollen,  blaber  nicht  überall  ausgestellt  werden  Und,  dle  Khnigl.  Acrise-Ord
nung  aber,  unter  den  Vleh-Gattungen  keinen  Unterschied  macht;  so  wird  zur  allgemeige#n
Nachachtung  hiemlt  bekannt-gemacht,  daß  auch  bei  den  genannten  kleineren  Vleh-Gat.un#
gen  dle  gewbhullchen,  gestempelten  Vieb-Urkunden  in  der  Moße  ausgestellt  -werden  müssen
daß,  wenn  durch  eln  und  eben  dleselbe  Person  in  einem  Ortei  mehrere  Stücke  auf  Elumal
aufgekauft  werden,  dleselbe  nur  elner  einzigen  Urkunde  für  das  Ganze  vedarf.

Die  Dienst-Verichtungen  der  Kdnigl.  Gensd'armerie  betr.

Duocch  dle  Königl.  Gensd'armerle  sind  in  den  Monoten  Sept.,  Okt.  und  Nov.  dieses
Jahrs  in  den  fämelichen  Kandogtelen  des  Kdulgreichs  :  Räuber,  56  Dlebe,  „  Wilderer,
165  sonstige  Verbrecher,  402  Vaganten,  333  Bettler,  4)  Conseriptlonsslichtige,  14  teursche
und  4  franzbsische  Deserteurs,  im.  Ganzen  d0#  Personen  elngebracht  worden.

Stuttg.  den  21.  Dec.  1871.  «  Kön.  Mlnisterlum  des  Innern.

Erkenmnisse  des  Köyigl.  Ehe-Gerichts.

Den  9.  Dec.  1812.  wurden  geschleden:

1)  Jerdlnand  Welk,  Bürger  und  Fuhrmann  zu  Neuenblirg,  Kl.,  von  Ellsabetba
Margaretha,  geb.  Schnepf  von  da,  Bekl.,  ex  cap.  adulteri#,  unter  Verurtheilung  der
Beklagten  in  die  Kosten.

3)  N.  Johann  Jakob  Efferen,  Prloat-Decent  zu  Stuttgort,  Kl.,  von  Heinrika
Margaretha,  geb.  Gmelin,  von  Hochdorf,  Nagolter  Oberamts,  Bekl.,  ex  cap.  quasi
desert.  unter  Verglelchung  der  Kostts.

5)  Gontfried  Ferdinand  Lederer„Bürgir  und  Koufmann  zu  Geradstetten,  Scherndorfer
  Oberamts,  Kl.,  von.  Christians,  geb.  Weihenmaler,  von  Walblingen,  Bekl.,  er
Cap.  duasi  desert.  unter  Verglelchung  der  Kefken.'

Den  16.  Der.  ·

1)  Adolph  Gottlob  Carben,  von  Ober-Urbach,  Schorndorfer  Oberamts,  Kl.,  von
Regina  Margaretba,  geb.  Hausch,  von  Hasselbach,  Großberzogl.  Baadenscher  Hertschaft,
Bekl.,  ex  cap.  quasi  desert.  unter  Verzlelchung  der  Kosten.

)  Ursula  Braunmäller,  von  Oellingen,  Oberamts  Alpek,  geb  Wele,  von  Bollendorf,
  desselben  Oberamts,  Kl.,  von  Mar#un  Braunmüller,  Bürger  und  Weber  zu  Oellingen,
  Bekl.,  ex  cp.  adulierii,  unter  Verurthellung  des  Beklagten  in  dle  Kosten.

3)  Christlan  Scheak,  Bärger  und  Schnelder  zu  Unter=  Ensingen,  Mürtinger  Oberamts,
  Kl.,  von  Barbara,  geb.  Bärenstecher  von  da,  Bekl.,  ex  sap.  quasi  desert.  unter
Wergleichung  der  Kosten.  —

 

Se·Kdnlg"l.Mai.haben»untean19.Dec.!blebeldemmulgk.Polizei-Ministerium
vakante  Registrators-Stelle  dem  bleher  bel  der  Section  der  Kron-Domalnen  angestellten
Resistrator  Oehme  allergnädigst  übertragen.
        <pb n="336" />
        432

Sei  Könkgk.  Maj.  baben  vermög  allerböchsten  Relerlpts  vom  19.  Der.  dle  erkedigte
edangellsche  Pfarrel  Weller-Steußlingen,  Didrese  Blaubeuren,  dem  Vlcar  Hochstetter  in
Sulzbach  zu  übertragen;

die  Nomlnaclon  des  katholsschen  Patronat  Pfarrerd  in  Erbach,  Oberamts  Ebingen,
Dekans=  Walser,  zu  der  St.  Witl  Caplanel  daselbst,  so  wie

die  Nomlnation  des  dortigen  Caplans  Guth  zur  Patronat-Pfarrel  Erbach  zu  bestätlen;

  auch

6  vermdg  allerkochsten  Reserlpts  vom  33.  Dec.  dem  zur  kathol.  Patronat-Pfarrel  Dlrs
tzenheim,  Oberamts  Nereshelm,  nominleien  Pfarr-Caplan  Walzmann  in  Baldern  dle
#allerbbchste  Bestätlgung  zu  ertheilen  allergnädlast  geruht.

Vershg  allerbbchsten  Reseripts  vom  :.  Dec.  haben  Se.  Khalgl.  Maj.  die  erledigte
Seelle  eines  Oberlaspektors  und  Cassiers  in  dem  Zwangs-Arbeltshaus  zu  Rolhenburg  dem
vormallgen  Cassler  des  Pfarrolliwen,  Institut  zu  Pfedelboch,  Burkhord  eiesching,  und

dle  Ober-Juspektors=  und  Casslers-Stelle  in  dem  Zwongs-Arbeitshaus  mu  Ulm  dem
dortigen  Senator  Abt  zu  übertragen  allergnädlest  geruht.

Stuttgart.  Weltere  Belträge  für  verwundete  Könligl.  Krieger:
durch  den  Landoogt,  Kammmsberrn  von  Hiller,  von  den  zu  der
Landvogtel  an  der  Jaxt  gehbrigen  Oberämtern:

Oebringen  75)  fl.  16  kr.

 

Gerabrreen  6o0o  sl.  45  kr.
Hall  -  oosoOOOOOO  723«si-  17  kr.
Mergeniheim  .  .  544  fl.
Künzelsau,  mit  Enen  des  AKüaul.  Se.  «
mlnatiizaSchdnthal  .....570ß.
Zusf.16kr.
von  dem  Hofkammerrath  Kuhn  zu  Stuttgart  100  fl.
von  dem  Khuigl.  Mill#tär-Spltal  und  den  damlt  in  Veröladung
stehenden  Persenen  46  fl.  8  kr.
von  Extraprebator  Sigel  bet  der  W  Zoll  -  Nechnungsammer
  9  ##e  2  fl.
von  dem  Exdeditlonsraih  Conz#  von  Stutigart.  .  15  fl.
ven  dem  Gewebrfabrik=  und  Hammerwerks-Personale  in  Oberndorf  22  fl.
Den  al.  Der.  1817.  General-Lleutenont,  Vlce-Präslden"  des  Konigl.  Krlegt-Departem.

  v.  Phull.
        <pb n="337" />
        Lit.  A.

 

 

 

Ort  Jahr  T.
Oberamt.  .  zen  für  Folgen  Weitere  Bemerkungen.
der  Geburt  MNutter.  fuͤrs  Kind.
Tuttlingen.  JTrossingen.  1812.  14.  E&amp;amp;  nach-  lebender  Die  nbthige  Hülfe  kam
ilige.  Knabe.  wegen  der  Entfernung

 

 

 

 

 

 

 

ersi  spät.
        <pb n="338" />
        ich  der  Hebammen.

 

 

 

Folgen
rt  der  Entbindung.
fuͤr
die  Mutter  s  fuͤrs  Kind

Halsfe  Wer  sie  Ob  nach  der  GeburtI##tdie  Nachgeburt  selbst  keine  Lebendes

geleisiet  Zufälle,  und  welche?  abgegangen?  nachtheilige."  Mädchen.
In=  Der  Geburts-  Keine.  Ja.
ente.  belfer  N.  N.

von  Goͤppingen.
        <pb n="339" />
        Register

des

Königlich  Württembergischen  Staats=  und  Regierungs-Blattes

Jahr  1812.

I.
Chronologisches  Verzeichniß  der  in  diesem  Bande  enthaltenen  Gesetze  und
Verordhungen.

Von  1811.
17.  Dec.  Vrrordnung.  Die  gleichförmige  Behandlung  der  Pöflportogelder  don  amtlichen  Berichten

20.  —  an  und  Privilegien  für  die  Stadt  Friderichshafen,  2—6.
“—  —  Enichtung  eines  musikalischen  Lehr-Juftirurgs  im  Euittzarier  Waisenhaus,  11.

Von  1812.
Januar.

a.  Verordnung.  Wegen  Ablegung  der  Waisen-  und  Zuchthaus-Obereinbringerei-  Rechnungen,  und
Einfreibung  und  Verrechnung  der  Ausstände,  6.

—  HKbnig!  Normal-Verordnung.  Die  Behandlung  der  leichname  derjenigen.  welche  sich  wegen  be-JJangener
  Criminal-Verbrechen  selbst  entleiben,  detr.  2

VBelann  dis  der  im  Koͤnigreiche  bestehenden  Darserise  in.  Ansebung  der  Pässe  für  fremde
eisende,

Dekret  der  Königl.  Steuer  =  Section,  die  Fertigung  der  bebnt,  Veränderunge.  Verzeichnisse  betr.  16.

Dekret  der  Königl.  Steuer-Section.  Stempel-Administrations-Gegenstände  betr.  27.

Königl.  Verordnung.  Die  Prüfung  der  Supplikanten  um  Erlaubniß  zum  Studium  der  Rechtswissenschaft,

  der  Cameralwissenschaft,  der  Arzneikunde  oder  der  Chirurgie  betr.  19:

Einschärfung  der  ersorderlichen  Pünktlichkeit  bei  Verfassung-  der  Gefangenen-  abellen  35.

.  Verhaͤltisse  verschiebener  Schiffsiellen  gu  Bodensee,  39.  *

Provisorische  Medicamenren  Taxe,  253.

Kbnigl.  Verordnung.  Die  Cautionsleislungen  der  Parteien  bei  Fe  betr.  3

.  Wabe-holte  Einschaͤrfung  der  den  Gefangenwoͤrtern  unterm  6.  Juni  1812  W  Vorschriten,

FE
        <pb n="340" />
        r*!
9.

.

18.
19.
27.
26.
27.
28.

n

5v

*
9

13.
18.

25-26.


Fbr##

Vererdnung.  Die  Tabaks=  „Msi-  fünde  Reisenden  bett.  42.

Verordnung.  Die  von  den  Königl.  Kassenbgamtsn  an  die  Königl.  Hauptkassen  zu  versendenden
Geldpakere  betr.  42.

Kdnigl.  Verordnung.  Den-Geschäftskreis  des  Polizei-Minisieriums  betr.  4

HKöhnigl.  Verordnng.  Dis  Postu#rto-Befresung  ketrschaftlicher  Gelder  beir.  54.

General-Verordnung.  Die  Aufhebung  der  Handels-Beschränkungen  im  Innern  des  Konigreichs
etr.  53

Verordnung.  Die  Sefreiung  der  Militr-Vorspänns=  Frohnsuhren  von  dem  Straßen=  Ein=  und
Ausgangs-Geld  b

Dekret  des  Kbhngl  ientle  LKeibenass,  die  Berschte  in  Eriminalsachen  betr.  62.

Nähere  Bestimmung  des  neuen  Geschäftekreises  des  Polizel-Minisicriums,  51.

Kdnigl,  Verordnung.  Die.  Etrale  wegen  Tabaks-Einschwärzungen  bem.  58.

Die  in  dem  Königreiche  Württemberg  S-e  inslichen  Eingeborne  des  franzdsischen  Reichs  betr.  5).

Neue  Eintheilung  des  Oberamts  Künzelsau,  58.

ssi--ie  Die  in  der  Brandversi  cherungs1  Sranung  vorgeschriebenen  Aendcrungs=  Tabellen
etr

“  J
März.

Verordnung.  Die  Ausstellung  der  Vieh-  Urkunden  betr.  66.

Dekret  des  Kduigl.  O.  Consist.  Die  Bittschriften  der  epangelischen  Geisilichen  um  Anstellung  oder
Beförderung  betr.  (6.

Die-  Juchthaus-Gefäll=  Rechnungen.,  von  Gotteszell  betr.  66.

Beteinigung  der  Sektionen  des  Commun-Administrations  "50]  und  des  Commun=  Rechnungswesens,

Kbnigl.  Kererduung.  Die  Skammbeimer  und  Simozheimer  Hut  betr.  65.  .

Dekret  an  die'  Koͤngt  Kassenbeamten  wegen  genaucker  Beobachtung  der  bestehenden  Verordnungen
in  Absicht  der  Einsendung  der  Gelder  zu  den  Kdnigl.  Hauptkassen,  73.

Verordnung.  Die  berumziebenden  Gewe#bsleme  betr.  65.

Anordnung  eines  Polizet=  Commissariats  für  die  Stadt  und  das  Oberamt  Cannstadt,  72.

Königl.  Verordnung.  Die  Anstellung  derjenigen,  welche  sich  den  Rechts=  oder  Camcral=  Wissenschaften,
  oder  dem.  Schreibexeifache  widmen,  als  Aktuare  und  Subslituten,  und  ihre  Velohnung
  von  den  Bramten  betr.  J,

„Bildung  einer  Unteramteschreiberei  in  *  Oberamt  Herrenberg,

(Verbot  für  d'  3  den  Militärpflichtigen  Attestate  wegen  6.  vricche  Gebecchen  wuih,

"—

leu
Wearnuig  aun  den  Genüß  sauer  zewordener  und  geräucherter  Wüsste,  B0.

Aorll.

Einschtrung  des  Verbots-  der  Ausstelluns  von  Attestaten  durch  Orts-Magistrate  ohne  oberamilchto
  Vorwissen,  g.

Kodnigl.  Verordnung.  "  Die  Leslimmua  des  Reluitions-Geldes  für  solche  (onseriptiensslichrige
Juden,  welchen  wegen  Verfeblung  chegen  die  Constriptions-Geseze  eine  Capitulations  Zeit-Erhötüng
  zuerkaltat  wird,  bein

7.  Nähere  Delinmngen  in  Bozlehung  Auf  die  Einlichung  det  Gesaßgenel  Tabellen-  uebsi  Formu-
        <pb n="341" />
        Verordnung:  Die  künftigen  Cicatienen  der  abwesendem  miltpssichtigen  Unterthanen  betr.  Bé-Verordnung.

  Die  Behandlung  der  venerischen  Krankheiten  borr.

