Nro. 46. 1814. 359 Königlich= Württembergisches Staats= und Negierungs-Blakt. Die erforderliche Anzeige verwundeter Soldaten betreffend. Durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen aus Rußland, und die Auflöfung der bisher bestandenen Militair, Spitäler 2c. seht man sich nunmehr in den Stand gesezt, den Rest der für die verwunderen Krieger eingegangenen freiwilligen Beiträge, ordnungs, mäsig zu vertheilen. Da indessen mehrere der in den lezten 3 Feldzügen verwundeten Königlichen Mili- tair-Individuen, auf ihr allerunterthänigstes Ansuchen wegen Desectuosstcht beabschiedet oder bedingt entlassen worden sind, so ist es erforderlich) auch solche aus ihren militairi- schen Verhältnissen gerretene Subsecte, welche Ansprache an diese Beiträge zu machem haben, so zu erheben) daß keiner zurückbleiben möge. Die Königl. Oberämter erhalten daher den Auftrag) über die in ihrem Bezirke be- Kndliche verwundete Soldaten, vom Feldwebel oder Wachtmeister abwärts nach dem an, liegenden Schema, namencliche genaue Listen an die vorgesezten betreffenden Landvogteien einzusenden) welche leztere sofort dieselben zu sammeln, und von der ganzen Landvogrei zumal der unterzeichneren Behörde vorzulegen haben. Sturtgart, den 17. Okt. 18714. General-Lieurenant, Vice-Präsident des — Kriegs, Departem. v. ull.