Nro. 12 13814. " Königlich= Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Samstag, 12. Merz. Die richtige Ausbezahlung der angewiesenen Invaliden, Traktamente hetr. Aus den von mehreren der nicht anderwärts allergnddigst versorgten, sondern auf ihre allerunterthänigste Bitte mit dem Invaliden Tractament begnadigten und nach Hause entlassenen dienstuntauglichen Militair-Individuen eingekommenen Beschwerden war zu entnehmen, daß ihnen dieser von der #ien Section des Königl. Kriegs-Departe- ments bei den betreffenden Ober-Amtspflegen angewiesene Invaliden= Gehalt bis ize nicht immer richtig ausbezahlt worden ist. Man ssehr sich daher zu der Weisung en die lezteren veranlaßt, derlei Invaliden ih- re Gebühr sedesmal auf den Termin gegen Vorweisung der von dem Unterzeichneten ans- gestellten Entlassungs-Scheine, worinn die allergnädigste Verwilligung des Invaliden= Tractaments bemerkt ist, gehörig auszubezahlen, im Anstands-Falle aber sogleich zu be- richten. Den 4. Merz 1814. Königl. Kriegs= Departement, von Phull. Lestamentliche Disposseionen verschiedener Militair- Persenen betr. Der unterzeichneten Stelle sind nachstehende in der Registratur des Königl. General= Auditoriats deponirt gewesene, mit felgenden Ueberschriften versehene lezte Willens-Ver- erdnungen, als: 1) Testamentliche Disposttion des Corporals Caetan, von des Obristwachtmeisters v. Cramme Compagnie, Herzogl. Leib= Garde zu Fuß, d.d. 24. Sept. 1764. 2) Lezte Willens-Meinung des Mousquetiers Webers und seiner Ehefrau. 3) Testamentliche Disposition Jungser Ernestina Elisabetha Krimmlin, 4d. Lud- wigsburg 6. Jan. 1777.