Verordnung.  Die  Abgabe  der  Aceiczeichen  an  dle  kerternter  betr.  63.

Verordnung.  Die  Einlieferung  der  Milttär-Arrestanten  betr.  93.

Königl.  Normal  Verordnung.  Die  Auslosung  ehemals  landesherrlicher  oder  berrschestlicher  eter,
der  Fürsten,  Grasen  und  Mitglieder  der  vormaligen  Reichsritkerschaft  betr.  9

Erläuterung  der  Accise-Ordnung,  &amp;amp;  a1.  lit.  b.  96.

Verordnung.  Die  Hauderer-Scheine  betr.  93.

Erläuterung  der  Königl.  Verordnung,  d.  d.  23.  April  1808.  die  adelichen  Fideicommisse  betr.  99.

Verordnung.  Die  Verrechnung  der  Accise  von  verkauftem  Holz  und  Wildpret  betr.  97.

Verordnung.  Den  Gebrauch  des  Stempelpapiers  bei  len  pihne  in  Criminalsachen  betr.  95.

Dettet  der  Section  der  Lommun-Verwaltung.  Die  Umlage  für  die  Waisen=  und  Juchthäuser
ctr.  10

Mal.

Koͤnigl.  Verorduung.  Die  Trauung  von  Auslaͤndern  und  Vaganten  Juͤdischer  Religion  im  Kdnigreich
  betr.  9.

Verordnung.  Die  ven  den  6G  hurtobelfern  und  Hebammen  zu  führenden  Tagbücher  betr.,  nebst.
Formalaren  A.  und  B.  troo.

Verordnuus.  Die  Verdindichten  der  Chirurgen  den  Ortsvorsichern  ihre  Meisterbriefe  vorzulegen
etr.  190.

Verordnung.  Die  von  den  Apetbekern  auf  den  Recepten  anzusetzenden  Preise  betr.

Erneuerte  deuuschirsung  der  Verordnung,  keine  Schrift  ohne  vorgängige.  Eensu.-Cyubnig  Iiw
drucken,  204

Verorenung.  Den  Stempel  der  Reisepässe  für  Vasallen  und  andere  zum  Donoratiorenstand  geboͤrige

  Personen  beir  202.

Kosten-Regulativ  für  die  Beobl  (kerungs-=  Lisien,  110.

Erndie-Gencral-Reseript  für  das  Jahr  1812.  ô18.

Berorduung  Die  pflichrmäßigere  Handhabung  der-  Straßen-Polizei  betr.,  121.

Verordnung.  Das  Fahrem  und  Reiten  auf  den  Nebenwegen  der  Chausseen  betr.  221.

Empfehlung  grôßerer  Aufmerksumkeit  bei  Leqal"  Inspektionen  und  Sektionen,  2:21

Dekret  der  Königl  Steuer-Sektion,  den  Einzug  der  Polizei-Taren  für  das  Woisenhaus  betr.

Dekkret  o  Königl.  Steuer-Selrion,  die  Absorderung  und  Einsendung  der  Chausseegelds=  Scheine

122

Ebend.  5%%  Angeige  der  der  Schaafe  im  Wohnort  des  Elgenthämers  und  das  Surrogatgeld  bon
Limmern  ctr.  123.

*  kufbebung  der  Retorsfons-Maßtregeln  in  Joll=  und  Handelssachen  gegen  Baden  betr.  127.

Verordnung  des  Königl.  O.  Censur=  Colleg.  Den  Haudel  der  Landkrämer  und  Hausirer  mit  *

schriften  betr.  22).

Amts-  Justruktion  für  die  Umtspfleger,  113.  ff.

Verordnung.  Die  Eingabe  der  Besoldung  der  Amtepfleger  betr.

Erneuerte  Verordnung  wegen  Ablegung  der  Waisen  -  und  chbang,  Obereinbringerei  Rechnun-Dden,
  120o0.

Junius.

Königl.  Verordnung.  Die  Aassch  der  Königl.  Cameralbeamten  über  die  Pächter  der  Khnigl.
Maiereigäter  betr.  155
        <pb n="342" />
        4.  Koͤnigl.  Verordnung.  Den  Impost  auf  ausländisches  Porzellain,  Steingut  und  Fayenee  betr.  125.

9  Verordnung.  Den  Einzug  und  die  Verrechnung  der  Stempellstrafen“  betr.  139.

1%.  Warnung  vor  dem  Genuß  der  Saamenkrner  der  sogen.  Ziteh,  133.

14.  Koͤnigl.  Verordaung.  Das  Sriftungs=  Rechnungswesen  betr.  13

15.  Verordnung.  Die  Abstellung  der  in  mehreren  Gegenden  *“  „Hefibrüchen  Wiegen  betr.  139.

17.  Königl.  Verordnung,  Die  Kapitalsteer  für  das  Jahr  18/  b

18.  Königl.  Verorduung.  Die  sogenaunten  Windhüchsen  berr.  460r

—  Konigl.  Normal-  rordnung.  Den.  Aufenthalt  der  kassirten  Beamten  betr.  136.

—  Ermncuerte  Verordnung.  Die  Mubeigirung  der  Eingaben  betr.  143.

.  Königl.  Verordnung.  Die  Amts-Verhälrnisse  des  Camcralvenvalters  in  Freudenthal  betr.  143.

25.  Hönigl.  Verordnung.  Die  Prüfung  der  Apotbeker,  ihrer  Gehülfen  und  Lehrlinge  betr.  147.

—  Königl.  Verordnung.  Die  Bisitation  der  Apokhekerwaaren  bei  Materialisten  und  Kaufleuten  betr.  149.

26.  Dekret  de-  gouigl.  O.  Consist.  Die  Lerichte  der  Dekane  von  dem  Absterben  geistlicher  Diener
tr.  1507.

50.  Ebend.  Die  Verzeichnisse  der  Schullehrer-Besoldungen  betr.  157.

Jullus.

4  Königl.  Verordnung.  Die  Amts-Tracht  der  höhern  Gerichtsslellen  des  Königreichs  betr.  156.

—  Verordnung.  Die  pünktliche  und  erschöpfende  Erstartung  der  Berichte  innerhafb  der  bestimmt'n
Termine  betr.  157.

6.  Königl.  General-Verordnung.  Die  bürgerlichen  Verhältnisse  der  Einwohner  in  Absicht  auf  Gemeinde-Verfassung
  und  Gemeinhelts-Rechte  betr.  157.

—  Donlgl.  General-Verordnung.  Die  Allodifikarion  der  bLehen  betr.

8  Die  88  Zins-Quittungen  für  die  Kbuigl.  General=  Enlzt--chusden,  zehlungs,  aai-9.

  —  potzei-Merordnung.  Die  Einführung  der  Sicherheits=  oder  Polizei  =  Karten  für  auswärtige
  Fremde  betr.  153

—  Vecrordnung.  Die  Annahme  der  von  Sträflingen  noch  vor,  ihrer  Einlieferung  zum  Abverdienen
ihrer  Geldstrafen  gemachten  Jahlungs=  Ofene  ben.

11.  Verordnuns  Die  jaͤhrliche  Bekanntmachüng  des  Echen,  t  Bestrafung  der  Münzverfälschung

16.  WVerordnung  der  Kbnigl.  O.  Studien-Dir.  Die  Termine  für  die  Prüfungen  der  Supplikanren
zum  E  der  Rechrswissenschaft,  der  Cameralwissenschaft,  der  Arzneikunde  und  Chirurgie
  betr.  173.

19  dnigl  erordmug.  Das  Verbot  der  Absendung  von  Briefen  durch  Erpressen  oder  Boten  ins

usland  betr.  187.

20.  Königl.  Verordnung.  Das  Rechtsmittel  der  Revisson  gegen  die  von  dem  Kdaigl.  O.  App.  Trih.
in  erster  Justanz  ausgesprochenen  Urtheile  betr.  267.

al.  Königl.  Verordnung.  Die  Leseeger  der  Posten  von  Enzweihingen  und  Knittlingen  betr.  277.

22.  Königl.  Verordnung.  Ueber  die  Anwendung  von  Stempelstrafen,  276.

24.  Anordnung  eines  eigenen  Polizei-Commissariats  für  die  Stadt  Oebringen,  17

29.

Perordnung.  Die  Berechunug  der  Erkeungelder  bei  gerichtlichen  Umncnpscknde  Bestellungen  über
Capitalien  betr.  178.

Verordnung.  Die  Veraccisirung  des  um  einen  gewissen  Antbeil  verliehenen  Biehs  betr.  173.

Verbot  des  Aufhängens  frischgegerbrer  Häute  an  den  bffentlichen  Straßen,  173.

August.
Köulzl.  Normal  Verordnung.  Das  Privatbauwesen  in  der  Königl.  Residenzskadt  Stuttgen  betr.  161.
        <pb n="343" />
        10.
14.
18.

10.

19.
25
26.

21.
a8.

5elo

4  Vefordnung.  Die  Aufstellung  der  Provisoren  in  den  roangel.  beutschen  Schulen  betr.  267.

Verordnung.  Die  genauere  Anfsicht  über  die  Gefangenen  betr.  181.

Senttgart.  Polizei  -Verordnung.  Die  Passage  in  dem  Laten  untern  Heusteig=  Weg  betr.  189.

Dekret  des  Abuigt.  O.  Consist.  Die  von  den  Koônigl.  Detanat-  Acmtern  einzusendenden  Werzeichnisse
  der  Besoldungen  der  deueschen  Schullehrer  betr.  a  83.

Anordauns  einer  eigenen  Behörde  in  Sachen  die  Gemeinde  Rechte  und  Allodification  der  Kezen
etr.  1

J.
Verordnung.  Den  Accise-Einzug  von  Frucht-Aufkäufern  ber.  na  .  .
Post-9Xkdstnng.  Die  bei  dem  Aufgeben  von  Postwagen-  Effekten  erforderlichen  Angaben  betr.

1

September.

Verlegung  der  Unteramtei  in  Sontheim  nach  Brenuz,  195.
Neue  Stadt=  und  Amtsschreiberei-Bezirks-Eintheilung  in  dem  Oberamt  Freudenstabdt,  i94.
Wiederholte  Verordnung  für  den  bezahlten  Joll  und  Aceis  mit  gedrucklen  Zeichen  sich  gui#tiren  zu

lassen,  198.

Dekret  an  sämtliche  Ober-Forsiämter,  die  Benutzung  der  Eicheminde  zu  Gerberlohe  in  den  Commun=
  und  Sristungs-Waldungen  betr.  197.

Nähere  Bestimmung  der  Aufnahms-Bedingungen  in  das  Haupt-Schullehrer=  Seminar  zu  Ehlingen,

  304.

Könlgl.  Verordnung.  Die  Erkennmisse  über  Vermögens-Confiskation  der  abwesenden  Conscripnionspflichtigen
  bem.  197.

Wiederhelte  Warnung  vor  dem  Genuß  der  Tollbeere,  20.

Die  zu  leichten  franzdsischen  Thaler  bet.  304.

Abnigl.  Verordnung.  Die  Wittwen  und  Kinder  der  vor  dem  Feinde  gebliebenen  Soldaten  betr.

200.
Abänderung  einiger  Bestimmungen  der  Ehegerichts-Ordnung,  03.  "
St###tgart.  Polizei„=  Verordnung.  Die  bei  den  Baugesuchen  zu  beobachtenden  Vorschriften  betr.

2272.  «
Verordnung  Die  estrafung  der  Verfehlungen  beim  Abladen  der  dem  Zoll  unterliegenden  Waaren
  betr.  213.
Konigl.  Verordnung.  Die  Amts-Verhaͤltnisse  des  Cameral-Verwalters  zu  Bebenhausen  betr.

221.
Heilmittel  gegen  die  Birkanfen  der  Tollbeere,  2721.

Warnung  gegen  den  Einkauf  der  unächten  Angustura-Rinde,  371.

Aufhebung  des  Unteramts  Lauchbeim  und  Bildung  eines  neuen,  220.  ·

Königl.  Verordnung  wegen  des  General-Vikariats,  der  kathol.  Landes=  Untversität  und  des  Priesicr-Seminarü
  zu  Ellwangen,  ##19.

Khnigl.  Verordnung.  Den  Einfuhryoll  von  fremden  keder  betr.  221.

Oktober.

Verordaung  d#  Einsendung  der  Aenderungs-Tabellen  von  dem  Brandschadens-Vorsicherungs“
#taster  betr.  330.

Zbol.  Vetordnung.  Die  katholische  Landes=  Universiräc  betr.  2  5.

Herbst-General-Reseript,  227  ff.

Kbnigl.  Verordnung.  Die  verbotene  Einfuhr  fremden  Nankins  betr.  333.

Neue  Eintheilung  der  Amtsschreiberei-Bezirke  des  Oberamts  Maulbrenn,  33.
        <pb n="344" />
        u2.
24

16

Emeuertes  Verbot  der  unmittelbaren  Eingaben  an  Se.  Königl.  Majestät  um  Lossprechung
von  der  Militärpflichtigkeit,  241.

Post-Verordnung.  Die  Retour=  und  Durchfahrts-Scheine  der  Hauderer  betr.  380.

Verordnung.  Die  Veraccisrung  des  von  Inländern  an  inländische  Viehhändler  verkauften  und
von  diesen  ins  Ausland  führende  Viehs  betr.  247.

Kbnigl.  Verordnung.  Die  Wechselverschreibungen  unter  der  Firma  mehrerer  zu  einer  Handelsgesch
schaft  verbundenen  Associés  betr.  240

Post-Verordnung.  Das  geschwidrige  Husanmenpacken  postmäßiger  Effekten  betr.  245.

Movember.

Verordunng.  Die  Berichte  uͤber  die  Entweichung  von  Gefangenen,  und  über  die  diesfallsige  Verschuldung

  des  Leamten,  Gefangemwärters  c.  .  betr.  2355.

Abänderung  einer  in  den  Statuten  des  Königl.  großen  Ordens  vom  goldenen  Adler  Art.  ö.  emhalteuen
  Bestimmung,  279.

Kodnigl  Verorduung.  Die  Verlegung  der  Keltern  außerhalb  der  Stadt  Sturtgart  betr.  s79.

Joll-Tarif  für  das  Königreich  Wörtkemberg,  257  ff.  Beilage  zu  Nr.  47.

Verordnung.  Die  Verkündung  der  Gesetze  und  Verordnungen  iln  Allgemeinen  betr.

Stuttgar.  Polizei-Verordnung.  Die  Errichtung  eines  unter  polizeilicher  Aussicht  sich  aden  Woh-·

  uungöMuthe-unchkmukhunqöComptmkstZ

Allerhöchste  Erklärung  des  Gesetzes  wegen  Testrafung  des  *  der  Münzfälschung,  288.

