136 Geburtshelfer und Hebammen einziehen und mit Bemerkungen begleitet der Koͤnigl. See- tion des Medicinal-Wesens einsenden. Er wird sich bemuͤhen, unter Ruͤcksprache mit den Oberamts-Aerzten Beiträge zur medieinisch-topographischen Uebersicht der Landvog= tei zu sammeln und sse der Section des Medicinal-Wesens vorlegen. F. G. Außer der #. 3. angeführten Medicinal-Wisttation kann der Landvogtei-Arze in einzelne Ober-Aemter in der Regel nur von der Königl. Section des Medicinal-We- sens abgeordnet werden. Wenn jsedoch Epidemien und Epizookien in mehr als einem Oberamre des Landvogtei-Bezirkes zu gleicher Zeit sich áußern, ist auch der Landvoge, Falls er es für nöthig findet, befugt, den #andvogtei= Arzt zu beauftragen, daß er so- Gleich an Ort und Stelle Untersuchung vornehme" und nach vorheriger Rücksprache mie den Oberamts-Aerzten über die Behandlung der Krankheit, allgemeine Anstalten gegen deren Verbreitung und die Leitung jener Anstalten Vorschläge gebe, welche der Königl. Section des Medicinal-Wesens vorzulegen sind. +. 7. Der Landvogtei-Arzt ist endlich verbunden, seine Berichte, wovon immer Concepte zurückzubehalten sind, die an ihn ergehenden amtlichen Schreiben und die RZe- wlutionen und Verordnungen höherer Srellen nach Rubriken und Oberämiern in eine Registratur zu ordnen, welche nicht nur ihn in seinem Amte unterstüten, sondern auch auf seinen Nachfolger ubergehen wird. fJäb 3#. Neben dem Gehalte,) welchen er als Oberamts- Arzt bezieht, erhált er in der Eigenschaft eines Landvogtei-Arztes von der Königl. Ober-Finanz-Kammer noch Besoldung — — — — — 250 fl. fuͤr Schreib-Materialien — — — 15 fl. nebst Vergütung des Postgelds für amtl. Correspondenz. Bei Reisen und Versendungen innerhalb des Landvogtei-Bezirkes erhält er, in Betracht, daß er als Oberamts-Arzt schon eine Pferds-Ration hat# für Diäten und Reise-Kosten überhaupe ein Aversum von täglichen Fünf Gulden. Bei Prüfungen hat er zu beziehen: von einer Hebamme — — — 1 fl. 30 kr. von einem Chirurgen oder Curschmid aber — 1 f. — Alle andere Amts-Geschäfte und Berichts-Erstattungen hat er ohne weitere Belohnung um seine Besoldung zu beforgen.