Rro. 6. 1 81 5. 1½ Königlich= Württembergisches Staagts= und Regierungs-Blatt. Samstag, 11. Febr. NReches, Erkenntnitze des Kön. Ober, Justli- Collegiums. 1) In der Rechtssache zwischen dem Freiherrn von Kieningen zu Frankfurt am Rain, Kl. und dem Herrn Fursten von Oettingen-Wallerstein, als Besszer der Graf, schaft Dachstuhlschen Eutschádigungs-Lande, wurde lezeerer zur ferneren Reichung der dem Kl. als vormaligen Dachstuhl'schen Kreisgesandten auf fährliche 150 fl. geschöpften Be, seldung als Pension) so wie zur Enrrichtung des Rükstands seit dem Jahr 7794. nebst Verzugszinsen vom Tage der Klage-Insinuation) verurtheilt, hingegen von den weiteren Inferderungen freigesprochen, auch ihm jedweder etwaige Regreß" Anspruch vorbehalten. Srtuttgart, den a3. Der. r814. 2) In der Appellations Sache von Nagold zwischen Johann Michael Kempf in Eb hausen) Bekl. Anten und Jakob Kempf in AUltensteig, Kl. Aten, Schuldforderung betr.), wurde die Urthel erster Instanz mit Vorbehalt bessern Beweises für den Anten bestäri- get. Stuttg. den 24. Dec. 1814. 3) In der Appellations-Sache von Mulfingen zwischen den Johannes Schlund'schen Eheleuten zu Jaisenhausen Bekl. Anten an einem, und Maria Barbara Stäcterin, cum cor#st. zu Niedersterten) Kl. Antin am andern Theil, p### debiti, wurde die lrthel erster Instanz theils confirmirt, theils unter Vorbehalt bessern Beweises für die Kl. Atin re, formirt. Stuttgart, den as. Dec. 1814. 4) In der Rechtsfache erster Instanz zwischen dem Lehenbauren Joseph Mahlin zu Boschers, Oberamts Waldsee, Kl. Producenten, und dem Herrn Fürsten von Waldburg- Wolfegg-Waldsee, Bekl. Produkte. eine Beholzungsgerechtigkeit betr., Bekl. Produkten, wurde theils condemmatorie theils abfolutorie erkannt. Stuttg. deu 7. Jan. 1875. 5) In Penssons= Sreitsachen zwischen der verwittweten Churpfalzbaiernschen Hofraͤ- ahin Goullet allhier, Jum curar. Implerantin) wider den Johanniter- Ordens Groskreuz