Kdnigl.  Verordnung.  Die  Frohupflichtigkeit  der  Juden  betr.  283

General=  Rescipt.  Die  Sestimmungen  zu  Vorbeugung  und  Entdeckung  von  Post-Defraudationen

betr.  29.  ff.

Polizei-  Verar#ng.  Die  Einführung  von  Passanten-Listen  unter  den  Thoren  saͤmtlicher  an  der
Landstrahe  gelegenen  Landstädte  betr.  292.

Kbnigl.  Verordnung.  Die  Anordnung  einer  eigenen  Behörde  zu  Leitung  des  Landfuhrwesens  und
des  Land=  und  Amts-Votenwescus  betr.  3ar8

December.

Kbnigl.  Normal-Verordnung.  Die  Bestrafung  der  Münzverbrechen  betr.  32  7.
Koͤnigl.  Verordnung.  Daß  die  Vorsteher  der  Jüdischen  Gemeinden  die  Aiuigl.  sokarde  tragen

dürsen,  319.
Verordnung.  #ee  n-  Uebergabe  der  Zucht=  und  Waisenhaus-Gefälle  von  dem  einen  Oberamt  an  das
andere  betr

Koͤnigl.  Verordnung.  Die  Beisitz-  Receptions-Gebuͤhren  betr.  321.

Nee  Eintheilung  der  Commun-Rechnungs-Revisorate,  327.

Königl.  Verordnung.  Die  herrschaftlichen  Küfer  und  Kastenknechte  betr.  336.

Königl.  General-Verordnung.  Die  Ausbedang  von  Steuerbefreiungen  und  Nichtzulafsung  direfallsiger
  Entschädigungs-Gesuche  betr.  3232.

Verordnung.  Die  Anzeige  von  Incarccrations-Strafen  betr.  376.

Verordnung.  Die  Abstellung  verschiedener  Mängel  in  den  Apotheken  betr.  ***“

Perordnung.  Die  Ausstellung  von  Vieh-Urkunden  betr.  330

Königl.  Verordnung.  Die  Bescheinigung  der  Post-  Lafzeben  betr.  33  o

Königl.  Verordnung.  Den  Verkanf  und  die  Jubereitung  der  sogen.  Vlutreinigungs-  Pillen  ben.
        <pb n="345" />
        II.
Alphabetischer  Real-Index.

A.

Acelse.  Accise-Privilegien  der  Stadt  Friderichshafen,  2.  Was  bei  Ausstellung  der  Acelspatente
  au  Gewerbsleure  zu  beobachten,  65.  Ingl.  bei  Abgade  der  Acciszeichen,  39.  Erläuterung
  der  Accise-Ordnung  g.  1.  lit.  b.  96.  Ingl.  des  &amp;amp;.  „5.  die  Vich-Accise  betr.  24—.
Berechnung  der  Accise  von  Holz  und  Wildpret,  97.  Weraccisirung  des  um  einen  gewissen  Amtbeil
verliehenen  Biehs,  2178.  Accise-Einzug  von  Frucht-Einkäufern,  191.  Eingeschärste  Verordnung
sich  mit  Acciszeichen  quittiren  zu  lassen,  198.

Actuare.  Anstellung  und  Belohnung  der  Actuare,  71.

Adeliche  Gutsbesitzer.  Was  sie  bei  Reisen  ins  Ausland  zu  brobachten  haben,  52.  Auslosung  ibrer
  Güter,  95.  Außhebung  der  Fidei-Commisse,  90.  Allodification  der  von  ihnen  abhäugigen
Baurenlehen,  155.

Adler-Orden,  (.  Orden.

Aemter-Besetzungen.  Wer  könftig  auf  Anstellung  Anspruch  machen  könne,  77.  ·

Memter-Combination.  Neue  Eintheilung  des  Oberamts  Künzelsau,  58.  Neues  Unteramt  im
Oberamt  Ellwangen,  270.

Aenderungs-Tabellen,  (.  Brandschadens-Versicherungs-Cataster.

Aerzte.  Jährliche  Prüfungen  derer,  die  Arzueikunde  oder  Chirurgse  studiren  wollen,  19.  20  Wer
Serische  Krankheiten  behandeln  dürfe,  85.  Tagbücher  der  Geburtshelser,  1oo.  Vergl.  Medieinalesen

  2c.  2c.

Allmosen,  s.  Armen=  Anskalren.

Amortisations-Fond,  (.  Staateschulden.

Amtsboten,  (.  Botenwesen.

Amtspfleger.  Deren  Amts--Jnstrukrion,  123.  ff.  Eingabe  ihrer  Besoldung,  1290.

Amrsschreiber.  Neue  Eintheilung  der  Amtsschreiberei  =  Bezirke  des  Oberamts  Maulbronn,  234.

Angustura-Rinde.  Warnung  gegen  den  Einkauf  der  unächten,  2321.

Apotheken,  Apothbeker.  Neue  Medicamenten-Tare,  23.  ff.  Bemerkung  der  Preise  auf  den  Recepten,
  101.  Prüfung  der  Apotheker  und  ihrer  Gchülfen  ##17.  Visitation  der  Apotbekerwaaren,
140.  Warnung  gegen  den  Einkauf  der  unächten  Angustura-Rinde,  221.  Abstellung  verschiedener
  Mängel  in  den  Apotheken,  327.  Verbot  der  Bluweinigungs-Pillen  des  Apotheker  Mdrike,

330.

Ober-Appellations-Tribunal.  Amts-Tracht,  156.  Was  bei  der  Revision  gegen  dessen  in
erster  Instanz  ausgesprochenen  Urrbeile  zu  beobachten,  167.

Urbeitshäuser.  Die  Aufsicht  über  die  darin  befindlichen  Vettler  und  Vaganten  und  ihre  Vehandlung
  gehbrt  zum  Ressort  des  Ministerium  des  Innern,  41.  In  wiesern  dicsem  die  Cognition
über  deren  Entlassung  zukomme,  ebend.  6  ·

Itmeespskdmglichr..Kdtiigl.Vei-okdnung,dieWimvenuudsinderdetvokdemseindgcbliebenes
Soldaten  betr.  o3.  Verzeichniß  der  im  Feld  gestorbenen  und  gebligdenen,  209.  239.  295.
Belohnungen  und  Befrderungen  bei  dem  im  Felde  stehenden  Königl.  Armeekorps,  :14#  3.
2092.  Beitrage  fuͤr  verwundete  Koͤnigl.  Krieger,  166.  c94.  314.  3a0.  320.  33%.  Vergl.  Militär.

Armen-Anstalten  Die  Verfügungen  wegen  Unterstützung  und  Versorgung  der  Armen  gehören  zum
Ressort  des  Ministerium  des  Innern,  41.

Arzucien  Neue  Medicamenten-Tare,  "5  ff.  Bemerkung  der  Preise  auf  den  Recepten,  01.  Wen
nud  in  wie  lern  der  Verkauf  der  Arzuei-Waaren  gestainer  sey,  149.  Vergl.  Apotheken.

2
        <pb n="346" />
        le  s

Attestate.  Ortsborsieher  dürfen  keine  ohnc  Vorwissen  des  Oberämts  ausstellen,  70.  Ingl.  die  Geisslichen
  keine  den  Militärpslichtigen  wegen  augeblicher  Gebrechen,  ebend.

Auslaud,  Ausländer.  Pässe.  derselben,  12.  A41.  Was  die  im  Ausland  befiudlichen  Cingeborne
des  shanzbsischen  Reichs  zu  beodachten,  57.  s

B.
Ba#den,  Großberzeg#thum.  Aufbebung  der  Retorsions-Maßregeln  in  Zoll-  und  Händelssachen  gege
d

asselbe,  122

Bauwese  n;  Begüngigungen  derer  die  zu  Fridcrichshafen.  baucn,  5.  Normal-Verordnung,  das  Privat-Vauwesen
  in  Sturtgart  beir.  101.  222

Bauren-lehen,  (.  Lehen.

Beamte.  Vrrordnung,  den  Aufenthalt  kassirter  Beamten  betr.  136.

Beiknecht,  (.  Forliwesen  ?

Beisitzer,  (.  Börger  und  Beisitzer.

Böälladlonna,  s.  Tollbeere.

Berichte.  Wi.  die  Posiporto-Gelder  von  amtlichen  Berichten  zu  behandeln,  1.  Rubricirung  der  Berichte
  in,Eniminalsachen,  62.  Pünktliche  Erstattung.  der  Berichte  innerhalb  der  bestimmten  Termine,
  157

Berichte,  periodische.  Jahrs=  Bericht  über  die  Kdnigl.  Maierrigüter,  125.

Besoldungen.  Besoldungen  der  Aktuarc,  71;  verlangter  Bericht  der  Amtspfleger,  319;  ingl.  uͤber
die  Geistlichen  und  Schullebrer,  159.  186.  Abgabe  der  Wein  besoldungen  —

Bestaud.  (Pacht.)  Aufsicht  der  Cameralbeamten  uͤber  die  Paͤchter  der  Koͤnigl.  Maiereiguͤter,  1785.

Bettel-Anstalten.  Welche  Verfägungen  gegen  Bertler  .  zum  Ressort  des  Polizei-Minisieriums,
und  welche  für  das  Ministerium  des  Innern  gehdren,  51.

Bevölkerungs-Lisien.  Kosten-Regulativ,  20.

Birtschriften.  Wiederholte  Einschärfung  der  dicsfallsigen  Verordnung,  insbesondere  die  Rubriken
beir.  1435.  Smase  der  Contravenienten,  241

Blutreinigungs-Pillen  des  Apotbeker  Mörife  verboten,  30.

Botcnwesen.  Vertbot  Briefe  durch  Erpressen  oder  Boren  ins  Ausland  zu  senden,  167.  Verordnum
gegen  Post-Defraudationen,  299.  Anorduung  einer  eigenen  Behoͤrde  zu  Leitung  des  Land-  und
Amts=  Sateeseuen  321.

Brand,  s.  Fener--Polizei.

Sandsschadenz-Verstcherungé=  Institut.  Die  Aufsicht  darüber  gehört  zum  Departement  des

.J  5a
rrvon  Versicherungs-Catoster.  Verordnung,  die  Aenderungs-Tabellen  betr.

vrief  Dln  nicht  durch  Erpregen  oder  Boten  ins  Ausland  versendet  werden,  167.  Vorschristen

wegen  Bestellung  und  Versendung  derselben,  299.  Vergl.  Botenwesen,  osiworsen.
Buchdruckereien  und  Buchbandlungen.  Keine  Schrift  soll  ohne  vorgängige  Censür  gedruckt
„  r  104.  Verordnung,  den  Handel  der  Landkrämer  und  Hausirer  mu  Druckschriften  ber.

Bochet-  Eenfur,  s.  Censur-Verotdnun

Buͤrger  und  Belsitzer.  Verhätrnisse  desniben  in  Absicht  auf  Gemeinde-Verfassung  und  Gemeinheutsethte
  151.  Verordnung,  die  Beisitz-  Receptions,  Gebühren  betr.  3

C.

Cadaver,  s.  Leichname.  „½„
        <pb n="347" />
        14

Cameral-Verwalter.  Combinirung  der  Cameral-Verwaltung  Liebensiein  und  Laufen,  144.  Au#-sicht
  der  Cameral-Verwaltung  über  die  Königl.  Maiereigüter,  125.  Einzug  und  Verrechnung  der
Stempelstrasen,  139.  Amig-  Verhältnisse  des  Camcral-Verwallers  in  Freudenthal,  143.  Ingl.

des  zu  Bebenbausen,

Cameral-Wisse  uschaft.  W  die  Supplikanten  um  Erlaubniß  zum  Studium  derselben  zu  beobachten,
  9.  Anstellung  der  Candidaten,  —1.  Hrüfung  derselbeu,  10.  175

Capitalsteuer.  Umlage  derselben  für  18  70,  13

Cautionen.  Caurions=  cisiung  bei  Prozessen,  7*5

Censur-Verordnungen.  Einschärfung  der  Verordnung,  keine  Schrift  ehne  Censur  zu  drucken,  104=irorduns
  den  Handel  der  Landkrämer  und  Hausirer  mit  Druckschriften  botr.  127.

Chausseegeld,  (.  Straßenbau-Abgaben.

Chbausseen,  (.  Sna  Hen.

Chirurgen.  Wae  diejenigen,  welche  die  Chirurgie  fludiren  wollen,  zu  beobachten,  79.  20.  Prüfung
derselben,  19.  173.  Die  Chirurgen  sollen  den  Sisserkehe  ihre  Mensierbriefe  vorlegen,  200.

Citationen.  Wie  es  damir  bei  Militärpflichtigen  zu  halten,  384.

Cioil-Jusiiz-Verwaltung,  (.  Justiz=  Departemenr.

Cocarde.  Die  Vorsteher  der  Jüdischen  Gemeinden  dürfen  solche  tragen,  37.

Communen.  Commun-Vorsteber  dürsen  keine  Artestate  ohne  Vorwissen  des  Oberamts  aussiellen,
79.  Königl.  Verordnung,  die  Gemeinde-Verfassung  und  Gemeinheits-Rechte  betr.  151.  Eigene
Behörde  zur  Erledigung  der  diesfalsigen  Streitigkeiten,  153.  197.  Benutzung  der  Eichenrinde  zu
Gerberlobe  in  den  Commun-Waldungen,  297.

—  —  Section  des  Commun-Admiistrations=  Wesens.  Künftig  soll  nur  Eine  Section
der  Comm  un-Verwaltung  bestehen,  72.

Commun-Rechnungswesen.  Iunstruction  fu  die  Amtoͤpfleger,  113.  ff.  Neue  Eintheilung  der
Commun-Rechnungs-Revisorafe,  322.

—  —  Section  des  Commun-Rechnungswesens.  Wird  mit  der  Section  des  Commun-AUdministrationswesens
  vereinigt,  72.

Consiscation.  Die  Erkenmuisse:  abe  Vermögens-Confiscarion  der  adwesenden  Conftriptionspflichtigen
  sollen  kuͤnftig  durch  die  Justiz=  Section  des  Kriegs-Departements  behandelt  werden,  197.

Contracte.  Was  von  den  Gerichten  bei  solchen  zu  beobachten,  die  nicht  auf  das  gehbrige  Stempellpapier
  geschrieben  sind,  176.

Criminal-Tribunal.  Amts-Tracht,  156.

Criminal-Untersuchungen.  Die  Lerichte  in  Criminalsachen  betr.  6a.  Gebrauch  des  Stempel,
papiers,  «

Eriminal-  e  Mare  Verfolgung  der  Verbrecher,  52.  Behandlung  der  Gefangenen,  37.  167.

Cultus,  (.  Kirchenwesen.

D.

Dekaur,  der  evangel.  Kirchen.  Wie  es  mit  den  vVerichten  don  dem  Absterben  geistichen-  Diene  zu
halten,  150.  Verlangte  Verzeichnisse  über  die  Schullehrer-Besoldungen,  ebend.  u.  Vorgeschriebene
  Tabelle  über  den  Provisoren-Wechsel,  163.

