100 Englische Fabrikate. S. Handel. Erndt-General-Rescript, 36. Estafetten. Verordnung, den Dienst derselben betreffend, 52. Eremte. Was in Sterbfällen derselben vou den Königl. Oberbeanken zu beobachten, 59. Fall-Lehen. Sicherstellung der Rechte des Oberlehenherrn bei Allodificationen, 20. Farbbölzer. Impost, 64. Fernambukbolz. Impost, 6é4. Heucr-Polizei. Feuerzeichen bei einem in Stuttgart und der Nachbarschaft ausgebrochenen Brand, 1. Bessere Berwahrung der Dachbffnungen, 34. Verbot der seuergefäbrlichen. Verbindungs-Thüren zwischen den Küchen und Ställen, (Ober-) Finanz-Kammer. Königl. Verordnung, die Prozeß-Kosten und Strasen in Rechtsstreitlg= keiten der Königl. Kammern betreffend, 33. Horstwesen. Königl. Normal-Verordnung, das Schießen oder Fangen des Wildprets von den Ki- — nigl. Sort, Offteianten betreffend, 39. Srealralch Manifest, die Verhältnisse mit Frankreich betreffend, 65. rucht-Accise. S. Arccise. » uhrleute. Bestrafung der Fubrleute, die sich von ihren Pferden entfernen, 14. ärsten und Grafen, mediasirte. Die von denselben ertheilten Titel betreffend, 19. G Gantsachen. Was bei der Gantverweisung zu deobachten, 15. Wie die Gantsachen durch die Un- terämter und Bezirks-Amteschreibereien zu behandeln, 15. Garn. Ausfuhrzoll von Abwergen-Garn, 32. Geld. Was bei den Geld-Lieferungen zu den Königl. Hauptkassen zu beobachten, 20, 54. Gemeinden. S. Communen. · Gerichte. Senichtng eines eigenen Oberamts, Gerichts für die Einwohner des Stuttgarter Amts= eramts, 14. Gerichtsbarkeit. S. Criminal-Gerichtsbarkeit. Geschenke. Königl. Dienern ist die Annahme von Hochzeit= und andern ähnlichen Geschenken von ihren Untergebenen verboten, 13. Geschlossene Zeiten. S. Sbesachen. ½*ê½. Gewebr. Den Berichten in Gewebr-Verheimlichungs= Fällen sind pöpstkatamtl. Jeugnisse übrr die körperliche Beschaffenheit der Inculpaten belzuschließen, 6o. Gewürz. Nägelein. Impost, 66é. Gips. Aufbebung des Verbots der Ausfuhr des ungemahlenen Gipses, 76. Güterbestätter. Der Speditions= und Waareuhandel ist denselben verboten, 25. Gymnasien, Prüfung der Candidaten zu Lehrämtern an den kathol. Lcceen und Gpmnasten, s5. H. Handel. Den bei den Waag- und Lager-Haäusern angestellten Officianten ist der Speditions- und Waaren-Handel verboren, 25. Vorschriften fuͤr die mit Tabak handeluden Kauflente und Tabaks-Fabrikanten, 57. General-Verordnung, den Handel mit Colonial Waaren nund mit englischen Fabrikaten rc. betreffend, 64. Kebammen. Verordunung, den Unterricht der Hebamwen betreffend, 9.