Nro. 2. 1814. . Koniglich= Wurttembergisches Staats-und Regietrungs-Blakt. Samstag, 3. Jan. Die Königl. Gewehr, Fabrik zu Sberndorf betreffend. Für die Königl. Gewehr-Fabrik zu Oberndorf sind noch einige Büchsenmacher und Feilenhauer erforderlich. Die Königl. Landvogteien und Oberämter erhalten da- her den Auftrag, die etwa in ihren Amts-Bezirken sich noch befindliche Conseriptions= pflichtige dieser Profeßionen aus der 1. II. III. 1V ober V'iten Classe, ohne Raksicht auf das Meß, in möglichster Zeirkürze mir vollständigen Nationalien hieher einzuschi- ken. Stuttgart, den 4. Jan. 1814. Königl. Kriegs-Departement, von Phull. Rechts-Erkenntniße des Kön. Ober-Jufsliz= Collegiums. 1) In der Appellations-Sache von Nagold zwischen Conrad Sauer zu Unter- thalheim, Kl. Anten an einem, und der dortigen Gemeinde, Bekl. Atin am andern Theil, die Erfüllung eines WVergleichs betreffend, wurde umer Aufhebung des Acten- Schlusses beiden Theilen Beweis auferlegt. Stuttg. den 20. Nov. 1813. 2) In der Appellations-Sache von Ludwigsburg zwischen Margaretha Kittel- berger, modeo verehlichten Maier zu Ludwigsburg, cum curst. legit., Kl. Wiederbekl. Antin an einem, und Rosina Strauß daselbst, cum curat. Bekl. Wiederkl. Atin am endern Theil, verschiedene Forderungen in der Vor= und Wiederklage betreff., wur- de die Urthel voriger Instanz in einem Punkt der Vorklage reformirt, in allen übri- zen Punkten der Vorklage aber, so wie allenthalben in der Wiederklage confirmirt. lb. cod. 3) In der Appellat. Sache von Oberndorf zwischen dem Advokaten Lt. Rbmer- in Freudenstadt als Güterpfleger der Substitut Landererschen Concuremasse Beklagt. Anten, und der Ehegatiin des Apothekers Dahlemann allhier, Namens der Debit- masse ihres Ehmanns cum cur. Kl. Atin po transaktionis wurde die Urthel erster In- stanz reformirt, und der beklagte Theil von der gegen ihn angestellten Klage entbun- den. Stuttg den z. Dec. 1814.