Dorfgerichre,  f.  Gerichte.

E.
k%  Ebesachem  Abänderung  der  Bestimmungen  Part.  II.  Cep.  XIII.  K  11.  der  Ehegerichts-Ordnung,

Eichenrinde.  Die  Vorschrift  wegen  Benutzung  derselben  zu  Gerberlohe  Lelten  auch  für  die  Communand
  Stiftung,-Waldungen,  197.
        <pb n="348" />
        11

Einzaben,  (.  Biktschriften.

Eingangs-Zoll.  Von  ausländ.  Porzellan,  Steingut  und  Favence,  125.  Von  fremdem  Leder,  2321.
Erndt-General-Reseript.  116.

Erpresse  Boten,  s.  Botenwesen.

F.

Fall-tehen.  Allodifikation  und  Jertrennung  derselben,  154.  Eigene  Vehörde  dazu,  187.

FKFovence.  Impest  auf  ausländisches,  125.

Feuer-Polizei.  Vorhältnisse  des  Polizei  -Ministeriums  und  des  Ministerlums  des  Innern  in  Beziehung
  auf  Feuer-Polizei,  557.

Fideicommisse.  Erläuterung  der  Königl.  Verordnung  vom  22.  April  180,  die  Aufhebung  aller  adelichen
  Fideicommisse  betr.  99.

Flurbeschreibung.  Soll  von  den  Camcralbeamten  genau  geprüft  werden,  113.

Forstwesen.  Verordnung,  die  Stammheimer  und  Simozheimer  Hut  betr.  65.  Die  Verordnung  von
10  wegen  der  Fallungszeit  des  Eichenholzes  und  2  enutzung  der  Eicheurinde  zu  Gerberlohe
wird  auf  die  Commun=  und  Stiftungs-Waldungen  ausgedehnt„  107.

Frankreich.  Was  die  im  Ausland  befindliche  Eingeborne  des  französischen  Reichs  zu  beobachten,  57.

Französische  Tyaler,  (.  Geld.  ·  «

Fremde.  Was  sie  in  Ansehung  der  Pässe  zu  beobachten  haben,  15.  Sicherbeits-Karte  für  dleselben
in  Stuttgart,  158.  Einführung  von  Passanten-Listen  in  den  an  der  Landstraße  gelegencn  Laudstädten,

  292.

riderichsbafen.  Anordnung  und  Privilegien  für  dieselbe,  2.  ff.  J0.

Sues  Piichzigkeit  vur  Juden  zu  Personal-Jagd  und  andern  Frohnen,  238.  «

Fruchtmakt.  Fruchthandel  Fridcrichshafen,  4.  39.  Wo  die  Aceise  von  Frucht-Aufkänfern  Ju
entrichten,  1901.  Denu  Kastenknechten  ist  der  Fruchthandel  verboten,  336.  *“

Fuhrleute,  Fuhrwesen.  Verbor,  Waaren  vor  Privat-Häusern  abzuladen,  313.  Bestrafung  derer,
die  Briefe,  Geld,  Waaren  2c.  2c.  gegen  die  Post-Verordnungen  übernehmen,  248.  290.  Verorduung
  gegen  die  Post-Defraudationen  nebst  Perzeichniß  der  durch  die  Post  oder  das  Fubrwesen
zu  versendenden  Artikel,  209.  Aufstellung  von  HFrachtfahrern  und  Anordnung  einer  eigenen  Bebörde
  zu  Leitung  des  kandsuhrwesens,  331.

Hürsten  und  Grafen.  Was  sie  bei  Reisen  ins  Ausland  zu  beobachten  baben,  51.  Auélosung  ihrer
Güter,  95.  Allodifikation  der  von  ihnen  abhängigen  Baurenlehen,  158.

G.

Geburtsbelfer.  Vorgeschriebene  Tagbücher  derselben,  too.  Formular  dazu,  ebend.  Beil.

Gefängnisse.  Einschärfung  für  die  Gefängnisse  und  Behandlung  der  Gefangenen,  35.  37.  131.
Pünktliche  Verfassuug  der  Gefangenen-Tabellen  eingeschärft,  35.  Einrichtung  derselben,
63.  Wie  es  mit  den  Berichten  über  die  Emweichung  von  Gefangenen  zu  halfen,  355.  Die
bloßen  Incarcerationsstrafen  sollen  nicht  in  den  Gefangenen-  Tabellcu  aufgeführt  werden,  326.

Geistliche,  (.  Kirchenwesen.

Geistlicher  Rarb,  für  die  katbolische  Kirche.  Curatel  und  Oberaufsicht  desselben  über  die  Universttät
und  das  Priester=  Seminarium  zu  Ellwangen,  320.  226.  «

Geistliche  Stellen,  s.  Kirchendienst.

Geistliche  Wittwen,  s.  Wittwen.

Geld.  Verbot,  abgeschliffene  und  beschnittene  franzoͤsische  Thaler  und  auslaͤndische  Schcidemuͤnze  bei
deu  Kouigl.  Kassen  anzunehmen,  73.  204.  Was  bei  den  Geld--Lieferungen  zu  den  dnigl.
Hauptkassen  zu  beobachten,  42.  74.  Auonahme  von  der  Postporro-Befreiung  der  Perschastlichen
Gelder,  54.  Die  zu  leichte  franzf.  Thaler  werden  außer  Cours  gesetzt,  204.
        <pb n="349" />
        413

Gemeinden,  s.  Communen.
General  Stnatstassen=  Debaitement,  s.  Staatskassen.
Geueral-Vikariat  für  die  katholische  Kirche.  Ernennung,  Sig  und  Obliegenbeit  dessesber,  —
Gensd'armeric.  (Landdragoncr.)  Oberaussicht  über  dieselbe,  Verrichtungen,  143.  337.
Gerberlohbe,  (.  Eichenrinde.
Gerichte.  überhaupt.  Was  die  Grrichte  bei  Urkunden,  die  nicht  auf  das  gebdrige  Stempelpapier
geschriedeu  sind,  zu  beobachten,  :16.  Berechnung  des  Erkenngelds  bei  Unrerpfands-Bectellun=Hu
  178.  Die  Gerichtshdfe  dürfen  keine  Entschidigungs-Ansprüche  wegzen  ausgchobener  Steuerefreiungen
  künftig  mehr  an##chmen,  und  sollen  die  schon  angebrachten  zurückweisen,  336.
Gesetze.  Drrordnung,  die  Verkündung  derselben  betr.  291.
Gewedr.  VWerordnung,  die  Windbächsen  betr.  136.
Gewerbe.  ZJbuftige  und  unzünstige  können  von  Beisitzern  wic  von  Bürgern  etrieben  werden,  151.
Gewerbsleute,  herumziehende.  Was,  iv  Rücksicht  derselben  zu  beobachten,  65.
Giftpoflanzen.  Warnung  in  Be  etreff  der  Zeitlose,  33;  der  Tollbeerc,  204.
SIütr  le  Tuslosung“  der  ehemals  lundesberrlichen  oder  herrschaftlichen  Güter  der  Fürsten,
raten  2.  U9
Güter-  „Jubrwescu.s.  „Iubrwestu-Gute
  Stadt,  s.  Städrt

H.

Haͤute,  Verbot,  solche  an  den  oͤffentlichen  Straßen  aufzuhingen,  175.

Vafner-Geschirr.  Aufhebung  der  Beschränkungen  dessen  Verkauf  auf  den  Mänkten  betr  54.

Haudel.  Anordnungen,  den  Handel  der  Stadt  Friderichshafen  betr.  2.  39.  Verhältnisse
verschiedener  Schiffie  ilen  am  Bodensee,  3.  39.  Aufbebung  der  Haudels-Beschränkungen  im
Innern  des  Königreichs,  55.  Ingl.  der  Retorsions'Mahregel  gegen  Bade,  126.  Impest
auf  auoländisches  Porzellan,  Sreingut  und  Fayence,  125.  Auf  stemden  Leder,  221.  erbot  der
Einfuhr  des  fremden  Nankins,  255.  Verbindlichkeit  der  Wechsel  Perschreibungen  unter  der
Firma  mehrerer  Handels,  Affocies,  249.  Neuer  Zoll-Tarif,  Beil.  zu  Nro  47.

Hauderer,  Hauderek-Ordnung.  Vorweisung  #der  Handererscheine  an  den  ie  9.  Wo  ce
zu.  lösen,  130.  Die  Nekour  und  Durchfahrto  Scheine  derselben  betr.  300.

Hausirer.  Was  In.  Rückiicht  dersckben  zu-  beobachten-  sey,  65.  In  wie  fern  sie  init  rsse
haudeln  dürfen,  227.

Hebammen.  Vorgeschriedene  Tagbücher  derselben,  ido.  Formulare  dazu.  ebend.

Herbst-Vericht.  Erstartung  des  Nach-  Herbst-Berichts,  230.

Herbst-General-Rescript.  227.  ff.

Herrschaft-Güter.  Ausüicht  über  die  Königl.  Waiereiguter,  125.

Holz.  Verrechnung  der  Holz-Accise,  97.

Huten,  s.  Forstwesen.

*

J.

Incarceratious-Strafen,  (.  Strasen.  “

Innere,  Ministerium  des  Inne#n.  Nähere  Besiimmung  dessen  Geschäftskreises  in  Beziehung
auf  Polizei,  41.  51.  255.  ·

anntftttoncns  Cknmnalk  Untersuchung.

Juden.  Nrlunitionsgeld  für  Juden,  die  sich  gegen  die  Conseriptions-Gesetze  verfehlt  haben,  69.4  Verbot
  der  Trauung  der  Auslaͤnder  und  Vaganten,  99.  Frohn-Pflichtigk.  it  der  Juden,  23.  Die
Vorsteher  der  Jüdischen  Gemeinden  dürfen  dit  Kömgl.  Cocarde  tragen,  317.
        <pb n="350" />
        14

Justiz,  Ober  Jusiz  Collegium.  Amte  Tracht  derselben,  156.

—  —  Provinztal-Jusiiz-Collegten.  Amts-Trachr,  157.  **-.Jnstiz

  =  Sertier  des  Kriegs-Departements.  Sie  hat  über  Vermögens-Consiekation  zu  endeunen,.
  198.  .

.  K.
Kassen,  Staatekassen.
Kassirte  Beamte,  (.  Beamte.  »  k»  -
Kastenknechte,  berrschaftl.  Der  Haudel  mit  Froͤchten  ist  denselben  verboten,  326.
Keltern.  Herbst.  Ansialten  in  denselben,  228.  Weinabgaben,  230.  Verleguig  der  Keltern  zu  Stuttgart
  außerhalb  der  Stadt,  229.  ··
Kirche-stimme-WasbciPeti.Bittschtis·tmdeI-et,diesichumcineevangeLgristlicheStellemcldka
Dünsan  zu  berbochten  ist,  66.  Wie  es  mit  den  Berichten  von  dem  Absterben  geistlicher  Diener
zu  halten,  157.  .
ssikchcnjpescnz(übevhaupt·)«sDicchifslichcadürft-Frido-·Attestate""swegcnangeblichckGevkechenden
Militärpflichtigen  ausstellen,  29.  —
—  —  KRatholisches.  Anordnung  eines  General-Vikariats,  einer  kathol.  Landes„  Universität  und
eines  Priester-Seminarii  zu  Ellwangen,  219.  275.
Kleidung.  Amts-Tracht  der  höbern  Gerichtestellen,  256.
Kornmarkt,  (.  Fruchtmarkt.
Krankheiten.  Behandlung  der  venerischen  Krankbeiten,  85.
Köfer,  herrschaftl.  Der  Handel  mie  Wein  und  Essig  ist  denselben  verboten,  326
e.
Lrammer.  Chausseegelbs-Enrrogat  von  solchen,  123
Landdragoner,  s.  Gensd'armerie.  ·
Landfuhrwesen,  (.  Fuhrwesen.
Tandkrämer.  Dürfen  nicht  ohne  Kegmnimatios  mit  Drackschriften  handeln,  1½27.
Landrecht.  (Würrtembergisches.)  Abänderung  des  Th.  I.  Tit.  20.  die  gerichtl.  Camionen  betr.  37.
Landvogteien,  Landodgte.  Cbliegenheit  in  Betreff  der  Gefängnisse  und  Gefangenen,  37.  162.
Leder:  Erböhnng  des  Einfubr-Zolls  von  fremden  Leder  und  Leder=  Fabrika#t##,  211.
Legal-Inspeetionen  und  Sectionen.  Empfehlung  der  größten  Pünktlichkeit  bei  denselben,  131.
Lehen.  Alodifikatlon  der  Bauren-Leben,  154.  Eigene  Bebdrde  dagn,  187.  -
Lebens-VeränderungenWaobei  Fertigung  der  Verzeichniste  bei  den  Güter“  Tarationen  zum
Bebuf  der  Berechnung  der  diesfallsigen  Gebühren  zu  beobachten,  16.
keichname.  Behandlung  der  Leichname  derer,  die  sich  wegen  Eriminal,  Verbrechen  selbst  eutleiben,
15.  Wie  bei  Legal-Inspectionen  und  Sectionen  zu  verfahren,  1231.
Lohnkutscher,  s.  Hauderer.  »
Lesung-suchendAllesofungskechkeinHandels-Aktikelnwerdenaafgeboben,53.Jnngiedek
grivtptpcrfonenäbei  dem  Verkaufe  ehemals  landesherrlicher  oder  herrschaftlicher  Guͤter  der  Fuͤrsten,
rasen  2c.,  9

Märkte,  Messen.  Aufbebung  verschiedener  Handels-Beschränkungen,  33.

Magistrate.  Sie  dürfen  keine  M'estate  ohne  Vorwissen  des  Oberamts  gusstellen,  79.  Auch  Beisitzer
-  kduncuzuMagisttatsåmmugelangen,Ist.
        <pb n="351" />
        1b

Materel-Gäter,  aduiglche  Aufsicht  der  Cameral-Beannten  uͤber  die  Paͤchter  derselben,  125.
Jahrsberichte.  darüber,  136

Mater  kalisten.  Betordnung,  den  Handel  derscben  mit  Apothelerwaaren  und  ihre  Visitationen
betr.  140.

Maurer.  Was  sic  wegen  der  Aceis-Entrichtung  zu  beobachten,  96.

