Nro. 18. 1814. 157 Königlich Württembergisches Staats= und Regierungs-Blatt. Samstag, 106. April. Verordnung, die Bittschristen um Gratialien betr. Da Se. Königl. Mazest. allergnädigst befohlen haben) daß diesenigen Personen, welche bisher auf jedesmaliges besonderes Ansuchen Gratialien aus der Königl. Staats- Kasse erhalten haben, und um deren Wieder-Verwilligung bitten wollen, ihre dißfallsige Biteschriften nicht mehr, wie es inzwischen von vielen geschehen ist, bei Sr. Königl. Masestdt unmittelbar) sondern bei dem Königl. Finanz-Ministerium einreichen sollen, um von hier aus Sr. Königl. Masestáät vorgelegt zu werden; so wird solches zur allgemeinen. Nachachtung hiemit bekannt gemacht. Stuttgart, den 11. April 1874. Königl. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh. □ *m r Da Se. Königl. Majsest t vermög allerhöchster Resolurion vom 9. April aller- gnädigst zu befehlen geruht haben, daß alle Gesuche um jährliche oder schon einmal ver- willigte Gratialien, welche bisher aus der Armen-Kasse des Geheimen Raths v. Gem- mingen abgereicht worden sind) nicht mehr bei Allerhöchstdenselben unmittelbar, sendern durchgängig bei Königl. Hof-und Domainen-Kammer eingereicht, und von die- ser Stelle Sr. Königl. Majestät allerunterthänigst vorgelegt werden sollen; so wird solches zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Stuttg. den 12. April r814. Königl. Hof= und Domainen-Kammer. Soraf= Erkennenitz der Justiz-Section Nro. 8. des Königk. Kriegs= Departements- Auf besondern allerhöchsten Befehl. Den 3. April 1814. wurde der Conseriptionspflichtige Jakob Kailer, von Flözlingen, Oberamts Rottweil, wegen doloser Selbstverstümmlung) um sich dem Militair-Dienst zu entziehen, zu gehenjahriger Festungs-Arbeitsstrafe verurtheilt.