Medicinal-Wesen.  Neue  Medicamenten-Tare.  23.  ff.  Warnung  vor  dem  Genuß  sauer  gewordener
  und  geraͤucherter  Wuͤrste,  80.  Ingl.  der  Saamenkörner  der  Zeitlose,  133)  —  der  Tollbeere,
  2o#.  331.  Von  wem  die  veucrischen  Krankheiten  zu  behandeln,  85.  Vorgeschriebene
Tagbücher  der  Geburtsbelfer  und  der  Hebammen,  roo.  Bemerkung  des  Preises  auf  den  Recepten,
  101.  Empfehlung  der  grdunten  Aufmerksamkeit  bei  Legal-Inspectionen,  131.  Warnunggegen
  den  Einkanf  der  nnächten  Angusiurg:  Rinde,  131.  Abstellung  verschicdener  Mäugel  in

«  deuApocbeken,3-7Berbocvost  Mdctkes  Blunccntgmsgöspuleuöoo

Memortalcens’i(kfchksften

MklctakWohls-dieMilnat-Amstanteuuns-liefernqöchitgl  Verordnung,  die  Wittwen  und
Kinder  der  vor  dem  Feind  gebliebenen  Soldaten  beir.  205.  V.  Arn

Militär=  Conseripttou-  Reluitious-Geld  für  die  Juden,  die  ich  gegen  vve  Conseriptions=  Gesetze
verfehlt  baben,  "

Militärpflichtige.  Die  Geistlichen  dürfen  den  Militärpflichtigen  keine  Attestate  wegen  angeblicher
Gebrechen  ausskellen,  709.  Wie  es  mit  den  Citationen  der  Abwesenden  zu  halten,  64.  Die
Justiz-Secrion  des  Kriegs=  Departement  hat  über  Vermoögens-Confiskation  zu  erkennen,  198.

Müänze.  Wie  die  ausländische  Scheidemünze  an  die  Königl.  Hauplkassen  zu  liesern,  73.  Einschärfung
  der  jährlichen  Bekanntmachung  des  Gesetzes  wegen  Bestrafung  der  Münzversalschung,  169.
Erklärung  dieses  Gesees,  268.  Kouigl.  Normal-Verordnung,  die  Bestrafuug  der  Münzoer-,
brechen  betr.  337.

Musikalisches  Lehr-Institut  im  Waiseuhause  zu  Stuttgart,  41.

Muthang,  (.  #hen.

K.

Nachherbstbericht,  s.  Herbstbericht.

Nankin.  Verbofene  -  des  fremden,  237.

D.

Hlerämter,  Oberämtleote,  DOberbeamte.  Dbliegenheit  und  Verankwortlichkeit  in  Octreff  ber
Gefan  nisse  und  der  Gefangenen,  37.  161.  Befugnisse  bei  Ernennung  der  Bürgermeister-Magistrars=
  und  Gorcchtsstellen,  151.  152.  Verkündung  der  Gesetze  und  Verordnungen,  291.

Ober=  Ju  i)-Collegium,  s.  Justiz.

Orden=  Abänderung  des  Art.  6)  der  Statuken  des  Königl.  großen  Ordens  vom  goldenen  Adler  in
Betteff  der  Mneu=  Beweise,  7#

P.

Pässe.  Vorschiiften  die  Reisepaͤsse  betr.  15.  4.  62.  109
Passanteu=  F#%  In  den  Städten  an  der  Lar  Alunsg-  eingeführt,  292.
peinliche  Sachen,  s.  Criminal-Unters.  ic.
        <pb n="352" />
        18

Pbysici.  Sollen  die  größte  Pünktlichkeir  bei  Legal:  -  oucn  und  Sektienen  beodachten,  2%1.
RPrüsung  der  Apotheker-Gehülfen  und  Lehrl:  aunge  :47.  Visitatien  der  Apotbeker-Warren,  ibid.

wi3%  PlietVerordnungen.  Die  Gefängnisse  und  Behaudlun  der  Gefangenen  betr.  55.

65.  „31.  Einfübrung  von  Passanten-Listen  in  den  an  der  Landsiraße  gelegenen  Laudstädten,

23.  Vergl.  Feuer-Polizei.

Polizei-Ministerium.  Geschästskreis  desselben,  41.  51.  ff.  Der  Bericht  über  die  Eutweichung

vovon  Gefangenen  ist  schleunigst  an  solches  zu  erstaiteu,  255.

Polizei-Tar.  ohia  solcher  einzuschicken,  122.

Polizei-Verordnungen  für  Sturtgart,  s.  Stuttgart

Porcellain.  Impost  auf  ausländisches,  125.  Haupe=  big  der  Kbnigl.  Porcellain-Fabrik,  246.

Vostwese  u.  Verorhng,  die  gleichsörmige  Behandlung  der  Postporto-  Geser  don  amtlichen  Berichten
  betr.  1.  Ausnahme  von  der  Postporko=  66.  Befrelung  herrschaftt.  Gelder,  54.  Deklaration  der
Pollwagen-Ausqgaben  in  und  durch  das  Cleoßberzogkbum  Baden,  75.  Stations-Enrfernung
dou  Nagold  nach  Herrenberg  und  Pfalzgrasenweiler,  108.  Wann  die.  Posiwagen-Essekten  eim

.  zuliesern,  „33.  Trägerlobn  für  die  Palete,  166.  Verbot,  Briefe  durch  eigene  Boten  ins  Auskand
  zu  versenden,  67.  Verlegung  der  Posten  von  Enzweibingen  und  Kniktlingen,  173.  Stations-Entfernung
  zwischen  Ludwigsburg  und  Backnang,  "75.  Angabe  des  Werths  und  Inhalts
vder  Postwagen=  Essekte,  .96.  Starions-Eutfernung  zwischen-  Friderichshafen  und  Navensbura.
756.  Verordnung  gegen  die  Post-Defraudationen,  148.  200.  Die  Retour=  und  Durchfahrts,
Scheine  der  Hauderer  derr.  280.  209.  Aufstellung  eines  eicenen  Inspektors  fahrender  Posten  zu
Stungart,  206.  General  Rescript,  die  Bestimmungen  zu  Vorbeugung  und  Emdeckung  von  Poli-Defraudationen
  berr.  299.  Königl.  Verordnung,  die  Bescheinigung  der  Postaufgaben  bem.  350.

Preise.  Fär  die  Studierende,  220.  226.

Priester-Seminarium,  katholisches,  220.

Protokolle.  Verordnung,  den  Stempel  der  Protokolle  in  Criminalsachen  betr.  95.

Provincial-Justiz-Collegien,  (.  Justiz-Departement.

Provisoren,  in  den  Apotbeken.  Vorschriften  wegen  derselben,  148;  —  in  Schulen,  s.  Schullehrer.

Prozesse.  Verordnung,  die  Cautions-Leisiungen  bei  Prozessen  betr.

Prüfungen.  Der  Stiudireuden,  19.  173.  Der  Apotheker  und  ihrer  Getlsen,  147.

R.

RKebs.  Wie  es  mit  dem  Zehenden  vom  Winterrebs  zu  halten,  1

Rechnungs-Revisoren.  Der  Commun-Rechnungen,  s.  Cogmun  „Rechnungswesen.  Der  Stiftungs-Rechnungen,
  13

Nechsnn)  sen,  .  Königl.  Kassenbeamten.  Geldlieferungen  zu  den  Königl.  Hauptkassen,  4  7.22.

Rechts-  Candidaten.  Prüfung  derselben,  19.  173.  Anstellung,  #1.

Megiernugs-latt.  (Staats=  und)  Bestellung  und  Bezahlung  deffelben,  823.  1.  Neue  Aus-Reise

  Loe  Was  bon  denselben  in  Betreff  der  Pässe  zu  beobachten,  15.  Verordnung  wegen  des  bei
sich  säbrenden  Tabaks,  43.  Einführung  von  Passanten-Listen  in  den  an  der  Landstraße  gelegsnen
  rin7  292.

Reisepässe,  (.  Paͤsse.

Reisen.  ion.  Was  bei  der  Revisson  gegen  die  in  erster  Inskanz  ausgesprochenen  Urtheile  des  Könlgl.
Ober-Tribunals  zu  beobachten,  167.

S.
Schaafe.  Wo  das  Chausfseegeld-Surrogat  fär  Schaafe  und  Laͤmmer  aufzunehmen  sey,  123.
Scheidemünze,  (.  Münze.
        <pb n="353" />
        17

Schiffahrt.  Anordnung,  die  Schiffahrt  in  Frlderichshafen  und  auf  dem  Bodensee  betr.  2.  339.

Schreiber.  Anstellung  und  Belohnung  derselben,  71.

Schullebrer  an  den  evangel.  bessischen  CElrmentarschulen.  Verlangte  Berxzeichnisse  der

Schullehrer=  Besoldungen,  157.

Schullehrer-Seminarec.  Nähere  Bestmmung  der  Aufnahms-Bedingungen  in  das  Haupt-Seminar
  zu  Eßlingen,  o4.

—  Schul-Incipienten.  Aufnahme  in  die  Schullehrer-Seminare,  20#.

—  Schul-Provisoren  Aufsiellung.  der  Provisoren,  187

Schweine.  Das  Verbor,  ausländische  auf  Borg  zu  kaufen,  aufgeboben,  33.

Sectionen  von  Leichnamen,  s.  Legal-Inspectionen.

Seeplätze,  Württemb.  am  ##deue.“  Verschiedene  Bestimmungen  derselben,  39.

Selbsi-Entleibungen.  Wie  es  mit  den  Leichnamen  derer,  die  sich  wegen  Criminal-Verbrechen
selbst  entleiben,  zu  halten,  15.

Seminare.  Katholisches  Priester-Seminarium  zu  Ellwangen,  214

Sicherheits-Karten.  Für  auswärtige  Fremde,  die  sich  in  Stutsgart  aufhalren,  158.

Staats-Kassen.  Verordnung,  die  Geldlieferung  zu  den  Königl.  Hauptkassen  betr.  42.  54.  73.  204.
Ausnahme  der  Portofreibeit  an  eine  Königl.  Kasse  addressirten  herrschaftlicher  Gelder,  54.

Staats=  und  Regierunge=  Blart,  s.  Regierungs-Blatt

Staatss.  hasden.  Wie  die  Zins-OQuittungen  zu  fassen,  165.  Zurückbezahlte  Posten,  150.  175.  193.
224.  254.  314.

Stadtgerichte,  (.  Gerichte.

E'zhusshrelben.  Neue  Stadt=  und  Amtsschreiberei-Bezirks-Eintheilung  in  dem  Oberamt  Freuden--1

  1  4.
Städte.  f  von  Passanten-Listen  in  den  an  der  Landstraße  gelegenen  Landstädten,  292.
Steingut.  Impolt  auf  aueländisches,  15.

Stempelwesen.  Wie  es  mir  unbrauchbaren  Suempelpagurz  halten,  17.  Erlaͤuterung  einiger  Austaͤnde  in
Stempelsachen,  17.  In  Criminalsachen,  95.  Bei  Keisepöseen  für  Vasallen  und  Heonorattioren,
p0  Enzug  und  und  Verrechnung  der  Stempelstrafen,  139.  Konigl.  Verordnung,  die  Anwendung
derselbe.  betr.  176.

Steuern.  Was  die  Amtspflege  bei  dem  Stener-Einzus  zu  becbachten,  115.  Kbnigl.  General-Verordnung,
  die  Aushebung  der  Steuer=  Tefreiungen  O

Stiftungen.  dffentliche,  mutde  2c.)  Kbnigl.  S  ’7ss  Mechnungswesen  derselben  betr.  13—./7

Strafen.  Annahme  der  Juhlungs-Offerre  von  Sträflingen,  161.  Verordnung,  die  Anzeige  der  Incarcerations-Strasen
  betr.  226.

Straßen,  öfentliche  (Chausseen)  Erneuertes  Verbot,  die  Straßen  mit  Bauholz,  Steinen  .  zu  belegen,
  und  auf  den  Nebenwegen  zu  fahren  und  zu  reiten,  131.  Ingl.  frisch  gegerbte  Häute  an
den  Straßen  aufzuhängen,  177.

Straßenbau,  Abgaben.  (Ebausseegeld)  Befreiung  der  Staats=  und  Militär-Vorspann=  Frohnfuhren,
  54  Absordernug  und  Einsendung  der  Chausseegeldsscheine,  „z.  Chausseegelds=  Surrogat
für  Schaafe  und  Lämmer,  ebend.

Streife.  Die  Organisation  der  Streifanstalten  und  die  Aufsicht  über  dieselben  gehdren  zum  Ressort
des  Königl.  Polizei-Ministeriums,  57.

Studien.  Prüfungen  derer  die  Rechtswissenschaft,  Cameralwissenschaft,  Arzneikunde  oder  Chirurgie
ludiren  wollen,  19.  173.

Stuttgart.  Anzeige  der  Logis:  Veränderungen,  52.  Sicherheits-Karten  der  Fremden,  158.  Ein-2
  durch  die  Thore,  166.  Normal-Verordnung,  das  Privat=  Bauwesen  betr.  181.  222.  Verlesung
  der  Keltrern  anßerhalb  der  Stadt,  2  229.  Errichtung  eines  Wohnungs-Miethe=  und  Vermicthungs-Compteir,
  31

Substituten.  Anslellung  und  Belohnung  derselben,  71.

3
        <pb n="354" />
        18

T.

Tabaks-Handel.  Verordnung,  die  Tabaks-Muster  fremder  Reisenden  betr.  42.  Strafe  wegen  Tabaks-Einschwärzungen,
  58.  Die  Vestrazung  der  Vergeben  gegen  den  Tabaks-Handel  betr.  ibid.

Taren.  Wobhin  die  Polizeitaren  einzuschicken,  152.

Thorc.  Die  Thorwarte  sollen  sich  die  Haudererscheine  vorweisen  lassen,  95.  Verordnung,  die  Einfuhr
durch  die  Thore  in  Stuttgart  betr.  116.

Tollbeere.  Wiedergolte  Warnung  vor  dem  Genuße  derselben,  204.  Heilmittel  dagegen,  391.

Trauungen.  Ausländischer  und  vagirender  Juden  verboten,  90.

u.

Uniform.  Amts-Tracht  der  höhern  Grrichtsstellen,  156.

Universität  Ellwangen.  Errichtung  und  Sitz  derselben,  219.  225.  Professoren,  ibid.  Curatel
220.  226.  Breise  und  Stipendien  für  Studirende,  ebend.

Unterfeorster,  (.  Forsiwesen.  "

Unterpfand-Urkuuden.  Wie  das  Erkenngeld  bei  Unterpfands-Bestellungen  zu  bercchnen,  178.

V.

Vaganten.  Verhältnisse  des  Polizei-Ministeriums  und  des  Ministeriums  des  Innern  in  Hinsicht  auf
Verfügungen  gegen  dieselbe,  41.  51.

Vasallen.  Stempel  der  Reisepässe  für  die  Vasallen,  2og.  Vergl.  Lehen.

Veuerische  Krankheiten,  (.  Krankbeiten.  „

Verbrecher,  (.  Criminal-Unters.,  Criminal-Verhaft  2c.

Verdienst-Medaille.  Ihr  Werth  wird  den  Erben  der  vor  dem  Feinde  geblieb  hien  Soldaten,  denen
sie  verloren  gegangen,  ersetzt,  233.

Verorduungen.  Wie  solche  allgemein  bekannt  zu  machen,  39.

Vich.  Ausstellung  der  Vieb-Urkunden,  66.  Wie  das  um  einen  gewissen  Autheil  verliehenen  Vieh  zu
veraccisiren,  173.  Ingl.  das  ins  Ausland  zu  verkaufende,  347.

Viktualien.  Aufbebung  der  Einschränkungen  ibren  Verkauf  betr.  53.

Vorspann.  Staats=  und  Militair-Vorspanns-Frohnfuhren  sind  davon  befreit,  54.  Weitere  dißfalsige
  Bestimmungen,  ebend.

W.

Waaren.  Bestrafung  der  Verfeblungen  beim  Abladen  der  dem  Joll  unterliegenden  Waaren,  2317.
Verzeichniß  der  durch  die  Post,  oder  durch  Fuhrleute  zu  versendenden  Waaren-Artikcl,  303.

Waisenhäuser.  WVecrordnung  wegen  Ablegung  der  Rechnungen,  und  Eintreibung  der  Ausstände,  6.
frz0.  Errichtung  eines  musikalischen  Lehr-Institurs  im  Sturtgarter  Waisenhause,  11.  Erforderter
  Bericht  über  die  Umlage  der  Waisenhäuser,  103.  Aufnahme  der  Kinder  der  vor  dem  Feind
gebliebenen  Soldaten,  205.  Uebergabe  der  Gefälle  von  dem  einen  Oberamt  an  das  andere,  326.

Wechsel-Ordunng.  Solidarische  Verbindlichkeit  der  Wechsel-Verschreibungen  unter  der  Firma  mchrerer
  Handels-Associes,  7.

Wein.  Vorschriften  in  Betreff  des  Einzugs  und  der  Behandlung  der  herrschaftl.  Weingefälle,  229.
Abgaben  unter  den  Keltern,  250.  Der  Handel  mir  Wein  ist  den  berrschaftl.  Küfern  verboten

.  326.
Weinbesoldungen,  s.  Besoldungen.
Weinlese.  Vorschriften  in  Betreff  derselben,  327.  Jusbesoudere  die  Vorlese  betr.  226.
Weintabellen.  290.
        <pb n="355" />
        19

Wiegen.  Abstellung  der  gefaͤhrlichen,  139.

Wildpret.  Verrechnung  der  Accise  von  verlauftem,  91.

Windbuͤchsen.  Zu  verfertigen  und  zu  verkausen  verboten,  »36.  Einlieferung  der  vorhandenen,  ebend.
Wittwen.  Königl.  Verordnung,  die  Wittwen  der  vor  dem  Feinde  gebliebenen  Seldaten  betr.  203.
Wohnungs-Miethe-Comptoir.  Für  Stuttgart,  375.

Würste.  Warnung  gegen  den  Genuß  sauer  gewordener  und  geräucherter,  Bo.

3.

Zehenten.  Alle  herrschaftl.  Zehenten,  so  wie  die  Theil=  und  Landgarben-Gefälle  sollen  verliehen  werden,
  116  ie  es  mit  dem  Zebenten  vom  Winterrebs,  und  mit  dem  vormals  unter  mehrere
Tbamtungen  getheilten  Zehenten  zu  halten,  156.  119.  Termin  zu  Einsendung  der  Zehent-Berichte,
  119.  ç

Zeitlose.  Warnung  vor  dem  Genuß  des  Saamens  derselben,  135.

Zimmerleute.  Wos  sie  wegen  der  Aceis-Entrichtung  zu  bcobachten,  96.

Zoll.  Zoll,  Verordnungen  für  die  Stadt  Friderichshafen,  2.  ff.  Aufhebung  der  Retorsions-Naßregeln
  in  Jollsachen  Legen  das  Großherzogtbhum  Baden,  133.  Impost  auf  ausländisches
Porcellan,  Steingut  und  Fayence,  25.  Eingeschärfte  Verordnung,  sich  mit  Zollzeichen  gquittireu
zu  lassen,  1038.  Restrafung  der  Versehlungen  beim  Abladen  der  Zoll  unterliegenden  Waaren,
213.  Erhbbung  des  Einfuhr-Zolls  vom  Heemden  Leder  und  Leder-Fabrikaten,  231.  Neuer
Joll-Tarif;  Beilage  zu  Nro.  471  4

Zuchthiuser.  Verordnung  wegen  Ablegung  der  Rechnungen,  und  Eintreibung  der  Aussiände,  6.  119.
Gleichförmige  Bercchnung  des  Hellers,  66.  Erforderter  Bericht  über  die  Umlage  für  die  Zucht,
häuser,  105.  Ucbergabe  der  Gesälle  von  dem  einen  Oberamt  an  das  andere,  326.
        <pb n="356" />
        Ailringen,  58.
Albertshof,  568.
Altdorf,  58.

Alt-Krautheim,  33.

Aschhausen,  58.

Backnang,  2375.
Berlichingen,  58.
Bieringen,  38.
Bondorf,  -6.
Brenz,  195.

Crisrenhofen,  58.

Dalkingen,  320.
Derdingen,  234.
Diebach,  58.
Dörzbach,  58.

Dornsictten,  194.

Dürrmenz,  234.

III.

Ort-Register.

Ebersthal,  58.
Eriskirch,  39.

Fischbach,  39.
Frrudenstadt,  194.
Friderichsbafen,  2.  39.
Geißlingen,  220.
Gros-Willars,  236.
Guthof,  58.

Hallberg,  58.
Hermersberg,  58.
Hochbach,  58.
Hollenbach,  58.
Hopfengarten,  58.

Ingelfingen,  58.

Kniktlingen,  234.
Kreßbrunn,  39.

Laibach,  58.
angenargen,  30.
Lauchbeim,  220.
Lippach,  220.

Manzell,  39.
arbach,  38.
aulbronn,  234.

Mesbach,  58.

Möhzingen,  76.

Niederhall,  58.

Ober-Ginsbach,  58.
Ober-Jettingen,  76.
Ober-Kessach,  58.
Ober-Oeschelbronn,  76.
Reichenbach,  194.
Reisten,  76.

Schneidhcim,  2720.

Schoͤntbal,  58.
Schweede,  39.
Sersbof,  58.
Sindlingen,  76.
Städtlen,  z20.

 

Thannhausen,  220.

Unter-Giusbach,  58.
Unter-Jettingen,  76.
Unter-Oeschelbronn,  76.

Weigenthal,  58.
Wcisbach,  58.
Weltersberg,  58.
Wendel,  58.
Westerhausen,  58.
Westhausen,  220.

ipplingen,  220.1
oͤbingen,  220.
        <pb n="357" />
        IV.

Personen  Register.

Vaumann,  217.  249  a90.  Gr.  v.  Bissingen,  46.
Bissinger,  65.  94.
v.  Scnbbach,  416.  252.  Blankenhorn,  77.
Baumgiärtner,  13.  Blau,  170.  218.
v.  Baur,  50.  214.  215.252.  Blech,  55.  232.  250.
Janö,  50.  Bleibel,  60.

U#bel,  22.  107.
Fschere,  141.
Abele,  48.  59.  21
Abt,  332.  *
%  90.
Wbelsheim,  195.

Achel-  328.  Bazing,  137.  Blersch,  67.
v.  Aigner,  190.  Vechsten.  33.  Blessing,  1011.
Aigner,  193.  Bechtuer,  36.  Bloos,  338.  go.

b.  Albedil,  41.  Le  Bloß,  217.  54.
Ammon,  9.  77
Umpien  50.

Arand,  84.  215.

„i15.  94.  180.  294.
W  «

215.  251.
Blum,  49.  201.

Beer,  12.
12.

ct,

*m-  457.  Beller,  252.  Blumenkbal,  281.
Aunofg=  130.  v.  Below,  217.  Bob,  165
Arberger,  9.  Belser,  224.  Böckh,  88.
Aschinger,  219.  V  ender,  2.,2.  d.  Voͤckler,  38
Auch,  324.  Benugel,  174.  Böhm,  252
Augusiin,  232.  Benz,  50.  09.  92.  Böhringer,  21.
d'Autel,  22.  142.  Berghammer,  245.  Bbrner,  130.

VBohnenberger,  23.4.
v.  Bohusch,  253.
Borbdfen  189.
Boos,  91.  134.

Autenriekh,  84.  Bergkammer,  142.
Bergtold,  62.
Bach,  rok.  165.  192.  v  Berlichingen,  284.
Backmeister,  14.  6e.-254.  Bernhard,  4.  45.  437.
v.  Bär,  216.  251.  253.  Bernheim,  283.  Vopp,  5.
Bäuer,  243.  Beman.  4  250.  Verernschlag.  282.
Lagnato,  192.  v.  Besserer,  215.251.295.  Boscher  5
Baler,  Co.  193.  255.  Bestlin,  219.
Baisch,  76.  v.  Betulius,  251.
Baiter,  237.  BSetullus,  215.
v.  Baldinger,  98.  Betz,  1064.  253.  o.  Bothmer,  134.  150.
Balkbeimer,  77.  Beler,  214.  Bräumaice,  44.
v.  Bangold,  13.  214.  293.  v.  Beulwi.  9o.  284.  285.  Braͤuninger,  12.
Barchet,  251.  v.  Veust,  285.
Bardili,  251.  b.  Biberstein,  63.
Barth,  86.  129.  v.  Biesenrod,  284.
v.  Bartruff,  45.  180.  214.  Bialer,  105.
Bauer,  12.  1  7.  17.  45.66.  Bilfinger,  9o.  284.  216.  253.
36.  1.4.  282.  292.  Binder,  49.  Bi.  129.  171.  Brandbuber,  3*
201.  215.  239.  323.  v.  rauu,  13.  250.
Hauläa  318.  Bischofberger,  318.
d.  Baumaun,  164.  v.  Bismark,  253.

293.
v.  Both,  55.  250.  285.

196.

31

Braunmüller,  250.  331.
Braunwarth,  192.

Brecht,  9.  go.  285.  323.
v.  Bicggi  en  59.  217.  251.

Brebi  z½6.

v.  Breithaupt,  47.  214.
215.  ).  -

v  Breitschwerd,  77.

v.  Breuning,  90,  250.  284.

v.  Blücher,  55.  141.  190.  Breunlin,  32u0.

Brever,  294.
Briegel,  21
Brielmaier,  245.
v.  Brockfeld,  169.
Brodbeck,  523.
Brongniart,  #.
v.  Brüsselle,  63.
v.  Brunnow,  215.
Bubek,  136.
v.  Buch,  250.  253.
Buchmann,  241½
Buchmüller,  234
Buchwald,  354.
b.  Buth  46.  90.
Bühl,  5

50.  68.  133.  159.

215.

vBoh  216.  251.  252.  Söbler,  223.

Buͤbrlen,  22.
v.  Bülow,  252.
v.  Bünau,  46.  77.
Bätzer.  243.
v.  Buͤrgi,  214.

v.  Brand,  47.  214.  293.  Bulling,  319.
v  Bra;tdeubukg,  gsscsBuksqo

Bunz  3,  134.

v.  Vrandenstein,  47.  68.  Burckart,  105.

Burger,  91.  319.
Bar,  .  36.  165.
v.  Vursch,  195.  215.

Braun,  ar  206.  134.  183.  Buzhuber,  174.
243.  G

r.  v.  Byland,  293.
        <pb n="358" />
        22

v.  Cammerer,  55.  219.
Canzleiter,  234.

Carben,  337.

Carl,  62.

Caspart,  66.

v.  Casschmann,  55.  251.
avallo,  81.

Cellarius,  39.

Chambon,  171.

v.  Chapousette,  40.  139.

d.  Chevallerie,  174.

Chrismar,  22.

Christian,  180.

Elemm,  22.

v.  Constantin,  201.

Contamin,  159.

Conz,  332

v.  Cornotte,  46.

Cramatte,  150.

Cranz,  59.

v.  Dalbenden,  290.
Daniel,  94.

Oann,  255.
dannhauser,  328.
Oanzi,  11.  135.
Dauer,
Daur,  141.
Demmler,  69.
Denteler,  282.
Denzel,  12.
v.  Dernbach,  45.  216.
Dertinger,  40.  31.  220.
Dertenberger,  245.
Dewaldinn,  56.

Diedel,  2715.  252.
Diehl,  12.  60.

Diem,  „44.

p.  Dieterich,  215.  250.
Dieterich,  o.  217.
Dieterle,  319.

Dietzsch,  157.

Gr.  v.  Dillen,  11.  55.  283.
Dirolf,  29o.

Dischinger,  219.
Dizinger,  134.

Debel,  -3.

v.  Dobeneck,  219.
Döhling,  91.

214.

JSeobrbnrr#

159.

 

v.  Döring,  ?7  215.
Dörr,  107.
Dötschmann,  22.  93.
Doümann,  92.

v.  Denopp,  59.  250.  29.  v  Erhardt,  ½

Dorner,  145.
Dornfeld,  137.
Dreher,  94.

Dresch,  288.

Dro#,  219.

Dreyer,  245.
Druckenmüller;  252.
Duffina,  170.

v.  Dünger,  v0.
Dünger,  #B.

Or.  v.  Dürkheim,  120.
Dürr,  92.  106.  135.
v.  Dungern,  36.  90.
Durst,  252.  247.
Dukkenhefer,  47.

v.  Ebbaucr,  314.
Eberle,  *57.
Eberspächerin,  70.
Cbert,  155.
Efferen,  331.

Ege,  107.

v.  Cgloffstein,  215.
Ehmann,  1-4.
Eichenbrenner,  195.
Cichborn,  131.

Cichner,  64.

v.  Cinsiedel,  68.  bo.  215.
isele,  10—

Ekhardt,  199.

v.  Eksiedt,  37.

Elbe,  59.

Elben,  514.

v.  chobgusen,  119.  2685.
Elsässer,  56.

Emer,  232.

Enderle,  6).

Cndres,  96.  192.  313.
Endriff,  282.
Engelhard,  2B1.
Englert,  142.
Entreß.  2B3.

v.  Enzberg,  216.
Epxle,  87.  180.

Gr.  vv  E  Erbach-Fürstenau,  Frlurz  44.

VErbe,  46.  59.  150.
Erhard,  202.

Erker,  235.
Eschenmaier,  284.
Eichwan,  a2

v.  yb,  192.
Ezcsth-?

u.  Faber,  252.
Faber,  59.  63.  134.

192.
Faber  du  Four,  215.
Fackler,

Faltenfe  1441

v.  Falkenstein,  169.
251  253.

v.  Faucigny,  13.  14
1  -  «  o

250.

190.

Faulbaber,  252.
Fauser,  175.

2  Fay.  98.

v.  Jechhelm,  215.

Feger,  247.

Feinauer,  272.

Feller,  106.

Felmetb,  319.

Femnger;  17.

v.  Feuerbach,  284.
Feuerlein,  64.  87.
euerbe,  220

Fezer,  91.  231.

r.  Finck,  251  3,3.  .

Fiuck,  215.  218  514.  322.

Findling,  35.  ·

Finckh,  124.

Fis

314.

134.

cher,  56.  162.  150.  199.
201.  206.  242.  251.
323.  328.

Flamm,  58.

Flatt,  155.  1  47.  2814.
v.  Fleischmann,  251.
Fleis  ischmann,  a1.
v.  Flemming,  255.  265.
Foll,  108.  193.

d.  Forstner,  n.  9

23.
Faank  56.  67.  b69.
Franke,  321.

é#v.  Franquemont,  46.  4.

Fr,  '68.  316.

Freund,  155.

v  Fibolin  215.  251.  252.
Frick,  284.

Fricker,  93.  197.

159P.  v.  Friedensburg,  295.

Friedinger,  1
Friedrich,  250  150
Friesinger,  199.
erik,  18.  21.
Frisäus,  66.

risch,  1  3
Krisoni,  2
Friz,  45.  .  133,  185.
dri  le,  A4.

Frost,  250..
Sache,  319
Fuchsloch,  252.
Fuchslocher,  286.
Kürst,  44.  45.
Fuß,  1  .
Fauchen-,

*1.

Gabier,  *
Ge#riner,  49.  255.
v.  Geisberg.  X

Gaisc
Gr.  v.  Caülatin,  31.
Gann,  190.
Gausloser#  91½  218
Gasser,  97.
Gast,  64.4
Gatter,  182.
Gaupp,  255.
Geigert  184.

v.  *  e,  214.  293.

199.  235.

"l..  Genlming,  46.

v.  Gemmingen,  36°  1105.
215.  255.  285.  330.
        <pb n="359" />
        Gäntert,  *-  102.
Gntl  ner,  ½2.

Gerner,  105.
Gernhard,  66.

Geß,  192.  Günzler,  245.  290.
Geler,  45.  190.  Gundert,  108.
Geßner,  232.  umnn  **  124.
Geyer,  159.  Guth,  3

Gigand,  208.

Glanz,  107.  Haag,  144.  166.
Glaser,  .  201.  265.  Haakh,  379.

Glöck,  251.

Glocker,  284.
Gmeblich,  na.
Gmelin,  8i.  150.  114.  192.  Haͤberlin,  B5.
Cottisbeim,  139.  agelin,  160.
Gb#z,  33.  4  Et.  66.  136.  Hüring,  13nn

Haas,  2093.  38.
Päberle,  14.  135.  328.
Haberlen,  176.

 

2427  285.  Härle,  50.
Godweein,  l.  Hürlin,  49  2108.
Gell,  329.  Hausler,  3,5.  257.
v.  Goldbrrg,  338.  Hafner“  245.  251.
Goll,  2.5.  Hagelloch,  45.
Gräter,  56.  77.  Hagmaier,  216.
Gräuer,  207.  Habn,  77.  „29.  243.
Gr.  v.  Graveniz,  47.  185.  Haigis,  45.

216.  Hailer,  102.
Graf,  283,  Halder,  162.
Grange,  18.  v.  Haller,  284.
Graz,  210  Haller,  297.
Greikuftnhder,  185.  Halm,  244.
Greiner,  133.  v.  Hampel,  11.
Grempp  v.  Freudenstein,  v  Hampeln,  46.  68.

184,  253.  Hampp,  vo.

nwin  141.  195.  284.  dn  8.  86.
293.

v.  Gruͤnmenstein,  195.  v.  Harmensen,  81.

Gröninger,  252.  v.  Harpprecht,  252.

Groos,  49.  Harpprecht,  215.  235.

Groppmaier,  196.  Harter,  22.

Groß=  5%  83.  110.  144.  Hautig=  250.

Hartitsch,  55.
2  *  55.

x-  Fartcoln,  317.
Gruͤtzmann,  324.  v.  Hartmann,  255.
SGzundier:.  74.  130.

Gruner,  223.

 

 

Gscheidel,  132.  Faft-  45%.n
Gschwind.  106.  aspel,  7.
Gsell,  318.  Hasfler,  56.

Guckelen,  7).
v.  Gültlingen,  174:
Guͤnter,  242.

Hauber,  134.  322.
v.  Haubert,  81.
Hauff,  58.  175.

—  —

v.  Haug,  2

Hang,  *-m

Haupt,  (.—  146.
Hausch,  105.

Hauser,  102.  252.  310.
Hausmann,  329.

v.  Hayn,  56.60.  983.  192.  Hoch,  20.  555

285.  292.
Heber,  44.  3o.
Hebsacker,  42.
Hecker,  185.
Hefelin,  286.
v.  Heg  el,  134.

v.  Hehl,  195.  217.  252.

15.

v.  Hurlinger,  187.
Hirsch,  45.
Hirscher,  220.
Hirschhuber,  45.
Hirzel,  123.
Hitzinger,  78.

"  Hochstekter,  56.  165.
Hochsiezer  60.,  vo.  372
235.  256.  325.  332.

Hölder,  50.  159.  286.

Hölderlen,  257.

Hölzle,  8.
Hdneß,  21.

v.  Heidenschwerdi  69.  141.  Hoͤrmann,  13.

174.  216.  252.
Heigelin,  187.  239.
Heimerkinger,  254.
Heinkel,  251.
Heinlen,  223.
Heinrich,  208.  252.
Heinzmann,  293.
Held,  1-5.
Helfferich,  28.

 

Heller,  94.  1  34.  15.  196.

201.  324.
Henkeldev,  252.
Hensinger,  2011
Heusler,  134.  319.
Herberth,  79.
Herbst,  220.

v.  Herrmann,  250.

 

r.  v.  Hardenberg,  289.  Herrmann,  8.  91.

v.  Hergberg,  216.  252.
v  144.
Heß,  B

erh6n
Hettler,  141.  320.
Hcuberger,  199.
Laucheln.  12.  22.  254.
Heuß,

Hartmann,  9.  nio.  *  8
284.

Deyd,  *½.
He  “  128.
Hczer,  514.
FSier  6.  63.  250.
Hild

v.  Hich,  328.  332.
Hiniberger,  174.

Hoͤrrer,  129.  18.
v.  Horel  zenn
v.  Hof,  88.
Hofacker,  8
255.

41.  145.

Hofer,  127.
v.  Hesnann,  216.  a17.
144.  79.

zürtt“  Kr  Poenlobe,:  9.

Pr.  v.  Hcheulobe,  55.

Pr.  v.  koenae  Lrchber

4  .  215

Pr.  awieneoeR
burg,  46—

v.  Hoborst,  49.

Holland,  195.  216.

Holzmann,  35.

v.  Hohsschuher,  55.  236.

Homburger,  195.

Honig,  251.

v.  Honold,  215.

Honold,  214.  252.

Hopff,  218.  294.  322.

Hopfer,  320.

b.  Hopfgarten,  59.  63.68.

Hopphau,  175

v.  Hornstein,  110.  215.

Hoser,  138.

Hover,  314.

Huber,  62.  67.  74.70
18-.  251.

Haberich,  29.

o  9.

*.  162.
        <pb n="360" />
        34

v.  Hugo,  55.
2  4.  4.  10  1.  21.

v.  Hälcher,  134.
v.  Hünersrorf,  30.

v.  Hüpeden,  250.  253.  293.

Hummel,  77.  93.  190.  3268.
v.  Huuoltsiein,  263.
Hurtenlocher,  58.  282.
v.  Hypeden,  179.  211.

v.  Jacobi,  101.
Jagen  22.  55.  93.  190.

213.  218.  234.  244.
z25.

Jakobt,  159.

v.  Jan,  13.

v.  Jasmund,  133.  141.
e

Jehle,

Grr.  v.  ausson,  48.  69.
Imle,  59.  320.

v.  Imthurn,  216.351.293.
Joni,  31

Isopi,  2  2  4.

Jung,  35.  323.

Karhler,  9.
Kälin,  319.
Käs,  25.
Känfer,  170.
Kaiser,  36.  1  J4.  193.2953.
Kampmann,  45.
B¾-  Kampz,  ars  214.
v.  Kapf,  2
4  4½  SJo.  134.  15.
3424.

Katzmaier,  i9e.
v.  Kauffmann,  7  70.  281.
Kauffmann,  86.  141.  159.
251.  318.
Kaula,  329.
r
Kautb,  100
Ka  Mien  ½3.
Tchter  5L.  05.  214.  252.

Keim,  59.
r.  Keilenbach,  43.

v.  Keller,  9).
Neu,  9  22.  234.
Kenner,  227.  201.
Kenngot,  137.
Keppler,  322.
Kerler,  2

Kern,  124.  287.

295.
Köblreuter,  42.
*—**-  94
Kolʒ,  162.

v.  Koͤnig,  77.  290,
Abig.  48.
Koͤuneriz,  55.

Kösilas  175.  976.n

v.  Kerner,  ——  Kohtie  66.  98.  1

erner,  28-4.
Kessel,  94.
Keßler,  45.
Kerterer,  15.
v.  Kelller,  290.
Aiclmaier,  130.
Kienle,  33.
Kienzle,  107.
Kies,  43.
Kieser,  224.
Kilian,  3.
Killmaier,  192.
Kimmel,  13.1
Kiny,  ê0.
Kittel,
Aluiber.“  13..  135.  138.
v.  W  216.
Klav.  43.  68
v.  Plein,  19.  247..
Klein,  6o.  2  n
Kleiner,  292.
Klenk,  140.
Kling,  88.
v.  Klingler,  217..
Alugeer.  22.  63.  74.
Klin

v.  Kliusewstrbm,  48.  285.  Kumiberger,

Kloz,  254.

Kohlhaas,  ä,o
Noil-  111.  50.

Kollermann,  32.

Kollmann,  61.
Kommerell,  45.;
Kormbeck,  253.
Kornthaler,  6.

v.  Koseriz,  20.  2532.
Kottler,  153.

Krais,  324.
Krattenmacher,  142.

Krauch,  179.
HKrauß,  98.  128.  223.  231.

Krebs,  11.  5
Krehl,  135.
Kreidler,  65.
Kreis,  249.

Aosf  284.—

übel,  47.

0.

Kuͤbler,  130.

Kuͤhnle,  164.  244.

v.  Künsberz.  15  216.  252.
Künstle,  36.

Kugel,  144.

Kugler,  167.

Kuhn,  552,
233.

Kurfeß,  377.

Klumpp,  138.  180.  191.  Kurrle,  160.

Knapp,  63.
Knaué,  105.  25k.
v.  Knicsiedr,  13.
Knddler,  247.
Knoll,  252.
Kuorp,  252.
Knorr,  134.

v.  Koch,
Köbel,  Fo.  325.
Köhler,  6  11  251..

216.  250.  252.

Kurz,  8.  13y.  133.  145.
251.  255.  254.

v.  Kuster,  216.

Kutter,  215.

Lächelc,  124.
Limmer,  6-.
Läsing,  45.

Laible,  07.
Laiblin,  7K.

v.  Köblreuter,  49  217.  218.  Lamlet,  115.

v.  Lamotte,  293.

v.  Landenberger,  14.
215.  252.  ·

v.  Landsee,  192.

i  286.

v.  Lang,  47.

Lang,  12.  29.
200.  218.  234.  254.
289.  314.

v.  Laßberg,  184.

Lauer,

Laupp,  21.

Lautenschlager,  319.

Laur,  106.  314.

v.  Lavenstein,  250.  293.

Lebret,  14.

Lechler,  106.

Lederer,  331.

Leicht,  252.

Leipold,  130.

Leirner,  105.

Lempp.:  252.  284.

Lerchgeßner,  69.
v.  Lesutre,  4-.
295.
Gr.  v.  Leutrum,  285.
Leutwein,  oͤb
Leppold,  144.  284.
V.  Liebenstein,  385.
Lesching,  332.
v.  Lieoreville,  13.
v.  Linden,  „  34.  231.
Lindner,  47.  6).  134.
Gr.  v.  d.  Lippe,  377.
bocher,  249.
Loͤchner,  145.
v.  Loͤfler,  215.  251.
15  er,  164.
v.  Loͤwenstein,  33
Ludwig,  *’-  2.  39.
v.  Läbbe,  55,  ,
Ludekc  s87
Z  «’uhe,  III-·
vuzow,1-Lunger,
  18.  is  29.
Lur,  45.

250.  252.
        <pb n="361" />
        kuz,  17.  67.

Magg,  206.  133.  201.
Mahler,  243.

v.  Maier,  40.  324.
Maier,  .  27..56.  64.  74.

27.  92.  129.  183.  184.
19.  3½.  3.  25.
253.  254.
320.  323.  324.  329.

245.  251.

Meier-  320.

aile,  98.

Maie,  366.
Maiseubacher,  36.
Malblanc,  weiv.

  Malri  4

Gr.  2.  sandelslohe,  294.

Maneh,  70.
Marchner,  90.
Marschall,  164.

v.  Martens,  250.  293.
Marsene,  (  4.
Maring  44,  91.

v.  558  #277.  284-Mathies,

  6

Mattes,  'l

Matthaͤs,  201.  4
Mattheis,  196.

v  Mattbison,  134.

Maul,  Jo.
Maurcr,  206.
Mausnest,  319.
Mausrimler,  105.

ederle,  117.
v.  Maieimmel,  215.  251.

293.
Mener,  320.
v.  Mengen,  250.
Menzingen,  250.
Merz,  242.
Mes,  319.

Mezger,  237.  Reidher,  323.

Mieg,  284.  Nestel,  2  1.  251.
Mielinger,  197.  v.  Nettelhorst,  149
v.  Miekan,  270,  Neubert,  264.

v.  Miller,  34.  47.  63.  170.  v.  Neubronn,  36.
.  vNeubconuchtsosss

Mindler,  9.  71.  66.  v.  Neufser,  287.
Minner,  *.  bo.  Rengen  56.  77.
Mieorin,  12.  Neuman,  347.
v.  Misani,  215.  252.  v.  Nepmayer,  59-v.
  Moͤgelin,  174.  254.  253.  v.  Nick,
v.  Mbgling,  150.  284.  Nicolai,  85.
Mögling,  56.  Nieblin,  705.
Moͤrike,  Za.  Niethammer,  324
Mohl,  207.  v.  Niklewicz,  192.
Mohr,  94.  329.  Nill,  140.
Mohrweiß,  165.  v.  Nörr,  313.
v.  Molsberg,  217.  250.  Nörr,  250.
v.  Moltke,  14.  68.  119.  Nonnemam,  58.

70.  1½  9
Mo  134.
Mes  2  8  64  196.

Waff5  *
v.  Mölinen,  143.  Och
Müller,  17.  35.  56.  64.  86.  v.  PSostostein,  4.
1.  103.  v05.  132.  Offinger,  187.
162.  186.  195.  198.  Oehlbafen,  193.
200.  217.  232.  :49.  Oehme,  :40.  337.
252.  261.  28..  Oelhaff,  50.
Mäak,  180.  Oesterreicher,  286.
Mänch,  35.  v.  Oetinger,  15.  55,
v.  MAünchinzen,  g95.  20J.  Oekinger,  322.
Off.  73.

Menhnie  145.  r.  Sfterdinger,  56.
Münfingen=  182.

215.  2

Oberhäuser,  129
—  177.

v.  Oldershausen,  55=v.
  Orth,  ar##
Ortwein,  165.
v.  Mundorf,  *%%  5.  Osiander,  245.  a4.5..
Mundorf,  98.  28  163.

unz,  1  v.  —
Brne.  344.
Mutz,  osen  imM
v.  Nagel,  18..  Ott,  201.
Nast,  174.  19.  v.  Otto,  72.  170.  1
Neff,  160.
Negele,  332.  vv.  Ow,  14.
Neher,  1066.  266.  Or  mer,  292.

Gr.  v.  Normann,  154.  207.
3.

97.  170  190.  Gr.  v.  Pückler,  55.

Pächter,  130.

v.  Packer,  5217.

v.  Pallandt,  250.

v.  Pan  169.  214.  253.
Palm,  56.

v.  Parrot,  377.

Paul,  #

Paulus,  192.

Paur,  200.
v.  250.  253.
67.
18.

v.
329

145.  323.  324.
129-   


  
   
  
  
  
   

 
    

14.
36.  135
3.  z2.  2864.
323.
73.

78.
128

v.  284.

V.

284.

Pfundstein,  33.

Pichler,  56.

Pistorius,  235.  284,

d.  Planiz,  250.

Platt,  254.

Pocorui,  245.

v.  rucn  63.  29

Pokorni,  0).

Poller,  50.

Pommer,  192.

Präg,  9.

Preussen=  Kronprinz,  28,

Preussiapt.  Wilhelm,  289.

Preyß,:
32.

  

235.  245.

Prielmaier,  185.

 

38  *  .

Purrm
Oswald,  162.  234.  3a3.  Gr.  v.  nnan-Mebe.
46.

Gr.  v  Ottweiler,  59.  #.  Gr.  v.  Quabdt,  36.  46.  74.

d.  Raben,  69.  28,  a86.
        <pb n="362" />
        26

NRabns,  22.  Robleder,  281.
Raidt,  200.  Ronalder,  319.
Raigel,  61.  Roos,  18.  216.
Raich,  131.  242.  Roser,  1  3.
Rall,  244.  Rosetziy,  8.  a50,

Roßbhirt,  91.
7–o  43.  4.

Rammensiein,  91.
v  Rauzan,  255.

Rappolo,  09.  Rothe,  137.
v.  Raßler,  63.  69.  107.  170.  Narb  Bi.
214.  v.  Rottenhof,  217.
Rau,  171.  Ref,  59  ,  10.  4868.
v.  Rauchhaupt,  47.  190.  Rueland,  111.
216.  317.  250.  293.  Rüder,  180.
Rechfurs,  322.  Rumpus,  145.
Reibel,  187.  290.  Rupff,  42.
Reiber,  68.  Rupp,  552.
Reich,  171.  Rus,  315.
Reigel,  253.
Reiner,  252.  Sadler,  61.
Reinhard,  96.  157.  184.  Sättele,  40.  94.
210.  v.  St.  Amand,  63.

Reiñ,  *  v.  St.  Andreé,  13.
Reisser,
Rrißuer,  #2
Reitmaier,  14.  Sambeth,  196.
Remmele,  319.  Samwberger,  101.

v.  Remshardt,  -z1.  a5  20  v.  Sattler,  216.  a17.

Krautheim,  207.

Rettenmaicer,  64.  Sauer,  20.
Rectich,  44.  Sautter,  135.  294.
Reuchlin,  22.  Schabe.

äble,  193.
v.  Schad,  49.  93.
Schad,  131.

Reuß,  47.  101.  187.  284.  S
Rerer,  137.

Rhein,  107.

v.  Rheinwald,  284.
Richter,  307.

Riele,  287.

v.  Rieger,  48.  130.
Rieger,  141.  24  1.  318.

2525
Schäk,  12
Stuestin.  269.  3½4.—
Schaible,  6  5.

 

v.  Ringler,  55.  82.  216.  Schaich,  165.
Rittelmann,  294.  Schall,  213.
Ritter,  9.  Scharpf,  130.
Rock,  138.  Schaumann,  251.

v.  Rödcr,  49.63.  a14.  295.  v.  Schaumberg,  36.  184.  Schnaufer,  4.
7#16.  25.#  26.  285.  v.  Schneider,  46.  59.

RBdmer,  WW

298.
Schawmenkent,  159.
Roͤsler,  207.  82.  286.  Scheck,  2

Roͤslin,  74.  251.
Roh,  135.

Ba.  163.  Scheidemantel,  1.  5.

Gr.  v.  Salm-Reiferscheid=  Schlegel,  68.  184.  251.

Schmauk,  36,.

Schäfer,  106.  199.  251.

Gr.  vrS  1##.  Scheele  5

v.  Schecker,,  4.  43.  375.  Schnize.  48.  4.  63.  195.

217.  250.  25.

Scheffel,  5  Schon  5/2.
Scheible,  21.  Schoder,  327.
v.  Scheidemautel,  J.  195.  Schock,  313.

414  237.  253.  Schoͤll,  6o.  131..
Schöllkepf,  102.
v  Schoͤnseld,  215.
Schönle,  207.
Schönleber,  217.
v.  Schönlin,  257.
Schonlin,  37.  113.
Scholl,  234.

Schenk,  48.  331.

v.  Scherer,  40.  216.
Schekter,  201.
Scheuerle,  282.
Scheuninger,  44.  318.
Schigaro  6o.  94.

 

 

3.  Schongar,  145.
Schiele,  286.  v.  Schott,  234.
Schießler,  262.  Scho#t,  14  90.
Schiller,  48.  Schrad,  200.
v.  Schilling,  59.  Schraishuon,  668.
Schindler,  300.  Schrank,  152.
Schirr,  4.  Schreiber,  1.  91.
Schinenhelme  6r  Schrever,  133.
Schlayer,  329.  v.  Schroͤder,  216.  251.  252.

Schäle,  103.

 

v.  Schleierweber,  55.  Schüllermann,  208.

Schliz,  141.  Schuͤrle,  183.
Schle  berger,  94.  v.  Schuͤz,  130.
Schlumberger,  293.  Schöz,  K.  #01.
Schmalstig,  137.  Schuh,  240.

 

Schultbeiß,  21.
v.  Schultheß,  46.  215.
249.  297.  VSchunter,  107.

-  *7)  18.  36.  44.  Schurr,  313.
k8.  91.  98.  11.  Schurrer,  200.

164.  171.  182.  Schuster,  352.

ẽ

c

v.  Schmid,  38.  61.  21

794  217.  244.  245.  Schwager,  93.

90.  31  7.  30.  Schwarz,  104.
Schm  186.  216.

Schmidlin,  171.  Schwegler,  11.

Schmith,  106.  Strrffe  192.

 

184.  195.

.  Sh  69.  Schweikle,  342.
Schmitz=  „Erabtahon,  Schweinl#,  3290.
110.  223.  v.  Schweiger,  295.

 
 
  
 

 

42.  50
162.
Schneider,  74  10.  *

252.,  320.

Schuelenuger,  128.  v.

45.
174.

  

-  141.

r.  v.
Schnip#e  253.  207.  290.  292.
        <pb n="363" />
        #.  Seckendorf,  275.

Sedelmaier,  45.

v.  Seeger,  55.  214.  234.

Seeger,  125.  128.  234.

v.  Seibold,  215.

Seibold,  150.

v.  Seiboth,  3a1.

v.  Seidenberger,  55.

v.  Seiferheld,  93.

Seiferheld,  2r.

Eeiler,  151.

Seiser,  106.

Seitter,  163.

Seiz,  190.

Seubert,  167.

Seyboth,  384.

v.  Geybothen,  49.  170.

Seyfried,  146.

Siebold,  y—.

Eiegel,  133.

Eiegle,  257.

Siczler,  10.

v  »mle

Eigel,  135.  250.  3  334.

Soe,  gi.

Siga,  9.

Simon,  245.

Singer,  201.

Sinzig,  207.

Sirt,  186.  202.

v.  Soden,  63.  69.  1R4.

v.  Sonnenthal,  a#16.

Sonntag,  47.

Gr.  v.  Sontheim,  253.

Sorg,  95

Sorn,  435.

v.  Spätb,  33.  59.  63.  91.
170.  190.  201.  207.
215.  216.  217.  240.
33  251.  252.  253.

Eväche  5

Spannagel,  245.

v.  Spatz,  216.  211.

Spegele,  519.

Speidel,  50  67.,

Spietb,

#s  *5..
Spitzenberg,  "49.

Sponn,  144.
Sprecher,  318.
Sprösser,  Co.
v.  Staab,  #17.
Stabel,  9.
Srtadlinger,  96.
Stähle,  252.
Stählin,  106.
Stängel,  3  4.
Stäudle,  63.
Stäudlin,  137.
Staiger,  105.
Stammele,  252.
Stapf,  96
Stauder,  :49.
Steck,  139.
Steffeiin,  6.  Co.
Steigmüller,  166.
tein,  14..
Scteinbuch,  141.
Steiner,  87.
Steinhänser  284.
Steinheil,  141.  323.
Steinhilber,  200.

 

v.  Sletten,  153.63.69.  180.
53

253.
b.  Steube,  36.  285.
Sreudel,  175.  200.  334.

v.  Stockmaier,  235.  250.

293.  ·
Stockmaiey  24  4.  215.  250.

Soßer,  2r7.
Stollmaier,  289.
Storr,  159.
Storz,  252.
Stos,  327.
Straßacker,  12.
Straub,  12.
Strebel,  232.
Stribel,  56.  61.
Stricker,  145.
Strobel,  382.

Stütz,  245.
Stügzle,  36.

v.  Succow,  36.  61.
Sußdorf,  314.

Tafel,  98.

Tafinger,  :34.
Taigel,  20.  21.  223-Gr.
  v.  Taube,  41.  45.
Pr.  v.  Taris,  179.

2.  Tessin,  47.  48.  149.  170.

Textor,  33.

v.  W.  255.

v.  Theobald,  331.

Theurer,  36.

Thüring,  a93.

Traub,  94.

Trauner,  9.  9o0.

Trefz,  33.  196.

Treum,  94.

Triebelborn,  93.

Trippner,  66.

v.  Tritschler,  257.

Tritschler,  195,  215

v.  Tröltsch,  55.  251.  193.

v.  Troyfft,  68.  105.

Or.  v.  Tuͤrkheim-Montmartin,
  55.

Uebele,  162.
Uetz,  1
ub(  243.

Ulmer,  163.
Ulrich,  145.
Umrath,  171.
Ungerer,  135.
Unseld,  206.  319.

Veil,  243.

Veilmann,  355.

v.  Vellnagel,  284.

v.  Verschuer,  36.  17e.

Vetter,  66.

Vevl,  140.

v.  Vischer,  284.

*  6.  145.  328.
v.  Vittingbof,  59.  285.

Voͤllm,  76.

danad  190.

v.  Volter,  215.  252.

Vogel,  208.

Vogelsang,  vo.

Vogelwayd,  78.

Vogt,  76.  234.  244.

47

Vollmar,  183.
Volz,  141.

Wachs,  217.

Wachter,  a19.  318.

v.  Wächter,  284.

Wächter,  22.  236.

Wagenblast,  42.

v.  Wagner,  250.  253,.

Wagner,  56.  74.  81.  146.
8  330.  243.  252.

Waibel,

Woiynam  332.

Wald  bauer,  187.

Gr.  v.  WaldburgWurzach,

100.
#.  Waldenfels,

36.  184.
215.  251.  252.
Walker,  139.  32.

v.  Wallbrunn,  183.
Pr.  v.  Wallersiein,  68.
Walser,  35-.

Walter,  235.  313.
Walther,  167.  323.
Walz,  87.  283.  325.
Wandcl,  318.
Wannser,  1771.
Warlet,  66.

Weber,  14.  131.  218.  228.
v.  Weckherlin,  3a1.
Weckberlin,  49.
Wehringer,  94.
Weidenbach,  252.
Weigele,  313.

v.  Weigilin,  8  251.
Weßelm,  25  6.

Weikerérenter,  145.

Weil,  161.

v.  Weiland,

Wein  —W  s

Wemk  udssz  9329

Wetsi,78-Z7.tgo.

Wuchchrdxl  293.
Weisser,  105.  254.

Weißmann,  144.

Wekhorlin,  à14.

v.  Welden,  31.  123.  141.

223.
        <pb n="364" />
        28

Weller,  24
Wettt  66.
Welz,  68.
Wendelstein,  165.
Wenz,  59.  195.
Wenzel,  B3.  240
Werner,  193.  338,
Werthes.  250.
Wevermann,  88.
Hieni  0.
Wezel,

eslSbcning  2

v.  Wick,  253.  285.
Wider,  223.
Widmaier,  11.
Widmann,  105.
Wiedenbach,  3368.
Wiedenmann,  124.

.163.  183.

Wiedersbeim,  18.
Wiehn.  220.  290.
Wieland,  106.  i29.  253.

.  Wiesenhämen,  179.
Wigeed.  ioi.

Wild,  64.  81.
v·  Wildermuth,  184.
Wilbeit,  105.

Wielben,  131.

v  Wi#t  Wn  74.  24

Woͤbrle,  8  *.  —
Wolfing,  88.  217.

v.  Woͤl  *

Woͤllner,  199.

tts“mk[*  179.285.

Wrner,  20  *mm
Mohllaib,  141.  ——  252.
Wolbach,

v.  bo  *#  14.  149.  r*5•0crv  *  7.  520.
Wolf,  185.  242.  245.  254.  Vernek-  13

Wüsarb,  283.  b  v.  i’“J  46.  28.
usch,  91.  b.  Jeppelin,  48.  77.  1

Wäntemberg  Pr.  Adam,  255.  290.  "  7

214.  215.  iebold,  2

—  Kronprinz,  290.  iegler,  137.  160.

—  Herzog  Louis,  36.  v.  ieten,  194.

—  Prinz  Paul,  290.  immermann,  43.

Wüst,  107.  ink,  36.  171.
Wullen,  284.  ipperlen,  49.
v.  Wund,  65.  au5.  obel,  58.
Wunderlic,  131.  v.  Sschool,  63.
Wurster,  199.  Züfle,  10.
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
